Gleichstellungsplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 2019 2021 - Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

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Gleichstellungsplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 2019 2021 - Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Gleichstellungsplan der
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
2019 – 2021
Inhaltsverzeichnis

1     Präambel ............................................................................................................................ 3
2     Datenbezogene Bestandsaufnahme und Zielvorgaben .................................................. 3
3     Bestandsanalyse und Bilanz ............................................................................................. 5
4     Zielgruppenspezifische Ziele – Strategien – Maßnahmen ............................................. 6
5     Zielgruppenübergreifende Ziele – Strategien – Maßnahmen ....................................... 9
6     Flankierende Dimensionen ............................................................................................. 10
7     Zusammenfassung der zukünftigen Weiterentwicklung ............................................. 10
8     Professionalisierung der dezentralen Gleichstellungsarbeit ....................................... 11
9     Erarbeitung, Beschluss, Einbindung des Gleichstellungsplans in der Fakultät........ 11
10 Anhang ............................................................................................................................. 12
1         Präambel
Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften möchte mit Hilfe des Gleichstellungsplans gleiche
berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer schaffen bzw. erhalten.
Grundlage hierfür sind das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, das Gleichstellungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und
Männern an der Universität Bielefeld. Die übergeordneten rechtlichen Regelungen sind für die
Fakultät bindend, sofern im Fakultätsplan keine weitergehenden Richtlinien festgelegt sind.

Die Verantwortlichkeit für Angelegenheiten der Gleichstellung liegt bei der Dekanin oder dem
Dekan, die oder der hierbei von der Fakultätsverwaltungsleitung und der Kommission für die
Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt wird. Die Gleichstellungskommission wird
nach Statusgruppen im Verhältnis 1:1:1:1 besetzt und von der Fakultätskonferenz eingesetzt.

2          Datenbezogene Bestandsaufnahme und Zielvorgaben
                                    Frauenanteile 2015 in %                 Frauenanteile 2018 in %

    70
    60
    50
    40
    30
    20
    10
     0

Alternative Darstellung als Säulendiagramm
                                    Frauenanteile 2015 in %             Frauenanteile 2018 in %

    70
    60
    50
    40
    30
    20
    10
     0

     *Anmerkung: Im Zeitraum 07/2015 – 06/2018 wurden keine Habilitationsverfahren durchgeführt.

                                                                                                      3
Zielvorgaben für die nächsten drei Jahre (2019 bis 2021)

                                        Bestand                                            Zielvorgaben
                                    Beschäftigte zum           Freiwerdende     Anzahl der mit Frauenanteil in %
                                      30.06.2018              Stellen bis zum    Frauen zu         am 31.12.2021
                                                                31.12.2021      besetzenden       bei Erreichen der
                                                             (altersbedingtes      Stellen          Zielvorgaben
                                                               Ausscheiden
                                m         w        w in %     und geschätzte
                                                                Fluktuation)

 Professuren,                       20         6    23,1%
 davon:
 W3 / C4 (gesamt)                   XX        XX      6,3%                 0                  -
 davon zusätzliche                  XX        XX      0,0%                 0                  -
 UNIPlus W3
 W2 / C3 (gesamt)                   XX        XX 50,0%                     0                  -
 davon zusätzliche                  XX        XX 100,0%                    0                  -
 UNIPlus W2
 W1 (Juniorprof.)                   XX        XX    50,0%                 XX                XX    mindestens 50%
 Wissenschaftliche                  38        32    45,7%
 MitarbeiterInnen,
 davon:
 A14 a. Z.                          XX        XX     0,0%                  0                  -                   -
 A13 a. Z.                          XX        XX    66,7%                 XX                XX    mindestens 50%
 A13-A16 (Laufbahn akad.            XX        XX     0,0%                  0                  -                   -
 Rat/Rätin)
 E 13/14 unbefr. Vollzeit1)         XX        XX 50,0%                     0                  -                   -
 E 13/14 unbefr.   Teilzeit1)       XX        XX 100,0%                    0                  -                   -
 E 13/14 befr.   Vollzeit1)         XX        XX 30,8%                    XX                XX                42%
 E 13/14 befr.   Teilzeit1)         11         6 35,3%                    10                XX                42%
 Lehrkr. f. bes. Aufg.               0         0      /                    /                  -                   -
 Vollzeit
 Lehrkr. f. bes. Aufg.              XX        XX      0,0%                 0                  -                   -
 Teilzeit
 E 13/14 Drittmittel                XX        XX    66,7%                 XX                XX    mindestens 50%
 Vollzeit
 E 13/14 Drittmittel                 9        12    57,1%                  0                  -                   -
 Teilzeit
 Professurvertretungen               0         0        /                   /                 -                   -
 Hilfskräfte,                       20        18    47,4%
 davon:
 WHK                                 12    10       45,5%                   /                 -               50%
 SHK                                  8     8       50,0%                   /                 -   mindestens 50%
 Abschluss Studium²)                353   251       41,6%                   /                                 42%
 Abschluss   Promotion³)             25    11       30,6%                   /                                 37%
 Abschluss Habilitation               0     0           /                   /

