Neubau Feuerwehrgerätehaus Schillingsfürst - Vorentwurfsplanung 2019 - der Stadt Schillingsfürst - Schillingsfürst

Die Seite wird erstellt Hortensia-Antonia Schreiber
 
WEITER LESEN
Neubau Feuerwehrgerätehaus Schillingsfürst - Vorentwurfsplanung 2019 - der Stadt Schillingsfürst - Schillingsfürst
er auf der Hö
                              … imm                   he

                                                                der Stadt
          A n de r
                   Wörnitzquelle
                                                           Schillingsfürst
55. Jahrgang
                                                                    Nummer 16/17
Mittwoch, den 31. Juli 2019

    Neubau
    Feuerwehrgerätehaus
    Schillingsfürst

    Vorentwurfsplanung 2019
Neubau Feuerwehrgerätehaus Schillingsfürst - Vorentwurfsplanung 2019 - der Stadt Schillingsfürst - Schillingsfürst
Mittwoch, den 31. Juli 2019
 2     Nummer 16/17                                                                                Mitteilungsblatt Schillingsfürst

                                                                   örtlichen Rot-Kreuz-Bereitschaft kombiniert werden. Entstehen
 Amtliche Bekanntmachungen                                         soll ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einer Waschhalle und
                                                                   Schulungsraum für etwa 80 Personen und weiteren Vorzügen.
                                                                   Der Vorschlag des Bürgermeisters, dass der Schulungsraum zu-
Bericht aus der Bürgerversammlung vom                              künftig der Stadtkapelle Schillingsfürst und den Vereinen der
3. Juli 2019 zum Thema Entwurf „Neubau                             Stadt nach Rücksprache mit der Feuerwehr zur Verfügung stehen
eines Feuerwehrgerätehauses mit vier                               soll, wurde vom Stadtrat begrüßt.
Stellplätzen und Schlauchpflegeeinrichtung“                        Wie Architekt Andre Schultz betonte, werden die neuen Räum-
                                                                   lichkeiten mit einem Außenmaß von 36 mal 24 Meter errichtet.
in der Albert-Zietz-Halle des TSV Schillingsfürst                  Das rechteckige Gebäude wird über eine Bruttogeschossfläche
Auf Einladung der Stadt wurde die Bevölkerung über das Mittei-     von 1350 Quadratmeter verfügen. Die befestigte Außenanlage
lungsblatt zu dieser Versammlung eingeladen. Es sind ca. 110       umfasst rund 2670 Quadratmeter, während das gesamte Areal
Bürgerinnen und Bürger der Einladung gefolgt. Bürgermeister        inklusive Grünanlagen zirka 5000 Quadratmeter messen wird.
Trzybinski, zahlreiche Stadträte und der Pressevertreter von       Architekt Horst Döllinger versprach den Bürgern einen „einfa-
BlickLokal, Herr Heinz Meyer, das Planungsbüro Döllinger in Ver-   chen, aber qualitätsvollen Neubau“.
tretung von Herrn Horst Döllinger und Herrn Schultz, sowie Herr    Die Kostenschätzung für den Bau des Feuerwehrgerätehauses
Brücklmeier vom Planungsbüro kplan waren anwesend.                 liegt bei 2,8 Mio. Euro. Durch die langen Jahre der Diskussionen
Es wurde die Planung über den Neubau eines Feuerwehrgeräte-        und die Neuaufsetzung der Planungen der Stadt kann erst jetzt
hauses präsentiert. Die Planungen laufen bereits seit 2010 (!),    dieses dringend benötigte Projekt gestemmt werden.
also fast einem Jahrzehnt.                                         In den städtischen Haushalten der Jahre 18/19/20 ist ein Budget
Jetzt soll das Vorhaben als funktionaler Neubau mit vier Stell-    von 3,3 Mio. Euro eingestellt, davon entfallen 500 Tsd. Euro auf
plätzen, einer Waschhalle und einer Schlauchpflegeeinrichtung      die Innenausstattung.
in der Bahnhofstraße verwirklicht werden. Sowohl Bürgermeis-       Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ansbach hat dem finan-
ter als auch die Mitglieder des Stadtrates wollten vorab einer     ziellen Kraftakt bereits zugestimmt. Für die vier Stellplätze der
Verabschiedung im Stadtrat die Bürgerschaft umfassend über die     Feuerwehr kann mit einem festen Zuschuss in Höhe von 258.300
Planungen an der Bürgerversammlung informieren. Schon Mitte        Euro vonseiten der Regierung von Mittelfranken gerechnet wer-
Juni war das Vorhaben öffentlich dem Stadtrat vorgestellt wor-     den.
den.                                                               Angedacht sei zur Herstellung zusätzlicher Synergien auch der
Im Vorfeld wurde der Bürgerschaft gar angeboten, andere Feuer-     Abschluss einer Zweckvereinbarung mit den anderen VG-Mit-
wehrgerätehäuser im Rahmen einer Besichtigungsfahrt in Au-         gliedsgemeinden und deren insgesamt 18 Feuerwehren.
genschein zu nehmen. Entgegen ursprünglichen Planungen wird        Bei der Anschaffung der Schlauchpflegeeinrichtung kann ein Zu-
das Vorhaben nicht mehr zusammen mit Räumlichkeiten der            schuss bis zu 80 % im Rahmen einer interkommunalen Zusam-
                                                                   menarbeit ermöglicht werden. Des Weiteren sollen Kräfte ge-
                                                                   bündelt werden und die Pflege und Prüfung der Schläuche
                                                                   zentral am Standort Schillingsfürst erfolgen.
                                                                   Das neue Feuerwehrgerätehaus wird im Alarmfall zur Umge-
                                                                   hungsstraße (Staatsstraße 2246) hin eine eigene Grundstücks-
                                                                   ausfahrt erhalten.
                                                                   Für das bisherige Feuerwehrgerätehaus gibt es schon Kaufinte-
                                                                   ressenten.
                                                                   Nachdem die lange Zeit des Redens, der Bau- und Finanzplanun-
                                                                   gen abgeschlossen ist, wurden die Weichen endlich gestellt, da-
                                                                   mit jetzt dieses enorm wichtige Vorhaben endlich umgesetzt
                                                                   wird. Es geht dabei nicht um einen Prestigebau, sondern um
                                                                   einen Funktionsbau für unsere Feuerwehrkameradinnen und
                                                                   -kameraden, die sich tagtäglich in Gefahr begeben, wenn es
                                                                   darum geht, Leben zu retten.
                                                                   Zu den Pflichtaufgaben der Stadt, zählt nicht nur die Erneuerung
                                                                   der Fahrzeugflotte, was gemäß Bedarfsplan umgesetzt wird,
                                                                   sondern auch der Neubau eines zeitgemäßen Feuerwehrgebäu-
                                                                   des.
Neubau Feuerwehrgerätehaus Schillingsfürst - Vorentwurfsplanung 2019 - der Stadt Schillingsfürst - Schillingsfürst
Mittwoch, den 31. Juli 2019
Mitteilungsblatt Schillingsfürst                                                                                 Nummer 16/17            3
Noch im kommenden Herbst könnten bereits erste Ausschrei-                 Die Stadt Schillingsfürst ist aktuell dabei, sich durch das Einrei-
bungen getätigt werden. Ein Baubeginn im Frühjahr 2020 er-                chen der entsprechenden Planungen beim Landratsamt bzw.
scheint realistisch und soll auch angestrebt werden.                      beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach die entsprechenden För-
Der Stadtrat hat in seiner darauffolgenden Stadtratssitzung am            dergelder zu sichern und die sehr gute Fördersituation zugunsten
8. Juli 2019 unter dem Tagesordnungspunkt Top 3. Beratung und             des städtischen Haushalts zugunsten der Bürger zu nutzen.
Beschlussfassung der Planungen zum Bau eines neuen Feuer-                 Wann welche Maßnahme umgesetzt wird, ist noch offen und
wehrgerätehauses mit vier Stellplätzen und einer Schlauchpfle-            muss vom jeweiligen (neuen) Stadtrat beschlossen werden.
geeinrichtung in der Bahnhofstraße beraten.                               Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann durch Beiträge (Ver-
Es wurde Bezug auf die vorangegangene Sitzung des Stadtrats               besserungsbeiträge), Gebühren oder durch eine Kombination
am 17.06.2019 sowie die Bürgerversammlung vom 03.07.2019                  von Gebühren und Beiträgen erfolgen. Eine Entscheidung, wel-
genommen, in der die aktuelle Entwurfsplanung zum Bau des                 che Variante gewählt wird, trifft dann zeitlich der neu gewählte
neuen Feuerwehrgerätehauses jeweils detailliert vorgestellt und           Stadtrat.
Bezug auf die geplante Finanzierung genommen wurde. Herr                  Im Falle einer Beitragserhebung werden diese den rechtlichen
Schultz stellt die Entwurfsplanung nochmals kurz vor.                     Bestimmungen auf die beitragspflichtigen Grundstücksflächen
                                                                          sowie auf die Geschossflächen umgelegt. Vor Umsetzung der
Beschluss:                                                                Maßnahme müssen diese Flächen jedoch ermittelt werden.
Der Stadtrat beschließt den heute vorgestellten Planungsstand             Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es momentan nicht möglich,
des Planungsbüros Döllinger über den Bau eines neuen FW-Ge-               Auskünfte über die Höhe zukünftiger Beiträge zu treffen. Hierfür
rätehauses der FFW Schillingsfürst in der Bahnhofstraße mit vier          müssten weitere Informationen wie Investitionskosten, Förder-
Stellplätzen, einer Waschhalle und einer Schlauchpflegeeinrich-           gelder, beitragspflichtige Flächen vorliegen und die entsprechen-
tung, basierend auf einer vorläufigen Kostenschätzung in Höhe             den Stadtratsbeschlüsse getroffen sein.
von 2,8 Mio. Euro brutto für die Errichtung des Gebäudes und              Ihr Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister
500 Tsd. Euro brutto vorgesehen für die Innenausstattung.                 Stadt Schillingsfürst
Ja: 15 Nein: 0
Am Rande der Bürgerversammlung wurde gefragt, ob es bei ei-
ner eventuellen Kostensteigerung beim Neubau des Feuerwehr-               7. Änderung des Flächennutzungsplanes
gebäudes zu einer Umlage oder einer zusätzlichen Steuerabgabe             der Stadt Schillingsfürst mit Umweltbericht
durch den Bürger kommen werde. Dies wird eindeutig verneint,              im Bereich der 3. Änderung
da dies rechtlich nicht zulässig ist. Ziel der Stadtspitze, Stadtrates,
Stadtverwaltung und den Planungsbüros ist es, den Kostenrah-              des Bebauungsplanes Nr. 4
men für die Baumaßnahme einzuhalten.                                      für das „Gewerbegebiet Simonhölzl“
Es wurden ebenfalls Fragen zu Abwassermaßnahmen in Schil-                      Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
lingsfürst gestellt.                                                                         - Öffentliche Auslegung -
Fakt ist, dass die Stadt Schillingsfürst aktuell 6 Kläranlagen un-
terhält und betreibt.                                                     Der Stadtrat Schillingsfürst hat in seiner Sitzung am 29.07.2019
                                                                          die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schillings-
Bei 4 Kläranlagen laufen Ende 2020 die wasserrechtlichen Ge-              fürst mit Umweltbericht gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die
nehmigungen und Erlaubnisse ab.                                           öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist die Stadt zu Handlungen
                                                                          Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:
verpflichtet. Zuletzt erfolgte dies auch in den Umlandgemeinden
                                                                          Planungsanlass ist die Anpassung des Geltungsbereiches des
Diebach, Buch am Wald, Dombühl.                                           Gewerbegebietes zur Erweiterung eines im Gewerbegebiet an-
Es gilt hier Planungen aufzustellen, Gespräche mit den Behörden           sässigen Unternehmens.
zu führen, sowie etwaige Verlängerungen der Lauffristen zu
prüfen.                                                                   Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen
                                                                          verfügbar:
Aufgrund des laufenden Förderprogrammes des Freistaates und               Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Men-
um laufende Kosten für den Betrieb, Wartung etc. zu sparen,               schen, Tiere und Pflanzen, Sach- und Kulturgüter, Boden, Wasser,
bestehen seitens der Stadt Schillingsfürst die Überlegungen, die          Luft/ Klima, Landschaft, biologische Vielfalt und zu Erhaltungs-
Kläranlagen Faulenberg und Neuweiler aufzulassen. Das Ab-                 zielen und dem Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten
wasser dieser beiden Ortsteile würde dann sinnvoll über eine              sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung.
Druckleitung nach Wohnbach gepumpt und von dort über die
                                                                          Zum Verfahren liegen folgende wesentliche umweltbezogene
bereits bestehende Druckleitung der bestehenden Hauptklär-
                                                                          Stellungnahmen vor, die im Rahmen der Beteiligung der Behör-
anlage in Schillingsfürst zugeführt werden. Des Weiteren soll die
                                                                          den und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
Kläranlage in Neureuth ebenfalls aufgelassen werden. Dieses               BauGB bei der Gemeinde eingegangen sind:
Abwasser wird über eine Druckleitung nach Altengreuth ge-                 - Landratsamt Ansbach, Untere Naturschutzbehörde: Aussagen
pumpt und von dort über die bereits bestehende Druckleitung                 zu den artenschutzrechtlichen Belangen, zur Eingriffs- und
der Kläranlage Schorndorf-Leipoldsberg zugeführt. Diese Anlage              Ausgleichsregelung sowie zum Ökoflächenkataster
müsste in diesem Rahmen entsprechend ertüchtigt werden.                   - Wasserwirtschaftsamt Ansbach: Aussagen zur Abwasserent-
Die Stadt muss auch im Bereich der Klärschlammverwertung tä-                sorgung, zu Überschwemmungsgebieten, zu Wasserschutz-
tig werden. Die bisherige landwirtschaftliche Verwertung ist auf-           gebieten, zum Wasserabfluss und zu Altlasten
grund der Verschärfung der gesetzlichen (EU/BRD) Klärschlamm-             - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Aussagen zur
und Düngemittelverordnung so gut wie nicht mehr möglich. Eine               Rodung, zum Waldfunktionsplan sowie zum Baumfallbereich
gemeinsame Klärschlammverwertung soll ernsthaft mit der                   - Bayerischer Bauernverband: Aussagen zu Emissionen sowie
Gemeinde Diebach realisiert werden, so die Gedanken.                        zur forstwirtschaftlichen Nutzung
Stadt Schillingsfürst folgende                                  Haushaltssatzung
                                                                          der
                                                               Stadt Schillingsfürst
 ahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er
                 Mittwoch, den 31. Juli 2019                   (Landkreis Ansbach)
               4 Nummer 16/17                                  für das Haushaltsjahr 2018                                    Mitteilungsblatt Schillingsfürst

