UPDATE ZUR STEUERBERATERPLATTFORM - BSTBK

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UPDATE ZUR STEUERBERATERPLATTFORM - BSTBK
AUGUST 2021

                                             Prof. Dr. Hartmut Schwab
                                             Präsident der BStBK

                                             Update zur
                                             Steuerberaterplattform
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

digitale Prozesse ziehen sich wie ein roter Faden durch unseren          Finanzverwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommunizieren.
Kanzleialltag – und das nicht erst seit Corona. Zweifellos hat die       So stehen wir auf Augenhöhe mit den anderen rechtsberatenden
Pandemie der Wirtschaft und auch unserem Berufsstand aber einen          Berufen im EGVP-Nachrichtenverkehr.
ordentlichen Digitalisierungsschub verpasst. Diese gewonnene
Dynamik sollten wir nutzen, um zukünftige Herausforderungen zu           Zudem können Sie sich bereits nach der Registrierung auf der Platt-
meistern. Eine davon ist, dass der überwiegende Geschäftsverkehr         form weitere mühsame Authentifizierungs- und Registrierungspro-
unserer Mandantschaft und der Finanzverwaltung nur noch elek-            zesse ersparen. Dabei geben wir auch in der digitalen Welt unseren
tronisch erfolgt. Wollen wir also in Zukunft optimal beraten und         Selbstverwaltungsanspruch nicht aus der Hand. Denn bei der
vertreten, brauchen wir eine anerkannte digitale Identität. Genau        Steuerberaterplattform erfolgt der Registerabgleich weiterhin über
hier knüpft das zentrale Zukunftsprojekt der BStBK an: die Steuer-       die Steuerberaterkammern als Selbstverwaltungsorgan. Das schafft
beraterplattform. Mit ihr stellen wir sicher, dass unser Berufsstand     Vertrauen bei allen Beteiligten, denn wo Berufsstand draufsteht, ist
einen erleichterten Zugang zu OZG-Diensten der Verwaltung sowie          Berufsstand drin – auch im digitalen Raum.
von Steuerberaterkammern erhält. Hätten wir derartige Kommuni-
kationsstrukturen bereits bei der Beantragung der Corona-Hilfen zur      Sind Sie an weiteren Informationen interessiert? Dann lege ich
Hand gehabt, wäre uns viel Aufwand und Ärger erspart geblieben.          Ihnen einen Blick auf www.bstbk.de ans Herz. Hier finden Sie ein
                                                                         Erklärvideo zur Plattform. Ganz besonders interessant ist auch der
Laut Steuerberatungsgesetz sind wir nun alle ab dem 1. Januar 2023       Mitschnitt unseres diesjährigen DEUTSCHEN STEUERBERATERKON-
verpflichtet, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach,         GRESSES, in dem mein Präsidiumskollege Dr. Dieter Mehnert die
kurz beSt, für unsere digitale Kommunikation zu nutzen. Dies ist Teil    Pläne der BStBK anschaulich erläutert.
der Steuerberaterplattform. Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage
erteilte die BStBK Ende Juli den Zuschlag im Vergabeverfahren. Das       Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützt die BStBK
heißt: Der Rahmen ist gesteckt, jetzt wird es konkret.                   mit der Steuerberaterplattform und dem beSt den Berufsstand dabei,
                                                                         die Digitalisierung der eigenen Kanzlei voranzutreiben. So können
Ein derartiges Projekt wie die Steuerberaterplattform lässt sich aber    Sie Ihre Arbeitsprozesse vereinfachen und effizienter gestalten.
nicht von heute auf morgen umsetzen. Das ist klar. Als erste Stufe       Gehen wir es also gemeinsam an.
ist mit dem beSt eine sogenannte Basislösung geplant, die in den dar-
auffolgenden Jahren mit verschiedenen Funktionen erweitert wird.         Ihr
Mit ihr können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zukünftig über das   Hartmut Schwab
beSt medienbruchfrei und vor allem rechtssicher mit Mandantschaft,

BStBK-Report August 2021                                                                                                                        1
UPDATE ZUR STEUERBERATERPLATTFORM - BSTBK
STEUERRECHT                                                                                      STEUERRECHT

