Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
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Stadtanzeiger
Nr. 8
27. August 2021
Amts- und Mitteilungsblatt
der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
und der Gemeinden Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.
Herbstmarkt auf dem Marktplatz
Sperkentipp im September
Am 19. September lockt der bekannte Oelsnitzer Herbstmarkt er-
02.09. 14:00 Ferienaktion: „Angespitzt – Comicworkshop mit Illustrator
neut auf den Marktplatz der Sperkenstadt. Neben bester Unterhal-
und Trickfilmzeichner Jörg Halsema“, Schloß Voigtsberg
tung steht hier in der Zeit von 11:00 bis 17:00 Uhr alles im Zeichen
02.09. 19:00 Vortrag: „Nepal - Vögel und Natur“ mit dem
NABU Elstertal, Gaststätte „Zum Vogtländer“
der „bunten“ Jahreszeit. Die Besucher erwartet ein attraktives Pro-
03.09. 19:00 Treff des Skatclub Oelsnitz/Vogtl. e.V., GV Stephanstraße gramm mit der Stadtkapelle Oelsnitz/Vogtl. e. V., Wolfgang Ritter
04.09. 10:00 25. Stadtmeisterschaften der Schützengesellschaft und „Die böhmischen Vogtländer“ und „Kevin Cash and the Cattle-
Oelsnitz 1909 e.V., Vereinsgelände Schönecker Straße men“. Dazu gibt es Spiel- und Bastelstände mit Hüpfburg und Kin-
05.09. 11:30 öffentliche Führung zum Objekt des Monats, derkarussell, Rezeptideen, Kräuter- und Pilzberatungen, die belieb-
Schloß Voigtsberg ten Zwiebelzöpfe und vieles mehr. Bereits zur Mittagsstunde startet
05.09. 14:00 Katzenkunstausstellung und Katzencafe, der traditionelle „Taubenauflass“ des Taubenzuchtvereins Oelsnitz.
Rittergut Bösenbrunn Erneut gibt es die beliebte Publikumsshow „Der Preis ist Heu“ im
06.09. 16:00 Energieeinsparberatung der Verbraucherzentrale, Rathaus Stile der bekannten TV-Show „Geh aufs Ganze“. Egal ob Staubsau-
07.09. 11:00 Informationsveranstaltung rund um den ökologischen ger, Mikrowelle oder Kaffeemaschine, ob Rasenmäher oder Bohr-
Fußabdruck, Buchhandlung Am Markt maschine – die Kandidaten sollten sich nicht von den Moderatoren
09.09.- Zirkusprojekt mit dem 1. Ostdeutschen Projekt-Zirkus beirren lassen, um einen der begehrten Preise zu erhaschen. Viele
11.09. „Andre Sperlich“, Hartplatz Eichigt Stände, die „Frisches vom Land“ bieten, Holz- und Drechselkunst,
11.09. 06:30 Floh- und Sammlermarkt, Marktplatz Blumen- und Gemüsestände, Händler mit Strickwaren, altdeutschen
11.09. 20:00 Burgsommer-Konzerte: Liederjan trifft Wilhelm Busch, Bonbons, Mineralien, Kunstgewerbe oder der Photoanhänger des
Fürstensaal Schloß Voigtsberg
Photostudios Löhnert komplettieren das Angebot. Und nebenbei
12.09. 10:00 Tag des offenen Denkmals 2021, u.a. mit dem Julius-
werden bei der Einfahrt der historischen Traktoren und Landma-
Mosen-Chor in der Wehrkirche Triebel, verschiedenen
schinen zur Eröffnung so manche Kinder- und Männerherzen höher
Aktionen auf Schloß Voigtsberg oder dem Drogerie
museum und der Stadtkirche St. Jakobi, Stadtgebiet schlagen. Weitere Informationen zum Herbstmarkt, den Aktionen
12.09. 14:00 Treff des Skatclub Oelsnitz/Vogtl. e.V., GV Stephanstraße und Händlern sind unter www.oelsnitz.de verfügbar.
