Regen-Viechtach - vlf Bayern

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Regen-Viechtach - vlf Bayern
Verband für
                                                           landwirtschaftliche
                                                                  Fachbildung
                                                        Regen-Viechtach

vlf-Sternfahrt 2019                                         www.vlf-bayern.de

„Direktvermarktung “                                          Ausgabe: 02/2019
                                                                Geschäftsstelle:
                                                          Bodenmaiser Straße 25
                                                                    94209 Regen
                                                                Tel.: 09921/6080
                                                                 poststelle@aelf-
                                                                    rg.bayern.de
                                                                  Vorsitzender:
                                                             Michael Landstorfer
                                                              Geschäftsführer:
                                                                  Christian Loibl

 Ferdinand Raith vor seinem mobilen Legehennenstall
 Foto: Niedermeier

                   Michael Landstorfer                Christian Loibl

                   1. Vorsitzender                    Geschäftsführer
Regen-Viechtach - vlf Bayern
vlf-Rückblick

Sternfahrt zum Betrieb Ferdinand Raith
Ei-geninitiative ergriffen

vlf Sternfahrt thematisiert Einstieg in Hühnerhaltung und Direktvermarktung

Die diesjährige Sternfahrt des vlf Regen-Viechtach führte die Interessierten Mitglieder
zum Betrieb Raith in Bruck (Gemeinde Kirchdorf). 1. Vorsitzender Michael Landstorfer
bedankte sich bei seiner Begrüßung vorab bei Familie Raith für ihre Bereitschaft, „hinter
die Kulissen“ ihrer Hühnerhaltung schauen zu dürfen. Geschäftsführer Christian Loibl
führte in die Thematik der Legehennenhaltung im Bayerischen Wald ein. Ungewöhnlich
ist die Hühnerhaltung in einem Grünlandgebiet wie dem Landkreis Regen allemal, des-
halb umso interessanter.

Voll aufs Huhn gekommen - vlf Mitglieder bei der Besichtigung des mobilen Legehennenstalles

Betriebsleiter Ferdinand Raith stellte dann seinen Betrieb vor. Auf die Frage, wie er denn
auf die Idee gekommen war, sich einen mobilen Legehennenstall anzuschaffen, antwor-
tete er: „ Es hat sich eben alles so ergeben.“ Die Hühner, welche die Raiths für ihren Ei-
genbedarf hielten, reichten bald nicht mehr aus. Nachbarn und Bekannte holten sich die
Eier direkt am Hof ab. Am Ende war eine stattliche Zahl von 150 Hühnern zusammenge-
kommen, verteilt auf mehrere Ställe. Aufgrund der steigenden Nachfrage, umständli-
cher Arbeitsbedingungen und frei gewordener Zeit am Betrieb entschied sich die Fami-
lie, einen mobilen Legehennenstall anzuschaffen. Dieser steht seit dem Frühjahr am
Ortsrand von Bruck nahe der B85. Dort haben 260 Legehennen ihr neues Zuhause ge-
funden. Die Hühner sind auf der rund 650 m² großen Weide aufgrund der Hitze dieser
Tage aber kaum zu sehen, hier wird eher der schattige Platz unter dem Stallmobil

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genutzt. Das staatlich geförderte Pro-
jekt bringt der Familie ein Zusatzein-
kommen zu ihrer Milchviehhaltung.
Pro Woche erfordert die Eierproduk-
tion einen halben bis ganzen Tag zu-
sätzliche Arbeitszeit. Gut 200 Eier täg-
lich werden von den Hühnern gelegt
und im eigens errichteten Verkaufs-
häuschen mit Eierautomaten in der
Ortsmitte von Bruck angeboten. Mitt-
lerweile hat sich das Angebot deutlich
erweitert, neben Nudeln und Eierlikör Familie Raith vor ihrem Verkaufshäuschen
wird auch Honig, Bauernbrot, Sup-
penhühner und selbst hergestellter Frischkäse angeboten. Von der Qualität konnten
sich die Besucher bei einer Verkostung überzeugen. Zukünftig sollen die Eier auch in
einem REWE-Markt in Grafenau erhältlich sein. Laut Ferdinand Raith ist der große Vorteil
des Aufstallungssystems im Mobilstall, dass die Hühner immer frisches Gras zur Verfü-
gung haben, welches zusätzlich zum Getreide in geringer Menge gefressen wird. Der
mobile Stall wird jede Woche umgesetzt, damit immer eine frische Weide zur Verfügung
steht. Frischwasser- und Getreidezufuhr sind im beweglichen Stall integriert. Auch eine
Stromversorgung über eine Photovoltaikanlage ist möglich. Am Schluss der Führung
bedankte sich Christian Loibl für die äußerst interessanten Einblicke am Raithhof und
bei der Dorfgemeinschaft Bruck, die die Bewirtung übernommen hatte.

Herbstwanderung
Das     Ziel   der   diesjährigen
Herbstwanderung war, eine Burg
einzunehmen. Bei schönstem
Herbstwetter traf sich die Wan-
dergruppe im Ortskern von Alt-
nußberg. Von der Kirche aus
machten sich die vlf-Mitglieder
auf die „Altnußberger Runde“.
Nach circa eineinhalb Stunden
Gehzeit freuten sich die Wande-
rer auf eine Einkehr in der Burg-
schenke. Der Blick vom Burgturm
zeigte an diesem Tag den Bayer-
wald von seiner schönsten Seite.
Das Bild zeigt die Wandergruppe
am Fuße des Burgturms.               Wandergruppe vor dem Altnußberger Burgturm

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Erfolgreiche Ausbildung in der Land- und Hauswirtschaft
Regierungspräsident Rainer Haselbeck hat im Rahmen eines Festaktes im Rathaus-
prunksaal der Stadt Landshut die Meisterbriefe an 69 Landwirtschaftsmeisterinnen und
Landwirtschaftsmeister überreicht. Haselbeck gratulierte den jungen Meisterinnen und
Meistern zu ihrer bestandenen Prüfung: „Sie sind die Zukunft der Landwirtschaft. Sie
sind hochqualifiziert und können mit Ihrem Wissen und Ihren Fähigkeiten die Landwirt-
schaft von Morgen gestalten.“ Es sei eine große Chance, das gesellschaftliche Klima mit-
zuprägen, appellierte Haselbeck an die jungen Meisterinnen und Meister. „Sie müssen
die Garanten sein für hochwertige Nahrungsmittel sowie eine optimale Verbindung von
Ökonomie und Ökologie.“ Nach der Begrüßung durch den Regierungspräsidenten hielt
Udo Klösel, Landvolkpfarrer und KLJB/KJB-Diözesanseelsorger, die Festrede zum Thema
„Nachhaltig. Vielfältig. Meisterlich.“ Erstmals wurden in diesem Jahr im Rahmen des
Festaktes auch die Meisterpreise der Bayerischen Staatsregierung an die 14 Besten des
Jahrgangs vergeben. Auch für das leibliche Wohl war gesorgt, der Verband landwirt-
schaftlicher Meister und Ausbilder in Niederbayern gratulierte den neuen Meisterinnen
und Meister mit einem Stehempfang. Die neuen Meisterinnen und Meister haben in
Niederbayern in der Regel nach dem Besuch der Landwirtschaftsschule ihre Meisterprü-
fung abgelegt. Die dreiteilige Meisterprüfung mit insgesamt sieben Prüfungselementen
verlangt aktuelles Wissen und Fähigkeiten im Bereich der Produktionstechnik, der Füh-
rung landwirtschaftlicher Betriebe sowie der Ausbildung von Lehrlingen.

(von links): Regierungspräsident Rainer Haselbeck, Brigitte Eisgruber (Vorsitzende Meisterverband Niederbayern), Karl Holböck (Vorsitzender Meister-
prüfungsausschuss von Niederbayern) und stv. Landrat Willi Killinger gratulieren den neuen Landwirtschaftsmeisterinnen und Landwirtschaftsmeis-
tern Michael Zitzelsperger Langdorf, Johannes Straßer Kirchdorf und Anton Marchl Rinchnach. Nicht auf dem Bild: Florian Josef Ertl, Rinchnach und
Simon Franz Weiderer, Regen. Foto: Regierung von Niederbayern

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Ausbildungssituation – Hauswirtschaft
Landwirtschaftsschule Regen, Abteilung Hauswirtschaft
Die dreizehn Studierenden des Semesters 2017/19 sind im Mai 2019 sehr erfolgreich mit
der Teilzeitschule Hauswirtschaft fertig geworden. Davon machten zwölf Studierende im
Juli ihre Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin.

