Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche "Pferdezucht und Reitsportbetrieb" Begründung zum Entwurf - Amt ...

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      20. Änderung des
 Flächennutzungsplans
der Gemeinde Lindewitt

       Sonderbaufläche
       „Pferdezucht und
       Reitsportbetrieb“

          Begründung
          zum Entwurf
               11.07.2021
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche "Pferdezucht und Reitsportbetrieb" Begründung zum Entwurf - Amt ...
20. Änderung des Flächennutzungsplans
          Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“
                       der Gemeinde Lindewitt
                   – Verfahrensstand nach BauGB –

          §3(1)        §4(1)       §3(2)      §4(2)      §4a(3)       §6
            X           X           X          X

                                                                   Auftraggeber

                                                             Gemeinde Lindewitt
                                                                24969 Lindewitt

                                                                  Auftragnehmer

                                                             Pro Regione GmbH
                                                                 Schiffbrücke 24
                                                               24939 Flensburg

                                                            Projektbearbeitung

                                                  Manfred E. Demuth (Geograph)
                               Johannes Zerbe (M.Sc. Stadt- und Regionalplanung)

                                                                       Titelblatt

                                                             Eigene Bearbeitung
                                                Kartengrundlage OpenstreetMaps

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20. Änderung des Flächennutzungsplans                                                      Gemeinde Lindewitt
Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                                             -Begründung-

INHALT

Abbildungsverzeichnis .................................................................. iv

Tabellenverzeichnis ........................................................................ iv

1            Einführung ........................................................................ 1
1.1          Erfordernis und Ziel der Planung ....................................................... 1
1.2          Rechtsgrundlagen und Vorgaben ...................................................... 2

2            Rahmenbedingungen ...................................................... 2
2.1          Lage, Situation und Flächennutzung.................................................. 2
2.2          Vorgaben der überörtlichen und örtlichen Planung ............................ 4
2.3          Standortalternativen .......................................................................... 4

3            Inhalte der Flächennutzungsplanänderung .................. 5
3.1          Geplante Darstellung ......................................................................... 5

4            Auswirkungen der Planung............................................. 6
4.1          Abweichung von den örtlichen Planungen ......................................... 6
4.2          Wohnnutzung .................................................................................... 6
4.3          Verkehrliche Erschließung ................................................................. 7
4.4          Ver- und Entsorgung ......................................................................... 8
4.5          Natur und Landschaft ........................................................................ 9
4.6          Archäologie und Denkmalpflege ...................................................... 10
4.7          Brandschutz .................................................................................... 10
4.8          Immissionsschutz ............................................................................ 10
4.9          Altlasten .......................................................................................... 11

5            Umweltbericht ................................................................ 12
5.1          Einleitung......................................................................................... 12
5.2          Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................. 16
5.3          Zusätzliche Angaben ....................................................................... 42
5.4          Referenzliste der Quellen ................................................................ 45

6            Flächenbilanz ................................................................. 46

Anlage: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Gemeinde
        Lindewitt ......................................................................... 47

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:         Lage des Geltungsbereichs......................................................... 3

Abbildung 2: Beerbekweg, Blick nach Osten...................................................... 20

Abbildung 3: Zufahrtsbereich an der K 67 „Neue Straße“................................... 20

Abbildung 4: Duchgewachsener Knick an der K 67 „Neue Straße“ .................... 21

Abbildung 5: Blick von Norden nach Süden ....................................................... 22

Abbildung 6: Blick nach Westen Richtung Vorranggebiet für Windenergie ......... 22

Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan (Bestand) (1996, ohne
          Maßstab) ......................................................................................... 47

Abbildung 8: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan (Entwicklung) (1997, ohne
          Maßstab) ......................................................................................... 47

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bodenbewertung ............................................................................... 27

Tabelle 2: Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern ................................... 37

Tabelle 3: Zusammenfassende Darstellung erheblicher nachteiligen Auswirkungen
            (nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 j BauGB) ...................................................... 44

Tabelle 4: Flächenbilanz .................................................................................. 46

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Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                   -Begründung-

1             Einführung

Die Gemeinde Lindewitt beabsichtigt, die Nutzung der im Plangeltungsbereich be-
findlichen Flächen einer Neuordnung zu unterziehen, um eine an die geänderten
örtlichen Rahmenbedingungen angepasste Nutzung zu ermöglichen.

1.1           Erfordernis und Ziel der Planung

Die Gemeinde Lindewitt möchte ortsansässigen Unternehmen und Betrieben bau-
liche Zukunftsperspektiven eröffnen und betriebliche Erweiterungen, Erneuerun-
gen oder Neuansiedlungen unterstützen. So können Arbeitsplätze und Einwohner
in der Gemeinde gehalten bzw. hinzugewonnen werden. Lindewitt ist mit seinen
ca. 2.000 Einwohnern, verteilt auf sieben Ortsteile, stark landwirtschaftlich ge-
prägt. Auch der Sektor der erneuerbaren Energien (v.a. Windenergie) spielt im
Gemeindegebiet eine große Rolle.

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine im Bestand vorhandene
landwirtschaftliche Hofstelle mit Pferdehaltung, die an die nächste Generation
übergeben und mittelfristig zu einem Pferdezucht- und Reitsportbetrieb ausgebaut
werden soll. Für die dafür notwendigen baulichen Anlagen, wie Reithalle und Reit-
platz, ist die Aufstellung einer Bauleitplanung sowie die Ausweisung als Sonder-
baufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ erforder-
lich.

Der parallel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 17 konkretisiert die Vorgaben der vor-
liegenden 20. Flächennutzungsplanänderung und legt die zulässige bauliche Nut-
zung im Plangebiet fest.

Eine Umsetzung der Maßnahmen allein auf Grundlagen des § 35 BauGB („Bauen
im Außenbereich“) ist nicht möglich. Auf dieser Grundlage genehmigungsfähig wä-
ren lediglich die Nutzungsänderung des vorhandenen Stallgebäudes (Rinderstall
zu Pferdestall) und der Umbau des Güllebehälters zu einer Pferdeführungsanlage.

Es ist Ziel der Flächennutzungsplanänderung, die zukünftige Entwicklung bau-
leitplanerisch abzusichern. Zudem gilt es, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung
des Grundstücks sicherzustellen.

