STADTNACHRICHTEN Amtsblatt der Stadt Renningen - mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim
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STADTNACHRICHTEN Amtsblatt der Stadt Renningen mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim Donnerstag, 14. Januar 2021 | Woche 1/2 Foto: titoOnz / iStock / Getty Images Plus Die Sternsinger wünschen ein gesegnetes Jahr 2021 Unter dem Leitwort „Die Welt braucht eine Frohe Botschaft“ haben die rund 70 Sternsinger in diesem Jahr Segenstüten mit einem Segensaufkleber für die Haus- oder Wohnungstüre in Renningen und Malmsheim in die Briefkästen verteilt und so ihre Wünsche für ein gesegnetes neues Jahr überbracht. Weit über 700 Haushalte haben eine Segenstüte angefordert. Dabei erhielten die Sternsinger sehr viele schöne Rückmeldungen mit aufmunternden Worten, für die sie sich herzlich bedanken. Der Sternsinger-Besuch mit ihren Liedern und Sprüchen erfolgt in diesem Jahr digital. Unter https://youtu.be/a43_JPbex50 kommen die Könige auf den heimischen Bildschirm (QR-Code scannen, um zum Link zu gelangen) Die traditionelle Aussendung der Renninger Sternsinger mit Bürgermeister Faißt erfolgte in diesem Jahr im ganz kleinen Kreis mit einer Sternsinger-Familie. Mit geweihter Kreide wurde über die Rathaustüre der Segenswunsch 20 * C + M + B + 21 „Christus mansionem benedicat - Christus segne dieses Haus“ geschrieben. Aufgrund der besonderen Umstände verzichtete Pfarrer Franz Pitzal in diesem Jahr auf seine traditionelle Wette. Er freute sich aber, dass in diesem Jahr wieder so viele Kinder und Jugendliche bei der Aktion mitmachen, obwohl sie in diesem Jahr auch auf die heißgeliebten Gaben von Süßigkeiten verzichten müssen. In diesem Jahr bitten die Jungen und Mädchen um Spenden für die Kinderhilfsprojekte von Bischof Stanislaus in der Ukraine. Spenden können auf das Konto der kath. Kirche, Stichwort „Sternsinger“ IBAN DE62 6039 0300 0070 4150 13 bei der Volksbank Leonberg-Strohgäu überwiesen werden. Eine Segenstüte kann auf der Homepage der kath. Kirchengemeinde www.katholischRenningen.de oder telefonisch unter 07159 404 3837 angefordert werden. Diese Ausgabe erscheint auch online
2 Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Wichtiger Hinweis für Bauherren Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert Letzter möglicher Abgabetermin für Bauanträge / Bau- vorhaben, die in der nächsten Sitzung des Ausschusses Planen-Technik-Bauen am 10.02.2021 beraten werden Sitzung des Verwaltungsausschusses sollen, ist Mittwoch, der 27.01.2021. 18.01.2021, 18:00 Uhr, Festhalle Stegwiesen, Stadt Renningen gez. Sitzung des Ausschusses Planen - Technik - Bauen Wolfgang Faißt 20.01.2021, 18:00 Uhr, Festhalle Stegwiesen, Bürgermeister Stadt Renningen Bitte beachten Sie, dass in der Festhalle Stegwiesen sowohl beim Kommen und Gehen als auch während der Sitzung Den gesamten Veranstaltungskalender der selbst ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Stadt Renningen und weitere Infos finden Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den Sie unter www.renningen.de öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Bürger-Infor- mationsportal auf der Homepage der Stadt Renningen unter der Rubrik „Schnell gefunden“. Die Stadtverwaltung informiert Wohnraumakquise im Landkreis Böblingen– ein Programm zur Aktivierung bisher leerstehender Einladung zur Sitzung Wohnungen für benachteiligte Menschen des Verwaltungsausschusses Für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens am Montag, 18.01.2021, um 18:00 Uhr oder aus anderen Gründen sozial benachteiligt sind ist es oft in der Festhalle Stegwiesen, Rankbachstraße 42 schwer, manchmal auch fast unmöglich, eine angemessene und bezahlbare Wohnung im Landkreis Böblingen zu finden. Tagesordnung: Andererseits sind sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer Öffentlicher Teil unsicher, ob sie ihre leerstehende Immobilie vermieten sollen, weil sie Probleme mit Mietern befürchten. Im Rahmen der 1 1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Wohnraumakquise bietet der Landkreis Böblingen attrakti- bis 2027 mit einem Ausblick bis zum Jahr 2035 ve Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, die ihre Woh- 2 Feststellung der Jahresrechnung 2019 nungen zu sozialen Bedingungen an bedürftige Menschen 3 Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Eigenbetriebs vermieten. Diese sind unter anderem ein einmaliger Sanie- Städtische Abwasserbeseitigung rungszuschuss, eine Mietausfallgarantie über mehrere Jahre 4 Neufassung der Satzung über die Sitzungsvergütung sowie einen Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit der für Protokollführer Kooperation. Der Landkreis kann sogar selbst als Mieter auf- 5 Verschiedenes/ Bekanntgaben treten. Zudem werden Vermieterinnen und Vermieter in die 6 Anfragen und Anregungen Auswahl ihrer Mieter einbezogen. Sie haben eine Wohnung und finden das Angebot interes- gez. sant? Sie können sich vorstellen, Ihre Immobilie durch Sa- Wolfgang Faißt nierung aufzuwerten und soziales Engagement mit Rendite Bürgermeister zu verbinden? Und das mit größtmöglicher Sicherheit? Bei Bitte beachten Sie, dass in der Festhalle Stegwiesen sowohl Interesse wenden Sie sich an Ihr Rathaus, Ansprechpart- beim Kommen und Gehen als auch während der Sitzung nerin bei der Stadtverwaltung Renningen ist Frau Deborah selbst ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Berg, Abteilung Liegenschaften (deborah.berg@renningen.de, Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den 07159/924-187), die das Angebot aufnimmt und an Herrn öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Bürger-Infor- Thomas Schuler von der Fachstelle Wohnraumakquise im mationsportal auf der Homepage der Stadt Renningen unter Landratsamt weiterleitet. der Rubrik „Schnell gefunden“. Zielgruppen für dieses Programm sind: Kinderreiche Fami- lien, alleinerziehende Mütter und Väter, Menschen mit ge- ringem Einkommen, Menschen mit Behinderung und Ge- Einladung zur Sitzung des Ausschusses flüchtete. Diese können sich an die für sie zuständige Stelle Planen - Technik - Bauen wenden, wie z.B. Jobcenter, Soziale Dienste, Jugendamt, Schuldnerberatung oder an das Rathaus ihrer Gemeinde. am Mittwoch, 20.01.2021, um 18:00 Uhr Weitere Informationen finden Sie unter: www.renningen.de/ in der Festhalle Stegwiesen, Rankbachstraße 42 wohnraumakquise. Tagesordnung: 1 Bauplanungsrechtliche Angelegenheiten Information der Forstverwaltung 1.1 Beratung eines Bauvorhabens durch den Technischen Ausschuss Nadel-Brennholz Anmeldung 2021 1.1.1 Schönblickstraße 2: Ab sofort kann bis spätestens 31.01.2021 das Nadel-Brenn- Errichten eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, holz bestellt werden. 