HRWegweiser - Hochschule Ruhr West
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IMPRESSUM Hochschule Ruhr West Vertreten durch die Präsidentin Duisburger Straße 100 45479 Mülheim an der Ruhr Kontakt Hotline: 0208 88254 - 222 E-Mail: studierendenservice@hs-ruhrwest.de www.hochschule-ruhr-west.de Stand: Juli 2017
IHR WEGWEISER VON DER STUDIENORIENTIERUNG BIS ZUM STUDIENABSCHLUSS Egal, ob in der Orientierungsphase, kurz vor der Bewerbung, während oder zum Ende Ihres Studiums – dieser Wegweiser begleitet Sie in jeder dieser P hasen und gibt Ihnen wissenswerte Informationen rund um die HRW und ihr Angebot.
INHALT DIE HRW 5 Was sollte ich über die Hochschule Ruhr West wissen? 6 Welche Fachbereiche gibt es an der HRW? 6 Welche Studiengänge werden angeboten? 7 Wie ist der Servicebereich der HRW aufgebaut? 10 Welche Gremien gibt es? 11 Was ist die studentische Selbstverwaltung? 12 Wo finde ich was und wie komme ich dahin? 14 STUDIENORIENTIERUNG 17 Welche Unterstützung gibt es bei der Studienwahl? 18 Welche Kosten kommen auf mich zu und wie kann ich mein Studium finanzieren? 20 BEWERBUNG UND ZULASSUNG 21 Welche Bewerbungsfristen gibt es? 22 Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es? 23 Wie bewerbe ich mich? 26 Gibt es besondere Bewerbergruppen und welche Ausnahmen gelten für sie? 27 Wann kann ich Sonderanträge stellen? 29 Kann ich auch dual studieren? 30 STUDIENEINSTIEG 31 Welche Unterstützungsangebote gibt es zum Studieneinstieg? 32 Wie erhalte ich ein Semesterticket? 35 STUDIUM 37 Was ist das HRW Portal? 38 Welche Fristen muss ich beachten? 39 Was bedeutet Rückmeldung? 40 Wozu gibt es einen Studienverlaufsplan? 41 Wozu brauche ich ein Modulhandbuch? 41 Was ist eine Prüfungsordnung? 42 Was ist ein Semesterplan und wie melde ich mich zu den Veranstaltungen an? 43 Was muss ich zum Thema Prüfungen wissen? 45 Kann ich mir bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen? 48 Ist ein Auslandsaufenthalt möglich und was muss ich beachten? 49 Ich möchte ins Ausland – wo kann ich Sprachkenntnisse erwerben? 52 Was sind weitere Angebote des ZFK? 53
Wo finde ich Unterstützung bei Fragen und Anliegen während des Studiums? 54 Welche Möglichkeiten gibt es, ein Studium mit Kind zu organisieren? 57 Welche Angebote gibt es für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung? 58 Wer hilft mir bei Literaturrecherche und Informationsbeschaffung? 59 Wann und wo kann ich einen PC-Pool nutzen? 60 Wie finanziere ich mein Studium? 62 Gibt es hochschuleigene Stipendien? 64 An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich für ein Stipendium interessiere? 64 Wo kann ich während des Studiums wohnen? 65 Und wenn der kleine Hunger kommt? 66 Wird auch Hochschulsport angeboten? 66 STUDIENABSCHLUSS 67 Was ist ein Praxissemester? 68 Was ist eine Abschlussarbeit und wie melde ich mich dazu an? 69 Wie wechsele ich intern in einen Masterstudiengang? 70 Wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis? 71 Welche Unterstützung erhalte ich beim Übergang Studium–Beruf? 72 ALUMNI 75 Wie bleibe ich auch nach meinem Abschluss in Kontakt mit der HRW? 76 ABC DES STUDIUMS 77 Stichwortregister 88
DIE HRW 5 HRW
WAS SOLLTE ICH ÜBER DIE HOCHSCHULE RUHR WEST WISSEN? Die Hochschule Ruhr West (HRW) ist eine staatliche Fachhochschule mit 6 Standorten in Mülheim an der Ruhr und Bottrop. Gegründet im Jahr 2009, zählt die HRW heute rund 5.500 Studierende. Im Herzen der Metropole Ruhr zeichnet sich die HRW vor allem durch die Vielfältigkeit ihrer Beschäftigten, Studierenden und die offene Hochschulkultur aus. Das Studienangebot umfasst insgesamt 20 Bachelor- und sechs Masterstudiengänge aus den Bereichen Informatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Naturwissen- schaften und Wirtschaft. Neben der Lehre bildet die anwendungsorientierte Forschung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine tragende Säule der Hochschule. WELCHE FACHBEREICHE GIBT ES AN DER HRW? Die Hochschule Ruhr West ist in vier Fachbereiche gegliedert: Fachbereich 1 – Campus Bottrop Dem Fachbereich 1 sind die Institute Informatik und Energiesysteme und Energiewirtschaft zugeordnet. • Dekan ist Prof. Dr.-Ing. Uwe Handmann • Prodekan ist Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Irrek Fachbereich 2 – Campus Mülheim an der Ruhr Dem Fachbereich 2 ist das Wirtschaftsinstitut zugeordnet. • Dekan ist Prof. Dr. rer.pol. Werner Halver • Prodekanin ist Prof. Dr. Jutta Lommatzsch Fachbereich 3 – Campus Mülheim an der Ruhr Dem Fachbereich 3 sind die Institute Maschinenbau und Bauingenieurwesen zugeordnet. • Dekan ist Prof. Dr.-Ing. Daniel Jun • Prodekan ist Prof. Dr.-Ing. Joachim Friedhoff Fachbereich 4 – Campus Mülheim an der Ruhr Dem Fachbereich 4 sind die Institute Mess- und Sensortechnik sowie Natur wissenschaften zugeordnet. • Dekan ist Prof. Dr. rer. nat. Andreas Sauer • Prodekan ist Prof. Dr. Jörg Himmel
WELCHE STUDIENGÄNGE WERDEN ANGEBOTEN? Bachelorstudiengänge Studiengang 7 ►Angewandte Informatik ►Bauingenieurwesen ►BWL – Industrielles Dienstleistungsmanagement ►BWL – Internationales Handelsmanagement und Logistik ►E-Commerce ►Elektrotechnik ►Energieinformatik ►Energie- und Umwelttechnik ►Energie- und Wassermanagement ►Fahrzeugelektronik und Elektromobilität ►Gesundheits- und Medizintechnologien ►Internationale Wirtschaft – Emerging Markets ►Maschinenbau ►Mechatronik ►Mensch-Technik-Interaktion ►Sicherheitstechnik ►Wirtschaftsinformatik ►Wirtschaftsingenieurwesen-Bau ►Wirtschaftsingenieurwesen-Energiesysteme ►Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau Jeder Studiengang wird von einem/einer Studiengangsleiter/in betreut. Die Studiengangsleitung Ihres Studiengangs finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/STUDIENANGEBOT
Duale Bachelorstudiengänge Studiengang Studienform ausbildungs- und 8 ►Angewandte Informatik praxisintegriert ►Bauingenieurwesen praxisintegriert ►BWL – Industrielles ausbildungsintegriert Dienstleistungsmanagement ►BWL – Internationales Handelsmanagement praxisintegriert und Logistik ausbildungs- und ►Elektrotechnik praxisintegriert ausbildungs- und ►Energieinformatik praxisintegriert ausbildungs- und ►Energie- und Wassermanagement praxisintegriert ausbildungs- und ►Fahrzeugelektronik und Elektromobilität praxisintegriert ►Internationale Wirtschaft – ausbildungsintegriert Emerging Markets ausbildungs- und ►Maschinenbau praxisintegriert ►Mechatronik ausbildungsintegriert ausbildungs- und ►Mensch-Technik-Interaktion praxisintegriert ausbildungs- und ►Wirtschaftsinformatik praxisintegriert ►Wirtschaftsingenieurwesen-Bau praxisintegriert ausbildungs- und ►Wirtschaftsingenieurwesen-Energiesysteme praxisintegriert ►Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau ausbildungsintegriert Weitere Informationen zum dualen Studium erhalten Sie auf Seite 30.
