T651.5 Tarifverbund Passepartout
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Änderungen gültig ab 01.06.2019 Ziffer Änderungen 2.6.2 Weitere Beispiele zu Anschlussfahrausweisen über die Passe- partout Verbundgrenze. 2.9 Verweis auf neue Ziffer 13 im Tarif 600 . 7.5 Ergänzung seven25-Abo. 8.4 Bestimmungen Weggis-Tageskarte entfernt, da sich diese nicht von den übrigen Tageskarten unterscheiden. 8.5 Aufhebung Angebot Parkticket Mattenhof. 12.2.3.4 Muster Weggis-Tageskarte entfernt. 12.2.3.5 Muster Parkticket Mattenhof entfernt.
Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen ...............................................................................................................1 0.1 Gültigkeit ..............................................................................................................................1 0.2 Fahrzeuge, Personal ............................................................................................................1 0.3 Haltestellen ..........................................................................................................................1 0.4 Betriebseinstellungen ...........................................................................................................1 0.5 Angebots-, Tarif- und Preisänderungen ...............................................................................2 0.6 Feiertage..............................................................................................................................2 0.7 Personentransport ...............................................................................................................2 0.8 Fahrausweis ........................................................................................................................2 0.9 Mehrwertsteuer ....................................................................................................................2 0.10 Datenschutz .........................................................................................................................2 1 Anwendungsbereich ..........................................................................................................5 1.1 Beteiligte TU ........................................................................................................................5 2 Allgemeine Bestimmungen .............................................................................................14 2.1 Allgemeines .......................................................................................................................14 2.2 Kundengruppen .................................................................................................................14 2.3 Gültigkeiten ........................................................................................................................14 2.4 Kurzstrecken ......................................................................................................................15 2.5 Langstrecken .....................................................................................................................16 2.6 Anschlussfahrausweise......................................................................................................18 2.7 Wahlwege für Abo / Gratiszonen ........................................................................................19 2.8 E-Tickets ............................................................................................................................20 2.9 Erstattungen ......................................................................................................................20 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise .................................................21 3.1 Kurzstreckenbillette ............................................................................................................21 3.2 Langstreckenbillette ...........................................................................................................21 3.3 Einzelbillette .......................................................................................................................22 3.4 Mehrfahrtenkarten für Kurzstreckenbillette .........................................................................23 3.5 Mehrfahrtenkarten für Einzelbillette ....................................................................................25 3.6 Tageskarten .......................................................................................................................27 3.7 Multi-Tageskarten ..............................................................................................................27 3.8 Gruppenbillette...................................................................................................................29 4 Bestimmungen für normale Abonnemente ....................................................................31 4.1 Allgemeines .......................................................................................................................31 4.2 Jahres und Monats-Abo auf SwissPass .............................................................................33 4.3 Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier ................................................................................33 4.4 Streckenwechsel, Klassenwechsel.....................................................................................33 4.5 Erstattungen ......................................................................................................................34 4.6 Ersatz ................................................................................................................................37 5 Abonnemente für Unternehmen......................................................................................38 5.1 Job-Abo .............................................................................................................................38 5.2 4-Monats-Abo ....................................................................................................................39 5.3 Schnupper Job-Abo ...........................................................................................................40
