Region Fraubrunnen Haus- und Grundeigentümerverband - www.hev-fraubrunnen.ch - Sue Siegenthaler

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Region Fraubrunnen
                                           Haus- und Grundeigentümerverband
                                           www.hev-fraubrunnen.ch
                                           Nr. 78 / Februar 2018
Foto: Sue Siegenthaler

                   Unser Rathaus steht in den kommenden Monaten dank den Regierungs- und
                               Grossratswahlen ein weiteres Mal im Mittelpunkt.
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          Wünschen Sie sich gesunde,
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       starke und blühfreudige Planzen?
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    wertvollen Pflanzen aus. Rufen oder mailen Sie uns an.

  Wir sind an der Eigenheimmesse im CIS in Solothurn
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   Donnerstag, 1. März bis Sonntag, 4. März 2018
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Adressenverzeichnis

Präsident            Peter Bill
                     3302 Moosseedorf, Tel. 031 859 40 59
                     peter.bill@moosseedorf.ch

Sekretär/Kassier,    Peter Brand, Notar
Rechtsauskunft und   3053 Münchenbuchsee, Tel. 031 869 00 56
Formularverkauf:     hev-fraubrunnen@bluewin.ch

Rechtsauskunft und   Beat Tanner, Fürsprecher und Notar
Formularverkauf:     3427 Utzenstorf, Tel. 032 666 42 52
                     b.tanner.iur@bgb.ch

Rechtsauskunft und   Hans-Ulrich Wegmüller
Wohnungsabnahmen:    Eidg.dipl. Bankfachmann und Immobilien-Treuhänder
                     Optimus Invest GmbH
                     3302 Moosseedorf, Tel. 031 852 13 68
                     hansulrich.wegmueller@optimus-invest.ch

Wohnungsabnahmen:    Anita Witschi, immowitschi
                     Liegenschaftsverwaltung und Beratung
                     3302 Moosseedorf, Tel. 031 859 32 47
                     info@immowitschi.ch
                     www.immowitschi.ch

Schatzungen,         Toni Bettschen, Architektur und Planung
Bauexpertisen und    3322 Urtenen-Schönbühl, Tel. 031 858 40 40
Wohnungsabnahmen:    toni.bettschen@tonibettschen.ch
                     www.tonibettschen.ch

                     immofenster gmbh, Baumanagement,
                     Verwaltungen und Verkehrswertschätzungen
                     3303 Jegenstorf, Tel. 031 761 11 11
                     s.walliser@immo-fenster.ch

Bauexpertisen und    Beat von Lerber & Bernhard Iseli, Arch. FH
und Schatzungen:     Büro für Bauberatung, Bewertungen, Expertisen
                     3292 Busswil bei Lyss
                     Tel. 032 384 28 21, Fax 032 386 72 05
                     beatvonlerber@bluewin.ch

Druck und            Singer & Co., 3427 Utzenstorf
Inseratenannahme:    Tel. 032 665 40 38, Fax 032 665 11 10
                     info@singer-co.ch

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P. Vögeli AG Baugeschäft
            Moosgasse 10
            3317 Limpach
            Telefon 031 767 72 21
            Fax 031 767 85 53
            info@voegelibau.ch
            www.voegelibau.ch

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Inhaltsverzeichnis                                                        Seite
Adressenverzeichnis                                                           1
Inhaltsverzeichnis                                                            3
Grossrats- und Regierungsratswahlen                                      5, 7, 9
Einladung zur Hauptversammlung                                               11
Jahresbericht des Präsidenten                                     15, 17, 19, 21
5 Fragen an …                                                            21, 23
Revision Kantonales Energiegesetz                                        25, 27
Vorstand / Impressum                                                         32

                     Hinweis auf den Sommeranlass

          Am 4., 19. und 26. Juli jeweils nachmittags werden wir die
                         Sanitätspolizei besuchen.

                Eine separate Einladung mit Anmeldetalon folgt.

