Schriftliche Kleine Anfrage

 
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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                              Drucksache    21/16492
21. Wahlperiode                                                                          19.03.19

                          Schriftliche Kleine Anfrage
           der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 11.03.19

                               und   Antwort des Senats

         Betr.:   Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Hamburg

                  Die Digitalisierung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erfolgt bislang
                  entlang der Vorgaben der Strategie „Digitale Stadt“ beziehungsweise der
                  Teilstrategie „Digitale Verwaltung 2020“ und deren Erweiterung zu „Digital
                  First“. Diese sind nun bereits einige Jahre alt. Jüngere Entwicklungen rund
                  um das Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) beziehungsweise maschinelles
                  Lernen oder auch aktuellere Gesetze wie das Online-Zugangs-Gesetz (OZG)
                  wurden seinerzeit nicht oder nur teilweise antizipiert.

                  Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

                  1.   Als wie erfolgreich bewertet der Senat die bisherige Umsetzung der Stra-
                       tegie „Digitale Stadt“ beziehungsweise der Teilstrategie „Digitale Verwal-
                       tung 2020“ und deren Erweiterung zu „Digital First“? Was lief bislang
                       gut? Wo herrscht welcher konkrete Nachbesserungsbedarf?
         Mit der Strategie Digitale Stadt wurde das Thema Digitalisierung 2015 zu dem
         bereichs- und zuständigkeitsübergreifenden Schwerpunktthema des Senats erklärt
         und mit der Schaffung der Leitstelle Digitale Stadt in der Senatskanzlei verankert. Die
         Teilstrategie „Digitale Verwaltung 2020“ benennt zentrale Handlungsfelder, die die
         Digitalisierung der Verwaltung richtungsweisend gestalten. Aus heutiger Sicht haben
         sich diese bewährt und werden aktuell von ITD weiter vorangetrieben. Diese und die
         strategischen Ableitungen der bereits aufgesetzten Maßnahmen fließen auch in den
         Prozess der Erstellung der behördlichen Digitalstrategien ein. Vor dem Hintergrund
         der vorgenannten Strategien wird mit DigitalFirst die Digitalisierung von Verwaltungs-
         dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in technischer und metho-
         discher Hinsicht erfolgreich weiterentwickelt.
         Im Übrigen siehe Drs. 21/10214, 21/10748, 15623, Drs. 21/15651 und 21/16192.
                  2.   Wie viele und welche Verwaltungsleistungen wurden seit 2015 digitali-
                       siert? Welche sollen nach aktuellem Stand bis jeweils wann digitalisiert
                       werden?
         Die Bereitstellung von Onlinediensten erfolgt in der Freien und Hansestadt Hamburg
         seit 2003. Seit 2015 wurden 34 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert:
          Alsterbootangelkarte
          Anhörung Verwarnungs-/Bußgeld im Straßenverkehr
          Antrag auf Zuwendung (Kulturprojekte)
          Anzeige Fassadenreinigung
          App des Wassergütenetz – Gewässerdaten Hamburg – Datenabfrage
Drucksache 21/16492    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

 Auskünfte f. Sicherheits- und Strafverfolgungsbeh.
 Baugenehmigungsverfahren – Beteiligung
 Behördenauskunft für öffentliche Stellen
 Bewerbung Ausbildung oder Studium Polizei Hamburg
 Bewohner- und Besucherparken Online
 Einfache Melderegisterauskunft
 Einfache Melderegisterauskunft Massenanfrager
 Einheitlicher Ansprechpartner/Point of Single Contact
 Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
 Elektronische Eignungstestung für Juristen und WISO-Trainees
 Elektronische Poststelle der ESF-Verwaltungs- und Prüfbehörde
 Fluglärmbeschwerde
 Fördermengenmeldung Grundwasser
 Fördermittelrechner – Hamburger Gründachförderung
 Gebührenerhebung Pflanzengesundheitszeugnis (pgz online)
 Honorarverträge Schulen: Rechnungserstellung
 Immobilienwertdatenauskunft Hamburg
 KAI (Kampfmittelflächenkataster- und Antragsverwaltungs-Informationssystem)
 Kfz-Wiederzulassung
 Kita-Gutschein (beitragsfreie Grundbetreuung)
 Meldebehörde Intern
 Musikstadtfonds-Förderantrag
 Nachtarbeitsgenehmigung
 neues Schulinfosystem im Internet
 Online-Anmeldung zu Veranstaltungen der Behörden, die das Zentrale Adress-
  und Eventmanagement (ZAM) nutzen
 Register zum Schutz fairen Wettbewerbs
 Schwerbehindertenantrag
 syBOS (Verwaltungsprogramm und App der Feuerwehr)
 Wohnraumschutznummer
Zu den derzeit in Planung oder Umsetzung befindlichen Digitalisierungsvorhaben sie-
he Drs. 21/15623.
        3.   Welche Stelle ist dabei für die Digitalisierung welches Verwaltungsvor-
             gangs verantwortlich?
Die Zuständigkeit für die Digitalisierung einer Verwaltungsdienstleistung liegt grund-
sätzlich bei der jeweils fachlich zuständigen Behörde. Sofern von der Digitalisierung
von Verwaltungsdienstleistungen auch zentrale IT-Infrastrukturen oder zentrale IT-
und Digitalisierungsvorhaben berührt werden, wird die Senatskanzlei/Amt ITD diesbe-
züglich beteiligt. Das Programm DigitalFirst unterstützt die Behörden, Bezirke und
Landesbetriebe bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerin-
nen, Bürger und Unternehmen.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/16492

