Sicherheit in der Schule - Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte
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GUV-SI 8064 (bisher GUV 20.2.2) GUV-Informationen Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte Gesetzliche Unfallversicherung
Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, 81539 München www.unfallkassen.de © 2003 Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany Ausgabe Juli 2003 Erarbeitet von der Fachgruppe „Bildungswesen“, Sachgebiet „Sicherheits- und Gesundheitserziehung“, des Bundesverbandes der Unfallkassen – mit der Kultusminis- terkonferenz abgestimmt. Gestaltung: Julia Beltz Bestell-Nr. GUV-SI 8064, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.
GUV-SI 8064 (bisher GUV 20.2.2) GUV-Informationen Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte Ausgabe Juli 2003 Mit der Kultusminister- konferenz abgestimmt Gesetzliche Unfallversicherung
Inhaltsverzeichnis Seite Sicherheitsförderung in der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Verantwortlichkeiten der Schulleiterinnen, Schulleiter und Schulträger . . . . . . . 7 Innerer Schulbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Aufgaben der Schulleiterin und des Schulleiters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich . . . . . . . . . . . 10 Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Äußerer Schulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Aufgaben des Schulträgers für den äußeren Schulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich . . . . . . . . . . . 13 Hilfen und Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4
Sicherheitsförderung in der Schule Sicherheit und Gesundheitsförde- Die Gesundheit und insbesondere die rung in der Schule rücken immer mehr in Sicherheit der in der Schule Tätigen nach- den Blickpunkt des öffentlichen Interes- haltig zu verbessern, ist eine notwendige ses. Gründe hierfür sind die Gesundheits- und gemeinsame Aufgabe von Schulträ- gefährdungen von Schülerinnen, gern, Schulleiterinnen und Schulleitern Schülern, Lehrkräften und sonstigen in sowie jeder einzelnen Lehrkraft. Sie wer- der Schule Tätigen sowie die seit Jahren den dabei von der Schulaufsicht und den hohen Unfallzahlen. Jährlich werden den Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfall- Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfall- versicherung unterstützt. Es ist zudem versicherung ca. 1,7 Mio. Schülerunfälle eine komplexe Aufgabe, denn Unfälle und gemeldet, Tendenz steigend. Unabhängig gesundheitliche Gefährdungen können von den Unfallfolgen signalisieren diese auf ein Bündel unterschiedlicher Zahlen Handlungsbedarf, da jeder Unfall technischer für die betroffenen Schülerinnen und organisatorischer Schüler mit Schmerzen und posttraumati- und schen Erfahrungen verbunden sein kann. verhaltensbedingter Ursachen zurückzuführen sein. Zudem sind sie nicht selten in der außerschuli- schen Lebenswelt der Schülerinnen, Schüler und der Lehrkräfte begründet. 5
GUV-SI 8064 Ziel aller präventiven Maßnahmen sollte Die gesetzlichen Grundlagen sind staat- sein, den Lern- und Arbeitsplatz Schule liche Vorschriften, wie z. B. das Siebte sicherheits- und gesundheitsförderlich zu Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) gestalten. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), wenn die Förderung der Sicherheit und die einschlägigen Vorschriften der Länder Gesundheit alle am Schulleben beteilig- für den Schulbereich, z. B. Regelungen zur ten Personen einschließt und als über- Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, und die greifende und integrative Aufgabe ver- Bestimmungen der Träger der gesetz- standen wird. Erforderlich sind Maßnah- lichen Schüler-Unfallversicherung. men und Aktivitäten, die idealtypisch fol- genden Handlungsfeldern zugeordnet werden können: Bau und Einrichtung: z. B. Gestaltung von Schulgebäuden und Schulhöfen, ergonomisches Schul- mobiliar Organisation und Organisationsentwicklung: z. B. Unterrichts- und Schulklima, Sicherheitsorganisation einschl. Erste Hilfe, Kommunikationsstrukturen Erziehung: z. B. Themen, wie Gewaltprävention, Bildung: z. B. Unterrichtsinhalte und -methodik, Entwicklung von Lernkultur Rahmenbedingungen: z. B. Elternarbeit, Kooperationen mit außerschulischen Institutionen 6
