Teststrategie Nürnberger Land

 
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Arbeitsgruppe Teststrategie FÜGK
                                              Landkreis Nürnberger Land

                                      Teststrategie Nürnberger Land
                                                  Version 1.2 - Stand 25.03.2021

   Im Rahmen und Auftrag der Lagebesprechung FüGK des Landkreises Nürnberger Land hat sich
   die Arbeitsgruppe Teststrategie gebildet, um in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ein
   strukturiertes Konzept für Reihentestungen in Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen etc. im Land-
   kreis Nürnberger Land zu erarbeiten. Ziel ist eine bestmögliche Umsetzung der nationalen Test-
   strategie zur nachhaltigen, einrichtungs- und unternehmensbezogenen Infektionsprävention wäh-
   rend der SARS-CoV2-Pandemie im Landkreis. Dadurch soll, auch nach Lockerung der Regelun-
   gen aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, eine größtmögliche Sicherheit
   für die Bevölkerung vor Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus erreicht werden.

   Grundsätzliche Einschätzung
   Die Arbeitsgruppe weist auf die dringende Notwendigkeit regelmäßiger und breit angelegter Tes-
   tung der Bevölkerung hin. Um die von der Bevölkerung, dem Bildungssystem und der Wirtschaft
   notwendigen und erwarteten Lockerungen zu erlauben und ein möglichst „normaleres Leben“ zu
   ermöglichen, sind die Werkzeuge der nationalen Teststrategie vollends auszuschöpfen. Dadurch
   werden Infektionsketten schnell unterbrochen und somit möglichst viele Ansteckungen durch un-
   erkannt infizierte Personen vermieden. Ebenfalls ist zentral zu beachten, dass durch falsch durch-
   geführte Testungen keine gefühlte, falsche Sicherheit aufgebaut werden darf. Neben der sehr
   wichtigen Impfkampagne und den Allgemeinen Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenver-
   ordnung ist die genannte Teststrategie bis zum erreichten Ziel der flächendeckenden Impfungen
   unerlässlich.

   Diese Aufgabe ist nur gemeinsam zu schaffen, hierzu ist es dringend nötig, nicht nur Seitens des
   Landkreises zu handeln, sondern es wird auch eine Einbindung und Handeln von Kommunen,
   Wirtschaft, Organisationen sowie Ehrenamt dringend empfohlen. Die Arbeitsgruppe möchte allen
   handelnden Beteiligten ein Grundgerüst mit möglichen Bausteinen liefern. Mögliche Umsetzungen
   können und werden sich je nach Kommune, Firma und Institution unterscheiden.

   Es ist zu beachten, dass dieses Konzept auf Grundlage der derzeit gültigen und bekannten Ver-
   einbarungen erstellt ist (Stand siehe unten). Kurzfristige Änderungen und evtl. angepasste Rah-
   menbedingungen durch derzeit laufend angepasste Verordnungen von Bund, Freistaat, KBV, etc.
   müssen jeweils beachtet werden.

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzich-
  tet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
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   Version 1.2, Stand 25.03.2021
Notwendige Maßnahmen:
- Schaffung eines allgemeinen Bewusstseins für die Notwendigkeit von ausgeweiteten Testungen als
  zentraler Baustein der Pandemiebekämpfung neben Impfungen und den bekannten Infektions-
  schutz-Regeln.

- Offensive Darstellung und Kommunikation der Möglichkeiten und Grenzen der einheitlichen Test-
  strategie.

- Einrichtung flächendeckender kommunaler Teststellen unter organisatorischer Leitung der Kommu-
  nen in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten1 vor Ort.
  Die jeweilige Gemeinde bzw. das umsetzende Unternehmen oder Organisation verantwortet den
  Betrieb der lokalen Teststelle in Eigenverantwortung. Hierfür ist im Vorfeld eine Klärung der rechtli-
  chen Rahmenbedingungen (u.a. zu Haftung, arbeitsrechtlichen Fragen) zu beachten; diese Klärung
  sollte sinnvollerweise zentral erfolgen.

