STRATEGIEPAPIER DIGITALE VERWALTUNG - SMARTE STADT BONN Entwurf Stand: 6.1.2021
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Inhalt Inhalt VORBEMERKUNG 3 DIE DIGITALE VERWALTUNG 5 1. MENSCHEN – PROZESSE – ORGANISATION 1.1 EINFACH UND LÖSUNGSORIENTIERT ZUSAMMENARBEITEN 9 1.2 EFFIZIENTE ORGANISATION, NEUE KAPAZITÄTEN 9 1.3 EIN NEUES ROLLENVERSTÄNDNIS ZWISCHEN FACHBEREICHEN UND ZENTRALER IT 11 1.4 WEITERE ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN DER IT DER BUNDESSTADT BONN 13 1.5 EIN ATTRAKTIVER ARBEITSPLATZ 14 1.6 AGILES ARBEITEN 15 2. DATEN – SOFTWARE – SERVICE 17 2.1 SERVICEORIENTIERTE & NUTZERFREUNDLICHE ANWENDUNGEN ENTWICKELN UND BETREIBEN 17 2.2 DIGITALE ETHIK – LEITPLANKEN UND GESTALTUNGSRAHMEN 18 2.3 NÜTZLICHE UND NUTZBARE DATEN 18 2.4 ZUKUNFTSFÄHIGE SOFTWARE-LÖSUNGEN 23 2.5 VERBESSERTE USER EXPERIENCE – FÜR DIE STADTGESELLSCHAFT UND DIE VERWALTUNG 25 3. HARDWARE – NETZE – ARCHITEKTUR 30 3.1 EINEN STABILEN & SICHEREN BETRIEB GEWÄHRLEISTEN 30 3.2 SCHUTZ VOR ANGRIFFEN UND AUSFÄLLE 31 4. AUSBLICK - SCHRITTE ZUR SMARTEN STADTVERWALTUNG 32 4.1 DER TRANSFORMATIONS-PROZESS 32 4.2 STEUERUNG DES TRANSFORMATIONS-PROZESSES 33 4.3 RESSOURCEN- UND FINANZBEDARF 34 4.4 MAßNAHMEN-LISTE 38 2
Vorbemerkung Das vorliegende ‚Strategiepapier Digitale Verwaltung‘ wird in das noch in Entwicklung befindliche Mantel-Strategiepapier ‚Smart City Bonn‘ eingebettet, das sich auf der Basis der ‘Smart City Charta’ des Bundesinstituts des Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) bewegt. Das Strategiepapier ‘Smart City Bonn’ wird die Herausforderungen benennen und enthält die übergreifende Vision und definiert inhaltliche Handlungsfelder für die Stadtgesellschaft. Die ’Smart City Charta’ stellt verschiedene Leitlinien vor und gibt auch Beispiele für Werte und Ziele einer solchen Stadt von morgen. Dieses Gerüst bietet sich damit sehr gut an, um als Ziel für die Entwicklung einer gesamtheitlichen Smart City Strategie zu dienen. Diese Punkte werden in der Säule Smart City weiter dargestellt. Zusätzlich wird aber auch die “Sicherung und dauerhafte Funktionsfähigkeit vernetzter Infrastrukturen und kommunaler Dienstleistungen” in dieser Smart City Charta gefordert. Hier ergeben sich zusätzliche und neue Tätigkeiten einer Verwaltung, die von den Bürger*innen gefordert werden. Die Papiere ‚Digitale Verwaltung‘ und ‚Digitale Stadt‘ beschreiben, wie die Verwaltung – einerseits in der behördlichen Organisation und Infrastruktur, andererseits als Teil der Stadtgesellschaft – die Digitale Transformation angehen wird. Sie beschreiben dafür jeweils Ziele, eine Strategie und definieren Umsetzungspakete der Maßnahmen auf Basis der Bedarfe aus der gesamten Verwaltung. Dieses Strategiepapier stellt gleichzeitig den aktuellen städtischen Umsetzungsstand und eine inhaltliche Positionierung zum Stand Dezember 2020 der Digitalen Transformation der Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn dar, welche in Folge mit den politischen Gremien weiter abgestimmt wird. Dieser Abstimmungs- und Entwicklungsprozess ist iterativ und wird an neue Anforderungen und Bedarfe der Fachämter angepasst und fortgeschrieben. Dabei gilt ausdrücklich: Die in diesem Papier skizzierte Vorgehensweise wird nur unter der Voraussetzung gelingen, wenn eine verwaltungsweite Diskussion und Entscheidung erfolgt, dieses Papier gemeinsam und nachhaltig umzusetzen sowie die im Anhang genannten zusätzlichen Personal- und Finanzressourcen durch den Rat der Bundesstadt Bonn bewilligt werden. Das im weiteren Verlauf beschriebene „S-Paket“ ist Bestandteil des Haushaltes 2021/ 2022 und stellt den unaufschiebbaren personellen und finanziellen Bedarf dar, um die dringendsten Aufholbedarfe abdecken zu können. 3
Die M- und L-Pakete beinhalten: x den Umfang des Aufholbedarfes zur Stabilisierung der IT-Infrastruktur und ein Mithalten bei den digitalen Dienstleistungen im kommunalen Städtevergleich (M-Paket). x Den Umfang des Ausbaubedarfes an digitalen Dienstleistungen, um sich im kommunalen Städtevergleich gut positionieren zu können (L-Paket). Die in diesem Papier aufgezeigten Arbeitsinhalte liefern eine erste strukturierte Grundlage zur Orientierung im weiteren Vorgehen. Alle genannten Maßnahmen sind aus dem Bestand nicht mehr zusätzlich leistbar und stehen unter Vorbehalt der Ressourcenentscheidungen in den Haushaltsberatungen. „Wir verlieren den Anschluss, wenn wir jetzt nicht dringend handeln. Ohne eine gemeinsame Weiterentwicklung der Verwaltung kommen wir in Bezug auf die Digitale Transformation nicht weiter.“ Friedrich Fuß, CDO der Bundestadt Bonn Die aktuell in der Stadtverwaltung eingesetzten Ressourcen zur digitalen Transformation sind auch im interkommunalen Vergleich sehr niedrig. Dies bestätigt der jüngste Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Ein niedriger Ressourceneinsatz im IT-Bereich kann jedoch nicht mehr das Ziel der Zukunft sein. Wenn Investitionen unterbleiben, wird sich dies künftig auf das Angebot digitaler Dienstleistungen der Stadtverwaltung und damit verbunden auf die Positionierung in kommunalen Städterankings in Deutschland auswirken. Zwar positioniert sich die Bundesstadt Bonn noch im oberen Bereich, es wird aber wegen der geringen Rankingabstände und ohne eine Erhöhung der Investitionen schon im Jahr 2021 ein Abstieg in das Mittelfeld eintreten. Viel wichtiger ist aber die Erkenntnis, dass es anderen Kommunalverwaltungen zunehmend besser gelingt, Ressourcen bereitzustellen, um mit den Investitionen umfangreiche und zeitgemäße Dienstleistungen digital erbringen zu können. 4
Die digitale Verwaltung Bürger*innen und Wirtschaft erwarten von ihrer Stadtverwaltung zeitgemäße digitale Dienstleistungen – unabhängig von Tageszeit und Aufenthaltsort. Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen spart damit Zeit und Wege und kann auch in der internen Organisation in Zukunft helfen, knappe Ressourcen effizienter zu nutzen. Abbildung 01: Service-Ausrichtung Bürger*in/Wirtschaft per Mitarbeitender- Befähigung Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn verpflichtet sich dem Service für die Stadtgesellschaft. Alle hier aufgeführten Maßnahmen dienen einem Ziel: die Dienstleistungen der Stadt für Bürger*innen, lokale Wirtschaft und andere Institutionen der Stadt Bonn nachhaltig und stetig zu verbessern und in enger Abstimmung mit diesen weiterzuentwickeln. Diese Maßgabe erfordert eine konsequent hohe Agilität und Flexibilität, gleichermaßen von den kommunalen Mitarbeitenden in der Organisation, mit einer Anpassung der Arbeitsprozesse und einer organisatorischen Weiterentwicklung der IT als zentraler internen Dienstleisterin für die gesamte Stadtverwaltung. Die Corona-Pandemie hält seit dem Frühjahr des Jahres 2020 die gesamte Weltgemeinschaft in ihrem Bann. Nie zuvor war das öffentliche Leben derart heruntergefahren, von gesellschaftlicher Zurückhaltung und weitgehend solidarisch gelebtem Verzicht bestimmt. Maßnahmen wie die weitreichende Kontaktsperre haben 5
