Saarländischer Richterbund - Saarländischer Richterbund
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SOMMER 2020
Saarländischer Richterbund
Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Infobrief Sommer 2020
Justiz hinter Maske und
Plexiglas
In dieser Ausgabe:
Corona und das 4
Betreuungsge-
richt
Corona und die 6
Strafkammer des
Landgerichts
Corona und 8
Justizverfas-
sungsrecht
Corona Splitter 12
Corona und die 13
Wachtmeisterei
Selbstverwaltung 14
der Justiz
Die Besoldungs- 15
lage im Saarland
Hexenjagd im 20
Landgericht
Impressum 24Seite 2 INFOBRIEF
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen, de Gerichtsbetrieb ab Anfang Mai wie-
eigentlich war geplant, in diesem der anlaufen soll.
Heft ausführlich über die Mitglie- Und da habe ich durchaus Verständnis,
derversammlung zu berichten, den dass man gern fertige Konzepte präsen-
neu gewählten Vorstand vorzustel- tieren möchte. Aber eine offizielle
len und die geplante Diskussions- Zwischeninformation des Inhalts „Wir
Christian Dornis
runde mit den Abgeordneten auszu- planen ein Wieder-Hochfahren ab der
werten. ersten Maiwoche und arbeiten an ei-
Nun haben uns Corona und die nem Konzept, wie der Infektionsschutz
hiermit verbundenen Veranstal- sichergestellt werden kann. Wir wer-
den Sie weiter informieren.“ hätte uns
Viele Kollegen tungsabsagen zu einer Änderung
doch allen gutgetan.
haben sich dieses Planes gezwungen. Aber auch
von der Berichte über die Coronakrise sind Und - so sehr ich es schätze, dass das
Justiz- schwer, haben sich die Rahmenbe- Ministerium immer wieder die richter-
verwaltung dingungen doch extrem schnell im- liche Unabhängigkeit betont - man
im Stich mer wieder und beständig geändert kann sich auch bequem dahinter ver-
gelassen und Dinge, die uns noch gestern stecken. Jedenfalls haben sich viele
gefühlt. enorm bewegt haben, sind heute Kollegen phasenweise uninformiert
schon in den Hintergrund getreten, und deshalb im Stich gelassen gefühlt.
entweder, weil das Problem gelöst Die Bedingungen für den Neustart wa-
war, oder weil plötzlich eine Infor- ren zu lange unklar. Natürlich lassen
mation da war, oder weil ein ande- wir uns als unabhängige Richter nicht
res Problem plötzlich viel wichtiger gern vorschreiben, wie wir unsere Ver-
war. fahren gestalten. Aber eine schnelle
Für mich war der Umgang der Jus- Handlungsempfehlung nach den Öff-
tizverwaltung mit der Coronakrise nungsbeschlüssen hätte so mancher
zeitweise vor allem ein Kommuni- von uns schon gern bekommen.
kationsdesaster. Es bleibt unver- Die Erfahrungen der letzten Wochen
ständlich, warum das Justizministe- lassen mich wieder an das „alte“ Kon-
rium nach den ersten Lockerungsbe- zept des Richterbundes für eine Selbst-
schlüssen der Ministerpräsidenten verwaltung der Justiz denken. Viel-
im April ganze zehn Tage gebraucht leicht täte es ganz gut, wenn die Justiz-
hat, bis eine Information an die Be- verwaltung nicht in der Exekutive son-
schäftigten herausging, dass auch dern in der Justiz angesiedelt wäre. Bei
der über eilige Sachen hinausgehen- Menschen, die wüssten, dass man ei-SOMMER 2020 Seite 3
nen Terminierungsvorlauf braucht Ein guter Teil dieses Heftes beschäf-
und der Justizbetrieb nicht von einer tigt sich mit den Folgen von Corona
Woche auf die andere wieder einfach für unsere Gerichte.
so hochgefahren werden kann. Aus
Aber uns haben auch andere Dinge
meiner Sicht wäre das Saarland ein
beschäftigt: Die Ultra-Vires-Ent-
guter Ort, Selbstverwaltung der Justiz
scheidung des Bundesverfassungsge-
einmal auszuprobieren (siehe Seite
richts vom 05.05.2020 war sicher
14).
ein Paukenschlag, dessen politische
Aber die Coronakrise hat durchaus Wirkungen und dessen Folgen für
auch positive Effekte gehabt. Früher Europa noch nicht absehbar sind.
äußerst knappe VPN-Zugänge, Email-
Die Hoffnungen auf eine schnelle
Abfragen von zu Hause, Videotechnik
Entscheidung des Bundesverfas-
im Gerichtssaal u.a. waren plötzlich
sehr schnell verfügbar und funktio-
sungsgerichts zur Besoldung hinge-
Aus meiner
nieren relativ gut. Wobei erste Erfah-
gen haben sich zerschlagen (vgl. den
Sicht wäre das
rung auch zeigen, dass die zeitweise
Beitrag Kockler Seite 15).
Saarland ein
fast als Allheilmittel beschriebene Vi- Kommen Sie gut durch die aufge- guter Ort,
deotechnik sich nur für eine ausge- regte Zeit! Selbst-
wählte kleine Zahl von Verfahren Ihr Christian Dornis
verwaltung der
wirklich eignet. Justiz einmal
auszuprobieren.Seite 4 INFOBRIEF
Das Betreuungsgericht zu Corona-Zeiten
Die bestehende Corona-Pandemie selbst zu regeln. In einer solchen Si-
hat die Justiz vor sehr große Her- tuation ist die Erkrankung als solche
ausforderungen gestellt und die täg- Gegenstand des gerichtlichen Ver-
liche Arbeit sämtlicher Mitarbeite- fahrens und eine Gefährdung des an-
rinnen und Mitarbeiter einschnei- hörenden Richters offenkundig. Aber
dend geändert. Dies gilt aufgrund auch sonst ist bei Anhörungen in
der vielfältigen Außenkontakte in Krankenhäusern und Seniorenhei-
besonderem Maße für die Betreu- men wegen der weiten Verbreitung
Gero Bieg ungsgerichte. Die Arbeit der Betreu- des Virus eine dauerhaft latente Ge-
ungsgerichte zeichnet sich zum ei- fährdung vorhanden. Zudem kommt
nen durch einen sehr großen Publi- der Aspekt, dass durch den Richter,
kumsverkehr im Gericht aus, der der möglicherweise selbst unbemerkt
sowohl die Mitarbeiter des mittleren erkrankt ist, bei Anhörungen höchst
Dienstes als auch des gehobenen vulnerable Betroffene infiziert und
Dienstes betrifft und auch die Rich- Mitarbeiter in Krankenhäusern und
ter im Rahmen sehr vieler Anhörun- Pflegeheimen gefährdet werden kön-
gen, die bei Gericht erfolgen. Hier- nen. All diese Gesichtspunkte
In den letzten bei bestand die Arbeit der letzten haben dazu geführt, dass in den letz-
Wochen erschienen Wochen vor allem darin, die organi- ten Wochen etliche Entscheidungen
etliche satorischen Voraussetzungen zu und Aufsätze erschienen sind, die
Entscheidungen und schaffen, um sowohl für die Mitar- sich sehr kontrovers mit der Frage
Aufsätze, die sich beiterinnen und Mitarbeiter als auch der Anhörungspflicht bzw. der Mög-
sehr kontrovers mit
für das rechtsuchende Publikum ge- lichkeit des Absehens von der Anhö-
der Frage der
Anhörungspflicht sundheitliche Gefahren zu minimie- rung befassen. So haben etwa das AG
bzw. der Möglichkeit ren. Im gesamten Gebäude wurden Brandenburg (Beschluss vom
des Absehens von der Plexiglasscheiben aufgestellt, Mar- 06.04.2020, 85 XVII 69/20) und das
Anhörung befassen. kierungen angebracht und Sitzmög- AG Dresden (Beschluss vom
lichkeiten in Wartebereichen und 23.03.2020, 404 XVII 80/20) sich für
Sitzungssälen reduziert und verän- eine generelle Möglichkeit vom Ab-
dert. Der zu Beginn der Corona- sehen der Anhörung ausgesprochen.
