Strategie Alter und Gesundheit 2030 - ff Grundlagenbericht - Stadt St.Gallen

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Strategie Alter und Gesundheit 2030 - ff Grundlagenbericht - Stadt St.Gallen
Strategie Alter und Gesundheit 2030
                       ⁄ Grundlagenbericht
Strategie Alter und Gesundheit 2030 - ff Grundlagenbericht - Stadt St.Gallen
Inhaltsverzeichnis

1       Einleitung ................................................................................................................................ 4
1.1     Hintergrund .............................................................................................................................. 4
1.2     Vorgehen.................................................................................................................................. 4
1.3     Bezug zu anderen städtischen Strategien und Netzwerken .................................................... 6
1.4     Konzeptionelle Grundlagen der Strategie ................................................................................ 7
1.4.1   Drei Phasen des Alterns .......................................................................................................... 7
1.4.2   Modell des gesunden Alterns der WHO .................................................................................. 7
1.4.3   WHO-Konzept für altersfreundliche Städte.............................................................................. 8
1.4.4   Nahraumorientierung ............................................................................................................... 9
1.4.5   Modell der Caring Community ................................................................................................. 9
2       Alterspolitik in der Stadt St. Gallen .................................................................................... 10
2.1     Ausgangslage ........................................................................................................................ 10
2.2     Bestehende Grundlagen der Alterspolitik .............................................................................. 10
2.2.1   Grundlagenpapier «Städtische Alters- und Generationenpolitik».......................................... 10
2.2.2   Konzept «Gemeindenahe Palliative Care in der Stadt St.Gallen» ........................................ 11
2.2.3   Bericht «Demenz in der Stadt St. Gallen» ............................................................................. 11
2.2.4   Bedarfsplanung der Stadt St.Gallen für die stationäre Langzeitpflege .................................. 11
2.2.5   Reglemente ............................................................................................................................ 11
2.3     Alterspolitische Akteure in der Stadt St. Gallen ..................................................................... 11
3       Ältere Menschen in der St. Gallen ...................................................................................... 13
3.1     Zusammensetzung der älteren Bevölkerung ......................................................................... 13
3.1.1   Wie viele über 65-Jährige leben in der Stadt St.Gallen? ....................................................... 13
3.1.2   Wie viele über 65-Jährige leben in den verschiedenen Quartieren der Stadt St.Gallen? ..... 14
3.1.3   Wie setzt sich die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen nach soziodemographischen
Merkmalen zusammen? ........................................................................................................................ 16
3.1.4   Wie viele Menschen mit Demenz leben in St.Gallen? ........................................................... 19
3.2     Zukünftige Entwicklung .......................................................................................................... 20
3.3     Wohnsituation ........................................................................................................................ 21
3.4     Wirtschaftliche Situation ......................................................................................................... 22
3.5     Soziale Integration ................................................................................................................. 23
4       Erwartete Entwicklungen und Trends im Bereich Alter ................................................... 24
4.1     Demografische Entwicklungen............................................................................................... 24
4.2     Gesellschaftliche Entwicklungen............................................................................................ 24
4.3     Politische Entwicklungen ....................................................................................................... 25
4.4     Branchentrends ...................................................................................................................... 25
5       Überblick über die Handlungsfelder und Querschnittsthemen ...................................... 27
6       Handlungsfeld Wohnen ....................................................................................................... 28
6.1     Rahmenbedingungen ............................................................................................................. 28
6.1.1   Regulierungen und Zuständigkeiten ...................................................................................... 28
6.1.2   Bisherige Aktivitäten der Stadt St. Gallen .............................................................................. 28
6.2     Situationsanalyse ................................................................................................................... 28
6.2.1   Betreutes Wohnen: Bestehende Angebote ........................................................................... 28
6.2.2   Alterswohnungen und Alterssiedlungen ................................................................................ 30

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Strategie Alter und Gesundheit 2030 - ff Grundlagenbericht - Stadt St.Gallen
6.2.3    Bestehende digitale Angebote ............................................................................................... 31
6.3      Synthese ................................................................................................................................ 31
7        Handlungsfeld Mobilität und öffentlicher Raum ............................................................... 32
7.1      Rahmenbedingungen ............................................................................................................. 32
7.1.1    Regulierungen und Zuständigkeiten ...................................................................................... 32
7.1.2    Bisherige Aktivitäten der Stadt St. Gallen .............................................................................. 32
7.2      Situationsanalyse ................................................................................................................... 33
7.2.1    Fussgängerfreundlichkeit und Verkehrssicherheit ................................................................. 33
7.2.2    Öffentlicher Verkehr ............................................................................................................... 34
7.2.3    Fahrdienste für ältere Menschen ........................................................................................... 34
7.2.4    Öffentliche Gebäude .............................................................................................................. 35
7.2.5    Hindernisfreier Webauftritt der Stadt St.Gallen...................................................................... 35
7.3      Synthese ................................................................................................................................ 35
8        Handlungsfeld soziale Integration und Partizipation ....................................................... 37
8.1      Rahmenbedingungen ............................................................................................................. 37
8.1.1    Regulierungen und Zuständigkeiten ...................................................................................... 37
8.1.2    Bisherige Aktivitäten der Stadt St. Gallen .............................................................................. 37
8.2      Situationsanalyse ................................................................................................................... 38
8.2.1    Aktivitäten für Seniorinnen und Senioren .............................................................................. 38
8.2.2    Engagement von und für Seniorinnen und Senioren (Partizipation) ..................................... 40
8.2.3    Generationenübergreifende Projekte ..................................................................................... 41
8.3      Synthese ................................................................................................................................ 41
9        Handlungsfeld Information und Beratung ......................................................................... 43
9.1      Rahmenbedingungen ............................................................................................................. 43
9.1.1    Regulierungen und Zuständigkeiten ...................................................................................... 43
9.1.2    Bisherige Aktivitäten der Stadt St. Gallen .............................................................................. 43
9.2      Situationsanalyse ................................................................................................................... 43
9.2.1    Bestehende Angebote für Seniorinnen und Senioren ........................................................... 43
9.2.2    Bestehende Angebote für besondere Gruppen ..................................................................... 45
9.3      Synthese ................................................................................................................................ 48
10       Handlungsfeld Pflege und Betreuung ............................................................................... 49
10.1     Rahmenbedingungen ............................................................................................................. 49
10.1.1   Regulierungen und Zuständigkeiten ...................................................................................... 49
10.1.2   Bisherige Aktivitäten der Stadt St.Gallen ............................................................................... 50
10.2     Situationsanalyse ................................................................................................................... 51
10.2.1   Ambulante Pflege und Betreuung .......................................................................................... 51
10.2.2   Stationäre Langzeitpflege ...................................................................................................... 54
10.2.3   Tages- und Nachstrukturen ................................................................................................... 60
10.2.4   Palliative Care ........................................................................................................................ 62
10.2.5   Betreuende Angehörige ......................................................................................................... 63
10.2.6   Bestehende digitale Anwendungen ....................................................................................... 63
10.3     Synthese ................................................................................................................................ 64
11       Literaturverzeichnis ............................................................................................................. 65

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Strategie Alter und Gesundheit 2030 - ff Grundlagenbericht - Stadt St.Gallen
1        Einleitung

1.1       Hintergrund
Mit seiner Vision 2030 stellte der Stadtrat wichtige Weichen für die Stadt St.Gallen, u.a. im Bereich
Gesellschaft: «Eine hohe Lebensqualität über alle Generationen, Sicherheit für eine vielfältige Gesell-
schaft und eine gute soziale Durchmischung zeichnen St.Gallen als lebenswerte und attraktive Stadt
aus.» Diese Vielfalt in der Bevölkerung zeigt sich auch in einer deutlich höheren Lebenserwartung, un-
terschiedlichen Lebenssituationen und, damit verbunden, heterogenen Bedürfnissen älterer Men-
schen. Diesen Bedürfnissen soll mit einem bedarfs- und bedürfnisgerechten Angebot Rechnung getra-
gen werden. Zur Weiterentwicklung seiner Alters- und Gesundheitspolitik hat der Stadtrat deshalb die
Strategie «Alter und Gesundheit 2030» erarbeiten lassen.