6 Abonnemente für Marketingzwecke ...............................................................................41 6.1 Schnupper-Abo ..................................................................................................................41 7 Pauschalfahrausweise des DV und Vergünstigungen ..................................................42 7.1 Kinder, Handgepäck, Selbstverlad von Velos oder ähnlichen Fahrgeräten, Tiere, Militär, Zivilschutz, Zivildienst, Polizei, Reisende mit einer Behinderung ........................................42 7.2 Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte .................................................................................42 7.3 Generalabonnement (GA) ..................................................................................................42 7.4 Halbtax-Abo .......................................................................................................................42 7.5 seven25-Abo / Gleis 7 ........................................................................................................42 7.6 Übrige Pauschalfahrausweise ............................................................................................42 8 Spezialfahrausweise ........................................................................................................43 8.1 Schulklassen-Abo ..............................................................................................................43 8.2 Kindergarten-Abo ...............................................................................................................44 8.3 öV-Hotel Ticket Luzern.......................................................................................................46 9 Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch, Fälschung .................................47 10 Preise, Gebühren, Zuschläge ..........................................................................................48 10.1 Grundlage für die Preisbildung ...........................................................................................48 10.2 Einzel- und Gruppenfahrausweise .....................................................................................49 10.3 Abonnemente ....................................................................................................................53 10.4 Spezialfahrausweise ..........................................................................................................55 10.5 Gebühren und Zuschläge ...................................................................................................55 11 Zonenpläne .......................................................................................................................56 11.1 Gesamtzonenplan (LU/OW/NW) ........................................................................................56 11.2 Zentrumszone 10 Luzern ...................................................................................................57 11.3 Anwendungsbereich Langstrecke gemäss Ziffer 2.3 ..........................................................58 12 Anhänge ...........................................................................................................................59 12.1 Anhang 1: Haltestellenverzeichnis .....................................................................................59 12.2 Anhang 2: Fahrausweismuster ...........................................................................................73
0 Vorbemerkungen 0.1 Gültigkeit 0.1.1 Dieser Tarif enthält die allgemeinen Bedingungen und die Preise für die Beförderung von Personen innerhalb des Tarifverbundes Passepartout in den im Anwendungsbereich gemäss Ziffer 1 aufgeführten Transportunternehmen. 0.1.2 Übergeordnet gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1), die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB 745.11) sowie die gemeinsamen Tarif-Neben- bestimmungen für den Direkten Verkehr und die beteiligten Verbünde (GTNB T600). 0.1.3 Soweit in diesem Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Tarife und Vorschriften gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den Direkten Verkehr und die beteilig- ten Verbünde (GTNB T600) Erstattungen (T600.9) Allgemeiner Personentarif (T601) Gepäck (T602) Tarif für Strecken-Abo (T650) Tarif für Mehrfahrtenkarten (T652) Tarif für General- und Halbtax-Abo (T654) Tarif für Modul-Abo (T657) Vorschriften über die Zahlungsmittel (V545) 0.2 Fahrzeuge, Personal 0.2.1 Soweit in den Tarifen von «Fahrzeugen» und «Personal» die Rede ist, sind darunter Züge, Bergbahnen, Schiffe, Autobusse und andere Transportmittel sowie deren Personal zu verstehen. 0.3 Haltestellen 0.3.1 Als «Haltestellen» gelten besetzte und nicht besetzte Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (öV). 0.4 Betriebseinstellungen 0.4.1 Einzelne TU stellen den Betrieb zu gewissen Jahreszeiten ganz oder auf Teilstrecken ein. Während der Dauer der Betriebseinstellung dürfen nach Haltestellen der nicht in Betrieb stehenden Strecken keine Fahrausweise abgegeben oder bezogen werden. 0.4.2 Näheres hierüber wird in den Fahrplänen oder Aushängen der TU und für das Verkaufspersonal im InfoPortal öV (HAFAS Information Manager) bekannt gegeben. 01.06.2019 T651.5 1
0.5 Angebots-, Tarif- und Preisänderungen 0.5.1 Bei sämtlichen Angebots-, Tarif- und Preisangaben bleiben Änderungen vorbehalten. Die Änderungen werden im Internet unter passepartout.ch bekanntgegeben. 0.5.2 Jede Änderung dieser Bestimmungen gilt auch für Fahrausweise, deren Geltungsdauer vor Inkrafttreten der Änderung begonnen hat. 0.6 Feiertage 0.6.1 Als Feiertage gelten: 01. und 02. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 01. August, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember. 0.7 Personentransport 0.7.1 Mit dem Personentransportvertrag verpflichten sich die TU, die Reisenden gegen Entgelt zwischen bestimmten Haltestellen zu transportieren. Der Vertrag berechtigt die Reisenden, die im Fahrplan veröffentlichen Kurse und die öffentlichen Zusatzkurse zu benützen. 0.7.2 Mit dem Erwerb eines Fahrausweises und/oder mit dem Einstieg in das Fahrzeug akzeptiert die Kundin/der Kunde die geltenden Tarifbestimmungen. 0.7.3 Das Personal der TU ist berechtigt, den Reisenden Sitzplätze anzuweisen. Die Reisenden, ausgenommen unentgeltlich beförderte Kinder, dürfen einen freien Sitzplatz belegen; wenn sie ihn nicht deutlich sichtbar belegen, verlieren sie den Anspruch darauf. Für die Reservation von Sitzplätzen siehe T601. 0.8 Fahrausweis 0.8.1 Es gilt generell die Fahrausweispflicht vor Reiseantritt. Reisende müssen vor Antritt der Reise gültige Fahrausweise besitzen. Sie müssen die Originalfahrausweise für die Dauer der Fahrt aufbewahren und auf Verlangen den Kontrollberechtigten vorweisen und/oder aushändigen. 0.9 Mehrwertsteuer 0.9.1 In den Preisen ist die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Normalsatz inbegriffen. 0.10 Datenschutz 0.10.1 Die Schweizerischen TU des öV unterstehen bei der Bearbeitung von personenbezogenen Kundendaten der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Personenbezogene Daten werden in den folgenden Bereichen und im Umfang der damit jeweils verbundenen Zwecke bearbeitet. 0.10.2 Betreuung der Vertragsbeziehung Für die Betreuung der Vertragsbeziehung (Abwicklung der Vertragsbeziehung, Ausstellung des SwissPass, Abonnementskarten bzw. E-Tickets sowie Erstellung von Einnahmenverteilschlüsseln) zwischen den Kunden und den Schweizerischen TU ist es notwendig, bestimmte Daten im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung zu bearbeiten. 2 T651.5 01.06.2019
