SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Bürger-NachrichteN Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth Jahrgang 38 Freitag, den 3. September 2021 Nummer 9 P2 SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger von Konradsreuth! Foto: Pixabay Fotos: Marion Geupel Lesen Sie hierzu mehr auf Seite 2!
Konradsreuth -2- Nr. 9/21 Siegfried Schörner ist Ehrenbürger 750 Jahre Konradsreuth - Auf- sätze zur Ortsgeschichte der Gemeinde Konradsreuth 208 Seiten Schon lange hatte ihn Herr Altbürgermeister Koska vorgeschla- Preis: 10 € gen, am 31. Juli war es dann im Rahmen einer Feierstunde soweit: Siegfried Schörner, gerade erst 88 Jahre alt geworden, ist erster und einziger Ehrenbürger der Gemeinde Konrads- reuth nach dem zweiten Weltkrieg. Umrahmt wurde die Verleihung von seinen musikalischen Enkelinnen, die jeweils Klavierstücke zum Besten gaben. Herr Schörner erhielt aus der Hand von Herrn Ersten Bürgermeister Matthias Döhla die Ehrenurkunde und trug sich im Anschluss in das Goldene Buch der Gemeinde Konradsreuth. In seiner Ansprache spann Bürgermeister Döhla den Bogen über Geschichte und Gegenwart und ging dabei auf die beson- deren Verdienste von Siegfried Schörner für die Gemeinde Konradsreuth mit allen seinen Ortsteilen ein. Herrn Schörners Engagement als Gemeinderat und Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion war dabei genauso Thema wie seine Arbeit bei Kannerschreither Mundart zahlreichen Konradsreuther Vereinen. Weiterer Höhepunkt war die Vorstellung seines neuen Buches „Konradsreuther Schulge- Maanst, des verstett nuch schichte“, das ab sofort in der Gemeindeverwaltung sowie bei aans? „Ellis Wunderland“ für zehn Euro erhältlich ist. 96 Seiten Kurze Ansprachen von Herrn Pfarrer Preibusch sowie von Ger- Preis: 9 € hard Prell, einem Weggefährten aus der Läufergruppe, ergänz- ten die Verleihung, bevor Herr Schörner sich in das Goldene Buch der Gemeinde Konradsreuth eintrug und in bewegenden Dankesworten den offiziellen Teil beendete. Konradsreuther Schulgeschichte 176 Seiten Preis: 10 € Alle Bücher sind sowohl in der Gemeindeverwaltung Konrad- reuth, während der allgemeinen Öffnungszeiten, Zimmer-Nr. 2 (Einwohnermeldeamt), als auch im Schreibwarengeschäft „Elli‘s Wunderland“ käuflich zu erwer- ben. Neue Mitarbeiterin im Rathaus Fotos: Marion Geupel der Gemeinde Konradsreuth Bücher von Siegfried Schörner Konradsreuth wie es damals war…….. 96 Seiten Preis: 7 €
Konradsreuth -3- Nr. 9/21 Frau Jeniffer Stange hat am 01. August 2021 ihren Dienst bei der Gemeinde Konradsreuth begonnen. Als Mutterschaftsver- tretung wird Frau Stange am Anfang die Kassenleitung der Gemeinde Konradsreuth übernehmen. Danach wird sie weiter Konrad sagt in der Finanzverwaltung der Gemeinde Konradsreuth und als Sachbearbeiterin für den § 2 b Umsatzsteuergesetz eingesetzt. Wir wünschen der neuen Mitarbeiterin alles Gute für ihre neue Tätigkeit. Auf dem Bild sieht man Frau Jeniffer Stange an ihrem neuen - ACHTUNG Arbeitsplatz im Rathaus Konradsreuth. Schulbeginn! Dorferneuerung Ahornberg Neues von der Dorferneuerung Ahornberg Am Dienstag, den 14.09.2021 („Dorf bleibt Dorf“) beginnt das neue Schuljahr! Am Mittwoch, den 28. Juli 2021 fand in der Turnhalle der Fahrt vorsichtig und nehmt Rücksicht Berufsfachschulen Ahornberg die Abschlussveranstaltung auf die Schulanfänger und die Schüler! der Vorbereitungsphase der Dorferneuerung Ahornberg statt. Einige Anwesen änderten ihren Besitzer und es wird bereits mit Renovierungen begonnen. Herr Meier fasst die Ergebnisse des Arbeitskreises Verkehr zusammen. Die Mitwirkenden haben nach gemeinsamer Orts- begehung die Arbeit straßenweise aufgeteilt. Der Zustand der Straßen, Wegeverbindungen, fehlende Gehwege etc. wurden festgehalten und Lösungsansätze benannt. Frau Knefel stellt die Vorgehensweise des Arbeitskreises Dorf- Herr Grimmler übernahm die Moderation und begrüßt alle leben vor. Alle aufgenommenen Stärken und Schwächen wur- Anwesenden. Herr Bürgermeister Döhla und Herr Klauß vom den jeweils einem von vier Bereichen zugeordnet: Integration/ Amt für Ländliche Entwicklung loben das Engagement der Wohnraum, Tourismus, Begegnungsstätten und Vereine. Nach Ahornberger, die umfangreiche Zuarbeit und die gute Zusam- einer Analyse entwickelten sich hieraus Maßnahmenvor- menarbeit der Arbeitskreise mit dem Planungsbüro. schläge, die Herr Bernhardt tabellarisch erfasste. Frau Schlichtiger vom Planungsbüro für die Dorferneuerung Herr Grimmler informiert über die Stärken- und Schwächen- Ahornberg betont ebenfalls das starke Interesse der Anwohner Analyse im Arbeitskreis Grün- und Freiräume. Danach wurden Ahornbergs an der Dorferneuerung aktiv mitzuarbeiten – über 13 Einzelmaßnahmen erarbeitet. 50 Personen haben in den Arbeitskreisen mitgewirkt – und lobt Nach dem Zusammentragen aller Maßnahmen der vier Arbeits- die umfangreiche Arbeit der Arbeitskreise. Frau Schlichtiger kreise fand die Bürgerbefragung statt. Diese wurde von den spricht auch über die besonderen Umstände durch die Corona- Arbeitskreisleitern ausgewertet. Hieraus erstellte das Planungs- pandemie, die den gewohnten Ablauf der Vorbereitungsphase büro Schlichtiger den Maßnahmenplan. Die Arbeitskreisleiter erschwerten. Es waren immer wieder Abstimmungsgespräche stellen die Einzelmaßnahmen in der Reihenfolge ihrer Gewich- zur Organisation der Bürgerbeteiligung notwendig. Hier waren tung durch die Stimmen der Bürgerbeteiligung vor. Alle 35 Maß- die Leiter der Arbeitskreise stets anwesend und haben Ahorn- nahmen werden genannt, unabhängig von ihrer Umsetzbarkeit. berg vertreten. Herr Müller vom Amt für Ländliche Entwicklung würdigt die Am 15.08.2020 fand die Bürgerversammlung als Auftaktveran- umfangreiche Arbeit und das Engagement der Arbeitskreise staltung mit zugelassenen Personen statt. Diese Veranstaltung und die große Beteiligung des gesamten Dorfes. Voraussicht- hatte das Dorf sehr gut vorbereitet und die Leiter der Arbeits- lich im September soll in einer Bürgerversammlung das Dorfer- kreise hatten erfolgreich um Unterstützung in ihren Arbeitskrei- neuerungsverfahren erläutert werden. Parallel werden die sen geworben. Unterlagen des Planungsbüros im Amt geprüft. Im Anschluss Am 17.09.2020 fand die 1. Arbeitskreissitzung, noch analog, legen das Amt und die Gemeinde den Umfang des Förderpro- im Gasthof Gebhardt statt. Durch die vorherige Bestandsauf- jekts fest. Im Frühjahr 2022 kann dann die Teilnehmergemein- nahme der Arbeitskreise konnte direkt mit der Stärken-Schwä- schaft gebildet und das Dorferneuerungsverfahren offiziell ein- chen-Analyse begonnen werden. geleitet werden. In Absprache mit