Masterstudiengänge Studiengang ►Bauingenieurwesen 9 ►Betriebswirtschaftslehre ►Informatik ►Technisches Produktionsmanagement ►Systemtechnik ►Wirtschaftsingenieurwesen-Energiesysteme Jeder Studiengang wird von einem/einer Studiengangsleiter/in betreut. Die Studiengangsleitung Ihres Studiengangs finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/STUDIENANGEBOT
WIE IST DER SERVICEBEREICH DER HRW AUFGEBAUT? Dezernat I – Recht, Personal und Akademische Angelegenheiten 10 Das Dezernat I umfasst die Bereiche Recht (bspw. die juristische Beratung bei Verträgen), Personalservice, akademische Angelegenheiten (Betreuung der Hochschulgremien) und das Studiengangsqualitätsmanagement, das u. a. für die Qualitätssicherung der Studiengänge sorgt. Dezernat II – Finanzen und Facility Management Das Dezernat II bündelt Aufgaben aus Haushalt, Finanzen und Steuern, zentralem Einkauf, Gebäude-, Facility- und Infrastrukturmanagement. Dezernat III – IT und Bibliothek Das Dezernat III ist für die gesamte Informationsversorgung der HRW zuständig. Der IT-Service stellt den Studierenden PC-Pools und EDV-Labore sowie die für das Studium notwendige Hard- und Software bereit. Die Hochschulbibliothek hat die Aufgabe, die gesamte Hochschule mit einem stets aktuellen Angebot an digitalen und gedruckten Medien zu versorgen. Dezernat IV – Studierendenservice und Internationales Das Dezernat IV betreut Studieninteressierte, Studierende und Alumni zu allen studienbezogenen Themen. Die Beratung beginnt bei der Wahl des richtigen S tudiengangs sowie dem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und führt über Themen wie die Wahl und Gestaltung eines Auslandsauf- enthalts bis hin zum Berufseinstieg. Der Leistungskatalog des Dezernats umfasst auch die Aufgaben des Prüfungsamts für alle Studiengänge. Das Zentrum für Kompetenzentwicklung bietet für jede Phase des Studiums ein zusätzliches Lehrangebot an, das, wie die Teilnahme am Mentoring- Programm, freiwillig belegt werden kann.
WELCHE GREMIEN GIBT ES? Innerhalb der Hochschulselbstverwaltung treffen die jeweiligen Gremien alle Entscheidungen. Die zentralen Organe der Hochschule sind das Präsidium, der Hochschulrat und der Senat. Alle weiteren Gremien arbeiten diesen zu. 11 Präsidium • setzt sich zusammen aus der Präsidentin, dem Kanzler, der Vizepräsiden- tin für Studium und Lehre und dem Vizepräsidenten für Forschung und Transfer Hochschulrat • kontrolliert das Präsidium und wählt die Mitglieder des Präsidiums Senat • entscheidet über Erlass und Änderung von grundlegenden O rdnungen Fachbereichsrat • entscheidet über Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienordnungen und Prüfungsordnungen Gleichstellungskommission • berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte in allen B ereichen der Gleichstellung von Frau und Mann Qualitätsverbesserungskommission • überwacht die zweckgemäße Verwendung der zur Verfügung g estellten Mittel zur Verbesserung der Qualität in Lehre Prüfungsausschuss • trifft grundlegende Entscheidungen rund um Prüfungsangelegenheiten Kommission Forschung und Transfer • berät den Senat und das Präsidium und steuert die interdisziplinären For- schung an der HRW Kommission Studium und Lehre • berät den Senat und das Präsidium und über innovative Ansätze im Be- reich der Lehre und deren Umsetzung StuPa und AStA • beide Organe bilden die Studentische Selbstverwaltung Außer im Präsidium und Hochschulrat können sich Studierende in den Gremien engagieren.
WAS IST DIE STUDENTISCHE SELBSTVERWALTUNG? Kontakt AStA Duisburger Straße 100, Gebäude 3, Raum 03.01.048, 45479 Mülheim an der Ruhr 12 0208 88254 -555 | asta@hs-ruhrwest.de Die studentische Selbstverwaltung besteht aus dem Studierendenparla- ment (StuPa), dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und den Fachschaftsvertretungen. Studierendenparlament (StuPa) Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) der Studierendenschaft der HRW. Es wird in der Regel von allen eingeschrie- benen Studierenden der Hochschule Ruhr West gewählt. Das Studierendenparlament orientiert sich bei seiner alltäglichen Arbeit an dem Leitbild der Hochschule. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen unter anderem die Wahl und Kontrolle des AStA sowie die Beschließung der Satzung der Studierendenschaft und die Überwachung über den studen tischen Haushalt. Weitere Zuständigkeiten des Studierendenparlaments sind: • Bestätigung der Mitglieder des AStA (außer Vorstand und Finanzen), • Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse, • Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder, • Genehmigung des AStA-Haushaltes, • Festsetzung des anteiligen Semesterbeitrages. Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Der AStA führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft. Z udem kümmert sich der AStA auch um den studentischen Haushalt, sodass diverse Projekte ausgerichtet werden können, zum Beispiel die Planung und Finan- zierung der Erstsemesterparty.
