Gleichstellungsplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 2019 2021 - Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
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Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Gleichstellungsplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 2019 – 2021
Inhaltsverzeichnis 1 Präambel ............................................................................................................................ 3 2 Datenbezogene Bestandsaufnahme und Zielvorgaben .................................................. 3 3 Bestandsanalyse und Bilanz ............................................................................................. 5 4 Zielgruppenspezifische Ziele – Strategien – Maßnahmen ............................................. 6 5 Zielgruppenübergreifende Ziele – Strategien – Maßnahmen ....................................... 9 6 Flankierende Dimensionen ............................................................................................. 10 7 Zusammenfassung der zukünftigen Weiterentwicklung ............................................. 10 8 Professionalisierung der dezentralen Gleichstellungsarbeit ....................................... 11 9 Erarbeitung, Beschluss, Einbindung des Gleichstellungsplans in der Fakultät........ 11 10 Anhang ............................................................................................................................. 12
1 Präambel Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften möchte mit Hilfe des Gleichstellungsplans gleiche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer schaffen bzw. erhalten. Grundlage hierfür sind das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bielefeld. Die übergeordneten rechtlichen Regelungen sind für die Fakultät bindend, sofern im Fakultätsplan keine weitergehenden Richtlinien festgelegt sind. Die Verantwortlichkeit für Angelegenheiten der Gleichstellung liegt bei der Dekanin oder dem Dekan, die oder der hierbei von der Fakultätsverwaltungsleitung und der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt wird. Die Gleichstellungskommission wird nach Statusgruppen im Verhältnis 1:1:1:1 besetzt und von der Fakultätskonferenz eingesetzt. 2 Datenbezogene Bestandsaufnahme und Zielvorgaben Frauenanteile 2015 in % Frauenanteile 2018 in % 70 60 50 40 30 20 10 0 Alternative Darstellung als Säulendiagramm Frauenanteile 2015 in % Frauenanteile 2018 in % 70 60 50 40 30 20 10 0 *Anmerkung: Im Zeitraum 07/2015 – 06/2018 wurden keine Habilitationsverfahren durchgeführt. 3
Zielvorgaben für die nächsten drei Jahre (2019 bis 2021) Bestand Zielvorgaben Beschäftigte zum Freiwerdende Anzahl der mit Frauenanteil in % 30.06.2018 Stellen bis zum Frauen zu am 31.12.2021 31.12.2021 besetzenden bei Erreichen der (altersbedingtes Stellen Zielvorgaben Ausscheiden m w w in % und geschätzte Fluktuation) Professuren, 20 6 23,1% davon: W3 / C4 (gesamt) XX XX 6,3% 0 - davon zusätzliche XX XX 0,0% 0 - UNIPlus W3 W2 / C3 (gesamt) XX XX 50,0% 0 - davon zusätzliche XX XX 100,0% 0 - UNIPlus W2 W1 (Juniorprof.) XX XX 50,0% XX XX mindestens 50% Wissenschaftliche 38 32 45,7% MitarbeiterInnen, davon: A14 a. Z. XX XX 0,0% 0 - - A13 a. Z. XX XX 66,7% XX XX mindestens 50% A13-A16 (Laufbahn akad. XX XX 0,0% 0 - - Rat/Rätin) E 13/14 unbefr. Vollzeit1) XX XX 50,0% 0 - - E 13/14 unbefr. Teilzeit1) XX XX 100,0% 0 - - E 13/14 befr. Vollzeit1) XX XX 30,8% XX XX 42% E 13/14 befr. Teilzeit1) 11 6 35,3% 10 XX 42% Lehrkr. f. bes. Aufg. 0 0 / / - - Vollzeit Lehrkr. f. bes. Aufg. XX XX 0,0% 0 - - Teilzeit E 13/14 Drittmittel XX XX 66,7% XX XX mindestens 50% Vollzeit E 13/14 Drittmittel 9 12 57,1% 0 - - Teilzeit Professurvertretungen 0 0 / / - - Hilfskräfte, 20 18 47,4% davon: WHK 12 10 45,5% / - 50% SHK 8 8 50,0% / - mindestens 50% Abschluss Studium²) 353 251 41,6% / 42% Abschluss Promotion³) 25 11 30,6% / 37% Abschluss Habilitation 0 0 / / 1) Erläuterung: Ein Großteil der Haushaltsstellen wird zu einem bestimmten Anteil auch aus Sondermitteln (HSP, Masterprogramm) finanziert. ²) gesamte Anzahl aller Studienabschlüsse Sommersemester 2015 – Wintersemester 2017/18 ³) gesamte Anzahl aller abgeschlossenen Promotionen 01.07.2015 – 30.06.2018 4
3 Bestandsanalyse und Bilanz • Im Bereich der Professorinnen und Professoren konnte der Anteil der Professorinnen in den letzten drei Jahren leicht erhöht werden. Seit dem 1. September 2015 wird die neugeschaffene Stiftungsprofessur „Führung von Familienunternehmen“ (W3) von einer Professorin geleitet. Seit dem 1. Januar 2018 wird die neugeschaffene Professur „Data Science“ (W2) von einer Professorin geleitet. Die Einrichtung und Besetzung der Professur erfolgte als Maßnahme im Rahmen des Programms UNIplus. Im Bewerbungsverfahren für die Besetzung der ebenfalls neu geschaffenen Professur „Decision and Operation Technologies“ (W3) gingen trotz intensiver Bemühungen, qualifizierte Frauen zur Bewerbung zu bewegen nur wenige Bewerbungen von Frauen ein. Der geringe Frauenanteil ist hier im Fach begründet. Gleiches gilt für die neu geschaffene Professur „Behavioral Economics“, welche ab dem 1. Oktober 2018 besetzt sein wird. In den Berufungsverfahren wurden die Berufungskommissionen bei ihrer Einsetzung im Rahmen der Fakultätskonferenz darauf hingewiesen, dass sie vor und während der Stellenausschreibung als geeignet erscheinende Wissenschaftlerinnen direkt ansprechen und zu einer Bewerbung auffordern sollten. Dies wurde entsprechend umgesetzt. Dieses Vorgehen wird auch zukünftig bei Berufungsverfahren, die im Rahmen der Identität der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften - die Fakultät steht für eine quantitative Ausrichtung der Wirtschaftswissenschaften in Forschung und Lehre - ausgeschrieben werden, verwirklicht. Wie auch den Zielvorgaben (2019-2021) zu entnehmen ist, wird bis Ende 2021 keine W3/C4- bzw. W2/C3-Stelle durch altersbedingtes Ausscheiden frei werden. Im Fall einer Fluktuation wird versucht, die freiwerdende Professur mit einer Frau zu besetzen. • Im Bereich der Juniorprofessorinnen und -professoren konnte der Anteil der Professorinnen in den letzten drei Jahren auf 50% gehalten werden. Im Zeitraum 2015 bis 2018 ist keine der bereits vorhandenen Juniorprofessuren frei geworden, so dass keine Nachbesetzungen zu erfolgen hatten. Im Rahmen des UNIplus-Programms sowie durch die Einrichtung des Stiftungslehrstuhls wurden zusätzliche Juniorprofessuren geschaffen. Hiervon konnte die W1-Professur „Gründungsmanagement / Gender im Gründungsprozess“ im Herbst 2017 mit einer Juniorprofessorin besetzt werden; gleichzeitig wurde die W1-Professur „Management von Familienunternehmen“ mit einem Juniorprofessor besetzt. Die ebenfalls zusätzlich geschaffene Juniorprofessur „BWL, insb. Management von intelligenten Produkten“ wird ab dem Herbst 2018 ebenfalls mit einer Juniorprofessorin besetzt sein. Bei Nachbesetzungen von Juniorprofessuren oder soweit entsprechende Stellen neu geschaffen werden sollten (z.B. falls eine Umwandlung einer WMA-Stellen erfolgt) werden in den Berufungsverfahren die oben beschriebenen Maßnahmen angewendet. • Im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist