STEUERBERATER ALS RETTUNGSANKER DER WIRTSCHAFT - BSTBK
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OKTOBER 2020 Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der BStBK Steuerberater als Rettungs- anker der Wirtschaft Liebe Kolleginnen und Kollegen, greift dies zu kurz.Die Regelungen müssen auch für den Veran entgegen allen Vorhersagen der letzten Monate erwarten Ökonomen für lagungszeitraum 2019 gelten. Im Anschluss an unsere Schreiben an die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte wieder ein spürbares Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Wachstum. Hierzu haben wir Steuerberater und unsere Mitarbeiter einen Peter Altmaier führen wir aktuell Gespräche mit wichtigen Entschei- großen Beitrag geleistet, denn wir arbeiten seit Monaten am Limit, um dungsträgern und bleiben für den Berufsstand am Ball. unsere Mandanten bestmöglich durch die Corona-Krise zu führen. Neben der Fristverlängerung haben wir uns zum Thema System- Eine wichtige Rolle spielen dabei nun auch die Überbrückungs relevanz für den Berufsstand eingesetzt. Hierzu haben wir uns an hilfen. Die Bedingungen für dieses Hilfsprogramm waren bislang sehr das BMF, BMWi, BMI, BKAmt, BMAS und das BMG gewandt und restriktiv. Am 18. September verkündeten Bundeswirtschafts- und dargelegt, welch wichtigen Aufgaben Steuerberaterinnen und Steuer Bundesfinanzministerium aber Nachbesserungen, die ab Oktober für berater nachgehen. Mit unserer Arbeit stärken wir die laufenden die Überbrückungshilfe II gelten: Wer als Unternehmer einen mehr gesamtwirtschaftlichen Stabilitätsfaktoren. Um diese zentrale Rolle als 30%igen Umsatzrückgang aufweisen kann, erfüllt zukünftig ein ausüben zu können, muss jederzeit der Zugang zur eigenen Kanzlei zentrales Förderkriterium. Erfreulich ist auch, dass beantragende möglich sein. Denn nur in den Kanzleiräumen können wir tatsächlich Unternehmen eine umfassendere Unterstützung erhalten. Denn unsere gesamtgesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Vor künftig werden bis zu 90 % der Fixkosten erstattet und die Personal- der im Herbst dieses Jahres befürchteten zweiten Welle der Corona- kostenpauschale wird sogar verdoppelt. Einen Wermutstropfen gibt Infektionen gilt es daher schnell zu handeln. Konkret heißt das: es allerdings: Die Branchen, die es in der Corona-Krise am härtesten Steuerberater müssen mit einer bundesweiten Vorgabe im Infektions- trifft, fallen immer noch durch das Raster, wie die Künstler- und schutzgesetz in den Katalog der kritischen Infrastruktur aufgenom- Veranstaltungsbranche. Es muss jetzt dringend an die Solo-Selbst- men und damit als systemrelevanter Beruf anerkannt werden. ständigen gedacht werden. Erfreulich für unseren Berufsstand ist aber, dass bei der Schlussabrechnung künftig Nachzahlungen ebenso Um Sie regelmäßig über diese und weitere steuer- und berufsrecht- möglich sind wie Rückforderungen. Haben Steuerberater zu geringe liche Neuigkeiten zu informieren, haben wir eine Videoreihe ins Fördergelder beantragt, können sie diese künftig ohne neuen Antrag Leben gerufen. In kurzen Clips informiere ich Sie über interessante, im Nachhinein erhöhen. neue Entwicklungen für unseren Berufsstand und unsere Mandanten, erläutere Hintergründe und weise auf Hilfestellungen und Aktivi- Bei den aktuellen Zusatzaufgaben bleibt kaum Zeit für das sonstige täten der BStBK hin. Um hier keine Folge zu verpassen, abonnieren Tagesgeschäft. Das Bundesfinanzministerium brachte im Frühjahr Sie am besten einfach unseren Youtube-Kanal auf www.youtube.com zwar einige verfahrensrechtliche Erleichterungen und die Mög- unter „Bundessteuerberaterkammer“. lichkeit einer Abgabe der Steuererklärungen für 2018 nach dem 29. Februar 2020 auf den Weg. Ein wichtiger Baustein. Allerdings Ihr Hartmut Schwab BStBK-Report Oktober 2020 1
