HRWegweiser - Hochschule Ruhr West

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HRWegweiser - Hochschule Ruhr West
HRWegweiser

      ORIEN-                                ABSCHLUSS
      TIERUNG

                       EINSTIEG

HRW                               STUDIUM
                                                    ALUMNI
                BEWERBUNG
HRWegweiser - Hochschule Ruhr West
IMPRESSUM
Hochschule Ruhr West

Vertreten durch die Präsidentin
Duisburger Straße 100
45479 Mülheim an der Ruhr

Kontakt
Hotline: 0208 88254 - 222
E-Mail: studierendenservice@hs-ruhrwest.de
www.hochschule-ruhr-west.de

Stand: Juli 2017
HRWegweiser - Hochschule Ruhr West
IHR WEGWEISER VON DER
STUDIENORIENTIERUNG BIS
ZUM STUDIENABSCHLUSS

Egal, ob in der Orientierungsphase, kurz vor
der ­Bewerbung, während oder zum Ende Ihres
Studiums – dieser Wegweiser begleitet Sie in
jeder dieser P
             ­ hasen und gibt Ihnen ­wissenswerte
­Informationen rund um die HRW und ihr Angebot.
HRWegweiser - Hochschule Ruhr West
INHALT
DIE HRW                                                         5
Was sollte ich über die Hochschule Ruhr West wissen?            6
Welche Fachbereiche gibt es an der HRW?                         6
Welche Studiengänge werden angeboten?                           7
Wie ist der Servicebereich der HRW aufgebaut?                  10
Welche Gremien gibt es?                                        11
Was ist die studentische Selbstverwaltung?                     12
Wo finde ich was und wie komme ich dahin?                      14

STUDIENORIENTIERUNG                                           17
Welche Unterstützung gibt es bei der Studienwahl?              18
Welche Kosten kommen auf mich zu und wie
kann ich mein Studium finanzieren?                             20

BEWERBUNG UND ZULASSUNG                                       21
Welche Bewerbungsfristen gibt es?                              22
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?                      23
Wie bewerbe ich mich?                                          26
Gibt es besondere Bewerbergruppen und
welche ­­Ausnahmen gelten für sie?                             27
Wann kann ich Sonderanträge stellen?                           29
Kann ich auch dual studieren?                                  30

STUDIENEINSTIEG                                               31
Welche Unterstützungsangebote gibt es zum Studieneinstieg?     32
Wie erhalte ich ein ­Semesterticket?                           35

STUDIUM                                                        37
Was ist das HRW Portal?                                         38
Welche Fristen muss ich beachten?                               39
Was bedeutet Rückmeldung?                                       40
Wozu gibt es einen Studienverlaufsplan?                         41
Wozu brauche ich ein Modulhandbuch?                             41
Was ist eine Prüfungsordnung?                                   42
Was ist ein Semesterplan und wie melde ich mich zu
den Veranstaltungen an?                                         43
Was muss ich zum Thema Prüfungen ­wissen?                       45
Kann ich mir bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen?    48
Ist ein Auslandsaufenthalt möglich und was muss ich beachten?   49
Ich möchte ins Ausland – wo kann ich Sprachkenntnisse erwerben? 52
Was sind weitere Angebote des ZFK?                              53
Wo finde ich Unterstützung bei Fragen und Anliegen
während des Studiums?                                               54
Welche Möglichkeiten gibt es, ein Studium
mit Kind zu organisieren?                                           57
Welche Angebote gibt es für Studierende mit Behinderung und
chronischer Erkrankung?                                             58
Wer hilft mir bei Literaturrecherche und Informationsbeschaffung?   59
Wann und wo kann ich einen PC-Pool ­­nutzen?                        60
Wie finanziere ich mein Studium?                                    62
Gibt es hochschuleigene Stipendien?                                 64
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich für ein
Stipendium interessiere?                                            64
Wo kann ich während des Studiums wohnen?                            65
Und wenn der kleine Hunger kommt?                                   66
Wird auch Hochschulsport angeboten?                                 66

STUDIENABSCHLUSS                                              67
Was ist ein Praxissemester?                                    68
Was ist eine Abschlussarbeit und wie melde ich mich dazu an?   69
Wie wechsele ich intern in einen Masterstudiengang?            70
Wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis?                        71
Welche Unterstützung erhalte ich beim Übergang Studium–Beruf? 72

ALUMNI                                                              75
Wie bleibe ich auch nach meinem Abschluss
in Kontakt mit der HRW?                                             76

ABC DES STUDIUMS                                                    77
Stichwortregister                                                    88
DIE HRW

                5

          HRW
WAS SOLLTE ICH ÜBER DIE HOCHSCHULE
    RUHR WEST WISSEN?
    Die Hochschule Ruhr West (HRW) ist eine staatliche Fachhochschule mit
6   Standorten in Mülheim an der Ruhr und Bottrop. Gegründet im Jahr 2009,
    zählt die HRW heute rund 5.500 Studierende. Im Herzen der Metropole Ruhr
    zeichnet sich die HRW vor allem durch die Vielfältigkeit ihrer Beschäftigten,­
    Studierenden und die offene Hochschulkultur aus. Das Studienangebot
    umfasst insgesamt 20 Bachelor- und sechs Masterstudiengänge aus den
    Bereichen Informatik, Ingenieur­wissenschaften, Mathematik, Naturwissen-
    schaften und Wirtschaft. Neben der Lehre bildet die anwendungsorientierte
    Forschung der Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaftler eine tragende
    Säule der Hochschule.

    WELCHE FACHBEREICHE GIBT ES AN DER HRW?
    Die Hochschule Ruhr West ist in vier Fachbereiche gegliedert:

    Fachbereich 1 – Campus Bottrop
    Dem Fachbereich 1 sind die Institute Informatik und Energiesysteme und
    Energie­wirtschaft zugeordnet.
    • Dekan ist Prof. Dr.-Ing. Uwe Handmann
    • Prodekan ist Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Irrek

    Fachbereich 2 – Campus Mülheim an der Ruhr
    Dem Fachbereich 2 ist das Wirtschaftsinstitut zugeordnet.
    • Dekan ist Prof. Dr. rer.pol. Werner Halver
    • Prodekanin ist Prof. Dr. Jutta Lommatzsch

    Fachbereich 3 – Campus Mülheim an der Ruhr
    Dem Fachbereich 3 sind die Institute Maschinenbau und Bauingenieurwesen
    zugeordnet.
    • Dekan ist Prof. Dr.-Ing. Daniel Jun
    • Prodekan ist Prof. Dr.-Ing. Joachim Friedhoff

    Fachbereich 4 – Campus Mülheim an der Ruhr
    Dem Fachbereich 4 sind die Institute Mess- und Sensortechnik sowie Natur­
    wissenschaften zugeordnet.
    • Dekan ist Prof. Dr. rer. nat. Andreas Sauer
    • Prodekan ist Prof. Dr. Jörg Himmel
WELCHE STUDIENGÄNGE WERDEN ANGEBOTEN?
Bachelorstudiengänge

  Studiengang
                                                                            7
  ►Angewandte Informatik

  ►Bauingenieurwesen

  ►BWL – Industrielles Dienstleistungs­management

  ►BWL – Internationales Handelsmanagement und Logistik

  ►E-Commerce

  ►Elektrotechnik

  ►Energieinformatik

  ►Energie- und Umwelttechnik

  ►Energie- und Wassermanagement

  ►Fahrzeugelektronik und Elektromobilität

  ►Gesundheits- und Medizintechnologien

  ►Internationale Wirtschaft – Emerging Markets

  ►Maschinenbau

  ►Mechatronik

  ►Mensch-Technik-Interaktion

  ►Sicherheitstechnik

  ►Wirtschaftsinformatik

  ►Wirtschaftsingenieurwesen-Bau

  ►Wirtschaftsingenieurwesen-­Energie­systeme

  ►Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau

Jeder Studiengang wird von einem/einer Studiengangsleiter/in betreut. Die
Studiengangsleitung Ihres Studiengangs finden Sie auf den Webseiten des
jeweiligen Studiengangs:
          HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/STUDIENANGEBOT
Duale Bachelorstudiengänge

