Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz

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Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
Stadtanzeiger
                                                                                                                                        Nr. 8
                                                                                                                             27. August 2021

                                                                                         Amts- und Mitteilungsblatt
                                                                                    der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
                                                                          und der Gemeinden Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.

                                                                                  Herbstmarkt auf dem Marktplatz
                   Sperkentipp im September
                                                                          Am 19. September lockt der bekannte Oelsnitzer Herbstmarkt er-
02.09. 14:00 Ferienaktion: „Angespitzt – Comicworkshop mit Illustrator
                                                                          neut auf den Marktplatz der Sperkenstadt. Neben bester Unterhal-
             und Trickfilmzeichner Jörg Halsema“, Schloß Voigtsberg
                                                                          tung steht hier in der Zeit von 11:00 bis 17:00 Uhr alles im Zeichen
02.09. 19:00 Vortrag: „Nepal - Vögel und Natur“ mit dem
             NABU Elstertal, Gaststätte „Zum Vogtländer“
                                                                          der „bunten“ Jahreszeit. Die Besucher erwartet ein attraktives Pro-
03.09. 19:00 Treff des Skatclub Oelsnitz/Vogtl. e.V., GV Stephanstraße    gramm mit der Stadtkapelle Oelsnitz/Vogtl. e. V., Wolfgang Ritter
04.09. 10:00 25. Stadtmeisterschaften der Schützengesellschaft            und „Die böhmischen Vogtländer“ und „Kevin Cash and the Cattle-
             Oelsnitz 1909 e.V., Vereinsgelände Schönecker Straße         men“. Dazu gibt es Spiel- und Bastelstände mit Hüpfburg und Kin-
05.09. 11:30 öffentliche Führung zum Objekt des Monats,                   derkarussell, Rezeptideen, Kräuter- und Pilzberatungen, die belieb-
             Schloß Voigtsberg                                            ten Zwiebelzöpfe und vieles mehr. Bereits zur Mittagsstunde startet
05.09. 14:00 Katzenkunstausstellung und Katzencafe,                       der traditionelle „Taubenauflass“ des Taubenzuchtvereins Oelsnitz.
             Rittergut Bösenbrunn                                         Erneut gibt es die beliebte Publikumsshow „Der Preis ist Heu“ im
06.09. 16:00 Energieeinsparberatung der Verbraucherzentrale, Rathaus      Stile der bekannten TV-Show „Geh aufs Ganze“. Egal ob Staubsau-
07.09. 11:00 Informationsveranstaltung rund um den ökologischen           ger, Mikrowelle oder Kaffeemaschine, ob Rasenmäher oder Bohr-
             Fußabdruck, Buchhandlung Am Markt                            maschine – die Kandidaten sollten sich nicht von den Moderatoren
09.09.-		 Zirkusprojekt mit dem 1. Ostdeutschen Projekt-Zirkus            beirren lassen, um einen der begehrten Preise zu erhaschen. Viele
11.09.		 „Andre Sperlich“, Hartplatz Eichigt                              Stände, die „Frisches vom Land“ bieten, Holz- und Drechselkunst,
11.09. 06:30 Floh- und Sammlermarkt, Marktplatz                           Blumen- und Gemüsestände, Händler mit Strickwaren, altdeutschen
11.09. 20:00 Burgsommer-Konzerte: Liederjan trifft Wilhelm Busch,         Bonbons, Mineralien, Kunstgewerbe oder der Photoanhänger des
             Fürstensaal Schloß Voigtsberg
                                                                          Photostudios Löhnert komplettieren das Angebot. Und nebenbei
12.09. 10:00 Tag des offenen Denkmals 2021, u.a. mit dem Julius-
                                                                          werden bei der Einfahrt der historischen Traktoren und Landma-
             Mosen-Chor in der Wehrkirche Triebel, verschiedenen
                                                                          schinen zur Eröffnung so manche Kinder- und Männerherzen höher
             Aktionen auf Schloß Voigtsberg oder dem Drogerie­
             museum und der Stadtkirche St. Jakobi, Stadtgebiet           schlagen. Weitere Informationen zum Herbstmarkt, den Aktionen
12.09. 14:00 Treff des Skatclub Oelsnitz/Vogtl. e.V., GV Stephanstraße    und Händlern sind unter www.oelsnitz.de verfügbar.
17.09.-		 5. Renault-Treffen der Interessengemeinschaft
19.09.		 „Cars de l‘amour“, Parkplatz Freibad Elstergarten
17.09. 19:00 Treff des Skatclub Oelsnitz/Vogtl. e.V., GV Stephanstraße
18.09. 09:00 Kurs: Erste Hilfe rund ums Kind,
             DRK Zentrum, Melanchthonstraße
18.09. 10:30 Kinderuni Vogtland: „Vakuum - Warum manchmal
             weniger mehr ist“ mit Prof. Dr. Stefan Braun,
             Julius-Mosen-Gymnasium
19.09. 10:00 Grenzlandwanderung des Heimatvereins Posseck e.V.,
             Hager-Scheune Posseck
19.09. 11:00 Herbstmarkt mit der Stadtkapelle Oelsnitz/Vogtl. e.V,
             den Böhmischen Vogtländern und Kevin Cash & the
             Cattlemen, Marktplatz
19.09. 14:00 Abschiedsgottesdienst von Pfarrer Schlotterbeck,
             Stadtkirche St. Jakobi
19.09. 15:00 Familientag „Glücklich sein“, Mehrgenerationenhaus
24.09 18:00 Nacht der offenen Kirchen, u. a. in der Stadtkirche
             St. Jakobi, Kirche St. Borromäus, Kirche Taltitz oder
             St.-Katharina-Kirche in Eichigt
26.09. 17:00 Kirchenkonzert zu Ehren Johann Sebastian Bachs
             mit der Vogtland Philharmonie Greiz-Reichenbach,
             Stadtkirche St. Jakobikirche
28.09. 09:00 Bürgersprechstunde zum SED-Unrecht, Rathaus
Vorschau Oktober
02.10 10:00 4. Oldtimertreffen, Sportplatz Bobenneukirchen
09.10. 20:00 Konzert: „Medlz“ - a-capella zwischen Pop und Rock,
             Katharinenkirche
16.10. 20:00 Folk-Pop-Rock: John Garner, Katharinenkirche
24.10. 16:00 Wilhelm Busch trifft Klassik - Finissage der Wilhelm Busch
             - Ausstellung mit Tjark Folkerts, Schloß Voigtsberg
- Änderungen vorbehalten -

