Studieren und Leben in Frankreich - ein Ratgeber für den Alltag - Zentrum für Europäischen ...

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Studieren und Leben in Frankreich - ein Ratgeber für den Alltag - Zentrum für Europäischen ...
Studieren und
Leben in Frankreich
ein Ratgeber für den Alltag

                              März 2019
Studieren und Leben in Frankreich - ein Ratgeber für den Alltag - Zentrum für Europäischen ...
Bienvenue
  en France
  Herzlich
willkommen in
 Frankreich
Studieren und Leben in Frankreich - ein Ratgeber für den Alltag - Zentrum für Europäischen ...
An wen richtet sich dieser Ratgeber?
Sie möchten einige Zeit in Frankreich verbringen. Sei es im Rahmen eines
Studiums oder Austauschprogramms, bei einem Praktikum oder während
der Ausbildung. Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes
zu unterstützen und Ihnen den Alltag in Frankreich zu erleichtern, hat das
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) diesen Leitfaden
entwickelt. Mit praktischen Tipps und zahlreichen Links beantwortet er alle
Fragen, die sich vor und während Ihres Frankreichaufenthaltes stellen. Un-
terstützt wird dieses Projekt vom Deutsch-Französischen Jugendwerk, das
uns freundlicherweise den Druck der Flyer ermöglichte.

                                        Diese Organisationen können Ihnen u. a. bei
                        Gut zu wissen

                                        der Vorbereitung Ihres Frankreich-Aufent-
                                        haltes helfen:

                                        1.   das Deutsch-Französische Jugendwerk
                                             (DFJW)
                                        2.   der Deutsche Akademische
                                             Austauschdienst (DAAD)

Inhalt
Ihren Aufenthalt in Frankreich finanzieren              5
Formalitäten                                            6
Wohnen                                                  10
Bezahlen                                                26
Gesundheit                                              32
Arbeiten                                                41
Unterwegs sein                                          46
Telefon, Handy & Internet                               48
Praktische Tipps für den Alltag                         50
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Bereiten Sie Ihren
    Aufenthalt gut vor
    Egal, ob es um finanzielle Beihilfen oder um
    Formalitäten geht: In diesem Kapitel finden
    Sie wertvolle Tipps und zahlreiche Links für
    jede Etappe Ihres Auslandsaufenthaltes.

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Ihren Aufenthalt finanzieren –
welche finanziellen Beihilfen gibt es?

CAMPUS FRANCE                                  DFJW

Campus France (nationale Agentur               Das Deutsch-Französische Jugend-
für die Förderung des französischen            werk vergibt u. a. Stipendien an Stu-
Hochschulwesens im Ausland, die Be-            dierende, die nach Frankreich gehen,
treuung von Studierenden und die               um im Rahmen ihres Bachelorstu-
internationale Mobilität) betreibt die         diums ein Pflichtpraktikum zu absol-
Suchmaschine CampusBourse. Hier                vieren. Infos zu den verschiedenen
finden Sie Stipendien und Förder-              Stipendien finden Sie auf der Web-
möglichkeiten. Ausführliche Informa-           seite des DFJW.
tionen, speziell zu deutschen, franzö-
sischen und EU-Förderprogrammen
sowie zu Forschungsstipendien bie-             CROUS
tet dieser Link.
                                               CROUS („Centre régional des œuvres
                                               universitaires et scolaires“) sind öf-
ERASMUS                                        fentliche Einrichtungen, die u. a. das
                                               Ziel verfolgen, die Studien- und Le-
Informationen zum „Programm der                bensbedingungen der Studierenden
Europäischen Union für allgemeine              zu verbessern. Sie betreiben z. B.
und berufliche Bildung, Jugend und             Wohnheime und Mensen, unterstüt-
Sport“ finden Sie unter                        zen aber auch Studierende aus dem
www.erasmusplus.de.                            Ausland.

DAAD                                           LE PRET ETUDIANT

Auf seiner Internetseite informiert der        Informationen rund ums Thema Studie-
Deutsche Akademische Austausch-                renden-Kredit mit staatlicher Bürgschaft
dienst ebenfalls zu finanziellen För-          (max. 15.000 €), gibt es auf dem Portal
derungen.                                      für Wirtschaft und Finanzen.
  Gut zu wissen

                  Wenn Sie an einer deutsch-französischen Universität
                  eingeschrieben sind und an einem Austauschprogramm
                  teilnehmen, erhalten Sie monatlich automatisch 300 Euro
                  Fördergeld. Informationen gibt es bei der Deutsch-Französischen
                  Hochschule.
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     Les formalités
      à effectuer
    Die Formalitäten
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Formalitäten
Einreisebestimmungen -
Für Studierende aus Europa genügt der Personalausweis!
Wenn Sie aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder aus Island,
Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stammen, brauchen Sie kein Visum
und auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Ein gültiger Personalausweis
oder Reisepass genügt, um sich in Frankreich aufhalten zu dürfen.

Keine Meldepflicht in Frankreich

Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Frankreich keine Meldepflicht.

Falls Sie Ihren Wohnsitz nachweisen müssen, genügt einer der u. g. Belege.
Dieser muss allerdings auf Ihren kompletten Vor- und Nachnamen ausge-
stellt sein, da er sonst nicht anerkannt wird:

• Mietvertrag oder Mietquittung (nicht älter als sechs Monate)
• Versicherungsschein der Wohnungsversicherung („assurance habitation“)
• Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonrechnung (nicht älter als sechs Monate)

                Gut zu wissen

  Studierende, die aus einem EU-Land stammen
  und bei Kommunalwahlen („élections
  municipales“) oder Europawahlen Ihre Stimme
  abgeben möchten, müssen sich bis 31. Dezember
  des laufenden Jahres ins Wählerverzeichnis
  eintragen lassen. Beispiel: Finden im März 2019
  Europa- oder Kommunalwahlen statt, können
  Sie sich bis 31. Dezember 2018 im Rathaus
  Ihres französischen Wohnortes oder online
  registrieren.

                                                                          7
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Versicherungen

Wenn Sie in Frankreich eine Woh-
nung mieten möchten, müssen Sie
zwingend eine Hausrat- und Gebäu-
deversicherung abschließen. Dafür
gibt es die sogenannte „assurance
multirisques habitation“ (wörtl. Mul-
ti-Risiko-Versicherung für Wohnun-
gen). Diese deckt viele Risiken ab,
zum Beispiel Feuer- und Wasserschä-
den. Meist ist auch eine private Haft-
pflichtversicherung inbegriffen.
                                                     Gut zu wissen
Leistungen wie Diebstahl, Glasbruch,
Rechtschutz usw. sind teils inklusive,
teils optional. Informieren Sie sich      Auf eine
daher vor Abschluss des Versiche-         Haftpflichtversicherung
rungsvertrags, damit Sie auch genau       („assurance responsabilité civile“)
den Schutz bekommen, den Sie wirk-        sollten Sie nicht verzichten! Diese
lich brauchen.                            kommt für Schäden auf, die Sie
                                          unbeabsichtigt Dritten zufügen.
                                          In Frankreich ist die private
Versicherungsverträge werden in           Haftpflichtversicherung meist in der
Deutschland meist als Einzelverträge      „assurance multirisques habitation“
geschlossen. Sie haben also eine Haus-    enthalten.
rat-, eine Gebäude- und auch noch         Wenn Sie bereits in Deutschland
eine private Haftpflichtversicherung.     eine private Haftpflichtversicherung
In Frankreich fasst die „assurance mul-   abgeschlossen haben, gilt diese
tirisques habitation“ normalerweise       normalerweise auch in Frankreich.
alle Leistungen, die Ihre Wohnung         Vorausgesetzt, Sie behalten Ihren
betreffen, in einem einzigen Vertrag      deutschen Wohnsitz und Ihr
zusammen.                                 Frankreichaufenthalt ist zeitlich
                                          begrenzt. Bis Ende des Studiums
                                          oder der Berufsausbildung
Sie können diesen Vertrag bei Versi-
                                          sind Sie ohnehin meist über die
cherungsgesellschaften, Vermittlern       Versicherung Ihrer Eltern geschützt.
oder bei Banken abschließen. Studie-      Fragen Sie nach! Manche Versicherer
rende können sich auch an eine Ver-       schließen Auslandsaufenthalte aus.
sicherungsgesellschaft wenden, die
spezielle „mutuelles étudiantes“ (Stu-
dierendenversicherungen) anbietet,
denn diese haben meist gute Kondi-
tionen!
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                             Se loger
                       Wohnen

