Archivierte Meldungen - Stadt Minden
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Archivierte Meldungen Auch bei schönem Wetter die Corona-Regeln einhalten 24. Februar 2021 | Minden. Bürgermeister Michael Jäcke richtet - angesichts vieler Gruppenbildungen und Verletzungen der Maskenpflicht am vergangenen Wochenende einen Appell an die Mindener: „Es ist richtig und wichtig, dass wir an die frische Luft gehen, uns bewegen und das schöne Wetter genießen“, sagt er. Das trage zur Verbesserung der angespannten Stimmung bei. Aber es müsse dabei – auch wenn es schwer fällt – weiter an die geltenden Corona-Regeln gedacht werden. „Die Mutationen des Virus‘ sind auch in Minden angekommen. Wir haben aktuell mehr als 150 aktive Fälle in Minden und eine Inzidenz von knapp 100 in der Stadt. Das ist viel“, warnt Jäcke vor leichtfertigem Umgang mit geltenden Abständen und der Maskenpflicht. Ein beliebter Treffpunkt war der Skatepark, der schon seit dem Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr genutzt werden darf. Absperrbänder und Schilder wurden regelmäßig wieder entfernt, so dass die Stadt nun gezwungen ist, die Anlage einzuhausen. Pressemitteilung Von Minden zum Impfzentrum kommen - Stadt bietet Unterstützung an 8. Februar 2021 | Minden. Das Impfzentrum ist von Minden aus gut mit dem Bus zu erreichen. Es fährt ein Schnellbus der MKB (Linie 513) vom ZOB in Minden nach Lübbecke über Unterlübbe. Der Kreis hat direkt vor dem Impfzentrum eine zusätzliche Bushaltestelle einrichten lassen. Eine weitere Möglichkeit besteht über die ortsansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmen, die ihre Fahrzeuge „coronagerecht“ hergerichtet haben. Diese haben durch die Pandemie erhebliche Einbußen erlitten und bieten Fahrten zum Impfzentrum an. Wenn Taxis für die Fahrt zum Impfzentrum genutzt werden, gibt es Möglichkeiten der Kostenerstattung. So hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) angekündigt, dass die Fahrtkosten zum Impfzentrum unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden: Die Fahrt muss vom Arzt verordnet sein, es muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG", „Bl" oder "H" oder ein Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden nicht mobile Menschen auch zu Hause geimpft werden können. Für die nicht vom MAGS genannten Fälle gibt die Stadt Minden ihren Bürger*innen, die über 80 Jahre alt sind, den Tipp, sich vor der Taxifahrt bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob diese die Kosten übernimmt. Der Fahrgast sollte sich in jedem Fall eine Quittung ausstellen lassen. Die Stadt Minden geht davon aus, dass auch viele ältere Menschen für solche Fälle wie bei Arztbesuchen die Möglichkeit haben, dass Angehörige, Freunde oder Nachbarn sie zum Impftermin fahren können. Ab Montag, 8. Februar 2021, wird der Seniorentreffpunkt Johanniskirchhof täglich montags – freitags von 9 bis 12 Uhr eine telefonische Unterstützung (Tel. 64576484) anbieten. Hierbei kann in besonderen Einzelfällen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, auch bei der Vermittlung eines Fahrdienstes unterstützt werden. Die Kosten für diesen Fahrdienst werden für Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei voller Erwerbsminderung (SGB XII) von der Stadt – Bereich Soziales - erstattet, wenn eine Quittung eingereicht wird. 1
Die Stadt Minden ist mit zwei ortsansässigen Organisationen im Gespräch, inwieweit und in welchem Umfang ein Fahrdienst für Personen organisiert werden kann, denen die vorgenannten Möglichkeiten nicht zu Verfügung stehen und die sich ein Taxi aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Impfung auch mit abgelaufenem Ausweisdokument möglich 2. Februar 2021 | Minden. Das Bürgerbüro der Stadt Minden hat in den vergangenen Tagen vermehrt Nachfragen von Bürger*innen erhalten, die nicht sicher waren, ob mit einem abgelaufenen Personalausweis ein Impftermin wahrgenommen werden kann. Nach einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden, neben abgelaufenen Personalausweisen auch andere amtliche Dokumente mit Lichtbild für die Wahrnehmung eines Impftermins, wie beispielsweise der Führerschein, die Krankenkassenkarte, Schwerbehindertenausweise oder natürlich auch der Reisepass akzeptiert, so Daniel Schollmeyer, Bereichsleiter Bürgerdienste bei der Stadt. Für die Wahrnehmung eines Termins ist somit nicht zwingend eine Neubeantragung notwendig. Auch das Bürgerbüro hat sich an die aktuelle Situation angepasst und die Zahl der angebotenen Termine reduziert, um die Kund*innen und auch die Mitarbeiter*innen zu schützen. „Ziel ist die Reduzierung aller nicht notwendigen Kontakte“, so Schollmeyer weiter. Zum Impfzentrum im Kreis fährt ein Schnell-Bus 25. Januar 2021 | Minden. Das Impfzentrum für den Kreis Minden-Lübbecke befindet sich im Sportzentrum Unterlübbe (Gemeinde Hille). Der Betrieb wird am 8. Februar aufgenommen. Es werden zunächst nur Menschen, die mindestens 80 Jahre alt sind, geimpft. Diese müssen vorher einen Termin vereinbaren (siehe folgende Meldung). Nach Unterlübbe fährt ab dem Zentralen Omnibusbahnhof in Minden (ZOB) ein Schnellbus - die Linie 513. Der Kreis hat direkt vor dem Impfzentrum eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet. Die einfache Fahrt kostet 5 Euro. Besitzer*innen eines Weser-Werre-Tickets fahren umsonst. Folgend gibt es Auskünfte zu den ÖPNV-Fahrplänen. Tarif- und Fahrplan- Auskunft der OWL Verkehr: 05231/977681. Zusätzlich ist bei der OWL Verkehr noch eine spezielle Corona-hotline freigeschaltet: 05231/9778002. Fahrplan der Linie 513 Impfungen für über 80-Jährige beginnen am 8. Februar 25. Januar 2021 | Minden. Die Terminvergabe für die Impfungen im Kreis läuft. Es wurden zunächst die Menschen angeschrieben, die 80 Jahre und älter sind und nicht einer Senioreneinrichtung/einem Pflegeheim wohnen. In dem Brief steht auch, wie Bürger*innen einen Termin vereinbaren können. Aktuell (Stand 1. Februar) sind bereits mehr als 16.000 Erst- und Zweittermine vergeben worden. Ab 1. Februar wurden weitere Termine für das Impfen im Impfzentrum bis Ende Mai bereitgestellt. Die Impfung ist freiwillig. Für die Terminvereinbarung sind die kostenlosen Rufnummern 116117 und 0800 11611702 (täglich 8 bis 22 Uhr) geschaltet. Auch online ist eine Terminvergabe 2
