Städtebau und Straßenverkehrsplanung - PROJEKTARBEIT Grunewald / Eichkamp
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Fachgebiet Straßenplanung und Straßenbetrieb Städtebau und Straßenverkehrsplanung Grunewald / Eichkamp PROJEKTARBEIT 12. Juli 2022 Gruppe 1-2 Timur Birkner | Lili Grobla | Leopold Hänsch | Matteo Holzmann | Maleen Nothaft | Lorenz Proske
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Gruppenteilnehmende Name: Birkner, Timur Leonard Andreas Tätigkeiten: Vorgehen Matrikel-Nr.: 460133 Zielkonzept Einschätzung hinsichtlich der Studiengang: Stadt- und Regionalplanung Auswirkungen Maßnahme: Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung Name: Grobla, Lili Antonia Tätigkeiten: Vorgehen Matrikel-Nr.: 403588 Zielkonzept Maßnahme: Parkflächenmanagement Studiengang: Bauingenieurwesen Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen Zusammenführen der Texte Name: Hänsch, Leopold Gustaf Tätigkeiten: Erstellung des Maßnahmenkonzepts zur Matrikel-Nr.: 466671 Verkehrssicherheit vor Schulen und Gehwegverbreiterung Studiengang: MINT gruen Überprüfen offizieller Daten zur Breite der Gehwege Beobachten der Fahrzeuggeschwindigkeit vor Schulen Tätigkeiten: Name: Holzmann, Matteo Einleitung Matrikel-Nr.: 457184 Fachgebiet Straßenplanung und StraßenbetriebTU Berlin
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Studiengang: Stadt- und Regionalplanung Zusammenfassung Maßnahme: Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung Kartierung des Quartiers, Erstellung der Karte zu den Barrieren Fotos Name: Nothaft, Maleen Luise Tätigkeiten: Kartierung des Gebiets und Erstellung Matrikel-Nr.: 412263 der Karte Parkplätze im Gebiet, Auswertung der Kordonerhebung und Studiengang: Stadt- und Regionalplanung Erstellung der Karten zur Knotenstrombelastung Maßnahmenkonzept Layout Name: Proske, Lorenz Emil Tätigkeiten: Kartierung des Gebiets und Erstellung Matrikel-Nr.: 458860 der Karte zur Verkehrssicherheitsmaßnahmen vor Studiengang: Stadt- und Regionalplanung Schulen, Erstellung des Maßnahmenkonzept zur Verkehrssicherheit vor Schulen und allgemeiner Gehwegverbeiterung. Fachgebiet Straßenplanung und StraßenbetriebTU Berlin
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ...................................................................................................................... 8 1 Einleitung ............................................................................................................................ 9 2 Vorgehen ............................................................................................................................. 1 3 Zielkonzept ......................................................................................................................... 2 4 Mängelanalyse .................................................................................................................... 3 4.1 Grundsätzliches................................................................................................................... 3 4.2 Spezifische Mängel ............................................................................................................. 3 5 Begründetes Maßnahmenkonzept ....................................................................................... 5 5.1 Parkflächenmanagement ..................................................................................................... 5 Maßnahmen .................................................................................................................................................... 6 5.2 Verkehrssicherheit (vor Schulen) ....................................................................................... 7 Reinfelder Schule ........................................................................................................................................... 7 Einbahnstraßen-Gebiet um die Schulen ......................................................................................................... 8 Gebiet um die Waldschulallee ........................................................................................................................ 8 5.3 Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung ........................................................................... 9 6 Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen ................................................................... 11 6.1 Verkettung der Maßnahmen ............................................................................................. 11 6.2 Erwartete Auswirkung – Parkflächenmanagement ........................................................... 11 6.3 Erwartete Auswirkung – Barrierefreiheit an Straßenquerungen ....................................... 11 6.4 Erwartete Auswirkung – Verkehrsberuhigte Zonen ......................................................... 12 7 Selbstreflexion/Technikfolgenabschätzung ...................................................................... 13 8 Literaturverzeichnis .......................................................................................................... 14 9 Anhang .............................................................................................................................. 15 Fachgebiet Straßenplanung und StraßenbetriebTU Berlin