             Jeden Dienstag und Freitag Wochenmarkt mit Händlern und Erzeugern aus der Region in der Zeit von                               1
                                       08:00 - 14:00 Uhr – Marktplatz, Oelsnitz/Vogtl.
Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
Biographisches Kalenderblatt (181)
                              Herzlichen Glückwunsch                                           Im Jahr 2021 jährt sich der Todestag des Oelsnitzer Landtagsabgeordne-
                                                                                               ten Max Enterlein zum 60. Mal, der über drei Wahlperioden von 1926
                                                  Der Oberbürgermeister der Großen                                    bis 1933 im Parlament in Dresden saß und darüber
                                                     Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und die                               hinaus in der Kommunalpolitik und im Vereinswe-
                                                        Bürgermeisterin und die Bür-                                  sen in Oelsnitz eine wichtige Figur war. Max Enter-
                                                          germeister der Gemeinden                                    lein wurde am 14. April 1879 geboren und stand
                                                           Bösenbrunn, Eichigt und                                    seit seinem 20. Lebensjahr im Justizdienst. Mit
                                                            Triebel/Vogtl. gratulieren                                24 Jahren heiratete er am 29. August 1903 seine
                                                             allen Altersjubilaren im                                 Frau Nella. Bereits knapp drei Monate zuvor war
                                                             September recht herzlich                                 sein Sohn Herbert zur Welt gekommen, dem 1905
                                                             zum Geburtstag verbun-                                   der jüngere Bruder Gerhard folgte. Im Vereinsleben
                                                            den mit den besten Wün-                                   in Oelsnitz engagierte sich Max Enterlein zum einen
                                                            schen für Gesundheit und                                  im Naturheilverein Oelsnitz und erwarb sich hier
                                                           persönliches Wohlergehen.           Verdienste, besonders durch den günstigen Erwerb von Grundstücken,
                                                                                               auf denen die Eigenheimanlage des Vereins entstand. Ab 16. März 1907
                                                                                               war Enterlein als Nachfolger des Kaufmanns Hermann Drouvé, Vorsit-
                                                                                               zender des Vereins, und blieb es bis 1920, als ihn Malermeister Bruno
                                                                                               Bochmann ablöste. Enterlein, der an der Reichenbacher Straße 74 KK/B
                                                                                               wohnte, war seit 1908 zudem Mitglied des Brüchnerschen Verschöne-
                                                                                               rungs- und Touristenvereins, dem seit dem gleichen Jahr sein Freund
              Wir kaufen Wohnmobile + Wohnwagen                                                und zeitweiliger Mieter Paul Apitzsch (1873 bis 1949) vorstand. Im Verein
                        03944-36160, www.wm-aw.de                                              gab es als Kernzelle einen „Sechsmännerbund“ befreundeter Altersge-
| 18.30 UHR            Wohnmobilcenter am Wasserturm                                           nossen, dem neben Enterlein und Apitzsch der Zeitungsverleger Alfred
tung                                                                                           Nuhr (1869 bis 1948), der Zeichner und Lehrer Alfred Juhrich (1877 bis
                                                                                               1953), der Oberlehrer Karl Wieduwilt (1879 bis 1965), alle aus Oelsnitz
sse                                                                                            sowie der Plauener Postoberinspektor und Telegraphenbauführer Her-
                                                                                               mann Könitzer (1872 bis 1948) angehörten. Sie bestimmten die Geschi-
                                                                                               cke des Vereins in verschiedenen Funktionen über lange Zeit. Von 1920
                                                                                               bis Juni 1933 war Enterlein in Oelsnitz Vorsitzender des Hausbesitzer-
                                                                                               vereins, später Ehrenvorsitzender und am 25. September 1922 Gründer
                                                                                               des Bezirksverbands der Hausbesitzervereine der Amtshauptmannschaft
                                                                                               Oelsnitz mit 1575 Mitgliedern. Kommunalpolitisch in Erscheinung trat
                                                                                               Enterlein nach dem Ersten Weltkrieg. Am 30. März 1920 gehörte er für

                            e
              WIR SIND IMMER FÜR UNSERE KUNDEN DA!

                     e rvic                                                                    die Vereinigung der Festbesoldeten dem Arbeiterrat in Oelsnitz unter

