FORDERUNGEN AN DEN NEUEN GESETZGEBER - BSTBK
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SEPTEMBER 2021 Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der BStBK Forderungen an den neuen Gesetzgeber Liebe Kolleginnen und Kollegen, bald ist es so weit: Am 26. September 2021 wählt die Bundesrepublik Auch die bisherigen Regelungen zur Verlustverrechnung gilt es, Deutschland einen neuen Bundestag. Unabhängig davon, welche auf den Prüfstand zu stellen: Um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken, Parteien die neue Regierung bilden, ist eines klar: Der neue Gesetz- sollten Unternehmen in der Pandemie entstandene Verluste nicht geber braucht in der nächsten Legislaturperiode dringender denn je nur mit den Gewinnen des letzten Jahres, sondern auch aus den Mut zu echten Veränderungen. Die Beantragung der Corona-Hilfen vorhergehenden Jahren verrechnen können. Daher fordert die BStBK, fordert unserem Berufsstand seit Monaten jede Menge Einsatz ab. den Zeitraum für den Verlustrücktrag um mindestens zwei weitere Viele Unternehmen konnten so vor der sicheren Geschäftsaufgabe Jahre zu verlängern und den Umfang des Rücktrags zu erhöhen. gerettet werden. Jetzt ist der Gesetzgeber dran. Es gilt, Impulse für morgen zu setzen, damit die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie Betriebsprüfung modernisieren schnell wieder auf die Beine kommt und die internationale Wett Zeiteffizient, planbar und verbindlich – so sollte eine moderne bewerbsfähigkeit gestärkt wird. Aber nicht nur steuerrechtliche, Betriebsprüfung sein. Das kommt Mandantschaft, Berufsstand und sondern auch berufspolitische Hebel müssen in Gang gesetzt werden. der Finanzverwaltung gleichermaßen zugute. Bislang dauern die Welche das sind, zeigt die BStBK in ihren aktuellen Wahlprüfsteinen. Prüfungen für viele Unternehmen schlicht zu lange, was zu erheb- Unsere zentralen Forderungen sind: lichen Standortnachteilen führt. Daher müssen die Betriebsprüfungen zeitnah erfolgen, die Fristenregelungen der Abgabenordnung Unternehmensteuerrecht reformieren und reformiert werden und je nach Unternehmensgröße benötigen wir Verlustverrechnung erweitern unterschiedliche Anforderungen an Tax-Compliance-Systeme. Liegt Unsere Unternehmen benötigen mittel- bis langfristig strukturelle ein wirksames System vor, muss das Unternehmen auch konkrete Anpassungen im Unternehmensteuerrecht. Konkret fordern wir, die Prüfungserleichterungen bekommen. Das verschafft Anreize und Gewerbesteuer abzuschaffen, denn diese verletzt das Leistungsfähig- schnellere Rechtssicherheit. keitsprinzip und stellt einen Fremdkörper im internationalen Steuer- recht dar. Die neue Bundesregierung sollte die Gelegenheit wahrneh- Stellung des Berufsstands und Vorbehaltsaufgaben sichern men, die vorhandenen Modelle für einen Ersatz der Gewerbesteuer Als Organ der Steuerrechtspflege kommt Steuerberater*innen eine erneut zu diskutieren und eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu wichtige Rolle bei der Sicherung des Steuersubstrates zu. Umso entwickeln, die auch zu einer Vereinfachung und Entbürokratisierung befremdlicher ist es, wenn bspw. die EU-Kommission unsere Vorbe- beiträgt. Zudem gilt es, die Mindestbesteuerung für Unternehmen haltsaufgaben einem Vertragsverletzungsverfahren unterzieht, da abzuschaffen oder zumindest für eine gewisse Zeit auszusetzen. Zwar unser System „inkohärent“ und „unverhältnismäßig“ sei. Sie stößt erhöht dies die Liquidität nicht unmittelbar, schafft aber die Vorausset- sich unter anderem am „Grundsatz-Ausnahme-Prinzip“. >>> zungen für eine schnelle Sanierung nach der Pandemie. BStBK-Report September 2021 1
