Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste - Douglas Parkverwaltung KG & Golfclub Schloss Langenstein e.V.

Die Seite wird erstellt Niels-Arne Janssen
 
WEITER LESEN
Douglas Parkverwaltung KG &
Golfclub Schloss Langenstein e.V.

Richtlinien zum Schutz der
Gesundheit (Covid-19) für
Mitglieder und Gäste
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2021

                          Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung …………………………………….…………………………………………………..……... 2

B. Allgemeines ………..………………….……………………………………………………………….. 3

C. Golfplätze – Meisterschaftsplatz und 9-Loch Kurzplatz …………………………………. 3

D. Carts …………………………………………………………………………………………………...….. 4

E. Übungseinrichtungen ………..……………………………………………………..…………...... 4

F. Pro-Stunden und Trainings …..……………………………………………………………..….. 4

G. Gastronomie/Halfway House ………………………………………………………………….. 4

H. Pro-Shop ……………………………………………………………………………………………….... 5

I. Turniere und Damen-/Lavegostage ………………………………………………………….5

J. Garderoben …………………………………………………………………………………………….. 5

K. Folge bei Verstößen ..………………………………………………………………………………. 5

                                     1
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2021

A. Einleitung

                            Sehr geehrte Damen und Herren,
                                    liebe Mitglieder,
                                       liebe Gäste,

der Golfsport in Baden-Württemberg darf, seit den Lockerungsmaßnahmen nach dem
ersten Lockdown des vergangenen Jahres, im Freien -kontaktfrei- auch weiterhin
betrieben werden.

Seitdem wird seitens der Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Covid-19 in
regelmäßigen Abständen an die jeweiligen Entwicklungen angepasst.

Auch der Golfsport ist dazu verpflichtet, entsprechende Richtlinien festzulegen, um deren
strikte Einhaltung wir Sie, im Interesse Ihrer eigenen und der Gesundheit aller Mitspieler
sowie der Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, bitten möchten.

Die Douglas Parkverwaltung KG und der Golfclub Schloss Langenstein e.V. haben, unter
Berücksichtigung der von den Verbänden vorgeschlagenen Leitlinien und der uns
vorgegebenen Einschränkungen seitens der Landesregierung Baden-Württemberg, einen
Maßnahmenkatalog erstellt. In Anbetracht der Tatsache, dass bei Missachtung der
einzelnen Hygienebestimmungen eine erneute und sofortige Schließung der Golfanlage
seitens der Behörden erfolgen kann, bitten wir Sie, liebe Mitglieder und Gäste,
insbesondere auch in Ihrem eigenen Interesse, unsere Richtlinien vollends und
uneingeschränkt zu befolgen. Die Douglas Parkverwaltung KG sowie der Vorstand des
Golfclub Schloss Langenstein e.V. werden bei Zuwiderhandlung streng verfahren und mit
einer Platzsperre von 4 Wochen ahnden.

Unser Ziel ist es, möglichst schnell wieder zu einem normalen Betrieb zurückzukehren.
Anpassungen und Erleichterungen der Richtlinien werden wir zeitnah im Rahmen des
Möglichen umsetzen. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.