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 9.1 Bilder ................................................................................................................................ 15 9.2 Tabellen .............................................................................................................................. 1 Parkflächenmanagement ................................................................................................................................ 1 Barrierefreiheit ............................................................................................................................................... 1 Verkehrsberuhigung ....................................................................................................................................... 1 Sicherheit vor Schulen.................................................................................................................................... 1 Priorität ........................................................................................................................................................... 4 Maßnahme ...................................................................................................................................................... 4 Umsetzbarkeit................................................................................................................................................. 4 Begründung .................................................................................................................................................... 4 9.3 Karten ................................................................................................................................. 9 Fachgebiet Straßenplanung und StraßenbetriebTU Berlin
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Die Umwandlung von Parkplätzen ermöglichte einen hochwertigen Radweg in Osnabrück. (Bauer et al. 2019: Seite 9) ............................................................................................................................................... 15 Abbildung 2: Am Vogelherd [Eigene Darstellung, 2022] ..................................................................................... 15 Abbildung 3: Alte Allee [Eigene Darstellung, 2022] ............................................................................................ 16 Abbildung 4: Ecke Fontanestr./Königsallee [Eigene Darstellung, 2022].............................................................. 16 Fachgebiet Straßenplanung und StraßenbetriebTU Berlin
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zusammenfassung aller Maßnahmen ..................................................................................................... 1 Tabelle 2: Priorisierung der Maßnahmen ................................................................................................................ 4 Fachgebiet Straßenplanung und StraßenbetriebTU Berlin
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Zusammenfassung Ziele dieses Maßnahmenbündels sind vor allem eine nachhaltige Förderung des Fußverkehrs, eine durch den demographischen Wandel erzwungene erhöhte Barrierefreiheit, sowie eine erhöhte Verkehrssicherheit der Schüler*innen, die die Schule fußläufig oder mit dem Rad erreichen wollen. Aus die nach diesen Zielen gerichtete Mängelanalyse erscheinen verschiedene Punkte, die aus Sicht des Fußverkehrs problematisch sind. Es sind zu schmale Gehwege, eine mangelnde Qualität dieser (z.B. Schilder in der Mitte des Weges oder verhindernde Vegetation) sowie mangelnde Barrierefreiheit (u.a. durch hohe Bordsteinkanten). Des Weiteren ist die mangelnde Straßeneinsicht bei der Reinfelder Schule am Maikäfer Pfad sehr problematisch: die Schule wird von schwerhörigen Kindern besucht, die nur sehr schwer (oder gar nicht) den Verkehr hören. Um diese Probleme zu beheben, werden verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Diese sind in drei verschiedene Bereiche untergliedert: Parkflächenmanagement, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit. Bezüglich des Parkflächenmanagements ist erstmal eine Parkplatzreduzierung im gesamten Bereich angestrebt, da es genug private Stellplätze im Quartier gibt. Dazu gibt es lokal begrenzte Parkverbote, mit dem Ziel von erhöhter Verkehrssicherheit, sowie die Hoffnung auf einen vermehrten Umstieg auf dem Rad und ÖPNV. Für die Verkehrssicherheit vor Schulen sind bauliche Maßnahmen zur Entschleunigung auf den Straßen (wie z.B. Erhebungen) und die Umwidmung von Fahrradstraßen in Gehwegen, sowie die Umwidmung von Verkehrsfläche für den MIV in Fahrradstraße. Die baulichen Maßnahmen für Entschleunigung sollen dabei helfen, den vorgesehenen Tempolimit für den MIV einzuhalten. Schließlich wird für die Barrierefreiheit eine Verkehrsberuhigung von den Wohnstraßen in der Siedlung Eichkamp beschlossen. Dies wird mit den geringen Dimensionen der Straßen in der Siedlung begründet, um eine größere Verkehrsfläche für Fußgänger*innen zu gewährleisten. Dazu müssen die Bordsteinkanten zu einer angemessenen Höhe für Rollstuhlfahrer*innen abgesenkt werden. In einzelnen Fällen, wo Bäume den Verkehr für eingeschränkte Fußgänger*innen unmöglich machen und die Straße nicht verkehrsberuhigt werden kann, muss über das Fällen von den Bäumen nachgedacht werden. Die von den Maßnahmen erhofften Auswirkungen sind vielfältig. Zum einen ist eine Erleichterung für den Fußweg von eingeschränkten Bürger*innen erhofft. Des Weiteren ist eine Reduzierung der parkenden Autos im öffentlichen Raum erwartet. Schließlich ist erwartet, dass ein vermehrter Umstieg vom Auto auf nachhaltigeren Verkehrsmitteln, wie Fahrrad oder öffentlicher Nahverkehr, stattfindet. Da Stellplätze im Überfluss im privaten Raum vorhanden sind und die Absenkung von Bordsteinkanten keine große Raumveränderung bewirkt, sind keine negativen Folgen zu erwarten, außer einen wahrscheinlichen Widerstand der regelmäßig autofahrenden Bewohner*innen. Fachgebiet Straßenplanung und StraßenbetriebTU Berlin
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 1 Einleitung Nach einer umfangreichen Bestandsanalyse des Gebiets rund um den S-Bahnhof Grunewald, mit Fokus auf dem Fußverkehrs, erfolgt eine Defizitanalyse des gesamten Gebietes. Letztere dient als Grundlage für ein Maßnahmenkonzept mit dem Ziel einer Stärkung des Fußverkehrs. Dieses Konzept beinhaltet drei Säulen: Parkraumreduzierung, Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung. Im Zentrum stand hierbei, das Gebiet für alle Fußgänger:innen inklusiver und leichter begehbar zu machen. Alle Maßnahmenvorschläge sind in Tabelle 1 „Zusammenfassung aller Maßnahmen“ aufgezählt. Eine Einordnung findet sowohl in der Ausarbeitung im Fließtext als auch in der Tabelle 2 „Priorisierung der Maßnahmen“ statt. Die Betrachtung der Tabellen 1 und 2 ist dabei obligatorisch für das Verständnis der Maßnahmenempfehlung. Fachgebiet Straßenplanung und StraßenbetriebTU Berlin