Teilnehmergemeinschaft und In diversen Videokonferenzen mit der Gemeinde, den Arbeits- Gemeinde sind dann Vergaben von Objektplanungen möglich. kreisleitern, dem Amt für Ländliche Entwicklung und den Herr Grimmler dankt allen Anwesenden (ca. 60 – 70 Personen) Planern wurden die Analysen zu einer vorläufigen Maßnah- für das große Interesse, das die Wichtigkeit der Umsetzung vie- menliste zusammengeführt. Da eine Bürgerversammlung zur ler Maßnahmen unterstreicht. Außerdem dankt er den anderen Abstimmung der Maßnahmen und Festlegung der Prioritäten Arbeitskreisleitern und Herrn Dittmar von der Gemeinde Kon- pandemiebedingt nicht stattfinden konnte, wurde eine schrift- radsreuth für die Planung und Umsetzung dieser Veranstaltung. liche Bürgerbefragung vorbereitet und durchgeführt. Am Rück- Zum Abschluss der Veranstaltung wird ein früherer Beitrag des lauf von 217 Abstimmungsteilnehmern von 317 verschickten Bayerischen Fernsehens aus der Reihe ‚Zwischen Spessart Bewertungstabellen zeigt sich auch hier das große Engage- und Karwendel‘ aus dem Dorfleben Ahornbergs gezeigt. ment der Ahornberger. Herr Schöffel informiert über die Geschichte und Bedeutung des Ortes Ahornberg, der früher auch ein eigenes Wappen hatte, und zeigt anhand von alten Fotos die Dorfentwicklung Corona-Teststation Konradsreuth Ahornbergs. Herr Grimmler stellt die Vereine und deren Aktivi- Vor Schulbeginn ist die Teststation im alten Feuerwehrhaus täten vor. am Sonntag, 12.09.2021, Herr Schöffel vom Arbeitskreis Gebäude erklärt mit Hilfe des von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Bestandsplanes, dass viele Leerstände festgestellt wurden. geöffnet. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis und eine Der Arbeitskreis fragte geplante Maßnahmen bestehender aktuelle Telefonnummer mit. Leerstände ab und anhand einiger Beispiele weist Herr Schöf- Telefonische Rückfragen unter der Rufnummer: 0 92 92 / 50 22 fel auf eine positive Veränderung der Leerstandssituation hin.
Konradsreuth -4- Nr. 9/21 Neues Salzsilo für den Bauhof Redaktionsschlusshinweis Der Bauhof Konradsreuth hat ein neues Salzsilo erhalten. Das neue Salzsilo kann 30 Kubikmeter Trockensalz aufnehmen. Das bisherige Silo musst nach über 30 Jahren ersetzt werden, da es undicht geworden war. 2. Bürgermeister Theodor Gemein- Nächster Redaktionstermin hardt und das Bauhofteam freuen sich über die Anschaffung des neuen Salzsilos. Montag, den 20.09.2021! Bitte geben sie bis dahin Ihre Mitteilungen und Anzeigen im Rathaus ab. Erscheinungstermin: FREITAG, 01.10.2021 =^hidg^hX]ZhkdcH^Z\[g^ZYHX]gcZg Historisches von Siegfried Schörner Heimatkunde früher – heute In der öffentlichen (auch politischen) Diskussion taucht zur Zeit des öfteren wieder der Begriff „Heimat“ auf. Man täte gut daran, wenn man das nicht den nach rechts außen abgedrif- teten Kreisen überlassen würde. Heimatkunde, später Heimat- und Sachkunde, war einst das zentrale Fach eines kindgemä- ßen und altersgerechten Grundschulunterrichts. Ziel war es, daß die Schüler ihre Heimat und alles was in ihr lebt kennen und beobachten, verstehen und schätzen, schonen und lieben lernen (lt. Bildungsplan für bayerische Volksschulen 1955). So lautete jedenfalls die Aufgabe, die den Lehrkräften gestellt war. Die übereifrigen Modernisierungsbestrebungen der neueren Zeit haben das abgeschafft, was das sogenannte „Heimatge- fühl“ erzeugte und dafür die kalte Rationalität der Wissenschaft gesetzt. Gefühle kann man nicht digitalisieren, hingegen aber in kleinste „Pixel“ aufgesplittertes Wissen, das leicht abgeprüft werden kann und vor allem auch digital „beurteilt“ werden kann, wenn man die einzelnen „Wissens-Pixel“ zusammenzählt. Schlimm nur, wenn diese Einzelelemente unvernetzt und unver- standen als „Kreuzworträtselwissen“ das Gedächtnis belasten, aber noch lange nicht das generieren, was man als „Bildung“ bezeichnet. Schlimm auch, daß das heute in den meisten Schulen praktiziert wird. Was in heutigen Grundschulen abläuft, hat mit einem kindge- rechten, bildungswirksamen Unterricht , der an wenigen exem- Auf dem Bild sieht man von links nach rechts: Wolfgang Zehend- plarischen Beispielen aus der Lebenswelt des Kindes das ner (Bauamt) Thomas Hager (Vorarbeiter Bauhof) Theodor fundamentale Wissen schöpft, nicht mehr viel gemeinsam. Ein Gemeinhardt (2. Bürgermeister) Markus Schättschen (Bauhof) Beispiel soll das verdeutlichen: Im Heimat- (!) und Sachkun- deunterricht der 3. und 4. Jahrgangsstufe sollen die Schüler Impressum folgende Gebirge Europas lernen: Skandinavisches Gebirge, Ural, Kaukasus, Pontisches Gebirge, Taurus, Balkan, Rhodo- Bürger-Nachrichten pen, Karpathen, Alpen, Dinarisches Gebirge, Apenninen, Pyre- Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth näen, Sierra Nevada. (Anmerkung: Für 9 bis 10jährige Schüler mit den Ortsteilen Ahornberg, Föhrenreuth, Martinsreuth, fast so, wie wenn sie chinesische Vokabeln lernen müßten. Ich Modlitz, Ober- u. Unterpferdt, Reuthlas, Silberbach, hatte von 1939 bis 1998 ununterbrochen, erst als Schüler, dann Weißlenreuth u. Wölbersbach als Lehrer und Schulaufsichtsbeamter mit Unterricht zu tun. Die Die Bürger-Nachrichten erscheinen monatlich jeweils freitags und werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Rhodopen sind mir in diesen 59 Jahren nie begegnet. Ich habe – Herausgeber, Druck und Verlag: sie auch nie vermißt.) LINUS WITTICH Medien KG, Ob die Dritt- und Viertklässler den Föhrlberg und den Steinberg Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 kennen, oder jemals auf den Ahornberg gewandert sind? Ob – Verantwortlich für den amtlichen Teil: die ortsfremden Lehrkräfte überhaupt den Weg dorthin finden Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Konradsreuth würden? Finden die pädagogisch erwünschten „Wandertage“ Matthias Döhla, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth überhaupt noch statt? Beim Döbraberg, Epprechtstein, Rudolf- für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: stein oder gar bei der Kösseine hört es dann endgültig auf. Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG. Die Heimatberge verschwinden im Nebel des Wörterwissens, – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag das nach der nächsten Abfrage, Ex, Schulaufgabe, Probear- zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. beit, Lernzielkontrolle oder wie die schönen Punktelieferanten Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. genannt werden, schnellstmöglich der Vergessenheit anheim- Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der fällt. Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Ein anderes Beispiel aus Konradsreuth zeigt, wie „Bildung“ Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- gelingen kann, wenn die Stoffauswahl stimmt und auch das ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz oben erwähnte Heimatgefühl entsteht. Dazu gehören aber auch des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü- Lehrkräfte, die sich mit ihrem Dienstort identifizieren können und che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. nicht nur ihre pflichtgemäße Arbeitszeit hier zufällig ableisten.
