Schwerpunkt die arztpraxis als Kapitalgesellschaft Seiten 6- 35

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Schwerpunkt die arztpraxis als Kapitalgesellschaft Seiten 6- 35
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                      das praxis-bulletin

Schwerpunkt           Recht                         Medizin
Die Arztpraxis als    Baumängel in der              Moderne Rheumatologie
Kapitalgesellschaft   Arztpraxis. Wie rüge          Dr. med. David Germann
Seiten 6– 35          ich Mängel richtig?           Seite 89
                      Dr. Lukas Breunig-Hollinger
                      Seite 79
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Mangelnde
                          Wartezeiten

                                                                                       Work-life-
       ArbeitsbelAstung

                                                                                       Balance
                                                    HoHe
                          Lange

                                                  Steuer-
       Zu hohe

                                               belaStung
                                        Bur nout
praxisoptimierung
         ständiger                                                                     anova-
                                                                  zu vieLe patienten
                                                                  zu Wenige /
   personaLWechseL
                                 rückgang
                                                                                       Index
                               ZuweISungen                                             > 130

Federer & PartnerS hat sich auf die optimierung von arztpraxen, Ärztezentren und kliniken
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mierungspotenzial Ihres unternehmens. eine optimierung sollte nur dann durchgeführt werden,
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                      www.federer-partners.ch
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                                                                Inhalt

Vorwort
Lohnt sich eine Kapitalgesellschaft wirklich?                          5

Schwerpunkt
Die Arztpraxis als Kapitalgesellschaft                                 6
Selbstständige versus Praxis-AG
  Grundlagen (Teil 1)                                                 12
  Einkäufe in die Pensionskasse (Teil 2)                              16
  Pensionskasse und Dividenden (Teil 3)                               20
Vorteile einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht             26
Die Kapitalgesellschaft beim Praxisverkauf                            31
Die Arztpraxis als juristische Person –
Beantragung einer Betriebsbewilligung                                 34

Arzt und Unternehmer
Der Weg einer Arztfamilie: von der Einzelpraxis
zum Hausarztzentrum                                                   36
Grundversorgung in Oberuzwil langfristig sichern                      76

Marktplatz
   Suche                                                              40
   Praxen                                                             42
   Räumlichkeiten                                                     56
   Stellen                                                            58
   Kliniken / Zentren                                                 72

Recht
Baumängel in der Arztpraxis. Wie rüge ich Mängel richtig?             79

Kapitalanlagen und Investitionen
Kryptowährungen: Mehr als ein Hype?                                   83

Medizin
Moderne Rheumatologie                                                 89

Fokus
Wie Arztpraxen vom Wechsel in die Cloud profitieren
und IT-Dienstleister sich neu ausrichten                              93
                                                                               e
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                                                                        e n         h
                                                                      d     :    .c
                                                                   fin ter mie
                                                                 n    n
                                                               be e u no
                                                          s ga nlin eko
                                                       Au     o n-o
                                                  l le uch izi
                                                A      a    e d
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                                                 w
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Kleininserate im Marktplatz

 Ausgabe         Erscheint        Inserateschluss   Schwerpunktthema

 01/20           März             01.02.2020        Die Arztpraxis als Kapitalgesellschaft

 02/20           Juni             02.05.2020        Einzelpraxis oder Gruppenpraxis

 03/20           September        02.08.2020        Arbeitgeberimage

 04/20           Dezember         01.11.2020        Anstellung im Rentenalter

                        Kombi
 Anzahl                                         Online                 Print
                        (1 x Printausgabe,
 Zeichen                                        (1 Monat)              (1 Ausgabe)
                        1 Monat online)

     0 – 600             700.–                  200.–                    600.–

  601 – 1 000            900.–                  200.–                    800.–

 1 001 – 1 400          1 100.–                 200.–                  1 000.–

Inserateaufgabe
Zusendung des Inseratetexts und Auswahl der Publikationsart (Kombi, Print, Online)
inkl. Rechnungsadresse per E-Mail an info@medizin-oekonomie.ch

IMPRESSUM                                                     Redaktion und Anzeigewesen:
                                                              MEDIZIN & ÖKONOMIE
Gesamtauflage*        12 000                                  Nicole Suter-Karer
Praxen	 8 000                                                 Mitteldorfstrasse 3, 5605 Dottikon
Spitäler               3 500                                  056 616 60 60
Diverse (Firmen usw.)    500                                  info@medizin-oekonomie.ch
                                                              www.medizin-oekonomie.ch

* Die Gesamtauflage kann aufgrund                             Gestaltung und Satz:
  der Anzahl Ärzte (in den Spitälern                          Stefanie Gehrig
  und Praxen) bei jeder Ausgabe variieren.                    www.stefaniegehrig.ch

                                                              Korrektorat:
                                                              Andrea Groh
                                                              www.andrea-groh.de

                                                              Druck:
                                                              Kromer Print AG, Lenzburg

                                                                     MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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                                                                                  Vorwort

                     Lohnt sich eine
                     Kapitalgesellschaft wirklich?

                     Die meisten Arztpraxen werden nach wie vor als Einzelpraxis oder
                     als einfache Gesellschaft geführt. Seit auch für Ärzte die Möglichkeit
                     besteht, ihre Arztpraxis als Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) zu
                     betreiben, taucht bei vielen Praxisinhabern und vor allem auch -neu-
                     gründern die Frage auf, welche Organisationsform die richtige ist.
                        Eine Frage, die nicht pauschal beantwortet werden kann, sondern
                     unbedingt individuell diskutiert werden sollte. Denn im Gegensatz zu
                     anderen Branchen, wo die Haftungsfrage – juristische Personen haf-
                     ten nur mit dem Gesellschaftsvermögen – häufig das ausschlaggeben-
                     de Entscheidungskriterium für die Gründung einer Kapitalgesellschaft
                     ist, ist dieses Kriterium für Ärzte nahezu unbedeutend. Arztpraxen
                     gehen nur sehr selten in Konkurs und das Risiko für Kunstfehler wird
                     durch personenbezogene Berufshaftpflichtversicherungen gedeckt,
                     unabhängig von der Organisationsform der Praxis.
                        Beim Entscheid für oder gegen die Führung einer Arztpraxis als Ka-
                     pitalgesellschaft sollten insbesondere folgende Themen genauer be-
                     leuchtet werden: Steuerersparnis, Folgen bei der Nachfolgeregelung
                     und – bei Arztpraxen mit mehreren Inhabern – was passiert, wenn
                     einer der Inhaber ausscheidet oder es Unstimmigkeiten gibt.

                     Herzlichst
                     Nicole Suter-Karer

MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
Schwerpunkt die arztpraxis als Kapitalgesellschaft Seiten 6- 35
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Schwerpunkt

   Die Arztpraxis als Kapitalgesellschaft
                                   Martin Brenner (Brenner Treuhand)

  In den letzten Jahren werden Arztpraxen            • Es bedarf einer Wahl der gesetzlich not-
  vermehrt in der Rechtsform einer juristi-            wendigen Organe, das heisst Verwaltungs-
  schen Person – Aktiengesellschaft (AG)               rat, Generalversammlung und Revisionsstel-
  oder Gesellschaft mit beschränkter Haf-              le. Unterhalb von zehn Vollzeitstellen kann
  tung (GmbH) – geführt. Was zu dieser Ent-            auf eine Revisionsstelle verzichtet werden.
  scheidung bewegen kann und warum dies              • Das Mindestkapital beträgt 100 000 CHF.
  zum Teil als lohnenswert erscheint, wird             Davon müssen bei der Gründung mindes-
  nachfolgend erläutert.                               tens 50 000 CHF einbezahlt werden. Für
                                                       die restlichen 50 000 CHF besteht eine zu-
  Eine Übersicht                                       sätzliche private Einzahlungspflicht.
  Die AG fällt mit der GmbH unter den Begriff        • Die Einzahlung erfolgt dabei auf ein Sperr-
  der Kapitalgesellschaften. Beide Formen sind         konto einer Bank. Dieses bleibt bis zum
  juristische Personen. Diese selbst ist wie auch      Handelsregistereintrag gesperrt. Danach
  eine natürliche Person Träger von Rechten            steht das Geld der AG für Geschäftszwe-
  und Pflichten. Das bedeutet wiederum, dass           cke zur freien Verfügung.
  ein Unternehmen als juristische Person eben-       • Ab dem Zeitpunkt des Handelsregister-
  falls handlungs-, prozess- und haftungsfähig         eintrages gilt die Aktiengesellschaft als
  ist. Beispielsweise können Verträge mit einer        rechtsfähig.
  juristischen Person abgeschlossen werden
  und sie entsprechend verpflichten.                 Die qualifizierte Gründung (auch Sacheinla-
     Damit eine Aktiengesellschaft gegründet         gegründung) erfordert zusätzlich folgende
  werden kann, braucht es nur eine einzige na-       Punkte:
  türliche oder juristische Person. Dieser Errich-   • Die Liberierung des nominellen Aktien-
  tungsakt kann entweder als Bargründung oder          kapitals erfolgt in Sachwerten oder durch
  anhand von Sacheinlagen erfolgen. Die einzel-        eine Kombination von Sachwerten und
  nen Schritte sehen dabei folgendermassen aus.        Bareinzahlungen.
                                                     • Über die Sacheinlagen muss der Gründer
  Die Bargründung (Leistungspflicht durch              einen schriftlichen Bericht zur Rechen-
  Geldzahlung):                                        schaft der Angemessenheit der Bewertung
  • Der Unternehmensname darf frei gewählt             abgeben.
    werden, sollte jedoch der Wahrheit ent-          • Dieser Bericht wird von einem zugelasse-
    sprechen und klar unterscheidbar von bis-          nen Revisor geprüft und hinsichtlich Voll-
    herigen Unternehmensnamen sein.                    ständigkeit und Werthaltigkeit der Sache
  • Die Statuten mit wichtigen firmenbezoge-           bestätigt.
    nen Angaben müssen verfasst werden.
  • Eine Gründungsurkunde als Bestätigung            Vergleich zur Einzelunternehmung
    für das Vorhandensein aller Gründungsbe-         Im Allgemeinen ist die Gründung einer Akti-
    lege und Bestimmungen.                           engesellschaft im Vergleich zu einer Einzelun-