in den letzten drei Jahren der Anteil der weiblichen Beschäftigten gestiegen. So liegt der Anteil der im Haushalt befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen bei 30% (Vollzeit), 35% (Teilzeit), in Projekten bei 60%. Über die gesamte Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachtet, liegt der Anteil der Mitarbeiterinnen bei 46%. Prognostisch lässt sich in diesem Bereich nichts Genaueres festhalten: Die Nachfrage nach angebotenen Stellen und auch das Angebot freier Stellen schwankt immer wieder 5
aufgrund der Arbeitsmarktsituation für Wirtschaftswissenschaftler und der Etatsituation. Es soll auch in Zukunft weiterhin intensiv versucht werden – analog zum Bewerbungsverfahren bei Professuren - vor und während der Stellenausschreibung geeignet erscheinende Absolventinnen direkt anzusprechen und zu einer Bewerbung aufzufordern, um den gestiegenen Anteil weiblicher Beschäftigter nach Möglichkeit zu halten oder weiter zu steigern. • Bei den studentischen Hilfskräften ist der Anteil nahezu unverändert. Der Anteil liegt derzeit bei 50%. Bei wissenschaftlichen Hilfskräften bei 46%. Prognostisch wird dies vermutlich weiterhin so in etwa Bestand haben können. Die Besetzung hängt eng mit den Bewerbungen zusammen. Die Rekrutierung von Hilfskräften erfolgt durch Informationen in Veranstaltungen und Aushängen. Darüber hinaus soll eine direkte Ansprache von besonders geeigneten Kandidatinnen erfolgen. • Bei den Studentinnen der Fakultät, die das Studium abschließen, fallen die Anteile wie folgt aus. Der durchschnittliche Anteil der Abschlüsse (Jahre 2015, 2016 und 2017) liegt derzeit bei 42 % und ist damit höher als der durchschnittliche Anteil der Studentinnen in diesem Zeitraum, der bei 40 % liegt. Vom professoralen Bereich (W3/C4-Professuren) abgesehen ist die Ist-Situation zufriedenstellend. Sie übersteigt sogar den durchschnittlichen Anteil weiblicher Studierender im o.g. Zeitraum von 40%. • Bezüglich der abgeschlossenen Promotionen lässt sich folgendes festhalten: Seit 2015 sind an der Fakultät 36 Promotionen abgeschlossen worden, 11 davon waren von Frauen; das entspricht einer Höhe von 31%. Damit wurde das angestrebte Ziel aus dem vorherigen Gleichstellungsplan knapp verfehlt. Die Fakultät ist bemüht diesen Anteil zu erhöhen. Im Rahmen des strukturierten Promotionsprogramms BiGSEM entspricht der Anteil weiblicher Absolventinnen seit 2015 mit 9 von 29 ebenfalls 31%, und konnte im Vergleich zum Vorzeitraum gesteigert werden. Die Fakultät ist bemüht diesen Anteil weiter zu erhöhen. Allerdings werden einige Studierende des Promotionsprogramms BiGSEM durch ein internationales Gremium ausgesucht; daher obliegt die Auswahl hier nicht allein der Fakultät. Die in Bielefeld ergriffenen Maßnahmen werden dem internationalen Gremium bekannt gegeben. Zusammenfassend kann positiv hervorgehoben werden, dass der Anteil der Frauen in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt gesteigert werden konnte und in der Summe nahezu 50% beträgt, während der Anteil der Studentinnen bei 40% liegt. Es gelingt der Fakultät also, Frauen überproportional für das wissenschaftliche Arbeiten zu motivieren. Der Anteil der abgeschlossenen Promotionen von Frauen im betrachteten Zeitraum war zwar rückläufig. Dies ist jedoch gut mit dem natürlichen Zusammenspiel von Freiwerden von Stellen, individuell bestimmten Dauern von Qualifikationsprojekten und unterschiedlichen fachlichen Interessen von Absolventinnen erklärbar. 6
