Teil-Lockdown ab 02.11.2020 - Die häufigsten Fragen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sfh ...

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Teil-Lockdown ab 02.11.2020 - Die häufigsten Fragen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sfh ...
Die häufigsten Fragen

 Teil-Lockdown ab 02.11.2020

Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Teil-Lockdown ab 02.11.2020 - Die häufigsten Fragen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sfh ...
I.    Fragen rund um die Situation in Ihrem Unternehmen

II.   Kurzarbeitergeld

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

Auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die
häufigsten Fragen aus arbeitsrechtlicher Sicht dargestellt und für Sie beantwortet. Die
wichtigsten hiervon haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet.

Quelle:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen an Corona erkrankt?

Antwort: Ist der Beschäftigte infolge einer Infektion mit dem Coronavirus arbeitsunfähig
erkrankt und somit an seiner Arbeitsleistung verhindert, besteht ein Anspruch auf
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum von sechs Wochen (§ 3 EFZG).

Nach diesem Zeitraum haben gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf
Krankengeld.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.      Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht infiziert ist, aber von
 einem Beschäftigungsverbot oder Quarantäne betroffen ist?

Antwort: Ist der Arbeitnehmer selbst als Betroffener Adressat einer behördlichen
Maßnahme, wie z.B. Tätigkeitsverbot oder Quarantäne, kann es zwei Folgen haben:

§ Entgeltanspruch gegen seinen Arbeitgeber

     Aus Sicht des BGH kann in einem solchen Fall ein vorübergehender, in der Person des
     Arbeitnehmers liegender Verhinderungsgrund bestehen, der den Arbeitgeber trotz
     Wegfalls der Pflicht zur Arbeitsleistung zur Entgeltfortzahlung verpflichtet (§ 616 BGB).
     Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl.
     BGH, Urteil vom 30. November 1978, III ZR 43/77 – nach dieser Entscheidung für
     höchstens 6 Wochen).

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.      Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht infiziert ist, aber von
 einem Beschäftigungsverbot oder Quarantäne betroffen ist?

§ Öffentlich rechtlicher Entschädigungsanspruch

     Ist § 616 BGB durch Einzel- oder Tarifvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen, besteht
     in vielen Konstellationen ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch. Personen,
     die als Ansteckungsverdächtige auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamts
     isoliert werden und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, erhalten eine Entschädigung
     nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes.

     Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen
     wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.      Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht infiziert ist, aber von
 einem Beschäftigungsverbot oder Quarantäne betroffen ist?

§ Öffentlich rechtlicher Entschädigungsanspruch

     Vom Beginn der siebten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt.

     Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für die Dauer der Isolierung, längstens für
     sechs Wochen, eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns. Die ausgezahlten Beträge
     werden dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet.

     Nach sechs Wochen zahlt der Staat in Höhe des Krankengeldes weiter.

     Erkrankte fallen nicht unter diese Entschädigungsregelung, weil diese bereits
     Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld erhalten.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn die Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht krank sind, aber
 deren Kita oder Schule geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung haben?

Antwort: Ist bei der Schließung der Kita/Schule unter Berücksichtigung des Alters der Kinder
eine Betreuung erforderlich, so müssen die Eltern zunächst alle zumutbaren
Anstrengungen unternehmen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen (z. B.
Betreuung des Kindes durch anderes Elternteil).

Kann die erforderliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, dürfte in der
Regel ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers bestehen, da die Leistungs-
erfüllung unzumutbar sein dürfte (§ 275 Abs. 3 BGB). D. h. in diesen Fällen wird der
Arbeitnehmer von der Pflicht der Leistungserbringung frei; es ist nicht zwingend
erforderlich, Urlaub zu nehmen.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn die Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht krank sind, aber
 deren Kita oder Schule geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung haben?

Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers aus
persönlichen Verhinderungsgründen nur unter engen Voraussetzungen ein Anspruch auf
Fortzahlung des Arbeitsentgelts bestehen kann. Ein solcher Entgeltanspruch kann sich aus
§ 616 BGB für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ergeben. Zudem kann der
Anspruch aus § 616 BGB durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen
eingeschränkt oder sogar vollständig ausgeschlossen sein.

Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, erhält er Urlaubsentgelt.

In dieser Situation dürfte es hilfreich sein, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu
suchen.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn die Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht krank sind, aber
 deren Kita oder Schule geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung haben?

§ Durch eine Änderung des § 56 InfSchG haben Arbeitnehmer nunmehr einen
  Entschädigungsanspruch ab dem 30.03.2020:
    Ø 67% des letzten Nettoeinkommens,
    Ø max. 2.016 € im Monat,
    Ø für 10 Wochen, bei Alleinerziehenden 20 Wochen
§ Voraussetzung:
    Ø Geschlossene Schulen oder Kindergärten
    Ø Kinder, bis maximal 12 Jahre oder behinderte Kinder
    Ø Eine Betreuung durch Risikogruppen (Großeltern) gilt als unzumutbar
    Ø Keine Kurzarbeit, Zeitguthaben müssen vorrangig abgebaut werden
§ Abwicklung:
    Ø Arbeitgeber zahlt die Entschädigung aus und holt sie sich bei der
       Gesundheitsbehörde wieder
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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn die Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht krank sind, aber
 deren Kita oder Schule geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung haben?