3 Kfz-Stellplätze und ein Müllraum Das Brennholz wird wie bisher als 5 Meter lange Rundlinge angeboten und wird an einem PKW-befahrbaren Waldweg 1.2 Beratung einer Bauvoranfrage durch den Technischen gelagert. Ausschuss 1.2.1 Heimsheimer Straße 75: Die Mindestbestellmenge für das Brennholz beträgt 3 Festmeter. Teilrückbau des Wohnhauses um ein Geschoss Der Preis beträgt weiterhin 35,- € je Festmeter (Kubikmeter) 1.3 Bekanntgaben von Bauvorhaben, für die keine Holz zzgl. 5,5% MwSt. Beratung durch den Technischen Ausschuss erfolgt Sie können das Brennholz im Rathaus Malmsheim bei Frau 2 Planen und Bauen Feigl und Frau Volkmar (Tel. 1606-14) oder per E-Mail an 2.1 Riedwiesensporthalle Forstverwaltung@Renningen.de bestellen. - Vorstellung des Entwurfes Sowie das Brennholz bereitgestellt ist, erhalten Sie eine Nach- richt von der Forstverwaltung (spätestens Ende Mai 2021). 2.2 Möblierung Platzfläche Jahnstraße / Das Laub-Brennholz lang und das Laub-Meterholz sowie die Vorplatz Mediathek Flächenlose werden, sofern es die Corona-Situation zulässt, 3 Verschiedenes/Bekanntgaben wieder versteigert. Weitere Informationen werden rechtzeitig in 4 Anfragen und Anregungen den Stadtnachrichten und auf der Homepage veröffentlicht.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 3 Aktuelle Informationen zum Corona-Virus zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder Nachfolgend finden Sie die aktuellen Zahlen für Renningen durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekom- und den Landkreis Böblingen – Stand: 13.01.2021, 09.15 Uhr men werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Entwick- Renningen: 8 Menschen mit positivem Testergebnis, 351 lung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus Genesene eingeführt. Landkreis Böblingen: 319 Menschen mit positivem Tester- Für die neu eingeführte Testpflicht bei Einreise gelten die gebnis, 9.120 Genesene. gleichen Ausnahmen wie für die bereits heute bestehenden Inzidenzwert im Landkreis Böblingen: 94,45 Fälle / 100.000 Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Nicht unter die Test- Einwohner in den letzten 7 Tagen. pflicht bei Einreise fallen somit unter anderem: Die tagesaktuellen Informationen finden Sie auf dem Dash- • Durchreisende board des Landratsamtes Böblingen, das täglich vom Ge- • Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung ein- sundheitsamt aktualisiert wird. Neben der Tabelle mit den reisen Zahlen der einzelnen Städte und Gemeinden ist auch die • Grenzpendler und Grenzgänger Karte des Landkreises wieder online, aus der sich die re- lative Verteilung ablesen lässt, also die positiv getesteten • Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten Personen und die Genesenen in Relation zur Gesamtbevöl- ersten Grades oder der Partnerin oder des Partners für kerung. Wir möchten darauf hinweisen, dass es zu Abwei- weniger als 72 Stunden einreisen. chungen zu den Daten des Landesgesundheitsamtes oder Anders bei Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor des Robert-Koch-Instituts und anderen Quellen kommen Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und kann – diese sind mit zeitlichen Verzögerungen in der Da- Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben: tenübermittlung und durch die unterschiedlichen Berichts- Sie sind nach bundesrechtlichen Regelungen bei Einreise zeitpunkte zu erklären. ohne Ausnahme zur Vorlage eines negativen Testergebnisses Das Dashboard kann unter folgendem Link abgerufen wer- verpflichtet. den: https://www.lrabb.de/coronavirus Neu ist zudem, dass Personen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, künftig von der Quarantä- nepflicht befreit sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Infek- Ab dem 11. Januar 2021 tion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei Einreise min- gilt in Baden-Württemberg destens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Grund ist, dass bei diesen Personen von einer partiellen eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise. Immunität ausgegangen werden kann. Die Personen müssen Eine entsprechende Regelung sieht allerdings dennoch bei Einreise symptomfrei sein. Sie sind auch von der neuen Testpflicht bei Einreise befreit. die neue Corona-Verordnung Einreise- Verlängert wurden aufgrund der Infektionslage auch die Ein- Quarantäne und Testung vor. schränkungen im Rahmen der 24-Stunden-Regelung: Die Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Auf- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung. Neu enthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem eingeführt wird nach Beschluss der Bundeskanzlerin und der bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist wei- Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. terhin nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht Januar eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise. überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt. Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grund- sätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens Es wird noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen, dass mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen Reisen in Risikogebiete ohne zwingenden Grund unbedingt negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zu vermeiden sind.