möglich unter www.116117.de. Mit Wartezeiten muss in der Anfangsphase gerechnet werden. Am ersten Tag kam es zu einer Überlastung der Leitungen. Die Termine werden nach dem Vorrat an vorhandenen Impfdosen vergeben. Wichtig: Alle, die laut Corona-Impfverordnung nicht zur Gruppe der über 80- Jährigen gehören, werden ausdrücklich gebeten, erst dann anzurufen, wenn auch für sie die Terminvergabe startet. Zudem sollte die telefonische Anmeldung möglichst nur für eine Corona-Impfung zur Terminvermittlung und nicht für allgemeine Fragen zur Corona-Impfung in Anspruch genommen werden, um die Leitungen nicht zusätzlich zu belasten. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen Impfzentrum startet eine Woche später 25. Januar 2021 | Minden-Lübbecke. Das Impfzentrum im Sportzentrum in Unterlübbe (Gemeinde Hille) geht aufgrund von Lieferengpässsen beim Impfstoff nun erst am 8. Februar - und nicht wie ursprünglich geplant am 1. Februar - an den Start. Ohne vorher vereinbarten Termin können Bürger*innen das Impfzentrum nicht betreten und erhalten auch keine Impfung. Darauf weist der Kreis Minden-Lübbecke hin. Damit die Corona-Schutzimpfung ihre volle Wirksamkeit entfaltet, ist eine zweite Impfung erforderlich. Bürger*innen über 80 Jahre erhalten daher bereits bei der Terminvergabe zwei Impftermine im Abstand von etwa drei Wochen. Informationen vom RKI - Faktenblatt Impfung Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung - unter anderem zur Reihenfolge der Impfungen und weitere Informationen gibt es hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19- impfung.html Weitere Informationen zu den Impfzentren in NRW sowie die neue Corona- Schutzverordnung gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf Bürger*innen können sich bei allen Fragen zu Corona auch an das Bürgertelefon des Ministeriums oder diese Mailadresse wenden: Tel.: 0211 / 9119-1001, Montag - Freitag, 8 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag, 10 bis 18 Uhr, E- Mail: corona@nrw.de. Hier gibt es mehrsprachige Informationen: https://www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/corona-virus 12. Januar 2021 | Düsseldorf/Minden. Das Land NRW erlässt Corona- Regionalverordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung Diese gilt auch für den Kreis Minden-Lübbecke. Für die Einwohner*innen des Kreises ergeben sich aus dieser Verordnung innerhalb des Kreisgebietes keine Einschränkungen. Erst bei Verlassen des Kreises greift die 15-Kilometer- Beschränkung. Sie gilt dann ab der Grenze der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Den Kreis verlassen dürfen Einwohner*innen mit einem triftigen Grund (siehe Verordnung). Nähere Informationen dazu gibt es vom Land hier. Regionalverordnung des Landes vom 11. Januar (gültig ab 12. Januar 2021). 3
Im Corona-Dashboard des Kreises ist eine zusätzliche Funktion eingeführt, mit der sich Bürgerinnen und Bürger über den für sie geltenden Bewegungsradius informieren können: Es gibt einen neuen Tab unter der Karte des Kreises, auf dem „15km Bewegungsradius“ steht. Dieser muss zuerst angeklickt werden und anschließend rechts oben am Rand der Karte die jeweilige Stadt oder Gemeinde ausgewählt werden. Dann wird auf der Karte der entsprechende Radius angezeigt. Link: https://www.minden- luebbecke.de/Startseite/index.php?La=1&object=tx,2832.3576.1&kat=&kuo=2& sub=0 Sitzung des Beirates abgesagt 12. Januar 2021 | Minden. Die für Donnerstag, 21. Januar 2021, geplante Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Minden wird abgesagt. Das hat jetzt der Vorsitzende des Beirates, Eckhard Rüter, in Absprache mit der Verwaltungsspitze entschieden. Prinzipiell dürften Sitzungen von Ausschüssen und Beiräten unter Anwendung von Corona- Sicherheitskonzepten zwar stattfinden. Diese müssten zwingend als Präsenzsitzung abgehalten werden und auch öffentlich sein. „In Anbetracht des Lockdowns und der damit verbundenen notwendigen Corona- Schutzmaßnahmen halten wir es jedoch nicht für angebracht, zu einer Präsenzsitzung einzuladen“, so Rüter. Weiterhin sollten die Mitglieder und ständige Gäste der Beiratssitzungen nicht in den Konflikt gebracht werden, entscheiden zu müssen, ob sie in der jetzigen Pandemielage zu einer Beiratssitzung gehen sollten oder nicht. Die Reduzierung der Kontakte sei ihm und dem Beirat wichtig. Deshalb müssten diese im Moment auf ein Mindestmaß reduziert werden. „Wir hoffen sehr, dass die nächste reguläre Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen am 25. März 2021 um 16 Uhr im Ständersaal des LWL- Preußenmuseums stattfinden kann“, sagt Esther König, Fachkraft für Behindertenbelange bei der Stadtverwaltung. Eine Einladung hierzu werde es rechtzeitig geben. 11. Januar 2021 | Coronaschutz-Impfungen starten in NRW Anfang Februar - Zunächst nur für über 80-Jährige Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat jetzt mitgeteilt, dass die Arbeit in den 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe am 1. Februar 2021 aufgenomen werden soll. Die Kommunen werden dazu in Kürze ein Informationsschreiben an die rund 23.300 Impfberechtigten im Mühlenkreis verschicken. In dem Brief steht auch, wie und ab wann Bürger*innen einen Termin vereinbaren können. Ohne Termin kann nicht geimpft werden, so der Kreis Minden-Lübbecke. Zunächst sollen Menschen, die 80 Jahre oder älter sind sowie zu Hause und nicht in einer Einrichtung wohnen (das läuft aktuell), in dem Zentrum geimpft werden. Die Impfung ist freiwillig. Einwohner*innen des Kreises Minden-Lübbecke können ab dem 25. Januar Termine für das Impfzentrum in Unterlübbe vereinbaren. Dafür sind die kostenlosen Rufnummern 116117 und 0800 11611702 (täglich 8 bis 22 Uhr) geschaltet. Mit Wartezeiten muss in der Anfangsphase gerechnet werden. Die Termine werden nach dem Vorrat an vorhandenen Impfdosen vergeben. 4