Weitere Informationen zu Entschädigungsansprüchen im Rahmen notwendiger
Kinderbetreuung finden Sie auf:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-
Eltern/entschaedigung-
eltern.html;jsessionid=133A7666B834F610FD2621D3D86754E5.delivery2-master

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Haben Arbeitnehmer Anspruch auf homeoffice?

Antwort: Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht.
Arbeitnehmer können dies jedoch mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Die Option kann sich
zudem aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.

 Frage: Haben Arbeitnehmer die Pflicht, zu Hause zu arbeiten ?

Antwort: Nein, der Arbeitgeber darf auch nicht im Wege des Direktivrechtes eine Arbeit zu
Hause gegen den Willen des Arbeitnehmers anordnen.

Ausnahme evtl.: erhöhtes Risiko im Betrieb (nachgewiesene Infektionsfälle, begründete
Verdachtsfälle) zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder Betriebsvereinbarung

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn ein Kollege „hustet“?

Antwort:
§ Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers, bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie
  COVID-19 der Arbeit fernzubleiben, gibt es nicht.
§ Für das Eingreifen eines Leistungsverweigerungsrechts wäre es erforderlich, dass ihm
  die Erbringung seiner Arbeitsleistung unzumutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB). Eine
  Unzumutbarkeit ist z.B. dann gegeben, wenn die Arbeit für den Betroffenen eine
  erhebliche objektive Gefahr oder zumindest einen ernsthaften objektiv begründeten
  Verdacht der Gefährdung für Leib oder Gesundheit darstellt.
§ Das bloße Husten von Kollegen ohne weiteren objektiv begründeten Verdacht oder
  Anhaltspunkte für eine Gefahr wird dafür wohl nicht ausreichen.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach
 Hause schickt, z.B. weil sie Husten haben?
Antwort:

§ Der Arbeitgeber ist aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, einen objektiv
  arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer von der Arbeit fernzuhalten. Wird ein solcher
  Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber nach Hause geschickt, hat der Arbeitnehmer
  Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gelten die Regelungen des
  Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG).

§ Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die arbeitsfähig und auch arbeitsbereit sind, rein
  vorsorglich nach Hause schickt, bleibt zur Zahlung der Vergütung verpflichtet (so
  genannter Annahmeverzug - § 615 S. 1 BGB). In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer
  die ausgefallene Arbeitszeit auch nicht nachholen.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn Kollegen ausfallen?

Antwort: Von Überstunden spricht man, wenn die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit
überschritten wird.

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nur dann zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn
sich dies aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag
ergibt.

Es kann jedoch auch eine Nebenpflicht zur Leistung von Überstunden bestehen, wenn durch
die geforderten Überstunden ein sonst dem Arbeitgeber drohender Schaden, der auf
andere Weise nicht abgewendet werden kann, vermieden wird. Dies könnte auch dann der
Fall sein, wenn es beispielsweise aufgrund von COVID-19-Erkrankungen zu erheblichen
Personalausfällen kommt.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn Kollegen ausfallen?

Antwort: Besteht keine arbeits- oder kollektivvertragliche Bestimmung über die Bezahlung
der Überstunden, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich gem. § 612 BGB die
Grundvergütung für die Überstunden verlangen. Der Anspruch auf Überstundenvergütung
setzt voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet
wurden und jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann
 (z.B. kein öffentlicher Nahverkehr)?

Antwort: Kann der Beschäftigte aufgrund von allgemein angeordneten Maßnahmen seinen
(unbelasteten) Arbeitsplatz nicht erreichen und somit seine Arbeitsleistung nicht erbringen,
hat er grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Denn der Arbeitnehmer trägt das Risiko, dass er zum Betrieb als seinem Arbeitsort gelangt
(sog. Wegerisiko).

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

1.    Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen

 Frage: Kann der Arbeitgeber wegen Corona kündigen ??

Antwort: Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 10 Mitarbeiter (ohne Azubi, GF, Teilzeit =
0,5) sind jederzeit möglich (Grenze: Sittenwidrigkeit).

Darüber hinaus (> 10 MA, KSchG) muss eine Sozialauswahl erfolgen, Kriterien:

§ Betriebszugehörigkeit
§ Lebensalter
§ Bestehende Unterhaltsverpflichtungen

Voraussetzung: Kündigung ist mildestes Mittel (KUG, Entschädigung nach IfSG genutzt ?)

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I.   Fragen rund um die Situation in Ihrem Unternehmen

II.   Kurzarbeitergeld

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2.    Kurzarbeitergeld
a)    Allgemeines

 Frage: Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Coronavirus
 Kurzarbeitergeld bekommen?

§ Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder
  behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion
  einschränken oder einstellen müssen, können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen.
§ Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der
  zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
§ Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die
  zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.
§ Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden.
§ Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67
  bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne
  Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem
  tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.
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2.    Kurzarbeitergeld
a)    Allgemeines
Wesentliche Voraussetzungen:

Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn

§ in einem Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,
§ in dem betroffenen Betrieb mindestens eine sozialversicherungspflichtige/r
  Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist,
§ die geforderten persönlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (vor allem eine
  ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung) und
§ der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit vom Betrieb oder der Betriebsvertretung
  unverzüglich schriftlich angezeigt wird.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
a)    Allgemeines
Die Voraussetzungen für einen erheblichen Arbeitsausfall sind erfüllt, wenn

§ er auf wirtschaftlichen Gründen, insbesondere einer schlechten Konjunkturlage oder
  einem unabwendbaren Ereignis (z.B. Flut, Coronavirus) beruht,
§ er vorübergehend ist,
§ er nicht vermeidbar ist und
§ in dem betroffenen Betrieb im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) mindestens 10%
  der Beschäftigten (bisher: 1/3) wegen des Arbeitsausfalls ein um mehr als 10 %
  vermindertes Entgelt erzielt.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
a)    Allgemeines
Förderdauer: Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Sie kann durch
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate
verlängert werden.

Förderhöhe: Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die
Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten
Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67
% des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

Antragstellung: Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Arbeitgebers oder der
Betriebsvertretung gezahlt. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei
Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Zuständig ist die Agentur
für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle
liegt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die
Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
a)    Allgemeines
Ein Arbeitsausfall ist vorübergehend, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
innerhalb der Bezugsdauer wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden
kann.

Als vermeidbar gilt z.B. ein Arbeitsausfall, der

§ überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist oder
  ausschließlich auf betriebsorganisatorischen Gründen beruht,
§ durch bezahlten Erholungsurlaub verhindert werden kann, soweit vorrangige
  Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung
  nicht entgegenstehen oder
§ durch Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen vermieden
  werden kann.

 Hinweis: Vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld müssen demnach zunächst
 Überstunden abgebaut und Urlaubstage in Betracht gezogen werden.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
b)    Besonderheiten im Jahr 2020
Auf Grund der Corona-Krise gelten für 2020 seit 01.03.2020 einige Besonderheiten:

§ Kurzarbeitergeld ist für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit.
§ Sind mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen, kann Ihr
  Betrieb bei der Agentur für Arbeit für Sie Kurzarbeit beantragen. Sonst muss
  mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
§ Beiträge für die Sozialversicherungen werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur
  für Arbeit vollständig erstattet.
§ Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt
  werden kann.
§ Urlaub des laufenden Jahres muss nicht genommen werden.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
b)    Besonderheiten im Jahr 2020
§ Erhöhung des KUG ab dem vierten Monat
  Das Kurzarbeitergeld wird je nach Bezugsdauer erhöht:
                               Dauer / ohne      mit
                               Monate Kind       Kind
                                  1-3     60%    67%
                                  4-6     70%    77%
                                  ab 7.   80%    87%
     Ø Voraussetzung ist, dass das Ist-Entgelt gegenüber dem Soll-Entgelt im jeweiligen
       Bezugsmonat um mindestens 50 Prozent reduziert ist.
     Ø Diese Regelung soll längstens bis 31.12.2020 gelten
     Ø Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet:
       Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn der
       individuellen Bezugsdauer aus.
     Ø Die Berücksichtigung der Bezugsmonate von Kurzarbeitergeld beginnt ab 1. März
       2020.
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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.     Kurzarbeitergeld
b)     Besonderheiten im Jahr 2020
§    Anrechnung von Nebenbeschäftigungen

      Ø Für während der Kurzarbeit aufgenommene Nebenbeschäftigungen wird die
        vollständige Anrechnung des Entgelts auf das Kurzarbeitergeld befristet vom 1.
        April bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.
      Ø Ab 01. April werden Verdienste aus Nebentätigkeiten in systemrelevanten Berufen
        und Branchen, die während Kurzarbeit aufgenommen wurden, bis zur vollen Höhe
        des bisherigen Monatseinkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
      Ø Ab 1. Mai gilt diese Regelung für alle Berufe und Branchen.
      Ø Bei geringfügiger Beschäftigung, den sogenannten 450-Euro-Jobs, erfolgt keine
        Anrechnung, auch über die Höhe des Sollentgelts hinaus.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
b)    Besonderheiten im Jahr 2020

 Hinweis:

 Die bislang bis Ende 2020 befristeten Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug
 von Kurzarbeitergeld sollen bis Ende 2021 verlängert werden.

                                                                                         28
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
c)    Der Ablauf von Kurzarbeit in der Praxis (1/2):

    Prüfen der              Zustimmung                                   Lohnprozess
                                                  Anzeige KUG BfA
 Voraussetzungen           Arbeitnehmer                                   umstellen

§ Erheblicher          § Individual-          § Im Monat des        § Umstellung auf
  Arbeitsausfall         vereinbarung           Arbeitsausfalls       Schätzverfahren
§ Persönliche          § Betriebsrat          § Stammnummer         § Abrechnung
  Voraussetzungen                               KUG                   Stundenbasis
§ Vorrangig: Abbau                                                  § Aufzeichnungen
  Überstunden und                                                     sicherstellen
  Resturlaub VJ

                                                                                        29
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2.    Kurzarbeitergeld
c)    Der Ablauf von Kurzarbeit in der Praxis (2/2):

