T651.5 Tarifverbund Passepartout

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T651.5 Tarifverbund Passepartout
T651.5
Tarifverbund Passepartout

Ausgabe:   01.06.2019
T651.5 Tarifverbund Passepartout
Änderungen gültig ab 01.06.2019
Ziffer                 Änderungen

2.6.2                  Weitere Beispiele zu Anschlussfahrausweisen über die Passe-
                       partout Verbundgrenze.

2.9                    Verweis auf neue Ziffer 13 im Tarif 600 .

7.5                    Ergänzung seven25-Abo.

8.4                    Bestimmungen Weggis-Tageskarte entfernt, da sich diese nicht
                       von den übrigen Tageskarten unterscheiden.

8.5                    Aufhebung Angebot Parkticket Mattenhof.

12.2.3.4               Muster Weggis-Tageskarte entfernt.

12.2.3.5               Muster Parkticket Mattenhof entfernt.
T651.5 Tarifverbund Passepartout
Inhaltsverzeichnis
0      Vorbemerkungen ...............................................................................................................1
0.1    Gültigkeit ..............................................................................................................................1
0.2    Fahrzeuge, Personal ............................................................................................................1
0.3    Haltestellen ..........................................................................................................................1
0.4    Betriebseinstellungen ...........................................................................................................1
0.5    Angebots-, Tarif- und Preisänderungen ...............................................................................2
0.6    Feiertage..............................................................................................................................2
0.7    Personentransport ...............................................................................................................2
0.8    Fahrausweis ........................................................................................................................2
0.9    Mehrwertsteuer ....................................................................................................................2
0.10   Datenschutz .........................................................................................................................2

1      Anwendungsbereich ..........................................................................................................5
1.1    Beteiligte TU ........................................................................................................................5

2      Allgemeine Bestimmungen .............................................................................................14
2.1    Allgemeines .......................................................................................................................14
2.2    Kundengruppen .................................................................................................................14
2.3    Gültigkeiten ........................................................................................................................14
2.4    Kurzstrecken ......................................................................................................................15
2.5    Langstrecken .....................................................................................................................16
2.6    Anschlussfahrausweise......................................................................................................18
2.7    Wahlwege für Abo / Gratiszonen ........................................................................................19
2.8    E-Tickets ............................................................................................................................20
2.9    Erstattungen ......................................................................................................................20

3      Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise .................................................21
3.1    Kurzstreckenbillette ............................................................................................................21
3.2    Langstreckenbillette ...........................................................................................................21
3.3    Einzelbillette .......................................................................................................................22
3.4    Mehrfahrtenkarten für Kurzstreckenbillette .........................................................................23
3.5    Mehrfahrtenkarten für Einzelbillette ....................................................................................25
3.6    Tageskarten .......................................................................................................................27
3.7    Multi-Tageskarten ..............................................................................................................27
3.8    Gruppenbillette...................................................................................................................29

4      Bestimmungen für normale Abonnemente ....................................................................31
4.1    Allgemeines .......................................................................................................................31
4.2    Jahres und Monats-Abo auf SwissPass .............................................................................33
4.3    Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier ................................................................................33
4.4    Streckenwechsel, Klassenwechsel.....................................................................................33
4.5    Erstattungen ......................................................................................................................34
4.6    Ersatz ................................................................................................................................37

5      Abonnemente für Unternehmen......................................................................................38
5.1    Job-Abo .............................................................................................................................38
5.2    4-Monats-Abo ....................................................................................................................39
5.3    Schnupper Job-Abo ...........................................................................................................40
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6      Abonnemente für Marketingzwecke ...............................................................................41
6.1    Schnupper-Abo ..................................................................................................................41

7      Pauschalfahrausweise des DV und Vergünstigungen ..................................................42
7.1    Kinder, Handgepäck, Selbstverlad von Velos oder ähnlichen Fahrgeräten, Tiere, Militär,
       Zivilschutz, Zivildienst, Polizei, Reisende mit einer Behinderung ........................................42
7.2    Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte .................................................................................42
7.3    Generalabonnement (GA) ..................................................................................................42
7.4    Halbtax-Abo .......................................................................................................................42
7.5    seven25-Abo / Gleis 7 ........................................................................................................42
7.6    Übrige Pauschalfahrausweise ............................................................................................42

8      Spezialfahrausweise ........................................................................................................43
8.1    Schulklassen-Abo ..............................................................................................................43
8.2    Kindergarten-Abo ...............................................................................................................44
8.3    öV-Hotel Ticket Luzern.......................................................................................................46

9      Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch, Fälschung .................................47
10     Preise, Gebühren, Zuschläge ..........................................................................................48
10.1   Grundlage für die Preisbildung ...........................................................................................48
10.2   Einzel- und Gruppenfahrausweise .....................................................................................49
10.3   Abonnemente ....................................................................................................................53
10.4   Spezialfahrausweise ..........................................................................................................55
10.5   Gebühren und Zuschläge ...................................................................................................55

11     Zonenpläne .......................................................................................................................56
11.1   Gesamtzonenplan (LU/OW/NW) ........................................................................................56
11.2   Zentrumszone 10 Luzern ...................................................................................................57
11.3   Anwendungsbereich Langstrecke gemäss Ziffer 2.3 ..........................................................58

12     Anhänge ...........................................................................................................................59
12.1   Anhang 1: Haltestellenverzeichnis .....................................................................................59
12.2   Anhang 2: Fahrausweismuster ...........................................................................................73
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0            Vorbemerkungen
0.1          Gültigkeit
0.1.1    Dieser Tarif enthält die allgemeinen Bedingungen und die Preise für die Beförderung von
         Personen innerhalb des Tarifverbundes Passepartout in den im Anwendungsbereich
         gemäss Ziffer 1 aufgeführten Transportunternehmen.

0.1.2    Übergeordnet gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1), die Verordnung über
         die Personenbeförderung (VPB 745.11) sowie die gemeinsamen Tarif-Neben-
         bestimmungen für den Direkten Verkehr und die beteiligten Verbünde (GTNB T600).

0.1.3    Soweit in diesem Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Tarife und Vorschriften

                gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den Direkten Verkehr und die beteilig-
                 ten Verbünde (GTNB T600)
                Erstattungen (T600.9)
                Allgemeiner Personentarif (T601)
                Gepäck (T602)
                Tarif für Strecken-Abo (T650)
                Tarif für Mehrfahrtenkarten (T652)
                Tarif für General- und Halbtax-Abo (T654)
                Tarif für Modul-Abo (T657)
                Vorschriften über die Zahlungsmittel (V545)

0.2          Fahrzeuge, Personal
0.2.1    Soweit in den Tarifen von «Fahrzeugen» und «Personal» die Rede ist, sind darunter Züge,
         Bergbahnen, Schiffe, Autobusse und andere Transportmittel sowie deren Personal zu
         verstehen.

0.3          Haltestellen
0.3.1    Als «Haltestellen» gelten besetzte und nicht besetzte Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
         (öV).

0.4          Betriebseinstellungen
0.4.1    Einzelne TU stellen den Betrieb zu gewissen Jahreszeiten ganz oder auf Teilstrecken ein.
         Während der Dauer der Betriebseinstellung dürfen nach Haltestellen der nicht in Betrieb
         stehenden Strecken keine Fahrausweise abgegeben oder bezogen werden.

0.4.2    Näheres hierüber wird in den Fahrplänen oder Aushängen der TU und für das
         Verkaufspersonal im InfoPortal öV (HAFAS Information Manager) bekannt gegeben.