    SIE SUCHEN EINE WOHNUNG ODER EIN ZIMMER? AUFGEPASST,
    DENN: FRANZÖSISCHE GESETZE UND GEPFLOGENHEITEN
    UNTERSCHEIDEN SICH STARK VON DENEN IN DEUTSCHLAND.
Die verschiedenen Wohnformen
Privatwohnungen

 Unmöbliert („vide“)

Mietverträge werden normalerweise für eine Laufzeit von drei Jahren ge-
schlossen. Wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen möchten, ist dies unter Ein-
haltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Wenn Sie in
einer „Zone tendue“ wohnen (Ballungszentrum mit sehr hoher Wohnungs-
nachfrage) verkürzt sich Ihre Kündigungsfrist auf einen Monat. Auf der Inter-
netseite „service-public“ können Sie nachprüfen, ob Ihre Wohnung in einer
„Zone tendue“ liegt oder nicht.

 Möbliert („meublée“)

Möblierte Wohnungen müssen nicht nur mit Möbeln, sondern auch mit be-
stimmten Gegenständen wie beispielsweise Herdplatten oder einem Kühl-
schrank ausgestattet sein. Auf der Internetseite der „Direction de l’Infor-
mation Légale et Administrative“, die „service-public“ heißt, gibt es die ent-
sprechende Liste. Der Mietvertrag wird für mindestens ein Jahr geschlossen.
Möchten Sie kündigen, können Sie dies jederzeit unter Einhaltung einer ein-
monatigen Kündigungsfrist tun.

 Mietvertrag für Studierende („contrat étudiant“)

Der Mietvertrag für Studierende gilt für möblierte Wohnungen. Die Miet-
dauer beträgt neun Monate.

                                                                            11
Wohngemeinschaft („colocation“)

Es gelten die Regelungen für unmöblierte oder möblierte Wohnungen.
Tipp: Achten Sie darauf, auf wen der Mietvertrag ausgestellt ist. Dies ist
vor allem bei Themen wie Kündigung, Wohnsteuer, Zahlung von Kaution
und Miete wichtig.

 Untermiete („sous-location“)

Soll ein Zimmer untervermietet werden, muss der Wohnungseigentümer
im Vorfeld schriftlich zustimmen. Allerdings stellt diese Zustimmung keinen
Vertrag zwischen Eigentümer und Untermieter dar. Folglich haben Sie als
Untermieter auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz.

                                          Gut zu wissen

                           Grundsätzlich ist der Mietpreis frei verhandelbar.
                           Allerdings gibt es in vielen Gemeinden eine
                           Mietpreisbremse („encadrement des loyers“),
                           vor allem in den „zones tendues“. Weitere
                           Informationen zum „encadrement des loyers“
                           finden Sie auf der Internetseite „service-public“.
Studierendenwohnheime der CROUS

Studierendenwohnungen werden häufig von der CROUS vermittelt. Diese
betreibt zwei Arten von Wohnheimen:

 Traditionelle Studierendenwohnheime („resicences traditionnelles“)

Wer in ein Studierendenwohnheim der „Cité U“ zieht, bekommt ein möbliertes
Zimmer. Die Ausstattung variiert je nach Wohnheim. Für ein solches Zimmer
kann ALS-Wohngeld beantragt werden. Siehe hierzu: Kapitel „Wohnbei-
hilfen“.

 Vertragshäuser der CROUS („résidences conventionnées“)

Die Zimmer sind größer und besser ausgestattet als die der „résidences
traditionnelles“. Dafür ist die Miete höher. Für ein solches Zimmer kann
APL-Wohngeld beantragt werden. Siehe hierzu: Kapitel „Wohnbeihilfen“.

Auf der Internetseite „Lokaviz“ finden Sie eine Liste mit Wohnungen der
CROUS. Studierende mit geringem Einkommen werden bei der Wohnungs-
vergabe bevorzugt.

Wenn Sie an einem organisierten Austauschprogramm teilnehmen, können
Sie sich vor Ihrem Aufenthalt an das International Office Ihrer Gastuniver-
sität wenden, um so vielleicht einen Platz in einem Studierendenwohn-
heim zu bekommen.

Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt in Frankreich selbst organisieren, können
Sie einen Antrag auf eine Studierendenwohnung stellen. Und zwar über
die Datenbank „Dossier Social Etudiant“ (DSE). Der Antrag muss spätestens
am 31. Mai vor Beginn des Studienjahres eingereicht werden. Registrie-
ren Sie sich dazu unter www.messervices.etudiant.gouv.fr.

                                                                         13
Gemeinschaftshäuser                       Private
                                          Studierendenwohnheime
„Les foyers“, wörtlich übersetzt Ge-
meinschaftshäuser, sind Wohnheime,
die nicht nur Studierenden vorbe-         Die Miete für ein Zimmer in einem
halten sind. Hier teilen sich zwei oder   privaten Studierendenwohnheim
drei junge Menschen ein Zimmer.           („résidence étudiante privée“) ist ver-
                                          gleichbar mit der Miete, die Sie für
Das Leben in solchen Gemeinschafts-       ein Zimmer von privat bezahlen wür-
häusern unterliegt festen Regeln,         den. Dafür bieten diese Wohnheime
die mitunter streng sein können. Es       aber auch Zusatzleistungen wie Wä-
besteht auch hier die Möglichkeit,        scherei, Caféteria, Hausmeisterser-
ALS-Wohngeld zu beantragen.               vice, Internet usw. Auf der Internet-
                                          seite „maPiaule“ finden Sie eine Aus-
Listen mit Gemeinschaftshäusern er-       wahl privater Studierendenwohnhei-
halten Sie bei der CROUS oder beim        me.
„Centre d’Information Jeunesse“ (CI-
DJ). Auf der Internetseite „Studyrama“
finden Sie ebenfalls eine Adressen-       Zimmertausch
liste. Oder Sie wenden sich an die
„UNME“, die „Union nationale des          „Echange d’appartement“ ist eine,
maisons d’étudiants“ (wörtl. natio-       wenn auch noch nicht allzu weit ver-
nale Vereinigung der Studierenden-        breitete Möglichkeit, an ein Zimmer
häuser), die ebenfalls Adressen von       zu kommen. Sie tauschen Ihr Zim-
Gemeinschaftshäusern zur Verfügung        mer im Heimatland gegen ein Zim-
stellt.                                   mer in Frankreich und bezahlen le-
                                          diglich die Vermittlungsgebühren.
                                          Die Webseite „Studyenjoy“ hält u. a.
                                          auch Informationen zum Thema Zim-
                                          mertausch bereit.
Sozialwohnungen

Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie eine Sozialwohnung in einem soge-
nannten HLM („Habitation à Loyer Modéré“) beantragen. Allerdings ist die Zahl
der Sozialwohnungen begrenzt. Daher sind die Wartezeiten entsprechend
lang. Weitere Informationen zu Sozialwohnungen finden Sie auf der Web-
site „service-public“. Dennoch ist es ratsam, eine Sozialwohnung bei der
Stadtverwaltung zu beantragen, falls Sie länger als ein Jahr in Frankreic h
bleiben möchten.

Wohnen bei einer Gastfamilie

Sie wohnen einige Tage oder mehrere Wochen bei einer Gastfamilie („chambre
chez l’habitant“). Und dies mit oder ohne Au-Pair-Tätigkeit. Wohnungen bei
Gastfamilien finden Sie z. B. auf der Internetseite „Roomlala“. Ein anderes
Konzept: Mehrgenerationen-Wohnungen. Hier wohnen Sie bei einer älte-
ren Person. Die Höhe der Miete ist davon abhängig, welche Au-Pair-Tätig-
keiten Sie übernehmen, z. B. einkaufen, kochen oder waschen. Sie müssen
aber keine medizinischen Pflegeleistungen erbringen.

