Regionales Abfallwirtschaftsprogramm für den Bezirksabfallverband Linz-Land - Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013 kommunale ...
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Regionales Abfallwirtschaftsprogramm für den Bezirksabfallverband Linz-Land Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013 kommunale Abfallwirtschaft in Oberösterreich
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm Impressum Eigentümer und Herausgeber: Regionales Abfallwirtschaftsprogramm auf Basis Musterprogramm von Oö. LAV/IUT Ingenieurgemeinschaft Innovative Umwelttechnik/Landesbehörde Bezirksabfallverband Linz-Land C.A. Carlonestraße 4a 4052 Ansfelden Tel.: 07229/79870 Fax: 07229/79894 E-Mail: offic@bavll.at Für den Inhalt verantwortlich: Vorsitzender Vizebgm. Ing. Dietmar Kapsamer Redaktion: Geschäftsführer Ing. Kurt Birner Abfallberaterin Ruth Hartwig BAV Linz-Land 2 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm Inhaltsverzeichnis Impressum .................................................................................................................. 2 Einleitung/Überblick .................................................................................................... 6 1 Veranlassung ....................................................................................................... 7 2 Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen ............................................... 7 2.1 Abfallrahmenrichtlinie der EU.............................................................................. 7 2.2 Abfallwirtschaftsgesetz 2002............................................................................... 9 2.3 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 ........................................................................ 9 2.4 Bundesabfallwirtschaftsplan.............................................................................. 11 2.5 Landesabfallwirtschaftsplan .............................................................................. 11 2.6 Reformprojekt Abfallverbände........................................................................... 12 2.7 Beteiligungen, Verflechtungen .......................................................................... 12 2.8 Strukturdaten .................................................................................................... 13 3 Sammlung und Abfuhr der Abfälle ...................................................................14 3.1 Hausabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle ........................................ 14 3.1.1 Umsetzung Ist-Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung........................ 14 3.1.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 14 3.2 Sperrige Abfälle ................................................................................................ 15 3.2.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 15 3.2.1.1 Sammlung durch Hausabholung .................................................................. 15 3.2.1.2 Zentrale Altstoffsammelstellen ..................................................................... 15 3.2.1.3 Abgabemöglichkeiten in den Gemeinden .................................................... 18 3.2.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 18 3.3 Biogene Abfälle (Grünabfälle und Biotonnenabfälle) ........................................ 18 3.3.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 18 3.3.1.1 Hausabholung .............................................................................................. 18 3.3.1.2 Zentrale Altstoffsammelstellen ..................................................................... 19 3.3.1.3 Sammlungen in Gemeinden (Biotonnenabfälle, Grünabfälle) ...................... 19 3.3.1.4 Annahme bei Kompostierungsanlagen/Übernahmestellen .......................... 19 3.3.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 19 3.4 Altstoffe ............................................................................................................. 20 3.4.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 20 BAV Linz-Land 3 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.4.1.1 Altpapier und Kartonagen ............................................................................ 20 3.4.1.2 Verpackungsglas (Weiß- und Buntglas) ....................................................... 21 3.4.1.3 Leichtfraktion aus der Verpackungssammlung (Kunststoff- und Verbundstoffverpackungen, Keramikverpackungen, Metallverpackungen) . 21 3.4.1.4 Metallverpackungen (Eisenemballagen und –behälter, Aluminium und Aluminium Folien) ........................................................................................ 21 3.4.1.5 Alttextilien .................................................................................................... 21 3.4.1.6 Alteisen ........................................................................................................ 22 3.4.1.7 Altholz .......................................................................................................... 22 3.4.1.8 Silofolien ...................................................................................................... 22 3.4.1.9 Sonstige Altstoffe ......................................................................................... 22 3.4.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 22 3.5 Abfälle aus dem Bauwesen............................................................................... 23 3.5.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 23 3.5.1.1 Getrennte Erfassung von Abfällen aus dem Bauwesen im Altstoffsammelzentrum ................................................................................ 24 3.5.1.2 Getrennte Erfassung von Abfällen aus dem Bauwesen über andere Sammelstellen ............................................................................................. 24 3.5.1.3 Getrennte Erfassung von nicht mineralischen Baurestmassen .................... 25 3.5.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 25 3.6 Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte .............................................. 25 3.6.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 25 3.6.1.1 Zentrale Altstoffsammelstellen ..................................................................... 