Fachschaften Als Fachschaft bezeichnet man die Interessensvertretung eines Fachbereichs oder eines Studiengangs an einer Hochschule. An der Hochschule Ruhr West gibt es vier Fachschaftsvertretungen. 13 Fachschaft 1 Vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereichs 1 in Bottrop. Kontakt Fachschaftsvertretung 1 Lützowstr. 5, Raum 2.106, 46240 Bottrop 0208 88254 -541 | fachschaft1@hs-ruhrwest.de Fachschaft 2 Vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereichs 2 in Mülheim. Kontakt Fachschaftsvertretung 2 Duisburger Straße 100, Raum 03.01.193, 45479 Mülheim an der Ruhr 0208 88254 -542 | fachschaft2@hs-ruhrwest.de Fachschaft 3 Vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereichs 3 in Mülheim. Kontakt Fachschaftsvertretung 3 Duisburger Straße 100, Raum 04.01.10, 45479 Mülheim an der Ruhr 0208 88254 -543 | fachschaft3@hs-ruhrwest.de Fachschaft 4 Vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereichs 4 in Mülheim. Kontakt Fachschaftsvertretung 4 Duisburger Straße 100, 45479 Mülheim an der Ruhr 0208 88254 -544 | fachschaft4@hs-ruhrwest.de
WO FINDE ICH WAS UND WIE KOMME ICH DAHIN? Campus Mülheim an der Ruhr 14 Duisburger Straße 100 45479 Mülheim an der Ruhr Gebäude 01: Institut Naturwissenschaften Gebäude 02: Institut Mess- und Sensortechnik Gebäude 03: Wirtschaftsinstitut Gebäude 04: Institut Bauingenieurwesen | Institut Maschinenbau Gebäude 05: Bibliothek | Studierenden Service Center Gebäude 06: Hörsaalzentrum Gebäude 07: Mensa Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln MH Hauptbahnhof – Standort Duisburger Straße Ab MH Hauptbahnhof Bstg. 1 mit der Straßenbahnlinie 901 (Richtung Duisburg Obermarxloh Schleife) bis zur Haltestelle Hochschule Ruhr West (Kolkmann). BEACHV OLLEY- BALLFE LD PARKHAUS MENSA ▌GEB. 0 1 GEB. 07 ▌GEB. 0 2 KLEIN- FUSSBA LL- PLATZ BIB BAUSTO FF- LAGER GEB. 05 ▌GEB. 0 3 HÖRSÄL E ▌GEB. 0 Dreherei GEB. 06 4 Zu r A lten Duisburg er Str. 10 0 Fahrradbügel Haltestelle Sitzbänke
Campus Bottrop Lützowstraße 5 46236 Bottrop 15 Bibliothek Studierenden Service Center Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft Institut Informatik Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln BOT Hauptbahnhof – Standort Lützowstr. Ab BOT Hauptbahnhof Bstg. 2 mit der Buslinie SB 16 (Richtung Dorsten ZOB Dorsten) bis zur Haltestelle Berufsschule. Parkmöglichkeiten • Zufahrt zum Parkplatz Höhe Gladbecker Straße 88 • Gesundheitsamt – Zufahrt Höhe Gladbecker Straße 60 (Zufahrt nur mit validiertem Studierendenausweis möglich) raße 88 ße er stra Bl üch Gladbecker St P An der Be ruf ssc latz hul chs-P e ns -Sa Ha Ha n s-S ac hs -S ße tra tra ß e zis loz sta Pe e5 traß ows e 60 Lütz Gladbecker Straß P
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STUDIENORIENTIERUNG 17 ORIEN- TIERUNG
WELCHE UNTERSTÜTZUNG GIBT ES BEI DER STUDIENWAHL? Kontakt Studienberatung 18 0208 88254 -217 / -227 / -315 / -316 / -328 / -329 | studienberatung@hs-ruhrwest.de Kontakt mint4u 0208 88254 - 163 / -324 | mint4u@hs-ruhrwest.de Kontakt Talentscouting 0208 88254 - 325 / -323 / -322 / -221 | talentscouting@hs-ruhrwest.de Individuelle Beratung Die Studienberatung der HRW bietet individuelle Beratungsgespräche an, bei denen alle Fragen rund um die eigene Studienwahl geklärt und Anhalts- punkte zur Studienorientierung gegeben werden können. Workshop für Studieninteressierte Studieren, aber was? Handwerkszeug zur Studienwahl Sie suchen Unterstützung bei der Wahl des richtigen Studiengangs? Hierfür hat die Studienberatung das passende Angebot für Sie – einen Workshop rund um das Thema Studienwahl. Ziel ist es Ihnen mit Hilfe der gemein- samen Bearbeitung von Übungen und hilfreichen Tipps den Entscheidungs prozess zu erleichtern. So lernen Sie z. B. wichtige, studienbezogene Infor- mationen zu recherchieren oder eigene Interessen und Stärken zu benennen. In dem Workshop sollen die wichtigsten Grundsteine für Ihren Entschei- dungsprozess gelegt und Ihnen einen Grundstock an Informationsquellen und Materialien an die Hand gegeben werden. Woche der Studienorientierung Regelmäßig zum Jahresbeginn gibt es eine Woche der Studienorientierung an der Hochschule Ruhr West. Das Format der Angebote variiert von Infor- mationsvorträgen und Beratungsangeboten über Laborführungen bis hin zu Schnuppervorlesungen und Workshops. Tage der offenen Tür An Tagen der offenen Tür können Studieninteressierte die Hochschule kennenlernen, Labore besichtigen, sich durch die Bibliothek führen lassen und jede Menge Informationen über das Studienangebot erhalten. Sie haben die Möglichkeit, sowohl S tudierenden als auch Beschäftigten Fragen zu stellen und so einen ersten Einblick in das Hochschulleben zu bekommen. Schnuppervorlesungen Nach vorheriger Absprache ist eine Teilnahme an regulären Lehrveranstal- tungen der Hochschule Ruhr West möglich. Hierfür ist lediglich eine Anmel- dung und Terminvereinbarung bei der Studienberatung notwendig.