                     Herzlich
                     Herzlic
                     Herzli
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                     Herz
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                     Her      W
                              Willkommen
                              Will
                              Willk
                              Willko
                              Willkom
                              Willkomm
                              Willkomme
                              Wil
                              Wi         zu
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                                         Generation
                                         Generatio
                                         Generati
                                         Generat
                                         Genera
                                           ene
                                Famili
                                Famil
                                Fam
                                Familie
                                Fa
                                Fami    Ge
                                        Ger
                                        Gerb
                                        Gerber
                                        Gerbe
                                        Gerber-
                                        G      -Eck
                                                Eckert-
                                                Eckert
                                                Ecker
                                                Ec -Kiene
                                                Ecke    Kiener
                                                        Ki
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                                              schoenbuehl
                                              schoenbuehl.ch
                                              schoenbue
                                              schoenbu
                                              schoenbueh
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                                              schoenb
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                                       031 85
                                           8 69  6 69
                                                    69

                                              3
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                  4
Grossrats- und Regierungsratswahlen
vom 25. März 2018
Wahlaufruf des Vorstandes an die Mitglieder des HEV Region
Fraubrunnen

Der Vorstand ersucht seine Mitglieder, ungeachtet ihrer politischen
Präferenzen, an den Wahlen aus nachstehenden Überlegungen teilzunehmen:
Warum geht es der Schweiz gut?
Weil wir bereit sind, mehr zu arbeiten als andere. Weil unsere Qualität stimmt.
Weil wir die Bestellungen termingerecht abliefern. Und weil wir ein
Berufsbildungssystem haben, welches mehr Menschen erwerbsfähig macht
und in den Arbeitsmarkt integriert.
Um diese Tugenden zu erhalten und auszubauen, benötigen wir ein
Parlament, das auch die Anliegen der Wirtschaft unterstützt.

Wählen ist ein Recht – nehmen Sie es wahr!

Der Vorstand

Regierungsratswahlen

Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP und BDP treten
mit vier Kandidaten an:

FDP             Müller Philippe            neu

SVP             Neuhaus Christoph          bisher
                Schnegg Pierre Alain       bisher

BDP             Simon Beatrice             bisher

                                       5
Fensterbau
Küchen
Schreinerei

Tüscher Schreinerei AG
Quellenweg 5
3303 Jegenstorf
031 763 13 30
tuescher-ag.ch

                    6
Ausgebildeter Ingenieur Agronom ETH und Fürsprecher.
                       Langjährige unternehmerische Erfahrung als Ge-
                       schäftsleitungsmitglied von Industriebetrieb (CSL
                       Behring): Mehrere hundert zusätzliche Arbeitsplätze ent-
                       standen in Bern; 300 Stellen in neuem Werk in Lengnau
                       BE. 15 jährige Tochter mit Partnerin in Bern. Seit 8
                       Jahren Grossrat; vorher Stadtrat, Fraktions- und Rats-
                       präsident.
                       Ziel: Weniger Regulierungen und Bürokratie für Unter-
                       nehmen und Hauseigentümer. Steuern auf Schweizer
Philippe Müller        Durchschnitt senken.

                       Damit sich Leistung wieder lohnt – mit diesem Anspruch
                       stellt sich das bürgerliche Viererticket der (Wieder)Wahl.
                       Wir vertreten bürgerliche Werte, setzen uns für die
                       Sicherheit der Bevölkerung, eine verantwortungsbe-
                       wusste Finanzpolitik und einen zurückhaltenden Staat
                       ein. Dabei ist dauernd zu fragen: Welche staatlichen
                       Aufgaben sind überhaupt nötig – können sie auch gar
                       nicht mehr erfüllt werden? Als Hausbesitzer und HEV-
                       Mitglied kämpfe ich dezidiert gegen zusätzliche Verbote
                       und Zwangsabgaben!
Christoph Neuhaus
                       Der Kanton Bern hat viele Trümpfe, die ihn stark und
                       dynamisch machen. Diese Stärken gilt es auszubauen.
                       Wir müssen die finanzielle Unabhängigkeit des Kantons
                       stärken und das politische Umfeld durch liberale
                       Rahmenbedingungen eigentums- und unternehmens-
                       freundlicher gestalten.
                       Zu meiner Vision für den Kanton Bern gehört, dass wir
                       eine neue Kraft und Dynamik entwickeln. Ein Ziel könnte
                       lauten: «In 20–30 Jahren ist der Kanton Bern nicht mehr
                       auf Zahlungen aus dem Topf des nationalen Finanzaus-
Pierre Alain Schnegg   gleichs angewiesen!»

