Schöne Sommerferien Amtsblatt der Gemeinde Freitag, 31. Juli 2020 Jahrgang 63 Nummer 31 - Gemeinde Schlierbach
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Amtsblatt der Gemeinde Freitag, 31. Juli 2020 Nummer 31 Jahrgang 63 Einzelpreis 0,55 € Schöne Sommerferien Bürgermeister, Gemeindeverwaltung und Gemeinderat wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien
Seite 2 31. Juli 2020 Corona-Bestimmungen Amtliche zur Einreise und Quarantäne Bekanntmachungen Nach der Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne“ sind alle Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten die Sommerzeit steht an und sie ist – wie so vieles in diesem haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf Jahr – irgendwie anders. Eine normale Urlaubsplanung wie wir direktem Weg in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Per sie gewohnt sind und auf die wir voller Vorfreue hinfiebern ist sonen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik 2020 undenkbar. Zwar ist inzwischen klar, dass ein Sommer Deutschland eingereist sind. Den genannten Personen ist es urlaub grundsätzlich möglich ist. Jedoch muss bei Reisen ins in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu Ausland mit Einschränkungen, kurzfristigen Reisewarnungen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. und möglicherweise auch mit Quarantäneanordnungen Die Einreise aus einem Risikogebiet ist unverzüglich dem Ord gerechnet werden. nungsamt (Telefon 97006-14) mitzuteilen. Welche Länder Dass wir das erste Halbjahr 2020 trotz dieser noch nie dage aktuell zu den Risikogebieten zählen, erfahren Sie auf der Inter wesenen Krisensituation so gut bewältigt haben, liegt am netseite des Robert-Koch-Institutes (RKI). Diese Liste kann größtenteils disziplinierten Verhalten unserer Bürgerinnen und sich je nach Infektionsgeschehen täglich ändern. Bürger, am großartigen Engagement unserer vielen Ehrenamt Die Quarantäne muss nicht angeordnet werden, wenn ein lichen Helfer und einem weit überdurchschnittlichen Einsatz negativer PCR-Test (Nase-Rachen-Abstrich) bei der Einreise der Gemeindemitarbeiter. Dafür an dieser Stelle ein herzliches vorliegt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Nach der Einreise Dankeschön. kann ebenfalls ein Test durchgeführt werden. Derzeit ist dieser Auch für unsere Vereine, die Kirchengemeinden, die Schlier mit dem Hausarzt abzustimmen und dem Ordnungsamt vor bacher Festkultur, die Gastronomen und das gesamte öffent zulegen. Nur bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses liche Leben war 2020 bisher ungewöhnlich und mit großer kann die Quarantäne vorzeitig aufgehoben werden. Unsicherheit verbunden. Schön zu sehen, dass viele Vereine trotz den coronabedingten Eischränkungen Angebote für Ihre Mitglieder anbieten – zumindest so wie es denn gerade mög lich ist. Toll, dass also auch das Vereinsleben, zumindest in kleinem Rahmen weiter aktiv ist und lebt. Dennoch: Uns allen fehlen die vielfältigen Veranstaltungen und Feste in Schlier bach und ich freue mich, wenn wir das kulturelle Leben wieder hochfahren dürfen. Unsere Einzelhändler und Gastronomen haben mit den Corona-Beschränkungen sicherlich die größten Herausfor Impressum derungen zu bewältigen. Wir müssen als Gemeinschaft auch dafür sorgen, diese Einrichtungen zu unterstützen und somit auch deren Existenz für die Zukunft zu sichern. Auch die Herausgeber: Gemeinde Schlierbach Gemeinde hat finanziell große Einbußen zu vermelden und nur Verantwortlich für die Berichte der Gemeinde durch eine konsequente Haushaltskonsolidieren von Verwal und die amtlichen Bekanntmachungen: tung und Gemeinderat und gleichzeitig wichtigen Finanzmitteln Bürgermeister Sascha Krötz oder sein Stellvertreter im Amt von Bund und Land können wir das Jahr 2020 voraussichtlich Telefon 07021 97006-0, Fax 97006-30 positiv abschließen. Mit großer Spannung wird aber auf die E-Mail: gemeinde@schlierbach.de kommenden Jahre und die langfristigen Auswirkungen der Verantwortlich für den übrigen Inhalt sowie Verlag, Corona-Krise geschaut. Anzeigenannahme, Herstellung und Vertrieb: Allen Schülerinnen und Schülern, die dieser Tage ihren Schul GO Verlag GmbH & Co. KG abschluss und ihr Zeugnis bekommen haben, gratuliere ich Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck sehr herzlich und wünsche viel Erfolg und alles Gute für den Telefon 07021 9750-0, Fax 9750-33 weiteren Lebensweg. Trotz den nun etwas „anderen“ Som Das Mitteilungsblatt der Gemeinde erscheint einmal wöchent merferien haben wir uns frühzeitig entschieden, ein Sommer lich freitags. Sämtliche Textbeiträge müssen beim Bürger meisteramt aufgegeben werden. ferienprogramm durchzuführen. Die Anmeldezahlen spre Redaktionsschluss mittwochs, 11 Uhr. Änderungen des chen für sich und bestätigen unseren Ansatz. Leider müssen Erscheinungstages und des Redaktionsschlusses wegen Feier kurzfristig einzelne Veranstaltungen abgesagt werden, da die tagen vorbehalten. Anzeigen können auch direkt beim Verlag Corona-Verordnungen diese nun nicht zulassen. Die meisten aufgegeben werden. der Programmpunkte können jedoch stattfinden und sorgen Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung so wenigstens ein bisschen für Abwechslung in der Ferienzeit. beträgt 1,66 € pro Monat, bei Postzustellung 9,66 € (inkl. Porto Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen eine anteil 8,00 €) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro schöne Sommerzeit. Genießen Sie, sofern möglich, Ihren Exemplar beträgt 0,55 €. Alle Bezugspreise enthalten 7 % Mehr Urlaub, machen Sie Ausflüge in unserer schönen Gegend oder wertsteuer. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jähr erfreuen Sie auch einfach mal an einer ruhigen Zeit zuhause. In lich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. der Hoffnung, dass wir uns schon bald wieder etwas häufiger Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung und vor allem ungezwungener sehen können, wünsche ich oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund! direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Fax unter 9750-495 oder per E-Mail: Herzliche Grüße vertrieb@go-kirchheim.de. Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer Sascha Krötz Woche zum Monatsende möglich. Bürgermeister
