TEILNAHMEBEDINGUNGEN CONDITIONS OF PARTICIPATION - METALWORKING - METAV ...
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ADDITIVE MANUFACTURING QUALITY METALWORKING MEDICAL MOULDING TEILNAHMEBEDINGUNGEN CONDITIONS OF PARTICIPATION
ZEITPLAN 31. Juli 2019 Ende Frühbucherrabatt 31. August 2019 Anmeldeschluss/Katalogeintrag 47. Kalenderwoche 2019 Standbestätigung 11. Dezember 2019 SCHEDULE Fälligkeit der Standmiete 31 July 2019 2. – 9. März 2020 Early bird discount ends Standaufbau 31 August 2019 10. – 13. März 2020 Deadline for application / catalogue entry Laufzeit: ACHTUNG: 4 Tage! 47th calendar week 2019 13. März (17.00 Uhr) – 19. März 2020 Stand confirmation Standabbau 11 December 2019 Stand rental payment due 2 – 9 March 2020 Stand erection 10 – 13 March 2020 Duration: IMPORTANT: 4 days! 13 March (5 pm) – 19 March 2020 Stand removal METAV online: twitter.com/METAVonline facebook.com/METAV.fanpage youtube.com/metaltradefair industryarena.com/metav metav.de
Wichtige Hinweise für Aussteller Damit Ihre Teilnahme an der METAV 2020 möglichst reibungslos und erfolgreich verläuft und wir Sie optimal betreuen können, bitten wir Sie um genaue Beachtung der Teilnahme- bedingungen und folgender Hinweise: 1. Anmeldeschluss Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung zur METAV 2020 bis spätestens 31. August 2019 schriftlich oder online einzureichen (siehe Artikel II, 8). 2. Garantiebetrag Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Garantiebetragsrechnung in Höhe von € 30,– pro m2 zzgl. gesetzlicher MwSt. per E-Mail. Mit Erhalt der Rechnung ist der Vertrag zwischen Aussteller und Veranstalter rechts- verbindlich geschlossen und der Aussteller gilt als zugelassen. 3. Standmiete Der Versand der Standmietenrechnungen erfolgt durch den Verein Deutscher Werk- zeugmaschinenfabriken e.V. (VDW). Bitte überweisen Sie die Standmiete in voller Höhe und ohne Abzug des Garantiebetrages, da dieser als Vorauszahlung für Vorlaufkosten und kostenpflichtige Leistungen dient (siehe Artikel III, 16). 4. Ausstellungsgut Als Ausstellungsgut sind nur die in Artikel I, 6 genannten Erzeugnisse zugelassen. 5. Mindeststandgröße Gemäß Artikel III, 16 beträgt die Mindeststandfläche 20 m2. 6. Technische Richtlinien und Serviceleistungen Der Aussteller erhält mit der Standbestätigung Zugriff auf die Technischen Richtlinien und auf das Online-Order-System (OOS) für zusätzliche Serviceleistungen via Internet. VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. 3
Inhalt Artikel I Seite Artikel IV Seite 1 Veranstalter und ideeller Träger der 5 23 Technische Richtlinien 8 METAV 2020 24 Standaufbau 8 2 Organisation der METAV 2020 5 25 Standausstattung 8 3 Technische Durchführung der METAV 2020 5 26 Messespediteure 8 (Durchführungsgesellschaft) 27 Technische Leistungen 9 4 Zeit und Ort 5 28 Bewachung 9 5 Öffnungszeiten 5 29 Reinigung 9 6 Zugelassene Exponate 5 30 Abbau 9 7 Aussteller 5 31 Beschädigungen 9 32 Betreten fremder Stände 9 33 Verkaufsregelung 9 34 Werbung im Messegelände 9 Artikel II Seite 8 Anmeldung 5 9 Elektronischer Versand 6 10 Garantiebetrag/Vertragsschluss 6 Artikel V Seite 11 Zulassung 6 35 Gewerblicher Rechtsschutz 9 12 Standbestätigung 6 36 Ausstellungsversicherung 9 13 Mitaussteller 6 37 Haftpflicht und Versicherung 10 14 Standsektor 6 38 Höhere Gewalt 10 15 Rücktritt und Nichtteilnahme 7 39 Hausrecht 10 40 Datenschutz 10 41 Pfandrecht 10 42 Mündliche Abreden 10 Artikel III Seite 43 Verjährung 10 16 Standmiete 7 44 Erfüllungsort und Gerichtsstand 10 17 Leistungen 7 18 Ausstellerausweise 7 19 Werbemittelpauschale 8 20 Sonstige Leistungen 8 21 Messekatalog 8 22 Zahlungsbedingungen 8 4
Teilnahmebedingungen c) Präzisionswerkzeuge, Spannzeuge, Handwerkzeuge Artikel I d) Zubehör, Geräte und Vorrichtungen für Werkzeugmaschinen e) Messzeuge, Messgeräte, Messmaschinen für die Metallbearbeitung, Analysegeräte, Metall-Prüfmaschinen, -Prüfgeräte und -Prüfmittel, 1 Veranstalter und ideeller Träger der METAV 2020 f) Montage-, Handhabungstechnik, Industrieroboter 2 Organisation der METAV 2020 g) Schweißmaschinen und Schweißgeräte 3 Technische Durchführung der METAV 2020 h) Maschinen und Anlagen für die Oberflächenbehandlung im Zusam- 4 Zeit und Ort menhang mit der Metallbearbeitung (ausgenommen Anlagen für 5 Öffnungszeiten Korrosionsschutz usw.) 6 Zugelassene Exponate i) Computertechnik für die Metallbearbeitung und Fertigungstechnik, 7 Aussteller CAD, CAM, Software, Internetanwendungen j) Elektrische und elektronische Ausrüstungen für Fertigungstechnik, 1 Veranstalter und ideeller Träger der METAV 2020 Sensor- und Diagnosetechnik Veranstalter der METAV 2020 ist der k) Komponenten und Systeme zur Lager- und Transportautomatisie- VDW rung in der Metallbearbeitung Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. l) Komponenten und Systeme zur Kühlung und Schmierung Ideeller Träger: VDMA Präzisionswerkzeuge (PWZ) / m) Maschinen und Systeme für die additive Fertigung Messen und Prüfen (MuP) n) Produktionssysteme und Komponenten für die Medizintechnik Lyoner Str. 18 o) Werkstoffe 60528 Frankfurt am Main, GERMANY p) Dienstleistungen Modelle, Zeichnungen und Fotografien sowie schematische oder grafische 2 Organisation der METAV 2020 Darstellungen sind nur zusätzlich gestattet. Reine Informationsstände VDW ohne Exponate sind nur für Dienstleistungsbereiche gemäß Punkt 7 d Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. zugelassen. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Corneliusstr. 4 60325 Frankfurt am Main, GERMANY 7 Aussteller Tel.: +49 69 756081-53 / -56 Als Aussteller sind zugelassen: Fax: +49 69 756081-74 E-Mail: metav@vdw.de a) Hersteller b) Vertriebsfirmen in- und ausländischer Hersteller 3 Technische Durchführung der METAV 2020 c) Handelsfirmen in- und ausländischer Hersteller (Durchführungsgesellschaft) d) Dienstleistungsbereiche: Leasing- und Ingenieurfirmen, Verlage, Messe Düsseldorf GmbH die im Bereich der Erzeugnisgruppen 6 a – p tätig sind Messeplatz 1 Als Hersteller gilt, wer hinsichtlich des Ausstellungsgutes zwei der drei 40474 Düsseldorf, GERMANY Handlungen „Konstruieren“, „Herstellen“ und „Verkaufen“ erfüllt. Postanschrift: Postfach 10 10 06 40001 Düsseldorf, GERMANY Tel.: Fax: +49 211 4560-01 +49 211 4560-668 Artikel II 4 Zeit und Ort 8 Anmeldung Die METAV 2020 findet vom 10. – 13. März (4 Tage) 2020 auf dem 9 Elektronischer Versand Messegelände der Messe Düsseldorf statt. 10 Garantiebetrag/Vertragsschluss Vorgesehen sind die Hallen 1, 4, 5 und 7a. (ACHTUNG: neue Hallenbelegung!) 11 Zulassung Aufbauzeit: 2. – 9. März 2020 12 Standbestätigung Abbauzeit: 13. März (ab 17.00 Uhr) – 19. März 2020 13 Mitaussteller 14 Standsektor 5 Öffnungszeiten 15 Rücktritt und Nichtteilnahme Die METAV 2020 ist für Besucher von Dienstag bis Freitag von 9.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit müssen die Stände 8 Anmeldung besetzt und die Abdeckungen von den Exponaten entfernt sein. Aussteller Die Anmeldung zur Teilnahme an der METAV 2020 erfolgt durch Einreichen haben von 8.00 – 18.00 Uhr Zutritt. Während der gesamten Dauer der des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars schriftlich oder online METAV 2020 besteht Betriebspflicht, d. h., die Stände müssen zu den fest- an den gesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß mit Ausstellungsgut belegt und von fachkundigem Personal betrieben werden. Der Abtransport VDW von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor Schluss der Ver- Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. Corneliusstr. 