0.10.3 Die Einzelheiten der Bearbeitung von Kundenstamm- und Abonnementsdaten in der zentralen Datenbank der Schweizerischen TU sowie der Bearbeitung von Vertrags- und Leistungsdaten in der Vertragsdatenbank SAP CRM, die Informationspflicht sowie das Auskunftsrecht der Reisenden resp. der Rechnungsempfänger sind im T601 Kapitel 9 geregelt. 0.10.4 Einnahmensicherung/Bekämpfung von Missbrauch Kundendaten- und Abonnementsdaten werden zur Einnahmensicherung (Kontrolle der Gültigkeit der Fahr- oder Ermässigungsausweise, Inkasso, Missbrauchsbekämpfung, etc.) benötigt und bearbeitet. Die Schweizerischen TU sind berechtigt, für die gesamte Abwicklung des Kontrollprozesses sämtliche Daten (Ticket- und Kontrolldaten sowie gegebenenfalls schützenswerte Daten im Zusammenhang mit einem allfälligen Missbrauch) der Reisenden resp. der Vertragspartner zu bearbeiten und mit anderen TU (im Falle von internationalen Fahr- oder Ermässigungsausweisen auch grenzüberschreitend) zur Kontrolle der Gültigkeit und zur Vermeidung von Missbräuchen auszutauschen. Die Reisenden resp. die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass bei der Entdeckung von Missbräuchen und Fälschungen die Schweizerischen TU befugt sind, sämtliche vom Missbrauch betroffenen internen Stellen sowie externen TU die entsprechenden (nicht mehr anonymisierten und gegebenenfalls schützenswerten) Personen- und Kundendaten zur Verfügung zu stellen, damit ein weiterer Missbrauch vermieden werden kann. Auch Personen- und Kundendaten von strafrechtlich rechtskräftig verurteilen Reisenden resp. Vertragspartner dürfen, insbesondere im Sinne einer Prävention mit in- und externen TU ausgetauscht werden. Der datenschutzrechtlich korrekte Zugriff auf schützenswerte Personen- und Kundendaten bleibt dabei gewährleistet. 0.10.5 Marketing und Auswertungen von Kundendaten Die oder der Reisende respektive die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass sie oder er von der SBB, den VB und/oder von den TU des DV ohne ihren oder seinen ausdrücklichen Einwand mit Werbung (personalisierte Informationen und Angebote) beliefert werden kann. Die oder der Reisende und/oder die Vertragspartnerin/der Vertragspartner sind ferner damit einverstanden, dass die SBB personenbezogene Kundendaten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) mit technischen Mitteln auswerten kann, um ihre Angebote und Dienstleistungen zu verbessern. Sämtliche Kunden- und Leistungsdaten sind in der zentralen Datenbank gespeichert, welche die SBB im Mandat des DV betreut. TU und VB haben unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes und weitergehender Best- immungen zur Bearbeitung von Kundendaten die Möglichkeit, diese Daten für gezielte und bedürfnisgerechte Marketingmassnahmen zweckgebunden über die SBB zu bezie- hen. Bei der Nutzung von Angeboten von SwissPass-Partnern oder durch die zentrale Au- thentifikation über Single Sign-On (SSO) nimmt die oder der Reisende respektive die Vertragspartnerin/der Vertragspartner zur Kenntnis, dass auch diese personenbezoge- nen Kunden- und Leistungsdaten (Partnerangebot, Gültigkeit, Kaufdatum, Preis) durch die SBB mit technischen Mitteln ausgewertet werden können, um das SwissPass- Partnerangebot bedürfnisorientiert weiterentwickeln zu können. Ferner ist der Nutzer dieser Dienste damit einverstanden, dass die SBB und/oder eine andere Schweizer TU diese personenbezogenen Kunden-, Leistungs- und Partnerdaten zu Marketingzwecken bearbeiten. Sollte die oder der Reisende, respektive die Vertragspartnerin/der Vertragspartner, der SBB, den VB und/oder den TU des DV die Ermächtigung zur personenbezogenen Da- 01.06.2019 T651.5 3
tenbearbeitung zu Marketingzwecken entziehen wollen, können sie dies formlos an je- der bedienten Verkaufsstelle oder über das SBB Contact Center tun (ga@sbb.ch oder halbtax@sbb.ch / Tel. 0848 44 66 88, CHF 0.08/Min.). Nach der Abmeldung werden die Daten nicht mehr personenbezogen zu Marketingzwecken bearbeitet und die oder der Reisende, respektive die Vertragspartnerin/der Vertragspartner nicht weiter für Marke- tingmassnahmen kontaktiert. Sofern die oder der Reisende, respektive die Vertrags- partnerin/der Vertragspartner über eine oder mehrere Leistungen (Halbtax, GA, Partner- leistungen usw.) verfügt, bleiben die Daten jedoch weiterhin zur Erbringung dieser Leis- tungen in der Datenbank. 0.10.6 Weitergabe von Daten an Dritte Die SBB ist berechtigt, für die Abwicklung des Kartengeschäfts und des Marketings, für den Betrieb der IT sowie für die Erstellung von Einnahmenverteilschlüsseln Dritte im In- und Ausland zu beauftragen; auch in Ländern, die über keinen angemessenen Datenschutz verfügen. In diesen Fällen stellt die SBB den angemessenen Schutz gemäss den in der Schweiz geltenden Gesetzen mit den Dritten vertraglich sicher. Die oder der Reisende respektive die Vertragspartnerin/der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die TU, die SBB sowie allfällige Dritte, die zur Verarbeitung der Transak- tionen im Zusammenhang mit der Ausstellung der Karte und deren Inkasso, dem Marke- ting oder dem Erstellen von Verteilschlüsseln beauftragt sind, von den Kunden- und Leistungsdaten (Kundennummer, Titel, Anrede, Name, Vorname, Adresse, Geburtsda- tum und Daten zu den Leistungen wie Sortiment, Gültigkeit, Reiseklasse, Preis etc.) der oder des Reisenden und/oder der Vertragspartnerin/des Vertragspartners Kenntnis er- halten. Die oder der Reisende und/oder die Vertragspartnerin/der Vertragspartner sind damit einverstanden, dass ihre Karten- und Kundendaten (Karten-ID, Kundennummer, Titel, Anrede, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Abo-Informationen, Foto) im Fall ei- ner Registration beim Partner oder beim Erwerb von Partnerdiensten (z.B. Skipässe) zur Abwicklung der Transaktion an die SwissPass-Partner übermittelt werden. Beim Erwerb von SwissPass-Partnerdiensten werden Daten zur Leistung (Partner, Leistungsbe- schreibung, Preis) bei der SBB gespeichert. Die SBB informiert SwissPass-Partner bei Verlust, Diebstahl, Missbrauch, Fälschung und Kartenersatz. 0.10.7 Damit eine öV-Abo-Inhaberin/ein öV-Abo-Inhaber rabattierte Leistungen nutzen kann, ist ein TU respektive ein SwissPass-Partner berechtigt, unmittelbar erforderliche Abo-Daten abzurufen. Bei der Nutzung von Single Sign-On (SSO) nimmt die oder der Reisende und/oder die Vertragspartnerin/der Vertragspartner zur Kenntnis und akzeptiert, dass im Rahmen der Authentifizierung Login-, Kunden- und Leistungsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse Korrespondenz, E-Mail-Adresse Login, Daten zur gültigen Leistung) zwischen der zentralen Login-Infrastruktur des Verbands des öffentlichen Verkehrs (VöV) und der Partnerplattform der TU (z.B. swisspass.ch, SBB.ch, SBB Mobile usw.) ausgetauscht werden. 4 T651.5 01.06.2019