Wohnungssuche

         Einige Internet-Seiten, die Ihnen bei der Suche
                   nach einer Wohnung helfen

        Suche nach einer Studie-           Suche nach einer Wohn-
               rendenwohnung               gemeinschaft

   www.lokaviz.fr                           www.recherche-colocation.com
   www.laureades.com                                    www.colocation.fr
   www.residences-etudiants.com                         www.leboncoin.fr
   www.estudines.fr
   www.adele.org
   www.seloger.com/etudiant.htm
   www.logement-etudiant.com
   www.explorimmo.com
   www.mapiaule.com
Wohnungssuche mit Hilfe eines Immobilienmaklers

Die Maklergebühren sind gedeckelt:

• für „zones très tendues“ (Großraum Paris): bis zu 12 Euro / m²,
• für „zones tendues“ (praktisch alle Universitätsstädte): bis zu 10 Euro / m²,
• alle weiteren Wohnorte: bis zu 8 Euro / m².

Eine Liste der verschiedenen „zones“ finden Sie auf der Website „service-public“.

Vorsicht vor Betrug im Internet

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie im In-
ternet eine Immobilienanzeige le-                        Tipp
sen. Vor allem, wenn ...

• der angegebene Mietpreis deut-               Wenn Sie eine Anzahlung
  lich niedriger als der ortsübliche           leisten, zahlen Sie mit
  ist.                                         Kreditkarte, nicht per
• Sie Geld mittels elektronischen Bar-         Überweisung. So können
  geldtransfer überweisen sollen,              Sie im schlimmsten Fall
                                               Charge-Back veranlassen.
  z. B. per Western Union oder Post-
                                               Zahlen Sie erst, wenn Sie
  anweisung.                                   die Wohnung besichtigt,
• Fotos abgebildet sind, die nichts            den Mietvertrag
  mit der Wohnung zu tun haben                 unterschrieben und den
  oder bereits auf anderen Inter-              Schlüssel erhalten haben.
  netseiten verwendet werden.
• ein Blick ins Streetview-Programm
  unter der gesuchten Adresse kein
  Wohnhaus zeigt.

Wohnbeihilfen
Wer bei der Bezahlung der Miete und der Nebenkosten Hilfe braucht,
kann sich an die „Caisse d’Allocations Familiales“ (CAF), die Familienkasse,
wenden. Dort können Sie APL- („Aide Personnalisée au Logement“) oder
ALS-Wohngeld („Allocation de Logement Social“) beantragen. Weitere In-
fos zum Thema Wohnbeihilfen für Studierende („aides financières au loge-
ment“), finden Sie auf der Seite der CAF.
APL („Aide personnalisée au
logement“)

Die APL ist die wichtigste aller finan-
ziellen Beihilfen und somit auch die
am weitesten verbreitete.

Diese personenbezogene Wohnbei-
hilfe können Mieter nur dann be-
antragen, wenn die Wohnungen Ge-
genstand einer Vereinbarung zwi-
schen Eigentümer und dem franzö-
sischem Staat sind. Diese Vereinba-
rung umfasst u. a. die Dauer des Miet-
vertrages, die Mietpreisentwicklung
sowie bestimmte Wohnstandards.
Die „Caisse d’allocations familiales“
                                                 Gut zu wissen
(CAF) berechnet die APL auf der Grund-
lage Ihres Einkommens, Ihrer familiä-
                                          Senden Sie sofort, die
ren Situation, Ihres Wohnortes sowie
                                          von Ihnen und Ihrem
des Mietpreises und überweist den         Vermieter unterschriebene
Betrag direkt an den Eigentümer. Da-      Mietbescheinigung („attestation
durch verringert sich der Mietpreis,      de loyer“) an die CAF . Denn:
den Sie letztendlich bezahlen müs-        Wohnbeihilfen werden nicht
sen. Allerdings ist es auch möglich,      rückwirkend gewährt. Die
dass die APL direkt auf Ihr Konto         Mietbescheinigung können Sie
überwiesen wird. In diesem Fall müs-      auf der Internetseite der CAF
sen Sie den vollen Mietpreis an den       herunterladen.
Vermieter bezahlen.                       Die finanziellen Beihilfen für
                                          Studierende enden automatisch
                                          zum 1. Juli. Es sei denn, Sie
                                          teilen der CAF mit, dass Sie Ihre
ALS („Allocation de                       Wohnung über diesen Zeitraum
                                          hinaus behalten möchten.
logement sociale“)                        Weitere Informationen finden
                                          Sie auf der Webseite der CAF.
Diese soziale Wohnbeihilfe kann           Hier gibt es nicht nur einen
für jede Art der Wohnung, egal, ob        Wohngeldrechner, Sie können
Zimmer, Haus, Wohngemeinschaft,           das Wohngeld dort auch online
„Foyers“ usw. beantragt werden. Ihr       beantragen.
Einkommen bildet dabei die Berech-
nungsgrundlage der Beihilfe.

                                                                              17
Andere Beihilfen

Neben ALS und APL gibt es auch
Beihilfen, die u. a. von der Art Ihrer
Wohnung, Ihrem Austauschprogramm
oder Ihrer familiären Situation ab-
hängig sind. Informieren Sie sich
beim International Office Ihrer Gast-
universität oder bei der Verwaltung
Ihres Wohnortes in Frankreich.

So erhält man z. B. in Paris 900 Euro
Beihilfe, wenn man an einer Hoch-
schule eingeschrieben ist, ein Sti-
pendium hat (Informationen zu Sti-
pendien gibt es z. B. bei „Etudiant
aujourd’hui“) und in ein Studieren-
denwohnheim zieht (A.I.L.E).

Bis zum 31. Dezember müssen die Un-
terlagen von der Internetseite paris.fr
/aile heruntergeladen und dann zu-
sammen mit den erforderlichen Nach-
weisen, wie z. B. eine Kopie des Miet-
vertrages oder der Nachweis der
Bankverbindung, im Büro der CROUS
abgegeben werden. Auf der Inter-
netseite der Pariser Stadtverwal-
tung finden Sie weitere Informa-
tionen zu den Wohnbeihilfen.

                     Gut zu wissen

              Gut zu wisen: Auf der
              Internetseite der französischen
              Regierung gibt es einen
              Sozialhilfe-Simulator. Hier können
              Sie berechnen, ob und wenn ja,
              wieviel Sozialhilfe Ihnen zusteht.
  18
Der Mietvertrag
Der Mietvertrag („bail”, „contrat de location”) wird in der Regel in franzö-
sischer Sprache ausgefertigt und jeweils von allen Parteien unterzeichnet.

Er muss folgende Punkte enthalten:

• die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien mit vollständiger Adresse,
• die genaue Beschreibung der Mietsache (Wohnfläche, Zahl der Zimmer,
  Etage, Garage, ...),
• evtl. vorhandene Räume zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Mietern
  (z. B. Fahrradkeller),
• alle Arbeiten, die seit der letzten Mietvertragsverlängerung oder seit der
  letzten Renovierung durchgeführt wurden,
• Beginn und Dauer des Mietverhältnisses,
• den Verwendungszweck des Mietobjektes (privat, gewerblich),
• die vereinbarte Miete sowie den genauen Zahlungstermin,
• die Betriebs- und Nebenkosten,
• evtl. Regelungen zu Mieterhöhungen,
• die Höhe einer möglichen Kaution,
• besondere Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter.

