Schwerpunkt die arztpraxis als Kapitalgesellschaft Seiten 6- 35
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Nr. 1/20 das praxis-bulletin Schwerpunkt Recht Medizin Die Arztpraxis als Baumängel in der Moderne Rheumatologie Kapitalgesellschaft Arztpraxis. Wie rüge Dr. med. David Germann Seiten 6– 35 ich Mängel richtig? Seite 89 Dr. Lukas Breunig-Hollinger Seite 79
Mangelnde Wartezeiten Work-life- ArbeitsbelAstung Balance HoHe Lange Steuer- Zu hohe belaStung Bur nout praxisoptimierung ständiger anova- zu vieLe patienten zu Wenige / personaLWechseL rückgang Index ZuweISungen > 130 Federer & PartnerS hat sich auf die optimierung von arztpraxen, Ärztezentren und kliniken spezialisiert. In einem unverbindlichen und kostenlosen erstgespräch ermitteln wir das opti- mierungspotenzial Ihres unternehmens. eine optimierung sollte nur dann durchgeführt werden, wenn genügend Potenzial vorhanden ist und ein befriedigendes resultat erwartet werden kann. Für weitere Informationen besuchen Sie uns auf www.federer-partners.ch oder kontak- tieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches orientierungsgespräch. Federer & PartnerS · unternehmensberatung im gesundheitswesen ag Mitteldorfstrasse 3 · 5605 dottikon · t 056 616 60 60 · F 056 616 60 61 www.federer-partners.ch
3 Inhalt Vorwort Lohnt sich eine Kapitalgesellschaft wirklich? 5 Schwerpunkt Die Arztpraxis als Kapitalgesellschaft 6 Selbstständige versus Praxis-AG Grundlagen (Teil 1) 12 Einkäufe in die Pensionskasse (Teil 2) 16 Pensionskasse und Dividenden (Teil 3) 20 Vorteile einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht 26 Die Kapitalgesellschaft beim Praxisverkauf 31 Die Arztpraxis als juristische Person – Beantragung einer Betriebsbewilligung 34 Arzt und Unternehmer Der Weg einer Arztfamilie: von der Einzelpraxis zum Hausarztzentrum 36 Grundversorgung in Oberuzwil langfristig sichern 76 Marktplatz Suche 40 Praxen 42 Räumlichkeiten 56 Stellen 58 Kliniken / Zentren 72 Recht Baumängel in der Arztpraxis. Wie rüge ich Mängel richtig? 79 Kapitalanlagen und Investitionen Kryptowährungen: Mehr als ein Hype? 83 Medizin Moderne Rheumatologie 89 Fokus Wie Arztpraxen vom Wechsel in die Cloud profitieren und IT-Dienstleister sich neu ausrichten 93 e Si e n h d : .c fin ter mie n n be e u no s ga nlin eko Au o n-o l le uch izi A a e d m w. w w
Kleininserate im Marktplatz Ausgabe Erscheint Inserateschluss Schwerpunktthema 01/20 März 01.02.2020 Die Arztpraxis als Kapitalgesellschaft 02/20 Juni 02.05.2020 Einzelpraxis oder Gruppenpraxis 03/20 September 02.08.2020 Arbeitgeberimage 04/20 Dezember 01.11.2020 Anstellung im Rentenalter Kombi Anzahl Online Print (1 x Printausgabe, Zeichen (1 Monat) (1 Ausgabe) 1 Monat online) 0 – 600 700.– 200.– 600.– 601 – 1 000 900.– 200.– 800.– 1 001 – 1 400 1 100.– 200.– 1 000.– Inserateaufgabe Zusendung des Inseratetexts und Auswahl der Publikationsart (Kombi, Print, Online) inkl. Rechnungsadresse per E-Mail an info@medizin-oekonomie.ch IMPRESSUM Redaktion und Anzeigewesen: MEDIZIN & ÖKONOMIE Gesamtauflage* 12 000 Nicole Suter-Karer Praxen 8 000 Mitteldorfstrasse 3, 5605 Dottikon Spitäler 3 500 056 616 60 60 Diverse (Firmen usw.) 500 info@medizin-oekonomie.ch www.medizin-oekonomie.ch * Die Gesamtauflage kann aufgrund Gestaltung und Satz: der Anzahl Ärzte (in den Spitälern Stefanie Gehrig und Praxen) bei jeder Ausgabe variieren. www.stefaniegehrig.ch Korrektorat: Andrea Groh www.andrea-groh.de Druck: Kromer Print AG, Lenzburg MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
5 Vorwort Lohnt sich eine Kapitalgesellschaft wirklich? Die meisten Arztpraxen werden nach wie vor als Einzelpraxis oder als einfache Gesellschaft geführt. Seit auch für Ärzte die Möglichkeit besteht, ihre Arztpraxis als Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) zu betreiben, taucht bei vielen Praxisinhabern und vor allem auch -neu- gründern die Frage auf, welche Organisationsform die richtige ist. Eine Frage, die nicht pauschal beantwortet werden kann, sondern unbedingt individuell diskutiert werden sollte. Denn im Gegensatz zu anderen Branchen, wo die Haftungsfrage – juristische Personen haf- ten nur mit dem Gesellschaftsvermögen – häufig das ausschlaggeben- de Entscheidungskriterium für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist, ist dieses Kriterium für Ärzte nahezu unbedeutend. Arztpraxen gehen nur sehr selten in Konkurs und das Risiko für Kunstfehler wird durch personenbezogene Berufshaftpflichtversicherungen gedeckt, unabhängig von der Organisationsform der Praxis. Beim Entscheid für oder gegen die Führung einer Arztpraxis als Ka- pitalgesellschaft sollten insbesondere folgende Themen genauer be- leuchtet werden: Steuerersparnis, Folgen bei der Nachfolgeregelung und – bei Arztpraxen mit mehreren Inhabern – was passiert, wenn einer der Inhaber ausscheidet oder es Unstimmigkeiten gibt. Herzlichst Nicole Suter-Karer MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
6 Schwerpunkt Die Arztpraxis als Kapitalgesellschaft Martin Brenner (Brenner Treuhand) In den letzten Jahren werden Arztpraxen • Es bedarf einer Wahl der gesetzlich not- vermehrt in der Rechtsform einer juristi- wendigen Organe, das heisst Verwaltungs- schen Person – Aktiengesellschaft (AG) rat, Generalversammlung und Revisionsstel- oder Gesellschaft mit beschränkter Haf- le. Unterhalb von zehn Vollzeitstellen kann tung (GmbH) – geführt. Was zu dieser Ent- auf eine Revisionsstelle verzichtet werden. scheidung bewegen kann und warum dies • Das Mindestkapital beträgt 100 000 CHF. zum Teil als lohnenswert erscheint, wird Davon müssen bei der Gründung mindes- nachfolgend erläutert. tens 50 000 CHF einbezahlt werden. Für die restlichen 50 000 CHF besteht eine zu- Eine Übersicht sätzliche private Einzahlungspflicht. Die AG fällt mit der GmbH unter den Begriff • Die Einzahlung erfolgt dabei auf ein Sperr- der Kapitalgesellschaften. Beide Formen sind konto einer Bank. Dieses bleibt bis zum juristische Personen. Diese selbst ist wie auch Handelsregistereintrag gesperrt. Danach eine natürliche Person Träger von Rechten steht das Geld der AG für Geschäftszwe- und Pflichten. Das bedeutet wiederum, dass cke zur freien Verfügung. ein Unternehmen als juristische Person eben- • Ab dem Zeitpunkt des Handelsregister- falls handlungs-, prozess- und haftungsfähig eintrages gilt die Aktiengesellschaft als ist. Beispielsweise können Verträge mit einer rechtsfähig. juristischen Person abgeschlossen