STEUERRECHT Verlustvortrag bei Körperschaften: BStBK plädiert für sachgerechte Auslegung des Geschäftsbetriebs Am 13. August 2020 veröffentlichte das Die BStBK sieht dennoch Klärungsbedarf und Laut BStBK besteht ein einheitlicher Ge- BMF einen Entwurf für ein Anwendungs- fordert in ihrer Stellungnahme vom 11. Sep- schäftsbetrieb, wenn Kunden ein entspre- schreiben zum fortführungsgebundenen tember 2020 u. a. den Begriff des Geschäfts- chend kombiniertes Angebot von Produkten Verlustvortrag nach dem Körperschaftsteu- betriebs sachgerecht auszulegen. Denn der und Leistungen erwarten oder verlangen. ergesetz. Mit § 8d KStG ermöglicht der Ge- im Entwurf enthaltene tätigkeitsbezogene Zudem können die unterschiedlichen Defi- setzgeber Körperschaften, auch nach einem Ansatz ist im Gesetz in dieser Form nicht wie- nitionen zu verschiedenen Ergebnissen füh- schädlichen Beteiligungserwerb Verluste in derzufinden. Gemäß der Definition in § 8d ren und schaffen Rechtsunsicherheit. Hier einem sog. fortführungsgebundenen Ver- Abs. 1 Satz 3 KStG besteht ein Geschäftsbe- gilt es nachzujustieren. lustvortrag steuerlich geltend zu machen. trieb aus mehreren Tätigkeiten, im aktuellen In dem aktuellen Entwurf definiert das BMF Entwurf definiert das BMF den Geschäftsbe- Die BStBK-Stellungnahme ist erstmals wesentliche Begriffe wie „Ge- trieb in einem Beispiel allein anhand der Pro- abrufbar unter www.bstbk.de schäftsbetrieb“. duktion verschiedener Produkte. in der Rubrik „Themen“ unter „Ertragsteuern“. STEUERRECHT „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ TREFFPUNKT 2021 ausgeschrieben Bis zum 31. Dezember 2020 können sich Fiscal Association (IFA) 2022 in Cancún/Mé- Bundeskammerver- junge Wissenschaftler für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2021 bei der xico. Die Auszeichnung wird am 3. Mai 2021 auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKON- sammlung in Berlin BStBK bewerben. Mit dem Preis zeichnet sie GRESS in Frankfurt am Main verliehen. Am 14. September 2020 begrüßte BStBK- jährlich eine herausragende wissenschaft- Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab die liche Publikation auf dem Gebiet des inter- Die Bewerbungsunterlagen können bis Ende Delegierten zur 102. Bundeskammerver- nationalen Steuerrechts aus. Damit trägt sie des Jahres bei der BStBK eingereicht wer- sammlung. In einer Videobotschaft betonte zur Förderung des Berufsnachwuchses mit den. Ansprechpartnerin für Bewerbungen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Interesse am internationalen Steuerrecht, ist Steffi Balzerkiewicz, Telefon: 030 u. a. die besondere Rolle des Berufsstandes an der internationalen betriebswirtschaft- 240087-49, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de. bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen lichen (Steuer-)Lehre und der Volkswirt- Folgen der Corona-Pandemie und bedankte schaftslehre bei. Der Förderpreis ist mit Die ausführlichen Teilnahme- sich für das Engagement bei der Beantra- einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro bedingungen sind abrufbar un- gung der Überbrückungshilfen. dotiert. Zusätzlich ermöglicht die BStBK die ter www.bstbk.de. Teilnahme am Kongress der International Im Anschluss widmeten sich die Dele- gierten u. a. der Zukunftsentwicklung des Berufs, der