     5.306.196    € Aufder
           Der Entwurf
                             Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schillingsfürst folgende
                                 7. Änderung des Flächennutzungsplanes                im - im Süden durch die Staatsstraße 2246 mit den Fl.-Nrn. 528 und
                        Haushaltssatzung:                                     §1
           Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbe-                        1046 sowie der Fl.-Nr. 1035, Gemarkung Schillingsfürst, und
           gebiet Simonhölzl“
                        Der als Anlage mitbeigefügte
                                           Umweltbericht        in derfürFassung
                                                      Haushaltsplan                vom
                                                                          das Haushaltsjahr   Fl.-Nr.
                                                                                             2018     415,
                                                                                                   wird     Gemarkung
                                                                                                         hiermit          Wörnitz
                                                                                                                 festgesetzt; er
     3.420.200    € schließt
           08.04.2019/29.07.2019         liegt einschließlich der Begründung und - im Osten durch Grundstücke im Gewerbegebiet Feuchtwanger
           des Umweltberichtes          sowie den vorliegenden umweltbezoge-
                        im Verwaltungshaushalt                                                Straße mit der Fl.-Nr. 539, 540, 541/1, 1013 und 1014, Gemar-
           nen, behördlichen       Stellungnahmen
                        in den Einnahmen     und Ausgaben mit                                 5.306.196 €
                                                                                              kung Schillingsfürst.
                        und
                                         in
                        im Vermögenshaushaltder  Zeit  vom                                 Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke mit den
                             08.08.2019
                        in den  Einnahmenbis undeinschl.
                                                  Ausgaben 09.09.2019
                                                              mit                          Fl.-Nrn.   1049,
                                                                                              3.420.200   € 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055 (Industrie-
 n und Investitionsförderungsmaßnahmen
           zur Information
                        ab.     öffentlich im Rathaus der Stadt Schillingsfürst straße), 1056, 1057, 1058, 1060 (Industriestraße), 1062, 1063,
           während der allgemeinen Dienststunden und bei der Verwal- 1064, 1065, 1066, 1068 (Industriestraße), 1069, 1070 1074 der
           tungsgemeinschaft Schillingsfürst, Anton-Roth-Weg 9,§ 291583 Gemarkung Schillingsfürst sowie Teilflächen folgender Grund-
           Schillingsfürst,   während der der
                        Der Gesamtbetrag       allgemeinen     Öffnungszeiten
                                                    Kreditaufnahmen              (Mo. - und
                                                                         für Investitionen stücke    mit den Fl.-Nrn. 528 (Staatsstraße) 550, 1014, 1046
                                                                                               Investitionsförderungsmaßnahmen
  Vermögenshaushaltwird   wird auf     2.400.000     €
           Fr. 8.00 - 12.00auf Uhr   sowie€Di.
                                  975.000        zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr) aus (Staatsstraße); 1046/1, 1047 (Feuchtwanger Straße), 1048, 1071,
                                              festgesetzt.
           und kann dort eingesehen werden.                                    §3          1072 und 1073 der Gemarkung Schillingsfürst.
           Hierbei besteht    die Möglichkeit
                        Der Gesamtbetrag     derzur  Äußerung und Erörterung. Wün-
                                                  Verpflichtungsermächtigungen             Vorgesehen ist die
                                                                                       im Vermögenshaushalt       Ausweisung
                                                                                                               wird              eines
                                                                                                                     auf 2.400.000  € Industriegebietes nach § 9
           sche, Anregungen      und Bedenken können schriftlich oder zur Nieder- BauNVO auf der Fl.-Nr. 1074 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 1071,
                        festgesetzt.
uern werdenschrift
             wie vorgebracht
                   folgt festgesetzt.
                                  werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. 1072 und 1073 der Gemarkung Schillingsfürst.
                                                                               §4
           Zusätzlich sind die Verfahrensunterlagen im Internet auf der
           gemeindlichen      Homepage
                        Die Steuersätze
                                  560 v.H.  unter „www.schillingsfuerst.de“
                                          (Hebesätze)                             unter Eswerden
                                                         f. nachstehende Gemeindesteuern       sind folgende    Arten umweltbezogener Informationen
                                                                                                      wie folgt festgesetzt.
           „Wirtschaft1.& Bauen      -
                            GrundsteuerBekanntmachungen        Bebauungspläne“       ein-  verfügbar:
                                  500 v.H.
           sehbar.          a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) Umweltbezogene Informationen     560 v.H. zu den Auswirkungen auf Men-
                                  380   v.H.
                            b) für die Grundstücke ( B)                                    schen,  Tiere   und Pflanzen,   Sach- und Kulturgüter, Boden, Wasser,
                                                                                                                     500 v.H.
           Nicht fristgerecht      abgegebene
                        2. Gewerbesteuer            Stellungnahmen       können    nach    Luft/  Klima,   Landschaft,   biologische
                                                                                                                     380 v.H.          Vielfalt und zu Erhaltungs-
           § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Auf- zielen und dem Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten
           stellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der              § 5Stadt sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Aus-
           Schillingsfürst
 tung von Ausgaben       nachunberücksichtigt
                                dem                 bleiben.                               gleichsregelung).
                        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung         von Ausgaben nach dem
           Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Zum Verfahren liegen folgende wesentliche umweltbezogene
                        Haushaltsplan    wird auf  750.000,00   € festgesetzt.
           Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsver-         §6          Stellungnahmen vor, die im Rahmen der Beteiligung der Behör-
           fahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes den und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
                        Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
           gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes BauGB bei der Gemeinde eingegangen sind:
           mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen            § 7 der - Landratsamt Ansbach, Untere Naturschutzbehörde: Aussagen
           Auslegungsfrist
                        Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2018 in hat,
                               nicht  oder  nicht  rechtzeitig  geltend   gemacht   Kraft.    zu den artenschutzrechtlichen Belangen, zur Eingriffs- und
 t.        aber hätte geltend machen können.                                                  Ausgleichsregelung sowie zum Ökoflächenkataster
                    Schillingsfürst, 29.05.2018                                            -  Wasserwirtschaftsamt        Ansbach: Aussagen zur Abwasserent-
           Stadt Schillingsfürst, den 31.07.2019                                             sorgung, zu Überschwemmungsgebieten, zu Wasserschutz-
                                                                                              gebieten, zum Wasserabfluss und zu Altlasten
                                                                                           - Amt für(Trzybinski)
                                                                                                        Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Aussagen zur
                                                                                             Rodung,    zum Waldfunktionsplan sowie zum Baumfallbereich
                                                                                                    1. Bürgermeister
           Michael    Trzybinski, Erster Bürgermeister
               (Trzybinski)                                                                - Bayerischer Bauernverband: Aussagen zu Emissionen sowie
            1. Bürgermeister                                                                  zur forstwirtschaftlichen Nutzung

