Archivierte Meldungen - Stadt Minden

 
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Archivierte Meldungen

Auch bei schönem Wetter die Corona-Regeln einhalten
24. Februar 2021 | Minden. Bürgermeister Michael Jäcke richtet - angesichts
vieler Gruppenbildungen und Verletzungen der Maskenpflicht am vergangenen
Wochenende einen Appell an die Mindener: „Es ist richtig und wichtig, dass wir
an die frische Luft gehen, uns bewegen und das schöne Wetter genießen“, sagt
er. Das trage zur Verbesserung der angespannten Stimmung bei. Aber es müsse
dabei – auch wenn es schwer fällt – weiter an die geltenden Corona-Regeln
gedacht werden. „Die Mutationen des Virus‘ sind auch in Minden angekommen.
Wir haben aktuell mehr als 150 aktive Fälle in Minden und eine Inzidenz von
knapp 100 in der Stadt. Das ist viel“, warnt Jäcke vor leichtfertigem Umgang mit
geltenden Abständen und der Maskenpflicht.
Ein beliebter Treffpunkt war der Skatepark, der schon seit dem Frühjahr 2020
aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr genutzt werden darf. Absperrbänder
und Schilder wurden regelmäßig wieder entfernt, so dass die Stadt nun
gezwungen ist, die Anlage einzuhausen.
Pressemitteilung

Von Minden zum Impfzentrum kommen - Stadt bietet Unterstützung an
8. Februar 2021 | Minden. Das Impfzentrum ist von Minden aus gut mit dem
Bus zu erreichen. Es fährt ein Schnellbus der MKB (Linie 513) vom ZOB in
Minden nach Lübbecke über Unterlübbe. Der Kreis hat direkt vor dem
Impfzentrum eine zusätzliche Bushaltestelle einrichten lassen.
Eine weitere Möglichkeit besteht über die ortsansässigen Taxi- und
Mietwagenunternehmen, die ihre Fahrzeuge „coronagerecht“ hergerichtet haben.
Diese haben durch die Pandemie erhebliche Einbußen erlitten und bieten Fahrten
zum Impfzentrum an.
Wenn Taxis für die Fahrt zum Impfzentrum genutzt werden, gibt es
Möglichkeiten der Kostenerstattung. So hat das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales (MAGS) angekündigt, dass die Fahrtkosten zum
Impfzentrum unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden: Die Fahrt
muss vom Arzt verordnet sein, es muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem
Merkzeichen „aG", „Bl" oder "H" oder ein Einstufungsbescheid in den Pflegegrad
3, 4 oder 5 vorliegen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden nicht mobile
Menschen auch zu Hause geimpft werden können.
Für die nicht vom MAGS genannten Fälle gibt die Stadt Minden ihren
Bürger*innen, die über 80 Jahre alt sind, den Tipp, sich vor der Taxifahrt bei
ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob diese die Kosten übernimmt. Der Fahrgast
sollte sich in jedem Fall eine Quittung ausstellen lassen.
Die Stadt Minden geht davon aus, dass auch viele ältere Menschen für solche
Fälle wie bei Arztbesuchen die Möglichkeit haben, dass Angehörige, Freunde oder
Nachbarn sie zum Impftermin fahren können.
Ab Montag, 8. Februar 2021, wird der Seniorentreffpunkt Johanniskirchhof
täglich montags – freitags von 9 bis 12 Uhr eine telefonische Unterstützung (Tel.
64576484) anbieten. Hierbei kann in besonderen Einzelfällen, wenn es keine
andere Möglichkeit gibt, auch bei der Vermittlung eines Fahrdienstes unterstützt
werden. Die Kosten für diesen Fahrdienst werden für Empfänger*innen von
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei voller Erwerbsminderung (SGB XII)
von der Stadt – Bereich Soziales - erstattet, wenn eine Quittung eingereicht wird.
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Die Stadt Minden ist mit zwei ortsansässigen Organisationen im Gespräch,
inwieweit und in welchem Umfang ein Fahrdienst für Personen organisiert werden
kann, denen die vorgenannten Möglichkeiten nicht zu Verfügung stehen und die
sich ein Taxi aus finanziellen Gründen nicht leisten können.

Impfung auch mit abgelaufenem Ausweisdokument möglich
2. Februar 2021 | Minden. Das Bürgerbüro der Stadt Minden hat in den
vergangenen Tagen vermehrt Nachfragen von Bürger*innen erhalten, die nicht
sicher waren, ob mit einem abgelaufenen Personalausweis ein Impftermin
wahrgenommen werden kann. Nach einem Erlass des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden, neben
abgelaufenen Personalausweisen auch andere amtliche Dokumente mit Lichtbild
für die Wahrnehmung eines Impftermins, wie beispielsweise der Führerschein,
die Krankenkassenkarte, Schwerbehindertenausweise oder natürlich auch der
Reisepass akzeptiert, so Daniel Schollmeyer, Bereichsleiter Bürgerdienste bei der
Stadt.
Für die Wahrnehmung eines Termins ist somit nicht zwingend eine
Neubeantragung notwendig. Auch das Bürgerbüro hat sich an die aktuelle
Situation angepasst und die Zahl der angebotenen Termine reduziert, um die
Kund*innen und auch die Mitarbeiter*innen zu schützen. „Ziel ist die
Reduzierung aller nicht notwendigen Kontakte“, so Schollmeyer weiter.

Zum Impfzentrum im Kreis fährt ein Schnell-Bus
25. Januar 2021 | Minden. Das Impfzentrum für den Kreis Minden-Lübbecke
befindet sich im Sportzentrum Unterlübbe (Gemeinde Hille). Der Betrieb wird am
8. Februar aufgenommen. Es werden zunächst nur Menschen, die mindestens 80
Jahre alt sind, geimpft. Diese müssen vorher einen Termin vereinbaren (siehe
folgende Meldung). Nach Unterlübbe fährt ab dem Zentralen Omnibusbahnhof in
Minden (ZOB) ein Schnellbus - die Linie 513. Der Kreis hat direkt vor dem
Impfzentrum eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet. Die einfache Fahrt
kostet 5 Euro. Besitzer*innen eines Weser-Werre-Tickets fahren umsonst.
Folgend gibt es Auskünfte zu den ÖPNV-Fahrplänen. Tarif- und Fahrplan-
Auskunft der OWL Verkehr: 05231/977681. Zusätzlich ist bei der OWL Verkehr
noch eine spezielle Corona-hotline freigeschaltet: 05231/9778002.

Fahrplan der Linie 513

Impfungen für über 80-Jährige beginnen am 8. Februar
25. Januar 2021 | Minden. Die Terminvergabe für die Impfungen im Kreis
läuft. Es wurden zunächst die Menschen angeschrieben, die 80 Jahre und älter
sind und nicht einer Senioreneinrichtung/einem Pflegeheim wohnen. In dem Brief
steht auch, wie Bürger*innen einen Termin vereinbaren können. Aktuell (Stand
1. Februar) sind bereits mehr als 16.000 Erst- und Zweittermine vergeben
worden. Ab 1. Februar wurden weitere Termine für das Impfen im Impfzentrum
bis Ende Mai bereitgestellt. Die Impfung ist freiwillig.

