Stichwort Die Wehrbeauftragte Schutz der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten und parlamentarische Kontrolle - btg-bestellservice

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Stichwort Die Wehrbeauftragte Schutz der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten und parlamentarische Kontrolle - btg-bestellservice
Stichwort
Die Wehrbeauftragte
Schutz der Grundrechte der
­Soldatinnen und Soldaten und
 parlamentarische Kontrolle
Stichwort Die Wehrbeauftragte Schutz der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten und parlamentarische Kontrolle - btg-bestellservice
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Unabhängig vom allgemeinen Petitionsrecht hat
jede Soldatin und jeder Soldat die Möglichkeit,
sich an die Wehrbeauftragte des Bundestages zu
wenden. Ihr Auftrag wurde im Grundgesetz
formuliert: „Zum Schutz der Grundrechte und als
Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der
parlamentarischen Kontrolle wird ein
Wehrbeauftragter des Bundestages berufen.“ Um
diesen Auftrag erfüllen zu können, verfügt die
Wehrbeauftragte über umfassende Rechte. Sie wird
auf Weisung des Bundestages prüfend tätig, kann
aber auch aus alleiniger Verantwortung heraus
Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten
nachgehen. Die Ergebnisse der parlamentarischen
Kontrolle legt die Wehrbeauftragte einmal im Jahr
in einem Bericht dem Bundestag vor. Welche
Bedeutung dem Amt seit seiner Einführung im Jahr
1956 beigemessen wird, zeigt diese Broschüre.
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4    Vorwort der Wehrbeauftragten
              Dr. Eva Högl

         6    Einleitung

         8    Geschichtliche Entwicklung

         14   Rechtliche Stellung der
              Wehrbeauftragten

         16   Amtsverhältnis der
              Wehrbeauftragten

Inhalt
Stichwort Die Wehrbeauftragte Schutz der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten und parlamentarische Kontrolle - btg-bestellservice
20 Gesetzlicher Auftrag
22 Grundrechte der Soldatinnen
   und Soldaten
23 Grundsätze der Inneren Führung
26 Die parlamentarische Kontrolle
   der Streitkräfte

28   Amtsbefugnisse
29   Informationsrechte                 44 Die Dienststelle der
30   Anregungsbefugnisse                   Wehrbeauftragten
                                        46 Organisationsstruktur des Amtes
32   Die Wehrbeauftragte als               der Wehrbeauftragten
     Petitionsinstanz für Soldatinnen
     und Soldaten                       48   Die Wehrbeauftragten seit 1959

38   Der Jahresbericht der              57   Anhang
     Wehrbeauftragten                   58   Statistiken
                                        61   Rechtliche Grundlagen
42   Die Petition an die                74   Informationen im Internet
     Wehrbeauftragte und andere         76   Literatur
     Rechtsschutzmöglichkeiten          78   Register
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Für mich steht der direkte Kontakt zu
                                           den Soldatinnen und Soldaten im Vor-
                                           dergrund – durch die Bearbeitung von
                                           Eingaben, durch Gespräche und Besuche
Liebe Leserin, lieber Leser,               bei der Truppe vor Ort im In- und Aus-
                                           land. Ich höre zu und schaue hin, be­
jede Soldatin und jeder Soldat hat das     nenne Missstände und dränge auf Ver­
Recht, sich an die Wehrbeauftragte zu      bes­serungen. Jedes Jahr wird hierfür ein
wenden – vertraulich und direkt, vor-      umfassender Bericht geschrieben und
bei am gewöhnlichen Dienstweg. Mir         veröffentlicht. Das ist ein Gradmesser
gefällt die Umschreibung der Aufgabe       dafür, was die Truppe bewegt, an was
als „Anwältin“ der Soldatinnen und         es ihr mangelt und wo ihr der Schuh
Soldaten. Die Wehrbeauftragte achtet auf   drückt.
die Grund­rechte der Soldatinnen und       Zugleich unterstütze ich als „Hilfs­
Soldaten. So steht es im Grundgesetz.      organ“ den Bundestag bei der parla­
Ich kümmere mich um ihre Anliegen,         mentarischen Kontrolle der Bundeswehr
Sorgen und Nöte – von Ausrüstung,          und achte auf die Einhaltung der Grund-
Ausbildung und Arbeitszeit bis hin zu      sätze der Inneren Führung. Die Wehr­
Vereinbarkeit von Familie und Dienst,      beauftragte wird vom Bundestag gewählt.
Zu­lagen und Rente. Jedes Anliegen         Bundestag oder Verteidigungs­ausschuss
wird als sogenannte Eingabe aufgegrif-     können Prüfaufträge erteilen.
fen. Rund 2.500 solcher Eingaben wer-      Mit weitreichenden Rechten und Befug-
den jährlich durch das Amt der Wehr­       nissen und einer im Grundgesetz ver-
beauftragten bearbeitet. Dazu kommen       brieften Stellung ist das Amt der Wehr-
etwa 1.500 Melde­pflichtige Ereignisse     beauftragten eine Besonderheit. Nicht
und Vorgänge aus den Bundeswehr­           zuletzt deswegen ist es mir eine be­
standorten, die von Amts wegen auf­        sondere Ehre und Freude, dieses Amt
gegriffen werden.                          auszuüben. Deutschlandweit gibt es für

Vorwort der Wehrbeauftragten
Dr. Eva Högl

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keine andere Berufsgruppe oder Institu-
tion eine vergleichbare, vom Parlament
gewählte Beauftragte. Auch weltweit ist
das Amt der Wehrbeauftragten – in die-
ser Form – einmalig. Das hat vor allem      Heute können wir sagen: Die Bundeswehr
zwei Gründe.                                ist fest in der Mitte unserer Gesellschaft
Zum einen ist, Soldatin oder Soldat zu      verankert. Als Wehrbeauftragte möchte
sein kein normaler Arbeitsplatz. Die        ich dafür werben, Soldatinnen und Sol-
Solda­tinnen und Soldaten riskieren ihr     daten wieder stärker die Wertschätzung
Leben für unsere Freiheit, unsere Sicher-   teilwerden zu lassen, die sie verdient
heit, für Frieden, Demokratie und Rechts-   haben. Und ich möchte dazu beitragen,
staat. Sie stehen in einem besonderen       die Rahmenbedingungen so zu verbes-
Hierarchieverhältnis aus Befehl und Ge-     sern, dass sie ihren Dienst engagiert und
horsam. Der Schutz ihrer Grundrechte        motiviert leisten können.
verdient daher besondere Beachtung.         Auf den folgenden Seiten können Sie
Zum anderen ist die Bundeswehr eine         die Geschichte und die Entwicklung des
Parlamentsarmee. Jeder Einsatz muss         Amts der Wehrbeauftragten nachver­
vor dem Parlament begründet werden.         folgen – eine historische Errungenschaft
Das ist eine Lehre aus den Schrecken des    unserer parlamentarischen Demokratie.
Zweiten Weltkriegs. Nie wieder sollten      Sie erhalten einen Überblick über meine
deutsche Streitkräfte zu einem Staat im     Aufgaben und Pflichten ebenso wie über
Staate werden, sondern eine Armee           die Grundrechte von Soldatinnen und
überzeugter Staats­bürgerinnen und          Soldaten und ihren Schutz.
Staats­bürger, die fest auf dem Boden
des Grundgesetzes steht – demokratisch      Ihre
legitimiert und kontrolliert. Genau da-     Dr. Eva Högl
für hat der Bundestag 1956 das Amt der      Wehrbeauftragte des
Wehrbeauftragten eigens geschaffen.         Deutschen Bundestages

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Demokratien sind bemüht, ihre Streitkräfte in die
Gesellschaft einzubinden und ihre Machtausübung
wirksam zu kontrollieren. Die parlamentarische
Kontrolle ist hier von besonderer Bedeutung. So ist
auch die Bundeswehr eine Parlamentsarmee.