         Gut zu wissen                          Gut zu wissen

  In Frankreich gibt es die „trève        Infos zum Thema Mieten in
  hivernal“, die sog. Winterpause.        Frankreich bieten unsere
  In diesem Zeitraum (meist               gleichnamige Broschüre sowie
  1. November bis 31. März)               der juristische Ratgeber.
  kann der Vermieter Sie trotz
  Räumungsanordnung nicht
  aus der Wohnung werfen. Sie
  müssen dann erst zum 1. April

                                                Gut zu wissen
  ausziehen. Außerdem darf Ihnen
  der Vermieter in dieser Zeit
  weder Gas, Wasser noch Strom
  abstellen, auch wenn Sie mit der
  Bezahlung in Verzug sind. Er kann      Weitere Informationen
  aber z. B. die Elektrizität auf ein    zum Thema Mietvertrag für
  Minimum herunterschrauben.             Studierende gibt es auf dem
                                         französischen Internetportal für
                                         Wirtschaft- und Finanzen.
Schwierigkeiten beim Mieten einer Wohnung
Kaution                                  Bürgschaft

Wird vom Vermieter eine Kaution          Studierende haben nur in den we-
(sog. „ dépôt de garantie“ oder ein-     nigsten Fällen ein geregeltes Ein-
fach nur „caution“) verlangt, darf       kommen. Und wenn, dann ist es
der Betrag eine Monatsmiete (oh-         meist gering. Wohnungseigentümer
ne Nebenkosten) für unmöblierte          verlangen daher fast immer eine
Wohnungen und zwei Monatsmie-            Bürgschaft, um sicherzustellen, dass
ten für möblierte Wohnungen nicht        Miete und Nebenkosten bezahlt wer-
übersteigen.                             den. In diesem Fall muss der Bürge
                                         dem Vermieter die gleichen Doku-
Sie können finanzielle Hilfen in An-     mente vorlegen wie der Mieter.
spruch nehmen, um die Kaution zu
bezahlen:                                Studierende, die ein Einkommen ha-
                                         ben, aber dennoch keinen Bürgen
• Zum Beispiel gibt es die sogenannte    finden, können eine „Caution loca-
  „Avance loca-pass“, ein zinsloses      tive étudiante“ (la Clé), eine Studie-
  Darlehen, ohne Verwaltungsge-          rendenbürgschaft, in Anspruch neh-
  bühren, das von der „Action loge-      men. In diesem Fall bürgt der Staat.
  ment“ gewährt wird. Dabei ist es       Weitere Informationen finden Sie auf
  unerheblich, ob es sich um eine        der Internetseite „Lokaviz“.
  Sozialwohnung oder eine Privat-
  wohnung handelt. Sie können die-
  se Beihilfe als Werkstudierender,
  Stipendiat, Praktikant, Auszubilden-
  der oder Arbeitssuchender in An-
  spruch nehmen.
• Weitere Hilfen, in Form eines Dar-
  lehens oder einer finanziellen Un-
  terstützung. gibt es beim „Fonds
  de solidarité pour le logement“
  (FSL), dem Solidaritätsfonds für
  Wohnungen.
Zusätzliche Informationen zur Wohn-
beihilfe sind in der Broschüre Mie-
ten in Frankreich beschrieben.

20
Nebenkosten                               Steuern

Die Nebenkosten („charges locatives“),    Die Wohnsteuer („taxe d’habitation“)
z. B. für Heizung und Wasser usw.,        ist jährlich von demjenigen zu be-
werden normalerweise auf Basis des        zahlen, der die Wohnung am 1. Ja-
tatsächlichen Verbrauchs bezahlt.         nuar eines Kalenderjahres bewohnt.
Daher erhalten Sie als Mieter min-
destens einmal jährlich eine Neben-       Für Studierende besteht mitunter
kostenabrechnung. Je nachdem, wie         die Möglichkeit, eine Ausnahmere-
hoch der tatsächliche Verbrauch aus-      gelung zu erwirken. Wenden Sie sich
fällt, erhalten Sie eine Rückzahlung      dafür an das zuständige, französische
oder müssen nachzahlen. Wenn Sie          Finanzamt. Die Adresse steht auf
in eine möblierte Wohnung ziehen,         Ihrem Wohnsteuerbescheid.
kann aber auch ein Pauschalbebetrag
angesetzt werden. In solchen Fällen       Wenn Sie ein Fernsehgerät haben,
gibt es keine jährliche Nebenkoste-       müssen Sie Rundfunkgebühren („con-
nabrechnung und somit auch keine          tribution à l’audiovisuel public“) be-
Rückerstattung oder Nachzahlung.          zahlen. Anders als in Deutschland
                                          sind Computer, Smartphones und
Informationen zum Thema Nebenkos-         Tablets aber gebührenfrei.
ten bietet die Internetseite „Lokaviz“.

                                                   Gut zu wissen

                                            Wenn Sie bei einer Gastfamilie
                                            wohnen oder in einem Zimmer
                                            der CROUS, brauchen Sie
                                            keine Wohnsteuer und keine
                                            Rundfunkgebühren zu bezahlen.

                                                                             21
Beendigung des Mietverhältnisses

Das französische Mietrecht schützt vor allem die Mieter. Die Mietdauer be-
trägt normalerweise 3 Jahre. Ist sie abgelaufen („fin du bail“) gilt folgendes:
Der Mietvertrag verlängert sich normalerweise stillschweigend. Ausnah-
me: Spezielle Studierenden-Mietverträge. Diese laufen nur 9 Monate lang
und enden automatisch.

Die Mietperson kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen
kündigen. Dabei sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten:

         Drei Monate                                Ein Monat
  •   für eine unmöblierte                 •   für eine unmöblierte
      Wohnung in einer                         Wohnung in einer „zone
      „zone normale“ (kein                     tendue“ (Ballungsgebiet).
      Ballungsgebiet).                     •   für eine möblierte Wohnung.
  •   für Wohngemeinschaften               •   für einen Studierenden-
      in einer „zone normale“.                 mietvertrag mit 9 Monaten
      Die Frist gilt für jeden                 Laufzeit.
      Mieter, der den Mietvertrag
                                           •   für Wohngemeinschaften in
      unterschrieben hat.
                                               einer unmöblierten Wohnung
                                               in einer „zone tendue“.
                                               Die Frist gilt für jeden
                                               Mieter, der den Mietvertrag
                                               unterschrieben hat.
                                           •   für Wohngemeinschaften in
                                               einer möblierten Wohnung.
                                               Die Frist gilt für jeden
                                               Mieter, der den Mietvertrag
                                               unterschrieben hat.
Der Vermieter kann den Vertrag nur kündigen:

          wenn die Dauer                              Folgende
        des Mietvertrages                      Kündigungsfristen muss
       (normalerweise drei                     der Vermieter einhalten:
      Jahre) abgelaufen ist,                   •   Sechs Monate für
      und nur in drei Fällen:                      unmöblierte Wohnungen (gilt
                                                   auch für Wohnungen, die als
  •     Eigenbedarf: Der Vermieter                 Wohngemeinschaft genutzt
        oder nahe Angehörige                       werden).
        möchten in die Wohnung                 •   Drei Monate für möblierte
        einziehen.                                 Wohnungen (gilt auch
  •     Die Wohnung soll verkauft                  für Wohnungen, die als
        werden.                                    Wohngemeinschaft genutzt
                                                   werden).
  •     Es gibt einen triftigen Grund
        („motif sérieux et légitime“),
        z. B. wenn gegen Inhalte des
        Mietvertrages verstoßen
        wurde.

Achtung: Wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen, kann Ihnen jederzeit gekün-
digt werden.

                                         Gut zu wissen

                   Die Kündigung eines Mietvertrages muss schriftlich erfolgen.
                   Egal, ob Sie oder der Vermieter kündigen. Die Kündigung
                   erfolgt per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich.
                   Bei persönlicher Zustellung sollten Sie sich den Erhalt der
                   Kündigung quittieren lassen. Denn die Kündigungsfrist
                   beginnt erst zu laufen, wenn die Kündigung tatsächlich bei der
                   jeweiligen Vertragspartei eingegangen ist.
Spezielle Regelungen für Wohngemeinschaften
Vertragsabschluss                         Miete und Nebenkosten

Bei Wohngemeinschaften („coloca-          Wenn es nur einen Mietvertrag gibt,
tion“) kommt es darauf an, ob die         zahlt jedes Mitglied der Wohnge-
Wohnung möbliert oder unmöbliert          meinschaft einen Teil der Miete und
ist. Es gelten nämlich die gleichen Re-   einen Teil der Nebenkosten.
gelungen, die auch bei möblierten bzw.
unmöblierten Wohnungen gel-ten.           Der Mietvertrag kann eine Solidari-
                                          tätsklausel enthalten. In diesem Fall
Normalerweise werden Mietverträ-          kann jedes Mitglied der Wohngemein-
ge für Wohngemeinschaften dahin-          schaft dazu verpflichtet werden, den
gehend ausgefertigt, dass jedes Mit-      gesamten Mietpreis zuzüglich aller
glied der Wohngemeinschaft den Ver-       Nebenkosten für die Dauer des Miet-
trag unterschreiben muss. Weitere         verhältnises zu bezahlen, wenn die
Infos hierzu finden Sie auf der Seite     Mitbewohner ihren Anteil an der Mie-
der „Agence Nationale pour l’infor-       te schuldig bleiben.
mation sur le logement (ANIL)“.
                                          Hat nur einer der Mieter den Miet-
                                          vertrag unterschrieben, trägt dieser
                                          gegenüber dem Vermieter die volle
                                          Verantwortung dafür, dass Miete
Versicherungen                            und Nebenkosten pünktlich bezahlt
                                          werden. Ist die Zahlung in Verzug,
Die Mitglieder der Wohngemeinschaft       haftet derjenige, der den Vertrag un-
können:                                   terschrieben hat.