4 anstaltung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Rege- 60325 Frankfurt am Main, GERMANY lung ist der Veranstalter berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von € 5.000,– zu fordern unbeschadet des Rechts der Geltendmachung von Dies erfolgt unter der Anerkennung der Teilnahmebedingungen, der Schadenersatzansprüchen. später ergehenden Technischen Richtlinien sowie Rundschreiben des Veranstalters und der Durchführungsgesellschaft. Die Exponate 6 Zugelassene Exponate sind genau zu bezeichnen. In der Anmeldung durch den Aussteller Folgende fabrikneue Erzeugnisse sind als Exponate zugelassen: aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte werden nicht berück- a) Werkzeugmaschinen für Metallbearbeitung, spanend, umformend, sichtigt. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt zerteilend, abtragend werden, stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. b) Werkzeugmaschinen zur unkonventionellen Materialbearbeitung 5
Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist Ein Mitaussteller unterliegt denselben Bedingungen wie der Hauptaussteller. mit Eingang des Anmeldeformulars (schriftlich oder online), vorbe- Ohne Genehmigung des Veranstalters (VDW) ist es nicht gestattet, einen haltlich der Zulassung durch den Veranstalter, gültig. Anmeldeschluss zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergü- ist der 31. August 2019. tung an Dritte abzugeben. Die Aufnahme eines Mitausstellers ohne die Zustimmung des Veranstalters 9 Elektronischer Versand berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos Dem Aussteller werden an ihn gerichtete Dokumente wie z. B. Rech- zu kündigen und den Stand auf seine Kosten räumen zu lassen. Der Aus- nungen oder Standzuteilungen per E-Mail in nicht verschlüsselter Form steller verzichtet insoweit auf die Rechte der verbotenen Eigenmacht. an die vom Aussteller angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die Schadenersatzansprüche stehen dem Hauptaussteller nicht zu. Mitaus- Rechnung ist zugegangen, wenn die E-Mail in den Herrschaftsbereich steller sind alle Firmen, die neben dem Hauptaussteller auf dem Stand (E-Mail-Account beim Internetprovider) des Ausstellers gelangt ist. Dem ausstellen oder erscheinen. Sie gelten auch dann als Mitaussteller, wenn Aussteller obliegt es, den elektronischen Posteingang regelmäßig zu sie zu dem Hauptaussteller enge wirtschaftliche oder organisatorische kontrollieren und sicherzustellen, dass E-Mails des VDW und der Messe Bindungen haben. Hersteller von Geräten, Maschinen oder sonstigen Er- Düsseldorf stets empfangen werden können. zeugnissen, die zur Demonstration des Warenangebotes eines Ausstellers erforderlich sind und nicht angeboten werden, gelten nicht als Mitaussteller. 10 Garantiebetrag/Vertragsschluss Mitaussteller können aufgrund der Eintragungsbedingungen in den Kata- Nach Eingang der Anmeldung erhält der Aussteller entsprechend der log mit kompletter Anschrift aufgenommen werden, sofern die Entgelte angemeldeten Standfläche eine Garantiebetragsrechnung in Höhe bezahlt sind und die Unterlagen termingerecht vorliegen. Größere Ge- von € 30,- pro m2 zzgl. gesetzlicher MwSt. per E-Mail (siehe Artikel II, 9). meinschaftsstände kann der Veranstalter (VDW) genehmigen, wenn sie Mit Erhalt der Rechnung ist der Vertrag zwischen Aussteller und Ver- sich in die fachliche Gliederung der Veranstaltung einfügen lassen. Im anstalter rechtsverbindlich geschlossen. Der Garantiebetrag dient zur Übrigen gelten alle Bestimmungen für jeden Aussteller. Abdeckung von Vorlaufkosten und gilt gleichzeitig als Vorauszahlung für kostenpflichtige Leistungen, die zulasten des Ausstellers gehen, und 14 Standsektor ist deshalb von der Standmietenrechnung nicht abzuziehen. Die Ver- Jeder Aussteller gibt auf dem Anmeldeformular an, in welchem Stand- rechnung der Garantiezahlung erfolgt im Rahmen der Schlussrechnung sektor er seinen Produktschwerpunkt hat. Die Einteilung der Standsek- nach Beendigung der Messe. toren dient als Grundlage für die Hallenaufteilung. Der Veranstalter ist berechtigt, den Standsektor zu ändern. 11 Zulassung Mit Erhalt der Garantiebetragsrechnung gilt der Aussteller als zugelas- Nr. Standsektor sen. Grundsätzlich werden nur Unternehmen zugelassen, deren Messe- 01 Drehmaschinen programm dem unter Artikel I, 6 genannten Angebot entspricht. Über 02 Bohrmaschinen die Zulassung von Ausstellern und Exponaten entscheidet der Veran- 03 Ausbohrmaschinen stalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht, soweit sich nicht 04 Fräsmaschinen ein solcher aus dem Gesetz ergibt. Der Veranstalter ist berechtigt, die 05 Bearbeitungszentren erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Vorausset- 06 Flexible Fertigungszellen und -systeme zungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen 07 Transfermaschinen und Bearbeitungseinheiten später entfallen. 08 Schleifmaschinen 09 Werkzeugschleifmaschinen 12 Standbestätigung 10 Verzahnmaschinen Die Aussteller erhalten in der 47. Kalenderwoche 2019 die Standbestä- 11 Hobel-, Stoß- und Räummaschinen tigung per E-Mail (siehe Artikel II, 9). Mit der Zurverfügungstellung der 12 Säge- und Trennschleifmaschinen Login-Daten auf das Online-Order-System (OOS) erfolgt der Zugriff auf 13 Gewindeherstellungsmaschinen einen Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist, sowie 14 Hon-, Läpp- und Poliermaschinen der Zugang auf die Technischen Richtlinien für zusätzliche Serviceleis- 15 Entgratmaschinen tungen via Internet. 16 Blechbearbeitungsmaschinen 17 Stanzen, Nibbel- und Aushaumaschinen Die Standbestätigung gilt nur für den in der Anmeldung benannten 18 Blechbiegemaschinen Aussteller. Eine Weitervermietung oder kostenlose Überlassung von Aus- 19 Blechbearbeitungszentren und flexible Blechbearbeitung stellungsfläche an Dritte ist nicht erlaubt. Der Veranstalter hat im Rah- 20 Pressen men der Gesamtaufplanung das Recht, die Standgröße geringfügig 21 Pressen für spezielle Anwendungen abzuändern bzw. eine andere Standart zuzuteilen. Ist die zugeteilte 22 Rohrbearbeitungs-, Stangen- und Formstahlmaschinen Fläche aus einem von dem Veranstalter oder der Durchführungsgesell- 23 Drahtbe- und -verarbeitungsmaschinen schaft nicht verschuldeten Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller 24 Bolzen-, Schrauben-, Muttern- und Nietenherstellungsmaschinen Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Ein Anspruch auf Scha- 25 Maschinen für Massivumformung denersatz besteht nicht. Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände 26 Elektroerosive und abtragende Werkzeugmaschinen zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von 27 Beschriftungsmaschinen der Standbestätigung – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die 28 Werkzeugmaschinen für Ausbildungszwecke Standgröße geringfügig verändern. Er behält sich vor, die Ein- und Aus- 29 Parallel-Kinematik-Maschinen gänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge 30 Mikro-Bearbeitung zu verlegen. 31 Gebrauchte Werkzeugmaschinen 13 Mitaussteller 32 Schweiß-, Schneid- und Brennschneidmaschinen Als Mitaussteller gelten solche Unternehmen, die auf Wunsch des Haupt- 33 Industrieöfen, Wärmebehandlungsanlagen ausstellers mit Namen, Anschrift und Lieferprogramm im alphabetischen 34 Maschinen und Anlagen für die Oberflächentechnik Ausstellerverzeichnis des Kataloges aufgenommen werden sollen. Die 35 Schneidwerkzeuge Aufnahme eines Mitausstellers ist kostenpflichtig und hat vom Hauptaus- 36 Schleifwerkzeuge und Schleifmittel steller schriftlich beim Veranstalter, durch Einreichen des entsprechenden 37 Handwerkzeuge Formulars, angemeldet zu werden. Es können nur Mitaussteller angemeldet 38 Werkzeugköpfe werden, deren Standsektor mit dem des Hauptausstellers kompatibel ist. 39 Werkzeugsysteme Schuldner des Mitausstellerentgelts in Höhe von € 690,– zzgl. gesetzlicher 40 Werkzeug-Einstellung MwSt. pro Mitaussteller ist außerdem immer der Hauptaussteller des Standes. 41 Spannzeuge 42 Zubehör 43 Mechanische Bauteile 6
