Teil-Lockdown ab 02.11.2020 - Die häufigsten Fragen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sfh ...
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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die häufigsten Fragen aus arbeitsrechtlicher Sicht dargestellt und für Sie beantwortet. Die wichtigsten hiervon haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet. Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html 3
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen an Corona erkrankt? Antwort: Ist der Beschäftigte infolge einer Infektion mit dem Coronavirus arbeitsunfähig erkrankt und somit an seiner Arbeitsleistung verhindert, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum von sechs Wochen (§ 3 EFZG). Nach diesem Zeitraum haben gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. 4
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht infiziert ist, aber von einem Beschäftigungsverbot oder Quarantäne betroffen ist? Antwort: Ist der Arbeitnehmer selbst als Betroffener Adressat einer behördlichen Maßnahme, wie z.B. Tätigkeitsverbot oder Quarantäne, kann es zwei Folgen haben: § Entgeltanspruch gegen seinen Arbeitgeber Aus Sicht des BGH kann in einem solchen Fall ein vorübergehender, in der Person des Arbeitnehmers liegender Verhinderungsgrund bestehen, der den Arbeitgeber trotz Wegfalls der Pflicht zur Arbeitsleistung zur Entgeltfortzahlung verpflichtet (§ 616 BGB). Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1978, III ZR 43/77 – nach dieser Entscheidung für höchstens 6 Wochen). 5
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht infiziert ist, aber von einem Beschäftigungsverbot oder Quarantäne betroffen ist? § Öffentlich rechtlicher Entschädigungsanspruch Ist § 616 BGB durch Einzel- oder Tarifvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen, besteht in vielen Konstellationen ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch. Personen, die als Ansteckungsverdächtige auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamts isoliert werden und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, erhalten eine Entschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. 6
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht infiziert ist, aber von einem Beschäftigungsverbot oder Quarantäne betroffen ist? § Öffentlich rechtlicher Entschädigungsanspruch Vom Beginn der siebten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt. Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für die Dauer der Isolierung, längstens für sechs Wochen, eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet. Nach sechs Wochen zahlt der Staat in Höhe des Krankengeldes weiter. Erkrankte fallen nicht unter diese Entschädigungsregelung, weil diese bereits Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld erhalten. 7
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn die Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht krank sind, aber deren Kita oder Schule geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung haben? Antwort: Ist bei der Schließung der Kita/Schule unter Berücksichtigung des Alters der Kinder eine Betreuung erforderlich, so müssen die Eltern zunächst alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen (z. B. Betreuung des Kindes durch anderes Elternteil). Kann die erforderliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, dürfte in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers bestehen, da die Leistungs- erfüllung unzumutbar sein dürfte (§ 275 Abs. 3 BGB). D. h. in diesen Fällen wird der Arbeitnehmer von der Pflicht der Leistungserbringung frei; es ist nicht zwingend erforderlich, Urlaub zu nehmen. 8
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn die Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht krank sind, aber deren Kita oder Schule geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung haben? Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers aus persönlichen Verhinderungsgründen nur unter engen Voraussetzungen ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bestehen kann. Ein solcher Entgeltanspruch kann sich aus § 616 BGB für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ergeben. Zudem kann der Anspruch aus § 616 BGB durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen eingeschränkt oder sogar vollständig ausgeschlossen sein. Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, erhält er Urlaubsentgelt. In dieser Situation dürfte es hilfreich sein, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. 9
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn die Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht krank sind, aber deren Kita oder Schule geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung haben? § Durch eine Änderung des § 56 InfSchG haben Arbeitnehmer nunmehr einen Entschädigungsanspruch ab dem 30.03.2020: Ø 67% des letzten Nettoeinkommens, Ø max. 2.016 € im Monat, Ø für 10 Wochen, bei Alleinerziehenden 20 Wochen § Voraussetzung: Ø Geschlossene Schulen oder Kindergärten Ø Kinder, bis maximal 12 Jahre oder behinderte Kinder Ø Eine Betreuung durch Risikogruppen (Großeltern) gilt als unzumutbar Ø Keine Kurzarbeit, Zeitguthaben müssen vorrangig abgebaut werden § Abwicklung: Ø Arbeitgeber zahlt die Entschädigung aus und holt sie sich bei der Gesundheitsbehörde wieder 10