25 3.6.1.2 Sammlungen in den Gemeinden.................................................................. 26 3.6.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 26 4 Behandlung der Abfälle .....................................................................................26 4.1 Behandlungsanlagen für Hausabfälle, haushaltsähnliche Gewerbeabfälle und sperrige Abfälle ................................................................................................. 26 4.1.1 Allgemeines .................................................................................................... 26 4.1.2 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 26 4.1.3 Planung bis 2019 ............................................................................................ 27 4.2 Biogene Abfälle ................................................................................................. 27 4.2.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 27 4.2.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 28 BAV Linz-Land 4 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 4.3 Abfälle aus dem Bauwesen............................................................................... 28 4.3.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 28 4.3.1.1 Baurestmassenaufbereitungsanlagen.......................................................... 28 4.3.1.2 Bodenaushub- und Baurestmassendeponien .............................................. 28 4.3.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 28 5 Sonstige gemeinde- und bezirksübergreifende Vereinbarungen und Maßnahmen.........................................................................................................29 5.1 Gemeinsame Kalkulation der bezirksweit einheitlichen Abfallgebühren ........... 29 5.2 EDM-Unterstützung .......................................................................................... 29 5.3 TKV-Sammlung................................................................................................. 30 5.4 Behälterbeschaffung und –logistik .................................................................... 30 6 Abfallberatung ....................................................................................................30 6.1 Vertragliche Verpflichtungen ............................................................................. 30 6.2 Strukturelle Rahmenbedingungen ..................................................................... 31 6.3 Maßnahmen ...................................................................................................... 31 7 Öffentlichkeitsarbeit - Kommunikation .............................................................33 7.1 Struktureller Rahmen ........................................................................................ 33 7.2 Vertragliche Verpflichtungen ............................................................................. 34 7.3 Eingesetzte Kommunikationswege, Infoschienen ............................................. 35 7.4 Themen, themenbezogene Maßnahmen .......................................................... 35 8 Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung..........................37 8.1 Struktureller Rahmen ........................................................................................ 37 8.2 Themen, themenbezogene Maßnahmen .......................................................... 37 9 Ziele und Maßnahmenpläne...............................................................................39 10 Anhänge ..............................................................................................................43 BAV Linz-Land 5 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm Einleitung/Überblick Der Bezirksabfallverband Linz-Land erfüllt seit 20 Jahren seine Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger der 22 Mitgliedsgemeinden mit besonderem Augenmerk auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. In diesem Zeitraum wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und verschiedenen Partnern Sammelsysteme eingerichtet, ausgebaut und laufend optimiert. Somit steht der Bevölkerung von Linz-Land ein flächendeckendes und umfassendes Entsorgungsangebot zur Verfügung. Trotz umfangreicher Investitionen in Neu- und Umbauten von Altstoffsammelzentren (ASZ) und einer Erweiterung der Dienstleistungen (Sammelsystem für sperrige Abfälle, Altholz und Baurestmassen, EDM Bilanzierungspflicht, Beratung zur Entsorgung von Baurestmassen aus Gebäudeabbrüchen, Erfassung der Abbruchmengendaten, etc.) konnten die Kosten für die Gemeinden niedrig gehalten werden. Innerhalb dieser 20 Jahre hat sich das Aufkommen an kommunalen Abfallmengen im Bezirk mehr als verdoppelt. Gestiegen sind hauptsächlich Abfälle, die einer Verwertung zugeführt wurden (Altstoffe und biogene Abfälle). Die Restabfallmengen sind aber trotz Bevölkerungszuwachs zurückgegangen. Diese Entwicklung zeigt, dass sich die getrennte Abfallsammlung, dank der Maßnahmen von BAV und Gemeinden und der aktiven Beteiligung der Bevölkerung, bewährt. Handlungsbedarf besteht im Bereich der Abfallvermeidung. Dies verdeutlicht der Anstieg der Gesamtabfallmengen. Das vorliegende regionale Abfallwirtschaftsprogramm für den Bezirk Linz-Land enthält nach einer kurzen Darstellung der Veranlassung und der maßgeblichen rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen im Wesentlichen den abfallwirtschaftlichen IST-Stand und die Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten 6 Jahre. In Anlehnung an die Gliederung des Oö. Abfallwirtschaftsplanes 2011 werden abschließend in 7 Handlungsfeldern die geplanten Maßnahmen und Ziele tabellarisch zusammengefasst. Anhang 1 enthält die ergänzenden Tabellen und Diagramme. Anhang 2 enthält analog zur Gliederung des regionalen Abfallwirtschaftsprogrammes die einschlägigen rechtlichen Vorgaben des Landesgesetzgebers. Innerhalb derselben Gliederung sind auch noch die im Rahmen des Reformprojektes Abfallverbände erarbeiteten Zielvorstellungen dargestellt. BAV Linz-Land 6 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 1 Veranlassung Gemäß § 20 Oö. AWG 20091 haben die 15 Bezirksabfallverbände und 3 Städte mit eigenem Statut – nachfolgend vereinfacht BAV genannt - ein regionales Abfallwirtschaftsprogramm zu erstellen. Das regionale Abfallwirtschaftsprogramm Linz-Land wurde, aufbauend auf