Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16492 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 11.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Hamburg Die Digitalisierung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erfolgt bislang entlang der Vorgaben der Strategie „Digitale Stadt“ beziehungsweise der Teilstrategie „Digitale Verwaltung 2020“ und deren Erweiterung zu „Digital First“. Diese sind nun bereits einige Jahre alt. Jüngere Entwicklungen rund um das Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) beziehungsweise maschinelles Lernen oder auch aktuellere Gesetze wie das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) wurden seinerzeit nicht oder nur teilweise antizipiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Als wie erfolgreich bewertet der Senat die bisherige Umsetzung der Stra- tegie „Digitale Stadt“ beziehungsweise der Teilstrategie „Digitale Verwal- tung 2020“ und deren Erweiterung zu „Digital First“? Was lief bislang gut? Wo herrscht welcher konkrete Nachbesserungsbedarf? Mit der Strategie Digitale Stadt wurde das Thema Digitalisierung 2015 zu dem bereichs- und zuständigkeitsübergreifenden Schwerpunktthema des Senats erklärt und mit der Schaffung der Leitstelle Digitale Stadt in der Senatskanzlei verankert. Die Teilstrategie „Digitale Verwaltung 2020“ benennt zentrale Handlungsfelder, die die Digitalisierung der Verwaltung richtungsweisend gestalten. Aus heutiger Sicht haben sich diese bewährt und werden aktuell von ITD weiter vorangetrieben. Diese und die strategischen Ableitungen der bereits aufgesetzten Maßnahmen fließen auch in den Prozess der Erstellung der behördlichen Digitalstrategien ein. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Strategien wird mit DigitalFirst die Digitalisierung von Verwaltungs- dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in technischer und metho- discher Hinsicht erfolgreich weiterentwickelt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10214, 21/10748, 15623, Drs. 21/15651 und 21/16192. 2. Wie viele und welche Verwaltungsleistungen wurden seit 2015 digitali- siert? Welche sollen nach aktuellem Stand bis jeweils wann digitalisiert werden? Die Bereitstellung von Onlinediensten erfolgt in der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2003. Seit 2015 wurden 34 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert: Alsterbootangelkarte Anhörung Verwarnungs-/Bußgeld im Straßenverkehr Antrag auf Zuwendung (Kulturprojekte) Anzeige Fassadenreinigung App des Wassergütenetz – Gewässerdaten Hamburg – Datenabfrage
Drucksache 21/16492 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Auskünfte f. Sicherheits- und Strafverfolgungsbeh. Baugenehmigungsverfahren – Beteiligung Behördenauskunft für öffentliche Stellen Bewerbung Ausbildung oder Studium Polizei Hamburg Bewohner- und Besucherparken Online Einfache Melderegisterauskunft Einfache Melderegisterauskunft Massenanfrager Einheitlicher Ansprechpartner/Point of Single Contact Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung Elektronische Eignungstestung für Juristen und WISO-Trainees Elektronische Poststelle der ESF-Verwaltungs- und Prüfbehörde Fluglärmbeschwerde Fördermengenmeldung Grundwasser Fördermittelrechner – Hamburger Gründachförderung Gebührenerhebung Pflanzengesundheitszeugnis (pgz online) Honorarverträge Schulen: Rechnungserstellung Immobilienwertdatenauskunft Hamburg KAI (Kampfmittelflächenkataster- und Antragsverwaltungs-Informationssystem) Kfz-Wiederzulassung Kita-Gutschein (beitragsfreie Grundbetreuung) Meldebehörde Intern Musikstadtfonds-Förderantrag Nachtarbeitsgenehmigung neues Schulinfosystem im Internet Online-Anmeldung zu Veranstaltungen der Behörden, die das Zentrale Adress- und Eventmanagement (ZAM) nutzen Register zum Schutz fairen Wettbewerbs Schwerbehindertenantrag syBOS (Verwaltungsprogramm und App der Feuerwehr) Wohnraumschutznummer Zu den derzeit in Planung oder Umsetzung befindlichen Digitalisierungsvorhaben sie- he Drs. 21/15623. 