Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt

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Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt
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Nummer 39                          Donnerstag, 27. September 2018   78. Jahrgang

       Obst- und
   Gartenbauverein
   Kirchentellinsfurt
   1928 e.V. feierte
      90-jähriges
       Jubiläum
Am Sonntag, 16.09.2018, durfte der
Obst- und Gartenbauverein auf 90 Jah-
re Vereinsgeschichte zurückblicken. Der
Vorsitzende Stefan Luz ließ in seiner
Begrüßungsrede die wichtigsten Punk-
te der Vereinschronik Revue passieren.
Vom Gründungsjahr 1928 mit 63 Mit-
gliedern bis 2018 mit 300 Mitgliedern
streifte er kurz die Entwicklung des Ver-
eins. Während die 30er-Jahre spärlich
dokumentiert sind, bekam der Verein
ab 1984 einen neuen Aufschwung, bis
im Jahr 2010 ein eigenes Vereinsheim,
das zumeist in Eigenregie gebaut wurde,
eingeweiht werden konnte. Die Gesellig-
keit spielt auch heute eine große Rolle.
Nicht nur die jährlichen Aktivitäten wie
die angebotenen Schnittkurse sowie die
Festivitäten wie das Gartenfest an Fron-
leichnam oder der Mostbesen alle zwei
Jahre, sondern auch die Lehrfahrten und
mehrtägigen Ausflüge erfreuen sich gro-
ßer Beliebtheit. Bürgermeister Haug er-
wähnte in seiner Rede zum 90-jährigen
Jubiläum, dass dies sehr wohl Grund
zum Feiern sei. "Was einmal klein an-
gefangen hat, ist mittlerweile zu einem
großen und gewichtigen Verein gereift,
der aus unserem Ort nicht mehr weg-
zudenken ist." Nach dem Grußwort des
Vertreters des Kreisverbandes, Herrn
Gerold Maier, bedankte sich Herr Stirm,
der wöchentlich seinen Obststand auf
dem Rathausplatz aufbaut, für die
gute Zusammenarbeit mit dem Verein
in den letzten 20 Jahren. Auf Schwä-
bisch und recht deftig unterhielten die
"Fleggarätscha"-Damen aus Sonnenbühl
das gut gefüllte Festzelt. Später spielte
die Jugendgruppe des Musikvereins auf.
Wir bedanken uns bei unseren Gästen
für ihren Besuch und bei den vielen
Helferinnen und Helfern für die gute Zu-
sammenarbeit.
                        Ingeborg Schauer
                        Fotos: I. Schauer

     Weitere Bilder finden Sie unter
       den Vereinsnachrichten.
Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 2 . Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018                              GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

Ferienprogramm 2018 des CDU-Gemeindeverbands

                                                        Auch in diesem Jahr konnte vom CDU-Gemeindeverband wie-
                                                        der ein Sommerferienprogramm angeboten werden. Seit eini-
                                                        gen Jahren ein fester Bestandteil des Ferienprogramms ist die
                                                        Mountainbiketour in den Schönbuch.
                                                        Nachdem sich am Treffpunkt an der Echaz-Kreuzung 13 Kinder
                                                        und 3 Betreuer eingefunden hatten, ging es erst einmal den
                                                        Berg wieder hoch Richtung Schützenhaus. Das Motto war:
                                                        „Nur wer hochfährt, kann auch runterfahren.“ Die erste Abfahrt
                                                        ging Richtung Altenburg. Dann folgte ein zäher Weg bergauf in
                                                        den Schönbuch. Zur Belohnung wurde auf dem Einsiedel an
                                                        einer Feuerstelle Rast gemacht, wo Hunger und Durst gestillt
                                                        wurden. Anschließend folgte der schönste Teil der Tour: Über
                                                        Stock und Stein sauste die Gruppe zurück ins Neckartal. An-
                                                        gekommen am Ziel gab es für alle Biker noch ein Eis.
                                                        Die ganze Tour bereitete den Kids trotz der Anstrengung sehr
                                                        viel Freude. Am besten fanden sie die Trails, wo man so
                                                        richtig durch den Matsch fahren konnte. Die Kinder kamen
                                                        nach knapp 20 Kilometern und respektablen 240 Höhenmetern
                                                        dreckig und vielleicht auch etwas geschafft, aber dennoch
                                                        glücklich, gesund und zufrieden wieder in Kirchentellinsfurt an.
                                                                                     Fotos und Bericht: Peter Beckert

 Push-up, Pillen & Prosecco
                                                       Maria Vollmer
                                                       Comedy
                                                       Samstag 29. Sept. 2018
                                                       20.00 Uhr, Rittersaal
                                                       Eintritt: 15,00 E (erm.: 10,00 E)
                                                       Arbeitskreis Kultur im Schloss –
                                                       Gemeinde Kirchentellinsfurt
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GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT                                       Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018 . Seite 3