7. Januar 2021 | Minden. Kreis hebt Ausgangsbeschränkungen auf Da der Inzidenzwert des Kreises Minden-Lübbecke nachhaltig, das heißt in den letzten sieben aufeinanderfolgenden Tagen, unter den Wert von 200 gefallen ist, wird die Ausgangsbeschränkung bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Änderung tritt morgen, Freitag, 8. Januar 2021, in Kraft. Das hat die Pressestelle des Kreises Minden-Lübbecke heute, Donnerstag, bekannt gegeben. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung vom 31.12.2020 haben weiter Bestand. 7. Januar 2021 | Minden. Digitale Vorlesestunde Die Stadtbibliothek bietet für alle kleinen Besucher, die auch im neuen Jahr noch auf die Vorlesestunden und Veranstaltungsangebote verzichten müssen, eine kleine digitale Alternative an: tolle Geschichten zum Zuhören oder Selberlesen auf www.onilo.de . Interessierte Kinder können sich per Mail (a.bischoff@minden.de) in der Stadtbibliothek für einen Termin anmelden und bekommen dann einen Zugangscode für die Geschichte. Dieser Code ist 14 Tage gültig. Am 17. Januar 2021 startet das Angebot mit der Geschichte „Kalt erwischt. Ein Wintermärchen“ von Anja Fröhlich. „Der kleine Eisbär Lars“ folgt am 24. Januar und am 31. Januar gibt es abenteuerliche Geschichten mit der „neugierigen kleinen Hexe“ von Lieve Beaten. 30. Dezember 2020 | Minden. Allgemeinverfügung der Stadt Minden zur Einschränkung der politischen Gremienarbeit wird verlängert. Allgemeinverfügung der Stadt Minden zur Einschränkung der politischen Gremienarbeit vom 30.12.2020 21. Dezember 2020 | Minden. Neue Allgemeinverfügung für den Kreis Minden-Lübbecke: Ab 23. Dezember Ausgangsbeschränkungen in allen Kommunen Die Coronafallzahlen im Kreis steigen trotz zahlreicher Einschränkungen weiter. Der aktuelle Inzidenzwert liegt bei 276. Der Kreis Minden-Lübbecke hat daher eine neue Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen für das ganze Kreisgebiet erlassen. Die Maßnahmen sind mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 23. Dezember 2020 in Kraft und endet am 10. Januar 2021. Die einschneidendste Maßnahme für die Bürgerinnen und Bürger ist eine Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 4 Uhr. Für die Weihnachtsfeiertage ist die Ausgangsbeschränkung von Mitternacht bis 4 Uhr festgesetzt. Am Silvestertag gilt die Ausgangsbeschränkung von 1 bis 6 Uhr. „Eine Verschärfung der Fallzahlen ist unausweichlich“, sagt Landrätin Anna Katharina Bölling. „Die aktuelle Fallzahlenentwicklung ist dynamisch. Das Ausbruchsgeschehen ist in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen angekommen. Insbesondere in der Alten- und Pflegeheimen hat sich leider ein Schwerpunkt entwickelt.“ 5
Der Krisenstab appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Kreises, sich an die geltenden Beschränkungen zu halten und alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden. Auch die geltenden Hygieneregeln – Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, Abstand halten, Husten- und Niesetikette – besonders zu beachten. Weitere Informationen 11. Dezember 2020 | Minden. Neue Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke: Änderung beim Tragen der Alltagsmaske im Schulbereich Der Kreis Minden-Lübbecke reagiert auf die steigenden Corona-Zahlen und hat eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Diese ist ab heute, Freitag 11. Dezember 2020, gültig. Neu ist in der Verfügung der Punkt 3 – darin wird geregelt: „Im unmittelbaren Umfeld von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nr. 3 IfSG ist in der Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Alltagsmaske zu tragen. Ferner gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für Schüler*innen für die Orte, an denen sie am Schulort regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten PKW ankommen sowie für die Zuwegung von diesen Orten zum Schulgelände“. [...] Die Stadt Minden macht darauf aufmerksam, dass im Umfeld des Schulgeländes Kinder und Jugendliche und auch Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das betrifft die Zuwegungen zum Gelände. Auch beim Aussteigen aus dem elterlichen Auto soll bereits eine Alltagsmaske getragen werden. Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es auch auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke oder beim Landesportal NRW. 23. November 2020 | Minden. Planung für zukünftiges Impfzentrum läuft im Kreis Minden-Lübbecke Der Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke bereitet sich gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren im Kreisgebiet auf die Einrichtung eines Impfzentrums vor. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung der Bevölkerung im Mühlenkreis sicherzustellen gerade angesichts der dezentralen Lage in NRW“, sagt Landrätin Anna Katharina Bölling. Der Kreis wartet aktuell auf die Vorgaben des Landes zu Größe, infrastruktureller Anbindung, Ausstattung und zum Personal. „Für die Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises ist das zügige Vorgehen eine gute Nachricht“, sagt Anna Katharina Bölling. „Wir setzen nun alles daran, die Vorgaben des Landes für unseren Kreis schnell und bürgerfreundlich umzusetzen.“ Hier gibt es Corona-Infos des Kreises Minden Lübbecke 5. November 2020 | Minden. Vortrag „Waste Site Story“ im Live- Streaming 6
Im „Kleinen Theater am Weingarten" finden im Herbst immer eine Vielzahl an Kunstvorträgen und Theatervorstellungen statt. Aktuell ist eine Nutzung des Theaters bis Ende November coronabedingt aber nicht möglich und auch danach werden aufgrund der Abstandsbeschränkungen deutlich weniger Plätze zur Verfügung stehen. Dennoch sollen Veranstaltungen stattfinden, damit Kunst und Kultur auch in diesen Zeiten erlebbar bleiben. Am Dienstag, 10. November um 19.30 Uhr findet der Kunst- und Foto-Vortrag „Waste Site Story" als Live- Streaming in Kooperation mit der Stadtbibliothek Minden statt. Pressemitteilung 5. November 2020 | Minden. In diesem Jahr gibt es keine zentrale Feierstunde zum Volkstrauertag Am 15. November ist bundesweit Volkstrauertag. In den vergangenen Jahren gab es in Minden eine zentrale Feier mit einer Kranzniederlegung, auch in den Stadtbezirken gab es Gedenkveranstaltungen. Diese können in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden und werden abgesagt. Grundlage hierfür ist die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), nach der sonstige Veranstaltungen am Volkstrauertag nicht von den zulässigen Veranstaltungen nach Paragraph 13 Abs. 2 CoronaSchVO abgedeckt sind. Wenn im Rahmen von Gottesdiensten Kränze niedergelegt werden, ist das unter Einhaltung der Regelungen der Paragraphen 2 bis 4a CoronaSchVo (Abstand halten, Alltagsmaske tragen, Hygienemaßnahmen einhalten, Rückverfolgbarkeit der Kontakte) zulässig. Pressemitteilung 1. November 2020 | Minden. Auch in Minden müssen Einrichtungen schließen Vor dem Hintergrund der sehr stark ansteigenden Zahlen an Conona-Infizierten hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese gilt ab Montag, 2. November, bis einschließlich 30. November 2020. Sie enthält zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln und unter anderem auch Verfügungen bestimmte Einrichtungen, wie das Stadttheater und das Mindener Museum, zu schließen. Aus diesem Grund ist der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden am heutigen Sonntag, 1. November, zusammengekommen. Pressemitteilung 29. Oktober 2020 | Minden. Veranstaltungen in den Quartieren abgesagt Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Corona-Pandemie wird der Repairday am 30. Oktober, der parallel in den drei Quartieren Bärenkämpen, Rodenbeck und auf der Rechten Weserseite stattfinden sollte, abgesagt. Der Abschluss der Skateschule, der am 31. Oktober, gemeinsam mit dem Skateverein und dem Quartiersmanagement Rodenbeck durchgeführt werden sollte, findet nicht statt. „Wir planen, die Aktionen nachzuholen, sobald dies wieder möglich ist“, sagt Ute Hildebrandt, Leiterin des Quartiersmanagements. 7
