STADTNACHRICHTEN Amtsblatt der Stadt Renningen - mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim

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STADTNACHRICHTEN Amtsblatt der Stadt Renningen - mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim
STADTNACHRICHTEN
                                Amtsblatt der Stadt Renningen
                                mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim

                                  Donnerstag, 14. Januar 2021 | Woche 1/2

                                                                                          Foto: titoOnz / iStock / Getty Images Plus

Die Sternsinger wünschen ein gesegnetes Jahr 2021
                                                    Unter dem Leitwort „Die Welt braucht eine Frohe
                                                    Botschaft“ haben die rund 70 Sternsinger in diesem
                                                    Jahr Segenstüten mit einem Segensaufkleber für
                                                    die Haus- oder Wohnungstüre in Renningen und
                                                    Malmsheim in die Briefkästen verteilt und so ihre
                                                    Wünsche für ein gesegnetes neues Jahr überbracht.

                                                    Weit über 700 Haushalte haben eine Segenstüte
                                                    angefordert. Dabei erhielten die Sternsinger sehr
                                                    viele schöne Rückmeldungen mit aufmunternden
                                                    Worten, für die sie sich herzlich bedanken. Der
                                                    Sternsinger-Besuch mit ihren Liedern und Sprüchen
                                                    erfolgt in diesem Jahr digital.

                                                    Unter https://youtu.be/a43_JPbex50 kommen die
                                                    Könige auf den heimischen Bildschirm (QR-Code
                                                    scannen, um zum Link zu gelangen)

Die traditionelle Aussendung der Renninger Sternsinger mit Bürgermeister Faißt erfolgte in diesem
Jahr im ganz kleinen Kreis mit einer Sternsinger-Familie. Mit geweihter Kreide wurde über die
Rathaustüre der Segenswunsch 20 * C + M + B + 21 „Christus mansionem benedicat - Christus
segne dieses Haus“ geschrieben. Aufgrund der besonderen Umstände verzichtete Pfarrer Franz
Pitzal in diesem Jahr auf seine traditionelle Wette. Er freute sich aber, dass in diesem Jahr wieder
so viele Kinder und Jugendliche bei der Aktion mitmachen, obwohl sie in diesem Jahr auch auf die
heißgeliebten Gaben von Süßigkeiten verzichten müssen.
In diesem Jahr bitten die Jungen und Mädchen um Spenden für die Kinderhilfsprojekte von Bischof
Stanislaus in der Ukraine. Spenden können auf das Konto der kath. Kirche, Stichwort „Sternsinger“
IBAN DE62 6039 0300 0070 4150 13 bei der Volksbank Leonberg-Strohgäu überwiesen werden. Eine
Segenstüte kann auf der Homepage der kath. Kirchengemeinde www.katholischRenningen.de oder
telefonisch unter 07159 404 3837 angefordert werden.

                                                    Diese Ausgabe erscheint auch online
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2     Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021
                                                                                                        STADTNACHRICHTEN
                                                                                                        RENNINGEN

                                                                  Wichtiger Hinweis für Bauherren
             Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert             Letzter möglicher Abgabetermin für Bauanträge / Bau-
                                                                  vorhaben, die in der nächsten Sitzung des Ausschusses
                                                                  Planen-Technik-Bauen am 10.02.2021 beraten werden
    Sitzung des Verwaltungsausschusses                            sollen, ist Mittwoch, der 27.01.2021.
    18.01.2021, 18:00 Uhr, Festhalle Stegwiesen,
    Stadt Renningen                                              gez.
    Sitzung des Ausschusses Planen - Technik - Bauen             Wolfgang Faißt
    20.01.2021, 18:00 Uhr, Festhalle Stegwiesen,                 Bürgermeister
    Stadt Renningen                                              Bitte beachten Sie, dass in der Festhalle Stegwiesen sowohl
                                                                 beim Kommen und Gehen als auch während der Sitzung
                       Den gesamten Veranstaltungskalender der
                                                                 selbst ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
                       Stadt Renningen und weitere Infos finden   Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den
                       Sie unter www.renningen.de                öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Bürger-Infor-
                                                                 mationsportal auf der Homepage der Stadt Renningen unter
                                                                 der Rubrik „Schnell gefunden“.