31. Juli 2020 Seite 3 Schlierbacher Wochenmarkt Gemeinde Schlierbach Landkreis Göppingen FSJ-Stelle an der Schlierbacher Grundschule Du bist in den Startlöchern für ein unvergessliches Jahr nach deinem Schulabschluss? Wir bieten eine FSJ-Stelle ab 1. September 2020 an der Grundschule in Schlierbach an. Gemeinsam wollen wir eine Schule gestalten, in der Freude, gegenseitige Akzeptanz und ein harmonisches Miteinander das Schulleben prägen. www.stelleninserate.de Unser Ziel ist es, unsere Schüler für ihren weiteren Lebensweg stark zu Jeden Mittwoch von 15 bis 17.30 Uhr auf dem Rathaus machen. platz. Der Wochenmarkt macht keine Sommerpause. Du solltest Spaß haben am Umgang mit vielen Kindern im Alter von Lediglich der Antipasti-Stand Catalli wird in KW 32 und 6 – 10 Jahren und selbst mindestens 18 Jahre alt sein. Details zur KW 33 nicht da sein. Ausschreibung und zum Aufgabenbereich findest Du auf unserer Homepage www.schlierbach.de. Sommerferienprogramm 2020 – Entgelt- und Benutzungsordnung Maislabyrinth in Ditzingen – ABGESAGT für die Dorfwiesenhalle Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem Aufgrund der gegebenen Umstände hat sich das Ditzinger berg in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat am Maislabyrinth dazu entschieden, sein Maislabyrinth dieses 27. Juli 2020 folgende Entgelt- und Benutzungsordnung über Jahr doch geschlossen zu halten. die Benutzung der Dorfwiesenhalle beschlossen: Eine Alternative konnte leider nicht gefunden werden, so muss dieser Programmpunkt abgesagt werden. §1 Geltungsbereich Bitte kommen Sie in den nächsten Tagen auf dem Rat- Die nachfolgende Entgelt- und Benutzungsordnung gilt für haus vorbei und holen den bereits bezahlten Unkosten- die Dorfwiesenhalle mit Gymnastiksaal, Küche, Sanitär- und beitrag ab. Umkleidebereichen sowie den Nebenräumen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! §2 Zweckbestimmung (1) Die in § 1 aufgeführte Anlage ist Eigentum der Gemeinde Schlierbach. Sie ist als solche öffentliches Vermögen, das der Allgemeinheit dient und pfleglich und schonend behan delt werden muss. Gemeinde Schlierbach (2) Die Dorfwiesenhalle dient Landkreis Göppingen 1. der Durchführung von kulturellen und sonstigen Ver anstaltungen und Versammlungen der Schule, der ört Wir suchen zur Mitarbeit in unserem Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten lichen Vereine und örtlichen Organisationen sowie der zum 1. September 2020 oder später eine Einwohner von Schlierbach 2. dem Sportunterricht der örtlichen Schule und der ört Pädagogische Fachkraft (m/w/d) lichen Kindergärten in Vollzeit 3. dem sportlichen Übungsbetrieb der örtlichen Vereine und der örtlichen Organisationen. Zur Verstärkung in unserer dreigruppigen Kindertageseinrichtung mit (3) Diese Entgelt- und Benutzungsordnung ist für alle Per Ganztagesbetreuung wünschen wir uns eine motivierte, teamfähige Person, die uns bei der Weiterentwicklung der Betreuungsangebote sonen verbindlich, die sich im Gebäude aufhalten. Mit dem tatkräftig unterstützen kann. Betreten des Gebäudes unterwerfen sich die Benutzer und Wir bieten Besucher den Bestimmungen dieser Entgelt- und Benut y ein zukunftsorientiertes, vielseitiges Arbeitsfeld in einer modern zungsordnung sowie allen Änderungen. ausgestatteten Einrichtung y vielfältige Möglichkeiten, Kreativität, Fachkompetenz und §3 Professionalität in die Bildungsarbeit einzubringen Verwaltung und Aufsicht y Mitarbeit in einem engagierten Fachkräfteteam (1) Verwaltung www.stelleninserate.de y einen Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 1. Die Verwaltung über die Dorfwiesenhalle obliegt der y regelmäßige Fortbildungen Gemeindeverwaltung bzw. der von ihr Beauftragten; sie Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis 25. August 2020 beim üben das Hausrecht aus. Die Benutzer der Dorfwiesen Bürgermeisteramt, Hölzerstr. 1, 73278 Schlierbach einreichen, gerne auch per E-Mail an r.freitag@schlierbach.de. Für nähere Auskünfte halle sind an die Weisungen der Gemeindeverwaltung steht Ihnen Frau Freitag, Telefon 07021 97006-23 gerne zur Verfügung. und an die Festsetzungen dieser Benutzungsordnung gebunden.
Seite 4 31. Juli 2020 2. Den Anordnungen der unter Punkt a) genannten 5. Die Räumlichkeiten sind vom Veranstalter grundsätzlich Befugten ist zur Sicherstellung eines ordnungsge besenrein zu verlassen. mäßen Betriebes der Dorfwiesenhalle unbedingt Folge 6. Die Kücheneinrichtung einschließlich Ausstattung zu leisten. Im Zweifelsfall entscheidet die Gemeinde ist vollständig gesäubert wieder an die Gemeinde zu verwaltung. übergeben. Die entsprechenden Reinigungsmittel sind (2) Aufsicht selbst mitzubringen. Die Küche ist ansonsten besenrein 1. Die Aufsicht über das Gebäude haben die zuständigen zu verlassen. Hausmeister. Die Aufsichtspflicht der Schulleitung, der 7. Anfallender Müll ist vom Veranstalter auf eigene Kosten Lehrer sowie der Übungs- und Veranstaltungsleiter zu entsorgen. bleibt davon unberührt. (2) Benutzung der Sportgeräte und sonstiger Einrichtungs 2. Bei Benutzung der Dorfwiesenhalle durch die Schule gegenstände führen die verantwortlichen Lehrkräfte die Aufsicht. 1. Im Gebäude dürfen nur die dort vorhandenen Geräte Beim Übungsbetrieb der Vereine sowie bei der Durch benutzt werden. Vereinseigene oder Fremdgeräte dür führung sonstiger Veranstaltungen trägt der benannte fen nur mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung in die Übungs- und Veranstaltungsleiter die Aufsichtsverant Halle gebracht werden. wortung. Die Hausmeister sind gegenüber den Übungs- 2. Die Geräte dürfen erst nach Freigabe durch den Sport und Veranstaltungsleitern weisungsberechtigt. lehrer oder Übungsleiter benutzt werden. Diese sind 3. Die Dorfwiesenhalle darf nur in Anwesenheit des jeweils für die Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße Verantwortlichen betreten werden. Der Schul- und Anbringung und Befestigung der Geräte verantwortlich. Übungsbetrieb darf nur unter unmittelbarer Aufsicht 3. Geräte, insbesondere Matten, dürfen nicht geschleift, der Lehrer und Übungsleiter stattfinden. Bei sonstigen sondern müssen getragen oder gefahren werden. Veranstaltungen hat der Veranstaltungsleiter oder der 4. Etwaige Mängel an der Einrichtung sind dem Haus von ihm namentlich benannte Vertreter während der meister sofort zu melden. gesamten Dauer anwesend zu sein. 5. Schadhafte Geräte und sonstige beschädigte Einrich 4. Lehrer, Übungsleiter und sonstige Verantwortliche tungsgegenstände und Anlagen dürfen nicht benutzt haben für ein pünktliches Ende der Übungs- und son werden. stigen Belegungsstunden Sorge zu tragen. 