werden und sie entsprechend verpflichten. Die qualifizierte Gründung (auch Sacheinla- Damit eine Aktiengesellschaft gegründet gegründung) erfordert zusätzlich folgende werden kann, braucht es nur eine einzige na- Punkte: türliche oder juristische Person. Dieser Errich- • Die Liberierung des nominellen Aktien- tungsakt kann entweder als Bargründung oder kapitals erfolgt in Sachwerten oder durch anhand von Sacheinlagen erfolgen. Die einzel- eine Kombination von Sachwerten und nen Schritte sehen dabei folgendermassen aus. Bareinzahlungen. • Über die Sacheinlagen muss der Gründer Die Bargründung (Leistungspflicht durch einen schriftlichen Bericht zur Rechen- Geldzahlung): schaft der Angemessenheit der Bewertung • Der Unternehmensname darf frei gewählt abgeben. werden, sollte jedoch der Wahrheit ent- • Dieser Bericht wird von einem zugelasse- sprechen und klar unterscheidbar von bis- nen Revisor geprüft und hinsichtlich Voll- herigen Unternehmensnamen sein. ständigkeit und Werthaltigkeit der Sache • Die Statuten mit wichtigen firmenbezoge- bestätigt. nen Angaben müssen verfasst werden. • Eine Gründungsurkunde als Bestätigung Vergleich zur Einzelunternehmung für das Vorhandensein aller Gründungsbe- Im Allgemeinen ist die Gründung einer Akti- lege und Bestimmungen. engesellschaft im Vergleich zu einer Einzelun- MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
7 Schwerpunkt ternehmensgründung ein sehr aufwendiger aber die Organhaftung. Durch diese kann der Prozess und mit höheren Kosten verbunden. Verwaltungsrat zum Beispiel aufgrund einer Viel einfacher entsteht dagegen eine Einzel- fahrlässigen Verletzung seiner Sorgfalts- oder unternehmung. Sobald nämlich eine Person Treuepflicht auch mit dem privaten Vermö- einer auf dauernden Erwerb ausgerichteten gen haftbar gemacht werden. wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, spricht Bei der Haftungsfrage stellt die Einzel- man bereits von einer Einzelunternehmung. unternehmung dagegen einen deutlichen Ab einer Umsatzschwelle von 100 000 CHF Nachteil dar. Der Inhaber der Einzelunterneh- oder bei einem nach kaufmännischer Art mung haftet unbeschränkt, primär mit dem geführten Gewerbe wird ein Eintrag jedoch Geschäfts- und sekundär mit dem Privatver- zwingend notwendig. Eine Ausnahme bilden mögen. Es gibt keine klare Trennung seines die freien Berufe. Vermögens, was sich auch in der Steuererklä- Bei einer juristischen Person kann der Un- rung widerspiegelt. Dementsprechend ist der ternehmensname auch ein Fantasiename Inhaber einer Einzelunternehmung, was die sein. Bei der Einzelunternehmung hingegen Haftungsfrage betrifft, einem höheren Risiko muss der Familienname des Inhabers im Na- ausgesetzt. men der Firma enthalten sein. Dementspre- chend ist keine Anonymität wie bei der AG Die Finanzierung möglich. Benötigt die Aktiengesellschaft zusätzliche finanzielle Mittel, so kann durch einen Be- Die Haftung schluss der Generalversammlung eine Kapital- Die Haftung einer Aktiengesellschaft beant- erhöhung beschlossen werden, wobei jeder wortet die Frage, warum ein bestimmtes Min- Aktionär zu einer Einzahlung in Höhe seiner destkapital erforderlich ist. Diese Thematik Beteiligung verpflichtet wird. Zusätzlich kann wird oft auch als Vorteil dieser Gesellschafts- Fremdkapital aufgenommen werden. form betrachtet. Nicht zu Unrecht, denn die Eine Aktienkapitalerhöhung hat gegen- Aktiengesellschaft als juristische Person haf- über Fremdfinanzierungen jedoch den Vor- tet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. So- teil, dass darauf keine Zinsen gezahlt werden mit ist das private Vermögen von dem Gesell- müssen. Das Kapital steht dem Unternehmen schaftsvermögen klar getrennt und das Risiko vollständig zur freien Verfügung und muss des Inhabers reduziert. Vorbehalten bleibt nicht zurückbezahlt werden. MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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9 Schwerpunkt Praxisgemeinschaften / Ärztezentren Arztpraxis als AG/GmbH Immer mehr sind Zusammenschlüsse von ein- Juristische Person zelnen Ärzten zu beobachten. Der Sinn dahin- Arzt 1 Arzt 2 Arzt 3 ter steckt einerseits in der gemeinsamen Nut- zung der Infrastruktur und andererseits bietet dieses Konstrukt eine umfassende Behand- lungsmöglichkeit für den Patienten. Der Zu- Patient Patient Patient sammenschluss der einzelnen Ärzte stellt aus juristischer Sicht eine einfache Gesellschaft Abbildung 2: Praxisgemeinschaft als juristische dar. In Abbildung 1 wird veranschaulicht, dass Person (Vollintegration) in dieser Konstellation jeder Arzt in der Form eines Einzelunternehmens seine eigenen Pa- Im Gegensatz zur vorherigen Konstellation tienten betreut und selber abrechnet. In der der einfachen Gesellschaft stehen die an der Einzelunternehmung gilt jeder Arzt sozialver- Aktiengesellschaft beteiligten Ärzte in einem sicherungsrechtlich und steuerrechtlich als Anstellungsverhältnis. Somit bildet lediglich Selbstständigerwerbender. Die Gewinne sei- der Lohnausweis die Grundlage für AHV- ner Unternehmung gelten als Einkünfte des Beiträge und Einkommenssteuern. Allfällige Inhabers und bilden die Basis für AHV- und Gewinnausschüttungen, sprich Dividenden, Steuerabgaben. werden privilegiert besteuert. Gegenüber den Patienten rechnet nur die AG ab. Fazit Praxisgemeinschaft Einfache Gesellschaft Zusammenfassend ist ersichtlich, dass so- wohl die Einzelunternehmung als auch eine juristische Person Vorteile mit sich bringen Arzt 1 Arzt 2 Arzt 3 Einzel- Einzel- Einzel- können. Welche Rechtsform letztendlich die unternehmung unternehmung unternehmung bessere ist, muss stets im Einzelfall entschie- den werden. Grundsätzlich kann diesbezüg- Patient Patient Patient lich aber gesagt werden, dass die Einzelun- ternehmung bei einer Hausarztpraxis infolge weniger bürokratischen Aufwands meistens favorisiert wird. Abbildung 1: Praxisgemeinschaft als einfache Je grösser eine Praxis oder Praxisgemein- Gesellschaft schaft ist, das heisst ab ungefähr drei oder Ab einer Anzahl von drei oder mehr Ärzten mehr Ärzten, desto eher lohnt es sich, eine kann es sinnvoll sein, sich Gedanken über die Aktiengesellschaft/GmbH in Erwägung zu Gründung einer juristischen Person zu ma- ziehen. Nebst den rechtlichen Vorteilen sind chen (Abbildung 2). Diese stellt im Vergleich auch steuerliche Aspekte und AHV-Beiträge zur einfachen Gesellschaft ein professionelle- zu beachten. Bedeutende Unterschiede kön- res Konstrukt dar. Die Lösung als Aktienge- nen zum Beispiel in der Einkommenssteuer, sellschaft ist zudem auch idealer hinsichtlich Gewinnsteuer und Mehrwertsteuer beobach- Ein- und Austritten von Aktionären, da Aktien tet werden, die jedoch in einem anderen Bei- leicht übertragen werden können. trag detaillierter behandelt werden. MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
