Schriftverkehr und Zahnbehandlung

Die Seite wird erstellt Friedemann Schweizer
 
WEITER LESEN
Schriftverkehr und Zahnbehandlung
Fallbeispiele aus den unterschiedlichen Fachdiensten 2020
                                        Caritas-Zentrum Traunstein

Schriftverkehr und Zahnbehandlung
Eine 73-jährige Frau wandte
sich im Mai 2020 telefonisch an
das Caritas-Zentrum Traunstein
und bat um Unterstützung, da
sie völlig überfordert mit ihrer
Situation war. Nach dem
Krankenhaus-Aufenthalt       im
März und April war sie auf Reha
und schließlich zurück in ihrer
Wohnung.

Die Frau kam mit ihrem
Schriftverkehr nicht mehr zu
Recht.      Aufgrund      eines
Missverständnisses mit dem
Sozialamt wurden über Jahre
hinweg die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung nicht geleistet. Es hat sich dadurch
ein Schuldenberg von über 8.000€ ergeben, den die Frau mit einer Rente von 720€ netto
abzüglich Miete nicht bezahlen konnte. Durch die Zahlungsrückstände wurde der Frau keine
Krankenversichertenkarte mehr ausgestellt.

Eine anstehende Zahnarztbehandlung wurde als nicht akut eingestuft, sodass die Bezahlung
durch die Krankenkasse verweigert wurde. Die Behandlung erfolgte nicht.
Nach Klärung ihrer Situation wurde, mit Unterstützung der Mitarbeiter in der Allgemeinen
Sozialen Beratung, Wohngeld beim Sozialamt beantragt. Durch den Bewilligungsbescheid für
das Wohngeld konnte gegenüber der Krankenkasse die Bedürftigkeit der Frau nachgewiesen
werden. Dadurch wurde das „Leistungsruhen“ aufgehoben. Die Frau bekam wieder eine
Krankenversichertenkarte und konnte die längst fällig gewordene Zahnbehandlung antreten.
Zudem wurde mit Unterstützung der Caritas-Mitarbeiter ein Härtefall-Antrag gestellt, damit die
Zuzahlungskosten für den Zahnersatz gemindert werden konnten, welche ursprünglich eine
komplette Monatsmiete verschlungen hätten. Den Restbetrag von etwa 130€ hat auf Anfrage
die Bürgerhilfsstelle Traunstein übernommen.

Weiterhin wurde für die Frau der Pflegegrad 1 beantragt und erwirkt, sodass nun der
Pflegedienst einmal pro Woche zum Haare waschen, Strümpfe wechseln und Tabletten richten
kommen kann. Zuvor wurden auch diese Kosten von der verschwindend geringen Rente
bezahlt.

Die Klärung der Situation und der Bedarfe, die Begleitung für die Antragstellung und
die Gespräche mit den Behörden bedeuteten für die Mitarbeiter in der Allgemeinen
Sozialen Beratung einen Aufwand von etwa 60 Stunden.
Foto: https://pixabay.com/de/photos/stift-amt-beh%C3%B6rde-formular-2398693/
Schriftverkehr und Zahnbehandlung
Notwenige Ernährungsberatung ermöglicht
                                                        Eine Frau mittleren Alters war an Zöliakie erkrankt.
                                                        Trotz      Vorliegen         einer        ärztlichen
                                                        Notwendigkeitsbescheinigung wurde die Bezahlung
                                                        einer Ernährungsberatung von der Krankenkasse
                                                        abgelehnt.

                                      Nach der Klärung der Situation wurde in
                                      Gesprächen mit der zuständigen Pfarrei und mit der
                                      Bürgerhilfsstelle des Landratsamtes Traunstein die
                                      Bezahlung durch alle drei Stellen beschlossen:
                                      Sowohl die Pfarrei, als auch die Bürgerhilfsstelle
und das Caritas-Zentrum erklärten sich zur Zahlung von 100€ bereit, wodurch die
Ernährungsberatung ermöglich werden konnte.

Die Klärung der Situation, die Gespräche mit der Krankenkasse und den
Zuschussgebern und die Vermittlung mit der Therapeutin bedeuteten für die Mitarbeiter
der Allgemeinen Sozialen Beratung einen Zeitaufwand von etwa 20 Stunden. Zudem
wurden die 100€ aus den Spenden der Caritas-Sammlung gezahlt.
Foto: https://pixabay.com/de/photos/brot-gebacken-laib-b%C3%A4ckerei-4183225/

Holz für kalte Wohnung

Eine 44-jährige Frau meldete sich Ende
Oktober 2020 bei der Allgemeinen Sozialen
Beratung. Sie war ursprünglich selbstständig.
Aufgrund eines Bandscheiben-Vorfalls war sie
für über ein Jahr (Operation und Reha)
arbeitsunfähig. Die Frau lebt in einer alten
Mietwohnung, welche ausschließlich mit einem
Holzofen geheizt werden kann. Auch das
Warmwasser muss durch den Holzofen erzeugt
werden.