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn die Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen nicht krank sind, aber deren Kita oder Schule geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung haben? Weitere Informationen zu Entschädigungsansprüchen im Rahmen notwendiger Kinderbetreuung finden Sie auf: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung- Eltern/entschaedigung- eltern.html;jsessionid=133A7666B834F610FD2621D3D86754E5.delivery2-master 11
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Haben Arbeitnehmer Anspruch auf homeoffice? Antwort: Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht. Arbeitnehmer können dies jedoch mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Die Option kann sich zudem aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Frage: Haben Arbeitnehmer die Pflicht, zu Hause zu arbeiten ? Antwort: Nein, der Arbeitgeber darf auch nicht im Wege des Direktivrechtes eine Arbeit zu Hause gegen den Willen des Arbeitnehmers anordnen. Ausnahme evtl.: erhöhtes Risiko im Betrieb (nachgewiesene Infektionsfälle, begründete Verdachtsfälle) zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder Betriebsvereinbarung 12
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn ein Kollege „hustet“? Antwort: § Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers, bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie COVID-19 der Arbeit fernzubleiben, gibt es nicht. § Für das Eingreifen eines Leistungsverweigerungsrechts wäre es erforderlich, dass ihm die Erbringung seiner Arbeitsleistung unzumutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB). Eine Unzumutbarkeit ist z.B. dann gegeben, wenn die Arbeit für den Betroffenen eine erhebliche objektive Gefahr oder zumindest einen ernsthaften objektiv begründeten Verdacht der Gefährdung für Leib oder Gesundheit darstellt. § Das bloße Husten von Kollegen ohne weiteren objektiv begründeten Verdacht oder Anhaltspunkte für eine Gefahr wird dafür wohl nicht ausreichen. 13
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Hause schickt, z.B. weil sie Husten haben? Antwort: § Der Arbeitgeber ist aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, einen objektiv arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer von der Arbeit fernzuhalten. Wird ein solcher Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber nach Hause geschickt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). § Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die arbeitsfähig und auch arbeitsbereit sind, rein vorsorglich nach Hause schickt, bleibt zur Zahlung der Vergütung verpflichtet (so genannter Annahmeverzug - § 615 S. 1 BGB). In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit auch nicht nachholen. 14
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn Kollegen ausfallen? Antwort: Von Überstunden spricht man, wenn die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nur dann zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn sich dies aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergibt. Es kann jedoch auch eine Nebenpflicht zur Leistung von Überstunden bestehen, wenn durch die geforderten Überstunden ein sonst dem Arbeitgeber drohender Schaden, der auf andere Weise nicht abgewendet werden kann, vermieden wird. Dies könnte auch dann der Fall sein, wenn es beispielsweise aufgrund von COVID-19-Erkrankungen zu erheblichen Personalausfällen kommt. 15
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn Kollegen ausfallen? Antwort: Besteht keine arbeits- oder kollektivvertragliche Bestimmung über die Bezahlung der Überstunden, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich gem. § 612 BGB die Grundvergütung für die Überstunden verlangen. Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden und jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren. 16
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann (z.B. kein öffentlicher Nahverkehr)? Antwort: Kann der Beschäftigte aufgrund von allgemein angeordneten Maßnahmen seinen (unbelasteten) Arbeitsplatz nicht erreichen und somit seine Arbeitsleistung nicht erbringen, hat er grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Denn der Arbeitnehmer trägt das Risiko, dass er zum Betrieb als seinem Arbeitsort gelangt (sog. Wegerisiko). 17
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 1. Fragen rund um die Situation in Ihren Unternehmen Frage: Kann der Arbeitgeber wegen Corona kündigen ?? Antwort: Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 10 Mitarbeiter (ohne Azubi, GF, Teilzeit = 0,5) sind jederzeit möglich (Grenze: Sittenwidrigkeit). Darüber hinaus (> 10 MA, KSchG) muss eine Sozialauswahl erfolgen, Kriterien: § Betriebszugehörigkeit § Lebensalter § Bestehende Unterhaltsverpflichtungen Voraussetzung: Kündigung ist mildestes Mittel (KUG, Entschädigung nach IfSG genutzt ?) 18