                                                        MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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ternehmensgründung ein sehr aufwendiger           aber die Organhaftung. Durch diese kann der
Prozess und mit höheren Kosten verbunden.         Verwaltungsrat zum Beispiel aufgrund einer
Viel einfacher entsteht dagegen eine Einzel-      fahrlässigen Verletzung seiner Sorgfalts- oder
unternehmung. Sobald nämlich eine Person          Treuepflicht auch mit dem privaten Vermö-
einer auf dauernden Erwerb ausgerichteten         gen haftbar gemacht werden.
wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, spricht        Bei der Haftungsfrage stellt die Einzel-
man bereits von einer Einzelunternehmung.         unternehmung dagegen einen deutlichen
Ab einer Umsatzschwelle von 100 000 CHF           Nachteil dar. Der Inhaber der Einzelunterneh-
oder bei einem nach kaufmännischer Art            mung haftet unbeschränkt, primär mit dem
geführten Gewerbe wird ein Eintrag jedoch         Geschäfts- und sekundär mit dem Privatver-
zwingend notwendig. Eine Ausnahme bilden          mögen. Es gibt keine klare Trennung seines
die freien Berufe.                                Vermögens, was sich auch in der Steuererklä-
  Bei einer juristischen Person kann der Un-      rung widerspiegelt. Dementsprechend ist der
ternehmensname auch ein Fantasiename              Inhaber einer Einzelunternehmung, was die
sein. Bei der Einzelunternehmung hingegen         Haftungsfrage betrifft, einem höheren Risiko
muss der Familienname des Inhabers im Na-         ausgesetzt.
men der Firma enthalten sein. Dementspre-
chend ist keine Anonymität wie bei der AG         Die Finanzierung
möglich.                                          Benötigt die Aktiengesellschaft zusätzliche
                                                  finanzielle Mittel, so kann durch einen Be-
Die Haftung                                       schluss der Generalversammlung eine Kapital-
Die Haftung einer Aktiengesellschaft beant-       erhöhung beschlossen werden, wobei jeder
wortet die Frage, warum ein bestimmtes Min-       Aktionär zu einer Einzahlung in Höhe seiner
destkapital erforderlich ist. Diese Thematik      Beteiligung verpflichtet wird. Zusätzlich kann
wird oft auch als Vorteil dieser Gesellschafts-   Fremdkapital aufgenommen werden.
form betrachtet. Nicht zu Unrecht, denn die          Eine Aktienkapitalerhöhung hat gegen-
Aktiengesellschaft als juristische Person haf-    über Fremdfinanzierungen jedoch den Vor-
tet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. So-      teil, dass darauf keine Zinsen gezahlt werden
mit ist das private Vermögen von dem Gesell-      müssen. Das Kapital steht dem Unternehmen
schaftsvermögen klar getrennt und das Risiko      vollständig zur freien Verfügung und muss
des Inhabers reduziert. Vorbehalten bleibt        nicht zurückbezahlt werden.

MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
Schwerpunkt die arztpraxis als Kapitalgesellschaft Seiten 6- 35
echt.raum
                       Architektur, Praxisdesign & Projektmanagement

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Architektinnen ETH / SIA wissen wir, was gutes Design ist. Wir sind Perfektionistinnen und erstellen
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lauf zu garantieren, übernehmen wir auch das Projektmanagement und die Bauleitung. So haben
wir alles im Griff.

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Schwerpunkt die arztpraxis als Kapitalgesellschaft Seiten 6- 35
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                                                                                               Schwerpunkt

Praxisgemeinschaften / Ärztezentren
                                                              Arztpraxis als AG/GmbH
Immer mehr sind Zusammenschlüsse von ein-                             Juristische Person
zelnen Ärzten zu beobachten. Der Sinn dahin-
                                                                  Arzt 1   Arzt 2     Arzt 3
ter steckt einerseits in der gemeinsamen Nut-
zung der Infrastruktur und andererseits bietet
dieses Konstrukt eine umfassende Behand-
lungsmöglichkeit für den Patienten. Der Zu-             Patient            Patient             Patient
sammenschluss der einzelnen Ärzte stellt aus
juristischer Sicht eine einfache Gesellschaft
                                                   Abbildung 2: Praxisgemeinschaft als juristische
dar. In Abbildung 1 wird veranschaulicht, dass
                                                   Person (Vollintegration)
in dieser Konstellation jeder Arzt in der Form
eines Einzelunternehmens seine eigenen Pa-         Im Gegensatz zur vorherigen Konstellation
tienten betreut und selber abrechnet. In der       der einfachen Gesellschaft stehen die an der
Einzelunternehmung gilt jeder Arzt sozialver-      Aktiengesellschaft beteiligten Ärzte in einem
sicherungsrechtlich und steuerrechtlich als        Anstellungsverhältnis. Somit bildet lediglich
Selbstständigerwerbender. Die Gewinne sei-         der Lohnausweis die Grundlage für AHV-
ner Unternehmung gelten als Einkünfte des          Beiträge und Einkommenssteuern. Allfällige
Inhabers und bilden die Basis für AHV- und         Gewinnausschüttungen, sprich Dividenden,
Steuerabgaben.                                     werden privilegiert besteuert. Gegenüber
                                                   den Patienten rechnet nur die AG ab.

                                                   Fazit
               Praxisgemeinschaft
                Einfache Gesellschaft              Zusammenfassend ist ersichtlich, dass so-
                                                   wohl die Einzelunternehmung als auch eine
                                                   juristische Person Vorteile mit sich bringen
     Arzt 1           Arzt 2            Arzt 3
      Einzel-          Einzel-          Einzel-
                                                   können. Welche Rechtsform letztendlich die
  unternehmung     unternehmung     unternehmung   bessere ist, muss stets im Einzelfall entschie-
                                                   den werden. Grundsätzlich kann diesbezüg-
     Patient          Patient           Patient    lich aber gesagt werden, dass die Einzelun-
                                                   ternehmung bei einer Hausarztpraxis infolge
                                                   weniger bürokratischen Aufwands meistens
                                                   favorisiert wird.
Abbildung 1: Praxisgemeinschaft als einfache
                                                      Je grösser eine Praxis oder Praxisgemein-
Gesellschaft
                                                   schaft ist, das heisst ab ungefähr drei oder
Ab einer Anzahl von drei oder mehr Ärzten          mehr Ärzten, desto eher lohnt es sich, eine
kann es sinnvoll sein, sich Gedanken über die      Aktiengesellschaft/GmbH in Erwägung zu
Gründung einer juristischen Person zu ma-          ziehen. Nebst den rechtlichen Vorteilen sind
chen (Abbildung 2). Diese stellt im Vergleich      auch steuerliche Aspekte und AHV-Beiträge
zur einfachen Gesellschaft ein professionelle-     zu beachten. Bedeutende Unterschiede kön-
res Konstrukt dar. Die Lösung als Aktienge-        nen zum Beispiel in der Einkommenssteuer,
sellschaft ist zudem auch idealer hinsichtlich     Gewinnsteuer und Mehrwertsteuer beobach-
Ein- und Austritten von Aktionären, da Aktien      tet werden, die jedoch in einem anderen Bei-
leicht übertragen werden können.                   trag detaillierter behandelt werden.

MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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10
Schwerpunkt

              Martin Brenner

              Inhaber Brenner Treuhand AG

              Jede Branche verfügt über besondere
              Eigenschaften. Dies gilt auch für das
              Gesundheitswesen. Sie als Arzt oder
              Ärztin stellen spezifische Anforderungen
              an Ihren Treuhänder. Dementsprechend
              massgeschneidert und speziell auf die
              Bedürfnisse von Ärzten und medizini-
              schen Einrichtungen angepasst sollten
              die Dienstleistungen erbracht werden.
              Seit über zwanzig Jahren dürfen wir
              Ärztinnen und Ärzte rund um die
              Themenbereiche Treuhand, Steuern
              sowie Recht unterstützen: kompetent,
              effizient und persönlich. Ein erstes
              Beratungsgespräch ist kostenlos und
              unverbindlich.

              Brenner Treuhand AG
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              9242 Oberuzwil
              071 955 05 65
              info@brennertreuhand.ch

               MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
Santésuisse im
      Nacken?
     Vorbeugen ist besser als zahlen.
                      Veranstaltungen 2020

                                       Regressionsindex:
                                       Erste Erfahrungen
                                       und Prophylaxe.
                                       Bern         23.04.2020
                                       Olten        14.05.2020
Anmeldung:                             Glattbrugg   28.05.2020
Dr. med. Alexander Meyer               Luzern       1 7.09.2020
a.meyer@fgzr.ch                        St. Gallen   05. 1 1 .2020

            Die Schutzgemeinschaft für Ärzte:
                           www.s-g-a.org
12
Schwerpunkt

           Selbstständige versus Praxis-AG –
                           Grundlagen (Teil 1)
                           Ruedi Frey (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG)

  Ärzte haben die Möglichkeit, jederzeit             GmbH ist der Arzt gemäss UVG und BVG ob-
  statt der Selbstständigkeit (Einzelfirma)          ligatorisch zu versichern. Selbstverständlich
  eine juristische Person als Rechtsform zu          wird auf diesem Lohn auch AHV berechnet.
  wählen (AG oder GmbH). Während erste-              Im Gegensatz dazu sind Dividenden von der
  re keine eigene Rechts- oder Steuerper-            AHV-Pflicht befreit.
  sönlichkeit aufweist, gilt bei letzteren die
  Firma als juristische Person und der Arzt          Steuern – doppelt?
  als Privatperson. Dies führt zu erheblichen        Die Praxis-AG als juristische Person ist selbst
  Unterschieden bei Steuer- und Sozialversi-         steuerpflichtig. Sie unterliegt der Gewinn-
  cherungsfragen.                                    und Kapitalsteuer. Im Unterschied zur Ein-
                                                     zelfirma werden der Lohn und die Sozial-
  Vorsorge – drei Funktionen                         leistungen des Arztes als Geschäftsaufwand
  Ein selbstständiger Arzt ist aus Vorsorge-         behandelt und belasten so die Erfolgsrech-
  sicht – neben Krankenkasse – lediglich bei         nung der Praxis-AG. Der in der Praxis-AG zu
  der AHV obligatorisch zu versichern. Dabei         versteuernde Gewinn versteht sich also «nach
  gilt der Praxisgewinn als AHV-pflichtiges          Eigenlohn». Dieser Gewinn einer juristischen
  Einkommen. Eine Versicherungspflicht für           Person wird in den meisten Kantonen «huma-
  die Unfallversicherung (UVG) und berufliche        ner» besteuert als das Einkommen einer na-
  Vorsorge (BVG) besteht für selbstständige          türlichen Person, nämlich in der Regel recht
  Ärzte nicht. Sie haben jedoch die Möglich-         linear und zu einem tieferen Satz. Um den
  keit, sich freiwillig zum Beispiel dem BVG der     Gewinn am Schluss wieder dem Arzt zukom-
  Angestellten anzuschliessen. Ein Inhaber ei-       men zu lassen, schüttet die Praxis-AG eine
  ner Praxis-AG ist aus rechtlicher Optik nicht      Dividende an das Aktionariat aus. Von der
  selbstständig, sondern Arbeitnehmer der            Bruttodividende ist ein Anteil von 35 % als
  Praxis-AG mit einem Sonderstatus bezüglich         Verrechnungssteuer an die Steuerverwaltung
  der Arbeitslosenversicherung. Der Arzt hat         abzuliefern. Um diese zurückzufordern, gibt
  somit drei rechtlich relevante Funktionen:         der Arzt die Bruttodividende als Vermögens-
  a) Investor (finanzierende Funktion) mit Er-       ertrag in seinem Wertschriftenverzeichnis an
      wartung einer Dividende,                       und macht sie damit automatisch zum steuer-
  b) Angestellter (Arbeitnehmer-Funktion) mit        baren Einkommen.
      Erwartung eines Lohnes und                        So gesehen wird derselbe «Gewinn» ein-
  c) Geschäftsführer (Arbeitgeber-Funktion).         mal durch die AG selbst und dann ein zwei-
     Zwar sind diese Funktionen bei Personen-        tes Mal durch den Dividendenbezüger als
  gesellschaften auch vorhanden, sie werden          Gewinn beziehungsweise Ertrag versteuert.
  aber nicht auseinandergehalten. In seiner          Dieselbe Erscheinung kommt übrigens auch
  Eigenschaft als Mitarbeiter einer AG oder          bei der Kapitalsteuer beziehungsweise der

                                                        MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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                                                                                                          Schwerpunkt

Vermögenssteuer für die Aktienanteile zu                          satz-/Teilbetragsbesteuerung) zur Anwen-
tragen, allerdings mit deutlich weniger dra-                      dung kommen. Unter Umständen dürfte hier
matischen Auswirkungen. Um diese Mehr-                            wichtig sein, dass Dividenden und Löhne am
fachbesteuerung abzuschwächen, wurde                              Wohnsitz des Empfängers (also des Arztes)
mit den Unternehmenssteuerreformen eine                           und Gewinne am Domizil der AG (Praxis) zu
Teilbesteuerung von solchen Dividenden                            versteuern sind, der Gewinn aus einer Ein-
(bei i. d. R. ≥ 20 % Beteiligung) eingeführt.                     zelfirma stets an deren Domizil steuerbar
Beim Bund sind diese Erträge ab 1. Januar                         ist. Bei Wohn- und Praxisstandort in unter-
2020 mit 70 % steuerbar (2019: 60 %), bei                         schiedlichen Kantonen kann das durchaus
den Kantonen zu mindestens 50 %, wobei                            Wirkung haben.
recht unterschiedliche Bestimmungen (Teil-

Thema              Personengesell-                     Kapitalgesellschaft (AG/GmbH)
                   schaft (Einzel-/            Firma                Lohn            Dividende
                   Kollektivges.)

Gewinn             Als Einkommen         Als Gewinn           –                  –
                   steuerbar             steuerbar

                                                              Als Einkommen
Lohn               –                     Geschäftsaufwand                        –
                                                              steuerbar
                                                                                                      * wird in der
                                         Erfolgsneutral,                         Reduziert als Ein-   Regel durch
Dividende          –                                          –
                                         liquiditätswirksam                      kommen steuerbar     Unfallein-
AHV                Auf Gewinn            Auf Lohn (½)         Auf Lohn (½)       –                    schluss beim
UVG                Freiwillig*, BU als   Obligatorisch,       Obligatorisch,     –                    BVG abge-
                   Geschäftsaufwand      Geschäftsaufwand     Lohnabzug                               deckt
BVG (i. d. R.**)   Freiwillig, ½ als     Obligatorisch, ½     Obligatorisch, ½   –
                   Geschäftsaufwand      Geschäftsaufwand     Geschäftsaufwand                        ** Arbeitgeber
BVG-Einkäufe       I. d. R. ½ als                             Voll abzugsfähig   –                    kann höhere
                   Geschäftsaufwand,                                                                  Beiträge, min-
                   ½ privat                                                                           destens aber
                                                                                                      50 % leisten.