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0.5       Angebots-, Tarif- und Preisänderungen
0.5.1   Bei sämtlichen Angebots-, Tarif- und Preisangaben bleiben Änderungen vorbehalten. Die
        Änderungen werden im Internet unter passepartout.ch bekanntgegeben.

0.5.2   Jede Änderung dieser Bestimmungen gilt auch für Fahrausweise, deren Geltungsdauer vor
        Inkrafttreten der Änderung begonnen hat.

0.6       Feiertage

0.6.1   Als Feiertage gelten: 01. und 02. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag,
        Fronleichnam, 01. August, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember.

0.7       Personentransport
0.7.1   Mit dem Personentransportvertrag verpflichten sich die TU, die Reisenden gegen Entgelt
        zwischen bestimmten Haltestellen zu transportieren. Der Vertrag berechtigt die Reisenden,
        die im Fahrplan veröffentlichen Kurse und die öffentlichen Zusatzkurse zu benützen.

0.7.2   Mit dem Erwerb eines Fahrausweises und/oder mit dem Einstieg in das Fahrzeug
        akzeptiert die Kundin/der Kunde die geltenden Tarifbestimmungen.

0.7.3   Das Personal der TU ist berechtigt, den Reisenden Sitzplätze anzuweisen. Die Reisenden,
        ausgenommen unentgeltlich beförderte Kinder, dürfen einen freien Sitzplatz belegen; wenn
        sie ihn nicht deutlich sichtbar belegen, verlieren sie den Anspruch darauf. Für die
        Reservation von Sitzplätzen siehe T601.

0.8       Fahrausweis
0.8.1   Es gilt generell die Fahrausweispflicht vor Reiseantritt. Reisende müssen vor Antritt der
        Reise gültige Fahrausweise besitzen. Sie müssen die Originalfahrausweise für die Dauer
        der Fahrt aufbewahren und auf Verlangen den Kontrollberechtigten vorweisen und/oder
        aushändigen.

0.9       Mehrwertsteuer
0.9.1   In den Preisen ist die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Normalsatz inbegriffen.

0.10      Datenschutz
0.10.1 Die Schweizerischen TU des öV unterstehen bei der Bearbeitung von personenbezogenen
       Kundendaten der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Personenbezogene Daten
       werden in den folgenden Bereichen und im Umfang der damit jeweils verbundenen Zwecke
       bearbeitet.

0.10.2 Betreuung der Vertragsbeziehung
       Für die Betreuung der Vertragsbeziehung (Abwicklung der Vertragsbeziehung, Ausstellung
       des SwissPass, Abonnementskarten bzw. E-Tickets sowie Erstellung von
       Einnahmenverteilschlüsseln) zwischen den Kunden und den Schweizerischen TU ist es
       notwendig, bestimmte Daten im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung zu
       bearbeiten.

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0.10.3 Die Einzelheiten der Bearbeitung von Kundenstamm- und Abonnementsdaten in der
       zentralen Datenbank der Schweizerischen TU sowie der Bearbeitung von Vertrags- und
       Leistungsdaten in der Vertragsdatenbank SAP CRM, die Informationspflicht sowie das
       Auskunftsrecht der Reisenden resp. der Rechnungsempfänger sind im T601 Kapitel 9
       geregelt.

0.10.4 Einnahmensicherung/Bekämpfung von Missbrauch
       Kundendaten- und Abonnementsdaten werden zur Einnahmensicherung (Kontrolle der
       Gültigkeit der Fahr- oder Ermässigungsausweise, Inkasso, Missbrauchsbekämpfung, etc.)
       benötigt und bearbeitet. Die Schweizerischen TU sind berechtigt, für die gesamte
       Abwicklung des Kontrollprozesses sämtliche Daten (Ticket- und Kontrolldaten sowie
       gegebenenfalls schützenswerte Daten im Zusammenhang mit einem allfälligen
       Missbrauch) der Reisenden resp. der Vertragspartner zu bearbeiten und mit anderen TU
       (im Falle von internationalen Fahr- oder Ermässigungsausweisen auch
       grenzüberschreitend) zur Kontrolle der Gültigkeit und zur Vermeidung von Missbräuchen
       auszutauschen. Die Reisenden resp. die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass bei
       der Entdeckung von Missbräuchen und Fälschungen die Schweizerischen TU befugt sind,
       sämtliche vom Missbrauch betroffenen internen Stellen sowie externen TU die
       entsprechenden (nicht mehr anonymisierten und gegebenenfalls schützenswerten)
       Personen- und Kundendaten zur Verfügung zu stellen, damit ein weiterer Missbrauch
       vermieden werden kann. Auch Personen- und Kundendaten von strafrechtlich rechtskräftig
       verurteilen Reisenden resp. Vertragspartner dürfen, insbesondere im Sinne einer
       Prävention mit in- und externen TU ausgetauscht werden. Der datenschutzrechtlich
       korrekte Zugriff auf schützenswerte Personen- und Kundendaten bleibt dabei gewährleistet.

0.10.5 Marketing und Auswertungen von Kundendaten
       Die oder der Reisende respektive die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner nimmt zur
       Kenntnis, dass sie oder er von der SBB, den VB und/oder von den TU des DV ohne ihren
       oder seinen ausdrücklichen Einwand mit Werbung (personalisierte Informationen und
       Angebote) beliefert werden kann.
             Die oder der Reisende und/oder die Vertragspartnerin/der Vertragspartner sind ferner
             damit einverstanden, dass die SBB personenbezogene Kundendaten (Name, Vorname,
             Adresse, Geburtsdatum) mit technischen Mitteln auswerten kann, um ihre Angebote und
             Dienstleistungen zu verbessern. Sämtliche Kunden- und Leistungsdaten sind in der
             zentralen Datenbank gespeichert, welche die SBB im Mandat des DV betreut. TU und
             VB haben unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes und weitergehender Best-
             immungen zur Bearbeitung von Kundendaten die Möglichkeit, diese Daten für gezielte
             und bedürfnisgerechte Marketingmassnahmen zweckgebunden über die SBB zu bezie-
             hen.

             Bei der Nutzung von Angeboten von SwissPass-Partnern oder durch die zentrale Au-
             thentifikation über Single Sign-On (SSO) nimmt die oder der Reisende respektive die
             Vertragspartnerin/der Vertragspartner zur Kenntnis, dass auch diese personenbezoge-
             nen Kunden- und Leistungsdaten (Partnerangebot, Gültigkeit, Kaufdatum, Preis) durch
             die SBB mit technischen Mitteln ausgewertet werden können, um das SwissPass-
             Partnerangebot bedürfnisorientiert weiterentwickeln zu können. Ferner ist der Nutzer
             dieser Dienste damit einverstanden, dass die SBB und/oder eine andere Schweizer TU
             diese personenbezogenen Kunden-, Leistungs- und Partnerdaten zu Marketingzwecken
             bearbeiten.

             Sollte die oder der Reisende, respektive die Vertragspartnerin/der Vertragspartner, der
             SBB, den VB und/oder den TU des DV die Ermächtigung zur personenbezogenen Da-

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T651.5 Tarifverbund Passepartout
tenbearbeitung zu Marketingzwecken entziehen wollen, können sie dies formlos an je-
          der bedienten Verkaufsstelle oder über das SBB Contact Center tun (ga@sbb.ch oder
          halbtax@sbb.ch / Tel. 0848 44 66 88, CHF 0.08/Min.). Nach der Abmeldung werden die
          Daten nicht mehr personenbezogen zu Marketingzwecken bearbeitet und die oder der
          Reisende, respektive die Vertragspartnerin/der Vertragspartner nicht weiter für Marke-
          tingmassnahmen kontaktiert. Sofern die oder der Reisende, respektive die Vertrags-
          partnerin/der Vertragspartner über eine oder mehrere Leistungen (Halbtax, GA, Partner-
          leistungen usw.) verfügt, bleiben die Daten jedoch weiterhin zur Erbringung dieser Leis-
          tungen in der Datenbank.