Geteilte Last und doppelte Freude
                                                                                       dienst von "Kirchenband", Kirchenchor,
                                                                                       dem Posaunenchor und dem Gesang ei-
                                                                                       ner voll besetzten Martinskirche.
                                                                                       Das Novum für Kirchentellinsfurt – eine
                                                                                       geteilte Pfarrstelle – wurde konkret er-
                                                                                       fahrbar, als beide Pfarrerinnen auf die
                                                                                       Kanzel stiegen, um die Predigt gemein-
                                                                                       sam zu halten. Paulus' zentrale Aussa-
                                                                                       ge im Predigttext aus dem Galaterbrief
                                                                                       hätte passender kaum sein können: "Ei-
                                                                                       ner trage des anderen Last, so werdet
                                                                                       ihr das Gesetz Christi erfüllen." Und so
                                                                                       wünschte sich Cordula Modrack, dass
                                                                                       wir Gemeindeglieder einander helfend
                                                                                       zum Martin werden, wie der Namenspat-
                                                                                       ron unserer Kirche es uns vorgelebt hat.
                                                                                       Und so wollen sie und ihre Amtskollegin
                                                                                       sich von nun an gegenseitig ergänzen
                                                                                       und unterstützen.
                                                                                       Bei strahlendem Sonnenschein konnten
                                                                                       die zahlreichen Besucher nach Verlassen
                                                                                       der Kirche erst einmal beiden Pfarre-
                                                                                       rinnen die Hand drücken und sie per-
                                                                                       sönlich beglückwünschen. So dauerte es
                                                                                       dann auch einige Zeit, bis alle Gäste das
                                                                                       Gemeindehaus erreichten, wo ein verlo-
                                                                                       ckendes Fingerfood-Buffet wartete und
                                                                                       mit Sekt – oder Kaffee – angestoßen
                                                                                       wurde.
                                                                                       Im spätsommerlich dekorierten Saal
                                                                                       folgten die Grußworte von Bürgermeister
                                                                                       Bernd Haug, den ökumenischen Kollegen
                                                                                       Dr. Thomas Begovic und Pastor Flem-
                                                                                       ming Nowak, den Pfarrkollegen aus den
                                                                                       umliegenden Gemeinden, dem Vorsitzen-
                                                                                       den des CVJM David Nerz, dem Rektor
                                                                                       der GES Matthias Kessler und dem Va-
                                                                                       ter von Susanne Edel. Alle Redner fan-
                                                                                       den herzliche und humorvolle Worte. Die
                                                                                       Hauptpersonen des Tages hatten allen
                                                                                       Grund zu strahlen und zu lachen. Die
                                                                                       überreichten Präsente waren bunt durch-
                                                                                       mischt: duftende Rosen mit bedeuten-
                                                                                       den Namen, schwer wiegende Ortschro-
                                                                                       niken, Lieblingsbücher der Schenkenden
                                                                                       und last but not least: eine Tafel Ritter
                                                                                       Sport "Keks und Schokolade".
                                                                                       Wer immer von den beiden der Keks
                                                                                       und wer die Schokolade ist: Sicher ist,
                                                                                       wir haben doppelt Grund zum Feiern!
                                                                                       Noch einmal ein ganz herzliches Willkom-
                                                                                       men in unserer Gemeinde an Cordula
                                                                                       Modrack, die Diakon Wolfgang Dressler
                                                                                       zu Recht als "Segen für die Gemein-
                                                                   Fotos: KH Zeeb      de" bezeichnet hat, und an Dr. Susanne
                                                                                       Edel, deren großer Erfahrungsschatz un-
                                                                                       ser Gemeindeleben ungemein bereichern

A
     m Sonntag, den 9. September          feierlich in ihr Amt als Pfarrerinnen ein-
     wurde die fast einjährige Vakanz     gesetzt. Beide gaben ihr Amtsverspre-        wird. Sie möchte, wie sie sagt, erst ein-
     in unserer evangelischen Kirchen-                                                 mal "zuhören und kennenlernen".
                                          chen ab und empfingen von Dekanin
gemeinde offiziell beendet: Dr. Susanne   Elisabeth Hege den Segen für ihren           Wir freuen uns auf das Kennenlernen
Edel und Cordula Modrack wurden im        Dienst in unserer Gemeinde. Musikalisch      und auf den gemeinsamen Weg, der vor
Rahmen des Investitur-Gottesdienstes      wunderbar bereichert wurde der Gottes-       uns liegt!
Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 4 . Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018                                GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

Auszug aus dem Buch "Der Einsiedel im Schönbuch"