              Unser S
                                                                                               Vorsitz von Arno Rudert (KPD) an. Ab Januar 1924 war er Stadtverord-
                                                                                               neter für die Volkswirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft und wurde neben
                                                                                               Bruno Schott (Bürgerlich-wirtschaftliche Vereinigung) zu einem der bei-
                                                                                               den Stellvertreter des als Stadtverordnetenvorstehers wiedergewählten
                                     ➢ freundliche, persönliche Betreuung
                                                                                               Sozialdemokraten Bernhard Wagner gewählt. Im Januar 1925 unterlag
                    ➢ über 90% der nachgefragten Arzneimittel                                  Enterlein bei der Wahl des Stadtverordnetenvorstehers mit 12:13 Stim-
                                sofort verfügbar                                               men gegen Karl Müller (SPD), wurde indes zwei Monate später in einer
                                                                                               umstrittenen Neuwahl zum Stadtverordnetenvorsteher gewählt. Dies
                         ➢ kundenfreundliche Öffnungszeiten                                    blieb aber ein Intermezzo. Am 11. Januar 1926 verlor Enterlein die Wahl
eke
                                                                                               zum Stadtverordnetenvorsteher mit 11:13 Stimmen gegen Georg Ditt-
                ➢ Termine für individuelle Beratungen möglich                                  mar (KPD), im Januar 1928 und im Januar 1929 jeweils mit 12:13 Stimmen
                (Naturheilkunde, Medikationsanalysen, Ernährungsberatung…)
                                                                                               gegen Otto Riedel (KPD). Zwar war Enterlein ab 3. Januar 1930 ein zwei-
                              ➢ Präventionsanalysen                                            tes Mal Stadtverordnetenvorsteher, doch die Wahl wurde im Juli 1930
                              (Stuhlanalysen, Haar-Mineralstoff-Analyse, Vitamin D, …)         annulliert. Bei weiteren Wahlen im Juli 1931 und Januar 1932 behielt Rie-
                                                                                               del mit jeweils 13:12 Stimmen gegen Enterlein den Vorsitz der Stadtver-
                         ➢ digitaler und telefonischer Vorbestellservice
                                                                                               ordneten. Zur Kommunalwahl 1932 trat Enterlein nicht mehr an. Für die
                                   ➢ Lieferservice innerhalb 24 Std.                           Wirtschaftspartei (Reichspartei des Mittelstandes) war Enterlein sieben
                                                                                               Jahre Mitglied im Landtag und fungierte zudem 1930 auch als Geschäfts-
                 06.09. - 10.09.                     Beratungswoche Pflege                     führer der Ortsgruppe Oelsnitz dieser Partei, der er von 1924 bis 1933
                                                                                               angehörte. Nachdem Enterlein am 1. November 1939 als Grundbuch-
                                   08.09.            17 Uhr KUNDENVORTRAG
                                                                                               führer ans Amtsgericht Dresden versetzt wurde, zog er im März 1940 aus
                                                            "Ambulante Hospizarbeit"
                                                              Bitte melden Sie sich an!
                                                                                               Oelsnitz weg. Am Gericht in Dresden war er zuletzt Oberinspektor und
                                                                                               Geschäftsleiter. Nach Kriegsende war Enterlein ab Juni 1945 tätig beim
                               18. September Nordic Walking                                    Beauftragten für die Neuordnung der Justiz in Dresden, danach arbeitete
                                                                                               er ab Juli 1945 in der Abteilung Justiz der Landesverwaltung Sachsen
                                         Treff: 9.30 Uhr Markt-Apotheke
                                                                                               und ab Dezember 1945 als Geschäftsleiter der 7. Abteilung (Allgemeine
                                                                                               Verwaltung) der Landesverwaltung. Zuletzt stand Enterlein, der 1945 der
                                                                                               neugegründeten Liberaldemokratischen Partei beitrat, im Rang eines Re-
                ANRUFE bitte unter (037421) 475-0                                              gierungsrates.                                                Ronny Hager
              Inhaberin: Apothekerin                    www.marktapotheke-oelsnitz.de          Quelle: Thüsing, Andreas (Hrsg./2010): Das Präsidium der Landesverwal-
              Constanze Süßdorf-Schönstein e.K.         Öffnungszeiten: Mo–Fr 7.15–18.30 Uhr   tung Sachsen. Die Protokolle der Sitzungen vom 9. Juli 1945 bis 10. Dezem-
              Markt 7 | 08606 Oelsnitz / Vogtl.                         Sa    8.00–12.30 Uhr   ber 1946. Herausgegeben unter Mitarbeit von Agatha Kobuch. Göttingen:
                                                                                               Vandenhoeck & Ruprecht, S. 491, 508.

          2                                                                                                             Stadtanzeiger · 27. August 2021
Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS
     Beschlüsse der Gremien der Gemeinden
         der Verwaltungsgemeinschaft                                                                                                                          Stellenausschreibung
                                                                                                                                          Bei der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. als erfüllende Gemeinde
   Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Eichigt                                                                                      einer Verwaltungsgemeinschaft ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                                                                                                                          unbefristet in Vollzeit die Stelle des/r
Der Gemeinderat fasste in der öffentlichen Sitzung am 9. August
2021 folgende Beschlüsse:                                                                                                                     Sachgebietsleiter*in Tiefbau (m/w/d)
                                                                                                                                          zu besetzen.
Beschluss Nr.: 2021/03/033/147                                                                                                            Ihre wesentlichen Aufgaben:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Beendigung der ehrenamt-                                                                             • Organisatorische, fachliche und personelle Leitung des Sachge-
lichen Tätigkeit von Herrn Stephan Meinel (Bürger für Eichigt) als                                                                        bietes Tiefbau, • Übernahme der Bauherrenfunktion im Straßen-,
Gemeinderat der Gemeinde Eichigt, auf Grund Vorliegens eines                                                                              Tief- und Brückenbau, • Projektleitung bei kleineren Vorhaben im
Hinderungsgrundes gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO mit sofor-                                                                             Straßen-, Tief- und Brückenbau inkl. Ausschreibung und Vergabe,
tiger Wirkung erfolgt.                                                                                                                    • Planung und Überwachung der Unterhaltung und Instandhaltung
Abstimmungsergebnis:                                                                                                                      sämtlicher Verkehrswege, Plätze und ingenieurtechnischer Bauten,
9 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Stimmenthaltungen                                                                                       • Aufsicht über den städtischen Bauhof und dessen Beauftragung,
                                                                                                                                          • Fortführung des Verkehrsentwicklungsplans, • Abstimmungen mit
                                                                                                                                          externen und internen Beteiligten, • Sicherstellung des baulichen
Beschluss Nr.: 2021/03/034/148
                                                                                                                                          Hochwasserschutzes an Gewässern II. Ordnung, • Bearbeitung der
Der Gemeinderat wählt Herrn Bernd Hackenschmidt zur Vereidi-
                                                                                                                                          Lärmkartierung, • Budgetplanung und -überwachung von Haus-
gung und Verpflichtung des Bürgermeisters, Herrn Stephan Meinel.                                                                          haltsmitteln im Bereich Tiefbau, • Fördermittelakquise im Straßen-,
Abstimmungsergebnis:                                                                                                                      Tief- und Brückenbau, • Weiterentwicklung der Prozesse innerhalb
10 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Stimmenthaltungen                                                                                      des Sachgebiets Tiefbau unter anderem durch Einführung der Di-
                                                                                                                                          gitalisierung im Aufgabenbereich (elektronische Vorgangsbearbei-
Beschluss Nr.: 2021/03/036/150                                                                                                            tung), • Vertretung des Sachgebietes innerhalb und außerhalb der
Der Gemeinderat wählt Falk Geigenmüller zum ehrenamtlichen                                                                                Verwaltung
Stellvertreter des Bürgermeisters.
                                                                                                                                          Folgende Voraussetzungen erbringen Sie:
Abstimmungsergebnis:                                                                                                                      • Erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens
9 Ja-Stimmen / 0 Nein- Stimmen / 0 Stimmenthaltungen                                                                                      alternativ Straßenbaumeister oder Verwaltungswirt mit einer ein-
                                                                                                                                          schlägigen Berufserfahrung mit Schwerpunkt Tiefbau, • Erfahrun-
.......................................................................................................................................   gen in Personalführung, • Kenntnisse und Erfahrungen im Vertrags-,
                                                                                                                                          Honorar- und Vergaberecht, insbesondere der VOB/A und VOL/A,
                                                                                                                                          • Kenntnisse im Bereich Sächsisches Straßengesetz und Bundes-
                                                                                                                                          fernstraßengesetz, • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, • Durchset-
                               Bürgersprechstunde                                                                                         zungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Organisationsgeschick, • Hohes
                             des Oberbürgermeisters                                                                                       Engagement sowie die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und
                                                                                                                                          diese kompetent zu kommunizieren, • Sehr gute IT-Kenntnisse im
Die nächste Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Mario                                                                               Umgang Standardsoftware, • Strategisches Denken im Bereich Di-
                                                                                                                                          gitalisierung
Horn findet am
                       14. September 2021                                                                                                 Warum Sie sich für uns entscheiden:
                in der Zeit von 16:00 – 19:00 Uhr                                                                                         Interessantes Aufgabenfeld, Entgeltgruppe 10 TVöD, finanzielle Zu-
       in seinem Büro im Rathaus, Markt 1 in Oelsnitz/Vogtl.                                                                              satzleistungen wie Leistungsentgelt, Zusatzversorgung und Jahres­
                                                                                                                                          sonderzahlung, 40 Stunden/Woche mit familienfreundlichem Arbeits-
statt.                                                                                                                                    zeitmodell, vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und
                                                                                                                                          alle weiteren Vorzüge des öffentlichen Dienstes.
Zur Terminabsprache ist eine Voranmeldung unter (03 74 21) 73-1 05                                                                        Sie sind interessiert?
bitte unbedingt erforderlich.                                                                                                             Dann übersenden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
                                                                                                                                          vorzugsweise per Mail an personal@oelsnitz.de oder schriftlich an
.......................................................................................................................................   die Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., SG Interner Service, Markt 1,
                                                                                                                                          08606 Oelsnitz/Vogtl. Die zu besetzenden Stellen sind in gleicher
                                                                                                                                          Weise für Frauen und Männer geeignet. Bitte senden Sie uns nur
                                                                                                                                          Kopien Ihrer Dokumente, da keine Rückgabe der Bewerbungsun-
                                                                                                                                          terlagen erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden
                                                                                                                                          die Unterlagen vernichtet. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter
                   Herbstmarkt in Oelsnitz/Vogtl.                                                                                         (03 74 21) 73-152. Bei gleicher Eignung werden Mitglieder der Frei-
                                                                                                                                          willigen Feuerwehr mit Ausrückebereitschaft für die Freiwillige Feu-
                                                                                                                                          erwehr Oelsnitz/Vogtl. bevorzugt.
           Für Sonntag, den 19. September, ist die Durchführung
           des diesjährigen Herbstmarktes auf dem Marktplatz                                                                              Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundver-
           geplant. Bei Interesse zur Teilnahme ist eine schriftliche                                                                     ordnung (DSGVO) für Bewerberinnen und Bewerber
                                                                                                                                          Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Weitere Information fin-
           Bewerbung bis zum 3. September 2021 möglich. Das                                                                               den Sie auf unserer Webseite unter www.oelsnitz.de unter dem Punkt Datenschutz.
           Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der
           Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. Bewerbungen richten
           Sie bitte an das Gewerbeamt der Stadtverwaltung Oels-
           nitz/Vogtl., Frau Neudel. E-Mail: neudel@oelsnitz.de.
                                                                                                                                          Mario Horn
                                                                                                                                          Oberbürgermeister