Pandemie nur noch sehr einge- In die gleiche Richtung gehen die
schränkt stattfindende Publikums- Aufsätze von Grotkopp, Persönliche
verkehr konnte hierdurch wieder Anhörung des Betroffenen in Betreu-
deutlich ausgeweitet werden und zu ungs-, Unterbringungs- und Frei-
einem einigermaßen normalen Ar- heitsentziehungssachen zu Zeiten der
beitsalltag übergegangen werden. sog. Corona-Krise, FamRZ 2020, 659
und Götsche, Gerichtsverfahren: Per-
Wesentlich schwieriger gestaltete sönliche Anhörung in Coronazeiten
und gestaltet sich die Frage, wie mit FamRZ-Newsletter 8/2020. Konträr
Anhörungen von Betroffenen, die in hierzu sprechen sich Braun, Der Stel-
Krankenhäusern und Seniorenhei- lenwert der persönlichen Anhörung
men erfolgen müssen, umzugehen und des persönlichen Eindrucks in
ist. Am Amtsgericht Saarbrücken Betreuungs- und Unterbringungssa-
vergeht nahezu kein Arbeitstag, an chen, FamRZ 2020, 737 und Beck-
dem nicht eine Betreuung einzu- mann, Persönliche Anhörung des
richten ist, weil ein Betroffener we- Betroffenen in Betreuungs-, Unter-
gen einer Covid19-Infektion beat- bringungs- und Freiheitsentziehungs-
mungspflichtig und nicht mehr in sachen zu Zeiten der sog. Corona-
der Lage ist, seine Angelegenheiten Krise, FamRZ 2020, 735 für eine ge-SOMMER 2020 Seite 5
Die Corona-
nerelle Anhörungspflicht aus. In den Co.?, FamRZ-Newsletter 8/2020; Pandemie hat
zitierten Entscheidungen und Aufsät- Socha, Tiefenschärfe mit Hilfe der nämlich auch eins
zen werden die rechtlichen Gesichts- Kamera – Welche Möglichkeiten bie- gezeigt: wenn die
punkte sehr ausführlich abgehandelt. tet und welche Grenzen setzt das Justiz aufgrund
Es gibt sowohl für das Absehen von FamFG für Anhörungen per Video- einer
der Anhörung als auch für die gene- konferenz? FamRZ-Sondernewsletter Krisensituation
relle Anhörungspflicht gewichtige 3/2020). Unabhängig von der Frage, schnell und flexibel
Argumente. Befremdlich finde ich es inwieweit diese Möglichkeit auf- reagieren muss,
in dieser Situation, wenn in der Dis- grund der aktuellen Rechtslage zuläs- dann kann sie dies
kussion oft demjenigen, der ausführ- sig ist, bleibt zu hoffen, dass der Ge- auch.
lich begründet seinen Standpunkt setzgeber für die Zukunft die Mög-
vertritt, eine nicht haltbare und scho- lichkeit des Einsatzes von Videokon-
ckierende Rechtsansicht (so etwa ferenzen deutlich ausweitet. Die
Brosey, BtPrax-Newsletter April Corona-Pandemie hat mir selbst
2020) “attestiert“ wird. nämlich auch eins gezeigt: wenn die
Justiz aufgrund einer Krisensituation
Diese Diskussionskultur ist leider sehr schnell und flexibel reagieren muss,
oft anzutreffen. Gerade in der aktuel- dann kann sie dies auch. Innerhalb
len Situation ist der kollegiale Aus- kürzester Zeit habe ich selbst die
tausch, der ja auch von kontroversen technischen Möglichkeiten einge-
Ansichten lebt, sehr wichtig. So erle- räumt bekommen, Anhörungen per
be ich den (durchaus auch kontrover- Videokonferenz durchzuführen.
sen) per Mailverteiler erfolgenden Ebenso wurde mir ein gut ausgestat-
Austausch aller saarländischen Be- teter häuslicher Arbeitsplatz mit VPN
treuungsrichter als sehr bereichernd -client zur Verfügung gestellt. All
und die tägliche Arbeit erleichternd. dies erleichtert mir meine tägliche
Eine weitere intensiv diskutierte Fra- Arbeit und ich möchte diese Mög-
ge ist die, inwieweit Anhörungen per lichkeiten nicht mehr missen.
Videokonferenz erfolgen können
(vgl. etwa Köbler, Corona: Die Stunde Dr. Gero Bieg
des Videoeinsatzes mit Skype undSeite 6 INFOBRIEF
Corona und die Strafkammer am Landgericht
-Haft duldet keinen Aufschub-
Trotz Corona und Shutdown wurde haben und ohne große Umstände er-
beim Landgericht im Strafbereich schienen sind.
tapfer weiterverhandelt. Das verfas-
sungsrechtliche Beschleunigungsge- Insbesondere zu Beginn der Krise
bot in Haftsachen hat einen Shut- fehlte es jedoch an allen Ecken. Im
down weitestgehend nicht erlaubt. Hinblick auf die mangelnde Verfüg-
Zwar bestand die Möglichkeit, Ter- barkeit von Desinfektionsmitteln und
mine aufzuheben. Da es sich jedoch sonstigen Schutzvorrichtungen musste
bei einem Großteil der hier anhän- zunächst wie üblich weiterverhandelt
gigen Verfahren um Haftsachen werden. Die Möglichkeiten zum
handelte, gab es vor Einführung der Schutz der Verfahrensbeteiligten von
erweiterten Unterbrechungsmög- Seiten des Gerichts waren zunächst
lichkeiten der Hauptverhandlung auf die Einhaltung der erforderlichen
des § 10 EGStPO keine Alternative Abstände begrenzt. Vor diesem Hin-
zum (Weiter-)verhandeln. Vor al- tergrund eigneten sich viele Sitzungs-
Viele Sitzungssäle lem bereits begonnene und über säle im Gebäude, insbesondere bei
im Gebäude, mehrere Termine geführte Haupt- großer Besetzung des Gerichts mit
insbesondere bei verhandlungen konnten und sollten drei Berufsrichtern und zwei Schöf-
großer Besetzung nicht ausgesetzt werden. Dies for- fen, nicht mehr für die Durchführung
des Gerichts mit derte besonderen Einsatz aller Be- einer Hauptverhandlung.
drei Berufsrichtern teiligten. Besonders dankbar durf-
und zwei Schöffen, Jeder Betroffene ergriff darüber hin-
ten wir sein, dass nahezu alle Schöf- aus die ihm möglichen und von ihm
eignen sich nicht
fen –die in der überwiegenden Zahl als erforderlich erachteten Vorkeh-
mehr für die
über 60 Jahre alt sind- sich nicht auf rungsmaßnahmen.