Über den Wildling vom Einsiedel

1760         ließ Herzog Carl Eugen
             eine staatliche Baum-
schule in Ludwigsburg einrichten,
                                        siedel gezogen und die zuständigen
                                        Hofgärtner waren hoch angesehen.
                                                                                 gab es 83 Apfelbäume mehr als der
                                                                                 Pachtvertrag vorgesehen hatte, aller-
                                                                                 dings auch 1048 Zwetschgenbäume
                                        Der wichtigste Mann für die Baum-
um den Obstanbau zu fördern. 1775                                                weniger und keine Kirschenbäume
                                        schule sollte der Hofgärtner Ammer-
folgte dann auf der Solitude eine                                                mehr. Auch der Bestand der Birn-
                                        müller (*1763) werden. Dieser war
Baumschule, deren bekanntester                                                   bäume war gefährdet. 1967 wurden
                                        spätestens 1796 auf den Einsiedel
Hofgärtner über zwanzig Jahre lang                                               die letzten verbliebenen 300 Obst-
                                        gekommen und erlangte eine ge-
Johann Caspar Schiller, der Vater                                                bäume der alten Baumschule gefällt.
                                        wisse Berühmtheit durch die Zucht
Friedrich Schillers, wurde. Schil-
                                        des Einsiedler Wildlings, einer neu-                  Bericht: Andreas Heusel
ler verfasste mehrere Bücher über
                                        en Birnensorte! 1821 wuchsen auf
den Obstbau und vertrat die Idee,
                                        dem Einsiedel 10.000 veredelte Bir-
in ganz Deutschland 70 Millionen
                                        nen- und Apfelbäume und 70.000
Obstbäume, besonders an Straßen
                                        Wildlinge! Besonders beliebt wurde
pflanzen zu lassen, um Besucher
                                        der Wildling in Süddeutschland, aber
anzulocken und die Lufthygiene zu
                                        auch in der Schweiz und Österreich.
verbessern.
                                        Vor 1867 wurden die ersten Exem-
                                        plare in der Pfalz gepflanzt. Er trat
Es ist heute leider nicht mehr be-      oft in Konkurrenz zur sehr beliebten
kannt, wann der Beschluss gefasst       Champagner Bratbirne, die in jener
wurde, auch auf dem Einsiedel eine      Zeit ebenfalls ihren Siegeszug antrat.
Baumschule einzurichten. Sicher ist
nur, dass sie bald zu einer der grö-    In einem Bericht heißt es: Das Jahr
ßeren des Landes zählte. Spätestens     1860 war ein derart reiches Obstjahr,
um das Jahr 1790 dürfte sie voll        dass das Obst kaum verkäuflich war
funktionsfähig gewesen sein.            und man auf dem Markt für einen
                                        Sack (200 Pfd.) kaum 24 Kreuzer =
Durch unterschiedliche Überlieferun-    70 Pfg. löste. Bei den 8000 Bäumen
gen ist es uns möglich, für das Jahr    in Einsiedel machte das Obstaufle-
1815 ein recht detailliertes Bild der   sen sehr viel Arbeit. Ich hatte dabei
Baumschule zu zeichnen. In diesem       jeden Tag fünfzig und mehr Kinder
Jahr dachte man bereits über eine       zu beaufsichtigen, die sogenannte
Erweiterung der Baumschule um fünf      „Holzbierlesgarde“ wegen der vielen
Morgen nach. Man diskutierte dabei      Holzbirnbäume, die mein Vater je-
zwei Standortalternativen: den Platz    doch größtenteils umpfropfen ließ.
am Schloß der bereits bestehenden
Baumschule in einem Ek, wo sich         1895 standen auf dem Einsiedel
die Kirchemer und Pfrondorfer Allee     1381 tragbare, 815 junge Apfelbäu-
soliches […] baugleicher wären oder     me, 1183 Birnenbäume, 878 trag-
an der Rübgartener Allee, die eben-     fähige und 646 junge Zwetschgen-
falls an die alte Baumschule grenz-     bäume und 28 Nussbäume. Als die
te. Man plante, auf jeden Morgen        Pacht 1913 auf die Zuckerfabrik
9.000 Stämmchen, zusammen also          überging, standen 5086 Obstbäume
45.000 Bäume, pflanzen zu können.       auf dem Einsiedel, darunter 1381
Den geschätzten Kosten sollten in       tragbare und 815 junge Apfelbäume,
zehn Jahren Einnahmen in Höhe von       1172 tragbare Birnbäume, insgesamt
19.400 Gulden entgegenstehen, un-       1524 Zwetschgenbäume, 44 Kirsch-
ter der Voraussetzung, dass 22.000      bäume und 28 Nussbäume. Noch
Birnbäume, 20.000 Apfelbäume und        1903 hatte Josef Klein ein Baumgut
9.000 Zwetschgen gepflanzt und          mit 250 Bäumen in der alten Baum-
dann verkauft würden – insgesamt        schule und im oberen Hirschgarten
ein sehr lohnendes Geschäft.            neu angelegt. 1931 bepflanzte die
                                        Zuckerfabrik die Kirchentellinsfurter
Viele verschiedene Baumsorten und       Allee und versuchte generell, die
auch Zierhölzer wurden auf dem Ein-     Sortenauswahl zu verändern. 1932
Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt
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Einschulungsfeier der Erstklässler –
Das Abenteuer Schule hat begonnen!
                                                                                 Klassenfotos mit den Lehrerinnen
                                                                                 Frau Schweren und Frau Armbruster
                                                                                 machte. Eltern und zahlreiche Ver-
                                                                                 wandte waren zur Einschulungsfeier
                                                                                 in die Aula der Schule gekommen,
                                                                                 um die Kinder bei diesem wichtigen
                                                                                 Ereignis zu begleiten. Zunächst be-
                                                                                 grüßte unser Rektor Herr Kessler die
                                                                                 neuen Schützlinge und deren Fami-
                                                                                 lien. Aus seiner Schultüte brachte
                                                                                 er viele Wünsche für die Schulzeit
                                                                                 mit: Den Wunsch viel zu lernen in
                                                                                 Deutsch und Mathe, über Pflanzen,
                                                                                 Tiere und Menschen. Den Wunsch,
                                                                                 in der Schule immer lachen zu kön-
                                                                                 nen und sich jeden Tag daran zu
                                                                                 freuen, dass man in die Schule geht.
                                                                                 Den Wunsch, viele Freunde zu fin-
                                                                                 den, die einen auch mal trösten und
                                                                                 den Wunsch, dass alle Kinder ihre
                                                                                 Einzigartigkeiten und Besonderheiten
Klasse 1a
                                                                                 bewahren, damit sie Teil des gro-
                                                                                 ßen bunten Puzzles sind, das unsere
                                                                                 Schulgemeinschaft ausmacht.
                                                                                 Aufmerksam verfolgten alle die Pro-
                                                                                 grammpunkte der Zweitklässler un-
                                                                                 ter der Leitung ihrer Lehrerinnen
                                                                                 Frau Chekai, Frau Michalik und Frau
                                                                                 Landbeck. Das Lied der „Abc-Band“
                                                                                 präsentiert von der Klasse 2a sorgte
                                                                                 für fröhliche Stimmung in der Aula.
                                                                                 Die Klasse 2b überbrachte den Erst-
                                                                                 klässlern viele gute Wünsche zum
                                                                                 Schulanfang.
                                                                                 Nach großem Willkommensapplaus
                                                                                 auf der Bühne wurden die Schul-
                                                                                 neulinge mit ihren Lehrerinnen Frau
                                                                                 Schweren und Frau Armbruster zu
                                                                                 ihrer ersten Unterrichtsstunde entlas-
                                                                                 sen. Während unsere Jüngsten ihre
                                                                                 Mitschüler/-innen und Klassenleh-
Klasse 1b                                                                        rerinnen kennenlernten, wurden die
                                                           Fotos: Herr Lippert   Gäste von den Kindern, Eltern und
                                                                                 Lehrerinnen der 4. Klassen kulina-
F  ür 42 Abc-Schützen war der 13.
   September 2018 ein aufregender
Tag: Es war ihr erster Schultag an
                                        beteiligten sich mit mehreren Lied-
                                        beiträgen.
                                                                                 risch verwöhnt.
                                                                                 Wir bedanken uns bei allen Betei-
der Graf-Eberhard-Schule.               Auf dem Weg zur Schule beglück-          ligten für diese wunderschöne Ein-
                                        wünschten die Kindegartenkinder          schulung.
Dieser besondere Tag begann für         der anderen Kirchentellinsfurter Kin-
die meisten Kinder mit ihren Fami-      dergärten die neuen Schulkinder mit      Unseren    Erstklässlern  wünschen
lien, Verwandten und Freunden mit                                                wir einen tollen Schulanfang sowie
                                        wehenden Bändern und Rasseln.
einem ökumenischen Gottesdienst                                                  schöne und erfolgreiche Jahre an
in der katholischen Kirche, gestaltet   Auf dem Pausenhof wurden die             der Graf-Eberhard-Schule. Wir hof-
von Herrn Begovic. Die Kindergar-       Erstklässler/-innen schon vom Fo-        fen, dass sie sich immer bei uns
tenkinder des Weilhaukindergartens      tografen erwartet, der die ersten        wohl fühlen werden.
Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 6 . Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018                              GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