                 Stadtanzeiger · 27. August 2021                                                                                                                                                                            3
Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
Öffentliche Bekanntmachung                                      oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach
  der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. zugleich als                       § 22 Absatz 1 Bundeswahlordnung (bis zum 10. September
                                                                           2021) versäumt hat,
 erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                        b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab-
Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.                    lauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 Bundeswahlordnung
 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis                      oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 Bundeswahlord-
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum                        nung entstanden ist,
  20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021                         c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
                                                                           worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezir-             lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde ge-
   ke der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und der Gemeinden              langt ist.
   Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. werden in der Zeit vom
   6. September 2021 bis 10. September 2021 während der all-           Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-
   gemeinen Öffnungszeiten                                             nen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18:00
                                                                       Uhr, bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606
    Montag         09:00 – 12:00 Uhr                                   Oelsnitz/Vogtl., mündlich, schriftlich oder elektronisch be-
    Dienstag       09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr             antragt werden. In elektronischer Form ist dies unter http://
    Mittwoch       geschlossen                                         www.oelsnitz.de/buerger/bundestagswahl-2021 oder E-Mail an
    Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr             wahl@oelsnitz.de mit Angabe von Familiennamen, Vornamen,
    Freitag        09:00 – 12:00 Uhr                                   Wohnanschrift, Geburtsdatum und der Wählerverzeichnisnum-
                                                                       mer möglich.
    in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Hauptamt, Zimmer 1.08,
    Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., für Wahlberechtigte zur Ein-       Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
    sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die          des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
    Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler-   rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahl-
    verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl-       tag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
    berechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von
    anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über-          Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
    prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen       tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag
    sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver-      vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    zeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht
    nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im      Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
    Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bun-        können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Grün-
    desmeldegesetzes eingetragen ist.                                  den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum
                                                                       Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
    oder einen Wahlschein hat.                                         Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
                                                                       einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech-
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,    tigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der
   kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September            Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
   2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr bei
   der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Hauptamt, Markt 1, 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
   08606 Oelsnitz/Vogtl. Einspruch einlegen. Der Einspruch kann
   schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt wer- • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
   den.                                                              • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
                                                                     • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu-
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,      rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
   erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbe-        • ein Merkblatt für die Briefwahl.
   nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,
   aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das     Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei-
   Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,     nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp-
   dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte,       fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
   die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden    Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
   und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen be-      nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge-
   antragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.               meindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich
                                                                     zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 166 -     auszuweisen.
   Vogtlandkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-
   raum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teil-   Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-
   nehmen.                                                           ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
                                                                     kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be-
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha-
                                                                     ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,     einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-     Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung,
    tigter,                                                          die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-      stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberech-
       tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18    tigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt
       Absatz 1 Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021)        der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung

4                                                                                          Stadtanzeiger · 27. August 2021
Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage
   Wahl einer anderen Person erlangt hat.                             einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevoll-
                                                                      mächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
   Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen
   Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange- schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte
   gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahl-
   Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.                                     brief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an
                                                                      die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes-
   Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland tens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
   ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-
   schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf Bitte beachten Sie die Informationen zur Wahlhandlung und
   dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.                 die Hinweise zum Infektionsschutz.