Das Jobcenter gestand der Frau für die
laufende Heizperiode nur 5 Ster Holz zu. Der
tatsächliche Bedarf ist in etwa doppelt so hoch,
da die Wohnung nicht gut isoliert ist und das
Warmwasser      einen       klaren  Mehrbedarf
bedeutet.

Die    Mitarbeiter   des    Caritas-Zentrums
veranlassten die Bezahlung der verbleibenden
5 Ster Holz (Glaubhaftmachung durch
Rechnung und Lieferschein) an die Frau.

Die Klärung der Situation und die Bezahlung des Brennholzes im Wert von 350€ durch
das Caritas-Zentrum Traunstein bedeuteten für die Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen
Beratung einen Zeitaufwand von etwa 10 Stunden.
Foto: https://pixabay.com/de/photos/brennholz-holzstapel-holzvorrat-458056/
Schriftverkehr und Zahnbehandlung
Von der Nachbarschaftshilfe zur Kostenfalle
Eine    22-jährige     Frau
meldete sich telefonisch
im November 2020. Sie ist
verheiratet und hat zwei
Kinder im Alter von 3 und
5 Jahren. Sie hat seit Juni
2020 in ihrer Wohnung
einen          ehemaligen
Nachbarn (älterer Herr)
aufgenommen, welchem
die    Wohnung      fristlos
gekündigt wurde. Der
Mann        hat      einen
außerordentlichen
Hilfebedarf, da ihm ein
Bein amputiert wurde.
Nachdem der Nachbar ihr bei der Wohnungssuche und weiteren Angelegenheiten geholfen
hatte, fühlte sie sich ihm zu Dank verpflichtet. Die ursprüngliche Vereinbarung belief sich auf
ein paar Wochen, bis der Herr eine andere Wohnung gefunden hätte. Zum Zeitpunkt des
Anrufes wohnte er aber bereits 5 Monate im Dachboden der Familie. Entgegen der
Abmachung rauchte er im Haus, zudem verwahrloste er immer mehr und der Dachboden
zusammen mit ihm.
Die Situation nahm schließlich einen gereizten Zustand an, weil der Ehemann der Frau
coronabedingt arbeitslos wurde und für die Familie der Herr eine finanzielle Belastung
darstellte. Er wurde mit Essen versorgt, bezahlte aber nichts. Zudem war der Untermieter nicht
mit dem Vermieter der Wohnung abgesprochen. Im Falle, dass die Situation offenkundig
würde, riskierte sie Probleme mit dem Vermieter.
Nach Klärung der Situation gaben die Mitarbeiter des Caritas-Zentrums den Hinweis, dass es
sich rechtlich um Hausfriedensbruch handle, sobald ausgesprochen ist, dass der Mitbewohner
nicht mehr geduldet wird. Eine schriftliche Dokumentation mit der Setzung eines Zeitlimits
wurde empfohlen.
Nach mehreren weiteren Telefonaten fasste die Frau Mut und lies den Mitbewohner am
15.12.2020 von der Polizei aus der Wohnung abholen. Er wurde ins Inn-Salzach-Klinikum
eingewiesen, da eine depressive Verstimmung und ein schlechter gesundheitlicher Zustand
festgestellt wurden.
Zudem wurde der Familie eine Einzelfallhilfe für zwei Paar Kinder-Winterschuhe zur Verfügung
gestellt.
Die Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen Beratung waren etwa 8 Stunden mit der
Klärung der Situation und den Telefongesprächen beschäftigt.
Foto: https://pixabay.com/de/photos/fenster-dachgeschoss-fassade-wand-4540033/
Schriftverkehr und Zahnbehandlung
Der Weg aus der Sucht