Bei der Strategieerarbeitung durch die Dienststelle Gesellschaftsfragen, die durch das Beratungsbüro
Ecoplan unterstützt wurde, galten folgende Prämissen:
▪ Der Prozess soll partizipativ gestaltet werden und die relevanten Stakeholder sind angemessen
   einzubeziehen. Dazu gehören insbesondere die Seniorinnen und Senioren selbst, betreuende An-
   gehörige, wichtige Leistungserbringer, sowie die Konferenz für Alters- und Behindertenfragen
   (KABF).
▪ Die Strategieerarbeitung soll auf Vorhandenem aufbauen. Verschiedene Grundlagendokumente
   sowie die Ergebnisse des Vorprojekts «Who cares» der Fachhochschule St.Gallen sind zu berück-
   sichtigen.
▪ Die Strategie soll umfassend sein, der Fokus soll aber auf der Stärkung der Dienstleistungen und
   ambulanten Angebote liegen und den Nahraum der älteren Menschen miteinbeziehen.
▪ Es soll ein Ressourcenansatz und kein Defizitansatz verfolgt werden.

Der vorliegende Grundlagenbericht ist das Fundament der «Strategie Alter und Gesundheit 2030». Er
dient zudem als Nachschlagewerk für die vielfältigen Angebote in der Stadt St.Gallen. Der Bericht ist
in zwei Teile gegliedert:
▪ Teil I beinhaltet die Ausgangslage und zeigt die Entwicklungen im Bereich Alter in der Stadt St.Gal-
    len auf.
▪ Teil II beinhaltet die Situationsanalyse und erläutert die Rahmenbedingungen und die aktuelle Situ-
    ation in den einzelnen Handlungsfeldern.

1.2       Vorgehen
Die Strategie wurde in vier Phasen erarbeitet. Die Projektsteuerung wurde dabei von einem Projekt-
ausschuss wahrgenommen, den die Direktorin Soziales und Sicherheit der Stadt St.Gallen leitete und
in dem die folgenden Organisationen vertreten waren:
▪ Dienststelle Gesellschaftsfragen Stadt St.Gallen
▪ Ortsbürgergemeinde St.Gallen
▪ Amt für Soziales Kanton St.Gallen
▪ Seniorenrat Stadt St.Gallen
▪ Pro Senectute Stadt St.Gallen

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Strategie Alter und Gesundheit 2030 - ff Grundlagenbericht - Stadt St.Gallen
Abbildung 1-1:     Vorgehen zur Erarbeitung der Strategie Alter und Gesundheit 2030

In Phase 1 «Initialisierung» hat der Projektausschuss eine klare Vorstellung des Strategieprojekts und
der Produkte entwickelt.

In Phase 2 «Konzeption» wurde für die Situationsanalyse ein Multi-Methoden-Ansatz angewendet, um
die Ausgangslage in der Stadt St.Gallen sowie künftige Entwicklungen und Trends fundiert aufzuzei-
gen. Der Handlungsbedarf wurde anschliessend in einem breiten partizipativen Prozess erarbeitet:
▪ Zukunftswerkstatt mit 200 Seniorinnen und Senioren
▪ 3 thematische Workshops mit Fachpersonen
▪ Einbezug besonderer Gruppen mit aufsuchenden Spezialformaten:
   - Betreuende Angehörige von – auch jung- und frühbetroffenen – Menschen mit Demenz
   - Ältere Menschen mit Migrationshintergrund
   - Menschen in Altersarmut
   - Betreuende Angehörige älterer Menschen

Darauf aufbauend wurde der Strategieentwurf mit Massnahmenplan erarbeitet.

In Phase 3 «Detailplanung» wurde der Strategieentwurf mit Massnahmenplan in den drei KABF-Ar-
beitsgruppen diskutiert. Anschliessend wurden die relevanten Stakeholder und Fachpersonen in einer
schriftlichen Konsultation erneut einbezogen.

Für die «Einführung» in Phase 4 führt die Stadt – gemeinsam mit den in die Umsetzung involvierten
Stakeholdern – eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung durch.

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Strategie Alter und Gesundheit 2030 - ff Grundlagenbericht - Stadt St.Gallen
1.3         Bezug zu anderen städtischen Strategien und Netzwerken

A Strategien der Stadt St.Gallen
Die Strategie Smart City St.Gallen führt im Themenfeld «Smartes Leben» das Handlungsfeld «Smarte
Gesundheit und Altenpflege». Noch sind keine Massnahmen in diesem Bereich geplant – es könnten
aber durch die Strategie Alter und Gesundheit 2030 Themen angestossen werden.
Darüber hinaus wurden in St.Gallen mit Blick auf die Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung ak-
tuell vier Strategien erarbeitet, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der Stadtentwicklung befassen
und von denen drei klare Berührungspunkte zur Strategie Alter und Gesundheit 2030 aufweisen:
▪ Wohnraumstrategie: Die Strategie zeigt auf, welche Wohnangebote den Einwohnerinnen und Ein-
   wohnern heute und künftig zur Verfügung stehen sollen. Für diese Strategie wurden die 12 Quar-
   tiere in einem «Quartierradar» anhand von 11 Indikatoren porträtiert; einer der Indikatoren ist «Per-
   sonen im Rentenalter». Ältere Menschen stehen jedoch nicht spezifisch im Fokus dieser Strategie.
▪ Freiraumstrategie: Die Strategie klärt, wo und wie Freiräume (z.B. Plätze, Parks, Gärten) gestärkt
   werden können. Durch die Einteilung in Freiraumtypen wird festgelegt, welche Funktion und Nut-
   zung wo im Vordergrund steht; so gibt es beispielsweise Raum für ruhige und aktive Erholung,
   Raum für Rückzug und Gemeinschaft, oder Spazier- und Sportwege. Erreichbarkeitsanalysen zei-
   gen auf, was in welcher Zeit zu erreichen ist. Die Strategie ist grundsätzlich generationenübergrei-
   fend. Bei Bedarf sind altersspezifische Analysen der Daten möglich (z.B. Erreichbarkeit verschie-
   dener Typen von Freiräumen für Menschen über 65).
▪ Innenentwicklungsstrategie: Die Innenentwicklungsstrategie spricht das Thema «Alter» nicht direkt
   an. Indirekt sind ältere Menschen aber mitgedacht. Sieben Steckbriefe verweisen auf den Hand-
   lungsbedarf. Für die Altersstrategie relevant sind insbesondere die häufig genannten Bereiche
   «Stärken des Quartiers» und «Schaffen von Begegnungsräumen».