Das Begegnungszentrum Bärenkämpen, das Quartiersbüro im Haus der Begegnung in Rodenbeck sowie das Quartiersbüro auf der Rechten Weserseite werden bis auf weiteres geschlossen. Einzelkontakte mit Terminvereinbarung sind unter Einhaltung der Hygienevorgaben mit den Integrationsassistenten und Quartiersmanager*innen in dringenden Fällen möglich. Sie sind in jedem Quartier telefonisch und per E- Mail erreichbar. Die Kooperationspartner*innen, die in den Quartiersbüros Sprechstunden anbieten, sind erreichbar. Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Minden unter „quartiere/minden.de“ zu finden und werden regelmäßig aktualisiert. 29. Oktober 2020 | Minden. „Markt der Möglichkeiten“ abgesagt Das Schulbüro der Stadt Minden informiert darüber, dass die Veranstaltung „Markt der Möglichkeiten“, die am 4. November 2020 im Haus der Bildung stattfinden sollte, aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie abgesagt wird. Des Weiteren ist ab sofort der Treffpunkt Johanniskirchhof auf unbestimmte Zeit geschlossen. 26. Oktober 2020 | Minden. Verschärfte Corona-Regeln nun auch in Minden Ab sofort gilt im gesamten Kreis die Gefährdungsstufe 2 – SAE-Leiter appelliert zu Rücksichtnahme Minden. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auf der bundesdeutschen Corona-Karte nun auch rot eingefärbt. Mit Stand von heute, Montag (26. Oktober), ist die kritische Zahl von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen überschritten worden. Der aktuelle Wocheninzidenz-Wert betrug 57,3. Damit gilt auch für das Kreisgebiet Minden-Lübbecke ab sofort die Gefährdungsstufe 2. Mit dieser Lage hat sich heute Vormittag auch der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden (SAE) befasst. Im gesamten Kreisgebiet – und auch Minden - gelten nun verschärfte Regeln, die in Paragraf 15a der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW stehen und auch auf der Seite des Ministeriums für Gesundheit und Soziales unter https://www.mags.nrw/coronavirus nachgelesen werden können. Bei Fragen können sich Bürger*innen und Bürger an die Hotline des MAGS wenden: 0211/9119-1001, Montag–Freitag, 8–18 Uhr, E-Mail: corona@nrw.de. Zu den Verschärfungen seit heute gehört, dass in einem Restaurant nur noch bis maximal fünf Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Gleiches gilt für die Nutzung einer Ferienwohnung. Mehr Personen sind nur zulässig, wenn alle aus einer Familie oder nur aus zwei Hausständen kommen. Auch gibt es bereits seit dem 19. Oktober starke Einschränkungen bei Feiern aus herausragendem Anlass - zum Beispiel Geburtstage, Hochzeiten oder Trauerfeiern. Nur noch zehn Personen dürfen an solchen Zusammenkünften außerhalb von Zuhause teilnehmen. „Aber auch in den eigenen vier Wänden sollte diese Zahl nicht überschritten werden“, appelliert der Beigeordnete und SAE-Leiter, Lars Bursian. „Ich bitte alle Mitbürger*innen dringend, möglichst auf größere Treffen zu verzichten. Damit schützen Sie sich und andere“, so Bursian 8
in einer heute aufgezeichneten Videobotschaft. Diese kann unter www.minden.de angesehen werden. An die Zehn-Personen-Regel angelehnt hat das Standesamt der Stadt Minden festgelegt, dass neben dem Brautpaar und der Standesbeamtin nur noch zehn Gäste – inklusive Trauzeugen, Kinder und Fotograf - bei der Trauung dabei sein dürfen. Seit heute gilt im gesamten Kreis auch, dass gastronomische Einrichtungen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr komplett geschlossen sein (Sperrstunde) müssen. Dann ist auch kein Außer-Haus-Verkauf (Take Away) mehr erlaubt. Verboten ist ebenfalls der Verkauf von Alkohol in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr. Für Veranstaltungen - wie Konzerte oder Aufführungen, Versammlungen oder Kongresse - gelten ebenfalls neue Regeln: In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 250 Personen zusammenkommen, im Freien höchstens 500 Personen. Ab 100 Teilnehmer*innen muss ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegen. Neu ist auch, dass bei Kultur- und Sportveranstaltungen auf allen Steh- und Sitzplätzen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. Das alles ist Pflicht. An diese und weitere Regeln sollten sich ab heute alle Menschen im Kreis Minden-Lübbecke halten. Noch gibt es keine Maskenpflicht für den Außenbereich im Kreis. „Aber ich empfehle, überall draußen, wo es eng mit dem Abstandhalten wird und auch in Warteschlangen, eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen – so auch in der Fußgängerzone“, appelliert Lars Bursian. Und weiter: „Wir befinden uns an einem kritischen Punkt. Ich bitte daher alle Mitbürger*innen, die Regeln einzuhalten, und auf ihre Mitmenschen Rücksicht zu nehmen.“ Darüber hinaus besteht seit vergangener Woche Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung. Nur am Arbeitsplatz dürfen die Mitarbeiter*innen die Mund-Nase-Bedeckung absetzen. Auch für die Feuerwehr Minden gilt diese Regelung seit heute, wie Leiter Heino Nordmeyer im SAE berichtete. Mit Erreichen der Gefährdungsstufe 2 sind ab sofort auch alle Dienste der Freiwilligen Feuerwehr eingestellt. „Es werden nur noch die Einsätze abgewickelt“, so Nordmeyer. Bereits bei Stufe 1 (Inzidenz-Wert von 35) war die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr eingestellt worden. Diese aktuellen, verschärften Regelungen können erst aufgehoben werden, wenn der Inzidenz-Wert für den Kreis Minden-Lübbecke über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. „Also ist nicht gleich wieder alles aufgehoben, nur weil zum Beispiel morgen der Wert bei 49,9 liegt“, erläutert die Ordnungsbehörde der Stadt Minden. Der Kreis muss die Allgemeinverfügung der Gefährdungsstufe 2 erst wieder aufheben, bevor „Entwarnung“ gegeben werden kann. Basis für das Handeln ist der Inzidenzwert vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG). Internetseite: www.lzg.nrw.de . Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke vom 26.10.2020 2. Oktober 2020 | Minden. Neue Coronaschutzregelungen zu privaten Feiern 9