das vom Oö. Landesabfallverband gemeinsam mit der IUT Ingenieurgemeinschaft Innovative Umwelttechnik und in Absprache mit der Landesbehörde ausgearbeitete Musterprogramm, erstellt. Vorliegendes Abfallwirtschaftsprogramm des BAV Linz-Land wurde in der Verbandsversammlung am 18.03.2013 beschlossen. Anhang 1 "Tabellen und Diagramme" enthält wesentliche gemeinde- und verbandsspezifische interne Daten über den Ist-Stand. Diese sind nicht integrierender Bestandteil des regionalen Abfallwirtschaftsprogrammes. Der Anhang 1 ist daher von einer Beschlussfassung ausgenommen und von einer Veröffentlichung gem. Oö. AWG 2009 ausgeschlossen. Anhang 2 "Rechtliche und fachliche Vorgaben" gibt auszugsweise die einschlägigen Bestimmungen des Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 und den Inhalt des Oö. Abfallwirtschaftsplans 2011 wieder. Ein Beschluss der ebenfalls enthaltenen Zielvorstellungen aus dem Reformprojekt Abfallverbände liegt nicht im Kompetenzbereich der Verbandsversammlung des BAV. Der Anhang 2 ist daher ebenfalls von der Beschlussfassung ausgenommen. 2 Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen 2.1 Abfallrahmenrichtlinie der EU2 Die Ziele dieser Richtlinie sind: die Schaffung einer "Europäischen Recycling-Gesellschaft" die Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Abfallaufkommen 1 Landesgesetz über die Abfallwirtschaft im Land Oberösterreich – Oö. AWG 2009, LGBl. 2009/71 idgF 2 Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien BAV Linz-Land 7 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm die Verminderung der Abfallmengen und die Erhöhung der Wiederverwertungsquoten der Aufbau einer modernen Abfallbewirtschaftung Vereinfachung in der Rechtssetzung Einige wesentliche Neuerungen zur alten Abfallrahmenrichtlinie sind: Eine neue fünfstufige Abfallbehandlungshierarchie ersetzt die bisherige dreistufige Hierarchie (Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen): 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. Sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung 5. Beseitigung Verpflichtende Recycling-Quoten für Papier, Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten und ähnlichen Abfallströmen sind bis 2020 zu erreichen. Darüber hinaus sollen geeignete Maßnahmen gesetzt werden, um ein integriertes, angemessenes Netz an Abfallbeseitigungsanlagen und Anlagen zur Verwertung gemischter Siedlungsabfälle unter Berücksichtigung der besten Techniken zu schaffen und damit die Autarkie zu erreichen. Das Netz soll es ermöglichen, dass Abfälle einer nächstgelegenen geeigneten Anlage zugeführt werden. Maßnahmen zur Förderung der Gestaltung und Herstellung von Gütern, die während ihres gesamten Lebenszyklus eine effiziente Ressourcennutzung in vollem Umfang berücksichtigen und fördern, können von den Mitgliedstaaten gesetzlich festgelegt werden. Umfang und Inhalt der Anforderungen an die Abfallwirtschaftsplanung werden festgelegt. Die Abfallwirtschaftsplanung hat eine Darstellung der aktuellen Situation und der Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie Strategien zur Umsetzung der Ziele Abfallvermeidung und Entkopplung des Abfallaufkommens vom Wirtschaftswachstum zu enthalten. BAV Linz-Land 8 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 2.2 Abfallwirtschaftsgesetz 20023 Das Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes regelt die allgemeinen Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, gibt die Definition für Abfälle und das Abfallende vor, behandelt allgemeine Abfallvermeidungs- und –verwertungsmaßnahmen, regelt die allgemeinen Pflichten von Abfallbesitzern, macht Vorgaben für Abfallsammler und –behandler, für Sammel- und Verwertungssysteme, regelt Abfallbehandlungsanlagen und die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Den Gemeinden werden explizit genannte Aufgaben zur Sammlung von Problemstoffen und Elektro- und Elektronik-Altgeräten aufgetragen. Gemäß § 28 haben die Gemeinden (Gemeindeverbände) bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich, eine getrennte Sammlung von Problemstoffen durchzuführen oder durchführen zu lassen, sofern für deren Sammlung in der Gemeinde (im Verbandsbereich) nicht in anderer Weise Vorsorge getroffen ist. Gemäß § 28a haben die Gemeinden (Gemeindeverbände) eine Abgabestelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten und für Gerätealtbatterien und -akkumulatoren einzurichten. 2.3 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 Das Oö. AWG 2009 regelt in § 5 die Aufgaben der Gemeinden wie folgt: Sammlung der Hausabfälle Sammlung der Biotonnenabfälle Sammlung der Grünabfälle Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle Sammlung der sperrigen Abfälle Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben Dritter (Bezirksabfallverbände, andere Gemeinden, private Unternehmen) bedienen. Gemäß § 10 Oö. AWG 2009 hat die Gemeinde auch für die Behandlung der Biotonnen- und Grünabfälle zu sorgen, sofern diese Aufgabe nicht durch den Bezirksabfallverband übernommen wird. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl I 2002/102 idgF BAV Linz-Land 9 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm In § 14 Oö. AWG 2009 sind die Aufgaben der Bezirksabfallverbände und Städte mit eigenem Statut wie folgt definiert: "Pflichtaufgaben" gem. Abs. (1): Information über Abfallvermeidung und -verwertung Sammlung von Altstoffen in den Gemeinden, sofern nicht bundesrechtlich eingerichtete Sammel- und Verwertungssysteme zuständig sind Behandlung der Hausabfälle, biogenen Abfälle, sperrigen Abfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und sonstigen Abfälle Dokumentation der Abfalldaten und Weiterleitung an Land OÖ Information über Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Behandlung von Baurestmassen bei Abbruchvorhaben Aufgaben der Gemeinde gemäß § 5 besorgen, die dem BAV übertragen wurden Aktivitäten zur Abfallvermeidung setzen "Kann"-Aufgaben gem. Abs. (2): Der BAV kann nach Beschluss in der Verbandsversammlung mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden in seinem Verbandsbereich folgende Aufgaben übernehmen: Gemeindeübergreifende Sammlung von Hausabfällen, biogenen Abfällen, sperrigen Abfällen und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen Bezirksübergreifende Sammlung von Hausabfällen, biogenen Abfällen, sperrigen Abfällen und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen, sofern