Rundschau - Gemeinde Großpösna
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
rundschau Amtsblatt der Gemeinde Großpösna 31. Jahrgang – Ausgabe 8/2021 – 30. Juli 2021 Die Bibliothek ist wieder geöffnet S. 24 Neue Räumlichkeiten für alle Leserinnen und Leser Kooperation im Partheland geht weiter S. 16 Parthe-Cloud, Zusammenarbeit der Meldeämter u.v.m. Mitmachen in Dreiskau-Muckern S. 20 Mosaik an sanierter Parkbühne entsteht Großpösna • Seifertshain • Störmthal • Güldengossa • Dreiskau-Muckern
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Großpösna, Seifertshain, Störmthal, Güldengossa und Dreiskau-Muckern, Am 15.07.2021 wurde unsere neue Bibliothek Großpösnaer GeMEINdeFEST am 28. und im Pösna Park feierlich eröffnet. Hell, einladend, 29.08.2021 freundlich und endlich mit viel Platz für die Angebo- te – auch wieder für Kinder und Jugendliche - bie- Nachdem das Großpösnaer GeMEINdeFEST im tet die Bibliothek beste Bedingungen zum Stöbern, vergangenen Jahr wegen der Coronapandemie für Veranstaltungen und Begegnungen. Noch sind nicht stattfinden konnte, hat die AG Gemeindefeste nicht alle Bücherkisten ausgepackt und auch die vor einigen Wochen frohen Mutes die Planungen Ausstattung und Möblierung wird sukzessive noch und Vorbereitungen für das Großpösnaer GeMEIN- ergänzt werden. deFEST begonnen. Vor vier Jahren war es wegen der steigenden Schü- Am 28. und 29.08.2021 wollen wir wieder lerzahlen notwendig geworden, dass die Bibliothek gemeinsam auf der Rittergutswiese in Großpösna von ihrem alten Standort im Schulgebäude in den feiern und auch der traditionelle Festumzug soll Pösna Park umzieht. Von Anfang an war klar, dass am 29.08.2021 wieder stattfinden. Aufgrund der beengte Raum nur eine Übergangslösung sein der wieder ansteigenden Inzidenzen sind neue kann. Dennoch hat der Umzug die Besucherzah- Einschränkungen aus heutiger Sicht nicht ganz len in die Höhe schnellen lassen, denn viel mehr auszuschließen. Aber mit diesen Unsicherheiten Menschen konnten Einkäufe und Bibliotheksbe- haben wir mittlerweile alle leben gelernt, auch ohne suche miteinander verbinden. Wir hoffen darauf, die berühmte Glaskugel. dass dieser Trend anhält und die neue Bibliothek zu einem Begegnungsort für Jung und Alt wird. Weitere Informationen zum Großpösnaer GeMEIN- deFEST erhalten Sie auf Seite 19 dieser rundschau- Ich lade Sie herzlich ein, sich in den neuen Räum- ausgabe. Dort ist auch die Streckenführung des lichkeiten umzuschauen und die neue Aufenthalts- Festumzuges beschrieben, der in der Pestalozzistra- qualität selber zu erleben. Die Bibliothek befindet ße beginnt und zum Festgelände auf die Ritter- sich jetzt direkt neben dem Netto-Einkaufsmarkt. gutswiese führt. Das Festprogramm werden wir auf Die neuen erweiterten Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Gemeindehomepage www.grosspoesna.de Seite 24 dieser rundschauausgabe. veröffentlichen. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Pösna Park Ich lade Sie ganz herzlich ein, mit unseren Vereinen bedanken, der sich mit unserer Unterstützung etwa gemeinsam zu feiern und eine gute Zeit zu verbrin- zwei Jahre lang erfolgreich durch die mitunter gen. schwierige und komplexe Fördermittelbürokratie „gekämpft“ hat, so dass der Umbau mit LEADER Ihre Bürgermeisterin Fördermitteln der Europäischen Union realisiert Dr. Gabriela Lantzsch werden konnte.
3 Bekanntmachungen Nachfolgende Beschlüsse wurden in der schluss vom 19.04.2021 überarbeiteten Entwurf öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am des Bebauungsplanes „Ortsmitte Störmthal“ in den 19.07.21 beschlossen: Gemarkungen Störmthal und Rödgen der Gemeinde Großpösna in der (zuletzt geänderten) Fassung GR-2021-51 Beschluss der Neufassung der vom 19.07.2021 gebilligt. Er hat weiterhin diese Verwaltungskostensatzung der Gemeinde gebilligte Fassung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Großpösna Störmthal“ als Satzung beschlossen. Der Gemeinderat hat die Neufassung der Verwal- Außerdem hat der Gemeinderat die Verwaltung be- tungskostensatzung beschlossen. auftragt, den Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ Für die meisten Verwaltungsdienstleistungen legen zur Genehmigung gem. § 10 Abs. 2 BauGB beim der Bund oder der Freistaat Sachsen die Höhe der Landratsamt Landkreis Leipzig vorzulegen und Verwaltungsgebühren fest. Mit dieser Satzung wird danach die Erteilung der Genehmigung nach § 10 die Höhe der Verwaltungsgebühren geregelt, über die Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Gemeinde selber entscheiden darf. Die aktuell Abstimmungsergebnis: 10 Ja Stimmen 5 Nein geltende Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Stimmen 1 Enthaltung Großpösna wurde im Jahr 2001 beschlossen und seitdem nicht mehr aktualisiert. Zwischenzeitlich hat GR-2021-54 Antrag der Heimat-Haus GmbH zur sich die Rechtslage geändert und die Personal- und Bürgschaftsreduzierung für den Generationen- Sachkosten sind gestiegen, so dass eine Neufassung park Großpösna und Neukalkulation geboten waren. Der Gemeinderat hat die Reduktion der hinterlegten Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen 0 Nein Bürgschaft der Heimat-Haus GmbH zur Besicherung Stimmen 0 Enthaltungen der Erschließungsanlagen im Generationenpark Großpösna um 400 T€ beschlossen. GR-2021-52 Abwägungsbeschluss zum Vorent- Er beauftragt weiterhin die Bürgermeisterin, beim wurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweite- Notariat Jänicke einen Nachtrag zum Erschlie- rung Gewerbegebiet Störmthal“ ßungsvertrag „Generationenpark Großpösna“ Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes (UR-Nr. 243/2021 vom 25. Februar 2021) zum verfolgt das allgemeine Ziel, die im wirksamen Zwecke der Verringerung der Bürgschaft um 400 T€ Flächennutzungsplan geplante gewerbliche Nutzung zu verhandeln und zu beurkunden. der an das bestehende Gewerbegebiet Störmthal Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen 1 Nein östlich angrenzenden Fläche umzusetzen. Stimme 3 Enthaltungen Der Gemeinderat hat dem Vorschlag zur Berück- sichtigung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des GR-2021-55 Beschluss zum 2. Nachtrag im Los Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Gewerbe- 13 – Fenster und Außentüren der Baumaßnah- gebiet Störmthal“ zugestimmt. me „Ersatzneubau integrative Kindertagesstätte Die Anregungen und Hinweise werden im Rahmen Wirbelwind“ der Entwurfsfassung geprüft bzw. dementsprechend Der Gemeinderat bewilligt den 2. Nachtrag im Los eingearbeitet. 13 – Fenster und Außentüren der Baumaßnahme Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein Ersatzneubau integrative Kindertagesstätte Stimmen 1 Enthaltung Wirbelwind i. H. v. 6.456,76 €. Die Auftragssumme (einschl. bereits bewilligtem 1. Nachtrag) erhöht GR-2021-53 Satzungsbeschluss des Bebau- sich somit auf 269.435,93 €. ungsplanes „Ortsmitte Störmthal“ Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen 0 Nein Der Gemeinderat hat den gemäß Abwägungsbe- Stimmen 0 Enthaltung