0.10.6 Weitergabe von Daten an Dritte
       Die SBB ist berechtigt, für die Abwicklung des Kartengeschäfts und des Marketings, für den
       Betrieb der IT sowie für die Erstellung von Einnahmenverteilschlüsseln Dritte im In- und
       Ausland zu beauftragen; auch in Ländern, die über keinen angemessenen Datenschutz
       verfügen. In diesen Fällen stellt die SBB den angemessenen Schutz gemäss den in der
       Schweiz geltenden Gesetzen mit den Dritten vertraglich sicher.
          Die oder der Reisende respektive die Vertragspartnerin/der Vertragspartner nimmt zur
          Kenntnis, dass die TU, die SBB sowie allfällige Dritte, die zur Verarbeitung der Transak-
          tionen im Zusammenhang mit der Ausstellung der Karte und deren Inkasso, dem Marke-
          ting oder dem Erstellen von Verteilschlüsseln beauftragt sind, von den Kunden- und
          Leistungsdaten (Kundennummer, Titel, Anrede, Name, Vorname, Adresse, Geburtsda-
          tum und Daten zu den Leistungen wie Sortiment, Gültigkeit, Reiseklasse, Preis etc.) der
          oder des Reisenden und/oder der Vertragspartnerin/des Vertragspartners Kenntnis er-
          halten.

          Die oder der Reisende und/oder die Vertragspartnerin/der Vertragspartner sind damit
          einverstanden, dass ihre Karten- und Kundendaten (Karten-ID, Kundennummer, Titel,
          Anrede, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Abo-Informationen, Foto) im Fall ei-
          ner Registration beim Partner oder beim Erwerb von Partnerdiensten (z.B. Skipässe) zur
          Abwicklung der Transaktion an die SwissPass-Partner übermittelt werden. Beim Erwerb
          von SwissPass-Partnerdiensten werden Daten zur Leistung (Partner, Leistungsbe-
          schreibung, Preis) bei der SBB gespeichert. Die SBB informiert SwissPass-Partner bei
          Verlust, Diebstahl, Missbrauch, Fälschung und Kartenersatz.

0.10.7 Damit eine öV-Abo-Inhaberin/ein öV-Abo-Inhaber rabattierte Leistungen nutzen kann, ist
       ein TU respektive ein SwissPass-Partner berechtigt, unmittelbar erforderliche Abo-Daten
       abzurufen. Bei der Nutzung von Single Sign-On (SSO) nimmt die oder der Reisende
       und/oder die Vertragspartnerin/der Vertragspartner zur Kenntnis und akzeptiert, dass im
       Rahmen der Authentifizierung Login-, Kunden- und Leistungsdaten (Name, Geburtsdatum,
       Adresse, E-Mail-Adresse Korrespondenz, E-Mail-Adresse Login, Daten zur gültigen
       Leistung) zwischen der zentralen Login-Infrastruktur des Verbands des öffentlichen
       Verkehrs (VöV) und der Partnerplattform der TU (z.B. swisspass.ch, SBB.ch, SBB Mobile
       usw.) ausgetauscht werden.

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T651.5 Tarifverbund Passepartout
1            Anwendungsbereich
1.1          Beteiligte TU
Initialen      Code   Name                 Linie                                           Einzelfahrausweise Abo

AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 40 Littau Bahnhof - Waldibrücke Bahn-     ja                ja
                                           hof
AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 41 Emmenbrücke Schönbühl - Littau         ja                ja
                                           Bahnhof
AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 42 Emmenbrücke Schönbühl - Emmen          ja                ja
                                           Center
AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 43 Emmenbrücke Bösfeld - Emmen            ja                ja
                                           Center
AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 44 Emmenbrücke Bösfeld - Flugzeug-        ja                ja
                                           werke
AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 45 Emmenbrücke Chörbli - Bösfeld          ja                ja

AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 46 Rothenburg Wahligen Nord (IKEA) -      ja                ja
                                           Emmenbrücke Bahnhof Süd
AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 50 Luzern Bahnhof - Menziken Bahnhof      ja                ja

AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 51 Rothenburg Dorf Bahnhof - Rain Dorf    ja                ja

AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Linie 52 Luzern Bahnhof - Rickenbach Dorf -     ja                ja
                                           (Bohler)
AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Matt Bus Hergiswil                              ja                ja

AAGR           812    Auto AG Rothenburg   Nachtstern N12 Luzern - Menziken                nein              nein

AAGS           841    Auto AG Schwyz       Linie 2 Küssnacht Bahnhof - Vitznau Floralpi-   ja                ja
                                           na
AAGS           841    Auto AG Schwyz       Linie 9 Ortsbus Weggis                          ja                ja

01.06.2019                                         T651.5                                                           5
T651.5 Tarifverbund Passepartout
Initialen   Code   Name                         Linie                                           Einzelfahrausweise Abo

AAGS        841    Auto AG Schwyz               Linie 27 Fänn Nord - Küssnacht Bahnhof          ja                ja

AAGS        841    Auto AG Schwyz               Linie 28 Küssnacht Bahnhof - Vitznau Floral-    ja                ja
                                                pina
AAGS        841    Auto AG Schwyz               Linie 29 Root D4 - Küssnacht Rothen-            ja                ja
                                                hofstrasse
ARAG        819    Rottal Auto AG               Linie 60 Buttisholz Dorf - Rothenburg Bahnhof   ja                ja

ARAG        819    Rottal Auto AG               Linie 61 Luzern Bahnhof - Ettiswil Post         ja                ja

ARAG        819    Rottal Auto AG               Linie 62 Ruswil Rottalcenter - Sursee Bahnhof ja                  ja

ARAG        819    Rottal Auto AG               Linie 63 Sursee Bahnhof - Käppelimatt b.        ja                ja
                                                Willisau
ARAG        819    Rottal Auto AG               Linie 64 Ruswil Rottalcenter - Wolhusen Tro-    ja                ja
                                                penhaus
ARAG        819    Rottal Auto AG               Linie 65 Sursee Bahnhof - Nottwil Oberdorf      ja                ja

ARAG        819    Rottal Auto AG               Linie 66 Sursee Park - Willisau Bahnhof         ja                ja

ARAG        819    Rottal Auto AG               Linie 111 Ebikon Bahnhof -Waldibrücke           ja                ja
                                                Bahnhof
ARAG        819    Rottal Auto AG               Nachtstern N11 Luzern - Käppelimatt b.          nein              nein
                                                Willisau
AVA         723    Aargau Verkehr AG            Linie 1 Zofingen Altachen - Zofingen Müle-      ja                ja
                                                talstrasse
AVA         723    Aargau Verkehr AG            Linie 3 Zofingen Industrie - Oftringen Ruh-     ja                ja
                                                bank
AVA         723    Aargau Verkehr AG            Linie 4 Zofingen Bahnhof - Brittnau-Wikon       ja                ja
                                                Bahnhof
AVA         723    Aargau Verkehr AG            Linie 5 Zofingen Bahnhof - Brittnau Ausser-     ja                ja
                                                dorf
AVA         723    Aargau Verkehr AG            Linie 6 Zofingen Bahnhof - Vordemwald           ja                ja
                                                Sennhof / Grubenweg
AVA         723    Aargau Verkehr AG            Linie 8 Zofingen Bahnhof - St. Urban Bahnhof    ja                ja

