Rundschau - Gemeinde Großpösna

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Rundschau - Gemeinde Großpösna
rundschau
       Amtsblatt der Gemeinde Großpösna

                                              31. Jahrgang – Ausgabe 8/2021 – 30. Juli 2021

Die Bibliothek ist wieder geöffnet S. 24
Neue Räumlichkeiten für alle Leserinnen und Leser

Kooperation im Partheland geht weiter S. 16
Parthe-Cloud, Zusammenarbeit der Meldeämter u.v.m.

Mitmachen in Dreiskau-Muckern S. 20
Mosaik an sanierter Parkbühne entsteht

    Großpösna • Seifertshain • Störmthal • Güldengossa • Dreiskau-Muckern
Rundschau - Gemeinde Großpösna
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Großpösna,
            Seifertshain, Störmthal, Güldengossa
                   und Dreiskau-Muckern,
Am 15.07.2021 wurde unsere neue Bibliothek              Großpösnaer GeMEINdeFEST am 28. und
im Pösna Park feierlich eröffnet. Hell, einladend,      29.08.2021
freundlich und endlich mit viel Platz für die Angebo-
te – auch wieder für Kinder und Jugendliche - bie-      Nachdem das Großpösnaer GeMEINdeFEST im
tet die Bibliothek beste Bedingungen zum Stöbern,       vergangenen Jahr wegen der Coronapandemie
für Veranstaltungen und Begegnungen. Noch sind          nicht stattfinden konnte, hat die AG Gemeindefeste
nicht alle Bücherkisten ausgepackt und auch die         vor einigen Wochen frohen Mutes die Planungen
Ausstattung und Möblierung wird sukzessive noch         und Vorbereitungen für das Großpösnaer GeMEIN-
ergänzt werden.                                         deFEST begonnen.

Vor vier Jahren war es wegen der steigenden Schü-       Am 28. und 29.08.2021 wollen wir wieder
lerzahlen notwendig geworden, dass die Bibliothek       gemeinsam auf der Rittergutswiese in Großpösna
von ihrem alten Standort im Schulgebäude in den         feiern und auch der traditionelle Festumzug soll
Pösna Park umzieht. Von Anfang an war klar, dass        am 29.08.2021 wieder stattfinden. Aufgrund
der beengte Raum nur eine Übergangslösung sein          der wieder ansteigenden Inzidenzen sind neue
kann. Dennoch hat der Umzug die Besucherzah-            Einschränkungen aus heutiger Sicht nicht ganz
len in die Höhe schnellen lassen, denn viel mehr        auszuschließen. Aber mit diesen Unsicherheiten
Menschen konnten Einkäufe und Bibliotheksbe-            haben wir mittlerweile alle leben gelernt, auch ohne
suche miteinander verbinden. Wir hoffen darauf,         die berühmte Glaskugel.
dass dieser Trend anhält und die neue Bibliothek zu
einem Begegnungsort für Jung und Alt wird.              Weitere Informationen zum Großpösnaer GeMEIN-
                                                        deFEST erhalten Sie auf Seite 19 dieser rundschau-
Ich lade Sie herzlich ein, sich in den neuen Räum-      ausgabe. Dort ist auch die Streckenführung des
lichkeiten umzuschauen und die neue Aufenthalts-        Festumzuges beschrieben, der in der Pestalozzistra-
qualität selber zu erleben. Die Bibliothek befindet     ße beginnt und zum Festgelände auf die Ritter-
sich jetzt direkt neben dem Netto-Einkaufsmarkt.        gutswiese führt. Das Festprogramm werden wir auf
Die neuen erweiterten Öffnungszeiten finden Sie auf     unserer Gemeindehomepage www.grosspoesna.de
Seite 24 dieser rundschauausgabe.                       veröffentlichen.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Pösna Park        Ich lade Sie ganz herzlich ein, mit unseren Vereinen
bedanken, der sich mit unserer Unterstützung etwa       gemeinsam zu feiern und eine gute Zeit zu verbrin-
zwei Jahre lang erfolgreich durch die mitunter          gen.
schwierige und komplexe Fördermittelbürokratie
„gekämpft“ hat, so dass der Umbau mit LEADER            Ihre Bürgermeisterin
Fördermitteln der Europäischen Union realisiert         Dr. Gabriela Lantzsch
werden konnte.
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Nachfolgende Beschlüsse wurden in der                   schluss vom 19.04.2021 überarbeiteten Entwurf
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am               des Bebauungsplanes „Ortsmitte Störmthal“ in den
19.07.21 beschlossen:                                   Gemarkungen Störmthal und Rödgen der Gemeinde
                                                        Großpösna in der (zuletzt geänderten) Fassung
GR-2021-51 Beschluss der Neufassung der                 vom 19.07.2021 gebilligt. Er hat weiterhin diese
Verwaltungskostensatzung der Gemeinde                   gebilligte Fassung des Bebauungsplanes „Ortsmitte
Großpösna                                               Störmthal“ als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Verwal-          Außerdem hat der Gemeinderat die Verwaltung be-
tungskostensatzung beschlossen.                         auftragt, den Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“
Für die meisten Verwaltungsdienstleistungen legen       zur Genehmigung gem. § 10 Abs. 2 BauGB beim
der Bund oder der Freistaat Sachsen die Höhe der        Landratsamt Landkreis Leipzig vorzulegen und
Verwaltungsgebühren fest. Mit dieser Satzung wird       danach die Erteilung der Genehmigung nach § 10
die Höhe der Verwaltungsgebühren geregelt, über die     Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Gemeinde selber entscheiden darf. Die aktuell       Abstimmungsergebnis: 10 Ja Stimmen 5 Nein
geltende Verwaltungskostensatzung der Gemeinde          Stimmen 1 Enthaltung
Großpösna wurde im Jahr 2001 beschlossen und
seitdem nicht mehr aktualisiert. Zwischenzeitlich hat   GR-2021-54 Antrag der Heimat-Haus GmbH zur
sich die Rechtslage geändert und die Personal- und      Bürgschaftsreduzierung für den Generationen-
Sachkosten sind gestiegen, so dass eine Neufassung      park Großpösna
und Neukalkulation geboten waren.                       Der Gemeinderat hat die Reduktion der hinterlegten
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen 0 Nein               Bürgschaft der Heimat-Haus GmbH zur Besicherung
Stimmen 0 Enthaltungen                                  der Erschließungsanlagen im Generationenpark
                                                        Großpösna um 400 T€ beschlossen.
GR-2021-52 Abwägungsbeschluss zum Vorent-               Er beauftragt weiterhin die Bürgermeisterin, beim
wurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweite-             Notariat Jänicke einen Nachtrag zum Erschlie-
rung Gewerbegebiet Störmthal“                           ßungsvertrag „Generationenpark Großpösna“
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes        (UR-Nr. 243/2021 vom 25. Februar 2021) zum
verfolgt das allgemeine Ziel, die im wirksamen          Zwecke der Verringerung der Bürgschaft um 400 T€
Flächennutzungsplan geplante gewerbliche Nutzung        zu verhandeln und zu beurkunden.
der an das bestehende Gewerbegebiet Störmthal           Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen 1 Nein
östlich angrenzenden Fläche umzusetzen.                 Stimme 3 Enthaltungen
Der Gemeinderat hat dem Vorschlag zur Berück-
sichtigung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des        GR-2021-55 Beschluss zum 2. Nachtrag im Los
Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Gewerbe-          13 – Fenster und Außentüren der Baumaßnah-
gebiet Störmthal“ zugestimmt.                           me „Ersatzneubau integrative Kindertagesstätte
Die Anregungen und Hinweise werden im Rahmen            Wirbelwind“
der Entwurfsfassung geprüft bzw. dementsprechend        Der Gemeinderat bewilligt den 2. Nachtrag im Los
eingearbeitet.                                          13 – Fenster und Außentüren der Baumaßnahme
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein                Ersatzneubau integrative Kindertagesstätte
Stimmen 1 Enthaltung                                    Wirbelwind i. H. v. 6.456,76 €. Die Auftragssumme
                                                        (einschl. bereits bewilligtem 1. Nachtrag) erhöht
GR-2021-53 Satzungsbeschluss des Bebau-                 sich somit auf 269.435,93 €.
ungsplanes „Ortsmitte Störmthal“                        Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen 0 Nein
Der Gemeinderat hat den gemäß Abwägungsbe-              Stimmen 0 Enthaltung
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Bekanntmachungen                                                                                           4