Für die Terminvereinbarung sind die kostenlosen Rufnummern 116117 und 0800
11611702 (täglich 8 bis 22 Uhr) geschaltet. Auch online ist eine Terminvergabe

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möglich unter www.116117.de. Mit Wartezeiten muss in der Anfangsphase
gerechnet werden. Am ersten Tag kam es zu einer Überlastung der Leitungen.
Die Termine werden nach dem Vorrat an vorhandenen Impfdosen vergeben.
Wichtig: Alle, die laut Corona-Impfverordnung nicht zur Gruppe der über 80-
Jährigen gehören, werden ausdrücklich gebeten, erst dann anzurufen, wenn auch
für sie die Terminvergabe startet. Zudem sollte die telefonische Anmeldung
möglichst nur für eine Corona-Impfung zur Terminvermittlung und nicht für
allgemeine Fragen zur Corona-Impfung in Anspruch genommen werden, um die
Leitungen nicht zusätzlich zu belasten.
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen

Impfzentrum startet eine Woche später
25. Januar 2021 | Minden-Lübbecke. Das Impfzentrum im Sportzentrum in
Unterlübbe (Gemeinde Hille) geht aufgrund von Lieferengpässsen beim Impfstoff
nun erst am 8. Februar - und nicht wie ursprünglich geplant am 1. Februar - an
den Start. Ohne vorher vereinbarten Termin können Bürger*innen das
Impfzentrum nicht betreten und erhalten auch keine Impfung. Darauf weist der
Kreis Minden-Lübbecke hin. Damit die Corona-Schutzimpfung ihre volle
Wirksamkeit entfaltet, ist eine zweite Impfung erforderlich. Bürger*innen über 80
Jahre erhalten daher bereits bei der Terminvergabe zwei Impftermine im Abstand
von etwa drei Wochen.
Informationen vom RKI - Faktenblatt Impfung
Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung - unter anderem zur Reihenfolge
der Impfungen und weitere Informationen gibt es hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-
impfung.html

Weitere Informationen zu den Impfzentren in NRW sowie die neue Corona-
Schutzverordnung gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit
Gesundheit und Soziales:
https://www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf
Bürger*innen können sich bei allen Fragen zu Corona auch an das Bürgertelefon
des Ministeriums oder diese Mailadresse wenden: Tel.: 0211 / 9119-1001,
Montag - Freitag, 8 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag, 10 bis 18 Uhr, E-
Mail: corona@nrw.de.
Hier gibt es mehrsprachige Informationen:
https://www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/corona-virus

12. Januar 2021 | Düsseldorf/Minden. Das Land NRW erlässt Corona-
Regionalverordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung
Diese gilt auch für den Kreis Minden-Lübbecke. Für die Einwohner*innen des
Kreises ergeben sich aus dieser Verordnung innerhalb des Kreisgebietes keine
Einschränkungen. Erst bei Verlassen des Kreises greift die 15-Kilometer-
Beschränkung. Sie gilt dann ab der Grenze der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Den Kreis verlassen dürfen Einwohner*innen mit einem triftigen Grund (siehe
Verordnung). Nähere Informationen dazu gibt es vom Land hier.
Regionalverordnung des Landes vom 11. Januar (gültig ab 12. Januar 2021).

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Im Corona-Dashboard des Kreises ist eine zusätzliche Funktion eingeführt, mit
der sich Bürgerinnen und Bürger über den für sie geltenden Bewegungsradius
informieren können: Es gibt einen neuen Tab unter der Karte des Kreises, auf
dem „15km Bewegungsradius“ steht. Dieser muss zuerst angeklickt werden
und anschließend rechts oben am Rand der Karte die jeweilige Stadt oder
Gemeinde ausgewählt werden. Dann wird auf der Karte der entsprechende
Radius angezeigt.
Link: https://www.minden-
luebbecke.de/Startseite/index.php?La=1&object=tx,2832.3576.1&kat=&kuo=2&
sub=0

Sitzung des Beirates abgesagt
12. Januar 2021 | Minden. Die für Donnerstag, 21. Januar 2021, geplante
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Minden wird
abgesagt. Das hat jetzt der Vorsitzende des Beirates, Eckhard Rüter, in
Absprache mit der Verwaltungsspitze entschieden. Prinzipiell dürften Sitzungen
von Ausschüssen und Beiräten unter Anwendung von Corona-
Sicherheitskonzepten zwar stattfinden. Diese müssten zwingend als
Präsenzsitzung abgehalten werden und auch öffentlich sein.
„In Anbetracht des Lockdowns und der damit verbundenen notwendigen Corona-
Schutzmaßnahmen halten wir es jedoch nicht für angebracht, zu einer
Präsenzsitzung einzuladen“, so Rüter. Weiterhin sollten die Mitglieder und
ständige Gäste der Beiratssitzungen nicht in den Konflikt gebracht werden,
entscheiden zu müssen, ob sie in der jetzigen Pandemielage zu einer
Beiratssitzung gehen sollten oder nicht. Die Reduzierung der Kontakte sei ihm
und dem Beirat wichtig. Deshalb müssten diese im Moment auf ein Mindestmaß
reduziert werden.
„Wir hoffen sehr, dass die nächste reguläre Sitzung des Beirates für Menschen
mit Behinderungen am 25. März 2021 um 16 Uhr im Ständersaal des LWL-
Preußenmuseums stattfinden kann“, sagt Esther König, Fachkraft für
Behindertenbelange bei der Stadtverwaltung. Eine Einladung hierzu werde es
rechtzeitig geben.

11. Januar 2021 | Coronaschutz-Impfungen starten in NRW Anfang
Februar - Zunächst nur für über 80-Jährige
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat jetzt mitgeteilt,
dass die Arbeit in den 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe am 1. Februar 2021
aufgenomen werden soll. Die Kommunen werden dazu in Kürze ein
Informationsschreiben an die rund 23.300 Impfberechtigten im Mühlenkreis
verschicken. In dem Brief steht auch, wie und ab wann Bürger*innen einen
Termin vereinbaren können. Ohne Termin kann nicht geimpft werden, so der
Kreis Minden-Lübbecke.
Zunächst sollen Menschen, die 80 Jahre oder älter sind sowie zu Hause und nicht
in einer Einrichtung wohnen (das läuft aktuell), in dem Zentrum geimpft werden.
Die Impfung ist freiwillig.
Einwohner*innen des Kreises Minden-Lübbecke können ab dem 25. Januar
Termine für das Impfzentrum in Unterlübbe vereinbaren. Dafür sind die
kostenlosen Rufnummern 116117 und 0800 11611702 (täglich 8 bis 22 Uhr)
geschaltet. Mit Wartezeiten muss in der Anfangsphase gerechnet werden. Die
Termine werden nach dem Vorrat an vorhandenen Impfdosen vergeben.
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7. Januar 2021 | Minden. Kreis hebt Ausgangsbeschränkungen auf
Da der Inzidenzwert des Kreises Minden-Lübbecke nachhaltig, das heißt in den
letzten sieben aufeinanderfolgenden Tagen, unter den Wert von 200 gefallen ist,
wird die Ausgangsbeschränkung bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Änderung tritt
morgen, Freitag, 8. Januar 2021, in Kraft. Das hat die Pressestelle des Kreises
Minden-Lübbecke heute, Donnerstag, bekannt gegeben.
Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung vom 31.12.2020 haben weiter
Bestand.

