UPDATE ZUR STEUERBERATERPLATTFORM - BSTBK
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AUGUST 2021 Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der BStBK Update zur Steuerberaterplattform Liebe Kolleginnen und Kollegen, digitale Prozesse ziehen sich wie ein roter Faden durch unseren Finanzverwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommunizieren. Kanzleialltag – und das nicht erst seit Corona. Zweifellos hat die So stehen wir auf Augenhöhe mit den anderen rechtsberatenden Pandemie der Wirtschaft und auch unserem Berufsstand aber einen Berufen im EGVP-Nachrichtenverkehr. ordentlichen Digitalisierungsschub verpasst. Diese gewonnene Dynamik sollten wir nutzen, um zukünftige Herausforderungen zu Zudem können Sie sich bereits nach der Registrierung auf der Platt- meistern. Eine davon ist, dass der überwiegende Geschäftsverkehr form weitere mühsame Authentifizierungs- und Registrierungspro- unserer Mandantschaft und der Finanzverwaltung nur noch elek- zesse ersparen. Dabei geben wir auch in der digitalen Welt unseren tronisch erfolgt. Wollen wir also in Zukunft optimal beraten und Selbstverwaltungsanspruch nicht aus der Hand. Denn bei der vertreten, brauchen wir eine anerkannte digitale Identität. Genau Steuerberaterplattform erfolgt der Registerabgleich weiterhin über hier knüpft das zentrale Zukunftsprojekt der BStBK an: die Steuer- die Steuerberaterkammern als Selbstverwaltungsorgan. Das schafft beraterplattform. Mit ihr stellen wir sicher, dass unser Berufsstand Vertrauen bei allen Beteiligten, denn wo Berufsstand draufsteht, ist einen erleichterten Zugang zu OZG-Diensten der Verwaltung sowie Berufsstand drin – auch im digitalen Raum. von Steuerberaterkammern erhält. Hätten wir derartige Kommuni- kationsstrukturen bereits bei der Beantragung der Corona-Hilfen zur Sind Sie an weiteren Informationen interessiert? Dann lege ich Hand gehabt, wäre uns viel Aufwand und Ärger erspart geblieben. Ihnen einen Blick auf www.bstbk.de ans Herz. Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Plattform. Ganz besonders interessant ist auch der Laut Steuerberatungsgesetz sind wir nun alle ab dem 1. Januar 2023 Mitschnitt unseres diesjährigen DEUTSCHEN STEUERBERATERKON- verpflichtet, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, GRESSES, in dem mein Präsidiumskollege Dr. Dieter Mehnert die kurz beSt, für unsere digitale Kommunikation zu nutzen. Dies ist Teil Pläne der BStBK anschaulich erläutert. der Steuerberaterplattform. Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage erteilte die BStBK Ende Juli den Zuschlag im Vergabeverfahren. Das Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützt die BStBK heißt: Der Rahmen ist gesteckt, jetzt wird es konkret. mit der Steuerberaterplattform und dem beSt den Berufsstand dabei, die Digitalisierung der eigenen Kanzlei voranzutreiben. So können Ein derartiges Projekt wie die Steuerberaterplattform lässt sich aber Sie Ihre Arbeitsprozesse vereinfachen und effizienter gestalten. nicht von heute auf morgen umsetzen. Das ist klar. Als erste Stufe Gehen wir es also gemeinsam an. ist mit dem beSt eine sogenannte Basislösung geplant, die in den dar- auffolgenden Jahren mit verschiedenen Funktionen erweitert wird. Ihr Mit ihr können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zukünftig über das Hartmut Schwab beSt medienbruchfrei und vor allem rechtssicher mit Mandantschaft, BStBK-Report August 2021 1