10 Schwerpunkt Martin Brenner Inhaber Brenner Treuhand AG Jede Branche verfügt über besondere Eigenschaften. Dies gilt auch für das Gesundheitswesen. Sie als Arzt oder Ärztin stellen spezifische Anforderungen an Ihren Treuhänder. Dementsprechend massgeschneidert und speziell auf die Bedürfnisse von Ärzten und medizini- schen Einrichtungen angepasst sollten die Dienstleistungen erbracht werden. Seit über zwanzig Jahren dürfen wir Ärztinnen und Ärzte rund um die Themenbereiche Treuhand, Steuern sowie Recht unterstützen: kompetent, effizient und persönlich. Ein erstes Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Brenner Treuhand AG Gewerbestrasse 6 9242 Oberuzwil 071 955 05 65 info@brennertreuhand.ch MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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12 Schwerpunkt Selbstständige versus Praxis-AG – Grundlagen (Teil 1) Ruedi Frey (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG) Ärzte haben die Möglichkeit, jederzeit GmbH ist der Arzt gemäss UVG und BVG ob- statt der Selbstständigkeit (Einzelfirma) ligatorisch zu versichern. Selbstverständlich eine juristische Person als Rechtsform zu wird auf diesem Lohn auch AHV berechnet. wählen (AG oder GmbH). Während erste- Im Gegensatz dazu sind Dividenden von der re keine eigene Rechts- oder Steuerper- AHV-Pflicht befreit. sönlichkeit aufweist, gilt bei letzteren die Firma als juristische Person und der Arzt Steuern – doppelt? als Privatperson. Dies führt zu erheblichen Die Praxis-AG als juristische Person ist selbst Unterschieden bei Steuer- und Sozialversi- steuerpflichtig. Sie unterliegt der Gewinn- cherungsfragen. und Kapitalsteuer. Im Unterschied zur Ein- zelfirma werden der Lohn und die Sozial- Vorsorge – drei Funktionen leistungen des Arztes als Geschäftsaufwand Ein selbstständiger Arzt ist aus Vorsorge- behandelt und belasten so die Erfolgsrech- sicht – neben Krankenkasse – lediglich bei nung der Praxis-AG. Der in der Praxis-AG zu der AHV obligatorisch zu versichern. Dabei versteuernde Gewinn versteht sich also «nach gilt der Praxisgewinn als AHV-pflichtiges Eigenlohn». Dieser Gewinn einer juristischen Einkommen. Eine Versicherungspflicht für Person wird in den meisten Kantonen «huma- die Unfallversicherung (UVG) und berufliche ner» besteuert als das Einkommen einer na- Vorsorge (BVG) besteht für selbstständige türlichen Person, nämlich in der Regel recht Ärzte nicht. Sie haben jedoch die Möglich- linear und zu einem tieferen Satz. Um den keit, sich freiwillig zum Beispiel dem BVG der Gewinn am Schluss wieder dem Arzt zukom- Angestellten anzuschliessen. Ein Inhaber ei- men zu lassen, schüttet die Praxis-AG eine ner Praxis-AG ist aus rechtlicher Optik nicht Dividende an das Aktionariat aus. Von der selbstständig, sondern Arbeitnehmer der Bruttodividende ist ein Anteil von 35 % als Praxis-AG mit einem Sonderstatus bezüglich Verrechnungssteuer an die Steuerverwaltung der Arbeitslosenversicherung. Der Arzt hat abzuliefern. Um diese zurückzufordern, gibt somit drei rechtlich relevante Funktionen: der Arzt die Bruttodividende als Vermögens- a) Investor (finanzierende Funktion) mit Er- ertrag in seinem Wertschriftenverzeichnis an wartung einer Dividende, und macht sie damit automatisch zum steuer- b) Angestellter (Arbeitnehmer-Funktion) mit baren Einkommen. Erwartung eines Lohnes und So gesehen wird derselbe «Gewinn» ein- c) Geschäftsführer (Arbeitgeber-Funktion). mal durch die AG selbst und dann ein zwei- Zwar sind diese Funktionen bei Personen- tes Mal durch den Dividendenbezüger als gesellschaften auch vorhanden, sie werden Gewinn beziehungsweise Ertrag versteuert. aber nicht auseinandergehalten. In seiner Dieselbe Erscheinung kommt übrigens auch Eigenschaft als Mitarbeiter einer AG oder bei der Kapitalsteuer beziehungsweise der MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
13 Schwerpunkt Vermögenssteuer für die Aktienanteile zu satz-/Teilbetragsbesteuerung) zur Anwen- tragen, allerdings mit deutlich weniger dra- dung kommen. Unter Umständen dürfte hier matischen Auswirkungen. Um diese Mehr- wichtig sein, dass Dividenden und Löhne am fachbesteuerung abzuschwächen, wurde Wohnsitz des Empfängers (also des Arztes) mit den Unternehmenssteuerreformen eine und Gewinne am Domizil der AG (Praxis) zu Teilbesteuerung von solchen Dividenden versteuern sind, der Gewinn aus einer Ein- (bei i. d. R. ≥ 20 % Beteiligung) eingeführt. zelfirma stets an deren Domizil steuerbar Beim Bund sind diese Erträge ab 1. Januar ist. Bei Wohn- und Praxisstandort in unter- 2020 mit 70 % steuerbar (2019: 60 %), bei schiedlichen Kantonen kann das durchaus den Kantonen zu mindestens 50 %, wobei Wirkung haben. recht unterschiedliche Bestimmungen (Teil- Thema Personengesell- Kapitalgesellschaft (AG/GmbH) schaft (Einzel-/ Firma Lohn Dividende Kollektivges.) Gewinn Als Einkommen Als Gewinn – – steuerbar steuerbar Als Einkommen Lohn – Geschäftsaufwand – steuerbar * wird in der Erfolgsneutral, Reduziert als Ein- Regel durch Dividende – – liquiditätswirksam kommen steuerbar Unfallein- AHV Auf Gewinn Auf Lohn (½) Auf Lohn (½) – schluss beim UVG Freiwillig*, BU als Obligatorisch, Obligatorisch, – BVG abge- Geschäftsaufwand Geschäftsaufwand Lohnabzug deckt BVG (i. d. R.**) Freiwillig, ½ als Obligatorisch, ½ Obligatorisch, ½ – Geschäftsaufwand Geschäftsaufwand Geschäftsaufwand ** Arbeitgeber BVG-Einkäufe I. d. R. ½ als Voll abzugsfähig – kann höhere Geschäftsaufwand, Beiträge, min- ½ privat destens aber 50 % leisten. Voreilige Schlüsse Vertiefte Analyse Diese Tabelle könnte allerdings zu voreiligen Diese voreiligen Schlüsse sind in der Regel Schlüssen führen, zum Beispiel: nicht zielführend. Vielmehr greifen jeweils • «Eine AG ist günstiger, weil nicht der Ge- mehrere steuerliche, vorsorgetechnische und winn AHV-pflichtig ist, sondern nur der als nicht zuletzt kostenverursachende Aspekte Lohn ausbezahlte Teil.» ineinander. Vor- und Nachteile der Lösungen • «Bei einer AG muss zuerst der Gewinn müssen abgewogen und auf die persönliche versteuert werden und dann die Ausschüt- Situation des Arztes bezogen werden. Ein- tung der Dividende nochmals (wenn auch flussgrössen sind unter anderem: nur teilweise). Das ist teurer als bei einer • Anschluss an eine Pensionskasse (PK) sinn- Einzelfirma.» voll oder nicht? • «Auf der anderen Seite: Dividenden müs- o Steuerliche Komponenten: reglemen- sen ja nicht (jetzt) ausgeschüttet werden, tarische Beiträge und Einkaufsmöglich- dann fallen auch keine Steuern an.» keiten MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
