Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen) 208-058 - BG BAU
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kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Postsendungen des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV Ausgabe: Juli 2020 DGUV Information 208-058 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p208058 Bildnachweis Titelbild Abb. 1–2, 4, 5, 8, 10, 11, 13–20: © Velotech.de GmbH; Abb. 9: © Yuneec Europe GmbH; Abb. 12: © Sigurd Wiesinger; Abb. 6, 7: © DGUV
Inhaltsverzeichnis Seite Seite Vorbemerkung....................................................................................... 5 13 Datensicherheit ................................................................... 27 1 Anwendungsbereich.......................................................... 6 14 Hinweis auf neue EU-Verordnungen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme.................... 27 2 Begriffsbestimmung.......................................................... 6 Anhang...................................................................................................... 28 3 Verwendungszweck............................................................ 7 Anhang 1 Checkliste Startvorbereitung 4 Rechtliche Grundlagen..................................................... 9 zum Multikopterflug im Outdoorbereich................................. 28 4.1 Zuordnung nach Verwendungszweck....................... 9 Anhang 2 4.2 Verordnung zur Regelung des Betriebs Muster-Gefährdungsbeurteilung „Multikopterflüge“....... 30 von unbemannten Fluggeräten Anhang 3 (Drohnenverordnung)........................................................ 9 Muster-Betriebsanweisung 4.3 Versicherungspflicht ......................................................... 10 für den Umgang mit Multikoptern............................................... 33 Anhang 4 5 Bauformen und Antriebsarten Ausbildung zum Bediener von Multikoptern von Multikoptern ................................................................ 12 (Beispiel für einen möglichen Ausbildungsablauf)........... 34 Anhang 5................................................................................................... 36 6 Steuerung ............................................................................... 14 Den richtigen Multikopter auswählen (Kaufempfehlung)................................................................................ 36 7 Flugeigenschaften und Einflussfaktoren .............. 15 Literatur- und Quellenverzeichnis............................................... 37 8 Ergonomie .............................................................................. 16 9 Sicherer Betrieb – betriebliche Organisation..... 18 9.1 Unternehmerpflichten....................................................... 18 9.2 Gefährdungsbeurteilung.................................................. 18 9.3 Bedienpersonal ................................................................... 18 9.4 Unterweisung......................................................................... 20 9.5 Betriebsanweisung............................................................. 20 9.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)........................ 20 9.7 Notfallorganisation, Brandschutz, Erste Hilfe................................................... 21 9.8 Beauftragung von Fremdfirmen.................................... 21 10 Instandhaltung und Prüfung ........................................ 22 11 Akku............................................................................................ 23 11.1 Sicherer Umgang ................................................................. 23 11.2 Laden und Lagern................................................................ 23 12 Flugbetrieb.............................................................................. 24 12.1 Outdoorbereich..................................................................... 24 12.2 Indoorbereich........................................................................ 25 12.3 Autonomes Fliegen – Kollaborierende Multikopter.......................................... 25 4
Vorbemerkung Durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten werden Diese DGUV Information stellt die neue Technik vor, gibt Multikopter (Drohnen) zunehmend für die unterschied- Hinweise zu deren Anwendungsmöglichkeiten sowie ge- lichsten gewerblichen Zwecke genutzt. Insbesondere die setzlichen Grundlagen und soll dazu beitragen, Risiken einfache Handhabung, unterschiedlichste Bauformen, beim Betrieb von Multikoptern zu minimieren. Verfügbarkeit, moderne Navigationstechnik sowie relativ niedrige Anschaffungs- und Betriebskosten machen ihre Anwendung so attraktiv. Multikopter können herkömm- liche Arbeitsmittel ersetzen und erschließen vollkommen neue Anwendungsmethoden bzw. Verfahren. 5
1 Anwendungsbereich Diese DGUV Information soll den Anwendern und Anwen- Inhalt dieser DGUV Information sind Multikopter mit derinnen von Multikoptern helfen, Risikofaktoren zu er- einem Aufstiegsgewicht von maximal 25 kg. kennen und besser mit diesen umgehen zu können. Sie Multikopter, die zum Zweck des Sports oder der Freizeit bezieht sich insbesondere auf die gewerbliche Anwendung gestaltung betrieben werden, sind nicht Gegenstand (siehe Abb. 3), gibt aber auch hilfreiche Informationen für dieser DGUV Information. die nicht gewerbliche Anwendung von Multikoptern. Sie unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeur teilung und gibt Hinweise für die Auswahl eines für die Anwendung geeigneten Multikopters. 