SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger

Die Seite wird erstellt Kenneth Pieper
 
WEITER LESEN
SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger
Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“.

         Bürger-NachrichteN
          Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth

Jahrgang 38                         Freitag, den 3. September 2021                        Nummer 9

                                                P2

                SIEGFRIED SCHÖRNER
                ist
                             Ehrenbürger

                von
                Konradsreuth!
Foto: Pixabay

                                                                      Fotos: Marion Geupel

                                 Lesen Sie hierzu mehr auf Seite 2!
SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger
Konradsreuth                                                 -2-                                            Nr. 9/21

Siegfried Schörner ist Ehrenbürger                                                   750 Jahre Konradsreuth - Auf-
                                                                                     sätze zur Ortsgeschichte
der Gemeinde Konradsreuth                                                            208 Seiten
Schon lange hatte ihn Herr Altbürgermeister Koska vorgeschla-                        Preis: 10 €
gen, am 31. Juli war es dann im Rahmen einer Feierstunde
soweit: Siegfried Schörner, gerade erst 88 Jahre alt geworden,
ist erster und einziger Ehrenbürger der Gemeinde Konrads-
reuth nach dem zweiten Weltkrieg.
Umrahmt wurde die Verleihung von seinen musikalischen
Enkelinnen, die jeweils Klavierstücke zum Besten gaben. Herr
Schörner erhielt aus der Hand von Herrn Ersten Bürgermeister
Matthias Döhla die Ehrenurkunde und trug sich im Anschluss in
das Goldene Buch der Gemeinde Konradsreuth.
In seiner Ansprache spann Bürgermeister Döhla den Bogen
über Geschichte und Gegenwart und ging dabei auf die beson-
deren Verdienste von Siegfried Schörner für die Gemeinde
Konradsreuth mit allen seinen Ortsteilen ein. Herrn Schörners
Engagement als Gemeinderat und Fraktionsvorsitzender der
SPD-Fraktion war dabei genauso Thema wie seine Arbeit bei                            Kannerschreither Mundart
zahlreichen Konradsreuther Vereinen. Weiterer Höhepunkt war
die Vorstellung seines neuen Buches „Konradsreuther Schulge-                         Maanst, des verstett nuch
schichte“, das ab sofort in der Gemeindeverwaltung sowie bei                         aans?
„Ellis Wunderland“ für zehn Euro erhältlich ist.                                     96 Seiten
Kurze Ansprachen von Herrn Pfarrer Preibusch sowie von Ger-                          Preis: 9 €
hard Prell, einem Weggefährten aus der Läufergruppe, ergänz-
ten die Verleihung, bevor Herr Schörner sich in das Goldene
Buch der Gemeinde Konradsreuth eintrug und in bewegenden
Dankesworten den offiziellen Teil beendete.

                                                                                     Konradsreuther
                                                                                     Schulgeschichte
                                                                                     176 Seiten
                                                                                     Preis: 10 €

                                                                                     Alle Bücher sind sowohl in der
                                                                                     Gemeindeverwaltung Konrad-
                                                                                     reuth, während der allgemeinen
                                                                                     Öffnungszeiten, Zimmer-Nr. 2
                                                                                     (Einwohnermeldeamt), als auch
                                                                                     im Schreibwarengeschäft „Elli‘s
                                                                                     Wunderland“ käuflich zu erwer-
                                                                                     ben.

                                                                 Neue Mitarbeiterin im Rathaus
Fotos: Marion Geupel                                             der Gemeinde Konradsreuth
Bücher von Siegfried Schörner
                              Konradsreuth
                              wie es damals war……..
                              96 Seiten
                              Preis: 7 €
SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger
Konradsreuth                                                   -3-                                                         Nr. 9/21
Frau Jeniffer Stange hat am 01. August 2021 ihren Dienst bei
der Gemeinde Konradsreuth begonnen. Als Mutterschaftsver-
tretung wird Frau Stange am Anfang die Kassenleitung der
Gemeinde Konradsreuth übernehmen. Danach wird sie weiter

                                                                                         Konrad sagt
in der Finanzverwaltung der Gemeinde Konradsreuth und als
Sachbearbeiterin für den § 2 b Umsatzsteuergesetz eingesetzt.
Wir wünschen der neuen Mitarbeiterin alles Gute für ihre neue
Tätigkeit.
Auf dem Bild sieht man Frau Jeniffer Stange an ihrem neuen
                                                                                         - ACHTUNG
Arbeitsplatz im Rathaus Konradsreuth.
                                                                                         Schulbeginn!
Dorferneuerung Ahornberg
Neues von der Dorferneuerung Ahornberg                                  Am Dienstag, den 14.09.2021
(„Dorf bleibt Dorf“)                                                    beginnt das neue Schuljahr!
Am Mittwoch, den 28. Juli 2021 fand in der Turnhalle der                Fahrt vorsichtig und nehmt Rücksicht
Berufsfachschulen Ahornberg die Abschlussveranstaltung                  auf die Schulanfänger und die Schüler!
der Vorbereitungsphase der Dorferneuerung Ahornberg statt.