4 Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN In Baden-Württemberg werden im ganzen Land Impfzentren Stadtverwaltung Renningen geschaffen, um möglichst schnell viele Hauptstraße 1, 71272 Renningen Postfach 1240, 71265 Renningen Menschen gegen das Corona-Virus Info-Zentrale 07159 / 924-0 impfen zu können. Nachfolgend finden info@renningen.de, www.renningen.de WhatsApp an 0163 / 7061149 Sie einen Überblick über die Standorte der Impfzentren im Land. Verwaltungsstellen und Einrichtungen der Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember haben die Stadtverwaltung vorerst für unangemeldeten Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Publikumsverkehr geschlossen Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg und Rot Aufgrund der jüngsten Entwicklungen rund um das am See die Arbeit aufgenommen. Ab dem 22. Januar 2021 Coronavirus ist der Zutritt zu den Rathäusern in Ren- folgen dann auch die rund 50 Kreisimpfzentren (KIZ). Die ningen und Malmsheim inklusive der Bürgerbüros, so- Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkrei- wie der Zutritt zur Sozialstation, IAV und Sozialbera- sen in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind mobile Teams tung ab dem 16.12.2020 nur nach Terminvereinbarung unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität möglich. Nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail eingeschränkt sind. Mittelfristig soll die Impfung dann bei Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf. den niedergelassenen Arztpraxen stattfinden. Mit dieser Maßnahme will die Stadt Renningen die Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen Menschen Verbreitung des Coronavirus eindämmen und die Mit- geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich arbeiter schützen. Nur so kann gewährleistet werden, ist das Ziel, dass nach und nach allen Menschen ein gleich- dass die Behörde und insbesondere kritische Bereiche berechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung gewähr- weiterhin handlungsfähig bleiben. leistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bür- Weitere Informationen finden Sie auf unserer städti- ger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren schen Website www.renningen.de/corona-virus-aktuell oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes Wir bitten um Verständnis. berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Perso- Ihre Stadtverwaltung nen anzustecken. Der Zutritt ist nur mit einer Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes führt diejenigen Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen. Die Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Priorisierung erfolgt in drei Gruppen – untergliedert in die Kategorien „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und „erhöhte Ansprechpartner Priorität“. Die Einteilung der priorisierten Bevölkerungsgrup- Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter pen orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impf- Während der ganzen Woche nach telefonischer Verein- kommission zur COVID-19-Impfung. barung, gerne auch im Rathaus Malmsheim. Alle verfügbaren Lieferungen gehen nach ihrem Bevölke- Herzliche Einladung! rungsanteil an die Bundesländer. In Baden-Württemberg wer- Bürgermeister den die zugeteilten Impfdosen dann gleichmäßig auf die Wolfgang Faißt, Tel. 924-120, Impfzentren verteilt. wolfgang.faisst@renningen.de Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Erster Beigeordneter Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öf- Peter Müller, Tel. 924-118, fentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Ba- peter.mueller@renningen.de den-Württemberg.de informiert. Es wird keine personalisierte Leiter Fachbereich Bürger und Recht Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt Marcello Lallo, Tel. 924-127, darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umstän- marcello.lallo@renningen.de den gehören. Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Hartmut Marx, Tel. 924-131, Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefon- hartmut.marx@renningen.de nummer 116 117 bekommen Sie gleichzeitig die Termine für Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste Erst- und Zweitimpfung. Sie können den Termin auch online Carmen Lörcher, Tel. 924-114, über die zentrale Anmeldeplattform vereinbaren (https://www. carmen.loercher@renningen.de impfterminservice.de/impftermine, Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit Öffnungszeiten eine SMS zu empfangen). So wird sichergestellt, dass die Bürgerbüro Rathaus Renningen Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden. Bei Tel.: 924 -104 / -123 / -148 einem Anruf über die 116 117 erfolgt eine Weiterleitung an buergerbuero.renningen@renningen.de das vom Land beauftragte Callcenter. Mo. 08.00 - 12.00 Uhr Da zu Beginn nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur Di. 08.00 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 17.00 Uhr Verfügung steht, können auch nur entsprechend Termine Mi. 08.00 - 12.00 Uhr vergeben werden. Es können nur so viele Termine vergeben Do. 08.00 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 18.00 Uhr werden, wie Impfdosen vorhanden sind. Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Weitere Informationen finden Sie unter: Bürgerbüro Rathaus Malmsheim www.baden-wuerttemberg.de Tel.: 1606 -11 / -12 buergerbuero.malmsheim@renningen.de Mo. - Mi. 08.00 - 11.30 Uhr Do. 08.00 - 11.30 Uhr u. 15.30 - 18.00 Uhr Sperrung der Lindenstraße Fr. 08.00 - 11.30 Uhr bis voraussichtlich 31.07.2021 Fachabteilungen Rathaus Renningen Aufgrund des Baus eines Mehrfamilienhauses ist es unum- mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau (Furtwiesen 1) gänglich, die Lindenstraße auf Höhe Buchenweg 11 bis vor- Rathaus Malmsheim (Perouser Straße 1, Tel. 1606-0) aussichtlich 31.07.2021 für den Kraftfahrzeugverkehr zu sper- Mo. - Mi. 08.00 - 11.30 Uhr ren. Die angrenzenden Anwohner werden separat informiert. Do. 08.00 - 11.30 Uhr u. 15.30 - 18.00 Durchgängiger Fußgänger- und Radverkehr wird allerdings Uhr weiterhin möglich sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Fr. 08.00 - 11.30 Uhr die gegenseitige Rücksichtnahme.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 5 Information zur Grundsteuer der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte multipliziert. Dies ergibt Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuer- den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer gesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform sich der Steuermessbetrag, der Bemessungsgrundlage der wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab Grundsteuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte dem Jahr 2025 auswirken. Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt also 0,91 Promille. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ Hebesatz der Gemeinde/Stadt multipliziert, woraus sich die ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt. Grafik Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025 Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grund- wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzel- steuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die nen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsverände- weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Ent- rungen es geben wird! scheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die bishe- Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Ja- rige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grund- nuar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussichtlich im steuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die zwangsläufige Folge der Reform. von der Finanzverwaltung voraussichtlich durch eine Allge- Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden meinverfügung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklä- Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Ba- rung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die den-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/ Grundsteuermessbescheide. haushalt-finanzen/grundsteuer/. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteu- ermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde/Stadt erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Sum- me der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird Hundesteuer 2021 den Gemeinden/Städten voraussichtlich erst im Laufe des Anfang des neuen Jahres werden die Hundesteuerbe- Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht scheide 2021 zugestellt. absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, Die Hundesteuer beträgt für den Ersthund 96,00 €, für um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 €. Für erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der Zwinger sind 288,00 € zu bezahlen. neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen Bisher nicht besteuerte über drei Monate alte Hunde kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das sind innerhalb eines Monats nach Beginn der Hunde- angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann haltung bei der Abteilung Finanzen anzuzeigen. Endet auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Auf- die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb eines kommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Monats zu melden. Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Grundsteuer führen. Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats. Sie en- Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird det mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und beendet wird. Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird
6 Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden des Renninger Fotowettbewerbs, zu dem wir im November eingeladen haben. Sie hatten die Wahl – bis einschließlich 10. Januar war es möglich, für die aus Ihrer Sicht schönsten Fotos abzustimmen. Es wurden 54 Bilder eingereicht, insgesamt wurden 109 Stimmen abgegeben, heute präsentieren wir die drei Gewinnerfotos: „Sonnenaufgang mit Blick auf den Mount Malmsheim“ PLATZ 1 – eingereicht von KATRIN WINKLER Gewinnerfoto – erhält einen Bildband der Stadt Renningen
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 7 “Spaziergang mit Blick auf Bosch im Dezembernebel“ PLATZ 2 – eingereicht von KATRIN WINKLER „Ist das ein Weihnachtsstern oder ein Feuerwerk? Nein! - das ist die vertrocknete Blüte einer wilden Möhre. So schöne Formen liefert uns die Natur.“ PLATZ 3 – eingereicht von DR. RALPH HEDERER
8 Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN 5. Neuregelung von TAKKI plus Der Verwaltungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am Amtliche Bekanntmachungen 30.11.2020 vorberatend mit der Neuregelung von TAKKI plus befasst (siehe hierzu den Bericht in den Stadtnachrichten Renningen KW. 49, S. 11). Aus der Arbeit des Gemeinderats Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: 1. Dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Sitzung vom 21.12.2020 Böblingen zur Durchführung von Aufgaben des Kinderta- 1. Bebauungsplan "Schnallenäcker III 2018" gesbetreuungsgesetzes wird mit Wirkung zum 01.09.2020 - Abwägung der während der öffentlichen Auslegung einge- zugestimmt (Anlage 1 zu GR-Drucksache 114/2020). gangenen Anregungen und Bedenken 2. Die Entgeltregelung der Stadt Renningen für die Betreu- - Satzungsbeschluss ung von Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kinder Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Abwägung der von 3-6 Jahren (TAKKI Plus) vom 03.07.2017 zuletzt ge- während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanent- ändert am 17.07.2019 tritt mit Wirkung zum 31.08.2020 wurfs eingegangenen Anregungen und Bedenken vor. außer Kraft. Der Gemeinderat fasste bei fünf Gegenstimmen folgenden 6. Verlängerung der Buslinie 747 von Warmbronn nach Ren- Beschluss: ningen 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange - Bezuschussung der Stadt Renningen untereinander und gegeneinander werden die Stellung- Der Ausschuss Planen Technik Bauen hatte sich in seiner nahmen, wie in Anlage 1 zu GR-Drucksache 121/2020 Sitzung am 16.12.2020 vorberatend mit der Bezuschussung aufgeführt, beachtet sowie zur Kenntnis genommen. der Stadt Renningen für die Verlängerung der Buslinie 747 2. Der Bebauungsplan "Schnallenäcker III 2018" wird in von Warmbronn nach Renningen befasst (siehe hierzu den der Fassung des zeichnerischen Teils und des Textteils Bericht in den Stadtnachrichten Renningen KW. 52, S.9). vom 12. August 2020, ergänzt um die Festsetzung zum Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: seitlichen Abstand von Garagen von 0,5 m zu öffentli- 1. Die Stadt Renningen bezuschusst die Verlängerung der chen Verkehrsflächen bei Ziffer 5.1 nach § 10 Absatz 1 Buslinie 747 von Warmbronn nach Renningen anteilig Baugesetzbuch i.V.m. § 4 Gemeindeordnung von Baden- jährlich mit einer Summe von maximal 26.500,00 € (net- Württemberg als Satzung beschlossen. to ohne anteilige Fahrgelderlöse und -surrogate) ab der 3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten ört- Einführung zum 11. Januar 2021. lichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12. August 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Stadtwerken 2020 werden nach § 74 Absatz 1 Landesbauordnung Leonberg bzw. mit der Stadt Leonberg eine öffentlich- für Baden-Württemberg i.V.m. § 4 Gemeindeordnung von rechtliche Vereinbarung zur Bezuschussung mit einer Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Mindestlaufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2. Erschließung des Wohngebiets Schnallenäcker III 2022 abzuschließen. Danach gilt eine Kündigungsfrist - Vorstellung der Entwurfsplanung von 6 Monaten zum Fahrplanwechsel. Die Bezuschus- Bürgermeister Faißt begrüßte zu diesem Tageordnungspunkt sung erfolgt nur auf Antrag und nach dem Nachweis der Frau Kühn und Herrn Schädel vom Ingenieur-Büro IBS, Weil Kosten- und Einnahmesituation. der Stadt. 7. Verschiedenes/Bekanntgaben Herr Schädel und Frau Kühn stellten dem Gemeinderat die 1. Ansprachen zum Jahresende von ihrem Büro erarbeitete Entwurfsplanung für die Erschlie- Zum Abschluss der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres ßung des Wohngebiets Schnallenäcker III vor. blickte Bürgermeister Wolfgang Faißt auf ein außergewöhnli- Der Gemeinderat fasste bei sechs Gegenstimmen und einer ches und pandemiebedingt besonders schwieriges Jahr 2020 Stimmenthaltung folgenden Beschluss: zurück. Die Coronapandemie habe unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen gestellt und allen viel abverlangt. Dem Vorentwurf zur Erschließung Baugebiet „Schnallenäcker III Trotz aller coronabedingter Schwierigkeiten sei es Gemeinde- 2018“ wird zugestimmt. rat und Stadtverwaltung gelungen, zukunftsweisende Projek- 3. Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen te weiter voranzutreiben und wichtige Weichenstellungen zu Bekanntmachung treffen für die künftige Entwicklung unserer Stadt. Der Verwaltungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am Er bedankte sich bei allen Mitgliedern des Gemeinderats 30.11.2020 vorberatend mit der Neufassung der Satzung für deren ehrenamtliches Engagement und für die gute und über die Form der öffentlichen Bekanntmachung befasst (sie- konstruktive Zusammenarbeit, die getragen war von dem Be- he hierzu den Bericht in den Stadtnachrichten Renningen streben, gemeinsam so gut wie möglich die gegenwärtigen KW. 49, S. 12). Herausforderungen zu meistern. In seinen Dank schloss Bürgermeister Faißt auch Herrn Bei- Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: geordneten Müller und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die in Anlage 1 zu GR-Drucksache 111/2020 dargestellte der Verwaltung ein, die durch ihr großes persönliches En- Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Be- gagement dazu beigetragen hätten, das städtische Dienst- kanntmachung wird beschlossen. leistungsangebot trotz pandemiebedingter Einschränkungen Die beschlossene Satzung wird mit ihrem vollen Wortlaut in so gut wie möglich für die Bürger(innen) aufrechtzuerhalten. den Stadtnachrichten bekanntgemacht. Mit den Worten Mahatma Gandhis „Die Zukunft hängt davon 4. Anträge der Kinderfreunde bezüglich der Rechnungsstel- ab, was wir heute tun“ appellierte Bürgermeister Faißt, dass lung der Raumkosten bei der Schülerbetreuung Renningen jeder Einzelne aufgerufen ist, Verantwortungsbewusstsein zu zeigen, miteinander und füreinander. Es komme auf uns alle Der Verwaltungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am an - jetzt und heute! 