Einleitung

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Stichwort Die Wehrbeauftragte Schutz der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten und parlamentarische Kontrolle - btg-bestellservice
Im Gefüge eines jeden Staates spielen
die Streitkräfte eine wesentliche Rolle.
Aufgrund ihres Auftrags, ihrer Struktur
und der ihnen gegebenen Machtmittel          Die Instrumentarien einer solchen Kon­
nehmen sie eine besondere Stellung ein.      trolle können vielfältig sein. Sie reichen
Es liegt im Interesse des demokratischen     von der Festsetzung der Haushaltsmittel
Staates, dass sie ihre Einflussmöglichkei-   für die Streitkräfte durch das Parlament
ten nur entsprechend der verfassungs-        über die Verantwortlichkeit der zivilen
rechtlichen Ordnung wahrnehmen. Dies         Bundesministerin der Verteidigung dem
betrifft nicht nur den Gebrauch der mi-      Parlament gegenüber bis hin zur Sicher-
litärischen Machtmittel als solche, son-     stellung der Rechtsschutzmöglichkeiten
dern auch die Behandlung der in ihnen        für die Soldatinnen und Soldaten.
dienenden Soldatinnen und Soldaten.          Im Einzelnen hat sich die Ausübung der
Demokratisch verfasste Staatswesen sind      parlamentarischen Kontrolle in Demo-
um eine starke Einbindung der Streit-        kratien zum Teil sehr unterschiedlich
kräfte in die Gesellschaft und um eine       entwickelt. Ihre Ausgestaltung ist meist
wirksame Kontrolle ihrer Machtaus-           nur im geschichtlichen Rückblick ver-
übung bemüht. Hierbei kommt der parla-       ständlich. Dies gilt in besonderer Weise
mentarischen Kontrolle eine besondere        auch für die Bundesrepublik Deutsch-
Bedeutung zu.                                land.

                                                           Zu Besuch im Parlament:
                                                           Angehörige der Bundeswehr
                                                           verfolgen auf der Besuchertribüne
                                                           des Plenarsaals eine Sitzung des
                                                           Bundestages.

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Stichwort Die Wehrbeauftragte Schutz der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten und parlamentarische Kontrolle - btg-bestellservice
Bei der Gründung der Bundeswehr wurde darauf
geachtet, dass sie einer starken parlamentarischen
Kontrolle unterliegt. Als eine der besonderen Errun-
genschaften gilt das Amt der Wehrbeauftragten.

Geschichtliche Entwicklung

                          8
Die Geschichte der deutschen Wehr­
verfassung ist dadurch gekennzeichnet,
dass sowohl in der > Weimarer Republik
als auch bis zum Ende der NS-Diktatur         Im Jahr 1949 gab sich die deutsche Be-
im Jahr 1945 der Grundsatz der Einheit        völkerung im westlichen Teil ihres Lan-
von Staatsoberhaupt und Oberbefehls­          des die Verfassung eines demokratischen
haber der Streitkräfte galt. Ebenso kenn-     Rechtsstaats nach westeuropäischen
zeichnend ist ­jedoch auch das Fehlen         und nordamerikanischen Vorbildern.
demokratischer Strukturen in den Streit-      Die Aufstellung von Streitkräften war
kräften. Selbst in der Weimarer Republik      zunächst nicht vorgesehen.
endete die Demokratie am Kasernentor:         Bereits wenige Jahre später drängten die
Den Soldaten war jede politische Betäti-      USA und Großbritannien aufgrund der
gung verboten, sie besaßen weder das          Verschärfung des Ost-West-Konflikts da­
aktive noch das passive Wahlrecht.            rauf, dass auch die junge Bundesrepub-
Hochrangige Vertreter der Streitkräfte        lik einen militärischen Beitrag zur Erhal-
machten keinen Hehl aus ihrer Ableh-          tung der Freiheit im westlichen Teil der
nung der demokratischen Verfassung.           Welt leisten sollte.

Weimarer Republik Nach dem Ersten Weltkrieg entstand nach der November­
revolution und der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. 1918 die
Weimarer Republik mit der ersten parlamentarisch-demokratischen Ver­
fassung Deutschlands. An der Spitze der Republik stand ein für sieben Jahre
direkt vom Volk gewählter Reichspräsident, der Teil der Exekutive war und
über ein Notverordnungsrecht verfügte. Die Reichsregierung wurde vom
Reichskanzler geführt, der aber vom Reichspräsidenten und der Reichstags-
mehrheit abhängig war. Die Weimarer Republik endete 1933 mit der Macht­
ergreifung der Nationalsozialisten.

                                              9
die Aufstellung von Streitkräften unab-
                                           weislich. Es bestand eine breite politische
                                           Übereinstimmung, dass sie einer beson-
  Über die damit notwendige erneute        deren Kontrolle bedürften. Jeder künftige
­Aufstellung von Streitkräften wurde im    Machtmissbrauch durch das Militär soll-
 Parlament und in der Gesellschaft lei-    te von vornherein ausgeschlossen wer-
 denschaftlich gerungen. Allzu lebendig    den. Zur Umsetzung dieses politischen
 waren noch die Erinnerungen an die Ver- Willens wurden die Streitkräfte als Teil
 strickungen der Wehrmacht in das Un-      der > Exekutive einem dem Parlament
 recht der nationalsozialistischen Gewalt- verantwortlichen Minister ­unterstellt;
 herrschaft und die Erfahrungen eines      im Parlament wurde ein Verteidigungs-
 verbrecherischen Krieges. Schließlich     ausschuss geschaffen, der gleichzeitig
 wurde mit dem sich verschärfenden         die besonderen Rechte eines Untersu-
 ­Kalten Krieg zwischen Ost und West       chungsausschusses erhielt.

Exekutive Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie ist
dabei an das geltende Recht gebunden. Die Exekutive umfasst die Regierung
und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anver-
traut ist. In der Bundesrepublik zählen neben der Bundesregierung alle Be-
hörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Exekutive, darunter
die Landesverwaltungen, die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Finanz­
ämter. Die Exekutive kann nach näherer Maßgabe in einem Gesetz, das
­Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt, sogenannte Rechtsverordnungen
 ­erlassen, die wie Gesetze wirken.

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Die damalige sozialdemokratische Oppo-
sition forderte zur Verstärkung der par­
lamentarischen Kontrolle außerdem,
in der Verfassung gegen den Bundes­
minister der Verteidigung ein sonst nur    den Erfahrungen der nationalsozialisti-
gegen den Bundeskanzler zu richtendes      schen Gewaltherrschaft und Zweitem
Misstrauensvotum vorzusehen. Die           Weltkrieg, sollte auch innerhalb der
christlich-liberale Regierungsmehrheit     Streitkräfte eine Haltung verankert wer-
lehnte dies aber mit Nachdruck ab. Es      den, die jeden Einzelnen in die Plicht
kam zu einem Kompromiss, wonach            nahm, in letzter Instanz selbstverant-
neben dem Verteidigungsausschuss als       wortlich für sein Handeln zu sein. Kein
zusätzliches parlamentarisches Kontroll­   Befehl kann das Gewissen ersetzen. Das
instrument ein Wehrbeauftragter des        Recht zum Widerstand gegen jeden Ver-
Bundestages eingeführt wurde.              such, die verfassungsmäßige Ordnung zu
Neben der parlamentarischen Kontrolle      beseitigen, um ein neues Unrechtsregime
wurde ein weiteres Kontrollsystem in-      zu errichten, steht ­sogar ausdrücklich im
nerhalb der Bundeswehr geschaffen:         unab­änderbaren > Artikel 20 des Grund-
das Prinzip der Inneren Führung. Nach      gesetzes.