      Studiengang                                  Studienform

                                                   ausbildungs- und
8     ►Angewandte Informatik
                                                   praxisintegriert

      ►Bauingenieurwesen                           praxisintegriert

      ►BWL – Industrielles
                                                   ausbildungsintegriert
       Dienstleistungs­management

      ►BWL – Internationales Handelsmanagement
                                                   praxisintegriert
       und Logistik

                                                   ausbildungs- und
      ►Elektrotechnik
                                                   praxisintegriert

                                                   ausbildungs- und
      ►Energieinformatik
                                                   praxisintegriert

                                                   ausbildungs- und
      ►Energie- und Wassermanagement
                                                   praxisintegriert

                                                   ausbildungs- und
      ►Fahrzeugelektronik und Elektromobilität
                                                   praxisintegriert

      ►Internationale Wirtschaft –
                                                   ausbildungsintegriert
       Emerging Markets

                                                   ausbildungs- und
      ►Maschinenbau
                                                   praxisintegriert

      ►Mechatronik                                 ausbildungsintegriert

                                                   ausbildungs- und
      ►Mensch-Technik-Interaktion
                                                   praxisintegriert

                                                   ausbildungs- und
      ►Wirtschaftsinformatik
                                                   praxisintegriert

      ►Wirtschaftsingenieurwesen-Bau               praxisintegriert

                                                   ausbildungs- und
      ►Wirtschaftsingenieurwesen-Energie­systeme
                                                   praxisintegriert

      ►Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau      ausbildungsintegriert

    Weitere Informationen zum dualen Studium erhalten Sie auf Seite 30.
Masterstudiengänge

  Studiengang

  ►Bauingenieurwesen                                                        9

  ►Betriebswirtschaftslehre

  ►Informatik

  ►Technisches Produktionsmanagement

  ►Systemtechnik

  ►Wirtschaftsingenieurwesen-Energiesysteme

Jeder Studiengang wird von einem/einer Studiengangsleiter/in betreut. Die
Studiengangsleitung Ihres Studiengangs finden Sie auf den Webseiten des
jeweiligen Studiengangs:
          HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/STUDIENANGEBOT
WIE IST DER SERVICEBEREICH DER HRW
     AUFGEBAUT?
     Dezernat I – Recht, Personal und Akademische Angelegenheiten
10   Das Dezernat I umfasst die Bereiche Recht (bspw. die juristische Beratung
     bei Verträgen), Personalservice, akademische Angelegenheiten (Betreuung
     der Hochschulgremien) und das Studiengangsqualitätsmanagement, das u. a.
     für die Qualitätssicherung der Studiengänge sorgt.

     Dezernat II – Finanzen und Facility Management
     Das Dezernat II bündelt Aufgaben aus Haushalt, Finanzen und Steuern,
     zentralem Einkauf, Gebäude-, Facility- und Infrastrukturmanagement.

     Dezernat III – IT und Bibliothek
     Das Dezernat III ist für die gesamte Informationsversorgung der HRW
     zuständig. Der IT-Service stellt den Studierenden PC-Pools und EDV-Labore
     sowie die für das Studium notwendige Hard- und Software bereit.

     Die Hochschulbibliothek hat die Aufgabe, die gesamte Hochschule mit
     einem stets aktuellen Angebot an digitalen und gedruckten Medien zu
     versorgen.

     Dezernat IV – Studierendenservice und Internationales
     Das Dezernat IV betreut Studieninteressierte, Studierende und Alumni zu
     allen studienbezogenen Themen. Die Beratung beginnt bei der Wahl des
     richtigen S
               ­ tudiengangs sowie dem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
     und führt über Themen wie die Wahl und Gestaltung eines Auslandsauf-
     enthalts bis hin zum Berufseinstieg. Der Leistungskatalog des Dezernats
     umfasst auch die Aufgaben des Prüfungsamts für alle Studiengänge. Das
     Zentrum für Kompetenzentwicklung bietet für jede Phase des Studiums
     ein zusätzliches Lehrangebot an, das, wie die Teilnahme am Mentoring-
     Programm, freiwillig belegt werden kann.
WELCHE GREMIEN GIBT ES?
Innerhalb der Hochschulselbstverwaltung treffen die jeweiligen Gremien alle
Entscheidungen. Die zentralen Organe der Hochschule sind das Präsidium,
der Hochschulrat und der Senat. Alle weiteren Gremien arbeiten diesen zu.        11
Präsidium
• setzt sich zusammen aus der Präsidentin, dem Kanzler, der Vizepräsiden-
  tin für Studium und Lehre und dem Vizepräsidenten für Forschung und
  Transfer

Hochschulrat
• kontrolliert das Präsidium und wählt die Mitglieder des Präsidiums

Senat
• entscheidet über Erlass und Änderung von grundlegenden O
                                                         ­ rdnungen

Fachbereichsrat
• entscheidet über Einführung, Änderung und Aufhebung von
  ­Studiengängen, Studienordnungen und Prüfungsordnungen

Gleichstellungskommission
• berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte in allen B
                                                                ­ ereichen der
  Gleichstellung von Frau und Mann

Qualitätsverbesserungskommission
• überwacht die zweckgemäße Verwendung der zur Verfügung g­ estellten
  Mittel zur Verbesserung der Qualität in Lehre

Prüfungsausschuss
• trifft grundlegende Entscheidungen rund um Prüfungsangelegenheiten

Kommission Forschung und Transfer
• berät den Senat und das Präsidium und steuert die interdisziplinären For-
  schung an der HRW

Kommission Studium und Lehre
• berät den Senat und das Präsidium und über innovative Ansätze im Be-
  reich der Lehre und deren Umsetzung

StuPa und AStA
• beide Organe bilden die Studentische Selbstverwaltung

Außer im Präsidium und Hochschulrat können sich Studierende in den
Gremien engagieren.
WAS IST DIE STUDENTISCHE SELBSTVERWALTUNG?
      Kontakt AStA
      Duisburger Straße 100, Gebäude 3, Raum 03.01.048, 45479 Mülheim an der Ruhr
12    0208 88254 -555 | asta@hs-ruhrwest.de

     Die studentische Selbstverwaltung besteht aus dem Studierendenparla-
     ment (StuPa), dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und den
     Fachschaftsvertretungen.

     Studierendenparlament (StuPa)
     Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) der
     Studierendenschaft der HRW. Es wird in der ­Regel von allen eingeschrie-
     benen Studierenden der Hochschule Ruhr West gewählt.

     Das Studierendenparlament orientiert sich bei seiner alltäglichen Arbeit
     an dem Leitbild der Hochschule. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen
     unter anderem die Wahl und Kontrolle des AStA sowie die Beschließung
     der Satzung der Studierendenschaft und die Überwachung über den studen­
     tischen Haushalt.

     Weitere Zuständigkeiten des Studierendenparlaments sind:
     • Bestätigung der Mitglieder des AStA (außer Vorstand und Finanzen),
     • Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetz­lichen
       Befugnisse,
     • Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder,
     • Genehmigung des AStA-Haushaltes,
     • Festsetzung des anteiligen Semesterbeitrages.

     Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
     Der AStA führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt
     die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft. Z
                                                                    ­ udem
     kümmert sich der AStA auch um den studentischen Haushalt, sodass diverse
     Projekte ausgerichtet werden können, zum Beispiel die Planung und Finan-
     zierung der Erstsemesterparty.
Fachschaften
Als Fachschaft bezeichnet man die Interessensvertretung eines Fachbereichs
oder eines Studiengangs an einer Hochschule. An der Hochschule Ruhr West
gibt es vier Fachschaftsvertretungen.
                                                                             13
Fachschaft 1
Vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereichs 1 in Bottrop.
Kontakt Fachschaftsvertretung 1
Lützowstr. 5, Raum 2.106, 46240 Bottrop
0208 88254 -541 | fachschaft1@hs-ruhrwest.de

Fachschaft 2
Vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereichs 2 in Mülheim.
Kontakt Fachschaftsvertretung 2
Duisburger Straße 100, Raum 03.01.193, 45479 Mülheim an der Ruhr
0208 88254 -542 | fachschaft2@hs-ruhrwest.de

Fachschaft 3
Vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereichs 3 in Mülheim.
Kontakt Fachschaftsvertretung 3
Duisburger Straße 100, Raum 04.01.10, 45479 Mülheim an der Ruhr
0208 88254 -543 | fachschaft3@hs-ruhrwest.de

Fachschaft 4
Vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereichs 4 in Mülheim.
Kontakt Fachschaftsvertretung 4
Duisburger Straße 100, 45479 Mülheim an der Ruhr
0208 88254 -544 | fachschaft4@hs-ruhrwest.de
WO FINDE ICH WAS UND WIE KOMME ICH DAHIN?

                            Campus Mülheim an der Ruhr
14                          Duisburger Straße 100
                            45479 Mülheim an der Ruhr

                            Gebäude 01: Institut Naturwissenschaften
                            Gebäude 02: Institut Mess- und Sensortechnik
                            Gebäude 03: Wirtschaftsinstitut
                            Gebäude 04: Institut Bauingenieurwesen | Institut Maschinenbau
                            Gebäude 05: Bibliothek | Studierenden Service Center
                            Gebäude 06: Hörsaalzentrum
                            Gebäude 07: Mensa

                            Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
                            MH Hauptbahnhof – Standort Duisburger Straße

                            Ab MH Hauptbahnhof Bstg. 1 mit der Straßenbahnlinie 901 (Richtung
                            Duisburg Obermarxloh Schleife) bis zur Haltestelle Hochschule Ruhr West
                            (Kolkmann).

                                                                                              BEACHV
                                                                                                     OLLEY-
                                                                                                BALLFE
                                                                                                       LD
                                                                                                              PARKHAUS

                                                                         MENSA
                                           ▌GEB. 0
                                                    1                    GEB. 07
                                                                                   ▌GEB. 0
                                                                                          2

           KLEIN-
         FUSSBA
                LL-
           PLATZ                               BIB
BAUSTO
       FF-
  LAGER                                       GEB. 05

                            ▌GEB. 0
                                   3                          HÖRSÄL
                                                                         E                     ▌GEB. 0
                                                                                                                 Dreherei

                                                               GEB. 06                                   4
                                                                                                              Zu r A lten

                                                   Duisburg
                                                           er Str. 10
                                                                         0

             Fahrradbügel
             Haltestelle
             Sitzbänke
Campus Bottrop
Lützowstraße 5
46236 Bottrop
                                                                                                                  15
Bibliothek
Studierenden Service Center
Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft
Institut Informatik

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
BOT Hauptbahnhof – Standort Lützowstr.

Ab BOT Hauptbahnhof Bstg. 2 mit der Buslinie SB 16 (Richtung Dorsten
ZOB Dorsten) bis zur Haltestelle Berufsschule.

Parkmöglichkeiten
• Zufahrt zum Parkplatz Höhe Gladbecker Straße 88
• Gesundheitsamt – Zufahrt Höhe Gladbecker Straße 60 (Zufahrt nur mit
  validiertem Studierendenausweis möglich)
                                                                                            raße 88

                                                     ße
                                             er  stra
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                                                                                        Gladbecker St

                                                                 P
                        An
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                                   ssc

                              latz
                                     hul

                        chs-P
                                      e

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                                                                                                             ße
          tra

                                                                                                         tra
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             e

                                                                                                        zis
                                                                                                   loz
                                                                                              sta
                                                                                          Pe

                                                            e5
                                                        traß
                                              ows
                                                                          e 60

                                          Lütz
                                                                     Gladbecker Straß

                                                                                                              P
16
STUDIENORIENTIERUNG

                      17

     ORIEN-
     TIERUNG
WELCHE UNTERSTÜTZUNG GIBT ES
     BEI DER STUDIENWAHL?
      Kontakt Studienberatung
18    0208 88254 -217 / -227 / -315 / -316 / -328 / -329 | studienberatung@hs-ruhrwest.de
      Kontakt mint4u
      0208 88254 - 163 / -324 | mint4u@hs-ruhrwest.de
      Kontakt Talentscouting
      0208 88254 - 325 / -323 / -322 / -221 | talentscouting@hs-ruhrwest.de

     Individuelle Beratung
     Die Studienberatung der HRW bietet individuelle Beratungsgespräche an,
     bei denen alle Fragen rund um die eigene Studienwahl geklärt und Anhalts-
     punkte zur Studienorientierung gegeben werden können.

     Workshop für Studieninteressierte
     Studieren, aber was? Handwerkszeug zur Studienwahl
     Sie suchen Unterstützung bei der Wahl des richtigen Studiengangs? Hierfür
     hat die Studienberatung das passende Angebot für Sie – einen Workshop
     rund um das Thema Studienwahl. Ziel ist es Ihnen mit Hilfe der gemein-
     samen Bearbeitung von Übungen und hilfreichen Tipps den Entscheidungs­
     prozess zu erleichtern. So lernen Sie z. B. wichtige, studienbezogene Infor-
     mationen zu recherchieren oder eigene Interessen und Stärken zu benennen.
     In dem Workshop sollen die wichtigsten Grundsteine für Ihren Entschei-
     dungsprozess gelegt und Ihnen einen Grundstock an Informationsquellen
     und Materialien an die Hand gegeben werden.

     Woche der Studienorientierung
     Regelmäßig zum Jahresbeginn gibt es eine Woche der Studien­orientierung
     an der Hochschule Ruhr West. Das Format der Angebote variiert von Infor-
     mationsvorträgen und Beratungsangeboten über Laborführungen bis hin zu
     Schnuppervor­lesungen und Workshops.

     Tage der offenen Tür
     An Tagen der offenen Tür können Studieninteressierte die Hochschule
     kennen­lernen, Labore besichtigen, sich durch die Bibliothek führen lassen
     und jede Menge Informa­tionen über das Studienangebot erhalten. Sie haben
     die Möglichkeit, sowohl S ­ tudierenden als auch Beschäftigten Fragen zu
     stellen und so einen ersten Einblick in das Hochschulleben zu bekommen.

     Schnuppervorlesungen
     Nach vorheriger Absprache ist eine Teilnahme an regulären Lehrveranstal-
     tungen der Hochschule Ruhr West möglich. Hierfür ist lediglich eine Anmel-
     dung und Terminvereinbarung bei der Studienberatung notwendig.
Ferienangebote
In den Herbstferien haben Schüler/innen (ab 16 Jahren) die Möglichkeit,
an mehrtägigen, fachbezogenen Workshops teilzunehmen oder in reguläre
Lehrveranstaltungen reinzuschnuppern. Ein Rahmenprogramm rundet das
Angebot ab. Je nach Interesse wird ein individuelles (Wochen-)programm          19
zusammengestellt.

Schülerstudium
Qualifizierte und engagierte Schüler/innen der Sekundarstufe II haben die
Möglichkeit, an der HRW, parallel zu ihrer schulischen Ausbildung,­Module
zu belegen. Bei erfolgreichem Abschluss (in der Regel in einer Klausur)
können diese später angerechnet werden, sofern ein Studium eines entspre-
chenden Studiengangs an der Hochschule Ruhr West aufgenommen wird.
Wird eine Bewerbung für das Schülerstudium angestrebt, muss eine schrift-
liche Empfehlung der Schule sowie ein Bewerbungsformular beim mint4u-
Zentrum eingereicht werden.