44 Hydraulische und pneumatische Bauteile 45 Elektrische und elektronische Ausrüstungen für Werkzeugmaschinen Artikel III 46 Steuerungen und Antriebe 47 Schmierung und Kühlung 16 Standmiete 48 Materialien 17 Leistungen 49 Entsorgung 18 Ausstellerausweise 50 Sicherheit und Umwelt 19 Werbemittelpauschale 51 Werkstatteinrichtungen 20 Sonstige Leistungen 52 Werkstück- und Werkzeughandhabung 21 Messekatalog 53 Lager- und Transportautomatisierung 22 Zahlungsbedingungen 54 Montage- und Handhabungstechnik 55 Industrieroboter 56 Software für Produktentwicklung 16 Standmiete 57 Software für Maschinen Für die METAV 2020 gelten folgende Netto-Standmieten: 58 Software für die Produktion und Produktionsplanung Frühbucher Regulär 59 Rechnersysteme und Peripherie bis 31.07.2019 ab 01.08.2019 60 Dienstleistungen für die Produktion und Produktentwicklung Reihenstand (1 Seite frei) je m2 Bodenfläche € 166,– € 182,– 61 Maschinen und Systeme für additive Fertigung Eckstand (2 Seiten frei) je m2 Bodenfläche € 183,– € 199,– 62 Materialien für additive Verfahren Kopfstand (3 Seiten frei) je m2 Bodenfläche € 191,– € 209,– 63 Zusatzsysteme und Komponenten für additive Fertigung Blockstand (4 Seiten frei) je m2 Bodenfläche € 197,– € 216,– 64 Dienstleistungen für additive Verfahren Zweigeschossig je m2 Obergeschoss € 166,– € 182,– 65 Werkzeuge und Formen für Kunststoffe 66 Umformwerkzeuge und Formen für Metalle Jeder angefangene Quadratmeter wird voll berechnet. Alle nicht 67 Sonstige Werkzeuge und Formen rechtwinkligen Flächen werden mit rechtwinkliger Ergänzung ange- 68 Modell- und Prototypenbau setzt. Für den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirt- 69 Zubehör für Werkzeug- und Formenbau schaft e.V. (AUMA) wird zusätzlich ein Beitrag von € 0,60 pro m2 zzgl. ge- 70 Dienstleistungen für den Modell- und Formenbau setzlicher MwSt. erhoben. Standmiete und alle sonstigen Entgelte sind 71 Messmittel und -sensoren Nettopreise, neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich 72 Messgeräte und Messmaschinen festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. 73 Prüfsysteme für Fertigung und Labor 74 Analysegeräte, allgemein Mindeststandgrößen: TEILNAHMEBEDINGUNGEN 75 Bauteile für Mess- und Prüfeinrichtungen Reihenstand: 20 m2 76 Sonstige Geräte, Instrumente etc. Eckstand: 25 m2 77 Bildverarbeitung Kopfstand: 75 m2 78 Qualitätssicherung, Software Blockstand: 250 m2 79 Dienstleistungen für Qualitäts-, Mess- und Prüftechnik Zweigeschossig: 200 m2 80 Produktionsmaschinen für Medizintechnik 81 Oberflächentechnik für Medizinprodukte Abweichende Mindeststandgrößen werden nur vermietet, wenn sich 82 Medizinische Werkstoffe solche bei der Aufplanung ergeben. 83 Komponenten für Medizintechnik und Produktion 84 Dienstleistungen für Medizintechnik 17 Leistungen 85 Allgemeine Dienstleistungen In der Standmiete sind folgende Leistungen enthalten: 01. Standfläche mit einer Tragfähigkeit von 100 kN/m2 15 Rücktritt und Nichtteilnahme 02. Standnummer an der Standfront Die Rücktrittserklärung eines Ausstellers muss schriftlich erfolgen. Verzich- 03. Allgemeine Hallenreinigung tet der Aussteller auf die Teilnahme oder verkleinert seine Standfläche, 04. Allgemeine Hallenbewachung so ist der Garantiebetrag entsprechend der zurückgegebenen Fläche 05. Allgemeine Hallenbeleuchtung fällig und wird als Schadenersatz von € 30,– pro m2 zzgl. gesetzlicher 06. Hallenbeheizung bzw. -kühlung MwSt. berechnet. Erfolgt die Absage/Standflächenreduzierung nach dem 07. Allgemeine Ausstellerbetreuung offiziellen Anmeldeschluss (31. August 2019), so haftet der Aussteller au- 08. Kostenfreie Angebote aus dem Werbemittelpaket ßerdem auch für die gesamte Standmiete und die tatsächlich entstan- 09. Eintrag im alphabetischen Verzeichnis des Kataloges denen weiteren Kosten. Die Standmiete verringert sich um 75 %, sofern 10. Ein Katalog dem Veranstalter eine Neuvermietung der Fläche gelingt. 11. Ausstellerausweise (s. Artikel III, 18) 12. Zubringerdienst von und zu den Parkplätzen Als Neuvermietung gilt jedoch nicht der Fall, dass aus optischen Grün- 13. Allgemeine Besucherwerbung den die vom zurückgetretenen Aussteller nicht genutzte Fläche einem 14. Eintrag in das elektronische Besucherinformationssystem anderen Aussteller zugeteilt wird, ohne dass der Veranstalter weitere 15. Verlinkung im Internet Einnahmen hieraus erzielt und/oder die zugeteilte Standfläche durch 16. Nutzung des Online-Showrooms Neuvermessung zwar anderweitig vermietet wird, jedoch die insge- 17. Anlässlich des METAV-Jubiläums: Kostenübernahme von 25 % für samt für die Veranstaltung zur Verfügung stehende Fläche nicht kom- angefallene Material- und Maschinen-Handling-Kosten durch plett vermietet werden kann. In jedem Fall bleibt dem Aussteller der die Vertragsspediteure der Messe Düsseldorf auf dem Messegelände Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten der METAV 2020. Schaden entstanden ist. Bei Nichtteilnahme eines Mitausstellers ist die Mitausstellergebühr in vol- 18 Ausstellerausweise ler Höhe zu entrichten. Wird die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenz- Für einen Stand bis zu 20 m2 Größe erhält jeder Aussteller nach Bezah- verfahrens über das Vermögen des Ausstellers beantragt oder ein der- lung der Standmiete kostenlos drei Ausstellerausweise. Für jede weiteren artiger Antrag mangels Masse abgewiesen, ist der Veranstalter bzw. die angefangenen 10 m2 wird ein weiterer Ausstellerausweis kostenlos zur beauftragte Durchführungsgesellschaft berechtigt, den Vertrag fristlos Verfügung gestellt. Zusätzliche Ausstellerausweise können mit dem ent- zu kündigen. Von der Beantragung des Insolvenzverfahrens hat der Aus- sprechenden Formular im OOS via Internet für € 42,– zzgl. gesetzlicher steller den Veranstalter und die Durchführungsgesellschaft in jedem Fall MwSt. je Stück bestellt werden. Diese Ausstellerausweise sind ausschließ- unverzüglich zu unterrichten. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. lich für die namentlich benannten Aussteller, deren Standpersonal und Beauftragte bestimmt. Bei Missbrauch wird der Ausstellerausweis ersatz- los eingezogen. Durch die Aufnahme von Mitausstellern erhöht sich die Zahl der kostenlosen Ausstellerausweise nicht. 7
