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Sächsisches Amtsblatt
Nr. 42/2022                                                                           20. Oktober 2022

Inhaltsverzeichnis
Sächsische Staatskanzlei                                 Landesdirektion Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei             Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
zu den amtlichen Veröffentlichungsblättern vom           über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und
30. September 2022…………………………………………1247                   Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Thier-
                                                         bach vom 1. September 2022………………………………1264

Sächsisches Staatsministerium                            Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
der Finanzen                                             über die Planfeststellung für das Verkehrsbauvor-
                                                         haben „B 6 – Ausbau Radweg westlich Bischofs-
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsmi-          werda, 2. Bauabschnitt (Goldbach bis Kreisverkehr
nisteriums der Finanzen über den Jahresabschluss         S 159)“ – Auslegung des Planfeststellungsbeschlus-
des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 2022       ses – Gz.: 32-0522/520/15 vom 14. September
(VwV Jahresabschluss 2022 – VwV JAB 2022) vom            2022……………………………………………………………1265
22. September 2022………………………………………… 1251
                                                         Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen All-
                                                         gemeinverfügung Vollzug des Arzneimittelgesetzes
Sächsisches Staatsministerium                            (AMG) und der Medizinischer Bedarf Versorgungs-
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr                       sicherstellungsverordnung (MedBVSV) Herstellen
                                                         und Inverkehrbringen der Fertigarzneimittel „Comir-
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für        naty 30 μg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von         Injektionsdispersion“ (BioNTech) und „Spikevax
aus dem Europäischen Fonds für regionale Ent-            bivalent Original/Omicron BA.1 (50 µg/50 µg)/ml“
wicklung im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfi-          (Moderna) durch Apotheken und Krankenhausapo-
nanzierten Vorhaben von Digitalisierungsprojekten        theken Az.: 26-5151/6/20 vom 30. September 2022……1267
(Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE
2021 bis 2027 – FRL Digi-Z) vom 5. Oktober 2022………1254   Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
                                                         über den Vollzug des Bundes-Immissionsschutz-
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für        gesetzes Erlass einer nachträglichen Anordnung
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von         bezüglich der Anlagen zum Shreddern und zur che-
aus dem Europäischen Fonds für regionale Ent-            misch-physikalischen Behandlung von gefährlichen
wicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027          Abfällen der Firma REMONDIS Industrie Service
mitfinanzierten Vorhaben der Markteinführung             GmbH & Co. KG am Standort Freiberg Muldenhüt-
innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleis-         ten – Auslegung des Entwurfs der nachträglichen
tungen (Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss        Anordnung – Gz.: 44-8431/502/1 vom 27. Septem-
EFRE 2021 bis 2027 – FRL MEP-Z) vom 5. Oktober           ber 2022………………………………………………………1269
2022……………………………………………………………1257
                                                         Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministe-            den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
riums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen      Erlass einer nachträglichen Anordnung bezüglich
sachsenweiten Projektaufruf zur Förderung von            der Anlage zur Konditionierung von gefährlichen und
Maßnahmen zur Vermittlung sozialer Kompetenzen           nicht gefährlichen Abfällen der Firma FNE Entsor-
in der beruflichen Ausbildung und Ausbildungsvor-        gungsdienste Freiberg GmbH am Standort Freiberg
bereitung nach Buchstabe B Ziffer II der Fachkräf-       – Auslegung des Entwurfs der nachträglichen Anord-
terichtlinie vom 6. Oktober 2022……………………………1261          nung – Gz.: 44-8431/1026/1 vom 5. Oktober 2022……… 1271

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Sächsisches Amtsblatt                            Nr. 42                                20. Oktober 2022

Andere Behörden und Körperschaften                   Bekanntmachung der Sächsischen Landesan-
                                                     stalt für privaten Rundfunk und neue Medien zur
Verwaltungsvorschrift Prüfhandbuch über die erfor-   Ausschreibung von digital-terrestrischen Übertra-
derlichen technischen Standards für Programmzu-      gungskapazitäten vom 4. Oktober 2022……………………1275
lassungen im Bereich der Umsatzsteuer nach den
Regeln der Doppik (VwV Prüfhandbuch USt.Dop-
pik – VwV PHB-USt.Doppik) vom 24. Mai 2022…………1273

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20. Oktober 2022                                        Nr. 42                                   Sächsisches Amtsblatt

                                   Sächsische Staatskanzlei
                                    Bekanntmachung
                              der Sächsischen Staatskanzlei
                        zu den amtlichen Veröffentlichungsblättern
                                          Vom 30. September 2022
    Die Termine zu den Einsendeschlüssen und zur Auto-       blatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für das
renkorrektur sowie die Erscheinungstage für das Sächsische   Jahr 2023 werden in der Anlage bekannt gegeben.
Amtsblatt mit Amtlichem Anzeiger und für das Ministerial-

Dresden, den 30. September 2022

                                               Sächsische Staatskanzlei
                                                       Bechtel
                                                   Referatsleiterin

                                                                                                                   1247
Einsendeschluss, Autorenkorrektur und Erscheinungstage im Jahr 2023

1248
                                               Sächsisches Amtsblatt und Amtlicher Anzeiger
                   Einsendeschluss                Einsendeschluss
                                                                                                      Autorenkorrektur                  Erscheinungstag
                Sächsische Staatskanzlei        SAXONIA Verlag GmbH
       Num-                                                                              von                     bis1
        mer         Tag            Uhrzeit         Tag             Uhrzeit               Tag                     Tag          Uhrzeit         Tag
                                                                                                                                                           Sächsisches Amtsblatt

                                                     In der Regel an folgenden Werktagen (Ausnahmen im Fettdruck)
                donnerstags                      freitags                             dienstags             donnerstags                   donnerstags
        1     16.12.2022 (Fr.)      12 Uhr   19.12.2022 (Mo.)       12 Uhr         23.12.2022 (Fr.)        27.12.2022 (Di.)   12 Uhr      05.01.2023
        2       29.12.2022          12 Uhr     30.12.2022           12 Uhr           03.01.2023              05.01.2023       12 Uhr      12.01.2023
        3       05.01.2023          12 Uhr     06.01.2023           12 Uhr           10.01.2023              12.01.2023       12 Uhr      19.01.2023
        4       12.01.2023          12 Uhr     13.01.2023           12 Uhr           17.01.2023              19.01.2023       12 Uhr      26.01.2023
        5       19.01.2023          12 Uhr     20.01.2023           12 Uhr           24.01.2023              26.01.2023       12 Uhr      02.02.2023
        6       26.01.2023          12 Uhr     27.01.2023           12 Uhr           31.01.2023              02.02.2023       12 Uhr      09.02.2023
        7       02.02.2023          12 Uhr     03.02.2023           12 Uhr           07.02.2023              09.02.2023       12 Uhr      16.02.2023
        8       09.02.2023          12 Uhr     10.02.2023           12 Uhr           14.02.2023              16.02.2023       12 Uhr      23.02.2023
        9       16.02.2023          12 Uhr     17.02.2023           12 Uhr           21.02.2023              23.02.2023       12 Uhr      02.03.2023
        10      23.02.2023          12 Uhr     24.02.2023           12 Uhr           28.02.2023              02.03.2023       12 Uhr      09.03.2023
                                                                                                                                                           Nr. 42

