TEILNAHMEBEDINGUNGEN CONDITIONS OF PARTICIPATION - METALWORKING - METAV ...

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ADDITIVE MANUFACTURING
                QUALITY
METALWORKING
                MEDICAL
               MOULDING

   TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  CONDITIONS OF PARTICIPATION
TEILNAHMEBEDINGUNGEN CONDITIONS OF PARTICIPATION - METALWORKING - METAV ...
ZEITPLAN
                                                          31. Juli 2019
                                                           Ende Frühbucherrabatt

                                                             31. August 2019
                                                              Anmeldeschluss/Katalogeintrag

                                                                47. Kalenderwoche 2019
                                                                 Standbestätigung

                                                                    11. Dezember 2019
                   SCHEDULE                                          Fälligkeit der Standmiete

                     31 July 2019                                        2. – 9. März 2020
                      Early bird discount ends                            Standaufbau

                          31 August 2019                                    10. – 13. März 2020
                           Deadline for application / catalogue entry        Laufzeit: ACHTUNG: 4 Tage!

                            47th calendar week 2019                            13. März (17.00 Uhr) – 19. März 2020
                             Stand confirmation                                 Standabbau

                               11 December 2019
                                Stand rental payment due

                                  2 – 9 March 2020
                                   Stand erection

                                    10 – 13 March 2020
                                     Duration: IMPORTANT: 4 days!

                                       13 March (5 pm) – 19 March 2020
                                        Stand removal

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metav.de
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Wichtige Hinweise für Aussteller

Damit Ihre Teilnahme an der METAV 2020 möglichst reibungslos und erfolgreich verläuft
und wir Sie optimal betreuen können, bitten wir Sie um genaue Beachtung der Teilnahme-
bedingungen und folgender Hinweise:

1. Anmeldeschluss
Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung zur METAV 2020 bis spätestens 31. August 2019 schriftlich
oder online einzureichen (siehe Artikel II, 8).

2. Garantiebetrag
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Garantiebetragsrechnung in Höhe von
€ 30,– pro m2 zzgl. gesetzlicher MwSt. per E-Mail.
Mit Erhalt der Rechnung ist der Vertrag zwischen Aussteller und Veranstalter rechts-
verbindlich geschlossen und der Aussteller gilt als zugelassen.

3. Standmiete
Der Versand der Standmietenrechnungen erfolgt durch den Verein Deutscher Werk-
zeugmaschinenfabriken e.V. (VDW). Bitte überweisen Sie die Standmiete in voller Höhe
und ohne Abzug des Garantiebetrages, da dieser als Vorauszahlung für Vorlaufkosten
und kostenpflichtige Leistungen dient (siehe Artikel III, 16).

4. Ausstellungsgut
Als Ausstellungsgut sind nur die in Artikel I, 6 genannten Erzeugnisse zugelassen.

5. Mindeststandgröße
Gemäß Artikel III, 16 beträgt die Mindeststandfläche 20 m2.

6. Technische Richtlinien und Serviceleistungen
Der Aussteller erhält mit der Standbestätigung Zugriff auf die Technischen Richtlinien
und auf das Online-Order-System (OOS) für zusätzliche Serviceleistungen via Internet.

VDW
Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.

                                             3
Inhalt

Artikel I                                  Seite   Artikel IV                           Seite
1   Veranstalter und ideeller Träger der     5     23 Technische Richtlinien              8
    METAV 2020                                     24 Standaufbau                         8
2   Organisation der METAV 2020              5     25 Standausstattung                    8
3   Technische Durchführung der METAV 2020   5     26 Messespediteure                     8
    (Durchführungsgesellschaft)
                                                   27 Technische Leistungen               9
4   Zeit und Ort                             5
                                                   28 Bewachung                           9
5   Öffnungszeiten                           5
                                                   29 Reinigung                           9
6   Zugelassene Exponate                     5
                                                   30 Abbau                               9
7   Aussteller                               5
                                                   31 Beschädigungen                      9
                                                   32 Betreten fremder Stände             9
                                                   33 Verkaufsregelung                    9
                                                   34 Werbung im Messegelände             9
Artikel II                                 Seite
8   Anmeldung                                5
9   Elektronischer Versand                   6
10 Garantiebetrag/Vertragsschluss            6     Artikel V                            Seite
11 Zulassung                                 6
                                                   35 Gewerblicher Rechtsschutz           9
12 Standbestätigung                          6
                                                   36 Ausstellungsversicherung            9
13 Mitaussteller                             6
                                                   37 Haftpflicht und Versicherung        10
14 Standsektor                               6
                                                   38 Höhere Gewalt                       10
15 Rücktritt und Nichtteilnahme              7
                                                   39 Hausrecht                           10
                                                   40 Datenschutz                         10
                                                   41 Pfandrecht                          10
                                                   42 Mündliche Abreden                   10
Artikel III                                Seite   43 Verjährung                          10
16 Standmiete                                7     44 Erfüllungsort und Gerichtsstand     10
17 Leistungen                                7
18 Ausstellerausweise                        7
19 Werbemittelpauschale                      8
20 Sonstige Leistungen                       8
21 Messekatalog                              8
22 Zahlungsbedingungen                       8

                                                   4
Teilnahmebedingungen

                                                                                 c) Präzisionswerkzeuge, Spannzeuge, Handwerkzeuge
 Artikel I                                                                       d) Zubehör, Geräte und Vorrichtungen für Werkzeugmaschinen
                                                                                 e) Messzeuge, Messgeräte, Messmaschinen für die Metallbearbeitung,
                                                                                      Analysegeräte, Metall-Prüfmaschinen, -Prüfgeräte und -Prüfmittel,
1 Veranstalter und ideeller Träger der METAV 2020
                                                                                  f) Montage-, Handhabungstechnik, Industrieroboter
2 Organisation der METAV 2020
                                                                                 g) Schweißmaschinen und Schweißgeräte
3 Technische Durchführung der METAV 2020
                                                                                 h) Maschinen und Anlagen für die Oberflächenbehandlung im Zusam-
4 Zeit und Ort
                                                                                      menhang mit der Metallbearbeitung (ausgenommen Anlagen für
5 Öffnungszeiten                                                                      Korrosionsschutz usw.)
6 Zugelassene Exponate                                                            i) Computertechnik für die Metallbearbeitung und Fertigungstechnik,
7 Aussteller                                                                          CAD, CAM, Software, Internetanwendungen
                                                                                  j) Elektrische und elektronische Ausrüstungen für Fertigungstechnik,
1 Veranstalter und ideeller Träger der METAV 2020
                                                                                      Sensor- und Diagnosetechnik
  Veranstalter der METAV 2020 ist der                                            k) Komponenten und Systeme zur Lager- und Transportautomatisie-
  VDW                                                                                 rung in der Metallbearbeitung
  Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.                                  l) Komponenten und Systeme zur Kühlung und Schmierung
Ideeller Träger:      VDMA Präzisionswerkzeuge (PWZ) /                           m) Maschinen und Systeme für die additive Fertigung
		                    Messen und Prüfen (MuP)                                    n) Produktionssysteme und Komponenten für die Medizintechnik
                      Lyoner Str. 18                                             o) Werkstoffe
                      60528 Frankfurt am Main, GERMANY                           p) Dienstleistungen

                                                                                 Modelle, Zeichnungen und Fotografien sowie schematische oder grafische
2 Organisation der METAV 2020
                                                                                 Darstellungen sind nur zusätzlich gestattet. Reine Informationsstände
  VDW
                                                                                 ohne Exponate sind nur für Dienstleistungsbereiche gemäß Punkt 7 d
  Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
                                                                                 zugelassen.