I. Fragen rund um die Situation in Ihrem Unternehmen II. Kurzarbeitergeld 19
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld a) Allgemeines Frage: Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Coronavirus Kurzarbeitergeld bekommen? § Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen, können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen. § Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. § Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. § Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. § Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt. 20
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld a) Allgemeines Wesentliche Voraussetzungen: Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn § in einem Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, § in dem betroffenen Betrieb mindestens eine sozialversicherungspflichtige/r Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, § die geforderten persönlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (vor allem eine ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung) und § der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit vom Betrieb oder der Betriebsvertretung unverzüglich schriftlich angezeigt wird. 21
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld a) Allgemeines Die Voraussetzungen für einen erheblichen Arbeitsausfall sind erfüllt, wenn § er auf wirtschaftlichen Gründen, insbesondere einer schlechten Konjunkturlage oder einem unabwendbaren Ereignis (z.B. Flut, Coronavirus) beruht, § er vorübergehend ist, § er nicht vermeidbar ist und § in dem betroffenen Betrieb im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) mindestens 10% der Beschäftigten (bisher: 1/3) wegen des Arbeitsausfalls ein um mehr als 10 % vermindertes Entgelt erzielt. 22
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld a) Allgemeines Förderdauer: Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Sie kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Förderhöhe: Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Antragstellung: Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung gezahlt. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird. 23
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld a) Allgemeines Ein Arbeitsausfall ist vorübergehend, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit innerhalb der Bezugsdauer wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden kann. Als vermeidbar gilt z.B. ein Arbeitsausfall, der § überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist oder ausschließlich auf betriebsorganisatorischen Gründen beruht, § durch bezahlten Erholungsurlaub verhindert werden kann, soweit vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen oder § durch Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen vermieden werden kann. Hinweis: Vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld müssen demnach zunächst Überstunden abgebaut und Urlaubstage in Betracht gezogen werden. 24
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld b) Besonderheiten im Jahr 2020 Auf Grund der Corona-Krise gelten für 2020 seit 01.03.2020 einige Besonderheiten: § Kurzarbeitergeld ist für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit. § Sind mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen, kann Ihr Betrieb bei der Agentur für Arbeit für Sie Kurzarbeit beantragen. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. § Beiträge für die Sozialversicherungen werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. § Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. § Urlaub des laufenden Jahres muss nicht genommen werden. 25
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld b) Besonderheiten im Jahr 2020 § Erhöhung des KUG ab dem vierten Monat Das Kurzarbeitergeld wird je nach Bezugsdauer erhöht: Dauer / ohne mit Monate Kind Kind 1-3 60% 67% 4-6 70% 77% ab 7. 80% 87% Ø Voraussetzung ist, dass das Ist-Entgelt gegenüber dem Soll-Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat um mindestens 50 Prozent reduziert ist. Ø Diese Regelung soll längstens bis 31.12.2020 gelten Ø Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn der individuellen Bezugsdauer aus. Ø Die Berücksichtigung der Bezugsmonate von Kurzarbeitergeld beginnt ab 1. März 2020. 26
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld b) Besonderheiten im Jahr 2020 § Anrechnung von Nebenbeschäftigungen Ø Für während der Kurzarbeit aufgenommene Nebenbeschäftigungen wird die vollständige Anrechnung des Entgelts auf das Kurzarbeitergeld befristet vom 1. April bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ø Ab 01. April werden Verdienste aus Nebentätigkeiten in systemrelevanten Berufen und Branchen, die während Kurzarbeit aufgenommen wurden, bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ø Ab 1. Mai gilt diese Regelung für alle Berufe und Branchen. Ø Bei geringfügiger Beschäftigung, den sogenannten 450-Euro-Jobs, erfolgt keine Anrechnung, auch über die Höhe des Sollentgelts hinaus. 27