                                           11
Grolman mit großer Mehrheit zum ersten
                                                 Wehrbeauftragten. Ihm folgten die Wehr­
                                                 beauftragten Hellmuth Guido Heye,
Am 19. März 1956 wurde im Rahmen                 ­Matthias Hoogen, Fritz Rudolf Schultz,
der neuen Wehrverfassung Artikel                  Karl Wilhelm Berkhan, Willi Weiskirch
45 b in das Grundgesetz eingefügt,                und Alfred Biehle. Eine Änderung
der den Auftrag und die Stellung                  des Wehrbeauftragtengesetzes im Jahr
des Wehrbeauftragten umschreibt:                  1990 machte von nun an auch die
„Zum Schutz der Grundrechte und                   Wahl ungedienter Kandidatinnen und
als Hilfsorgan des Bundestages bei                Kandidaten möglich. Im Jahr 1995 wurde
der Ausübung der parlamen­tarischen               mit Claire Marienfeld-Czesla erstmals
Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des           eine Frau in dieses Amt gewählt. Ihr
Bundestages berufen. Das Nähere regelt            folgten W­ illfried Penner, Reinhold Robbe,
ein Bundesgesetz.“ Zur Ausführung                 ­Hellmut Königs­haus, Hans-Peter Bartels
dieses Verfassungsartikels trat am 27.  Juni       und mit Eva Högl 2020 die zweite Frau in
1957 auf Beschluss des Parlaments das              diesem Amt.
„Gesetz über den Wehrbeauftragten des              Mit dem Amt der Wehrbeauftragten
Deutschen Bundestages“ in Kraft.                   wurde eine Institution geschaffen, die
Am 19. Februar 1959 wählten die Abge­              in der deutschen Verfassungsgeschichte
ordneten des Bundestages Helmuth von               kein Vorbild hat.

Grundgesetz Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutsch-
land. Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen und
am 23. Mai 1949 verkündet. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staat­lichen
System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen an-
deren deutschen Rechtsnormen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten des Bundestages sowie des
­Bundesrats erforderlich. Allerdings gibt es unabänderliche Prinzipien im
 Grund­gesetz. So ist es nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes unzu­lässig,
 die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der
 Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 des Grund­
 gesetzes niedergelegten Grundsätze zu ändern. Artikel 1 garantiert die Men-
 schenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte.
 Artikel 20 beschreibt die Staatsprinzipien, etwa dass die Bundes­republik
 Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist.

                                                 12
Anfangsjahre der Parlamentsarmee:
Junge Soldaten lesen knapp ein
Jahr nach der Gründung der Bun-
deswehr im Jahr 1955 die Zeit-
schrift „Die ersten Schritte“ des
Bundesverteidigungsministeriums.

                                    13
Die Wehrbeauftragte gehört zur Legislative.
Sie ist Hilfsorgan des Bundestages und unterstützt
das Parlament bei der Kontrolle der Streitkräfte.

Rechtliche Stellung der Wehrbeauftragten

                          14
Im Übrigen gelten zwischen dem Parla-
                                          ment und der Wehrbeauftragten folgende
                                          Regelungen:
 Das Grundgesetz und ihm folgend das      z Die Wehrbeauftragte hat gegenüber
 Wehrbeauftragtengesetz ordnen die        dem Bundestag Berichtspflichten.
 Wehrbeauftragte mit den Bezeichnungen    z Der Bundestag und der Verteidigungs-
„Hilfsorgan des Bundestages“ und „Wehr- ausschuss können jederzeit die Anwe-
 beauftragter des Bundestages“ uneinge-   senheit der Wehrbeauftragten verlangen.
 schränkt dem Parlament zu. Sie gehört    z Der Bundestag und der Verteidigungs-
 damit eindeutig zur > Legislative.       ausschuss haben gegenüber der
 Das von der Wehrbeauftragten zu kon­     Wehrbeauftragten ein eingeschränktes
 trollierende Bundesministerium der Ver- Weisungsrecht.
 teidigung mit seinem nachgeordneten      z Die Wehrbeauftragte kann nicht tätig
 Bereich der Streitkräfte und der Bundes- werden, wenn der Verteidigungsaus-
 wehrverwaltung ist hingegen Teil der Ex- schuss einen Vorgang zum Gegenstand
 ekutive.                                 seiner eigenen Beratung gemacht hat.

Legislative Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in einer
repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung dem Parlament zu. In der
Bundesrepublik ist das der Bundestag. Die wichtigsten Aufgaben der gesetz-
gebenden Gewalt sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregie-
rung, der Exekutive. Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz geregelt und
gehört zu seinen unabänderlichen Prinzipien.

                                               15
Die Wehrbeauftragte steht in einem besonderen
­öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das durch
 das Wehrbeauftragtengesetz geregelt ist.

Amtsverhältnis der Wehrbeauftragten

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Die Wehrbeauftragte ist weder Mitglied
   des Bundestages noch Beamtin. Sie steht
in einem besonderen öffentlich-recht­         verhältnisses bis zum Beginn der Amts-
lichen Amtsverhältnis, das durch das          zeit ihres Nachfolgers wahrnimmt. Eine
Wehrbeauftragtengesetz geregelt ist.          Ausnahme ist das Recht auf unangemel-
Während der Dauer ihres Amtsverhält-          deten persönlichen Truppenbesuch.
nisses darf die Wehrbeauftragte kein          Die Wahl erfolgt durch den Bundestag
­anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe         ohne Aussprache in geheimer Abstim-
 und keinen Beruf ausüben sowie kein          mung. Wahlvorschläge können vom
 politisches Mandat innehaben.                ­Verteidigungsausschuss und von den
 Die Vertretung der Wehrbeauftragten           > Bundestagsfraktionen eingebracht wer-
 ­obliegt kraft Gesetzes dem Leitenden         den. Gewählt ist, wer die Stimmen der
  ­Beamten, der ihre Rechte bei Verhinde-      Mehrheit der Mitglieder des Bundes­
rung und nach Beendigung ihres Amts-           tages, die absolute Mehrheit, erhält.

Bundestagsfraktion Fraktionen sind als Zusammenschlüsse von Abgeordne-
ten für die gesamte Parlamentsarbeit wesentlich und bereiten Entscheidun-
gen des Bundestages vor. Eine Fraktion können mindestens fünf Prozent der
Mitglieder des Bundestages bilden, die derselben Partei oder solchen Partei-
en angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem
Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen.

                                              17
Wählbar sind alle Deutschen, die das
35.  Lebensjahr vollendet haben. Als
Soldatin oder Soldat erworbene Kennt-       länger als eine reguläre Wahlperiode
nisse vom militärischen Alltag sind kei-    des Parlaments. Dies trägt dazu bei, die
ne formale Voraussetzung für die Wahl.      Unabhängigkeit bei einem Wechsel der
Die Ernennung nimmt der Bundestags-         Parlamentsmehrheit aufgrund einer
präsident* vor; die Wehrbeauftragte legt    Neuwahl des Bundestages zu gewähr-
den Eid vor dem Bundestag ab. Das           leisten. Eine Wiederwahl – auch mehr-
Amtsverhältnis beginnt mit der Aus-         fache – ist zulässig. Das Amtsverhältnis
händigung der Ernennungsurkunde             endet mit Ablauf der Amtszeit, durch
oder, falls der Eid vorher geleistet wur-   Tod, mit der Ab­berufung durch das Par-
de, mit der Vereidigung. Die Amtszeit       lament oder mit der Entlassung auf eige-
dauert fünf Jahre und damit ein Jahr        nes Verlangen.

*Weitere Informationen
 im Stichwort
„Der Deutsche Bundestag“

                                            18
„Gerechtigkeit gegen jedermann
 üben“: Die neue Wehrbeauftragte
 Eva Högl leistet vor dem Bundes­
 tagspräsidenten Wolfgang Schäuble
 (CDU/CSU) und dem Bundes­tag
 den Amtseid.

                                     19
Das Grundgesetz räumt dem Bundestag bei der
­parlamentarischen Kontrolle besondere Rechte ein.
 Unterstützt wird das Parlament durch die Wehr­
 beauftragte. Ihr Auftrag ist zudem der Schutz
 der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten.