BStBK-Vorschläge zur Reform des                                                                  Update: ATAD-
Umsatzsteuerverfahrensrechts                                                                     Umsetzungsgesetz
Die BStBK übermittelte per Eingabe am           Änderung von Steuerbescheiden bei unter-         Der Bundesrat beschloss am 25. Juni 2021
15. Juni 2021 ihr Positionspapier zur Re-       schiedlichen Rechtsauffassungen ermögli-         das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuer­
form des Umsatzsteuerverfahrensrechts an        chen und erweiterte Regeln zur Auskunfts-        vermeidungsrichtlinie     (ATADUmsG).       Die
das Bundesfinanzministerium (BMF). Das          erteilung etwa eine Bindungswirkung für alle     BStBK begrüßt grundsätzlich, dass das Bun-
geltende Steuerverfahrensrecht offenbart        Beteiligten eines Umsatzsteuerverfahrens er-     deskabinett nach mehrjährigem Warten und
im Bereich der Umsatzsteuer aus Sicht des       reichen. Zudem würde ein gesondertes Fest-       einem von der EU-Kommission gegen die
Berufsstandes gravierende Lücken und kon-       stellungsverfahren im Umsatzsteuergesetz         Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten
terkariert dadurch die europarechtlich ver-     zahlreichen streitigen Sachverhalten bspw.       Vertragsverletzungsverfahren nun endlich
ankerte Neutralitätsgarantie.                   bei Reverse-Charge-Verfahren vorbeugen.          ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung
                                                                                                 der EU-Richtlinie auf den Weg gebracht hat.
Die BStBK forderte in ihren Vorschlägen, das    Zudem lieferte die BStBK konkrete Lösungen
geltende Umsatzsteuerverfahrensrecht ins-       für   streitanfällige   grenzüberschreitende     Das ATADUmsG enthält insbesondere Neure-
gesamt auf den Prüfstand zu stellen und eine    Sachverhalte: So bieten sich etwa ein Ver-       gelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbe-
korrespondierende Besteuerung zu forcieren.     ständigungsverfahren     oder    sogenanntes     steuerung, zu hybriden Gestaltungen und zur
Das schafft mehr Rechtssicherheit und Steuer­   „crossborder-ruling“ an, um Einvernehmen         Hinzurechnungsbesteuerung. Damit sollen
gerechtigkeit für die Steuerpflichtigen und     bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug herzu-      u. a. „weiße Einkünfte“ oder doppelte Steuer­
ihre Steuerberater*innen und entlastet Justiz   stellen. Bei Letzterem können steuerpflichtige   vorteile verhindert werden. Darüber hinaus
und Verwaltung. Bislang haben verschiedene      Unternehmer*innen vorab eine amtliche Aus-       wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfah-
Rechtsauffassungen vielfach einschneidende      kunft über grenzüberschreitende Transakti-       rens noch zahlreiche weitere Änderungen
Rechtsfolgen für Unternehmer*innen. Hier        onen erhalten, sofern der Mitgliedstaat, dem     aufgenommen. Für den Berufsstand beson-
gilt es, dringend nachzujustieren.              sie angehören, an dem Verfahren teilnimmt.       ders wichtig: Der Gesetzgeber verlängerte die
                                                                                                 Erklärungsfristen für die Steuererklärungen
Laut BStBK kann der Gesetzgeber dabei auf                     Die Eingabe ist unter              2020 wie von der BStBK gefordert für Angehö-
einige bereits im Verfahrensrecht vorhan-                     www.bstbk.de bei „Themen“          rige der steuerberatenden Berufe um drei Mo-
dene Instrumente aufbauen: So könnten                         im Bereich „Steuerrecht und        nate bis zum 31. Mai 2022. Ein Erfolg und eine
Neuerungen in der Abgabenordnung die                          Rechnungslegung“ verfügbar.        absolute Notwendigkeit für den Berufsstand.

STEUERRECHT

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts                                                           BSTBK IN DEN MEDIEN

