Studieren und Leben in Frankreich - ein Ratgeber für den Alltag - Zentrum für Europäischen ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
An wen richtet sich dieser Ratgeber? Sie möchten einige Zeit in Frankreich verbringen. Sei es im Rahmen eines Studiums oder Austauschprogramms, bei einem Praktikum oder während der Ausbildung. Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes zu unterstützen und Ihnen den Alltag in Frankreich zu erleichtern, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) diesen Leitfaden entwickelt. Mit praktischen Tipps und zahlreichen Links beantwortet er alle Fragen, die sich vor und während Ihres Frankreichaufenthaltes stellen. Un- terstützt wird dieses Projekt vom Deutsch-Französischen Jugendwerk, das uns freundlicherweise den Druck der Flyer ermöglichte. Diese Organisationen können Ihnen u. a. bei Gut zu wissen der Vorbereitung Ihres Frankreich-Aufent- haltes helfen: 1. das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) 2. der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Inhalt Ihren Aufenthalt in Frankreich finanzieren 5 Formalitäten 6 Wohnen 10 Bezahlen 26 Gesundheit 32 Arbeiten 41 Unterwegs sein 46 Telefon, Handy & Internet 48 Praktische Tipps für den Alltag 50
Bereiten Sie Ihren Aufenthalt gut vor Egal, ob es um finanzielle Beihilfen oder um Formalitäten geht: In diesem Kapitel finden Sie wertvolle Tipps und zahlreiche Links für jede Etappe Ihres Auslandsaufenthaltes. 4
Ihren Aufenthalt finanzieren – welche finanziellen Beihilfen gibt es? CAMPUS FRANCE DFJW Campus France (nationale Agentur Das Deutsch-Französische Jugend- für die Förderung des französischen werk vergibt u. a. Stipendien an Stu- Hochschulwesens im Ausland, die Be- dierende, die nach Frankreich gehen, treuung von Studierenden und die um im Rahmen ihres Bachelorstu- internationale Mobilität) betreibt die diums ein Pflichtpraktikum zu absol- Suchmaschine CampusBourse. Hier vieren. Infos zu den verschiedenen finden Sie Stipendien und Förder- Stipendien finden Sie auf der Web- möglichkeiten. Ausführliche Informa- seite des DFJW. tionen, speziell zu deutschen, franzö- sischen und EU-Förderprogrammen sowie zu Forschungsstipendien bie- CROUS tet dieser Link. CROUS („Centre régional des œuvres universitaires et scolaires“) sind öf- ERASMUS fentliche Einrichtungen, die u. a. das Ziel verfolgen, die Studien- und Le- Informationen zum „Programm der bensbedingungen der Studierenden Europäischen Union für allgemeine zu verbessern. Sie betreiben z. B. und berufliche Bildung, Jugend und Wohnheime und Mensen, unterstüt- Sport“ finden Sie unter zen aber auch Studierende aus dem www.erasmusplus.de. Ausland. DAAD LE PRET ETUDIANT Auf seiner Internetseite informiert der Informationen rund ums Thema Studie- Deutsche Akademische Austausch- renden-Kredit mit staatlicher Bürgschaft dienst ebenfalls zu finanziellen För- (max. 15.000 €), gibt es auf dem Portal derungen. für Wirtschaft und Finanzen. Gut zu wissen Wenn Sie an einer deutsch-französischen Universität eingeschrieben sind und an einem Austauschprogramm teilnehmen, erhalten Sie monatlich automatisch 300 Euro Fördergeld. Informationen gibt es bei der Deutsch-Französischen Hochschule.
Formalitäten Einreisebestimmungen - Für Studierende aus Europa genügt der Personalausweis! Wenn Sie aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stammen, brauchen Sie kein Visum und auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt, um sich in Frankreich aufhalten zu dürfen. Keine Meldepflicht in Frankreich Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Frankreich keine Meldepflicht. Falls Sie Ihren Wohnsitz nachweisen müssen, genügt einer der u. g. Belege. Dieser muss allerdings auf Ihren kompletten Vor- und Nachnamen ausge- stellt sein, da er sonst nicht anerkannt wird: • Mietvertrag oder Mietquittung (nicht älter als sechs Monate) • Versicherungsschein der Wohnungsversicherung („assurance habitation“) • Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonrechnung (nicht älter als sechs Monate) Gut zu wissen Studierende, die aus einem EU-Land stammen und bei Kommunalwahlen („élections municipales“) oder Europawahlen Ihre Stimme abgeben möchten, müssen sich bis 31. Dezember des laufenden Jahres ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Beispiel: Finden im März 2019 Europa- oder Kommunalwahlen statt, können Sie sich bis 31. Dezember 2018 im Rathaus Ihres französischen Wohnortes oder online registrieren. 7
Versicherungen Wenn Sie in Frankreich eine Woh- nung mieten möchten, müssen Sie zwingend eine Hausrat- und Gebäu- deversicherung abschließen. Dafür gibt es die sogenannte „assurance multirisques habitation“ (wörtl. Mul- ti-Risiko-Versicherung für Wohnun- gen). Diese deckt viele Risiken ab, zum Beispiel Feuer- und Wasserschä- den. Meist ist auch eine private Haft- pflichtversicherung inbegriffen. Gut zu wissen Leistungen wie Diebstahl, Glasbruch, Rechtschutz usw. sind teils inklusive, teils optional. Informieren Sie sich Auf eine daher vor Abschluss des Versiche- Haftpflichtversicherung rungsvertrags, damit Sie auch genau („assurance responsabilité civile“) den Schutz bekommen, den Sie wirk- sollten Sie nicht verzichten! Diese lich brauchen. kommt für Schäden auf, die Sie unbeabsichtigt Dritten zufügen. In Frankreich ist die private Versicherungsverträge werden in Haftpflichtversicherung meist in der Deutschland meist als Einzelverträge „assurance multirisques habitation“ geschlossen. Sie haben also eine Haus- enthalten. rat-, eine Gebäude- und auch noch Wenn Sie bereits in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung. eine private Haftpflichtversicherung In Frankreich fasst die „assurance mul- abgeschlossen haben, gilt diese tirisques habitation“ normalerweise normalerweise auch in Frankreich. alle Leistungen, die Ihre Wohnung Vorausgesetzt, Sie behalten Ihren betreffen, in einem einzigen Vertrag deutschen Wohnsitz und Ihr zusammen. Frankreichaufenthalt ist zeitlich begrenzt. Bis Ende des Studiums oder der Berufsausbildung Sie können diesen Vertrag bei Versi- sind Sie ohnehin meist über die cherungsgesellschaften, Vermittlern Versicherung Ihrer Eltern geschützt. oder bei Banken abschließen. Studie- Fragen Sie nach! Manche Versicherer rende können sich auch an eine Ver- schließen Auslandsaufenthalte aus. sicherungsgesellschaft wenden, die spezielle „mutuelles étudiantes“ (Stu- dierendenversicherungen) anbietet, denn diese haben meist gute Kondi- tionen!
2 Se loger Wohnen SIE SUCHEN EINE WOHNUNG ODER EIN ZIMMER? AUFGEPASST, DENN: FRANZÖSISCHE GESETZE UND GEPFLOGENHEITEN UNTERSCHEIDEN SICH STARK VON DENEN IN DEUTSCHLAND.