1.1.1         Zeithorizont der Umsetzung

Die Gemeinde beabsichtigt mit der vorliegenden Bauleitplanung ausdrücklich
keine „Vorratsplanung“. Deshalb sollen die durch den parallel aufgestellten B-Plan
Nr. 17 zulässig gemachten Nutzungen in einem realistischen Zeithorizont umge-
setzt werden. Vorgesehen sind folgende Umsetzungsschritte:

      •   Herbst/Winter 2021: Neubau einer Reithalle
      •   Herbst/Winter 2021: Nutzungsänderung des Rinderstalls zum Pferdestall

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Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                    -Begründung-

      •   Frühjahr/Sommer 2022: Neubau eines Außenreitplatzes
      •   Frühjahr/Sommer 2022: Herstellen der Außenanlagen
      •   ca. 2023: Umbau und Nutzungsänderung des Güllebehälters zu einer Pfer-
          deführungsanlage
      •   ca. 2024: Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses / Abriss des alten
          Wohnhauses
      •   ca. 2024/2025: Abriss des Altstalles (Stall/Schuppen), Neubau eines Pfer-
          destalles

1.2           Rechtsgrundlagen und Vorgaben

Die Gemeindevertretung Lindewitt hat am 03.09.2020 beschlossen, die 20. Ände-
rung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Die Aufstellung des zugehörigen
B-Plans Nr. 17 erfolgt im Parallelverfahren.

Der nach § 5 BauGB aufgestellten und entworfenen Flächennutzungsplanände-
rung liegen zugrunde:
•     Baugesetzbuch (BauGB)
•     Baunutzungsverordnung (BauNVO)
•     Planzeichenverordnung (PlanZV)
•     Landesbauordnung (LBO SH)
jeweils in der derzeit gültigen Fassung.

Weiterhin wurden die Vorgaben des Landschaftsplans der Gemeinde (1996/1997)
in die Planung einbezogen.

Der Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung besteht aus der Planzeich-
nung sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichtes.

2             Rahmenbedingungen

Mit den nachfolgenden Ausführungen wird das Planvorhaben in den räumlichen
Kontext eingeordnet.

2.1           Lage, Situation und Flächennutzung

Der Planbereich befindet sich in zentraler Lage innerhalb der Gemeinde Lindewitt,
im Ortsteil Linnau. Östlich an den Planbereich grenzt die Neue Straße (K 69) an,
südlich der Beerbekweg. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich eine Bio-
gasanlage sowie mehrere landwirtschaftliche Betriebe. In ca. 500 m Entfernung
befindet sich der hauptsächlich von Wohnnutzung geprägte Ortsteil Ostlinnau.

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Im Bestand vorhanden sind ein Hauptgebäude (Dreiseithof) u. a. mit Wohnnut-
zung, mehrere Stall- und Lagergebäude, ein ungenutzter Güllebehälter und ver-
schiedene Außenflächen (wie z.B. ein Paddock). Zum Betrieb selbst gehören zu-
dem mehrere Koppel- und Grünlandflächen, die jedoch weitestgehend keiner bau-
leitplanerischen Neuordnung bedürfen. Der überplante Bereich hat eine Fläche
von ca. 2,1 ha.

Abbildung 1:     Lage des Geltungsbereichs
                 (Quelle: Auszug aus der Topographischen Karte DA Nord; ohne Maßstab)

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine weitestgehend ebene Fläche mit einer
Geländehöhe von ca. 10 m ü. NHN.

Am südlichen sowie östlichen Rand des Plangebietes verlaufen Knicks. Ausläufer
davon ragen ins Plangebiet hinein und grenzen grob den bebauten Bestand von
den neu überplanten Flächen ab.

Die Planungen stellen keine gewerbliche Neuansiedlung dar, denn der vorhande-
ne Betrieb dient bereits der Pferdehaltung. Im Rahmen der Übernahme durch die
nächste Generation ist eine Ausweitung des Tätigkeitsfeldes vorgesehen hin zu
einem Betrieb für Pferdezucht und Reitsport. Die nachfolgende Generation verfügt
durch langjährige Praxis und entsprechende kaufmännische und reitsportliche
Ausbildungen über genügend Erfahrung, um diese Planung umsetzen zu können.
Die Gemeinde stellt die vorliegende Bauleitplanung auf, um einem langjährig im
Ort ansässigen Betrieb dringend benötigte, zukünftige Entwicklungen zu ermögli-
chen und seinen Verbleib in der Gemeinde zu gewährleisten. Dieses Planungsziel
wird durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung vorbereitet und durch
den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 17 konkretisiert.

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2.2          Vorgaben der überörtlichen und örtlichen Planung

Überörtliche Planung

Der Landesentwicklungsplan (Fortschreibung LEP, 2. Entwurf 2020) weist das Ge-
meindegebiet Lindewitt als ländlichen Raum aus.

Im Regionalplan (RP, 2002) ist die vorgenannte Aussage der Zuordnung zum länd-
lichen Raum ebenfalls zu finden. Weitere Aussagen zum Plangeltungsbereich wer-
den im Regionalplan nicht getroffen. Gemäß Teilaufstellung des Regionalplans
(Sachthema Windenergie, 2020) befinden sich nordöstlich des Plangebietes zwei
Vorranggebiete für die Windenergienutzung („PR1_SLF_043“ und „-052“). Die vor-
liegende Bauleitplanung liegt nicht innerhalb eines Vorranggebietes. Die aus der
Nähe zum Vorranggebiet resultierenden Einschränkungen wurden berücksichtigt
(„Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen“; siehe Kapitel 3.1 Geplante
Darstellung).

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (LRP, 2020) trifft keine ge-
sonderten Aussagen zum Planbereich.

Örtliche Planung
Der Landschaftsplan (LP, 1996/1997) der Gemeinde Lindewitt stellt im Bestand
den nördlichen Teil des Planbereiches als „Grünland-Einsaat / Ackergras“ dar. Zu-
dem werden die vorhandene Bebauung, die Knicks und Feldhecken sowie ein
Redder entlang des Beerbekweges dargestellt. Als Erhaltungsziele werden der Er-
halt von Grünstrukturen in landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereichen sowie
der Erhalt der Redder als geschützter Landschaftsbestandteil genannt. Aus-
schnitte aus dem Landschaftsplan sind der Begründung als Anlage beigefügt.

Im Flächennutzungsplan (FNP, 1979) der Gemeinde Lindewitt ist das Plangebiet
als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.