einerseits Homeschooling und -office erzwungen und dadurch den Zustand der Digitalisierung im Land an vielen Stellen schonungslos sichtbar gemacht. In den letzten Jahren entstandene Digitalisierungslücken zeigen sich im Mangel von ausreichenden Netzbandbreiten, mobilen Endgeräten, Anwendungen zur digitalen Zusammenarbeit, datenschutzkonformen Clouddiensten sowie Videokonferenz-Systemen. Der begonnene Prozess der Verwaltungsdigitalisierung muss konsequent und mit höherer Geschwindigkeit weiter beschritten werden. Dies betrifft in gleichem Umfang die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Bonn. Mit Beginn der Corona-Pandemie wurden mit hohem Personaleinsatz schnell nutzbare IT- Lösungen für die drängenden Probleme identifiziert, erprobt und experimentell eingesetzt. Diese sehr kurzfristige Bereitstellung von IT-Lösungen ist allerdings für einen dauerhaften Einsatz nicht ausgelegt und in der personellen Betreuung ausreichend bemessen. In der strategischen Betrachtung sind daher die Kapazitäten für die IT-Betreuung der Nutzenden sowie für einen stabilen IT-Betrieb als Infrastruktur zu berücksichtigen. Hinzu kommen neue gesetzliche Anforderungen an die Fachbereiche wie beispielsweise die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes (kurz: OZG). Es dient der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, wie im Melde-, Führerschein- oder KFZ-Wesen oder bei Anträgen zur Baugenehmigung. Das 2017 in Kraft getretene OZG bildet einen gesetzlichen Rahmen und eine gemeinsame Orientierung über alle föderalen Ebenen hinweg, wie Bundes- oder Landesgesetze als digitales Angebot umzusetzen sind. Die kommunale Umsetzung als gesetzliche Vorgabe bis Ende 2022 ist allerdings finanziell und technisch hauptsächlich von den Kommunalverwaltungen zu leisten bzw. in Erwartung eventueller Fördermittel vorzufinanzieren. Die Corona-Krise wirkte als Treiber und Verstärker einer berechtigten Erwartungshaltung nach einfach nutzbaren digitalen Diensten. Als Treiber sorgte sie dank des agilen Engagements vieler Mitarbeitenden für teils improvisierte Lösungen, die nun zu verlässlich funktionierenden Kompetenzen ausgebaut werden müssen. Als Verstärker machte sie den dringenden Handlungsbedarf zur weiteren Digitalisierung und Modernisierung deutlich. Erste Erkenntnisse aus der Zeit der Krise sind: x Die städtische IT-Abteilung ist als eine Querschnittsdienstleisterin für die gesamte Stadtverwaltung systemrelevant. x Die Nachfrage nach digitalen Dienstleistungen steigt sprunghaft. Im Frühjahr 2020 wurde die IT von den Anforderungen und Bedarfen überrollt. Die Lücke der fehlenden technikgestützten Prozesse und Plattformen, die bei Bedarf rasch erweiterbar sind, ist sehr deutlich erkennbar und kann kurzfristig in vielen Verwaltungsbereichen nicht geschlossen werden. x Um im Krisenfall schnell reagieren zu können, ist ein funktionierendes Notfallmanagement notwendig. „Single Points of Failure“ (Sollbruchstellen, wegen derer ganze Systeme zusammenbrechen können) müssen für die gesamte Stadtverwaltung ausgeschlossen werden. x Das Anwendungswissen der Mitarbeitenden sowie die entsprechende Infrastruktur machen ein ortsunabhängiges Arbeiten möglich. Generell erleichtert ein souveräner Umgang mit der Technik die Flexibilität und den 6
Umgang bei unerwarteten Situationen. Investitionen in Technik und Qualifizierung sind unerlässlich. x Services müssen auch in einer Krisensituation kurzfristig anpassbar sein und mit digitalen Informations- und Kommunikationsangeboten neugestaltet werden. Für die Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn bedeutet Digitalisierung die Entwicklung von individuellen und kollektiven Kompetenzen: Vernetztes, agiles Arbeiten, das Aneignen einer nutzerorientierten Perspektive und einer Arbeitsweise, die sich adaptiv weiterentwickelt und auch das Lernen aus Fehlern als integralen Bestandteil hat. Interdisziplinäre Teams sollen möglichst losgelöst von formalen Hierarchien in die Lage versetzt werden, Herausforderungen bürger- bzw. zielgruppenorientiert zu bewerten und entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Hier gilt es, so manche vermeintliche Gegensätze zu vereinen: Prozesshaftes, hierarchiefreieres Arbeiten auf der einen, eine noch überwiegend funktional an Zuständigkeiten orientierten Struktur auf der anderen Seite. Die Erprobung von neuen Abläufen mit dem Risiko zu Scheitern auf der einen, die Notwendigkeit, formale gesetzlich festgelegte Bestimmungen einzuhalten, auf der anderen Seite. Dienstleistungen, Pflichtaufgaben und freiwillige Angebote der Digitalen Verwaltung der Bundesstadt Bonn müssen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, Privatsphäre und Akzeptanz-Fragen mit den zukünftigen, neuen digitalen Ansätzen gekoppelt werden. Nur wenn dieses Zusammenspiel gelingt, wird sich die Qualität und Effizienz der kommunalen Angebote nachhaltig steigern. Den Mitarbeitenden muss die Sorge um Veränderungsprozesse wie beispielsweise Kompetenzverluste bzw. Überforderungen im Umgang mit digitalen Werkzeugen genommen werden. Das Ziel ist die Bereitstellung von Qualifizierungs- und Beratungsangeboten für Mitarbeitende und eine auf den Arbeitsplatz passende digitale Infrastruktur. Nur so kann die Stadtverwaltung der Erwartungshaltung von Bürger*innen sowie Unternehmen an terminlich schnelle und volldigitale Dienstleistungen gerecht werden. Eine Neuausrichtung im Sinne dieser Strategie ist zwingend und hinsichtlich zusätzlich benötigter Ressourcen dringend notwendig und in den im Anhang dargestellten Maßnahmen wenig disponibel. Um digitale Dienstleistungen für die Verwaltung sicherstellen zu können und damit künftig das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, ist eine Weiterentwicklung der IT der Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn erforderlich. Das Ziel ist eine IT-Abteilung, die zeitnah und flexibel auf die fachlichen Bedürfnisse reagieren kann und die nötigen Infrastrukturen, Plattformen und Standardwerkzeuge plant und bedarfsorientiert zur Verfügung stellt. 7
Um diesen Zustand zu erreichen, sind Maßnahmen in drei Handlungsfeldern geplant: 1. Menschen – Prozesse – Organisation: Die Zusammenarbeit wird einfach, lösungs- und bürgerorientiert. Initiiert werden dazu der Wandel in der Zusammenarbeit (Menschen), das Neudenken der bisherigen Abläufe (Prozesse) und Änderungen an den Zuständigkeiten und Aufteilungen innerhalb einzelner Ämter und ämterübergreifend (Organisation). 2. Daten – Software – Service: Digitale Möglichkeiten werden optimal und innovativ genutzt – intern sowie an der Schnittstelle zu Bürger*innen und anderen Stakeholdern. Die Ziele sind: Das Verfügbarmachen und Teilen von Informationen und Daten, die Auswahl interoperabler Softwares und deren kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung (Service). 3. Hardware – Netze – Architektur: Sicherheit, Stabilität und Skalierbarkeit sind die Basis für die oben genannten Entwicklungen. Die bisherige städtische IT-Architektur wird resilient, skalierbar und stabil, um besser gegen Angriffe und andere Risiken zu schützen. 8
