STADT AMORBACH Landkreis Miltenberg
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STADT AMORBACH Landkreis Miltenberg VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „IM BRUCH“ UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG UND SPEZIELLER ARTENSCHUTZRECHTLICHER PRÜFUNG Kaisermantel (Argynnis paphia) Auftraggeber: Stadt Amorbach Schneeberger Straße 8, 63916 Amorbach Michael Maier, Landschaftsarchitekt Grundstraße 12, 97836 Bischbrunn-Oberndorf Tel. 09394 6899976, email m.maier@maier-goetzendoerfer.de Stand: 9. Oktober 2020
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung .................................................................................................................................. 4 1.1 Anlass und Aufgabenstellung / Planerische Vorgaben .............................................................. 4 1.2 Beschreibung des Planungs- / Untersuchungsgebietes............................................................. 4 1.3 Rechtliche Vorgaben .................................................................................................................. 5 1.4 Schutzgebiete ............................................................................................................................. 5 1.5 Datengrundlagen / Methodisches Vorgehen .............................................................................. 6 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen – Prognose bei Durchführung der Planung .............................................................................. 7 2.1 Schutzgut Boden (Naturraum und Geologie) ............................................................................. 8 2.1.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 8 2.2 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser ................................................................................ 8 2.2.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 8 2.3 Schutzgut Klima und Lufthygiene ............................................................................................... 9 2.3.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 9 2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität) ............................................................................. 9 2.5 Schutzgut Landschaft ............................................................................................................... 12 2.5.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 12 2.6 Schutzgut Mensch .................................................................................................................... 12 2.6.1 Imissionsschutz ........................................................................................................................ 12 2.6.2 Erholungseignung ..................................................................................................................... 13 2.6.3 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 13 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 13 2.7.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 13 2.7 Zusammenfassende Konfliktanalyse ........................................................................................ 14 2.8 Umfang erforderlicher Ausgleichsflächen ................................................................................. 14 2.8.1 Bewertung der Eingriffsflächen und Berechnung der notwendigen Ausgleichsfläche 15 2.8.2 Berechnung der notwendigen Ausgleichsflächen - Zusammenfassung...................... 15 2.8.3 Nachweis der Ausgleichsflächen ................................................................................. 15 3. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................. 16 3.1 Wirkungen des Vorhabens ....................................................................................................... 16 3.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse .................................................................. 16 3.1.2 Anlagen- bzw. betriebsbedingte Wirkprozesse ........................................................... 17 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ............................................................................................................................ 17 3.2.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung .......................................................... 17 3.2.1.1 Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Ameisen-Wiesenknopf-Bläuling ..................... 18 3.2.1.2 Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Vögeln und Fledermäusen ............................ 18 3.2.1.3 Verbindliche Hinweise zur Fällung der Bäume bzw. Sträucher .................................. 20 3.2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ............ 20 3.3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................................. 20 3.3.1 Bestand und Betroffenheit der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie ...................................................................................................................... 21 3.3.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie .................................................... 21 3.3.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie ............................................................. 21 3.3.1.2.1 Fledermäuse ....................................................................................................... 21 3.3.1.2.2 Reptilien .............................................................................................................. 22 3.3.1.2.3 Schädigungs- und Störungsverbot ..................................................................... 23 3.3.1.2.5 Schädigungs- und Störungsverbot – Darstellung der einzelnen Arten .............. 23 3.3.2 Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten ................................................... 