 Spatenstich Holder Kundenzentrum
                                                                               Werner Rukaber und Manfred Wol-
                                                                               pert-Gottwald mit anwesend beim
                                                                               feierlichen Akt. Nach einer über
                                                                               130-jährigen Firmengeschichte voll-
                                                                               zieht Holder derzeit einen Komplett-
                                                                               umzug ihres einstigen Stammsitzes
                                                                               Metzingen nach Kirchentellinsfurt/
                                                                               Reutlingen. Die Fahrzeugproduktion
                                                                               erfolgt in der ehemaligen Halle der
                                                                               Firma Modine, das geplante Kun-
                                                                               dencenter, in dem die Fahrzeuge an
                                                                               die Kunden übergeben werden, wird
                                                                               voraussichtlich im Jahre 2019 seine
                                                                               Pforten öffnen. Die Firma weist seit
                                                                               vielen Jahren ein solides Wachstum
                                                                               auf und siedelt im Gewerbegebiet
                                                                               rund 230 Arbeitsplätze an. Der Ge-
                                                                               sellschafter der Firma Holder, Herr
                                                                               Martin Haas, lobte das Engagement
 Foto: Firma Holder                                                            der am gemeinsamen Gewerbege-
                                                           biet beteiligten Kommunen, die sich in vorbildlicher
 Am 18.09.2018 war es nun soweit, es konnte der Spa-       Weise um die Ansiedlung bemühten. So kann nach
 tenstich für das neue Holder Kundencenter durchge-        130 Jahren die Traditionsgeschichte fortgeschrieben
 führt werden. Neben den Vertretern der Firma Holder,      und fortgesetzt werden. Willkommen in Kirchentellins-
                                                           furt, Firma Holder.
 Gesellschafter und Geschäftsführer, waren der Finanz-
 und Wirtschaftsbürgermeister aus Reutlingen Alexan-       Bernd Haug
 der Kreher sowie die Kirchentellinsfurter Gemeinderäte    Bürgermeister

Kanufahren im Rahmen des Ferienprogramms für Kinder
Eine Fahrt im Kanu auf dem Neckar macht richtig Spaß.      „in See“. Manche hatten schon Paddelpraxis – andere
Das wissen inzwischen viele Kirchentellinsfurter Kinder.   waren zum ersten Mal allein im Kanu unterwegs. Doch
So fanden sich fast 40 Kinder auf Einladung der Bürger-    auch Anfänger wurden in kürzester Zeit zu Profis. Nach
liste RAT am Freitag, den 7. September 2018, in Reut-      der Fahrt auf dem Neckar konnten sich die Kinder am
lingen-Oferdingen bei Kanu Witt am schönen Neckarufer      Lagerfeuer zur Stärkung Stockbrot und Würstle grillen.
ein. In zwei „Schichten“ mit jeweils etwa 20 Kindern       Wir hoffen, dass es für alle ein schöner Abschluss der
ging es dann bei bestem Wetter los. Nach der fach-
                                                           Sommerferien war und wünschen einen guten Start ins
kundigen Einweisung durch Wolfgang und Freya Neuen-
                                                           neue Schuljahr!
höfer, wie man die Schwimmweste richtig anzieht und
das Paddel benutzt, stach ein Kind nach dem anderen                                    Bericht: Susanne Weitbrecht

                                                                                                  Fotos: Philipp Koch
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Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 8 . Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018                     GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

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Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt
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                                                                  Uä7BÀ“i`B““Ô˜}
 Geänderter Redaktionsschluss                                     UäiˆáԘ}ÃËiV ˜ˆŽäԘ`äiÀ˜iÔiÀL>Àiä ˜iÀ}ˆi˜
 in der kommenden Woche                                           Uä7œ ˜}iÃԘ` iˆËäԘ`ä-V ˆ““i«ˆáLiv>
                                                                  UäŸÀ`iÀ“ˆËËiäԘ`äiÃiËái
 Wegen des Feiertages „Tag der Dt. Einheit“ ändert sich der
                                                                  Uä >ÀÀˆiÀiÀi`ÔáˆiÀԘ}ä
 Redaktionsschluss für den kommenden Gemeindeboten auf
 Montag, 1. Oktober 2018, um 17.00 Uhr auf dem Rathaus.           Anmeldung im Rathaus bei Frau Steinmaier unter Tel. 07121
 Wir bitten um Beachtung!                                         9005-32 oder per E-Mail an iris.steinmaier@kirchentellinsfurt.de
                                                Der Verlag        Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen GmbH

                                                                  Entsorgungstermine
 Amtliche Bekanntmachungen                                        Oktober 2018
                                                                  Restmüll                         Altpapier-Tonne
                                                                  Freitag, 12. Oktober             Montag, 22. Oktober
Lehrschwimmhalle                                                  Freitag, 26. Oktober
                                                                                                   Bio-/Häckselgut
am 4. und 5. Oktober 2018 geschlossen                             Bioabfall                        Dienstag, 30. Oktober
                                                                  Dienstag, 02. Oktober
Die Lehrschwimmhalle ist wegen der beweglichen Ferientage
                                                                  Dienstag, 16. Oktober
der Graf-Eberhard-Schule am 4. und 5. Oktober 2018 für den
öffentlichen Badebetrieb geschlossen.                             Gelber Sack
                                                                  Donnerstag, 11. Oktober
                                                                  Donnerstag, 25. Oktober
Sporthalle Billinger Allee
am 4. und 5. Oktober 2018 geschlossen
                                                                  Öffnungszeiten des Mulchplatzes
Die Sporthalle in der Billinger Allee ist wegen der beweglichen
Ferientage der Graf-Eberhard-Schule am 4. und 5. Oktober          Oktober 2018
2018 für den Übungsbetrieb geschlossen.                           Im Oktober ist der Mulchplatz freitags und samstags von
                                                                  14.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Nur während dieser Zeiten darf
                                                                  Baum- und Heckenschnitt angeliefert werden.
Energieberatung                                                   Wir bitten die Bevölkerung, die Öffnungszeiten einzuhalten und
im Rathaus Kirchentellinsfurt                                     auch wirklich nur holziges Material (Baum- und Heckenschnitt)
Kostenfreie und unabhängige Erstberatung                          anzuliefern. Plastiksäcke o. Ä. sind wieder mitzunehmen.
Die unabhängigen Energieberater der Agentur für Klimaschutz       Als zusätzlicher Service ist ein Container aufgestellt. Dort
beraten Sie am Montag, 08.10.2018, im Rathaus, Bespre-            kann gegen eine Gebühr von 2,00 €/Papiersack und 5,00
chungszimmer (Dachgeschoss), von 15.00 bis 17.30 Uhr, Dau-        €/Pkw-Anhänger zu den üblichen Öffnungszeiten Laub und
er ca. 30 Minuten, zu folgenden Themen:                           Grasschnitt entsorgt werden.
Uä ˜iÀ}ˆiivvˆáˆi˜ËäL>Ôi˜äԘ`äÃ>˜ˆiÀi˜                             Die Gebühr ist am Mulchplatz zu entrichten.