Die verschiedenen Wohnformen Privatwohnungen Unmöbliert („vide“) Mietverträge werden normalerweise für eine Laufzeit von drei Jahren ge- schlossen. Wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen möchten, ist dies unter Ein- haltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Wenn Sie in einer „Zone tendue“ wohnen (Ballungszentrum mit sehr hoher Wohnungs- nachfrage) verkürzt sich Ihre Kündigungsfrist auf einen Monat. Auf der Inter- netseite „service-public“ können Sie nachprüfen, ob Ihre Wohnung in einer „Zone tendue“ liegt oder nicht. Möbliert („meublée“) Möblierte Wohnungen müssen nicht nur mit Möbeln, sondern auch mit be- stimmten Gegenständen wie beispielsweise Herdplatten oder einem Kühl- schrank ausgestattet sein. Auf der Internetseite der „Direction de l’Infor- mation Légale et Administrative“, die „service-public“ heißt, gibt es die ent- sprechende Liste. Der Mietvertrag wird für mindestens ein Jahr geschlossen. Möchten Sie kündigen, können Sie dies jederzeit unter Einhaltung einer ein- monatigen Kündigungsfrist tun. Mietvertrag für Studierende („contrat étudiant“) Der Mietvertrag für Studierende gilt für möblierte Wohnungen. Die Miet- dauer beträgt neun Monate. 11
Wohngemeinschaft („colocation“) Es gelten die Regelungen für unmöblierte oder möblierte Wohnungen. Tipp: Achten Sie darauf, auf wen der Mietvertrag ausgestellt ist. Dies ist vor allem bei Themen wie Kündigung, Wohnsteuer, Zahlung von Kaution und Miete wichtig. Untermiete („sous-location“) Soll ein Zimmer untervermietet werden, muss der Wohnungseigentümer im Vorfeld schriftlich zustimmen. Allerdings stellt diese Zustimmung keinen Vertrag zwischen Eigentümer und Untermieter dar. Folglich haben Sie als Untermieter auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Gut zu wissen Grundsätzlich ist der Mietpreis frei verhandelbar. Allerdings gibt es in vielen Gemeinden eine Mietpreisbremse („encadrement des loyers“), vor allem in den „zones tendues“. Weitere Informationen zum „encadrement des loyers“ finden Sie auf der Internetseite „service-public“.
Studierendenwohnheime der CROUS Studierendenwohnungen werden häufig von der CROUS vermittelt. Diese betreibt zwei Arten von Wohnheimen: Traditionelle Studierendenwohnheime („resicences traditionnelles“) Wer in ein Studierendenwohnheim der „Cité U“ zieht, bekommt ein möbliertes Zimmer. Die Ausstattung variiert je nach Wohnheim. Für ein solches Zimmer kann ALS-Wohngeld beantragt werden. Siehe hierzu: Kapitel „Wohnbei- hilfen“. Vertragshäuser der CROUS („résidences conventionnées“) Die Zimmer sind größer und besser ausgestattet als die der „résidences traditionnelles“. Dafür ist die Miete höher. Für ein solches Zimmer kann APL-Wohngeld beantragt werden. Siehe hierzu: Kapitel „Wohnbeihilfen“. Auf der Internetseite „Lokaviz“ finden Sie eine Liste mit Wohnungen der CROUS. Studierende mit geringem Einkommen werden bei der Wohnungs- vergabe bevorzugt. Wenn Sie an einem organisierten Austauschprogramm teilnehmen, können Sie sich vor Ihrem Aufenthalt an das International Office Ihrer Gastuniver- sität wenden, um so vielleicht einen Platz in einem Studierendenwohn- heim zu bekommen. Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt in Frankreich selbst organisieren, können Sie einen Antrag auf eine Studierendenwohnung stellen. Und zwar über die Datenbank „Dossier Social Etudiant“ (DSE). Der Antrag muss spätestens am 31. Mai vor Beginn des Studienjahres eingereicht werden. Registrie- ren Sie sich dazu unter www.messervices.etudiant.gouv.fr. 13
Gemeinschaftshäuser Private Studierendenwohnheime „Les foyers“, wörtlich übersetzt Ge- meinschaftshäuser, sind Wohnheime, die nicht nur Studierenden vorbe- Die Miete für ein Zimmer in einem halten sind. Hier teilen sich zwei oder privaten Studierendenwohnheim drei junge Menschen ein Zimmer. („résidence étudiante privée“) ist ver- gleichbar mit der Miete, die Sie für Das Leben in solchen Gemeinschafts- ein Zimmer von privat bezahlen wür- häusern unterliegt festen Regeln, den. Dafür bieten diese Wohnheime die mitunter streng sein können. Es aber auch Zusatzleistungen wie Wä- besteht auch hier die Möglichkeit, scherei, Caféteria, Hausmeisterser- ALS-Wohngeld zu beantragen. vice, Internet usw. Auf der Internet- seite „maPiaule“ finden Sie eine Aus- Listen mit Gemeinschaftshäusern er- wahl privater Studierendenwohnhei- halten Sie bei der CROUS oder beim me. „Centre d’Information Jeunesse“ (CI- DJ). Auf der Internetseite „Studyrama“ finden Sie ebenfalls eine Adressen- Zimmertausch liste. Oder Sie wenden sich an die „UNME“, die „Union nationale des „Echange d’appartement“ ist eine, maisons d’étudiants“ (wörtl. natio- wenn auch noch nicht allzu weit ver- nale Vereinigung der Studierenden- breitete Möglichkeit, an ein Zimmer häuser), die ebenfalls Adressen von zu kommen. Sie tauschen Ihr Zim- Gemeinschaftshäusern zur Verfügung mer im Heimatland gegen ein Zim- stellt. mer in Frankreich und bezahlen le- diglich die Vermittlungsgebühren. Die Webseite „Studyenjoy“ hält u. a. auch Informationen zum Thema Zim- mertausch bereit.