 Lohnabrechnung           Leistungsantrag         Erstattung durch         Prüfung im
    durch AG                 durch AG                    BfA               Nachhinein

§ Auszahlung KUG       § Arbeitgeber reicht § Arbeitgeber tritt      § Kontrolle im
  durch Arbeitgeber      Antrag bei BfA ein   in Vorleistung           Nachgang
§ Aufstockung          § 3-Monatsfrist        § Auch AG-Anteile
  möglich                beachten               Sozialversicherung
                                                werden erstattet
§ Alte oder neue
  Nebeneinkommen
  beachten
§ Besonderheiten
  Krank/Feiertage                                                                       30
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2.     Kurzarbeitergeld
d)     Checkliste Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Checkliste für von Kurzarbeit betroffene
Unternehmen.

Darüber hinaus hat das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Homepage
einen Frage-Antwort-Katalog mit den häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung
veröffentlicht.

Die wichtigsten Punkte aus beiden Dokumenten haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet.

Quelle:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                               31
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

 2.    Kurzarbeitergeld
 d)    Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen               Checkliste
Anzeige              Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei Ihrer
Arbeitsausfall       zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Kurzarbeitergeld
erforderlich         wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die
                     Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit
                     eingegangen ist. Beruht der Arbeitsausfall auf einem
                     unabwendbaren Ereignis, gilt die Anzeige für den entsprechenden
                     Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverzüglich (innerhalb von 3
                     Tagen) erstattet worden ist
Wirtschaftliche      Wirtschaftliche Ursachen beruhen auf konjunkturellen Einflüssen,
Ursachen der         zumeist Auftragsmangel, aber auch auf unverschuldeten Liefer- und
Kurzarbeit           Rohstoffengpässen.
(Auftragsmangel)     Produkte, Dienstleistungen, Hauptauftraggeber benennen.

                                                                                            32
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

 2.   Kurzarbeitergeld
 d)   Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen              Checkliste
Vorübergehende      Die Kurzarbeit ist aktuell auf 12 Monate begrenzt.
Natur
Verlängerung per    Konjunkturelles Kug ist kein Dauerzustand, die vorübergehende
Rechtsverordnung!   Natur des Arbeitsausfalles muss erkennbar sein.
Einführung der      Die Kurzarbeit muss einvernehmlich eingeführt werden. Sofern ein
Kurzarbeit im       Betriebsrat vorhanden ist, geschieht dies durch
Unternehmen         Betriebsvereinbarung, ansonsten durch individuelle Vereinbarung
                    in Form einer Einverständniserklärung. Die Schriftform ist zur
                    Rechtssicherheit aller Beteiligten zu empfehlen, eine mündliche
                    Vereinbarung ist rechtlich allerdings nicht zu beanstanden.
                    Eventuell vorhandene tarifliche Ankündigungsfristen oder sonstige
                    Klauseln sind zu beachten. Sollte eine einvernehmliche Einführung
                    der Kurzarbeit scheitern, wären Änderungskündigungen
                    auszusprechen, was in der Praxis kaum umsetzbar ist, zumal die
                    Kündigungsfristen zu beachten sind.                                 33
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

 2.    Kurzarbeitergeld
 d)    Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen               Checkliste
„erheblicher         Mindestens 10 % der Beschäftigten in der betrieblichen Einheit
Arbeitsausfall“      (Betriebsabteilung oder Gesamtbetrieb) müssen von einem Arbeits-
                     /Entgeltausfall größer 10 % betroffen sein.
                     Sofern dies erfüllt ist, können auch Mitarbeiter mit geringerem
                     Entgeltausfall Kug beziehen.
                     ** Achtung** Auch Leiharbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte
                     zählen zu den Gesamtbeschäftigten.
                     Azubis dagegen nicht!
                     Ersatzweise können auch Personen zur Erfüllung der
                     Mindesterfordernisse herangezogen werden, die z.B. wegen Urlaub-
                     oder Überstundenabbau die Kurzarbeit vermeiden.
Unvermeidbarkeit     Abbau (Rest-)Urlaub aus dem Vorjahr vor Beginn Kug
                     Abbau (ungeschütztes) Arbeitszeitguthaben vor Kug
                     Ein Einbringen von Minusstunden wird nicht verlangt
                                                                                        34
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 2.   Kurzarbeitergeld
 d)   Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen              Checkliste
Kalendermonatliche Kurzarbeit wird immer für den Kalendermonat gewährt, unabhängig
Abrechnung der      davon, wann der erste tatsächliche Ausfalltag eingetreten ist.
Kurzarbeit
                    Bei vielen AG wird die Entgeltabrechnung bereits innerhalb des
                    laufenden Kalendermonats durchgeführt. Da die einzig mögliche
                    Abrechnungsgrundlage der volle Kalendermonat ist, muss der AG zu
                    Beginn des Folgemonats ggf. die bereits erstellten Lohn-
                    /Gehaltsabrechnung korrigieren.
                    Der einzureichende Leistungsantrag muss zwingend den
                    tatsächlichen Gegebenheiten des Kalendermonats entsprechen.
3 Monate            Der Arbeitgeber hat drei Monate Zeit um den Antrag auf
Ausschlussfrist für Kurzarbeitergeld nach Abschluss des Monats in dem Kug
Leistungsanträge    stattgefunden hat, bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur
                    einzureichen.
                                                                                        35
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