1. Menschen – Prozesse – Organisation 1.1 Einfach und lösungsorientiert zusammenarbeiten Eine sinnvoll vernetzte und agil funktionierende Organisation bringt die verschiedenen Bereiche der Stadtverwaltung in einen transparenten und lösungsorientierten Austausch. Das Leitbild ist eine handlungs- und innovationsfähige IT, flexibel genug, um auf notwendige Veränderungen zu reagieren und agil genug, um das Tagesgeschäft mit neuer Effizienz zu bewältigen. Dafür sind in einem ersten Schritt klare Verantwortlichkeiten und digital konzeptionierte Prozesse notwendig. Auf dieser Basis können Strukturen und Abläufe geschaffen werden, die die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen der Verwaltung hin zu einem dezernats- und amtsübergreifenden Denken fördern. Mitarbeitende werden bei der Nutzung digitaler Technologien unterstützt und eine kooperativere Arbeitshaltung wird gefördert. 1.2 Effiziente Organisation, neue Kapazitäten Von der Strategie der Smart City Bonn zur Projektverantwortung in der Digitalen Verwaltung: Das Lenkungs- und Beschlussgremium für die Strategie der Smart City Bonn und der Digitalen Verwaltung ist der Verwaltungsvorstand. Das Smart City Board (SCB) überblickt das Projekt-Portfolio und kontrolliert die strategischen Umsetzungsphasen der Digitalen Transformation. Die Stabsstelle für Projektmanagement und Büro CDO arbeitet gemeinsam mit jeweils einem Management „Digitale Stadt“ und einem Management „Digitale Verwaltung“. Diese drei Akteure agieren als koordinierende Instanzen, sorgen für Vernetzung und stellen sicher, dass die Entwicklung von Programmen im Einklang mit der Gesamtstrategie steht. Monatlich beraten CDO, die Amtsleitung des Personal- und Organisationsamtes und die Managements Digitale Stadt und Digitale Verwaltung über den Stand und Entwicklung des Smart City-Programmes und der Projekte. In den Fachdezernaten werden künftig Digitalpromotoren angesiedelt, die im Austausch mit dem CDO-Büro stehen und als Botschafter*innen für die Digitale Transformation wirken. Sie inspirieren, beraten, steuern und koordinieren auf Dezernatsebene und sind mit den Digitallotsen in den Dezernaten untereinander vernetzt. Die Fachbereiche übernehmen die Federführung und verantworten die Digitalisierung im eigenen Bereich durch Digitallotsen. Diese sind Botschafter*innen für die Nutzung digitaler Tools und sorgen mithilfe kollaborativer Werkzeuge dafür, dass diese in den Fachbereichen eine gewinnbringende Wirkung entfalten und sachgerecht eingesetzt werden. Neben der Qualifizierung wissen sie um die Bedürfnisse des eigenen Fachbereichs und erkennen, wenn Anpassungen anstehen. Sie melden diese im 9
Rahmen der bestehenden Prozesse. Ansprechperson für die Fachbereiche und Digitallotsen ist die zentrale IT-Abteilung als Querschnittsdienstleister für die gesamte Stadtverwaltung. Sie nimmt deren IT- Bedarfe auf, berät, beschafft und versorgt die Fachbereiche mit IT-Lösungen. Abbildung 02: Organigramm mit Zuständigkeiten & Wechselspiel 10
Der zugehörige organisatorische Umbau orientiert sich an ITIL (Information Technology Infrastructure Library, einem weltweit verwendeten Regelwerk, das Prozesse, Funktionen und Rollen für IT-Infrastrukturen festlegt. Abbildung 03: Funktionsgrafik ITIL 1.3 Ein neues Rollenverständnis zwischen Fachbereichen und Zentraler IT Die Fachbereiche arbeiten künftig ausschließlich nach dem Projektmanagement- Standard der Bundesstadt Bonn interdisziplinär sowie ressortübergreifend. Sie werden hierbei von der Stabsstelle Projektmanagement und Büro CDO in der Methodik unterstützt. Bestehende Prozesse werden auf Sinnhaftigkeit und Funktionalität überprüft und im Sinne einer schlanken und effizienten Arbeitsorganisation weiterentwickelt. Das Prozessmanagement wird auf Basis von BPMN 2.0* ausgebaut, in ersten Fachbereichen eingesetzt und weiter ausgerollt. Infokasten: Die Business Process Model and Notation (BPMN, deutsch: Geschäftsprozessmodell und -notation) ist eine grafische Spezifikationssprache in der Wirtschaftsinformatik und im Prozessmanagement. Sie stellt Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Fach-, Methoden- und Informatik-Fachkräfte Geschäftsprozesse und Arbeitsabläufe aufsetzen und dokumentieren können. 11
Abbildung 04: Rollenmodell und wechselseitige Kooperation Zentrale IT: Fachbereiche 12
Die integrierte und vernetzte Zusammenarbeit zwischen der zentralen IT und den Fachbereichen erfolgt in gegenseitig verbindlicher und transparenter Planung und Rechenschaft zueinander. Gemeinsames Lernen, gelebtes Projektmanagement, Anpassen von Arbeitsprozessen, Umsetzung mit Hilfe des Stage-Gate-Prozesses, gemeinsame Zusammenarbeit und für alle Akteure zugängliche Daten und Informationen ist ein verwaltungsweiter Lernprozess. Abbildung 05: Transformation der IT 1.4 Weitere organisatorische Maßnahmen der IT der Bundesstadt Bonn Der neue zentrale Helpdesk übernimmt den „First-Level-Support“. Diese Art der Spezialisierung stärkt Effizienz und Sicherheit und ermöglicht einen deutlichen Service- und Qualitätsgewinn als interner IT-Service für die Mitarbeitenden. Das wiederum entlastet die Fachkräfte in der zentralen IT und die Fachbereichsadministration, wodurch Arbeitsunterbrechungen vermieden werden und Kapazitäten für andere Aufgaben frei werden. Eine eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten, klare Vertretungsregelungen und Wartungsverträge mit Herstellern oder Dienstleistern gewährleisten den stabilen Betrieb. Neben Fortbildungs- und Weiterbildungsangeboten sollen Mitarbeitende für den digitalen Wandel weiter qualifiziert werden. Zur langfristigen Personalgewinnung werden Ausbildungsplätze in IT-Berufen geschaffen, um dem Fachkräftemangel, zu begegnen. 13