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld b) Besonderheiten im Jahr 2020 Hinweis: Die bislang bis Ende 2020 befristeten Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug von Kurzarbeitergeld sollen bis Ende 2021 verlängert werden. 28
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld c) Der Ablauf von Kurzarbeit in der Praxis (1/2): Prüfen der Zustimmung Lohnprozess Anzeige KUG BfA Voraussetzungen Arbeitnehmer umstellen § Erheblicher § Individual- § Im Monat des § Umstellung auf Arbeitsausfall vereinbarung Arbeitsausfalls Schätzverfahren § Persönliche § Betriebsrat § Stammnummer § Abrechnung Voraussetzungen KUG Stundenbasis § Vorrangig: Abbau § Aufzeichnungen Überstunden und sicherstellen Resturlaub VJ 29
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld c) Der Ablauf von Kurzarbeit in der Praxis (2/2): Lohnabrechnung Leistungsantrag Erstattung durch Prüfung im durch AG durch AG BfA Nachhinein § Auszahlung KUG § Arbeitgeber reicht § Arbeitgeber tritt § Kontrolle im durch Arbeitgeber Antrag bei BfA ein in Vorleistung Nachgang § Aufstockung § 3-Monatsfrist § Auch AG-Anteile möglich beachten Sozialversicherung werden erstattet § Alte oder neue Nebeneinkommen beachten § Besonderheiten Krank/Feiertage 30
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Checkliste für von Kurzarbeit betroffene Unternehmen. Darüber hinaus hat das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Homepage einen Frage-Antwort-Katalog mit den häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte aus beiden Dokumenten haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet. Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile 31
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Anzeige Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei Ihrer Arbeitsausfall zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Kurzarbeitergeld erforderlich wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Beruht der Arbeitsausfall auf einem unabwendbaren Ereignis, gilt die Anzeige für den entsprechenden Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) erstattet worden ist Wirtschaftliche Wirtschaftliche Ursachen beruhen auf konjunkturellen Einflüssen, Ursachen der zumeist Auftragsmangel, aber auch auf unverschuldeten Liefer- und Kurzarbeit Rohstoffengpässen. (Auftragsmangel) Produkte, Dienstleistungen, Hauptauftraggeber benennen. 32
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Vorübergehende Die Kurzarbeit ist aktuell auf 12 Monate begrenzt. Natur Verlängerung per Konjunkturelles Kug ist kein Dauerzustand, die vorübergehende Rechtsverordnung! Natur des Arbeitsausfalles muss erkennbar sein. Einführung der Die Kurzarbeit muss einvernehmlich eingeführt werden. Sofern ein Kurzarbeit im Betriebsrat vorhanden ist, geschieht dies durch Unternehmen Betriebsvereinbarung, ansonsten durch individuelle Vereinbarung in Form einer Einverständniserklärung. Die Schriftform ist zur Rechtssicherheit aller Beteiligten zu empfehlen, eine mündliche Vereinbarung ist rechtlich allerdings nicht zu beanstanden. Eventuell vorhandene tarifliche Ankündigungsfristen oder sonstige Klauseln sind zu beachten. Sollte eine einvernehmliche Einführung der Kurzarbeit scheitern, wären Änderungskündigungen auszusprechen, was in der Praxis kaum umsetzbar ist, zumal die Kündigungsfristen zu beachten sind. 33
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste „erheblicher Mindestens 10 % der Beschäftigten in der betrieblichen Einheit Arbeitsausfall“ (Betriebsabteilung oder Gesamtbetrieb) müssen von einem Arbeits- /Entgeltausfall größer 10 % betroffen sein. Sofern dies erfüllt ist, können auch Mitarbeiter mit geringerem Entgeltausfall Kug beziehen. ** Achtung** Auch Leiharbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte zählen zu den Gesamtbeschäftigten. Azubis dagegen nicht! Ersatzweise können auch Personen zur Erfüllung der Mindesterfordernisse herangezogen werden, die z.B. wegen Urlaub- oder Überstundenabbau die Kurzarbeit vermeiden. Unvermeidbarkeit Abbau (Rest-)Urlaub aus dem Vorjahr vor Beginn Kug Abbau (ungeschütztes) Arbeitszeitguthaben vor Kug Ein Einbringen von Minusstunden wird nicht verlangt 34
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Kalendermonatliche Kurzarbeit wird immer für den Kalendermonat gewährt, unabhängig Abrechnung der davon, wann der erste tatsächliche Ausfalltag eingetreten ist. Kurzarbeit Bei vielen AG wird die Entgeltabrechnung bereits innerhalb des laufenden Kalendermonats durchgeführt. Da die einzig mögliche Abrechnungsgrundlage der volle Kalendermonat ist, muss der AG zu Beginn des Folgemonats ggf. die bereits erstellten Lohn- /Gehaltsabrechnung korrigieren. Der einzureichende Leistungsantrag muss zwingend den tatsächlichen Gegebenheiten des Kalendermonats entsprechen. 3 Monate Der Arbeitgeber hat drei Monate Zeit um den Antrag auf Ausschlussfrist für Kurzarbeitergeld nach Abschluss des Monats in dem Kug Leistungsanträge stattgefunden hat, bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur einzureichen. 35