6                                      T651.5                                   01.06.2019
Initialen    Code   Name                  Linie                                          Einzelfahrausweise Abo

AVA          723    Aargau Verkehr AG     Linie 9 Zofingen Bahnhof - Richenthal Kur-     ja                ja
                                          haus
AVA          723    Aargau Verkehr AG     Linie 11 Zofingen Bahnhof - Zofingen Hei-      ja                ja
                                          tereplatz
AVA          723    Aargau Verkehr AG     Linie 13 Zofingen Bahnhof - Zofingen Linden    ja                ja

AVA          723    Aargau Verkehr AG     Nachtbus N60 Zofingen Bahnhof - Vordem-        nein              nein
                                          wald Post
BLS-mlb      062    BLS AG                S6 Luzern - Escholzmatt                        ja                ja

BLS-mlb      062    BLS AG                S61 Luzern - Schachen LU                       ja                ja

BLS-mlb      062    BLS AG                RE Luzern - Escholzmatt                        ja                ja

BLS-vhb      092    BLS AG                S6 Luzern - Hüswil                             ja                ja

BLS-vhb      092    BLS AG                S7 Wolhusen - Hüswil                           ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 70 Rothenburg Bahnhof - Sempach Sta-     ja                ja
                                          tion
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 71 Luzern Bahnhof - Eigenthal Talboden   ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 72 Luzern Bahnhof - Neuenkirch Lippen-   ja                ja
                                          rüti
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 73 Luzern Bahnhof - Rotkreuz Bahnhof     ja                ja
                                          Süd
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 81 Sursee Bahnhof - Beromünster Post     ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 82 Sursee Bahnhof - Dagmersellen Dorf    ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 83 Sursee Bahnhof - Schlierbach Etzel-   ja                ja
                                          wil
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 84 Sempach Station - (Gunzwil Bäch) -    ja                ja
                                          Sursee Bahnhof

01.06.2019                                        T651.5                                                          7
Initialen   Code   Name                           Linie                                          Einzelfahrausweise Abo

PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 85 Sursee Bahnhof - Triengen Grossfeld   ja                ja
                                                  /
                                                  Reitnau Post
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 86 Sursee Spital - Campus Sursee         ja                ja

PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 87 Beromünster Post - Sursee Bahnhof     ja                ja

PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 88 Hochdorf Bahnhof - Sempach Station    ja                ja

PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 91 Ettiswil Post -                       ja                ja
                                                  Dagmersellen Industriepark
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 110 Rotkreuz Bahnhof Nord - Hochdorf     ja                ja
                                                  Bahnhof
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 211 Malters Bahnhof - Eigenthal Talbo-   ja                ja
                                                  den
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 221 Wolhusen Bahnhof - Romoos Holz-      ja                ja
                                                  wäge
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 231 Entlebuch Bahnhof - Ebnet Sageli     ja                ja

PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 232 Entlebuch Bahnhof - Langis           ja                ja

PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 233 Entlebuch Bahnhof - Schüpfheim       ja                ja
                                                  Bahnhof
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 234 Schüpfheim Bahnhof - Bramboden       ja                ja

PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 241 Schüpfheim Bahnhof - Giswil Bahn-    ja                ja
                                                  hof
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 251 Escholzmatt Bahnhof - Kemmeribo-     ja                ja
                                                  den
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 261 Menznau Bahnhof - Menzberg           ja                ja
                                                  Dorfplatz
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 271 Willisau Bahnhof - Dagmersellen      ja                ja
                                                  Bahnhof
PAG         801    PostAuto Schweiz AG            Linie 272 Willisau Bahnhof - Hübeli Sagen-     ja                ja
                                                  matt

8                                        T651.5                                  01.06.2019
Initialen    Code   Name                  Linie                                              Einzelfahrausweise Abo

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 281 Zell Bahnhof - Ufhusen Käserei Dorf      ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 282 Zell Bahnhof - Luthern Bad               ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 310 Stans Bahnhof - Buochs Linden            ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 311 Stans Bahnhof - Seelisberg Bahn-         ja                ja
                                          hof
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 312 Stans Bahnhof - Sarnen Bahnhof           ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 313 Ennetmoos St. Jakob - Ennetmoos          ja                ja
                                          Mueterschwandenberg
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 321 Stansstad Bahnhof - Bürgenstock          ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 323 Stansstad Bahnhof - Stans Bahnhof        ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 324 Stans Bahnhof - Büren NW Kirch-          ja                ja
                                          platz
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 331 Wolfenschiessen Bahnhof - Oberri-        ja                ja
                                          ckenback Alte Post
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 341 Sarnen Bahnhof - Kerns Sand              ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 342 Alpnach Dorf Bahnhof - Sarnen            ja                ja
                                          Bahnhof
PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 343 Sarnen Bahnhof - Stöckalp                ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 344 Sarnen Bahnhof - Langis                  ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 345 Sarnen Bahnhof - Oberwilen Forst         ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 351 Sarnen Bahnhof - Flüeli Ranft Dorf       ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 361 Giswil Bahnhof - Kleinteil / Grossteil   ja                ja

PAG          801    PostAuto Schweiz AG   Linie 362 Giswil Bahnhof - Mörlialp                ja                ja

01.06.2019                                        T651.5                                                              9
Initialen   Code   Name                                 Linie                                         Einzelfahrausweise Abo

PAG         801    PostAuto Schweiz AG                  Linie 398 Beromünster Post - Beinwil am See   ja                ja
                                                        Bahnhof
PAG         801    PostAuto Schweiz AG                  Linie 399 Sursee Bahnhof - Beinwil am See     ja                ja
                                                        Bahnhof
PAG         801    PostAuto Schweiz AG                  Nachtstern N61 Sursee Bahnhof - Dagmersel-    nein              nein
                                                        len
PAG         801    PostAuto Schweiz AG                  Nachtstern N5 Luzern Bahnhof - Schangnau      nein              nein

PAG         801    PostAuto Schweiz AG                  Nachtstern N6 Luzern Bahnhof - Sursee         nein              nein
                                                        Bahnhof
PAG         801    PostAuto Schweiz AG                  Nachtstern N7 Luzern Bahnhof - Meierskap-     nein              nein
                                                        pel
PAG         801    PostAuto Schweiz AG                  Nachtstern N8 Luzern Bahnhof - Lungern        nein              nein

SBB         011    Schweizerische Bundesbahnen          S1 Gisikon-Root - Luzern - Sursee             ja                ja

SBB         011    Schweizerische Bundesbahnen          S3 Luzern - Immensee                          ja                ja

SBB         011    Schweizerische Bundesbahnen          S8 Sursee - Zofingen                          ja                ja

SBB         011    Schweizerische Bundesbahnen          S9 Luzern - Beinwil am See                    ja                ja

SBB         011    Schweizerische Bundesbahnen          S99 Luzern - Hochdorf                         ja                ja

SBB         011    Schweizerische Bundesbahnen          RE Luzern - Zofingen                          ja                ja

SBB         011    Schweizerische Bundesbahnen          IR Luzern - Zofingen                          ja                ja

SBB         011    Schweizerische Bundesbahnen          Nacht-RegioExpress Luzern - Gisikon-Root      ja3               ja3

SGV         185    Schifffahrtsgesellschaft des         Luzern - Vitznau                              nein              ja1
                   Vierwaldstättersees

SGV         185    Schifffahrtsgesellschaft des Vier-   Luzern - Kehrsiten-Bürgenstock                nein              ja2
                   waldstättersees

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Initialen    Code   Name                           Linie                                           Einzelfahrausweise Abo