GR-2021-56 Vorbereitung der Gründung einer              Nachfolgende Beschlüsse wurden in der
Genossenschaft zum Betrieb der Rathaus-Cloud            öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am
durch die Gemeinde Großpösna als Gründungs-             05.07.21 beschlossen:
mitglied
Die Rathaus-Cloud (www.rathaus-cloud.de) ist ein        GR-2021-44 Beschluss des Erschließungs-
Projekt zur Digitalisierung kommunaler Verwaltungs-     vertrages zum Bebauungsplan „Ortsmitte
verfahren, an dem derzeit 18 sächsische Kommu-          Störmthal“
nen beteiligt sind. Initiiert wurde das Projekt durch   Der Gemeinderat hat die Bürgermeisterin be-
den Aktionsraum Wurzener Land, der aus der Stadt        vollmächtigt, den Erschließungsvertrag mit dem
Wurzen und den Gemeinden Bennewitz, Lossatal            Investor des Baugebietes endzuverhandeln und
und Thallwitz besteht. Die „Partheland-Kommunen“        notariell zu beurkunden. Der Erschließungsvertrag
haben sich dem Projekt angeschlossen. Ziel der          regelt die Aufgaben des Investors bei der Errichtung
Rathaus-Cloud ist einerseits für die Bürgerinnen        der Erschließungsanlagen für ein Baugebiet wie
und Bürger ein digitales Rathaus zu schaffen, so        Wasser- und Abwasserleitungen, Straßenbau, Strom
dass der Gang zur Behörde nicht mehr erforderlich       und ist zwingende Voraussetzung für die Beschluss-
ist. Andererseits sollen die Prozesse innerhalb der     fassung des Bebauungsplans „Ortsmitte Störmthal“.
Verwaltung digitalisiert und dadurch vereinfacht und    Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen 3 Nein
automatisiert werden. Bisher waren die beteiligten      Stimmen 4 Enthaltungen
Kommunen in dem komplexen Projekt in Form einer
losen Kooperation tätig. Zum Zweck der koordinier-      GR-2021-45 Beschluss zur Feststellung des
ten Durchführung, der Bündelung von Ressourcen          Jahresabschlusses 2020 der Dorf- und Seen-
sowie einer gemeinsamen strategischen Vorge-            entwicklungsgesellschaft Großpösna mbH
hensweise in dem Projekt soll eine Genossenschaft       Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss der
der beteiligten Kommunen gegründet werden. Der          gemeindeeigenen DSG mbH Großpösna zum
Gemeinderat hat beschlossen, dass sich Großpösna        31.12.2020 festgestellt und die Entlastung des
an den Vorbereitungen der Genossenschaftsgrün-          Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das
dung beteiligt.                                         Geschäftsjahr 2020 vorgenommen. Die DSG mbH
Abstimmungsergebnis: 14 Ja Stimmen 0 Nein               hat im Geschäftsjahr 2020 einen Überschuss von
Stimmen 1 Enthaltung                                    752.800,45 EUR erwirtschaftet. Hauptgrund für den
                                                        hohen Jahresüberschuss sind Erträge aus Grund-
GR-2021-57 Beschluss zur Feststellung des               stücksveräußerungen in Dreiskau-Muckern
Jahresabschlusses 31.12.2019                            Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein
Die Gemeinde Großpösna hat nach Einführung der          Stimmen 0 Enthaltungen
Doppik am 19.12.2016 die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2013 beschlossen. Auf dieser Grundlage            GR-2021-46 Bestellung der Mitglieder des Auf-
wurden die Jahresabschlüsse für die Folgejahre          sichtsrates der Dorf- und Seenentwicklungsge-
festgestellt. Nunmehr erfolgte die Feststellung des     sellschaft Großpösna mbH
Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den              Der Gemeinderat hat die Mitglieder das Aufsichts-
Gemeinderat. Damit ist es der Finanzverwaltung          rats der DSG mbH neu bestellt. Dies sind: Dr. Gab-
gelungen innerhalb von vier Jahren sieben Jahres-       riela Lantzsch, Jörg Stephani, Marc Etzold, Andreas
abschlüsse nachzuholen.                                 Möbius, Rita Ackermann und Patrick Wiederanders
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein               Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein
Stimmen 0 Enthaltungen                                  Stimmen 0 Enthaltungen
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GR-2021-47 Beschluss zur Vergabe der                öffentlichen Einrichtung Grundschule Großpösna“
Bauleistungen im Los 3.2 – Holz-/Titanzink-         beschlossen. Es wird mit Fördermitteln in Höhe von
fassaden- und Dachklempnerarbeiten der              262.500,00 EUR gerechnet. Für die zahlreichen
Baumaßnahme „Ersatzneubau integrative               Maßnahmen an der Löwenzahn-Grundschule (u.a.
Kindertagesstätte Wirbelwind“                       Umbau/Erweiterung des LehrerInnen-Zimmers
Der Gemeinderat hat die Vergabe der Bauleistungen   sowie Sekretariat/Schulleitung, Instandsetzung der
im Los 3.2 – Fassadenarbeiten der Baumaßnahme       Treppenhäuser und Flure, Erneuerung defekter
„Ersatzneubau Kita Wirbelwind“ an den Dachde-       Fensteranlagen im Alt- und Neubau, Erneuerung der
ckerfachbetrieb Maik Wuttig aus Leipzig beschlos-   Sicherheitstechnik, Umbau der Klassenräume und
sen. Die Auftragssumme beträgt 326.309,64EUR.       Flure auf LED-Beleuchtung, PV-Eigenstromanlage)
Abstimmungsergebnis: 14 Ja Stimmen 0 Nein           sollen in 2021 und 2022 insgesamt 350.000 EUR
Stimmen 1 Enthaltung                                ausgegeben werden.
                                                    Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein
GR-2021-48 Beschluss zum 1. Nachtrag im             Stimmen 0 Enthaltung
Los 5 – Zimmererarbeiten der Baumaßnahme            ____________________________________
„Ersatzneubau integrative Kindertagesstätte
Wirbelwind“                                         Nachfolgende Beschlüsse wurden in der
Der Gemeinderat hat den 1. Nachtrag im Los 5 –      Sitzung des Technischen Ausschusses am
Zimmererarbeiten der Baumaßnahme Ersatzneubau       28.06.2021 gefasst:
integrative Kindertagesstätte Wirbelwind i. H. v.
37.456,11 € bewilligt. Die Auftragssumme erhöht     TA-2021-38 Dem Beschluss zum Vorschlag zur
sich somit auf 130.537,86 €.                        Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der
Abstimmungsergebnis: 14 Ja Stimmen 0 Nein           frühzeitigen Beteiligung zur Einarbeitung in
Stimmen 1 Enthaltung                                den Entwurf des Bebauungsplanes „Östliche
                                                    Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal“, wird mit
GR-2021-49 Beschluss zur überplanmäßigen            dem Abstimmungsergebnis
Ausgabe für die Sanierung der Fassade und der       6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 1 Enthaltung
gebäudenahen Freifläche des Standesamtes            zugestimmt.
Großpösna
Der Gemeinderat hat für die „Baumaßnahme zur        TA-2021-39 Beschluss zum Bauantrag für das
Erhaltung der öffentlichen Einrichtung Standesamt   Grundstück Kuckucksweg 6, Flurstück 718/5,
Großpösna einschließlich gebäudenahe Freianlage“    Gemarkung Großpösna, (Umbau u. Erweiterung
eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 34.250      eines besteh. Wohngebäudes zu 2 Wohn-
EUR beschlossen. Diese Beschlussfassung war         einh.)
notwendig, um Fördermittel beantragen zu können.    Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen 0 Nein           6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen
Stimmen 0 Enthaltungen                              zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde
                                                    erteilt.
GR-2021-50 Beschluss zum Fördermittelantrag         TA-2021-40 Beschluss zum Bauantrag für das
Vitale Dorfkerne „Löwenzahn Grundschule             Grundstück Lange Straße 5, Flurstück 546,
Großpösna“                                          Gemarkung Großpösna, (Teilaufstockung eines
Der Gemeinderat hat die Beantragung von Förder-     bestehenden Wohnhauses, EG +1)
mitteln für die „Baumaßnahme zur Erhaltung der      Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis
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Bekanntmachungen                                                                                     6