        11      02.03.2023          12 Uhr     03.03.2023           12 Uhr           07.03.2023              09.03.2023       12 Uhr      16.03.2023
        12      09.03.2023          12 Uhr     10.03.2023           12 Uhr           14.03.2023              16.03.2023       12 Uhr      23.03.2023
        13      16.03.2023          12 Uhr     17.03.2023           12 Uhr           21.03.2023              23.03.2023       12 Uhr      30.03.2023
        14      23.03.2023          12 Uhr     24.03.2023           12 Uhr           28.03.2023              30.03.2023       12 Uhr      06.04.2023
        15    28.03.2023 (Di.)      12 Uhr   29.03.2023 (Mi.)       12 Uhr         31.03.2023 (Fr.)        04.04.2023 (Di.)   12 Uhr      13.04.2023
        16    04.04.2023 (Di.)      12 Uhr   05.04.2023 (Mi.)       12 Uhr           11.04.2023              13.04.2023       12 Uhr      20.04.2023
        17      13.04.2023          12 Uhr     14.04.2023           12 Uhr           18.04.2023              20.04.2023       12 Uhr      27.04.2023
        18    19.04.2023 (Mi.)      12 Uhr   20.04.2023 (Do.)       12 Uhr        24.04.2023 (Mo.)        26.04.2023 (Mi.)    12 Uhr      04.05.2023
        19    26.04.2023 (Mi.)      12 Uhr   27.04.2023 (Do.)       12 Uhr           02.05.2023              04.05.2023       12 Uhr      11.05.2023
        20      04.05.2023          12 Uhr     05.05.2023           12 Uhr           09.05.2023              11.05.2023       12 Uhr    19.05.2023 (Fr.)
        21    10.05.2023 (Mi.)      12 Uhr   11.05.2023 (Do.)       12 Uhr        15.05.2023 (Mo.)         17.05.2023 (Mi.)   12 Uhr      25.05.2023
        22    17.05.2023 (Mi.)      12 Uhr   18.05.2023 (Do.)       12 Uhr        22.05.2023 (Mo.)        24.05.2023 (Mi.)    12 Uhr      01.06.2023
        23    24.05.2023 (Mi.)      12 Uhr   25.05.2023 (Do.)       12 Uhr           30.05.2023              01.06.2023       12 Uhr      08.06.2023
        24      01.06.2023          12 Uhr     02.06.2023           12 Uhr           06.06.2023              08.06.2023       12 Uhr      15.06.2023
        25      08.06.2023          12 Uhr     09.06.2023           12 Uhr           13.06.2023              15.06.2023       12 Uhr      22.06.2023
        26      15.06.2023          12 Uhr     16.06.2023           12 Uhr           20.06.2023              22.06.2023       12 Uhr      29.06.2023
        27      22.06.2023          12 Uhr     23.06.2023           12 Uhr           27.06.2023              29.06.2023       12 Uhr      06.07.2023
                                                                                                                                                           20. Oktober 2022
Einsendeschluss                                  Einsendeschluss
                                                                                                                                              Autorenkorrektur                                     Erscheinungstag
                         Sächsische Staatskanzlei                          SAXONIA Verlag GmbH
           Num-                                                                                                               von                           bis1
            mer              Tag                   Uhrzeit                    Tag                   Uhrzeit                   Tag                           Tag                   Uhrzeit                   Tag
                                                                                 In der Regel an folgenden Werktagen (Ausnahmen im Fettdruck)
                                                                                                                                                                                                                                20. Oktober 2022

                        donnerstags                                         freitags                                       dienstags                   donnerstags                                     donnerstags
            28           29.06.2023                 12 Uhr               30.06.2023                 12 Uhr                04.07.2023                    06.07.2023                 12 Uhr               13.07.2023
            29           06.07.2023                 12 Uhr                07.07.2023                12 Uhr                11.07.2023                    13.07.2023                 12 Uhr               20.07.2023
            30           13.07.2023                 12 Uhr                14.07.2023                12 Uhr                18.07.2023                    20.07.2023                 12 Uhr               27.07.2023
            31           20.07.2023                 12 Uhr                21.07.2023                12 Uhr                25.07.2023                    27.07.2023                 12 Uhr               03.08.2023
            32           27.07.2023                 12 Uhr                28.07.2023                12 Uhr                01.08.2023                    03.08.2023                 12 Uhr               10.08.2023
            33           03.08.2023                 12 Uhr               04.08.2023                 12 Uhr                08.08.2023                    10.08.2023                 12 Uhr               17.08.2023
            34           10.08.2023                 12 Uhr                11.08.2023                12 Uhr                15.08.2023                    17.08.2023                 12 Uhr               24.08.2023
            35           17.08.2023                 12 Uhr               18.08.2023                 12 Uhr                22.08.2023                    24.08.2023                 12 Uhr               31.08.2023
            36           24.08.2023                 12 Uhr               25.08.2023                 12 Uhr                29.08.2023                    31.08.2023                 12 Uhr               07.09.2023
            37           31.08.2023                 12 Uhr                01.09.2023                12 Uhr                05.09.2023                    07.09.2023                 12 Uhr               14.09.2023
            38           07.09.2023                 12 Uhr               08.09.2023                 12 Uhr                12.09.2023                    14.09.2023                 12 Uhr               21.09.2023
            39           14.09.2023                 12 Uhr                15.09.2023                12 Uhr                19.09.2023                    21.09.2023                 12 Uhr               28.09.2023
                                                                                                                                                                                                                                Nr. 42

            40        20.09.2023 (Mi.)              12 Uhr            21.09.2023 (Do.)              12 Uhr            25.09.2023 (Mo.)               27.09.2023 (Mi.)              12 Uhr               05.10.2023
            41        27.09.2023 (Mi.)              12 Uhr            28.09.2023 (Do.)              12 Uhr            02.10.2023 (Mo.)                  05.10.2023                 12 Uhr               12.10.2023
            42           05.10.2023                 12 Uhr                06.10.2023                12 Uhr                10.10.2023                    12.10.2023                 12 Uhr               19.10.2023
            43           12.10.2023                 12 Uhr                13.10.2023                12 Uhr                17.10.2023                    19.10.2023                 12 Uhr               26.10.2023
            44        18.10.2023 (Mi.)              12 Uhr            19.10.2023 (Do.)              12 Uhr             23.10.2023 (Mo.)              25.10.2023 (Mi.)              12 Uhr               02.11.2023
            45        25.10.2023 (Mi.)              12 Uhr            26.10.2023 (Do.)              12 Uhr             30.10.2023 (Mo.)                 02.11.2023                 12 Uhr               09.11.2023
            46           02.11.2023                 12 Uhr                03.11.2023                12 Uhr                07.11.2023                    09.11.2023                 12 Uhr               16.11.2023
            47        08.11.2023 (Mi.)              12 Uhr            09.11.2023 (Do.)              12 Uhr             13.11.2023 (Mo.)              15.11.2023 (Mi.)              12 Uhr               23.11.2023
            48        15.11.2023 (Mi.)              12 Uhr            16.11.2023 (Do.)              12 Uhr             20.11.2023 (Mo.)                 23.11.2023                 12 Uhr               30.11.2023
            49           23.11.2023                 12 Uhr                24.11.2023                12 Uhr                28.11.2023                    30.11.2023                 12 Uhr               07.12.2023
            50           30.11.2023                 12 Uhr                01.12.2023                12 Uhr                05.12.2023                    07.12.2023                 12 Uhr               14.12.2023
            51           07.12.2023                 12 Uhr                08.12.2023                12 Uhr                12.12.2023                    14.12.2023                 12 Uhr               21.12.2023
            52        11.12.2023 (Mo.)              12 Uhr             12.12.2023 (Di.)             12 Uhr             14.12.2023 (Do.)             18.12.2023 (Mo.)               12 Uhr               28.12.2023

       1
             Für Rechtsverordnungen, wenn die Verkündung im Sächsischen Amtsblatt durch Gesetz bestimmt ist, sowie für Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung, der Staatskanzlei und der Staatsministerien von grund-
             sätzlicher Bedeutung gemäß Ziffer III Nummer 2 Buchstabe a und b der VwV Veröffentlichungsblätter vom 6. November 2018 (SächsABl. S. 1342, 1455), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember
             2021 (SächsABl. SDr. S. S 162), gelten abweichende Termine für die Autorenkorrektur. Diese werden von der Staatskanzlei jeweils gesondert mitgeteilt.

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                                                                                                                                                                                                                                Sächsisches Amtsblatt
Einsendeschluss, Autorenkorrektur und Erscheinungstage 2023

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                                           Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
                   Einsendeschluss                    Einsendeschluss
                                                                                                         Autorenkorrektur                  Erscheinungstag
                Sächsische Staatskanzlei            SAXONIA Verlag GmbH
       Num-                                                                                 von                     bis
        mer         Tag            Uhrzeit             Tag             Uhrzeit              Tag                     Tag          Uhrzeit         Tag
                                                                                                                                                              Sächsisches Amtsblatt

