STADT AMORBACH Landkreis Miltenberg

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STADT AMORBACH Landkreis Miltenberg
STADT AMORBACH
Landkreis Miltenberg

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
„IM BRUCH“

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG
UND SPEZIELLER ARTENSCHUTZRECHTLICHER PRÜFUNG

                                      Kaisermantel (Argynnis paphia)

Auftraggeber:
Stadt Amorbach
Schneeberger Straße 8, 63916 Amorbach

Michael Maier, Landschaftsarchitekt
Grundstraße 12, 97836 Bischbrunn-Oberndorf
Tel. 09394 6899976, email m.maier@maier-goetzendoerfer.de
Stand: 9. Oktober 2020
STADT AMORBACH Landkreis Miltenberg
Stadt Amorbach                                                                                                             Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                                                      mit Grünordnung und saP
                                                                                                                                 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1.      Einleitung .................................................................................................................................. 4
1.1     Anlass und Aufgabenstellung / Planerische Vorgaben .............................................................. 4
1.2     Beschreibung des Planungs- / Untersuchungsgebietes............................................................. 4
1.3     Rechtliche Vorgaben .................................................................................................................. 5
1.4     Schutzgebiete ............................................................................................................................. 5
1.5     Datengrundlagen / Methodisches Vorgehen .............................................................................. 6
2.      Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen –
        Prognose bei Durchführung der Planung .............................................................................. 7
2.1     Schutzgut Boden (Naturraum und Geologie) ............................................................................. 8
2.1.1   Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 8
2.2     Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser ................................................................................ 8
2.2.1   Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 8
2.3     Schutzgut Klima und Lufthygiene ............................................................................................... 9
2.3.1   Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 9
2.4     Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität) ............................................................................. 9
2.5     Schutzgut Landschaft ............................................................................................................... 12
2.5.1   Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 12
2.6     Schutzgut Mensch .................................................................................................................... 12
2.6.1   Imissionsschutz ........................................................................................................................ 12
2.6.2   Erholungseignung ..................................................................................................................... 13
2.6.3   Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 13
2.7     Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 13
2.7.1   Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 13
2.7     Zusammenfassende Konfliktanalyse ........................................................................................ 14
2.8     Umfang erforderlicher Ausgleichsflächen ................................................................................. 14
        2.8.1 Bewertung der Eingriffsflächen und Berechnung der notwendigen Ausgleichsfläche 15
        2.8.2 Berechnung der notwendigen Ausgleichsflächen - Zusammenfassung...................... 15
        2.8.3 Nachweis der Ausgleichsflächen ................................................................................. 15
3.      Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................. 16
3.1     Wirkungen des Vorhabens ....................................................................................................... 16
        3.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse .................................................................. 16
        3.1.2 Anlagen- bzw. betriebsbedingte Wirkprozesse ........................................................... 17
3.2     Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
        Funktionalität ............................................................................................................................ 17
        3.2.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung .......................................................... 17
        3.2.1.1 Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Ameisen-Wiesenknopf-Bläuling ..................... 18
        3.2.1.2 Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Vögeln und Fledermäusen ............................ 18
        3.2.1.3 Verbindliche Hinweise zur Fällung der Bäume bzw. Sträucher .................................. 20
        3.2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ............ 20
3.3     Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................................. 20
        3.3.1 Bestand und Betroffenheit der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-
                Richtlinie ...................................................................................................................... 21
        3.3.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie .................................................... 21
        3.3.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie ............................................................. 21
        3.3.1.2.1     Fledermäuse ....................................................................................................... 21
        3.3.1.2.2     Reptilien .............................................................................................................. 22
        3.3.1.2.3     Schädigungs- und Störungsverbot ..................................................................... 23
        3.3.1.2.5     Schädigungs- und Störungsverbot – Darstellung der einzelnen Arten .............. 23
        3.3.2 Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten ................................................... 32
Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
STADT AMORBACH Landkreis Miltenberg
Stadt Amorbach                                                                                                                  Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                                                           mit Grünordnung und saP
                                                                                                                                      Seite 3
            3.3.3 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen
                  gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen ..................................................... 33
3.4      Fazit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ................................................................ 33
4.       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
         Planung .................................................................................................................................... 33
4.1      Schutzgut Boden ...................................................................................................................... 33
4.2      Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser .............................................................................. 34
4.3      Schutzgut Klima und Lufthygiene ............................................................................................. 34
4.4      Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................................. 34
4.5      Schutzgut Landschaftsbild ........................................................................................................ 34
4.6      Schutzgut Mensch / Immissionsschutz..................................................................................... 34
4.7      Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 34
5.       Geplante Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
         Umweltauswirkungen (einschl. der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) ............. 34
5.1.     Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter ................................. 34
         5.1.1 Schutzgut Boden.......................................................................................................... 34
         5.1.2 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser ................................................................. 35
         5.1.3 Schutzgut Klima / Lufthygiene ..................................................................................... 35
         5.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen...................................................................................... 35
         5.1.5 Schutzgut Landschaftsbild ........................................................................................... 35
         5.1.6 Schutzgut Mensch ....................................................................................................... 35
         5.1.6.1 Immissionsschutz........................................................................................................ 35
         5.1.6.2 Erholungseignung ....................................................................................................... 35
         5.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................. 35
5.2      Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen für die Fauna ....................................... 35
         5.2.1 Maßnahme I: Anbringung und Unterhalt von Fledermauskästen ................................ 36
         5.2.2 Maßnahme II: Anbringung und Unterhalt von Vogelkästen ......................................... 36
         5.2.3 Maßnahme III: Umsetzung von Baumabschnitten mit Habitatstrukturen .................... 37
         5.2.4 Maßnahme IV: Bäume aus der Nutzung nehmen ....................................................... 37
         5.2.5 Umsetzung der Maßnahmen ....................................................................................... 37
5.3      Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Auswirkungen auf Naturhaushalt und
         Landschaftsbild – Ausgleichsflächen........................................................................................ 37
         5.3.1 Maßnahme IV: Anlage einer Streuobstwiese auf der Flur-Nummern 3546/0 ............. 37
         5.3.2 Maßnahme V: Anlage einer Streuobstwiese auf der Flur-Nummer 96 ........................ 38
         5.2.3 Maßnahme VI: Anlage eines Feuchtbiotopes .............................................................. 39
5.4      Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Auswirkungen auf Naturhaushalt und
         Landschaftsbild – Eingrünungsmaßnahmen ............................................................................ 40
         5.4.1 Maßnahme VII: Pflanzung von Hochstämmen im Norden des Planungsgebietes ...... 40
5.4      Umsetzung der Maßnahmen .................................................................................................... 40
6.       Prüfung von Alternativen ....................................................................................................... 41
7.       Abwägung / Beschreibung der Methodik ............................................................................. 41
8.       Massnahmen zur Überwachung (baugegleitendes Monitoring) ........................................ 41
9.       Zusammenfassende Erklärung ............................................................................................. 41
Anhang ................................................................................................................................................. 42
Sortenliste - Obstbäume ........................................................................................................................ 42
Legenden Artinformationen ................................................................................................................... 44
Literaturverzeichnis ............................................................................................................................... 45
Grünordnungsplan ................................................................................................................................. 45

Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
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Stadt Amorbach                                                                                Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                    Seite 4
1.        EINLEITUNG
1.1    Anlass und Aufgabenstellung / Planerische Vorgaben
Der Bebauungsplan betrifft die Fl-Nr. 4605. Auf der Fläche ist eine Werkhalle für die Firma
Klingenmeier Holzbau GmbH geplant.
Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Miltenberg, Herrn
Brand, ist aus artenschutzrechtlicher Sicht folgendes zu berücksichtigen:
         Es ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen (Prognose und Ab-
          schätzung) durchzuführen
         Die vorhandenen Bäume sind auf Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen zu
          untersuchen
         Es sind Bestandsaufnahmen hinsichtlich Tagfalter und Zauneidechse durchzuführen

1.2       Beschreibung des Planungs- / Untersuchungsgebietes

                                        Übersicht des Planungsgebietes
                           (Quelle: Vorhabenbezogener BP Ingenieurbüro Eilbacher)

Das Planungsgebiet befindet sich Süden bzw. Südwesten der Stadt Amorbach im Anschluss
des Seegartens Amorbach und umfasst eine Fläche von 1,1 ha.

Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
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Stadt Amorbach                                                                                Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                    Seite 5

Der Planungsbereich umfasst folgende Flächen:
Geltungsbereich                                               6.657,56    m²

GE                                                            4.300,00    m²
Private Grünfläche                                            2.357,56    m²

Summe                                                         6.657,56    m²
Ausgleichsfläche                                              4.300,00     m²

Gesamtfläche des BP                                          10.957,56     m²

1.3     Rechtliche Vorgaben
Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung bildet das
Baugesetzbuch (BauGB), hier speziell § 9(1) Abs. 10, 15, 16, 20, 24, 25 sowie § 9 (1a), wo-
nach Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft innerhalb der Bauleitpla-
nung vorzusehen sind sowie das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Art. 3 und
Art. 6 (a, b), welche die Darstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünord-
nungsplan behandeln.
Die Grünordnungsplanung umfasst eine Umweltprüfung in Form eines Umweltberichtes und
eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung europäischer Vogelarten sowie der Arten des
Anhanges IV FFH- Richtlinie und weiterer streng geschützter Arten.
Für die Erarbeitung der Umweltprüfung ist § 2 Absatz 4 BauGB maßgebend. Weiterhin rele-
vant sind die §§ 1, 2a BauGB, die Anlage zu § 2 Absatz 4 und § 2a BauGB. Hier wird defi-
niert, wie in Zukunft die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden sollen.
Bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden Pflanzen- und Tierarten nach § 44
Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und Arten nach Art. 6a Abs. 2 S. 2 BayNatSchG untersucht.
Der Umweltbericht enthält neben den Ergebnissen der Umweltprüfung grünordnerische Maß-
nahmen sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Damit ist der Umweltbericht,
Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und bietet der Kommune die Möglichkeit ei-
ner sachgerechten Abwägung der Umweltbelange (§ 2a BauGB).

1.4    Schutzgebiete
Naturpark Bayerischer Odenwald
Das Planungsgebiet liegt im Naturpark Bayerischer Odenwald, jedoch außerhalb des Land-
schaftsschutzgebietes.

Biotopkartierung Bayern (20.08.1985)
Folgendes Biotop liegt nördlich des Planungsgebietes:
Biotop Nr. 6321-0119-001: Parkanlage „Seegarten“

Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                    Seite 6

                                                                           Biotop 6321-0119-001

       Planungsgebiet

                                        Planungsgebietes mit Biotopen
                                             (Quelle: FIN-Web)

In der Biotopkartierung Bayern wird das Biotop wie folgt beschrieben:
Besonders am W- und O-Rand des etwa 500m langen Parks bis 80m breite Gehölz-
streifen entlang der die Anlage einschließenden Mauer. Vom Biotopbereich aus-
gegrenzt im Mittelteil Rasenflächen und ein Teich von etwa 150m Durchmesser.
Durch zahlreiche, meist unbefestigte Spazierwege erschlossen.
Artenreicher, alter Baumbestand mit rel. geringem Anteil exotischer Fremdgehölze,
vorwiegend aus Esche, Ahorn, Eiche, Buchen und auch Robinien, darunter Hain-
buchen-Unterstand. Meist gebüschreich mit dichtem Mantel zu den Rasenflächen.
Breitere Gehölzpartien mit geringer Strauchschicht und nahezu ohne krautige
Vegetation, sonst dicht, jedoch artenarm mit Vertretern frischer, nährstoff-
reicher Standorte wie Brennessel, Efeu, Gundermann, Nelkenwurz, Giersch.
(Quelle:FIN-Web / Datum: 24. September 2020)

Folgender Biotoptyp wird genannt:
   Parks, Haine, Grünanlagen mit Baumbestand
Sonstige Schutzgebiet sind nicht vorhanden.