Bekanntmachungen 4 GR-2021-56 Vorbereitung der Gründung einer Nachfolgende Beschlüsse wurden in der Genossenschaft zum Betrieb der Rathaus-Cloud öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am durch die Gemeinde Großpösna als Gründungs- 05.07.21 beschlossen: mitglied Die Rathaus-Cloud (www.rathaus-cloud.de) ist ein GR-2021-44 Beschluss des Erschließungs- Projekt zur Digitalisierung kommunaler Verwaltungs- vertrages zum Bebauungsplan „Ortsmitte verfahren, an dem derzeit 18 sächsische Kommu- Störmthal“ nen beteiligt sind. Initiiert wurde das Projekt durch Der Gemeinderat hat die Bürgermeisterin be- den Aktionsraum Wurzener Land, der aus der Stadt vollmächtigt, den Erschließungsvertrag mit dem Wurzen und den Gemeinden Bennewitz, Lossatal Investor des Baugebietes endzuverhandeln und und Thallwitz besteht. Die „Partheland-Kommunen“ notariell zu beurkunden. Der Erschließungsvertrag haben sich dem Projekt angeschlossen. Ziel der regelt die Aufgaben des Investors bei der Errichtung Rathaus-Cloud ist einerseits für die Bürgerinnen der Erschließungsanlagen für ein Baugebiet wie und Bürger ein digitales Rathaus zu schaffen, so Wasser- und Abwasserleitungen, Straßenbau, Strom dass der Gang zur Behörde nicht mehr erforderlich und ist zwingende Voraussetzung für die Beschluss- ist. Andererseits sollen die Prozesse innerhalb der fassung des Bebauungsplans „Ortsmitte Störmthal“. Verwaltung digitalisiert und dadurch vereinfacht und Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen 3 Nein automatisiert werden. Bisher waren die beteiligten Stimmen 4 Enthaltungen Kommunen in dem komplexen Projekt in Form einer losen Kooperation tätig. Zum Zweck der koordinier- GR-2021-45 Beschluss zur Feststellung des ten Durchführung, der Bündelung von Ressourcen Jahresabschlusses 2020 der Dorf- und Seen- sowie einer gemeinsamen strategischen Vorge- entwicklungsgesellschaft Großpösna mbH hensweise in dem Projekt soll eine Genossenschaft Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss der der beteiligten Kommunen gegründet werden. Der gemeindeeigenen DSG mbH Großpösna zum Gemeinderat hat beschlossen, dass sich Großpösna 31.12.2020 festgestellt und die Entlastung des an den Vorbereitungen der Genossenschaftsgrün- Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das dung beteiligt. Geschäftsjahr 2020 vorgenommen. Die DSG mbH Abstimmungsergebnis: 14 Ja Stimmen 0 Nein hat im Geschäftsjahr 2020 einen Überschuss von Stimmen 1 Enthaltung 752.800,45 EUR erwirtschaftet. Hauptgrund für den hohen Jahresüberschuss sind Erträge aus Grund- GR-2021-57 Beschluss zur Feststellung des stücksveräußerungen in Dreiskau-Muckern Jahresabschlusses 31.12.2019 Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein Die Gemeinde Großpösna hat nach Einführung der Stimmen 0 Enthaltungen Doppik am 19.12.2016 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 beschlossen. Auf dieser Grundlage GR-2021-46 Bestellung der Mitglieder des Auf- wurden die Jahresabschlüsse für die Folgejahre sichtsrates der Dorf- und Seenentwicklungsge- festgestellt. Nunmehr erfolgte die Feststellung des sellschaft Großpösna mbH Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den Der Gemeinderat hat die Mitglieder das Aufsichts- Gemeinderat. Damit ist es der Finanzverwaltung rats der DSG mbH neu bestellt. Dies sind: Dr. Gab- gelungen innerhalb von vier Jahren sieben Jahres- riela Lantzsch, Jörg Stephani, Marc Etzold, Andreas abschlüsse nachzuholen. Möbius, Rita Ackermann und Patrick Wiederanders Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen Stimmen 0 Enthaltungen
5 Bekanntmachungen GR-2021-47 Beschluss zur Vergabe der öffentlichen Einrichtung Grundschule Großpösna“ Bauleistungen im Los 3.2 – Holz-/Titanzink- beschlossen. Es wird mit Fördermitteln in Höhe von fassaden- und Dachklempnerarbeiten der 262.500,00 EUR gerechnet. Für die zahlreichen Baumaßnahme „Ersatzneubau integrative Maßnahmen an der Löwenzahn-Grundschule (u.a. Kindertagesstätte Wirbelwind“ Umbau/Erweiterung des LehrerInnen-Zimmers Der Gemeinderat hat die Vergabe der Bauleistungen sowie Sekretariat/Schulleitung, Instandsetzung der im Los 3.2 – Fassadenarbeiten der Baumaßnahme Treppenhäuser und Flure, Erneuerung defekter „Ersatzneubau Kita Wirbelwind“ an den Dachde- Fensteranlagen im Alt- und Neubau, Erneuerung der ckerfachbetrieb Maik Wuttig aus Leipzig beschlos- Sicherheitstechnik, Umbau der Klassenräume und sen. Die Auftragssumme beträgt 326.309,64EUR. Flure auf LED-Beleuchtung, PV-Eigenstromanlage) Abstimmungsergebnis: 14 Ja Stimmen 0 Nein sollen in 2021 und 2022 insgesamt 350.000 EUR Stimmen 1 Enthaltung ausgegeben werden. Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein GR-2021-48 Beschluss zum 1. Nachtrag im Stimmen 0 Enthaltung Los 5 – Zimmererarbeiten der Baumaßnahme ____________________________________ „Ersatzneubau integrative Kindertagesstätte Wirbelwind“ Nachfolgende Beschlüsse wurden in der Der Gemeinderat hat den 1. Nachtrag im Los 5 – Sitzung des Technischen Ausschusses am Zimmererarbeiten der Baumaßnahme Ersatzneubau 28.06.2021 gefasst: integrative Kindertagesstätte Wirbelwind i. H. v. 37.456,11 € bewilligt. Die Auftragssumme erhöht TA-2021-38 Dem Beschluss zum Vorschlag zur sich somit auf 130.537,86 €. Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Abstimmungsergebnis: 14 Ja Stimmen 0 Nein frühzeitigen Beteiligung zur Einarbeitung in Stimmen 1 Enthaltung den Entwurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal“, wird mit GR-2021-49 Beschluss zur überplanmäßigen dem Abstimmungsergebnis Ausgabe für die Sanierung der Fassade und der 6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 1 Enthaltung gebäudenahen Freifläche des Standesamtes zugestimmt. Großpösna Der Gemeinderat hat für die „Baumaßnahme zur TA-2021-39 Beschluss zum Bauantrag für das Erhaltung der öffentlichen Einrichtung Standesamt Grundstück Kuckucksweg 6, Flurstück 718/5, Großpösna einschließlich gebäudenahe Freianlage“ Gemarkung Großpösna, (Umbau u. Erweiterung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 34.250 eines besteh. Wohngebäudes zu 2 Wohn- EUR beschlossen. Diese Beschlussfassung war einh.) notwendig, um Fördermittel beantragen zu können. Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein 6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen Stimmen 0 Enthaltungen zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. GR-2021-50 Beschluss zum Fördermittelantrag TA-2021-40 Beschluss zum Bauantrag für das Vitale Dorfkerne „Löwenzahn Grundschule Grundstück Lange Straße 5, Flurstück 546, Großpösna“ Gemarkung Großpösna, (Teilaufstockung eines Der Gemeinderat hat die Beantragung von Förder- bestehenden Wohnhauses, EG +1) mitteln für die „Baumaßnahme zur Erhaltung der Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis
Bekanntmachungen 6 6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen Halle sowie dem Antrag auf Befreiung hinsicht- zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde lich Überschreitung der östlichen Baugrenze erteilt. Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis 6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen TA-2021-41 Beschluss zum Bauantrag für das zugestimmt. Grundstück Rudolf-Breitscheid-Str.44, Flurstück ____________________________________ 1/10, Gemarkung Großpösna (Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport) In der 14. Sitzung des Verwaltungsausschus- Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis ses am 05.07.2021 wurde folgender Be- 6 JA Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen schluss in öffentlicher Sitzung gefasst: zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. VA-2021-012 Empfehlungsbeschluss zur Neufassung der Verwaltungskostensatzung der TA-2021-42 Beschluss zum Entwurf des Gemeinde Großpösna Bebauungsplans „An der Bahnhofstraße“ der Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großpös- Gemeinde Belgershain na hat beschlossen, dem Gemeinderat die Neufas- Dem Entwurf wird mit dem Abstimmungsergebnis sung der Verwaltungskostensatzung der Gemein- 6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen de Großpösna zur Beschlussfassung zu empfehlen. zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Beschlussfassung mit 6 Ja Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Gegenstimme TA-2021-43 Genehmigungsantrag der WEV GmbH nach §16 BImSchG zur Verlängerung Mit den Beschlüssen VA-2021-013 und VA-2021- und Lageänderung des Notfallzwischenlagers 014 wurden im nichtöffentlichen Teil der 14. Sitzung für heizwertreiche Fraktion auf der Deponie des Verwaltungsausschusses am 05.07.2021 zwei Cröbern Empfehlungsbeschlüsse für den Gemeinderat zu Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis Grundstücksangelegenheiten gefasst. 6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen zugestimmt. TA-2021-44 Genehmigungsantrag der WEV GmbH nach §16 BImSchG zur wesentlichen Än- derung der Kompost- und Energieanlage (KEA) als Teilanlage der MBA Cröbern Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis 6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen zugestimmt. TA-2021-45 Genehmigungsantrag der Parentin GmbH nach § 4 (1) BImSchG für das Grund- stück Sestewitzer Str. 12 im GG Störmthal zur Errichtung und zum Betrieb einer Ballenpresse (Dämmstoffpresse), der Nutzungsänderung der
7 Bekanntmachungen Bekanntmachung in der Meldebehörde Großpösna (Zi. 101), Im Rittergut 1, 04463 Großpösna der Gemeindebehörde über das Recht auf Ein- sicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung Einspruch einlegen. von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklä- Bundestag am 26. September 2021 rung zur Niederschrift eingelegt werden. 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis die Gemeinde – die Wahlbezirke der Gemeinde eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Großpösna wird in der Zeit vom 06. September 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. 2021 bis 10. September 2021 während der Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten allgemeinen Öffnungszeiten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, in der Meldebehörde Großpösna (Zi. 101), wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Im Rittergut 1, 04463 Großpösna Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitge- bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter- halten. Jeder Wahlberechtigte kann die Rich- lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbe- tigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person nachrichtigung. im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Rich- 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im tigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen Wahlkreis 154 - Leipzig Land überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl- Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses er- raum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder geben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht durch Briefwahl teilnehmen. nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtig- ten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener eingetragen ist. Wahlberechtigter, Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetra- Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch gener Wahlberechtigter, ein Datensichtgerät möglich. a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundes- wahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens zum 10. September 2021) versäumt hat, am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchs-