die betroffenen Verbände dies vereinbaren Gemeinsame Kalkulation für eine bezirksweise einheitliche Abfallgebühr Errichtung und Betrieb von Umladestationen Die Anforderungen an die regionalen Abfallwirtschaftsprogramme sind in § 20 Oö. AWG 2009 festgelegt. Gemäß Abs. (2) hat das regionale Abfallwirtschaftsprogramm jedenfalls zu enthalten: eine Beschreibung des regionalen Bedarfs an Behandlungsanlagen, ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Abfuhr der Altstoffe (z.B. Größe und Anzahl der Sammeleinrichtungen), ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Abfuhr der Hausabfälle, der sperrigen Abfälle, der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und der biogenen Abfälle, ein Konzept für die Organisation der Behandlung von biogenen Abfällen, ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Behandlung der Abfälle aus dem Bauwesen, alle gemeinde- und bezirksübergreifenden Vereinbarungen und Maßnahmen. BAV Linz-Land 10 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 2.4 Bundesabfallwirtschaftsplan4 Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998, 2001 und 2006 wurde der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 als fünfte Fortschreibung erarbeitet, mit der gleichzeitig über die bisher getroffenen Maßnahmen und deren Effizienz berichtet wird. Der BAWP dient dazu, die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des AWG 2002 zu unterstützen. Für bestimmte Bereiche wird im Sinne eines "objektivierten Gutachtens" der Stand der Technik beschrieben und sollen damit auch die Vollzugsbehörden unterstützt werden. Dies gilt im Besonderen auch für die Verbringung von Abfällen. 2.5 Landesabfallwirtschaftsplan5 Die Oö. Landesregierung hat im Dezember 1999 den Landesabfallwirtschaftsplan 1999, der mit Verordnung vom 1. Jänner 2000, LGBl. Nr. 104/1999, in Kraft trat, beschlossen. Am 7. Mai 2009 hat der Oö. Landtag das neue Oö. AWG 2009 beschlossen. In § 28 Abs. 6 Oö. AWG 2009 wurde normiert, dass der Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999 weiterhin als Landesabfallwirtschaftsplan im Sinne dieses Gesetzes gelte. Er sei jedoch binnen 2 Jahren ab Inkrafttreten dieses Landesgesetzes diesem anzupassen. Der Landesabfallwirtschaftsplan 2011 ist eine Aktualisierung und Fortschreibung des Oö. Abfallwirtschaftsplanes 1999. Dieser neue Oö. AWP 2011 dient dazu, die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Oö. AWG 2009 zu unterstützen. Die Evaluierung und Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplanes 1999 mit dem vorliegenden Landesabfallwirtschaftsplan 2011 erfolgte auf Grundlage der Abfalldaten für die Jahre 1999 bis 2009. In diesem Betrachtungszeitraum hat sich eine Vielzahl der gesetzlichen und fachlichen Grundlagen der Abfallwirtschaft geändert. Auf diese neuen Rahmenbedingungen wurde im Abfallwirtschaftsplan 2011 Bedacht genommen. 4 Bundesabfallwirtschaftsplan 2011, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 5 Oberösterreichischer Abfallwirtschaftsplan 2011 BAV Linz-Land 11 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm Für die Erstellung des regionalen Abfallwirtschaftsprogramms hat der Öo. Landesabfallwirtschaftsplan insofern Bedeutung, als das Programm gem. § 20 Oö. AWG 2009 auf diesen aufzubauen hat. 2.6 Reformprojekt Abfallverbände Das Reformprojekt ist im Anhang 2 "Rechtliche und fachliche Vorgaben" dargestellt. Die Mitgliedsgemeinden des BAV Linz-Land sind, was Fläche, Bevölkerungszahlen, Siedlungs- und Freiraumentwicklung (städtisch/ländlich) anbelangt, sehr unterschiedlich strukturiert. Vor einer Aufgabenübertragung an den BAV, die aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Gemeindeautonomie ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen kann, sind daher diese individuellen Gegebenheiten dahingehend zu evaluieren, ob eine Übertragung ökonomisch bzw. ökologisch Sinn ergibt. Mit Rücksicht auf diese Freiwilligkeit sind Organisationsschritte so zu gestalten, dass Aufgabenübertragungen auch wieder zurückgenommen werden können. Da Organisationsschritte nicht kurzfristig umkehrbar sind, gilt: Bei vorangehenden Evaluierungen ist mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen. Unnötiger Zeitdruck ist mit Rücksicht auf qualitätsvolle Lösungen zu vermeiden. 2.7 Beteiligungen, Verflechtungen Der BAV ist Partner im Netzwerk der Umweltprofis, der kommunalen Abfallwirtschaft in OÖ. Neben der rechtlichen Verflechtung über das Oö. AWG (Mitglied im Landesabfallverband), gibt es auch gesellschaftliche Verschränkungen, als Folge landesweit entwickelter Projekte. So hält der BAV über einen 1/18 Anteil an der BAV Holding GmbH die indirekte Beteiligung an der Oö. LAVU AG, dem operativen Logistikunternehmen für den ASZ Betrieb. Weiters hat sich der BAV seit 2001 an der gemeinsamen Beschaffung der Entsorgung für Rest- und Sperrabfälle über die Oö. BAV AbfallbehandlungsgmbH beteiligt und hält 8,26 % Anteil an dieser Gesellschaft. Dadurch kann der BAV schon jetzt die Entsorgungssicherheit im Bereich der Abfallbehandlung in Oberösterreich bis Ende des Jahres 2021 gewährleisten! BAV Linz-Land 12 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 2.8 Strukturdaten Der Bezirk Linz-Land liegt südlich der Landeshauptstadt Linz und erstreckt sich mit einer Fläche von 460,36 km2 vom Zentralraum bis an die niederösterreichische Landesgrenze. Von den 22 Gemeinden des Bezirkes sind 4 eine Stadtgemeinde. ABBILDUNG 2: BEZIRK LINZ-LAND, GEMEINDEN NACH ANZAHL DER EINWOHNERINNEN Die Bevölkerungszahlen sind in Tabelle 1 Strukturdaten des Bezirkes Linz-Land abgebildet. BAV Linz-Land 13 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3 Sammlung und Abfuhr der Abfälle 3.1 Hausabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle 3.1.1 Umsetzung Ist-Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung Die Sammlung der Hausabfälle erfolgt durch die Gemeinden bzw. in deren Auftrag. Die Städte Ansfelden, Enns, Leonding und Traun betreiben eine eigene Abfallabfuhr. Die restlichen Gemeinden haben für die Sammlung der Hausabfälle Unternehmen beauftragt. Derzeit gibt es keine gemeindeübergreifende Sammlung. Die überregionalen Transporte der Hausabfälle aus den Gemeinden Hargelsberg und Hofkirchen werden in einer bezirksübergreifenden Kooperation über die Umladestation Steyr abgewickelt. In der Tabelle 2 ist das Sammelsystem für Hausabfall dargestellt. Die bereits erwähnten strukturellen Unterschiede sind vor allem in der spezifischen Sammelmenge pro Einwohner und Jahr erkennbar: Im Jahr 2011 betrug der Bezirksdurchschnitt 134,7 kg pro Einwohner In ländlich strukturierten Gemeinden insbesondere mit hohem Biotonnen- anschlussgrad ist dieser Wert deutlich unter dem Bezirksdurchschnitt. In ländlich strukturierten Gemeinden mit niedrigem Biotonnenanschlussgrad liegt dieser Wert näher am Bezirksdurchschnitt. In städtisch strukturierten Gemeinden ist vor allem durch die Mitsammlung von haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen dieser Wert deutlich höher als der Bezirksdurchschnitt. 