Thailand Visa und Einreise

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Thailand Visa und Einreise
Obwohl die Visa - und Einreisebestimmungen verhältnismäßig strikt sind, ist Thailand trotzdem im Prinzip
ein "offenes" Land und dies nicht nur für Kurzzeiturlauber, sondern auch für jemand der länger bleiben
will. Es gibt Leute, welche jahrelang mit einem Touristenvisa in Thailand blieben, ohne deswegen Arg-
wohn von den zuständigen Behörden zu erregen. Dies gilt für alle Ausländer.

Wer sich illegal im Land aufhält, wird entsprechend dem thailändischen Ausländergesetz nach einer ge-
wissen "Abschiebehaft" ausgewiesen. Für eine Überschreitung der Visa- bzw. Aufenthaltsdauer wird die
empfindliche Summe von 200.- Baht pro Tag eingezogen. Dieser Betrag ist relativ problemlos bei der
Ausreise zu bezahlen. Ohne Bezahlung ist jedoch eine Ausreise dann nicht möglich.

Sind im Paß eines Elternteils ein Kind / Kinder mit eingetragen kann dies zu Problemen führen, falls der
Elternteil Thailand ohne das Kind verlassen will. Das thailändische Immigrationsgesetz schreibt vor, daß
ein Kind, welches in dem Paß eines Elternteils mit aufgeführt ist, das Land zusammen mit den Eltern ver-
lassen muß. Ein separater Paß, ausgestellt auf das Kind, löst diese Problem.
Es ist keine Quarantäne oder Immunisationsperiode notwendig, außer der Einreisende kommt aus einer
infizierten oder einer Region mit hohem Ansteckungsrisiko.

Einreise ohne Visa
Staatsangehörige folgender Nationalitäten können bis zu 30 Tage ohne Visa nach Thailand einreisen:
Algerien, Argentinien, Australien, Ägypten, Bahrein, Belgien, Brasilien, Brunei, Burma, Dänemark,
Deutschland, Fiji, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Indonesien, Israel, Italien, Japan,
Jemen, Jordanien, Jugoslawien, Kanada, Kenia, Kuweit, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Neu Seeland,
Nigeria, Norwegen, Oman, Österreich, Papua- Neuguinea, Philippinen, Portugal, Qatar, Republik von
Korea, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Sudan, Tunesien, Türkei, UAE, USA,
Vanuatu, West Samoa.

Touristen aus diesen Ländern müssen via Flugzeug, mit einem registrierten Schiff ( 500 und mehr BRT )
oder auf dem Landweg über Malaysia in das Königreich einreisen. Ferner müssen sie im Besitz eines
gültigen Weiter- oder Rückreisescheins sein.

Wer mit eigenem, oder gemietetem Auto nach Thailand einreist, muß alle notwendigen Zulassungsunter-
lagen für das Fahrzeug mit sich führen.

Die 30-tägige Aufenthaltsgenehmigung kann nicht verlängert werden, außer es treten unvorhersehbare
Umstände wie Krankheit oder Verzögerung des Abfluges ein.

Besondere, sehr vorteilhafte Regelungen gibt es für Staatsangehörige aus Neuseeland, Südkorea und
Malaysia.

Neuseeländische und Süd- koreanische Staatsbürger mit gültigem Paß, können sich 3 Monate ohne Visa
als Besucher in Thailand aufhalten.

Malayische Staatsangehörige, welche mit Bus, Mietauto oder Motorrad auf dem Landweg von Malaysia
nach Thailand einreisen, benötigen keinen Weiter -bzw.
Rückreiseschein. Sie benötigen außerdem keinen Reisepaß, sondern können an der Grenze einen
Grenzpassierschein erhalten. Dieser ist 6 Monate gültig und erlaubt ihnen eine Einreise bis zu 50 km in
Südthailand und einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen.

Ähnliche Regelungen gibt es für Bürger von Burma, Laos und Kambodscha. Sie können ebenfalls mittels
Grenzpassierschein nach Thailand einreisen. Jedoch sind diese nur auf einen Tag Aufenthalt innerhalb
eines bestimmten Abschnittes entlang der Grenzregion ausgestellt.
Bürger aus Hong Kong und Taiwan benötigen keinen gültigen Paß.

Taiwanesen genügt eine Einreiseerlaubnis, ausgestellt von einem Thai-Airways Büro in Taipei oder eines
Thai Konsulats in einem Drittland. Hong Kong Chinesen benötigen zur Einreise nach Thailand nur einen
Personalausweis.