2.3          Standortalternativen

Da es sich um die Überplanung eines im Bestand vorhandenen Betriebes zwecks
Modernisierung und Erweiterung handelt, wird die Umsetzung der Maßnahmen an
anderer Stelle im Gemeindegebiet als nicht dem Planungsziel dienlich angesehen.
Die Bauleitplanung stellt nur betriebseigene Flächen dar und ermöglicht so in Ver-
bindung mit der verbindlichen Bauleitplanung im engen Kontext zum Bestand die
Errichtung von weiteren baulichen Anlagen wie Reithalle oder Reitplatz. Die für die
Pferdezucht und -haltung erforderlichen Ställe und (Neben-)Anlagen sind im Plan-
gebiet vorhanden und müssten bei Umsetzung der Maßnahmen an anderer Stelle
neu errichtet werden. Zudem ist der Standort im Ortsteil Nordlinnau bereits stark
landwirtschaftlich geprägt, so dass die angestrebte Betriebserweiterung sich hier
optimal einfügt.

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3            Inhalte der Flächennutzungsplanänderung

Nachfolgend werden die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung beschrieben.

3.1          Geplante Darstellung

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 Hektar. Hauptsächliches Ziel ist
die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ auf ei-
ner Fläche von ca. 1,5 Hektar.
Die Sonderbaufläche bereitet den Erhalt des im Bestand vorhandenen Hofes mit
Pferdehaltung sowie den zukünftigen Ausbau und die bauliche Erweiterung hin zu
einem Betrieb für Pferdezucht und Reitsport inklusive der Möglichkeit für Reittrai-
ning und -unterricht vor. Die vorhandenen Ställe und weiteren Anlagen sollen um
eine Reithalle und einen (Wattboden-)Reitplatz im nordwestlichen Plangebiet er-
gänzt werden können (siehe B-Plan Nr. 17). Im südwestlichen sowie nordöstlichen
Bereich werden Grünflächen dargestellt, die u. a. dem Auslauf von Pferden dienen
können.
Die südliche Hälfte des Planbereiches überplant weitestgehend den vorhandenen
Gebäudebestand, der nördliche Bereich ist zurzeit als Grünland bzw. Pferdekoppel
genutzt.

In teilweise weniger als 400 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich das Vor-
ranggebiet für Windenergienutzung mit der Bezeichnung „PR1_SLF_052“. Gemäß
Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I (Thema Windenergie)
ergibt sich die Festlegung der Abstände aus dem LEP Kap. 3.5.2 G (3) sowie aus
dem gesamträumlichen Plankonzept. Vorranggebiete zur Windenergienutzung
werden zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich nur mit einem
Abstand von 400 m ausgewiesen. Diese Abstände zwischen Vorranggebieten und
Bebauung sollen nicht nach dem Inkrafttreten der Regionalpläne dadurch unter-
schritten werden, dass seitens der Gemeinden zu dicht an ein ausgewiesenes Vor-
ranggebiet herangeplant bzw. -gebaut wird. Dies wird durch die Vorgabe der Ein-
haltung der bestehenden Abstände für eine heranrückende Bebauung sicherge-
stellt. Die jeweiligen Abstandserfordernisse zu schutzwürdigen Nutzungen gelten
auch dann fort, wenn die aufgezählten Nutzungen erst nach der Festlegung von
Vorranggebieten bzw. nach der Errichtung von Windparks entstehen.

Bei der Berechnung des Abstandes zum Vorranggebiet „PR1_SLF_052“ im Regi-
onalplan bildete die Außenkante des im südlichen Teil des Planbereiches befindli-
chen Wohngebäudes den Bezugspunkt. Dementsprechend wird das Plangebiet
von einer Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkeh-
rungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB) durchzogen, in-
nerhalb derer keine schutzwürdigen Nutzungen zulässig sind. Hierzu zählen etwa
bauliche Anlagen, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen.

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Durch die auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung getroffenen Darstellungen
können die hier und unter Kapitel 1.1 erläuterten Ziele der Bauleitplanung gesichert
werden.

4            Auswirkungen der Planung

Im Folgenden werden die von der Aufstellung der 20. Flächennutzungsplanände-
rung ausgelösten Betroffenheiten erläutert.

4.1          Abweichung von den örtlichen Planungen

Der Landschaftsplan der Gemeinde aus den Jahren 1996/1997 sieht die geplante
Darstellung einer Sonderbaufläche ursprünglich nicht vor (siehe Kapitel 2.2). Die
Fläche ist im Landschaftsplan, neben der Darstellung der vorhandenen Bebauung,
als Grünland-Einsaat oder Ackergras ausgewiesen. Als Erhaltungsziele werden
der Erhalt von Grünstrukturen in landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereichen
sowie der Erhalt der Redder als geschützter Landschaftsbestandteil genannt.
Im vorliegenden Fall weicht die Gemeinde von den im Landschaftsplan dargestell-
ten Belangen von Natur und Umwelt ab, um den Erhalt und die Entwicklung eines
seit Jahrzehnten im Gemeindegebiet ansässigen (landwirtschaftlichen) Betriebes
sicherzustellen. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden
aus Sicht der Gemeinde im vorliegenden Fall auf Grund der Abweichung von den
Ergebnissen der gemeindlichen Landschaftsplanung nicht beeinträchtigt. Im Um-
weltbericht, der im Rahmen der Entwurfsausarbeitung angefertigt wird, werden
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung der zu leistende Ausgleich berücksichti-
gen werden. Die im Landschaftsplan genannten Erhaltungsziele werden durch die
Planung berücksichtigt: die vorhandenen Grünstrukturen (Knicks und Bäume im
und am Plangebiet) werden erhalten. Der Redder entlang des Beerbekweges wird
ebenfalls erhalten. Von einer unmittelbaren Anpassung des Landschaftsplanes
wird abgesehen. Bei einer zukünftigen Überarbeitung bzw. Fortschreibung des
Planwerkes wird die vorliegende Planung berücksichtigt werden.

Ausschnitte aus dem Landschaftsplan sind der Begründung als Anlage beigefügt.

