Region Fraubrunnen Haus- und Grundeigentümerverband - www.hev-fraubrunnen.ch - Sue Siegenthaler
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Region Fraubrunnen Haus- und Grundeigentümerverband www.hev-fraubrunnen.ch Nr. 78 / Februar 2018 Foto: Sue Siegenthaler Unser Rathaus steht in den kommenden Monaten dank den Regierungs- und Grossratswahlen ein weiteres Mal im Mittelpunkt.
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Adressenverzeichnis Präsident Peter Bill 3302 Moosseedorf, Tel. 031 859 40 59 peter.bill@moosseedorf.ch Sekretär/Kassier, Peter Brand, Notar Rechtsauskunft und 3053 Münchenbuchsee, Tel. 031 869 00 56 Formularverkauf: hev-fraubrunnen@bluewin.ch Rechtsauskunft und Beat Tanner, Fürsprecher und Notar Formularverkauf: 3427 Utzenstorf, Tel. 032 666 42 52 b.tanner.iur@bgb.ch Rechtsauskunft und Hans-Ulrich Wegmüller Wohnungsabnahmen: Eidg.dipl. Bankfachmann und Immobilien-Treuhänder Optimus Invest GmbH 3302 Moosseedorf, Tel. 031 852 13 68 hansulrich.wegmueller@optimus-invest.ch Wohnungsabnahmen: Anita Witschi, immowitschi Liegenschaftsverwaltung und Beratung 3302 Moosseedorf, Tel. 031 859 32 47 info@immowitschi.ch www.immowitschi.ch Schatzungen, Toni Bettschen, Architektur und Planung Bauexpertisen und 3322 Urtenen-Schönbühl, Tel. 031 858 40 40 Wohnungsabnahmen: toni.bettschen@tonibettschen.ch www.tonibettschen.ch immofenster gmbh, Baumanagement, Verwaltungen und Verkehrswertschätzungen 3303 Jegenstorf, Tel. 031 761 11 11 s.walliser@immo-fenster.ch Bauexpertisen und Beat von Lerber & Bernhard Iseli, Arch. FH und Schatzungen: Büro für Bauberatung, Bewertungen, Expertisen 3292 Busswil bei Lyss Tel. 032 384 28 21, Fax 032 386 72 05 beatvonlerber@bluewin.ch Druck und Singer & Co., 3427 Utzenstorf Inseratenannahme: Tel. 032 665 40 38, Fax 032 665 11 10 info@singer-co.ch 1
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Inhaltsverzeichnis Seite Adressenverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 3 Grossrats- und Regierungsratswahlen 5, 7, 9 Einladung zur Hauptversammlung 11 Jahresbericht des Präsidenten 15, 17, 19, 21 5 Fragen an … 21, 23 Revision Kantonales Energiegesetz 25, 27 Vorstand / Impressum 32 Hinweis auf den Sommeranlass Am 4., 19. und 26. Juli jeweils nachmittags werden wir die Sanitätspolizei besuchen. Eine separate Einladung mit Anmeldetalon folgt. Herzlich Herzlic Herzli Herzl Herz He Her W Willkommen Will Willk Willko Willkom Willkomm Willkomme Wil Wi zu z Hause Ha Haus Hau H im i Ihre Ih Gastgeber Ihr G Gas Gastgeb Gast Gastg Gastge Gastgebe Ga sseit se ssechs sei se Ge sec sech G Generationen Gener Gen Generatione Generation Generatio Generati Generat Genera ene Famili Famil Fam Familie Fa Fami Ge Ger Gerb Gerber Gerbe Gerber- G -Eck Eckert- Eckert Ecker Ec -Kiene Ecke Kiener Ki Kien Kie ww www.gasthof- www.gastho www.gasthof www.gast www.gasth www.ga www.g www.gas www. www -sch sc schoenbuehl.c schoenbuehl. schoenbuehl schoenbuehl.ch schoenbue schoenbu schoenbueh schoen schoenb scho schoe 031 859 03 031 85 8 69 6 69 69 3