19 Werbemittelpauschale Der Veranstalter kann bei Zahlungsverzug des Ausstellers (auch wegen Von jedem Aussteller (Haupt- und Mitaussteller) wird eine Werbemittel- nicht vollständig bezahlter Flächen) vom Vertrag zurücktreten und über pauschale von € 349,– zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben. die Standfläche anderweitig verfügen. Der Aussteller bleibt in jedem Fal- Diese Werbemittelpauschale enthält folgenden Leistungsumfang: le verpflichtet, Garantiebetrag und Standmiete zu bezahlen. - 4-farbiges Firmenlogo im alphabetischen Ausstellerverzeichnis des Kataloges und im Internet - Unbegrenzt kostenfreie Eintrittsgutscheine und Gutscheincodes für Ihre Kunden - Unbegrenzt kostenfreie Besucherprospekte (als Print oder PDF) Artikel IV - Unbegrenzt kostenfreie METAV-Aufkleber - Kostenfreie METAV-Poster 23 Technische Richtlinien 24 Standaufbau 20 Sonstige Leistungen 25 Standausstattung Sonstige Leistungen und Lieferungen, die bei der Durchführungsgesell- 26 Messespediteure schaft in Auftrag gegeben und von dieser erbracht werden, werden 27 Technische Leistungen von der Durchführungsgesellschaft in Rechnung gestellt und gegebe- 28 Bewachung nenfalls über den Garantiebetrag abgerechnet. Solchen Leistungs- 29 Reinigung verträgen liegen die entsprechenden Bedingungen der Durchführungs- 30 Abbau gesellschaft zugrunde. 31 Beschädigungen 32 Betreten fremder Stände 33 Verkaufsregelung 21 Messekatalog Vom Veranstalter wird ein offizieller Messekatalog herausgegeben, der 34 Werbung im Messegelände folgende Angaben enthält: 1. Allgemeine Informationen 23 Technische Richtlinien 2. Alphabetisches Ausstellerverzeichnis mit Firmenlogos Der Aussteller erhält mit der Standbestätigung die Zugangsdaten für 3. Hallenpläne das Online-Order-System (OOS) und Zugriff auf die Technischen Richt- 4. Suchwortverzeichnis linien via Internet. 5. Warenverzeichnis 24 Standaufbau Die erforderlichen Angaben sind auf dem Anmeldeformular zu machen. Mit dem Aufbau der Stände kann in Abstimmung mit den Messespe- ditionen ab 2. März 2020 begonnen werden; er muss bis spätestens Katalogeintrag 9. März 2020, 12.00 Uhr, beendet sein. Wenn dieser Termin nicht einge- Alphabetisches Ausstellerverzeichnis halten wird, kann der Veranstalter über die Standfläche – falls sie vom Jeder Aussteller wird kostenlos im alphabetischen Ausstellerverzeichnis Aussteller nicht belegt ist – anderweitig verfügen, ohne dass der Ausstel- mit Firmenname, Anschrift, Telefon, Fax, Internetadresse, E-Mail-Adresse ler Rückerstattung der geleisteten Zahlungen verlangen oder Schaden- sowie mit der Hallen- und Standnummer eingetragen. ersatzansprüche geltend machen kann. Die Verpflichtung, die Stand- miete und die bestellten Leistungen und Installationen zu bezahlen, wird Firmenlogo durch eine anderweitige Verwendung der Standfläche nicht berührt. Mit der Werbemittelpauschale (siehe Artikel III,19) ist das 4-farbige Firmenlogo im alphabetischen Ausstellerverzeichnis des Kataloges sowie im Internet gebucht. 25 Standausstattung Die Maximalmaße für ein Logo betragen 45 mm in der Breite und Die nachstehenden Richtlinien sind für alle Aussteller verbindlich. Der 15 mm in der Höhe, mindestens 300 dpi, CMYK, .tif-, .eps- oder Veranstalter behält sich vor, nicht genehmigte Standausstattungen auf .jpg-Format, wobei durchaus nur ein Maximalmaß ausgenutzt werden Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernen oder abändern zu lassen. kann. Das Logo ist mit dem Vermerk „METAV 2020“ an logo@sutter.de Das Material für die Standausstattung muss den feuerpolizeilichen zu senden. Sicherheitsvorschriften entsprechen und ggf. mit einer Imprägnierung schwer entflammbar gemacht werden. Suchwörter – Präsentation und Aufstellung der Exponate und sonstigen Einrichtungen Einträge der Suchwörter im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und Sämtliche Maschinen sind so aufzustellen, wie es der üblichen Verwen- im Warenverzeichnis des Kataloges unter eigenem Namen sind nur für dung und Bedienung im Betrieb entspricht. Die vorgesehene Maschi- Aussteller und Mitaussteller möglich. Der Eintrag der Suchwörter ist kos- nenaufstellung und Standausstattung sind in einem Grundrissplan tenpflichtig. Für jeden Eintrag unter der entsprechenden Kennziffer mit einzuzeichnen und zur Genehmigung einzureichen. Firmenkurzname sowie Hallen- und Standnummer wird eine Gebühr von – Bauhöhe (siehe Technische Richtlinien 4.3) € 12,– zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben. Die maximale Bauhöhe für Standbau und Werbung in den Hallen 4 und 5 beträgt 6,00 m und in den Hallen 1 und 7a 6,50 m innerhalb der 22 Zahlungsbedingungen gesamten Mietfläche. Bauliche Einschränkungen können in allen Die vom Veranstalter Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken Hallen vorhanden sein. e.V. (VDW) erteilten Standmietenrechnungen sind ohne Abzug sofort in voller Höhe zu zahlen. Beanstandungen sind spätestens zwei Wochen – Erscheinungsbild nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Zu allen Ganggrenzen hin ist der Standbau transparent zu gestalten. Einwendungen werden nicht anerkannt. Rechnungen über sonstige – Zweigeschossige Stände (siehe Technische Richtlinien 4.9) Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben wer- Zweigeschossige Stände sind ab einer Standgröße von 200 m2 mög- den, sind nach Rechnungserhalt fällig. Einzahlungen sind mit dem Zah- lich. Der Bau zweigeschossiger Stände ist genehmigungspflichtig und lungsvermerk „METAV 2020“ zu versehen und zu richten an: unterliegt besonderen Bedingungen. Es dürfen maximal 50 % der Grundfläche mit einem Obergeschoss überbaut werden. Bis spätestens Verein Deutscher 8 Wochen vor Aufbaubeginn sind vermaßte Entwurfspläne mit Grund- Werkzeugmaschinenfabriken e.V. (VDW) rissen und Ansichten, mindestens im Maßstab 1:100, vorzulegen. Corneliusstr. 4 Weitere Einzelheiten werden in den Technischen Richtlinien bekannt 60325 Frankfurt am Main, GERMANY gegeben. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwal- Ausschließlich auf folgendes Bankkonto: tungsvorschriften sind für die Aussteller bindend. ODDO BHF Aktiengesellschaft, Bockenheimer Landstraße 10, 60323 Frankfurt am Main, GERMANY 26 Messespediteure Kontoinhaber: Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes, d. h. Abladen IBAN: DE 49 5002 0200 0400 0202 89 inkl. Gestellung technischer Hilfsgeräte zum Stand sowie Zollabfertigung SWIFT/BIC: BHFBDEFF zur temporären bzw. definitiven Einfuhr, sind ausschließlich die Vertrags- 8
