Risiken der Landwirtschaft - ein Fachvortrag der MMAgrar - der Spezialist für Agrarier
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Wir begrüßen Sie herzlich zu unserer digitalen Kundenveranstaltung! Exklusive digitale Kundenveranstaltung für Agrarkunden Risiken der Landwirtschaft 22. März 2021 ab 13.30 Uhr – ein Fachvortrag der MMAgrar - der Spezialist für Agrarier
Ihre Referenten Hr. Andreas Bömer-Schulte Landwirtschaftliches Studium an der Fachhochschule Weihenstephan-Triesdorf Abteilung Triesdorf ( Bachelor of Science Agrarwirtschaft) seit 2014 für die MMAgrar als Vertriebsaußendienst tätig selbst aktiver Landwirt Fr. Carmen Bär Leiterin Sachversicherung der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG Geschäftsstelle Regensburg
Endlich Klimawandel? Wenn der „Wettermotor“ höher dreht und ganze Ernten zerstört Die neue Normalität Klimawandel wahrnehmen Nabburg, 22. März 2021
# Sommer- & Hitzetage HITZESTRESS Temperaturlevel DÜRRE SCHWERE HAGELEREIGNISSE, Warm-feuchte Wetterlagen STURM, STARKREGEN WM ohne Holland MEERESSPIEGEL
Hagel – Was kann passieren? Wein Obst & Gemüse Getreide Stärkste Hagelereignisse ~ 480 Mio. € 2020: geschädigte VSU (MMA) 26.-01.07. BB, BY, BW, ST, NI, RP
Hagel – Was kann passieren? Wein Obst & Gemüse Getreide Hagel ist ein fester Schadenszenario: Witterungsniederschlag in Form - geknickte Stängel von Eiskörnern. - abgeschlagene Ähren - ausgeschlagene Körner
Hagel – Was kann passieren? Wein Beispiel Schadenberechnung: VSU gesamt: 20 ha x 1.800 €/ha = Obst & Gemüse Bruttoschaden: 36.000 € x 65% = Selbstbehalt: 23.400 € x 10% = Getreide 36.000 € 23.400 € 2.340 € Auszahlung: Ausgangssituation: 23.400 € - 2.340 € = 21.060 € - Weizenfelder: 20 ha - Schadenquote: 65 % - VSU: 1.800 €/ha
Frost – Was kann passieren? HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE ABSICHERUNG: Wein • Raps Der Klimawandel führt zu milderen und kürzeren Wintern in Deutschland. Pflanzen beginnen früher mit dem Wachstum. • „Frühjahrstrockenheit“, der verfrühte Vegetationsbeginn und Spätfrost in Kombination führen zu schweren historischen Frostereignissen Getreide in 2020. • Trotz des Klimawandels gibt es die „Eisheiligen“→ Frühling beginnt eher, Frostnächte bzw. die Zeitpunkte bleiben aber trotzdem relativ stabil. • Starke Frostereignisse können bis zum Spätfrost in 2020: Totalausfall der Ernte führen. 01./02.04. 14./15.04. 11./12.05
Frost – Was kann passieren? Frost Wein Raps Getreide Starkfrost gilt als versichert, wenn durch die Einwirkung von Temperaturen von unter 0 Grad C und bei gleichzeitigem Auftreten eindeutiger Starkfrostsymptome an den Pflanzen diese geschädigt werden.
Sturm – Was kann passieren? Wein Raps Getreide
Starkregen – Was kann passieren? Wein Raps Getreide
HAGEL-SCHADEN BEI WEIN © Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
HAGEL-SCHADEN BEI RÜBEN © Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
STURM-SCHADEN BEI MAIS © Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
STURM-SCHADEN BEI HOPFEN © Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
FROST-SCHADEN BEI WEIN © Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
FROST-SCHADEN BEI WINTERGERSTE © Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
STARKREGEN-SCHADEN BEI KARTOFFELN © Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
STARKREGEN-SCHADEN BEI ZUCKERRÜBEN © Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
UNSERE GESCHÄFTSFELDER Sonderkulturen Gemüse Sonderkulturen Wein Gerüstanlagen & Ackerbau und Obst und Hopfen Folientunnel PFLANZE Tier-Ertragsschaden Tier-Ertragsschaden Tier-Ertragsschaden Rind Tier-Leben Rind Tier-Leben Pferd Schwein Geflügel TIER Quarantäneschädlinge Biogas Wald Baumschulen & Gärtnerei WEITERE GESCHÄFTSFELDER © Münchener & Magdeburger Agrar AG
Unser Angebot– einfach, sicher und gut kalkulierbar UNSERE VORTEILE Einfach gut, sicher und kalkulierbar Feste Hagelprämie – auch nach Schaden Keine Nachschusspflicht Flexible und bedarfsgerechte Selbstbehaltsregelungen Laufzeitrabatte Online-Anbauverzeichnis
Trockenheit – Was kann passieren? HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE ABSICHERUNG: 31. März 2018 April 2020 1.April 2019 01. April 21. Oktober 2020 2020 ▪ Trockenheitsschäden sind kaum eindeutig zu identifizieren und stellen in der Regel ein Kumulrisiko dar. ▪ Im Gegensatz zu den anderen Gefahren ist das Schadenereignis nicht an einem Tag identifizierbar, sondern erst über einen langen Zeitraum. ▪ Pflanzenbauliche Maßnahmen können den Schaden durchaus mindern. ▪ Das Parametrische Modell ist eine gute Möglichkeit für die Absicherung. Quelle: Dürremonitor, Helmholtz Zentrum für Umweltforschung https://www.ufz.de
TROCKENHEIT 2020? DIE DRITTE DÜRRE IN FOLGE…. https://www.br.de/nachrichten/bayern/jeder-tropfen-zaehlt-duerre-in-unterfranken,S9kZhNW https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duerre-in-duisburg-landwirte-klagen-ueber-ernteausfall-und- corona-krise_aid-52942965 https://www.heise.de/tp/features/Duerre-Sommer-mit-Ernteeinbussen-4880403.html Existenzbedrohende Wettereignisse werden zur neuen Normalität.