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Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 25. März 2018 Wahlaufruf des Vorstandes an die Mitglieder des HEV Region Fraubrunnen Der Vorstand ersucht seine Mitglieder, ungeachtet ihrer politischen Präferenzen, an den Wahlen aus nachstehenden Überlegungen teilzunehmen: Warum geht es der Schweiz gut? Weil wir bereit sind, mehr zu arbeiten als andere. Weil unsere Qualität stimmt. Weil wir die Bestellungen termingerecht abliefern. Und weil wir ein Berufsbildungssystem haben, welches mehr Menschen erwerbsfähig macht und in den Arbeitsmarkt integriert. Um diese Tugenden zu erhalten und auszubauen, benötigen wir ein Parlament, das auch die Anliegen der Wirtschaft unterstützt. Wählen ist ein Recht – nehmen Sie es wahr! Der Vorstand Regierungsratswahlen Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP und BDP treten mit vier Kandidaten an: FDP Müller Philippe neu SVP Neuhaus Christoph bisher Schnegg Pierre Alain bisher BDP Simon Beatrice bisher 5
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Ausgebildeter Ingenieur Agronom ETH und Fürsprecher. Langjährige unternehmerische Erfahrung als Ge- schäftsleitungsmitglied von Industriebetrieb (CSL Behring): Mehrere hundert zusätzliche Arbeitsplätze ent- standen in Bern; 300 Stellen in neuem Werk in Lengnau BE. 15 jährige Tochter mit Partnerin in Bern. Seit 8 Jahren Grossrat; vorher Stadtrat, Fraktions- und Rats- präsident. Ziel: Weniger Regulierungen und Bürokratie für Unter- nehmen und Hauseigentümer. Steuern auf Schweizer Philippe Müller Durchschnitt senken. Damit sich Leistung wieder lohnt – mit diesem Anspruch stellt sich das bürgerliche Viererticket der (Wieder)Wahl. Wir vertreten bürgerliche Werte, setzen uns für die Sicherheit der Bevölkerung, eine verantwortungsbe- wusste Finanzpolitik und einen zurückhaltenden Staat ein. Dabei ist dauernd zu fragen: Welche staatlichen Aufgaben sind überhaupt nötig – können sie auch gar nicht mehr erfüllt werden? Als Hausbesitzer und HEV- Mitglied kämpfe ich dezidiert gegen zusätzliche Verbote und Zwangsabgaben! Christoph Neuhaus Der Kanton Bern hat viele Trümpfe, die ihn stark und dynamisch machen. Diese Stärken gilt es auszubauen. Wir müssen die finanzielle Unabhängigkeit des Kantons stärken und das politische Umfeld durch liberale Rahmenbedingungen eigentums- und unternehmens- freundlicher gestalten. Zu meiner Vision für den Kanton Bern gehört, dass wir eine neue Kraft und Dynamik entwickeln. Ein Ziel könnte lauten: «In 20–30 Jahren ist der Kanton Bern nicht mehr auf Zahlungen aus dem Topf des nationalen Finanzaus- Pierre Alain Schnegg gleichs angewiesen!» Das Bild des Supertankers Kanton Bern, dessen Ruder es herumzureissen galt, ist immer noch aktuell. Es gilt jetzt, den Kurs zu halten in Richtung ruhigere Gewässer, damit die Bevölkerung zuversichtlich in die Zukunft schauen kann. Das Entlastungspaket und vor allem eine zukunftsorientierte Steuerstrategie, von welcher Unternehmen wie auch Privatpersonen profitieren kön- nen, sind notwendig, wenn dies gelingen soll. Zudem ist es mir ein besonderes Anliegen, vermehrt Brücken zwi- schen Stadt und Land zu schaffen. Beatrice Simon 7
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Grossratswahlen Wir stellen in dieser Ausgabe diejenigen Kandidierenden vor, die uns naheste- hen und die Ziele unseres Verbandes mittragen. Annegret Hebeisen, SVP bisher, Münchenbuchsee, (Kand. Nr. 02.04.6) Mitglied der Bildungskommission Kt. Bern Vorstand HEV Region Fraubrunnen „Keine zusätzlichen Vorschriften, Einschränkungen und Belastungen für Haus- eigentümer (z.B. Revision Kantonales Energiegesetz)!“ Ebenfalls können wir folgende Mitglieder unseres Verbandes zur Wahl empfehlen: Aeby-Thierstein Marianne, BDP, Utzenstorf (Kand. Nr. 09.05.9) Bieri Marc, SVP, Fraubrunnen (Kand. Nr. 02.08.9) Bürgi-Lüthi Susanna, BDP, Limpach, (Kand. Nr. 01.07.4) Bonomi Daniel, EVP, Bätterkinden (Kand. Nr. 03.07.7) Krähenbühl Michael, FDP, Moosseedorf (Kand. Nr. 10.12.0) Lüscher Markus, SVP, Schalunen (Kand. Nr. 02.15.1) Lüthi Roland, glp West, Moosseedorf (Kand. Nr. 09.02.4) Nyffenegger Thomas, SVP, Bätterkinden (Kand. Nr. 01.09.1) Riem Bernhard, BDP, bisher, Iffwil (Kand. Nr. 01.02.3) Schär Daniel, SVP, Jegenstorf, (Kand. Nr. 02.17.8) Singer Michelle, SVP, Utzenstorf (Kand. Nr. 01.13.9) Besuchen Sie uns auf unserer Website: www.hev-fraubrunnen.ch 9