Ferienangebote In den Herbstferien haben Schüler/innen (ab 16 Jahren) die Möglichkeit, an mehrtägigen, fachbezogenen Workshops teilzunehmen oder in reguläre Lehrveranstaltungen reinzuschnuppern. Ein Rahmenprogramm rundet das Angebot ab. Je nach Interesse wird ein individuelles (Wochen-)programm 19 zusammengestellt. Schülerstudium Qualifizierte und engagierte Schüler/innen der Sekundarstufe II haben die Möglichkeit, an der HRW, parallel zu ihrer schulischen Ausbildung,Module zu belegen. Bei erfolgreichem Abschluss (in der Regel in einer Klausur) können diese später angerechnet werden, sofern ein Studium eines entspre- chenden Studiengangs an der Hochschule Ruhr West aufgenommen wird. Wird eine Bewerbung für das Schülerstudium angestrebt, muss eine schrift- liche Empfehlung der Schule sowie ein Bewerbungsformular beim mint4u- Zentrum eingereicht werden. Workshop für Eltern Wie unterstütze ich mein Kind bei der Studienwahl? Wenn Schüler/innen sich entscheiden zu studieren, sind oftmals Eltern wichtigeAnsprechpersonen und Berater/innen. Was Eltern rund um Informa- tionsquellen, Studium, Bachelor- und Masterstudiengänge, Finanzierung und Wohnen wissen müssen, erfahren sie von der Studienberatung der HRW, die regelmäßig Elternworkshops veranstaltet. Hier werden z. B. folgende Fragen beantwortet: Wie können Eltern ihr Kind bei der Studienwahl unterstützen? An wen können sich Eltern wenden? Wie ist das Studiensystem heute aufge- baut und wie bewirbt man sich um einen Studienplatz? Individuelle Talentförderung Habe ich Talent zum Studieren? Sind Sie Schüler/in in der Oberstufe und können nicht einschätzen, ob ein Studium das richtige für Sie wäre oder ob Sie überhaupt das Talent zum Studieren hätten? Oder haben Sie Bedenken, ob Sie ein Studium schaffen könnten, weil z. B. noch niemand in Ihrer Familie studiert hat oder die Noten nicht in allen Fächern perfekt sind? Dann gibt es die Möglichkeit, individu- elle Beratungstermine mit den HRW Talentscouts zu vereinbaren. In regel- mäßigen Gesprächen finden Sie gemeinsam mit einem Talentscout heraus, was Ihre Berufswünsche sind, erarbeiten Strategien, wie Sie Ihre beruflichen Ziele erreichen und welche Angebote Sie dabei unterstützen können. Weitere Informationen zu allen Angeboten sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/ STUDIENORIENTIERUNG
WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU UND WIE KANN ICH MEIN STUDIUM FINANZIEREN? Kosten 20 An der Hochschule Ruhr West werden, wie an allen anderen staatlichen Hochschulen, keine Studiengebühren erhoben. Es fällt ein Semesterbeitrag an. Dieser setzt sich aus dem Sozialbeitrag zum Studierendenwerk Duisburg- Essen, dem Beitrag zur Studierendenschaft (AStA) und den Kosten für die Semestertickets (VRR- und NRW-Ticket) zusammen. Tipp Bevor eine Finanzierungsart für ein Studium festgelegt wird, ist es empfeh- lenswert zu überprüfen, wie hoch die monatlichen Ausgaben sind und welche finanziellen Mittel zusätzlich benötigt werden. Um den individuellen Bedarf zu ermitteln, eignen sich Finanzbedarfsrechner wie zum Beispiel: KFW.DE ► FÜR PRIVATPERSONEN ► STUDIEREN ► ZUM BEDARFSRECHNER Eine ungefähre Einschätzung der Kosten während eines Studiums bietet beispielsweise folgende Seite: STUDIEREN.DE ► FINANZEN ► LEBENSHALTUNG Um die Kosten für das Studium und den Lebensunterhalt zu sichern, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten (siehe auch Seite 62): • BAföG • Nebenjobs • Stipendien • Studienkredit
BEWERBUNG UND ZULASSUNG 21 BEWERBUNG
WELCHE BEWERBUNGSFRISTEN GIBT ES? Bewerbungsfristen Bachelorstudiengänge Frist Frist 22 Verfahren WiSe SoSe Ausländische Bewerber/innen* über uni-assist.de 15.06. 15.12. zulassungs Beruflich Qualifizierte 15.07. 15.01. beschränkt Erstsemester und zulassungs 15.07. 15.01. große Zweithörer/innen beschränkt Erstsemester und zulassungsfrei 15.09. 15.03 große Zweithörer/innen Berufliche Qualifizierte zulassungsfrei 15.09. 15.03. Duale Studiengänge 15.09. - Ausländische Bewerber/innen* über uni-assist.de 15.08. 15.02. (höheres Fachsemester) zulassungs Höheres Fachsemester 15.09. 15.03. beschränkt Höheres Fachsemester zulassungsfrei 15.09. 15.03. Gast- bzw. kleine 15.09. 15.03. Zweithörer/innen Bewerbungsfristen Masterstudiengänge Frist Frist Verfahren WiSe SoSe Erstsemester und höheres zulassungs 15.08. 15.02. Fachsemester beschränkt Erstsemester und höheres zulassungsfrei 15.09. 15.03. Fachsemester Gast-/kleine Zweithörer/innen 15.09. 15.03. *gilt nicht für Bürger aus EU/EWR-Mitgliedsstaaten; hier gelten die regulären Fristen
WELCHE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN GIBT ES? Bachelorstudiengänge • allgemeine Hochschulreife oder • fachgebundene Hochschulreife oder 23 • Fachhochschulreife oder • ein als gleichwertig anerkannter Abschluss im Zuge der beruflichen Qualifizierung (siehe auch Seite 27) und • zusätzlich ggf. ein Vorpraktikum (Bauingenieurwesen) Weitere Informationen/Anforderungen für das Vorpraktikum sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► BEWERBUNG UND EINSCHREIBUNG ► ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Höheres Fachsemester Bei der Zulassung für ein höheres Fachsemester gelten die gleichen Zulas- sungsvoraussetzungen wie für die Einschreibung in das erste Fachsemester. Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen entsprechende Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Dabei muss beachtet werden, dass Hochschulwechsler/innen bei der Einstufung ab dem 3. Fachsemester die 10 Wochen Vorpraktikum für Bauingenieurwesen vollständig nachweisen müssen. Dual: ausbildungsintegriert Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen muss ein Kooperationsvertrag für das duale Studium zwischen der Hochschule und dem Unternehmen, bei dem die Ausbildung absolviert werden soll, bestehen (siehe auch Seite 30). Dual: praxisintegriert Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen muss ein Kooperationsvertrag für das duale Studium zwischen der Hochschule und dem Unternehmen, in dem die Werkstudenten- bzw. Teilzeittätigkeit oder das Praktikum absolviert wird, bestehen (siehe auch Seite 30).
Masterstudiengänge Allgemeine Regelungen Generell sollte für die Aufnahme eines Masterstudienganges an der 24 Hochschule Ruhr West ein Abschluss eines mindestens siebensemestrigen berufsqualifizierenden Studiums im Umfang von 210 Credits vorliegen. Bewerber/innen mit einem sechssemestrigen berufsqualifizierenden Studium mit einem Umfang von 180 Credits haben die Möglichkeit, fehlende Credits nachzuholen. In diesem Fall müssen bis zur Anmeldung zur Masterarbeit zusätzliche bacheloradäquate Leistungen im Umfang von 30 Credits nachgewiesen werden, so dass mit Abschluss des Masterstudiengangs 300 Credits erreicht werden. Möglich ist die Anrechnung von Praxiszeiten, es können aber auch Learning Agreements über das Anfertigen einer Studienarbeit oder das Nachholen bestimmter Module aus den Bachelorstudiengängen abgeschlossen werden. Sind allerdings inhaltliche Voraussetzungen nicht erfüllt (siehe jeweiliger Studiengang), können diese nicht nachgeholt werden. Die Bewerbung kann im Zulassungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden. Inhaltliche Voraussetzungen der Studiengänge Bauingenieurwesen Mindestens 96 Credits aus ingenieurwissenschaftlichen Modulen. Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT ► MASTER ► BAUINGENIEURWESEN Betriebswirtschaftslehre Mindestens 105 Credits aus überwiegend wirtschaftswissenschaftlichen Modulen. Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT ► MASTER ► BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE Informatik Mindestens 140 Credits aus Modulen mit zumindest überwiegend der Infor- matik entstammenden Inhalten. Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT ► MASTER ► INFORMATIK
