STEUERBERATER ALS RETTUNGSANKER DER WIRTSCHAFT - BSTBK

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STEUERBERATER ALS RETTUNGSANKER DER WIRTSCHAFT - BSTBK
OKTOBER 2020

                                                   Prof. Dr. Hartmut Schwab
                                                   Präsident der BStBK

                                                   Steuerberater als Rettungs-
                                                   anker der Wirtschaft
Liebe Kolleginnen und Kollegen,                                            greift dies zu kurz.Die Regelungen müssen auch für den Veran­
entgegen allen Vorhersagen der letzten Monate erwarten Ökonomen für        lagungszeitraum 2019 gelten. Im Anschluss an unsere Schreiben an
die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte wieder ein spürbares   Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister
Wachstum. Hierzu haben wir Steuerberater und unsere Mitarbeiter einen      Peter Altmaier führen wir aktuell Gespräche mit wichtigen Entschei-
großen Beitrag geleistet, denn wir arbeiten seit Monaten am Limit, um      dungsträgern und bleiben für den Berufsstand am Ball.
unsere Mandanten bestmöglich durch die Corona-Krise zu führen.
                                                                           Neben der Fristverlängerung haben wir uns zum Thema System-
Eine wichtige Rolle spielen dabei nun auch die Überbrückungs­              relevanz für den Berufsstand eingesetzt. Hierzu haben wir uns an
hilfen. Die Bedingungen für dieses Hilfsprogramm waren bislang sehr        das BMF, BMWi, BMI, BKAmt, BMAS und das BMG gewandt und
restriktiv. Am 18. September verkündeten Bundeswirtschafts- und            dargelegt, welch wichtigen Aufgaben Steuerberaterinnen und Steuer­
Bundesfinanzministerium aber Nachbesserungen, die ab Oktober für           berater nachgehen. Mit unserer Arbeit stärken wir die laufenden
die Überbrückungshilfe II gelten: Wer als Unternehmer einen mehr           gesamtwirtschaftlichen Stabilitätsfaktoren. Um diese zentrale Rolle
als 30%igen Umsatzrückgang aufweisen kann, erfüllt zukünftig ein           ausüben zu können, muss jederzeit der Zugang zur eigenen Kanzlei
zentrales Förderkriterium. Erfreulich ist auch, dass beantragende          möglich sein. Denn nur in den Kanzleiräumen können wir tatsächlich
Unternehmen eine umfassendere Unterstützung erhalten. Denn                 unsere gesamtgesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Vor
künftig werden bis zu 90 % der Fixkosten erstattet und die Personal-       der im Herbst dieses Jahres befürchteten zweiten Welle der Corona-
kostenpauschale wird sogar verdoppelt. Einen Wermutstropfen gibt           Infektionen gilt es daher schnell zu handeln. Konkret heißt das:
es allerdings: Die Branchen, die es in der Corona-Krise am härtesten       Steuerberater müssen mit einer bundesweiten Vorgabe im Infektions-
trifft, fallen immer noch durch das Raster, wie die Künstler- und          schutzgesetz in den Katalog der kritischen Infrastruktur aufgenom-
Veranstaltungsbranche. Es muss jetzt dringend an die Solo-Selbst-          men und damit als systemrelevanter Beruf anerkannt werden.
ständigen gedacht werden. Erfreulich für unseren Berufsstand ist
aber, dass bei der Schlussabrechnung künftig Nachzahlungen ebenso          Um Sie regelmäßig über diese und weitere steuer- und berufsrecht-
möglich sind wie Rückforderungen. Haben Steuerberater zu geringe           liche Neuigkeiten zu informieren, haben wir eine Videoreihe ins
Fördergelder beantragt, können sie diese künftig ohne neuen Antrag         Leben gerufen. In kurzen Clips informiere ich Sie über interessante,
im Nachhinein erhöhen.                                                     neue Entwicklungen für unseren Berufsstand und unsere Mandanten,
                                                                           erläutere Hintergründe und weise auf Hilfestellungen und Aktivi-
Bei den aktuellen Zusatzaufgaben bleibt kaum Zeit für das sonstige         täten der BStBK hin. Um hier keine Folge zu verpassen, abonnieren
Tagesgeschäft. Das Bundesfinanzministerium brachte im Frühjahr             Sie am besten einfach unseren Youtube-Kanal auf www.youtube.com
zwar einige verfahrensrechtliche Erleichterungen und die Mög-              unter „Bundessteuerberaterkammer“.
lichkeit einer Abgabe der Steuererklärungen für 2018 nach dem
29. Februar 2020 auf den Weg. Ein wichtiger Baustein. Allerdings           Ihr Hartmut Schwab