Bekanntmachungen 8 frist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung macht nachgewiesen wird und die bevollmäch- entstanden ist, tigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor festgestellt worden und die Feststellung erst nach Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll- der Gemeindebehörde gelangt ist. mächtigte Person auszuweisen. Wahlscheine können von in das Wählerverzeich- Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkun- nis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. dig oder wegen einer Behinderung an der September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde- Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann behörde mündlich, schriftlich oder elektronisch sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen beantragt werden. Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäu- macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, ßerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig 15.00 Uhr, gestellt werden. ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe- ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buch- verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der stabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag Wahl einer anderen Person erlangt hat. auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein bis 18.00 Uhr eingeht. Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person Deutschland ohne besondere Versendungsform bedienen. ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, werden. - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Großpösna, den 30.07.2021 Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Dr. Gabriela Lantzsch Wahlbrief- umschlag und Bürgermeisterin - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahl- unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
9 Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) ____________________________________________________________________________ 14729190001 Mehrzweckhalle, Bürger- und Vereinshaus Im Rittergut 4, 04463 Großpösna 14729190002 Spiegelsaal, Bürger- und Vereinshaus Im Rittergut 4, 04463 Großpösna 14729190003 Gymnastikhalle, Bürger- und Vereinshaus Im Rittergut 4, 04463 Großpösna 14729190004 Alte Dorfschule Seifertshain Alte Dorfschule, Pfarrgasse 2, 04463 Großpösna OT Seifertshain 14729190005 Sportzentrum Störmthal Rosengang 2, 04463 Großpösna OT Störmthal 14729190006 Sporthalle des VRA Störmthaler Straße 4, 04463 Großpösna OT Güldengossa 14729190007 Landschulheim Dreiskau-Muckern Rittergutshof 7, 04463 Großpösna OT Dreiskau- Muckern In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahl- berechtigten in der Zeit vom 16.08.2021 bis Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender 05.09.2021 übersandt worden sind, sind der Nummer Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Briefwahlergebnisses, um 17.00 Uhr, im Beratungs- Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, raum 301 und im Ratssaal der Gemeindeverwal- sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch tung, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem zusammen. des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeich- b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem nis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahl- Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie benachrichtigung und ihren Personalausweis eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgege- zugelassenen Landeslisten und links von der Partei- ben werden. bezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise Stimmzettel ausgehändigt. ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Zweitstimme. Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
Bekanntmachungen 10 macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rech- wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner ten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom gelten soll. Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäu- Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahl- ßerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig kabine des Wahlraumes oder in einem besonderen ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willens- gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht er- bildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten kennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessen- oder gefilmt werden. konflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Fest- Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis stellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne Wähler, die einen Wahlschein haben, können an eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberech- der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein tigten eine Stimme abgibt. Der Versucht ist strafbar ausgestellt ist, (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl- bezirk dieses Wahlkreises oder Großpösna, den 30.07.2021 b) durch Briefwahl Dr. Gabriela Lantzsch teilnehmen. Bürgermeisterin ____________________________________ Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzet- Satzung über die Erhebung von Verwaltungs- tel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie kosten für Amtshandlungen in weisungsfreien einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen Angelegenheiten der Gemeinde Großpösna und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im (Verwaltungskostensatzung) verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Auf der Grundlage von § 4 Sächsische Gemein- auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle deordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 8a zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat angegebenen Stelle abgegeben werden. der Gemeinde Großpösna in seiner Sitzung am 19.07.2021 folgende Satzung über die Erhebung Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde des Wahlrechts durch einen Vertr eter anstelle des Großpösna beschlossen. Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