4.2          Wohnnutzung

Durch den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 17 wird die Zulässigkeit von
zwei erforderlichen, betriebsbezogenen Wohneinheiten begründet. Die Arbeit mit
Pferden und deren Unterbringung erfordern die ständige Anwesenheit und Bereit-
schaft von Mitarbeitenden, auch an den Wochenenden und in den Nachtstunden.
Zurzeit befindet sich eine Wohneinheit im Bestand. Eine zweite Wohneinheit soll
in Zukunft die ständige Anwesenheit von weiteren auf dem Hof tätigen Personen

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sicherstellen, um der wachsenden Anzahl an untergebrachten Pferden und dem
erweiterten Aufgabenspektrum gerecht zu werden. Beide Wohneinheiten sind an-
einander angegliedert herzustellen (z.B. mittels Einliegerwohnung), damit keine
zwei Standorte mit Wohngebäuden entstehen.

Aufgrund der Einschränkungen durch das benachbarte, im Regionalplan ausge-
wiesene Windenergie-Vorranggebiet ist eine Wohnnutzung lediglich im Bereich
des vorhandenen Wohngebäudes möglich. Der Bereich der Baugrenze, der nicht
innerhalb der o.g. Umgrenzung liegt, umfasst eine Fläche von ca. 950 m² (siehe
Begründung und Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 17).

4.3          Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet wird verkehrlich über die vorhandene Zufahrt zur K 69 (Neue
Straße) erschlossen. Die Neue Straße führt in südöstlicher Richtung (ca. 3,5 km)
zur L 12 (Nordfriesland bis Wanderup) und in nördliche Richtung (ca. 6,5 km) über
Nordhackstedt und Schafflund zur B 199 (Nordfriesland bis Schlei-Region).

Weitere direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der K 69 nicht
angelegt werden. Nach § 24 (3) StrWG ist die Änderung einer Zufahrt erlaubnis-
und gebührenpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Zufahrt einem wesentlich größeren
oder einem andersartigen Verkehr als bisher dienen soll.

Alle baulichen Veränderungen an der K 69 sind mit dem LBV.SH, Standort Flens-
burg, abzustimmen. Hierzu sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die entspre-
chenden Ausführungspläne dem LBV.SH, Standort Flensburg, zur Genehmigung
vorzulegen. Außerdem dürfen für den Straßenbaulastträger der Kreisstraße keine
zusätzlichen Kosten entstehen.

Gemäß § 29 (1 und 2) Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-
Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Seite 631) dürfen außerhalb der
zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurch-
fahrt Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Um-
fangs in einer Entfernung bis zu 15 m von der Kreisstraße 69 (K 69), gemessen
vom äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten
Fahrbahn, nicht errichtet bzw. vorgenommen werden. Die Anbauverbotszone ist
nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

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Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                       -Begründung-

4.4          Ver- und Entsorgung

Nachfolgend werden die örtlichen Gegebenheiten bezüglich der Ver- und Entsor-
gungseinrichtungen dargestellt.

4.4.1        Wasser / Abwasser / Niederschlagswasser

Wasserversorgung

Die Gemeinde Lindewitt liegt im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord.
Durch diesen kann grundsätzlich die Wasserversorgung gewährleistet werden.

Abwasserentsorgung

Das anfallende Abwasser soll wie bisher dem betriebszugehörigen Klärteich zuge-
führt werden. Die Anlagen zur Schmutzwasserklärung sind gemäß Genehmigung
ausgelegt für einen Betrieb mit 200 Rindern. Rinderhaltung wird nicht mehr betrie-
ben. Ölhaltige Abwässer (z.B. durch das Waschen von Fahrzeugen) fallen nicht
an. Im Bauantragsverfahren ist der Nachweis der Kapazität des Klärteiches bzw.
der Kläranlage zu erbringen.

Bei den Fäkalien der Pferde handelt es sich um Festmist, welcher ein Kot-Harn-
Strohgemisch ist. Die Pferdeboxen werden regelmäßig ausgemistet und der Fest-
mist auf einer geeigneten Festmistplatte (Betonfläche) zwischengelagert. Die an-
fallende Jauche wird in einem geschlossenen Erdbehälter gesammelt. Festmist
und Jauche werden regelmäßig auf den landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht
und verteilt. Bei der vorhandenen Festmistplatte handelt es sich um eine JGS-An-
lage nach DWA-A 792.

Niederschlagswasserbeseitigung

Das anfallende Regenwasser soll wie bisher auf der Fläche zur Versickerung ge-
bracht werden.

Gemäß geotechnischem Prüfbericht (Geologisches Büro Hempel, 04.12.2020
(Prüfbericht ist dem parallel aufgestellten B-Plan Nr. 17 als Anlage beigefügt)) stellt
sich die Beurteilung der Durchlässigkeit des Untergrundes für eine Regenwasser-
versickerung wie folgt dar:

„Vorweg der Hinweis, dass für die Planung, den Bau und Betrieb von Anlagen zur
Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser die Richtli-
nien des Arbeitsblattes DWA-A 138 von April 2005 der Deutschen Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. maßgebend sind. Dementsprechend
ist bei der Entwässerungsplanung zu beachten, dass der höchstmögliche Grund-
wasserstand (HHGW) mindestens 1,00 m unterhalb des Versickerungsbauwerks
(z. B. Sickerschacht, Sickerrigole) liegen muss. Dieses ist mit Bezug auf den Be-
messungswasserstand = 0,91 m u. OK ΔHBP nicht ausreichend gegeben, da i. d.
R. ein Sickerraum mit einer Schichtmächtigkeit 1,00 m dauerhaft zu gewährleisten

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Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                   -Begründung-

ist. Jedoch kann gem. dem Arbeitsblatt DWA-A 138 bei unbedenklichen Nieder-
schlagsabflüssen und wie auch im vorliegenden Fall bei geringer stofflicher Belas-
tung der Niederschlagsabflüsse für eine Flächen- und Muldenversickerung eine
Schichtmächtigkeit des Sickerraums < 1,00 m vertreten werden. Der entwässe-
rungstechnisch relevante Versickerungsbereich soll einen Durchlässigkeitsbeiwert
[kf-Wert] = 10-3 bis 10-6 m/s) haben. Diesen Sickerraum bilden die im Untergrund
anstehenden ausreichend durchlässigen pleistozänen Sande, die einen [kf] = 10-4
- 10-5 m/s haben. Ausgenommen davon sind jedoch die eisenschüssigen Sande
bzw. Ortsande mit einem [kf] = 10-6 - 10-7 m/s.“

Spätestens im Bauantragsverfahren der Bauvorhaben ist ein Entwässerungskon-
zept vorzulegen.