6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen        Halle sowie dem Antrag auf Befreiung hinsicht-
zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde      lich Überschreitung der östlichen Baugrenze
erteilt.                                          Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis
                                                  6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen
TA-2021-41 Beschluss zum Bauantrag für das        zugestimmt.
Grundstück Rudolf-Breitscheid-Str.44, Flurstück   ____________________________________
1/10, Gemarkung Großpösna (Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Carport)                    In der 14. Sitzung des Verwaltungsausschus-
Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis       ses am 05.07.2021 wurde folgender Be-
6 JA Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen        schluss in öffentlicher Sitzung gefasst:
zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde
erteilt.                                          VA-2021-012 Empfehlungsbeschluss zur
                                                  Neufassung der Verwaltungskostensatzung der
TA-2021-42 Beschluss zum Entwurf des              Gemeinde Großpösna
Bebauungsplans „An der Bahnhofstraße“ der         Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großpös-
Gemeinde Belgershain                              na hat beschlossen, dem Gemeinderat die Neufas-
Dem Entwurf wird mit dem Abstimmungsergebnis      sung der Verwaltungskostensatzung der Gemein-
6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen        de Großpösna zur Beschlussfassung zu empfehlen.
zugestimmt.                                       Abstimmungsergebnis: Beschlussfassung mit 6 Ja
                                                  Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Gegenstimme
TA-2021-43 Genehmigungsantrag der WEV
GmbH nach §16 BImSchG zur Verlängerung            Mit den Beschlüssen VA-2021-013 und VA-2021-
und Lageänderung des Notfallzwischenlagers        014 wurden im nichtöffentlichen Teil der 14. Sitzung
für heizwertreiche Fraktion auf der Deponie       des Verwaltungsausschusses am 05.07.2021 zwei
Cröbern                                           Empfehlungsbeschlüsse für den Gemeinderat zu
Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis       Grundstücksangelegenheiten gefasst.
6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen
zugestimmt.

TA-2021-44 Genehmigungsantrag der WEV
GmbH nach §16 BImSchG zur wesentlichen Än-
derung der Kompost- und Energieanlage (KEA)
als Teilanlage der MBA Cröbern
Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis
6 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltungen
zugestimmt.

TA-2021-45 Genehmigungsantrag der Parentin
GmbH nach § 4 (1) BImSchG für das Grund-
stück Sestewitzer Str. 12 im GG Störmthal zur
Errichtung und zum Betrieb einer Ballenpresse
(Dämmstoffpresse), der Nutzungsänderung der
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Bekanntmachung                                            in der Meldebehörde Großpösna (Zi. 101),
                                                          Im Rittergut 1, 04463 Großpösna
der Gemeindebehörde über das Recht auf Ein-
sicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung          Einspruch einlegen.
von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen               Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklä-
Bundestag am 26. September 2021                           rung zur Niederschrift eingelegt werden.

