Wegweiser für die Altersvorsorge - Knappschaft-Bahn-See
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129. Jahrgang · Juli I August 2019 Deutsche Rentenversicherung Wegweiser für die Altersvorsorge RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz Balanced Scorecard als Steuerungsinstrument Welche Daten speichert die KNAPPSCHAFT? 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 1 29.07.19 10:01
BLICKPUNKT Altersvorsorge – (kein) Durchblick in Deutschland? Analyse der Wegweiserfunktion der Deutschen 3 Rentenversicherung zur ergänzenden Altersvorsorge FOKUS KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE Das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz 12 im Licht des eigenen Anspruchs Zukunftssichernde strategische Ausrichtung und Steuerung 20 eines Sozialversicherungsträgers mit der Balanced Scorecard 50 Jahre 24 Arbeitgeberversicherung 24 Welche Daten speichert die KNAPPSCHAFT? BERICHTE UND INFORMATIONEN 74. Nachtrag zur Satzung der 26 Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung 28 Knappschaft-Bahn-See Veränderungen in den Organen der 29 Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 29 Personalnachrichten 31 Impressum Titelbild: Bereits 2001 erhielt die gesetzliche Rentenversicherung zur ergänzenden Altersvorsorge eine Wegweiserfunktion. Diese wurde 2018 auf alle Säulen der geförderten Alters- vorsorge ausgerichtet. Amtliches Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 2 29.07.19 10:01
Blickpunkt Stephanie Schultze Altersvorsorge – (kein) Durchblick in Deutschland? Analyse der Wegweiserfunktion der Deutschen Rentenversicherung zur ergänzenden Altersvorsorge Mit der Rentenreform 2001 wurde die Alterssicherung in Deutschland grundlegend umgestaltet: Die staatlich geförderte Altersvorsorge wurde eingeführt, das Ziel der Lebens- standardsicherung aufgegeben und das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge die neue Richtschnur. Zeitgleich wurde eine Wegweiserfunktion bei der Ausgangssituation gesetzlichen Rentenversicherung installiert, da Auch mehr als 15 Jahre nach Einführung der damit zu rechnen war, dass bei den Versicher- geförderten Altersvorsorge und der Wegweiser- ten der gesetzlichen Rentenversicherung ein funktion kann noch nicht von einer flächende- Auskunftsbedarf hinsichtlich der Möglichkeiten ckenden Versorgung gesprochen werden. Allein zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen 64,2 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Altersversorgung entstehen würde.1 Durch das Beschäftigten verfügen nicht über eine Riester- Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde die Rente.3 Im Bereich der betrieblichen Altersver- Wegweiserfunktion der Deutschen Rentenversi- sorgung besitzen – ohne Berücksichtigung der cherung 2018 erweitert und auf alle Säulen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – geförderten Altersvorsorge ausgerichtet.2 nur knapp 40 Prozent aller sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten eine Versorgung; mit Doch nehmen die Bürger diese Wegweiserfunk- dem Öffentlichen Dienst sind es 57 Prozent. tion überhaupt wahr? Können sie die Vorsorge- Zudem ist der Verbreitungsgrad der betrieb- landschaft durchblicken? Wie agiert der Bürger? lichen Altersvorsorge von der Betriebsgröße Liegt ein Marktversagen vor? Zahlreiche Fragen, abhängig.4 die in diesem Beitrag beleuchtet werden. 7-8 2019 Kompass I 3 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 3 29.07.19 10:01
Blickpunkt Abb. 1: Das Drei-Säulen-System 1. Säule 2. Säule 3. Säule Öffentlich-rechtliche Betriebliche Private Pflichtsysteme Altersversorgung Vorsorge (u.a. Gesetzliche Rentenver- (mit zwei internen und drei (mit unzähligen sicherung, Beamtenversorgung, externen Durchführungswegen Versicherungs- und Berufsständische Versorgungs- sowie fünf Formen Bankprodukten sowie einrichtungen) der Zusagen) Immobilien) Quelle: Eigene Darstellung Betrachtet man die Ausgangssituation so war es Die Bürger sind auf dem Weg zur Altersvorsorge vor 2002 in Deutschland normal, den Lebensstan- demzufolge mit drei Säulen und deren Komplexi- dard allein mittels der umlagefinanzierten Rente tät sowie zwei unterschiedlichen Grundprinzipien zu sichern. Mit dem Altersvermögensgesetz (Umlage- und Kapitaldeckung) konfrontiert. (AVmG) erfolgte ein politischer Paradigmenwech- Außerdem beeinflussen das ökonomische Ver- sel, der das Ziel verfolgt, „…die Rentenversiche- halten des Menschen sowie Informationsmängel rung auch langfristig für die jüngere Generation den Markt und stellen zahlreiche Hindernisse bezahlbar zu erhalten und ihr im Alter einen auf dem Weg zum Abschluss eines Produktes dar 5 angemessenen Lebensstandard zu sichern“. (vgl. Abb. 2). „Die Förderung ist unabhängig davon, ob die zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen der Der Ansatz, den Markt über eine Wegweiser- betrieblichen (2. Säule) oder der privaten funktion zu stützen und der Komplexität durch 6 Altersvorsorge (3. Säule) aufgebaut wird.“ die Einführung von Informationspflichten zu begegnen wurde daher vom Staat realisiert und Die Metapher des Drei-Säulen-Systems (vgl. eine Wegweiserfunktion eingeführt. Abb. 1) wurde später auch im regelmäßigen Alterssicherungsbericht der Bundesregierung Zahlreiche Informationspflichten und Darstellun- fortgeführt. gen für Riester-Produkte wurden außerdem zwi- Abb. 2: Hindernisse auf dem Weg zur Altersvorsorge Bei der Planung Bis zum Abschluss Fehlende Bereitschaft und Befassen Komplexes Steuer- und Sozialrecht Unklarer Rahmen (persönlich/gesetzlich) Vielfalt der Möglichkeiten Unattraktive Themen: Alter und Finanzen Rendite und Inflation Stetiges Verschieben in die Zukunft Unterschätzen der Lebenserwartung Keine Bereitschaft zum Konsumverzicht Mögliche Anrechnung im Alter Quelle: Eigene Darstellung 4 I Kompass 7-8 2019 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 4 29.07.19 10:01