6. Wird eine nicht angezeigte Beschädigung festgestellt, 5. Die Aufsichtspersonen überwachen die Einhaltung so wird, bis der Gegenbeweis erbracht ist, der letzte dieser Benutzungsordnung. Benutzer als Schadensverursacher angenommen. 6. Den Aufsichtspersonen der Gemeinde ist jederzeit 7. Den Benutzern wird daher nahegelegt, das Gebäude Zutritt, auch während Veranstaltungen, zu allen Räum und die Einrichtungen vor der Benutzung auf ordnungs lichkeiten ohne Bezahlung von Eintrittsgeld zu gestat gemäßen und gebrauchsfähigen Zustand zu überprü ten. fen. 7. Verstöße sind zur Einleitung weiterer Maßnahmen 8. Nach jeder Benutzung sind die beweglichen Geräte ord unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Arbeits nungsgemäß im Geräteraum abzustellen. Fest instal tag der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. lierte Geräte sind in ihre Ausgangsstellung zu versetzen. 9. Die Schränke für Kleingeräte sind grundsätzlich ver §4 schlossen zu halten. Die Kleingeräte müssen nach Nutzung Benutzung wieder vollständig und in der richtigen Ord (1) Nutzung der Räumlichkeiten nung an ihren Aufbewahrungsplatz zurückgebracht 1. Ballsportarten (z. B. Fußball, Basketball, …) sind im werden. Gebäude nicht zulässig. 10. Werden Tische verwendet, so müssen diese vor dem 2. Die technischen Einrichtungen wie Lautsprecheran Abbau gereinigt werden. lagen, Beleuchtung, … stehen bei Bedarf zur Verfügung. 11. Fehlbestände am Inventar in der Küche sind vom Ver Sie dürfen jedoch nur nach Genehmigung der Gemein anstalter zu ersetzen. deverwaltung und vorheriger Einweisung durch den (3) Benutzung der Sanitäranlagen Hausmeister bedient werden. 1. Dusch- und Waschräume dürfen nur barfuß oder in 3. Die Bestuhlung der Halle ist nur mit Genehmigung der Badeschuhen betreten werden. Gemeindeverwaltung zugelassen. 2. Umkleide- und Duschräume sowie die Toiletten sind 4. Die Räume müssen so verlassen werden, wie sie bei der sauber zu halten. Übergabe angetroffen wurden. Dies betrifft insbeson (4) Besondere Ordnungsvorschriften dere die Lagerung von Tischen, Stühlen und Podesten. 1. Während des Übungsbetriebes bzw. bei sonstigen Ver anstaltungen ist Unbefugten, d. h. nicht am Übungs betrieb bzw. an sonstigen Veranstaltungen teilneh Wichtige Rufnummern menden Personen, der Aufenthalt in allen Räumen der Polizei Notruf 110 Dorfwiesenhalle untersagt. Rettungsdienst / Notarzt 112 2. Die für eine Veranstaltung erforderlichen Genehmi DRK Krankentransport 19222 gungen sind vom Veranstalter rechtzeitig zu beschaffen Störungsmeldung Gas/Wasser (z. B. gaststättenrechtliche Genehmigung, Sperrstun EVF Göppingen 07161 77677 denverkürzung, …). Hierzu gehört auch die Anmeldung Störungsmeldung Strom der Wiedergaberechte bei der GEMA. EnBW 0800 3629477 3. Die besondere Ausschmückung der Räumlichkeiten zu Giftnotrufzentrale bestimmten Anlässen ist Sache des Veranstalters. Zur Universitätskinderklinik Freiburg 0761 19240 Ausschmückung dürfen nur dafür zugelassene Deko Polizeiposten Ebersbach 07163 10030 rationen aus schwer entflammbarem Material verwen Polizeirevier Uhingen 07161 93810 det werden. Dekorationen sind vom Veranstalter rück standslos zu entfernen.
31. Juli 2020 Seite 5 4. Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchver (2) Der Schule sowie den Kindergärten steht die Dorfwiesen bot. halle entsprechend dem jeweiligen Belegungsplan unent 5. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. geltlich zur Verfügung. (5) Sicherheit (3) Der Bürgermeister kann im Einzelfall bei Belegungen von 1. Der Veranstalter ist für die Erfüllung aller Feuer-, Sicher besonderem sportlichem oder kulturellem Wert bzw. über heits- sowie Ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vor wiegendem öffentlichen Interesse im Einzelfall zur Vermei schriften verantwortlich. dung von Härten die Miete ermäßigen oder erlassen. 2. Fluchtwege müssen immer freigehalten werden und (4) Zur Bezahlung der Entgelte ist der Antragsteller, der Veran dürfen nicht zugebaut werden. stalter und der Benutzer verpflichtet. Mehrere Zahlungs 3. Aus brandschutzrechtlichen Gründen ist die Zuberei pflichtige haften als Gesamtschuldner. tung von Speisen nur in der Küche gestattet. In allen (5) Bei bewirteten Veranstaltungen wird ein Zuschlag von anderen Räumen ist die Zubereitung untersagt. 25,00 € erhoben. Bewirtet ist eine Veranstaltung dann, 4. Die Gemeinde kann die Stellung einer Sicherheits- und/ wenn im Zusammenhang mit der Nutzung eines oder meh oder Sanitätswache anordnen. Die hierfür entstehen rerer Räume Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an den Kosten trägt der Veranstalter. Ort und Stelle ausgegeben werden. (6) Nutzungszeiten (6) Begriffsbestimmungen 1. Wenn das Gebäude nicht für gemeindeeigene oder 1. Als Übungsbetrieb gilt das regelmäßige Training der andere Zwecke benötigt wird, steht dieses für den zugelassenen Nutzung nach dem Belegungsplan. Sportunterricht der Schule und der Kindergärten und für 2. Veranstaltungen sind vor allem Belegungen am den Übungsbetrieb der örtlichen Vereine und örtlichen Wochenende außerhalb des festen Belegungsplans mit Vereinigungen zur Verfügung. Dabei hat an Schultagen Entgelterhebung. die Schule bis 16 Uhr Vorrang. (7) Entstehung und Fälligkeit 2. Die Nutzung der Dorfwiesenhalle ist grundsätzlich von 1. Die Entgeltschuld entsteht mit der Genehmigung des 7.30 bis 22 Uhr möglich. Das Auf- und Abschließen des Belegungsplanes oder der Veranstaltung, in anderen Gebäudes erfolgt selbstständig durch die jeweiligen Fällen mit dem Betreten der Halle. Benutzer. Die Benutzer sind verpflichtet, bei Verlassen 2. Die Entgelte sind innerhalb von zwei Wochen nach des Gebäudes alle Aus- und Eingänge auf Verschlos Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Laufender senheit zu kontrollieren. Übungsbetrieb und laufende Veranstaltungen werden 3. Die Dorfwiesenhalle steht für den Übungsbetrieb an mit den Vereinen jährlich abgerechnet. Maßgeblich für Schultagen von Montag bis Freitag von 16 bis 22 Uhr