15 Tage Visa bei Ankunft
Seit 1. Oktober 1987 stellt das "Immigration Office Bangkok im Don Muang Flughafen Touristenvisen für
bis zu 15 Tage Aufenthalt aus. Dies betrifft die nachfolgenden 80 Länder. Die Angehörigen dieser Staaten
erhalten keinen "visafreien" Aufenthalt von bis zu 15 Tagen. Darum werden die Nationen, welche ein-
gangs aufgelistet sind hier nicht mit geführt (siehe Kapitel:
Einreise ohne Visa)
Die in Frage kommenden Besucher müssen einen gültigen Reisepaß oder andere Reisedokumente der
betreffenden Länder mit sich führen. Ebenso ein bereits bezahltes Ticket, welches gewährleistet, daß sie
in der festgelegten Zeit wieder ausreisen können.
Für den Visa Antrag ist ein Paßfoto und eine Gebühr von 300.- Baht notwendig.
Diese Regelung betrifft nur die nun folgenden Länder, welche hier nach Kontinente geordnet sind.

Europa:
Andorra; Zypern; Liechtenstein; Malta; Monaco; San Marino und der Vatikan.

Amerika:
Antigua & Barbuda; Bahamas; Barbados; Belize; Bolivien; Chile; Kolumbien; Costa Rica; Dominica;
Ecuador; Grenada; Guatemala; Haiti; Honduras; Jamaika; Panama; Paraguay; Peru; St. Christopher &
Navis; St.
Lucia; St. Vincent & die Grenadines; Surinam; Trinidad & Tobago; Uruguay; und Venezuela.

Asien:
Bangladesch; Bhutan; Indien; Malediven; Nepal; und Pakistan.

Afrika:
Botswana; Burkina Faso; Burundi; Kamerun; Cape Verde; Zentral Afrikanische Republik; Tschad; Komo-
ros; Godkivoa; Djibouti; Äquatorial Guinea; Gabun; Gambia; Guinea; Guinea Bissau; Lesotho; Liberia;
Malawi; Mali; Mauritius; Morocco; Niger; Rwanda; Sao Tome and Principe; Seychelles; Sierra Leone;
Somalia; Süd Afrika; Swaziland; Tanzania; Togo; Uganda; Zaire; Zambia; and Zimbabwe.

Pazifik:
Kiribati; Nauru; Tonga; Solomon Islands; Tuvalu.

Touristen Visa
Besucher, welche länger als 15 Tage im Königreich bleiben wollen, müssen bei einer diplomatischen Ver-
tretung Thailands ein entsprechendes Einreisevisa beantragen. Sollte es in dem betreffenden Land keine
diplomatische Vertretung Thailands geben, kann der Antrag auch in einem Nachbarstaat gestellt werden.
Wenn es keine thailändische Botschaft oder kein Konsulat gibt, kann man sich auch schriftlich, mit der
Bitte um eine Einreiseerlaubnis, direkt an die " Immigration Division"; Soi Suan Phlu; Sathorn Tai Road;
Bangkok; Thailand wenden. Wird das Dokument ausgestellt und zugeschickt, so kann man dies anstelle
eines Visum zur Einreise benutzen.

Ein Visum muß innerhalb 90 Tage nach Ausstellungsdatum benutzt werden. Falls keine Verlängerung
beantragt wurde verliert es nach dieser Frist seine Gültigkeit.

Das Touristenvisa erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Es kann einmalig um weitere 30 Tage
verlängert werden.
Verlängerung
Touristenvisen können bei thailändischen "Immigration"- Dienststellen um einen Monat verlängert wer-
den. Die Hauptdienststelle ist in Bangkok,

"Immigration Division"; Soi Suan Phlu; Sathorn Tai Road.
Die Verlängerung erfolgt relativ einfach und unproblematisch. Man muß einen Antrag ausfüllen, diesem
ein Paßbild beilegen und eine Gebühr von 500.- Baht bezahlen.