Abbildung 1-2:         Die vier Strategien zum Handlungsfeld «Lebensraum» der Vision 2030

Quelle: Stadtplanung St.Gallen.

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B Vernetzung
▪ Schweizer Netzwerk altersfreundlicher Städte: Die Stadt St.Gallen ist seit dem Jahr 2017 Mitglied
  in diesem 26 Städte umfassenden Netzwerk. Von der Mitwirkung im Netzwerk verspricht sich die
  Stadt St.Gallen eine wichtige Austauschplattform, um gemeinsam mit anderen Städten Lösungsan-
  sätze für zukünftige Herausforderungen zu erarbeiten.
▪ Im Kanton St.Gallen verfügen die Städte St.Gallen, Rapperswil-Jona und neu Gossau über Fach-
  spezialistinnen zum Thema Alter. Im Jahr 2020 hat ein erstes Vernetzungstreffen stattgefunden.
  Der Austausch soll weitergepflegt werden.

1.4      Konzeptionelle Grundlagen der Strategie
Nachfolgend sind die konzeptionellen Grundlagen erläutert, an denen sich die Strategie Alter und Ge-
sundheit 2030 orientiert.

1.4.1     Drei Phasen des Alterns
Als Folge der steigenden Lebenserwartung sind ältere Menschen heute keineswegs eine homogene
Gruppe. Gemäss dem Schweizer Soziologen François Höpflinger lassen sich drei Phasen des Alterns
unterscheiden:1
▪ Erste Alternsphase: Späte Erwerbsjahre: Der Übergang in die nachberufliche Phase zeichnet
   sich bereits vor dem Erreichen des 65. Altersjahres ab (u.a. aufgrund von Frühpensionierungen).
   In dieser Lebensphase ziehen die Kinder aus und teilweise erleben die Menschen als Grosseltern
   erstmals eine familiale Altersrolle. Sie werden zudem durch die Pflegebedürftigkeit und das Ster-
   ben der eigenen Eltern mit dem Altwerden konfrontiert. Diese Altersgruppe hat oft ein vergleichs-
   weise hohes verfügbares Einkommen. Vereinzelt können am Ende des Berufslebens infolge von
   Invalidisierung und Langzeitarbeitslosigkeit aber auch erhöhte Risiken auftreten.
▪ Zweite Alternsphase: Gesundes Rentenalter: Diese Phase ist sozialhistorisch relativ neu. Viele
   – wenn auch nicht alle – Altersrentnerinnen und -rentner können von einem relativ langen und ge-
   sunden Alter profitieren und diese Phase nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten und genies-
   sen. Gesellschaftlich werden die Bemühungen verstärkt, gesunde ältere Menschen gezielt in die
   gesellschaftliche bzw. intergenerationelle Verantwortung einzubeziehen.
▪ Dritte Alternsphase: Lebensalter verstärkter Fragilisierung: Die funktionalen Einschränkungen
   nehmen in dieser Phase zu. Das selbstständige Leben wird dadurch immer mehr erschwert; oft fin-
   det eine Anpassung der Alltagsaktivitäten statt und externe Hilfe bei der Alltagsgestaltung wird ver-
   mehrt benötigt. Ältere Menschen in dieser Gruppe sind besonders darauf angewiesen, dass die
   Wohnumwelt und die noch vorhandenen Kompetenzen gut übereinstimmen.

 In den partizipativen Prozess bei der Erarbeitung der Strategie Alter und Gesundheit 2030 werden
alle drei Gruppen älterer Menschen einbezogen. Zielgruppe der Strategie bei der Formulierung von
Zielen und Massnahmen sind allerdings die älteren Menschen in der zweiten und dritten Alternsphase.

1.4.2      Modell des gesunden Alterns der WHO
Im Jahr 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den «World Report on Ageing und Health»
veröffentlicht. Dieser Bericht ist die konzeptionelle Grundlage für die «Global Strategy and Plan of Ac-
tion on Ageing and Health», die auch die Schweiz mitverabschiedet hat.

1
    Höpflinger (2017), S. 7-8.

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Ein zentrales Konzept des Reports und der Strategie ist das «Gesunde Altern» (engl. Healthy Ageing).
Es ist gemäss WHO definiert als «der Prozess der Entwicklung und Aufrechterhaltung der funktiona-
len Fähigkeit, die Wohlbefinden im Alter ermöglicht».2 Wohlbefinden trotz potenzieller Krankheit oder
Pflegebedürftigkeit – und nicht mehr Absenz von Krankheit – steht also beim Konzept des gesunden
Alterns im Zentrum. Die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften SAGW
(2016, S. 37) bringt es so auf den Punkt: «Mit zunehmendem Alter treten auch mehr Krankheiten auf.
Während die Patienten bisher lediglich Empfänger medizinischer Leistungen waren, sollen sie neu be-
fähigt und unterstützt werden, ihre Kompetenzen und Ressourcen so zu nutzen, dass sie in der Le-
bensqualität nicht beeinträchtigt werden.»3

 Befähigung und Ressourcenorientierung sollen auch die Strategie Alter und Gesundheit 2030 prä-
gen (vgl. hierzu auch die Prämissen in Kap. 1.1).

1.4.3    WHO-Konzept für altersfreundliche Städte
Die WHO hat basierend auf Gesprächen mit älteren Menschen in 33 Städten einen «Guide» und eine
«Checkliste» für Städte erarbeitet, die altersfreundlicher werden wollen.4 In diesen Dokumenten sind
acht Themenfelder des städtischen Lebens identifiziert, die für eine altersfreundliche Stadt wichtig
sind.

 Die Strategie Alter und Gesundheit 2030 fasst die acht Themenbereiche des WHO-Konzepts zu
fünf Handlungsfeldern zusammen (vgl. Kap. 5).

Abbildung 1-3:            Themenfelder altersfreundlicher Städte gemäss WHO

Quelle:     Eigene Darstellung basierend auf WHO (2007).

2
    World Health Organization (2016), S. 14.
3
    Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (2016), S. 37.
4
    World Health Organization (2007).

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Strategie Alter und Gesundheit 2030 - ff Grundlagenbericht - Stadt St.Gallen
1.4.4      Nahraumorientierung
Heute wird in der Alterspolitik ein stärkerer Fokus auf den Lebensraum bzw. Nahraum älterer Men-
schen gelegt. Ältere Menschen bewegen sich – vor allem bei abnehmender Mobilität – vermehrt in ih-
rem eigenen Quartier und sind dort vernetzt. Sie sollen in ihrem Nahraum zudem relevante Angebote
vorfinden und bei Bedarf Hilfe und Unterstützung erhalten. Was die nahraumbezogene Arbeit beinhal-
tet, zeigt die Zusammenstellung in Abbildung 1-4 aus dem Vorprojekt mit der Fachhochschule St.Gal-
len (FHSG) zur Entwicklung einer «Care Vision».5

 Die Stärkung des Nahraums ist ein Querschnittsthema der Strategie Alter und Gesundheit 2030
(vgl. Kap. 5).