- Öffnungszeiten sollten so gestaltet sein, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, 2-mal pro Woche
  unkompliziert und wohnortnah einen Test durchführen zu lassen.

- Durchführung der Testungen vor Ort unter Berücksichtigung der gültigen Hygienevorgaben und gel-
  tenden Bestimmungen in den Gemeinden durch Mitarbeiter, Dienstleister oder ehrenamtliche Helfer
  nach Einweisung durch geschultes Fachpersonal und Ärzte mittels Antigen-Schnelltest in der jewei-
  ligen Teststelle.

- Soziale Einrichtungen und Unternehmen sollen jeweils einen Ansprechpartner als Testbeauftragten
  ernennen, der die individuellen Anforderungen der Einheit berücksichtigt und in einer eigenen oder
  nahen Teststelle koordiniert.

- Im positivem Testfall: Meldung an das Gesundheitsamt (je nach Anforderung GA), Verweis auf häus-
  liche Isolation und Hinweis auf Bestätigungstest mittels PCR-Testung durch die Kooperationsärzte
  und/oder ÖGD. Empfehlenswert können vor Ort zusätzliche, in Kooperation mit einem Arzt, zu er-
  stellende PCR-Tests sein.

- Erstellung eines schriftlichen oder elektronischen Befundes als Nachweis der Testung inklusive Er-
  gebnis (negatives Ergebnis ermöglicht ggf. bestimmte Tätigkeiten oder Bewegung je nach geltender
  Beschlusslage).

          Die Arbeitsgruppe Teststrategie bietet gemeinsam mit dem Gesundheitsamt
              ein Umsetzungskonzept als Grundgerüst für Errichtung und Betrieb
                         kommunaler und betrieblicher Teststellen an.

Festzuhalten ist, dass diese Aufgabe nur gemeinsam funktionieren kann. Weder der Landkreis, das Ge-
sundheitsamt, noch Ärzte, Apotheken, Organisationen oder Kommunen werden diese Aufgabe alleine
schaffen können. Bündnisse und Aktivitäten mit allen Beteiligten aus Landkreis, Kommunen, Organisati-
onen, Ärzten, Apothekern, Einrichtungen und Betrieben sind in kommunalen Aktivitäten zu bündeln. Die
Bewältigung der Pandemie erfordert die Mitarbeit der gesamten Bevölkerung. Erstellung und Umsetzung
der strukturierten Reihentestungen ermöglichen allen ein weitgehend normaleres Leben in Bildung, Wirt-
schaft und Kultur.
Gesamtziel ist es, im Einklang der gültigen Bestimmungen, den Einrichtungen, den Betrieben und der
Bevölkerung die Möglichkeiten zu geben, sich regelmäßig, wohnortnah und sicher testen zu lassen. Die
Häufigkeit kann nach Anforderung und Verfügbarkeit variieren, in vielen Fällen kann derzeit von einem
Ziel von 2-mal die Woche ausgegangen werden.
Wichtig in der Gesamtstrategie ist auch die Aufklärung der verschiedenen Möglichkeiten, der Risiken,
Einordnung und Umsetzungsmöglichkeiten.

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Testmöglichkeiten/Verfahren - Übersicht und Einordnung
- PCR-Abstrichtests
  PCR-Abstrichtests sind dem medizinischen Bereich zuzuordnen und für eine breit angelegte Rei-
  hentestung ungeeignet.