                                                                                                                                                             TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  Corneliusstr. 4
  60325 Frankfurt am Main, GERMANY
                                                                               7 Aussteller
  Tel.:    +49 69 756081-53 / -56
                                                                                 Als Aussteller sind zugelassen:
  Fax:     +49 69 756081-74
  E-Mail: metav@vdw.de                                                           a)   Hersteller
                                                                                 b)   Vertriebsfirmen in- und ausländischer Hersteller
3 Technische Durchführung der METAV 2020                                         c)   Handelsfirmen in- und ausländischer Hersteller
  (Durchführungsgesellschaft)                                                    d)   Dienstleistungsbereiche: Leasing- und Ingenieurfirmen, Verlage,
 Messe Düsseldorf GmbH                                                                die im Bereich der Erzeugnisgruppen 6 a – p tätig sind
 Messeplatz 1
                                                                                 Als Hersteller gilt, wer hinsichtlich des Ausstellungsgutes zwei der drei
 40474 Düsseldorf, GERMANY
                                                                                 Handlungen „Konstruieren“, „Herstellen“ und „Verkaufen“ erfüllt.
 Postanschrift:
 Postfach 10 10 06
 40001 Düsseldorf, GERMANY
 Tel.:
 Fax:
         +49 211 4560-01
         +49 211 4560-668
                                                                                 Artikel II
4 Zeit und Ort                                                                  8 Anmeldung
  Die METAV 2020 findet vom 10. – 13. März (4 Tage) 2020 auf dem                9 Elektronischer Versand
  Messegelände der Messe Düsseldorf statt.                                     10 Garantiebetrag/Vertragsschluss
  Vorgesehen sind die Hallen 1, 4, 5 und 7a. (ACHTUNG: neue Hallenbelegung!)   11 Zulassung
  Aufbauzeit: 2. – 9. März 2020                                                12 Standbestätigung
  Abbauzeit: 13. März (ab 17.00 Uhr) – 19. März 2020                           13 Mitaussteller
                                                                               14 Standsektor
5 Öffnungszeiten
                                                                               15 Rücktritt und Nichtteilnahme
  Die METAV 2020 ist für Besucher von Dienstag bis Freitag von
  9.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit müssen die Stände
                                                                               8 Anmeldung
  besetzt und die Abdeckungen von den Exponaten entfernt sein. Aussteller
                                                                                 Die Anmeldung zur Teilnahme an der METAV 2020 erfolgt durch Einreichen
  haben von 8.00 – 18.00 Uhr Zutritt. Während der gesamten Dauer der
                                                                                 des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars schriftlich oder online
  METAV 2020 besteht Betriebspflicht, d. h., die Stände müssen zu den fest-
                                                                                 an den
  gesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß mit Ausstellungsgut belegt
  und von fachkundigem Personal betrieben werden. Der Abtransport                VDW
  von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor Schluss der Ver-          Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
                                                                                 Corneliusstr. 4
  anstaltung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Rege-          60325 Frankfurt am Main, GERMANY
  lung ist der Veranstalter berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von
  € 5.000,– zu fordern unbeschadet des Rechts der Geltendmachung von             Dies erfolgt unter der Anerkennung der Teilnahmebedingungen, der
  Schadenersatzansprüchen.                                                       später ergehenden Technischen Richtlinien sowie Rundschreiben
                                                                                 des Veranstalters und der Durchführungsgesellschaft. Die Exponate
6 Zugelassene Exponate
                                                                                 sind genau zu bezeichnen. In der Anmeldung durch den Aussteller
  Folgende fabrikneue Erzeugnisse sind als Exponate zugelassen:
                                                                                 aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte werden nicht berück-
  a) Werkzeugmaschinen für Metallbearbeitung, spanend, umformend,                sichtigt. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt
     zerteilend, abtragend                                                       werden, stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar.
  b) Werkzeugmaschinen zur unkonventionellen Materialbearbeitung

                                                                                5
Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist                 Ein Mitaussteller unterliegt denselben Bedingungen wie der Hauptaussteller.
   mit Eingang des Anmeldeformulars (schriftlich oder online), vorbe-                 Ohne Genehmigung des Veranstalters (VDW) ist es nicht gestattet, einen
   haltlich der Zulassung durch den Veranstalter, gültig. Anmeldeschluss              zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergü-
   ist der 31. August 2019.                                                           tung an Dritte abzugeben.
                                                                                      Die Aufnahme eines Mitausstellers ohne die Zustimmung des Veranstalters
 9 Elektronischer Versand                                                             berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos
   Dem Aussteller werden an ihn gerichtete Dokumente wie z. B. Rech-                  zu kündigen und den Stand auf seine Kosten räumen zu lassen. Der Aus-
   nungen oder Standzuteilungen per E-Mail in nicht verschlüsselter Form              steller verzichtet insoweit auf die Rechte der verbotenen Eigenmacht.
   an die vom Aussteller angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die                      Schadenersatzansprüche stehen dem Hauptaussteller nicht zu. Mitaus-
   Rechnung ist zugegangen, wenn die E-Mail in den Herrschaftsbereich                 steller sind alle Firmen, die neben dem Hauptaussteller auf dem Stand
   (E-Mail-Account beim Internetprovider) des Ausstellers gelangt ist. Dem            ausstellen oder erscheinen. Sie gelten auch dann als Mitaussteller, wenn
   Aussteller obliegt es, den elektronischen Posteingang regelmäßig zu                sie zu dem Hauptaussteller enge wirtschaftliche oder organisatorische
   kontrollieren und sicherzustellen, dass E-Mails des VDW und der Messe              Bindungen haben. Hersteller von Geräten, Maschinen oder sonstigen Er-
   Düsseldorf stets empfangen werden können.                                          zeugnissen, die zur Demonstration des Warenangebotes eines Ausstellers
                                                                                      erforderlich sind und nicht angeboten werden, gelten nicht als Mitaussteller.
10 Garantiebetrag/Vertragsschluss                                                     Mitaussteller können aufgrund der Eintragungsbedingungen in den Kata-
   Nach Eingang der Anmeldung erhält der Aussteller entsprechend der                  log mit kompletter Anschrift aufgenommen werden, sofern die Entgelte
   angemeldeten Standfläche eine Garantiebetragsrechnung in Höhe                      bezahlt sind und die Unterlagen termingerecht vorliegen. Größere Ge-
   von € 30,- pro m2 zzgl. gesetzlicher MwSt. per E-Mail (siehe Artikel II, 9).       meinschaftsstände kann der Veranstalter (VDW) genehmigen, wenn sie
   Mit Erhalt der Rechnung ist der Vertrag zwischen Aussteller und Ver-               sich in die fachliche Gliederung der Veranstaltung einfügen lassen. Im
   anstalter rechtsverbindlich geschlossen. Der Garantiebetrag dient zur              Übrigen gelten alle Bestimmungen für jeden Aussteller.
   Abdeckung von Vorlaufkosten und gilt gleichzeitig als Vorauszahlung
   für kostenpflichtige Leistungen, die zulasten des Ausstellers gehen, und       14 Standsektor
   ist deshalb von der Standmietenrechnung nicht abzuziehen. Die Ver-                Jeder Aussteller gibt auf dem Anmeldeformular an, in welchem Stand-
   rechnung der Garantiezahlung erfolgt im Rahmen der Schlussrechnung                sektor er seinen Produktschwerpunkt hat. Die Einteilung der Standsek-
   nach Beendigung der Messe.                                                        toren dient als Grundlage für die Hallenaufteilung. Der Veranstalter ist
                                                                                     berechtigt, den Standsektor zu ändern.
11 Zulassung
   Mit Erhalt der Garantiebetragsrechnung gilt der Aussteller als zugelas-            Nr. Standsektor
   sen. Grundsätzlich werden nur Unternehmen zugelassen, deren Messe-
                                                                                      01   Drehmaschinen
   programm dem unter Artikel I, 6 genannten Angebot entspricht. Über
                                                                                      02   Bohrmaschinen
   die Zulassung von Ausstellern und Exponaten entscheidet der Veran-
                                                                                      03   Ausbohrmaschinen
   stalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht, soweit sich nicht
                                                                                      04   Fräsmaschinen
   ein solcher aus dem Gesetz ergibt. Der Veranstalter ist berechtigt, die
                                                                                      05   Bearbeitungszentren
   erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Vorausset-
                                                                                      06   Flexible Fertigungszellen und -systeme
   zungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen
                                                                                      07   Transfermaschinen und Bearbeitungseinheiten
   später entfallen.
                                                                                      08   Schleifmaschinen
                                                                                      09   Werkzeugschleifmaschinen
12 Standbestätigung
                                                                                      10   Verzahnmaschinen
   Die Aussteller erhalten in der 47. Kalenderwoche 2019 die Standbestä-
                                                                                      11   Hobel-, Stoß- und Räummaschinen
   tigung per E-Mail (siehe Artikel II, 9). Mit der Zurverfügungstellung der
                                                                                      12   Säge- und Trennschleifmaschinen
   Login-Daten auf das Online-Order-System (OOS) erfolgt der Zugriff auf
                                                                                      13   Gewindeherstellungsmaschinen
   einen Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist, sowie
                                                                                      14   Hon-, Läpp- und Poliermaschinen
   der Zugang auf die Technischen Richtlinien für zusätzliche Serviceleis-
                                                                                      15   Entgratmaschinen
   tungen via Internet.
                                                                                      16   Blechbearbeitungsmaschinen
                                                                                      17   Stanzen, Nibbel- und Aushaumaschinen
   Die Standbestätigung gilt nur für den in der Anmeldung benannten
                                                                                      18   Blechbiegemaschinen
   Aussteller. Eine Weitervermietung oder kostenlose Überlassung von Aus-
                                                                                      19   Blechbearbeitungszentren und flexible Blechbearbeitung
   stellungsfläche an Dritte ist nicht erlaubt. Der Veranstalter hat im Rah-
                                                                                      20   Pressen
   men der Gesamtaufplanung das Recht, die Standgröße geringfügig
                                                                                      21   Pressen für spezielle Anwendungen
   abzuändern bzw. eine andere Standart zuzuteilen. Ist die zugeteilte
                                                                                      22   Rohrbearbeitungs-, Stangen- und Formstahlmaschinen
   Fläche aus einem von dem Veranstalter oder der Durchführungsgesell-
                                                                                      23   Drahtbe- und -verarbeitungsmaschinen
   schaft nicht verschuldeten Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller
                                                                                      24   Bolzen-, Schrauben-, Muttern- und Nietenherstellungsmaschinen
   Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Ein Anspruch auf Scha-
                                                                                      25   Maschinen für Massivumformung
   denersatz besteht nicht. Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände
                                                                                      26   Elektroerosive und abtragende Werkzeugmaschinen
   zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von
                                                                                      27   Beschriftungsmaschinen
   der Standbestätigung – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die
                                                                                      28   Werkzeugmaschinen für Ausbildungszwecke
   Standgröße geringfügig verändern. Er behält sich vor, die Ein- und Aus-
                                                                                      29   Parallel-Kinematik-Maschinen
   gänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge
                                                                                      30   Mikro-Bearbeitung
   zu verlegen.
                                                                                      31   Gebrauchte Werkzeugmaschinen
13 Mitaussteller                                                                      32   Schweiß-, Schneid- und Brennschneidmaschinen
   Als Mitaussteller gelten solche Unternehmen, die auf Wunsch des Haupt-             33   Industrieöfen, Wärmebehandlungsanlagen
   ausstellers mit Namen, Anschrift und Lieferprogramm im alphabetischen              34   Maschinen und Anlagen für die Oberflächentechnik
   Ausstellerverzeichnis des Kataloges aufgenommen werden sollen. Die                 35   Schneidwerkzeuge
   Aufnahme eines Mitausstellers ist kostenpflichtig und hat vom Hauptaus-            36   Schleifwerkzeuge und Schleifmittel
   steller schriftlich beim Veranstalter, durch Einreichen des entsprechenden         37   Handwerkzeuge
   Formulars, angemeldet zu werden. Es können nur Mitaussteller angemeldet            38   Werkzeugköpfe
   werden, deren Standsektor mit dem des Hauptausstellers kompatibel ist.             39   Werkzeugsysteme
   Schuldner des Mitausstellerentgelts in Höhe von € 690,– zzgl. gesetzlicher         40   Werkzeug-Einstellung
   MwSt. pro Mitaussteller ist außerdem immer der Hauptaussteller des Standes.        41   Spannzeuge
                                                                                      42   Zubehör
                                                                                      43   Mechanische Bauteile