1 Anwendungsbereich 1.1 Beteiligte TU Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 40 Littau Bahnhof - Waldibrücke Bahn- ja ja hof AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 41 Emmenbrücke Schönbühl - Littau ja ja Bahnhof AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 42 Emmenbrücke Schönbühl - Emmen ja ja Center AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 43 Emmenbrücke Bösfeld - Emmen ja ja Center AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 44 Emmenbrücke Bösfeld - Flugzeug- ja ja werke AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 45 Emmenbrücke Chörbli - Bösfeld ja ja AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 46 Rothenburg Wahligen Nord (IKEA) - ja ja Emmenbrücke Bahnhof Süd AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 50 Luzern Bahnhof - Menziken Bahnhof ja ja AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 51 Rothenburg Dorf Bahnhof - Rain Dorf ja ja AAGR 812 Auto AG Rothenburg Linie 52 Luzern Bahnhof - Rickenbach Dorf - ja ja (Bohler) AAGR 812 Auto AG Rothenburg Matt Bus Hergiswil ja ja AAGR 812 Auto AG Rothenburg Nachtstern N12 Luzern - Menziken nein nein AAGS 841 Auto AG Schwyz Linie 2 Küssnacht Bahnhof - Vitznau Floralpi- ja ja na AAGS 841 Auto AG Schwyz Linie 9 Ortsbus Weggis ja ja 01.06.2019 T651.5 5
Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo AAGS 841 Auto AG Schwyz Linie 27 Fänn Nord - Küssnacht Bahnhof ja ja AAGS 841 Auto AG Schwyz Linie 28 Küssnacht Bahnhof - Vitznau Floral- ja ja pina AAGS 841 Auto AG Schwyz Linie 29 Root D4 - Küssnacht Rothen- ja ja hofstrasse ARAG 819 Rottal Auto AG Linie 60 Buttisholz Dorf - Rothenburg Bahnhof ja ja ARAG 819 Rottal Auto AG Linie 61 Luzern Bahnhof - Ettiswil Post ja ja ARAG 819 Rottal Auto AG Linie 62 Ruswil Rottalcenter - Sursee Bahnhof ja ja ARAG 819 Rottal Auto AG Linie 63 Sursee Bahnhof - Käppelimatt b. ja ja Willisau ARAG 819 Rottal Auto AG Linie 64 Ruswil Rottalcenter - Wolhusen Tro- ja ja penhaus ARAG 819 Rottal Auto AG Linie 65 Sursee Bahnhof - Nottwil Oberdorf ja ja ARAG 819 Rottal Auto AG Linie 66 Sursee Park - Willisau Bahnhof ja ja ARAG 819 Rottal Auto AG Linie 111 Ebikon Bahnhof -Waldibrücke ja ja Bahnhof ARAG 819 Rottal Auto AG Nachtstern N11 Luzern - Käppelimatt b. nein nein Willisau AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 1 Zofingen Altachen - Zofingen Müle- ja ja talstrasse AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 3 Zofingen Industrie - Oftringen Ruh- ja ja bank AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 4 Zofingen Bahnhof - Brittnau-Wikon ja ja Bahnhof AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 5 Zofingen Bahnhof - Brittnau Ausser- ja ja dorf AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 6 Zofingen Bahnhof - Vordemwald ja ja Sennhof / Grubenweg AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 8 Zofingen Bahnhof - St. Urban Bahnhof ja ja 6 T651.5 01.06.2019
Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 9 Zofingen Bahnhof - Richenthal Kur- ja ja haus AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 11 Zofingen Bahnhof - Zofingen Hei- ja ja tereplatz AVA 723 Aargau Verkehr AG Linie 13 Zofingen Bahnhof - Zofingen Linden ja ja AVA 723 Aargau Verkehr AG Nachtbus N60 Zofingen Bahnhof - Vordem- nein nein wald Post BLS-mlb 062 BLS AG S6 Luzern - Escholzmatt ja ja BLS-mlb 062 BLS AG S61 Luzern - Schachen LU ja ja BLS-mlb 062 BLS AG RE Luzern - Escholzmatt ja ja BLS-vhb 092 BLS AG S6 Luzern - Hüswil ja ja BLS-vhb 092 BLS AG S7 Wolhusen - Hüswil ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 70 Rothenburg Bahnhof - Sempach Sta- ja ja tion PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 71 Luzern Bahnhof - Eigenthal Talboden ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 72 Luzern Bahnhof - Neuenkirch Lippen- ja ja rüti PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 73 Luzern Bahnhof - Rotkreuz Bahnhof ja ja Süd PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 81 Sursee Bahnhof - Beromünster Post ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 82 Sursee Bahnhof - Dagmersellen Dorf ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 83 Sursee Bahnhof - Schlierbach Etzel- ja ja wil PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 84 Sempach Station - (Gunzwil Bäch) - ja ja Sursee Bahnhof 01.06.2019 T651.5 7
Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 85 Sursee Bahnhof - Triengen Grossfeld ja ja / Reitnau Post PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 86 Sursee Spital - Campus Sursee ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 87 Beromünster Post - Sursee Bahnhof ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 88 Hochdorf Bahnhof - Sempach Station ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 91 Ettiswil Post - ja ja Dagmersellen Industriepark PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 110 Rotkreuz Bahnhof Nord - Hochdorf ja ja Bahnhof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 211 Malters Bahnhof - Eigenthal Talbo- ja ja den PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 221 Wolhusen Bahnhof - Romoos Holz- ja ja wäge PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 231 Entlebuch Bahnhof - Ebnet Sageli ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 232 Entlebuch Bahnhof - Langis ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 233 Entlebuch Bahnhof - Schüpfheim ja ja Bahnhof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 234 Schüpfheim Bahnhof - Bramboden ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 241 Schüpfheim Bahnhof - Giswil Bahn- ja ja hof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 251 Escholzmatt Bahnhof - Kemmeribo- ja ja den PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 261 Menznau Bahnhof - Menzberg ja ja Dorfplatz PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 271 Willisau Bahnhof - Dagmersellen ja ja Bahnhof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 272 Willisau Bahnhof - Hübeli Sagen- ja ja matt 8 T651.5 01.06.2019
Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 281 Zell Bahnhof - Ufhusen Käserei Dorf ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 282 Zell Bahnhof - Luthern Bad ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 310 Stans Bahnhof - Buochs Linden ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 311 Stans Bahnhof - Seelisberg Bahn- ja ja hof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 312 Stans Bahnhof - Sarnen Bahnhof ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 313 Ennetmoos St. Jakob - Ennetmoos ja ja Mueterschwandenberg PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 321 Stansstad Bahnhof - Bürgenstock ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 323 Stansstad Bahnhof - Stans Bahnhof ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 324 Stans Bahnhof - Büren NW Kirch- ja ja platz PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 331 Wolfenschiessen Bahnhof - Oberri- ja ja ckenback Alte Post PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 341 Sarnen Bahnhof - Kerns Sand ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 342 Alpnach Dorf Bahnhof - Sarnen ja ja Bahnhof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 343 Sarnen Bahnhof - Stöckalp ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 344 Sarnen Bahnhof - Langis ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 345 Sarnen Bahnhof - Oberwilen Forst ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 351 Sarnen Bahnhof - Flüeli Ranft Dorf ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 361 Giswil Bahnhof - Kleinteil / Grossteil ja ja PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 362 Giswil Bahnhof - Mörlialp ja ja 01.06.2019 T651.5 9
Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 398 Beromünster Post - Beinwil am See ja ja Bahnhof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Linie 399 Sursee Bahnhof - Beinwil am See ja ja Bahnhof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Nachtstern N61 Sursee Bahnhof - Dagmersel- nein nein len PAG 801 PostAuto Schweiz AG Nachtstern N5 Luzern Bahnhof - Schangnau nein nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG Nachtstern N6 Luzern Bahnhof - Sursee nein nein Bahnhof PAG 801 PostAuto Schweiz AG Nachtstern N7 Luzern Bahnhof - Meierskap- nein nein pel PAG 801 PostAuto Schweiz AG Nachtstern N8 Luzern Bahnhof - Lungern nein nein SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen S1 Gisikon-Root - Luzern - Sursee ja ja SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen S3 Luzern - Immensee ja ja SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen S8 Sursee - Zofingen ja ja SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen S9 Luzern - Beinwil am See ja ja SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen S99 Luzern - Hochdorf ja ja SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen RE Luzern - Zofingen ja ja SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen IR Luzern - Zofingen ja ja SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen Nacht-RegioExpress Luzern - Gisikon-Root ja3 ja3 SGV 185 Schifffahrtsgesellschaft des Luzern - Vitznau nein ja1 Vierwaldstättersees SGV 185 Schifffahrtsgesellschaft des Vier- Luzern - Kehrsiten-Bürgenstock nein ja2 waldstättersees 10 T651.5 01.06.2019
Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo SOB-sob 082 Schweizerische Südostbahn AG Luzern - Küssnacht a.R. (Voralpen-Express) ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 1 Luzern Maihof - Obernau Dorf ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 2 Luzern Bahnhof - Emmenbrücke Bhf ja ja Süd VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 4 Luzern Bahnhof - Luzern Hubelmatt ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 5 Kriens Busschleife - Emmenbrücke ja ja Bhf Süd VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 6 Luzern Matthof - Luzern Büttenenhal- ja ja de VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 7 Luzern Biregghof - Luzern Unterlöchli ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 8 Luzern Hirtenhof - Luzern Würzenbach ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 9 Luzern Bahnhof - Luzern Bramberg ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 10 Luzern Bahnhof - Luzern Obergütsch ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 11 Luzern Bahnhof - Kriens Dattenberg ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 12 Luzern Bahnhof - Littau Gasshof ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 14 Horw Zentrum - Luzern Brüelstrasse ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 15 Ortsbus Kriens ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 16 Horw Spitz - Kriens Busschleife ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 18 Luzern Bahnhof - Luzern Friedental ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 19 Luzern Bahnhof - Luzern Friedental ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 20 Luzern Bahnhof - Horw Technikum- ja ja strasse / Ennethorw 01.06.2019 T651.5 11
Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 21 Luzern Bahnhof - Kriens Busschleife ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 22 Luzern Bahnhof - Perlen Post ja ja VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 23 Luzern Bahnhof - Gisikon-Root ja ja Bahnhof VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 24 Luzern Bahnhof - Meggen Tschädi- ja ja gen VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 25 Luzern Brüelstrasse - Meggen Gott- ja ja lieben VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Linie 26 Luzern Brüelstrasse - Ebikon Otti- ja ja genbühl VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Nachtstern N1 Luzern Bahnhof - Obernau nein nein Dorf VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Nachtstern N2 Luzern Bahnhof - Inwil Dorf nein nein VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Nachtstern N3 Luzern Bahnhof - Gisikon-Root nein nein Bahnhof VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Nachtstern N4 Luzern Bahnhof - Vitznau Sta- nein nein tion VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Nachtstern N10 Luzern Bahnhof - Beckenried nein nein Boden ZB 086 Zentralbahn S4 Luzern - Wolfenschiessen ja ja ZB 086 Zentralbahn S44 Luzern - Stans ja ja ZB 086 Zentralbahn S5 Luzern - Giswil ja ja ZB 086 Zentralbahn S55 Luzern - Sachseln ja ja ZB 086 Zentralbahn IR Luzern - Engelberg ja ja ZB 086 Zentralbahn IR Luzern - Lungern ja ja 12 T651.5 01.06.2019