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 2 Vorgehen Nach der Vor-Ort Untersuchung und der entsprechenden Aufstellung der Bestandsanalyse, stellten wir zuallererst ein Zielkonzept für eine Fußgänger:innenfreundliche Wohnumgebung im Untersuchungsgebiet auf. Auf Grundlage der gesetzten Ziele wurde daraufhin der analysierte Bestand geprüft, sowie die Daten der Kordonerhebung ausgewertet und ein hoher Strom an Zufußgehenden im Gebiet festgestellt. Hier fiel vor allem der morgendliche Zustrom auf, wohl durch Schüler:innen, die eine der 6 Schulen im Gebiet besuchen. Auch nachmittags kommen noch viele Leute in das Gebiet, vermutlich von der Arbeit oder um eine der zahlreichen Freizeiteinrichtungen zu nutzen. Jedoch überwiegte ab der Zählung um 15:00 die Zahl der Gebietsverlassenden. Auch für die Situation rund um das Parkplatzmanagement wurde der Bestand geprüft und n deiner Karte ausgewertet. Aus diesen Daten wurde dann eine Mängelanalyse erstellt, welche die Probleme und Chancen sichtbar machte. Nach einem Abgleich der Ziele und Probleme entwickelten wir konkrete Maßnahmen, welche in der Lage sein sollten, unsere Ziele zu erreichen. Nach Abwägung aller Maßnahmen wurden diese nach ihrer Relevanz und Umsetzbarkeit sortiert und eingeschätzt.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 3 Zielkonzept Ziel ist eine Stadt der kurzen Wege/Kiezblocks und eine nachhaltige Förderung des Fußverkehrs im Kiez. Besonders im Hinblick auf die häufig alte Bevölkerung im Planungsgebiet soll die Mobilität sichergestellt werden. Diese Sicherstellung geschieht durch Barrierefreiheit und Bewegungssicherheit. Die Fußverkehrsanlagen sollen barrierefrei, sicher und gepflegt sein. Allgemein soll durch den Beibehalt einer regelmäßigen Reinigung der Fußverkehrsanlagen die Sauberkeit im Planungsgebiet erhalten bleiben. Barrierefreie Überquerungsmöglichkeiten der Straßen für Fußgänger:innen sollen in angemessen Abständen vorhanden sein. Nur, wer sich sicher zu Fuß bewegen kann, verzichtet bei kurzen Wegen auch mal auf das Auto. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass Schüler:innen das Schulgelände per Rad und fußgängig erreichen können. Dementsprechend muss die Sicherheit vor den Schulen erhöht, Elterntaxis verhindert und die Übersichtlichkeit besonders vor den Grundschulen sichergestellt werden. Ein weiteres Ziel ist das Schaffen von inklusivem Straßenraum. Die Straßen sollen den Anwohner:innen zurückgegeben werden. Dafür sollen Spielstraßen und Verkehrsberuhigter Zonen eingerichtet werden. Dies ist besonders in den Verkehrsbereichen mit schlechten oder keinen Fußverkehrsanlagen vorgesehen. Dadurch können Unfälle mit Kindern verhindert werden und das Wohngebiet sicher fußläufig genutzt werden. Die Straßen sollen für eine lebenswerte Nahumgebung sorgen. Eine Parkplatzreduzierung schafft mehr Übersichtlichkeit im Straßenverkehr und erhöht die sichere Nutzung der Fußverkehrsanlagen besonders für Kinder und Rentner:innen.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 4 Mängelanalyse Die Fußverkehrsanlagen im Versuchsgebiet weisen zum Teil erhebliche Mängel auf. Dies betrifft nicht nur die grundsätzliche Ausstattung, sondern auch speziellere Aspekte, wie zum Beispiel die Barrierefreiheit oder die Sicherheit. Wie auf den Knotenstrombelastungsplänen zu erkennen ist, strömen morgens besonders viele Leute auch zu Fuß ins Gebiet, welche unter gewissen Mängeln leiden. 4.1 Grundsätzliches Besonders die historischen Teile des Untersuchungsgebietes leiden unter zu schmalen Gehwegen. Die AV Geh- und Radwege sieht eine Mindestgehwegbreite von 2 Metern vor, inklusive eines 50 Zentimeter breiten Schutzstreifen zur Fahrbahn hin, der Richtwert für Wohnstraßen beläuft sich jedoch auf 5 Meter (§ 2 AV Geh- und Radwege). Beide dieser Werte werden im Untersuchungsgebiet unterschritten, gerade in den älteren Baugebieten im Teilgebiet der Villenkolonie Grunewald, aber zum Beispiel auch in der Waldschulallee im nördlichen Untersuchungsgebiet. Besonders enge Straßen im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes, besonders die Einbahnstraßen südlich der Reinfelder Schule besitzen zu Teil gar keine Fußwege. Auch dies ist nicht mehr mit den in der AV Geh- und Radwege gesetzten Standards konform. Diese schreibt das beidseitige Anlegen von Gehwegen vor, sofern die Straße beidseitig bebaut ist (§ 1 AV Geh- und Radwege). Zusätzlich zu Mängeln der Breite der Gehwege ist auch die Qualität unzureichend. Viele Gehwege sind uneben oder durch Beschilderung blockiert, was die Barrierefreiheit im Gebiet einschränkt. Zusätzlich dazu sind Bordsteine an Kreuzungen selten abgesenkt, was auch ein Hindernis für Rollstuhlfahrer*innen darstellt. Gleichzeitig kann eine zu tiefe Absenkung eine Gefahr für sichteingeschränkte Menschen dar. 4.2 Spezifische Mängel An Kreuzungen von Wohnstraßen herrschen schlechte Straßeneinsichtbedingungen, da Fahrzeuge oft bis kurz vor Kreuzungsbeginn am Straßenrand abgestellt werden. Insbesondere vor der Reinfelder Schule ist dies ein Problem, da dort höreingeschränkte Kinder lernen, die Fahrzeuge nicht oder nur schwer hören können. Zwar herrscht vor der Schule ein Tempolimit, allerdings wird dieses nicht durch Geschwindigkeitsmesser oder bauliche Hindernisse wie Bodenwellen durchgesetzt wird. Gleiches gilt für die Einbahnstraßen südlich