Semester 2017/2019 – immer hochmotiviert!

Die Freisprechungsfeier im Juli 2019 – frisch gebackene Hauswirtschafterinnen

Aus der Klasse konnten sieben neue VLF-Mitglieder gewonnen werden:

Karin Birnböck, Kerstin Bindl, Teresa Fenzl, Lisa Kaiser,
Maria Kerl, Ingrid Kauschinger und Christina Liebl

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Im September 2019 hat zum dritten Mal ein Semester mit 24 Studierenden (davon
1 Mann) gestartet. Abschluss wird im Juni 2021 sein, anschließende Abschlussprüfung
im Beruf Hauswirtschafterin im Juli 2021. In der Teilzeitschule Hauswirtschaft lernt man
von Grund auf, einen Haushalt fachkundig zu führen – eine wichtige Voraussetzung für
die Tätigkeit als Bäuerin oder für ein Einkommen aus der Hauswirtschaft. Pro Woche
finden 8-10 Unterrichtsstunden statt. Insgesamt verteilt sich der Unterricht auf etwa
knappe 2 Jahre.

Das neue Semester der Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft mit Schulleiterin Christine Seidl und den Lehrkräften Brigitte Blaim (rechts),
Ramona Kölbl (hinten rechts) und Katharina Stadler (hinten zweite von rechts)

Dirndlnähkurs
Unter bewährter Anweisung
von      Margret      Rambold-
Wittenzellner hat wieder ein
VLF-Nähkurs      stattgefunden.
Kaum mit der Teilzeitschule
Hauswirtschaft fertig, war Luft
und Lust für ein neues Dirndl!
Organisiert wurde der Kurs von
vlf-neu-Mitglied Kerstin Bindl.
Im Oktober und November
kamen sieben Nähbegeisterte
an zwei Wochenenden ans Die Teilnehmerinnen des Dirndl-Nähkurses
Landwirtschaftsamt, um ein traumhaftes Dirndl zu nähen. Dazwischen wurde fleißig zu
Hause genäht – einige sind schon so versiert, dass sogar noch ein zweites genäht wurde.
Ausgesuchte Stoffe, figurbetonter Schnitt und ein stets hilfreicher Tipp von Margret
führten wieder zu besten Ergebnissen!

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Termine und Veranstaltungen

Jahreshauptversammlung vlf-Regen-Viechtach:
Samstag, den 1.2.2020

Ort:                Gasthof Tremml, March

Beginn:             13:00 Uhr: Jahrestotenmesse in der Kirche St. Peter u. Paul, March

                    13:45 Uhr: Versammlungsbeginn GH Tremml

Hauptreferat:       „Tierhaltung und Landtechnik der Zukunft – wie nehmen wir
                    die Bevölkerung mit?“
                    durch Norbert Bleisteiner,
                    Leiter der Landmaschinenschule Triesdorf

vlf-Stammtische: (gemeinsam mit BBV und MR)
vlf-Stammtisch:
Thema:
„Wie soll ich meinen Betrieb weiter- Donnerstag, 23. Januar 2020
entwickeln – Arbeitswirtschaft, Bau- Beginn: 19:30 Uhr
recht und Förderungen“               Ort: Gasthaus Tremml, Ayrhof

vlf-Stammtisch:
Thema:                            Donnerstag, 27. Februar 2020
„Heutrocknung als Alternative zur Beginn: 19:30 Uhr
Silageerzeugung – Funktionsweise, Ort: Gasthaus Tremml, Ayrhof
Förderung und Praxiserfahrungen “

Weitere vlf-Veranstaltungen:
Gemeinsamer offener Stammtisch    Dienstag, 14. Januar 2020
(vlf, BBV, MR, AELF) zu aktuellen Beginn: 19:30 Uhr
Themen                            Ort: GH Falter, Poschetsried

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Geplante Lehrfahrt nach Vorarlberg/Schweiz 2020
Bitte Termin vormerken:

Für 2020 ist eine 4-tägige Lehrfahrt nach Vorarlberg/Schweiz geplant. Das Programm
wird spätestens im Frühjahrs-Rundbrief bekannt gegeben.

Termin bitte vormerken: Donnerstag, 3. September –Sonntag, 6. September 2020

Informationsnachmittag für Eltern und Hoferben
„Mit der richtigen Ausbildung in die Zukunft – Ausbildungswege für den Landwirt im
Haupt-, Zu- und Nebenerwerb“
am Freitag, 10. Januar 2020 um 13:30 Uhr am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Straubing, Kolbstraße 5a, 94315 Straubing;

Anmeldung unter Telefon 09421/8006-0

vlf begeht den Welthauswirtschaftstag am 21. März 2020
Vor der Gartensaison greift der vlf
am Welthauswirtschaftstag das
Thema „Permakultur im Hausgar-
ten“ auf. Hierzu soll Hannelore
Zech aus Reisbach als Referentin
gewonnen werden. Themen der
Veranstaltung sind unter anderem
Tipps zum Bau von Insektenhotels,
Eidechsenburg, Hochbeet, Hügel-
beet und noch vieles mehr. Frau
Zech betreibt selbst einen Perma-
kulturgarten. Hier werden Führun-     Hochbeete mit Salatbaum
                                      (Bildquelle: www.mienbacher-waldgarten.de)
gen und Kurse angeboten, die das
Zusammenspiel von verschiedenen
Pflanzenarten genau betrachten.

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Aktuelle Informationen des Amtes
Neues aus der Förderabteilung L1 :
Auszahlungstermine an die Landwirte für die Förderprogramme 2019
Ausgleichszulage: 11. Dezember 2019

Agrarumweltmaßnahmen:

      Erste Abrechnung am 11. Dezember 2019 Dezember (alle KULAP-Maßnahmen
       außer bodennahe Gülleausbringung, Weideprämie, Winterbegrünung), alle VNP
       Maßnahmen außer Erhalt von Altgrasstreifenflächen)
      Zweite Abrechnung im März 2020 (bodennahe Gülleausbringung, Weideprämie,
       Winterbegrünung)

Direktzahlungen: 19. Dezember 2019

Situation der Ausgleichszulage 2019 im Vergleich zu 2018
Insgesamt verlieren die Antragsteller rund 2 Mio. Euro im Amtsbezirk, wobei der Land-
kreis Regen deutlich stärker verliert da die 65% Dauergrünlandanteil öfters unterschrit-
ten wird. In der folgenden Tabelle werden die Verluste dargestellt.

                                     FRG                 REG              Summe

AGZ Zahlung 2019                 3.574.589 €          2.261.431 €        5.836.019 €

AGZ Zahlung 2018                 4.463.220 €          3.370.905 €        7.834.125 €

Differenz                         888.631 €           1.109.474 €        1.998.106 €

KULAP und VNP Antragstellung 2020
Geplanter Antragszeitraum 07.01. – 28.02.2020

Antragstellung Neuverpflichtung für 5 Jahre wieder ausschließlich in Papierform. Bei
VNP nur Neuverpflichtung möglich, keine Verlängerung. Antragstellung Anschlussver-
pflichtung (AVP), d.h. 3 jährige Verlängerung der auslaufenden Maßnahmen voraussicht-
lich nur online möglich. Alle Betriebe werden zentral angeschrieben. Verlängerungszeit-
raum 2020 – 2022 eigenständiger Anschlussverpflichtungszeitraum. Vorteil bei Verstö-
ßen durch den LW ist, dass nur dreijähriger AVP-Zeitraum betroffen ist! Alle relevanten
Maßnahmen im Betrieb werden ihm für die AVP vorgeschlagen.

Der Landwirt hat drei Möglichkeiten für seine AVP:

      Alle Maßnahmen und Flächen unverändert in die AVP einbeziehen.
      Einzelne Maßnahmen abwählen.
      Bei einer EFL-Maßnahme einzelne Flächen abwählen.

