VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Hettenshausen
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VG-MITTEILUNGEN Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden Ilmmünster und Hettenshausen Nr. 2/2021 (39. Jg.) 3. Februar 2021 „Verschneiter Waldweg“ von H. Starck
Wichtige Rufnummern Aktuelles VG Ilmmünster Ramadama-Aktion abgesagt Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster ..............................................Tel.: 08441/8073-0 Laut Mitteilung des Landratsamts Pfaffenhofen muss die diesjährige Ramadama-Aktion leider abgesagt werden. .......................................Telefax: 08441/8073-29 Beiträge für VG-Blatt: ................E-Mail: VG-Mitteilungen@Ilmmuenster.de Parteiverkehr: Wichtige Info vom Landratsamt bzgl. Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 Uhr Krankentransport zu den Impfzentren: Donnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr Gemäß den Regelungen des SGB V übernehmen die gesetzlichen E-Mail: Verwaltungsgemeinschaft@ilmmuenster.de Krankenkassen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die Fahrtkosten zu den Impfzentren. Internetauftritt: www.ilmmuenster.de und www.hettenshausen.de Grundschule Ilmmünster Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster Am 16. Februar findet kein Parteiverkehr .................................................Tel.: 08441/2436 statt. .......................................Telefax: 08441/8710930 Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“ Leiterin: Frau Berthold.............Tel.: 08441/7970977 Gemeindekindergarten Ilmmünster Leiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169 Meldeamtliche Nachrichten Kinderkrippe „Pusteblume“ Leiterin: Frau Schwenk ............Tel.: 08441/4980802 GEMEINDE ILMMÜNSTER Kinderhaus „Ilmzwergerl“ Leiterin: Frau Müllner .............Tel.: 08441/871676-0 Geburten: 1 Eheschließungen: Pfarrämter: Kath. Pfarramt Ilmmünster ............Tel.: 08441/2201 Sterbefälle: 2 ..........................................Telefax: 08441/76459 Geburten: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen .............................................Tel.:08441/7973113 GEMEINDE HETTENSHAUSEN Bücherei Ilmmünster Geburten: E-Mail: Buecherei-Ilmmuenster@t-online.de Internetauftritt: http://ilmmuenster.buchabfrage.de Eheschließungen: ..............................................Tel.: 08441/860232 Sterbefälle: 1 Geburten: Notrufe Wasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083 Notruf: ..................................Tel.: 0172/8697304 Fundsachen: Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112 Herrenfahrrad lila (Rettungsdienst, Feuerwehr) Damenfahrrad schwarz Polizei-Notruf ..............................................110 Damenfahrrad weiß/silber Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm ...............................................Tel.: 08441/80950 Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm Öffnungszeiten Wertstoffhöfe Hettenshausen Sommerzeit: Winterzeit: Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Ilmmünster Sommerzeit: Winterzeit: Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr e-mail: paul.kreuzer@superkabel.de Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr 2
Wir gratulieren Informationen GEMEINDE ILMMÜNSTER Aufgrund der aktuellen Corona-Situation, finden bis 04.02.2021 Frau Johanna Neubauer zum 74. Geburtstag auf weiteres keine Sprechtage für die Versicherten und Rent- 06.02.2021 Herrn Hans-Jürgen Kixmöller zum 82. Geburtstag ner der Deutschen Rentenversicherung im Seniorenbüro 06.02.2021 Herrn Alfred Huber zum 86. Geburtstag Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm statt. Die Beratung erfolgt zurzeit nur telefonisch, nach Ter- 06.02.2021 Herrn Herbert Wünsche zum 92. Geburtstag minvergabe. 19.02.2021 Herrn Horst Kupferschmidt zum 79. Geburtstag Termine können unter folgender Nummer vereinbart 19.02.2021 Frau Maria Breitsameter zum 83. Geburtstag werden. 0800 1000 480 15. 20.02.2021 Frau Paulina Prieschl zum 78. Geburtstag 24.02.2021 Frau Klara Steinberger zum 96. Geburtstag 27.02.2021 Herrn Johann Jochner zum 85. Geburtstag Gesundheits- und Presse-Informationen 28.02.2021 Herrn Jörg Retzlaff zum 73. Geburtstag AOK Bayern – Direktion Ingolstadt Frische Lebensmittel stärken das Immunsystem GEMEINDE HETTENSHAUSEN Saisonal geerntetes heimisches Gemüse sowie Salate und Obst enthalten besonders viel von den sogenannten sekundären Pflan- 06.02.2021 Herrn Helmut Stanglmayr zum 73. Geburtstag zenstoffen. Diese tragen dazu bei, das Immunsystem zu stärken. 06.02.2021 Frau Regina Kislinger zum 77. Geburtstag Lauch, Zwiebeln und Knoblauch haben reichlich vom Stoff Allicin, der Entzündungen hemmen und Bakterien und Viren abwehren 11.02.2021 Herrn Werner Karl zum 76. Geburtstag kann. Meerrettich kann mit seinen Senfölen sogar Entzündungen 23.02.2021 Herrn Edwin Ludwig zum 92. Geburtstag im Rachen lindern. Ebenfalls Senföle und reichlich Vitamin C 28.02.2021 Herrn Martin Thöring zum 73. Geburtstag bringen Radieschen mit. Dieses immunstärkende Vitamin ist in 02.03.2021 Herrn Edmund Köppl zum 81. Geburtstag allen Obst- und Gemüsearten zu finden, besonders viel in Brok- koli und Kräutern, die mit ihrem Eisengehalt zudem den Sauer- Herzliche Glückwünsche stofftransport im Körper fördern. Naturbelassene Öle oder Nüsse liefern Vitamin E, das im Körper wichtige Dienste für die Ab- wehrkräfte leistet, indem es sogenannte freie Radikale bindet. Als Getränke empfiehlt Stegmayr Kräuter- oder Früchtetees. Heiß und ungesüßt getrunken, sind sie gerade in Coronazeiten die richtigen Durstlöscher. Hinweis zum Datenschutz: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung der Geburtstagsjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur noch mit ihrer Zu- stimmung möglich. Das Einwohnermeldeamt wird in diesem Zusammenhang alle be- troffenen Jubilare anschreiben. Ist eine Veröffentlichung erwünscht, senden Sie bitte das Anfrage- schreiben zwei Monate vor Ihrem Jubiläum unterschrieben an uns zurück. Sofern keine Rücksendung erfolgt, kann eine Veröffentlichung leider nicht stattfinden. Wenn eine persönliche Gratulation Ihres Bürgermeisters und ein Präsent (Geschenkkorb oder Gutschein) gewünscht sind, bitten wir um Ihre Zustimmung mit Angabe Ihrer Telefon- Monatsangebot Februar 2021 nummer. Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Stegner unter der Tel. Nr. 08441-807314. Halsgrat 1000 g 8,90 € Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster Leberkäse 100 g 0,79 € Mölltaler Almkäse 50% F.i.Tr. 100 g 1,59 € Weitere Angebote im Laden. Unsere Wurstwaren werden nach traditionellen handwerklichen Rezepten selbst hergestellt. Unser Schlachtvieh stammt aus heimischen landwirtschaftlichen Betrieben. · Baggerarbeiten · Maschinenverleih · Minibagger mit und ohne Fahrer · Tief- & Straßenbau · Pflasterarbeiten · Natursteine neu & gebraucht Dienstags frische Blut- und Leberwürste! · Gartenbau · Landschaftsbau · Schwimmbadtechnik & Zubehör Unsere Öffnungszeiten für Sie: Am Milchwerk 1 · 85304 Ilmmünster · 08441 82850 Mo.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr · Di. bis Fr.: 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr www.alles-tuscher.de Samstags: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr 3
