Ruhestand im Ausland - Eidgenössisches Departement für ...

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R a   t   g e b e   r

Ruhestand
im Ausland
Ruhestand im Ausland
Inhaltsverzeichnis
Über diesen Ratgeber .............................................................................................................................................................................. 3
1. Wo finde ich Informationen? ............................................................................................................................................................. 4
       Informationsquellen...................................................................................................................................................................... 4
       Einreise- und Aufenthaltsbedingungen .................................................................................................................................. 4
       Zollvorschriften .............................................................................................................................................................................. 6
2. Welches sind meine individuellen Bedürfnisse?........................................................................................................................... 7
       Gesundheit und Prävention ....................................................................................................................................................... 7
       Ärztliche Versorgung ................................................................................................................................................................... 7
       Sprachkenntnisse........................................................................................................................................................................... 7
3. Wie bereite ich mich am besten vor? ............................................................................................................................................. 8
4. Finanzielles ............................................................................................................................................................................................. 9
       Renten- und Versicherungsauszahlungen ............................................................................................................................. 9
       Wohnsitznahme im Ausland als nichterwerbstätige Person vor Erreichen des Rentenalters .................................. 9
                 Freiwillige AHV/IV (1. Säule)............................................................................................................................................ 9
                 BVG-Bezug (2. Säule) ....................................................................................................................................................... 9
                             Renten- oder Kapitalbezug bei Rentenalter nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung ........ 9
                             Barauszahlungsmöglichkeiten vor dem Rentenalter (gemäss Regel der Vorsorgeeinrichtung) ..... 9
                             Private Vorsorge (steuerprivilegierte Vorsorge 3a).................................................................................... 10
       Krankenkasse ................................................................................................................................................................................ 10
       Unfallversicherung ...................................................................................................................................................................... 10
       Versicherungen ............................................................................................................................................................................. 11
                 Haftpflicht- und Hausratversicherung ........................................................................................................................ 11
                 Motorfahrzeugversicherung.......................................................................................................................................... 11
       Steuern ............................................................................................................................................................................................ 11
       Bankkonto und Devisen ............................................................................................................................................................. 11
                 Geldtransfer ....................................................................................................................................................................... 11
                 Besondere Vorsicht ist bei Kapitalien und Immobilien angezeigt ...................................................................... 11
                 Auslandschweizer und Schweizer Banken................................................................................................................. 11
       Lebenshaltungskosten ............................................................................................................................................................... 12
5. Leben im Ausland .............................................................................................................................................................................. 13
       Alltag, soziales Leben und Integration .................................................................................................................................. 13
       Rechtliches .................................................................................................................................................................................... 13
                 Nachlass ............................................................................................................................................................................. 13
       Wenn ich Hilfe benötige? ......................................................................................................................................................... 14
       Rückkehr ........................................................................................................................................................................................ 14
Kontakt ....................................................................................................................................................................................................... 15

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Über diesen Ratgeber
Zweck                                                           und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere
Dieses Dossier richtet sich an Personen, die die                Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe
Schweiz verlassen, sich im Ausland dauerhaft als Rent-          Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf
ner/in niederlassen und nicht mehr erwerbstätig sind.           deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für den
Bei der Zusammenstellung dieser Broschüre haben wir             wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für
uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschrif-            die Inhalte und Richtigkeit dieser Informationen ist der
ten konzentriert, die für Schweizerinnen und Schwei-            jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite
zer Gültigkeit haben.                                           verantwortlich. Die Dienstleistung von Auswanderung
                                                                Schweiz        basiert    auf       Art.     51      des
                                                                Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26.
Hinweise                                                        September 2014.
Diese Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten
dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen
und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt                Glossar
aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit         Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie
und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und            für die Adressangaben von erwähnten Stellen
die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die             konsultieren Sie bitte die separate Publikation «Glossar
schriftlichen und elektronischen Publikationen                  Auswanderung Schweiz».
enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung

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1. Wo finde ich Informationen?

Informationsquellen                                               Schweizerische Vertretungen im Ausland
Sie überlegen sich, Ihren Ruhestand fern Ihrer Heimat             Ist es nicht möglich, in der Schweiz die nötigen Aus-
zu verbringen? Sie suchen ein angenehmes Klima und                künfte zu erhalten, kann man sich auch an die Schwei-
günstige Lebenskosten im Ausland? Aber: Haben Sie                 zer Vertretung im betreffenden Land wenden. Diese
sich schon mit Ihrer Wunschdestination auseinander-               ist in der Regel bereit, gegen Vergütung der entste-
gesetzt? Der Entscheid zur Auswanderung ist indivi-               henden Kosten, besondere Abklärungen vorzuneh-
duell, jede Person trägt die Verantwortung bei der                men. Eine Vielzahl von nützlichen Angaben in Zusam-
Vorbereitung und während ihres Auslandaufenthalts.                menhang mit der Schweiz sind bereits auf den Web-
Das richtige Einholen von Informationen und das Ab-               seiten der Schweizer Vertretungen zu finden (z.B. An-
klären von Fragen sind zentral. Eine Entscheidung ist             gaben zur Anmeldung bei der Vertretung, zu Zivil-
nur so gut wie ihre Vorbereitung. Es ist deshalb wich-            standsfragen etc.).
tig, dass Sie Ihre Bedürfnisse mit den konkreten loka-            WWW
len Bedingungen vergleichen. Wir helfen Ihnen gerne                Schweizerische Vertretungen im Ausland
mit Hinweisen und Informationen, damit Sie das Für
und Wider abwägen können.
                                                                  Tipp: Erkunden Sie Ihr Zielland!
                                                                  Vor dem Entschluss zur Übersiedlung ist es ratsam,
www.swissemigration.ch                                            das künftige Wohnland mehrmals für längere Zeit (2-
Bevor Vorbereitungen für eine Ausreise getroffen, die             3 Monate) zu unterschiedlichen Jahreszeiten zu besu-
Wohnung gekündigt oder das Haus verkauft werden,                  chen. Abklärungen können vor Ort wesentlich einfa-
sollte man sich genau nach Einreise- und Aufenthalts-             cher gemacht werden. Sie gewinnen dadurch wert-
bestimmungen, Zollvorschriften, Versicherungsleis-                volle persönliche Eindrücke, die Ihnen bei der Ent-
tungen, finanziellen Auswirkungen, Devisenbestim-                 scheidungsfindung und später bei der Integration hel-
mungen und Lebensverhältnissen im Zielland erkun-                 fen.
digen. Swissemigration publiziert auf der gleichnami-
gen Webseite diverse nützliche Informationen (z.B.                Beachten Sie vor Ihrer Abreise immer auch die Reise-
eine Checkliste), Ratgeber, darunter «Auswanderung»               hinweise des EDA.
mit vielen praktischen Tipps und Dossiers zu verschie-
                                                                  WWW
denen Ländern.
                                                                   Reisehinweise www.eda.admin.ch/reisehinweise
WWW
 Webseite Swissemigration: www.swissemigra-
  tion.ch                                                         Einreise- und Aufenthaltsbedingun-
 Ratgeber Auswanderung Schweiz                                   gen
 Länderdossiers Swissemigration                                  Die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften sind von
                                                                  Land zu Land unterschiedlich geregelt. Einige Länder
Ausländische Vertretungen in der                                  sind bei der Erteilung von Daueraufenthaltsgenehmi-
Schweiz                                                           gungen für pensionierte Neueinwanderer sehr zu-
Die offiziellen Vertretungen des Ziellandes (Botschaft            rückhaltend. In gewissen Ländern bestehen bessere
oder Konsulat) sind für viele Fragen (z.B. Einreise-best-         Aussichten auf eine Genehmigung, wenn kapitalkräf-
immungen, Zoll) Ihr Ansprechpartner.                              tige Rentner/innen (sog. investment visa) im Land in-
                                                                  vestieren.
WWW
                                                                   Lesetipp: Länderdossiers Swissemigration
 Ausländische Botschaften und Konsulate in der
  Schweiz