1.5 Ein attraktiver Arbeitsplatz Mit steigender Geschwindigkeit verändert sich die Arbeitswelt, wobei die Frage, wie der Arbeitsplatz der Zukunft Wohlbefinden, Eigenverantwortung und Innovationsfähigkeit der Mitarbeitenden fördern kann, höchstrelevant bleibt. Die Stadtverwaltung steht auf dem Arbeitsmarkt durch den Fachkräftemangel insbesondere im IT-Bereich und bei der Gewinnung von Nachwuchskräften in einem harten Wettbewerb mit anderen Behörden und Unternehmen am Standort Bonn. Dem entgegen steht die Tatsache, dass die Fachbereiche einerseits eine steigende Antragsanzahl bearbeiten bzw. die zunehmenden gesetzlichen Vorgaben und Leistungen erfüllen müssen und gleichzeitig in den nächsten Jahren Demografie bedingt zahlreiche Mitarbeitende aus dem Dienst ausscheiden werden. Vor diesem Hintergrund ist es eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Digitale Strategie, dass die Verwaltung eine umfassend attraktive Arbeitgeberin ist – sonst fehlen zukünftig die notwendigen Kapazitäten. Die technischen Möglichkeiten sollen für mehr Flexibilität genutzt werden: Mobiles Arbeiten, Arbeiten im Außendienst und Telearbeit werden bereits intensiv genutzt und immer relevanter. Dies setzt eine entsprechende Ausstattung der Mitarbeitenden und sichere, auf individuelle Bedürfnisse angepasste digitale IT-Infrastruktur voraus. Der Anspruch besteht darin, eine sichere Anstellung und ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld zu bieten, das ein gesundes Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben wahrt. Digitale Modernisierung und Gesundheitsmanagement müssen sich gegenseitig unterstützen. Einerseits geht es dabei um die Gesunderhaltung von Körper und Psyche im Zeitalter des Digitalen Arbeitens. Arbeitsplätze müssen nach ergonomischen Prinzipien ausgestattet werden. Das Gesundheitsmanagement wird fortgeschrieben und durch Angebote für die Mitarbeitenden erweitert. Eine nachhaltige Produktivität ist nur in einer stressfreien Beziehung zur eigenen Arbeit möglich. Die Digitalisierung unterstützt die Arbeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Über bereits vollständig digitalisierte Arbeitsprozesse verfügen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), die Mitarbeitersicherheit sowie die Psychische Gefährdungsbeurteilung. Die Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und Mitarbeitersicherheit werden größtenteils bereits digital disponiert und koordiniert. Tablets und Smartphones erleichtern die direkte Bearbeitung der Prozesse. Über solche und ähnliche digitale Maßnahmen kann der Durchdringungsgrad weiterer Einrichtungen erhöht werden, zum Beispiel in der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Dabei profitiert die Stadtverwaltung von der guten Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und der internen Stabsstelle Gesundheitsmanagement. 14
1.6 Agiles Arbeiten Die oben beschriebene Neuorganisation des IT-Bereichs und der Modernisierung des Arbeitsraumes gestalten einen großen Bestandteil des Veränderungsprozesses. dem projekthaften und agilen Arbeiten. Agile Teams lernen voneinander und geben sich regelmäßig Feedback, um ihre Arbeitsweise stetig zu verbessern. Dieser Prozess ist dort besonders wichtig, wo es um die Beschaffung und Einführung neuer Anwendungen geht. Dort wo es sinnvoll ist, fokussiert sich die städtische Verwaltung bereits heute auf neue Formen der Zusammenarbeit. Im Arbeitsalltag erreichte Zwischenergebnisse werden in regelmäßigen Abständen begutachtet und auch mit Nutzenden verprobt. Einmal gesetzte Anforderungen werden ergänzt und gegebenenfalls neu priorisiert. Projektmanagement-Methoden auf dem Stand der Zeit und agile Teams unterstützen und verankern diesen Ansatz. Projekte durchlaufen einen sogenannten Stage-Gate-Prozess: Projekte werden durch ein Entscheidungsgremium priorisiert, gestartet, für die verschiedenen Phasen freigegeben und beendet. Durch die Stabsstelle Projektmanagement und Büro CDO wird über die IT-Projekte und deren Status entsprechend berichtet. Abbildung 06: Beispielhafter Stage-Gate-Prozess ‚IT Projektliste‘ 15
Die Umstellung der internen Abläufe auf digitale Prozesse im Rahmen eines strukturierten Projektmanagements ermöglicht interne Mehrwerte für die Fachbereiche selbst, mehr Dienstleistungspotentiale sowie betriebliche Sicherheit. Sie schafft aber gleichermaßen Herausforderungen und einen Wandel in der Führung und erfordert Veränderungsbereitschaft bei den Mitarbeitenden. Coachings und Schulungen sind Bausteine eines professionellen Changemanagements und gewährleisten den nachhaltigen Erfolg der Maßnahmen. Dazu werden entsprechende Fortbildungsangebote (zu New Work, Design Thinking, Coaching etc.) entwickelt, die den Mitarbeitenden und allen Führungskräften als praktische Trainings und berufsbegleitende Angebote angeboten werden. Auch die Arbeit des Smart City Boards, verwaltungsinterne Digitalkonferenzen und das oben beschriebene projekthafte Arbeiten selbst, werden zu einem Kulturwandel in der Verwaltung beitragen. Mit zielgerichteten internen Dialogmaßnahmen wird ein gemeinsames Verständnis für die zentralen Herausforderungen gefördert. Es zeigt auf, welche digitalen Werkzeuge schon bereitstehen und wie sich die Umsetzung in den Fachbereichen gestaltet. 16
2. Daten – Software – Service 2.1 Serviceorientierte & nutzerfreundliche Anwendungen entwickeln und betreiben Bürger*innen und Wirtschaft erwarten von ihrer Kommune flexible und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und zeitgemäße digitale Dienstleistungsangebote. Daran muss sich die Leistungsfähigkeit, die Gestaltung und Handhabbarkeit digitaler Anwendungen orientieren. Dabei gilt das Spiegelgesetz “Wie innen, so außen.” Auch die intern verwendete Software dient dem Zweck, ein reibungsarmes und ergebnisorientiertes Arbeiten zu ermöglichen. Ein moderner IT-Bereich nutzt zweck- und zeitgemäße Werkzeuge und orientiert ihre Standards an diesen. Die Anforderungen an die Anwendungen der Digitalen Verwaltung – intern und extern – sind komplex: Sie sollen einfach zu bedienen, bei Bedarf aber leicht erweiterbar sein. Sie müssen teils komplexe rechtliche Vorgaben erfüllen, etwa in Bezug auf den Datenschutz, dabei aber zukunftssicher, wartungsarm und leicht administrierbar bleiben. Durch den sofortigen elektronischen Bezahlvorgang wird von Nutzenden eine transparente Statusanzeige verlangt. Eben diese Offenheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns schafft Vertrauen in die Verwaltung. Erwartet werden moderne und nutzerfreundliche digitale Angebote zum Beispiel bei der Ordnungsverwaltung bis hin zu Angeboten der digitalen Bildung und Kultur. Dies kann nur durch Investitionen in Kompetenzen der Mitarbeitenden, Arbeitsprozesse, betriebliche IT-Infrastruktur und -Anwendungen sowie einen kontinuierlichen Feedback- und Verbesserungsprozess erreicht werden. Damit die Anwendungsstrategie ihren Teil dazu beitragen kann, ist sie einerseits umfassend und grundlegend, lässt sich aber auch dynamisch anpassen und ist offen für zyklische Überarbeitung. Sie betrifft folgende Ebenen: Abbildung 07: Ebenen der Anwendungs-Strategie 17