Konradsreuth -5- Nr. 9/21 Im folgenden Abschnitt wird ein Schüleraufsatz wiedergege- Wenn auch der Stil dieses Aufsatzes in der Sprachform einer ben, den ich der Heimatkundlichen Beilage der „Oberfrän- Beschreibung etwas an Courths-Mahler anklingt (Anmerkung: kischen Volkszeitung“ vom 22.Juli 1950 Nr. 18, 2.Jahrgang, Hedwig Courths-Mahler war eine sehr erfolgreiche Schriftstel- entnommen habe. Leider ist der Autor unbekannt. Er müßte lerin der deutschen Trivialliteratur), so ist doch die tiefe Verbun- wohl 1936 oder vorher geboren sein und wird zwischen 14 und denheit des Aufsatzschreibers mit seiner Heimat aus diesen 18 Jahre alt gewesen sein, als er diese schulische Aufgabe Zeilen spürbar. erfüllte. Die Überschrift lautet: Ein Blick auf Konradsreuth (Ein Solche emotionalen Beziehungen werden im heutigen Unter- Schüleraufsatz) richt überhaupt nicht mehr erreicht und auch nicht mehr ange- O, du mein Heimatdorf! Grünende Fluren umgeben dich, Wie- sprochen. Ist es erwünscht? Wenn es in Vergessenheit geraten sen und Felder, von harten Bauernhänden bearbeitet. Ich steige ist, sollte es schleunigst wieder praktiziert werden, denn Lernen langsam den Föhrenreuther Berg hinan. Immer weiter können und Behalten hat sehr viel mit der emotionalen Dimension zu meine Augen in die Ferne schweifen. Ringsum blicke ich auf tun und damit, ob Schüler letztendlich ein bißchen Freude an ernste, dunkle Nadelwälder, da und dort sind Gehöfte und Dör- der Schule haben, wenn sie nach den Ferien und den corona- fer eingebettet. Mit jedem Schritt tauchen die Berge des Fichtel- bedingten Beeinträchtigungen in diesem Monat endlich wieder gebirges mehr und mehr am Rande des Horizontes auf. Scharf „normal“ zur Schule gehen können. hebt sich der Epprechtstein vom hellen Hintergrund ab. An einem kleinen Wäldchen, im Schutze kleiner Fichtenbüsche, die den kalten Nordwind aufhalten, setze ich mich nieder. Nun bli- cke ich von weitschauender Höhe hinunter auf mein Heimatdorf. Wie aus einer Spielzeugschachtel herausgenommen und aufge- stellt, liegt es friedlich eingebettet im Tal, wo vor vielen hundert 6bia^X]Z7Z`VccibVX]jc\Zc Jahren noch schwarzer Wald stand und die Bäume leis rausch- ten. Heute steht an der großen Straße, die sich von Osten nach Westen durch den Ort den Berg hinaufzieht, Haus an Haus. An einer zweiten Straße, die zum Föhrenreuther Berg führt, liegt – Bekanntmachung fast etwas abseits – ein weiterer Teil meines Heimatdorfes. Der Volksmund gab ihm den Namen „Klein-Spandau“. Hier ist auch der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht die „Festung“, das letzte Haus am Dorfrand. in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Hell glänzen davor die Fischteiche im gleißenden Licht der Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag Sonne und die Wellen glitzern im Wind wie flüssiges Silber. Weiße Birken stehen an den Ufern und recken ihre lichtgrünen am 26. September 2021 Äste gegen den Himmel. Auf dem großen freien Gelände zwi- 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die schen Dorf und „Neu-Dörflein“ umsäumen an Sonntagen Hun- Gemeinde 95176 Konradsreuth derte von Menschen den Fußballplatz. Am Rande des grünen wird in der Zeit von 06. September 2021 bis Freitag, Rasens stehen die ersten Häuschen der neuen Siedlung mit 10. September 2021 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während ihren spitzen Giebeldächern. Im ganzen Dorfe, überall wech- der allgemeinen Dienststunden seln große mit kleinen Häusern, alte und neue, miteinander • am Montag, 06. September 2021 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr ab. Die sauberen Hauswände leuchten in den verschiedens- ten Farben. Oft sind die Wetterseiten mit Schiefer verschlagen. und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr Schwarze Schieferdächer, vereinzelt auch rote Ziegeldächer, • am Dienstag, 07. September 2021 von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr glänzen in der Sonne. Alle überragen aber das Satteldach der • am Mittwoch, 08. September 2021 von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr alten Kirche und der hohe Kirchturm, um dessen Wetterfahne • am Donnerstag, 09. September 2021 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr schwarze Dohlen fliegen. Der Friedhof um die Kirche ist ver- und von 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr schwunden. Aber am Südrand des Dorfes liegen am Berg- • am Freitag, 10. September 2021 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr hang die Gräber unserer Toten. Steinerne Kreuze stehen rings in der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str. 8, 95176 um die Totenhalle mit ihrem zierlichen Türmchen. Vereinzelt Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 (Bürgeramt im Erdgeschoß, barrie- ragen zwischen den Häusern auch große Scheunen empor. Sie refrei für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. schließen jeweils die großen Bauerngehöfte ab. Diese geben Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der aber heutzutage meinem Heimatdorfe nicht mehr das Gepräge zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten eines reinen Bauerndorfes. Andere große Gebäude, die sich überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von da und dort erheben, mit ihren vielen großen Fenstern, hinter anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen kön- denen Maschinen rattern, haben unser Dorf zu einem rühri- nen Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaub- gen Industrieort gemacht. Der Anblick dieser langgestreckten haft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Fabriken ruft Bilder aus der Vergangenheit wach. Da saßen vor Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Jahren in den niedrigen Stuben der kleinen Häuser die Hand- Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten weber an ihren klapperigen Webstühlen und traten diese vom von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrver- frühen Morgen bis in die späte Nacht. In der Ecke hockten die merk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetra- Kinder und drehten