Ruhestand im Ausland - Eidgenössisches Departement für ...
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R a t g e b e r Ruhestand im Ausland
Ruhestand im Ausland Inhaltsverzeichnis Über diesen Ratgeber .............................................................................................................................................................................. 3 1. Wo finde ich Informationen? ............................................................................................................................................................. 4 Informationsquellen...................................................................................................................................................................... 4 Einreise- und Aufenthaltsbedingungen .................................................................................................................................. 4 Zollvorschriften .............................................................................................................................................................................. 6 2. Welches sind meine individuellen Bedürfnisse?........................................................................................................................... 7 Gesundheit und Prävention ....................................................................................................................................................... 7 Ärztliche Versorgung ................................................................................................................................................................... 7 Sprachkenntnisse........................................................................................................................................................................... 7 3. Wie bereite ich mich am besten vor? ............................................................................................................................................. 8 4. Finanzielles ............................................................................................................................................................................................. 9 Renten- und Versicherungsauszahlungen ............................................................................................................................. 9 Wohnsitznahme im Ausland als nichterwerbstätige Person vor Erreichen des Rentenalters .................................. 9 Freiwillige AHV/IV (1. Säule)............................................................................................................................................ 9 BVG-Bezug (2. Säule) ....................................................................................................................................................... 9 Renten- oder Kapitalbezug bei Rentenalter nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung ........ 9 Barauszahlungsmöglichkeiten vor dem Rentenalter (gemäss Regel der Vorsorgeeinrichtung) ..... 9 Private Vorsorge (steuerprivilegierte Vorsorge 3a).................................................................................... 10 Krankenkasse ................................................................................................................................................................................ 10 Unfallversicherung ...................................................................................................................................................................... 10 Versicherungen ............................................................................................................................................................................. 11 Haftpflicht- und Hausratversicherung ........................................................................................................................ 11 Motorfahrzeugversicherung.......................................................................................................................................... 11 Steuern ............................................................................................................................................................................................ 11 Bankkonto und Devisen ............................................................................................................................................................. 11 Geldtransfer ....................................................................................................................................................................... 11 Besondere Vorsicht ist bei Kapitalien und Immobilien angezeigt ...................................................................... 11 Auslandschweizer und Schweizer Banken................................................................................................................. 11 Lebenshaltungskosten ............................................................................................................................................................... 12 5. Leben im Ausland .............................................................................................................................................................................. 13 Alltag, soziales Leben und Integration .................................................................................................................................. 13 Rechtliches .................................................................................................................................................................................... 