zur das Entstehen ist der Belegungsplan, nicht die tatsäch Verfügung. Die Schließung erfolgt nach dem Übungs liche Inanspruchnahme. betrieb spätestens um 22.30 Uhr durch die jeweiligen 3. Die Gemeindeverwaltung kann bei Einzelveranstal Übungsleiter. tungen das Entgelt im Voraus erheben. Sicherheits 4. Eine Nutzung an Samstagen sowie an Sonn- und Feier leistungen können verlangt werden. tagen ist nur nach Einzelrücksprache mit der Gemein 4. Wird eine genehmigte Veranstaltung aus nicht von der deverwaltung unter Einhaltung der speziellen Sonn- und Gemeinde zu vertretenden Gründen abgesagt, wird Feiertagsregelung möglich. eine Aufwandspauschale von 50 % des Entgelts, min 5. Die Dorfwiesenhalle bleibt während der Sommer- und destens aber 10 € erhoben. Weihnachtsferien geschlossen. Im Einzelfall können mit (8) Kostenersätze Zustimmung des Bürgermeisters Ausnahmen zugelas 1. Im Falle übermäßiger oder missbräuchlicher Benutzung sen werden. der Duschräume wird ein besonderer Kostenersatz 6. Die Nutzungszeiten für den Übungsbetrieb und die nach tatsächlichem Aufwand erhoben. Veranstaltungen der sporttreibenden Vereine und Orga 2. Für über den allgemeinen Gebrauch hinaus gehende nisationen werden von der Gemeinde in einem Bele Verschmutzungen wird für die Reinigung ein Kosten gungsplan festgelegt. ersatz nach tatsächlichem Aufwand erhoben. 7. Die Gemeinde ist berechtigt, die Halle jederzeit für eigene Veranstaltungen zu benutzen und auch wochen §6 tags für andere Veranstaltungen zur Verfügung zu stel Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen len. Die in solchen Fällen betroffenen Vereine sind frü (1) Eine Anmeldung und Genehmigung ist notwendig für: hestmöglich zu benachrichtigen. 1. Schulveranstaltungen außerhalb der in § 4 Abs. 6 Nr. 1 8. Der Belegungsplan der Schule ist der Gemeindeverwal geregelten Zeit tung mitzuteilen. 2. Veranstaltungen während der in § 4 Abs. 6 Nr. 4 gere 9. Die in den Belegungsplänen festgeschriebenen und gelten Zeiten. die durch Einzelgenehmigung erteilten Nutzungszeiten (2) Anträge auf Überlassung der Dorfwiesenhalle sind schrift verstehen sich einschließlich dem Auf- und Abbau der lich mindestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn bei der Gerätschaften. Gemeindeverwaltung zu stellen. Im Antrag sind genaue 10. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Räumlich Angaben über den Veranstalter, den verantwortlichen Lei keiten besteht nicht. ter sowie die Art und Dauer der Veranstaltung zu machen. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. §5 (3) Die Belegung wird für beide Seiten durch die schriftliche Nutzungsentgelte Bestätigung der Gemeindeverwaltung verbindlich. Die (1) Für die Benutzung der Räumlichkeiten werden Entgelte Genehmigung kann jederzeit aus den in § 7 aufgeführten nach dem als Anlage zu dieser Entgelt- und Benutzungsord Gründen widerrufen werden. nung beigefügten Entgeltverzeichnis erhoben. Es handelt (4) Der Nachweis der Genehmigung ist vom Veranstalter am sich dabei um privatrechtliche Entgelte. In allen Entgelten Veranstaltungstag mitzuführen und auf Verlangen dem Auf ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. sichtspersonal vorzuzeigen.
Seite 6 31. Juli 2020 (5) Von der Gemeindeverwaltung erhalten die zuständigen Auf § 10 sichtspersonen eine Mehrfertigung der Genehmigung zur Haftung und Haftungsausschluss Überwachung. (1) Die Gemeinde Schlierbach überlässt den Benutzern die Dorfwiesenhalle und die Nebenräume in dem Zustand, in §7 welchem sie sich befinden. Der Benutzer ist verpflichtet, die Rücktritt von der Überlassungsvereinbarung Anlage jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße (1) Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, die Überlassung Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch seine Beauf der Dorfwiesenhalle jederzeit zu widerrufen, wenn tragten zu prüfen. Er muss sicherstellen, dass schadhafte 1. ein festgesetztes Entgelt nicht fristgerecht entrichtet Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. wird, (2) Der Benutzer stellt die Gemeinde Schlierbach von etwai 2. festgesetzte Auflagen und Bedingungen nicht erfüllt gen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder werden. oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen 3. durch die beabsichtigte Veranstaltung oder deren Vor und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammen bereitungsmaßnahmen eine Störung der öffentlichen hang mit der Benutzung der überlassenen Anlage und Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Geräte und den Zugängen zu diesen Anlagen stehen. Ansehens der Gemeinde zu befürchten ist, (3) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haft 4. der Nachweis von gesetzlich geforderten Anmeldungen pflichtansprüche gegen die Gemeinde Schlierbach und für oder Genehmigungen nicht erbracht wird. den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltend (2) Die Gemeindeverwaltung ist darüber hinaus berechtigt, die machung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde Überlassung zu widerrufen, wenn die Dorfwiesenhalle aus Schlierbach und deren Bediensteten oder Beauftragte. Die unvorhergesehenen wichtigen Gründen für eine überwie Gemeinde kann den Abschluss einer Haftpflichtversiche gend im öffentlichen Interesse liegende Nutzung dringend rung fordern, durch welche auch die Freistellungsansprü benötigt werden. che gedeckt werden. (3) Ist die vereinbarte Belegung der Dorfwiesenhalle durch (4) Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Gemeinde höhere Gewalt nicht möglich, so werden Gemeindeverwal Schlierbach als Grundstückseigentümerin für den sicheren tung und Benutzer aus den gegenseitigen Verpflichtungen Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt. frei. (5) Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Gemeinde (4) In keinem Fall können gegen die Gemeinde Schlierbach Schlierbach an den überlassenen Einrichtungen, Geräten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. und Zugangswegen durch die Nutzung im Rahmen die (5) Findet eine vorgesehene und bereits genehmigte Veran ser Benutzungsordnung entstehen. Die Benutzer haften staltung nicht statt, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies auch für Schäden, die durch Beauftragte, Teilnehmer oder unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen vor dem Veran Besucher entstanden sind. Bei Parallelnutzung haften die staltungstermin, der Gemeindeverwaltung schriftlich mit Benutzer gesamtschuldnerisch. zuteilen. (6) Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungs stücken, Geld, Wertsachen oder sonstigem privatem Eigen §8 tum der Benutzer haftet die Gemeinde nicht. Bereitstellung der Dorfwiesenhalle (1) Die entsprechenden Räumlichkeiten werden vom zustän § 11 digen Hausmeister rechtzeitig vor einer genehmigten Ver Ausschluss von der Benutzung anstaltung dem verantwortlichen Leiter der Veranstaltung (1) Wer gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung übergeben. Sie gelten als ordnungsgemäß übergeben, verstößt, die allgemeine Ordnung im Bereich der Dorf wenn der Veranstalter Mängel nicht unverzüglich beim wiesenhalle stört oder den von den aufsichtsführenden Hausmeister oder bei der Gemeindeverwaltung geltend Personen getroffenen Anordnungen nicht Folge leistet, wird macht. aus der Dorfwiesenhalle verwiesen. (2) Die Rückgabe der Anlage hat unmittelbar nach Veranstal (2) Der zeitlich begrenzte und der dauernde Ausschluss von tungsende an den Hausmeister zu erfolgen, wobei dieser der Benutzung (Hausverbot) der Dorfwiesenhalle bleibt der feststellt, ob durch die Benutzung irgendwelche Schäden Gemeinde vorbehalten. verursacht wurden und ob das Inventar vollständig ist. (3) Eventuelle Schäden am Gebäude sowie deren Einrichtung § 12 sind dem Hausmeister unverzüglich mitzuteilen. Inkrafttreten (1) Diese Entgelt- und Benutzungsordnung tritt am Tag nach §9 ihrer Bekanntmachung in Kraft. Allgemeine Ordnungsvorschriften (2) Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungs- und Gebühren (1) Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den guten ordnung für die Gemeinde-halle Schlierbach vom 18. Mai Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung 1987 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. und Sauberkeit zuwiderläuft. (2) Der Veranstalter hat auf seine Kosten für Ordnung zu Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemo: sorgen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif (3) Den Benutzern wird zur Auflage gemacht, die Anlage und ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) das dazugehörige Inventar sorgfältig zu behandeln und in der aktuellen Fassung oder von der GemO erlassenen Ver Beschädigungen zu unterlassen. fahrensvorschriften ist nach § 4 Absatz 4 GemO in dem dort (4) Kosten für Sonderreinigungen und Instandsetzungsmaß bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich nahmen können den Verursachern in Rechnung gestellt und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung werden. Die Feststellung hierüber trifft die Gemeinde begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt verwaltung. machung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind
31. Juli 2020 Seite 7 schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlierbach geltend zu Entgelt- und Benutzungsordnung machen. für die Sporthalle Bergreute Schlierbach, den 31. Juli 2020 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem berg in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat am gez. Krötz 27. Juli 2020 folgende Entgelt- und Benutzungsordnung über Bürgermeister die Benutzung der Sporthalle Bergreute beschlossen: §1 Entgeltverzeichnis der Dorfwiesenhalle in Schlierbach Geltungsbereich Anlage zu § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung vom 27. Juli Die nachfolgende Entgelt- und Benutzungsordnung gilt für die 2020. dreiteilige Sporthalle Bergreute mit den Sanitär- und Umkleide bereichen sowie den Nebenräumen. (1) Übungsbetrieb Das Entgelt beträgt bei Benutzung der Halle einschließlich §2 Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Benutzung der Duschen und Zweckbestimmung der Sportgeräte im üblichen Umfang: (1) Die in § 1 aufgeführte Anlage ist Eigentum der Gemeinde 1. Örtliche Vereine Schlierbach. Sie ist als solche öffentliches Vermögen, das a) Erwachsene je Stunde: 5,50 € der Allgemeinheit dient und pfleglich und schonend behan b) Jugendliche (vor 20 Uhr) je Stunde: 2,50 € delt werden muss. 2. Betriebssportgruppen und dgl. (2) Die Sporthalle Bergreute mit Nebeneinrichtungen dient (Erwachsene und Jugendliche) je Stunde: 15,00 € 1. dem Sportunterricht der örtlichen Schule und der ört lichen Kindergärten Das Entgelt beträgt bei der Benutzung des Gymnastiksaals 2. dem sportlichen Übungsbetrieb der örtlichen Vereine einschließlich Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Benutzung und der örtlichen Organisationen der Duschen und der Sportgeräte im üblichen Umfang: 3. der Durchführung von sonstigen sportlichen Veranstal 1. Örtliche Vereine tungen. a) Erwachsene je Stunde: 2,75 € (3) Außersportliche Veranstaltungen bedürfen der besonde b) Jugendliche (vor 20 Uhr) je Stunde: 1,25 € ren Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung 2. Betriebssportgruppen und dgl. (4) Diese Entgelt- und Benutzungsordnung ist für alle Per (Erwachsene und Jugendliche) je Stunde: 7,50 € sonen verbindlich, die sich im Gebäude aufhalten. Mit dem Betreten des Gebäudes unterwerfen sich die Benutzer und Das Entgelt beträgt bei der reinen Benutzung der Umklei- Besucher den Bestimmungen dieser Entgelt- und Benut den einschließlich Heizung, Beleuchtung und Reinigung im zungsordnung sowie allen Änderungen. üblichen Umfang 1. Örtliche Vereine §3 a) Erwachsene je Stunde: 3,00 € Verwaltung und Aufsicht b) Jugendliche (vor 20 Uhr) je Stunde: 1,50 € (1) Verwaltung 2. Betriebssportgruppen und dgl. 1. Die Verwaltung über die Sporthalle obliegt der Gemein (Erwachsene und Jugendliche) je Stunde: 10,00 € deverwaltung bzw. der von ihr Beauftragten; sie üben das Hausrecht aus. Die Benutzer der Sporthalle sind (2) Veranstaltungen an die Weisungen der Gemeindeverwaltung und an die Das Entgelt beträgt einschließlich Benutzung der Veranstal Festsetzungen dieser Benutzungsordnung gebunden. tungstechnik pro Tag: 2. Den Anordnungen der unter Punkt a) genannten 1. Örtliche Vereine Befugten ist zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen a) Öffentliche Tanzveranstaltungen in der Halle120,00 € Betriebes der Sporthalle unbedingt Folge zu leisten. Im b) Sonstige Veranstaltungen in der Halle 90,00 € Zweifelsfall entscheidet die Gemeindeverwaltung. c) Sonstige Veranstaltungen im Gymnastiksaal 35,00 € (2) Aufsicht 2. Sonstige Veranstalter 1. Die Aufsicht über das Gebäude haben die zuständigen a) Öffentliche Tanzveranstaltungen in der Halle270,00 € Hausmeister. Die Aufsichtspflicht der Schulleitung, der b) Sonstige Veranstaltungen in der Halle 210,00 € Lehrer sowie der Übungs- und Veranstaltungsleiter c) Sonstige Veranstaltungen im Gymnastiksaal 80,00 € bleibt davon unberührt. 