Verantwortlichkeiten der Schulleiterinnen, Schulleiter und Schulträger (Sachkostenträger) Verantwortlich für die Sicherheit Bei dem Bemühen um mehr Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und können sich sowohl der Schulträger als Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie auch die Schulleiterin bzw. der Schulleiter des nichtpädagogischen Personals einer auf verschiedene Beauftragte stützen. Schule sind der Schulträger und der So muss der Schulträger für den äußeren Schulhoheitsträger, der diese Aufgabe Schulbereich jemanden, z.B. den Haus- auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter meister, die Schulleiterin bzw. der Schul- delegiert. leiter für den inneren Schulbereich eine oder mehrere Lehrkräfte zu Sicherheits- Für die sichere Gestaltung und Unterhal- beauftragten bestellen. tung der Schulgebäude, der Einrichtun- gen sowie der Lern- und Lehrmittel Je nach Länderregelung können bzw. (äußerer Schulbereich) ist der Sachkos- müssen zusätzlich noch Beauftragte für tenträger verantwortlich. Er ist ebenfalls andere sicherheitsrelevante Bereiche für die arbeitsmedizinische und sicher- bestellt werden, z.B. Strahlenschutz- heitstechnische Betreuung des nicht- beauftragte oder Beauftragte für die pädagogischen Personals zuständig. Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung. Schulleiterin und der Schulleiter sind für die sicherheits- und gesundheitsförder- Da die schulische Sicherheits- und Ge- liche Organisation und Durchführung aller sundheitsförderung komplex und zeit- schulischen Veranstaltungen und Maß- intensiv ist, ist es notwendig zusammen- nahmen (innerer Schulbereich) verant- zuarbeiten. Dazu gehören auch die Eltern wortlich. Im Schul- und Unterrichtsbetrieb und in den weiterführenden Schulen auch üben sie für den Schulträger das Haus- die Schülerinnen und Schüler. recht in der Schulanlage aus.1 In der täglichen Arbeit sind die beiden Aufgabenbereiche nicht exakt abgrenzbar, so dass sie sich zwangsläufig überschnei- den und die Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulleiterin oder Schul- leiter erforderlich machen. 1 Näheres regeln die landesspezifischen Vorschriften auf der Grundlage § 21 Abs. 2 SGB VII 7
GUV-SI 8064 Die Sicherheitsorganisation in der Schule äußerer Schulbereich: innerer Schulbereich: Sachkostenträger: Schulhoheitsträger/ Gemeinde, Schulaufsicht: Gemeindeverband, Kultusministerium, Landkreis, Bezirksregierung, Land Schulamt vertreten durch delegiert Unternehmer: Bürgermeister, KOOPERATION Unternehmer: Stadtdirektor, Schulleiterin/ usw. Schulleiter unterstützt unterstützt Sicherheits- beauftragter: Sicherheits- z. B. beauftragter: Hausmeister Lehrkraft Unterhaltung von Gebäuden Schulischer Ablauf, und Einrichtungen Unterrichtseinteilung, Aufsicht 8
Innerer Schulbereich Aufgaben der Schulleiterin Sie unterrichten Lehrkräfte, Schülerin- und des Schulleiters nen und Schüler über die für den schu- lischen Bereich sicherheitsrelevanten Die Zuständigkeit und Verantwortung für Vorschriften und Bestimmungen und die Sicherheits- und Gesundheitsförde- kontrollieren deren Einhaltung. rung im inneren Schulbereich können Sie treffen die für einen sicherheitsför- Schulleiterinnen und Schulleiter – mit derlichen Schulbetrieb erforderlichen wenigen Ausnahmen (z.B. Strahlen- Maßnahmen. Hierzu zählt z. B. die Um- schutzbeauftragter) – nicht delegieren. setzung der Gefahrstoffverordnung. Ihr Engagement und ihr Verantwortungs- Sie haben gemäß § 22 SGB VII einen bewusstsein bestimmen demzufolge oder mehrere Sicherheitsbeauftragte 2 wesentlich die Qualität der Förderung von für den inneren Schulbereich zu benen- Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein nen und ihre Arbeit zu unterstützen. in der Schule. In Zusammenarbeit mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten ermitteln Grundlage ihrer Verpflichtung bilden die sie Unfallursachen und schulische Ge- staatlichen Präventionsvorschriften, die sundheitsgefahren und veranlassen gem. § 21 Abs. 2 SGB VII vom Schulho- vorbeugende Maßnahmen. heitsträger zu treffenden Präventions- Sie sorgen gemeinsam mit dem Sach- regelungen für den inneren Schulbereich kostenträger für eine wirksame Erste sowie die Vorschriften und Regelungen Hilfe bei Unfällen. Notwendige Voraus- der Träger der gesetzlichen Schüler- setzung für eine effektive Erste Hilfe Unfallversicherung. ist nicht nur die vorgeschriebene Erste- Hilfe-Ausstattung, sondern auch die Schulleiterinnen und Schulleiter haben Aus- und Fortbildung von Lehrkräften z. B. folgende Aufgaben: zu Ersthelfern. Sie wirken darauf hin, dass Bau und Ausstattung in der Schule sicherheits- förderlich sind und die Gesundheit nicht gefährden. Hierzu gehört auch, dass sie Mängel dem Schulträger mel- den und ihn veranlassen, diese zu beseitigen. Bei akuten Gefährdungen müssen sie sofortige Maßnahmen ein- leiten. 2 Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften. 9
GUV-SI 8064 In einigen Ländern haben im Wege der Aufgaben der Sicherheits- Aufgabenübertragung durch den Schul- beauftragten für den inneren hoheitsträger die Schulleiterinnen und Schulbereich Schulleiter die Aufgabe, gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Für die Sicherheitsförderung in der Schule Gefährdungsbeurteilung der Lehrer- sind die Sicherheitsbeauftragten von arbeitsplätze durchzuführen. besonderer Bedeutung. Sie unterstützen und beraten die Schulleiterinnen und Darüber hinaus sollten Schulleiterinnen Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben und Schulleiter allerdings gegenüber den Lehrkräften die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Schu- einer Schule keine Weisungsbefugnis. len dazu anhalten, die Erziehung und Das bedeutet z. B., dass sie nicht die Ausbildung der Schülerinnen und Beseitigung von Gefahrenquellen anord- Schüler zu sicherheits- und gesund- nen, sondern ihre Beobachtungen nur der heitsbewusstem Denken und Handeln Schulleitung mitteilen und Vorschläge für in den Unterricht einzubeziehen, ihre Beseitigung machen können. Demzu- dafür sorgen, dass Sicherheit und Ge- folge sind sie für ihre Tätigkeit weder zivil- sundheit ausgewiesene Bestandteile noch strafrechtlich haftbar. des Schulprogramms und des Schul- profils sind, einen Sicherheits- und Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist Gesundheitszirkel einrichten sowie trotz deren begrenzter Zuständigkeit von seine Arbeit aktiv unterstützen. In die- großer Bedeutung für das Sicherheits- sem werden regelmäßig Fächer über- niveau einer Schule. Sie sollen auf dem greifend schulspezifische Sicherheits- Gebiet der Sicherheitsförderung Experten und Gesundheitsthemen erörtert und und das Bindeglied zwischen Lehrkräften, Projekte initiiert Schülerinnen und Schüler einerseits und der Schulleitung andererseits sein. Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen folgende Tätigkeiten umfassen: Sie melden der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter technische und sicherheits- relevante organisatorische und verhal- tensbedingte Mängel, die zu gesund- heitlichen Gefährdungen und Unfällen führen können, und unterbreiten Vor- schläge für ihre Beseitigung. Fachgerechter Geräteaufbau 10