Durchführung einer
eine besondere Gefährdung berufen
Hauptverhandlung.SOMMER 2020 Seite 7
Viele Abläufe, die unzählige Male weisschilder zu Abstandsregelungen
eingeübt und durchgespielt waren, angebracht. Es wurden mobile
mussten neu bedacht und den Anfor- Trennwände aus Plexiglas ange-
derungen entsprechend angepasst schafft und hergestellt, damit dem
werden. So brachte es etwa der Um- Infektionsschutz auch dort Rech-
stand, dass die Dokumentenkamera nung getragen werden kann, wo die
in einem anderen Saal nicht entbehr- notwendigen Mindestabstände nicht
lich war, mit sich, dass alle Beteilig- eingehalten werden können.
ten mit Farbkopien der Augen- Schließlich wurde eine Masken-
Nadine Robert
scheinsobjekte ausgestattet werden pflicht im Gerichtsgebäude einge-
mussten, bevor die Hauptverhand- führt, die mehr oder minder zuver- und
lung fortgesetzt werden konnte. lässig auch eingehalten wird. Susanne Biehl
Das Bewusstsein, Verantwortung Das in der Presse angekündigte
auch für andere zu tragen, veranlass- schrittweise „Wiederhochfahren“ an
te dazu, die potenziellen Gefahren im deutschen Gerichten ab Anfang Mai
Einzelnen soweit als möglich zu mi- mit strikten Abstands- und Hygiene-
nimieren. So zum Beispiel durch Des- regeln bedeutete in Strafsachen le-
infektion des Zeugenplatzes im Sit- diglich, dass auch wieder Nicht-Haft-
zungssaal. Wie notwendig das ist, Sachen verhandelt werden.
wurde deutlich, als drei Tage nach
Weitere geplante Maßnahmen wie
Wie notwendig
der Vernehmung einer Zeugin be- Infektionsschutz ist,
kannt wurde, dass diese an Corona Desinfektionsmittelspender im Ge- wurde deutlich, als
erkrankt und daher zum Zeitpunkt bäude, Masken für die Bediensteten drei Tage nach der
der Vernehmung mutmaßlich hoch- und eine ausreichende Kontrolle der Vernehmung einer
infektiös war. Einhaltung der Maskenpflicht - auch Zeugin bekannt
in den Fluren - sind wünschenswert wurde, dass diese an
Wie schwierig es ist, einen angemes- und werden mit Sicherheit weitere Corona erkrankt und
senen Abstand im Sitzungssaal her- Erleichterungen erbringen. daher bei ihrer
zustellen und einzuhalten, musste so Vernehmung
Angesichts der nahezu täglichen wei- mutmaßlich
mancher von uns hautnah erleben. hochinfektiös war.
Im Rahmen einer Haftbefehlsver- teren Erkenntnisse der Wissenschaft
kündung in einem kleinen Sitzungs- bleibt abzuwarten, welche weiteren
saal ließ es sich nicht verhindern, Maßnahmen notwendig sein werden,
dass die blutverschmierte und um einen hinreichenden Schutz für
schniefende Angeklagte, die durch alle Beteiligten zu gewährleisten.
die Polizei mit Maske und Handschu- Dies etwa im Hinblick auf die gerade
hen ausgestattet war, sich dieser kur- aktuelle Erkenntnis, dass sich die In-
zerhand entledigte und auf ihrem fektion auch durch Aerosole in rele-
Weg zum Ausgang dem beisitzenden vantem Umfang verbreiten kann.
Richter sehr nahekam. Vor dem Hin- Susanne Biehl und Nadine Robert
tergrund dieses Ereignisses konnte
nur der Schluss gezogen werden, dass
die Nutzung eines derart kleinen
Saals zu gefährlich ist.
Nach und nach griffen die organisa-
torischen Bemühungen zum Schutz
von Besuchern, Verfahrensbeteilig-
ten und Bediensteten. Zunächst wur-
den Desinfektionsmittel angeschafft,
Sitzplatzregelungen für die Sitzungs-
säle und –Flure getroffen und Hin-Seite 8 INFOBRIEF
Das Virus und die Dritte Gewalt
Zur verfassungsrechtlichen Lage und zur Situation in Hessen
(aus „Hessische Mitteilungen“ 1/2020 mit frdl. Genehmigung des Autors)
Das Virus bestimmt noch immer trieb nach Möglichkeit einzuschrän-
unser aller Leben und schränkt die ken, war allerdings am Maßstab des
Möglichkeiten der Dienstverrich- Art. 97 GG nicht zu beanstanden.
tung als Richterin/Richter, Staatsan-
walt/Staatsanwältin in ungewohnter Sie findet ihre offenkundige Rechtfer-
Weise ein. Infolgedessen hat auch tigung in der Schutzpflicht gegenüber
die Justizverwaltung Maßnahmen Leben und Gesundheit aller Men-
ergriffen, die ihrerseits für den schen im Gerichtsgebäude unter Be-
Johannes Schmidt Dienstbetrieb beschränkende Wir- rücksichtigung der hohen Anste-
kungen entfalten. Dazu zählt z. B. ckungsgefahr und großen Streubreite
die Empfehlung, den Sitzungsbe- des Virus (instruktiv: VGH Kassel (8.
trieb zu reduzieren. Senat), Beschluss vom 08.04.2020 – 8
B 910/20.N). Gerade in der Anfangs-
Je länger solche Maßnahmen auf- phase der Epidemie sind auch die tat-
rechterhalten bleiben oder sogar sächlichen Beschränkungen bei der
verschärft werden könnten, desto Identifizierung und Bereitstellung der
dringlicher ist zu fragen, wie sich gebotenen Schutzmaßnahmen anzu-
Für die Zukunft ist die verfassungsrechtliche Gewähr erkennen. Dass dennoch nicht ganze
klärungsbedürftig, wie
sich die zentrale einer unabhängigen Rechtspre- Gerichtsstandorte geschlossen werden
Grundbedingung eines chung zum gesamtgesellschaftlichen mussten, ist erfreulich, wäre aber si-
funktionsfähigen Krisenbewältigungsauftrag verhält. cher ebenfalls als Vorsichtsmaßnahme
Rechtsstaates, die für eine gewisse Zeit hinzunehmen
Unabhängigkeits- GEWÄHR DER RICHTERLICHEN gewesen (vgl. in diesem Sinn DGH
gewähr, auf die UNABHÄNGIGKEIT
weiterhin notwendigen Mecklenburg-Vorpommern a. a. O.).
Abweichungen vom Relativ einfach lässt sich dieses Ver- Sofern wir hoffen dürfen, den Zustand
gewohnten Gang des hältnis in Bezug auf die zurücklie-
Dienstbetriebs der Erstarrung allmählich zu verlas-
gende Frühphase der Ausbreitung sen, ist für die Zukunft klärungsbe-
auszuwirken hat.
der Krankheit bestimmen. Für diese dürftig, wie sich die zentrale Grund-
gilt zwar, dass in den pandemiebe- bedingung eines funktionsfähigen
dingten Einschränkungen des Rechtsstaates, nämlich die Unabhän-
Dienst- und insbesondere des Sit- gigkeitsgewähr, auf die weiterhin not-
zungsbetriebs unmittelbare Eingrif- wendigen Abweichungen vom ge-
fe in den Kernbereich der richterli- wohnten Gang des Dienstbetriebs aus-
chen Unabhängigkeit zu sehen sind zuwirken hat.