Sozialwohnungen Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie eine Sozialwohnung in einem soge- nannten HLM („Habitation à Loyer Modéré“) beantragen. Allerdings ist die Zahl der Sozialwohnungen begrenzt. Daher sind die Wartezeiten entsprechend lang. Weitere Informationen zu Sozialwohnungen finden Sie auf der Web- site „service-public“. Dennoch ist es ratsam, eine Sozialwohnung bei der Stadtverwaltung zu beantragen, falls Sie länger als ein Jahr in Frankreic h bleiben möchten. Wohnen bei einer Gastfamilie Sie wohnen einige Tage oder mehrere Wochen bei einer Gastfamilie („chambre chez l’habitant“). Und dies mit oder ohne Au-Pair-Tätigkeit. Wohnungen bei Gastfamilien finden Sie z. B. auf der Internetseite „Roomlala“. Ein anderes Konzept: Mehrgenerationen-Wohnungen. Hier wohnen Sie bei einer älte- ren Person. Die Höhe der Miete ist davon abhängig, welche Au-Pair-Tätig- keiten Sie übernehmen, z. B. einkaufen, kochen oder waschen. Sie müssen aber keine medizinischen Pflegeleistungen erbringen. Wohnungssuche Einige Internet-Seiten, die Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung helfen Suche nach einer Studie- Suche nach einer Wohn- rendenwohnung gemeinschaft www.lokaviz.fr www.recherche-colocation.com www.laureades.com www.colocation.fr www.residences-etudiants.com www.leboncoin.fr www.estudines.fr www.adele.org www.seloger.com/etudiant.htm www.logement-etudiant.com www.explorimmo.com www.mapiaule.com
Wohnungssuche mit Hilfe eines Immobilienmaklers Die Maklergebühren sind gedeckelt: • für „zones très tendues“ (Großraum Paris): bis zu 12 Euro / m², • für „zones tendues“ (praktisch alle Universitätsstädte): bis zu 10 Euro / m², • alle weiteren Wohnorte: bis zu 8 Euro / m². Eine Liste der verschiedenen „zones“ finden Sie auf der Website „service-public“. Vorsicht vor Betrug im Internet Seien Sie vorsichtig, wenn Sie im In- ternet eine Immobilienanzeige le- Tipp sen. Vor allem, wenn ... • der angegebene Mietpreis deut- Wenn Sie eine Anzahlung lich niedriger als der ortsübliche leisten, zahlen Sie mit ist. Kreditkarte, nicht per • Sie Geld mittels elektronischen Bar- Überweisung. So können geldtransfer überweisen sollen, Sie im schlimmsten Fall Charge-Back veranlassen. z. B. per Western Union oder Post- Zahlen Sie erst, wenn Sie anweisung. die Wohnung besichtigt, • Fotos abgebildet sind, die nichts den Mietvertrag mit der Wohnung zu tun haben unterschrieben und den oder bereits auf anderen Inter- Schlüssel erhalten haben. netseiten verwendet werden. • ein Blick ins Streetview-Programm unter der gesuchten Adresse kein Wohnhaus zeigt. Wohnbeihilfen Wer bei der Bezahlung der Miete und der Nebenkosten Hilfe braucht, kann sich an die „Caisse d’Allocations Familiales“ (CAF), die Familienkasse, wenden. Dort können Sie APL- („Aide Personnalisée au Logement“) oder ALS-Wohngeld („Allocation de Logement Social“) beantragen. Weitere In- fos zum Thema Wohnbeihilfen für Studierende („aides financières au loge- ment“), finden Sie auf der Seite der CAF.
APL („Aide personnalisée au logement“) Die APL ist die wichtigste aller finan- ziellen Beihilfen und somit auch die am weitesten verbreitete. Diese personenbezogene Wohnbei- hilfe können Mieter nur dann be- antragen, wenn die Wohnungen Ge- genstand einer Vereinbarung zwi- schen Eigentümer und dem franzö- sischem Staat sind. Diese Vereinba- rung umfasst u. a. die Dauer des Miet- vertrages, die Mietpreisentwicklung sowie bestimmte Wohnstandards. Die „Caisse d’allocations familiales“ Gut zu wissen (CAF) berechnet die APL auf der Grund- lage Ihres Einkommens, Ihrer familiä- Senden Sie sofort, die ren Situation, Ihres Wohnortes sowie von Ihnen und Ihrem des Mietpreises und überweist den Vermieter unterschriebene Betrag direkt an den Eigentümer. Da- Mietbescheinigung („attestation durch verringert sich der Mietpreis, de loyer“) an die CAF . Denn: den Sie letztendlich bezahlen müs- Wohnbeihilfen werden nicht sen. Allerdings ist es auch möglich, rückwirkend gewährt. Die dass die APL direkt auf Ihr Konto Mietbescheinigung können Sie überwiesen wird. In diesem Fall müs- auf der Internetseite der CAF sen Sie den vollen Mietpreis an den herunterladen. Vermieter bezahlen. Die finanziellen Beihilfen für Studierende enden automatisch zum 1. Juli. Es sei denn, Sie teilen der CAF mit, dass Sie Ihre ALS („Allocation de Wohnung über diesen Zeitraum hinaus behalten möchten. logement sociale“) Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der CAF. Diese soziale Wohnbeihilfe kann Hier gibt es nicht nur einen für jede Art der Wohnung, egal, ob Wohngeldrechner, Sie können Zimmer, Haus, Wohngemeinschaft, das Wohngeld dort auch online „Foyers“ usw. beantragt werden. Ihr beantragen. Einkommen bildet dabei die Berech- nungsgrundlage der Beihilfe. 17
Andere Beihilfen Neben ALS und APL gibt es auch Beihilfen, die u. a. von der Art Ihrer Wohnung, Ihrem Austauschprogramm oder Ihrer familiären Situation ab- hängig sind. Informieren Sie sich beim International Office Ihrer Gast- universität oder bei der Verwaltung Ihres Wohnortes in Frankreich. So erhält man z. B. in Paris 900 Euro Beihilfe, wenn man an einer Hoch- schule eingeschrieben ist, ein Sti- pendium hat (Informationen zu Sti- pendien gibt es z. B. bei „Etudiant aujourd’hui“) und in ein Studieren- denwohnheim zieht (A.I.L.E). Bis zum 31. Dezember müssen die Un- terlagen von der Internetseite paris.fr /aile heruntergeladen und dann zu- sammen mit den erforderlichen Nach- weisen, wie z. B. eine Kopie des Miet- vertrages oder der Nachweis der Bankverbindung, im Büro der CROUS abgegeben werden. Auf der Inter- netseite der Pariser Stadtverwal- tung finden Sie weitere Informa- tionen zu den Wohnbeihilfen. Gut zu wissen Gut zu wisen: Auf der Internetseite der französischen Regierung gibt es einen Sozialhilfe-Simulator. Hier können Sie berechnen, ob und wenn ja, wieviel Sozialhilfe Ihnen zusteht. 18
Der Mietvertrag Der Mietvertrag („bail”, „contrat de location”) wird in der Regel in franzö- sischer Sprache ausgefertigt und jeweils von allen Parteien unterzeichnet. Er muss folgende Punkte enthalten: • die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien mit vollständiger Adresse, • die genaue Beschreibung der Mietsache (Wohnfläche, Zahl der Zimmer, Etage, Garage, ...), • evtl. vorhandene Räume zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Mietern (z. B. Fahrradkeller), • alle Arbeiten, die seit der letzten Mietvertragsverlängerung oder seit der letzten Renovierung durchgeführt wurden, • Beginn und Dauer des Mietverhältnisses, • den Verwendungszweck des Mietobjektes (privat, gewerblich), • die vereinbarte Miete sowie den genauen Zahlungstermin, • die Betriebs- und Nebenkosten, • evtl. Regelungen zu Mieterhöhungen, • die Höhe einer möglichen Kaution, • besondere Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter. Gut zu wissen Gut zu wissen In Frankreich gibt es die „trève Infos zum Thema Mieten in hivernal“, die sog. Winterpause. Frankreich bieten unsere In diesem Zeitraum (meist gleichnamige Broschüre sowie 1. November bis 31. März) der juristische Ratgeber. kann der Vermieter Sie trotz Räumungsanordnung nicht aus der Wohnung werfen. Sie müssen dann erst zum 1. April Gut zu wissen ausziehen. Außerdem darf Ihnen der Vermieter in dieser Zeit weder Gas, Wasser noch Strom abstellen, auch wenn Sie mit der Bezahlung in Verzug sind. Er kann Weitere Informationen aber z. B. die Elektrizität auf ein zum Thema Mietvertrag für Minimum herunterschrauben. Studierende gibt es auf dem französischen Internetportal für Wirtschaft- und Finanzen.