AWP informiert: So vermeiden Sie festgefrorenen Müll in der Biotonne! Beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) häufen sich die Beschwerden über nicht vollständig ent- leerte Bioabfall- und Restabfalltonnen. Meist sind hier die Abfälle am Tonnenboden und an der Tonnenwand festgefroren. „Die Müllwerker haben nur die Möglichkeit, das Gefäß einmalig über Kopf per Hebevorrichtung am Fahrzeug zu kippen und das Gefäß Bürgerenergiepreis Oberbayern – mehrfach anzuschlagen. Ein Hineingreifen in die Tonne oder das Lösen von Abfällen von der Gefäßwand ist aus Gründen der Ar- Mein Impuls. beitssicherheit nicht möglich“, so Godehard Reichhold, Abfall- Unsere Zukunft! 10.000 Euro für die Energiezukunft: Be- berater beim AWP. werben Sie sich jetzt! Jeder Mensch beeinflusst mit seinem Eine Nachleerung durch den beauftragten Entsorger ist ebenfalls Verhalten die Umwelt. Obwohl eine gesunde Umwelt den nicht möglich, da das Sammelfahrzeug am folgenden Tag in ei- Meisten am Herzen liegt, sehen viele Menschen ihre Mög- nem anderen Abfuhrgebiet eingesetzt ist. Godehard Reichhold: lichkeiten zu nachhaltigem Handeln im Alltag nicht. Umso „Es muss daher bis zum nächsten turnusmäßigen Entleerungs- wichtiger sind Vorbilder, die Umweltschutz und nachhaltigen termin gewartet werden. Das ist für die Betroffenen natürlich Umgang mit Energie vorleben. Viele Energiehelden, klein ärgerlich.“ und groß, bringen mit ihrem lokalen Engagement die Ener- Damit die Abfallentsorgung in der kalten Jahreszeit möglichst giewende voran. Das Bayernwerk und die Regierung von reibungslos funktioniert, sollten folgende Tipps beachtet wer- Oberbayern machen sich jedes Jahr auf die Suche nach den den: Helden der lokalen Energiezukunft, um sie mit dem Bürger- energiepreis Oberbayern auszuzeichnen. Dadurch erfahren • Feuchte Abfälle in Zeitungspapier einwickeln! noch mehr Menschen von den vielen Impulsen, die Bürge- • Keine Flüssigkeiten in die Tonnen füllen! rinnen und Bürger setzen. In Oberbayern beginnt nun die • Den Tonnenboden mit zusammengeknülltem Zeitungspapier nächste Bürgerenergiepreis-Runde. Die mit insgesamt oder einer Eierschachtel auslegen! 10.000 Euro dotierte Auszeichnung geht an Privatpersonen, Vereine, Schulen und Kindergärten, die mit ihren Ideen und • Den Tonneninhalt nicht einstampfen! Projekten einen Impuls für die Energiezukunft setzen. Ge- • Abfalltüten aus der Wohnung nach Möglichkeit auf der Terrasse fördert werden pfiffige und außergewöhnliche Ideen und oder auf dem Balkon erst abkühlen lassen, bevor sie in die Maßnahmen, die einen Energiebezug haben und sich mit Bio- bzw. Restabfalltonne eingeben werden! Damit kann sich den Themen Energieeffizienz oder Ökologie befassen. Aus- kein Kondenswasser bilden. geschlossen sind Projekte von Gewerbebetrieben, die deren • Abfälle in den Tonnen unmittelbar vor der Entleerung etwas eigentlichen Geschäftszweck unterstützen (z. B. ein Hei- lockern! zungsbauer, der eine neue Wärmepumpe entwickelt hat). • Keine Gartenabfälle in die Biotonne geben! Insbesondere Laub Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und Vi- friert bereits bei leichtem Frost so stark in den Biotonnen fest, deos der Vorjahressieger sind im Internet unter www.bay- dass keine Abfälle aus den Tonnen fallen ernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden. Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Ideen „Bitte verwenden Sie zur Sammlung der Bioabfälle nur Biotüten und Projekten Sie die Energiezukunft vorantreiben. Alle Be- aus Recyclingpapier. Diese können über den Einzelhandel bezo- werbungen, die bis zum 17. März 2021 hochgeladen werden, gen werden. Verwenden Sie in keinem Fall Kunststofftüten oder nehmen in dieser Bewerbungsrunde teil. Später eingehende -säcke zur Sammlung der Bioabfälle im Haushalt“, appelliert Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Ge- der Abfallberater. Auch so genannte „biologisch abbaubare Stär- winner werden durch eine Fachjury benannt, die auch die kebeutel“ seien zur Sammlung des Bioabfalls im Landkreis Pfaf- Höhe des Preisgeldes festlegt. Fragen zum Bewerbungsver- fenhofen nicht zugelassen. fahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayern- Für weitere Fragen rund um die Abfalltonnen stehen die Mitar- werks, Annette Seidel, Telefon 09 21-2 85-20 82, beiterinnen und Mitarbeiter des AWP unter Tel. 08441 7879-50 annette.seidel@bayernwerk gerne zur Verfügung. Jeanette Möller Immobilienfachwirtin (IHK) Hand drauff ! Woh hnungsverkauf ganz müheloos Mit unserem u Rundumservice müsssen n Sie sich s um nichts kümmern – von deen Anzeeigen bis zur Übergabe. w .ilmgau.de www seit 1974 eine erfol lgreiche hand für Immobilien Münchener Vormarkt 1 85276 Pfaffenhofen / Ilm Telefon 08441 3013 immobilien@ilmgau.de 4
Ein Landkreis zum Genießen – neue Broschüre zu Restaurants, Hofläden und regionalen Schmankerln erhältlich Sie legen (Bild und Text vom KUS) Wert auf Lebendig und facettenreich: so präsentiert sich die neue 100- seitige Genussbroschüre und entführt auf eine schmackhafte Qualität Entdeckungsreise quer durch den Landkreis Pfaffenhofen. He- rausgegeben vom Kommunalunternehmen Strukturentwicklung und Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) ist der neue Kulinarikführer ab sofort kostenfrei erhältlich. Service? Unterteilt in vier große Kategorien stellen sich 42 Restaurants, Gasthöfe und Cafés vor, die von der gehobenen internationalen Küche, über uriges Wirtshausflair bis hin zu modernen Torten- Dann sind Sie kreationen kulinarische Gaumenfreuden offerieren. Die Angebote bei uns richtig der 33 Hofläden und der 17 Genuss-Manufakturen reichen von traditionellen Produkten wie Eiern, Mehl und Milch bis hin zu prämierten Edelbränden, Fisch- und Fleischspezialitäten. „Dabei werden die Besonderheiten der Einrichtungen aufgezeigt und sollen Lust machen auf einen Besuch“, sagt Britta Lemloh, die Mühlweg 1 · 85276 Reisgang im KUS für die Zusammenstellung der Broschüre verantwortlich Tel. (0 84 41) 20 16 · www.iq-elektro-rist.de war. Echte Lebensqualität und erntefrische Lebensmittel ver- sprechen auch die heimischen Wochenmärkte. Gespickt sei die Broschüre zudem mit ausgefallenen Rezepten und saisonalen Schmankerln, die zum Probieren