BStBK-Report Oktober 2020                                                                                                                         1
STEUERBERATER ALS RETTUNGSANKER DER WIRTSCHAFT - BSTBK
STEUERRECHT

Verlustvortrag bei Körperschaften: BStBK plädiert für
sachgerechte Auslegung des Geschäftsbetriebs
Am 13. August 2020 veröffentlichte das         Die BStBK sieht dennoch Klärungsbedarf und       Laut BStBK besteht ein einheitlicher Ge-
BMF einen Entwurf für ein Anwendungs-          fordert in ihrer Stellungnahme vom 11. Sep-      schäftsbetrieb, wenn Kunden ein entspre-
schreiben   zum    fortführungsgebundenen      tember 2020 u. a. den Begriff des Geschäfts-     chend kombiniertes Angebot von Produkten
Verlustvortrag nach dem Körperschaftsteu-      betriebs sachgerecht auszulegen. Denn der        und Leistungen erwarten oder verlangen.
ergesetz. Mit § 8d KStG ermöglicht der Ge-     im Entwurf enthaltene tätigkeitsbezogene         Zudem können die unterschiedlichen Defi-
setzgeber Körperschaften, auch nach einem      Ansatz ist im Gesetz in dieser Form nicht wie-   nitionen zu verschiedenen Ergebnissen füh-
schädlichen Beteiligungserwerb Verluste in     derzufinden. Gemäß der Definition in § 8d        ren und schaffen Rechtsunsicherheit. Hier
einem sog. fortführungsgebundenen Ver-         Abs. 1 Satz 3 KStG besteht ein Geschäftsbe-      gilt es nachzujustieren.
lustvortrag steuerlich geltend zu machen.      trieb aus mehreren Tätigkeiten, im aktuellen
In dem aktuellen Entwurf definiert das BMF     Entwurf definiert das BMF den Geschäftsbe-                    Die BStBK-Stellungnahme ist
erstmals wesentliche Begriffe wie „Ge-         trieb in einem Beispiel allein anhand der Pro-                abrufbar unter www.bstbk.de
schäftsbetrieb“.                               duktion verschiedener Produkte.                               in der Rubrik „Themen“ unter
                                                                                                             „Ertragsteuern“.

STEUERRECHT

„Förderpreis Internationales Steuerrecht“                                                       TREFFPUNKT
2021 ausgeschrieben
Bis zum 31. Dezember 2020 können sich          Fiscal Association (IFA) 2022 in Cancún/Mé-
                                                                                                Bundeskammerver-
junge Wissenschaftler für den „Förderpreis
Internationales Steuerrecht“ 2021 bei der
                                               xico. Die Auszeichnung wird am 3. Mai 2021
                                               auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKON-
                                                                                                sammlung in Berlin
BStBK bewerben. Mit dem Preis zeichnet sie     GRESS in Frankfurt am Main verliehen.            Am 14. September 2020 begrüßte BStBK-
jährlich eine herausragende wissenschaft-                                                       Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab die
liche Publikation auf dem Gebiet des inter-    Die Bewerbungsunterlagen können bis Ende         Delegierten zur 102. Bundeskammerver-
nationalen Steuerrechts aus. Damit trägt sie   des Jahres bei der BStBK eingereicht wer-        sammlung. In einer Videobotschaft betonte
zur Förderung des Berufsnachwuchses mit        den. Ansprechpartnerin für Bewerbungen           Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
Interesse am internationalen Steuerrecht,      ist Steffi Balzerkiewicz, Telefon: 030           u. a. die besondere Rolle des Berufsstandes
an der internationalen betriebswirtschaft-     240087-49, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de.         bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen
lichen (Steuer-)Lehre und der Volkswirt-                                                        Folgen der Corona-Pandemie und bedankte
schaftslehre bei. Der Förderpreis ist mit                   Die ausführlichen Teilnahme-        sich für das Engagement bei der Beantra-
einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro                      bedingungen sind abrufbar un-       gung der Überbrückungshilfen.
dotiert. Zusätzlich ermöglicht die BStBK die                ter www.bstbk.de.
Teilnahme am Kongress der International                                                         Im Anschluss widmeten sich die Dele-
                                                                                                gierten u. a. der Zukunftsentwick­lung des
                                                                                                Berufs, der Steuerberaterplatt­
                                                                                                                              form, dem
BERUFSRECHT
                                                                                                VDB-Eigenbetrieb und dem Fachassistenten