                       Das Bild des Supertankers Kanton Bern, dessen Ruder
                       es herumzureissen galt, ist immer noch aktuell. Es gilt
                       jetzt, den Kurs zu halten in Richtung ruhigere Gewässer,
                       damit die Bevölkerung zuversichtlich in die Zukunft
                       schauen kann. Das Entlastungspaket und vor allem eine
                       zukunftsorientierte Steuerstrategie, von welcher
                       Unternehmen wie auch Privatpersonen profitieren kön-
                       nen, sind notwendig, wenn dies gelingen soll. Zudem ist
                       es mir ein besonderes Anliegen, vermehrt Brücken zwi-
                       schen Stadt und Land zu schaffen.
Beatrice Simon

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                                                          8
Grossratswahlen
Wir stellen in dieser Ausgabe diejenigen Kandidierenden vor, die uns naheste-
hen und die Ziele unseres Verbandes mittragen.

                     Annegret Hebeisen, SVP bisher,
                     Münchenbuchsee, (Kand. Nr. 02.04.6)
                     Mitglied der Bildungskommission Kt. Bern
                     Vorstand HEV Region Fraubrunnen

„Keine zusätzlichen Vorschriften, Einschränkungen und Belastungen für Haus-
eigentümer (z.B. Revision Kantonales Energiegesetz)!“

Ebenfalls können wir folgende Mitglieder unseres Verbandes zur Wahl
empfehlen:

Aeby-Thierstein Marianne, BDP, Utzenstorf       (Kand.   Nr.   09.05.9)
Bieri Marc, SVP, Fraubrunnen                    (Kand.   Nr.   02.08.9)
Bürgi-Lüthi Susanna, BDP, Limpach,              (Kand.   Nr.   01.07.4)
Bonomi Daniel, EVP, Bätterkinden                (Kand.   Nr.   03.07.7)
Krähenbühl Michael, FDP, Moosseedorf            (Kand.   Nr.   10.12.0)
Lüscher Markus, SVP, Schalunen                  (Kand.   Nr.   02.15.1)
Lüthi Roland, glp West, Moosseedorf             (Kand.   Nr.   09.02.4)
Nyffenegger Thomas, SVP, Bätterkinden           (Kand.   Nr.   01.09.1)
Riem Bernhard, BDP, bisher, Iffwil              (Kand.   Nr.   01.02.3)
Schär Daniel, SVP, Jegenstorf,                  (Kand.   Nr.   02.17.8)
Singer Michelle, SVP, Utzenstorf                (Kand.   Nr.   01.13.9)

    Besuchen Sie uns auf unserer Website:
          www.hev-fraubrunnen.ch
                                     9
10
EINLADUNG
                              zur
             HAUPTVERSAMMLUNG

       Dienstag, 27. Februar 2018, 19.30 Uhr
          Landgasthof Schönbühl, Schönbühl

Traktanden:       1. Protokoll der Hauptversammlung 2017
                  2. Tätigkeitsbericht
                  3. Jahresrechnung 2017 /
                     Entlastung des Vorstands
                  4. Budget 2018 / Mitgliederbeiträge 2019
                  5. Veranstaltungen
                  6. Anträge von Mitgliedern
                  7. Verschiedenes

Anschliessend, ab ca. 20.00 Uhr:

Kurzreferate der bürgerlichen Regierungsratskandidatin
und -kandidaten sowie Vorstellung der Grossratskandida-
tinnen und -kandidaten aus unserem Verband.

Im dritten Teil wird ein Imbiss offeriert.

Mitglieder und Gäste sind zu dieser Veranstaltung freund-
lich eingeladen.