7. Januar 2021 | Minden. Digitale Vorlesestunde
Die Stadtbibliothek bietet für alle kleinen Besucher, die auch im neuen Jahr noch
auf die Vorlesestunden und Veranstaltungsangebote verzichten müssen, eine
kleine digitale Alternative an: tolle Geschichten zum Zuhören oder Selberlesen
auf www.onilo.de .
Interessierte Kinder können sich per Mail (a.bischoff@minden.de) in der
Stadtbibliothek für einen Termin anmelden und bekommen dann einen
Zugangscode für die Geschichte. Dieser Code ist 14 Tage gültig. Am 17. Januar
2021 startet das Angebot mit der Geschichte „Kalt erwischt. Ein Wintermärchen“
von Anja Fröhlich. „Der kleine Eisbär Lars“ folgt am 24. Januar und am 31.
Januar gibt es abenteuerliche Geschichten mit der „neugierigen kleinen Hexe“
von Lieve Beaten.

30. Dezember 2020 | Minden. Allgemeinverfügung der Stadt Minden zur
Einschränkung der politischen Gremienarbeit wird verlängert.

Allgemeinverfügung der Stadt Minden zur Einschränkung der politischen
Gremienarbeit vom 30.12.2020

21. Dezember 2020 | Minden. Neue Allgemeinverfügung für den Kreis
Minden-Lübbecke: Ab 23. Dezember Ausgangsbeschränkungen in allen
Kommunen
Die Coronafallzahlen im Kreis steigen trotz zahlreicher Einschränkungen weiter.
Der aktuelle Inzidenzwert liegt bei 276. Der Kreis Minden-Lübbecke hat
daher eine neue Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen für das ganze
Kreisgebiet erlassen. Die Maßnahmen sind mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen
abgestimmt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 23. Dezember 2020 in
Kraft und endet am 10. Januar 2021.
Die einschneidendste Maßnahme für die Bürgerinnen und Bürger ist eine
Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 4 Uhr. Für die Weihnachtsfeiertage ist die
Ausgangsbeschränkung von Mitternacht bis 4 Uhr festgesetzt. Am Silvestertag
gilt die Ausgangsbeschränkung von 1 bis 6 Uhr.
„Eine Verschärfung der Fallzahlen ist unausweichlich“, sagt Landrätin Anna
Katharina Bölling. „Die aktuelle Fallzahlenentwicklung ist dynamisch. Das
Ausbruchsgeschehen ist in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen
angekommen. Insbesondere in der Alten- und Pflegeheimen hat sich leider ein
Schwerpunkt entwickelt.“

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Der Krisenstab appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Kreises,
sich an die geltenden Beschränkungen zu halten und alle nicht notwendigen
Kontakte unbedingt zu vermeiden. Auch die geltenden Hygieneregeln – Tragen
des Mund-Nasen-Schutzes, Abstand halten, Husten- und Niesetikette –
besonders zu beachten.

Weitere Informationen

11. Dezember 2020 | Minden. Neue Allgemeinverfügung des Kreises
Minden-Lübbecke: Änderung beim Tragen der Alltagsmaske im
Schulbereich
Der Kreis Minden-Lübbecke reagiert auf die steigenden Corona-Zahlen und hat
eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Diese ist ab heute, Freitag 11.
Dezember 2020, gültig. Neu ist in der Verfügung der Punkt 3 – darin wird
geregelt: „Im unmittelbaren Umfeld von allgemein- und berufsbildenden Schulen
sowie sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nr. 3 IfSG ist in
der Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Alltagsmaske zu tragen. Ferner gilt die
Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für Schüler*innen für die Orte, an
denen sie am Schulort regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten
PKW ankommen sowie für die Zuwegung von diesen Orten zum Schulgelände“.
[...]
Die Stadt Minden macht darauf aufmerksam, dass im Umfeld des Schulgeländes
Kinder und Jugendliche und auch Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das betrifft die Zuwegungen zum Gelände. Auch
beim Aussteigen aus dem elterlichen Auto soll bereits eine Alltagsmaske
getragen werden.

Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es auch auf der Homepage des
Kreises Minden-Lübbecke oder beim Landesportal NRW.

23. November 2020 | Minden. Planung für zukünftiges Impfzentrum
läuft im Kreis Minden-Lübbecke
Der Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke bereitet sich gemeinsam mit allen
beteiligten Akteuren im Kreisgebiet auf die Einrichtung eines Impfzentrums vor.
„Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung der Bevölkerung im
Mühlenkreis sicherzustellen gerade angesichts der dezentralen Lage in NRW“,
sagt Landrätin Anna Katharina Bölling. Der Kreis wartet aktuell auf die Vorgaben
des Landes zu Größe, infrastruktureller Anbindung, Ausstattung und zum
Personal. „Für die Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises ist das zügige
Vorgehen eine gute Nachricht“, sagt Anna Katharina Bölling. „Wir setzen nun
alles daran, die Vorgaben des Landes für unseren Kreis schnell und
bürgerfreundlich umzusetzen.“

Hier gibt es Corona-Infos des Kreises Minden Lübbecke

5. November 2020 | Minden. Vortrag „Waste Site Story“ im Live-
Streaming
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Im „Kleinen Theater am Weingarten" finden im Herbst immer eine Vielzahl an
Kunstvorträgen und Theatervorstellungen statt. Aktuell ist eine Nutzung des
Theaters bis Ende November coronabedingt aber nicht möglich und auch danach
werden aufgrund der Abstandsbeschränkungen deutlich weniger Plätze zur
Verfügung stehen. Dennoch sollen Veranstaltungen stattfinden, damit Kunst und
Kultur auch in diesen Zeiten erlebbar bleiben. Am Dienstag, 10. November um
19.30 Uhr findet der Kunst- und Foto-Vortrag „Waste Site Story" als Live-
Streaming in Kooperation mit der Stadtbibliothek Minden statt.

Pressemitteilung

5. November 2020 | Minden. In diesem Jahr gibt es keine zentrale
Feierstunde zum Volkstrauertag
Am 15. November ist bundesweit Volkstrauertag. In den vergangenen Jahren
gab es in Minden eine zentrale Feier mit einer Kranzniederlegung, auch in den
Stadtbezirken gab es Gedenkveranstaltungen. Diese können in diesem Jahr
aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden und werden abgesagt.
Grundlage hierfür ist die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), nach
der sonstige Veranstaltungen am Volkstrauertag nicht von den zulässigen
Veranstaltungen nach Paragraph 13 Abs. 2 CoronaSchVO abgedeckt sind. Wenn
im Rahmen von Gottesdiensten Kränze niedergelegt werden, ist das unter
Einhaltung der Regelungen der Paragraphen 2 bis 4a CoronaSchVo (Abstand
halten, Alltagsmaske tragen, Hygienemaßnahmen einhalten, Rückverfolgbarkeit
der Kontakte) zulässig.