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EINLADUNG zur HAUPTVERSAMMLUNG Dienstag, 27. Februar 2018, 19.30 Uhr Landgasthof Schönbühl, Schönbühl Traktanden: 1. Protokoll der Hauptversammlung 2017 2. Tätigkeitsbericht 3. Jahresrechnung 2017 / Entlastung des Vorstands 4. Budget 2018 / Mitgliederbeiträge 2019 5. Veranstaltungen 6. Anträge von Mitgliedern 7. Verschiedenes Anschliessend, ab ca. 20.00 Uhr: Kurzreferate der bürgerlichen Regierungsratskandidatin und -kandidaten sowie Vorstellung der Grossratskandida- tinnen und -kandidaten aus unserem Verband. Im dritten Teil wird ein Imbiss offeriert. Mitglieder und Gäste sind zu dieser Veranstaltung freund- lich eingeladen. Der Vorstand 11
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Jahresbericht des Präsidenten Nationale Ebene Wussten Sie, dass • die Eigenmietwert-Besteuerung seit 1999 ein ständiges Thema ist bei Volksabstimmungen und im nationalen Parlament • der Ständerat die Motion unseres Präsidenten, Hans Egloff, NR, abgelehnt hat • die von der ständerätlichen Kommission (WAK) beschlossene Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu einer befriedi- genden Änderung führen soll • der Vorstand des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) zu einem Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung Position bezogen hat, will heissen, dass die Besteuerung eines Eigenmietwertes bei selbstbe- wohntem Wohneigentum am Hauptwohnsitz abgeschafft werden soll. Im Gegenzug fällt der Schuldzinsabzug in Bezug auf diese selbstgenutzten Wohnobjekte weg (genereller Systemwechsel). Dies fördert den volkswirt- schaftlich erwünschten Schuldenabbau. • der HEV Schweiz keine Forderungen für Abzüge betreffend Unterhalt, Energiesparen, Denkmalschutz etc. bei selbstbewohntem Wohneigentum erhebt. Denkbar ist allenfalls, den Kantonen die Ermächtigung zum Festlegen eines solchen Abzuges in ihrem Steuerrecht zu erteilen. • der Systemwechsel auf das Wohneigentum am Hauptwohnsitz beschränkt wird. Der private Schuldzinsabzug im Zusammenhang mit weiterhin steuer- baren Vermögenserträgen muss erhalten bleiben. Dies ist konsequent; wenn ein Ertrag versteuert wird, muss auch der mit der Ertragserzielung verbun- dene Aufwand abziehbar sein. Anmerkung des Präsidenten: Da kann ich nur sagen, was lange währt, kommt hoffentlich gut und zum Vorteil der Hauseigentümer von selbstbe- wohntem Eigentum. Es wäre an der Zeit, nach 19 Jahren eine gangbare und faire Lösung zu finden. • bei der Vorlage zum elektronischen Grundbuch der Nationalrat dem Bundesrat gefolgt ist. Er will zur Identifikation von Personen die AHV- Nummer. Dadurch wird der Datenschutz im Grundbuch massiv geschwächt. Aus Datenschutzgründen lehnt der HEV Schweiz die Verwendung der AHV- Nummer ab. Eine Verknüpfung der verschiedenen Register birgt enormes Missbrauchspotenzial und erleichtert den «Identitätsklau» immens. Der HEV Schweiz ist über den Entscheid des Nationalrates enttäuscht und hofft, dass der Ständerat die nötige Korrektur vornimmt und so ein wichtiges Zeichen für den Datenschutz setzt. 15