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 der Reinfelder Schule, die aufgrund eines fehlenden Gehwegs zwingenderweise zum shared space umfunktioniert wird.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 5 Begründetes Maßnahmenkonzept Im Folgenden wollen wir nun kurz ein wenig genauer auf die uns vorschwebenden Maßnahmen eingehen. Ebenso werden diese wissenschaftlich begründet und im Gebiet verortet. 5.1 Parkflächenmanagement Jedes Bundesland hat einen Spielraum beim Ausmaß der Stellplatzvorschreibung hinsichtlich Anzahl und Erbringungszeitraum. In der Regel liegt die Handlungskompetenz diesbezüglich bei den Gemeinden. (Schopf 2015: Seite 9). Nach Straßen- und Straßenverkehrsrecht ist Parken überall gestattet, wo kein ausdrückliches Verbot vorliegt. Gemeinden haben das Recht, zu bestimmen, welche Verkehrteilnehemer:innen welche Verkehrsflächen nutzen. Dazu zählt das Zulassen von ausgewählten Verkehrsarten in einem Bereich (z.B. nur Radverkehr) sowie das Umwidmen oder Reduzieren von Parkplatzflächen. Ein Umwidmen von Parkraum zu Radwegen oder Wegen des ÖPNVs fördert eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. In Osnabrück wurde so beispielsweise Straßenraum umgenutzt und ein hochwertiger Radweg konnte auf den ehemaligen Parkflächen entstehen (siehe Abbildung 1). (Bauer et al. 2019: Seite 7-9) Eine Parkplatzreduzierung im Planungsgebiet soll zu mehr Übersichtlichkeit im Straßenverkehr und somit einer höheren Sicherheit führen. Besonders „schwächere“ Verkehrsteilnehmer:innen profitieren von dieser Maßnahme. Falschparken kann durch Zustellen von Sichtachsen ein erhöhtes Unfallrisiko und somit ein Sicherheitsproblem darstellen. Zudem können Falschparker andere Verkehrsteilnehmer:innen behindern. Maßnahmen gegen Falschparken sollten deshalb konsequent umgesetzt werden. Alle Verkehrsteilnehmer:innen profitieren von übersichtlichen Kreuzungen. Radfahrer:innen und Fußgänger:innen profitieren zudem von breiteren Gehwegen und sicheren Radwegen. Beispiele für gelungene Umsetzungen sind Städte wie Amsterdam, Zürich und Kopenhagen. Dafür musste vorhandener Parkraum effektiv umgenutzt und der öffentliche Raum weitgehend von parkenden Autos befreit werden. Zur Parkplatzreduktion zählen verkehrlich begründete (absolute) Halteverbote. (Bauer et al. 2019: Seite 7- 8, 15, 18) Bei einem Modellversuch von 2018 wurden vor der Albert-Schweitzer-Schule im hannoverschen Stadtteil Limmer sogenannte Elterntaxis verboten. Zudem war ein Befahren der Straße vor der Schule jeden Morgen für eine Stunde untersagt (abgesehen von Anliegern). Der Modellversuch gilt als Erfolg. Seit den 1990er Jahren gelten vor Grundschulen der Stadt Bozen sogenannte Schulstraßen. Hier ist vor und nach dem
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Unterricht jeweils eine Viertelstunde der motorisierte Verkehr untersagt. Der Anteil an selbständig mobilen Kindern ist um 80 Prozent gestiegen, wobei etwa die Hälfte fußläufig ist (Stand: 2019). (Bauer et al. 2019: Seite 16) Die Verkehrsteilnehmenden sollen bei der Verkehrsmittelwahl vom motorisierten Individualverkehr hin zu Alternativen gelenkt werden. Dies ist der Fall, wenn Parkplätze fehlen oder kostenpflichtig sind. Es muss sichergestellt sein, dass alternative Mobilitätsangebote vorhanden sind. Um eine Erreichbarkeit zu gewährleisten, muss ein gut angebundenes ÖPNV-Netz sowie angemessene Fuß- und Radwege bereitgestellt werden. Bei den Projekten Lincoln-Siedlung, mobil.punkt Bremen und switchh konnte mittels multimodaler Mobilitätsangebote (z.B. Mietertickets für Bus und Bahn oder Bikesharing-Angebote) der motorisierte Individualverkehr reduziert werden. Das Einführen von Parkgebühren soll möglichst flächendeckend stattfinden. Parkraum in Städten hat aufgrund des knappen öffentlichen Raumes einen hohen Wert. Parkgebühren sind gerechtfertigt, da Parkplätze Kosten in Herstellung und Unterhalt verursachen. Zudem sind im internationalen Vergleich die Gebühren für Parken sehr niedrig. Von dem Einführen von Parkgebühren können einkommensschwache Haushalte profitieren, da diese häufiger zu Fuß, mit Rad oder ÖPNV unterwegs sind. Es ist sozial ungerecht, dass die Kosten im ÖPNV regelmäßig steigen, aber die Parkgebühren nicht erhöht werden. Durch die Maßnahme steigen Verkehrsteilnehmende auf alternative Verkehrsmittel um, wodurch Autofahrende eher einen Parkplatz finden. Die Parkgebühren für einen Tag sind zudem selten höher als ein Ticket für den ÖPNV (Hin- und Rückfahrt). In der Münchener Innenstadt ist an Werktagen zwischen 8 und 23 Uhr Parken kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe (2,60 €/h, 6,00 € am Tag) erwies sich als zu niedrig, um einen signifikanten Einfluss zu haben. (Bauer et al. 2019: Seite 7, 13, 15, 19-20, 23, 28) Zusammenfassend, ein gutes Parkflächenmanagement kann zu mehr Platz, weniger Lärm und Parksuchverkehr, klimafreundlicher Mobilität, sowie höherer Verkehrssicherheit führen. Das Planungsgebiet soll durch die verbesserte Verkehrssituation und Aufenthaltsqualität attraktiver werden. Davon profitiert auch die lokale Wirtschaft und Unternehmen. Maßnahmen Im Bereich der Waldschulallee kommt es vor allem zu Schulzeiten regelmäßig zu unübersichtlichen Situationen und Staus. Durch Elterntaxis ist diese Straße besonders belastet. Angesichts der bereits vorhandenen Parkmöglichkeiten an der Harbigstraße und der Waldschulallee ließe sich hier ohne Probleme ein zeitliches Parkverbot unter der Woche von 07:00 - 18:00 Uhr einrichten. Das würde vor allem die angespannte Lage an den Schulen lösen. Durch die zentrierte Anlegung von 5 Schulen an dieser Straße, inklusive einer für Gehörlose ist es wichtig, eine sichere Straßenraumsituation zu schaffen. Auch der Bereich des Maikäferpfads ab der Habigstraße sollte hier miteingeschlossen werden, da hier die Reinfelder Schule
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 liegt. Wie bereits im oberen Teil erwähnt, führen vor allem parkende Autos häufig zu Überquerungsumfällen. Wie auf den Knotenstrombelastungsplänen gut zu erkennen, wird das Gebiet morgens vor allem über den S-Bahnhof Heerstraße betreten und nachmittags auch hier wieder verlassen. Es ist deshalb besonders wichtig, ein gutes Parkplatzmanagement rund um den Martha-Jacob-Platz zu etablieren. Eine komplette Streichung aller Parkplätze in diesem Bereich wäre deshalb denkbar. Es würde den Platz nicht nur sicherer und übersichtlicher machen, sondern auch zu einer Attraktivitätssteigerung des Ortes führen. Wie man auf der Karte Parkplätze im Gebiet auch erkennen kann, betrifft dies nicht sonderlich viele Parkmöglichkeiten und würde sich deshalb leicht durchsetzen lassen. Im Gebiet östlich des S-Bahnhofs Grunewald lässt sich auf der Karte Parkplätze im Gebiet schnell erkennen, dass die meisten Parkplätze zwischen Fußweg und Straße liegen. Die Autos nehmen hier also einen wesentlichen Teil des Bürgersteigs ein. Durch ein Parkverbot in dieser Region könnte die Situation für Fußgänger erheblich verbessert werden. Obwohl die meisten Grundstücke in diesem Areal groß genug sind, um private PKWs abzustellen, könnte man im nördlichen Gebiet in der Nähe der Autobahnauffahrt eine kostenpflichtige Quartiersgarage installieren, um ein Alternativangebot zu schaffen. Des Weiteren sollten vor allem dort Parkplätze gestrichen werden, wo Autos bis jetzt auf dem Bürgersteig geparkt werden, um die Bürgersteigsituation hier zu verbessern und zugänglicher zu machen (siehe Karte Parkplätze im Gebiet). 