STEUERRECHT STEUERRECHT BStBK-Vorschläge zur Reform des Update: ATAD- Umsatzsteuerverfahrensrechts Umsetzungsgesetz Die BStBK übermittelte per Eingabe am Änderung von Steuerbescheiden bei unter- Der Bundesrat beschloss am 25. Juni 2021 15. Juni 2021 ihr Positionspapier zur Re- schiedlichen Rechtsauffassungen ermögli- das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuer form des Umsatzsteuerverfahrensrechts an chen und erweiterte Regeln zur Auskunfts- vermeidungsrichtlinie (ATADUmsG). Die das Bundesfinanzministerium (BMF). Das erteilung etwa eine Bindungswirkung für alle BStBK begrüßt grundsätzlich, dass das Bun- geltende Steuerverfahrensrecht offenbart Beteiligten eines Umsatzsteuerverfahrens er- deskabinett nach mehrjährigem Warten und im Bereich der Umsatzsteuer aus Sicht des reichen. Zudem würde ein gesondertes Fest- einem von der EU-Kommission gegen die Berufsstandes gravierende Lücken und kon- stellungsverfahren im Umsatzsteuergesetz Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten terkariert dadurch die europarechtlich ver- zahlreichen streitigen Sachverhalten bspw. Vertragsverletzungsverfahren nun endlich ankerte Neutralitätsgarantie. bei Reverse-Charge-Verfahren vorbeugen. ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Weg gebracht hat. Die BStBK forderte in ihren Vorschlägen, das Zudem lieferte die BStBK konkrete Lösungen geltende Umsatzsteuerverfahrensrecht ins- für streitanfällige grenzüberschreitende Das ATADUmsG enthält insbesondere Neure- gesamt auf den Prüfstand zu stellen und eine Sachverhalte: So bieten sich etwa ein Ver- gelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbe- korrespondierende Besteuerung zu forcieren. ständigungsverfahren oder sogenanntes steuerung, zu hybriden Gestaltungen und zur Das schafft mehr Rechtssicherheit und Steuer „crossborder-ruling“ an, um Einvernehmen Hinzurechnungsbesteuerung. Damit sollen gerechtigkeit für die Steuerpflichtigen und bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug herzu- u. a. „weiße Einkünfte“ oder doppelte Steuer ihre Steuerberater*innen und entlastet Justiz stellen. Bei Letzterem können steuerpflichtige vorteile verhindert werden. Darüber hinaus und Verwaltung. Bislang haben verschiedene Unternehmer*innen vorab eine amtliche Aus- wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfah- Rechtsauffassungen vielfach einschneidende kunft über grenzüberschreitende Transakti- rens noch zahlreiche weitere Änderungen Rechtsfolgen für Unternehmer*innen. Hier onen erhalten, sofern der Mitgliedstaat, dem aufgenommen. Für den Berufsstand beson- gilt es, dringend nachzujustieren. sie angehören, an dem Verfahren teilnimmt. ders wichtig: Der Gesetzgeber verlängerte die Erklärungsfristen für die Steuererklärungen Laut BStBK kann der Gesetzgeber dabei auf Die Eingabe ist unter 2020 wie von der BStBK gefordert für Angehö- einige bereits im Verfahrensrecht vorhan- www.bstbk.de bei „Themen“ rige der steuerberatenden Berufe um drei Mo- dene Instrumente aufbauen: So könnten im Bereich „Steuerrecht und nate bis zum 31. Mai 2022. Ein Erfolg und eine Neuerungen in der Abgabenordnung die Rechnungslegung“ verfügbar. absolute Notwendigkeit für den Berufsstand. STEUERRECHT Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts BSTBK IN DEN MEDIEN Am 25. Juni 2021 stimmte der Bundesrat der Gesetzgeber in der neuen Legislaturpe- 12.07.2021 der Modernisierung der Körperschaftsteuer riode auch die Thesaurierungsbegünstigung radioWelt Bayern 2 zu. Damit besteht ab dem 1. Januar 2022 für des Einkommensteuergesetzes überarbeitet „Mehr Zeit für die Steuererklärung“ Personenhandels- und Partnerschaftsgesell- – wie schon lange von der Praxis gefordert. 