Die Kontaktdaten sind ein wesentliches Element um Infektionsketten zu unterbrechen und dadurch eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. In der ab dem 1. Oktober 2020 gültigen Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) wurde neu geregelt, dass private Feiern aus herausragendem Anlass, mit mehr als 50 Teilnehmenden und außerhalb des privaten Bereichs vom Veranstalter*in/Gastgeber*in drei Tage vorher schriftlich bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden müssen. Eine Anmeldung per E- Mail an ordnungsbehoerde@minden.de ist möglich. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist dabei maßgeblich, nicht das Datum im Briefkopf. In der Anmeldung muss der*die Gastgeber*in die eigenen Daten mitteilen, die Örtlichkeit benennen wo gefeiert wird und die Personenanzahl angeben, die an der Feier teilnehmen werden. Der*die Gastgeber*in ist außerdem auch weiterhin dazu verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu führen und diese vier Wochen lang aufzubewahren. Die Kontaktdaten sind dabei ein wesentliches Element um Infektionsketten zu unterbrechen und dadurch eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für den Fall von zukünftig ansteigenden Infektionszahlen wurden in der geänderten CoronaSchVO NRW weitere Einschränkungen der Teilnehmerzahl bei privaten Feiern genannt. Als Richtwert gilt die sogenannte 7-Tages-Inzidenz von 35 bzw. 50 in der jeweiligen Kommune. Auf der Internetseite des Landeszentrum Gesundheit NRW wird die Wocheninzidenz regelmäßig aktualisiert und kann dort unter dem Bereich „Infektionsschutz“ und „Corona-Meldelage“ eingesehen werden (www.lzg.nrw.de). Unter https://www.mags.nrw/ oder www.land.nrw/corona ist die CoronaSchVO NRW zu finden, genauso wie eine dazugehörige Anlage mit Hygiene- und Infektionsschutzstandards. Änderungen der Verordnung werden auf diesen Internetseiten des Landes veröffentlicht und sind bitte regelmäßig zu beobachten. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass private Feiern einen erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden behält sich deshalb entsprechende Kontrollen vor. Hier finden Sie das Merkblatt mit den wichtigsten Fragen und Antworten (gültig nur bis 13.10.2020) 7. September 2020 | 12.30 Uhr: Theater? - Da geht wieder mehr Nahezu verdoppelt ist nun die Zahl der Sitzplätze im Stadttheater in der Spielzeit 2020/21. Es gibt zusätzliche Termine für "Ehre genommen", aber auch Absagen von Tourneetheater-Stücken. Im Stadttheater Minden ist die neue Spielzeit mit der Eigenproduktion „Ehre genommen!“ gestartet – allerdings vor zahlenmäßig eingeschränktem Publikum. „Nun geht wieder mehr“, freut sich Theaterleiterin Andrea Krauledat. Statt 147 (Stand Juni 2020) dürfen nun 300 Besucher*innen im Saal und auf den Rängen Platz nehmen. Grundlage dafür ist die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Nachricht werde vor allem die vielen kulturbegeisterten Mindener*innen freuen, denn die Warteliste für Plätze in den Vorstellungen sei lang. 10
In der seit dem 1.September 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung ist in Paragraf 8 geregelt, dass Konzerte und Aufführungen mit gleichzeitig mehr als 300 Zuschauern auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig sind. Wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit ersetzt werden. Pressemitteilung 2. September 2020 | 13 Uhr: Kommunalwahl in Corona-Zeiten - Maskenpflicht für Wähler*innen Am 13. September wird in Nordrhein-Westfalen gewählt – so auch in Minden. Vier Stimmzettel werden am Wahltag in den 33 Wahllokalen ausgegeben: Gewählt werden die Landrätin/der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, die Abgeordneten des Kreistages, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Minden sowie die Mitglieder des Rates der Stadt Minden. Dass dieses keine „normale Wahl“ wie 2014 (Kommunalwahl) oder 2015 (Bürgermeister-Wahl) sein wird, zeichnet sich schon seit Wochen ab. Denn die Corona-Pandemie dauert an. Und daher gibt es für Bürgerinnen und Bürger, die das Wahllokal aufsuchen wollen, und auch für die Wahlvorstände vor Ort, einige Regeln. So bittet die Stadt Minden die Wähler*innen, einen eigenen Kugelschreiber oder Stift in das Wahllokal mitzubringen. Auch eine Mund-Nase- Bedeckung ist Pflicht. Pressemitteilung 17. August 2020 | 15:50 Uhr. Kreis Minden-Lübbecke informiert zu den aktuellen Fallzahlen Die aktiven Corona-Fallzahlen steigen weiter. Mit Stand vom 17. August gibt es 76 positiv getestete Personen im Kreisgebiet, die derzeit unter Quarantäne stehen. Die am vergangenen Donnerstag nach einem positiven Corona-Fall bei einer Lehrerin geschlossene Freiherr-von-Vincke-Realschule kann am morgigen Dienstag (18. August) eingeschränkt wieder ihren Betrieb aufnehmen. Zwei betroffene Klassen sowie 12 Lehrkräfte bleiben noch in Quarantäne. Der weitere Schulbetrieb kann mit den verfügbaren Lehrkräften wieder aufgenommen werden. Pressemitteilung 13. August 2020 | 18:25 Uhr. Positiver Covid-19-Test an der Freiherr- von-Vincke-Realschule An der Freiherr-von-Vincke-Realschule in Minden ist eine Lehrkraft positiv auf Covid-19 getestet worden. Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke hat vorsorglich die vorrübergehende Schließung der Schule bis einschließlich 11