und Experi- mentieren einladen. Vier Genussbotschafter berichten in span- nenden Kurzporträts von ihren kulinarischen Erfahrungen. Wer Das Gemeindeblatt informiert backte bereits als Kind gedeckten Apfelkuchen? Wer ist die Kö- nigin der Gewürze? Und was hat es mit dem Wascheln im Reindl auf sich? „Bestes aus dem Landkreis Pfaffenhofen, passend zur Saison, so genießt es sich hervorragend,“ weiß KUS-Vorstand Johannes Hofner. „Unser Ziel bei der Konzeption der neuen Broschüre war es, dem Genuss im Landkreis ein Gesicht zu geben. Mit viel Herz und Liebe zum Detail entstehen hier qualitativ hochwertige Produkte, die ein Jeder kennen sollte“, so Hofner weiter. Die Broschüre kann kostenfrei telefonisch unter 08441-4007440 oder via Webseite unter www.kus-pfaffenhofen.de angefordert sowie heruntergeladen werden. Sobald die Corona-Auflagen es wieder erlauben, ist sie ebenfalls an den bekannten Auslage- stellen, im Landratsamt und bei den Kommunen erhältlich. N E U! J E TZ T Professionelle Beratung ist unsere Leidenschaft. Egal ob telefonisch oder persönlich. Wir sind für Sie da! AUTORISIERTER PREMIUM PARTNER KUS-Projektverantwortliche Britta Lemloh (links) überreicht die Frauenstraße 5 · 85276 Pfaffenhofen · Telefon: 08441 9676 ersten Exemplare der neuen Genussbroschüre an Maria und www.betten-leitenberger.de · /betten-leitenberger Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9-13 Uhr · 14-18 Uhr · Sa: 9-13.30 Uhr Martin Müller vom Moierhof in Haimpertshofen. 5
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffent- Gemeinde Hettenshausen lichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und gemäß §4 Abs. 2 BauGB. Dorfheim Hettenshausen – I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben. Bürgerbeteiligung - Vorabinformation II. Folgende am Verfahren beteiligte Behörden und sonstige Trä- Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hettenshausen ger öffentlicher Belange äußerten sich nicht oder hatten keine werden gebeten, sich aktiv an der Planung für die Dorfmitte Einwände gegen die Planung: Hettenshausen und insbesondere für die Planungen am künftigen Dorfheim Hettenshausen zu beteiligen. 02. Landratsamt Pfaffenhofen (Naturschutz, Gartenbau, Landschaftspflege) vom 19.08.2020 In der März-Ausgabe 2021 der VG-Mitteilungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationen zum neuen Dorf- 04. Landratsamt Pfaffenhofen (Untere Denkmalschutzbe- heim. Weiterhin wird ein Formblatt abgedruckt, auf dem hörde) vom 17.09.2020 Anregungen und Ideen für dieses Vorhaben notiert und an 05. Landratsamt Pfaffenhofen (Gesundheitsamt) die Gemeinde Hettenshausen zurückgegeben werden kön- vom 17.09.2020 nen. 06. Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen vom 02.09.2020 Sofern Sie die März-Ausgabe 2021 nicht erhalten, bittet die Verwaltung, sich an die VG Ilmmünster zu wenden bzw. 07. Landratsamt Pfaffenhofen (Kreiseigener Tiefbau) sich ein Exemplar im Foyer des Rathauses der VG Ilmmüns- vom 31.08.2020 ter abzuholen. 08. Landratsamt Pfaffenhofen (Kommunale Angelegenheiten) vom 20.08.2020 Zusätzlich sind die Informationen und das Formblatt zur 10. Landratsamt Pfaffenhofen (Verkehr / ÖPNV) Bürgerbeteiligung auf der Homepage der Gemeinde ab März vom 02.09.2020 unter dem Link https://www.hettenshausen.de/aktuelles 11. Landkreis Pfaffenhofen (KUS) vom 19.08.2020 abrufbar. Das VG-Mitteilungsblatt ist wie immer auf der Homepage unter dem Link: 15. Regierung von Oberbayern (Gewerbeaufsichtsamt) https://www.ilmmuenster.de/buergerservice/vg-mitteilungen vom 31.08.2020 zum Abruf bereitgestellt. 17. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen 18. Planungsverband Region Ingolstadt vom 13.08.2020 19. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege München Vorbehaltlich der Zustimmung durch 20. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Thierhaupten den Gemeinderat bei der kommenden 21. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffen- Gemeinderatssitzung hofen vom 01.09.2020 99. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung 25. Bund der Selbstständigen, Gewerbeverband Bayern am 16.11.2020 26. IHR Südliches Ilmtal, Gewerbevereinigung Die Niederschrift lag in Ablichtung den Sitzungsunterlagen bei. 27. Gemeinde Scheyern vom 11.09.2020 28. Gemeinde Ilmmünster Beschluss: 29. Gemeinde Paunzhausen vom 25.08.2020 Die Niederschrift über die Sitzung am 16.11.2020 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 30. Stadt Pfaffenhofen 31. Gemeinde Schweitenkirchen vom 11.09.2020 Abstimmungsergebnis: 14 : 0 32. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen vom 11.08.2020 33. Stadtwerke Pfaffenhofen, Klärwerk 100. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 9. Änderung des Flächennutzungsplans “Sonstiges 34. Bayernwerk AG, Netzcenter Pfaffenhofen Sondergebiet – Einzelhandel sowie Büro- und Ver- 35. E.ON Hochspannungsnetz GmbH, Betriebszentrum Bam- waltungsgebäude mit Stellplätzen“ berg Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 36. Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 21.09.2020 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des 37. Deutsche Telekom Technik GmbH Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hettenshausen gefasst. 38. Deutsche Post AG, Niederlassung Freising Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit von 05.03.2020 bis 09.04.2020, die 39. Energienetze Bayern GmbH frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Be- 40. Freiwillige Feuerwehr Hettenshausen lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von 08.03.2020 bis 09.04.2020 41. Freiwillige Feuerwehr Pfaffenhofen durchgeführt. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennut- 42. Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern zungsplanes in der Fassung vom 27.07.2020 wurde gemäß § 3 vom 10.08.2020 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 18.08.2020 bis 25.09.2020 öf- fentlich ausgelegt. Die Förmliche Beteiligung der Behörden und 43. Autobahndirektion Südbayern Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand von 44. Deutsche Bahn Immobilien GmbH 13.08.2020 bis 25.09.2020 statt. Bürgermeister Hagl begrüßt 45. Freiwillige Feuerwehr Ilmmünster Herrn Eichenseher vom gleichnamigen Architekturbüro, der für Fragen zur Verfügung steht. 6