V o r w o rt Dabei sichert § 4 StBerG gerade die Verhältnismäßigkeit der Vor- eingegangenen Meldungen zu prüfen? Ein enormer Aufwand für behaltsaufgaben und riegelt den Markt nicht ab. Die Kommission Steuerberater*innen ohne reellen Nutzen für die Gesellschaft. Denn verkennt zudem die besondere Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben nur wenn unsere Mandantschaft uns noch vertrauen kann, bleibt für den Verbraucherschutz der Steuerpflichtigen und Unternehmen. unser Berufsstand die erste Anlaufstelle in steuerlichen Fragen. Das System sichert die hohe Qualität der Steuerberatung und ist so Konkret fordern wir den zukünftigen Gesetzgeber daher auf, die ein wichtiger Garant für das Gemeinwohl. Daher muss sich unser Bedeutung und den Wert der beruflichen Verschwiegenheitspflicht Gesetzgeber in Zukunft auf europäischer Ebene verstärkt für den anzuerkennen und sich gegen ihre Aufweichung einzusetzen. Erhalt unserer Vorbehaltsaufgaben einsetzen. Bewährt haben sich auch die Versorgungswerke als stabiles und funktionsfähiges Alters- Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Wahlprüfsteine haben wir den sicherungssystem. Parteien bereits vorgelegt. Einer praxisnahen Politik, die das deutsche Steuerrecht, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und unseren Verschwiegenheitspflicht stärken Berufsstand stärkt, sollte also nichts mehr im Wege stehen. Jetzt liegt Eine weitere zentrale Säule unseres Berufsstands, die Verschwie- es an der nächsten Bundesregierung, zeitnah die richtigen Weichen genheit, ist von zahlreichen Gesetzen durchlöchert, bspw. bei den für die Zukunft zu stellen. Wir sehen dabei genau hin: zum Wohle Ihrer grenzüberschreitenden Steuergestaltungen oder der Geldwäsche. Kanzlei, der Wirtschaft und eines funktionierenden Gemeinwohls. Geltende Rechtslage ist: Unser Berufsstand soll im Verdachtsfall umfassend berichten und hat einen enormen Bürokratieberg zu Ihr bezwingen. Doch schafft es die Finanzverwaltung überhaupt, die Hartmut Schwab EUROPA Reformempfehlungen der EU-Kommission Im Juli 2021 forderte die Europäische Kom- schreitenden Dienstleistungserbringung zu pflichtige. Die Reglementierungen garantie- mission die Mitgliedstaaten in einer Mit- beseitigen. Die BStBK unterstützt den mit ren die hohe Qualität der Steuerberatung. teilung mit neuen Reformempfehlungen für den Reformempfehlungen geplanten Aus- reglementierte Berufe auf, ihre jeweiligen bau des Binnenmarkts, sieht aber an einigen Bei der Kapitalbindung und den Anforderun- Zugangsvoraussetzungen in ausgewählten Stellen Nachbesserungsbedarf. gen an die Zusammensetzung von Leitungs- Berufszweigen zu überprüfen und insbe- organen geht die Kommission zudem von ei- sondere die Verhältnismäßigkeit neu auszu- Aus Sicht der BStBK ist es bspw. unver- ner veralteten Rechtslage aus, die durch das richten. Das betrifft u. a. Buchprüfer*innen, ständlich, dass die Kommission hinterfragt, Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwält*innen, aber auch die Steuer weshalb bestimmte Routinearbeiten wie anwaltlichen und steuerberatenden Berufs- beratung. Ziel der Kommission ist es, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder Steuer ausübungsgesellschaften geändert wurde. Empfehlungen u. a. zu