Trockenheitsversicherung – wie funktioniert‘s? WIE FUNKTIONIERT‘S? ▪ Die pauschale Versicherungslösung ist ein Zusatzbaustein zur Hagelversicherung. ▪ Je nach angebauter Kultur ist ein Haftungszeitraum festgelegt. ▪ Unabhängige Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) messen die Menge des Niederschlags innerhalb dieses Zeitraums. ▪ Zwei Varianten: pauschale Auszahlung von 30% oder 50% Ihrer Versicherungssumme. ▪ Unterschreitet die Niederschlagssumme diese Grenze, leisten wir pauschal. Das heißt: der Kunde erhält das Geld ohne Schadenmeldung. Eine Schadenbegutachtung auf dem Feld findet nicht statt.
Schadenregulierung – wie funktioniert‘s?
Afrikanische Schweine Pest
… in Deutschland angekommen
ERNTEVERBOT BEI AFRIKANISCHER SCHWEINEPEST Was kann passieren, wenn die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbestand ausbricht? HAUSSCHWEINBESTAND WILDSCHWEINBESTAND MASSNAHMEN: ▪ Ernteverbot zur Vermeidung einer Auswanderung ▪ Umzäunung ▪ Jagdruhe © Münchener & Magdeburger Agrar AG 30
UNSERE LÖSUNG: PAUSCHALE ERNTEVERBOTSVERSICHERUNG EXISTENZRISIKO FÜR DIE LANDWIRTE IM GEFÄHRDUNGSBEZIRK: ▪ hohe finanzielle Einbußen bis hin zum Totalausfall für den Landwirt im Gefährdungsbezirk ▪ Länderentschädigungen sind vorgesehen, die genauen Regelungen stehen aber noch nicht fest und werden voraussichtlich eine „Versorgungslücke“ hinterlassen Versicherte Gefahr: Behördliche Anordnung der Beschränkung oder Verbot der Nutzung versicherter landwirtschaftlicher Flächen aufgrund von ASP Minimierung der finanziellen Einbußen: Keine Absicherung des gesamten Ertrages, aber Schließung einer entstehenden Versorgungslücke Pauschale Leistung für 12 bzw. 20 Wochen Schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung, unabhängig von der staatlichen Entschädigung Staatliche Leistungen werden unsererseits nicht gegengerechnet. Voraussetzungen: Pflanzenversicherungsvertrag bei MMA für die entsprechenden Anbauflächen © Münchener & Magdeburger Agrar AG 31
UNSERE VERSICHERUNGSLÖSUNGEN IM BEREICH TIER, BIOGAS & AGRIBUSINESS © Münchener & Magdeburger Agrar AG
ABSICHERUNG GEGEN TIER- ERTRAGSSCHADEN WARUM IST EINE ABSICHERUNG SO WICHTIG? ▪ Durch den globalen Warenverkehr und den internationalen Handel steigt das Krankheits- und Seuchenrisiko für tierhaltende Betriebe. ▪ Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können schnell zu hohen finanziellen Verlusten fuhren. ▪ Egal, ob der Betrieb direkt betroffen ist oder in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet liegt – die Existenz der Landwirte kann schnell auf dem Spiel stehen! ▪ Deshalb ist es enorm wichtig, den Betrieb vor wirtschaftlichen Einbußen durch Seuchenzuge und Krankheiten im Tierbestand zu schützen. © Münchener & Magdeburger Agrar AG 33
LEISTUNGEN DER TIER- ERTRAGSSCHADENVERSICHERUNG SCHWEINEPRODUKTION RINDERHALTUNG UND GEFLÜGELPRODUKTION MILCHPRODUKTION VERSICHERTE Anzeigepflichtige Tierseuchen, z. B. Europäische Anzeigepflichtige Tierseuchen, z. B. Maul- und Zahlreiche Gefahren können – je nach Schweinepest (ESP), Afrikanische Schweinepest Klauenseuche (MKS), Bovine Herpesvirus 1 Produktionsverfahren – abgesichert werden: GEFAHREN: (ASP), Maul- und Klauenseuche (MKS), (BHV-1), Tuberkulose (TBC), Anzeigepflichtige Seuchen, übertragbare Aujeszkysche Krankheit (AK), alle übertragbaren Blauzungenkrankheit (BT), übertragbare Krankheiten, Unfalltod im Tierbestand, Tierkrankheiten, Unfalltod im Tierbestand, Krankheiten, Unfall, Diebstahl, Kontamination