32 Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 3 3.3.3 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen ..................................................... 33 3.4 Fazit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ................................................................ 33 4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................................................................................... 33 4.1 Schutzgut Boden ...................................................................................................................... 33 4.2 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser .............................................................................. 34 4.3 Schutzgut Klima und Lufthygiene ............................................................................................. 34 4.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................................. 34 4.5 Schutzgut Landschaftsbild ........................................................................................................ 34 4.6 Schutzgut Mensch / Immissionsschutz..................................................................................... 34 4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 34 5. Geplante Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Umweltauswirkungen (einschl. der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) ............. 34 5.1. Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter ................................. 34 5.1.1 Schutzgut Boden.......................................................................................................... 34 5.1.2 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser ................................................................. 35 5.1.3 Schutzgut Klima / Lufthygiene ..................................................................................... 35 5.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen...................................................................................... 35 5.1.5 Schutzgut Landschaftsbild ........................................................................................... 35 5.1.6 Schutzgut Mensch ....................................................................................................... 35 5.1.6.1 Immissionsschutz........................................................................................................ 35 5.1.6.2 Erholungseignung ....................................................................................................... 35 5.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................. 35 5.2 Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen für die Fauna ....................................... 35 5.2.1 Maßnahme I: Anbringung und Unterhalt von Fledermauskästen ................................ 36 5.2.2 Maßnahme II: Anbringung und Unterhalt von Vogelkästen ......................................... 36 5.2.3 Maßnahme III: Umsetzung von Baumabschnitten mit Habitatstrukturen .................... 37 5.2.4 Maßnahme IV: Bäume aus der Nutzung nehmen ....................................................... 37 5.2.5 Umsetzung der Maßnahmen ....................................................................................... 37 5.3 Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild – Ausgleichsflächen........................................................................................ 37 5.3.1 Maßnahme IV: Anlage einer Streuobstwiese auf der Flur-Nummern 3546/0 ............. 37 5.3.2 Maßnahme V: Anlage einer Streuobstwiese auf der Flur-Nummer 96 ........................ 38 5.2.3 Maßnahme VI: Anlage eines Feuchtbiotopes .............................................................. 39 5.4 Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild – Eingrünungsmaßnahmen ............................................................................ 40 5.4.1 Maßnahme VII: Pflanzung von Hochstämmen im Norden des Planungsgebietes ...... 40 5.4 Umsetzung der Maßnahmen .................................................................................................... 40 6. Prüfung von Alternativen ....................................................................................................... 41 7. Abwägung / Beschreibung der Methodik ............................................................................. 41 8. Massnahmen zur Überwachung (baugegleitendes Monitoring) ........................................ 41 9. Zusammenfassende Erklärung ............................................................................................. 41 Anhang ................................................................................................................................................. 42 Sortenliste - Obstbäume ........................................................................................................................ 42 Legenden Artinformationen ................................................................................................................... 44 Literaturverzeichnis ............................................................................................................................... 45 Grünordnungsplan ................................................................................................................................. 45 Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 4 1. EINLEITUNG 1.1 Anlass und Aufgabenstellung / Planerische Vorgaben Der Bebauungsplan betrifft die Fl-Nr. 4605. Auf der Fläche ist eine Werkhalle für die Firma Klingenmeier Holzbau GmbH geplant. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Miltenberg, Herrn Brand, ist aus artenschutzrechtlicher Sicht folgendes zu berücksichtigen: Es ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen (Prognose und Ab- schätzung) durchzuführen Die vorhandenen Bäume sind auf Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen zu untersuchen Es sind Bestandsaufnahmen hinsichtlich Tagfalter und Zauneidechse durchzuführen 1.2 Beschreibung des Planungs- / Untersuchungsgebietes Übersicht des Planungsgebietes (Quelle: Vorhabenbezogener BP Ingenieurbüro Eilbacher) Das Planungsgebiet befindet sich Süden bzw. Südwesten der Stadt Amorbach im Anschluss des Seegartens Amorbach und umfasst eine Fläche von 1,1 ha. Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 5 Der Planungsbereich umfasst folgende Flächen: Geltungsbereich 6.657,56 m² GE 4.300,00 m² Private Grünfläche 2.357,56 m² Summe 6.657,56 m² Ausgleichsfläche 4.300,00 m² Gesamtfläche des BP 10.957,56 m² 1.3 Rechtliche Vorgaben Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung bildet das Baugesetzbuch (BauGB), hier speziell § 9(1) Abs. 10, 15, 16, 20, 24, 25 sowie § 9 (1a), wo- nach Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft innerhalb der Bauleitpla- nung vorzusehen sind sowie das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Art. 3 und Art. 6 (a, b), welche die Darstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünord- nungsplan behandeln. Die Grünordnungsplanung umfasst eine Umweltprüfung in Form eines Umweltberichtes und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung europäischer Vogelarten sowie der Arten des Anhanges IV FFH- Richtlinie und weiterer streng geschützter Arten. Für die Erarbeitung der Umweltprüfung ist § 2 Absatz 4 BauGB maßgebend. Weiterhin rele- vant sind die §§ 1, 2a BauGB, die Anlage zu § 2 Absatz 4 und § 2a BauGB. Hier wird defi- niert, wie in Zukunft die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden sollen. Bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden Pflanzen- und Tierarten nach § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und Arten nach Art. 6a Abs. 2 S. 2 BayNatSchG untersucht. Der Umweltbericht enthält neben den Ergebnissen der Umweltprüfung grünordnerische Maß- nahmen sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Damit ist der Umweltbericht, Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und bietet der Kommune die Möglichkeit ei- ner sachgerechten Abwägung der Umweltbelange (§ 2a BauGB). 1.4 Schutzgebiete Naturpark Bayerischer Odenwald Das Planungsgebiet liegt im Naturpark Bayerischer Odenwald, jedoch außerhalb des Land- schaftsschutzgebietes. Biotopkartierung Bayern (20.08.1985) Folgendes Biotop liegt nördlich des Planungsgebietes: Biotop Nr. 6321-0119-001: Parkanlage „Seegarten“ Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 6 Biotop 6321-0119-001 Planungsgebiet Planungsgebietes mit Biotopen (Quelle: FIN-Web) In der Biotopkartierung Bayern wird das Biotop wie folgt beschrieben: Besonders am W- und O-Rand des etwa 500m langen Parks bis 80m breite Gehölz- streifen entlang der die Anlage einschließenden Mauer. Vom Biotopbereich aus- gegrenzt im Mittelteil Rasenflächen und ein Teich von etwa 150m Durchmesser. Durch zahlreiche, meist unbefestigte Spazierwege erschlossen. Artenreicher, alter Baumbestand mit rel. geringem Anteil exotischer Fremdgehölze, vorwiegend aus Esche, Ahorn, Eiche, Buchen und auch Robinien, darunter Hain- buchen-Unterstand. Meist gebüschreich mit dichtem Mantel zu den Rasenflächen. Breitere Gehölzpartien mit geringer Strauchschicht und nahezu ohne krautige Vegetation, sonst dicht, jedoch artenarm mit Vertretern frischer, nährstoff- reicher Standorte wie Brennessel, Efeu, Gundermann, Nelkenwurz, Giersch. (Quelle:FIN-Web / Datum: 24. September 2020) Folgender Biotoptyp wird genannt: Parks, Haine, Grünanlagen mit Baumbestand Sonstige Schutzgebiet sind nicht vorhanden. 1.5 Datengrundlagen / Methodisches Vorgehen Als Datengrundlagen werden herangezogen: Begehungen bzw. Bestandserhebungen durch das Büro Maier / Götzendörfer Planungs- gesellschaft mbH 18. / 28. Juli 2020, 4. / 20. August 2010 und 2. September 2020 Bayerisches Landesamt für Umwelt, Arteninformation saP, nach TK-Karte 6321 Amor- bach Internet-Portal: FIN-Web des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Bayerisches Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat; Geo- portal Bayern / Bayernatlas Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Main-Spessart Weitere Literaturangaben: siehe Anhang Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 7 Methodisches Vorgehen Zum einen wurden die genannten Tierarten laut Datenrecherche (Online Recherche Bayerisches Landesamt für Umwelt) nachgewiesen und kommen potentiell vor. Die Datenrecherche bezieht sich auf die Topographische Karte 6321 Amorbach im Maßstab 1 : 25.000, in dessen Quad- rant das Planungsgebiet liegt.Eine parzellengenaue Abgrenzung ist bei der Recherche nicht möglich. Zum anderen wurden die oben genannten Bestandsaufnahmen durchgeführt. Zauneidechse Im Untersuchungsgebiet wurde gezielt mittels Sichtbeobachtung nach der Zauneidechse bzw. Reptilienfauna gesucht. Es wurden potentielle Verstecke bzw. Habitatstrukturen der Zauneidechse (abgelagerte Steine, Ziegel, abgelagertes Holz, Totholz, Sonnen- und Eiabla- geplätze) untersucht. Fledermäuse und Vögel Die Bäume wurden auf Höhlen, abstehende Rinden, Rindenspalten, abgebrochene Äste und Stammrisse und auf Vogelnester untersucht. Tagfalter, v. a. Wiesenknopf-Ameisenbläuling Die Grünflächen sind auf das Vorkommen vom Großen Wiesenknopf untersucht worden. 2. BESTANDSAUFNAHME, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN – PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLA- NUNG Lage im Raum Die Stadt Amorbach liegt im südlichen Teil des Landkreises Miltenberg. Die geplante Bebau- ung ist im Süden bzw. Südwesten der Kommune vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über eine bereits bestehende innerörtliche Straße. Parkanlage „Seegarten“ Planungsgebiet Lage im Raum des Planungsgebietes / Luftbild (Quelle: FIN-WEB) Das Planungsgebiet besteht aus folgenden Habitatstrukturen, die für Natur und Landschaft maßgeblich sind: Extensiv genutzte Wiesen Böschungsbereich mit Bäumen und Sträuchern Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 8 Gehölzbereich Um die Umweltauswirkungen des Planungsgebietes beurteilen zu können, werden im folgen- den Bestand, Planung und die Beurteilung der Umweltauswirkungen beschrieben. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. (Quelle: In die Beschreibungen fließen auch Hinweise des Internet-Portals FIN-Web des Bayerischen Lan- desamtes für Umwelt ein) 2.1 Schutzgut Boden (Naturraum und Geologie) Bestandsaufnahme / Beschreibung: Naturräumlich gesehen befindet sich das Planungsge- biet im Bereich des Sandsteinodenwaldes (Untereinheit Talhänge des Mains und seiner Zu- flüsse). Laut der Geotechnischen Erkundung besteht der Boden überwiegend aus Schluff und Sand, der Untergrund aus Sandstein (zersetzt). (Quelle: Gutachten der Gesellschaft für Geo- und Umwelttechnik Consulting mbh, Aschaffenburg) Bewertung / Auswirkungen: Der Geltungsbereich umfasst zum großen Teil extensiv genutzte Wiesenflächen und eine Gehölzreihe im Böschungsbereich. Wird die Bebauung wie geplant durchgeführt, wird eine zusätzliche Versiegelung vorgenommen. Damit geht Lebensraum für Flora und Fauna verloren; die Funktionen des Bodens werden beeinträchtigt, Bodenlebewe- sen gestört. Ergebnis: Aufgrund der Versiegelung des Bodens sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheb- lichkeit zu erwarten. 2.1.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Erhalt des Oberbodens Widerverwendung des Oberbodens 2.2 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Planungsgebiet befindet sich in einem Hangbereich östlich der Mud. Die nördliche Fläche wurde aufgeschüttet und liegt ca. 1,00 m höher als die südliche Fläche. Diese tieferliegende südliche Fläche liegt zum Teil im Überschwemmungs- bereich HQ 100. Für die Herstellung des zukünftigen Firmengeländes muss ein minimaler Teil des Überschwemmungsgebietes aufgeschüttet werden. Für diesen Bereich ist ein Aus- gleich zu schaffen; eine diesbezügliche Wasserrechtliche Genehmigung wird vom Ingenieur- büro Eilbacher eingeholt bzw. ein entsprechender Antrag gestellt. Bewertung / Auswirkungen: Mit der Erstellung der Gebäude und deren Erschließung werden Flächen versiegelt. Bei der zusätzlichen Versiegelung reduzieren sich die Versickerungs- möglichkeiten weiter. Es ist von einem erhöhten Oberflächenwasserabfluss auszugehen, was wiederum zu einer Minderung der Grundwasserneubildung in diesem Bereich führt. An- fallendes Oberflächenwasser wird in einem Regenrückhaltebecken (naturnahe Ausbildung) zurückgehalten. Überschüssiges Niederschlagswasser wird über einen Entwässerungsgra- ben der Mud zugeleitet. Ein Eingriff ins Grundwasser findet nicht statt. Ergebnis: Aufgrund der Bebauung sind Umweltauswirkungen von mittlerer Erheblichkeit zu erwarten. 2.2.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Minimierung der Versiegelung Gedrosselter Abfluss des anfallenden Oberflächenwassers vor Ort Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 9 2.3 Schutzgut Klima und Lufthygiene Bestandsaufnahme / Beschreibung: Der Bayerische Odenwald im Randbereich des Mains weist ein gemäßigt ozeanisches Klima auf und hat Niederschlagssummen bis zu 750 - 950 mm im Jahr. Die durchschnittliche jährliche Lufttemperatur beträgt hier 8 - 9˚C. Die vorwiegende Windrichtung ist Südwest mit Windgeschwindigkeiten von 1,8 bis 2,2 m/s. Bewertung / Auswirkungen: Die künftige Bebauung wird das Mikroklima ändern, da versie- gelte Flächen sich mehr erwärmen als offenporige. Um auf die zunehmende Klimaerwär- mung zu reagieren sollten jedoch zusätzliche Gehölze und für die Gebäude eine Dachbegrü- nung vorgesehen werden. Ergebnis: Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten. 2.3.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Erhalt der Gehölzstrukturen in den Randbereichen Dachbegrünung auf einem Teil der zukünftigen Gebäuden ist vorzusehen Neupflanzungen 2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität) Bestandsaufnahme / Beschreibung: Die für den Naturschutz relevanten Flächen im Gel- tungsbereich bestehen aus verschiedenen Strukturen bzw. Habitaten: Extensiv genutzte Wiese (eher trocken geprägt) Weide (eher feucht geprägt) Böschungsbereich mit Bäumen und Sträuchern Gehölzbereich Extensiv genutzte Wiese; trocken geprägt Diese Wiese liegt höher, da diese in früheren Zeiten aufgeschüttet wurde. Es fanden sich an Pflanzenarten unter anderem Schafgarbe, Rotklee, Wiesenbärenklau, Wiesen-Flocken- blume, Labkraut Großer Wiesenknopf (in der südwestlichen Ecke / siehe Luftbild Seite 12). Die Fläche befindet sich im Norden des Planungsgebietes. Höher gelegene Wiese: Blick Richtung Westen (Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020) Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 10 Weidefläche; feucht geprägt Im südlichen Bereich des Planungsgebietes konnten auf der eher feucht geprägten Wiese unter anderem Binsen- und Seggen-Arten, Wiesen-Knöterich, Rotklee, Mädesüß, Hahnenfuß und der Stumpfblättrige und Krause Ampfer nachgewiesen werden. Die Fläche wird als Pfer- deweide genutzt. Tiefer gelegene Wiese: Blick Richtung Westen (Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020) Baumreihe Die Böschung mit den Bäumen befindet sich „zwischen“ den beiden oben beschriebenen Wiesenflächen. Insgesamt sind vier größere Bäume und Sträucher vorhanden (Beschreibung von Nordwes- ten nach Südosten): Berg-Ahorn, 5stämmig: Ø 20 – 40 cm / Unterwuchs aus Nussbaum (Ø 10 cm), Pfaffen- hütchen und Haselnuss Dieser Baum kann als einziges Gehölz erhalten werden. Kleiner Haselnuss Berg-Ahorn: Ø 60 – 80 cm mit Rindenspalten und Astloch Berg-Ahorn, 4stämmig: Ø 20 – 40 cm mit Rindenspalte Stiel-Eiche: Ø 20 – 30 cm Holunder: fast abgestorben Weiterhin ist der Japanische Knöterich vorhanden. Gehölzbereich Im Südosten der zukünftigen Bebauung befindet sich ein Gehölzbereich mit Berg-Ahorn, Stiel-Eiche und Sal-Weide. Als Unterwuchs sind Pfaffenhütchen und Hartriegel vorhanden. Der Berg-Ahorn, Ø 20 – 30 cm, muss entfernt werden, die anderen Gehölze bleiben erhal- ten. Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 11 Wiese / trocken geprägt Baumreihe an Bö- schung Wiese / feucht geprägt Gehölzbereich Habitattrukturen im Planungsgebiet / Luftbild (Quelle: Bayernatlas) Nachweis Wiesenknopf-Ameisenbläuling Bei den Bestandsaufnahmen am 2. September 2020 konnten an einer Pflanze des Großen Wiesenknopfes Eier festgestellt werden. Eier des Wiesenknopf-Ameisenbläulings an einem Exemplar des Großen Wiesen- knopfes Nachweis des Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Eier) / Luftbild (Quelle: Bayernatlas) Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 12 Die potentielle natürliche Vegetation wäre der Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex mit Schwarzerlen-Auenwald. Hauptbaumarten sind Hainbuche, Stiel-Eiche, Nebenbaumarten Buche, Esche und als Be- gleitbaumarten Berg-Ahorn, Winter-Linde, Trauben-Eiche u. a. Für den Schwarzerlen-Bachauenwald ist die Esche und die Schwarz-Erle prägend. (FIN-Web / Handbuch der natürlichen Waldgesellschaften Bayerns, Bayerische Landesanstalt für Wald und Forst- wirtschaft, Freising, 2004). Die Potentielle Natürliche Vegetationsgesellschaft als diejenige Pflanzengesellschaft, die sich bei Nut- zungsaufgabe aufgrund der natürlichen Vegetationsentwicklung als Klimaxstadium einstellen würde; sie gibt Hinweise auf die standortgerechte Auswahl von Gehölzen bei Pflanzmaßnahmen. Bewertung / Auswirkungen: Mit Überbauung von offenem Boden geht Lebensraum für Flora und Fauna verloren, ein Ausweichen in angrenzende Bereiche ist jedoch möglich. Der Ver- lust von Gehölzen und Grünflächen führt zur Reduzierung des derzeitigen Lebensraumange- botes. Auch hier ist ein kurzfristiges Ausweichen in benachbarte Bereiche möglich. Mit der Schaffung von entsprechenden Strukturen im gleichen Naturraum bzw. in unmittelbarer Nähe kann ein Ausgleich für den Flächen- und Biotopverlust geschaffen werden, die Struk- turvielfalt bleibt erhalten. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ein- griffsregelung. Ergebnis: Die betroffenen Flächen sind als Lebensraum für Tiere und Pflanzen von Bedeu- tung. Mit den umzusetzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Umweltauswirkungen auf die Biodiversität von mittlerer Erheblichkeit zu erwarten. Zusätzlich zu dieser Beschreibung wird im Rahmen des vorliegenden Umweltberichtes eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung europäischer Vogelarten sowie der Arten des Anhanges IV FFH- Richtlinie sowie von Arten, die nach nationalem Recht streng geschützt sind und damit eine sogenannte Prognose und Abschätzung hinsichtlich eines Verbotstatbe- standes durchgeführt. 2.5 Schutzgut Landschaft Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Planungsgebiet ist im Süden der Kommune ge- plant. Im Norden befindet sich die Parkanlage „Seegarten“, im Westen ein Bolzplatz, nördlich Tennisplätze und im Süden landwirtschaftliche Gebäude bzw. -flächen. Bewertung / Auswirkungen: Ein harmonisches Landschafts- und Ortsbild ist entscheidend für das Landschaftserlebnis, den Erholungswert und damit die visuelle Empfindlichkeit einer Landschaft. Das Landschaftsbild wird durch die geplante Bebauung relativ stark beeinträch- tigt. Ergebnis: Mit der Bebauung sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutz- gut Landschaft zu erwarten. 2.5.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Erhalt der vorhandenen Gehölze soweit wie möglich Pflanzung neuer Gehölze 2.6 Schutzgut Mensch 2.6.1 Imissionsschutz Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Plangebiet befindet sich abseits von Wohnbebau- ung Die Zufahrt erfolgt über die Kreisstraße. Das Planungsgebiet befindet sich unweit des bestehenden Betriebes. Bewertung / Auswirkungen: Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist von keiner wesentli- chen Erhöhung der Lärmimissionen auszugehen, da der Betrieb der Firma lediglich verlagert Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 13 wird. Die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sind einzuleiten. Weiterhin die Auflagen, welche im Bebauungsplan festgelegt sind. Ergebnis: Es sind Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Mensch zu erwarten. 2.6.2 Erholungseignung Bestandsaufnahme / Beschreibung: Die Flächen sind für die Erholungsnutzung von unterge- ordneter Bedeutung. Bewertung / Auswirkungen: Mit der zusätzlichen Bebauung der Fläche verschlechtert sich die Erholungseignung nicht wesentlich. Ergebnis: Mit der Errichtung des Baugebietes sind Umweltauswirkungen geringer Erheblich- keit für das Schutzgut Mensch zu erwarten. 2.6.3 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Erhalt der vorhandenen Gehölze und Pflanzung neuer Gehölze 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Plangebiet befindet sich gegenüber des Baudenk- males bzw. Ensemble D-6-76-112-66 Seegarten; Eichbächlein; Schloßplatz 6. Fürstlich Lei- ningenscher Seegarten; Garten, urspr. ein seit dem 15. Jh. bestehender klösterlicher Obst- und Gemüsegarten mit Fischzuchtanlage, umgestaltet als Englischer Garten mit Blickschneise vom ehem. Kloster in die Landschaft nach Plänen von Ludwig v. Sckell, 1806-30; Weiheranlage,1817; sog. Fi- scherhaus, zweigeschossiger Walmdachbau, Anfang 18. Jh. erweitert im20. Jh. mit Ummau- erung. nachqualifiziert (Quelle: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege). Bewertung / Auswirkungen: Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist von keiner wesentli- chen Beeinträchtigung des Denkmales auszugehen. Die Firmengebäude werden außerhalb der Sichtachse gebaut. Zusätzlich werden diese eingegrünt. Ergebnis: Es sind Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu erwarten. 