schenzeitlich angepasst, Produktinformations- Kombination dieser Gruppen die Fakultät von blätter eingeführt sowie die Lebensversicherer 7 (7! = 1 x 2 x 3 x 4 x 5 x 6 x 7). Das Ergebnis verpflichtet, zukünftig eine jährliche Information umfasst folglich 5.040 Kombinationen! Das heißt an die Kunden zu versenden. die Produktvielfalt ist ein Komplexitätstreiber. Allein diese Anzahl ist für den Einzelnen kaum zu Für die Riester- und Basisrente reguliert der überblicken, darüber hinaus gibt es innerhalb der Staat außerdem bereits mittels einer Zertifizie- Gruppen nochmals vielfache Varianten. rung, welche aber kein Gütesiegel darstellt. Zudem haben die Bürger oft kein ausreichendes Wissen, sind aber seit 2002 angehalten, die Folgen der Reform Absicherung ihres Lebensstandards im Alter Wie komplex die Altersvorsorge ist, zeigt die selbst in die Hand zu nehmen. So gaben zum folgende Berechnung: Werden die Produkte der Beispiel in einer Studie der ING DiBA 51 Prozent Altersvorsorge nur als sieben große „Gruppen“ der Befragten an, keine Finanzbildung erhalten 7 (vgl. Abb. 3) definiert, gilt schon durch einfache zu haben. Damit sind spätestens seit 2002 der mündige Abb. 3: Kombinationen der Altersvorsorge Verbraucher und passende Informationsmög- lichkeiten zwingende Voraussetzungen für eine wirksame ergänzende Altersvorsorge. Anderen- 1. Gesetzliche Rentenver- falls fehlt die notwendige Reflexion und die sicherung Unsicherheit steigt. Dies verhindert wiederum eine adäquate Vorsorge, vielfach zugunsten 7. Sonstige Alters- 2. Riester von Konsumwünschen. vorsorge Da der Entscheidungsprozess auf dem langen Weg bis zum Alter regelmäßige Anpassungen erforderlich macht (vgl. Abb. 2) und komplexe Rahmenbedingungen wirken, muss der Verbrau- cher lernen, sich festzulegen. Und dies trotz des 6. Basisrente 3. Wohnriester Eindrucks „keinen Plan“ beziehungsweise keine Orientierung zu haben. Nachfolgend wird der Fokus daher auf die 2002 4. Betriebliche eingeführte und in 2018 gestärkte Wegweiser- 5. Betriebliche Alters- Alters- funktion der Deutschen Rentenversicherung vorsorge vorsorge- Riester gerichtet. Was verbirgt sich dahinter? Kann diese helfen? Was ist überhaupt Inhalt der Wegweiser- funktion? Nehmen die Bürger das Angebot der Quelle: Eigene Darstellung Deutschen Rentenversicherung wahr? 7-8 2019 Kompass I 5 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 5 29.07.19 10:01
Blickpunkt Leitgedanke und Handlungsrahmen tung auf gegebenenfalls mögliche Auswirkungen der Wegweiserfunktion von Sozialleistungen auf andere Leistungen 2002 neu eingeführt, um einen Auskunftsbedarf außerhalb des SGB (sog. Fremdbereiche) hinzu- hinsichtlich der Möglichkeiten zum Aufbau weisen.9 einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge zu decken, wird zunächst die Regelung des Auskunft nach § 15 SGB I § 15 Absatz 4 Erstes Buch Sozialgesetzbuch Die Auskunft soll das Recht für die Allgemeinheit (SGB I) hinsichtlich der Stellung im Gesetz durchschaubar und nutzbar machen und umfasst sowie des Umfangs betrachtet. auch eine Wegweiserfunktion. Die Deutsche Rentenversicherung ist nach den Absätzen 1 bis 3 Die Vorschrift des § 15 Absatz 4 SGB I wurde im Sozialrecht verpflichtet einem Auskunfts- im Ersten Buch, das heißt im allgemeinen Teil suchenden, den für eine Leistung zuständigen des SGB eingefügt, wo auch die Aufklärungs-, Leistungsträger mit seiner Anschrift sowie Beratungs- und Auskunftspflichten der Sozial- gleichsam örtlich nahegelegene Stellen zu versicherung beschrieben werden. Da es im benennen (Wegweiser), damit dort eine Beratung komplexen Sozialversicherungsrecht nicht reicht, realisiert werden kann. Das eigene Personal den Einzelnen allein auf die gesetzliche Regelung ist folgerichtig entsprechend sachkundig zu hinzuweisen, wurden auf Grundlage von Recht- machen. Die Auskunft nach Absatz 1 bis 3 ist eine sprechung die Grundsätze der §§ 13 bis 15 SGB I unverbindliche Wissenserklärung, die sich in geschaffen.8 10 dem mitgeteilten Wissen erschöpft. Das heißt nach diesen Absätzen ist die Altersvorsorge kein Zur Abgrenzung der Wegweiserfunktion nach Bestandteil der Auskunft. § 15 Absatz 4 SGB I werden zunächst die Rege- lungen der §§ 13 bis 15 SGB I kurz beleuchtet. Erst durch die Einführung der Regelung des Ab- satzes 4 strahlt seit 2002 die Wegweiserfunktion Aufklärung nach § 13 SGB I in andere Rechtsgebiete. So wurde zum Beispiel Die Aufklärung umfasst die allgemeine Infor- in der Fassung ab 2002 gezielt auf § 10a EStG mation, welche zum Beispiel über Merkblätter, und Abschnitt XI des EStG Bezug genommen. Seit Medien oder Pressearbeit bereitgestellt wird. 2018 wird sogar nur noch abstrakt auf die staat- Die Deutsche Rentenversicherung hat hier lich geförderte Altersvorsorge verwiesen. folgende ergänzende Broschüren im Angebot: Wegweiserfunktion als Kann-Vorschrift (2002) • „Riestern“ leicht gemacht – Ihre Checkliste In der vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember • Betriebliche Altersversorgung Altersvorsorge – heute die Zukunft planen 2017 geltenden Fassung des § 15 Absatz 4 SGB I • Die Renteninformation – mehr wissen alter Fassung (a. F.) lautete es: „Die Träger der • Privatvorsorge von A bis Z. gesetzlichen Rentenversicherung können über • Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes Beratung nach § 14 SGB I geförderte zusätzlichen Altersvorsorge Auskünfte Auf die Beratung hat jeder Anspruch. Sie erteilen, soweit sie dazu im Stande sind.“ Die umfasst die Beratung über Rechte und Pflichten Auskunftspflicht war somit eng mit der Förder- nach dem SGB und ist an keine Form (mündlich, berechtigung für eine Riester-Rente verknüpft schriftlich oder telefonisch) gebunden. Infolge und auf diese Weise der Rahmen der Auskunft der Begrenzung auf das SGB, ist die ergänzende bis 31. Dezember 2017 auf folgende Bereiche Altersvorsorge hiervon nicht berührt, da diese begrenzt:11 zum Beispiel im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert ist. Genauso besteht keine Verpflich- • Begünstigter Personenkreis, • Voraussetzungen und Umfang der Förderung, 6 I Kompass 7-8 2019 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 6 29.07.19 10:01
