Saarländischer Richterbund - Saarländischer Richterbund
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SOMMER 2020 Saarländischer Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Infobrief Sommer 2020 Justiz hinter Maske und Plexiglas In dieser Ausgabe: Corona und das 4 Betreuungsge- richt Corona und die 6 Strafkammer des Landgerichts Corona und 8 Justizverfas- sungsrecht Corona Splitter 12 Corona und die 13 Wachtmeisterei Selbstverwaltung 14 der Justiz Die Besoldungs- 15 lage im Saarland Hexenjagd im 20 Landgericht Impressum 24
Seite 2 INFOBRIEF Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, de Gerichtsbetrieb ab Anfang Mai wie- eigentlich war geplant, in diesem der anlaufen soll. Heft ausführlich über die Mitglie- Und da habe ich durchaus Verständnis, derversammlung zu berichten, den dass man gern fertige Konzepte präsen- neu gewählten Vorstand vorzustel- tieren möchte. Aber eine offizielle len und die geplante Diskussions- Zwischeninformation des Inhalts „Wir Christian Dornis runde mit den Abgeordneten auszu- planen ein Wieder-Hochfahren ab der werten. ersten Maiwoche und arbeiten an ei- Nun haben uns Corona und die nem Konzept, wie der Infektionsschutz hiermit verbundenen Veranstal- sichergestellt werden kann. Wir wer- den Sie weiter informieren.“ hätte uns Viele Kollegen tungsabsagen zu einer Änderung doch allen gutgetan. haben sich dieses Planes gezwungen. Aber auch von der Berichte über die Coronakrise sind Und - so sehr ich es schätze, dass das Justiz- schwer, haben sich die Rahmenbe- Ministerium immer wieder die richter- verwaltung dingungen doch extrem schnell im- liche Unabhängigkeit betont - man im Stich mer wieder und beständig geändert kann sich auch bequem dahinter ver- gelassen und Dinge, die uns noch gestern stecken. Jedenfalls haben sich viele gefühlt. enorm bewegt haben, sind heute Kollegen phasenweise uninformiert schon in den Hintergrund getreten, und deshalb im Stich gelassen gefühlt. entweder, weil das Problem gelöst Die Bedingungen für den Neustart wa- war, oder weil plötzlich eine Infor- ren zu lange unklar. Natürlich lassen mation da war, oder weil ein ande- wir uns als unabhängige Richter nicht res Problem plötzlich viel wichtiger gern vorschreiben, wie wir unsere Ver- war. fahren gestalten. Aber eine schnelle Für mich war der Umgang der Jus- Handlungsempfehlung nach den Öff- tizverwaltung mit der Coronakrise nungsbeschlüssen hätte so mancher zeitweise vor allem ein Kommuni- von uns schon gern bekommen. kationsdesaster. Es bleibt unver- Die Erfahrungen der letzten Wochen ständlich, warum das Justizministe- lassen mich wieder an das „alte“ Kon- rium nach den ersten Lockerungsbe- zept des Richterbundes für eine Selbst- schlüssen der Ministerpräsidenten verwaltung der Justiz denken. Viel- im April ganze zehn Tage gebraucht leicht täte es ganz gut, wenn die Justiz- hat, bis eine Information an die Be- verwaltung nicht in der Exekutive son- schäftigten herausging, dass auch dern in der Justiz angesiedelt wäre. Bei der über eilige Sachen hinausgehen- Menschen, die wüssten, dass man ei-
SOMMER 2020 Seite 3 nen Terminierungsvorlauf braucht Ein guter Teil dieses Heftes beschäf- und der Justizbetrieb nicht von einer tigt sich mit den Folgen von Corona Woche auf die andere wieder einfach für unsere Gerichte. so hochgefahren werden kann. Aus Aber uns haben auch andere Dinge meiner Sicht wäre das Saarland ein beschäftigt: Die Ultra-Vires-Ent- guter Ort, Selbstverwaltung der Justiz scheidung des Bundesverfassungsge- einmal auszuprobieren (siehe Seite richts vom 05.05.2020 war sicher 14). ein Paukenschlag, dessen politische Aber die Coronakrise hat durchaus Wirkungen und dessen Folgen für auch positive Effekte gehabt. Früher Europa noch nicht absehbar sind. äußerst knappe VPN-Zugänge, Email- Die Hoffnungen auf eine schnelle Abfragen von zu Hause, Videotechnik Entscheidung des Bundesverfas- im Gerichtssaal u.a. waren plötzlich sehr schnell verfügbar und funktio- sungsgerichts zur Besoldung hinge- Aus meiner nieren relativ gut. Wobei erste Erfah- gen haben sich zerschlagen (vgl. den Sicht wäre das rung auch zeigen, dass die zeitweise Beitrag Kockler Seite 15). Saarland ein fast als Allheilmittel beschriebene Vi- Kommen Sie gut durch die aufge- guter Ort, deotechnik sich nur für eine ausge- regte Zeit! Selbst- wählte kleine Zahl von Verfahren Ihr Christian Dornis verwaltung der wirklich eignet. Justiz einmal auszuprobieren.
Seite 4 INFOBRIEF Das Betreuungsgericht zu Corona-Zeiten Die bestehende Corona-Pandemie selbst zu regeln. In einer solchen Si- hat die Justiz vor sehr große Her- tuation ist die Erkrankung als solche ausforderungen gestellt und die täg- Gegenstand des gerichtlichen Ver- liche Arbeit sämtlicher Mitarbeite- fahrens und eine Gefährdung des an- rinnen und Mitarbeiter einschnei- hörenden Richters offenkundig. Aber dend geändert. Dies gilt aufgrund auch sonst ist bei Anhörungen in der vielfältigen Außenkontakte in Krankenhäusern und Seniorenhei- besonderem Maße für die Betreu- men wegen der weiten Verbreitung Gero Bieg ungsgerichte. Die Arbeit der Betreu- des Virus eine dauerhaft latente Ge- ungsgerichte zeichnet sich zum ei- fährdung vorhanden. Zudem kommt nen durch einen sehr großen Publi- der Aspekt, dass durch den Richter, kumsverkehr im Gericht aus, der der möglicherweise selbst unbemerkt sowohl die Mitarbeiter des mittleren erkrankt ist, bei Anhörungen höchst Dienstes als auch des gehobenen vulnerable Betroffene infiziert und Dienstes betrifft und auch die Rich- Mitarbeiter in Krankenhäusern und ter im Rahmen sehr vieler Anhörun- Pflegeheimen gefährdet werden kön- gen, die bei Gericht erfolgen. Hier- nen. All diese Gesichtspunkte In den letzten bei bestand die Arbeit der letzten haben dazu geführt, dass in den letz- Wochen erschienen Wochen vor allem darin, die organi- ten Wochen etliche Entscheidungen etliche satorischen Voraussetzungen zu und Aufsätze erschienen sind, die Entscheidungen und schaffen, um sowohl für die Mitar- sich sehr kontrovers mit der Frage Aufsätze, die sich beiterinnen und Mitarbeiter als auch der