Städtebau und Straßenverkehrsplanung - PROJEKTARBEIT Grunewald / Eichkamp

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Städtebau und Straßenverkehrsplanung - PROJEKTARBEIT Grunewald / Eichkamp
Fachgebiet
                                              Straßenplanung
                                           und Straßenbetrieb

Städtebau und
Straßenverkehrsplanung
Grunewald / Eichkamp

PROJEKTARBEIT

12. Juli 2022

Gruppe 1-2
Timur Birkner | Lili Grobla | Leopold Hänsch | Matteo Holzmann |
Maleen Nothaft | Lorenz Proske
Städtebau und Straßenverkehrsplanung - PROJEKTARBEIT Grunewald / Eichkamp
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

Gruppenteilnehmende

     Name:            Birkner, Timur Leonard Andreas    Tätigkeiten:
                                                        Vorgehen
     Matrikel-Nr.:    460133                            Zielkonzept
                                                        Einschätzung hinsichtlich der
     Studiengang:     Stadt- und Regionalplanung
                                                        Auswirkungen
                                                        Maßnahme: Barrierefreiheit und
                                                        Verkehrsberuhigung

     Name:            Grobla, Lili Antonia              Tätigkeiten:

                                                        Vorgehen
     Matrikel-Nr.:    403588
                                                        Zielkonzept
                                                        Maßnahme: Parkflächenmanagement
     Studiengang:     Bauingenieurwesen
                                                        Einschätzung hinsichtlich der
                                                        Auswirkungen
                                                        Zusammenführen der Texte

     Name:            Hänsch, Leopold Gustaf            Tätigkeiten:
                                                        Erstellung des Maßnahmenkonzepts zur
     Matrikel-Nr.:    466671                            Verkehrssicherheit vor Schulen und
                                                        Gehwegverbreiterung
     Studiengang:     MINT gruen
                                                        Überprüfen offizieller Daten zur Breite
                                                        der Gehwege

                                                        Beobachten der Fahrzeuggeschwindigkeit
                                                        vor Schulen

                                                        Tätigkeiten:
     Name:            Holzmann, Matteo
                                                        Einleitung

     Matrikel-Nr.:    457184

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Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

     Studiengang:     Stadt- und Regionalplanung        Zusammenfassung

                                                        Maßnahme: Barrierefreiheit und
                                                        Verkehrsberuhigung

                                                        Kartierung des Quartiers, Erstellung der
                                                        Karte zu den Barrieren

                                                        Fotos

     Name:            Nothaft, Maleen Luise             Tätigkeiten:
                                                        Kartierung des Gebiets und Erstellung
     Matrikel-Nr.:    412263                            der Karte Parkplätze im Gebiet,

                                                        Auswertung der Kordonerhebung und
     Studiengang:     Stadt- und Regionalplanung
                                                        Erstellung der Karten zur
                                                        Knotenstrombelastung

                                                        Maßnahmenkonzept

                                                        Layout

     Name:            Proske, Lorenz Emil               Tätigkeiten:
                                                        Kartierung des Gebiets und Erstellung
     Matrikel-Nr.:    458860                            der Karte zur
                                                        Verkehrssicherheitsmaßnahmen vor
     Studiengang:     Stadt- und Regionalplanung        Schulen,

                                                        Erstellung des Maßnahmenkonzept zur
                                                        Verkehrssicherheit vor Schulen und
                                                        allgemeiner Gehwegverbeiterung.

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung ...................................................................................................................... 8

1     Einleitung ............................................................................................................................ 9

2     Vorgehen ............................................................................................................................. 1

3     Zielkonzept ......................................................................................................................... 2

4     Mängelanalyse .................................................................................................................... 3

    4.1           Grundsätzliches................................................................................................................... 3

    4.2           Spezifische Mängel ............................................................................................................. 3

5     Begründetes Maßnahmenkonzept ....................................................................................... 5

    5.1           Parkflächenmanagement ..................................................................................................... 5
      Maßnahmen .................................................................................................................................................... 6

    5.2           Verkehrssicherheit (vor Schulen) ....................................................................................... 7
      Reinfelder Schule ........................................................................................................................................... 7
      Einbahnstraßen-Gebiet um die Schulen ......................................................................................................... 8
      Gebiet um die Waldschulallee ........................................................................................................................ 8

    5.3           Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung ........................................................................... 9

6     Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen ................................................................... 11

    6.1           Verkettung der Maßnahmen ............................................................................................. 11

    6.2           Erwartete Auswirkung – Parkflächenmanagement ........................................................... 11

    6.3           Erwartete Auswirkung – Barrierefreiheit an Straßenquerungen ....................................... 11

    6.4           Erwartete Auswirkung – Verkehrsberuhigte Zonen ......................................................... 12

7     Selbstreflexion/Technikfolgenabschätzung ...................................................................... 13

8     Literaturverzeichnis .......................................................................................................... 14

9     Anhang .............................................................................................................................. 15

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  9.1            Bilder ................................................................................................................................ 15

  9.2            Tabellen .............................................................................................................................. 1
    Parkflächenmanagement ................................................................................................................................ 1
    Barrierefreiheit ............................................................................................................................................... 1
    Verkehrsberuhigung ....................................................................................................................................... 1
    Sicherheit vor Schulen.................................................................................................................................... 1
    Priorität ........................................................................................................................................................... 4
    Maßnahme ...................................................................................................................................................... 4
    Umsetzbarkeit................................................................................................................................................. 4
    Begründung .................................................................................................................................................... 4

  9.3            Karten ................................................................................................................................. 9

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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Umwandlung von Parkplätzen ermöglichte einen hochwertigen Radweg in Osnabrück. (Bauer
et al. 2019: Seite 9) ............................................................................................................................................... 15
Abbildung 2: Am Vogelherd [Eigene Darstellung, 2022] ..................................................................................... 15
Abbildung 3: Alte Allee [Eigene Darstellung, 2022] ............................................................................................ 16
Abbildung 4: Ecke Fontanestr./Königsallee [Eigene Darstellung, 2022].............................................................. 16

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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zusammenfassung aller Maßnahmen ..................................................................................................... 1
Tabelle 2: Priorisierung der Maßnahmen ................................................................................................................ 4

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Zusammenfassung

Ziele dieses Maßnahmenbündels sind vor allem eine nachhaltige Förderung des Fußverkehrs, eine durch
den demographischen Wandel erzwungene erhöhte Barrierefreiheit, sowie eine erhöhte Verkehrssicherheit
der Schüler*innen, die die Schule fußläufig oder mit dem Rad erreichen wollen. Aus die nach diesen Zielen
gerichtete Mängelanalyse erscheinen verschiedene Punkte, die aus Sicht des Fußverkehrs problematisch
sind. Es sind zu schmale Gehwege, eine mangelnde Qualität dieser (z.B. Schilder in der Mitte des Weges
oder verhindernde Vegetation) sowie mangelnde Barrierefreiheit (u.a. durch hohe Bordsteinkanten). Des
Weiteren ist die mangelnde Straßeneinsicht bei der Reinfelder Schule am Maikäfer Pfad sehr problematisch:
die Schule wird von schwerhörigen Kindern besucht, die nur sehr schwer (oder gar nicht) den Verkehr
hören. Um diese Probleme zu beheben, werden verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Diese sind in drei
verschiedene Bereiche untergliedert: Parkflächenmanagement, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit.