3. Zusätzlich werden folgende Entgelte erhoben 2. Bei Benutzung der Sporthalle durch die Schule füh a) Entgelt für Küchenbenutzung ren die verantwortlichen Lehrkräfte die Aufsicht. Beim (Einrichtung und Maschinen) 50,00 € Übungsbetrieb der Vereine sowie bei der Durchführung b) Entgelt für Auf- und Abstuhlen (sofern dies sonstiger Veranstaltungen trägt der benannte Übungs- nicht vom Veranstalter selbst besorgt wird) 120,00 € und Veranstaltungsleiter die Aufsichtsverantwortung. c) Reinigungs- und Energieverbrauchs- Die Hausmeister sind gegenüber den Übungs- und Ver kosten bei Benutzung der Halle 100,00 € anstaltungsleitern weisungsberechtigt. d) Reinigungs- und Energieverbrauchs- 3. Die Sporthalle darf nur in Anwesenheit des jeweils Ver kosten bei Benutzung des Gymnastiksaals 50,00 € antwortlichen betreten werden. Der Schul- und Übungs e) Reinigungs- und Energieverbrauchs- betrieb darf nur unter unmittelbarer Aufsicht der Lehrer kosten bei Benutzung von Halle und Übungsleiter stattfinden. Bei sonstigen Veranstal und Gymnastiksaal 125,00 € tungen hat der Veranstaltungsleiter oder der von ihm f) zusätzliche Reinigungskosten bei namentlich benannte Vertreter während der gesamten Benutzung der Küche 50,00 € Dauer anwesend zu sein.
Seite 8 31. Juli 2020 4. Lehrer, Übungsleiter und sonstige Verantwortliche 2. Umkleide- und Duschräume sowie die Toiletten sind haben für ein pünktliches Ende der Übungs- und son sauber zu halten. stigen Belegungsstunden Sorge zu tragen. (4) Besondere Ordnungsvorschriften 5. Die Aufsichtspersonen überwachen die Einhaltung die 1. Während des Übungsbetriebes bzw. bei sonstigen Ver ser Benutzungsordnung. anstaltungen ist Unbefugten, d. h. nicht am Übungsbe 6. Den Aufsichtspersonen der Gemeinde ist jederzeit trieb bzw. an sonstigen Veranstaltungen teilnehmenden Zutritt, auch während Veranstaltungen, zu allen Räum Personen, der Aufenthalt in allen Räumen der Sport lichkeiten ohne Bezahlung von Eintrittsgeld zu gestat halle untersagt. ten. 2. Die für eine Veranstaltung erforderlichen Genehmi 7. Verstöße sind zur Einleitung weiterer Maßnahmen gungen sind vom Veranstalter rechtzeitig zu beschaffen unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Arbeits (z. B. gaststättenrechtliche Genehmigung, Sperrstun tag der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. denverkürzung, …). Hierzu gehört auch die Anmeldung der Wiedergaberechte bei der GEMA. §4 3. Der Sportbereich der Halle darf nicht mit Straßen Nutzung schuhen bzw. Sportschuhen, die als Straßenschuhe (1) Nutzung der Räumlichkeiten getragen werden, betreten werden. 1. Die technischen Einrichtungen der Halle, wie Lautspre 4. Schuhe mit Stollen, dunklen Sohlen, Spikes oder Hal cheranlagen, Spielanzeigen, etc. stehen bei Bedarf zur lenspikes dürfen nicht verwendet werden. Verfügung. Sie dürfen jedoch nur nach Genehmigung 5. Die Verwendung von Harz, z. B. als Haftmittel bei Hand der Gemeindeverwaltung und vorheriger Einweisung ballspielen ist unzulässig. durch den Hausmeister bedient werden. 6. In der gesamten Sporthalle inklusive der Nebenräume 2. Die Räume müssen so verlassen werden, wie sie bei der herrscht absolutes Rauchverbot. Übergabe angetroffen wurden. 7. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. 3. Die Räumlichkeiten sind vom Veranstalter grundsätzlich (5) Sicherheit besenrein zu verlassen. 1. Der Veranstalter ist für die Erfüllung aller Feuer-, Sicher 4. Die Teeküche einschließlich Ausstattung ist vollständig heits- sowie Ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vor gesäubert wieder an die Gemeinde zu übergeben. schriften verantwortlich. 5. Anfallender Müll ist vom Veranstalter auf eigene Kosten 2. Fluchtwege müssen immer freigehalten werden und zu entsorgen. dürfen nicht zugebaut werden. (2) Benutzung der Sportgeräte und sonstiger Einrichtungs 3. Aus brandschutzrechtlichen Gründen ist die Zuberei gegenstände tung von Speisen nur in der Teeküche gestattet. In allen 1. In der Sporthalle dürfen nur die dort vorhandenen anderen Räumen ist die Zubereitung untersagt. Geräte benutzt werden. Vereinseigene oder Fremdge 4. Die Gemeinde kann die Stellung einer Sicherheits- und/ räte dürfen mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung oder Sanitätswache anordnen. Die hierfür entstehen in die Halle gebracht werden. den Kosten trägt der Veranstalter. 2. Die Geräte dürfen erst nach Freigabe durch den Sport (6) Zuschauer lehrer oder Übungsleiter benutzt werden. Diese sind 1. Sind bei Veranstaltungen Zuschauer anwesend, dürfen für die Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße sich diese in der Sporthalle nur im Bereich der Zuschau Anbringung und Befestigung der Geräte verantwortlich. erränge aufhalten. 3. Geräte, insbesondere Matten, dürfen nicht geschleift, 2. Bei Ballspielen dürfen sich hinter und neben den Toren sondern müssen getragen oder gefahren werden. keine zuschauenden Spieler der teilnehmenden Mann 4. Etwaige Mängel sind dem Hausmeister sofort zu mel schaften aufhalten. den. (7) Nutzungszeiten 5. Schadhafte Geräte und sonstige beschädigte Einrich 1. Wenn die Sporthalle nicht für gemeindeeigene oder tungsgegenstände und Anlagen dürfen nicht benutzt andere Zwecke benötigt wird, steht diese für den Sport werden. unterricht der Schule und der Kindergärten und für den 6. Wird eine nicht angezeigte Beschädigung festgestellt, Übungsbetrieb der Vereine und Vereinigungen zur Ver so wird, bis der Gegenbeweis erbracht ist, der letzte fügung. Dabei hat an Schultagen die Schule bis 16 Uhr Benutzer als Schadensverursacher angenommen. Vorrang. 