Abbildung 1-4:            Nahraumorientierung

Quelle:     Direktion Soziales und Sicherheit (2019), S. 25.

1.4.5     Modell der Caring Community
In jüngerer Zeit hat in der Alterspolitik das Modell der Caring Community, der sorgenden Gemein-
schaft, an Bedeutung gewonnen.6 Mit dem Begriff ist eine Zivilgesellschaft gemeint, die sich um ihre
Mitmenschen kümmert und für sie sorgt. Es geht um das gleichberechtigte Zusammenleben und die
gegenseitige Sorge von Menschen innerhalb eines Dorfes, eines Quartiers oder eines Stadtteils. An
der Sorge füreinander nehmen alle teil: Professionelle Akteure, Vereine und Organisationen, Bürgerin-
nen und Bürger sowie freiwillige Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft.

 Mit der Strategie Alter und Gesundheit 2030 sollen in der Stadt St.Gallen förderliche Strukturen und
Rahmenbedingungen für sorgende Gemeinschaften sichergestellt werden.

5
    Direktion Soziales und Sicherheit (2019), S. 25.
6
    Gisler (2017).

                                                                         Seite 9/67
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Teil I: Ausgangslage und Entwicklungen

2             Alterspolitik in der Stadt St. Gallen

2.1        Ausgangslage
In der Stadt St.Gallen werden Angebote im Bereich der Altersversorgung in der Regel nicht durch die
Stadt selbst, sondern durch eine Vielzahl gemeinnütziger Trägerschaften erbracht. Gesetzliche Ver-
sorgungsaufträge kennt die Stadt nur in den Bereichen Pflege und Betreuung sowie Sozialberatung:
▪ Gemäss Art. 3a des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) stellt die politische Gemeinde ein
    Grundangebot im Bereich Sozialberatung bereit.
▪ Gemäss Art. 28 SHG sorgt die politische Gemeinde für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen
    in Betagten- und Pflegeheimen.
▪ Gemäss Art. 23 des kantonalen Gesundheitsgesetzes (GesG) sorgt die politische Gemeinde für
    die Hilfe und Pflege zu Hause.

Zur Erfüllung ihrer Versorgungspflicht hat die Stadt in diesen Bereichen mehrere Leistungsvereinba-
rungen abgeschlossen. Für viele Angebote für und mit älteren Menschen in der Stadt St.Gallen gibt es
jedoch keinen expliziten Auftrag der Stadt. Gleichwohl sind sie für die Lebensqualität im Alter von
grosser Bedeutung. Aus diesem Grund wird der Mitwirkung aller relevanter Stakeholder bei der Erar-
beitung der Strategie hohes Gewicht beigemessen.

2.2       Bestehende Grundlagen der Alterspolitik
2.2.1     Grundlagenpapier «Städtische Alters- und Generationenpolitik»
Für die Ausrichtung der Alterspolitik ist bislang das Grundlagenpapier «Städtische Alters- und Genera-
tionenpolitik» der Konferenz für Alters- und Behindertenfragen der Stadt St.Gallen (KABF) aus dem
Jahr 2010 massgebend. Weiterhin relevant sind die darin enthaltenen Leitideen für die städtische Al-
ters- und Generationenpolitik:7
▪ Kompetenzorientierung: die Kompetenzen und Ressourcen älterer Menschen sind zu stärken und
    auszubauen
▪ Subsidiarität: öffentliche Hand soll dort ergänzend eingreifen, wo Lücken im privaten Angebot be-
    stehen
▪ Gegenseitiger Respekt: zwischen den Generationen braucht es ein Geben und Nehmen
▪ Solidarität auch über Generationen hinweg: die Stadt gestaltet hierfür die Rahmenbedingungen
▪ Erhalt der Selbständigkeit und Selbstbestimmung: solange wie möglich im eigenen Haushalt («am-
    bulant vor stationär»), aber so weit möglich auch im Heim
▪ Langsamkeit als Qualität anerkennen: die zunehmende Langsamkeit im Alter als wertvolles Ge-
    gengewicht zur allgegenwärtigen Hektik verstehen

 Im Grundlagenpapier «Städtische Alters- und Generationenpolitik» werden Handlungsbedarf und
Umsetzungsvorschläge in den Bereichen Wohnen, soziale Teilhabe und Generationensolidarität auf-
gezeigt, die zum Teil noch nicht umgesetzt und daher in der Strategieerarbeitung zu berücksichtigen
sind.

7
    Amt für Gesellschaftsfragen der Stadt St.Gallen (2009).

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2.2.2     Konzept «Gemeindenahe Palliative Care in der Stadt St.Gallen»
Seit 2013 verfügt die Stadt St.Gallen über ein städtisches Palliative-Care-Konzept. Das Konzept hat in
8 Handlungsfeldern Ziele und Massnahmen definiert und die Schaffung einer Koordinationsstelle Palli-
ative Care empfohlen, die für Abstimmung zwischen den Akteuren sorgt und Unterstützung bei der
Umsetzung der Massnahmen gibt. Eine Evaluation bzw. eine Standortbestimmung zur Umsetzung
des städtischen Palliative-Care-Konzepts liegt nicht vor.

 Im Rahmen der Strategieerarbeitung ist der Umsetzungsstand des Konzepts zu überprüfen.

2.2.3      Bericht «Demenz in der Stadt St. Gallen»
Es liegt ein Bericht «Demenz in der Stadt St.Gallen» der Dienststelle Gesellschaftsfragen aus dem
Jahr 2017 vor.8 Der Bericht enthält eine Beurteilung der aktuellen Situation für Menschen mit Demenz
zuhause, in Heimen, und im Bereich der Information, Sensibilisierung und Enttabuisierung. Zudem
sind Ziele und konkrete Massnahmen in diesen drei Bereichen aufgeführt.

 Die Strategie Alter und Gesundheit 2030 soll die Ziele und Massnahmen im Demenzbericht berück-
sichtigen.

2.2.4      Bedarfsplanung der Stadt St.Gallen für die stationäre Langzeitpflege
Das Dokument enthält Informationen zur Bevölkerungsentwicklung bis 2030 und beschreibt und ana-
lysiert die Inanspruchnahme des stationären Angebots in der Langzeitpflege.9 Darauf aufbauend wird
eine Bedarfsschätzung in vier Szenarien gemacht (für Ergebnisse vgl. Kap. 10.2.2). Das Dokument
wird bis Mitte 2022 aktualisiert.