rastlos das Spinnrad (Anmerkung: Es muß gen ist. wohl „Spulrad“ heißen). Aus fast jedem Haus tönte das „Digilla- Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; Digalla“ der sausenden Schützen. Auch heute noch erfüllt der die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Lärm der Webstühle zur Arbeitszeit die Straßen unseres Dor- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen fes. Aber dieser Lärm kommt nicht mehr aus den kleinen Häu- ist oder einen Wahlschein hat. sern, deren Dächer vereinzelt fast bis auf den Boden reichen, sondern aus den Fabriken, die dem Großteil der Bevölkerung 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- Arbeit und Brot geben. dig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der An der alten Hofer Straße liegt der Schloßpark. Aus dem Dunkel Wahl, spätestens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr bei der Fichten hebt sich das Schloßgebäude kaum ab. Es fehlen der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str. 8, 95176 Kon- die Zinnen und Türme, die es zur Sehenswürdigkeit machen radsreuth, Zimmer-Nr. 2 Einspruch einlegen. könnten. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- Die Sonne sinkt. Ihre letzten goldenen Strahlen spiegeln sich schrift eingelegt werden. in vielen vielen Fenstern der Häuser. Ich mache mich auf den Rückweg. Bald bin ich daheim. Unwillkürlich muß ich an den 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sinnigen Spruch von der lieben Heimat denken: sind, erhalten spätestens bis zum 05. September 2021 eine „Wenn du noch eine Heimat hast, so nimm den Ranzen und Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung den Stecken - erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein- und wandre, wandre ohne Rast, bis du erreicht den teuren spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Flecken.“ Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Konradsreuth -6- Nr. 9/21 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbe- der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der nachrichtigung. Wahl einer anderen Person erlangt hat 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel Hof, Nr. 239 und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe- abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am zirk) dieses Wahlkreises Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. oder durch Briefwahl 11. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- teilnehmen. land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- werden. tigte Person Konradsreuth, den 22.07.2021 Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr in der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str. Gemeinde Konradsreuth 8, 95176 Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 schriftlich, elektronisch Döhla, 1. Bürgermeister oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen Wahlbekanntmachung kann, kann den Wahlschien noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen beantragen. Bundestag statt. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlbe- Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. rechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Wahlbezirk / Wahlraum Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 05.Sep- Sonderwahlbezirk tember 2021 oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler- Nr. Abgrenzung Bezeichnung und barrie- verzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis genaue Anschrift refrei zum Freitag, 10. September 2021 versäumt hat, ja / nein b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist, 001 Abgrenzung Grundschule am Schlosspark, ja c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- nach Zimmer-Nr. 1.02, den ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Straßenzügen Buchstabenland, Schulstr. 7 Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat 002 Grundschule am Schlosspark, ja Der Wahlschein kann in den oben genannten Fällen bei der in Zimmer-Nr. 1.03, Nr. 5.1 bezeichneten Stellen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Matheland, Schulstr. 7 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) 003 Evang. Gemeindehaus, nein beantragt werden. Versammlungsraum, Ahornberg, Kirchgasse 4 6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er in der Zeit vom 16.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen kön- sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in nen sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. bedienen. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwah- 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person lergebnisses um 15.00 Uhr in 95176 Konradsreuth, Rathaus, zugleich Zimmer-Nr. 10 (Sitzungssaal), Auszählungsraum für den Wahl- - einen amtlichen Stimmzettel, bezirk 011, im Feuerwehrgerätehaus, Unterrichtsraum, Am Wie- - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, sengrund 15, Auszählungsraum für den Wahlbezirk 012 und in - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, der Katholischen Kirche, Saal im Erdgeschoß, Bachstr. 22, Aus- an die der Wahlbrief zu übersenden ist und zählungsraum für den Wahlbezirk 013 zusammen. - ein Merkblatt für die Briefwahl. 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetra- 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere gen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenach- Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, richtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen Wahl mitzubringen. durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtli- Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzu- chen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Per- geben. son nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimm- zu versichern. zettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine 9. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen- wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehin- der Nummer dert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei ande- Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchli- ren Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und cher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willens- rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewer- bildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person berin einen Kreis für die Kennzeichnung,