11 Bekanntmachungen § 1 Anwendungsbereich vergleichbaren im Kostenverzeichnis bewerteten Die Gemeinde Großpösna erhebt für individuell Amtshandlung. Fehlt eine vergleichbare Amtshand- zurechenbare öffentlich-rechtliche Leistungen der lung, so wird eine Gebühr innerhalb einer Rahmen- Gemeindeverwaltung Großpösna in weisungsfreien gebühr in Höhe von 5,00 EUR bis 25.000,00 EUR Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Ausla- erhoben. gen (Kosten). Individuell zurechenbare öffentliche- rechtliche Leistungen (Amtshandlungen) sind (3) Die Kostenfestsetzung innerhalb der Rahmenge- beantragte, sonst willentlich in Anspruch genom- bühr bemisst sich nach dem Stundensatz. mene oder zugunsten des Leistungsempfängers erbrachte Tätigkeiten, die der Ausübung hoheitlicher (4) Unterliegt die öffentlich-rechtliche Leistung Gewalt dienen. der Umsatzsteuer, werden die Verwaltungskosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. § 2 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, § 4 Nichterhebung, Gebührenbefreiung 1. wem die öffentlich-rechtliche Leistung individuell Für die Nichterhebung von Kosten sowie die zuzuordnen ist, Gebührenbefreiung finden die §§ 11 und 12 2. wer die Verwaltungskosten gegenüber der Ge- SächsVwKG sowie der § 64 SGB X entsprechend meindeverwaltung Großpösna schriftlich übernom- Anwendung. men hat oder 3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft § 5 Rechtsbehelfsverfahren Gesetzes haftet. (1) Die für das Rechtsbehelfsverfahren festzuset- zende Gebühr (Rechtsbehelfsgebühr) beträgt das (2) Auslagen im Sinne des § 6 Abs. 1 dieser Sat- Eineinhalbfache der vollen für die Amtshandlung zung, die durch unbegründete Einwendungen eines festzusetzenden Gebühr. Ist eine Amtshandlung Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten nur teilweise angefochten, verringert sich die oder eines Dritten entstanden sind, können diesem Rechtsbehelfsgebühr entsprechend. Ist für eine auferlegt werden. Amtshandlung keine Verwaltungsgebühr angefallen oder hat ein Dritter den Rechtsbehelf eingelegt, ist (3) Mehrere Verwaltungskostenschuldner haften als eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR bis 5.000,00 Gesamtschuldner. EUR zu erheben. § 3 Kostenhöhe (2) Wird ein Rechtsbehelf zurückgenommen oder (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr bemisst sich – erledigt er sich auf andere Weise, bevor die Amts- unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes handlung beendet ist, ist eine Gebühr von 10 bis 75 der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und Prozent der für die beantragte Amtshandlung fest- Stellen (Kostendeckungsgebot) sowie nach der zusetzenden Verwaltungsgebühr je nach dem Fort- Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten - gang der Sachbehandlung, mindestens jedoch 5,00 nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Euro, zu erheben. Wurde die sachliche Bearbeitung Kostenverzeichnis. noch nicht begonnen, ist keine Gebühr zu erheben. Die Erhebung von Auslagen bleibt unberührt. (2) Für Amtshandlungen, für die weder eine Gebühr nach dieser Satzung erhoben wird noch für die (3) Hat ein Rechtsbehelf vollen Erfolg, werden keine im Kostenverzeichnis eine Verwaltungsgebühr Kosten, hat er zum Teil Erfolg, werden entsprechend bestimmt ist, bemisst sich die Gebühr nach einer ermäßigte Kosten erhoben.
Bekanntmachungen 12 § 6 Auslagen (2) Wird die verwaltungskostenpflichtige öffentlich- (1) Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall rechtliche Leistung elektronisch erbracht und wird im Zusammenhang mit der Amtshandlung im Sinne der Leistungsempfänger innerhalb des elektroni- von § 1 dieser Satzung entstehen. Auslagen sind schen Verfahrens zur sofortigen Zahlung aufgefor- insbesondere: dert, entsteht der Verwaltungskostenanspruch zum Zeitpunkt dieser Aufforderung. 1. Entschädigungen, die Zeugen und Sachver- ständigen zustehen; § 8 Zeitpunkt der Fälligkeit 2. Entgelte für Post- und Telekommunikations- Die Verwaltungskosten werden mit der Bekanntgabe dienstleistungen, ausgenommen die Entgelte für der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner einfache Briefsendungen; fällig, wenn nicht die Gemeinde Großpösna einen 3. die Reisekosten im Sinne der Reisekosten- späteren Zeitpunkt bestimmt. vorschriften und sonstigen Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der § 9 Zahlung der Verwaltungskosten Amtsstelle; Die Verwaltungskosten sind grundsätzlich kostenfrei 4. Beträge, die anderen Behörden oder anderen an die Gemeindekasse zu zahlen. Personen für ihre Tätigkeit zustehen. § 10 Anwendung von Bestimmungen des (2) Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich SächsVwKG entstandener Höhe erhoben. Gemäß § 8a Abs. 2 SächsKAG finden §§ 2,3 Abs. 4 bis 6, § 4 Abs. 2, 3 und 5, §§ 6 bis 9, 11 bis (3) Auslagen im Sinne des Absatzes 1 werden auch 13, 15, 16, 17 Abs. 1 bis 3 und 5, §§ 18 bis 20, dann erhoben, wenn die kostenerhebende Behörde 22 und 23 des Sächsischen Verwaltungskosten- aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungs- gesetzes, vom 05.04.2019 (SächsGVBl. S. 245), vereinfachung oder aus ähnlichen Gründen an die in der jeweils geltenden Fassung, entsprechende anderen Behörden, Einrichtungen oder Personen Anwendung. Zahlungen nicht zu leisten hat. § 11 Inkrafttreten / Außerkrafttreten (4) Können nach besonderen Rechtsvorschriften Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Auslagen erhoben werden, die nicht näher bezeich- Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die net sind, gilt Abs. 1 entsprechend. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegen- § 7 Entstehung der Kosten heiten vom 26.11.2001 außer Kraft. (1) Der Verwaltungskostenanspruch entsteht mit der Beendigung der verwaltungskostenpflichtigen - Siegel - öffentlich-rechtlichen Leistung. In den Fällen, in Dr. Gabriela Lantzsch denen mehrere Amtshandlungen innerhalb eines Bürgermeisterin Verfahrens getätigt werden, mit der Beendigung der letzten kostenpflichtigen Amtshandlung. Bei Zurück- nahme oder Erledigung des Antrages entstehen die Kosten mit der Zurücknahme oder Erledigung. Im Falle des § 5 entstehen die Kosten mit Zurücknah- me, Erledigung oder Rechtsbehelf.