Bezüglich des Parkflächenmanagements ist erstmal eine Parkplatzreduzierung im gesamten Bereich
angestrebt, da es genug private Stellplätze im Quartier gibt. Dazu gibt es lokal begrenzte Parkverbote, mit
dem Ziel von erhöhter Verkehrssicherheit, sowie die Hoffnung auf einen vermehrten Umstieg auf dem Rad
und ÖPNV. Für die Verkehrssicherheit vor Schulen sind bauliche Maßnahmen zur Entschleunigung auf
den Straßen (wie z.B. Erhebungen) und die Umwidmung von Fahrradstraßen in Gehwegen, sowie die
Umwidmung von Verkehrsfläche für den MIV in Fahrradstraße. Die baulichen Maßnahmen für
Entschleunigung sollen dabei helfen, den vorgesehenen Tempolimit für den MIV einzuhalten. Schließlich
wird für die Barrierefreiheit eine Verkehrsberuhigung von den Wohnstraßen in der Siedlung Eichkamp
beschlossen. Dies wird mit den geringen Dimensionen der Straßen in der Siedlung begründet, um eine
größere Verkehrsfläche für Fußgänger*innen zu gewährleisten. Dazu müssen die Bordsteinkanten zu einer
angemessenen Höhe für Rollstuhlfahrer*innen abgesenkt werden. In einzelnen Fällen, wo Bäume den
Verkehr für eingeschränkte Fußgänger*innen unmöglich machen und die Straße nicht verkehrsberuhigt
werden kann, muss über das Fällen von den Bäumen nachgedacht werden.

Die von den Maßnahmen erhofften Auswirkungen sind vielfältig. Zum einen ist eine Erleichterung für den
Fußweg von eingeschränkten Bürger*innen erhofft. Des Weiteren ist eine Reduzierung der parkenden
Autos im öffentlichen Raum erwartet. Schließlich ist erwartet, dass ein vermehrter Umstieg vom Auto auf
nachhaltigeren Verkehrsmitteln, wie Fahrrad oder öffentlicher Nahverkehr, stattfindet. Da Stellplätze im
Überfluss im privaten Raum vorhanden sind und die Absenkung von Bordsteinkanten keine große
Raumveränderung bewirkt, sind keine negativen Folgen zu erwarten, außer einen wahrscheinlichen
Widerstand der regelmäßig autofahrenden Bewohner*innen.

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1 Einleitung
Nach einer umfangreichen Bestandsanalyse des Gebiets rund um den S-Bahnhof Grunewald, mit Fokus
auf dem Fußverkehrs, erfolgt eine Defizitanalyse des gesamten Gebietes. Letztere dient als Grundlage für
ein Maßnahmenkonzept mit dem Ziel einer Stärkung des Fußverkehrs. Dieses Konzept beinhaltet drei
Säulen: Parkraumreduzierung, Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung. Im Zentrum stand hierbei, das
Gebiet für alle Fußgänger:innen inklusiver und leichter begehbar zu machen. Alle Maßnahmenvorschläge
sind in Tabelle 1 „Zusammenfassung aller Maßnahmen“ aufgezählt. Eine Einordnung findet sowohl in
der Ausarbeitung im Fließtext als auch in der Tabelle 2 „Priorisierung der Maßnahmen“ statt. Die
Betrachtung der Tabellen 1 und 2 ist dabei obligatorisch für das Verständnis der Maßnahmenempfehlung.

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2 Vorgehen

Nach der Vor-Ort Untersuchung und der entsprechenden Aufstellung der Bestandsanalyse, stellten wir
zuallererst ein Zielkonzept für eine Fußgänger:innenfreundliche Wohnumgebung im Untersuchungsgebiet
auf. Auf Grundlage der gesetzten Ziele wurde daraufhin der analysierte Bestand geprüft, sowie die Daten
der Kordonerhebung ausgewertet und ein hoher Strom an Zufußgehenden im Gebiet festgestellt. Hier fiel
vor allem der morgendliche Zustrom auf, wohl durch Schüler:innen, die eine der 6 Schulen im Gebiet
besuchen. Auch nachmittags kommen noch viele Leute in das Gebiet, vermutlich von der Arbeit oder um
eine der zahlreichen Freizeiteinrichtungen zu nutzen. Jedoch überwiegte ab der Zählung um 15:00 die Zahl
der Gebietsverlassenden. Auch für die Situation rund um das Parkplatzmanagement wurde der Bestand
geprüft und n deiner Karte ausgewertet. Aus diesen Daten wurde dann eine Mängelanalyse erstellt, welche
die Probleme und Chancen sichtbar machte. Nach einem Abgleich der Ziele und Probleme entwickelten
wir konkrete Maßnahmen, welche in der Lage sein sollten, unsere Ziele zu erreichen. Nach Abwägung aller
Maßnahmen wurden diese nach ihrer Relevanz und Umsetzbarkeit sortiert und eingeschätzt.
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3 Zielkonzept

Ziel ist eine Stadt der kurzen Wege/Kiezblocks und eine nachhaltige Förderung des Fußverkehrs im Kiez.
Besonders im Hinblick auf die häufig alte Bevölkerung im Planungsgebiet soll die Mobilität sichergestellt
werden. Diese Sicherstellung geschieht durch Barrierefreiheit und Bewegungssicherheit. Die
Fußverkehrsanlagen sollen barrierefrei, sicher und gepflegt sein. Allgemein soll durch den Beibehalt einer
regelmäßigen Reinigung der Fußverkehrsanlagen die Sauberkeit im Planungsgebiet erhalten bleiben.
Barrierefreie Überquerungsmöglichkeiten der Straßen für Fußgänger:innen sollen in angemessen Abständen
vorhanden sein. Nur, wer sich sicher zu Fuß bewegen kann, verzichtet bei kurzen Wegen auch mal auf das
Auto. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass Schüler:innen das Schulgelände per Rad und fußgängig
erreichen können. Dementsprechend muss die Sicherheit vor den Schulen erhöht, Elterntaxis verhindert
und die Übersichtlichkeit besonders vor den Grundschulen sichergestellt werden.