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• Hauseigentümer sich mit den Rechten der Mieter befassen. In der letzten Septemberwoche wurden im Parlament gleich 3 parlamentarische Initiativen eingereicht. Alle betreffen die Regeln zur Festsetzung von Mieten. Und alle würden es den Vermietern einfacher machen, die Preise zu ändern – also auch zu erhöhen. Durch die Annahme der Initiativen würden die Vermieter freier bei Mietzinsanpassungen. Neben den drei neuesten Initiativen sind laut Bundesamt für Wohnungs- wesen fünf weitere Anliegen hängig. Von Vermieterseite: Die mechanischen Unterschriften sollen zugelassen werden. Bis jetzt braucht es für eine Vertragsänderung wie eine Mietzinserhöhung eine eigenhändige Unterschrift. Die Formularpflicht bei Mietzinserhöhungen soll aufgrund einer vereinbarten Staffelung aufgehoben werden. Der Anfangsmietzins kann nur noch angefochten werden, wenn der Mieter eine Notlage nachweisen kann. Die Initiative ist eine Reaktion auf den kürzlich erfolgten Entscheid des Bundesgerichtes, dass ein allgemein festgestellter Wohnungsmangel reicht. Das Recht auf Untervermietung soll eingeschränkt werden. Von der Mieterseite: Der Anfangsmietzins soll immer angefochten werden können, nicht nur, wenn gewisse formelle Voraussetzungen erfüllt sind. Wir Hauseigentümer verfolgen mit Interesse die parlamentarischen Diskussionen und deren Entscheide. Kantonale Ebene Wussten Sie, dass • der HEV Kanton Bern mit der Gebäudeversicherung einen Zusammen- arbeitsvertrag vereinbart hat. Neu können Zusatzversicherungen wie Gebäudewasser/Erdbeben mit einem Einmalrabatt für Neuabschlüsse von 10% abgeschlossen werden. Dieser Rabatt gilt nicht auf bestehenden Versicherungen. • der Regierungsrat das neue Energiegesetz mit einschneidenden Massnahmen in der Energieversorgung verabschiedet hat. Ein bürgerliches Mitglied des RR hat sich nicht an die Abmachungen unter den bürgerlichen RR gehalten und kurzfristig dem neuen Baugesetz zugestimmt. Haben wir nun einen bürgerlich denkenden Regierungsrat? Jeder kann sich seine Gedanken selber darüber machen. Ich bin klar der Meinung, so nicht!! Die 17
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Auswirkungen des neuen Energiegesetzes sind gravierend. So können z.B. bei Neubauten keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden. Voraussichtlich wird der Grosse Rat in der März-Session definitiv darüber beschliessen. Der Vorstand HEV Kanton Bern und die Wirtschaftsverbände bereiten vorsorglich das Referendum vor. Hier werden wir – wenn es zu einem Referendum kommt – gefordert sein. Wussten Sie, dass Minergie-Mehrfamilienhäuser viel mehr Energie verbrau- chen als erwartet? https://www.srf.ch/news/problem-mit-minergie-zuviel-energie- verpufft-durch-geoeffnete-fenster HEV Region Fraubrunnen Wussten Sie, dass • unser Verband 2542 Mitglieder zählt • Sie auf der ersten Seite unseres Mitteilungsblattes die nötigen Beratungs- stellen finden, die Ihnen gerne weiterhelfen • der Verband über eine eigene Homepage verfügt. Jahresrückblick Über den Verlauf der Hauptversammlung vom 27. April 2017 haben wir im Heft Nr. 77 vom Oktober 2017 berichtet und das Protokoll veröffentlicht. Im Anschluss an die Versammlung orientierte uns der neue Regierungsrat Pierre Alain Schnegg über die Revision des Sozialhilfegesetzes, den Finanzhaushalt im Kanton sowie über die