III. Folgende am Verfahren beteiligte Behörden und sonstige 3. Die Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Träger öffentlicher Belange gaben Stellungnahmen ab: ist noch nicht ausreichend. Der gegenständlichen Planung ist gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ein Umweltbericht als 01. Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung vom 16.09.2020 Teil der Begründung beizufügen. Stellungnahme: Erläuterung: Die Fachstelle nimmt die Abwägung der Gemeinde Hettenshau- Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung: sen vom 27.07.2020 zur Begründung zur Kenntnis. Die Beifü- gung des Umweltberichts sowie die weiteren Aussagen in der 1. Aus ortsplanerischen Gründen wird angeregt, Einzel- Begründung zur Erschließung (vgl. Kapitel 2.3, 2.5, 6., 7.) wer- handelsansiedlungen an städtebaulich integrierten Stand- den begrüßt. orten zu entwickeln. In der Abwägung wird jedoch nicht auf die von der Fachstelle fehlenden und noch zu ergänzenden Ziele eingegangen. Dahin- Erläuterung: gehend bleibt auch die Stellungnahme vom 31.03.2020 auf- Die Abwägung und der Beschluss der Gemeinde Hettenshausen rechterhalten. Die Angaben zur Regionalplanung sind daher z. vom 27.07.2020 zu städtebaulich integrierten Standorten B. unter Kapitel 1.2.3 der Begründung noch zu ergänzen (z. B. (Punkte 1. und 2. zusammengefasst) wird zur Kenntnis genom- B IV 3.2 (G), B IV 3.2.1 (Z)). men. Die Argumentation in der Abwägung kann grundsätzlich nachvollzogen werden. 4. Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Dabei wurden im Umweltbericht – z. B. in Kapitel 1.6 Ergebnis Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen. Die der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten – bezüglich Rechtssicherheit der Flächennutzungsplanänderung setzt der Ermittlung und Prüfung von unbebauten Grundstücken Aus- klare Regelungen voraus, die z.T. noch nicht gegeben sagen getroffen. sind (vgl. u. a. § 5 Abs. 2 BauGB; PlanZV). Aus Sicht der Fachstelle wird aber zumindest für die Flächen im Erläuterung: Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Ilmwiese“ im Ortsteil Die Beifügung des Umweltberichtes wird grundsätzlich begrüßt. Reisgang angeregt zu erläutern, weshalb in diesem zentral ge- Mit der BauGB-Novelle 2017 ergab sich eine Änderung der Anlage legenen und integrierten Gewerbegebiet kein Einzelhandel an- 1 zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c bezüglich Inhalt und gesiedelt werden soll und so Flächen im Bereich von vorhande- Struktur des Umweltberichtes. Diese Anlage zum BauGB wurde nem Baurecht aktiviert werden könnten, auch wenn dort dann neu gefasst und ergänzt. Bei der Durchsicht der vorliegenden eine Änderung der Gebietskategorie erfolgen müsste. Unterlagen konnten dabei noch nicht alle Merkmale aufgefunden werden (z. B. die möglichen erheblichen Auswirkungen des ge- planten Vorhabens infolge der Nutzung natürlicher Ressourcen 2. Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen auf das Schutzgut Fläche, Aussage zur Art und Menge an Emis- Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen. Die sionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme Rechtssicherheit des Flächennutzungsplanes setzt klare und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen, Art Regelungen voraus, die z.T. noch nicht gegeben sind (z. und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Ver- B. § 5 BauGB, etc.). wertung, Aussagen zu Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle Erläuterung: oder Katastrophen), die eingesetzten Techniken und Stoffe, eine Die Abwägung und der Beschluss der Gemeinde Hettenshausen Referenzliste der Quellen). Es wird daher angeregt, die derzeitige vom 27.07.2020 zu städtebaulich integrierten Standorten wird Struktur des Umweltberichtes daran noch anzupassen, da ein zur Kenntnis genommen. Der Argumentation in der Abwägung unvollständiger Umweltbericht – sofern sich die Unvollständigkeit kann auch hier gefolgt werden. Die Regierung von Oberbayern nicht nur auf unwesentliche Punkte bezieht – einen beachtlichen wurde am Verfahren beteiligt. Fehler i. S. des § 214 BauGB darstellen kann. Der Vermeidung von Agglomerationen kann aufgrund der ge- Beschluss: genständlichen Aufteilung in zwei Sondergebiete Rechnung ge- tragen werden. Zu Punkt 1. Es entspricht nicht der planerischen Intention der Gemeinde Gemäß dem Urteil des BVerwG vom 17.10.2019 (BVerwG 4 CN Hettenshausen, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 8.18) ist eine Beschränkung der Anzahl der Betriebe (hier bezo- „Gewerbegebiet Ilmwiese“ (großflächigen) Einzelhandel anzu- gen auf Einkaufszentren) in einem sonstigen Sondergebiet schon siedeln. Nach der Begründung des Bebauungsplans, Stand: auf Bebauungsplanebene in der Regel nicht möglich 18.09.2017, vgl. dort S. 4, sollen im Geltungsbereich des Be- bauungsplans Gewerbebetriebe entstehen; mit der Aufstellung Wenngleich die Entscheidung vom 17.10.2019 die Beschränkung des Bebauungsplans soll Gewerbebetrieben die Möglichkeit der der Zahl zulässiger Einkaufszentren betraf, ist wohl davon aus- Neuansiedlung in Hettenshausen gegeben werden. Demgegen- zugehen, dass die Rechtsprechung insgesamt auf quantitative über verfolgt die Gemeinde Hettenshausen mit der geplanten Beschränkungen in sonstigen Sondergebieten (etwa auch in Be- Änderung des Flächennutzungsplans das Ziel, die planungs- zug auf andere großflächige Einzelhandelsbetriebe) übertragen rechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung von (großflächigem) werden kann“ (Arndt, Heyn, Rechtsfragen zur Einzelhandels- Einzelhandel zu schaffen, der gem. § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO steuerung in Bebauungsplänen, in UPR 8/2020, S. 287). im Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Eine Änderung des Entwurfs des Flächennutzungsplans erfolgt nicht. Es wird daher angeregt, die Zweckbestimmung zumindest für SO 1 (wie hier „ein Nahversorger und ein Getränkemarkt“) auf Zu Punkt 2. dieser Planungsebene z. B. nur allgemein (z. B. Einzelhandel, Die Darstellung der zulässigen Verkaufsflächen in Ziff. 1.1. ist Büro- und Verwaltungsgebäude) zu treffen. nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans erforderlich (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.09.2009 – 10 A 1676/08 Rn. 164 ff.). Die Darstellung ist auch zulässig, weil der Geltungsbereich der Flächennutzungs- planänderung nur aus einem Baugrundstück besteht. Für solche 7