Vorbehaltsaufgaben, erklärungen ausschließlich hoch qualifi- Die BStBK kritisierte diese Herangehensweise Beteiligungsverhältnissen oder Pflichtmit- zierten Berufsangehörigen vorbehalten sein gegenüber der Kommission und setzt sich gliedschaften im Rahmen des Dienstleis müssen. Dabei unterschätzt die Kommission auch im weiteren Verfahren für die Belange tungspakets aus 2017 zu aktualisieren und nach Auffassung der BStBK die besondere des Berufsstands ein. vermeintliche Hindernisse zur grenzüber- Rolle der Vorbehaltsaufgaben für Steuer- T re f f pu n k t B E R L I N Gespräch mit Steuerabteilungsleitern des Bundes und der Länder Die Präsidenten der 21 Steuerberaterkammern diskutierten am 2. September 2021 in Berlin mit den Steuerabteilungsleitern des Bundes und der Länder über aktuelle steuer- und berufsrechtliche Fragen. Im Mittelpunkt standen u. a. folgende Themen: die Steuerberater- plattform, die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, die Modernisie- rung der Betriebsprüfung und das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen der Vorbehaltsaufgaben. 2 BStBK-Report September 2021
F o k us S T E U E R R E C H T Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen Mehr Rechtssicherheit schaffen bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung digitaler Währungen. Die BStBK befürwortet diese Pläne des Bundesfinanzministeriums, sieht aber u. a. bei den Dokumentations- und Nachweispflichten sowie den Begriffen zur steuerlichen Einordnung noch Klarstellungsbedarf. Boris Kurczinski Mitglied im Präsidium der BStBK Bitcoin, Ether oder Dogecoin – Kryptowährungen stehen aktuell hoch Perspektivisch könnte es nach Auffassung der BStBK notwendig sein, im Kurs und gewinnen auch in der Wirtschafts- und Finanzwelt stetig neue passende Ansätze für das Steuerrecht zu entwickeln, mit denen an Bedeutung. Im Gegensatz zu staatlichen stehen hinter digitalen Finanzverwaltung und Steuerpflichtige gut umgehen können. Das Währungen aber keine Institutionen, die deren Wert garantieren. Der betrifft u. a. die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Für die Kurs von Kryptowährungen ist daher sehr schwankungsanfällig. Praxis wäre es sehr hilfreich zu erfahren, ob automatisierte Informa- tionen bspw. durch eine Schnittstellen-Anbindung an Marktplätze Wie sind digitale Währungen vor diesem Hintergrund steuerrechtlich oder „Whitelists“ bzw. „Blacklists“ mit den für die Ermittlung von zu behandeln? Diese Frage und zahlreiche steuerrechtliche Begriffe Durchschnittswerten oder Marktpreisen als geeignet eingestuften im Hinblick auf Bitcoin, Ether und Co. sind bislang noch nicht ge- Institutionen vorgesehen sind. Eine händische Aufzeichnung wäre klärt. Um die Lücken zu schließen und so mehr Rechtssicherheit zu bei der Menge an Daten in vielen Fällen nicht zu leisten. Soweit be- schaffen, veröffentlichte das Bundesfinanzministerium am 17. Juni reits aus anderen Bereichen Vorgaben bestehen, sollte darauf Bezug 2021 den Entwurf eines Schreibens zu Einzelfragen der ertragsteuer genommen werden, denn das ermöglicht einheitliche Definitionen, rechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token. Das sichert eine konsistente Regelanwendung und vermeidet singuläre in der Praxis seit Langem ersehnte Schreiben bleibt allerdings in nationale Klassifikationen. einigen Punkten unkonkret und daher hinter den Erwartungen zurück. Im Großen und Ganzen beabsichtigt das BMF, sämtliche Vermögens- Die