2.7.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Pflanzung neuer Gehölze / Eingrünung der Gebäude Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 14 2.7 Zusammenfassende Konfliktanalyse Die Konfliktanalyse zeigt die Beeinträchtigungen bzw. Konflikte durch die Bebauung auf. Eine Gesamtbeurteilung führt die nachfolgende Tabelle auf: Art des Eingriffs Konflikt- Unvermeid- Landschaftspflegeri- Begründung grad bare Beein- sche Maßnahmen trächtigung Schutzgut ausgleichbar Boden Flächeninan- mittel nein, Schutz und Wieder- Erhalt des spruchnahme nur im Umfeld verwendung des Oberbodens durch Versiege- Oberbodens lung Wasser Änderung des Ab- mittel ja Getrennte Abwas- Regenwasserab- flusses von Ober- serbeseitigung fluss verlangsa- flächenwasser men Klima / Luft Beeinflussung des gering ja Erhalt von Gehölzen Kleinklimatischer Kleinklimas im direkten Umfeld Einfluss auf und Neupflanzung Frischluftversor- gung und Luftqua- lität Flora / Fauna Verlust von Grün- mittel nein, Schaffung von Le- Ausgleich für Flä- flächen und Ge- nur im Umfeld bensräumen im di- chenverlust, Erhö- hölzstrukturen rekten Umfeld hung der Struktur- vielfalt, ökologi- sche Aufwertung Landschafts- Verlust von Ge- mittel ja Erhalt von Gehölzen Einbindung der bild hölzstrukturen, im direkten Umfeld Baulichkeiten Bebauung und Neupflanzung Mensch Imissionsschutz gering ja - - Mensch Erholungseignung gering ja Erhalt von Gehölzen Harmonische Ein- im direkten Umfeld bindung der Bau- und Neupflanzung lichkeiten Kultur und Störung der Blick- Gering Ja Eingrünung der Fir- Harmonische Ein- Sachgüter achse mengebäude bindung der Bau- lichkeiten Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Bruch“ der Stadt Amorbach wurde ein Bereich ausgewählt, welcher aus Grün- und Gehölzflächen besteht und damit Lebensraumstrukturen für Fauna und Flora beinhaltet. Die vorgesehene Bebauung stellt einen Eingriff in Natur- und Landschaft dar, dieser ist aller- dings mit entsprechenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die Beeinträchtigung von Boden, Wasserhaushalt und Lebensraum wird durch entspre- chende Ausgleichsflächen ausgeglichen. Hier stellt die Firma Klingenmeier Flächen zur Ver- fügung. 2.8 Umfang erforderlicher Ausgleichsflächen Die Festlegung der Ausgleichsfläche lehnt sich an den Leitfaden des Bayerischen Staatsmi- nisteriums für Landesentwicklung und Umweltfragen „Bauen in Einklang mit Natur und Land- schaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ an. Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 15 2.8.1 Bewertung der Eingriffsflächen und Berechnung der notwendigen Ausgleichsfläche Die Eingriffsflächen werden in die Kategorie II (Gebiete mittlerer Bedeutung für Naturhaus- halt und Landschaftsbild) eingeteilt. Es wird von einer hohen Versiegelung (GRZ 0,7) ausgegangen. Nachfolgende Tabelle zeigt welche Flächen in welcher Kategorie und mit welchem Faktor berücksichtigt werden: Betroffene Strukturen Fl-Nummer Größe Einheit Kategorie Faktor Ausgleichsfläche Größe Einheit Gewerbegebiet Extensive Wiesen / Baumreihe 4605 / Teilfläche 4.300,00 m² II / oberer Wert 1,0 4.300,00 m² Private Grünfläche Extensive Wiesen / Gehölzbereich 4605 / Teilfläche 2.357,56 m² nicht berücksichtigt 0,00 m² Beeinträchtigte Fläche 6.657,56 m² Ausgleichsfläche 4.300,00 m² Ausgleichsfläche 4.300,00 m² Gesamtfläche 10.957,56 m² Hinweise: Kategorie I: Gebiete geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild Kategorie II: Gebiete mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild Kategorie III: Gebiete hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild Rundungsfehler sind bei den verschiedenen Computerprogrammen möglich. 2.8.2 Berechnung der notwendigen Ausgleichsflächen - Zusammenfassung Für die mit der Bebauung entstehenden Beeinträchtigungen sind Ausgleich und Ersatz für die betroffenen Schutzgüter erforderlich. Nach der obigen Zusammenfassung beträgt die notwendige Ausgleichsfläche insgesamt 4.300,00 m². 2.8.3 Nachweis der Ausgleichsflächen Die Firma Klingenmeier stellt für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Bruch“ Aus- gleichsflächen zur Verfügung. Zum einen handelts es sich um Flächen im Planungsgebiet: Regenrückhaltebecken, naturnah ausgebildet Zum anderen um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die zu einer Streuobstwiese umge- wandelt werden (Fl-Nr. 3546/0, Gemarkung Schneeberg und Fl-Nr. 96, Gemarkung Reichart- shausen) Nachfolgend sind die Ausgleichsflächen zusammengestellt. Struktur Fl-Nummer Größe Einheit Im Planungsgebiet Regenrückhaltebecken 4605 / Teilfläche 700,00 m² Wiese 3546/0 1.165,11 m² Ackerfläche 96 2.512,59 m² Ausgleichsfläche 4.377,70 m² Es ergibt sich somit ein Überhang der Ausgleichsfläche von 77,70 m². Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 16 Diese Fläche wird als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung von Boden, Natur und Landschaft" (§5 Abs.2 Nr.10 BauGB) innerhalb des Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes festgesetzt. Hier werden durch entsprechende Maßnahmen die nicht verminder- und vermeidbaren Be- einträchtigungen der Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie ihrer Wechselbeziehungen naturschutzrechtlich kompensiert. Die Flächen sind im Plan dargestellt. 3. SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im Bruch“ ist eine spezielle artenschutzrecht- liche Prüfung durchzuführen. Mit Herrn Brand von der Unteren Naturschutzbehörde beim LRA Miltenberg wurde vereinbart, dass hierfür im Allgemeinen eine Prognose und Abschät- zung zur Erfüllung eines Verbotstatbestandes ausreichend ist. Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen waren zusätzlich Bestandsaufnahmen zu fol- genden Tierarten durchzuführen: Die vorhandenen Bäume sind auf Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen zu unter- suchen Tagfalter, insbesondere des Wiesenknopf-Ameisenbläulings durchzuführen Weiterhin wurde die Zauneidechse in die Bestandsaufnahmen mit aufgenommen 3.1 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europäisch geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen kön- nen. 3.