• Bedeutung der Zertifizierung von Alters- vorsorge-Produkten, antwortung angenommen und ein vielfältiges Informationsangebot sowie die Qualifizierung • Verfahrensabläufe Förderung. bei Zertifizierung und der eigenen Mitarbeiter aufgebaut und stetig vorangetrieben. Mit der Formulierung „können“ wurde der Deut- Ausbau zu einer Soll-Vorschrift (2018) schen Rentenversicherung somit eine über das Seit dem BRSG lautet der genaue Wortlaut des SGB hinausgehende Ermächtigung erteilt. Das § 15 Absatz 4 SGB I nunmehr: „Die Träger der Auskunftsrecht ist klar weiter gefasst als eine gesetzlichen Rentenversicherung sollen über reine „wegweisende“ Benennung. Die Deutsche Möglichkeiten zum Aufbau einer staatlich geför- Rentenversicherung kann abstrakt über Angebote derten zusätzlichen Altersvorsorge produkt- und der staatlich geförderten Produkte zur Altersvor- anbieterneutral Auskünfte erteilen.“18 sorge unterrichten, das heißt allgemeine Hin- weise zu den verschiedenen Produkttypen geben In der Begründung wird die gezielte Aufklärung sowie generelle Vor- und Nachteile aufzeigen. Sie als eine wesentliche Voraussetzung für die muss dabei stets sicherstellen, dass die Mitar- angestrebte höhere Verbreitung ausgeführt, beiter die Vorschriften des EStG kennen und zu was unter anderem bereits im Koalitionsvertrag 19/20 allgemeinen Erläuterungen in der Lage sind (vgl. zwischen CDU, CSU und SPD verabredet war. Formulierung „soweit sie dazu im Stande sind)“.12 Als Ziel sollten Hemmnisse abgebaut und Denn auch wenn die Deutsche Rentenversiche- eine bessere Verbreitung in den Klein- und rung infolge des eigenen Handelns auf Grundlage Mittelbetrieben realisiert werden. Hierfür wurde des Absatzes 4 eine Auskunft erteilt, muss diese ein Gutachten beauftragt, welches zahlreiche – wie für Absatz 1 bis 3 – vollständig, richtig und Informationshemmnisse belegt. Auf Arbeitge- unmissverständlich sein. Andernfalls kann ein berseite wurden zum Beispiel kein Interesse, 13 Amtshaftungsanspruch ausgelöst werden. Dies Komplexität, geringer Kenntnisstand, Haftungs- gilt zum Beispiel bei einem eingetretenen Ver- risiken, Fluktuation und vieles mehr aufgeführt.21 mögensschaden, der infolge einer vorsätzlichen Auf Arbeitnehmerseite hingegen ein zu geringes oder fahrlässigen Auskunft entstanden ist.14/15 Einkommen, fehlendes Angebot, kein Interesse, schwierige Portabilität, Nichterkennen des Auch wenn der Ausdruck „können“ grundsätzlich Vorsorgebedarfs und einiges mehr genannt.22 Es ein freies Ermessen einräumte, konnte die wird außerdem erstmals eine gezielte Aufklärung Deutsche Rentenversicherung – bereits ab zum Thema betriebliche Altersversorgung durch 2002 – die Aufgabe nach § 15 Absatz 4 SGB I eine unabhängige Institution als von höchster nicht vollständig vernachlässigen. Eine Ermes- Bedeutung bezeichnet.23 sensbefugnis – mittels „können“ – kann ferner für „gleiche Sachverhalte“ zu einer gesetzlichen Die Auskunftserteilung des § 15 Absatz 4 SGB I 16 Verpflichtung erstarken. wurde daher zum 1. Januar 2018 dahingehend ausgebaut, als dass sie nun das gesamte Die klare Grenze des § 15 Absatz 4 SGB I a. F. ist Spektrum der staatlich geförderten zusätzlichen dabei zweifelsfrei die konkrete Produktempfeh- Altersvorsorgeangebote umfasst. Erstmals ist lung oder Nennung einzelner Anbieter sowie damit neben der Riester-Rente klar die Auskunft Beratung im Auftrag von Produktanbietern zur betrieblichen Altersversorgung sowie zur (z. B. Banken).17 Den Geboten von Neutralität und Basis-Rente einbezogen. Objektivität ist stets Rechnung zu tragen. An die Stelle der Kann-Regelung des § 15 Absatz Die Träger der Deutschen Rentenversicherung 4 SGB I a. F. ist nun eine Soll-Vorschrift getreten, haben sich daher folgerichtig der neuen Ver- wobei die konkrete Ausgestaltung der Aus- 7-8 2019 Kompass I 7 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 7 29.07.19 10:01
Blickpunkt kunftserteilung den Rentenversicherungsträgern ankert ist, sollten die Berater der Deutschen (RV-Träger) überlassen bleibt und nicht vom Rentenversicherung Auskünfte nach § 15 Ab- Gesetzgeber konkretisiert wird. satz 4 SGB I geben können. Für die RV-Träger bedeutet die Neuregelung auf jeden Fall nicht Die neue Soll-Vorschrift ordnet zwar die Vornah- nur eine rein quantitative Ausweitung der me oder das Unterlassen einer Handlung nicht Aufgabenstellung, sondern auch eine neue zwingend an, macht dies aber gleichwohl un- qualitative Anforderung. mittelbar für den Regelfall. Denn sie verpflichtet die Behörde wie eine Muss-Vorschrift zu einem Handeln und reduziert das Ermessen auf die Umsetzung der Wegweiserfunktion atypischen Fälle. Einige wichtige Meilensteine werden wegen der besonderen Bedeutung für die Wegweiserfunkti- Die neue Wegweiserfunktion umfasst daher on der Deutschen Rentenversicherung hier kurz mindestens den Umfang bis 31. Dezember 2017 beleuchtet. und darüber hinaus erstmals auch Einstiegsprojekt • Parallel die Grundzüge zur Betrieblichen Alters- versorgung (z. B. Rechtsanspruch, Durchfüh- Das wohl wichtigste Projekt zur Wegweiserfunk- tion war die Bildungskampagne „Altersvorsorge rungswege, Zusagearten, Entgeltumwandlung, macht Schule“, wo mittels zweier Vortragsforma- Mindestgarantie, Haftung, Unverfallbarkeit, te (12-stündiger Intensivkurs und 90-minütiger Portabilität, Insolvenzschutz u.a.); Einstiegskurs) vor allem die Altersgruppe der 24 30- bis 45-jährigen erreicht werden sollte. Mehr Das „soll“ schränkt Fälle, die bisher von den als 31.500 Bürger wurden von 2007 bis Ende 2011 Tarifpartnern nicht ausgestaltet sind (z. B. erreicht und Evaluationen zeigten, dass die Er- zurzeit Fragen zum Sozialpartnermodell oder wartungen der Kunden erfüllt und eine geeignete Regelungen zum Nichtmitmachen, sog. Opting Hilfe zur Planung realisiert werden konnte. Out-Modelle) damit ein, da diese nicht als Regelfall bezeichnet werden können. Hier ist Folgemaßnahmen auf Experten wie die Arbeitgeberverbände, Seither wurden die Berater der Deutschen Rechtsanwälte und Anbieter zu verweisen. Rentenversicherung stetig auf die Thematik Altersvorsorge vorbereitet und qualifiziert. Dazu • Für die neu hinzu gekommene Basis-Rente sollten ebenso nur die Grundzüge des staatlich wurden eigene Schulungsformate (Referenten- schulung, Altersvorsorge aktuell beziehungswei- geförderten Produkts vermittelt werden. Das se kompakt sowie Multiplikatorenschulungen) sind zum Beispiel die steuerliche Berücksich- entwickelt. tigung der Altersvorsorge-Aufwendungen, die Zertifizierungskriterien sowie der Überblick zur Zudem wurde das Einstiegsprojekt durch eine Ermittlung des Abzugsbetrages. Auch hier gilt, Modifizierung des Vortragsprogramms der Deut- dass tiefgreifende – insbesondere steuerliche schen Rentenversicherung abgelöst und seither Fragen zur Basisrente – nicht von der Soll- ein eigener Vortrag (V6) sowie ein Seminar (S3) Vorschrift gedeckt werden. zur Altersvorsorge angeboten. • Da der neue Freibetrag in der Grundsicherung eng mit einer Leistung nach dem SGB ver- Ein Vergleich von Kampagne und Infoprogramm zeigt, dass die Deutsche Rentenversicherung 8 I Kompass 7-8 2019 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 8 29.07.19 10:01