Voreilige Schlüsse                                                Vertiefte Analyse
Diese Tabelle könnte allerdings zu voreiligen                     Diese voreiligen Schlüsse sind in der Regel
Schlüssen führen, zum Beispiel:                                   nicht zielführend. Vielmehr greifen jeweils
• «Eine AG ist günstiger, weil nicht der Ge-                      mehrere steuerliche, vorsorgetechnische und
  winn AHV-pflichtig ist, sondern nur der als                     nicht zuletzt kostenverursachende Aspekte
  Lohn ausbezahlte Teil.»                                         ineinander. Vor- und Nachteile der Lösungen
• «Bei einer AG muss zuerst der Gewinn                            müssen abgewogen und auf die persönliche
  versteuert werden und dann die Ausschüt-                        Situation des Arztes bezogen werden. Ein-
  tung der Dividende nochmals (wenn auch                          flussgrössen sind unter anderem:
  nur teilweise). Das ist teurer als bei einer                    • Anschluss an eine Pensionskasse (PK) sinn-
  Einzelfirma.»                                                      voll oder nicht?
• «Auf der anderen Seite: Dividenden müs-                            o Steuerliche Komponenten: reglemen-
  sen ja nicht (jetzt) ausgeschüttet werden,                           tarische Beiträge und Einkaufsmöglich-
  dann fallen auch keine Steuern an.»                                  keiten

MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
14
Schwerpunkt

    o Vorsorgetechnische Aspekte: Situation       des Vorsorgeplans – nur unter Einhaltung der
      bei Tod, Erwerbsunfähigkeit und Alters-     Grundsätze «Kollektivität, Angemessenheit,
      vorsorge                                    Planmässigkeit und Vorsorgecharakter» rea-
    o «Grosse Säule 3a» als Alternativszenario:   lisieren. Wird ein sehr kleiner AHV-pflichtiger
      Passt dies besser / weniger gut zu den      Lohn ausbezahlt und dafür die Dividende
      Bedürfnissen als ein Pensionskassenan-      überproportional erhöht, schreitet die AHV
      schluss?                                    ein und kann den AHV-pflichtigen Lohn auf
                                                  einen angemessenen Vergleichswert anhe-
  • Besteuerung der AG/GmbH                       ben. Zudem sind zeitliche und rechtliche Re-
    o Höhe/Progressionsverlauf Gewinn- und        striktionen beim Einkauf in die Pensionskasse
      Kapitalsteuer                               und Dividendenbezug (v. a. im Hinblick auf
    o Können Dividendenausschüttungen auf         einen späteren Verkauf der Aktien/Anteile) zu
      steuerlich vorteilhafte Perioden gelegt     beachten.
      werden?
    o Situation bei Liquidation/Verkauf der       Fazit und Auswege
      Firma                                       Die Frage nach Einzelfirma oder AG lässt sich
                                                  nicht mit pauschalen Ansätzen beantworten.
  • Private Steuern                               Vielmehr ist eine vertiefte Analyse der Ein-
    o Steuersatz im Vergleich zur Gewinnsteu-     flussgrössen und deren Wirkung im konkre-
      er einer juristischen Person                ten Fall notwendig. Solche Szenarien lassen
    o Progressionsverlauf                         sich vor Eröffnung einer Praxis oder auch in
    o Höhe des Abschlages bei Dividenden-         den ersten Jahren nach der Eröffnung/Über-
      besteuerung (heute und erwartete Ent-       nahme kaum zuverlässig konstruieren, da
      wicklung)                                   Erfahrungszahlen fehlen. Zudem können sich
    o Kantonale Steuerunterschiede Praxis-        die Faktoren mit der Zeit ändern und es kön-
      standort/Wohnort                            nen durchaus weitere Komponenten in der
                                                  Wahl der Rechtsform mitspielen (z. B. persön-
  • Verhältnis Lohn/Dividende                     liche Haftung des Einzelunternehmers etc.).
    o Hoher Lohn = höhere AHV-Beiträge, hö-       Die gute Nachricht: Die Rechtsform einer
      here Einkommenssteuerbelastung, hö-         Praxis kann im Prinzip jederzeit gewechselt
      heres Potenzial für Steuereinsparungen      werden. Viele Ärzte beginnen als Einzelfir-
      durch PK-Einkäufe, geringerer steuerba-     men und stellen sich irgendwann einmal die
      rer Reingewinn in der AG                    Frage, ob ein Wechsel in die Rechtsform ei-
    o Hohe Dividende = höherer steuerbarer        ner Kapitalgesellschaft nicht sinnvoll wäre.
      Gewinn in der AG, geringere AHV-Bei-        Dieses Thema werden wir im nächsten Bei-
      träge, tiefere Einkommenssteuerbelas-       trag beleuchten. Übrigens ist auch ein Wech-
      tung, tieferes Einkaufspotenzial            sel von einer AG/GmbH in eine Einzelfirma/
                                                  Kollektivgesellschaft möglich, jedoch wesent-
  In all diesen Punkten sind regulatorische       lich schwieriger.
  Grenzen zu beachten. So lassen sich zum
  Beispiel steuerlich abzugsfähige Einkäufe in
  die Pensionskasse nur im reglementarisch
  möglichen Rahmen und – bei der Gestaltung

                                                     MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
Kritik nehmen wir
persönlich.

Das medizinisch-diagnostische Labor.
Südbahnhofstrasse 14c, Bern
T 031 372 20 02

                                       professionell
www.medics.ch                          und persönlich
16
Schwerpunkt

           Selbstständige versus Praxis-AG –
         Einkäufe in die Pensionskasse (Teil 2)
                           Ruedi Frey (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG)

  Bei Praxisgewinnen über 150 000 CHF                se bezogen werden. Somit startet der Arzt
  sind die steuerlichen Möglichkeiten der            häufig mit einem Vorsorgekapital von 0 CHF
  «grossen Säule 3a» sehr eingeschränkt.             ins selbstständige Berufsleben.
  Deshalb sind Einkäufe in die Pensionskasse
  ein wichtiger Bestandteil einer Steueropti-        Kapitalaufbau – Nachholen der Altersvor-
  mierungsstrategie. Welche Auswirkungen             sorge
  hat nun der Wechsel einer Praxis von einer         Läuft die Praxis den Erwartungen entspre-
  Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft auf         chend, erhöht sich das Einkommen des Arz-
  die Einkaufsmöglichkeiten?                         tes innerhalb relativ kurzer Zeit merklich.
                                                     Massgebend für Steuern und AHV-Beiträge
  Voraussetzungen                                    sind dabei der Gewinn aus der selbstständi-
  Um Einkäufe in eine Pensionskassenlösung           gen Tätigkeit und nicht etwa der Betrag, den
  tätigen zu können, muss der Arzt an eine           sich der Arzt Ende Monat (als «Lohnersatz»)
  solche angeschlossen sein. Das klingt lapi-        aufs Konto überweisen lässt.
  dar, ist aber entscheidend, da die berufli-           Parallel dazu erhöht sich die Belastung
  che Vorsorge der 2. Säule (BVG) für einen          durch AHV-Beiträge und Steuern. Während
  selbstständigen Arzt nicht obligatorisch ist.      erstere linear sind, fallen letztere in vielen
  Nur wenn als Rechtsform eine Kapitalgesell-        Kantonen und vor allem beim Bund stark pro-
  schaft (GmbH oder AG) gewählt wurde, ist           gressiv aus. Darum suchen Ärzte nach Mög-
  der Arzt rechtlich nicht mehr als Selbststän-      lichkeiten, diese Kosten einzudämmen. Als
  diger zu betrachten, sondern als Angestell-        wirkungsvoller Hebel können dabei Einkäufe
  ter in «besonderen Verhältnissen».                 in die Pensionskasse eingesetzt werden.
     Wo andere Arbeitnehmer bereits ab Alter            Ein selbstständiger Arzt kann sich der
  25 Beiträge für die Altersvorsorge in der          Pensionskassenlösung seines Personals
  2. Säule ansparen, startet dieser Vorgang für      freiwillig anschliessen. Durch den vorsorge-
  viele Ärzte erst mit der Anstellung als Assis-     technischen Fehlstart (Vorsorgekapital von
  tenzarzt.                                          0 CHF) sieht seine Altersvorsorge noch sehr
     Bei der Eröffnung/Übernahme einer eige-         mager aus. Vorsorge- und Steuerrecht las-
  nen Praxis sind häufig grössere Investitionen      sen nun aber das Nachholen dieses Kapital-
  notwendig. Teilweise können diese Mittel           aufbaus durch Einkäufe zu («Wiedereinkauf
  mit Bankdarlehen/Kreditlimiten und Auslei-         fehlender Beitragsjahre»). Dabei wird in ei-
  hungen von Verwandten finanziert werden.           nem ersten Schritt berechnet, wie hoch das
  Da ein Assistenzarztgehalt in der Regel            Vorsorgekapital heute sein sollte, wenn der
  nicht dazu geeignet ist, grosse Eigenmittel        Arzt ab Alter 25 mit dem heutigen Einkom-
  anzusparen, muss für die Praxisfinanzierung        men in dieser Pensionskasse versichert ge-
  vielfach das Guthaben aus der Pensionskas-         wesen wäre. Der Differenzbetrag kann nun