BStBK befürwortet in ihrer Stellungnahme vom 19. Juli 2021, mehrungen aus Kryptowährungsaktivitäten zu besteuern. Vielfach dass die Finanzverwaltung die wachsende Bedeutung von Krypto dürfte das dargelegte technische Verständnis aber zu unzutreffenden währungen am Finanzmarkt erkennt und Licht ins steuerrechtliche steuerlichen Beurteilungen seitens der Finanzbehörden führen. So Dunkel bringen will. Allerdings versucht das BMF dabei, beste- widersprechen bspw. die Ausführungen zum Prozess des „Stakings“ hende steuerrechtliche Grundsätze auf den Bereich der virtuellen als Form des langfristigen Haltens von einer virtuellen Währung, aber Währungen zu übertragen. So sollen Einkünfte bzw. Gewinne aus auch die Einschätzungen des BMF, dass der vermeintlich unentgelt- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen grundsätzlich liche Erhalt von Kryptowährungen mittels „Airprop“ als tauschähn- besteuert werden. Dabei gelten die Einheiten der virtuellen Währung licher Vorgang zu werten ist, der gängigen Praxis. Daher sollte das als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die bei der Anschaffung mit BMF diese und weitere Begriffe zur steuerlichen Einordnung konkre dem Marktkurs zu bewerten sind. Werden virtuelle Währungsein- tisieren und die bestehenden Definitionen ergänzen. heiten wiederholt an- und verkauft, kann ein solcher Handel bspw. eine gewerbliche Tätigkeit sein. Für die Abgrenzung zur privaten Erfreulicherweise plant das BMF, das Anwendungsschreiben zur Vermögensverwaltung gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und dabei die bekannten Kriterien des gewerblichen Wertpapier- und Token nach der Veröffentlichung sukzessive anzupassen. Das wird Devisenhandels. Ob derartige Blaupausen bestehender steuerrecht- der Dynamik dieses zukunftsträchtigen Themenfeldes gerecht. Im licher Grundsätze bei digitalen Währungen immer zu sachgerechten zukünftigen Verfahren versteht sich die BStBK weiterhin als Impuls- Ergebnissen führen, bleibt abzuwarten. geber für eine praxisnahe Steuerpolitik. BSTBK IN DEN MEDIEN 03.09.2021 02.09.2021 12.08.2021 09.08.2021 07.08.2021 BILD ZDF heute-journal JUVE Steuermarkt Der Tagesspiegel Südwestpresse „FDP will bundesweite „Digitales Hinweisportal „Kein Debakel wie beim „Steuererklärung jetzt „Reform auf den letzten Steuer-Stasi stoppen“ gestartet“ beA: Die BStBK setzt für abgeben?“ Drücker“ Steuerberaterpostfach auf die Datev“ BStBK-Report September 2021 3
T R E FF P U NK T TERMINE BStBK-Präsident trifft DStV-Spitze BStBK-Seminare: Live-Webinar – Personengesellschaften Am 2. August 2021 begrüßte BStBK-Präsident standen u. a. aktuelle berufspolitische The- im Internationalen Steuerrecht Prof. Dr. Hartmut Schwab den neu gewählten men und die gemeinsame Zusammenarbeit 23.09.2021 Präsidenten des Deutschen Steuerberater- auf europäischer Ebene. Seit 2019 vertreten verbands (DStV), Torsten Lüth, zu einem Mei- beide Organisationen unter dem Dach der Live-Webinar – Besteuerung nungsaustausch in der Berliner Geschäfts- German Tax Advisers gemeinsam die Inte- ausländischer Betriebsstätten stelle. Im Mittelpunkt des Fachgesprächs ressen des Berufsstands in Europa. 