(vgl. DGH Mecklenburg-Vorpom-
mern, Beschluss vom 6. April 2020, Der Richterbund Hessen geht nach
12 M 265/20 DGH). Ob es sich bei wie vor davon aus, dass die für den
den durch die Gerichtsleitungen Infektionsschutz in den Gerichtsge-
empfohlenen Einschränkungen um bäuden zuständigen Stellen äußerste
Anregungen oder geäußerte Erwar- Anstrengungen unternehmen, um die
tungen, Aufforderungen und ver- Beschränkungen so bald wie möglich
bindliche Anweisungen handelt, obsolet werden zu lassen. Wir sehen
ändert an deren Eingriffscharakter einerseits das Bemühen, die abstrak-
bekanntlich nichts Entscheidendes. ten und konkreten Empfehlungen
Die hessenweit ausgesprochene und zum Infektionsschutz im Wesentli-
in ihren Folgen für die Rechtsu- chen umzusetzen sowie die vielfälti-
chenden auch öffentlich kommuni- gen Anregungen aus dem Kollegen-
zierte Empfehlung, den Sitzungsbe- kreis aufzunehmen.SOMMER 2020 Seite 9
dieses Leistungsgebots weder die
UMSETZUNG DER EMPFEHLUN- schnelle noch die umfassende Be-
GEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZ IN schaffung solcher Vorkehrungen be-
DER JUSTIZ einträchtigen, weshalb es überflüssig
Während des künftigen Verlaufs der scheint, auf die ohnehin verhältnis-
Pandemie sind solche äußersten An- mäßig geringe Kostenzusatzbelastung
strengungen andererseits auch zum ausführlich einzugehen.
Fortbestand der Rechtfertigung der TEILHABEDIMENSION DES ART.
Eingriffe in die richterliche Unab- 97 GG
hängigkeit verfassungsrechtlich ge-
boten. Art. 97 GG entfaltet dabei Genauso wichtig wie der leistungs-
zwei Schutzwirkungen, nämlich leis- rechtliche Aspekt ist die Teilhabedi-
tungs- und teilhaberechtlichen mension des Art. 97 GG, die allen
Schutz. Kolleginnen und Kollegen einen
gleichmäßigen Zugang bei der Nut-
BESCHAFFUNGSPFLICHT DER zung der vorhandenen Ausstattung
JUSTIZVERWALTUNG garantiert. „Der Richter hat einen
Die Justizverwaltung trifft zunächst Anspruch darauf, dass er bei der Zu-
eine Beschaffungspflicht hinsichtlich teilung der vorhandenen, für die Ar-
der zum geordneten Dienstbetrieb beit erforderlichen personellen und
notwendigen Ausrüstung. Art. 97 GG Die Justizverwaltung
sachlichen Mittel in ermessensfehler-
entfaltet dabei im Zusammenwirken trifft zunächst eine
freier Weise berücksichtigt wird.
Beschaffungspflicht
Werden ihm die für seine richterli-
mit dem Rechtsstaatsprinzip eine
hinsichtlich der zum
che Tätigkeit notwendigen Mittel
leistungsrechtliche Dimension: geordneten
nicht in dem möglichen Maße zur
Dienstbetrieb
Etwaige Ausstattungsmängel der Jus- Verfügung gestellt, kann eine Beein-
notwendigen
tiz können nach ständiger Rechtspre- trächtigung der richterlichen Unab-
Ausrüstung. Art. 97 GG
chung zum Rechtsstaatsprinzip und entfaltet dabei im
hängigkeit vorliegen“ (BGH NJW
zu den Justizgrundrechten Eingriffe 2003, 282, 283). Zusammenwirken mit
in die Grundrechte der Bürger nicht dem Rechtsstaatsprinzip
rechtfertigen. VERHANDELN UNTER CORONA- eine leistungsrechtliche
BEDINGUNGEN Dimension.
Gravierende Ausstattungsmängel
können darüber hinaus auch die Für das Verhandeln unter Corona-
richterliche Unabhängigkeit verlet- Bedingungen kann dies z. B. bedeu-
zen (offenlassend noch BGH NJW ten, dass ein an die veränderten Be-
2005, 905). Dies gilt jedenfalls dann, dingungen angepasstes, faires und
wenn unverzichtbare Arbeitsmittel ermessensfehlerfreies Sitzungssaal-
fehlen (vgl. Maunz/Dürig, 89 EL, Art. management erforderlich werden
97 Rn. 91). Hierzu sind praxistaugli- könnte. Eine solche Notwendigkeit
che und wirksame Vorkehrungen kann dann entstehen, wenn der In-
gegen Infektionsrisiken gegenwärtig fektionsschutz die bisherige Auslas-
leider zu zählen. Ferner sind die Be- tung der Säle nicht mehr zulässt, falls
schaffungspflichten über Art. 33 Abs. der volle Sitzungsbetrieb wieder auf-
5 GG, § 46 DRiG i. V. m. § 45 genommen werden sollte. Die bishe-
BeamtStG auch Bestandteil der Für- rige Verteilung von Sitzungssälen
sorgepflicht. Zu deren Kern gehört, wird vielerorts nicht unverändert
dass die Gesundheit der Richter und beibehalten werden können, da Min-
Staatsanwälte durch die amtliche Tä- destabstände zu gewährleisten sind.
tigkeit nicht gefährdet wird. Kosten- Vergleichbare Verteilungsprobleme
argumente dürfen aufgrund der ver- können sich beim Zugang zu Video-
fassungsrechtlichen Verankerung konferenzanlagen, Schutzmasken,
Abtrennungen oder künftigenSeite 10 INFOBRIEF
Impfmöglichkeiten ergeben. Sitzungssälen begonnen. Auch die ab-
rupt gestiegene, wenn auch noch aus-
Die Einführung von Mitbestim- baufähige Akzeptanz von im Wirt-
mungsrechten der Gremien wäre schaftsleben seit langer Zeit gängigen
hier ein wichtiger Beitrag zur Kon- technischen Innovationen, vor allem
fliktvermeidung. Art. 97 GG kann der Videokonferenztechnik, ist er-
durch seine Leistungs- und Teilha- freulicherweise festzustellen. Aus der
befunktionen gerade bei unvorher- Vielzahl der weiteren Beispiele soll
sehbaren Krisen eine wichtige Er- hier nur die Amtshilfe des Geldmuse-
möglichungsnorm darstellen. Für ums der Bundesbank genannt werden,
die gegenwärtige Krise sollte in Be- die dem Landgericht Frankfurt als
zug auf die Judikative als verfas- Leihgabe eine Personenführungsanla-
sungsrechtlicher Entscheidungs- ge („Tourguide“) mit Funkmikrofon
maßstab gelten, dass zu mobilisie- und empfangsfähigen Endgeräten ein-
ren und ggf. zu beschaffen ist, was gebracht hat und die fortan ein siche-
notwendig für die Förderung der res und effizientes Simultandolmet-
infektiologisch sicheren Dienstaus- schen in Strafprozessen ermöglichen
übung ist. könnte. Prädikat: Zur dauerhaften
Was an Sachmitteln vorhanden ist, Anschaffung dringend empfohlen!