                                                                                         Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das
             3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4                                       „Gewerbegebiet Simonhölzl“ mit integriertem Grünordnungs-
             mit integriertem Grünordnungsplan                                           plan in der Fassung vom 08.04.2019/29.07.2019 liegt einschließ-
             und Umweltbericht für das                                                   lich der Begründung und des Umweltberichtes sowie den vor-
                                                                                         liegenden umweltbezogenen, behördlichen Stellungnahmen
             „Gewerbegebiet Simonhölzl“
                                                                                                                 in der Zeit vom
                  Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB                                  08.08.2019 bis einschl. 09.09.2019
                                  - Öffentliche Auslegung-
                                                                                         zur Information öffentlich im Rathaus der Stadt Schillingsfürst
             Der Stadtrat Schillingsfürst hat in seiner Sitzung am 29.07.2019            während der allgemeinen Dienststunden und bei der Verwal-
             den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das               tungsgemeinschaft Schillingsfürst, Anton-Roth-Weg 9, 91583
             „Gewerbegebiet Simonhölzl“ mit integriertem Grünordnungs-                   Schillingsfürst, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. -
             plan und Umweltbericht gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die             Fr. 8.00 - 12.00 Uhr sowie Di. zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr) aus
             öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.                    und kann dort eingesehen werden.
             Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes                                     Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
             wird wie folgt abgegrenzt:                                                  Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur
             - im Norden durch die forstwirtschaftlich genutzten Grundstü-               Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung
               cke mit den Fl.-Nrn. 551, 551/3, 1072, 1073, 1075, 1076 und               erläutert.
               1078, Gemarkung Schillingsfürst                                           Zusätzlich sind die Verfahrensunterlagen im Internet auf der
             - im Westen durch die forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke             gemeindlichen Homepage unter „www.schillingsfuerst.de“ unter
               mit der Fl.-Nr. 2195, Gemarkung Schillingsfürst, und Fl.-Nr. 423,         „Wirtschaft & Bauen - Bekanntmachungen Bebauungspläne“ ein-
               Gemarkung Wörnitz                                                         sehbar.
der                            Das Landratsamt Ansbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzun
                                                                                    16.05.2018, Az. 941/10 für die genehmigungspflichtigen Bestandteile die rech
tung von Ausgaben nach dem             Stadt Schillingsfürst       §5
                                                                                    Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltu
                  Der Höchstbetrag der (Landkreis
                                       Kassenkredite zur Ansbach)
                                                           rechtzeitigen Leistung von  Ausgaben
                                                                                    91583          nach dem(Anton-Roth-Weg 9; Abt. Kämmerei) niedergelegt (Art.
                                                                                            Schillingsfürst
                  Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.                                            Mittwoch,
                                                                                    des ganzen Jahres innerhalb           den 31.
                                                                                                                 der allgemeinen  Juli 2019
                                                                                                                                 Geschäftsstunden bereitgelegt. (§
                                       für das Haushaltsjahr 2018
         Mitteilungsblatt Schillingsfürst                                     §6    liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art.Nummer
                                                                                                                             65 Abs. 3 16/17
                                                                                                                                       der Gemeindeordnung vom    5
                         Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.                                                                         Haushaltssatzung
  Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schillingsfürst folgende
           Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können             § 7 nach - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Aussagen               der
                                                                                                                                                                    zur
  Haushaltssatzung:                                            § 1
           § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die                     Ausgleichsfläche
           3. Änderung   Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2018 in Kraft.
                            des Bebauungsplanes         Nr.das
                                                            4 für das „Gewerbege-     - Bayerischer      Bauernverband:                       Stadt Schillingsfürst
t.Der als Anlage     beigefügte     Haushaltsplan für           Haushaltsjahr   2018 wird   hiermit festgesetzt;        er Aussagen zu Emissionen sowie
                                                                                                                                              (Landkreis Ansbach)
  schließt biet Simonhölzl“ unberücksichtigt bleiben.                                    zur Randbegrünung
                      Schillingsfürst, 29.05.2018                                                                                             für das Haushaltsjahr 2018
           Stadt Schillingsfürst, den 31.07.2019
  im Verwaltungshaushalt                                                              Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im
  in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                   Bereich
                                                                                 5.306.196   € der AufAufstellung
                                                                                                        Grund des Art.des63Bebauungsplanes
                                                                                                                              ff. der GemeindeordnungNr. 16erlässt
                                                                                                                                                             „Photo- die Stadt Schill
                                                                                                   Haushaltssatzung:
                                                                                                  (Trzybinski)                                              §1
  und                                                                                voltaikanlage      Bauschuttdeponie“           mit  Umweltbericht        in  der
  im Vermögenshaushalt
           Trzybinski,    Erster Bürgermeister
                (Trzybinski)                                                          Fassung1.vom Bürgermeister
                                                                                                   Der08.04.2019/29.07.2019           liegt einschließlich
                                                                                                        als Anlage beigefügte Haushaltsplan                   der Be-
                                                                                                                                                    für das Haushaltsjahr   2018 wi
  in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                   gründung
                                                                                 3.420.200          und des Umweltberichtes sowie den vorliegenden
                                                                                             € schließt
             1. Bürgermeister                                                         umweltbezogenen,          behördlichen Stellungnahmen
  ab.                                                                                              im Verwaltungshaushalt