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Unterbrechung Die Kurzarbeit kann bis zu zwei Monaten unterbrochen werden, Fortführung / ohne Einschränkungen in der Leistung. Diese ein oder zwei Monate Verlängerung der können bei Bedarf durch eine schriftliche Beantragung an den Bezugsfrist bewilligten Zeitraum angehängt werden. Im Falle einer dreimonatigen Unterbrechung ist eine neue Anzeige mit Anlagen einzureichen. Eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist grundsätzlich möglich, wenn der komplette Zeitraum von 12 Monaten nicht ausgeschöpft wurde. Vorzeitige Bei einer vorzeitigen Beendigung der Kurzarbeit wird ein Beendigung der Aufhebungsbescheid erstellt. Kurzarbeit mitteilen 36
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Zwingend Es muss sichergestellt sein, dass alle Beteiligten (auch die Agentur) erforderlich: an jedem Tag nachvollziehen können, wer wann gearbeitet hat und Führung von wer aus welchem Grund nicht gearbeitet hat? Sonstige Fehlzeiten, Arbeitszeit- wie z.B. morgens später kommen oder abends früher gehen kann nachweisen nicht über Kurzarbeit abgerechnet werden. Die Arbeitszeitnachweise über die tägliche Arbeitszeit/Ausfallzeit ist Grundlage für die Abrechnung der Kurzarbeit. Behandlung von Vorjahresurlaub muss zur Vermeidung von Kug eingebracht werden, Urlaubsansprüchen es sei denn, er wurde bereits vor Beginn der Kurzarbeit während der nachvollziehbar beantragt und genehmigt. Der Abbau von Kurzarbeit Resturlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit gilt als Ersatztatbestand zur Erfüllung der Mindesterfordernisse. Laufende Urlaubsansprüche müssen im Jahr 2020 nicht genommen werden. 37
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Arbeitszeitkonten, Grundsätzlich sind individuelle Zeitguthaben vor Beginn der Ersatztatbestände, Kurzarbeit abzubauen. Es gibt jedoch auch geschützte Abbau von Arbeitszeitguthaben , wie z.B. der niedrigste Stand des Überstunden, Arbeitszeitguthabens innerhalb der letzten zwölf Monate vor Beginn geschützte der Kurzarbeit. Arbeitszeitguthaben Gleitzeitguthaben sind anders zu behandeln. Hier wird der individuelle Stand vor Kug eingefroren. Der Abbau von Zeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit gilt als Ersatztatbestand zur Erfüllung der Mindesterfordernisse. 38
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Kein Kug-Anspruch AN, die sich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden (egal für z.B. gekündigte ob AG- oder AN-seitig veranlasst), haben keinen Anspruch auf Kug, Arbeitnehmerinnen sondern auf Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber. Gleiches gilt für und Arbeitnehmer Aufhebungsvereinbarungen. Befristet beschäftigte AN haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Sonn- und Feiertage An Sonn- und Feiertage fällt die Arbeit i.d.R. nicht aus wirtschaftlichen Ursachen aus, somit sind diese Zeiten nicht über Kug abrechenbar. Ausnahme stellen AG dar, die auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. 39
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Besondere Kurzarbeit von Geschäftsführern und anderen besonders Personengruppen exponierten Personen im Unternehmen (Prokuristen, Betriebsleiter, Vertriebsaußendienst,) ist grundsätzlich nicht darstellbar. Einzelfälle bitte begründen. Leistungsansprüche Falls ja, bitte EGZ-Bewilligungsbescheid vorlegen. der Agentur für Arbeit (z.B. Eingliederungs- zuschuss) 40
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste Unverzügliche Kündigungen und Aufhebungsverträge müssen mit den Anträgen Mitteilung von mitgeteilt werden. Personalveränderung Einstellungen können in Ausnahmefällen genehmigt werden, z.B. bei en (Kündigungen / Schlüsselpositionen / Ersatz von gekündigten Arbeitnehmern oder Einstellungen / zur Verstärkung des Vertriebs. Hierfür muss der AG im Vorfeld den Aufhebungs- Kontakt mit der Arbeitsagentur suchen, die vorliegende verträge) Sachverhaltsdarstellung muss im Einzelfall geprüft werden Hinweise zur Kosten Die Ersparnis des Arbeitgebers besteht darin, dass er für die Ent - und Belastung Ausfallzeiten keine direkten Lohn - und Gehaltskosten hat. Er streckt das Kurzarbeitergeld, sowie die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (AG- und AN-Anteil zur KV / PV / RV zu 80%) vor. Eine Erstattung erfolgt auf Antrag später durch die BA. Abschlussprüfung Der Arbeitgeber zahlt das Kug im Rahmen der normalen Lohn- bzw. Gehaltszahlung aus und erhält das von Ihm verauslagte Kug auf Antrag zurückerstattet. 41