3.1.2 Planung bis 2019 Im Oö. AWG ist geregelt, dass die Gemeinden die Sammlung der Hausabfälle und der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle an den BAV übertragen können. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn Synergieeffekte, bessere Fahrzeugauslastungen, Tourenoptimierungen und damit letztlich Kosteneinsparungen erzielt werden können. Vor einer Aufgabenübertragung, die aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Gemeindeautonomie ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen kann, sind daher diese individuellen Gegebenheiten dahingehend zu evaluieren, ob eine Übertragung ökonomisch bzw. ökologisch Sinn ergibt. BAV Linz-Land 14 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.2 Sperrige Abfälle 3.2.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung Seit Juli 2006 gibt es das gemeindeübergreifende BAV System zur Sammlung von sperrigen Abfällen für die Gemeinden des Bezirkes (Traun seit 2013). Die Finanzierung erfolgt über den BAV. Bei der Weiterverrechnung an die Gemeinden erfolgt ein bezirksweiter Kostenausgleich. Die überregionalen Transporte der sperrigen Abfälle aus dem ASZ Kronstorf und aus dem Holsystem der Gemeinde Hofkirchen werden in einer bezirksübergreifenden Kooperation über die Umladestation Steyr abgewickelt. Die bestehenden Sammelsysteme für sperrige Abfälle werden in den folgenden Punkten näher beschrieben und in der Tabelle 3 (Sperrige Abfälle) zusammenfassend dargestellt. 3.2.1.1 Sammlung durch Hausabholung Die Abholung von sperrigen Abfällen wird grundsätzlich von den Gemeinden bzw. von durch die Gemeinden beauftragten Unternehmen durchgeführt. Sammlung und Mengen sind kosten- und mengenmäßig im BAV System integriert (Traun seit 2013). In 3 Gemeinden gibt es eine sogenannte Straßensammlung. In den restlichen Gemeinden wird eine Abholung nach Anmeldung angeboten. Die Angebote reichen von 1 x jährlich bis monatlich. 3.2.1.2 Zentrale Altstoffsammelstellen Den Haushalten stehen für die Abgabe von sperrigen Abfällen 9 Altstoffsammelzentren des Bezirkes zur Verfügung. Haushaltsübliche Mengen von sperrigen Abfällen werden von den Anliefernden ohne separate Gebühr übernommen. Über dieses Bringsystem werden bereits 76 % der Gesamtmenge erfasst. Die Mengen im BAV Sammelsystem zeigten in den ersten Jahren nach Einführung des BAV Systems steigende Tendenz, sind jedoch seit 2010 aufgrund von verschiedenen Optimierungsmaßnahmen in den ASZ wie z.B. getrennte Sammlung von Gipskarton, Holzzementplatten, Textilen Reststoffen, PVC-Fensterrahmen, ReVital Sammlung, einheitliche Annahmekriterien, verstärkter Aufsicht, sowie aufgrund von Öffentlichkeitsarbeit wieder rückläufig. Ein Teil dieser Maßnahmen basiert auf Erkenntnissen aus der 2009 durchgeführten Sperrabfallanalyse (Auszug auf der nächsten Seite). Im Jahr 2010 lag der Bezirk Linz-Land mit 22 kg/EW weit unter dem oö. Durchschnitt von 27 kg/EW. BAV Linz-Land 15 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm Sperrabfallanalyse 2009 Der Oö. Landesabfallverband hat die Fa. Pöyry Environment GmbH beauftragt, eine landesweite Sperrabfallanalyse durchzuführen. In Linz-Land wurden 5 ASZ für die Analysen ausgewählt. Das Ergebnis für den BAV Linz-Land ist nachfolgend beschrieben und in Abbildung 3 dargestellt (Auszug aus dem Abschlussbericht Pöyry, Sperrabfallanalyse 2009). Altstoffanteile: Die im Sperrabfall enthaltenen Altstoffanteile variieren zwischen 70,7% (ASZ Leonding Inputanalyse Okt. 2009) und 88,8% (ASZ Enns März 2009). Im Mittel liegt der Altstoffanteil bei 80%. Den größten Anteil der Altstoffe stellen hierbei Möbel aus Materialverbund mit 23%, gefolgt von Baurestmassen mit einem Anteil von 9,7%. Relevante Anteile von jeweils 6,6% wurden für nicht verschmutzte Textilien und harte Nicht- Verpackungskunststoffe ermittelt. Teppiche stellen einen Anteil von 5,9%, Rigips/Heraklit von 5,4%, Matratzen von 4,5% und weiche Nicht-Verpackungskunststoffe einen Anteil von 3,8%. Der hohe mittlere Anteil an Rigips/Heraklit ist auf die Ergebnisse aus den ASZ Kronstorf und ASZ Neuhofen (März 2009) zurückzuführen. Auffällig ist darüber hinaus der hohe Anteil an Nicht- Verpackungsmetallen von 4,3%. Große Differenzen zwischen den Ergebnissen der Analysen im März/April 2009 und Sept./Okt. 2009 liegen für Textilien (9,3% ↔ 3,9%), Rigips/Heraklit (8,6% ↔ 2,3%) und Nicht-Verpackungsmetalle vor (6,1% ↔ 2,5%). Problemstoffe: Der Anteil an Problemstoffen liegt im Mittel aller Untersuchungen aus Linz- Land bei 0,4%. Vergleichsweise hohe Problemstoffanteil von 0,9% bzw. 1.1% wurden in den Sperrabfall-Chargen des ASZ Enns und ASZ Neuhofen (Okt. 2009) ermittelt. Sonstiges < 38 x 38 cm: Sonstige hausabfallähnliche Sperrabfallanteile < 38 x 38 cm nehmen im Mittel einen Anteil von 5,1% ein. Dieser Feinanteil setzt sich nahezu ausschließlich aus thermisch verwertbaren Fraktionen zusammen. Sonstiges > 38 x 38 cm: Für sonstige Sperrabfallanteile > 38 x 38 cm wurde ein vergleichsweise hoher mittlerer Wert von 14,5% ermittelt. Dieses Ergebnis ist insbesondere auf die Sperrabfall Zusammensetzung des ASZ Leonding zurückzuführen, in der diese Fraktion einen Anteil von 26,4% einnimmt. Neben Koffern, Reisetaschen und Rucksäcken waren in dieser Charge große Anteile an Tapetenresten und Aktenordnern enthalten. Anteil Hausabfall: Der Anteil an Hausabfall im Sperrabfall des BAV Linz-Land variiert zwischen 27,6% (ASZ Kronstorf Okt. 2009) und 10% (ASZ Leonding Inputanalyse). Im gewichteten Mittel ist ein Anteil von 21,5% zu verzeichnen. BAV Linz-Land 16 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm Fazit BAV Linz-Land Den größten Sperrabfallanteil bilden Möbel aus Materialverbund (23%) und Baurestmassen (9,7%). Fraktionen, die für zusätzliche Verwertungsmaßnahmen in Frage kommen, sind Textilien und harte Nicht-Verpackungskunststoffe mit jeweils einem Anteil von 6,6%, Matratzen (4,5%), Teppiche (5,9%) und Rigips/Heraklit (5,4%). Auffällig ist darüber hinaus der hohe Anteil an Nicht-Verpackungsmetallen von 4,3%. Der Anteil an Hausabfall liegt bei 21,5% und somit um knapp 7 Prozentpunkte unter dem Oö. Mittelwert von 28,3 %. ABBILUNG 3: SPERRIGE ABFÄLLE - SORTIERANALYSE 2009 BAV Linz-Land 17 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.2.1.3 Abgabemöglichkeiten in den Gemeinden In den Gemeinden Allhaming und Hargelsberg wird 1 x pro Jahr über den BAV ein Abrollcontainer für 1-2 Tage aufgestellt. Bei der Kompostieranlage in Oftering besteht eine Abgabemöglichkeit für sperrige Abfälle von Anfang März bis Ende November. In Traun können die sperrigen Abfälle ganzjährig am Wirtschaftshof Traun abgegeben werden. 