Konradsreuth -7- Nr. 9/21 b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeich- Bundestagswahl am 26.09.2021 nung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der Online-Beantragung ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelas- senen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung von Briefwahlunterlagen einen Kreis für die Kennzeichnung. Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahl- raum wählen gehen und möchten Ihre Stimme Die wählende Person gibt per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie ihre Erststimme in der Weise ab, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. In dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- unserem Bürgerservice-Portal können Sie bei- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf des online anfordern: andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber www.konradsreuth.de oder direkt unter oder welcher Bewerberin sie gelten soll, www.buergerserviceportal.de/bayern/konradsreuth und ihre Zweitstimme in der Weise ab, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei. dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise Vollmacht möglich. eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahl- kabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum Bitte beachten Sie, dass für die Zustellung und Rücksendung gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre der Briefwahlunterlagen mindestens 3 - 4 Werktage benötigt Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht werden! fotografiert oder gefilmt werden. Die Beantragung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen. Ihre Gemeindeverwaltung Konradsreuth 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, Einsicht in das Wählerverzeichnis soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Volksbegehren Gemeinde 6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, kön- 95176 Konradsreuth nen an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausge- Bekanntmachung stellt ist, über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die- und die Erteilung von Eintragungsscheinen ses Wahlkreises für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags oder (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021) b) durch Briefwahl 1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberufung teilnehmen. des Landtags für die Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemein- Gemeinde 95176 Konradsreuth debehörde, einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen wird am Freitag, 24.09.2021 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem am Montag, 27.09.2021 von 8.00 Uhr 12.00 Uhr und von Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem und am Dienstag, 28.09.2021 von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Straße 8, 95176 spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 (Bürgeramt im Erdgeschoß) kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimm- berechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts überprüfen. durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von ande- ren im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaub- wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehin- haft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit dert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedie- oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben nen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe kann. einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einfluss- Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist. nahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes). 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbe- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- gehren ist nur zugelassen, wer heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz ent- b) einen Eintragungsschein hat gegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne und stimmberechtigt ist. eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig Stimme abgibt. hält, kann von Freitag, 24.09.2021 bis spätestens Dienstag, Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz- 28.09.2021 schriftlich Einspruch einlegen. buches). Am Freitag, 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 Konradsreuth, 16.08.2021 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift in Gemeinde Konradsreuth der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Straße 8, 95176 I.V. Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 (Bürgeramt im Erdgeschoß) einge- Gemeinhardt, 2. Bürgermeister legt werden.
Konradsreuth -8- Nr. 9/21 4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungs- §1 liste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Trägerschaft Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der (1) Träger der kommunalen Kindertageseinrichtungen gemäß § gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher 2 Abs. 1 ist die Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierig- Konradsreuth. keiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, §2 gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein Einrichtungen eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorlie- (1) Die Gemeinde Konradsreuth betreibt die folgenden Einrich- gen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein tungen in kommunaler Trägerschaft, eidesstattlich zu versichern. a) Kinderhort an der Grundschule am Schlosspark, Schulstraße Briefliche Eintragung (Briefwahl) ist nicht möglich. 7, 95176 Konradsreuth §3 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer Betriebserlaubnis 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist, (1) Das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95028 Hof, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimm- erteilte als Genehmigungsbehörde die Betriebserlaubnis berechtigt ist und gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) am a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf 19.08.2021. §4 Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. Personensorgeberechtigte m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 23. Septem- ber 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver- (1) Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam zeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahl- mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerli- ordnung (bis zum 28. September 2021) versäumt hat, chen Gesetzbuches die Personensorge zusteht (§§ 1626 ff., §§ 1741 ff., §§ 1773 ff. BGB). b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 §5 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahl- Elternbeirat ordnung entstanden ist, (1) Für die Einrichtungen nach § 2 wird jeweils ein Elternbeirat c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt gebildet (Art. 14 BayKiBiG). worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. (2) Die Wahl des Elternbeirates ist jährlich zu Beginn des Kin- dergartenjahres, spätestens jedoch zum 1. November des lau- fenden Kindergartenjahres durchzuführen. 6. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintra- gungsfrist, 27.10.2021, 16.00 Uhr in (3) Wahlberechtigt sind die Personensorgeberechtigten (§ 4 der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Straße 8, 95176 Abs. 1) des die jeweilige Einrichtung besuchenden Kindes Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 (Bürgeramt im Erdgeschoß) schrift- sowie jede sonstige volljährige Person, soweit diese auf Grund lich, elektronisch (z.B. auch per Telefax, E‑Mail) oder mündlich einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten nicht (nicht aber telefonisch) beantragt werden. nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge für das die jeweilige Einrichtung Stimmberechtigte mit Behinderungen können sich bei der besuchenden Kindes wahrnimmt. Als Einrichtung im Sinne des Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Satzes 1 gelten die Einrichtungen nach § 2 Abs. 1. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vor- (4) Die Wahlberechtigten nach Absatz 3 haben je Kind eine lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu Stimme. Sie üben das Stimmrecht gemeinsam aus und müssen berechtigt ist. sich über ihre gemeinsame Stimmabgabe einigen. 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich über- (5) Wählbar sind die in Absatz 3 genannten Wahlberechtigen bracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, mit Ausnahme des im pädagogischen Bereich der Gemeinde dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen Konradsreuth beschäftige Personals. Darüber hinaus ist für ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist (27.10.2021, Beschäftigte der Finanzverwaltung der Gemeinde Konrads- 16.00 Uhr) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden. reuth die Wählbarkeit ausgeschlossen. Wählbar sind auch Wahlberechtigte, die bei der Wahlversammlung nicht anwe- 8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberech- send sein können. tigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen (6) Die Wahl erfolgt grundsätzlich in einer öffentlichen Ver- kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn sammlung der Wahlberechtigten. Die Wahl erfolgt, sofern die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer nicht von der Wahlversammlung einstimmig die Öffentlichkeit schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachge- beschlossen wird, in schriftlicher und geheimer Wahl. wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier (7) Die Mitgliedschaft im Elternbeirat erlischt mit der Wahl eines Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem neuen Elternbeirates. Darüber hinaus erlischt die Mitgliedschaft Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. im Elternbeirat, wenn keines der Kinder des Elternbeiratsmit- Gemeinde Konradsreuth gliedes die jeweilige Einrichtung gemäß § 2 Absatz 1 besucht. Konradsreuth, 23.08.2021 (8) Die Aufgaben des Elternbeirates ergeben sich aus Art. 14 I.V. des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes. Gemeinhardt §6 2. Bürgermeister Aufgabenstellung (1) In den Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 werden die Kinder von den pädagogischen Fachkräften der Trägers individuell Satzung und altersgemäß betreut, gebildet und erzogen. Durch den Ein- satz von geeigneten Spielwaren und Beschäftigungsmaterial für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen werden unter Anderem vielfältige Lernmöglichkeiten eröffnet. der Gemeinde Konradsreuth Die Personensorgeberechtigten werden in Betreuungs- Bil- dungs- und Erziehungsfragen vom pädagogischen Fachper- (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung - KTBS) sonal unterstützt. Mit den Personensorgeberechtigten wird eine Vom 28. August 2021 enge, ehrliche, vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusam- Die Gemeinde Konradsreuth (Landkreis Hof) erlässt auf der menarbeit angestrebt. Grundlage von Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeinde- (2) Der Besuch der Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 ist frei- ordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der willig. Die pädagogischen Fachkräfte des Trägers sind jedoch Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS angehalten, bei den Personensorgeberechtigten darauf hinzu- 2020-1-1-I) die zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur wirken, dass die Einrichtung regelmäßig besucht wird um die Änderung der Gemeindeordnung vom 09. März 2021 (GVBl. S. Bildungs- und Erziehungsaufgaben sachgerecht erfüllen zu 74) geändert worden ist, folgende Satzung: können.
Konradsreuth -9- Nr. 9/21 (3) In jeder Einrichtung nach § 2 Absatz 1 wird optional eine (5) Im Rahmen der verfügbaren Betreuungsplätze werden Mahlzeit zur Mittagszeit angeboten. grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die ihren gewöhnli- §7 chen Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 SGB I im Gemein- Betriebsjahr degebiet der Gemeinde Konradsreuth haben oder deren Per- sonensorgeberechtigten im Gemeindegebiet der Gemeinde (1) Das Betriebsjahr für die Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 Konradsreuth einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Kinder, die beginnt am 01.09. eines jeden Jahres und endet mit Ablauf des ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Gemeindegebiet der 31.08. des Folgejahres. Gemeinde Konradsreuth haben, können nur aufgenommen §8 werden, wenn die Aufenthaltsgemeinde den Betreuungsplatz Betreuungszeiten als bedarfsnotwendig anerkannt hat und die Bereitschaft zur (1) Die Betreuungszeiten können durch die Personensorgebe- Übernahme des anfallenden Anteil der Förderung nach dem rechtigen beim Träger vom Montag bis Freitag, jeweils in der BayKiBiG erklärt hat. Zeit zwischen 07:00 Uhr und 16:30 Uhr gebucht werden. Die (6) Zur Aufnahme eines Kindes ist der wirksame Abschluss nach Satz 1 gebuchte Betreuungszeit ist die Buchungszeit laut eines Bildungs- und Betreuungsvertrags zwischen den Per- Bildungs- und Betreuungsvertrag. sonensorgeberechtigten und der Gemeinde Konradsreuth als (2) Die Mindestbuchungszeit nach § 8 Absatz 1 Satz 2 beträgt Träger des Kinderhortes Konradsreuth erforderlich. für die Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 Buchst. a) (Kinderhort) (7) Die Aufnahme eines Kindes erfolgt im Regelfall zum Beginn 15 Wochenstunden. des Betriebsjahres gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1. §9 § 12 Schließzeiten Bildung- und