- Gurgel-Tests
  o Einzel-PCR-Auswertung
    Durch RKI zugelassene Probenentnahme, durch Ärzte oder Gesundheitsamt finanziert durch
    Staat und Krankenkassen.
   o (Klein-)Pooling-PCR-Auswertung (mit Rückstellproben für Einzelauswertung)
     Derzeit als „Umwelttest“ außerhalb der medizinischen Systeme z.B. für Unternehmen nutzbare
     Testmöglichkeit. Umsetzung z.B. durch die Fa. Synlab, Weiden. Finanzierung durch das Unter-
     nehmen selbst. Positive Ergebnisse werden vom Labor per App an die Testperson und direkt an
     das Gesundheitsamt gesendet.
   o Massentests (Gurgel- und Spucktests)
     Derzeit durch die fehlende Allgemeinzulassung nur in Studien nutzbar. Sinnvoll für große Gruppen
     und Kinder unter 14 Jahren. Eine allgemeine Zulassung ist in Diskussion, aber derzeit in Deutsch-
     land noch nicht erteilt. Nach Berücksichtigung wichtiger Punkte wie Hygiene, Ablauf, Datenschutz
     und Meldewesen kann dies z.B. für Schulen und Einrichtungen eine sehr zielführende Möglichkeit
     sein. Hierbei ist zu prüfen, ob eine Teilnahme an Studien sinnvoll möglich ist oder ob mit einer
     kommenden Zulassung entsprechende Möglichkeiten eingeführt werden könnten.

- POC-Antigen-Schnelltests
  Diese durch verschiedene Möglichkeiten der Probenentnahmen wie Abstrich, Spuck- oder Speichel-
  Entnahme muss durch medizinisch bzw. mindestens medizinisch geschultes Personal erfolgen. Er-
  gebnisse liegen meist in ca. 15 - 20 Minuten vor und können so schneller, wenn auch bei kleinerer
  Sensitivität, Ergebnisse liefern. Sie können durch Ärzte, Testzentren, Apothekern, kommunale Test-
  stellen aber auch in Betrieben, Einrichtungen durch geschulte Personen erfolgen.
   Entsprechende Schulungsmaßnahmen werden beispielsweise durch die örtlichen Organisationen
   angeboten. Die POC-Antigen-Tests müssen durch das BfArM für die professionelle Anwendung zu-
   gelassen sein. Die geschulte Anwendung der POC-Antigen-Schnelltests ist für kommunale Teststellen
   für vom Bund bzw. vom Land finanzierte Bürgertestungen einzusetzen.

- Laien-Antigen-Schnelltests
  Laien-Antigen-Schnelltests sind für die Eigentestung zugelassen und werden einen Großteil der Te-
  stungen ausmachen. Problematik dabei ist für sensible Bereiche die Unklarheit der Zuverlässigkeit
  der Durchführung und auch Informationsweitergabe. Die Anwendung dieser Tests können in be-
  trieblichen Teststellen ein Baustein sein.

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Version 1.2, Stand 25.03.2021
Landkreis-Strategie
Eine sinnvolle Landkreis-Strategie gliedert sich in verschiedene Teilstrategien, die wiederum Bestand-
teil der nationalen Teststrategie sind, auf.

- Tests durch Ärzte / Arzt-Praxen
  Die Kapazitäten der niedergelassenen Ärzte sind vor allem für die symptomhaften Testungen und
  auch in Zukunft für die dringend nötigen Impfungen zu nutzen.

- Landkreis-Testzentren
  Die vorhandenen Testzentren des Landkreises in Altdorf und Hersbruck sind vor allem für Bestäti-
  gungs-Tests bei Kontakten, Verdachtsfällen und ersten Schnell- oder Massentests zu nutzen.

- Kommunale Teststellen
  Es sollten je Kommune (ggf. bei kleinen Kommunen gemeinsam) wohnortnahe Teststellen, vor allem
  für POC-Antigen-Schnelltests mit täglicher Öffnung für Mitarbeiter kleinerer Firmen und Einrichtun-
  gen, sowie der allgemeinen Bevölkerung eingerichtet werden. Die Koordination sollte durch die Kom-
  munen unter Einbindung der regionalen Organisationen, wie z.B. Ärzte, Apotheker, Dienstleister,
  Firmen oder auch möglichst von Ehrenamtlichen erfolgen. Rahmenbedingungen sollten zentral zur
  Verfügung gestellt werden. Für Bürgertestungen ist bei Beachtung der entsprechenden Vorgaben,
  nach Antrag an das Gesundheitsamt und Beauftragung durch diese eine Abrechnung durch die KBV
  möglich.