Anhörungspflicht bzw. der Mög- sehr kontrovers mit für das rechtsuchende Publikum ge- lichkeit des Absehens von der Anhö- der Frage der Anhörungspflicht sundheitliche Gefahren zu minimie- rung befassen. So haben etwa das AG bzw. der Möglichkeit ren. Im gesamten Gebäude wurden Brandenburg (Beschluss vom des Absehens von der Plexiglasscheiben aufgestellt, Mar- 06.04.2020, 85 XVII 69/20) und das Anhörung befassen. kierungen angebracht und Sitzmög- AG Dresden (Beschluss vom lichkeiten in Wartebereichen und 23.03.2020, 404 XVII 80/20) sich für Sitzungssälen reduziert und verän- eine generelle Möglichkeit vom Ab- dert. Der zu Beginn der Corona- sehen der Anhörung ausgesprochen. Pandemie nur noch sehr einge- In die gleiche Richtung gehen die schränkt stattfindende Publikums- Aufsätze von Grotkopp, Persönliche verkehr konnte hierdurch wieder Anhörung des Betroffenen in Betreu- deutlich ausgeweitet werden und zu ungs-, Unterbringungs- und Frei- einem einigermaßen normalen Ar- heitsentziehungssachen zu Zeiten der beitsalltag übergegangen werden. sog. Corona-Krise, FamRZ 2020, 659 und Götsche, Gerichtsverfahren: Per- Wesentlich schwieriger gestaltete sönliche Anhörung in Coronazeiten und gestaltet sich die Frage, wie mit FamRZ-Newsletter 8/2020. Konträr Anhörungen von Betroffenen, die in hierzu sprechen sich Braun, Der Stel- Krankenhäusern und Seniorenhei- lenwert der persönlichen Anhörung men erfolgen müssen, umzugehen und des persönlichen Eindrucks in ist. Am Amtsgericht Saarbrücken Betreuungs- und Unterbringungssa- vergeht nahezu kein Arbeitstag, an chen, FamRZ 2020, 737 und Beck- dem nicht eine Betreuung einzu- mann, Persönliche Anhörung des richten ist, weil ein Betroffener we- Betroffenen in Betreuungs-, Unter- gen einer Covid19-Infektion beat- bringungs- und Freiheitsentziehungs- mungspflichtig und nicht mehr in sachen zu Zeiten der sog. Corona- der Lage ist, seine Angelegenheiten Krise, FamRZ 2020, 735 für eine ge-
SOMMER 2020 Seite 5 Die Corona- nerelle Anhörungspflicht aus. In den Co.?, FamRZ-Newsletter 8/2020; Pandemie hat zitierten Entscheidungen und Aufsät- Socha, Tiefenschärfe mit Hilfe der nämlich auch eins zen werden die rechtlichen Gesichts- Kamera – Welche Möglichkeiten bie- gezeigt: wenn die punkte sehr ausführlich abgehandelt. tet und welche Grenzen setzt das Justiz aufgrund Es gibt sowohl für das Absehen von FamFG für Anhörungen per Video- einer der Anhörung als auch für die gene- konferenz? FamRZ-Sondernewsletter Krisensituation relle Anhörungspflicht gewichtige 3/2020). Unabhängig von der Frage, schnell und flexibel Argumente. Befremdlich finde ich es inwieweit diese Möglichkeit auf- reagieren muss, in dieser Situation, wenn in der Dis- grund der aktuellen Rechtslage zuläs- dann kann sie dies kussion oft demjenigen, der ausführ- sig ist, bleibt zu hoffen, dass der Ge- auch. lich begründet seinen Standpunkt setzgeber für die Zukunft die Mög- vertritt, eine nicht haltbare und scho- lichkeit des Einsatzes von Videokon- ckierende Rechtsansicht (so etwa ferenzen deutlich ausweitet. Die Brosey, BtPrax-Newsletter April Corona-Pandemie hat mir selbst 2020) “attestiert“ wird. nämlich auch eins gezeigt: wenn die Justiz aufgrund einer Krisensituation Diese Diskussionskultur ist leider sehr schnell und flexibel reagieren muss, oft anzutreffen. Gerade in der aktuel- dann kann sie dies auch. Innerhalb len Situation ist der kollegiale Aus- kürzester Zeit habe ich selbst die tausch, der ja auch von kontroversen technischen Möglichkeiten einge- Ansichten lebt, sehr wichtig. So erle- räumt bekommen, Anhörungen per be ich den (durchaus auch kontrover- Videokonferenz durchzuführen. sen) per Mailverteiler erfolgenden Ebenso wurde mir ein gut ausgestat- Austausch aller saarländischen Be- teter häuslicher Arbeitsplatz mit VPN treuungsrichter als sehr bereichernd -client zur Verfügung gestellt. All und die tägliche Arbeit erleichternd. dies erleichtert mir meine tägliche Eine weitere intensiv diskutierte Fra- Arbeit und ich möchte diese Mög- ge ist die, inwieweit Anhörungen per lichkeiten nicht mehr missen. Videokonferenz erfolgen können (vgl. etwa Köbler, Corona: Die Stunde Dr. Gero Bieg des Videoeinsatzes mit Skype und
Seite 6 INFOBRIEF Corona und die Strafkammer am Landgericht -Haft duldet keinen Aufschub- Trotz Corona und Shutdown wurde haben und ohne große Umstände er- beim Landgericht im Strafbereich schienen sind. tapfer weiterverhandelt. Das verfas- sungsrechtliche Beschleunigungsge- Insbesondere zu Beginn der Krise bot in Haftsachen hat einen Shut- fehlte es jedoch an allen Ecken. Im down weitestgehend nicht erlaubt. Hinblick auf die mangelnde Verfüg- Zwar bestand die Möglichkeit, Ter- barkeit von Desinfektionsmitteln und mine aufzuheben. Da es sich jedoch sonstigen Schutzvorrichtungen musste bei einem Großteil der hier anhän- zunächst wie üblich weiterverhandelt gigen Verfahren um Haftsachen werden. Die Möglichkeiten zum handelte, gab es vor Einführung der Schutz der Verfahrensbeteiligten von erweiterten Unterbrechungsmög- Seiten des Gerichts waren zunächst lichkeiten der Hauptverhandlung auf die Einhaltung der erforderlichen des § 10 EGStPO keine Alternative Abstände begrenzt. Vor diesem Hin- zum (Weiter-)verhandeln. Vor al- tergrund eigneten sich viele Sitzungs- Viele Sitzungssäle lem bereits begonnene und über säle im Gebäude, insbesondere bei im Gebäude, mehrere Termine geführte Haupt- großer Besetzung des Gerichts mit insbesondere bei verhandlungen konnten und sollten drei Berufsrichtern und zwei Schöf- großer Besetzung nicht ausgesetzt werden. Dies for- fen, nicht mehr für die Durchführung des Gerichts mit derte besonderen Einsatz aller Be- einer Hauptverhandlung. drei Berufsrichtern teiligten. Besonders dankbar durf- und zwei Schöffen, Jeder Betroffene ergriff darüber hin- ten wir sein, dass nahezu alle Schöf- aus die ihm möglichen und von ihm eignen sich nicht fen –die in der überwiegenden Zahl als erforderlich erachteten Vorkeh- mehr für die über 60 Jahre alt sind- sich nicht auf rungsmaßnahmen. Durchführung einer eine besondere Gefährdung berufen Hauptverhandlung.