Fälle hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom und einem Schwerverkehrsanteil von rund 1 0 % prognostiziert. 17.10.2019 (auch) die Festsetzung von gebietsbezogenen Ver- ln der Verkehrsuntersuchung vom 6.08.2019 wird für das Plan- kaufsflächen-beschränkungen ausdrücklich für zulässig erklärt gebiet ein maximales werktägliches Verkehrsaufkommen von (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2019 – 4 CN 8/18 Rn. 30 ff.). Eine rund 2700 Kfz-Fahrten pro Tag und einem Schwerverkehrsanteil Änderung des Entwurfs des Flächennutzungsplans erfolgt nicht. von rund 1 % prognostiziert. lm Umweltbericht wird fehlerhaft unter 1.4.1 Schutzgut Mensch Zu Punkt 3. ein Verkehrsaufkommen von rund 200 Kfz-Fahrten / Tag für Der Hinweis, die Begründung des Flächennutzungsplans mit wei- das geplante Sondergebiet genannt (S. 7). Aus Sicht des lmmis- teren Angaben zur Regionalplanung zu ergänzen, wird zur Kennt- sionsschutzes bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen nis genommen. Die Begründung wird hinsichtlich der Angaben die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Het- zur Regionalplanung in Kapitel 1.2.3 der Begründung entspre- tenshausen. lmmissionsschutzfachliche Anforderungen werden chend ergänzt. im Bebauungsplanverfahren geklärt. Dabei ist die schalltechni- sche Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 26.09.2017 Zu Punkt 4. hinsichtlich der nunmehr geplanten Nutzung zu aktualisieren. Dem Hinweis, die Struktur des Umweltberichtes an die aktuelle Der anlagenbezogene Fahrverkehr nach Nr. 7.4 TA Lärm ist zu Fassung der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB anzupas- ermitteln und zu beurteilen. sen, wird gefolgt. Der Umweltbericht wird entsprechend (re- daktionell) angepasst. Der Entwurf des Flächennutzungsplans Beschluss: wird nicht geändert. Der Hinweis auf die zahlenmäßige Angabe des Verkehrsaufkom- mens unter Gliederungspunkt 1.4.1 des Umweltberichts (Stand: Abstimmungsergebnis: 11 : 3 27.07.2020) wird zur Kenntnis genommen; die Angaben zur Höhe des Verkehrsaufkommens werden im Umweltbericht be- richtigt. Die Ergebnisse des Umweltberichts haben sich durch 03. Landratsamt Pfaffenhofen, Immissionsschutztechnik vom diese (redaktionelle) Korrektur nicht geändert. 21.09.2020 Der Hinweis auf die Aktualisierung der schalltechnischen Unter- Stellungnahme: suchung des Ingenieurbüros Greiner vom 26.09.2017 wird zur Der Geltungsbereich der Planung umfasst das Grundstück Fl.Nr. Kenntnis genommen und im Bebauungsplanverfahren berück- 1376 der Gemarkung Hettenshausen. sichtigt. Auf die Stellungnahme des lmmissionsschutzes vom 30.03,2A20 Abstimmungsergebnis: 11 : 3 zur 1. Beteiligung wird verwiesen: Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1376 der Gemarkung Hettens- hausen wurde bereits in einem früheren Verfahren zur Änderung 09. Landratsamt Pfaffenhofen, Bodenschutz vom 14.09.2020 des Flächennutzungsplans als Gewerbegebietsfläche dargestellt. Da derzeit eine unzureichende Nahversorgung der Gemeinde Stellungnahme: besteht, soll eine Teilfläche im nordwestlichen Bereich des Da sich am Sachverhalt nichts geändert hat, verweisen wir auf Grundstücks als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung unsere Stellungnahme vom 26.03.2020. ,,Großflächige Einzelhandelsbetriebe und Einkaufszentren sowie Geschäfts- und Bürogebäude’ dargestellt werden. Das Plangebiet Beschluss: umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer Der Verweis auf die Stellungnahme vom 26.03.2020 und die 1376 der Gemarkung Hettenshausen. Hinweise in der Stellungnahme vom 26.03.2020 werden zur Es ist nunmehr auf der gesamten Fläche des Grundstücks Flur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. Nr. 1376, Gemarkung Hettenshausen die Darstellung eines Son- dergebietes im Flächennutzungsplan geplant. Abstimmungsergebnis: 11 : 3 Die Gemeinde Hettenshausen beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Sondergebiets für ,,Einzelhandel sowie Büro- und Ver- 12. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 08.09.2020 waltungsgebäude und Stellplätze“ im Süden des Ortsteils. Reis- gang auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche. Stellungnahme: Das Entwässerungskonzept wurde mittlerweile in den wesentli- SO 1: „Einzelhandel sowie Büro- und Verwaltungsgebäude“ chen Grundzügen mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ab- Zulässig sind ein Nahversorger mit max. 1,200 m² Verkaufsflä- gestimmt. Für die Versickerung des anfallenden Niederschlags- che und ein Getränkemarkt mit maximal 400 m² Verkaufsfläche wassers des sonstigen Sondergebietes ist eine wasserrechtliche sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Erlaubnis erforderlich. Diese ist so rechtzeitig beim Landratsamt Pfaffenhofen zu beantragen, dass vor der geplanten Einleitung SO 2: „Stellplätze“ das Wasserrechtsverfahren durchgeführt und die hierfür erfor- Zulässig sind Stellplätze für die Nutzungen im SO1. derlichen Entwässerungseinrichtungen entsprechend der geprüf- ten und genehmigten Planung errichtet worden sind. Die was- Dem Umweltbericht ist folgendes zu entnehmen: Zur schall- serrechtlichen Planunterlagen sind gemäß WPBV (Verordnung technischen Beurteilung wurde zum Entwurf des Bebauungsplans über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren) vorzu- Nr. 23 ,,Gewerbegebiet Oberfeld“, dessen Geltungsbereich mit legen. Das Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlung zum dem Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung iden- Umgang mit Regenwasser) und das Arbeitsblatt DWA-A 138 tisch ist, eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung er- (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von stellt (Ingenieurbüro Greiner, Germering vom 26.09.2017). Die Niederschlagswasser), in den jeweils gültigen Fassungen, sind damalige Planung sah zwar die Festsetzung eines Gewerbege- dabei zu berücksichtigen. biets vor; die Ergebnisse der schalltechnischen Verträglichkeits- untersuchung können aber auch für die Beurteilung der geplan- Beschluss: ten Flächennutzungsplanänderung herangezogen werden (S. 6)“ Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung ln der Verkehrsuntersuchung vom 27.09.2017 wird für das da- der Planung erfolgt nicht. mals geplante Gewerbegebiet Oberfeld ein maximales werktäg- liches Verkehrsaufkommen von rund 200 Kfz-Fahrten pro Tag Abstimmungsergebnis: 11 : 3 8
13. Staatliches Bauamt Ingolstadt vom 12.08.2020 Fall um einen Hauptort der Gemeinde handelt, eine besondere Fallgestaltung heraus: Die Gemeinde Hettenshausen besteht aus Stellungnahme: 15 amtlich benannten Ortsteilen mit derzeit insgesamt ca. 2.158 Von Seiten des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt bestehen keine Einwohnern (Stand: 31.12.2018). Der Großteil der Einwohner Einwände gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes entfällt dabei auf die drei größeren in räumlicher Nähe liegenden wenn die bisherigen Stellungnahmen vom 23.4.2018 sowie vom Ortsteile Hettenshausen, Jahnhöhe und Reisgang. Letzterer be- 22.03.2018 als auch die Auflagen zu der bereits erstellten Links- findet sich aufgrund topographischer und naturschutzfachlicher abbiegespur wie auch die Stellungnahme der Regierung von Gegebenheiten (Ilmtal, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, regio- Oberbayern vom 28.01.2020 Beachtung finden. Von dem be- naler Grünzug sowie Biotopachse) abgesetzt. In Hettenshausen troffenen Flächen der dazugehörigen Bauleitplanung darf kein befinden sich Einrichtungen zur Deckung des sozialen