1)  Erläuterung: Ein Großteil der Haushaltsstellen wird zu einem bestimmten Anteil auch aus
Sondermitteln (HSP, Masterprogramm) finanziert.
²) gesamte Anzahl aller Studienabschlüsse Sommersemester 2015 – Wintersemester 2017/18
³) gesamte Anzahl aller abgeschlossenen Promotionen 01.07.2015 – 30.06.2018

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3      Bestandsanalyse und Bilanz

•   Im Bereich der Professorinnen und Professoren konnte der Anteil der Professorinnen in
    den letzten drei Jahren leicht erhöht werden.
     Seit dem 1. September 2015 wird die neugeschaffene Stiftungsprofessur „Führung von
       Familienunternehmen“ (W3) von einer Professorin geleitet.
     Seit dem 1. Januar 2018 wird die neugeschaffene Professur „Data Science“ (W2) von
       einer Professorin geleitet. Die Einrichtung und Besetzung der Professur erfolgte als
       Maßnahme im Rahmen des Programms UNIplus.
     Im Bewerbungsverfahren für die Besetzung der ebenfalls neu geschaffenen Professur
       „Decision and Operation Technologies“ (W3) gingen trotz intensiver Bemühungen,
       qualifizierte Frauen zur Bewerbung zu bewegen nur wenige Bewerbungen von Frauen
       ein. Der geringe Frauenanteil ist hier im Fach begründet. Gleiches gilt für die neu
       geschaffene Professur „Behavioral Economics“, welche ab dem 1. Oktober 2018 besetzt
       sein wird.
     In den Berufungsverfahren wurden die Berufungskommissionen bei ihrer Einsetzung
       im Rahmen der Fakultätskonferenz darauf hingewiesen, dass sie vor und während der
       Stellenausschreibung als geeignet erscheinende Wissenschaftlerinnen direkt ansprechen
       und zu einer Bewerbung auffordern sollten. Dies wurde entsprechend umgesetzt. Dieses
       Vorgehen wird auch zukünftig bei Berufungsverfahren, die im Rahmen der Identität der
       Fakultät für Wirtschaftswissenschaften - die Fakultät steht für eine quantitative
       Ausrichtung der Wirtschaftswissenschaften in Forschung und Lehre - ausgeschrieben
       werden, verwirklicht.
     Wie auch den Zielvorgaben (2019-2021) zu entnehmen ist, wird bis Ende 2021 keine
       W3/C4- bzw. W2/C3-Stelle durch altersbedingtes Ausscheiden frei werden. Im Fall
       einer Fluktuation wird versucht, die freiwerdende Professur mit einer Frau zu besetzen.

•   Im Bereich der Juniorprofessorinnen und -professoren konnte der Anteil der
    Professorinnen in den letzten drei Jahren auf 50% gehalten werden.
     Im Zeitraum 2015 bis 2018 ist keine der bereits vorhandenen Juniorprofessuren frei
       geworden, so dass keine Nachbesetzungen zu erfolgen hatten.
     Im Rahmen des UNIplus-Programms sowie durch die Einrichtung des
       Stiftungslehrstuhls wurden zusätzliche Juniorprofessuren geschaffen. Hiervon konnte
       die W1-Professur „Gründungsmanagement / Gender im Gründungsprozess“ im Herbst
       2017 mit einer Juniorprofessorin besetzt werden; gleichzeitig wurde die W1-Professur
       „Management von Familienunternehmen“ mit einem Juniorprofessor besetzt.
     Die ebenfalls zusätzlich geschaffene Juniorprofessur „BWL, insb. Management von
       intelligenten Produkten“ wird ab dem Herbst 2018 ebenfalls mit einer Juniorprofessorin
       besetzt sein.
     Bei Nachbesetzungen von Juniorprofessuren oder soweit entsprechende Stellen neu
       geschaffen werden sollten (z.B. falls eine Umwandlung einer WMA-Stellen erfolgt)
       werden in den Berufungsverfahren die oben beschriebenen Maßnahmen angewendet.