Umsetzung im Gesundheitswesen KVG. Für seine interessanten Ausführungen erntete Herr Regierungsrat Schnegg einen war- men Applaus. An vier Sitzungen befasste sich der Vorstand mit den ihm übertragenen Aufgaben. Er vertrat den Verband an der Delegiertenversammlung HEV Kanton Bern wie auch an den Delegiertenversammlungen HEV Schweiz. Der Winteranlass im Gasthof Schönbühl war ein voller Erfolg. Die Themen Ergänzungsleistungen, Altersheim und Schenkungen, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung waren äusserst interessant. Viele der Besucher verbrach- ten den Abend im Stehen, weil wir schlicht und einfach vom Ansturm überfor- dert waren. Ich entschuldige mich bei all jenen, die keine Sitzgelegenheit vor- fanden und den Heimweg vorzeitig wieder antreten mussten. Auch der zweite Anlass, im Restaurant Bären Utzenstorf, war sehr gut besucht. An dieser Stelle danke ich den Referenten Marcel Schenk, Pro Senectute, Kanton Bern, und Peter Stähli, Notar und Rechtsanwalt, Burgdorf, für die ausführlichen und interessanten Referate. Am Sommeranlass 2017 waren wir zu Besuch bei der Firma Steffen-Ris, Kräiligen, einer Tochtergesellschaft der Fenaco Gruppe. Hier wurde uns die 19
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grösstenteils vollautomatisierte Verarbeitung von Agrarprodukten auf ein- drückliche Weise vorgeführt. Die verschiedenen Typen von Verpackungsmaschinen, welche im Betrieb anzutreffen sind, stiessen auf sehr grosses Interesse. Der Anlass war wiederum sehr gut besucht. Anschliessend an die Besichtigungen wurde uns ein Apéro mit frischen Produkten von der Firma Steffen-Ris offeriert. Jörg Schär, Leiter Leistungszentrum/Logistik, danke ich für die fachkundigen Führungen sowie für den gespendeten Apéro herzlich. Ich danke meinen Vorstandsmitgliedern für ihre tatkräftige Unterstützung und ihr Engagement für unseren Verband. Peter Brand, Notar, danke ich für die umsichtige Führung des Sekretariates. Allen Mitgliedern des Verbandes HEV Region Fraubrunnen wünsche ich ein gutes und glückliches Jahr 2018, verbunden mit Wohlergehen und viel Gesundheit. Der Präsident Peter Bill 5 Fragen an … … Sue Siegenthaler, unsere Redaktorin aus Jegenstorf, gestellt von unserem Sekretär und Kantonalpräsidenten Peter Brand. 1. Sue Siegenthaler, wie kam es, dass du Redaktorin wurdest bei uns? Als damals ein Inserat erschien im Mitteilungsblatt, wonach eine Redaktorin gesucht wurde, fand mein Mann, dass das doch etwas wäre für mich. Das fand ich auch und bewarb mich sogleich um die Stelle. Ich musste mich dann einem Assessment unterzie- hen, bei dem mir der damalige Präsident, Hermann Weyeneth, ziemlich intensiv auf den Zahn fühlte. Auch die Gretchenfrage wurde gestellt: Wie hast du’s mit dem Eigentum? Erfreulicherweise waren meine Vorstellungen und Auffassungen genehm. 2. Erzählst du uns etwas über deine Ausbildung und deine berufliche Tätigkeit? Meine Biografie ist alles andere als geradlinig. Summarisch lautet das etwa so: Handelsdiplom in Zürich, frühe Familiengründung, Sekretariatsarbeiten an verschiedenen Orten, eidgenössische Matura nachgeholt, Universitäts- 21