           8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
                                                                                                   in den Einnahmen  in der
                                                                                                                         undZeit   vom mit
                                                                                                                              Ausgaben                                       5.306.1
                                                                                                   und
                                                                 §2                                     08.08.2019 bis einschl. 09.09.2019
           Stadt Schillingsfürst mit Umweltbericht                                    zur
                                                                                                   im Vermögenshaushalt
                                                                                           Information      öffentlich imundRathaus
                                                                                                                              Ausgabender mitStadt Schillingsfürst
           im Bereich
  Der Gesamtbetrag         derdes     vorhabenbezogenen
                                 Kreditaufnahmen                                                   in den Einnahmen
                                                          für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                                      während     der
                                                                                                   ab. allgemeinen Dienststunden und bei der Verwal-
                                                                                                                                                                             3.420.2
  wird auf 975.000 € festgesetzt.
           Bebauungsplans Nr. 16 für das Sondergebiet                                 tungsgemeinschaft Schillingsfürst, Anton-Roth-Weg 9, 91583
           „Photovoltaikanlage Bauschuttdeponie“                 § 3                  Schillingsfürst, während der allgemeinen Öffnungszeiten§ 2(Mo. -
                                                                                      Fr. 8.00 - 12.00    Uhr sowie Di.der
                                                                                                   Der Gesamtbetrag          zusätzlich   14.00 - 18.00
                                                                                                                               Kreditaufnahmen               Uhr) aus und Invest
                                                                                                                                                       für Investitionen
  Der GesamtbetragBeteiligung     der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
                         der Verpflichtungsermächtigungen               im Vermögenshaushalt
                                                                                      und kann dort  wird
                                                                                                   wird  aufauf
                                                                                                         eingesehen2.400.000
                                                                                                              975.000   €werden. €
                                                                                                                          festgesetzt.
  festgesetzt.                      - Öffentliche Auslegung -
                                                                                      Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.           §3
           Der Stadtrat Schillingsfürst hat in seiner Sitzung    § 4 am 29.07.2019 Wünsche, Der    Anregungen       und  Bedenken     können    schriftlich
                                                                                                        Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen        oder zurim Vermögens
           die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schillings- Niederschrift               vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung
                                                                                                   festgesetzt.
  Die Steuersätze     (Hebesätze)       f. nachstehende     Gemeindesteuern     werden
           fürst mit Umweltbericht gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die erläutert.  wie   folgt   festgesetzt.
           öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Vor- Zusätzlich sind die Verfahrensunterlagen im Internet §auf
  1. Grundsteuer
                                                                                                                                                               4
                                                                                                                                                                   der
           gesehen ist eine Ausweisung einer Fläche als Sonderbaufläche (S) gemeindlichen          Die Steuersätze (Hebesätze) f. nachstehende Gemeindesteuern werden
                                                                                                         Homepage       unter  „www.schillingsfuerst.de“        unter
      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                560    v.H.
           i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Fläche „Wirtschaft1.& Bauen                 - Bekanntmachungen
                                                                                                       Grundsteuer                          Bebauungspläne“ ein-
      b) fürfürdie Grundstücke        ( B) von Strom aus erneuerbaren Energien                               500    v.H.
                 Anlagen   zur Erzeugung                                              sehbar.          a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
  2. Gewerbesteuer
           - Sonnenenergie“.                                                                                 380 v.H.
                                                                                                       b) für die Grundstücke ( B)
           Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:                                      Nicht fristgerecht       abgegebene Stellungnahmen können nach
                                                                                                   2. Gewerbesteuer
           Planungsanlass ist die Ausweisung eines Sondergebietes§5         mit der § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Auf-
           Zweckbestimmung           „Sondergebiet                                    stellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der                 § 5Stadt
  Der Höchstbetrag      der Kassenkredite         zur für  regenerativeLeistung
                                                       rechtzeitigen     Energienvon
                                                                                   – Ausgaben       nachunberücksichtigt
                                                                                      Schillingsfürst       dem                 bleiben.
           Sonnenenergie“
  Haushaltsplan                  auf Teilflächen
                    wird auf 750.000,00            der Grundstücke mit den Flur-
                                               € festgesetzt.                                      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Au
           nummern 696, 699 und 701 der Gemarkung Schillingsfürst.                                 Haushaltsplan
                                                                                      Eine Vereinigung      im Sinne wird auf§ 750.000,00
                                                                                                                        des    4 Absatz 3 €Satzfestgesetzt.
                                                                                                                                                   1 Nummer 2 des
           Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen  § 6                  Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsver-            §6
           verfügbar:
  Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.                                     fahren   nach    §
                                                                                                   Weitere7  Absatz   2  des
                                                                                                             Festsetzungen     Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
                                                                                                                              werden    nicht vorgenommen.
           Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Men- gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
           schen, Tiere und Pflanzen, Sach- und Kulturgüter,     § 7 Boden, Wasser, mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen                 §7
                                                                                                                                                                   der
           Luft/ Klima, Landschaft, biologische Vielfalt und zu Erhaltungs- Auslegungsfrist        Diese nicht    oder nicht rechtzeitig
                                                                                                          Haushaltssatzung     tritt mit demgeltend
                                                                                                                                               1.Januar gemacht
                                                                                                                                                         2018 in hat,
                                                                                                                                                                  Kraft.
  Diese Haushaltssatzung         tritt mit demvon
           zielen und dem Schutzzweck            1.Januar
                                                    FFH- und2018   in Kraft.
                                                               Vogelschutzgebieten    aber hätte geltend machen können.
           sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung.                                         Schillingsfürst, 29.05.2018
           Zum     Verfahren
chillingsfürst, 29.05.2018      liegen   folgende  wesentliche    umweltbezogene      Stadt  Schillingsfürst,     den 31.07.2019
           Stellungnahmen vor, die im Rahmen der Beteiligung der Behör-
           den und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
           BauGB bei der Gemeinde eingegangen sind:                                                                                                                                1
           - Landratsamt Ansbach, Immissions- und Naturschutzrecht: Aus-              Michael    Trzybinski, Erster Bürgermeister
                                                                                          (Trzybinski)
               sagen hinsichtlich einer Befreiung nach § 9 der Verordnung des 1. Bürgermeister
               Naturpark Frankenhöhe
           - Landratsamt Ansbach, Untere Naturschutzbehörde: Aussagen
               zu den grünordnerischen sowie der natur- und artenschutz- Aufstellung des vorhabenbezogenen
               rechtlichen Festsetzungen, zur Eingriffs- und Ausgleichsrege- Bebauungsplanes Nr. 16
               lung sowie zum Gebietsschutz nach der Landschaftsschutz- mit integriertem Grünordnungsplan und
               gebietsverordnung des Naturpark Frankenhöhe
           - Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanungsbehör- Umweltbericht für das Sondergebiet
               de: Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Erhalt „Photovoltaikanlage Bauschuttdeponie“
               freier Landschaftsbereiche, zu Landschaftsschutzgebieten so-
               wie zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Siedlungsbildes                Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
           - Regionaler Planungsverband: Aussagen zur Nutzung erneuer-                                         - Öffentliche Auslegung -
               barer Energien, zum Erhalt freier Landschaftsbereiche, zu Der Stadtrat Schillingsfürst hat in seiner Sitzung am 29.07.2019
               Landschaftsschutzgebieten sowie zur Beeinträchtigung des den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das
               Landschafts- und Siedlungsbildes                                       Sondergebiet „Photovoltaikanlage Bauschuttdeponie“ mit inte-
           - Wasserwirtschaftsamt Ansbach: Aussagen Anforderungen für griertem Grünordnungsplan und Umweltbericht gebilligt. In
               die Errichtung der PV-Anlage auf der rekultivierten Bauschutt- gleicher Sitzung wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
               deponie sowie zum Wasserabfluss                                        BauGB beschlossen.
§4                               Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens
                                                                           festgesetzt.
 Die Steuersätze (Hebesätze) f. nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
                                                                                                                                           §4
 1. Grundsteuer
                  Mittwoch, den 31. Juli 2019
             6
                                                                                       Die Steuersätze (Hebesätze) f. nachstehende Gemeindesteuern werden
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen
                  Nummer   16/17                  Betriebe (A)                                 560 v.H.
                                                                                                               Mitteilungsblatt Schillingsfürst
     b) für die Grundstücke ( B)                                                       1.  Grundsteuer
                                                                                               500 v.H.
                                                                                           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
 2. Gewerbesteuer                                                                              380 v.H.
          Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes                           Hierbei bestehtb) die Möglichkeit
                                                                                              für die Grundstücke zur( Äußerung
                                                                                                                       B)          und Erörterung.
          wird wie folgt abgegrenzt:                                        Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur
                                                                                       2.  Gewerbesteuer
                                                       §5
          - im Süden durch die Grundstücke mit den Flurnummern        696, Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung
            699  und 701 (Bauschuttdeponie),                                                                                               §5
 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben erläutert. nach dem
          - im Osten
 Haushaltsplan  wird durch das Grundstück
                      auf 750.000,00       mit der Flurnummer 701 (Bau- Zusätzlich Der
                                      € festgesetzt.                                    sindHöchstbetrag  der Kassenkrediteim
                                                                                             die Verfahrensunterlagen          zurInternet
                                                                                                                                   rechtzeitigen Leistung von Au
                                                                                                                                            auf der
            schuttdeponie),                                                            Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
                                                                            gemeindlichen Homepage unter „www.schillingsfuerst.de“ unter