•   Im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist in den letzten drei
    Jahren der Anteil der weiblichen Beschäftigten gestiegen.
     So liegt der Anteil der im Haushalt befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen bei 30%
       (Vollzeit), 35% (Teilzeit), in Projekten bei 60%.
     Über die gesamte Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
       betrachtet, liegt der Anteil der Mitarbeiterinnen bei 46%.
     Prognostisch lässt sich in diesem Bereich nichts Genaueres festhalten: Die Nachfrage
       nach angebotenen Stellen und auch das Angebot freier Stellen schwankt immer wieder

                                                                                             5
aufgrund der Arbeitsmarktsituation für Wirtschaftswissenschaftler und der
      Etatsituation.
     Es soll auch in Zukunft weiterhin intensiv versucht werden – analog zum
      Bewerbungsverfahren bei Professuren - vor und während der Stellenausschreibung
      geeignet erscheinende Absolventinnen direkt anzusprechen und zu einer Bewerbung
      aufzufordern, um den gestiegenen Anteil weiblicher Beschäftigter nach Möglichkeit zu
      halten oder weiter zu steigern.

•   Bei den studentischen Hilfskräften ist der Anteil nahezu unverändert.
     Der Anteil liegt derzeit bei 50%.
     Bei wissenschaftlichen Hilfskräften bei 46%.
     Prognostisch wird dies vermutlich weiterhin so in etwa Bestand haben können. Die
      Besetzung hängt eng mit den Bewerbungen zusammen.
     Die Rekrutierung von Hilfskräften erfolgt durch Informationen in Veranstaltungen und
      Aushängen. Darüber hinaus soll eine direkte Ansprache von besonders geeigneten
      Kandidatinnen erfolgen.

•   Bei den Studentinnen der Fakultät, die das Studium abschließen, fallen die Anteile wie
    folgt aus.
     Der durchschnittliche Anteil der Abschlüsse (Jahre 2015, 2016 und 2017) liegt derzeit
       bei 42 % und ist damit höher als der durchschnittliche Anteil der Studentinnen in diesem
       Zeitraum, der bei 40 % liegt.

 Vom professoralen Bereich (W3/C4-Professuren) abgesehen ist die Ist-Situation
  zufriedenstellend. Sie übersteigt sogar den durchschnittlichen Anteil weiblicher
  Studierender im o.g. Zeitraum von 40%.

•   Bezüglich der abgeschlossenen Promotionen lässt sich folgendes festhalten:
     Seit 2015 sind an der Fakultät 36 Promotionen abgeschlossen worden, 11 davon waren
      von Frauen; das entspricht einer Höhe von 31%. Damit wurde das angestrebte Ziel aus
      dem vorherigen Gleichstellungsplan knapp verfehlt. Die Fakultät ist bemüht diesen
      Anteil zu erhöhen.

     Im Rahmen des strukturierten Promotionsprogramms BiGSEM entspricht der Anteil
      weiblicher Absolventinnen seit 2015 mit 9 von 29 ebenfalls 31%, und konnte im
      Vergleich zum Vorzeitraum gesteigert werden. Die Fakultät ist bemüht diesen Anteil
      weiter zu erhöhen. Allerdings werden einige Studierende des Promotionsprogramms
      BiGSEM durch ein internationales Gremium ausgesucht; daher obliegt die Auswahl hier
      nicht allein der Fakultät. Die in Bielefeld ergriffenen Maßnahmen werden dem
      internationalen Gremium bekannt gegeben.

Zusammenfassend kann positiv hervorgehoben werden, dass der Anteil der Frauen in der
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt gesteigert werden
konnte und in der Summe nahezu 50% beträgt, während der Anteil der Studentinnen bei 40%
liegt. Es gelingt der Fakultät also, Frauen überproportional für das wissenschaftliche Arbeiten
zu motivieren. Der Anteil der abgeschlossenen Promotionen von Frauen im betrachteten
Zeitraum war zwar rückläufig. Dies ist jedoch gut mit dem natürlichen Zusammenspiel von
Freiwerden von Stellen, individuell bestimmten Dauern von Qualifikationsprojekten und
unterschiedlichen fachlichen Interessen von Absolventinnen erklärbar.