Montag veranlasst. Die Schließung ist erforderlich, um jetzt alle weiteren Maßnahmen einleiten zu können und einer weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Das Gesundheitsamt hat die notwendigen Testungen veranlasst. Wenn alle Testergebnisse vorliegen, wird das Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen entscheiden. Erst dann wird abzuschätzen sein, wie umfangreich die Auswirkungen sein werden und wann der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Der Krisenstab bereitet sich in diesem Zusammenhang auf verschiedene Szenarien vor. „Wir stehen in engem und konstruktivem Austausch mit der Schulleitung und beraten uns fortlaufend zu weiteren Maßnahmen“, sagt Cornelia Schöder, Leiterin des Krisenstabs. 4. August 2020 | 13:53 Uhr. Schulen starten am 12. August in einen angepassten Regelbetrieb Schulbüro der Stadt Minden informiert über Regeln und Hygienestandards – Sportunterricht soll möglichst im Freien laufen Das Schulbüro der Stadt hat gestern Informationen vom Ministerium für Schule und Bildung NRW zum Start nach den Sommerferien erhalten. Die wichtigste Aussage der Mail aus Düsseldorf: Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen sollen ab 12. August wieder weitgehend Präsenzunterricht erhalten – allerdings unter Auflagen. Pressemitteilung 3. August 2020 | 15:35 Uhr. Städtische Sporthallen wieder für Vereine geöffnet - Großsporthallen stehen ab 10. August und Kleinsporthallen ab 12. August zur Verfügung Die Sporthallen und Sportstätten in städtischer Trägerschaft werden nach den Sommerferien wieder für den Vereinssport geöffnet sein - sofern nicht aktuelle Baumaßnahmen laufen. Die Großsporthallen in Minden stehen bereits ab dem 10. und die Kleinsporthallen ab 12. August nachmittags sowie abends für die Nutzung von Vereinen zur Verfügung. Das hat jetzt das Sportbüro der Stadt Minden nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Minden- Lübbecke bekanntgegeben. Pressemitteilung 30. Juli 2020 | 17:40 Uhr. Elternbeiträge in Minden auch für Juni und Juli ausgesetzt Die Stadt Minden verzichtet auch in den Monaten Juni und Juli auf die Zahlung der Elternbeiträge für Angebote im Offenen Ganztag der Grundschulen und der 12
weiterführenden Schulen (OGT) sowie für Angebote in den Mindener Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss haben heute, Donnerstag (30. Juli), Bürgermeister Michael Jäcke (SPD) und der CDU-Stadtverordnete Thomas Jozefiak unterschrieben. Pressemitteilung 24. Juli 2020 | 13:34 Uhr. Dienststellen der Stadt Minden unter Druck Ab dem 16. März 2020 waren die Türen der Stadtverwaltung und weiterer städtischer Einrichtungen coronabedingt für den Publikumsverkehr geschlossen. „Das heißt aber nicht, dass nicht weitergearbeitet wurde“, betont Bürgermeister Michael Jäcke. Die Dienststellen waren jederzeit telefonisch oder schriftlich für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Und davon wurde auch sehr rege Gebrauch gemacht, deshalb seien nicht immer alle Leitungen frei gewesen, so Jäcke weiter. Seit Ende Mai werden für notwendige persönliche Gespräche wieder Termine vergeben, im Bürgerbüro auch online. Pressemitteilung 22. Juli 2020 | 12:04 Uhr. Zahl der Corona-Infizierten im Kreis steigt wieder (Pressemitteilung des Kreises Minden-Lübbecke) In der heute, Mittwoch, veröffentlichten Corona-Statistik im Kreis Minden- Lübbecke gibt es wieder 23 aktive Fälle einer nachgewiesenen Corona- Ansteckung. 525 laborbestätigten Fällen stehen 502 abgeschlossenen – darin enthalten sind auch die 13 verstorbenen Menschen – gegenüber. Die Zahl steigt in den vergangenen Tagen wieder stetig und ist laut Kreis-Pressestelle im Wesentlichen auf Reiserückkehrende aus Risikogebieten zurückzuführen. Bisher handelte es sich bei den aktuellen Fällen um die Balkanländer Kosovo, Bulgarien, Serbien und Albanien. Generell ist die Gefahr für eine Infektion mit Covid 19 bei einem Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet erhöht, warnt der Kreis. Pressemitteilung 15. Juli 2020 | 8:06 Uhr. Trauungen wieder mit 20 Personen möglich. Mindener Standesamt erhöht Personenzahl nach angepasster Coronaschutzverordnung Standesamtliche Trauungen sind in Minden ab morgen, Mittwoch (15. Juli 2020), wieder mit 20 Personen - einschließlich Brautpaar - plus Standesbeamtin möglich. Das hat die Stadt Minden heute bekannt gegeben. Mit der angepassten Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist es nun bei entsprechenden Voraussetzungen möglich, sogar mit maximal 150 Personen wieder Eheschließungen vorzunehmen. Das ist in Paragraf 13 der Verordnung geregelt. 13
Pressemitteilung 15. Juli 2020 | 8:06 Uhr. Lockerungen für Kultur und Sport auch in Minden. Coronaschutzverordnung des Landes angepasst – Ab 15. Juli 300 Zuschauer*innen bei Veranstaltungen möglich Am morgigen Mittwoch, 15. Juli, tritt die geänderte Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Unter anderem wurde die zulässige Zuschauerzahl bei Veranstaltungen und auch bei Sportereignissen von 100 auf 300 Personen erhöht. Gelockert wurde auch die Begrenzung beim Kontakt- und Wettkampfsport in der Halle. Ab 15. Juli dürfen 30 statt bisher zehn Personen im Training und bei Punktspielen - ohne Abstand einzuhalten - aufeinandertreffen. Es muss allerdings – wie auch bei Veranstaltungen - die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Das heißt, alle Personen müssen mit Namen und einer Telefonnummer erfasst werden. Pressemitteilung 25. Juni 2020 | 13:38 Uhr. Bis auf Weiteres keine Rentenberatung Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen bietet jeden Donnerstag im Regierungsgebäude am Weserglacis eine Rentenberatung für Bürgerinnen und Bürger an. Dafür werden feste Termine vergeben, die von der Stadtverwaltung leider nicht abgesagt werden können, weil keine Telefonnummern der Bürger*innen vorliegen, die einen persönlichen Gesprächstermin vereinbart haben. Schon im Juni 2020 und den Vormonaten sind alle Beratungstermine ausgefallen. Nun hat die Deutsche Rentenversicherung Westfalen auf Anfrage der Stadtverwaltung mitgeteilt, das auch im Juli und „bis auf Weiteres“ keine Sprechtage im Mindener Regierungsgebäude stattfinden. Alle, die bereits Termine im Juli und in den Folgemonaten vereinbart haben, sollten sich vorher telefonisch bei der Rentenversicherung unter der Nummer 0800/1000 48011 erkundigen, ob der Beratungstermin stattfindet. Es ist auch möglich, sich unter 0800/1000 48011 von der Deutschen Rentenversicherung telefonisch beraten zu lassen. 23. Juni 2020 | 15:42 Uhr. Attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien Viele Familien können aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht wie geplant in den Sommerferien (29. Juni bis 11. August) verreisen. Aber womit können sich die Kinder und Jugendlichen im Mindener Sommer die Zeit vertreiben? Sicher, die Zeit mit Freunden und der Familie ist das Größte, aber nach den Einschränkungen der vergangenen Wochen und Monaten, ist es sicherlich auch 14