Workshop für Eltern
Wie unterstütze ich mein Kind bei der Studienwahl?
Wenn Schüler/innen sich entscheiden zu studieren, sind oftmals Eltern
wichtige­Ansprechpersonen und Berater/innen. Was Eltern rund um Informa-
tionsquellen, Studium, Bachelor- und Masterstudien­gänge, Finanzierung und
Wohnen wissen müssen, erfahren sie von der Studienberatung der HRW, die
regelmäßig Elternworkshops veranstaltet. Hier werden z. B. folgende Fragen
beantwortet: Wie können Eltern ihr Kind bei der Studienwahl unterstützen?
An wen können sich Eltern wenden? Wie ist das Studiensystem heute aufge-
baut und wie bewirbt man sich um einen Studienplatz?

Individuelle Talentförderung
Habe ich Talent zum Studieren?
Sind Sie Schüler/in in der Oberstufe und können nicht einschätzen, ob ein
Studium das richtige für Sie wäre oder ob Sie überhaupt das Talent zum
Studieren hätten? Oder haben Sie Bedenken, ob Sie ein Studium schaffen
könnten, weil z. B. noch niemand in Ihrer Familie studiert hat oder die Noten
nicht in allen Fächern perfekt sind? Dann gibt es die Möglichkeit, individu-
elle Beratungstermine mit den HRW Talentscouts zu vereinbaren. In regel-
mäßigen Gesprächen finden Sie gemeinsam mit einem Talentscout heraus,
was Ihre Berufswünsche sind, erarbeiten Strategien, wie Sie Ihre beruflichen
Ziele erreichen und welche Angebote Sie dabei unterstützen können.

Weitere Informationen zu allen Angeboten sind hier zu finden:
        HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/ STUDIENORIENTIERUNG
WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU UND
     WIE KANN ICH MEIN STUDIUM FINANZIEREN?
     Kosten
20   An der Hochschule Ruhr West werden, wie an allen anderen staatlichen
     Hochschulen, keine Studiengebühren erhoben. Es fällt ein Semesterbeitrag
     an. Dieser setzt sich aus dem Sozialbeitrag zum Studierendenwerk Duisburg-
     Essen, dem Beitrag zur Studierendenschaft (AStA) und den Kosten für die
     Semestertickets (VRR- und NRW-Ticket) zusammen.

     Tipp
     Bevor eine Finanzierungsart für ein Studium festgelegt wird, ist es empfeh-
     lenswert zu überprüfen, wie hoch die monatlichen Ausgaben sind und
     welche finanziellen Mittel zusätzlich benötigt werden.

     Um den individuellen Bedarf zu ermitteln, eignen sich Finanzbedarfsrechner
     wie zum Beispiel:
                      KFW.DE ► FÜR PRIVATPERSONEN
                    ► STUDIEREN ► ZUM BEDARFSRECHNER

     Eine ungefähre Einschätzung der Kosten während eines Studiums bietet
     beispielsweise folgende Seite:
               STUDIEREN.DE ► FINANZEN ► LEBENSHALTUNG

     Um die Kosten für das Studium und den Lebensunterhalt zu sichern, gibt es
     verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten (siehe auch Seite 62):
     • BAföG
     • Nebenjobs
     • Stipendien
     • Studienkredit
BEWERBUNG UND ZULASSUNG

                          21

     BEWERBUNG
WELCHE BEWERBUNGSFRISTEN GIBT ES?
     Bewerbungsfristen Bachelorstudiengänge
                                                              Frist        Frist
22                                      Verfahren
                                                              WiSe         SoSe

       Ausländische Bewerber/innen*     über uni-assist.de    15.06.       15.12.

                                        zulassungs­
       Beruflich Qualifizierte                                15.07.       15.01.
                                        beschränkt

       Erstsemester und                 zulassungs­
                                                              15.07.       15.01.
       große Zweithörer/innen           beschränkt

       Erstsemester und
                                        zulassungsfrei        15.09.       15.03
       große Zweithörer/innen

       Berufliche Qualifizierte         zulassungsfrei        15.09.       15.03.

       Duale Studiengänge                                     15.09.       -

       Ausländische Bewerber/innen*
                                        über uni-assist.de    15.08.       15.02.
       (höheres Fachsemester)

                                        zulassungs­
       Höheres Fachsemester                                   15.09.       15.03.
                                        beschränkt

       Höheres Fachsemester             zulassungsfrei        15.09.       15.03.

       Gast- bzw. kleine
                                                              15.09.       15.03.
       Zweithörer/innen

     Bewerbungsfristen Masterstudiengänge
                                                              Frist        Frist
                                        Verfahren
                                                              WiSe         SoSe

       Erstsemester und höheres         zulassungs­
                                                              15.08.       15.02.
       Fachsemester                     beschränkt

       Erstsemester und höheres
                                        zulassungsfrei        15.09.       15.03.
       Fachsemester

       Gast-/kleine Zweithörer/innen                          15.09.       15.03.

     *gilt nicht für Bürger aus EU/EWR-Mitgliedsstaaten; hier gelten die
     regulären Fristen
WELCHE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN GIBT ES?
Bachelorstudiengänge
• allgemeine Hochschulreife oder
• fachgebundene Hochschulreife oder                                          23

• Fachhochschulreife oder
• ein als gleichwertig anerkannter Abschluss im Zuge der beruflichen
  ­Qualifizierung (siehe auch Seite 27) und
• zusätzlich ggf. ein Vorpraktikum (Bauingenieur­wesen)

Weitere Informationen/Anforderungen für das Vorpraktikum sind hier zu
finden:
   HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► BEWERBUNG UND
       ­EINSCHREIBUNG ► ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Höheres Fachsemester
Bei der Zulassung für ein höheres Fachsemester gelten die gleichen Zulas-
sungsvoraussetzungen wie für die Einschreibung in das erste Fach­semester.
Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen entsprechende
Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Dabei muss beachtet werden,
dass Hochschul­wechsler/innen bei der Einstufung ab dem 3. Fachsemester
die 10 Wochen Vorpraktikum für Bauingenieurwesen vollständig nachweisen
müssen.

Dual: ausbildungsintegriert
Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen muss ein
Kooperationsvertrag für das duale Studium zwischen der Hochschule und
dem Unternehmen, bei dem die Ausbildung absolviert werden soll, bestehen
(siehe auch Seite 30).

Dual: praxisintegriert
Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen muss ein
Kooperationsvertrag für das duale Studium zwischen der Hochschule und
dem Unternehmen, in dem die Werkstudenten- bzw. Teilzeittätigkeit oder das
Praktikum absolviert wird, bestehen (siehe auch Seite 30).
Masterstudiengänge
     Allgemeine Regelungen
     Generell sollte für die Aufnahme eines Masterstudienganges an der
24   Hochschule Ruhr West ein Abschluss eines mindestens siebensemestrigen
     berufsqualifizierenden Studiums im Umfang von 210 Credits vorliegen.
     Bewerber/innen mit einem sechssemestrigen berufsqualifizierenden ­Studium
     mit einem Umfang von 180 Credits haben die Möglichkeit, fehlende Credits
     nachzuholen.

     In diesem Fall müssen bis zur Anmeldung zur Masterarbeit zusätzliche
     bachelor­adäquate Leistungen im Umfang von 30 Credits nachgewiesen
     werden, so dass mit Abschluss des Masterstudiengangs 300 Credits
     erreicht werden. Möglich ist die Anrechnung von Praxiszeiten, es können
     aber auch Learning Agreements über das Anfertigen einer Studienarbeit
     oder das Nachholen bestimmter Module aus den Bachelorstudiengängen
     abgeschlossen werden.

     Sind allerdings inhaltliche Voraussetzungen nicht erfüllt (siehe jeweiliger
     Studiengang), können diese nicht nachgeholt werden. Die Bewerbung kann
     im Zulassungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.

     Inhaltliche Voraussetzungen der Studiengänge
     Bauingenieurwesen
     Mindestens 96 Credits aus ingenieurwissenschaftlichen Modulen.

     Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden:
       HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT
                  ► MASTER ► BAUINGENIEURWESEN

     Betriebswirtschaftslehre
     Mindestens 105 Credits aus überwiegend wirtschaftswissenschaftlichen
     Modulen.

     Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden:
       HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT
              ► MASTER ► BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

     Informatik
     Mindestens 140 Credits aus Modulen mit zumindest überwiegend der Infor-
     matik entstammenden Inhalten.

     Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden:
       HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT
                     ► MASTER ► INFORMATIK
Technisches Produktionsmanagement
Mindestens 99 Credits aus Modulen mit überwiegend maschinenbaulichen
Inhalten oder ingenieur- bzw. betriebswissenschaftlichen Inhalten mit
maschinenbaunahem Bezug.
                                                                           25
Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden:
  HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT
     ► MASTER ► TECHNISCHES PRODUKTIONSMANAGEMENT

Systemtechnik
Mindestens 105 Credits aus Modulen mit überwiegend maschinenbaulichen,
elektrotechnischen, verfahrenstechnischen, energietechnischen, chemie­
ingenieurwissenschaftlichen, informationstechnischen oder vergleichbaren
Inhalten oder technisch ausgerichteten naturwissenschaftlichen Inhalten.

Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden:
  HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT
               ► MASTER ► SYSTEMTECHNIK

Wirtschaftsingenieurwesen-Energiesysteme
Mindestens 30 Credits aus Modulen mit zumindest überwiegend ingenieur-
wissenschaftlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Inhalten.

Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden:
 HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT
 ► MASTER ► WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN-ENERGIESYSTEME
WIE BEWERBE ICH MICH?
      Kontakt Studierenden Service Center (SSC)
      Duisburger Straße 100, Gebäude 5, EG, 45479 Mülheim an der Ruhr
26    Lützowstraße 5, EG, 46236 Bottrop
      0208 88254 - 222 | studierendenservice@hs-ruhrwest.de

     Bewerbungen werden ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal
     der HRW akzeptiert und müssen bis zum jeweiligen Fristende eingegangen
     sein. Eine spätere bzw. postalische Bewerbung ist nicht möglich!

     Das Online-Bewerbungsportal ist hier zu finden:
                   HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/BEWERBUNG

     Bei der Online-Bewerbung müssen verschiedene persönliche Daten und
     Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung eingetragen werden.
     Die Angabe von korrekten Daten ist vor allem bei zulassungsbeschränkten
     Studien­gängen wichtig, da diese Informationen die Basis für das Zulassungs-
     verfahren bilden. Das Zusenden von Unterlagen ist vorab nicht notwendig.

     Bei Bewerbungen zu Masterstudiengängen müssen zudem die entspre-
     chenden Bachelor-Dokumente als PDF-Dokumente hochgeladen werden.
     Diese bilden die Grundlage für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung
     und deren mögliche Teilnahme am Bewerbungsverfahren. Sollte der vorhe-
     rige Studienabschluss nicht die in den jeweiligen Prüfungsordnungen
     genannten, inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen, kann die Bewerbung
     leider nicht im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden.

     In der Regel wird innerhalb von sieben Werktagen nach Fristende ein
     Bescheid mit weiteren Informationen im Bewerbungsportal hochgeladen.
     Sollte im Hauptverfahren keine Zulassung erfolgt sein, besteht ggf. die
     Möglichkeit, in einem Nachrückverfahren einen Studienplatz zu erhalten.
     Im Falle einer Zulassung­erfolgt die Einschreibung durch postalische Zusen-
     dung der im Bescheid genann­ten Unterlagen und wird durch die persönliche
     Abholung des Studierendenausweises abgeschlossen.

     Anerkennung von Leistungen
     Für Bewerber/innen, die ins 1. Fachsemester einsteigen möchten, ist eine
     Anerkennung von Leistung vorerst nicht möglich. Der Antrag kann erst nach
     Studienbeginn gestellt werden, jedoch spätestens innerhalb der ersten sechs
     Monate nach Einschreibung an der HRW. Weitere Informationen dazu auf
     Seite 48.
GIBT ES BESONDERE BEWERBERGRUPPEN UND
WELCHE ­­AUSNAHMEN GELTEN FÜR SIE?
Beruflich Qualifizierte
Nach der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung des Landes NRW              27
wird zwischen drei Gruppen von beruflich Qualifizierten unterschieden:
• Meister/innen sowie vergleichbar Qualifizierte: Bewerber/innen mit
  beruf­licher Aufstiegsfortbildung im Umfang von mindestens 400 Unter-
  richtsstunden.
• Fachtreue beruflich Qualifizierte: Bewerber/innen mit mindestens
  zweijähriger Berufsausbildung und anschließender dreijähriger berufli-
  cher Tätigkeit. Sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte
  Studien­gang müssen der Ausbildung fachlich entsprechen.
• Sonstige beruflich Qualifizierte: Bewerber/innen mit mindestens zwei-
  jähriger Berufsausbildung und anschließender dreijähriger beruflicher
  Tätigkeit bzw. Erziehungs- oder Pflegetätigkeit, die einen fachlich nicht
  entsprechenden Studiengang studieren möchten oder deren berufliche
  Praxis außerhalb ihres Ausbildungsberufs absolviert wurde.

Beruflich Qualifizierte können sich auch über das Online-Bewerbungsportal
bewerben, allerdings muss ein Nachweis über die Berufsausbildung bzw. die
erbrachten Tätigkeiten hochgeladen werden.
Gasthörer/innen
Gasthörer/innen können an einzelnen Lehrveranstaltungen an der Hoch-
schule teilnehmen ohne an die Vorgaben der Studien- und Prüfungsord-
nungen bzw. an die übliche Hochschulzugangsberechtigung gebunden zu
sein. Ein Prüfungsanspruch besteht nicht. Gasthörer/in müssen den dafür
vorgesehenen Antrag unter Angabe der gewünschten Module ausfüllen
und im Studierenden Service Center abgeben. Bei erfolgter Zulassung
ist die Zahlung einer Gasthörergebühr in Höhe von 250,– € pro Semester
erforderlich.

Kleine Zweithörer/innen
Bewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben
sind und nur bestimmte Module an der Hochschule Ruhr West belegen
möchten, müssen dies unter Angabe der gewünschten Module beantragen.
Die Zulassung kann erfolgen, sofern ausreichend Kapazitäten vorhanden
sind. Die Zweithörergebühr beträgt 250,– € pro Semester. Über die
erbrachten Prüfungsleistungen wird anschließend ein Nachweis ausgestellt.­
Große Zweithörer/innen
     Bewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben
     sind und ein komplettes, weiteres Studium an der HRW absolvieren
     möchten, müssen sich wie reguläre Ersthörer/innen über das Online-Bewer-
28   bungsportal bewerben. Bei der Einschreibung muss eine Immatrikulationsbe-
     scheinigung der Ersthochschule vorgelegt werden.

     Große Zweithörer/innen haben den regulären Semesterbeitrag zu entrichten.
     Sollte jedoch das Gültigkeitsgebiet des Tickets der Ersthochschule mit dem
     Gültigkeitsgebiet des NRW-Tickets übereinstimmen, kann auf Antrag der
     entsprechende Anteil des Semesterbeitrages erlassen werden.

     Hier gibt es weitere Informationen zur Gasthörer- und Zweithörerschaft:
                HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► BEWERBUNG ►
                 ZWEITHÖRERSCHAFT BZW. GASTHÖRERSCHAFT

     Ausländische Bewerber/innen
     Bewerber/innen für Bachelorstudiengänge, die Bürger/innen eines EU/EWR-
     Mitgliedsstaates sind, bewerben sich direkt über das Online-Bewerbungs-
     portal. Alle Nicht-EU-Bürger/innen, die sich für einen Bachelorstudiengang
     bewerben möchten, nutzen bitte das Portal uni-assist für ihre Bewerbung:
                                 UNI-ASSIST.DE

     Bewerbungen für einen Masterstudiengang können von allen ausländischen
     Bewerber/innen über das Online-Portal vorgenommen werden.
                   HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/BEWERBUNG

     Studiengangswechsler/innen
     Studierende der HRW können über das HRW Portal einen Studiengans-
     wechsel beantragen. Hierbei gelten die gleichen Fristen wie für externe
     Bewerber/innen. Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester sind in
     jedem Fall die anzuerkennenden Leistungen anzugeben.
            HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► ­
          MEIN STUDIUM ► BEWERBUNG ►  STUDIENGANGSWECHSEL
WANN KANN ICH SONDERANTRÄGE STELLEN?
Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang
besteht für bestimmte Bewerber/innen die Möglichkeit Sonderanträge zu
stellen.                                                                       29
Folgende Arten von Anträgen werden akzeptiert:

Härtefallantrag
Im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung, die eine Tendenz zur Verschlim-
merung hat.