Pressemitteilung

1. November 2020 | Minden. Auch in Minden müssen Einrichtungen
schließen
Vor dem Hintergrund der sehr stark ansteigenden Zahlen an Conona-Infizierten
hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung erlassen.
Diese gilt ab Montag, 2. November, bis einschließlich 30. November 2020. Sie
enthält zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln und unter anderem
auch Verfügungen bestimmte Einrichtungen, wie das Stadttheater und das
Mindener Museum, zu schließen. Aus diesem Grund ist der Stab für
außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden am heutigen Sonntag, 1.
November, zusammengekommen.

Pressemitteilung

29. Oktober 2020 | Minden. Veranstaltungen in den Quartieren abgesagt
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Corona-Pandemie wird der
Repairday am 30. Oktober, der parallel in den drei Quartieren Bärenkämpen,
Rodenbeck und auf der Rechten Weserseite stattfinden sollte, abgesagt. Der
Abschluss der Skateschule, der am 31. Oktober, gemeinsam mit dem
Skateverein und dem Quartiersmanagement Rodenbeck durchgeführt werden
sollte, findet nicht statt. „Wir planen, die Aktionen nachzuholen, sobald dies
wieder möglich ist“, sagt Ute Hildebrandt, Leiterin des Quartiersmanagements.

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Das Begegnungszentrum Bärenkämpen, das Quartiersbüro im Haus der
Begegnung in Rodenbeck sowie das Quartiersbüro auf der Rechten Weserseite
werden bis auf weiteres geschlossen.

Einzelkontakte mit Terminvereinbarung sind unter Einhaltung der
Hygienevorgaben mit den Integrationsassistenten und Quartiersmanager*innen
in dringenden Fällen möglich. Sie sind in jedem Quartier telefonisch und per E-
Mail erreichbar.

Die Kooperationspartner*innen, die in den Quartiersbüros Sprechstunden
anbieten, sind erreichbar. Weitergehende Informationen sind auf der
Internetseite der Stadt Minden unter „quartiere/minden.de“ zu finden und
werden regelmäßig aktualisiert.

29. Oktober 2020 | Minden. „Markt der Möglichkeiten“ abgesagt
Das Schulbüro der Stadt Minden informiert darüber, dass die Veranstaltung
„Markt der Möglichkeiten“, die am 4. November 2020 im Haus der Bildung
stattfinden sollte, aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie
abgesagt wird. Des Weiteren ist ab sofort der Treffpunkt Johanniskirchhof auf
unbestimmte Zeit geschlossen.

26. Oktober 2020 | Minden. Verschärfte Corona-Regeln nun auch in
Minden
Ab sofort gilt im gesamten Kreis die Gefährdungsstufe 2 – SAE-Leiter appelliert
zu Rücksichtnahme
Minden. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auf der bundesdeutschen Corona-Karte
nun auch rot eingefärbt. Mit Stand von heute, Montag (26. Oktober), ist die
kritische Zahl von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen überschritten
worden. Der aktuelle Wocheninzidenz-Wert betrug 57,3. Damit gilt auch für das
Kreisgebiet Minden-Lübbecke ab sofort die Gefährdungsstufe 2. Mit dieser Lage
hat sich heute Vormittag auch der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der
Stadt Minden (SAE) befasst.

Im gesamten Kreisgebiet – und auch Minden - gelten nun verschärfte Regeln, die
in Paragraf 15a der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW stehen
und auch auf der Seite des Ministeriums für Gesundheit und Soziales
unter https://www.mags.nrw/coronavirus nachgelesen werden können. Bei
Fragen können sich Bürger*innen und Bürger an die Hotline des MAGS wenden:
0211/9119-1001, Montag–Freitag, 8–18 Uhr, E-Mail: corona@nrw.de.

Zu den Verschärfungen seit heute gehört, dass in einem Restaurant nur noch bis
maximal fünf Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Gleiches gilt für die
Nutzung einer Ferienwohnung. Mehr Personen sind nur zulässig, wenn alle aus
einer Familie oder nur aus zwei Hausständen kommen.
Auch gibt es bereits seit dem 19. Oktober starke Einschränkungen bei Feiern aus
herausragendem Anlass - zum Beispiel Geburtstage, Hochzeiten oder
Trauerfeiern. Nur noch zehn Personen dürfen an solchen Zusammenkünften
außerhalb von Zuhause teilnehmen. „Aber auch in den eigenen vier Wänden
sollte diese Zahl nicht überschritten werden“, appelliert der Beigeordnete und
SAE-Leiter, Lars Bursian. „Ich bitte alle Mitbürger*innen dringend, möglichst auf
größere Treffen zu verzichten. Damit schützen Sie sich und andere“, so Bursian
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in einer heute aufgezeichneten Videobotschaft. Diese kann
unter www.minden.de angesehen werden.

An die Zehn-Personen-Regel angelehnt hat das Standesamt der Stadt Minden
festgelegt, dass neben dem Brautpaar und der Standesbeamtin nur noch zehn
Gäste – inklusive Trauzeugen, Kinder und Fotograf - bei der Trauung dabei sein
dürfen.

Seit heute gilt im gesamten Kreis auch, dass gastronomische Einrichtungen
zwischen 23 Uhr und 6 Uhr komplett geschlossen sein (Sperrstunde) müssen.
Dann ist auch kein Außer-Haus-Verkauf (Take Away) mehr erlaubt. Verboten ist
ebenfalls der Verkauf von Alkohol in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr.

Für Veranstaltungen - wie Konzerte oder Aufführungen, Versammlungen oder
Kongresse - gelten ebenfalls neue Regeln: In geschlossenen Räumen dürfen
höchstens 250 Personen zusammenkommen, im Freien höchstens 500 Personen.
Ab 100 Teilnehmer*innen muss ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegen. Neu
ist auch, dass bei Kultur- und Sportveranstaltungen auf allen Steh- und
Sitzplätzen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss.

Das alles ist Pflicht. An diese und weitere Regeln sollten sich ab heute alle
Menschen im Kreis Minden-Lübbecke halten. Noch gibt es keine Maskenpflicht für
den Außenbereich im Kreis. „Aber ich empfehle, überall draußen, wo es eng mit
dem Abstandhalten wird und auch in Warteschlangen, eine Mund-Nasen-
Bedeckung zu tragen – so auch in der Fußgängerzone“, appelliert Lars Bursian.
Und weiter: „Wir befinden uns an einem kritischen Punkt. Ich bitte daher alle
Mitbürger*innen, die Regeln einzuhalten, und auf ihre Mitmenschen Rücksicht zu
nehmen.“
Darüber hinaus besteht seit vergangener Woche Maskenpflicht in allen
Räumlichkeiten der Stadtverwaltung. Nur am Arbeitsplatz dürfen die
Mitarbeiter*innen die Mund-Nase-Bedeckung absetzen. Auch für die Feuerwehr
Minden gilt diese Regelung seit heute, wie Leiter Heino Nordmeyer im SAE
berichtete. Mit Erreichen der Gefährdungsstufe 2 sind ab sofort auch alle Dienste
der Freiwilligen Feuerwehr eingestellt. „Es werden nur noch die Einsätze
abgewickelt“, so Nordmeyer. Bereits bei Stufe 1 (Inzidenz-Wert von 35) war die
Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr eingestellt worden.