Am 25. Juni 2021 stimmte der Bundesrat          der Gesetzgeber in der neuen Legislaturpe-            12.07.2021
der Modernisierung der Körperschaftsteuer       riode auch die Thesaurierungsbegünstigung             radioWelt Bayern 2
zu. Damit besteht ab dem 1. Januar 2022 für     des Einkommensteuergesetzes überarbeitet              „Mehr Zeit für die Steuererklärung“
Personenhandels- und Partnerschaftsgesell-      – wie schon lange von der Praxis gefordert.
                                                                                                      09.07.2021
schaften die Option, sich wie eine Körper-
                                                                                                      Münchner Merkur
schaft besteuern zu lassen. Dies können sie     Die BStBK begrüßt, dass der Fiskus mit der
                                                                                                      „Worauf es bei der Steuer ankommt“
grundsätzlich elektronisch spätestens einen     Reform Währungskursverluste bei Gesell-
Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres bei      schafterdarlehen künftig steuerlich berück-           08.07.2021
dem zuständigen Finanzamt beantragen. Mit       sichtigt, da dies dem Leistungsfähigkeits-            BZ
der Reform der Körperschaftsteuer zielt die     prinzip entspricht und eine lange geltende            „Steuererklärung 2020: Wie Versi-
Bundesregierung darauf ab, den Wirtschafts-     Ungleichbehandlung beseitigt. Dies gilt aber          cherungen die Steuerlast mindern
standort Deutschland zu stärken.                erst für Gewinnminderungen, die nach dem              können“
                                                31. Dezember 2021 eintreten.
Allerdings ist ein steuerneutraler Übergang                                                           07.07.2021
zur Körperschaftsbesteuerung nur möglich,       Mit dem Körperschaftsteuermodernisierungs-            Frankfurter Allgemeine Zeitung online
wenn Regelungen für die funktional we-          gesetz wurden außerdem die Reinvesti­
                                                ­                                                     „Wie Versicherungen die Steuerlast
sentlichen Betriebsgrundlagen des Sonder-       tionsfristen des § 6b EStG und die Inves­             mindern“
betriebsvermögens gefunden werden. Die          titionsfrist des § 7g EStG um ein weiteres
                                                                                                      30.06.2021
Gesellschaften müssen diese wie bei einem       Jahr verlängert. Das befürwortet die BStBK
                                                                                                      DATEV Magazin online
Formwechsel mit in das Gesellschaftsvermö-      ebenfalls, denn so verhindert der Gesetzge-
                                                                                                      „Haftung durch die Hintertür“
gen einbringen. Das erschwert die Ausübung      ber negative Steuerfolgen für Unternehmen,
der Option in vielen Fällen. Aus diesem         die wegen der Corona-Pandemie nicht wie
Grund ist es laut BStBK umso wichtiger, dass    ursprünglich geplant investieren konnten.

2                                                                                                                        BStBK-Report August 2021
UPDATE ZUR STEUERBERATERPLATTFORM - BSTBK
F o kus F O R T B I L D U N G

Start der Vorbereitungskurse:
Digitalisierungsspezialist*innen
für zukunftsfeste Kanzleien
Ab September startet ein Großteil der Vorbereitungskurse
zum*r Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse.
Mit der neuen Fortbildung können Steuerberater*innen sich
gegenüber ihrer Mandantschaft breiter aufstellen und IT-affinen                                                       Alexander C. Schüffner
Kanzleimitarbeiter*innen attraktive Aufstiegschancen bieten.                                                Mitglied im Präsidium der BStBK