• eine gemeinsame Versicherung im
  Namen aller abschließen.                Kaution
  Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
  1. Jeder unterschreibt selbst.          Vermieter brauchen die Kaution erst
  2. Einer unterschreibt, und die         dann zurückzuzahlen, wenn der letz-
  Namen aller Mitglieder der              te Mieter ausgezogen ist. Zieht nur
  Wohngemeinschaft werden im              ein Mieter aus, entscheiden die ver-
  Versicherungsschein aufgeführt.         bleibenden, was mit seinem Anteil
• Jedes Mitglied der Wohngemein-          an der Kaution geschieht. Anders als
  schaft kann eine eigene Versiche-       in Deutschland, erfolgt die Rückzah-
  rung abschließen.                       lung der Kaution ohne Zinserträge.

Weitere Informationen zu Wohnge-
meinschaften finden Sie auf der Web-
seite „OOreka“.
Bürgschaft                               Beendigung des
                                         Mietverhältnisses
Vermieter können eine Bürgschaft
für jeden einzelnen der Mieter ver-      Was passiert, wenn ein Mieter aus
langen. In diesem Fall muss im Bürg-     der Wohngemeinschaft auszieht und
schaftsvertrag genau festgeschrie-       die anderen bleiben?
ben werden, wer für welchen Mie-         Sie können aus der Wohngemeinschaft
ter bürgt.                               ausziehen, ohne dass Ihre Mitbewoh -
                                         ner damit einverstanden sind. Der
Auch hier kann das Solidaritätsprinzip   Auszug einer Mietperson bedeutet
angewandt werden. Vermieter kön-         nämlich nicht automatisch das En-
nen somit verlangen, dass der Bür-       de des Mietvertrags. Dieser bleibt in
ge für mehrere bzw. für alle Miet-       der bisherigen Form für die verblei-
personen gerade steht. Achtung: Im       benden Mieter bestehen. Wenn an
schlimmsten Fall muss der Bürge für      einen neuen Mitbewohner vermie-
die Miete aller Mitglieder der Wohn-     tet werden soll, benötigt der Ver-
gemeinschaft aufkommen, wenn kei-        mieter die Zustimmung der anderen
ner seine Miete bezahlt.                 Mieter und muss den Vertrag ent-
                                         sprechend ändern. Die Kündigungs-
                                         frist für den neuen Mieter ergibt sich
Wohnsteuer                               dann aus dem bereits bestehenden
                                         Vertrag.
Die Wohngemeinschaft erhält nur
eine Aufforderung („avis de taxe         Findet sich kein Nachmieter, erhöht si-
d’habitation“) zur Zahlung der Wohn-     ch die individuelle Miete automatisch.
steuer und der Rundfunkgebühren.
Die Mitglieder der Wohngemeinschaft      Was passiert, wenn alle Mitglieder
müssen diesen Betrag also unter-         aus der Wohngemeinschaft auszie-
einander aufteilen und bezahlen. Die     hen?
Seite „service-public“ beantwortet die   Die Mietpersonen können den Ver-
Frage: Wer zahlt bei Wohngemein-         trag kündigen, indem jeder selbst kün-
schaften wann die Wohnsteuer?            digt. Oder es wird ein gemeinsames
                                         Kündigungsschreiben erstellt, das
Achtung: Hat nur einer der Mieter        von allen Mietern unterschrieben wird.
den Mietvertrag unterschrieben, trägt
er die Verantwortung dafür, dass
Wohnsteuer und Rundfunkbeiträge
pünktlich bezahlt werden. Ist die Zah-
lung in Verzug, haftet derjenige, der
den Vertrag unterschrieben hat.
                                                                             25
3

                                 Bezahlen
                                     Payer

         KANN MAN MIT GIROKARTEN (FRÜHER EC-KARTEN) IN KAUF-
         HÄUSERN BEZAHLEN? MUSS MAN SOFORT NACH DEM
         UMZUG EIN FRANZÖSISCHES BANKKONTO ERÖFFNEN?
         HIER EINIGE TIPPS ZUM THEMA BEZAHLEN IN FRANKREICH.

26
Bargeld, Karte ... oder Scheck?
Mit Bargeld bezahlen

In Frankreich bezahlen immer weniger Menschen mit Bargeld. Aber Bargeld
(„en espèce“) ist das einzige Zahlungsmittel, das Händler in Frankreich an-
nehmen müssen. Allerdings sind Bargeldzahlungen längst nicht mehr so weit
verbreitet wie in Deutschland.

In Frankreich gelten Bargeldobergrenzen. Die Höchstgrenze der Bargeld-
zahlung liegt bei 1.000 Euro für in Frankreich lebende Steuerzahler und bei
15.000 Euro für nicht dauerhaft in Frankreich ansässige Personen. Höhere
Beträge dürfen nicht in bar beglichen werden. Zahlungen an Behörden
(z. B. Einkommensteuer, Geldstrafen, Krankenhausrechnungen, Miete für
öffentliche Einrichtungen) sind auf 300 Euro in bar beschränkt.

Mit Kreditkarte bezahlen

Mit Kreditkarten („carte de crédit“) kann man in
Frankreich vielerorts bezahlen. Dennoch werden
sie manchmal abgelehnt. Schließlich kann jeder
Händler frei entscheiden, ab welchem Betrag er
eine Kreditkartenzahlung akzeptiert bzw. welche
Kreditkarten-Art. Visa und Mastercard funktionie-
ren fast immer.

Französische Staatsbürger nutzen überwiegend
Debitkarten („carte de débit“). Diese werden in
Frankreich fast überall akzeptiert. Hier funktionie-
ren allerdings nur die französischen Debitkarten, die ausländischen nicht:
Maustellen-Terminals, Tankstellen, Parkplätze, Fahrkartenautomaten an
Bahnhöfen.

                                                                    ELECTRON

                                                                           27
Welche Karten akzeptiert werden,

            Achtung
                                        können Sie den Aushängen, z. B. an
                                        Kassen im Supermarkt, entnehmen.
                                        An vielen Terminals sind auch Auf-
                                        kleber angebracht, die die Logos
  Die deutsche Girokarte (früher:
  EC-Karte) ist in Frankreich nur       aller Kreditkarten zeigen, die akzep-
  wenig bekannt. Daher wird sie         tiert werden.
  häufig nur dann akzeptiert, wenn
  sie über Zusatzfunktionen             Zahlt man per Bankkarte, muss man
  wie z. B. Maestro oder V-Pay          normalerweise den Kassenbeleg nicht
  verfügt.                              unterschreiben. Es genügt, den PIN-
                                        Code an der Kasse einzugeben. Für
                                        Beträge unter 20 Euro wird auch
                                        häufig das berührungslose Bezahl-
                                        verfahren angewandt, das ganz oh-
                                        ne PIN-Nummer und Unterschrift
                                        auskommt.