Im Dezember 2019 wurde ein 23 Jahre junger Mann in unserer Einrichtung aufgenommen.
Er war sehr schüchtern und zurückhaltend zu Beginn der Therapie.
Der Mann wurde in seiner Schulzeit jahrelang gemobbt und musste Gewalt aushalten. In der
Anfangszeit seiner Jugend gab es einen Wendepunkt für ihn, denn er entschloss sich, den
Erniedrigungen seiner Mitschüler zu widersetzen und übte daraufhin selbst Gewalt
gegenüber anderen aus. Er litt zudem während seiner Jugend unter Depressionen und zog
sich immer mehr zurück. Aus seiner Verzweiflung heraus, griff der damals 17-Jährige zu
Alkohol und Drogen, um seine Depressionen damit zu behandeln. Da seine psychische
Verfassung sich nicht besserte, nahm der Konsum immer mehr zu. Im Juli 2017 hat er unter
Alkoholfeinfluss einen Selbstmordversuch begangen und wurde ins ISK eingewiesen.
Am darauffolgenden Tag hat er sich
selbst entlassen und kurze Zeit
darauf wieder zu den Suchtmitteln
gegriffen. Er wurde immer
unvorsichtiger und hat aufgrund von
Drogenbesitz einige Strafanzeigen
erhalten. Die Strafanzeigen haben
ihm die Augen geöffnet, dass der
Drogen- und Alkoholkonsum nur
Probleme mit sich bringt und es
weder ihm noch seiner Familie damit
gut geht. Deshalb hat er sich dazu
entschlossen, sein Leben zum
Besseren zu wenden, indem er sich im August 2019 freiwillig für eine Therapie entschieden
hat. Die Therapieeinrichtung hat den damals 23-Jährigen an uns weitervermittelt und so kam
es, dass er im Dezember 2019 Bewohner im Caritas Rehabilitationszentrum St. Nikolaus,
sozialtherapeutische Übergangseinrichtung (Aufenthalt ca. 24 Monate) für chronisch
Suchtkranke und Suchtkranke mit Doppel- und Mehrfachdiagnosen wurde. Das umfassende
Therapieangebot der Caritas Einrichtung, sprich, therapeutischen Kleingruppen,
tagesstrukturierende Maßnahmen sowie Einzelgespräche, haben dem heute 24-jährigen
Mann geholfen, sich zu stabilisieren und selbstsicherer zu werden. Er ist deutlich offener
geworden, hat gelernt mit seiner Sozialphobie gut umzugehen und seine Lebensfreude
zurückgewonnen. In den 25 Monaten, seitdem der Mann bei uns ist, ist er nicht rückfällig
geworden und verspürt seit einem halben Jahr keinen Suchtdruck mehr. Von dem
schüchternen und zurückhaltenden 23-Jährigen, der im Dezember 2019 zu uns gekommen
ist, ist ein offener sowie lebensfroher Mann geworden.