Ein weiteres Ziel ist das Schaffen von inklusivem Straßenraum. Die Straßen sollen den Anwohner:innen
zurückgegeben werden. Dafür sollen Spielstraßen und Verkehrsberuhigter Zonen eingerichtet werden. Dies
ist besonders in den Verkehrsbereichen mit schlechten oder keinen Fußverkehrsanlagen vorgesehen.
Dadurch können Unfälle mit Kindern verhindert werden und das Wohngebiet sicher fußläufig genutzt
werden. Die Straßen sollen für eine lebenswerte Nahumgebung sorgen. Eine Parkplatzreduzierung schafft
mehr Übersichtlichkeit im Straßenverkehr und erhöht die sichere Nutzung der Fußverkehrsanlagen
besonders für Kinder und Rentner:innen.
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4 Mängelanalyse

Die Fußverkehrsanlagen im Versuchsgebiet weisen zum Teil erhebliche Mängel auf. Dies betrifft nicht nur
die grundsätzliche Ausstattung, sondern auch speziellere Aspekte, wie zum Beispiel die Barrierefreiheit oder
die Sicherheit. Wie auf den Knotenstrombelastungsplänen zu erkennen ist, strömen morgens besonders
viele Leute auch zu Fuß ins Gebiet, welche unter gewissen Mängeln leiden.

4.1 Grundsätzliches

Besonders die historischen Teile des Untersuchungsgebietes leiden unter zu schmalen Gehwegen. Die AV
Geh- und Radwege sieht eine Mindestgehwegbreite von 2 Metern vor, inklusive eines 50 Zentimeter breiten
Schutzstreifen zur Fahrbahn hin, der Richtwert für Wohnstraßen beläuft sich jedoch auf 5 Meter (§ 2 AV
Geh- und Radwege). Beide dieser Werte werden im Untersuchungsgebiet unterschritten, gerade in den
älteren Baugebieten im Teilgebiet der Villenkolonie Grunewald, aber zum Beispiel auch in der
Waldschulallee im nördlichen Untersuchungsgebiet.

Besonders enge Straßen im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes, besonders die Einbahnstraßen
südlich der Reinfelder Schule besitzen zu Teil gar keine Fußwege. Auch dies ist nicht mehr mit den in der
AV Geh- und Radwege gesetzten Standards konform. Diese schreibt das beidseitige Anlegen von
Gehwegen vor, sofern die Straße beidseitig bebaut ist (§ 1 AV Geh- und Radwege).

Zusätzlich zu Mängeln der Breite der Gehwege ist auch die Qualität unzureichend. Viele Gehwege sind
uneben oder durch Beschilderung blockiert, was die Barrierefreiheit im Gebiet einschränkt. Zusätzlich dazu
sind Bordsteine an Kreuzungen selten abgesenkt, was auch ein Hindernis für Rollstuhlfahrer*innen darstellt.
Gleichzeitig kann eine zu tiefe Absenkung eine Gefahr für sichteingeschränkte Menschen dar.

4.2 Spezifische Mängel

An Kreuzungen von Wohnstraßen herrschen schlechte Straßeneinsichtbedingungen, da Fahrzeuge oft bis
kurz vor Kreuzungsbeginn am Straßenrand abgestellt werden. Insbesondere vor der Reinfelder Schule ist
dies ein Problem, da dort höreingeschränkte Kinder lernen, die Fahrzeuge nicht oder nur schwer hören
können.

Zwar herrscht vor der Schule ein Tempolimit, allerdings wird dieses nicht durch Geschwindigkeitsmesser
oder bauliche Hindernisse wie Bodenwellen durchgesetzt wird. Gleiches gilt für die Einbahnstraßen südlich
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der Reinfelder Schule, die aufgrund eines fehlenden Gehwegs zwingenderweise zum shared space
umfunktioniert wird.
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5 Begründetes Maßnahmenkonzept

Im Folgenden wollen wir nun kurz ein wenig genauer auf die uns vorschwebenden Maßnahmen eingehen.
Ebenso werden diese wissenschaftlich begründet und im Gebiet verortet.

5.1 Parkflächenmanagement

Jedes Bundesland hat einen Spielraum beim Ausmaß der Stellplatzvorschreibung hinsichtlich Anzahl und
Erbringungszeitraum. In der Regel liegt die Handlungskompetenz diesbezüglich bei den Gemeinden.
(Schopf 2015: Seite 9). Nach Straßen- und Straßenverkehrsrecht ist Parken überall gestattet, wo kein
ausdrückliches      Verbot   vorliegt.   Gemeinden    haben    das    Recht,   zu    bestimmen,       welche
Verkehrteilnehemer:innen welche Verkehrsflächen nutzen. Dazu zählt das Zulassen von ausgewählten
Verkehrsarten in einem Bereich (z.B. nur Radverkehr) sowie das Umwidmen oder Reduzieren von
Parkplatzflächen.

Ein Umwidmen von Parkraum zu Radwegen oder Wegen des ÖPNVs fördert eine nachhaltige und
klimafreundliche Mobilität. In Osnabrück wurde so beispielsweise Straßenraum umgenutzt und ein
hochwertiger Radweg konnte auf den ehemaligen Parkflächen entstehen (siehe Abbildung 1). (Bauer et al.
2019: Seite 7-9)

Eine Parkplatzreduzierung im Planungsgebiet soll zu mehr Übersichtlichkeit im Straßenverkehr und
somit einer höheren Sicherheit führen. Besonders „schwächere“ Verkehrsteilnehmer:innen profitieren von
dieser Maßnahme. Falschparken kann durch Zustellen von Sichtachsen ein erhöhtes Unfallrisiko und somit
ein Sicherheitsproblem darstellen. Zudem können Falschparker andere Verkehrsteilnehmer:innen
behindern. Maßnahmen gegen Falschparken sollten deshalb konsequent umgesetzt werden. Alle
Verkehrsteilnehmer:innen      profitieren   von   übersichtlichen    Kreuzungen.    Radfahrer:innen     und
Fußgänger:innen profitieren zudem von breiteren Gehwegen und sicheren Radwegen. Beispiele für
gelungene Umsetzungen sind Städte wie Amsterdam, Zürich und Kopenhagen. Dafür musste vorhandener
Parkraum effektiv umgenutzt und der öffentliche Raum weitgehend von parkenden Autos befreit werden.
Zur Parkplatzreduktion zählen verkehrlich begründete (absolute) Halteverbote. (Bauer et al. 2019: Seite 7-
8, 15, 18)

Bei einem Modellversuch von 2018 wurden vor der Albert-Schweitzer-Schule im hannoverschen Stadtteil
Limmer sogenannte Elterntaxis verboten. Zudem war ein Befahren der Straße vor der Schule jeden Morgen
für eine Stunde untersagt (abgesehen von Anliegern). Der Modellversuch gilt als Erfolg. Seit den 1990er
Jahren gelten vor Grundschulen der Stadt Bozen sogenannte Schulstraßen. Hier ist vor und nach dem
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Unterricht jeweils eine Viertelstunde der motorisierte Verkehr untersagt. Der Anteil an selbständig mobilen
Kindern ist um 80 Prozent gestiegen, wobei etwa die Hälfte fußläufig ist (Stand: 2019). (Bauer et al. 2019:
Seite 16)