SOMMER 2020 Seite 7 Viele Abläufe, die unzählige Male weisschilder zu Abstandsregelungen eingeübt und durchgespielt waren, angebracht. Es wurden mobile mussten neu bedacht und den Anfor- Trennwände aus Plexiglas ange- derungen entsprechend angepasst schafft und hergestellt, damit dem werden. So brachte es etwa der Um- Infektionsschutz auch dort Rech- stand, dass die Dokumentenkamera nung getragen werden kann, wo die in einem anderen Saal nicht entbehr- notwendigen Mindestabstände nicht lich war, mit sich, dass alle Beteilig- eingehalten werden können. ten mit Farbkopien der Augen- Schließlich wurde eine Masken- Nadine Robert scheinsobjekte ausgestattet werden pflicht im Gerichtsgebäude einge- mussten, bevor die Hauptverhand- führt, die mehr oder minder zuver- und lung fortgesetzt werden konnte. lässig auch eingehalten wird. Susanne Biehl Das Bewusstsein, Verantwortung Das in der Presse angekündigte auch für andere zu tragen, veranlass- schrittweise „Wiederhochfahren“ an te dazu, die potenziellen Gefahren im deutschen Gerichten ab Anfang Mai Einzelnen soweit als möglich zu mi- mit strikten Abstands- und Hygiene- nimieren. So zum Beispiel durch Des- regeln bedeutete in Strafsachen le- infektion des Zeugenplatzes im Sit- diglich, dass auch wieder Nicht-Haft- zungssaal. Wie notwendig das ist, Sachen verhandelt werden. wurde deutlich, als drei Tage nach Weitere geplante Maßnahmen wie Wie notwendig der Vernehmung einer Zeugin be- Infektionsschutz ist, kannt wurde, dass diese an Corona Desinfektionsmittelspender im Ge- wurde deutlich, als erkrankt und daher zum Zeitpunkt bäude, Masken für die Bediensteten drei Tage nach der der Vernehmung mutmaßlich hoch- und eine ausreichende Kontrolle der Vernehmung einer infektiös war. Einhaltung der Maskenpflicht - auch Zeugin bekannt in den Fluren - sind wünschenswert wurde, dass diese an Wie schwierig es ist, einen angemes- und werden mit Sicherheit weitere Corona erkrankt und senen Abstand im Sitzungssaal her- Erleichterungen erbringen. daher bei ihrer zustellen und einzuhalten, musste so Vernehmung Angesichts der nahezu täglichen wei- mutmaßlich mancher von uns hautnah erleben. hochinfektiös war. Im Rahmen einer Haftbefehlsver- teren Erkenntnisse der Wissenschaft kündung in einem kleinen Sitzungs- bleibt abzuwarten, welche weiteren saal ließ es sich nicht verhindern, Maßnahmen notwendig sein werden, dass die blutverschmierte und um einen hinreichenden Schutz für schniefende Angeklagte, die durch alle Beteiligten zu gewährleisten. die Polizei mit Maske und Handschu- Dies etwa im Hinblick auf die gerade hen ausgestattet war, sich dieser kur- aktuelle Erkenntnis, dass sich die In- zerhand entledigte und auf ihrem fektion auch durch Aerosole in rele- Weg zum Ausgang dem beisitzenden vantem Umfang verbreiten kann. Richter sehr nahekam. Vor dem Hin- Susanne Biehl und Nadine Robert tergrund dieses Ereignisses konnte nur der Schluss gezogen werden, dass die Nutzung eines derart kleinen Saals zu gefährlich ist. Nach und nach griffen die organisa- torischen Bemühungen zum Schutz von Besuchern, Verfahrensbeteilig- ten und Bediensteten. Zunächst wur- den Desinfektionsmittel angeschafft, Sitzplatzregelungen für die Sitzungs- säle und –Flure getroffen und Hin-
Seite 8 INFOBRIEF Das Virus und die Dritte Gewalt Zur verfassungsrechtlichen Lage und zur Situation in Hessen (aus „Hessische Mitteilungen“ 1/2020 mit frdl. Genehmigung des Autors) Das Virus bestimmt noch immer trieb nach Möglichkeit einzuschrän- unser aller Leben und schränkt die ken, war allerdings am Maßstab des Möglichkeiten der Dienstverrich- Art. 97 GG nicht zu beanstanden. tung als Richterin/Richter, Staatsan- walt/Staatsanwältin in ungewohnter Sie findet ihre offenkundige Rechtfer- Weise ein. Infolgedessen hat auch tigung in der Schutzpflicht gegenüber die Justizverwaltung Maßnahmen Leben und Gesundheit aller Men- ergriffen, die ihrerseits für den schen im Gerichtsgebäude unter Be- Johannes Schmidt Dienstbetrieb beschränkende Wir- rücksichtigung der hohen Anste- kungen entfalten. Dazu zählt z. B. ckungsgefahr und großen Streubreite die Empfehlung, den Sitzungsbe- des Virus (instruktiv: VGH Kassel (8. trieb zu reduzieren. Senat), Beschluss vom 08.04.2020 – 8 B 910/20.N). Gerade in der Anfangs- Je länger solche Maßnahmen auf- phase der Epidemie sind auch die tat- rechterhalten bleiben oder sogar sächlichen Beschränkungen bei der verschärft werden könnten, desto Identifizierung und Bereitstellung der dringlicher ist zu fragen, wie sich gebotenen Schutzmaßnahmen anzu- Für die Zukunft ist die verfassungsrechtliche Gewähr erkennen. Dass dennoch nicht ganze klärungsbedürftig, wie sich die zentrale einer unabhängigen Rechtspre- Gerichtsstandorte geschlossen werden Grundbedingung eines chung zum gesamtgesellschaftlichen mussten, ist erfreulich, wäre aber si- funktionsfähigen Krisenbewältigungsauftrag verhält. cher ebenfalls als Vorsichtsmaßnahme Rechtsstaates, die für eine gewisse Zeit hinzunehmen Unabhängigkeits- GEWÄHR DER RICHTERLICHEN gewesen (vgl. in diesem Sinn DGH gewähr, auf die UNABHÄNGIGKEIT weiterhin notwendigen Mecklenburg-Vorpommern a. a. O.). Abweichungen vom Relativ einfach lässt sich dieses Ver- Sofern wir hoffen dürfen, den Zustand gewohnten Gang des hältnis in Bezug auf die zurücklie- Dienstbetriebs der Erstarrung allmählich zu verlas- gende Frühphase der Ausbreitung sen, ist für die Zukunft klärungsbe- auszuwirken hat. der Krankheit bestimmen. Für diese dürftig, wie sich die zentrale Grund- gilt zwar, dass in den pandemiebe- bedingung eines funktionsfähigen dingten Einschränkungen des Rechtsstaates, nämlich die Unabhän- Dienst- und insbesondere des Sit- gigkeitsgewähr, auf die weiterhin not- zungsbetriebs unmittelbare Eingrif- wendigen Abweichungen vom ge- fe in den Kernbereich der richterli- wohnten Gang des Dienstbetriebs aus- chen Unabhängigkeit zu sehen sind zuwirken hat. (vgl. DGH Mecklenburg-Vorpom- mern, Beschluss vom 6. April 2020, Der Richterbund Hessen geht nach 12 M 265/20 DGH). Ob es sich bei wie vor davon aus, dass die für den den durch die Gerichtsleitungen Infektionsschutz in den Gerichtsge- empfohlenen Einschränkungen um bäuden zuständigen Stellen äußerste Anregungen oder geäußerte Erwar- Anstrengungen unternehmen, um die tungen, Aufforderungen und ver- Beschränkungen so bald wie möglich bindliche Anweisungen handelt, obsolet werden zu lassen. Wir sehen ändert an deren Eingriffscharakter einerseits das Bemühen, die abstrak- bekanntlich nichts Entscheidendes. ten und konkreten Empfehlungen Die hessenweit ausgesprochene und zum Infektionsschutz im Wesentli- in ihren Folgen für die Rechtsu- chen umzusetzen sowie die vielfälti- chenden auch öffentlich kommuni- gen Anregungen aus dem Kollegen- zierte Empfehlung, den Sitzungsbe- kreis aufzunehmen.