                                                                                  6
44   Hydraulische und pneumatische Bauteile
   45   Elektrische und elektronische Ausrüstungen für Werkzeugmaschinen               Artikel III
   46   Steuerungen und Antriebe
   47   Schmierung und Kühlung
                                                                                   16 Standmiete
   48   Materialien
                                                                                   17 Leistungen
   49   Entsorgung
                                                                                   18 Ausstellerausweise
   50   Sicherheit und Umwelt
                                                                                   19 Werbemittelpauschale
   51   Werkstatteinrichtungen
                                                                                   20 Sonstige Leistungen
   52   Werkstück- und Werkzeughandhabung
                                                                                   21 Messekatalog
   53   Lager- und Transportautomatisierung
                                                                                   22 Zahlungsbedingungen
   54   Montage- und Handhabungstechnik
   55   Industrieroboter
   56   Software für Produktentwicklung                                            16 Standmiete
   57   Software für Maschinen                                                        Für die METAV 2020 gelten folgende Netto-Standmieten:
   58   Software für die Produktion und Produktionsplanung
                                                                                                                                     Frühbucher         Regulär
   59   Rechnersysteme und Peripherie
                                                                                                                                     bis 31.07.2019 ab 01.08.2019
   60   Dienstleistungen für die Produktion und Produktentwicklung
                                                                                       Reihenstand (1 Seite frei) je m2 Bodenfläche       € 166,–        € 182,–
   61   Maschinen und Systeme für additive Fertigung
                                                                                       Eckstand (2 Seiten frei)   je m2 Bodenfläche       € 183,–        € 199,–
   62   Materialien für additive Verfahren
                                                                                       Kopfstand (3 Seiten frei) je m2 Bodenfläche        € 191,–        € 209,–
   63   Zusatzsysteme und Komponenten für additive Fertigung
                                                                                       Blockstand (4 Seiten frei) je m2 Bodenfläche       € 197,–        € 216,–
   64   Dienstleistungen für additive Verfahren
                                                                                       Zweigeschossig             je m2 Obergeschoss      € 166,–        € 182,–
   65   Werkzeuge und Formen für Kunststoffe
   66   Umformwerkzeuge und Formen für Metalle                                         Jeder angefangene Quadratmeter wird voll berechnet. Alle nicht
   67   Sonstige Werkzeuge und Formen                                                  rechtwinkligen Flächen werden mit rechtwinkliger Ergänzung ange-
   68   Modell- und Prototypenbau                                                      setzt. Für den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirt-
   69   Zubehör für Werkzeug- und Formenbau                                            schaft e.V. (AUMA) wird zusätzlich ein Beitrag von € 0,60 pro m2 zzgl. ge-
   70   Dienstleistungen für den Modell- und Formenbau                                 setzlicher MwSt. erhoben. Standmiete und alle sonstigen Entgelte sind
   71   Messmittel und -sensoren                                                       Nettopreise, neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich
   72   Messgeräte und Messmaschinen                                                   festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist.
   73   Prüfsysteme für Fertigung und Labor
   74   Analysegeräte, allgemein                                                       Mindeststandgrößen:

                                                                                                                                                                    TEILNAHMEBEDINGUNGEN
   75   Bauteile für Mess- und Prüfeinrichtungen                                       Reihenstand:           20 m2
   76   Sonstige Geräte, Instrumente etc.                                              Eckstand:		            25 m2
   77   Bildverarbeitung                                                               Kopfstand:             75 m2
   78   Qualitätssicherung, Software                                                   Blockstand:           250 m2
   79   Dienstleistungen für Qualitäts-, Mess- und Prüftechnik                         Zweigeschossig:       200 m2
   80   Produktionsmaschinen für Medizintechnik
   81   Oberflächentechnik für Medizinprodukte                                         Abweichende Mindeststandgrößen werden nur vermietet, wenn sich
   82   Medizinische Werkstoffe                                                        solche bei der Aufplanung ergeben.
   83   Komponenten für Medizintechnik und Produktion
   84   Dienstleistungen für Medizintechnik                                        17 Leistungen
   85   Allgemeine Dienstleistungen                                                   In der Standmiete sind folgende Leistungen enthalten:
                                                                                      01. Standfläche mit einer Tragfähigkeit von 100 kN/m2
15 Rücktritt und Nichtteilnahme                                                       02. Standnummer an der Standfront
   Die Rücktrittserklärung eines Ausstellers muss schriftlich erfolgen. Verzich-      03. Allgemeine Hallenreinigung
   tet der Aussteller auf die Teilnahme oder verkleinert seine Standfläche,           04. Allgemeine Hallenbewachung
   so ist der Garantiebetrag entsprechend der zurückgegebenen Fläche                  05. Allgemeine Hallenbeleuchtung
   fällig und wird als Schadenersatz von € 30,– pro m2 zzgl. gesetzlicher             06. Hallenbeheizung bzw. -kühlung
   MwSt. berechnet. Erfolgt die Absage/Standflächenreduzierung nach dem               07. Allgemeine Ausstellerbetreuung
   offiziellen Anmeldeschluss (31. August 2019), so haftet der Aussteller au-         08. Kostenfreie Angebote aus dem Werbemittelpaket
   ßerdem auch für die gesamte Standmiete und die tatsächlich entstan-                09. Eintrag im alphabetischen Verzeichnis des Kataloges
   denen weiteren Kosten. Die Standmiete verringert sich um 75 %, sofern              10. Ein Katalog
   dem Veranstalter eine Neuvermietung der Fläche gelingt.                            11. Ausstellerausweise (s. Artikel III, 18)
                                                                                      12. Zubringerdienst von und zu den Parkplätzen
   Als Neuvermietung gilt jedoch nicht der Fall, dass aus optischen Grün-             13. Allgemeine Besucherwerbung
   den die vom zurückgetretenen Aussteller nicht genutzte Fläche einem                14. Eintrag in das elektronische Besucherinformationssystem
   anderen Aussteller zugeteilt wird, ohne dass der Veranstalter weitere              15. Verlinkung im Internet
   Einnahmen hieraus erzielt und/oder die zugeteilte Standfläche durch                16. Nutzung des Online-Showrooms
   Neuvermessung zwar anderweitig vermietet wird, jedoch die insge-                   17. Anlässlich des METAV-Jubiläums: Kostenübernahme von 25 % für
   samt für die Veranstaltung zur Verfügung stehende Fläche nicht kom-                    angefallene Material- und Maschinen-Handling-Kosten durch
   plett vermietet werden kann. In jedem Fall bleibt dem Aussteller der                   die Vertragsspediteure der Messe Düsseldorf auf dem Messegelände
   Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer                   während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten der METAV 2020.
   Schaden entstanden ist.