17.09.- 5. Renault-Treffen der Interessengemeinschaft
19.09. „Cars de l‘amour“, Parkplatz Freibad Elstergarten
17.09. 19:00 Treff des Skatclub Oelsnitz/Vogtl. e.V., GV Stephanstraße
18.09. 09:00 Kurs: Erste Hilfe rund ums Kind,
DRK Zentrum, Melanchthonstraße
18.09. 10:30 Kinderuni Vogtland: „Vakuum - Warum manchmal
weniger mehr ist“ mit Prof. Dr. Stefan Braun,
Julius-Mosen-Gymnasium
19.09. 10:00 Grenzlandwanderung des Heimatvereins Posseck e.V.,
Hager-Scheune Posseck
19.09. 11:00 Herbstmarkt mit der Stadtkapelle Oelsnitz/Vogtl. e.V,
den Böhmischen Vogtländern und Kevin Cash & the
Cattlemen, Marktplatz
19.09. 14:00 Abschiedsgottesdienst von Pfarrer Schlotterbeck,
Stadtkirche St. Jakobi
19.09. 15:00 Familientag „Glücklich sein“, Mehrgenerationenhaus
24.09 18:00 Nacht der offenen Kirchen, u. a. in der Stadtkirche
St. Jakobi, Kirche St. Borromäus, Kirche Taltitz oder
St.-Katharina-Kirche in Eichigt
26.09. 17:00 Kirchenkonzert zu Ehren Johann Sebastian Bachs
mit der Vogtland Philharmonie Greiz-Reichenbach,
Stadtkirche St. Jakobikirche
28.09. 09:00 Bürgersprechstunde zum SED-Unrecht, Rathaus
Vorschau Oktober
02.10 10:00 4. Oldtimertreffen, Sportplatz Bobenneukirchen
09.10. 20:00 Konzert: „Medlz“ - a-capella zwischen Pop und Rock,
Katharinenkirche
16.10. 20:00 Folk-Pop-Rock: John Garner, Katharinenkirche
24.10. 16:00 Wilhelm Busch trifft Klassik - Finissage der Wilhelm Busch
- Ausstellung mit Tjark Folkerts, Schloß Voigtsberg
- Änderungen vorbehalten -
Jeden Dienstag und Freitag Wochenmarkt mit Händlern und Erzeugern aus der Region in der Zeit von 1
08:00 - 14:00 Uhr – Marktplatz, Oelsnitz/Vogtl.Biographisches Kalenderblatt (181)
Herzlichen Glückwunsch Im Jahr 2021 jährt sich der Todestag des Oelsnitzer Landtagsabgeordne-
ten Max Enterlein zum 60. Mal, der über drei Wahlperioden von 1926
Der Oberbürgermeister der Großen bis 1933 im Parlament in Dresden saß und darüber
Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und die hinaus in der Kommunalpolitik und im Vereinswe-
Bürgermeisterin und die Bür- sen in Oelsnitz eine wichtige Figur war. Max Enter-
germeister der Gemeinden lein wurde am 14. April 1879 geboren und stand
Bösenbrunn, Eichigt und seit seinem 20. Lebensjahr im Justizdienst. Mit
Triebel/Vogtl. gratulieren 24 Jahren heiratete er am 29. August 1903 seine
allen Altersjubilaren im Frau Nella. Bereits knapp drei Monate zuvor war
September recht herzlich sein Sohn Herbert zur Welt gekommen, dem 1905
zum Geburtstag verbun- der jüngere Bruder Gerhard folgte. Im Vereinsleben
den mit den besten Wün- in Oelsnitz engagierte sich Max Enterlein zum einen
schen für Gesundheit und im Naturheilverein Oelsnitz und erwarb sich hier
persönliches Wohlergehen. Verdienste, besonders durch den günstigen Erwerb von Grundstücken,
auf denen die Eigenheimanlage des Vereins entstand. Ab 16. März 1907
war Enterlein als Nachfolger des Kaufmanns Hermann Drouvé, Vorsit-
zender des Vereins, und blieb es bis 1920, als ihn Malermeister Bruno
Bochmann ablöste. Enterlein, der an der Reichenbacher Straße 74 KK/B
wohnte, war seit 1908 zudem Mitglied des Brüchnerschen Verschöne-
rungs- und Touristenvereins, dem seit dem gleichen Jahr sein Freund
Wir kaufen Wohnmobile + Wohnwagen und zeitweiliger Mieter Paul Apitzsch (1873 bis 1949) vorstand. Im Verein
03944-36160, www.wm-aw.de gab es als Kernzelle einen „Sechsmännerbund“ befreundeter Altersge-
| 18.30 UHR Wohnmobilcenter am Wasserturm nossen, dem neben Enterlein und Apitzsch der Zeitungsverleger Alfred
tung Nuhr (1869 bis 1948), der Zeichner und Lehrer Alfred Juhrich (1877 bis
1953), der Oberlehrer Karl Wieduwilt (1879 bis 1965), alle aus Oelsnitz
sse sowie der Plauener Postoberinspektor und Telegraphenbauführer Her-
mann Könitzer (1872 bis 1948) angehörten. Sie bestimmten die Geschi-
cke des Vereins in verschiedenen Funktionen über lange Zeit. Von 1920
bis Juni 1933 war Enterlein in Oelsnitz Vorsitzender des Hausbesitzer-
vereins, später Ehrenvorsitzender und am 25. September 1922 Gründer
des Bezirksverbands der Hausbesitzervereine der Amtshauptmannschaft
Oelsnitz mit 1575 Mitgliedern. Kommunalpolitisch in Erscheinung trat
Enterlein nach dem Ersten Weltkrieg. Am 30. März 1920 gehörte er für
e
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e rvic die Vereinigung der Festbesoldeten dem Arbeiterrat in Oelsnitz unter
Unser S
Vorsitz von Arno Rudert (KPD) an. Ab Januar 1924 war er Stadtverord-
neter für die Volkswirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft und wurde neben
Bruno Schott (Bürgerlich-wirtschaftliche Vereinigung) zu einem der bei-
den Stellvertreter des als Stadtverordnetenvorstehers wiedergewählten
➢ freundliche, persönliche Betreuung
Sozialdemokraten Bernhard Wagner gewählt. Im Januar 1925 unterlag
➢ über 90% der nachgefragten Arzneimittel Enterlein bei der Wahl des Stadtverordnetenvorstehers mit 12:13 Stim-
sofort verfügbar men gegen Karl Müller (SPD), wurde indes zwei Monate später in einer