5.2 Verkehrssicherheit (vor Schulen) Es ist aufgrund des baulichen Bestandes nicht möglich, alle Gehwege entsprechend der heute gültigen Vorschriften und Empfehlungen zu erweitern (RASt06, AV Geh- und Radwege). Nach dem Berliner Mobilitätsgesetz ist dem Umweltverbund und besonders dem Fußverkehr Vorrang vor dem MIV zu gewähren (§50 Abs 5 MobG BE). Als grundsätzliche Maßnahme ist daher mindestens die empfehlungsgerechte Erweiterung der Gehwege auf mindestens einer Straßenseite notwendig. Wird die Fahrbahn dadurch für den MIV unbenutzbar, so muss eine Erweiterung der Gehwege zulasten der Parkflächen des MIV stattfinden. Die Belange des MIV haben Nachrang gegenüber den Sicherheits- und Umweltbelangen des Umweltverbundes und insbesondere des Fußverkehres. Reinfelder Schule Die Reinfelder Schule ist eine Hybridschule für Schwerhörige und vollkommen gehörlose Kinder. Schulwege müssen dementsprechend noch besser beziehungsweise ausschließlich auf Sichtkontakt
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 zwischen allen Verkehrsteilnehmenden ausgelegt werden. Parkflächen, die gegenüber dem Haupteingang der Schule liegen, werden entfernt und vor der Schule ein übersichtlicher Verkehrsraum geschaffen. (Limbourg (1999) Seite 2) Der Gehweg auf der anderen Seite wird breiter gestaltet und um mindestens 50% der Bestandsbreite vergrößert. Durch die breiteren Gehwege sind Kinder sicherer beim Spielen oder in größeren Gruppen, die sich vor der Schule dort bilden können (Limbourg (199) Seite 1). Auch das Durchsetzen des vorherrschenden Tempolimits durch bauliche Maßnahmen wie Bodenwellen ist nötig, um das bereits vorgeschriebene Tempolimit von 10 km/h dauerhaft durchzusetzen. Einbahnstraßen-Gebiet um die Schulen In dem Gebiet südlich der Reinfelder Schule liegen viele Einbahnstraßen. Einigen dieser Straßen fehlt ein Gehweg, dieser ist entweder nach Anforderungen der AV Geh- und Radwege (§2 AV Geh- und Radwege) anzulegen, oder aber die Straßen mit baulichen Maßnahmen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auszustatten und eine parallele Nutzung durch MIV und Rad- und Fußverkehr zu ermöglichen. Gebiet um die Waldschulallee Der Gehweg auf der Schulseite ist zu schmal und in baulich schlechtem Zustand: Der Gehweg ist ca. einen Meter breit und durch umliegende Pflanzen an einigen Stellen weiter beengt. Das aneinander Vorbeigehen zweier Personen ist stellenweise nicht möglich. Da der Gehweg zwischen zwei Bepflanzungsstreifen liegt, ist eine ausreichende Verbreiterung mit ökologischen Schäden verbunden. Um diese zu vermeiden, wird der bestehende Radweg in einen Fußweg umfunktioniert und der alte Gehweg entfernt und die Fläche entsiegelt. Radfahrende müssen nun auf die Straße ausweichen, ein unter normalen Umständen ausreichender Kompromiss. Da die Waldschulallee aber von besonders vielen Rad fahrenden Kindern zu den Schulzeiten benutzt wird, muss für diese eine sichere alternative als der reguläre Straßenverkehr geschaffen werden. Hierzu wird die Lötzener Allee und Waldschulallee zwischen Soldauer Platz und Neidenburger Allee zu einer Fahrradstraße umgewidmet. Fahrradstraßen erhöhen die Verkehrssicherheit für Radfahrende (Schläger, Wührl, Woywod, et. Al. (2016) Seite 12), jedoch bleiben nach wie vor Risiken bestehen, besonders durch parkende Fahrzeuge und Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Schläger, Wührl, Woywod, et. Al. (2016) Seite 12). Unfallschwerpunkte in Fahrradstraßen sind insbesondere Kreuzungen und das Überholen im Gegenverkehr (Schläger, Wührl, Woywod, et. Al. (2016) Seite 13 f.). Diese Unfallschwerpunkte werden aber durch die kreuzungslose Natur der Strecke und durch ein Überholverbot zum Teil minimiert. Das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung ist durch bauliche Maßnahmen genauso zu sichern, wie in den Einbahnstraßen südlich und direkt vor der Reinfelder Straße.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 5.3 Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung Im Wohngebiet Nordwestlich der Eichkampstraße treffen sich verschiedene Vorhandene Zustände. Zum einen gibt es ein Netz an Einbahnstraßen innerhalb der Nebenstraßen, um Durchgangsverkehr zu unterbinden. Zum anderen gibt es weiterhin Anwohner:innenverkehr. Dieser Konkurriert mit Fahrradfahrer:innen und Zufußgehenden um die z.T. engen Straßen. Gemessen an der AV Geh- und Radwege sind die Gehsteige im Gesamten Wohngebiet nördlich der Eichkampstraße zu schmal. Die Gehwegbreiten liegen durchschnittlich bei 1-2 Meter. Die AV Geh- und Radwege sieht im Regelfall 2,5 Meter, im Ausnahmefall 2 Meter Mindestbreite für Wohnstraßen vor. (Vgl. AV Geh- und Radwege, S. 2). Eine Erweiterung dieser ist dementsprechend grundlegend wünschenswert. Des Weiteren sind in vielen Teilen des Wohngebietes gar keine oder nur einseitige Gehwege vorhanden. Die Durchschnittliche Fahrbahnbreite hingegen beträgt auf Straßen mit Gehweg zwischen 3 und 4 Metern. Auf Straßen ohne Gehwege ist die Fahrbahn bis zu 6 Meter breit. Den Vorgaben der “Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06” folgend müssen diese Fahrbahnen mindestens 4 Meter breit sein. Dementsprechend ist in Konstellationen mit zu schmalen Gehwegen eine Erweiterung nicht möglich, ohne die Anforderungen der RASt 06 zu Unterschreiten. Auch in Straßen ohne Gehweg ist ein Anforderungsgerechter Neubau von Gehwegen nicht möglich. Trotzdem muss eine sichere Mobilität von Fußgänger:innen sichergestellt werden. Die Lösung soll in diesen Fällen eine Verkehrsberuhigung für die Wohn- und Nebenstraßen des Wohngebietes bringen. Graphisch aufgeführt sind diese in der Karte „Verkehrsberuhigte Bereiche“. Besonders Straßen wie „Am Vogelherd” (siehe Abbildung 2) profitieren stark von der Umwandlung in einer Verkehrsberuhigte Straße. Sie ist