Der Vorstand

                               11
Keller Treppenbau AG
     Moosstrasse 7
     3322 Schönbühl
     Telefon 031 858 10 10
     Telefax 031 858 10 20
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12
                 

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Dürig+Partner AG
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3303 Jegenstorf
031 762 14 44

                      14
Jahresbericht des Präsidenten
Nationale Ebene
Wussten Sie, dass
• die Eigenmietwert-Besteuerung seit 1999 ein ständiges Thema ist bei
  Volksabstimmungen und im nationalen Parlament
• der Ständerat die Motion unseres Präsidenten, Hans Egloff, NR, abgelehnt
  hat
• die von der ständerätlichen Kommission (WAK) beschlossene Initiative für
  einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu einer befriedi-
  genden Änderung führen soll
• der Vorstand des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) zu einem
  Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung Position bezogen hat,
  will heissen, dass die Besteuerung eines Eigenmietwertes bei selbstbe-
  wohntem Wohneigentum am Hauptwohnsitz abgeschafft werden soll. Im
  Gegenzug fällt der Schuldzinsabzug in Bezug auf diese selbstgenutzten
  Wohnobjekte weg (genereller Systemwechsel). Dies fördert den volkswirt-
  schaftlich erwünschten Schuldenabbau.
• der HEV Schweiz keine Forderungen für Abzüge betreffend Unterhalt,
  Energiesparen, Denkmalschutz etc. bei selbstbewohntem Wohneigentum
  erhebt. Denkbar ist allenfalls, den Kantonen die Ermächtigung zum
  Festlegen eines solchen Abzuges in ihrem Steuerrecht zu erteilen.
• der Systemwechsel auf das Wohneigentum am Hauptwohnsitz beschränkt
  wird. Der private Schuldzinsabzug im Zusammenhang mit weiterhin steuer-
  baren Vermögenserträgen muss erhalten bleiben. Dies ist konsequent; wenn
  ein Ertrag versteuert wird, muss auch der mit der Ertragserzielung verbun-
  dene Aufwand abziehbar sein.
  Anmerkung des Präsidenten: Da kann ich nur sagen, was lange währt,
  kommt hoffentlich gut und zum Vorteil der Hauseigentümer von selbstbe-
  wohntem Eigentum. Es wäre an der Zeit, nach 19 Jahren eine gangbare und
  faire Lösung zu finden.
• bei der Vorlage zum elektronischen Grundbuch der Nationalrat dem
  Bundesrat gefolgt ist. Er will zur Identifikation von Personen die AHV-
  Nummer. Dadurch wird der Datenschutz im Grundbuch massiv geschwächt.
  Aus Datenschutzgründen lehnt der HEV Schweiz die Verwendung der AHV-
  Nummer ab. Eine Verknüpfung der verschiedenen Register birgt enormes
  Missbrauchspotenzial und erleichtert den «Identitätsklau» immens. Der HEV
  Schweiz ist über den Entscheid des Nationalrates enttäuscht und hofft, dass
  der Ständerat die nötige Korrektur vornimmt und so ein wichtiges Zeichen
  für den Datenschutz setzt.
                                     15
hr Haus länger le
                        damit I                 bt…
• Baumeisterarbeiten   …
• Gerüstebau

• Kundendienst         Bauunternehmung        Gerüstebau

• Kernbohrungen

• Renovationen         Wiggiswilweg 2         Telefon 031 761 14 14
                       3303 Jegenstorf        Telefax 031 761 14 12
• Umgebungsarbeiten    theozaugg@bluewin.ch

                               16
• Hauseigentümer sich mit den Rechten der Mieter befassen. In der letzten
  Septemberwoche wurden im Parlament gleich 3 parlamentarische Initiativen
  eingereicht. Alle betreffen die Regeln zur Festsetzung von Mieten. Und alle
  würden es den Vermietern einfacher machen, die Preise zu ändern – also
  auch zu erhöhen. Durch die Annahme der Initiativen würden die Vermieter
  freier bei Mietzinsanpassungen.
  Neben den drei neuesten Initiativen sind laut Bundesamt für Wohnungs-
  wesen fünf weitere Anliegen hängig.