mit weniger Veranstaltungen inzwischen durch- aber bereits eine klare Orientierung für zahlrei- schnittlich mehr interessierte Bürger erreicht. che Fragestellungen bedeutet. Neben der Umgestaltung des Vortragsangebo- Die Einstiegsfrage, ob sich die Teilnehmer bereits tes wurde zwischenzeitlich ein bundesweiter mit dem Thema ergänzende Altersvorsorge einheitlicher Standard, der „Gesprächsleitfaden auseinandergesetzt haben, wurde mit 78,95 Pro- Altersvorsorge“ entwickelt.25 Dafür wird der zent klar bejaht, wobei der eigene Antrieb der Kunde zunächst im aktivierenden Sensibilisie- häufigste Grund hierfür war. Die weiteren Ergeb- rungsgespräch auf das Angebot der Deutschen nisse sind in der Abb. 4 kurz zusammengefasst. Rentenversicherung hingewiesen und erhält einen Flyer mit Vorbereitungsfragen für ein Abb. 4: Ergebnisse der Umfrage folgendes Intensivgespräch. Dieses sollte im Idealfall zeitnah anschließen und der entwickelte Positiv Bogen als „roter Faden“ für die Gesprächsführung Das Vertrauen in die Deutsche Rentenversicherung dienen. Ziel des in der Regel etwa 60 Minuten wurde mit 75,41 Prozent nachdrücklich bestätigt. umfassenden Intensivgesprächs ist, dass der Die Deutsche Rentenversicherung wurde von 56,92 Prozent als wichtige Informationsquelle aufgezeigt. Kunde sein voraussichtlich verfügbares Einkom- Die Hochrechnung der Deutschen Rentenversicherung men sowie seinen Bedarf im Alter (einschließlich gibt dabei mit 55,42 Prozent – insbesondere für die eines Vorsorgebedarfs) abschätzen kann. Altersrente – eine gute Orientierung. 69,55 Prozent wünschen sich Neutralität und 62,86 Prozent Kostenfreiheit für die Altersvorsorge. Wird die Anzahl der Beratungen im Kerngeschäft Die Durchhaltequote von 86 Prozent hat auch eine der Deutschen Rentenversicherung mit den hohe Akzeptanz des Fragenbogens gezeigt. Intensivgesprächen in Relation gesetzt, wird Das Kernangebot der Deutschen Rentenversicherung deutlich, dass diese Gespräche zwar noch ein hat mit 60,34 Prozent einen hohen Bekanntheitsgrad. Ausnahmeangebot darstellen; der Anteil stieg Negativ von 0,26 Prozent in 2013 auf 0,4 Prozent in 2017 22,83 Prozent gaben an, kaum Finanzwissen bezie- (12.415) Intensivgespräche an. Dabei ist die hungsweise 58,73 Prozent lediglich Halbwissen über Deutsche Rentenversicherung jedoch bisher weit die Funktion der staatlich geförderten Altersvorsorge zu haben. von der im BRSG genannten Zielmarke von 70.000 Lediglich 14,73 Prozent gaben an, dass die Renteninfor- Gesprächen entfernt.26 mation (RI) der Grund für die Auseinandersetzung mit dem Thema darstellt. Für 54 Prozent stellt die RI kein Impuls für die Alters- vorsorge dar. Wahrnehmung der Wegweiserfunktion Nur 12,4 Prozent kennen überhaupt das Altersvorsorge- Im Rahmen einer Masterarbeit wurde im Juli gespräch als Angebot. 2018 von der Autorin hinterfragt, ob die oben Und im Weiteren lediglich 2 Prozent das Vortrags- dargestellte Wegweiserfunktion von den Bürgern angebot. wahrgenommen wird. Der Hinweis auf Informationsangebote in der Renten- information wird mit 57,06 Prozent vom Bürger nur schlecht wahrgenommen. Die Stichprobe der Befragung umfasste die Jahr- Die ergänzenden Hinweise (Kranken- und Pflegeversi- gänge 1968 bis 1993 für Standorte, an denen die cherung, Steuern und Inflation) werden sogar als wenig Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- verständlich einsortiert. See (KBS) selbst Gespräche zur Altersvorsorge Junge Versicherte kennen zudem die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle nicht. durchführt. Der Rücklauf betrug 260 Fragebogen, Und 58,77 Prozent ist das Angebot zur ergänzenden was zwar keine Repräsentativität zur Folge hat, Altersvorsorge unbekannt. Quelle: Eigene Darstellung 7-8 2019 Kompass I 9 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 9 29.07.19 10:01
Blickpunkt Fazit Kommunikationskonzept Die Deutsche Rentenversicherung hat sich der Aus Sicht der Autorin ist hier ein umfassendes Herausforderung, eine Wegweiserfunktion auf Kommunikationskonzept notwendig. Zunächst dem Gebiet der geförderten Altersvorsorge sollte der Internetauftritt optimiert und damit auszuüben, seit 2002 qualifiziert gestellt. Es das Angebot für den Bürger sichtbarer werden. wurden geeignete Instrumente, angefangen bei Dies gilt zwingend für die Seite der Deutschen Informationsmaterialien und -wegen wie Vorträ- Rentenversicherung sowie die Seiten aller ge, Seminare und Gesprächsformate entwickelt. Rentenversicherungsträger, damit die Deutsche Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversiche- Rentenversicherung überhaupt als Ansprech- rung wurden und werden vollumfänglich geschult partner wahrgenommen wird. Der Aufbau einer und sind der Verantwortung der Materie und der Microsite – wie zuletzt für die Flexirente, Präven- Wegweiserfunktion gewachsen. Evaluationen tion oder auch für Geflüchtete – sollte geprüft beim Bürger zeigen, dass bei Nutzung des Ange- werden. Damit hätte das Kerninternetangebot botes ein hoher Erkenntnisgewinn existiert. Dies nahezu unverändert Bestand und parallel könnte zeigt im Übrigen auch die Veröffentlichung der sich der Bürger besser orientieren. Zeitschrift Finanztest, die den Gesprächsleitfaden der Deutschen Rentenversicherung als positiv Im Weiteren sollte die Ausgestaltung der Ren- und ihr zudem als erste Anlaufstation den besten teninformation reflektiert und darauf hingewirkt Überblick attestierte.27 werden, dass Hinweise auch tatsächlich als Impulsgeber fungieren. Die Umfrage zeigt jedoch, dass es noch einen deutlichen Optimierungsbedarf gibt. Um eine Überdies denkbar und leicht umsetzbar wäre – regional unterschiedliche Versorgung mit Infor- analog der Anschreiben zur Grundsicherung – die mationen zu minimieren und dem Wunsch nach konkrete Benennung der nächsten Auskunfts- mehr Wissen zur Altersvorsorge nachzukommen, und Beratungsstelle. Hierfür könnten QR-Codes sollte auf der Ebene der