FORDERUNGEN AN DEN NEUEN GESETZGEBER - BSTBK

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FORDERUNGEN AN DEN NEUEN GESETZGEBER - BSTBK
SEPTEMBER 2021

                                               Prof. Dr. Hartmut Schwab
                                               Präsident der BStBK

                                               Forderungen
                                               an den neuen Gesetzgeber
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bald ist es so weit: Am 26. September 2021 wählt die Bundesrepublik         Auch die bisherigen Regelungen zur Verlustverrechnung gilt es,
Deutschland einen neuen Bundestag. Unabhängig davon, welche                 auf den Prüfstand zu stellen: Um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken,
Parteien die neue Regierung bilden, ist eines klar: Der neue Gesetz-        sollten Unternehmen in der Pandemie entstandene Verluste nicht
geber braucht in der nächsten Legislaturperiode dringender denn je          nur mit den Gewinnen des letzten Jahres, sondern auch aus den
Mut zu echten Veränderungen. Die Beantragung der Corona-Hilfen              vorhergehenden Jahren verrechnen können. Daher fordert die BStBK,
fordert unserem Berufsstand seit Monaten jede Menge Einsatz ab.             den Zeitraum für den Verlustrücktrag um mindestens zwei weitere
Viele Unternehmen konnten so vor der sicheren Geschäftsaufgabe              Jahre zu verlängern und den Umfang des Rücktrags zu erhöhen.
gerettet werden. Jetzt ist der Gesetzgeber dran. Es gilt, Impulse für
morgen zu setzen, damit die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie             Betriebsprüfung modernisieren
schnell wieder auf die Beine kommt und die internationale Wett­             Zeiteffizient, planbar und verbindlich – so sollte eine moderne
bewerbsfähigkeit gestärkt wird. Aber nicht nur steuerrechtliche,            Betriebsprüfung sein. Das kommt Mandantschaft, Berufsstand und
sondern auch berufspolitische Hebel müssen in Gang gesetzt werden.          der Finanzverwaltung gleichermaßen zugute. Bislang dauern die
Welche das sind, zeigt die BStBK in ihren aktuellen Wahlprüfsteinen.        Prüfungen für viele Unternehmen schlicht zu lange, was zu erheb-
Unsere zentralen Forderungen sind:                                          lichen Standortnachteilen führt. Daher müssen die Betriebsprüfungen
                                                                            zeitnah erfolgen, die Fristenregelungen der Abgabenordnung
Unternehmensteuerrecht reformieren und                                      reformiert werden und je nach Unternehmensgröße benötigen wir
Verlustverrechnung erweitern                                                unterschiedliche Anforderungen an Tax-Compliance-Systeme. Liegt
Unsere Unternehmen benötigen mittel- bis langfristig strukturelle           ein wirksames System vor, muss das Unternehmen auch konkrete
Anpassungen im Unternehmensteuerrecht. Konkret fordern wir, die             Prüfungserleichterungen bekommen. Das verschafft Anreize und
Gewerbesteuer abzuschaffen, denn diese verletzt das Leistungsfähig-         schnellere Rechtssicherheit.
keitsprinzip und stellt einen Fremdkörper im internationalen Steuer-
recht dar. Die neue Bundesregierung sollte die Gelegenheit wahrneh-         Stellung des Berufsstands und Vorbehaltsaufgaben sichern
men, die vorhandenen Modelle für einen Ersatz der Gewerbesteuer             Als Organ der Steuerrechtspflege kommt Steuerberater*innen eine
erneut zu diskutieren und eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu         wichtige Rolle bei der Sicherung des Steuersubstrates zu. Umso
entwickeln, die auch zu einer Vereinfachung und Entbürokratisierung         befremdlicher ist es, wenn bspw. die EU-Kommission unsere Vorbe-
beiträgt. Zudem gilt es, die Mindestbesteuerung für Unternehmen             haltsaufgaben einem Vertragsverletzungsverfahren unterzieht, da
abzuschaffen oder zumindest für eine gewisse Zeit auszusetzen. Zwar         unser System „inkohärent“ und „unverhältnismäßig“ sei. Sie stößt
erhöht dies die Liquidität nicht unmittelbar, schafft aber die Vorausset-   sich unter anderem am „Grundsatz-Ausnahme-Prinzip“.           >>>
zungen für eine schnelle Sanierung nach der Pandemie.