                                                                                             6
4      Zielgruppenspezifische Ziele – Strategien – Maßnahmen
       Förderung von Professorinnen
•   Verstärkte Besetzung von Professuren und Juniorprofessuren mit Frauen
     Begutachtung der Scientific Community im Falle von Vakanzen, um bei
      Ausschreibungen zu prüfen, ob geeignete Kandidatinnen direkt angesprochen und zur
      Bewerbung aufgefordert werden
     Prüfung, ob, insbesondere bei Neuausschreibungen, geschlechtsspezifische
      Fragestellungen in Lehre und Forschung berücksichtigt werden können
     Reflexion bei Stellendenominationen unter Berücksichtigung der Strukturplanung und
      Ausrichtung der Fakultät, ob gezielte Schwerpunktsetzungen in Bereichen, in denen
      Frauen auf dem entsprechenden Qualifikationsniveau vorhanden sind, oder die
      Aufnahme von Genderaspekten in Betracht kommt
     Halten des Anteils von Einladungen zu Berufungsvorträgen von weiblichen
      Bewerberinnen auf aktuellem Niveau

•   Diskussion einer befristeten Gender-Gastprofessur
     Voraussetzung für einen derartigen Antrag: Finden einer mit der Ausrichtung und
       Strukturplanung der Fakultät in Einklang stehende inhaltliche Fokussierung der Stelle
     Nachdem die W1-Professur „Gründungsmanagement / Gender im Gründungsprozess“
       erfolgreich eingerichtet wurde, soll die Diskussion zu einer befristeten Gender-
       Gastprofessur wieder aufgenommen werden.

       Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen
•   Beibehaltung und Erhöhung des Anteils der promovierenden Frauen sowohl bei den
    Planstellen als auch bei den Drittmittel-Stellen
     Ergreifen spezifischer Fördermaßnahmen, z. B. durch direkte Ansprache geeigneter
       Kandidatinnen um auf vorhandene Promotionsmöglichkeiten hinzuweisen
     Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch ausreichende und frühzeitige
       Information
       o Förderung, dass Frauen auf Tagungen, bei Publikationen und durch
           Auslandsaufenthalte eigene Forschungsergebnisse präsentieren sowie Netzwerke
           aufbauen können  Bereitstellung ausreichender Mittel für die Teilnahme an
           Kongressen
       o Aufbau von Netzwerken durch Treffen von Masterstudentinnen mit
           Doktorandinnen
       o Übernahme der Einreichungsgebühr bei akademischen Zeitschriften für Beiträge
           von Frauen bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 €/Jahr
       o Mögliche Beantragung weiterer Mittel für die Publikation von Artikeln auf Open-
           Source-Plattformen oder für das Korrekturlesen englischsprachiger Publikationen
           beantragt werden
       o Verstärkter Hinweis auf vorhandene Förderungsmöglichkeiten für Frauen,
           insbesondere über die Internetseite der Gleichstellungskommission der Fakultät
           und weitere Informationswege (Flyer, E-Mails). Dies kann insbesondere durch die
           administrative Unterstützung für Gleichstellungsangelegenheiten (durch eine
           Hilfskraft) erfolgen.
       o Hinweis auf Teilnahmemöglichkeit am universitätseigenen Mentoringprogramm
           „Movement“

•   Förderung von Habilitations- und Dissertationsvorhaben von Wissenschaftlerinnen

                                                                                          7
 Zurverfügungstellung von Mitteln für die Teilnahme an Kongressen und
      Gastaufenthalten an geeigneten Institutionen sowie Mittel für den Einsatz von
      studentischen Hilfskräften, um wissenschaftliche Zuarbeit zu ermöglichen
     Gültigkeit auch für familienbedingt nicht voll nutzbare Zeiträume in der Arbeitsphase

•   Graduiertenschule der Fakultät BiGSEM
     Verteilung des erarbeiteten Gleichstellungsflyers (innerhalb und außerhalb der
      Universität Bielefeld), um bei weiblichen Studierenden für eine Promotion innerhalb
      der BiGSEM zu werben
     Einrichtung eines eigenen Abschnitts zur Gleichstellung Innerhalb der BiGSEM
      Webseite (http://www.bigsem.de/useful-information/work-life-balance/).