Die unmittelbar südlich des Beerbekwegs verlaufende Verrohrung der Beerbek ist
durch die Planung nicht betroffen und liegt nicht im Geltungsbereich der Bauleit-
planung. Sollte diese Verrohrung im Entwässerungskonzept miteinbezogen wer-
den, ist der Wasser- und Bodenverband Linnau zu beteiligen.

4.4.2        Abfall

Der Kreis Schleswig-Flensburg betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Ein-
richtung. Auf die Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Schleswig-Flensburg
(Abfallwirtschaftsatzung - AWS) wird verwiesen.

4.4.3        Strom / Telekommunikation

Durch die Schleswig-Holstein Netz AG wird die Stromversorgung in diesem Teil-
bereich der Gemeinde Lindewitt sichergestellt. Das Merkblatt „Schutz von Versor-
gungsanlagen bei Bauarbeiten“ ist zu beachten.

Das Plangebiet kann in ausreichendem Maß mit Telekommunikationsmitteln ver-
sorgt werden.

Im Plangebiet befinden sich Versorgungsleitungen der Schleswig-Holstein Netz
AG. Wird eine Umverlegung notwendig, ist dies im Vorwege mit dem Versorger
abzustimmen.

4.5          Natur und Landschaft

Der Landschaftsplan der Gemeinde Lindewitt (1996/1997) stellt im Bestand den
nördlichen Teil des Planbereiches als „Grünland-Einsaat / Ackergras“ dar. Zudem
werden die vorhandene Bebauung, die Knicks und Feldhecken sowie ein Redder
entlang des Beerbekweges dargestellt. Als Erhaltungsziele werden der Erhalt von
Grünstrukturen in landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereichen sowie der Er-
halt der Redder als geschützter Landschaftsbestandteil genannt.

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Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                     -Begründung-

4.6          Archäologie und Denkmalpflege

Das Vorliegen archäologischer Denkmale innerhalb des Plangebietes ist zurzeit
nicht bekannt. Der überplante Bereich befindet sich nicht in einem archäologischen
Interessengebiet.

Auf § 15 DSchG wird verwiesen: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat
dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutz-
behörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder
den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des
Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter
der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben.
Grundsätzlich sind Bodeneingriffe zurückhaltend und in enger Abstimmung mit
dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein durchzuführen. Wenn wäh-
rend der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden,
ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle
bis zum Eintreffen zu sichern. Verantwortlich sind gemäß § 14 DSchG der Grund-
eigentümer und der Leiter der Arbeiten.

4.7          Brandschutz

In der Gemeinde Lindewitt besteht eine Freiwillige Feuerwehr. Diese stellt den
Brandschutz sicher.

Es ist eine den Vorgaben des Arbeitsblatts W 405 des DVGW entsprechende
Löschwasserversorgung sicherzustellen. Hierbei sollte die Entfernung zwischen
der ersten Entnahmestelle und dem jeweiligen Gebäude nicht mehr als 75 m be-
tragen. Die Muster-Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr sind zu beachten.
Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass die rückwärtigen Gebäude durch die
örtliche Feuerwehr angefahren bzw. begangen werden können. Die entsprechen-
den Nachweise sind im Bauantragsverfahren zu erbringen.

4.8          Immissionsschutz

Der Planbereich befindet sich im landwirtschaftlich geprägten Ortsteil Nordlinnau.
In der Nachbarschaft befinden sich weitere landwirtschaftliche Betriebe sowie eine
Biogasanlage. Das zeitlich begrenzte Einwirken von Lärm- oder Geruchsimmissi-
onen auf das Plangebiet kann nicht ausgeschlossen werden, führt jedoch nicht zu
einer erheblichen Beeinträchtigung.

Vom Plangebiet selbst gehen voraussichtlich keine erheblichen Emissionen aus.
Der vorhandene Betrieb ist für eine genehmigte Haltung von 200 Rindern ausge-
legt. Diese Nutzung findet nicht mehr statt, in Zukunft wird eine weit geringere An-
zahl an Pferden untergebracht sein. Der vorhandene Güllebehälter wird nicht mehr
als solcher genutzt und kann in Zukunft z.B. als Führanlage für Pferde genutzt

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Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                 -Begründung-

werden. Lärm verursachende Reitsportveranstaltungen sind nicht vorgesehen, da
der Betrieb primär der Ausbildung von Pferden dient. Bauliche Anlagen wie Tribü-
nen o.ä. gehören nicht zu den im Bebauungsplan Nr. 17 festgesetzten zulässigen
Nutzungen.

Westlich des Planbereiches befindet sich in ca. 300 m Entfernung eine Windener-
gieanlage (WEA). In weiterer Entfernung stehen weitere WEA. Nach Rücksprache
mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beeinträch-
tigen die benachbarten Windenergieanlagen die gesunden Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse im Plangebiet aus Sicht des Lärmschutzes nicht. Die WEA sollen im Rah-
men des Repowerings abgebaut und einige neue Anlagen errichtet werden. Die
neuen Anlagen erzeugen gemäß Gutachten aus dem BImSchG-Antragsverfahren
an der Hofstelle eine Zusatzbelastung von 42,3 dB(A). Richtwert für den Außen-
bereich ist 45 dB(A). Nachts findet ein schallreduzierter Betrieb statt.

Vom Verkehr der angrenzenden Kreisstraße (K 69) gehen voraussichtlich keine
erheblichen Schallimmissionen aus. Die Bebauung ist ausreichend vor Immissio-
nen zu schützen. Immissionsschutz kann vom Baulastträger der Kreisstraße nicht
gefordert werden.

4.9          Altlasten

Es sind keine Altlastenvorkommen innerhalb des Plangebietes bekannt.

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20. Änderung des Flächennutzungsplans                             Gemeinde Lindewitt
Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                    -Begründung-

5             Umweltbericht

Der Umweltbericht wird für die 20. Änderung des Flächennutzungsplans Sonder-
baufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ der Gemeinde Lindewitt erstellt.

5.1           Einleitung

Für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 1
Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB für die Belange des Umweltschutzes eine
Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-
auswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wer-
den.

5.1.1         Inhalte des Umweltberichts

Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bauleitplans. Die Inhalte
des Berichtes richten sich nach den Festsetzungen der Anlage zu den §§ 2 Abs. 4
und 2a BauGB.