    Die Stadtverwaltung informiert                               Wohnraumakquise
                                                                 im Landkreis Böblingen– ein Programm
                                                                 zur Aktivierung bisher leerstehender
Einladung zur Sitzung                                            Wohnungen für benachteiligte Menschen
des Verwaltungsausschusses
                                                                 Für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens
am Montag, 18.01.2021, um 18:00 Uhr                              oder aus anderen Gründen sozial benachteiligt sind ist es oft
in der Festhalle Stegwiesen, Rankbachstraße 42                   schwer, manchmal auch fast unmöglich, eine angemessene
                                                                 und bezahlbare Wohnung im Landkreis Böblingen zu finden.
Tagesordnung:
                                                                 Andererseits sind sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer
Öffentlicher Teil                                                unsicher, ob sie ihre leerstehende Immobilie vermieten sollen,
                                                                 weil sie Probleme mit Mietern befürchten. Im Rahmen der
1     1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung             Wohnraumakquise bietet der Landkreis Böblingen attrakti-
      bis 2027 mit einem Ausblick bis zum Jahr 2035              ve Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, die ihre Woh-
2     Feststellung der Jahresrechnung 2019                       nungen zu sozialen Bedingungen an bedürftige Menschen
3     Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Eigenbetriebs     vermieten. Diese sind unter anderem ein einmaliger Sanie-
      Städtische Abwasserbeseitigung                             rungszuschuss, eine Mietausfallgarantie über mehrere Jahre
4     Neufassung der Satzung über die Sitzungsvergütung          sowie einen Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit der
      für Protokollführer                                        Kooperation. Der Landkreis kann sogar selbst als Mieter auf-
5     Verschiedenes/ Bekanntgaben                                treten. Zudem werden Vermieterinnen und Vermieter in die
6     Anfragen und Anregungen                                    Auswahl ihrer Mieter einbezogen.
                                                                 Sie haben eine Wohnung und finden das Angebot interes-
gez.                                                             sant? Sie können sich vorstellen, Ihre Immobilie durch Sa-
Wolfgang Faißt                                                   nierung aufzuwerten und soziales Engagement mit Rendite
Bürgermeister                                                    zu verbinden? Und das mit größtmöglicher Sicherheit? Bei
Bitte beachten Sie, dass in der Festhalle Stegwiesen sowohl      Interesse wenden Sie sich an Ihr Rathaus, Ansprechpart-
beim Kommen und Gehen als auch während der Sitzung               nerin bei der Stadtverwaltung Renningen ist Frau Deborah
selbst ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.               Berg, Abteilung Liegenschaften (deborah.berg@renningen.de,
Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den        07159/924-187), die das Angebot aufnimmt und an Herrn
öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Bürger-Infor-     Thomas Schuler von der Fachstelle Wohnraumakquise im
mationsportal auf der Homepage der Stadt Renningen unter         Landratsamt weiterleitet.
der Rubrik „Schnell gefunden“.                                   Zielgruppen für dieses Programm sind: Kinderreiche Fami-
                                                                 lien, alleinerziehende Mütter und Väter, Menschen mit ge-
                                                                 ringem Einkommen, Menschen mit Behinderung und Ge-
Einladung zur Sitzung des Ausschusses                            flüchtete. Diese können sich an die für sie zuständige Stelle
Planen - Technik - Bauen                                         wenden, wie z.B. Jobcenter, Soziale Dienste, Jugendamt,
                                                                 Schuldnerberatung oder an das Rathaus ihrer Gemeinde.
am Mittwoch, 20.01.2021, um 18:00 Uhr                            Weitere Informationen finden Sie unter: www.renningen.de/
in der Festhalle Stegwiesen, Rankbachstraße 42                   wohnraumakquise.
Tagesordnung:
1     Bauplanungsrechtliche Angelegenheiten                      Information der Forstverwaltung
1.1   Beratung eines Bauvorhabens durch den Technischen
      Ausschuss                                                  Nadel-Brennholz Anmeldung 2021
1.1.1 Schönblickstraße 2:                                        Ab sofort kann bis spätestens 31.01.2021 das Nadel-Brenn-
      Errichten eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage,         holz bestellt werden.
      3 Kfz-Stellplätze und ein Müllraum                         Das Brennholz wird wie bisher als 5 Meter lange Rundlinge
                                                                 angeboten und wird an einem PKW-befahrbaren Waldweg
1.2 Beratung einer Bauvoranfrage durch den Technischen
                                                                 gelagert.
      Ausschuss
1.2.1 Heimsheimer Straße 75:                                     Die Mindestbestellmenge für das Brennholz beträgt 3 Festmeter.
      Teilrückbau des Wohnhauses um ein Geschoss                 Der Preis beträgt weiterhin 35,- € je Festmeter (Kubikmeter)
1.3 Bekanntgaben von Bauvorhaben, für die keine                  Holz zzgl. 5,5% MwSt.
      Beratung durch den Technischen Ausschuss erfolgt           Sie können das Brennholz im Rathaus Malmsheim bei Frau
2     Planen und Bauen                                           Feigl und Frau Volkmar (Tel. 1606-14) oder per E-Mail an
2.1 Riedwiesensporthalle                                         Forstverwaltung@Renningen.de bestellen.
      - Vorstellung des Entwurfes                                Sowie das Brennholz bereitgestellt ist, erhalten Sie eine Nach-
                                                                 richt von der Forstverwaltung (spätestens Ende Mai 2021).
2.2 Möblierung Platzfläche Jahnstraße /
                                                                 Das Laub-Brennholz lang und das Laub-Meterholz sowie die
      Vorplatz Mediathek
                                                                 Flächenlose werden, sofern es die Corona-Situation zulässt,
3     Verschiedenes/Bekanntgaben
                                                                 wieder versteigert. Weitere Informationen werden rechtzeitig in
4     Anfragen und Anregungen                                    den Stadtnachrichten und auf der Homepage veröffentlicht.
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                                                                                  Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021   3
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus                        zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann
                                                               durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Zahlen für Renningen      durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekom-
und den Landkreis Böblingen – Stand: 13.01.2021, 09.15 Uhr     men werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird
                                                               vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Entwick-
Renningen: 8 Menschen mit positivem Testergebnis, 351
                                                               lung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus
Genesene
                                                               eingeführt.
Landkreis Böblingen: 319 Menschen mit positivem Tester-
                                                               Für die neu eingeführte Testpflicht bei Einreise gelten die
gebnis, 9.120 Genesene.
                                                               gleichen Ausnahmen wie für die bereits heute bestehenden
Inzidenzwert im Landkreis Böblingen: 94,45 Fälle / 100.000     Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Nicht unter die Test-
Einwohner in den letzten 7 Tagen.                              pflicht bei Einreise fallen somit unter anderem:
Die tagesaktuellen Informationen finden Sie auf dem Dash-      •   Durchreisende
board des Landratsamtes Böblingen, das täglich vom Ge-         •   Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung ein-
sundheitsamt aktualisiert wird. Neben der Tabelle mit den          reisen
Zahlen der einzelnen Städte und Gemeinden ist auch die
                                                               •   Grenzpendler und Grenzgänger
Karte des Landkreises wieder online, aus der sich die re-
lative Verteilung ablesen lässt, also die positiv getesteten   •   Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten
Personen und die Genesenen in Relation zur Gesamtbevöl-            ersten Grades oder der Partnerin oder des Partners für
kerung. Wir möchten darauf hinweisen, dass es zu Abwei-            weniger als 72 Stunden einreisen.
chungen zu den Daten des Landesgesundheitsamtes oder           Anders bei Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor
des Robert-Koch-Instituts und anderen Quellen kommen           Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und
kann – diese sind mit zeitlichen Verzögerungen in der Da-      Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben:
tenübermittlung und durch die unterschiedlichen Berichts-      Sie sind nach bundesrechtlichen Regelungen bei Einreise
zeitpunkte zu erklären.                                        ohne Ausnahme zur Vorlage eines negativen Testergebnisses
Das Dashboard kann unter folgendem Link abgerufen wer-         verpflichtet.
den: https://www.lrabb.de/coronavirus                          Neu ist zudem, dass Personen, die am Coronavirus erkrankt
                                                               waren und wieder genesen sind, künftig von der Quarantä-
                                                               nepflicht befreit sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Infek-
Ab dem 11. Januar 2021                                         tion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei Einreise min-
gilt in Baden-Württemberg                                      destens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
                                                               Grund ist, dass bei diesen Personen von einer partiellen
eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.                     Immunität ausgegangen werden kann. Die Personen müssen
Eine entsprechende Regelung sieht                              allerdings dennoch bei Einreise symptomfrei sein. Sie sind
                                                               auch von der neuen Testpflicht bei Einreise befreit.
die neue Corona-Verordnung Einreise-
                                                               Verlängert wurden aufgrund der Infektionslage auch die Ein-
Quarantäne und Testung vor.                                    schränkungen im Rahmen der 24-Stunden-Regelung: Die
Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue      quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Auf-
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung. Neu         enthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem
eingeführt wird nach Beschluss der Bundeskanzlerin und der     bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist wei-
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5.      terhin nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht
Januar eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.              überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken
                                                               des Einkaufs erfolgt.
Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grund-
sätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens     Es wird noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen, dass
mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen          Reisen in Risikogebiete ohne zwingenden Grund unbedingt
negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt       zu vermeiden sind.
STADTNACHRICHTEN Amtsblatt der Stadt Renningen - mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim
4   Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021
                                                                                                      STADTNACHRICHTEN
                                                                                                      RENNINGEN