•   Erlangen eines weiteren, gegebenenfalls auch überproportionalen Zuwachs an weiblichem
    wissenschaftlichen Nachwuchs
     Förderung durch Vergabe von Stipendien (v. a. BiGSEM), Gastprofessuren,
       Lehraufträgen und Lehrstuhlvertretungen sowie dabei bevorzugte Auswahl respektive
       Einstellung – soweit dies rechtlich möglich ist – von Frauen

•   Weiterer Ausbau der Internetseite der Gleichstellungskommission
     Hinweis auf fakultätsinterne Veranstaltungen und Angebote für Frauen sowie auf
      universitätsweite Thementage und Programme für Frauen

       Förderung von Studentinnen
•   Unterstützung der Studentinnen durch …
     das Angebot einer auf die spezifischen Belange von Studentinnen eingehende und
      angemessene Studienberatung
     den jeweils zu Beginn eines Wintersemesters erscheinenden „Mänatscher“ (eine
      Zeitschrift der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften), der alle wichtigen Informationen
      zum Studium und von der Universität sowie auch spezielle Seiten mit Tipps für
      Studentinnen, die u. a. Angaben über Förderangebote für Studentinnen im Studium
      sowie konkrete AnsprechpartnerInnen enthält
     die Orientierungsphase zu Beginn eines jeden Wintersemesters für neue Studierende,
      organisiert durch die Fachschaft mit Hinweis auf Unterstützungsangebote und
      Ansprechpartnerinnen für Studentinnen, auf die Gleichstellungskommission und die
      Vertreterin für die Studierenden als eine mögliche Ansprechpartnerin
     Angebote des Career Services der Universität Bielefeld für Studentinnen der Fakultät,
      wie praktikumsbegleitende Kurse, in denen die Studentinnen ihre beruflichen Ziele
      erarbeiten können mit der Überlegung des erneuten Angebots dieser Kurse – trotz der
      geringen Annahme
     Angebot von Computerkurses nur für Frauen angeboten, die sich einer regen Teilnahme
      erfreuen.
     Planung eines regelmäßigen Role-Model-Seminars für Studentinnen, zu dem
      erfolgreiche Frauen aus der Wirtschaft eingeladen werden, die eine Vorbildrolle
      einnehmen können
     Ermutigung zu Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Programmen zum
      Thema „Wissenschaft als Karriereweg“
     Informationen zu speziell für Studentinnen eingerichteten Veranstaltungen sowie
      Förderangeboten und Tipps zum Studium auf der Internetseite der
      Gleichstellungskommission
     Informationsveranstaltungen für Studentinnen und eine gezielte Ansprache zur
      vermehrten Gewinnung von Studentinnen als studentische Hilfskräfte und zur
                                                                                           8
Übernahme von Tutorien – speziell auch ausländische Studentinnen sowie
      Erfahrungsberichte von Tutorinnen auf der Homepage der Fakultät
     Information durch Beteiligung an der Herbsthochschule für Schülerinnen, welche durch
      das Zentrum für Lehren und Lernen organisiert wird

       Förderung von Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung
•   Beachtung der im universitären Gleichstellungsplan für die Mitarbeiterinnen in Technik
    und Verwaltung genannten Maßnahmen
     Ermöglichung der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen durch Vorgesetzte und die
      Fakultätsleitung

5      Zielgruppenübergreifende Ziele – Strategien – Maßnahmen

       Anteil von Frauen in Gremien
•   Erreichen einer Gleichverteilung von Einfluss, Status und Mitbestimmung von Frauen und
    Männern in universitären Selbstverwaltungsgremien
     Anstreben der paritätischen Repräsentanz bei der Aufstellung von Listen und
       Kandidaturen beider Geschlechter bei gleichzeitigen natürlichen Grenzen (s. o. ) im
       professoralen Bereich
     Ausgleich durch zusätzliche studentische Hilfskraftmittel im Falle von Engpässen bei
       den betroffenen Frauen zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Selbstverwaltung durch
       Inanspruchnahme der vom Rektorat zu Verfügung gestellten Mittel
     Ermöglichung einer temporären Reduzierung des Lehrdeputats, sofern es die
       Lehrsituation im entsprechenden Bereich gestattet

       Gleichstellung in der Fakultätsentwicklung, der Fakultätssteuerung und in
       Anreizsystemen sowie Etablierung von Gleichstellung als Leitungsaufgabe
Die Gleichstellung ist als Verantwortungsbereich der Dekanin oder des Dekans (s. Präambel)
und somit der Fakultätsleitung etabliert. Die in Abschnitt 3 dargelegte Entwicklung der Fakultät
zeigt die Aufmerksamkeit, die die Fakultät der Gleichstellung widmet. Anreizsysteme sind in
der Fakultät weder etabliert noch vorgesehen.

       Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen
•   Nachdrückliche Unterstützung der im geltenden Rahmenplan zur Gleichstellung von
    Männern und Frauen an der Universität Bielefeld und der Richtlinie der Universität gegen
    sexualisierte Diskriminierung und Gewalt genannten Maßnahmen zur Verhinderung von
    Gewalt gegen Frauen

                                                                                              9
6      Flankierende Dimensionen
       Vereinbarkeit von Familie und Beruf
•   Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mitglieder der Fakultät für
    Wirtschaftswissenschaften im Rahmen der rechtlichen und dienstlichen Möglichkeiten
     Elternzeit wird derzeit sowohl von Mitarbeiterinnen als auch Mitarbeitern in Anspruch
      genommen; dies wird von der Fakultät ausdrücklich begrüßt und weiter gefördert
     Unterstützung der gesetzlichen Richtlinien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
      und sowie Aufgabe, arbeitsvertragliche und -zeitliche Ausgleiche bei familiären
      Belastungen zu berücksichtigen und zu fördern
     Bisheriger Beitrag: nachhaltige und erfolgreiche Bewegung des Rektorats dazu, die
      Vorlesungszeiten um Weihnachten und den Weihnachtsschulferien in den nächsten
      Jahren etwas zu flexibilisieren
     Möglichkeit für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler,
      während erziehungsbedingter Beurlaubungszeiten an Forschungskollegien,
      Veranstaltungen von Berufsverbänden u. a. teilzuhaben.
     Möglichkeit der Wiederaufnahme des Studiums ohne weitere Verzögerung oder
      Behinderung für Studentinnen nach der Geburt ihres Kindes
     Stärkung des Kontaktes zum Familienservice sowie dessen verstärkte Einbindung
     Bereitstellung einer Auflistung von Betreuungsmöglichkeiten von Kindern in
      Universitätsnähe (Tagesmüttern / Kitas)
     Bestrebung im Rahmen der Modularisierung, Strukturierung und operativen
      Organisation des Studiums, dass studierenden Eltern keine Nachteile entstehen und
      Pflichtveranstaltungen nicht außerhalb von üblichen Kinderbetreuungszeiten liegen
     Gewährleistung gleicher Aufstiegschancen für Teilzeitbeschäftigte wie für
      Vollzeitbeschäftigte sowie Möglichkeit für Teilzeitbeschäftigte, in gleicher Weise an
      Weiterbildungsmaßnahmen und in der Selbstverwaltung teilzunehmen.
     Aktive Unterstützung der Dual-Career-Maßnahmen des Rektorats (z.B. in
      Berufungsverfahren).

       Gender in Forschung und Lehre
Durch Einrichtung der zusätzlichen W1-Professur „Gründungsmanagement / Gender im
Gründungsprozess“ und Besetzung mit einer Juniorprofessorin wird dazu beigetragen, dass das
Thema als Forschungsgegenstand und in Lehrveranstaltung präsent ist.

       Qualitätsmanagement und Evaluation
Die vorstehend im Gleichstellungsplan festgelegten Maßnahmen sollen regelmäßig reflektiert
und bewertet werden.

Für die Umsetzung der Maßnahmen der Fakultät ist die Dekanin oder der Dekan zuständig.

7      Zusammenfassung der zukünftigen Weiterentwicklung

•   Die Fakultät möchte den Anteil der Professorinnen erhöhen und wird versuchen im
    Rahmen der kommenden Berufungsverfahren dieses Ziel zu realisieren. Allerdings werden
    bis einschließlich 2021 keine Professuren durch altersbedingtes Ausscheiden frei.

                                                                                         10
•   Sollten weitere Stellen für Juniorprofessuren geschaffen werden, so wird sich die Fakultät
    besonders darum bemühen, qualifizierte Wissenschaftlerinnen für Bewerbungen zu
    gewinnen.