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse Flächeninanspruchnahme Durch die zukünftige Bebauung bzw. Herstellung der Infrastruktur müssen Grünflächen, Ge- hölz- und Heckenstrukturen beseitigt werden. Durch den Eingriff geht somit Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt verloren. Bei den Bestandsaufnahmen konnten Asthöhlen, Rindenrisse etc. festgestellt werden. Ein- zelne Vögel und Fledermäuse könnten durch die Fällung der Bäume verletzt oder getötet werden. Weiterhin könnten diese Tierarten ihre Lebensstätten verlieren. Betroffene Tierarten konnten jedoch, außer Eier des Wiesenknopf-Ameisenbläulings, nicht nachgewiesen wer- den. Der Eingriff beschränkt sich im Wesentlichen auf den Bau der Gebäude und die entspre- chende Infrastruktur. Barrierewirkung / Zerschneidung Eine zusätzliche Zerschneidung von Lebensräumen ist nicht, da Tiere jederzeit in angren- zende Bereiche ausweichen können. Bei der Barrierewirkung gilt das gleiche, wie bereits dargestellt. Von einer Barrierewirkung ist ebenfalls nicht auszugehen, da Tiere in angren- zende Bereiche ausweichen können. Eine Einbindung in die Landschaft wird vorgenommen. Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 17 Lärmimmission Mit den Baumaßnahmen sind Lärmemissionen verbunden. Diese sind jedoch von unterge- ordneter Bedeutung. Optische Störungen Das Orts- und Landschaftsbild wird mit Änderung der Bebauung gestört. Es werden jedoch neue Gehölze zur Einbindung des Planungsgebietes in die Landschaft gepflanzt. 3.1.2 Anlagen- bzw. betriebsbedingte Wirkprozesse Durch die anschließenden Nutzungen ergeben sich keine weiteren oder zusätzlichen Störun- gen der Flora und Fauna. 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologi- schen Funktionalität Nach § 44 Abs. 1 BNatschG ist es verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Wichtig ist deshalb zum einen die Lebensräume zu schützen, zum anderen den Zeitpunkt des Eingriffs festzulegen, um den Eingriff so gering wie möglich zu halten. Die untersuchten Arten haben unterschiedliche Lebensweisen und Aktivitätsphasen (Diese sind unter Punkt 3.3.näher beschrieben). Die Maßnahmen müssen sich an die Aktivitätspha- sen der entsprechenden Art anpassen, da eine Maßnahme unterschiedliche Auswirkungen hat, je nachdem wann sie durchgeführt wird. Entsprechend dieser Prämisse werden die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festgelegt. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im räumlichen Zusammenhang Fort- pflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und auch Vögel vorhanden sind. Um das Pla- nungsgebiet befinden sich Gehölzstrukturen. Nachfolgende Maßnahmen sind zu beachten, um Gefährdungen von Pflanzen- und Tierarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden bzw. zu minimieren. 3.2.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung Rodungsarbeiten dürfen nur im Winterhalbjahr erfolgen (01. Oktober bis 28. Februar, § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatschG). Der Berg-Ahorn im Südwesten und die Gehölzbereiche im Südosten sind zu erhalten und bei einer Bautätigkeit durch einen Lattenzaun zu schützen. Hinweis zur Erstellung des Lattenzaunes Der optimalste Schutz von Bäumen und Sträuchern ist es ein ausreichender Abstand zu die- sen einzuhalten. Hierfür ist der Kronenbereich, möglichst zuzüglich 1,5 m zu allen Seiten, einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, ist dieser Bereich durch einen stabilen Zaun vor den Auswirkungen der Baumaßnahmen zu schützen. Der Zaun hat eine Mindesthöhe von 2,00 m, mindestens 8 Querriegel aus Brettern (Mindestbreite 10 cm) und ist ortsfest zu installie- ren. Nähere Informationen unter: www.galk.de (Baumschutz auf Baustellen). So werden der Wurzelbereich und Baumstämme bzw. Gehölze wirksam geschützt Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 18 3.2.1.1 Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Ameisen-Wiesenknopf-Bläuling Im Vorfeld der Baumaßnahme sind die nachfolgenden Maßnahmen durchzuführen, um eine Schädigung des Wiesenknopf-Ameisenbläulings zu verhindern: Die Fläche im Westen, auf der Eier des Wiesenknopf-Ameisenbläulings gefunden wur- den, sind durch einen Lattenzaun zu schützen Zweimalige Mahd der betroffenen Wiesenbereiche im Frühjahr und Frühsommer, um das Wachstum des Großen Wiesenknopfes zu verhindern. Die Baumaßnahmen im Bereich der Wiese sind nicht vor Ende Juni zu beginnen, damit die adulten Schmetterlinge "ausfliegen" können. Baumaßnahmen in diesem Bereich sind frühestens 2022 zulässig. Aufgrund der kleinräumigen Dynamik der Falter ist eine Neu- oder Wiederbesiedlung benachbarter Vermehrungshabitate als typisch für die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge anzusehen, allerdings sollten diese in der Regel nicht mehr als 300 bis 400 m auseinanderliegen, keine gravierenden Ausbreitungshindernisse dazwischen liegen und nachweislich günstige Aussichten einer artgerechten Bewirtschaftung für die Übernahmeflächen bestehen. Diese Flächen sind auf der gegenüberliegenden Seite der Staatsstraße vorhanden. Nach der Baumaßnahme ist die Wiesenfläche wie folgt zu pflegen: Die Mahd der Wiese ist an die Bedürfnisse des Schmetterlings anzupassen. Das heißt, die Fläche darf nicht zwischen dem 01. Juni und 15.September gemäht werden. Das Mähgut ist zu entfernen Die Fläche ist nur ein Mal im Frühjahr oder im Herbst zu mähen. Die Maßnahmen sind durch eine ökologischen Baubegleitung zu kontrollieren und zu doku- mentieren. 3.2.1.2 Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Vögeln und Fledermäusen Nachfolgend werden die Bäume näher beschrieben, welche Höhlen etc. aufweisen und somit vor allem für Fledermäuse potentielle Lebensräume darstellen. Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 19 Astloch Rindenspalte (Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020) (Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020) Rindenspalte (Quelle: Foto Michael Maier / 18.07.2020) Zusammenfassung Das Planungsgebiet wurde auf geeignete Habitatstrukturen bzw. mögliche Vorkommen für bzw. von Fledermäusen und Vögel untersucht. Es konnten in den vorhandenen Bäumen ein Astloch und vier Rindenspalten/Rindenrisse festgestellt werden. Einige Beispiele der Struktu- ren sind oben dargestellt. Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 20 Es konnten keine Fledermäuse oder Vogelnester bzw. brütende Vögel festgestellt werden. 3.2.1.3 Verbindliche Hinweise zur Fällung der Bäume bzw. Sträucher Folgende Hinweise sind beim Fällen von Gehölzen zu beachten: Auch im Winter ist die Anwesenheit von überwinternden Fledermäusen nicht völlig aus- zuschließen. Die Rodung der Bäume ist im Spätherbst (Mitte September bis Mitte Okto- ber / 15. 09. Bis 15.10) durchzuführen, da sich die Fledermäuse noch nicht in der Winter- ruhe befinden. Vor Durchführung der Rodungsarbeiten ist sicherzustellen, dass keine Winterquartiere vorhanden sind. Es ist eine ökologische Begleitung der Fällung durchzuführen, um ein geringes Restrisiko eines Fledermausvorkommens zu berücksichtigen und entspre- chende Maßnahmen für die Fällung zu ergreifen: o Nochmalige Untersuchung der Rindenspalten, Astlöcher etc. auf mögliche Wohnstätten durch geeignetes Fachpersonal mittels Endoskopkamera. Nicht be- setzte Gehölze sind sofort zu roden. Sind Fledermäuse vorhanden, sind die Höh- len etc. zu verschließen (Fledermäuse müssen jedoch das Quartier verlassen können, ein Einflug jedoch verhindert werden). Der Verschluss kann ab 8. September mit einem Vorlauf von mindestens 7 Tagen zur Fällung angebracht werden. Die Rodung der Bäume kann erst erfolgen, wenn die Quartiere verlassen wurden. o Die Biotopbäume sind kurz über dem Erdboden abzusägen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese nicht auf dem Boden aufschlagen, sondern stehend umgela- gert bzw. zwischengelagert werden. Die Stammabschnitte mit den Astlöchern etc. sind soweit wie möglich oberhalb und unterhalb der entsprechenden Lebens- raumstrukturen abzusägen und stehend zum neuen Standort zu verbringen. o Die versetzten Stammabschnitte verbleiben bis zur völligen Verrottung.am neuen Standort Je nachdem wohin die Stammabschnitte verbracht werden, werden diese entwe- der an bestehende Bäume gebunden. Dabei ist dauerhaftes Bindematerial zu ver- wenden und die Stammabschnitte so am Baum anzubringen, dass dieser nicht geschädigt wird. Oder sie werden an Pfosten befestigt. In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass die Stammabschnitte stehend ange- bracht werden. 3.2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Es werden CEF-Maßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Kon- flikten durchgeführt, um Beeinträchtigungen von Flora und Fauna zu vermeiden bzw. so ge- ring wie möglich zu halten. Die Maßnahmen sind unter Punkt 5.2 beschrieben 3.3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Es wurden Daten aus Grundlagenwerken ausgewertet, die bereits unter Punkt 1.5 Daten- grundlagen und im Literaturverzeichnis genannt sind. Die genannten Tierarten wurden laut Datenrecherche (Bayerisches Landesamt für Umwelt – saP- relevante Arten) nachgewiesen und kommen potentiell vor. Die Datenrecherche bezieht sich auf die Topographische Karte 6321 Amorbach im Maßstab 1 : 25.000; damit ist keine parzel- lengenaue Abgrenzung möglich. Es wurden folgende Lebensraumtypen abgefragt: Hecken und Gehölze Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
Stadt Amorbach Umweltbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bruch" mit Grünordnung und saP Seite 21 Extensivgrünland und andere Agrarlebensräume Verkehrsflächen, Siedlungen und Höhlen Feuchtlebensräume Weiterhin wurden Daten vor Ort erhoben. Arten, für die keine Habitatstrukturen im Planungsgebiet vorhanden sind, wurden nicht weiter berücksichtigt. Hinweis: Die Legende für die verwendeten Abkürzungen befindet sich im Anhang. 3.3.1 Bestand und Betroffenheit der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Zusätzlich zur oben genannte Datenrecherche des Landesamtes für Umwelt wurden Be- standsaufnahmen bzw. -erhebungen für Fledermäuse, Vögel und Wiesenknopf-Ameisen- bläuling und Zauneidechse durchgeführt. 3.3.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Es sind keine Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie von den zukünftigen Pla- nungen betroffen. 3.3.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Laut der oben genannten Datenrecherche kommen die nachfolgenden Tierarten potentiell vor. Bis auf Eier des Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnten diese Tierarten jedoch nicht nachgewiesen werden. 3.3.1.2.1 Fledermäuse Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 3 2 u g Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 3 2 u ? Myotis daubentonii Wasserfledermaus g g Myotis myotis Großes Mausohr V g g Myotis nattereri Fransenfledermaus g g Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus g g Plecotus auritus Braunes Langohr V g g Plecotus austriacus Graues Langohr 2 2 u Hinweis: blau bzw. kursiv dargestellt sind Fledermausarten, die Baumhöhlen eventuell als Winterquartier nutzen. Im Planungsgebiet sind Habitatstrukturen vorhanden, in welchen Fledermäuse ihren Lebens- raum (Höhlen / Astlöcher etc.) finden könnten. Nachfolgend werden die Ansprüche der einzelnen Fledermausarten kurz dargestellt (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Arteninformation), die unter anderem Baumhöhlen als Winter- quartiere nutzen. Dipl.-Ing. (FH) Michael Maier, Landschaftsarchitekt, Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH
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