GUV-SI 8064 Sie nehmen an den Besichtigungen Notwendig ist darüber hinaus, Informatio- und Beratungsgesprächen mit exter- nen aus den Fachkonferenzen einzuholen nen Organisationen und Institutionen, und das Unfallgeschehen auszuwerten. z. B. Gemeindeunfallversicherungsver- Deshalb müssen Sicherheitsbeauftragte band oder Unfallkasse, teil. von jedem Unfall Kenntnis erhalten. Sie unterstützen die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Information des Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten Lehrerkollegiums über Fragen und Pro- kann allerdings nur dann erfolgreich und bleme der Sicherheits- und Gesund- effektiv sein, wenn die gesamte Schulge- heitsförderung, beraten Fachkonferen- meinschaft und insbesondere die Schul- zen und einzelne Lehrkräfte in präven- leiterin bzw. der Schulleiter sie bei ihren tiven Angelegenheiten, initiieren und Bemühungen um mehr Sicherheit und Ge- organisieren Fortbildungsmaßnahmen sundheit unterstützen. Dazu gehört auch, zur Sicherheitsförderung und wirken ihnen die für ihre Arbeit notwendigen In- darauf hin, dass in Konferenzen, vor formationen zugänglich zu machen und allem der Fächer mit besonderen die erforderliche Zeit zur Verfügung zu Gefährdungen, fachspezifische Sicher- stellen. heits- und Gesundheitsprobleme behandelt werden. Sie initiieren schulische Projekte und Bestellung des Sicherheitsbeauftragten Maßnahmen zur Sicherheits- und Ge- sundheitsförderung, z. B. eine Projekt- Als Sicherheitsbeauftragte für den inne- woche „Sicherheit“, und organisieren ren Schulbereich sind Lehrkräfte geeig- sie gegebenenfalls. net, die durch ihre Ausbildung und Berufs- erfahrung qualifiziert sind; Voraussetzungen für die Arbeit des diese Aufgabe freiwillig übernehmen; Sicherheitsbeauftragten bereit sind, diese Funktion über meh- rere Jahre wahrzunehmen. Sicherheitsbeauftragte für den äußeren und inneren Schulbereich können ihre Die Bestellung der Sicherheitsbeauftrag- Aufgabe nur dann sinnvoll wahrnehmen, ten sollte in schriftlicher Form erfolgen wenn sie regelmäßig den technischen Zu- und Aussagen zur inhaltlichen, räumlichen stand der schulischen Gebäude und Ein- und gegenständlichen Zuständigkeit ent- richtungen kontrollieren sowie kontinuier- halten. Diese Zuständigkeitsabgrenzun- lich den organisatorischen Ablauf des gen sind vor allem dann erforderlich, Schulalltags und das Schüler- und Lehrer- wenn mehrere Sicherheitsbeauftragte verhalten beobachten und analysieren. oder Beauftragte für andere Bereiche, z.B. Strahlenschutzbeauftragte, bestellt sind. 11
GUV-SI 8064 Es ist ebenfalls erforderlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer haben in ihrem Schulleitung die Bestellung der Sicher- Unterricht, aber auch in den außer- heitsbeauftragten dem gesamten Lehrer- unterrichtlichen Schulveranstaltungen kollegium bekannt macht. Die Namen alles zu tun, um Unfälle zu verhüten sollten zudem dem zuständigen Träger und die Schülerinnen und Schüler vor der gesetzlichen Schüler-Unfallversiche- gesundheitlichen Beeinträchtigungen rung und dem Sachaufwandsträger mit- zu bewahren. Sie müssen entspre- geteilt werden. chend ihrer Aufsichtspflicht alle Maß- nahmen ergreifen, die zur Vermeidung Eine weitere wichtige Voraussetzung für von gesundheitlichen Schädigungen die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist notwendig sind. die wiederkehrende und fortbildende Sie haben Mängel beim sicherheits- Schulung ihrer Kompetenzen. Deshalb ist technischen Zustand der schulischen es erforderlich, dass sie regelmäßig an Gebäude und Einrichtungen, beim fachspezifischen und fachübergreifenden organisatorischen Ablauf des Schul- Fortbildungsveranstaltungen zur Sicher- alltags oder beim Lehrer- und Schüler- heits- und Gesundheitsförderung teilneh- verhalten festzustellen und wenn men. möglich zu beseitigen bzw. der Schul- leitung oder dem Sicherheitsbeauf- tragten zu melden. Aufgaben der Lehrerinnen Neben der Schutzaufgabe, Unfälle zu und Lehrer verhüten, hat eine Lehrkraft auch die Aufgabe, den Schülerinnen und Schü- Sicherheits- und Gesundheitsförderung in lern in ihrem Unterricht Kenntnisse, der Schule hängen aber nicht nur von der Einstellungen, Fähigkeiten und Fertig- Arbeit und dem Engagement der Schul- keiten zu vermitteln, die diese befähi- leiterin oder des Schulleiters sowie der gen, sich selbstverantwortlich und Sicherheitsbeauftragten ab, sondern auch selbstständig sicherheits- und gesund- von jeder einzelnen Lehrkraft. Ihre fachli- heitsbewusst zu verhalten. che und pädagogische Qualifikation muss Lehrerinnen und Lehrer sollten darüber auf der Grundlage von Fächer übergrei- hinaus ein natürliches Interesse daran fenden und fachspezifischen Vorschriften haben, für ihre eigene Sicherheit und den Rahmen schaffen, der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Gesundheit ermöglicht und gewährleistet: 12