Jahresarbeitsgespräch mit der DRV Bund                                                          Digitalisierung und IT-Prozesse. Schwab
                                                                                                betonte, dass bei der Zukunftsentwicklung
                                                                                                die Weiterentwicklung von „Steuerberatung
Am 15. September 2020 begrüßte BStBK-          an einer gesetzlichen Lösung gearbeitet, um
                                                                                                2020“ im Fokus stehe. Zudem stellte er den
Vizepräsident Karl-Heinz Bonjean die Ver-      die Verjährung zu verlangsamen.
                                                                                                Delegierten die Planungen zur Imagekom-
treter des Betriebsprüfungsdienstes der
                                                                                                munikation vor.
Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV         Zudem diskutierten die Teilnehmer u. a. über
Bund) zum Jahresarbeitsgespräch in Berlin.     die Erhöhung der Stundengrenze im Teilzeit-
                                                                                                Bei der Steuerberaterplattform wurden den
Im Fokus des Gesprächs stand insbesondere      und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie ihre
                                                                                                Delegierten die Kernidee und Umsetzungs­
die elektronisch unterstützte Betriebsprü-     Auswirkungen, die Effekte des 7. SGB IV-
                                                                                                überlegungen dargelegt und die BStBK
fung (euBP) und ihre Weiterentwicklung. Die    Änderungsgesetzes und die Umsetzung des
                                                                                                wurde mit der Einrichtung der Plattform be-
DRV Bund betonte, dass nur durch die euBP      Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) zur
                                                                                                auftragt. Zum VDB-Eigenbetrieb berichtete
Prüfungen seit Beginn der Corona-Krise         Betriebsprüfung vom 19. September 2019.
                                                                                                das Präsidium über die erfolgreiche Umstel-
überhaupt möglich waren. Damit die Beiträ-     In diesem hatte das BSG die Prüfer der DRV
                                                                                                lung auf den BStBK-Eigenbetrieb.
ge für das Jahr 2016 nicht verjähren, sollen   u. a. beauftragt, alle Statusfälle von obliga-
alle noch ausstehenden Prüfungen bis zum       torischen Statusfeststellungsverfahren zu
Jahresende stattfinden. Zudem werde auch       prüfen.

2                                                                                                                    BStBK-Report Oktober 2020
STEUERBERATER ALS RETTUNGSANKER DER WIRTSCHAFT - BSTBK
F O K U S D I G I TA L I S I E R U N G

Digitalisierungsspezialisten für eine
zukunftsfähige Kanzlei
Ob bei der digitalen Verknüpfung mit Mandantenunternehmen oder
der Finanzverwaltung – mit dem neuen Fachassistenten Digitalisierung
und IT-Prozesse können Steuerberater sich gegenüber ihren Mandanten
                                                                                                                         Alexander C. Schüffner
breiter aufstellen und IT-affinen Kanzleimitarbeitern attraktive                                               Mitglied im Präsidium der BStBK
Aufstiegschancen bieten.

Die Corona-Krise katapultiert uns mit großen Schritten in die digitale     Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. In
Zukunft – das macht die Vorteile der Digitalisierung heute spürbarer       der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandanten­
denn je. Aktuell sind die Fülle von Anfragen und das reguläre Bera-        unternehmen und Finanzverwaltung haben die Fachassistenten den
tungsgeschäft bei knapper Personaldecke nahezu nur mit digitalen           notwendigen Überblick, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisati-
Prozessen zu meistern. Dies ist aber auch eine Chance, nicht nur die       on sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für
eigene Kanzlei zukunftssicher aufzustellen, sondern auch unseren           und mit dem Kanzleiinhaber zu überwachen und zu steuern. Diese
Mandanten zu zeigen, dass wir Steuerberater wertvolle Impulse zur          speziell fortgebildeten Mitarbeiter liefern der Kanzlei somit einen
Digitalisierung von Prozessen in Unternehmen leisten können. Der           hohen Mehrwert. Auf Grundlage der Fortbildung sollen die Fachas-
Bedarf an entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern, die den Steuer-         sistenten organisatorische Hinweise z. B. an IT-Dienstleister geben
berater dabei unterstützen, von analogen zu digitalen Geschäftsab-         bzw. die IT-Dienstleister von Mandanten und Kanzlei koordinieren.
läufen zwischen Mandantenunternehmen und Kanzlei umzustellen, ist
hoch. So legten die Delegierten der 102. Bundeskammerversammlung           Der FAIT lässt sich nach aktueller Planung neben den bisherigen
am 14. September 2020 in Berlin den Grundstein für eine neue Fort-         Tätigkeiten in der Kanzlei ausüben. Die Fortbildung rundet das Weiter-
bildung und beschlossen, den Fachassistenten Digitalisierung und           bildungsangebot für Kanzleimitarbeiter in der Steuerberatung bestens
IT-Prozesse (FAIT) einzuführen, der im März 2022 startet. Als nächste      ab. Die höchste Stufe der beruflichen Fortbildung stellt der Steuerfach-
Schritte ebnen BStBK und Steuerberaterkammern den Weg für die              wirt dar, unter den sich nunmehr insgesamt vier Fachassistenten in den
neue Prüfung: Sie berufen Prüfungsausschüsse und schaffen u. a. die        Bereichen Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling, Land-
Rechtsgrundlagen und weitere Voraussetzungen für die Erstellung der        und Forstwirtschaft sowie Digitalisierung und IT-Prozesse gliedern.
Aufgaben. Zeitgleich sind Vorbereitungskursanbieter gehalten, ein          Alle Fortbildungen stellen die Berufsträger gegenüber ihren Mandanten
geeignetes Kursprogramm anzubieten.                                        nicht nur breiter auf, sondern eröffnen Interessierten auch abwechs-
                                                                           lungsreiche Tätigkeitsfelder und attraktive Aufstiegschancen. Nach un-
Der FAIT ist eine neue Qualifikation im Bereich des Steuerwesens,          seren Erkenntnissen ist das für die Zukunftsfähigkeit einer Kanzlei von
die Interessierte durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerbe-         großer Bedeutung. Steuerberater stehen mit anderen Berufsgruppen im
raterkammern erlangen können. Sie richtet sich an Steuerfachan-            Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter. Nur wer sich als attraktiver
gestellte, die über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen           Arbeitgeber positioniert, kann heutzutage seine freien Stellen besetzen.