                        Veranstaltungskalender Oktober
     Datum                  Veranstalter                   Veranstaltung                    Beginn/Veranstaltungsort
01.10.2018          OGV                           Frauenstammtisch                   14.30 Uhr, Kernhaus
02.10.2018          OGV                           Erfahrungsaustausch                18.00 Uhr, Kernhaus
03.10.2018          NN-Theater                    Jahreshauptversammlung             19.30 Uhr, Probenraum, Im Gässle 23
05.10.2018          Fischerkameradschaft          Zusammenkunft                      19.00 Uhr, Fischerheim
06.10.2018          OGV                           Pflanzberatung                     9.30 Uhr, Lehrgarten
                    Seniorentreff Fröhliches
10.10.2018                                        Seniorennachmittag                 14.30 Uhr, evang. Gemeindehaus
                    Alter
10.10.2018          Kindergruppe                  Stammtisch                         20.00 Uhr, La Cascina
11.10.2018          Gemeinde                      Technischer Ausschuss              19.00 Uhr Ratssaal, Rathaus
12.10.2018          OGV                           Männerstammtisch                   14.30 Uhr, Kernhaus
                                                  Jazz Brunch mit André Weiss
14.10.2018          Kultur im Schloss                                                11.00 Uhr, Rittersaal
                                                  Trio
14.10.2018          Kath. Kirchengemeinde         Herbstfest                         10.30 Uhr, kath. Gemeindezentrum
                    Kath.
14.10.2018                                        Erntedankfest nach der Messe       11.30 Uhr, kath. Gemeindezentrum
                    Kirchengemeinde/KAB
14.10.2018          Seglergemeinschaft            Absegelregatta                     11.30 Uhr, Baggersee
14.10.2018          Evang. Kirchengemeinde        Herbstfest                         14.30 Uhr, evang. Gemeindehaus
17.10.2018          Kath. Kirchengemeinde         Meditation                         kath. Gemeindezentrum
                                                  Kinderkonzert "Emilie - voll
21.10.2018          Liederkranz                                                      15.00 Uhr, Richard-Wolf-Halle
                                                  abgehoben"
22.10.2018          Gemeinde                      Gemeinderat                        19.00 Uhr Ratssaal, Rathaus
                                                  Senioren Fischen Epple-See
25.10.2018          Fischerkameradschaft                                             8.00 Uhr
                                                  Kirchentellinsfurt
                    Förderverein Schloss
28.10.2018                                        Zwiebelkuchenfest                  10.30 Uhr, Schloss Einsiedel
                    Einsiedel
Obst- und Gartenbauverein Kirchentellinsfurt 1928 e.V. feierte 90-jähriges Jubiläum - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 10 . Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018                                        GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

Öffnungszeiten                                                     (3)   Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zu-
                                                                         stimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage
der Problemstoffsammelstelle                                             vorher anzumelden.
Oktober 2018
Die Problemstoffsammelstelle ist im Oktober geöffnet:                                             §4
Freitag, 5., 12., 19. und 26. Oktober, 17.00 bis 18.00 Uhr                     Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
                                                                   (1)   Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetrei-
Es wird dringend gebeten, keine Schadstoffe vor verschlosse-             bende bedürfen für ihre Tätigkeit auf den Friedhöfen der
ner Tür abzustellen.                                                     vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den
                                                                         Umfang der Tätigkeiten festlegen.
Gemeinde Kirchentellinsfurt                                        (2)   Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die
Landkreis Tübingen                                                       fachkundig, leistungsfähig und in betrieblicher und per-
                                                                         sönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Gemeinde kann
Friedhofssatzung vom 20.09.2018                                          für die Prüfung der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49                   und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, ins-
Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichen-               besondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung
wesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und                 und Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden.
11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Ge-           (3)   Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die
meinderat am 20.09.2018 die nachstehende Friedhofssatzung                Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen
beschlossen:                                                             zu beachten.
I. Allgemeine Vorschriften                                         (4)   Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur
                                                                         Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeu-
                               §1                                        gen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem
                            Widmung                                      Friedhof nur vorübergehend oder nur an den bestimmten
(1)   Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemein-          Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind
      de. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeein-              die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zu-
      wohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot               stand zu bringen.
      aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbe-          (5)   Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Ab-
      kanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene,              sätze 3 und 4 verstoßen oder bei denen die Voraus-
      für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht.                setzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr
      Ferner kann bestattet werden, wer früher in der Gemein-            gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit
      de gewohnt hat und seine Wohnung wegen Aufnahme in                 oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen.
      ein auswärtiges Altersheim oder eine ähnliche Einrichtung    (6)   Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen ein-
      aufgegeben hat. In besonderen Fällen kann die Gemeinde
                                                                         heitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über
      die Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Fried-
                                                                         Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Würt-
      hof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlge-
                                                                         temberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e
      burten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner
      der Gemeinde ist.                                                  des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweili-
(2)   Soweit nichts anders bestimmt ist, gelten die Vorschriften         gen Fassung finden Anwendung.
      über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.      III. Bestattungsvorschriften
II. Ordnungsvorschriften                                                                          §5
                                §2                                                           Allgemeines
                         Öffnungszeiten                            (1)   Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes
(1)   Der Friedhof darf nur während der bekanntgegebenen                 bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in
      Öffnungszeiten betreten werden.                                    einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist
(2)   Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder                  auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzu-
      einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorüber-            weisen.
      gehend untersagen.                                           (2)   Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und
                                                                         berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen
                                §3                                       und Geistlichen.
                   Verhalten auf dem Friedhof
(1)   Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes                                        §6
      entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Fried-                                    Särge
      hofspersonals sind zu befolgen.                              (1)   Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und
(2)   Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:                 im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen
      1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, aus-             größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der
          genommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahr-               Gemeinde einzuholen.
          zeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zuge-       (2)   Hartholz- und Kunststoffsärge sind nicht zugelassen.
          lassenen Gewerbetreibenden.
      2. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in                                      §7
          der Nähe Arbeiten auszuführen.                                                Ausheben der Gräber
      3. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu       (1)   Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.
          verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflä-        (2)   Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdober-
          chen und Grabstätten unberechtigterweise zu betre-             fläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges min-
          ten.                                                           destens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens
      4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.                   0,50 m.
      5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten
          Stellen abzulagern.                                                                   §8
      6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.                                           Ruhezeit
      7. Druckschriften zu verteilen.                              Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 20 Jahre, die der
      8. das Ablagern von Kränzen mit Metall- und Kunststoff-      Aschen 15 Jahre. Die Ruhezeit für Kindergräber nach § 11
          bestandteilen auf Friedhofkompostanlagen.                Abs. 2 Nr. 1 beträgt für Erdbestattungen und Aschen 15
      Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit           Jahre. Bei Erstbestattungen im doppeltiefen Wahlgrab (Stock-
      dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu           werksgrab) beträgt die Ruhezeit 25, bei Aschen als Zweit-
      vereinbaren sind.                                            oder weitere Belegung in Reihen- und Wahlgräbern 15 Jahre.
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT                                            Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018 . Seite 11