SOB-sob      082    Schweizerische Südostbahn AG   Luzern - Küssnacht a.R. (Voralpen-Express)      ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 1 Luzern Maihof - Obernau Dorf            ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 2 Luzern Bahnhof - Emmenbrücke Bhf        ja                ja
                                                   Süd
VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 4 Luzern Bahnhof - Luzern Hubelmatt       ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 5 Kriens Busschleife - Emmenbrücke        ja                ja
                                                   Bhf Süd
VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 6 Luzern Matthof - Luzern Büttenenhal-    ja                ja
                                                   de
VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 7 Luzern Biregghof - Luzern Unterlöchli   ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 8 Luzern Hirtenhof - Luzern Würzenbach ja                   ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 9 Luzern Bahnhof - Luzern Bramberg        ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 10 Luzern Bahnhof - Luzern Obergütsch     ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 11 Luzern Bahnhof - Kriens Dattenberg     ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 12 Luzern Bahnhof - Littau Gasshof        ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 14 Horw Zentrum - Luzern Brüelstrasse     ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 15 Ortsbus Kriens                         ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 16 Horw Spitz - Kriens Busschleife        ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 18 Luzern Bahnhof - Luzern Friedental     ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 19 Luzern Bahnhof - Luzern Friedental     ja                ja

VBL          820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 20 Luzern Bahnhof - Horw Technikum-       ja                ja
                                                   strasse / Ennethorw
01.06.2019                                                 T651.5                                                         11
Initialen   Code   Name                           Linie                                          Einzelfahrausweise Abo

VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 21 Luzern Bahnhof - Kriens Busschleife   ja                ja

VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 22 Luzern Bahnhof - Perlen Post          ja                ja

VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 23 Luzern Bahnhof - Gisikon-Root         ja                ja
                                                  Bahnhof
VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 24 Luzern Bahnhof - Meggen Tschädi-      ja                ja
                                                  gen
VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 25 Luzern Brüelstrasse - Meggen Gott-    ja                ja
                                                  lieben
VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Linie 26 Luzern Brüelstrasse - Ebikon Otti-    ja                ja
                                                  genbühl
VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Nachtstern N1 Luzern Bahnhof - Obernau         nein              nein
                                                  Dorf
VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Nachtstern N2 Luzern Bahnhof - Inwil Dorf      nein              nein

VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Nachtstern N3 Luzern Bahnhof - Gisikon-Root    nein              nein
                                                  Bahnhof
VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Nachtstern N4 Luzern Bahnhof - Vitznau Sta-    nein              nein
                                                  tion
VBL         820    Verkehrsbetriebe Luzern AG     Nachtstern N10 Luzern Bahnhof - Beckenried     nein              nein
                                                  Boden
ZB          086    Zentralbahn                    S4 Luzern - Wolfenschiessen                    ja                ja

ZB          086    Zentralbahn                    S44 Luzern - Stans                             ja                ja

ZB          086    Zentralbahn                    S5 Luzern - Giswil                             ja                ja

ZB          086    Zentralbahn                    S55 Luzern - Sachseln                          ja                ja

ZB          086    Zentralbahn                    IR Luzern - Engelberg                          ja                ja

ZB          086    Zentralbahn                    IR Luzern - Lungern                            ja                ja

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Initialen      Code   Name                                Linie                                           Einzelfahrausweise Abo

ZVB            839    Zugerland Verkehrsbetriebe AG       Linie 22 Küssnacht Bahnhof - Immensee           ja                    ja
                                                          Sunnehof
ZVB            839    Zugerland Verkehrsbetriebe AG       Linie 53 Rotkreuz Bhf Süd - Küssnacht Ro-       ja                    ja
                                                          tenhofstrasse
ZVB            839    Zugerland Verkehrsbetriebe AG       Linie 101 Hochdorf Bahnhof - Hohenrain Post     ja                    ja

ZVB            839    Zugerland Verkehrsbetriebe AG       Linie 105 Hochdorf Bahnhof - Beromünster        ja                    ja
                                                          Post
ZVB            839    Zugerland Verkehrsbetriebe AG       Linie 106 Hitzkirch Bahnhof - Hämikon Bern      ja                    ja

ZVB            839    Zugerland Verkehrsbetriebe AG       Linie 107 Hitzkirch Bahnhof - Oberschongau      ja                    ja

ZVB            839    Zugerland Verkehrsbetriebe AG       Linie 348 Gisikon-Root Bahnhof - Dietwil Zu-    ja                    ja
                                                          bestrasse
ZVB            839    Zugerland Verkehrsbetriebe AG       Pyjama Express Luzern Bahnhof - Ermensee        nein                  nein
                                                          Kapelle

1.1.1        Einschränkungen
1: Das Jahres- und Monatsabo ist zur freien Fahrt gültig, wenn es mind. die Zonen 10, 29 und 39 umfasst und ausschliesslich für den
Ein- und Ausstieg an den Anlegestellen Luzern Bahnhofquai, Verkehrshaus/Lido, Hertenstein, Weggis und Vitznau benützt wird.

2: Das Jahres- und Monatsabo ist für Mitarbeitende des Bürgenstock Resorts zur freien Fahrt gültig, wenn es mind. die Zonen 10 und 21
umfasst und ausschliesslich für den Ein- und Ausstieg an den Anlegestellen Luzern Bahnhofquai, Verkehrshaus/Lido und Kehrsiten-
Bürgenstock benützt wird.

3: Wenn Sie diese Verbindungen nutzen möchten, brauchen Sie zusätzlich zu einem gültigen Fahrausweis für die Fahrt vom Start- bis
zum Zielort den Nachtzuschlag für 5 Franken.

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2            Allgemeine Bestimmungen
2.1          Allgemeines
2.1.1    Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebietes gemäss den Geltungsbereichen Ziffer 1
         beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur
         Passepartout-Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten die Tarife
         des nationalen Verkehrs (DV), des betreffenden Tarifverbunds oder der betreffenden TU.
         Für Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs gelten die
         Bestimmungen gemäss T601.

             Folgende Überlappungszonen dürfen nicht einzeln gelöst werden:
             Zone 76 Zofingen*           Es gelten die Tarife vom Tarifverbund A-Welle
             Zone 57 Menziken / Reinach* Es gelten die Tarife vom Tarifverbund A-Welle
             Zone 29 Küssnacht am Rigi* Es gelten die Tarife vom Tarifverbund Schwyz

             * Ausnahme: Als Anschlusszone zu einem Passepartout-Verbundfahrausweis.

2.1.2    Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbundfahrausweise
         bezeichnet. Sie sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren.

2.1.3    In den Zügen und Bussen werden keine Verbundfahrausweise ausgegeben
         (ausgenommen in Bussen bei einzelnen TU).

2.1.4    Alle Fahrausweise werden in 2. und 1. Klasse ausgegeben.
         Ausnahmen: Kurzstreckenfahrausweise sowie Abo für Junioren werden nur in 2. Klasse
         angeboten.

2.1.5    Reisende, die die Grenze der räumlichen Gültigkeit ihres Fahrausweises (z.B. Abo,
         Tageskarte usw.) überfahren, müssen den Fahrausweis für die Anschlusszonen bereits an
         der Einsteigestation lösen oder Entwertungskarten vor dem Einsteigen abstempeln.

2.1.6    Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Ziffer 10 aufgeführt. In den Preisen
         ist die Mehrwertsteuer inbegriffen.

2.1.7    Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen ausgegeben. Sie
         dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden.

2.2          Kundengruppen
2.2.1    Die Kundengruppen sind in Ziffer 2 der gemeinsamen Tarifbestimmungen für den Direkten
         Verkehr und die beteiligten Verbünde GTNB T600 geregelt.