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Reisepass, Visum und Aufenthaltsbewilli-                         wenn Sie für sich selbst und für Ihre Familienangehö-
gung                                                             rigen folgende Dokumente vorlegen können:
Für die Einreise zum Daueraufenthalt benötigen Sie ei-            gültige Identitätskarte oder gültiger Pass,
nen gültigen Reisepass. Je nach Land ist zudem ein                gültige Kranken- und Unfallversicherungspolice,
Visum erforderlich. Aufenthaltsbewilligungen werden               Rentenverfügung (AHV/IV, BVG, private Vor-
von den offiziellen Vertretungen des Ziellandes (Bot-                sorge) als Beweis ausreichender finanzieller Mit-
schaft oder Konsulat) in der Schweiz erteilt. Sie verfü-             tel. Der zur Verfügung stehende Betrag muss den
gen meist über Webseiten, die genaue Angaben zu                      Mindestbetrag des lokalen Fürsorgetarifs über-
Einreise- und Aufenthaltsbedingungen liefern.                        steigen.

Einige Staaten kennen ein spezielles Rentnervisum,               Die Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag hin automa-
das mehrere Jahre gültig ist und verlängert werden               tisch um mindestens fünf Jahre verlängert, solange die
kann. Meistens muss man dafür ein bestimmtes, le-                Voraussetzungen erfüllt sind.
benslang gesichertes Einkommen nachweisen (Ren-
tenverfügung, Kontoauszüge, Bankgarantie). Gewisse               Es besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe!
Staaten verlangen auch das Hinterlegen einer be-
stimmten Geldsumme als Depot auf einer Bank (CHF                 Anmeldung im Gastland
50’000.- oder mehr). In der Regel müssen Pensionierte            Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich in den meisten
zudem eine Krankenversicherung vorweisen.                        Ländern bei der zuständigen Behörde (Immigrations-
                                                                 behörde) anmelden. Diese Anmeldung muss oft in-
Ausländische Rentenberechtigte benötigen in der Re-              nerhalb einer gewissen Frist erfolgen. Erkundigen Sie
gel eine Aufenthaltsbewilligung, auch wenn sie sich              sich vorab nach der richtigen Stelle und der massge-
nicht das ganze Jahr im Land aufhalten. Selbst wenn              benden Frist.
Sie nicht beabsichtigen, Ihren Wohnsitz dauerhaft ins
Ausland zu verlegen – zum Beispiel halten Sie sich nur           Anmeldung bei der Schweizerischen Ver-
während der Wintermonate im Ausland auf – müssen                 tretung im Ausland
Sie die Aufenthaltsvorschriften befolgen.                        Schweizerische Staatsangehörige, die bei der letzten
                                                                 schweizerischen Wohnsitzgemeinde abgemeldet sind,
Kontaktieren Sie die ausländische Botschaft Ihres                müssen sich bei der zuständigen schweizerischen Aus-
Wunschlandes und beschaffen Sie sich die neusten In-             landvertretung (Botschaft oder Konsulat) anmelden.
formationen zu Einreise-, Aufenthalts- und Zollbe-               Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach der
stimmungen!                                                      Abmeldung ins Ausland zu erfolgen. Sie ist kostenlos,
WWW                                                              ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert
 Ist Ihr Reisepass noch gültig? www.schweizer-                  die Formalitäten bei der Erstellung von Ausweisschrif-
  pass.admin.ch                                                  ten, bei Heirat, Geburt oder im Todesfall und trägt
 Ausländische Botschaften und Konsulate in der                  dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren
  Schweiz                                                        geht. Für die Registrierung als Auslandschweizer/in
                                                                 wird der Pass (oder die ID), die Abmeldebescheini-
Ruhestand in der EU/EFTA                                         gung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.
Als Folge der Bilateralen Abkommen Schweiz-EU wer-               Die Anmeldung kann direkt am Online-Schalter vor-
den Schweizerinnen und Schweizer wie Bürgerinnen                 genommen werden.
und Bürger der EU behandelt. Als Pensionär haben Sie             Nach erfolgter Anmeldung können Sie sich in der
ein Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit           Schweiz an Wahlen und Abstimmungen (separate An-
einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren,                          meldung erforderlich) beteiligen und erhalten gratis
                                                                 die "Schweizer Revue".
                                                                 WWW
                                                                  Schweizerische Vertretungen im Ausland