 2.    Kurzarbeitergeld
 d)    Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen                 Checkliste
Unterbrechung          Die Kurzarbeit kann bis zu zwei Monaten unterbrochen werden,
Fortführung /          ohne Einschränkungen in der Leistung. Diese ein oder zwei Monate
Verlängerung der       können bei Bedarf durch eine schriftliche Beantragung an den
Bezugsfrist            bewilligten Zeitraum angehängt werden. Im Falle einer
                       dreimonatigen Unterbrechung ist eine neue Anzeige mit Anlagen
                       einzureichen. Eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist
                       grundsätzlich möglich, wenn der komplette Zeitraum von 12
                       Monaten nicht ausgeschöpft wurde.
Vorzeitige             Bei einer vorzeitigen Beendigung der Kurzarbeit wird ein
Beendigung der         Aufhebungsbescheid erstellt.
Kurzarbeit mitteilen

                                                                                          36
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 2.    Kurzarbeitergeld
 d)    Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen            Checkliste
Zwingend          Es muss sichergestellt sein, dass alle Beteiligten (auch die Agentur)
erforderlich:     an jedem Tag nachvollziehen können, wer wann gearbeitet hat und
Führung von       wer aus welchem Grund nicht gearbeitet hat? Sonstige Fehlzeiten,
Arbeitszeit-      wie z.B. morgens später kommen oder abends früher gehen kann
nachweisen        nicht über Kurzarbeit abgerechnet werden. Die
                  Arbeitszeitnachweise über die tägliche Arbeitszeit/Ausfallzeit ist
                  Grundlage für die Abrechnung der Kurzarbeit.
Behandlung von    Vorjahresurlaub muss zur Vermeidung von Kug eingebracht werden,
Urlaubsansprüchen es sei denn, er wurde bereits vor Beginn der Kurzarbeit
während der       nachvollziehbar beantragt und genehmigt. Der Abbau von
Kurzarbeit        Resturlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit gilt als Ersatztatbestand
                  zur Erfüllung der Mindesterfordernisse. Laufende Urlaubsansprüche
                  müssen im Jahr 2020 nicht genommen werden.

                                                                                          37
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 2.   Kurzarbeitergeld
 d)   Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen                Checkliste
Arbeitszeitkonten,    Grundsätzlich sind individuelle Zeitguthaben vor Beginn der
Ersatztatbestände,    Kurzarbeit abzubauen. Es gibt jedoch auch geschützte
Abbau von             Arbeitszeitguthaben , wie z.B. der niedrigste Stand des
Überstunden,          Arbeitszeitguthabens innerhalb der letzten zwölf Monate vor Beginn
geschützte            der Kurzarbeit.
Arbeitszeitguthaben   Gleitzeitguthaben sind anders zu behandeln. Hier wird der
                      individuelle Stand vor Kug eingefroren. Der Abbau von Zeitguthaben
                      zur Vermeidung von Kurzarbeit gilt als Ersatztatbestand zur Erfüllung
                      der Mindesterfordernisse.

                                                                                              38
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 2.    Kurzarbeitergeld
 d)    Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen              Checkliste
Kein Kug-Anspruch   AN, die sich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden (egal
für z.B. gekündigte ob AG- oder AN-seitig veranlasst), haben keinen Anspruch auf Kug,
Arbeitnehmerinnen   sondern auf Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber. Gleiches gilt für
und Arbeitnehmer    Aufhebungsvereinbarungen.
                    Befristet beschäftigte AN haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Sonn- und Feiertage An Sonn- und Feiertage fällt die Arbeit i.d.R. nicht aus
                    wirtschaftlichen Ursachen aus, somit sind diese Zeiten nicht über
                    Kug abrechenbar.
                    Ausnahme stellen AG dar, die auch an Sonn- und Feiertagen
                    arbeiten.

                                                                                          39
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 2.   Kurzarbeitergeld
 d)   Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen               Checkliste
Besondere            Kurzarbeit von Geschäftsführern und anderen besonders
Personengruppen      exponierten Personen im Unternehmen (Prokuristen, Betriebsleiter,
                     Vertriebsaußendienst,) ist grundsätzlich nicht darstellbar. Einzelfälle
                     bitte begründen.
Leistungsansprüche   Falls ja, bitte EGZ-Bewilligungsbescheid vorlegen.
der Agentur für
Arbeit (z.B.
Eingliederungs-
zuschuss)