14 Schwerpunkt o Vorsorgetechnische Aspekte: Situation des Vorsorgeplans – nur unter Einhaltung der bei Tod, Erwerbsunfähigkeit und Alters- Grundsätze «Kollektivität, Angemessenheit, vorsorge Planmässigkeit und Vorsorgecharakter» rea- o «Grosse Säule 3a» als Alternativszenario: lisieren. Wird ein sehr kleiner AHV-pflichtiger Passt dies besser / weniger gut zu den Lohn ausbezahlt und dafür die Dividende Bedürfnissen als ein Pensionskassenan- überproportional erhöht, schreitet die AHV schluss? ein und kann den AHV-pflichtigen Lohn auf einen angemessenen Vergleichswert anhe- • Besteuerung der AG/GmbH ben. Zudem sind zeitliche und rechtliche Re- o Höhe/Progressionsverlauf Gewinn- und striktionen beim Einkauf in die Pensionskasse Kapitalsteuer und Dividendenbezug (v. a. im Hinblick auf o Können Dividendenausschüttungen auf einen späteren Verkauf der Aktien/Anteile) zu steuerlich vorteilhafte Perioden gelegt beachten. werden? o Situation bei Liquidation/Verkauf der Fazit und Auswege Firma Die Frage nach Einzelfirma oder AG lässt sich nicht mit pauschalen Ansätzen beantworten. • Private Steuern Vielmehr ist eine vertiefte Analyse der Ein- o Steuersatz im Vergleich zur Gewinnsteu- flussgrössen und deren Wirkung im konkre- er einer juristischen Person ten Fall notwendig. Solche Szenarien lassen o Progressionsverlauf sich vor Eröffnung einer Praxis oder auch in o Höhe des Abschlages bei Dividenden- den ersten Jahren nach der Eröffnung/Über- besteuerung (heute und erwartete Ent- nahme kaum zuverlässig konstruieren, da wicklung) Erfahrungszahlen fehlen. Zudem können sich o Kantonale Steuerunterschiede Praxis- die Faktoren mit der Zeit ändern und es kön- standort/Wohnort nen durchaus weitere Komponenten in der Wahl der Rechtsform mitspielen (z. B. persön- • Verhältnis Lohn/Dividende liche Haftung des Einzelunternehmers etc.). o Hoher Lohn = höhere AHV-Beiträge, hö- Die gute Nachricht: Die Rechtsform einer here Einkommenssteuerbelastung, hö- Praxis kann im Prinzip jederzeit gewechselt heres Potenzial für Steuereinsparungen werden. Viele Ärzte beginnen als Einzelfir- durch PK-Einkäufe, geringerer steuerba- men und stellen sich irgendwann einmal die rer Reingewinn in der AG Frage, ob ein Wechsel in die Rechtsform ei- o Hohe Dividende = höherer steuerbarer ner Kapitalgesellschaft nicht sinnvoll wäre. Gewinn in der AG, geringere AHV-Bei- Dieses Thema werden wir im nächsten Bei- träge, tiefere Einkommenssteuerbelas- trag beleuchten. Übrigens ist auch ein Wech- tung, tieferes Einkaufspotenzial sel von einer AG/GmbH in eine Einzelfirma/ Kollektivgesellschaft möglich, jedoch wesent- In all diesen Punkten sind regulatorische lich schwieriger. Grenzen zu beachten. So lassen sich zum Beispiel steuerlich abzugsfähige Einkäufe in die Pensionskasse nur im reglementarisch möglichen Rahmen und – bei der Gestaltung MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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16 Schwerpunkt Selbstständige versus Praxis-AG – Einkäufe in die Pensionskasse (Teil 2) Ruedi Frey (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG) Bei Praxisgewinnen über 150 000 CHF se bezogen werden. Somit startet der Arzt sind die steuerlichen Möglichkeiten der häufig mit einem Vorsorgekapital von 0 CHF «grossen Säule 3a» sehr eingeschränkt. ins selbstständige Berufsleben. Deshalb sind Einkäufe in die Pensionskasse ein wichtiger Bestandteil einer Steueropti- Kapitalaufbau – Nachholen der Altersvor- mierungsstrategie. Welche Auswirkungen sorge hat nun der Wechsel einer Praxis von einer Läuft die Praxis den Erwartungen entspre- Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft auf chend, erhöht sich das Einkommen des Arz- die Einkaufsmöglichkeiten? tes innerhalb relativ kurzer Zeit merklich. Massgebend für Steuern und AHV-Beiträge Voraussetzungen sind dabei der Gewinn aus der selbstständi- Um Einkäufe in eine Pensionskassenlösung gen Tätigkeit und nicht etwa der Betrag, den tätigen zu können, muss der Arzt an eine sich der Arzt Ende Monat (als «Lohnersatz») solche angeschlossen sein. Das klingt lapi- aufs Konto überweisen lässt. dar, ist aber entscheidend, da die berufli- Parallel dazu erhöht sich die Belastung che Vorsorge der 2. Säule (BVG) für einen durch AHV-Beiträge und Steuern. Während selbstständigen Arzt nicht obligatorisch ist. erstere linear sind, fallen letztere in vielen Nur wenn als Rechtsform eine Kapitalgesell- Kantonen und vor allem beim Bund stark pro- schaft (GmbH oder AG) gewählt wurde, ist gressiv aus. Darum suchen Ärzte nach Mög- der Arzt rechtlich nicht mehr als Selbststän- lichkeiten, diese Kosten einzudämmen. Als diger zu betrachten, sondern als Angestell- wirkungsvoller Hebel können dabei Einkäufe ter in «besonderen Verhältnissen». in die Pensionskasse eingesetzt werden. Wo andere Arbeitnehmer bereits ab Alter Ein selbstständiger Arzt kann sich der 25 Beiträge für die Altersvorsorge in der Pensionskassenlösung seines Personals 2. Säule ansparen, startet dieser Vorgang für freiwillig anschliessen. Durch den vorsorge- viele Ärzte erst mit der Anstellung als Assis- technischen Fehlstart (Vorsorgekapital von tenzarzt. 0 CHF) sieht seine Altersvorsorge noch sehr Bei der Eröffnung/Übernahme einer eige- mager aus. Vorsorge- und Steuerrecht las- nen Praxis sind häufig grössere Investitionen sen nun aber das Nachholen dieses Kapital- notwendig. Teilweise können diese Mittel aufbaus durch Einkäufe zu («Wiedereinkauf mit Bankdarlehen/Kreditlimiten und Auslei- fehlender Beitragsjahre»). Dabei wird in ei- hungen von Verwandten finanziert werden. nem ersten Schritt berechnet, wie hoch das Da ein Assistenzarztgehalt in der Regel Vorsorgekapital heute sein sollte, wenn der nicht dazu geeignet ist, grosse Eigenmittel Arzt ab Alter 25 mit dem heutigen Einkom- anzusparen, muss für die Praxisfinanzierung men in dieser Pensionskasse versichert ge- vielfach das Guthaben aus der Pensionskas- wesen wäre. Der Differenzbetrag kann nun MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