13 Nachlass ............................................................................................................................................................................. 13 Wenn ich Hilfe benötige? ......................................................................................................................................................... 14 Rückkehr ........................................................................................................................................................................................ 14 Kontakt ....................................................................................................................................................................................................... 15 AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 2/15
Über diesen Ratgeber Zweck und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere Dieses Dossier richtet sich an Personen, die die Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe Schweiz verlassen, sich im Ausland dauerhaft als Rent- Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf ner/in niederlassen und nicht mehr erwerbstätig sind. deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für den Bei der Zusammenstellung dieser Broschüre haben wir wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschrif- die Inhalte und Richtigkeit dieser Informationen ist der ten konzentriert, die für Schweizerinnen und Schwei- jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite zer Gültigkeit haben. verantwortlich. Die Dienstleistung von Auswanderung Schweiz basiert auf Art. 51 des Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. Hinweise September 2014. Diese Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt Glossar aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und für die Adressangaben von erwähnten Stellen die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die konsultieren Sie bitte die separate Publikation «Glossar schriftlichen und elektronischen Publikationen Auswanderung Schweiz». enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 3/15
1. Wo finde ich Informationen? Informationsquellen Schweizerische Vertretungen im Ausland Sie überlegen sich, Ihren Ruhestand fern Ihrer Heimat Ist es nicht möglich, in der Schweiz die nötigen Aus- zu verbringen? Sie suchen ein angenehmes Klima und künfte zu erhalten, kann man sich auch an die Schwei- günstige Lebenskosten im Ausland? Aber: Haben Sie zer Vertretung im betreffenden Land wenden. Diese sich schon mit Ihrer Wunschdestination auseinander- ist in der Regel bereit, gegen Vergütung der entste- gesetzt? Der Entscheid zur Auswanderung ist indivi- henden Kosten, besondere Abklärungen vorzuneh- duell, jede Person trägt die Verantwortung bei der men. Eine Vielzahl von nützlichen Angaben in Zusam- Vorbereitung und während ihres Auslandaufenthalts. menhang mit der Schweiz sind bereits auf den Web- Das richtige Einholen von Informationen und das Ab- seiten der Schweizer Vertretungen zu finden (z.B. An- klären von Fragen sind zentral. Eine Entscheidung ist gaben zur Anmeldung bei der Vertretung, zu Zivil- nur so gut wie ihre Vorbereitung. Es ist deshalb wich- standsfragen etc.). tig, dass Sie Ihre Bedürfnisse mit den konkreten loka- WWW len Bedingungen vergleichen. Wir helfen Ihnen gerne Schweizerische Vertretungen im Ausland mit Hinweisen und Informationen, damit Sie das Für und Wider abwägen können. Tipp: Erkunden Sie Ihr Zielland! Vor dem Entschluss zur Übersiedlung ist es ratsam, www.swissemigration.ch das künftige Wohnland mehrmals für längere Zeit (2- Bevor Vorbereitungen für eine Ausreise getroffen, die 3 Monate) zu unterschiedlichen Jahreszeiten zu besu- Wohnung gekündigt oder das Haus verkauft werden, chen. Abklärungen können vor Ort wesentlich einfa- sollte man sich genau nach Einreise- und Aufenthalts- cher gemacht werden. Sie gewinnen dadurch wert- bestimmungen, Zollvorschriften, Versicherungsleis- volle persönliche Eindrücke, die Ihnen bei der Ent- tungen, finanziellen Auswirkungen, Devisenbestim- scheidungsfindung und später bei der Integration hel- mungen und Lebensverhältnissen im Zielland erkun- fen. digen. Swissemigration publiziert auf der gleichnami- gen Webseite diverse nützliche Informationen (z.B. Beachten Sie vor Ihrer Abreise immer auch die Reise- eine Checkliste), Ratgeber, darunter «Auswanderung» hinweise des EDA. mit vielen praktischen Tipps und Dossiers zu verschie- WWW denen Ländern. Reisehinweise www.eda.admin.ch/reisehinweise WWW Webseite Swissemigration: www.swissemigra- tion.ch Einreise- und Aufenthaltsbedingun- Ratgeber Auswanderung Schweiz gen Länderdossiers Swissemigration Die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Einige Länder Ausländische Vertretungen in der sind bei der Erteilung von Daueraufenthaltsgenehmi- Schweiz gungen für pensionierte Neueinwanderer sehr zu- Die offiziellen Vertretungen des Ziellandes (Botschaft rückhaltend. In gewissen Ländern bestehen bessere oder Konsulat) sind für viele Fragen (z.B. Einreise-best- Aussichten auf eine Genehmigung, wenn kapitalkräf- immungen, Zoll) Ihr Ansprechpartner. tige Rentner/innen (sog. investment visa) im Land in- vestieren. WWW Lesetipp: Länderdossiers Swissemigration Ausländische Botschaften und Konsulate in der Schweiz AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 4/15