- Weitere Teststellen
  Firmen und Organisationen ist es möglich, begleitete Schnelltests durch POC-Antigen-Schnelltests
  oder auch Laien-Antigen-Schnelltests in entsprechend sicheren und hygienischen Rahmenbedin-
  gungen anzubieten. Eine Finanzierung ist durch den Betreiber, Einrichtung oder Firma selbst vorzu-
  nehmen.

- Testungen in Einrichtungen, Schulen und Firmen
  Im Rahmen der Möglichkeiten können auch vor Ort lokale Teststellen eingerichtet werden. Für die-
  sen Zweck erscheinen Pooltestungen äußerst sinnvoll und sollten weiterentwickelt werden. Es ist
  dafür Sorge zu tragen, dass allen Schülern möglichst 2-mal die Woche Testmöglichkeiten zur Ver-
  fügung gestellt werden.

- Kommunikation
  Es ist eine gute und intensive Kommunikationsstrategie aufzubauen, die alle Beteiligten, insbeson-
  dere Landkreis, Kommunen, Schulen, Multiplikatoren und Firmen auf die Notwendigkeit der Testun-
  gen, vor allem auf die richtige Einordnung und auch über Risiken informiert. Primär müssen die
  Bürger transparent auf die Möglichkeit der Unterbrechung von Infektionsketten und auf die verblei-
  benden Ansteckungsrisiken hingewiesen werden. Ebenso ist vorab klar zu kommunizieren, wie mit
  positiven und negativen Ergebnissen umzugehen ist.

- Anmeldung
  In den Teststellen sind niederschwellige, einfache Anmeldemöglichkeiten bereitzustellen. Digitale
  Anwendungsmöglichkeiten können das Angebot sinnvoll ergänzen und sollen zentral zur Verfügung
  gestellt werden.

- Finanzierung
  Die medizinisch angeordneten PCR-Tests sind durch Krankenkassen und Staat abzurechnen. Pool-
  und Massenpooltests sind derzeit durch die Einrichtung oder Studien zu bezahlen. Bürger-Schnell-
  tests (POC-Antigentests) können durch die Finanzierungsregelungen des Bundes abgerechnet wer-
  den. Hierzu ist eine Anmeldung und Beauftragung der jeweiligen Teststelle durch das Gesundheits-
  amt notwendig. Unternehmen (Sonderregelungen für Gesundheitswesen ausgenommen) müssen
  für das Testangebot an ihre Mitarbeiter derzeit selbst aufkommen.
   Weitere Kosten sind durch den Landkreis, durch die Kommunen, ggf. unterstützt durch Betriebe und
   Förderer, abzusichern oder zu bezahlen.

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Version 1.2, Stand 25.03.2021
Summary
Die Arbeitsgruppe Teststrategie des Landkreises Nürnberger Land rät dem Landkreis, den Kommunen,
der Politik und der Wirtschaft entsprechend gemeinsam und umgehend den Einrichtungen, Firmen und
Bevölkerung Möglichkeiten für regelmäßige, symptomlose, einfach zu erreichende und durchzufüh-
rende Testmöglichkeiten, wie oben beschrieben, aufzubauen. Durch die Dringlichkeit und massiv nöti-
gen Ressourcen kann dies nur gemeinsam im Landkreis erfolgen. Die Ressourcen und das nötige
Wissen müssen sinnvoll und bestmöglich eingesetzt werden.
Beigefügt präsentieren wir ein erstes Konzept für die kommunalen Teststellen für die einfache Umset-
zung einer sinnvollen Teststrategie im Landkreis.

Arbeitsgruppe Teststrategie Landkreis Nürnberger Land
Dr. Martin Seitz
Versorgungsarzt Nürnberger Land
Dr. Dane Wildner
Chefarzt Krankenhaus Lauf, Klinikum Nürnberg
Joachim Schnabel
Leiter Schulamt Nürnberger Land
Markus Deyhle
Kreisgeschäftsführer BRK Nürnberger Land
Johannes Bisping
Vorsitzender IHK Gremium Lauf

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