Mit Scheck bezahlen

Die Zahlung per Scheck ist in Frank-
reich immer noch weit verbreitet, vor
allem für Beträge, die über 100 Euro
liegen. Allerdings können Schecks
von Händlern abgelehnt werden.                      Achtung
Schecks werden auch häufig einge-
setzt, um Kautionen zu hinterlegen        Sie müssen mit erheblichen
(z. B. für eine Wohnung oder ein          Bankgebühren rechnen, wenn Sie
Fahrrad). Manche Händler nutzen           einen französischen Scheck auf
Schecks beispielsweise auch für Rück-     ein deutsches Konto einlösen.
erstattungen.
Überweisungen
                                   ins EU-Ausland
                                   Seit der SEPA-Einführung dürfen
                                   Banken bei grenzüberschreitenden
                                   Zahlungen keine höheren Gebühren
                                   verlangen als für eine innerstaatliche
                                   Überweisung. Alle Konten in Euro-
                                   pa verfügen über eine BIC und eine
                                   IBAN-Nummer. Somit sollte es mög-
                                   lich sein, z. B. die Miete oder die Strom-
                                   rechnung von einem deutschen Konto
                                   aus nach Frankreich zu überwei-sen.
                                   In der Praxis klappt das nicht immer.

                                   Geld vom
                                   Automaten abheben
                                   Anders als bei SEPA-Zahlungen ver-
                                   wenden die Banken kein einheitli-
       Gut zu wissen               ches System. Somit gibt es auch keine
                                   einheitlichen Bankgebühren, wenn
                                   Sie Geld an einem Automaten („dis-
Einige Banken, vor allem Online-   tributeur automatique de billets“,
Banken, bieten an, dass Sie        DAB) im EU-Ausland abheben. Die
dauerhaft gebührenfrei Geld an     Banken berechnen auch häufig Aus-
Automaten abheben können.          landsgebühren, obwohl das Geld in-
Aber Achtung: Es werden            nerhalb der Euro-Zone abgehoben
nicht alle Karten in Frankreich    wurde. Fragen Sie daher Ihre Bank,
akzeptiert.                        ob sie einen Kooperationsvertrag mit
                                   einer französischen Bank hat, der es
                                   ermöglicht, in Frankreich gebühren-
                                   frei Geld abzuheben. Weitere Infor-
                                   mationen zum Thema „Geld von ei-
                                   nem deutschen Konto im Ausland
                                   abheben“, finden Sie auf der Inter-
                                   netseite „Zahlungsverkehrsfragen“.
Deutsches oder französisches Konto?
Deutsches Konto

Sie können Ihr deutsches Konto in        Eine Alternative: Online-Banken
Frankreich nutzen. Aber Achtung: Die
Bankgebühren unterscheiden sich je       Online-Banken („banques en ligne“)
nach Bank bzw. je nach Karte deutlich    haben zwar keine Schalter, sind da-
voneinander. Erkundigen Sie sich im      für aber ortsunabhängig und bieten
Vorfeld bei Ihrer Hausbank.              fast alle Bankleistungen an. Die Bank-
                                         gebühren sind oftmals niedriger als
                                         bei klassischen Banken. Sie könnten
                                         z. B. von Deutschland aus ein Kon-
Französisches Konto                      to eröffnen, das Sie während Ihres
                                         Aufenthaltes in Frankreich nutzen.
Kontoeröffnung                           Tipp: Denken Sie immer daran: Ver-
                                         gleichen Sie die verschiedenen An-
Die Eröffnung eines Bankkontos in        gebote, bevor Sie sich für eine Bank
Frankreich ist nicht zwingend erfor-     entscheiden.
derlich, kann aber sinnvoll sein, wenn
z. B. Vermieter oder bestimmte Or-
ganisationen ein französisches Kon-
to verlangen. Vergleichen Sie vor der
Kontoeröffnung die Bankgebühren.

Die erforderlichen Dokumente („doc-
uments obligatoires“): Personalaus-               Gut zu wissen
weis oder Reisepass, Wohnsitznach-
weis (Strom-, Gas-, Wasser- oder Tele-
fonrechnung, die auf Ihren Namen           Jeder EU-Bürger hat das Recht,
ausgestellt ist oder Mietvertrag),         in einem EU-Mitgliedstaat seiner
Studierendenausweis oder Schüler-          Wahl ein Konto zu eröffnen. Dies
ausweis, um die günstigen Kondi-           sieht die Europäische Richtlinie
tionen für Schüler, Auszubildende,         2014/92/EU vor. Daher kann
                                           eine Bank in Frankreich Ihnen
Studierende in Anspruch nehmen
                                           die Eröffnung eines Kontos mit
zu können. Zusätzliche Informationen       Basis-Service aufgrund Ihrer
zur Kontoeröffnung gibt es auf der         Nationalität oder Ihres deutschen
Internetseite „Campus France“.             Wohnsitzes nicht verweigern. Man
                                           nennt das „droit au compte“.

30
Kontoauflösung

Sie können Ihr französisches Bankkonto ohne Begründung auflösen. Die
Kontoauflösung ist gebührenfrei. Da die Modalitäten aber von Ihrem
Vertrag abhängig sind, ist es ratsam, dennoch einen Termin bei Ihrer Bank
zu machen, um die Auflösung des Kontos zu besprechen. Sie müssen der
Bank nach Auflösung des Kontos die Scheckformulare und die Bankkarten
zurückgeben.

Weiterführende Informationen zu den Zahlungsmodalitäten im europäi-
schen Ausland finden Sie in unserer Broschüre „Bezahlen in der EU“.

        Gut zu wissen

  Auch wenn Sie das gesamte
  Geld von Ihrem Konto
  abheben, wird dieses nicht
  automatisch aufgelöst. Die
  Kontoführungsgebühren laufen
  folglich weiter.

                                                                       31
4

      Gesundheit
              Se soigner

WIE STEHT’S MIT IHRER KRANKENVERSICHERUNG? ÜBERNIMMT
SIE DIE BEHANDLUNGSKOSTEN, FALLS SIE IN FRANKREICH
ZUM ARZT MÜSSEN? DA GERADE DIE GESUNDHEIT SIE TEUER
ZU STEHEN KOMMEN KÖNNTE, BEACHTEN SIE UNSERE
RATSCHLÄGE!

 32
Deutsche oder französische Krankenversicherung?
In Frankreich müssen alle Studierenden krankenversichert sein.

Wie sind französische                     Studierenden steht die Erstattung
Studierende in Frankreich                 der Kosten zu, die im Krankheitsfall
krankenversichert?                        während des Studienjahres entste-
                                          hen. Aber Achtung: Durchschnitt-
                                          lich übernimmt die Krankenversi-
Anders als in Deutschland wird in         cherung maximal 70 % der Behand-
Frankreich nicht zwischen gesetzli-       lungskosten.
cher und privater Krankenversiche-
rung unterschieden. Für Studieren-        Zusatzkrankenversicherung
de gibt es stattdessen eine spezielle     für französische Studierende
Krankenversicherung, die „sécurité
sociale étudiante“. Diese wird aber
zum 31.08.2019 entfallen.                 Um eine höhere Kostenerstattung
                                          zu bekommen, ist es ratsam, eine
Wer sich für das Studienjahr 2018-        Zusatzkrankenversicherung für Stu-
2019 zum ersten Mal an einer franzö-      dierende abzuschließen. Diese heißt
sischen Hochschule einschreibt, muss      „mutuelle“ oder „assurance complé-
seine bisherige französische Kranken-     mentaire santé“. Weitere Infos zu den
versicherung nicht wechseln, oder         Zusatzversicherungen finden Sie auf
bleibt bei der Versicherung seiner        der Webseite service-public“.
Eltern oder Erziehungsberechtigten.

All diejenigen, die bereits eine „sécu-
rité sociale étudiante“ abgeschlossen              Gut zu wissen
haben, behalten diese noch für das
Studienjahr 2018 - 2019 und wech-
seln erst dann automatisch zur Kran-        Die Zusatzkrankenversicherungen,
kenversicherung ihres Wohnortes             die von den studentischen
(„Caisse Primaire d’Assurance Ma-           Krankenversicherungen („centres
ladie“, „CPAM“).                            payeurs“) angeboten werden, sind
                                            häufig günstiger als die Angebote
                                            der klassischen
Krankenversicherungsbeiträge wer-
                                            Versicherungsgesellschaften.
den in beiden Fällen nicht mehr er-
hoben.                                      Zusatzversicherungen sind ab
                                            10 Euro pro Monat zu bekommen.
                                            Die Leistungen hängen vom
                                            jeweiligen Vertrag ab.