Reisepass, Visum und Aufenthaltsbewilli- wenn Sie für sich selbst und für Ihre Familienangehö- gung rigen folgende Dokumente vorlegen können: Für die Einreise zum Daueraufenthalt benötigen Sie ei- gültige Identitätskarte oder gültiger Pass, nen gültigen Reisepass. Je nach Land ist zudem ein gültige Kranken- und Unfallversicherungspolice, Visum erforderlich. Aufenthaltsbewilligungen werden Rentenverfügung (AHV/IV, BVG, private Vor- von den offiziellen Vertretungen des Ziellandes (Bot- sorge) als Beweis ausreichender finanzieller Mit- schaft oder Konsulat) in der Schweiz erteilt. Sie verfü- tel. Der zur Verfügung stehende Betrag muss den gen meist über Webseiten, die genaue Angaben zu Mindestbetrag des lokalen Fürsorgetarifs über- Einreise- und Aufenthaltsbedingungen liefern. steigen. Einige Staaten kennen ein spezielles Rentnervisum, Die Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag hin automa- das mehrere Jahre gültig ist und verlängert werden tisch um mindestens fünf Jahre verlängert, solange die kann. Meistens muss man dafür ein bestimmtes, le- Voraussetzungen erfüllt sind. benslang gesichertes Einkommen nachweisen (Ren- tenverfügung, Kontoauszüge, Bankgarantie). Gewisse Es besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe! Staaten verlangen auch das Hinterlegen einer be- stimmten Geldsumme als Depot auf einer Bank (CHF Anmeldung im Gastland 50’000.- oder mehr). In der Regel müssen Pensionierte Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich in den meisten zudem eine Krankenversicherung vorweisen. Ländern bei der zuständigen Behörde (Immigrations- behörde) anmelden. Diese Anmeldung muss oft in- Ausländische Rentenberechtigte benötigen in der Re- nerhalb einer gewissen Frist erfolgen. Erkundigen Sie gel eine Aufenthaltsbewilligung, auch wenn sie sich sich vorab nach der richtigen Stelle und der massge- nicht das ganze Jahr im Land aufhalten. Selbst wenn benden Frist. Sie nicht beabsichtigen, Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen – zum Beispiel halten Sie sich nur Anmeldung bei der Schweizerischen Ver- während der Wintermonate im Ausland auf – müssen tretung im Ausland Sie die Aufenthaltsvorschriften befolgen. Schweizerische Staatsangehörige, die bei der letzten schweizerischen Wohnsitzgemeinde abgemeldet sind, Kontaktieren Sie die ausländische Botschaft Ihres müssen sich bei der zuständigen schweizerischen Aus- Wunschlandes und beschaffen Sie sich die neusten In- landvertretung (Botschaft oder Konsulat) anmelden. formationen zu Einreise-, Aufenthalts- und Zollbe- Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach der stimmungen! Abmeldung ins Ausland zu erfolgen. Sie ist kostenlos, WWW ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert Ist Ihr Reisepass noch gültig? www.schweizer- die Formalitäten bei der Erstellung von Ausweisschrif- pass.admin.ch ten, bei Heirat, Geburt oder im Todesfall und trägt Ausländische Botschaften und Konsulate in der dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren Schweiz geht. Für die Registrierung als Auslandschweizer/in wird der Pass (oder die ID), die Abmeldebescheini- Ruhestand in der EU/EFTA gung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt. Als Folge der Bilateralen Abkommen Schweiz-EU wer- Die Anmeldung kann direkt am Online-Schalter vor- den Schweizerinnen und Schweizer wie Bürgerinnen genommen werden. und Bürger der EU behandelt. Als Pensionär haben Sie Nach erfolgter Anmeldung können Sie sich in der ein Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Schweiz an Wahlen und Abstimmungen (separate An- einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, meldung erforderlich) beteiligen und erhalten gratis die "Schweizer Revue". WWW Schweizerische Vertretungen im Ausland AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 5/15
Für die Einfuhr von Motorfahrzeugen bestehen be- sondere Vorschriften. Zudem müssen Sie sich nach Zollvorschriften den Zulassungsbestimmungen (Nummernschild, Ver- Bei Übersiedlung mit Ihrem Hausrat müssen Sie sich sicherungen, teilweise auch technische Bedingungen) vorgängig bei der offiziellen Vertretung des Ziellandes erkundigen. Klären Sie ebenfalls ab, ob der schweize- nach den genauen Zollvorschriften und allfälligen Ab- rische Fahrausweis ohne Prüfung umgetauscht wer- gaben und Gebühren erkundigen. Vielfach kann der den kann. gebrauchte Hausrat (sprich Umzugsgut) zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Gewisse Länder erheben WWW Zölle und Mehrwertsteuern auch auf Umzugsgut. Wer TCS / Fahrzeuge und Zolldokumente die Einfuhrbestimmungen seines zukünftigen Wohn- landes nicht kennt, kann bei der Einreise unange- Vergessen Sie nicht, dass Sie sich vor der Abreise aus nehme Überraschungen erleben (Gebühren, Be- der Schweiz beim kantonalen Strassenverkehrsamt schlagnahmung, Bussen). Unter anderem gelten für abmelden müssen. Lebensmittel, Alkohol, Tabak, Medikamente, elektri- WWW sche Geräte, originalverpackte Gegenstände Ein- Strassenverkehrsämter Schweiz schränkungen und gewisse Regeln. Ausdrücklich ver- boten oder beschränkt einführbar sind zum Beispiel Die Einfuhr von Haustieren ist an bestimmte Bedin- meistens Pflanzen und Tiere, Waffen und Munition, gungen geknüpft (Impfungen, Quarantäne). Auch die- Drogen und pornographisches Material. Klären Sie die ser Punkt ist rechtzeitig vor der geplanten Übersied- Zollvorschriften für Ihr Gastland im Voraus ab. lung bei der offiziellen Vertretung des künftigen Gast- landes abzuklären. Es ist empfehlenswert, eine internationale Umzugs- WWW firma mit dem Transport und der Einfuhrabwicklung Ausländische Botschaften und Konsulate in der zu beauftragen. Schweiz WWW Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwe- Eidgenössiche Zollverwaltung EZV > Ausfuhr aus sen der Schweiz Europäische Union > Tiere mitnehmen World Customs Organization Spedlogswiss AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 6/15