Von Vermieterseite:
Die mechanischen Unterschriften sollen zugelassen werden. Bis jetzt braucht
es für eine Vertragsänderung wie eine Mietzinserhöhung eine eigenhändige
Unterschrift.
Die Formularpflicht bei Mietzinserhöhungen soll aufgrund einer vereinbarten
Staffelung aufgehoben werden.
Der Anfangsmietzins kann nur noch angefochten werden, wenn der Mieter
eine Notlage nachweisen kann. Die Initiative ist eine Reaktion auf den kürzlich
erfolgten Entscheid des Bundesgerichtes, dass ein allgemein festgestellter
Wohnungsmangel reicht.
Das Recht auf Untervermietung soll eingeschränkt werden.

Von der Mieterseite:
Der Anfangsmietzins soll immer angefochten werden können, nicht nur, wenn
gewisse formelle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir Hauseigentümer verfolgen mit Interesse die parlamentarischen
Diskussionen und deren Entscheide.

Kantonale Ebene
Wussten Sie, dass
• der HEV Kanton Bern mit der Gebäudeversicherung einen Zusammen-
  arbeitsvertrag vereinbart hat. Neu können Zusatzversicherungen wie
  Gebäudewasser/Erdbeben mit einem Einmalrabatt für Neuabschlüsse von
  10% abgeschlossen werden. Dieser Rabatt gilt nicht auf bestehenden
  Versicherungen.
• der Regierungsrat das neue Energiegesetz mit einschneidenden
  Massnahmen in der Energieversorgung verabschiedet hat. Ein bürgerliches
  Mitglied des RR hat sich nicht an die Abmachungen unter den bürgerlichen
  RR gehalten und kurzfristig dem neuen Baugesetz zugestimmt. Haben wir
  nun einen bürgerlich denkenden Regierungsrat? Jeder kann sich seine
  Gedanken selber darüber machen. Ich bin klar der Meinung, so nicht!! Die
                                      17
18
Auswirkungen des neuen Energiegesetzes sind gravierend. So können z.B.
 bei Neubauten keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden.
 Voraussichtlich wird der Grosse Rat in der März-Session definitiv darüber
 beschliessen. Der Vorstand HEV Kanton Bern und die Wirtschaftsverbände
 bereiten vorsorglich das Referendum vor. Hier werden wir – wenn es zu
 einem Referendum kommt – gefordert sein.
 Wussten Sie, dass Minergie-Mehrfamilienhäuser viel mehr Energie verbrau-
 chen als erwartet?
 https://www.srf.ch/news/problem-mit-minergie-zuviel-energie-
 verpufft-durch-geoeffnete-fenster

HEV Region Fraubrunnen
Wussten Sie, dass
• unser Verband 2542 Mitglieder zählt
• Sie auf der ersten Seite unseres Mitteilungsblattes die nötigen Beratungs-
  stellen finden, die Ihnen gerne weiterhelfen
• der Verband über eine eigene Homepage verfügt.

Jahresrückblick
Über den Verlauf der Hauptversammlung vom 27. April 2017 haben wir im Heft
Nr. 77 vom Oktober 2017 berichtet und das Protokoll veröffentlicht. Im
Anschluss an die Versammlung orientierte uns der neue Regierungsrat Pierre
Alain Schnegg über die Revision des Sozialhilfegesetzes, den Finanzhaushalt
im Kanton sowie über die Umsetzung im Gesundheitswesen KVG. Für seine
interessanten Ausführungen erntete Herr Regierungsrat Schnegg einen war-
men Applaus.
An vier Sitzungen befasste sich der Vorstand mit den ihm übertragenen
Aufgaben. Er vertrat den Verband an der Delegiertenversammlung HEV
Kanton Bern wie auch an den Delegiertenversammlungen HEV Schweiz. Der
Winteranlass im Gasthof Schönbühl war ein voller Erfolg. Die Themen
Ergänzungsleistungen, Altersheim und Schenkungen, Vorsorgeauftrag und
Patientenverfügung waren äusserst interessant. Viele der Besucher verbrach-
ten den Abend im Stehen, weil wir schlicht und einfach vom Ansturm überfor-
dert waren. Ich entschuldige mich bei all jenen, die keine Sitzgelegenheit vor-
fanden und den Heimweg vorzeitig wieder antreten mussten. Auch der zweite
Anlass, im Restaurant Bären Utzenstorf, war sehr gut besucht. An dieser
Stelle danke ich den Referenten Marcel Schenk, Pro Senectute, Kanton Bern,
und Peter Stähli, Notar und Rechtsanwalt, Burgdorf, für die ausführlichen und
interessanten Referate.
Am Sommeranlass 2017 waren wir zu Besuch bei der Firma Steffen-Ris,
Kräiligen, einer Tochtergesellschaft der Fenaco Gruppe. Hier wurde uns die