3. Welche Stelle ist dabei für die Digitalisierung welches Verwaltungsvor- gangs verantwortlich? Die Zuständigkeit für die Digitalisierung einer Verwaltungsdienstleistung liegt grund- sätzlich bei der jeweils fachlich zuständigen Behörde. Sofern von der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen auch zentrale IT-Infrastrukturen oder zentrale IT- und Digitalisierungsvorhaben berührt werden, wird die Senatskanzlei/Amt ITD diesbe- züglich beteiligt. Das Programm DigitalFirst unterstützt die Behörden, Bezirke und Landesbetriebe bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerin- nen, Bürger und Unternehmen. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16492 4. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben nach Kenntnis des Senats in den vergangenen fünf Jahren eine oder mehrere Verwaltungsdienstleis- tungen auf elektronischem Wege in Anspruch genommen? (Bitte in absoluten und relativen Zahlen im Verhältnis zu anderen Formen der Antragsstellungen nach Jahren differenziert aufschlüsseln.) 2014 elektronisch 1 370 192 2014 andere Formen 647 550 2014 2014 insgesamt 2 017 742 2014 Anteil elektronisch 68% 2014 Anteil andere Formen 32% 2015 elektronisch 1 444 453 2015 andere Formen 663 335 2015 2015 insgesamt 2 107 788 2015 Anteil elektronisch 69% 2015 Anteil andere Formen 31% 2016 elektronisch 1 384 157 2016 andere Formen 558 209 2016 2016 insgesamt 1 942 366 2016 Anteil elektronisch 71% 2016 Anteil andere Formen 29% 2017 elektronisch 1 613 185 2017 andere Formen 877 313 2017 2017 insgesamt 2 490 498 2017 Anteil elektronisch 65% 2017 Anteil andere Formen 35% 2018 elektronisch 1 573 320 2018 andere Formen 607 046 2018 insgesamt 2 180 366 2018 2018 Anteil elektronisch 72% 2018 Anteil andere Formen 28% 2019 elektronisch 263 766 2019 andere Formen 92 552 2019 2019 insgesamt 356 318 (Jan.-Feb.) 2019 Anteil elektronisch 74% 2019 Anteil andere Formen 26% Gezählt wurden alle online angebotenen Verwaltungsdienstleistungen und die Art der jeweiligen Inanspruchnahme. Die Anzahl der elektronischen Aufrufe liegt für jeden Fall vor. Es können nur vor- gangsbezogene Aufrufe („Klickzahlen") gezählt werden, die dann jedoch von der Anzahl der tatsächlich abgeschlossenen Vorgänge abweichen können. Individuelle Besuche werden nicht gezählt, Mehrfachaufrufe sind möglich. Die Zahlen der in anderer Form in Anspruch genommenen Verwaltungsdienstleistun- gen liegen nicht für alle aufgezählten Verwaltungsleistungen vor. Hier kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Zahl der in anderer Form in Anspruch genommenen Verwaltungsdienstleistungen höher ist als hier angegeben. Die relativen Anteile nach Art der Inanspruchnahme sind entsprechend verzerrt. Die Zahlen beinhalten auch Verwaltungsdienstleistungen, die sich überwiegend oder ausschließlich an Unternehmen richten. 5. Hat der Senat eine zentrale eID-Infrastruktur aufgebaut, wie es in eini- gen Flächenländern bereits geschehen ist? Wenn nein, warum nicht und zu wann plant der Senat den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur? Ja. Zum weiteren Auf- und Ausbau ist Hamburg auf Bundesebene Mitglied in der Arbeitsgruppe eID. 3
Drucksache 21/16492 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6. Inwieweit nutzt die Freie und Hansestadt Hamburg die eID-Funktion des Personalausweises im Rahmen digitaler Verwaltungsverfahren? Die Verwaltung der FHH bietet die eID-Funktion des neuen Personalausweises zur Registrierung und Anmeldung für die Onlinedienste im HamburgGateway und im neu- en Hamburger Serviceportal an. Alle Online-Dienste der FHH können die eID-Funktion dann nutzen. 