Dem Antrag muss ein ärztliches Gutachten beigefügt sein, dass die Auswir-
kungen der Erkrankung genau belegt. Weitere Härtegründe sind besondere
familiäre Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern.

Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote
oder der Wartezeit)
Sofern in der Zeit vor Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung ein
vom Bewerber/innen nicht zu vertretende Leistungsbeeinträchtigung vorlag.

Diese Gründe müssen zwingend durch ein Schulgutachten und ggf. weitere
Nachweise belegt werden.

Bevorzugte Berücksichtigung nach Dienst (bei Zulassung in vorherigem
­Semester)
 Bei Zulassung in vorherigem Semester, die jedoch auf Grund der Ableistung
 eines Dienstes (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr o. ä.)
 nicht wahrgenommen werden konnte.

Bevorzugte Berücksichtigung von Leistungssportlern
Bei nachgewiesener aktueller Mitgliedschaft in einem A-, B-, C- oder
C/D-Kader eines Bundesfachverbandes des DOSB kann ggf. eine direkte
Zulassung erfolgen.

Alle Anträge können formlos an das Studierenden Service Center geschickt
werden, müssen jedoch bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sein
(es gilt das Datum des Poststempels).
KANN ICH AUCH DUAL STUDIEREN?
      Kontakt Lisa Fleischmann und Beatrix Holzner, Koordination Duales Studium
      Duisburger Straße 100, 45479 Mülheim an der Ruhr
30    0208 88254 -126 / - 194 | duales-studium@hs-ruhrwest.de

     Wem ein (Bachelor-)Abschluss nicht genug ist, kann an der Hochschule
     Ruhr West auch dual studieren. Das duale Studium kombiniert das Studium
     an der Hochschule mit Praxis im Unternehmen.

     Dabei existieren an der Hochschule Ruhr West zwei Formen des dualen
     Studiums:
     • ausbildungsintegriert: Abschluss in einem Ausbildungsberuf zusätzlich
       zum Studium (z. B. Industriekaufmann /-frau, Anlagenmechaniker /in) und
     • praxisintegriert: Praxiseinsätze in einem Unternehmen während des
       ­gesamten Studiums (z. B. in Form von Praktikum, Werkstudententätigkeit).

     Damit wird nicht nur sehr praxisnah studiert, die Studierenden sind während­
     des Studiums auch finanziell abgesichert und haben nach dem Abschluss oft
     gleich einen festen Arbeitsplatz.

     Für die Zulassung zum dualen Studium wird neben einer üblichen
     Hochschul­zugangsberechtigung ein Nachweis der Praxistätigkeit bei
     einem Kooperationsunternehmen der Hochschule Ruhr West benötigt (z. B.
     Ausbildungsvertrag).

     Die Bewerbung für eine Ausbildungs- / Praktikumsstelle oder ähnliches
     erfolgt bei dem Kooperationsunternehmen, mit dem das duale Studium
     geplant ist. Nach dem Vertragsabschluss folgt die Bewerbung für das duale
     Studium an der Hochschule Ruhr West. Die Bewerbungsfrist für die dualen
     Studiengänge endet am 15. September. Der Studienbeginn ist in der Regel
     nur zum Wintersemester möglich.

     Sollte ein interessiertes Unternehmen noch nicht mit der Hochschule Ruhr
     West kooperieren, kann bei inhaltlicher Passung ggf. ein Kooperations­
     vertrag aufgesetzt werden. Die Absprache erfolgt mit der Koordinatorin für
     das duale Studium.

     Weitere Informationen zum dualen Studium sind hier zu finden:
       HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► DUALES STUDIUM
STUDIENEINSTIEG

                  31

       EINSTIEG
WELCHE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE GIBT ES
     ZUM STUDIENEINSTIEG?
     Studierenden Service Center
32   Die Mitarbeiter/innen des Studierenden Service Centers in Mülheim und
     Bottrop helfen neuen Studierenden gerne mit allen Fragen zum Studien-
     alltag. Auch bei der Suche nach dem/der passenden Ansprechpartner/in steht
     das Studierenden Service Center gerne zur Verfügung.

      Kontakt Studierenden Service Center (SSC)
      0208 88254 - 222 | studierendenservice@hs-ruhrwest.de

     Weitere Informationen sind hier zu finden:
           HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► BERATUNG
             UND BETREUUNG ► STUDIERENDEN SERVICE CENTER

     Erstsemesterkalender
     Im HRW Portal finden Sie einen Kalender, mit allen relevanten Veranstal-
     tungen für Erst­semester. Dabei handelt es sich um freiwillige Angebote, die
     Ihnen den Studieneinstieg erleichtern.

     Vorkurse
     Zum Start des Wintersemesters, in den drei Wochen vor Vorlesungsbeginn,
     finden Vorkurse statt. In den ersten zwei Wochen wird Mathematik, in der
     dritten Woche Methoden der Physik unterrichtet. Es werden Vormittags-
     sowie Nachmittagskurse angeboten. Die Vorkurse dienen der Auffrischung
     des Schulwissens, um den Studienanfänger/innen einen reibungslosen
     Übergang zum S   ­ tudium zu ermöglichen. Die Teilnahme an den Vorkursen
     ist freiwillig. Genauere Informa­tionen und Termine sind im Erstsemester­
     kalender und hier zu finden:
      HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIENEINSTIEG ► VORKURSE

     Online-Mathematik-Brückenkurs (OMB+)
     Bereits vor Semesterbeginn bieten wir Studienanfänger/innen die Möglich-
     keit, sich mit dem Online Mathematik Brückenkurs OMB+ optimal auf ein
     Studium vorzubereiten. Der OMB+ hat das Ziel, die Mathematikkenntnisse
     der Schule aufzufrischen und somit einen reibungslosen Übergang zum
     Studium zu ermöglichen. Zum OMB+ gelangen sie über den folgenden Link:
                                  WWW.OMBPLUS.DE
Erstsemesterbegrüßung
Die Präsidentin begrüßt alle Erstsemester sowohl im Winter- als auch
im Sommersemester im feierlichen Rahmen an der Hochschule Ruhr
West. Den genauen Termin erhalten Sie per Post und finden Sie im
Erstsemesterkalender.                                                                  33

Angebote der Fachbereiche und Fachschaften
Die Fachbereiche bzw. Fachschaften organisieren zum Vorlesungsbeginn
verschie­dene Angebote, wie z. B. studiengangspezifische Einführungs-
veranstaltungen, Rallyes oder ein gemeinsames Grillen, bei denen die
Studierenden alle fachbezogenen Fragen klären und neue Kontakte knüpfen
können.

Informationsveranstaltung der Studienberatung

Studieneinstieg leicht gemacht!
Was sind Module, Credits, SWS? Wo melde ich mich für Veranstaltungen
an? Wer sind meine Ansprechpartner/innen? Wie erstelle ich meinen
Stundenplan?

Diese und viele andere Fragen beantwortet Ihnen das Team der Studien­
beratung zum Start jeden Semesters, um Ihnen den Einstieg an der
Hochschule zu erleichtern. Noch vor dem eigentlichen Studienbeginn soll
diese Veranstaltung Hilfestellung bei vielfältigen Fragestellungen rund ums
Thema „erfolgreiche Studienorganisation“ geben.