2 Begriffsbestimmung Drohnen sind Geräte, die sich am Boden, zu Wasser oder Multikopter sind Drohnen, die für den gewerblichen und in der Luft autonom oder durch Menschen ferngesteuert den privaten Gebrauch genutzt werden. Der Begriff „Multi- fortbewegen. Sie können aus einem Fluggerät, einer kopter“ setzt sich aus dem lateinischen „multi“ und dem Bodenkontrollstation mit Bildschirm und einer Daten griechischen „pteron“ zusammen und bedeutet so viel verbindung bestehen. wie Mehrfachflügler. Multikopter haben zwei oder mehr Rotoren (Propeller), die in einer Ebene nach oben gerich- Unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS) (engl. Unmanned tet angeordnet sind. In den meisten Anwendungsfällen Aircraft System – UAS) sind Fluggeräte einschließlich ihrer sind Multikopter nicht mit einem Antikollisionssystem Kontrollstation, die ohne Luftfahrzeugführer an Bord und ausgerüstet und müssen von einem Bediener gesteuert nicht zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung werden. betrieben werden. Unbemannte Luftfahrtsysteme und Multikopter werden Unbemannte Luftfahrtsysteme gelten als Luftfahrzeuge umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet. In die- und können sowohl als Drehflügler als auch als Starr ser DGUV Information wird in der Regel der Begriff Multi- flügler ausgeführt sein. kopter verwendet. Da in den verschiedenen Regelwerken und Veröffentli- chungen sowohl die Begriffe Steuerung als auch Bedie- nung benutzt werden, in der Maschinenrichtlinie aber ausschließlich vom Bediener von Maschinen gesprochen wird, wird in dieser DGUV Information in der Regel der Begriff Bediener bzw. Bedienperson verwendet. 6
3 Verwendungszweck Multikopter sind für die unterschiedlichsten gewerblichen Zwecke einsetzbar. Sie können gefährliche Tätigkeiten übernehmen und körperlich anstrengende sowie belas- tende Tätigkeiten unterstützen. Durch den Einsatz von Multikoptern können bestehende Abläufe und Prozesse umgestaltet bzw. rationalisiert sowie neue Dienstleis- tungsmärkte erschlossen werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Outdoor- und Indooranwendung. Typische Outdooranwendungen sind z. B.: • Medienerstellung (Werbung, Fotos, Filme, Events, Sport) • Liveübertragung (Events, Sport) • Landvermessung • Meteorologische Messungen, Luft-Aufnahmen • Umwelt- und Naturschutz (Wildtierzählung, Gletscher- überwachung) • Wissenschaft und Forschung • Transportlogistik • Inspektionsflüge (Bahnstrecken, Gebäude, Strom trassen, Windkraftanlagen, Kühltürme) • Straßenverkehrsüberwachung Abb. 1 Inspektionsflug mit Multikopter Abb. 2 Einsatz eines Multikopters in der Lagerlogistik 7
Verwendungszweck Typische Indooranwendungen sind z. B.: Weitere Anwendungen bzw. Einsatzmöglichkeiten: • Inventuraufgaben • Militärischer und polizeilicher Einsatz • Lagerlogistik • Feuerwehreinsatz – Überwachung von Brandherden • Transport • Rettungsdienst – Suche und Rettung bei Katastrophen • Kontroll- und Prüfaufgaben Abb. 3 Multikopter im Anwendungsbereich dieser DGUV Information 8
4 Rechtliche Grundlagen 4.1 Zuordnung nach Verwendungszweck 4.2 Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Gemäß dem Einsatz und der Nutzung kann ein Multikop- (Drohnenverordnung) ter unterschiedlichen Rechtsgebieten im Bereich Bau- und Ausrüstung unterliegen. Mit der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbe- Grundsätzlich entspricht die Bauart der Definition einer mannten Fluggeräten wurden u. a. die Luftverkehrs-Zu- Maschine nach der Europäischen Maschinenrichtlinie lassungs-Ordnung (LuftVZO) und Luftverkehrs-Ordnung (2006/42/EG) und somit gelten auch die „Grundlegen- (LuftVO) geändert. Die Verordnung zur Regelung des Be- den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen triebs von unbemannten Fluggeräten gilt für den Betrieb für Konstruktion und Bau“ einschließlich CE-Kennzeich- von Multikoptern im Outdoorbereich [Geltungsbereich nung und EG-Konformitätserklärung [Neunte Verordnung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)]. Für die Nutzung von zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) Multikoptern im Indoorbereich siehe Abschnitt 12. (9. ProdSV)]. Wesentliche Regelungen aus der Verordnung: Wird ein Multikopter ausschließlich als Beförderungs 1. Kennzeichnungspflicht: ULS mit einer Startmasse mittel z. B. von Gütern im Outdoorbereich eingesetzt, von mehr als 0,25 kg müssen gekennzeichnet sein, ist er vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie u. a. zur Feststellung des Halters nach Schadens ausgenommen. fällen. Die Kennzeichnung erfolgt mittels dauerhaft angebrachter und feuerfester Plakette mit Name und Sofern ein Multikopter als Spielzeug für Personen unter Adresse des Eigentümers. 14 Jahren vertrieben wird, fällt er in den Geltungsbe- 2. Kenntnisnachweis: Für Steuerer von ULS mit einer reich der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Startmasse von mehr als 2 kg ist ein Kenntnisnachweis (2. ProdSV) und ist entsprechend zu kennzeichnen. Soll erforderlich, der auf Verlangen vorzuzeigen ist (stets ein solcher Multikopter den Beschäftigten als Arbeitsmittel mitführen). Der Nachweis erfolgt durch zur Verfügung gestellt werden, muss im Rahmen der not- a. gültige Pilotenlizenz, wendigen Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundi- b. Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luft- ge Person beurteilt werden, ob die grundlegenden Sicher- fahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online heits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechend möglich). Anhang 1 der Europäischen Maschinenrichtlinie einge Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. halten werden. Ungeachtet davon müssen zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel, hier Multikopter, den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sicherstellen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Arbeitsschutzge- setzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Abb. 4 Beispielhafte Kennzeichnung entsprechend Drohnenverordnung 9