Die Corona-Pandemie ging auch am Ausbildungsmarkt nicht spurlos           ab September 2021 viele Vorbereitungskurse von Lehrgangsanbie-
vorbei. Laut Statistischem Bundesamt sank die Zahl der abgeschlos-        tern. Die Prüfungen finden ab März 2022 jedes Jahr im Frühjahr
senen Ausbildungsverträge 2020 im Vergleich zum Vorjahr durch-            statt und werden von den örtlichen Steuerberaterkammern oder im
schnittlich um 9,4 Prozent. Aber nicht im steuerberatenden Beruf:         Rahmen von Prüfungsverbünden von einer anderen Steuerberater-
Die Ausbildungszahl bei den Steuerfachangestellten ging 2020              kammer durchgeführt. Nähere Infos zur Prüfungsinstitution sowie
entgegen dem Bundestrend nur leicht zurück – um 2,3 Prozent im            den Prüfungsorten sind bei den Steuerberaterkammern erhältlich.
Vergleich zum Vorjahr. Aktuell steigt sie sogar wieder: Bis Ende Juni
2021 haben 6,6 Prozent mehr Jugendliche einen Ausbildungsvertrag          Nach dem Motto „Alles, was automatisiert werden kann, wird
unterschrieben als 2020. Tolle Neuigkeiten, die zu den kürzlich ver-      automatisiert“ meint die digitale Transformation keinesfalls nur
öffentlichten Zahlen über abgeschlossene Ausbildungsverträge des          die Digitalisierung analoger Prozesse. Das wäre zu eng gedacht.
Bundesverbands der Freien Berufe passen. Auch die Zukunftsprog­           Stattdessen gilt es, in Zukunft, Prozesse und Schnittstellen ver-
nosen des Bundesinstituts für berufliche Bildung zeigen: Die              stärkt zu optimieren und neu zu denken. Daher ist der Bedarf an
Steuerberaterbranche wächst auch künftig und läuft keine Gefahr,          derart fortgebildeten Mitarbeiter*innen groß. Kanzleien benötigen
„wegdigitalisiert“ zu werden.                                             Spezialist*innen, die über Kenntnisse in Datensystemen und -struk-
                                                                          turen verfügen, um etwa die Informationsströme, die der Mandant­
Das sind gute Aussichten. Aber jetzt die Hände in den Schoß zu            schaft aus E-Shops zufließen, an die Buchhaltung anzubinden.
legen, wäre die falsche Reaktion. Denn wer seine Kanzlei zukunfts-        Sie können Steuerberater*innen bei der Organisation, Umsetzung
fest ausrichten und morgen noch ausbilden möchte, sollte mit der          und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und
Zeit gehen. Um sich als Berufsträger*in nicht nur gegenüber der           einen medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch im
Mandantschaft breiter aufzustellen, sondern auch Interessierten ab-       Beziehungsgeflecht zwischen Kanzlei, Mandantenunternehmen und
wechslungsreiche Tätigkeitsfelder und attraktive Aufstiegschancen         Finanzamt sicherstellen.
zu eröffnen, ist vor allem eines wichtig: die digitale Transformation.
Die Grundlage dafür sind nicht nur die entsprechenden technischen         Für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich noch weiter über die
Prozesse, sondern vor allem fortgebildete Mitarbeiter*innen mit           neue Fortbildung informieren möchten, steht ein Mitschnitt meines
Kenntnissen über die Schnittstelle zwischen IT und Steuerrecht.           Gesprächs zum FAIT mit Habib Lesevic, Managing Partner bei der
                                                                                      Innovationsagentur J2C, beim DEUTSCHEN STEUER-
Hier knüpft die neue Fortbildung zum*r Fachassistent*in Digitali-                     BERATERKONGRESS 2021 auf dem Youtube-Kanal der
sierung und IT-Prozesse nahtlos an, die sich u. a. an ausgebildete                    BStBK bereit.
Steuerfachangestellte mit einer Neigung zur IT richtet. Dafür starten

AUS- UND FORTBILDUNG

FALF-Prüfungen erfolgreich bestanden
Die ersten Kandidat*innen haben die Prü-          Der FALF ist ein Berufstitel im Bereich des     des Bundesministeriums für Ernährung und
fung zum*r Fachassistent*in Land- und             Steuerwesens, der sich u. a. an Steuerfachan-   Landwirtschaft und in der landwirtschaft-
Forstwirtschaft, kurz FALF, erfolgreich absol-    gestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbe-    lichen Betriebslehre weiterzuqualifizieren.
viert – und zwar mit einer Bestehensquote         reich der landwirtschaftlichen Buchstellen,
von 83,1 Prozent. Ein toller Start für die        aber auch an Akademiker*innen mit einem         Mit dem FALF liefern speziell fortgebildete
neue Fortbildung, die in Zusammenarbeit           dreijährigen Hochschulstudium richtet. Die-     Mitarbeiter*innen, die Beratungsvorgänge
zwischen BStBK und dem Hauptverband der           se Personen haben die Möglichkeit, sich ne-     vor- und nachbereiten oder spezialisierte
Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sach-        ben dem Steuerwesen u. a. in der Erstellung     Aufgabenbereiche betreuen, den Steuerbe-
verständigen e. V. (HLBS) entstand.               von Jahresabschlüssen nach den Richtlinien      raterkanzleien einen hohen Mehrwert.

BStBK-Report August 2021                                                                                                                        3
EUROPA                                                                                                                           TERMINE

BStBK im Europäischen Parlament                                                                                           BStBK-Seminare:

                                                                                                         Digital Economy – Besteuerung
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab          Prof. Schwab ebenfalls über die aktuelle
                                                                                                      international tätiger Unternehmen
führte am 15. Juli 2021 im Namen der Ger-         Binnenmarktpolitik der Kommission, den
                                                                                                                 07.09.2021 (Düsseldorf)
man Tax Advisers mehrere Gespräche mit            Umgang mit den anhaltenden Deregulie-
Mitgliedern des Europäischen Parlaments           rungsbestrebungen und die Tax-Compliance-         Live-Webinar – Der Steuerstreit 4.0:
über die aktuellen europapolitischen The-         Funktion des deutschen Berufsstands.             Steuerliche Rechtsbehelfe digital und
men des Berufsstands.                                                                                                analog richtig führen
                                                  Bei dem Treffen mit MdEP Markus Ferber                                         09.09.2021
Zu den Gesprächspartner*innen zählte auch         standen Steuerthemen im Mittelpunkt, wie
die deutsche Vizepräsidentin des Europä-          z. B. die jüngste OECD-Einigung auf eine         Update 2021: Aktuelle Entwicklungen
ischen Parlaments, MdEP Nicola Beer. Bei          Mindestbesteuerung von Großkonzernen,                im Internationalen Steuerrecht –
dem Treffen stand u. a. die Lage der deutschen    die Zukunft der Digitalabgabe auf EU-Ebene        Rechtsänderungen, Rechtsprechung,
KMU im Fokus. Prof. Schwab hob das enorme         und Fragen rund um das Einstimmigkeitser-                     Verwaltungsanweisungen
Engagement des Berufsstandes im Kampf ge-         fordernis bei der Steuergesetzgebung.                       14. + 15.09.2021 (München)
gen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-
                                                                                                     Grenzüberschreitender Mitarbeiter­
Krise und die Funktion des Berufsrechts in        Zudem sprach Prof. Schwab mit MdEP Engin
                                                                                                    einsatz Lohnsteuer & Sozialversiche-
diesem Zusammenhang hervor. Zudem erör-           Eroglu über die finanzpolitische Arbeit des
                                                                                                      rungsrecht/Outbound und Inbound
terten sie die Arbeit der Steuerberater*innen     ECON-Ausschusses im Europäischen Parla-
                                                                                                                    21.09.2021 (Münster)
bei der Bekämpfung von Geldwäsche sowie           ment.
die neue Industriestrategie des Binnenmarkt-                                                      Betriebliches Sozialversicherungsrecht
kommissars Thierry Breton. Prof. Schwab           Mit allen Europaabgeordneten erörterte er           – eine besondere Herausforderung
warnte, dass der Harmonisierungsansatz die        die Sonderstellung der deutschen Steuer­                                für Steuerberater
hoch qualifizierte Steuerberatung in Deutsch-     beratung in Europa, die Vorteile des                             22.09.2021 (Hannover)
land gefährde.                                    Kammersystems und die Frage, wie man
                                                  auch nichtdeutsche Brüsseler Entschei­                       Personengesellschaften im
Mit dem Binnenmarkt- und Steuerexper-             dungsträger*innen für das deutsche System                  Internationalen Steuerrecht
ten MdEP Andreas Schwab diskutierte               interessieren könne.                                             23.09.2021 (Hannover)

                                                                                                    Informationen und Anmeldung unter
PRESSE                                                                                                         https://seminare.bstbk.de

Neues Video zur Offensive Mittelstand online!

                                                                                                    BStBK-Report 08·2021
                                                                                                    Redaktionsschluss: 09.08.2021
                                                                                                    Herausgeber:
                                                                                                    Bundessteuerberaterkammer
                                                                                                    Postfach 02 88 55, 10131 Berlin
                                                                                                    Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99
                                                                                                    www.bstbk.de
                                                                                                    Verantwortlich für den Inhalt:
                                                                                                    StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab

Der Berufsstand unterstützt Unternehmen nicht nur in steuerlichen Angelegenheiten, sondern          Redaktion: Minou Khodaverdi,
                                                                                                    Christiane Reckert
auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Teilweise geht es hier um sehr komplexe und spe-          Presse und Kommunikation, BStBK
zielle Fragestellungen, die schnelle und direkte Antworten benötigen. Gut aufgestellt ist dann,     Gestaltung: Hahn Images Berlin
                                                                                                    www.hahn-images.de
wer die eigenen Wissenslücken umgehend schließen kann. Dabei hilft die Offensive Mittel-
                                                                                                    Verlag: C.H. Beck
stand u. a. mit qualitätsgesicherten Selbst-Checks und einem regionalen Berater-Netzwerk.           Postfach 40 03 40, 80703 München
                                                                                                    Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468
In seiner Videobotschaft stellt BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab diesen Zusammen-           Druck: Mayr Miesbach GmbH
                                                                                                    Am Windfeld 15, 83714 Miesbach
schluss von Akteur*innen unterschiedlichster Profession vor. Denn sie alle haben ein Ziel:
KMU bestmöglich zu unterstützen.
                                                                                                    Folgen Sie uns auf unseren
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             Das Video ist auf dem Youtube-Kanal der BStBK abrufbar.

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