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Für die Einfuhr von Motorfahrzeugen bestehen be-
                                                                sondere Vorschriften. Zudem müssen Sie sich nach
Zollvorschriften
                                                                den Zulassungsbestimmungen (Nummernschild, Ver-
Bei Übersiedlung mit Ihrem Hausrat müssen Sie sich
                                                                sicherungen, teilweise auch technische Bedingungen)
vorgängig bei der offiziellen Vertretung des Ziellandes
                                                                erkundigen. Klären Sie ebenfalls ab, ob der schweize-
nach den genauen Zollvorschriften und allfälligen Ab-
                                                                rische Fahrausweis ohne Prüfung umgetauscht wer-
gaben und Gebühren erkundigen. Vielfach kann der
                                                                den kann.
gebrauchte Hausrat (sprich Umzugsgut) zoll- und
steuerfrei eingeführt werden. Gewisse Länder erheben
                                                                WWW
Zölle und Mehrwertsteuern auch auf Umzugsgut. Wer                TCS / Fahrzeuge und Zolldokumente
die Einfuhrbestimmungen seines zukünftigen Wohn-
landes nicht kennt, kann bei der Einreise unange-               Vergessen Sie nicht, dass Sie sich vor der Abreise aus
nehme Überraschungen erleben (Gebühren, Be-                     der Schweiz beim kantonalen Strassenverkehrsamt
schlagnahmung, Bussen). Unter anderem gelten für                abmelden müssen.
Lebensmittel, Alkohol, Tabak, Medikamente, elektri-             WWW
sche Geräte, originalverpackte Gegenstände Ein-                  Strassenverkehrsämter Schweiz
schränkungen und gewisse Regeln. Ausdrücklich ver-
boten oder beschränkt einführbar sind zum Beispiel              Die Einfuhr von Haustieren ist an bestimmte Bedin-
meistens Pflanzen und Tiere, Waffen und Munition,               gungen geknüpft (Impfungen, Quarantäne). Auch die-
Drogen und pornographisches Material. Klären Sie die            ser Punkt ist rechtzeitig vor der geplanten Übersied-
Zollvorschriften für Ihr Gastland im Voraus ab.                 lung bei der offiziellen Vertretung des künftigen Gast-
                                                                landes abzuklären.
Es ist empfehlenswert, eine internationale Umzugs-              WWW
firma mit dem Transport und der Einfuhrabwicklung                Ausländische Botschaften und Konsulate in der
zu beauftragen.                                                   Schweiz
WWW                                                              Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwe-
 Eidgenössiche Zollverwaltung EZV > Ausfuhr aus                  sen
  der Schweiz                                                    Europäische Union > Tiere mitnehmen
 World Customs Organization
 Spedlogswiss

AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx                        29.06.2020                                              6/15
2. Welches sind meine individuellen Bedürfnisse?
Wie sieht Ihre gesundheitliche und finanzielle Situation               Gibt es gute Spitäler? Sind dort operative Eingriffe
aus?                                                                    möglich oder ist für grössere Operationen eine
                                                                        Verlegung in die Heimat notwendig?
Fragen Sie sich, wie Sie Ihren Alltag und Ihre sozialen                Bin ich entsprechend versichert? Oder erfülle ich
Kontakte gestalten wollen?                                              die Bedingungen für den Abschluss einer umfas-
                                                                        senden Kranken- und Unfallversicherung und
Analysieren Sie Ihre Bedürfnisse und vergleichen Sie                    habe ich die notwendigen Mittel dazu?
sie mit den Möglichkeiten im entsprechenden Wun-                       Besuchen Sie die Spitaleinrichtungen wenn mög-
schland.                                                                lich im Voraus.
                                                                       Welche Möglichkeiten stehen mir offen, falls mein
Vermeintliche Details können aufgrund der unter-                        Gesundheitszustand eine selbständige Lebens-
schiedlichen Gegebenheiten im Ausland (Recht, Ge-                       form nicht mehr zulässt? Gibt es Betreuungsmög-
sundheitssystem, Gepflogenheiten, Klima, Kultur,                        lichkeiten vor Ort? Verfüge ich über ein finanzielles
Transportmöglichkeiten etc.), manchmal grössere                         Polster für solche Situationen?
Auswirkungen haben.                                                    Wer ist meine Kontaktperson für Notfälle?
                                                                 WWW
Gesundheit und Prävention                                         World Health Organization WHO > Länder-ber-
Überlegen Sie sich, was Sie im Ausland benötigen?                  ichte
Wichtig können Medikamenten und Lebensmittel (Di-                 Bundesamt für Gesundheit BAG > Sensibilisie-
äten) sein, wenn Sie darauf angewiesen sind, aber                  rung Palliative Care
auch Bedürfnisse aufgrund von Gewohnheiten. Be-                  Einige Schweizerische Vertretungen im Ausland verfü-
sprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Hausarzt. Dieser           gen über Spitallisten oder können Ihnen die Kontakt-
Kontakt kann sich auch später einmal als nützlich er-            daten eines Vertrauensarztes mitteilen. Manche euro-
weisen.                                                          päischen Länder publizieren solche Informationen auf
                                                                 Ihren Webseiten.
Bei Wohnsitznahme in tropischen Gebieten, sollten Sie
Ihre Tropentauglichkeit abklären. Bedenken Sie, dass
                                                                 Sprachkenntnisse
Sie sich an ein anderes Klima, einen anderen Tagesab-
                                                                 Damit Ihre Integration im Gastland gelingt, sind Kennt-
lauf und eventuell an eine andere Zeitzone gewöhnen
                                                                 nisse der lokalen Sprache sehr wichtig. Ohne entspre-
müssen (zum Beispiel keine Jahreszeiten oder lange,
                                                                 chende Kenntnisse sind Behördengänge und admi-
dunkle Winter).
                                                                 nistrative Abläufe nur schlecht zu meistern.
Die Übersiedlung in ein anderes Land ist eine Belas-
                                                                 Kenntnisse der lokalen Sprache sind auf der ganzen
tung für Körper und Geist. Grosse klimatische Unter-
                                                                 Welt so genannte Türöffner! Es ist von Vorteil, wenn
schiede haben Einfluss auf die Gesundheit. Auch ein
                                                                 man sich zum Beispiel beim Einkaufen, im Umgang mit
ganzjähriges Sommerklima kann belasten. Es gilt
                                                                 Nachbarn, Handwerkern, und beim Arzt oder Zahn-
vorab zu klären, welche gesundheitlichen Risiken im
                                                                 arzt verständlich machen kann.
Gastland bestehen. Entsprechende Schutzimpfungen
sollten noch in der Heimat erfolgen.                             In vielen Ländern beschränkt sich die Möglichkeit der
WWW                                                              Verständigung in einer internationalen Sprache (z.B.
 safetravel.ch                                                  Englisch) nur auf Grossstädte und Tourismuszentren.
                                                                 In ländlichen Gegenden werden meist weniger bis gar
Ärztliche Versorgung                                             keine Fremdsprachen gesprochen.
Weitere Überlegungen und Abklärungen, die Sie in
                                                                 In der Schweiz gibt es diverse Anbieter von Sprach-
diesem Zusammenhang machen sollten:
                                                                 kursen für Leute ab 50 Jahren.
 Wie ist die ärztliche Versorgung?
 Hat es Ärzte, mit denen ich mich verständigen                  WWW
    kann? Machen Sie auch Hausbesuche? Wie kann                   Angebote ProSenectute
    ich sie im Notfall erreichen?

AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx                         29.06.2020                                                   7/15
3. Wie bereite ich mich am besten vor?
Nach dem ersten Einholen von Informationen zum
                                                                Eine Beratung in Sachen Erbschaftsrecht ist gerade bei
Land ist es wichtig, dass Sie Ihre Ausgangslage punkto
                                                                Niederlassung im Ausland nützlich (andere Rechtssys-
Versicherungsleistungen (v.a. Krankenkasse), finanzi-
                                                                teme) und kann ihre Angehörigen vor administrativen
elle Mittel (Budget) und Steuern abklären. Besprechen
                                                                Hürden und Überraschungen bewahren. Je komplexer
Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Versicherung. Lassen
                                                                die finanzielle Ausgangslage (Vermögen; Wertschrif-
Sie sich von Ihrem Finanzberater beraten. Erstellen Sie
                                                                tendepots, Firmenbesitz, Vorsorgeleistungen, Immo-
ein Budget. Sie finden im Internet hierzu zahlreiche
                                                                bilien) desto ratsamer ist es, eine professionelle Bera-
kostenlose Vorlagen.
                                                                tung zu beanspruchen (siehe auch Kapitel Nachlass).
WWW
 www.budgetberatung.ch                                         Das soziale Umfeld wird bei zunehmendem Alter
 PostFinance                                                   wichtiger. Die Frage nach Austausch und Unterstüt-
                                                                zung sollte nicht vergessen werden. Eine erste Anlauf-
Aufgrund lokaler Kontakte und während Besuchsrei-
                                                                stelle können Vereine und Schweizer Clubs im Ausland
sen können Sie die einzelnen Budgetposten überprü-
                                                                sein.
fen und anpassen. Sie haben auch die Möglichkeit via
                                                                WWW
Schweizer Vereine oder über die Plattform
                                                                 Schweizer Vereine im Ausland
«SwissCommunity.org» mit Mitbürgern, die in ihrem
Wunschland leben, Kontakt aufzunehmen.
                                                                Für den Aufbau Ihres neuen Umfelds im Ausland spielt
WWW
                                                                die Sprache eine wichtige Rolle. Kann ich mich mit
 SwissCommunity.org
                                                                meinen Nachbarn etc. verständigen? Wer in der Nähe
 Schweizer Vereine im Ausland
                                                                von Freunden oder Familie lebt, hat es leichter. Besu-
                                                                chen Sie vor Abreise einen Sprachkurs.
Gleichzeitig gilt es, die individuell unterschiedlichen
Fragen zu Gesundheit und Prävention zu klären und
                                                                Sie finden zusätzlich zu unserem «Ratgeber Auswan-
zu beantworten. Es ist empfehlenswert in diesem Zu-
                                                                derung» eine Checkliste «Ratgeber was nun – was
sammenhang mit den Angehörigen zu besprechen,
                                                                tun?». Diese Unterlagen unterstützen Sie bei der Vor-
welche Vorkehrungen in einem Krankheits- oder To-
                                                                bereitung und Erstellung Ihrer eigenen Checkliste. Un-
desfall getroffen werden sollen. Auch wenn es nicht
                                                                sere Länderdossiers «Leben und Arbeiten in XY» be-
angenehm ist, sprechen Sie Unvermeidliches an! In ei-
                                                                handeln die für Sie wichtigen Themen zum Gastland.
ner Notfallsituation kann dies für Sie und Ihre Ange-
                                                                WWW
hörigen hilfreich sein.
                                                                 Checkliste «Auswandern was nun – was tun?»

AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx                        29.06.2020                                               8/15
4. Finanzielles