und kultu- Oberflächenwasser dem Straßengrund der B13 zugeführt wer- rellen Grundbedarfs, während Jahnhöhe als reiner Wohnstandort den. zu sehen ist. Reisgang ist siedlungsstrukturell im Norden voll- ständig mit der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zusammengewachsen – Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder und beherbergt vorwiegend Einrichtungen zur Deckung des wirt- sonstige Änderungen im Zusammenhang mit der neuen schaftlichen Grundbedarfs. Zusammenfassend lässt sich aus lan- Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG) desplanerischer Sicht feststellen, dass es im Gemeindegebiet – Die Kommune hat die entstehenden Erneuerungs- und von Hettenshausen keine(n) „klassische(n) Hauptort(e)“ gibt, Unterhaltsmehrkosten der Straßenbauverwaltung zu er- sondern die o.g. Einrichtungen dezentral auf mehrere Standorte setzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). verteilt sind. Gemäß RP-Ziel B IV 3.3 (Z) der Region Ingolstadt soll die Attraktivität und Erreichbarkeit der Orts- und Stadtteil- Stellungnahme Regierung von Oberbayern vom 28.01.2020 zentren erhalten, gestärkt und verbessert werden. Ansiedlungen und Erweiterungen in Lagen außerhalb von Orts- und Stadtteil- Der geplante Lebensmittelmarkt mit 1.200 m² Verkaufsfläche zentren sollen nicht zur Schwächung dieser Zentren führen. Ein- ist als Einzelhandelsgroßprojekt (Betriebstyp „Vollsortimenter“) zelhandelsgroßprojekte sollen grundsätzlich städtebaulich und zu bewerten und fällt somit in den Anwendungsbereich der Ziele verkehrlich integriert werden. Da die Gemeinde Hettenshausen LEP 5.3: Lage im Raum (vgl. LEP 5.3.1), Lage in der Gemeinde bis dato über keinen zentralen Versorgungsbereich verfügt und (vgl. LEP 5.3.2) sowie zulässige Verkaufsflächen (vgl. LEP 5.3.3). die nördlich bzw. südlich angrenzenden Orte (Stadt Pfaffenhofen Gemäß LEP 5.3.1 (Z) dürfen Flächen für Betriebe im Sinne des § bzw. Gemeinde Ilmmünster) jeweils eigene Versorgungsstruk- 11 Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung sowie für Agglo- turen haben, sind aus fachlicher Sicht negative Auswirkungen merationen (Einzelhandelsgroßprojekte) dürfen nur in zentralen nicht zu erwarten. Orten ausgewiesen werden. Abweichend sind Ausweisungen zu- lässig für Betriebe bis 1.200 m² Verkaufsfläche, die ganz über- In der Gesamtschau ist aus landesplanerischer Sicht der Schutz- wiegend dem Verkauf von Waren des Nahversorgungsbedarfs zweck des LEP-Ziels 5.3.2 (verbrauchernahe Versorgung, Schutz dienen, in allen Gemeinden; diese Ausweisungen sind unabhängig des Orts- und Landschaftsbildes, Stärkung der Funktionsvielfalt von den zentralörtlichen Funktionen anderer Gemeinden zulässig der Ortskerne) in Hinblick auf die oben dargelegte besondere Fall- und unterliegen nur der Steuerung von Ziel 5.3.2 (…). Gemäß gestaltung nicht negativ berührt. Das Vorhaben entspricht unter Regionalplan der Region Ingolstadt (RP 10 Karte 1 „Raumstruk- Beachtung o.g. Aspekte den Erfordernissen der Raumordnung. tur“) ist die Gemeinde Hettenshausen als nicht-zentraler Ort festgesetzt und für die Ansiedlung eines Nahversorgers grund- Beschluss: sätzlich geeignet. Dabei darf die Gesamtverkaufsfläche des Le- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Diese Hinweise bensmittelmarktes inklusive Backshop eine Verkaufsfläche von wurden bei der Planung berücksichtigt. Die nächstgelegene Hal- 1.200 m² nicht überschreiten. Ebenso ist ein eigenständiger (d.h. testelle der Buslinie Pfaffenhofen – Reichertshausen – Petershau- unabhängig vom Lebensmittelmarkt betriebener) Getränkemarkt sen (RBA – Regionalbus Augsburg, Linie 9202) wird nach dem ak- möglich. Da die Gemeinde Hettenshausen nach unserem Kennt- tuellen Fahrplan, Stand: 10.09.2019, zwischen 6.00 Uhr und 18.00 nisstand bislang über keine Versorgungsstrukturen verfügt, ist Uhr neunmal täglich angefahren; andere Haltestellen in Hettens- die Ansiedlung eines Vollsortimenters grundsätzlich nachvoll- hausen werden ebenfalls in dieser oder vergleichbarer Häufigkeit ziehbar. Vorsorglich weisen wir jedoch in Hinblick auf die umlie- angefahren. Die Haltestelle liegt ca. 600 m nordwestlich des Plan- genden Flächen im Gewerbegebiet darauf hin, dass im Rahmen gebiets und ist damit fußläufig erreichbar. Unabhängig davon hat der gemeindlichen Bauleitplanung durch geeignete Festsetzungen der Landkreis Pfaffenhofen eine landkreisweite Überarbeitung des die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen aus- öffentlichen Personennahverkehrs veranlasst. Die Gemeinde Het- zuschließen ist (vgl. LEP-Ziel 5.3.1.) Gemäß LEP 5.3.2 hat die tenshausen und die weiteren Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte an städtebau- haben den Landkreis bereits über den jeweiligen Bestand ihres lich integrierten Standorten zu erfolgen. Laut Zielbegründung öffentlichen Personennahverkehrs informiert; die Gemeinde Het- sind dies Standorte innerhalb eines baulich verdichteten Sied- tenshausen beabsichtigt auch weiterhin, sich an dieser Neustruk- lungszusammenhangs mit wesentlichen Wohnanteilen oder direkt turierung zu beteiligen und den Ausbau des öffentlichen Perso- angrenzend, die über einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich nennahverkehrs in Hettenshausen voranzutreiben. Die ortsübliche und eine ortsübliche Anbindung an den öffentlichen Personen- Anbindung des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans an nahverkehr (ÖPNV) verfügen. Direkt an einen Siedlungszusam- den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist gewährleistet. menhang angrenzende Standorte sind nur dann städtebaulich Auch die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungs- integriert, wenn sie an einen Gemeindeteil anschließen, der nach behörde hat der Planung mit Stellungnahme vom 20.08.2020 zu- Bevölkerungsanteil und Siedlungsstruktur einen Hauptort darstellt gestimmt; diese Zustimmung umfasst alle Vorgaben des LEP Bay- und in dem die Einrichtungen zur Deckung des wirtschaftlichen, ern 2020, also auch die Anbindung des Plangebiets an den ÖPNV. kulturellen und sozialen Grundbedarfs für die Gemeindebevölke- Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. rung im Wesentlichen vorgehalten werden. Der Standort befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Reisgang in einem aus- Abstimmungsergebnis: 11 : 3 gewiesenen Gewerbegebiet. Wesentliche Wohnanteile mit antei- ligem fußläufigem Einzugsbereich grenzen direkt nördlich an. 14. Regierung von Oberbayern, Regionalplanung, Ebenso ist ein anteiliger fußläufiger Einzugsbereich aus dem vom 20.08.2020 nordwestlichen Teilbereich des Ortsteils Jahnhöhe gegeben; die Wegebeziehung über das Ilmtal erfolgt durch den Mühlweg. Eine Stellungnahme: ortsübliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbe- (ÖPNV) ist jedoch noch nachzuweisen. Aus landesplanerischer hörde gab zuletzt mit Schreiben vom 12.02.2020 eine Stellung- Sicht stellt sich in der Bewertung, ob es sich im vorliegenden nahme zur o.g. Bauleitplanung ab. 9