                                                         In der Regel an folgenden Werktagen (Ausnahmen im Fettdruck)
                donnerstags                          freitags                             dienstags             donnerstags                  donnerstags
        1       12.01.2023          12 Uhr         13.01.2023           12 Uhr           17.01.2023              19.01.2023      12 Uhr    26.01.2023 (SBV)
        2       19.01.2023          12 Uhr         20.01.2023           12 Uhr           24.01.2023              26.01.2023      12 Uhr      02.02.2023
        3       16.02.2023          12 Uhr         17.02.2023           12 Uhr           21.02.2023              23.02.2023      12 Uhr      02.03.2023
        4       23.03.2023          12 Uhr         24.03.2023           12 Uhr           28.03.2023              30.03.2023      12 Uhr      06.04.2023
        5     19.04.2023 (Mi.)      12 Uhr       20.04.2023 (Do.)       12 Uhr        24.04.2023 (Mo.)        26.04.2023 (Mi.)   12 Uhr      04.05.2023
        6     17.05.2023 (Mi.)      12 Uhr       18.05.2023 (Do.)       12 Uhr        22.05.2023 (Mo.)        24.05.2023 (Mi.)   12 Uhr      01.06.2023
        7       22.06.2023          12 Uhr         23.06.2023           12 Uhr           27.06.2023              29.06.2023      12 Uhr       06.07.2023
        8       20.07.2023          12 Uhr         21.07.2023           12 Uhr           25.07.2023              27.07.2023      12 Uhr      03.08.2023
        9       17.08.2023          12 Uhr         18.08.2023           12 Uhr           22.08.2023              24.08.2023      12 Uhr       31.08.2023
        10    20.09.2023 (Mi.)      12 Uhr       21.09.2023 (Do.)       12 Uhr        25.09.2023 (Mo.)        27.09.2023 (Mi.)   12 Uhr       05.10.2023
                                                                                                                                                              Nr. 42

        11    18.10.2023 (Mi.)      12 Uhr       19.10.2023 (Do.)       12 Uhr        23.10.2023 (Mo.)        25.10.2023 (Mi.)   12 Uhr       02.11.2023
        12    15.11.2023 (Mi.)      12 Uhr       16.11.2023 (Do.)       12 Uhr        20.11.2023 (Mo.)           23.11.2023      12 Uhr       30.11.2023
                                                                                                                                                              20. Oktober 2022
20. Oktober 2022                                            Nr. 42                                   Sächsisches Amtsblatt

                   Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
                                 Verwaltungsvorschrift
                   des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
                   über den Jahresabschluss des Freistaates Sachsen
                               für das Haushaltsjahr 2022
                     (VwV Jahresabschluss 2022 – VwV JAB 2022)
                                             Vom 22. September 2022

     Gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen Haushaltsord-                „Die Richtigkeit und Vollständigkeit der abgerechneten
nung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April                  Titelbücher wird bescheinigt. Es wird bestätigt, dass
2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des             keine weiteren Buchungen im abgerechneten Zeitraum
Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert                vorgenommen wurden.“
worden ist, in Verbindung mit Nummer 25.1.1 der Verwal-               Die Hauptkasse fügt diese Bescheinigung nach Ab-
tungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der                schluss ihrer Bücher der Abschlussnachweisung ihres
Finanzen zu § 71 der Sächsischen Haushaltsordnung vom                 letzten Monatsabschlusses bei und erklärt ergänzend
27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die        dazu, dass die Bescheinigungen der ihr nachgeordne-
Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2021 (SächsABl.                ten Kassen vorliegen.
2022 S. 2) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Ver-    3.   Die von der Hauptkasse und der Landesjustizkasse
waltungsvorschrift vom 6. Dezember 2021 (SächsABl. SDr.               maschinell erstellten Sachbuchdateien sind spätestens
S. S 178), gelten für den Jahresabschluss 2022 folgende               zu dem in Ziffer II Nummer 1 genannten Termin dem
Bestimmungen:                                                         Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, Landesre-
                                                                      chenzentrum Steuern zu übersenden.

                           I.
              Abschluss der Kassenbücher                                                  III.
                                                                             Annahme von Kassenanordnungen
1.   Die Kassenbücher des Freistaates Sachsen für das
     Haushaltsjahr 2022 sind von den staatlichen Kassen              Grundsätzlich sind haushaltswirksame Auszahlungs-
                                                                 anordnungen sowie haushaltswirksame Umbuchungs-
            am letzten Arbeitstag des Jahres 2022                anordnungen für das Haushaltsjahr 2022 den Kassen so
                                                                 frühzeitig zuzuleiten, dass sie bei diesen bis
     abzuschließen.
2.   Das Staatsministerium der Finanzen kann bei bestimm-                      spätestens 13. Dezember 2022
     ten Haushaltsstellen, soweit es wegen eines Abgleichs
     mit dem Bund erforderlich ist, auf Antrag der Ressorts      eingehen.
     einen früheren Abschlusstag festlegen.
3.   Die Hauptkasse erhält wegen des Abschlusses ihrer               Unter „haushaltswirksamen Umbuchungen“ werden
     Bücher vom Staatsministerium der Finanzen eine ge-          Umbuchungen verstanden, die
     sonderte schriftliche Mitteilung.                           a) einerseits eine Haushaltsbuchungsstelle und anderer-
                                                                     seits eine Vorschuss-, Verwahrbuchungsstelle oder
                                                                     eine Buchungsstelle des Sonderbuchungsabschnittes
                          II.                                        oder
         Vorlage der Abschlussnachweisungen                      b) auf der einen Seite die Einnahmenseite, auf der anderen
                                                                     Seite die Ausgabenseite ansprechen.
1.   Die Abschlussnachweisungen für den Monat Dezember           Umbuchungen nur zwischen Einnahmetiteln oder nur zwi-
     2022 sind von den Kassen                                    schen Ausgabetiteln (Titelberichtigungen) können bis zum
                                                                 28. Dezember 2022 den Kassen direkt zugeleitet werden.
                spätestens bis 4. Januar 2023
                                                                     Für ausnahmsweise nach dem 13. Dezember 2022 an-
     der Hauptkasse vorzulegen.                                  geordnete haushaltswirksame Auszahlungen/haushaltswirk-
2.   Um sicherzustellen, dass alle Rechnungsunterlagen           same Umbuchungen gilt folgende Verfahrensweise:
     übereinstimmen, ist folgende Bescheinigung auf der          a) Anordnungen mit einem Betrag ab 200.000 Euro sind
     Abschlussnachweisung gemäß Nummer 26 der Verwal-                mit einem gesonderten Antrag durch die zuständige
     tungsvorschrift zu § 71 der Sächsischen Haushaltsord-           oberste Staatsbehörde einzureichen. Der Antrag ist
     nung durch die Kassenleiter und Leiter der Sach- (Aufga-        mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (Anlage) und
     ben-)gebiete Buchführung sowie die Sachgebietsleiter            notwendigen weiteren Anlagen (zum Beispiel Scan der
     Kassenaufsicht unterzeichnet – beizufügen:                      Original-Kassenanordnung) dem Staatsministerium
                                                                     der Finanzen, Referat 21 (ausschließlich per E-Mail an
                                                                     Haushaltsvollzug@smf.sachsen.de) zu übersenden.
                                                                     Die Original-Kassenanordnungen sind den Kassen mit
                                                                     einem Hinweis auf den Antrag an das Staatsministerium
                                                                     der Finanzen direkt zuzuleiten.

                                                                                                                       1251
Sächsisches Amtsblatt                                       Nr. 42                                         20. Oktober 2022

b)  Anordnungen mit einem Betrag unter 200.000 Euro sind                                  VI.
    den Kassen direkt zuzuleiten.                                         Behandlung von Unrichtigkeiten beim
c) Unabhängig von der Betragshöhe können nach dem                        Jahresabschluss (Titelverwechslungen,
    21. Dezember 2022 eingehende Anordnungen und An-                     Buchungen im falschen Haushaltsjahr)
    träge nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Auszahlungen von Abschlägen aus dem Bezügeabrech-                Das Verfahren zur Berichtigung des Jahresabschlusses
nungsverfahren sowie für haushaltswirksame Umbuchun-             gemäß Nummer 2.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 35 der
gen bei Personalausgaben im Bezügebereich (zum Beispiel          Sächsischen Haushaltsordnung, Nummer 27 der Verwal-
13. Lauf Besoldung, Bereinigung von Differenzbuchungen           tungsvorschrift zu § 71 der Sächsischen Haushaltsordnung
aus dem Zahltag 12/2022) gilt für das Landesamt für Steuern      sowie § 72 Absatz 3 der Sächsischen Haushaltsordnung
und Finanzen eine Ausnahmegenehmigung zu den vorge-              kann
nannten Vorschriften als erteilt.
                                                                                 bis längstens 11. Januar 2023