Die Verkehrsteilnehmenden sollen bei der Verkehrsmittelwahl vom motorisierten Individualverkehr hin zu
Alternativen gelenkt werden. Dies ist der Fall, wenn Parkplätze fehlen oder kostenpflichtig sind. Es muss
sichergestellt sein, dass alternative Mobilitätsangebote vorhanden sind. Um eine Erreichbarkeit zu
gewährleisten, muss ein gut angebundenes ÖPNV-Netz sowie angemessene Fuß- und Radwege
bereitgestellt werden. Bei den Projekten Lincoln-Siedlung, mobil.punkt Bremen und switchh konnte mittels
multimodaler Mobilitätsangebote (z.B. Mietertickets für Bus und Bahn oder Bikesharing-Angebote) der
motorisierte Individualverkehr reduziert werden. Das Einführen von Parkgebühren soll möglichst
flächendeckend stattfinden. Parkraum in Städten hat aufgrund des knappen öffentlichen Raumes einen
hohen Wert. Parkgebühren sind gerechtfertigt, da Parkplätze Kosten in Herstellung und Unterhalt
verursachen. Zudem sind im internationalen Vergleich die Gebühren für Parken sehr niedrig. Von dem
Einführen von Parkgebühren können einkommensschwache Haushalte profitieren, da diese häufiger zu
Fuß, mit Rad oder ÖPNV unterwegs sind. Es ist sozial ungerecht, dass die Kosten im ÖPNV regelmäßig
steigen, aber die Parkgebühren nicht erhöht werden. Durch die Maßnahme steigen Verkehrsteilnehmende
auf alternative Verkehrsmittel um, wodurch Autofahrende eher einen Parkplatz finden. Die Parkgebühren
für einen Tag sind zudem selten höher als ein Ticket für den ÖPNV (Hin- und Rückfahrt). In der
Münchener Innenstadt ist an Werktagen zwischen 8 und 23 Uhr Parken kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe
(2,60 €/h, 6,00 € am Tag) erwies sich als zu niedrig, um einen signifikanten Einfluss zu haben. (Bauer et al.
2019: Seite 7, 13, 15, 19-20, 23, 28)

Zusammenfassend, ein gutes Parkflächenmanagement kann zu mehr Platz, weniger Lärm und
Parksuchverkehr,     klimafreundlicher   Mobilität,   sowie   höherer    Verkehrssicherheit   führen.   Das
Planungsgebiet soll durch die verbesserte Verkehrssituation und Aufenthaltsqualität attraktiver werden.
Davon profitiert auch die lokale Wirtschaft und Unternehmen.

Maßnahmen

Im Bereich der Waldschulallee kommt es vor allem zu Schulzeiten regelmäßig zu unübersichtlichen
Situationen und Staus. Durch Elterntaxis ist diese Straße besonders belastet. Angesichts der bereits
vorhandenen Parkmöglichkeiten an der Harbigstraße und der Waldschulallee ließe sich hier ohne Probleme
ein zeitliches Parkverbot unter der Woche von 07:00 - 18:00 Uhr einrichten. Das würde vor allem die
angespannte Lage an den Schulen lösen. Durch die zentrierte Anlegung von 5 Schulen an dieser Straße,
inklusive einer für Gehörlose ist es wichtig, eine sichere Straßenraumsituation zu schaffen. Auch der Bereich
des Maikäferpfads ab der Habigstraße sollte hier miteingeschlossen werden, da hier die Reinfelder Schule
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liegt. Wie bereits im oberen Teil erwähnt, führen vor allem parkende Autos häufig zu
Überquerungsumfällen.

Wie auf den Knotenstrombelastungsplänen gut zu erkennen, wird das Gebiet morgens vor allem über
den S-Bahnhof Heerstraße betreten und nachmittags auch hier wieder verlassen. Es ist deshalb besonders
wichtig, ein gutes Parkplatzmanagement rund um den Martha-Jacob-Platz zu etablieren. Eine komplette
Streichung aller Parkplätze in diesem Bereich wäre deshalb denkbar. Es würde den Platz nicht nur sicherer
und übersichtlicher machen, sondern auch zu einer Attraktivitätssteigerung des Ortes führen. Wie man auf
der Karte Parkplätze im Gebiet auch erkennen kann, betrifft dies nicht sonderlich viele Parkmöglichkeiten
und würde sich deshalb leicht durchsetzen lassen.

Im Gebiet östlich des S-Bahnhofs Grunewald lässt sich auf der Karte Parkplätze im Gebiet schnell
erkennen, dass die meisten Parkplätze zwischen Fußweg und Straße liegen. Die Autos nehmen hier also
einen wesentlichen Teil des Bürgersteigs ein. Durch ein Parkverbot in dieser Region könnte die Situation
für Fußgänger erheblich verbessert werden. Obwohl die meisten Grundstücke in diesem Areal groß genug
sind, um private PKWs abzustellen, könnte man im nördlichen Gebiet in der Nähe der Autobahnauffahrt
eine kostenpflichtige Quartiersgarage installieren, um ein Alternativangebot zu schaffen.

Des Weiteren sollten vor allem dort Parkplätze gestrichen werden, wo Autos bis jetzt auf dem Bürgersteig
geparkt werden, um die Bürgersteigsituation hier zu verbessern und zugänglicher zu machen (siehe Karte
Parkplätze im Gebiet).

5.2 Verkehrssicherheit (vor Schulen)
Es ist aufgrund des baulichen Bestandes nicht möglich, alle Gehwege entsprechend der heute gültigen
Vorschriften und Empfehlungen zu erweitern (RASt06, AV Geh- und Radwege). Nach dem Berliner
Mobilitätsgesetz ist dem Umweltverbund und besonders dem Fußverkehr Vorrang vor dem MIV zu
gewähren (§50 Abs 5 MobG BE). Als grundsätzliche Maßnahme ist daher mindestens die
empfehlungsgerechte Erweiterung der Gehwege auf mindestens einer Straßenseite notwendig. Wird die
Fahrbahn dadurch für den MIV unbenutzbar, so muss eine Erweiterung der Gehwege zulasten der
Parkflächen des MIV stattfinden. Die Belange des MIV haben Nachrang gegenüber den Sicherheits- und
Umweltbelangen des Umweltverbundes und insbesondere des Fußverkehres.

Reinfelder Schule

Die Reinfelder Schule ist eine Hybridschule für Schwerhörige und vollkommen gehörlose Kinder.
Schulwege müssen dementsprechend noch besser beziehungsweise ausschließlich auf Sichtkontakt
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

zwischen allen Verkehrsteilnehmenden ausgelegt werden. Parkflächen, die gegenüber dem Haupteingang
der Schule liegen, werden entfernt und vor der Schule ein übersichtlicher Verkehrsraum
geschaffen. (Limbourg (1999) Seite 2) Der Gehweg auf der anderen Seite wird breiter gestaltet und um
mindestens 50% der Bestandsbreite vergrößert. Durch die breiteren Gehwege sind Kinder sicherer beim
Spielen oder in größeren Gruppen, die sich vor der Schule dort bilden können (Limbourg (199) Seite 1).