Kultusministerkonferenz eingesetzt werden. Das verkürzte die Suche (KMK) die Kampagne „Rentenblicker“ verzahnt und erreichte auch junge Menschen. Außerdem werden, um Mindeststandards schon in Schulen könnte ein Infoblatt aufgelegt werden, wobei zur realisieren. inflationäre Hinweise vermieden werden sollten. Des Weiteren sollte die Deutsche Rentenversi- Zusätzlich sollte die Pressearbeit zur ergänzen- cherung ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit für die den Altersvorsorge ausgebaut werden, da diese ergänzende Altersvorsorge gezielt hinterfragen. derzeit quasi überhaupt nicht existent ist. Dabei Der Auftrag „sollen“ hat die zurückhaltende sollte das Konzept auch die Einbindung der Kann-Regelung bis 2017 klar abgelöst. Die defen- bei der Deutschen Rentenversicherung bereits sive Haltung, dass nur auf Anfrage des Kunden genutzten Medien „facebook“ und „twitter“ agiert wird, tritt zunehmend zurück, sodass die umfassen, aber durchaus auch weitere Kanäle Auskunft des § 15 Absatz 4 SGB I immer mehr zu wie „Xing“ – für berufliche Bezüge – sowie einer „Beratung“ erstarkt. Damit verstärkt sich „Instagram“ oder „You Tube“ – für die jüngere der Zielkonflikt zwischen gesetzlichem Auftrag, Zielgruppe – berücksichtigen. Öffentlichkeitsarbeit und eingesetztem Personal. Die Zielmarke des Gesetzgebers wurde in 2018 Daneben muss die seit 2004 glimmende Idee der und wird vermutlich auch in 2019 mit der der- säulenübergreifenden Renteninformation für zeitigen Kommunikation sowie den Ressourcen den Bürger realisiert werden.28 Bereits im Gesetz- nicht annähernd erreicht werden können. gebungsverfahren zum BRSG und im Koalitions- 10 I Kompass 7-8 2019 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 10 29.07.19 10:01
vertrag 2018 wurde die Idee klar formuliert und Aus Sicht der Autorin, kann die Deutsche Ren- daneben die Einführung eines standardisierten tenversicherung mit Stolz auf die geleistete Riester-Produkts beabsichtigt. Eine Standardisie- Arbeit und das Engagement zurückblicken. Die rung der säulenübergreifenden Information Kräfte sollten aber klar gebündelt werden, um sollte dabei die von Dr. Thiede genannten vier V's: dem komplexen Input einen adäquaten Output Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Verständlichkeit gegenüberzustellen. Gerade vor dem Hintergrund und Vergleichbarkeit unterstützen, wie auch das des gesetzlichen Auftrags sowie der gesellschaft- aktuelle Gutachten des Bundesministeriums für lichen Verantwortung stände eine weitergehende Arbeit und Soziales zu dieser Thematik zeigt. defensive Vorgehensweise hierzu im klaren Widerspruch. Gleich welche Entwicklung die Die Erfahrungen aus Schweden, den Niederlan- Altersvorsorge nehmen wird, die Wegweiserfunk- den, Australien und Großbritannien zeigen Vortei- tion der Deutschen Rentenversicherung sollte le für den Bürger. Auch das Deutsche Institut wegen des Erkenntnisgewinns für den Bürger für Altersvorsorge (DIA) führt bereits aus, dass weiter etabliert und sichtbarer werden. 29 Deutschland hinterherhinkt. Vielleicht sollten wir Abstand nehmen von der Stephanie Schultze Idee, es besonders gut machen zu wollen. Ein KBS/Rentenversicherung Anfang mit einfachem Zugang ist sinnvoller als Auskunfts- und Beratungsstellen, mehrjährige Entwicklungsprozesse. Eine sukzes- Betriebsprüfung sive Erweiterung würde zudem die Bürger nicht Pieperstr. 14-28 überfordern. 44789 Bochum FUSSNOTEN 1 11 frontdoor/index/index/docId/12859. Abgerufen Bundestag (BT) (2001). Bericht des Ausschusses für Deutsche Rentenversicherung (2018). 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Juli 2018. Seiten 1/2. http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0780-16.pdf. den, den Niederlanden, Australien und Großbri- 8 tannien. Online-Rentenkonto – Deutschland hinkt Deutsche Rentenversicherung (2015). SGB I – Allge- Abgerufen 30. Juni 2018. Seite 29. 20 hinterher. Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH. meiner Teil – Text und Erläuterungen. 14. Auflage. Bundesregierung (2013). Deutschlands Zukunft gestal- Deutsche Rentenversicherung. Seiten 28 bis 29. ten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Berlin. 9 Deutsche Rentenversicherung (o. Fußn. 98). Gemein- Legislaturperiode, Seite 72. 21 same Rechtliche Anweisungen (GRA) zu § 14 SGB I. R 3. Kiesewetter u. a. (2016). Optimierungsmöglichkeiten 10 Deutsche Rentenversicherung (o. Fußn. 98). GRA zu bei den Förderregeln der betrieblichen Altersver- § 15 SGB I. R2.1. sorgung. https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/ 7-8 2019 Kompass I 11 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 11 29.07.19 10:01
Fokus Knappschaft-Bahn-See Carina Wibbing und Marco Tempel Das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz im Licht des eigenen Anspruchs Das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz1 zielt darauf ab, für eine gute Absicherung der Rentenversicherten im Alter zu sorgen. Nach dem Wortlaut des Ge- setzes sollen zum einen die Leistungen in der Rentenversicherung verbessert werden. Zum anderen soll das Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung durch Anpassungsmaß- 2 nahmen gestärkt werden. Die vorgenommenen Anpassungen im System der gesetzlichen Rentenversicherung wollen sowohl die Interessen der Rentenbeziehenden als auch der 2 Beitragszahlenden in den Blick nehmen. Vor diesem Hintergrund wurden im ersten Teil3 zum 30. Juni 2019 Gleitzone) für Arbeitnehmer die Neuregelungen, zum Beispiel zur Mütter- mit einem monatlichen Arbeitsentgelt ab 450,01 rente II und zu den Zurechnungszeiten, bewertet. Euro zahlen diese bis zu einem monatlichen In diesem Beitrag folgen die Bewertungen zum Arbeitsentgelt von 1.300 Euro einen geringeren 5 sogenannten Übergangsbereich, zu den Halte- Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung. linien für den Beitragssatz und für das Renten- Bisher galt der verringerte Arbeitnehmerbeitrag niveau. nur bis zu einem monatlichen Arbeitsentgelt von 850 Euro.6 Beitragsentlastungen von Die Berechnung der beitragspflichtigen Ein- Geringverdienern nahmen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Für geringverdienende Beschäftigte hat das Arbeitslosenversicherung erfolgt im Übergangs- RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungs- bereich nicht anhand des tatsächlichen Arbeits- gesetz die Grenze für den Bereich, für den der entgelts. Dieses wird aufgrund der Formel nach Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsan- § 163 Absatz 10 SGB VI reduziert.7 Arbeitnehmer teil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen zahlen somit nur einen Teil des Sozialversiche- muss, ab 1. Juli 2019 nach oben verschoben. rungsbeitrags und damit auch nur einen Teil des hälftigen Rentenversicherungsbeitrags in Höhe Übergangsbereich statt Gleitzone von 9,3 Prozent. In dem sogenannten Übergangsbereich4 (bis 12 I Kompass 7-8 2019 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 12 29.07.19 10:01