2.3          Gültigkeiten
2.3.1    Alle Fahrausweise sind innerhalb ihrer räumlichen Gültigkeit (Zonen) gültig. Die zeitliche
         Gültigkeit ist auf dem Fahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt.
         Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der
         Geltungsdauer erreicht werden kann.

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2.3.2    Ist eine Fahrt mit einem Verbundfahrausweis auf direktem Weg und ohne Unterbruch
         gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Geltungsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum
         Reiseziel fortgesetzt werden.

2.3.3    In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten
         fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Verbundgebietes gültig. In Zügen, die planmässig
         erst ausserhalb des Verbundgebietes wieder anhalten, sind Verbundausweise nicht gültig.
         In der Gegenrichtung gelten diese Bestimmungen sinngemäss. Details zu
         Anschlussfahrausweisen siehe Ziffer 2.6.

2.3.4    Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Plätze in 1.
         Klasse angeboten werden, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines
         Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung).

2.3.5    In den durch dritte bestellten Extrazügen und -bussen sind die Verbundfahrausweise nur
         gültig, wenn der Besteller des Extrazuges damit einverstanden ist.

2.3.6    Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu
         bezahlen.

2.3.7    In den Nachtbus-Angeboten der beteiligten TU werden die Verbundfahrausweise nicht
         anerkannt.

2.4          Kurzstrecken
2.4.1    Für einfache Busfahrten mit Einzel- und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der
         Kurzstreckentarif zur Anwendung. Es gelten die folgenden Anwendungsgrundsätze:

2.4.2    Innerhalb der Zone 10 kann für eine Fahrt bis zu 6 Bushaltestellen ein Kurzstreckenbillett 2.
         Klasse gelöst werden. Der Ausgangspunkt wird nicht mitgezählt.

2.4.3    Die Gütschbahn gehört ebenfalls zum Kurzstreckentarif und wird als 1 Bushaltestelle
         gezählt.

2.4.4    Für Kurzstrecken, die in der einen Richtung 6 und in der Gegenrichtung 7 Haltestellen
         aufweisen, gilt der Kurzstreckentarif auch über 7 Bushaltestellen.

2.4.5    Zur Berechnung der Kurzstrecke sind alle an der Fahrstrecke liegenden und auf dem
         Zonenplan aufgeführten Haltestellen massgebend, unabhängig davon, ob sie von der vom
         Kunden benützten Transportunternehmung bedient werden oder nicht.

2.4.6    In Buskursen, die über die Autobahn geführt werden sowie in allen Bahnverbindungen ist
         der Kurzstreckentarif nicht gültig. Zur Ausnahme gehört die Gütschbahn, welche als 1
         Bushaltestelle zum Kurzstreckentarif zählt.

2.4.7    Unter den Kurzstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Kurzstreckenbillett (Ziffer 3.1) ab
         einem Haltepunkt gelöst werden kann. Der Kurzstreckenbereich ist für jede in Frage
         kommende Bushaltestelle und jede TU definiert und an jedem Automaten / Verkaufsgerät
         hinterlegt bzw. abrufbar.

01.06.2019                                        T651.5                                              15
2.5        Langstrecken
2.5.1    Für einfache Fahrten mit Einzel- und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der
         Langstreckentarif zur Anwendung. Es gilt folgender Anwendungsbereich:
                                              von
                                                  zugehörende Haltestel- Anzahl Alternative
Linie      Relation (oder umgekehrt)          -
                                                  len                        Zonen Tarifstufe
                                              bis
Bus,       Inwil, Dorf - Emmen, Unter Spital-     Inwil, Dorf
40/111     hof                                von Inwil, Pannerhof           1*
                                                  Inwil, Oberhofen
                                                                             gehört
                                                                             zu bei-
                                                  Waldibrücke**
                                                                             den     Langstrecke
                                                                             Zonen
                                                  Emmen, Hasli
                                                  Emmen, Flugzeugwerke
                                              bis                            3
                                                  Emmen, Allmendli
                                                  Emmen, Unter Spitalhof
Bus, 73    Udligenswil Dreiangel-
                                                  Udligenswil, Dreiangel
           Adligenswil, Dorf (inkl. Widspüel)
                                                  Udligenswil, Schützenmatt
                                              von Udligenswil, alte Post     1*
                                                  Udligenswil, Frohsinn
                                                  Udligenswil, Neuheim
                                                                                     Langstrecke
                                                  Udligenswil, Götzentalstr.
                                                  Adligenswil, Chliäbnet
                                                  Adligenswil, Sagi
                                                  Adligenswil, Blatte        3
                                                  Adligenswil, Widspüel
                                                  Adligenswil, Dorf
Bus, 61    Hellbühl, Mittler Buel - Emmen-        Hellbühl, Mittler Buel
           brücke Sprengi                         Hellbühl, Post
                                              von                            1*
                                                  Hellbühl, Unter Hellbühl
                                                  Hellbühl, Mosschür
                                                  Stächenrain***             gehören
                                                                             zu bei- Langstrecke
                                                  Emmenbrücke Strassen- den
                                                  kreuz***                   Zonen
                                                  Emmenbrücke, Lohrensä-
                                                  ge
                                              bis                            3
                                                  Emmenbrücke, Riffig
                                                  Emmenbrücke, Sprengi

16                                            T651.5                                        01.06.2019
Bus, 72      Neuenkirch Lippenrüti - Emmen-         Neuenkirch, Lippenrüti
             brücke Sprengi                         Neuenkirch, Feldmatt
                                                    Neuenkirch, Klösterli
                                                    Neuenkirch, Kirche
                                                von Neuenkirch, Post            1*
                                                    Neuenkirch, Weierhüsli
                                                    Emmenbrücke, Geis-
                                                    selermoos
                                                    Emmenbrücke, Holzhof                 Langstrecke
                                                                            gehört
                                                   Emmenbrücke, Strassen- zu bei-
                                                   kreuz***                 den
                                                                            Zonen
                                                   Emmenbrücke, Lohren-
                                                   säge
                                               bis                          3
                                                   Emmenbrücke, Riffig
                                                   Emmenbrücke, Sprengi
Bahn, S3 Merlischachen - Meggen Zent- von Merlischachen                     1*
            rum                                    Meggen                          Langstrecke
                                               bis                          3
                                                   Meggen Zentrum
Bahn,       Malters - Littau                   von Malters                  1*
S6/S61                                                                             Langstrecke
                                               bis Littau                   3
1* = für Fahrten mit Tarifstufe 1 Zone ist dem Kunden der Zonentarif zu empfehlen
** = Haltestelle befinden sich auf der Zonengrenze 10/26
*** = Haltestellen befinden sich auf Zonengrenze 10/23

Siehe auch Übersichtsplan im Anhang (Ziffer 11.3)

Beispiele:

        S-Bahn: Malters - Littau (Zonen 10 23): Der Fahrgast kann anstelle von 3 Zonen den Lang-
         streckentarif bezahlen.
        Bus: Udligenswil, alte Post - Adligenswil, Dorf: Der Fahrgast kann anstelle von 3 Zonen den
         Langstreckentarif bezahlen.

2.5.2    Unter den Langstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Langstreckenbillett (Ziffer 3.2)
         ab einem Haltepunkt gelöst werden kann. Der Langstreckenbereich ist für jede in Frage
         kommende Haltestelle und jede TU definiert und an jedem Automaten/Verkaufsgerät
         hinterlegt bzw. abrufbar.