2.2.5     Reglemente
Im städtischen Recht gibt es vier Reglemente, die die Alterspolitik betreffen:
▪ Reglement über die Konferenz für Alters- und Behindertenfragen vom 21. November 2000 (SRS
   331.3)
▪ Reglement über die städtischen Leistungen zu Gunsten von Einrichtungen zur Betreuung und
   Pflege von Betagten vom 2. November 2016 (SRS 321.5)
▪ Reglement für die Heime und die sozialen Einrichtungen der Stadt St.Gallen vom 17. März 1998
   (SRS 321.9)
▪ Reglement über das Wohnheim für Betagte, Riederenholz vom 14. Dezember 2004 (SRS 321.92)

2.3        Alterspolitische Akteure in der Stadt St. Gallen
Neben Stadtrat und Stadtparlament prägen folgende Akteure die städtische Alterspolitik:
▪ Die Dienststelle Gesellschaftsfragen der Direktion für Soziales und Sicherheit: Sie erarbeitet die
    Grundlagen der städtischen Alterspolitik und übt die Aufsicht über die städtischen Leistungsauf-
    träge und Subventionen im Altersbereich aus. Das Dossier Alter wird durch eine Fachspezialistin
    Alter und Behinderung betreut.
▪ Die Konferenz für Alters- und Behindertenfragen (KABF): Sie ist ein beratendes Organ der Di-
    rektorin Soziales und Sicherheit. Sie setzt sich für eine fortschrittliche Alters- und Behindertenpolitik

8
    Amt für Gesellschaftsfragen der Stadt St.Gallen (2017).
9
    Staniszewski; Meierhans Steiner (2017).

                                                                              Seite 11/67
ein. Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter des Stadtparlaments sowie Personen, die sich mit
    Alters- und Behindertenfragen beschäftigen, insbesondere Leistungserbringer.
▪   Die verschiedenen Leistungserbringer und Organisationen: Sie setzen in St.Gallen konkrete An-
    gebote für und mit älteren Menschen um und sind gut mit politischen Gremien der Stadt vernetzt.
▪   Der Seniorenrat der Stadt St.Gallen (SRSG): Er ist als Dachorganisation von Vereinigungen von
    Seniorinnen und Senioren sowie Pensionierten das Forum der älteren Menschen in Fragen der Al-
    terspolitik, insbesondere gegenüber den Behörden der Stadt St.Gallen. Der Seniorenrat tauscht
    sich einmal jährlich mit dem Stadtrat aus.
▪   IG Alter: Vier Quartiere verfügen über eine Interessengemeinschaft (IG) Alter. Sie setzen sich aus
    vor Ort wohnhaften Seniorinnen und Senioren und Organisationsvertretungen aus den jeweiligen
    Quartieren zusammen.

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3           Ältere Menschen in der St. Gallen

3.1       Zusammensetzung der älteren Bevölkerung
3.1.1     Wie viele über 65-Jährige leben in der Stadt St.Gallen?
Per Anfang 2019 lebten in der Stadt St.Gallen 13'362 Personen im Alter von 65 Jahren oder älter.
Dies entspricht 17.6 % der städtischen Wohnbevölkerung, die 75'833 Personen umfasst. Anders aus-
gedrückt: Knapp jede fünfte Person in der Stadt St.Gallen gehört zur Bevölkerungsgruppe der über
65-Jährigen.

9'071 dieser Personen gehören zur Gruppe der 65- bis 79-Jährigen und 4’291 Personen sind 80 Jahre
alt oder älter: Die 65- bis 79-Jährigen machen damit 12.0 % und die über 80-Jährigen 5.7 % der Stadt-
bevölkerung aus. Vergleicht man diese Ergebnisse mit der Gesamtschweiz und mit dem Kanton
St.Gallen, so ist festzustellen, dass die Gruppe der 65- bis 79-Jährigen in der Stadt St.Gallen leicht
untervertreten ist, während die über 80-Jährigen eher übervertreten sind. Insgesamt ist die Gruppe
der über 65-Jährigen in der Stadt St.Gallen kleiner als in der Gesamtschweiz und im Kanton.

Abbildung 3-1:          Bevölkerungsanteil der 65- bis 79-Jährigen und über 80-Jährigen, per 31.12.2018

                       0%     2%       4%       6%        8%      10%       12%      14%        16%       18%   20%

    Gesamtschweiz                                 13.3%                                       5.2%

Kanton St. Gallen                                 13.3%                                      5.0%

    Stadt St. Gallen                          12.0%                                      5.7%

                                       65 bis 79 Jahre                          80 Jahre und älter

Quelle:   Bundesamt für Statistik, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)

                                                                                                Seite 13/67
3.1.2     Wie viele über 65-Jährige leben in den verschiedenen Quartieren der Stadt St.Gallen?
In absoluten Zahlen verteilt sich die ältere Bevölkerung der Stadt St.Gallen wie folgt auf die verschie-
denen Quartiere:
▪ Mit je über 2'000 Personen leben am meisten über 65-jährige Personen in den Quartieren Neudorf
    und Bruggen.
▪ Je ungefähr 1'000 bis 1'200 über 65-jährige Personen leben in den Quartieren Langgass-Heilig-
    kreuz, St.Fiden und Lachen.
▪ Je ungefähr 590 bis 850 über 65-jährige Personen leben in den Quartieren Linsebühl-Dreilinden,
    St.Georgen, Winkeln, Rosenberg, Rotmonten, Riethüsli und St.Jakob.
▪ Je weniger als 500 über 65-jährige Personen leben in den Quartieren Notkersegg und Innenstadt.

Abbildung 3-2:         Bevölkerung der über 65-Jährigen nach Quartieren, per 31.12.2018

Quelle:   Bundesamt für Statistik, STATPOP

Im Quartier Neudorf leben absolut (2'121) und relativ (24.9 %) gesehen am meisten ältere Menschen
in der Stadt St.Gallen. Ansonsten ergibt die Auswertung in relativen Zahlen, also nach dem Bevölke-
rungsanteil der über 65-Jährigen in den verschiedenen Quartieren, ein anderes Bild als die Auswer-
tung in absoluten Zahlen:
▪ Mit je knapp 23-25 % weisen die Quartiere Neudorf, Rotmonten und Notkersegg den höchsten An-
    teil über 65-jähriger Personen aus.
▪ Weniger als 15 % beträgt der Anteil der über 65-jährigen Bevölkerung in den Quartieren Lachen,
    Riethüsli und Innenstadt.
▪ In den übrigen Quartieren liegt der Anteil zwischen 15-20 %. In dieser Gruppe fällt Linsebühl-Drei-
    linden auf: Hier ist der Anteil der über 80-Jährigen leicht höher als der Anteil der 65- bis 79-Jähri-
    gen, während in den anderen Quartieren der Anteil der jüngeren Gruppe der 65- bis 79-Jährigen

                                                                                          Seite 14/67
jeweils immer deutlich grösser ist als der Anteil der über 80-Jährigen. Grund dafür ist evtl. der Um-
    stand, dass in Linsebühl-Dreilinden insgesamt vier Alters- und Pflegeheime beheimatet sind (vgl.
    Abbildung 10-3, Kap. 10.2.2).

Abbildung 3-3:         Bevölkerungsanteil der über 65-Jährigen nach Quartieren, per 31.12.2018

Quelle:   Bundesamt für Statistik, STATPOP

                                                                                             Seite 15/67
3.1.3  Wie setzt sich die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen nach soziodemographi-
schen Merkmalen zusammen?

A Geschlecht
Die Frauen sind in der Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen erwartungsgemäss stärker vertreten
(vgl. Abbildung 3-4): In St.Gallen leben 7’823 Frauen und 5’539 Männer, die über 65 Jahre alt sind.
Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen der höheren Lebenserwartung der Frauen in der Al-
tersgruppe der über 80-Jährigen: In dieser Altersgruppe machen die Frauen knapp 2/3 (65 %) aus.
Bei den 65- bis 79-Jährigen ist die Verteilung zwischen den Geschlechtern noch ausgeglichener: Der
Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 55 %.