          - im Norden durch die Grundstücke mit den §Flurnummern
                                                         6            689, „Wirtschaft & Bauen - Bekanntmachungen Bebauungspläne“          § 6 ein-
            699 (Wirtschaftswege) und 697 (Bauschuttdeponie),               sehbar. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
 Weitere Festsetzungen    werden
          - im Westen durch   das nicht vorgenommen.
                                  Grundstück   mit der Flurnummer 696/!
            (Wirtschaftsweg).                                               Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können            § 7 nach
                                                       §7                   § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Auf-
          Der Geltungsbereich beinhaltet Teilflächen der Grundstücke mit stellung des  Diese Haushaltssatzung
                                                                                          Bebauungsplanes     Nr.tritt
                                                                                                                   16mit
                                                                                                                       fürdem 1.Januar 2018 in
                                                                                                                          das Sondergebiet       Kraft.
                                                                                                                                              „Pho-
 Diese Haushaltssatzung
          den Flurnummerntritt
                           696,mit
                                699dem   1.Januar
                                    und 701        2018 in Schillingsfürst.
                                            der Gemarkung   Kraft.
                                                                            tovoltaikanlage Bauschuttdeponie“ unberücksichtigt bleiben.
          Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der                Schillingsfürst, 29.05.2018
                29.05.2018 „Sondergebiet für regenerative Energien – Stadt Schillingsfürst, den 31.07.2019
          Zweckbestimmung
chillingsfürst,
          Sonnenenergie“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO.
           Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen                                                                                              1
           verfügbar:                                                            Michael  Trzybinski, Erster Bürgermeister
                                                                                   (Trzybinski)
           Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Men-
           schen, Tiere und Pflanzen, Sach- und Kulturgüter, Boden, Wasser,       1. Bürgermeister
           Luft/ Klima, Landschaft, biologische Vielfalt und zu Erhaltungs-
           zielen und dem Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten           Wahlhelfer für zukünftige Wahlen und
           sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Aus-       Abstimmungen in der Gemeinde gesucht!
           gleichsregelung).
                                                                                 Als Wahlhelfer werden die Mitglieder der Wahlvorstände und
           Zum Verfahren liegen folgende wesentliche umweltbezogene
                                                                                 Briefwahlvorstände bezeichnet. Sie sind für die ordnungsgemäße
           Stellungnahmen vor, die im Rahmen der Beteiligung der Behör-
                                                                                 Durchführung der Wahlen und Abstimmungen in den Wahllokalen
           den und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
                                                                                 zuständig; insbesondere werten und zählen sie die Stimmzettel
           BauGB bei der Gemeinde eingegangen sind:
                                                                                 aus und melden die Ergebnisse an die Gemeinde. Sie sind ehren-
           - Landratsamt Ansbach, Immissions- und Naturschutzrecht: Aus-
                                                                                 amtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung (Erfri-
              sagen hinsichtlich einer Befreiung nach § 9 der Verordnung des
              Naturpark Frankenhöhe                                              schungsgeld) in Höhe von 50,- EUR als Wahlvorsteher oder Schrift-
           - Landratsamt Ansbach, Untere Naturschutzbehörde: Aussagen            führer und 40,- EUR als weiteres Mitglied des Wahlvorstandes.
              zu den grünordnerischen sowie der natur- und artenschutz-          Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht
              rechtlichen Festsetzungen, zur Eingriffs- und Ausgleichsrege-      möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-,
              lung sowie zum Gebietsschutz nach der Landschaftsschutz-           Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene
              gebietsverordnung des Naturpark Frankenhöhe                        und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen.
           - Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehör-            Bei landesweiten Wahlen und Abstimmungen werden zwischen
              de: Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Erhalt         100.000 und 150.000 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.
              freier Landschaftsbereiche, zu Landschaftsschutzgebieten so-       Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelfer werden von den
              wie zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Siedlungsbildes      Gemeindebehörden berufen. Rechtzeitig vor der Wahl oder Ab-
           - Regionaler Planungsverband: Aussagen zur Nutzung erneuer-           stimmung erhalten sie ein Berufungsschreiben mit Informations-
              barer Energien, zum Erhalt freier Landschaftsbereiche, zu          material. Für Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellver-
              Landschaftsschutzgebieten sowie zur Beeinträchtigung des           treter werden in der Regel Schulungen durchgeführt.
              Landschafts- und Siedlungsbildes                                   Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer handelt es sich um eine ehren-
           - Wasserwirtschaftsamt Ansbach: Aussagen Anforderungen für            amtliche Tätigkeit. Finden sich nicht genug freiwillige Helfer, so
              die Errichtung der PV-Anlage auf der rekultivierten Bauschutt-     kann jeder, der wahlberechtigt ist, zur Übernahme eines Wahl-
              deponie sowie zum Wasserabfluss                                    ehrenamts verpflichtet werden. Die Übernahme kann nur aus
           - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Aussagen zur         wichtigem Grund abgelehnt werden.
              Ausgleichsfläche                                                   Die nächsten Wahlen, die uns alle unmittelbar betreffen, sind die
           - Bayerischer Bauernverband: Aussagen zu Emissionen sowie             Kommunalwahlen 2020 (Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl.
              zur Randbegrünung                                                  Landratswahl und Kreistagswahl). Diese finden am 15. März 2020
           Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Sondergebiet           statt. Die Aufstellungsversammlungen, zur Aufstellung der sich
           „Photovoltaikanlage Bauschuttdeponie“ mit integriertem                bewerbenden Personen durch eine Partei oder eine Wählergrup-
           Grünordnungsplan in der Fassung vom 08.04.2019/29.07.2019             pe, sind grundsätzlich rechtzeitig vor dem 23. Januar 2020 durch-
           liegt einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes           zuführen.
           sowie den vorliegenden umweltbezogenen, behördlichen Stel-            Bei Interesse an der Ausübung des Wahlehrenamtes oder für
           lungnahmen                                                            nähere Informationen zur Kommunalwahl wenden Sie sich bitte
                                     in der Zeit vom                             an das Wahlamt- der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst,
                          08.08.2019 bis einschl. 09.09.2019                     Herrn Kiss, Tel. 09868/9862-14 oder per E-Mail an kiss@vgsch.de.
           zur Information öffentlich im Rathaus der Stadt Schillingsfürst       Allen bisherigen Wahlhelfern möchten wir auf diesem Wege
           während der allgemeinen Dienststunden und bei der Verwal-             nochmals herzlichen Dank ausrichten! Ohne Sie wäre der rei-
           tungsgemeinschaft Schillingsfürst, Anton-Roth-Weg 9, 91583            bungslose Ablauf der letzten Wahlen und Abstimmungen nicht
           Schillingsfürst, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. -        möglich gewesen.
           Fr. 8.00 - 12.00 Uhr sowie Di. zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr) aus      Mit freundlichen Grüßen
           und kann dort eingesehen werden.                                      - Das Wahlamt -
Mittwoch, den 31. Juli 2019
Mitteilungsblatt Schillingsfürst                                                                      Nummer 16/17           7
Urlaub des Ersten Bürgermeisters
                                                                   Die Stadt Schillingsfürst
Der Erste Bürgermeister befindet sich vom 06.08.2019 bis           sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einschl. 16.08.2019 im Urlaub. Die Vertretung in dieser Zeit hat   einen
der Zweite Bürgermeister Herr Herbert Seidel. Herr Seidel ist
dienstags von 14.00 - 18.00 Uhr erreichbar oder nach telefoni-     Leiter für den
scher Vereinbarung mit dem Vorzimmer, Tel. 09868/9339-700.         städtischen Bauhof (m/w/d)
Wir bitten um Beachtung.
Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister                           Die Aufgabenschwerpunkte
                                                                   liegen u. a. in folgenden Bereichen:
                                                                   - Personalverantwortung und Führung des Bauhofes mit
Wohnungswechsel – Meldepflicht                                        derzeit 6 Mitarbeitern
gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)                                 - Kalkulation, Ausschreibung und Beschaffung von Bau-
                                                                      material, Bewirtschaftungs- und Betriebsmittel für den
Wenn Sie eine neue Wohnung in der Gemeinde beziehen, sind             Bauhof
Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen ab Bezug der      - Planung, Organisation, Mitarbeit und Überwachung der
Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden, egal ob es                 Pflege öffentlicher Einrichtungen
sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.                     - Organisation des Bereitschafts- und Winterdienstes
Die Meldepflicht besteht auch bei einem Umzug innerhalb der
                                                                   - Planung und Überwachung der übrigen Bauhofaufgaben
jeweiligen Gemeinde.
                                                                      wie zum Beispiel Straßen- und Wegeunterhaltung, Pfle-
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie Ihren Wohnsitz
                                                                      ge der Spielplätze und Grünflächen
ins Ausland verlegen oder eine Nebenwohnung aufgegeben
                                                                   - Optimierung von Arbeitsabläufen, Wirtschaftlichkeits-
wird.
                                                                      vergleiche
Dies ist die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren
der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Aus-        - Durchführung und Einhaltung der Arbeitssicherheits-
künfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft. Das Meldewesen         und Unfallverhütungsvorschriften, Bestellung zum Si-
ist folglich das „informationelle Rückgrat“ einer modernen, bür-      cherheitsbeauftragten
gerorientierten Verwaltung und erhebt Anspruch auf Richtigkeit     - Mitarbeit bei Unterhaltungsmaßnahmen, Veranstaltungs-
und Vollständigkeit.                                                  abwicklung, Winterdienst und sonstigen bauhoftypischen
                                                                      Tätigkeiten
Zum Wohnungswechsel benötigen wir:
- Wohnungsgeberbestätigung (Einverständnis und Unterschrift        Wir erwarten
   des Vermieters)                                                 - Abgeschlossene Ausbildung als Meister (m/w/d) oder
- Alle gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis und/oder           Techniker (m/w/d) im Bauhauptgewerbe, alternativ eine
   Reisepass)                                                        abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
- bei Umzug mit Kindern, Kinderreisepass (falls vorhanden), Sor-   - Wünschenswert (jedoch nicht Voraussetzung) wären
   gerechtserklärung (bei getrennt lebenden Elternteilen erfor-      Erfahrungen im Bereich der kommunalen Bauhöfe
   derlich)                                                        - Führungserfahrung, Durchsetzungsvermögen, Organisa-
- evtl. erforderlich Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Taufurkunde       tionstalent, Entscheidungsfreude und soziale Kompetenz
Erforderliche Formulare können bei uns auf der Homepage www.       - Kenntnisse im Umgang mit dem PC und MS-Office
vgsch.de heruntergeladen werden. Telefonische Auskunft geben       - Bereitschaft zum Einsatz außerhalb der regelmäßigen
Frau Haspel, Frau Ott oder Frau Ströhlein, Einwohnermelde- und       Arbeitszeit, auch an Wochenenden
Passamt, Tel. 0 98 68 / 98 62 – 10.                                - mindestens Führerschein der Klasse B/BE, ggf. C/CE
                                                                   Wir bieten
                                                                   - ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit
Niedrigwassersituation –                                           - eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag
Entnahme von Oberflächengewässern                                    für den öffentlichen Dienst (TVöD) je nach Qualifikation
                                                                   - die üblichen Leistungen im öffentlichen Dienst (z. B.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind die Abflüsse an den
Gewässern auf ein niedriges bzw. sehr niedriges Niveau gefallen.     Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vermögenswirk-
Entnahmen aus Flüssen und Bächen für Beregnungszwecke kön-           same Leistungen, betriebliche Altersversorgung)
nen bei den derzeitigen Abflussverhältnissen zur Schädigung der    - selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten mit
Gewässer bzw. deren Biozönose führen. Deshalb ist derzeit von        hoher Verantwortung
Entnahmen – auch im Rahmen des Anlieger- oder Gemeinge-            Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis
brauchs – abzusehen. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach wird         spätestens 01.09.2019.
im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht schwerpunkt-
mäßig Kontrollen durchführen.                                      Bitte senden Sie diese an die
Jürgen Scharvogel, Wasserwirtschaftsamt Ansbach                    Stadt Schillingsfürst
                                                                   z. Hd. Herrn 1. Bürgermeister Trzybinski
                                                                   Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst
Helferkreis ASYL                                                   oder per E-Mail: stadt@schillingsfuerst.de.
Die Helferinnen und Helfer des Helferkreises ASYL treffen sich     Bei Fragen steht Ihnen der 1. Bürgermeister Herr Trzybinski
am Mittwoch, 28.8.2019 um 19.00 Uhr zur Besprechung in der         unter der Telefonnummer 09868/9339700 gerne zur Ver-
Pizzeria Lisztoria, Am Wall 6, Schillingsfürst.                    fügung.
Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister
Mittwoch, den 31. Juli 2019
 8     Nummer 16/17                                                                                                   Mitteilungsblatt Schillingsfürst