30.11.2020 vorberatend mit den Anträgen der Kinderfreun- de bezüglich der Rechnungsstellung der Raumkosten bei Er wünschte abschließend allen ein gesegnetes Weihnachtsfest der Schülerbetreuung Renningen befasst (siehe hierzu den und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr 2021. Bericht in den Stadtnachrichten Renningen KW. 49, S. 12). Im Folgenden hielt der stellvertretende Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderats, Herr Stadtrat Schautt, eine Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und drei Ansprache zum Jahresabschluss. Er bedankte sich bei Herrn Stimmenthaltungen folgenden Beschluss: Bürgermeister Faißt im Namen des Gemeinderats für dessen Auf die Rechnungsstellung der anteiligen Gebäudeunterhal- Engagement und für die gute Zusammenarbeit. In seinen tungskosten und Abgaben an die Kinderfreunde Renningen Dank schloss Stadtrat Schautt auch Herrn Beigeordneten für die Schulkindbetreuung an der Friedrich-Schiller-Schule in Müller und die Mitarbeiter/innen aller Bereiche der Stadtver- Renningen wird verzichtet. waltung und besonders auch die zahlreichen ehrenamtlichen
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 9 Engagierten in der Stadt Renningen ein. Auch bei seinen Amtliche Bekanntmachung Gemeinderatskollegen bedankte sich Stadtrat Schautt für das gute Miteinander im Gemeinderat. Festsetzung der Grundsteuer Abschließend wünschte er allen Anwesenden ein besinnlich- für das Kalenderjahr 2021 es Weihnachtsfest und alles Gute und Gesundheit für das neue Jahr 2021. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B in der Stadt Bürgermeister Wolfgang Faißt bedankte sich bei den erschie- Renningen wird sich gegenüber dem Jahr 2020 nicht verän- nenen Zuhörern und Pressevertretern für ihr Interesse und dern, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden schloss den öffentlichen Teil der Sitzung. verzichtet werden kann. Für diejenigen Steuerschuldner, die bis zum heutigen Tage keinen anderslautenden Bescheid erhalten haben, wird auf- grund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grund- Stadt Renningen Satzung über die Form der Kreis Böblingen öffentlichen Bekanntmachung steuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung fest- gesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen temberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000 ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom bescheid zugegangen wäre. 17.06.2020 (GBl. S. 403), in Verbindung mit § 1 der Verord- Sind seit dem letzten Jahressteuerbescheid Änderungen in nung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeinde- der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eingetreten, ordnung für Baden-Württemberg vom 11.12.2000 (GBl. 2001 ergeht wie bisher ein Grundsteuerbescheid. S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2015 (GBl. Bei Veräußerung eines Steuergegenstandes ist, unabhängig S. 870, 875) hat der Gemeinderat am 21.12.2020 folgende von der Regelung im Kaufvertrag, der bisherige Eigentümer Satzung beschlossen: solange noch Steuerschuldner, bis das Finanzamt eine Zu- § 1 Öffentliche Form der Bekanntmachung rechnung beim neuen Eigentümer vorgenommen hat. Eine (1) Öffentliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Be- etwaige Überzahlung wird nach dem Erlass des Steuerände- kanntgaben der Stadt Renningen erfolgen durch Be- rungsbescheids zurückerstattet. reitstellung im Internet unter www.renningen.de, soweit Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Be- des Kalenderjahres festgesetzt. Bei einer Veräußerung des kanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wort- Steuergegenstandes innerhalb des laufenden Jahres erfolgt laute der öffentlichen Bekanntmachungen können an der somit der gesetzliche Steuerübergang zum 1.1. des folgen- Zentrale des Rathauses Renningen der Stadt Renningen, den Jahres. Hauptstraße 1, 71272 Renningen von jeder und jedem während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; Zahlungsaufforderung sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuerbe- Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse träge für 2021 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Be- postalisch übermittelt. trägen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid vor (2) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekannt- Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines machungen der Stadt Renningen zu Bauleitplänen durch der im Bescheid angegebenen und nachfolgend angeführten Einrücken in das Amtsblatt der Stadt Renningen “Stadt- Bankkonten unter Angabe des auf dem Steuerbescheid ab- nachrichten“ sowie ergänzend durch Bereitstellung im gedruckten Buchungszeichens zu überweisen. Internet gemäß Absatz 1. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Amtsblatts der Stadt Renningen. Bankverbindungen: § 2 Außerordentliche Form der öffentlichen Bekanntmachung ● Volksbank Region Leonberg IBAN: DE 25 6039 0300 0070 7770 04 (1) Ist die Internetseite der Stadt Renningen infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht ● Kreissparkasse Böblingen verfügbar, so sind öffentliche Bekanntmachungen in fol- IBAN: DE21 6035 0130 0007 0002 61 gender Reihenfolge der Verfügbarkeit und Durchführbar- keit zulässig: ● Volksbank AG im Kreis Böblingen 1. Durch Einrücken in das Amtsblatt der Stadt Renningen. IBAN: DE 13 6039 0000 0030 2820 04 2. Durch Abdruck in der in der Stadt Renningen verbrei- Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlä- teten Tageszeitung „Leonberger Kreiszeitung“. gen bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Grundsteuerbeträge 3. Durch Anschlag an den Verkündungstafeln der Rathäu- empfehlen wir, uns eine Ermächtigung zur Abbuchung der ser in den Stadtteilen auf die Dauer von mindestens fälligen Grundsteuer zu erteilen. einer Woche. § 3 Inkrafttreten Rechtsbehelfsbelehrung (1) Diese Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentli- nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch chen Bekanntmachung vom 25.02.2002 außer Kraft. erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Rennin- gen, Hauptstr. 1, 71272 Renningen, einzulegen. Renningen, den 22. Dezember 2020 Durch Einlegen eines Widerspruchs wird die Verpflichtung zur gez. Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Wolfgang Faißt Bürgermeister Renningen, 04. Januar 2021 Hinweis: gez. Wolfgang Faißt Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- Bürgermeister ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor- Auskünfte schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach Bei Fragen zur Grundsteuerfestsetzung können Sie sich an § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- die Abteilung Finanzen wenden: lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser A – F und W – Z Frau Fürst, 07159-924 108 Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; G – Ra Herr Eckhardt 07159-924 113 der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu Rb – V Frau Münst 07159-924 146 bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- Fragen zum Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. sind an das Finanzamt Leonberg zu richten.