                                                        MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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                                                                                                                                                                                      Schwerpunkt

– zu einem beliebigen Zeitpunkt, in beliebi-                                                              senlösung beschränkt ist. Gemäss obligato-
gen Raten – eingekauft und vom steuerba-                                                                  rischem BVG ist nur ein bestimmter Teil des
ren Einkommen in Abzug gebracht werden.                                                                   Einkommens versichert. Personen mit einem
                                                                                                          Einkommen unter 85 000 CHF geniessen da-
Optimierung von Einkäufen                                                                                 mit einen recht guten Schutz, bei höheren
Aufgrund progressiver Steuertarife ist es                                                                 Einkommen besteht aber reichlich Potenzial
günstig, Einkäufe über mehrere Jahre ver-                                                                 nach oben. Ausgehend von einem Praxis-
teilt zu tätigen. Irgendwann wird aber der                                                                gewinn von 300 000 CHF einer 40-jährigen,
Zeitpunkt erreicht sein, an dem kein Ein-                                                                 selbstständigen Ärztin, wohnhaft in Baden,
kaufspotenzial mehr besteht. Dies vor allem,                                                              AG kann beispielsweise Folgendes vergli-
weil der versicherte Lohn der Pensionskas-                                                                chen werden:

                                                                  selbstständig (Einzelfirma / Kollektivges.)                                         mit juristischer Person (AG / GmbH)
                                                       ohne BVG               BVG              PK offen            PK ganz          ohne BVG                 BVG           PK offen         PK ganz
                            Gewinn vor Eigenlohn        300 000             300 000            300 000             300 000                                 300 000         300 000          300 000
              Sozialversicherungsbeiträge Firma            0                 -7 448            -33 607             -36 640                                 -28 481         -37 222          -38 390
          AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn          300 000             292 552            266 393             263 360                                 271 519         262 778          261 610
              Sozialversicherungsbeiträge privat        -35 786             -38 244            -46 683             -47 659                                 -23 913         -32 667          -33 837
                               Nettoeinkommen           264 214             254 308             219 710            215 701                                 247 606         230 111          227 773

           privater PK-Einkauf pro Jahr (10 Jahre)                           -4 161             -18 943             -20 656                                 -8 322         -32 759          -36 025
                                 max. 3a-Beiträge        -34 128             -6 826              -6 826              -6 826                                 -6 826          -6 826           -6 826
                         steuerbares Einkommen          230 086             243 321             193 941            188 214                                 232 458         190 526          184 922
                             Einkommenssteuern          -62 807             -67 661             -49 560            -47 546                                 -63 682         -48 385          -46 340
                                                                                                                                      nicht möglich

                                  freier Geldfluss      167 279             175 660             144 381            140 673                                 168 776         142 141          138 582

                                  Sparen 2. Säule          0                 14 631              66 306             72 296                                  14 366          56 548           62 186
                                  Sparen 3. Säule        34 128              6 826               6 826              6 826                                   6 826           6 826            6 826
                                  total Geldfluss       201 407             197 117             217 513            219 790                                 189 968         205 515          207 594

                               IV-Invalidenrente         28 440              28 440             28 440             28 440                                  28 440          28 440           28 440
                               PK-Invalidenrente           0                 20 548             110 046            102 000                                 20 548          95 157           104 644
                          Kranken-/Unfalltaggeld           0                   0                   0                  0                                    217 216         210 222          209 288

                           PK: versicherter Lohn            0                60 435             275 115            300 000                                  60 435         237 893          261 610
                          max. möglicher Einkauf            0                83 223             378 852            413 121                                  83 223         327 595          360 255

                                             Basis: Frau, 40 Jahre alt, unverheiratet, reformiert, Wohn- und Praxisort: Baden, AG

Die Tabelle ist nicht einfach zu interpretieren.                                                                o «BVG»: Pensionskasse nach dem ge-
Deshalb beleuchten wir einzelne Aspekte.                                                                          setzlichen Obligatorium (Mindestlösung,
#   INTERNAL USE ONLY                                                                                             also mit Koordinationsabzug und BVG-
Spalten:                                                                                                          Lohnmaximum)
• Eine Gruppe zeigt die selbstständige Praxis-                                                                  o «PK offen» verwendet statt des BVG-
  tätigkeit, die andere dieselben finanziellen                                                                    Maximums den Bruttolohn als Ober-
  Aspekte, wenn die Praxis als AG geführt                                                                         grenze, das heisst der ganze Bruttolohn
  wird.                                                                                                           abzüglich des Koordinationsabzugs ist in
• Innerhalb dieser Gruppen bestehen vier                                                                          der Pensionskasse versichert. Bei dieser
  Unterkategorien:                                                                                                Lösung sind übrigens die Kosten für die
  o «ohne BVG»: Situation ohne freiwilligen                                                                       übrigen Angestellten in der Regel nur
     Anschluss der Ärztin an die Pensionskasse                                                                    leicht höher als im BVG-Plan, solange

MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
18
Schwerpunkt

      diese weniger als je 85 320 CHF brutto        schliesslich die Einkommenssteuern ab-
      im Jahr verdienen.                            gezogen, was den «freien Geldfluss», also
    o «PK ganz» versichert den gesamten             den Betrag ergibt, der netto in Form von
      Lohn. Aus gesetzlichen Gründen müssen         Bargeld zur Verfügung steht. Je «besser»
      hier auch die Löhne der übrigen Ange-         die Pensionskassenlösung ist, desto gerin-
      stellten ohne Koordinationsabzug versi-       ger fallen die Einkommenssteuern aus. Der
      chert werden. Daher entstehen mit die-        freie Geldfluss hingegen reduziert sich in
      ser Lösung relativ deutliche Mehrkosten,      umgekehrter Proportion.
      die mindestens zur Hälfte von der Ärztin    • Schliesslich müssen die in der gebunde-
      zu tragen sind.                               nen Vorsorge jährlich angesparten Gelder
                                                    ebenfalls berücksichtigt werden. Dies führt
  Zeilen:                                           zu einem höheren «totalen Geldfluss». Ins-
  • «Sozialversicherungsbeiträge Firma»: Bei        gesamt lohnen sich in diesem Beispiel also
    selbstständiger Tätigkeit umfasst dies die      die Investitionen in eine «bessere» Pensi-
    Hälfte ihrer reglementarischen Pensions-        onskassenlösung. Der Preis dafür ist, dass
    kassenbeiträge und der jährlichen Einkäufe.     diese Vorsorgegelder in der Regel erst
    Bei der AG sind keine Einkäufe enthalten,       im Rahmen der Erwerbsaufgabe bezogen
    dafür zusätzlich zur Hälfte der reglemen-       werden können und so gesehen für die
    tarischen Pensionskassenbeiträge noch           Altersvorsorge reserviert sind. Allerdings
    Anteile der Beiträge an AHV/IV/EO, FAK,         muss hier erwähnt werden, dass bei Aus-
    ALV, Kranken- und Unfalltaggeld.                zahlung dieser Guthaben Steuern anfallen.
  • «AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn»:         Um dies auszugleichen, haben wir keine Er-
    Entspricht dem Ertrag abzüglich der Bei-        träge auf diesen Guthaben einberechnet.
    träge, die der Erfolgsrechnung der Firma      • «Invalidenrenten»: Oft geht vergessen,
    belastet werden dürfen. Das ist die Be-         dass die Pensionskasse nicht nur ein (Steu-
    messungsgrundlage für Beiträge an AHV/          er-)Sparvehikel ist, sondern auch Kompo-
    IV/EO, FAK, KTG, UVG, UVG-Z sowie Tag-          nenten zum Risikoschutz wie zum Beispiel
    geldleistungen (und daher eine recht wich-      Ehegatten-/Partner- und Waisenrenten
    tige Zahl).                                     etc. beinhaltet. Exemplarisch haben wir
  • «Nettoeinkommen»: Entspricht dem Ein-           hier die aus den verschiedenen Lösungen
    kommen abzüglich aller Sozialkosten             stammenden Invalidenrenten aufgelistet.
    ( = Nettolohn II).
  • Vom Nettoeinkommen werden die maxi-           Fazit
    mal möglichen 3a-Beiträge und die jährli-     Beschäftigt man sich eingehend mit dem
    chen Einkäufe abgezogen, was dann das         Vergleich, kann für unsere Ärztin die Lösung
    «steuerbare Einkommen» ergibt. In der         «selbstständig» mit «PK offen» als durchaus
    Praxis würden hier noch andere Aspekte        attraktiv und kosteneffizient eingestuft wer-
    Einfluss haben, zum Beispiel Eigenmiet-       den. Allerdings haben wir es hier mit einer
    wert, Wertschriftenerträge, Schuldzinsen      Vermischung linearer (z. B. AHV-Beiträge)
    etc. Diese fallen jedoch bei allen mögli-     und progressiver (z. B. Steuern) Faktoren zu
    chen Varianten in gleicher Höhe an und        tun, die sich gegenseitig beeinflussen. Der
    müssen daher nicht berücksichtigt werden.     Vergleich muss also für jede Praxis individuell
  • Vom steuerbaren Einkommen werden              berechnet werden.