Auch das Durchsetzen des vorherrschenden Tempolimits durch bauliche Maßnahmen wie Bodenwellen ist
nötig, um das bereits vorgeschriebene Tempolimit von 10 km/h dauerhaft durchzusetzen.

Einbahnstraßen-Gebiet um die Schulen

In dem Gebiet südlich der Reinfelder Schule liegen viele Einbahnstraßen. Einigen dieser Straßen fehlt ein
Gehweg, dieser ist entweder nach Anforderungen der AV Geh- und Radwege (§2 AV Geh- und
Radwege) anzulegen, oder aber die Straßen mit baulichen Maßnahmen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen
auszustatten und eine parallele Nutzung durch MIV und Rad- und Fußverkehr zu ermöglichen.

Gebiet um die Waldschulallee

Der Gehweg auf der Schulseite ist zu schmal und in baulich schlechtem Zustand: Der Gehweg ist ca. einen
Meter breit und durch umliegende Pflanzen an einigen Stellen weiter beengt. Das aneinander Vorbeigehen
zweier             Personen               ist              stellenweise         nicht             möglich.
Da der Gehweg zwischen zwei Bepflanzungsstreifen liegt, ist eine ausreichende Verbreiterung mit
ökologischen Schäden verbunden. Um diese zu vermeiden, wird der bestehende Radweg in einen Fußweg
umfunktioniert und der alte Gehweg entfernt und die Fläche entsiegelt. Radfahrende müssen nun auf die
Straße    ausweichen,      ein    unter         normalen     Umständen    ausreichender       Kompromiss.
Da die Waldschulallee aber von besonders vielen Rad fahrenden Kindern zu den Schulzeiten benutzt wird,
muss für diese eine sichere alternative als der reguläre Straßenverkehr geschaffen werden.
Hierzu wird die Lötzener Allee und Waldschulallee zwischen Soldauer Platz und Neidenburger Allee zu
einer Fahrradstraße umgewidmet. Fahrradstraßen erhöhen die Verkehrssicherheit für Radfahrende
(Schläger, Wührl, Woywod, et. Al. (2016) Seite 12), jedoch bleiben nach wie vor Risiken bestehen, besonders
durch parkende Fahrzeuge und Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Schläger, Wührl,
Woywod, et. Al. (2016) Seite 12). Unfallschwerpunkte in Fahrradstraßen sind insbesondere Kreuzungen
und das Überholen im Gegenverkehr (Schläger, Wührl, Woywod, et. Al. (2016) Seite 13 f.). Diese
Unfallschwerpunkte werden aber durch die kreuzungslose Natur der Strecke und durch ein Überholverbot
zum Teil minimiert. Das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung ist durch bauliche Maßnahmen
genauso zu sichern, wie in den Einbahnstraßen südlich und direkt vor der Reinfelder Straße.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

5.3 Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung

Im Wohngebiet Nordwestlich der Eichkampstraße treffen sich verschiedene Vorhandene Zustände. Zum
einen gibt es ein Netz an Einbahnstraßen innerhalb der Nebenstraßen, um Durchgangsverkehr zu
unterbinden. Zum anderen gibt es weiterhin Anwohner:innenverkehr. Dieser Konkurriert mit
Fahrradfahrer:innen und Zufußgehenden um die z.T. engen Straßen. Gemessen an der AV Geh- und
Radwege sind die Gehsteige im Gesamten Wohngebiet nördlich der Eichkampstraße zu schmal. Die
Gehwegbreiten liegen durchschnittlich bei 1-2 Meter. Die AV Geh- und Radwege sieht im Regelfall 2,5
Meter, im Ausnahmefall 2 Meter Mindestbreite für Wohnstraßen vor. (Vgl. AV Geh- und Radwege, S. 2).
Eine Erweiterung dieser ist dementsprechend grundlegend wünschenswert. Des Weiteren sind in vielen
Teilen des Wohngebietes gar keine oder nur einseitige Gehwege vorhanden. Die Durchschnittliche
Fahrbahnbreite hingegen beträgt auf Straßen mit Gehweg zwischen 3 und 4 Metern. Auf Straßen ohne
Gehwege ist die Fahrbahn bis zu 6 Meter breit. Den Vorgaben der “Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen RASt 06” folgend müssen diese Fahrbahnen mindestens 4 Meter breit sein. Dementsprechend
ist in Konstellationen mit zu schmalen Gehwegen eine Erweiterung nicht möglich, ohne die Anforderungen
der RASt 06 zu Unterschreiten. Auch in Straßen ohne Gehweg ist ein Anforderungsgerechter Neubau von
Gehwegen nicht möglich. Trotzdem muss eine sichere Mobilität von Fußgänger:innen sichergestellt werden.
Die Lösung soll in diesen Fällen eine Verkehrsberuhigung für die Wohn- und Nebenstraßen des
Wohngebietes bringen. Graphisch aufgeführt sind diese in der Karte „Verkehrsberuhigte Bereiche“.

Besonders Straßen wie „Am Vogelherd” (siehe Abbildung 2) profitieren stark von der Umwandlung in
einer Verkehrsberuhigte Straße. Sie ist zu Fuß, aufgrund sehr schmaler Gehwege, aktuell schwer begehbar.
Sie wird aktuell Großteils von Auto fahrenden Anwohner:innen genutzt. Diese wären bei einer
Verkehrsberuhigung gezwungen Schrittgeschwindigkeit zu fahren und Fußgänger:innen Vorrang zu lassen.
So kann die Mobilität für Fußgänger:innen (sowie auch Radfahrer:innen) erhöht werden indem das eigene
Wohngebiet sicher begehbar ist. Dadurch wird auch die Nutzung des Autos für kurze Wege verhindert.
Zum einen ist eine sichere Fortbewegung zu Fuß möglich, eine Mobilitätsoption, die vorher nur begrenzt
zur Verfügung stand. Zum andern wird das Auto auf kurzen Distanzen unattraktiver, wenn regelmäßig
höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.

Die Alte Allee (siehe Abbildung 3), besonders nördlich der Straße „Am Hornisgrund” hat ein eklatantes
Problem der Barrierefreiheit. Bäume behindern das sichere Begehen der Fußwege. Lösungsansätze wäre
sowohl das Fällen der Bäume als auch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs. Das Fällen der
Bäume müsste dementsprechend nach der Berliner Baumschutzverordnung geprüft werden. Zudem muss
die Barrierefreiheit gegen den Baumschutz abgewogen werden und die reale Einschränkung überprüft
werden (Urteil #13, 2021). Für einen Verkehrsberuhigten Bereich müssten wiederum Maßnahmen getroffen
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

werden, welche die Anbindung des Sportplatzes der Hans-Rosenthal-Sportanlage für den Kraftverkehr
sicherstellt.