17 Schwerpunkt – zu einem beliebigen Zeitpunkt, in beliebi- senlösung beschränkt ist. Gemäss obligato- gen Raten – eingekauft und vom steuerba- rischem BVG ist nur ein bestimmter Teil des ren Einkommen in Abzug gebracht werden. Einkommens versichert. Personen mit einem Einkommen unter 85 000 CHF geniessen da- Optimierung von Einkäufen mit einen recht guten Schutz, bei höheren Aufgrund progressiver Steuertarife ist es Einkommen besteht aber reichlich Potenzial günstig, Einkäufe über mehrere Jahre ver- nach oben. Ausgehend von einem Praxis- teilt zu tätigen. Irgendwann wird aber der gewinn von 300 000 CHF einer 40-jährigen, Zeitpunkt erreicht sein, an dem kein Ein- selbstständigen Ärztin, wohnhaft in Baden, kaufspotenzial mehr besteht. Dies vor allem, AG kann beispielsweise Folgendes vergli- weil der versicherte Lohn der Pensionskas- chen werden: selbstständig (Einzelfirma / Kollektivges.) mit juristischer Person (AG / GmbH) ohne BVG BVG PK offen PK ganz ohne BVG BVG PK offen PK ganz Gewinn vor Eigenlohn 300 000 300 000 300 000 300 000 300 000 300 000 300 000 Sozialversicherungsbeiträge Firma 0 -7 448 -33 607 -36 640 -28 481 -37 222 -38 390 AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn 300 000 292 552 266 393 263 360 271 519 262 778 261 610 Sozialversicherungsbeiträge privat -35 786 -38 244 -46 683 -47 659 -23 913 -32 667 -33 837 Nettoeinkommen 264 214 254 308 219 710 215 701 247 606 230 111 227 773 privater PK-Einkauf pro Jahr (10 Jahre) -4 161 -18 943 -20 656 -8 322 -32 759 -36 025 max. 3a-Beiträge -34 128 -6 826 -6 826 -6 826 -6 826 -6 826 -6 826 steuerbares Einkommen 230 086 243 321 193 941 188 214 232 458 190 526 184 922 Einkommenssteuern -62 807 -67 661 -49 560 -47 546 -63 682 -48 385 -46 340 nicht möglich freier Geldfluss 167 279 175 660 144 381 140 673 168 776 142 141 138 582 Sparen 2. Säule 0 14 631 66 306 72 296 14 366 56 548 62 186 Sparen 3. Säule 34 128 6 826 6 826 6 826 6 826 6 826 6 826 total Geldfluss 201 407 197 117 217 513 219 790 189 968 205 515 207 594 IV-Invalidenrente 28 440 28 440 28 440 28 440 28 440 28 440 28 440 PK-Invalidenrente 0 20 548 110 046 102 000 20 548 95 157 104 644 Kranken-/Unfalltaggeld 0 0 0 0 217 216 210 222 209 288 PK: versicherter Lohn 0 60 435 275 115 300 000 60 435 237 893 261 610 max. möglicher Einkauf 0 83 223 378 852 413 121 83 223 327 595 360 255 Basis: Frau, 40 Jahre alt, unverheiratet, reformiert, Wohn- und Praxisort: Baden, AG Die Tabelle ist nicht einfach zu interpretieren. o «BVG»: Pensionskasse nach dem ge- Deshalb beleuchten wir einzelne Aspekte. setzlichen Obligatorium (Mindestlösung, # INTERNAL USE ONLY also mit Koordinationsabzug und BVG- Spalten: Lohnmaximum) • Eine Gruppe zeigt die selbstständige Praxis- o «PK offen» verwendet statt des BVG- tätigkeit, die andere dieselben finanziellen Maximums den Bruttolohn als Ober- Aspekte, wenn die Praxis als AG geführt grenze, das heisst der ganze Bruttolohn wird. abzüglich des Koordinationsabzugs ist in • Innerhalb dieser Gruppen bestehen vier der Pensionskasse versichert. Bei dieser Unterkategorien: Lösung sind übrigens die Kosten für die o «ohne BVG»: Situation ohne freiwilligen übrigen Angestellten in der Regel nur Anschluss der Ärztin an die Pensionskasse leicht höher als im BVG-Plan, solange MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
18 Schwerpunkt diese weniger als je 85 320 CHF brutto schliesslich die Einkommenssteuern ab- im Jahr verdienen. gezogen, was den «freien Geldfluss», also o «PK ganz» versichert den gesamten den Betrag ergibt, der netto in Form von Lohn. Aus gesetzlichen Gründen müssen Bargeld zur Verfügung steht. Je «besser» hier auch die Löhne der übrigen Ange- die Pensionskassenlösung ist, desto gerin- stellten ohne Koordinationsabzug versi- ger fallen die Einkommenssteuern aus. Der chert werden. Daher entstehen mit die- freie Geldfluss hingegen reduziert sich in ser Lösung relativ deutliche Mehrkosten, umgekehrter Proportion. die mindestens zur Hälfte von der Ärztin • Schliesslich müssen die in der gebunde- zu tragen sind. nen Vorsorge jährlich angesparten Gelder ebenfalls berücksichtigt werden. Dies führt Zeilen: zu einem höheren «totalen Geldfluss». Ins- • «Sozialversicherungsbeiträge Firma»: Bei gesamt lohnen sich in diesem Beispiel also selbstständiger Tätigkeit umfasst dies die die Investitionen in eine «bessere» Pensi- Hälfte ihrer reglementarischen Pensions- onskassenlösung. Der Preis dafür ist, dass kassenbeiträge und der jährlichen Einkäufe. diese Vorsorgegelder in der Regel erst Bei der AG sind keine Einkäufe enthalten, im Rahmen der Erwerbsaufgabe bezogen dafür zusätzlich zur Hälfte der reglemen- werden können und so gesehen für die tarischen Pensionskassenbeiträge noch Altersvorsorge reserviert sind. Allerdings Anteile der Beiträge an AHV/IV/EO, FAK, muss hier erwähnt werden, dass bei Aus- ALV, Kranken- und Unfalltaggeld. zahlung dieser Guthaben Steuern anfallen. • «AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn»: Um dies auszugleichen, haben wir keine Er- Entspricht dem Ertrag abzüglich der Bei- träge auf diesen Guthaben einberechnet. träge, die der Erfolgsrechnung der Firma • «Invalidenrenten»: Oft geht vergessen, belastet werden dürfen. Das ist die Be- dass die Pensionskasse nicht nur ein (Steu- messungsgrundlage für Beiträge an AHV/ er-)Sparvehikel ist, sondern auch Kompo- IV/EO, FAK, KTG, UVG, UVG-Z sowie Tag- nenten zum Risikoschutz wie zum Beispiel geldleistungen (und daher eine recht wich- Ehegatten-/Partner- und Waisenrenten tige Zahl). etc. beinhaltet. Exemplarisch haben wir • «Nettoeinkommen»: Entspricht dem Ein- hier die aus den verschiedenen Lösungen kommen abzüglich aller Sozialkosten stammenden Invalidenrenten aufgelistet. ( = Nettolohn II). • Vom Nettoeinkommen werden die maxi- Fazit mal möglichen 3a-Beiträge und die jährli- Beschäftigt man sich eingehend mit dem chen Einkäufe abgezogen, was dann das Vergleich, kann für unsere Ärztin die Lösung «steuerbare Einkommen» ergibt. In der «selbstständig» mit «PK offen» als durchaus Praxis würden hier noch andere Aspekte attraktiv und kosteneffizient eingestuft wer- Einfluss haben, zum Beispiel Eigenmiet- den. Allerdings haben wir es hier mit einer wert, Wertschriftenerträge, Schuldzinsen Vermischung linearer (z. B. AHV-Beiträge) etc. Diese fallen jedoch bei allen mögli- und progressiver (z. B. Steuern) Faktoren zu chen Varianten in gleicher Höhe an und