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für         3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis
   die Gemeinde – die Wahlbezirke der Gemeinde             eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
   Großpösna wird in der Zeit vom 06. September            5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.
   2021 bis 10. September 2021 während der                 Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
   allgemeinen Öffnungszeiten                              hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss
                                                           Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,
    in der Meldebehörde Großpösna (Zi. 101),               wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein
    Im Rittergut 1, 04463 Großpösna                        Wahlrecht nicht ausüben kann.
                                                           Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das
                                                           Wählerverzeichnis eingetragen werden und die
    für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitge-        bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter-
    halten. Jeder Wahlberechtigte kann die Rich-           lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbe-
    tigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person      nachrichtigung.
    im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten
    überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Rich-   4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im
    tigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen
    im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen           Wahlkreis 154 - Leipzig Land
    überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu
    machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder        durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-
    Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses er-        raum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder
    geben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht         durch Briefwahl teilnehmen.
    nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtig-
    ten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk      5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes           5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener
    eingetragen ist.                                      Wahlberechtigter,
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten         5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetra-
    Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch        gener Wahlberechtigter,
    ein Datensichtgerät möglich.                          a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver-
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis         schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
    eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.            Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundes-
                                                          wahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder           die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis
   unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag       nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis
   bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens               zum 10. September 2021) versäumt hat,
   am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr                    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl
                                                          erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs.
                                                          1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchs-
Rundschau - Gemeinde Großpösna
Bekanntmachungen                                                                                            8

   frist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung           macht nachgewiesen wird und die bevollmäch-
   entstanden ist,                                        tigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren             vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor
   festgestellt worden und die Feststellung erst nach     Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
   Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis        versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-
   der Gemeindebehörde gelangt ist.                       mächtigte Person auszuweisen.
   Wahlscheine können von in das Wählerverzeich-          Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkun-
   nis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.         dig oder wegen einer Behinderung an der
   September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde-           Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann
   behörde mündlich, schriftlich oder elektronisch        sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen
   beantragt werden.                                      Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16.
   Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die      Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist
   ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur            auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
   unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich         Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäu-
   macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,          ßerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig
   15.00 Uhr, gestellt werden.                            ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
   Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass        Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte
   ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen         Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe-
   ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00         rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein
   Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.              Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die
   Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene            Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse
   Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buch-         verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
   stabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag           Wahl einer anderen Person erlangt hat.
   auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum          Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief
   Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.                          mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
   Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss          rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden,
   durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht            dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage
   nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein           bis 18.00 Uhr eingeht.
   Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei         Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik
   der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person      Deutschland ohne besondere Versendungsform
   bedienen.                                              ausschließlich von der Deutschen Post AG
                                                          unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte          dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
   - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,         werden.
   - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
   - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der     Großpösna, den 30.07.2021
   Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten       Dr. Gabriela Lantzsch
   Wahlbrief- umschlag und                              Bürgermeisterin
   - ein Merkblatt für die Briefwahl.
   Die Abholung von Wahlschein und Briefwahl-
   unterlagen für einen anderen ist nur möglich,
   wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
   Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
Rundschau - Gemeinde Großpösna
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Wahlbekanntmachung

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis
18.00 Uhr. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk  Abgrenzung des Wahlbezirks   Lage des Wahlraums
			                                      (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
____________________________________________________________________________

14729190001 Mehrzweckhalle, Bürger- und Vereinshaus   Im Rittergut 4, 04463 Großpösna
14729190002 Spiegelsaal, Bürger- und Vereinshaus      Im Rittergut 4, 04463 Großpösna
14729190003 Gymnastikhalle, Bürger- und Vereinshaus   Im Rittergut 4, 04463 Großpösna
14729190004 Alte Dorfschule Seifertshain              Alte Dorfschule, Pfarrgasse 2, 04463 Großpösna
			                                                   OT Seifertshain
14729190005 Sportzentrum Störmthal                    Rosengang 2, 04463 Großpösna OT Störmthal
14729190006 Sporthalle des VRA                        Störmthaler Straße 4, 04463 Großpösna OT
			                                                   Güldengossa
14729190007 Landschulheim Dreiskau-Muckern            Rittergutshof 7, 04463 Großpösna OT Dreiskau-
			                                                   Muckern

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahl-
berechtigten in der Zeit vom 16.08.2021 bis           Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender
05.09.2021 übersandt worden sind, sind der            Nummer
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem
der Wahlberechtigte zu wählen hat.                    a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des      Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen
Briefwahlergebnisses, um 17.00 Uhr, im Beratungs-     Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei,
raum 301 und im Ratssaal der Gemeindeverwal-          sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch
tung, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna,                dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem
zusammen.                                             des Kennworts und rechts von dem Namen jedes
                                                      Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum
des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeich-     b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem
nis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahl-    Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie
benachrichtigung und ihren Personalausweis            eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.                 jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgege-    zugelassenen Landeslisten und links von der Partei-
ben werden.                                           bezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder
Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen       Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise
Stimmzettel ausgehändigt.                             ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine             (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes
Zweitstimme.                                          Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
Rundschau - Gemeinde Großpösna
Bekanntmachungen                                                                                             10

macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine       Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder
Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rech-          wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner
ten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in       Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe
einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise        einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung
eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie       ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
gelten soll.                                             Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäu-
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahl-           ßerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig
kabine des Wahlraumes oder in einem besonderen           ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise                Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willens-
gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht er-        bildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten
kennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert   ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessen-
oder gefilmt werden.                                     konflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des
                                                         Bundeswahlgesetzes).
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die           Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Fest-             Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
stellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind          verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne       oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch,
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.          wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der
                                                         Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an            eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberech-
der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein             tigten eine Stimme abgibt. Der Versucht ist strafbar
ausgestellt ist,                                         (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-
bezirk dieses Wahlkreises oder                           Großpösna, den 30.07.2021
b) durch Briefwahl                                       Dr. Gabriela Lantzsch
teilnehmen.                                              Bürgermeisterin
                                                         ____________________________________
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von
der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzet-            Satzung über die Erhebung von Verwaltungs-
tel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie           kosten für Amtshandlungen in weisungsfreien
einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen             Angelegenheiten der Gemeinde Großpösna
und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im             (Verwaltungskostensatzung)
verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem
unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der           Auf der Grundlage von § 4 Sächsische Gemein-
auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle             deordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 8a
zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis        Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der       in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat
angegebenen Stelle abgegeben werden.                     der Gemeinde Großpösna in seiner Sitzung am
                                                         19.07.2021 folgende Satzung über die Erhebung
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur            von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei
einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung         weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde
des Wahlrechts durch einen Vertr eter anstelle des       Großpösna beschlossen.
Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des
Bundeswahlgesetzes).
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§ 1 Anwendungsbereich                                    vergleichbaren im Kostenverzeichnis bewerteten
Die Gemeinde Großpösna erhebt für individuell            Amtshandlung. Fehlt eine vergleichbare Amtshand-
zurechenbare öffentlich-rechtliche Leistungen der        lung, so wird eine Gebühr innerhalb einer Rahmen-
Gemeindeverwaltung Großpösna in weisungsfreien           gebühr in Höhe von 5,00 EUR bis 25.000,00 EUR
Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Ausla-           erhoben.
gen (Kosten). Individuell zurechenbare öffentliche-
rechtliche Leistungen (Amtshandlungen) sind              (3) Die Kostenfestsetzung innerhalb der Rahmenge-
beantragte, sonst willentlich in Anspruch genom-         bühr bemisst sich nach dem Stundensatz.
mene oder zugunsten des Leistungsempfängers
erbrachte Tätigkeiten, die der Ausübung hoheitlicher     (4) Unterliegt die öffentlich-rechtliche Leistung
Gewalt dienen.                                           der Umsatzsteuer, werden die Verwaltungskosten
                                                         zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
 § 2 Kostenschuldner
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,             § 4 Nichterhebung, Gebührenbefreiung
 1. wem die öffentlich-rechtliche Leistung individuell    Für die Nichterhebung von Kosten sowie die
zuzuordnen ist,                                          Gebührenbefreiung finden die §§ 11 und 12
2. wer die Verwaltungskosten gegenüber der Ge-           SächsVwKG sowie der § 64 SGB X entsprechend
meindeverwaltung Großpösna schriftlich übernom-          Anwendung.
men hat oder
3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft          § 5 Rechtsbehelfsverfahren
Gesetzes haftet.                                         (1) Die für das Rechtsbehelfsverfahren festzuset-
                                                         zende Gebühr (Rechtsbehelfsgebühr) beträgt das
(2) Auslagen im Sinne des § 6 Abs. 1 dieser Sat-         Eineinhalbfache der vollen für die Amtshandlung
zung, die durch unbegründete Einwendungen eines          festzusetzenden Gebühr. Ist eine Amtshandlung
Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten     nur teilweise angefochten, verringert sich die
oder eines Dritten entstanden sind, können diesem        Rechtsbehelfsgebühr entsprechend. Ist für eine
auferlegt werden.                                        Amtshandlung keine Verwaltungsgebühr angefallen
                                                         oder hat ein Dritter den Rechtsbehelf eingelegt, ist
(3) Mehrere Verwaltungskostenschuldner haften als        eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR bis 5.000,00
Gesamtschuldner.                                         EUR zu erheben.

§ 3 Kostenhöhe                                           (2) Wird ein Rechtsbehelf zurückgenommen oder
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr bemisst sich –        erledigt er sich auf andere Weise, bevor die Amts-
unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes          handlung beendet ist, ist eine Gebühr von 10 bis 75
der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und         Prozent der für die beantragte Amtshandlung fest-
Stellen (Kostendeckungsgebot) sowie nach der             zusetzenden Verwaltungsgebühr je nach dem Fort-
Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten -        gang der Sachbehandlung, mindestens jedoch 5,00
nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten        Euro, zu erheben. Wurde die sachliche Bearbeitung
Kostenverzeichnis.                                       noch nicht begonnen, ist keine Gebühr zu erheben.
                                                         Die Erhebung von Auslagen bleibt unberührt.
(2) Für Amtshandlungen, für die weder eine Gebühr
nach dieser Satzung erhoben wird noch für die            (3) Hat ein Rechtsbehelf vollen Erfolg, werden keine
im Kostenverzeichnis eine Verwaltungsgebühr              Kosten, hat er zum Teil Erfolg, werden entsprechend
bestimmt ist, bemisst sich die Gebühr nach einer         ermäßigte Kosten erhoben.
Bekanntmachungen                                                                                          12

 § 6 Auslagen                                          (2) Wird die verwaltungskostenpflichtige öffentlich-
 (1) Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall    rechtliche Leistung elektronisch erbracht und wird
im Zusammenhang mit der Amtshandlung im Sinne         der Leistungsempfänger innerhalb des elektroni-
von § 1 dieser Satzung entstehen. Auslagen sind       schen Verfahrens zur sofortigen Zahlung aufgefor-
insbesondere:                                         dert, entsteht der Verwaltungskostenanspruch zum
                                                      Zeitpunkt dieser Aufforderung.
  1. Entschädigungen, die Zeugen und Sachver-
  ständigen zustehen;                                 § 8 Zeitpunkt der Fälligkeit
  2. Entgelte für Post- und Telekommunikations-       Die Verwaltungskosten werden mit der Bekanntgabe
  dienstleistungen, ausgenommen die Entgelte für      der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner
  einfache Briefsendungen;                            fällig, wenn nicht die Gemeinde Großpösna einen
  3. die Reisekosten im Sinne der Reisekosten-        späteren Zeitpunkt bestimmt.
  vorschriften und sonstigen Aufwendungen bei
  Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der       § 9 Zahlung der Verwaltungskosten
  Amtsstelle;                                         Die Verwaltungskosten sind grundsätzlich kostenfrei
  4. Beträge, die anderen Behörden oder anderen       an die Gemeindekasse zu zahlen.
  Personen für ihre Tätigkeit zustehen.
                                                      § 10 Anwendung von Bestimmungen des
(2) Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich      SächsVwKG
entstandener Höhe erhoben.                            Gemäß § 8a Abs. 2 SächsKAG finden §§ 2,3 Abs.
                                                      4 bis 6, § 4 Abs. 2, 3 und 5, §§ 6 bis 9, 11 bis
(3) Auslagen im Sinne des Absatzes 1 werden auch      13, 15, 16, 17 Abs. 1 bis 3 und 5, §§ 18 bis 20,
dann erhoben, wenn die kostenerhebende Behörde        22 und 23 des Sächsischen Verwaltungskosten-
aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungs-     gesetzes, vom 05.04.2019 (SächsGVBl. S. 245),
vereinfachung oder aus ähnlichen Gründen an die       in der jeweils geltenden Fassung, entsprechende
anderen Behörden, Einrichtungen oder Personen         Anwendung.
Zahlungen nicht zu leisten hat.
                                                      § 11 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(4) Können nach besonderen Rechtsvorschriften         Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen
Auslagen erhoben werden, die nicht näher bezeich-     Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
net sind, gilt Abs. 1 entsprechend.                   Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten
                                                      für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegen-
§ 7 Entstehung der Kosten                             heiten vom 26.11.2001 außer Kraft.
(1) Der Verwaltungskostenanspruch entsteht mit
der Beendigung der verwaltungskostenpflichtigen       - Siegel -
öffentlich-rechtlichen Leistung. In den Fällen, in    Dr. Gabriela Lantzsch
denen mehrere Amtshandlungen innerhalb eines          Bürgermeisterin
Verfahrens getätigt werden, mit der Beendigung der
letzten kostenpflichtigen Amtshandlung. Bei Zurück-
nahme oder Erledigung des Antrages entstehen die
Kosten mit der Zurücknahme oder Erledigung. Im
Falle des § 5 entstehen die Kosten mit Zurücknah-
me, Erledigung oder Rechtsbehelf.
13                                                                                              Bekanntmachungen