Schwierigkeiten beim Mieten einer Wohnung Kaution Bürgschaft Wird vom Vermieter eine Kaution Studierende haben nur in den we- (sog. „ dépôt de garantie“ oder ein- nigsten Fällen ein geregeltes Ein- fach nur „caution“) verlangt, darf kommen. Und wenn, dann ist es der Betrag eine Monatsmiete (oh- meist gering. Wohnungseigentümer ne Nebenkosten) für unmöblierte verlangen daher fast immer eine Wohnungen und zwei Monatsmie- Bürgschaft, um sicherzustellen, dass ten für möblierte Wohnungen nicht Miete und Nebenkosten bezahlt wer- übersteigen. den. In diesem Fall muss der Bürge dem Vermieter die gleichen Doku- Sie können finanzielle Hilfen in An- mente vorlegen wie der Mieter. spruch nehmen, um die Kaution zu bezahlen: Studierende, die ein Einkommen ha- ben, aber dennoch keinen Bürgen • Zum Beispiel gibt es die sogenannte finden, können eine „Caution loca- „Avance loca-pass“, ein zinsloses tive étudiante“ (la Clé), eine Studie- Darlehen, ohne Verwaltungsge- rendenbürgschaft, in Anspruch neh- bühren, das von der „Action loge- men. In diesem Fall bürgt der Staat. ment“ gewährt wird. Dabei ist es Weitere Informationen finden Sie auf unerheblich, ob es sich um eine der Internetseite „Lokaviz“. Sozialwohnung oder eine Privat- wohnung handelt. Sie können die- se Beihilfe als Werkstudierender, Stipendiat, Praktikant, Auszubilden- der oder Arbeitssuchender in An- spruch nehmen. • Weitere Hilfen, in Form eines Dar- lehens oder einer finanziellen Un- terstützung. gibt es beim „Fonds de solidarité pour le logement“ (FSL), dem Solidaritätsfonds für Wohnungen. Zusätzliche Informationen zur Wohn- beihilfe sind in der Broschüre Mie- ten in Frankreich beschrieben. 20
Nebenkosten Steuern Die Nebenkosten („charges locatives“), Die Wohnsteuer („taxe d’habitation“) z. B. für Heizung und Wasser usw., ist jährlich von demjenigen zu be- werden normalerweise auf Basis des zahlen, der die Wohnung am 1. Ja- tatsächlichen Verbrauchs bezahlt. nuar eines Kalenderjahres bewohnt. Daher erhalten Sie als Mieter min- destens einmal jährlich eine Neben- Für Studierende besteht mitunter kostenabrechnung. Je nachdem, wie die Möglichkeit, eine Ausnahmere- hoch der tatsächliche Verbrauch aus- gelung zu erwirken. Wenden Sie sich fällt, erhalten Sie eine Rückzahlung dafür an das zuständige, französische oder müssen nachzahlen. Wenn Sie Finanzamt. Die Adresse steht auf in eine möblierte Wohnung ziehen, Ihrem Wohnsteuerbescheid. kann aber auch ein Pauschalbebetrag angesetzt werden. In solchen Fällen Wenn Sie ein Fernsehgerät haben, gibt es keine jährliche Nebenkoste- müssen Sie Rundfunkgebühren („con- nabrechnung und somit auch keine tribution à l’audiovisuel public“) be- Rückerstattung oder Nachzahlung. zahlen. Anders als in Deutschland sind Computer, Smartphones und Informationen zum Thema Nebenkos- Tablets aber gebührenfrei. ten bietet die Internetseite „Lokaviz“. Gut zu wissen Wenn Sie bei einer Gastfamilie wohnen oder in einem Zimmer der CROUS, brauchen Sie keine Wohnsteuer und keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. 21
Beendigung des Mietverhältnisses Das französische Mietrecht schützt vor allem die Mieter. Die Mietdauer be- trägt normalerweise 3 Jahre. Ist sie abgelaufen („fin du bail“) gilt folgendes: Der Mietvertrag verlängert sich normalerweise stillschweigend. Ausnah- me: Spezielle Studierenden-Mietverträge. Diese laufen nur 9 Monate lang und enden automatisch. Die Mietperson kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Dabei sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten: Drei Monate Ein Monat • für eine unmöblierte • für eine unmöblierte Wohnung in einer Wohnung in einer „zone „zone normale“ (kein tendue“ (Ballungsgebiet). Ballungsgebiet). • für eine möblierte Wohnung. • für Wohngemeinschaften • für einen Studierenden- in einer „zone normale“. mietvertrag mit 9 Monaten Die Frist gilt für jeden Laufzeit. Mieter, der den Mietvertrag • für Wohngemeinschaften in unterschrieben hat. einer unmöblierten Wohnung in einer „zone tendue“. Die Frist gilt für jeden Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat. • für Wohngemeinschaften in einer möblierten Wohnung. Die Frist gilt für jeden Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat.
Der Vermieter kann den Vertrag nur kündigen: wenn die Dauer Folgende des Mietvertrages Kündigungsfristen muss (normalerweise drei der Vermieter einhalten: Jahre) abgelaufen ist, • Sechs Monate für und nur in drei Fällen: unmöblierte Wohnungen (gilt auch für Wohnungen, die als • Eigenbedarf: Der Vermieter Wohngemeinschaft genutzt oder nahe Angehörige werden). möchten in die Wohnung • Drei Monate für möblierte einziehen. Wohnungen (gilt auch • Die Wohnung soll verkauft für Wohnungen, die als werden. Wohngemeinschaft genutzt werden). • Es gibt einen triftigen Grund („motif sérieux et légitime“), z. B. wenn gegen Inhalte des Mietvertrages verstoßen wurde. Achtung: Wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen, kann Ihnen jederzeit gekün- digt werden. Gut zu wissen Die Kündigung eines Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Egal, ob Sie oder der Vermieter kündigen. Die Kündigung erfolgt per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich. Bei persönlicher Zustellung sollten Sie sich den Erhalt der Kündigung quittieren lassen. Denn die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Kündigung tatsächlich bei der jeweiligen Vertragspartei eingegangen ist.