spediteure der Durchführungsgesellschaft zuständig (Einzelheiten wer- 34 Werbung im Messegelände den in den Technischen Richtlinien bekannt gegeben bzw. ergeben sich Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten aus den Technischen Richtlinien). Standes, nicht aber in den Hallengängen oder im Ausstellungsgelände verteilt werden. 27 Technische Leistungen Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Hallen sorgt die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten versto- die Durchführungsgesellschaft. Die Kosten für die Installation von Was- ßen und keinen weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. ser-, Elektro-, Gas- und Druckluftanschlüssen der einzelnen Stände sowie Vergleichende und Superlativ-Werbung ist unzulässig. Veranstalter und die Kosten für Verbräuche und alle anderen Dienstleistungen werden Durchführungsgesellschaft sind berechtigt, die Ausgabe und das Zur- den Ausstellern (Hauptmieter des Standes) gesondert berechnet. Die schaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben Durchführungsgesellschaft ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, können, zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Werbemate- über den Garantiebetrag hinausgehend, zu verlangen. rials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Werbemaßnahmen Sämtliche Grundinstallationen dürfen nur von der Durchführungsgesell- dürfen nicht zu Behinderungen und Störungen auf den Gängen und schaft ausgeführt werden. Innerhalb des Standes können Installationen Nachbarständen führen. Dies gilt insbesondere für optische und akus- auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, die der Durchfüh- tische Werbemaßnahmen. Veranstalter und Durchführungsgesellschaft rungsgesellschaft auf Anforderung zu benennen sind. Die Durchfüh- können bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Abän- rungsgesellschaft ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber derung verlangen. nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Artikel V Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. Für Verluste 35 Gewerblicher Rechtsschutz und Schäden, die durch Störungen der Energiezufuhr entstehen, haftet 36 Ausstellungsversicherung die Durchführungsgesellschaft nur gemäß § 6 AVBEltV, § 18 NAV und 37 Haftpflicht und Versicherung § 6 AVBWasserV. 38 Höhere Gewalt 39 Hausrecht 28 Bewachung 40 Datenschutz Die allgemeine Bewachung der Hallen und des Freigeländes übernimmt 41 Pfandrecht die Durchführungsgesellschaft. Die Bewachung beginnt mit dem ersten 42 Mündliche Abreden Aufbautag und endet mit der Schlussstunde des letzten Abbautages. 43 Verjährung TEILNAHMEBEDINGUNGEN Eine Gewähr für eine lückenlose Bewachung übernimmt die Durchfüh- 44 Erfüllungsort und Gerichtsstand rungsgesellschaft nicht. Die Durchführungsgesellschaft ist berechtigt, die zur Bewachung notwendigen Kontrollmaßnahmen durchzuführen. 35 Gewerblicher Rechtsschutz Durch die von der Durchführungsgesellschaft übernommene allgemei- Der Aussteller muss gemäß den bestehenden rechtlichen Bestimmun- ne Bewachung wird der Ausschluss der Haftung für alle Sach- und Perso- gen für den gewerblichen Rechtsschutz des Ausstellungsgutes sorgen. nenschäden nicht eingeschränkt. Sonderwachen dürfen nur durch die Diese Maßnahmen müssen vor der Präsentation des Ausstellungs- von der Durchführungsgesellschaft lizenzierte Bewachungsgesellschaft gutes getroffen werden. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Ver- gestellt werden. antwortung. Aufgrund des Gesetzes vom 18. März 1904 in der zurzeit gültigen Fassung wird ein Prioritätsschutz für die METAV 2020 beantragt. 29 Reinigung Im Gegensatz zu früheren Jahren gilt die Ausstellungspriorität aufgrund Die Durchführungsgesellschaft sorgt für die Reinigung des Geländes, der einer Rechtsänderung allerdings nur noch für Warenzeichen sowie Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller Gebrauchs- und Geschmacksmuster, nicht für Patente. Für Patente und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Lässt der Aus- empfiehlt es sich also in jedem Falle, vor Eröffnung der Messe beim steller nicht durch sein eigenes Personal reinigen, so dürfen nur von der Deutschen Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 Mün- Durchführungsgesellschaft zugelassene Unternehmen mit der Reinigung chen, eine Patentanmeldung vorzunehmen. Prioritätsbescheinigungen beauftragt werden. für Warenzeichen sowie Gebrauchs- und Geschmacksmuster werden während der Ausstellung gegebenenfalls von der Rechtsabteilung der 30 Abbau Messe Düsseldorf ausgestellt. Anträge sind an die Messe Düsseldorf un- Die Stände dürfen erst nach Schluss der Ausstellung geräumt werden. ter Beifügung einer genauen textlichen Beschreibung und einer techni- Die totale Räumung der Hallen einschließlich Wiederherstellen des Fuß- schen Zeichnung – beides in zweifacher Ausfertigung – zu richten. Der bodens muss bis zum 19. März 2020 beendet sein. Nach diesem Termin Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung. können auf den Ständen noch verbliebene Ausstellungsgüter durch den Veranstalter bzw. die Durchführungsgesellschaft entfernt und bis zur An- forderung durch den Aussteller eingelagert werden. Alle hierdurch ent- 36 Ausstellungsversicherung stehenden Kosten sowie das Risiko des Diebstahls, des Verlustes und der Haftungsbegrenzung Beschädigung gehen zulasten des Ausstellers. Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren wie Brand, Blitz- schlag, Explosion, Sturm, Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Bruch 31 Beschädigungen und Leckage sowie Wasserschaden einschließlich der Gefahren des Die Standfläche einschl. des Hallenfußbodens ist nach Beendigung der An- und Abtransportes hat die Durchführungsgesellschaft einen Ausstel- Ausstellung wieder in den Zustand zu versetzen, in dem sie vorgefunden lungsversicherungs-Rahmenvertrag abgeschlossen. wurde. Der Aussteller haftet für alle Beschädigungen an Bauten und Ein- Der Aussteller hat die Möglichkeit, über die Durchführungsgesellschaft in richtungen, die ihm zur Verfügung gestellt worden sind, insbesondere für diesen Rahmenvertrag aufgenommen zu werden. Der Veranstalter über- Schäden am Hallenfußboden, z. B. durch ausgelaufenes Öl. nimmt hierfür keine Haftung. Ein entsprechendes Formblatt steht dem Aussteller mit dem Service Compass und/oder dem OOS zur Verfügung. 32 Betreten fremder Stände Aussteller, die den durch diesen Rahmenvertrag gebotenen Versiche- Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Öffnungszeiten ohne rungsschutz nicht bzw. nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen, anerken- Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. nen damit gegenüber der Durchführungsgesellschaft und dem Veran- stalter den Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die bei 33 Verkaufsregelung Inanspruchnahme des gebotenen Versicherungsschutzes abgedeckt Ausstellungsgut darf erst nach Beendigung der Veranstaltung ausgelie- wären. Gleiches gilt für Aussteller, die Versicherungsschutz über den Rah- fert werden. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. menvertrag beantragt haben, jedoch wegen Unterversicherung, Verlet- zung vertraglicher Obliegenheiten oder Verzug bei der Prämienzahlung keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz erlangen kön- nen. Alle eintretenden Schäden müssen der Polizei, der Versicherungsge- sellschaft und der Durchführungsgesellschaft unverzüglich angezeigt werden. 9