                                                     MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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20
Schwerpunkt

           Selbstständige versus Praxis-AG –
      Pensionskasse und Dividenden (Teil 3)
                           Ruedi Frey (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG)

  Sind die Möglichkeiten der Steueroptimie-
                                                                                                                     selbstständig
  rung durch Einkäufe in die Pensionskasse                                                                    tatsächl.         Erhöhung
  vorerst ausgeschöpft, müssen andere Mit-                                  Gewinn vor Eigenlohn              400 000            400 000
                                                            Pensionskassen-Beiträge Anteil Firma               -14 665           -33 735
  tel zur Reduktion von Abgaben gefunden                  AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn                385 335            366 265
                                                                                                               -60 026           -63 185
  werden. Hilft hier die Verschiebung von                     Sozialversicherungsbeiträge privat
                                                                               Nettoeinkommen                 325 309            303 080
  Arbeitseinkommen zu Dividenden?
                                                            privater PK-Einkauf pro Jahr (5 Jahre)                 0              -13 771
                                                                                 max. 3a-Beiträge               -6 826             -6 826
  Vorgeschichte                                                          steuerbares Einkommen                318 483            282 483
                                                                             Einkommenssteuern                -95 080            -81 937
  In den ersten zwei Teilen haben wir die Aus-                                    freier Geldfluss            223 403            200 546
  gestaltungsmöglichkeiten bei der Rechts-
                                                                                      Sparen 2. Säule         28 421             66 262
  form der Praxis sowie die Auswirkung der                                            Sparen 3. Säule          6 826              6 826
  Einrichtung von Pensionskassenlösungen                                              total Geldfluss         258 650            273 634

  inklusive Einkäufen betrachtet. Nun gehen                                      IV-Invalidenrente            28 440             28 440
                                                                                 PK-Invalidenrente            110 046            150 046
  wir davon aus, dass unsere Beispiel-Ärztin
                                                                            Kranken-/Unfalltaggeld               0                  0
  sich für eine der Möglichkeiten entschieden
                                                                             PK: versicherter Lohn            275 115            375 115
  hatte: Sie wählte als Rechtsform eine Einzel-                             max. möglicher Einkauf               0               137 707
  firma, schloss sich der Pensionskasse an und             Frau, 40 Jahre alt, unverheiratet, reformiert, Wohn- und Praxisort: Baden, AG

  wählte eine Pensionskassenlösung, bei der
  die Lohnobergrenze ihrem AHV-pflichtigen
  Einkommen entspricht. Dadurch hat sie wäh-         In unserem Berechnungsbeispiel haben wir
  rend zehn Jahren insgesamt 378 000 CHF             dieses neue Einkaufspotenzial auf fünf Jahre
  in die Pensionskasse eingekauft und damit          verteilt, das heisst, wir nehmen während die-
  rund 132 000 CHF Einkommenssteuern ge-             ser Zeit jährliche Einkäufe von 27 542 CHF
  spart. Das Einkaufspotenzial ist nun ausge-        vor (davon die Hälfte als «Anteil Firma», also
  schöpft.                                           über die Erfolgsrechnung).
                                                         Gleichzeitig erhöhen sich die Altersgut-
  Wie weiter?                                        schriften für die Pensionskasse um 10 000 CHF
  Unsere Ärztin ist erfolgreich und hat ihren        pro Jahr (wiederum die Hälfte über die
  Gewinn von ursprünglich 300 000 CHF auf            Erfolgsrechnung). Beides führt zu einem
  400 000 CHF gesteigert. Um neues Ein-              Vorteil von knapp 15 000 CHF pro Jahr
  kaufspotenzial zu schaffen, muss lediglich der     aus Steuerersparnis und geringeren AHV-
  bei der Pensionskasse gemeldete Lohn ent-          Beiträgen.
  sprechend dem tatsächlichen Gewinn ange-               Wie bisher verwenden wir für die Alters-
  passt, also von 300 000 CHF auf 400 000 CHF        gutschriften
                                                     INTERNAL USE ONLY die gleichen Prozentsätze wie im
                                                     #

  erhöht werden. Daraus ergibt sich neues            obligatorischen BVG, allerdings mit höheren
  Einkaufspotenzial von rund CHF 137 707.            versicherten Löhnen.

                                                         MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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                                                                                                                                                     Schwerpunkt

Exkurs                                                                                        Dividende statt Lohn
Durch Erhöhung dieser Altersgutschriften                                                      Im ersten Teil dieser Artikelreihe haben wir
gemäss vorangehender Tabelle könnte das                                                       zur Auszahlung von Dividenden im Vergleich
Einkaufspotenzial statt auf 137 707 CHF auf                                                   zu einer Auszahlung in Lohnform Folgendes
einen Totalbetrag von 926 360 CHF erhöht                                                      festgestellt.
werden. Dies würde jedoch zu erheblichen                                                      • Vorteile: Auf Dividenden müssen keine So-
Mehrkosten für die übrigen Angestellten füh-                                                    zialabgaben bezahlt werden und sie sind
ren.                                                                                            zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung steuerbar
                                                                                                (also nicht zwingend dann, wenn die Ge-
                                                                                                winne in der Praxis entstehen).
    Altersgutschriften in %                   selbstständig                                   • Nachteile: Als Rechtsform ist zwingend
   des versicherten Lohnes               BVG                   erhöht
                                                                                                eine Kapitalgesellschaft notwendig. Die
             Alter 25 bis 34             7%                      20 %
             Alter 35 bis 44            10 %                     20 %                           Gewinne, die zur Ausschüttung von Divi-
             Alter 45 bis 54            15 %                     20 %                           denden benötigt werden, müssen in dieser
             Alter 55 bis 65            18 %                     20 %                           Gesellschaft versteuert werden. Bei Aus-
                                                                                                zahlung der Dividende an den Inhaber der
                                                                                                Gesellschaft fällt noch einmal eine Besteu-
                                                                                                erung an, wenn auch im reduzierten Rah-
                                                                                                men.
                                                                                              Die finanziellen Auswirkungen müssten stets
                                                                                              anhand eines konkreten Beispieles berechnet
                                                                                              werden.

                                                                       selbstständig              AG
                                                                            erhöht           mit 1/2 Div.
                                           Gewinn vor Eigenlohn             400 000            400 000        Gewinn vor Eigenlohn
                             Pensionskassen-Beiträge Anteil Firma           -33 735           -226 336        Eigenlohn und Sozialkosten
                                                                                               -26 235        Gewinnsteuer AG
                                                                                               147 429        Gewinn AG = Dividende
                           AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn             366 265            200 000        AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn
                               Sozialversicherungsbeiträge privat           -63 185            -23 300        Sozialversicherungsbeiträge privat
                                                Nettoeinkommen              303 080            176 700        Nettolohn II

                             privater PK-Einkauf pro Jahr (5 Jahre)         -13 771                 0
                                                 max. 3a-Beiträge            -6 826              -6 826
                                         steuerbares Einkommen              282 483            317 303        steuerbares Einkommen*

                                             Einkommenssteuern              -81 937            -76 382        Einkommenssteuern
                                                  freier Geldfluss          200 546            240 921        freier Geldfluss

                                                    Sparen 2. Säule         66 262             17 512         Sparen 2. Säule
                                                    Sparen 3. Säule          6 826              6 826         Sparen 3. Säule
                                                    total Geldfluss         273 634            265 258        total Geldfluss

                                                IV-Invalidenrente           28 440             28 440         IV-Invalidenrente
                                                PK-Invalidenrente           150 046            70 046         PK-Invalidenrente
                                           Kranken-/Unfalltaggeld              0               160 000        Kranken-/Unfalltaggeld

                                            PK: versicherter Lohn           375 115            175 115        PK: versicherter Lohn
                                           max. möglicher Einkauf           137 707               0           max. möglicher Einkauf