Diese aktuellen, verschärften Regelungen können erst aufgehoben werden, wenn
der Inzidenz-Wert für den Kreis Minden-Lübbecke über einen Zeitraum von
sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. „Also ist nicht gleich
wieder alles aufgehoben, nur weil zum Beispiel morgen der Wert bei 49,9 liegt“,
erläutert die Ordnungsbehörde der Stadt Minden. Der Kreis muss die
Allgemeinverfügung der Gefährdungsstufe 2 erst wieder aufheben, bevor
„Entwarnung“ gegeben werden kann. Basis für das Handeln ist der Inzidenzwert
vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG).
Internetseite: www.lzg.nrw.de .
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke vom 26.10.2020

2. Oktober 2020 | Minden. Neue Coronaschutzregelungen zu privaten
Feiern

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Die Kontaktdaten sind ein wesentliches Element um Infektionsketten zu
unterbrechen und dadurch eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
In der ab dem 1. Oktober 2020 gültigen Coronaschutzverordnung NRW
(CoronaSchVO NRW) wurde neu geregelt, dass private Feiern aus
herausragendem Anlass, mit mehr als 50 Teilnehmenden und außerhalb des
privaten Bereichs vom Veranstalter*in/Gastgeber*in drei Tage vorher schriftlich
bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden müssen. Eine Anmeldung per E-
Mail an ordnungsbehoerde@minden.de ist möglich. Das Eingangsdatum der
Anmeldung ist dabei maßgeblich, nicht das Datum im Briefkopf. In der
Anmeldung muss der*die Gastgeber*in die eigenen Daten mitteilen, die
Örtlichkeit benennen wo gefeiert wird und die Personenanzahl angeben, die an
der Feier teilnehmen werden.

Der*die Gastgeber*in ist außerdem auch weiterhin dazu verpflichtet, eine
Teilnehmerliste zu führen und diese vier Wochen lang aufzubewahren. Die
Kontaktdaten sind dabei ein wesentliches Element um Infektionsketten zu
unterbrechen und dadurch eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Für den Fall von zukünftig ansteigenden Infektionszahlen wurden in der
geänderten CoronaSchVO NRW weitere Einschränkungen der Teilnehmerzahl bei
privaten Feiern genannt. Als Richtwert gilt die sogenannte 7-Tages-Inzidenz von
35 bzw. 50 in der jeweiligen Kommune. Auf der Internetseite des Landeszentrum
Gesundheit NRW wird die Wocheninzidenz regelmäßig aktualisiert und kann dort
unter dem Bereich „Infektionsschutz“ und „Corona-Meldelage“ eingesehen
werden (www.lzg.nrw.de).

Unter https://www.mags.nrw/ oder www.land.nrw/corona ist die CoronaSchVO
NRW zu finden, genauso wie eine dazugehörige Anlage mit Hygiene- und
Infektionsschutzstandards. Änderungen der Verordnung werden auf diesen
Internetseiten des Landes veröffentlicht und sind bitte regelmäßig zu
beobachten.

Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass private Feiern einen erheblichen
Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Die Ordnungsbehörde der Stadt
Minden behält sich deshalb entsprechende Kontrollen vor.
Hier finden Sie das Merkblatt mit den wichtigsten Fragen und Antworten (gültig
nur bis 13.10.2020)

7. September 2020 | 12.30 Uhr: Theater? - Da geht wieder mehr
Nahezu verdoppelt ist nun die Zahl der Sitzplätze im Stadttheater in der Spielzeit
2020/21. Es gibt zusätzliche Termine für "Ehre genommen", aber auch Absagen
von Tourneetheater-Stücken.

Im Stadttheater Minden ist die neue Spielzeit mit der Eigenproduktion „Ehre
genommen!“ gestartet – allerdings vor zahlenmäßig eingeschränktem Publikum.
„Nun geht wieder mehr“, freut sich Theaterleiterin Andrea Krauledat. Statt 147
(Stand Juni 2020) dürfen nun 300 Besucher*innen im Saal und auf den Rängen
Platz nehmen. Grundlage dafür ist die aktuelle Coronaschutzverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Nachricht werde vor allem die vielen
kulturbegeisterten Mindener*innen freuen, denn die Warteliste für Plätze in den
Vorstellungen sei lang.

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In der seit dem 1.September 2020 gültigen Fassung der
Coronaschutzverordnung ist in Paragraf 8 geregelt, dass Konzerte und
Aufführungen mit gleichzeitig mehr als 300 Zuschauern auf der Grundlage eines
besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig sind. Wenn die
Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis des
Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der
besonderen Rückverfolgbarkeit ersetzt werden.

Pressemitteilung

2. September 2020 | 13 Uhr: Kommunalwahl in Corona-Zeiten -
Maskenpflicht für Wähler*innen
Am 13. September wird in Nordrhein-Westfalen gewählt – so auch in Minden.
Vier Stimmzettel werden am Wahltag in den 33 Wahllokalen ausgegeben:
Gewählt werden die Landrätin/der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, die
Abgeordneten des Kreistages, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt
Minden sowie die Mitglieder des Rates der Stadt Minden.
Dass dieses keine „normale Wahl“ wie 2014 (Kommunalwahl) oder 2015
(Bürgermeister-Wahl) sein wird, zeichnet sich schon seit Wochen ab. Denn die
Corona-Pandemie dauert an. Und daher gibt es für Bürgerinnen und Bürger, die
das Wahllokal aufsuchen wollen, und auch für die Wahlvorstände vor Ort, einige
Regeln. So bittet die Stadt Minden die Wähler*innen, einen eigenen
Kugelschreiber oder Stift in das Wahllokal mitzubringen. Auch eine Mund-Nase-
Bedeckung ist Pflicht.

Pressemitteilung

17. August 2020 | 15:50 Uhr. Kreis Minden-Lübbecke informiert zu den
aktuellen Fallzahlen

Die aktiven Corona-Fallzahlen steigen weiter. Mit Stand vom 17. August gibt es
76 positiv getestete Personen im Kreisgebiet, die derzeit unter Quarantäne
stehen.

Die am vergangenen Donnerstag nach einem positiven Corona-Fall bei einer
Lehrerin geschlossene Freiherr-von-Vincke-Realschule kann am morgigen
Dienstag (18. August) eingeschränkt wieder ihren Betrieb aufnehmen. Zwei
betroffene Klassen sowie 12 Lehrkräfte bleiben noch in Quarantäne. Der weitere
Schulbetrieb kann mit den verfügbaren Lehrkräften wieder aufgenommen
werden.

Pressemitteilung

13. August 2020 | 18:25 Uhr. Positiver Covid-19-Test an der Freiherr-
von-Vincke-Realschule

An der Freiherr-von-Vincke-Realschule in Minden ist eine Lehrkraft positiv auf
Covid-19 getestet worden. Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke
hat vorsorglich die vorrübergehende Schließung der Schule bis einschließlich

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Montag veranlasst. Die Schließung ist erforderlich, um jetzt alle weiteren
Maßnahmen einleiten zu können und einer weiteren Verbreitung des Virus
entgegenzuwirken.