3.2.2 Planung bis 2019 Das bestehenden ASZ Traun ist derzeit für die Sammlung von sperrigen Abfällen zu klein. Ein Neubau ist in Planung und soll im Herbst 2013 fertig gestellt werden. Mit der Inbetriebnahme des neuen ASZ Traun werden dort auch sperrige Abfälle gesammelt und die im BAV System bewährten Optimierungsmaßnahmen (wie in Pkt. 3.2.1.2 beschrieben) durchgeführt. Weitere ASZ Neubauten werden im Kapitel 3.4 Altstoffe beschrieben. 3.3 Biogene Abfälle (Grünabfälle und Biotonnenabfälle) 3.3.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung Mit Stand 2012 ist in 21 Gemeinden des Bezirkes das System Biotonne eingeführt. Für die Bevölkerung der Gemeinde Hargelsberg gibt es eine Abgabemöglichkeit von Biotonnenabfällen bei der Kompostierungsanlage Kronstorf GesnbR. Der bezirksweite Anschlussgrad an die Biotonne liegt aktuell bei rund 70 % der Haushalte (Sollanschlussgrad lt. Land OÖ 85 %). Die Gemeinden organisieren und finanzieren die Abfuhr selbst. Behältergrößen variieren von 23 – 240 L. Ebenso ist die Gebührengestaltung unterschiedlich. In 12 Gemeinden wird keine eigene Gebühr für die Biotonne vorgeschrieben. Die bestehenden Sammelsysteme für Biotonnenabfälle und Grünabfälle werden in den folgenden Punkten näher beschrieben und in den Tabellen 4 und 5 zusammenfassend dargestellt. 3.3.1.1 Hausabholung In allen Gemeinden bis auf Hargelsberg gibt es bereits das Holsystem für Biotonnenabfälle. Dieses Sammelsystem wurde für nahezu alle Haushalte in der Stadtgemeinde Leonding im Herbst 2011 und in der Gemeinde Pasching im Frühjahr 2012 eingeführt und wird auch durch diese Gemeinden finanziert. In Gemeinden mit 120 – 240 L Behältern werden aufgrund des zur Verfügung stehenden Behältervolumens auch Grünabfälle mit der Biotonne erfasst. In 7 Gemeinden werden Grünabfälle gesondert abgeholt (teilweise gegen Gebühr). BAV Linz-Land 18 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.3.1.2 Zentrale Altstoffsammelstellen In den ASZ Asten und Kronstorf werden von der jeweiligen Standortgemeinde Grünabfälle gesammelt. 3.3.1.3 Sammlungen in Gemeinden (Biotonnenabfälle, Grünabfälle) Zur Sammlung von Grünabfällen stehen in Allhaming, Ansfelden, Asten, Eggendorf i. Trkrs., Hörsching, Kematen a. d. Krems, Leonding, Neuhofen a. d. Krems, Niederneukirchen, Pasching Piberbach, Pucking, St.Florian und Wilhering öffentlich zugängliche Sammelstellen zur Verfügung. 3.3.1.4 Annahme bei Kompostierungsanlagen/Übernahmestellen Bei sämtlichen Kompostieranlagen im Bezirk (ausgenommen die drei Anlagen in Neuhofen a. d. Krems) werden Grünabfälle direkt angenommen. Bei Anlagen, die von mehreren Gemeinden Grünabfälle übernehmen, werden die angelieferten Mengen getrennt je Gemeinde erfasst (Eintrag in Listen). 3.3.2 Planung bis 2019 Ein SOLL-IST Vergleich des Anschlussgrades an die Biotonne auf Gemeindeebene ist in Tabelle 4 dargestellt. Einige Gemeinden haben den SOLL-Wert lt. Land OÖ bereits erreicht bzw. sogar überschritten, einige liegen noch darunter. Das Erreichen der SOLL-Werte liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde. Fachliche Unterstützung durch den BAV kann von den Gemeinden abgerufen werden. Im Oö. AWG ist geregelt, dass die Gemeinden die Sammlung der Biotonnenabfälle und der Grünabfälle an den BAV übertragen können. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn Synergieeffekte, bessere Fahrzeugauslastungen, Tourenoptimierungen und damit letztlich Kosteneinsparungen erzielt werden können. Vor einer Aufgabenübertragung, die aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Gemeindeautonomie ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen kann, sind daher diese individuellen Gegebenheiten dahingehend zu evaluieren, ob eine Übertragung ökonomisch bzw. ökologisch Sinn ergibt. Bei zukünftigen ASZ Neubauten werden Grün- und Strauchschnittsammelplätze vorgesehen. BAV Linz-Land 19 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.4 Altstoffe 3.4.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung Die Sammlung von Altstoffen wird im Bezirk über den BAV, die Sammlung von Verpackungen über BAV, Altstoff Recycling Austria AG (ARA) und Austria Glas Recycling (AGR) im Rahmen der Umsetzung der Verpackungsverordnung (VVO) organisiert. Zur Sammlung von Altstoffen inkl. Verpackungen stehen 10 ASZ, dezentrale Sammeleinrichtungen wie Altglas- und Altpapierbehälter bei Sammelinseln, sowie haushaltsnahe Systeme (teilweise Altpapierbehälter, Gelber Sack und Gelbe Tonne) zur Verfügung. Einzelne Gemeinden organisieren zusätzliche Sammlungen für Altholz, Alteisen und Alttextilien. Die bestehenden Sammelsysteme für Altstoffe werden in den folgenden Punkten näher beschrieben und in den Tabellen 6 (Altpapier/Kartonagen), 7a (Verpackungsglas), 7b (Leichtverpackungen) und 8 (Altholz) zusammenfassend dargestellt. 