Rechtliche Grundlagen 3. Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von ULS bis zu einer 7. Ausweichpflicht: Steuerer von ULS sind verpflichtet, Startmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Frei erforderlich. Der Betrieb durch Behörden ist generell ballonen auszuweichen. erlaubnisfrei, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben 8. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Video- stattfindet, ebenso der Betrieb durch Organisationen brille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von mit Sicherheitsaufgaben (BOS), z. B. Feuerwehren, 30 Metern stattfinden und das Gerät eine Startmasse THW, DRK etc. von nicht schwerer als 0,25 kg besitzt oder eine ande- 4. Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von ULS mit einer re Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in Startmasse über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von der örtlich machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes erteilt. des Steuerers. 5. Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme: –– außerhalb der Sichtweite des Steuerers sofern die 4.3 Versicherungspflicht Startmasse des Geräts 5 kg und weniger beträgt; –– in und über sensiblen Bereichen, z. B. Einsatzorten Im Luftfahrtbereich (Outdoorbereich) verpflichtet das Luft- von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, fahrtverkehrsgesetz nach § 33 den Halter eines Luftfahr- Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtun- zeugs, für Personen- und Sachschäden eine Versicherung gen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und abzuschließen, da er für die Verursachung von Personen- obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutz- und Sachschäden mit seinem gesamten Vermögen haften gebieten; muss. Die Mindestdeckungssumme wird über das Luft –– über bestimmten Verkehrswegen; verkehrsgesetz geregelt. –– in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen); Da es sich um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, –– in Flughöhen über 100 Metern über Grund; sind Unfälle, die von Multikoptern verursacht werden, in –– über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung ab- Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder gedeckt. Vielmehr ist eine Halterhaftpflichtversicherung seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akus- erforderlich, welche die gewerbliche Nutzung abdeckt. tische oder Funksignale zu empfangen, zu über- Wer die vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung tragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch nicht besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 58 Abs. 1 Ziff. 15 den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück LuftVG). Dies ist nach § 58 Abs. 2 LuftVG bußgeldbewehrt. in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug Auch für den Indoorbereich stellt sich nach einem Unfall ausdrücklich zu; die Frage nach Regress. Daher ist auch hierfür eine Haft- –– mit einer Startmasse über 25 kg. pflichtversicherung sinnvoll. 6. Ausnahmen: Die zuständige Behörde kann Ausnahmen Neben der reinen Multikopter-Haftpflichtversicherung von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine werden auch Multikopter-Kaskoversicherungen ange Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öf- boten. Damit ist auch der Sachschaden am eigenen fentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Multikopter abgedeckt. Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Flug- lärm angemessen berücksichtigt ist. 10
Startmasse bis zu 0,25 kg mehr als 0,25 kg mehr als 2 kg mehr als 5 kg mehr als 25 kg Versicherungspflicht (Halterhaftpflichtversicherung) Kennzeichnungspflicht Kenntnisnachweispflicht Erlaubnispflicht Betriebsverbot Flughöhe über Grund (m) 0 50 100 In Kontrollzonen Betriebsverbot Außerhalb eines Modellfluggeländes Betriebsverbot Innerhalb eines Modellfluggeländes Erlaubnispflichtig • Betrieb von ULS mit mehr als 5 kg Startmasse • Betrieb innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen (Flughafen, Hubschrauberlandeplatz, Segelfluggelände)1 • Betrieb bei Nacht (Nachtzeit: ca. 30 min nach Sonnenuntergang bis 30 min vor Sonnenaufgang)1 Erteilung der Erlaubnis: Örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes 1 ggf. ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) notwendig Betriebsverbote • Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers • Betrieb über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr in Manövern und Übungen • Betrieb über Naturschutzgebieten und Nationalparken im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes • Betrieb in Flughöhen über 100 m über Grund außerhalb eines Modellfluggeländes1 • Betrieb in Flughöhe über 50 m über Grund in Kontrollzonen2 • Betrieb mit einer Startmasse von mehr als 25 kg • Ausnahmen von den Betriebsverboten kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes erteilen. 1 ggf. ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS notwendig 2 zusätzlich ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS notwendig • Betrieb über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung, Bundes- und Landesbehörden, Konsulaten, Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden sowie Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen • Ausnahmen von den Betriebsverboten bestehen, wenn der Betreiber der Anlage bzw. die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zustimmt. • Betrieb über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen • Ausnahmen von den Betriebsverboten bestehen, wenn der betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Wohngrundstücks dem Überflug ausdrücklich zustimmt. • Der Betrieb über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m von Krankenhäusern und der Transport von Explosivstof- fen und pyrotechnischen Gegenständen, radioaktiven Stoffen sowie gefährlichen Stoffen und Gemischen ist grundsätzlich verboten Abb. 5 Übersicht der Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Multikoptern im Luftfahrtbereich (Outdoorbereich) 11
5 Bauformen und Antriebsarten von Multikoptern Multikopter erzeugen den Auftrieb durch in einer Ebene Einfluss der Anzahl der Rotoren angeordnete, senkrecht nach unten wirkende Rotoren Grundsätzlich gilt: (Propeller). • Mit steigender Anzahl der Rotoren erhöht sich die Entsprechend der Anzahl der Rotoren unterscheidet man Flugsicherheit, da beim Ausfall eines Rotors auch beispielsweise zwischen: die Anzahl der verbleibenden Rotoren steigt und • Trikopter (mit drei Rotoren), der Multikopter noch sicher fliegen kann (Vorteil der • Quad- bzw. Quadrokopter (mit vier Rotoren), Redundanz). • Hexakopter (mit sechs Rotoren) und • Eine größere Anzahl von Rotoren steigert den Auf- • Octokopter (mit acht Rotoren). trieb und die Schubkraft des Multikopters, was einen Aufstieg mit höheren Lasten ermöglicht. Weitere unterschiedliche Bauformen ergeben sich aus der Anordnung der Rotoren zur Flugrichtung beim Geradeaus- flug des Multikopters. Meist sind Multikopter in der „ -Bauform“, „H-Bauform“ oder „X-Bauform“ aufgebaut. Abb. 6 Bauformen ent- sprechend Anzahl der Rotoren: Quad- kopter, Hexakopter, Octokopter Flugrichtung Abb. 7 Bauformen entspre- chend Anordnung der Rotoren: „ -Bau- form“, „H-Bauform“, „X-Bauform“ 12