gut, dem Alltag mal zu entfliehen, etwas Neues zu erleben und neue Menschen kennen zu lernen. Dafür haben die Bereiche Bildung und Jugendarbeit der Stadt Minden etwas Passendes - spannende, verlässliche und vielseitige Ferienangebote, die eine tolle Alternative zum Familienurlaub sein können. Glücklicherweise machen die Lockerungen jetzt auch wieder gute Ferienangebote möglich, die zwar einerseits einen ausreichenden Corona-Schutz bieten aber auch den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nach Bewegung, Spaß und Action entsprechen. Viele engagierte Menschen in der Verwaltung der Stadt Minden sowie in zahlreichen Vereinen und Organisationen haben unter Hochdruck daran gearbeitet, auch noch kurzfristig ein attraktives Angebot in den Sommerferien auf die Beine zu stellen. Neben den verlässlichen Ferienspielen der Ganztagsträger an den Mindener Grundschulen und in den städtischen Jugendhäusern ist so durch den Bereich Kultur, die Schulsozialarbeit, verschiedene Sportvereine und weitere Träger der Jugendhilfe ein abwechslungsreiches und altersgerechtes Angebot auch für Kinder und Jugendliche über zwölf Jahren entstanden. Auf der Internetseite https://www.unser- ferienprogramm.de/minden/index.php kann man sich über diese Angebote informieren und auch meist direkt buchen. Es lohnt sich auch in den Ferien häufiger auf die Plattform zu schauen, denn weitere Angebote sind noch in Planung. Und falls dort trotz allem nicht das Richtige dabei ist und das Wetter einmal nicht mitspielen sollte, gibt es unter www.minden.de/stubenhocker auch noch einige digitale Beschäftigungsmöglichkeiten abseits von Computerspielen und dem schnell genutzten Serienmarathon, mit denen sich die freie Zeit in den Sommerferien auch sinnvoll nutzen lässt. 17. Juni 2020 | 10:08 Uhr. Hinweis zur neuen Corona-Warn-App (Pressemeldung des Kreises Minden-Lübbecke) Seit heute ist die neue Corona-Warn-App der Bundesregierung am Start. Die App verfolgt das Hauptziel, Personen, die Begegnungen mit einer mit COVID-19 infizierten Person hatten, schnellstmöglich über diese Begegnung zu informieren. In einem solchen Kontakt-Fall werden die Nutzer aufgefordert, sich mit Hausarzt, kassenärztlichem Bereitschaftsdienst oder dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Damit das Gesundheitsamt des Kreises eventuelle Anfragen so schnell und gut wie möglich bearbeiten kann, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich – wenn die App „Erhöhtes Risiko“ anzeigt – per E- Mail: Infektionsschutz@minden-luebbecke.de oder über das Bürger-Telefon unter 0571 / 807 15999 (die aktuellen Besetzungszeiten entnehmen Sie bitte der Internetseite des Kreises) zu melden. „Wir werden Ihre Anfrage umgehend in unsere Ermittlungsteams geben und uns mit Ihnen in Verbindung setzen“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Dr. Elke Lustfeld. „Dieser Ablauf hat sich schon zu Beginn der Corona-Pandemie gut etabliert. So können wir die Kontaktaufnahmen einheitlich erfassen und eine schnelle Bearbeitung am besten organisieren.“ 15
Weitere Informationen über die neue Corona-Warn-App finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke. Informationen zur Corona-WarnApp (RKI) 12. Juni 2020 | 13:30 Uhr. Neue Coronaschutzverordnung sieht weitere Lockerungen vor. Land NRW ändert Regelungen unter anderem für Veranstaltungen und private Feste „aus herausragendem Anlass“ – Grundschulen in Minden gut vorbereitet Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung und auch die Coronabetreuungs-verordnung neu gefasst. Beide gelten ab dem 15. Juni bis 1. zum Juli 2020. Die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen stehen in NRW ab kommenden Montag vor der großen Herausforderung, dass alle Klassen wieder an allen Schultagen – bis zum Beginn der Sommerferien – unterrichtet werden. „Die Mindener Grundschulen und die Primarstufe der Förderschule sind gut darauf vorbereitet, dass nun alle Schüler*innen wieder unterrichtet werden“, sagt Katja Everding, stellvertretende Leiterin des Schulbüros. Die Notbetreuung an den Schulen der Primarstufe endet mit Ablauf des 12. Juni 2020. Dafür finden dort die Betreuungsangebote im Offenen Ganztag wieder statt. Das Lernen erfolge nach der neuen Coronabetreuungsverordnung in festen Klassenverbänden beziehungsweise Lerngruppen, um eine Durchmischung weitestgehend zu vermeiden, so Everding. Diese Gruppenstruktur kann bei Kindern, die an Ganztags- oder Betreuungsangeboten teilnehmen, voneinander abweichen, sodass sie täglich zwei konstante Bezugsgruppen haben. Auch außerhalb des Unterrichts muss eine Trennung der Lerngruppen gewährleistet werden, zum Beispiel durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten. Wo dies aus organisatorischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und - sofern unvermeidbar - das Gebot zum Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung. Am kommenden Montag, 0 Uhr, treten in ganz NRW weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. „Mit diesen und den Auswirkungen für die Stadt Minden wird sich am Montag auch der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse befassen“, sagt der derzeitige SAE-Leiter, Peter Wansing. Die Lockerungen betreffen neben Veranstaltungen und Versammlungen auch Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel sowie in Museen und Tierparks. Hier darf sich ab 15. Juni eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufs-, der Ausstellungs- oder Parkfläche aufhalten – bislang waren es zehn Quadratmeter. Veranstaltungen und Versammlungen für bis zu 100 Personen sind unter bestimmten Regeln erlaubt. Auch Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind - unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer*innen – nun wieder möglich. Ab 100 Personen müssen die Veranstalter*innen ein gesondertes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorlegen. 16