Spezielle Regelungen für Wohngemeinschaften Vertragsabschluss Miete und Nebenkosten Bei Wohngemeinschaften („coloca- Wenn es nur einen Mietvertrag gibt, tion“) kommt es darauf an, ob die zahlt jedes Mitglied der Wohnge- Wohnung möbliert oder unmöbliert meinschaft einen Teil der Miete und ist. Es gelten nämlich die gleichen Re- einen Teil der Nebenkosten. gelungen, die auch bei möblierten bzw. unmöblierten Wohnungen gel-ten. Der Mietvertrag kann eine Solidari- tätsklausel enthalten. In diesem Fall Normalerweise werden Mietverträ- kann jedes Mitglied der Wohngemein- ge für Wohngemeinschaften dahin- schaft dazu verpflichtet werden, den gehend ausgefertigt, dass jedes Mit- gesamten Mietpreis zuzüglich aller glied der Wohngemeinschaft den Ver- Nebenkosten für die Dauer des Miet- trag unterschreiben muss. Weitere verhältnises zu bezahlen, wenn die Infos hierzu finden Sie auf der Seite Mitbewohner ihren Anteil an der Mie- der „Agence Nationale pour l’infor- te schuldig bleiben. mation sur le logement (ANIL)“. Hat nur einer der Mieter den Miet- vertrag unterschrieben, trägt dieser gegenüber dem Vermieter die volle Verantwortung dafür, dass Miete Versicherungen und Nebenkosten pünktlich bezahlt werden. Ist die Zahlung in Verzug, Die Mitglieder der Wohngemeinschaft haftet derjenige, der den Vertrag un- können: terschrieben hat. • eine gemeinsame Versicherung im Namen aller abschließen. Kaution Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Jeder unterschreibt selbst. Vermieter brauchen die Kaution erst 2. Einer unterschreibt, und die dann zurückzuzahlen, wenn der letz- Namen aller Mitglieder der te Mieter ausgezogen ist. Zieht nur Wohngemeinschaft werden im ein Mieter aus, entscheiden die ver- Versicherungsschein aufgeführt. bleibenden, was mit seinem Anteil • Jedes Mitglied der Wohngemein- an der Kaution geschieht. Anders als schaft kann eine eigene Versiche- in Deutschland, erfolgt die Rückzah- rung abschließen. lung der Kaution ohne Zinserträge. Weitere Informationen zu Wohnge- meinschaften finden Sie auf der Web- seite „OOreka“.
Bürgschaft Beendigung des Mietverhältnisses Vermieter können eine Bürgschaft für jeden einzelnen der Mieter ver- Was passiert, wenn ein Mieter aus langen. In diesem Fall muss im Bürg- der Wohngemeinschaft auszieht und schaftsvertrag genau festgeschrie- die anderen bleiben? ben werden, wer für welchen Mie- Sie können aus der Wohngemeinschaft ter bürgt. ausziehen, ohne dass Ihre Mitbewoh - ner damit einverstanden sind. Der Auch hier kann das Solidaritätsprinzip Auszug einer Mietperson bedeutet angewandt werden. Vermieter kön- nämlich nicht automatisch das En- nen somit verlangen, dass der Bür- de des Mietvertrags. Dieser bleibt in ge für mehrere bzw. für alle Miet- der bisherigen Form für die verblei- personen gerade steht. Achtung: Im benden Mieter bestehen. Wenn an schlimmsten Fall muss der Bürge für einen neuen Mitbewohner vermie- die Miete aller Mitglieder der Wohn- tet werden soll, benötigt der Ver- gemeinschaft aufkommen, wenn kei- mieter die Zustimmung der anderen ner seine Miete bezahlt. Mieter und muss den Vertrag ent- sprechend ändern. Die Kündigungs- frist für den neuen Mieter ergibt sich Wohnsteuer dann aus dem bereits bestehenden Vertrag. Die Wohngemeinschaft erhält nur eine Aufforderung („avis de taxe Findet sich kein Nachmieter, erhöht si- d’habitation“) zur Zahlung der Wohn- ch die individuelle Miete automatisch. steuer und der Rundfunkgebühren. Die Mitglieder der Wohngemeinschaft Was passiert, wenn alle Mitglieder müssen diesen Betrag also unter- aus der Wohngemeinschaft auszie- einander aufteilen und bezahlen. Die hen? Seite „service-public“ beantwortet die Die Mietpersonen können den Ver- Frage: Wer zahlt bei Wohngemein- trag kündigen, indem jeder selbst kün- schaften wann die Wohnsteuer? digt. Oder es wird ein gemeinsames Kündigungsschreiben erstellt, das Achtung: Hat nur einer der Mieter von allen Mietern unterschrieben wird. den Mietvertrag unterschrieben, trägt er die Verantwortung dafür, dass Wohnsteuer und Rundfunkbeiträge pünktlich bezahlt werden. Ist die Zah- lung in Verzug, haftet derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. 25
3 Bezahlen Payer KANN MAN MIT GIROKARTEN (FRÜHER EC-KARTEN) IN KAUF- HÄUSERN BEZAHLEN? MUSS MAN SOFORT NACH DEM UMZUG EIN FRANZÖSISCHES BANKKONTO ERÖFFNEN? HIER EINIGE TIPPS ZUM THEMA BEZAHLEN IN FRANKREICH. 26
Bargeld, Karte ... oder Scheck? Mit Bargeld bezahlen In Frankreich bezahlen immer weniger Menschen mit Bargeld. Aber Bargeld („en espèce“) ist das einzige Zahlungsmittel, das Händler in Frankreich an- nehmen müssen. Allerdings sind Bargeldzahlungen längst nicht mehr so weit verbreitet wie in Deutschland. In Frankreich gelten Bargeldobergrenzen. Die Höchstgrenze der Bargeld- zahlung liegt bei 1.000 Euro für in Frankreich lebende Steuerzahler und bei 15.000 Euro für nicht dauerhaft in Frankreich ansässige Personen. Höhere Beträge dürfen nicht in bar beglichen werden. Zahlungen an Behörden (z. B. Einkommensteuer, Geldstrafen, Krankenhausrechnungen, Miete für öffentliche Einrichtungen) sind auf 300 Euro in bar beschränkt. Mit Kreditkarte bezahlen Mit Kreditkarten („carte de crédit“) kann man in Frankreich vielerorts bezahlen. Dennoch werden sie manchmal abgelehnt. Schließlich kann jeder Händler frei entscheiden, ab welchem Betrag er eine Kreditkartenzahlung akzeptiert bzw. welche Kreditkarten-Art. Visa und Mastercard funktionie- ren fast immer. Französische Staatsbürger nutzen überwiegend Debitkarten („carte de débit“). Diese werden in Frankreich fast überall akzeptiert. Hier funktionie- ren allerdings nur die französischen Debitkarten, die ausländischen nicht: Maustellen-Terminals, Tankstellen, Parkplätze, Fahrkartenautomaten an Bahnhöfen. ELECTRON 27
Welche Karten akzeptiert werden, Achtung können Sie den Aushängen, z. B. an Kassen im Supermarkt, entnehmen. An vielen Terminals sind auch Auf- kleber angebracht, die die Logos Die deutsche Girokarte (früher: EC-Karte) ist in Frankreich nur aller Kreditkarten zeigen, die akzep- wenig bekannt. Daher wird sie tiert werden. häufig nur dann akzeptiert, wenn sie über Zusatzfunktionen Zahlt man per Bankkarte, muss man wie z. B. Maestro oder V-Pay normalerweise den Kassenbeleg nicht verfügt. unterschreiben. Es genügt, den PIN- Code an der Kasse einzugeben. Für Beträge unter 20 Euro wird auch häufig das berührungslose Bezahl- verfahren angewandt, das ganz oh- ne PIN-Nummer und Unterschrift auskommt. Mit Scheck bezahlen Die Zahlung per Scheck ist in Frank- reich immer noch weit verbreitet, vor allem für Beträge, die über 100 Euro liegen. Allerdings können Schecks von Händlern abgelehnt werden. Achtung Schecks werden auch häufig einge- setzt, um Kautionen zu hinterlegen Sie müssen mit erheblichen (z. B. für eine Wohnung oder ein Bankgebühren rechnen, wenn Sie Fahrrad). Manche Händler nutzen einen französischen Scheck auf Schecks beispielsweise auch für Rück- ein deutsches Konto einlösen. erstattungen.