SOMMER 2020 Seite 9 dieses Leistungsgebots weder die UMSETZUNG DER EMPFEHLUN- schnelle noch die umfassende Be- GEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZ IN schaffung solcher Vorkehrungen be- DER JUSTIZ einträchtigen, weshalb es überflüssig Während des künftigen Verlaufs der scheint, auf die ohnehin verhältnis- Pandemie sind solche äußersten An- mäßig geringe Kostenzusatzbelastung strengungen andererseits auch zum ausführlich einzugehen. Fortbestand der Rechtfertigung der TEILHABEDIMENSION DES ART. Eingriffe in die richterliche Unab- 97 GG hängigkeit verfassungsrechtlich ge- boten. Art. 97 GG entfaltet dabei Genauso wichtig wie der leistungs- zwei Schutzwirkungen, nämlich leis- rechtliche Aspekt ist die Teilhabedi- tungs- und teilhaberechtlichen mension des Art. 97 GG, die allen Schutz. Kolleginnen und Kollegen einen gleichmäßigen Zugang bei der Nut- BESCHAFFUNGSPFLICHT DER zung der vorhandenen Ausstattung JUSTIZVERWALTUNG garantiert. „Der Richter hat einen Die Justizverwaltung trifft zunächst Anspruch darauf, dass er bei der Zu- eine Beschaffungspflicht hinsichtlich teilung der vorhandenen, für die Ar- der zum geordneten Dienstbetrieb beit erforderlichen personellen und notwendigen Ausrüstung. Art. 97 GG Die Justizverwaltung sachlichen Mittel in ermessensfehler- entfaltet dabei im Zusammenwirken trifft zunächst eine freier Weise berücksichtigt wird. Beschaffungspflicht Werden ihm die für seine richterli- mit dem Rechtsstaatsprinzip eine hinsichtlich der zum che Tätigkeit notwendigen Mittel leistungsrechtliche Dimension: geordneten nicht in dem möglichen Maße zur Dienstbetrieb Etwaige Ausstattungsmängel der Jus- Verfügung gestellt, kann eine Beein- notwendigen tiz können nach ständiger Rechtspre- trächtigung der richterlichen Unab- Ausrüstung. Art. 97 GG chung zum Rechtsstaatsprinzip und entfaltet dabei im hängigkeit vorliegen“ (BGH NJW zu den Justizgrundrechten Eingriffe 2003, 282, 283). Zusammenwirken mit in die Grundrechte der Bürger nicht dem Rechtsstaatsprinzip rechtfertigen. VERHANDELN UNTER CORONA- eine leistungsrechtliche BEDINGUNGEN Dimension. Gravierende Ausstattungsmängel können darüber hinaus auch die Für das Verhandeln unter Corona- richterliche Unabhängigkeit verlet- Bedingungen kann dies z. B. bedeu- zen (offenlassend noch BGH NJW ten, dass ein an die veränderten Be- 2005, 905). Dies gilt jedenfalls dann, dingungen angepasstes, faires und wenn unverzichtbare Arbeitsmittel ermessensfehlerfreies Sitzungssaal- fehlen (vgl. Maunz/Dürig, 89 EL, Art. management erforderlich werden 97 Rn. 91). Hierzu sind praxistaugli- könnte. Eine solche Notwendigkeit che und wirksame Vorkehrungen kann dann entstehen, wenn der In- gegen Infektionsrisiken gegenwärtig fektionsschutz die bisherige Auslas- leider zu zählen. Ferner sind die Be- tung der Säle nicht mehr zulässt, falls schaffungspflichten über Art. 33 Abs. der volle Sitzungsbetrieb wieder auf- 5 GG, § 46 DRiG i. V. m. § 45 genommen werden sollte. Die bishe- BeamtStG auch Bestandteil der Für- rige Verteilung von Sitzungssälen sorgepflicht. Zu deren Kern gehört, wird vielerorts nicht unverändert dass die Gesundheit der Richter und beibehalten werden können, da Min- Staatsanwälte durch die amtliche Tä- destabstände zu gewährleisten sind. tigkeit nicht gefährdet wird. Kosten- Vergleichbare Verteilungsprobleme argumente dürfen aufgrund der ver- können sich beim Zugang zu Video- fassungsrechtlichen Verankerung konferenzanlagen, Schutzmasken, Abtrennungen oder künftigen
Seite 10 INFOBRIEF Impfmöglichkeiten ergeben. Sitzungssälen begonnen. Auch die ab- rupt gestiegene, wenn auch noch aus- Die Einführung von Mitbestim- baufähige Akzeptanz von im Wirt- mungsrechten der Gremien wäre schaftsleben seit langer Zeit gängigen hier ein wichtiger Beitrag zur Kon- technischen Innovationen, vor allem fliktvermeidung. Art. 97 GG kann der Videokonferenztechnik, ist er- durch seine Leistungs- und Teilha- freulicherweise festzustellen. Aus der befunktionen gerade bei unvorher- Vielzahl der weiteren Beispiele soll sehbaren Krisen eine wichtige Er- hier nur die Amtshilfe des Geldmuse- möglichungsnorm darstellen. Für ums der Bundesbank genannt werden, die gegenwärtige Krise sollte in Be- die dem Landgericht Frankfurt als zug auf die Judikative als verfas- Leihgabe eine Personenführungsanla- sungsrechtlicher Entscheidungs- ge („Tourguide“) mit Funkmikrofon maßstab gelten, dass zu mobilisie- und empfangsfähigen Endgeräten ein- ren und ggf. zu beschaffen ist, was gebracht hat und die fortan ein siche- notwendig für die Förderung der res und effizientes Simultandolmet- infektiologisch sicheren Dienstaus- schen in Strafprozessen ermöglichen übung ist. könnte. Prädikat: Zur dauerhaften Was an Sachmitteln vorhanden ist, Anschaffung dringend empfohlen! muss nutzbar sein. KEINE RÜCKKEHR ZUM STATUS Der DRB hat QUO wichtige Bei dieser Mobilisierung haben die Gesetzgebungs- handelnden Personen vieles richtig Die von Art. 97 GG, dem Rechtsstaats- vorhaben, wie z. B. gemacht, was Dank und Anerken- prinzip und den Justizgrundrechten die Verlängerung nung verdient. Auch zahlreiche eingeforderte und durch pragmati- der Kolleginnen und Kollegen haben sches und lösungsorientiertes Handeln Unterbrechungs- die Justizverwaltung mit Anregun- eingeleitete Ermöglichungsphase muss fristen für gen und Improvisationstalent tat- über die Dauer der Krise hinaus unbe- Strafprozesse, kräftig unterstützt. Auf Gesetzge- dingt aufrechterhalten bleiben. Ein mitangestoßen und bungsebene hat der DRB