Die Durchführungsgesellschaft und der Veranstalter übernehmen keine Vertrages bezüglich Ihrer Teilnahme als Aussteller an den vom VDW Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließen in- organisierten Messen verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezo- soweit jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haf- genen Daten ist für die Durchführung des Vertrages und Ihre Teilnahme tungsausschluss erfährt auch durch die Bewachungsmaßnahmen der an der Messe erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Durchführungsgesellschaft keine Einschränkung. Die Durchführungsge- Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. sellschaft bietet dem Aussteller ferner über einen Rahmenvertrag eine Messe-Ausfall-Versicherung an. Sie deckt die für die Messeteilnahme in- Weitergabe Ihrer Daten vestierten Kosten des Ausstellers, sofern durch ein versichertes Ereignis Für die Durchführung des Vertrages kann es im Einzelfall erforderlich sein, die Messeteilnahme abgesagt, abgebrochen oder in ihrer Durchfüh- dass wir Ihre Daten an unsere Dienstleister weitergeben. Sofern erforderlich, rung geändert werden muss. Jeder Aussteller kann durch Antrag sein schließen wir entsprechende Datenschutzdokumente gemäß Art. 28 Teilnehmerrisiko gemäß diesen Rahmenverträgen auf eigene Kosten DSGVO mit unseren Dienstleistern ab, bevor Ihre personenbezogenen abdecken lassen. Ein entsprechendes Formblatt steht dem Aussteller mit Daten an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden. dem Service Compass und/oder dem OOS zur Verfügung. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Speicherdauer Schäden haften die Durchführungsgesellschaft und der Veranstalter Nach Vertragserfüllung und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewah- lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Han- rungspflichten werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern deln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht eine weitere Speicherung nicht mehr erforderlich ist. durch die Durchführungsgesellschaft oder den Veranstalter oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht Ihre Rechte fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Durchführungsgesellschaft und Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betref- des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden fenden personenbezogenen Daten: begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist – Recht auf Auskunft, ausgeschlossen. Eine Minderung der Entgelte oder Schadenersatz infol- – Recht auf Berichtigung oder Löschung, ge eines Mangels der zum Gebrauch überlassenen Räume oder Sachen – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wird ausgeschlossen. – Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, – Recht auf Datenübertragbarkeit. 37 Haftpflicht und Versicherung Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unseren Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung für seine gesetzliche Datenschutzbeauftragten. Die Wahrnehmung Ihrer Rechte erfolgt für Haftung. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Haftpflichtversicherungen (AHB). Die Haftpflichtversicherung deckt Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personen- ausschließlich Schäden Dritten gegenüber. Ferner erstreckt sich der bezogenen Daten durch uns zu beschweren. Versicherungsschutz nicht auf Messegaststätten und auf Sonderver- anstaltungen, die nicht vom Veranstalter durchgeführt werden. Der Der Aussteller nimmt davon Kenntnis, dass zum Zwecke der automati- Aussteller hat wegen seiner eigenen Haftung für einen ausreichenden schen Weiterverarbeitung die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Versicherungsschutz zu sorgen. Wenn der Aussteller im Rahmen seiner Daten zur Person des Ausstellers gespeichert werden. Von einer beson- betrieblichen Versicherung keinen Versicherungsschutz für diese Aus- deren Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellungsbeteiligung besitzt, kann er auf seine Kosten eine Haftpflicht- darf mithin abgesehen werden. Eine Weitergabe personenbezogener versicherung über den Rahmenvertrag der Durchführungsgesellschaft Daten erfolgt ausschließlich bei Auftragsdatenverarbeitung. Sofern im Rah- abschließen (siehe Ziffer 36). Ein entsprechendes Formblatt steht dem men der Auftragsdatenverarbeitung Daten an Dienstleister oder Vertrags- Aussteller mit dem Service Compass und/oder dem OOS zur Verfügung. partner weitergegeben werden, sind auch diese an das BDSG, andere Der Aussteller haftet für Schäden Dritter, die bei Tätigwerden für den Aus- gesetzliche Vorschriften und vertraglich an die Richtlinien des VDW gebun- steller entstehen, wie für eigenes Verschulden. den. Es werden lediglich die Daten gespeichert und/oder an Dienstleister weitergegeben, die zur kaufmännischen Abwicklung und reibungslosen 38 Höhere Gewalt Ausführung Ihres Auftrages benötigt werden. Aus Gründen höherer Gewalt oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen kann die METAV 2020 zeitlich verschoben oder ganz abge- 41 Pfandrecht sagt werden. Findet die METAV 2020 nicht statt, so wird die Standmiete Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Durchführungsgesell- nach Abzug der entstandenen Kosten im Verhältnis zu dem von jedem schaft das eingebrachte Standausrüstungs- und Ausstellungsgut der Aussteller eingezahlten Betrag zurückerstattet. Darüber hinausgehen- Aussteller aufgrund des Pfandrechtes zurückbehalten; § 562 a Satz 2 de Ansprüche sind ausgeschlossen. Haben der Veranstalter oder die BGB findet keine Anwendung. Die Durchführungsgesellschaft kann, Durchführungsgesellschaft den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zu- wird keine Miete geschuldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen den rückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihän- Veranstalter und die Durchführungsgesellschaft ist ausgeschlossen. dig verkaufen. Für unverschuldete Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Gesellschaft nicht. 39 Hausrecht Veranstalter und Durchführungsgesellschaft üben im gesamten Ausstel- 42 Mündliche Abreden lungsgelände für die Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen das Hausrecht aus. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Weisungen zu bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter bzw. die erteilen. Das Mitbringen von Tieren in das Ausstellungsgelände ist nicht Durchführungsgesellschaft. Bei Unwirksamkeit einzelner vorstehender statthaft. Bestimmungen bleiben die übrigen Ausstellungsbedingungen gleich- wohl gültig. 40 Datenschutz Dieser Datenschutzhinweis stellt Ihnen die gemäß Art. 13 EU-Daten- 43 Verjährung schutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlichen Informationen in Bezug Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter oder die Durch- auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung. führungsgesellschaft verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Ver- jährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag Verantwortlicher der Ausstellung fällt. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Verein Deutscher Werkzeugmaschinen- 44 Erfüllungsort und Gerichtsstand fabriken e.V. (VDW), Corneliusstr. 4, 60325 Frankfurt am Main, GERMANY. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der vorstehenden ist Düsseldorf. Adresse oder per E-Mail an datenschutz@vdw.de. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Datenverarbeitung VDW Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Anmel- Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. dung mitgeteilt haben, werden ausschließlich für die Durchführung des Frankfurt am Main/Düsseldorf, Februar 2019 10