umstrittenen Neuwahl zum Stadtverordnetenvorsteher gewählt. Dies
➢ kundenfreundliche Öffnungszeiten blieb aber ein Intermezzo. Am 11. Januar 1926 verlor Enterlein die Wahl
eke
zum Stadtverordnetenvorsteher mit 11:13 Stimmen gegen Georg Ditt-
➢ Termine für individuelle Beratungen möglich mar (KPD), im Januar 1928 und im Januar 1929 jeweils mit 12:13 Stimmen
(Naturheilkunde, Medikationsanalysen, Ernährungsberatung…)
gegen Otto Riedel (KPD). Zwar war Enterlein ab 3. Januar 1930 ein zwei-
➢ Präventionsanalysen tes Mal Stadtverordnetenvorsteher, doch die Wahl wurde im Juli 1930
(Stuhlanalysen, Haar-Mineralstoff-Analyse, Vitamin D, …) annulliert. Bei weiteren Wahlen im Juli 1931 und Januar 1932 behielt Rie-
del mit jeweils 13:12 Stimmen gegen Enterlein den Vorsitz der Stadtver-
➢ digitaler und telefonischer Vorbestellservice
ordneten. Zur Kommunalwahl 1932 trat Enterlein nicht mehr an. Für die
➢ Lieferservice innerhalb 24 Std. Wirtschaftspartei (Reichspartei des Mittelstandes) war Enterlein sieben
Jahre Mitglied im Landtag und fungierte zudem 1930 auch als Geschäfts-
06.09. - 10.09. Beratungswoche Pflege führer der Ortsgruppe Oelsnitz dieser Partei, der er von 1924 bis 1933
angehörte. Nachdem Enterlein am 1. November 1939 als Grundbuch-
08.09. 17 Uhr KUNDENVORTRAG
führer ans Amtsgericht Dresden versetzt wurde, zog er im März 1940 aus
"Ambulante Hospizarbeit"
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Oelsnitz weg. Am Gericht in Dresden war er zuletzt Oberinspektor und
Geschäftsleiter. Nach Kriegsende war Enterlein ab Juni 1945 tätig beim
18. September Nordic Walking Beauftragten für die Neuordnung der Justiz in Dresden, danach arbeitete
er ab Juli 1945 in der Abteilung Justiz der Landesverwaltung Sachsen
Treff: 9.30 Uhr Markt-Apotheke
und ab Dezember 1945 als Geschäftsleiter der 7. Abteilung (Allgemeine
Verwaltung) der Landesverwaltung. Zuletzt stand Enterlein, der 1945 der
neugegründeten Liberaldemokratischen Partei beitrat, im Rang eines Re-
ANRUFE bitte unter (037421) 475-0 gierungsrates. Ronny Hager
Inhaberin: Apothekerin www.marktapotheke-oelsnitz.de Quelle: Thüsing, Andreas (Hrsg./2010): Das Präsidium der Landesverwal-
Constanze Süßdorf-Schönstein e.K. Öffnungszeiten: Mo–Fr 7.15–18.30 Uhr tung Sachsen. Die Protokolle der Sitzungen vom 9. Juli 1945 bis 10. Dezem-
Markt 7 | 08606 Oelsnitz / Vogtl. Sa 8.00–12.30 Uhr ber 1946. Herausgegeben unter Mitarbeit von Agatha Kobuch. Göttingen:
Vandenhoeck & Ruprecht, S. 491, 508.
2 Stadtanzeiger · 27. August 2021INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS
Beschlüsse der Gremien der Gemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Stellenausschreibung
Bei der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. als erfüllende Gemeinde
Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Eichigt einer Verwaltungsgemeinschaft ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
unbefristet in Vollzeit die Stelle des/r
Der Gemeinderat fasste in der öffentlichen Sitzung am 9. August
2021 folgende Beschlüsse: Sachgebietsleiter*in Tiefbau (m/w/d)
zu besetzen.
Beschluss Nr.: 2021/03/033/147 Ihre wesentlichen Aufgaben:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Beendigung der ehrenamt- • Organisatorische, fachliche und personelle Leitung des Sachge-
lichen Tätigkeit von Herrn Stephan Meinel (Bürger für Eichigt) als bietes Tiefbau, • Übernahme der Bauherrenfunktion im Straßen-,
Gemeinderat der Gemeinde Eichigt, auf Grund Vorliegens eines Tief- und Brückenbau, • Projektleitung bei kleineren Vorhaben im
Hinderungsgrundes gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO mit sofor- Straßen-, Tief- und Brückenbau inkl. Ausschreibung und Vergabe,
tiger Wirkung erfolgt. • Planung und Überwachung der Unterhaltung und Instandhaltung
Abstimmungsergebnis: sämtlicher Verkehrswege, Plätze und ingenieurtechnischer Bauten,
9 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Stimmenthaltungen • Aufsicht über den städtischen Bauhof und dessen Beauftragung,
• Fortführung des Verkehrsentwicklungsplans, • Abstimmungen mit
externen und internen Beteiligten, • Sicherstellung des baulichen
Beschluss Nr.: 2021/03/034/148
Hochwasserschutzes an Gewässern II. Ordnung, • Bearbeitung der
Der Gemeinderat wählt Herrn Bernd Hackenschmidt zur Vereidi-
Lärmkartierung, • Budgetplanung und -überwachung von Haus-
gung und Verpflichtung des Bürgermeisters, Herrn Stephan Meinel. haltsmitteln im Bereich Tiefbau, • Fördermittelakquise im Straßen-,
Abstimmungsergebnis: Tief- und Brückenbau, • Weiterentwicklung der Prozesse innerhalb
10 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Stimmenthaltungen des Sachgebiets Tiefbau unter anderem durch Einführung der Di-
gitalisierung im Aufgabenbereich (elektronische Vorgangsbearbei-
Beschluss Nr.: 2021/03/036/150 tung), • Vertretung des Sachgebietes innerhalb und außerhalb der
Der Gemeinderat wählt Falk Geigenmüller zum ehrenamtlichen Verwaltung
Stellvertreter des Bürgermeisters.