In Baden-Württemberg
werden im ganzen Land Impfzentren                                Stadtverwaltung Renningen
geschaffen, um möglichst schnell viele                           Hauptstraße 1, 71272 Renningen
                                                                 Postfach 1240, 71265 Renningen
Menschen gegen das Corona-Virus                                  Info-Zentrale 07159 / 924-0
impfen zu können. Nachfolgend finden                             info@renningen.de, www.renningen.de
                                                                 WhatsApp an 0163 / 7061149
Sie einen Überblick über die Standorte
der Impfzentren im Land.                                          Verwaltungsstellen und Einrichtungen der
Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember haben die             Stadtverwaltung vorerst für unangemeldeten
Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg,         Publikumsverkehr geschlossen
Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg und Rot       Aufgrund der jüngsten Entwicklungen rund um das
am See die Arbeit aufgenommen. Ab dem 22. Januar 2021             Coronavirus ist der Zutritt zu den Rathäusern in Ren-
folgen dann auch die rund 50 Kreisimpfzentren (KIZ). Die          ningen und Malmsheim inklusive der Bürgerbüros, so-
Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkrei-      wie der Zutritt zur Sozialstation, IAV und Sozialbera-
sen in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind mobile Teams            tung ab dem 16.12.2020 nur nach Terminvereinbarung
unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität       möglich. Nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail
eingeschränkt sind. Mittelfristig soll die Impfung dann bei       Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf.
den niedergelassenen Arztpraxen stattfinden.                      Mit dieser Maßnahme will die Stadt Renningen die
Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen Menschen         Verbreitung des Coronavirus eindämmen und die Mit-
geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich         arbeiter schützen. Nur so kann gewährleistet werden,
ist das Ziel, dass nach und nach allen Menschen ein gleich-       dass die Behörde und insbesondere kritische Bereiche
berechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung gewähr-           weiterhin handlungsfähig bleiben.
leistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bür-     Weitere Informationen finden Sie auf unserer städti-
ger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren            schen Website www.renningen.de/corona-virus-aktuell
oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes         Wir bitten um Verständnis.
berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Perso-       Ihre Stadtverwaltung
nen anzustecken.
                                                                           Der Zutritt ist nur mit einer
Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes führt diejenigen
Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen. Die              Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Priorisierung erfolgt in drei Gruppen – untergliedert in die
Kategorien „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und „erhöhte    Ansprechpartner
Priorität“. Die Einteilung der priorisierten Bevölkerungsgrup-   Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter
pen orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impf-      Während der ganzen Woche nach telefonischer Verein-
kommission zur COVID-19-Impfung.                                 barung, gerne auch im Rathaus Malmsheim.
Alle verfügbaren Lieferungen gehen nach ihrem Bevölke-           Herzliche Einladung!
rungsanteil an die Bundesländer. In Baden-Württemberg wer-       Bürgermeister
den die zugeteilten Impfdosen dann gleichmäßig auf die           Wolfgang Faißt, Tel. 924-120,
Impfzentren verteilt.                                            wolfgang.faisst@renningen.de
Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die        Erster Beigeordneter
Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öf-           Peter Müller, Tel. 924-118,
fentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Ba-    peter.mueller@renningen.de
den-Württemberg.de informiert. Es wird keine personalisierte     Leiter Fachbereich Bürger und Recht
Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt         Marcello Lallo, Tel. 924-127,
darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umstän-       marcello.lallo@renningen.de
den gehören.                                                     Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der      Hartmut Marx, Tel. 924-131,
Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefon-      hartmut.marx@renningen.de
nummer 116 117 bekommen Sie gleichzeitig die Termine für         Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste
Erst- und Zweitimpfung. Sie können den Termin auch online        Carmen Lörcher, Tel. 924-114,
über die zentrale Anmeldeplattform vereinbaren (https://www.     carmen.loercher@renningen.de
impfterminservice.de/impftermine, Voraussetzung hierfür ist
eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit       Öffnungszeiten
eine SMS zu empfangen). So wird sichergestellt, dass die         Bürgerbüro Rathaus Renningen
Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden. Bei        Tel.: 924 -104 / -123 / -148
einem Anruf über die 116 117 erfolgt eine Weiterleitung an       buergerbuero.renningen@renningen.de
das vom Land beauftragte Callcenter.                             Mo.                                    08.00 - 12.00 Uhr
Da zu Beginn nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur         Di.               08.00 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 17.00 Uhr
Verfügung steht, können auch nur entsprechend Termine            Mi.                                    08.00 - 12.00 Uhr
vergeben werden. Es können nur so viele Termine vergeben         Do.               08.00 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 18.00 Uhr
werden, wie Impfdosen vorhanden sind.                            Fr.                                    08.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter:                          Bürgerbüro Rathaus Malmsheim
www.baden-wuerttemberg.de                                        Tel.: 1606 -11 / -12
                                                                 buergerbuero.malmsheim@renningen.de
                                                                 Mo. - Mi.                              08.00 - 11.30 Uhr
                                                                 Do.               08.00 - 11.30 Uhr u. 15.30 - 18.00 Uhr
Sperrung der Lindenstraße                                        Fr.                                    08.00 - 11.30 Uhr
bis voraussichtlich 31.07.2021                                   Fachabteilungen Rathaus Renningen
Aufgrund des Baus eines Mehrfamilienhauses ist es unum-          mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau (Furtwiesen 1)
gänglich, die Lindenstraße auf Höhe Buchenweg 11 bis vor-        Rathaus Malmsheim (Perouser Straße 1, Tel. 1606-0)
aussichtlich 31.07.2021 für den Kraftfahrzeugverkehr zu sper-    Mo. - Mi.                              08.00 - 11.30 Uhr
ren. Die angrenzenden Anwohner werden separat informiert.        Do.                   08.00 - 11.30 Uhr u. 15.30 - 18.00
Durchgängiger Fußgänger- und Radverkehr wird allerdings                                                                Uhr
weiterhin möglich sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis und      Fr.                                    08.00 - 11.30 Uhr
die gegenseitige Rücksichtnahme.
STADTNACHRICHTEN Amtsblatt der Stadt Renningen - mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                 Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021   5
Information zur Grundsteuer                                    der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die
                                                               Berechnung werden beide Werte multipliziert. Dies ergibt
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuer-         den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer
gesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die   Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt
neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform          sich der Steuermessbetrag, der Bemessungsgrundlage der
wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab       Grundsteuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte
dem Jahr 2025 auswirken.                                       Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in
                                                               Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt also 0,91 Promille.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle    Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das
bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der          Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der
Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen)       Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen
nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“          Hebesatz der Gemeinde/Stadt multipliziert, woraus sich die
ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten,     tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt.

                                                                 Grafik Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025

Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich,     Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grund-
wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzel-      steuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die
nen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsverände-        weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Ent-
rungen es geben wird!                                          scheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die bishe-
Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Ja-       rige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grund-
nuar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussichtlich im    steuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet
Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden         und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde,
die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer       die zwangsläufige Folge der Reform.
von der Finanzverwaltung voraussichtlich durch eine Allge-     Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden
meinverfügung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklä-     Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Ba-
rung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die      den-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/
Grundsteuermessbescheide.                                      haushalt-finanzen/grundsteuer/.
Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr
2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteu-
ermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende
Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde/Stadt erst ermitteln,
wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Sum-
me der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird            Hundesteuer 2021
den Gemeinden/Städten voraussichtlich erst im Laufe des          Anfang des neuen Jahres werden die Hundesteuerbe-
Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht       scheide 2021 zugestellt.
absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem
bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss,            Die Hundesteuer beträgt für den Ersthund 96,00 €, für
um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu              den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 €. Für
erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der       Zwinger sind 288,00 € zu bezahlen.
neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen
                                                                 Bisher nicht besteuerte über drei Monate alte Hunde
kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das         sind innerhalb eines Monats nach Beginn der Hunde-
angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann          haltung bei der Abteilung Finanzen anzuzeigen. Endet
auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Auf-       die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb eines
kommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch        Monats zu melden.
Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu
belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen      Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den
Grundsteuer führen.                                              Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats. Sie en-
Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird       det mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung
es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und        beendet wird.
Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird
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                                                                                 STADTNACHRICHTEN
                                                                                 RENNINGEN

        Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden des Renninger
              Fotowettbewerbs, zu dem wir im November eingeladen haben.

           Sie hatten die Wahl – bis einschließlich 10. Januar war es möglich,
                 für die aus Ihrer Sicht schönsten Fotos abzustimmen.

            Es wurden 54 Bilder eingereicht, insgesamt wurden 109 Stimmen
               abgegeben, heute präsentieren wir die drei Gewinnerfotos:

                             „Sonnenaufgang mit Blick auf den Mount Malmsheim“

                     PLATZ 1 – eingereicht von KATRIN WINKLER
                 Gewinnerfoto – erhält einen Bildband der Stadt Renningen
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RENNINGEN
                                                                 Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021   7

                      “Spaziergang mit Blick auf Bosch im Dezembernebel“

                   PLATZ 2 – eingereicht von KATRIN WINKLER

      „Ist das ein Weihnachtsstern oder ein Feuerwerk? Nein! - das ist die vertrocknete Blüte
                    einer wilden Möhre. So schöne Formen liefert uns die Natur.“

                PLATZ 3 – eingereicht von DR. RALPH HEDERER
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                                                                                                       STADTNACHRICHTEN
                                                                                                       RENNINGEN