wichtige Nachlassen oder gar eine unhinter- geprägt. Gesetzgebungsvorhaben, wie z. B. fragte Rückkehr zum Status quo kann die Verlängerung der Unterbre- es nicht geben, auch weil die Ermögli- chungsfristen für Strafprozesse, mit- chungsnorm Art. 97 GG den angestoßen und geprägt und befin- „Innovationsrückbau“ gar nicht ohne det sich in Berlin in ständigem Aus- Weiteres zulassen dürfte. Dass es den- tausch mit den zuständigen Mini- noch so kommen könnte, ist nicht zu sterien. Auch Vorschläge des Rich- hoffen, nach der Krisenrhetorik in der terbundes Hessen sind zu Positio- hessischen Justiz aber auch nicht aus- nen auch der Leitungsebene gewor- zuschließen, nach der auf ein den (siehe z. B. die an die Bundes- „Herunterfahren“ zwangsläufig das ministerin der Justiz gerichtete For- „Wiederanfahren“/„Hochfahren“ oder derung der Staatsministerin nach der „Normalbetrieb“ folgen muss. Die einer Ausweitung von Videover- Sehnsucht der Berufsjuristen nach handlungen und schriftlicher Ver- Orientierung verlangt nach klar ab- fahren und nachfolgend BRat Drs. grenzbaren, subsumtionsfähigen Kate- 211/20). gorien. Es gilt das Dichterwort: „Denn TECHNISCHE AUFRÜSTUNG eben wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein.“ Die In für Justizverhältnisse atemberau- unmittelbare (goetheanische) An- bender Geschwindigkeit hat die si- schauung hat uns aber ein viel stärker cherheitstechnische Aufrüstung von geschichtetes Dienstgeschehen ge-
SOMMER 2020 Seite 11 zeigt, und zwar individuell in allen matischer) „eingeschränkter Normal- Schattierungen des Diensteifers, der betrieb“. Professionalität und der persönlichen Krisenfestigkeit auf allen Hierarchie- Die Vorkrisenthemen der konstruk- ebenen. Ein Stillstand oder auch nur tiv-kritischen Arbeit des Richterbun- ein kurzfristiges Anhalten des gesam- des Hessen, wie z. B. Gremienbeteili- ten Systems der Rechtspflege war da- gung, Besoldung, Belastung, Beteili- bei trotz aller neuen Herausforderun- gung, Ausstattung, E-Akte, (IT-)Si- gen und Beeinträchtigungen nirgend- cherheit und Organisation der Eil- wo festzustellen. Wer vom und Bereitschaftsdienste, sind „Wiederanfahren“/„Hochfahren“ o- schließlich nicht verschwunden. Sie der der Rückkehr zum werden gegenwärtig nur von einem „Normalbetrieb“ spricht, sollte sich alles beherrschenden Thema überla- der Schiefe des Bildes bewusst sein. gert. Es bleibt zu hoffen, dass die Die „Normalität“ des anzustrebenden Pandemie-Folgen vorhandene Defizi- Dienstbetriebs wird bei alledem te nicht wesentlich verschärfen wer- durch einen Ex-ante-Vergleich mit den und die in der Krise schüchtern dem bis Ende Februar herrschenden zutage getretene Innovationskraft Ist-Zustand, nicht aber durch eine der Justiz durch eine gemeinsame Beschreibung des Soll-Zustands der Anstrengung des Staates erhalten Justiz nach dem Abebben der akuten bleibt. Ein Stillstand oder Ausbreitung der Epidemie konstru- auch nur ein Johannes Schmidt, kurzfristiges iert. Insoweit wäre die Rückkehr Landesvorsitzender des Hessischen Anhalten des zum „Normalbetrieb“ auch eine Richterbundes gesamten Systems Rückkehr zu dessen Einschränkun- der Rechtspflege war gen, also ein (sprachlogisch proble- trotz aller neuen Herausforderungen und Beeinträchtigungen nirgendwo festzustellen.
Seite 12 INFOBRIEF Corona-Splitter: Erkenntnisse und Erlebnisse Die Sitzungssäle werden an allen Ge- richten knapper. An den Familienge- richten ist das besonders schwierig. Während Strafsäle meistens recht groß sind, sind familiengerichtliche Verhand- Der Moment, in dem ich glaubte, wie- lungssäle üblicherweise recht klein. der am Ort meiner Kindheit, in der DDR, zu sein, war der, als der Landge- Dabei sind hier häufig mehr als zehn richtspräsident die Mail verschickte, in Verfahrensbeteiligte (Dolmetscher, Ju- der er die Mitarbeiter bat, wenn mög- gendamt, Verfahrensbeistand, Eltern, lich, Atemmasken zu nähen und bei Anwälte, Kinder) in einem Saal unter- der Landgerichtsverwaltung abzuge- zubringen. Eine Herausforderung für die ben. Gerichtsverwaltungen, die taugliche Säle zur Verfügung stellen müssen. Wie früher: Wir brauchen etwas, das es nicht zu kaufen gibt und müssen es Mancherorts ein unlösbares Problem. deshalb selbst herstellen…. c.d. Die Angst vor der Nach-Corona-Zeit und den rechtlichen Folgen von Corona ist groß. Schon jetzt gibt es typische Corona-Fälle an Betreuungs-, Verwal- tungs-, Arbeits- und Sozialgerichten. Aber auch Familiengerichte und selbst Zivil- und Strafgerichte bekommen es zunehmend mit Vorgängen mit Corona- Bezug zu tun. Die Verfahrensleitung ist an vielen Stellen komplexer geworden. Die aufgelaufenen Rückstände aus der Unterbrechungszeit müssen bewältigt werden. Und keiner weiß, wie viele Verfahren auf die Gerichte noch zukommen wer- den, bei denen Coronafolgen aufgear- beitet werden müssen. Kürzlich äußerte sich Rechtsanwalt J. Wir sind systemrelevant. am Vormittag noch skeptisch, ob der Endlich amtlich bescheinigt. Scheidungstermin am Nachmittag un- ter Verwendung von Videokonferenz- technik klappen werde. Im Termin Medizinische Daten werden in der stellte er dann fest, dass dies ungeahnte Pandemie plötzlich öffentlich. Der Vorteile mich sich bringt: Endlich Dienstherr versendet Emails, man mö- Rauchen während der Gerichtsver- ge sich melden, wenn man von dem handlung.“ covid-infizierten Kollegen V. angeniest worden ist. Dabei weiß jeder, der den Kollegen kennt, dass er sich auch ohne Corona lieber aus dem Fenster stürzen würde als irgend jemanden anzuniesen ….