13 Bekanntmachungen Kostenverzeichnis Position Bezeichnung Gebührentatbestand festzusetzende Gebühr (in €) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 0 Allgemeine Verwaltungsgebühr, Anordnung für den Einzelfall, Einstiegsebene 1.1 - 44,61 Aufwand für Verwaltungstätigkeit Einstiegsebene 1.2 - 55,75 - Stundensatz zur Berechnung nach Einstufung des Einstiegsebene 2.1 - 67,36 Sachbearbeiters mind. jedoch 5,00 € 1 Ausfertigung von Kopien, je Seite 1.1 Format A4 0,50 1.2 Format A3 1,00 2 Beglaubigungen 2.1 Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und dgl. je angefangene Seite - 5,00 für Bewerbungszwecke nach Beendigung der Schulausbildung bis zu 4 Stück kostenfrei für EW der Gemeinde 2.2 Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen usw. 5,00 3 Akteneinsicht 3.1 Einsichtgewährung in Akten und Bücher, soweit diese nicht in einem 0,50 € je Akte oder Buch, gebührenpflichtigen Verfahren gewährt werden, je Akte und Buch mindestens 5,00 € 4 Erteilen einer Bescheinigung - z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung § 111 AO 13,50 5 Schriftliche Auskünfte einschließlich Vorarbeiten, die über richtet sich nach Arbeitsaufwand, § 11 Abs. 1 Nr. 6 SächsVwKG (Auskünfte einfacher Art) hinausgehen mind. 5,00 € 6 Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen bzw. richtet sich nach tatsächlichem Versagen auf Grund gesetzlicher Vorschriften Arbeitsaufwand entsprechend oder ähnlicher Bestimmungen Position 0, mind. Jedoch 5,00 € 7 Fundsachen - Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 7.1 bei Sachen bis zu einem Wert von 500 € 2 % des Wertes, mind. 5,00 € zusätzlich entstandener Aufwand nach Position 0 7.2 bei Sachen über einem Wert von 500 € 2 % des Wertes, mind. 10,00 € zusätzlich entstandener Aufwand nach Position 0
Bekanntmachungen 14 7.3 bei Tieren mindestens die nachweislich entstandenen Kosten für Tierarzt, Unterbringung, Verpflegung und Transport (Auslagen) zusätzlich entstandener Aufwand nach Position 0 8 Mahn- und Vollstreckungswesen 8.1 Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG - für die erste Mahnung 5,00 - für die Androhung der Vollstreckung (2. Mahnung) § 3 Abs. 3 VwVG iVM § 5,00 19 Abs. 2 VwVG 8.2 Mahnung gem. § 280 ff BGB - für die erste Mahnung 5,00 - für die zweite Mahnung / Androhung der Vollstreckung 7,00 9 Liegenschaftsangelegenheiten Erteilung eines Vorkaufsrechtszeugnisses / Negativzeugnisses gem. § 28 Abs 25,00 1 S. 3 iVm §§ 24 ff. BauGB (Gebühr je Flurstück / Zeugnis) bei mehreren örtliche zusammenhängenden Flurstücken zusätzlich - für jedes 10,00 weitere Flurstück 10,00 - für Miteigentumsanteile an jeweils weiterem Flurstück 10 Bauverwaltung 10.1 Aufgaben als örtliche Brandschutzbehörde im Rahmen von 30-300, plus Auslagen Genehmigungsverfahren (inkl. Teilnahme an Beratungen und Abnahmen) 10.2 Stellungnahme nach § 36 BauGB für Vorhaben in Wohngrundstücken 30,00 - 200,00 10.3 Stellungnahme nach § 36 BauGB für gewerbliche Vorhaben 65,00 - 400,00 10.4 Genehmigungen nach § 67 Abs 3 SächsBO 65,00 - 130,00 10.5 Genehmigungen von Grundstückszufahrten 200,00 - 265,00 10.6 Auskünfte zur Kampfmittelbelastung 22,00 11 Hausnummernvergabe 15,00 12 Brandverhütungsschau - Kostenersatz Weiterberechnung der entstandenen entsprechend§ 17 SächsFwVO Auslagen der unteren Brandschutzbehörde, zusätzlich: tatsächlich entstandener Aufwand entspr. Position 0 13 Sonstige Ordnungsangelegenheiten 13.1 Genehmigung für Lagerfeuer 18,00 13.2 Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk der Klasse II abhängig vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand, mind. jedoch 31,00
15 Bekanntmachungen 13.3 Verkehrsrechtliche Anordnungen - Erteilung einer Genehmigung nach § 45 StVO - normaler Aufwand 50,00 - erhöhter Aufwand (z.B. bei Anhörungen) 100,00 14 Ablichtungen aus Personenstandsbüchern 7,00 je Urkunde + 30,00 je (Archivgut - Standesamt) angefangene halbe Stunde Arbeitsaufwand 15 Auslagen für die Durchführung der Eheschließungen oder Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der Dienststelle auf Wunsch der Beteiligten: - auf der Vineta 150,00 - im Botanischen Garten Großpösna 50,00 Bekanntmachungsanordnung Die Neufassung der Verwaltungskostensatzung 4. vor Ablauf der in § 4 Satz1 SächsGemO genann- der Gemeinde Großpösna wird hiermit, gemäß ten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung schluss beanstandet hat oder die Verletzung der der Gemeinde Großpösna in der derzeit gültigen Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Fassung, öffentlich bekanntgemacht. Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzun- geltend gemacht worden ist. gen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekom- Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als gemacht worden, so kann auch nach von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge- nicht, wenn nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, § 4 Abs. 4 Satz 1 bis 3 SächsGemO sind nur anzu- wenden, wenn bei der Bekanntmachung 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, der Satzung auf die Voraussetzungen für die Gel- die Genehmigung oder die Bekanntmachung der tendmachung der Verletzung von Verfahrens- Satzung verletzt worden sind, oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinge- wiesen worden ist. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit Dr. Gabriela Lantzsch widersprochen hat, Bürgermeisterin