Gesetzlicher Auftrag

                          20
Nach dem im Grundgesetz in Artikel 45b
festgelegten Auftrag hat die Wehrbeauf-
tragte zum „Schutz der Grundrechte
und als Hilfs­organ des Bundestages bei   Neben dem in Absatz 3 festgelegten ori-
der parlamentarischen Kontrolle“ über     ginären Kontrollbereich der Wehrbeauf-
die Streitkräfte tätig zu werden. Das     tragten umfasst der weisungsgebundene
Wehrbeauftragtengesetz definiert ihre     Kontrollbereich in Absatz 2 das gesamte
Auf­gaben im Einzelnen.                   Feld parlamentarischer Wehrkontrolle.
Der Auftrag der Wehrbeauftragten ist in   Damit wird deutlich, dass dort der par­
§ 1 Absatz 2 und 3 umschrieben. Danach    lamentarische Kontrollauftrag der Wehr-
wird die Wehrbeauftragte aus zwei An-     beauftragten über die Begriffe „Grund-
lässen tätig:                             rechte der Soldaten“ und „Grundsätze
z auf Weisung des Bundestages oder des    der Inneren Führung“ hinausreicht. In
Verteidigungsausschusses zur Überprü-     der Praxis wurden den Wehrbeauftragten
fung bestimmter Vorgänge (Absatz 2 –      seit 1959 noch keine Weisung durch den
weisungsgebundener Kontrollbereich)       Bundestag erteilt, durch den Vertei­di­
oder                                      gungsausschuss erst in insgesamt 26  Fäl-
z nach pflichtgemäßem Ermessen auf-       len. Die Wehrbeauftragte kann beim Ver-
grund eigener Entscheidung, wenn ihr      teidigungsausschuss um eine Weisung
Umstände bekannt werden, die auf eine     zur Prüfung bestimmter Vorgänge nach-
Verletzung von Grundrechten der Sol­      suchen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit
datinnen und Soldaten oder von Grund-     liegt aber eindeutig beim Tätigwerden
sätzen der Inneren Führung schließen      aufgrund eigener Entscheidung. Die
lassen (Absatz 3 – originärer Kontroll­   Umstände, die der Wehrbeauftragten An-
bereich).                                 lass zu einer Überprüfung geben, können

                                          21
ihr zum Beispiel bei einem Truppen­
besuch, durch Mitteilung von Bundes-
tagsabgeordneten oder anderen Personen,     Grundrechte der Soldatinnen
durch Eingaben von Soldatinnen und          und Soldaten
Soldaten oder durch die Auswertung der
Meldepflichtigen Ereignisse der Truppe,     Bei dem Begriff „Grundrechte der Sol­
aber auch auf andere Weise, beispiels-      datinnen und Soldaten“ geht es um die
weise durch Berichte in Presse, Fern­       in der Verfassung garantierten Grund-
sehen und Hörfunk bekannt geworden          rechte. Soldatinnen und Soldaten stehen
sein.                                       in einem hierarchischen Verhältnis,
Ihr originäres Tätigkeitsfeld umfasst das   das durch das Prinzip von Befehl und
Bundesministerium der Verteidigung          Gehorsam geprägt ist. Es ist durch ein
und alle dem Ministerium unterstellten      starkes Spannungsverhältnis zwischen
Verbände, Einheiten und Dienststellen.      der Freiheit und den sonstigen Rechten
Die Wehrbeauftragte wird nicht tätig,       der einzelnen Person einerseits und den
wenn der Verteidigungsausschuss den         besonderen Erfordernissen des militäri-
Vorgang zum Gegenstand seiner eigenen       schen Dienstes andererseits gekenn-
Beratung gemacht hat.                       zeichnet. Im Grundsatz garantiert die
Die Aufgaben der Wehrbeauftragten be-       Verfassung allen, die in den Streitkräften
schränken sich jedoch nicht darauf, im      Dienst tun, ihre Freiheiten und Rechte,
Auftrag des Parlaments die Streitkräfte     wie sie auch den anderen Menschen in
zu kontrollieren. Das Wehrbeauftragten-     Deutschland zustehen. Soldatinnen und
gesetz hat ihr darüber hinaus die Auf­      Soldaten sind „Staatsbürgerinnen und
gabe einer besonderen Petitionsinstanz      Staatsbürger in Uniform“. Ihre Grund-
zugewiesen. Jede Soldatin und jeder Sol-    rechte können jedoch im Rahmen der
dat hat das Recht, sich ohne Einhaltung     Verfassung eingeschränkt werden, soweit
des Dienstwegs unmittelbar an die Wehr-     dies der militärische Dienst zwingend
beauftragte zu wenden.                      erfordert.

                                                          Besuch der Truppe: Eva Högl auf
                                                          der Korvette Magdeburg beim
                                                          Marinekommando in Rostock.

                                            22
Grundsätze der Inneren Führung

                                             Unter dem Begriff „Grundsätze der Inne-
                                             ren Führung“ wurde bei der Aufstellung
                                             der Bundeswehr ein Reformkonzept er-
                                             örtert, das die neuen Streitkräfte im jun-
 Hierzu bedarf es einer gesetzlichen         gen demokratischen Staat verankert. Die
 Grundlage. So gilt für alle im Dienst der   Bundeswehr sollte selbst nach demokra-
 Streitkräfte weiterhin, um dies beispiel-   tischen Prinzipien verfasst sein. Der Sol-
 haft zu verdeutlichen,                      dat sollte zugleich „Bürger in Uniform“
z der uneinschränkbare Grundsatz der         sein, dem demokratischen Rechtsstaat
 Achtung und des Schutzes der Men-           verpflichtet, aber auch mit demokrati-
 schenwürde – zum Beispiel darf im           schen Rechten, wie beispielsweise der
­Rahmen einer fordernden Ausbildung          Wählbarkeit, der Vereinigungsfreiheit
 niemand herabgewürdigt und erniedrigt       und dem Recht auf Personalvertretung
 werden;                                     ausgestattet sein. Die Grundsätze verkör-
 z das Grundrecht der freien Meinungs­       pern zum einen das Grundkonzept für
 äußerung – die Meinungsfreiheit kann        die innere Ordnung der Bundeswehr,
 zugunsten der Funktionsfähigkeit der        zum anderen die Einbindung der Streit-
 Streitkräfte eingeschränkt werden, aber     kräfte in Staat und Gesellschaft.
 außerhalb des Dienstes bleibt zum Bei-      Im Innenverhältnis der Streitkräfte sol-
 spiel auch parteipolitische Betätigung      len die Grundsätze einer zeitgemäßen
 möglich;                                    Form der Menschenführung praktiziert
 z das Grundrecht auf Rechtsschutz gegen     werden. Innere Führung dient dazu, die
 Rechtsverletzungen durch staatliches        Spannungen auszugleichen und ertragen
 Handeln – auch Soldatinnen und Sol­         zu helfen, die sich aus den individuellen
 daten können die Gerichte zu ihrem          Freiheitsrechten einerseits und den mili-
 Schutz anrufen.                             tärischen Pflichten andererseits ergeben.

                                             23
Wesen und Formen des Führungsverhal-
tens der Vorgesetzten müssen von der
Menschenwürde als Grundlage der ver-
fassungsmäßigen Ordnung geprägt sein.         Im Außenverhältnis sollen sich die
Dem jeweiligen Stand der politischen,         Streitkräfte als Institution und die ein-
gesellschaftlichen und sozialen Entwick-      zelnen Soldatinnen und Soldaten wie
lung in der Bundesrepublik sowie den          alle anderen in die staatliche und gesell-
Ergebnissen des Wandels im militärisch-       schaftliche Ordnung einfügen. Sie sollen
technischen Bereich ist Rechnung zu           sich als integraler Bestandteil der Ge-
tragen. Innere Führung soll „in Führung       samtgesellschaft verstehen und auch von
und Ausbildung, in der Handhabung der         außen so gesehen werden. Mit diesem
Disziplinargewalt, in der politischen Bil-    Aspekt wird der Sorge entgegengewirkt,
dung und Information der Truppe, in der       dass sich die Streitkräfte verselbstständi-
Betreuung und Sorge um den Menschen,          gen und zum „Staat im Staate“ werden
im außerdienstlichen Gemeinschafts­           könnten – eine Gefahr, die jede bewaff-
leben“ wirksam werden, wie Wolf Graf          nete Macht latent in sich birgt.
von Baudissin, einer der geistigen Väter      Die Diskussion in der Bundeswehr über
des Reformkonzepts, 1953 festhielt.           den Begriff der Inneren Führung fand
Nach dem Prinzip der Inneren Führung          ­ihren vorläufigen Abschluss im Februar
sollen die Rahmenbedingungen des mili-         1993 durch den Erlass der seinerzeitigen
tärischen Alltags, wie sie durch Organi-     „Zentralen Dienstvorschrift 10/1 – Innere
sationsformen, Grundsätze der Personal-        Führung“, der heutigen „Zentralen
führung und Infrastruktur vorgegeben           Dienstvorschrift A-2600/1 Innere Füh-
werden, den Menschen als eigenständi-          rung – Selbstverständnis und Führungs-
ge, verantwortliche Persönlichkeit res-        kultur“. In ihr wird die Konzeption der
pektieren.                                     Inneren Führung beschrieben.