                                      19
Wir bringen P E P in Ihren Garten!

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                       20
grösstenteils vollautomatisierte Verarbeitung von Agrarprodukten auf ein-
drückliche    Weise     vorgeführt.   Die    verschiedenen      Typen    von
Verpackungsmaschinen, welche im Betrieb anzutreffen sind, stiessen auf sehr
grosses Interesse. Der Anlass war wiederum sehr gut besucht. Anschliessend
an die Besichtigungen wurde uns ein Apéro mit frischen Produkten von der
Firma Steffen-Ris offeriert. Jörg Schär, Leiter Leistungszentrum/Logistik,
danke ich für die fachkundigen Führungen sowie für den gespendeten Apéro
herzlich.
Ich danke meinen Vorstandsmitgliedern für ihre tatkräftige Unterstützung und
ihr Engagement für unseren Verband. Peter Brand, Notar, danke ich für die
umsichtige Führung des Sekretariates.
Allen Mitgliedern des Verbandes HEV Region Fraubrunnen wünsche ich ein
gutes und glückliches Jahr 2018, verbunden mit Wohlergehen und viel
Gesundheit.

Der Präsident
Peter Bill

5 Fragen an …
… Sue Siegenthaler, unsere Redaktorin aus Jegenstorf,
gestellt von unserem Sekretär und Kantonalpräsidenten
Peter Brand.

1. Sue Siegenthaler, wie kam es, dass du Redaktorin
   wurdest bei uns?
   Als damals ein Inserat erschien im Mitteilungsblatt,
   wonach eine Redaktorin gesucht wurde, fand mein
   Mann, dass das doch etwas wäre für mich. Das fand
   ich auch und bewarb mich sogleich um die Stelle.
   Ich musste mich dann einem Assessment unterzie-
   hen, bei dem mir der damalige Präsident, Hermann Weyeneth, ziemlich
   intensiv auf den Zahn fühlte. Auch die Gretchenfrage wurde gestellt: Wie
   hast du’s mit dem Eigentum? Erfreulicherweise waren meine Vorstellungen
   und Auffassungen genehm.

2. Erzählst du uns etwas über deine Ausbildung und deine berufliche
   Tätigkeit?
   Meine Biografie ist alles andere als geradlinig. Summarisch lautet das etwa
   so: Handelsdiplom in Zürich, frühe Familiengründung, Sekretariatsarbeiten
   an verschiedenen Orten, eidgenössische Matura nachgeholt, Universitäts-
                                     21
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       22
studium, das dank zwei weiteren Töchtern ein paar wertvolle Unterbrüche
   aufwies, dann mit Lizenziat und Doktorat abgeschlossen wurde,
   Unterrichtstätigkeit ohne Unterbrüche, politische Tätigkeit in Partei,
   Kommission und Gemeinderat. Und nun im Ruhestand. Die Ruhe hat sich
   aber noch nicht wirklich eingestellt …

3. Du hast zwei deiner Haupttätigkeiten aufgegeben. Was tust du in deiner
   zusätzlichen Freizeit?
   Ich schlafe endlich mehr und ich räume auf. Nachdem ich beides jahrzehn-
   telang nicht wirklich tun konnte, geniesse ich es, zum Beispiel nicht mehr
   nach zu wenig Schlaf frühmorgens mit dem Velo zum Bahnhof fahren zu
   müssen, und dass ich nun meine überfüllten Büchergestelle und
   Schreibtische in Angriff nehmen kann, gibt mir das Gefühl, mehr Luft zu
   bekommen.
   Hier muss ich noch etwas ergänzen: Auch wenn ich nie übermässig viel
   Freizeit hatte, war es mir doch immer das Wichtigste, mich um meine
   Angehörigen, und dies schliesst alle Generationen ein, zu kümmern.