Initialen Code Name Linie Einzelfahrausweise Abo ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Linie 22 Küssnacht Bahnhof - Immensee ja ja Sunnehof ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Linie 53 Rotkreuz Bhf Süd - Küssnacht Ro- ja ja tenhofstrasse ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Linie 101 Hochdorf Bahnhof - Hohenrain Post ja ja ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Linie 105 Hochdorf Bahnhof - Beromünster ja ja Post ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Linie 106 Hitzkirch Bahnhof - Hämikon Bern ja ja ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Linie 107 Hitzkirch Bahnhof - Oberschongau ja ja ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Linie 348 Gisikon-Root Bahnhof - Dietwil Zu- ja ja bestrasse ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Pyjama Express Luzern Bahnhof - Ermensee nein nein Kapelle 1.1.1 Einschränkungen 1: Das Jahres- und Monatsabo ist zur freien Fahrt gültig, wenn es mind. die Zonen 10, 29 und 39 umfasst und ausschliesslich für den Ein- und Ausstieg an den Anlegestellen Luzern Bahnhofquai, Verkehrshaus/Lido, Hertenstein, Weggis und Vitznau benützt wird. 2: Das Jahres- und Monatsabo ist für Mitarbeitende des Bürgenstock Resorts zur freien Fahrt gültig, wenn es mind. die Zonen 10 und 21 umfasst und ausschliesslich für den Ein- und Ausstieg an den Anlegestellen Luzern Bahnhofquai, Verkehrshaus/Lido und Kehrsiten- Bürgenstock benützt wird. 3: Wenn Sie diese Verbindungen nutzen möchten, brauchen Sie zusätzlich zu einem gültigen Fahrausweis für die Fahrt vom Start- bis zum Zielort den Nachtzuschlag für 5 Franken. 01.06.2019 T651.5 13
2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.1.1 Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebietes gemäss den Geltungsbereichen Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Passepartout-Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten die Tarife des nationalen Verkehrs (DV), des betreffenden Tarifverbunds oder der betreffenden TU. Für Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs gelten die Bestimmungen gemäss T601. Folgende Überlappungszonen dürfen nicht einzeln gelöst werden: Zone 76 Zofingen* Es gelten die Tarife vom Tarifverbund A-Welle Zone 57 Menziken / Reinach* Es gelten die Tarife vom Tarifverbund A-Welle Zone 29 Küssnacht am Rigi* Es gelten die Tarife vom Tarifverbund Schwyz * Ausnahme: Als Anschlusszone zu einem Passepartout-Verbundfahrausweis. 2.1.2 Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbundfahrausweise bezeichnet. Sie sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren. 2.1.3 In den Zügen und Bussen werden keine Verbundfahrausweise ausgegeben (ausgenommen in Bussen bei einzelnen TU). 2.1.4 Alle Fahrausweise werden in 2. und 1. Klasse ausgegeben. Ausnahmen: Kurzstreckenfahrausweise sowie Abo für Junioren werden nur in 2. Klasse angeboten. 2.1.5 Reisende, die die Grenze der räumlichen Gültigkeit ihres Fahrausweises (z.B. Abo, Tageskarte usw.) überfahren, müssen den Fahrausweis für die Anschlusszonen bereits an der Einsteigestation lösen oder Entwertungskarten vor dem Einsteigen abstempeln. 2.1.6 Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Ziffer 10 aufgeführt. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer inbegriffen. 2.1.7 Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen ausgegeben. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden. 2.2 Kundengruppen 2.2.1 Die Kundengruppen sind in Ziffer 2 der gemeinsamen Tarifbestimmungen für den Direkten Verkehr und die beteiligten Verbünde GTNB T600 geregelt. 2.3 Gültigkeiten 2.3.1 Alle Fahrausweise sind innerhalb ihrer räumlichen Gültigkeit (Zonen) gültig. Die zeitliche Gültigkeit ist auf dem Fahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt. Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Geltungsdauer erreicht werden kann. 01.06.2019 T651.5 14
2.3.2 Ist eine Fahrt mit einem Verbundfahrausweis auf direktem Weg und ohne Unterbruch gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Geltungsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. 2.3.3 In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Verbundgebietes gültig. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebietes wieder anhalten, sind Verbundausweise nicht gültig. In der Gegenrichtung gelten diese Bestimmungen sinngemäss. Details zu Anschlussfahrausweisen siehe Ziffer 2.6. 2.3.4 Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Plätze in 1. Klasse angeboten werden, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung). 2.3.5 In den durch dritte bestellten Extrazügen und -bussen sind die Verbundfahrausweise nur gültig, wenn der Besteller des Extrazuges damit einverstanden ist. 2.3.6 Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu bezahlen. 2.3.7 In den Nachtbus-Angeboten der beteiligten TU werden die Verbundfahrausweise nicht anerkannt. 2.4 Kurzstrecken 2.4.1 Für einfache Busfahrten mit Einzel- und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der Kurzstreckentarif zur Anwendung. Es gelten die folgenden Anwendungsgrundsätze: 2.4.2 Innerhalb der Zone 10 kann für eine Fahrt bis zu 6 Bushaltestellen ein Kurzstreckenbillett 2. Klasse gelöst werden. Der Ausgangspunkt wird nicht mitgezählt. 2.4.3 Die Gütschbahn gehört ebenfalls zum Kurzstreckentarif und wird als 1 Bushaltestelle gezählt. 2.4.4 Für Kurzstrecken, die in der einen Richtung 6 und in der Gegenrichtung 7 Haltestellen aufweisen, gilt der Kurzstreckentarif auch über 7 Bushaltestellen. 2.4.5 Zur Berechnung der Kurzstrecke sind alle an der Fahrstrecke liegenden und auf dem Zonenplan aufgeführten Haltestellen massgebend, unabhängig davon, ob sie von der vom Kunden benützten Transportunternehmung bedient werden oder nicht. 2.4.6 In Buskursen, die über die Autobahn geführt werden sowie in allen Bahnverbindungen ist der Kurzstreckentarif nicht gültig. Zur Ausnahme gehört die Gütschbahn, welche als 1 Bushaltestelle zum Kurzstreckentarif zählt. 2.4.7 Unter den Kurzstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Kurzstreckenbillett (Ziffer 3.1) ab einem Haltepunkt gelöst werden kann. Der Kurzstreckenbereich ist für jede in Frage kommende Bushaltestelle und jede TU definiert und an jedem Automaten / Verkaufsgerät hinterlegt bzw. abrufbar. 01.06.2019 T651.5 15
2.5 Langstrecken 2.5.1 Für einfache Fahrten mit Einzel- und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der Langstreckentarif zur Anwendung. Es gilt folgender Anwendungsbereich: von zugehörende Haltestel- Anzahl Alternative Linie Relation (oder umgekehrt) - len Zonen Tarifstufe bis Bus, Inwil, Dorf - Emmen, Unter Spital- Inwil, Dorf 40/111 hof von Inwil, Pannerhof 1* Inwil, Oberhofen gehört zu bei- Waldibrücke** den Langstrecke Zonen Emmen, Hasli Emmen, Flugzeugwerke bis 3 Emmen, Allmendli Emmen, Unter Spitalhof Bus, 73 Udligenswil Dreiangel- Udligenswil, Dreiangel Adligenswil, Dorf (inkl. Widspüel) Udligenswil, Schützenmatt von Udligenswil, alte Post 1* Udligenswil, Frohsinn Udligenswil, Neuheim Langstrecke Udligenswil, Götzentalstr. Adligenswil, Chliäbnet Adligenswil, Sagi Adligenswil, Blatte 3 Adligenswil, Widspüel Adligenswil, Dorf Bus, 61 Hellbühl, Mittler Buel - Emmen- Hellbühl, Mittler Buel brücke Sprengi Hellbühl, Post von 1* Hellbühl, Unter Hellbühl Hellbühl, Mosschür Stächenrain*** gehören zu bei- Langstrecke Emmenbrücke Strassen- den kreuz*** Zonen Emmenbrücke, Lohrensä- ge bis 3 Emmenbrücke, Riffig Emmenbrücke, Sprengi 16 T651.5 01.06.2019