10 Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN ! e Sie n .d Zweckverband Renninger n ge che n ni Wasserversorgungsgruppe i r su w . r e n W ww Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams des Zweckver- bands Renninger Wasserversorgungsgruppe zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine Wir suchen für die Abteilung Finanzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m,w,d) stellvertretende/n oder vergleichbar Kassenverwalter/in (m,w,d) in Vollzeit, unbefristet in Vollzeit, unbefristet Der Zweckverband versorgt ca. 30.000 Einwohner der Städte Renningen und Rutesheim mit Trinkwasser. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: • Abwicklung aller Kassengeschäfte für zugewiesene • Bedienen und Überwachen der gesamten Behälteran- Banken lagen einschließlich elektrischer, maschineller, verfah- • Abrechnung von Zahlstellen renstechnischer und hydraulischer Einrichtungen • Durchführung von Auszahlungs-, Abbucher- u. Erstat- • Prüfen und Reparieren von Pumpen, Schiebern und tungsläufen Klappen sowie anderen hydraulischen Komponenten • Erstellung von Rechnungen für allgemeine Kostener- • Fehlersuche, Austausch von defekten elektrotechni- sätze schen Bauteilen • Pflege von Stammdaten für Debitoren und Kreditoren • Reinigen von Außenanlagen, Behältern, Brunnen und • Überprüfung und Einspielung von externen Schnittstel- sonstigen Wasseranlagen len in die Finanzbuchhaltung • Nach ausführlicher Einarbeitung ist eine Teilnahme am • Verwaltung sämtlicher Versicherungen und Bearbeitung Bereitschaftsdienst verpflichtend von Schadensfällen • Stellvertretung des Kassenverwalters Ihr Profil: • Belegarchivierung • Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Wasser- versorgungstechnik oder vergleichbar Ihr Profil: • idealerweise Berufserfahrung im Bereich der Wasser- • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r versorgung • Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise • Führerschein Klasse B (PKW) • Teamfähigkeit und Engagement • gutes technisches Verständnis • sicherer Umgang mit den gängigen Office Programmen • Zuverlässigkeit, eigenverantwortliche Arbeitsweise und (Word, Excel, Outlook) und Finanz+ Teamfähigkeit • Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der • idealerweise Berufserfahrung im Bereich einer kommu- regulären Arbeitszeiten sowie der Übernahme von Wo- nalen Kasse chenend-, Feiertagsdienst und Rufbereitschaft Wir bieten Ihnen: Wir bieten Ihnen: • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in • Mitarbeit in einem kollegialen und offenen Team einem motivierten Team • Anstellung nach TVöD mit einer Vergütung bis • eine leistungsgerechte Vergütung bis EG 8 TVöD EG 8 TVöD • zusätzliche Vergütung von Bereitschaftsdiensten • einen ÖPNV-Zuschuss • einen ÖPNV-Zuschuss • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • intensive Einarbeitung sowie Fort- und Weiterbildungs- möglichkeiten Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Petra Becker, Abteilungsleitung Finanzen, unter Tel. 07159/924-112. Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Lallo, Geschäftsführer (Tel.: 07159/924-127). Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Un- Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens terlagen bis spätestens 31.01.2021 an die Stadtverwal- 01.02.2021 an den Zweckverband Renninger Wasserver- tung Renningen – Abteilung Personal und Organisation, sorgungsgruppe – Abteilung Personal und Organisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an Bewerbung@Renningen.de. Bewerbung@Renningen.de. Foto: ALEAIMAGE/iStock/Getty Images Plus Jubilare Wir gratulieren herzlich in Renningen am 17.01.21 Herrn Klaus Heinz Wede zum 85. Geburtstag 21.01.21 Herrn Peter Gustav Eberhard Grosse zum 80. Geburtstag WOCHENMARKT RENNINGEN 21.01.21 Frau Gisela Wolf zum 90. Geburtstag Kommen Sie vorbei und überzeugen sich in Malmsheim am 16.01.21 Frau Beate Brunhilde Rübenach zum 80. Geburtstag selbst von den frischen und 18.01.21 Herrn Franz Karl Ohmann zum 80. Geburtstag qualitativ hochwertigen Angeboten. 20.01.21 Herrn Johann Schumacher zum 90. Geburtstag
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 11 Soziales und Gesundheit Renninger Agenda Kontakt Kontakt und Informationen zum Arbeitskreis Asyl: Senioren aktiv www.ak-asyl-renningen.de Bürgerrufauto Die Pandemie hat uns alle fest im Griff, unser Bewusstsein Der Betrieb des Bürgerrufautos bleibt bis Ende Januar ein- und unser Leben verändert. gestellt Wir sehen die Welt mit anderen Augen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der damit Es ist gut und richtig aus Gründen des Gesundheitsschutzes verbundenen Regelungen des Lockdowns in Baden-Württem- entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, sie einzuhal- berg wird das Angebot für Fahrten des Bürgerrufautos bis ten liegt an Jedem von uns. Ende Januar ausgesetzt. Wir sollten mit Vertrauen in die Zukunft schauen in etwa so: Ob das Bürgerrufauto den Betrieb im Februar wieder aufneh- men kann, ist fraglich. Eine weitergehende Verlängerung über „ Der Eine der sieht Bäume. den Januar hinaus ist wahrscheinlich. Probleme dicht an dicht. Wir halten Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen allen Der Andere die Zwischenräume Gesundheit! Und das Licht“ Das Telefon zum Bürgerrufauto (0157 32 29 85 32) ist mon- tags und mittwochs, jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr, auch während der aktuellen Ruhezeit für Auskünfte besetzt. Das Team des Bürgerrufautos (Ansprechpartner: Erwin Eisenhardt, Telefonnummer 07159 920525) Freiwillige Feuerwehr Renningen www.feuerwehr-renningen.de Notruf Feuer: 112 Einsatz 85-2020, Di., 15.12.20, 23:39 Uhr Gemeldeter Brand in Gebäude Ein aufmerksamer Nachbar meldete einen vermeintlichen Gebäudebrand in einer Industriehalle in der Heinkelstraße. Verein für Jugendhilfe Glücklicherweise konnte nach der Erkundung des Gebäudes schnell Entwarnung gegeben werden: Eine eingeschaltete, rot leuchtende Wärmelampe suggerierte durch die Fensterver- Jugendsozialarbeit Renningen glasung einen Feuerschein, die vermeintliche Rauchentwick- Humboldtstr. 8 lung resultierte aus dem sachgemäß betriebenen Kamin der Kontaktdaten: Gebäudeheizung. Somit musste die Feuerwehr nicht weiter Dorothe Riedl: 0163/ 8383 942 tätig werden. Tim Dietterle: 0163/ 8383915 Einsatz 86-2020, So., 27.12.20, 18:57 Uhr Marlen Strecker: 0163/ 8989029 Brand von Müll in Container Büro: 07031/2181 658 Der Brand eines Müllcontainers in der Friedenstraße rief am info@jugendsozialarbeit-renningen.de Sonntagabend die Feuerwehr auf den Plan. Der mit Abfall ei- Hallo zusammen, ner Haushaltsauflösung beladene Container, der sich vermut- aufgrund des Lockdown bleibt das Jugendhaus weiterhin lich selbst entzündet hatte, war bis zum Eintreffen der Feu- geschlossen. erwehr von aufmerksamen Nachbarn mit einem Pulverlöscher Aber habt ihr Sorgen oder Kummer? Wählt einfach unsere und Wassereimern erfolgreich abgelöscht worden. Aufgrund Nummer!! Ihr könnt mit uns Einzeltermine ausmachen, zum der Glutnester, die in der Absetzmulde vermutet wurden, ent- Bewerbungen schreiben, lernen oder wenn ihr jemanden zum schied man sich dazu, die Mulde mit einem städtischen Lkw Reden braucht. in den Bauhof zu bringen. Dort wurde der Container kom- plett entleert und die Abfallstoffe abgelöscht, bevor der Con- Anmelden und Termine ausmachen könnt ihr bei uns direkt: tainer mit einem Radlader wieder beladen werden konnte. Whatsapp: 0157 36470174 Gegen 20:30 Uhr konnte der Einsatz beendet werden. Doro: 0163 8383942 Tim: 0163 8383915 Einsatz 87-2020, Mo., 28.12.20, 17:49 Uhr Marlen: 0163 8989029 Notfalltüröffnung An diesem Montagabend wurde die Feuerwehr in die Außerdem könnt ihr uns über Instagram erreichen Perouser Straße zu einer Notfalltüröffnung gerufen. Vor Ort oldschool_renningen konnte die Türe durch die anrufende Patientin selbst geöffnet Vielen Dank, dass ihr euch so gut an die Regeln haltet. werden. Somit musste die Feuerwehr nicht tätig werden und Passt auf euch auf und bleibt gesund. Gemeinsam schaffen konnte den Einsatz rasch beenden. wir es alle durch diese Zeit. Liebe Grüße, Euer Old School Team Einsatz 1-2021, Di., 5.1.21, 22:27 Uhr Brand in Asylunterkunft Weil der Stadt Schulsozialarbeit Renningen Da die Weil der Städter Drehleiter bei einem Großbrand in Jahnstr. 9 Simmozheim gebunden war, wurde die Drehleiter der Ren- Kontaktdaten: ninger Feuerwehr zur Ergänzung des Löschzugs der Kame- Katrin Stauss: 0163/83 83 928 raden aus Weil der Stadt in die dortige Asylunterkunft in stauss@vfj-bb.de die Josef-Beyerle-Straße gerufen. Vor Ort brannte ein Sofa Laura Freckmann: 0163/89 89 036 im Außenbereich, das schnell abgelöscht werden konnte. freckmann@vfj-bb.de Die Drehleiter musste hierbei nicht tätig werden.