•   Im Bereich der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll versucht werden,
    den erzielten Anteil an Frauen zu erhöhen oder zumindest zu halten.

•   Die Anzahl der weiblichen studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräfte soll
    beibehalten werden.

•   Bei den Zielsetzungen sind die Studierendenanteile (weiblich/männlich) zu
    berücksichtigen. Das Reservoir an qualifizierten potentiellen Bewerberinnen und
    Bewerbern ist dadurch jeweils festgelegt. Die im Gleichstellungsplan dargestellten
    Maßnahmen dienen daher auch der Erhöhung des Anteils der Studentinnen.

8      Professionalisierung der dezentralen Gleichstellungsarbeit
Zur Professionalisierung der dezentralen Gleichstellungsarbeit findet eine administrative
Unterstützung durch eine SHK statt.
Außerdem wird durch die Verwaltungsleitung geprüft, welches Angebot an Fortbildungen mit
Bezug zur Gleichstellungsarbeit besteht, damit dieses ggf. von den Mitgliedern der
Gleichstellungskommission wahrgenommen werden kann.

9    Erarbeitung, Beschluss, Einbindung des Gleichstellungsplans in der
Fakultät
       Fortschreibung
Dieser Gleichstellungsplan wird von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät spätestens
nach 1,5 Jahren auf seine Wirksamkeit überprüft und nach Ablauf von drei Jahren entsprechend
fortgeschrieben.

       Bekanntmachung
Dieser Gleichstellungsplan wird sowohl durch fortwährenden Aushang bekannt gemacht als
auch auf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften veröffentlicht.

                                                                                           11
10       Anhang
   Zielvorgaben des Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2016-2018

                                Bestand                               Zielvorgaben               Zielvorgabe
                                                                                                    erfüllt
                          Beschäftigte zum Freiwerdende       Anzahl der    Frauenanteil in %
                          Stand            Stellen bis zum    mit Frauen   am 31.12.2018 bei
                          30.06.15         31.12.2018         zu           Erreichen       der
                                           (altersbedingtes   besetzende   Zielvorgaben
                                           Ausscheiden und    n Stellen
                          m     w     w % geschätzte
                                           Fluktuation)
                                                                                                           ja
W3 / C4                   12     0     0     1                1            9                            (7%)*

W2 / C3                   XX     XX    50    0

A14 a. Z.                 XX     XX    0     0

A13 a. Z.                 XX     XX    100   0
                                                                                                          ja
W1 (Juniorprof.)          XX     XX    50    XX               XX           75                         (50%)*

A13-A16 (einschl. H1 XX          XX    0     0
und H2)
E 13/14 / IIb-I unbefr.
Vollzeit                XX       XX    50    0
E 13/14 / IIb-I unbefr.
Teilzeit
E 13/14 / IIb-I befr.                                                                                      ja
Vollzeit                  XX     XX    8     XX               XX           25                        (30,8%)
E 13/14 / IIb-I befr.                                                                                    nein
Teilzeit                  10     7     41    XX               XX           47                        (35,3%)
Lehrkr. f. bes. Aufg.
aus Studienbeitr.         XX     XX    0     0
Vollzeit
Lehrkr. f. bes. Aufg.
aus Studienbeitr.         XX     XX    50
Teilzeit
E 13/14 / IIb-I Drittm.                                                                                    ja
                          XX     XX    33    XX               XX           42                    (insg. 60%)

Professurvertretungen
                                                                                                         nein
WHK                       XX     XX    50                                  50                        (45,5%)
                                                                                                           ja
SHK                       24     16    40                                  40-50                       (50%)
                                                                                                           ja
Abschluss Studium         344    273   40                                  40-45                     (41,6%)
Abschluss Promotion                                                                                      nein
                          23     14    38                                  35-40                     (30,6%)
Abschluss Habilitation
                          0      0     0

   *Aufgrund geänderter Stellenstruktur wurde die Vorgabe hinsichtlich der Anzahl der zu
   besetzten Stellen erfüllt. Die prozentuale Vorgabe ist nicht mehr zutreffend.