muss nutzbar sein. KEINE RÜCKKEHR ZUM STATUS
Der DRB hat
QUO
wichtige Bei dieser Mobilisierung haben die
Gesetzgebungs- handelnden Personen vieles richtig Die von Art. 97 GG, dem Rechtsstaats-
vorhaben, wie z. B. gemacht, was Dank und Anerken- prinzip und den Justizgrundrechten
die Verlängerung nung verdient. Auch zahlreiche eingeforderte und durch pragmati-
der Kolleginnen und Kollegen haben sches und lösungsorientiertes Handeln
Unterbrechungs- die Justizverwaltung mit Anregun- eingeleitete Ermöglichungsphase muss
fristen für gen und Improvisationstalent tat- über die Dauer der Krise hinaus unbe-
Strafprozesse, kräftig unterstützt. Auf Gesetzge- dingt aufrechterhalten bleiben. Ein
mitangestoßen und bungsebene hat der DRB wichtige Nachlassen oder gar eine unhinter-
geprägt. Gesetzgebungsvorhaben, wie z. B. fragte Rückkehr zum Status quo kann
die Verlängerung der Unterbre- es nicht geben, auch weil die Ermögli-
chungsfristen für Strafprozesse, mit- chungsnorm Art. 97 GG den
angestoßen und geprägt und befin- „Innovationsrückbau“ gar nicht ohne
det sich in Berlin in ständigem Aus- Weiteres zulassen dürfte. Dass es den-
tausch mit den zuständigen Mini- noch so kommen könnte, ist nicht zu
sterien. Auch Vorschläge des Rich- hoffen, nach der Krisenrhetorik in der
terbundes Hessen sind zu Positio- hessischen Justiz aber auch nicht aus-
nen auch der Leitungsebene gewor- zuschließen, nach der auf ein
den (siehe z. B. die an die Bundes- „Herunterfahren“ zwangsläufig das
ministerin der Justiz gerichtete For- „Wiederanfahren“/„Hochfahren“ oder
derung der Staatsministerin nach der „Normalbetrieb“ folgen muss. Die
einer Ausweitung von Videover- Sehnsucht der Berufsjuristen nach
handlungen und schriftlicher Ver- Orientierung verlangt nach klar ab-
fahren und nachfolgend BRat Drs. grenzbaren, subsumtionsfähigen Kate-
211/20). gorien. Es gilt das Dichterwort: „Denn
TECHNISCHE AUFRÜSTUNG eben wo Begriffe fehlen, da stellt ein
Wort zur rechten Zeit sich ein.“ Die
In für Justizverhältnisse atemberau- unmittelbare (goetheanische) An-
bender Geschwindigkeit hat die si- schauung hat uns aber ein viel stärker
cherheitstechnische Aufrüstung von geschichtetes Dienstgeschehen ge-SOMMER 2020 Seite 11
zeigt, und zwar individuell in allen matischer) „eingeschränkter Normal-
Schattierungen des Diensteifers, der betrieb“.
Professionalität und der persönlichen
Krisenfestigkeit auf allen Hierarchie- Die Vorkrisenthemen der konstruk-
ebenen. Ein Stillstand oder auch nur tiv-kritischen Arbeit des Richterbun-
ein kurzfristiges Anhalten des gesam- des Hessen, wie z. B. Gremienbeteili-
ten Systems der Rechtspflege war da- gung, Besoldung, Belastung, Beteili-
bei trotz aller neuen Herausforderun- gung, Ausstattung, E-Akte, (IT-)Si-
gen und Beeinträchtigungen nirgend- cherheit und Organisation der Eil-
wo festzustellen. Wer vom und Bereitschaftsdienste, sind
„Wiederanfahren“/„Hochfahren“ o- schließlich nicht verschwunden. Sie
der der Rückkehr zum werden gegenwärtig nur von einem
„Normalbetrieb“ spricht, sollte sich alles beherrschenden Thema überla-
der Schiefe des Bildes bewusst sein. gert. Es bleibt zu hoffen, dass die
Die „Normalität“ des anzustrebenden Pandemie-Folgen vorhandene Defizi-
Dienstbetriebs wird bei alledem te nicht wesentlich verschärfen wer-
durch einen Ex-ante-Vergleich mit den und die in der Krise schüchtern
dem bis Ende Februar herrschenden zutage getretene Innovationskraft
Ist-Zustand, nicht aber durch eine der Justiz durch eine gemeinsame
Beschreibung des Soll-Zustands der Anstrengung des Staates erhalten
Justiz nach dem Abebben der akuten bleibt. Ein Stillstand oder
Ausbreitung der Epidemie konstru- auch nur ein
Johannes Schmidt, kurzfristiges
iert. Insoweit wäre die Rückkehr Landesvorsitzender des Hessischen Anhalten des
zum „Normalbetrieb“ auch eine Richterbundes gesamten Systems
Rückkehr zu dessen Einschränkun- der Rechtspflege war
gen, also ein (sprachlogisch proble- trotz aller neuen
Herausforderungen
und
Beeinträchtigungen
nirgendwo
festzustellen.Seite 12 INFOBRIEF
Corona-Splitter: Erkenntnisse und Erlebnisse
Die Sitzungssäle werden an allen Ge-
richten knapper. An den Familienge-
richten ist das besonders schwierig.
Während Strafsäle meistens recht groß
sind, sind familiengerichtliche Verhand- Der Moment, in dem ich glaubte, wie-
lungssäle üblicherweise recht klein. der am Ort meiner Kindheit, in der
DDR, zu sein, war der, als der Landge-
Dabei sind hier häufig mehr als zehn richtspräsident die Mail verschickte, in
Verfahrensbeteiligte (Dolmetscher, Ju- der er die Mitarbeiter bat, wenn mög-
gendamt, Verfahrensbeistand, Eltern, lich, Atemmasken zu nähen und bei
Anwälte, Kinder) in einem Saal unter- der Landgerichtsverwaltung abzuge-
zubringen. Eine Herausforderung für die ben.
Gerichtsverwaltungen, die taugliche
Säle zur Verfügung stellen müssen. Wie früher: Wir brauchen etwas, das
es nicht zu kaufen gibt und müssen es
Mancherorts ein unlösbares Problem. deshalb selbst herstellen…. c.d.
Die Angst vor der Nach-Corona-Zeit
und den rechtlichen Folgen von Corona
ist groß. Schon jetzt gibt es typische
Corona-Fälle an Betreuungs-, Verwal-
tungs-, Arbeits- und Sozialgerichten.
Aber auch Familiengerichte und selbst
Zivil- und Strafgerichte bekommen es
zunehmend mit Vorgängen mit Corona-
Bezug zu tun. Die Verfahrensleitung ist
an vielen Stellen komplexer geworden.
Die aufgelaufenen Rückstände aus der
Unterbrechungszeit müssen bewältigt
werden.
Und keiner weiß, wie viele Verfahren
auf die Gerichte noch zukommen wer-
den, bei denen Coronafolgen aufgear-
beitet werden müssen.
Kürzlich äußerte sich Rechtsanwalt J.