09.07.2021 schaften die Option, sich wie eine Körper- Münchner Merkur schaft besteuern zu lassen. Dies können sie Die BStBK begrüßt, dass der Fiskus mit der „Worauf es bei der Steuer ankommt“ grundsätzlich elektronisch spätestens einen Reform Währungskursverluste bei Gesell- Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres bei schafterdarlehen künftig steuerlich berück- 08.07.2021 dem zuständigen Finanzamt beantragen. Mit sichtigt, da dies dem Leistungsfähigkeits- BZ der Reform der Körperschaftsteuer zielt die prinzip entspricht und eine lange geltende „Steuererklärung 2020: Wie Versi- Bundesregierung darauf ab, den Wirtschafts- Ungleichbehandlung beseitigt. Dies gilt aber cherungen die Steuerlast mindern standort Deutschland zu stärken. erst für Gewinnminderungen, die nach dem können“ 31. Dezember 2021 eintreten. Allerdings ist ein steuerneutraler Übergang 07.07.2021 zur Körperschaftsbesteuerung nur möglich, Mit dem Körperschaftsteuermodernisierungs- Frankfurter Allgemeine Zeitung online wenn Regelungen für die funktional we- gesetz wurden außerdem die Reinvesti „Wie Versicherungen die Steuerlast sentlichen Betriebsgrundlagen des Sonder- tionsfristen des § 6b EStG und die Inves mindern“ betriebsvermögens gefunden werden. Die titionsfrist des § 7g EStG um ein weiteres 30.06.2021 Gesellschaften müssen diese wie bei einem Jahr verlängert. Das befürwortet die BStBK DATEV Magazin online Formwechsel mit in das Gesellschaftsvermö- ebenfalls, denn so verhindert der Gesetzge- „Haftung durch die Hintertür“ gen einbringen. Das erschwert die Ausübung ber negative Steuerfolgen für Unternehmen, der Option in vielen Fällen. Aus diesem die wegen der Corona-Pandemie nicht wie Grund ist es laut BStBK umso wichtiger, dass ursprünglich geplant investieren konnten. 2 BStBK-Report August 2021
F o kus F O R T B I L D U N G Start der Vorbereitungskurse: Digitalisierungsspezialist*innen für zukunftsfeste Kanzleien Ab September startet ein Großteil der Vorbereitungskurse zum*r Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse. Mit der neuen Fortbildung können Steuerberater*innen sich gegenüber ihrer Mandantschaft breiter aufstellen und IT-affinen Alexander C. Schüffner Kanzleimitarbeiter*innen attraktive Aufstiegschancen bieten. Mitglied im Präsidium der BStBK Die Corona-Pandemie ging auch am Ausbildungsmarkt nicht spurlos ab September 2021 viele Vorbereitungskurse von Lehrgangsanbie- vorbei. Laut Statistischem Bundesamt sank die Zahl der abgeschlos- tern. Die Prüfungen finden ab März 2022 jedes Jahr im Frühjahr senen Ausbildungsverträge 2020 im Vergleich zum Vorjahr durch- statt und werden von den örtlichen Steuerberaterkammern oder im schnittlich um 9,4 Prozent. Aber nicht im steuerberatenden Beruf: Rahmen von Prüfungsverbünden von einer anderen Steuerberater- Die Ausbildungszahl bei den Steuerfachangestellten ging 2020 kammer durchgeführt. Nähere Infos zur Prüfungsinstitution sowie entgegen dem Bundestrend nur leicht zurück – um 2,3 Prozent im den Prüfungsorten sind bei den Steuerberaterkammern erhältlich. Vergleich zum Vorjahr. Aktuell steigt sie sogar wieder: Bis Ende Juni 2021 haben 6,6 Prozent mehr Jugendliche einen Ausbildungsvertrag Nach dem Motto „Alles, was automatisiert werden kann, wird unterschrieben als 2020. Tolle Neuigkeiten, die zu den kürzlich ver- automatisiert“ meint die digitale Transformation keinesfalls nur öffentlichten Zahlen über abgeschlossene Ausbildungsverträge des die Digitalisierung analoger Prozesse. Das wäre zu eng gedacht. Bundesverbands der Freien Berufe passen. Auch die Zukunftsprog Stattdessen gilt es, in Zukunft, Prozesse und Schnittstellen ver- nosen des Bundesinstituts für berufliche Bildung zeigen: Die stärkt zu