Bauformen und Antriebsarten von Multikoptern Abb. 8 Quadkopter in X- Bauform Abb. 9 Hexakopter Neben den rein elektrisch betriebenen Systemen können auch andere Antriebsarten (z. B. Verbrennungsmotoren) verwendet werden. Die damit verbundenen Gefährdungen sind nicht Bestandteil dieser DGUV Information und damit separat zu betrachten. 13
6 Steuerung Die Steuerungsfunktionen für Multikopter müssen sicher- Bedienung-/Steuerungsarten: heitsgerichtet ausgeführt sein, zum Beispiel durch Selbst- • klassische Fernbedienung überwachung und/oder Redundanz. Gleichzeitig muss • Sprachsteuerung die Funkfernbedienung über ein Sender-Empfänger-Sys- • Smartphone/Tablet tem verfügen, das Störungen, z. B. durch andere Sender, • FPV-Brille/FPV-Bildschirm unterbindet. Hierzu werden Übertragungsverfahren be- • „Follow me“-Funktion nutzt, bei denen die Trägerfrequenz häufig gewechselt • automatisch per GPS (Global Positioning System) oder über einen breiten Frequenzbereich gespreizt wird. Die Schnittstellenbeschreibung SSB LA-NOE 012 der Bun- FPV (engl. First Person View) bedeutet aus Sicht der desnetzagentur beinhaltet die grundlegenden Anforde- Ich-Perspektive. Mittels Kameratechnik werden die Auf- rungen an Funkanlagen zur Modellsteuerung. nahmen des Multikopter auf eine Brille/Bildschirm übertragen und der Multikopter aus dieser Perspektive Die für den eingesetzten Multikopter maximal mögliche ferngesteuert. Reichweite der Funkfernsteuerung (Senderreichweite) muss der Bedienungsanleitung des Herstellers entnom- men und beachtet werden. Die nutzbare Reichweite wird z. B. durch örtliche, einsatzspezifische oder geographi- sche Einflüsse bestimmt und kann erheblich unter den Angaben des Herstellers liegen. Abb. 10 Klassische Fernbedienung Abb. 11 FPV-Brille Abb. 12 Steuerung mit FPV-Brille 14
7 Flugeigenschaften und Einflussfaktoren Multikopter erzeugen den Auftrieb durch in einer Ebene Solche Systeme sind beispielsweise: angeordnete Rotoren. Der Vortrieb wird nur durch die Nei- • Ausgereifte, möglichst redundante Systeme zur gung dieser Rotorebene erreicht. Da keinerlei mechani- notwendigen Korrektur der Fluglage (Flight-Control) sche Komponenten (z. B. Taumelscheiben oder Verstell- • Systeme zum Autonomflug propeller) dazu eingesetzt oder verbaut werden, muss • GPS- oder anderweitig unterstützte Flugassistenz die Änderung des Auftriebes nur über die kollektiven Ver- systeme änderungen der jeweiligen Motordrehzahlen erfolgen. • Position-Hold-Systeme Wird die Drehzahl aller Motoren gleichzeitig erhöht bzw. • Coming-Home-Funktion zur autonomen Heimkehr verringert, steigt oder sinkt der Multikopter. Solange die • Autolanding- und Failsafesysteme, die im Fehler- Summe der Drehmomente der Antriebsmotoren null ist fall (z. B. Ausfall der Funkverbindung) einen Absturz und keinerlei äußere Einflussfaktoren (z. B. Seitenwind verhindern oder Böigkeit) einwirken, befindet sich der Multikopter • Systeme, die die aktuelle Position des Multikopters in einem stabilen Zustand. Wird die Neutralisierung des halten Drehmomentes aufgehoben, beginnt sich das System um • Gyroscope-Technologie zur Stabilisierung und die Hochachse (Gierachse) zu drehen. Fluglagen-Kontrolle Für den Flug notwendige Bewegungen um die Längs- oder Multikopter mit einer höheren Eigenmasse bzw. höherem Querachse werden ebenfalls durch die Änderungen der Aufstiegsgewicht verhalten sich ruhiger in der Luft. Motordrehzahlen erreicht. Dieses mechanisch sehr einfache Bauprinzip bildet mit einer zusätzlichen elektronischen Stabilisierung die Grundlage für sehr gute (gutmütige) Flugeigenschaften. Auf Grund der wenigen mechanischen Bauteile sind Multi- kopter außerdem aus der Luft heraus oder am Boden sehr crashunempfindlich. Um Unfälle durch außer Kontrolle geratene Multikopter zu vermeiden, müssen gewerblich eingesetzte Systeme qualitativ hochwertig gefertigt sein und über selbsttätig wirkende Stabilisierungs- und Notfallsysteme verfügen. 15
8 Ergonomie Um die Beanspruchung für Bedienpersonen von Multikop- Bewegungsarten tern so gering wie möglich zu halten, sind insbesondere Beim Stehen, Gehen und Sitzen gilt es eine gleichmäßige nachfolgende Einflussfaktoren zu beachten. Verteilung der Bewegungsarten zu erreichen, um etwaige Beschwerden zu vermeiden. Es kann zu einer Überbean- Blick auf den fliegenden Multikopter spruchung des Muskel-Skelett-Systems kommen, wenn Durch dauerhafte oder sehr häufige Auslenkung des Kop- eine der Bewegungsarten einen zu hohen zeitlichen Anteil fes kommt es zu hohen Belastungen für die Halswirbel- aufweist. säulenmuskulatur. Auslenkungen nach oben bzw. unten oder durch Neigen des Kopfes nach links und rechts kön- Ein lang anhaltendes oder dauerhaftes Stehen ist zu ver- nen als Zwangshaltungen zu schmerzhaften Verspannun- meiden. Eine Unterbrechung durch regelmäßige Pausen gen der Muskulatur führen und somit Verschleißerkran- ist anzustreben. kungen der Halswirbelsäule begünstigen. Dieser Effekt wird bei Rotation des Kopfes noch verstärkt, da zusätzlich Sichtbedingungen Scherkräfte auf die Bandscheibe wirken. Bestimmend für Beim Fliegen durch extreme Hell-/Dunkelzonen kann es die kritische Reaktion auf die Belastung sind neben der zu ungenügender Hell-Dunkel-Adaption des Auges kom- persönlichen Konstitution der Auslenkungswinkel und die men. Neben Sicht- bzw. Augenproblemen kann dies auch Dauer der Auslenkung. zu Unfällen führen. Deshalb sollte die dauerhafte Belastung durch Auslen- Beim Fliegen im Outdoorbereich ist darauf zu achten, kung des Nackens auf ein Minimum begrenzt bzw. durch dass die Sonne möglichst hinter der steuernden Person regelmäßige Pausen unterbrochen werden. steht. Der Einsatz von Schirmmützen oder Sonnenbrillen ist zu empfehlen. Abb. 13 Blick auf den oben fliegenden Multikopter 16