Technisches Produktionsmanagement Mindestens 99 Credits aus Modulen mit überwiegend maschinenbaulichen Inhalten oder ingenieur- bzw. betriebswissenschaftlichen Inhalten mit maschinenbaunahem Bezug. 25 Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT ► MASTER ► TECHNISCHES PRODUKTIONSMANAGEMENT Systemtechnik Mindestens 105 Credits aus Modulen mit überwiegend maschinenbaulichen, elektrotechnischen, verfahrenstechnischen, energietechnischen, chemie ingenieurwissenschaftlichen, informationstechnischen oder vergleichbaren Inhalten oder technisch ausgerichteten naturwissenschaftlichen Inhalten. Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT ► MASTER ► SYSTEMTECHNIK Wirtschaftsingenieurwesen-Energiesysteme Mindestens 30 Credits aus Modulen mit zumindest überwiegend ingenieur- wissenschaftlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Inhalten. Weitere Informationen zum Studiengang sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► STUDIENANGEBOT ► MASTER ► WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN-ENERGIESYSTEME
WIE BEWERBE ICH MICH? Kontakt Studierenden Service Center (SSC) Duisburger Straße 100, Gebäude 5, EG, 45479 Mülheim an der Ruhr 26 Lützowstraße 5, EG, 46236 Bottrop 0208 88254 - 222 | studierendenservice@hs-ruhrwest.de Bewerbungen werden ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der HRW akzeptiert und müssen bis zum jeweiligen Fristende eingegangen sein. Eine spätere bzw. postalische Bewerbung ist nicht möglich! Das Online-Bewerbungsportal ist hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/BEWERBUNG Bei der Online-Bewerbung müssen verschiedene persönliche Daten und Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung eingetragen werden. Die Angabe von korrekten Daten ist vor allem bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wichtig, da diese Informationen die Basis für das Zulassungs- verfahren bilden. Das Zusenden von Unterlagen ist vorab nicht notwendig. Bei Bewerbungen zu Masterstudiengängen müssen zudem die entspre- chenden Bachelor-Dokumente als PDF-Dokumente hochgeladen werden. Diese bilden die Grundlage für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung und deren mögliche Teilnahme am Bewerbungsverfahren. Sollte der vorhe- rige Studienabschluss nicht die in den jeweiligen Prüfungsordnungen genannten, inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen, kann die Bewerbung leider nicht im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. In der Regel wird innerhalb von sieben Werktagen nach Fristende ein Bescheid mit weiteren Informationen im Bewerbungsportal hochgeladen. Sollte im Hauptverfahren keine Zulassung erfolgt sein, besteht ggf. die Möglichkeit, in einem Nachrückverfahren einen Studienplatz zu erhalten. Im Falle einer Zulassungerfolgt die Einschreibung durch postalische Zusen- dung der im Bescheid genannten Unterlagen und wird durch die persönliche Abholung des Studierendenausweises abgeschlossen. Anerkennung von Leistungen Für Bewerber/innen, die ins 1. Fachsemester einsteigen möchten, ist eine Anerkennung von Leistung vorerst nicht möglich. Der Antrag kann erst nach Studienbeginn gestellt werden, jedoch spätestens innerhalb der ersten sechs Monate nach Einschreibung an der HRW. Weitere Informationen dazu auf Seite 48.
GIBT ES BESONDERE BEWERBERGRUPPEN UND WELCHE AUSNAHMEN GELTEN FÜR SIE? Beruflich Qualifizierte Nach der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung des Landes NRW 27 wird zwischen drei Gruppen von beruflich Qualifizierten unterschieden: • Meister/innen sowie vergleichbar Qualifizierte: Bewerber/innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung im Umfang von mindestens 400 Unter- richtsstunden. • Fachtreue beruflich Qualifizierte: Bewerber/innen mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender dreijähriger berufli- cher Tätigkeit. Sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte Studiengang müssen der Ausbildung fachlich entsprechen. • Sonstige beruflich Qualifizierte: Bewerber/innen mit mindestens zwei- jähriger Berufsausbildung und anschließender dreijähriger beruflicher Tätigkeit bzw. Erziehungs- oder Pflegetätigkeit, die einen fachlich nicht entsprechenden Studiengang studieren möchten oder deren berufliche Praxis außerhalb ihres Ausbildungsberufs absolviert wurde. Beruflich Qualifizierte können sich auch über das Online-Bewerbungsportal bewerben, allerdings muss ein Nachweis über die Berufsausbildung bzw. die erbrachten Tätigkeiten hochgeladen werden. Gasthörer/innen Gasthörer/innen können an einzelnen Lehrveranstaltungen an der Hoch- schule teilnehmen ohne an die Vorgaben der Studien- und Prüfungsord- nungen bzw. an die übliche Hochschulzugangsberechtigung gebunden zu sein. Ein Prüfungsanspruch besteht nicht. Gasthörer/in müssen den dafür vorgesehenen Antrag unter Angabe der gewünschten Module ausfüllen und im Studierenden Service Center abgeben. Bei erfolgter Zulassung ist die Zahlung einer Gasthörergebühr in Höhe von 250,– € pro Semester erforderlich. Kleine Zweithörer/innen Bewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und nur bestimmte Module an der Hochschule Ruhr West belegen möchten, müssen dies unter Angabe der gewünschten Module beantragen. Die Zulassung kann erfolgen, sofern ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Die Zweithörergebühr beträgt 250,– € pro Semester. Über die erbrachten Prüfungsleistungen wird anschließend ein Nachweis ausgestellt.
Große Zweithörer/innen Bewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und ein komplettes, weiteres Studium an der HRW absolvieren möchten, müssen sich wie reguläre Ersthörer/innen über das Online-Bewer- 28 bungsportal bewerben. Bei der Einschreibung muss eine Immatrikulationsbe- scheinigung der Ersthochschule vorgelegt werden. Große Zweithörer/innen haben den regulären Semesterbeitrag zu entrichten. Sollte jedoch das Gültigkeitsgebiet des Tickets der Ersthochschule mit dem Gültigkeitsgebiet des NRW-Tickets übereinstimmen, kann auf Antrag der entsprechende Anteil des Semesterbeitrages erlassen werden. Hier gibt es weitere Informationen zur Gasthörer- und Zweithörerschaft: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► BEWERBUNG ► ZWEITHÖRERSCHAFT BZW. GASTHÖRERSCHAFT Ausländische Bewerber/innen Bewerber/innen für Bachelorstudiengänge, die Bürger/innen eines EU/EWR- Mitgliedsstaates sind, bewerben sich direkt über das Online-Bewerbungs- portal. Alle Nicht-EU-Bürger/innen, die sich für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten, nutzen bitte das Portal uni-assist für ihre Bewerbung: UNI-ASSIST.DE Bewerbungen für einen Masterstudiengang können von allen ausländischen Bewerber/innen über das Online-Portal vorgenommen werden. HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE/BEWERBUNG Studiengangswechsler/innen Studierende der HRW können über das HRW Portal einen Studiengans- wechsel beantragen. Hierbei gelten die gleichen Fristen wie für externe Bewerber/innen. Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester sind in jedem Fall die anzuerkennenden Leistungen anzugeben. HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► MEIN STUDIUM ► BEWERBUNG ► STUDIENGANGSWECHSEL
WANN KANN ICH SONDERANTRÄGE STELLEN? Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang besteht für bestimmte Bewerber/innen die Möglichkeit Sonderanträge zu stellen. 29 Folgende Arten von Anträgen werden akzeptiert: Härtefallantrag Im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung, die eine Tendenz zur Verschlim- merung hat. Dem Antrag muss ein ärztliches Gutachten beigefügt sein, dass die Auswir- kungen der Erkrankung genau belegt. Weitere Härtegründe sind besondere familiäre Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern. Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit) Sofern in der Zeit vor Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung ein vom Bewerber/innen nicht zu vertretende Leistungsbeeinträchtigung vorlag. Diese Gründe müssen zwingend durch ein Schulgutachten und ggf. weitere Nachweise belegt werden. Bevorzugte Berücksichtigung nach Dienst (bei Zulassung in vorherigem Semester) Bei Zulassung in vorherigem Semester, die jedoch auf Grund der Ableistung eines Dienstes (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr o. ä.) nicht wahrgenommen werden konnte. Bevorzugte Berücksichtigung von Leistungssportlern Bei nachgewiesener aktueller Mitgliedschaft in einem A-, B-, C- oder C/D-Kader eines Bundesfachverbandes des DOSB kann ggf. eine direkte Zulassung erfolgen. Alle Anträge können formlos an das Studierenden Service Center geschickt werden, müssen jedoch bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sein (es gilt das Datum des Poststempels).