Bezüglich der Barrierefreiheit gibt es an verschiedenen anderen Orten im Untersuchungsgebiet große
Probleme. So schreibt das Berliner Straßengesetz im §7 Absatz 3 vor, dass die Auftrittshöhe an
Straßenkreuzungen o.ä. 3 cm betragen soll. Dieser Wert ist an vielen Kreuzungen überschritten. Ein Beispiel
dafür ist die Kreuzung zwischen der Fontanestraße und der Königsallee (siehe Abbildung 4): auf zwei
der vier Seiten der Kreuzung beträgt die Bordsteinkante ca. 20 cm, also das Siebenfache des gesetzlichen
Wertes. Insbesondere für Rollstuhlfahrer:innen ist es ein großes Problem, denn sie sind gezwungen den
Radweg für den Übergang der Straße zu benutzen, und dabei ein größeres Sicherheitsrisiko eingehen.
Dementsprechend ist ein Lösungsansatz für diese Situation das Absenken der Bordsteinkante auf
mindestens den gesetzlichen Wert von 3cm.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

6 Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen

6.1 Verkettung der Maßnahmen

In Verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken gemäß § 12 StVO nur auf eigens dafür gekennzeichneten
Flächen zulässig. Dementsprechend begünstigen sich die Maßnahmen der Einrichtung von
Verkehrsberuhigten Zonen und Reduzierung von Parkraum. Gleichzeitig doppeln sie sich gewissermaßen.
Der Neubau von Gehwegen ist, besonders für die Subjektive Sicherheit effektiver, aber auch aufwändiger.

6.2 Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit an Straßenquerungen hat keinerlei
       Auswirkungen auf die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine
       Zusammenfassung aller Maßnahmen befindet sich im Anhang in
       Tabellen

Tabelle 1. Eine Priorisierung der Maßnahmen findet in Tabelle 2 statt.

6.3 Erwartete Auswirkung – Parkflächenmanagement

Die Umsetzung eines flächendeckenden Parkflächenmanagements im Planungsgebiet werden Autofahrende
kritisch betrachten. Es wird erwartet, dass auf alternative Mobilität umgestiegen wird. Hierfür müssen
weitere Untersuchungen betätigt werden, ob das ÖPNV-Netz sowie Fahrrad- und Radwege in
angemessener Weise zur Verfügung stehen. Nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität wird dadurch
gefördert. Die Verkehrssicherheit im Planungsgebiet wird bei der Einhaltung der Maßnahmen steigen. Wie
bereits erwähnt, müssen dafür die Maßnahmen gegen ein Falschparken konsequent umgesetzt werden. Es
wurde sich gegen das Einführen von kostenpflichtigen Parkplätzen entschieden, da hierfür wiederum
Parkautomaten auf den Gehwegen die Barrierefreiheit einschränken könnten. Zudem kann die Maßnahme
zu weiteren Disparitäten der Bevölkerung führen.

6.4 Erwartete Auswirkung – Barrierefreiheit an Straßenquerungen

Wir erwarten, dass in ihrer Mobilität eingeschränkte Bürger:innen sich, durch die Maßnahmen zur
Barrierefreiheit   an   Straßenquerungen,    selbstbestimmter    im      Wohngebiet   bewegen   können.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

Dementsprechend versprechen wir uns eine Reduktion der Nutzung von Kraftfahrzeugen bei Zielen im
Wohngebiet. So wird unter anderem der Weg in Richtung Grünflächen oder zum Einzelhandel erleichtert.

6.5 Erwartete Auswirkung – Verkehrsberuhigte Zonen

Erwartet wird, eine Reduzierung des Autoverkehrs auf kurzen und mittellangen Fahrstrecken. Die durch
Verkehrsreduzierte Zonen Festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h macht die Nutzung des MIVs
auf diesen Strecken unattraktiver. Zudem Fallen durch die Einrichtung der Verkehrsberuhigten Zonen
Parkplätze weg, welche den Besitz eines oder mehrerer PKWs unattraktiv macht. Unklar ist, ob sich ohne
die Einrichtung von Maßnahmen wie Pollern (zur Sicherstellung des Parkverbots) oder Bodenwellen (zur
Geschwindigkeitsreduktion) die Mehrheit der Anwohner:innen an die Maßnahmen hält. Dies müsste nach
Beschluss evaluiert und geprüft werden.
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7 Selbstreflexion/Technikfolgenabschätzung

Maßnahmen, die zur verbesserten Barrierefreiheit beitragen sind, wie auch in der Übersicht zu sehen, leicht
umzusetzen und sehr effektiv. Demzufolge würde diese Maßnahme speziell für Rentner in der Zukunft eine
große Verbesserung bewirken. Eine Bordsteinabsenkung hat keinen negativen Einfluss auf jegliche anderen
Verkehrsteilnehmer:innen. Maßnahmen des Parkverbots sind vor Schule als gut zu klassifizieren. Die
demzufolge wegfallenden Parkflächen können durch private Einfahrten gut kompensiert werden.
Parkverhindernde Maßnahmen gegenüber des Sportplatzes im Maikäferpfad werden durch den
entsprechenden Parkplatz des Sportplatzes kompensiert und tragen nur zur Sicherheit der Fußgänger im
beplanten Bereich bei. Im gesamten Planungsgebiet ist zu sagen, dass Parkplatzreduktion nicht direkt
kompensiert wird, sondern Bewohner die vorhandenen Einfahrten nutzen sollen. Die teilweise
Umwandlung der Waldschulallee in eine Fahrradstraße ist als folgenarme Maßnahme einzuschätzen, das der
Fahrradverkehr zwar mit dem Autoverkehr kollidiert, allerdings der Fußverkehr nachhaltig sicherer gestaltet
wird und sich der MIV auch dem Fahrradverkehr unterordnen muss.

Reflektierend muss man anmerken, dass fast alle Maßnahmen durch Quellen oder unsere Beobachtungen
vor Ort bestätigt und als notwendig eingestuft wurden. Die beiden verworfenen Maßnahmen waren die
Verkehrsberuhigung der Alten Allee und eine Verkehrsberuhigung am Bahnhof Grunewald.

Die Maßnahme in der Alten Allee konnte deswegen nicht umgesetzt werden, weil die Begehung ergab, dass
hier ein komplett neues Konzept hätte erarbeitet werden müssen, da die Straße eine wichtige Anbindung
für die Hans-Rosenthal Sportanlage bietet. Die Verkehrsberuhigung um den Bahnhof Grunewald wurde
aufgrund von Kosten-Nutzen-Faktoren verworfen. Leichte Verbesserung für den Fußverkehr sind leicht
umzusetzen, jedoch erfordert weitgehende Verbesserung tiefere bauliche Maßnahmen.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

8 Literaturverzeichnis
Atlas Barrierefrei (2021): Urteil #13 – Barrierefreiheit oder Baumschutz? URL: https://www.bfb-barrierefrei-
         bauen.de/urteil-barrierefreiheit-oder-baumschutz/ (12.07.2022).