4 Zielgruppenspezifische Ziele – Strategien – Maßnahmen Förderung von Professorinnen • Verstärkte Besetzung von Professuren und Juniorprofessuren mit Frauen Begutachtung der Scientific Community im Falle von Vakanzen, um bei Ausschreibungen zu prüfen, ob geeignete Kandidatinnen direkt angesprochen und zur Bewerbung aufgefordert werden Prüfung, ob, insbesondere bei Neuausschreibungen, geschlechtsspezifische Fragestellungen in Lehre und Forschung berücksichtigt werden können Reflexion bei Stellendenominationen unter Berücksichtigung der Strukturplanung und Ausrichtung der Fakultät, ob gezielte Schwerpunktsetzungen in Bereichen, in denen Frauen auf dem entsprechenden Qualifikationsniveau vorhanden sind, oder die Aufnahme von Genderaspekten in Betracht kommt Halten des Anteils von Einladungen zu Berufungsvorträgen von weiblichen Bewerberinnen auf aktuellem Niveau • Diskussion einer befristeten Gender-Gastprofessur Voraussetzung für einen derartigen Antrag: Finden einer mit der Ausrichtung und Strukturplanung der Fakultät in Einklang stehende inhaltliche Fokussierung der Stelle Nachdem die W1-Professur „Gründungsmanagement / Gender im Gründungsprozess“ erfolgreich eingerichtet wurde, soll die Diskussion zu einer befristeten Gender- Gastprofessur wieder aufgenommen werden. Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen • Beibehaltung und Erhöhung des Anteils der promovierenden Frauen sowohl bei den Planstellen als auch bei den Drittmittel-Stellen Ergreifen spezifischer Fördermaßnahmen, z. B. durch direkte Ansprache geeigneter Kandidatinnen um auf vorhandene Promotionsmöglichkeiten hinzuweisen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch ausreichende und frühzeitige Information o Förderung, dass Frauen auf Tagungen, bei Publikationen und durch Auslandsaufenthalte eigene Forschungsergebnisse präsentieren sowie Netzwerke aufbauen können Bereitstellung ausreichender Mittel für die Teilnahme an Kongressen o Aufbau von Netzwerken durch Treffen von Masterstudentinnen mit Doktorandinnen o Übernahme der Einreichungsgebühr bei akademischen Zeitschriften für Beiträge von Frauen bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 €/Jahr o Mögliche Beantragung weiterer Mittel für die Publikation von Artikeln auf Open- Source-Plattformen oder für das Korrekturlesen englischsprachiger Publikationen beantragt werden o Verstärkter Hinweis auf vorhandene Förderungsmöglichkeiten für Frauen, insbesondere über die Internetseite der Gleichstellungskommission der Fakultät und weitere Informationswege (Flyer, E-Mails). Dies kann insbesondere durch die administrative Unterstützung für Gleichstellungsangelegenheiten (durch eine Hilfskraft) erfolgen. o Hinweis auf Teilnahmemöglichkeit am universitätseigenen Mentoringprogramm „Movement“ • Förderung von Habilitations- und Dissertationsvorhaben von Wissenschaftlerinnen 7
Zurverfügungstellung von Mitteln für die Teilnahme an Kongressen und Gastaufenthalten an geeigneten Institutionen sowie Mittel für den Einsatz von studentischen Hilfskräften, um wissenschaftliche Zuarbeit zu ermöglichen Gültigkeit auch für familienbedingt nicht voll nutzbare Zeiträume in der Arbeitsphase • Graduiertenschule der Fakultät BiGSEM Verteilung des erarbeiteten Gleichstellungsflyers (innerhalb und außerhalb der Universität Bielefeld), um bei weiblichen Studierenden für eine Promotion innerhalb der BiGSEM zu werben Einrichtung eines eigenen Abschnitts zur Gleichstellung Innerhalb der BiGSEM Webseite (http://www.bigsem.de/useful-information/work-life-balance/). • Erlangen eines weiteren, gegebenenfalls auch überproportionalen Zuwachs an weiblichem wissenschaftlichen Nachwuchs Förderung durch Vergabe von Stipendien (v. a. BiGSEM), Gastprofessuren, Lehraufträgen und Lehrstuhlvertretungen sowie dabei bevorzugte Auswahl respektive Einstellung – soweit dies rechtlich möglich ist – von Frauen • Weiterer Ausbau der Internetseite der Gleichstellungskommission Hinweis auf fakultätsinterne Veranstaltungen und Angebote für Frauen sowie auf universitätsweite Thementage und Programme für Frauen Förderung von Studentinnen • Unterstützung der Studentinnen durch … das Angebot einer auf die spezifischen Belange von Studentinnen eingehende und angemessene Studienberatung den jeweils zu Beginn eines Wintersemesters erscheinenden „Mänatscher“ (eine Zeitschrift der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften), der alle wichtigen Informationen zum Studium und von der Universität sowie auch spezielle Seiten mit Tipps für Studentinnen, die u. a. Angaben über Förderangebote für Studentinnen im Studium sowie konkrete AnsprechpartnerInnen enthält die Orientierungsphase zu Beginn eines jeden Wintersemesters für neue Studierende, organisiert durch die Fachschaft mit Hinweis auf Unterstützungsangebote und Ansprechpartnerinnen für Studentinnen, auf die Gleichstellungskommission und die Vertreterin für die Studierenden als eine mögliche Ansprechpartnerin Angebote des Career Services der Universität Bielefeld für Studentinnen der Fakultät, wie praktikumsbegleitende Kurse, in denen die Studentinnen ihre beruflichen Ziele erarbeiten können mit der Überlegung des erneuten Angebots dieser Kurse – trotz der geringen Annahme Angebot von Computerkurses nur für Frauen angeboten, die sich einer regen Teilnahme erfreuen. Planung eines regelmäßigen Role-Model-Seminars für Studentinnen, zu dem erfolgreiche Frauen aus der Wirtschaft eingeladen werden, die eine Vorbildrolle einnehmen können Ermutigung zu Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Programmen zum Thema „Wissenschaft als Karriereweg“ Informationen zu speziell für Studentinnen eingerichteten Veranstaltungen sowie Förderangeboten und Tipps zum Studium auf der Internetseite der Gleichstellungskommission Informationsveranstaltungen für Studentinnen und eine gezielte Ansprache zur vermehrten Gewinnung von Studentinnen als studentische Hilfskräfte und zur 8
Übernahme von Tutorien – speziell auch ausländische Studentinnen sowie Erfahrungsberichte von Tutorinnen auf der Homepage der Fakultät Information durch Beteiligung an der Herbsthochschule für Schülerinnen, welche durch das Zentrum für Lehren und Lernen organisiert wird Förderung von Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung • Beachtung der im universitären Gleichstellungsplan für die Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung genannten Maßnahmen Ermöglichung der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen durch Vorgesetzte und die Fakultätsleitung 5 Zielgruppenübergreifende Ziele – Strategien – Maßnahmen Anteil von Frauen in Gremien • Erreichen einer Gleichverteilung von Einfluss, Status und Mitbestimmung von Frauen und Männern in universitären Selbstverwaltungsgremien Anstreben der paritätischen Repräsentanz bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen beider Geschlechter bei gleichzeitigen natürlichen Grenzen (s. o. ) im professoralen Bereich Ausgleich durch zusätzliche studentische Hilfskraftmittel im Falle von Engpässen bei den betroffenen Frauen zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Selbstverwaltung durch Inanspruchnahme der vom Rektorat zu Verfügung gestellten Mittel Ermöglichung einer temporären Reduzierung des Lehrdeputats, sofern es die Lehrsituation im entsprechenden Bereich gestattet Gleichstellung in der Fakultätsentwicklung, der Fakultätssteuerung und in Anreizsystemen sowie Etablierung von Gleichstellung als Leitungsaufgabe Die Gleichstellung ist als Verantwortungsbereich der Dekanin oder des Dekans (s. Präambel) und somit der Fakultätsleitung etabliert. Die in Abschnitt 3 dargelegte Entwicklung der Fakultät zeigt die Aufmerksamkeit, die die Fakultät der Gleichstellung widmet. Anreizsysteme sind in der Fakultät weder etabliert noch vorgesehen. Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen • Nachdrückliche Unterstützung der im geltenden Rahmenplan zur Gleichstellung von Männern und Frauen an der Universität Bielefeld und der Richtlinie der Universität gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt genannten Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen 9
6 Flankierende Dimensionen Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mitglieder der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Rahmen der rechtlichen und dienstlichen Möglichkeiten Elternzeit wird derzeit sowohl von Mitarbeiterinnen als auch Mitarbeitern in Anspruch genommen; dies wird von der Fakultät ausdrücklich begrüßt und weiter gefördert Unterstützung der gesetzlichen Richtlinien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sowie Aufgabe, arbeitsvertragliche und -zeitliche Ausgleiche bei familiären Belastungen zu berücksichtigen und zu fördern Bisheriger Beitrag: nachhaltige und erfolgreiche Bewegung des Rektorats dazu, die Vorlesungszeiten um Weihnachten und den Weihnachtsschulferien in den nächsten Jahren etwas zu flexibilisieren Möglichkeit für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, während erziehungsbedingter Beurlaubungszeiten an Forschungskollegien, Veranstaltungen von Berufsverbänden u. a. teilzuhaben. Möglichkeit der Wiederaufnahme des Studiums ohne weitere Verzögerung oder Behinderung für Studentinnen nach der Geburt ihres Kindes Stärkung des Kontaktes zum Familienservice sowie dessen verstärkte Einbindung Bereitstellung einer Auflistung von Betreuungsmöglichkeiten von Kindern in Universitätsnähe (Tagesmüttern / Kitas) Bestrebung im Rahmen der Modularisierung, Strukturierung und operativen Organisation des Studiums, dass studierenden Eltern keine Nachteile entstehen und Pflichtveranstaltungen nicht außerhalb von üblichen Kinderbetreuungszeiten liegen Gewährleistung gleicher Aufstiegschancen für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte sowie Möglichkeit für Teilzeitbeschäftigte, in gleicher Weise an Weiterbildungsmaßnahmen und in der Selbstverwaltung teilzunehmen. Aktive Unterstützung der Dual-Career-Maßnahmen des Rektorats (z.B. in Berufungsverfahren). Gender in Forschung und Lehre Durch Einrichtung der zusätzlichen W1-Professur „Gründungsmanagement / Gender im Gründungsprozess“ und Besetzung mit einer Juniorprofessorin wird dazu beigetragen, dass das Thema als Forschungsgegenstand und in Lehrveranstaltung präsent ist. Qualitätsmanagement und Evaluation Die vorstehend im Gleichstellungsplan festgelegten Maßnahmen sollen regelmäßig reflektiert und bewertet werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen der Fakultät ist die Dekanin oder der Dekan zuständig. 7 Zusammenfassung der zukünftigen Weiterentwicklung • Die Fakultät möchte den Anteil der Professorinnen erhöhen und wird versuchen im Rahmen der kommenden Berufungsverfahren dieses Ziel zu realisieren. Allerdings werden bis einschließlich 2021 keine Professuren durch altersbedingtes Ausscheiden frei. 10