                                              24
Was Innere Führung im militärischen
                                         Alltag konkret bedeutet und anstrebt, ist
                                         zu allererst in einer Reihe von Gesetzen,
                                         Erlassen und Dienstvorschriften fest­
                                         gelegt. Maßgebliche Grundlage ist das
                                         Soldatengesetz, in dem die Rechte und
Ziele der Inneren Führung sind,          Pflichten der Soldatinnen und Soldaten,
z politische und rechtliche Begründun-   insbesondere auch in ihrer Rolle als Vor-
gen für den soldatischen Dienst zu ver-  gesetzte und Untergebene, beschrieben
mitteln und den Sinn des militärischen   sind.
Auftrags einsichtig und verständlich     Innere Führung erschöpft sich jedoch
zu machen;                               nicht in einer konkreten Anwendung
z die Integration der Bundeswehr und     geltender Vorschriften. Dies gilt insbe-
der Soldatinnen und Soldaten in Staat    sondere auch für das Verhalten der Vor-
und Gesellschaft zu fördern sowie Ver-   gesetzten gegenüber den Untergebenen
ständnis für die Aufgaben der Bundes-    im militärischen Alltag. Die Vorgesetzten
wehr zu wecken;                          sollen ihre Untergebenen nicht nur nach
z die Bereitschaft der Soldatinnen und   den Buchstaben des Gesetzes, sondern
Soldaten zur gewissenhaften Pflichter-   mit „Herz und Verstand“ führen. Wer in
füllung zu stärken und die Disziplin     den Streitkräften Dienst leistet, soll als
und den Zusammenhalt der Truppe zu      „Staatsbürgerin und Staatsbürger in Uni-
bewahren;                                form“ eine freie Persönlichkeit sein, ver-
z die innere Ordnung der Streitkräfte    antwortungsvoll handeln und sich für
menschenwürdig, an der Rechtsordnung den Auftrag einsatzbereit halten. Gefor-
orientiert und in der Auftragserfüllung  dert wird nicht blinder Gehorsam, son-
effizient zu gestalten.                  dern Gehorsam aus Einsicht.

                                                        Staatsbürgerinnen und Staats­
                                                        bürger in Uniform: Angehörige
                                                        der Bundeswehr beim öffent­lichen
                                                        Eid.

                                          25
haltsplan festgelegt. Damit bestimmen
                                            die Abgeordneten mit ihrer Mehrheit
                                            über den Verteidigungshaushalt, die
                                            Ausrüstung und die Strategie der Bun-
                                            deswehr. Auch die Auslandseinsätze
                                            der Bundeswehr bedürfen nach dem
Die parlamentarische Kontrolle              ­Parlamentsbeteiligungsgesetz einer
der Streitkräfte                             mehrheitlichen parlamentarischen
                                             Zustimmung.
Das Prinzip der parlamentarischen Kon­       Mit dem Verteidigungsausschuss
trolle bezeichnet die durchgängige Kon­      (Art. 45 a GG) steht dem Parlament ein
trolle exekutiver Staatsgewalt, also der     weiteres mit speziellen Rechten ausge-
Regierung und ihrer nachgeordneten Be-       stattetes Instrument der parlamentari-
reiche, durch das Parlament. Damit un-       schen Kontrolle zur Verfügung. Der Ver-
terliegen auch das Bundesministerium         teidigungsausschuss ist als ständiger
der Verteidigung und die Bundeswehr          Ausschuss konzipiert, er muss anders
dieser Kontrolle. Parlamentarische           als die überwiegende Mehrheit der an­
Kon­trolle ist nicht beschränkt auf eine     deren Ausschüsse zwingend in jeder
repressive Aufsicht; sie kann sowohl         Wahl­periode eingerichtet werden. Da­
präventiv im Sinne vorheriger Einfluss-      rüber ­hinaus steht es ihm als einzigem
nahme, begleitend, mitwirkend und            Ausschuss zu, sich auf Antrag eines
steuernd als auch nachträglich erfolgen.     Viertels seiner Mitglieder als Unter­
Das Grundgesetz räumt dem Deutschen          suchungsausschuss zu konstituieren.
Bundestag bei der parlamentarischen          Als solcher kann er dann, ausgestattet
Kontrolle der Streitkräfte besondere         mit gewissen strafprozessualen Rechten,
Rechte ein. So hat er das Budgetrecht        Vorfälle oder Vorgänge in der Bundes-
(Art. 87 a Abs. 1 GG); Stärke und Organi-    wehr prüfen, durchleuchten und ab-
sation der Bundeswehr sind im Haus-          schließend be­werten.

                                                          Parlamentarische Kontrolle: Der
                                                          Verteidigungsausschuss des
                                                          Bundes­tages ist mit besonderen
                                                          Rechten ausgestattet, um die
                                                          Streitkräfte zu kontrollieren.

                                            26
Abgerundet werden die Kontrollmöglich­
keiten des Parlaments, indem ihm die
Verfassung die Wehrbeauftragte zur Seite    Schließlich ist auch die Festlegung der
gestellt hat, der das Instrumentarium der   Amtszeit der Wehrbeauftragten auf
parlamentarischen Kontrolle an die Hand     fünf  Jahre – und damit ein Jahr länger
gegeben wurde. So ist es auch der Wehr-     als die Wahlperiode des Bundestages –
beauftragten möglich, Vorfälle und Vor-     ein Ausdruck ihrer bedeutenden Rolle
gänge in der Bundeswehr einer Untersu-      im Rahmen der parlamentarischen Kon-
chung zu unterziehen. Sie hat daneben       trolle. Damit ist sie nicht nur unabhän-
die Gelegenheit, im Sinne der präventi-     gig von den sich zu Beginn einer Wahl-
ven, aber auch nachträglichen Kontroll-     periode neu zusammensetzenden und
rechte aktiv Anregungen einzubringen        sich auch während der Wahlperiode
und zwar nicht nur, um erkannte Miss-       möglicher­weise verändernden Mehr-
stände in der Bundeswehr zu beseitigen,     heitsverhältnissen. Die Kontinuität ihrer
sondern auch um Fehlentwicklungen           Amtsführung über einen Wahlperioden-
vorzubeugen. Hiervon macht die Wehr­        wechsel hinaus garantiert auch die Kon-
beauftragte vor allem in ihren Jahres­      tinuität der parlamentarischen Kontrolle
berichten Gebrauch.                         der Streitkräfte.

                                            27
Der Wehrbeauftragten stehen zur Erfüllung ihres
Verfassungsauftrags als gesetzliche Befugnisse
­Informationsrechte und Anregungsbefugnisse zu.