Oelsnitz/Vogtl., den 17.08.2021                                                                .......................................................................................................................................

                                                                                                                  Information zur Wahlhandlung
                                                                                                                                          zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in der
Mario Horn
                                                                                                                                        Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn,
Oberbürgermeister
                                                                                                                                                      Eichigt und Triebel/Vogtl.
.......................................................................................................................................        unter Beachtung  des Infektionsschutzes

                                                                                               Vor dem Hintergrund möglicherweise zunehmender CORONA-Fall-
                                                                                               zahlen möchten wir Hinweise zum Infektionsschutz für alle Wahl-
        Sie möchten per Briefwahl wählen?                                                      berechtigten geben:

Bundestagswahl am 26. September 2021 in der Verwaltungsge- Briefwahl
meinschaft Oelsnitz/Vogtl. Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.
                                                                   Die Möglichkeit der Briefwahl besteht grundsätzlich für jeden
Wenn Sie mittels Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlberechtigten. Aus Infektionsschutzgründen ist diese kontakt-
Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung des Wahlscheins ist lose Wahlhandlung für die Bundestagswahl zu empfehlen.
ein Antrag (Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte) welcher
schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail (wahl@oelsnitz.de) ge- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-
stellt werden kann, jedoch nicht telefonisch. Auf der Homepage halten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenach-
der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. (http://www.oelsnitz.de/ richtigung. Damit kann der Wahlschein für die Briefwahl bis zum
buerger/bundestagswahl-2021) steht Ihnen, in der Rubrik „Bürger- 24. September 2021 um 18:00 Uhr beantragt werden.
Bundestagswahl 2021“ ein Formular für die elektronische Beantra-
gung zur Verfügung.                                                Wenn Sie mittels Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen
Smartphonebesitzer: Per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung des Wahlscheins ist
direkt zur Wahlscheinbeantragung.                                  ein Antrag (Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte) welcher
                                                                   schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail (wahl@oelsnitz.de) ge-
Ebenso ist es Ihnen auch möglich, vom 13. September bis 24. Sep- stellt werden kann, jedoch nicht telefonisch. Auf der Homepage der
tember 2021, zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten, Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. (http://www.oelsnitz.de/buerger/
das Wahlbüro in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, Zim- bundestagswahl-2021) steht Ihnen, in der Rubrik „Bürger- Bundes-
mer 0.02, unter Beachtung der Regeln des Infektionsschutzgeset- tagswahl 2021“ ein Formular für die elektronische Beantragung zur
zes und der zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen CORONA-Schutz- Verfügung. Auf diesem Wege können die Briefwahlunterlagen bis
Verordnungen auf zu suchen.                                        zum 24. September 2021,18:00 Uhr beantragt werden.
                                                                   Smartphone-Besitzer: Per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
Montag             09:00 – 12:00 Uhr                               direkt zur Wahlscheinbeantragung.
Dienstag           09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch           geschlossen                                     Empfohlen ist die kontaktlose Beantragung ohne Erscheinen
Donnerstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr         im Rathaus.
Freitag            09:00 – 12:00 Uhr (17.09.2021)

Am Freitag, dem 24.09.2021 besteht diese Möglichkeit von 09:00 Wählen im Wahllokal
bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr.
                                                                In den Wahllokalen müssen die zu diesem Zeitpunkt geltenden
Das Wahlbüro ist barrierefrei                                   Regeln des Infektionsschutzgesetzes und der zu diesem Zeitpunkt
                                                                aktuell gültigen CORONA-Schutz-Verordnungen sowie des Hygie-
Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten nekonzeptes der Verwaltungsgemeinschaft beachtet werden
Sie unter der Telefonnummer: (03 51) 8 09 06 11. E-Mail: info@
bsv-sachsen.de.                                                 - Mitbringen eines eigenen Kugelschreibers (kein Bleistift oder
                                                                  Buntstift)
Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen werden mit der Post über- - Händedesinfektion am Eingang des Wahllokals
sandt oder amtlich überbracht. Die Abholung von Wahlschein und - Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Menschen
Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die   (die nicht im gleichen Haushalt leben)

            Stadtanzeiger · 27. August 2021                                                                                                                                                                                       5
Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
Sie haben am Wahltag Erkältungssymptome.                                                                                                  Die Gemeinde Triebel/Vogtl. bildet einen Wahlbezirk.
                                                                                                                                          Der Wahlraum des Wahlbezirkes 643 wird im Kultursaal Triebel,
- Bitte kommen Sie nicht in das Wahllokal.                                                                                                Hauptstraße 54, 08606 Triebel/Vogtl. eingerichtet und ist barrie-
- Sie können am Wahltag einen Vertreter (mit ausgefüllter Voll-                                                                           refrei.
  macht auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte Ihrem Wahlschein-
  antrag) mit der Abholung und der Abgabe der Briefwahlunterla-                                                                           In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
  gen beauftragen.                                                                                                                        der Zeit vom 15. August 2021 bis zum 5. September 2021 über-
Die Briefwahlunterlagen werden zwischen 08:00 und 15:00 Uhr in                                                                            sandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angege-
der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl.                                                                        ben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
ausgegeben und bis 18:00 Uhr dort wieder entgegengenommen.
                                                                                                                                          Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahler-
Sie befinden sich am Wahltag in Quarantäne                                                                                                gebnisses um 15:00 Uhr in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.,
                                                                                                                                          Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. zusammen.
- Bitte bleiben Sie zu Hause!
- Sie können am Wahltag einen Vertreter (mit ausgefüllter Voll- 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-
  macht auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte Ihrem Wahlschein-     zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
  antrag) mit der Abholung und der Abgabe der Briefwahlunterla-
  gen beauftragen.                                                 Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-
Die Briefwahlunterlagen werden zwischen 08:00 und 15:00 Uhr in     nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl.
ausgegeben und bis 18:00 Uhr dort wieder entgegengenommen.         Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. gern zur                                                                         Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
Verfügung.                                                                                                                                bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Am Wahltag ist eine telefonische Erreichbarkeit von 08:00 – 15:00
Uhr unter (03 74 21) 73-112 gegeben.                                                                                                      Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

.......................................................................................................................................   Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