Regelmäßige Ausreisen (Visa Trips)

Halter von Touristenvisen müssen das Land alle drei Monate verlassen.
Die Leute in den nördlichen Regionen und um Bangkok, welche länger als 3 Monate bleiben wollen, ma-
chen ihre Ausreisefahrten nach Penang / Malaysia.
Es gibt eine Zugverbindung die täglich um15:15 vom Hua Lamphong Bahnhof in Bangkok nach Butter-
worth / Malaysia geht. Ankunft kurz nach Mittag den darauffolgenden Tag. Von Butterworth gibt es sofort
regelmäßige Fährverbindung zur gegenüberliegenden Insel Penang.
In Penang erhält maninnerhalb von 24 Std. ein Visa für Thailand. Das thailändische Konsulat befindet sich
etwas außerhalb des Stadtzentrums in Jalan Nunn; Jalan Macalister. Es werden 2 Paßbilder benötigt und
die Visagebühr beträgt 30 Malaysia Dollar.
Der thailändische Zug zurück nach Bangkok fährt täglich um 13:40 Uhr in Butterworth ab. Normalerweise
kann das Visa rechtzeitig genug abgeholt werden, um noch diesen Zug zu erreichen. Wenn man also
noch am selben Tag zurückfahren will, ist es ratsam, zwischen 9 - 10 Uhr auf dem Konsulat zu erschei-
nen, da die Päße meist erst bearbeitet werden, wenn Antragsteller kommen um ihre Pässe wieder abzu-
holen. Dies beinhaltet dann eine Wartezeit von einer halben bis zu 2 Stunden.
An der Ablegestelle der Fähre von Penang nach Butterworth kann man am Schalter der malaysianischen
Eisenbahn die Fahrkarte für die Rückfahrt kaufen. Hier kann man auch reservieren. Der Zug von Butter-
worth nach Bangkok führt 4 Schlafwagen, die meist voll belegt sind. Wer also seine Karte erst vor Abfährt
käuft, oder nur einige Tage vorher, erhält meist nur noch einen Platz in der nicht klimatisierten
2.Klasse.,welche für die 20 Std. Fahrt nach Bangkok nicht gerade komfortable ist. Fährt man nur bis Surat
Thani, um dann nach Koh Samui überzusetzen, mag dies ja noch erträglich sein. Wir empfehlen deshalb
Leuten, welche ein Schlafwagenabteil möchten, schon lange im Voraus fest zu reservieren und ihr e
Fahrkarte bereits in Bangkok zu kaufen, auch wenn dann eine eventuelle Reservierungsänderung mit
Kosten verbunden sind.
Viele Reisenden würde es nichts ausmachen, bis nach Hat Yai in einem nicht klimatisiertem Abteil zu
fahren, um dann dort in eines der Schlafwagenabteile, welche hier noch dazukommen, umzusteigen. Aber
in Penang oder Butterworth kann man für diese zusätzlichen Abteile nicht reservieren.
Sie müssen sich dann in Hat Yai an den Schaffner wenden, um zu erfahren ob noch ein Platz in den neu
angehängten Schlafwagenabteile frei ist.
Verbindung direkt nach Singapur sind schwieriger, falls sie dort ihr Visa machen lassen wollen. Man muß
unterwegs zweimal umsteigen. Erst in Butterworth, dann nochmals in Kuala Lumpur. Verspätungen auf
der Strecke führen meist dazu, daß man in Kuala Lumpur den Anschlußzug nach Singapur verpaßt. Rei-
sen von Singapur nach Bangkok heißt meist einen Tag Aufenthalt in Kuala Lumpur, oder einer Übernach-
tung in Butterworth.
Will man direkt von Bangkok nach Singapur durchfahren, ist es meist schwierig ein Schlafwagenabteil für
die zweite Nacht von Kuala Lumpur nach Singapur zu bekommen. Die Koordination zwischen der thailän-
dischen und der malaysianischen Bahn läßt im Moment noch sehr zu wünschen übrig. Man kann zwar die
Fahrkarte nach Singapur in Bangkok kaufen, aber keine Reservierung für die gesamte Strecke tätigen,
dies geht nur bis nach Butterworth. Bei Ankunft in Kuala Lumpur reicht dann meist die Zeit nicht für eine
weitere Reservierung, da der Schalter dort um 20:00 Uhr schließt, was ungefähr der Zeitpunkt ist, wo der
Zug von Butterworth einfährt.
Wir empfehlen in Malaysia einzukaufen. Zwar gibt es an den Grenzstellen keine zollfreien Läden, jedoch
sind viele westlichen Waren in Malaysia billiger als in Thailand. Dies trifft am meisten auf Zigaretten zu.
Sie sind nicht nur billiger, sondern auch von besserer Qualität als in Thailand und Schokolade kostet we-
niger als die Hälfte.
Zollbeamte durchsuchen den Zug nicht nur an der Grenze, sondern auch zwischen dem Grenzort Padang
Besar und Bangkok. Dies führt zu vielen unplanmäßigen Aufenthalte auf dem Weg nach Bangkok.
Non immigrant Visa
Das sogenannte "Non immigrant Visa" wird für Besucher ausgestellt, welche zu offiziellen oder geschäftli-
chen Zwecken oder nur zum Vergnügen für eine geraume Zeit einreisen wollen. Dieses Visum ist für eine
Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gültig. Es kann um weitere 90 Tage auf jeder Immigrationsdienststelle
verlängert werden. Bei Ausreise mit erneuter Wiedereinreise mit diesem Visa ist es notwendig einen An-
trag für die Wiedereinreise bei einer Immigrationsbehörde zu stellen, da ansonsten das Visa nach der
Ausreise seine Gültigkeit verliert.Man kann mehrere Neueinreisen ( re-entry) beantragen. Die Gebühr pro
"re-entry" Antrag beträgt 500.- Baht.