   Bei Nichtteilnahme eines Mitausstellers ist die Mitausstellergebühr in vol-     18 Ausstellerausweise
   ler Höhe zu entrichten. Wird die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenz-            Für einen Stand bis zu 20 m2 Größe erhält jeder Aussteller nach Bezah-
   verfahrens über das Vermögen des Ausstellers beantragt oder ein der-               lung der Standmiete kostenlos drei Ausstellerausweise. Für jede weiteren
   artiger Antrag mangels Masse abgewiesen, ist der Veranstalter bzw. die             angefangenen 10 m2 wird ein weiterer Ausstellerausweis kostenlos zur
   beauftragte Durchführungsgesellschaft berechtigt, den Vertrag fristlos             Verfügung gestellt. Zusätzliche Ausstellerausweise können mit dem ent-
   zu kündigen. Von der Beantragung des Insolvenzverfahrens hat der Aus-              sprechenden Formular im OOS via Internet für € 42,– zzgl. gesetzlicher
   steller den Veranstalter und die Durchführungsgesellschaft in jedem Fall           MwSt. je Stück bestellt werden. Diese Ausstellerausweise sind ausschließ-
   unverzüglich zu unterrichten. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.             lich für die namentlich benannten Aussteller, deren Standpersonal und
                                                                                      Beauftragte bestimmt. Bei Missbrauch wird der Ausstellerausweis ersatz-
                                                                                      los eingezogen. Durch die Aufnahme von Mitausstellern erhöht sich die
                                                                                      Zahl der kostenlosen Ausstellerausweise nicht.

                                                                                   7
19 Werbemittelpauschale                                                           Der Veranstalter kann bei Zahlungsverzug des Ausstellers (auch wegen
   Von jedem Aussteller (Haupt- und Mitaussteller) wird eine Werbemittel-         nicht vollständig bezahlter Flächen) vom Vertrag zurücktreten und über
   pauschale von € 349,– zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben.                        die Standfläche anderweitig verfügen. Der Aussteller bleibt in jedem Fal-
   Diese Werbemittelpauschale enthält folgenden Leistungsumfang:                  le verpflichtet, Garantiebetrag und Standmiete zu bezahlen.
   - 4-farbiges Firmenlogo im alphabetischen Ausstellerverzeichnis des
     Kataloges und im Internet
   - Unbegrenzt kostenfreie Eintrittsgutscheine und Gutscheincodes
     für Ihre Kunden
   - Unbegrenzt kostenfreie Besucherprospekte (als Print oder PDF)
                                                                                  Artikel IV
   - Unbegrenzt kostenfreie METAV-Aufkleber
   - Kostenfreie METAV-Poster                                                 23 Technische Richtlinien
                                                                              24 Standaufbau
20 Sonstige Leistungen                                                        25 Standausstattung
   Sonstige Leistungen und Lieferungen, die bei der Durchführungsgesell-      26 Messespediteure
   schaft in Auftrag gegeben und von dieser erbracht werden, werden           27 Technische Leistungen
   von der Durchführungsgesellschaft in Rechnung gestellt und gegebe-         28 Bewachung
   nenfalls über den Garantiebetrag abgerechnet. Solchen Leistungs-           29 Reinigung
   verträgen liegen die entsprechenden Bedingungen der Durchführungs-         30 Abbau
   gesellschaft zugrunde.                                                     31 Beschädigungen
                                                                              32 Betreten fremder Stände
                                                                              33 Verkaufsregelung
21 Messekatalog
   Vom Veranstalter wird ein offizieller Messekatalog herausgegeben, der      34 Werbung im Messegelände
   folgende Angaben enthält:

  1. Allgemeine Informationen                                                 23 Technische Richtlinien
  2. Alphabetisches Ausstellerverzeichnis mit Firmenlogos                        Der Aussteller erhält mit der Standbestätigung die Zugangsdaten für
  3. Hallenpläne                                                                 das Online-Order-System (OOS) und Zugriff auf die Technischen Richt-
  4. Suchwortverzeichnis                                                         linien via Internet.
  5. Warenverzeichnis
                                                                              24 Standaufbau
  Die erforderlichen Angaben sind auf dem Anmeldeformular zu machen.
                                                                                 Mit dem Aufbau der Stände kann in Abstimmung mit den Messespe-
                                                                                 ditionen ab 2. März 2020 begonnen werden; er muss bis spätestens
  Katalogeintrag
                                                                                 9. März 2020, 12.00 Uhr, beendet sein. Wenn dieser Termin nicht einge-
  Alphabetisches Ausstellerverzeichnis
                                                                                 halten wird, kann der Veranstalter über die Standfläche – falls sie vom
  Jeder Aussteller wird kostenlos im alphabetischen Ausstellerverzeichnis
                                                                                 Aussteller nicht belegt ist – anderweitig verfügen, ohne dass der Ausstel-
  mit Firmenname, Anschrift, Telefon, Fax, Internetadresse, E-Mail-Adresse
                                                                                 ler Rückerstattung der geleisteten Zahlungen verlangen oder Schaden-
  sowie mit der Hallen- und Standnummer eingetragen.
                                                                                 ersatzansprüche geltend machen kann. Die Verpflichtung, die Stand-
                                                                                 miete und die bestellten Leistungen und Installationen zu bezahlen, wird
  Firmenlogo
                                                                                 durch eine anderweitige Verwendung der Standfläche nicht berührt.
  Mit der Werbemittelpauschale (siehe Artikel III,19) ist das 4-farbige
  Firmenlogo im alphabetischen Ausstellerverzeichnis des Kataloges
  sowie im Internet gebucht.                                                  25 Standausstattung
  Die Maximalmaße für ein Logo betragen 45 mm in der Breite und                  Die nachstehenden Richtlinien sind für alle Aussteller verbindlich. Der
  15 mm in der Höhe, mindestens 300 dpi, CMYK, .tif-, .eps- oder                 Veranstalter behält sich vor, nicht genehmigte Standausstattungen auf
  .jpg-Format, wobei durchaus nur ein Maximalmaß ausgenutzt werden               Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernen oder abändern zu lassen.
  kann. Das Logo ist mit dem Vermerk „METAV 2020“ an logo@sutter.de              Das Material für die Standausstattung muss den feuerpolizeilichen
  zu senden.                                                                     Sicherheitsvorschriften entsprechen und ggf. mit einer Imprägnierung
                                                                                 schwer entflammbar gemacht werden.
  Suchwörter                                                                      – Präsentation und Aufstellung der Exponate und sonstigen Einrichtungen
  Einträge der Suchwörter im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und               Sämtliche Maschinen sind so aufzustellen, wie es der üblichen Verwen-
  im Warenverzeichnis des Kataloges unter eigenem Namen sind nur für                dung und Bedienung im Betrieb entspricht. Die vorgesehene Maschi-
  Aussteller und Mitaussteller möglich. Der Eintrag der Suchwörter ist kos-         nenaufstellung und Standausstattung sind in einem Grundrissplan
  tenpflichtig. Für jeden Eintrag unter der entsprechenden Kennziffer mit           einzuzeichnen und zur Genehmigung einzureichen.
  Firmenkurzname sowie Hallen- und Standnummer wird eine Gebühr von
                                                                                  – Bauhöhe (siehe Technische Richtlinien 4.3)
  € 12,– zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben.
                                                                                    Die maximale Bauhöhe für Standbau und Werbung in den Hallen
                                                                                   4 und 5 beträgt 6,00 m und in den Hallen 1 und 7a 6,50 m innerhalb der
22 Zahlungsbedingungen
                                                                                    gesamten Mietfläche. Bauliche Einschränkungen können in allen
   Die vom Veranstalter Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken
                                                                                    Hallen vorhanden sein.
   e.V. (VDW) erteilten Standmietenrechnungen sind ohne Abzug sofort
   in voller Höhe zu zahlen. Beanstandungen sind spätestens zwei Wochen           – Erscheinungsbild
   nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere                 Zu allen Ganggrenzen hin ist der Standbau transparent zu gestalten.
   Einwendungen werden nicht anerkannt. Rechnungen über sonstige                  – Zweigeschossige Stände (siehe Technische Richtlinien 4.9)
   Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben wer-               Zweigeschossige Stände sind ab einer Standgröße von 200 m2 mög-
   den, sind nach Rechnungserhalt fällig. Einzahlungen sind mit dem Zah-            lich. Der Bau zweigeschossiger Stände ist genehmigungspflichtig und
   lungsvermerk „METAV 2020“ zu versehen und zu richten an:                         unterliegt besonderen Bedingungen. Es dürfen maximal 50 % der
                                                                                   Grundfläche mit einem Obergeschoss überbaut werden. Bis spätestens
  Verein Deutscher
                                                                                    8 Wochen vor Aufbaubeginn sind vermaßte Entwurfspläne mit Grund-
  Werkzeugmaschinenfabriken e.V. (VDW)
                                                                                   rissen und Ansichten, mindestens im Maßstab 1:100, vorzulegen.
  Corneliusstr. 4
                                                                                    Weitere Einzelheiten werden in den Technischen Richtlinien bekannt
  60325 Frankfurt am Main, GERMANY
                                                                                    gegeben. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwal-
  Ausschließlich auf folgendes Bankkonto:                                          tungsvorschriften sind für die Aussteller bindend.
  ODDO BHF Aktiengesellschaft, Bockenheimer Landstraße 10,
  60323 Frankfurt am Main, GERMANY                                            26 Messespediteure
  Kontoinhaber:       Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.            Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes, d. h. Abladen
  IBAN:               DE 49 5002 0200 0400 0202 89                               inkl. Gestellung technischer Hilfsgeräte zum Stand sowie Zollabfertigung
  SWIFT/BIC:          BHFBDEFF                                                   zur temporären bzw. definitiven Einfuhr, sind ausschließlich die Vertrags-