Betreuungsvertrag (1) An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, (1) Das Betreuungsverhältnis wird zwischen der Gemeinde bleiben die Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 grundsätzlich Konradsreuth als Träger der Einrichtungen und den Personen- geschlossen. Zusätzlich können bis zu dreißig Öffnungstage sorgeberechtigten in einem gesondert zu schließenden, schrift- gemäß der Bayerischen Ferienordnung als Schließtage festge- lichen Bildungs- und Betreuungsvertrag geregelt. legt und geschlossen werden. Bei der Festlegung von Schließ- (2) Der Vertrag wird in dem Zeitpunkt wirksam, wenn er von tagen ist der Elternbeirat zu beteiligen. beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wurde (2) Die Personensorgeberechtigen sind bis spätestens 30.11. und sämtliche Anlagen zum Vertrag ordnungsgemäß vorliegen. des laufenden Betriebsjahres über die zusammenhängenden § 13 Schließtage zu informieren. Das pädagogische Personal stellt Gebühren zusammen mit dem Elternbeirat die Einhaltung der Zeitvorgabe (1) Die Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung nach Satz 1 sicher. zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (3) Auf Anordnung der Gesundheitsbehörden des Freistaates der Gemeinde Konradsreuth (Kindertagesstätten-Benutzungs- Bayern und der Bundesrepublik Deutschland oder aus sonsti- satzung – KTBS) von der Gemeinde Konradsreuth als Trägerin gen Gründen der höheren Gewalt oder wegen nicht zu kom- erhoben. pensierenden Personalausfalls, kann der Träger die Einrichtung (2) Die von den Personensorgeberechtigten zu entrichtende vorübergehend ganz oder teilweise schließen. Gebühr bemisst sich nach den im Bildungs- und Betreuungs- § 10 vertrag vereinbarten Bildungs- und Betreuungszeiten. Anmeldung (3) Die Höhe des Verpflegungsentgeltes wird in der Gebüh- (1) Die Anmeldung der zu betreuenden Kinder erfolgt aus- rensatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertagesein- schließlich schriftlich durch die Personensorgeberechtigten. richtungen der Gemeinde Konradsreuth (Kindertagesstätten- (2) Die Personensorgeberechtigten sind bei der Anmeldung Benutzungssatzung – KTBS) von der Gemeinde Konradsreuth verpflichtet, die erforderlichen Angaben zur Person des Kindes als Trägerin erhoben. und der Personensorgeberechtigten zu machen. (4) Die Gebühren für eventuelle Mehrbetreuung und für die (3) Die Anmeldetermine werden durch die Gemeinde Konrads- Ferienbetreuung werden in der Gebührensatzung zur Satzung reuth im Amtsblatt der Gemeinde Konradsreuth, durch öffentli- für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde chen Aushang oder durch Aushang in der jeweiligen Einrich- Konradsreuth (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung – KTBS) tung ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. von der Gemeinde Konradsreuth als Trägerin erhoben. Die Min- destbetreuungszeit in den Ferien beträgt täglich 6 Stunden. § 11 (5) Verwaltungsgebühren für Umbuchungen im laufenden Aufnahme eines Kindes Betreuungsjahr werden in der der Gebührensatzung zur Satzung in den Kinderhort Konradsreuth für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde (1) Die Aufnahme eines Kindes in den Kinderhort Konradsreuth Konradsreuth (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung – KTBS) ist ausschließlich Kindern vorbehalten, die die erste bis vierte von der Gemeinde Konradsreuth als Trägerin erhoben. Klasse besuchen. (6) Die Gebühren ein Spielgeld und eine Baukostenrücklage (2) Vor der Aufnahme eines Kindes in den Kinderhort Konrads- werden in der Gebührensatzung zur Satzung für die Benut- reuth soll ein Aufnahmegespräch stattfinden. Ziel des Aufnah- zung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Konrads- megespräches ist das Kennenlernen der Kinder, Personensor- reuth (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung – KTBS) von der geberechtigten und der Einrichtungsleitung. Gemeinde Konradsreuth als Trägerin erhoben. (3) Die Aufnahme eines Kindes in die jeweilige Einrichtung (7) Die Gebühren werden im Lastschrifteinzugsverfahren einge- erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Betreuungsplätze. Sind zogen. nicht genügend Betreuungsplätze verfügbar, so wird die Aus- § 14 wahl unter den in der Gemeinde Konradsreuth (samt Gemein- Fälligkeiten und Entstehung deortsteilen) mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kindern nach fol- der Zahlungsverpflichtung genden Kriterien getroffen, (1) Die Zahlungspflicht für die Gebühren nach § 13 Abs. 1, 2, a) Kinder, deren Familie sich in einer Notlage befindet, 4 und 5 entsteht erstmals mit Aufnahme des Kindes in die Ein- b) Kinder, deren Eltern oder Personensorgeberechtigten richtung, im Übrigen fortlaufend mit Beginn eines jeden Kalen- nachweisen, dass ohne Betreuung schwere Nachteile für dermonats. Bei Aufnahme oder Ausscheiden eines Kindes das Berufsleben der Familie entstehen, während eines Kalendermonats, ist für diesen Monat die volle c) Kinder, deren Personensorgeberechtigten alleinerziehend Gebühr zu entrichten. sind, (2) Die Zahlungspflicht für das Verpflegungsentgelt entsteht mit d) Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besu- der Anmeldung des Kindes zur jeweiligen Verpflegung. chen oder nachfolgen. (3) Die Gebühr nach § 14 Abs. 1 ist grundsätzlich für zwölf (4) Die Aufnahme eines Kindes ist auf einen kontinuierlichen Monate zu entrichten. In den Monaten Juli und August ist Besuch unter Beachtung der Öffnungszeiten und der gebuch- weder eine Kündigung des Bildungs- und Betreuungsvertrag ten Nutzungszeiten angelegt. noch eine Stundenreduzierung möglich.
Konradsreuth - 10 - Nr. 9/21 (4) Die Gemeinde Konradsreuth ist als Trägerin berechtigt, die sichtliche Dauer der Erkrankung sind der Einrichtungsleitung Gebühr und das Verpflegungsentgelt nach pflichtgemäßem ohne schuldhaftes Zögern mittzuteilen. Ermessen zu verändern, wenn es die Kostensituation erfordert. (2) Eine Mitteilungspflicht besteht auch für alle nicht erkennba- § 15 ren Besonderheiten eines Kindes (Allergien, körperliche Gebre- Schuldner chen, Anfallsleiden, und Ähnliches) (1) Schuldner der Gebühren und der Verpflegungsentgelte, der (3) Eltern, Personensorgeberechtigte und andere Personen die öffentlich rechtlichen Mahngebühren, der Säumniszuschläge an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen die Einrichtun- und der eventuell anfallenden Zinsen, sind die Personensor- gen nicht betreten. geberechtigten. Mehrere Personensorgeberechtigte haften als (4) Ein Kind muss vorübergehend ausgeschlossen werden, Gesamtschuldner. wenn der Verdacht besteht, dass es ernsthaft erkrankt ist