12 Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Einsatz 2-2021, Do., 7.1.21, 9:06 Uhr Montag, 18.01.2021: Graf-Ulrich-Apotheke, Kleinbus kippt auf die Seite Graf-Ulrich-Str. 6, 71229 Leonberg, 07152 - 2 44 22 Am Donnerstagmorgen kam Dienstag, 19.01.2021: Arkaden-Apotheke, es zwischen Malmsheim und Karlstr. 6, 71254 Ditzingen (Heimerdingen), 07152 - 5 88 77; Weil der Stadt zu einem Ver- Stadt-Apotheke am Narrenbrunnen, kehrsunfall mit einem Klein- Stuttgarter Str. 17, 71263 Weil der Stadt, 07033 - 5 27 60 bus, der aus Richtung Malms- heim kommend aus bislang Mittwoch, 20.01.2021: Apotheke Neue Stadtmitte, ungeklärter Ursache in einer Brennerstr. 1, 71229 Leonberg (Eltingen), 07152 - 4 33 43 Kurve nach links auf die Ge- Donnerstag, 21.01.2021: Rathaus-Apotheke, genfahrbahn abkam und eine Flachter Str. 4, 71277 Rutesheim, 07152 - 99 78 16 Böschung hinauffuhr, wodurch Bildquelle: Süddeutsche Me- der Kleinbus zur Seite kippte. diengesellschaft Die Fahrerin sowie drei Kleinkinder wurden nicht verletzt und Tierärztlicher Notdienst konnten von der ebenfalls alarmierten Feuerwehr Weil der Stadt bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut wer- (tel. Anmeldung erwünscht): den. Nach dem Abklemmen der Fahrzeugbatterie konnte die 16./17.01.2021 Tel.: 07033/460682 Feuerwehr den Einsatz gegen 10 Uhr beenden. Die Strecke war für die Dauer der Unfallaufnahme und der Bergung des Soziale Einrichtungen und Fahrzeugs voll gesperrt. Bereitschaftsdienste Sozialstation Renningen: Tel. 4084-30 Bereitschaftsdienste Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für alte, kranke und pflegebedürftige Menschen (IAV-Stelle): Tel. 4084-34 Hospizgruppe: Tel. 0170 5641372 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Ärztlicher Bereitschaftsdienst Palliativ Care Team Landkreis Böblingen, In der Au 10, 71229 Leonberg, Tel. für Aufnahmen: 07152 3304-424, (auch Augen-, Kinder- und HNO-Notfalldienst) Mo-Fr 8.00-16.30 Uhr telefonisch unter 116 117 (kostenfrei) Hospizdienst Renningen Telefon 0170 5641372 Notfallpraxis im Krankenhaus Leonberg, Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg Ambulanter Kinder- & Jugend-Hospizdienst des Landkreises Öffnungszeiten: Böblingen Mo, Di, Do: 18 – 22 Uhr Telefon: 07031/6596400/401 Mi: 14 – 24 Uhr Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen, nähere Informationen: Fr: 16 – 24 Uhr www.hospizdienst-bb.de Sa, So, Feiertage: 7 – 22 Uhr Wir begleiten kostenlos Familien mit schwerstkrankem und sterbendem Kind oder Jugendlichem oder schwerkrankem Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und sterbendem Elternteil. am Klinikum Böblingen, Bunsenstr. 120, 71032 Böblingen Öffnungszeiten: Suchthilfezentrum der Diakonie Agnes-Miegel-Str. 5 / 2. Stock, 71229 Leonberg, Mo – Fr: 19.00 – 22.30 Uhr Tel. 07152/901354-0, Fax 07152/901354-16 Sa, So und Feiertage: 8.30 – 22.00 Uhr Information, Beratung und Behandlung für Menschen mit HNO Notfallpraxis riskantem oder abhängigem Konsum von Alkohol, Drogen, an der Uniklinik, 72076 Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5 Medikamenten und Spielsucht. Öffnungszeiten: Information und Beratung für Jugendliche und junge Men- Sa, So und Feiertag: 8 – 20 Uhr schen. Online-Beratung: www.evangelische-beratung.info Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Bitte unter Tel. 0711- Wir sind Ansprechpartner für Bezugspersonen und Angehörige 7877722 (Kassenzahnärztl. Vereinigung Stuttgart) erfragen. Öffnungszeiten: Vergiftungen-Notrufnummer: Tel. 0761-19240 Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Mo., Mi., Do. 13.00 - 17.00 Uhr Termine nach Vereinbarung. Warn-App NINA Offene Sprechstunde: Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, Die Beratungen sind kostenlos. kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen Wir unterliegen der Schweigepflicht und haben Zeugnisver- des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen weigerungsrecht. wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundes- länder sind ebenfalls in die Warn-App integriert. Nähere Infos zu dieser Warn-App finden Sie unter https://www.bbk.bund. IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen de/DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html Teil, alle sonstigen Verlautbarun- Herausgeber: gen und Mitteilungen: Stadt Renningen. Für die Stadtteile Bürgermeister Wolfgang Faißt, Bereitschaftsdienst der Apotheken Renningen und Malmsheim 71272 Renningen, Hauptstraße 1 oder sein Vertreter im Amt. Druck und Verlag: Nussbaum Medien (von 08.30 Uhr morgens bis 08.30 Uhr morgens) Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Verantwortlich für „Was sonst noch Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigen- Freitag, 15.01.2021: Schwaben Apotheke, Telefon 07033 525-0, teil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, Lange Str. 18, 71272 Renningen, 07159 - 25 88 www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot Samstag, 16.01.2021: Central-Apotheke international, INFORMATIONEN Leonberger Str. 108, 71229 Leonberg, 07152 - 4 30 86 Vertrieb (Abonnement und E-Mail: info@gsvertrieb.de Sonntag, 17.01.2021: Apotheke Butz, Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Internet: www.gsvertrieb.de Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: Mönsheimer Str. 50, 71296 Heimsheim, 07033 - 46 95 30; 71263 Weil der Stadt, wds@nussbaum-medien.de Engel-Apotheke, Tel.: 07033 6924-0, Alte Stuttgarter Str. 2, 71106 Magstadt, 07159 - 94 98 11