Folgende Voraussetzungen erbringen Sie:
Abstimmungsergebnis: • Erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens
9 Ja-Stimmen / 0 Nein- Stimmen / 0 Stimmenthaltungen alternativ Straßenbaumeister oder Verwaltungswirt mit einer ein-
schlägigen Berufserfahrung mit Schwerpunkt Tiefbau, • Erfahrun-
....................................................................................................................................... gen in Personalführung, • Kenntnisse und Erfahrungen im Vertrags-,
Honorar- und Vergaberecht, insbesondere der VOB/A und VOL/A,
• Kenntnisse im Bereich Sächsisches Straßengesetz und Bundes-
fernstraßengesetz, • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, • Durchset-
Bürgersprechstunde zungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Organisationsgeschick, • Hohes
des Oberbürgermeisters Engagement sowie die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und
diese kompetent zu kommunizieren, • Sehr gute IT-Kenntnisse im
Die nächste Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Mario Umgang Standardsoftware, • Strategisches Denken im Bereich Di-
gitalisierung
Horn findet am
14. September 2021 Warum Sie sich für uns entscheiden:
in der Zeit von 16:00 – 19:00 Uhr Interessantes Aufgabenfeld, Entgeltgruppe 10 TVöD, finanzielle Zu-
in seinem Büro im Rathaus, Markt 1 in Oelsnitz/Vogtl. satzleistungen wie Leistungsentgelt, Zusatzversorgung und Jahres
sonderzahlung, 40 Stunden/Woche mit familienfreundlichem Arbeits-
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alle weiteren Vorzüge des öffentlichen Dienstes.
Zur Terminabsprache ist eine Voranmeldung unter (03 74 21) 73-1 05 Sie sind interessiert?
bitte unbedingt erforderlich. Dann übersenden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
vorzugsweise per Mail an personal@oelsnitz.de oder schriftlich an
....................................................................................................................................... die Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., SG Interner Service, Markt 1,
08606 Oelsnitz/Vogtl. Die zu besetzenden Stellen sind in gleicher
Weise für Frauen und Männer geeignet. Bitte senden Sie uns nur
Kopien Ihrer Dokumente, da keine Rückgabe der Bewerbungsun-
terlagen erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden
die Unterlagen vernichtet. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter
Herbstmarkt in Oelsnitz/Vogtl. (03 74 21) 73-152. Bei gleicher Eignung werden Mitglieder der Frei-
willigen Feuerwehr mit Ausrückebereitschaft für die Freiwillige Feu-
erwehr Oelsnitz/Vogtl. bevorzugt.
Für Sonntag, den 19. September, ist die Durchführung
des diesjährigen Herbstmarktes auf dem Marktplatz Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundver-
geplant. Bei Interesse zur Teilnahme ist eine schriftliche ordnung (DSGVO) für Bewerberinnen und Bewerber
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Weitere Information fin-
Bewerbung bis zum 3. September 2021 möglich. Das den Sie auf unserer Webseite unter www.oelsnitz.de unter dem Punkt Datenschutz.
Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der
Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. Bewerbungen richten
Sie bitte an das Gewerbeamt der Stadtverwaltung Oels-
nitz/Vogtl., Frau Neudel. E-Mail: neudel@oelsnitz.de.
Mario Horn
Oberbürgermeister
Stadtanzeiger · 27. August 2021 3Öffentliche Bekanntmachung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach
der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. zugleich als § 22 Absatz 1 Bundeswahlordnung (bis zum 10. September
2021) versäumt hat,
erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab-
Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. lauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 Bundeswahlordnung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 Bundeswahlord-
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum nung entstanden ist,
20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezir- lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde ge-
ke der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und der Gemeinden langt ist.
Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. werden in der Zeit vom
6. September 2021 bis 10. September 2021 während der all- Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-
gemeinen Öffnungszeiten nen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18:00
Uhr, bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606
Montag 09:00 – 12:00 Uhr Oelsnitz/Vogtl., mündlich, schriftlich oder elektronisch be-
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr antragt werden. In elektronischer Form ist dies unter http://
Mittwoch geschlossen www.oelsnitz.de/buerger/bundestagswahl-2021 oder E-Mail an
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr wahl@oelsnitz.de mit Angabe von Familiennamen, Vornamen,
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Wohnanschrift, Geburtsdatum und der Wählerverzeichnisnum-
mer möglich.
in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Hauptamt, Zimmer 1.08,
Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., für Wahlberechtigte zur Ein- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler- rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahl-
verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl- tag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
berechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von
anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag
sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver- vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
zeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht
nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bun- können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Grün-
desmeldegesetzes eingetragen ist. den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum
Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
oder einen Wahlschein hat. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech-
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, tigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der
kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr bei
der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Hauptamt, Markt 1, 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
08606 Oelsnitz/Vogtl. Einspruch einlegen. Der Einspruch kann
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt wer- • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
den. • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu-
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbe- • ein Merkblatt für die Briefwahl.
nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,
aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei-
Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp-
dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen be- nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge-
antragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. meindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich
zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 166 - auszuweisen.
Vogtlandkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-
raum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teil- Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-
nehmen. ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be-
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha-
ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung,
tigter, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberech-
tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 tigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt
Absatz 1 Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
4 Stadtanzeiger · 27. August 2021der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage
Wahl einer anderen Person erlangt hat. einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevoll-
mächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange- schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte
gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahl-
Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. brief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an
die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes-
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland tens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-
schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf Bitte beachten Sie die Informationen zur Wahlhandlung und
dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. die Hinweise zum Infektionsschutz.
Oelsnitz/Vogtl., den 17.08.2021 .......................................................................................................................................