1.5    Datengrundlagen / Methodisches Vorgehen
Als Datengrundlagen werden herangezogen:
 Begehungen bzw. Bestandserhebungen durch das Büro Maier / Götzendörfer Planungs-
    gesellschaft mbH 18. / 28. Juli 2020, 4. / 20. August 2010 und 2. September 2020
    Bayerisches Landesamt für Umwelt, Arteninformation saP, nach TK-Karte 6321 Amor-
     bach
    Internet-Portal: FIN-Web des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
    Bayerisches Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat; Geo-
     portal Bayern / Bayernatlas
    Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Main-Spessart
    Weitere Literaturangaben: siehe Anhang
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Stadt Amorbach                                                                                Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                    Seite 7
Methodisches Vorgehen
Zum einen wurden die genannten Tierarten laut Datenrecherche (Online Recherche Bayerisches
Landesamt für Umwelt) nachgewiesen und kommen potentiell vor. Die Datenrecherche bezieht
sich auf die Topographische Karte 6321 Amorbach im Maßstab 1 : 25.000, in dessen Quad-
rant das Planungsgebiet liegt.Eine parzellengenaue Abgrenzung ist bei der Recherche nicht
möglich.
Zum anderen wurden die oben genannten Bestandsaufnahmen durchgeführt.
Zauneidechse
Im Untersuchungsgebiet wurde gezielt mittels Sichtbeobachtung nach der Zauneidechse
bzw. Reptilienfauna gesucht. Es wurden potentielle Verstecke bzw. Habitatstrukturen der
Zauneidechse (abgelagerte Steine, Ziegel, abgelagertes Holz, Totholz, Sonnen- und Eiabla-
geplätze) untersucht.
Fledermäuse und Vögel
Die Bäume wurden auf Höhlen, abstehende Rinden, Rindenspalten, abgebrochene Äste und
Stammrisse und auf Vogelnester untersucht.
Tagfalter, v. a. Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Die Grünflächen sind auf das Vorkommen vom Großen Wiesenknopf untersucht worden.

2.   BESTANDSAUFNAHME, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER
UMWELTAUSWIRKUNGEN – PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLA-
NUNG
Lage im Raum
Die Stadt Amorbach liegt im südlichen Teil des Landkreises Miltenberg. Die geplante Bebau-
ung ist im Süden bzw. Südwesten der Kommune vorgesehen.
Die Erschließung erfolgt über eine bereits bestehende innerörtliche Straße.

                                                                     Parkanlage „Seegarten“

                                                                  Planungsgebiet

                                Lage im Raum des Planungsgebietes / Luftbild
                                            (Quelle: FIN-WEB)

Das Planungsgebiet besteht aus folgenden Habitatstrukturen, die für Natur und Landschaft
maßgeblich sind:
   Extensiv genutzte Wiesen
   Böschungsbereich mit Bäumen und Sträuchern

Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                    Seite 8
   Gehölzbereich
Um die Umweltauswirkungen des Planungsgebietes beurteilen zu können, werden im folgen-
den Bestand, Planung und die Beurteilung der Umweltauswirkungen beschrieben.
Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.
(Quelle: In die Beschreibungen fließen auch Hinweise des Internet-Portals FIN-Web des Bayerischen Lan-
desamtes für Umwelt ein)

2.1     Schutzgut Boden (Naturraum und Geologie)
Bestandsaufnahme / Beschreibung: Naturräumlich gesehen befindet sich das Planungsge-
biet im Bereich des Sandsteinodenwaldes (Untereinheit Talhänge des Mains und seiner Zu-
flüsse). Laut der Geotechnischen Erkundung besteht der Boden überwiegend aus Schluff
und Sand, der Untergrund aus Sandstein (zersetzt).
(Quelle: Gutachten der Gesellschaft für Geo- und Umwelttechnik Consulting mbh, Aschaffenburg)

Bewertung / Auswirkungen: Der Geltungsbereich umfasst zum großen Teil extensiv genutzte
Wiesenflächen und eine Gehölzreihe im Böschungsbereich. Wird die Bebauung wie geplant
durchgeführt, wird eine zusätzliche Versiegelung vorgenommen. Damit geht Lebensraum für
Flora und Fauna verloren; die Funktionen des Bodens werden beeinträchtigt, Bodenlebewe-
sen gestört.
Ergebnis: Aufgrund der Versiegelung des Bodens sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheb-
lichkeit zu erwarten.

2.1.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen
 Erhalt des Oberbodens
   Widerverwendung des Oberbodens

2.2     Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser
Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Planungsgebiet befindet sich in einem Hangbereich
östlich der Mud. Die nördliche Fläche wurde aufgeschüttet und liegt ca. 1,00 m höher als die
südliche Fläche. Diese tieferliegende südliche Fläche liegt zum Teil im Überschwemmungs-
bereich HQ 100. Für die Herstellung des zukünftigen Firmengeländes muss ein minimaler
Teil des Überschwemmungsgebietes aufgeschüttet werden. Für diesen Bereich ist ein Aus-
gleich zu schaffen; eine diesbezügliche Wasserrechtliche Genehmigung wird vom Ingenieur-
büro Eilbacher eingeholt bzw. ein entsprechender Antrag gestellt.
Bewertung / Auswirkungen: Mit der Erstellung der Gebäude und deren Erschließung werden
Flächen versiegelt. Bei der zusätzlichen Versiegelung reduzieren sich die Versickerungs-
möglichkeiten weiter. Es ist von einem erhöhten Oberflächenwasserabfluss auszugehen,
was wiederum zu einer Minderung der Grundwasserneubildung in diesem Bereich führt. An-
fallendes Oberflächenwasser wird in einem Regenrückhaltebecken (naturnahe Ausbildung)
zurückgehalten. Überschüssiges Niederschlagswasser wird über einen Entwässerungsgra-
ben der Mud zugeleitet.
Ein Eingriff ins Grundwasser findet nicht statt.
Ergebnis: Aufgrund der Bebauung sind Umweltauswirkungen von mittlerer Erheblichkeit zu
erwarten.