Überweisungen ins EU-Ausland Seit der SEPA-Einführung dürfen Banken bei grenzüberschreitenden Zahlungen keine höheren Gebühren verlangen als für eine innerstaatliche Überweisung. Alle Konten in Euro- pa verfügen über eine BIC und eine IBAN-Nummer. Somit sollte es mög- lich sein, z. B. die Miete oder die Strom- rechnung von einem deutschen Konto aus nach Frankreich zu überwei-sen. In der Praxis klappt das nicht immer. Geld vom Automaten abheben Anders als bei SEPA-Zahlungen ver- wenden die Banken kein einheitli- Gut zu wissen ches System. Somit gibt es auch keine einheitlichen Bankgebühren, wenn Sie Geld an einem Automaten („dis- Einige Banken, vor allem Online- tributeur automatique de billets“, Banken, bieten an, dass Sie DAB) im EU-Ausland abheben. Die dauerhaft gebührenfrei Geld an Banken berechnen auch häufig Aus- Automaten abheben können. landsgebühren, obwohl das Geld in- Aber Achtung: Es werden nerhalb der Euro-Zone abgehoben nicht alle Karten in Frankreich wurde. Fragen Sie daher Ihre Bank, akzeptiert. ob sie einen Kooperationsvertrag mit einer französischen Bank hat, der es ermöglicht, in Frankreich gebühren- frei Geld abzuheben. Weitere Infor- mationen zum Thema „Geld von ei- nem deutschen Konto im Ausland abheben“, finden Sie auf der Inter- netseite „Zahlungsverkehrsfragen“.
Deutsches oder französisches Konto? Deutsches Konto Sie können Ihr deutsches Konto in Eine Alternative: Online-Banken Frankreich nutzen. Aber Achtung: Die Bankgebühren unterscheiden sich je Online-Banken („banques en ligne“) nach Bank bzw. je nach Karte deutlich haben zwar keine Schalter, sind da- voneinander. Erkundigen Sie sich im für aber ortsunabhängig und bieten Vorfeld bei Ihrer Hausbank. fast alle Bankleistungen an. Die Bank- gebühren sind oftmals niedriger als bei klassischen Banken. Sie könnten z. B. von Deutschland aus ein Kon- Französisches Konto to eröffnen, das Sie während Ihres Aufenthaltes in Frankreich nutzen. Kontoeröffnung Tipp: Denken Sie immer daran: Ver- gleichen Sie die verschiedenen An- Die Eröffnung eines Bankkontos in gebote, bevor Sie sich für eine Bank Frankreich ist nicht zwingend erfor- entscheiden. derlich, kann aber sinnvoll sein, wenn z. B. Vermieter oder bestimmte Or- ganisationen ein französisches Kon- to verlangen. Vergleichen Sie vor der Kontoeröffnung die Bankgebühren. Die erforderlichen Dokumente („doc- uments obligatoires“): Personalaus- Gut zu wissen weis oder Reisepass, Wohnsitznach- weis (Strom-, Gas-, Wasser- oder Tele- fonrechnung, die auf Ihren Namen Jeder EU-Bürger hat das Recht, ausgestellt ist oder Mietvertrag), in einem EU-Mitgliedstaat seiner Studierendenausweis oder Schüler- Wahl ein Konto zu eröffnen. Dies ausweis, um die günstigen Kondi- sieht die Europäische Richtlinie tionen für Schüler, Auszubildende, 2014/92/EU vor. Daher kann eine Bank in Frankreich Ihnen Studierende in Anspruch nehmen die Eröffnung eines Kontos mit zu können. Zusätzliche Informationen Basis-Service aufgrund Ihrer zur Kontoeröffnung gibt es auf der Nationalität oder Ihres deutschen Internetseite „Campus France“. Wohnsitzes nicht verweigern. Man nennt das „droit au compte“. 30
Kontoauflösung Sie können Ihr französisches Bankkonto ohne Begründung auflösen. Die Kontoauflösung ist gebührenfrei. Da die Modalitäten aber von Ihrem Vertrag abhängig sind, ist es ratsam, dennoch einen Termin bei Ihrer Bank zu machen, um die Auflösung des Kontos zu besprechen. Sie müssen der Bank nach Auflösung des Kontos die Scheckformulare und die Bankkarten zurückgeben. Weiterführende Informationen zu den Zahlungsmodalitäten im europäi- schen Ausland finden Sie in unserer Broschüre „Bezahlen in der EU“. Gut zu wissen Auch wenn Sie das gesamte Geld von Ihrem Konto abheben, wird dieses nicht automatisch aufgelöst. Die Kontoführungsgebühren laufen folglich weiter. 31
4 Gesundheit Se soigner WIE STEHT’S MIT IHRER KRANKENVERSICHERUNG? ÜBERNIMMT SIE DIE BEHANDLUNGSKOSTEN, FALLS SIE IN FRANKREICH ZUM ARZT MÜSSEN? DA GERADE DIE GESUNDHEIT SIE TEUER ZU STEHEN KOMMEN KÖNNTE, BEACHTEN SIE UNSERE RATSCHLÄGE! 32
Deutsche oder französische Krankenversicherung? In Frankreich müssen alle Studierenden krankenversichert sein. Wie sind französische Studierenden steht die Erstattung Studierende in Frankreich der Kosten zu, die im Krankheitsfall krankenversichert? während des Studienjahres entste- hen. Aber Achtung: Durchschnitt- lich übernimmt die Krankenversi- Anders als in Deutschland wird in cherung maximal 70 % der Behand- Frankreich nicht zwischen gesetzli- lungskosten. cher und privater Krankenversiche- rung unterschieden. Für Studieren- Zusatzkrankenversicherung de gibt es stattdessen eine spezielle für französische Studierende Krankenversicherung, die „sécurité sociale étudiante“. Diese wird aber zum 31.08.2019 entfallen. Um eine höhere Kostenerstattung zu bekommen, ist es ratsam, eine Wer sich für das Studienjahr 2018- Zusatzkrankenversicherung für Stu- 2019 zum ersten Mal an einer franzö- dierende abzuschließen. Diese heißt sischen Hochschule einschreibt, muss „mutuelle“ oder „assurance complé- seine bisherige französische Kranken- mentaire santé“. Weitere Infos zu den versicherung nicht wechseln, oder Zusatzversicherungen finden Sie auf bleibt bei der Versicherung seiner der Webseite service-public“. Eltern oder Erziehungsberechtigten. All diejenigen, die bereits eine „sécu- rité sociale étudiante“ abgeschlossen Gut zu wissen haben, behalten diese noch für das Studienjahr 2018 - 2019 und wech- seln erst dann automatisch zur Kran- Die Zusatzkrankenversicherungen, kenversicherung ihres Wohnortes die von den studentischen („Caisse Primaire d’Assurance Ma- Krankenversicherungen („centres ladie“, „CPAM“). payeurs“) angeboten werden, sind häufig günstiger als die Angebote der klassischen Krankenversicherungsbeiträge wer- Versicherungsgesellschaften. den in beiden Fällen nicht mehr er- hoben. Zusatzversicherungen sind ab 10 Euro pro Monat zu bekommen. Die Leistungen hängen vom jeweiligen Vertrag ab. 33