                                                                                33
Informationen zur Krankenversicherung für
deutsche Studierende in Frankreich
Hierbei werden drei Fälle unterschieden:

           Ich habe eine private Krankenversicherung
                         in Deutschland
                                                                      1
 Brauche ich eine französische Krankenversicherung?

Nein.

Bei der Immatrikulation an einer französischen Universität müssen Sie eine
Bescheinigung Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wenn möglich in
französischer Sprache, ansonsten in Englisch, die belegt, dass Sie bei die-
ser Versicherung Mitglied sind. Die französische Universität muss diese
Bescheinigung anerkennen.

Bei Problemen können Sie sich an das Zentrum für Europäischen Verbraucher-
schutz e. V. wenden.

Kostenrückerstattung

Wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, lesen Sie
die Vertragsbedingungen genau durch. Buchen Sie eventuell noch Zusatz-
leistungen, um sicher zu gehen, dass alle Krankenkosten gedeckt sind, die
während Ihres Aufenthaltes in Frankreich anfallen.

34
2             Ich bin Mitglied einer gesetzlichen
                   Krankenkasse in Deutschland

 Brauche ich eine französische Krankenversicherung?

Nein.

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland sind,
müssen Sie der französischen Krankenversicherung nicht beitreten. Sie
brauchen lediglich den Nachweis Ihrer Krankenkasse in Deutschland, wenn
möglich auf Französisch, sonst auf Englisch.

Kostenrückerstattung

Bei der Kostenrückerstattung werden die gesetzlichen Sätze der franzö-
sischen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Das bedeutet aber nicht,
dass alle Kosten erstattet werden. Weitere Informationen zur Rückerstat-
tung in Frankreich finden Sie auf der Internetseite der französischen Kran-
kenversicherung „Ameli“.

Um die Rückerstattung zu vereinfachen, benötigen Sie Ihre Europäische Kran-
kenversicherungskarte (CEAM: „Carte Européenne d’Assurance Maladie“ /
EHIC: „European Health Insurance Card“). Weitere Informationen zur EHIC
bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland auf seiner Inter-
netseite.

In der Praxis sieht es so aus, dass Sie Arztbesuche (bei Allgemeinmedizinern
oder Fachärzten) im Voraus bezahlen müssen. Die Rückerstattung können
Sie im Nachhinein bei der deutschen Krankenkasse beantragen. Oftmals wird
die Europäische Krankenversicherungskarte nur bei stationären Kranken-
hausaufenthalten (mit Übernachtung) akzeptiert.

                                                   Europäische
                                                                  ngskarte
                                                 Krankenversicheru     35
3               Ich habe in Deutschland
                     keine Krankenversicherung

 Brauche ich eine französische Krankenversicherung?

Ja.

Denn die Krankenversicherung ist in Frankreich eine Pflichtversicherung. Sie
gilt für Arbeitnehmer und Selbständige. Wer in Frankreich lebt und arbei-
tet wird von seinem Arbeitgeber automatisch bei der nationalen Kranken-
versicherung angemeldet. Der Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen.
Sie erhalten dann die „Carte vitale“, die Krankenversicherungskarte.
Achtung: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) müssen Sie
extra beantragen. Sie ist nicht auf der Rückseite der „Carte vitale“ zu finden
und nur zwei Jahre lang gültig.

Wer in Frankreich studieren möchte, muss sich ab dem Studienjahr 2019/2020
selbständig bei der französischen Krankenkasse anmelden. Und zwar auf
etudiant-etranger.ameli.fr. Zur Anmeldung benötigen Sie die RIB (Nachweis
der französischen Bankverbindung), Ihre internationale Geburtsurkunde,
Ihren Ausweis oder Reisepass sowie Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
Wer als Studierender aus dem Ausland im Studienjahr 2017/2018 an ei-
ner französischen Hochschule eingeschrieben war, bleibt für das Studien-
jahr 2018/2019 weiterhin bei der französischen studentischen Krankenver-
sicherung, ohne den Jahresbeitrag bezahlen zu müssen.

Kostenrückerstattung

Die Krankenkassen in Frankreich wenden das Kostenerstattungsprinzip an.
Sie müssen Ihre Arztbesuche also erst einmal selbst bezahlen. Doch mit der
Versichertenkarte erhalten Sie automatisch eine schnelle (innerhalb von 5
Tagen) und direkte Rückerstattung.
Arztwahl und Arztbesuch : Der „parcours de soin“
So gehen Sie vor, wenn Sie der französischen Krankenversicherung
angehören: Sie suchen sich einen Allgemeinmediziner als Hausarzt („méde-
cin traitant“). Dann senden Sie Ihrem „centre payeur“ oder der „CPAM“ die
„déclaration de choix du médecin traitant“ (Erklärung über die Wahl des
Hausarztes), die von Ihnen und Ihrem Arzt unterschrieben sein muss. Außer-
dem senden Sie dem „centre payeur“ oder der „CPAM“ eine RIB („Relevé d’Iden-
tité Bancaire“). Die RIB ist eine Bestätigung Ihrer Bank, dass Sie auch wirklich
der Kontoeigentümer sind. Sie beinhaltet Folgendes: Name der Bank, Name
des Kontoinhabers, die Konto-Daten (IBAN, BIC). Die RIB trägt dazu bei,
die Kostenrückerstattung zu beschleunigen. Keine Angst: Diesen Prozess
durchlaufen Sie nur ein einziges Mal.

Wenn Sie eine medizinische Behandlung brauchen: Gehen Sie immer zuerst
zu Ihrem Hausarzt, und holen Sie sich eine Überweisung, bevor Sie zum Fach-
arzt (z. B. Dermatologe, Kardiologe usw.) gehen. Halten Sie sich immer an
diese Reihenfolge („parcours de soin“). Sonst fällt die Rückerstattung der Be-
handlungskosten (für Allgemeinmediziner und Fachärzte) geringer aus.

Einen Arzt aufsuchen
Sie haben freie Arztwahl, aber be-       Die Höhe der Rückerstattung („barème
achten Sie bitte, dass die Arztkosten    de remboursement“), die die Kran-
und die Rückerstattung variieren kön-    kenkasse zahlt, hängt zum einen vom
nen. Die Behandlungskosten sind da-      Spezialisierungsgrad des Arztes ab,
von abhängig:                            zum anderen davon, ob Sie den „par-
                                         cours de soin“ eingehalten haben, so-
• wie spezialisiert der Arzt ist, den    fern Sie der französischen Kranken-
  Sie aufsuchen,                         versicherung angehören.
• ob er dem „Secteur 1“ angehört,
  hier sind die Honorarkosten ver-
  bindlich festgelegt, oder ob er dem              Gut zu wissen
  „Secteur 2“ angehört, hier sind die
  Honorarkosten nicht festgelegt und
  können bedeutend höher ausfallen.         Sie müssen auf jeden Fall die
  Übrigens: 40 % der Fachärzte gehö-        Kosten für die Behandlung im
  ren zum „Secteur 2“.                      Voraus bezahlen und erhalten
                                            später die Kostenrückerstattung.

                                                                               37
Beispiel

                                      Ein Arztbesuch bei einem
                                      Allgemeinmediziner kostet 23
                                      Euro. Davon werden 15,10 Euro
                                      zurückerstattet, wenn Sie den
                                      „parcours de soin“ eingehalten
                                      haben, aber nur 5,90 Euro, wenn
                                      nicht.
                                      Weitere Informationen
                                      zur Kostenrückerstattung
                                      in Frankreich finden Sie
                                      auf der Internetseite
                                      „ameli“ der französischen
                                      Krankenversicherung.

In Frankreich ins Krankenhaus
Wenn Sie Mitglied der französischen Krankenversicherung sind

Krankenhauskosten müssen nicht im Voraus bezahlt werden. Im Allge-
meinen werden bis zu 80 % der Kosten von der französische Krankenver-
sicherung getragen. Die Internetseite der französischen Krankenversi-
cherung (ameli) informiert ausführlich zum Thema Kostenrückerstattung.