2.2.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen
 Minimierung der Versiegelung
   Gedrosselter Abfluss des anfallenden Oberflächenwassers vor Ort
Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
STADT AMORBACH Landkreis Miltenberg
Stadt Amorbach                                                                                Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                    Seite 9
2.3      Schutzgut Klima und Lufthygiene
Bestandsaufnahme / Beschreibung: Der Bayerische Odenwald im Randbereich des Mains
weist ein gemäßigt ozeanisches Klima auf und hat Niederschlagssummen bis zu 750 - 950
mm im Jahr. Die durchschnittliche jährliche Lufttemperatur beträgt hier 8 - 9˚C.
Die vorwiegende Windrichtung ist Südwest mit Windgeschwindigkeiten von 1,8 bis 2,2 m/s.
Bewertung / Auswirkungen: Die künftige Bebauung wird das Mikroklima ändern, da versie-
gelte Flächen sich mehr erwärmen als offenporige. Um auf die zunehmende Klimaerwär-
mung zu reagieren sollten jedoch zusätzliche Gehölze und für die Gebäude eine Dachbegrü-
nung vorgesehen werden.
Ergebnis: Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung sind Umweltauswirkungen von geringer
Erheblichkeit zu erwarten.
2.3.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen
     Erhalt der Gehölzstrukturen in den Randbereichen
     Dachbegrünung auf einem Teil der zukünftigen Gebäuden ist vorzusehen
     Neupflanzungen

2.4      Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität)
Bestandsaufnahme / Beschreibung: Die für den Naturschutz relevanten Flächen im Gel-
tungsbereich bestehen aus verschiedenen Strukturen bzw. Habitaten:
     Extensiv genutzte Wiese (eher trocken geprägt)
     Weide (eher feucht geprägt)
     Böschungsbereich mit Bäumen und Sträuchern
     Gehölzbereich
Extensiv genutzte Wiese; trocken geprägt
Diese Wiese liegt höher, da diese in früheren Zeiten aufgeschüttet wurde. Es fanden sich an
Pflanzenarten unter anderem Schafgarbe, Rotklee, Wiesenbärenklau, Wiesen-Flocken-
blume, Labkraut Großer Wiesenknopf (in der südwestlichen Ecke / siehe Luftbild Seite 12).
Die Fläche befindet sich im Norden des Planungsgebietes.

                                Höher gelegene Wiese: Blick Richtung Westen
                                  (Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020)

Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
STADT AMORBACH Landkreis Miltenberg
Stadt Amorbach                                                                                Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                   Seite 10

Weidefläche; feucht geprägt
Im südlichen Bereich des Planungsgebietes konnten auf der eher feucht geprägten Wiese
unter anderem Binsen- und Seggen-Arten, Wiesen-Knöterich, Rotklee, Mädesüß, Hahnenfuß
und der Stumpfblättrige und Krause Ampfer nachgewiesen werden. Die Fläche wird als Pfer-
deweide genutzt.

                                Tiefer gelegene Wiese: Blick Richtung Westen
                                  (Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020)

Baumreihe
Die Böschung mit den Bäumen befindet sich „zwischen“ den beiden oben beschriebenen
Wiesenflächen.
Insgesamt sind vier größere Bäume und Sträucher vorhanden (Beschreibung von Nordwes-
ten nach Südosten):
   Berg-Ahorn, 5stämmig: Ø 20 – 40 cm / Unterwuchs aus Nussbaum (Ø 10 cm), Pfaffen-
    hütchen und Haselnuss
    Dieser Baum kann als einziges Gehölz erhalten werden.
   Kleiner Haselnuss
   Berg-Ahorn: Ø 60 – 80 cm mit Rindenspalten und Astloch
   Berg-Ahorn, 4stämmig: Ø 20 – 40 cm mit Rindenspalte
   Stiel-Eiche: Ø 20 – 30 cm
   Holunder: fast abgestorben
   Weiterhin ist der Japanische Knöterich vorhanden.

Gehölzbereich
Im Südosten der zukünftigen Bebauung befindet sich ein Gehölzbereich mit Berg-Ahorn,
Stiel-Eiche und Sal-Weide. Als Unterwuchs sind Pfaffenhütchen und Hartriegel vorhanden.
Der Berg-Ahorn, Ø 20 – 30 cm, muss entfernt werden, die anderen Gehölze bleiben erhal-
ten.

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Stadt Amorbach                                                                                Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                   Seite 11

      Wiese / trocken geprägt                                         Baumreihe an Bö-
                                                                      schung

           Wiese / feucht geprägt

                                                                                   Gehölzbereich

                                 Habitattrukturen im Planungsgebiet / Luftbild
                                             (Quelle: Bayernatlas)

Nachweis Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Bei den Bestandsaufnahmen am 2. September 2020 konnten an einer Pflanze des Großen
Wiesenknopfes Eier festgestellt werden.

      Eier des Wiesenknopf-Ameisenbläulings
      an einem Exemplar des Großen Wiesen-
      knopfes

                         Nachweis des Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Eier) / Luftbild
                                          (Quelle: Bayernatlas)

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                   Seite 12
Die potentielle natürliche Vegetation wäre der Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex
mit Schwarzerlen-Auenwald.
Hauptbaumarten sind Hainbuche, Stiel-Eiche, Nebenbaumarten Buche, Esche und als Be-
gleitbaumarten Berg-Ahorn, Winter-Linde, Trauben-Eiche u. a.
Für den Schwarzerlen-Bachauenwald ist die Esche und die Schwarz-Erle prägend.
(FIN-Web / Handbuch der natürlichen Waldgesellschaften Bayerns, Bayerische Landesanstalt für Wald und Forst-
wirtschaft, Freising, 2004).
Die Potentielle Natürliche Vegetationsgesellschaft als diejenige Pflanzengesellschaft, die sich bei Nut-
zungsaufgabe aufgrund der natürlichen Vegetationsentwicklung als Klimaxstadium einstellen würde;
sie gibt Hinweise auf die standortgerechte Auswahl von Gehölzen bei Pflanzmaßnahmen.
Bewertung / Auswirkungen: Mit Überbauung von offenem Boden geht Lebensraum für Flora
und Fauna verloren, ein Ausweichen in angrenzende Bereiche ist jedoch möglich. Der Ver-
lust von Gehölzen und Grünflächen führt zur Reduzierung des derzeitigen Lebensraumange-
botes. Auch hier ist ein kurzfristiges Ausweichen in benachbarte Bereiche möglich. Mit der
Schaffung von entsprechenden Strukturen im gleichen Naturraum bzw. in unmittelbarer
Nähe kann ein Ausgleich für den Flächen- und Biotopverlust geschaffen werden, die Struk-
turvielfalt bleibt erhalten. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ein-
griffsregelung.
Ergebnis: Die betroffenen Flächen sind als Lebensraum für Tiere und Pflanzen von Bedeu-
tung. Mit den umzusetzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Umweltauswirkungen
auf die Biodiversität von mittlerer Erheblichkeit zu erwarten.
Zusätzlich zu dieser Beschreibung wird im Rahmen des vorliegenden Umweltberichtes eine
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung europäischer Vogelarten sowie der Arten des
Anhanges IV FFH- Richtlinie sowie von Arten, die nach nationalem Recht streng geschützt
sind und damit eine sogenannte Prognose und Abschätzung hinsichtlich eines Verbotstatbe-
standes durchgeführt.