BStBK-Report September 2021                                                                                                                       1
FORDERUNGEN AN DEN NEUEN GESETZGEBER - BSTBK
V o r w o rt

Dabei sichert § 4 StBerG gerade die Verhältnismäßigkeit der Vor-        eingegangenen Meldungen zu prüfen? Ein enormer Aufwand für
behaltsaufgaben und riegelt den Markt nicht ab. Die Kommission          Steuerberater*innen ohne reellen Nutzen für die Gesellschaft. Denn
verkennt zudem die besondere Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben           nur wenn unsere Mandantschaft uns noch vertrauen kann, bleibt
für den Verbraucherschutz der Steuerpflichtigen und Unternehmen.        unser Berufsstand die erste Anlaufstelle in steuerlichen Fragen.
Das System sichert die hohe Qualität der Steuerberatung und ist so      Konkret fordern wir den zukünftigen Gesetzgeber daher auf, die
ein wichtiger Garant für das Gemeinwohl. Daher muss sich unser          Bedeutung und den Wert der beruflichen Verschwiegenheitspflicht
Gesetz­geber in Zukunft auf europäischer Ebene verstärkt für den        anzuerkennen und sich gegen ihre Aufweichung einzusetzen.
Erhalt unserer Vorbehaltsaufgaben einsetzen. Bewährt haben sich
auch die Versorgungswerke als stabiles und funktionsfähiges Alters-     Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Wahlprüfsteine haben wir den
sicherungssystem.                                                       Parteien bereits vorgelegt. Einer praxisnahen Politik, die das deutsche
                                                                        Steuerrecht, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und unseren
Verschwiegenheitspflicht stärken                                        Berufsstand stärkt, sollte also nichts mehr im Wege stehen. Jetzt liegt
Eine weitere zentrale Säule unseres Berufsstands, die Verschwie-        es an der nächsten Bundesregierung, zeitnah die richtigen Weichen
genheit, ist von zahlreichen Gesetzen durchlöchert, bspw. bei den       für die Zukunft zu stellen. Wir sehen dabei genau hin: zum Wohle Ihrer
grenzüberschreitenden Steuergestaltungen oder der Geldwäsche.           Kanzlei, der Wirtschaft und eines funktionierenden Gemeinwohls.
Geltende Rechtslage ist: Unser Berufsstand soll im Verdachtsfall
umfassend berichten und hat einen enormen Bürokratieberg zu             Ihr
bezwingen. Doch schafft es die Finanzverwaltung überhaupt, die          Hartmut Schwab

EUROPA

Reformempfehlungen der EU-Kommission
Im Juli 2021 forderte die Europäische Kom-       schreitenden Dienstleistungserbringung zu       pflichtige. Die Reglementierungen garantie-
mission die Mitgliedstaaten in einer Mit-        beseitigen. Die BStBK unterstützt den mit       ren die hohe Qualität der Steuerberatung.
teilung mit neuen Reformempfehlungen für         den Reformempfehlungen geplanten Aus-
reglementierte Berufe auf, ihre jeweiligen       bau des Binnenmarkts, sieht aber an einigen     Bei der Kapitalbindung und den Anforderun-
Zugangsvoraussetzungen in ausgewählten           Stellen Nachbesserungsbedarf.                   gen an die Zusammensetzung von Leitungs-
Berufszweigen zu überprüfen und insbe-                                                           organen geht die Kommission zudem von ei-
sondere die Verhältnismäßigkeit neu auszu-       Aus Sicht der BStBK ist es bspw. unver-         ner veralteten Rechtslage aus, die durch das
richten. Das betrifft u. a. Buchprüfer*innen,    ständlich, dass die Kommission hinterfragt,     Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der
Rechtsanwält*innen, aber auch die Steuer­        weshalb bestimmte Routinearbeiten wie           anwaltlichen und steuerberatenden Berufs-
beratung. Ziel der Kommission ist es, die        Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder Steuer­       ausübungsgesellschaften geändert wurde.
Empfehlungen u. a. zu Vorbehaltsaufgaben,        erklärungen ausschließlich hoch qualifi-        Die BStBK kritisierte diese Herangehensweise
Beteiligungsverhältnissen oder Pflichtmit-       zierten Berufsangehörigen vorbehalten sein      gegenüber der Kommission und setzt sich
gliedschaften im Rahmen des Dienstleis­          müssen. Dabei unterschätzt die Kommission       auch im weiteren Verfahren für die Belange
tungspakets aus 2017 zu aktualisieren und        nach Auffassung der BStBK die besondere         des Berufsstands ein.
vermeintliche Hindernisse zur grenzüber-         Rolle der Vorbehaltsaufgaben für Steuer-