Dem Antrag für ein Non immigrant "B" Visa müßen Firmenunterlagen über Art/Zweck der Beschäftigung
oder des Geschäftes beigelegt werden.
Aufenthaltsgenehmigungen ( Resident Permits) Es gibt eine Reihe von Rechtsberatern und Anwaltsbüros,
welche Anträge für Ausländer stellen und Bearbeiten.
Nach erfolgter Genehmigung eines solchen Antrages wird der Antragsteller dann offiziell und formell als
Immigrant geführt. Es gibt Quota und Nichtquota Immigranten. Die jährliche Quote für Antragsteller be-
trägt 100 pro Land. Für Antragsteller aus den USA, Großbritannien, Taiwan, Indien und Japan gibt es
keine Quoten.

Der Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung muß entweder bei einer thailändischen Botschaft oder einem
Konsulat im Ausland gestellt werden, oder bei der Immigrationsbehörde in Bangkok. Hierfür gibt es spe-
zielle Antragsformulare der Immigrationsbehörde. Zusammen mit dem Antrag müssen ein Lebenslauf und
persönliche Angaben eingereicht werden. Für Erwachsene muß eine Garantiesumme von 5.000.- für Kin-
der in Höhe von 2.500.- Baht hinterlegt werden.

Alle Antragsteller für eine Aufenthaltsgenehmigung müssen ebenfalls eine Arbeitserlaubnis des thailändi-
schen Arbeitsministeriums vorweisen.
Nach erfolgreicher Genehmigung wird dem Antragsteller für eine Gebühr von
1.000.- Baht ein Aufenthaltszertifikat ( Blaues Buch ) ausgehändigt. Der ausländische Immigrant muß
seinen Wohnsitz in Thailand bei der örtlichen Gemeindeverwaltung ( Amphur Office) anmelden und be-
kommt dort dann eine Wohn/Hauskarte. / Tage nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung muß bei der
örtlichen Polizeibehörde dann ein Antrag auf ein Ausländerbuch (Rotes Buch) gestellt werden. Jedes Jahr
ist dann dort eine neue Registrierung, welche
200.- Baht kostet, notwendig.
Falls ein Immigrant aus Thailand ausreisen möchte, muß er/sie vor der Ausreise die Immigrationsbehörde
hiervon in Kenntnis setzen. Er/sie bekommt dann eine Ausreisebestätigung, welche für die erneute Einrei-
se notwendig ist.
Die Aufenthaltsgenehmigung bleibt nur dann gültig, wenn der Ausländer mindestens einmal pro Jahr nach
Thailand einreist. Vor einer Ausreise ist ebenfalls eine Genehmigung / Steuerbefreiungsurkunde der
Steuerbehörde einzuholen.
Eine Aufenthaltsgenehmigung deckt nicht andere Familienangehörige ( Ehepartner usw.) ab.
In Thailand geborene Kinder ausländischer Eltern haben ihren eigenen legalen Status. Sie sind keine
thailändischen Staatsangehörige ( sogar solche mit einer thailändischen Mutter und einem ausländischen
Vater haben nicht automatisch die Thai - Staatsbürgerschaft - nur Kinder eines thailändischen Vaters,
wobei die Nationalität der Mutter keine Rolle spielt).
Andererseits werden diese Kinder ausländischer Eltern, selbst wenn die Eltern nur als Touristen oder
vorübergehende Besucher im Lande sind, nicht als Touristen klassifiziert. Technisch gesprochen haben
sie das Land ja nicht als Besucher betreten, weder als Touristen noch als zeitweilige Gäste.
Um legal als Einwohner angesehen zu werden brauchen sie auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Die
Immigrationsbehörde sagt, in Thailand geborene Kinder können hier ohne Formalitäten unbegrenzt blei-
ben, bis sie das Land zum ersten Mal mit einem nicht thailändischen Paß verlassen haben.
In Thailand geborene Kinder brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern nur eine thailändische
Geburtsurkunde. Die Ausstellung der selben dauert ungefähr zwei Wochen und wird meist von dem Kran-
kenhaus, in welchem das Kind entbunden wurde, ausgestellt.
Geburtsurkunden sind Standardformulare ausschließlich in thailändischer Sprache. Jedoch haben viele
Anwaltsbüros in Bangkok ihre eigenen englischen Formulare und der normale Preis für eine solche Über-
setzung ist 200.- Baht.
Mehr Information über Aufenthaltsgenehmigung, besonders für ausländische Investoren, können Sie im
Abschnitt " Geschäfte/Handel und Anstellung"
nachlesen.