2.5     Schutzgut Landschaft
Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Planungsgebiet ist im Süden der Kommune ge-
plant. Im Norden befindet sich die Parkanlage „Seegarten“, im Westen ein Bolzplatz, nördlich
Tennisplätze und im Süden landwirtschaftliche Gebäude bzw. -flächen.
Bewertung / Auswirkungen: Ein harmonisches Landschafts- und Ortsbild ist entscheidend für
das Landschaftserlebnis, den Erholungswert und damit die visuelle Empfindlichkeit einer
Landschaft. Das Landschaftsbild wird durch die geplante Bebauung relativ stark beeinträch-
tigt.
Ergebnis: Mit der Bebauung sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutz-
gut Landschaft zu erwarten.

2.5.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen
 Erhalt der vorhandenen Gehölze soweit wie möglich
   Pflanzung neuer Gehölze

2.6    Schutzgut Mensch
2.6.1 Imissionsschutz
Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Plangebiet befindet sich abseits von Wohnbebau-
ung Die Zufahrt erfolgt über die Kreisstraße. Das Planungsgebiet befindet sich unweit des
bestehenden Betriebes.
Bewertung / Auswirkungen: Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist von keiner wesentli-
chen Erhöhung der Lärmimissionen auszugehen, da der Betrieb der Firma lediglich verlagert
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Stadt Amorbach                                                                                Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                   Seite 13
wird. Die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sind
einzuleiten. Weiterhin die Auflagen, welche im Bebauungsplan festgelegt sind.
Ergebnis: Es sind Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Mensch zu
erwarten.

2.6.2 Erholungseignung
Bestandsaufnahme / Beschreibung: Die Flächen sind für die Erholungsnutzung von unterge-
ordneter Bedeutung.
Bewertung / Auswirkungen: Mit der zusätzlichen Bebauung der Fläche verschlechtert sich
die Erholungseignung nicht wesentlich.
Ergebnis: Mit der Errichtung des Baugebietes sind Umweltauswirkungen geringer Erheblich-
keit für das Schutzgut Mensch zu erwarten.

2.6.3 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen
 Erhalt der vorhandenen Gehölze und
   Pflanzung neuer Gehölze

2.7    Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Plangebiet befindet sich gegenüber des Baudenk-
males bzw. Ensemble D-6-76-112-66 Seegarten; Eichbächlein; Schloßplatz 6. Fürstlich Lei-
ningenscher Seegarten;
Garten, urspr. ein seit dem 15. Jh. bestehender klösterlicher Obst- und Gemüsegarten mit
Fischzuchtanlage, umgestaltet als Englischer Garten mit Blickschneise vom ehem. Kloster in
die Landschaft nach Plänen von Ludwig v. Sckell, 1806-30; Weiheranlage,1817; sog. Fi-
scherhaus, zweigeschossiger Walmdachbau, Anfang 18. Jh. erweitert im20. Jh. mit Ummau-
erung. nachqualifiziert (Quelle: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege).
Bewertung / Auswirkungen: Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist von keiner wesentli-
chen Beeinträchtigung des Denkmales auszugehen. Die Firmengebäude werden außerhalb
der Sichtachse gebaut. Zusätzlich werden diese eingegrünt.
Ergebnis: Es sind Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Kultur- und
Sachgüter zu erwarten.

2.7.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen
 Pflanzung neuer Gehölze / Eingrünung der Gebäude

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Stadt Amorbach                                                                                Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                   Seite 14
2.7   Zusammenfassende Konfliktanalyse
Die Konfliktanalyse zeigt die Beeinträchtigungen bzw. Konflikte durch die Bebauung auf.
Eine Gesamtbeurteilung führt die nachfolgende Tabelle auf:

                   Art des Eingriffs     Konflikt- Unvermeid-         Landschaftspflegeri-    Begründung
                                         grad      bare Beein-        sche Maßnahmen
                                                   trächtigung
 Schutzgut                                         ausgleichbar
 Boden             Flächeninan-          mittel     nein,         Schutz und Wieder-          Erhalt des
                   spruchnahme                      nur im Umfeld verwendung des              Oberbodens
                   durch Versiege-                                Oberbodens
                   lung
 Wasser            Änderung des Ab- mittel          ja                Getrennte Abwas-        Regenwasserab-
                   flusses von Ober-                                  serbeseitigung          fluss verlangsa-
                   flächenwasser                                                              men
 Klima / Luft      Beeinflussung des gering         ja                Erhalt von Gehölzen Kleinklimatischer
                   Kleinklimas                                        im direkten Umfeld  Einfluss auf
                                                                      und Neupflanzung    Frischluftversor-
                                                                                          gung und Luftqua-
                                                                                          lität
 Flora / Fauna     Verlust von Grün-     mittel     nein,         Schaffung von Le-           Ausgleich für Flä-
                   flächen und Ge-                  nur im Umfeld bensräumen im di-           chenverlust, Erhö-
                   hölzstrukturen                                 rekten Umfeld               hung der Struktur-
                                                                                              vielfalt, ökologi-
                                                                                              sche Aufwertung
 Landschafts-      Verlust von Ge-       mittel     ja                Erhalt von Gehölzen Einbindung der
 bild              hölzstrukturen,                                    im direkten Umfeld  Baulichkeiten
                   Bebauung                                           und Neupflanzung
 Mensch            Imissionsschutz       gering     ja                -                       -
 Mensch            Erholungseignung gering          ja                Erhalt von Gehölzen Harmonische Ein-
                                                                      im direkten Umfeld  bindung der Bau-
                                                                      und Neupflanzung    lichkeiten
 Kultur und        Störung der Blick-    Gering     Ja                Eingrünung der Fir-     Harmonische Ein-
 Sachgüter         achse                                              mengebäude              bindung der Bau-
                                                                                              lichkeiten