7. Den Benutzern wird daher nahegelegt, Halle und 2. Die Nutzung der Sporthalle ist grundsätzlich von 7.30 Geräte vor der Benutzung auf ordnungsgemäßen und bis 22 Uhr möglich. Das Auf- und Abschließen des gebrauchsfähigen Zustand zu überprüfen. Gebäudes erfolgt selbstständig durch die jeweiligen 8. Nach jeder Benutzung sind die beweglichen Geräte ord Benutzer. Die Benutzer sind verpflichtet, bei Verlassen nungsgemäß im Geräteraum abzustellen. Fest instal des Gebäudes alle Aus- und Eingänge auf Verschlos lierte Geräte sind in ihre Ausgangsstellung zu versetzen. senheit zu kontrollieren. 9. Die Schränke für Kleingeräte sind grundsätzlich ver 3. Die Sporthalle steht für den Übungsbetrieb an Schul schlossen zu halten. Die Kleingeräte müssen nach tagen von Montag bis Freitag von 16 bis 22 Uhr zur Benutzung wieder vollständig und in der richtigen Ord Verfügung. Die Schließung der Halle erfolgt nach dem nung an ihren Aufbewahrungsplatz zurückgebracht Übungsbetrieb spätestens um 22.30 Uhr durch die werden. jeweiligen Übungsleiter. 10. Fehlbestände am Inventar in der Teeküche sind vom 4. Eine Nutzung an Samstagen sowie an Sonn- und Feier Veranstalter zu ersetzen. tagen ist nur nach Einzelrücksprache mit der Gemein 11. Verlorene Geräte sind vom jeweiligen Benutzer zu deverwaltung unter Einhaltung der speziellen Sonn- und ersetzen. Feiertagsregelung von 9 bis 22 Uhr möglich. (3) Benutzung der Sanitäranlagen 5. Die Sporthalle bleibt während der Sommer- und Weih 1. Dusch- und Waschräume dürfen nur barfuß oder in nachtsferien geschlossen. Im Einzelfall können mit Badeschuhen betreten werden.
31. Juli 2020 Seite 9 Zustimmung des Bürgermeisters Ausnahmen zugelas 2. Im Falle übermäßiger oder missbräuchlicher Benutzung sen werden. der Duschräume wird ein besonderer Kostenersatz 6. Die Nutzungszeiten für den Übungsbetrieb und die nach tatsächlichem Aufwand erhoben. Veranstaltungen der sporttreibenden Vereine und Orga 3. Für über den allgemeinen Gebrauch hinaus gehende nisationen werden von der Gemeinde in einem Bele Verschmutzungen, insbesondere auch bei Missach gungsplan festgelegt. tung des Haftmittelverbotes, wird für die Reinigung ein 7. Die Gemeinde ist berechtigt, die Halle jederzeit für Kostenersatz nach tatsächlichem Aufwand erhoben. eigene Veranstaltungen zu benutzen und auch wochen tags für andere Veranstaltungen zur Verfügung zu §6 stellen. Die in solchen Fällen betroffenen Vereine sind Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen frühestmöglich zu benachrichtigen. (1) Eine Anmeldung und Genehmigung ist notwendig für: 8. Der Belegungsplan der Schule ist der Gemeindeverwal 1. Schulveranstaltungen außerhalb der in § 4 Abs. 7 Nr. 1 tung mitzuteilen. geregelten Zeit 9. Die in den Belegungsplänen festgeschriebenen und 2. Veranstaltungen während der in § 4 Abs. 7 Nr. 4 gere die durch Einzelgenehmigung erteilten Nutzungszeiten gelten Zeiten. verstehen sich einschließlich dem Auf- und Abbau der (2) Anträge auf Überlassung der Sporthalle sind schriftlich Gerätschaften. mindestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn bei der 10. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Räumlich Gemeindeverwaltung zu stellen. Im Antrag sind genaue keiten besteht nicht. Angaben über den Veranstalter, den verantwortlichen Lei ter sowie die Art und Dauer der Veranstaltung zu machen. §5 Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Nutzungsentgelte (3) Die Belegung wird für beide Seiten durch die schriftliche (1) Für die Benutzung der Halle und deren Nebeneinrichtungen Bestätigung der Gemeindeverwaltung verbindlich. Die werden Entgelte nach dem als Anlage zu dieser Entgelt- und Genehmigung kann jederzeit aus den in § 7 aufgeführten Benutzungsordnung beigefügten Entgeltverzeichnis erho Gründen widerrufen werden. ben. Es handelt sich dabei um privatrechtliche Entgelte. In (4) Der Nachweis der Genehmigung ist vom Veranstalter am allen Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Veranstaltungstag mit zu führen und auf Verlangen dem (2) Der Schule sowie den Kindergärten steht die Sporthalle Aufsichtspersonal vorzuzeigen. entsprechend dem jeweiligen Belegungsplan unentgeltlich (5) Von der Gemeindeverwaltung erhalten die zuständigen Auf zur Verfügung. sichtspersonen eine Mehrfertigung der Genehmigung zur (3) Der Bürgermeister kann im Einzelfall bei Belegungen von Überwachung. besonderem sportlichem oder kulturellem Wert bzw. über wiegendem öffentlichen Interesse im Einzelfall zur Vermei §7 dung von Härten die Miete ermäßigen oder erlassen. Rücktritt von der Überlassungsvereinbarung (4) Zur Bezahlung der Entgelte ist der Antragsteller, der Veran (1) Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, die Überlassung stalter und der Benutzer verpflichtet. Mehrere Zahlungs der Sporthalle jederzeit zu widerrufen, wenn pflichtige haften als Gesamtschuldner. 1. ein festgesetztes Entgelt nicht fristgerecht entrichtet (5) Begriffsbestimmungen wird, 1. Als Übungsbetrieb gilt das regelmäßige Training der 2. festgesetzte Auflagen und Bedingungen nicht erfüllt zugelassenen Nutzung nach dem Belegungsplan. Ver werden. bandsspiele ohne Entgelterhebung werden wie Übungs 3. durch die beabsichtigte Veranstaltung oder deren Vor betrieb behandelt. bereitungsmaßnahmen eine Störung der öffentlichen 2. Veranstaltungen sind vor allem Hallenbelegungen am Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Wochenende außerhalb des festen Belegungsplans, Ansehens der Gemeinde zu befürchten ist, Turniere und Verbandsspiele mit Entgelterhebung. 4. der Nachweis von gesetzlich geforderten Anmeldungen (6) Entstehung und Fälligkeit oder Genehmigungen nicht erbracht wird. 1. Die Entgeltschuld entsteht mit der Genehmigung des (2) Die Gemeindeverwaltung ist darüber hinaus berechtigt, die Belegungsplanes oder der Veranstaltung, in anderen Überlassung zu widerrufen, wenn die Sporthalle aus unvor Fällen mit dem Betreten der Halle. hergesehenen wichtigen Gründen für eine überwiegend im 2. Die Entgelte sind innerhalb von zwei Wochen nach öffentlichen Interesse liegende Nutzung dringend benötigt Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Laufender werden. Übungsbetrieb und laufende Veranstaltungen werden (3) Ist die vereinbarte Belegung der Sporthalle durch höhere mit den Vereinen jährlich abgerechnet. Maßgeblich für Gewalt nicht möglich, so werden Gemeindeverwaltung und das Entstehen ist der Belegungsplan, nicht die tatsäch Benutzer aus den gegenseitigen Verpflichtungen frei. liche Inanspruchnahme. (4) In keinem Fall können gegen die Gemeinde Schlierbach 3. Die Gemeindeverwaltung