01.06.2019                                       T651.5                                                 17
2.6       Anschlussfahrausweise
2.6.1     Anschlussfahrausweise innerhalb Tarifverbund Passepartout
2.6.1.1   Bei Anschlussfahrausweisen innerhalb ITV PP ist unabhängig der Halteregelung nur die
          Anzahl zusätzlicher Zonen zu lösen. Die Zone 10 zählt dabei als 2 Zonen.

          Beispiel:

          Ein Kunde reist von Luzern nach Engelberg und besitzt ein Abo für die Zone 10. Er löst
          am Einsteigeort zusätzlich 5 Zonen.

2.6.1.2   Ein Verbundfahrausweis, für den mit Anschlussbilletten mindestens 10 Zonen bezahlt
          worden sind, berechtigt zur Fahrt in allen Zonen. Andere Kombinationen verschiedener
          Fahrausweise (z.B. Abonnemente, Tageswahlkarten, Mehrfahrtenkarten, mehrere An-
          schlussbillette) berechtigen nicht zur Fahrt in allen Zonen

2.6.1.3   Werden Anschlusszonenfahrausweise für Fahrten in/aus Überlappungsgebiete benötigt,
          gilt Ziffer 2.6.1.1 sinngemäss.

2.6.1.4   Die zeitliche Gültigkeit entspricht der Anzahl Zonen der bezahlten Gesamtstrecke.

          Beispiel:

          MFK für 2 Zonen und Anschlussfahrausweis für 4 Zonen entspricht der Geltungsdauer
          für 6 Zonen. Die Gültigkeit der MFK ab Entwertung ist 120 statt 60 Minuten.

2.6.1.5   Es werden folgende Anschlussfahrausweise ausgegeben:

                 Anschlussbillett

                 Anschlussbillett (Vorverkauf)

                 Anschluss-Tageskarte

                 Anschluss-Tageskarte (Vorverkauf)

          Kurzstrecken können nicht als Anschlussfahrausweise gelöst werden. Ein Anschluss-
          fahrausweis ist immer für mindestens 1 Tarifzone zu lösen.

2.6.1.6   Zu einem Schulklassen-Abo gemäss Ziffer 8.1 können keine Anschlussfahrausweise
          gekauft werden.

2.6.1.7   Der aufgedruckte Ausgabeort/Entwertungsaufdruck ist nur eine Orientierung. Der An-
          schlussfahrausweis ist zusammen mit dem Basisfahrausweis gültig.

18                                                T651.5                                  01.06.2019
2.6.2        Anschlussfahrausweise über die Passepartout-Verbundgrenze
2.6.2.1      Für Fahrten über die Verbundgrenze sind Passepartout-Fahrausweise nur bis zum letz-
             ten fahrplanmässigen Halteort der gelösten Passepartout-Zonen gültig. Ab diesem Hal-
             teort sind Anschlussbillette des nationalen oder internationalen Verkehrs zu lösen. In der
             Gegenrichtung gilt diese Bestimmung sinngemäss.

             Beispiele:

                      Der Inhaber einer Tageskarte für die Zonen 10/28 fährt mit der S-Bahn von Ebi-
                       kon nach Rotkreuz: Er benötigt ein Billett von Gisikon - Root nach Rotkreuz

                      Ein Abo-Inhaber mit den gelösten Zonen 10/28 fährt von Luzern nach Zürich
                       Flughafen (Interregio ohne Halt von Luzern bis Rotkreuz): Er benötigt ein Billett
                       von Luzern nach Zürich Flughafen.

                      Ein Passepartout Fahrausweis für die Zone 10 gilt bis Meggen. Ein Fahrausweis
                       für den Tarif-verbund Schwyz gilt erst ab Merlischachen. Die beiden Verbünde
                       können somit nicht miteinander kombiniert werden. Die Überlappungszone 29
                       gilt für den Passepartout nur in Kombi-nation mit einer weiteren Tarifzone (10
                       oder 28). Kunden mit einem Fahrausweis für den Tarifverbund Schwyz benöti-
                       gen ein Passepartout Fahrausweis für die Zonen 10 und 29.

                      Die Haltestellen Brittnau-Wikon und Wikon, Adelboden in der Zone 56 sowie die
                       Haltestellen Beinwil am See - Burg AG, Rössligasse - Menziken, Maihuserstras-
                       se und Schwarzenbach LU, Löwen in der Zone 47 befinden sich auf der Zonen-
                       grenze. Die Fahrausweise von A-Welle und Passepartout können deshalb kom-
                       biniert werden, sofern die gewählte Verbindung einen fahrplanmässigen Halt an
                       diesen Haltestellen macht.

                      Passepartout Fahrausweise für die Zone 63 gelten bis Escholzmatt. Ab E-
                       scholzmatt gelten die Fahrausweise vom Libero-Tarifverbund.

2.7          Wahlwege für Abo / Gratiszonen
2.7.1     Wichtige, über mehrere Linien und durch unterschiedliche Zonen führende Verbindungen
          für Abo können zu Wahlwegen zusammengefasst sein. Die folgenden Wahlwege sind in
          den Verkaufssystemen fest programmiert.

2.7.2     In der Spalte Tarifstufe ist vermerkt, für wie viele Zonen der Preis des wahlweisen Abo
          berechnet wird. Abo über den kürzeren Weg können weiterhin gelöst werden.
          Verbindungen ab 7 Zonen sind nicht aufgeführt. Es gelten die Abo für ALLE ZONEN über
          alle Wege.
                                                                                Anzahl Zo-
Abgang               Ziel        Via                          Zonengültigkeit                Tarifstufe
                                                                                nen
Zone 45              Zone 10     Bus-Sursee oder Wol-         10 23 26 33 45                 6 Tarifzo-
                                                                                7 Tarifzonen
(Willisau)           (Luzern)    husen                        46                             nen

01.06.2019                                           T651.5                                                19
2.8       E-Tickets
2.8.1   Passepartout-Einzelfahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannte E-
        Tickets) erworben werden. Details sind im T600, Ziffer 3 geregelt.

2.9       Erstattungen
2.9.1   Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Erstattung von
        Fahrausweisen des Tarifverbundes Passepartout der Tarif 600 Ziffer 13 oder der Tarif
        600.9.

2.9.2   Passepartout Einzelfahrausweise sind den Streckenbilletten (DV) gleichgestellt.

2.9.3   Passepartout Mehrfahrtenkarten sowie Passepartout Multi-Tageskarten sind den
        Mehrfahrtenkarten gemäss Tarif 652 gleichgestellt.

2.9.4   Passepartout Abonnemente sind den Modul-Abonnementen gemäss Tarif 657
        gleichgestellt.

2.9.5   Passepartout Gruppenbillette sind den nationalen Gruppenbilletten gemässe Tarif 600
        gleichgestellt.

20                                            T651.5                                      01.06.2019
3            Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise
3.1          Kurzstreckenbillette
3.1.1        Ausgabe
3.1.1.1      Es werden Kurzstreckenbillette zum Vollpreis für Fahrten in der 2. Klasse ausgegeben.

3.1.1.2      Kurzstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt).

3.1.1.3      Kurzstreckenbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor
             Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzu-
             stempeln.

3.1.1.4      Kurzstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte (siehe Ziffer 3.4.) und als Gruppen-
             Einzelbillett (Ziffer 3.8) erhältlich.

3.1.2        Geltungsdauer
3.1.2.1      Die Kurzstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig.

3.1.3        Reiseweg
3.1.3.1      Die Kurzstreckenbillette gelten für eine einfache Busfahrt (inkl. Gütschbahn) innerhalb
             des definierten Anwendungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Zif-
             fer 1.