Baier, Reinhold et. Al. (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06. Köln.

Bauer, Uta/ Hertel, Martina/ Sedlak, Robert (2019): Parkraummanagement lohnt sich! Leitfaden für Komunikation
         und Verwaltungspraxis. URL: https://repository.difu.de/jspui/handle/difu/256792 (12.07.2022).

Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) gültig ab 05.08.2016, in der Fassung vom 09.02.2021.

Limbourg, Maria (1999): Mehr Sicherheit auf Schulwegen in: Grundschule. URL: https://duepublico2.uni-
         due.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00010027/Schulweg.pdf (010.07.2022).

Schopf, Michael Josef/ Brezina, Tadej (2015): Umweltfreundliches Parkraummanagement - Leitfaden für Länder,
         Städte, Gemeinden, Betriebe und Bauträger. URL: https://www.researchgate.net/profile/tadej-brezina-
         2/publication/283316665_umweltfreundliches_parkraummanagement_-
         _leitfaden_fur_lander_stadte_gemeinden_betriebe_und_bautrager (12.07.2022).

Schläger, Norbert/ Wührl, Benjamin/ Woywod, Torben er Al. (2016): Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und
         der                  Öffnung                   von                   Einbahnstraßen.               URL:
         https://www.udv.de/resource/blob/79788/1544ec50b0d46fa8a3883b2c9ca2daeb/41-
         sicherheitsbewertung-von-fahrradstrassen-und-der-oeffnung-von-einbahnstrassen-data.pdf (10.07.2022).

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2013): Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner
         Straßengesetzes     über     Geh-      und      Radwege      (AV      Geh-      und    Radwege).   URL:
         https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/service/rechtsvorschriften/bautechnik/av_geh-
         und_radwege.pdf (12.07.2022).

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen -
         RASt 06.
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9 Anhang

9.1 Bilder

Abbildung 1: Die Umwandlung von Parkplätzen ermöglichte einen hochwertigen Radweg in Osnabrück. (Bauer et al.
2019: Seite 9)

Abbildung 2: Am Vogelherd [Eigene Darstellung, 2022]
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Abbildung 3: Alte Allee [Eigene Darstellung, 2022]

Abbildung 4: Ecke Fontanestr./Königsallee [Eigene Darstellung, 2022]
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9.2 Tabellen

Tabelle 1: Zusammenfassung aller Maßnahmen

Parkflächenmanagement                    Barrierefreiheit                      Verkehrsberuhigung                   Sicherheit vor Schulen

Zeitliches Parkverbot von Montag -       Absenkung der Bordsteinkante auf der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Einrichtung einer Fahrradstraße im
Freitag um 07:00 – 18:00 an der          Süd-östlichen Seite - Trabener-       Bereichs in der Straße “Am           Einbahnstraßenbereich der
Waldschulallee und des Maikäferpfads /Niersteiner Straße                       Vogelherd”                           Walschulallee
ab Harbigstraße

Am Fliederbusch und am Bläulingsweg Absenkung der Bordsteinkanten auf der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Vergrößerung des Gehweges vor der
Streichung aller Parkzonen zugunsten     südlichen Seite - Trabener-/Erdener   Bereichs in der Straße “Am           Reinfelder Schule
eines Bürgersteigs                       Straße                                Fliederbusch”

Streichung aller Parkflächen vor dem S- Absenkung der Bordsteinkanten auf der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Umnutzung des Fahrradwegs im
Bahnhof Heerstraße                       südlichen Seite – Trabener-           Bereichs im “Eichkatzweg”            Einbahnstraßenbereich in der
                                         /Baraschstraße                                                             Waldschulallee als Gehweg
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

Streichung aller Parkplätze auf dem   Absenkung der Bordsteinkanten auf       Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bauen eines durchgehenden Gehwegs
Bürgersteig, v.a. im Gebiet östlich des allen Seiten – Am Bahnhof             Bereichs im “Falterweg”                im Maikäferpfad
S-Bahnhofs Grunewald, Möglichkeit     Grunewald/Trabener-/Fontane-
einer Quartiersgarage                 /Winklerstraße

Streichung aller Parkflächen an der   Absenkung der Bordsteinkanten auf der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
Alten Allee und Ausbau des Gehsteigs westlichen Seite – Auerbach-             Bereichs in der Straße “Im
                                      /Fontanestraße                          Hornisgrund”

                                      Asphaltierung des Barrierefreien        Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
                                      Aufgangs Am Bahnhof Grunewald in        Bereichs im “Bläulingsweg”
                                      Richtung Einzelhandel Westlich des
                                      Bahnhofs

                                      Absenkung der Bordsteinkanten auf       Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
                                      allen Seiten – Bettina-/Fontanestraße   Bereichs im “Rottannenweg”

                                      Absenkung der Bordsteinkanten auf       Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
                                      den Seiten Nord-west, Nord-ost, Süd-    Bereichs in der Straße “Alte Allee”
                                      ost -

                                      Fontanestraße/Koenigsallee
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

                                     Absenkung der Bordsteinkanten Auf      Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
                                     der Nördlichen Seite                   Bereichs auf dem “Sonnenhof”

                                     Douglasstraße/Koenigsallee

                                     Aufstellen von Pollern und Schildern   Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
                                     zur Parkverhinderung - Maikäferpfad    Bereichs “Am Bahnhof Grunewald”
                                     gegenüber dem Sportplatz

                                     Absenkung der Bordsteinkanten auf
                                     allen Seiten –
                                     Zikadenweg/Maikäferpfad
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

Tabelle 2: Priorisierung der Maßnahmen

Priorität     Maßnahme                             Umsetzbarkeit                              Begründung

Sehr hoch     Absenkung der Bordsteinkanten an den Die Umsetzbarkeit der                      Barrierefreiheit ist insbesondere in einem Wohngebiet mit
              Kreuzungen                           Bordsteinkatenabsenkung ist als sehr gut   einem hohen Rentneranteil unabdingbar. Dementsprechend
                                                   zu bewerten.                               muss die Mobilität und der Zugang zur Nahversorgung
              •   Trabener-/Niersteiner Straße
                                                                                              gewährleistet sein.
              •   Trabener-/Erdener Straße
              •   Trabener-/Baraschstraße
              •   Am Bahnhof Grunewald/Trabener-
                  /Fontane-/Winklerstraße
              •   Auerbach-/Fontanestraße
              •   Bettina-/Fontanestraße
              •   Fontanestraße/Koenigsallee
              •   Douglasstraße/Koenigsallee
              •   Zikadenweg/Maikäferpfad

              Zeitliches Parkverbot von Montag -   Die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist als     Die Verkehrssicherheit vor den Schulen zu gewährleisten, ist
              Freitag um 07:00 – 18:00 an der      gut zu bewerten. Das Einhalten der         von großer Bedeutung, weshalb die Maßnahme eine sehr hohe
                                                                                              Priorität hat.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

            Waldschulallee und des Maikäferpfads       Maßnahme muss konsequent gefördert
            ab Harbigstraße                            werden.