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld d) Checkliste Bundesagentur für Arbeit Themen Checkliste nach Ende des Die Prüfung der monatlichen Anträge anhand der Lohnunterlagen Bezugszeitraumes. und Arbeitszeitnachweise erfolgt nach Ende des Bezugszeitraumes (vorläufige Entscheidung). Vorzeitige Rückkehr zur Vollarbeit ist deshalb unmittelbar anzuzeigen. Ggf. notwendige Korrekturen der Anträge sind durch den Arbeitgeber vorzunehmen. AÜG Besitzt der Arbeitgeber die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung? Wenn ja bitte mitteilen. Merkblatt Daraus ergeben sich weitere Hinweise Antragshinweise Daraus ergeben sich weitere Hinweise 42
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Können Auszubildende Kurzarbeitergeld erhalten? Auch Auszubildende können Kurzarbeitergeld erhalten. Allerdings sollte im Betrieb alles Zumutbare versucht werden, um die Ausbildung fortzusetzen. Ist dennoch die Kurzarbeit für Auszubildende unvermeidbar, hat der Auszubildende zunächst zu seinem Schutz für die Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG - Berufsbildungsgesetz). Im Anschluss daran kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. In der Weisung der Bundesagentur für Arbeit wird empfohlen, bei der Prüfung der Frage, ob Kurzarbeit für Auszubildende notwendig ist, in Abstimmung mit der Berufsberatung - die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) zu beteiligen. Darüber hinaus kann Kurzarbeitergeld ohne weiteres auch für Auszubildende gezahlt werden, die nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses eine versicherungspflichtige (befristete oder unbefristete) Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. 43
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Welchen Umfang kann der Arbeitsausfall für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben? Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet sich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei der „Kurzarbeit null“ beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, das heißt die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt. 44
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Was ist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu tun? Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen in einem zweistufigen Verfahren: § Der Arbeitsausfall wird vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung bei der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich angezeigt (Anzeige). Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. § Die Agentur für Arbeit entscheidet unverzüglich, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld dem Grunde nach vorliegen. Der Arbeitgeber errechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Beschäftigten aus. § Im Anschluss daran richtet der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des von ihm verauslagten Kurzarbeitergeldes an die Agentur für Arbeit in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt (Antrag). Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten einzureichen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird. 45
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Was ist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu tun? Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen in einem zweistufigen Verfahren: § Unternehmen, die Beratungsbedarf bei der Beantragung haben, wenden sich bitte direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer: 0800 4 5555 20. Auf der Website der BA sind die notwendigen Formulare sowie eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes verfügbar (www.arbeitsagentur.de). 46
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Müssen Beschäftigte ihren Resturlaub vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld genommen haben? § Aufgrund der aktuellen Coronavirus Pandemie verzichtet die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.12.2020 darauf, den Einsatz von Erholungsurlaub zur Vermeidung von Arbeitsausfällen zu verlangen. Das gilt allerdings nur für die Urlaubsansprüche für das laufende Kalenderjahr. § Bestehen noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, sind diese grundsätzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld einzubringen. Etwas anders gilt, wenn vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs entgegenstehen. 47
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld gezahlt? Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeiter erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). 48
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Auf welcher Grundlage berechnet sich das Kurzarbeitergeld, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient? § Der Berechnung des Kurzarbeitergeldes liegt die Differenz aus dem Istentgelt (tatsächliches Bruttoentgelt im Monat der Kurzarbeit) und dem Sollentgelt (beitragspflichtiges Bruttoentgelt, das die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchsmonat verdient hätte) zugrunde. Als Sollentgelt ist daher grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West: 6.900 €) zu berücksichtigen. § Wie beim Arbeitslosengeld ist damit der Entgeltausfall bis zu dem Entgelt abgesichert, bis zu dem Beiträge entrichtet werden. Liegt auch während der Kurzarbeit das erzielte Istentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, kann daher kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden. 49