Kostenverzeichnis

Position Bezeichnung Gebührentatbestand                                          festzusetzende Gebühr (in €)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0          Allgemeine Verwaltungsgebühr, Anordnung für den Einzelfall, Einstiegsebene 1.1 - 44,61
           Aufwand für Verwaltungstätigkeit                                          Einstiegsebene 1.2 - 55,75
           - Stundensatz zur Berechnung nach Einstufung des                          Einstiegsebene 2.1 - 67,36
           Sachbearbeiters                                                                   mind. jedoch 5,00 €

1          Ausfertigung von Kopien, je Seite
1.1        Format A4                                                                                        0,50
1.2        Format A3                                                                                        1,00

2          Beglaubigungen
2.1        Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und dgl. je angefangene Seite -                           5,00
           für Bewerbungszwecke nach Beendigung der Schulausbildung bis zu
           4 Stück kostenfrei für EW der Gemeinde
2.2        Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen usw.                                              5,00

3          Akteneinsicht
3.1        Einsichtgewährung in Akten und Bücher, soweit diese nicht in einem 0,50 € je Akte oder Buch,
           gebührenpflichtigen Verfahren gewährt werden, je Akte und Buch           mindestens 5,00 €

4          Erteilen einer Bescheinigung - z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung § 111 AO                     13,50

5          Schriftliche Auskünfte einschließlich Vorarbeiten, die über richtet sich nach Arbeitsaufwand,
           § 11 Abs. 1 Nr. 6 SächsVwKG (Auskünfte einfacher Art) hinausgehen               mind. 5,00 €

6          Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen bzw.                        richtet sich nach tatsächlichem
           Versagen auf Grund gesetzlicher Vorschriften                            Arbeitsaufwand entsprechend
           oder ähnlicher Bestimmungen                                          Position 0, mind. Jedoch 5,00 €

7   Fundsachen - Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer,
    Eigentümer oder Finder
7.1 bei Sachen bis zu einem Wert von 500 €                   2 % des Wertes, mind. 5,00 €
		                                                        zusätzlich entstandener Aufwand
		                                                                          nach Position 0
7.2 bei Sachen über einem Wert von 500 €                   2 % des Wertes, mind. 10,00 €
		                                                        zusätzlich entstandener Aufwand
		                                                                          nach Position 0
Bekanntmachungen                                                                                      14

7.3 bei Tieren                                                             mindestens die nachweislich
		                                                                     entstandenen Kosten für Tierarzt,
		                                                                      Unterbringung, Verpflegung und
		                                                                       Transport (Auslagen) zusätzlich
		                                                               entstandener Aufwand nach Position 0

8         Mahn- und Vollstreckungswesen
8.1       Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG
          - für die erste Mahnung                                                                  5,00
          - für die Androhung der Vollstreckung (2. Mahnung) § 3 Abs. 3 VwVG iVM §                 5,00
            19 Abs. 2 VwVG
8.2       Mahnung gem. § 280 ff BGB
          - für die erste Mahnung                                                                  5,00
          - für die zweite Mahnung / Androhung der Vollstreckung                                   7,00

9         Liegenschaftsangelegenheiten
          Erteilung eines Vorkaufsrechtszeugnisses / Negativzeugnisses gem. § 28 Abs 25,00
          1 S. 3 iVm §§ 24 ff. BauGB (Gebühr je Flurstück / Zeugnis)
          bei mehreren örtliche zusammenhängenden Flurstücken zusätzlich - für jedes 10,00
          weitere Flurstück                                                          10,00
          - für Miteigentumsanteile an jeweils weiterem Flurstück

10        Bauverwaltung
10.1      Aufgaben als örtliche Brandschutzbehörde im Rahmen von             30-300, plus Auslagen
          Genehmigungsverfahren (inkl. Teilnahme an Beratungen und Abnahmen)
10.2      Stellungnahme nach § 36 BauGB für Vorhaben in Wohngrundstücken          30,00 - 200,00
10.3      Stellungnahme nach § 36 BauGB für gewerbliche Vorhaben                  65,00 - 400,00
10.4      Genehmigungen nach § 67 Abs 3 SächsBO                                   65,00 - 130,00
10.5      Genehmigungen von Grundstückszufahrten                                 200,00 - 265,00
10.6      Auskünfte zur Kampfmittelbelastung                                                22,00

11        Hausnummernvergabe                                                                     15,00

12   Brandverhütungsschau - Kostenersatz                      Weiterberechnung der entstandenen
     entsprechend§ 17 SächsFwVO                       Auslagen der unteren Brandschutzbehörde,
		                                                   zusätzlich: tatsächlich entstandener Aufwand
		                                                                                entspr. Position 0
13   Sonstige Ordnungsangelegenheiten
13.1 Genehmigung für Lagerfeuer                                                              18,00
13.2 Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk der Klasse II                   abhängig vom tatsächlichen
		                                                                     Verwaltungsaufwand, mind.
		                                                                                    jedoch 31,00
15                                                                                          Bekanntmachungen

13.3       Verkehrsrechtliche Anordnungen - Erteilung einer Genehmigung
           nach § 45 StVO
           - normaler Aufwand                                                                         50,00
           - erhöhter Aufwand (z.B. bei Anhörungen)                                                  100,00

14         Ablichtungen aus Personenstandsbüchern                      7,00 je Urkunde + 30,00 je
           (Archivgut - Standesamt)                       angefangene halbe Stunde Arbeitsaufwand
15         Auslagen für die Durchführung der Eheschließungen oder
           Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der
           Dienststelle auf Wunsch der Beteiligten:
           - auf der Vineta                                                                150,00
           - im Botanischen Garten Großpösna                                                50,00

Bekanntmachungsanordnung

Die Neufassung der Verwaltungskostensatzung              4. vor Ablauf der in § 4 Satz1 SächsGemO genann-
der Gemeinde Großpösna wird hiermit, gemäß                  ten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-
der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung             schluss beanstandet hat oder die Verletzung der
der Gemeinde Großpösna in der derzeit gültigen              Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der
Fassung, öffentlich bekanntgemacht.                         Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
                                                            der die Verletzung begründen soll, schriftlich
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzun-             geltend gemacht worden ist.
gen, die unter Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der SächsGemO zustande gekom-           Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend
men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als         gemacht worden, so kann auch nach
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt        Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-
nicht, wenn                                              nannten Frist jedermann diese Verletzung
                                                         geltend machen.
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft
   erfolgt ist,                                          § 4 Abs. 4 Satz 1 bis 3 SächsGemO sind nur anzu-
                                                         wenden, wenn bei der Bekanntmachung
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,   der Satzung auf die Voraussetzungen für die Gel-
   die Genehmigung oder die Bekanntmachung der           tendmachung der Verletzung von Verfahrens-
   Satzung verletzt worden sind,                         oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinge-
                                                         wiesen worden ist.
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52
   Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit               Dr. Gabriela Lantzsch
   widersprochen hat,                                    Bürgermeisterin
Bekanntmachungen                                                                                      16