Im Wesentlichen sind dies:
      •   Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der Planwerke ein-
          schließlich umweltbezogener Zielvorstellungen einschlägiger Fachgesetze
          und Fachpläne
      •   Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
          stands (Basis-Szenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete,
          die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden und eine Übersicht über
          die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchfüh-
          rung der Planung, soweit diese Entwicklung gegenüber dem Basis-Szena-
          rio mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der verfügbaren Umweltin-
          formationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse abgeschätzt werden
          kann
      •   Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
          und bei Nichtdurchführung des Vorhabens gemäß der Anlage 1 (zu § 2
          Abs. 4 und den §§ 2a und 4c)
      •   Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und
          zum Ausgleich des Eingriffes sowie ggf. geplante Überwachungsmaßnah-
          men
      •   In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
      •   eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen
      •   Darstellung der Vorgehensweise bei der Umweltprüfung mit Hinweisen auf
          Schwierigkeiten, wie z.B. technische Lücken und fehlende Kenntnisse bei
          der Durchführung
      •   Allgemein verständliche Zusammenfassung der Angaben

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Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                    -Begründung-

    •   eine Referenzliste der Quellen

5.1.2        Inhalte und Ziele des Flächennutzungsplans

Die Gemeinde Lindewitt möchte ortsansässigen Unternehmen und Betrieben bau-
liche Zukunftsperspektiven eröffnen und betriebliche Erweiterungen, Erneuerun-
gen oder Neuansiedlungen unterstützen.

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine im Bestand vorhandene
landwirtschaftliche Hofstelle mit Pferdehaltung, die an die nächste Generation
übergeben und mittelfristig zu einem Pferdezucht- und Reitsportbetrieb ausgebaut
werden soll. Für die dafür notwendigen baulichen Anlagen, wie Reithalle und Reit-
platz, sind die Aufstellung einer Bauleitplanung sowie die Ausweisung als Sonder-
baufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ erforder-
lich. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 Hektar. Hauptsächliches Ziel
ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ auf
einer Fläche von ca. 1,5 Hektar.

Es ist Ziel der Flächennutzungsplanänderung, die zukünftige Entwicklung bauleit-
planerisch abzusichern. Zudem gilt es, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des
Grundstücks sicherzustellen.

Die Sonderbaufläche bereitet den Erhalt des im Bestand vorhandenen Hofes mit
Pferdehaltung sowie den zukünftigen Ausbau und die bauliche Erweiterung hin zu
einem Betrieb für Pferdezucht und Reitsport inklusive der Möglichkeit für Reittrai-
ning und -unterricht vor. Die vorhandenen Ställe und weiteren Anlagen sollen um
eine Reithalle und einen (Wattboden-)Reitplatz im nordwestlichen Plangebiet er-
gänzt werden können (siehe B-Plan Nr. 17). Im südwestlichen sowie nordöstlichen
Bereich werden Grünflächen dargestellt, die u. a. dem Auslauf von Pferden dienen
können. Die südliche Hälfte des Planbereiches überplant weitestgehend den vor-
handenen Gebäudebestand, der nördliche Bereich ist zurzeit als Grünland bzw.
Pferdekoppel genutzt.
Der parallel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 17 konkretisiert die Vorgaben der vor-
liegenden 20. Flächennutzungsplanänderung und legt die zulässige bauliche Nut-
zung im Plangebiet fest.

5.1.3        Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fach-
             planungen sowie ihre Berücksichtigung

Fachgesetze
Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Aufstellung einer Flächen-
nutzungsplanänderung eine Umweltprüfung durchzuführen. Diese soll die Belange
des Umweltschutzes berücksichtigen und ist in Form des Umweltberichtes darzu-
stellen. Dieser beinhaltet die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Vor-
habens auf die Umwelt mit ihren Schutzgütern (Mensch, Tiere und Pflanzen,
Luft / Klima, Boden/ Fläche, Wasser, Sach- und Kulturgüter sowie Landschaftsbild)
und bewertet diese.

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20. Änderung des Flächennutzungsplans                            Gemeinde Lindewitt
Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                   -Begründung-

Die Grundsätze und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege werden im
§ 2 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt. Darin werden die
Belange der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Was-
ser, Klima und Luft, Landschaftsbild) benannt.

§ 1 Abs. 5 BNatSchG (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege) fordert
zudem: „Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor
weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits be-
bauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbe-
planten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vor-
rang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich“.

Besonderer Artenschutz
Gemäß § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG ist zu prüfen, ob durch die Verwirklichung
des Vorhabens Zugriffsverbote auf gemeinschaftsrechtlich besonders oder streng
geschützte Arten bewirkt werden können. Diese Verbote gelten auch für Eingriffe
nach den Vorschriften des BauGB. Die Berücksichtigung des speziellen Arten-
schutzes im Rahmen des Umweltberichts erfolgt auf Basis einer Relevanzprüfung
in Form einer projektspezifischen Abschichtung des prüfungsrelevanten Arten-
spektrums. Demzufolge bleiben Arten, bei denen eine verbotsmäßige Betroffen-
heit auf gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zutrifft, von der Prüfung unberührt
(Verfahrenserlass zur Bauleitplanung, Erlass des Ministeriums für Inneres, ländli-
che Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 05.02.2019).

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanie-
rung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz, BBodSchG)
§ 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu si-
chern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen ab-
zuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverun-
reinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den
Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen sei-
ner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kultur-
geschichte so weit wie möglich vermieden werden.

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-
reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bun-
desimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 1 Abs. 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Bo-
den, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor
schädlichen Umwelteinwirkungen (Geräusche, Luftverunreinigungen, Licht) zu
schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG)
§ 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaf-
tung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des
Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu
schützen.

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Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz (EWKG Schleswig-Holstein)
Das Anfang 2017 von der Landesregierung verabschiedete Gesetz bildet eine
rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpas-
sungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein. Zudem werden mit dem Gesetz zentrale
Klimaschutzziele für das Land festgeschrieben. Die Landesregierung erstellt eine
Anpassungsstrategie an den Klimawandel und setzt entsprechende Maßnahmen
um. In dem Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans des Landes
Schleswig-Holstein von 2020 werden bereits konkrete Grundsätze zur Anpassung
an den Klimawandel aufgeführt (s. Fachpläne).