                                                                                                   12
Evaluation der Ziele und Maßnahmen des Gleichstellungsplans der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 2016-2018

Ziel                                                                                                   Evaluation
Anteil der Professorinnen erhöhen (allerdings werden bis 2018 keine Professuren durch
altersbedingtes Ausscheiden frei)
Qualifizierte Wissenschaftlerinnen für mögliche Juniorprofessuren gewinnen
Anteil der Frauen im Bereich der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen
respektive zumindest halten
Anzahl der weiblichen Hilfskräfte zumindest halten und im wissenschaftlichen Bereich beibehalten
Anteil der weiblichen Promovierenden weiter erhöhen (40 % angestrebt)

Berücksichtigung der Studierendenanteile bei den Zielsetzungen -> Studierendenzahlen pro Studiengang

Maßnahme                                                                                               Evaluation

Förderung von Wissenschaftlerinnen
• Professuren und Juniorprofessuren mit Frauen besetzen
  • Direkte Ansprache geeigneter Kandidatinnen
  • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Fragestellungen bei Neuausschreibungen
  • Niveau der Einladungen zu Berufungsvorträgen von weiblichen Bewerberinnen halten
  • Diskussion einer befristeten Gender-Gastprofessur
• Anteil der promovierenden Frauen beibehalten respektive erhöhen
  • Einladung zu Vorstellungsgesprächen
  • Förderung durch frühzeitige Informationen
  • Bereitstellung von Mitteln für Teilnahme an Kongressen
  • Bereitstellung von Mitteln für Einreichungsgebühr bei akademischen Zeitschriften sowie Open-
    Source-Plattformen und Korrekturlesen
  • Halbjähriges Stipendium für Mitarbeiterinnen (angemessene Zeit zur Promotion ist gesichert)
• Förderung von Habilitations- und Dissertationsvorhaben von Wissenschaftlerinnen
  • Bereitstellung von Mitteln für Kongresse, Gastaufenthalte und studentische Hilfskräfte
• BiGSEM
  • Verteilung des Gleichstellungsflyers
  • Verstärkung der Aktivitäten zur Heranführung weiblicher Studierender an die Promotion
  • Bevorzugte Auswahl von weiblichem wissenschaftlichen Nachwuchs bei
    Stipendien, Gastprofessuren, Lehraufträgen und Lehrstuhlveranstaltungen
• Ausbau der Internetseite der Gleichstellungskommission

Förderung von Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung
• Beachtung der gesetzlichen Richtlinien und des universitären Gleichstellungsplans
• Motivation zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

Förderung von Studentinnen
• Unterstützung zur Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien
• Angemessene Studienberatung für Studentinnen
• Verteilung des "Mänätschers"
• Hinweis auf Unterstützungsangebote der Orientierungsphase
• Hinweis auf Ansprechpartnerin der Vertreterin der Gleichstellungskommission
• Praktikumsbegleitende Kurse für Studentinnen anbieten -> BU2BU -> high potentials
• Computerkurse für Studentinnen anbieten
• Role-Model-Seminar für Studentinnen anbieten
• Information bzgl. Veranstaltungen über Internetseite der Gleichstellungskommission
• Informationsveranstaltung zur Übernahme von Tutorinnen sowie Erfahrungsberichte von Tutorinnen

Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Ermöglichung von Erziehungsurlaub für männliche Beschäftigte und Studenten
• Berücksichtigung arbeitsvertraglicher und -zeitgleicher Ausgleiche bei familiären Belastungen
• Flexibilisierung der Vorlesungszeiten um Weihnachten
• Möglichkeit zu Forschungskollegien, Veranstaltungen von Berufsverbänden etc. während
 erziehungsbedingter Beurlaubungszeiten
• Wiederaufnahme des Studiums nach Geburt des Kindes ohne Verzögerung
• Keine Nachteile für studierende Eltern -> keine Pflichtveranstaltungen außerhalb üblicher
  Kinderbetreuungszeiten -> mehr Einsatz Familienservice
• Gleiche Aufstiegschancen sowie Weiterbildungsmaßnahmen für Teilzeitbeschäftigte wie
Vollzeitbeschäftigte

Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen
• Unterstützung des Rahmenplans zur Gleichstellung von Männern und Frauen
• Unterstützung der Richtlinie der Universität gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Beteiligung von Frauen in der Selbstverwaltung
• Paritätische Repräsentanz beider Geschlechter bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen
• Ausgleich durch studentische Hilfskraftmittel bei Engpässen
• Ggf. temporäre Reduzierung des Lehrdeputats
  -> nur Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
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