30.09.2021 Update 2021: Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht – EUROPA Rechtsänderungen, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen BFB zu Gast bei BStBK in Brüssel 05. + 06.10.2021 (Frankfurt a. M.) Am 14. Juli 2021 empfingen die BStBK und Außerdem diskutierte die Runde über den Live-Webinar – der DStV die Brüsseler Vertreter*innen der Initiativbericht des polnischen Europaabge- Existenzgründungsberatung Freien Berufe zu einem fachlichen Aus- ordneten Kosma Zlotowski, in dem es um die 07.10.2021 halbtags tausch in ihren Räumlichkeiten. Im Mittel- Beseitigung von vielfältigen nichttarifären punkt der Diskussion stand u. a. die von Der Blick nach innen: erfolgreiche und nichtsteuerlichen Handelshemmnissen der Europäischen Kommission am 9. Juli Kanzleiführung mit Kennzahlen im Binnenmarkt geht. Vor diesem Hinter- 2021 veröffentlichte Mitteilung mit Reform- 02.11.2021 (Frankfurt a. M.) grund wird die Kommission aufgefordert, zu empfehlungen für reglementierte Berufe. prüfen, ob nationale Vorschriften die Vertie- Workshop: Unternehmensbewertung – Angesichts der Bedeutung von Berufsregle- fung des Binnenmarkts behindern. Die BFB- Anfertigung von Ertragswertgutachten mentierungen für das Gemeinwohl sowie Vertreter*innen beschlossen, ein gemein- in Anlehnung an IDW S1 den Verbraucherschutz äußerten die BFB- sames Positionspapier zu verfassen, das die 03. + 04.11.2021 (Düsseldorf) Vertreter*innen ihr Unverständnis gegen- besondere Bedeutung der Vorbehaltsauf über dieser Politik. gaben verteidigen wird. Internationale Verrechnungspreise Ermittlung – Dokumentation – Steuerliche Risiken 04.11.2021 (Hamburg) SEMINARE Informationen und Anmeldung unter Fachberater*in für Zölle und Verbrauch https://seminare.bstbk.de steuern: Neuer Lehrgang startet ab dem 11. Oktober 2021 Das Zollrecht spielt für die Import- und Ex- Um die eigene Mandantschaft hier kompe- portwirtschaft eine große Rolle. Die kom- tent beraten zu können, bietet die BStBK BStBK-Report 09·2021 plizierten Regeln bergen für viele Unter- die Fortbildung zum*r „Fachberater*in für Redaktionsschluss: 06.09.2021 nehmen erhebliche wirtschaftliche Risiken, Zölle und Verbrauchsteuern“ an. Für Steuer Herausgeber: Bundessteuerberaterkammer bieten aber gleichzeitig auch Chancen für berater*innen eröffnet sich durch den Fach- Postfach 02 88 55, 10131 Berlin Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99 Gestaltungen. Zwischen der Europäischen beratertitel ein neues Betätigungsfeld. www.bstbk.de Union und vielen Drittstaaten gibt es Frei- Verantwortlich für den Inhalt: handelsabkommen und Vereinbarungen über Der Lehrgang findet unter der wissenschaft StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab Zollvergünstigungen. Hier den Überblick zu lichen Leitung von Prof. Dr. Hans-Michael Redaktion: Minou Khodaverdi, Christiane Reckert behalten, ist oft nicht leicht, dabei können Wolffgang, StB/FB f. Zölle u. VerbrSt, in Presse und Kommunikation, BStBK Unternehmen mit wirtschaftlichem Vorgehen Münster statt. Gestaltung: Hahn Images Berlin www.hahn-images.de erheblich Kosten einsparen. Auch der Bedarf Verlag: C.H. Beck an Verbrauchsteuerberatung bei den Unter- Anmeldung und detaillierte Postfach 40 03 40, 80703 München nehmen steigt. Denn der Kreis der Betrof- Informationen unter Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468 Druck: Mayr Miesbach GmbH fenen wird vor allem durch die Energiesteuer seminare.bstbk.de oder Am Windfeld 15, 83714 Miesbach stetig größer und die Rechts- und Verfahrens- Telefon 030 240087-28 vorschriften werden immer komplizierter. Folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen! 4 BStBK-Report September 2021
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