Ortsübliche Bekanntgabe nach § 88c Abs. 3
SächsGemO

GR-2021-57 Beschluss zur Feststellung des             Die örtliche Prüfung hat keine Feststellungen in
Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Ge-              ihrem Schlussbericht festgehalten. Der „uneinge-
meinde Großpösna                                      schränkte kommunale Bestätigungsvermerk“ wurde
                                                      erteilt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in
seiner Sitzung am 19.07.2021 folgenden Beschluss      Der Jahresabschluss samt gesetzlich geforderten
gefasst:                                              Anlagen liegt ab dem 02.08.2021 zu den Öff-
                                                      nungszeiten in der Gemeindeverwaltung Großpösna,
Feststellung des Jahresabschlusses zum                Im Rittergut 1 für jedermann zur Einsichtnahme
31.12.2019 gemäß § 88 SächsGemO auf der               öffentlich aus.
Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen mit
folgenden Ergebnissen:                                Alexandra Rensmann
                                                      Amtsleiterin Finanzverwaltung
Das Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung weist         ____________________________________
einen Überschuss in Höhe von 2.402.283,37 Euro
aus.                                                  Kooperation im Partheland
                                                      geht in die nächste Runde:
Die Verwendung des Jahresergebnisses wird wie         PartheCloud, Zusammen-
folgt beschlossen:                                    arbeit der Meldeämter und gemeinsame
                                                      Löschhilfevereinbarung
1. die Verrechnung mit dem Basiskapital gemäß §
   72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO                           Die interkommunale Zusammenarbeit der Städte
a) Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses über       und Gemeinden Borsdorf, Brandis, Großpösna,
   126.031,18 €                                       Naunhof mit Belgershain und Parthenstein sowie
                                                      Machern hat sich Ende 2018 unter dem Namen
2. Rücklagen                                          „Partheland“ zusammengefunden. Wesentliches Ziel
a) Zuführung des ordentlichen Ergebnisses zur         der Zusammenarbeit ist es, kommunale Entwick-
   Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen         lung über die Grenzen der eigenen Gemeinde oder
   Ergebnisses über 2.529.752,41 €                    Stadt hinaus als regionale Aufgabe zu meistern
b) Entnahme der Rücklage aus Überschüssen des         und diese gemeinschaftlich anzugehen. In diesem
   Sonderergebnisses über 1.437,86 €                  Zusammenhang werden nun weitere Maßnahmen
                                                      zur interkommunalen Kooperation umgesetzt.
* der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwal-
   tungstätigkeit beträgt 2.569.759,86 €              PartheCloud vernetzt das Partheland
* der Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit   Als Modellkommune Open Government entwickelt
   beträgt - 709.738,65 €                             die Stadt Brandis seit 2017 kontinuierlich neue
* die Veränderung (Erhöhung) des Finanzmittelbe-      Ideen, um alle Bevölkerungsgruppen an der Ent-
   standes im Haushaltsjahr beträgt 1.920.695,13 €    wicklung der Gemeinden zu beteiligen. Doch was ist
* die Bilanzsumme beträgt 39.236.019,99 €             eigentlich „Open Government“?
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Aufgrund der Corona-Pandemie waren zahlreiche         weiteren Projektverlauf durch zusätzliche Funktio-
persönliche Zusammenkünfte wie gemeinsame             nen erweitert.
Vereinssitzungen oder kulturelle Veranstaltungen      Am 9. Juli 2021 war es soweit: Die Parthe Cloud
plötzlich nicht mehr möglich. Daher galt es nun,      geht offiziell an den Start! Unter https://parthe.
neue digitale Formate zum Austausch zu entwi-         cloud/ können die Bürgerinnen und Bürger ihre
ckeln. Im neuesten Projekt, der „PartheCloud“, wird   eigenen digitalen Räume anlegen und beispielswei-
jetzt im Rahmen des „Regionalen Open Government       se digital ihr Vereinstreffen abhalten. Mit dabei sind
Labors“ eine Kommunikations- und Austauschplatt-      bereits verschiedene Bildungseinrichtungen und
form geschaffen. Diese soll mit Projektabschluss      Einrichtungen der Jugend- und Sozialhilfe.
allen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Bildungs-
einrichtungen und Interessierten zur Verfügung        „Corona war und ist für uns alle eine Belastung,
stehen und ihnen eine kostenfreie, sichere und        aber in diesem Fall auch ein Impulsgeber. Als
datenschutzkonforme Cloud Lösung bieten.              Standort des Regionalen Open Government und
Das Ziel ist es, den unterschiedlichen Nutzergrup-    aus dessen Finanzmitteln kann Brandis hier für das
pen der Region digitale Räume zu eröffnen, die        ganze Partheland ein Angebot unterbreiten, neue
an ihre jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind.        digitale Formen der Bürgerbeteiligung und des
Funktionen wie Videochats, Dateienaustausch,          Bürgerengagements schaffen“, so der Brandiser
Terminplanungen und Umfragen bilden hierbei           Bürgermeister Arno Jesse zur Einordnung des
bereits jetzt die Grundfunktionen und werden im       Projektes.
Informationen aus dem Rathaus                                                                             18