optimieren und neu zu denken. Daher ist der Bedarf an Steuerberaterbranche wächst auch künftig und läuft keine Gefahr, derart fortgebildeten Mitarbeiter*innen groß. Kanzleien benötigen „wegdigitalisiert“ zu werden. Spezialist*innen, die über Kenntnisse in Datensystemen und -struk- turen verfügen, um etwa die Informationsströme, die der Mandant Das sind gute Aussichten. Aber jetzt die Hände in den Schoß zu schaft aus E-Shops zufließen, an die Buchhaltung anzubinden. legen, wäre die falsche Reaktion. Denn wer seine Kanzlei zukunfts- Sie können Steuerberater*innen bei der Organisation, Umsetzung fest ausrichten und morgen noch ausbilden möchte, sollte mit der und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und Zeit gehen. Um sich als Berufsträger*in nicht nur gegenüber der einen medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch im Mandantschaft breiter aufzustellen, sondern auch Interessierten ab- Beziehungsgeflecht zwischen Kanzlei, Mandantenunternehmen und wechslungsreiche Tätigkeitsfelder und attraktive Aufstiegschancen Finanzamt sicherstellen. zu eröffnen, ist vor allem eines wichtig: die digitale Transformation. Die Grundlage dafür sind nicht nur die entsprechenden technischen Für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich noch weiter über die Prozesse, sondern vor allem fortgebildete Mitarbeiter*innen mit neue Fortbildung informieren möchten, steht ein Mitschnitt meines Kenntnissen über die Schnittstelle zwischen IT und Steuerrecht. Gesprächs zum FAIT mit Habib Lesevic, Managing Partner bei der Innovationsagentur J2C, beim DEUTSCHEN STEUER- Hier knüpft die neue Fortbildung zum*r Fachassistent*in Digitali- BERATERKONGRESS 2021 auf dem Youtube-Kanal der sierung und IT-Prozesse nahtlos an, die sich u. a. an ausgebildete BStBK bereit. Steuerfachangestellte mit einer Neigung zur IT richtet. Dafür starten AUS- UND FORTBILDUNG FALF-Prüfungen erfolgreich bestanden Die ersten Kandidat*innen haben die Prü- Der FALF ist ein Berufstitel im Bereich des des Bundesministeriums für Ernährung und fung zum*r Fachassistent*in Land- und Steuerwesens, der sich u. a. an Steuerfachan- Landwirtschaft und in der landwirtschaft- Forstwirtschaft, kurz FALF, erfolgreich absol- gestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbe- lichen Betriebslehre weiterzuqualifizieren. viert – und zwar mit einer Bestehensquote reich der landwirtschaftlichen Buchstellen, von 83,1 Prozent. Ein toller Start für die aber auch an Akademiker*innen mit einem Mit dem FALF liefern speziell fortgebildete neue Fortbildung, die in Zusammenarbeit dreijährigen Hochschulstudium richtet. Die- Mitarbeiter*innen, die Beratungsvorgänge zwischen BStBK und dem Hauptverband der se Personen haben die Möglichkeit, sich ne- vor- und nachbereiten oder spezialisierte Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sach- ben dem Steuerwesen u. a. in der Erstellung Aufgabenbereiche betreuen, den Steuerbe- verständigen e. V. (HLBS) entstand. von Jahresabschlüssen nach den Richtlinien raterkanzleien einen hohen Mehrwert. BStBK-Report August 2021 3