2.2 Digitale Ethik – Leitplanken und Gestaltungsrahmen Die Digitale Ethik beschäftigt sich mit moralischen Fragen im Prozess des digitalen Wandels. Sie fragt nach den Grenzen und Positionen, die im Umgang mit Daten bzw. Künstlicher Intelligenz und weiterer Automatisierung notwendig sind. Bei der Gesamtbetrachtung der Digitalisierungsaktivitäten der Verwaltung, aber auch für digitale Projekte im öffentlichen Raum, ist künftig ein ethischer Gestaltungsrahmen mit klaren Handlungsmaximen für die Verwaltungsarbeit für Bonn oder in interkommunaler Kooperation zu entwickeln. Der ethische Gestaltungsrahmen erweitert die bestehende Gemeinwohlverpflichtung der Verwaltung zu einem stadtweiten und die Akteure der Stadtgesellschaft umfassenden gestalterischen Handeln. Er stellt die kommunale digitale Handlungsfähigkeit sicher und sorgt für eine datenschutzkonforme Organisation und Absicherung von personenbezogenen und besonders schützenswerten Daten. Um den Zugang nachhaltig sicherzustellen, werden die Bestrebungen zur kommunalen Datensouveränität weiter ausgestaltet. Hiermit ist die rechtliche Absicherung der Datenurheber- und Nutzungsrechte zugunsten der Kommune gemeint, die schon zu Beginn von Vergabeverfahren bei Neubeschaffungen berücksichtigt und als verbindliche Leistungsposition vertraglich festgeschrieben werden. Hierzu ist die Bundesstadt Bonn bereits in einem Kooperationsprojekt zu einem Positionspapier und einer Studie u.a. des Deutschen Städtetages eingebunden und wird die Umsetzung verwaltungsweit weiter aktiv betreiben und verstetigen. Generell verpflichtet sich die Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn weiterhin, im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches einen diskriminierungsfreien Zugang zu IT- Diensten für Verwaltung, Bürger*innen und Wirtschaft zu schaffen, wie beispielsweise durch Verwenden offener Informations-, Kooperations- und Dialogplattformen. 2.3 Nützliche und nutzbare Daten Daten sind – egal ob analog oder digital – seit jeher das Arbeitsmaterial der Verwaltung. Die in der Stadtverwaltung und in den Fachämtern vorhandenen Daten werden organisiert und zentralisiert und für alle berechtigten Nutzenden verfügbar gemacht. Dabei werden Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene zur Standardisierung von behördlichen IT-Schnittstellen berücksichtigt. Datenschutz Immer zentraler ist in diesem Zusammenhang ein konsequent gedachter Datenschutz. Die konsequente Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Aufbau und Betrieb aller Systeme ist daher essenziell. Dazu gehört beispielsweise auch die Einführung einer Dokumentenklassifizierung. 18
Zur Entwicklung des Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) gehört auch der Ausbau der IT-Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung und der internen Regelwerke. Datenstruktur-Standard Die Verwaltung wirkt bei IT-Standardisierungsprojekten mit: x Open Data-Musterdatenkatalog des Landes NRW x IT-Schnittstelle für Wahlergebnisdaten am Wahltag x X-Standardaustauschformate im Behördensektor Open Data und Digitales Ehrenamt Daten liefern Mehrwerte für die Verwaltung selbst und externe Dritte. Gut aufbereitet, mit Bedacht genutzt und intelligent verknüpft helfen sie bei Planung, Umsetzung und Optimierung kommunaler Aufgaben. Daten bieten Prozess-Transparenz, untermauern Erkenntnisse und liefern faktenbasierte Entscheidungsgrundlagen. Für die verschiedenen Zielgruppen in und außerhalb der Verwaltung ergeben sich aus einer guten Datengrundlage weitere Potenziale, wie zum Beispiel Nachnutzungen, Visualisierungen, neue Dienstleistungen. Kommunale Daten als strategisches Querschnittsthema heben den Wert der Daten und werden im Sinne des Open Governments der Stadtgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft weiter zugänglich gemacht. Seit Mai 2014 betreibt die Bundesstadt Bonn ein Open-Data-Portal, auf dem sie datenschutzkonforme elektronische Datenbestände ihrer Verwaltung zur freien Nutzung öffentlich zugänglich macht. Immer mehr kommunale Daten, zum Beispiel aus dem Ratsinformationssystem, Finanz-, Geo- oder Verkehrsdaten, sind auf Basisbeschluss des Bonner Stadtrates für die Stadtgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bereits verfügbar. Die Stadtverwaltung ist weiterhin Kooperationspartnerin für Communityprojekte u. a. zum Thema Digitales Ehrenamt. Sie unterstützt weiterhin lokale stadtgesellschaftliche Akteure und Initiativen wie beispielsweise: x Freifunk Bonn x The Things Network Bonn x Open Knowledge Foundation mit dem Lab Bonn/Rhein-Sieg Für weitere Kooperationen steht die Stadtverwaltung zur Verfügung. Digitale Souveränität nachhaltig stärken Wir stärken unsere digitale Souveränität und bauen den Einsatz von Open Source weiter aus. Nach der Prämisse ‘Mit öffentlichen Geldern für die öffentliche Verwaltung entwickelt’ (Public Money, Public Code) wird Software so entwickelt und beschafft, dass sie offen und für die freie Nachnutzung und Nachvollziehbarkeit verfügbar ist. Hierzu unterstützt die Stadtverwaltung den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister 19
(KDN) zur Ausgestaltung und Teilnahme an der Open Source Business Alliance (OSBA). Die Stadtverwaltung setzt bereits zahlreiche Open Source Plattformen und Komponenten wie das DKAN-Datenportal, den ‘Mängelmelder’ (Anliegen.Bonn.de mit Open311), die Partizipationsplattform ‘Bonn macht mit’ sowie zahlreiche Geoanwendungen und interne IT-Betriebsanwendungen ein. Als weitere Projekte folgt der Ausbau mit Open Source-Komponenten wie: x Open Cast für den Ratsgremienstream, x Online-Serviceportal x die Jitsi Videokonferenz, x BigBlueButton als Webinarplattform für interne Fortbildungen und Workshops x Urban Data Platform Die Bundesstadt Bonn handelt zudem zur Stärkung der kommunalen Datensouveränität. Damit die Stadtverwaltung auch künftig mit den generierten Daten selbstbestimmt und frei handeln kann, werden Daten-Governance-Leitlinien verbindlich festgelegt und die Fachbereiche zu vertraglichen Regelungen entsprechend sensibilisiert. Die Datenrechte werden so nachhaltig kommunal gesichert und bleiben intern für die Fachbereiche aber in Folge auch als Open Data dauerhaft verfügbar und effizient nutzbar. Die Bundesstadt Bonn handelt mit diesem Fokus als eine der ersten Kommunen in Deutschland und setzt sich in verschiedenen Gremien und Veröffentlichung dazu für eine weitere Entwicklung auf kommunaler Ebene ein. Kernelemente einer neuen digitalen Dateninfrastruktur Urban Data Platform Kommunale Daten entstehen überwiegend in den täglichen Arbeitsprozessen der Verwaltung. Viele dieser Prozesse und Workflows sind fachbereichsübergreifend und benötigen verwaltungsweit abgestimmte Dateninhalte, Datenstrukturen, Richtlinien (Policies) und Schnittstellen. Kommunale Daten sollen weiter strukturiert und in einer “Urban Data Platform” zusammengeführt werden – in einem umfassenden, konsistenten urbanen Datenmodell. Grundlage und Muster dafür ist die ‘European Innovation Platform Smart City Community’ (EIP SCC). 20