SOMMER 2020 Seite 13 Auswirkungen von Corona auf die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister des Landgerichts Bereits während des Shutdowns ha- Zu den Aufgaben der Wachtmeiste- ben die Wachtmeisterinnen und rei gehört es darüber hinaus, die Ein- Wachtmeister mit dafür gesorgt, dass haltung der Maßnahmen zum Infek- der verbleibende Sitzungsbetrieb auf- tionsschutz sicherzustellen, insbe- rechterhalten werden konnte, obwohl sondere auf die Maskenpflicht im auch in diesem Bereich coronabedingt Gebäude hinzuweisen, deren Einhal- personelle Ausfälle zu verkraften wa- tung und die Einhaltung der Ab- ren. standsregelungen zu kontrollieren. Nadine Robert Nur in begrenztem Umfang vorhan- Für die Wachtmeisterinnen und dene Ausstattung wie Plexiglaswän- Wachtmeister des Landgerichts war es de, Dokumentenkameras und Bea- auch nicht überraschend, dass im mer sind auf die Sitzungssäle zu ver- Rahmen des Shutdown ausgefallene teilen und nach Bedarf im Laufe ei- Sitzungen nun in gehäuftem Umfang nes Sitzungstages ggf. mehrfach um- nachgeholt werden. Im Zusammen- zuverteilen. hang damit stellt sich für die Wacht- Neue Aufgabe für meisterei nicht nur die Frage der Ver- Ohne das besondere Engagement der die fügbarkeit geeignet großer Sitzungssä- Wachtmeisterinnen und Wacht- Wachtmeisterei: le und deren Zuteilung sowie die Eig- meister wären ein reibungsloser Ab- Sicherstellung des nung der Säle zur Nutzung von bei- lauf und ordnungsgemäßer Sitzungs- Infektions- schutzes, spielsweise Videokonferenzen. betrieb nicht möglich. besonders Kontrolle Die Wachtmeisterinnen und Wacht- Nadine Robert der Maskenpflicht meister sind bemüht, auftretenden und der Abstands- Änderungswünschen nachzukommen. regelungen
Seite 14 INFOBRIEF Erinnerung an das Konzept der Selbstverwaltung der Justiz: Die Dritte Gewalt muss sich selbst verwalten (Eine Information des Deutschen Richterbundes aus dem Jahr 2018) Die Exekutive hält die Gerichte fordert deshalb eine selbstverwaltete Jus- und Staatsanwaltschaften bislang tiz, wie sie in fast allen Staaten Europas in vielfältiger Abhängigkeit. Über üblich ist. Die Dritte Gewalt muss sich Einstellungen und Beförderungen wie Legislative und Exekutive in ihren von Richtern und Staatsanwälten Organisationsbereichen selbst verwalten entscheidet in vielen Bundeslän- können. Das beinhaltet, dass sie das dern der Justizminister allein. Recht erhält, ihren Haushalt unmittelbar Personal- und Sachmittel weist beim Parlament einzuwerben. Im verfas- der Finanzminister zu oder sungsrechtlich zulässigen Rahmen muss streicht sie wieder nach Haus- die Justiz ihre Personalentscheidungen haltslage. selbst treffen können. Eine Rechen- schaftspflicht darf nur gegenüber dem Der im Grundgesetz verbriefte Parlament bestehen. Anspruch des Bürgers auf Justiz- Der Deutsche gewährung, auf Zugang zur Jus- Das Grundgesetz steht der Einführung Richterbund (DRB) fordert eine tiz, ein faires Verfahren, eine zü- einer Selbstverwaltung der Justiz nicht selbstverwaltete gige Entscheidung und die Mög- entgegen. Mit dem Entwurf eines Lan- Justiz, wie sie in fast lichkeit eines Rechtsmittels desgesetzes zur Selbstverwaltung der Jus- allen Staaten Europas üblich ist. Die Dritte bleibt dabei mitunter auf der tiz hat der Richterbund dargelegt, dass Gewalt muss sich wie Strecke. Politische Einflüsse, Par- und wie in den bestehenden verfassungs- Legislative und tei- und Kabinettsdisziplin hin- rechtlichen Strukturen die Länder im Exekutive in ihren dern die Justizminister, die nötige Rahmen ihrer Justizhoheit eine Selbst- Organisations- bereichen selbst Abhilfe zu schaffen. Eine offene verwaltung einführen können. Die verwalten können. Diskussion über die gesellschaft- Staatsanwaltschaft ist als Organ der liche Stabilisierungsfunktion ei- Rechtspflege und Teil der Dritten Gewalt ner bedarfsgerecht ausgestatteten in die Selbstverwaltung der Justiz einzu- Justiz findet nicht statt. beziehen. Das Grundgesetz trifft keine Aussage zu den Staatsanwaltschaften und Der Deutsche Richterbund (DRB) steht damit einer Einbeziehung in einer selbstverwalteten Justiz nicht entgegen. Mit dem Anklagemonopol, den übertra- genen Befugnissen und dem justiztypi- schen Rahmen für von ihr zu treffende Entscheidungen steht sie der Justiz um vieles näher als der Exekutive. Weitere Informationen, beispielsweise einen Mustergesetzentwurf finden Sie auf der Webseite des Deutschen Richter- bundes unter https://www.drb.de/positionen/ verbandsthemen/selbstverwaltung-der- justiz/
SOMMER 2020 Seite 15 Das Saarland ist Tabellenletzter Die Besoldung und Versorgung der saarländischen Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Nach den neuen Berechnungen des soldung bundesweit. Das Saarland Deutschen Richterbundes ist die R- ist nun also Schlusslicht. Dies wird Besoldung und Versorgung im Saar- durch die nachstehenden Über- land durchweg die schlechteste Be- sichten eindrucksvoll belegt: Werner Kockler Musterfälle R-Besoldung in Deutschland (© Grafiken: DRB) Stand: Dezember 2019
Seite 16 INFOBRIEF
SOMMER 2020 Seite 17 Hierbei ist nicht einmal berücksich- genteil weiter zurückfallen. Dort tigt, dass die Besoldungsanpassungen ist nämlich zu dem Tarifergebnis in den Jahren 2019, 2020 und 2021 von 3,2 % ab dem 01.01.2019 bzw. Die gegenüber den anderen Bundeslän- 2020 zum 01.07. eines jeden Jahres Besoldungserhöhung in 2021 im Saarland dern und dem Bund zu weiteren noch ein Zuschlag von 2 % be- wird um 0,3% über Nachteilen geführt haben bzw. füh- schlossen worden. Dies wird mit dem Tarifabschluss ren werden. Während fast alle ande- Sicherheit im Hinblick auf die Ge- liegen . Das Saarland ren Länder, bis auf ganz geringfügige winnung eines qualifizierten wird damit aber keineswegs Ausnahmeregelungen, das Ergebnis Nachwuchses zumindest langfris- besoldungsmäßig den der Tarifeinigung der Länder (TvL) tig negative Auswirkungen für die Anschluss an die sowohl inhalts- als auch zeitgleich saarländische Justiz haben. Gute anderen Bundesländer übernommen haben, traten und tre- Assessorinnen und Assessoren finden. ten die beschlossenen Besoldungser- werden sich weitaus eher für den höhungen im Saarland erst mit deut- Justizdienst in Rheinland-Pfalz licher zeitlicher Verzögerung in oder auch in anderen Bundeslän- Kraft, und zwar nicht wie sonst je- dern bewerben. Anreize für einen weils zum Jahresbeginn, sondern Einstieg in die Justiz, für den Ge- 2019 zum 01.08., 2020 zum 01.06. winn qualifizierten Nachwuchse und 2021 zum 01.04. Dies führt sind in anderen Bundesländern selbstverständlich auch zu einem bereits in vielfältiger Weise getrof- nicht unerheblichen Einkommens- fen worden. So ist in einigen Bun- nachteil. Dabei soll hier nicht ver- desländern – auch im haushalts- schwiegen werden, dass die Besol- schwachen Bremen – die Ein- dungserhöhung in 2021 im Saarland gangsstufe in der Besoldungsgrup- um 0,3% über dem Tarifabschluss pe R1 gestrichen worden. Andere liegen wird. Das Saarland wird damit Länder, wie z.B. Brandenburg, aber keineswegs besoldungsmäßig zahlen sogenannte den Anschluss an die anderen Bun- „Attraktivitätszuschläge“. desländer finden. Gerade im Ver- Vorsichtig positiv zu bewerten ist gleich mit unserem Nachbarland im Saarland die Schaffung einer Rheinland-Pfalz werden wir im Ge-