                               §9                                          trag die zulässige Bestattung einer Urne im Reihengrab
                          Umbettungen                                      zugelassen werden. In diesem Falle endet die Ruhezeit
(1)   Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbe-                   der Urne mit dem Ablauf der für die Erstbestattung maß-
      schadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorheri-            geblichen Ruhezeit.
      gen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von               (4)   Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht
      Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines                  in ein Wahlgrab umgewandelt werden.
      wichtigen Grundes, in den ersten 8 Jahren der Ruhezeit         (5)   Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von
      nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses           ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vor-
      oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen                her ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden
      aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder                  Grabfeld bekanntgegeben.
      aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihen-
      grab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die                                           § 12
      Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.                                                          Wahlgräber
(2)   Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen-              (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die
      oder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung               Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtli-
      der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden.              ches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht
(3)   Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt              wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigte/-r
      ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem                 ist die durch die Verleihung bestimmte Person.
      Urnenreihengrab der/die Verfügungsberechtigte, bei Um-         (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf
      bettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahl-                  die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie
      grab der/die Nutzungsberechtigte.                                   können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden.
(4)   In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entzie-                Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf
      hung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4                    Antrag und nur aus Anlass der Bestattung eines berech-
      können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht               tigten Ehegatten oder Lebensgefährten möglich.
      abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder          (3) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von
      in ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die              Nutzungsrechten besteht nicht.
      Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen           (3a) Nutzungsrechte an bereits belegten Wahlgräbern werden
      Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.                     nach Ablauf der Ruhefristen der darin Bestatteten nicht
(5)   Die Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie be-                   wieder erneut verliehen.
      stimmt den Zeitpunkt der Umbettung.                            (4) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder
(6)   Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu                 Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig
      tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die              laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander
      an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine               zulässig.
      Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschul-       (5) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur statt-
      den der Gemeinde vor.                                               finden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht über-
(7)   Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht             steigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis
      unterbrochen oder gehemmt.                                          zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.
                                                                     (6) Der/Die Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines/
IV. Grabstätten                                                           ihres Ablebens seinen Nachfolger/ihre Nachfolgerin im
                                                                          Nutzungsrecht bestimmen. Diese/-r ist aus dem nachste-
                              § 10
                                                                          hend genannten Personenkreis zu benennen. Wird kei-
                         Allgemeines
                                                                          ne Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in
(1)   Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofsträgers.
                                                                          nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des/der
      An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erwor-
                                                                          verstorbenen Nutzungsberechtigten über
      ben werden.
                                                                          1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspart-
(2)   Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten
                                                                               nerin oder den Lebenspartner,
      zur Verfügung gestellt:
                                                                          2. auf die Kinder,
      1. Reihengräber einschließlich Rasen-Reihengräber
                                                                          3. auf die Stiefkinder,
      2. Urnenreihengräber
                                                                          4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung
      3. Urnengemeinschaftsgrabstätten
                                                                               ihrer Väter oder Mütter,
      4. Wahlgräber
                                                                          5. auf die Eltern,
      5. Urnenwahlgräber
                                                                          6. auf die Geschwister,
(2)   Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in be-
                                                                          7. auf die Stiefgeschwister,
      stimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Um-
                                                                          8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.
      gebung besteht nicht.
                                                                          Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis
(3)   Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
                                                                          8 wird jeweils der/die Älteste nutzungsberechtigt.
                                § 11                                 (7) Der/Die Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der
                          Reihengräber                                    Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Abs. 7 Satz
(1)   Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für              3 genannten Personen übertragen.
      die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und            (8) Der/Die Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Fried-
      die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt                hofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das
      und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt               Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und
      werden.                                                             über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung
      Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.                   und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbe-
      Verfügungsberechtigte/-r ist - sofern keine andere ausdrück-        ne, die nicht zu dem Personenkreis nach Abs. 7 Satz 3
      liche Festlegung erfolgt - in nachstehender Reihenfolge:            gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden.
      1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1                  Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
          Bestattungsgesetz),                                        (9) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der
      2. wer sich dazu verpflichtet hat,                                  letzten Ruhezeit verzichtet werden.
      3. der Inhaber/die Inhaberin der tatsächlichen Gewalt.         (10) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Gra-
(2)   Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:                                bes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung
      1. Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 6.              von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabaus-
          Lebensjahr (Kindergräber),                                      stattungen entstehen, hat der/die Nutzungsberechtigte zu
      2. Reihengräber für Verstorbene nach vollendetem 6. Le-             erstatten, falls er/sie nicht selbst rechtzeitig für die Besei-
          bensjahr.                                                       tigung dieser Gegenstände sorgt.
(3)   In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt.           (11) In Erdwahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.
      Während der ersten 5 Jahre der Belegung kann auf An-                Insgesamt sind zwei Bestattungen pro Grabstätte möglich.
Seite 12 . Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018                                         GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