                                                                                                                                          a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der
                                Wahlbekanntmachung                                                                                           Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter An-
                                                                                                                                             gabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
   der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. zugleich als                                                                                        auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des
  erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft                                                                                            Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers ei-
 Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.                                                                                     nen Kreis für die Kennzeichnung,
                                                                                                                                          b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeich-
1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen                                                                                   nung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-
   Bundestag statt.                                                                                                                          wenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf
   Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.                                                                                                  Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der
                                                                                                                                             Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
2. Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. ist in folgende 11 allge-
   meine Wahlbezirke eingeteilt.                                                                                                          Der Wähler gibt

  427            Volkshochschule, Raschauer Straße 21    nicht barrierefrei                                                               seine Erststimme in der Weise ab,
  428            KITA „Kinderlachen“, Forststraße 4a     nicht barrierefrei
  429            Schmidt-Bedachung, Hofer Straße 71      nicht barrierefrei                                                               dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
  430            Oberschule Oelsnitz, Karl-Marx-Platz 12       barrierefrei                                                               durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
  431            Grundschule „Am Karl-Marx-Platz“,                                                                                        eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll
		               Karl-Marx-Platz 1                       nicht barrierefrei
  432            KITA „Am Schloss“,                                                                                                       und seine Zweitstimme in der Weise,
		               Falkensteiner Straße 46                 nicht barrierefrei
  433            Grundschule „Am Stadion“,                                                                                                dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch
		               Otto-Riedel-Straße 2                    nicht barrierefrei                                                               ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu-
  434            DRK Begegnungszentrum,                                                                                                   tig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
		               August-Bebel-Straße 31                        barrierefrei
  435            Gymnasium, (Sprach- und Kommunikations-                                                                                  Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
		               zentrum), Melanchthonstraße 11                barrierefrei                                                               Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-
  436            BSZ „A. Zürner“, Willy-Brandt-Ring 13         barrierefrei                                                               zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmab-
  437            Feuerwehrgerätehaus Taltitz,                                                                                             gabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotogra-
		               Oelsnitzer Straße 1                           barrierefrei                                                               fiert oder gefilmt werden.

      Die Gemeinde Bösenbrunn bildet einen Wahlbezirk.              4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
      Der Wahlraum des Wahlbezirkes 082 wird im Bürger- und Ver-       erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
      einszentrum Bösenbrunn, Drödaer Str. 1, 08606 Bösenbrunn ein-    im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
      gerichtet und ist nicht barrierefrei.                            ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

      Die Gemeinde Eichigt bildet einen Wahlbezirk.                 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
      Der Wahlraum des Wahlbezirkes 113 wird im Bürgerhaus Eichigt,    Wahlkreis 166 - Vogtlandkreis, in dem der Wahlschein ausge-
      Dorfstr. 47, 08626 Eichigt eingerichtet und ist barrierefrei.    stellt ist,

6                                                                                                                                                             Stadtanzeiger · 27. August 2021
Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses            Öffentliche Bekanntgabe
     Wahlkreises oder                                        über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
                                                                        (RWS) im Wahlbezirk 433 – Grundschule „Am Stadion“,
  b) durch Briefwahl
                                                                                       Otto-Riedel-Straße 2
  teilnehmen.
                                                                       Im Wahlbezirk 433 – Grundschule „Am Stadion“, Otto-Riedel-
  Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwal-      Straße 2 kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahl-
  tung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. einen amt-      statistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei
  lichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag so-          denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Alters-
  wie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen          gruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet. Geregelt ist
  Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettel-        dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsen-
  umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig         tative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und
  der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten,           bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus
  dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.           der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG)
  Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgege-           vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a
  ben werden.                                                          des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962). Die repräsentative
                                                                       Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziolo-
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur        gische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches
   persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen        Bild der politischen Willensäußerung.
   Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs.   Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:
   4 des Bundeswahlgesetzes).                                          - die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400
                                                                          Wahlberechtigte/Wähler umfassen müssen.
  Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-         - die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst
  ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,              werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich
  kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die           sind.
  Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom    - die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel
  Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent-             nicht zusammengeführt werden dürfen.
  scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die un-     - die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne sta-
  ter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte         tistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem
  Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt           Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerver-
  oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson         zeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen
  besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).                         durchgeführt.
                                                                       - wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen
  Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer            werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung
  Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-           der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen
  heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbe-      sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und
  fugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen            Verfahren gewährleistet ist.
  der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine             - die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Frei-
  geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stim-              staat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht
  me abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des            werden.
  Strafgesetzbuches).
                                                            Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wurden zehn Geburtsjahres-
7. Im Wahlbezirk 433 Grundschule „Am Stadion“, Otto-Riedel- gruppen getrennt nach männlich, divers oder ohne Angabe im Ge-
   Straße 2 werden wahlstatistische Auszählungen durchge- burtenregister sowie weiblich festgelegt:
   führt:
                                                                        männlich, divers, ohne Angabe
  In diesem Wahlraum werden für wahlstatistische Auszählungen                                                         weiblich
                                                                            im Geburtenregister
  Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr vermerkt
  sind, verwendet. Das Verfahren ist in dem Gesetz über die all-        Kennung       Geburtsjahres-       Kennung       Geburtsjahres-
  gemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum                          gruppe                             gruppe
  Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des
  Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutsch-                  A1         2001 bis 2003           G1         2001 bis 2003
  land (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I            A2         1997 bis 2000           G2         1997 bis 2000
  S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom             B1         1992 bis 1996           H1         1992 bis 1996
  27. April 2013 (BGBl. I S. 962), geregelt und zugelassen.
                                                                           B2         1987 bis 1991           H2         1987 bis 1991
  Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung                C1         1982 bis 1986            I1        1982 bis 1986
  des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
                                                                           C2         1977 bis 1981            I2        1977 bis 1981
Oelsnitz/Vogtl., den 17.08.2021                                            D1         1972 bis 1976            K1        1972 bis 1976
                                                                           D2         1962 bis 1971            K2        1962 bis 1971
                                                                            E1        1952 bis 1961            L1        1952 bis 1961
                                                                            F1        1951 und früher         M1         1951 und früher

Mario Horn                                                             Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für sechs
Oberbürgermeister                                                      Geburtsjahresgruppen getrennt nach männlich, divers oder ohne
                                                                       Angabe im Geburtenregister sowie weiblich:

         Stadtanzeiger · 27. August 2021                                                                                                   7
Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
männlich, divers, ohne Angabe
                                                                   weiblich
                                                                                                                                Rechtsverordnung
     im Geburtenregister                                                                                  zur Bestimmung eines verkaufsoffenen Sonntages
    Kennung           Geburtsjahres-               Kennung             Geburtsjahres-                               im Jahr 2021 in Oelsnitz/Vogtl.
                         gruppe                                           gruppe
                                                                                                    Aufgrund von § 8 Absatz 1 des Gesetzes Sächsisches Ladenöff-
       A              1997 bis 2003                      G            1997 bis 2003
                                                                                                    nungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zu-
       B              1987 bis 1996                      H            1987 bis 1996                 letzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589)
       C              1977 bis 1986                       I           1977 bis 1986                 geändert worden ist, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oels-
                                                                                                    nitz/Vogtl. am 7. Juli 2021 folgende Rechtsverordnung erlassen.
       D              1962 bis 1976                      K            1962 bis 1976
        E             1952 bis 1961                      L            1952 bis 1961                                                                                   §1
           F                  1951 und früher                                  M                  1951 und früher                                               Geltungsbereich
                                                                                                                                        Diese Rechtsverordnung regelt die Öffnungszeiten von Verkaufs-
....................................................................................................................................... stellen und die Zeit des gewerblichen Anbietens von Waren im
                                                                                                                                        gesamten Gebiet der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. an Sonn-
                                                                                                                                        tagen.
       Satzung zur Aufhebung der Satzung
            für den Dienstbetrieb auf Taxistandplätzen                                             §2
                                                                     Verkaufstag und Öffnungszeiten am Sonntag entsprechend
             der Stadt Oelsnitz/V. vom 7. August 1991
                                                                                        § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG
Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fas- Für die Stadt Oelsnitz/Vogtl. wird für das Jahr 2021 als verkaufsof-
sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), fener Sonntag festgelegt:
die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020
(SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Gro- 5. Dezember 2021                   Weihnachtsmarkt
ßen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. am 7. Juli 2021 folgende Satzung zur
Aufhebung der Satzung für den Dienstbetrieb auf Taxistandplätzen An diesem Tag können Verkaufsstellen in der Zeit von 12:00 Uhr bis
der Stadt Oelsnitz/V. beschlossen.                                  18:00 Uhr geöffnet sein.

                               §1                                                              §3
                    Änderungsbestimmungen                                     Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die am 7. August 1991 von der Stadtverordnetenversammlung be- Diese Rechtsverordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft und
schlossene Satzung für den Dienstbetrieb auf Taxistandplätzen der am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Stadt Oelsnitz/V. wird aufgehoben.

                                §2                               Oelsnitz/Vogtl., den 06.08.2021
                          Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.

Oelsnitz/Vogtl., den 06.08.2021
                                                                                                    Mario Horn
                                                                                                    Oberbürgermeister

                                                                                                    § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Mario Horn                                                                                          Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvor-
Oberbürgermeister                                                                                   schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-
                                                                                                    machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
§ 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)                                              nicht, wenn
Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvor-                                      1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-                                      2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt                                           nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
nicht, wenn                                                                                             den sind,
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,                                  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-                                      wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-                                     4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    den sind,                                                                                       a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO                                       b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-
    wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                                                           über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist                                                             die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor-
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder                                        den ist.
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-                                      Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
    über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der                                      den, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verlet-
    die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor-                                 zung geltend machen.
    den ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
den, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verlet-
zung geltend machen.

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Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
Satzung                                             Deckung innerhalb des Deckungskreises der Haushaltspla-
     zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde                                nung nicht möglich ist,
                                                                           5. die Bewilligung von nicht durch die Haushaltsplanung ge-
             Bösenbrunn vom 6. Juni 2017
                                                                               deckten Zuschüssen bis zu 500 Euro im Einzelfall,
                                                                           6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu zwei Mo-
Aufgrund von § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 der                  naten in unbegrenzter Höhe, für mehr als zwei bis zu sechs
Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der                     Monaten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro,
Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt ge-            7. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Nie-
ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (Sächs-              derschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts-
GVBl. S. 722), hat der Gemeinderat der Gemeinde Bösenbrunn am                  streitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der
21. Juni 2021 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung                   Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei
beschlossen:                                                                   Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall
                                                                               nicht mehr als 500 Euro beträgt,
                    § 1 Änderungsbestimmungen                              8. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bösenbrunn vom 6. Juni 2017,                     Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen
veröffentlicht im „Stadtanzeiger“ am 30. Juni 2017, wird wie folgt             Rechten im Verkehrswert bis zu 500 Euro im Einzelfall,
geändert:                                                                  9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweg-
                                                                               lichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pacht-
§ 5 wird wie folgt gefasst:                                                    wert von 1.000 Euro im Einzelfall,
                          „§ 5 Bauausschuss                                10. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermö-
Der Bauausschuss ist zur Beratung und Entscheidung zu folgenden                gens im Sachzeitwert bis zu 1.000 Euro im Einzelfall,
Aufgabengebieten zuständig:                                            (3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderates wider-
1. bauplanungsrechtliche Angelegenheiten,                                  sprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind;
2. bauordnungsrechtliche Angelegenheiten,                                  er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass
3. Vorberatung aller Bau- und Grundstücksangelegenheiten in der            sie für die Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss
   Gemeinde.                                                               unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Be-
Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises berät und entschei-            schlussfassung gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen
det der Bauausschuss über die Zulässigkeit und Grenzen, Ordnung            werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleich-
sowie Förderung der Nutzung von Grund und Boden durch bauli-               zeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung
che Anlagen, und zwar vornehmlich im Hinblick auf deren Errich-            einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschlie-
tung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung                   ßen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ers-
und Beseitigung (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) in der             ten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters
Gemeinde.“                                                                 auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut wi-
                                                                           dersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsauf-
§ 7 wird wie folgt gefasst:                                                sichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen.
                 „§ 7 Aufgaben des Bürgermeisters                      (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch den Bau-
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Auf-           ausschuss gefasst werden. In diesen Fällen hat der Gemeinderat
    gaben und den ordnungsmäßigen Gang der Gemeindever-                    über den Widerspruch zu entscheiden.“
    waltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der
    Gemeindeverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die                                 § 2 Inkrafttreten
    ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Gemeinderat über- Diese Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
    tragenen Aufgaben, soweit nicht die erfüllende Gemeinde Oels-
    nitz/Vogtl. zuständig ist.                                         Bösenbrunn, den 27.07.2021
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung
    dauernd übertragen:
    1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaus-
        halt innerhalb der Festsetzung durch den Haushaltsplan mit Valentin
        Ausnahme der                                                   Bürgermeister
        a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei
            Gesamtkosten von mehr als 5.000 Euro,                      § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
        b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvor-
            und Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-
            5.000 Euro,                                                machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
        c) Vergabe von Bauleistungen bei Auftragswerten von über nicht, wenn
            5.000 Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zu- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
            sammenhängenden und im Auftragswert untergeordne- 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
            ten Leistungen.                                               nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
    2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßi-               den sind,
        gen Auszahlungen bis zu 1.000 Euro im Einzelfall, soweit sie 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
        nicht innerhalb des Deckungskreises der Haushaltsplanung          wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
        gedeckt werden können,                                         4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwen- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
        dungen bis zu 1.000 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaft- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-
        liche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine            über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
        Deckung innerhalb des Deckungskreises der Haushaltspla-           die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor-
        nung nicht möglich ist,                                           den ist.
    4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwen- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
        dungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits den, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verlet-
        eingetreten ist, bis zu 1.000 Euro im Einzelfall, und eine zung geltend machen.

