Stand-Anmeldung 10 18.08.2019 - zur Jubiläums-Festwoche - Allgäuer Festwoche
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10. - 18.08.2019
10. - 18.08.2019
Stand-
Anmeldung
zur Jubiläums-Festwoche
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10. - 18.08.2019
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Anmeldung
zur 70. Wirtschaftsmesse vom 10. bis 18. August 2019 · Anmeldeschluss: 01. März 2019
Die mit * gekennzeichneten Angaben werden im Ausstellerverzeichnis so eingetragen, wie hier angegeben!
Persönliche Daten
Firma* Eintrag Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe (A-Z)
Kontakt Handelsregistereintrag Ja Nein
Straße* Produktname (Bitte genaue Angaben)
PLZ, Ort*
(Bitte genaue Angaben,
Telefon* Ausstellungsgegenstand* Medienpflichteintrag!)
Telefax*
Mobil*
E-Mail*
Internet*
UStID-Nr. Auf der Standfläche wird genutzt
Feuer offenes Licht Gas Fahrzeuge
Rechnungsanschrift (falls nicht identisch mit obiger Anschrift)
Vorabinformation über benötigte Anschlüsse
(Angaben zur Information der Messeleitung – keine Bestellung)
Strom Wasser Bodenverstärkung
Stand-Anmeldung (Standpreise in den Messebedingungen)
Bitte vollständig ausfüllen! Keine Angaben wie z.B. „wie im Vorjahr“!
Standort
Gebäude und Zelthallen (Die Einteilung der Messestände erfolgt nach Branchen geordnet durch die Messeleitung)
Freigelände ohne Überdachung Freigelände mit Überdachung
Standart und Größe
Reihenstand Eckstand Kopfstand
Standfläche qm Abmessungen Front m Tiefe m Höhe m
Fertig- oder Systemstand Ja Nein wenn ja, dann kleinste Normteile
Anhänger / Showtruck Ja Nein wenn ja, Länge inkl. Deichsel / über Alles m
Rangiermaß (falls bekannt) m
Höchster Punkt des Standes (inkl. Werbung, Banner, Fahnen, etc.) m
Der Aussteller erkennt ausdrücklich an, dass die beigefügten „Besonderen Messebedingungen der ALLGÄUER
FESTWOCHE“, die „Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Aus-
stellungen e.V.“ und die Technischen Unterlagen Vertragsinhalt sind und dass andere, insbesondere mündliche
Vereinbarungen, nicht getroffen wurden. Mit der Unterschrift akzeptiert der Aussteller die Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten entsprechend unserer aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen (online einsehbar
unter www.festwoche.com/datenschutz)
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift und StempelBitte
sorgfältig
10. - 18.08.2019 beachten *
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Besondere Messebedingungen
zur Teilnahme an der 70. ALLGÄUER FESTWOCHE vom 10. bis 18. August 2019
1. Allgemeine Messebedingungen Branchen untereinander, als auch innerhalb der jeweiligen
Diesem Mietvertrag sind die Allgemeinen Messe- und Aus- Branche zu schaffen.
stellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Für den Fall, dass nach Ablauf der Anmeldefrist mehr Bewer-
Ausstellungen e.V. zugrunde gelegt und als Anlage beige- bungen einer Branche vorliegen als Platz hierfür verfügbar
fügt. Soweit in den „Besonderen Messebedingungen“ an- ist, orientiert sich die Zulassung der Bewerber ausschließ-
derweitige Festlegungen getroffen wurden, gelten diese Be- lich am Veranstaltungszweck und den räumlichen Gege-
stimmungen. Mit der Abgabe der Anmeldung erkennt der benheiten. Bei der Zulassung werden insofern die Bewer-
Aussteller die o.g. Bedingungen ausdrücklich an. ber von einem vom Veranstalter einzusetzenden Gremium
nach oben genannten Kriterien bewertet und insofern pro
2. Veranstalter, Messeort, Termine & Öffnungszeiten: Kriterium eine Schulnote von 1 bis 6, falls möglich, vergeben.
a) Veranstalter
Kempten Messe- und Veranstaltungs-Betrieb, b) Zu der Messe werden nach diesen „Besonderen Mes-
Sandstraße 10, 87439 Kempten, sebedingungen“ zugelassen:
• Industriebetriebe
Tel. 08 31/25 25 - 679, E-Mail: festwoche@kempten.de
• Handwerksbetriebe
Rechtliche Trägerin der Veranstaltung ist die Stadt Kemp-
ten (Allgäu). • Handelsbetriebe
• Milchbetriebe
b) Messeort • Landwirtschaftsbetriebe
Die Wirtschaftsmesse der ALLGÄUER FESTWOCHE wird Zur Messe nicht zugelassen sind Gegenstände, deren Han-
auf dem Königsplatz und dem umliegenden Gelände in del auf Messen und Ausstellungen durch gesetzliche Be-
Messezelten und Gebäuden (Schulen und Turnhallen) stimmungen untersagt ist.