Amtsbefugnisse

                         28
Informationsrechte

  Die Wehrbeauftragte hat gegenüber dem
  Bundesministerium der Verteidigung
  und allen unterstellten Dienststellen das   Die Wehrbeauftragte kann jederzeit und
  Recht auf Auskunft und Akteneinsicht.       ohne vorherige Anmeldung alle Trup-
  So kann die Wehrbeauftragte bei der Be-     pen, Stäbe, Einrichtungen und Verwal-
  arbeitung von Eingaben die Truppe und       tungsstellen der Bundeswehr – auch im
  andere Dienststellen auffordern, einen      Ausland – besuchen. Dieses Truppen­
  bestimmten Sachverhalt zu überprüfen,       besuchsrecht steht nur der Wehrbeauf-
  zum Ergebnis der Überprüfung Stellung       tragten persönlich zu.
  nehmen und sich einschlägige Unterla-       Die Truppenbesuche dienen der Wehr­
  gen vorlegen lassen. Das Auskunftsrecht     beauftragten dazu, sich durch persön­
  ist außerdem Grundlage für sie und          liche Gespräche und unmittelbare Ein-
die Beschäftigten in ihrem Amt, In­for­       drücke ein eigenes Bild vom inneren Zu-
mations- und Kontaktgespräche im              stand der Bundeswehr zu verschaffen.
­Geschäftsbereich des Bundesministe­          Hierdurch erhält sie vor allem Kenntnis
 riums der Verteidigung zu führen. Bei        von Schwierigkeiten im dienstlichen
 der Be­arbeitung von parlamentarischen       Alltag der Truppe, von Problemen bei
 Weisungen und von Eingaben, die eine         Ausbildung und Ausrüstung sowie von
 ­Beschwerde zum Gegenstand haben,            den Anliegen und Sorgen der Soldatin-
  kann die Wehrbeauftragte die betreffen-     nen und Soldaten, die in Eingaben nur
  den Soldatinnen und Soldaten sowie          unvollständig oder nicht geäußert wer-
  Zeugen und Sachverständige persönlich       den. Durch die unverzügliche Weiter­
  anhören.                                    gabe wichtiger Feststellungen an das

                                                           Die Wehrbeauftragte besucht in
                                                           Storkow das Informationstechnik­
                                                           bataillon 381. Beim Verabschie­
                                                           dungs­appell werden rund 100  Sol­
                                                           da­tinnen und Soldaten in den
                                                           Einsatz nach Mali entsandt.

                                              29
Bundesministerium der Verteidigung
 kann die Wehrbeauftragte so vor allem
 auch präventiv wirken.
 Für die Gewinnung von Informationen       Mit der Anregungsbefugnis wirkt die
 ist außerdem das Recht bedeutsam,         Wehrbeauftragte bei der Ausgestaltung
­Berichte über die Ausübung der Dis­zi­    der Inneren Führung in der Truppe mit.
 plinargewalt in den Streitkräften an­     Die Anregungen sind keine verbind­
 zufordern und als Prozessbeobachterin     lichen Weisungen oder Befehle. Die
 in straf- oder disziplinargerichtlichen   ­Beschränkungen der Befugnisse der
 Verfahren an den Gerichtsverhandlungen     Wehrbeauftragten auf Informations-
 teilzunehmen.                              und Anregungsrechte können zu der
                                            Annahme verleiten, dass ihre Einfluss-
                                            möglichkeiten eher gering seien. Dem
Anregungsbefugnisse                         widerspricht jedoch die Praxis: Die Exis-
                                            tenz einer unabhängigen Parlaments­
Die Wehrbeauftragte kann den zustän­        beauftragten, die alle – vom Grenadier
digen Stellen Gelegenheit zur Regelung      bis zum General – unmittelbar anrufen
einer Angelegenheit geben. Nach Ab-         dürfen, wirkt sich von vornherein auf
schluss einer Überprüfung, bei der ein      das Führungsverhalten vieler Vorgesetz-
fehlerhaftes Verhalten oder ein Mangel      ter positiv aus. Hierzu trägt vor allem
festgestellt wurde, kann sie beispielswei- die Möglichkeit bei, dass die Wehrbeauf­
se die zuständigen Stellen bitten, Rege-    tragte übergeordnete Stellen bis hin zum
lungen zu treffen, um künftig Wieder­       Bundesministerium der Verteidigung
holungen zu vermeiden. Darüber hinaus einschalten und dem Parlament festge-
kann sie einen Vorgang der Stelle zulei-    stellte Mängel im Jahresbericht und in
ten, die für die Einleitung eines Straf-    Sonderberichten zur Kenntnis bringen
oder Disziplinarverfahrens zuständig ist. kann.

                                           30
An Bord des A400 M im Gespräch
mit der Besatzung des Lufttrans­
port­geschwaders in Wunstorf. Der
A400 M wird auch für MedEvac-
Missionen genutzt, um erkrankte
Soldaten aus Einsatzgebieten zu
holen.

                                    31
Jeder Soldat und jede Soldatin kann sich mit
­Eingaben direkt an die Wehrbeauftragte wenden.
 Diese Eingaben können sich auf alle Fragen des
 ­militärischen Alltags beziehen.

Die Wehrbeauftragte als Petitionsinstanz
für Soldatinnen und Soldaten

                          32
Wer in den Streitkräften Dienst leistet,
 hat das Recht, sich einzeln und ohne
 Einhaltung des Dienstwegs an die Wehr-     bahnfragen, Versetzungen und Komman-
 beauftragte zu wenden. Bei der Wahr-       dierungen oder Beurteilungen), Fragen
 nehmung ihres Petitionsrechts* können      der Heilfürsorge, der Unterbringung,
 die Soldatinnen und Soldaten der Wehr-     ­Bekleidung und Betreuung, des Besol-
 beauftragten – ohne an Fristen gebunden    dungsrechts und der Versorgung, aber
 zu sein – alles vortragen, was sie nach    auch der Vereinbarkeit von Familie und
 ihrer subjektiven Bewertung als falsch     Dienst, der Frauen in den Streitkräften
 und ungerecht empfinden.                   sowie der Reservedienstleistenden.
 Anders als bei der Beschwerde nach der     Es ist nicht erforderlich, ein Anliegen
 Wehrbeschwerdeordnung muss eine so-         persönlich vorzutragen. Mit einer Ein­
 genannte Beschwer nicht vorliegen. Die      gabe können sich auch Kameradinnen
 Eingaben können daher die ganze Breite      und Kameraden, Vertrauenspersonen
 dienstlicher, persönlicher und sozialer     oder Familienangehörige zugunsten der
 Probleme des militärischen Alltags          Belange einer Soldatin oder eines Sol-
­betreffen. Dazu gehören zum Beispiel        daten an die Wehrbeauftragte wenden –
 Fragen aus dem weiten Gebiet der Men-       viele Angehörige tragen die familiären
 schenführung (zum Beispiel Führungs-        Schwierigkeiten vor, die sich aus dem
 stil und Führungsverhalten, militärische    Dienstverhältnis ergeben. Vor einer
 Ausbildung, Anwendung des Disziplinar­      Überprüfung des vorgetragenen Sachver-
 rechts, Beschwerderechts und Betei­li­      halts wird aber immer das Einverständ-
 gungsrechts oder Dienstzeitregelung),       nis der Soldatin oder des Soldaten ein­
 die Personalführung (zum Beispiel Lauf-     geholt.

                                                         *Weitere Informationen
                                                          im Stichwort
                                                         „Petitionen“

                                            33
Über die Aufgaben und Befugnisse der
Wehrbeauftragten werden alle Soldatin-
nen und Soldaten zu Beginn der Grund-
ausbildung und erneut nach Versetzung        äußerung weit gezogen. Man soll durch
in die Stammeinheit unterrichtet (Zen­       eine Eingabe das Herz ausschütten
trale Dienstvorschrift A-2600/2 – Wehr­      dürfen und hierfür nicht benachteiligt
beauftragtenangelegenheiten, Ziffer 4).      werden. Bei Übertreibungen und voreili-
Wegen der Anrufung der Wehrbeauftrag-        gen Schlussfolgerungen soll der Schutz
ten darf niemand dienstlich gemaßregelt      ebenso gelten wie bei Eingaben, die mit
oder benachteiligt werden. Es gilt der       Emotionen geschrieben wurden.
Schutz des Petitionsrechts.                  Zivile Beschäftigte der Bundeswehr kön-
Das Petitionsrecht gilt selbstverständlich   nen sich nicht mit einer Petition an die
nicht für Behauptungen, die bewusst          Wehrbeauftragte wenden. Diese leitet die
wahrheitswidrigen, beleidigenden oder        Wehrbeauftragte an den Petitionsaus-
verleumderischen Charakter haben. Wer        schuss des Deutschen Bundestages wei-
eine solche Eingabe macht, trägt die volle   ter. Allerdings können auf diese Weise
disziplinare und strafrechtliche Verant-     bekannt gewordene Sachverhalte Anlass
wortung. Allerdings werden bei der           für die Wehrbeauftragte sein, tätig zu
Inanspruchnahme des Petitionsrechts          werden. Das Gleiche gilt für Hinweise
die Grenzen der zulässigen Meinungs­         von Personen außerhalb der Bundeswehr.