                                                                              8
spediteure der Durchführungsgesellschaft zuständig (Einzelheiten wer-        34 Werbung im Messegelände
   den in den Technischen Richtlinien bekannt gegeben bzw. ergeben sich            Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten
   aus den Technischen Richtlinien).                                               Standes, nicht aber in den Hallengängen oder im Ausstellungsgelände
                                                                                   verteilt werden.
27 Technische Leistungen                                                           Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig,
   Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Hallen sorgt            die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten versto-
   die Durchführungsgesellschaft. Die Kosten für die Installation von Was-         ßen und keinen weltanschaulichen oder politischen Charakter haben.
   ser-, Elektro-, Gas- und Druckluftanschlüssen der einzelnen Stände sowie        Vergleichende und Superlativ-Werbung ist unzulässig. Veranstalter und
   die Kosten für Verbräuche und alle anderen Dienstleistungen werden              Durchführungsgesellschaft sind berechtigt, die Ausgabe und das Zur-
   den Ausstellern (Hauptmieter des Standes) gesondert berechnet. Die              schaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben
   Durchführungsgesellschaft ist berechtigt, angemessene Vorschüsse,               können, zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Werbemate-
   über den Garantiebetrag hinausgehend, zu verlangen.                             rials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Werbemaßnahmen
   Sämtliche Grundinstallationen dürfen nur von der Durchführungsgesell-           dürfen nicht zu Behinderungen und Störungen auf den Gängen und
   schaft ausgeführt werden. Innerhalb des Standes können Installationen           Nachbarständen führen. Dies gilt insbesondere für optische und akus-
   auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, die der Durchfüh-                tische Werbemaßnahmen. Veranstalter und Durchführungsgesellschaft
   rungsgesellschaft auf Anforderung zu benennen sind. Die Durchfüh-               können bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Abän-
   rungsgesellschaft ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber         derung verlangen.
   nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen
   verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht
   zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen
   oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des              Artikel V
   Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden,
   die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. Für Verluste       35 Gewerblicher Rechtsschutz
   und Schäden, die durch Störungen der Energiezufuhr entstehen, haftet         36 Ausstellungsversicherung
   die Durchführungsgesellschaft nur gemäß § 6 AVBEltV, § 18 NAV und            37 Haftpflicht und Versicherung
   § 6 AVBWasserV.                                                              38 Höhere Gewalt
                                                                                39 Hausrecht
28 Bewachung                                                                    40 Datenschutz
   Die allgemeine Bewachung der Hallen und des Freigeländes übernimmt           41 Pfandrecht
   die Durchführungsgesellschaft. Die Bewachung beginnt mit dem ersten          42 Mündliche Abreden
   Aufbautag und endet mit der Schlussstunde des letzten Abbautages.            43 Verjährung

                                                                                                                                                                 TEILNAHMEBEDINGUNGEN
   Eine Gewähr für eine lückenlose Bewachung übernimmt die Durchfüh-            44 Erfüllungsort und Gerichtsstand
   rungsgesellschaft nicht. Die Durchführungsgesellschaft ist berechtigt,
   die zur Bewachung notwendigen Kontrollmaßnahmen durchzuführen.
                                                                                35 Gewerblicher Rechtsschutz
   Durch die von der Durchführungsgesellschaft übernommene allgemei-
                                                                                   Der Aussteller muss gemäß den bestehenden rechtlichen Bestimmun-
   ne Bewachung wird der Ausschluss der Haftung für alle Sach- und Perso-
                                                                                   gen für den gewerblichen Rechtsschutz des Ausstellungsgutes sorgen.
   nenschäden nicht eingeschränkt. Sonderwachen dürfen nur durch die
                                                                                   Diese Maßnahmen müssen vor der Präsentation des Ausstellungs-
   von der Durchführungsgesellschaft lizenzierte Bewachungsgesellschaft
                                                                                   gutes getroffen werden. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Ver-
   gestellt werden.
                                                                                   antwortung. Aufgrund des Gesetzes vom 18. März 1904 in der zurzeit
                                                                                   gültigen Fassung wird ein Prioritätsschutz für die METAV 2020 beantragt.
29 Reinigung
                                                                                   Im Gegensatz zu früheren Jahren gilt die Ausstellungspriorität aufgrund
   Die Durchführungsgesellschaft sorgt für die Reinigung des Geländes, der
                                                                                   einer Rechtsänderung allerdings nur noch für Warenzeichen sowie
   Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller
                                                                                   Gebrauchs- und Geschmacksmuster, nicht für Patente. Für Patente
   und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Lässt der Aus-
                                                                                   empfiehlt es sich also in jedem Falle, vor Eröffnung der Messe beim
   steller nicht durch sein eigenes Personal reinigen, so dürfen nur von der
                                                                                   Deutschen Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 Mün-
   Durchführungsgesellschaft zugelassene Unternehmen mit der Reinigung
                                                                                   chen, eine Patentanmeldung vorzunehmen. Prioritätsbescheinigungen
   beauftragt werden.
                                                                                   für Warenzeichen sowie Gebrauchs- und Geschmacksmuster werden
                                                                                   während der Ausstellung gegebenenfalls von der Rechtsabteilung der
30 Abbau
                                                                                   Messe Düsseldorf ausgestellt. Anträge sind an die Messe Düsseldorf un-
   Die Stände dürfen erst nach Schluss der Ausstellung geräumt werden.
                                                                                   ter Beifügung einer genauen textlichen Beschreibung und einer techni-
   Die totale Räumung der Hallen einschließlich Wiederherstellen des Fuß-
                                                                                   schen Zeichnung – beides in zweifacher Ausfertigung – zu richten. Der
   bodens muss bis zum 19. März 2020 beendet sein. Nach diesem Termin
                                                                                   Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung.
   können auf den Ständen noch verbliebene Ausstellungsgüter durch den
   Veranstalter bzw. die Durchführungsgesellschaft entfernt und bis zur An-
   forderung durch den Aussteller eingelagert werden. Alle hierdurch ent-       36 Ausstellungsversicherung
   stehenden Kosten sowie das Risiko des Diebstahls, des Verlustes und der         Haftungsbegrenzung
   Beschädigung gehen zulasten des Ausstellers.                                    Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren wie Brand, Blitz-
                                                                                   schlag, Explosion, Sturm, Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Bruch
31 Beschädigungen                                                                  und Leckage sowie Wasserschaden einschließlich der Gefahren des
   Die Standfläche einschl. des Hallenfußbodens ist nach Beendigung der            An- und Abtransportes hat die Durchführungsgesellschaft einen Ausstel-
   Ausstellung wieder in den Zustand zu versetzen, in dem sie vorgefunden          lungsversicherungs-Rahmenvertrag abgeschlossen.
   wurde. Der Aussteller haftet für alle Beschädigungen an Bauten und Ein-         Der Aussteller hat die Möglichkeit, über die Durchführungsgesellschaft in
   richtungen, die ihm zur Verfügung gestellt worden sind, insbesondere für        diesen Rahmenvertrag aufgenommen zu werden. Der Veranstalter über-
   Schäden am Hallenfußboden, z. B. durch ausgelaufenes Öl.                        nimmt hierfür keine Haftung. Ein entsprechendes Formblatt steht dem
                                                                                   Aussteller mit dem Service Compass und/oder dem OOS zur Verfügung.
32 Betreten fremder Stände                                                         Aussteller, die den durch diesen Rahmenvertrag gebotenen Versiche-
   Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Öffnungszeiten ohne                rungsschutz nicht bzw. nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen, anerken-
   Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden.                              nen damit gegenüber der Durchführungsgesellschaft und dem Veran-
                                                                                   stalter den Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die bei
33 Verkaufsregelung                                                                Inanspruchnahme des gebotenen Versicherungsschutzes abgedeckt
   Ausstellungsgut darf erst nach Beendigung der Veranstaltung ausgelie-           wären. Gleiches gilt für Aussteller, die Versicherungsschutz über den Rah-
   fert werden. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.         menvertrag beantragt haben, jedoch wegen Unterversicherung, Verlet-
                                                                                   zung vertraglicher Obliegenheiten oder Verzug bei der Prämienzahlung
                                                                                   keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz erlangen kön-
                                                                                   nen. Alle eintretenden Schäden müssen der Polizei, der Versicherungsge-
                                                                                   sellschaft und der Durchführungsgesellschaft unverzüglich angezeigt werden.