 Kontakt Studienberatung
 0208 88254 -217 / -227 / -315 / -316 / -328 / -329 | studienberatung@hs-ruhrwest.de

Weitere Informationen sind hier zu finden:
            HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM
        ► BERATUNG UND BETREUUNG ► STUDIENBERATUNG

Mentoring-Programm HRW Navi
Das HRW Navi ist das hochschulweite Mentoring-Programm der
Hochschule Ruhr West.

In dem Mentoring-Angebot für die Studieneingangsphase werden
Studien­anfänger und Studienanfängerinnen (= Mentees) von Studierenden
mit Studien­erfahrung (= Lotsen bzw. Lotsinnen) bei ihrem Studieneinstieg
unterstützt:
• Durch regelmäßig stattfindende Gruppen-Mentoring-Treffen, in denen die
  Lotsen und Lotsinnen von ihren Erfahrungen berichten und alle Fragen der
  Mentees rund um das Studium beantworten.
• In diesem treffen bekommen Sie auch hilfreiche Tipps von Lotsen und
       Lotsinnen zu Themen wie Lerntechniken und Zeitmanagement.
     • Zudem bieten die Lotsen und Lotsinnen Angebote zu unterschiedlichen
34     Aktivitäten, die die Vernetzung innerhalb und außerhalb der Fachbereiche
       fördert.

      Kontakt Mentoring-Koordination
      0208 88254 - 321 | stefanie.leesing@hs-ruhrwest.de

     Weitere Informationen sind hier zu finden:
            HRW PORTAL ► STUDIUM AN DER HRW ► MENTORING

     Angebote des Zentrums für Kompetenzentwicklung (ZfK)
     Das Zentrum für Kompetenzentwicklung (ZfK) ist die zentrale Institution
     der Hochschule Ruhr West, die Lehrangebote aus dem Bereich Schlüssel­
     kompe­tenzen koordiniert und anbietet.

     Das Angebot des ZfK für einen gelungenen Studieneinstieg umfasst:
     • Microsoft Excel für Anfänger und Fortgeschrittene
     • Lernen, Entspannen, Organisieren u.a. Schneller lesen, mehr behalten;
       Zeitmanagement/Prüfungsangst und Gedächtnistraining/Lerntraining
     • Verfassen wissenschaftlicher Texte
     • Schreibblockaden lösen – endlich entspannt und flüssig schreiben
     • Komma & Co – die Tücken der deutschen Grammatik gekonnt bewältigen
     • Schreibberatung – Vom ersten Wort zur fertigen Hausarbeit
     • Schreibberatung – Vom ersten Wort zur fertigen Bachelorarbeit
     • Schreibberatung – Wie schreibe ich ein Motivationsschreiben ­
       (für Stipendien)?

      Kontakt Zentrum für Kompetenzentwicklung
      0208 88254 - 225 | stephanie.gotza@hs-ruhrwest.de

     Alle Veranstaltungsangebote des jeweiligen Semesters sind hier zu finden:
             HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ►
                        ­VORLESUNGSVERZEICHNIS

     Ausführliche Beschreibungen können dem Modulhandbuch des ZfK
     entnommen werden. Das Modulhandbuch ist hier zu finden:
                 HRW PORTAL ► STUDIUM AN DER HRW ► ZFK
WIE ERHALTE ICH EIN ­SEMESTERTICKET?
Nach der Immatrikulation – bei Abholung Ihrer Unterlagen – erstellt das
Studierenden Service Center einen Studierendenausweis in Form einer
Chipkarte. Auf diesem befindet sich ein Lichtbild, der Name, Vorname und     35
die Matrikelnummer.

Der Ausweis enthält zudem folgende Funktionen:
• Semester-Ticket
• Bibliotheksausweis
• Zahlungsmittel in der Mensa
• Kopierkarte

Der Studierendenausweis sowie das Semesterticket gelten jeweils für ein
Semester, d. h. im Wintersemester vom 01. September bis 28./29. Februar
und im Sommersemester vom 01. März bis 31. August.

Wichtig: Das Ticket kann erst zum Semesterbeginn, nach der Rückmeldung­
(siehe auch Seite 40), aktualisiert­werden, da das alte Ticket sonst früh-
zeitig die Gültigkeit verliert.

Das Gültigkeitsdatum wird an der Selbst­bedienungsstation (SB-Station) auf
den dafür vorgesehenen farbigen Streifen auf die Chipkarte aufgedruckt.
Nach jeder Rückmeldung kann der Aufdruck erneuert werden. Außer der
Matrikelnummer werden auf dem Ausweis keine weiteren persönlichen
Daten gespeichert. Alle Daten werden im Rahmen der datenschutzrecht­
lichen Bestimmungen verarbeitet. Die SB-Stationen zur Aktualisierung des
Semestertickets sind sowohl in Mülheim als auch in Bottrop zu finden.

Weitere Informationen zum Semesterticket
Mit dem Semesterticket fährt man flexibel und günstig kreuz und quer mit
sämtlichen zuschlagsfreien Fahrzeugen des Nahverkehrs. Das Semester­ticket
setzt sich­aus dem VRR-Ticket und dem NRW-Ticket zusammen und
beinhaltet verschiedene Leistungen. Durch die Aktualisierung des Semester-
tickets wird das VRR-Ticket auf den Ausweis aufgedruckt.

Das NRW-Ticket ist ein separates Ticket. Die Kosten für das VRR- und
NRW-Ticket sind automatisch im Semesterbeitrag enthalten. Ein Verzicht
auf das Semesterticket ist nicht möglich.
36
STUDIUM

              37

    STUDIUM
WAS IST DAS HRW PORTAL?
     Das HRW Portal ist das Informations- und Kommunikations-Portal rund um
     das Studium an der HRW und das wichtigste Werkzeug für die Studierenden.
38   Im HRW Portal sind u. a. folgende Funktionen möglich:
     • An- und Abmeldungen zu Modulen, Veranstaltungen und Prüfungen,
     • Kalenderfunktion und digitaler Stundenplan,
     • Übersicht aller Module des Studiengangs,
     • Semesterplan und Vorlesungsverzeichnis der HRW,
     • Kontaktaufnahme zu Professor/inn/en,
     • Austausch über Moodle in Foren und Lernräumen,
     • Herunterladen von Unterlagen der gewählten Lehrveranstaltungen,
     • Übersicht der Prüfungsergebnisse,
     • Anträge und Bescheinigungen (z. B. Anerkennung von Leistungen),
     • aktuelle Informationen (auch über den Studienalltag hinaus),
     • Lehrveranstaltungsevaluationen,
     • Zugriff auf Outlook um alle Nachrichten der Hochschulmail zu verwalten
       und organisieren,
     • Serviceseiten und das Schwarze Brett mit fachbereichsübergreifenden
       Ankündigungen etc.,
     • die HRW App ist im Apple- und im Google Play-Store kostenlos
       ­verfügbar.

     Wo finde ich den Zugang zum HRW Portal?
     Der Zugang zum HRW Portal erfolgt über den Link im Hauptmenü auf der
     Homepage der Hochschule Ruhr West.

     Hilfebereich im HRW Portal
     Das gesamte Studium wird über das HRW Portal organisiert und verwaltet.
     Sicher kommen da einige Fragen auf. Um den Einstieg und das Arbeiten mit
     dem HRW Portal zu erleichtern, wird Ihnen im Selbstlernbereich ein Hilfe-
     bereich zum Thema "Tutorials Mein Semester" angeboten. Dort finden Sie
     u. a. Anleitungen zur Modul- und Veranstaltungsanmeldung.
WELCHE FRISTEN MUSS ICH BEACHTEN?
Im Hochschulalltag gibt es neben dem Sommer- und Wintersemester noch
ein paar weitere Fristen und Zeiten.