Seite 18 INFOBRIEF Besoldungskommission unter Betei- lenhebungskonzepte, Zulagen in ligung der Gewerkschaften und des der Justiz, die Nachwuchsgewin- Saarländischen Richterbundes. Ge- nung und Änderungen im Beihilfe- nauso wie die jährlichen Spitzenge- recht. spräche zwischen Landesregierung Einigkeit bestand darin, dass durch und den Gewerkschaften und dem das weitere Auseinanderdriften des Saarländischen Richterbund, ist die Besoldungsgefüges zwischen den Errichtung der Besoldungskommis- einzelnen Bundesländern es in na- sion eine bundesweit einmalige Ein- her Zukunft zu einer erheblichen richtung. Diese Besoldungskommis- Konkurrenz um qualifizierten sion hat auch bereits einmal getagt, Nachwuchs kommen wird. Obwohl und zwar am 06.03.2020, allerdings rechtspolitisch z.Zt. kaum durch- ohne Beteiligung des Saarländi- setzbar, soll sich der Deutsche Rich- schen Richterbundes. Ein entspre- terbund weiterhin für eine Rück- chendes Protokoll liegt noch nicht kehr zu einer bundeseinheitlichen vor. Die Einladung zu dieser Veran- R-Besoldung einsetzen. staltung kam recht kurzfristig und kollidierte zudem zu der bereits Stellenhebungskonzepte und ein langfristig anberaumten Sitzung der verbessertes Zulagensystem wurden Durch das weitere Besoldungsexperten der Länder des zwar nur durchgängig, aber mehr- Auseinanderdriften des Deutschen Richterbundes ebenfalls heitlich als Mittel zur Steigerung Besoldungsgefüges am 06.03.2020 in Berlin. der Attraktivität im Justizdienst an- zwischen den gesehen. Einige Bundesländer, wie einzelnen Die Besoldungsexperten der Länder z.B. Bayern, haben mit Stellenhe- Bundesländern wird des Deutschen Richterbundes tref- es in naher Zukunft bungen, vor allem im Bereich der fen sich bereits seit über 10 Jahren zu einer erheblichen Direktoren, bereits gute Erfahrun- Konkurrenz um regelmäßig einmal im Jahr in Ber- gen gemacht. qualifizierten lin. Zweck dieser Treffen ist ein Nachwuchs kommen. dauerhafter Austausch über die un- Diskutiert wurde auch die in man- terschiedlichen Entwicklungen in chen Bundesländern (Hamburg, den Bundesländern zur Besoldung, Bremen, Thüringen) eingeführte Versorgung, der Beihilfe und den Möglichkeit einer pauschalierten damit verbundenen Auswirkungen Beihilfe. Das Grundkonzept einer auf sonstige Bereiche der Justiz, wie solchen pauschalierten Beihilfe z.B. die Nachwuchsgewinnung oder sieht dabei so aus, dass die Möglich- die Stellenbesetzungen. Anträge keit einer Vollversicherung in der und Anregungen der Arbeitsgruppe gesetzlichen Krankenversicherung werden in den Bundesvorstand und eingeräumt wird, wobei dann das die Bundesdelegiertenversammlung Land jeweils den hälftigen Versi- zur Beschlussfassung eingebracht. cherungsbeitrag übernimmt; ebenso Der jährliche Länderbesoldungsver- in einer Privatversicherung, wobei gleich ist z.B. auf Anregung der hier allerdings der hälftige Beitrag Arbeitsgruppe entstanden. des Dienstherrn auf den Basistarif beschränkt sein soll. Vor- und Themen der diesjährigen Sitzung Nachteile einer pauschalierten Bei- waren der Besoldungsvergleich hilfe hier ausführlich darzulegen, (s.o.), mögliche strukturelle Verän- würde den Rahmen dieses Beitrages derungen in der R-Besoldung, Stel-
SOMMER 2020 Seite 19 sprengen. Die pauschalierte Beihilfe Regelungen. Teilweise wird auch kommt ohnehin regelmäßig nur für vertreten, dass nur eine Klage die Berufsanfänger in Betracht. Mehr- Verjährung hemmen kann. Der heitlich wurde die Einführung der Saarländische Richterbund wird für pauschalierten Beihilfe abgelehnt. das Saarland auf eine rechtssichere Klärung dieser Frage drängen. Beim BVerfG sind weiterhin die Aus Baden-Württemberg gab es zwei beiden Vorlagebeschlüsse des VG interessante Themen zu erfahren. und des OVG Saarlouis zur Verfas- Dort wurde ein Online- sungswidrigkeit der R1- und R2- Versorgungsrechner eingeführt. Besoldung anhängig. Es ist noch Über dieser Rechner kann jeder un- nicht absehbar, wann hierüber ent- ter Angabe seiner persönlichen Da- schieden wird. ten seine künftige Versorgung er- Der Verfasser dieses Berichts hatte rechnen. gehofft, dass an dieser Stelle auch Nachdem das BVerfG mit Entschei- über die sehnlichst erwartete Ent- dung vom 16.10.2018 – 2 BvL 2/17 – scheidung des BVerfG zum Vorla- die Grundgesetzwidrigkeit der Ab- gebeschluss des BVerwG vom senkung der Eingangsbesoldung in Beim BVerfG sind 22.09.2017 – 2 C 56/16 – zur Berli- weiterhin die beiden Baden-Württemberg erklärt hatte, ner Besoldung berichten zu kön- Vorlagebeschlüsse des wurde an alle hiervon Betroffene nen. Das BVerwG hatte in seinem VG und des OVG inzwischen für die Jahre 2013 – 2017 Saarlouis zur Vorlagebeschluss die Auffassung Verfassungswidrigkeit eine Nachzahlung geleistet. Leider vertreten, dass es für eine evidente der R1- und R2- hat sich das Saarland lediglich damit Verfassungswidrigkeit der Besol- Besoldung anhängig. begnügt, in Kenntnis der obigen Ent- Es ist noch nicht dung auch ausreichend sei, wenn absehbar, wann scheidung, die Absenkung der Ein- lediglich zwei von fünf Parametern hierüber entschieden gangsbesoldung zum 01.04.2019 auf- aus der Grundentscheidung des wird. zuheben. Nachzahlungen an die Be- BVerfG von 2015 erfüllt seien, diese troffenen sind nicht erfolgt, obwohl dann aber deutlich über der aufge- bereits bei der Einführung der Ab- stellten 5 %- Grenze liegen müss- senkung 2010 zumindest fast allen ten. Berichterstatter ist der schei- klar war, dass damit ein Grundge- dende Präsident des BVerfG Voß- setzverstoß verbunden war. Hierauf kuhle. Mit seinem jetzigen Aus- hat der Saarländische Richterbund in scheiden wird sich eine Entschei- den Spitzengesprächen immer hinge- dung des BVerfG in dieser Sache wiesen. wohl wieder deutlich verzögern. In diesem Zusammenhang wurde Werner Kockler auch diskutiert, ob es notwendig sei, jährlich Widerspruch gegen die der- zeitige Alimentation einzulegen, um nicht eventuelle Nachzahlungsan- sprüche wegen Verjährung derselben zu verlieren. Hierzu gibt es in den Bundesländern ganz unterschiedli- che Rechtsauffassungen und auch