                                                                                 9
Die Durchführungsgesellschaft und der Veranstalter übernehmen keine                Vertrages bezüglich Ihrer Teilnahme als Aussteller an den vom VDW
   Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließen in-              organisierten Messen verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezo-
   soweit jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haf-                   genen Daten ist für die Durchführung des Vertrages und Ihre Teilnahme
   tungsausschluss erfährt auch durch die Bewachungsmaßnahmen der                     an der Messe erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
   Durchführungsgesellschaft keine Einschränkung. Die Durchführungsge-                Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
   sellschaft bietet dem Aussteller ferner über einen Rahmenvertrag eine
   Messe-Ausfall-Versicherung an. Sie deckt die für die Messeteilnahme in-            Weitergabe Ihrer Daten
   vestierten Kosten des Ausstellers, sofern durch ein versichertes Ereignis          Für die Durchführung des Vertrages kann es im Einzelfall erforderlich sein,
   die Messeteilnahme abgesagt, abgebrochen oder in ihrer Durchfüh-                   dass wir Ihre Daten an unsere Dienstleister weitergeben. Sofern erforderlich,
   rung geändert werden muss. Jeder Aussteller kann durch Antrag sein                 schließen wir entsprechende Datenschutzdokumente gemäß Art. 28
   Teilnehmerrisiko gemäß diesen Rahmenverträgen auf eigene Kosten                    DSGVO mit unseren Dienstleistern ab, bevor Ihre personenbezogenen
   abdecken lassen. Ein entsprechendes Formblatt steht dem Aussteller mit             Daten an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden.
   dem Service Compass und/oder dem OOS zur Verfügung. Für andere
   als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende                  Speicherdauer
   Schäden haften die Durchführungsgesellschaft und der Veranstalter                  Nach Vertragserfüllung und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewah-
   lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Han-              rungspflichten werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern
   deln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht           eine weitere Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
   durch die Durchführungsgesellschaft oder den Veranstalter oder einen
   ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht            Ihre Rechte
   fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Durchführungsgesellschaft und          Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betref-
   des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden                fenden personenbezogenen Daten:
   begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist                 – Recht auf Auskunft,
   ausgeschlossen. Eine Minderung der Entgelte oder Schadenersatz infol-              – Recht auf Berichtigung oder Löschung,
   ge eines Mangels der zum Gebrauch überlassenen Räume oder Sachen                   – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
   wird ausgeschlossen.                                                               – Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
                                                                                      – Recht auf Datenübertragbarkeit.
37 Haftpflicht und Versicherung                                                       Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unseren
   Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung für seine gesetzliche            Datenschutzbeauftragten. Die Wahrnehmung Ihrer Rechte erfolgt für
   Haftung. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für                    Sie grundsätzlich kostenfrei. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer
   Haftpflichtversicherungen (AHB). Die Haftpflichtversicherung deckt                 Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personen-
   ausschließlich Schäden Dritten gegenüber. Ferner erstreckt sich der                bezogenen Daten durch uns zu beschweren.
   Versicherungsschutz nicht auf Messegaststätten und auf Sonderver-
   anstaltungen, die nicht vom Veranstalter durchgeführt werden. Der                  Der Aussteller nimmt davon Kenntnis, dass zum Zwecke der automati-
   Aussteller hat wegen seiner eigenen Haftung für einen ausreichenden                schen Weiterverarbeitung die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen
   Versicherungsschutz zu sorgen. Wenn der Aussteller im Rahmen seiner                Daten zur Person des Ausstellers gespeichert werden. Von einer beson-
   betrieblichen Versicherung keinen Versicherungsschutz für diese Aus-               deren Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
   stellungsbeteiligung besitzt, kann er auf seine Kosten eine Haftpflicht-           darf mithin abgesehen werden. Eine Weitergabe personenbezogener
   versicherung über den Rahmenvertrag der Durchführungsgesellschaft                  Daten erfolgt ausschließlich bei Auftragsdatenverarbeitung. Sofern im Rah-
   abschließen (siehe Ziffer 36). Ein entsprechendes Formblatt steht dem              men der Auftragsdatenverarbeitung Daten an Dienstleister oder Vertrags-
   Aussteller mit dem Service Compass und/oder dem OOS zur Verfügung.                 partner weitergegeben werden, sind auch diese an das BDSG, andere
   Der Aussteller haftet für Schäden Dritter, die bei Tätigwerden für den Aus-        gesetzliche Vorschriften und vertraglich an die Richtlinien des VDW gebun-
   steller entstehen, wie für eigenes Verschulden.                                    den. Es werden lediglich die Daten gespeichert und/oder an Dienstleister
                                                                                      weitergegeben, die zur kaufmännischen Abwicklung und reibungslosen
38 Höhere Gewalt                                                                      Ausführung Ihres Auftrages benötigt werden.
   Aus Gründen höherer Gewalt oder aus anderen nicht vorhersehbaren
   Gründen kann die METAV 2020 zeitlich verschoben oder ganz abge-               41 Pfandrecht
   sagt werden. Findet die METAV 2020 nicht statt, so wird die Standmiete           Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Durchführungsgesell-
   nach Abzug der entstandenen Kosten im Verhältnis zu dem von jedem                schaft das eingebrachte Standausrüstungs- und Ausstellungsgut der
   Aussteller eingezahlten Betrag zurückerstattet. Darüber hinausgehen-             Aussteller aufgrund des Pfandrechtes zurückbehalten; § 562 a Satz 2
   de Ansprüche sind ausgeschlossen. Haben der Veranstalter oder die                BGB findet keine Anwendung. Die Durchführungsgesellschaft kann,
   Durchführungsgesellschaft den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten,            wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zu-
   wird keine Miete geschuldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen den                 rückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihän-
   Veranstalter und die Durchführungsgesellschaft ist ausgeschlossen.               dig verkaufen. Für unverschuldete Beschädigung und/oder Verlust des
                                                                                    Pfandgutes haftet die Gesellschaft nicht.
39 Hausrecht
   Veranstalter und Durchführungsgesellschaft üben im gesamten Ausstel-          42 Mündliche Abreden
   lungsgelände für die Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung              Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen
   das Hausrecht aus. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Weisungen zu          bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter bzw. die
   erteilen. Das Mitbringen von Tieren in das Ausstellungsgelände ist nicht         Durchführungsgesellschaft. Bei Unwirksamkeit einzelner vorstehender
   statthaft.                                                                       Bestimmungen bleiben die übrigen Ausstellungsbedingungen gleich-
                                                                                    wohl gültig.
40 Datenschutz
   Dieser Datenschutzhinweis stellt Ihnen die gemäß Art. 13 EU-Daten-            43 Verjährung
   schutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlichen Informationen in Bezug             Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter oder die Durch-
   auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung.                führungsgesellschaft verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Ver-
                                                                                    jährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag
   Verantwortlicher                                                                 der Ausstellung fällt.
   Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung Ihrer
   personenbezogenen Daten ist der Verein Deutscher Werkzeugmaschinen-           44 Erfüllungsort und Gerichtsstand
   fabriken e.V. (VDW), Corneliusstr. 4, 60325 Frankfurt am Main, GERMANY.          Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen
   Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der vorstehenden             ist Düsseldorf.
   Adresse oder per E-Mail an datenschutz@vdw.de.
                                                                                      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
   Datenverarbeitung                                                                  VDW
   Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Anmel-                    Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
   dung mitgeteilt haben, werden ausschließlich für die Durchführung des              Frankfurt am Main/Düsseldorf, Februar 2019