kann bei Einzelveranstal Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. tungen das Entgelt im Voraus erheben. Sicherheitslei (5) Findet eine vorgesehene und bereits genehmigte Veran stungen können verlangt werden. staltung nicht statt, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies 4. Wird eine genehmigte Veranstaltung aus nicht von der unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen vor dem Veran Gemeinde zu vertretenden Gründen abgesagt, wird staltungstermin, der Gemeindeverwaltung schriftlich mit eine Aufwandspauschale von 50 % des Entgelts, min zuteilen. destens aber 10 € erhoben. (7) Kostenersätze §8 1. Die Reinigung der Teeküche hat der Veranstalter vorzu Bereitstellung der Sporthalle nehmen. Ansonsten wird ein Kostenersatz nach Zeit (1) Die Sporthalle wird vom zuständigen Hausmeister recht aufwand erhoben. zeitig vor einer genehmigten Veranstaltung dem verant wortlichen Leiter der Veranstaltung übergeben. Sie gilt als
Seite 10 31. Juli 2020 ordnungsgemäß übergeben, wenn der Veranstalter Mängel getroffenen Anordnungen nicht Folge leistet, wird aus der nicht unverzüglich beim Hausmeister oder bei der Gemein Sporthalle verwiesen. deverwaltung geltend macht. (2) Der zeitlich begrenzte und der dauernde Ausschluss von (2) Die Rückgabe der Anlage hat unmittelbar nach Veranstal der Benutzung (Hausverbot) der Sporthalle bleibt der tungsende an den Hausmeister zu erfolgen, wobei dieser Gemeinde vorbehalten. feststellt, ob durch die Benutzung irgendwelche Schäden verursacht wurden und ob das Inventar vollständig ist. § 12 (3) Eventuelle Schäden an der Sporthalle sowie deren Einrich Inkrafttreten tung sind dem Hausmeister unverzüglich mitzuteilen. (1) Diese Entgelt- und Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. §9 (2) Gleichzeitig treten die bisherigen Benutzungs- und Gebüh Allgemeine Ordnungsvorschriften renordnungen der Sporthalle Bergreute vom 19. Januar (1) Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den guten 2004 sowie 26. April 2004 (jeweils mit allen späteren Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung Änderungen) außer Kraft. und Sauberkeit zuwiderläuft. (2) Der Veranstalter hat auf seine Kosten für Ordnung zu sor Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemo: gen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif (3) Den Benutzern wird zur Auflage gemacht, die Anlage und ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) das dazugehörige Inventar sorgfältig zu behandeln und in der aktuellen Fassung oder von der GemO erlassenen Ver Beschädigungen zu unterlassen. fahrensvorschriften ist nach § 4 Absatz 4 GemO in dem dort (4) Kosten für Sonderreinigungen und Instandsetzungsmaß bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich nahmen können den Verursachern in Rechnung gestellt und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung werden. Die Feststellung hierüber trifft die Gemeindever begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt waltung. machung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlierbach geltend zu § 10 machen. Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Gemeinde Schlierbach überlässt den Benutzern die Schlierbach, den 31. Juli 2020 Sporthalle und die Nebenräume in dem Zustand, in wel chem sie sich befinden. Der Benutzer ist verpflichtet, die gez. Krötz Anlage jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Bürgermeister Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch seine Beauf tragten zu prüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Entgeltverzeichnis der Sporthalle Bergreute (2) Der Benutzer stellt die Gemeinde Schlierbach von etwai in Schlierbach gen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder Anlage zu § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung vom 27. Juli oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen 2020. und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammen hang mit der Benutzung der überlassenen Anlage und Das Entgelt beträgt bei Benutzung der Sporthalle Bergreute Geräte und den Zugängen zu diesen Anlagen stehen. einschließlich Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Benutzung (3) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haft der Duschen und der Sportgeräte im üblichen Umfang: pflichtansprüche gegen die Gemeinde Schlierbach und für 1. für den Übungsbetrieb örtlicher Vereine den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltend a) Erwachsene je Hallendrittel und Stunde: 5,50 € machung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde b) Jugendliche Schlierbach und deren Bediensteten oder Beauftragte. Die (vor 20 Uhr) je Hallendrittel und Stunde: 2,50 € Gemeinde kann den Abschluss einer Haftpflichtversiche rung fordern, durch welche auch die Freistellungsansprü 2. für den Übungsbetrieb che gedeckt werden. von Betriebssportgruppen (4) Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Gemeinde und dgl. (Erwachsene Schlierbach als Grundstückseigentümerin für den sicheren und Jugendliche) je Hallendrittel und Stunde: 15,00 € Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt. 3. für Veranstaltungen örtlicher Vereine (5) Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Gemeinde a) Erwachsene bis zu 4 Std.: 110,00 € Schlierbach an den überlassenen Einrichtungen, Geräten über 4 Std.: 170,00 € und Zugangswegen durch die Nutzung im Rahmen die b) Jugendliche bis zu 4 Std.: 55,00 € ser Benutzungsordnung entstehen. Die Benutzer haften über 4 Std.: 85,00 € auch für Schäden, die durch Beauftragte, Teilnehmer oder Besucher entstanden sind. Bei Parallelnutzung haften die 4. für Veranstaltungen von bis zu 4 Std.: 200,00 € Benutzer gesamtschuldnerisch. Betriebssportgruppen und über 4 Std.: 300,00 € (6) Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstü dgl. (Erwachsene und Jugendliche) cken, Geld, Wertsachen oder sonstigem privatem Eigentum 5. für die Benutzung der Teeküche pro Tag: 35,00 € der Benutzer haftet die Gemeinde nicht. § 11 Ausschluss von der Benutzung (1) Wer gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung Redaktionsschluss: verstößt, die allgemeine Ordnung im Bereich der Sport halle stört oder den von den aufsichtsführenden Personen Mittwoch, 19. August, 11 Uhr
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