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Zusammenstellung der KuLaP-Maßnahmen 2020 (Entwurf!)

Maßnahme (Kurzfassung)                Neuantragstellung Verlängerung (auslaufende
                                                        Verpflichtungen)
Achtung: Viele Maßnahmen können nur
                                      2020 - 2024       2020 – 2022
verlängert werden und nicht neu bean-
                                      Papierantrag      Onlineverfahren
tragt werden!!!

B10/11-Öko-Landbau                            x
B19-Ext. Grünlandnutzung (1,0 GV) NEU!        x
B20/22-Ext. Grünlandnutzung (1,4 GV)                    x
B21/23-Ext. Grünlandnutzung (1,76 GV)                   x
B25/26- Bodennahe Gülleausbringung                      x
B28/29-Umwandlung Acker in Grünland
B30-Ext. Grünlandnutzung entlang von                    x
Gewässern
B32-34-Gewässer-/Erosionsschutzstreifen x
B35-Winterbegrünung        mit    Zwischen-             x
früchten
B36-Winterbegrünung mit Wildsaaten                      x
B37-Mulchsaatverfahren                                  x
B38-Streifen-/Direktsaatverfahren                       x
B39-Verzicht auf Intensivkulturen                       x
B40-Artenreiches Grünland                     x
B41-Ext. Grünlandnutzung Überarbeitet! x
B42-Anlage   von Altgrasstreifen
(Schnittzeitpunkt)    ÜberarbeitetNEU!        x
B43-Vielfältige Fruchtfolge mit               x
sichtbar blühenden Kulturen NEU!
B44-Vielfältige Fruchtfolge
blühenden Kulturen   NEU                                x
B45-Vielfältige Fruchtfolge                             x
(großkörnige Leguminosen)
B46-Vielfältige Fruchtfolge                             x
(alte Kulturarten)
B47-Einjähr. Blühflächen      Überarbeitet! x
B48-Fünfjähr. Blühflächen Überarbeitet! x
B50-Heumilch- Ext. Futtergewinnung                      x
B51-Mahd von Steilhangwiesen                            x
B57-Streuobst                                 x

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Vorstellung neuer KULAP-Maßnahmen
B19 - Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser – 1,00 GV/ha HFF

       Maximaler Viehbesatz 1,00 GV/ha HFF im gesamten Betrieb
       Ansonsten komplett identisch zu B20/B21, Min. 0,3 RGV/ha HFF
       Verzicht auf Mineraldünger, Verzicht auf flächendeckenden chemischen Pflan-
        zenschutz, Beweidung und Schnittnutzung möglich
       Höhe der Zuwendung voraussichtlich 220€/ha (?)

B41 - Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern

       Extensive Grünlandnutzung ausgeweitet auf alle Flächen (vorher nur an Wald-
        rändern). Nutzungsverbot vor dem 01.07. Zwingend landwirtschaftliche Verwer-
        tung (Nicht: Nur Mulchen) Deckelung 6 ha/Betrieb (vorher max. 3 ha/Betrieb)
       Für 2019 auslaufende Verpflichtungen besteht nur die Möglichkeit wieder 5 Jahre
        abzuschließen.

B42 - Anlage von Altgrasstreifen

       Anlage von ganzjährigen Altgrasstreifen, einzelflächenbezogen
       5-20% der Fläche, Maßnahme mit allen Grünlandmaßnahmen (B10, B19-21, B30,
        B40, B41, B51) kombinierbar
       Lage des Streifens sollte zwischen den Antragsjahren variieren

Höhe der Zuwendung 50 €/ha (= VNP W14)

Auswirkungen des Volksbegehrens „ Rettet die Bienen“
Gewässerrandstreifen (Acker- und Dauerkulturen)

   Grundsätzlich: Kein Anbau mehr von Ackerkulturen innerhalb der 5m ab Böschungs-
    oberkante, zulässig nur GL-Nutzung. Problematik DG Entstehung nach fünf Jahren.
   In diesem 5 m Bereich sind keine AUM – Maßnahmen mehr möglich.
   Auf Flächen des Freistaats Bayern sind im 10 m Bereich zusätzlich auch keine Grün-
    landmaßnahmen mit Vorgaben zur Düngung zulässig (B19-23, B25/B26,
    H27/N21/N22).
   EDV technische Schlagabgrenzung für die betroffen Fläche ist zwingend erforderlich.
   StMUV hat noch keine Kulisse für die Abgrenzung zur Verfügung gestellt.
   Streifen gehören zukünftig zur VNP-Kulisse.
   DZP: Absenkung der Mindestparzellengröße nur für Flächen, die zumindest teilweise
    durch die neuen Bewirtschaftungsbeschränkungen auf Gewässerrandstreifen ent-
    stehen, wird geprüft.

Verbot der Mahd von außen nach innen

   W16 - Tierschonende Mahd betroffen sind bayernweit ca. 570 ha.
   Keine NVP sowie AVP für Flächen ab ein Hektar mehr möglich.

                                     S e i t e | 11
Mähverbot vor dem 15.06.

   Keine Auswirkungen auf AUM, da es sich bei den geforderten 10% der Grünlandflä-
    che um ein Staatsziel handelt.

30 % der Fläche bis 2030 ökologisch bewirtschaftet

   Keine Auswirkungen auf B10, da es sich um ein Staatsziel handelt.

Walzverbot ab dem 15.03

   W 17 „Bewirtschaftungsruhe ab 15.3. bzw. 1.4. bis zum vereinbarten Schnitt-
    zeitpunkt“
   StMUV prüft derzeit noch, ob eine Förderung weiterhin gerechtfertigt werden kann.

Streuobst

   Streuobstbestände, die zukünftig unter Biotopschutz stehen, gehören zu VNP-
    Gebietskulisse.
   Die Förderung erfolgt damit i. d. R. über VNP. Wird aber wahrscheinlich für die AVP
    noch keine Auswirkungen haben.

Arten- und strukturreiches Grünland

   Nach derzeitiger Einschätzung des StMUV ergeben sich keine Auswirkungen.
   Förderung über VNP ist weiterhin möglich.

Umwandlungsverbot von Dauergrünland

   Anpassung des Genehmigungsverfahren für greeningpflichtige Betriebe erforderlich,
    daher erhält der Landwirt zwei Bescheide (AELF und Landratsamt uNB)
   Vom Greening befreite Betriebe (z.B. Ökobetriebe, Kleinerzeuger, Nichtantragsteller)
    unterliegen seit 01.08.2019 allein dem fachrechtlichen Genehmigungsverfahren
    durch die uNB, d.h. Antragsverfahren mit Bescheiderstellung liegt beim Landratsamt
    uNB.

Hinweis zu Pachtverträgen mit Kommunen
Einzelne Kommunen überlegen derzeit ihre Pachtverträge im Hinblick auf die Ziele zu
mehr Biodiversität anzupassen.

     In Verbindung mit (vertraglich vereinbarten) Pachtpreisminderungen sollen Auf-
      lagen zur Bewirtschaftung aufgenommen werden (z. B. Bewirtschaftung nach EG-
      Öko-VO)
     Achtung: Diese Pachtpreisminderungen stellen i. d. R. eine öffentliche Beihilfe
      dar. Dies ist von der Kommune durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu
      klären.

Damit scheidet bei Auflagenüberschneidung eine Förderung von AUM aus.

                                      S e i t e | 12
Bildung und Beratung L2
Ernährung und Haushaltsleistungen L2.1
Weltschulmilchtag 2019
Die Aktion zum Weltschulmilchtag fand dieses Jahr in der Grundschule Rinchnach statt,
am 17. Oktober 2019. Vier Klassen konnten in 5 Lernstationen allerlei rund um die Milch
erleben. Was steckt in der Milch? Ist Milchzucker dasselbe wie Haushaltszucker? Wieviel
Zucker steckt in Milchprodukten? Beim Geschmackstest wurde geraten, um welche
Milch es sich handelt. Darf man Milch und Milchprodukte noch verzehren, wenn das
Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist?