Wintersemester                                                                    39

  Semesterzeiten                         1. September bis 28./29. Februar

                                         Diese Angaben stehen im HRW Jahres-
  Vorlesungszeiten und
                                         plan (HRW Portal ► Persönlicher
  Prüfungsphasen
                                         Arbeitsbereich ► Semesterplan )
  Anmeldung zu Modulen und               1. September bis Ende der
  Veranstaltungen                        2. Vorlesungswoche

                                         1. Dezember bis 1 Woche vor
  Prüfungsanmeldung
                                         Prüfungstermin

  Rückmeldung                            15. Juni bis 20. August

  Validierung Semesterticket/­Abholung
                                         Ab dem 01.September
  ­des NRW-Tickets
  Bewerbung auf ein höheres
  Fach­semester in einen anderen         Bis zum 15. September
  Studiengang

Sommersemester

  Semesterzeiten                         1. März bis 31. August

                                         Diese Angaben stehen im HRW Jahres-
  Vorlesungszeiten und
                                         plan (HRW Portal ► Persönlicher
  Prüfungsphasen
                                         Arbeitsbereich ► Semesterplan)
  Anmeldung zu Modulen und               1. März bis Ende der
  Veranstaltungen                        2.Vorlesungswoche

  Prüfungsanmeldung                      1. Juni bis 1 Woche vor Prüfungstermin

  Rückmeldung                            15. Januar bis 20. Februar

  Validierung Semesterticket/­Abholung
                                         Ab dem 01. März
  des NRW-Tickets
  Bewerbung auf ein höheres Fach­
  semester in einem anderen              Bis zum 15. März
  Studiengang
WAS BEDEUTET RÜCKMELDUNG?
     Wenn man sein Studium fortsetzen möchte, erklärt man dies jedes Semester
     durch die Rückmeldung. Diese erfolgt durch die Entrichtung des Semester­
40   beitrages für das Folgesemester. Im HRW Journal werden Studierende vor
     Beginn der Rückmeldefrist informiert, den Semesterbeitrag entsprechend
     ihres Gebühren­bescheids (bei BWL-Masterstudierenden zzgl. Material­
     bezugsgebühr) zu begleichen.

     Der Gebührenbescheid ist hier zu finden:
             HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► ­­
                      MEIN STUDIUM ► UNTERLAGEN

     Die Rückmeldung erfolgt nur bei vollständiger Zahlung des
     Semesterbeitrags.

     Die Zahlungen werden automatisch dem Personenkonto gutgeschrieben,
     sofern im Verwendungszweck ausschließlich die 8-stellige Matrikel-
     nummer korrekt angeben wurde. Der Zahlungsverkehr kann je nach
     Kreditinstitut oder Überweisungstyp bis zu fünf Tage in Anspruch nehmen.
     Eine Zahlung in bar oder per EC-/Kreditkarte vor Ort beim Studierenden
     Service Center ist nicht möglich!

     Die Rückmeldung wird per Upload der aktuellen Studienbescheinigung im
     HRW Portal bestätigt. Ab dann kann auch das Semesterticket an den Selbst­
     bedienungsautomaten der HRW verlängert werden (siehe auch Seite 35).

     Rückmeldefrist:
     • Wintersemester: 15.06. bis 20.08.
     • Sommersemester: 15.01. bis 20.02.

     Bei verspäteter Rückmeldung wird gemäß Einschreibeordnung eine Gebühr
     von 10,– € erhoben. Dabei muss beachtet werden, dass Studierende exmatri-
     kuliert werden müssen, sofern sie sich nicht zurückmelden.

     Kontodaten:
     Hochschule Ruhr West
     IBAN: DE70360700240614772200
     BIC: DEUTDEDBESS
WOZU GIBT ES EINEN STUDIENVERLAUFSPLAN?
Ein Bachelorstudium an der Hochschule Ruhr West umfasst 210 Credits, die
auf sieben Semester verteilt werden – 30 Credits pro Semester. Nach dieser
Rechnung wird für jeden Studiengang ein Plan entworfen, der den optimalen    41
Studienverlauf darstellt. Der Studienverlauf ist eine Empfehlung an die
Studierenden, damit die Orientierung im Studium leichter fällt. Natürlich
kann von der Empfehlung abgewichen werden, allerdings kann es dann zu
Überschneidungen im Semesterplan kommen.

Wo finde ich den Studienverlaufsplan?
Der Studienverlaufsplan ist Bestandteil der jeweiligen Prüfungsordnung.
Alle Prüfungsordnungen sind hier zu finden:
              HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► DIE HRW
                ► AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

WOZU BRAUCHE ICH EIN MODULHANDBUCH?
Anhand des Modulhandbuchs kann auf einen Blick erkannt werden,
• welche Veranstaltungen ein Modul umfasst,
• welcher Arbeitsaufwand für das Modul veranschlagt wird,
• ob es Teilnahmevoraussetzungen gibt,
• von welchem/welcher Dozent/in die Veranstaltungen gehalten werden,
• welche Lehrinhalte das Modul bietet, inklusive der durch das Absolvieren
  der Veranstaltungen erworbenen Kompetenzen,
• die Prüfungsform,
• und viele weitere nützliche Informationen zu den Veranstaltungen.

Wo finde ich das Modulhandbuch?
Alle Modulhandbücher sind hier zu finden:
                 HRW PORTAL ► MODULHANDBÜCHER
WAS IST EINE PRÜFUNGSORDNUNG?
     Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für das Studium an der
     Hochschule Ruhr West fest. Sie regelt.
42   • die Prüfungsanforderungen,
     • das Prüfungsverfahren sowie die Art der Erbringung der Prüfungs­
       leistungen,
     • die Regelstudienzeit,
     • die Fristen für die Meldung zur Prüfung,
     • die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und deren Prüfungen,
     • die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungsarbeiten,
     • und vieles mehr.

     Zu welcher Prüfungsordnung gehöre ich und wo finde ich sie?
     Einfach im HRW Portal nachschauen und schon wird der eigene Studien-
     gang mit der zugehörigen Prüfungsordnung angezeigt:
                HRW PORTAL ► MEIN STUDIUM ► MODUL- UND
                       VERANSTALTUNGSANMELDUNG

     Alle Prüfungsordnungen sind hier zu finden:
                    HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► DIE HRW
                      ► AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
WAS IST EIN SEMESTERPLAN UND WIE MELDE ICH
MICH ZU DEN VERANSTALTUNGEN AN?
Um den optimalen Studienverlauf zu gewährleisten, wird jedes Semester ein
Semesterplan in mehreren Varianten erstellt, welcher die Überschneidungs­       43
freiheit der Lehrveranstaltungen gewährleistet.

Mithilfe der vorgefertigten Semesterpläne und Semesterplanvarianten wird
den ­Studierenden an der Hochschule Ruhr West ein besonderer Service zuteil
– die Möglichkeit einer übersichtlichen und unkomplizierten Organisation
ihres Studiums.

Wo finde ich den Semesterplan?
Die Semesterpläne werden spätestens ab dem 01.09. zum Wintersemester
und ab dem 01.03. zum Sommersemester im HRW Portal in den Hochschul-
news angekündigt und rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn veröffentlicht. Die
Pläne sind im Bereich Semesterplan zu finden.
        HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► ­­
                MEIN STUDIUM ► SEMESTERPLAN

Ein Semesterplan, aber mehrere Varianten?
Dies ist darauf zurückzuführen, dass mehrere Übungs- oder Praktikums-
gruppen zu unterschiedlichen Zeiten angeboten werden, welche eine flexible
und individuelle Gestaltung des Semesterplans ermöglichen. Einfach für
eine Variante entscheiden und danach die Anmeldungen zu den Modulen und
Veranstaltungen wählen, wie sie im Vorlesungsverzeichnis angegeben sind.
Die Pläne gelten ausschließlich unter Vorbehalt. Die individuellen Veranstal-
tungszeiten sind nach erfolgreicher Anmeldung im HRW Portal ersichtlich.

Anmeldung zu Modulen und Veranstaltungen
• Wintersemester: 01.09. bis Ende der 2.Vorlesungswoche
• Sommersemester: 01.03. bis Ende der 2.Vorlesungswoche

Die Anmeldungen erfolgen hier:
        HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► ­­
                MEIN STUDIUM ► REGISTRIERUNG
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