Steuerberaterplatt form, dem BERUFSRECHT VDB-Eigenbetrieb und dem Fachassistenten Jahresarbeitsgespräch mit der DRV Bund Digitalisierung und IT-Prozesse. Schwab betonte, dass bei der Zukunftsentwicklung die Weiterentwicklung von „Steuerberatung Am 15. September 2020 begrüßte BStBK- an einer gesetzlichen Lösung gearbeitet, um 2020“ im Fokus stehe. Zudem stellte er den Vizepräsident Karl-Heinz Bonjean die Ver- die Verjährung zu verlangsamen. Delegierten die Planungen zur Imagekom- treter des Betriebsprüfungsdienstes der munikation vor. Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Zudem diskutierten die Teilnehmer u. a. über Bund) zum Jahresarbeitsgespräch in Berlin. die Erhöhung der Stundengrenze im Teilzeit- Bei der Steuerberaterplattform wurden den Im Fokus des Gesprächs stand insbesondere und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie ihre Delegierten die Kernidee und Umsetzungs die elektronisch unterstützte Betriebsprü- Auswirkungen, die Effekte des 7. SGB IV- überlegungen dargelegt und die BStBK fung (euBP) und ihre Weiterentwicklung. Die Änderungsgesetzes und die Umsetzung des wurde mit der Einrichtung der Plattform be- DRV Bund betonte, dass nur durch die euBP Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) zur auftragt. Zum VDB-Eigenbetrieb berichtete Prüfungen seit Beginn der Corona-Krise Betriebsprüfung vom 19. September 2019. das Präsidium über die erfolgreiche Umstel- überhaupt möglich waren. Damit die Beiträ- In diesem hatte das BSG die Prüfer der DRV lung auf den BStBK-Eigenbetrieb. ge für das Jahr 2016 nicht verjähren, sollen u. a. beauftragt, alle Statusfälle von obliga- alle noch ausstehenden Prüfungen bis zum torischen Statusfeststellungsverfahren zu Jahresende stattfinden. Zudem werde auch prüfen. 2 BStBK-Report Oktober 2020
F O K U S D I G I TA L I S I E R U N G Digitalisierungsspezialisten für eine zukunftsfähige Kanzlei Ob bei der digitalen Verknüpfung mit Mandantenunternehmen oder der Finanzverwaltung – mit dem neuen Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse können Steuerberater sich gegenüber ihren Mandanten Alexander C. Schüffner breiter aufstellen und IT-affinen Kanzleimitarbeitern attraktive Mitglied im Präsidium der BStBK Aufstiegschancen bieten. Die Corona-Krise katapultiert uns mit großen Schritten in die digitale Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. In Zukunft – das macht die Vorteile der Digitalisierung heute spürbarer der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandanten denn je. Aktuell sind die Fülle von Anfragen und das reguläre Bera- unternehmen und Finanzverwaltung haben die Fachassistenten den tungsgeschäft bei knapper Personaldecke nahezu nur mit digitalen notwendigen Überblick, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisati- Prozessen zu meistern. Dies ist aber auch eine Chance, nicht nur die on sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für eigene Kanzlei zukunftssicher aufzustellen, sondern auch unseren und mit dem Kanzleiinhaber zu überwachen und zu steuern. Diese Mandanten zu zeigen, dass wir Steuerberater wertvolle Impulse zur speziell fortgebildeten Mitarbeiter liefern der Kanzlei somit einen Digitalisierung von Prozessen in Unternehmen leisten können. Der hohen Mehrwert. Auf Grundlage der Fortbildung sollen die Fachas- Bedarf an entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern, die den Steuer- sistenten organisatorische Hinweise z. B. an IT-Dienstleister geben berater dabei unterstützen, von analogen zu digitalen Geschäftsab- bzw. die IT-Dienstleister von