Mit Feuereifer wurde geraten und disku-
tiert, was eine Kuh so alles braucht, um
Milch zu geben. Ziel der Aktion war es, die
Schulen auf das EU-Schulprogramm auf-
merksam zu machen. In diesem Pro-
gramm können Milch und Milchprodukte
z.B. Kindergärten, Grundschulen und För-
derschulen kostenlos zur Verfügung ge-
stellt werden. Infos unter
www.schulprogramm.bayern.de
                                                                       Schulmilchbeauftragte Christine Seidl in der GS Rinchnach

Lernstationen: wissenswertes rund um die Kuh, Geschmackstest Milchsorten

Ernährung
Seit April 2019 ist Fachlehrerin Katharina Stadler (katharina.stadler@aelf-rg.bayern.de;
Tel. 09921/608-1015) Ansprechpartnerin im Netzwerk „Junge Eltern/Familien mit Kindern
von 0 bis 3 Jahren“. Ziel des Netzwerks ist die Stärkung der Alltagskompetenz sowohl in
Ernährung als auch in Bewegung (Kinder und Eltern) (siehe Homepage – Download der
Flyer möglich – sowie Bildungsportal www.weiterbildung.bayern.de). Für 2019 wurden
im Netzwerk Junge Eltern/Familien 47 Veranstaltungen geplant bzw. zusätzlich zu den
geplanten durchgeführt. Ca. 10 % der jungen Eltern/Familien wurden so erreicht. Das
Programm für 2020 ist erarbeitet und umfasst derzeit 46 geplante Veranstaltungen. Neu
im Vergleich zum Vorjahr ist das Thema „Ernährung in der Schwangerschaft“.

                                                            S e i t e | 13
Rhythmische Alltagsbewegungen mit Spiel und Spaß vom Netzwerk June Eltern/Familien

Das Projekt Kita-Eltern ist seit August 2019 wegen Nichtbesetzung der vakanten Stelle
ausgesetzt.
Netzwerk Generation 55plus: Ansprechpartnerin für das Netzwerk ist Fachlehrerin
Ramona Biller (ramona.biller@aelf-rg.bayern.de; Tel. 09921/608-1019).

In den verschiedenen Angeboten, die speziell auf die Bedürfnisse und Veränderungen
im Alter zugeschnitten sind, erfahren die Teilnehmer wie eine ausgewogene Ernährung
und das tägliche „Plus“ an Bewegung ganz leicht im Alltag umgesetzt werden können. Im
Jahr 2019 haben 56 Veranstaltungen mit durchschnittlich 12 Teilnehmern/Kurs stattge-
funden. Alle Kursthemen können auch von Gruppen, wie z. B. Seniorengruppen, Gar-
tenbauvereinen oder Sportgruppen in Anspruch genommen werden. Hier wird ein indi-
vidueller Termin mit der Gruppe vereinbart. Für das Kursprogramm 2020 sind wieder 27
feste Kurstermine geplant.

Neu ab 2020: Netzwerk Generation 55plus – Angebote für Betriebe und Behörden
Ab dem neuen Jahr können auch klein- und mittelständi-
sche Betriebe sowie Behörden in den Landkreisen Regen
und Freyung-Grafenau die Kurse des Netzwerkes im
Rahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung in
Anspruch nehmen. Termine und Angebote werden auch
hier individuell vereinbart.

                                                                           Trinkprobe mit versch. Aromat. Wassern

„Nachhaltig handeln – Verpackung                         sparen“       -
Lehrerfortbildung und Lernzirkel
Dieses wichtige, hauswirtschaftlich relevante Thema „Nachhaltig handeln – Verpackung
sparen“ sollte nicht mit nur einer Veranstaltung beim Welttag der Hauswirtschaft am
21.3.2019 im AELF (in Zusammenarbeit mit dem vlf) abgetan sein. Deshalb organisierte
Brigitte Blaim mit den Fachberatern der Schulen in beiden Landkreisen eine Lehrerfort-
bildung mit Lernzirkel in Frauenau; 65 Lehrer waren gekommen. „Multiplikatoren zu
schulen ist effizient“, so Blaim, und stellte in Frauenau auch den in ihrem Sachgebiet
erstellten Lernzirkel vor.

Deutschland gehört zu den Hauptverbrauchern von Plastik mit 220,5 kg pro Person und
Jahr. Höchste Zeit, umzudenken und auf nachhaltigen Umgang und verantwortungsvol-

                                                S e i t e | 14
les Handeln beim täglichen Konsum zu setzen. Auch der Einkauf beim Direktvermarkter
wäre eine Möglichkeit, plastikverpackte Lebensmittel einzusparen. Viele praktische Tipps
zum Einsparen von Verpackungsmüll, zum Lebensmitteleinkauf ohne Plastik, für eine
bewusste Auswahl von Reinigungs- oder Körperpflegemitteln und zeigte auch Referentin
Mascha Wigges in ihrem Vortrag bei der Lehrerfortbildung auf.

Der vom AELF Regen entwickelte Lernzirkel „Nachhaltig handeln – Verpackung sparen“
kann von Lehrkräften an weiterführenden Schulen als Verleihpaket gegen eine Kaution
von 50 € bei Ramona Biller (ramona.biller@aelf-rg.bayern.de, 09921/608-1019) oder
Brigitte Blaim (brigitte.blaim@aelf-rg.bayern.de, 09921/608-1012) ausgeliehen wer-
den.

Stationen des Lernzirkels:

1.   Verpackungsmüll in Deutschland
2.   Verpackung, Warum?
3.   Nachhaltiges Handeln ist gefragt – 5 Abfallstufen
4.   Vermeiden – was tun?
5.   Vermeiden durch Mehrweg
6. Recycling
                                                         Sehr interessiert waren die Lehrkräfte am in der Aula
                                                         aufgebauten Lernzirkel

Eintrag in das Portal: www.regionales-bayern.de am 21.01.2020, 13:00–17:00 Uhr
Das Regionalportal ist eine Informationsplattform für Verbraucher. Es wird erstellt, ge-
pflegt und betrieben an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Auf-
trag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(StMELF). Es bündelt das mit der Landwirtschaft verbundene Angebot von Produkten
und Dienstleistungen aus den verschiedenen Regionen in und um Bayern. Zentrales Ziel
der Verbraucherplattform ist, einen Überblick über die Angebote zu schaffen und Erzeu-
ger und Verbraucher auf möglichst direktem Weg miteinander in Kontakt zu bringen,
um die Wertschätzung für heimische Erzeugnisse zu stärken. Kurze Wege stehen für
eine Vielzahl von Vorzügen regionaler Kreisläufe, z.B. Nähe, Ursprünglichkeit, Frische,
Originalität, Erhalt von Kaufkraft in der Region und Wertschöpfung beim Erzeuger. Wer
nebenan einkauft, leistet einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der Region. Je mehr
Anbieter sich eintragen, umso attraktiver ist das Portal für die Kunden. An dem Nachmit-
tag erstellen die Teilnehmer unter Anleitung von Mitarbeitern der LfL Schritt für Schritt
ihren eigenen Eintrag und gewinnen Sicherheit im Umgang mit dem Portal. Die Veran-
staltung findet im EDV-Raum der Volkshochschule in Landau statt und ist kostenfrei.
Ansprechpartnerin Margarete Renner, Tel. 09951/693-323. Anmeldung online unter
www.diva.bayern.de bis spätestens 10.01.2020. Die Teilnehmerzahl ist durch die verfüg-
baren EDV-Plätze begrenzt!

                                       S e i t e | 15
Qualifizierung Referentin für Hauswirtschaft und Ernährung
Im Frühjahr 2020 findet am Nachbaramt AELF Landau a.d. Isar wieder eine fünftägige
überregionale Qualifizierung zur Referentin für Hauswirtschaft und Ernährung statt. Das
Angebot richtet sich an hauswirtschaftliche Fachkräfte, die ihr Wissen und Können im
Bereich der Hauswirtschaft und Ernährung als Referentin in der Erwachsenenbildung
weitergeben möchten.