    T re f f pu n k t B E R L I N

    Gespräch mit Steuerabteilungsleitern des Bundes und der Länder
    Die Präsidenten der 21 Steuerberaterkammern diskutierten am 2. September 2021 in Berlin mit den Steuerabteilungsleitern des Bundes
    und der Länder über aktuelle steuer- und berufsrechtliche Fragen. Im Mittelpunkt standen u. a. folgende Themen: die Steuerberater-
    plattform, die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, die Modernisie-
    rung der Betriebsprüfung und das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen der Vorbehaltsaufgaben.

2                                                                                                                     BStBK-Report September 2021
FORDERUNGEN AN DEN NEUEN GESETZGEBER - BSTBK
F o k us S T E U E R R E C H T

Ertragsteuerrechtliche Behandlung
von Kryptowährungen
Mehr Rechtssicherheit schaffen bei der ertragsteuerrechtlichen
Behandlung digitaler Währungen. Die BStBK befürwortet diese Pläne
des Bundesfinanzministeriums, sieht aber u. a. bei den Dokumentations-
und Nachweispflichten sowie den Begriffen zur steuerlichen Einordnung
noch Klarstellungsbedarf.                                                                                                     Boris Kurczinski
                                                                                                              Mitglied im Präsidium der BStBK

Bitcoin, Ether oder Dogecoin – Kryptowährungen stehen aktuell hoch          Perspektivisch könnte es nach Auffassung der BStBK notwendig sein,
im Kurs und gewinnen auch in der Wirtschafts- und Finanzwelt stetig         neue passende Ansätze für das Steuerrecht zu entwickeln, mit denen
an Bedeutung. Im Gegensatz zu staatlichen stehen hinter digitalen           Finanzverwaltung und Steuerpflichtige gut umgehen können. Das
Währungen aber keine Institutionen, die deren Wert garantieren. Der         betrifft u. a. die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Für die
Kurs von Kryptowährungen ist daher sehr schwankungsanfällig.                Praxis wäre es sehr hilfreich zu erfahren, ob automatisierte Informa-
                                                                            tionen bspw. durch eine Schnittstellen-Anbindung an Marktplätze
Wie sind digitale Währungen vor diesem Hintergrund steuerrechtlich          oder „Whitelists“ bzw. „Blacklists“ mit den für die Ermittlung von
zu behandeln? Diese Frage und zahlreiche steuerrechtliche Begriffe          Durchschnittswerten oder Marktpreisen als geeignet eingestuften
im Hinblick auf Bitcoin, Ether und Co. sind bislang noch nicht ge-          Institutionen vorgesehen sind. Eine händische Aufzeichnung wäre
klärt. Um die Lücken zu schließen und so mehr Rechtssicherheit zu           bei der Menge an Daten in vielen Fällen nicht zu leisten. Soweit be-
schaffen, veröffentlichte das Bundesfinanzministerium am 17. Juni           reits aus anderen Bereichen Vorgaben bestehen, sollte darauf Bezug
2021 den Entwurf eines Schreibens zu Einzelfragen der ertragsteuer­         genommen werden, denn das ermöglicht einheitliche Definitionen,
rechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token. Das              sichert eine konsistente Regelanwendung und vermeidet singuläre
in der Praxis seit Langem ersehnte Schreiben bleibt allerdings in           nationale Klassifikationen.
einigen Punkten unkonkret und daher hinter den Erwartungen zurück.
                                                                            Im Großen und Ganzen beabsichtigt das BMF, sämtliche Vermögens-
Die BStBK befürwortet in ihrer Stellungnahme vom 19. Juli 2021,             mehrungen aus Kryptowährungsaktivitäten zu besteuern. Vielfach
dass die Finanzverwaltung die wachsende Bedeutung von Krypto­               dürfte das dargelegte technische Verständnis aber zu unzutreffenden
währungen am Finanzmarkt erkennt und Licht ins steuerrechtliche             steuerlichen Beurteilungen seitens der Finanzbehörden führen. So
Dunkel bringen will. Allerdings versucht das BMF dabei, beste-              widersprechen bspw. die Ausführungen zum Prozess des „Stakings“
hende steuerrechtliche Grundsätze auf den Bereich der virtuellen            als Form des langfristigen Haltens von einer virtuellen Währung, aber
Währungen zu übertragen. So sollen Einkünfte bzw. Gewinne aus               auch die Einschätzungen des BMF, dass der vermeintlich unentgelt-
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen grundsätzlich               liche Erhalt von Kryptowährungen mittels „Airprop“ als tauschähn-
besteuert werden. Dabei gelten die Einheiten der virtuellen Währung         licher Vorgang zu werten ist, der gängigen Praxis. Daher sollte das
als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die bei der Anschaffung mit          BMF diese und weitere Begriffe zur steuerlichen Einordnung konkre­
dem Marktkurs zu bewerten sind. Werden virtuelle Währungsein-               tisieren und die bestehenden Definitionen ergänzen.
heiten wiederholt an- und verkauft, kann ein solcher Handel bspw.
eine gewerbliche Tätigkeit sein. Für die Abgrenzung zur privaten            Erfreulicherweise plant das BMF, das Anwendungsschreiben zur
Vermögensverwaltung gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung             ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und
dabei die bekannten Kriterien des gewerblichen Wertpapier- und              Token nach der Veröffentlichung sukzessive anzupassen. Das wird
Devisenhandels. Ob derartige Blaupausen bestehender steuerrecht-            der Dynamik dieses zukunftsträchtigen Themenfeldes gerecht. Im
licher Grundsätze bei digitalen Währungen immer zu sachgerechten            zukünftigen Verfahren versteht sich die BStBK weiterhin als Impuls-
Ergebnissen führen, bleibt abzuwarten.                                      geber für eine praxisnahe Steuerpolitik.