                         IV.                                     nur noch bei der Hauptkasse des Freistaates Sachsen
             Verwahrungen und Vorschüsse                         vorgenommen werden. Dabei ist von der Berichtigung von
                                                                 Bagatellfällen – soweit die Beeinträchtigung im neuen Haus-
1.   Verwahrungen und Vorschüsse sind möglichst vor              haltsjahr nicht fortbesteht – grundsätzlich abzusehen.
     Schluss des Haushaltsjahres abzuwickeln (§ 60 der
     Sächsischen Haushaltsordnung in Verbindung mit Num-             Wird mit den Berichtigungsbuchungen der Saldo zwi-
     mer 4.5 der Verwaltungsvorschrift zu § 70 der Sächsi-       schen Einnahmen und Ausgaben nicht verändert, können
     schen Haushaltsordnung).                                    die Umbuchungsanordnungen direkt zur Hauptkasse des
2.   Besoldungs-, Versorgungs- und ähnliche Ausgaben für         Freistaates Sachsen gegeben werden. Das Staatsministe-
     das Haushaltsjahr 2023, die wegen ihrer Fälligkeit vor      rium der Finanzen ist durch die Hauptkasse des Freistaates
     dem 1. Januar 2023 geleistet werden müssen, sind zu-        Sachsen von den Buchungen zu unterrichten.
     nächst im Dezember 2022 als Vorschuss zu buchen. Im
     Januar 2023 sind sie in das Titelbuch des neuen Haus-            Sind saldenverändernde Anordnungen oder Umbu-
     haltsjahres zu übernehmen (umzubuchen).                     chungen zwischen den Haushaltsjahren notwendig, ist die
     Dies gilt auch für sonstige Auszahlungen für das Haus-      vorherige Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen
     haltsjahr 2023, die in den ersten Januartagen 2023 fällig   erforderlich. Die Kassenanordnungen für diese Korrekturbu-
     werden, jedoch wegen der rechtzeitigen Leistung noch        chungen sind mit dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung
     im Dezember 2022 gezahlt werden müssen.                     (Anlage) dem Staatsministerium der Finanzen, Referat 21
                                                                 als Scan per E-Mail an Haushaltsvollzug@smf.sachsen.de
                                                                 bis spätestens zum 11. Januar 2023 zuzuleiten. Die Original-
                          V.                                     Kassenanordnungen sind direkt an die Hauptkasse mit ei-
                Sonderbuchungsabschnitt                          nem Hinweis auf den Antrag an das SMF zu übersenden.

    Bei den im Sonderbuchungsabschnitt (zum Beispiel
Sondervermögen, Rücklagen, Hochschulen) geführten Be-                                     VII.
ständen werden zum Jahresabschluss die Einnahmen und                       Bewirtschaftung von Bundesmitteln
Ausgaben saldiert.
                                                                     Bei der Bewirtschaftung von Bundesmitteln sind die Be-
    Die Salden werden auf festgelegte Titel des entspre-         stimmungen des Bundes zum Jahresabschluss zu beachten.
chenden Kapitels gebucht – positive Salden auf Titel 380 49,
negative Salden auf Titel 980 49 – unter Verwendung der
jeweiligen Anordnungsstellennummer.                                                         VIII.
                                                                            Inkrafttreten und Außerkrafttreten
     Zu beachten ist, dass nach dem 31. Dezember 2022
grundsätzlich keine Buchungen für das abgelaufene Haus-               Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Ver-
haltsjahr durchgeführt werden können.                            öffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Jahresab-
                                                                 schluss 2021 vom 1. Oktober 2021 (SächsABl. S. 1318), ent-
                                                                 halten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2021
                                                                 (SächsABl. SDr. S. S 178), am 31. Dezember 2022 außer
                                                                 Kraft.

Dresden, den 22. September 2022

                                               Der Staatsminister der Finanzen
                                                     Hartmut Vorjohann

1252
20. Oktober 2022                                                                           Nr. 42                                                                    Sächsisches Amtsblatt

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                                                                                                                        'DWXP6LJQXP5HI
    

    
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                                                                                                                                         †QLFKWEHIUZRUWHW
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    † =DKOXQJ8PEXFKXQJLVWDXV]XIKUHQ                                                                † +DXSWNDVVH                                                   
    † =DKOXQJ8PEXFKXQJLVWQLFKWDXV]XIKUHQ                                                          † 6SLHJHOUHIHUDW
                                                                                           

                                              
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                                                                                                                                                                                     1253
Sächsisches Amtsblatt                                       Nr. 42                                             20. Oktober 2022

                               Sächsisches Staatsministerium
                              für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
                                       Richtlinie
                        des Sächsischen Staatsministeriums
                          für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
                  zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds
            für regionale Entwicklung im Förderzeitraum 2021 bis 2027
              mitfinanzierten Vorhaben von Digitalisierungsprojekten
                      (Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss
                          EFRE 2021 bis 2027 – FRL Digi-Z)
                                                Vom 5. Oktober 2022

1.   Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen                                 hörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im
     1.1 Zweck der Zuwendung ist es, die Innovationskraft                 Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
         und damit Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen               1.4 Diese Förderrichtlinie wird aus Mitteln des EFRE un-
         Wirtschaft zu stärken. Die Förderung soll dazu bei-              terstützt.
         tragen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei
         der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu un-      2.   Gegenstand der Förderung
         terstützen. Die Förderung dient der Umsetzung der            2.1 Mit dem Digitalisierungszuschuss werden Projekte
         Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen sowie               zur Heranführung von Kleinstunternehmen an The-
         des EFRE-Programms für die Förderperiode 2021                    men der digitalen Transformation (Heranführungs-
         bis 2027.                                                        projekte) gefördert.
     1.2 Der Freistaat Sachsen gewährt hierfür Zuwendun-              2.2 Mit dem Digitalisierungszuschuss werden komplexe
         gen                                                              Projekte zur digitalen Transformation in KMU (Trans-
         1.2.1 nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie,                      formationsprojekte) gefördert.
         1.2.2 den §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haus-
                haltsordnung in der Fassung der Bekannt-         3.   Zuwendungsempfänger
                machung vom 10. April 2001 (SächsGVBl.                3.1 Zuwendungsempfänger sind KMU, die gewerblich
                S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Ge-               tätig sind, sowie Angehörige der Freien Berufe, die
                setzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S.578)                 ihren Sitz oder die zu begünstigender Betriebsstätte
                geändert worden ist, in der jeweils geltenden              im Freistaat Sachsen haben. Es gilt die Empfehlung
                Fassung,                                                   der Europäischen Kommission betreffend die Defini-
         1.2.3 der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrif-                 tion der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
                ten des Sächsischen Staatsministeriums der                 (Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, ABl. L
                Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung                  124 vom 20.5.2003, S.36) in der jeweils geltenden
                vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226),               Fassung.
                die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift           3.2. Bei Heranführungsprojekten sind nur Kleinstunter-
                vom 16. Dezember 2021 (SächsABl. 2022                      nehmen Zuwendungsempfänger.
                S. 2) geändert worden sind, zuletzt enthalten         3.3 Bei Transformationsprojekten sind Kleinstunterneh-
                in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezem-                 men, kleine und mittlere Unternehmen Zuwendungs-
                ber 2021 (SächsABl. SDr. S. S 178), in der                 empfänger.
                jeweils geltenden Fassung,                            3.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind:
         1.2.4 den Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie                    3.4.1 Antragsteller, über deren Vermögen ein In-
                vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. 1723), in                          solvenzverfahren beantragt oder eröffnet
                der jeweils geltenden Fassung, soweit in die-                      worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die
                ser Förderrichtlinie keine abweichenden Re-                        eine Vermögensauskunft nach § 807 der Zivil-
                gelungen getroffen werden,                                         prozessordnung in der Fassung der Bekannt-
         1.2.5 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der                               machung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I
                Kommission vom 18. Dezember 2013 über                              S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die
                die Anwendung der Artikel 107 und 108 des                          zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
                Vertrags über die Arbeitsweise der Europäi-                        24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959) geändert wor-
                schen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl.                         den ist, oder § 284 der Abgabenordnung in
                L 352 vom 24.12.2013, S. 1), zuletzt geändert                      der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Ok-
                durch VO (EU) 2020/972 der Kommission vom                          tober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61),
                2. Juli 2020 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3)                       die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
                (kurz De-minimis-VO) in der jeweils geltenden                      12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142) geändert wor-
                Fassung.                                                           den ist, abgegeben haben.
     1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung be-                      3.4.2 Das Sächsische Staatsministerium für Wirt-
         steht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbe-                     schaft, Arbeit und Verkehr behält sich vor,