Information zur Wahlhandlung
zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in der
Mario Horn
Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn,
Oberbürgermeister
Eichigt und Triebel/Vogtl.
....................................................................................................................................... unter Beachtung des Infektionsschutzes
Vor dem Hintergrund möglicherweise zunehmender CORONA-Fall-
zahlen möchten wir Hinweise zum Infektionsschutz für alle Wahl-
Sie möchten per Briefwahl wählen? berechtigten geben:
Bundestagswahl am 26. September 2021 in der Verwaltungsge- Briefwahl
meinschaft Oelsnitz/Vogtl. Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.
Die Möglichkeit der Briefwahl besteht grundsätzlich für jeden
Wenn Sie mittels Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlberechtigten. Aus Infektionsschutzgründen ist diese kontakt-
Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung des Wahlscheins ist lose Wahlhandlung für die Bundestagswahl zu empfehlen.
ein Antrag (Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte) welcher
schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail (wahl@oelsnitz.de) ge- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-
stellt werden kann, jedoch nicht telefonisch. Auf der Homepage halten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenach-
der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. (http://www.oelsnitz.de/ richtigung. Damit kann der Wahlschein für die Briefwahl bis zum
buerger/bundestagswahl-2021) steht Ihnen, in der Rubrik „Bürger- 24. September 2021 um 18:00 Uhr beantragt werden.
Bundestagswahl 2021“ ein Formular für die elektronische Beantra-
gung zur Verfügung. Wenn Sie mittels Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen
Smartphonebesitzer: Per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung des Wahlscheins ist
direkt zur Wahlscheinbeantragung. ein Antrag (Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte) welcher
schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail (wahl@oelsnitz.de) ge-
Ebenso ist es Ihnen auch möglich, vom 13. September bis 24. Sep- stellt werden kann, jedoch nicht telefonisch. Auf der Homepage der
tember 2021, zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten, Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. (http://www.oelsnitz.de/buerger/
das Wahlbüro in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, Zim- bundestagswahl-2021) steht Ihnen, in der Rubrik „Bürger- Bundes-
mer 0.02, unter Beachtung der Regeln des Infektionsschutzgeset- tagswahl 2021“ ein Formular für die elektronische Beantragung zur
zes und der zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen CORONA-Schutz- Verfügung. Auf diesem Wege können die Briefwahlunterlagen bis
Verordnungen auf zu suchen. zum 24. September 2021,18:00 Uhr beantragt werden.
Smartphone-Besitzer: Per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
Montag 09:00 – 12:00 Uhr direkt zur Wahlscheinbeantragung.
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen Empfohlen ist die kontaktlose Beantragung ohne Erscheinen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus.
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr (17.09.2021)
Am Freitag, dem 24.09.2021 besteht diese Möglichkeit von 09:00 Wählen im Wahllokal
bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr.
In den Wahllokalen müssen die zu diesem Zeitpunkt geltenden
Das Wahlbüro ist barrierefrei Regeln des Infektionsschutzgesetzes und der zu diesem Zeitpunkt
aktuell gültigen CORONA-Schutz-Verordnungen sowie des Hygie-
Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten nekonzeptes der Verwaltungsgemeinschaft beachtet werden
Sie unter der Telefonnummer: (03 51) 8 09 06 11. E-Mail: info@
bsv-sachsen.de. - Mitbringen eines eigenen Kugelschreibers (kein Bleistift oder
Buntstift)
Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen werden mit der Post über- - Händedesinfektion am Eingang des Wahllokals
sandt oder amtlich überbracht. Die Abholung von Wahlschein und - Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Menschen
Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die (die nicht im gleichen Haushalt leben)
Stadtanzeiger · 27. August 2021 5Sie haben am Wahltag Erkältungssymptome. Die Gemeinde Triebel/Vogtl. bildet einen Wahlbezirk.
Der Wahlraum des Wahlbezirkes 643 wird im Kultursaal Triebel,
- Bitte kommen Sie nicht in das Wahllokal. Hauptstraße 54, 08606 Triebel/Vogtl. eingerichtet und ist barrie-
- Sie können am Wahltag einen Vertreter (mit ausgefüllter Voll- refrei.
macht auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte Ihrem Wahlschein-
antrag) mit der Abholung und der Abgabe der Briefwahlunterla- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
gen beauftragen. der Zeit vom 15. August 2021 bis zum 5. September 2021 über-
Die Briefwahlunterlagen werden zwischen 08:00 und 15:00 Uhr in sandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angege-
der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. ben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
ausgegeben und bis 18:00 Uhr dort wieder entgegengenommen.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahler-
Sie befinden sich am Wahltag in Quarantäne gebnisses um 15:00 Uhr in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.,
Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. zusammen.
- Bitte bleiben Sie zu Hause!