STEUERRECHT

Neuordnung des internationalen Steuerrechts
Die Verhandlungen auf OECD-Ebene über            übermittelte die BStBK an das BMF mit dem           klare und eindeutige Regelungen für die Neu-
die Neuordnung des internationalen Steuer­       Ziel, dass die deutschen Vertreter die Vor-         verteilung der Besteuerungsrechte zu finden.
rechts befinden sich auf der Zielgeraden. Im     schläge in den OECD-Arbeitsgruppen berück-
Oktober 2020 soll der finale Bericht zur Be-     sichtigen.                                          Dabei sollte die Neuverteilung vor allem leicht
steuerung der digitalen Wirtschaft (Pillar 1)                                                        administrierbar sein, erforderlichenfalls auch
und zur Einführung der globalen Mindestbe-       Die BStBK setzt sich dafür ein, dass die OECD       auf Kosten der Genauigkeit. Darüber hinaus
steuerung (Pillar 2) auf der Sitzung der G20-    sowohl für Pillar 1 als auch für Pillar 2 den       fordert die BStBK einen verbindlichen, obli-
Finanzminister verabschiedet werden.             Anwendungsbereich auf große Unternehmen             gatorischen    Streitbeilegungsmechanismus.
                                                 mit einem globalen Jahresumsatz von min-            Im Hinblick auf Pillar 2 setzt sich die BStBK
Der BStBK-Arbeitskreis „Digitalsteuer“ unter     destens 750 Millionen Euro beschränkt. Das          für eine „White List“ ein, d. h. eine Liste mit
dem Vorsitz von BStBK-Vizepräsident Volker       stärkt mittelständische Unternehmen und             Ländern, deren Steuersys­teme mit den Ziel-
Kaiser setzte sich diesbezüglich mit den         schützt ihre Steuerberater, denn sie sind zu-       setzungen der Mindestbesteuerung kompati-
technischen und konzeptionellen Aspekten         mindest für eine Übergangsphase von dem             bel sind und auf die Pillar 2 in der Konsequenz
sowie der künftigen Rolle des Berufsstandes      neuen System ausgenommen. Im Hinblick               nicht anzuwenden ist, um die Anwendung zu
auseinander. Die Ergebnisse der Diskussion       auf Pillar 1 ist es aus Sicht der BStBK wichtig,    erleichtern.