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20. Oktober 2022                                            Nr. 42                                       Sächsisches Amtsblatt

                weitere Ausschlüsse, insbesondere Bran-                   5.2.5 Nicht zuwendungsfähig sind direkte Personal-
                chenausschlüsse, festzulegen.                                   ausgaben.
                                                                      5.3 Höhe
4.   Zuwendungsvoraussetzungen                                            5.3.1 Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
     4.1 Heranführungsprojekte werden nur gefördert, wenn                       insgesamt ist begrenzt auf
          4.1.1 das Kleinstunternehmen erstmalig ein Digita-                    5.3.1.1 10 000 Euro bei Heranführungspro-
                lisierungsprojekt im Unternehmen durchführt.                             jekten
                Erstmalig heißt, dass das Kleinstunternehmen                    5.3.1.2 60 000 Euro bei Transformationspro-
                bisher keine vergleichbare Zuwendung des                                 jekten von Kleinstunternehmen und
                Landes oder des Bundes erhalten hat;                                     kleinen Unternehmen sowie auf
          4.1.2 das Digitalisierungsniveau im Unternehmen                       5.3.1.3 100 000 Euro bei Transformations-
                verbessert wird. Dies wird im Antrag, zum                                projekten von mittleren Unternehmen.
                Beispiel durch einen Soll-Ist-Vergleich, nach-            5.3.2 Die Höhe der zuwendungsfähigen direkten
                vollziehbar begründet. Auf der Webseite der                     Ausgaben für Schulungsmaßnahmen ist be-
                SAB sind Einzelheiten dazu geregelt. Eine                       grenzt auf maximal 20 Prozent der gesamten
                Verbesserung des Digitalisierungsniveaus                        zuwendungsfähigen Ausgaben.
                liegt nicht vor, wenn allgemein übliche Stan-             5.3.3 Indirekte Kosten werden in Höhe von 7 Pro-
                dards eingeführt werden.                                        zent der zuwendungsfähigen direkten Ausga-
     4.2. Transformationsprojekte werden nur gefördert, wenn                    ben als zuwendungsfähig anerkannt. Mit der
          4.2.1 mit Hilfe moderner Informations- und Kommu-                     Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten
                nikationstechnologien komplexe Geschäfts-                       sind alle Kosten abgegolten.
                prozesse digitalisiert, neue Geschäftsmodelle             5.3.4 Die Höhe des Zuschusses beträgt:
                eingeführt oder bestehende Geschäftsmo-                         5.3.4.1 bis zu 60 Prozent der zuwendungsfä-
                delle verbessert werden. Förderfähige Pro-                               higen Ausgaben bei Heranführungs-
                jekte können zum Beispiel sein:                                          projekten,
                4.2.1.1 Einführung oder Verbesserung digita-                    5.3.4.2 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfä-
                         ler Geschäftsmodelle,                                           higen Ausgaben bei Transformations-
                4.2.1.2 digitale Vernetzung von Unterneh-                                projekten von Kleinstunternehmen
                         mensprozessen,                                                  und kleinen Unternehmen,
                4.2.1.3 Vernetzung bzw. digitale Einbindung                     5.3.4.3 bis zu 35 Prozent der zuwendungsfä-
                         der Produktion,                                                 higen Ausgaben bei Transformations-
                4.2.1.4 Vernetzung der Produktionssysteme                                projekten von mittleren Unternehmen.
                         auf Ebene der Informationsprozesse               5.3.5 Der Fördersatz erhöht sich um einen Bonus
                         (aber keine Finanzierung von Au-                       von 10 Prozentpunkten, wenn das Unterneh-
                         tomatisierungstechnik und Produk­                      men während der Projektlaufzeit tarifgebun-
                         tions­maschinen),                                      den ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt.
                4.2.1.5 Herstellung digitaler Formate für
                         Präsentationen auf Messen, um den       6.   Sonstige Zuwendungsbestimmungen
                         Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz           6.1 Zwischen den Zuwendungsempfängern und den Er-
                         eigener Erzeugnisse zu verbessern,               bringern einer geförderten Leistung darf grundsätz-
                4.2.1.6 Verbesserung der IT-Sicherheit und                lich keine persönliche oder wirtschaftliche Verflech-
                         des Informationsschutzes,                        tung bestehen.
                4.2.1.7 Schulung der Mitarbeiter im Projekt-          6.2 Werden mit der Zuwendung Gegenstände erwor-
                         kontext.                                         ben oder hergestellt, wird gemäß Nummer 5.3 der
          4.2.2 das bestehende Digitalisierungsniveau des                 EU-Rahmenrichtlinie im Zuwendungsbescheid eine
                Unternehmens verbessert wird. Dies wird im                Zweckbindungsfrist von einheitlich drei Jahren fest-
                Antrag, zum Beispiel durch einen Soll-Ist-                gelegt.
                Vergleich, nachvollziehbar begründet.
                                                                 7.   Verfahren
5.   Art und Umfang, Höhe der Zuwendung                               7.1 Antragsverfahren:
     5.1 Art                                                              Die SAB stellt die erforderlichen Formulare elektro-
         5.1.1 Zuwendungsart: Projektförderung                            nisch bereit (www.sab.sachsen.de). Antragsteller ha-
         5.1.2 Finanzierungsart: Anteilfinanzierung                       ben die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben.
         5.1.3 Form: Zuschuss                                         7.2 Verwendungsnachweisverfahren:
     5.2 Umfang                                                           7.2.1 Abweichend von Nummer 6.4.2 der EU-Rah-
         5.2.1 Die Zuwendung wird für maximal zwölf Mo-                          menrichtlinie ist kein Zwischennachweis zum
               nate (Projektlaufzeit) gewährt.                                   Jahresende erforderlich.
         5.2.2 Zuwendungsfähig sind direkte Ausgaben:                     7.2.2 Die tatsächlichen Ausgaben sind nachzu-
               5.2.2.1 für Fremdleistungen für Planung,                          weisen. Der Nachweis der indirekten Kosten
                       Konzipierung, Vorbereitung, Realisie-                     erfolgt über die direkten zuwendungsfähigen
                       rung,                                                     Ausgaben als Bezugseinheit.
               5.2.2.2 für die Anschaffung notwendiger                    7.2.3 Der Sachbericht schildert die tatsächliche
                       Hardware und Software (auch Miete,                        Durchführung des Projekts und erläutert, ob
                       Software as a Service),                                   und wie die Verbesserung des Digitalisie-
               5.2.2.3 für die Einführung der Lösung ein-                        rungsniveaus tatsächlich erreicht wurde.
                       schließlich Schulung.
         5.2.3 Zuwendungsfähig sind auch indirekte Kosten.       8.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten
         5.2.4 Die Summe der zuwendungsfähigen direkten               8.1 Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröf-
               Ausgaben und indirekten Kosten müssen min-                 fentlichung in Kraft.
               destens 5 000 Euro betragen.                           8.2 Gleichzeitig tritt Teil B II.3 der Mittelstandsrichtlinie
                                                                          vom 23. März 2020 (SächsABl. S. 398), die zuletzt

                                                                                                                             1255
Sächsisches Amtsblatt                                       Nr. 42                                       20. Oktober 2022

        durch die Richtlinie vom 30. August 2022 (SächsABl.               tungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl.
        S. 1119) geändert worden ist, enthalten in der Verwal-            SDr. S. S 224), außer Kraft.

Dresden, den 5. Oktober 2022

                                     Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
                                                         Martin Dulig

1256
20. Oktober 2022                                             Nr. 42                                     Sächsisches Amtsblatt

                                    Richtlinie
                     des Sächsischen Staatsministeriums
                       für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
               zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds
     für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027
     mitfinanzierten Vorhaben der Markteinführung innovativer Produkte,
                        Verfahren oder Dienstleistungen
                  (Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss
                       EFRE 2021 bis 2027 – FRL MEP-Z)
                                                 Vom 5. Oktober 2022