Hoch        Aufstellen von Pollern und Schildern zur
            Parkverhinderung - Maikäferpfad
            gegenüber des Sportplatzes

            Streichung aller Parkflächen               Die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist als   Die Verkehrssicherheit ist als wichtig einzuschätzen. Ein
                                                       gut zu bewerten. Das Einhalten der       Streichen der Parkflächen führt zu mehr Übersichtlichkeit im
            •   Am Fliederbusch und am
                                                       Maßnahme muss konsequent gefördert       Verkehr und sorgt somit für ein niedrigeres Unfallrisiko.
                Bläulingsweg zugunsten eines
                                                       werden.
                Bürgersteigs
            •   vor dem S-Bahnhof Heerstraße
            •   auf dem Bürgersteig, v.a. im Gebiet
                östlich des S-Bahnhofs Grunewald
            •   an der Alten Allee und Ausbau des
                Gehsteigs

            Umwandlung des                             Die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist als   Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg ist als eine hohe
            Einbahnstraßenbereichs der                 sehr gut zu bewerten. Hier muss          Priorität einzuschätzen. Die Versetzung des Gehwegs führt zu
            Waldschulallee in eine Fahrradstraße       möglicherweise die Geschwindigkeit der   sichererem laufen, besonders bei größeren Gruppen.

            •   Alter Gehweg wird abgerissen
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

            •   Fahrradweg wird als Gehweg         Autos durch physische Hindernisse
                umgenutzt                          gedrosselt werden.
            •   Straße wird zur Fahrradstraße

Normal      Asphaltierung des Barrierefreien       Die Umsetzbarkeit der Asphaltierung ist   Die Auswirkung der Asphaltierung ist als überschaubar
            Aufgangs Am Bahnhof Grunewald in       als sehr gut einzuschätzen.               anzusehen. Der Weg ist grundlegend nach heutigem Standard
            Richtung Einzelhandel Westlich des                                               schon begehbar. Die Asphaltierung würde die Sicherheit unter
            Bahnhofs                                                                         anderem mit Rollatoren trotzdem erhöhen. Zudem ist die
                                                                                             Umsetzung als einfach zu bewerten.

            Verkehrsberuhigung der Straßen:        Eine Initiale Umsetzbarkeit der           Eine Verkehrsberuhigung würde auf verschiedene Probleme
                                                   Verkehrsberuhigung ist als einfach        im Wohngebiet eingehen können. So wird das Autofahren
            •   Am Vogelherd
                                                   einzuschätzen. Eine langfristige Sicherung unattraktiver und die Mobilität von Fußgänger:innen gestärkt.
            •   Eichkatzweg                        dieser benötigt eventuell tiefergehende   So ist die Umsetzung attraktiv aber auch mit Risiken, wie das
            •   Falterweg                          Bauliche Maßnahmen, wie den Aufbau        nicht einhalten der Regeln, verbunden.
            •   Im Hornisgrund                     von Pollern oder Bodenwellen oder eine
            •   Rottanenweg                        Intensive Parkraumbewirtschaftung.
            •   Sonnenhof

Niedrig     Möglichkeit einer Quartiersgarage im   Die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist als    Eine Quartiersanlage ist erst nach Umsetzung der höher
            Gebiet östlich des S-Bahnhofs          schwer zu bewerten. Es erfordert Zeit,    priorisierten Maßnahmen einzurichten. Es ist abzuwägen, ob
            Grunewald                                                                        weiterer Stellplatz überhaupt notwendig wäre.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

                                                   Geld, Platz und eine permanente
                                                   Bewirtschaftung der Quartiersanlage.

            Verkehrsberuhigung der Straßen:        Eine Initiale Umsetzbarkeit der              Die Verkehrsberuhigung würde sich mit dem Neubau von
                                                   Verkehrsberuhigung ist als einfach           Gehsteigen und die dazugehörige Streichung von Parkplätzen
            •   Bläulingsweg
                                                   einzuschätzen. Eine langfristige Sicherung überlagern. Während der Neubau von Gehsteigen zwar
            •   Am Fliederbusch
                                                   dieser benötigt eventuell tiefergehende      aufwändiger ist, sind bei der Verkehrsberuhigung
                                                   Bauliche Maßnahmen, wie den Aufbau           folgemaßnahmen absehbar. Dementsprechend ist die
                                                   von Pollern oder Bodenwellen oder eine       Priorisierung der Verkehrsberuhigung niedriger als der
                                                   Intensive Parkraumbewirtschaftung.           Neubau von Gehsteigen.

Verworfene Verkehrsberuhigung der Straße Alte      Die Umsetzung benötigt eine                  Die Verkehrsberuhigung der Alte Allee stellte sich auch ohne
Maßnahmen Allee                                    Neugestaltung der gesamten                   Vergleich zum Ausbau der Gehsteige als schwierig heraus.
                                                   Verkehrssituation der Umgebung,              Die Erschließung der Hans-Rosenthal-Sportanlage muss
                                                   aufgrund der Anbindungsfunktion für die gesichert bleiben. Die Alte Allee biete sich aufgrund der
                                                   Hans-Rosenthal-Sportanlage                   Vorhandenen Verkehrsplanung weiterhin dafür an. Um die
                                                                                                Barrierefreiheit sicherzustellen, empfehlen wir stattdessen den
                                                                                                Neubau eines Gehsteiges.

            Verkehrsberuhigung am Bahnhof          Eine Initiale Umsetzbarkeit der              Der Nutzen ist schwer abzusehen. Der Bereich ist für
            Grunewald                              Verkehrsberuhigung ist als einfach           Fußgänger:innen gut begehbar. Ein Größeres Problem stellen
                                                   einzuschätzen. Eine langfristige Sicherung
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

                                                   dieser benötigt eventuell tiefergehende   die Fußgängerüberwege dar, welches schon in einer anderen
                                                   Bauliche Maßnahmen, wie den Aufbau        Maßnahme adressiert wird.
                                                   von Pollern oder Bodenwellen oder eine
                                                   Intensive Parkraumbewirtschaftung.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

9.3 Karten

Karte: Knotenstrombelastungsplan 07:00 – 09:00
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

Karte: Knotenstrombelastungsplan 15:00 – 17:00                 Karte: Knotenstrombelastungsplan 17:00 – 19:00
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2

                                                               Karte: Parkplätze im Gebiet
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                                                               Karte: Barrierefreiheit
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