Manöver und Übungen der US-Streitkräfte
Tag- und Nachtübungen mit Außenlandungen
 01.08.2019 - 30.08.2019
Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöverschäden möglichst
zu vermeiden. Es wird gebeten, Einwendungen gem. Ziff. III Nr. 3 der
obengenannten Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen.
Hinsichtlich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzan-
sprüchen bei Manöverschäden wird auf das Handblatt der Bun-                   FÜR DAS MITTEILUNGSBLATT GESUCHT
desanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle,
Regionalbüro Süd Nürnberg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürn-                                 Für den Zustellbezirk Wohnbach
berg, Tel. 0911/99261-0, Fax 0911/99261-185, hingewiesen. Die                                suchen wir ab Oktober 2019 einen
Handblätter können dort angefordert werden.
Pia Schlötterer, Landratsamt Ansbach                                                                Austräger m/w/d
                                                                         Diese Tätigkeit eignet sich für alle, die sich gern an der frischen
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung                               Luft bewegen und zuverlässig sind.
                                                                         Es sind ca. 20 Mitteilungsblätter auszutragen.
Die Deutsche Rentenversicherung Ofr. und Mfr. hält zur Aufklä-           Interessenten möchten sich bitte mit dem Krieger-Verlag
rung der versicherten Bevölkerung im gesamten Anstaltsbezirk             GmbH, Postfach 11 03, Telefon 0 79 53/98 01-23, 74568 Blau-
Sprechtage ab. Den interessierten Versicherten wird eine fach-           felden, E-Mail: stefanie.kastler@krieger-verlag.de in Verbin-
männische und kostenlose Rentenberatung erteilt. Der nächste
                                                                         dung setzen, wo auch nähere Einzelheiten zu erfahren sind.
Sprechtag findet am Dienstag, den 10.09.2019 in der Zeit von
8.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 15.30 Uhr statt. Es
werden auch Versicherte der Deutschen Rentenversicherung –
Bund beraten. Zur Beratung sollten alle Versicherungsunterlagen              BETRIEBSURLAUB DES VERLAGS
mitgebracht werden. Bitte vorherige Terminvereinbarung unter
                                                                                                               in Kalenderwoche 32 und 33/2019
Tel. 09868/9862-14 bei Herrn Kiss, Verwaltungsgemeinschaft
Schillingsfürst.   Deutsche Rentenversicherung Nordbayern                                                         vom 5. bis 16. August 2019.
                                                                                                               Die nächste Ausgabe erfolgt in KW 35/2019
                                                                                                               am 30.8.2019.
 Ludwig-Doerfler-Museum                                                                                        Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.
                                                                                                                    Ihr Krieger-Verlag, Blaufelden
Wanderung auf der Frankenhöhe                                           Bild: © Raphael Reischuk, pixelio.de