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studium, das dank zwei weiteren Töchtern ein paar wertvolle Unterbrüche aufwies, dann mit Lizenziat und Doktorat abgeschlossen wurde, Unterrichtstätigkeit ohne Unterbrüche, politische Tätigkeit in Partei, Kommission und Gemeinderat. Und nun im Ruhestand. Die Ruhe hat sich aber noch nicht wirklich eingestellt … 3. Du hast zwei deiner Haupttätigkeiten aufgegeben. Was tust du in deiner zusätzlichen Freizeit? Ich schlafe endlich mehr und ich räume auf. Nachdem ich beides jahrzehn- telang nicht wirklich tun konnte, geniesse ich es, zum Beispiel nicht mehr nach zu wenig Schlaf frühmorgens mit dem Velo zum Bahnhof fahren zu müssen, und dass ich nun meine überfüllten Büchergestelle und Schreibtische in Angriff nehmen kann, gibt mir das Gefühl, mehr Luft zu bekommen. Hier muss ich noch etwas ergänzen: Auch wenn ich nie übermässig viel Freizeit hatte, war es mir doch immer das Wichtigste, mich um meine Angehörigen, und dies schliesst alle Generationen ein, zu kümmern. 4. Du warst zwölf Jahre lang im Gemeinderat. Welches Geschäft war von dir aus gesehen das wichtigste? Weshalb? Die Ortsplanungsrevision. Mit diesem, glücklicherweise demokratischen Instrument kann und sollte die Bevölkerung die Weichen für ihre Zukunft stellen. Soll ein- und/oder umgezont werden? Wo? Wie viel? Warum? Was hätte es für Konsequenzen? Wie soll sich die Wohngemeinde entwickeln? Was bedeutet „entwickeln“? Solche Entwicklungen sind in der Regel kaum mehr umkehrbar und müssen daher sehr gut überlegt und breit abgestützt sein. 5. Was wünschst du dir von den Hauseigentümerinnen und Hauseigen- tümern? Eine bessere Ausnützung ihrer Liegenschaften und ihrer Gebäude. Freiwillig … Wenn nur ein Teil der Einfamilienhäuser, in welchen eine oder zwei Personen leben, aufgestockt würde, zum Beispiel für die erwachsenen Kinder und deren Familie, liesse sich auf verhältnismässig einfache Weise das angestrebte verdichtete Wachstum – soweit wir denn wachsen wollen – zu einem schönen Teil erreichen. Damit könnte sehr viel wertvolles Kulturland erhalten bleiben. An einer gesunden Landwirtschaft hat mir immer viel gelegen. Sue, ich danke dir für dieses Interview, und wir wünschen dir alles Gute und natürlich weiterhin viel Erfreuliches im HEV Region Fraubrunnen! Interview: Peter Brand 23
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Revision Kantonales Energiegesetz Ölheizungsverbot, GEAK-Obligatorium, Verbot von Elektroboilern Erneut steht dem Hauseigentümerverband Kanton Bern wahrscheinlich ein Referendumskampf bevor. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rates nehmen nach der Volksabstimmung vom Mai 2011 einen neuen Anlauf für eine weitere Verschärfung des Energiegesetzes des Kantons. Das erst 2012 in Kraft gesetzte Energiegesetz soll schon wieder revidiert und mit zusätzlichen kostenintensiven Vorschriften zulasten der Hauseigentümer- innen und Hauseigentümer ergänzt werden, obwohl es heute eines der „mo- dernsten“ schweizweit ist. Die Gebäudeeigentümer investieren schweizweit jährlich freiwillig über 15 Milliarden Franken in den Unterhalt und in energetische Verbesserungen ihrer Liegenschaften. Davon werden rund 11 Milliarden alleine durch private Eigentümer aufgewendet. Viele Eigentümer setzen energetische Massnahmen um, auch wenn sie sich finanziell nicht auszahlen. Trotzdem will der kantonale Gesetzgeber weitere zwingende Verbote und Gebote erlassen sowie Grenzwerte tiefer setzen, statt dass er auf Anreize und Unterstützungspro- gramme setzen würde, um den Gebäudepark weiter zu optimieren. Im Einzelnen wollen Regierung und Grossratsmehrheit folgendes: • Ein Ersatz von bestehenden Ölheizungen wird nur noch möglich sein, wenn gleichzeitig die Gebäudehülle verbessert wird. Das bedeutet, dass ein Ersatz einer Heizung nicht