EUROPA TERMINE BStBK im Europäischen Parlament BStBK-Seminare: Digital Economy – Besteuerung BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab Prof. Schwab ebenfalls über die aktuelle international tätiger Unternehmen führte am 15. Juli 2021 im Namen der Ger- Binnenmarktpolitik der Kommission, den 07.09.2021 (Düsseldorf) man Tax Advisers mehrere Gespräche mit Umgang mit den anhaltenden Deregulie- Mitgliedern des Europäischen Parlaments rungsbestrebungen und die Tax-Compliance- Live-Webinar – Der Steuerstreit 4.0: über die aktuellen europapolitischen The- Funktion des deutschen Berufsstands. Steuerliche Rechtsbehelfe digital und men des Berufsstands. analog richtig führen Bei dem Treffen mit MdEP Markus Ferber 09.09.2021 Zu den Gesprächspartner*innen zählte auch standen Steuerthemen im Mittelpunkt, wie die deutsche Vizepräsidentin des Europä- z. B. die jüngste OECD-Einigung auf eine Update 2021: Aktuelle Entwicklungen ischen Parlaments, MdEP Nicola Beer. Bei Mindestbesteuerung von Großkonzernen, im Internationalen Steuerrecht – dem Treffen stand u. a. die Lage der deutschen die Zukunft der Digitalabgabe auf EU-Ebene Rechtsänderungen, Rechtsprechung, KMU im Fokus. Prof. Schwab hob das enorme und Fragen rund um das Einstimmigkeitser- Verwaltungsanweisungen Engagement des Berufsstandes im Kampf ge- fordernis bei der Steuergesetzgebung. 14. + 15.09.2021 (München) gen die wirtschaftlichen Folgen der Corona- Grenzüberschreitender Mitarbeiter Krise und die Funktion des Berufsrechts in Zudem sprach Prof. Schwab mit MdEP Engin einsatz Lohnsteuer & Sozialversiche- diesem Zusammenhang hervor. Zudem erör- Eroglu über die finanzpolitische Arbeit des rungsrecht/Outbound und Inbound terten sie die Arbeit der Steuerberater*innen ECON-Ausschusses im Europäischen Parla- 21.09.2021 (Münster) bei der Bekämpfung von Geldwäsche sowie ment. die neue Industriestrategie des Binnenmarkt- Betriebliches Sozialversicherungsrecht kommissars Thierry Breton. Prof. Schwab Mit allen Europaabgeordneten erörterte er – eine besondere Herausforderung warnte, dass der Harmonisierungsansatz die die Sonderstellung der deutschen Steuer für Steuerberater hoch qualifizierte Steuerberatung in Deutsch- beratung in Europa, die Vorteile des 22.09.2021 (Hannover) land gefährde. Kammersystems und die Frage, wie man auch nichtdeutsche Brüsseler Entschei Personengesellschaften im Mit dem Binnenmarkt- und Steuerexper- dungsträger*innen für das deutsche System Internationalen Steuerrecht ten MdEP Andreas Schwab diskutierte interessieren könne. 23.09.2021 (Hannover) Informationen und Anmeldung unter PRESSE https://seminare.bstbk.de Neues Video zur Offensive Mittelstand online! BStBK-Report 08·2021 Redaktionsschluss: 09.08.2021 Herausgeber: Bundessteuerberaterkammer Postfach 02 88 55, 10131 Berlin Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99 www.bstbk.de Verantwortlich für den Inhalt: StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab Der Berufsstand unterstützt Unternehmen nicht nur in steuerlichen Angelegenheiten, sondern Redaktion: Minou Khodaverdi, Christiane Reckert auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Teilweise geht es hier um sehr komplexe und spe- Presse und Kommunikation, BStBK zielle Fragestellungen, die schnelle und direkte Antworten benötigen. Gut aufgestellt ist dann, Gestaltung: Hahn Images Berlin www.hahn-images.de wer die eigenen Wissenslücken umgehend schließen kann. Dabei hilft die Offensive Mittel- Verlag: C.H. Beck stand u. a. mit qualitätsgesicherten Selbst-Checks und einem regionalen Berater-Netzwerk. Postfach 40 03 40, 80703 München Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468 In seiner Videobotschaft stellt BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab diesen Zusammen- Druck: Mayr Miesbach GmbH Am Windfeld 15, 83714 Miesbach schluss von Akteur*innen unterschiedlichster Profession vor. Denn sie alle haben ein Ziel: KMU bestmöglich zu unterstützen. Folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen! Das Video ist auf dem Youtube-Kanal der BStBK abrufbar. 4 BStBK-Report August 2021
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