                                                                   Einige Anwesen änderten ihren Besitzer und es wird bereits mit
                                                                   Renovierungen begonnen.
                                                                   Herr Meier fasst die Ergebnisse des Arbeitskreises Verkehr
                                                                   zusammen. Die Mitwirkenden haben nach gemeinsamer Orts-
                                                                   begehung die Arbeit straßenweise aufgeteilt. Der Zustand der
                                                                   Straßen, Wegeverbindungen, fehlende Gehwege etc. wurden
                                                                   festgehalten und Lösungsansätze benannt.
                                                                   Frau Knefel stellt die Vorgehensweise des Arbeitskreises Dorf-
Herr Grimmler übernahm die Moderation und begrüßt alle             leben vor. Alle aufgenommenen Stärken und Schwächen wur-
Anwesenden. Herr Bürgermeister Döhla und Herr Klauß vom            den jeweils einem von vier Bereichen zugeordnet: Integration/
Amt für Ländliche Entwicklung loben das Engagement der             Wohnraum, Tourismus, Begegnungsstätten und Vereine. Nach
Ahornberger, die umfangreiche Zuarbeit und die gute Zusam-         einer Analyse entwickelten sich hieraus Maßnahmenvor-
menarbeit der Arbeitskreise mit dem Planungsbüro.                  schläge, die Herr Bernhardt tabellarisch erfasste.
Frau Schlichtiger vom Planungsbüro für die Dorferneuerung          Herr Grimmler informiert über die Stärken- und Schwächen-
Ahornberg betont ebenfalls das starke Interesse der Anwohner       Analyse im Arbeitskreis Grün- und Freiräume. Danach wurden
Ahornbergs an der Dorferneuerung aktiv mitzuarbeiten – über        13 Einzelmaßnahmen erarbeitet.
50 Personen haben in den Arbeitskreisen mitgewirkt – und lobt      Nach dem Zusammentragen aller Maßnahmen der vier Arbeits-
die umfangreiche Arbeit der Arbeitskreise. Frau Schlichtiger       kreise fand die Bürgerbefragung statt. Diese wurde von den
spricht auch über die besonderen Umstände durch die Corona-        Arbeitskreisleitern ausgewertet. Hieraus erstellte das Planungs-
pandemie, die den gewohnten Ablauf der Vorbereitungsphase          büro Schlichtiger den Maßnahmenplan. Die Arbeitskreisleiter
erschwerten. Es waren immer wieder Abstimmungsgespräche            stellen die Einzelmaßnahmen in der Reihenfolge ihrer Gewich-
zur Organisation der Bürgerbeteiligung notwendig. Hier waren       tung durch die Stimmen der Bürgerbeteiligung vor. Alle 35 Maß-
die Leiter der Arbeitskreise stets anwesend und haben Ahorn-       nahmen werden genannt, unabhängig von ihrer Umsetzbarkeit.
berg vertreten.                                                    Herr Müller vom Amt für Ländliche Entwicklung würdigt die
Am 15.08.2020 fand die Bürgerversammlung als Auftaktveran-         umfangreiche Arbeit und das Engagement der Arbeitskreise
staltung mit zugelassenen Personen statt. Diese Veranstaltung      und die große Beteiligung des gesamten Dorfes. Voraussicht-
hatte das Dorf sehr gut vorbereitet und die Leiter der Arbeits-    lich im September soll in einer Bürgerversammlung das Dorfer-
kreise hatten erfolgreich um Unterstützung in ihren Arbeitskrei-   neuerungsverfahren erläutert werden. Parallel werden die
sen geworben.                                                      Unterlagen des Planungsbüros im Amt geprüft. Im Anschluss
Am 17.09.2020 fand die 1. Arbeitskreissitzung, noch analog,        legen das Amt und die Gemeinde den Umfang des Förderpro-
im Gasthof Gebhardt statt. Durch die vorherige Bestandsauf-        jekts fest. Im Frühjahr 2022 kann dann die Teilnehmergemein-
nahme der Arbeitskreise konnte direkt mit der Stärken-Schwä-       schaft gebildet und das Dorferneuerungsverfahren offiziell ein-
chen-Analyse begonnen werden.                                      geleitet werden. In Absprache mit Teilnehmergemeinschaft und
In diversen Videokonferenzen mit der Gemeinde, den Arbeits-        Gemeinde sind dann Vergaben von Objektplanungen möglich.
kreisleitern, dem Amt für Ländliche Entwicklung und den            Herr Grimmler dankt allen Anwesenden (ca. 60 – 70 Personen)
Planern wurden die Analysen zu einer vorläufigen Maßnah-           für das große Interesse, das die Wichtigkeit der Umsetzung vie-
menliste zusammengeführt. Da eine Bürgerversammlung zur            ler Maßnahmen unterstreicht. Außerdem dankt er den anderen
Abstimmung der Maßnahmen und Festlegung der Prioritäten            Arbeitskreisleitern und Herrn Dittmar von der Gemeinde Kon-
pandemiebedingt nicht stattfinden konnte, wurde eine schrift-      radsreuth für die Planung und Umsetzung dieser Veranstaltung.
liche Bürgerbefragung vorbereitet und durchgeführt. Am Rück-       Zum Abschluss der Veranstaltung wird ein früherer Beitrag des
lauf von 217 Abstimmungsteilnehmern von 317 verschickten           Bayerischen Fernsehens aus der Reihe ‚Zwischen Spessart
Bewertungstabellen zeigt sich auch hier das große Engage-          und Karwendel‘ aus dem Dorfleben Ahornbergs gezeigt.
ment der Ahornberger.
Herr Schöffel informiert über die Geschichte und Bedeutung
des Ortes Ahornberg, der früher auch ein eigenes Wappen
hatte, und zeigt anhand von alten Fotos die Dorfentwicklung          Corona-Teststation Konradsreuth
Ahornbergs. Herr Grimmler stellt die Vereine und deren Aktivi-       Vor Schulbeginn ist die Teststation im alten Feuerwehrhaus
täten vor.                                                                             am Sonntag, 12.09.2021,
Herr Schöffel vom Arbeitskreis Gebäude erklärt mit Hilfe des                         von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Bestandsplanes, dass viele Leerstände festgestellt wurden.           geöffnet. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis und eine
Der Arbeitskreis fragte geplante Maßnahmen bestehender               aktuelle Telefonnummer mit.
Leerstände ab und anhand einiger Beispiele weist Herr Schöf-         Telefonische Rückfragen unter der Rufnummer: 0 92 92 / 50 22
fel auf eine positive Veränderung der Leerstandssituation hin.
SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger
Konradsreuth                                                                      -4-                                                        Nr. 9/21

Neues Salzsilo für den Bauhof                                                                     Redaktionsschlusshinweis
Der Bauhof Konradsreuth hat ein neues Salzsilo erhalten. Das
neue Salzsilo kann 30 Kubikmeter Trockensalz aufnehmen. Das
bisherige Silo musst nach über 30 Jahren ersetzt werden, da
es undicht geworden war. 2. Bürgermeister Theodor Gemein-                                       Nächster Redaktionstermin
hardt und das Bauhofteam freuen sich über die Anschaffung
des neuen Salzsilos.                                                                                    Montag, den 20.09.2021!
                                                                                        Bitte geben sie bis dahin Ihre Mitteilungen und Anzeigen
                                                                                                             im Rathaus ab.
                                                                                                          Erscheinungstermin:
                                                                                                          FREITAG, 01.10.2021