nur kostenintensiv, sondern auch zeitaufwendig sein wird. Wehe, wenn eine Ölheizung während des Winters plötzlich und unerwartet aussteigt. Es wird nicht mehr möglich sein, eine solche Heizung innert nützlicher Frist zu ersetzen. Wer einwendet, die Mehrkosten und Umtriebe seien für die Hauseigentümer zumutbar, übersieht, dass ein Grossteil der Gebäudeeigentümer nicht in Muri und Bolligen, sondern in ländlichen Regionen wohnt. Bereits heute sehen sich vor allem ältere Hauseigentümer mit der Schwierigkeit konfron- tiert, ihre Hypotheken nicht ohne weiteres für einen Heizungsersatz erhöhen zu können. Der Ersatz der Ölheizung kann daher in manchen Fällen zu erheblichen finanziellen Zwangslagen führen. Die neuen Vorschriften laufen im Klartext auf ein Verbot von Ölheizungen hin- aus. • Elektroboiler sind in Wohnbauten generell nicht mehr gestattet. Auch dieses Verbot wird zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Solche Sanierungszwänge sind abzulehnen, weil nicht klar ist, welche spürbaren Verbesserungen für das Klima davon zu erwarten sind. 25
Me^b\^bj[Y^d_a\hI_[;-) H^Z]VWZc\jiaVX]ZcÄY^ZaVc\_~]g^\Z :g[V]gjc\jchZgZgHVc^i~g^chiVaaViZjgZ Wg^c\i>]cZcY^Z=VjhiZX]c^`Y^ZH^Z h^X]lchX]Zc# W^aa"igVjbWVY#X] CZ]bZcH^Z@dciV`iVj[ IZaZ[dc&)(,,,(&'& ^c[d 5 W^aa"igVjbWVY#X] ()',JioZchidg[ ()'*@dee^\Zc HAUSTECHNIK AG (),(6aX]Zchidg[ HVc^i~gq=Z^ojc\q7VYjbWVj GmbH Cheminéebau Cheminéesanierung, Umbau zu Heizcheminée Stubenofen mit Warmwasseraufbereitung Cheminéeöfen und Kamine Pizzaöfen und Grillanlage U Oberdorfstrasse 24 031/850 15031/850 Urtenen- Schönbühl 15 www.hufenus.ch 15 15 www.hufenus.ch 26
• Bei der Veräusserung von Liegenschaften muss ein Gebäudeenergieaus- weis der Kantone erstellt werden. Der Gebäudeenergieausweis muss künftig den Käuferinnen und Käufern vorgelegt werden. Diese Pflicht zur Erstellung eines sogenannten GEAK ist vom Stimmvolk im Jahr 2011 ausdrücklich abgelehnt worden. Umso mehr ist es ärgerlich, wenn der GEAK nun für gewisse Fälle wiederum zwingend vorgeschrieben werden soll. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone wird den Kaufentscheid von Käuferinnen und Käufern nicht oder bloss in unbedeutendem Ausmass erleichtern. Mit den Fr. 2‘000.-, die der Käufer direkt oder indirekt bezahlen muss, könnte er weit Brauchbareres über das Kaufobjekt in Erfahrung brin- gen, als dies ein GEAK bieten kann. • Neu sollen diejenigen Eigentümer, die nicht mindestens 50 % des Wärme- bedarfs mit erneuerbaren Energien bereitstellen, von den Gemeinden gezwungen werden können, an ein Fernwärmenetz anzuschliessen. Bisher lag die Grenze bei 25 %. Wer seine Liegenschaft nach 2011 auf beispiels- weise 30 % aufrüstete, sieht sich nun um seine Investition geprellt, wenn er künftig, ungeachtet dieser Investition, an ein geplantes Fernwärmenetz anschliessen muss. Die zweite Lesung der Revision des Energiegesetzes im Grossen Rat ist für die Märzsession 2018 geplant. Ich gehe nicht davon aus, dass die Revision soweit entschärft wird, dass sie für uns Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer halbwegs tragbar ist. Der Hauseigentümerverband Kanton Bern bereitet deshalb, zusammen mit den anderen Wirtschaftsverbänden, die Lancierung eines Referendums vor. Wir werden uns zu gegebener Zeit erlau- ben, Ihnen einen Referendumsbogen zur Unterschrift zuzustellen. Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen bereits heute. Peter Brand 27
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