Das Gesundheitsamt hat die notwendigen Testungen veranlasst. Wenn alle
Testergebnisse vorliegen, wird das Gesundheitsamt über die weiteren
Maßnahmen entscheiden. Erst dann wird abzuschätzen sein, wie umfangreich die
Auswirkungen sein werden und wann der Schulbetrieb wieder aufgenommen
werden kann. Der Krisenstab bereitet sich in diesem Zusammenhang auf
verschiedene Szenarien vor. „Wir stehen in engem und konstruktivem Austausch
mit der Schulleitung und beraten uns fortlaufend zu weiteren Maßnahmen“, sagt
Cornelia Schöder, Leiterin des Krisenstabs.

4. August 2020 | 13:53 Uhr. Schulen starten am 12. August in einen
angepassten Regelbetrieb
Schulbüro der Stadt Minden informiert über Regeln und
Hygienestandards – Sportunterricht soll möglichst im Freien laufen

Das Schulbüro der Stadt hat gestern Informationen vom Ministerium für Schule
und Bildung NRW zum Start nach den Sommerferien erhalten. Die wichtigste
Aussage der Mail aus Düsseldorf: Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge
an allen Schulformen sollen ab 12. August wieder weitgehend Präsenzunterricht
erhalten – allerdings unter Auflagen.

Pressemitteilung

3. August 2020 | 15:35 Uhr. Städtische Sporthallen wieder für Vereine
geöffnet -
Großsporthallen stehen ab 10. August und Kleinsporthallen ab 12.
August zur Verfügung

Die Sporthallen und Sportstätten in städtischer Trägerschaft werden nach den
Sommerferien wieder für den Vereinssport geöffnet sein - sofern nicht aktuelle
Baumaßnahmen laufen. Die Großsporthallen in Minden stehen bereits ab dem 10.
und die Kleinsporthallen ab 12. August nachmittags sowie abends für die
Nutzung von Vereinen zur Verfügung. Das hat jetzt das Sportbüro der Stadt
Minden nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Minden-
Lübbecke bekanntgegeben.

Pressemitteilung

30. Juli 2020 | 17:40 Uhr. Elternbeiträge in Minden auch für Juni und Juli
ausgesetzt

Die Stadt Minden verzichtet auch in den Monaten Juni und Juli auf die Zahlung
der Elternbeiträge für Angebote im Offenen Ganztag der Grundschulen und der
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weiterführenden Schulen (OGT) sowie für Angebote in den Mindener
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Einen entsprechenden
Dringlichkeitsbeschluss haben heute, Donnerstag (30. Juli), Bürgermeister
Michael Jäcke (SPD) und der CDU-Stadtverordnete Thomas Jozefiak
unterschrieben.

Pressemitteilung

24. Juli 2020 | 13:34 Uhr. Dienststellen der Stadt Minden unter Druck

Ab dem 16. März 2020 waren die Türen der Stadtverwaltung und weiterer
städtischer Einrichtungen coronabedingt für den Publikumsverkehr
geschlossen. „Das heißt aber nicht, dass nicht weitergearbeitet wurde“, betont
Bürgermeister Michael Jäcke. Die Dienststellen waren jederzeit telefonisch oder
schriftlich für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Und davon wurde auch sehr
rege Gebrauch gemacht, deshalb seien nicht immer alle Leitungen frei gewesen,
so Jäcke weiter. Seit Ende Mai werden für notwendige persönliche Gespräche
wieder Termine vergeben, im Bürgerbüro auch online.

Pressemitteilung

22. Juli 2020 | 12:04 Uhr. Zahl der Corona-Infizierten im Kreis steigt
wieder (Pressemitteilung des Kreises Minden-Lübbecke)

In der heute, Mittwoch, veröffentlichten Corona-Statistik im Kreis Minden-
Lübbecke gibt es wieder 23 aktive Fälle einer nachgewiesenen Corona-
Ansteckung. 525 laborbestätigten Fällen stehen 502 abgeschlossenen – darin
enthalten sind auch die 13 verstorbenen Menschen – gegenüber. Die Zahl steigt
in den vergangenen Tagen wieder stetig und ist laut Kreis-Pressestelle im
Wesentlichen auf Reiserückkehrende aus Risikogebieten zurückzuführen. Bisher
handelte es sich bei den aktuellen Fällen um die Balkanländer Kosovo, Bulgarien,
Serbien und Albanien. Generell ist die Gefahr für eine Infektion mit Covid 19 bei
einem Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet erhöht, warnt der Kreis.

Pressemitteilung

15. Juli 2020 | 8:06 Uhr. Trauungen wieder mit 20 Personen möglich.
Mindener Standesamt erhöht Personenzahl nach angepasster
Coronaschutzverordnung
Standesamtliche Trauungen sind in Minden ab morgen, Mittwoch (15. Juli 2020),
wieder mit 20 Personen - einschließlich Brautpaar - plus Standesbeamtin
möglich. Das hat die Stadt Minden heute bekannt gegeben. Mit der angepassten
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist es nun bei entsprechenden
Voraussetzungen möglich, sogar mit maximal 150 Personen wieder
Eheschließungen vorzunehmen. Das ist in Paragraf 13 der Verordnung geregelt.
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Pressemitteilung

15. Juli 2020 | 8:06 Uhr. Lockerungen für Kultur und Sport auch in
Minden. Coronaschutzverordnung des Landes angepasst – Ab 15. Juli
300 Zuschauer*innen bei Veranstaltungen möglich

Am morgigen Mittwoch, 15. Juli, tritt die geänderte Coronaschutzverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Unter anderem wurde die zulässige
Zuschauerzahl bei Veranstaltungen und auch bei Sportereignissen von 100 auf
300 Personen erhöht. Gelockert wurde auch die Begrenzung beim Kontakt- und
Wettkampfsport in der Halle. Ab 15. Juli dürfen 30 statt bisher zehn Personen im
Training und bei Punktspielen - ohne Abstand einzuhalten - aufeinandertreffen.
Es muss allerdings – wie auch bei Veranstaltungen - die Rückverfolgbarkeit
sichergestellt werden. Das heißt, alle Personen müssen mit Namen und einer
Telefonnummer erfasst werden.

Pressemitteilung

25. Juni 2020 | 13:38 Uhr. Bis auf Weiteres keine Rentenberatung

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen bietet jeden Donnerstag im
Regierungsgebäude am Weserglacis eine Rentenberatung für Bürgerinnen und
Bürger an. Dafür werden feste Termine vergeben, die von der Stadtverwaltung
leider nicht abgesagt werden können, weil keine Telefonnummern der
Bürger*innen vorliegen, die einen persönlichen Gesprächstermin vereinbart
haben. Schon im Juni 2020 und den Vormonaten sind alle Beratungstermine
ausgefallen.

Nun hat die Deutsche Rentenversicherung Westfalen auf Anfrage der
Stadtverwaltung mitgeteilt, das auch im Juli und „bis auf Weiteres“ keine
Sprechtage im Mindener Regierungsgebäude stattfinden. Alle, die bereits
Termine im Juli und in den Folgemonaten vereinbart haben, sollten sich vorher
telefonisch bei der Rentenversicherung unter der Nummer 0800/1000 48011
erkundigen, ob der Beratungstermin stattfindet.

Es ist auch möglich, sich unter 0800/1000 48011 von der Deutschen
Rentenversicherung telefonisch beraten zu lassen.