3.4.1.1 Altpapier und Kartonagen Altpapier und Kartonagen werden in mehreren Systemen gesammelt: ASZ Sammlung: Altpapier in Deinking-Qualität und Kartonagen (Verpackungen) werden getrennt in den ASZ erfasst. Die Deinking Ware wird über die Oö. LAVU AG vermarktet. Die Kartonagensammlung wird über den BAV organisiert. Sammlung und Transport zur Verwertung werden im Rahmen der VVO von der ARA abgegolten. Gemischtes Altpapier: Gemischtes Altpapier inkl. Verpackungsanteil wird einerseits in dezentral aufgestellten Behältern (öffentliche Sammelstellen), andererseits in haushaltsnah aufgestellten Behältern (beim mehrgeschossigen Wohnbau) und weiters in Form einer Bündelsammlung (Traun) erfasst. Die rund 980 Behälterstandplätze werden von den Gemeinden bzw. den Liegenschaftseigentümern (z.B. Genossenschaften) zur Verfügung gestellt und betreut. Im Stadtteil Traun/Ödt gibt es seit Jänner 2012 für alle Liegenschaften die Altpapiertonne beim Haus. Die Dienstleistung Sammlung, Transport und Verwertung von gemischtem Altpapier wird regelmäßig ausgeschrieben. Der Verpackungsanteil ist in das Eigentum der ARA zu übertragen (kontrahierte Übernahmestellen). Anteilig werden Sammelkosten von der ARA abgegolten. Im Gegenzug dazu sind Erlöse vom BAV an die ARA abzuführen. BAV Linz-Land 20 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.4.1.2 Verpackungsglas (Weiß- und Buntglas) Auf rund 320 dezentralen Standplätzen sowie in 9 ASZ sind 730 Stk. Weiß- und Buntglasbehälter (Einkammer) sowie 70 lärmgedämmte Doppelkammerbehälter aufgestellt. Im ASZ Neuhofen a. d Krems stehen 2 x 10 m3 Mulden für die Sammlung von Verpackungsglas zur Verfügung. Für die Bereitstellung der Standplätze und Behälter gibt es von der AGR Systementgelte nach einem landesweit gültigen Einwohner-Mengen Aufteilungsschlüssel. Behälterentleerung, Transport und Verwertung werden im Rahmen der Umsetzung der VVO von der AGR organisiert und finanziert. 3.4.1.3 Leichtfraktion aus der Verpackungssammlung (Kunststoff- und Verbundstoffverpackungen, Keramikverpackungen, Metallverpackungen) In Linz-Land bilden Kunststoff-, Verbundstoff- und Metallverpackungen gemeinsam die sogenannte Leichtfraktion. Diese wird im Holsystem bei Kleinhausbauten mittels Gelbem Sack und beim mehrgeschossigen Wohnbau mittels Gelber Tonne erfasst. Die Gelben Säcke werden im 6 Wochen Intervall abgeholt. Die Gelben Tonnen werden alle 1 – 6 Wochen entleert. Rund 740.000 Stk. Gelbe Säcke werden jährlich durch den BAV angekauft und an die Haushalte verteilt bzw. an die Gemeinden ausgegeben. Dafür gibt es von der ARA Entgelte. Bereitstellung und Entleerung der Gelben Tonnen (rund 1.200 Stk.), Abholung der Gelben Säcke sowie Transport, Sortierung und Verwertung der gesamten Leichtfraktion organisiert die ARA im Rahmen der VVO. Alle Kunststoff- und Verbundstoffverpackungen werden darüber hinaus in den ASZ getrennt gesammelt. Hierfür gibt es gleichfalls Entgelte von der ARA. 3.4.1.4 Metallverpackungen (Eisenemballagen und –behälter, Aluminium und Aluminium Folien) Metallverpackungen werden, wie bereits erwähnt, gemeinsam mit Kunst- und Verbundstoffverpackungen über das System Gelber Sack und Gelbe Tonne erfasst. Weiters werden Metallverpackungen getrennt in den ASZ gesammelt. Auch hierfür gibt es Entgelte von der ARA. 3.4.1.5 Alttextilien Für Alttextilien und Schuhe kommunaler Herkunft gibt es mehrere Sammelschienen. Etwas mehr als die Hälfte der Gesamtmenge wird über die ASZ gesammelt, ca. 1% über die Oö. LAVU AG Sacksammlung und der Rest über Container der Volkshilfe und Container von privaten Sammlern. BAV Linz-Land 21 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.4.1.6 Alteisen Eisenschrott wird zu über 80 % in den ASZ gesammelt. Sammlung und Verwertung der in den ASZ gesammelten Mengen erfolgen über die Oö. LAVU AG. Der Rest entfällt in etwa zu gleichen Teilen auf Hausabholung und Gemeindesammlungen (Bringsystem) im Zuge der Sammlung sperriger Abfälle. Sammlung und Verwertung dieser Mengen organisieren die Gemeinden. 3.4.1.7 Altholz Seit Juli 2006 gibt es das gemeindeübergreifende BAV System zur Sammlung von Altholz für die Gemeinden des Bezirkes (Traun seit 2013). Die Sammlung von Altholz ist analog zur Sammlung von sperrigen Abfällen aufgebaut. Die Beschreibungen im Kapitel 3.2 gelten daher auch für die Altholzsammlung. 3.4.1.8 Silofolien Silofolien können in den ASZ abgegeben werden. Für eine eigene Sammelschiene ist der Bedarf nicht ausreichend. 3.4.1.9 Sonstige Altstoffe Alle weiteren Altstoffe können in den 10 ASZ des Bezirkes zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgegeben werden. Für Haushalte ist die Abgabe von Altstoffen kostenlos, ausgenommen sind PKW-Reifen mit und ohne Felgen. Für Betriebe ist die Abgabe von diversen Altstoffen kostenpflichtig. Ein gültiger Annahme- & Preislistenaushang ist in allen ASZ vorhanden. ASZ Betriebsführung und Personalbeistellung durch die Oö. LAVU AG sind vertraglich geregelt. Sammlung und Verwertung der Altstoffe werden im Wesentlichen von der Oö. LAVU AG organisiert. Die wesentlichsten ASZ Betriebsdaten, Mengen und Auswertungen sind in den Tabellen 10, 11 und 12 dargestellt. 3.4.2 Planung bis 2019 Grundsätzlich ist im Bezirk die Erfassung der Altstoffe und Verpackungen flächendeckend gegeben. Investitionsbedarf gibt es vor allem noch bei einigen ASZ. BAV Linz-Land 22 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm ASZ: Die ASZ Enns, Hörsching, Kronstorf und Leonding wurden in den letzten 10 Jahren neu gebaut bzw. adaptiert und decken den regionalen Bedarf. Der Neubau ASZ Traun wird 2013 realisiert. Das bestehende ASZ Traun wird anschließend aufgelassen. Durch den zentralen Standort an der B1 wird das neue ASZ Traun auch für Teile von Hörsching, Pasching und Leonding leicht erreichbar. Der Neubau des gemeinsamen ASZ Asten/St. Florian ist auf einem Grundstück im Gemeindegebiet Asten vorgesehen. Mit der Inbetriebnahme des gemeinsamen ASZ Asten/St. Florian im Herbst 2013 werden die bestehenden ASZ Asten und St. Florian geschlossen. Weitere geplante Vorhaben sind der Neubau ASZ Ansfelden, der Neubau ASZ Neuhofen/Krems und der Neubau eines bezirksübergreifenden ASZ Alkoven/Wilhering. Altpapier: 2012 wurde im Trauner Stadtteil Ödt die Bündel- auf Behältersammlung umgestellt. 2013 soll auch in den restlichen Trauner Stadtteilen die Bündel- auf Behältersammlung umgestellt werden. Die Einführung der flächendeckenden Altpapier-Hausabholung im Bezirk wird angestrebt. Diese kann aber nur in Abstimmung mit den Gemeinden erfolgen. Verpackungsglas: Bei neuen Standplätzen bzw. beim Austausch von ausgedienten nicht lärmgedämmten Behältern werden zukünftig nur mehr lärmgedämmte Behälter eingesetzt. Gelber Sack/Gelbe Tonne Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verpackungssammlungen sollen demnächst novelliert werden. Entsprechend den vorliegenden Entwürfen wird das Sammelsystem Gelber Sack und Gelbe Tonne weiterbestehen. Gelber Sack und Gelbe Tonne haben sich seit ihrer Einführung (1993 bis 1994) bestens bewährt. Der BAV wird sich entsprechend seine Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die von der Bevölkerung bestens akzeptierten Systeme erhalten bleiben. 