Ergebnisse der letzten Stellungnahme Darin kamen wir zu dem Ergebnis, dass die Darstellung eines 22. Bayerischer Bauernverband vom 11.08.2020 Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche grundsätzlich den Erfordernissen der Raum- Stellungnahme: ordnung entspricht. Gleichwohl baten wir die Gemeinde Het- Der Bayerische Bauernverband als Träger öffentlicher Belange tenshausen, die Formulierung der Zweckbestimmung für das und als Interessensvertretung der bayerischen Landwirtschaft geplante Sondergebiet zu ändern, das weder ein Einkaufszen- nimmt zum oben genannten Projekt wie folgt Stellung bzw. hält trum noch ein Geschäftshaus mit weiteren Einzelhandelsmärkten die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zulässig wäre. und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß $ 4 Abs. 1 Neue Planunterlagen vom 27.07.2020 BauGB aufrecht: In den neu vorgelegten Planunterlagen ist in der Zweckbestim- Aufgrund der Ortsrandlage und der unmittelbaren Nähe zu land- mung des Sondergebietes SO 1 Einzelhandel die Zulässigkeit wirtschaftlichen Flächen auf der gegenüberliegenden Straßen- nun auf einen Nahversorger mit max. 1200 m² Verkaufsfläche, seite sind die Bauwerber auf ihre Duldungspflicht bzgl. Lärm-, einen Getränkemarkt mit max. 400 m² Verkaufsfläche sowie Staub und Geruchsemissionen der landwirtschaftlichen Nutzflä- Büro- und Verwaltungsgebäude beschränkt. chen hinzuweisen. Ergebnis Die Darstellung eines Sondergebietes für großflächigen Einzel- Beschluss: handel mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche entspricht grundsätz- Die Hinweise zu Lärm-, Staub-, und Geruchsemissionen der lich den Erfordernissen der Raumordnung. landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund der Ortsrandlage wer- den zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird ein ent- Hinweis sprechender Hinweis aufgenommen. Eine Änderung der Planung Vorsorglich weisen wir jedoch weiterhin darauf hin, dass in Hin- auf Ebene des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. blick auf die umliegenden Flächen im Gewerbegebiet im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung durch geeignete Festsetzun- Abstimmungsergebnis: 12 : 2 gen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. LEP-Ziel 5.3.1.). 23. Industrie- und Handelskammer Oberbayern vom 04.09.2020 Beschluss: und 14.09.2020 Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene des Bebauungsplans wird durch entsprechende Festsetzungen die Stellungnahme: Entstehung einer Einzelhandelsagglomeration ausgeschlossen. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft begrüßen wir die beab- Eine Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplans sichtigte Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Sondergebiet erfolgt nicht. Einzelhandel und Ansiedlung eines Vollsortimenters und Geträn- kemarktes. Abstimmungsergebnis: 11 : 3 Vor Aufstellung des Bebauungsplanes empfehlen wir eine lan- 16. Regierung von Oberbayern, Brandschutz vom 12.08.2020 desplanerische Überprüfung durch die Regierung von Oberbay- ern, um die Raumverträglichkeit des großflächigen Vorhabens Stellungnahme: umfassend festzustellen. Die Zugänglichkeit zu der Bahnlinie München-Treuchtlingen ist für die Feuerwehr im Einsatzfall, auch während der Bauzeit, si- Beschluss: cherzustellen. Die Empfehlung zur landesplanerischen Überprüfung durch die Regierung von Oberbayern im Hinblick auf die Raumverträglich- Zudem sind bei der Aufstellung und Änderung von Flächennut- keit des Vorhabens wird zur Kenntnis genommen. Die Regierung zungsplänen für den durch die Gemeinde sicherzustellenden von Oberbayern wurde am Verfahren beteiligt und hat der Pla- Brandschutz - Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes - der Lösch- nung zugestimmt. Die raumordnungsrechtlichen Anforderungen wasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren werden erfüllt. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. des ehemaligen Bayer. Landesamts für Brand- und Katastro- phenschutz festzustellen und ggf. durch den Ausbau der abhän- Abstimmungsergebnis: 11 : 3 gigen Wasserversorgung (Hydrantennetz) entsprechend den Technischen Regeln des Deutschenvereins des Gas- und Was- serfaches e.V. (DVGW) - Arbeitsblätter w 331 und w 405 - 24. Handwerkskammer Oberbayern vom 25.09.2020 und/oder der unabhängigen Wasserversorgung (2.8. unterirdi- sche Löschwasserbehälter nach DIN 14 230 o.ä.) bei Bedarf im Stellungnahme: Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu überprüfen und zu sichern. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt lm Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bau- sich für die erneute Beteiligung am Flächennutzungsplanände- leitplanung“, Fassung 2018/2019, herausgegeben vom Bayeri- rungsverfahren der Gemeinde Hettenshausen und nimmt die schen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbe- Konkretisierung der Nutzungen in den beiden geplanten Son- sondere auf den Abschnitt II 3.2 Nr. 32 – Brandschutz -. dergebieten und die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom Wir haben nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes ge- 27. Juli 2020 sowie auch der ergänzten Gutachten, u.a. der BBE äußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abge- Handelsberatung sowie zum Verkehr zur Kenntnis. stimmt. Die Äußerungen im Rahmen unserer vorausgegangenen Stel- lungnahme von April dieses Jahres werden auch für das vorlie- Beschluss: gende Verfahren aufrechterhalten und sind als weiterhin gültig Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das für die Lösch- zu betrachten. Wir geben dazu ergänzend zu bedenken, dass wasserversorgung des Plangebiets erforderliche Hydrantennetz die im Rahmen des nun beigefügten Gutachtens der BBE Han- wurde ausgebaut; die Löschwasserversorgung des Plangebiets delsberatung für die bestehenden Nahversorgungsbereiche in ist damit sichergestellt. Eine Änderung der des Entwurfs des Hettenshausen und umliegender Gemeinden insgesamt ermit- Flächennutzungsplans erfolgt nicht. telten Umsatzumlenkungen nicht dazu führen dürfen, dass die hier aufgelisteten , z.T. zahlreich noch vorhandenen kleinteiligen Abstimmungsergebnis: 11 : 3 Nahversorgungsstrukturen wie Lebensmittelhandwerker gefähr- 10