tun, die sich gegenseitig beeinflussen. Der müssen daher nicht berücksichtigt werden. Vergleich muss also für jede Praxis individuell • Vom steuerbaren Einkommen werden berechnet werden. MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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20 Schwerpunkt Selbstständige versus Praxis-AG – Pensionskasse und Dividenden (Teil 3) Ruedi Frey (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG) Sind die Möglichkeiten der Steueroptimie- selbstständig rung durch Einkäufe in die Pensionskasse tatsächl. Erhöhung vorerst ausgeschöpft, müssen andere Mit- Gewinn vor Eigenlohn 400 000 400 000 Pensionskassen-Beiträge Anteil Firma -14 665 -33 735 tel zur Reduktion von Abgaben gefunden AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn 385 335 366 265 -60 026 -63 185 werden. Hilft hier die Verschiebung von Sozialversicherungsbeiträge privat Nettoeinkommen 325 309 303 080 Arbeitseinkommen zu Dividenden? privater PK-Einkauf pro Jahr (5 Jahre) 0 -13 771 max. 3a-Beiträge -6 826 -6 826 Vorgeschichte steuerbares Einkommen 318 483 282 483 Einkommenssteuern -95 080 -81 937 In den ersten zwei Teilen haben wir die Aus- freier Geldfluss 223 403 200 546 gestaltungsmöglichkeiten bei der Rechts- Sparen 2. Säule 28 421 66 262 form der Praxis sowie die Auswirkung der Sparen 3. Säule 6 826 6 826 Einrichtung von Pensionskassenlösungen total Geldfluss 258 650 273 634 inklusive Einkäufen betrachtet. Nun gehen IV-Invalidenrente 28 440 28 440 PK-Invalidenrente 110 046 150 046 wir davon aus, dass unsere Beispiel-Ärztin Kranken-/Unfalltaggeld 0 0 sich für eine der Möglichkeiten entschieden PK: versicherter Lohn 275 115 375 115 hatte: Sie wählte als Rechtsform eine Einzel- max. möglicher Einkauf 0 137 707 firma, schloss sich der Pensionskasse an und Frau, 40 Jahre alt, unverheiratet, reformiert, Wohn- und Praxisort: Baden, AG wählte eine Pensionskassenlösung, bei der die Lohnobergrenze ihrem AHV-pflichtigen Einkommen entspricht. Dadurch hat sie wäh- In unserem Berechnungsbeispiel haben wir rend zehn Jahren insgesamt 378 000 CHF dieses neue Einkaufspotenzial auf fünf Jahre in die Pensionskasse eingekauft und damit verteilt, das heisst, wir nehmen während die- rund 132 000 CHF Einkommenssteuern ge- ser Zeit jährliche Einkäufe von 27 542 CHF spart. Das Einkaufspotenzial ist nun ausge- vor (davon die Hälfte als «Anteil Firma», also schöpft. über die Erfolgsrechnung). Gleichzeitig erhöhen sich die Altersgut- Wie weiter? schriften für die Pensionskasse um 10 000 CHF Unsere Ärztin ist erfolgreich und hat ihren pro Jahr (wiederum die Hälfte über die Gewinn von ursprünglich 300 000 CHF auf Erfolgsrechnung). Beides führt zu einem 400 000 CHF gesteigert. Um neues Ein- Vorteil von knapp 15 000 CHF pro Jahr kaufspotenzial zu schaffen, muss lediglich der aus Steuerersparnis und geringeren AHV- bei der Pensionskasse gemeldete Lohn ent- Beiträgen. sprechend dem tatsächlichen Gewinn ange- Wie bisher verwenden wir für die Alters- passt, also von 300 000 CHF auf 400 000 CHF gutschriften INTERNAL USE ONLY die gleichen Prozentsätze wie im # erhöht werden. Daraus ergibt sich neues obligatorischen BVG, allerdings mit höheren Einkaufspotenzial von rund CHF 137 707. versicherten Löhnen. MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
21 Schwerpunkt Exkurs Dividende statt Lohn Durch Erhöhung dieser Altersgutschriften Im ersten Teil dieser Artikelreihe haben wir gemäss vorangehender Tabelle könnte das zur Auszahlung von Dividenden im Vergleich Einkaufspotenzial statt auf 137 707 CHF auf zu einer Auszahlung in Lohnform Folgendes einen Totalbetrag von 926 360 CHF erhöht festgestellt. werden. Dies würde jedoch zu erheblichen • Vorteile: Auf Dividenden müssen keine So- Mehrkosten für die übrigen Angestellten füh- zialabgaben bezahlt werden und sie sind ren. zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung steuerbar (also nicht zwingend dann, wenn die Ge- winne in der Praxis entstehen). Altersgutschriften in % selbstständig • Nachteile: Als Rechtsform ist zwingend des versicherten Lohnes BVG erhöht eine Kapitalgesellschaft notwendig. Die Alter 25 bis 34 7% 20 % Alter 35 bis 44 10 % 20 % Gewinne, die zur Ausschüttung von Divi- Alter 45 bis 54 15 % 20 % denden benötigt werden, müssen in dieser Alter 55 bis 65 18 % 20 % Gesellschaft versteuert werden. Bei Aus- zahlung der Dividende an den Inhaber der Gesellschaft fällt noch einmal eine Besteu- erung an, wenn auch im reduzierten Rah- men. Die finanziellen Auswirkungen müssten stets anhand eines konkreten Beispieles berechnet werden. selbstständig AG erhöht mit 1/2 Div. Gewinn vor Eigenlohn 400 000 400 000 Gewinn vor Eigenlohn Pensionskassen-Beiträge Anteil Firma -33 735 -226 336 Eigenlohn und Sozialkosten -26 235 Gewinnsteuer AG 147 429 Gewinn AG = Dividende AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn 366 265 200 000 AHV-pflichtiges Einkommen/Bruttolohn Sozialversicherungsbeiträge privat -63 185 -23 300 Sozialversicherungsbeiträge privat Nettoeinkommen 303 080 176 700 Nettolohn II privater PK-Einkauf pro Jahr (5 Jahre) -13 771 0 max. 3a-Beiträge -6 826 -6 826 steuerbares Einkommen 282 483 317 303 steuerbares Einkommen* Einkommenssteuern -81 937 -76 382 Einkommenssteuern freier Geldfluss 200 546 240 921 freier Geldfluss Sparen 2. Säule 66 262 17 512 Sparen 2. Säule Sparen 3. Säule 6 826 6 826 Sparen 3. Säule total Geldfluss 273 634 265 258 total Geldfluss IV-Invalidenrente 28 440 28 440 IV-Invalidenrente PK-Invalidenrente 150 046 70 046 PK-Invalidenrente Kranken-/Unfalltaggeld 0 160 000 Kranken-/Unfalltaggeld PK: versicherter Lohn 375 115 175 115 PK: versicherter Lohn max. möglicher Einkauf 137 707 0 max. möglicher Einkauf * steuerbares Einkommen = Dividende + Nettolohn II, davon CHF 147 429 aus qualifizierter Beteiligung MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020 # INTERNAL USE ONLY