2. Welches sind meine individuellen Bedürfnisse? Wie sieht Ihre gesundheitliche und finanzielle Situation Gibt es gute Spitäler? Sind dort operative Eingriffe aus? möglich oder ist für grössere Operationen eine Verlegung in die Heimat notwendig? Fragen Sie sich, wie Sie Ihren Alltag und Ihre sozialen Bin ich entsprechend versichert? Oder erfülle ich Kontakte gestalten wollen? die Bedingungen für den Abschluss einer umfas- senden Kranken- und Unfallversicherung und Analysieren Sie Ihre Bedürfnisse und vergleichen Sie habe ich die notwendigen Mittel dazu? sie mit den Möglichkeiten im entsprechenden Wun- Besuchen Sie die Spitaleinrichtungen wenn mög- schland. lich im Voraus. Welche Möglichkeiten stehen mir offen, falls mein Vermeintliche Details können aufgrund der unter- Gesundheitszustand eine selbständige Lebens- schiedlichen Gegebenheiten im Ausland (Recht, Ge- form nicht mehr zulässt? Gibt es Betreuungsmög- sundheitssystem, Gepflogenheiten, Klima, Kultur, lichkeiten vor Ort? Verfüge ich über ein finanzielles Transportmöglichkeiten etc.), manchmal grössere Polster für solche Situationen? Auswirkungen haben. Wer ist meine Kontaktperson für Notfälle? WWW Gesundheit und Prävention World Health Organization WHO > Länder-ber- Überlegen Sie sich, was Sie im Ausland benötigen? ichte Wichtig können Medikamenten und Lebensmittel (Di- Bundesamt für Gesundheit BAG > Sensibilisie- äten) sein, wenn Sie darauf angewiesen sind, aber rung Palliative Care auch Bedürfnisse aufgrund von Gewohnheiten. Be- Einige Schweizerische Vertretungen im Ausland verfü- sprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Hausarzt. Dieser gen über Spitallisten oder können Ihnen die Kontakt- Kontakt kann sich auch später einmal als nützlich er- daten eines Vertrauensarztes mitteilen. Manche euro- weisen. päischen Länder publizieren solche Informationen auf Ihren Webseiten. Bei Wohnsitznahme in tropischen Gebieten, sollten Sie Ihre Tropentauglichkeit abklären. Bedenken Sie, dass Sprachkenntnisse Sie sich an ein anderes Klima, einen anderen Tagesab- Damit Ihre Integration im Gastland gelingt, sind Kennt- lauf und eventuell an eine andere Zeitzone gewöhnen nisse der lokalen Sprache sehr wichtig. Ohne entspre- müssen (zum Beispiel keine Jahreszeiten oder lange, chende Kenntnisse sind Behördengänge und admi- dunkle Winter). nistrative Abläufe nur schlecht zu meistern. Die Übersiedlung in ein anderes Land ist eine Belas- Kenntnisse der lokalen Sprache sind auf der ganzen tung für Körper und Geist. Grosse klimatische Unter- Welt so genannte Türöffner! Es ist von Vorteil, wenn schiede haben Einfluss auf die Gesundheit. Auch ein man sich zum Beispiel beim Einkaufen, im Umgang mit ganzjähriges Sommerklima kann belasten. Es gilt Nachbarn, Handwerkern, und beim Arzt oder Zahn- vorab zu klären, welche gesundheitlichen Risiken im arzt verständlich machen kann. Gastland bestehen. Entsprechende Schutzimpfungen sollten noch in der Heimat erfolgen. In vielen Ländern beschränkt sich die Möglichkeit der WWW Verständigung in einer internationalen Sprache (z.B. safetravel.ch Englisch) nur auf Grossstädte und Tourismuszentren. In ländlichen Gegenden werden meist weniger bis gar Ärztliche Versorgung keine Fremdsprachen gesprochen. Weitere Überlegungen und Abklärungen, die Sie in In der Schweiz gibt es diverse Anbieter von Sprach- diesem Zusammenhang machen sollten: kursen für Leute ab 50 Jahren. Wie ist die ärztliche Versorgung? Hat es Ärzte, mit denen ich mich verständigen WWW kann? Machen Sie auch Hausbesuche? Wie kann Angebote ProSenectute ich sie im Notfall erreichen? AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 7/15
3. Wie bereite ich mich am besten vor? Nach dem ersten Einholen von Informationen zum Eine Beratung in Sachen Erbschaftsrecht ist gerade bei Land ist es wichtig, dass Sie Ihre Ausgangslage punkto Niederlassung im Ausland nützlich (andere Rechtssys- Versicherungsleistungen (v.a. Krankenkasse), finanzi- teme) und kann ihre Angehörigen vor administrativen elle Mittel (Budget) und Steuern abklären. Besprechen Hürden und Überraschungen bewahren. Je komplexer Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Versicherung. Lassen die finanzielle Ausgangslage (Vermögen; Wertschrif- Sie sich von Ihrem Finanzberater beraten. Erstellen Sie tendepots, Firmenbesitz, Vorsorgeleistungen, Immo- ein Budget. Sie finden im Internet hierzu zahlreiche bilien) desto ratsamer ist es, eine professionelle Bera- kostenlose Vorlagen. tung zu beanspruchen (siehe auch Kapitel Nachlass). WWW www.budgetberatung.ch Das soziale Umfeld wird bei zunehmendem Alter PostFinance wichtiger. Die Frage nach Austausch und Unterstüt- zung sollte nicht vergessen werden. Eine erste Anlauf- Aufgrund lokaler Kontakte und während Besuchsrei- stelle können Vereine und Schweizer Clubs im Ausland sen können Sie die einzelnen Budgetposten überprü- sein. fen und anpassen. Sie haben auch die Möglichkeit via WWW Schweizer Vereine oder über die Plattform Schweizer Vereine im Ausland «SwissCommunity.org» mit Mitbürgern, die in ihrem Wunschland leben, Kontakt aufzunehmen. Für den Aufbau Ihres neuen Umfelds im Ausland spielt WWW die Sprache eine wichtige Rolle. Kann ich mich mit SwissCommunity.org meinen Nachbarn etc. verständigen? Wer in der Nähe Schweizer Vereine im Ausland von Freunden oder Familie lebt, hat es leichter. Besu- chen Sie vor Abreise einen Sprachkurs. Gleichzeitig gilt es, die individuell unterschiedlichen Fragen zu Gesundheit und Prävention zu klären und Sie finden zusätzlich zu unserem «Ratgeber Auswan- zu beantworten. Es ist empfehlenswert in diesem Zu- derung» eine Checkliste «Ratgeber was nun – was sammenhang mit den Angehörigen zu besprechen, tun?». Diese Unterlagen unterstützen Sie bei der Vor- welche Vorkehrungen in einem Krankheits- oder To- bereitung und Erstellung Ihrer eigenen Checkliste. Un- desfall getroffen werden sollen. Auch wenn es nicht sere Länderdossiers «Leben und Arbeiten in XY» be- angenehm ist, sprechen Sie Unvermeidliches an! In ei- handeln die für Sie wichtigen Themen zum Gastland. ner Notfallsituation kann dies für Sie und Ihre Ange- WWW hörigen hilfreich sein. Checkliste «Auswandern was nun – was tun?» AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 8/15