Beispiel 1: sich die Entgeltpunkte für Zeiten bis zum 30. Juni Monatliches Arbeitsentgelt 900,00 € 2019 anhand der verringerten beitragspflichtigen bisher neu Einnahmen ermittelten (es sei denn, der Arbeit- 8 Beitragspflichtige Einnahme 900,00 € 848,46 € 9 10 nehmer hat nicht selbst einen höheren Beitrag Sozialversicherungsbeiträge 178,43 € 157,99 € gezahlt). Monatliche Entlastung Arbeitnehmer 20,43 € Bei einem Arbeitsentgelt in Höhe von 850 bis Rentenleistungen 1.300 Euro werden dieselben beitragspflichtigen Die gezahlten verringerten Rentenbeiträge Einnahmen wie bisher zugrunde gelegt. Hier führen künftig zu höheren Rentenleistungen. liegt der Vorteil darin, dass für dieselbe Renten- leistung niedrigere Beiträge als bisher gezahlt Bis zum 30. Juni 2019 ermittelten sich die werden müssen. Entgeltpunkte nicht aus dem tatsächlichen, sondern aus dem verringerten Arbeitnehmerbei- Mit den neuen Regelungen werden Empfeh- 11 trag. Dabei bestand für die Arbeitnehmer die lungen der Europäischen Union umgesetzt: Die Möglichkeit zur Abgabe einer Verzichtserklärung Entlastung bei Arbeitnehmerbeiträgen beruht gegenüber dem Arbeitgeber, um höhere Renten- auch auf der Empfehlung des Rates zum Nationa- versicherungsbeiträge zu zahlen.12 Damit konnten len Reformprogramm Deutschland18, in dem die sie ihre Rentenanwartschaften erhöhen. hohen Sozialversicherungsbeiträge insbesondere für Gering- und Zweitverdiener kritisiert werden.19 Seit dem 1. Juli werden die für die Rentenbe- Die Empfehlungen des Rates sind unverbindliche rechnung maßgeblichen Entgeltpunkte trotz Rechtsakte des Rates20 und dienen der Koordinie- 21 verringerter Rentenversicherungsbeiträge aus rung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik. dem tatsächlichem Arbeitsentgelt ermittelt.13 Durch die neuen Regelungen verlieren die Die Regelungen zum Übergangsbereich sind abgegebenen Verzichtserklärungen ab diesem am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.22 Die Entgelt- Zeitpunkt ihre Wirkung.14 meldungen der Arbeitgeber erfolgen jährlich bis spätestens zum 15. Februar des Folgejahres. Beispiel 2: Die Meldungen enthalten künftig neben den Monatliches Arbeitsentgelt 600,00 € beitragspflichtigen Einnahmen auch das tatsäch- 15 Beitragspflichtige Einnahme 531,54 € liche Arbeitsentgelt24, das für die Rentenberech- 16 bisher neu nung benötigt wird. Entgeltpunkte (EP) 0,1639 0,185 „Mehrleistung“ für Arbeitnehmer 0,0211 EP Bewertung Die Differenz von 0,0211 zusätzlichen Entgelt- Die Arbeitnehmer im Übergangsbereich werden punkten bedeutet auf 45 Jahre Versicherungszei- durch die neuen Regelungen, die zu geringeren ten pauschal hochgerechnet eine durchschnitt- Sozialversicherungsbeiträgen führen, begünstigt liche Erhöhung der Rente von monatlich 31,38 (s. Abb. 1). Insbesondere profitieren diejenigen, Euro.17 die ein monatliches Bruttoeinkommen von 850 bis 1.300 Euro erzielen und bislang in den Über- Der Vorteil der höheren Entgeltpunkte wirkt gangsbereich (bis zum 30. Juni Gleitzone) nicht sich allerdings nur auf den Bereich mit einem einbezogen waren. Arbeitsentgelt von 450,01 bis 850 Euro aus, da 7-8 2019 Kompass I 13 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 13 29.07.19 10:01
Fokus Knappschaft-Bahn-See Abb. 1: Höhe der Entlastung der Arbeitnehmer (alle Beträge monatlich in Euro)* Bruttoarbeits- Beitragspflichtige Einnahme Arbeitnehmeranteil Entlastung entgelt Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer bisher (1/2019) neu (7/2019) bisher neu 450,01 340,48 340,48 45,78 45,78 0 600,00 531,54 509,80 91,80 83,18 8,62 850,00 850,00 792,01 168,51 145,52 22,99 1.000,00 1.000,00 961,34 198,25 182,92 15,33 1.150,00 1.150,00 1.130,67 227,99 220,32 7,67 1.300,00 1.300,00 1.300,00 257,73 257,73 0 * Annahmen für die Berechnung: - Arbeitnehmer mit nur einer Beschäftigung Rentenversicherung: 18,6 - Beschäftigung voller Monat Arbeitslosenversicherung: 2,5 - vor dem 1. Juli 2019 keine Abgabe einer Verzichtserklärung - Entlastung nur bezüglich Sozialversicherungsbeiträge - Beiträge (in Prozent) zur - keine absoluten Zahlen (Besteuerung unberücksichtigt) Krankenversicherung: 15,5 - Formeln § 163 Absatz 10 SGB VI a. F. und n. F. Pflegeversicherung: 3,05 Quelle: Eigene Darstellung Für die gesetzliche Rentenversicherung als die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge nicht „tragfähiger Eckpfeiler“2 des Sozialstaats ergeben erheblich sind. sich durch die neuen Regelungen finanzielle Ein- bußen: Laut Gesetzesbegründung handelt es sich Von einer Leistungsverbesserung bezüglich der bis zum Jahre 2025 um jährlich prognostizierte Rentenhöhe profitieren nur die Beitragszahlen- Mindereinnahmen in Höhe von durchschnittlich den mit einem monatlichen Arbeitsentgelt in jeweils 200 Mio. Euro.25 Diese resultieren zum ei- Höhe von 450,01 bis 850 Euro. Auch in diesem nen aus der Ausweitung des Übergangsbereiches, Bereich sind die höheren Entgeltpunkte im Mi- wodurch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern nimalbereich. Die Beitragszahlenden mit einem verringerte Rentenversicherungsbeiträge monatlichen Arbeitsentgelt von 850 bis 1.300 einzahlen. Zum anderen ergeben sich die Min- Euro zahlen lediglich geringere Rentenversiche- dereinnahmen aus den Leistungsausweitungen, rungsbeiträge, höhere Rentenleistungen ergeben da sich eine höhere Rentenleistung, als durch sich für sie nicht. Dadurch wird das Ziel, für eine die eingezahlten Beiträge eigentlich erworben bessere Absicherung der Rentenversicherten im wurde, ergibt. Alter zu sorgen, durch den neuen Übergangs- bereich – wenn überhaupt – nur in Ansätzen Gerade diese neue Regelung verletzt das in