Der Weg aus der Sucht ist ein langandauernder Prozess. Über 12 Monate ständige
Begleitung, Krisenbewältigung, Ressourcenaktivierung, Unterstützung und
Organisation in jeglicher Lebenslage der Mitarbeiter*innen des Caritas Rehazentrums
waren erforderlich, um dem Unterstützungsbedarf des Mannes gerecht zu werden. Der
Mann wird aller Voraussicht mit unserer Unterstützung Ende 2021 die Einrichtung
verlassen und in eine geeignete Wohnform wechseln.
Foto: https://pixabay.com/de/photos/mann-alkohol-kater-trinkgelage-428392/
Schriftverkehr und Zahnbehandlung
Aus der Krise in ein neues Leben
Eine Frau im Alter von 75 Jahren hat mehr als 50 Jahre mit ihrem Mann verbracht.
Gemeinsam wohnten sie schon sehr lange in einem eigenen Häuschen in einer kleinen
Gemeinde im Landkreis Traunstein. Als der Mann im Alter von 81 Jahren im letzten Jahr
sehr plötzlich an einem schweren Schlaganfall verstarb, war das ein schwerer Schock und
bitterer Verlust für seine Frau.
Nun musste sie sich schlagartig und sofort um all die Dinge kümmern, die ihr Mann bis
zuletzt immer erledigt hatte: Rechnungen, Behördenschreiben, Bankangelegenheiten, die
Heizung im Haus – darum hatte sie sich nie kümmern müssen. Nachdem das Paar ohne
Kinder blieb, war erst einmal niemand da, der sie hätte unterstützen können. Der immense
Kummer über den Verlust ihres Mannes und die massive Überforderung durch völlig neue
Fragen und notwendige Entscheidungen ließen für die Frau die bisherige vertraute Welt
zusammenbrechen und sich komplett hilflos und überfordert fühlen. In größter Verzweiflung
nahm sie eine große Menge Schlaftabletten und wollte sich das Leben nehmen.
Die Nachbarin wollte nach ihr sehen und ihr einen Kuchen bringen und fand sie leblos auf.
Sie alarmierte den Notdienst. Die Frau konnte zum Glück gerettet werden. Wegen des
versuchten Suizids wurde sie dann einige Wochen in der Inn-Salzach-Klinik in Wasserburg
psychiatrisch behandelt und konnte sich stabilisieren. Die Nachbarin war sehr besorgt und
fragte in der Klinik nach der Frau, sie machte sich Vorwürfe nicht früher nachgeschaut zu
haben. Über die Vermittlung der Klinik wendete sich die Nachbarin an den
Sozialpsychiatrischen Dienst im Caritas-Zentrum Traunstein und konnte durch
Beratungsgespräche wieder zur Ruhe kommen und erkennen, dass sie genau richtig
gehandelt hatte.
Im Rahmen der Zusammenarbeit der Einrichtungen
stellte der Sozialdienst der Klinik die Verbindung
zum Gerontopsychiatrischen Fachdienst des
Caritas-Zentrums Traunstein her, damit die Frau
nach ihrer Entlassung in ihrer aktuellen Krise
Beratung und Begleitung zur Rückkehr in ihren
Alltag erhalten konnte.
Sie nahm das Angebot gerne an und eine Fachkraft
der Caritas, Frau A., besuchte sie zuhause. Im
Verlauf der Beratungsgespräche gelang es der Frau,
wieder etwas Lebensmut und Vertrauen aufzubauen.
Mit Begleitung durch die Beraterin Frau A. wagte sie
sich auch zum psychiatrischen Facharzt. Allein wäre sie schlicht nicht hingegangen, sagte
sie später. Sie habe sich geschämt und habe Angst gehabt, die Medikamente einzunehmen.
In Begleitung habe sie Vertrauen fassen können und gesehen, dass ihr wirklich geholfen
wird. Auch wenn sie immer wieder in psychische Krisensituationen komme, jetzt könne sie
bei der Caritas anrufen und sicher sein, dass sie Hilfe bekomme. Die Unterstützung beim
Aufbau ihres nun ganz neuen Lebens nach dem Tod ihres Mannes und nach dem Aufenthalt
in der Klinik umfasste alle Themen des Alltags. Ein gemeinsames Sortieren der finanziellen
Themen unterstützte die Frau dabei, selbst einen Überblick zu gewinnen und ihre Sachen
selbst regeln zu können und langsam auch Freude an der Selbständigkeit zu entwickeln.
Durch die regelmäßigen Sitzungen konnte sie vor allem ihre psychische Stabilität aufbauen
und Mut für neue Planungen fassen, wie z.B. private Kontakte aufbauen und pflegen. In
Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen, wie z.B. der Sozialarbeiterin der Gemeinde,
konnte für die Frau ein tragfähiges Unterstützungsnetz aufgebaut werden. So kehrte durch
die fachkundige Unterstützung der Caritas wieder ein Stück Lebensfreude in ihr Leben ein.
Schriftverkehr und Zahnbehandlung
Nicht zuletzt haben sich bei ihren Aktivitäten auch ein paar gleichgesinnte ältere Damen
gefunden, die sich gerne zum Kaffee, zum Spaziergang oder zum Spielen treffen. In Corona
Zeiten telefoniere sie nun, nach eigenen Angaben, viel und gehe viel spazieren.
Über einen Zeitraum von 6 Monaten wurden 10 Beratungsgespräche geführt, 3 davon
als Hausbesuche, es gab 2 Begleitfahrten zum Facharzt und mit anderen Helfern im
Netzwerk waren sechs klärende Besprechungen notwendig.
Foto: https://pixabay.com/de/photos/teamgeist-zusammenhalt-gemeinsam-2447163/

Unterstützung in der Ehekrise
Eine Frau mittleren Alters meldete sich während des Lock-Downs im April 2020 bei der
Allgemeinen Sozialen Beratung des Caritas-Zentrum Traunstein. Sie war völlig verzweifelt,
da ihr Mann sie und den 6-jährigen Sohn wegen einer anderen Frau verlassen hat. Sie ist
nun alleinerziehend, zudem in Teilzeit beschäftigt und kommt finanziell nicht über die
Runden.

Die ursprünglich gemeinsame Wohnung wurde durch die Umstände zu teuer. Ein Umzug in
eine günstigere Wohnung wurde vom Noch-Ehemann verhindert, weil er Kindesentführung
unterstellte und Rechtsmittel einlegte. Es sind Schulden vorhanden
(Berufsausbildungsförderung), die gemeinsam bewältigt werden müssen. Der Sohn zeigt
durch die Situation Stresssymptome und der kleinen Familie fehlt das Geld für Lebensmittel
und die nötigsten Dinge des Alltags.
Um die Notlage zu überbrücken, hat die Caritas einen Sozialbericht verfasst und bei einer
Stiftung Geld beantragt. Zudem erhielt die Familie Warengutscheine für
Lebensmitteleinkäufe vom Caritas-Zentrum. Es wurde in einem Beratungsgespräch eine
weitergehende Beratung bei einem Kinderpsychologen und bei der Schuldnerberatung
angeregt.
Der Zeitaufwand für zahlreiche Telefonate und die Krisengespräche durch die
Mitarbeiter des Caritas-Zentrums beläuft sich auf etwa 15 Stunden.
Foto: https://pixabay.com/de/illustrations/familie-scheidung-trennung-ehe-3090056/
Schriftverkehr und Zahnbehandlung
Befreit von Angst und Panikattacken