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Werden Aufstockungsbeträge, die tarifvertraglich geregelt sind, bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt? Vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbeträge oder Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld werden bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt. Sie vermindern nicht das Kurzarbeitergeld, soweit noch ein Entgeltausfall gegeben ist. 50
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Exkurs: Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld Grundsätze: § SV-frei, wenn bis 80% des ausgefallenen (Brutto-)Arbeitsentgeltes aufgestockt wird § Steuerfrei, wenn bis 80% des ausgefallenen (Brutto-)Arbeitsentgelt aufgestockt wird § Steuer- und SV-Pflichtig, wenn darüber hinaus etwas gezahlt wird. 51
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Beispiel: § Bruttoarbeitsentgelt (ohne Kurzarbeit) = 2.500,00 € § während der Kurzarbeit wird ein Entgelt von 1.250,00 € erzielt. § Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers beinhalten die Steuerklasse III und einen Kinderfreibetrag von 1,0. § Damit ist der Leistungssatz 1 maßgebend. § Aus der Tabelle zur Berechnung des Kug für Beschäftigte von 2020 ergeben sich: Berechnung Betrag Für das Sollentgelt von 2.500,00 € ist der rechnerische Leistungssatz 1.295,11 € Für das Istentgelt von 1.250,00 € ist der rechnerische Leistungssatz 675,36 € Damit beträgt das Kurzarbeitergeld: 619,75 € Ausgefallenes Entgelt: 1.250,00 € 80% des ausgefallenen Entgelts (Fiktivlohn): 1.000,00 € Maximal möglicher beitragsfreier Zuschuss: 380,25 € 1.000,00 € - 619,75 € 52
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus? § Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. § Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor. § Ab 1. April bis zum 31.12.2020 werden Verdienste aus Nebentätigkeiten, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld in systemrelevanten Branchen oder Berufen aufgenommen werden, nur insoweit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, als die Summe von gegebenenfalls verbleibendem Verdienst aus der Hauptbeschäftigung, ergänzenden Verdienst aus einer neu aufgenommenen Nebenbeschäftigung und aus dem Kurzarbeitergeld den Betrag des Verdienstes überschreitet, der ohne Arbeitsausfall in der Hauptbeschäftigung erzielt worden wäre. 53
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Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus? § Ab dem 01.05.2020 werden nun auch neu aufgenommene Nebentätigkeiten aus nicht systemrelevanten Berufen unter gewissen Voraussetzungen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dabei darf die Summe der folgenden drei Beträge das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Kalendermonat erzielt hätte, nicht übersteigen: Ø Ist-Entgelt aus der ursprünglichen Beschäftigung (Resteinkommen des Hauptberufs inklusive Aufstockung) Ø Kurzarbeitergeld Ø Hinzuverdienst durch die Nebentätigkeit 55
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Hinweis: Da eine Rückzahlung des Kurzarbeitergeldes in Störfällen primär den Arbeitgeber trifft, empfehlen wir einen Hinweis auf der Lohnabrechnung Ihrer in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer, dass neue Nebentätigkeiten zwingend zu melden sind. 56
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Werden Studentinnen und Studenten bei der Feststellung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb berücksichtigt oder zählen ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte? § Es sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die an mindestens einem Tag in dem Monat mit Kurzarbeit im Betrieb arbeiten. Dazu zählen auch Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. § Mitzuzählen sind z.B.: Ø geringfügig Beschäftigte, Ø erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Ø beurlaubte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Ø Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes. § Nicht mitzuzählen hingegen sind z.B.: Ø Auszubildende (ausdrückliche gesetzliche Regelung), Ø Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis beispielsweise wegen Elternzeit ruht. 57
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Wie verfährt ein Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten, wenn keine Arbeit vorhanden ist? Müssen diese erst entlassen werden, bevor Kurzarbeit angezeigt werden kann? Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nicht entlassen werden, bevor Kurzarbeit eingeführt werden kann. Allerdings können geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld erhalten. 58
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Verschlechtert sich für Beschäftigte durch Kurzarbeit die soziale Absicherung? Nein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit müssen Einkommenseinbußen verkraften, bleiben aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihre soziale Absicherung in der Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten. 59