der erreicht. Gleichzeitig steht die Abweichung vom Rentenversicherung geltende Äquivalenzprinzip, Äquivalenzprinzip dem eigentlich durch das wonach die einzuzahlenden Beiträge den auszu- Gesetz an anderer Stelle angestrebtem Ziel der zahlenden Renten entsprechen.26 Selbst vor dem Stabilisierung entgegen. Hintergrund der eintretenden Leistungsverbes- serung bei der höheren Rentenleistung und der geringeren Gesamtsozialversicherungsbeiträge Haltelinien für den Beitragssatz muss kritisch hinterfragt werden, inwieweit die und das Rentenniveau Leistungsverbesserungen die Abweichung von Die Einführung der neuen Haltelinien für den einem Grundprinzip der Rentenversicherung Beitragssatz und das Rentenniveau stellt eine in Form des Äquivalenzprinzips rechtfertigen. einschneidende Veränderung dar, was anhand Insbesondere in Abb. 1 wird deutlich, dass die des Vergleichs mit der bisherigen Gesetzeslage Entlastungen der Arbeitnehmer in Bezug auf deutlich wird. 14 I Kompass 7-8 2019 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 14 29.07.19 10:01
Bisheriges Rentenniveau zusätzlichen Altersvorsorge „Riester-Rente“ nach Das Rentenniveau vergleicht als Sicherungs- der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des niveau vor Steuern die verfügbare Standardrente Statistischen Bundesamtes errechnet, aber nicht mit dem verfügbaren Durchschnittsentgelt.27 veröffentlicht wurde.32 Nach bisheriger Rechtslage berechnete sich das Rentenniveau wie folgt: Keine Vorgabe des Sicherungsniveaus Die Bundesregierung sollte den gesetzgebenden Rentenniveau Körperschaften bislang lediglich geeignete Maß- = Verfügbare Standardrente nahmen vorschlagen, wenn das Sicherungsniveau : Verfügbares Durchschnittsentgelt 24 vor Steuern 46 Prozent bis zum Jahr 2020 oder 43 Standardrente Prozent bis zum Jahr 2030 unterschreitet.33 Eine = Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten (Jahresdurchschnittswert) vor Steuern gesetzliche Vorgabe bezüglich der Mindesthöhe – Sozialabgaben Rentner (Krankenversicherung plus des Sicherungsniveaus vor Steuern gab es nicht. durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung plus ggf. Zuschlag Kinderlose) Anpassung des Beitragssatzes 28 Verfügbares Durchschnittsentgelt Der Beitragssatz in der gesetzlichen Renten- = Durchschnittsentgelt aller versicherten Arbeit- versicherung ist grundsätzlich stabil.34 Nach der nehmer (nach Anlage 1 zum SGB VI) vor Steuern kalenderjährlichen Überprüfung für das folgende – durchschnittliche Sozialbeiträge der Arbeitnehmer zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen- Jahr ändert sich der Beitragssatz, wenn sich versicherung die voraussichtliche Höhe der Nachhaltigkeits- + durchschnittlichen Aufwand zur zusätzlichen rücklage am 31. Dezember des folgenden Jahres Altersvorsorge „Riester-Rente“ nach der Volks- angesichts der voraussichtlichen durchschnitt- wirtschaftlichen Gesamtrechnung 35 lichen Ausgaben zu eigenen Lasten verändert. Dabei ist Voraussetzung, dass die Mittel der Die jährliche Berechnung der Standardrente Nachhaltigkeitsrücklage entweder das 0,2-fache war bisher insofern problematisch, als dass der Mindestrücklage unterschreiten oder das die Standardrente als Jahresdurchschnittswert 1,5-fache der Höchstnachhaltigkeitsrücklage definiert wurde und nicht auf der Grundlage des übersteigen.36 neu festzusetzenden aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli bestimmt wurde.29 Kein Höchst- oder Mindestbeitragssatz Bisher sollte die Bundesregierung den ge- Da die Standardrente auch für die Errechnung der setzgebenden Körperschaften nur geeignete Rentenanpassung beim Nachhaltigkeitsfaktor30 Maßnahmen vorschlagen, wenn der Beitragssatz selbst berücksichtigt wurde, kam es hierbei zu 20 Prozent nach der Vorausberechnung des Verwerfungen.31 Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2020 oder 22 Prozent bis zum Jahr 2030 überschreitet.37 Auch das verfügbare Durchschnittsentgelt wird Eine gesetzliche Vorgabe für den Höchst- bezie- erst mit Bekanntgabe der Sozialversicherungs- hungsweise Mindestbeitragssatz gab es nicht. Rechengrößenverordnung im darauffolgenden Jahr als Wert endgültig festgelegt, obwohl dieser Problematik ohne Haltelinie Wert für die jährliche Berechnung der Rentenan- Nach den Hochrechnungen im Rentenversiche- passung benötigt wird.28 rungsbericht 2017 hätte der Beitragssatz bei 18,6 Prozent im Jahr 2020 und im Jahr 2030 bei 21,6 Zudem war die Bestimmung des verfügbaren Prozent gelegen und wäre damit im gesetzlich Durchschnittsentgelts insofern nicht transpa- vorgesehenen Rahmen geblieben, sodass weitere rent, als dass der durchschnittliche Aufwand Maßnahmen diesbezüglich nicht zwingend für die Sozialbeiträge zur Renten-, Kranken-, hätten vorgeschlagen werden müssen. Auch das Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Sicherungsniveau vor Steuern hätte laut Hoch- 7-8 2019 Kompass I 15 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 15 29.07.19 10:01
Fokus Knappschaft-Bahn-See rechnung mit 45 Prozent im Jahr 2030 über der Um die Berechnung des Rentenniveaus auch in Grenze von 43 Prozent gelegen.38 diesem Jahr trotz Umstellung der Rechengrößen zu gewährleisten und vergleichbar zu machen, Nach Berechnungen des gemeinsamen Schätzer- wurde für 2019 das Durchschnittsentgelt auf kreises von Deutscher Rentenversicherung Bund 32.064 Euro festgeschrieben.45 in Berlin und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wäre das Nettorentenniveau bis Die neue Berechnung der verfügbaren Stan- zum Jahr 2045 auf 41,7 Prozent gesunken, wobei dardrente anhand des zum 1. Juli angepassten sich der Beitragssatz auf 23,6 Prozent erhöht aktuellen Rentenwerts für 12 Monate beseitigt hätte. Um ein Rentenniveau bei 48 Prozent zu die oben beschriebenen Verwerfungen. Durch finanzieren, wäre der Beitragssatz bis zum Jahr die Berücksichtigung der Veränderungsrate, der 2045 auf 26,9 Prozent gestiegen.39 Nettoquote und des Veränderungsfaktors der Bruttolöhne und -gehälter wird die wirtschaft- Damit ergab sich insgesamt gesetzgeberischer liche Entwicklung auf das vorläufige Durch- Handlungsbedarf bei Beitragssatz und Renten- schnittsentgelt übertragen.28 Dies wertet den niveau.40 vormals berücksichtigten Faktor auf der Basis des vorläufigen Durchschnittsentgelts auf. Veränderte