Renten- und Versicherungsauszah-                               EU/EFTA übersiedeln, haben unter Umständen die
                                                               Möglichkeit, der freiwilligen AHV/IV beizutreten, um
lungen                                                         Beitragslücken zu vermeiden. Bei einer Übersiedlung
Stellen Sie sicher, dass die Überweisung von Renten            in die EU/EFTA besteht diese Möglichkeit nicht.
aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV),          Beachten Sie jedoch, dass Beitragszeiten, die von einer
den Pensionskassen oder sonstigen Versicherungen               Person nach dem Anspruch auf die Altersrente zu-
funktioniert. Domizilwechsel müssen deshalb unbe-              rückgelegt werden, bei der Rentenberechnung nicht
dingt der AHV-Ausgleichskasse, der zuständigen Pen-            mehr berücksichtigt werden. Dies trifft auch bei vor-
sionskasse und dem Versicherungsträger mitgeteilt              bezogenen Altersrenten zu.
werden.
                                                               Klären Sie Ihre Situation mit der kantonalen Aus-
Die Schweizerische Ausgleichskasse SAK sendet allen            gleichskasse ab. Dies insbesondere, wenn Sie mit Vor-
Leistungsbezügern jährlich eine Lebens- und Zivil-             bezug einer staatlichen Rente oder als Nichterwerbs-
standsbescheinigung. Damit die Rente ohne Unter-               tätige/r vor Rentenbezug ins Ausland ziehen.
bruch bezahlt wird, muss das Formular ausgefüllt und           WWW
von einer Amtsbehörde bestätigt innerhalb von 90 Ta-            Zentrale Ausgleichskasse (ZAS) > Der freiwilligen
gen zurückgeschickt werden.                                      AHV/IV beitreten
Überweisung der AHV-Rente                                       Merkblatt über die freiwillige Versicherung
Ordentliche AHV-Renten können an jeden beliebigen              BVG-Bezug (2. Säule)
Wohnort überwiesen werden. Die Auszahlung erfolgt
                                                               Renten- oder Kapitalbezug bei Rentenalter nach dem
direkt durch die Schweizerische Ausgleichskasse in der
                                                               Reglement der Vorsorgeeinrichtung
Regel in der Währung des Wohnsitzstaates. Die an-
                                                               Für die Leistungen aus der zweiten Säule ist immer das
spruchsberechtigte Person kann ihre Rente auch auf
                                                               Vorsorgereglement der Vorsorgeeinrichtung massge-
ein persönliches Postcheck- oder Bankkonto in der
                                                               bend, in der Sie aktuell versichert sind. Alle Vorsorge-
Schweiz auszahlen lassen.
                                                               einrichtungen müssen jedoch die gesetzlichen Min-
Beachten Sie, dass Hilflosenentschädigungen und Er-            destleistungen für den obligatorischen Teil gewähren
gänzungsleistungen nur bei Wohnsitz in der Schweiz             (BVG-Obligatorium). Viele Reglemente sehen eine
ausbezahlt werden.                                             vorzeitige Pensionierung vor. Der früheste mögliche
WWW                                                            Zeitpunkt (nach Gesetz) für den Bezug der Altersleis-
 Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)                              tungen in Renten- oder Kapitalform ist das Alter 58.
 ZAS: Verlassen der Schweiz - Möglichkeiten                   Ob die Rente auch in Kapitalform bezogen werden
 ZAS: Lebenskontrollen der AHV-Rentner/innen                  kann, ist abhängig vom Vorsorgereglement der Vor-
  im Ausland                                                   sorgeeinrichtung (siehe auch Abschnitt «Bezug der
                                                               Pension»). Wird die Erwerbstätigkeit nach dem Alter
Bezug der Pension                                              59/60 aufgegeben und ist das reglementarische Ren-
Die Leistungen der beruflichen Vorsorge können im              tenalter noch nicht erreicht, wird die zweite Säule (Al-
Ausland grundsätzlich bezogen werden. Erkundigen               tersguthaben) auf eine Freizügigkeitseinrichtung
Sie sich bei Ihrer Vorsorgeinstitution.                        überwiesen und kann dann in Kapitalform jederzeit
                                                               bezogen werden.
Wohnsitznahme im Ausland als
                                                               Barauszahlungsmöglichkeiten vor dem Rentenalter
nichterwerbstätige Person vor Errei-                           (gemäss Regel der Vorsorgeeinrichtung)
chen des Rentenalters                                          Bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz vor
                                                               dem Alter 59/60* ist die Barauszahlung in der Regel
Freiwillige AHV/IV (1. Säule)                                  ebenfalls möglich. Bei Wohnsitznahme in der EU/EFTA
Schweizer oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaa-            ist der Bezug jedoch unter gewissen Bedingungen auf
tes der EU oder der EFTA, die das Rentenalter noch             den überobligatorischen Teil beschränkt.
nicht erreicht haben, nicht mehr obligatorisch versi-
chert sind und in einen Drittstaat ausserhalb der

AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx                       29.06.2020                                               9/15
Der obligatorische Teil bleibt bis zum Alter 59/60 auf                     schutz ist wichtig, es empfiehlt sich die Frage der aus-
einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeits-                       reichenden Versicherungsdeckung umfassend zu klä-
police «parkiert» und kann erst dann bezogen werden.                       ren z.B. durch Privatversicherung. Die überobligatori-
                                                                           sche Versicherungsberatung ist Sache spezialisierter
Bevor Sie Abklärungen über Ihr Guthaben in der be-
                                                                           Versicherungsanbieter Internationale Versicherungs-
ruflichen Vorsorge vornehmen, ist es empfehlenswert
                                                                           lösungen können ab einem gewissen Alter sehr teuer
vor der Auswanderung mit der aktuellen Vorsorgeein-
                                                                           sein und es muss mit Vorbehalten (je nach Gesund-
richtung und mit der Zentralstelle 2. Säule Kontakt auf-
                                                                           heitszustand) gerechnet werden. Es ist empfehlens-
zunehmen. Die Zentralstelle 2. Säule kann für Sie ab-
                                                                           wert, verschiedene Leistungsangebote miteinander zu
klären, ob noch weitere Guthaben aus der zweiten
                                                                           vergleichen. Klären Sie zudem mit den Behörden des
Säule vorhanden sind.
                                                                           Gastlandes ab, ob vor Ort eine Krankenversicherungs-
Private Vorsorge (steuerprivilegierte Vorsorge 3a)                         pflicht besteht?
Die Leistungen aus der steuerprivilegierten gebunde-
                                                                           Beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:
nen Säule 3a können unabhängig vom Wohnsitz ab
Alter 59/60* bezogen werden. Kontaktieren Sie Ihren                              Der Besuch von öffentlichen (meist günstigeren)
Vorsorgeträger zwecks Klärung der Kapitalrückzah-                                 Spitälern in gewissen Ländern im Ausland kann
lungsmodalitäten.                                                                 wegen ungenügender Sprachkenntnisse zum Hin-
                                                                                  dernis werden.
*Ein Bezug der Leistungen ist 5 Jahre vor dem gesetzlichen Ren-                  Andererseits ist es wichtig, generell die genaue
tenalter möglich, aktuell für Männer Alter 65, für Frauen Alter 64
                                                                                  Leistungsdeckung zu kennen (insbesondere bei in
WWW                                                                               Anspruchnahme von Leistungen in Privatkliniken).
 Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG: Baraus-                                Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wird
  zahlung bei Ausreise ins Ausland                                                grundsätzlich ein Nachweis über einen genügen-
 Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG; Publika-                                den Versicherungsschutz verlangt.
  tion zur Barauszahlung
                                                                           WWW
 www.verbindungsstelle.ch > Zentralstelle 2. Säule
                                                                            Bundesamt für Gesundheit – Personen mit
                                                                             Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat
Krankenkasse                                                                Bundesamt für Gesundheit – BezügerInnen einer
Für Rentner, welche sich in der EU/EFTA niederlassen                         schweizerischen Rente im Ausland
gelten besondere Bestimmungen. Falls Sie aus-                               Gemeinsame Einrichtung KVG - Rentner
schliesslich eine Rente aus der Schweiz beziehen, blei-                     Gemeinsame Einrichtung KVG - Versicherungs-
ben Sie grundsätzlich in der Schweiz krankenversiche-                        pflicht
rungspflichtig (Sie benötigen das Formular S1 zur An-
meldung in Ihrem neuen Wohnstaat). In verschiede-                          Unfallversicherung
nen EU-Ländern besteht ein Wahlrecht der Versiche-
                                                                           Obligatorisch unfallversichert nach UVG ist nur, wer in
rungsunterstellung. Detaillierte Angaben finden Sie
                                                                           der Schweiz erwerbstätig ist, bei allen anderen Perso-
auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit
                                                                           nen sind Unfälle über das KVG gedeckt. Es gilt deshalb
(siehe auch Merkblatt «Personen mit Wohnsitz in ei-
                                                                           zunächst abzuklären, ob eine Weiterversicherung ge-
nem EU/EFTA-Staat» und «Unterstellung unter die
                                                                           mäss KVG in der Schweiz möglich ist (z.B. bei Nieder-
Krankenversicherung») und auf der Webseite der Ge-
                                                                           lassung in der EU/EFTA). Falls dies zutrifft, ist der Rent-
meinsamen Einrichtung KVG.
                                                                           ner via die obligatorische Krankenversicherung unfall-
Arzt- und Spitalkosten sind im Ausland oft sehr teuer,                     versichert. Bei Ausscheiden aus der obligatorischen
darum ist ein guter Krankenversicherungsschutz wich-                       Grundversicherung muss die Unfallversicherung hin-
tig. Diese Frage muss vor Erreichen des Pensionsalters                     gegen selber organisiert werden. Eine private Kran-
mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Bei Wegzug                          kenversicherung kann das Unfallrisiko meist ebenfalls
in Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA) ist die gesetzliche                   abdecken. Klären Sie zusätzlich ab, ob eine Pflicht zur
Krankenversicherung (KVG Grundversicherung) in der                         Unfallversicherung im Wohnsitzland besteht. Es gibt
Schweiz nicht mehr möglich. Es gilt zwischen Grund-                        weltweit gültige, private Unfall- und Lebensversiche-
versicherung und privaten Versicherungsmöglichkei-                         rungen, die jedoch recht teuer sind.
ten zu unterscheiden. Einen guten Versicherungs-                           WWW
                                                                            Bundesamt für Gesundheit: Unfallversicherung