Zollbestimmungen
Verbotene Güter
Jegliche Art von Betäubungsmittel und Drogen ( Hanf, Opium, Kokain, Morphium, Heroin), obszöne Litera-
tur, - Bilder- oder Artikel.
Feuerwaffen
Die Einfuhr von Feuerwaffen und Munition ist nur mit Genehmigung von der Polizeibehörde oder der Re-
gistrierungsbehörde möglich.

Persönlich Güter
Eine annehmbare Menge an Kleidungsstücken für den persönlichen Gebrauch, Toilettenartikel und tech-
nischer Geräte kann zollfrei mitgebracht werden.
Kameras
Ein Fotoapparat oder eine Video/Filmkamera sind zollfrei, ebenso 5 Rollen Fotofilm oder drei Rollen 8
oder 16 mm Film.
Tabak, Alkohol, Getränke
Zigaretten, Zigarren, oder Tabak, jedes oder zusammen nicht mehr als 250 Gramm und nur 200 Zigaret-
ten sind zollfrei.

Pflanzen und Tiere
Die Einfuhr bestimmter Spezies von Obst, Gemüse und Pflanzen ist verboten.
Genaue Auskunft erteilt Ihnen die "Agricultural Regulatory Division" ( Landwirtschaftsbüro), Bangkhen,
Bangkok, Tel 579-1581, 579-8516.

Genehmigung für die Einfuhr von Tieren, auf dem Luftweg sind im Flughafen erhältlich.

Falls Tiere auf dem Seeweg nach Thailand gebracht werden sollen, muß ein Antrag bei dem Departement
of Livestock Developement, (Amt für
Viehzucht) Bangkok, Tel.: 251-5136; 252-644 gestellt werden.

Gültige Impfpässe für die Einfuhr von Haustiere sind ebenfalls notwendig.
Tollwut ist in Thailand weit verbreitet und so erheben viele Länder eine erhebliche Quarantänezeit für
Tiere, welche aus Thailand mitgebrch werden.

Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenstände

Es ist verboten, Buddhastatuen und Bodhisattva Statuen oder Teile davon auszuführen. Ausnahmege-
nehmigungen werden erteilt, wenn die Buddhafiguren von Buddhisten für religiöse Zwecke verwendet
werden sollen, ebenso für kulturelle Zwecke oder für Zwecke die den thailändischen Behörden annehm-
bar erscheinen.

Von dem Departement of Fine Arts ( Kunstbehörde) muß eine Lizenz erworben werden, ehe die Kunstge-
genstände oder Antiquitäten ausgführt werden können.
Dies gilt für Originale , wie auch für Reproduktionen. Das dies auch für Reproduktionen gilt ist eine thai-
ländische Sonderheit. Ein anderes Gesetz verbietet nämlich die Herstellung von Reproduktionen., speziell
von Buddhafiguren. Im Grunde dienen diese Gesetze (Ausfuhr und Reproduktion von Buddhastatuen),
dazu die Kommerzialisierung der Landesreligion zu verhindern.