Schloss Langenstein, den 08.06.2021

Colin Piltner
-Clubmanager-

                                             2
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2021

B. Allgemeines

   •   Das Betreten der Anlage ist nur Mitgliedern, Inhabern eines Jahres-Greenfees und
       Gästen gestattet, die
        o über eine Startzeit verfügen (also Spieler, die vorab namentlich im Buchungssystem
            erfasst wurden) oder
        o eine Pro-Stunde gebucht haben oder
        o die Gastronomie bzw. den Pro-Shop besuchen möchten.
   •   Eine Begleitung auf der Golfrunde, das Zuschauen beim Training oder das Verweilen auf
       dem Gelände sind nicht gestattet. Begleitpersonen, die andere Personen zur Runde/zur
       Pro-Stunde/ zum Training bringen oder abholen, müssen im/am Auto verbleiben oder das
       Gelände wieder verlassen.
   •   Jeder Spieler darf frühestens 30 Minuten vor seiner Startzeit/seiner Pro-Stunde/ seiner
       Trainingszeit die Anlage betreten (ausgenommen bei Besuch der Gastronomie/Pro-Shop).
   •   Nach dem Ende der Runde/der Pro-Stunde/ der Trainingszeit muss die Anlage innerhalb
       von 30 Minuten verlassen werden (ausgenommen bei Besuch der Gastronomie/
       Pro-Shop).
   •   Im Clubhaus, in den Blitz- und Wetterschutzhütten und in den Caddyhallen ist das Tragen
       einer medizinischen Maske oder FFP2-/KN95-/N-95 Maske verpflichtend. Das Betreten
       der Caddyhallen ist nur zum Abholen und Wegbringen der Golfausrüstung gestattet.
   •   Während des gesamten Aufenthalts auf der Anlage ist zu gewährleisten, dass ein Abstand
       von zwei Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten wird.
   •   Führen Sie zu jeder Zeit ein eigenes Desinfektionsmittel, sowie mindestens einen Mund-
       Nasen-Schutz mit sich.
   •   In der Toilette an der Rückseite des Clubhauses darf sich max. 1 Person aufhalten.

C. Golfplätze – Meisterschaftsplatz und 9-Loch Kurzplatz

   •   Das Spielen ist ausschließlich nach vorheriger Startzeitenbuchung möglich.
   •   Die Buchung von Startzeiten ist 14 Tage im Voraus möglich.
   •   Es sind 4er Flights ohne Einschränkungen möglich.
   •   Es darf ausschließlich von Tee 1 gestartet werden. Ein Start an Tee 10 ist untersagt.
   •   Das Startzeitenintervall beträgt die auch sonst üblichen 10 Minuten.
   •   Die Reservierung von Startzeiten kann über die PC Caddie Online-Buchung (auf unserer
       Internetseite oder per App) oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten, telefonisch im
       Sekretariat erfolgen.
   •   Jedes Mitglied darf unbegrenzt viele Startzeiten für die jeweilige Woche buchen.
   •   Jahresgreenfee Inhaber unseres Partnerclubs Konstanz dürfen unbegrenzt viele
       Startzeiten für die jeweilige Woche buchen.
   •   Gäste dürfen werktags max. drei und am Wochenende max. eine Startzeit für die
       jeweilige Woche buchen.

                                               3
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2021

D. Carts/Leihartikel

   •   Die Nutzung von Carts ist gestattet. Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im
       Cart gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-
       /N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.

E. Übungseinrichtungen

   •   Die Club Driving-Range an Tee 1 sowie die Center Range sind täglich geöffnet.
   •   Zwischen den Spielern muss ein Abstand von min. zwei Metern eingehalten werden.
       Die Trainingszeit für das lange Spiel ist bei voller Belegung auf 30 Minuten begrenzt.
       Danach muss der Platz für nachkommende Spieler frei gemacht werden.
       Sollten Abschlagsplätze frei sein, darf länger als 30 Minuten gespielt werden.
   •   Das Putting Grün ist für maximal 6 Personen gleichzeitig bespielbar.
   •   Das Pitching Grün ist für maximal 2 Personen gleichzeitig bespielbar.
   •   Jeder Spieler, der sich auf der Driving-Range aufgehalten hat, muss sich im Anschluss in
       der Anwesenheitsliste bei der Korbrückabe-Station eintragen.
   •   Gästen ist es ausschließlich mit einer vorherigen Startzeitenbuchung auf dem
       Meisterschaftsplatz erlaubt, die Club Driving-Range zu nutzen.