Mandanten und Kanzlei koordinieren. läufen zwischen Mandantenunternehmen und Kanzlei umzustellen, ist hoch. So legten die Delegierten der 102. Bundeskammerversammlung Der FAIT lässt sich nach aktueller Planung neben den bisherigen am 14. September 2020 in Berlin den Grundstein für eine neue Fort- Tätigkeiten in der Kanzlei ausüben. Die Fortbildung rundet das Weiter- bildung und beschlossen, den Fachassistenten Digitalisierung und bildungsangebot für Kanzleimitarbeiter in der Steuerberatung bestens IT-Prozesse (FAIT) einzuführen, der im März 2022 startet. Als nächste ab. Die höchste Stufe der beruflichen Fortbildung stellt der Steuerfach- Schritte ebnen BStBK und Steuerberaterkammern den Weg für die wirt dar, unter den sich nunmehr insgesamt vier Fachassistenten in den neue Prüfung: Sie berufen Prüfungsausschüsse und schaffen u. a. die Bereichen Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling, Land- Rechtsgrundlagen und weitere Voraussetzungen für die Erstellung der und Forstwirtschaft sowie Digitalisierung und IT-Prozesse gliedern. Aufgaben. Zeitgleich sind Vorbereitungskursanbieter gehalten, ein Alle Fortbildungen stellen die Berufsträger gegenüber ihren Mandanten geeignetes Kursprogramm anzubieten. nicht nur breiter auf, sondern eröffnen Interessierten auch abwechs- lungsreiche Tätigkeitsfelder und attraktive Aufstiegschancen. Nach un- Der FAIT ist eine neue Qualifikation im Bereich des Steuerwesens, seren Erkenntnissen ist das für die Zukunftsfähigkeit einer Kanzlei von die Interessierte durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerbe- großer Bedeutung. Steuerberater stehen mit anderen Berufsgruppen im raterkammern erlangen können. Sie richtet sich an Steuerfachan- Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter. Nur wer sich als attraktiver gestellte, die über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Arbeitgeber positioniert, kann heutzutage seine freien Stellen besetzen. STEUERRECHT Neuordnung des internationalen Steuerrechts Die Verhandlungen auf OECD-Ebene über übermittelte die BStBK an das BMF mit dem klare und eindeutige Regelungen für die Neu- die Neuordnung des internationalen Steuer Ziel, dass die deutschen Vertreter die Vor- verteilung der Besteuerungsrechte zu finden. rechts befinden sich auf der Zielgeraden. Im schläge in den OECD-Arbeitsgruppen berück- Oktober 2020 soll der finale Bericht zur Be- sichtigen. Dabei sollte die Neuverteilung vor allem leicht steuerung der digitalen Wirtschaft (Pillar 1) administrierbar sein, erforderlichenfalls auch und zur Einführung der globalen Mindestbe- Die BStBK setzt sich dafür ein, dass die OECD auf Kosten der Genauigkeit. Darüber hinaus steuerung (Pillar 2) auf der Sitzung der G20- sowohl für Pillar 1 als auch für Pillar 2 den fordert die BStBK einen verbindlichen, obli- Finanzminister verabschiedet werden. Anwendungsbereich auf große Unternehmen gatorischen Streitbeilegungsmechanismus. mit einem globalen Jahresumsatz von min- Im Hinblick auf Pillar 2 setzt sich die BStBK Der BStBK-Arbeitskreis „Digitalsteuer“ unter destens 750 Millionen Euro beschränkt. Das für eine „White List“ ein, d. h. eine Liste mit dem Vorsitz von BStBK-Vizepräsident Volker stärkt mittelständische Unternehmen und Ländern, deren Steuersysteme mit den Ziel- Kaiser setzte sich diesbezüglich mit den schützt ihre Steuerberater, denn sie sind zu- setzungen der Mindestbesteuerung kompati- technischen und konzeptionellen Aspekten mindest für eine Übergangsphase von dem bel sind und auf die Pillar 2 in der Konsequenz sowie der künftigen Rolle des Berufsstandes neuen System ausgenommen. Im Hinblick nicht anzuwenden ist, um die Anwendung zu auseinander. Die Ergebnisse der Diskussion auf Pillar 1 ist es aus Sicht der BStBK wichtig, erleichtern. BStBK-Report Oktober 2020 3