                                                                 5. Neuregelung von TAKKI plus
                                                                 Der Verwaltungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am
 Amtliche Bekanntmachungen                                       30.11.2020 vorberatend mit der Neuregelung von TAKKI plus
                                                                 befasst (siehe hierzu den Bericht in den Stadtnachrichten
                                                                 Renningen KW. 49, S. 11).
Aus der Arbeit des Gemeinderats                                  Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
                                                                 1. Dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis
Sitzung vom 21.12.2020
                                                                    Böblingen zur Durchführung von Aufgaben des Kinderta-
1. Bebauungsplan "Schnallenäcker III 2018"                          gesbetreuungsgesetzes wird mit Wirkung zum 01.09.2020
- Abwägung der während der öffentlichen Auslegung einge-            zugestimmt (Anlage 1 zu GR-Drucksache 114/2020).
  gangenen Anregungen und Bedenken                               2. Die Entgeltregelung der Stadt Renningen für die Betreu-
- Satzungsbeschluss                                                 ung von Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kinder
Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Abwägung der             von 3-6 Jahren (TAKKI Plus) vom 03.07.2017 zuletzt ge-
während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanent-            ändert am 17.07.2019 tritt mit Wirkung zum 31.08.2020
wurfs eingegangenen Anregungen und Bedenken vor.                    außer Kraft.
Der Gemeinderat fasste bei fünf Gegenstimmen folgenden           6. Verlängerung der Buslinie 747 von Warmbronn nach Ren-
Beschluss:                                                          ningen
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange           - Bezuschussung der Stadt Renningen
   untereinander und gegeneinander werden die Stellung-          Der Ausschuss Planen Technik Bauen hatte sich in seiner
   nahmen, wie in Anlage 1 zu GR-Drucksache 121/2020             Sitzung am 16.12.2020 vorberatend mit der Bezuschussung
   aufgeführt, beachtet sowie zur Kenntnis genommen.             der Stadt Renningen für die Verlängerung der Buslinie 747
2. Der Bebauungsplan "Schnallenäcker III 2018" wird in           von Warmbronn nach Renningen befasst (siehe hierzu den
   der Fassung des zeichnerischen Teils und des Textteils        Bericht in den Stadtnachrichten Renningen KW. 52, S.9).
   vom 12. August 2020, ergänzt um die Festsetzung zum           Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
   seitlichen Abstand von Garagen von 0,5 m zu öffentli-
                                                                 1. Die Stadt Renningen bezuschusst die Verlängerung der
   chen Verkehrsflächen bei Ziffer 5.1 nach § 10 Absatz 1
                                                                     Buslinie 747 von Warmbronn nach Renningen anteilig
   Baugesetzbuch i.V.m. § 4 Gemeindeordnung von Baden-
                                                                     jährlich mit einer Summe von maximal 26.500,00 € (net-
   Württemberg als Satzung beschlossen.
                                                                     to ohne anteilige Fahrgelderlöse und -surrogate) ab der
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten ört-             Einführung zum 11. Januar 2021.
   lichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12. August
                                                                 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Stadtwerken
   2020 werden nach § 74 Absatz 1 Landesbauordnung
                                                                     Leonberg bzw. mit der Stadt Leonberg eine öffentlich-
   für Baden-Württemberg i.V.m. § 4 Gemeindeordnung von
                                                                     rechtliche Vereinbarung zur Bezuschussung mit einer
   Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
                                                                     Mindestlaufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember
2. Erschließung des Wohngebiets Schnallenäcker III                   2022 abzuschließen. Danach gilt eine Kündigungsfrist
- Vorstellung der Entwurfsplanung                                    von 6 Monaten zum Fahrplanwechsel. Die Bezuschus-
Bürgermeister Faißt begrüßte zu diesem Tageordnungspunkt             sung erfolgt nur auf Antrag und nach dem Nachweis der
Frau Kühn und Herrn Schädel vom Ingenieur-Büro IBS, Weil             Kosten- und Einnahmesituation.
der Stadt.                                                       7. Verschiedenes/Bekanntgaben
Herr Schädel und Frau Kühn stellten dem Gemeinderat die          1. Ansprachen zum Jahresende
von ihrem Büro erarbeitete Entwurfsplanung für die Erschlie-     Zum Abschluss der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres
ßung des Wohngebiets Schnallenäcker III vor.                     blickte Bürgermeister Wolfgang Faißt auf ein außergewöhnli-
Der Gemeinderat fasste bei sechs Gegenstimmen und einer          ches und pandemiebedingt besonders schwieriges Jahr 2020
Stimmenthaltung folgenden Beschluss:                             zurück. Die Coronapandemie habe unsere Gesellschaft vor
                                                                 große Herausforderungen gestellt und allen viel abverlangt.
Dem Vorentwurf zur Erschließung Baugebiet „Schnallenäcker III    Trotz aller coronabedingter Schwierigkeiten sei es Gemeinde-
2018“ wird zugestimmt.                                           rat und Stadtverwaltung gelungen, zukunftsweisende Projek-
3. Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen         te weiter voranzutreiben und wichtige Weichenstellungen zu
   Bekanntmachung                                                treffen für die künftige Entwicklung unserer Stadt.
Der Verwaltungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am         Er bedankte sich bei allen Mitgliedern des Gemeinderats
30.11.2020 vorberatend mit der Neufassung der Satzung            für deren ehrenamtliches Engagement und für die gute und
über die Form der öffentlichen Bekanntmachung befasst (sie-      konstruktive Zusammenarbeit, die getragen war von dem Be-
he hierzu den Bericht in den Stadtnachrichten Renningen          streben, gemeinsam so gut wie möglich die gegenwärtigen
KW. 49, S. 12).                                                  Herausforderungen zu meistern.
                                                                 In seinen Dank schloss Bürgermeister Faißt auch Herrn Bei-
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:           geordneten Müller und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die in Anlage 1 zu GR-Drucksache 111/2020 dargestellte           der Verwaltung ein, die durch ihr großes persönliches En-
Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Be-        gagement dazu beigetragen hätten, das städtische Dienst-
kanntmachung wird beschlossen.                                   leistungsangebot trotz pandemiebedingter Einschränkungen
Die beschlossene Satzung wird mit ihrem vollen Wortlaut in       so gut wie möglich für die Bürger(innen) aufrechtzuerhalten.
den Stadtnachrichten bekanntgemacht.                             Mit den Worten Mahatma Gandhis „Die Zukunft hängt davon
4. Anträge der Kinderfreunde bezüglich der Rechnungsstel-        ab, was wir heute tun“ appellierte Bürgermeister Faißt, dass
   lung der Raumkosten bei der Schülerbetreuung Renningen        jeder Einzelne aufgerufen ist, Verantwortungsbewusstsein zu
                                                                 zeigen, miteinander und füreinander. Es komme auf uns alle
Der Verwaltungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am         an - jetzt und heute!
30.11.2020 vorberatend mit den Anträgen der Kinderfreun-
de bezüglich der Rechnungsstellung der Raumkosten bei            Er wünschte abschließend allen ein gesegnetes Weihnachtsfest
der Schülerbetreuung Renningen befasst (siehe hierzu den         und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr 2021.
Bericht in den Stadtnachrichten Renningen KW. 49, S. 12).        Im Folgenden hielt der stellvertretende Bürgermeister aus
                                                                 der Mitte des Gemeinderats, Herr Stadtrat Schautt, eine
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und drei            Ansprache zum Jahresabschluss. Er bedankte sich bei Herrn
Stimmenthaltungen folgenden Beschluss:                           Bürgermeister Faißt im Namen des Gemeinderats für dessen
Auf die Rechnungsstellung der anteiligen Gebäudeunterhal-        Engagement und für die gute Zusammenarbeit. In seinen
tungskosten und Abgaben an die Kinderfreunde Renningen           Dank schloss Stadtrat Schautt auch Herrn Beigeordneten
für die Schulkindbetreuung an der Friedrich-Schiller-Schule in   Müller und die Mitarbeiter/innen aller Bereiche der Stadtver-
Renningen wird verzichtet.                                       waltung und besonders auch die zahlreichen ehrenamtlichen
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                   Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021   9
Engagierten in der Stadt Renningen ein. Auch bei seinen                    Amtliche Bekanntmachung
Gemeinderatskollegen bedankte sich Stadtrat Schautt für das
gute Miteinander im Gemeinderat.                                          Festsetzung der Grundsteuer
Abschließend wünschte er allen Anwesenden ein besinnlich-                  für das Kalenderjahr 2021
es Weihnachtsfest und alles Gute und Gesundheit für das
neue Jahr 2021.                                                  Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B in der Stadt
Bürgermeister Wolfgang Faißt bedankte sich bei den erschie-      Renningen wird sich gegenüber dem Jahr 2020 nicht verän-
nenen Zuhörern und Pressevertretern für ihr Interesse und        dern, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden
schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.                       verzichtet werden kann.
                                                                 Für diejenigen Steuerschuldner, die bis zum heutigen Tage
                                                                 keinen anderslautenden Bescheid erhalten haben, wird auf-
                                                                 grund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grund-
Stadt Renningen   Satzung über die Form der
Kreis Böblingen öffentlichen Bekanntmachung                      steuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhe wie
                                                                 für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung fest-
                                                                 gesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-             öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen
temberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000          ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer-
S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom          bescheid zugegangen wäre.
17.06.2020 (GBl. S. 403), in Verbindung mit § 1 der Verord-      Sind seit dem letzten Jahressteuerbescheid Änderungen in
nung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeinde-        der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eingetreten,
ordnung für Baden-Württemberg vom 11.12.2000 (GBl. 2001          ergeht wie bisher ein Grundsteuerbescheid.
S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2015 (GBl.        Bei Veräußerung eines Steuergegenstandes ist, unabhängig
S. 870, 875) hat der Gemeinderat am 21.12.2020 folgende          von der Regelung im Kaufvertrag, der bisherige Eigentümer
Satzung beschlossen:                                             solange noch Steuerschuldner, bis das Finanzamt eine Zu-
§ 1 Öffentliche Form der Bekanntmachung                          rechnung beim neuen Eigentümer vorgenommen hat. Eine
(1) Öffentliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Be-           etwaige Überzahlung wird nach dem Erlass des Steuerände-
    kanntgaben der Stadt Renningen erfolgen durch Be-            rungsbescheids zurückerstattet.
    reitstellung im Internet unter www.renningen.de, soweit      Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn
    gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Be-      des Kalenderjahres festgesetzt. Bei einer Veräußerung des
    kanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wort-      Steuergegenstandes innerhalb des laufenden Jahres erfolgt
    laute der öffentlichen Bekanntmachungen können an der        somit der gesetzliche Steuerübergang zum 1.1. des folgen-
    Zentrale des Rathauses Renningen der Stadt Renningen,        den Jahres.
    Hauptstraße 1, 71272 Renningen von jeder und jedem
    während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden;        Zahlungsaufforderung
    sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur           Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuerbe-
    Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse       träge für 2021 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Be-
    postalisch übermittelt.                                      trägen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid vor
(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekannt-        Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines
    machungen der Stadt Renningen zu Bauleitplänen durch         der im Bescheid angegebenen und nachfolgend angeführten
    Einrücken in das Amtsblatt der Stadt Renningen “Stadt-       Bankkonten unter Angabe des auf dem Steuerbescheid ab-
    nachrichten“ sowie ergänzend durch Bereitstellung im         gedruckten Buchungszeichens zu überweisen.
    Internet gemäß Absatz 1. Als Tag der Bekanntmachung
    gilt der Ausgabetag des Amtsblatts der Stadt Renningen.      Bankverbindungen:

§ 2 Außerordentliche Form der öffentlichen Bekanntmachung
                                                                 ●   Volksbank Region Leonberg
                                                                     IBAN: DE 25 6039 0300 0070 7770 04
(1) Ist die Internetseite der Stadt Renningen infolge höherer
    Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht         ●   Kreissparkasse Böblingen
    verfügbar, so sind öffentliche Bekanntmachungen in fol-          IBAN: DE21 6035 0130 0007 0002 61
    gender Reihenfolge der Verfügbarkeit und Durchführbar-
    keit zulässig:                                               ●   Volksbank AG im Kreis Böblingen
    1. Durch Einrücken in das Amtsblatt der Stadt Renningen.         IBAN: DE 13 6039 0000 0030 2820 04
    2. Durch Abdruck in der in der Stadt Renningen verbrei-      Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlä-
        teten Tageszeitung „Leonberger Kreiszeitung“.            gen bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Grundsteuerbeträge
    3. Durch Anschlag an den Verkündungstafeln der Rathäu-       empfehlen wir, uns eine Ermächtigung zur Abbuchung der
        ser in den Stadtteilen auf die Dauer von mindestens      fälligen Grundsteuer zu erteilen.
        einer Woche.
§ 3 Inkrafttreten                                                Rechtsbehelfsbelehrung
(1) Diese Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft                   Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentli-   nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch
    chen Bekanntmachung vom 25.02.2002 außer Kraft.              erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Rennin-
                                                                 gen, Hauptstr. 1, 71272 Renningen, einzulegen.
Renningen, den 22. Dezember 2020
                                                                 Durch Einlegen eines Widerspruchs wird die Verpflichtung zur
gez.                                                             Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben.
Wolfgang Faißt
Bürgermeister                                                    Renningen, 04. Januar 2021
Hinweis:                                                         gez. Wolfgang Faißt
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-      Bürgermeister
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor-            Auskünfte
schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach           Bei Fragen zur Grundsteuerfestsetzung können Sie sich an
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-            die Abteilung Finanzen wenden:
lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser       A – F und W – Z        Frau Fürst,      07159-924 108
Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist;          G – Ra                 Herr Eckhardt    07159-924 113
der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu       Rb – V                 Frau Münst       07159-924 146
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-         Fragen zum Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid
kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.                   sind an das Finanzamt Leonberg zu richten.
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                                                                                                   STADTNACHRICHTEN
                                                                                                   RENNINGEN