1.   Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen                                         L 187 vom 26.6.2014, S. 1), zuletzt geändert
     1.1 Zweck der Zuwendung ist, die Wettbewerbsfähig-                           durch die Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 der
         keit der sächsischen Wirtschaft zu stärken und die                       Kommission vom 23. Juli 2021 (ABl. L 270
         Standortbedingungen für bestehende Unternehmen                           vom 29.7.2021, S. 39) (kurz AGVO).
         und Existenzgründer zu verbessern. Die Zuwendung              1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung be-
         soll dazu beitragen, kleine und mittlere Unterneh-                steht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbe-
         men (KMU) bei der wirtschaftlichen Verwertung                     hörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im
         technischer und nicht technischer Innovationen zu                 Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
         unterstützen. Die Förderung dient der Umsetzung               1.4 Diese Förderrichtlinie wird aus Mitteln des EFRE un-
         der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen                  terstützt.
         sowie des EFRE-Programms für die Förderperiode
         2021 bis 2027.                                           2.   Gegenstand der Förderung
     1.2 Der Freistaat Sachsen gewährt hierfür Zuwendun-               2.1 Gegenstand der Förderung Markteinführungszu-
         gen                                                               schuss sind Projekte zur Umsetzung innovativer
         1.2.1 nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie,                       Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder
         1.2.2 den §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haus-                 Dienstleistungen oder zur Anpassung bestehender
                haltsordnung in der Fassung der Bekannt-                   Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem
                machung vom 10. April 2001 (SächsGVBl.                     Ziel wesentlicher Verbesserungen.
                S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Geset-        2.2 Innovativ sind Produkte, Verfahren oder Dienstleis-
                zes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)                   tungen, die auf innovativen Ideen basieren, durch die
                geändert worden ist, in der jeweils geltenden              sich deren Funktionsweise wesentlich verbessert so-
                Fassung,                                                   wie sich neue Einsatzgebiete oder neue Märkte er-
         1.2.3 der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrif-                 öffnen. Eine Innovation liegt zum Beispiel vor, wenn
                ten des Sächsischen Staatsministeriums der                 das antragstellende Unternehmen für die dem Pro-
                Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung                  jekt zugrundeliegende Innovation eine Zuwendung
                vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226),               aus Technologieförderprogrammen des Freistaates
                die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift                Sachsen oder aus relevanten Forschungs- und Inno-
                vom 16. Dezember 2021 (SächsABl. 2022                      vationsförderprogrammen des Bundes erhalten hat.
                S. 2) geändert worden sind, zuletzt enthalten
                in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezem-        3.   Zuwendungsempfänger
                ber 2021 (SächsABl. SDr. S. S 178), in der             3.1 Zuwendungsempfänger sind KMU,
                jeweils geltenden Fassung,                                 3.1.1 die die Kriterien der Empfehlung der Europä-
         1.2.4 den Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie                           ischen Kommission betreffend die Definition
                vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. 1723), in                         der Kleinstunternehmen sowie der kleinen
                der jeweils geltenden Fassung, soweit in die-                     und mittleren Unternehmen vom 6. Mai 2003
                ser Förderrichtlinie keine abweichenden Re-                       (2003/361/EG) in der jeweils geltenden Fas-
                gelungen getroffen werden,                                        sung erfüllen,
         1.2.5 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kom-                  3.1.2 die ihren Sitz oder die zu begünstigender Be-
                mission vom 18. Dezember 2013 über die                            triebsstätte im Freistaat Sachsen haben,
                Anwendung der Artikel 107 und 108 des Ver-                 3.1.3 die gewerblich tätig sind. Dazu zählen auch
                trags über die Arbeitsweise der Europäischen                      das Handwerk, der Handel, die Dienstleister,
                Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352                        die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Ange-
                vom 24.12.2013, S. 1), zuletzt geändert durch                     hörige der Freien Berufe.
                Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission                3.2 Zuwendungen können an etablierte oder junge mitt-
                vom 2. Juli 2020 (ABI. L 215 vom 7.7.2020,                 lere Unternehmen nur gewährt werden, sofern im
                S. 3) (kurz De-minimis-VO),                                Einzelfall die Voraussetzungen der De-minimis-VO
         1.2.6 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kom-                   eingehalten werden.
                mission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung             3.3 Zuwendungen können an nicht börsennotierte kleine
                der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von                   und innovative Unternehmen, deren Eintragung ins
                Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung                 Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt,
                der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die              auf der Grundlage des Artikels 22 der AGVO gewährt
                Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl.                  werden.

                                                                                                                           1257
Sächsisches Amtsblatt                                        Nr. 42                                          20. Oktober 2022

     3.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind:                                 5.2.2.1 für Schutz eigener FuE-Ergebnisse,
         3.4.1 Antragsteller, über deren Vermögen ein In-                       5.2.2.2 für Erwerb externer Designleistun-
               solvenzverfahren beantragt oder eröffnet                                  gen, Personalausgaben für Design­
               worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die                          assistenten,
               eine Vermögensauskunft nach § 807 der Zivil-                     5.2.2.3 für erstmalige Normierung, Zertifizie-
               prozessordnung in der Fassung der Bekannt-                                rung oder Standardisierung,
               machung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I                            5.2.2.4 für Erlangung eigener Schutzrechte
               S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die                              für das innovative Produkt, Verfahren
               zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom                                  oder die Dienstleistung,
               24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959) geändert wor-                     5.2.2.5 für Erwerb externer Marketing-, Ver-
               den ist, oder § 284 der Abgabenordnung in                                 triebsleistungen, Personalausgaben
               der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Ok-                                 für Marketing- und Vertriebsassisten-
               tober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61),                               ten,
               die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom                     5.2.2.6 für Anpassung sowie Verbesserung
               12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142) geändert wor-                             an        Prototypen/Musterverfahren/
               den ist, abgegeben haben.                                                 Dienstleistungen, die im Rahmen
         3.4.2 SMWA behält sich vor, weitere Ausschlüsse,                                der wirtschaftlichen Verwertung er-
               insbesondere Branchenausschlüsse, festzu-                                 forderlich sind, die Lücke zwischen
               legen, die jeweils auf der Webseite der SAB                               Prototyp und Produkt schließen
               veröffentlicht werden.                                                    (proof of concept im Einsatzbereich)
                                                                                         und dem Markt die Funktionsfähigkeit
4.   Zuwendungsvoraussetzungen                                                           und Wirksamkeit unter Beweis stel-
     4.1. Projekte können unter folgenden Voraussetzungen                                len. Dazu zählen Machbarkeits- und
          gefördert werden:                                                              Funktionstests sowie Konstruktions-
          4.1.1 Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistun-                              arbeiten durch Eigen- oder Fremd-
                gen sind im Ergebnis innovativer Ideen oder                              leistungen,
                eigener oder fremder FuE-Leistungen ent-                        5.2.2.7 für Erwerb von Instrumenten und
                standen.                                                                 Ausrüstung zur Herstellung eines
          4.1.2 Das KMU besitzt die zugehörigen Nutzungs-                                Serienmusters oder einer Nullserie,
                rechte oder hat diese erworben.                                          Sachausgaben (insbesondere Mate-
          4.1.3 Das KMU hat die Neuheit des Produkts, des                                rial), Fremdleistungen,
                Verfahrens oder der Dienstleistung sowie die                    5.2.2.8 für die einmalige Teilnahme an einer
                Unterscheidung zu anderen vergleichbaren                                 Messe in der Projektlaufzeit.
                Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen                5.2.3 Zuwendungsfähig sind auch indirekte Kosten.
                sowie die wesentlich verbesserten Eigen-                  5.2.4 Nicht zuwendungsfähig sind:
                schaften dargestellt und die Innovation be-                     5.2.4.1 vor Antragstellung abgeschlossene
                schrieben.                                                               langfristig geschlossene Lieferungs-
          4.1.4 Das Produkt, das Verfahren oder die Dienst-                              und Leistungsverträge sowie Dauer-
                leistung darf vor Antragstellung noch nicht am                           schuldverhältnisse, sofern der Ver-
                Markt angeboten werden.                                                  tragsgegenstand alleiniger Zweck der
          4.1.5 Die Umsetzung erfolgt im Freistaat Sachsen.                              Zuwendung ist;
          4.1.6 Dem Projekt liegt eine schlüssige Planung zur                   5.2.4.2 Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkei-
                Markteinführung auf definierten Absatzmärk-                              ten, insbesondere solche, die unmit-
                ten zugrunde.                                                            telbar mit den ausgeführten Mengen,
          4.1.7 Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen                                    dem Aufbau oder Betrieb eines Ver-
                mindestens 5 000 Euro betragen.                                          triebsnetzes oder anderen laufenden
     4.2 Antragsteller haben                                                             Ausgaben in Verbindung mit der Aus-
          4.2.1 den Innovationsgehalt, die Neuartigkeit der                              fuhrtätigkeit zusammenhängen.
                Idee sowie den Kundennutzen des marktfähi-            5.3 Höhe
                gen Produkts, Verfahrens oder der Dienstleis-             5.3.1 Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
                tung nachvollziehbar darzustellen,                              insgesamt ist auf 200 000 Euro begrenzt.
          4.2.2 das Alleinstellungsmerkmal gegenüber beste-               5.3.2 Die Höhe einzelner zuwendungsfähiger direk-
                henden Produkten, Verfahren oder Dienstleis-                    ter Ausgaben ist begrenzt:
                tungen zu beschreiben,                                          5.3.2.1 Personalausgaben          einschließlich
          4.2.3 den Markt und die Wettbewerbssituation zu                                Arbeitgeberanteil gemäß 5.2.2.2 und
                beurteilen (Nennung der Zielgruppen und                                  5.2.2.5 bis maximal 50 000 Euro,
                -märkte) sowie                                                  5.3.2.2 Anpassungs- und Verbesserungs-
          4.2.4 ein Verwertungskonzept (Preis des marktfähi-                             arbeiten gemäß 5.2.2.6 bis maximal
                gen Produkts, Verfahrens oder der Dienstleis-                            50 000 Euro,
                tung) vorzulegen.                                               5.3.2.3 Erwerb Instrumente und Ausrüs-
                                                                                         tung gemäß 5.2.2.7 bis maximal
5.   Art und Umfang, Höhe der Zuwendung                                                  50 000 Euro.
     5.1 Art                                                              5.3.3 Indirekte Kosten werden in Höhe von 7 Pro-
         5.1.1 Zuwendungsart: Projektförderung                                  zent der zuwendungsfähigen direkten Ausga-
         5.1.2 Finanzierungsart: Anteilfinanzierung                             ben als zuwendungsfähig anerkannt. Mit der
         5.1.3 Form: Zuschuss                                                   Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten
     5.2 Umfang                                                                 sind alle Kosten abgegolten.
         5.2.1 Die Zuwendung des Projektes ist zeitlich                   5.3.4 Die Höhe des Zuschusses beträgt
               beschränkt auf eine Laufzeit von maximal                         5.3.4.1 bis zu 40 Prozent der zuwendungs-
               15 Monaten.                                                               fähigen Ausgaben bei Projekten von
         5.2.2 Zuwendungsfähig sind direkte Ausgaben:                                    mittleren Unternehmen,