Fachpläne
Die folgenden landschaftsplanerischen Vorgaben bzw. Planwerke werden heran-
gezogen:
    •   Landesentwicklungsplan (LEP), Fortschreibung 2020 2. Entwurf
    •   Regionalplan (RP), 2002
    •   Landschaftsrahmenplan (LRP), 2020
    •   Flächennutzungsplan der Gemeinde Lindewitt (1979)
    •   Landschaftsplan der Gemeinde Lindewitt (1996/1997)

Der Landesentwicklungsplan (Fortschreibung LEP, 2. Entwurf 2020) weist das Ge-
meindegebiet Lindewitt als ländlichen Raum aus.

Im Regionalplan (RP, 2002) ist die vorgenannte Aussage der Zuordnung zum länd-
lichen Raum ebenfalls zu finden. Weitere Aussagen zum Plangeltungsbereich wer-
den im Regionalplan nicht getroffen. Gemäß Teilaufstellung des Regionalplans
(Sachthema Windenergie, 4. Entwurf 2020) befinden sich nordöstlich des Plange-
bietes zwei Vorranggebiete für die Windenergienutzung („PR1_SLF_043“ und „-
052“). Die vorliegende Bauleitplanung liegt nicht innerhalb eines Vorranggebietes.
Die aus der Nähe zum Vorranggebiet resultierenden Einschränkungen wurden be-
rücksichtigt („Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vor-
kehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen“; siehe Kapitel 3.1
Geplante Darstellung).

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (LRP, 2020) trifft keine ge-
sonderten Aussagen zum Planbereich.

Im Flächennutzungsplan (FNP, 1979) der Gemeinde Lindewitt ist das Plangebiet
als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen

Der Landschaftsplan (LP, 1996/1997) der Gemeinde Lindewitt stellt im Bestand
den nördlichen Teil des Plangeltungsbereiches als „Grünland-Einsaat / Ackergras“
dar. Zudem werden die vorhandene Bebauung, die Knicks und Feldhecken sowie
ein Redder entlang des Beerbekweges dargestellt. Als Erhaltungsziele werden der
Erhalt von Grünstrukturen in landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereichen so-
wie der Erhalt der Redder als geschützter Landschaftsbestandteil genannt. Aus-
schnitte aus dem Landschaftsplan sind der Begründung als Anlage beigefügt.

.

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Natura 2000
Südlich des Plangebietes in ca. 600 m Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet
DE 1219-391 „Gewässer des Bongsieler-Kanal-Systems“. Zu diesem Gewässer-
system gehören der Schafflunder Mühlenstrom, die Linnau und die Soholmer Au.
Weitere Natura 2000-Gebiete kommen in der Umgebung des Plangebietes nicht
vor.

Landesweites Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem S-H
Südlich des Plangebietes in ca. 530 m Entfernung verläuft entlang des Talraumes
der Linnau eine Vebundachse (ehemals Hauptverbundachse) des landesweiten
Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem S-H mit dem Ziel der Erhaltung und Ent-
wicklung eines weitgehend offenen Talraumes mit Nasswiesen und randlichen Ge-
hölzen.
Eine weitere Verbundachse befindet sich nördlich des Plangebietes im Talraum
der Rodau in ca. 910 m Entfernung sowie östlich des Plangebietes im Lindewitter
Holz in ca. 1800 m Entfernung.

5.2          Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

5.2.1        Schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung des Um-
             weltzustandes und der Umweltmerkmale (Basisszenario)

Die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung werden jeweils schutzgutbezo-
gen ermittelt und bewertet. Dabei wird die Umweltsituation des Ist-Zustandes (Ba-
sis-Szenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich
erheblich beeinflusst werden, ermittelt. Weiterhin wird schutzgutbezogen in den
Unterpunkten a) die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-
durchführung der Planung dargelegt. Dem Schutzgut zugeordnet wird unter b) die
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Pla-
nung aufgeführt. Grundlage ist die Anlage 1 BauGB der Punkt 2 Abschnitt a) und
b).

Daraus abgeleitet werden in den nachfolgenden Kapiteln Maßnahmen zur Vermei-
dung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen negativen Umweltauswir-
kungen.

5.2.1.1      Schutzgut Mensch

a) Bestand Schutzgut Mensch

Für das Schutzgut Mensch werden vor allem Beeinträchtigungen der Gesundheit
vorwiegend durch Lärm und andere Immissionen sowie Einschränkungen von Er-
holungs- und Freizeitfunktionen und der Wohnqualität betrachtet.
Andere Emissionen, wie Staub, sind nur während der Bauphase erkennbar.

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Wohnen

Das Plangebiet liegt im baulichen Außenbereich innerhalb der Gemeinde Lindewitt
im Ortsteil Linnau (hier Nordlinnau). Östlich an das Plangebiet grenzt die Neue
Straße (K 69) an, südlich der Beerbekweg. Östlich der K 69 befindet sich ein ein-
zelnes Wohnhaus.

Der Ortsteil Linnau (hier Nordlinnau) ist landwirtschaftlich geprägt. In der Nachbar-
schaft befinden sich landwirtschaftliche Betriebe sowie eine Biogasanlage. Das
zeitlich begrenzte Einwirken von Lärm- oder Geruchsimmissionen auf das Plange-
biet kann nicht ausgeschlossen werden, führt jedoch nicht zu einer erheblichen
Beeinträchtigung.

Im Bestand vorhanden sind ein Hauptgebäude (Dreiseithof) u. a. mit Wohnnut-
zung, mehrere Stall- und Lagergebäude, ein ungenutzter Güllebehälter und ver-
schiedene Außenflächen (wie z.B. ein Paddock). Zum Betrieb gehören zudem
mehrere Koppel- und Grünlandflächen. Vom Plangebiet selbst gehen voraussicht-
lich keine erheblichen Emissionen aus. Der vorhandene Betrieb ist für eine geneh-
migte Haltung von 200 Rindern ausgelegt. Diese Nutzung findet nicht mehr statt,
in Zukunft wird eine weit geringere Anzahl an Pferden untergebracht sein. Der vor-
handene Güllebehälter wird nicht mehr als solcher genutzt und kann in Zukunft
z.B. als Führanlage für Pferde genutzt werden.