det werden, die sich durch deutliche Kaufkraftabflüsse evtl. in zeuge bis 16 Tonnen (Achslast 10 Tonnen) ausgelegt sein. Die Zukunft nicht mehr weiter aufrecht erhalten lassen: Damit geht lichte Breite der Fahrbahn muss mindestens 3 m, die lichte ein erhöhtes Risiko einher, die – besonders mit Blick auf den Höhe mindestens 3,50 m betragen. Wird eine Fahrbahn auf eine demographischen Wandel – kleinteiligen Versorgungsstrukturen Länge von mehr als 12 m beidseitig durch Bauteile, wie Wände in fußläufiger Entfernung mit Produkten des täglichen Bedarfs oder Pfeiler, begrenzt, so muss die lichte Breite mindestens sowie Ausbildung- und Arbeitsplätze z.B. in den ansässigen 3,50 m betragen. Bezüglich der Kurvenradien sind die Werte Handwerksbetrieben zu verlieren. der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten (Siehe hierzu BayTB 2.2.1.1). Sieht die Planung Gebäude vor, Die heute häufig am Ortsrand bzw. außerhalb der größeren die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Siedlungszusammenhänge gelegenen Gewerbegebiete sind, um Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten die Stellungnahme von April aufzugreifen, für viele Unternehmen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücks- des Handwerks, wie auch in den nördlich gelegenen Mischbau- teilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen flächen, von hoher Wichtigkeit. Gewerbeflächen, situiert am des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. Hierbei wird auf die Ortsrand, sollten für klass. gewerbliche Nutzungen vorbehalten BayTB 2.2.1.1 verwiesen. werden. Es ist sehr zu bedauern, dass die Umwidmung der ur- sprünglich als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO geplanten Flä- 2. L ö s c hw a s s e r b e d a r f chen auch den Verlust wertvoller Nutzungsmöglichkeiten für po- tentielle Erweiterungen beziehungsweise Neuansiedlungen Es wird eine Löschwasserleistung von 1600 l/min (96 m³/h) für kleiner und mittelständischer Betriebe zur Folge haben werden. die Dauer von mindestens 2 Stunden benötigt. Diese kann durch Diesbezüglich wäre es im Sinne einer Kompensation ein wichtiger das öffentliche Hydranten Netz sowie über offene Gewässer, Zis- Schritt, wenn für den weiterhin großen Bedarf an gewerblicher ternen oder ähnlichem sichergestellt werden. Auf Punkt 1.3 der Baufläche an anderer Stelle ausreichend und adäquater Ersatz Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geschaffen werden kann. wird verwiesen. Wird der Löschwasserbedarf rein aus dem öffent- lichen Hydranten Netz abgedeckt, ist die Löschwasserversorgung Beschluss: durch die Gemeinde bzw. das WVU zu bestätigen. Der nächstlie- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die städtebauli- gende Hydrant muss sich im Bereich von ca. 80 m zum Objekt chen Auswirkungen der Planung wurden sachverständig überprüft. befinden und eine Löschwassermenge von 800 l/min (48 m³/h) Die BBE Handelsberatung GmbH kommt in ihrer „Auswirkungs- aufweisen. Zur Abdeckung der gesamten geforderten Löschwas- analyse für die Neuansiedlung eines Nahversorgungsvorhabens sermenge können alle Löschwasserentnahmestellen im Umkreis in Hettenshausen-Reisgang“ vom 02.06.2020 zu dem Ergebnis, von 300 m um das Objekt herangezogen werden, sofern diese dass die Planung nicht zu einer Gefährdung bestehender Nahver- durch die Feuerwehr zeitnah erreicht werden können. Für die Ent- sorgungsstrukturen im Untersuchungsraum führen wird. Die Ge- nahme aus offenen Gewässern, Zisternen etc. ist eine Löschwas- meinde Hettenshausen schließt sich dieser Einschätzung der BBE serentnahmestelle für die Feuerwehr vorzusehen. Die Zufahrt so- Handelsberatung GmbH an. Die Ausführungen sind schlüssig und wie die Aufstell- und Bewegungsfläche ist gemäß der „Richtlinie nachvollziehbar. Eine Änderung des Entwurfs des Flächennut- der Flächen für die Feuerwehr“ auszuführen und nach DIN 4066 zungsplans erfolgt nicht. zu kennzeichnen. Die Ausführung der Löschwasserversorgung ist mit dem Unterzeichner abzustimmen. Sollen in dem Bebauungs- Abstimmungsergebnis: 11 : 3 plan Objekte mit besonders hoher Brandlast errichtet werden, kann sich die benötigte Löschwassermenge im Einzelfall erhöhen. 44. Deutsche Bahn vom 21.09.2020 Beschluss: Zu Punkt 1. Öffentliche Straßen, Flächen für die Feuerwehr Stellungnahme: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; diese Hinweise Wir verweisen auf unsere Stellungnahme Az: TOEB-MÜN-20- wurden bei der Planung berücksichtigt. Die Linksabbiegespur 75794 vom 07.04.2020 zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. im Plangebiet kann von Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit un- Diese Stellungnahme behält weiterhin ihre Gültigkeit und ist in gehindert befahren werden. Diese Hinweise werden im Bebau- dem Verfahren zwingend zu beachten. Bei der weiteren Plange- ungsplanverfahren ebenfalls nochmals berücksichtigt. Eine Än- nehmigung und vor Durchführung der Maßnahme bitten wir er- derung des Entwurfs des Flächennutzungsplans erfolgt nicht. neut die Stellungnahme der Deutschen Bahn Immobilien, Region Süd, Kompetenzteam Baurecht, Barthstraße 12, 80339 München Zu Punkt 2. Löschwasserbedarf einzuholen. Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das für die Lösch- beteiligen und uns zu gegebener Zeit den Satzungsbeschluss zu wasserversorgung des Plangebiets erforderliche Hydrantennetz übersenden. wurde ausgebaut; die Löschwasserversorgung des Plangebiets ist auch unter Einbeziehung der 450m entfernten Ilm als Ent- Beschluss: nahmestelle sichergestellt. Die erforderliche Löschwassermenge Der Verweis auf die Stellungnahme vom 07.04.2020 wird zur und ein ggf. erhöhter Bedarf sind im Rahmen der Genehmi- Kenntnis genommen; die Hinweise in der Stellungnahme vom gungsplanung der Einzelvorhaben zu prüfen und nachzuweisen. 07.04.2020 wurden berücksichtigt. Eine über den Grundschutz hinausgehende Löschwassermenge Eine Änderung des Entwurfs des Flächennutzungsplans erfolgt ist, falls erforderlich, durch den Antragsteller/Bauwerber sicher- nicht. zustellen. Der nächstliegende Hydrant liegt im Abstand von we- niger als 80 m zum geplanten Vorhaben. Eine Änderung des Abstimmungsergebnis: 11 : 3 Entwurfs des Flächennutzungsplans erfolgt nicht Abstimmungsergebnis: 11 : 3 46. Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen vom 14.08.2020 Stellungnahme: b) Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungs- planes der Gemeinde Hettenshausen 1. Ö ffentl ich e S tra ße n , F lä ch e n fü r die F e u e r we hr Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie Stellungnahme der Verwaltung: hinsichtlich der Fahrbahnbreite, der Kurvenradiuskrümmung Nach der Abwägung aller Einwände und Anregungen sind keine usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert Änderungen der Planung notwendig. Das Verfahren kann deshalb befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahr- mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden. 11
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