                                                                                               40
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 2.    Kurzarbeitergeld
 d)    Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen              Checkliste
Unverzügliche       Kündigungen und Aufhebungsverträge müssen mit den Anträgen
Mitteilung von      mitgeteilt werden.
Personalveränderung Einstellungen können in Ausnahmefällen genehmigt werden, z.B. bei
en (Kündigungen /   Schlüsselpositionen / Ersatz von gekündigten Arbeitnehmern oder
Einstellungen /     zur Verstärkung des Vertriebs. Hierfür muss der AG im Vorfeld den
Aufhebungs-         Kontakt mit der Arbeitsagentur suchen, die vorliegende
verträge)           Sachverhaltsdarstellung muss im Einzelfall geprüft werden
Hinweise zur Kosten Die Ersparnis des Arbeitgebers besteht darin, dass er für die
Ent - und Belastung Ausfallzeiten keine direkten Lohn - und Gehaltskosten hat. Er streckt
                    das Kurzarbeitergeld, sowie die darauf entfallenden
                    Sozialversicherungsbeiträge (AG- und AN-Anteil zur KV / PV / RV zu
                    80%) vor. Eine Erstattung erfolgt auf Antrag später durch die BA.
Abschlussprüfung    Der Arbeitgeber zahlt das Kug im Rahmen der normalen Lohn- bzw.
                    Gehaltszahlung aus und erhält das von Ihm verauslagte Kug auf
                    Antrag zurückerstattet.                                                 41
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 2.   Kurzarbeitergeld
 d)   Checkliste Bundesagentur für Arbeit

Themen              Checkliste
nach Ende des       Die Prüfung der monatlichen Anträge anhand der Lohnunterlagen
Bezugszeitraumes.   und Arbeitszeitnachweise erfolgt nach Ende des Bezugszeitraumes
                    (vorläufige Entscheidung). Vorzeitige Rückkehr zur Vollarbeit ist
                    deshalb unmittelbar anzuzeigen.
                    Ggf. notwendige Korrekturen der Anträge sind durch den
                    Arbeitgeber vorzunehmen.
AÜG                 Besitzt der Arbeitgeber die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
                    Wenn ja bitte mitteilen.
Merkblatt           Daraus ergeben sich weitere Hinweise
Antragshinweise     Daraus ergeben sich weitere Hinweise

                                                                                         42
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Können Auszubildende Kurzarbeitergeld erhalten?

Auch Auszubildende können Kurzarbeitergeld erhalten.

Allerdings sollte im Betrieb alles Zumutbare versucht werden, um die Ausbildung
fortzusetzen. Ist dennoch die Kurzarbeit für Auszubildende unvermeidbar, hat der
Auszubildende zunächst zu seinem Schutz für die Dauer von sechs Wochen Anspruch auf
Fortzahlung der Vergütung (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG - Berufsbildungsgesetz). Im Anschluss
daran kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. In der Weisung der Bundesagentur für Arbeit
wird empfohlen, bei der Prüfung der Frage, ob Kurzarbeit für Auszubildende notwendig ist,
in Abstimmung mit der Berufsberatung - die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige
Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) zu beteiligen. Darüber
hinaus kann Kurzarbeitergeld ohne weiteres auch für Auszubildende gezahlt werden, die
nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses eine versicherungspflichtige
(befristete oder unbefristete) Beschäftigung bei demselben oder einem anderen
Arbeitgeber aufnehmen.
                                                                                            43
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2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Welchen Umfang kann der Arbeitsausfall für Arbeitnehmerinnen und
 Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben?

Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet sich nach der
Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei der „Kurzarbeit null“ beträgt
der Arbeitsausfall 100 Prozent, das heißt die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit
vollständig eingestellt.

                                                                                         44
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2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Was ist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu tun?

Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:

§ Der Arbeitsausfall wird vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung bei der
  zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich angezeigt (Anzeige). Zuständig ist die Agentur
  für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat.
§ Die Agentur für Arbeit entscheidet unverzüglich, ob die Voraussetzungen für die
  Zahlung von Kurzarbeitergeld dem Grunde nach vorliegen. Der Arbeitgeber errechnet
  das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Beschäftigten aus.
§ Im Anschluss daran richtet der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des
  von ihm verauslagten Kurzarbeitergeldes an die Agentur für Arbeit in deren Bezirk die
  für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt (Antrag). Der Antrag ist
  innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten einzureichen. Die Frist beginnt mit
  Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die Tage liegen, für die
  Kurzarbeitergeld beantragt wird.
                                                                                              45
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Was ist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu tun?

Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:

§ Unternehmen, die Beratungsbedarf bei der Beantragung haben, wenden sich bitte
  direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der
  Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer: 0800 4 5555 20. Auf der Website der
  BA sind die notwendigen Formulare sowie eine Tabelle zur Berechnung des
  Kurzarbeitergeldes verfügbar (www.arbeitsagentur.de).

                                                                                         46
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2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Müssen Beschäftigte ihren Resturlaub vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld
 genommen haben?

§ Aufgrund der aktuellen Coronavirus Pandemie verzichtet die Bundesagentur für Arbeit
  bis zum 31.12.2020 darauf, den Einsatz von Erholungsurlaub zur Vermeidung von
  Arbeitsausfällen zu verlangen. Das gilt allerdings nur für die Urlaubsansprüche für das
  laufende Kalenderjahr.
§ Bestehen noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, sind diese
  grundsätzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld einzubringen. Etwas
  anders gilt, wenn vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und
  Arbeitnehmer zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs entgegenstehen.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeiter
erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt
mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen
pauschalierten Nettoentgelts. Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden
Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Auf welcher Grundlage berechnet sich das Kurzarbeitergeld, wenn die
 Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient?