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20. Oktober 2022                                            Nr. 42                                     Sächsisches Amtsblatt

               5.3.4.2 bis zu 50 Prozent der zuwendungs-                  auf einer ausführlichen Beihilfe-Website veröffent-
                         fähigen Ausgaben bei Projekten von               licht. Sollte sich der genannte Betrag ändern, wird
                         kleinen Unternehmen,                             dieser auf der Webseite der SAB veröffentlicht.
               5.3.4.3 bis zu 60 Prozent der zuwendungs-
                         fähigen Ausgaben bei Projekten von      7.   Verfahren
                         jungen kleinen Unternehmen bis fünf          7.1 Antragsverfahren
                         Jahre nach Gründung.                             Die SAB stellt die erforderlichen Formulare elektro-
         5.3.5 Der Fördersatz erhöht sich um einen Bonus                  nisch bereit (www.sab.sachsen.de). Antragsteller ha-
               von 10 Prozentpunkten, wenn das antragstel-                ben die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben.
               lende Unternehmen während der Projektlauf-             7.2 Verwendungsnachweisverfahren
               zeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergü-            7.2.1 Abweichend von 6.4.2 EU-Rahmenrichtlinie
               tung zahlt. Der Bonus wird auch für Projekte                      wird auf Zwischennachweise zum Jahresende
               gewährt, welche einen maßgeblichen Beitrag                        verzichtet.
               zur Verbesserung der ökologischen Nachhal-                 7.2.2 Die tatsächlichen Ausgaben sind nachzu-
               tigkeit leisten.                                                  weisen. Der Nachweis der indirekten Kosten
                                                                                 erfolgt über die direkten zuwendungsfähigen
6.   Sonstige Zuwendungsbestimmungen                                             Ausgaben als Bezugseinheit.
     6.1 Werden mit der Zuwendung Gegenstände erworben
         oder hergestellt, wird gemäß Nummer 5.3 EU-Rah-         8.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten
         menrichtlinie im Zuwendungsbescheid eine Zweck-              8.1 Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröf-
         bindungsfrist von einheitlich drei Jahren festgelegt.            fentlichung in Kraft.
     6.2 Zwischen dem Erbringer einer geförderten Leistung            8.2 Gleichzeitig tritt Teil B Ziffer II Nummer 1 der Mit-
         und dem Zuwendungsempfänger oder dem oder den                    telstandsrichtlinie vom 23. März 2020 (SächsABl.
         Endbegünstigten darf grundsätzlich keine persönli-               S. 398), die zuletzt durch die Richtlinie vom 30. Au-
         che oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen darf.             gust 2022 (SächsABl. S. 1119) geändert worden ist,
     6.3 Informationen über jede Einzelbeihilfe von derzeit               enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. No-
         über 500 000 Euro werden gemäß Artikel 9 Absatz 1                vember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224) außer Kraft.
         Buchstabe c in Verbindung mit Anhang III der AGVO

Dresden, den 5. Oktober 2022

                                     Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
                                                         Martin Dulig

                                                                                                                          1259
Sächsisches Amtsblatt                                       Nr. 42                                           20. Oktober 2022

Anlage

    Sofern die Maßnahmen als staatliche Beihilfen auf                 werden, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche be-
Grundlage der AGVO gefördert werden, sind ergänzend zu                stimmbare beihilfefähige Kosten betreffen.
den Vorgaben dieser Richtlinie die nachfolgenden Punkte zu            Mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben, sich
beachten.                                                             teilweise oder vollständig überschneidenden beihilfefä-
                                                                      higen Kosten ist eine Kumulation zulässig, wenn durch
1.   Anwendbare Freistellungstatbestände                              diese Kumulierung die höchste nach der AGVO für diese
     Eine Förderung kann auf der Grundlage des Artikel 22             Beihilfen geltende Beihilfeintensität beziehungsweise
     AGVO gewährt werden.                                             der höchste nach der AGVO für diese Beihilfen geltende
                                                                      Beihilfebetrag nicht überschritten wird.
2.   Förderverbot (Artikel 1 AGVO)
     Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen           9.   Beihilfefähige Kosten nach Artikel 22 AGVO
     beziehungsweise Sektoren in den Fällen des Artikel 1             Beihilfefähig sind Anlaufbeihilfen im Sinne des Artikel 22
     Absatz 2 bis 5 der AGVO.                                         Absatz 3 bis 5 der AGVO.

3.   Deggendorf-Klausel (Artikel 1 Absatz 4 Buch-                10. Beihilfehöchstintensitäten bei Artikel 22 AGVO
     stabe a AGVO)                                                   Die Beihilfehöchstintensitäten gemäß Artikel 22 der
     Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanord-               AGVO betragen:
     nung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kom-
                                                                      Anlaufbeihilfen als Zuschüsse
     mission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von
     demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer                                pro Unterneh-       pro Unterneh-
     Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekom-                                men generell        men in c-Förder-
     men ist, darf keine Förderung nach dieser Förderrichtli-                                                gebieten
     nie gewährt werden.                                              Artikel 22          0,4 Millionen      0,6 Millionen
                                                                      Absatz 3 Buch-      Euro               Euro
4.   Beachtung der Anmeldeschwelle (Artikel 4 AGVO)                   stabe c AGVO
     Bei der Bewilligung der Einzelvorhaben ist die Anmel-            Artikel 22 Ab-      0,8 Millionen      1,2 Millionen
     deschwelle gemäß Artikel 4 Buchstabe h der AGVO zu               satz 5 AGVO:        Euro               Euro
     beachten, das heißt eine Anmeldung bei der Kommis-               Erhöhungs-
     sion ist erforderlich, wenn die in Artikel 22 Absatz 3, 4        möglichkeiten
     und 5 der AGVO genannten Beträge pro Unternehmen                 für „kleine und
     überschritten werden.                                            innovative Unter-
                                                                      nehmen“
5.   Transparenz (Artikel 5 AGVO)
     Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von         Ein Beihilfeempfänger kann durch eine Kombination der
     Zuschüssen.                                                      in Artikel 22 Absatz 3 der AGVO genannten Beihilfein-
                                                                      strumente Unterstützung erhalten, wenn der Anteil der
6.   Anreizeffekt (Artikel 6 AGVO)                                    durch ein Beihilfeinstrument gewährten Unterstützung,
     Der Beihilfeempfänger muss vor Beginn der Arbeiten für           der auf der Grundlage des für des betreffenden Instru-
     das Vorhaben oder die Tätigkeit den schriftlichen För-           ments zulässigen Beihilfehöchstbetrags berechnet wird,
     derantrag gestellt haben. Dieser muss mindestens die             bei der Ermittlung des restlichen Anteils an dem für
     folgenden Angaben enthalten:                                     die anderen in einer solchen Kombination enthaltenen
     – Name und Größe des Unternehmens,                               Beihilfeinstrumente zulässigen Beihilfehöchstbetrag
     – Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Be-                  berücksichtigt wird, vergleiche Artikel 22 Absatz 4 der
          ginns und des Abschlusses,                                  AGVO.
     – Standort des Vorhabens,
     – die Kosten des Vorhabens,                                 11. Veröffentlichung (Artikel 9 AGVO)
     – Art der Beihilfe (zum Beispiel Zuschuss) und                  Informationen über jede Einzelbeihilfe von über
     – Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen             500 000 Euro werden gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buch-
          Finanzierung.                                              stabe c in Verbindung mit Anhang III der AGVO auf einer
                                                                     ausführlichen Beihilfe-Website veröffentlicht.
7.   Berechnung von Beihilfeintensität und beihilfefähi-
     gen Kosten (Artikel 7 AGVO)                                 12. Geltungsdauer der AGVO (Artikel 58 Absatz 5 in
     Für die Berechnung der Beihilfeintensität und der bei-          Verbindung mit Artikel 59 AGVO)
     hilfefähigen Kosten werden die Beträge vor Abzug von            Die Freistellungstatbestände der AGVO gelten vor-
     Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Die bei-            erst bis zum 31. Dezember 2023 zuzüglich einer An-
     hilfefähigen Kosten sind durch schriftliche Unterlagen          passungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum
     zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen.       30. Juni 2024.
                                                                     Sollte die AGVO nicht verlängert oder durch eine neue
8.   Kumulierungsregel (Artikel 8 AGVO)                              AGVO ersetzt werden, oder werden relevante inhaltliche
     Auf der Grundlage der AGVO gewährte staatliche Beihil-          Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen,
     fen können mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert          wird die Förderrichtlinie zur Einhaltung der neuen Vor-
                                                                     gaben entsprechend überarbeitet werden.