         Stadtanzeiger · 27. August 2021                                                                                                  9
Stadtanzeiger - Stadt Oelsnitz
Verordnung                                                                            Floh- und Sammlermarkt
  zur Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Eichigt                                                                      auf dem Oelsnitzer Marktplatz
          über die Erhebung von Parkgebühren
                                                                                                          Jeden 2. Samstag im Monat von 06:30 - 14:00 Uhr findet von April
           – ParkgebührenO – vom 24.04.2007                                                               bis Oktober ein Floh- und Sammlermarkt statt. Also den Termin
                                                                                                          schon mal vormerken - Wer gerne etwas verkaufen möchte findet
Aufgrund von § 4 der Sächsichen Gemeindeordnung (SächsGemO)                                               den Teilnahmeantrag auf www.oelsnitz.de/buerger/verwaltung/
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (Sächs-                                                marktwesen. Ihre Ansprechpartner sind im Gewerbeamt der Stadt-
GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom                                           verwaltung Oelsnitz/Vogtl. Herr Graslaub Tel.: (03 74 21) 73-134,
16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) i. V. m. §§ 6a und 7 Straßen-                                       E-Mail: graslaub@oelsnitz.de und Herr Pinkes im Bürgerservice der
verkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom                                               Verwaltung Tel.: (03 74 21) 73-0, E-Mail: pinkes@oelsnitz.de, Mobil
5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 319), zuletzt geändert durch Artikel 4                                      (01 72) 7 95 83 44
Abs. 9 des Gesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850) hat der Ge-
meinderat der Gemeinde Eichigt am 28. Juni 2021 folgende Verord-
nung zur Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Eichigt über
die Erhebung von Parkgebühren – ParkgebührenO – beschlossen:

                                §1
                    Aufhebungsbestimmungen
Die am 23. April 2007 mit Beschluss Nr. 4/18/152 beschlossene
Verordnung der Gemeinde Eichigt über die Erhebung von Parkge-
bühren – ParkgebührenO – vom 24. April 2007, veröffentlicht am
22. Juni 2007 im Amtsblatt „Stadtanzeiger“ – Amts- und Mittei-
lungsblatt der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) und der Gemein- Mit positiver Resonanz bei Kunden und Händlern fand am 14. August nach
den Bösenbrunn, Eichigt und Triebel, wird aufgehoben.              langer Pause, wieder ein Floh- und Sammlermarkt statt. (Foto: Wieland Gropp)
                                                                   .......................................................................................................................................
                                §2
                           Inkrafttreten                                                  Talkrunde mit Olympioniken
Diese Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma-
chung in Kraft.                                                    Die Stadt Oelsnitz/Vogtl. ist dankbar und stolz, ehemalige Olympi-
                                                                   oniken zu haben, die in der vogtländischen Stadt geboren wurden
Eichigt, 05.08.2021                                                und bei Olympischen Spielen auch die Stadt über die regionalen
                                                                   Grenzen hinaus repräsentierten. Dies war Grund genug, anlässlich
                                                                   der diesjährigen Olympischen Spiele in Tokio, eben diese Sportler
                                                                   zu einer kleinen Talkrunde im würdigen Ambiente des Fürstensaals
                                                                   auf Schloß Voigtsberg, zu begrüßen und damit auch die olympische
                                                                   Idee zu unterstützen. Teilnehmer waren Ronny Weller, Gewichthe-
                                                                   ber, Olympiasieger 1992 in Barcelona, 2. Platz Olympia 1996 in At-
                                                                   lanta und 2000 in Sydney, 3. Platz 1988 in Seoul sowie dessen Vater
Meinel                                                             und langjähriger Trainer Günther Weller, Hammerwerfer Helmuth
Bürgermeister                                                      Baumann, der den 8. Platz bei Olympia 1968 in Mexiko-Stadt beleg-
                                                                   te und Hammerwerfer Bernd Mädler, der die Teilnahme an Olympia
                                                                   1968 in Mexiko-Stadt nur knapp verpasste und in der Folge lang-
§ 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)             jährig Betty Heidler und Marianne Buggenhagen trainierte. Initiator
Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvor- des Treffens war Ekkehard Brückner, der die Kontakte zu den Sport-
schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt- lern hergestellt hatte, und der auch selbst in der Talkrunde einige
machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Ausführungen zum Breiten- und Spitzensport beitrug. Dabei wurde
nicht, wenn                                                        die Runde auch fachlich qualifiziert moderiert: Marc Huster, selbst
                                                                   olympischer Silbermedaillengewinner 1996 in Atlanta und 2000 in
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Sydney, führte in gekonnter Manier charmant und mit Witz durch
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- den Abend. Bei den zahlreich erschienenen Gästen kam vor allem
   nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- seine lockere Art gut an, so dass sich die Beteiligten dafür ausspra-
   den sind,                                                       chen, eine ähnliche Veranstaltung, vielleicht auch im Rahmen der
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO Olympischen Winterspiele in Peking, dann im Jahr 2022 zu wieder-
   wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                       holen. Denn mit René Hoppe gibt es hier einen weiteren Oelsnitzer,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist                        der bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin Gold holte.
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-
   über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
   die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor-
   den ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
den, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verlet-
zung geltend machen.

....................................................................................................................................... Gastgeber OB Mario Horn und die Oelsnitzer Olympioniken (Foto: Oelsnitzer
                                                                                                          Kultur GmbH)

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