F. Pro-Stunden und Trainings

   •   Pro-Stunden können gebucht werden.
   •   Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist der ausrichtende Golflehrer die
       verantwortliche Person, die für die Einhaltung der von der Douglas Parkverwaltung KG
       und des Golfclub Schloss Langenstein e.V. aufgestellten Rahmenbedingen und
       Regelungen verantwortlich ist. In dieser Eigenschaft hat er die Namen aller
       Trainingsteilnehmer zu dokumentieren.

G. Gastronomie/Halfway House

Das Restaurant Toscana, wie auch Sammy's Halfway House, dürfen zwischen 06:00 Uhr und
01:00 Uhr (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten) den Innen- und Außenbereich öffnen.

Es besteht ein gesetzlich angeordneter Impf-, Genesenen- oder Schnelltestnachweis für den
Innenbereich! Für den Außenbereich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen-
oder Schnelltestnachweis.

   •   Als geimpft gelten diejenigen, deren zweite Impfung min. 14 Tage zurückliegt.
   •   Als genesen gelten diejenigen, deren positives PCR-Testergebnis min. 28 Tage zurückliegt
       -jedoch nicht älter als 6 Monate- und keinerlei Symptome aufzeigen.
   •   Ein bescheinigter, negativer Schnell- resp. Selbsttest kann bei ausgewiesenen Testcentern
       oder -nach Voranmeldung- im Clubsekretariat erfolgen.
   •   Es besteht Maskenpflicht auf dem Weg zu dem vom Personal zugewiesenen Tisch.
       Diese gilt auch dann, wenn Sie sich vom Tisch entfernen z.B.: Toilettengang.
   •   Des Weiteren gilt die Pflicht, Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu
       erheben.

                                                4
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2021

H. Pro-Shop

   •   Für den Pro-Shop gelten die entsprechenden Verordnungen für den Einzelhandel.

I. Turniere, vorgabenwirksame Runden (RPR) und Damen-/Lavegostage

   •   Turniere dürfen unter Einhaltung des geltenden Nutzungs- und Hygienekonzeptes
       (Richtlinien zum Schutz der Gesundheit für Mitglieder und Gäste) ausgetragen werden.
       Weitere Details und Besonderheiten hierzu entnehmen Sie bitte den
       Turnierausschreibungen.
   •   Für die Teilnehmer der Lavegos (Dienstagvormittag) sind an den jeweiligen Spieltagen
       Zeitfenster zur Startzeiten-Buchung reserviert und nur durch diesen Personenkreis
       buchbar.

J. Garderoben

   •   Die Garderoben und Duschen sind geöffnet.
   •   Es dürfen sich maximal 6 Personen gleichzeitig in den Garderoben aufhalten.
   •   Benutzte Handtücher müssen in den Wäschekorb entsorgt werden.
   •   Zu jeder Zeit muss ein Abstand von min. zwei Metern zu sämtlichen anwesenden
       Personen eingehalten werden.

K. Folge bei Verstößen

   •   Die Starter/Marshals sowie alle Mitarbeiter der Douglas Parkverwaltung KG und des
       Golfclub Schloss Langenstein e.V. sind ausdrücklich ermächtigt, Anweisungen zu erteilen
       und -falls notwendig- Personalien festzustellen und dem Clubmanager zu melden. Bitte
       achten Sie auch gegenseitig darauf, dass ein solcher Vorfall nicht eintritt.
   •   Um nicht durch Nachlässigkeit einzelner Golfspieler Gefahr zu laufen, dass der gesamte
       Golfbetrieb auf behördliche Anordnung wieder geschlossen wird, werden Verstöße
       gegen die Verhaltensrichtlinien konsequent mit einer Platzsperre von 4 Wochen
       geahndet. Rechtsgrundlage ist Ziffer 4 der Hausordnung der Douglas Parkverwaltung KG
       und des Golfclub Schloss Langenstein e.V..

                                                                         Stand: 08.06.2021

                                               5
Sie können auch lesen