                       !                   e
                   Sie            n   .d                              Zweckverband Renninger
               n               ge
           che
                           n
                        ni                                            Wasserversorgungsgruppe
   i r su w . r e   n
  W      ww
                                                            Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams des Zweckver-
                                                            bands Renninger Wasserversorgungsgruppe zum nächst-
                                                            möglichen Zeitpunkt eine
 Wir suchen für die Abteilung Finanzen zum
 nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n                                        Fachkraft für
                                                               Wasserversorgungstechnik (m,w,d)
              stellvertretende/n                                      oder vergleichbar
          Kassenverwalter/in (m,w,d)                                          in Vollzeit, unbefristet
                   in Vollzeit, unbefristet                 Der Zweckverband versorgt ca. 30.000 Einwohner der
                                                            Städte Renningen und Rutesheim mit Trinkwasser.
 Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
 • Abwicklung aller Kassengeschäfte für zugewiesene         • Bedienen und Überwachen der gesamten Behälteran-
   Banken                                                     lagen einschließlich elektrischer, maschineller, verfah-
 • Abrechnung von Zahlstellen                                 renstechnischer und hydraulischer Einrichtungen
 • Durchführung von Auszahlungs-, Abbucher- u. Erstat-      • Prüfen und Reparieren von Pumpen, Schiebern und
   tungsläufen                                                Klappen sowie anderen hydraulischen Komponenten
 • Erstellung von Rechnungen für allgemeine Kostener-       • Fehlersuche, Austausch von defekten elektrotechni-
   sätze                                                      schen Bauteilen
 • Pflege von Stammdaten für Debitoren und Kreditoren       • Reinigen von Außenanlagen, Behältern, Brunnen und
 • Überprüfung und Einspielung von externen Schnittstel-      sonstigen Wasseranlagen
   len in die Finanzbuchhaltung                             • Nach ausführlicher Einarbeitung ist eine Teilnahme am
 • Verwaltung sämtlicher Versicherungen und Bearbeitung       Bereitschaftsdienst verpflichtend
   von Schadensfällen
 • Stellvertretung des Kassenverwalters                     Ihr Profil:
 • Belegarchivierung                                        • Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Wasser-
                                                                versorgungstechnik oder vergleichbar
 Ihr Profil:                                                • idealerweise Berufserfahrung im Bereich der Wasser-
 • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r                   versorgung
 • Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise                • Führerschein Klasse B (PKW)
 • Teamfähigkeit und Engagement                             • gutes technisches Verständnis
 • sicherer Umgang mit den gängigen Office Programmen       • Zuverlässigkeit, eigenverantwortliche Arbeitsweise und
     (Word, Excel, Outlook) und Finanz+                         Teamfähigkeit
                                                            • Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der
 • idealerweise Berufserfahrung im Bereich einer kommu-
                                                                regulären Arbeitszeiten sowie der Übernahme von Wo-
     nalen Kasse
                                                                chenend-, Feiertagsdienst und Rufbereitschaft
 Wir bieten Ihnen:                                          Wir bieten Ihnen:
 • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit        • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in
 • Mitarbeit in einem kollegialen und offenen Team             einem motivierten Team
 • Anstellung nach TVöD mit einer Vergütung bis             • eine leistungsgerechte Vergütung bis EG 8 TVöD
    EG 8 TVöD                                               • zusätzliche Vergütung von Bereitschaftsdiensten
 • einen ÖPNV-Zuschuss                                      • einen ÖPNV-Zuschuss
 • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten                    • intensive Einarbeitung sowie Fort- und Weiterbildungs-
                                                               möglichkeiten
 Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Petra Becker,
 Abteilungsleitung Finanzen, unter Tel. 07159/924-112.      Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Lallo,
                                                            Geschäftsführer (Tel.: 07159/924-127).
 Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Un-       Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens
 terlagen bis spätestens 31.01.2021 an die Stadtverwal-     01.02.2021 an den Zweckverband Renninger Wasserver-
 tung Renningen – Abteilung Personal und Organisation,      sorgungsgruppe – Abteilung Personal und Organisation,
 Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an            Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an
 Bewerbung@Renningen.de.                                    Bewerbung@Renningen.de.
                                                                                                                     Foto: ALEAIMAGE/iStock/Getty Images Plus

 Jubilare

Wir gratulieren herzlich
in Renningen am
17.01.21 Herrn Klaus Heinz Wede zum 85. Geburtstag
21.01.21 Herrn Peter Gustav Eberhard Grosse
         zum 80. Geburtstag                                 WOCHENMARKT RENNINGEN
21.01.21 Frau Gisela Wolf zum 90. Geburtstag
                                                            Kommen Sie vorbei und überzeugen sich
in Malmsheim am
16.01.21 Frau Beate Brunhilde Rübenach zum 80. Geburtstag   selbst von den frischen und
18.01.21 Herrn Franz Karl Ohmann zum 80. Geburtstag         qualitativ hochwertigen Angeboten.
20.01.21 Herrn Johann Schumacher zum 90. Geburtstag
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                               Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021   11

 Soziales und Gesundheit                                       Renninger Agenda

                                                               Kontakt
                                                               Kontakt und Informationen zum Arbeitskreis Asyl:
Senioren aktiv                                                 www.ak-asyl-renningen.de
                                                               Bürgerrufauto
Die Pandemie hat uns alle fest im Griff, unser Bewusstsein     Der Betrieb des Bürgerrufautos bleibt bis Ende Januar ein-
und unser Leben verändert.                                     gestellt
Wir sehen die Welt mit anderen Augen.                          Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der damit
Es ist gut und richtig aus Gründen des Gesundheitsschutzes     verbundenen Regelungen des Lockdowns in Baden-Württem-
entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, sie einzuhal-        berg wird das Angebot für Fahrten des Bürgerrufautos bis
ten liegt an Jedem von uns.                                    Ende Januar ausgesetzt.
Wir sollten mit Vertrauen in die Zukunft schauen in etwa so:   Ob das Bürgerrufauto den Betrieb im Februar wieder aufneh-
                                                               men kann, ist fraglich. Eine weitergehende Verlängerung über
               „ Der Eine der sieht Bäume.                     den Januar hinaus ist wahrscheinlich.
                 Probleme dicht an dicht.                      Wir halten Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen allen
              Der Andere die Zwischenräume                     Gesundheit!
                      Und das Licht“                           Das Telefon zum Bürgerrufauto (0157 32 29 85 32) ist mon-
                                                               tags und mittwochs, jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr,
                                                               auch während der aktuellen Ruhezeit für Auskünfte besetzt.
                                                               Das Team des Bürgerrufautos
                                                               (Ansprechpartner: Erwin Eisenhardt,
                                                               Telefonnummer 07159 920525)

                                                               Freiwillige Feuerwehr Renningen

                                                               www.feuerwehr-renningen.de
                                                               Notruf Feuer: 112
                                                               Einsatz 85-2020, Di., 15.12.20, 23:39 Uhr
                                                               Gemeldeter Brand in Gebäude
                                                               Ein aufmerksamer Nachbar meldete einen vermeintlichen
                                                               Gebäudebrand in einer Industriehalle in der Heinkelstraße.
Verein für Jugendhilfe                                         Glücklicherweise konnte nach der Erkundung des Gebäudes
                                                               schnell Entwarnung gegeben werden: Eine eingeschaltete, rot
                                                               leuchtende Wärmelampe suggerierte durch die Fensterver-
Jugendsozialarbeit Renningen                                   glasung einen Feuerschein, die vermeintliche Rauchentwick-
Humboldtstr. 8                                                 lung resultierte aus dem sachgemäß betriebenen Kamin der
Kontaktdaten:                                                  Gebäudeheizung. Somit musste die Feuerwehr nicht weiter
Dorothe Riedl: 0163/ 8383 942                                  tätig werden.
Tim Dietterle: 0163/ 8383915                                   Einsatz 86-2020, So., 27.12.20, 18:57 Uhr
Marlen Strecker: 0163/ 8989029                                 Brand von Müll in Container
Büro: 07031/2181 658                                           Der Brand eines Müllcontainers in der Friedenstraße rief am
info@jugendsozialarbeit-renningen.de                           Sonntagabend die Feuerwehr auf den Plan. Der mit Abfall ei-
Hallo zusammen,                                                ner Haushaltsauflösung beladene Container, der sich vermut-
aufgrund des Lockdown bleibt das Jugendhaus weiterhin          lich selbst entzündet hatte, war bis zum Eintreffen der Feu-
geschlossen.                                                   erwehr von aufmerksamen Nachbarn mit einem Pulverlöscher
Aber habt ihr Sorgen oder Kummer? Wählt einfach unsere         und Wassereimern erfolgreich abgelöscht worden. Aufgrund
Nummer!! Ihr könnt mit uns Einzeltermine ausmachen, zum        der Glutnester, die in der Absetzmulde vermutet wurden, ent-
Bewerbungen schreiben, lernen oder wenn ihr jemanden zum       schied man sich dazu, die Mulde mit einem städtischen Lkw
Reden braucht.                                                 in den Bauhof zu bringen. Dort wurde der Container kom-
                                                               plett entleert und die Abfallstoffe abgelöscht, bevor der Con-
Anmelden und Termine ausmachen könnt ihr bei uns direkt:       tainer mit einem Radlader wieder beladen werden konnte.
Whatsapp:                     0157 36470174                    Gegen 20:30 Uhr konnte der Einsatz beendet werden.
Doro:                         0163 8383942
Tim:                          0163 8383915                     Einsatz 87-2020, Mo., 28.12.20, 17:49 Uhr
Marlen:                       0163 8989029                     Notfalltüröffnung
                                                               An diesem Montagabend wurde die Feuerwehr in die
Außerdem könnt ihr uns über Instagram erreichen
                                                               Perouser Straße zu einer Notfalltüröffnung gerufen. Vor Ort
oldschool_renningen
                                                               konnte die Türe durch die anrufende Patientin selbst geöffnet
Vielen Dank, dass ihr euch so gut an die Regeln haltet.
                                                               werden. Somit musste die Feuerwehr nicht tätig werden und
Passt auf euch auf und bleibt gesund. Gemeinsam schaffen
                                                               konnte den Einsatz rasch beenden.
wir es alle durch diese Zeit.
Liebe Grüße, Euer Old School Team                              Einsatz 1-2021, Di., 5.1.21, 22:27 Uhr
                                                               Brand in Asylunterkunft Weil der Stadt
Schulsozialarbeit Renningen                                    Da die Weil der Städter Drehleiter bei einem Großbrand in
Jahnstr. 9                                                     Simmozheim gebunden war, wurde die Drehleiter der Ren-
Kontaktdaten:                                                  ninger Feuerwehr zur Ergänzung des Löschzugs der Kame-
Katrin Stauss: 0163/83 83 928                                  raden aus Weil der Stadt in die dortige Asylunterkunft in
stauss@vfj-bb.de                                               die Josef-Beyerle-Straße gerufen. Vor Ort brannte ein Sofa
Laura Freckmann: 0163/89 89 036                                im Außenbereich, das schnell abgelöscht werden konnte.
freckmann@vfj-bb.de                                            Die Drehleiter musste hierbei nicht tätig werden.
12    Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021
                                                                                                                STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                RENNINGEN