Die Kunstgegenstände oder Antiquitäten, für welche eine Ausfuhrgenehmigung beantragt wurde, müssen
mindestens 5 Tage vor der vorgesehenen Ausfuhr entweder dem National Museum in Bangkok (224-1370
and 224-1333), dem Chiang Mai National Museum (Tel 053 / 22-1308) oder dem Songkhla National Mu-
seum (Tel 074 / 31-1728) zur Genehmigung vorgelegt werden.
Hierzu muß ein Antragsformular ausgefüllt werden, dem 2 postkartengrosse Fotos einer Frontansicht des
in Frage kommenden Gegenstandes ( Gegenstände) beigefügt ist. ( Nicht mehr als 5 Gegenstände auf
einem Foto) Zudem muß noch eine Fotokopie des Passes des Antragstellers mit eingereicht werden.

Zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen
Ein Tourist kann mit dem eigenen Auto oder Motorrad einreisen und durch Thailand fahren. Jedoch will
die thailändische Regierung verhindern, daß dies ausgenützt wird, um Fahrzeuge ins Land u schmuggeln
( Auf Luxusautos wird eine Steuer von mehreren hundert Prozent erhoben). Deshalb werden strikte Rege-
lungen getroffen.
Diese Regelungen betreffen hauptsächlich Staatsangehörige aus Malaysia und Singapur, die geschäftlich
oder nur auf Urlaub nach Thailand fahren.
Falls das Fahrzeug durch den Don Muang Flughafen oder den Klong Toey Hafen eingeführt wird, muß
eine Bankgarantie vorgelegt werden oder eine Bargeldgarantie hinterlegt werden. Die Höhe der Garantie
muß den ungefähren Preis des Fahrzeugs in Thailand plus 20 Prozent abdecken. Falls die Einfuhr auf
dem Landweg über Singapur erfolgt ist eine persönliche Garantie ausreichend. Hierfür gibt es Formulare,
die nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.
Die Genehmigung zur Benutzung eines Fahrzeuges gilt für 6 Monate. Falls anfänglich eine kürzere Er-
laubnis erteilt wurde, kann bei der Zollbehörde eine Verlängerung beantragen werden.
Der Fahrer, der mit einem Fahrzeug nach Thailand einreist, muß im Besitz eines internationalen Führer-
scheins sein. Er oder sie muß auch sämtliche Zulassungs -und Fahrzeugpapiere mit sich führen. Ist das
Fahrzeug gemietet, so braucht man ein Bestätigungsschreiben oder eine Vollmachtserklärung des Besit-
zers/Vermieters.

Währungen/Devisen (Ein - und Ausfuhr )
In einer von dem " Foreign Exchange Departement" ( Währungs/Devisenbehörde) herausgegebenen Bro-
schüre steht, daß es ab 1.1991 auf die Menge der ausländischen Devisen und thailändischer Währung,
die man beabsichtigt mit ins Land zu bringen, keinerlei Beschränkungen mehr gibt.
Ausländische Besucher oder Personen die auf der Durchreise sind, können unbegrenzt sämtliche auslän-
dischen Devisen, welche sie einführten, wieder aus dem Land mit ausführen. Jedoch können sie thailän-
dische Währung nur in Höhe von 50.000.- Baht pro Person wieder mit ausführen, außer bei Reisen in
Nachbarstaaten wohin die Ausfuhr von 100.000.- Baht pro Person erlaubt ist.......

Ausländische Touristen können unbegrenzt Goldschmuck ausführen.

Steuererklärungen
Alle Besucher mit Einkommen in Thailand sind verpflichtet hierfür Steuern zu bezahlen. Dies ist die selbe
Regelung wie in allen Ländern der Welt.
Touristen benötigen beim Verlassen des Landes keine Steuerbefreiungserklärung mehr, unbhängig da-
von, wie lange sie in Thailand waren. Ausländische Einwohner/Immigranten, und "Non Immigrant" Besu-
cher, welche in Thailand beschäftigt sind oder waren, müssen jedoch bei ihrer Ausreise eine Steuerbe-
freiungserklärung vorlegen. Diese Regelung kann auch auf Ehepartner und Kinder erweitert werden.
Steuerbefreiungserklärungen können bei der Steuer- und Finanzbehörde durch Bezahlung einer ge-
schätzten Steuerhöhe oder durch Hinterlegung einer Bankgarantie in Höhe der Steuerpflicht (Minimum
20.000.- Baht) erhalten werden.
Das thailändische Finanzamt geht bei der Höhe der Steuerpflicht von einem geschätzten Einkommen aus,
welches für den angenommenen Lebensstandart eines Ausländers in Thailand notwendig ist.
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