                               § 13                                      sche Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 x 30
               Urnenreihen- und Urnenwahlgräber                          cm und Holzkreuze zulässig.
(1)   Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstät-        (2)   Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des
      ten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen, die              Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei
      ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener              ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der
      dienen.                                                            Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und
(2)   In einem Urnenreihengrab kann eine Urne bestattet wer-             Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit
      den. In einem Urnenwahlgrab sind zwei Bestattungen                 erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift,
      möglich.
                                                                         der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter
(3)   Urnen aus Materialien, die während der Ruhezeit nicht
      verrotten, sind nicht zugelassen.                                  Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form
(4)   Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes er-            verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines
      gibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber           Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grab-
      entsprechend für Urnenstätten.                                     stätte verlangt werden.
                                                                   (3)   Die Errichtung aller sonstiger Grabausstattungen bedarf
                                § 14                                     ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der
                 Urnengemeinschaftsgrabstätte                            Gemeinde. Abs. 2 gilt entsprechend.
(1)   In einer Urnengemeinschaftsgrabstätte wird jeder Urne        (4)   Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die
      ein bestimmter Beisetzungsplatz für die Dauer der Ruhe-            sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren
      zeit des/der zu Bestattenden als Teilhabe an der gesam-
                                                                         nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.
      ten Gemeinschaftsgrabstätte zugewiesen.
(2)   Die Grabanlage wird vom Friedhofsträger angelegt und                                     § 18
      unterhalten.                                                                        Standsicherheit
(3)   Die Urnengemeinschaftsgrabstätte wird vom Friedhofsträ-      Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher
      ger einheitlich gestaltet. Für jede beigesetzte Urne wird    sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein
      vom Friedhofsträger eine einheitlich gestaltete Tafel mit    anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu
      Hinweisen auf den Verstorbenen angebracht. Die Hin-
                                                                   befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt
      weise umfassen ausschließlich den Namen sowie das
                                                                   sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten:
      Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen. Lichtbilder
      sind nicht zulässig. Die Hinterbliebenen dürfen auf der      Stehende Grabmale
      Urnengemeinschaftsgrabstätte keine Grabmale errichten        bis 1,20 m Höhe: 14 cm
      oder Anpflanzungen vornehmen.                                bis 1,40 m Höhe: 16 cm
(4)   Grabschmuck, insbesondere Sargauflagen, Kränze, Blu-         ab 1,40 m Höhe: 18 cm
      mengebinde, Vasen, Pflanzschalen, Kerzen oder Grab-                                         § 19
      lichte, dürfen nur auf gesondert ausgewiesenen Flächen
                                                                                              Unterhaltung
      niedergelegt werden.
                                                                   (1)   Die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen sind
                             § 15                                        dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu
                         Rasengräber                                     halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich
(1)   Auf dem Friedhof werden Reihengräber für Erdbestattun-             dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstät-
      gen als Rasengräber zur Verfügung gestellt.                        ten der/die Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten
(2)   Auf den Rasengräbern wird eine durchgehende Rasenflä-              und Urnenwahlgrabstätten der/die Nutzungsberechtigte.
      che angelegt, die von der Gemeinde zusammen mit den          (2)   Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sons-
      allgemeinen Rasenflächen unterhalten wird. Die Grabstelle          tigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die
      ist mit einem stehenden Grabmal zu versehen. Vor dem               Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich
      Grabmal kann eine ebenerdige Natursteinplatte mit 40 x
                                                                         Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Ge-
      40 cm verlegt werden, auf der Grabschmuck abgelegt
                                                                         meinde auf Kosten des/der Verantwortlichen Sicherheits-
      werden kann. Eine Bepflanung ist nicht gestattet.
(3)   Ein Anspruch auf Überlassung eines Rasengrabes besteht             maßnahmen (z.B. Umlegung von Grabmalen, Absper-
      nicht.                                                             rungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz
                                                                         schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb
V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen                               einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist besei-
                              § 16                                       tigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten
                     Gestaltungsvorschriften                             des/der Verantwortlichen zu tun oder nach dessen/deren
(1)   Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der                 Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstat-
      Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Bereichen und              tung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen
      in seiner Gesamtanlage entsprechen.                                drei Monate auf. Ist der/die Verantwortliche nicht bekannt
(2)   Auf den Grabstätten sind insbesondere nicht zulässig               oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein
      Grabmale                                                           sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.
      a) aus Kunststein oder aus Gips,
      b) mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamen-                                     § 20
          talen Schmuck,                                                                       Entfernung
      c) mit Farbanstrich auf Stein,                               (1)   Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor
      d) mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder         Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit
          Form,                                                          vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von
      e) mit Lichtbildern.                                               der Grabstätte entfernt werden.
      Das gilt entsprechend für sonstige Grabausstattungen.        (2)   Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind
(3)   Grabstätten für Erdbestattungen dürfen nur bis zur Hälfte          die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu
      mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Mate-             entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Auf-
      rialien abgedeckt werden.                                          forderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzu-
                             § 17                                        setzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die
                   Genehmigungserfordernis                               Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstat-
(1)   Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen be-              tungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landes-
      darf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Ge-              verwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 19
      meinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei               Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde
      Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisori-              bewahrt diese Sachen drei Monate auf.
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT                                          Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018 . Seite 13

VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte                                 die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhof,
                                                                         seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen
                               § 21                                      oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Ge-
                           Allgemeines                                   meinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die
(1)   Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entspre-               Vorschriften über die Amtshaftung bleiben unberührt.
      chend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelk-     (2)   Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für
      te Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu ent-              die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer
      fernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.           unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssat-
(2)   Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ih-                zung widersprechenden Benutzung oder eines mangel-
      rer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs,             haften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben
      dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der                die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen,
      unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen              die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden.
      zwischen den Gräbern dürfen die Grabbeete nicht höher              Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberech-
      als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit sol-          tigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese
      chen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten             als Gesamtschuldner.
      und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen.          (3)   Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach §
(3)   Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat           4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Be-
      der/die nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die            dienstete.
      Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit
      bzw. des Nutzungsrechts.                                                                    § 25
(4)   Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten                                Ordnungswidrigkeiten
      nach der Belegung hergerichtet sein.                         Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 2 Nr. 2 des Bestat-
(5)   Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des       tungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
      Nutzungsrechts abzuräumen. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3          1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,
      gilt entsprechend.                                           2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2
(6)   Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung             a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes
      der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten                  entsprechend verhält oder die Weisungen des Fried-
      obliegt ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw.                hofspersonals nicht befolgt,
      Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich              b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, ausge-
      vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese An-               nommen Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge
      lagen der Gemeinde zu verändern.                                     der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen
                                                                           Gewerbetreibenden,
                                § 22                                    c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in
                Vernachlässigung der Grabpflege                            der Nähe Arbeiten ausführt,
(1)   Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so         d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen
      hat der/die Verantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche           verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und
      Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer             Grabstätten unberechtigterweise betritt,
      jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu            e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,
      bringen. Ist der/die Verantwortliche nicht bekannt oder           f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten
      nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimo-              Stellen ablagert,
      natiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung         g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,
      nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenrei-          h) Druckschriften verteilt.
      hengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet        3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulas-
      und eingesät werden. Bei Wahlgräbern und Urnenwahl-               sung ausübt (§ 4 Abs.1),
      grabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grab-       4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Ge-
      stätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesver-             werbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattun-
      waltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen            gen ohne oder abweichend von der Genehmigung errich-
      oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In           tet (§ 17 Abs. 1 und 3) oder entfernt (§ 20 Abs. 1).
      dem Entziehungsbescheid ist der/die Nutzungsberechtigte      5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in ver-
      aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstat-          kehrssicherem Zustand hält (§ 19 Abs.1).
      tungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit      6. Kränze mit Metall- und Kunststoffbestandteilen entgegen
      des Entziehungsbescheides zu entfernen.                           § 3 Abs. 2 Nr. 8 auf den Friedhof verbringt.
(2)   Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1          7. gegen die Bestimmungen über die Standsicherheit in §
      entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder            15 verstößt.
      ist der/die Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne
      weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grab-        IX. Bestattungsgebühren
      schmuck entfernen.
(3)   Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem/der                                        § 26
      Verantwortlichen vorher anzudrohen.                                                  Gebühren
                                                                   Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtun-
VII. Benutzung der Leichenhalle                                    gen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen-
                                                                   und Bestattungswesens werden Gebühren nach der jeweils
                              § 23                                 geltenden Bestattungsgebührenordnung erhoben.
                  Benutzung der Leichenhalle
(1)   Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur      X. Übergangs- und Schlussvorschriften
      Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines/einer Ange-
      hörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der                                    § 27
      Gemeinde betreten werden.                                                             Alte Rechte
(2)   Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken        Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde bei Inkrafttreten
      bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen            dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, richten sich die
      während der festgesetzten Zeiten sehen.                      Nutzungsrechte an Wahlgräbern und die Gestaltung nach den
                                                                   bisherigen Vorschriften.
VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten
                                                                                                   § 28
                             § 24                                           Übergangsregelung für den alten Friedhofsteil
          Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung                 (1)   Im alten Friedhofsteil sind wegen der vorgesehenen Neu-
(1)   Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssiche-                ordnung keine Bestattungen und Beisetzungen mehr zu-
      rungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwa-                    lässig. Ausgenommen hiervon ist das Grabfeld mit den
      chungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden,            Kindergräbern.
Seite 14 . Nummer 39 . Donnerstag, 27. September 2018                                              GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