Ein junger Mann im Alter von 23 Jahren, alleinlebend, studiert Jura. Er galt bis vor kurzem
als pflichtbewusst, engagiert und in allen Belangen erfolgreich. Doch seit wenigen Monaten
plagen ihn Schlaflosigkeit, Schwindel und zunehmende Panikattacken in alltäglichen
Situationen.
Er leidet vermehrt an Versagensängsten, ein Zustand, der ihm noch bis vor einiger Zeit völlig
unbekannt war. Der Leidensdruck hat sich binnen der vergangenen Wochen in der Intensität
dermaßen erhöht, dass mittlerweile immer stärker ausgeprägte Suizidgedanken
hinzugekommen sind. In seiner Verzweiflung meldet er sich schließlich unter der
Notfallnummer beim Krisendienst der Psychiatrie.
Die Leitstelle des Krisendienstes meldet den
Fall unverzüglich an das fachkompetente
Mitarbeiterteam des Krisendienstes und bittet
uns, den Mann in seiner Wohnung
aufzusuchen.
Während des etwa zweistündigen
Erstgesprächs in der Wohnung, welches
primär den Zweck der vorläufigen
Stabilisierung des Klienten verfolgt, stellt sich
heraus, dass keine planvolle Distanzierung
von den Suizidgedanken stattfindet und
ambulante therapeutische Ansätze als nicht
ausreichend zu erachten sind. Somit bleibt als
Grundlage für eine erfolgreiche Therapie einzig die Vermittlung an eine psychiatrische Klinik.
Während des rund sechswöchigen Klinikaufenthalts erhält der Mann eine fundierte
medikamentöse Einstellung. In dieser Zeit halten wir durch Klinikbesuche weiterhin Kontakt
mit dem Klienten. Durch den Therapieerfolg in der Klinik werden schließlich ein Verstehen
der Krankheit (Krankheitseinsicht) und eine Distanzierung von den Suizidgedanken beim
Patienten erreicht.
Auch nach der Entlassung bleibt weiterhin eine engmaschige Betreuung des jungen Mannes
gewährleistet, welche die schrittweise Rückkehr und Integration ins Alltagsleben zum Ziel
hat. Hierzu zählen regelmäßige Hausbesuche, Arzt- und Behördenbegleitungen sowie
allgemeine Unterstützung bei der Verrichtung täglicher Anforderungen, um eine weitere
Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erreichen (Intensiv-betreutes
Einzelwohnen).
Nach etwa vier Monaten erfolgen erste Besuche und eine Anbindung ans Tageszentrum, zur
Förderung einer noch besseren Tagesstruktur beim Klienten.
Die hierzu zählenden Aktivitäten umfassen u.a. Ausflüge in der Gruppe, die Einnahme
gemeinsamer Mahlzeiten und die Teilnahme an verschiedenen weiteren Gruppenangeboten.
Langfristig stellen sich bei dem jungen Mann nachhaltige Fortschritte ein, auch die Ängste
und Panikattacken reduzieren sich massiv, was etwa durch Übungssituationen mit
Begleitpersonen erreicht wird, beispielsweise beim Einkaufen. Entlastende Gespräche
dienen ebenfalls einer weiteren Stabilisierung.

Nach weiteren vier Monaten und regelmäßigen Besuchen der Tagesstätte ist eine deutliche
Verbesserung und Zerstreuung der Symptomatik feststellbar. Der Klient ist in der Lage, sein
Studium wieder aufzunehmen, die Intensivbetreuung kann beendet werden. Dennoch er
weiterhin durch Gespräche in der Beratungsstelle begleitet werden, solange derartiger
Unterstützungsbedarf noch fortbesteht.

Vom Erstkontakt über den Krisendienst bis zum heutigen Tage wurde der Klienten
über 1 Jahr lang (ca. 630 Stunden) durch Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen
Dienstes im Caritas-Zentrum Traunstein konsequent begleitet.
https://pixabay.com/de/photos/menschen-mann-frust-kopfschmerzen-2568886/
Sie können auch lesen