Äußerer Schulbereich Aufgaben des Schulträgers Im Wesentlichen bedeutet dies, dass für den äußeren Schulbereich die oder der Sicherheitsbeauftragte in Abstimmung und Kooperation mit der Der Schulträger hat unter Beachtung der Schulleitung, aber auch mit dem oder den staatlichen Präventionsvorschriften und Sicherheitsbeauftragten für den inneren der Regelungen der Unfallversicherungs- Schulbereich die Schulgebäude und Ein- träger folgende sicherheitsfördernden richtungen auf technische Mängel kon- Aufgaben: trolliert und diese dem zuständigen Mit- das Schulgebäude, die Einrichtung und arbeiter des Schulträgers meldet. Kleinere die Außenanlagen zu unterhalten und Mängel können ggf. von ihr bzw. ihm zu warten; selbst behoben werden. die Erste-Hilfe-Ausstattung bereitzu- stellen; Er unterstützt außerdem den Schulträger den Schulbusbetrieb sicher durchzu- und die Schulleiterin bzw. den Schulleiter führen; bei der Information des nichtpädagogi- die Sicherheit und Gesundheit des schen Personals über sicherheits- und ge- nichtpädagogischen Schulpersonals sundheitsrelevante Probleme und Fragen. durch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sichern und Sinnvoll ist es, dass die Aufgabe des zu verbessern; Sicherheitsbeauftragten vom Hausmeis- einen Sicherheitsbeauftragten für den ter wahrgenommen wird. Er verfügt in der äußeren Schulbereich zu bestellen. Regel über notwendiges Wissen. Zudem gehört die Wartung und Pflege des Schul- gebäudes und der Einrichtung zu seinen Aufgaben des Sicherheits- Dienstaufgaben. beauftragten für den äußeren Die Bestellung des Sicherheitsbeauftrag- Schulbereich ten sollte in schriftlicher Form erfolgen Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftrag- und Aussagen zu seinen Aufgaben und ten für den äußeren Schulbereich sind, zu seiner Zuständigkeit enthalten. Es ist ähnlich wie die des Sicherheitsbeauftrag- außerdem erforderlich, dass er sich regel- ten für den inneren Schulbereich, unter- mäßig weiterbildet und über aktuelle stützender und beratender Art, d. h. sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse infor- unterstützen den Schulträger bei seinen miert wird. sicherheitsfördernden Aufgaben. 13
Hilfen und Unterstützung Bei der Wahrnehmung ihrer prä- ren, beraten, aus- und fortbilden sowie ventiven Aufgaben können Schulleiterin- die Durchführung der Maßnahmen zur nen und Schulleiter, Lehrerinnen und Verhütung von Schulunfällen und schul- Lehrer, Schulträger und die Sicherheits- bedingten Gesundheitsgefahren im beauftragten für den inneren und äußeren Rahmen ihres Präventionsauftrages Schulbereich Hilfen und Unterstützung begleiten. erhalten. Sie können sich an den zustän- digen Träger der gesetzlichen Schüler- Der Schulhoheitsträger ist verpflichtet, Unfallversicherung (Gemeindeunfallver- die Lehrkräfte arbeitsmedizinisch und sicherungsverband, Unfallkasse oder Lan- sicherheitstechnisch zu betreuen sowie desunfallkasse) wenden. Diese müssen die Schulleiterinnen und Schulleiter in die für die Sicherheit und Gesundheit in Fragen des Gesundheitsschutzes und der den Schulen Verantwortlichen informie- Arbeitssicherheit zu beraten. 14
Hinweis: Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiert und mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt- verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“, „Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet. Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die neuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum- mer angefügt. Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.
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