in Verbindung mit Ludwig Doerfler
Donnerstag, den 01. August 2019
Treffpunkt: 14.00 Uhr – Ludwig-Doerfler-Museum
Durch herrliche Wiesen und schattigen Wald erreichen wir unser           Altersjubilare
Ziel. Eine adelige Dame gab ihm den Namen. Viele junge Leute
hielten sich im 18. Jahrhundert dort auf. Ein Ort voll historischer     Geburtstag feiern am:
Geschichte und sehr herzliche Besitzer erwarten uns.
Im Museum wartet dann eine reichhaltige Brotzeit auf uns.               04.08.2019 Ursula Paetzold (70)
Unkosten: 4 €; Anmeldung nicht erforderlich!                            13.08.2019 Johann Höhlein (75)
Die Wanderung findet bei jedem Wetter statt.                            17.08.2019 Anna Miller (90)
Wir freuen uns auf Sie, Ihr Museumsteam. Alexandra Raidel              22.08.2019 Günter Dürr (75)
Vorankündigung:                                                         Wir wünschen den Jubilaren zu ihrem Geburtstag alles Gute.
Nächste Wanderung am Donnerstag, 05. September 2019                     Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister

 Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen                                                             Müllabfuhrzeiten
 Info-Center                              Bibliothek                                                   Problemabfallsammlung
 Montag                  geschlossen     Mittwoch (Sommerzeit)       17.00 - 19.30 Uhr               Freitag, 23.08.2019 von 10.45 - 11.45 Uhr
                                          Mittwoch (Winterzeit)       16.00 - 18.30 Uhr
 Dienstag           10.00 - 12.00 Uhr                                                                 am Wertstoffhof Schillingsfürst.
                    14.00 - 16.00 Uhr    Wertstoffhof
 Mittwoch	               geschlossen     Donnerstag              10.00 - 11.30 Uhr                   Biomüll                     Restmüll
 Donnerstag         10.00 - 12.00 Uhr    Samstag	                10.00 - 12.00 Uhr                   Mittwoch, 31.07.,           Freitag, 2.8.,
                    14.00 - 16.00 Uhr    1. Samstag im Monat nur 14.00 - 16.00 Uhr                   Mittwoch, 14.8. und         Freitag, 16.8. und
 Freitag            14.00 - 16.00 Uhr                                                                 Mittwoch, 28.8.             Freitag, 30.8.
                                          Bauschuttdeponie/Grüngut
 Samstag            10.00 - 12.00 Uhr    Dienstag                    10.00 - 12.00 Uhr
                    14.00 - 16.00 Uhr
                                                                                                       Papiertonne                 Gelber Sack
                                          Donnerstag                  10.00 - 12.00 Uhr
 Sonntag            10.00 - 12.00 Uhr    Samstag                     10.00 - 12.00 Uhr
                                                                                                       Mittwoch, 7.8.              Donnerstag, 15.8.
                    14.00 - 16.00 Uhr    1. Samstag im Monat         14.00 - 16.00 Uhr               Die Abholungen erfolgen ab 6 Uhr morgens.
Mittwoch, den 31. Juli 2019
Mitteilungsblatt Schillingsfürst                                                                     Nummer 16/17          9
                                                                Freiwillige Feuerwehr Schillingsfürst
 Familiennachrichten                                                          www.feuerwehr-schillingsfuerst.de
                                                                              Sitzung des Festausschusses
                                                                              (150 Jahre Feuerwehr Schillingsfürst
                    Die Stadt Schillingsfürst gratuliert:                     vom 23. - 25. Juni 2023)
            Roland und                                                        Der Festausschuss tagt am Dienstag, 20. August
      Christina Corina Kraft,                                                 2019 um 19.30 Uhr in der Floriansstube.
         geb. Lierhammer                                        Gruppenführersitzung
  zur standesamtlichen Trauung                                  Am 27.08.2019 findet eine Gruppenführersitzung um 19.30 Uhr
  im Schloss Hohenlohe-Schillings-                              statt.
  fürst am Samstag, den 06. Juli                                Stefan Sterner, Kommandant
  2019.                                                         Atemschutzübung
  Von dir zu mir, von mir zu dir ist                            Am 28.08.2019 findet um 19.00 Uhr die nächste Atemschutz-
  eine Brücke geschlagen. Wir                                   übung statt. Treffpunkt ist das Feuerwehrgerätehaus.
  beide setzen einen Fuß auf sie,                               Marcus Grimm, Leiter des Atemschutzes
  wir trauen ihr, sie wird uns tra-                             Was ist los – Was war los in Ihrer Feuerwehr?
  gen.      (Verfasser unbekannt)                              • 18.07.2019: Halfen wir der FFW Dombühl beim Aufbau des
                                                                  Kreisjugendfeuerwehrzeltlagers
                                                                • 19.07.2019: Zusammen mit der FFW Kloster Sulz bauten wir
        Horst Ludwig und
                                                                  die Stationen zur Abnahme der Jugendflamme Stufe 1+2 auf
       Margret Dahlbruch,                                         und wieder ab. Die Jugendfeuerwehr nahm erfolgreich mit
           geb. König                                             6 Jungs und einem Mädchen an der Abnahme der Jugend-
  zur standesamtlichen Trauung                                    flamme teil. Danach bauten wir die Stationen wieder ab.
  im Rathaus der Villa Roth am                                  • 19.07.2019: Einsatz Ein Kind ist mit dem Finger im Astloch in
  Samstag, den 06. Juli 2019.                                     einem Holzspielhaus stecken geblieben und musste mittels
                                                                  Säge befreit werden.
  „Um den vollen Wert des Glücks                                • 20.07.2019: Die Kinderfeuerwehr besuchte das Kreisjugend-
  zu erfahren, brauchen wir je-                                   feuerwehrzeltlager in Dombühl und erhielt für jeden ein Eis
  mand, um es mit ihm zu teilen.“                                 vom Kreisjugendfeuerwehrwart Ralf Bitter aus Wörnitz - Dan-
          (Zitat von Mark Twain)
                                                                  ke dafür.
                                                                  Wir hoffen, die Jungs und Mädels haben Lust auf das Zeltlager
           Christoph und                                          bekommen, welches alle zwei Jahre für den kompletten Land-
            Miria Benz,                                           kreis stattfindet.
            geb. Böhm                                           • 23.07.2019: Endarbeiten für den Unimog
  zur standesamtlichen Trauung                                  • 24.07.2019: Einsatz Flächenbrand bei Brunst (mehr unter
  im Rathaus der Villa Roth am                                    www.feuerwehr-schillingsfuerst.de oder www.kfv-ansbach.de)
  Freitag, den 26. Juli 2019.                                   Vorschau:
  „Nur die Liebe kennt das Ge-                                  03.08.2019: Die Kinderfeuerwehr organisiert das Sommerferien-
  heimnis, andere zu beschenken                                 programm in der Feuerwehr 2019.
  und dabei selbst reich zu wer-
  den“. Zitat von Clemens Brentano