KANN ICH AUCH DUAL STUDIEREN? Kontakt Lisa Fleischmann und Beatrix Holzner, Koordination Duales Studium Duisburger Straße 100, 45479 Mülheim an der Ruhr 30 0208 88254 -126 / - 194 | duales-studium@hs-ruhrwest.de Wem ein (Bachelor-)Abschluss nicht genug ist, kann an der Hochschule Ruhr West auch dual studieren. Das duale Studium kombiniert das Studium an der Hochschule mit Praxis im Unternehmen. Dabei existieren an der Hochschule Ruhr West zwei Formen des dualen Studiums: • ausbildungsintegriert: Abschluss in einem Ausbildungsberuf zusätzlich zum Studium (z. B. Industriekaufmann /-frau, Anlagenmechaniker /in) und • praxisintegriert: Praxiseinsätze in einem Unternehmen während des gesamten Studiums (z. B. in Form von Praktikum, Werkstudententätigkeit). Damit wird nicht nur sehr praxisnah studiert, die Studierenden sind während des Studiums auch finanziell abgesichert und haben nach dem Abschluss oft gleich einen festen Arbeitsplatz. Für die Zulassung zum dualen Studium wird neben einer üblichen Hochschulzugangsberechtigung ein Nachweis der Praxistätigkeit bei einem Kooperationsunternehmen der Hochschule Ruhr West benötigt (z. B. Ausbildungsvertrag). Die Bewerbung für eine Ausbildungs- / Praktikumsstelle oder ähnliches erfolgt bei dem Kooperationsunternehmen, mit dem das duale Studium geplant ist. Nach dem Vertragsabschluss folgt die Bewerbung für das duale Studium an der Hochschule Ruhr West. Die Bewerbungsfrist für die dualen Studiengänge endet am 15. September. Der Studienbeginn ist in der Regel nur zum Wintersemester möglich. Sollte ein interessiertes Unternehmen noch nicht mit der Hochschule Ruhr West kooperieren, kann bei inhaltlicher Passung ggf. ein Kooperations vertrag aufgesetzt werden. Die Absprache erfolgt mit der Koordinatorin für das duale Studium. Weitere Informationen zum dualen Studium sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► DUALES STUDIUM
STUDIENEINSTIEG 31 EINSTIEG
WELCHE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE GIBT ES ZUM STUDIENEINSTIEG? Studierenden Service Center 32 Die Mitarbeiter/innen des Studierenden Service Centers in Mülheim und Bottrop helfen neuen Studierenden gerne mit allen Fragen zum Studien- alltag. Auch bei der Suche nach dem/der passenden Ansprechpartner/in steht das Studierenden Service Center gerne zur Verfügung. Kontakt Studierenden Service Center (SSC) 0208 88254 - 222 | studierendenservice@hs-ruhrwest.de Weitere Informationen sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► BERATUNG UND BETREUUNG ► STUDIERENDEN SERVICE CENTER Erstsemesterkalender Im HRW Portal finden Sie einen Kalender, mit allen relevanten Veranstal- tungen für Erstsemester. Dabei handelt es sich um freiwillige Angebote, die Ihnen den Studieneinstieg erleichtern. Vorkurse Zum Start des Wintersemesters, in den drei Wochen vor Vorlesungsbeginn, finden Vorkurse statt. In den ersten zwei Wochen wird Mathematik, in der dritten Woche Methoden der Physik unterrichtet. Es werden Vormittags- sowie Nachmittagskurse angeboten. Die Vorkurse dienen der Auffrischung des Schulwissens, um den Studienanfänger/innen einen reibungslosen Übergang zum S tudium zu ermöglichen. Die Teilnahme an den Vorkursen ist freiwillig. Genauere Informationen und Termine sind im Erstsemester kalender und hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIENEINSTIEG ► VORKURSE Online-Mathematik-Brückenkurs (OMB+) Bereits vor Semesterbeginn bieten wir Studienanfänger/innen die Möglich- keit, sich mit dem Online Mathematik Brückenkurs OMB+ optimal auf ein Studium vorzubereiten. Der OMB+ hat das Ziel, die Mathematikkenntnisse der Schule aufzufrischen und somit einen reibungslosen Übergang zum Studium zu ermöglichen. Zum OMB+ gelangen sie über den folgenden Link: WWW.OMBPLUS.DE
Erstsemesterbegrüßung Die Präsidentin begrüßt alle Erstsemester sowohl im Winter- als auch im Sommersemester im feierlichen Rahmen an der Hochschule Ruhr West. Den genauen Termin erhalten Sie per Post und finden Sie im Erstsemesterkalender. 33 Angebote der Fachbereiche und Fachschaften Die Fachbereiche bzw. Fachschaften organisieren zum Vorlesungsbeginn verschiedene Angebote, wie z. B. studiengangspezifische Einführungs- veranstaltungen, Rallyes oder ein gemeinsames Grillen, bei denen die Studierenden alle fachbezogenen Fragen klären und neue Kontakte knüpfen können. Informationsveranstaltung der Studienberatung Studieneinstieg leicht gemacht! Was sind Module, Credits, SWS? Wo melde ich mich für Veranstaltungen an? Wer sind meine Ansprechpartner/innen? Wie erstelle ich meinen Stundenplan? Diese und viele andere Fragen beantwortet Ihnen das Team der Studien beratung zum Start jeden Semesters, um Ihnen den Einstieg an der Hochschule zu erleichtern. Noch vor dem eigentlichen Studienbeginn soll diese Veranstaltung Hilfestellung bei vielfältigen Fragestellungen rund ums Thema „erfolgreiche Studienorganisation“ geben. Kontakt Studienberatung 0208 88254 -217 / -227 / -315 / -316 / -328 / -329 | studienberatung@hs-ruhrwest.de Weitere Informationen sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► STUDIUM ► BERATUNG UND BETREUUNG ► STUDIENBERATUNG Mentoring-Programm HRW Navi Das HRW Navi ist das hochschulweite Mentoring-Programm der Hochschule Ruhr West. In dem Mentoring-Angebot für die Studieneingangsphase werden Studienanfänger und Studienanfängerinnen (= Mentees) von Studierenden mit Studienerfahrung (= Lotsen bzw. Lotsinnen) bei ihrem Studieneinstieg unterstützt: • Durch regelmäßig stattfindende Gruppen-Mentoring-Treffen, in denen die Lotsen und Lotsinnen von ihren Erfahrungen berichten und alle Fragen der Mentees rund um das Studium beantworten.