Die Themen der Schulung reichen von der Organisation von Veranstaltungen, Rhetorik
und Möglichkeiten des Einsatzes als Referentin bis zu Kostenkalkulation, Hygiene, Mar-
keting und Steuerfragen. Jede Teilnehmerin übt einen eigenen Vortrag und eine Vorfüh-
rung zu einem selbst ausgewählten Thema aus der Ernährung oder der Hauswirtschaft.
Die Qualifizierung findet jeweils am Freitag von 9.00 bis 16.30 Uhr statt. Termine:
21.02./06.03./13.03./27.03./03.04.2020.    Ansprechpartnerin:       Anneliese      Eitl,
Tel. 9951/693-311. Anmeldung online unter www.diva.bayern.de

Hauswirtschaftliche Dienstleister – Unterstützung im Alltag von Familien & Senioren
Nicht ganz umsonst war die bisherige Arbeit, um Hauswirtschafterinnen, HW-
Meisterinnen, Altenpflegerinnen oder sonstige Kräfte als Hauswirtschaftliche Dienstleis-
ter anzuwerben. Von Jugendamt oder den Pflegekassen werden solche Dienstleistungen
zur Unterstützung im Alltag bezahlt. Die inzwischen vier tätigen Personen im Landkreis
Regen sind dem Fachhauswirtschaftlichen Betreuungsdienst in Arnstorf oder dem
Hauswirtschaftlichen. Fachservice (HWF) Deggendorf angeschlossen und werden von
diesen „verwaltet“ und an „Einsatzfamilien“ vermittelt. Ziel ist es natürlich, einen eigen-
ständigen HWF mit mindestens drei beteiligten Frauen in Regen und Freyung-Grafenau
aufzubauen. Wer eine hauswirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen hat und interes-
siert ist, soll sich melden bei Brigitte Blaim, Tel. 09921/608-1012. Auch ungelernte oder
anderweitig ausgebildete Interessierte können sich z.B. in Arnstorf auf 450 € Basis an-
stellen lassen. Auch VdK-Geschäftsführer und stellvertretender Landrat Helmut Plenk ist
es ein Anliegen,
noch         mehr
Dienstleister zu
gewinnen und
der        großen
Nachfrage ge-
rade bei pflege-
bedürftigen
Menschen und
ihren Angehöri-
gen nachkom-
men zu können.
                    Stellvertr. Landrat Helmut Plenk und Brigitte Blaim freuen sich über inzwischen 4 hauswirtschaftliche. Dienstleister –
                    weitere sind dringend gesucht!

                                                   S e i t e | 16
Sachgebiet 2.2: Landwirtschaft
Strategische Unternehmensberatung:
Wie führe ich zukünftig meinen Betrieb weiter? Diversifizieren, Intensivieren oder die
Wertschöpfung anderweitig erhöhen? Welche Betriebsform stellt für meine Produktions-
faktoren Arbeit, Boden und Kapital jetzt und künftig einen Einklang dar? Milchkühe oder
Pferdeheu, Urlaub auf dem Bauernhof oder neuer Rinderstall? Diese Fragen sollen bei
einer Beratung durch das AELF mit der Betriebsleiterfamilie geklärt und daraus eine in-
dividuelle Entwicklungsstrategie erarbeitet werden. Ansprechpartner: Josef Niedermeier,
Tel.: 09921 608 1017, Brigitte Blaim 09921/608-1012

Einzelbetriebliche Investitionsförderung:
   Für das Jahr 2019 waren zwei Antragstermine möglich (6. Mai und 31. Oktober; mit 2
    bzw. 3 Anträgen).
   Bei den Anträgen dieses Jahres wurde der klassische Milchviehneubau kaum nachge-
    fragt
   Förderkonditionen für 2020 soweit bekannt: 25 % auf maximal 800.000 € förderfähi-
    ge Netto-Investitionskosten, bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstall-
    haltung erhöht sich der Fördersatz um 5 %.
   Förderkonditionen für Diversifizierungsmaßnahmen soweit bekannt: 25 % auf ma-
    ximal 800.000 € förderfähige Netto-Investitionskosten
   Güllebehälter, die in Verbindung mit einem Stall errichtet werden, sind grundsätzlich
    förderfähig (allerdings abgedeckt und mit 9-monatiger Lagerdauer)
   Auflage einer 2,0-GV-Grenze für die Zeit der Zweckbindungsfrist (12 Jahre, Gülleab-
    nahmeverträge möglich)
   Geplant ist eine Antragsrunde (max. 2 Runden) mit angepassten Auswahlkriterien
   Ansprechpartner zur Förderung: Josef Niedermeier, Tel.: 09921 608 1017

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
   Antragstellung für umbauwillige Anbinde-Stallanlagen < 30 Milchkühe weiter mög-
    lich! (30 % Fördersatz auf max. 150.000 €)
   Förderung für Stallumbau vom Milchviehanbindestall zum Laufstall für Rinder ohne
    Milchvieh (Kalbinnen, Mutterkühe, Bullen) für Betriebe < 30 MK in der Ist-Situation,
    für Heutrocknungsanlagen, Laufhöfe und Ökoumstellung des Stalls (25 % Fördersatz)
   Ansprechpartner zu Fragen der Förderung: Reinhold Primbs, Tel.: 09921 608 1011

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Neben den Teil A (Agrarsoftware) sind jetzt auch die Teile B-D über iBalis zu beantragen:
Teil B (NIR- und N-Sensoren) z.B. Module zur Inhaltsstoffbestimmung, Teil C (Moderne
Unkrautregulierung) z.B. Pflanzenschutzroboter und Teil D (Sensorik rund um das Rind)
z.B. Software mit Zubehör. Weitere Infos unter:

http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/200529/index.php

                                      S e i t e | 17
Bildungsprogramm Landwirt (BiLa)
Auch 2019/20 werden wieder Nebenerwerbslandwirte über wichtige fachliche Grundla-
gen unterrichtet; Ziel sollte im besten Fall die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt sein.
Ein Mindestmaß von 3 Modulen BiLa ist Voraussetzung, um in den Genuss von EIF AFP
Förderungen zu kommen. Vom AELF Regen werden folgende Module angeboten:

   o Grundlagen pflanzliche Produktion / Sachkundenachweis / Nagetierbekämpfung
   o Grundlagen der tierischen Produktion / Milchviehhaltung und Vermarktung
   o Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Dieses Jahr wurde eine Änderung bei den BiLa-Angeboten durchgeführt. Um eine kom-
pakte und zeitlich überschaubare Möglichkeit zu bieten, an den Modulen teilzunehmen,
wurde das System umgestellt.
Zwei Blöcke á 3 Tage wurden En-
de November in Regen und
Waldkirchen angeboten. Die be-
kannten Abendveranstaltungen
begrenzen sich lediglich auf
Sachkunde Pflanzenschutz (Früh-
jahr 2020), alle anderen Module
wurden am Tag abgehalten. Die
verschiedenen Module fanden BiLa-Teilnehmer im Blockmodul 2019
wie ein Unterricht abwechselnd statt, um die Tage attraktiver zu gestalten. Der große
Zuspruch bestätigt die Neuerungen. Der Blockunterricht soll in dieser Form auch wieder
für das Jahr 2020 angeboten werden. Die Bildungsangebote sind abrufbar unter
www.weiterbildung.bayern.de

Verschiebung der Kernsperrfrist auf Grünland, Dauergrünland und für mehrjährigen
Feldfutterbau
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Straubing, Fachzentrum L 3.2 Ag-
rarökologie, kann als zuständige Behörde für einzelne Landkreise im Dienstgebiet die
Sperrfrist verschieben.

Nach Düngeverordnung gelten für die Ausbringung von Düngemitteln mit einem we-
sentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff Sperrfristen. Einen wesentlichen Gehalt an
verfügbaren Stickstoff (> 1,5 % N in der TS) haben neben den organischen Düngern (Gül-
le, Jauche, Biogasgärrest) auch mineralische Düngemittel.

Die Sperrfrist in dieser Saison für Grünland, Dauergrünland und für mehrjährigen
Feldfutterbau wie Ackergras und Kleegras (bei einer Aussaat bis zum 15. Mai) in
den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau ist vom 29.11.2019 – 28.02.2020.

Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung bleiben von dieser Verschiebung unbe-
rührt. Dies gilt insbesondere für die Sperrfristen für Ackerflächen, für Festmist von Huf-
und Klauentieren, Des Weiteren muss der Boden generell bei der Ausbringung von
stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln aufnahmefähig sein.

                                      S e i t e | 18
Engerling – riesige Schäden im Dauergrünland der Bayerwaldlandwirte
Großflächig verbraunte Wiesen und
Rasenflächen prägten im Sommer das
Landschaftsbild in den Landkreisen
Freyung-Grafenau und Passau. Ursa-
che hierfür waren Engerlinge, die Lar-
ven des Maikäfers, die dort mittlerwei-
le über 2.500 ha Grünland (2.500 Fuß-
ballfelder) geschädigt haben. Engerlin-
ge sind ca. 3-5 cm unter der Grasnarbe
und ernähren sich von den Grünland-
wurzeln. Diese Frastätigkeit in Verbin-
dung mit Trockenheit bringt das Grün-
                                         Versuchsanstellung zur Effektivität von Bekämpfungsstrategien
land zum Absterben. Die Narbe lässt
sich wie ein Teppich abziehen! Auch in den Landkreisen Regen, Deggendorf und Lands-
hut waren erste Befallsflächen vorhanden. Diese Engerlinge zu bekämpfen stellt für die
Landwirte in den betroffen Gebieten eine große Herausforderung dar.

Das Fachzentrum Pflanzenbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (A-
ELF) Deggendorf unterstützt betroffene Landwirte, indem es in Loiblau im Landkreis FRG
Versuche anstellt, auf welche Art die Bekämpfung am effektivsten erfolgt. Das Team um
Martina Rabl und Johann Thalhammer des AELF Deggendorf erprobt auf der Versuchs-
fläche verschiedene mechanische und biologische Bekämpfungsvarianten. Die mechani-
sche Bekämpfung erfolgte mit einer Fräse, einer Kreiselegge, einem Zinkenrotor sowie
einer Scheibenegge. Hauptsächliches Ziel dabei ist es die Engerlinge durch mechanische
                                                Einwirkung abzutöten. Dabei ist es er-
                                                forderlich, vor der Bekämpfung zu kon-
                                                trollieren in welcher Tiefe sich die
                                                Schädlinge befinden, damit ein zu fla-
                                                ches Bearbeiten ausgeschlossen ist. Um
                                                eine hohen Bekämpfungserfolg zu ha-
                                                ben, ist es unbedingt notwendig dass
                                                die Engerlinge alle im Bearbeitungsho-
                                                rizont des Bodenbearbeitungsgerätes
                                                sind! Des Weiteren ist bei den zapfwel-
                                                lenbetriebenen Geräten wichtig mit
  Mit Engerlingen befallene Fläche
                                                niedriger Geschwindigkeit (ca. 2 km/h)
zu fahren. Bei höheren Geschwindigkeiten besteht die Gefahr dass sich die Quetsch-,
Schneid- und Schlagwirkung der Geräte reduziert und somit der Bekämpfungserfolg
sinkt. Werden Kreiseleggen eingesetzt, so sollten die Zinken auf Griff gestellt werden.
Optimal ist es, wenn vor dem Bearbeitungsgerät Erde geschoben wird. Die mechanische
Bekämpfung ist am besten bei hoher Sonneneinstrahlung durchzuführen, da Engerlinge
durch die Bodenbearbeitung an die Oberfläche gelangen und durch UV Strahlung der

                                           S e i t e | 19
Sonne geschwächt werden und absterben. Nach ca. drei Tagen sollte die Bearbeitung
wiederholt werden. Generell ist bei der zweiten Überfahrt eine etwas tiefere Bearbei-
tung zu empfehlen. Die Flächen, auf denen die Versuche des AELF Deggendorf durchge-
führt wurden hatten einen Ausgangsbefall von 60 bis 250 Engerlingen pro Quadratme-
ter. Die beste Bekämpfungsleistung mit über 95 % Reduzierung, konnte die Fräse unter
den vorherig genannten Bedingungen erzielen. Auch der Zinkenrotor und die Kreiseleg-
ge zeigten mit ca. 90 % gute Ergebnisse. Eine etwas schlechtere Leistung, mit knapp 80
%, wurde mit der Scheibenegge erzielt. Durch den großen Abstand zwischen den Schei-
ben und der dadurch geringeren Quetsch- und Schneidwirkung war der Bekämpfungs-
erfolg mit zwei Überfahrten geringer als bei den zapfwellenbetriebenen Geräten.

Neben den mechanischen Methoden befinden sich auch andere biologische Bekämp-
fungsvarianten sowie die Kombination Fräsen mit Branntkalk im Versuch. Mit einem
Cultangerät z.B. wurde ein Präparat, das als Pflanzenstärkungsmittel zugelassen ist, in
den Boden eingebracht. Zu den biologischen Bekämpfungsvarianten können derzeit
aber noch keine abschließenden Bewertungen gegeben werden. Im Oktober wandern
die Engerlinge in tiefere Bodenschichten. Im nächsten Jahr ist der Fraß der Engerlinge
aufgrund ihres Entwicklungszyklus nur mehr gering. Der Versuch des AELF Deggendorf
wird in diesem und im nächsten Jahr weiter beobachtet um endgültige Ergebnisse zu
bekommen, die dann entsprechen vorgestellt und publiziert werden.

Nach der mechanischen Bearbeitung der Wiesen mittels Fräse, Zinkenrotor, etc. müssen
die Wiesen durch Neuansaat wieder neu angelegt werden. Angrenzende unbearbeitete
aber trotzdem geschädigte Wiesenbestände sollten ebenfalls durch Nachsaaten verbes-
sert werden. Das Saatgut ist unbedingt nutzungs- und standortangepasst zu wählen! Zu
empfehlen sind die „Bayerischen Qualitätssaatgutmischungen“ (www.lfl.bayern.de) bzw.
die darin enthaltenen Gräser und Sorten. Unterschieden wird hier in Neuansaat und
Nachsaat, der Nutzungsart (Wiese und Weide) und ganz wichtig auch die Nutzungshäu-
figkeit (Intensität).

Die Kombination mit einer Deckfrucht ist sinnvoll; sie treibt rasch aus, bietet Erosions-
schutz und lenkt mit ihren rasch wachsenden Wurzeln evtl. überlebende Engerlinge von
den Gräser- und Kleekeimlingen ab. Sommerroggen und Hafer mit etwa 70 bis max. 100
kg/ha haben sich als Deckfrucht gut bewährt. Bei späteren Saatterminen im Spätsom-
mer und Herbst sind Winterungen (Triticale, Roggen, Grünroggen) zu empfehlen. Die mit
Deckfrüchten kombinierten Ansaaten sind bei entsprechendem Aufwuchs zeitgerecht zu
nutzen, um eine zu starke Halmbildung zu vermeiden und der Neuansaat Platz zu schaf-
fen. Alternativ ist ein früher Schröpf-/Pflegeschnitt sinnvoll um den keimenden Gräsern
Licht und Standraum zu geben.

Die Neuansaat benötigt ein feinkrümliges, gut abgesetztes Saatbeet. Besonders wichtig
ist es durch Anwalzen der feinen Saat einen guten Bodenschluss herzustellen, um ein
optimales Auflaufen zu gewährleisten. Optimal nähstoffversorgte Böden sowie ein für
die jeweilige Bodenart angepasster pH-Wert sind die Grundvoraussetzung für die dau-
erhafte Etablierung eines wertvollen Grünlandbestandes. Rund 70% aller untersuchten

                                      S e i t e | 20
Böden im Bayerischen Wald zeigen eine zu niedrige Kalkversorgung. Hauptursache da-
für ist das saure Ausgangsgestein. Eine ggf. notwendige Kalkung vor der Neuansaat wird
deshalb dringend empfohlen! Die Ausbringung von Gülle im Ansaatjahr ist wegen mögli-
cher Ätzschäden problematisch. Wenn dann sollten nur kleinere Gaben von dünnflüssi-
ger Gülle bei optimalen Witterungsbedingungen ausgebracht werden. Des Weiteren sind
generell auf Grünland ein hoher Schnitt, optimal eingestellte Grünlandgeräte und scho-
nendes Befahren unbedingt notwendig um nachhaltigen Erfolg zu haben.