23. Juni 2020 | 15:42 Uhr. Attraktive Angebote für Kinder und
Jugendliche in den Sommerferien

Viele Familien können aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht wie geplant in den
Sommerferien (29. Juni bis 11. August) verreisen. Aber womit können sich die
Kinder und Jugendlichen im Mindener Sommer die Zeit vertreiben? Sicher, die
Zeit mit Freunden und der Familie ist das Größte, aber nach den
Einschränkungen der vergangenen Wochen und Monaten, ist es sicherlich auch
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gut, dem Alltag mal zu entfliehen, etwas Neues zu erleben und neue Menschen
kennen zu lernen. Dafür haben die Bereiche Bildung und Jugendarbeit der Stadt
Minden etwas Passendes - spannende, verlässliche und vielseitige
Ferienangebote, die eine tolle Alternative zum Familienurlaub sein können.

Glücklicherweise machen die Lockerungen jetzt auch wieder gute Ferienangebote
möglich, die zwar einerseits einen ausreichenden Corona-Schutz bieten aber
auch den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nach Bewegung, Spaß und
Action entsprechen.

Viele engagierte Menschen in der Verwaltung der Stadt Minden sowie in
zahlreichen Vereinen und Organisationen haben unter Hochdruck daran
gearbeitet, auch noch kurzfristig ein attraktives Angebot in den Sommerferien
auf die Beine zu stellen.

Neben den verlässlichen Ferienspielen der Ganztagsträger an den Mindener
Grundschulen und in den städtischen Jugendhäusern ist so durch den Bereich
Kultur, die Schulsozialarbeit, verschiedene Sportvereine und weitere Träger der
Jugendhilfe ein abwechslungsreiches und altersgerechtes Angebot auch für
Kinder und Jugendliche über zwölf Jahren entstanden.

Auf der Internetseite https://www.unser-
ferienprogramm.de/minden/index.php kann man sich über diese Angebote
informieren und auch meist direkt buchen. Es lohnt sich auch in den Ferien
häufiger auf die Plattform zu schauen, denn weitere Angebote sind noch in
Planung. Und falls dort trotz allem nicht das Richtige dabei ist und das Wetter
einmal nicht mitspielen sollte, gibt es unter www.minden.de/stubenhocker auch
noch einige digitale Beschäftigungsmöglichkeiten abseits von Computerspielen
und dem schnell genutzten Serienmarathon, mit denen sich die freie Zeit in den
Sommerferien auch sinnvoll nutzen lässt.

17. Juni 2020 | 10:08 Uhr. Hinweis zur neuen Corona-Warn-App
(Pressemeldung des Kreises Minden-Lübbecke)

Seit heute ist die neue Corona-Warn-App der Bundesregierung am Start. Die App
verfolgt das Hauptziel, Personen, die Begegnungen mit einer mit COVID-19
infizierten Person hatten, schnellstmöglich über diese Begegnung zu informieren.
In einem solchen Kontakt-Fall werden die Nutzer aufgefordert, sich mit Hausarzt,
kassenärztlichem Bereitschaftsdienst oder dem zuständigen Gesundheitsamt
abzustimmen. Damit das Gesundheitsamt des Kreises eventuelle Anfragen so
schnell und gut wie möglich bearbeiten kann, werden Bürgerinnen und Bürger
gebeten, sich – wenn die App „Erhöhtes Risiko“ anzeigt – per E-
Mail: Infektionsschutz@minden-luebbecke.de oder über das Bürger-Telefon unter
0571 / 807 15999 (die aktuellen Besetzungszeiten entnehmen Sie bitte der
Internetseite des Kreises) zu melden. „Wir werden Ihre Anfrage umgehend in
unsere Ermittlungsteams geben und uns mit Ihnen in Verbindung setzen“, sagt
Gesundheitsamtsleiterin Dr. Elke Lustfeld. „Dieser Ablauf hat sich schon zu
Beginn der Corona-Pandemie gut etabliert. So können wir die Kontaktaufnahmen
einheitlich erfassen und eine schnelle Bearbeitung am besten organisieren.“

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Weitere Informationen über die neue Corona-Warn-App finden Sie auf
der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Informationen zur Corona-WarnApp (RKI)

12. Juni 2020 | 13:30 Uhr. Neue Coronaschutzverordnung sieht weitere
Lockerungen vor. Land NRW ändert Regelungen unter anderem für
Veranstaltungen und private Feste „aus herausragendem Anlass“ –
Grundschulen in Minden gut vorbereitet

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung und auch die
Coronabetreuungs-verordnung neu gefasst. Beide gelten ab dem 15. Juni bis 1.
zum Juli 2020. Die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen stehen
in NRW ab kommenden Montag vor der großen Herausforderung, dass alle
Klassen wieder an allen Schultagen – bis zum Beginn der Sommerferien –
unterrichtet werden.

„Die Mindener Grundschulen und die Primarstufe der Förderschule sind gut
darauf vorbereitet, dass nun alle Schüler*innen wieder unterrichtet werden“,
sagt Katja Everding, stellvertretende Leiterin des Schulbüros. Die Notbetreuung
an den Schulen der Primarstufe endet mit Ablauf des 12. Juni 2020. Dafür finden
dort die Betreuungsangebote im Offenen Ganztag wieder statt.

Das Lernen erfolge nach der neuen Coronabetreuungsverordnung in festen
Klassenverbänden beziehungsweise Lerngruppen, um eine Durchmischung
weitestgehend zu vermeiden, so Everding. Diese Gruppenstruktur kann bei
Kindern, die an Ganztags- oder Betreuungsangeboten teilnehmen, voneinander
abweichen, sodass sie täglich zwei konstante Bezugsgruppen haben. Auch
außerhalb des Unterrichts muss eine Trennung der Lerngruppen gewährleistet
werden, zum Beispiel durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten. Wo dies aus
organisatorischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, gilt auf den
Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das
Abstandsgebot und - sofern unvermeidbar - das Gebot zum Tragen einer Mund-
Nase-Bedeckung.

Am kommenden Montag, 0 Uhr, treten in ganz NRW weitere Anpassungen der
Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. „Mit diesen und den Auswirkungen für die
Stadt Minden wird sich am Montag auch der städtische Stab für
außergewöhnliche Ereignisse befassen“, sagt der derzeitige SAE-Leiter, Peter
Wansing. Die Lockerungen betreffen neben Veranstaltungen und Versammlungen
auch Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel sowie
in Museen und Tierparks. Hier darf sich ab 15. Juni eine Person pro sieben
Quadratmeter der Verkaufs-, der Ausstellungs- oder Parkfläche aufhalten –
bislang waren es zehn Quadratmeter.

Veranstaltungen und Versammlungen für bis zu 100 Personen sind unter
bestimmten Regeln erlaubt. Auch Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen
sind - unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer*innen –
nun wieder möglich. Ab 100 Personen müssen die Veranstalter*innen ein
gesondertes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorlegen.

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Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen
und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer*innen die
Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Auch das ist neu. Die Sitzpläne
müssen vier Wochen aufbewahrt werden. Gleiches gilt auch für außerschulische
Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze
gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der
Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der beinhaltet, wo
welche anwesende Person gegessen hat.