Abbildung 3-4:          Bevölkerung der über 65-Jährigen nach Geschlecht, per 31.12.2018

 absolut
                        0         2’000         4’000        6’000           8’000     10’000       12’000     14’000

     65 bis 79 Jahre                  5’022                          4’049

  80 Jahre und älter          2’801           1’490

            Total ü65                          7’823                                       5’539

                                                Frauen                               Männer
 relativ in %
                        0%     10%      20%       30%       40%      50%       60%     70%       80%     90%   100%

     65 bis 79 Jahre                            55%                                           45%

  80 Jahre und älter                                  65%                                          35%

            Total ü65                            59%                                            41%

                                               Frauen                                Männer
Quelle:   Bundesamt für Statistik, STATPOP

                                                                                                Seite 16/67
B Zivilstand
Mit Blick auf den Zivilstand zeigen sich deutliche Unterschiede nach Alter und Geschlecht (vgl. Abbil-
dung 3-5):
▪ In der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen ist die Mehrheit der Personen verheiratet. Bei den Män-
   nern ist der Anteil der Verheirateten (71 %) jedoch deutlich grösser als bei den Frauen (49 %).
▪ In der Altersgruppe der über 80-Jährigen ist von den Männern immer noch die Mehrheit verheiratet
   (64 %) und nur gerade knapp ein Viertel ist verwitwet. Bei den über 80-jährigen Frauen stellt sich
   die Situation gerade umgekehrt dar: Die Mehrheit (55 %) ist verwitwet und nur noch knapp ein Vier-
   tel ist verheiratet. Dieser Unterschied ist damit zu erklären, dass Frauen häufig ältere Partner ha-
   ben. Da die Frauen in dieser Altersgruppe übervertreten sind, gibt es insgesamt in der Alters-
   gruppe der über 80-Jährigen mehr verwitwete als verheiratete Personen.

Abbildung 3-5:                           Zivilstand der über 65-Jährigen nach Geschlecht, per 31.12.2018

                              0%        10%       20%       30%       40%       50%       60%       70%      80%        90%    100%
65 bis 79 Jahre

                     Frauen        11%                            49%                              18%               22%

                     Männer        9%                                     71%                                   5%       14%
80 Jahre und älter

                     Frauen        11%               23%                                    55%                              10%

                     Männer    5%                                  64%                                        24%             7%

                                            ledig/unverheiratet         verheiratet      verwitwet         geschieden

Quelle:                       Bundesamt für Statistik, STATPOP
Kommentar:                    Aufgrund des geringen Anteils hier nicht ausgewiesen sind die eingetragenen Partnerschaften. In der Stadt
                              St.Gallen gibt es in der Altersgruppe der über 65-Jährigen insgesamt 29 Personen mit dem Zivilstand eingetra-
                              gene Partnerschaft und 1 Person mit dem Zivilstand aufgelöste Partnerschaft.

                                                                                                               Seite 17/67
C Staatsangehörigkeit
Aus Abbildung 3-6 geht hervor, dass ausländische Staatsangehörige in der Altersbevölkerung der
Stadt St.Gallen einen eher geringen Anteil ausmachen: In der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen
machen sie 15 % aus, in der Gruppe der über 80-Jährigen noch 10 %. Dieses Ergebnis überrascht
nicht, da die ausländische Bevölkerung im Durchschnitt jünger ist als die schweizerische Bevölkerung.
Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung der Stadt St.Gallen beträgt der Ausländeranteil 31.1 %
(2018, Bundesamt für Statistik, STATPOP).

Abbildung 3-6:            Bevölkerungsanteil der 65- bis 79-Jährigen und über 80-Jährigen nach Staatsangehörigkeit, per 31.12.2018

                        0%     10%      20%       30%      40%      50%      60%      70%       80%      90%     100%

      65 bis 79 Jahre                                        85%                                           15%

80 Jahre und älter                                              90%                                           10%

                                 Schweizerische Bevölkerung                     Ausländische Bevölkerung
Quelle:           Bundesamt für Statistik, STATPOP

D Migrationshintergrund
Bereits heute stellen Migrantinnen und Migranten eine grosse, wenn auch heterogene Gruppe in der
älteren Bevölkerung der Stadt St.Gallen dar: Gemäss Schätzung der Fachstelle für Statistik des Kan-
tons St.Gallen haben grob ein Viertel der über 65-jährigen Personen in der Stadt St.Gallen einen Mig-
rationshintergrund.
Dieser Anteil dürfte in den kommenden Jahren noch ansteigen. Dies trifft insbesondere auf die Mig-
rantinnen und Migranten aus Italien, Spanien und Portugal sowie, etwas verzögert, auf die Migrantin-
nen und Migranten aus dem Balkan zu.10

10
     Staniszewski; Meierhans Steiner (2017), S. 4.

                                                                                                Seite 18/67
3.1.4     Wie viele Menschen mit Demenz leben in St.Gallen?
Werden die von Alzheimer Schweiz verwendeten Prävalenzraten auf die Wohnbevölkerung der Stadt
St.Gallen angewendet, resultieren geschätzt rund 1'450 Personen, die an Demenz erkrankt sind (vgl.
Abbildung 3-7). Dabei sind auch rund 60 Menschen (4 %) betroffen, die weniger als 65 Jahre alt sind.
Die Mehrheit der Menschen mit Demenz sind aber über 80 Jahre alt (71 %).
Gemäss der untenstehenden Schätzung ist davon auszugehen, dass von den über 65-Jährigen in der
Stadt St.Gallen gut jede zehnte Person an Demenz erkrankt ist. In der Bevölkerungsgruppe der über
80-Jährigen ist gar jede vierte Person an Demenz erkrankt.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird geschätzt, dass sich der Anteil der Demenzbetroffe-
nen an der Gesamtbevölkerung bis 2030 um ungefähr ein Drittel erhöht.11

Abbildung 3-7:             Anzahl Menschen mit Demenz in der Stadt St.Gallen, per 31.12.2018

Alter            Prävalenzraten          Ständige Wohnbevölkerung               Menschen mit Demenz
                 Männer        Frauen           Männer             Frauen Männer           Frauen       Total
30-59               0.2%          0.1%            16’274            15’845           26         14           40
60-64               0.2%          0.9%               1’956           2’151            4         19           23
65-69               1.8%          1.4%               1’557           1’770           28         25           53
70-74               3.2%          3.8%               1’377           1’748           44         66       110
75-79               7.0%          7.6%               1’115           1’504           78        114       192
80-84              14.5%        16.4%                 800            1’261         116         207       323
85-89              20.9%        28.5%                 457              926           96        264       359
90-94              29.2%        44.4%                 175              463           51        206       257
>95                32.4%        48.8%                  58              151           19         74           92
Total                                            23’769             25’819         461         989     1’451
Quellen: Prävalenzraten: Alzheimer Schweiz; Bevölkerungsdaten: Bundesamt für Statistik, STATPOP

11
     Staniszewski; Meierhans Steiner (2017), S. 6.

                                                                                               Seite 19/67
3.2       Zukünftige Entwicklung
In Abbildung 3-8 ist dargestellt, wie sich die Anzahl der 65- bis 79-jährigen und der über 80-jährigen
Personen in der Stadt St.Gallen in den kommenden zehn Jahren gemäss dem Bevölkerungsszenario
«Trend» (das im Wesentlichen die Entwicklung der letzten Jahre fortschreibt) entwickeln wird:
▪ Die Gruppe der 65- bis 79-Jährigen wird im Zeitraum von 2020 bis 2030 um 14.5 % von 9'301 auf
    10'649 Personen zunehmen.
▪ Die Gruppe der über 80-Jährigen wächst im gleichen Zeitraum gar um 20.2 %. Während 2020
    noch 4'333 Personen über 80 Jahre in St.Gallen leben, werden es 2030 in dieser Altersgruppe
    5'210 Personen sein.