- Sie können am Wahltag einen Vertreter (mit ausgefüllter Voll- 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-
macht auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte Ihrem Wahlschein- zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
antrag) mit der Abholung und der Abgabe der Briefwahlunterla-
gen beauftragen. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-
Die Briefwahlunterlagen werden zwischen 08:00 und 15:00 Uhr in nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl.
ausgegeben und bis 18:00 Uhr dort wieder entgegengenommen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. gern zur Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
Verfügung. bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Am Wahltag ist eine telefonische Erreichbarkeit von 08:00 – 15:00
Uhr unter (03 74 21) 73-112 gegeben. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
....................................................................................................................................... Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der
Wahlbekanntmachung Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter An-
gabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. zugleich als auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des
erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers ei-
Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. nen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeich-
1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen nung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-
Bundestag statt. wenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf
Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der
Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
2. Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. ist in folgende 11 allge-
meine Wahlbezirke eingeteilt. Der Wähler gibt
427 Volkshochschule, Raschauer Straße 21 nicht barrierefrei seine Erststimme in der Weise ab,
428 KITA „Kinderlachen“, Forststraße 4a nicht barrierefrei
429 Schmidt-Bedachung, Hofer Straße 71 nicht barrierefrei dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
430 Oberschule Oelsnitz, Karl-Marx-Platz 12 barrierefrei durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
431 Grundschule „Am Karl-Marx-Platz“, eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll
Karl-Marx-Platz 1 nicht barrierefrei
432 KITA „Am Schloss“, und seine Zweitstimme in der Weise,
Falkensteiner Straße 46 nicht barrierefrei
433 Grundschule „Am Stadion“, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch
Otto-Riedel-Straße 2 nicht barrierefrei ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu-
434 DRK Begegnungszentrum, tig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
August-Bebel-Straße 31 barrierefrei
435 Gymnasium, (Sprach- und Kommunikations- Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
zentrum), Melanchthonstraße 11 barrierefrei Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-
436 BSZ „A. Zürner“, Willy-Brandt-Ring 13 barrierefrei zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmab-
437 Feuerwehrgerätehaus Taltitz, gabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotogra-
Oelsnitzer Straße 1 barrierefrei fiert oder gefilmt werden.
Die Gemeinde Bösenbrunn bildet einen Wahlbezirk. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
Der Wahlraum des Wahlbezirkes 082 wird im Bürger- und Ver- erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
einszentrum Bösenbrunn, Drödaer Str. 1, 08606 Bösenbrunn ein- im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
gerichtet und ist nicht barrierefrei. ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die Gemeinde Eichigt bildet einen Wahlbezirk. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Der Wahlraum des Wahlbezirkes 113 wird im Bürgerhaus Eichigt, Wahlkreis 166 - Vogtlandkreis, in dem der Wahlschein ausge-
Dorfstr. 47, 08626 Eichigt eingerichtet und ist barrierefrei. stellt ist,
6 Stadtanzeiger · 27. August 2021a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Öffentliche Bekanntgabe
Wahlkreises oder über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
(RWS) im Wahlbezirk 433 – Grundschule „Am Stadion“,
b) durch Briefwahl
Otto-Riedel-Straße 2
teilnehmen.
Im Wahlbezirk 433 – Grundschule „Am Stadion“, Otto-Riedel-
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwal- Straße 2 kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahl-
tung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. einen amt- statistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei
lichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag so- denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Alters-
wie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen gruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet. Geregelt ist
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettel- dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsen-
umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig tative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG)
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgege- vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a
ben werden. des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962). Die repräsentative
Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziolo-
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur gische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches
persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Bild der politischen Willensäußerung.
Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:
4 des Bundeswahlgesetzes). - die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400
Wahlberechtigte/Wähler umfassen müssen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei- - die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst
ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich
kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die sind.
Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom - die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel
Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- nicht zusammengeführt werden dürfen.
scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die un- - die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne sta-
ter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte tistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem
Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerver-
oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson zeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen
besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). durchgeführt.
- wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen
heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbe- sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und
fugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen Verfahren gewährleistet ist.
der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine - die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Frei-
geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stim- staat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht
me abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des werden.
Strafgesetzbuches).
Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wurden zehn Geburtsjahres-
7. Im Wahlbezirk 433 Grundschule „Am Stadion“, Otto-Riedel- gruppen getrennt nach männlich, divers oder ohne Angabe im Ge-
Straße 2 werden wahlstatistische Auszählungen durchge- burtenregister sowie weiblich festgelegt:
führt:
männlich, divers, ohne Angabe
In diesem Wahlraum werden für wahlstatistische Auszählungen weiblich
im Geburtenregister
Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr vermerkt
sind, verwendet. Das Verfahren ist in dem Gesetz über die all- Kennung Geburtsjahres- Kennung Geburtsjahres-
gemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum gruppe gruppe
Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des
Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutsch- A1 2001 bis 2003 G1 2001 bis 2003
land (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I A2 1997 bis 2000 G2 1997 bis 2000
S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom B1 1992 bis 1996 H1 1992 bis 1996
27. April 2013 (BGBl. I S. 962), geregelt und zugelassen.
B2 1987 bis 1991 H2 1987 bis 1991
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung C1 1982 bis 1986 I1 1982 bis 1986
des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
C2 1977 bis 1981 I2 1977 bis 1981
Oelsnitz/Vogtl., den 17.08.2021 D1 1972 bis 1976 K1 1972 bis 1976
D2 1962 bis 1971 K2 1962 bis 1971
E1 1952 bis 1961 L1 1952 bis 1961
F1 1951 und früher M1 1951 und früher
Mario Horn Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für sechs
Oberbürgermeister Geburtsjahresgruppen getrennt nach männlich, divers oder ohne
Angabe im Geburtenregister sowie weiblich:
Stadtanzeiger · 27. August 2021 7männlich, divers, ohne Angabe
weiblich
Rechtsverordnung
im Geburtenregister zur Bestimmung eines verkaufsoffenen Sonntages
Kennung Geburtsjahres- Kennung Geburtsjahres- im Jahr 2021 in Oelsnitz/Vogtl.
gruppe gruppe
Aufgrund von § 8 Absatz 1 des Gesetzes Sächsisches Ladenöff-
A 1997 bis 2003 G 1997 bis 2003
nungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zu-
B 1987 bis 1996 H 1987 bis 1996 letzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589)
C 1977 bis 1986 I 1977 bis 1986 geändert worden ist, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oels-
nitz/Vogtl. am 7. Juli 2021 folgende Rechtsverordnung erlassen.