Bekanntmachungen 16 Ortsübliche Bekanntgabe nach § 88c Abs. 3 SächsGemO GR-2021-57 Beschluss zur Feststellung des Die örtliche Prüfung hat keine Feststellungen in Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Ge- ihrem Schlussbericht festgehalten. Der „uneinge- meinde Großpösna schränkte kommunale Bestätigungsvermerk“ wurde erteilt. Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner Sitzung am 19.07.2021 folgenden Beschluss Der Jahresabschluss samt gesetzlich geforderten gefasst: Anlagen liegt ab dem 02.08.2021 zu den Öff- nungszeiten in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Feststellung des Jahresabschlusses zum Im Rittergut 1 für jedermann zur Einsichtnahme 31.12.2019 gemäß § 88 SächsGemO auf der öffentlich aus. Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Ergebnissen: Alexandra Rensmann Amtsleiterin Finanzverwaltung Das Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung weist ____________________________________ einen Überschuss in Höhe von 2.402.283,37 Euro aus. Kooperation im Partheland geht in die nächste Runde: Die Verwendung des Jahresergebnisses wird wie PartheCloud, Zusammen- folgt beschlossen: arbeit der Meldeämter und gemeinsame Löschhilfevereinbarung 1. die Verrechnung mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO Die interkommunale Zusammenarbeit der Städte a) Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses über und Gemeinden Borsdorf, Brandis, Großpösna, 126.031,18 € Naunhof mit Belgershain und Parthenstein sowie Machern hat sich Ende 2018 unter dem Namen 2. Rücklagen „Partheland“ zusammengefunden. Wesentliches Ziel a) Zuführung des ordentlichen Ergebnisses zur der Zusammenarbeit ist es, kommunale Entwick- Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen lung über die Grenzen der eigenen Gemeinde oder Ergebnisses über 2.529.752,41 € Stadt hinaus als regionale Aufgabe zu meistern b) Entnahme der Rücklage aus Überschüssen des und diese gemeinschaftlich anzugehen. In diesem Sonderergebnisses über 1.437,86 € Zusammenhang werden nun weitere Maßnahmen zur interkommunalen Kooperation umgesetzt. * der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwal- tungstätigkeit beträgt 2.569.759,86 € PartheCloud vernetzt das Partheland * der Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit Als Modellkommune Open Government entwickelt beträgt - 709.738,65 € die Stadt Brandis seit 2017 kontinuierlich neue * die Veränderung (Erhöhung) des Finanzmittelbe- Ideen, um alle Bevölkerungsgruppen an der Ent- standes im Haushaltsjahr beträgt 1.920.695,13 € wicklung der Gemeinden zu beteiligen. Doch was ist * die Bilanzsumme beträgt 39.236.019,99 € eigentlich „Open Government“?
17 Informationen aus dem Rathaus Aufgrund der Corona-Pandemie waren zahlreiche weiteren Projektverlauf durch zusätzliche Funktio- persönliche Zusammenkünfte wie gemeinsame nen erweitert. Vereinssitzungen oder kulturelle Veranstaltungen Am 9. Juli 2021 war es soweit: Die Parthe Cloud plötzlich nicht mehr möglich. Daher galt es nun, geht offiziell an den Start! Unter https://parthe. neue digitale Formate zum Austausch zu entwi- cloud/ können die Bürgerinnen und Bürger ihre ckeln. Im neuesten Projekt, der „PartheCloud“, wird eigenen digitalen Räume anlegen und beispielswei- jetzt im Rahmen des „Regionalen Open Government se digital ihr Vereinstreffen abhalten. Mit dabei sind Labors“ eine Kommunikations- und Austauschplatt- bereits verschiedene Bildungseinrichtungen und form geschaffen. Diese soll mit Projektabschluss Einrichtungen der Jugend- und Sozialhilfe. allen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Bildungs- einrichtungen und Interessierten zur Verfügung „Corona war und ist für uns alle eine Belastung, stehen und ihnen eine kostenfreie, sichere und aber in diesem Fall auch ein Impulsgeber. Als datenschutzkonforme Cloud Lösung bieten. Standort des Regionalen Open Government und Das Ziel ist es, den unterschiedlichen Nutzergrup- aus dessen Finanzmitteln kann Brandis hier für das pen der Region digitale Räume zu eröffnen, die ganze Partheland ein Angebot unterbreiten, neue an ihre jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind. digitale Formen der Bürgerbeteiligung und des Funktionen wie Videochats, Dateienaustausch, Bürgerengagements schaffen“, so der Brandiser Terminplanungen und Umfragen bilden hierbei Bürgermeister Arno Jesse zur Einordnung des bereits jetzt die Grundfunktionen und werden im Projektes.