BSTBK IN DEN MEDIEN

03.09.2021                    02.09.2021                   12.08.2021                    09.08.2021                    07.08.2021
BILD                          ZDF heute-journal            JUVE Steuermarkt              Der Tagesspiegel              Südwestpresse
„FDP will bundesweite         „Digitales Hinweisportal     „Kein Debakel wie beim        „Steuererklärung jetzt        „Reform auf den letzten
Steuer-Stasi stoppen“         gestartet“                   beA: Die BStBK setzt für      abgeben?“                     Drücker“
                                                           Steuer­beraterpostfach
                                                           auf die Datev“

BStBK-Report September 2021                                                                                                                        3
T R E FF P U NK T                                                                                                              TERMINE

BStBK-Präsident trifft DStV-Spitze                                                                                      BStBK-Seminare:

                                                                                                Live-Webinar – Personengesellschaften
Am 2. August 2021 begrüßte BStBK-Präsident      standen u. a. aktuelle berufspolitische The-
                                                                                                        im Internationalen Steuerrecht
Prof. Dr. Hartmut Schwab den neu gewählten      men und die gemeinsame Zusammenarbeit
                                                                                                                               23.09.2021
Präsidenten des Deutschen Steuerberater-        auf europäischer Ebene. Seit 2019 vertreten
verbands (DStV), Torsten Lüth, zu einem Mei-    beide Organisationen unter dem Dach der                    Live-Webinar – Besteuerung
nungsaustausch in der Berliner Geschäfts-       German Tax Advisers gemeinsam die Inte-                  ausländischer Betriebsstätten
stelle. Im Mittelpunkt des Fachgesprächs        ressen des Berufsstands in Europa.                                             30.09.2021

                                                                                                 Update 2021: Aktuelle Entwicklungen
                                                                                                     im Internationalen Steuerrecht –
EUROPA                                                                                            Rechtsänderungen, Rechtsprechung,
                                                                                                              Verwaltungsanweisungen
BFB zu Gast bei BStBK in Brüssel                                                                     05. + 06.10.2021 (Frankfurt a. M.)