Wir sind systemrelevant. am Vormittag noch skeptisch, ob der
Endlich amtlich bescheinigt. Scheidungstermin am Nachmittag un-
ter Verwendung von Videokonferenz-
technik klappen werde. Im Termin
Medizinische Daten werden in der stellte er dann fest, dass dies ungeahnte
Pandemie plötzlich öffentlich. Der Vorteile mich sich bringt: Endlich
Dienstherr versendet Emails, man mö- Rauchen während der Gerichtsver-
ge sich melden, wenn man von dem handlung.“
covid-infizierten Kollegen V. angeniest
worden ist. Dabei weiß jeder, der den
Kollegen kennt, dass er sich auch ohne
Corona lieber aus dem Fenster stürzen
würde als irgend jemanden anzuniesen
….SOMMER 2020 Seite 13
Auswirkungen von Corona auf die Wachtmeisterinnen und
Wachtmeister des Landgerichts
Bereits während des Shutdowns ha- Zu den Aufgaben der Wachtmeiste-
ben die Wachtmeisterinnen und rei gehört es darüber hinaus, die Ein-
Wachtmeister mit dafür gesorgt, dass haltung der Maßnahmen zum Infek-
der verbleibende Sitzungsbetrieb auf- tionsschutz sicherzustellen, insbe-
rechterhalten werden konnte, obwohl sondere auf die Maskenpflicht im
auch in diesem Bereich coronabedingt Gebäude hinzuweisen, deren Einhal-
personelle Ausfälle zu verkraften wa- tung und die Einhaltung der Ab-
ren. standsregelungen zu kontrollieren. Nadine Robert
Nur in begrenztem Umfang vorhan-
Für die Wachtmeisterinnen und
dene Ausstattung wie Plexiglaswän-
Wachtmeister des Landgerichts war es
de, Dokumentenkameras und Bea-
auch nicht überraschend, dass im
mer sind auf die Sitzungssäle zu ver-
Rahmen des Shutdown ausgefallene
teilen und nach Bedarf im Laufe ei-
Sitzungen nun in gehäuftem Umfang
nes Sitzungstages ggf. mehrfach um-
nachgeholt werden. Im Zusammen-
zuverteilen.
hang damit stellt sich für die Wacht- Neue Aufgabe für
meisterei nicht nur die Frage der Ver- Ohne das besondere Engagement der die
fügbarkeit geeignet großer Sitzungssä- Wachtmeisterinnen und Wacht- Wachtmeisterei:
le und deren Zuteilung sowie die Eig- meister wären ein reibungsloser Ab- Sicherstellung des
nung der Säle zur Nutzung von bei- lauf und ordnungsgemäßer Sitzungs-
Infektions-
schutzes,
spielsweise Videokonferenzen. betrieb nicht möglich. besonders Kontrolle
Die Wachtmeisterinnen und Wacht- Nadine Robert der Maskenpflicht
meister sind bemüht, auftretenden und der Abstands-
Änderungswünschen nachzukommen. regelungenSeite 14 INFOBRIEF
Erinnerung an das Konzept der Selbstverwaltung der Justiz:
Die Dritte Gewalt muss sich selbst verwalten
(Eine Information des Deutschen Richterbundes aus dem Jahr 2018)
Die Exekutive hält die Gerichte fordert deshalb eine selbstverwaltete Jus-
und Staatsanwaltschaften bislang tiz, wie sie in fast allen Staaten Europas
in vielfältiger Abhängigkeit. Über üblich ist. Die Dritte Gewalt muss sich
Einstellungen und Beförderungen wie Legislative und Exekutive in ihren
von Richtern und Staatsanwälten Organisationsbereichen selbst verwalten
entscheidet in vielen Bundeslän- können. Das beinhaltet, dass sie das
dern der Justizminister allein. Recht erhält, ihren Haushalt unmittelbar
Personal- und Sachmittel weist beim Parlament einzuwerben. Im verfas-
der Finanzminister zu oder sungsrechtlich zulässigen Rahmen muss
streicht sie wieder nach Haus- die Justiz ihre Personalentscheidungen
haltslage. selbst treffen können. Eine Rechen-
schaftspflicht darf nur gegenüber dem
Der im Grundgesetz verbriefte
Parlament bestehen.
Anspruch des Bürgers auf Justiz-
Der Deutsche gewährung, auf Zugang zur Jus- Das Grundgesetz steht der Einführung
Richterbund (DRB)
fordert eine tiz, ein faires Verfahren, eine zü- einer Selbstverwaltung der Justiz nicht
selbstverwaltete gige Entscheidung und die Mög- entgegen. Mit dem Entwurf eines Lan-
Justiz, wie sie in fast lichkeit eines Rechtsmittels desgesetzes zur Selbstverwaltung der Jus-
allen Staaten Europas
üblich ist. Die Dritte bleibt dabei mitunter auf der tiz hat der Richterbund dargelegt, dass
Gewalt muss sich wie Strecke. Politische Einflüsse, Par- und wie in den bestehenden verfassungs-
Legislative und tei- und Kabinettsdisziplin hin- rechtlichen Strukturen die Länder im
Exekutive in ihren dern die Justizminister, die nötige Rahmen ihrer Justizhoheit eine Selbst-
Organisations-
bereichen selbst Abhilfe zu schaffen. Eine offene verwaltung einführen können. Die
verwalten können. Diskussion über die gesellschaft- Staatsanwaltschaft ist als Organ der
liche Stabilisierungsfunktion ei- Rechtspflege und Teil der Dritten Gewalt
ner bedarfsgerecht ausgestatteten in die Selbstverwaltung der Justiz einzu-
Justiz findet nicht statt. beziehen. Das Grundgesetz trifft keine
Aussage zu den Staatsanwaltschaften und
Der Deutsche Richterbund (DRB)
steht damit einer Einbeziehung in einer
selbstverwalteten Justiz nicht entgegen.
Mit dem Anklagemonopol, den übertra-
genen Befugnissen und dem justiztypi-
schen Rahmen für von ihr zu treffende
Entscheidungen steht sie der Justiz um
vieles näher als der Exekutive.
Weitere Informationen, beispielsweise
einen Mustergesetzentwurf finden Sie
auf der Webseite des Deutschen Richter-
bundes unter
https://www.drb.de/positionen/
verbandsthemen/selbstverwaltung-der-
justiz/SOMMER 2020 Seite 15
Das Saarland ist Tabellenletzter
Die Besoldung und Versorgung der saarländischen Richterinnen und
Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Nach den neuen Berechnungen des soldung bundesweit. Das Saarland
Deutschen Richterbundes ist die R- ist nun also Schlusslicht. Dies wird
Besoldung und Versorgung im Saar- durch die nachstehenden Über-
land durchweg die schlechteste Be- sichten eindrucksvoll belegt:
Werner Kockler
Musterfälle R-Besoldung in Deutschland (© Grafiken: DRB)
Stand: Dezember 2019Seite 16 INFOBRIEF
SOMMER 2020 Seite 17
Hierbei ist nicht einmal berücksich- genteil weiter zurückfallen. Dort
tigt, dass die Besoldungsanpassungen ist nämlich zu dem Tarifergebnis
in den Jahren 2019, 2020 und 2021 von 3,2 % ab dem 01.01.2019 bzw. Die
gegenüber den anderen Bundeslän- 2020 zum 01.07. eines jeden Jahres
Besoldungserhöhung
in 2021 im Saarland
dern und dem Bund zu weiteren noch ein Zuschlag von 2 % be- wird um 0,3% über
Nachteilen geführt haben bzw. füh- schlossen worden. Dies wird mit dem Tarifabschluss
ren werden. Während fast alle ande- Sicherheit im Hinblick auf die Ge- liegen . Das Saarland
ren Länder, bis auf ganz geringfügige winnung eines qualifizierten wird damit aber
keineswegs
Ausnahmeregelungen, das Ergebnis Nachwuchses zumindest langfris- besoldungsmäßig den
der Tarifeinigung der Länder (TvL) tig negative Auswirkungen für die Anschluss an die
sowohl inhalts- als auch zeitgleich saarländische Justiz haben. Gute anderen Bundesländer
übernommen haben, traten und tre- Assessorinnen und Assessoren finden.