Informationen zur Krankenversicherung für deutsche Studierende in Frankreich Hierbei werden drei Fälle unterschieden: Ich habe eine private Krankenversicherung in Deutschland 1 Brauche ich eine französische Krankenversicherung? Nein. Bei der Immatrikulation an einer französischen Universität müssen Sie eine Bescheinigung Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wenn möglich in französischer Sprache, ansonsten in Englisch, die belegt, dass Sie bei die- ser Versicherung Mitglied sind. Die französische Universität muss diese Bescheinigung anerkennen. Bei Problemen können Sie sich an das Zentrum für Europäischen Verbraucher- schutz e. V. wenden. Kostenrückerstattung Wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch. Buchen Sie eventuell noch Zusatz- leistungen, um sicher zu gehen, dass alle Krankenkosten gedeckt sind, die während Ihres Aufenthaltes in Frankreich anfallen. 34
2 Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland Brauche ich eine französische Krankenversicherung? Nein. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland sind, müssen Sie der französischen Krankenversicherung nicht beitreten. Sie brauchen lediglich den Nachweis Ihrer Krankenkasse in Deutschland, wenn möglich auf Französisch, sonst auf Englisch. Kostenrückerstattung Bei der Kostenrückerstattung werden die gesetzlichen Sätze der franzö- sischen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Kosten erstattet werden. Weitere Informationen zur Rückerstat- tung in Frankreich finden Sie auf der Internetseite der französischen Kran- kenversicherung „Ameli“. Um die Rückerstattung zu vereinfachen, benötigen Sie Ihre Europäische Kran- kenversicherungskarte (CEAM: „Carte Européenne d’Assurance Maladie“ / EHIC: „European Health Insurance Card“). Weitere Informationen zur EHIC bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland auf seiner Inter- netseite. In der Praxis sieht es so aus, dass Sie Arztbesuche (bei Allgemeinmedizinern oder Fachärzten) im Voraus bezahlen müssen. Die Rückerstattung können Sie im Nachhinein bei der deutschen Krankenkasse beantragen. Oftmals wird die Europäische Krankenversicherungskarte nur bei stationären Kranken- hausaufenthalten (mit Übernachtung) akzeptiert. Europäische ngskarte Krankenversicheru 35
3 Ich habe in Deutschland keine Krankenversicherung Brauche ich eine französische Krankenversicherung? Ja. Denn die Krankenversicherung ist in Frankreich eine Pflichtversicherung. Sie gilt für Arbeitnehmer und Selbständige. Wer in Frankreich lebt und arbei- tet wird von seinem Arbeitgeber automatisch bei der nationalen Kranken- versicherung angemeldet. Der Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen. Sie erhalten dann die „Carte vitale“, die Krankenversicherungskarte. Achtung: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) müssen Sie extra beantragen. Sie ist nicht auf der Rückseite der „Carte vitale“ zu finden und nur zwei Jahre lang gültig. Wer in Frankreich studieren möchte, muss sich ab dem Studienjahr 2019/2020 selbständig bei der französischen Krankenkasse anmelden. Und zwar auf etudiant-etranger.ameli.fr. Zur Anmeldung benötigen Sie die RIB (Nachweis der französischen Bankverbindung), Ihre internationale Geburtsurkunde, Ihren Ausweis oder Reisepass sowie Ihre Immatrikulationsbescheinigung. Wer als Studierender aus dem Ausland im Studienjahr 2017/2018 an ei- ner französischen Hochschule eingeschrieben war, bleibt für das Studien- jahr 2018/2019 weiterhin bei der französischen studentischen Krankenver- sicherung, ohne den Jahresbeitrag bezahlen zu müssen. Kostenrückerstattung Die Krankenkassen in Frankreich wenden das Kostenerstattungsprinzip an. Sie müssen Ihre Arztbesuche also erst einmal selbst bezahlen. Doch mit der Versichertenkarte erhalten Sie automatisch eine schnelle (innerhalb von 5 Tagen) und direkte Rückerstattung.
Arztwahl und Arztbesuch : Der „parcours de soin“ So gehen Sie vor, wenn Sie der französischen Krankenversicherung angehören: Sie suchen sich einen Allgemeinmediziner als Hausarzt („méde- cin traitant“). Dann senden Sie Ihrem „centre payeur“ oder der „CPAM“ die „déclaration de choix du médecin traitant“ (Erklärung über die Wahl des Hausarztes), die von Ihnen und Ihrem Arzt unterschrieben sein muss. Außer- dem senden Sie dem „centre payeur“ oder der „CPAM“ eine RIB („Relevé d’Iden- tité Bancaire“). Die RIB ist eine Bestätigung Ihrer Bank, dass Sie auch wirklich der Kontoeigentümer sind. Sie beinhaltet Folgendes: Name der Bank, Name des Kontoinhabers, die Konto-Daten (IBAN, BIC). Die RIB trägt dazu bei, die Kostenrückerstattung zu beschleunigen. Keine Angst: Diesen Prozess durchlaufen Sie nur ein einziges Mal. Wenn Sie eine medizinische Behandlung brauchen: Gehen Sie immer zuerst zu Ihrem Hausarzt, und holen Sie sich eine Überweisung, bevor Sie zum Fach- arzt (z. B. Dermatologe, Kardiologe usw.) gehen. Halten Sie sich immer an diese Reihenfolge („parcours de soin“). Sonst fällt die Rückerstattung der Be- handlungskosten (für Allgemeinmediziner und Fachärzte) geringer aus. Einen Arzt aufsuchen Sie haben freie Arztwahl, aber be- Die Höhe der Rückerstattung („barème achten Sie bitte, dass die Arztkosten de remboursement“), die die Kran- und die Rückerstattung variieren kön- kenkasse zahlt, hängt zum einen vom nen. Die Behandlungskosten sind da- Spezialisierungsgrad des Arztes ab, von abhängig: zum anderen davon, ob Sie den „par- cours de soin“ eingehalten haben, so- • wie spezialisiert der Arzt ist, den fern Sie der französischen Kranken- Sie aufsuchen, versicherung angehören. • ob er dem „Secteur 1“ angehört, hier sind die Honorarkosten ver- bindlich festgelegt, oder ob er dem Gut zu wissen „Secteur 2“ angehört, hier sind die Honorarkosten nicht festgelegt und können bedeutend höher ausfallen. Sie müssen auf jeden Fall die Übrigens: 40 % der Fachärzte gehö- Kosten für die Behandlung im ren zum „Secteur 2“. Voraus bezahlen und erhalten später die Kostenrückerstattung. 37
Beispiel Ein Arztbesuch bei einem Allgemeinmediziner kostet 23 Euro. Davon werden 15,10 Euro zurückerstattet, wenn Sie den „parcours de soin“ eingehalten haben, aber nur 5,90 Euro, wenn nicht. Weitere Informationen zur Kostenrückerstattung in Frankreich finden Sie auf der Internetseite „ameli“ der französischen Krankenversicherung. In Frankreich ins Krankenhaus Wenn Sie Mitglied der französischen Krankenversicherung sind Krankenhauskosten müssen nicht im Voraus bezahlt werden. Im Allge- meinen werden bis zu 80 % der Kosten von der französische Krankenver- sicherung getragen. Die Internetseite der französischen Krankenversi- cherung (ameli) informiert ausführlich zum Thema Kostenrückerstattung. 38