Important information for exhibitors To ensure that arrangements run smoothly and your participation in METAV 2020 is a resounding success, please take careful note of the Conditions of Participation and of the following information: 1. Application deadline Please submit your application for METAV 2020 in writing or online by 31 August 2019 at the latest (cf. Article II, 8). 2. Deposit Once your application has been received, you will be sent an e-mail invoice for your deposit amounting to € 30.– plus statutory VAT per m2. A legally binding contract between the exhibitor and the organiser comes into effect on CONDITIONS OF PARTICIPATION receipt of such invoice and the exhibitor shall be thereby deemed as officially registered. 3. Stand rental The German Machine Tool Builders’ Association (VDW) will send you an invoice for your stand rental. Please transfer payment in full of the stand rental, without deducting the deposit, as this serves as advance payment for preliminary costs and chargeable service expenses (cf. Article III, 16). 4. Exhibits Only the products listed in Article I, 6 are permitted as exhibits. 5. Minimum stand size In accordance with Article III, 16 the minimum stand size available is 20 m2. 6. Technical Regulations and services Along with the stand confirmation, the exhibitor is given access to the Technical Regula- tions as well as to the Online Order System (OOS) for additional services via the internet. VDW German Machine Tool Builders’ Association 11
Contents Article I Page Article IV Page 1 Organiser and sponsor of METAV 2020 13 23 Technical Regulations 16 2 Organisation of METAV 2020 13 24 Stand erection 16 3 Technical implementation of METAV 2020 13 25 Stand facilities 16 (technical implementation company) 26 Trade fair forwarding agents 16 4 Time and venue 13 27 Technical services 16 5 Opening hours 13 28 Security 16 6 Permissible exhibits 13 29 Cleaning 17 7 Exhibitors 13 30 Dismantling 17 31 Damages 17 32 Access to third-party stands 17 33 Sales arrangements 17 Article II Page 34 Advertising on the trade fair grounds 17 8 Application 13 9 Electronic dispatch 14 10 Deposit and contract 14 11 Admission 14 Article V Page 12 Stand confirmation 14 35 Industrial property protection 17 13 Sub-exhibitors 14 36 Exhibition insurance 17 14 Stand section 14 37 Third-party liability and insurance 17 15 Withdrawal and non-participation 15 38 Force majeure 18 39 Site regulations 18 40 Data protection 18 41 Lien 18 Article III Page 42 Oral agreements 18 43 Statute of limitations 18 16 Stand rental 15 44 Place of performance, venue 18 17 Services 15 18 Exhibitor passes 15 19 Advertising flat rate 15 20 Other services 15 21 Trade fair catalogue 16 22 Conditions of payment 16 12
Conditions of Participation c) Precision tools, clamping and chucking devices, hand held tools Article I d) Machine tool accessories, equipment and devices e) Measuring instruments, equipment and machines for use in metalworking, 1 Organiser and sponsor of METAV 2020 analysis devices, metal testing machines, equipment and devices 2 Organisation of METAV 2020 f) Assembly and handling, industrial robots 3 Technical implementation of METAV 2020 g) Welding machines and equipment 4 Time and venue h) Machines and systems for surface treatment in metalworking 5 Opening hours (corrosion protection systems, etc. not included) 6 Permissible exhibits i) Computer technology for metalworking and manufacturing technology, 7 Exhibitors CAD, CAM, software, internet applications j) Electrical and electronic equipment for manufacturing technology, 1 Organiser and sponsor of METAV 2020 sensors, diagnostics METAV 2020 is organised by k) Components and systems for automated storage and transportation in metalworking VDW l) Components and systems for cooling and lubricating Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. m) Machines and systems for additive manufacturing (German Machine Tool Builders’ Association) n) Production systems and components for medical engineering Sponsor: VDMA Precision Tools / o) Materials Measuring and Testing Technology p) Services Lyoner Str. 18 60528 Frankfurt am Main, GERMANY Models, drawings, photographs, diagrams or graphic material shall only be permissible in connection with an exhibit. Stands offering information without 2 Organisation of METAV 2020 exhibits shall only be permissible for service companies covered by 7 d CONDITIONS OF PARTICIPATION VDW below. Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. Corneliusstr. 4 7 Exhibitors 60325 Frankfurt am Main, GERMANY The following companies shall be admitted as exhibitors: Tel.: +49 69 756081-53 / -56 a) Manufacturers Fax: +49 69 756081-74 b) Sales companies of domestic and foreign manufacturers E-mail: metav@vdw.de c) Trading firms of domestic and foreign manufacturers d) Service sectors: leasing and engineering firms, publishers dealing with 3 Technical implementation of METAV 2020 the product groups listed under 6 a – p above (technical implementation company) Messe Düsseldorf GmbH Exhibitors must fulfil two of three functions related to the goods exhibited: Messeplatz 1 “construction”, “manufacture”, “sales”. 40474 Düsseldorf, GERMANY Postal address: Postfach 10 10 06 40001 Düsseldorf, GERMANY Article II Tel.: +49 211 4560-01 8 Application Fax: +49 211 4560-668 9 Electronic dispatch 10 Deposit and contract 4 Time and venue 11 Admission METAV 2020 will take place from 10 – 13 March 2020 (4 days) at the Messe 12 Stand confirmation Düsseldorf exhibition grounds. 13 Sub-exhibitors The trade fair is scheduled to occupy Halls 1, 4, 5 and 7a. (NOTE: new hall allocations!) 14 Stand section Erection period: 2 – 9 March 2020 15 Withdrawal and non-participation Dismantling period: 13 March (5 pm) – 19 March 2020 5 Opening hours 8 Application METAV 2020 is open for visitors: Tuesday – Friday: 9 am – 5 pm. During this Application to exhibit at METAV 2020 shall be made by submitting a fully com- period, the stands must be staffed and exhibits uncovered. Exhibitors have pleted application form in writing or online to: access from 8 am till 6 pm. An obligation to operate applies throughout VDW the entire duration of METAV 2020, i.e., stands must be properly equipped Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. with exhibits during the set opening hours and they must be run by compe- Corneliusstr. 4 tent expert staff. The removal of exhibits and the dismantling of stands are 60325 Frankfurt am Main, GERMANY not permissible before the close of the event. In cases of these regulations In doing so, exhibitors thereby recognise and accept the Conditions of Par- being breached, the organiser is entitled to impose a contract penalty ticipation, the Technical Regulations and any circulars sent out later by the amounting to € 5,000.– without prejudice to the right to claim compensation organiser and/or the technical implementation company. for damage. The exhibits must be clearly designated. Conditions or reservations / prerequi- sites written into the application by the exhibitor shall have no validity. Special 6 Permissible exhibits siting requests shall be met wherever possible but shall not form a condition of The following products, which must be brand-new, may be exhibited: the application. No exclusion of competition shall be accepted. Applications a) Machine tools for metalworking, cutting, forming, parting, abrading shall only be valid on receipt of the application form (in writing or online), pend- b) Machine tools for unconventional material working ing acceptance by the organiser. Application deadline is 31 August 2019. 13