Seite 20 INFOBRIEF Gelungener Verfassungstag 2019: Hexenjagd im Landgericht Am 12.12.2019 lud das Ministerium geführt hatte, begann die spannen- der Justiz zur Feier des Verfas- de Aufführung mit professionellen sungstages ein und hatte ein beson- Schauspielern und Laiendarstellern, deres Programm zu bieten. Unter die das Stück in Alltagskleidung dem Motto „Theater bei Gericht: aufführten, wodurch man den Ein- Der Gerichtssaal ist eine Bühne“ druck gewinnen konnte, das Stück Stephanie Treitz wurde eine Szene aus einem Thea- spiele in der aktuellen Zeit. Nur der terstück dargeboten. Dabei handelte Darsteller, der den Richter und es sich jedoch nicht um irgendeine gleichzeitig auch den Ankläger Szene, sondern um die Gerichtssze- spielte, borgte sich noch kurzfristig ne aus Arthur Millers „Hexenjagd“. vor Beginn eine Robe bei einer Für eine spannende Atmosphäre Richterin und betrat damit kostü- sorgte der Saal 38 des Landgerichts, miert die Bühne. Die Schlüsselszene der als Schauplatz diente. Es sorgte gleich zu Beginn bei den des Stückes zeigt Justizstaatssekretär Roland Theis Zuschauern für Gänsehaut, dass ei- plastisch die eröffnete den Abend und versprach ne Person zugleich Richter und An- Wichtigkeit einer demokratischen und nicht zu viel, als er ankündigte, dass kläger war. Die Schlüsselszene des rechtsstaatlichen – auch wenn das Stück im Jahr 1692 Stückes zeigt plastisch die Wichtig- Verfassung, die spielt – die darin behandelten The- keit einer demokratischen und geeignet ist, men aktueller denn je seien. Nach- rechtsstaatlichen Verfassung, die Selbstjustiz und dem Horst Busch, der Chefdrama- geeignet ist, Selbstjustiz und Frem- Fremdenhass turg und künstlerische Leiter des denhass entgegenzutreten. entgegenzutreten. Staatstheaters kurz in das Stück ein- Landgerichtssaal 38 als Bühne
SOMMER 2020 Seite 21 Die jungen Schauspielerinnen beim Applaus Das Schlusswort hatte der Präsident maturg, den Darstellern und den des Landgerichts Hans-Peter Frey- Gästen ins Gespräch kommen. mann, der den Abend mit einem Eine gelungene Weise, den Verfas- selbst entworfenen Gedicht würdig sungstag zu feiern und hoffentlich abschloss. nicht die letzte Veranstaltung dieser Eine gelungene Beim anschließenden Umtrunk Art. Weise, den konnte man noch mit dem Chefdra- Stephanie Treitz Verfassungstag zu feiern und Abschlussfoto mit Staatssekretär, Büroleiterin und Landgerichtspräsident hoffentlich nicht die letzte Veranstaltung dieser Art.
Seite 22 INFOBRIEF Nachholtermin Mitgliederversammlung 2020 Unsere ordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes werden wir am 21.09.2020, um 16 Uhr im VHS- Zentrum am Schloss Saarbrücken nachholen. Anschließend wird voraussichtlich ab 17 Uhr eine Podiumsdiskussion mit den justizpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen stattfin- den. Information des drb-Bundesverbandes „News am Mittag“ Ihr Nachrichtenüberblick aus Justiz, Rechtspolitik und Verband Als Mitglied des Deutschen Richterbundes bleiben Sie stets auf dem Laufen- den: Wir stellen für Sie täglich das Wichtigste aus Justiz und Rechtspolitik zu- sammen. Die „News am Mittag“ bringen Sie von Montag bis Freitag auf den „News am neuesten Stand der politischen Diskussion und geben die Medienauftritte der Mittag“ Verbandsvertreter wieder. Direktbezug Ihre Vorteile: unter Täglich über das Wichtigste informiert newsammittag Berufsbezogene Nachrichten kurz zusammengefasst @drb.de Wissen, was der Verband in den Medien sagt abonnieren. Mit Links zu frei verfügbaren Originalbeiträgen Exklusives Angebot nur für Mitglieder Möchten Sie Abonnent werden? Voraussetzung: Mitgliedschaft im Deutschen Richterbund Direktbezug unter newsammittag@drb.de abonnieren Erforderliche Angaben: Name, E-Mail-Adresse, Verbandszugehörigkeit im- Fach- bzw. Landesverband, Bezirksgruppe, Dienststelle Stimmen unserer Leser: „Das ist ein wirklich sehr gutes Angebot – kurz und knapp das Wesentli- che mit Links zur Vertiefung – herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Angebot!“ - Andreas Brilla, Richter am Amtsgericht Sinsheim „Eine tolle Idee. Der Nachrichtenüberblick bringt mich kurz und knapp auf den neuesten Stand!“ - Daniel Franz, Richter am Landgericht Stade "Für mich sind die News am Mittag gerade das Richtige: Ich bin in weni- gen Minuten über alle aktuellen rechtspolitischen Themen informiert und kann sie bei Bedarf über die Links vertiefen." - Kim Matthias Jost, Richter am Landgericht Potsdam
SOMMER 2020 Seite 23 Zum Schluss: Auf die Bürokratie ist Verlass! Es ist einfach schön, Ende Mai 2020 eine Eingangsbestätigung für den im Jahr 2018 gestellten Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu bekom- men. Noch ein wenig schöner ist es, wenn diese mit dem Hinweis verbunden ist, dass die Obliegenheit besteht, die Ansprüche für weitere Jahre zeitnah gel- tend zu machen. „Hiervon unberührt bleibt die Obliegenheit, die Ansprüche auf amts- angemessene Alimentierung zeitnah geltend zu machen.“
Impressum Redaktion: Ri‘in Stephanie Treitz, Ri‘in Nadine Robert, RiLG Dr. Christian Dornis Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung oder Beschlusslage des Saarländischen Richterbundes Saarländischer Richterbund Bund der Staatsanwältinnen und wieder. Staatsanwälte, Richterinnen und Richter Bildnachweis: Die Rechte für die Portraitfotos liegen bei den Abgebildeten. Franz-Josef-Röder-Str. 15 (Justizgebäude) © übrige Fotos: Titelseite oben u. unten links, Seite 21 66119 Saarbrücken RiBuSaar/Treitz; Titelseite unten rechts RiBuSaar/Hiry; Seite 20 www.richterbund-saar.de RiBuSaar/Dornis Cliparts S. 12 © lehrermarktplatz.de/autor/12616/frau-waschbaer Vorsitzender und verantwortlicher Redakteur Grafiken S. 14-16 © Dt. Richterbund, www.richterbesoldung.de RiLG Dr. Christian Dornis Cartoons: © Tim Oliver Feicke www.feickecartoons.de
Sie können auch lesen