                                                           Weitere Beschwerdeinstanz:
                                                           Der Petitionsausschuss des Bun­­des­
                                                           tages befasst sich mit Eingaben
                                                           von zivilen Beschäftigten der
                                                           Bundeswehr.

                                            34
Das Eingabeverfahren läuft im Regelfall
 folgendermaßen ab: Die Wehrbeauftragte
 überprüft, ob der in einer Eingabe vorge-
 tragene Sachverhalt auf eine Verletzung       ­ ällen kann aber auch direkt eine höhere
                                               F
 von Grundrechten der Soldatinnen und          Ebene eingeschaltet werden. Nicht selten
 Soldaten oder Grundsätzen der Inneren         ist wegen teilstreitkraftübergreifender
 Führung schließen lässt. Ist dies der Fall,   Fragestellungen, der Notwendigkeit der
 wendet sich die Wehrbeauftragte mit der       Änderung rechtlicher Grundlagen oder
 Bitte um Stellungnahme an die Dienst-         wenn es um Fragen grundsätzlicher poli-
 stellen im Geschäftsbereich des Bundes-       tischer Bedeutungen geht, das Bundes-
 ministeriums der Verteidigung, die für        ministerium in erster Linie Adressat.
 eine unbefangene, sachgerechte und            Liegen die angeforderten Stellungnah-
­zügige Bearbeitung am ehesten geeignet        men und Ermittlungsunterlagen vor,
 erscheinen und gegebenenfalls Abhilfe         wird geprüft, ob sachgerecht ermittelt
 schaffen können. Bei Eingaben, die das        wurde, Beweise richtig gewürdigt wur-
 Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis          den, das Vorbringen sachgerecht bewer-
 in der Truppe ­berühren, ist dies in          tet und Fehlverhalten angemessen ge-
der Mehrzahl der Fälle die Bataillons-         ahndet wurde. Ist dies der Fall, erfolgt
oder vergleichbare Ebene. Bei rechtlich        die Antwort mit dem Ergebnis der Über-
schwierigen oder schwerwiegenden               prüfung.

                                               35
In der überwiegenden Zahl der Fälle ent-
sprechen die Ermittlungen und Stellung-
nahmen den Anforderungen, die aus
der Sicht der Wehrbeauftragten an sie
zu stellen sind. Dennoch gibt es eine
Vielzahl von Fällen, in denen eine wei­
tere vorgesetzte Dienststelle zur noch­
maligen Überprüfung eingeschaltet wird.     Kontrollorgan über die Streitkräfte und
Es ist kein Einzelfall, dass hierbei auch   Petitionsinstanz für die Soldatinnen und
die Bundesministerin der Verteidigung       Soldaten – die Wahrnehmung dieser bei-
selbst um eine Stellungnahme gebeten        den Funktionen ist verständlicherweise
wird.                                       nicht immer konfliktfrei. Als Kontroll­
Ist neben einer Eingabe ein sachgleiches    organ obliegt es der Wehrbeauftragten,
Wehrbeschwerde-, Disziplinar-, Straf-       darüber zu wachen, dass Recht und Ge-
oder Verwaltungsstreitverfahren an­         setz eingehalten werden. Hierbei kann
hängig, so entspricht es der Praxis der     es sich ergeben, dass die Beachtung der
Wehrbeauftragten, unter Beachtung           Vorschriften, die die Einsatzbereitschaft
des Grundsatzes der Gewaltenteilung         der Streitkräfte gewährleisten sollen, zu
in ­dieses Verfahren generell nicht mit     den Individualinteressen der Soldatin-
Wertungen einzugreifen.                     nen und Soldaten im Gegensatz steht.

                                            36
Ansprechpartnerin für die Truppe:
Alle Soldatinnen und Soldaten
können sich mit ihren Anliegen
an die Wehrbeauftragte wenden.

                                    37
Die Jahresberichte der Wehrbeauftragten lenken
die Aufmerksamkeit des Parlaments und der breiten
Öffentlichkeit auf die Anliegen der Soldatinnen
und Soldaten sowie auf die Streitkräfte insgesamt.
Die Berichte sind ein Frühwarnsystem für den
Bundestag.

Die Jahresberichte der Wehrbeauftragten

                         38
Parlamentarische Kontrolle hat – neben
                                             der Überwachung der Einhaltung von
                                             Recht und Gesetz durch die Exekutive –
                                             den Zweck, das Parlament in den Stand
                                             zu versetzen, unmittelbar durch eige-
                                             ne Feststellungen Missstände und Fehl-
                                             entwicklungen zu erkennen und so An-
                                             regungen für politisches Handeln zu
                                             gewinnen. Aus diesem Verständnis ent-
Die Wehrbeauftragte ist verpflichtet, je-    halten die Ausführungen der Wehrbeauf­
weils für ein Kalenderjahr dem Bundes-       tragten in ihren Jahresberichten neben
tag einen Gesamtbericht (Jahresbericht)      den Verstößen gegen die Grundrechte
zu erstatten. Für die inhaltliche Gestal-    und die Grundsätze der Inneren Führung
tung des Berichts sind ihr keine näheren     auch umfassende Darstellungen der all-
Vorgaben gemacht worden.                     gemeinen Rahmenbedingungen für die
Die Art der Berichterstattung hat sich       Streitkräfte und den soldatischen Dienst.
deshalb an dem Auftrag zu orientieren,       Der Jahresbericht gibt insbesondere
der ihr von der Verfassung übertragen        auch wichtige Hinweise auf Auswirkun-
wurde – nämlich Kontrollorgan und Pe-        gen bestehender gesetzlicher und sons-
titionsinstanz zu sein. Der Bericht stellt   tiger Regelungen, soweit sie die Grund-
viele Missstände dar und gibt Anregun-       sätze der Inneren Führung berühren. Die
gen diese abzustellen, gleichzeitig kann     Berichte werden dadurch zu einer Art
der Bericht auch positive Entwicklungen      Frühwarnsystem für das Parlament.
beschreiben.

                                                           Die Wehrbeauftragte des Deutschen
                                                           Bundestages redet am 19. Juni 2020
                                                           im Deutschen Bundestag zum
                                                           Jahres­bericht 2019. Im Hintergrund
                                                           auf der Regierungsbank (mitte):
                                                           Annegret Kramp-Karrenbauer,
                                                           Bundes­verteidigungsministerin.

                                             39
Der Jahresbericht findet in den Medien
                                            stets große Beachtung. Die Berichterstat-
                                            tung über ihn macht eine breite Öffent-
                                            lichkeit mit den Anliegen und Proble-
                                            men der Bundeswehr bekannt und för-
                                            dert das Verständnis für notwendige
                                            Abhilfemaßnahmen. Gleichzeitig rückt
                                            sie den Jahresbericht stärker in das
                                            Blickfeld des Parlaments.
Die Berichte werden in den Beratungen       Die Berichterstattung über negative Vor-
des Parlaments und des Verteidigungs-       kommnisse und Entwicklungen in den
ausschusses als Grundlage für die Bera-     Streitkräften birgt die Gefahr in sich,
tung und für Entscheidungen zur inneren     dass in den Medien über die Bundes-
Entwicklung der Bundeswehr herangezo-       wehr einseitig negativ oder gelegentlich
gen. Die Jahresberichte tragen hierdurch    auch in reißerischer Weise berichtet
dazu bei, die Aufmerksamkeit des Parla-     wird. Dies kann für die Wehrbeauftragte
ments auf die besonderen Anliegen und       jedoch kein Anlass sein, entgegen dem
Sorgen der einzelnen Soldatin und des       gesetzlichen Auftrag auf eine umfassen-
einzelnen Soldaten, aber auch der Streit-   de wahrheitsgemäße Darlegung der
kräfte insgesamt zu lenken.                 Feststellungen zu verzichten.