durchgeführt.
c) Termine* und Öffnungszeiten 5. Standmieten (pro qm)
Dauer der Messe 10. bis 18.08.19 10.00 - 18.00 Uhr Die Mietpreise betragen (ausgenommen Imbiss-Stände):
Beginn Aufbau Montag, 05.08.19 06.00 Uhr
Beendigung Aufbau Freitag, 09.08.19 17.00 Uhr a) Zelthallen
Beginn Abbau** Montag, 19.08.19 07.00 Uhr Reihenstände je qm 121,00 €
Beendigung Abbau Mittwoch, 21.08.19 12.00 Uhr Eckstände je qm 135,00 €
* genaue Informationen hierzu finden Sie bei Zusage in Kopfstände je qm 139,00 €
den Technischen Unterlagen!
b) Markthalle (Halle 1) und Zelthallen 2, 3 und 4 auf
** Der Abbau am Sonntagabend ist generell untersagt.
dem Königsplatz
Reihenstände je qm 123,00 €
3. Anmeldung und Anmeldeschluss
Eckstände je qm 137,00 €
a) Anmeldung
Kopfstände je qm 141,00 €
Die Eintragungen im Anmeldeformular sind ordnungsge-
mäß und deutlich vorzunehmen. Den Anmeldevordrucken c) Schulgebäude (Hallen 12, 12a)
sind geeignete Unterlagen (Skizzen, Fotos, Prospekte) Reihenstände je qm 121,00 €
über die beabsichtigte Standgestaltung und über die Eckstände je qm 135,00 €
Ausstellungsgegenstände beizufügen. Die ausgefüllten Kopfstände je qm 139,00 €
und unterschriebenen Anmeldungen gelten als Vertragsan-
trag und sind bis zur Annahme oder Ablehnung durch die d) Freigelände
Messeleitung unwiderruflich. Die Übersendung der Mes- Reihenstände je qm 44,00 €
seunterlagen zur Teilnahme an der ALLGÄUER FESTWOCHE
gilt nicht als Vertragsantrag. Aus einer früheren Teilnahme e) Überdachtes Freigelände
an der Messe der ALLGÄUER FESTWOCHE kann kein Rechts- Reihenstände je qm 76,00 €
anspruch auf Zulassung bei der ALLGÄUER FESTWOCHE
hergeleitet werden. f) Fachverbands-Beitrag
Halle je qm 0,30 €
b) Anmeldeschluss Freigelände je qm 0,15 €
Die Anmeldungen für Aussteller müssen spätestens bis 01.
März 2019 im Büro des Kempten Messe- und Veranstal- • Jeder angefangene qm wird voll berechnet
tungs-Betrieb eingegangen sein. • Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer
4. Zulassung
a) Vergabekriterien
• Attraktivität der angebotenen Produkte 6. Imbiss-Stände
• Attraktive Standgestaltung/Präsentation Für Imbiss-Stände steht ein bestimmtes Kontingent von Ver-
• Sauberkeit/Hygiene kaufsständen, die von der Messeleitung aufgebaut werden,
• Zuverlässigkeit/Vertragstreue sowie eine bestimmte Anzahl von Flächen für Imbiss-Wä-
• Nach Möglichkeit 10% neue Aussteller gen zur Verfügung. Die Vergabe dieser Stände erfolgt durch
• Nach Möglichkeit 50% der Aussteller aus der Region den Werkausschuss der Stadt Kempten (Allgäu). Mit der An-
Vorrangiges Ziel der Veranstaltung ist es, ein für die Besucher meldung bitten wir um das konkrete Angebot an Speisen
attraktives und ausgewogenes Angebot der verschiedenen und Getränken inkl. Preisliste.10. - 18.08.2019
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7. Medienpflichtbeitrag 10. Einfahrerlaubnis 07.00 bis 09.45 Uhr
Der Medienbeitrag ist ein Pflichtbetrag für alle Aussteller und Um mit einem Fahrzeug in das Gelände zu gelangen, wird
wird obligatorisch mit der Standmietenrechnung in Höhe eine Einfahrerlaubnis, ein sog. Durchfahrtsschein benö-
von 90,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. tigt. Nicht eindeutig identifizierbare Fahrzeuge werden
Die Kosten für den Grundeintrag werden auch allen Unter- kostenpflichtig abgeschleppt.