Private Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter - wie Partys und
Grillfeste - bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus
herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder
Abschlussfeiern, die unter Auflagen (hier besonderes Hygiene- und
Infektionsschutzkonzept erforderlich) wieder stattfinden können. Die
Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn
Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer
Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei
standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer
Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen
Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis
mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste,
Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste. Bestehen bleiben
weiter auch die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im
öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-
Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr.

Ab dem kommenden Montag können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und
Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen. Erleichterungen
gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien
Sportarten ist dann auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn
Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig.
Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in
Hallen wieder stattfinden.

Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und
Infektionsschutzkonzepts wieder stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks
aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines
besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den
zuständigen Behörden zugelassen werden.

Als Begründung für die weiteren Lockerungen nennt die Landesregierung die
deutlich zurückgegangenen Neuinfektionen. So sei die Zahl seit den ersten
Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Diese
Entwicklung bestärke die Landesregierung in ihrem Kurs in der Corona-
Pandemie. „Das verantwortliche und rücksichtsvolle Verhalten der deutlichen
Mehrheit der Menschen erlaubt es, diese weiteren Schritte auf dem Weg in eine
verantwortungsvolle Normalität zu gehen“, so die Landesregierung in einer
Pressemitteilung vom 11. Juni.

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Die neuen Verordnungen können auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales unter https://www.mags.nrw/ nachgelesen werden.
Wer Fragen zu den neuen Regelungen hat, findet eine umfangreiche FAQ-Liste
auf der Internetseite des Landes NRW oder kann sich telefonisch beim
Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0211 / 9119-1001, Mo–Fr, 7–20 Uhr /
Sa–So, 10–18 Uhr melden.

10. Juni 2020 | 14:51 Uhr. Für die Arbeit der politischen Gremien gibt es
weiter Regeln. Stadt Minden hat ihre Allgemeinverfügung dazu
angepasst – Wieder persönliche Einwohnerfragen im Rat möglich.

Die Stadt Minden hat ihre Allgemeinverfügung für die politische Gremienarbeit
angepasst. Diese gilt ab dem 15. Juni 2020 und löst die am 14. Juni, 23.59 Uhr
auslaufende Verfügung ab. Die jetzt neu gefasste „Allgemeinverfügung über die
Einschränkung der Gremienarbeit des Rates und seiner Ausschüsse zur
Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ – so der komplette
Titel - berücksichtigt inhaltlich die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen
Änderungen sowie die aktuelle Erlasslage im Land Nordrhein-Westfalen. Es fußt
auch auf dem Infektionsschutzgesetz und den darin festgelegten Zuständigkeiten
der Stadt Minden als Ordnungsbehörde.

In der seit dem 30. April geltenden und nun neu gefassten Verfügung sind
zunächst bis zum 31. August 2020 verschiedene Richtlinien für die Sitzungen des
Rates, der Ausschüsse und der Fraktionssitzungen festgelegt.

Allgemeinverfügung der Stadt Minden zur Einschränkung der politischen
Gremienarbeit

Pressemitteilung

5. Juni 2020 | 14:00 Uhr. Service des Bürgerbüros sehr gefragt: Termine
wenn möglich nur im Notfall vereinbaren

Das Bürgerbüro der Stadt Minden bietet seit Anfang Mai eine Online-
Terminvergabe an. Momentan gibt es eine sehr hohe Nachfrage nach Terminen.
Aber aufgrund der derzeit geltenden Hygienevorschriften können jedoch nicht so
viele Zeiten vergeben werden, wie das sonst üblich ist. „Gerade vor dem
Hintergrund, dass die weltweiten Reisewarnungen Stück für Stück
zurückgenommen werden und die Menschen jetzt wieder ihren Urlaub planen, ist
der Bedarf den Service des Bürgerbüros in Anspruch zu nehmen enorm“, sagt
Daniel Schollmeyer. Er ist der Leiter für den Bereich Bürgerdienste.

Aus dem Grund hat die Stadt Minden wichtige Informationen rund um das Thema
Terminvergabe online zusammengestellt. Unter
www.minden.de/terminvereinbarung gibt es hilfreiche Tipps. Für eine Reise ist es
nicht zwingend notwendig einen Personalausweis und einen Reisepass
mitzunehmen. In den meisten Ländern ist es ausreichend, wenn man eines der
beiden Ausweisdokumente dabei hat, erklärt Schollmeyer. Aus dem Grund ist es
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gut, wenn Mindenerinnen und Mindener sich vorab informieren und auf der
Internetseite des Bürgerbüros vorbeischauen. Hier sind viele Fragen bereits
beantwortet und einige Anliegen können auch schriftlich erledigt werden. Die
Mindener*innen sollten auch wissen, dass die Lieferzeiten der Bundesdruckerei
momentan länger sind.

Die telefonische Erreichbarkeit des Bürgerbüros soll in der kommenden Woche
aufgestockt werden, sodass die Wartezeiten in der Leitung verkürzt werden und
mehr Anfragen bearbeitet werden können. In dem Zusammenhang macht Daniel
Schollmeyer darauf aufmerksam, dass „wir alle jetzt ein bisschen mehr Rücksicht
aufeinander nehmen sollten“. Der ein oder andere kann sein Anliegen eventuell
noch ein wenig nach hinten schieben und denjenigen einen Termin ermöglichen,
die damit nicht mehr länger warten können. Wir appellieren an das
Gemeinschaftsgefühl und setzen darauf, dass manche Themen noch ein bisschen
Zeit haben, so der Bereichsleiter.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Minden noch einmal darauf hin, dass
für Personen, deren Ausweisdokumente in der Corona-Pandemie und während
der Schließung der Verwaltung, also seit dem 16. März abgelaufen sind, kein
Bußgeld verhängt wird. Hier werden wir auch in den nächsten Wochen unseren
Ermessensspielraum nutzen, sagt Schollmeyer. Personen, deren
Ausweisdokumente vor der Corona-Pandemie abgelaufen sind, müssen jedoch
weiterhin mit einem Bußgeld rechnen. Der Zeitraum der Schließung wird aber
selbstverständlich bei der Bußgeldhöhe berücksichtigt.

5. Juni 2020 | 9:27 Uhr. Jugendhäuser in Minden öffnen am Montag
wieder.

Am 13. März mussten sie zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Corona-
Virus‘ ihre Türen schließen: die fünf städtischen Jugendhäuser. Mit
eingeschränkten Öffnungszeiten sind sie ab dem 8. Juni nun wieder für die
Kinder und Jugendlichen in Minden da. „Wir freuen uns nach 13 Wochen
Zwangspause sehr darauf, wieder Angebote machen zu können“, sagt Daniela
Thoring, Koordinatorin im Bereich Jugendarbeit/Jugendschutz.

Bereits seit dem 21. Mai ist es nach der Coronaschutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen wieder möglich, eingeschränkt Jugendarbeit anzubieten.
„Doch wir mussten uns erst mit den Hygiene- und Abstandsregeln vertraut
machen, Konzepte für Öffnung vorbereiten und schauen, was geht“, erläutert
Thoring. Zudem war das Ziel, dass alle Jugendhäuser gemeinsam wieder an den
Start gehen.

Pressemitteilung

5. Juni 2020 | 9:25 Uhr. 20.000 Einwegmasken für Minden – Spende aus
der Partnerstadt Changzhou angekommen

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