Berechnung Das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisie- Neue Haltelinien rungsgesetz hat die Größen für die Berechnung Das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabili- des Rentenniveaus (Sicherungsniveau vor Steu- sierungsgesetz legt das Mindestrentenniveau ern) verändert. Dieses berechnet sich danach als Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr wie folgt: 2025 auf 48 Prozent fest (Haltelinie I). Gleich- zeitig wird das Rentenniveau neu definiert und Rentenniveau Regelungen getroffen, um die Einhaltung dieser neu = Verfügbare Standardrente 46 Grenze sicherzustellen. Der Beitragssatz darf 20 neu : Verfügbares Durchschnittsentgelt Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten neu Standardrente (Haltelinie II). Der Beitragssatz in der allgemei- = Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten nen Rentenversicherung wird einschließlich des (anhand Rentenwert zum 1. Juli x 12 Monate) Jahres 2025 auf mindestens 18,6 Prozent und – Sozialbeiträge Rentner höchstens 20 Prozent festgeschrieben. Für das (Pflegeversicherung (ohne Zuschlag für Kinderlose), Krankenversicherung plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag) 41 Jahr 2019 wird der Beitragssatz in der allgemei- nen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent und in neu Verfügbares Durchschnittsentgelt der knappschaftlichen Rentenversicherung auf = Durchschnittsentgelt des Vorjahres (nach Anlage 1 zum 24,6 Prozent festgeschrieben.47 Der Gesetzgeber SGB VI) vor Steuern will auf diese Weise für das laufende Jahr x Veränderungsfaktor der Bruttolöhne und -gehälter* 48 42/44 Rechtssicherheit gewähren. Wenn die Mindest- x Veränderungsrate** der Nettoquote*** nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben *= Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je nicht erreicht wird, werden zusätzliche Bundes- Arbeitnehmer ohne Ein-Euro-Jobs nach der Volkswirtschaft- mittel eingesetzt, um die Mindestrücklage zu lichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes erreichen.49 Die Haltelinien sind am 1. Januar 2019 (Lohnfaktor aus Rentenanpassungsformel nach in Kraft getreten.50 § 68 Abs. 2 SGB VI) 43 **= Nettoquote laufendes Kalenderjahr : Nettoquote Vorjahr ***= 100 – Anteil des von Beschäftigten zu tragenden Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes 16 I Kompass 7-8 2019 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 16 29.07.19 10:01
Zur langfristigen Fortentwicklung der ge- sicherungen bedingt, wodurch sich der entlasten- setzlichen Rentenversicherung wurde eine de Effekt jedenfalls relativiert.35 Insofern bleibt Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ abzuwarten, inwiefern der Koalitionsvertrag eingesetzt, die bis März 2020 Vorschläge für die hinsichtlich der Vorsorge für Selbstständige in Zeit nach 2025 vorlegen soll.51 der gesetzlichen Rentenversicherung umgesetzt wird. Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll auch für die Zeit nach 2025 eine langfristige Die Rentenkommission steht vor einer schwieri- Absicherung von Beiträgen und Niveau durch gen Aufgabe. Es existieren Hochrechnungen, die eine doppelte Haltelinie erfolgen. Dabei sollen davon ausgehen, dass die Kosten der doppelten die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein Haltelinie im Jahr 2030 auf 45 Mrd. Euro und bis langfristiges Gleichgewicht gebracht und eine zum Jahr 2035 auf über 80 Mrd. Euro anwach- Mindestrücklage vorgeschlagen werden.48 sen.54 In einer Veröffentlichung verteilen Prof. Dr. Axel Börsch-Supan, Mitglied der eingesetzten Bewertung Rentenkommission55, und Dr. Johannes Rausch in Das Rentenniveau stellt einen Indikator für die einem Beispiel für eine mögliche Finanzierung Absicherung der Versicherten im Alter dar, auch die Kosten einer doppelten Haltelinie anhand von wenn damit nicht das tatsächliche Rentenniveau vier rentenpolitischen Stellschrauben: Haltelinie des Einzelnen dargestellt wird. des Rentenniveaus bei 48 Prozent, Erhöhung des Renteneintrittsalters, gleichproportionaler Für die gesellschaftliche Akzeptanz des Renten- Anstieg des Beitragssatzes und des Bundeszu- 56 versicherungssystems ist es wichtig, dass eine schusses. ausreichende Absicherung der Rentenbezieher gewährleistet ist und gleichzeitig die Beitrags- Damit sind vier Stellschrauben genannt, die zahlenden nicht über Gebühr belastet werden. womöglich auch Einfluss auf die Arbeit der Rentenkommission haben werden. Die Finanzwirkungen des Bundeshaushalts vor dem Hintergrund der Mehrausgaben und der Im Zusammenhang mit einer möglichen zukünf- Haltelinien belaufen sich bis 2021 jährlich auf tigen Ausgestaltung der Haltelinien sollte zum 850 Mio. Euro, im Jahr 2025 besteht eine Belas- einen bedacht werden, dass die gesellschaftliche tung von 6,25 Mrd. Euro.52 Die Belastungen auf Akzeptanz des demografischen Konzepts der Ren- den Bundeshaushalt in den Jahren 2026 bis 2030 tenversicherung darauf beruht, dass die Renten- dauern an und werden jährlich mit 2 bis 3 Mrd. versicherten aus ihren gezahlten Beiträgen eine Euro hochgerechnet.53 Rente erhalten sollen, die ihnen eine ausreichend finanzielle Absicherung im Alter bietet. Inwieweit Ein Teil der Finanzierung erfolgt demnach durch das aktuelle Rentenniveau dafür im Jahre 2035 den Steuerzahler insgesamt und hat damit auch ausreichend ist, kann zehn Jahre im Voraus kaum Auswirkungen auf die beitragszahlende Genera- berechnet werden. Insoweit sollte eine sinnvolle tion. Verknüpfung von Rentenanpassungsformel und Rentenniveau wie im Koalitionsvertrag vorgese- Zusätzliche Beitragseinnahmen können sich hen geschaffen werden.57 Gleichzeitig sollte eine positiv auf den Beitragssatz und über die Erhöhung des Beitragssatzes die Belastung der Rentenanpassungsformel auch auf das Renten- rentenzahlenden Generation im Blick behalten, 35 niveau auswirken. Diese könnten sich durch ebenso wie eine Erhöhung des Renteneintritts- zusätzliche Beitragszahler und eine Ausweitung alters. Die übermäßige Belastung nachfolgender des Versichertenkreises ergeben, wenn dies auch Generationen belastet die Akzeptanz des Renten- zeitversetzt höhere Ansprüche an die Rentenver- systems. 7-8 2019 Kompass I 17 7-8-2019_Stand_25.7.19_Finale.indd 17 29.07.19 10:01
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