zu Fuß, aufgrund sehr schmaler Gehwege, aktuell schwer begehbar. Sie wird aktuell Großteils von Auto fahrenden Anwohner:innen genutzt. Diese wären bei einer Verkehrsberuhigung gezwungen Schrittgeschwindigkeit zu fahren und Fußgänger:innen Vorrang zu lassen. So kann die Mobilität für Fußgänger:innen (sowie auch Radfahrer:innen) erhöht werden indem das eigene Wohngebiet sicher begehbar ist. Dadurch wird auch die Nutzung des Autos für kurze Wege verhindert. Zum einen ist eine sichere Fortbewegung zu Fuß möglich, eine Mobilitätsoption, die vorher nur begrenzt zur Verfügung stand. Zum andern wird das Auto auf kurzen Distanzen unattraktiver, wenn regelmäßig höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Die Alte Allee (siehe Abbildung 3), besonders nördlich der Straße „Am Hornisgrund” hat ein eklatantes Problem der Barrierefreiheit. Bäume behindern das sichere Begehen der Fußwege. Lösungsansätze wäre sowohl das Fällen der Bäume als auch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs. Das Fällen der Bäume müsste dementsprechend nach der Berliner Baumschutzverordnung geprüft werden. Zudem muss die Barrierefreiheit gegen den Baumschutz abgewogen werden und die reale Einschränkung überprüft werden (Urteil #13, 2021). Für einen Verkehrsberuhigten Bereich müssten wiederum Maßnahmen getroffen
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 werden, welche die Anbindung des Sportplatzes der Hans-Rosenthal-Sportanlage für den Kraftverkehr sicherstellt. Bezüglich der Barrierefreiheit gibt es an verschiedenen anderen Orten im Untersuchungsgebiet große Probleme. So schreibt das Berliner Straßengesetz im §7 Absatz 3 vor, dass die Auftrittshöhe an Straßenkreuzungen o.ä. 3 cm betragen soll. Dieser Wert ist an vielen Kreuzungen überschritten. Ein Beispiel dafür ist die Kreuzung zwischen der Fontanestraße und der Königsallee (siehe Abbildung 4): auf zwei der vier Seiten der Kreuzung beträgt die Bordsteinkante ca. 20 cm, also das Siebenfache des gesetzlichen Wertes. Insbesondere für Rollstuhlfahrer:innen ist es ein großes Problem, denn sie sind gezwungen den Radweg für den Übergang der Straße zu benutzen, und dabei ein größeres Sicherheitsrisiko eingehen. Dementsprechend ist ein Lösungsansatz für diese Situation das Absenken der Bordsteinkante auf mindestens den gesetzlichen Wert von 3cm.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 6 Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen 6.1 Verkettung der Maßnahmen In Verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken gemäß § 12 StVO nur auf eigens dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Dementsprechend begünstigen sich die Maßnahmen der Einrichtung von Verkehrsberuhigten Zonen und Reduzierung von Parkraum. Gleichzeitig doppeln sie sich gewissermaßen. Der Neubau von Gehwegen ist, besonders für die Subjektive Sicherheit effektiver, aber auch aufwändiger. 6.2 Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit an Straßenquerungen hat keinerlei Auswirkungen auf die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine Zusammenfassung aller Maßnahmen befindet sich im Anhang in Tabellen Tabelle 1. Eine Priorisierung der Maßnahmen findet in Tabelle 2 statt. 6.3 Erwartete Auswirkung – Parkflächenmanagement Die Umsetzung eines flächendeckenden Parkflächenmanagements im Planungsgebiet werden Autofahrende kritisch betrachten. Es wird erwartet, dass auf alternative Mobilität umgestiegen wird. Hierfür müssen weitere Untersuchungen betätigt werden, ob das ÖPNV-Netz sowie Fahrrad- und Radwege in angemessener Weise zur Verfügung stehen. Nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität wird dadurch gefördert. Die Verkehrssicherheit im Planungsgebiet wird bei der Einhaltung der Maßnahmen steigen. Wie bereits erwähnt, müssen dafür die Maßnahmen gegen ein Falschparken konsequent umgesetzt werden. Es wurde sich gegen das Einführen von kostenpflichtigen Parkplätzen entschieden, da hierfür wiederum Parkautomaten auf den Gehwegen die Barrierefreiheit einschränken könnten. Zudem kann die Maßnahme zu weiteren Disparitäten der Bevölkerung führen. 6.4 Erwartete Auswirkung – Barrierefreiheit an Straßenquerungen Wir erwarten, dass in ihrer Mobilität eingeschränkte Bürger:innen sich, durch die Maßnahmen zur Barrierefreiheit an Straßenquerungen, selbstbestimmter im Wohngebiet bewegen können.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Dementsprechend versprechen wir uns eine Reduktion der Nutzung von Kraftfahrzeugen bei Zielen im Wohngebiet. So wird unter anderem der Weg in Richtung Grünflächen oder zum Einzelhandel erleichtert. 6.5 Erwartete Auswirkung – Verkehrsberuhigte Zonen Erwartet wird, eine Reduzierung des Autoverkehrs auf kurzen und mittellangen Fahrstrecken. Die durch Verkehrsreduzierte Zonen Festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h macht die Nutzung des MIVs auf diesen Strecken unattraktiver. Zudem Fallen durch die Einrichtung der Verkehrsberuhigten Zonen Parkplätze weg, welche den Besitz eines oder mehrerer PKWs unattraktiv macht. Unklar ist, ob sich ohne die Einrichtung von Maßnahmen wie Pollern (zur Sicherstellung des Parkverbots) oder Bodenwellen (zur Geschwindigkeitsreduktion) die Mehrheit der Anwohner:innen an die Maßnahmen hält. Dies müsste nach Beschluss evaluiert und geprüft werden.