Informationen aus dem Rathaus 18 Gegenseitige Hilfe der Meldebehörden Eine Löschhilfevereinbarung für alle „Einwohnermeldeamt heute geschlossen.“ - Damit Für die schnelle und effektive Brandbekämpfung die Bürgerinnen und Bürger des Parthelandes den leisten sich die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Service der Meldeämter dennoch nutzen können, und Gemeinden im Partheland im Rahmen der neuen arbeiten die Meldebehörden zukünftig stärker Löschhilfevereinbarung gegenseitige unentgeltliche zusammen. Ziel ist es, mit einer möglichst nied- Löschhilfe. Bereits existierende, einzelne Vereinba- rigschwelligen Vertretung der Meldebehörden im rungen werden nun zu einer gemeinsamen Lösch- Partheland den Bürgerinnen und Bürgern dennoch hilfevereinbarung zusammengeführt. Zum Einsatz den Gang zum Amt zu ermöglichen. Um personelle können alle zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte, Ausfälle gegenseitig zu kompensieren, haben die Einsatzfahrzeuge, Lösch- und Feuerwehrtechnik der Bürgerinnen und Bürger in Zukunft die Möglichkeit, Gemeinden kommen. Um diese Vereinbarung schrift- den Service der anderen Meldeämter im Partheland lich festzuhalten, unterzeichneten am 9. Juli 2021 zu nutzen. alle beteiligten Bürgermeisterinnen und Bürgermeis- „Keine Kommune hat mehr Personal als sie benö- ter die neue Löschhilfevereinbarung. tigt. Dadurch kann es in seltenen Krankheitsfällen schon einmal zu vorübergehenden Schließungen Juliane Superka kommen. Mit der gegenseitigen Unterstützung der Beratungsraum Leipzig Meldeämter wird die interkommunale Zusammen- ____________________________________ arbeit auch in diesem Bereich für alle Bürgerinnen und Bürger im Partheland ganz praktisch greifbar. LAG Südraum Leipzig sucht Wir versprechen uns davon eine deutliche Verbes- Ideen, die „den Zusammen- serung der Verfügbarkeit der Verwaltungsdienstlei- halt stärken“ tungen in den Meldeämtern“, so der Großpösnaer Hauptamtsleiter Daniel Strobel. Der Ideenwettbewerb der Lokalen AktionsGruppe So kann beispielsweise der Brandiser seinen Bran- (LAG) Südraum Leipzig e. V. steht in diesem Jahr diser Wohnsitz im Meldeamt in Borsdorf anmelden, unter dem Motto „Den Zusammenhalt stärken“. Vom wenn die Dienststelle in Brandis krankheitsbe- 1. Juli bis zum 31. August 2021 sucht die LAG dazu dingt kurzfristig geschlossen hat. Eine komplette Beiträge und Ideen, die nach den Einschränkungen der Aufgabenübertragung ist nicht beabsichtigt, sodass vergangenen Wochen und Monate hel-fen können, das es insbesondere für betroffene Bürgerinnen und „WIR-Gefühl“ wieder zu befördern und den Zusam- Bürger bei der bisherigen gesetzlichen Zuständig- menhalt zu stärken. keit der jeweiligen Gemeinde für die Aufgaben der Erstmals stehen für diesen Wettbewerb Preise im Ge- Meldebehörden bleibt. Informationen zu Vertre- samtwert von 10.000 EUR zur Verfügung, 6.000 EUR tungsregelungen finden die Bürgerinnen und Bürger davon gehen an die ersten drei Plätze (1. Platz - 2.500 des Parthelandes entweder als Aushang an der EUR, 2. Platz - 2.000 EUR, 3. Platz - 1.500 EUR). Die jeweiligen Dienststelle oder auf der Webseite der Plätze 4 – 10 erhalten Anerkennungspreise. Kommune. Beteiligen können sich Vereine, Initiativen oder Um die Zusammenarbeit schriftlich festzuhalten, Einzelpersonen aus der LEADER-Region Südraum trafen sich die Bürgermeisterinnen und Bürger- Leipzig mit ihren bereits durchgeführten Aktivitäten, meister des Parthelandes am 9. Juli 2021 zur mit Projekten, die sich gerade in der Planung befin- Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung. den oder mit Ideen, die das Miteinander befördern Anschließend muss diese noch durch die Kommu- könnten. Die Preisträger werden durch eine Jury nalaufsicht des Landkreises Leipzig geprüft werden. gewählt. Das Ergebnis wird im Herbst 2021 bekannt gegeben.
19 Informationen aus dem Rathaus Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedin- Großpösnaer GeMEINdeFEST 28.- 29.08.2021 gungen finden Sie ab 30.06.2021 auf der Website – Vorbereitungen sind angelaufen der LAG Südraum Leipzig: https://suedraumleipzig. de/aktuelles Dank der aktuellen niedrigen Inzidenz und der langersehn- ten Lockerungen in der Corona- Pandemie können ____________________________________ wir nun endlich unser Großpösnaer Schiedsstelle Großpösna GeMEINdeFEST vor- bereiten. Lassen Sie Unseren Friedensrichter Herrn Jaskowski erreichen uns ein paar schöne Sie im 2. Halbjahr 2021 zu folgenden Zeiten jeweils Stunden mit Musik 18:00 Uhr im Rittergut 2, 04463 Großpösna: und geselligem Beisammensein 27.07. 21 erleben. Für Speis und Trank wird gut gesorgt. Es 31.08. 21 fehlen nur noch die vielen Großpösnaer*innen und 28.09. 21 ihre Gäste und das Fest kann beginnen. 26.10. 21 Wir möchten auf diesem Weg auch alle Kleinen und 30.11. 21 Großen, alle Vereine und Firmen zur Teilnahme am 14.12. 21 traditionellen Festumzug am 29.08.2021 aufrufen, Die Arbeitsgruppe „GeMEINdeFESTe“ freut sich Kontakt über friedensrichter@grosspoesna.de oder über jeden, der gern dabei sein möchte. Lasst unter der Rufnummer 0151 16 222 030 uns gemeinsam die Fröhlichkeit nach Großpösna ____________________________________ zurückholen. Gestartet wird um 11 Uhr in der Pestalozzistraße. Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Groß- Anmeldungen werden bis zum 10.08.2020 entge- pösna, gengenommen. Senden Sie Ihre, sendet eure An- meldung mit folgenden Angaben bitte an annegret. Unsere letzten Einsätze, zu denen wir schrader@grosspoesna.de alarmiert wurden: Name des Vereins /der Gruppe / der Firma • 23.06.21 – 14:46 Uhr - Zugunfall Anzahl der Personen (Kinder und Erwachsene) • 08.07.21 – 12:33 Uhr – Öl-/Dieselspur – Teilnahme mit Fahrzeug ja (ggf. Länge des Magdeborner Straße (Einsatz gemeinsam mit Fahrzeuges) Feuerwehr Störmthal/Güldengossa) Wird Musik mitgeführt? ja / nein Ihre Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Sollten sich die derzeit guten Voraussetzung Feuerwehr Großpösna coronabedingt verschlechtern, muss das GeMEIN- deFEST leider ausfallen.
Sie können auch lesen