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Versicherungen                                                Bankkonto und Devisen
Haftpflicht- und Hausratversicherung                          Geldtransfer
Diese Policen werden aus rechtlichen Gründen auf-             Auch im Zeitalter von Kreditkarten und Internetban-
gelöst, im Ausland müssen neue Versicherungen ab-             king ist es nicht unproblematisch, Geld ins Ausland zu
geschlossen werden. Das liegt daran, dass jeder Staat         überweisen oder im Ausland zu beziehen. In gewissen
Vorschriften aufstellt wer versichern darf. Vor allem         Ländern bestehen beim Geldtransfer mit dem Ausland
international tätige Versicherer können Versiche-             Einschränkungen z.B. durch Besteuerung oder, Wech-
rungshinweise oder Tipps anbieten. Klären Sie Ihre            selkursbestimmungen. Ausländer können auch nicht
Bedürfnisse punkto Inhalt der Deckung und Versiche-           überall ein Bank- oder Postkonto eröffnen.
rungssumme mit einem Versicherer Ihrer Wahl.
                                                              Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank und Ihrer Kreditkar-
Motorfahrzeugversicherung
                                                              tenfirma nach den Bedingungen für den Geld-transfer
Grundsätzlich gilt dasselbe wie bei Haftpflicht- und
                                                              in Ihr geplantes Residenzland. Für Geldüberweisungen
Hausratversicherungen. In einigen Fällen ist es auch
                                                              ins Ausland müssen Sie mit hohen Gebühren rechnen.
hier möglich, die Versicherung bei einer Filiale der
gleichen Gesellschaft im Ausland weiterzuführen.              Besondere Vorsicht ist bei Kapitalien und Im-
                                                              mobilien angezeigt
Steuern                                                       Auch für den Kauf eines Hauses, müssen Sie die Devi-
Bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz endet            senbestimmungen beachten. Für den Fall, dass Sie
die unbeschränkte Steuerpflicht. Eine beschränkte             später wieder in die Heimat zurückkehren möchten,
Steuerpflicht besteht jedoch weiterhin für das in der         sind auch die Devisenausfuhrbestimmungen wichtig.
Schweiz befindliche unbewegliche Vermögen (z.B. Im-           Bei einer Übersiedlung in Länder mit grossen Wech-
mobilien) und Geschäftserträge.                               selkursschwankungen, hoher Inflation oder instabilen
                                                              wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen ist es
Auf AHV-Renten wird in der Schweiz keine Quellen-             empfehlenswert, einen Teil des Vermögens in der
steuer erhoben. Kapitalleistungen von schweizeri-             Schweiz zu belassen.
schen Pensionskassen und Einrichtungen der gebun-
denen Vorsorge (2. Säule, Säule 3a) unterliegen hin-          Auslandschweizer und Schweizer Banken
gegen immer der Quellenbesteuerung. Sofern ein                Aufgrund des verschärften regulatorischen Umfelds
Doppelbesteuerungsabkommen           zwischen    der          und der internationalen, steuerrechtlichen Anforde-
Schweiz und dem Wohnsitzstaat das Besteuerungs-               rungen lösen Schweizer Banken vermehrt die Ge-
recht dem Wohnsitzstaat zuweist, wird die Quellen-            schäftsbeziehungen zu im Ausland wohnhaften Kun-
steuer auf Gesuch hin zurückerstattet. Für Ruhegehäl-         den auf oder verschärfen die Bedingungen und Ge-
ter (Renten) sowie Verwaltungsratshonorare wird nur           bührenreglemente für die Kontoführung.
dann eine Quellensteuer abgezogen, sofern das Be-
steuerungsrecht der Schweiz zukommt.                          Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Bezie-
Von Dividenden schweizerischer Gesellschaften, Obli-          hung zur Bank. Den Betroffenen wird geraten, bei den
gationenzinsen schweizerischer Schuldner sowie von            Vorbereitungen für den Auslandaufenthalt den Dialog
Zinsen schweizerischer Bankguthaben wird die Ver-             mit ihrer Bank zu suchen, um eine Lösung zu finden,
rechnungssteuer (35%) abgezogen. Auch diese Steuer            die im Rahmen der Bankreglemente den Kundenbe-
kann gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen              dürfnissen gerecht wird.
mit dem Wohnsitzstaat teilweise (in Ausnahmefällen
ganz) zurückgefordert werden.                                 Dieser Bereich befindet sich im Wandel. Die Konsula-
Welche Einkünfte und Vermögensteile im neuen Resi-            rische Direktion und die Auslandschweizer-Organisa-
denzland besteuert werden, hängt vom Steuerrecht              tion verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und in-
des betreffenden Staates ab.                                  formieren in der «Schweizer Revue», der Zeitschrift für
WWW                                                           Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Die
 SIF – Internationale Steuerpolitik                          Problematik wird auch auf der Website der Ausland-
 SIF - Doppelbesteuerung                                     schweizer-Organisation sowie dem Forum SwissCom-
 Schweizerischer Versicherungsverband - Besteu-              munity.org diskutiert.
  erung Vorsorgeguthaben                                      WWW

