Sicherheit in der Schule - Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte

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Sicherheit in der Schule - Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte
GUV-SI 8064 (bisher GUV 20.2.2)
GUV-Informationen

Sicherheit in der Schule
Aufgaben der Schulleiterinnen und
Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten
und Lehrkräfte

      Gesetzliche
      Unfallversicherung
Herausgeber
Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, 81539 München
www.unfallkassen.de

© 2003
Alle Rechte vorbehalten
Printed in Germany

Ausgabe Juli 2003

Erarbeitet von der Fachgruppe „Bildungswesen“, Sachgebiet „Sicherheits- und
Gesundheitserziehung“, des Bundesverbandes der Unfallkassen – mit der Kultusminis-
terkonferenz abgestimmt.

Gestaltung: Julia Beltz

Bestell-Nr. GUV-SI 8064, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger,
siehe vorletzte Umschlagseite.
GUV-SI 8064 (bisher GUV 20.2.2)
GUV-Informationen

Sicherheit in der Schule
Aufgaben der Schulleiterinnen und
Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten
und Lehrkräfte

Ausgabe Juli 2003

Mit der Kultusminister-
konferenz abgestimmt

       Gesetzliche
       Unfallversicherung
Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                      Seite

Sicherheitsförderung in der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              5

Verantwortlichkeiten der Schulleiterinnen, Schulleiter und Schulträger . . . . . . .                                      7

Innerer Schulbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   9
Aufgaben der Schulleiterin und des Schulleiters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   9
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich . . . . . . . . . . .                                   10
Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               12

Äußerer Schulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    13
Aufgaben des Schulträgers für den äußeren Schulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            13
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich . . . . . . . . . . .                                   13

Hilfen und Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      14

4
Sicherheitsförderung in der Schule

        Sicherheit und Gesundheitsförde-    Die Gesundheit und insbesondere die
rung in der Schule rücken immer mehr in     Sicherheit der in der Schule Tätigen nach-
den Blickpunkt des öffentlichen Interes-    haltig zu verbessern, ist eine notwendige
ses. Gründe hierfür sind die Gesundheits-   und gemeinsame Aufgabe von Schulträ-
gefährdungen von Schülerinnen,              gern, Schulleiterinnen und Schulleitern
Schülern, Lehrkräften und sonstigen in      sowie jeder einzelnen Lehrkraft. Sie wer-
der Schule Tätigen sowie die seit Jahren    den dabei von der Schulaufsicht und den
hohen Unfallzahlen. Jährlich werden den     Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfall-
Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfall-    versicherung unterstützt. Es ist zudem
versicherung ca. 1,7 Mio. Schülerunfälle    eine komplexe Aufgabe, denn Unfälle und
gemeldet, Tendenz steigend. Unabhängig      gesundheitliche Gefährdungen können
von den Unfallfolgen signalisieren diese    auf ein Bündel unterschiedlicher
Zahlen Handlungsbedarf, da jeder Unfall        technischer
für die betroffenen Schülerinnen und           organisatorischer
Schüler mit Schmerzen und posttraumati-        und
schen Erfahrungen verbunden sein kann.         verhaltensbedingter
                                            Ursachen zurückzuführen sein. Zudem
                                            sind sie nicht selten in der außerschuli-
                                            schen Lebenswelt der Schülerinnen,
                                            Schüler und der Lehrkräfte begründet.

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GUV-SI 8064

Ziel aller präventiven Maßnahmen sollte        Die gesetzlichen Grundlagen sind staat-
sein, den Lern- und Arbeitsplatz Schule        liche Vorschriften, wie z. B. das Siebte
sicherheits- und gesundheitsförderlich zu      Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII)
gestalten. Dieses Ziel ist nur zu erreichen,   oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
wenn die Förderung der Sicherheit und          die einschlägigen Vorschriften der Länder
Gesundheit alle am Schulleben beteilig-        für den Schulbereich, z. B. Regelungen zur
ten Personen einschließt und als über-         Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, und die
greifende und integrative Aufgabe ver-         Bestimmungen der Träger der gesetz-
standen wird. Erforderlich sind Maßnah-        lichen Schüler-Unfallversicherung.
men und Aktivitäten, die idealtypisch fol-
genden Handlungsfeldern zugeordnet
werden können:

    Bau und Einrichtung:
    z. B. Gestaltung von Schulgebäuden
    und Schulhöfen, ergonomisches Schul-
    mobiliar

    Organisation
    und Organisationsentwicklung:
    z. B. Unterrichts- und Schulklima,
    Sicherheitsorganisation einschl. Erste
    Hilfe, Kommunikationsstrukturen

    Erziehung:
    z. B. Themen, wie Gewaltprävention,

    Bildung:
    z. B. Unterrichtsinhalte und -methodik,
    Entwicklung von Lernkultur

    Rahmenbedingungen:
    z. B. Elternarbeit, Kooperationen mit
    außerschulischen Institutionen

6
Verantwortlichkeiten der Schulleiterinnen,
Schulleiter und Schulträger (Sachkostenträger)

       Verantwortlich für die Sicherheit     Bei dem Bemühen um mehr Sicherheit
und Gesundheit der Schülerinnen und          können sich sowohl der Schulträger als
Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie        auch die Schulleiterin bzw. der Schulleiter
des nichtpädagogischen Personals einer       auf verschiedene Beauftragte stützen.
Schule sind der Schulträger und der          So muss der Schulträger für den äußeren
Schulhoheitsträger, der diese Aufgabe        Schulbereich jemanden, z.B. den Haus-
auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter   meister, die Schulleiterin bzw. der Schul-
delegiert.                                   leiter für den inneren Schulbereich eine
                                             oder mehrere Lehrkräfte zu Sicherheits-
Für die sichere Gestaltung und Unterhal-     beauftragten bestellen.
tung der Schulgebäude, der Einrichtun-
gen sowie der Lern- und Lehrmittel           Je nach Länderregelung können bzw.
(äußerer Schulbereich) ist der Sachkos-      müssen zusätzlich noch Beauftragte für
tenträger verantwortlich. Er ist ebenfalls   andere sicherheitsrelevante Bereiche
für die arbeitsmedizinische und sicher-      bestellt werden, z.B. Strahlenschutz-
heitstechnische Betreuung des nicht-         beauftragte oder Beauftragte für die
pädagogischen Personals zuständig. Die       Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.
Schulleiterin und der Schulleiter sind für
die sicherheits- und gesundheitsförder-      Da die schulische Sicherheits- und Ge-
liche Organisation und Durchführung aller    sundheitsförderung komplex und zeit-
schulischen Veranstaltungen und Maß-         intensiv ist, ist es notwendig zusammen-
nahmen (innerer Schulbereich) verant-        zuarbeiten. Dazu gehören auch die Eltern
wortlich. Im Schul- und Unterrichtsbetrieb   und in den weiterführenden Schulen auch
üben sie für den Schulträger das Haus-       die Schülerinnen und Schüler.
recht in der Schulanlage aus.1

In der täglichen Arbeit sind die beiden
Aufgabenbereiche nicht exakt abgrenzbar,
so dass sie sich zwangsläufig überschnei-
den und die Zusammenarbeit zwischen
Schulträger und Schulleiterin oder Schul-
leiter erforderlich machen.

1   Näheres regeln die landesspezifischen
    Vorschriften auf der Grundlage
    § 21 Abs. 2 SGB VII

                                                                                       7
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Die Sicherheitsorganisation in der Schule
      äußerer Schulbereich:                       innerer Schulbereich:

                  Sachkostenträger:          Schulhoheitsträger/
                        Gemeinde,            Schulaufsicht:
                  Gemeindeverband,           Kultusministerium,
                         Landkreis,          Bezirksregierung,
                              Land           Schulamt

                      vertreten
                      durch
                                                     delegiert