Abbildung 08: Aufbau und Schnittstellen der Urban Data Platform Die Urban Data Platform versteht sich als ergänzendes und integrierendes „System of Systems“ der Bundesstadt Bonn. Sie erschließt bestehende und neue urbane Daten und macht sie in Anwendungen nutzbar. Sie verbindet bislang nicht zugängliche Datensilos und ermöglicht bereichsübergreifende Datennutzungen und komplexe Analysen. Zielgruppenspezifische Anwendungen werden in allen Verwaltungsbereichen dadurch einfacher, wirtschaftlicher und schneller möglich. Die Urban Data Platform hilft bei der Simulation komplexer Planungsvorhaben und schafft größeres Verständnis für multidimensionale Zusammenhänge. Sie ermöglicht damit neue Formen der Beteiligung und unterstützt datengetriebene politische Entscheidungen. Dadurch schafft sie erheblichen internen Nutzen für die Aufgabenerledigung der Verwaltung sowie auch Mehrwerte für die Informationsgesellschaft und Wirtschaft der Bundesstadt Bonn. 21
Beispiel: Digitale Zwillinge In vielen Fachbereichen werden bereits komplette Handlungsfelder mit der Gesamtheit der jeweiligen Prozesse digital abgebildet. Planung, Vollzug, Controlling, Informationen von Bürger*innen und Beteiligten basieren auf abgestimmten Datenstrukturen und ausprogrammierten Prozessabläufen. Hinzu kommen digitale Modelle der zu behandelnden physischen Objekte in ihren wechselnden Zuständen. In diesen Fällen wird immer mehr der Begriff des ’Digitalen Zwillings’ verwendet. Auch im kommunalen Umfeld gibt es solche Anwendungen. Zwei beispielhafte Ansätze: die Prozesse der städtischen Grünpflege sind im ‘Grün- Informations-System' abgebildet, das ‚Sport-Informations-System‘ überblickt die Unterhaltung der Sportanlagen. Die Datensammlungen der städtischen Geodateninfrastruktur stellen eine Plattform zur Lokalisierung der physischen Objekte zur Verfügung. Bis Ende 2021 soll beispielsweise ein ‚Digitaler Zwilling Verkehrsraum‘ mit einer digitalen Abbildung des städtischen Verkehrsraumes entstehen. Weitere Anwendungen von Digitalen Zwillingen nutzen Methoden der erweiterten Realität (Augmented Reality) zur Veranschaulichung von Planungsvorhaben im öffentlichen Raum. Abbildung 09: Digitaler Zwilling Stadtverwaltung Bonn, Amt 62 22
Beispiel: Building Information Modelling (BIM) In allen Baubereichen setzt sich immer mehr der Gedanke der standardisierten Bauwerks-Datenmodellierung zur vernetzten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden und anderen Bauwerken durch. Bauwerke sind dabei als 3-D-Modell sichtbar. Diese Ansätze werden bei Bau und Bewirtschaftung der städtischen Gebäude, Sportstätten und technischen Anlagen, beim Tiefbau sowie bei Bau und Unterhaltung der Bahnanlagen zum Einsatz kommen. Die entsprechenden Verfahren erfordern zwar erhebliche Anpassungen der IT und der Prozesse, ermöglichen aber langfristig enorme Wirtschaftlichkeitsgewinne. Abbildung 09: Beispielbild Building Information Modelling (BMI) 2.4 Zukunftsfähige SoftwareLösungen Es müssen nutzungsorientierte neue digitale Angebote geschaffen werden, um den Bonner Bürger*innen mehr Leistungen volldigital anbieten zu können. Dazu braucht es neben der Bereitstellung von Daten auch eine Modernisierung und Vereinheitlichung der von den städtischen Mitarbeitenden genutzten Anwendungen. Software ist ständig einem Prozess der Aktualisierung und Transformation unterworfen. Um jetzt langfristig rentabel zu investieren, müssen die zu bewältigenden Herausforderungen erkannt und die Risiken und Chancen einzelner Konzepte sorgfältig bewertet werden. Dabei werden der Dialog und die Kooperation angestrebt – mit weiteren Akteuren im Konzernverbund Stadt, mit Nutzenden in und außerhalb der Stadtverwaltung, genauso wie mit anderen Kommunen und gewerblichen Dienstleistern. Bei der Beschaffung neuer Anwendungen und der Anpassung und Pflege der verwendeten Anwendungen 23
erfolgt die Orientierung an den Bedürfnissen und dem Mehrwert für die Anwender*innen und Nutzenden. Es wird sachgerecht kombiniert, sodass die Nutzung bereits vorhandener Lösungen neben der externen Beschaffung sowie der Programm- Eigenentwicklung im Hause steht. Notwendige digitale Werkzeuge und Kommunikationsmittel wie Kollaborationstools, Videokonferenzen oder Messenger-Systeme müssen, wenn sie nicht DSGVO- konform und wirtschaftlich von externen Anbietern aus der "Cloud" beschafft werden können, in der eigenen Infrastruktur bereitgestellt werden. Dabei ist der Einsatz von Open-Source-Verfahren zu bevorzugen. Um die eigene Kontrolle und Souveränität für den laufenden Geschäftsbetrieb zu sichern, gilt es zunächst auf Basis bereits vorhandener und geplanter IT-Standards im öffentlichen Sektor und mithilfe offener und freier Schnittstellen, ein einheitliches verwaltungsweites Vorgehensmodell inkl. Compliance zu entwickeln. Maßnahmen bilden dabei beispielsweise: Open Source als Prämisse bei Vergaben zu Neubeschaffungen der Informationssicherheitsprozess auf Basis des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Fortschreiben und resiliente Ressourcenanpassung von IT-Infrastruktur- Standards mit betrieblichen Vorgaben Festlegen verwaltungsweiter Bedingungen zur rechtlichen und dauerhaften Absicherung kommunaler Datensouveränität die weitere Umsetzung von IT-Behördenstandards wie XÖV-Schnittstellen sowie eine inhaltliche Mitarbeit im Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN) die terminliche Priorisierung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, zum Beispiel KRITIS und Onlinezugangsgesetz (OZG). Die Stadtverwaltung stellt überdies die Qualität von IT-Services und deren Wartung durch entsprechende Verträge (sogenannte Service-Level-Agreements) sicher und achtet dabei auf eine krisenresiliente und skalierbare IT-Infrastruktur. Durch Berücksichtigung dieser Standards sichert die Stadtverwaltung langfristig die Qualität der kommunalen Services und die eigene Handlungsfähigkeit gegenüber Dritten. Mit der Ausbildungsoffensive und den Initiativen zur Personalgewinnung (siehe Effiziente Organisation, neue Kapazitäten) werden durch Aus- und Fortbildung eigene Entwicklungskompetenzen im Hause gefördert. 24