Ergonomie Klima Beim Fliegen im Outdoorbereich sollte dem Wetter ent- sprechende Kleidung getragen werden. Bildschirm Die Bildschirmdarstellung sollte folgenden Anforderun- gen entsprechen: • Die dargestellten Zeichen sind scharf, deutlich und ausreichend groß. • Die Leuchtdichte (Helligkeit des Bildschirms) und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm sind einfach einstellbar und können den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepasst werden. • Der Bildschirm ist für die Nutzung bei hohen Beleuch- tungsstärken ausgelegt (beispielsweise im Außen bereich an sonnigen Tagen) Abb. 14 Steuerung mit FPV-Bildschirm • Der Kontrast zwischen den Zeichen und dem Zeichenuntergrund liegt mindestens bei 4:1. • Das Bild ist stabil und frei von Störungen. Halten/Tragen der Steuerung Je nach Ausführung und Ausstattung (z. B. mit und ohne Es ist darauf zu achten, dass der Bildschirm eine matte Bildschirm) der Steuereinheit einschließlich Batterie/ und entspiegelte Oberfläche besitzt. Akku hat die Bedienperson des Multikopters ein ent- sprechendes Gewicht in ihren Händen zu halten und zu tragen. Um sich vorrangig auf die Steuerung des Mul- tikopters zu konzentrieren, ist es empfehlenswert, die Steuereinheiten zusätzlich mit entsprechenden Halte gurten oder Tragegurten zu versehen. Mit einer ergonomischen und haptischen Gestaltung der Steuereinheit und ihrer Bedienelemente kann darüber hinaus Bedienfehlern und damit gefährlichen Flugsitua- tionen vorgebeugt werden. 17
9 Sicherer Betrieb – betriebliche Organisation 9.1 Unternehmerpflichten Das sind insbesondere: • Gefährdung durch Absturz der Multikopter Entsprechend dem ArbSchG, der BetrSichV und der • Gefährdung durch Kontakt mit rotierenden Teilen DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist der • Gefährdung durch herabfallende Gegenstände Unternehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen • Gefährdung durch Akku und Ladegeräte zu treffen, um die Sicherheit und den Schutz der Gesund- heit von Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. →→ Zur Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungs- Dazu gehören u. a. eine geeignete betriebliche Organisa- beurteilung ist der DGUV Information im Anhang tion, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Si- eine Muster-Gefährdungsbeurteilung „Multikopter- cherstellung, dass den Beschäftigten nur sichere Arbeits- flüge“ beigefügt, die an die konkreten Verhältnisse mittel zur Verfügung gestellt werden und deren sichere anzupassen ist. Benutzung zu organisieren. Wesentlich ist dabei, dass die Benutzung der Arbeitsmittel (Multikopter) nur durch ge- eignetes Personal erfolgt. Der Unternehmer hat dement- 9.3 Bedienpersonal sprechend das Bedienpersonal auszuwählen. Die sichere und sachgerechte Verwendung des Multikop- ters hängt zum großen Teil von der richtigen Bedienung 9.2 Gefährdungsbeurteilung ab. Das Bedienpersonal hat die Aufgabe, die Arbeitsab- läufe sorgfältig und verantwortungsbewusst durchzufüh- Der Unternehmer hat vor der Verwendung von Arbeitsmit- ren. Für diese Aufgabe muss das Bedienpersonal geeig- teln die auftretenden Gefährdungen zu ermitteln, zu be- net, geschult und ausgebildet sein. Bedienerinnen und urteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendi- Bediener sind gehalten, Anweisungen nur dann zu be- ge und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. folgen, wenn die Multikopter dabei sicher beherrschbar Dabei kann er sich bei der Erstellung der Gefährdungsbe- sind. Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt urteilung von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie werden. von seiner Betriebsärztin oder seinem Betriebsarzt be- raten lassen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit weitere Anforderungen an das Bedienpersonal Experten hinzuzuziehen. Mit der Bedienung von Multikoptern sind ausschließlich fachlich und körperlich geeignete Personen zu beauftragen. Damit sichergestellt werden kann, dass die Arbeitsmittel für die Tätigkeit bestmöglich geeignet sind, soll bereits Die körperliche Eignung wird zweckmäßigerweise im vor der Auswahl und der Beschaffung von Arbeitsmitteln Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Ins- mit der Gefährdungsbeurteilung begonnen werden. besondere wird auf eine ausreichende Sehschärfe, ein Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen uneingeschränktes Gesichtsfeld, räumliches Sehver und an veränderte Bedingungen anzupassen. mögen, Hörvermögen sowie gute Reaktionsfähigkeit Wert gelegt. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Die Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchun- Multikoptern berücksichtigt unter anderen: gen G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ • allgemeine Gefährdungen für den Umgang mit wichtige Anhaltspunkte. Multikoptern, • herstellerseitige Sicherheitshinweise (Bedienungs Das Mindestalter ist 18 Jahre, Jugendliche ab 16 Jahre anleitung), dürfen mit der Bedienung von Multikoptern beauftragt • einsatzbezogene Gefährdungen (z. B. Outdooran werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungszieles wendung, Indooranwendung, Autonomes Fliegen, erforderlich ist und ihr Schutz durch einen Aufsichtsfüh- siehe Abschnitt 12). renden gewährleistet ist. Die Gefährdungsbeurteilung sollte sich auf die wesent- lichen Gefährdungen beschränken und die tatsächlichen Die Bedienperson muss ihre Befähigung zum Steuern von Verhältnisse berücksichtigen. Multikoptern nachweisen (zum Steuern von Multikoptern 18
Sicherer Betrieb – betriebliche Organisation Abb. 15 Praktische Ausbildung mit Übungsparcours mit einer Startmasse von mehr als 2 kg im Outdoorbereich Anforderungen für die gewerbliche Nutzung ist ein Kenntnisnachweis erforderlich). Zusätzlich zu dem Kenntnisnachweis entsprechend der Die Bedienperson muss in der Lage sein, den Multikopter Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten in allen Phasen der Verwendung sicher zu beherrschen. Fluggeräten sind für die gewerbliche Nutzung von Multi- Die Beauftragung für das Bedienen von Multikoptern hat koptern meist weitergehende Schulungen bzw. Ausbil- schriftlich zu erfolgen. dungsmaßnahmen notwendig, die an den praktischen Einsatz angepasst sind. Kenntnisnachweis zum Steuern von Multikoptern Für den Kenntnisnachweis entsprechend der Verordnung Für Bedienende von Multikoptern, die ausschließlich im zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Indoorbereich eingesetzt werden oder von Multikoptern sind Kenntnisse in: im Outdoorbereich bis zu einer Startmasse von 2 kg, legt 1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte, der Unternehmer die Anforderungen an die Ausbildung 2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und und Schulung fest. 3. der örtlichen Luftraumordnung erforderlich. Beispielsweise empfiehlt sich eine zusätzliche praktische Ausbildung für Luftfahrzeugfernführer nach DIN 5452- Der Nachweis erfolgt durch: Teil 2. Diese beinhaltet u. a. folgendes: a. gültige Pilotenlizenz, • Starten und Landen b. Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luft- • Aufnehmen und Absetzen einer Last fahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online mög- • Verschiedene Flugmanöver lich), Mindestalter: 16 Jahre. Vor der Prüfung sind fol- • Angepasste Flugmanöver gende Unterlagen vorzulegen: • Reaktion auf Witterungseinflüsse –– ein gültiges Identitätsdokument, –– bei Minderjährigkeit die Zustimmung der gesetz Aufgrund der Komplexität der Bedienung des Multikopters lichen Vertretung, ist eine Einweisung (z. B. durch den Hersteller) in das ver- –– eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder wendete System und eine ausreichende Systemerfahrung Strafverfahren und erforderlich. –– ein Führungszeugnis 19
Sicherer Betrieb – betriebliche Organisation 9.4 Unterweisung 9.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Die Verwendung von Multikoptern ist mit speziellen Ge- Bei Gefährdungen die nicht durch technische und/oder fährdungen verbunden. Beschäftigte sind vor der ers- organisatorische Schutzmaßnahmen beseitigt werden ten Verwendung anhand der Gefährdungsbeurteilung in können, haben die Beschäftigten persönliche Schutz- einer verständlichen Form und Sprache theoretisch und ausrüstung zu benutzen (TOP-Prinzip). Entsprechend der praktisch zu unterweisen. Ziel ist die sichere Verwendung Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer eine ge- von Multikoptern, das Aufzeigen von Gefährdungen am eignete Auswahl zu treffen, um das verbleibende Risiko Arbeitsplatz und die Beschäftigten zu informieren, wie die- zu minimieren. se sich verhalten müssen, um das Risiko zu minimieren. In Frage kommen folgende PSA: Die Unterweisungen sind jährlich zu wiederholen und • Handschutz müssen dokumentiert werden. Nach besonderen Anläs- • Kopfschutz sen (z. B. Arbeitsunfälle) sind zeitnah zusätzliche Unter- • Gehörschutz weisungen durchzuführen. Die Verantwortung für die • Schutzbrille/Sonnenschutzbrille Unterweisung trägt der Unternehmer. • Wetterschutzkleidung Unterweisungsthemen können folgende sein: Der Unternehmer ist für die Beschaffung der PSA verant- • Grundsätzliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen wortlich und trägt die Kosten. Von Vorteil ist es, in einem beim Umgang mit Multikoptern (siehe Mustergefähr- sogenannten Trageversuch zu erproben, ob die PSA den dungsbeurteilung), jeweiligen betrieblichen Anforderungen genügt. • Notfallvorsorge (Rettungswege, Erste Hilfe, Die Beschäftigten sind verpflichtet, die ihnen zur Ver Brandschutz), fügung gestellte PSA zu benutzen. Darüber hinaus haben • Betriebsanweisungen für den Multikopter. sie die Pflicht Mängel oder Ersatzbedarf zu melden. Zusätzliche Unterweisungsthemen können sich aus besonderen betrieblichen Situationen/Ereignissen z. B. aufgrund eines Arbeitsunfalls ergeben. 9.5 Betriebsanweisung Vor der ersten Verwendung des Multikopters ist den Be- schäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zur Ver- fügung zu stellen. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Unternehmer auch eine mitgelieferte Gebrauchs- oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese In- formationen enthalten, die einer Betriebsanweisung ent- sprechen. →→ Der DGUV Information ist im Anhang eine Muster- Betriebsanweisung für den Umgang mit Multikoptern beigefügt, die an die betrieblichen Verhältnisse und Gegebenheiten anzupassen ist. Abb. 16 Bediener mit PSA 20
Sicherer Betrieb – betriebliche Organisation 9.7 Notfallorganisation, Brandschutz, 9.8 Beauftragung von Fremdfirmen Erste Hilfe Unternehmen haben die Möglichkeit, Fremdfirmen mit Der Unternehmer hat die Aufgabe, eine geeignete Organi- dem Einsatz von Multikoptern zu beauftragen. Zu diesem sation zur Ersten Hilfe, des vorbeugenden Brandschutzes Zweck können Dienst- und Werkverträge geschlossen wer- und für andere Notfälle, die im Zusammenhang mit der den. Bei einem Dienstvertrag ist kein bestimmter Erfolg, Verwendung von Multikoptern auftreten können, zu ge- sondern nur eine Tätigkeit zu erbringen. währleisten. Grundlegend sind die gesetzlichen Vorschrif- Beim Werkvertrag wird ein fertiges Ergebnis (Erfolg) vom ten, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die eigene Auftraggeber bestellt, der Auftragnehmer trägt hierbei das erstellte Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen. volle unternehmerische Risiko. Insbesondere sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bei der Vergabe eines Auftrages an eine Fremdfirma ist • Arbeitsunfälle mit Körperschäden durch Multikopter der Arbeitsschutz von Beginn an zu berücksichtigen. Beim (Erste-Hilfe-Kette) Dienstvertrag oder bei (häufig vorkommenden) Misch- • Löschmittel/-verfahren bei Brand eines Multikopters formen aus Dienst- und Werkvertrag ist der Auftraggeber mit Li-Akkus oder mit anderen Treibstoffen bzw. Gefahr- immer mitverantwortlich für die Sicherheit des Multiko- stoffen pter-Personals. • Konflikte mit Eigentümern bzw. Mietern/Betreibern beim Überflug mit dem Multikopter über private Grund- Die organisatorische Einbindung des Multikopter-Ein- stücke und Industriegebiete satzes in die gesamten betrieblichen Abläufe liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Hierzu kann auch die Benennung einer koordinierenden Person zur Abwehr von gegenseitigen Gefährdungen und besonderer Gefah- ren gehören. Der Auftraggeber hat eine besondere Sorg- faltspflicht, d.h. er darf nur zuverlässige und fachkundige Auftragnehmer auswählen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer schriftlich die Einhaltung der Arbeits- schutz- und Unfallverhütungsvorschriften aufgeben. Fachliche Leitung (Koordination der Arbeiten) Ein Multikopter-Einsatz ist durch eine fachlich geeignete Person zu leiten und zu beaufsichtigen. Die mit der fach- lichen Leitung beauftragte Person ist in dieser Funktion allen Beteiligten gegenüber weisungsberechtigt. →→ Siehe auch DGUV Information 215-830 „ Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“. 21