22 Schwerpunkt Wir haben hier den Gewinn vor Eigenlohn im verzeichnis zurückgefordert und gleich- Betrag von 200 000 CHF aufgeteilt. Eine Hälf- zeitig als steuerbares Einkommen aus te davon haben wir als Bruttolohn definiert qualifizierter Beteiligung – also reduziert und die andere Hälfte in der Erfolgsrechnung – versteuert. der neuen AG belassen. Die wichtigsten Be- wegungen sind: Somit reduziert sich die private Einkommens- • Der AHV-pflichtige Lohn reduziert sich um steuerlast. Allerdings müssen hier die Ge- gut 45 %. Damit fallen weniger Beiträge an. winnsteuern der AG ebenfalls berücksichtigt • Der in der Pensionskasse versicherte Lohn werden, da diese nun neu anfallen. Insgesamt reduziert sich um 200 000 CHF. Damit redu- wird in dieser Konstellation die Steuerlast zieren sich die Sparbeiträge um 20 000 CHF also höher. Ähnlich verhält es sich mit dem im Jahr und das im vorigen Schritt geschaf- Geldfluss: Der freie Geldfluss liegt bei der Di- fene Einkaufspotenzial von 27 542 CHF pro videndenlösung höher, während der gesam- Jahr während fünf Jahren wird vernichtet. te Geldfluss (inkl. gebundenen Sparens) bei • Die Besteuerung des Gewinns erfolgt di- der Einzelfirmalösung höher ausfällt. rekt in der AG. Der danach verbleibende Nicht zuletzt reduziert sich bei Umstellung Gewinn kann als Dividende ausgeschüttet auf eine Dividendenlösung die Invalidenren- werden. Vom Bruttoertrag von 147 429 CHF te aus der Pensionskasse um über die Hälfte. müssen 35 % an die Eidgenössische Steu- Insgesamt schneidet hier die Dividendenlö- erverwaltung als Verrechnungssteuer sung nur vordergründig besser ab. Geht man abgeliefert werden. Diese wird durch An- in die Tiefe, weist das bisherige Modell deut- gabe des Bruttoertrages im Wertschriften- liche Vorteile auf. MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
23 Schwerpunkt Das muss auch besser gehen! ten, was kostspielige Konsequenzen für die In unserem Beispiel haben wir vom Gewinn Ärztin hätte. vor Eigenlohn relativ planlos 200 000 CHF als Es ist daher nicht sinnvoll, bei solchen Bruttoeigenlohn definiert und den Rest in der Berechnungen einen Mini-Fantasielohn zu Erfolgsrechnung belassen. Besser wäre ein verwenden. Wir richten uns dabei nach «Sa- System, mit dem wir eine solche Aufteilung larium», dem statistischen Lohnrechner des zuverlässiger definieren können. Bundesamts für Statistik (bfs). Eine 40-jährige weibliche Führungskraft im oberen Kader des Spiel- und andere Regeln Gesundheitswesens mit universitärer Ausbil- Aus dem Beispiel ist sehr gut erkennbar, dass dung erhält einen Median von 9 755 CHF wir mit einer Dividendenlösung anders AHV brutto pro Monat. Es dürfte Sinn machen, abrechnen: Je höher die Dividende, desto diesen Wert als «angemessenen Lohn» und tiefer der Bruttolohn und wiederum desto somit als tiefsten Wert für unsere Vergleichs- tiefer die AHV-Beiträge; also ein wirkungs- rechnung zu verwenden. volles Mittel zur Senkung der AHV-Beiträge. Hinzu kommt das schon mehrmals erwähn- Darüber freut sich die Ärztin, nicht aber die te Linear-progressiv-Problem, das wir kurz AHV-Stelle. Diese wird sich fragen, warum zusammenfassen können: Es gibt keine allge- die Arbeit der Ärztin nun plötzlich weit we- meingültige Formel. niger wert sein soll (Bruttolohn-Anteil) und die Rendite auf ihrem investierten Kapital (Di- Try and Error videnden-Anteil) so hoch sein soll. Die AHV Gibt es keine Formel, bleibt der Versuch: kann Umgehung der Beitragspflicht vermu- 200’000 275’000 150’000 270’000 100’000 265’000 50’000 0 260’000 -50’000 255’000 -100’000 -150’000 250’000 total Steuern Invalidenrente total Geldfluss (rechte Skala) selbstständig 117’060 140’472 163’884 187’296 210’708 234’120 total Geldfluss (rechte 273’634 Skala) 272’432 270’872 269’375 267’888 266’407 264’964 MEDIZIN & ÖKONOMIE total Steuern | Nr. 1 -109’900 -81’937 | März 2020-108’075 -106’282 -104’524 -102’761 -100’960 Invalidenrente 150’046 36’870 46’235 55’600 64’964 74’329 83’694
BUSINESSPLAN / beHÖrdenGÄnGe FINANZIERUNG SICHERN ABRECHNUNGS- KONTROLLE & -VERBESSERUNG STRATEGIE praxiserÖFFnunG/ praxisÜbernaHMe PERSonALSUcHE MANAGEMENT PRAXIS- VerHandlunGen MietVertraGs- START-UP VERTRÄGE Eine Unternehmensgründung erfordert sehr viel Zeit und Fachwissen. Damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und der Zukunft entspannter entgegenblicken können, profitieren Sie von unserer 20-jährigen Erfahrung im Bereich der Praxiseröffnung und Praxis- übernahme. Unter www.federer-partners.ch finden Sie unser gesamtes Leistungsangebot im Start-up-Bereich. FEDERER & PARTNERS · Unternehmensberatung im Gesundheitswesen AG Mitteldorfstrasse 3 · 5605 Dottikon · T 056 616 60 60 · F 056 616 60 61 www.federer-partners.ch
25 Schwerpunkt Das Bruttoeinkommen (Lohn) liegt auf der horizontalen Achse. Damit die Unterschiede beim Geldfluss besser erkennbar sind, haben wir diese Säulen auf die Skala rechts gelegt. Immerhin wird deutlich, dass der Geldfluss mit der bisherigen Lösung der Selbstständig- keit am höchsten ist. Begeben wir uns in die Rechtsform einer AG, ist der Geldfluss bei tiefem Einkommen am höchsten. Der Geld- fluss sinkt mit steigendem Einkommen, bis ein Wert von circa 300 000 CHF erreicht wird. Danach steigt der Geldfluss wieder an, da ab Ruedi Frey diesem Punkt wieder Einkäufe in die Pensi- onskasse möglich sind. Master of Advanced Studies (MAS) Ziemlich eindeutig ist hingegen der Verlauf in Financial Consulting ZFH der Invalidenrenten. Diese hängen direkt mit Eidg. dipl. Bankfachmann dem Bruttoeinkommen zusammen. • Seit 2001 Finanzplaner und Fachaus- Fazit bildner bei Zürich Versicherungs- Die Schaffung von höherem Einkaufspotenzi- Gesellschaft AG al ist in diesem Fall steuer- und vermögens- • Zuvor fünfzehn Jahre Zürcher technisch deutlich wirksamer als die Wirkung Kantonalbank, unter anderem Kunden- von Dividenden. Unserer Ärztin müsste emp- betreuung Kommerz (massgeblich am fohlen werden, die Rechtsform beizubehal- Aufbau «Praxisfinanzierung/Ärztekre- ten, zumal durch den Wechsel auch weitere dite» bei ZKB beteiligt) Kosten entstehen würden. Erst wenn in der • Zuvor zwei Jahre Schweizerische Pensionskasse «gar nichts mehr zu machen» Nationalbank ist, könnte eine Dividendenlösung ins Auge gefasst werden. Dabei wäre in diesem Falle ein möglichst geringer Lohn (d. h. eine mög- lichst hohe Dividende) zu empfehlen. Aller- Kontakt über: dings müssten dann vermutlich die fehlenden Beatrice Kistler Risikoleistungen aus der Pensionskasse (Inva- Unternehmeragentur Schmid AG liden- und Hinterlassenenrente) kompensiert Schermenwaldstrasse 10 werden. Unter anderen Umständen (z. B. an- 3063 Ittigen dere Steuerorte, andere Umsätze) kann eine 031 388 88 80 solche Berechnung zu ganz anderen Resulta- 079 217 50 68 ten führen. beatrice.kistler@zurich.ch www.unternehmeragentur.ch MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