9 Electronic dispatch goods but are not themselves on offer, shall not be deemed to be sub-exhib- All documents dispatched to exhibitors, e.g. invoices or stand allocations, itors. Based on the conditions of registration, sub-exhibitors can be included will be sent by e-mail in non-encrypted form to the e-mail address given by with their full address in the catalogue, insofar as the fees have been paid the exhibitor. An invoice shall be deemed to have been received once the and the necessary documents submitted within the set deadline. The e-mail has entered the sphere of the exhibitor (e-mail account with their organiser (VDW) can permit larger joint stands if these fit into the thematic internet provider). Exhibitors are under obligation to check their electronic structure and sections of the event. In all other respects, all other provisions in-boxes regularly and to ensure that it is always possible for them to receive shall apply for all exhibitors. e-mails from VDW and Messe Düsseldorf. 14 Stand section 10 Deposit and contract Each exhibitor shall indicate on the application form which stand section Once the application has been received, the exhibitor will be invoiced by describes the main area of his production. The stand section serves as a basis e-mail for € 30.– plus statutory VAT per m² of the stand space registered (cf. for allocation to halls. The organiser shall be authorised to change the stand Article II, 9). A legally binding contract between the exhibitor and the organiser section. comes into effect on receipt of such invoice. The purpose of the deposit is to cover preliminary costs; it also constitutes advance payment for services charge- No. Stand section able to the exhibitor, and is therefore not deductible from the stand rental. The 01 Turning machines (lathes) deposit shall be offset against the final invoice after the close of the trade fair. 02 Drilling machines 03 Boring machines 11 Admission 04 Milling machines On receipt of the deposit invoice the exhibitor shall be deemed as registered. 05 Machining centres Only companies whose range of exhibits complies with the list in Article I, 6 06 Flexible manufacturing cells and systems shall be admitted as exhibitors. The organiser shall decide on the admission 07 Transfer machines and machining units of exhibitors and exhibits. There shall be no legal entitlement to admission, 08 Grinding machines unless such entitlement is specifically prescribed by law. The organiser 09 Tool grinding machines shall be authorised to rescind admission if this was based on incorrect 10 Gear cutting and finishing machines criteria or information or if an exhibitor no longer satisfies the criteria for 11 Planing, shaping, slotting and broaching machines admission. 12 Sawing and cutting-off machines 13 Screwing and threading machines 12 Stand confirmation 14 Honing, lapping and polishing machines Exhibitors will be sent their stand confirmation by e-mail during the 47th cal- 15 Deburring machines endar week 2019 (cf. Article II, 9). With the Online Order System (OOS) login 16 Sheet metal cutting machines data, once provided, exhibitors have access to a hall layout plan, showing 17 Blanking, nibbling and punching machines the position of their stand, as well as to the Technical Regulations for additional 18 Sheet metal forming machines internet services. 19 Sheet metal machining centres and flexible sheet metal machining 20 Presses The stand confirmation shall only be valid for the exhibitor specified in the ap- 21 Presses for special applications plication. Subletting or free provision of the exhibition space to third parties is 22 Bar, section and tube working machines not permissible. In the course of overall planning, the organiser is legally entitled 23 Wire forming and processing machines to make minimal changes to the size of stands and/or to allocate a different 24 Machines for the production of bolts, nuts, screws and rivets type of stand. If the allocated area is not available for reasons beyond the 25 Metal forming (massive) machines control of the organiser or the technical implementation company, the exhib- 26 Electroerosive and abrasive machines itor shall be entitled to a refund of the rental sum. Claims for further damages 27 Machines for marking and engraving are excluded. If circumstances urgently require, the organiser may, on stating 28 Machine tools for educational purposes the reasons, slightly alter the size or after the location of a stand in deviation from 29 Parallel kinematic machines the stand confirmation. The organiser reserves the right to change the position 30 Micromachining of the entrances and exits to the exhibition site and halls and of any gangways. 31 Second-hand machine tools 32 Welding, cutting and gas cutting machines 13 Sub-exhibitors 33 Industrial ovens, heat treatment systems Sub-exhibitors are such companies which, at the request of a main stand 34 Machines and systems for use in surface technology tenant, are to be listed by name, address and product range in the alpha- 35 Cutting tools betical index of exhibitors in the catalogue. Costs are involved for the admis- 36 Abrasive tools and products sion of sub-exhibitors, and the main stand tenant must register them with the 37 Hand held tools organisers in writing by submitting the respective form for the purpose. Only 38 Tooling devices sub-exhibitors may be registered whose stand sector is compatible with that 39 Tooling systems of the main stand tenant. 40 Tool presetters and tool balancing Furthermore, in all cases, the main exhibitor of the stand shall be liable for 41 Clamping devices payment of the sub-exhibitor fee of € 690.– plus statutory VAT per sub-exhibitor. 42 Accessories 43 Mechanical components Sub-exhibitors are subject to the same terms and conditions as are main exhib- 44 Hydraulic and pneumatic components itors. Unless authorisation has been given by the organiser (VDW), it is not 45 Electrical and electronic equipment for machine tools permissible for an allocated stand or part thereof to be ceded to any third 46 Control and drive systems party, whether with or without charge therefor. 47 Lubrication and cooling The admission of a sub-exhibitor without the agreement of the organiser shall 48 Materials entitle the organiser to cancel the contract with the main stand exhibitor 49 Disposal systems without notice and to clear the stand at the exhibitor’s expense. The exhibitor 50 Safety and environment shall insofar waive his/her infringement of property and/or unlawful interfer- 51 Workshop equipment rence rights. The main stand exhibitor shall not be entitled to claim damages. 52 Workpiece and tool handling Sub-exhibitors are all such companies who either exhibit or appear alongside 53 Automation for storage and transportation the main exhibitor at any stand. They shall also be regarded as sub-exhibitors 54 Assembly and handling in such cases where they have close economic or organisational ties with 55 Industrial robots the main exhibitor. 56 Software for product development Manufacturers of equipment and appliances, machines, or other products, 57 Software for machines which are necessary for purposes of demonstrating an exhibitor’s range of 14
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