D 1962 bis 1976 K 1962 bis 1976
E 1952 bis 1961 L 1952 bis 1961 §1
F 1951 und früher M 1951 und früher Geltungsbereich
Diese Rechtsverordnung regelt die Öffnungszeiten von Verkaufs-
....................................................................................................................................... stellen und die Zeit des gewerblichen Anbietens von Waren im
gesamten Gebiet der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. an Sonn-
tagen.
Satzung zur Aufhebung der Satzung
für den Dienstbetrieb auf Taxistandplätzen §2
Verkaufstag und Öffnungszeiten am Sonntag entsprechend
der Stadt Oelsnitz/V. vom 7. August 1991
§ 8 Abs. 1 SächsLadÖffG
Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fas- Für die Stadt Oelsnitz/Vogtl. wird für das Jahr 2021 als verkaufsof-
sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), fener Sonntag festgelegt:
die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020
(SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Gro- 5. Dezember 2021 Weihnachtsmarkt
ßen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. am 7. Juli 2021 folgende Satzung zur
Aufhebung der Satzung für den Dienstbetrieb auf Taxistandplätzen An diesem Tag können Verkaufsstellen in der Zeit von 12:00 Uhr bis
der Stadt Oelsnitz/V. beschlossen. 18:00 Uhr geöffnet sein.
§1 §3
Änderungsbestimmungen Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die am 7. August 1991 von der Stadtverordnetenversammlung be- Diese Rechtsverordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft und
schlossene Satzung für den Dienstbetrieb auf Taxistandplätzen der am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Stadt Oelsnitz/V. wird aufgehoben.
§2 Oelsnitz/Vogtl., den 06.08.2021
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Oelsnitz/Vogtl., den 06.08.2021
Mario Horn
Oberbürgermeister
§ 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Mario Horn Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvor-
Oberbürgermeister schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-
machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
§ 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nicht, wenn
Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvor- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt- 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
nicht, wenn den sind,
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
den sind, a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor-
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder den ist.
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der den, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verlet-
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor- zung geltend machen.
den ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
den, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verlet-
zung geltend machen.
8 Stadtanzeiger · 27. August 2021Satzung Deckung innerhalb des Deckungskreises der Haushaltspla-
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde nung nicht möglich ist,
5. die Bewilligung von nicht durch die Haushaltsplanung ge-
Bösenbrunn vom 6. Juni 2017
deckten Zuschüssen bis zu 500 Euro im Einzelfall,
6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu zwei Mo-
Aufgrund von § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 der naten in unbegrenzter Höhe, für mehr als zwei bis zu sechs
Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Monaten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro,
Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt ge- 7. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Nie-
ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (Sächs- derschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts-
GVBl. S. 722), hat der Gemeinderat der Gemeinde Bösenbrunn am streitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der
21. Juni 2021 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei
beschlossen: Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall
nicht mehr als 500 Euro beträgt,
§ 1 Änderungsbestimmungen 8. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bösenbrunn vom 6. Juni 2017, Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen
veröffentlicht im „Stadtanzeiger“ am 30. Juni 2017, wird wie folgt Rechten im Verkehrswert bis zu 500 Euro im Einzelfall,
geändert: 9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweg-
lichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pacht-
§ 5 wird wie folgt gefasst: wert von 1.000 Euro im Einzelfall,
„§ 5 Bauausschuss 10. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermö-
Der Bauausschuss ist zur Beratung und Entscheidung zu folgenden gens im Sachzeitwert bis zu 1.000 Euro im Einzelfall,
Aufgabengebieten zuständig: (3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderates wider-
1. bauplanungsrechtliche Angelegenheiten, sprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind;
2. bauordnungsrechtliche Angelegenheiten, er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass
3. Vorberatung aller Bau- und Grundstücksangelegenheiten in der sie für die Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss
Gemeinde. unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Be-
Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises berät und entschei- schlussfassung gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen
det der Bauausschuss über die Zulässigkeit und Grenzen, Ordnung werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleich-
sowie Förderung der Nutzung von Grund und Boden durch bauli- zeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung
che Anlagen, und zwar vornehmlich im Hinblick auf deren Errich- einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschlie-
tung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung ßen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ers-
und Beseitigung (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) in der ten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters
Gemeinde.“ auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut wi-
dersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsauf-
§ 7 wird wie folgt gefasst: sichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen.
„§ 7 Aufgaben des Bürgermeisters (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch den Bau-
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Auf- ausschuss gefasst werden. In diesen Fällen hat der Gemeinderat
gaben und den ordnungsmäßigen Gang der Gemeindever- über den Widerspruch zu entscheiden.“
waltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der
Gemeindeverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die § 2 Inkrafttreten
ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Gemeinderat über- Diese Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
tragenen Aufgaben, soweit nicht die erfüllende Gemeinde Oels-
nitz/Vogtl. zuständig ist. Bösenbrunn, den 27.07.2021
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung
dauernd übertragen:
1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaus-
halt innerhalb der Festsetzung durch den Haushaltsplan mit Valentin
Ausnahme der Bürgermeister
a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei
Gesamtkosten von mehr als 5.000 Euro, § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvor-
und Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-
5.000 Euro, machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
c) Vergabe von Bauleistungen bei Auftragswerten von über nicht, wenn
5.000 Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zu- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
sammenhängenden und im Auftragswert untergeordne- 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
ten Leistungen. nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßi- den sind,
gen Auszahlungen bis zu 1.000 Euro im Einzelfall, soweit sie 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
nicht innerhalb des Deckungskreises der Haushaltsplanung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
gedeckt werden können, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwen- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
dungen bis zu 1.000 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaft- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-
liche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
Deckung innerhalb des Deckungskreises der Haushaltspla- die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor-
nung nicht möglich ist, den ist.