Bus, 72 Neuenkirch Lippenrüti - Emmen- Neuenkirch, Lippenrüti brücke Sprengi Neuenkirch, Feldmatt Neuenkirch, Klösterli Neuenkirch, Kirche von Neuenkirch, Post 1* Neuenkirch, Weierhüsli Emmenbrücke, Geis- selermoos Emmenbrücke, Holzhof Langstrecke gehört Emmenbrücke, Strassen- zu bei- kreuz*** den Zonen Emmenbrücke, Lohren- säge bis 3 Emmenbrücke, Riffig Emmenbrücke, Sprengi Bahn, S3 Merlischachen - Meggen Zent- von Merlischachen 1* rum Meggen Langstrecke bis 3 Meggen Zentrum Bahn, Malters - Littau von Malters 1* S6/S61 Langstrecke bis Littau 3 1* = für Fahrten mit Tarifstufe 1 Zone ist dem Kunden der Zonentarif zu empfehlen ** = Haltestelle befinden sich auf der Zonengrenze 10/26 *** = Haltestellen befinden sich auf Zonengrenze 10/23 Siehe auch Übersichtsplan im Anhang (Ziffer 11.3) Beispiele: S-Bahn: Malters - Littau (Zonen 10 23): Der Fahrgast kann anstelle von 3 Zonen den Lang- streckentarif bezahlen. Bus: Udligenswil, alte Post - Adligenswil, Dorf: Der Fahrgast kann anstelle von 3 Zonen den Langstreckentarif bezahlen. 2.5.2 Unter den Langstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Langstreckenbillett (Ziffer 3.2) ab einem Haltepunkt gelöst werden kann. Der Langstreckenbereich ist für jede in Frage kommende Haltestelle und jede TU definiert und an jedem Automaten/Verkaufsgerät hinterlegt bzw. abrufbar. 01.06.2019 T651.5 17
2.6 Anschlussfahrausweise 2.6.1 Anschlussfahrausweise innerhalb Tarifverbund Passepartout 2.6.1.1 Bei Anschlussfahrausweisen innerhalb ITV PP ist unabhängig der Halteregelung nur die Anzahl zusätzlicher Zonen zu lösen. Die Zone 10 zählt dabei als 2 Zonen. Beispiel: Ein Kunde reist von Luzern nach Engelberg und besitzt ein Abo für die Zone 10. Er löst am Einsteigeort zusätzlich 5 Zonen. 2.6.1.2 Ein Verbundfahrausweis, für den mit Anschlussbilletten mindestens 10 Zonen bezahlt worden sind, berechtigt zur Fahrt in allen Zonen. Andere Kombinationen verschiedener Fahrausweise (z.B. Abonnemente, Tageswahlkarten, Mehrfahrtenkarten, mehrere An- schlussbillette) berechtigen nicht zur Fahrt in allen Zonen 2.6.1.3 Werden Anschlusszonenfahrausweise für Fahrten in/aus Überlappungsgebiete benötigt, gilt Ziffer 2.6.1.1 sinngemäss. 2.6.1.4 Die zeitliche Gültigkeit entspricht der Anzahl Zonen der bezahlten Gesamtstrecke. Beispiel: MFK für 2 Zonen und Anschlussfahrausweis für 4 Zonen entspricht der Geltungsdauer für 6 Zonen. Die Gültigkeit der MFK ab Entwertung ist 120 statt 60 Minuten. 2.6.1.5 Es werden folgende Anschlussfahrausweise ausgegeben: Anschlussbillett Anschlussbillett (Vorverkauf) Anschluss-Tageskarte Anschluss-Tageskarte (Vorverkauf) Kurzstrecken können nicht als Anschlussfahrausweise gelöst werden. Ein Anschluss- fahrausweis ist immer für mindestens 1 Tarifzone zu lösen. 2.6.1.6 Zu einem Schulklassen-Abo gemäss Ziffer 8.1 können keine Anschlussfahrausweise gekauft werden. 2.6.1.7 Der aufgedruckte Ausgabeort/Entwertungsaufdruck ist nur eine Orientierung. Der An- schlussfahrausweis ist zusammen mit dem Basisfahrausweis gültig. 18 T651.5 01.06.2019
2.6.2 Anschlussfahrausweise über die Passepartout-Verbundgrenze 2.6.2.1 Für Fahrten über die Verbundgrenze sind Passepartout-Fahrausweise nur bis zum letz- ten fahrplanmässigen Halteort der gelösten Passepartout-Zonen gültig. Ab diesem Hal- teort sind Anschlussbillette des nationalen oder internationalen Verkehrs zu lösen. In der Gegenrichtung gilt diese Bestimmung sinngemäss. Beispiele: Der Inhaber einer Tageskarte für die Zonen 10/28 fährt mit der S-Bahn von Ebi- kon nach Rotkreuz: Er benötigt ein Billett von Gisikon - Root nach Rotkreuz Ein Abo-Inhaber mit den gelösten Zonen 10/28 fährt von Luzern nach Zürich Flughafen (Interregio ohne Halt von Luzern bis Rotkreuz): Er benötigt ein Billett von Luzern nach Zürich Flughafen. Ein Passepartout Fahrausweis für die Zone 10 gilt bis Meggen. Ein Fahrausweis für den Tarif-verbund Schwyz gilt erst ab Merlischachen. Die beiden Verbünde können somit nicht miteinander kombiniert werden. Die Überlappungszone 29 gilt für den Passepartout nur in Kombi-nation mit einer weiteren Tarifzone (10 oder 28). Kunden mit einem Fahrausweis für den Tarifverbund Schwyz benöti- gen ein Passepartout Fahrausweis für die Zonen 10 und 29. Die Haltestellen Brittnau-Wikon und Wikon, Adelboden in der Zone 56 sowie die Haltestellen Beinwil am See - Burg AG, Rössligasse - Menziken, Maihuserstras- se und Schwarzenbach LU, Löwen in der Zone 47 befinden sich auf der Zonen- grenze. Die Fahrausweise von A-Welle und Passepartout können deshalb kom- biniert werden, sofern die gewählte Verbindung einen fahrplanmässigen Halt an diesen Haltestellen macht. Passepartout Fahrausweise für die Zone 63 gelten bis Escholzmatt. Ab E- scholzmatt gelten die Fahrausweise vom Libero-Tarifverbund. 2.7 Wahlwege für Abo / Gratiszonen 2.7.1 Wichtige, über mehrere Linien und durch unterschiedliche Zonen führende Verbindungen für Abo können zu Wahlwegen zusammengefasst sein. Die folgenden Wahlwege sind in den Verkaufssystemen fest programmiert. 2.7.2 In der Spalte Tarifstufe ist vermerkt, für wie viele Zonen der Preis des wahlweisen Abo berechnet wird. Abo über den kürzeren Weg können weiterhin gelöst werden. Verbindungen ab 7 Zonen sind nicht aufgeführt. Es gelten die Abo für ALLE ZONEN über alle Wege. Anzahl Zo- Abgang Ziel Via Zonengültigkeit Tarifstufe nen Zone 45 Zone 10 Bus-Sursee oder Wol- 10 23 26 33 45 6 Tarifzo- 7 Tarifzonen (Willisau) (Luzern) husen 46 nen 01.06.2019 T651.5 19
2.8 E-Tickets 2.8.1 Passepartout-Einzelfahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannte E- Tickets) erworben werden. Details sind im T600, Ziffer 3 geregelt. 2.9 Erstattungen 2.9.1 Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Erstattung von Fahrausweisen des Tarifverbundes Passepartout der Tarif 600 Ziffer 13 oder der Tarif 600.9. 2.9.2 Passepartout Einzelfahrausweise sind den Streckenbilletten (DV) gleichgestellt. 2.9.3 Passepartout Mehrfahrtenkarten sowie Passepartout Multi-Tageskarten sind den Mehrfahrtenkarten gemäss Tarif 652 gleichgestellt. 2.9.4 Passepartout Abonnemente sind den Modul-Abonnementen gemäss Tarif 657 gleichgestellt. 2.9.5 Passepartout Gruppenbillette sind den nationalen Gruppenbilletten gemässe Tarif 600 gleichgestellt. 20 T651.5 01.06.2019