 Gegenseitige Hilfe der Meldebehörden                 Eine Löschhilfevereinbarung für alle
„Einwohnermeldeamt heute geschlossen.“ - Damit        Für die schnelle und effektive Brandbekämpfung
die Bürgerinnen und Bürger des Parthelandes den       leisten sich die Freiwilligen Feuerwehren der Städte
Service der Meldeämter dennoch nutzen können,         und Gemeinden im Partheland im Rahmen der neuen
arbeiten die Meldebehörden zukünftig stärker          Löschhilfevereinbarung gegenseitige unentgeltliche
zusammen. Ziel ist es, mit einer möglichst nied-      Löschhilfe. Bereits existierende, einzelne Vereinba-
rigschwelligen Vertretung der Meldebehörden im        rungen werden nun zu einer gemeinsamen Lösch-
Partheland den Bürgerinnen und Bürgern dennoch        hilfevereinbarung zusammengeführt. Zum Einsatz
den Gang zum Amt zu ermöglichen. Um personelle        können alle zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte,
Ausfälle gegenseitig zu kompensieren, haben die       Einsatzfahrzeuge, Lösch- und Feuerwehrtechnik der
Bürgerinnen und Bürger in Zukunft die Möglichkeit,    Gemeinden kommen. Um diese Vereinbarung schrift-
den Service der anderen Meldeämter im Partheland      lich festzuhalten, unterzeichneten am 9. Juli 2021
zu nutzen.                                            alle beteiligten Bürgermeisterinnen und Bürgermeis-
„Keine Kommune hat mehr Personal als sie benö-        ter die neue Löschhilfevereinbarung.
tigt. Dadurch kann es in seltenen Krankheitsfällen
schon einmal zu vorübergehenden Schließungen          Juliane Superka
kommen. Mit der gegenseitigen Unterstützung der       Beratungsraum Leipzig
Meldeämter wird die interkommunale Zusammen-          ____________________________________
arbeit auch in diesem Bereich für alle Bürgerinnen
und Bürger im Partheland ganz praktisch greifbar.     LAG Südraum Leipzig sucht
Wir versprechen uns davon eine deutliche Verbes-      Ideen, die „den Zusammen-
serung der Verfügbarkeit der Verwaltungsdienstlei-    halt stärken“
tungen in den Meldeämtern“, so der Großpösnaer
Hauptamtsleiter Daniel Strobel.                       Der Ideenwettbewerb der Lokalen AktionsGruppe
So kann beispielsweise der Brandiser seinen Bran-     (LAG) Südraum Leipzig e. V. steht in diesem Jahr
diser Wohnsitz im Meldeamt in Borsdorf anmelden,      unter dem Motto „Den Zusammenhalt stärken“. Vom
wenn die Dienststelle in Brandis krankheitsbe-        1. Juli bis zum 31. August 2021 sucht die LAG dazu
dingt kurzfristig geschlossen hat. Eine komplette     Beiträge und Ideen, die nach den Einschränkungen der
Aufgabenübertragung ist nicht beabsichtigt, sodass    vergangenen Wochen und Monate hel-fen können, das
es insbesondere für betroffene Bürgerinnen und        „WIR-Gefühl“ wieder zu befördern und den Zusam-
Bürger bei der bisherigen gesetzlichen Zuständig-     menhalt zu stärken.
keit der jeweiligen Gemeinde für die Aufgaben der     Erstmals stehen für diesen Wettbewerb Preise im Ge-
Meldebehörden bleibt. Informationen zu Vertre-        samtwert von 10.000 EUR zur Verfügung, 6.000 EUR
tungsregelungen finden die Bürgerinnen und Bürger     davon gehen an die ersten drei Plätze (1. Platz - 2.500
des Parthelandes entweder als Aushang an der          EUR, 2. Platz - 2.000 EUR, 3. Platz - 1.500 EUR). Die
jeweiligen Dienststelle oder auf der Webseite der     Plätze 4 – 10 erhalten Anerkennungspreise.
Kommune.                                              Beteiligen können sich Vereine, Initiativen oder
Um die Zusammenarbeit schriftlich festzuhalten,       Einzelpersonen aus der LEADER-Region Südraum
trafen sich die Bürgermeisterinnen und Bürger-        Leipzig mit ihren bereits durchgeführten Aktivitäten,
meister des Parthelandes am 9. Juli 2021 zur          mit Projekten, die sich gerade in der Planung befin-
Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung.          den oder mit Ideen, die das Miteinander befördern
Anschließend muss diese noch durch die Kommu-         könnten. Die Preisträger werden durch eine Jury
nalaufsicht des Landkreises Leipzig geprüft werden.   gewählt. Das Ergebnis wird im Herbst 2021 bekannt
                                                      gegeben.
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Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedin-       Großpösnaer GeMEINdeFEST 28.- 29.08.2021
gungen finden Sie ab 30.06.2021 auf der Website       – Vorbereitungen sind angelaufen
der LAG Südraum Leipzig: https://suedraumleipzig.
de/aktuelles                                          Dank der aktuellen
                                                      niedrigen Inzidenz
                                                      und der langersehn-
                                                      ten Lockerungen
                                                      in der Corona-
                                                      Pandemie können
____________________________________                  wir nun endlich
                                                      unser Großpösnaer
Schiedsstelle Großpösna                               GeMEINdeFEST vor-
                                                      bereiten. Lassen Sie
Unseren Friedensrichter Herrn Jaskowski erreichen     uns ein paar schöne
Sie im 2. Halbjahr 2021 zu folgenden Zeiten jeweils   Stunden mit Musik
18:00 Uhr im Rittergut 2, 04463 Großpösna:            und geselligem
                                                      Beisammensein
27.07. 21                                             erleben. Für Speis und Trank wird gut gesorgt. Es
31.08. 21                                             fehlen nur noch die vielen Großpösnaer*innen und
28.09. 21                                             ihre Gäste und das Fest kann beginnen.
26.10. 21                                             Wir möchten auf diesem Weg auch alle Kleinen und
30.11. 21                                             Großen, alle Vereine und Firmen zur Teilnahme am
14.12. 21                                             traditionellen Festumzug am 29.08.2021 aufrufen,
                                                      Die Arbeitsgruppe „GeMEINdeFESTe“ freut sich
Kontakt über friedensrichter@grosspoesna.de oder      über jeden, der gern dabei sein möchte. Lasst
unter der Rufnummer 0151 16 222 030                   uns gemeinsam die Fröhlichkeit nach Großpösna
____________________________________                  zurückholen. Gestartet wird um 11 Uhr in der
                                                      Pestalozzistraße.
Sehr geehrte Einwohnerinnen und
Einwohner der Gemeinde Groß-                          Anmeldungen werden bis zum 10.08.2020 entge-
pösna,                                                gengenommen. Senden Sie Ihre, sendet eure An-
                                                      meldung mit folgenden Angaben bitte an annegret.
Unsere letzten Einsätze, zu denen wir                 schrader@grosspoesna.de
alarmiert wurden:
                                                      Name des Vereins /der Gruppe / der Firma
• 23.06.21 – 14:46 Uhr - Zugunfall                    Anzahl der Personen (Kinder und Erwachsene)
• 08.07.21 – 12:33 Uhr – Öl-/Dieselspur –             Teilnahme mit Fahrzeug       ja (ggf. Länge des
  Magdeborner Straße (Einsatz gemeinsam mit           Fahrzeuges)
  Feuerwehr Störmthal/Güldengossa)                    Wird Musik mitgeführt?        ja / nein

Ihre Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen      Sollten sich die derzeit guten Voraussetzung
Feuerwehr Großpösna                                   coronabedingt verschlechtern, muss das GeMEIN-
                                                      deFEST leider ausfallen.
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