Einsatz 2-2021, Do., 7.1.21, 9:06 Uhr                            Montag, 18.01.2021: Graf-Ulrich-Apotheke,
Kleinbus kippt auf die Seite                                     Graf-Ulrich-Str. 6, 71229 Leonberg, 07152 - 2 44 22
Am Donnerstagmorgen kam                                          Dienstag, 19.01.2021: Arkaden-Apotheke,
es zwischen Malmsheim und                                        Karlstr. 6, 71254 Ditzingen (Heimerdingen), 07152 - 5 88 77;
Weil der Stadt zu einem Ver-                                     Stadt-Apotheke am Narrenbrunnen,
kehrsunfall mit einem Klein-                                     Stuttgarter Str. 17, 71263 Weil der Stadt, 07033 - 5 27 60
bus, der aus Richtung Malms-
heim kommend aus bislang                                         Mittwoch, 20.01.2021: Apotheke Neue Stadtmitte,
ungeklärter Ursache in einer                                     Brennerstr. 1, 71229 Leonberg (Eltingen), 07152 - 4 33 43
Kurve nach links auf die Ge-                                     Donnerstag, 21.01.2021: Rathaus-Apotheke,
genfahrbahn abkam und eine                                       Flachter Str. 4, 71277 Rutesheim, 07152 - 99 78 16
Böschung hinauffuhr, wodurch Bildquelle: Süddeutsche Me-
der Kleinbus zur Seite kippte. diengesellschaft
Die Fahrerin sowie drei Kleinkinder wurden nicht verletzt und    Tierärztlicher Notdienst
konnten von der ebenfalls alarmierten Feuerwehr Weil der
Stadt bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut wer-       (tel. Anmeldung erwünscht):
den. Nach dem Abklemmen der Fahrzeugbatterie konnte die          16./17.01.2021 Tel.: 07033/460682
Feuerwehr den Einsatz gegen 10 Uhr beenden. Die Strecke
war für die Dauer der Unfallaufnahme und der Bergung des         Soziale Einrichtungen und
Fahrzeugs voll gesperrt.
                                                                 Bereitschaftsdienste
                                                                 Sozialstation Renningen: Tel. 4084-30
 Bereitschaftsdienste                                            Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für alte, kranke
                                                                 und pflegebedürftige Menschen (IAV-Stelle): Tel. 4084-34
                                                                 Hospizgruppe: Tel. 0170 5641372
                                                                 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV):
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                   Palliativ Care Team Landkreis Böblingen, In der Au 10,
                                                                 71229 Leonberg, Tel. für Aufnahmen: 07152 3304-424,
(auch Augen-, Kinder- und HNO-Notfalldienst)                     Mo-Fr 8.00-16.30 Uhr
telefonisch unter 116 117 (kostenfrei)                           Hospizdienst Renningen Telefon 0170 5641372
Notfallpraxis im Krankenhaus Leonberg,
Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg                            Ambulanter Kinder- & Jugend-Hospizdienst des Landkreises
Öffnungszeiten:                                                  Böblingen
Mo, Di, Do: 18 – 22 Uhr                                          Telefon: 07031/6596400/401
Mi: 14 – 24 Uhr                                                  Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen, nähere Informationen:
Fr: 16 – 24 Uhr                                                  www.hospizdienst-bb.de
Sa, So, Feiertage: 7 – 22 Uhr                                    Wir begleiten kostenlos Familien mit schwerstkrankem und
                                                                 sterbendem Kind oder Jugendlichem oder schwerkrankem
Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis                        und sterbendem Elternteil.
am Klinikum Böblingen, Bunsenstr. 120, 71032 Böblingen
Öffnungszeiten:                                                  Suchthilfezentrum der Diakonie
                                                                 Agnes-Miegel-Str. 5 / 2. Stock, 71229 Leonberg,
Mo – Fr: 19.00 – 22.30 Uhr
                                                                 Tel. 07152/901354-0, Fax 07152/901354-16
Sa, So und Feiertage: 8.30 – 22.00 Uhr
                                                                 Information, Beratung und Behandlung für Menschen mit
HNO Notfallpraxis                                                riskantem oder abhängigem Konsum von Alkohol, Drogen,
an der Uniklinik, 72076 Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5        Medikamenten und Spielsucht.
Öffnungszeiten:                                                  Information und Beratung für Jugendliche und junge Men-
Sa, So und Feiertag: 8 – 20 Uhr                                  schen.
                                                                 Online-Beratung: www.evangelische-beratung.info
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Bitte unter Tel. 0711-       Wir sind Ansprechpartner für Bezugspersonen und Angehörige
7877722 (Kassenzahnärztl. Vereinigung Stuttgart) erfragen.       Öffnungszeiten:
Vergiftungen-Notrufnummer: Tel. 0761-19240                       Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Mo., Mi., Do. 13.00 - 17.00 Uhr
                                                                 Termine nach Vereinbarung.
Warn-App NINA                                                    Offene Sprechstunde: Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes,    Die Beratungen sind kostenlos.
kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen            Wir unterliegen der Schweigepflicht und haben Zeugnisver-
des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen      weigerungsrecht.
wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand
erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und
Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundes-
länder sind ebenfalls in die Warn-App integriert. Nähere Infos
zu dieser Warn-App finden Sie unter https://www.bbk.bund.         IMPRESSUM                             Verantwortlich für den amtlichen
de/DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html                                                                      Teil, alle sonstigen Verlautbarun-
                                                                  Herausgeber:                          gen und Mitteilungen:
                                                                  Stadt Renningen. Für die Stadtteile   Bürgermeister Wolfgang Faißt,
Bereitschaftsdienst der Apotheken                                 Renningen und Malmsheim               71272 Renningen, Hauptstraße 1
                                                                                                        oder sein Vertreter im Amt.
                                                                  Druck und Verlag: Nussbaum Medien
(von 08.30 Uhr morgens bis 08.30 Uhr morgens)                     Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263   Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                  Weil der Stadt, Merklinger Str. 20,   interessiert“ und den Anzeigen-
Freitag, 15.01.2021: Schwaben Apotheke,                           Telefon 07033 525-0,                  teil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
Lange Str. 18, 71272 Renningen, 07159 - 25 88                     www.nussbaum-medien.de                68789 St. Leon-Rot