3.5 Abfälle aus dem Bauwesen 3.5.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung 2003 wurde vom BAV eine bezirksweite Sammlung für mineralischen Bauschutt (Kleinmengen) eingeführt. BAV Linz-Land 23 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm Die Dienstleistung Entsorgung Baurestmassen inkl. Behälter und Transport wird vom BAV regelmäßig ausgeschrieben und an ein befugtes Unternehmen vergeben. In diese kommunale Sammelschiene kann rein mineralischer Bauschutt in Kleinmengen bis zu 0,5 m3 pro Anlieferung kostenlos eingebracht werden. Größere Mengen werden nicht angenommen. Sie müssen vom Abfallbesitzer auf eigene Rechnung direkt an befugte Unternehmen übergeben werden. Für Direktanlieferungen von größeren Mengen stehen im Bezirk die Neuhofner Baustoffentsorgung GmbH (Bodenaushub- und eine Baurestmassendeponie in Neuhofen a.d. Krems) und die Kienberger Johann GmbH (Bodenaushubdeponie und Baurestmassenaufbereitungsanlage in Hörsching) zur Verfügung. Die Sammelmengen haben sich seit Einführung der bezirksweiten Sammlung von 3.653 t im Jahr 2003 auf 8.048 t im Jahr 2011 mehr als verdoppelt. Die Bauschuttsammlung des BAV wird in den folgenden Punkten näher beschrieben und in der Tabelle 9 zusammenfassend dargestellt. 3.5.1.1 Getrennte Erfassung von Abfällen aus dem Bauwesen im Altstoffsammelzentrum Im bezirksweiten System stehen in allen 10 ASZ 7 m3 Behälter zur Sammlung von sortenreinem mineralischem Bauschutt zur Verfügung. Die wesentlichsten ASZ Betriebsdaten, Mengen und Auswertungen sind in den Tabellen 10, 11 und 12 dargestellt. 3.5.1.2 Getrennte Erfassung von Abfällen aus dem Bauwesen über andere Sammelstellen Weiters stehen im bezirksweiten System auf Wunsch der Gemeinden für die Sammlung von mineralischem Bauschutt Behälter bei den Bauhöfen der Gemeinden Ansfelden, Eggendorf i. Trkrs., Hofkirchen i. Trkrs., Niederneukirchen, Pucking, St. Marien und Traun ganzjährig, bei der Kompostieranlage Oftering von Anfang März bis Ende November und in der Gemeinde Hargelsberg einen Tag pro Jahr zur Verfügung. BAV Linz-Land 24 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.5.1.3 Getrennte Erfassung von nicht mineralischen Baurestmassen Bei Sichtkontrollen in den ASZ fiel auf, dass immer wieder Baurestmassen wie Gipskarton und Holzzementplatten (Baumix) in den sperrigen Abfällen enthalten waren. 2009 wurde daraufhin eine Probesammlung mittels 10 m3 Mulden im ASZ Leonding gestartet. Im ASZ Enns gab es zu diesem Zeitpunkt bereits eine Baumixsammlung durch die Gemeinde. Bei der Sperrabfallanalyse 2009 wurde besonderes Augenmerk auf die Feststellung des Anteils von Baumix gelegt. Analyseergebnis: In den ASZ Enns und Leonding, wo Baumix bereits getrennt erfasst wurde 0%, in den ASZ Hörsching, Kronstorf und Neuhofen bis zu 18%. Da die Entsorgung von Baumix wesentlich kostengünstiger ist, als die von sperrigen Abfällen, wurde die Baumixsammlung auf die ASZ Hörsching, Neuhofen und Wilhering ausgedehnt. Die Ennser Gemeindesammlung wurde vom BAV übernommen. Aus Platzgründen ist das Aufstellen von Mulden in den restlichen ASZ derzeit nicht möglich. Ergänzend zur Baumixsammlung in Mulden wurde daher die LAVU mit der Sammlung von reinem Gipskarton in A-Behältern in den restlichen ASZ beauftragt. 3.5.2 Planung bis 2019 Die Sammlung von mineralischem Bauschutt in Kleinmengen ist flächendeckend organisiert. Die Baumixsammlung wird auf ASZ Neubauten ausgeweitet. Sonstige Dämmstoffe wie z.B. Mineralwolle und EPS-Styropor mit Anhaftungen werden in Kleinmengen (max. 0,5 m3) mit den sperrigen Abfällen angenommen. Größere Mengen sind gewerblich zu entsorgen. 3.6 Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte 3.6.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung Diese Stoffgruppen werden entsprechend den Vorgaben des AWG 2002, der Abfallbehandlungspflichtenverordnung und der Elektroaltgeräte-Verordnung getrennt erfasst und der Wiederverwendung, dem Recycling oder einer geordneten Beseitigung zugeführt. 3.6.1.1 Zentrale Altstoffsammelstellen Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden in allen 10 ASZ gesammelt. Eine getrennte Erfassung von Asbestzement (Eternit) wurde 2007 erforderlich, da Asbestzement (Eternit) aufgrund abfallrechtlicher Bestimmung seither gefährlicher Abfall ist. In den ASZ wird Asbestzement (Eternit) hauptsächlich in Deckelmulden bzw. auch in sogenannten Big Bags gesammelt. Die wesentlichsten ASZ Betriebsdaten, Mengen und Auswertungen sind in den Tabellen 10, 11 und 12 dargestellt. BAV Linz-Land 25 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm 3.6.1.2 Sammlungen in den Gemeinden Mit der Sammlung der Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte in allen ASZ erfüllt der BAV diese Aufgaben für die Gemeinden. Eine Gemeindesammlung ist nicht mehr notwendig. 3.6.2 Planung bis 2019 Die flächendecke Erfassung der Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist mit der Sammlung in den ASZ gegeben. 4 Behandlung der Abfälle 4.1 Behandlungsanlagen für Hausabfälle, haushaltsähnliche Gewerbeabfälle und sperrige Abfälle 4.1.1 Allgemeines Um die (Vor)Behandlungsvorschriften gemäß der DeponieVO (erstmalig 2004) zu erfüllen, hat der BAV seine Rest- und Sperrabfälle per Syndikatsvertrag seit 2001 in die Oö. BAV AbfallbehandlungsgmbH (kurz BAVA) eingebracht. Aus dem bezirksübergreifenden Vergabeverfahren ging die "Oö. Abfall-Lösung" mit den Behandlungsanlagen in Linz (MBA) und Wels (MVA) hervor. Über die langfristigen Verträge der BAVA ist damit die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle bereits bis Ende 2021 gesichert. Im Rahmen eines Clearingvertrages aller Gesellschafter der BAVA ist auch ein landesweiter Ausgleich aller überregionalen Transportkosten vereinbart worden. 4.1.2 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung Die Behandlung der Hausabfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und sperrigen Abfälle erfolgt in der Reststoffaufbereitungsanlage der Linz AG und in der Abfallverbrennungsanlage der AVE in Wels. Die Zuordnung der Mengen erfolgt durch die Anlagenbetreiber im Einvernehmen mit der Oö. BAVA. Die derzeitige Mengenzuordnung ist in den Tabellen 2 und 3 dargestellt. BAV Linz-Land 26 Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
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