Wenn Sie Mitglied der deutschen Apotheken und Krankenversicherung sind Medikamente Wenn Sie stationär aufgenommen werden (mit Übernachtung), müs- Kauf rezeptpflichtiger sen Sie die Kosten nicht im Voraus Medikamente bezahlen. Legen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor. Sie bezahlen dann lediglich die Selbst- Für Mitglieder der franzöischen Kran- beteiligung. Meist sind das nur die kenversicherung gibt es in Apothe- Krankenhaustagessätze („forfaits ken den sog. „tiers payant“. In die- journaliers“). In der Praxis kommt es sem Fall bezahlen Sie lediglich den oft vor, dass Krankenhäuser die Euro- Betrag, den Sie auch tatsächlich aus päische Krankenversicherungskarte eigener Tasche (Selbstbehalt) bezahlen nicht kennen und daher die Zahlung müssen. Der Betrag, den die Kran- der Krankenhauskosten im Voraus kenversicherung bzw. Ihre Zusatz- verlangen. Ist das der Fall, müssen krankenversicherung übernimmt (so- Sie den Erstattungsantrag sowie sämt- fern Sie eine haben), erhält die Apo- liche Quittungen bei Ihrer Kranken- theke vom „centre payeur„. kasse in Deutschland einreichen, die dann die Rückerstattung gemäß den Sind Sie in Deutschland gesetzlich in Frankreich gesetzlich festgelegten oder privat krankenversichert, müssen Sätzen veranlasst. Sie das Geld komplett vorstrecken und die Quittungen bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer privaten Versicherung ein- reichen, damit die Kosten erstattet Sie haben keine werden oder der „CPAM„. Krankenversicherung Nehmen Sie schnellstens Kontakt zu Gut zu wissen Ihrer privaten Krankenversicherung auf, idealerweise vor Behandlungs- beginn. Zum einem, um eine Bestä- tigung zu erhalten, dass Sie Versi- Normalerweise sind in Frankreich cherungsmitglied sind, die Sie dem Medikamente wie Aspirin etc. Krankenhaus vorlegen können. Zum wesentlich günstiger als in anderen, um möglicherweise einen Deutschland. Vorschuss zu bekommen. Ob die Krankenhauskosten im Voraus be- zahlt werden müssen, ist von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. 39
Wenn Sie Mitglied einer deutschen Krankenversicherung sind In Frankreich gibt es an Universitäten die sogenannte „médecine préven- tive“ (Präventiv-Medizin), die Ihnen u. a. ermöglicht, einen Allgemeinmedizi- ner, einen Psychologen oder einen Ernährungsberater aufzusuchen. Dafür müssen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen oder Ihre Versichertenkarte („carte vitale“) sowie eine Bestätigung Ihrer Zusatz- krankenversicherung („mutuelle“), sofern Sie eine haben. Je nach Universität werden Sie kostenlos behandelt oder zu sehr geringen Kosten. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung für Studierende in Frankreich finden Sie auf der Internetseite „Campus France“. Im Notfall Notarzt (SAMU, „Service d’Aide 15 Médicale Urgente“) 17 Polizei 18 Feuerwehr Nicht zu vergessen: Unter der 112 erreichen Sie in ganz Europa kostenlos Polizei, Feuerwehr und Notarzt – egal, ob Sie vom Festnetz oder vom Handy aus anrufen.
5 Travailler Arbeiten SIE MÖCHTEN WÄHREND IHRES FRANKREICH-AUFENTHALTS EINEN STUDIERENDENJOB ANNEHMEN? DIESE FINDEN SIE U. A. IM VERKAUF, IN NACHHILFESCHULEN ODER IM HOTEL- UND GASTSTÄTTENGEWERBE.
Einen Studierendenjob Bewerben in Frankreich finden Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich sind Motivationsschrei- ben und Lebenslauf fester Bestand- Im Internet teil der Bewerbung. Allerdings ist es in Frankreich nicht nötig, Zeugnis- Jobangebote gibt es auf vielen Inter- kopien beizulegen. Interessiert sich netseiten. Hier ein Überblick: das Unternehmen für Ihre Bewer- bung, werden Sie zu einem Vorstel- • www.letudiant.fr lungsgespräch eingeladen. Nehmen • www.jobetudiant.net Sie die Zeugnisse zum Vorstellungs- • www.studentjob.fr gespräch auf jeden Fall mit, auch • www.jobaviz.fr wenn Sie sie nicht immer vorlegen müssen. Wenn Sie zwei Wochen nach Ihrer Bewerbung noch nichts gehört Zeitarbeitsfirmen haben, nehmen Sie Kontakt zur Per- sonalabteilung des Unternehmens Zeitarbeitsfirmen („agences intérim“) auf. Fragen Sie nach, ob Ihre Bewer- bieten viele zeitlich befristete Stel- bung eingegangen ist. len. Sie können sich online oder per- sönlich bewerben. Meist wird ein Denn: Viele Firmen testen Ihr Inter- Lebenslauf verlangt. Bewerben Sie esse an der ausgeschriebenen Stelle sich bei mehreren Zeitarbeitsfirmen, dahingehend, dass sie erst einmal um die Chance auf einen Studieren- nicht auf Ihre Bewerbung reagieren denjob zu erhöhen. und stattdessen auf Ihren Anruf war- ten. Achtung: Der formale Aufbau Tipp: Schauen Sie sich die Konditio- des Motivationsschreibens und des nen ganz genau an, bevor Sie den Lebenslaufs unterscheiden sich in Zeitarbeitsvertrag unterschreiben. Frankreich und Deutschland. Wie eine französische Bewerbung for- mal aufgebaut werden kann, er- fahren Sie auf der Internetseite der französischen Jobbörse „Connexion Emploi“. 42
Einen Arbeitsvertrag in Frankreich abschließen Unbefristeter Arbeitsvertrag Arbeitszeit und Mindestlohn Beim „contrat à durée indéterminée“ Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt in (CDI) ist die Dauer des Arbeitsverhält- Frankreich 35 Stunden pro Woche. nisses zeitlich unbegrenzt. Doch die Unternehmen können bei Bedarf die Arbeitszeit verlängern oder verkürzen. Siehe hierzu die In- ternetseite „service-public“. Befristeter Arbeitsvertrag Beim „contrat de travail à durée dé- terminée“ (CDD) ist die Dauer des Ar- Der Mindestlohn beitsverhältnisses zeitlich begrenzt („Salaire Minimum de Crois- und endet zum vertraglich verein- sance“, kurz SMIC) liegt 2018 barten Termin. bei 9,88 Euro brutto pro Stun- de , d. h. bei 1.498,47 Euro Studierendenjobs sind normalerweise im Monat bei einer zeitlich befristet. Es handelt sich meist 35-Stunden-Woche. um Projekt- oder Saisonarbeitsver- träge, oder man wird als Vertretung eingestellt. 9,88 € Der Zeitarbeitsvertrag Der „contrat de travail temporaire / intérim“ wird zwischen Ihnen und der Zeitarbeitsfirma geschlossen. Diese vermittelt Sie für einen be- stimmten Zeitraum und für eine be- Gut zu wissen stimmte Tätigkeit an ein weiteres Un- ternehmen. Ihren Lohn erhalten Sie von der Zeitarbeitsfirma. Weitere Informationen zum SMIC finden Sie auf der Internetseite „service public“ . 43
Sie können auch lesen