7. Zieht der Senat für die Zukunft weitere konkrete Möglichkeiten zur digita- len Identitätsfeststellung von Bürgern, beispielsweise mittels intelligenter Gesichtserkennungssoftware, in Betracht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu diesem Thema sind diverse komplexe, unter anderem rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, die gemeinsam auf Bund-Länder-Ebene laufend beobachtet und geprüft werden. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 8. Führt der Senat statistische Erhebungen zur Zufriedenheit der Bürgerin- nen und Bürger sowie Unternehmen mit den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung durch? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen die Erhebungen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Zwischen dem 4. Februar und dem 8. März 2019 wurde bei den Kundinnen und Kunden der 19 Hamburger Kundenzentren eine umfassende Befragung zur Zufrie- denheit mit verschiedenen Dienstleistungen der Hamburger Verwaltung durchgeführt. Ein Teil der Fragen betraf die Zufriedenheit mit dem Onlineangebot der Verwaltung (Fragebogen siehe https://www.hamburg.de/kundenbefragung/12065420/ kundenbefragung/). Die Befragung wurde zusammen mit dem Statistischen Amt für Hamburg und Schles- wig-Holstein durchgeführt. Die Antworten der Befragung werden derzeit noch ausge- wertet. 9. Wie kann und soll nach Einschätzung des Senats die Akzeptanz und Bekanntheit digitaler Verwaltungsakte kurz- und mittelfristig verbessert werden? Hamburgs Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden künftig mithilfe verschiede- ner Instrumente der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie des Marketings verstärkt über alle neuen digitalen Verwaltungsdienstleistungen informiert. Diese Aktivitäten sollen dazu genutzt werden, auch bereits bestehende Services bekannter zu machen und für deren Nutzung zu werben. 10. Führt der Senat statistische Erhebungen durch, inwieweit die Digitalisie- rung beispielsweise von Antragsstellungen zu einer Zeitersparnis bei den zuständigen Dienststellen, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen führt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Da für die bisherigen Verwaltungsabläufe keine vollständigen statistischen Ver- gleichszahlen vorliegen, werden für die digitalisierten Abläufe keine derartigen statisti- schen Erhebungen durchgeführt. 11. Plant der Senat den Einsatz von KI-gestützten beziehungsweise maschinell lernenden Systemen zur vollautomatisierten Verwaltungs- dienstleistung oder nutzt diese bereits? Falls ja, zu welchen Zwecken und wie ist der aktuelle Verfahrensstand? Falls nein, warum nicht? 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16492 Siehe Drs. 21/16288. 12. Welche Chancen und Risiken sieht der Senat beim Einsatz von KI-gestützten beziehungsweise maschinell lernenden Systemen zur voll- automatisierten Verwaltungsdienstleistung? Siehe Drs. 21/16288. 13. Inwieweit und mit welchen konkreten Zeitplänen plant der Senat verwal- tungsinterne Prozesse zur Bearbeitung von digitalisierten Anträgen im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) zu digita- lisieren beziehungsweise zu automatisieren? Die Bereitstellung von Onlinezugängen im Rahmen der OZG-Umsetzung ist ein von der Digitalisierung der Gesamtprozesse unabhängiger Vorgang. Nach bisherigem Kenntnisstand werden bereits jetzt alle Verwaltungsdienstleistungen des OZG- Katalogs auch intern mit IT-Unterstützung abgewickelt. 14. Wie wird der Portalverbund an die dahinter liegenden Prozessketten bei den zuständigen Verwaltungseinheiten so angeknüpft, dass die Weiter- gabe von Informationen ohne Medienbrüche gewährleistet ist? Inwieweit findet dabei auch eine Anpassung der dahinter liegenden Workflows in den Verwaltungseinheiten statt? Der Portalverbund soll für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Auffindbarkeit der Online-Services ermöglichen. Die Dateneingabe erfolgt im Online-Service und nicht im Portalverbund, dieser übermittelt also keine Daten zum internen Verwaltungs- verfahren. 5
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