(2)   Sofern Wahlgräber wegen mangelnder Nutzungszeit nicht           2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbe-
      mehr belegt werden können oder ein Nutzungsrecht                   nen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner
      freiwillig zurückgegeben wird (Aufgabe der Grabstätte),            oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großel-
      erstattet die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt Nutzungs-               tern, volljährige Geschwister und Enkelkinder).
      berechtigten auf Antrag einen unverzinsten Teil der ent-    (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
      richteten Nutzungsgebühr. Die Erstattung errechnet sich
      anteilmäßig im Verhältnis der nicht genutzten, nach Jah-                                 §3
      ren gerechneten Nutzungszeit zur Höhe der entrichteten                 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
      Nutzungsgebühr.                                             (1) Die Gebührenschuld entsteht
(3)   Grabmale und sonstige Grabausstattungen können auch             1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amts-
      nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts auf               handlung,
      der Grabstätte belassen werden. § 22 der Friedhofssat-          2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der
      zung bleibt unberührt.                                             Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebüh-
                                                                         ren mit der Verleihung des Nutzungsrechts.
                              § 29                                (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren
                          Inkrafttreten                               werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebühren-
(1)   Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.                festsetzung fällig.
(2)   Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 14.
      Dezember 2017 außer Kraft.                                                               §4
                                                                              Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
Hinweis:                                                          (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren rich-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften         tet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefüg-
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder                 ten Gebührenverzeichnis.
von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften          (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Ver-
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4               waltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – in der
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines         jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt,                                       §5
der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies                                 Inkrafttreten
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der     (1) Diese Satzung tritt am 01.10.2018 in Kraft.
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-         (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bestattungsgebührenord-
zung verletzt worden sind.                                            nung vom 02.12.2010 (jeweils mit allen späteren Änderun-
                                                                      gen) außer Kraft.
Kirchentellinsfurt, den 25.09.2018
                                                                  Hinweis:
                                                                  Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
                                                                  der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
                                                                  von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften
                                                                  beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
                                                                  GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Bernd Haug                                                        Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
Bürgermeister                                                     der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt,
                                                                  der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
Gemeinde Kirchentellinsfurt                                       gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Landkreis Tübingen                                                Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-
                                                                  zung verletzt worden sind.
Satzung über die Erhebung von Gebühren
                                                                  Kirchentellinsfurt, den 25.09.2018
im Bestattungswesen
(Bestattungsgebührenordnung)
vom 20.09.2018
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 11, 39 Abs.
2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbin-
dung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-
                                                                  Bernd Haug
Württemberg sowie den §§ 2, 112 und 133 des Kommunalab-
                                                                  Bürgermeister
gabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
am 20.09.2018 die nachstehende Bestattungsgebührenordnung         1)
                                                                       15 Abs. 1 BestattG: Für Gemeindefriedhöfe ist eine Friedhofsordnung als
beschlossen:                                                           Satzung zu erlassen. Sie enthält die Bestimmungen, die notwendig sind,
                                                                       Tote geordnet und würdig zu bestatten, beizusetzen und zu ehren sowie die
                           §1                                          Ordnung auf dem Friedhof aufrechtzuerhalten.
                  Erhebungsgrundsatz                              2)
                                                                       Gebühren für öffentliche Leistungen, ausgenommen Benutzungsgebühren
Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtun-        3)
                                                                       Gebührenerhebung
gen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Friedhofs-
und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden
Bestimmungen erhoben.                                             Anlage zur Bestattungsgebührenordnung
                                                                  Gebührenverzeichnis – gültig ab 01.10.2018
                               §2
                                                                   Nr.          Amtshandlung/Gebührentatbestand          Gebühr
                      Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet,          1.           Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten
    1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Inte-        1.1.         Überlassung von Reihengräbern
       resse sie vorgenommen wird;                                 1.11         Reihengrab (Personen über 6 Jahren)     853,00 €
    2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber               1.12         Kindergrab (Personen unter 6 Jahren)    400,00 €
       durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für        1.13         Rasenreihengrab                       1.360,00 €
       die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haf-        1.14         Urnenreihengrab allgemein               545,00 €
       tet.
(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr sind verpflichtet,            1.15         Urnenreihengrab
    1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung bean-                       in der Gemeinschaftsgrabanlage        2.110,00 €
       tragt;                                                      1.2.         Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgräbern
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