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Ist eine Kündigung von Beschäftigten für den Arbeitgeber nicht kostengünstiger? Der Vorteil von Kurzarbeit besteht darin, dass bei einer Verbesserung der Auftragslage die Arbeitszeit sofort erhöht oder zur regulären Arbeitszeit übergegangen werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen sofort wieder zur Verfügung und müssen nicht erst gesucht, eingestellt und eingearbeitet werden. Die Ausfallzeiten sind oftmals geringer als bei Entlassungen. Im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt – unabhängig davon, ob sie noch in Vollzeit beschäftigt werden können oder nicht. Kurzarbeit reduziert die Kosten für das Unternehmen sofort. 60
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld e) Die häufigsten Fragen Frage: Können Beschäftigte während der angemeldeten Kurzarbeit gekündigt werden? Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Kündigung als letztes Mittel) kann die Einführung von Kurzarbeit bei vorübergehendem Arbeitsausfall als milderes Mittel eine betriebsbedingte Kündigung unzulässig machen. Kurzarbeit schließt jedoch betriebsbedingte Kündigungen nicht aus, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit der betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Dauer entfällt. Falls tatsächlich eine Kündigung erfolgt, kann Kurzarbeitergeld nicht mehr gezahlt werden. 61
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld f) Weitere Änderungen bei KUG § Sonderregelungen für Elterngeld und KUG (BT-DS 19/18698), Stand 22.04.2020 Ø Bemessungsgrundlage Elterngeld bisher: steuerpflichtiges Einkommen Ø Steuerfreie Entgeldersatzleistungen haben das Elterngeld bisher reduziert Ø Damit Eltern durch Arbeitszeitänderungen in der Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen, hat die Bundesregierung die Elterngeld-Regelungen vorübergehend angepasst: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I reduzieren das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Ø Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, wie beispielsweise Pflegepersonal, Ärzte oder Polizisten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Das heißt: Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, können sie diese geltend machen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. 62
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld f) Weitere Änderungen bei KUG § Kein Kurzarbeitergeld für Vertragsärzte? Ø Vertragsärztliche Praxen erhalten nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld. Grund seien die im März durch den Bundestag beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Ø Die Ausgleichzahlungen wirkten wie eine Betriebsausfallversicherung, sodass die erforderlichen wirtschaftlichen Gründe für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld fehlten, heißt es in der internen Anweisung der Behörde. Raum für eine Zahlung von Kurzarbeitergeld bestehe folglich nicht. Ø Sollte eine Praxis aufgrund von ausbleibenden Patienten mit einer privaten Krankenversicherung existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden, kommt Kurzarbeitergeld grundsätzlich in Betracht. Die Einnahmeausfälle aus der privaten Krankenversicherung werden nicht durch den GKV-Schutzschirm kompensiert. Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_45880.php 63
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld g) Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen § Arbeitgeber müssen beim Kurzarbeitergeld Ø das reduzierte Gehalt an Ihre Arbeitnehmer auszahlen, Ø die Sozialversicherungsabgaben an die Krankenkassen abführen und Ø anschließend die Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen. § Wann die Bundesagentur für Arbeit die Kosten inklusive Sozialversicherungsabgaben erstattet, ist nicht klar absehbar und stellt stark betroffene Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen. § Die Beitragszahlung an die Krankenkassen konnten im Frühjahr (1. Lockdown) in diesen Fällen auf Antrag gestundet werden. § Für Zeiträume ab 02.11.2020 ist ein solches Verfahren noch nicht bekannt. 64
Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 2. Kurzarbeitergeld h) Weiterführende Informationen § Übersicht: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall § Zwei Videos (zur Rechtslage vor dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“) Kurzarbeitergeld (Teil 1): Voraussetzungen Kurzarbeitergeld (Teil 2): Verfahren § Anzeige der Kurzarbeit https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf § Rechner für Ihre Arbeitnehmer https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/kurzarbeitergeldrechner.html 65
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: sfh Steuerberatung Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim Ansprechpartner: Jörg Huß Hubert Schumacher Stefan Steinhoff 06251-9348 0 www.sfh-steuerberatung.de 66
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