Abbildung 3-8:              Entwicklung der Bevölkerung der 65- bis 79-Jährigen und über 80-Jährigen in der Stadt St.Gallen nach dem
                            Szenario "Trend", 2020-2030

  12’000
                                                                                                                10’649
                    9’301
  10’000

    8’000
                                                                                                                5’210
    6’000
                  4’333
    4’000

    2’000

          -
                   2020     2021     2022     2023        2024   2025      2026     2027      2028     2029     2030

                                          65 bis 79 Jahre             80 Jahre und älter

Quelle:       Fachstelle Statistik des Kantons St.Gallen: Regionalisierte Bevölkerungsszenarien zum Kanton St.Gallen (BevSzen-
              SG-10-a-2020-2050)

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3.3         Wohnsituation
Bei der Wohnsituation im Alter zeigen sich deutliche Unterschiede nach Alter und Geschlecht (vgl. Ab-
bildung 3-9):
▪ In der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen lebt die Mehrheit der Personen in einem privaten Mehr-
    personenhaushalt, i.d.R. vermutlich mit dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin. Von den 65- bis
    79-jährigen Frauen leben jedoch bereits 41 % in einem Einzelhaushalt, während dies bei den Män-
    nern nur 21 % sind.
▪ In der Altersgruppe der über 80-Jährigen lebt von den Männern immer noch die Mehrheit (65 %) in
    einem privaten Mehrpersonenhaushalt und nur gerade jeder fünfte Mann (22 %) lebt alleine. Von
    den über 80-jährigen Frauen lebt jedoch knapp die Hälfte (49 %) alleine. Nur noch gut jede vierte
    Frau (27 %) in diesem Alter lebt in einem Mehrpersonenhaushalt. Dieser Unterschied dürfte damit
    zu erklären sein, dass der Anteil verwitweter Frauen in dieser Altersgruppe grösser ist als der An-
    teil verwitweter Männer (vgl. dazu Kap. 3.1.3, Abschnitt B).

Aus Abbildung 3-9 geht auch hervor, dass in der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen der Anteil, der
in einem Kollektiv- oder Sammelhaushalt wohnt, noch sehr gering ist. Bei den Personen, die in Kollek-
tiv- oder Sammelhaushalten wohnhaft sind, handelt es sich primär um Bewohner/innen von Alters-
und Pflegeheimen. In der Altersgruppe der über 80-Jährigen ist dieser Anteil deutlich höher: Jede
vierte Frau (25 %) in diesem Alter lebt in einem Kollektiv- oder Sammelhaushalt. Bei den Männern
über 80 beträgt der Anteil 13 %.

Abbildung 3-9:                       Wohnsituation der über 65-Jährigen nach Geschlecht, per 31.12.2018

                              0%     10%      20%       30%      40%       50%       60%      70%         80%     90%       100%
65 bis 79 Jahre

                     Frauen                   41%                                            56%                            3%

                     Männer          21%                                            76%                                     3%
80 Jahre und älter

                     Frauen                       49%                                  27%                      25%

                     Männer           22%                                      65%                                    13%

                                                        Privathaushalt-Einzelhaushalt

                                                        Privathaushalt-Mehrpersonenhaushalt

                                                        Kollektiv- oder Sammelhaushalt

Quelle:                       Bundesamt für Statistik, STATPOP
Kommentar:                    Kollektiv- oder Sammelhaushalte sind Alters- und Pflegeheime, Wohnheime, Institute des Straf- und Massnah-
                              menvollzugs, Klöster, Gastgewerbebetriebe, u.a.

                                                                                                           Seite 21/67
Bei der Wohnsituation der über 65-jährigen Bevölkerung in der Stadt St.Gallen fällt auf, dass vergli-
chen mit der Gesamtschweiz und mit dem Kanton St.Gallen der Anteil an Personen, die in Kollektiv-
oder Sammelhaushalten wohnen, vergleichsweise hoch ist (vgl. Abbildung 3-10).

Die vergleichende Auswertung der Alters- und Pflegeheimquoten (vgl. Abbildung 3-11) in der Stadt
und im Kanton St.Gallen bestätigt, dass in der Stadt ein grösserer Anteil der älteren Bevölkerung in
einem Alters- oder Pflegeheim wohnt als im Kanton.

Abbildung 3-10:           Anteil der über 65-Jährigen, die in Kollektiv- oder Sammelhaushalten wohnhaft sind, per 31.12.2018

                     0%                 5%                 10%                15%                20%                25%

 Gesamtschweiz          2.0%                          14.2%

Kanton St.Gallen       1.9%                               16.2%

  Stadt St.Gallen         2.7%                                       20.6%

                                         65 bis 79 Jahre                          80 Jahre und älter

Quelle:           Bundesamt für Statistik, STATPOP

Abbildung 3-11:           Alters- und Pflegeheimquoten 2017 nach Standort des Betriebs

                                                           Stadt St. Gallen        Kanton St.Gallen
Männer                     65 bis 79 Jahre                              2.5%                      1.6%
                           80 Jahre und älter                          16.7%                     12.8%
Frauen                     65 bis 79 Jahre                              2.7%                      2.1%
                           80 Jahre und älter                          27.4%                     24.2%
Quelle:   Bundesamt für Statistik, SOMED, Berechnung durch die Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen

3.4        Wirtschaftliche Situation
Zur wirtschaftlichen Situation der älteren Bevölkerung in der Stadt St.Gallen ist relativ wenig bekannt:
▪ Gemäss Schätzung der Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen waren im Zeitraum 2016-
    2018 in der Stadt St.Gallen rund 1'071 Personen ab 65 Jahren (95 % - Konfidenzintervall: ± 209)
    noch erwerbstätig. Das entspricht grob 8 % der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren oder älter.
▪ In der Stadt St.Gallen haben 2019 2'945 Personen Ergänzungsleistungen zur AHV bezogen
    (Quelle: Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen). Das entspricht gut einem Fünftel aller Personen
    im Alter ab 65 Jahren. Dieser Anteil ist vergleichsweise hoch und liegt deutlich über dem Anteil EL-
    Bezüger/innen im Kanton St.Gallen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die finanziellen Mittel vieler
    älterer Menschen in der Stadt St.Gallen eher bescheiden sind. Gut drei Viertel der EL-Bezüger/in-
    nen in der Stadt leben noch zu Hause, während ein Viertel im Heim lebt.

                                                                                                 Seite 22/67
▪   Die Anzahl Sozialhilfebezüger/innen im Alter von über 65 Jahren ist erwartungsgemäss gering:
    2018 haben in der Stadt St.Gallen gemäss der Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundesamtes für
    Statistik nur gerade 39 Personen Sozialhilfe bezogen. Es dürfte sich hierbei um Personen handeln,
    die keinen Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben (z.B. weil sie nie in der Schweiz gearbei-
    tet haben). Diese Personen haben dann auch keinen Zugang zu Ergänzungsleistungen.