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20. Oktober 2022                                             Nr. 42                                     Sächsisches Amtsblatt

                                  Bekanntmachung
                        des Sächsischen Staatsministeriums
                          für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
              über einen sachsenweiten Projektaufruf zur Förderung
             von Maßnahmen zur Vermittlung sozialer Kompetenzen in
             der beruflichen Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung
                 nach Buchstabe B Ziffer II der Fachkräfterichtlinie
                                                 Vom 6. Oktober 2022

1.   Anlass der Förderung                                              alen Kompetenzen in der beruflichen Ausbildung und
     Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit           Ausbildungsvorbereitung einzureichen, die geeignet
     und Verkehr (SMWA) fördert über die Fachkräftericht-              sind, eine möglichst große Anzahl von Ausbildenden
     linie übergreifende Maßnahmen im Bereich der Fach-                und Auszubildenden zu erreichen und damit einen Bei-
     kräftesicherung. Die Vorhaben sollen die langfristige             trag zur Fachkräftesicherung in Sachsen zu leisten.
     Deckung des Fachkräftebedarfs sächsischer Unterneh-               Unter sozialen Kompetenzen werden im Zusammen-
     men beziehungsweise Arbeitgeber und damit die Wett-               hang mit der Förderung insbesondere verstanden:
     bewerbsfähigkeit des Standortes Freistaat Sachsen                 – Konfliktfähigkeit
     unterstützen.                                                     – Kompromissfähigkeit
     Um Fach- und Arbeitskräfte nachhaltig gewinnen zu                 – Kommunikationsfähigkeit
     können, sind soziale Kompetenzen zum Beispiel in                  – Kooperation
     den Bereichen Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungs-               – Einfühlungsvermögen
     vermögen und Konfliktfähigkeit notwendig. Sie sind                – Rücksichtnahme
     ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Anwerbung              – Toleranz
     qualifizierten Personals. Dies trifft insbesondere auf die        – Teamfähigkeit
     Gewinnung von Menschen aus anderen Sprachräumen                   – Wertschätzung
     und Kulturkreisen zu. Jedoch wird nach wie vor von                – interkulturelle Kompetenzen
     Diskriminierungserfahrungen im Alltag und von Schwie-             – respektvoller Sprachgebrauch
     rigkeiten beim Einstieg in den Arbeitsmarkt berichtet.            – Umgangsformen, die ein friedliches Miteinander un-
     Die Ursachen liegen meist in Vorbehalten gegenüber                     terstützen
     Zuwanderern, rechtsextremistischen Einstellungen und              – Übernahme von Verantwortung
     gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Eine gelin-               – Erkennen von und angemessene Reaktion auf diskri-
     gende Integration internationaler Fach- und Arbeits-                   minierende, menschenfeindliche Verhaltensweisen
     kräfte und Auszubildender in den sächsischen Ausbil-              – Zivilcourage
     dungs- und Arbeitsmarkt sowie die Etablierung eines
     weltoffenen Klimas in sächsischen Betrieben erfordert        2.   Ziele der Förderung
     somit weiterhin eine proaktive Auseinandersetzung mit             Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung von so-
     diesen und weiteren hemmenden Faktoren. In den ver-               zialen Kompetenzen in der Arbeitswelt mit folgenden
     gangenen Jahren geförderte Projekte haben deutlich                Zielen:
     gezeigt, dass bei sächsischen Unternehmen sowohl ein              2.1 Sensibilisierung, Information und Unterstützung von
     großes Interesse als auch ein großer Bedarf an entspre-                Unternehmen und Akteuren der Berufsausbildung
     chenden Maßnahmen besteht.                                             beziehungsweise der Ausbildungsvorbereitung in
     Ausgehend von diesem weiterhin bestehenden Hand-                       Bezug auf die gezielte Vermittlung sozialer Kompe-
     lungsbedarf ist es das Ziel des vorliegenden Projektauf-               tenzen und den Umgang mit diskriminierenden und
     rufs, dass möglichst viele junge Menschen während                      menschenfeindlichen Verhaltensweisen
     der Ausbildung beziehungsweise bereits während der                2.2 Konzeption, Initiierung, Koordinierung, Organisation
     Ausbildungsvorbereitung auch über Aspekte gruppen-                     und Durchführung konkreter Maßnahmen zur Erwei-
     bezogener Menschenfeindlichkeit und diskriminierender                  terung der sozialen Kompetenzen in der Arbeitswelt
     Verhaltensweisen aufgeklärt werden. Hierfür ist die the-          2.3 Weiterentwicklung und Skalierung vorhandener
     men- und situationsbezogene Unterstützung von Aus-                     Ansätze durch den verstärkten Einsatz digitaler
     bildern weiterhin notwendig. Die geplante Förderung                    Formate und Hilfsmittel unteranderem mit dem Ziel,
     soll – aufbauend auf den Erfahrungen vorangegange-                     große Teilnehmergruppen mit effizientem Ressour-
     ner Förderprojekte – eine Intensivierung und teilweise                 ceneinsatz zu erreichen
     Neuausrichtung beinhalten. Zum einen soll im Rahmen               Die im Ergebnis des Projektaufrufs geförderten Aktivi-
     der Förderung sozialer Kompetenzen in der beruflichen             täten sollen alle sächsischen Regionen erreichen. Ein
     Ausbildungsphase der Fokus unter anderem darauf ge-               Schwerpunkt soll in den ländlichen Räumen Sachsens
     richtet werden, in besonderem Maße Unternehmen und                liegen. Deshalb ist durch den Projektträger ein beson-
     Belegschaften aus ländlichen Räumen zu erreichen.                 derer Fokus auf geeignete Maßnahmen zu legen, die
     Zum anderen soll durch den Einsatz moderner Kommu-                speziell solche Unternehmen erreichen, die im ländli-
     nikationsmittel der effiziente Einsatz von Ressourcen             chen Raum angesiedelt sind.
     und die Erreichung großer Zielgruppen sichergestellt
     werden.                                                      3.   Gegenstand der Förderung
     Das SMWA ruft daher Träger auf, unter Beachtung der               Vorgesehene Projektinhalte sind insbesondere:
     oben beschriebenen Neuausrichtung entsprechende                   3.1 Ausbau, weitere Verstetigung und Weiterentwicklung
     Konzepte für Ausbau und Verstetigung des vorhande-                    von Maßnahmen zu Themen wie Diskriminierung,
     nen landesweiten Netzwerkes zur Förderung von sozi-                   menschenverachtende Einstellungen, gruppenbe-

                                                                                                                          1261
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