         4.   Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben nach Kenntnis des Senats in
              den vergangenen fünf Jahren eine oder mehrere Verwaltungsdienstleis-
              tungen auf elektronischem Wege in Anspruch genommen? (Bitte in
              absoluten und relativen Zahlen im Verhältnis zu anderen Formen der
              Antragsstellungen nach Jahren differenziert aufschlüsseln.)
                      2014 elektronisch                    1 370 192
                      2014 andere Formen                     647 550
       2014           2014 insgesamt                       2 017 742
                      2014 Anteil elektronisch                  68%
                      2014 Anteil andere Formen                 32%
                      2015 elektronisch                    1 444 453
                      2015 andere Formen                     663 335
       2015           2015 insgesamt                       2 107 788
                      2015 Anteil elektronisch                  69%
                      2015 Anteil andere Formen                 31%
                      2016 elektronisch                    1 384 157
                      2016 andere Formen                     558 209
       2016           2016 insgesamt                       1 942 366
                      2016 Anteil elektronisch                  71%
                      2016 Anteil andere Formen                 29%
                      2017 elektronisch                    1 613 185
                      2017 andere Formen                     877 313
       2017           2017 insgesamt                       2 490 498
                      2017 Anteil elektronisch                  65%
                      2017 Anteil andere Formen                 35%
                      2018 elektronisch                    1 573 320
                      2018 andere Formen                     607 046
                      2018 insgesamt                       2 180 366
       2018
                      2018 Anteil elektronisch                  72%
                      2018 Anteil andere Formen                 28%
                      2019 elektronisch                      263 766
                      2019 andere Formen                      92 552
       2019           2019 insgesamt                         356 318
    (Jan.-Feb.)       2019 Anteil elektronisch                  74%
                      2019 Anteil andere Formen                 26%
Gezählt wurden alle online angebotenen Verwaltungsdienstleistungen und die Art der
jeweiligen Inanspruchnahme.
Die Anzahl der elektronischen Aufrufe liegt für jeden Fall vor. Es können nur vor-
gangsbezogene Aufrufe („Klickzahlen") gezählt werden, die dann jedoch von der
Anzahl der tatsächlich abgeschlossenen Vorgänge abweichen können. Individuelle
Besuche werden nicht gezählt, Mehrfachaufrufe sind möglich.
Die Zahlen der in anderer Form in Anspruch genommenen Verwaltungsdienstleistun-
gen liegen nicht für alle aufgezählten Verwaltungsleistungen vor. Hier kann deshalb
davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Zahl der in anderer Form in
Anspruch genommenen Verwaltungsdienstleistungen höher ist als hier angegeben.
Die relativen Anteile nach Art der Inanspruchnahme sind entsprechend verzerrt.
Die Zahlen beinhalten auch Verwaltungsdienstleistungen, die sich überwiegend oder
ausschließlich an Unternehmen richten.
         5.   Hat der Senat eine zentrale eID-Infrastruktur aufgebaut, wie es in eini-
              gen Flächenländern bereits geschehen ist?
              Wenn nein, warum nicht und zu wann plant der Senat den Aufbau einer
              entsprechenden Infrastruktur?
Ja. Zum weiteren Auf- und Ausbau ist Hamburg auf Bundesebene Mitglied in der
Arbeitsgruppe eID.