Am 14. Juli 2021 empfingen die BStBK und        Außerdem diskutierte die Runde über den                                   Live-Webinar –
der DStV die Brüsseler Vertreter*innen der      Initiativbericht des polnischen Europaabge-                Existenzgründungsberatung
Freien Berufe zu einem fachlichen Aus-          ordneten Kosma Zlotowski, in dem es um die                          07.10.2021 halbtags
tausch in ihren Räumlichkeiten. Im Mittel-      Beseitigung von vielfältigen nichttarifären
punkt der Diskussion stand u. a. die von                                                            Der Blick nach innen: erfolgreiche
                                                und nichtsteuerlichen Handelshemmnissen
der Europäischen Kommission am 9. Juli                                                                 Kanzleiführung mit Kennzahlen
                                                im Binnenmarkt geht. Vor diesem Hinter-
2021 veröffentlichte Mitteilung mit Reform-                                                                02.11.2021 (Frankfurt a. M.)
                                                grund wird die Kommission aufgefordert, zu
empfehlungen für reglementierte Berufe.         prüfen, ob nationale Vorschriften die Vertie-   Workshop: Unternehmensbewertung –
Angesichts der Bedeutung von Berufsregle-       fung des Binnenmarkts behindern. Die BFB-       Anfertigung von Ertragswertgutachten
mentierungen für das Gemeinwohl sowie           Vertreter*innen beschlossen, ein gemein-                        in Anlehnung an IDW S1
den Verbraucherschutz äußerten die BFB-         sames Positionspapier zu verfassen, das die              03. + 04.11.2021 (Düsseldorf)
Vertreter*innen ihr Unverständnis gegen-        besondere Bedeutung der Vorbehaltsauf­
über dieser Politik.                            gaben verteidigen wird.                             Internationale Verrechnungspreise
                                                                                                        Ermittlung – Dokumentation –
                                                                                                                     Steuerliche Risiken
                                                                                                                 04.11.2021 (Hamburg)
SEMINARE
                                                                                                  Informationen und Anmeldung unter
Fachberater*in für Zölle und Verbrauch­                                                                      https://seminare.bstbk.de

steuern: Neuer Lehrgang startet ab dem
11. Oktober 2021
Das Zollrecht spielt für die Import- und Ex-    Um die eigene Mandantschaft hier kompe-
portwirtschaft eine große Rolle. Die kom-       tent beraten zu können, bietet die BStBK          BStBK-Report 09·2021
plizierten Regeln bergen für viele Unter-       die Fortbildung zum*r „Fachberater*in für         Redaktionsschluss: 06.09.2021

nehmen erhebliche wirtschaftliche Risiken,      Zölle und Verbrauchsteuern“ an. Für Steuer­       Herausgeber:
                                                                                                  Bundessteuerberaterkammer
bieten aber gleichzeitig auch Chancen für       berater*innen eröffnet sich durch den Fach-       Postfach 02 88 55, 10131 Berlin
                                                                                                  Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99
Gestaltungen. Zwischen der Europäischen         beratertitel ein neues Betätigungsfeld.           www.bstbk.de
Union und vielen Drittstaaten gibt es Frei-                                                       Verantwortlich für den Inhalt:
handelsabkommen und Vereinbarungen über         Der Lehrgang findet unter der wissenschaft­       StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab

Zollvergünstigungen. Hier den Überblick zu      lichen Leitung von Prof. Dr. Hans-Michael         Redaktion: Minou Khodaverdi,
                                                                                                  Christiane Reckert
behalten, ist oft nicht leicht, dabei können    Wolffgang, StB/FB f. Zölle u. VerbrSt, in         Presse und Kommunikation, BStBK
Unternehmen mit wirtschaftlichem Vorgehen       Müns­ter statt.                                   Gestaltung: Hahn Images Berlin
                                                                                                  www.hahn-images.de
erheblich Kosten einsparen. Auch der Bedarf
                                                                                                  Verlag: C.H. Beck
an Verbrauchsteuerberatung bei den Unter-                     Anmeldung und detaillierte          Postfach 40 03 40, 80703 München
nehmen steigt. Denn der Kreis der Betrof-                     Informationen unter                 Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468
                                                                                                  Druck: Mayr Miesbach GmbH
fenen wird vor allem durch die Energiesteuer                  seminare.bstbk.de oder
                                                                                                  Am Windfeld 15, 83714 Miesbach
stetig größer und die Rechts- und Verfahrens-                 Telefon 030 240087-28
vorschriften werden immer komplizierter.                                                          Folgen Sie uns auf unseren
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