                                                                                 10
Important information for exhibitors

To ensure that arrangements run smoothly and your participation in METAV 2020 is a
resounding success, please take careful note of the Conditions of Participation and of
the following information:

1. Application deadline
Please submit your application for METAV 2020 in writing or online by 31 August 2019 at the
latest (cf. Article II, 8).

2. Deposit
Once your application has been received, you will be sent an e-mail invoice for your
deposit amounting to € 30.– plus statutory VAT per m2.
A legally binding contract between the exhibitor and the organiser comes into effect on

                                                                                              CONDITIONS OF PARTICIPATION
receipt of such invoice and the exhibitor shall be thereby deemed as officially registered.

3. Stand rental
The German Machine Tool Builders’ Association (VDW) will send you an invoice for your
stand rental. Please transfer payment in full of the stand rental, without deducting the
deposit, as this serves as advance payment for preliminary costs and chargeable service
expenses (cf. Article III, 16).

4. Exhibits
Only the products listed in Article I, 6 are permitted as exhibits.

5. Minimum stand size
In accordance with Article III, 16 the minimum stand size available is 20 m2.

6. Technical Regulations and services
Along with the stand confirmation, the exhibitor is given access to the Technical Regula-
tions as well as to the Online Order System (OOS) for additional services via the internet.

VDW
German Machine Tool Builders’ Association

                                                11
Contents

Article I                                 Page   Article IV                                 Page
1   Organiser and sponsor of METAV 2020    13    23 Technical Regulations                    16
2   Organisation of METAV 2020             13    24 Stand erection                           16
3   Technical implementation of METAV 2020 13    25 Stand facilities                         16
    (technical implementation company)
                                                 26 Trade fair forwarding agents             16
4   Time and venue                         13    27 Technical services                       16
5   Opening hours                          13    28 Security                                 16
6   Permissible exhibits                   13    29 Cleaning                                 17
7   Exhibitors                             13    30 Dismantling                              17
                                                 31 Damages                                  17
                                                 32 Access to third-party stands             17
                                                 33 Sales arrangements                       17
Article II                                Page   34 Advertising on the trade fair grounds    17

8   Application                            13
9   Electronic dispatch                    14
10 Deposit and contract                    14
11 Admission                               14    Article V                                  Page
12 Stand confirmation                      14    35 Industrial property protection           17
13 Sub-exhibitors                          14    36 Exhibition insurance                     17
14 Stand section                           14    37 Third-party liability and insurance      17
15 Withdrawal and non-participation        15    38 Force majeure                            18
                                                 39 Site regulations                         18
                                                 40 Data protection                          18
                                                 41 Lien                                     18
Article III                               Page   42 Oral agreements                          18
                                                 43 Statute of limitations                   18
16 Stand rental                            15
                                                 44 Place of performance, venue              18
17 Services                                15
18 Exhibitor passes                        15
19 Advertising flat rate                   15
20 Other services                          15
21 Trade fair catalogue                    16
22 Conditions of payment                   16

                                                 12
Conditions of Participation

                                                                                                c) Precision tools, clamping and chucking devices, hand held tools
Article I                                                                                       d) Machine tool accessories, equipment and devices
                                                                                                e) Measuring instruments, equipment and machines for use in metalworking,
1   Organiser and sponsor of METAV 2020                                                            analysis devices, metal testing machines, equipment and devices
2   Organisation of METAV 2020                                                                  f) Assembly and handling, industrial robots
3   Technical implementation of METAV 2020                                                      g) Welding machines and equipment
4   Time and venue                                                                              h) Machines and systems for surface treatment in metalworking
5   Opening hours                                                                                  (corrosion protection systems, etc. not included)
6   Permissible exhibits                                                                        i) Computer technology for metalworking and manufacturing technology,
7   Exhibitors                                                                                      CAD, CAM, software, internet applications
                                                                                                j) Electrical and electronic equipment for manufacturing technology,
1 Organiser and sponsor of METAV 2020                                                              sensors, diagnostics
  METAV 2020 is organised by                                                                    k) Components and systems for automated storage and transportation in
                                                                                                   metalworking
    VDW
                                                                                                l) Components and systems for cooling and lubricating
    Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
                                                                                                m) Machines and systems for additive manufacturing
    (German Machine Tool Builders’ Association)
                                                                                                n) Production systems and components for medical engineering
    Sponsor:   VDMA Precision Tools /                                                           o) Materials
               Measuring and Testing Technology                                                 p) Services
               Lyoner Str. 18
               60528 Frankfurt am Main, GERMANY                                                 Models, drawings, photographs, diagrams or graphic material shall only be
                                                                                                permissible in connection with an exhibit. Stands offering information without
2 Organisation of METAV 2020                                                                    exhibits shall only be permissible for service companies covered by 7 d

                                                                                                                                                                                       CONDITIONS OF PARTICIPATION
  VDW                                                                                           below.
  Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
  Corneliusstr. 4                                                                              7 Exhibitors
  60325 Frankfurt am Main, GERMANY                                                               The following companies shall be admitted as exhibitors:
  Tel.:      +49 69 756081-53 / -56
                                                                                                a)   Manufacturers
  Fax:       +49 69 756081-74
                                                                                                b)   Sales companies of domestic and foreign manufacturers
  E-mail:    metav@vdw.de
                                                                                                c)   Trading firms of domestic and foreign manufacturers
                                                                                                d)   Service sectors: leasing and engineering firms, publishers dealing with
3 Technical implementation of METAV 2020
                                                                                                     the product groups listed under 6 a – p above
  (technical implementation company)
  Messe Düsseldorf GmbH                                                                         Exhibitors must fulfil two of three functions related to the goods exhibited:
  Messeplatz 1                                                                                  “construction”, “manufacture”, “sales”.
  40474 Düsseldorf, GERMANY
  Postal address:
  Postfach 10 10 06
  40001 Düsseldorf, GERMANY
                                                                                                Article II
  Tel.:      +49 211 4560-01
                                                                                               8 Application
  Fax:       +49 211 4560-668
                                                                                               9 Electronic dispatch
                                                                                              10 Deposit and contract
4 Time and venue
                                                                                              11 Admission
  METAV 2020 will take place from 10 – 13 March 2020 (4 days) at the Messe
                                                                                              12 Stand confirmation
  Düsseldorf exhibition grounds.
                                                                                              13 Sub-exhibitors
  The trade fair is scheduled to occupy Halls 1, 4, 5 and 7a. (NOTE: new hall allocations!)
                                                                                              14 Stand section
  Erection period: 2 – 9 March 2020
                                                                                              15 Withdrawal and non-participation
  Dismantling period: 13 March (5 pm) – 19 March 2020

5 Opening hours                                                                                8 Application
  METAV 2020 is open for visitors: Tuesday – Friday: 9 am – 5 pm. During this                    Application to exhibit at METAV 2020 shall be made by submitting a fully com-
  period, the stands must be staffed and exhibits uncovered. Exhibitors have                     pleted application form in writing or online to:
  access from 8 am till 6 pm. An obligation to operate applies throughout
                                                                                                VDW
  the entire duration of METAV 2020, i.e., stands must be properly equipped                     Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
  with exhibits during the set opening hours and they must be run by compe-                     Corneliusstr. 4
  tent expert staff. The removal of exhibits and the dismantling of stands are                  60325 Frankfurt am Main, GERMANY
  not permissible before the close of the event. In cases of these regulations
                                                                                                In doing so, exhibitors thereby recognise and accept the Conditions of Par-
  being breached, the organiser is entitled to impose a contract penalty
                                                                                                ticipation, the Technical Regulations and any circulars sent out later by the
  amounting to € 5,000.– without prejudice to the right to claim compensation
                                                                                                organiser and/or the technical implementation company.
  for damage.
                                                                                                The exhibits must be clearly designated. Conditions or reservations / prerequi-
                                                                                                sites written into the application by the exhibitor shall have no validity. Special
6 Permissible exhibits
                                                                                                siting requests shall be met wherever possible but shall not form a condition of
  The following products, which must be brand-new, may be exhibited:
                                                                                                the application. No exclusion of competition shall be accepted. Applications
    a) Machine tools for metalworking, cutting, forming, parting, abrading                      shall only be valid on receipt of the application form (in writing or online), pend-
    b) Machine tools for unconventional material working                                        ing acceptance by the organiser. Application deadline is 31 August 2019.