4. Du warst zwölf Jahre lang im Gemeinderat. Welches Geschäft war von dir
   aus gesehen das wichtigste? Weshalb?
   Die Ortsplanungsrevision. Mit diesem, glücklicherweise demokratischen
   Instrument kann und sollte die Bevölkerung die Weichen für ihre Zukunft
   stellen. Soll ein- und/oder umgezont werden? Wo? Wie viel? Warum? Was
   hätte es für Konsequenzen? Wie soll sich die Wohngemeinde entwickeln?
   Was bedeutet „entwickeln“? Solche Entwicklungen sind in der Regel kaum
   mehr umkehrbar und müssen daher sehr gut überlegt und breit abgestützt
   sein.

5. Was wünschst du dir von den Hauseigentümerinnen und Hauseigen-
   tümern?
   Eine bessere Ausnützung ihrer Liegenschaften und ihrer Gebäude.
   Freiwillig …
   Wenn nur ein Teil der Einfamilienhäuser, in welchen eine oder zwei
   Personen leben, aufgestockt würde, zum Beispiel für die erwachsenen
   Kinder und deren Familie, liesse sich auf verhältnismässig einfache Weise
   das angestrebte verdichtete Wachstum – soweit wir denn wachsen wollen
   – zu einem schönen Teil erreichen. Damit könnte sehr viel wertvolles
   Kulturland erhalten bleiben. An einer gesunden Landwirtschaft hat mir
   immer viel gelegen.

Sue, ich danke dir für dieses Interview, und wir wünschen dir alles Gute und
natürlich weiterhin viel Erfreuliches im HEV Region Fraubrunnen!
Interview: Peter Brand
                                     23
24
Revision Kantonales Energiegesetz
Ölheizungsverbot, GEAK-Obligatorium, Verbot von Elektroboilern
Erneut steht dem Hauseigentümerverband Kanton Bern wahrscheinlich ein
Referendumskampf bevor. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen
Rates nehmen nach der Volksabstimmung vom Mai 2011 einen neuen Anlauf
für eine weitere Verschärfung des Energiegesetzes des Kantons.
Das erst 2012 in Kraft gesetzte Energiegesetz soll schon wieder revidiert und
mit zusätzlichen kostenintensiven Vorschriften zulasten der Hauseigentümer-
innen und Hauseigentümer ergänzt werden, obwohl es heute eines der „mo-
dernsten“ schweizweit ist.
Die Gebäudeeigentümer investieren schweizweit jährlich freiwillig über 15
Milliarden Franken in den Unterhalt und in energetische Verbesserungen ihrer
Liegenschaften. Davon werden rund 11 Milliarden alleine durch private
Eigentümer aufgewendet. Viele Eigentümer setzen energetische Massnahmen
um, auch wenn sie sich finanziell nicht auszahlen. Trotzdem will der kantonale
Gesetzgeber weitere zwingende Verbote und Gebote erlassen sowie
Grenzwerte tiefer setzen, statt dass er auf Anreize und Unterstützungspro-
gramme setzen würde, um den Gebäudepark weiter zu optimieren.

Im Einzelnen wollen Regierung und Grossratsmehrheit folgendes:
• Ein Ersatz von bestehenden Ölheizungen wird nur noch möglich sein, wenn
  gleichzeitig die Gebäudehülle verbessert wird. Das bedeutet, dass ein
  Ersatz einer Heizung nicht nur kostenintensiv, sondern auch zeitaufwendig
  sein wird. Wehe, wenn eine Ölheizung während des Winters plötzlich und
  unerwartet aussteigt. Es wird nicht mehr möglich sein, eine solche Heizung
  innert nützlicher Frist zu ersetzen.
  Wer einwendet, die Mehrkosten und Umtriebe seien für die Hauseigentümer
  zumutbar, übersieht, dass ein Grossteil der Gebäudeeigentümer nicht in
  Muri und Bolligen, sondern in ländlichen Regionen wohnt. Bereits heute
  sehen sich vor allem ältere Hauseigentümer mit der Schwierigkeit konfron-
  tiert, ihre Hypotheken nicht ohne weiteres für einen Heizungsersatz erhöhen
  zu können. Der Ersatz der Ölheizung kann daher in manchen Fällen zu
  erheblichen finanziellen Zwangslagen führen.
Die neuen Vorschriften laufen im Klartext auf ein Verbot von Ölheizungen hin-
aus.
• Elektroboiler sind in Wohnbauten generell nicht mehr gestattet. Auch dieses
  Verbot wird zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Solche Sanierungszwänge
  sind abzulehnen, weil nicht klar ist, welche spürbaren Verbesserungen für
  das Klima davon zu erwarten sind.