ausstellern berechnet. Die Messeleitung übernimmt keine
Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragun- Wichtig:
gen. Der Beitrag enthält den Eintrag im Ausstellerverzeich- • Auf dem Gelände gilt die StV0.
nis, in der Online-Ausstellerdatenbank sowie die Nutzung der • Das Parken oder Abstellen von Pkw, Lkw oder Anhänger
angebotenen Werbemittel und umfasst alle Besucher-Mar- auf dem Messegelände ist nicht gestattet.
keting-Maßnahmen. Es gelten unsere Bestimmungen zum • Während der Betriebszeiten von 10.00 bis 01.00 Uhr ist
Datenschutz, online abrufbar unter www.festwoche.com/ es nicht gestattet, das Gelände zu befahren.
datenschutz
11. Technische Unterlagen und Bestellscheine
a) Eintrag im Ausstellerverzeichnis Wir übersenden dem Aussteller mit der Standzuteilung
Die Messeleitung veröffentlicht ein Ausstellerverzeichnis. und Rechnung die „Technischen Unterlagen“. Der Ausstel-
Dieses enthält ein Verzeichnis in alphabetischer Reihen- ler verpflichtet sich, die in den Technischen Unterlagen auf-
folge. Es umfasst jeweils den Firmennamen und eine kurze geführten technischen Richtlinien, Aufbaubestimmungen,
allgemeine Branchenangabe, Anschrift, E-Mail und Internet- behördliche Auflagen und Brandschutzmaßnahmen / Feu-
adresse sowie Hallen- und Standnummer. ersicherheitsbestimmungen einzuhalten. Zusätzlich erhält
der Aussteller Bestellscheine für alle technischen Leistun-
b) Eintrag in der Online-Ausstellerdatenbank gen (Strom, Wasser, etc), welche Angaben zu den jeweili-
Der Eintrag in der Online-Ausstellerdatenbank wird analog gen Preisen und Lieferbedingungen enthalten sowie für alle
zum Eintrag im Ausstellerverzeichnis vorgenommen. sonstigen Leistungen (Parkplatz, Einladungskarten, Werbe-
material), die über die Messeleitung zu beziehen sind. Durch
8. Zahlungsbedingungen Absenden der Bestellscheine erteilt der Aussteller den jewei-
a) Fälligkeit ligen Vertragsfirmen einen Auftrag und verpflichtet sich zur
Mit der schriftlichen Annahmebestätigung (Standzuwei- Übernahme der hieraus entstehenden Kosten.
sung) erhält der Aussteller die Berechnung der Standmie-
te. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bis zum 31. Mai 2019 12. Installationskosten
fällig. Rechnungen, die nach dem 31. Mai 2019 ausgestellt Die Installationskosten für Wasser, Abwasser, Gas und Elek-
werden, sind sofort zur Zahlung fällig. Die termingemäße trizität werden gesondert abgerechnet. Bestellungen müs-
Zahlung der Standmiete ist Voraussetzung für den Bezug sen bis zu einem bestimmten Stichtag eingegangen sein,
des Platzes. Es werden keine Zahlungen vor Ort akzeptiert. ansonsten werden Zuschläge erhoben. Der Stichtag wird
in den Technischen Unterlagen bekannt gegeben. Die an-
b) Pfandrecht teiligen Kosten für die Erstellung der Stromzuführung ein-
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus schließlich Ringleitung berechnet die Messeleitung mit den
entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an den ein- Stromkosten aufgrund der während der ALLGÄUER FEST-
gebrachten Messe-/Ausstellungsgegenständen das Ver- WOCHE festgelegten Anschlusswerte. Selbstinstallationen
mieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für jeder Art sind grundsätzlich untersagt.
unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandge-
genstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese 13. Gestaltung und Ausstattung der Stände
freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alleDie Aufstellung der Ausstellungsgegenstände wie auch
vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränk- die Ausstattung des Standes hat der Aussteller offen und
tes Eigentum des Ausstellers sind. freundlich vorzunehmen und auf eigene Kosten zu ver-
anlassen, wobei er sich an die Weisungen der Messelei-
9. Ausstellerausweise, Aufbaukarten* tung bzw. der technischen Leitung zu halten hat. Die vor-
* Infos und Bestellformulare finden Sie in den Techni- geschriebene Standhöhe beträgt in Gebäuden und Zelten
schen Unterlagen. 2,50 m und im Freigelände max. 3,50 m. Dazu zählen auch
a) Ausstellerausweise Fahnen und Transparente. Darüber hinaus gehende Stand-
Jeder Aussteller erhält gem. Ziffer 14 der Allgemeinen Mes- höhen sind mit der technischen Leitung abzustimmen. Ge-
se- und Ausstellungsbedingungen des FAMA eine bestimm- nerell wird für höhere Aufbauten folgender Kostenaufschlag
te Anzahl von kostenlosen Ausstellerausweisen. Bei nachge- zzgl. MwSt. fällig:
wiesenem Bedarf können weitere Ausweise zum Preis von • Höhenüberschreitung bis 3,00 m – 1,00 € pro qm
16,81 € zzgl. gesetzl. MwSt. je Ausweis erworben werden. • Höhenüberschreitung 3,01 m bis 3,50 m – 3,00 € pro qm
• Höhenüberschreitung 3,51 m bis 4,00 m – 10,00 € pro qm
b) Ausstellerausweise – Imbissstände • Höhenüberschreitung über 4,00 m – 15,00 € pro qm
Jeder Betreiber eines Imbissstandes erhält zwei kostenlo-
se Ausweise. Bei nachgewiesenem Bedarf können weite- Die Kojenwände werden ungestrichen zur Verfügung
re Ausweise zum Preis von 16,81 € zzgl. gesetzl. MwSt. je gestellt:
Ausweis erworben werden. • Die Kojenwände dürfen nicht gestrichen, benagelt, be-
schraubt oder sonst beschädigt werden
c) Auf- und Abbaukarten • Ebenso dürfen sie durch den Standaufbau in keiner Weise
werden für das Personal benötigt, welches nur zum Auf- belastet oder beschädigt werden
und Abbau des Standes beschäftigt ist; sie werden kostenlos • Die Kojenwände müssen entweder tapeziert oder mit Stoff
ausgegeben. Diese Karten berechtigen nicht zum Betreten bespannt werden (Ausnahme Halle 1, 12, 12a: Oktanorm)
des Messegeländes während der Messe.10. - 18.08.2019
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Der Boden der angemieteten Standfläche muss vom Aus- Haftung und Ersatz für Personen- und Sachschäden, soweit
steller mit einem Belag ausgestattet werden. Die Hallenbö- die Veranstalterversicherung nicht eintritt, z. B. durch Feuer,
den dürfen nicht gestrichen werden. In den Hallen 2, 3, 4, 5, Explosion, Sturm, Wasser, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.
6 und 8 beträgt das Bodengefälle 1 – 2%. Wir bitten dies bei Unter diesen Ausschluss fallen auch Schäden, die dem Aus-
Ihrer Standplanung und beim Standaufbau zu beachten. Der steller durch höhere Gewalt und Straftaten Dritter entste-
Fußboden in den Leichtbauhallen passt sich dem jeweiligen hen. Der Abschluss von entsprechenden Versicherungen
Untergrund an. Die Belastung darf 2,0 kN/qm (150 kg/qm) wird den Ausstellern dringend empfohlen.
nicht überschreiten. Ausnahmen müssen bis spätestens
24. Mai 2019 bei der Messeleitung beantragt werden! Für 16. Ordnungsmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften
Schäden bei Zuwiderhandlung haftet der Aussteller. Die Den Anordnungen der zuständigen städtischen und staatli-
zugewiesenen Standgrenzen müssen unbedingt einge- chen Dienststellen und Kontrollorgane ist unverzüglich Fol-
halten werden. Die Messeleitung kann die Änderung nicht ge zu leisten. Gegen Vorzeigen des Dienstausweises haben
genehmigter Standaufbauten verlangen. Kommt der Aus- diese jederzeit Zutritt auf allen Messeflächen. Die allgemei-
steller einer solchen schriftlichen Aufforderung innerhalb nen und örtlichen Vorschriften des Feuerschutzes, der Un-
der gesetzten Frist nicht nach, so kann die Messeleitung die fallverhütung und des Gewerbewesens sind einzuhalten.