                                                                                                13
9 Electronic dispatch                                                                         goods but are not themselves on offer, shall not be deemed to be sub-exhib-
   All documents dispatched to exhibitors, e.g. invoices or stand allocations,                 itors. Based on the conditions of registration, sub-exhibitors can be included
   will be sent by e-mail in non-encrypted form to the e-mail address given by                 with their full address in the catalogue, insofar as the fees have been paid
   the exhibitor. An invoice shall be deemed to have been received once the                    and the necessary documents submitted within the set deadline. The
   e-mail has entered the sphere of the exhibitor (e-mail account with their                   organiser (VDW) can permit larger joint stands if these fit into the thematic
   internet provider). Exhibitors are under obligation to check their electronic               structure and sections of the event. In all other respects, all other provisions
   in-boxes regularly and to ensure that it is always possible for them to receive             shall apply for all exhibitors.
   e-mails from VDW and Messe Düsseldorf.
                                                                                             14 Stand section
10 Deposit and contract                                                                         Each exhibitor shall indicate on the application form which stand section
   Once the application has been received, the exhibitor will be invoiced by                    describes the main area of his production. The stand section serves as a basis
   e-mail for € 30.– plus statutory VAT per m² of the stand space registered (cf.               for allocation to halls. The organiser shall be authorised to change the stand
   Article II, 9). A legally binding contract between the exhibitor and the organiser           section.
   comes into effect on receipt of such invoice. The purpose of the deposit is to
   cover preliminary costs; it also constitutes advance payment for services charge-           No. Stand section
   able to the exhibitor, and is therefore not deductible from the stand rental. The
                                                                                               01   Turning machines (lathes)
   deposit shall be offset against the final invoice after the close of the trade fair.
                                                                                               02   Drilling machines
                                                                                               03   Boring machines
11 Admission
                                                                                               04   Milling machines
   On receipt of the deposit invoice the exhibitor shall be deemed as registered.
                                                                                               05   Machining centres
   Only companies whose range of exhibits complies with the list in Article I, 6
                                                                                               06   Flexible manufacturing cells and systems
   shall be admitted as exhibitors. The organiser shall decide on the admission
                                                                                               07   Transfer machines and machining units
   of exhibitors and exhibits. There shall be no legal entitlement to admission,
                                                                                               08   Grinding machines
   unless such entitlement is specifically prescribed by law. The organiser
                                                                                               09   Tool grinding machines
   shall be authorised to rescind admission if this was based on incorrect
                                                                                               10   Gear cutting and finishing machines
   criteria or information or if an exhibitor no longer satisfies the criteria for
                                                                                               11   Planing, shaping, slotting and broaching machines
   admission.
                                                                                               12   Sawing and cutting-off machines
                                                                                               13   Screwing and threading machines
12 Stand confirmation
                                                                                               14   Honing, lapping and polishing machines
   Exhibitors will be sent their stand confirmation by e-mail during the 47th cal-
                                                                                               15   Deburring machines
   endar week 2019 (cf. Article II, 9). With the Online Order System (OOS) login
                                                                                               16   Sheet metal cutting machines
   data, once provided, exhibitors have access to a hall layout plan, showing
                                                                                               17   Blanking, nibbling and punching machines
   the position of their stand, as well as to the Technical Regulations for additional
                                                                                               18   Sheet metal forming machines
   internet services.
                                                                                               19   Sheet metal machining centres and flexible sheet metal machining
                                                                                               20   Presses
   The stand confirmation shall only be valid for the exhibitor specified in the ap-
                                                                                               21   Presses for special applications
   plication. Subletting or free provision of the exhibition space to third parties is
                                                                                               22   Bar, section and tube working machines
   not permissible. In the course of overall planning, the organiser is legally entitled
                                                                                               23   Wire forming and processing machines
   to make minimal changes to the size of stands and/or to allocate a different
                                                                                               24   Machines for the production of bolts, nuts, screws and rivets
   type of stand. If the allocated area is not available for reasons beyond the
                                                                                               25   Metal forming (massive) machines
   control of the organiser or the technical implementation company, the exhib-
                                                                                               26   Electroerosive and abrasive machines
   itor shall be entitled to a refund of the rental sum. Claims for further damages
                                                                                               27   Machines for marking and engraving
   are excluded. If circumstances urgently require, the organiser may, on stating
                                                                                               28   Machine tools for educational purposes
   the reasons, slightly alter the size or after the location of a stand in deviation from
                                                                                               29   Parallel kinematic machines
   the stand confirmation. The organiser reserves the right to change the position
                                                                                               30   Micromachining
   of the entrances and exits to the exhibition site and halls and of any gangways.
                                                                                               31   Second-hand machine tools
                                                                                               32   Welding, cutting and gas cutting machines
13 Sub-exhibitors
                                                                                               33   Industrial ovens, heat treatment systems
   Sub-exhibitors are such companies which, at the request of a main stand
                                                                                               34   Machines and systems for use in surface technology
   tenant, are to be listed by name, address and product range in the alpha-
                                                                                               35   Cutting tools
   betical index of exhibitors in the catalogue. Costs are involved for the admis-
                                                                                               36   Abrasive tools and products
   sion of sub-exhibitors, and the main stand tenant must register them with the
                                                                                               37   Hand held tools
   organisers in writing by submitting the respective form for the purpose. Only
                                                                                               38   Tooling devices
   sub-exhibitors may be registered whose stand sector is compatible with that
                                                                                               39   Tooling systems
   of the main stand tenant.
                                                                                               40   Tool presetters and tool balancing
   Furthermore, in all cases, the main exhibitor of the stand shall be liable for
                                                                                               41   Clamping devices
   payment of the sub-exhibitor fee of € 690.– plus statutory VAT per sub-exhibitor.
                                                                                               42   Accessories
                                                                                               43   Mechanical components
   Sub-exhibitors are subject to the same terms and conditions as are main exhib-
                                                                                               44   Hydraulic and pneumatic components
   itors. Unless authorisation has been given by the organiser (VDW), it is not
                                                                                               45   Electrical and electronic equipment for machine tools
   permissible for an allocated stand or part thereof to be ceded to any third
                                                                                               46   Control and drive systems
   party, whether with or without charge therefor.
                                                                                               47   Lubrication and cooling
   The admission of a sub-exhibitor without the agreement of the organiser shall
                                                                                               48   Materials
   entitle the organiser to cancel the contract with the main stand exhibitor
                                                                                               49   Disposal systems
   without notice and to clear the stand at the exhibitor’s expense. The exhibitor
                                                                                               50   Safety and environment
   shall insofar waive his/her infringement of property and/or unlawful interfer-
                                                                                               51   Workshop equipment
   rence rights. The main stand exhibitor shall not be entitled to claim damages.
                                                                                               52   Workpiece and tool handling
   Sub-exhibitors are all such companies who either exhibit or appear alongside
                                                                                               53   Automation for storage and transportation
   the main exhibitor at any stand. They shall also be regarded as sub-exhibitors
                                                                                               54   Assembly and handling
   in such cases where they have close economic or organisational ties with
                                                                                               55   Industrial robots
   the main exhibitor.
                                                                                               56   Software for product development
   Manufacturers of equipment and appliances, machines, or other products,
                                                                                               57   Software for machines
   which are necessary for purposes of demonstrating an exhibitor’s range of

                                                                                             14
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