Samstag, 16.01.2021: Central-Apotheke international,              INFORMATIONEN
Leonberger Str. 108, 71229 Leonberg, 07152 - 4 30 86              Vertrieb (Abonnement und              E-Mail: info@gsvertrieb.de
Sonntag, 17.01.2021: Apotheke Butz,                               Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,     Internet: www.gsvertrieb.de
                                                                  Josef-Beyerle-Str. 2,                 Anzeigenverkauf:
Mönsheimer Str. 50, 71296 Heimsheim, 07033 - 46 95 30;
                                                                  71263 Weil der Stadt,                 wds@nussbaum-medien.de
Engel-Apotheke,                                                   Tel.: 07033 6924-0,
Alte Stuttgarter Str. 2, 71106 Magstadt, 07159 - 94 98 11
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                              Woche 1/2 | Donnerstag, 14. Januar 2021   13
Landratsamt Böblingen, Jugend- u. Familienberatung,            Hilfe bei Selbsttötungsgefahr u. Lebenskrisen
Ehe-, Paar- u. Lebensberatung                                  – Arbeitskreis Leben Sindelfingen e.V.
Psychologische Beratungsstelle, Rutesheimer Str. 50/1,         www.ak-leben.de, Tel. 07031/3049259
71229 Leonberg                                                 Suizid keine Lösung - Krisenhotline der SVLFG hilft
Tel. 07031/663 4120,                                           Tel. 0561 785-10101
www.familie-am-start.de, beratungsstelle-leonberg@lrabb.de     24 Stunden und 7 Tage die Woche
Diakonie, Beratungszentrum Leonberg,                           Rufnummern der Telefonseelsorgen
Agnes-Miegel-Straße 5                                          Telefonseelsorge rund um die Uhr unter den Nummern 0800
Tel. 07152/3329400, Fax 07152/33294024,                        111 0111 (evang.)
E-Mail: info@diakonie-leonberg.de                              oder 0800 111 0222 (kath.) für Menschen mit Problemen
Anerkannte Beratungsstelle für Schwangere                      jeglicher Art.
Auskunft – Beratung – Hilfe                                    Die Beratung ist anonym, die Berater sind zur Verschwiegen-
Termine nach Vereinbarung                                      heit verpflichtet.
                                                               Es entstehen keine Telefongebühren.
Gesundheitsamt Böblingen, Parkstraße 4, 71034 Böblingen
Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 07031/663-1740
Pro Familia Böblingen, Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen          Wichtige Rufnummern
Tel. 07031/678005, Fax 07031/678007
Mo. 9.00 - 13.00 Uhr, Di. u. Mi. 13.00 - 17.00 Uhr,            Notrufe Telefon Polizei                                  110
Do. 9.00 - 12.00 Uhr                                           Feuerwehr, Notarzt/Rettungsdienst 1 12   (auch Notruftelefax)
ADHS-Deutschland e.V. Elterngruppe                             Polizeirevier Leonberg                        (07152) 60 50
71272 Renningen, Tel. 07159/920959,                            Polizeiposten Renningen                     (07159) 80 45 0
E-Mail: adhs-renningen@t-online.de                             EnBW-Bereitschaftsdienst:
Wir treffen uns jeden ersten Dienstag im Monat (Ferienter-     Erdgas-Störungsannahme                     (0800) 362 94 47
mine ausgenommen), 20.00 Uhr, in der Begegnungsstätte          Strom-Störungsannahme                      (0800) 362 94 77
Malmsheim                                                      Unitymedia                                 (0800) 776 60 88
Krisentelefon – ich schaff´es nicht mehr                       Telekom Kundenservice                        (0800) 3302000
„Gewaltig überfordert – wenn Pflege an Grenzen stößt“          Wasserversorgung                              0163 7061153
Mo. - Fr. 16.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 07031/663-3000             Ausfall Straßenbeleuchtung                0176 15 15 11 91
DKSB Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Leonberg
71229 Leonberg, Distelfeldstr. 20, Tel. 07152/902961,
Notfallnr. 0172 9487091
Termin nach tel. Vereinbarung                                  Bildung und Erziehung
Tages- und Pflegemutter e.V., 71229 Leonberg, Tel.
07152/22490
Sprechzeiten: Mo., Di. u. Do. von 9.00 - 12.00 Uhr,
Do. von 14.00 - 18.00 Uhr od. nach tel. Vereinbarung
Kreissozialamt Böblingen Tel. 07031/663-1383                   Mediathek
Orientierungsberatung und praktische Hilfe bei finanziellen
und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren         Die Mediathek in Renningen bleibt bis 31.01.2021 geschlossen.
(Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege)
                                                               Die Zweigstelle in Malmsheim bleibt bis 31.01.2021 ge-
AIDS-Beratung im Gesundheitsamt, Parkstraße 4,                 schlossen.
71034 Böblingen                                                Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist in der Hauptstelle
Tel. 07031/663-1777                                            voraussichtlich Montag, 01.02.2021.
Termine nach tel. Vereinbarung
(Termine in der Außenstelle des Gesundheitsamtes Leonberg,     Liebe Kunden,
Rutesheimer Str. 50/3A, nach Absprache Tel. 07152/939900)      die Mediathek mit Haupt- und Zweigstelle bleibt zur Ein-
                                                               dämmung des Corona-Virus bis auf Weiteres geschlossen!
Krebsinformationsdienst                                        Vorbestellte Medien bleiben bis zur Wiedereröffnung für Sie
Tel. 0800/4203040 (kostenfrei),                                reserviert.
www.krebsinformationsdienst.de                                 Die Leihfrist von Ihren ausgeliehenen Medien wird ab dem
                                                               16.12.2020 von uns automatisch verlängert - es entstehen
THAMAR Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt                   Ihnen durch die Schließung keine Nachteile!
Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen, Tel. 07031/222066      Leider ist von Seiten der Landesregierung noch nicht ge-
Notruf täglich ab 20.00 u. an Wochenenden rund um die Uhr.     klärt, ob wir einen Abholservice anbieten dürfen, sobald dies
Außenstelle: Rutesheimer Str. 50/1, 71229 Leonberg             möglich sein wird, werden wir Sie über unsere Homepage/
– Termine über Böblingen                                       Stadtnachrichten/ Aushänge an den Türen informieren.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Tel. 08000 116 016         Die Hauptstelle der Mediathek ist zu folgenden Zeiten tele-
24-Stunden-Beratungsangebot                                    fonisch (07159/9480210) und per E-Mail
Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de                (mediathek@renningen.de) erreichbar:
Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit einer      Montag                        10-13 Uhr
psychischen Erkrankung,                                        Dienstag                      15-18 Uhr
sowie deren Angehörigen, Tel. 07031/6633366,                   Mittwoch                      15-18 Uhr
montags - freitags von 9.00 - 17.00 Uhr                        Donnerstag                    10-13 Uhr
Lebenshilfe Leonberg e.V. für Menschen mit geistiger           Freitag                       geschlossen
Behinderung                                                    Samstag                       10-13 Uhr
Böblinger Str. 19/1, 71229 Leonberg, Tel. 07152/9752200        Die Kinder-Zweigstelle ist telefonisch (07159/930515) und per
Sprechzeiten Mo. - Fr. 8.00 - 12 Uhr und Mo. u. Fr. 14.00      E-Mail (Mediathek.Zweigstelle.Malmsheim@renningen.de) zu
- 17.00 Uhr                                                    folgenden Zeiten erreichbar:
INSEL-Initiative selbst bestimmen – vorsorgen Leonberg e.V.    Donnerstags:                    15-18 Uhr.
Informationen, Beratung zur Patientenverfügung, Vollmacht      Die Nutzung unserer Online-Angebote innerhalb der Online-
und Betreuung, Tel. 07152/3378610                              bibliothek BB ist jederzeit möglich.
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