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Bruch“ der Stadt Amorbach wurde ein Bereich
ausgewählt, welcher aus Grün- und Gehölzflächen besteht und damit Lebensraumstrukturen
für Fauna und Flora beinhaltet.
Die vorgesehene Bebauung stellt einen Eingriff in Natur- und Landschaft dar, dieser ist aller-
dings mit entsprechenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren.
Die Beeinträchtigung von Boden, Wasserhaushalt und Lebensraum wird durch entspre-
chende Ausgleichsflächen ausgeglichen. Hier stellt die Firma Klingenmeier Flächen zur Ver-
fügung.

2.8     Umfang erforderlicher Ausgleichsflächen
Die Festlegung der Ausgleichsfläche lehnt sich an den Leitfaden des Bayerischen Staatsmi-
nisteriums für Landesentwicklung und Umweltfragen „Bauen in Einklang mit Natur und Land-
schaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ an.

Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach                                                                                                 Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                                          mit Grünordnung und saP
                                                                                                                    Seite 15
2.8.1 Bewertung der Eingriffsflächen und Berechnung der notwendigen Ausgleichsfläche
Die Eingriffsflächen werden in die Kategorie II (Gebiete mittlerer Bedeutung für Naturhaus-
halt und Landschaftsbild) eingeteilt.
Es wird von einer hohen Versiegelung (GRZ 0,7) ausgegangen.
Nachfolgende Tabelle zeigt welche Flächen in welcher Kategorie und mit welchem Faktor
berücksichtigt werden:
Betroffene Strukturen                     Fl-Nummer           Größe Einheit        Kategorie          Faktor   Ausgleichsfläche
                                                                                                                  Größe Einheit
Gewerbegebiet
Extensive Wiesen / Baumreihe            4605 / Teilfläche   4.300,00   m²        II / oberer Wert      1,0      4.300,00   m²

Private Grünfläche
Extensive Wiesen / Gehölzbereich        4605 / Teilfläche   2.357,56   m²     nicht berücksichtigt                  0,00   m²

                                   Beeinträchtigte Fläche   6.657,56   m²                 Ausgleichsfläche      4.300,00   m²
                                        Ausgleichsfläche    4.300,00   m²

                                           Gesamtfläche 10.957,56      m²

Hinweise:
Kategorie I: Gebiete geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Kategorie II: Gebiete mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Kategorie III: Gebiete hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild

Rundungsfehler sind bei den verschiedenen Computerprogrammen möglich.

2.8.2 Berechnung der notwendigen Ausgleichsflächen - Zusammenfassung
Für die mit der Bebauung entstehenden Beeinträchtigungen sind Ausgleich und Ersatz für
die betroffenen Schutzgüter erforderlich.
Nach der obigen Zusammenfassung beträgt die notwendige Ausgleichsfläche insgesamt
4.300,00 m².

2.8.3 Nachweis der Ausgleichsflächen
Die Firma Klingenmeier stellt für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Bruch“ Aus-
gleichsflächen zur Verfügung.
Zum einen handelts es sich um Flächen im Planungsgebiet:
   Regenrückhaltebecken, naturnah ausgebildet
Zum anderen um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die zu einer Streuobstwiese umge-
wandelt werden (Fl-Nr. 3546/0, Gemarkung Schneeberg und Fl-Nr. 96, Gemarkung Reichart-
shausen)
Nachfolgend sind die Ausgleichsflächen zusammengestellt.
Struktur                                           Fl-Nummer             Größe Einheit

Im Planungsgebiet
Regenrückhaltebecken                            4605 / Teilfläche        700,00        m²

Wiese                                                3546/0            1.165,11        m²
Ackerfläche                                            96              2.512,59        m²

                                               Ausgleichsfläche 4.377,70               m²

Es ergibt sich somit ein Überhang der Ausgleichsfläche von 77,70 m².
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                   Seite 16
Diese Fläche wird als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft" (§5 Abs.2 Nr.10 BauGB) innerhalb des Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes festgesetzt.
Hier werden durch entsprechende Maßnahmen die nicht verminder- und vermeidbaren Be-
einträchtigungen der Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie ihrer
Wechselbeziehungen naturschutzrechtlich kompensiert.
Die Flächen sind im Plan dargestellt.

3.      SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG
Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im Bruch“ ist eine spezielle artenschutzrecht-
liche Prüfung durchzuführen. Mit Herrn Brand von der Unteren Naturschutzbehörde beim
LRA Miltenberg wurde vereinbart, dass hierfür im Allgemeinen eine Prognose und Abschät-
zung zur Erfüllung eines Verbotstatbestandes ausreichend ist.
Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen waren zusätzlich Bestandsaufnahmen zu fol-
genden Tierarten durchzuführen:
    Die vorhandenen Bäume sind auf Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen zu unter-
     suchen
    Tagfalter, insbesondere des Wiesenknopf-Ameisenbläulings durchzuführen
    Weiterhin wurde die Zauneidechse in die Bestandsaufnahmen mit aufgenommen

3.1   Wirkungen des Vorhabens
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und
Störungen der streng und europäisch geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen kön-
nen.