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer*innen die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Auch das ist neu. Die Sitzpläne müssen vier Wochen aufbewahrt werden. Gleiches gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der beinhaltet, wo welche anwesende Person gegessen hat. Private Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter - wie Partys und Grillfeste - bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen (hier besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erforderlich) wieder stattfinden können. Die Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden. Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste. Bestehen bleiben weiter auch die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr. Ab dem kommenden Montag können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen. Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist dann auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden. Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden. Als Begründung für die weiteren Lockerungen nennt die Landesregierung die deutlich zurückgegangenen Neuinfektionen. So sei die Zahl seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Diese Entwicklung bestärke die Landesregierung in ihrem Kurs in der Corona- Pandemie. „Das verantwortliche und rücksichtsvolle Verhalten der deutlichen Mehrheit der Menschen erlaubt es, diese weiteren Schritte auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen“, so die Landesregierung in einer Pressemitteilung vom 11. Juni. 17
Die neuen Verordnungen können auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter https://www.mags.nrw/ nachgelesen werden. Wer Fragen zu den neuen Regelungen hat, findet eine umfangreiche FAQ-Liste auf der Internetseite des Landes NRW oder kann sich telefonisch beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0211 / 9119-1001, Mo–Fr, 7–20 Uhr / Sa–So, 10–18 Uhr melden. 10. Juni 2020 | 14:51 Uhr. Für die Arbeit der politischen Gremien gibt es weiter Regeln. Stadt Minden hat ihre Allgemeinverfügung dazu angepasst – Wieder persönliche Einwohnerfragen im Rat möglich. Die Stadt Minden hat ihre Allgemeinverfügung für die politische Gremienarbeit angepasst. Diese gilt ab dem 15. Juni 2020 und löst die am 14. Juni, 23.59 Uhr auslaufende Verfügung ab. Die jetzt neu gefasste „Allgemeinverfügung über die Einschränkung der Gremienarbeit des Rates und seiner Ausschüsse zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ – so der komplette Titel - berücksichtigt inhaltlich die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen Änderungen sowie die aktuelle Erlasslage im Land Nordrhein-Westfalen. Es fußt auch auf dem Infektionsschutzgesetz und den darin festgelegten Zuständigkeiten der Stadt Minden als Ordnungsbehörde. In der seit dem 30. April geltenden und nun neu gefassten Verfügung sind zunächst bis zum 31. August 2020 verschiedene Richtlinien für die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Fraktionssitzungen festgelegt. Allgemeinverfügung der Stadt Minden zur Einschränkung der politischen Gremienarbeit Pressemitteilung 5. Juni 2020 | 14:00 Uhr. Service des Bürgerbüros sehr gefragt: Termine wenn möglich nur im Notfall vereinbaren Das Bürgerbüro der Stadt Minden bietet seit Anfang Mai eine Online- Terminvergabe an. Momentan gibt es eine sehr hohe Nachfrage nach Terminen. Aber aufgrund der derzeit geltenden Hygienevorschriften können jedoch nicht so viele Zeiten vergeben werden, wie das sonst üblich ist. „Gerade vor dem Hintergrund, dass die weltweiten Reisewarnungen Stück für Stück zurückgenommen werden und die Menschen jetzt wieder ihren Urlaub planen, ist der Bedarf den Service des Bürgerbüros in Anspruch zu nehmen enorm“, sagt Daniel Schollmeyer. Er ist der Leiter für den Bereich Bürgerdienste. Aus dem Grund hat die Stadt Minden wichtige Informationen rund um das Thema Terminvergabe online zusammengestellt. Unter www.minden.de/terminvereinbarung gibt es hilfreiche Tipps. Für eine Reise ist es nicht zwingend notwendig einen Personalausweis und einen Reisepass mitzunehmen. In den meisten Ländern ist es ausreichend, wenn man eines der beiden Ausweisdokumente dabei hat, erklärt Schollmeyer. Aus dem Grund ist es 18
gut, wenn Mindenerinnen und Mindener sich vorab informieren und auf der Internetseite des Bürgerbüros vorbeischauen. Hier sind viele Fragen bereits beantwortet und einige Anliegen können auch schriftlich erledigt werden. Die Mindener*innen sollten auch wissen, dass die Lieferzeiten der Bundesdruckerei momentan länger sind. Die telefonische Erreichbarkeit des Bürgerbüros soll in der kommenden Woche aufgestockt werden, sodass die Wartezeiten in der Leitung verkürzt werden und mehr Anfragen bearbeitet werden können. In dem Zusammenhang macht Daniel Schollmeyer darauf aufmerksam, dass „wir alle jetzt ein bisschen mehr Rücksicht aufeinander nehmen sollten“. Der ein oder andere kann sein Anliegen eventuell noch ein wenig nach hinten schieben und denjenigen einen Termin ermöglichen, die damit nicht mehr länger warten können. Wir appellieren an das Gemeinschaftsgefühl und setzen darauf, dass manche Themen noch ein bisschen Zeit haben, so der Bereichsleiter. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Minden noch einmal darauf hin, dass für Personen, deren Ausweisdokumente in der Corona-Pandemie und während der Schließung der Verwaltung, also seit dem 16. März abgelaufen sind, kein Bußgeld verhängt wird. Hier werden wir auch in den nächsten Wochen unseren Ermessensspielraum nutzen, sagt Schollmeyer. Personen, deren Ausweisdokumente vor der Corona-Pandemie abgelaufen sind, müssen jedoch weiterhin mit einem Bußgeld rechnen. Der Zeitraum der Schließung wird aber selbstverständlich bei der Bußgeldhöhe berücksichtigt. 5. Juni 2020 | 9:27 Uhr. Jugendhäuser in Minden öffnen am Montag wieder. Am 13. März mussten sie zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Corona- Virus‘ ihre Türen schließen: die fünf städtischen Jugendhäuser. Mit eingeschränkten Öffnungszeiten sind sie ab dem 8. Juni nun wieder für die Kinder und Jugendlichen in Minden da. „Wir freuen uns nach 13 Wochen Zwangspause sehr darauf, wieder Angebote machen zu können“, sagt Daniela Thoring, Koordinatorin im Bereich Jugendarbeit/Jugendschutz. Bereits seit dem 21. Mai ist es nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wieder möglich, eingeschränkt Jugendarbeit anzubieten. „Doch wir mussten uns erst mit den Hygiene- und Abstandsregeln vertraut machen, Konzepte für Öffnung vorbereiten und schauen, was geht“, erläutert Thoring. Zudem war das Ziel, dass alle Jugendhäuser gemeinsam wieder an den Start gehen. Pressemitteilung 5. Juni 2020 | 9:25 Uhr. 20.000 Einwegmasken für Minden – Spende aus der Partnerstadt Changzhou angekommen 19
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