oder § 16 es gemäß § 33 und § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Kündigung und Ausschluss durch den Träger die Einrichtung nicht besuchen darf. Gleiches gilt für Kinder, die mit in einer solcher Weise erkrankten Peron in häuslicher (1) Eine Kündigung oder ein Ausschluss des Kindes durch die Gemeinde Konradsreuth als Träger erfolgt, wenn Gemeinschaft leben. a) eine in dieser Satzung festgesetzte und zwischen den Ver- (5) Bei einer ansteckenden Krankheit ist die Einrichtungsleitung tragsparteien im Bildungs- und Betreuungsvertrag verein- von der Erkrankung und der Art der Krankheit unverzüglich und barte Gebühr für die letzten drei Monate trotz schriftlicher ohne schuldhaftes Zögern zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn Mahnung und ordnungsgemäßer Fristsetzung nicht ent- Mitglieder der Wohngemeinschaft des Kindes an einer anste- richtet wird oder wurde, ckenden Krankheit leiden. In den vorgenannten Fällen kann b) eine in dieser Satzung festgesetzte und zwischen den Ver- die Einrichtungsleitung die Wiederzulassung des Kindes zum tragsparteien im Bildungs- und Betreuungsvertrag verein- Besuch der Einrichtungen von der vorherigen Vorlage einer barte Gebühr innerhalb eines Zeitraumes, der sich über Bescheinigung des behandelnden Arztes oder des örtlich mehr als drei Monate erstreckt und insgesamt der Höhe zuständigen Gesundheitsamtes abhängig machen. der vereinbarten Gebühren für drei Monate entspricht, trotz (6) Das Personal der Einrichtungen darf den Kindern grund- vorheriger schriftlicher Mahnung und ordnungsgemäßer sätzlich keine Medikamente verabreichen. Ist zur Beendigung Fristsetzung nicht entrichtet wird oder wurde, einer medizinischen Behandlung bzw. bei einer chronischen c) die Personensorgeberechtigten wiederholt grob gegen die Erkrankung die Einnahme eines Medikaments unbedingt vor- Satzung oder gegen die Bildungs- und Betreuungsvertrag geschrieben, ist die Verabreichung der Medikamente zwischen getroffenen Vereinbarungen verstoßen oder verstoßen haben, den Personensorgeberechtigten und dem pädagogischem d) das Kind trotz schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf Personal der Einrichtungen schriftlich zu vereinbaren. In die- die Kündigung weiterhin der Einrichtung ohne wichtigen sen Fällen haben die Personensorgeberechtigten ferner eine Grund fernbleibt, schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes vorzule- e) die Aufnahme eines Kindes unter unrichtigen Angaben der gen, aus der die genauen Angaben zum Medikament, dessen Personensorgeberechtigten erfolgt ist, Dosierung und Verabreichung hervorgehen muss. Eine Haftung f) das Kind in der Einrichtung nicht gefördert werden kann des pädagogischen Personals der Einrichtungen ist ausge- oder andere Kinder in ihrer Entwicklung oder ihrer körperli- schlossen. chen Unversehrtheit gefährdet, § 20 g) das Verhältnis zwischen Einrichtung und Personensorge- Mehrbetreuung berechtigten so tiefgreifend gestört ist, dass eine Zusam- (1) Betreuungszeit außerhalb der im Betreuungsvertrag verein- menarbeit nicht mehr möglich ist oder barten Zeiten ist Mehrbetreuungszeit. Die Mehrbetreuung wird h) die Einrichtung aufgelöst wird. gemäß der Gebührensatzung erhoben und abgerechnet. Die Festlegung, ob Gründe für eine fristlose Kündigung und (2) Bei dreimaliger Nichteinhaltung von gebuchten Betreuungs- den Ausschluss nach Abs. 1 Buchstaben f) und g) vorliegen, zeiten, wie beispielsweise verspätetes Abholen oder vorzeiti- wird von der Einrichtungsleitung und der zuständigen Betreu- ges Abgeben in der Betreuungseinrichtung, ohne Absprache ungskraft sowie dem Träger nach Anhörung des Elternbeirates mit der Einrichtungsleitung erfolgt ein Informationsschreiben an und der Personensorgeberechtigten getroffen. die Personensorgeberechtigten mit der Bitte um Einhaltung der (2) Die Kündigung bzw. der Ausschluss bedarf der Schriftform Betreuungszeiten und Hinweis auf eine automatische Höherbu- und ist Träger schriftlich zu begründen. Für die Einhaltung der chung der Betreuungszeiten. Diese Mehrbetreuung wird gemäß Kündigungsfrist gilt § 130 des Bürgerlichen Gesetzbuches. der Gebührensatzung erhoben und abgerechnet. § 17 (3) Werden die gebuchten Betreuungszeiten trotz Aufforderung Kündigung durch die Personensorgeberechtigten weiterhin nicht eingehalten, erfolgt automatisch die Höherbu- (1) Die Kündigung des Bildungs- und Betreuungsvertrags chung in die passende Kategorie. Der geänderte Buchungs- durch die Personensorge-berechtigten bedarf der Schriftform vertrag sowie der Gebührenbescheid werden den Eltern umge- und ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist hend bekannt gegeben. Die automatische Umbuchung zählt in von zwei Wochen zulässig. In den Monaten Juli und August die Berechnung der Umbuchungsgebühr hinein. eines Betreuungsjahres ist eine Kündigung nicht möglich. Für § 21 die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt § 130 des Bürgerlichen Ferienbetreuung Gesetzbuches. (1) Im Kinderhort Konradsreuth wird für Konradsreuther Kinder, (2) Eine Kündigung des Bildungs- und Betreuungsvertrages für die kein Bildungs- und Betreuungsvertrag geschlossen ist, durch die Personensorge-berechtigten nur für Schließ- und eine Ferienbetreuung angeboten. Die Mindestbetreuungszeit Ferienzeiten ist nicht möglich. beträgt 5 Betriebstage im Kalenderjahr. Die Ferienbetreuung (3) Im Falle einer Erhöhung der Gebühr können die Personen- wird gemäß der Gebührensatzung erhoben und abgerechnet. sorgeberechtigten den Bildungs- und Betreuungsvertrag ohne (2) Bei der Buchung der Mindestbuchungszeit sind die voraus- Einhaltung einer Frist kündigen. sichtlichen Betreuungstage im Vorfeld festzulegen. Änderun- § 18 gen der Betreuungstage können nur bis zwei Wochen vor Feri- Vertragsbeendigung ohne Kündigung enbeginn berücksichtigt werden. (1) Ohne, dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf endet (3) Buchungen von weiteren Betreuungstagen können nur bis der Bildungs- und Betreuungs-vertrag zwei Wochen vor Ferienbeginn berücksichtigt werden. a) mit Ablauf des Betriebsjahres in dem das Kind die vierte (4) Abmeldungen von weiteren Betreuungstagen können eben- Klasse erfolgreich beendet hat. falls nur bis zwei Wochen vor Ferienbeginn berücksichtigt wer- § 19 den. Eine Abmeldung von der Mindestbuchungszeit ist ausge- Krankheiten schlossen. (1) Kinder, die erkrankt sind dürfen die Einrichtung während der (5) Die Mindestbetreuungszeit (Mindestbuchungszeit) in den Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Die Art und die voraus- Ferien beträgt täglich 6 Stunden.
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