              Unternehmer:
              Bürgermeister,        KOOPERATION
                                                         Unternehmer:
              Stadtdirektor,                             Schulleiterin/
              usw.                                          Schulleiter

                      unterstützt
                                                   unterstützt

                      Sicherheits-
                      beauftragter:            Sicherheits-
                      z. B.                   beauftragter:
                      Hausmeister                 Lehrkraft

    Unterhaltung von Gebäuden                                Schulischer Ablauf,
    und Einrichtungen                             Unterrichtseinteilung, Aufsicht

8
Innerer Schulbereich

   Aufgaben der Schulleiterin                     Sie unterrichten Lehrkräfte, Schülerin-
   und des Schulleiters                           nen und Schüler über die für den schu-
                                                  lischen Bereich sicherheitsrelevanten
Die Zuständigkeit und Verantwortung für           Vorschriften und Bestimmungen und
die Sicherheits- und Gesundheitsförde-            kontrollieren deren Einhaltung.
rung im inneren Schulbereich können               Sie treffen die für einen sicherheitsför-
Schulleiterinnen und Schulleiter – mit            derlichen Schulbetrieb erforderlichen
wenigen Ausnahmen (z.B. Strahlen-                 Maßnahmen. Hierzu zählt z. B. die Um-
schutzbeauftragter) – nicht delegieren.           setzung der Gefahrstoffverordnung.
Ihr Engagement und ihr Verantwortungs-            Sie haben gemäß § 22 SGB VII einen
bewusstsein bestimmen demzufolge                  oder mehrere Sicherheitsbeauftragte 2
wesentlich die Qualität der Förderung von         für den inneren Schulbereich zu benen-
Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein           nen und ihre Arbeit zu unterstützen.
in der Schule.                                    In Zusammenarbeit mit dem oder
                                                  den Sicherheitsbeauftragten ermitteln
Grundlage ihrer Verpflichtung bilden die          sie Unfallursachen und schulische Ge-
staatlichen Präventionsvorschriften, die          sundheitsgefahren und veranlassen
gem. § 21 Abs. 2 SGB VII vom Schulho-             vorbeugende Maßnahmen.
heitsträger zu treffenden Präventions-            Sie sorgen gemeinsam mit dem Sach-
regelungen für den inneren Schulbereich           kostenträger für eine wirksame Erste
sowie die Vorschriften und Regelungen             Hilfe bei Unfällen. Notwendige Voraus-
der Träger der gesetzlichen Schüler-              setzung für eine effektive Erste Hilfe
Unfallversicherung.                               ist nicht nur die vorgeschriebene Erste-
                                                  Hilfe-Ausstattung, sondern auch die
Schulleiterinnen und Schulleiter haben            Aus- und Fortbildung von Lehrkräften
z. B. folgende Aufgaben:                          zu Ersthelfern.
    Sie wirken darauf hin, dass Bau und
    Ausstattung in der Schule sicherheits-
    förderlich sind und die Gesundheit
    nicht gefährden. Hierzu gehört auch,
    dass sie Mängel dem Schulträger mel-
    den und ihn veranlassen, diese zu
    beseitigen. Bei akuten Gefährdungen
    müssen sie sofortige Maßnahmen ein-
    leiten.

                                             2   Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet
                                                 sich nach den landesrechtlichen Vorschriften.