Ein abschließender Appell richtet sich an alle Landwirte. Eine Eingrenzung der Pla-
ge ist, wie beim Borkenkäfer, nur möglich wenn alle bei der Kontrolle der Flächen
und der Bekämpfung mitmachen. Es gilt die Population zu minimieren.

„Wehret den Anfängen“! Im Landkreis Regen sind erste Befallsflächen vorhanden!

Bitte unbedingt das Grünland auf derartige Schäden kontrollieren und beobachten.
Braune abgestorbene Grünlandbestände (anfangs meist nesterweise) sind ein erstes
Anzeichen. Hier sollte kontrolliert werden ob die Ursache Trockenheit, etc. ist oder tat-
sächlich Engerlingschäden vorliegen. Ein weiteres Indiz ist mancherorts auch das Auftre-
ten von natürlichen Fraßfeinden der Engerlinge, wie z.B. Krähen, Raben, Dachs und
Wildschweine. Falls sich der Verdacht auf Engerlinge bestätigt, sollten diese bekämpft
werden. Die effektivste Möglichkeit dazu ist eine intensive Bodenbearbeitung und vitale,
dichte Grünlandbestände! Beim Fräsen darauf achten, dass sich alle Engerlinge im Bear-
beitungshorizont befinden, die Engerlinge mehr oder weniger groß bzw. ausgewachsen
sind, bei sonniger Witterung und langsam gefahren wird! Eine Bearbeitung der Flächen
ist vorher dem AELF zu melden. Für weitere Fragen und Beratungen steht das AELF Re-
gen (Niedermeier Markus 09921/ 608-1014) gerne zur Verfügung.

Teilzeitschule Hauswirtschaft
Unterricht mal anders – Klassenzimmer in der Natur
Hauswirtschaftsschule Regen legt Sommerblumenwiese für mehr Artenvielfalt an
Artenvielfalt ist ein wichtiges Anliegen und so stand auch beim letzten Semester der
Hauswirtschaftsschule Regen das Aussäen einer Blühfläche auf dem Stundenplan. Die
Studierenden wandelten gemeinsam mit Kreisfachberater Klaus Eder und der Fachleh-
rerin Ramona Biller eine bisher ungenutzte Fläche am Amt für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten Regen zu einer bunten und vielfältigen Sommerblumenwiese um.
Geplant ist auch mit dem aktuellen Semester eine weitere Blühfläche im Frühjahr 2020
anzulegen.

                                      S e i t e | 21
Die Studierenden der Hauswirtschaftsschule beim Aussäen des Blühstreifens zusammen mit v.l. Behördenleiter Christian Loibl, Kreisfachberater Klaus
Eder und der Fachlehrerin Ramona Biller.

L3.P Prüfdienst - Erfahrungen aus den Vor-Ort-Kontrollen
2018 im Bereich Cross Compliance (CC)
Neuerungen bei den Vor-Ort-Kontrollen 2019 im Bereich der Düngeverordnung
Aus den Vor-Ort-Kontrollen (VOK) des grünen CC-Bereichs 2018 ergaben sich folgende
Auffälligkeiten:

Im Bereich der Düngeverordnung und der Anlagenverordnung wurden im Dienstge-
biet des AELF Landau a.d. Isar (Niederbayern ohne den Landkreis Kelheim mit dem
Landkreis Regensburg) 203 Betriebe kontrolliert. Dabei wurden in 77 Betrieben Verstöße
festgestellt. Diese gliedern sich wie folgt auf:

    Bei 28 Betrieben fehlte die Düngebedarfsermittlung (DBE) ganz oder sie war nur un-
     vollständig vorhanden. Davon wurden 8 Verstöße lediglich verwarnt (Verstoß mit 0%
     Kürzungssatz), da die Beanstandung als geringfügig eingestuft worden ist. Im Rah-
     men der Kontrolle wird die DBE hinsichtlich folgender Kriterien überprüft:
    Ist der N-Bedarfswert bzw. der Ertrag der Kultur realistisch angesetzt?
    Ist eine evtl. vorhandene N-Nachlieferung der leguminosenhaltigen Vor-
     frucht/Zwischenfrucht berücksichtigt?
    Sind die Angaben zur im Vorjahr ausgebrachten organischen Düngung plausibel?
    Ist der richtige Nmin-Wert angesetzt?
    Bei 20 Betrieben war der Nährstoffvergleich (NSV) unvollständig. Hierbei kontrolliert
     der Prüfdienst lediglich, ob die Datengrundlage des NSV mit den Tierzahlen und Flä-
     chenangaben aus dem betreffenden Mehrfachantrag übereinstimmt.
    15 Betriebe konnten keinen NSV vorweisen, obwohl sie zur Erstellung verpflichtet
     gewesen waren.
    In 29 Betrieben wurden Verstöße bei den ortsfesten Mist- und Silagelagerstätten
     festgestellt. Neu geregelt ab 2018 ist, dass auch Zwischenlagerungen von Mist oder
     Silage in der Feldflur, die sich länger als 6 Monate an der gleichen Stelle befinden, als

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ortsfeste Lagerungen angesehen werden. Da diese Zwischenläger jedoch über keine
    betonierte Bodenplatte verfügen, hatte die Überschreitung der 6-monatigen Lager-
    dauer eine Beanstandung zur Folge.
   13 Betriebe wiesen einen N-Kontrollwert im NSV von > 60 kg N/ha auf. Der N-
    Kontrollwert ist der Durchschnitt der N-Salden ja ha aus den letzten drei vorliegen-
    den NSV. Die Überschreitung des Kontrollwertes stellt noch keinen CC-Verstoß dar.
    Der Prüfdienst muss jedoch diese Betriebe an das Fachzentrum Agrarökologie am
    AELF Straubing weiterleiten. Das Fachzentrum verpflichtet diese Betriebe zu einer
    Teilnahme an einer Düngeberatung. Erst wenn dieser Verpflichtung nicht nachge-
    kommen wird, liegt ein CC-Verstoß vor, der vom Fachzentrum erfasst wird.

Im Bereich des guten landwirtschaftlichen, ökologischen Zustandes der Flächen
wurden 224 Betriebe vom Prüfdienst am AELF Landau a.d.Isar kontrolliert. In 24 Betrie-
ben wurden Verstöße festgestellt. Davon hatten 16 Betriebe den Aufwuchs von Stillle-
gungsflächen während der Schutzperiode vom 1. April bis 30. Juni zerstört, sei es durch
Mulchen, Mähen oder Bodenbearbeitung. Nur bei sechs Betrieben wurden Verstöße
gegen die Erosionsschutzverordnung festgestellt.

Im Bereich des Pflanzenschutzes wurden 177 Betriebe kontrolliert. Hierbei wurden
lediglich in neun Betrieben Beanstandungen festgestellt, weil die Aufzeichnungen über
den Pflanzenschutzmitteleinsatz unvollständig waren oder gänzlich fehlten. Sechs dieser
Verstöße wurden verwarnt (Verstoß mit 0% Kürzung), weil der Landwirt unvollständige
Aufzeichnungen während der Kontrolle ergänzen konnte (z.B. vollständiger Präparat-
Name)

Fachzentrum Pflanzenbau L3.1 Deggendorf
Fachrechtskontrollen Pflanzenschutz
Zu den Aufgaben des Fachzentrums L3.1 Deggendorf gehört unter anderem der Ho-
heitsvollzug wie die amtliche Saatenanerkennung, die Düngemittel-, Saatgut- und Pflan-
zenschutzmittelverkehrskontrolle, sowie die Kontrollen im Bereich des Fachrechts Pflan-
zenschutz.