Entfernung der Aufbauten auf Kosten des Ausstellers ohne
Entschädigungspflicht veranlassen oder den Stand schlie- Insbesondere sind zu beachten:
ßen. Erstattungsansprüche entstehen hierdurch nicht. Die a) Die Vorschriften der Verordnung zur Regelung der Preis-
Einrichtung der Stände muss am Freitag, den 9. August angaben. Dabei gilt, dass Waren durch Preisschilder oder Be-
2019, 17.00 Uhr, beendet sein. Im Hauptgelände müssen schriftung der Ware auszuzeichnen sind. Maßgeblich ist der
alle Fahrzeuge das Gelände um 17.00 Uhr verlassen haben. Preis, der einschließlich der MwSt. zu zahlen ist (Endpreis).
Hat der Aussteller mit dem Aufbau des Standes am Tag vor
der Eröffnung nicht bis 12.00 Uhr begonnen, ist die Mes- b) Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen nicht
seleitung berechtigt, den Stand an einen Dritten zu verge- von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt wer-
ben. Für hierdurch entstehende Mindereinnahmen haftet den. Die Inbetriebnahme elektrischer Wärmegeräte, Gasfeu-
der Aussteller. Kann der Stand nicht mehr vermietet wer- erstätten sowie sonstiger offener Feuerstätten, usw. bedarf
den, hat der Mieter zusätzlich zu den Kosten der Standmie- der besonderen Genehmigung der Messeleitung und darf
te die Kosten für Gestaltung und Dekorierung des Standes nur unter Beachtung der feuerpolizeilichen Vorschriften er-
zu übernehmen. Jeder Aussteller verpflichtet sich, Name folgen. Brennbare Materialien gleich welcher Art dürfen im
und Anschrift des Ausstellers für jeden erkennbar am Messestand weder gelagert noch verwahrt werden.
Stand anzubringen.
c) Alle Maschinen und Geräte müssen in Bau und Ausstat-
14. Reinigung und Abfallbeseitigung tung den Unfallverhütungsvorschriften bzw. dem Gesetz
a) Reinigung über technische Arbeitsmittel entsprechen. Der Ausstel-
Die tägliche Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. ler haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch
Bei nicht ordnungsgemäßer Sauberhaltung ist die Messelei- seinen Aufbau, seine Ausstellungsgegenstände oder sein
tung berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Ausstellers Standpersonal entsteht.
vornehmen zu lassen.
d) Die elektrischen Anlagen und Geräte müssen den Vor-
b) Abfallbeseitigung schriften des VDE genügen.
Leergut und sonstige Abfälle sind durch den Ausstel-
ler nach Maßgabe des Abfallwirtschaftsgesetzes in die e) Eine Getränkeschankanlage darf nur in Betrieb genom-
bereitgestellten und bezeichneten Müllcontainer bzw. men werden, wenn die Absicht der Inbetriebnahme dem
Wertstoffhöfe (neben Halle 1), sowie im westlichen Ge- Amt für öffentliche Ordnung spätestens drei Tage vorher
lände (Eberhardstraße) zu bringen. Außerdem verpflich- schriftlich angezeigt worden ist. Der Aussteller hat die Aus-
tet sich der Aussteller für die Beseitigung seines beim schankgenehmigung, soweit diese vom Gewerbeamt ge-
Auf- und Abbau entstandenen Abfalls (Verpackung, Tep- fordert, selbst zu beantragen. Hierdurch entstehende Kos-
piche, Standreste usw.) zu sorgen. Bei Verstößen wer- ten (Gebühren, Abgaben, Steuern etc.) trägt der Aussteller.
den pauschal 100 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) in Rechnung
gestellt. 17. Spendenaktionen der Aussteller sind untersagt
Generell untersagt sind die Verwendung von: 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
• Einweggeschirr und Einwegbesteck Soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen,
• Getränkedosen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Kempten (Allgäu)
• Einwegflaschen vereinbart.
15. Haftpflicht, Versicherungen Kempten (Allgäu), den 19. November 2018
Die persönliche, gesetzliche Haftpflicht der Aussteller geht Kempten Messe- und Veranstaltungs-Betrieb
nicht zu Lasten der Veranstalterin. Von der Messeleitung ist Messeleitung
für die Messe eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab-
geschlossen, für solche Schäden, für die sie aufgrund ge-
setzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In-
halts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch
genommen werden kann. Zur Wahrung von Ansprüchen
muss jeder Schadensfall unverzüglich schriftlich bei der
Messeleitung und im Diebstahlsfalle auch bei der Polizei
angezeigt werden. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei
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