ten die beschlossenen Besoldungser- werden sich weitaus eher für den
höhungen im Saarland erst mit deut- Justizdienst in Rheinland-Pfalz
licher zeitlicher Verzögerung in oder auch in anderen Bundeslän-
Kraft, und zwar nicht wie sonst je- dern bewerben. Anreize für einen
weils zum Jahresbeginn, sondern Einstieg in die Justiz, für den Ge-
2019 zum 01.08., 2020 zum 01.06. winn qualifizierten Nachwuchse
und 2021 zum 01.04. Dies führt sind in anderen Bundesländern
selbstverständlich auch zu einem bereits in vielfältiger Weise getrof-
nicht unerheblichen Einkommens- fen worden. So ist in einigen Bun-
nachteil. Dabei soll hier nicht ver- desländern – auch im haushalts-
schwiegen werden, dass die Besol- schwachen Bremen – die Ein-
dungserhöhung in 2021 im Saarland gangsstufe in der Besoldungsgrup-
um 0,3% über dem Tarifabschluss pe R1 gestrichen worden. Andere
liegen wird. Das Saarland wird damit Länder, wie z.B. Brandenburg,
aber keineswegs besoldungsmäßig zahlen sogenannte
den Anschluss an die anderen Bun- „Attraktivitätszuschläge“.
desländer finden. Gerade im Ver-
Vorsichtig positiv zu bewerten ist
gleich mit unserem Nachbarland
im Saarland die Schaffung einer
Rheinland-Pfalz werden wir im Ge-Seite 18 INFOBRIEF
Besoldungskommission unter Betei- lenhebungskonzepte, Zulagen in
ligung der Gewerkschaften und des der Justiz, die Nachwuchsgewin-
Saarländischen Richterbundes. Ge- nung und Änderungen im Beihilfe-
nauso wie die jährlichen Spitzenge- recht.
spräche zwischen Landesregierung
Einigkeit bestand darin, dass durch
und den Gewerkschaften und dem
das weitere Auseinanderdriften des
Saarländischen Richterbund, ist die
Besoldungsgefüges zwischen den
Errichtung der Besoldungskommis-
einzelnen Bundesländern es in na-
sion eine bundesweit einmalige Ein-
her Zukunft zu einer erheblichen
richtung. Diese Besoldungskommis-
Konkurrenz um qualifizierten
sion hat auch bereits einmal getagt,
Nachwuchs kommen wird. Obwohl
und zwar am 06.03.2020, allerdings
rechtspolitisch z.Zt. kaum durch-
ohne Beteiligung des Saarländi-
setzbar, soll sich der Deutsche Rich-
schen Richterbundes. Ein entspre-
terbund weiterhin für eine Rück-
chendes Protokoll liegt noch nicht
kehr zu einer bundeseinheitlichen
vor. Die Einladung zu dieser Veran-
R-Besoldung einsetzen.
staltung kam recht kurzfristig und
kollidierte zudem zu der bereits Stellenhebungskonzepte und ein
langfristig anberaumten Sitzung der verbessertes Zulagensystem wurden
Durch das weitere
Besoldungsexperten der Länder des zwar nur durchgängig, aber mehr-
Auseinanderdriften
des Deutschen Richterbundes ebenfalls heitlich als Mittel zur Steigerung
Besoldungsgefüges am 06.03.2020 in Berlin. der Attraktivität im Justizdienst an-
zwischen den gesehen. Einige Bundesländer, wie
einzelnen Die Besoldungsexperten der Länder
z.B. Bayern, haben mit Stellenhe-
Bundesländern wird des Deutschen Richterbundes tref-
es in naher Zukunft bungen, vor allem im Bereich der
fen sich bereits seit über 10 Jahren
zu einer erheblichen Direktoren, bereits gute Erfahrun-
Konkurrenz um regelmäßig einmal im Jahr in Ber-
gen gemacht.
qualifizierten lin. Zweck dieser Treffen ist ein
Nachwuchs kommen. dauerhafter Austausch über die un- Diskutiert wurde auch die in man-
terschiedlichen Entwicklungen in chen Bundesländern (Hamburg,
den Bundesländern zur Besoldung, Bremen, Thüringen) eingeführte
Versorgung, der Beihilfe und den Möglichkeit einer pauschalierten
damit verbundenen Auswirkungen Beihilfe. Das Grundkonzept einer
auf sonstige Bereiche der Justiz, wie solchen pauschalierten Beihilfe
z.B. die Nachwuchsgewinnung oder sieht dabei so aus, dass die Möglich-
die Stellenbesetzungen. Anträge keit einer Vollversicherung in der
und Anregungen der Arbeitsgruppe gesetzlichen Krankenversicherung
werden in den Bundesvorstand und eingeräumt wird, wobei dann das
die Bundesdelegiertenversammlung Land jeweils den hälftigen Versi-
zur Beschlussfassung eingebracht. cherungsbeitrag übernimmt; ebenso
Der jährliche Länderbesoldungsver- in einer Privatversicherung, wobei
gleich ist z.B. auf Anregung der hier allerdings der hälftige Beitrag
Arbeitsgruppe entstanden. des Dienstherrn auf den Basistarif
beschränkt sein soll. Vor- und
Themen der diesjährigen Sitzung
Nachteile einer pauschalierten Bei-
waren der Besoldungsvergleich
hilfe hier ausführlich darzulegen,
(s.o.), mögliche strukturelle Verän-
würde den Rahmen dieses Beitrages
derungen in der R-Besoldung, Stel-SOMMER 2020 Seite 19
sprengen. Die pauschalierte Beihilfe Regelungen. Teilweise wird auch
kommt ohnehin regelmäßig nur für vertreten, dass nur eine Klage die
Berufsanfänger in Betracht. Mehr- Verjährung hemmen kann. Der
heitlich wurde die Einführung der Saarländische Richterbund wird für
pauschalierten Beihilfe abgelehnt. das Saarland auf eine rechtssichere
Klärung dieser Frage drängen.