BSTBK-AUSSCHÜSSE TERMINE Ausschuss 41 „Umsatzsteuer und Verkehrsteuern, Zölle BStBK-Seminare und Verbrauchsteuern, Energie- und Umweltsteuern“ Insolvenzgefahr wegen COVID-19: Sanierungsberatung durch den Steuerberater 16.10.2020 (Hamburg) 12.11.2020 (München) Besteuerung ausländischer Betriebsstätten 29.10.2020 (Nürnberg) Erbschaftsteuer International 03.11.2020 (Hamburg) Internationale Verrechnungspreise Ermittlung – Dokumentation – Steuerliche Risiken 05.11.2020 (München) BStBK-Präsidialmitglied Dirk Rose begrüßte am 2. März 2020 Mitglieder des Update: Besteuerung in den die Mitglieder des Ausschusses 41 zur Auftaktsitzung in der Ausschusses (v. l. n. r.): Niederlanden neuen Legislaturperiode. Die Teilnehmer befassten sich mit ak- Dr. Ulrich Grünwald, 05.11.2020 (Köln) tuellen umsatzsteuerlichen Themen. Schwerpunkt der Diskussi- Thaddäus Schiller, 18.11.2020 (Münster) on waren die Probleme im Zusammenspiel von Verfahrens- und Dr. Stefanie Becker, Umsatzsteuerrecht. Die Ausschussmitglieder befürworteten, Stefanie Claire Blome, Unternehmensbewertung bei steuer- dass die BStBK hierzu ein Positionspapier erarbeitet. Zudem Stefan Heinrichshofen, lichen Bewertungsanlässen, Unterneh- diskutierten sie die Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft Dirk Rose, menskauf und Abfindung und aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene. Dr. Nathalie Harksen, 12.11.2020 (Erfurt) Götz Neuhahn Erfolgsfaktor betriebswirtschaftliche Insgesamt verfolgt der Ausschuss das Ziel, Praxisprobleme in und (nicht im Bild) Beratung – So gelingt der Einsteig in der Umsatzsteuer zu adressieren und aktuelle Praktikerthemen Prof. Dr. jur. Hans- neue Beratungsfelder aufzugreifen. Michael Wolffgang 17.11.2020 (Saarbrücken) Weitere Informationen und Anmeldung unter https://seminare.bstbk.de BSTBK IN DEN MEDIEN 14.09.2020 05.09.2020 n-tv Frankfurter Allgemeine Zeitung „Soforthilfen werden zum Ladenhüter“ „Aufatmen bei den Fans von Goldwertpapieren“ BStBK-Report 13.09.2020 Herausgeber: Radio WDR 2, 3 und 4 02.09.2020 Bundessteuerberaterkammer „KMU greifen offenbar kaum auf staatliche Frankfurter Allgemeine Zeitung Postfach 02 88 55, 10131 Berlin Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99 Corona-Überbrückungshilfen zurück“ „Der große ,Wumms‘ bleibt aus“ www.bstbk.de Verantwortlich für den Inhalt: 13.09.2020 02.09.2020 StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab WirtschaftsWoche online Westdeutsche Zeitung online Redaktion: Minou Khodaverdi, Christiane Reckert „Wir haben gar nicht so viele Anträge auf „Finanzamt beteiligt sich an Handwerker- Presse und Kommunikation, BStBK Überbrückungshilfen“ kosten“ Gestaltung: Hahn Images Berlin www.hahn-images.de 13.09.2020 28.08.2020 Verlag: C.H. Beck Spiegel online Nürnberger Nachrichten Postfach 40 03 40, 80703 München Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468 „Steuerberaterkammer: Nur Bruchteil von „Steuern sparen“ Druck: Mayr Miesbach GmbH Überbrückungshilfen wird abgerufen“ Am Windfeld 15, 83714 Miesbach 26.08.2020 07.09.2020 Sonderausgabe 1 Jahr REthinking Tax Folgen Sie uns auf Twitter! Die Welt „Fragen an Prof. Dr. Hartmut Schwab, @BStBKaktuell „Neuer Bürostuhl kann Steuern sparen“ Präsident der Bundessteuerberaterkammer“ 4 BStBK-Report Oktober 2020
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