26 Schwerpunkt Vorteile einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht Thomas Schwab und Andreas Nachbur (JP Steuer AG) Eine Arztpraxis kann als Personen- oder Aus eins mach zwei Kapitalgesellschaft geführt werden. Eine Wenn eine Kapitalgesellschaft – also eine Kapitalgesellschaft bedeutet zwar einen Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit gewissen administrativen Mehraufwand, beschränkter Haftung – gegründet wird, ent- bietet aber aus steuerlicher Sicht interes- steht ein neues Steuersubjekt: Der Inhaber sante Möglichkeiten. der Gesellschaft und die Gesellschaft sind, anders als bei einer Personengesellschaft, Vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle1 zwei separate Steuersubjekte. darüber informiert, dass ein Unternehmen – Durch die Trennung von Geschäft und so auch eine Arztpraxis – in unterschiedlichen Person ergeben sich nun Möglichkeiten, mit Rechtsformen geführt werden kann. Unter- der Kombination der beiden Steuersubjekte schieden wird dabei zwischen Personen- und zu «spielen» und so die Gesamtsteuerlast zu Kapitalgesellschaften. optimieren. Der vorliegende Artikel betrachtet die steuerliche Behandlung von Kapitalgesell- Besteuerung der Gesellschaft schaften und deren Vorteile näher. In sämt- Die Gesellschaft wird mit der Gewinn- und lichen Ausführungen und Beispielen wird der Kapitalsteuer besteuert. Als Gewinn gilt dabei Einfachheit halber davon ausgegangen, dass das Resultat der Gesellschaft, also vereinfacht eine Person die Gesellschaft hält und ihrer Einnahmen minus Ausgaben. Lohnzahlungen Erwerbstätigkeit als Angestellte bei dieser können dabei von den Einnahmen abgezo- Gesellschaft nachgeht. gen werden und vermindern den Gewinn. Inhaber Steuersubjekt 1 Gründung Gesellschaft Gesellschaft Steuersubjekt 2 1 MEDIZIN & ÖKONOMIE 1/2019 MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
27 Schwerpunkt Dividenden hingegen werden aus Gewinn Da die Sozialversicherungskosten (ohne BVG) ausgeschüttet – dieses Geld wird somit von ab einem Einkommen von circa 150 000 CHF der Gesellschaft besteuert. Das steuerbare nicht mehr rentenbildend sind, müssen die- Eigenkapital unterliegt der Kapitalsteuer bei se Kosten faktisch als Steuern berücksichtigt der Gesellschaft. werden. Zusätzlich zur Einkommensbesteuerung Besteuerung des Anteilsinhabers wird der Wert der Gesellschaft zum steuer- Der Anteilsinhaber der Kapitalgesellschaft, baren Vermögen hinzugezählt und unterliegt der bei seiner Gesellschaft angestellt ist, hat somit der Vermögenssteuer. Da das Kapital einerseits seinen (sich selbst ausbezahlten) bereits bei der Gesellschaft besteuert wurde, Lohn und anderseits eine allfällige (von ihm ergibt sich hier ein gewisser Verdoppelungs- beschlossene) Dividende zu versteuern. effekt. Der Lohn wird dabei wie bei jedem Ange- stellten – nach Abzug von gewissen Berufs- Variabler Bezug von Lohn kosten – voll, das heisst zu 100 %, besteuert. Anders als bei einer Personengesellschaft, in Die Dividende hingegen wird beim Bund le- welcher der im aktuellen Jahr erzielte Gewinn diglich zu 70 % und je nach Kanton zwischen jeweils vom Inhaber als Einkommen versteuert 50 % und 80 % in die Bemessungsgrundlage werden muss, kann der Lohn als Angestellter einbezogen. Dies, da Dividenden ja eben aus seiner eigenen Kapitalgesellschaft in gewis- Geld, das von der Gesellschaft schon besteu- sem Umfang gesteuert werden. So kann sich ert wurde, ausbezahlt werden. Durch die Re- zum Beispiel ein Bonus ausbezahlt werden. duktion der Besteuerung wird die wirtschaft- Mit einer variablen Zahlung wird das steuer- liche Doppelbelastung gemindert. bare Einkommen direkt beeinflusst. Steht so- Zahlt sich also der Arzt einen Lohn von mit also zum Beispiel eine Renovation des Ei- 150 000 CHF plus eine Dividende von genheims an, die steuerlich absetzbar ist, kann 100 000 CHF, hat er beim Bund ein steuer- in diesem Jahr bewusst ein höheres Einkom- bares Einkommen2 von 220 000 CHF men bezogen werden, das ja durch den Ab- und je nach Kanton von 200 000 CHF bis zug der Renovationskosten wieder reduziert 230 000 CHF. wird. Auch ein Einkauf in die 2. Säule kann so einen erhöhten Lohnbezug «neutralisieren». 2 Ohne Berücksichtigung von Abzügen.
28 Schwerpunkt Durch clevere Planung kann die Progression den. Da Geschäftsort und Wohnort unter- bei der Einkommenssteuer geschickt über schiedlich sein können, sind dazu jeweils die mehrere Jahre gesteuert werden. örtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Wie sich das Verhältnis auswirken kann, zeigt Kumulation von Gewinnen in der Gesell- folgendes Beispiel auf.3 schaft Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Basel, BS, Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in der Inhaber wohnt in Liestal, BL. Der Inhaber einem Jahr erzielten Gewinne am Ende der zahlt sich einen Grundlohn von 150 000 CHF Steuerperiode auszubezahlen. Gewinne kön- aus, Ende Jahr hat die Gesellschaft einen Ge- nen in der Gesellschaft vorgetragen werden. winn vor Steuern von zusätzlich 200 000 CHF. Dies wiederum erlaubt dem Inhaber, nebst Der Inhaber will total 250 000 CHF bezie- dem Lohn auch seine Dividendenbezüge zu hen.4 Einmal bezieht er einen Bonus von steuern. 100 000 CHF, einmal eine Dividende von 100 000 CHF. Lohn oder Dividende Daraus ergeben sich Steuerfolgen gemäss Wie dargelegt, werden Lohn und Dividende unten stehender Tabelle. beim Anteilsinhaber unterschiedlich besteu- 3 Die Zahlen dienen lediglich Anschauungszwecken – ert, nämlich Lohn zu 100 % und Dividende die konkrete Steuerbelastung ist im Einzelfall konkret zu reduziert. Bei der Gesellschaft reduziert aus- berechnen. 4 Alleinverdiener, zwei Kinder. bezahlter Lohn den Gewinn. 5 Da der Bonus den steuerbaren Gewinn reduziert, gibt Um die Gesamtsteuerbelastung festzustel- es in der Gesellschaft nur noch einen Gewinn von len, müssen sowohl die Steuern vom Inhaber 100 000 CHF. 6 Da der Bonus den steuerbaren Gewinn reduziert, gibt als auch von der Gesellschaft addiert sowie es in der Gesellschaft nur noch einen Gewinn von die Sozialversicherungen berücksichtigt wer- 100 000 CHF. Mit Bonusbezug Mit Dividendenbezug Gewinnsteuern Gewinn- und Kapitalsteu- 13 020 CHF 26 055 CHF Gesellschaft 5 ern Gesellschaft 6 Einkommenssteuer auf Einkommenssteuer auf 68 306 CHF 150 000 CHF Lohn plus 52 966 CHF 250 000 CHF 100 000 CHF Dividende Total Steuern 81 326 CHF Total Steuern 79 021 CHF Zusätzliche Sozial- versicherungskosten auf 9 000 CHF Bonus circa 9 % Total Kosten 90 326 CHF Total Kosten 79 021 CHF MEDIZIN & ÖKONOMIE | Nr. 1 | März 2020
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