2.5 Verbesserte User Experience – für die Stadtgesellschaft und die Verwaltung Digitale Technik stellt die Schnittstelle zwischen städtischer Verwaltung und Bürger*innen dar. Dies funktioniert nur dann optimal, wenn sie als vollwertige Dienstleistung Aufwand spart und Wege verkürzt. Gelungene und bedarfsgerechte kommunale digitale Angebote helfen, das Vertrauen in die Arbeit der Stadtverwaltung zu stärken. Bei Entwicklung und Einführung neuer digitaler Anwendungen wird deshalb zukünftig eng mit Anwender*innen in der Verwaltung und Bürger*innen zusammengearbeitet und dabei deren Bedürfnisse und Fähigkeiten mit einbezogen. Dabei ist eine nahtlose Integration analoger und digitaler Prozesse ebenso wichtig wie das Prinzip der Datensparsamkeit. Durch das gemeinsame Testen prototypischer Services durch die Nutzenden und das Einbeziehen von Nutzungsdaten in die iterative Fortentwicklung lassen sich Dienste stetig verbessern. Diese prozess- und lösungsorientierte Art der Zusammenarbeit, auch Co-Creation genannt, komplementiert das oben beschriebene agile Arbeiten. Zur besseren Übersichtlichkeit der verschiedenen Aufgaben und Themen wurden folgende Cluster gebildet: x Bürgerservice x KiTa- und Schul-IT x Digitale Stadtplanung- und -entwicklung x Digitale Akte x Informations- und Datendienste x Vernetztes digitales und mobiles Arbeiten x Digitale Stadt und Digitale Kompetenzen, Beratung und Qualifizierung x Serviceorientierte Anwendungsarchitektur x Kommunikationsinfrastruktur x IT-Basisdienste x Drittmittelförderung Nachfolgend werden entsprechend der gebildeten Cluster Projekte exemplarisch vorgestellt. Beispiel Onlinezugangsgesetz (OZG): In den öffentlichen Verwaltungen werden über 5.000 Leistungen für Bürger*innen erbracht. Von diesen 5.000 Einzelleistungen fallen ca. 2.500 Einzelleistungen in die Zuständigkeit der Kommunalverwaltungen. Das reicht von einfachen Terminvergaben über Melde- oder Führerscheinangelegenheiten bis hin zu komplexen öffentlichen Antragsverfahren. Das Onlinezugangsgesetz des Bundes gibt vor, dass bis Ende 2022 Bürger*innen 575 Dienstleistungsbündel in Form von Online-Anträgen in Verbindung mit einem digitalen Rückkanal online zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Umbau erfolgt kontinuierlich. 25
Mit Stand November 2020 sind ca. 300 interne und externe Formulare bereits umgesetzt. Über 70 weitere Online-Formulare befinden sich in Vorbereitung und Abstimmung mit den Fachbereichen. Für OZG-Projekte besteht bereits ein umfassend definierter Ablauf. Dabei legt eine Initialisierungsphase den Grundstein. Sie sorgt für Vergemeinschaftung des entsprechenden Themas, klärt aber auch Verantwortlichkeiten, rechtliche Fragen, identifiziert Chancen und mögliche Lösungen. Es folgen eine Planungsphase, die Aufnahme des Ist-Zustandes und die Festsetzung des Soll-Konzeptes. Bei der Durchführung der eigentlichen Digitalisierungsmaßnahme stehen neben dem Livegang einer Lösung auch Tests, Nachbesserungen, Schulungen und notwendige Marketingmaßnahmen im Fokus. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird nicht singulär vorangetrieben. Sie steht im Kontext zu vielen anderen Fokusprojekten, wie z.B. das Baugenehmigungsverfahren, das Vergabemanagement-System, der Ausbau von Online-Angeboten im Dienstleistungszentrum, eRechnung, eAkte, die Weiterentwicklung des Projekt- und des Prozessmanagements. Beispiel Serviceportal Bonn (https://service.bonn.de/) Mit dem noch im Aufbau befindlichen Serviceportal hat die Bundesstadt Bonn als eine der ersten Kommunalverwaltungen in Deutschland eine Plattform geschaffen, um Online-Services künftig komfortabel volldigital anbieten zu können. Der jeweilige Service kann online beantragt werden, zudem bietet das Portal einen digitalen Postkorb. Dieser ermöglicht eine unmittelbare und sichere digitale Kommunikation zwischen den Bürger*innen sowie den zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden. Auf diesem Weg können beispielsweise Hinweise über noch fehlende Unterlagen gegeben werden. Geht eine neue Nachricht im Postkorb der Nutzenden ein, werden diese darüber informiert. Über diese Postkorbfunktion ist darüber hinaus jederzeit der aktuelle Bearbeitungsstatus des Anliegens einsehbar. Über ein Feedback-Formular können Nutzende der Stadtverwaltung außerdem ihre Wünsche, Anregungen und Hinweise zum Portal direkt zukommen lassen. Diese Rückmeldungen werden bei der Weiterentwicklung des Portals berücksichtigt. Die Umsetzung weiterer Dienstleistungen bedarf neuer digitaler Arbeitsprozesse, die mit den Fachämtern abgestimmt werden. Die Entwicklung und die Umsetzung erfordern Ressourcen, die nicht bedarfsgerecht bereitstehen. Beispiel M 365 Ein provisorischer „Testbetrieb“ mit der M365-Cloud zur Deckung des dringendsten Bedarfs für kollaborative digitale Zusammenarbeit, insbesondere bei Projekten, hat begonnen. Durch die Verwendung der Cloud wandeln sich die bekannten Office-Produkte von arbeitsplatzbezogenen Produkten zur Büroorganisation, zu unternehmensweiten Wissensspeichern, Datenplattformen, Informationsdrehscheiben und vor allem hin zu einem Kollaborationstool. Sie ermöglichen die Zusammenarbeit und Kommunikation 26
in interdisziplinären Teams, das gemeinsame und gleichzeitige Arbeiten an Texten, Tabellen und Präsentationen, das Teilen von Informationen, gruppeninterne Chats sowie Videokonferenzen. M365 hat sich in großen Unternehmen diesbezüglich zu einem Standardprodukt entwickelt und ist Treibstoff der digitalen Transformation von Organisationen. Die aktuell eingesetzte cloudbasierte Softwarelösung generiert bereits einen hohen Nutzen- und Effizienzvorteil in der etablierten städtischen IT-Umgebung. Auch unter dem Gesichtspunkt „Modern Workplace“ und „Employer Branding“ verspricht M365 in Verbindung mit mobilen Endgeräten, die Arbeitsplatzattraktivität der Stadtverwaltung erheblich zu steigern. Ein mit neuester Technologie ausgestatteter moderner Arbeitsplatz hilft beim Recruiting, gerade bei jüngeren Mitarbeitenden, stärkt die Personalbindung und steigert die Produktivität. Die Nutzung der kompletten Suite ermöglicht darüber hinaus eine weitere Enträumlichung der Arbeitswelten und ermöglicht das Mobile Arbeiten und Home-Office an Stellen, an denen dies bisher nicht möglich war. Eine Notwendigkeit, die die Corona-Pandemie dringlicher denn je aufgezeigt hat. Beispiel Mitarbeiter-App vs. Portallösung Die Corona-Pandemie hat auch gezeigt, dass die Kommunikation mit den Mitarbeitenden angepasst werden muss. Es müssen Wege gefunden werden, die eine schnelle und unkomplizierte Information der Mitarbeitenden sicherstellt. Alle Mitarbeitenden müssen die Möglichkeit haben, sich kurzfristig über das aktuelle Geschehen bei der Stadtverwaltung zu informieren. Um dies zu erreichen, prüft die Stadtverwaltung aktuell zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit könnte eine Mitarbeiter-App sein, die die Mitarbeitenden freiwillig auf ihr privates Smartphone herunterladen und hierüber u. a. über Push-Nachrichten benachrichtigt werden können und ihnen weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Die zweite Möglichkeit könnte ein Mitarbeiterportal sein, das auch aus dem nicht städtischen Netz über einen Webbrowser erreichbar ist und in dem alle Informationen den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden. Beide Varianten könnten in Verbindung mit der Einführung der neuen Personalmanagementsoftware sowie mit Elementen aus dem Mitarbeiter-Self-Service ergänzt werden. Die aktuell laufende Umfrage unter den Mitarbeitenden zum Thema “Kommunikation in Corona-Zeiten" gibt hier sicherlich weitere wertvolle Informationen für das weitere Vorgehen. Beispiel Einführung der E-Akte in verschiedensten Bereichen Die zuvor bereits beschriebenen Themen wie Projektmanagement und Prozessmanagement wirken selbstverständlich auch im Innenverhältnis der Stadtverwaltung. Hierdurch ist deutlich aufgezeigt, dass die Digitalisierung nur funktionieren kann, wenn die analoge und dadurch sehr papierlastigen Vorgänge angegangen und in eine digitale Struktur überführt werden. Bestenfalls findet die Digitalisierung zu Beginn des Prozesses statt, so dass die Anliegen unmittelbar digital weiterverarbeitet werden können. Musste man vor einigen Jahren die E-Akte noch aktiv bewerben, so hat sich dies zwischenzeitlich grundlegend geändert. Kolleg*innen 27