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 7 Selbstreflexion/Technikfolgenabschätzung Maßnahmen, die zur verbesserten Barrierefreiheit beitragen sind, wie auch in der Übersicht zu sehen, leicht umzusetzen und sehr effektiv. Demzufolge würde diese Maßnahme speziell für Rentner in der Zukunft eine große Verbesserung bewirken. Eine Bordsteinabsenkung hat keinen negativen Einfluss auf jegliche anderen Verkehrsteilnehmer:innen. Maßnahmen des Parkverbots sind vor Schule als gut zu klassifizieren. Die demzufolge wegfallenden Parkflächen können durch private Einfahrten gut kompensiert werden. Parkverhindernde Maßnahmen gegenüber des Sportplatzes im Maikäferpfad werden durch den entsprechenden Parkplatz des Sportplatzes kompensiert und tragen nur zur Sicherheit der Fußgänger im beplanten Bereich bei. Im gesamten Planungsgebiet ist zu sagen, dass Parkplatzreduktion nicht direkt kompensiert wird, sondern Bewohner die vorhandenen Einfahrten nutzen sollen. Die teilweise Umwandlung der Waldschulallee in eine Fahrradstraße ist als folgenarme Maßnahme einzuschätzen, das der Fahrradverkehr zwar mit dem Autoverkehr kollidiert, allerdings der Fußverkehr nachhaltig sicherer gestaltet wird und sich der MIV auch dem Fahrradverkehr unterordnen muss. Reflektierend muss man anmerken, dass fast alle Maßnahmen durch Quellen oder unsere Beobachtungen vor Ort bestätigt und als notwendig eingestuft wurden. Die beiden verworfenen Maßnahmen waren die Verkehrsberuhigung der Alten Allee und eine Verkehrsberuhigung am Bahnhof Grunewald. Die Maßnahme in der Alten Allee konnte deswegen nicht umgesetzt werden, weil die Begehung ergab, dass hier ein komplett neues Konzept hätte erarbeitet werden müssen, da die Straße eine wichtige Anbindung für die Hans-Rosenthal Sportanlage bietet. Die Verkehrsberuhigung um den Bahnhof Grunewald wurde aufgrund von Kosten-Nutzen-Faktoren verworfen. Leichte Verbesserung für den Fußverkehr sind leicht umzusetzen, jedoch erfordert weitgehende Verbesserung tiefere bauliche Maßnahmen.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 8 Literaturverzeichnis Atlas Barrierefrei (2021): Urteil #13 – Barrierefreiheit oder Baumschutz? URL: https://www.bfb-barrierefrei- bauen.de/urteil-barrierefreiheit-oder-baumschutz/ (12.07.2022). Baier, Reinhold et. Al. (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06. Köln. Bauer, Uta/ Hertel, Martina/ Sedlak, Robert (2019): Parkraummanagement lohnt sich! Leitfaden für Komunikation und Verwaltungspraxis. URL: https://repository.difu.de/jspui/handle/difu/256792 (12.07.2022). Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) gültig ab 05.08.2016, in der Fassung vom 09.02.2021. Limbourg, Maria (1999): Mehr Sicherheit auf Schulwegen in: Grundschule. URL: https://duepublico2.uni- due.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00010027/Schulweg.pdf (010.07.2022). Schopf, Michael Josef/ Brezina, Tadej (2015): Umweltfreundliches Parkraummanagement - Leitfaden für Länder, Städte, Gemeinden, Betriebe und Bauträger. URL: https://www.researchgate.net/profile/tadej-brezina- 2/publication/283316665_umweltfreundliches_parkraummanagement_- _leitfaden_fur_lander_stadte_gemeinden_betriebe_und_bautrager (12.07.2022). Schläger, Norbert/ Wührl, Benjamin/ Woywod, Torben er Al. (2016): Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraßen. URL: https://www.udv.de/resource/blob/79788/1544ec50b0d46fa8a3883b2c9ca2daeb/41- sicherheitsbewertung-von-fahrradstrassen-und-der-oeffnung-von-einbahnstrassen-data.pdf (10.07.2022). Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2013): Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege). URL: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/service/rechtsvorschriften/bautechnik/av_geh- und_radwege.pdf (12.07.2022). Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 9 Anhang 9.1 Bilder Abbildung 1: Die Umwandlung von Parkplätzen ermöglichte einen hochwertigen Radweg in Osnabrück. (Bauer et al. 2019: Seite 9) Abbildung 2: Am Vogelherd [Eigene Darstellung, 2022]
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Abbildung 3: Alte Allee [Eigene Darstellung, 2022] Abbildung 4: Ecke Fontanestr./Königsallee [Eigene Darstellung, 2022]
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 9.2 Tabellen Tabelle 1: Zusammenfassung aller Maßnahmen Parkflächenmanagement Barrierefreiheit Verkehrsberuhigung Sicherheit vor Schulen Zeitliches Parkverbot von Montag - Absenkung der Bordsteinkante auf der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Einrichtung einer Fahrradstraße im Freitag um 07:00 – 18:00 an der Süd-östlichen Seite - Trabener- Bereichs in der Straße “Am Einbahnstraßenbereich der Waldschulallee und des Maikäferpfads /Niersteiner Straße Vogelherd” Walschulallee ab Harbigstraße Am Fliederbusch und am Bläulingsweg Absenkung der Bordsteinkanten auf der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Vergrößerung des Gehweges vor der Streichung aller Parkzonen zugunsten südlichen Seite - Trabener-/Erdener Bereichs in der Straße “Am Reinfelder Schule eines Bürgersteigs Straße Fliederbusch” Streichung aller Parkflächen vor dem S- Absenkung der Bordsteinkanten auf der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Umnutzung des Fahrradwegs im Bahnhof Heerstraße südlichen Seite – Trabener- Bereichs im “Eichkatzweg” Einbahnstraßenbereich in der /Baraschstraße Waldschulallee als Gehweg
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Streichung aller Parkplätze auf dem Absenkung der Bordsteinkanten auf Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bauen eines durchgehenden Gehwegs Bürgersteig, v.a. im Gebiet östlich des allen Seiten – Am Bahnhof Bereichs im “Falterweg” im Maikäferpfad S-Bahnhofs Grunewald, Möglichkeit Grunewald/Trabener-/Fontane- einer Quartiersgarage /Winklerstraße Streichung aller Parkflächen an der Absenkung der Bordsteinkanten auf der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Alten Allee und Ausbau des Gehsteigs westlichen Seite – Auerbach- Bereichs in der Straße “Im /Fontanestraße Hornisgrund” Asphaltierung des Barrierefreien Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Aufgangs Am Bahnhof Grunewald in Bereichs im “Bläulingsweg” Richtung Einzelhandel Westlich des Bahnhofs Absenkung der Bordsteinkanten auf Einrichtung eines Verkehrsberuhigten allen Seiten – Bettina-/Fontanestraße Bereichs im “Rottannenweg” Absenkung der Bordsteinkanten auf Einrichtung eines Verkehrsberuhigten den Seiten Nord-west, Nord-ost, Süd- Bereichs in der Straße “Alte Allee” ost - Fontanestraße/Koenigsallee
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Absenkung der Bordsteinkanten Auf Einrichtung eines Verkehrsberuhigten der Nördlichen Seite Bereichs auf dem “Sonnenhof” Douglasstraße/Koenigsallee Aufstellen von Pollern und Schildern Einrichtung eines Verkehrsberuhigten zur Parkverhinderung - Maikäferpfad Bereichs “Am Bahnhof Grunewald” gegenüber dem Sportplatz Absenkung der Bordsteinkanten auf allen Seiten – Zikadenweg/Maikäferpfad