                                                                                                  9
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In einigen Ländern haben im Wege der            Aufgaben der Sicherheits-
Aufgabenübertragung durch den Schul-            beauftragten für den inneren
hoheitsträger die Schulleiterinnen und
                                                Schulbereich
Schulleiter die Aufgabe, gemäß § 5
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine           Für die Sicherheitsförderung in der Schule
Gefährdungsbeurteilung der Lehrer-           sind die Sicherheitsbeauftragten von
arbeitsplätze durchzuführen.                 besonderer Bedeutung. Sie unterstützen
                                             und beraten die Schulleiterinnen und
Darüber hinaus sollten Schulleiterinnen      Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben
und Schulleiter                              allerdings gegenüber den Lehrkräften
  die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Schu-     einer Schule keine Weisungsbefugnis.
  len dazu anhalten, die Erziehung und       Das bedeutet z. B., dass sie nicht die
  Ausbildung der Schülerinnen und            Beseitigung von Gefahrenquellen anord-
  Schüler zu sicherheits- und gesund-        nen, sondern ihre Beobachtungen nur der
  heitsbewusstem Denken und Handeln          Schulleitung mitteilen und Vorschläge für
  in den Unterricht einzubeziehen,           ihre Beseitigung machen können. Demzu-
  dafür sorgen, dass Sicherheit und Ge-      folge sind sie für ihre Tätigkeit weder zivil-
  sundheit ausgewiesene Bestandteile         noch strafrechtlich haftbar.
  des Schulprogramms und des Schul-
  profils sind, einen Sicherheits- und       Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist
  Gesundheitszirkel einrichten sowie         trotz deren begrenzter Zuständigkeit von
  seine Arbeit aktiv unterstützen. In die-   großer Bedeutung für das Sicherheits-
  sem werden regelmäßig Fächer über-         niveau einer Schule. Sie sollen auf dem
  greifend schulspezifische Sicherheits-     Gebiet der Sicherheitsförderung Experten
  und Gesundheitsthemen erörtert und         und das Bindeglied zwischen Lehrkräften,
  Projekte initiiert                         Schülerinnen und Schüler einerseits und
                                             der Schulleitung andererseits sein.

                                             Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen
                                             folgende Tätigkeiten umfassen:
                                                 Sie melden der Schulleiterin bzw. dem
                                                 Schulleiter technische und sicherheits-
                                                 relevante organisatorische und verhal-
                                                 tensbedingte Mängel, die zu gesund-
                                                 heitlichen Gefährdungen und Unfällen
                                                 führen können, und unterbreiten Vor-
                                                 schläge für ihre Beseitigung.