• Sollten weitere Stellen für Juniorprofessuren geschaffen werden, so wird sich die Fakultät besonders darum bemühen, qualifizierte Wissenschaftlerinnen für Bewerbungen zu gewinnen. • Im Bereich der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll versucht werden, den erzielten Anteil an Frauen zu erhöhen oder zumindest zu halten. • Die Anzahl der weiblichen studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräfte soll beibehalten werden. • Bei den Zielsetzungen sind die Studierendenanteile (weiblich/männlich) zu berücksichtigen. Das Reservoir an qualifizierten potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern ist dadurch jeweils festgelegt. Die im Gleichstellungsplan dargestellten Maßnahmen dienen daher auch der Erhöhung des Anteils der Studentinnen. 8 Professionalisierung der dezentralen Gleichstellungsarbeit Zur Professionalisierung der dezentralen Gleichstellungsarbeit findet eine administrative Unterstützung durch eine SHK statt. Außerdem wird durch die Verwaltungsleitung geprüft, welches Angebot an Fortbildungen mit Bezug zur Gleichstellungsarbeit besteht, damit dieses ggf. von den Mitgliedern der Gleichstellungskommission wahrgenommen werden kann. 9 Erarbeitung, Beschluss, Einbindung des Gleichstellungsplans in der Fakultät Fortschreibung Dieser Gleichstellungsplan wird von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät spätestens nach 1,5 Jahren auf seine Wirksamkeit überprüft und nach Ablauf von drei Jahren entsprechend fortgeschrieben. Bekanntmachung Dieser Gleichstellungsplan wird sowohl durch fortwährenden Aushang bekannt gemacht als auch auf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften veröffentlicht. 11
10 Anhang Zielvorgaben des Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2016-2018 Bestand Zielvorgaben Zielvorgabe erfüllt Beschäftigte zum Freiwerdende Anzahl der Frauenanteil in % Stand Stellen bis zum mit Frauen am 31.12.2018 bei 30.06.15 31.12.2018 zu Erreichen der (altersbedingtes besetzende Zielvorgaben Ausscheiden und n Stellen m w w % geschätzte Fluktuation) ja W3 / C4 12 0 0 1 1 9 (7%)* W2 / C3 XX XX 50 0 A14 a. Z. XX XX 0 0 A13 a. Z. XX XX 100 0 ja W1 (Juniorprof.) XX XX 50 XX XX 75 (50%)* A13-A16 (einschl. H1 XX XX 0 0 und H2) E 13/14 / IIb-I unbefr. Vollzeit XX XX 50 0 E 13/14 / IIb-I unbefr. Teilzeit E 13/14 / IIb-I befr. ja Vollzeit XX XX 8 XX XX 25 (30,8%) E 13/14 / IIb-I befr. nein Teilzeit 10 7 41 XX XX 47 (35,3%) Lehrkr. f. bes. Aufg. aus Studienbeitr. XX XX 0 0 Vollzeit Lehrkr. f. bes. Aufg. aus Studienbeitr. XX XX 50 Teilzeit E 13/14 / IIb-I Drittm. ja XX XX 33 XX XX 42 (insg. 60%) Professurvertretungen nein WHK XX XX 50 50 (45,5%) ja SHK 24 16 40 40-50 (50%) ja Abschluss Studium 344 273 40 40-45 (41,6%) Abschluss Promotion nein 23 14 38 35-40 (30,6%) Abschluss Habilitation 0 0 0 *Aufgrund geänderter Stellenstruktur wurde die Vorgabe hinsichtlich der Anzahl der zu besetzten Stellen erfüllt. Die prozentuale Vorgabe ist nicht mehr zutreffend. 12
Evaluation der Ziele und Maßnahmen des Gleichstellungsplans der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 2016-2018 Ziel Evaluation Anteil der Professorinnen erhöhen (allerdings werden bis 2018 keine Professuren durch altersbedingtes Ausscheiden frei) Qualifizierte Wissenschaftlerinnen für mögliche Juniorprofessuren gewinnen Anteil der Frauen im Bereich der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen respektive zumindest halten Anzahl der weiblichen Hilfskräfte zumindest halten und im wissenschaftlichen Bereich beibehalten Anteil der weiblichen Promovierenden weiter erhöhen (40 % angestrebt) Berücksichtigung der Studierendenanteile bei den Zielsetzungen -> Studierendenzahlen pro Studiengang Maßnahme Evaluation Förderung von Wissenschaftlerinnen • Professuren und Juniorprofessuren mit Frauen besetzen • Direkte Ansprache geeigneter Kandidatinnen • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Fragestellungen bei Neuausschreibungen • Niveau der Einladungen zu Berufungsvorträgen von weiblichen Bewerberinnen halten • Diskussion einer befristeten Gender-Gastprofessur • Anteil der promovierenden Frauen beibehalten respektive erhöhen • Einladung zu Vorstellungsgesprächen • Förderung durch frühzeitige Informationen • Bereitstellung von Mitteln für Teilnahme an Kongressen • Bereitstellung von Mitteln für Einreichungsgebühr bei akademischen Zeitschriften sowie Open- Source-Plattformen und Korrekturlesen • Halbjähriges Stipendium für Mitarbeiterinnen (angemessene Zeit zur Promotion ist gesichert) • Förderung von Habilitations- und Dissertationsvorhaben von Wissenschaftlerinnen • Bereitstellung von Mitteln für Kongresse, Gastaufenthalte und studentische Hilfskräfte • BiGSEM • Verteilung des Gleichstellungsflyers • Verstärkung der Aktivitäten zur Heranführung weiblicher Studierender an die Promotion • Bevorzugte Auswahl von weiblichem wissenschaftlichen Nachwuchs bei Stipendien, Gastprofessuren, Lehraufträgen und Lehrstuhlveranstaltungen • Ausbau der Internetseite der Gleichstellungskommission Förderung von Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung • Beachtung der gesetzlichen Richtlinien und des universitären Gleichstellungsplans • Motivation zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen Förderung von Studentinnen • Unterstützung zur Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien • Angemessene Studienberatung für Studentinnen • Verteilung des "Mänätschers" • Hinweis auf Unterstützungsangebote der Orientierungsphase • Hinweis auf Ansprechpartnerin der Vertreterin der Gleichstellungskommission • Praktikumsbegleitende Kurse für Studentinnen anbieten -> BU2BU -> high potentials • Computerkurse für Studentinnen anbieten • Role-Model-Seminar für Studentinnen anbieten • Information bzgl. Veranstaltungen über Internetseite der Gleichstellungskommission • Informationsveranstaltung zur Übernahme von Tutorinnen sowie Erfahrungsberichte von Tutorinnen Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Ermöglichung von Erziehungsurlaub für männliche Beschäftigte und Studenten • Berücksichtigung arbeitsvertraglicher und -zeitgleicher Ausgleiche bei familiären Belastungen • Flexibilisierung der Vorlesungszeiten um Weihnachten • Möglichkeit zu Forschungskollegien, Veranstaltungen von Berufsverbänden etc. während erziehungsbedingter Beurlaubungszeiten • Wiederaufnahme des Studiums nach Geburt des Kindes ohne Verzögerung • Keine Nachteile für studierende Eltern -> keine Pflichtveranstaltungen außerhalb üblicher Kinderbetreuungszeiten -> mehr Einsatz Familienservice • Gleiche Aufstiegschancen sowie Weiterbildungsmaßnahmen für Teilzeitbeschäftigte wie
Vollzeitbeschäftigte Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen • Unterstützung des Rahmenplans zur Gleichstellung von Männern und Frauen • Unterstützung der Richtlinie der Universität gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt Beteiligung von Frauen in der Selbstverwaltung • Paritätische Repräsentanz beider Geschlechter bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen • Ausgleich durch studentische Hilfskraftmittel bei Engpässen • Ggf. temporäre Reduzierung des Lehrdeputats -> nur Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
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