4. Finanzielles Renten- und Versicherungsauszah- EU/EFTA übersiedeln, haben unter Umständen die Möglichkeit, der freiwilligen AHV/IV beizutreten, um lungen Beitragslücken zu vermeiden. Bei einer Übersiedlung Stellen Sie sicher, dass die Überweisung von Renten in die EU/EFTA besteht diese Möglichkeit nicht. aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Beachten Sie jedoch, dass Beitragszeiten, die von einer den Pensionskassen oder sonstigen Versicherungen Person nach dem Anspruch auf die Altersrente zu- funktioniert. Domizilwechsel müssen deshalb unbe- rückgelegt werden, bei der Rentenberechnung nicht dingt der AHV-Ausgleichskasse, der zuständigen Pen- mehr berücksichtigt werden. Dies trifft auch bei vor- sionskasse und dem Versicherungsträger mitgeteilt bezogenen Altersrenten zu. werden. Klären Sie Ihre Situation mit der kantonalen Aus- Die Schweizerische Ausgleichskasse SAK sendet allen gleichskasse ab. Dies insbesondere, wenn Sie mit Vor- Leistungsbezügern jährlich eine Lebens- und Zivil- bezug einer staatlichen Rente oder als Nichterwerbs- standsbescheinigung. Damit die Rente ohne Unter- tätige/r vor Rentenbezug ins Ausland ziehen. bruch bezahlt wird, muss das Formular ausgefüllt und WWW von einer Amtsbehörde bestätigt innerhalb von 90 Ta- Zentrale Ausgleichskasse (ZAS) > Der freiwilligen gen zurückgeschickt werden. AHV/IV beitreten Überweisung der AHV-Rente Merkblatt über die freiwillige Versicherung Ordentliche AHV-Renten können an jeden beliebigen BVG-Bezug (2. Säule) Wohnort überwiesen werden. Die Auszahlung erfolgt Renten- oder Kapitalbezug bei Rentenalter nach dem direkt durch die Schweizerische Ausgleichskasse in der Reglement der Vorsorgeeinrichtung Regel in der Währung des Wohnsitzstaates. Die an- Für die Leistungen aus der zweiten Säule ist immer das spruchsberechtigte Person kann ihre Rente auch auf Vorsorgereglement der Vorsorgeeinrichtung massge- ein persönliches Postcheck- oder Bankkonto in der bend, in der Sie aktuell versichert sind. Alle Vorsorge- Schweiz auszahlen lassen. einrichtungen müssen jedoch die gesetzlichen Min- Beachten Sie, dass Hilflosenentschädigungen und Er- destleistungen für den obligatorischen Teil gewähren gänzungsleistungen nur bei Wohnsitz in der Schweiz (BVG-Obligatorium). Viele Reglemente sehen eine ausbezahlt werden. vorzeitige Pensionierung vor. Der früheste mögliche WWW Zeitpunkt (nach Gesetz) für den Bezug der Altersleis- Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) tungen in Renten- oder Kapitalform ist das Alter 58. ZAS: Verlassen der Schweiz - Möglichkeiten Ob die Rente auch in Kapitalform bezogen werden ZAS: Lebenskontrollen der AHV-Rentner/innen kann, ist abhängig vom Vorsorgereglement der Vor- im Ausland sorgeeinrichtung (siehe auch Abschnitt «Bezug der Pension»). Wird die Erwerbstätigkeit nach dem Alter Bezug der Pension 59/60 aufgegeben und ist das reglementarische Ren- Die Leistungen der beruflichen Vorsorge können im tenalter noch nicht erreicht, wird die zweite Säule (Al- Ausland grundsätzlich bezogen werden. Erkundigen tersguthaben) auf eine Freizügigkeitseinrichtung Sie sich bei Ihrer Vorsorgeinstitution. überwiesen und kann dann in Kapitalform jederzeit bezogen werden. Wohnsitznahme im Ausland als Barauszahlungsmöglichkeiten vor dem Rentenalter nichterwerbstätige Person vor Errei- (gemäss Regel der Vorsorgeeinrichtung) chen des Rentenalters Bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz vor dem Alter 59/60* ist die Barauszahlung in der Regel Freiwillige AHV/IV (1. Säule) ebenfalls möglich. Bei Wohnsitznahme in der EU/EFTA Schweizer oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaa- ist der Bezug jedoch unter gewissen Bedingungen auf tes der EU oder der EFTA, die das Rentenalter noch den überobligatorischen Teil beschränkt. nicht erreicht haben, nicht mehr obligatorisch versi- chert sind und in einen Drittstaat ausserhalb der AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 9/15
Der obligatorische Teil bleibt bis zum Alter 59/60 auf schutz ist wichtig, es empfiehlt sich die Frage der aus- einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeits- reichenden Versicherungsdeckung umfassend zu klä- police «parkiert» und kann erst dann bezogen werden. ren z.B. durch Privatversicherung. Die überobligatori- sche Versicherungsberatung ist Sache spezialisierter Bevor Sie Abklärungen über Ihr Guthaben in der be- Versicherungsanbieter Internationale Versicherungs- ruflichen Vorsorge vornehmen, ist es empfehlenswert lösungen können ab einem gewissen Alter sehr teuer vor der Auswanderung mit der aktuellen Vorsorgeein- sein und es muss mit Vorbehalten (je nach Gesund- richtung und mit der Zentralstelle 2. Säule Kontakt auf- heitszustand) gerechnet werden. Es ist empfehlens- zunehmen. Die Zentralstelle 2. Säule kann für Sie ab- wert, verschiedene Leistungsangebote miteinander zu klären, ob noch weitere Guthaben aus der zweiten vergleichen. Klären Sie zudem mit den Behörden des Säule vorhanden sind. Gastlandes ab, ob vor Ort eine Krankenversicherungs- Private Vorsorge (steuerprivilegierte Vorsorge 3a) pflicht besteht? Die Leistungen aus der steuerprivilegierten gebunde- Beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise: nen Säule 3a können unabhängig vom Wohnsitz ab Alter 59/60* bezogen werden. Kontaktieren Sie Ihren Der Besuch von öffentlichen (meist günstigeren) Vorsorgeträger zwecks Klärung der Kapitalrückzah- Spitälern in gewissen Ländern im Ausland kann lungsmodalitäten. wegen ungenügender Sprachkenntnisse zum Hin- dernis werden. *Ein Bezug der Leistungen ist 5 Jahre vor dem gesetzlichen Ren- Andererseits ist es wichtig, generell die genaue tenalter möglich, aktuell für Männer Alter 65, für Frauen Alter 64 Leistungsdeckung zu kennen (insbesondere bei in WWW Anspruchnahme von Leistungen in Privatkliniken). Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG: Baraus- Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wird zahlung bei Ausreise ins Ausland grundsätzlich ein Nachweis über einen genügen- Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG; Publika- den Versicherungsschutz verlangt. tion zur Barauszahlung WWW www.verbindungsstelle.ch > Zentralstelle 2. Säule Bundesamt für Gesundheit – Personen mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat Krankenkasse Bundesamt für Gesundheit – BezügerInnen einer Für Rentner, welche sich in der EU/EFTA niederlassen schweizerischen Rente im Ausland gelten besondere Bestimmungen. Falls Sie aus- Gemeinsame Einrichtung KVG - Rentner schliesslich eine Rente aus der Schweiz beziehen, blei- Gemeinsame Einrichtung KVG - Versicherungs- ben Sie grundsätzlich in der Schweiz krankenversiche- pflicht rungspflichtig (Sie benötigen das Formular S1 zur An- meldung in Ihrem neuen Wohnstaat). In verschiede- Unfallversicherung nen EU-Ländern besteht ein Wahlrecht der Versiche- Obligatorisch unfallversichert nach UVG ist nur, wer in rungsunterstellung. Detaillierte Angaben finden Sie der Schweiz erwerbstätig ist, bei allen anderen Perso- auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit nen sind Unfälle über das KVG gedeckt. Es gilt deshalb (siehe auch Merkblatt «Personen mit Wohnsitz in ei- zunächst abzuklären, ob eine Weiterversicherung ge- nem EU/EFTA-Staat» und «Unterstellung unter die mäss KVG in der Schweiz möglich ist (z.B. bei Nieder- Krankenversicherung») und auf der Webseite der Ge- lassung in der EU/EFTA). Falls dies zutrifft, ist der Rent- meinsamen Einrichtung KVG. ner via die obligatorische Krankenversicherung unfall- Arzt- und Spitalkosten sind im Ausland oft sehr teuer, versichert. Bei Ausscheiden aus der obligatorischen darum ist ein guter Krankenversicherungsschutz wich- Grundversicherung muss die Unfallversicherung hin- tig. Diese Frage muss vor Erreichen des Pensionsalters gegen selber organisiert werden. Eine private Kran- mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Bei Wegzug kenversicherung kann das Unfallrisiko meist ebenfalls in Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA) ist die gesetzliche abdecken. Klären Sie zusätzlich ab, ob eine Pflicht zur Krankenversicherung (KVG Grundversicherung) in der Unfallversicherung im Wohnsitzland besteht. Es gibt Schweiz nicht mehr möglich. Es gilt zwischen Grund- weltweit gültige, private Unfall- und Lebensversiche- versicherung und privaten Versicherungsmöglichkei- rungen, die jedoch recht teuer sind. ten zu unterscheiden. Einen guten Versicherungs- WWW Bundesamt für Gesundheit: Unfallversicherung AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 10/15
Versicherungen Bankkonto und Devisen Haftpflicht- und Hausratversicherung Geldtransfer Diese Policen werden aus rechtlichen Gründen auf- Auch im Zeitalter von Kreditkarten und Internetban- gelöst, im Ausland müssen neue Versicherungen ab- king ist es nicht unproblematisch, Geld ins Ausland zu geschlossen werden. Das liegt daran, dass jeder Staat überweisen oder im Ausland zu beziehen. In gewissen Vorschriften aufstellt wer versichern darf. Vor allem Ländern bestehen beim Geldtransfer mit dem Ausland international tätige Versicherer können Versiche- Einschränkungen z.B. durch Besteuerung oder, Wech- rungshinweise oder Tipps anbieten. Klären Sie Ihre selkursbestimmungen. Ausländer können auch nicht Bedürfnisse punkto Inhalt der Deckung und Versiche- überall ein Bank- oder Postkonto eröffnen. rungssumme mit einem Versicherer Ihrer Wahl. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank und Ihrer Kreditkar- Motorfahrzeugversicherung tenfirma nach den Bedingungen für den Geld-transfer Grundsätzlich gilt dasselbe wie bei Haftpflicht- und in Ihr geplantes Residenzland. Für Geldüberweisungen Hausratversicherungen. In einigen Fällen ist es auch ins Ausland müssen Sie mit hohen Gebühren rechnen. hier möglich, die Versicherung bei einer Filiale der gleichen Gesellschaft im Ausland weiterzuführen. Besondere Vorsicht ist bei Kapitalien und Im- mobilien angezeigt Steuern Auch für den Kauf eines Hauses, müssen Sie die Devi- Bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz endet senbestimmungen beachten. Für den Fall, dass Sie die unbeschränkte Steuerpflicht. Eine beschränkte später wieder in die Heimat zurückkehren möchten, Steuerpflicht besteht jedoch weiterhin für das in der sind auch die Devisenausfuhrbestimmungen wichtig. Schweiz befindliche unbewegliche Vermögen (z.B. Im- Bei einer Übersiedlung in Länder mit grossen Wech- mobilien) und Geschäftserträge. selkursschwankungen, hoher Inflation oder instabilen wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen ist es Auf AHV-Renten wird in der Schweiz keine Quellen- empfehlenswert, einen Teil des Vermögens in der steuer erhoben. Kapitalleistungen von schweizeri- Schweiz zu belassen. schen Pensionskassen und Einrichtungen der gebun- denen Vorsorge (2. Säule, Säule 3a) unterliegen hin- Auslandschweizer und Schweizer Banken gegen immer der Quellenbesteuerung. Sofern ein Aufgrund des verschärften regulatorischen Umfelds Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der und der internationalen, steuerrechtlichen Anforde- Schweiz und dem Wohnsitzstaat das Besteuerungs- rungen lösen Schweizer Banken vermehrt die Ge- recht dem Wohnsitzstaat zuweist, wird die Quellen- schäftsbeziehungen zu im Ausland wohnhaften Kun- steuer auf Gesuch hin zurückerstattet. Für Ruhegehäl- den auf oder verschärfen die Bedingungen und Ge- ter (Renten) sowie Verwaltungsratshonorare wird nur bührenreglemente für die Kontoführung. dann eine Quellensteuer abgezogen, sofern das Be- steuerungsrecht der Schweiz zukommt. Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Bezie- Von Dividenden schweizerischer Gesellschaften, Obli- hung zur Bank. Den Betroffenen wird geraten, bei den gationenzinsen schweizerischer Schuldner sowie von Vorbereitungen für den Auslandaufenthalt den Dialog Zinsen schweizerischer Bankguthaben wird die Ver- mit ihrer Bank zu suchen, um eine Lösung zu finden, rechnungssteuer (35%) abgezogen. Auch diese Steuer die im Rahmen der Bankreglemente den Kundenbe- kann gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen dürfnissen gerecht wird. mit dem Wohnsitzstaat teilweise (in Ausnahmefällen ganz) zurückgefordert werden. Dieser Bereich befindet sich im Wandel. Die Konsula- Welche Einkünfte und Vermögensteile im neuen Resi- rische Direktion und die Auslandschweizer-Organisa- denzland besteuert werden, hängt vom Steuerrecht tion verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und in- des betreffenden Staates ab. formieren in der «Schweizer Revue», der Zeitschrift für WWW Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Die SIF – Internationale Steuerpolitik Problematik wird auch auf der Website der Ausland- SIF - Doppelbesteuerung schweizer-Organisation sowie dem Forum SwissCom- Schweizerischer Versicherungsverband - Besteu- munity.org diskutiert. erung Vorsorgeguthaben WWW AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 11/15
Artikel «Auslandschweizer und Schweizer Ban- Ihr persönlicher Warenkorb wird sich von jenem einer ken» in der Schweizer Revue einheimischen Person vermutlich unterscheiden. In Banken-Ombudsmann manchen Ländern ist es zum Beispiel für Ausländer www.swisscommunity.org schwieriger, auf lokalen Märkten einzukaufen (Sprach- und Schriftbarriere). Je nach Land sind Wechselkurs- Lebenshaltungskosten schwankungen zu berücksichtigen. Nicht überall auf der Welt ist das Leben billiger als in der Schweiz. Das gilt besonders, wenn Sie Ihren ge- Denken Sie bei der Budgeterstellung an Auslagepos- wohnten Lebensstil beibehalten wollen. Welche Mittel ten für Umzug und Mehrauslagen für den Start in Ihrer Ihnen zur Verfügung stehen, hängt von Ihren Einnah- neuen Umgebung. Unvorhergesehene Auslagen, wie mequellen und den Lebenshaltungskosten im künfti- z.B. eine Rückreise zur Familie im Notfall oder für eine gen Wohnland ab. Hier ist wichtig zu wissen, über wel- eigene Rückkehr in die Heimat sollten Sie miteinrech- che Kaufkraft Sie mit Ihrem Nettoeinkommen vor Ort nen. verfügen. Je nach Land sind gewisse Dinge massiv teu- WWW rer (z.B. Spitäler, Privatschulen, gewisse Pflegepro- UBS > Preise und Löhne weltweit dukte, importierte Produkte) oder überraschend BFS günstig (z.B. Immobilien, Verpflegung, Benzin, Medi- kamente). AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 12/15
5. Leben im Ausland Alltag, soziales Leben und Integra- Nach der Übersiedlung ins Ausland ist es oft schwierig, enge Beziehungen zu Verwandten, Freunden und Be- tion kannten in der Schweiz zu pflegen. Besonders Folgende Fragen sollten Sie sich für die Gestaltung Ih- schmerzlich wird dies, wenn es nicht gelingt, sich am res neuen Alltags stellen und entsprechende Abklä- neuen Wohnort einzuleben oder bei Verlust des Le- rungen treffen: benspartners. Umso wichtiger werden dann die Kon- Wie sind die Einkaufs- und Transportmöglichkei- takte zu Einheimischen und Landsleuten. ten? Können Sie selbständig einkaufen, auch wenn Im Bereich der Fürsorge stellt sich unter Umständen Sie eines Tages weniger mobil sind? auch die Frage, ob es Einrichtungen gibt, die auch Wie sieht der Liegenschaftsmarkt aus? Sind Mieten Ausländern zugänglich sind, wie z.B. Heimpflege, Al- erschwinglich und die Wohnungen entsprechend ters- und Pflegeheime. Besteht eine Möglichkeit, aus ausgestattet. Überprüfen Sie Sanitäranlagen, Was- dem Ausland in ein schweizerisches Alters- und Pfle- serversorgung (Kalt- und Warmwasser) Heizung, geheim aufgenommen zu werden? Unter Umständen Klimaanlage und Stromspannung. Sind Ihnen die ist die Anmeldung in einem schweizerischen Heim vor genauen Nebenkosten bekannt? der Ausreise angezeigt. Falls Sie sich überlegen im Ausland eine Immobilie WWW zu erwerben, gilt es den Kaufvertrag genau zu Schweizer Vereine im Ausland prüfen. Bei Abwicklung eines Immobilienkaufs Bundesamt für Gesundheit > Pflegeheim suchen über Dritte oder bei Miteigentümerschaft ist Vor- sicht geboten. Es ist empfehlenswert, sich an einen Rechtliches Anwalt zu wenden, der mit den lokalen Gegeben- Eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland bedeutet heiten vertraut ist. immer auch einen Wechsel in eine neue Rechtsord- Für eine Hypothek für den Kauf einer Immobilie im nung. Als Auslandschweizer/in haben Sie somit eine Ausland wenden Sie sich an eine Bank im Gast- Beziehung zu mindestens zwei Rechtsordnungen. land. Schweizer Banken finanzieren kaum Immo- bilien im Ausland. Nachlass Vor einer Übersiedlung ins Ausland kann die rechtzei- Wenn es darum geht, sich in der neuen Heimat zu in- tige Regelung des Nachlasses wichtig sein. Für die Ab- tegrieren, sollten nicht nur Lebenshaltungskosten und wicklung des Erbschafts- und Nachlassverfahrens ist