                                                                                                   =^hidg^hX]ZhkdcH^Z\[g^ZYHX]ŽgcZg

                                                                                    Historisches von Siegfried Schörner
                                                                                    Heimatkunde früher – heute
                                                                                    In der öffentlichen (auch politischen) Diskussion taucht zur
                                                                                    Zeit des öfteren wieder der Begriff „Heimat“ auf. Man täte gut
                                                                                    daran, wenn man das nicht den nach rechts außen abgedrif-
                                                                                    teten Kreisen überlassen würde. Heimatkunde, später Heimat-
                                                                                    und Sachkunde, war einst das zentrale Fach eines kindgemä-
                                                                                    ßen und altersgerechten Grundschulunterrichts. Ziel war es,
                                                                                    daß die Schüler ihre Heimat und alles was in ihr lebt kennen
                                                                                    und beobachten, verstehen und schätzen, schonen und lieben
                                                                                    lernen (lt. Bildungsplan für bayerische Volksschulen 1955). So
                                                                                    lautete jedenfalls die Aufgabe, die den Lehrkräften gestellt war.
                                                                                    Die übereifrigen Modernisierungsbestrebungen der neueren
                                                                                    Zeit haben das abgeschafft, was das sogenannte „Heimatge-
                                                                                    fühl“ erzeugte und dafür die kalte Rationalität der Wissenschaft
                                                                                    gesetzt. Gefühle kann man nicht digitalisieren, hingegen aber
                                                                                    in kleinste „Pixel“ aufgesplittertes Wissen, das leicht abgeprüft
                                                                                    werden kann und vor allem auch digital „beurteilt“ werden
                                                                                    kann, wenn man die einzelnen „Wissens-Pixel“ zusammenzählt.
                                                                                    Schlimm nur, wenn diese Einzelelemente unvernetzt und unver-
                                                                                    standen als „Kreuzworträtselwissen“ das Gedächtnis belasten,
                                                                                    aber noch lange nicht das generieren, was man als „Bildung“
                                                                                    bezeichnet. Schlimm auch, daß das heute in den meisten
                                                                                    Schulen praktiziert wird.
                                                                                    Was in heutigen Grundschulen abläuft, hat mit einem kindge-
                                                                                    rechten, bildungswirksamen Unterricht , der an wenigen exem-
Auf dem Bild sieht man von links nach rechts: Wolfgang Zehend-
                                                                                    plarischen Beispielen aus der Lebenswelt des Kindes das
ner (Bauamt) Thomas Hager (Vorarbeiter Bauhof) Theodor
                                                                                    fundamentale Wissen schöpft, nicht mehr viel gemeinsam. Ein
Gemeinhardt (2. Bürgermeister) Markus Schättschen (Bauhof)
                                                                                    Beispiel soll das verdeutlichen: Im Heimat- (!) und Sachkun-
                                                                                    deunterricht der 3. und 4. Jahrgangsstufe sollen die Schüler
Impressum                                                                           folgende Gebirge Europas lernen: Skandinavisches Gebirge,
                                                                                    Ural, Kaukasus, Pontisches Gebirge, Taurus, Balkan, Rhodo-
Bürger-Nachrichten                                                                  pen, Karpathen, Alpen, Dinarisches Gebirge, Apenninen, Pyre-
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth                                näen, Sierra Nevada. (Anmerkung: Für 9 bis 10jährige Schüler
mit den Ortsteilen Ahornberg, Föhrenreuth, Martinsreuth,
                                                                                    fast so, wie wenn sie chinesische Vokabeln lernen müßten. Ich
Modlitz, Ober- u. Unterpferdt, Reuthlas, Silberbach,
                                                                                    hatte von 1939 bis 1998 ununterbrochen, erst als Schüler, dann
Weißlenreuth u. Wölbersbach
                                                                                    als Lehrer und Schulaufsichtsbeamter mit Unterricht zu tun. Die
Die Bürger-Nachrichten erscheinen monatlich jeweils freitags und werden
kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
                                                                                    Rhodopen sind mir in diesen 59 Jahren nie begegnet. Ich habe
– Herausgeber, Druck und Verlag:
                                                                                    sie auch nie vermißt.)
    LINUS WITTICH Medien KG,                                                        Ob die Dritt- und Viertklässler den Föhrlberg und den Steinberg
    Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0                   kennen, oder jemals auf den Ahornberg gewandert sind? Ob
– Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                            die ortsfremden Lehrkräfte überhaupt den Weg dorthin finden
    Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Konradsreuth                               würden? Finden die pädagogisch erwünschten „Wandertage“
    Matthias Döhla, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth                              überhaupt noch statt? Beim Döbraberg, Epprechtstein, Rudolf-
    für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:                   stein oder gar bei der Kösseine hört es dann endgültig auf.
    Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.                                      Die Heimatberge verschwinden im Nebel des Wörterwissens,
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag                                   das nach der nächsten Abfrage, Ex, Schulaufgabe, Probear-
    zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil.                                 beit, Lernzielkontrolle oder wie die schönen Punktelieferanten
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.          genannt werden, schnellstmöglich der Vergessenheit anheim-
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
                                                                                    fällt.
Redaktion wieder.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen             Ein anderes Beispiel aus Konradsreuth zeigt, wie „Bildung“
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-     gelingen kann, wenn die Stoffauswahl stimmt und auch das
ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz      oben erwähnte Heimatgefühl entsteht. Dazu gehören aber auch
des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü-         Lehrkräfte, die sich mit ihrem Dienstort identifizieren können und
che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.              nicht nur ihre pflichtgemäße Arbeitszeit hier zufällig ableisten.
SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger
Konradsreuth                                                       -5-                                                            Nr. 9/21
Im folgenden Abschnitt wird ein Schüleraufsatz wiedergege-             Wenn auch der Stil dieses Aufsatzes in der Sprachform einer
ben, den ich der Heimatkundlichen Beilage der „Oberfrän-               Beschreibung etwas an Courths-Mahler anklingt (Anmerkung:
kischen Volkszeitung“ vom 22.Juli 1950 Nr. 18, 2.Jahrgang,             Hedwig Courths-Mahler war eine sehr erfolgreiche Schriftstel-
entnommen habe. Leider ist der Autor unbekannt. Er müßte               lerin der deutschen Trivialliteratur), so ist doch die tiefe Verbun-