3.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse
Flächeninanspruchnahme
Durch die zukünftige Bebauung bzw. Herstellung der Infrastruktur müssen Grünflächen, Ge-
hölz- und Heckenstrukturen beseitigt werden. Durch den Eingriff geht somit Lebensraum für
die Pflanzen- und Tierwelt verloren.
Bei den Bestandsaufnahmen konnten Asthöhlen, Rindenrisse etc. festgestellt werden. Ein-
zelne Vögel und Fledermäuse könnten durch die Fällung der Bäume verletzt oder getötet
werden. Weiterhin könnten diese Tierarten ihre Lebensstätten verlieren. Betroffene Tierarten
konnten jedoch, außer Eier des Wiesenknopf-Ameisenbläulings, nicht nachgewiesen wer-
den.
Der Eingriff beschränkt sich im Wesentlichen auf den Bau der Gebäude und die entspre-
chende Infrastruktur.
Barrierewirkung / Zerschneidung
Eine zusätzliche Zerschneidung von Lebensräumen ist nicht, da Tiere jederzeit in angren-
zende Bereiche ausweichen können. Bei der Barrierewirkung gilt das gleiche, wie bereits
dargestellt. Von einer Barrierewirkung ist ebenfalls nicht auszugehen, da Tiere in angren-
zende Bereiche ausweichen können.
Eine Einbindung in die Landschaft wird vorgenommen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                         mit Grünordnung und saP
                                                                                                   Seite 17
Lärmimmission
Mit den Baumaßnahmen sind Lärmemissionen verbunden. Diese sind jedoch von unterge-
ordneter Bedeutung.
Optische Störungen
Das Orts- und Landschaftsbild wird mit Änderung der Bebauung gestört. Es werden jedoch
neue Gehölze zur Einbindung des Planungsgebietes in die Landschaft gepflanzt.

3.1.2 Anlagen- bzw. betriebsbedingte Wirkprozesse
Durch die anschließenden Nutzungen ergeben sich keine weiteren oder zusätzlichen Störun-
gen der Flora und Fauna.

3.2   Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologi-
      schen Funktionalität
Nach § 44 Abs. 1 BNatschG ist es verboten
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu
töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine
erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population
einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

Wichtig ist deshalb zum einen die Lebensräume zu schützen, zum anderen den Zeitpunkt
des Eingriffs festzulegen, um den Eingriff so gering wie möglich zu halten.
Die untersuchten Arten haben unterschiedliche Lebensweisen und Aktivitätsphasen (Diese
sind unter Punkt 3.3.näher beschrieben). Die Maßnahmen müssen sich an die Aktivitätspha-
sen der entsprechenden Art anpassen, da eine Maßnahme unterschiedliche Auswirkungen
hat, je nachdem wann sie durchgeführt wird.
Entsprechend dieser Prämisse werden die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
festgelegt. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im räumlichen Zusammenhang Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und auch Vögel vorhanden sind. Um das Pla-
nungsgebiet befinden sich Gehölzstrukturen.
Nachfolgende Maßnahmen sind zu beachten, um Gefährdungen von Pflanzen- und Tierarten
des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden bzw. zu minimieren.

3.2.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
 Rodungsarbeiten dürfen nur im Winterhalbjahr erfolgen (01. Oktober bis 28. Februar, § 39
    Abs. 5 Nr. 2 BNatschG).

     Der Berg-Ahorn im Südwesten und die Gehölzbereiche im Südosten sind zu erhalten und
      bei einer Bautätigkeit durch einen Lattenzaun zu schützen.
Hinweis zur Erstellung des Lattenzaunes
Der optimalste Schutz von Bäumen und Sträuchern ist es ein ausreichender Abstand zu die-
sen einzuhalten. Hierfür ist der Kronenbereich, möglichst zuzüglich 1,5 m zu allen Seiten,
einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, ist dieser Bereich durch einen stabilen Zaun vor den
Auswirkungen der Baumaßnahmen zu schützen. Der Zaun hat eine Mindesthöhe von 2,00
m, mindestens 8 Querriegel aus Brettern (Mindestbreite 10 cm) und ist ortsfest zu installie-
ren. Nähere Informationen unter: www.galk.de (Baumschutz auf Baustellen).
So werden der Wurzelbereich und Baumstämme bzw. Gehölze wirksam geschützt
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3.2.1.1 Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Ameisen-Wiesenknopf-Bläuling
Im Vorfeld der Baumaßnahme sind die nachfolgenden Maßnahmen durchzuführen, um eine
Schädigung des Wiesenknopf-Ameisenbläulings zu verhindern:
   Die Fläche im Westen, auf der Eier des Wiesenknopf-Ameisenbläulings gefunden wur-
    den, sind durch einen Lattenzaun zu schützen
   Zweimalige Mahd der betroffenen Wiesenbereiche im Frühjahr und Frühsommer, um das
    Wachstum des Großen Wiesenknopfes zu verhindern.
   Die Baumaßnahmen im Bereich der Wiese sind nicht vor Ende Juni zu beginnen, damit
    die adulten Schmetterlinge "ausfliegen" können.
   Baumaßnahmen in diesem Bereich sind frühestens 2022 zulässig.
   Aufgrund der kleinräumigen Dynamik der Falter ist eine Neu- oder Wiederbesiedlung
    benachbarter Vermehrungshabitate als typisch für die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge
    anzusehen, allerdings sollten diese in der Regel nicht mehr als 300 bis 400 m
    auseinanderliegen, keine gravierenden Ausbreitungshindernisse dazwischen liegen und
    nachweislich günstige Aussichten einer artgerechten Bewirtschaftung für die
    Übernahmeflächen bestehen. Diese Flächen sind auf der gegenüberliegenden Seite der
    Staatsstraße vorhanden.
Nach der Baumaßnahme ist die Wiesenfläche wie folgt zu pflegen:
   Die Mahd der Wiese ist an die Bedürfnisse des Schmetterlings anzupassen. Das heißt,
    die Fläche darf nicht zwischen dem 01. Juni und 15.September gemäht werden.
   Das Mähgut ist zu entfernen
   Die Fläche ist nur ein Mal im Frühjahr oder im Herbst zu mähen.
Die Maßnahmen sind durch eine ökologischen Baubegleitung zu kontrollieren und zu doku-
mentieren.

3.2.1.2        Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Vögeln und Fledermäusen
Nachfolgend werden die Bäume näher beschrieben, welche Höhlen etc. aufweisen und somit
vor allem für Fledermäuse potentielle Lebensräume darstellen.

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Astloch                                               Rindenspalte
(Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020)             (Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020)

Rindenspalte
(Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020)

Zusammenfassung
Das Planungsgebiet wurde auf geeignete Habitatstrukturen bzw. mögliche Vorkommen für
bzw. von Fledermäusen und Vögel untersucht. Es konnten in den vorhandenen Bäumen ein
Astloch und vier Rindenspalten/Rindenrisse festgestellt werden. Einige Beispiele der Struktu-
ren sind oben dargestellt.