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 Artikel «Auslandschweizer und Schweizer Ban-                   Ihr persönlicher Warenkorb wird sich von jenem einer
  ken» in der Schweizer Revue                                    einheimischen Person vermutlich unterscheiden. In
 Banken-Ombudsmann                                              manchen Ländern ist es zum Beispiel für Ausländer
 www.swisscommunity.org                                         schwieriger, auf lokalen Märkten einzukaufen (Sprach-
                                                                 und Schriftbarriere). Je nach Land sind Wechselkurs-
Lebenshaltungskosten                                             schwankungen zu berücksichtigen.
Nicht überall auf der Welt ist das Leben billiger als in
der Schweiz. Das gilt besonders, wenn Sie Ihren ge-              Denken Sie bei der Budgeterstellung an Auslagepos-
wohnten Lebensstil beibehalten wollen. Welche Mittel             ten für Umzug und Mehrauslagen für den Start in Ihrer
Ihnen zur Verfügung stehen, hängt von Ihren Einnah-              neuen Umgebung. Unvorhergesehene Auslagen, wie
mequellen und den Lebenshaltungskosten im künfti-                z.B. eine Rückreise zur Familie im Notfall oder für eine
gen Wohnland ab. Hier ist wichtig zu wissen, über wel-           eigene Rückkehr in die Heimat sollten Sie miteinrech-
che Kaufkraft Sie mit Ihrem Nettoeinkommen vor Ort               nen.
verfügen. Je nach Land sind gewisse Dinge massiv teu-            WWW
rer (z.B. Spitäler, Privatschulen, gewisse Pflegepro-             UBS > Preise und Löhne weltweit
dukte, importierte Produkte) oder überraschend                    BFS
günstig (z.B. Immobilien, Verpflegung, Benzin, Medi-
kamente).

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5. Leben im Ausland

Alltag, soziales Leben und Integra-                                Nach der Übersiedlung ins Ausland ist es oft schwierig,
                                                                   enge Beziehungen zu Verwandten, Freunden und Be-
tion                                                               kannten in der Schweiz zu pflegen. Besonders
Folgende Fragen sollten Sie sich für die Gestaltung Ih-            schmerzlich wird dies, wenn es nicht gelingt, sich am
res neuen Alltags stellen und entsprechende Abklä-                 neuen Wohnort einzuleben oder bei Verlust des Le-
rungen treffen:                                                    benspartners. Umso wichtiger werden dann die Kon-
   Wie sind die Einkaufs- und Transportmöglichkei-                takte zu Einheimischen und Landsleuten.
    ten? Können Sie selbständig einkaufen, auch wenn               Im Bereich der Fürsorge stellt sich unter Umständen
    Sie eines Tages weniger mobil sind?                            auch die Frage, ob es Einrichtungen gibt, die auch
   Wie sieht der Liegenschaftsmarkt aus? Sind Mieten              Ausländern zugänglich sind, wie z.B. Heimpflege, Al-
    erschwinglich und die Wohnungen entsprechend                   ters- und Pflegeheime. Besteht eine Möglichkeit, aus
    ausgestattet. Überprüfen Sie Sanitäranlagen, Was-              dem Ausland in ein schweizerisches Alters- und Pfle-
    serversorgung (Kalt- und Warmwasser) Heizung,                  geheim aufgenommen zu werden? Unter Umständen
    Klimaanlage und Stromspannung. Sind Ihnen die                  ist die Anmeldung in einem schweizerischen Heim vor
    genauen Nebenkosten bekannt?                                   der Ausreise angezeigt.
   Falls Sie sich überlegen im Ausland eine Immobilie             WWW
    zu erwerben, gilt es den Kaufvertrag genau zu                   Schweizer Vereine im Ausland
    prüfen. Bei Abwicklung eines Immobilienkaufs                    Bundesamt für Gesundheit > Pflegeheim suchen
    über Dritte oder bei Miteigentümerschaft ist Vor-
    sicht geboten. Es ist empfehlenswert, sich an einen            Rechtliches
    Anwalt zu wenden, der mit den lokalen Gegeben-                 Eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland bedeutet
    heiten vertraut ist.                                           immer auch einen Wechsel in eine neue Rechtsord-
   Für eine Hypothek für den Kauf einer Immobilie im              nung. Als Auslandschweizer/in haben Sie somit eine
    Ausland wenden Sie sich an eine Bank im Gast-                  Beziehung zu mindestens zwei Rechtsordnungen.
    land. Schweizer Banken finanzieren kaum Immo-
    bilien im Ausland.                                             Nachlass
                                                                   Vor einer Übersiedlung ins Ausland kann die rechtzei-
Wenn es darum geht, sich in der neuen Heimat zu in-                tige Regelung des Nachlasses wichtig sein. Für die Ab-
tegrieren, sollten nicht nur Lebenshaltungskosten und              wicklung des Erbschafts- und Nachlassverfahrens ist
Klima berücksichtigt werden. Gewohnte Lebensum-                    die Rechtsordnung des letzten Wohnsitzstaates mass-
stände und Zugehörigkeit spielen ebenfalls eine wich-              gebend. Diese legt fest, welcher Staat dafür zuständig
tige Rolle. Die Bedürfnisse sind individuell unterschied-          ist und nach welcher Form Sie ein Testament oder ei-
lich. Für einige Personen hat der sonntägliche Kirchen-            nen Erbvertrag erstellen können. Sie gibt auch Aus-
besuch Tradition. Für andere sind Freizeitaktivitäten o-           kunft, unter welchen Voraussetzungen Urkunden oder
der kulturelle Veranstaltungen wichtig. Hier gilt es also,         Massnahmen aus der Schweiz im Wohnsitzland aner-
die eigenen Bedürfnisse festzuhalten und mit den lo-               kannt werden. Ob und wie Sie in einem Testament be-
kalen Möglichkeiten zu vergleichen.                                stimmen können, dass die Erbschaft nach Schweizer
Eine wichtige Frage ist zudem, wie Sie Ihr soziales Um-            Recht geregelt wird, verlangt, dass Sie bei den zustän-
feld gestalten wollen. Haben Sie bereits Freunde oder              digen Behörden die Anerkennung einer solchen Re-
sogar Familie vor Ort?                                             gelung im Wohnstaat abklären (Abklärung zu beweg-
                                                                   lichem und unbeweglichem Vermögen im In- und/o-
Bedenken Sie, dass Ferienbedürfnisse kaum den All-                 der Ausland).
tagsbedürfnissen bei einem Daueraufenthalt entspre-                Die Frage nach dem anwendbaren Recht und der Zu-
chen.                                                              ständigkeit der Behörden kann im Voraus Klarheit
                                                                   schaffen. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie am besten
Schweizer Vereine bieten die Möglichkeit für erste                 eine Nachlassregelung nach Ihrem Wunsch erreichen,
Kontakte mit Mitbürgern im Ausland. Das Netzwerk                   lassen Sie sich von den Behörden des Wohnsitzstaa-
SwissCommunity.org bietet Ihnen die Möglichkeit der                tes, von spezialisierten Anwälten oder Notaren bera-
Kontaktaufnahme bereits vor Abreise.                               ten.