Westlich des Plangebietes befindet sich das Vorranggebiet für Windenergienut-
zung mit der Bezeichnung „PR1_SLF_052“ (Teilaufstellung des Regionalplans für
den Planungsraum I Sachthema Windenergie, 4. Entwurf 2020). Die nächstgele-
gene Windenergieanlage (WEA) befindet sich in ca. 300 m Entfernung. In weiterer
Entfernung stehen weitere WEA. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Land-
wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beeinträchtigen die benachbarten Wind-
energieanlagen die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet aus
Sicht des Lärmschutzes nicht. Die WEA sollen im Rahmen des Repowerings ab-
gebaut und einige neue Anlagen errichtet werden. Die neuen Anlagen erzeugen
gemäß Gutachten aus dem BImSchG-Antragsverfahren an der Hofstelle eine Zu-
satzbelastung von 42,3 dB(A). Richtwert für den Außenbereich ist 45 dB(A).
Nachts findet ein schallreduzierter Betrieb statt.

Erholen

Das Plangebiet liegt innerhalb der vorhandenen, landwirtschaftlichen Hofstelle mit
Pferdehaltung und dient somit nicht der Naherholung der Öffentlichkeit. Das groß-
flächige Lindewitter Holz in ca. 1,8 km Entfernung östlich des Plangebietes, nörd-
lich der K 67 „Bredstedter Straße“ trägt mit seinen zahlreichen Fußwegen zur Nah-
erholung bei.

Pro Regione GmbH, Flensburg                                                   17
20. Änderung des Flächennutzungsplans                                                                                                                                                                                                                       Gemeinde Lindewitt
Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                                                                                                                                                                                                              -Begründung-

b) Beschreibung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch
   bei Durchführung der Planung

                                                           Erhebliche Umweltauswirkungen während der Bau- und
                                                                                                  Betriebsphase (Ba und Be) infolge

                                                                                                                                        der Art und Menge der erzeugten Ab-

                                                                                                                                                                              heit, das kulturelle Erbe oder die Um-
                                                                                                                                                                              der Risiken für die menschl. Gesund-

                                                                                                                                                                              welt durch Unfälle oder Katastrophen
                                                                                                  sowie der Verursachung von Belästi-

                                                                                                                                                                                                                                                               der Auswirkungen auf das Klima und
                                                                                                                                                                                                                       der Kumulierung mit anderen Vorha-
                                                             der Nutzung natürlicher Ressourcen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                     der eingesetzten Stoffe und Techni-
                                                             sowie unter Berücksichtigung deren

                                                                                                                                        fälle und ihre Beseitigung und Ver-
                                                                                                  der Art und Menge an Emissionen

                                                                                                                                                                                                                                                               gegenüber den Folgen des Klima-
                         des Baus und der Abrissarbeiten

                                                             nachhaltigen Verfügbarkeit

                                                                                                                                                                                                                                                               wandels
                                                                                                                                        wertung
                                                                                                  gungen
   Schutzgut

                                                                                                                                                                                                                       ben

                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ken
   Mensch                Ba: 1, Ba: 1, 6,                                                               Ba: 2                                     0                                         0                                       0                                      0                                             0
                         6, 10    10
Auswirkungen: 0= keine, 1= direkt, 2= indirekt, 3= sekundär, 4= kumulativ, 5= grenzüberschreitend, 6= kurzfristig,
7= mittelfristig, 8= langfristig, 9= ständig, 10= vorübergehend, 11= positive, 12= negative

Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, insbesondere auf
die menschliche Gesundheit

Wohnen
Nicht ausgeschlossen sind temporäre Beeinträchtigungen durch Stäube, Lärm, Er-
schütterung oder Abgasimmissionen von Baumaschinen und Baufahrzeugen
durch die möglich werdende Überbauung der Fläche.

Lärm verursachende Reitsportveranstaltungen sind nicht vorgesehen, da der Be-
trieb primär der Ausbildung von Pferden dient. Bauliche Anlagen wie Tribünen o.ä.
gehören nicht zu den im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 17 festgesetzten
zulässigen Nutzungen.

Erholen
Aufgrund der temporären Wirkung und der nicht vorhandenen Erschließung des
Plangebietes für eine Erholungsnutzung werden die nachteiligen Auswirkungen
als gering eingestuft.

Pro Regione GmbH, Flensburg                                                                                                                                                                                                                                                                         18
20. Änderung des Flächennutzungsplans                              Gemeinde Lindewitt
Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“                     -Begründung-

Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, insbesondere
auf die menschliche Gesundheit

Wohnen und Erholen
Die geplante Nutzung schließt an den bestehenden Pferdebetrieb an. Die vorhan-
dene Nutzung mit den alltäglichen Betriebsprozessen wird durch die geplante Er-
weiterung optimiert und zukunftsfähig gestaltet. Durch die ermöglichte Nutzungsart
werden keine Erholungsfunktionen von Natur und Landschaft beeinträchtigt.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf den Menschen, insbesondere auf die mensch-
liche Gesundheit werden als nicht erheblich angenommen.

5.2.1.2      Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope
und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaus-
halt sind auf Grundlage des BNatSchG zu erhalten. Zur dauerhaften Sicherung der
biologischen Vielfalt sind auch die Sicherung lebensfähiger Populationen und der
Austausch zwischen den Populationen ein wesentliches Ziel des Naturschutzes.

a) Bestand Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Bestand Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet liegt im Hauptnaturraum der Schleswig-Holsteinischen Geest in-
nerhalb des Naturraums Schleswiger Vorgeest. Es liegt außerhalb von Bereichen
mit einem nationalen oder europäischen Gebietsschutzstatus (NSG, LSG, Na-
tura 2000, vgl. Kapitel 5.1.3). Das Plangebiet liegt direkt westlich an einer Kreis-
straße (K 69, „Neue Straße“) gelegen im Ortseingangsbereich des Ortsteiles
Linnau (hier: Nordlinnau).

Innerhalb des Plangebietes wird die bestehende landwirtschaftliche Hofstelle von
einem dichten, alten Baumbestand (teilweise innerhalb von durchgewachsenen
Knickstrukturen, HWb) eingerahmt. Die Bäume 1.Ordnung setzen sich hauptsäch-
lich aus Gemeine Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Gemeine Esche
(Fraxinus excelsior), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Stiel-Eiche (Quercus ro-
bur), Rot-Buche (Fagus sylvatica) und Winter-Linde (Tilia cordata) zusammen (s.
Abb. 2 und 3).

Pro Regione GmbH, Flensburg                                                   19
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