wohl 1936 oder vorher geboren sein und wird zwischen 14 und            denheit des Aufsatzschreibers mit seiner Heimat aus diesen
18 Jahre alt gewesen sein, als er diese schulische Aufgabe             Zeilen spürbar.
erfüllte. Die Überschrift lautet: Ein Blick auf Konradsreuth (Ein      Solche emotionalen Beziehungen werden im heutigen Unter-
Schüleraufsatz)                                                        richt überhaupt nicht mehr erreicht und auch nicht mehr ange-
O, du mein Heimatdorf! Grünende Fluren umgeben dich, Wie-              sprochen. Ist es erwünscht? Wenn es in Vergessenheit geraten
sen und Felder, von harten Bauernhänden bearbeitet. Ich steige         ist, sollte es schleunigst wieder praktiziert werden, denn Lernen
langsam den Föhrenreuther Berg hinan. Immer weiter können              und Behalten hat sehr viel mit der emotionalen Dimension zu
meine Augen in die Ferne schweifen. Ringsum blicke ich auf             tun und damit, ob Schüler letztendlich ein bißchen Freude an
ernste, dunkle Nadelwälder, da und dort sind Gehöfte und Dör-          der Schule haben, wenn sie nach den Ferien und den corona-
fer eingebettet. Mit jedem Schritt tauchen die Berge des Fichtel-      bedingten Beeinträchtigungen in diesem Monat endlich wieder
gebirges mehr und mehr am Rande des Horizontes auf. Scharf             „normal“ zur Schule gehen können.
hebt sich der Epprechtstein vom hellen Hintergrund ab. An
einem kleinen Wäldchen, im Schutze kleiner Fichtenbüsche, die
den kalten Nordwind aufhalten, setze ich mich nieder. Nun bli-
cke ich von weitschauender Höhe hinunter auf mein Heimatdorf.
Wie aus einer Spielzeugschachtel herausgenommen und aufge-
stellt, liegt es friedlich eingebettet im Tal, wo vor vielen hundert                  6bia^X]Z7Z`VccibVX]jc\Zc
Jahren noch schwarzer Wald stand und die Bäume leis rausch-
ten. Heute steht an der großen Straße, die sich von Osten nach
Westen durch den Ort den Berg hinaufzieht, Haus an Haus. An
einer zweiten Straße, die zum Föhrenreuther Berg führt, liegt –
                                                                       Bekanntmachung
fast etwas abseits – ein weiterer Teil meines Heimatdorfes. Der
Volksmund gab ihm den Namen „Klein-Spandau“. Hier ist auch             der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht
die „Festung“, das letzte Haus am Dorfrand.                            in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Hell glänzen davor die Fischteiche im gleißenden Licht der             Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag
Sonne und die Wellen glitzern im Wind wie flüssiges Silber.
Weiße Birken stehen an den Ufern und recken ihre lichtgrünen           am 26. September 2021
Äste gegen den Himmel. Auf dem großen freien Gelände zwi-              1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die
schen Dorf und „Neu-Dörflein“ umsäumen an Sonntagen Hun-               Gemeinde 95176 Konradsreuth
derte von Menschen den Fußballplatz. Am Rande des grünen               wird in der Zeit von 06. September 2021 bis Freitag,
Rasens stehen die ersten Häuschen der neuen Siedlung mit               10. September 2021 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während
ihren spitzen Giebeldächern. Im ganzen Dorfe, überall wech-            der allgemeinen Dienststunden
seln große mit kleinen Häusern, alte und neue, miteinander
                                                                       • am Montag, 06. September 2021 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
ab. Die sauberen Hauswände leuchten in den verschiedens-
ten Farben. Oft sind die Wetterseiten mit Schiefer verschlagen.             und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Schwarze Schieferdächer, vereinzelt auch rote Ziegeldächer,            • am Dienstag, 07. September 2021 von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
glänzen in der Sonne. Alle überragen aber das Satteldach der           • am Mittwoch, 08. September 2021 von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
alten Kirche und der hohe Kirchturm, um dessen Wetterfahne             • am Donnerstag, 09. September 2021 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
schwarze Dohlen fliegen. Der Friedhof um die Kirche ist ver-                und von 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
schwunden. Aber am Südrand des Dorfes liegen am Berg-                  • am Freitag, 10. September 2021 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
hang die Gräber unserer Toten. Steinerne Kreuze stehen rings           in der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str. 8, 95176
um die Totenhalle mit ihrem zierlichen Türmchen. Vereinzelt            Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 (Bürgeramt im Erdgeschoß, barrie-
ragen zwischen den Häusern auch große Scheunen empor. Sie              refrei für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
schließen jeweils die großen Bauerngehöfte ab. Diese geben             Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
aber heutzutage meinem Heimatdorfe nicht mehr das Gepräge              zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten
eines reinen Bauerndorfes. Andere große Gebäude, die sich              überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von
da und dort erheben, mit ihren vielen großen Fenstern, hinter          anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen kön-
denen Maschinen rattern, haben unser Dorf zu einem rühri-              nen Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaub-
gen Industrieort gemacht. Der Anblick dieser langgestreckten           haft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder
Fabriken ruft Bilder aus der Vergangenheit wach. Da saßen vor          Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Jahren in den niedrigen Stuben der kleinen Häuser die Hand-            Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
weber an ihren klapperigen Webstühlen und traten diese vom             von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrver-
frühen Morgen bis in die späte Nacht. In der Ecke hockten die          merk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetra-
Kinder und drehten rastlos das Spinnrad (Anmerkung: Es muß             gen ist.
wohl „Spulrad“ heißen). Aus fast jedem Haus tönte das „Digilla-        Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt;
Digalla“ der sausenden Schützen. Auch heute noch erfüllt der           die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Lärm der Webstühle zur Arbeitszeit die Straßen unseres Dor-
                                                                       Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen
fes. Aber dieser Lärm kommt nicht mehr aus den kleinen Häu-
                                                                       ist oder einen Wahlschein hat.
sern, deren Dächer vereinzelt fast bis auf den Boden reichen,
sondern aus den Fabriken, die dem Großteil der Bevölkerung             2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän-
Arbeit und Brot geben.                                                 dig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der
An der alten Hofer Straße liegt der Schloßpark. Aus dem Dunkel         Wahl, spätestens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr bei
der Fichten hebt sich das Schloßgebäude kaum ab. Es fehlen             der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str. 8, 95176 Kon-
die Zinnen und Türme, die es zur Sehenswürdigkeit machen               radsreuth, Zimmer-Nr. 2 Einspruch einlegen.
könnten.                                                               Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-
Die Sonne sinkt. Ihre letzten goldenen Strahlen spiegeln sich          schrift eingelegt werden.
in vielen vielen Fenstern der Häuser. Ich mache mich auf den
Rückweg. Bald bin ich daheim. Unwillkürlich muß ich an den             3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sinnigen Spruch von der lieben Heimat denken:                          sind, erhalten spätestens bis zum 05. September 2021 eine
„Wenn du noch eine Heimat hast, so nimm den Ranzen und                 Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung
den Stecken -                                                          erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein-
und wandre, wandre ohne Rast, bis du erreicht den teuren               spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht
Flecken.“                                                              Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
SIEGFRIED SCHÖRNER ist Ehrenbürger
Konradsreuth                                                   -6-                                                          Nr. 9/21
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis       ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und            Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbe-        der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
nachrichtigung.                                                    Wahl einer anderen Person erlangt hat