                                     25
Me^b\”^bj[Y^d_a\”hI_[;-)
H^Z]VWZc\jiaVX]ZcÄY^ZaVc\_~]g^\Z
:g[V]gjc\jchZgZgHVc^i~g^chiVaaViZjgZ
Wg^c\i>]cZcY^Z=VjhiZX]c^`Y^ZH^Z
h^X]l“chX]Zc#

                                                                                                   W^aa"igVjbWVY#X]
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^c[d 5 W^aa"igVjbWVY#X]

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                                                                    HAUSTECHNIK AG
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• Bei der Veräusserung von Liegenschaften muss ein Gebäudeenergieaus-
  weis der Kantone erstellt werden. Der Gebäudeenergieausweis muss künftig
  den Käuferinnen und Käufern vorgelegt werden. Diese Pflicht zur Erstellung
  eines sogenannten GEAK ist vom Stimmvolk im Jahr 2011 ausdrücklich
  abgelehnt worden. Umso mehr ist es ärgerlich, wenn der GEAK nun für
  gewisse Fälle wiederum zwingend vorgeschrieben werden soll. Der
  Gebäudeenergieausweis der Kantone wird den Kaufentscheid von
  Käuferinnen und Käufern nicht oder bloss in unbedeutendem Ausmass
  erleichtern. Mit den Fr. 2‘000.-, die der Käufer direkt oder indirekt bezahlen
  muss, könnte er weit Brauchbareres über das Kaufobjekt in Erfahrung brin-
  gen, als dies ein GEAK bieten kann.
• Neu sollen diejenigen Eigentümer, die nicht mindestens 50 % des Wärme-
  bedarfs mit erneuerbaren Energien bereitstellen, von den Gemeinden
  gezwungen werden können, an ein Fernwärmenetz anzuschliessen. Bisher
  lag die Grenze bei 25 %. Wer seine Liegenschaft nach 2011 auf beispiels-
  weise 30 % aufrüstete, sieht sich nun um seine Investition geprellt, wenn er
  künftig, ungeachtet dieser Investition, an ein geplantes Fernwärmenetz
  anschliessen muss.
Die zweite Lesung der Revision des Energiegesetzes im Grossen Rat ist für die
Märzsession 2018 geplant. Ich gehe nicht davon aus, dass die Revision
soweit entschärft wird, dass sie für uns Hauseigentümerinnen und
Hauseigentümer halbwegs tragbar ist. Der Hauseigentümerverband Kanton
Bern bereitet deshalb, zusammen mit den anderen Wirtschaftsverbänden, die
Lancierung eines Referendums vor. Wir werden uns zu gegebener Zeit erlau-
ben, Ihnen einen Referendumsbogen zur Unterschrift zuzustellen.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen bereits heute.
Peter Brand

                                      27
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Hebeisen Annegret, Hofwilstr. 31, 3053 Münchenbuchsee, Tel. 031 869 51 58,
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Impressum
Mitteilungsblatt für die Mitglieder des Hauseigentümerverbandes Region Fraubrunnen

Herausgeber: Hauseigentümerverband Region Fraubrunnen
Druck und Versand: Singer & Co., 3427 Utzenstorf, Tel. 032 665 40 38,
Fax 032 665 11 10

Redaktion: Siegenthaler Sue, Dr., Riedweg 18, 3303 Jegenstorf, Tel. 031 761 08 50,
Fax 031 761 20 54, sue.siegenthaler@e-mail.ch
Auflage: 2600 Exemplare / Erscheinungshäufigkeit: 2 Ausgaben pro Jahr

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