3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 3.1 Kurzstreckenbillette 3.1.1 Ausgabe 3.1.1.1 Es werden Kurzstreckenbillette zum Vollpreis für Fahrten in der 2. Klasse ausgegeben. 3.1.1.2 Kurzstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt). 3.1.1.3 Kurzstreckenbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzu- stempeln. 3.1.1.4 Kurzstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte (siehe Ziffer 3.4.) und als Gruppen- Einzelbillett (Ziffer 3.8) erhältlich. 3.1.2 Geltungsdauer 3.1.2.1 Die Kurzstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig. 3.1.3 Reiseweg 3.1.3.1 Die Kurzstreckenbillette gelten für eine einfache Busfahrt (inkl. Gütschbahn) innerhalb des definierten Anwendungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Zif- fer 1. 3.1.4 Preisbildung 3.1.4.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 10.0. 3.1.5 Klassenwechsel 3.1.5.1 Zu Kurzstreckenbillette werden keine Klassenwechsel ausgegeben. 3.2 Langstreckenbillette 3.2.1 Ausgabe 3.2.1.1 Es werden Langstreckenbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der 1. Klasse und 2. Klasse ausgegeben. 3.2.1.2 Langstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt). 3.2.1.3 Langstreckenbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzu- stempeln. 3.2.1.4 Langstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte (siehe Ziffer 3.5) und als Gruppen- Einzelbillett (Ziffer 3.8) erhältlich. 3.2.2 Geltungsdauer 3.2.2.1 Die Langstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig. 01.06.2019 T651.5 21
3.2.3 Reiseweg 3.2.3.1 Die Langstreckenbillette gelten für eine einfache Fahrt innerhalb des definierten Anwen- dungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 1.0. 3.2.4 Preisbildung 3.2.4.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 10.0. 3.2.5 Klassenwechsel 3.2.5.1 Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel zum Vollpreis und Reduziert ½ erhält- lich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 3.3 Einzelbillette 3.3.1 Ausgabe 3.3.1.1 Es werden Einzelbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der/den benötig- ten Zone/n ausgegeben. 3.3.1.2 Einzelbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. 3.3.2 Geltungsdauer 3.3.2.1 Einzelbillette im Vorverkauf (Entwertungsformat) werden mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ausgegeben. 3.3.2.2 Die Billette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten (ausgenommen Kurzstrecken gemäss Ziffer 3.1 und Langstrecken gemäss Zif- fer 3.2) innerhalb der gelösten Zone/n: Zone 10 60 Minuten 1 - 2 Zonen 60 Minuten 3 - 7 Zonen 120 Minuten ab 8 Zonen 180 Minuten 3.3.3 Reiseweg 3.3.3.1 Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden. 3.3.3.2 Es werden keine Streckenwechsel ausgegeben. 3.3.4 Preisbildung 3.3.4.1 Für die Berechnung der Billettpreise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliess- lich der Abgangszone) massgebend. Die Zone 10 zählt in Kombination mit weiteren Zo- nen doppelt. Ab 10 Zonen bleibt der Preis unverändert. 3.3.4.2 Für die Preisbildung und Preise siehe Ziffer 10.0. 22 T651.5 01.06.2019
3.3.5 Klassenwechsel 3.3.5.1 Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel zum Vollpreis und Reduziert ½ erhält- lich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 3.4 Mehrfahrtenkarten für Kurzstreckenbillette 3.4.1 Ausgabe 3.4.1.1 Es werden Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken (mit 6 Entwertungsfeldern) zum Vollpreis in der 2. Klasse ausgegeben. 3.4.1.2 Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken berechtigen zu einfachen Fahrten (keine Rückfahrt). 3.4.1.3 Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. 3.4.1.4 Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Rei- seziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen. 3.4.2 Geltungsdauer 3.4.2.1 Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. 3.4.2.2 Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecken ist 30 Minuten gültig. 3.4.3 Reiseweg 3.4.3.1 Ein entwertetes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke gilt innerhalb des definier- ten Geltungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 2.4. 3.4.4 Preisbildung 3.4.4.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 10.0. 3.4.5 Klassenwechsel 3.4.5.1 Zu Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken werden keine Klassenwechsel ausgegeben. 3.4.6 Umtausch 3.4.6.1 Mehrfahrtenkarten können gegen den Selbstbehalt gemäss T600.9 Ziffer 1.4 in diesel- ben Angebote (gleiche Strecke) umgetauscht werden. Entspricht der aufgedruckte Preis nicht mehr dem aktuellen, so ist zusätzlich zum Selbstbehalt die Preisdifferenz zu erhe- ben. Teilweise benützte Mehrfahrtenkarten sind pro rata anzurechnen. 3.4.6.2 Ein Umtausch von Mehrfahrtenkarten ist auch nach dem aufgedruckten Verfalldatum möglich. 01.06.2019 T651.5 23
3.4.7 Erstattung mit Selbstbehalt 3.4.7.1 Nicht oder nur teilweise benützte Mehrfahrtenkarten können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Entwertete Vollpreis Reduzierte 1/2 Felder % % 0 100 100 1 82 82 2 65 65 3 47 47 4 30 30 5 12 12 3.4.7.2 Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Die Erstattungsgebühr gemäss T600.9 Ziffer 1.4 wird erhoben. 3.4.8 Erstattung ohne Selbstbehalt 3.4.8.1 Erstattungen von unbenützten oder teilweise unbenützten Mehrfahrtenkarten sind ohne Selbstbehalt in folgenden Fällen möglich: Kauf einer Mehrfahrtenkarte für dieselbe Strecke in einer höheren Klasse oder eine längere Strecke Kauf eines 1 oder 12-monatigen Strecken-, Verbund-, Modulabonnements (für die gleiche oder eine längere Strecke) oder eines GA Todesfall Ärztlich bescheinigte Reiseunfähigkeit Unrichtige Ausgabe Abgelaufene MFK für Kinder (Alter) 3.4.8.2 Teilweise benützte Mehrfahrtenkarten werden pro rata erstattet. Berechnung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird kein Selbst- behalt erhoben. 24 T651.5 01.06.2019
3.5 Mehrfahrtenkarten für Einzelbillette 3.5.1 Ausgabe 3.5.1.1 Es werden Mehrfahrtenkarten (mit 6 Entwertungsfeldern) zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der/den benötigten Zone/n ausgegeben. 3.5.1.2 Die Mehrfahrtenkarten sind vor Fahrantritt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. 3.5.1.3 Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Rei- seziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben. 3.5.2 Geltungsdauer 3.5.2.1 Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. 3.5.2.2 Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zone/n: Zone 10 60 Minuten 1 - 2 Zonen 60 Minuten 3 - 7 Zonen 120 Minuten ab 8 Zonen 180 Minuten 3.5.3 Reiseweg 3.5.3.1 Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden. 3.5.3.2 Im Tarifverbund Passepartout werden keine Streckenwechsel ausgegeben. 3.5.4 Preisbildung 3.5.4.1 Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 10.0. 3.5.5 Multi-Klassenwechsel 3.5.5.1 Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Multi-Klassenwechsel zum Vollpreis und Reduziert ½ erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 3.5.6 Umtausch 3.5.6.1 Mehrfahrtenkarten können gegen den Selbstbehalt gemäss T600.9 Ziffer 1.4 in diesel- ben Angebote (gleiche Strecke) umgetauscht werden. Entspricht der aufgedruckte Preis nicht mehr dem aktuellen, so ist zusätzlich zum Selbstbehalt die Preisdifferenz zu erhe- ben. Teilweise benützte Mehrfahrtenkarten sind pro rata anzurechnen. 3.5.6.2 Ein Umtausch von Mehrfahrtenkarten ist auch nach dem aufgedruckten Verfalldatum möglich. 01.06.2019 T651.5 25
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