kommen auf die IT-Abteilung zu und wünschen bzw. fordern die Einführung der E-Akte in ihren Fachbereichen ein. Die E-Akte ist zudem ein weiterer Baustein im Rahmen der Arbeitsplatzattraktivität, da sie die Voraussetzung für Mobiles Arbeiten schafft. Ein weiterer Punkt, der die zügige Umsetzung von E-Akten-Projekten notwendig macht, ist das Thema E-Justice. Unter dem Begriff E-Justice versteht man den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz. Seit dem 01.01.2018 besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente in elektronischer Form einzureichen. Für Behörden gibt es die folgenden Möglichkeiten: 1. beBPo = Besonderes elektronisches Behördenpostfach 2. DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang Für die rechtssichere Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz wird auf Seiten der Kommunen die Einrichtung eines besonderen elektronischen Behördenpostfaches (beBPo) erforderlich. Es handelt sich um ein einheitliches Verfahren zur rechtssicheren elektronischen Kommunikation. Im Rahmen der Einführung können sich des Weiteren Rechtsanwält*innen ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) und Notar*innen ein besonderes elektronisches Notarpostfach (beN) einrichten. Neben der verpflichtenden Kommunikation mit der Justiz ergibt sich zudem die Möglichkeit der rechtssicheren elektronischen Kommunikation mit anderen Kommunalverwaltungen, Anwält*innen und Notar*innen. Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass gerade letztere relativ schnell die Vorteile der elektronischen Kommunikation in Anspruch nehmen werden. Der Start des besonderen Behördenpostfaches bei der Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn ist für das 1. Quartal 2021 geplant. Verbunden mit der Einführung ist in Folge ein Rollen- und Berechtigungskonzept und eine Betreuung für die Gesamtverwaltung erforderlich. Beispiel BONNEUM In enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln und weiteren nationalen und internationalen Partnern hat das Schulamt der Bundesstadt Bonn das innovative Zentrum ‘BONNEUM digital’ als Leuchtturmprojekt für digitales Lernen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagog*innen entwickelt. An zwei Standorten in Bonn hat die Stadtverwaltung ‘Digitale Forschungswerkstätten’ eingerichtet – im Medienzentrum an der Riesstraße sowie im Mathematik-Zentrum an der Limpericher Straße in Beuel. Das Städtische Gebäudemanagement hat an der Riesstraße zwei Schulungsräume, einen PC-Raum und einen Büroraum eingerichtet. Es wurde eine komplett neue Daten-Infrastruktur nach neuesten Standards installiert mit maximaler Variabilität hinsichtlich verschiedener Nutzungsmöglichkeiten der Räume. An der Limpericher Straße wurde als Außenstelle ein Raum als flexibler PC- und Schulungsraum, ebenfalls mit neuer Daten-Infrastruktur, hergerichtet. Es wird ein Standort mit der Fokussierung auf die Bedürfnisse von Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter sowie ein Standort für ältere Schüler*innen der weiterführenden Schulen angeboten. Ausgehend von diesen zwei Zentren haben sich an acht dezentralen Standorten lokale Bildungsnetzwerke, so genannte „Satelliten“ im Stadtgebiet Bonn, jeweils bestehend aus einer Kita, einer Grund- und einer weiterführenden Schule zusammengeschlossen, um forschendes Lernen und digitale Bildung vor Ort 28
weiterzuentwickeln. Weitere Projekt- und Kooperationspartner sind unter anderem die Alice Salomon Hochschule in Berlin, der Pädagogischen Hochschule St. Gallen, die Universität Bonn, das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, das Kompetenzteam und die Telekom Stiftung. Beispiel Technische Infrastruktur an allen Bonner Schulen Mit Hochdruck arbeitet die Bundesstadt Bonn derzeit an der nachhaltigen technischen Infrastruktur an Schulen, das bedeutet konkret den Ausbau mit Glasfaser- und Breitbandnetz, strukturierte Verkabelung, WLAN und die Bereitstellung digitaler Endgeräte. Dafür stehen insgesamt rund 40 Mio. EUR zur Verfügung. Bereits jetzt ist viel erreicht – bis Ende 2020 sind alle weiterführenden Schulen und auch einige Grundschulen ans Glasfasernetz angeschlossen (insgesamt 43 Schulen), fünf Standorte sind strukturiert verkabelt, an sieben weiteren wird aktuell gearbeitet. An 36 Standorten laufen die technischen Vorbereitungen für das flächendeckende WLAN undseit Mitte 2020 läuft die Montage der stationären WLAN-Accesspoints. Bis diese fertiggestellt sind, können vorübergehend an 56 Grund- und Förderschulschulen mobile Accesspoints eingesetzt werden. Beispiel Arbeitsplatz-Ausstattungsstandard Der technische Ausstattungsstandard für Einzelarbeitsplätze der Stadtverwaltung setzt auf die Desktop-Virtualisierung. Anwendungen sind dabei schwerpunktmäßig nicht lokal auf dem Rechner installiert, sondern werden von zentralen Servern bereitgestellt oder sind per Browser nutzbar. Das vereinfacht deren Verwaltung, etwaige Störungsbeseitigung und eine Wiederherstellung im Schadensfall. Künftig sollen auch die ca. 2.500 Mitarbeitenden, denen kein eigener Rechner zur Verfügung steht, ortsunabhängig über eigene Geräte über eine Mitarbeiter-App jederzeit Zugang zu Informationen wie dem städtischen Intranet, ihren Dienstplänen und Unterweisungssoftware erhalten. Die Digitalisierung aller Posteingänge soll es künftig ermöglichen, analog eintreffende Dokumente zentral zu scannen und dann bedarfsorientiert weiterzuleiten. Moderne Plattformen, Softwarelösungen und andere digitale Werkzeuge zur prozessorientierten digitalen Arbeitsorganisation tragen zu effizienten und stabilen Abläufen bei. Interne Kommunikations- und Dialog-Strukturen, Wissensmanagement sowie digitale Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der zentralen IT und den Fachämtern schaffen transparente Prozesse und fördern die aktive Beteiligung. Wer darüber informiert ist, welche Leistungen die Stadtverwaltungen mit entsprechenden IT- Lösungen erbringt und welche Potentiale diese Lösungen haben, kann sich selbst auch besser und aktiv in den Digitalisierungsprozess einbringen. 29
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