                                                          Übergabe des Jahresberichtes 2020:
                                                          Eva Högl übergibt den Bericht im
                                                          Reichstagsgebäude an Bundestags-
                                                          präsident Wolfgang Schäuble
                                                          (CDU/CSU), in Anwesenheit der
                                                          Obleute und des Vorsitzenden des
                                                          Verteidigungsausschusses, Wolf-
                                                          gang Hellmich (SPD), (2. v. l.)

                                            40
Adressat des Jahresberichts ist das Parla-
ment. Der Bericht wird für das abgelaufe-
ne Kalenderjahr in der Regel am Anfang
des folgenden Jahres dem Bun­des­tags­
präsidenten übergeben und als Bundes-
tagsdrucksache veröffentlicht. Unmittel-     öffentlichen Beratung und Beschlussfas-
bar danach wird der Bericht in der           sung zugeleitet wird. Bei beiden Plenar-
Truppe verteilt. Nach der ersten Bera-       debatten wird der Wehrbeauftragten das
tung im Plenum wird der Bericht an den       Wort erteilt, wenn dies von einer Frak­
Verteidigungsausschuss überwiesen, der       tion oder von anwesenden fünf Prozent
das Bundesministerium der Verteidigung       der Mitglieder des Bundestages verlangt
auffordert, dazu Stellung zu nehmen.         wird. Dies ist regelmäßig der Fall.
Liegt die Stellungnahme vor, wird der        In seiner Stellungnahme zum Jahresbe-
Bericht im Verteidigungsausschuss bera-      richt äußert sich das Bundesministerium
ten, wobei das Bundesministerium der         der Verteidigung auch zu den Maßnah-
Verteidigung und die Wehrbeauftragte         men, die zur Beseitigung der von der
ihre Auffassungen verdeutlichen und          Wehrbeauftragten festgestellten Mängel
ergänzen können. Die Beratungen enden        erforderlich sind. Über den Stand der
mit dem Bericht des Verteidigungsaus-        Verwirklichung dieser Maßnahmen lässt
schusses und einer Beschlussempfeh-          sich das Parlament ein Jahr später erneut
lung, die dem Plenum zu seiner zweiten       berichten.

                                             41
Den Soldatinnen und Soldaten stehen verschiedene
Möglichkeiten offen, ihre Rechte zu schützen. Für
Meldungen, Gegenvorstellungen, Beschwerden oder
Eingaben gelten dabei besondere Regeln.

Die Petition an die Wehrbeauftragte und
andere Rechtsschutzmöglichkeiten

                         42
Die Möglichkeit, eine parlamentarische
                                           Überprüfung eines Anliegens durch Ein-
                                           gaben an den Petitionsausschuss und an
                                           die Wehrbeauftragte zu veranlassen, er-
                                           fordert die Zusammenarbeit zwischen
                                           beiden Stellen. Diese ist in besonderen
Die Eingabe an die Wehrbeauftragte         Verfahrensgrundsätzen geregelt. Zur Ver-
schließt nicht aus, in derselben Angele-   meidung von Doppelarbeit und zur Ver-
genheit von den sonstigen Rechtsschutz-    hinderung von abweichenden Entschei-
möglichkeiten wie zum Beispiel einer       dungen sehen sie die gegenseitige Unter-
Meldung, einer Gegenvorstellung, einer     richtung vor. Werden Petitionsausschuss
Beschwerde nach der Wehrbeschwerde-        und Wehrbeauftragte mit derselben Sa-
ordnung oder einer Eingabe an den Peti-    che befasst, kommt Letzterer bei der Be-
tionsausschuss des Bundestages Ge-         arbeitung eine Vorrangstellung zu. Hin-
brauch zu machen. Die Eingabe an die       gewiesen sei an dieser Stelle außerdem
Wehrbeauftragte wahrt jedoch keine         auf das Soldatenbeteiligungsgesetz. Im
Fristen, wie sie zum Beispiel für Be-      Mittelpunkt des Beteiligungsrechts steht
schwerden nach der Wehrbeschwerde-         die gewählte Vertrauensperson der ein-
ordnung vorgesehen sind. Deshalb sind      zelnen Dienstgradgruppen. Durch sie
insbesondere in Disziplinarangelegen-      soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit
heiten und Verwaltungsverfahren die ge-    zwischen Vorgesetzten und Untergebe-
setzlichen Fristen zu beachten, um for-    nen sowie die Festigung des kamerad-
melle Rechtsschutzmöglichkeiten nicht      schaftlichen Vertrauens nachhaltig geför-
zu verlieren.                              dert werden.

                                                         Gegenseitige Unterrichtung:
                                                         Die Wehrbeauftragte und der
                                                         Petitionsausschuss informieren
                                                         sich über eingegangene
                                                         Eingaben.

                                           43
Rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bundestagsverwaltung unterstützen
die Wehrbeauftragte bei der parlamentarischen
Kontrolle der Bundeswehr.

Die Dienststelle der Wehrbeauftragten

                          44
Bei der Errichtung der Institution war       Die Beschäftigten im Amt der Wehrbe-
man davon ausgegangen, dass ein klei-        auftragten sind Angehörige der Bundes-
ner persönlicher Arbeitsstab ausreichen      tagsverwaltung und dort als Unterabtei-
würde, um die Wehrbeauftragten in die        lung „Die Wehrbeauftragte des Deutschen
Lage zu versetzen, ihren gesetzlichen        Bundestages“ zusammengefasst. Fach-
Auftrag zu erfüllen. Aufgrund der schnell    lich unterstehen sie ausschließlich der
steigenden Zahl zu überprüfender Vor-        Wehrbeauftragten, dienstrechtlich dem
gänge musste das Amt aber schon bald         Direktor beim Deutschen Bundestag als
personell verstärkt werden. Nur hier-        höchstem Beamten der Bundestagsver-
durch wurde es den Wehrbeauftragten          waltung.
möglich, ihren parlamentarischen Kon­        Das Amt der Wehrbeauftragten wird vom
trollauftrag gegenüber der Großorganisa-     Leitenden Beamten geführt. Es gliedert
tion Bundeswehr wahrzunehmen.                sich entsprechend den ministeriellen Or-
Derzeit besteht das Amt aus 60 Beschäf-      ganisationsprinzipien in Referate, deren
tigten, von denen etwas mehr als die         Zahl und Zuständigkeit den jeweiligen
Hälfte als Angehörige des gehobenen          Aufgabenstellungen und Schwerpunkten
und höheren Dienstes unmittelbar mit         angepasst werden. Zurzeit gibt es sechs
der fachlichen Bearbeitung beauftragt ist.   Referate.

                                             45
Wehrbeauftragte                    Persönlicher Referent
                               Dr. Eva Högl

                               Leitender Beamter

 Referat WB 1   Referat WB 2   Referat WB 3        Referat WB 4   Referat WB 5      Referat WB 6

 Grundsatz-     Menschen-      Vereinbarkeit       Personal-      Fürsorge­         Truppen-
 angelegen-     führung in     von Familie         angelegen-     angelegen-        und Infor­
 heiten /       der Bundes-    und Dienst /        heiten der     heiten            mations­
 Grundsätze     wehr /         freiwilliger        Berufs­                          besuche /
 der Inneren    Soldaten im    Wehrdienst /        soldaten und                     Presse- und
 Führung /      Ausland        Frauen in           Soldaten                         Öffentlich-
 Innerer                       den Streit-         auf Zeit                         keitsarbeit /
 Dienst                        kräften und                                          militärfach­
                               Angelegen-                                           liche Fragen
                               heiten der
                               Reservisten

Organisationsstruktur
des Amtes der
Wehrbeauftragten

                                                 46
47
Der Bundestag hat seit der Einführung des Amtes
13  Wehrbeauftragte gewählt. Eine Änderung des
Wehrbeauftragtengesetzes im Jahr 1990 machte es
möglich, dass auch Kandidatinnen und Kandidaten
ins Amt gewählt werden konnten, die nicht in
den Streitkräften gedient haben. An der Bedeutung
des Amtes hat sich in der Zeit wenig geändert.
Nur die Themen und Probleme, mit denen die
Wehr­beauftragten konfrontiert wurden, haben sich
verändert.

Die Wehrbeauftragten seit 1959

                         48
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