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Es konnten keine Fledermäuse oder Vogelnester bzw. brütende Vögel festgestellt werden.

3.2.1.3      Verbindliche Hinweise zur Fällung der Bäume bzw. Sträucher
Folgende Hinweise sind beim Fällen von Gehölzen zu beachten:
   Auch im Winter ist die Anwesenheit von überwinternden Fledermäusen nicht völlig aus-
    zuschließen. Die Rodung der Bäume ist im Spätherbst (Mitte September bis Mitte Okto-
    ber / 15. 09. Bis 15.10) durchzuführen, da sich die Fledermäuse noch nicht in der Winter-
    ruhe befinden.
    Vor Durchführung der Rodungsarbeiten ist sicherzustellen, dass keine Winterquartiere
    vorhanden sind. Es ist eine ökologische Begleitung der Fällung durchzuführen, um ein
    geringes Restrisiko eines Fledermausvorkommens zu berücksichtigen und entspre-
    chende Maßnahmen für die Fällung zu ergreifen:
        o    Nochmalige Untersuchung der Rindenspalten, Astlöcher etc. auf mögliche
             Wohnstätten durch geeignetes Fachpersonal mittels Endoskopkamera. Nicht be-
             setzte Gehölze sind sofort zu roden. Sind Fledermäuse vorhanden, sind die Höh-
             len etc. zu verschließen (Fledermäuse müssen jedoch das Quartier verlassen
             können, ein Einflug jedoch verhindert werden).
             Der Verschluss kann ab 8. September mit einem Vorlauf von mindestens 7 Tagen
             zur Fällung angebracht werden.
             Die Rodung der Bäume kann erst erfolgen, wenn die Quartiere verlassen wurden.
        o    Die Biotopbäume sind kurz über dem Erdboden abzusägen. Dabei ist darauf zu
             achten, dass diese nicht auf dem Boden aufschlagen, sondern stehend umgela-
             gert bzw. zwischengelagert werden. Die Stammabschnitte mit den Astlöchern etc.
             sind soweit wie möglich oberhalb und unterhalb der entsprechenden Lebens-
             raumstrukturen abzusägen und stehend zum neuen Standort zu verbringen.
        o    Die versetzten Stammabschnitte verbleiben bis zur völligen Verrottung.am neuen
             Standort
             Je nachdem wohin die Stammabschnitte verbracht werden, werden diese entwe-
             der an bestehende Bäume gebunden. Dabei ist dauerhaftes Bindematerial zu ver-
             wenden und die Stammabschnitte so am Baum anzubringen, dass dieser nicht
             geschädigt wird.
             Oder sie werden an Pfosten befestigt.
             In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass die Stammabschnitte stehend ange-
             bracht werden.

3.2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
Es werden CEF-Maßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Kon-
flikten durchgeführt, um Beeinträchtigungen von Flora und Fauna zu vermeiden bzw. so ge-
ring wie möglich zu halten. Die Maßnahmen sind unter Punkt 5.2 beschrieben

3.3    Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten
Es wurden Daten aus Grundlagenwerken ausgewertet, die bereits unter Punkt 1.5 Daten-
grundlagen und im Literaturverzeichnis genannt sind.
Die genannten Tierarten wurden laut Datenrecherche (Bayerisches Landesamt für Umwelt – saP-
relevante Arten) nachgewiesen und kommen potentiell vor. Die Datenrecherche bezieht sich
auf die Topographische Karte 6321 Amorbach im Maßstab 1 : 25.000; damit ist keine parzel-
lengenaue Abgrenzung möglich.
Es wurden folgende Lebensraumtypen abgefragt:
   Hecken und Gehölze
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch"                                          mit Grünordnung und saP
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     Extensivgrünland und andere Agrarlebensräume
     Verkehrsflächen, Siedlungen und Höhlen
     Feuchtlebensräume
Weiterhin wurden Daten vor Ort erhoben.

Arten, für die keine Habitatstrukturen im Planungsgebiet vorhanden sind, wurden
nicht weiter berücksichtigt.

Hinweis:
Die Legende für die verwendeten Abkürzungen befindet sich im Anhang.

3.3.1 Bestand und Betroffenheit der Tier- und Pflanzenarten
        nach Anhang IV der FFH- Richtlinie
Zusätzlich zur oben genannte Datenrecherche des Landesamtes für Umwelt wurden Be-
standsaufnahmen bzw. -erhebungen für Fledermäuse, Vögel und Wiesenknopf-Ameisen-
bläuling und Zauneidechse durchgeführt.

3.3.1.1       Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie
Es sind keine Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie von den zukünftigen Pla-
nungen betroffen.

3.3.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie
Laut der oben genannten Datenrecherche kommen die nachfolgenden Tierarten potentiell
vor. Bis auf Eier des Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnten diese Tierarten jedoch nicht
nachgewiesen werden.

3.3.1.2.1          Fledermäuse
    Wissenschaftlicher Name           Deutscher Name               RLB    RLD     EZK     EZA
    Barbastella barbastellus          Mopsfledermaus                3       2       u       g
    Myotis bechsteinii                Bechsteinfledermaus           3       2       u       ?
    Myotis daubentonii                Wasserfledermaus                              g       g
    Myotis myotis                     Großes Mausohr                        V       g       g
    Myotis nattereri                  Fransenfledermaus                             g       g
    Pipistrellus pipistrellus         Zwergfledermaus                               g       g
    Plecotus auritus                  Braunes Langohr                       V       g       g
    Plecotus austriacus               Graues Langohr                2       2       u

Hinweis: blau bzw. kursiv dargestellt sind Fledermausarten, die Baumhöhlen eventuell als Winterquartier nutzen.

Im Planungsgebiet sind Habitatstrukturen vorhanden, in welchen Fledermäuse ihren Lebens-
raum (Höhlen / Astlöcher etc.) finden könnten.
Nachfolgend werden die Ansprüche der einzelnen Fledermausarten kurz dargestellt (Quelle:
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Arteninformation), die unter anderem Baumhöhlen als Winter-
quartiere nutzen.
Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
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