        Wir wünschen den Brautpaaren für die Zukunft             Volkshochschule
         alles Gute und einen guten Start in die Ehe.
                     Michael Trzybinski,                        Volkshochschule Schillingsfürst
          Erster Bürgermeister und Standesbeamter                                      Klassik Open Air in Nürnberg
                                                                                       Samstag, 03.08.2019
                                                                                       16.45 Uhr ab Marktplatz Schillingsfürst
                                                                                       Anita Biel, örtl. Leiterin

 Freiwillige Feuerwehr                                           Kirchliche Nachrichten
Probealarm der Sirenen                                          Diakonieverein der Kirchengemeinden in der
mit Funksteuerung                                               Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst
Am Samstag, 24.08.2019 in der Zeit zwischen 11.05 Uhr und
                                                                In der diesjährigen Mitgliederversammlung in der Albert-Zietz-
11.20 Uhr findet ein Probealarm der Sirenen mit Funksteuerung
                                                                Halle in Schillingsfürst begrüßte der Vorsitzende Pfarrer Arved
in Schillingsfürst und Schorndorf statt.
                                                                Schlottke die anwesenden Bürgermeister/in und Altbürgermeis-
Landratsamt Ansbach, Hr. Scherbaum                              ter der umliegenden Gemeinden und alle 94 Anwesenden mit
Mittwoch, den 31. Juli 2019
10     Nummer 16/17                                                                                   Mitteilungsblatt Schillingsfürst

einem „herzlichen Willkommen“. Neben Kaffee und Kuchen und            Freitag, 16. August 2019
einem humorvoll gespielten Sketch wurden die Anwesenden               10.00 Uhr Andacht im Elisenstift (Pfr. i. R. Brödel)
vom Vorsitzenden mit seinem Bericht über den Verein umfas-
                                                                      Wochenspruch:
send informiert und die Stationsleitung Helga Meder berichtete
                                                                      Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel
über geleistete Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres.
                                                                      anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Lk. 12, 48
Die wahlberechtigten Vereinsmitglieder haben einen neuen Ver-         Sonntag, 18. August 2019
einsvorstand gewählt und die Wahl angenommen haben: 1. Vor-           10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i. R. Brödel)
sitzende Pfarrerin Birgit Schwalbe, 2. Vorsitzender Dr. Friedrich     Freitag, 23. August 2019
Schuhmacher, Kassiererin Karin Heinkele, Schriftführer Helmut         Andacht im Elisenstift (Pfr. W. Maurer)
Fetzer, die sieben Beisitzer Robert Brodwolf, Ute Gundermann,
Lorenz Hörner, Annerose Krieger, Ingrid Trzybinski, Elke Albert       Wochenspruch:
und Helene Holey, die beiden Rechnungsprüferinnen Beate Roll          Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem Volk, das er zum
und Adelheid Neudeck.                                                 Erbe erwählt hat!                                  Ps. 33, 12
                                                                      Sonntag, 25. August 2019
Die neu gewählte 1. Vorsitzende Birgit Schwalbe bedankte sich
                                                                      10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i. R. E. Janek)
bei Pfarrer Arved Schlottke und den ausgeschiedenen Vorstands-
                                                                      Das Pfarramt ist vom 13. August bis 23. August wegen Urlaub
mitgliedern für ihre Tätigkeit im Diakonieverein Schillingsfürst.
                                                                      nicht besetzt. 
Hiermit noch mal ein „Dankeschön“ an alle Mitarbeiterinnen und
                                                                      Birgit Schwalbe, Pfarrerin
Mitarbeiter, die Vorstandsmitglieder, an alle Anwesenden und
an die Hallenbewirtung Stefanie Leiblein und ihrem Team für den
schönen Nachmittag.                                                  Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Pfarrerin Birgit Schwalbe, 1. Vorsitzende                             Weißenkirchberg
                                                                      Sonntag, 4. August 2019
                                                                      10.00 Uhr Familiengottesdienst zum 40. Spielplatzfest am Spiel-
                                                                                   platz (mit Pfarrer Balzer)
                                                                      		 Danach ist bestens für das leibliche Wohl gesorgt.
                                                                      Sonntag, 11. August 2019
                                                                       9.30 Uhr Gottesdienst (mit Pfarrer Noack)
                                                                      Das Pfarrbüro ist vom 27. Juli bis 14. August 2019 nur unregel-
                                                                      mäßig besetzt.
                                                                      Sonntag, 18. August 2019
                                                                       9.30 Uhr Gottesdienst (mit Prädikant Mohr)
Neu gewählter Vorstand des Diakonievereines Schillingsfürst:          Sonntag, 25. August 2019
(von links nach rechts): Bürgermeister Michael Trzybinski, An-         9.30 Uhr Gottesdienst (mit Prädikant Langenbuch), anschlie-
nerose Krieger, Helmut Fetzer, Dr. Friedrich Schuhmacher, Ingrid                   ßend Kirchenkaffee
Trzybinski, Karin Heinkele, Lorenz Hörner, Birgit Schwalbe, Robert    Öffentliche Bekanntmachung: Mit Wirkung vom 21. Juli 2019
Brodwolf, Beate Roll, Elke Albert, Ute Gundermann.                    werden die Traugebühren in der Kirchengemeinde Weißenkirch-
                                                                      berg erhöht, mit Genehmigung der Landeskirchenstelle in Ans-
                                                                      bach vom 2. Juli 2019 und Kirchenvorstandsbeschluss vom
Evang.-Luth. Kirchengemeinde                                          16. Oktober 2018. Die neuen Gebühren betragen 110,00 €, Ge-
Frankenheim-Schillingsfürst                                           meindegebühren 30,00 €, Mesner/-in 40,00 € und für den Orga-
                                                                      nist(-in) 40,00 €.
Wochenspruch:                                                         Eine erholsame schöne Ferienzeit wünscht Ihnen das Pfarrbüro
So spricht der Herr, der dich geschaffen hat, Jakob, und dich         Weißenkirchberg, Pfarrsekretärin Julia Schurz.
gemacht hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst;
ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! Jes. 43,1
Mittwoch, 31. Juli 2019                                               Evang.-Luth. Kirchengemeinden
19.00 Uhr Singkreis im Gemeindehaus                                   Dombühl und Kloster Sulz
Freitag, 2. August 2019
                                                                                      Sonntag, 04. August 2019
10.00 Uhr Andacht im Elisenstift (Pfr. A.Schlottke)                                   10.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst im Freien
Wochenspruch:                                                                         mit Pfr. Lindner und dem Posaunenchor
So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mit-                         am Pavillon im Park „Natur und Teich“
bürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.       Eph. 2, 19                        - Kindergottesdienst macht Sommerpause
Sonntag, 4. August 2019                                                               Sonntag, 11. August 2019
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i. R. E. Janek)                                          - kein Gottesdienst in Dombühl
Freitag, 9. August 2019                                               10.15 Uhr Gottesdienst mit Taufe in Kloster Sulz
10.00 Uhr Andacht im Elisenstift (Pfr. W. Maurer)                     		 mit Pfr. Lindner
                                                                      Sonntag, 18. August 2019
Wochenspruch:                                                          9.00 Uhr Gottesdienst in Dombühl mit Pfr. Wild
Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte     kein Gottesdienst in Kloster Sulz
und Gerechtigkeit und Wahrheit.                      Eph. 5,8b. 9    Sonntag, 25. August 2019
Sonntag, 11. August 2019                                              kein Gottesdienst in Dombühl
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Lindner)                               10.15 Uhr Gottesdienst in Kloster Sulz mit Lektor Stahl
Sie können auch lesen