Beim BVerfG sind weiterhin die
Aus Baden-Württemberg gab es zwei
beiden Vorlagebeschlüsse des VG
interessante Themen zu erfahren.
und des OVG Saarlouis zur Verfas-
Dort wurde ein Online- sungswidrigkeit der R1- und R2-
Versorgungsrechner eingeführt. Besoldung anhängig. Es ist noch
Über dieser Rechner kann jeder un- nicht absehbar, wann hierüber ent-
ter Angabe seiner persönlichen Da- schieden wird.
ten seine künftige Versorgung er-
Der Verfasser dieses Berichts hatte
rechnen.
gehofft, dass an dieser Stelle auch
Nachdem das BVerfG mit Entschei- über die sehnlichst erwartete Ent-
dung vom 16.10.2018 – 2 BvL 2/17 – scheidung des BVerfG zum Vorla-
die Grundgesetzwidrigkeit der Ab- gebeschluss des BVerwG vom
senkung der Eingangsbesoldung in Beim BVerfG sind
22.09.2017 – 2 C 56/16 – zur Berli- weiterhin die beiden
Baden-Württemberg erklärt hatte, ner Besoldung berichten zu kön- Vorlagebeschlüsse des
wurde an alle hiervon Betroffene nen. Das BVerwG hatte in seinem VG und des OVG
inzwischen für die Jahre 2013 – 2017 Saarlouis zur
Vorlagebeschluss die Auffassung Verfassungswidrigkeit
eine Nachzahlung geleistet. Leider vertreten, dass es für eine evidente der R1- und R2-
hat sich das Saarland lediglich damit Verfassungswidrigkeit der Besol- Besoldung anhängig.
begnügt, in Kenntnis der obigen Ent- Es ist noch nicht
dung auch ausreichend sei, wenn absehbar, wann
scheidung, die Absenkung der Ein- lediglich zwei von fünf Parametern hierüber entschieden
gangsbesoldung zum 01.04.2019 auf- aus der Grundentscheidung des wird.
zuheben. Nachzahlungen an die Be- BVerfG von 2015 erfüllt seien, diese
troffenen sind nicht erfolgt, obwohl dann aber deutlich über der aufge-
bereits bei der Einführung der Ab- stellten 5 %- Grenze liegen müss-
senkung 2010 zumindest fast allen ten. Berichterstatter ist der schei-
klar war, dass damit ein Grundge- dende Präsident des BVerfG Voß-
setzverstoß verbunden war. Hierauf kuhle. Mit seinem jetzigen Aus-
hat der Saarländische Richterbund in scheiden wird sich eine Entschei-
den Spitzengesprächen immer hinge- dung des BVerfG in dieser Sache
wiesen. wohl wieder deutlich verzögern.
In diesem Zusammenhang wurde Werner Kockler
auch diskutiert, ob es notwendig sei,
jährlich Widerspruch gegen die der-
zeitige Alimentation einzulegen, um
nicht eventuelle Nachzahlungsan-
sprüche wegen Verjährung derselben
zu verlieren. Hierzu gibt es in den
Bundesländern ganz unterschiedli-
che Rechtsauffassungen und auchSeite 20 INFOBRIEF
Gelungener Verfassungstag 2019:
Hexenjagd im Landgericht
Am 12.12.2019 lud das Ministerium geführt hatte, begann die spannen-
der Justiz zur Feier des Verfas- de Aufführung mit professionellen
sungstages ein und hatte ein beson- Schauspielern und Laiendarstellern,
deres Programm zu bieten. Unter die das Stück in Alltagskleidung
dem Motto „Theater bei Gericht: aufführten, wodurch man den Ein-
Der Gerichtssaal ist eine Bühne“ druck gewinnen konnte, das Stück
Stephanie Treitz
wurde eine Szene aus einem Thea- spiele in der aktuellen Zeit. Nur der
terstück dargeboten. Dabei handelte Darsteller, der den Richter und
es sich jedoch nicht um irgendeine gleichzeitig auch den Ankläger
Szene, sondern um die Gerichtssze- spielte, borgte sich noch kurzfristig
ne aus Arthur Millers „Hexenjagd“. vor Beginn eine Robe bei einer
Für eine spannende Atmosphäre Richterin und betrat damit kostü-
sorgte der Saal 38 des Landgerichts, miert die Bühne.
Die Schlüsselszene der als Schauplatz diente.
Es sorgte gleich zu Beginn bei den
des Stückes zeigt Justizstaatssekretär Roland Theis Zuschauern für Gänsehaut, dass ei-
plastisch die eröffnete den Abend und versprach ne Person zugleich Richter und An-
Wichtigkeit einer
demokratischen und nicht zu viel, als er ankündigte, dass kläger war. Die Schlüsselszene des
rechtsstaatlichen – auch wenn das Stück im Jahr 1692 Stückes zeigt plastisch die Wichtig-
Verfassung, die spielt – die darin behandelten The- keit einer demokratischen und
geeignet ist, men aktueller denn je seien. Nach- rechtsstaatlichen Verfassung, die
Selbstjustiz und dem Horst Busch, der Chefdrama- geeignet ist, Selbstjustiz und Frem-
Fremdenhass turg und künstlerische Leiter des denhass entgegenzutreten.
entgegenzutreten.
Staatstheaters kurz in das Stück ein-
Landgerichtssaal 38 als BühneSOMMER 2020 Seite 21
Die jungen Schauspielerinnen beim Applaus
Das Schlusswort hatte der Präsident maturg, den Darstellern und den
des Landgerichts Hans-Peter Frey- Gästen ins Gespräch kommen.
mann, der den Abend mit einem
Eine gelungene Weise, den Verfas-
selbst entworfenen Gedicht würdig
sungstag zu feiern und hoffentlich
abschloss.
nicht die letzte Veranstaltung dieser Eine gelungene
Beim anschließenden Umtrunk Art. Weise, den
konnte man noch mit dem Chefdra-
Stephanie Treitz Verfassungstag
zu feiern und
Abschlussfoto mit Staatssekretär, Büroleiterin und Landgerichtspräsident hoffentlich
nicht die letzte
Veranstaltung
dieser Art.Seite 22 INFOBRIEF
Nachholtermin Mitgliederversammlung 2020
Unsere ordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahl des
Vorstandes werden wir am 21.09.2020, um 16 Uhr im VHS-
Zentrum am Schloss Saarbrücken nachholen. Anschließend
wird voraussichtlich ab 17 Uhr eine Podiumsdiskussion mit den
justizpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen stattfin-
den.
Information des drb-Bundesverbandes
„News am Mittag“
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Stimmen unserer Leser:
„Das ist ein wirklich sehr gutes Angebot – kurz und knapp das Wesentli-
che mit Links zur Vertiefung – herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen
Angebot!“ - Andreas Brilla, Richter am Amtsgericht Sinsheim
„Eine tolle Idee. Der Nachrichtenüberblick bringt mich kurz und knapp auf
den neuesten Stand!“ - Daniel Franz, Richter am Landgericht Stade
"Für mich sind die News am Mittag gerade das Richtige: Ich bin in weni-
gen Minuten über alle aktuellen rechtspolitischen Themen informiert und
kann sie bei Bedarf über die Links vertiefen." - Kim Matthias Jost, Richter
am Landgericht PotsdamSOMMER 2020 Seite 23
Zum Schluss:
Auf die Bürokratie ist Verlass!
Es ist einfach schön, Ende Mai 2020 eine Eingangsbestätigung für den im
Jahr 2018 gestellten Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu bekom-
men.
Noch ein wenig schöner ist es, wenn diese mit dem Hinweis verbunden ist,
dass die Obliegenheit besteht, die Ansprüche für weitere Jahre zeitnah gel-
tend zu machen.
„Hiervon
unberührt bleibt
die Obliegenheit,
die Ansprüche
auf amts-
angemessene
Alimentierung
zeitnah geltend
zu machen.“Impressum
Redaktion: Ri‘in Stephanie Treitz, Ri‘in Nadine Robert, RiLG Dr.
Christian Dornis
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die
Meinung oder Beschlusslage des Saarländischen Richterbundes
Saarländischer Richterbund
Bund der Staatsanwältinnen und wieder.
Staatsanwälte, Richterinnen und
Richter Bildnachweis:
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(Justizgebäude) © übrige Fotos: Titelseite oben u. unten links, Seite 21
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RiLG Dr. Christian Dornis
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