4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwen- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
dungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits den, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verlet-
eingetreten ist, bis zu 1.000 Euro im Einzelfall, und eine zung geltend machen.
Stadtanzeiger · 27. August 2021 9Verordnung Floh- und Sammlermarkt
zur Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Eichigt auf dem Oelsnitzer Marktplatz
über die Erhebung von Parkgebühren
Jeden 2. Samstag im Monat von 06:30 - 14:00 Uhr findet von April
– ParkgebührenO – vom 24.04.2007 bis Oktober ein Floh- und Sammlermarkt statt. Also den Termin
schon mal vormerken - Wer gerne etwas verkaufen möchte findet
Aufgrund von § 4 der Sächsichen Gemeindeordnung (SächsGemO) den Teilnahmeantrag auf www.oelsnitz.de/buerger/verwaltung/
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (Sächs- marktwesen. Ihre Ansprechpartner sind im Gewerbeamt der Stadt-
GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom verwaltung Oelsnitz/Vogtl. Herr Graslaub Tel.: (03 74 21) 73-134,
16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) i. V. m. §§ 6a und 7 Straßen- E-Mail: graslaub@oelsnitz.de und Herr Pinkes im Bürgerservice der
verkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom Verwaltung Tel.: (03 74 21) 73-0, E-Mail: pinkes@oelsnitz.de, Mobil
5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 319), zuletzt geändert durch Artikel 4 (01 72) 7 95 83 44
Abs. 9 des Gesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850) hat der Ge-
meinderat der Gemeinde Eichigt am 28. Juni 2021 folgende Verord-
nung zur Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Eichigt über
die Erhebung von Parkgebühren – ParkgebührenO – beschlossen:
§1
Aufhebungsbestimmungen
Die am 23. April 2007 mit Beschluss Nr. 4/18/152 beschlossene
Verordnung der Gemeinde Eichigt über die Erhebung von Parkge-
bühren – ParkgebührenO – vom 24. April 2007, veröffentlicht am
22. Juni 2007 im Amtsblatt „Stadtanzeiger“ – Amts- und Mittei-
lungsblatt der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) und der Gemein- Mit positiver Resonanz bei Kunden und Händlern fand am 14. August nach
den Bösenbrunn, Eichigt und Triebel, wird aufgehoben. langer Pause, wieder ein Floh- und Sammlermarkt statt. (Foto: Wieland Gropp)
.......................................................................................................................................
§2
Inkrafttreten Talkrunde mit Olympioniken
Diese Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma-
chung in Kraft. Die Stadt Oelsnitz/Vogtl. ist dankbar und stolz, ehemalige Olympi-
oniken zu haben, die in der vogtländischen Stadt geboren wurden
Eichigt, 05.08.2021 und bei Olympischen Spielen auch die Stadt über die regionalen
Grenzen hinaus repräsentierten. Dies war Grund genug, anlässlich
der diesjährigen Olympischen Spiele in Tokio, eben diese Sportler
zu einer kleinen Talkrunde im würdigen Ambiente des Fürstensaals
auf Schloß Voigtsberg, zu begrüßen und damit auch die olympische
Idee zu unterstützen. Teilnehmer waren Ronny Weller, Gewichthe-
ber, Olympiasieger 1992 in Barcelona, 2. Platz Olympia 1996 in At-
lanta und 2000 in Sydney, 3. Platz 1988 in Seoul sowie dessen Vater
Meinel und langjähriger Trainer Günther Weller, Hammerwerfer Helmuth
Bürgermeister Baumann, der den 8. Platz bei Olympia 1968 in Mexiko-Stadt beleg-
te und Hammerwerfer Bernd Mädler, der die Teilnahme an Olympia
1968 in Mexiko-Stadt nur knapp verpasste und in der Folge lang-
§ 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) jährig Betty Heidler und Marianne Buggenhagen trainierte. Initiator
Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvor- des Treffens war Ekkehard Brückner, der die Kontakte zu den Sport-
schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt- lern hergestellt hatte, und der auch selbst in der Talkrunde einige
machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Ausführungen zum Breiten- und Spitzensport beitrug. Dabei wurde
nicht, wenn die Runde auch fachlich qualifiziert moderiert: Marc Huster, selbst
olympischer Silbermedaillengewinner 1996 in Atlanta und 2000 in
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Sydney, führte in gekonnter Manier charmant und mit Witz durch
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- den Abend. Bei den zahlreich erschienenen Gästen kam vor allem
nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- seine lockere Art gut an, so dass sich die Beteiligten dafür ausspra-
den sind, chen, eine ähnliche Veranstaltung, vielleicht auch im Rahmen der
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO Olympischen Winterspiele in Peking, dann im Jahr 2022 zu wieder-
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, holen. Denn mit René Hoppe gibt es hier einen weiteren Oelsnitzer,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin Gold holte.
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-
über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor-
den ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
den, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verlet-
zung geltend machen.
....................................................................................................................................... Gastgeber OB Mario Horn und die Oelsnitzer Olympioniken (Foto: Oelsnitzer
Kultur GmbH)
10 Stadtanzeiger · 27. August 2021Sie können auch lesen