• In diesem treffen bekommen Sie auch hilfreiche Tipps von Lotsen und Lotsinnen zu Themen wie Lerntechniken und Zeitmanagement. • Zudem bieten die Lotsen und Lotsinnen Angebote zu unterschiedlichen 34 Aktivitäten, die die Vernetzung innerhalb und außerhalb der Fachbereiche fördert. Kontakt Mentoring-Koordination 0208 88254 - 321 | stefanie.leesing@hs-ruhrwest.de Weitere Informationen sind hier zu finden: HRW PORTAL ► STUDIUM AN DER HRW ► MENTORING Angebote des Zentrums für Kompetenzentwicklung (ZfK) Das Zentrum für Kompetenzentwicklung (ZfK) ist die zentrale Institution der Hochschule Ruhr West, die Lehrangebote aus dem Bereich Schlüssel kompetenzen koordiniert und anbietet. Das Angebot des ZfK für einen gelungenen Studieneinstieg umfasst: • Microsoft Excel für Anfänger und Fortgeschrittene • Lernen, Entspannen, Organisieren u.a. Schneller lesen, mehr behalten; Zeitmanagement/Prüfungsangst und Gedächtnistraining/Lerntraining • Verfassen wissenschaftlicher Texte • Schreibblockaden lösen – endlich entspannt und flüssig schreiben • Komma & Co – die Tücken der deutschen Grammatik gekonnt bewältigen • Schreibberatung – Vom ersten Wort zur fertigen Hausarbeit • Schreibberatung – Vom ersten Wort zur fertigen Bachelorarbeit • Schreibberatung – Wie schreibe ich ein Motivationsschreiben (für Stipendien)? Kontakt Zentrum für Kompetenzentwicklung 0208 88254 - 225 | stephanie.gotza@hs-ruhrwest.de Alle Veranstaltungsangebote des jeweiligen Semesters sind hier zu finden: HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► VORLESUNGSVERZEICHNIS Ausführliche Beschreibungen können dem Modulhandbuch des ZfK entnommen werden. Das Modulhandbuch ist hier zu finden: HRW PORTAL ► STUDIUM AN DER HRW ► ZFK
WIE ERHALTE ICH EIN SEMESTERTICKET? Nach der Immatrikulation – bei Abholung Ihrer Unterlagen – erstellt das Studierenden Service Center einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte. Auf diesem befindet sich ein Lichtbild, der Name, Vorname und 35 die Matrikelnummer. Der Ausweis enthält zudem folgende Funktionen: • Semester-Ticket • Bibliotheksausweis • Zahlungsmittel in der Mensa • Kopierkarte Der Studierendenausweis sowie das Semesterticket gelten jeweils für ein Semester, d. h. im Wintersemester vom 01. September bis 28./29. Februar und im Sommersemester vom 01. März bis 31. August. Wichtig: Das Ticket kann erst zum Semesterbeginn, nach der Rückmeldung (siehe auch Seite 40), aktualisiertwerden, da das alte Ticket sonst früh- zeitig die Gültigkeit verliert. Das Gültigkeitsdatum wird an der Selbstbedienungsstation (SB-Station) auf den dafür vorgesehenen farbigen Streifen auf die Chipkarte aufgedruckt. Nach jeder Rückmeldung kann der Aufdruck erneuert werden. Außer der Matrikelnummer werden auf dem Ausweis keine weiteren persönlichen Daten gespeichert. Alle Daten werden im Rahmen der datenschutzrecht lichen Bestimmungen verarbeitet. Die SB-Stationen zur Aktualisierung des Semestertickets sind sowohl in Mülheim als auch in Bottrop zu finden. Weitere Informationen zum Semesterticket Mit dem Semesterticket fährt man flexibel und günstig kreuz und quer mit sämtlichen zuschlagsfreien Fahrzeugen des Nahverkehrs. Das Semesterticket setzt sichaus dem VRR-Ticket und dem NRW-Ticket zusammen und beinhaltet verschiedene Leistungen. Durch die Aktualisierung des Semester- tickets wird das VRR-Ticket auf den Ausweis aufgedruckt. Das NRW-Ticket ist ein separates Ticket. Die Kosten für das VRR- und NRW-Ticket sind automatisch im Semesterbeitrag enthalten. Ein Verzicht auf das Semesterticket ist nicht möglich.
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STUDIUM 37 STUDIUM
WAS IST DAS HRW PORTAL? Das HRW Portal ist das Informations- und Kommunikations-Portal rund um das Studium an der HRW und das wichtigste Werkzeug für die Studierenden. 38 Im HRW Portal sind u. a. folgende Funktionen möglich: • An- und Abmeldungen zu Modulen, Veranstaltungen und Prüfungen, • Kalenderfunktion und digitaler Stundenplan, • Übersicht aller Module des Studiengangs, • Semesterplan und Vorlesungsverzeichnis der HRW, • Kontaktaufnahme zu Professor/inn/en, • Austausch über Moodle in Foren und Lernräumen, • Herunterladen von Unterlagen der gewählten Lehrveranstaltungen, • Übersicht der Prüfungsergebnisse, • Anträge und Bescheinigungen (z. B. Anerkennung von Leistungen), • aktuelle Informationen (auch über den Studienalltag hinaus), • Lehrveranstaltungsevaluationen, • Zugriff auf Outlook um alle Nachrichten der Hochschulmail zu verwalten und organisieren, • Serviceseiten und das Schwarze Brett mit fachbereichsübergreifenden Ankündigungen etc., • die HRW App ist im Apple- und im Google Play-Store kostenlos verfügbar. Wo finde ich den Zugang zum HRW Portal? Der Zugang zum HRW Portal erfolgt über den Link im Hauptmenü auf der Homepage der Hochschule Ruhr West. Hilfebereich im HRW Portal Das gesamte Studium wird über das HRW Portal organisiert und verwaltet. Sicher kommen da einige Fragen auf. Um den Einstieg und das Arbeiten mit dem HRW Portal zu erleichtern, wird Ihnen im Selbstlernbereich ein Hilfe- bereich zum Thema "Tutorials Mein Semester" angeboten. Dort finden Sie u. a. Anleitungen zur Modul- und Veranstaltungsanmeldung.