§ Der Berechnung des Kurzarbeitergeldes liegt die Differenz aus dem Istentgelt
  (tatsächliches Bruttoentgelt im Monat der Kurzarbeit) und dem Sollentgelt
  (beitragspflichtiges Bruttoentgelt, das die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ohne
  den Arbeitsausfall im Anspruchsmonat verdient hätte) zugrunde. Als Sollentgelt ist
  daher grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der
  Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West: 6.900 €) zu
  berücksichtigen.
§ Wie beim Arbeitslosengeld ist damit der Entgeltausfall bis zu dem Entgelt abgesichert,
  bis zu dem Beiträge entrichtet werden. Liegt auch während der Kurzarbeit das erzielte
  Istentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, kann daher kein Kurzarbeitergeld
  gezahlt werden.

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2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Werden Aufstockungsbeträge, die tarifvertraglich geregelt sind, bei der Berechnung
 des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt?

Vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbeträge oder Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
werden bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt. Sie vermindern
nicht das Kurzarbeitergeld, soweit noch ein Entgeltausfall gegeben ist.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

Exkurs: Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Grundsätze:

§ SV-frei, wenn bis 80% des ausgefallenen (Brutto-)Arbeitsentgeltes aufgestockt wird
§ Steuerfrei, wenn bis 80% des ausgefallenen (Brutto-)Arbeitsentgelt aufgestockt wird
§ Steuer- und SV-Pflichtig, wenn darüber hinaus etwas gezahlt wird.

                                                                                        51
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2.      Kurzarbeitergeld
e)      Die häufigsten Fragen

Beispiel:
§ Bruttoarbeitsentgelt (ohne Kurzarbeit) = 2.500,00 €
§ während der Kurzarbeit wird ein Entgelt von 1.250,00 € erzielt.
§ Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers beinhalten die
   Steuerklasse III und einen Kinderfreibetrag von 1,0.
§ Damit ist der Leistungssatz 1 maßgebend.
§ Aus der Tabelle zur Berechnung des Kug für Beschäftigte von 2020 ergeben sich:
     Berechnung                                                                  Betrag
     Für das Sollentgelt von 2.500,00 € ist der rechnerische Leistungssatz   1.295,11 €
     Für das Istentgelt von 1.250,00 € ist der rechnerische Leistungssatz      675,36 €
     Damit beträgt das Kurzarbeitergeld:                                       619,75 €
     Ausgefallenes Entgelt:                                                  1.250,00 €
     80% des ausgefallenen Entgelts (Fiktivlohn):                            1.000,00 €
     Maximal möglicher beitragsfreier Zuschuss:
                                                                              380,25 €
     1.000,00 € - 619,75 €

                                                                                          52
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2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des
 Kurzarbeitergeldes aus?

§ Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben
  sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld.
§ Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit
  auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt
  eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor.
§ Ab 1. April bis zum 31.12.2020 werden Verdienste aus Nebentätigkeiten, die während
  des Bezugs von Kurzarbeitergeld in systemrelevanten Branchen oder Berufen
  aufgenommen werden, nur insoweit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, als die
  Summe von gegebenenfalls verbleibendem Verdienst aus der Hauptbeschäftigung,
  ergänzenden Verdienst aus einer neu aufgenommenen Nebenbeschäftigung und aus
  dem Kurzarbeitergeld den Betrag des Verdienstes überschreitet, der ohne Arbeitsausfall
  in der Hauptbeschäftigung erzielt worden wäre.

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2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des
 Kurzarbeitergeldes aus?

§ Ab dem 01.05.2020 werden nun auch neu aufgenommene Nebentätigkeiten aus nicht
  systemrelevanten Berufen unter gewissen Voraussetzungen nicht auf das
  Kurzarbeitergeld angerechnet. Dabei darf die Summe der folgenden drei Beträge das
  Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Kalendermonat
  erzielt hätte, nicht übersteigen:
    Ø Ist-Entgelt aus der ursprünglichen Beschäftigung (Resteinkommen des Hauptberufs
       inklusive Aufstockung)
    Ø Kurzarbeitergeld
    Ø Hinzuverdienst durch die Nebentätigkeit

                                                                                        55
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2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Hinweis: Da eine Rückzahlung des Kurzarbeitergeldes in Störfällen primär den Arbeitgeber
 trifft, empfehlen wir einen Hinweis auf der Lohnabrechnung Ihrer in Kurzarbeit
 befindlichen Arbeitnehmer, dass neue Nebentätigkeiten zwingend zu melden sind.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Werden Studentinnen und Studenten bei der Feststellung der Anzahl der
 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb berücksichtigt oder
 zählen ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte?

§ Es sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die an
  mindestens einem Tag in dem Monat mit Kurzarbeit im Betrieb arbeiten. Dazu zählen
  auch Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
§ Mitzuzählen sind z.B.:
    Ø geringfügig Beschäftigte,
    Ø erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
    Ø beurlaubte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
    Ø Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes.
§ Nicht mitzuzählen hingegen sind z.B.:
    Ø Auszubildende (ausdrückliche gesetzliche Regelung),
    Ø Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis beispielsweise
        wegen Elternzeit ruht.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Wie verfährt ein Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten, wenn keine Arbeit
 vorhanden ist? Müssen diese erst entlassen werden, bevor Kurzarbeit angezeigt werden
 kann?