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Drucksache 21/16492     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

         6.   Inwieweit nutzt die Freie und Hansestadt Hamburg die eID-Funktion des
              Personalausweises im Rahmen digitaler Verwaltungsverfahren?
Die Verwaltung der FHH bietet die eID-Funktion des neuen Personalausweises zur
Registrierung und Anmeldung für die Onlinedienste im HamburgGateway und im neu-
en Hamburger Serviceportal an. Alle Online-Dienste der FHH können die eID-Funktion
dann nutzen.
         7.   Zieht der Senat für die Zukunft weitere konkrete Möglichkeiten zur digita-
              len Identitätsfeststellung von Bürgern, beispielsweise mittels intelligenter
              Gesichtserkennungssoftware, in Betracht?
              Wenn ja, welche?
              Wenn nein, warum nicht?
Zu diesem Thema sind diverse komplexe, unter anderem rechtliche, technische und
wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, die gemeinsam auf Bund-Länder-Ebene
laufend beobachtet und geprüft werden. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht
abgeschlossen.
         8.   Führt der Senat statistische Erhebungen zur Zufriedenheit der Bürgerin-
              nen und Bürger sowie Unternehmen mit den digitalen Angeboten der
              öffentlichen Verwaltung durch?
              Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen die Erhebungen?
              Wenn nein, warum nicht?
Ja. Zwischen dem 4. Februar und dem 8. März 2019 wurde bei den Kundinnen und
Kunden der 19 Hamburger Kundenzentren eine umfassende Befragung zur Zufrie-
denheit mit verschiedenen Dienstleistungen der Hamburger Verwaltung durchgeführt.
Ein Teil der Fragen betraf die Zufriedenheit mit dem Onlineangebot der Verwaltung
(Fragebogen         siehe       https://www.hamburg.de/kundenbefragung/12065420/
kundenbefragung/).
Die Befragung wurde zusammen mit dem Statistischen Amt für Hamburg und Schles-
wig-Holstein durchgeführt. Die Antworten der Befragung werden derzeit noch ausge-
wertet.
         9.   Wie kann und soll nach Einschätzung des Senats die Akzeptanz und
              Bekanntheit digitaler Verwaltungsakte kurz- und mittelfristig verbessert
              werden?
Hamburgs Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden künftig mithilfe verschiede-
ner Instrumente der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie des Marketings verstärkt
über alle neuen digitalen Verwaltungsdienstleistungen informiert. Diese Aktivitäten
sollen dazu genutzt werden, auch bereits bestehende Services bekannter zu machen
und für deren Nutzung zu werben.
         10. Führt der Senat statistische Erhebungen durch, inwieweit die Digitalisie-
             rung beispielsweise von Antragsstellungen zu einer Zeitersparnis bei
             den zuständigen Dienststellen, den Bürgerinnen und Bürgern sowie
             Unternehmen führt?
              Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
              Wenn nein, warum nicht?
Da für die bisherigen Verwaltungsabläufe keine vollständigen statistischen Ver-
gleichszahlen vorliegen, werden für die digitalisierten Abläufe keine derartigen statisti-
schen Erhebungen durchgeführt.
         11. Plant der Senat den Einsatz von KI-gestützten beziehungsweise
             maschinell lernenden Systemen zur vollautomatisierten Verwaltungs-
             dienstleistung oder nutzt diese bereits?
              Falls ja, zu welchen Zwecken und wie ist der aktuelle Verfahrensstand?
              Falls nein, warum nicht?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/16492

Siehe Drs. 21/16288.
         12. Welche Chancen und Risiken sieht der Senat beim Einsatz von
             KI-gestützten beziehungsweise maschinell lernenden Systemen zur voll-
             automatisierten Verwaltungsdienstleistung?
Siehe Drs. 21/16288.
         13. Inwieweit und mit welchen konkreten Zeitplänen plant der Senat verwal-
             tungsinterne Prozesse zur Bearbeitung von digitalisierten Anträgen im
             Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) zu digita-
             lisieren beziehungsweise zu automatisieren?
Die Bereitstellung von Onlinezugängen im Rahmen der OZG-Umsetzung ist ein von
der Digitalisierung der Gesamtprozesse unabhängiger Vorgang. Nach bisherigem
Kenntnisstand werden bereits jetzt alle Verwaltungsdienstleistungen des OZG-
Katalogs auch intern mit IT-Unterstützung abgewickelt.
         14. Wie wird der Portalverbund an die dahinter liegenden Prozessketten bei
             den zuständigen Verwaltungseinheiten so angeknüpft, dass die Weiter-
             gabe von Informationen ohne Medienbrüche gewährleistet ist? Inwieweit
             findet dabei auch eine Anpassung der dahinter liegenden Workflows in
             den Verwaltungseinheiten statt?
Der Portalverbund soll für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Auffindbarkeit
der Online-Services ermöglichen. Die Dateneingabe erfolgt im Online-Service und
nicht im Portalverbund, dieser übermittelt also keine Daten zum internen Verwaltungs-
verfahren.

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