Klima berücksichtigt werden. Gewohnte Lebensum- die Rechtsordnung des letzten Wohnsitzstaates mass- stände und Zugehörigkeit spielen ebenfalls eine wich- gebend. Diese legt fest, welcher Staat dafür zuständig tige Rolle. Die Bedürfnisse sind individuell unterschied- ist und nach welcher Form Sie ein Testament oder ei- lich. Für einige Personen hat der sonntägliche Kirchen- nen Erbvertrag erstellen können. Sie gibt auch Aus- besuch Tradition. Für andere sind Freizeitaktivitäten o- kunft, unter welchen Voraussetzungen Urkunden oder der kulturelle Veranstaltungen wichtig. Hier gilt es also, Massnahmen aus der Schweiz im Wohnsitzland aner- die eigenen Bedürfnisse festzuhalten und mit den lo- kannt werden. Ob und wie Sie in einem Testament be- kalen Möglichkeiten zu vergleichen. stimmen können, dass die Erbschaft nach Schweizer Eine wichtige Frage ist zudem, wie Sie Ihr soziales Um- Recht geregelt wird, verlangt, dass Sie bei den zustän- feld gestalten wollen. Haben Sie bereits Freunde oder digen Behörden die Anerkennung einer solchen Re- sogar Familie vor Ort? gelung im Wohnstaat abklären (Abklärung zu beweg- lichem und unbeweglichem Vermögen im In- und/o- Bedenken Sie, dass Ferienbedürfnisse kaum den All- der Ausland). tagsbedürfnissen bei einem Daueraufenthalt entspre- Die Frage nach dem anwendbaren Recht und der Zu- chen. ständigkeit der Behörden kann im Voraus Klarheit schaffen. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie am besten Schweizer Vereine bieten die Möglichkeit für erste eine Nachlassregelung nach Ihrem Wunsch erreichen, Kontakte mit Mitbürgern im Ausland. Das Netzwerk lassen Sie sich von den Behörden des Wohnsitzstaa- SwissCommunity.org bietet Ihnen die Möglichkeit der tes, von spezialisierten Anwälten oder Notaren bera- Kontaktaufnahme bereits vor Abreise. ten. AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 13/15
WWW ausgerichtet, dass die im Aufenthaltsstaat integrierten VZ Vermögens Zentrum – Nachlass: Vorkehrun- Personen mit grosser Wahrscheinlichkeit und in ab- gen bei Wohnsitz im Ausland sehbarer Zeit wieder wirtschaftlich selbständig sind. Europäische Kommission - Information zum Erb- Beim Abwägen der gesamten Umstände werden die recht familiären Bande und die Beziehungen im Aufent- Europäische Kommission – Erbschaften in Europa haltsstaat sowie Sinn und Möglichkeit einer Rückkehr SIF zum Doppelbesteuerungsabkommen CH-F beachtet. Erfüllen Sie oben genannte Voraussetzun- auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern gen (s. auch Formular «Rechte und Pflichten«) und Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mit- Bundesamt für Justiz BJ, Internationaler Erwach- teln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen senenschutz des Aufenthaltsstaates bestreiten? Dann haben Sie die Curaviva.ch Verband Heime und Institutionen Möglichkeit, über Ihre schweizerische Vertretung ein Schweiz – Information zu Patientenverfügung Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Wenn ich Hilfe benötige? (SAS) einzureichen. Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen Doppelbürgerinnen und Doppelbürger und Auslandschweizer (SAS) Besitzen Sie ein weiteres Bürgerrecht, gelten beson- Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Ausland- dere Regeln. Sie können ein Gesuch einreichen, wer- schweizer (SAS): Das EDA gewährt unter gewissen Vo- den in der Regel jedoch nicht unterstützt, wenn bei raussetzungen Hilfeleistungen an Auslandschweize- Ihnen das ausländische Bürgerrecht vorherrscht. Beur- rinnen und Auslandschweizer. Gerät jemand in eine teilungskriterien sind die Beziehungen zur Schweiz Notlage, so sind zunächst die eigenen Kräfte und Mit- und die Umstände, die zum Erwerb des ausländischen tel auszuschöpfen, um die Situation zu überwinden. Bürgerrechts geführt haben. Stellt sich damit keine Verbesserung der Notlage ein, ist zu klären, inwiefern die Verwandtschaft oder Be- kannte helfen können. Es ist auch abzuklären, welche Rückerstattung Leistungen und Unterstützung von Seiten des Aufent- Sozialhilfeleistungen müssen zurückerstattet werden, haltsstaates möglich sind. Zuletzt können die Unter- wenn dies zumutbar und ein angemessener Lebens- stützungsmöglichkeiten bei der Bundesstelle Sozial- unterhalt gesichert ist. (Siehe Formular «Rechte und hilfe für Auslandschweizer/innen (SAS) abgeklärt wer- Pflichten») den. Die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten WWW richten sich nach dem Auslandschweizergesetz ASG Sozialhilfe für Auslandschweizer (SR195.1) vom 26. September 2014. Formulare für die Gesuchstellung für Ausland- schweizer/innen Wer gilt als Auslandschweizer/in? Auslandschweizer ist, wer in der Schweiz keinen Rückkehr Wohnsitz hat und im Auslandschweizerregister einge- Zu diesem Thema finden Sie Informationen auf der tragen ist. Diese Begriffsdefinition und die nachste- Webseite von Swissemigration zusammen mit einem hend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich separaten Ratgeber «Rückkehr Auslandschweizer/in- nach dem Auslandschweizergesetz ASG. nen». Grundsatz WWW Im Grundsatz unterstützt die SAS Personen, die kurz- www.swissemigration.ch > Rückkehr fristig in eine Notlage geraten sind und finanzielle Hilfe brauchen, um sie zu überbrücken. Sie stellt grundsätz- lich keine dauernde Unterstützung dar. Sie ist darauf AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 14/15
Kontakt Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Konsularische Direktion KD Auswanderung Schweiz Effingerstrasse 27, 3003 Bern +41 800 24-7-365 helpline@eda.admin.ch www.swissemigration.ch AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx 29.06.2020 15/15
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