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021 13 Landratsamt Böblingen, Jugend- u. Familienberatung, Hilfe bei Selbsttötungsgefahr u. Lebenskrisen Ehe-, Paar- u. Lebensberatung – Arbeitskreis Leben Sindelfingen e.V. Psychologische Beratungsstelle, Rutesheimer Str. 50/1, www.ak-leben.de, Tel. 07031/3049259 71229 Leonberg Suizid keine Lösung - Krisenhotline der SVLFG hilft Tel. 07031/663 4120, Tel. 0561 785-10101 www.familie-am-start.de, beratungsstelle-leonberg@lrabb.de 24 Stunden und 7 Tage die Woche Diakonie, Beratungszentrum Leonberg, Rufnummern der Telefonseelsorgen Agnes-Miegel-Straße 5 Telefonseelsorge rund um die Uhr unter den Nummern 0800 Tel. 07152/3329400, Fax 07152/33294024, 111 0111 (evang.) E-Mail: info@diakonie-leonberg.de oder 0800 111 0222 (kath.) für Menschen mit Problemen Anerkannte Beratungsstelle für Schwangere jeglicher Art. Auskunft – Beratung – Hilfe Die Beratung ist anonym, die Berater sind zur Verschwiegen- Termine nach Vereinbarung heit verpflichtet. Es entstehen keine Telefongebühren. Gesundheitsamt Böblingen, Parkstraße 4, 71034 Böblingen Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 07031/663-1740 Pro Familia Böblingen, Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen Wichtige Rufnummern Tel. 07031/678005, Fax 07031/678007 Mo. 9.00 - 13.00 Uhr, Di. u. Mi. 13.00 - 17.00 Uhr, Notrufe Telefon Polizei 110 Do. 9.00 - 12.00 Uhr Feuerwehr, Notarzt/Rettungsdienst 1 12 (auch Notruftelefax) ADHS-Deutschland e.V. Elterngruppe Polizeirevier Leonberg (07152) 60 50 71272 Renningen, Tel. 07159/920959, Polizeiposten Renningen (07159) 80 45 0 E-Mail: adhs-renningen@t-online.de EnBW-Bereitschaftsdienst: Wir treffen uns jeden ersten Dienstag im Monat (Ferienter- Erdgas-Störungsannahme (0800) 362 94 47 mine ausgenommen), 20.00 Uhr, in der Begegnungsstätte Strom-Störungsannahme (0800) 362 94 77 Malmsheim Unitymedia (0800) 776 60 88 Krisentelefon – ich schaff´es nicht mehr Telekom Kundenservice (0800) 3302000 „Gewaltig überfordert – wenn Pflege an Grenzen stößt“ Wasserversorgung 0163 7061153 Mo. - Fr. 16.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 07031/663-3000 Ausfall Straßenbeleuchtung 0176 15 15 11 91 DKSB Deutscher Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Leonberg 71229 Leonberg, Distelfeldstr. 20, Tel. 07152/902961, Notfallnr. 0172 9487091 Termin nach tel. Vereinbarung Bildung und Erziehung Tages- und Pflegemutter e.V., 71229 Leonberg, Tel. 07152/22490 Sprechzeiten: Mo., Di. u. Do. von 9.00 - 12.00 Uhr, Do. von 14.00 - 18.00 Uhr od. nach tel. Vereinbarung Kreissozialamt Böblingen Tel. 07031/663-1383 Mediathek Orientierungsberatung und praktische Hilfe bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren Die Mediathek in Renningen bleibt bis 31.01.2021 geschlossen. (Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) Die Zweigstelle in Malmsheim bleibt bis 31.01.2021 ge- AIDS-Beratung im Gesundheitsamt, Parkstraße 4, schlossen. 71034 Böblingen Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist in der Hauptstelle Tel. 07031/663-1777 voraussichtlich Montag, 01.02.2021. Termine nach tel. Vereinbarung (Termine in der Außenstelle des Gesundheitsamtes Leonberg, Liebe Kunden, Rutesheimer Str. 50/3A, nach Absprache Tel. 07152/939900) die Mediathek mit Haupt- und Zweigstelle bleibt zur Ein- dämmung des Corona-Virus bis auf Weiteres geschlossen! Krebsinformationsdienst Vorbestellte Medien bleiben bis zur Wiedereröffnung für Sie Tel. 0800/4203040 (kostenfrei), reserviert. www.krebsinformationsdienst.de Die Leihfrist von Ihren ausgeliehenen Medien wird ab dem 16.12.2020 von uns automatisch verlängert - es entstehen THAMAR Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Ihnen durch die Schließung keine Nachteile! Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen, Tel. 07031/222066 Leider ist von Seiten der Landesregierung noch nicht ge- Notruf täglich ab 20.00 u. an Wochenenden rund um die Uhr. klärt, ob wir einen Abholservice anbieten dürfen, sobald dies Außenstelle: Rutesheimer Str. 50/1, 71229 Leonberg möglich sein wird, werden wir Sie über unsere Homepage/ – Termine über Böblingen Stadtnachrichten/ Aushänge an den Türen informieren. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Tel. 08000 116 016 Die Hauptstelle der Mediathek ist zu folgenden Zeiten tele- 24-Stunden-Beratungsangebot fonisch (07159/9480210) und per E-Mail Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de (mediathek@renningen.de) erreichbar: Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit einer Montag 10-13 Uhr psychischen Erkrankung, Dienstag 15-18 Uhr sowie deren Angehörigen, Tel. 07031/6633366, Mittwoch 15-18 Uhr montags - freitags von 9.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 10-13 Uhr Lebenshilfe Leonberg e.V. für Menschen mit geistiger Freitag geschlossen Behinderung Samstag 10-13 Uhr Böblinger Str. 19/1, 71229 Leonberg, Tel. 07152/9752200 Die Kinder-Zweigstelle ist telefonisch (07159/930515) und per Sprechzeiten Mo. - Fr. 8.00 - 12 Uhr und Mo. u. Fr. 14.00 E-Mail (Mediathek.Zweigstelle.Malmsheim@renningen.de) zu - 17.00 Uhr folgenden Zeiten erreichbar: INSEL-Initiative selbst bestimmen – vorsorgen Leonberg e.V. Donnerstags: 15-18 Uhr. Informationen, Beratung zur Patientenverfügung, Vollmacht Die Nutzung unserer Online-Angebote innerhalb der Online- und Betreuung, Tel. 07152/3378610 bibliothek BB ist jederzeit möglich.
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