WELCHE FRISTEN MUSS ICH BEACHTEN? Im Hochschulalltag gibt es neben dem Sommer- und Wintersemester noch ein paar weitere Fristen und Zeiten. Wintersemester 39 Semesterzeiten 1. September bis 28./29. Februar Diese Angaben stehen im HRW Jahres- Vorlesungszeiten und plan (HRW Portal ► Persönlicher Prüfungsphasen Arbeitsbereich ► Semesterplan ) Anmeldung zu Modulen und 1. September bis Ende der Veranstaltungen 2. Vorlesungswoche 1. Dezember bis 1 Woche vor Prüfungsanmeldung Prüfungstermin Rückmeldung 15. Juni bis 20. August Validierung Semesterticket/Abholung Ab dem 01.September des NRW-Tickets Bewerbung auf ein höheres Fachsemester in einen anderen Bis zum 15. September Studiengang Sommersemester Semesterzeiten 1. März bis 31. August Diese Angaben stehen im HRW Jahres- Vorlesungszeiten und plan (HRW Portal ► Persönlicher Prüfungsphasen Arbeitsbereich ► Semesterplan) Anmeldung zu Modulen und 1. März bis Ende der Veranstaltungen 2.Vorlesungswoche Prüfungsanmeldung 1. Juni bis 1 Woche vor Prüfungstermin Rückmeldung 15. Januar bis 20. Februar Validierung Semesterticket/Abholung Ab dem 01. März des NRW-Tickets Bewerbung auf ein höheres Fach semester in einem anderen Bis zum 15. März Studiengang
WAS BEDEUTET RÜCKMELDUNG? Wenn man sein Studium fortsetzen möchte, erklärt man dies jedes Semester durch die Rückmeldung. Diese erfolgt durch die Entrichtung des Semester 40 beitrages für das Folgesemester. Im HRW Journal werden Studierende vor Beginn der Rückmeldefrist informiert, den Semesterbeitrag entsprechend ihres Gebührenbescheids (bei BWL-Masterstudierenden zzgl. Material bezugsgebühr) zu begleichen. Der Gebührenbescheid ist hier zu finden: HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► MEIN STUDIUM ► UNTERLAGEN Die Rückmeldung erfolgt nur bei vollständiger Zahlung des Semesterbeitrags. Die Zahlungen werden automatisch dem Personenkonto gutgeschrieben, sofern im Verwendungszweck ausschließlich die 8-stellige Matrikel- nummer korrekt angeben wurde. Der Zahlungsverkehr kann je nach Kreditinstitut oder Überweisungstyp bis zu fünf Tage in Anspruch nehmen. Eine Zahlung in bar oder per EC-/Kreditkarte vor Ort beim Studierenden Service Center ist nicht möglich! Die Rückmeldung wird per Upload der aktuellen Studienbescheinigung im HRW Portal bestätigt. Ab dann kann auch das Semesterticket an den Selbst bedienungsautomaten der HRW verlängert werden (siehe auch Seite 35). Rückmeldefrist: • Wintersemester: 15.06. bis 20.08. • Sommersemester: 15.01. bis 20.02. Bei verspäteter Rückmeldung wird gemäß Einschreibeordnung eine Gebühr von 10,– € erhoben. Dabei muss beachtet werden, dass Studierende exmatri- kuliert werden müssen, sofern sie sich nicht zurückmelden. Kontodaten: Hochschule Ruhr West IBAN: DE70360700240614772200 BIC: DEUTDEDBESS
WOZU GIBT ES EINEN STUDIENVERLAUFSPLAN? Ein Bachelorstudium an der Hochschule Ruhr West umfasst 210 Credits, die auf sieben Semester verteilt werden – 30 Credits pro Semester. Nach dieser Rechnung wird für jeden Studiengang ein Plan entworfen, der den optimalen 41 Studienverlauf darstellt. Der Studienverlauf ist eine Empfehlung an die Studierenden, damit die Orientierung im Studium leichter fällt. Natürlich kann von der Empfehlung abgewichen werden, allerdings kann es dann zu Überschneidungen im Semesterplan kommen. Wo finde ich den Studienverlaufsplan? Der Studienverlaufsplan ist Bestandteil der jeweiligen Prüfungsordnung. Alle Prüfungsordnungen sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► DIE HRW ► AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN WOZU BRAUCHE ICH EIN MODULHANDBUCH? Anhand des Modulhandbuchs kann auf einen Blick erkannt werden, • welche Veranstaltungen ein Modul umfasst, • welcher Arbeitsaufwand für das Modul veranschlagt wird, • ob es Teilnahmevoraussetzungen gibt, • von welchem/welcher Dozent/in die Veranstaltungen gehalten werden, • welche Lehrinhalte das Modul bietet, inklusive der durch das Absolvieren der Veranstaltungen erworbenen Kompetenzen, • die Prüfungsform, • und viele weitere nützliche Informationen zu den Veranstaltungen. Wo finde ich das Modulhandbuch? Alle Modulhandbücher sind hier zu finden: HRW PORTAL ► MODULHANDBÜCHER
WAS IST EINE PRÜFUNGSORDNUNG? Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für das Studium an der Hochschule Ruhr West fest. Sie regelt. 42 • die Prüfungsanforderungen, • das Prüfungsverfahren sowie die Art der Erbringung der Prüfungs leistungen, • die Regelstudienzeit, • die Fristen für die Meldung zur Prüfung, • die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und deren Prüfungen, • die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungsarbeiten, • und vieles mehr. Zu welcher Prüfungsordnung gehöre ich und wo finde ich sie? Einfach im HRW Portal nachschauen und schon wird der eigene Studien- gang mit der zugehörigen Prüfungsordnung angezeigt: HRW PORTAL ► MEIN STUDIUM ► MODUL- UND VERANSTALTUNGSANMELDUNG Alle Prüfungsordnungen sind hier zu finden: HOCHSCHULE-RUHR-WEST.DE ► DIE HRW ► AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
WAS IST EIN SEMESTERPLAN UND WIE MELDE ICH MICH ZU DEN VERANSTALTUNGEN AN? Um den optimalen Studienverlauf zu gewährleisten, wird jedes Semester ein Semesterplan in mehreren Varianten erstellt, welcher die Überschneidungs 43 freiheit der Lehrveranstaltungen gewährleistet. Mithilfe der vorgefertigten Semesterpläne und Semesterplanvarianten wird den Studierenden an der Hochschule Ruhr West ein besonderer Service zuteil – die Möglichkeit einer übersichtlichen und unkomplizierten Organisation ihres Studiums. Wo finde ich den Semesterplan? Die Semesterpläne werden spätestens ab dem 01.09. zum Wintersemester und ab dem 01.03. zum Sommersemester im HRW Portal in den Hochschul- news angekündigt und rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn veröffentlicht. Die Pläne sind im Bereich Semesterplan zu finden. HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► MEIN STUDIUM ► SEMESTERPLAN Ein Semesterplan, aber mehrere Varianten? Dies ist darauf zurückzuführen, dass mehrere Übungs- oder Praktikums- gruppen zu unterschiedlichen Zeiten angeboten werden, welche eine flexible und individuelle Gestaltung des Semesterplans ermöglichen. Einfach für eine Variante entscheiden und danach die Anmeldungen zu den Modulen und Veranstaltungen wählen, wie sie im Vorlesungsverzeichnis angegeben sind. Die Pläne gelten ausschließlich unter Vorbehalt. Die individuellen Veranstal- tungszeiten sind nach erfolgreicher Anmeldung im HRW Portal ersichtlich. Anmeldung zu Modulen und Veranstaltungen • Wintersemester: 01.09. bis Ende der 2.Vorlesungswoche • Sommersemester: 01.03. bis Ende der 2.Vorlesungswoche Die Anmeldungen erfolgen hier: HRW PORTAL ► PERSÖNLICHER ARBEITSBEREICH ► MEIN STUDIUM ► REGISTRIERUNG
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