AS_Ruhestand im Ausland_de_V4.docx                           29.06.2020                                              13/15
WWW                                                                ausgerichtet, dass die im Aufenthaltsstaat integrierten
 VZ Vermögens Zentrum – Nachlass: Vorkehrun-                      Personen mit grosser Wahrscheinlichkeit und in ab-
  gen bei Wohnsitz im Ausland                                      sehbarer Zeit wieder wirtschaftlich selbständig sind.
 Europäische Kommission - Information zum Erb-                    Beim Abwägen der gesamten Umstände werden die
  recht                                                            familiären Bande und die Beziehungen im Aufent-
 Europäische Kommission – Erbschaften in Europa                   haltsstaat sowie Sinn und Möglichkeit einer Rückkehr
 SIF zum Doppelbesteuerungsabkommen CH-F                          beachtet. Erfüllen Sie oben genannte Voraussetzun-
  auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern                             gen (s. auch Formular «Rechte und Pflichten«) und
 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht                 können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mit-
 Bundesamt für Justiz BJ, Internationaler Erwach-                 teln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen
  senenschutz                                                      des Aufenthaltsstaates bestreiten? Dann haben Sie die
 Curaviva.ch Verband Heime und Institutionen                      Möglichkeit, über Ihre schweizerische Vertretung ein
  Schweiz – Information zu Patientenverfügung                      Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe
                                                                   für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Wenn ich Hilfe benötige?                                           (SAS) einzureichen.
Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen
                                                                   Doppelbürgerinnen und Doppelbürger
und Auslandschweizer (SAS)
                                                                   Besitzen Sie ein weiteres Bürgerrecht, gelten beson-
Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Ausland-
                                                                   dere Regeln. Sie können ein Gesuch einreichen, wer-
schweizer (SAS): Das EDA gewährt unter gewissen Vo-
                                                                   den in der Regel jedoch nicht unterstützt, wenn bei
raussetzungen Hilfeleistungen an Auslandschweize-
                                                                   Ihnen das ausländische Bürgerrecht vorherrscht. Beur-
rinnen und Auslandschweizer. Gerät jemand in eine
                                                                   teilungskriterien sind die Beziehungen zur Schweiz
Notlage, so sind zunächst die eigenen Kräfte und Mit-
                                                                   und die Umstände, die zum Erwerb des ausländischen
tel auszuschöpfen, um die Situation zu überwinden.
                                                                   Bürgerrechts geführt haben.
Stellt sich damit keine Verbesserung der Notlage ein,
ist zu klären, inwiefern die Verwandtschaft oder Be-
kannte helfen können. Es ist auch abzuklären, welche               Rückerstattung
Leistungen und Unterstützung von Seiten des Aufent-                Sozialhilfeleistungen müssen zurückerstattet werden,
haltsstaates möglich sind. Zuletzt können die Unter-               wenn dies zumutbar und ein angemessener Lebens-
stützungsmöglichkeiten bei der Bundesstelle Sozial-                unterhalt gesichert ist. (Siehe Formular «Rechte und
hilfe für Auslandschweizer/innen (SAS) abgeklärt wer-              Pflichten»)
den. Die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten               WWW
richten sich nach dem Auslandschweizergesetz ASG                    Sozialhilfe für Auslandschweizer
(SR195.1) vom 26. September 2014.                                   Formulare für die Gesuchstellung für Ausland-
                                                                     schweizer/innen
Wer gilt als Auslandschweizer/in?
Auslandschweizer ist, wer in der Schweiz keinen                    Rückkehr
Wohnsitz hat und im Auslandschweizerregister einge-                Zu diesem Thema finden Sie Informationen auf der
tragen ist. Diese Begriffsdefinition und die nachste-              Webseite von Swissemigration zusammen mit einem
hend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich                  separaten Ratgeber «Rückkehr Auslandschweizer/in-
nach dem Auslandschweizergesetz ASG.                               nen».
Grundsatz                                                          WWW
Im Grundsatz unterstützt die SAS Personen, die kurz-                www.swissemigration.ch > Rückkehr
fristig in eine Notlage geraten sind und finanzielle Hilfe
brauchen, um sie zu überbrücken. Sie stellt grundsätz-
lich keine dauernde Unterstützung dar. Sie ist darauf

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Kontakt

 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
  Konsularische Direktion KD
  Auswanderung Schweiz
  Effingerstrasse 27, 3003 Bern
 +41 800 24-7-365
 helpline@eda.admin.ch
 www.swissemigration.ch

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