3.5        Soziale Integration
Pro Senectute Stadt St.Gallen hat in den Quartieren St.Fiden/Krontal, Heiligkreuz, Lachen und Win-
keln je eine «Sozialraumanalyse» durchgeführt. Neben Quartierbegehungen wurden auch Austausch-
treffen mit den im Quartier wohnhaften Seniorinnen und Senioren organisiert. Insgesamt waren im
Heiligkreuz rund 100 und in Winkeln rund 200 Seniorinnen und Senioren beteiligt. Die Erkenntnisse
aus dem Themenkreis «Zusammenleben im Quartier» der Analyse geben Einblicke zur sozialen In-
tegration:
▪ Austausch im Quartier: Der Grossteil der Befragten im Heiligkreuz hat wöchentliche, zumeist
    spontane Kontakte zu Nachbarn und Bekannten im Quartier. Sie fühlen sich über das Geschehen
    und über Angebote im Quartier und in der Stadt gut informiert und äussern diesbezüglich keinen
    Veränderungsbedarf. Aus Winkeln ist bekannt, dass sich der Grossteil der befragten Personen im
    Quartier wohlfühlt und mit der Lebensqualität zufrieden ist. Hier wurde allerdings mehrmals gesagt,
    dass es eine Herausforderung sei, auf fremde Personen zuzugehen und neue Bekanntschaften zu
    schliessen. Man treffe bei Anlässen zumeist die gleichen Bekannten. Lachen wird als lebendiges
    Quartier wahrgenommen, wo sehr unterschiedliche Organisationen wie beispielsweise TiRumpel,
    Valida oder HEKS das Leben mitgestalten. Ein konkretes Projekt, das aus der Sozialraumanalyse
    entwickelt wurde, ist die Belebung des Krüger-Pärklis für Boule-Begeisterte.
▪ Nachbarschaftshilfe: Was die gegenseitige Hilfe im Quartier angeht, ist beiden Quartieren ge-
    mein, dass die individuellen Wahrnehmungen von «ja, wir stehen einander bei», bis «mein Quartier
    braucht mehr Zusammengehörigkeit und mehr gegenseitige Hilfe» reichen. Was die Menschen da-
    bei unter «Hilfe» verstehen, ist allerdings unterschiedlich. In beiden Quartieren haben die Men-
    schen geäussert, dass es ihnen einfacher falle, Hilfe anzunehmen, wenn sie selbst auch Hilfe an-
    bieten könnten.
▪ Austausch über Kulturkreise: Gemäss der Sozialraumanalyse im Heiligkreuz leben dort Men-
    schen aus rund 90 Nationen. Es bestehen nur wenige Kontakte über den eigenen Kulturkreis hin-
    aus und falls doch, sind sie individueller Natur (z.B. Austausch mit Nachbarn). Befragte Schwei-
    zer/innen äusserten den Eindruck, dass ausländische Personen im selben Kulturkreis sehr gut
    vernetzt sind und dass dabei der Quartierbezug keine zentrale Rolle spiele. Teilweise wurde ein
    Gefühl von Überfremdung geäussert. Im Lachenquartier leben Menschen aus ganz unterschiedli-
    chen Kulturkreisen. Die Mehrheit der ausländischen Bevölkerung wird als integriert wahrgenom-
    men.

                                                                          Seite 23/67
4             Erwartete Entwicklungen und Trends im Bereich Alter

4.1         Demografische Entwicklungen
▪ Rasche Alterung der Bevölkerung in den nächsten zehn Jahren: Die Bevölkerung ab 65 Jah-
    ren wird in der Schweiz zwischen 2020 und 2030 mit einem Wachstum von nahezu 30 % stark an-
    steigen, da in dieser Zeitspanne die geburtenstärksten Babyboom-Jahrgänge allmählich ins Ren-
    tenalter kommen. Der Anstieg der Bevölkerung im Rentenalter wird dabei nicht nur auf eine immer
    höhere Anzahl Personen ab 65 Jahren, sondern auch auf die höhere Lebenserwartung zurückzu-
    führen sein.12
▪ Länger leben bei guter Gesundheit: Mehr Menschen erreichen ein hohes Alter bei guter Gesund-
    heit, denn nicht nur die Lebenserwartung ist gestiegen, sondern auch die Lebenserwartung in guter
    Gesundheit hat seit 1992 kontinuierlich zugenommen. Je weniger Einschränkungen eine Person im
    Alter hat, desto länger kann sie selbstständig für sich sorgen und ist weniger auf Hilfsangebote und
    Institutionen angewiesen.13
▪ Prävalenz von Demenz nimmt zu: Mit der hohen Lebenserwartung steigt auch die Zahl von Men-
    schen mit einer Demenzerkrankung im eigenen Zuhause und im Heim. Damit dürfte auch der Be-
    darf nach hauswirtschaftlichen und betreuerischen Leistungen steigen.14 In der Pflege und Betreu-
    ung von Menschen mit Demenz stellen sich einige besondere Herausforderungen wie z.B. die
    Schmerzerkennung und -behandlung oder die Hinlauftendenz der Betroffenen.15
▪ Menschen mit Behinderung und Menschen mit Suchtthematik werden älter: Medizinischer
    Fortschritt sowie verbesserte Wohn- und Betreuungsverhältnisse führen auch bei Menschen mit
    Behinderung und Menschen mit einer Suchtproblematik zu einem höheren Lebensalter. Ein Wech-
    sel in ein Pflegeheim kann zum Thema werden, wenn die Zunahme des Pflegebedarfs in der be-
    stehenden Wohnsituation nicht abgedeckt werden kann. Damit verbunden sind neue Anforderun-
    gen an die Institutionen und ans Personal.16

4.2         Gesellschaftliche Entwicklungen
▪ Paradigmenwechsel hin zur Ressourcenorientierung: Im Umgang mit älteren Menschen stehen
    heute weniger ihre Defizite und ihr Unterstützungsbedarf im Vordergrund, sondern vermehrt die
    Frage, wie sie unterstützt und befähigt werden können, ihre Kompetenzen und Ressourcen mög-
    lichst lange zu erhalten und einzusetzen. Ziel ist der Erhalt einer hohen Lebensqualität (vgl. Modell
    des gesunden Alterns der WHO in Kap. 1.4.2).17
▪ Pluralisierung und Individualisierung der Bedürfnisse: Die Gruppe der älteren Menschen wird
    künftig heterogener sein, was ihre gesundheitliche, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Situation
    angeht. So kommen z.B. vermehrt Menschen mit Migrationshintergrund ins Rentenalter. Die Ange-
    hörigen der Babyboomer-Generation werden als zukünftige Kundinnen und Kunden den klaren An-
    spruch haben, dass ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Heterogenität

12
     Bundesamt für Statistik BFS (2020).
13
     Schweizerisches Gesundheitsobservatorium Obsan (2021).
14
     Knöpfel; Pardini; Heinzmann (2018).
15
     CURAVIVA Schweiz (2021).
16
     Knöpfel; Pardini; Heinzmann (2018).
17
     World Health Organization (2016).

                                                                           Seite 24/67
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