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nicht entlassen
werden, bevor Kurzarbeit eingeführt werden kann. Allerdings können geringfügig
beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld erhalten.

                                                                                        58
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Verschlechtert sich für Beschäftigte durch Kurzarbeit die soziale Absicherung?

Nein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit müssen Einkommenseinbußen
verkraften, bleiben aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihre soziale Absicherung
in der Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Ist eine Kündigung von Beschäftigten für den Arbeitgeber nicht kostengünstiger?

Der Vorteil von Kurzarbeit besteht darin, dass bei einer Verbesserung der Auftragslage die
Arbeitszeit sofort erhöht oder zur regulären Arbeitszeit übergegangen werden kann. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen sofort wieder zur Verfügung und müssen nicht
erst gesucht, eingestellt und eingearbeitet werden. Die Ausfallzeiten sind oftmals geringer
als bei Entlassungen. Im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zudem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle
Arbeitsentgelt – unabhängig davon, ob sie noch in Vollzeit beschäftigt werden können
oder nicht. Kurzarbeit reduziert die Kosten für das Unternehmen sofort.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
e)    Die häufigsten Fragen

 Frage: Können Beschäftigte während der angemeldeten Kurzarbeit gekündigt werden?

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Kündigung als letztes Mittel) kann die
Einführung von Kurzarbeit bei vorübergehendem Arbeitsausfall als milderes Mittel eine
betriebsbedingte Kündigung unzulässig machen. Kurzarbeit schließt jedoch
betriebsbedingte Kündigungen nicht aus, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit der
betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Dauer entfällt. Falls tatsächlich
eine Kündigung erfolgt, kann Kurzarbeitergeld nicht mehr gezahlt werden.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
f)    Weitere Änderungen bei KUG
§ Sonderregelungen für Elterngeld und KUG (BT-DS 19/18698), Stand 22.04.2020

     Ø Bemessungsgrundlage Elterngeld bisher: steuerpflichtiges Einkommen
     Ø Steuerfreie Entgeldersatzleistungen haben das Elterngeld bisher reduziert
     Ø Damit Eltern durch Arbeitszeitänderungen in der Corona-Pandemie keine
       Nachteile entstehen, hat die Bundesregierung die Elterngeld-Regelungen
       vorübergehend angepasst: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I reduzieren
       das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen
       Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.
     Ø Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, wie
       beispielsweise Pflegepersonal, Ärzte oder Polizisten, können ihre
       Elterngeldmonate aufschieben. Das heißt: Ist es ihnen nicht möglich, ihre
       Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen,
       können sie diese geltend machen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens
       zum Juni 2021.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
f)    Weitere Änderungen bei KUG
§ Kein Kurzarbeitergeld für Vertragsärzte?

     Ø Vertragsärztliche Praxen erhalten nach einer internen Weisung der
       Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld. Grund seien die im
       März durch den Bundestag beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte
       und -psychotherapeuten.
     Ø Die Ausgleichzahlungen wirkten wie eine Betriebsausfallversicherung, sodass die
       erforderlichen wirtschaftlichen Gründe für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld
       fehlten, heißt es in der internen Anweisung der Behörde. Raum für eine Zahlung
       von Kurzarbeitergeld bestehe folglich nicht.
     Ø Sollte eine Praxis aufgrund von ausbleibenden Patienten mit einer privaten
       Krankenversicherung existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden, kommt
       Kurzarbeitergeld grundsätzlich in Betracht. Die Einnahmeausfälle aus der privaten
       Krankenversicherung werden nicht durch den GKV-Schutzschirm kompensiert.

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_45880.php

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.    Kurzarbeitergeld
g)    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
§ Arbeitgeber müssen beim Kurzarbeitergeld

     Ø das reduzierte Gehalt an Ihre Arbeitnehmer auszahlen,
     Ø die Sozialversicherungsabgaben an die Krankenkassen abführen und
     Ø anschließend die Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen.

§ Wann die Bundesagentur für Arbeit die Kosten inklusive Sozialversicherungsabgaben
  erstattet, ist nicht klar absehbar und stellt stark betroffene Unternehmen vor große
  finanzielle Herausforderungen.

§ Die Beitragszahlung an die Krankenkassen konnten im Frühjahr (1. Lockdown) in
  diesen Fällen auf Antrag gestundet werden.

§ Für Zeiträume ab 02.11.2020 ist ein solches Verfahren noch nicht bekannt.

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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020

2.      Kurzarbeitergeld
h)      Weiterführende Informationen
§ Übersicht:

     https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

§ Zwei Videos (zur Rechtslage vor dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“)

     Kurzarbeitergeld (Teil 1): Voraussetzungen
     Kurzarbeitergeld (Teil 2): Verfahren

§ Anzeige der Kurzarbeit

     https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

§ Rechner für Ihre Arbeitnehmer

     https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/kurzarbeitergeldrechner.html

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