Im Bereich Fachrecht Pflanzenschutz werden jedes Jahr in ganz Bayern durch die Fach-
zentren Pflanzenbau ca. 1000 Betriebe im Rahmen des Pflanzenschutzkontroll-
progamms überprüft. Davon entfallen ca. 170 Kontrollen in das Dienstgebiet des FZ L3.1
Deggendorf. Die Kontrollen finden während der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
und bei der Aussaat von Zuckerrüben, Mais, Körnerraps und Wintergetreide statt. Eben-
so werden Kontrollen in Form von Boden- oder Blattproben nach der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln durchgeführt. Dazu zählen unter anderem Kontrollen der Ab-
standsauflagen zu Oberflächengewässern oder der sogenannten Hangauflagen. Die
Auswertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt durch die Bayer. Landesanstalt für
Landwirtschaft. Auch Betriebskontrollen und Kontrollen im Nichtkulturland, darunter
versteht man Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzt werden, sind im jährlichen Kontrollplan enthalten.

                                      S e i t e | 23
Fachrechtskontrollen Pflanzenschutz 2019
                     (Fachzentrum L3.1 Deggendorf)

                                                 Kontrolle während Anwendung
                              21%
               26%                               Kontrolle während Sävorgang

                                                 Kontrolle nach Anwendung

                                                 Kontrolle nach Anwendung Gewässerschutz
             6%                   19%
               6%                                Betriebskontrolle

                                                 Kontrolle Nichtkulturland
                       22%

Neben diesen Kontrollen finden auch Kontrollen im Pflanzenschutz im Rahmen des För-
derrechts (Cross Complience) durch die Prüfdienste der ÄELF statt. Die Kontrollen im
Bereich Nichtkulturland beruhen zum überwiegenden Teil auf Anzeigen. Eine stetig zu-
nehmende Sensibilisierung der Bevölkerung führte im Jahr 2019 zu einem deutlichen
Anstieg angezeigter Verstöße in diesem Bereich. Die Ausbringung von Pflanzenschutz-
mitteln auf Nichtkulturland, wozu auch Feldraine und Feldwege zählen, ist ein Verstoß
nach dem Pflanzenschutzgesetz und wird mit einem Bußgeld sowie Förderkürzungen
geahndet, was bei mehr als 60% der Fall ist. Auch Anzeigen und Beschwerden bezüglich
einzuhaltender Mindestabstände zu z.B. Wohnbebauung wie privaten Gärten oder zu
Sport- und Spielplätzen nehmen zu. Nähere Informationen dazu können im Internet auf
der Seite www.lfl.bayern.de/ips/recht oder im Versuchsberichtsheft 2018 auf der Seite
190 nachgelesen werden.

Fachzentrum Agrarökologie L3.2
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
(WDüngV)
Im Rahmen der Überprüfungen durch das FZ Agrarökologie fällt auf, dass die Betriebe
nur unzureichend über die WDüngV informiert sind.

Seit 1. September 2010 gilt diese Verordnung für landwirtschaftliche Betriebe, gewerbli-
che Tierhaltungen, Biogasanlagen, Lohnunternehmer, Vermittler, Beförderer und Im-
porteure von Wirtschaftsdüngern. Die Verbringungsverordnung ergänzt damit die Best-
immungen der Düngeverordnung und ist von allen Betroffenen einzuhalten. Für Impor-
te aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern werden weitere Dokumentations-
beziehungsweise Meldepflichten eingeführt.

                                     S e i t e | 24
Jeder, der Wirtschaftsdünger oder Stoffe, die Wirtschaftsdünger enthalten, in Verkehr
bringt, befördert, aufnimmt, verwertet oder mit ihnen handelt, muss Aufzeichnungen
vornehmen.

Inverkehrbringen bedeutet in diesem Zusammenhang jede Abgabe, auch wenn dafür
kein Geld verlangt wird. Wenn die Begleitpapiere die geforderten Angaben enthalten, ist
es ausreichend, diese Papiere geordnet aufzubewahren. Wenn die Stoffe von Betrieben
in Verkehr gebracht, befördert oder übernommen werden, die der Düngeverordnung
unterliegen, diese Betriebe jedoch nicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches ver-
pflichtet sind und die Summe aus betrieblichem Nährstoffanfall und aufgenommener
Menge 500 Kilogramm Stickstoff im Jahr nicht überschreiten, dann treffen die Regelun-
gen nicht zu.

Weiterhin sind diejenigen ausgenommen, die zwei oder mehr Betriebe alleinverantwort-
lich bewirtschaften, in denen der Dünger anfällt und verwertet wird. Die Betriebe dürfen
aber nicht weiter als 50 km auseinander liegen. Ebenso ausgenommen sind insgesamt
in Verkehr gebrachte, beförderte und aufgenommene Mengen kleiner 200 Tonnen
Frischmasse im Kalenderjahr.

Allerdings müssen auch Kleinbetriebe, die nicht der Verbringungsverordnung unterlie-
gen, die Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern mit Lieferscheinen genau do-
kumentieren und so nachweisen, dass sie die Vorschriften des Düngerechts einhalten.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für
Landwirtschaft hinterlegt. Zudem sind dort Formulare für die Meldungen, Nachweise
und Aufzeichnungen abrufbar.

http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032096/index.php

Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich gerne an das FZ Agrarökologie.

Hinweise zur Düngeverordnung
Zur Düngeverordnung finden sie das aktuelle Merkblatt auf den Seiten des AELF
Straubing unter der Rubrik „Landwirtschaft Pflanzenbau Neue Düngeverordnung“

http://www.aelf-sr.bayern.de/landwirtschaft/pflanzenbau/166224/index.php

Information zur Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz, auch Hof-Tor-Bilanz genannt, ist die Gegenüberstellung von Nähr-
stoffzufuhr und Nährstoffabfuhr im landwirtschaftlichen Gesamtbetrieb. Im Vergleich
zur Feld-Stall-Bilanz werden zusätzlich noch alle Nährstoffströme in und aus dem Stall
erfasst. Dazu zählen der Zukauf von Futtermittel und Tieren und die Abgabe von Tieren,
Milch, Eier und Wolle. Bei der Stoffstrombilanz dürfen weder Stall- und Lagerungsverlus-
te noch Aufbringungsverluste abgezogen werden. Der Stickstoffsaldo der Stoffstrombi-
lanz darf entweder 175 kg N/ha oder den betriebsspezifisch berechneter Grenzwert
(plus 10 %) nicht überschritten.

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Die Stoffstrombilanz muss ab 2018 von folgenden Betrieben gerechnet werden, siehe
Schema auf der Internetseite der LfL

https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/031271/index.php
Ab 2023 gilt die Stoffstrombilanz darüber hinaus verpflichten für Betriebe mit:

• mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder

• mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb.

Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar von bestimmten Betrieben erstellt werden,
das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen. Aller-
dings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und
Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen. Auch für Betriebe, die erst
2023 stoffstrompflichtig werden, ist schon jetzt eine Berechnung und Prüfung der Stoff-
strombilanz ratsam. Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz
reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden. Das
Berechnungsprogramm wird zurzeit von der LfL erarbeitet und wird dann im Internet
zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Stoffstrombilanz finden sie unter:
https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/031271/index.php

Fachzentrum Rinderzucht L3.5
Fleckvieh Kuh-Lern-Stichprobe gestartet
Zum 01.07.2019 ist jetzt das Verbundprojekt Fleckvieh Kuh (Q)-Lern-Stichprobe (FleQS)
in Bayern gestartet, das über 3 Jahre bis 2022 laufen wird. Bei der Ableitung der Schätz-
formel für die genomischen Zuchtwerte kann künftig somit neben der Bullenlernstich-
probe (aktuell ca. 11.000 Bullen) auch auf eine weibliche, eine Kuhlernstichprobe zu-
rückgegriffen werden. Folgende Ziele stehen bei dem Verbundprojekt FleQS im Vorder-
grund:
Die Verbesserung der Vorhersage-
qualität und damit Sicherheit von
genomischen Zuchtwerten. Die Etab-
lierung von Zuchtwertschätzverfah-
ren für neue Gesundheitsmerkmale
(Mastitis, Fruchtbarkeit, Stoffwech-
sel, Klauengesundheit, Verhaltens-
und Tierwohlmerkmale). Grundlage
für den Aufbau einer Kuhlernstich-
probe ist die Typisierung möglichst
vieler Töchter von möglichst allen
jungen Bullen (GJV), die noch keine
eigenen     Nachkommenergebnisse
vorweisen können. Dies soll über
zwei Schienen erreicht werden.

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