BStBK-Report Oktober 2020                                                                                                                            3
BSTBK-AUSSCHÜSSE                                                                                                             TERMINE

Ausschuss 41 „Umsatzsteuer und Verkehrsteuern, Zölle                                                                      BStBK-Seminare

und Verbrauchsteuern, Energie- und Umweltsteuern“                                                    Insolvenzgefahr wegen COVID-19:
                                                                                                         Sanierungsberatung durch den
                                                                                                                             Steuerberater
                                                                                                                  16.10.2020 (Hamburg)
                                                                                                                   12.11.2020 (München)

                                                                                                             Besteuerung ausländischer
                                                                                                                           Betriebsstätten
                                                                                                                  29.10.2020 (Nürnberg)

                                                                                                          Erbschaftsteuer International
                                                                                                                  03.11.2020 (Hamburg)

                                                                                                    Internationale Verrechnungspreise
                                                                                                         Ermittlung – Dokumentation –
                                                                                                                      Steuerliche Risiken
                                                                                                                  05.11.2020 (München)

BStBK-Präsidialmitglied Dirk Rose begrüßte am 2. März 2020          Mitglieder des
                                                                                                            Update: Besteuerung in den
die Mitglieder des Ausschusses 41 zur Auftaktsitzung in der         Ausschusses (v. l. n. r.):
                                                                                                                             Niederlanden
neuen Legislaturperiode. Die Teilnehmer befassten sich mit ak-      Dr. Ulrich Grünwald,
                                                                                                                       05.11.2020 (Köln)
tuellen umsatzsteuerlichen Themen. Schwerpunkt der Diskussi-        Thaddäus Schiller,
                                                                                                                   18.11.2020 (Münster)
on waren die Probleme im Zusammenspiel von Verfahrens- und          Dr. Stefanie Becker,
Umsatzsteuerrecht. Die Ausschussmitglieder befürworteten,           Stefanie Claire Blome,         Unternehmensbewertung bei steuer-
dass die BStBK hierzu ein Positionspapier erarbeitet. Zudem         Stefan Heinrichshofen,       lichen Bewertungsanlässen, Unterneh-
diskutierten sie die Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft      Dirk Rose,                                  menskauf und Abfindung
und aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene.                  Dr. Nathalie Harksen,                             12.11.2020 (Erfurt)
                                                                    Götz Neuhahn
                                                                                                  Erfolgsfaktor betriebswirtschaftliche
Insgesamt verfolgt der Ausschuss das Ziel, Praxisprobleme in        und (nicht im Bild)
                                                                                                  Beratung – So gelingt der Einsteig in
der Umsatzsteuer zu adressieren und aktuelle Praktikerthemen        Prof. Dr. jur. Hans-
                                                                                                                    neue Beratungsfelder
aufzugreifen.                                                       Michael Wolffgang
                                                                                                               17.11.2020 (Saarbrücken)

                                                                                                 Weitere Informationen und Anmeldung
                                                                                                       unter https://seminare.bstbk.de
BSTBK IN DEN MEDIEN

14.09.2020                                      05.09.2020
n-tv                                            Frankfurter Allgemeine Zeitung
„Soforthilfen werden zum Ladenhüter“            „Aufatmen bei den Fans von
                                                Goldwertpapieren“                                  BStBK-Report
13.09.2020
                                                                                                   Herausgeber:
Radio WDR 2, 3 und 4                            02.09.2020                                         Bundessteuerberaterkammer
„KMU greifen offenbar kaum auf staatliche       Frankfurter Allgemeine Zeitung                     Postfach 02 88 55, 10131 Berlin
                                                                                                   Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99
Corona-Überbrückungshilfen zurück“              „Der große ,Wumms‘ bleibt aus“                     www.bstbk.de
                                                                                                   Verantwortlich für den Inhalt:
13.09.2020                                      02.09.2020                                         StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab
WirtschaftsWoche online                         Westdeutsche Zeitung online                        Redaktion: Minou Khodaverdi,
                                                                                                   Christiane Reckert
„Wir haben gar nicht so viele Anträge auf       „Finanzamt beteiligt sich an Handwerker-           Presse und Kommunikation, BStBK
Überbrückungshilfen“                            kosten“                                            Gestaltung: Hahn Images Berlin
                                                                                                   www.hahn-images.de
13.09.2020                                      28.08.2020                                         Verlag: C.H. Beck
Spiegel online                                  Nürnberger Nachrichten                             Postfach 40 03 40, 80703 München
                                                                                                   Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468
„Steuerberaterkammer: Nur Bruchteil von         „Steuern sparen“                                   Druck: Mayr Miesbach GmbH
Überbrückungshilfen wird abgerufen“                                                                Am Windfeld 15, 83714 Miesbach
                                                26.08.2020
07.09.2020                                      Sonderausgabe 1 Jahr REthinking Tax
                                                                                                          Folgen Sie uns auf Twitter!
Die Welt                                        „Fragen an Prof. Dr. Hartmut Schwab,
                                                                                                                       @BStBKaktuell
„Neuer Bürostuhl kann Steuern sparen“           Präsident der Bundessteuerberaterkammer“

4                                                                                                                 BStBK-Report Oktober 2020
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