3.1.4        Preisbildung
3.1.4.1      Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 10.0.

3.1.5        Klassenwechsel
3.1.5.1      Zu Kurzstreckenbillette werden keine Klassenwechsel ausgegeben.

3.2          Langstreckenbillette
3.2.1        Ausgabe
3.2.1.1      Es werden Langstreckenbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der 1.
             Klasse und 2. Klasse ausgegeben.

3.2.1.2      Langstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt).

3.2.1.3      Langstreckenbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor
             Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzu-
             stempeln.

3.2.1.4      Langstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte (siehe Ziffer 3.5) und als Gruppen-
             Einzelbillett (Ziffer 3.8) erhältlich.

3.2.2        Geltungsdauer
3.2.2.1      Die Langstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig.

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3.2.3     Reiseweg
3.2.3.1   Die Langstreckenbillette gelten für eine einfache Fahrt innerhalb des definierten Anwen-
          dungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 1.0.

3.2.4     Preisbildung
3.2.4.1   Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 10.0.

3.2.5     Klassenwechsel
3.2.5.1   Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel zum Vollpreis und Reduziert ½ erhält-
          lich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1.
          Klasse.

3.3       Einzelbillette
3.3.1     Ausgabe
3.3.1.1   Es werden Einzelbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der/den benötig-
          ten Zone/n ausgegeben.

3.3.1.2   Einzelbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der
          Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln.

3.3.2     Geltungsdauer
3.3.2.1   Einzelbillette im Vorverkauf (Entwertungsformat) werden mit einer Geltungsdauer von
          einem Jahr ausgegeben.

3.3.2.2   Die Billette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen
          Fahrten (ausgenommen Kurzstrecken gemäss Ziffer 3.1 und Langstrecken gemäss Zif-
          fer 3.2) innerhalb der gelösten Zone/n:

          Zone 10                               60 Minuten
          1 - 2 Zonen                           60 Minuten
          3 - 7 Zonen                           120 Minuten
          ab 8 Zonen                            180 Minuten

3.3.3     Reiseweg
3.3.3.1   Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen
          Richtungen gefahren werden.

3.3.3.2   Es werden keine Streckenwechsel ausgegeben.

3.3.4     Preisbildung
3.3.4.1   Für die Berechnung der Billettpreise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliess-
          lich der Abgangszone) massgebend. Die Zone 10 zählt in Kombination mit weiteren Zo-
          nen doppelt. Ab 10 Zonen bleibt der Preis unverändert.

3.3.4.2   Für die Preisbildung und Preise siehe Ziffer 10.0.

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3.3.5        Klassenwechsel
3.3.5.1      Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel zum Vollpreis und Reduziert ½ erhält-
             lich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1.
             Klasse.

3.4          Mehrfahrtenkarten für Kurzstreckenbillette
3.4.1        Ausgabe
3.4.1.1      Es werden Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken (mit 6 Entwertungsfeldern) zum Vollpreis
             in der 2. Klasse ausgegeben.

3.4.1.2      Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken berechtigen zu einfachen Fahrten (keine Rückfahrt).

3.4.1.3      Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg
             an einem Entwerter abzustempeln.

3.4.1.4      Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Rei-
             seziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen.

3.4.2        Geltungsdauer
3.4.2.1      Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum)
             ausgegeben.

3.4.2.2      Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecken ist 30 Minuten gültig.

3.4.3        Reiseweg
3.4.3.1      Ein entwertetes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke gilt innerhalb des definier-
             ten Geltungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 2.4.

3.4.4        Preisbildung
3.4.4.1      Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 10.0.

3.4.5        Klassenwechsel
3.4.5.1      Zu Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken werden keine Klassenwechsel ausgegeben.

3.4.6        Umtausch
3.4.6.1      Mehrfahrtenkarten können gegen den Selbstbehalt gemäss T600.9 Ziffer 1.4 in diesel-
             ben Angebote (gleiche Strecke) umgetauscht werden. Entspricht der aufgedruckte Preis
             nicht mehr dem aktuellen, so ist zusätzlich zum Selbstbehalt die Preisdifferenz zu erhe-
             ben. Teilweise benützte Mehrfahrtenkarten sind pro rata anzurechnen.

3.4.6.2      Ein Umtausch von Mehrfahrtenkarten ist auch nach dem aufgedruckten Verfalldatum
             möglich.

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3.4.7     Erstattung mit Selbstbehalt
3.4.7.1   Nicht oder nur teilweise benützte Mehrfahrtenkarten können erstattet werden, wobei pro
          Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages
          anzuwenden ist.

Entwertete                              Vollpreis                    Reduzierte 1/2
Felder                                  %                            %
0                                       100                          100
1                                       82                           82
2                                       65                           65
3                                       47                           47
4                                       30                           30
5                                       12                           12
3.4.7.2   Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Die Erstattungsgebühr gemäss
          T600.9 Ziffer 1.4 wird erhoben.

3.4.8     Erstattung ohne Selbstbehalt
3.4.8.1   Erstattungen von unbenützten oder teilweise unbenützten Mehrfahrtenkarten sind ohne
          Selbstbehalt in folgenden Fällen möglich:

                Kauf einer Mehrfahrtenkarte für dieselbe Strecke in einer höheren Klasse oder
                 eine längere Strecke

                Kauf eines 1 oder 12-monatigen Strecken-, Verbund-, Modulabonnements (für
                 die gleiche oder eine längere Strecke) oder eines GA

                Todesfall

                Ärztlich bescheinigte Reiseunfähigkeit

                Unrichtige Ausgabe

                Abgelaufene MFK für Kinder (Alter)

3.4.8.2   Teilweise benützte Mehrfahrtenkarten werden pro rata erstattet.

          Berechnung:

          Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder
          6

          Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird kein Selbst-
          behalt erhoben.

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3.5          Mehrfahrtenkarten für Einzelbillette
3.5.1        Ausgabe
3.5.1.1      Es werden Mehrfahrtenkarten (mit 6 Entwertungsfeldern) zum Vollpreis und Reduziert ½
             für Fahrten in der/den benötigten Zone/n ausgegeben.

3.5.1.2      Die Mehrfahrtenkarten sind vor Fahrantritt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an
             einem Entwerter abzustempeln.

3.5.1.3      Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Rei-
             seziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für
             allfällige Reduktionen haben.

3.5.2        Geltungsdauer
3.5.2.1      Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum)
             ausgegeben.

3.5.2.2      Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend
             aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zone/n:

Zone 10                                           60 Minuten
1 - 2 Zonen                                       60 Minuten
3 - 7 Zonen                                       120 Minuten
ab 8 Zonen                                        180 Minuten

3.5.3        Reiseweg
3.5.3.1      Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen
             Richtungen gefahren werden.

3.5.3.2      Im Tarifverbund Passepartout werden keine Streckenwechsel ausgegeben.

3.5.4        Preisbildung
3.5.4.1      Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 10.0.

3.5.5        Multi-Klassenwechsel
3.5.5.1      Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Multi-Klassenwechsel zum Vollpreis und Reduziert ½
             erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung
             der 1. Klasse.

3.5.6        Umtausch
3.5.6.1      Mehrfahrtenkarten können gegen den Selbstbehalt gemäss T600.9 Ziffer 1.4 in diesel-
             ben Angebote (gleiche Strecke) umgetauscht werden. Entspricht der aufgedruckte Preis
             nicht mehr dem aktuellen, so ist zusätzlich zum Selbstbehalt die Preisdifferenz zu erhe-
             ben. Teilweise benützte Mehrfahrtenkarten sind pro rata anzurechnen.

3.5.6.2      Ein Umtausch von Mehrfahrtenkarten ist auch nach dem aufgedruckten Verfalldatum
             möglich.

01.06.2019                                       T651.5                                              25
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