10 Instandhaltung und Prüfung Instandhaltung • Kontrolle vor jedem Einsatz Zur Erhaltung eines sicheren Zustandes ist eine regelmä- Vor jedem Einsatz ist dafür zu sorgen, dass eine Sicht- ßige Instandhaltung des Multikopters notwendig. Dabei und Funktionskontrolle durchgeführt wird. Hierbei ist sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Die das System u. a. auf äußere Schäden, Verschleiß sowie Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, War- auf Vollständigkeit zu prüfen. tung und Instandsetzung. • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen und Instandhaltungsmaßnahmen müssen sicher durchgeführt prüfpflichtigen Änderungen werden und dürfen nur von fachkundigen, beauftragten Nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Absturz und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen oder Arbeitsunfall) und prüfpflichtigen Änderungen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeig- ist der Multikopter durch eine zur Prüfung befähigte neten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation Person vor der Wiederinbetriebnahme zu prüfen. durchgeführt werden. Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Dokumen Prüfung und Kontrolle tation der Prüfungen kann zusätzlich beinhalten: Der Arbeitgeber hat nach der BetrSichV die Verantwortung • Mängelauflistung für die sichere Verwendung des Multikopters. Um dies zu • Verantwortung zur Mängelbeseitigung gewährleisten sind folgende Prüfungen des Multikopters (wer macht wann was) erforderlich: • Kennzeichnung der Prüfung am Multikopter • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme Vor der ersten Inbetriebnahme ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine Prüfung auf ordnungsgemäßem Zu- stand des Multikopters durchgeführt wird. Hierzu sind die Hinweise des Herstellers zu beachten. • Wiederkehrende Prüfung In regelmäßigen Abständen ist der Multikopter entspre- chend der Gefährdungsbeurteilung und den Angaben des Herstellers durch eine zur Prüfung befähigte Per- son prüfen zu lassen. Die Fristen orientieren sich dabei u. a. an der Einsatzhäufigkeit und den Einsatzbedin- gungen. Das Ergebnis der wiederkehrenden Prüfung ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die Voraussetzungen, welche eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen muss, hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen (BetrSichV § 3 Abs. 6). Das kann bei- spielsweise eine zuverlässige und fachkundige Person im Unternehmen sein. Gute Voraussetzungen erfüllen z. B. ausgebildete Mechaniker und Mechanikerinnen oder Mechatroniker und Mechatronikerinnen. 22
11 Akku 11.1 Sicherer Umgang 11.2 Laden und Lagern • Beachten Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers • Laden Sie den Akku entsprechend der Nutzung. und interne Betriebsanweisungen. • Benutzen Sie nur die vom Hersteller zugelassenen • Führen Sie den Akku bei sichtbaren Beschädigungen, Ladegeräte. ungewöhnlichen Gerüchen und Verformungen einer • Laden Sie den Akku nur in einem geeigneten Umfeld, sachgerechten Entsorgung zu, z. B. Fachhändler. idealerweise bei Raumtemperatur. • Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus. • Laden Sie den Akku nicht in Flucht- und Rettungs • Beachten Sie beim Transport von Akkus ggf. produkt- wegen. abhängige Transportbestimmungen (z. B. Gefahr • Stellen Sie den Akku und das Ladegerät beim Lade gutverordnung). vorgang auf eine schwer entflammbare Unterlage und decken Sie die Geräte nicht ab. • Lagern Sie den Akku bei Raumtemperatur und trocken. Zur längeren Lagerung, z. B. über den Winter, laden Sie den Akku auf Lagerspannung. Beachten Sie beim Laden die Vorgaben des Herstellers bezüglich Ladegerät und Akku! ! Hinweis In Brand geratene Akkus sind nach Möglichkeit mit Wasser zu löschen und kontrolliert abbrennen zu lassen. Bei einem Akkubrand während des Aufladens ist vor dem Einsatz von Wasser das Ladegerät wenn möglich vom Stromnetz zu trennen. Sorgen Sie nach dem Abbrand für ausreichende Lüftung. Abb. 17 Akkuladestation Abb. 18 Multikopter nach einem Akkubrand 23
12 Flugbetrieb ! Hinweis 12.1 Outdoorbereich Auch der Luftraum über einem Betriebsgelände gehört zum Outdoorbereich. Im Outdoorbereich sind nicht nur die Gefährdungen des eigentlichen Betriebes der Multikopter, sondern alle mög- lichen Wechselwirkungen mit Witterungsbedingungen, Beim Einsatz von Multikoptern ist im ersten Schritt zu mit anderen Arbeitsplätzen und Einrichtungen wie z. B. unterscheiden, ob diese im Freien (Outdoorbereich), oder Leitungssysteme, elektrische und funktechnische Ein- innerhalb geschlossener Räume/Hallen (Indoorbereich) richtungen aber auch mit Tieren etc. zu beachten. Diese betrieben werden. einsatzbezogenen Gefährdungen sind auch in der Gefähr- Im Outdoorbereich sind zu den für den Arbeitsschutz re- dungsbeurteilung zu berücksichtigen. levanten Aspekten immer auch die Regelungen für Luft- fahrzeuge – die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes Daneben sind auch die aktuell herrschenden Verhältnis- (LuftVG) und die luftfahrtrechtlichen Regelungen der Ver- se, beispielsweise die Tageslichtverhältnisse zu berück- ordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten sichtigen. Fluggeräten – zu beachten. Für den Einsatz von Multikoptern mit einer Startmasse von ! mehr als 2 kg im Outdoorbereich ist der Kenntnisnachweis Beachten Sie besonders nach der Verordnung zur Regelung des Betriebs von un- Planen Sie den Einsatz von Multikoptern in Arbeitsbe- bemannten Fluggeräten erforderlich. Es wird empfohlen, reichen oder angrenzenden Bereichen, in denen sich unabhängig von der Startmasse immer einen Kenntnis- gleichzeitig Personen aufhalten so, dass eine Gefähr- nachweis zu erlangen. dung ausgeschlossen wird. Abb. 19 Inspektionsflug im Hochspannungsfeld 24