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis         10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel
Hof, Nr. 239                                                       und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe-            abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am
zirk) dieses Wahlkreises                                           Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
oder
durch Briefwahl                                                    11. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
teilnehmen.                                                        land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von
                                                                   der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                              bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech-         werden.
tigte Person
                                                                   Konradsreuth, den 22.07.2021
Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24. September 2021,
18.00 Uhr in der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str.        Gemeinde Konradsreuth
8, 95176 Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 schriftlich, elektronisch      Döhla, 1. Bürgermeister
oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer
bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum
nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen        Wahlbekanntmachung
kann, kann den Wahlschien noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr,         1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen
beantragen.                                                        Bundestag statt.
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlbe-       Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
rechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags-       2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:
     frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18               Wahlbezirk /              Wahlraum
     Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 05.Sep-           Sonderwahlbezirk
     tember 2021 oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-          Nr.  Abgrenzung Bezeichnung und                         barrie-
     verzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis                           genaue Anschrift                      refrei
     zum Freitag, 10. September 2021 versäumt hat,                                                                           ja / nein
b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst.
     a) genannten Fristen entstanden ist,                            001  Abgrenzung Grundschule am Schlosspark,         ja
c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-                 nach          Zimmer-Nr. 1.02,
     den ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach              Straßenzügen Buchstabenland, Schulstr. 7
     Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat                002                 Grundschule am Schlosspark,      ja
Der Wahlschein kann in den oben genannten Fällen bei der in                             Zimmer-Nr. 1.03,
Nr. 5.1 bezeichneten Stellen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr,                              Matheland, Schulstr. 7
schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch)    003                 Evang. Gemeindehaus,            nein
beantragt werden.                                                                       Versammlungsraum,
                                                                                        Ahornberg, Kirchgasse 4
6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch        In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er          in der Zeit vom 16.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden
dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen kön-        sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in
nen sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person     dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
bedienen.
                                                                   3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwah-
7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person            lergebnisses um 15.00 Uhr in 95176 Konradsreuth, Rathaus,
zugleich                                                           Zimmer-Nr. 10 (Sitzungssaal), Auszählungsraum für den Wahl-
- einen amtlichen Stimmzettel,                                     bezirk 011, im Feuerwehrgerätehaus, Unterrichtsraum, Am Wie-
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,                      sengrund 15, Auszählungsraum für den Wahlbezirk 012 und in
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift,       der Katholischen Kirche, Saal im Erdgeschoß, Bachstr. 22, Aus-
   an die der Wahlbrief zu übersenden ist und                      zählungsraum für den Wahlbezirk 013 zusammen.
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
                                                                   4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des
                                                                   Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetra-
8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch
die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere         gen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenach-
Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden,          richtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur
wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen              Wahl mitzubringen.
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtli-       Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzu-
chen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Per-        geben.
son nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie     Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und
der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich           jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimm-
zu versichern.                                                     zettel ausgehändigt.
                                                                   Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine
9. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder       Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen-
wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehin-          der Nummer
dert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen
Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr           a)      für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei            der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen
der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst                 Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie
getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.                    eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei ande-
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchli-                 ren Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und
cher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willens-                   rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewer-
bildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person                     berin einen Kreis für die Kennzeichnung,
Konradsreuth                                                   -7-                                                         Nr. 9/21
b)   für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die
     Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeich-
                                                                   Bundestagswahl am 26.09.2021
     nung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der                        Online-Beantragung
     ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelas-
     senen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung
                                                                                   von Briefwahlunterlagen
     einen Kreis für die Kennzeichnung.                                           Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahl-
                                                                                  raum wählen gehen und möchten Ihre Stimme
Die wählende Person gibt
                                                                                  per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie
ihre Erststimme in der Weise ab,                                                  einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. In
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz-                           unserem Bürgerservice-Portal können Sie bei-
druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf                          des online anfordern:
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber           www.konradsreuth.de oder direkt unter
oder welcher Bewerberin sie gelten soll,
                                                                   www.buergerserviceportal.de/bayern/konradsreuth
und ihre Zweitstimme in der Weise ab,
                                                                   Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
                                                                   Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
                                                                   Vollmacht möglich.
eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
                                                                   Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahl-
kabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum            Bitte beachten Sie, dass für die Zustellung und Rücksendung
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre         der Briefwahlunterlagen mindestens 3 - 4 Werktage benötigt
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht      werden!
fotografiert oder gefilmt werden.                                  Die Beantragung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen.
                                                                   Ihre Gemeindeverwaltung Konradsreuth
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-
lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb-
nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt,     Einsicht in das Wählerverzeichnis
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich
ist.                                                               Volksbegehren
                                                                   Gemeinde
6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, kön-        95176 Konradsreuth
nen an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausge-                               Bekanntmachung
stellt ist,                                                            über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die-                    und die Erteilung von Eintragungsscheinen
      ses Wahlkreises