38
Wenn Sie Mitglied
der deutschen                           Apotheken und
Krankenversicherung sind
                                        Medikamente
Wenn Sie stationär aufgenommen
werden (mit Übernachtung), müs-         Kauf rezeptpflichtiger
sen Sie die Kosten nicht im Voraus      Medikamente
bezahlen. Legen Sie Ihre Europäische
Krankenversicherungskarte vor. Sie
bezahlen dann lediglich die Selbst-     Für Mitglieder der franzöischen Kran-
beteiligung. Meist sind das nur die     kenversicherung gibt es in Apothe-
Krankenhaustagessätze („forfaits        ken den sog. „tiers payant“. In die-
journaliers“). In der Praxis kommt es   sem Fall bezahlen Sie lediglich den
oft vor, dass Krankenhäuser die Euro-   Betrag, den Sie auch tatsächlich aus
päische Krankenversicherungskarte       eigener Tasche (Selbstbehalt) bezahlen
nicht kennen und daher die Zahlung      müssen. Der Betrag, den die Kran-
der Krankenhauskosten im Voraus         kenversicherung bzw. Ihre Zusatz-
verlangen. Ist das der Fall, müssen     krankenversicherung übernimmt (so-
Sie den Erstattungsantrag sowie sämt-   fern Sie eine haben), erhält die Apo-
liche Quittungen bei Ihrer Kranken-     theke vom „centre payeur„.
kasse in Deutschland einreichen, die
dann die Rückerstattung gemäß den       Sind Sie in Deutschland gesetzlich
in Frankreich gesetzlich festgelegten   oder privat krankenversichert, müssen
Sätzen veranlasst.                      Sie das Geld komplett vorstrecken und
                                        die Quittungen bei Ihrer Krankenkasse
                                        bzw. Ihrer privaten Versicherung ein-
                                        reichen, damit die Kosten erstattet
Sie haben keine                         werden oder der „CPAM„.
Krankenversicherung

Nehmen Sie schnellstens Kontakt zu

                                                 Gut zu wissen
Ihrer privaten Krankenversicherung
auf, idealerweise vor Behandlungs-
beginn. Zum einem, um eine Bestä-
tigung zu erhalten, dass Sie Versi-       Normalerweise sind in Frankreich
cherungsmitglied sind, die Sie dem        Medikamente wie Aspirin etc.
Krankenhaus vorlegen können. Zum          wesentlich günstiger als in
anderen, um möglicherweise einen          Deutschland.
Vorschuss zu bekommen. Ob die
Krankenhauskosten im Voraus be-
zahlt werden müssen, ist von Ihrem
Versicherungsvertrag abhängig.
                                                                             39
Wenn Sie Mitglied einer deutschen Krankenversicherung sind

In Frankreich gibt es an Universitäten die sogenannte „médecine préven-
tive“ (Präventiv-Medizin), die Ihnen u. a. ermöglicht, einen Allgemeinmedizi-
ner, einen Psychologen oder einen Ernährungsberater aufzusuchen. Dafür
müssen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen oder
Ihre Versichertenkarte („carte vitale“) sowie eine Bestätigung Ihrer Zusatz-
krankenversicherung („mutuelle“), sofern Sie eine haben. Je nach Universität
werden Sie kostenlos behandelt oder zu sehr geringen Kosten.

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung für Studierende
in Frankreich finden Sie auf der Internetseite „Campus France“.

                               Im Notfall

                        Notarzt
                                        (SAMU, „Service d’Aide
           15                           Médicale Urgente“)

           17           Polizei

           18           Feuerwehr

         Nicht zu vergessen: Unter der 112 erreichen Sie in ganz
         Europa kostenlos Polizei, Feuerwehr und Notarzt – egal,
         ob Sie vom Festnetz oder vom Handy aus anrufen.
5

                               Travailler
                    Arbeiten

    SIE MÖCHTEN WÄHREND IHRES FRANKREICH-AUFENTHALTS
    EINEN STUDIERENDENJOB ANNEHMEN? DIESE FINDEN
    SIE U. A. IM VERKAUF, IN NACHHILFESCHULEN ODER IM
    HOTEL- UND GASTSTÄTTENGEWERBE.
Einen Studierendenjob                    Bewerben in Frankreich
finden                                   Sowohl in Deutschland als auch in
                                         Frankreich sind Motivationsschrei-
                                         ben und Lebenslauf fester Bestand-
Im Internet                              teil der Bewerbung. Allerdings ist es
                                         in Frankreich nicht nötig, Zeugnis-
Jobangebote gibt es auf vielen Inter-    kopien beizulegen. Interessiert sich
netseiten. Hier ein Überblick:           das Unternehmen für Ihre Bewer-
                                         bung, werden Sie zu einem Vorstel-
•    www.letudiant.fr                    lungsgespräch eingeladen. Nehmen
•    www.jobetudiant.net                 Sie die Zeugnisse zum Vorstellungs-
•    www.studentjob.fr                   gespräch auf jeden Fall mit, auch
•    www.jobaviz.fr                      wenn Sie sie nicht immer vorlegen
                                         müssen. Wenn Sie zwei Wochen nach
                                         Ihrer Bewerbung noch nichts gehört
Zeitarbeitsfirmen                        haben, nehmen Sie Kontakt zur Per-
                                         sonalabteilung des Unternehmens
Zeitarbeitsfirmen („agences intérim“)    auf. Fragen Sie nach, ob Ihre Bewer-
bieten viele zeitlich befristete Stel-   bung eingegangen ist.
len. Sie können sich online oder per-
sönlich bewerben. Meist wird ein         Denn: Viele Firmen testen Ihr Inter-
Lebenslauf verlangt. Bewerben Sie        esse an der ausgeschriebenen Stelle
sich bei mehreren Zeitarbeitsfirmen,     dahingehend, dass sie erst einmal
um die Chance auf einen Studieren-       nicht auf Ihre Bewerbung reagieren
denjob zu erhöhen.                       und stattdessen auf Ihren Anruf war-
                                         ten. Achtung: Der formale Aufbau
Tipp: Schauen Sie sich die Konditio-     des Motivationsschreibens und des
nen ganz genau an, bevor Sie den         Lebenslaufs unterscheiden sich in
Zeitarbeitsvertrag unterschreiben.       Frankreich und Deutschland. Wie
                                         eine französische Bewerbung for-
                                         mal aufgebaut werden kann, er-
                                         fahren Sie auf der Internetseite der
                                         französischen Jobbörse „Connexion
                                         Emploi“.

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Einen Arbeitsvertrag in Frankreich abschließen
Unbefristeter Arbeitsvertrag                Arbeitszeit und Mindestlohn

Beim „contrat à durée indéterminée“         Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt in
(CDI) ist die Dauer des Arbeitsverhält-     Frankreich 35 Stunden pro Woche.
nisses zeitlich unbegrenzt.                 Doch die Unternehmen können bei
                                            Bedarf die Arbeitszeit verlängern
                                            oder verkürzen. Siehe hierzu die In-
                                            ternetseite „service-public“.
Befristeter Arbeitsvertrag

Beim „contrat de travail à durée dé-
terminée“ (CDD) ist die Dauer des Ar-                 Der Mindestlohn
beitsverhältnisses zeitlich begrenzt            („Salaire Minimum de Crois-
und endet zum vertraglich verein-              sance“, kurz SMIC) liegt 2018
barten Termin.                                bei 9,88 Euro brutto pro Stun-
                                                 de , d. h. bei 1.498,47 Euro
Studierendenjobs sind normalerweise                  im Monat bei einer
zeitlich befristet. Es handelt sich meist            35-Stunden-Woche.
um Projekt- oder Saisonarbeitsver-
träge, oder man wird als Vertretung
eingestellt.
                                                   9,88 €

Der Zeitarbeitsvertrag

Der „contrat de travail temporaire /
intérim“ wird zwischen Ihnen und der
Zeitarbeitsfirma geschlossen.

Diese vermittelt Sie für einen be-
stimmten Zeitraum und für eine be-                   Gut zu wissen
stimmte Tätigkeit an ein weiteres Un-
ternehmen. Ihren Lohn erhalten Sie
von der Zeitarbeitsfirma.                     Weitere Informationen zum SMIC
                                              finden Sie auf der Internetseite
                                              „service public“ .

                                                                                 43
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