Flugbetrieb 12.2 Indoorbereich 12.3 Autonomes Fliegen – Kollaborierende Multikopter Auch im Indoorbereich sind nicht nur die Gefährdungen des eigentlichen Betriebes der Multikopter sondern alle Sollen die Multikopter in kollaborierender Arbeitsweise möglichen Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen eingesetzt werden, sind besondere Anforderungen zu erfül- und Einrichtungen wie z. B. Einbauten, Maschinen/An- len. Automatisierte Arbeitsabläufe, bei denen rechnerge- lagen, Leitungssysteme, elektrische und funktechnische steuert autonome Multikopterflüge realisiert werden, fallen Einrichtungen, Gefahrstoffe, etc. zu beachten. Diese ein- in das Anwendungsfeld der kollaborierenden Roboter. satzbezogenen Gefährdungen sind auch in der Gefähr- Durch den nahen oder direkten Kontakt zwischen Mul- dungsbeurteilung zu berücksichtigen. tikopter und Personen im Arbeitsbereich ergeben sich zwangsläufig auch Kollisionsmöglichkeiten. Die klas- Eine Ausbildung der Bedienenden von Multikoptern in sischen trennenden Schutzeinrichtungen sind hier im nlehnung an den in der Verordnung zur Regelung des A Allgemeinen nicht anwendbar. Betriebs von unbemannten Fluggeräten geforderten Kenntnisnachweis ist auch für den Einsatz im Indoor Dieser Einsatz stellt außergewöhnliche Arbeitsweisen dar. bereich zu empfehlen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte deshalb im Vorfeld geprüft werden, ob es sichere Alternativen zum ! Einsatz von Multikoptern gibt. Hinweis Wenn der Multikopter während des geplanten Ein- Der gewählte Multikopter muss dabei besondere Sicher- satzes sowohl im Outdoorbereich als auch im Indoor- heitsanforderungen erfüllen. So können zum Beispiel bereich betrieben wird, gelten während des Fluges Sicherheitselemente wie Rotorschutzeinrichtungen, Fall- im Outdoorbereich die Regelungen für Luftfahrzeuge. schirme, ausfallsichere Steuerungen zum Einsatz kom- Beispielsweise trifft das zu, wenn der Multikopter auf men. Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind sehr dem Betriebsgelände Teile von Halle A in Halle B trans- von der Applikation abhängig. portiert und dabei durch den Outdoorbereich fliegen muss. Abb. 20 Multikopter im Anflug an Hochspannungsmaste 25
Flugbetrieb Weitere sicherheitstechnische Merkmale von Die Kraft- oder Druckeinwirkung hängt von der Bewe- automatisierten Multikopterbewegungen sind: gungsenergie des Multikopters einschließlich der Ladung ab. Kraft- und Momentenbegrenzung Generell muss sichergestellt sein, dass sich bei einem Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung Kontakt zwischen Multikopter und Personen die Verlet- Bei der Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung zungsrisiken in einem niedrigen und tolerablen Niveau werden nichttrennende Schutzeinrichtungen so einge- bereich halten. setzt, dass sich Personen jederzeit dem Multikopter nä- hern können, ohne gefährdet zu werden. Als Schutzein- Im Rahmen der Risikobeurteilung der vorgesehe- richtungen kommen zum Beispiel optische Laserscanner nen Arbeitsabläufe ist festzulegen, welche Positio- oder 3D-Kameras in Betracht. Sie müssen die Annäherung nen des Multikopters einschließlich der damit beweg- von Personen sicher detektieren und die Bewegungen ten Gegenstände zu Personen zu berücksichtigen sind. entsprechend verlangsamen oder stoppen. Bei Vergröße- Typische Betriebssituationen, in denen Körperregio- rung des Abstands setzt der Multikopter seine Bewegung nen möglicherweise Kollisionskräften ausgesetzt sind, ohne Quittierung fort. Die Geschwindigkeit muss sicher können sein: überwacht sein. • Eingreifen der Bedienperson in den Flugbereich • Eingreifen von Personen in die Rotorebene Die Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung ist in • Beobachten des Flugprozesses der Regel nur dort anwendbar, wo ausreichend Platz zur • Beobachten von Störungen Verfügung steht. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich • Anstoßen der Multikopter an den Körper nicht nur die Person der Gefahrstelle nähern kann, son- • Anstoßen von Anbauteilen an den Körper dern dass sich auch die Gefahrstelle (Mulitkopter) auf die • Absturz des Multikopters oder der Ladung Person zubewegen kann. 26
13 Datensicherheit Daten zur Fernsteuerung oder der Sensorik müssen vor Generierte, im Fluggerät aufgezeichnete Daten, müssen Manipulationen oder Zugriffen von außen geschützt sein sicher gespeichert und übertragbar sein. In Bereichen mit und dem aktuellen Funkübertragungsstandard entspre- besonderen Anforderungen an den Datenschutz kommen chen. Gängige Übertragungs- oder Steuerungssysteme beispielsweise Flugmodi zum Einsatz, die komplett ohne arbeiten im 2,4 bzw. 5,8 GHz. Bereich. externen Datentransfer oder Daten zur Flugsteuerung auskommen. Durch eine softwarebasierte Verschlüsselung des digita- len Datenaustausches können Telemetrie, Steuerungs- Die aufgezeichneten Daten dürfen im Sinne der EU-Daten- befehle, Audio-, Video- und Sensordaten vor dem Zugriff schutz-Grundverordnung (DSGVO) keine Rechte von durch unberechtigte Personen geschützt werden. Personen verletzen. Im betrieblichen Umfeld ist die Auf- nahme von personenbezogenen Daten speziell auch arbeitsrechtlich zu überprüfen. Es wird empfohlen, mög- lichst sparsam mit der Aufzeichnung von personenbe zogenen Daten umzugehen bzw. diese zu vermeiden. 14 Hinweis auf neue EU-Verordnungen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme Es ist anzumerken, dass seit dem 1. Juli 2019 neue, Inhaltlich gibt es Unterschiede zwischen dieser EU-wei- EU-weite Verordnungen zu unbemannten Luftfahrtsyste- ten Regulierung und den bisherigen Regeln in Deutsch- me (UAS) in Kraft getreten sind. Die beiden neuen Ver- land und Österreich. Beispielsweise werden UAS in die ordnungen, die Delegierte Verordnung 2019/945 sowie „offene“, „spezielle“ sowie die „zulassungspflichtige die Durchführungsverordnung 2019/947 der EU Kommis- Kategorie“ unterteilt. sion werden voraussichtlich bis zum Januar 2021 von den einzelnen EU Staaten in die jeweilige Gesetzgebung um- gesetzt. Damit soll ein gemeinsames Regelwerk für die Verwendung von UAS in Europa eingeführt werden. Die Verordnungen sind nach der Umsetzung in deutsches Recht anwendbar, wobei für eine zweijährige Übergangs- phase die derzeitigen Regelungen noch gelten. Nach der zweijährigen Übergangsphase sind die Verordnungen vollständig anwendbar. 27
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