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Tabelle 2: Priorisierung der Maßnahmen Priorität Maßnahme Umsetzbarkeit Begründung Sehr hoch Absenkung der Bordsteinkanten an den Die Umsetzbarkeit der Barrierefreiheit ist insbesondere in einem Wohngebiet mit Kreuzungen Bordsteinkatenabsenkung ist als sehr gut einem hohen Rentneranteil unabdingbar. Dementsprechend zu bewerten. muss die Mobilität und der Zugang zur Nahversorgung • Trabener-/Niersteiner Straße gewährleistet sein. • Trabener-/Erdener Straße • Trabener-/Baraschstraße • Am Bahnhof Grunewald/Trabener- /Fontane-/Winklerstraße • Auerbach-/Fontanestraße • Bettina-/Fontanestraße • Fontanestraße/Koenigsallee • Douglasstraße/Koenigsallee • Zikadenweg/Maikäferpfad Zeitliches Parkverbot von Montag - Die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist als Die Verkehrssicherheit vor den Schulen zu gewährleisten, ist Freitag um 07:00 – 18:00 an der gut zu bewerten. Das Einhalten der von großer Bedeutung, weshalb die Maßnahme eine sehr hohe Priorität hat.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Waldschulallee und des Maikäferpfads Maßnahme muss konsequent gefördert ab Harbigstraße werden. Hoch Aufstellen von Pollern und Schildern zur Parkverhinderung - Maikäferpfad gegenüber des Sportplatzes Streichung aller Parkflächen Die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist als Die Verkehrssicherheit ist als wichtig einzuschätzen. Ein gut zu bewerten. Das Einhalten der Streichen der Parkflächen führt zu mehr Übersichtlichkeit im • Am Fliederbusch und am Maßnahme muss konsequent gefördert Verkehr und sorgt somit für ein niedrigeres Unfallrisiko. Bläulingsweg zugunsten eines werden. Bürgersteigs • vor dem S-Bahnhof Heerstraße • auf dem Bürgersteig, v.a. im Gebiet östlich des S-Bahnhofs Grunewald • an der Alten Allee und Ausbau des Gehsteigs Umwandlung des Die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist als Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg ist als eine hohe Einbahnstraßenbereichs der sehr gut zu bewerten. Hier muss Priorität einzuschätzen. Die Versetzung des Gehwegs führt zu Waldschulallee in eine Fahrradstraße möglicherweise die Geschwindigkeit der sichererem laufen, besonders bei größeren Gruppen. • Alter Gehweg wird abgerissen
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 • Fahrradweg wird als Gehweg Autos durch physische Hindernisse umgenutzt gedrosselt werden. • Straße wird zur Fahrradstraße Normal Asphaltierung des Barrierefreien Die Umsetzbarkeit der Asphaltierung ist Die Auswirkung der Asphaltierung ist als überschaubar Aufgangs Am Bahnhof Grunewald in als sehr gut einzuschätzen. anzusehen. Der Weg ist grundlegend nach heutigem Standard Richtung Einzelhandel Westlich des schon begehbar. Die Asphaltierung würde die Sicherheit unter Bahnhofs anderem mit Rollatoren trotzdem erhöhen. Zudem ist die Umsetzung als einfach zu bewerten. Verkehrsberuhigung der Straßen: Eine Initiale Umsetzbarkeit der Eine Verkehrsberuhigung würde auf verschiedene Probleme Verkehrsberuhigung ist als einfach im Wohngebiet eingehen können. So wird das Autofahren • Am Vogelherd einzuschätzen. Eine langfristige Sicherung unattraktiver und die Mobilität von Fußgänger:innen gestärkt. • Eichkatzweg dieser benötigt eventuell tiefergehende So ist die Umsetzung attraktiv aber auch mit Risiken, wie das • Falterweg Bauliche Maßnahmen, wie den Aufbau nicht einhalten der Regeln, verbunden. • Im Hornisgrund von Pollern oder Bodenwellen oder eine • Rottanenweg Intensive Parkraumbewirtschaftung. • Sonnenhof Niedrig Möglichkeit einer Quartiersgarage im Die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist als Eine Quartiersanlage ist erst nach Umsetzung der höher Gebiet östlich des S-Bahnhofs schwer zu bewerten. Es erfordert Zeit, priorisierten Maßnahmen einzurichten. Es ist abzuwägen, ob Grunewald weiterer Stellplatz überhaupt notwendig wäre.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Geld, Platz und eine permanente Bewirtschaftung der Quartiersanlage. Verkehrsberuhigung der Straßen: Eine Initiale Umsetzbarkeit der Die Verkehrsberuhigung würde sich mit dem Neubau von Verkehrsberuhigung ist als einfach Gehsteigen und die dazugehörige Streichung von Parkplätzen • Bläulingsweg einzuschätzen. Eine langfristige Sicherung überlagern. Während der Neubau von Gehsteigen zwar • Am Fliederbusch dieser benötigt eventuell tiefergehende aufwändiger ist, sind bei der Verkehrsberuhigung Bauliche Maßnahmen, wie den Aufbau folgemaßnahmen absehbar. Dementsprechend ist die von Pollern oder Bodenwellen oder eine Priorisierung der Verkehrsberuhigung niedriger als der Intensive Parkraumbewirtschaftung. Neubau von Gehsteigen. Verworfene Verkehrsberuhigung der Straße Alte Die Umsetzung benötigt eine Die Verkehrsberuhigung der Alte Allee stellte sich auch ohne Maßnahmen Allee Neugestaltung der gesamten Vergleich zum Ausbau der Gehsteige als schwierig heraus. Verkehrssituation der Umgebung, Die Erschließung der Hans-Rosenthal-Sportanlage muss aufgrund der Anbindungsfunktion für die gesichert bleiben. Die Alte Allee biete sich aufgrund der Hans-Rosenthal-Sportanlage Vorhandenen Verkehrsplanung weiterhin dafür an. Um die Barrierefreiheit sicherzustellen, empfehlen wir stattdessen den Neubau eines Gehsteiges. Verkehrsberuhigung am Bahnhof Eine Initiale Umsetzbarkeit der Der Nutzen ist schwer abzusehen. Der Bereich ist für Grunewald Verkehrsberuhigung ist als einfach Fußgänger:innen gut begehbar. Ein Größeres Problem stellen einzuschätzen. Eine langfristige Sicherung
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 dieser benötigt eventuell tiefergehende die Fußgängerüberwege dar, welches schon in einer anderen Bauliche Maßnahmen, wie den Aufbau Maßnahme adressiert wird. von Pollern oder Bodenwellen oder eine Intensive Parkraumbewirtschaftung.
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 9.3 Karten Karte: Knotenstrombelastungsplan 07:00 – 09:00
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Karte: Knotenstrombelastungsplan 15:00 – 17:00 Karte: Knotenstrombelastungsplan 17:00 – 19:00
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Karte: Parkplätze im Gebiet
Städtebau und StraßenverkehrsplanungProjektarbeit Gruppe 1-2 Karte: Barrierefreiheit
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