     Fachgerechter Geräteaufbau

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GUV-SI 8064

   Sie nehmen an den Besichtigungen          Notwendig ist darüber hinaus, Informatio-
   und Beratungsgesprächen mit exter-        nen aus den Fachkonferenzen einzuholen
   nen Organisationen und Institutionen,     und das Unfallgeschehen auszuwerten.
   z. B. Gemeindeunfallversicherungsver-     Deshalb müssen Sicherheitsbeauftragte
   band oder Unfallkasse, teil.              von jedem Unfall Kenntnis erhalten.
   Sie unterstützen die Schulleiterin bzw.
   den Schulleiter bei der Information des   Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten
   Lehrerkollegiums über Fragen und Pro-     kann allerdings nur dann erfolgreich und
   bleme der Sicherheits- und Gesund-        effektiv sein, wenn die gesamte Schulge-
   heitsförderung, beraten Fachkonferen-     meinschaft und insbesondere die Schul-
   zen und einzelne Lehrkräfte in präven-    leiterin bzw. der Schulleiter sie bei ihren
   tiven Angelegenheiten, initiieren und     Bemühungen um mehr Sicherheit und Ge-
   organisieren Fortbildungsmaßnahmen        sundheit unterstützen. Dazu gehört auch,
   zur Sicherheitsförderung und wirken       ihnen die für ihre Arbeit notwendigen In-
   darauf hin, dass in Konferenzen, vor      formationen zugänglich zu machen und
   allem der Fächer mit besonderen           die erforderliche Zeit zur Verfügung zu
   Gefährdungen, fachspezifische Sicher-     stellen.
   heits- und Gesundheitsprobleme
   behandelt werden.
   Sie initiieren schulische Projekte und    Bestellung des Sicherheitsbeauftragten
   Maßnahmen zur Sicherheits- und Ge-
   sundheitsförderung, z. B. eine Projekt-   Als Sicherheitsbeauftragte für den inne-
   woche „Sicherheit“, und organisieren      ren Schulbereich sind Lehrkräfte geeig-
   sie gegebenenfalls.                       net, die
                                                durch ihre Ausbildung und Berufs-
                                                erfahrung qualifiziert sind;
Voraussetzungen für die Arbeit des              diese Aufgabe freiwillig übernehmen;
Sicherheitsbeauftragten                         bereit sind, diese Funktion über meh-
                                                rere Jahre wahrzunehmen.
Sicherheitsbeauftragte für den äußeren
und inneren Schulbereich können ihre         Die Bestellung der Sicherheitsbeauftrag-
Aufgabe nur dann sinnvoll wahrnehmen,        ten sollte in schriftlicher Form erfolgen
wenn sie regelmäßig den technischen Zu-      und Aussagen zur inhaltlichen, räumlichen
stand der schulischen Gebäude und Ein-       und gegenständlichen Zuständigkeit ent-
richtungen kontrollieren sowie kontinuier-   halten. Diese Zuständigkeitsabgrenzun-
lich den organisatorischen Ablauf des        gen sind vor allem dann erforderlich,
Schulalltags und das Schüler- und Lehrer-    wenn mehrere Sicherheitsbeauftragte
verhalten beobachten und analysieren.        oder Beauftragte für andere Bereiche, z.B.
                                             Strahlenschutzbeauftragte, bestellt sind.
                                                                                        11
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Es ist ebenfalls erforderlich, dass die       Lehrerinnen und Lehrer haben in ihrem
Schulleitung die Bestellung der Sicher-       Unterricht, aber auch in den außer-
heitsbeauftragten dem gesamten Lehrer-        unterrichtlichen Schulveranstaltungen
kollegium bekannt macht. Die Namen            alles zu tun, um Unfälle zu verhüten
sollten zudem dem zuständigen Träger          und die Schülerinnen und Schüler vor
der gesetzlichen Schüler-Unfallversiche-      gesundheitlichen Beeinträchtigungen
rung und dem Sachaufwandsträger mit-          zu bewahren. Sie müssen entspre-
geteilt werden.                               chend ihrer Aufsichtspflicht alle Maß-
                                              nahmen ergreifen, die zur Vermeidung
Eine weitere wichtige Voraussetzung für       von gesundheitlichen Schädigungen
die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist    notwendig sind.
die wiederkehrende und fortbildende           Sie haben Mängel beim sicherheits-
Schulung ihrer Kompetenzen. Deshalb ist       technischen Zustand der schulischen
es erforderlich, dass sie regelmäßig an       Gebäude und Einrichtungen, beim
fachspezifischen und fachübergreifenden       organisatorischen Ablauf des Schul-
Fortbildungsveranstaltungen zur Sicher-       alltags oder beim Lehrer- und Schüler-
heits- und Gesundheitsförderung teilneh-      verhalten festzustellen und wenn
men.                                          möglich zu beseitigen bzw. der Schul-
                                              leitung oder dem Sicherheitsbeauf-
                                              tragten zu melden.
     Aufgaben der Lehrerinnen                 Neben der Schutzaufgabe, Unfälle zu
     und Lehrer                               verhüten, hat eine Lehrkraft auch die
                                              Aufgabe, den Schülerinnen und Schü-
Sicherheits- und Gesundheitsförderung in      lern in ihrem Unterricht Kenntnisse,
der Schule hängen aber nicht nur von der      Einstellungen, Fähigkeiten und Fertig-
Arbeit und dem Engagement der Schul-          keiten zu vermitteln, die diese befähi-
leiterin oder des Schulleiters sowie der      gen, sich selbstverantwortlich und
Sicherheitsbeauftragten ab, sondern auch      selbstständig sicherheits- und gesund-
von jeder einzelnen Lehrkraft. Ihre fachli-   heitsbewusst zu verhalten.
che und pädagogische Qualifikation muss       Lehrerinnen und Lehrer sollten darüber
auf der Grundlage von Fächer übergrei-        hinaus ein natürliches Interesse daran
fenden und fachspezifischen Vorschriften      haben, für ihre eigene Sicherheit und
den Rahmen schaffen, der Sicherheit und       Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen.
Gesundheit ermöglicht und gewährleistet:

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Äußerer Schulbereich

  Aufgaben des Schulträgers                 Im Wesentlichen bedeutet dies, dass
  für den äußeren Schulbereich              die oder der Sicherheitsbeauftragte in
                                            Abstimmung und Kooperation mit der
Der Schulträger hat unter Beachtung der     Schulleitung, aber auch mit dem oder den
staatlichen Präventionsvorschriften und     Sicherheitsbeauftragten für den inneren
der Regelungen der Unfallversicherungs-     Schulbereich die Schulgebäude und Ein-
träger folgende sicherheitsfördernden       richtungen auf technische Mängel kon-
Aufgaben:                                   trolliert und diese dem zuständigen Mit-
   das Schulgebäude, die Einrichtung und    arbeiter des Schulträgers meldet. Kleinere
   die Außenanlagen zu unterhalten und      Mängel können ggf. von ihr bzw. ihm
   zu warten;                               selbst behoben werden.
   die Erste-Hilfe-Ausstattung bereitzu-
   stellen;                                 Er unterstützt außerdem den Schulträger
   den Schulbusbetrieb sicher durchzu-      und die Schulleiterin bzw. den Schulleiter
   führen;                                  bei der Information des nichtpädagogi-
   die Sicherheit und Gesundheit des        schen Personals über sicherheits- und ge-
   nichtpädagogischen Schulpersonals        sundheitsrelevante Probleme und Fragen.
   durch Maßnahmen des Arbeits- und
   Gesundheitsschutzes zu sichern und       Sinnvoll ist es, dass die Aufgabe des
   zu verbessern;                           Sicherheitsbeauftragten vom Hausmeis-
   einen Sicherheitsbeauftragten für den    ter wahrgenommen wird. Er verfügt in der
   äußeren Schulbereich zu bestellen.       Regel über notwendiges Wissen. Zudem
                                            gehört die Wartung und Pflege des Schul-
                                            gebäudes und der Einrichtung zu seinen
  Aufgaben des Sicherheits-                 Dienstaufgaben.
  beauftragten für den äußeren
                                            Die Bestellung des Sicherheitsbeauftrag-
  Schulbereich
                                            ten sollte in schriftlicher Form erfolgen
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftrag-      und Aussagen zu seinen Aufgaben und
ten für den äußeren Schulbereich sind,      zu seiner Zuständigkeit enthalten. Es ist
ähnlich wie die des Sicherheitsbeauftrag-   außerdem erforderlich, dass er sich regel-
ten für den inneren Schulbereich, unter-    mäßig weiterbildet und über aktuelle
stützender und beratender Art, d. h. sie    sicherheitsrelevante Erkenntnisse infor-
unterstützen den Schulträger bei seinen     miert wird.
sicherheitsfördernden Aufgaben.

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Hilfen und Unterstützung

        Bei der Wahrnehmung ihrer prä-     ren, beraten, aus- und fortbilden sowie
ventiven Aufgaben können Schulleiterin-    die Durchführung der Maßnahmen zur
nen und Schulleiter, Lehrerinnen und       Verhütung von Schulunfällen und schul-
Lehrer, Schulträger und die Sicherheits-   bedingten Gesundheitsgefahren im
beauftragten für den inneren und äußeren   Rahmen ihres Präventionsauftrages
Schulbereich Hilfen und Unterstützung      begleiten.
erhalten. Sie können sich an den zustän-
digen Träger der gesetzlichen Schüler-     Der Schulhoheitsträger ist verpflichtet,
Unfallversicherung (Gemeindeunfallver-     die Lehrkräfte arbeitsmedizinisch und
sicherungsverband, Unfallkasse oder Lan-   sicherheitstechnisch zu betreuen sowie
desunfallkasse) wenden. Diese müssen       die Schulleiterinnen und Schulleiter in
die für die Sicherheit und Gesundheit in   Fragen des Gesundheitsschutzes und der
den Schulen Verantwortlichen informie-     Arbeitssicherheit zu beraten.

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Hinweis:
Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiert
und mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-
verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den
Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,
„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.
Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die
neuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen
Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-
mer angefügt.
Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so
genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der
Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.
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