                                                                       für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
oder
                                                                          (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021)
b) durch Briefwahl
                                                                   1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberufung
teilnehmen.
                                                                   des Landtags für die
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemein-
                                                                   Gemeinde 95176 Konradsreuth
debehörde, einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen          wird am Freitag, 24.09.2021 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem          am Montag, 27.09.2021 von 8.00 Uhr 12.00 Uhr und von
Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und            13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem         und am Dienstag, 28.09.2021 von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort           Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Straße 8, 95176
spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief            Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 (Bürgeramt im Erdgeschoß)
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.                für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimm-
                                                                      berechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal
                                                                      zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten
und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts
                                                                      überprüfen.
durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist
unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).                      Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von ande-
                                                                      ren im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder             Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaub-
wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehin-             haft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit
dert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedie-      oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
nen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe      kann.
einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und
                                                                      Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der
geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist
                                                                      Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine
eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einfluss-
                                                                      Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.
nahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder
Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder
                                                                   2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
                                                                   geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
                                                                   3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbe-
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-      gehren ist nur zugelassen, wer
heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.       a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz ent-       b) einen Eintragungsschein hat
gegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne          und stimmberechtigt ist.
eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine          Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
Stimme abgibt.                                                     hält, kann von Freitag, 24.09.2021 bis spätestens Dienstag,
Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz-     28.09.2021 schriftlich Einspruch einlegen.
buches).                                                           Am Freitag, 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021
Konradsreuth, 16.08.2021                                           kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift in
Gemeinde Konradsreuth                                              der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Straße 8, 95176
I.V.                                                               Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 (Bürgeramt im Erdgeschoß) einge-
Gemeinhardt, 2. Bürgermeister                                      legt werden.
Konradsreuth                                                    -8-                                                          Nr. 9/21
4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungs-                                   §1
liste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.                                   Trägerschaft
Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der             (1) Träger der kommunalen Kindertageseinrichtungen gemäß §
gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher          2 Abs. 1 ist die Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176
Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierig-            Konradsreuth.
keiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen,                                         §2
gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein                                      Einrichtungen
eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorlie-        (1) Die Gemeinde Konradsreuth betreibt die folgenden Einrich-
gen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein            tungen in kommunaler Trägerschaft,
eidesstattlich zu versichern.                                       a) Kinderhort an der Grundschule am Schlosspark, Schulstraße
Briefliche Eintragung (Briefwahl) ist nicht möglich.                7, 95176 Konradsreuth
                                                                                                    §3
5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer                                           Betriebserlaubnis
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist,   (1) Das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95028 Hof,
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimm-         erteilte als Genehmigungsbehörde die Betriebserlaubnis
berechtigt ist und                                                  gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) am
a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf         19.08.2021.
                                                                                                    §4
    Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V.                           Personensorgeberechtigte
    m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 23. Septem-
    ber 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver-         (1) Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam
    zeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahl-      mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerli-
    ordnung (bis zum 28. September 2021) versäumt hat,              chen Gesetzbuches die Personensorge zusteht (§§ 1626 ff.,
                                                                    §§ 1741 ff., §§ 1773 ff. BGB).
b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76                                         §5
    Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahl-                                   Elternbeirat
    ordnung entstanden ist,
                                                                    (1) Für die Einrichtungen nach § 2 wird jeweils ein Elternbeirat
c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
                                                                    gebildet (Art. 14 BayKiBiG).
    worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst
    nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.           (2) Die Wahl des Elternbeirates ist jährlich zu Beginn des Kin-
                                                                    dergartenjahres, spätestens jedoch zum 1. November des lau-
                                                                    fenden Kindergartenjahres durchzuführen.
6. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintra-
gungsfrist, 27.10.2021, 16.00 Uhr in                                (3) Wahlberechtigt sind die Personensorgeberechtigten (§ 4
der Gemeinde Konradsreuth, Rathaus, Hofer Straße 8, 95176           Abs. 1) des die jeweilige Einrichtung besuchenden Kindes
Konradsreuth, Zimmer-Nr. 2 (Bürgeramt im Erdgeschoß) schrift-       sowie jede sonstige volljährige Person, soweit diese auf Grund
lich, elektronisch (z.B. auch per Telefax, E‑Mail) oder mündlich    einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten nicht
(nicht aber telefonisch) beantragt werden.                          nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen
                                                                    Aufgaben der Personensorge für das die jeweilige Einrichtung
Stimmberechtigte mit Behinderungen können sich bei der
                                                                    besuchenden Kindes wahrnimmt. Als Einrichtung im Sinne des
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
                                                                    Satzes 1 gelten die Einrichtungen nach § 2 Abs. 1.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vor-
                                                                    (4) Die Wahlberechtigten nach Absatz 3 haben je Kind eine
lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
                                                                    Stimme. Sie üben das Stimmrecht gemeinsam aus und müssen
berechtigt ist.
                                                                    sich über ihre gemeinsame Stimmabgabe einigen.
7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich über-          (5) Wählbar sind die in Absatz 3 genannten Wahlberechtigen
bracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft,          mit Ausnahme des im pädagogischen Bereich der Gemeinde
dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen          Konradsreuth beschäftige Personals. Darüber hinaus ist für
ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist (27.10.2021,        Beschäftigte der Finanzverwaltung der Gemeinde Konrads-
16.00 Uhr) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.              reuth die Wählbarkeit ausgeschlossen. Wählbar sind auch
                                                                    Wahlberechtigte, die bei der Wahlversammlung nicht anwe-
8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberech-           send sein können.
tigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen         (6) Die Wahl erfolgt grundsätzlich in einer öffentlichen Ver-
kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn            sammlung der Wahlberechtigten. Die Wahl erfolgt, sofern
die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer               nicht von der Wahlversammlung einstimmig die Öffentlichkeit
schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachge-         beschlossen wird, in schriftlicher und geheimer Wahl.
wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier      (7) Die Mitgliedschaft im Elternbeirat erlischt mit der Wahl eines
Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem        neuen Elternbeirates. Darüber hinaus erlischt die Mitgliedschaft
Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.                   im Elternbeirat, wenn keines der Kinder des Elternbeiratsmit-
Gemeinde Konradsreuth                                               gliedes die jeweilige Einrichtung gemäß § 2 Absatz 1 besucht.
Konradsreuth, 23.08.2021                                            (8) Die Aufgaben des Elternbeirates ergeben sich aus Art. 14
I.V.                                                                des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes.
Gemeinhardt                                                                                         §6
2. Bürgermeister                                                                            Aufgabenstellung
                                                                    (1) In den Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 werden die Kinder
                                                                    von den pädagogischen Fachkräften der Trägers individuell
                          Satzung                                   und altersgemäß betreut, gebildet und erzogen. Durch den Ein-
                                                                    satz von geeigneten Spielwaren und Beschäftigungsmaterial
    für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen                  werden unter Anderem vielfältige Lernmöglichkeiten eröffnet.
              der Gemeinde Konradsreuth                             Die Personensorgeberechtigten werden in Betreuungs- Bil-
                                                                    dungs- und Erziehungsfragen vom pädagogischen Fachper-
    (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung - KTBS)                   sonal unterstützt. Mit den Personensorgeberechtigten wird eine
                     Vom 28. August 2021                            enge, ehrliche, vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusam-
Die Gemeinde Konradsreuth (Landkreis Hof) erlässt auf der           menarbeit angestrebt.
Grundlage von Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeinde-          (2) Der Besuch der Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 ist frei-
ordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der            willig. Die pädagogischen Fachkräfte des Trägers sind jedoch
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS             angehalten, bei den Personensorgeberechtigten darauf hinzu-
2020-1-1-I) die zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur         wirken, dass die Einrichtung regelmäßig besucht wird um die
Änderung der Gemeindeordnung vom 09. März 2021 (GVBl. S.            Bildungs- und Erziehungsaufgaben sachgerecht erfüllen zu
74) geändert worden ist, folgende Satzung:                          können.
Konradsreuth                                                   -9-                                                         Nr. 9/21
(3) In jeder Einrichtung nach § 2 Absatz 1 wird optional eine      (5) Im Rahmen der verfügbaren Betreuungsplätze werden
Mahlzeit zur Mittagszeit angeboten.                                grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die ihren gewöhnli-
                                 §7                                chen Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 SGB I im Gemein-
                            Betriebsjahr                           degebiet der Gemeinde Konradsreuth haben oder deren Per-
                                                                   sonensorgeberechtigten im Gemeindegebiet der Gemeinde
(1) Das Betriebsjahr für die Einrichtungen nach § 2 Absatz 1
                                                                   Konradsreuth einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Kinder, die
beginnt am 01.09. eines jeden Jahres und endet mit Ablauf des
                                                                   ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Gemeindegebiet der
31.08. des Folgejahres.
                                                                   Gemeinde Konradsreuth haben, können nur aufgenommen
                                 §8                                werden, wenn die Aufenthaltsgemeinde den Betreuungsplatz
                         Betreuungszeiten                          als bedarfsnotwendig anerkannt hat und die Bereitschaft zur
(1) Die Betreuungszeiten können durch die Personensorgebe-         Übernahme des anfallenden Anteil der Förderung nach dem
rechtigen beim Träger vom Montag bis Freitag, jeweils in der       BayKiBiG erklärt hat.
Zeit zwischen 07:00 Uhr und 16:30 Uhr gebucht werden. Die          (6) Zur Aufnahme eines Kindes ist der wirksame Abschluss
nach Satz 1 gebuchte Betreuungszeit ist die Buchungszeit laut      eines Bildungs- und Betreuungsvertrags zwischen den Per-
Bildungs- und Betreuungsvertrag.                                   sonensorgeberechtigten und der Gemeinde Konradsreuth als
(2) Die Mindestbuchungszeit nach § 8 Absatz 1 Satz 2 beträgt       Träger des Kinderhortes Konradsreuth erforderlich.
für die Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 Buchst. a) (Kinderhort)    (7) Die Aufnahme eines Kindes erfolgt im Regelfall zum Beginn
15 Wochenstunden.                                                  des Betriebsjahres gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1.
                                 §9                                                              § 12
                           Schließzeiten                                          Bildung- und Betreuungsvertrag
(1) An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen,           (1) Das Betreuungsverhältnis wird zwischen der Gemeinde
bleiben die Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 grundsätzlich          Konradsreuth als Träger der Einrichtungen und den Personen-
geschlossen. Zusätzlich können bis zu dreißig Öffnungstage         sorgeberechtigten in einem gesondert zu schließenden, schrift-
gemäß der Bayerischen Ferienordnung als Schließtage festge-        lichen Bildungs- und Betreuungsvertrag geregelt.
legt und geschlossen werden. Bei der Festlegung von Schließ-       (2) Der Vertrag wird in dem Zeitpunkt wirksam, wenn er von
tagen ist der Elternbeirat zu beteiligen.                          beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wurde
(2) Die Personensorgeberechtigen sind bis spätestens 30.11.        und sämtliche Anlagen zum Vertrag ordnungsgemäß vorliegen.
des laufenden Betriebsjahres über die zusammenhängenden                                          § 13
Schließtage zu informieren. Das pädagogische Personal stellt                                   Gebühren
zusammen mit dem Elternbeirat die Einhaltung der Zeitvorgabe       (1) Die Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung
nach Satz 1 sicher.                                                zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
(3) Auf Anordnung der Gesundheitsbehörden des Freistaates          der Gemeinde Konradsreuth (Kindertagesstätten-Benutzungs-
Bayern und der Bundesrepublik Deutschland oder aus sonsti-         satzung – KTBS) von der Gemeinde Konradsreuth als Trägerin
gen Gründen der höheren Gewalt oder wegen nicht zu kom-            erhoben.
pensierenden Personalausfalls, kann der Träger die Einrichtung     (2) Die von den Personensorgeberechtigten zu entrichtende
vorübergehend ganz oder teilweise schließen.                       Gebühr bemisst sich nach den im Bildungs- und Betreuungs-
                                § 10                               vertrag vereinbarten Bildungs- und Betreuungszeiten.
                            Anmeldung                              (3) Die Höhe des Verpflegungsentgeltes wird in der Gebüh-
(1) Die Anmeldung der zu betreuenden Kinder erfolgt aus-           rensatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertagesein-
schließlich schriftlich durch die Personensorgeberechtigten.       richtungen der Gemeinde Konradsreuth (Kindertagesstätten-
(2) Die Personensorgeberechtigten sind bei der Anmeldung           Benutzungssatzung – KTBS) von der Gemeinde Konradsreuth
verpflichtet, die erforderlichen Angaben zur Person des Kindes     als Trägerin erhoben.
und der Personensorgeberechtigten zu machen.                       (4) Die Gebühren für eventuelle Mehrbetreuung und für die
(3) Die Anmeldetermine werden durch die Gemeinde Konrads-          Ferienbetreuung werden in der Gebührensatzung zur Satzung
reuth im Amtsblatt der Gemeinde Konradsreuth, durch öffentli-      für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
chen Aushang oder durch Aushang in der jeweiligen Einrich-         Konradsreuth (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung – KTBS)
tung ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.                        von der Gemeinde Konradsreuth als Trägerin erhoben. Die Min-
                                                                   destbetreuungszeit in den Ferien beträgt täglich 6 Stunden.
                                § 11
                                                                   (5) Verwaltungsgebühren für Umbuchungen im laufenden
                      Aufnahme eines Kindes
                                                                   Betreuungsjahr werden in der der Gebührensatzung zur Satzung
                in den Kinderhort Konradsreuth                     für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
(1) Die Aufnahme eines Kindes in den Kinderhort Konradsreuth       Konradsreuth (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung – KTBS)
ist ausschließlich Kindern vorbehalten, die die erste bis vierte   von der Gemeinde Konradsreuth als Trägerin erhoben.
Klasse besuchen.                                                   (6) Die Gebühren ein Spielgeld und eine Baukostenrücklage
(2) Vor der Aufnahme eines Kindes in den Kinderhort Konrads-       werden in der Gebührensatzung zur Satzung für die Benut-
reuth soll ein Aufnahmegespräch stattfinden. Ziel des Aufnah-      zung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Konrads-
megespräches ist das Kennenlernen der Kinder, Personensor-         reuth (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung – KTBS) von der
geberechtigten und der Einrichtungsleitung.                        Gemeinde Konradsreuth als Trägerin erhoben.
(3) Die Aufnahme eines Kindes in die jeweilige Einrichtung         (7) Die Gebühren werden im Lastschrifteinzugsverfahren einge-
erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Betreuungsplätze. Sind        zogen.
nicht genügend Betreuungsplätze verfügbar, so wird die Aus-                                      § 14
wahl unter den in der Gemeinde Konradsreuth (samt Gemein-                           Fälligkeiten und Entstehung
deortsteilen) mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kindern nach fol-                         der Zahlungsverpflichtung
genden Kriterien getroffen,                                        (1) Die Zahlungspflicht für die Gebühren nach § 13 Abs. 1, 2,
a) Kinder, deren Familie sich in einer Notlage befindet,           4 und 5 entsteht erstmals mit Aufnahme des Kindes in die Ein-
b) Kinder, deren Eltern oder Personensorgeberechtigten             richtung, im Übrigen fortlaufend mit Beginn eines jeden Kalen-
     nachweisen, dass ohne Betreuung schwere Nachteile für         dermonats. Bei Aufnahme oder Ausscheiden eines Kindes
     das Berufsleben der Familie entstehen,                        während eines Kalendermonats, ist für diesen Monat die volle
c) Kinder, deren Personensorgeberechtigten alleinerziehend         Gebühr zu entrichten.
     sind,                                                         (2) Die Zahlungspflicht für das Verpflegungsentgelt entsteht mit
d) Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besu-         der Anmeldung des Kindes zur jeweiligen Verpflegung.
     chen oder nachfolgen.                                         (3) Die Gebühr nach § 14 Abs. 1 ist grundsätzlich für zwölf
(4) Die Aufnahme eines Kindes ist auf einen kontinuierlichen       Monate zu entrichten. In den Monaten Juli und August ist
Besuch unter Beachtung der Öffnungszeiten und der gebuch-          weder eine Kündigung des Bildungs- und Betreuungsvertrag
ten Nutzungszeiten angelegt.                                       noch eine Stundenreduzierung möglich.
Konradsreuth                                                    - 10 -                                                       Nr. 9/21
(4) Die Gemeinde Konradsreuth ist als Trägerin berechtigt, die       sichtliche Dauer der Erkrankung sind der Einrichtungsleitung
Gebühr und das Verpflegungsentgelt nach pflichtgemäßem               ohne schuldhaftes Zögern mittzuteilen.
Ermessen zu verändern, wenn es die Kostensituation erfordert.        (2) Eine Mitteilungspflicht besteht auch für alle nicht erkennba-
                            § 15                                     ren Besonderheiten eines Kindes (Allergien, körperliche Gebre-
                         Schuldner                                   chen, Anfallsleiden, und Ähnliches)
(1) Schuldner der Gebühren und der Verpflegungsentgelte, der         (3) Eltern, Personensorgeberechtigte und andere Personen die
öffentlich rechtlichen Mahngebühren, der Säumniszuschläge            an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen die Einrichtun-
und der eventuell anfallenden Zinsen, sind die Personensor-          gen nicht betreten.
geberechtigten. Mehrere Personensorgeberechtigte haften als          (4) Ein Kind muss vorübergehend ausgeschlossen werden,
Gesamtschuldner.                                                     wenn der Verdacht besteht, dass es ernsthaft erkrankt ist oder
                            § 16                                     es gemäß § 33 und § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
         Kündigung und Ausschluss durch den Träger                   die Einrichtung nicht besuchen darf. Gleiches gilt für Kinder,
                                                                     die mit in einer solcher Weise erkrankten Peron in häuslicher
(1) Eine Kündigung oder ein Ausschluss des Kindes durch die
Gemeinde Konradsreuth als Träger erfolgt, wenn                       Gemeinschaft leben.
a) eine in dieser Satzung festgesetzte und zwischen den Ver-         (5) Bei einer ansteckenden Krankheit ist die Einrichtungsleitung
     tragsparteien im Bildungs- und Betreuungsvertrag verein-        von der Erkrankung und der Art der Krankheit unverzüglich und
     barte Gebühr für die letzten drei Monate trotz schriftlicher    ohne schuldhaftes Zögern zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn
     Mahnung und ordnungsgemäßer Fristsetzung nicht ent-             Mitglieder der Wohngemeinschaft des Kindes an einer anste-
     richtet wird oder wurde,                                        ckenden Krankheit leiden. In den vorgenannten Fällen kann
b) eine in dieser Satzung festgesetzte und zwischen den Ver-         die Einrichtungsleitung die Wiederzulassung des Kindes zum
     tragsparteien im Bildungs- und Betreuungsvertrag verein-        Besuch der Einrichtungen von der vorherigen Vorlage einer
     barte Gebühr innerhalb eines Zeitraumes, der sich über          Bescheinigung des behandelnden Arztes oder des örtlich
     mehr als drei Monate erstreckt und insgesamt der Höhe           zuständigen Gesundheitsamtes abhängig machen.
     der vereinbarten Gebühren für drei Monate entspricht, trotz     (6) Das Personal der Einrichtungen darf den Kindern grund-
     vorheriger schriftlicher Mahnung und ordnungsgemäßer            sätzlich keine Medikamente verabreichen. Ist zur Beendigung
     Fristsetzung nicht entrichtet wird oder wurde,                  einer medizinischen Behandlung bzw. bei einer chronischen
c) die Personensorgeberechtigten wiederholt grob gegen die           Erkrankung die Einnahme eines Medikaments unbedingt vor-
     Satzung oder gegen die Bildungs- und Betreuungsvertrag          geschrieben, ist die Verabreichung der Medikamente zwischen
     getroffenen Vereinbarungen verstoßen oder verstoßen haben,      den Personensorgeberechtigten und dem pädagogischem
d) das Kind trotz schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf            Personal der Einrichtungen schriftlich zu vereinbaren. In die-
     die Kündigung weiterhin der Einrichtung ohne wichtigen          sen Fällen haben die Personensorgeberechtigten ferner eine
     Grund fernbleibt,                                               schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes vorzule-
e) die Aufnahme eines Kindes unter unrichtigen Angaben der           gen, aus der die genauen Angaben zum Medikament, dessen
     Personensorgeberechtigten erfolgt ist,                          Dosierung und Verabreichung hervorgehen muss. Eine Haftung
f) das Kind in der Einrichtung nicht gefördert werden kann           des pädagogischen Personals der Einrichtungen ist ausge-
     oder andere Kinder in ihrer Entwicklung oder ihrer körperli-    schlossen.
     chen Unversehrtheit gefährdet,                                                                 § 20
g) das Verhältnis zwischen Einrichtung und Personensorge-                                     Mehrbetreuung
     berechtigten so tiefgreifend gestört ist, dass eine Zusam-      (1) Betreuungszeit außerhalb der im Betreuungsvertrag verein-
     menarbeit nicht mehr möglich ist oder                           barten Zeiten ist Mehrbetreuungszeit. Die Mehrbetreuung wird
h) die Einrichtung aufgelöst wird.                                   gemäß der Gebührensatzung erhoben und abgerechnet.
Die Festlegung, ob Gründe für eine fristlose Kündigung und           (2) Bei dreimaliger Nichteinhaltung von gebuchten Betreuungs-
den Ausschluss nach Abs. 1 Buchstaben f) und g) vorliegen,           zeiten, wie beispielsweise verspätetes Abholen oder vorzeiti-
wird von der Einrichtungsleitung und der zuständigen Betreu-         ges Abgeben in der Betreuungseinrichtung, ohne Absprache
ungskraft sowie dem Träger nach Anhörung des Elternbeirates          mit der Einrichtungsleitung erfolgt ein Informationsschreiben an
und der Personensorgeberechtigten getroffen.                         die Personensorgeberechtigten mit der Bitte um Einhaltung der
(2) Die Kündigung bzw. der Ausschluss bedarf der Schriftform         Betreuungszeiten und Hinweis auf eine automatische Höherbu-
und ist Träger schriftlich zu begründen. Für die Einhaltung der      chung der Betreuungszeiten. Diese Mehrbetreuung wird gemäß
Kündigungsfrist gilt § 130 des Bürgerlichen Gesetzbuches.            der Gebührensatzung erhoben und abgerechnet.
                               § 17                                  (3) Werden die gebuchten Betreuungszeiten trotz Aufforderung
      Kündigung durch die Personensorgeberechtigten                  weiterhin nicht eingehalten, erfolgt automatisch die Höherbu-
(1) Die Kündigung des Bildungs- und Betreuungsvertrags               chung in die passende Kategorie. Der geänderte Buchungs-
durch die Personensorge-berechtigten bedarf der Schriftform          vertrag sowie der Gebührenbescheid werden den Eltern umge-
und ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist          hend bekannt gegeben. Die automatische Umbuchung zählt in
von zwei Wochen zulässig. In den Monaten Juli und August             die Berechnung der Umbuchungsgebühr hinein.
eines Betreuungsjahres ist eine Kündigung nicht möglich. Für                                        § 21
die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt § 130 des Bürgerlichen                               Ferienbetreuung
Gesetzbuches.                                                        (1) Im Kinderhort Konradsreuth wird für Konradsreuther Kinder,
(2) Eine Kündigung des Bildungs- und Betreuungsvertrages             für die kein Bildungs- und Betreuungsvertrag geschlossen ist,
durch die Personensorge-berechtigten nur für Schließ- und            eine Ferienbetreuung angeboten. Die Mindestbetreuungszeit
Ferienzeiten ist nicht möglich.                                      beträgt 5 Betriebstage im Kalenderjahr. Die Ferienbetreuung
(3) Im Falle einer Erhöhung der Gebühr können die Personen-          wird gemäß der Gebührensatzung erhoben und abgerechnet.
sorgeberechtigten den Bildungs- und Betreuungsvertrag ohne           (2) Bei der Buchung der Mindestbuchungszeit sind die voraus-
Einhaltung einer Frist kündigen.                                     sichtlichen Betreuungstage im Vorfeld festzulegen. Änderun-
                               § 18                                  gen der Betreuungstage können nur bis zwei Wochen vor Feri-
             Vertragsbeendigung ohne Kündigung                       enbeginn berücksichtigt werden.
(1) Ohne, dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf endet         (3) Buchungen von weiteren Betreuungstagen können nur bis
der Bildungs- und Betreuungs-vertrag                                 zwei Wochen vor Ferienbeginn berücksichtigt werden.
a) mit Ablauf des Betriebsjahres in dem das Kind die vierte          (4) Abmeldungen von weiteren Betreuungstagen können eben-
Klasse erfolgreich beendet hat.                                      falls nur bis zwei Wochen vor Ferienbeginn berücksichtigt wer-
                               § 19                                  den. Eine Abmeldung von der Mindestbuchungszeit ist ausge-
                           Krankheiten                               schlossen.
(1) Kinder, die erkrankt sind dürfen die Einrichtung während der     (5) Die Mindestbetreuungszeit (Mindestbuchungszeit) in den
Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Die Art und die voraus-         Ferien beträgt täglich 6 Stunden.
Sie können auch lesen