                                         * steuerbares Einkommen = Dividende + Nettolohn II, davon CHF 147 429 aus qualifizierter Beteiligung

MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
                #   INTERNAL USE ONLY
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Schwerpunkt

  Wir haben hier den Gewinn vor Eigenlohn im        verzeichnis zurückgefordert und gleich-
  Betrag von 200 000 CHF aufgeteilt. Eine Hälf-     zeitig als steuerbares Einkommen aus
  te davon haben wir als Bruttolohn definiert       qualifizierter Beteiligung – also reduziert
  und die andere Hälfte in der Erfolgsrechnung      – versteuert.
  der neuen AG belassen. Die wichtigsten Be-
  wegungen sind:                                  Somit reduziert sich die private Einkommens-
  • Der AHV-pflichtige Lohn reduziert sich um     steuerlast. Allerdings müssen hier die Ge-
    gut 45 %. Damit fallen weniger Beiträge an.   winnsteuern der AG ebenfalls berücksichtigt
  • Der in der Pensionskasse versicherte Lohn     werden, da diese nun neu anfallen. Insgesamt
    reduziert sich um 200 000 CHF. Damit redu-    wird in dieser Konstellation die Steuerlast
    zieren sich die Sparbeiträge um 20 000 CHF    also höher. Ähnlich verhält es sich mit dem
    im Jahr und das im vorigen Schritt geschaf-   Geldfluss: Der freie Geldfluss liegt bei der Di-
    fene Einkaufspotenzial von 27 542 CHF pro     videndenlösung höher, während der gesam-
    Jahr während fünf Jahren wird vernichtet.     te Geldfluss (inkl. gebundenen Sparens) bei
  • Die Besteuerung des Gewinns erfolgt di-       der Einzelfirmalösung höher ausfällt.
    rekt in der AG. Der danach verbleibende          Nicht zuletzt reduziert sich bei Umstellung
    Gewinn kann als Dividende ausgeschüttet       auf eine Dividendenlösung die Invalidenren-
    werden. Vom Bruttoertrag von 147 429 CHF      te aus der Pensionskasse um über die Hälfte.
    müssen 35 % an die Eidgenössische Steu-       Insgesamt schneidet hier die Dividendenlö-
    erverwaltung als Verrechnungssteuer           sung nur vordergründig besser ab. Geht man
    abgeliefert werden. Diese wird durch An-      in die Tiefe, weist das bisherige Modell deut-
    gabe des Bruttoertrages im Wertschriften-     liche Vorteile auf.

                                                     MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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                                                                                                    Schwerpunkt

Das muss auch besser gehen!                                ten, was kostspielige Konsequenzen für die
In unserem Beispiel haben wir vom Gewinn                   Ärztin hätte.
vor Eigenlohn relativ planlos 200 000 CHF als                 Es ist daher nicht sinnvoll, bei solchen
Bruttoeigenlohn definiert und den Rest in der              Berechnungen einen Mini-Fantasielohn zu
Erfolgsrechnung belassen. Besser wäre ein                  verwenden. Wir richten uns dabei nach «Sa-
System, mit dem wir eine solche Aufteilung                 larium», dem statistischen Lohnrechner des
zuverlässiger definieren können.                           Bundesamts für Statistik (bfs). Eine 40-jährige
                                                           weibliche Führungskraft im oberen Kader des
Spiel- und andere Regeln                                   Gesundheitswesens mit universitärer Ausbil-
Aus dem Beispiel ist sehr gut erkennbar, dass              dung erhält einen Median von 9 755 CHF
wir mit einer Dividendenlösung anders AHV                  brutto pro Monat. Es dürfte Sinn machen,
abrechnen: Je höher die Dividende, desto                   diesen Wert als «angemessenen Lohn» und
tiefer der Bruttolohn und wiederum desto                   somit als tiefsten Wert für unsere Vergleichs-
tiefer die AHV-Beiträge; also ein wirkungs-                rechnung zu verwenden.
volles Mittel zur Senkung der AHV-Beiträge.                   Hinzu kommt das schon mehrmals erwähn-
Darüber freut sich die Ärztin, nicht aber die              te Linear-progressiv-Problem, das wir kurz
AHV-Stelle. Diese wird sich fragen, warum                  zusammenfassen können: Es gibt keine allge-
die Arbeit der Ärztin nun plötzlich weit we-               meingültige Formel.
niger wert sein soll (Bruttolohn-Anteil) und
die Rendite auf ihrem investierten Kapital (Di-            Try and Error
videnden-Anteil) so hoch sein soll. Die AHV                Gibt es keine Formel, bleibt der Versuch:
kann Umgehung der Beitragspflicht vermu-

      200’000                                                                                     275’000

      150’000
                                                                                                  270’000
      100’000

                                                                                                  265’000
       50’000

            0
                                                                                                  260’000

       -50’000
                                                                                                  255’000
      -100’000

      -150’000                                                                                    250’000

                          total Steuern   Invalidenrente     total Geldfluss (rechte Skala)

                selbstständig       117’060     140’472          163’884           187’296     210’708       234’120
  total Geldfluss (rechte
                      273’634
                          Skala) 272’432        270’872          269’375           267’888     266’407       264’964
MEDIZIN   & ÖKONOMIE
  total Steuern            | Nr. 1 -109’900
                      -81’937       | März 2020-108’075         -106’282          -104’524    -102’761      -100’960
  Invalidenrente      150’046        36’870      46’235           55’600            64’964      74’329        83’694
BUSINESSPLAN /
              beHÖrdenGÄnGe

                                                                 FINANZIERUNG
                                                                 SICHERN
                               ABRECHNUNGS-
                               KONTROLLE &
                               -VERBESSERUNG
                               STRATEGIE
praxiserÖFFnunG/
praxisÜbernaHMe
                                                           PERSonALSUcHE
                              MANAGEMENT
                              PRAXIS-
                                           VerHandlunGen
                                           MietVertraGs-

                                                           START-UP
                                                           VERTRÄGE

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                                                                             Schwerpunkt

Das Bruttoeinkommen (Lohn) liegt auf der
horizontalen Achse. Damit die Unterschiede
beim Geldfluss besser erkennbar sind, haben
wir diese Säulen auf die Skala rechts gelegt.
Immerhin wird deutlich, dass der Geldfluss
mit der bisherigen Lösung der Selbstständig-
keit am höchsten ist. Begeben wir uns in die
Rechtsform einer AG, ist der Geldfluss bei
tiefem Einkommen am höchsten. Der Geld-
fluss sinkt mit steigendem Einkommen, bis
ein Wert von circa 300 000 CHF erreicht wird.
Danach steigt der Geldfluss wieder an, da ab    Ruedi Frey
diesem Punkt wieder Einkäufe in die Pensi-
onskasse möglich sind.                          Master of Advanced Studies (MAS)
Ziemlich eindeutig ist hingegen der Verlauf     in Financial Consulting ZFH
der Invalidenrenten. Diese hängen direkt mit    Eidg. dipl. Bankfachmann
dem Bruttoeinkommen zusammen.
                                                • Seit 2001 Finanzplaner und Fachaus-
Fazit                                             bildner bei Zürich Versicherungs-
Die Schaffung von höherem Einkaufspotenzi-        Gesellschaft AG
al ist in diesem Fall steuer- und vermögens-    • Zuvor fünfzehn Jahre Zürcher
technisch deutlich wirksamer als die Wirkung      Kantonalbank, unter anderem Kunden-
von Dividenden. Unserer Ärztin müsste emp-        betreuung Kommerz (massgeblich am
fohlen werden, die Rechtsform beizubehal-         Aufbau «Praxisfinanzierung/Ärztekre-
ten, zumal durch den Wechsel auch weitere         dite» bei ZKB beteiligt)
Kosten entstehen würden. Erst wenn in der       • Zuvor zwei Jahre Schweizerische
Pensionskasse «gar nichts mehr zu machen»         Nationalbank
ist, könnte eine Dividendenlösung ins Auge
gefasst werden. Dabei wäre in diesem Falle
ein möglichst geringer Lohn (d. h. eine mög-
lichst hohe Dividende) zu empfehlen. Aller-     Kontakt über:
dings müssten dann vermutlich die fehlenden     Beatrice Kistler
Risikoleistungen aus der Pensionskasse (Inva-   Unternehmeragentur Schmid AG
liden- und Hinterlassenenrente) kompensiert     Schermenwaldstrasse 10
werden. Unter anderen Umständen (z. B. an-      3063 Ittigen
dere Steuerorte, andere Umsätze) kann eine      031 388 88 80
solche Berechnung zu ganz anderen Resulta-      079 217 50 68
ten führen.                                     beatrice.kistler@zurich.ch
                                                www.unternehmeragentur.ch

MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
26
Schwerpunkt

         Vorteile einer Kapitalgesellschaft
                        aus steuerlicher Sicht
                          Thomas Schwab und Andreas Nachbur (JP Steuer AG)

  Eine Arztpraxis kann als Personen- oder          Aus eins mach zwei
  Kapitalgesellschaft geführt werden. Eine         Wenn eine Kapitalgesellschaft – also eine
  Kapitalgesellschaft bedeutet zwar einen          Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit
  gewissen administrativen Mehraufwand,            beschränkter Haftung – gegründet wird, ent-
  bietet aber aus steuerlicher Sicht interes-      steht ein neues Steuersubjekt: Der Inhaber
  sante Möglichkeiten.                             der Gesellschaft und die Gesellschaft sind,
                                                   anders als bei einer Personengesellschaft,
  Vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle1       zwei separate Steuersubjekte.
  darüber informiert, dass ein Unternehmen –          Durch die Trennung von Geschäft und
  so auch eine Arztpraxis – in unterschiedlichen   Person ergeben sich nun Möglichkeiten, mit
  Rechtsformen geführt werden kann. Unter-         der Kombination der beiden Steuersubjekte
  schieden wird dabei zwischen Personen- und       zu «spielen» und so die Gesamtsteuerlast zu
  Kapitalgesellschaften.                           optimieren.
     Der vorliegende Artikel betrachtet die
  steuerliche Behandlung von Kapitalgesell-        Besteuerung der Gesellschaft
  schaften und deren Vorteile näher. In sämt-      Die Gesellschaft wird mit der Gewinn- und
  lichen Ausführungen und Beispielen wird der      Kapitalsteuer besteuert. Als Gewinn gilt dabei
  Einfachheit halber davon ausgegangen, dass       das Resultat der Gesellschaft, also vereinfacht
  eine Person die Gesellschaft hält und ihrer      Einnahmen minus Ausgaben. Lohnzahlungen
  Erwerbstätigkeit als Angestellte bei dieser      können dabei von den Einnahmen abgezo-
  Gesellschaft nachgeht.                           gen werden und vermindern den Gewinn.

                                                     Inhaber             Steuersubjekt 1

                Gründung Gesellschaft

                                              Gesellschaft               Steuersubjekt 2

  1 MEDIZIN & ÖKONOMIE 1/2019

                                                      MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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                                                                                     Schwerpunkt

Dividenden hingegen werden aus Gewinn             Da die Sozialversicherungskosten (ohne BVG)
ausgeschüttet – dieses Geld wird somit von        ab einem Einkommen von circa 150 000 CHF
der Gesellschaft besteuert. Das steuerbare        nicht mehr rentenbildend sind, müssen die-
Eigenkapital unterliegt der Kapitalsteuer bei     se Kosten faktisch als Steuern berücksichtigt
der Gesellschaft.                                 werden.
                                                     Zusätzlich zur Einkommensbesteuerung
Besteuerung des Anteilsinhabers                   wird der Wert der Gesellschaft zum steuer-
Der Anteilsinhaber der Kapitalgesellschaft,       baren Vermögen hinzugezählt und unterliegt
der bei seiner Gesellschaft angestellt ist, hat   somit der Vermögenssteuer. Da das Kapital
einerseits seinen (sich selbst ausbezahlten)      bereits bei der Gesellschaft besteuert wurde,
Lohn und anderseits eine allfällige (von ihm      ergibt sich hier ein gewisser Verdoppelungs-
beschlossene) Dividende zu versteuern.            effekt.
   Der Lohn wird dabei wie bei jedem Ange-
stellten – nach Abzug von gewissen Berufs-        Variabler Bezug von Lohn
kosten – voll, das heisst zu 100 %, besteuert.    Anders als bei einer Personengesellschaft, in
Die Dividende hingegen wird beim Bund le-         welcher der im aktuellen Jahr erzielte Gewinn
diglich zu 70 % und je nach Kanton zwischen       jeweils vom Inhaber als Einkommen versteuert
50 % und 80 % in die Bemessungsgrundlage          werden muss, kann der Lohn als Angestellter
einbezogen. Dies, da Dividenden ja eben aus       seiner eigenen Kapitalgesellschaft in gewis-
Geld, das von der Gesellschaft schon besteu-      sem Umfang gesteuert werden. So kann sich
ert wurde, ausbezahlt werden. Durch die Re-       zum Beispiel ein Bonus ausbezahlt werden.
duktion der Besteuerung wird die wirtschaft-         Mit einer variablen Zahlung wird das steuer-
liche Doppelbelastung gemindert.                  bare Einkommen direkt beeinflusst. Steht so-
   Zahlt sich also der Arzt einen Lohn von        mit also zum Beispiel eine Renovation des Ei-
150 000 CHF plus eine Dividende von               genheims an, die steuerlich absetzbar ist, kann
100 000 CHF, hat er beim Bund ein steuer-         in diesem Jahr bewusst ein höheres Einkom-
bares     Einkommen2       von   220 000 CHF      men bezogen werden, das ja durch den Ab-
und je nach Kanton von 200 000 CHF bis            zug der Renovationskosten wieder reduziert
230 000 CHF.                                      wird. Auch ein Einkauf in die 2. Säule kann so
                                                  einen erhöhten Lohnbezug «neutralisieren».
2 Ohne Berücksichtigung von Abzügen.
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Schwerpunkt

  Durch clevere Planung kann die Progression        den. Da Geschäftsort und Wohnort unter-
  bei der Einkommenssteuer geschickt über           schiedlich sein können, sind dazu jeweils die
  mehrere Jahre gesteuert werden.                   örtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
                                                    Wie sich das Verhältnis auswirken kann, zeigt
  Kumulation von Gewinnen in der Gesell-            folgendes Beispiel auf.3
  schaft                                               Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Basel, BS,
  Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in   der Inhaber wohnt in Liestal, BL. Der Inhaber
  einem Jahr erzielten Gewinne am Ende der          zahlt sich einen Grundlohn von 150 000 CHF
  Steuerperiode auszubezahlen. Gewinne kön-         aus, Ende Jahr hat die Gesellschaft einen Ge-
  nen in der Gesellschaft vorgetragen werden.       winn vor Steuern von zusätzlich 200 000 CHF.
  Dies wiederum erlaubt dem Inhaber, nebst          Der Inhaber will total 250 000 CHF bezie-
  dem Lohn auch seine Dividendenbezüge zu           hen.4 Einmal bezieht er einen Bonus von
  steuern.                                          100 000 CHF, einmal eine Dividende von
                                                    100 000 CHF.
  Lohn oder Dividende                                  Daraus ergeben sich Steuerfolgen gemäss
  Wie dargelegt, werden Lohn und Dividende          unten stehender Tabelle.
  beim Anteilsinhaber unterschiedlich besteu-
                                                    3 Die Zahlen dienen lediglich Anschauungszwecken –
  ert, nämlich Lohn zu 100 % und Dividende            die konkrete Steuerbelastung ist im Einzelfall konkret zu
  reduziert. Bei der Gesellschaft reduziert aus-      berechnen.
                                                    4 Alleinverdiener, zwei Kinder.
  bezahlter Lohn den Gewinn.
                                                    5 Da der Bonus den steuerbaren Gewinn reduziert, gibt
     Um die Gesamtsteuerbelastung festzustel-         es in der Gesellschaft nur noch einen Gewinn von
  len, müssen sowohl die Steuern vom Inhaber          100 000 CHF.
                                                    6 Da der Bonus den steuerbaren Gewinn reduziert, gibt
  als auch von der Gesellschaft addiert sowie         es in der Gesellschaft nur noch einen Gewinn von
  die Sozialversicherungen berücksichtigt wer-        100 000 CHF.

  Mit Bonusbezug                                    Mit Dividendenbezug

  Gewinnsteuern                                     Gewinn- und Kapitalsteu-
                                13 020 CHF                                              26 055 CHF
  Gesellschaft 5                                    ern Gesellschaft 6

                                                    Einkommenssteuer auf
  Einkommenssteuer auf
                                68 306 CHF          150 000 CHF Lohn plus               52 966 CHF
  250 000 CHF
                                                    100 000 CHF Dividende

  Total Steuern                 81 326 CHF          Total Steuern                       79 021 CHF

  Zusätzliche Sozial-
  versicherungskosten auf        9 000 CHF
  Bonus circa 9 %

  Total Kosten                  90 326 CHF          Total Kosten                        79 021 CHF

                                                        MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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