Kontamination durch Schadstoffe, verschiedene Diebstahl und Kontamination durch definierte und Milchschaden – je nach Salmonellose-Typen, Botulismus, Tod infolge Schadstoffe – je nach Versicherungspaket. Versicherungspaket. von Federpicken sowie Kannibalismus. Grundbaustein ist dabei immer die Gefahr „anzeigepflichtige Seuchen“. VERSICHERT Tierverluste, Verminderung der tierischen Produktionsleistung, Wertminderung der tierischen Erzeugnisse, Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverbote, Verkaufsbeschränkungen und Mehrkosten, die durch den Schadenfall entstehen. SIND: DECKUNGS- Abhangig vom gewählten Versicherungspaket Im Schadenfall wird der tatsachlich entstandene Entschädigt werden die Deckungsbeitrags- werden im Schadenfall die im Angebot Deckungsbeitragsverlust entschädigt. verluste, die durch eine versicherte Gefahr UMFANG: errechneten pauschalen Werte oder der innerhalb von 12 Monaten entstanden sind. tatsachlich entstandene Deckungsbeitragsverlust entschädigt. © Münchener & Magdeburger Agrar AG 34
TIERSEUCHEN – WER ZAHLT? © Münchener & Magdeburger Agrar AG 35
ERTRAGSSCHADENVERSICHERUNG FÜR DIE MILCHPRODUKTION © Münchener & Magdeburger Agrar AG 36
UNSERE VERSICHERUNGSLÖSUNGEN PFERD Produkte der MMAgrar KAPITALWERT-ABSICHERUNG/ TIER-LEBEN PFERD PFERDE-LEIBESFRUCHT SPORTUNTAUGLICHKEIT BERNS PFERDE-TRANSPORT FALL-OF-HAMMER VERANSTALTUNGS-VERSICHERUNG © Münchener & Magdeburger Agrar AG
WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT ES WENN DER BIOGAS BETRIEB BETROFFEN IST? ▪ Fahrzeuge/Personen die Biogasanlagen anfahren, dürften jeweils nur in bestimmten Restriktionsgebiete aktiv sein bzw. müssen vor dem Wechsel der Restriktionsgebiete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen und Karenzzeiten einhalten. ▪ Auch der Biomasse- bzw. Gärproduktabtransport könnte verboten sein. ▪ Es können Rückwirkungsschäden durch fehlende Belieferung mit Biomasse und/oder Gärsubstraten durch behördliche Maßnahmen infolge von Tierseuchen bei vertraglich verbundenen Lieferanten von Biomasse und / oder Gärsubstraten entstehen. ▪ Durch ein Ernteverbot darf ggf. nicht die eigene Biomasse vom Feld geholt werden. © Münchener & Magdeburger Agrar AG 38
PRODUKTBAUSTEINE UNSERER ERTRAGSAUSFALLVERSICHERUNG FÜR BIOGASBETREIBER ▪ Ertragsschäden aus der Betriebsunterbrechung des eigenen VERSICHERTE Gewerbebetriebes (Produktions-, bzw. Lieferverbote) SCHÄDEN ▪ bzw. der BU von Kundenbetrieben aufgrund von behördlichen Maßnahmen aller anzeigepflichtigen Tierseuchen BASISPAKET HAFTZEIT DIREKTE UND VERSICHERUNGS- Wahl zwischen ▪ Umsatz INDIREKTE SUMME 6 oder 12 Monaten BETROFFENHEIT ▪ Entschädigung der tatsächlich entstandenen Deckungsbeitragsverluste ENTSCHÄDIGUNGS aufgrund Verminderung oder Ausfall der Biogasproduktion und + BEMESSUNG entgangener Güllebonus für die Dauer der Sperrzeit (+ 30 Tage) ▪ Zusatzabsicherung bei behördlich angeordneter Maßnahmen am definierten Versicherungsort, infolge aller anzeigepflichtigen Tierseuchen SELBSTBEHALT ZUSATZPAKET ▪ Pauschale Entsorgungs- und Hygienisierungskosten für Gärreste werden bis zu einer Höhe von 20, 35 oder 50 EUR je m³ übernommen 3% für jedes Paket ENTSORGUNGS- UND HYGIENISIERUNGS- ▪ Empfehlung/ Vermittlung von geeigneten Dienstleistern ▪ Zahlung erfolgt auf Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten KOSTEN © Münchener & Magdeburger Agrar AG 39
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