Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV-Hund 2020) - LBN
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Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV-Hund 2020) LBN Versicherungsverein a.G. - Groß-Buchholzer Kirchweg 49 - 30655 Hannover Telefon: 0511 36425-0 - Fax: 0511 36425-900 - E-Mail: info@lbn.de - Internet: www.lbn.de
Kundeninformation Nach § 1 Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG - InfoV) ein- 5. Zustandekommen des Vertrages schließlich Informationen über das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 2 Versicherungsvertragsge- setz (VVG) sowie über die vorvertragliche Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs. 5 VVG. Der Versicherungsvertrag kommt durch Ihren Antrag und durch die Übersendung des Versicherungsscheins oder unsere Annahmeerklä- Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, rung zustande. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- rungsschein genannten Zeitpunkt, wenn Sie den Beitrag rechtzeitig ge- mit dieser Kundeninformation erhalten Sie einen schnelleren Überblick zahlt haben. über Ihren Versicherungsvertrag. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Produktinformationen, den Versicherungsbedingungen ein- Ihr Widerrufsrecht finden Sie unter Ziffer 7 und im Versicherungs- schließlich der Erweiterungen sowie dem Versicherungsschein. schein. 1. Identität des Versicherers 6. Mitteilung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung (Rechtsfolgehinweis) Name: LBN - Versicherungsverein a.G. (VVaG) Anschrift: Groß-Buchholzer Kirchweg 49 Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie 30655 Hannover alle Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Be- Telefon: 0511 36425-0 achten Sie dabei insbesondere die Fragen nach Vorversicherer und Telefax: 0511 36425-900 Vorschäden. Berücksichtigen Sie bitte, dass Sie Ihren Versicherungs- E-Mail: info@lbn.de schutz gefährden, wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben ma- Internet: www.lbn.de chen. Lesen Sie deshalb bitte die folgenden Informationen, die sich aus den §§ 19 bis 22 VVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der gel- Aufsichtsrat: Rainer Walter (Vorsitzender) tenden Versicherungsbedingungen ergeben. Vorstand: Stephanie Scheppmann (Vorsitzende), Ralf Poelmeyer a. Vorvertragliche Anzeigepflicht Eingetragen: HRB 204309 Amtsgericht Hannover Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung sind Sie verpflichtet, alle Ihnen Der LBN - Versicherungsverein a.G. (VVaG) unterliegt der Aufsicht bekannten Gefahrumstände, nach denen wir in Textform fragen, wahr- durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), heitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Fragen wir nach der Vertrags- Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. erklärung - aber vor Vertragsannahme - nach inzwischen aufgetretenen gefahrerheblichen Umständen, sind Sie ebenfalls zur Anzeige ver- 2. Geschäftstätigkeit des Versicherers pflichtet. Der LBN - Versicherungsverein a.G. (VVaG) betreibt die Hausrat-, b. Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige- Glas-, Haftpflicht-, Unfallversicherung und die Unfall-Assistance. pflicht 3. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Rücktritt und Leistungsfreiheit Grundlage des Versicherungsverhältnisses sind - sofern beantragt - die Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kön- folgenden Versicherungsbedingungen und Erweiterungen: nen wir vom Vertrag zurücktreten. Bei grober Fahrlässigkeit haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch Privathaftpflicht: bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder zu an- Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung deren Bedingungen abgeschlossen hätten. (PHV 2020) Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, sind wir leis- - Besonderer Teil LBN-GUT tungsfrei - es sei denn, Sie weisen nach, dass die falsche oder unvoll- - Besonderer Teil LBN-BESSER ständige Angabe weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi- - Besonderer Teil LBN-BESSER+ cherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer - Allgemeiner Teil Leistungspflicht ursächlich ist (Kausalität). Tierhalterhaftpflicht: Verletzen Sie die Anzeigepflicht arglistig, entfällt die Leistung. Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung Kündigung (THV-Hund 2020) Verletzen Sie die Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kön- nen wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen - es sei - Besonderer Teil LBN-GUT denn, wir hätten den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Um- - Besonderer Teil LBN-BESSER stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen. - Besonderer Teil LBN-BESSER+ - Allgemeiner Teil Vertragsänderung Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir In unseren Produktbeschreibungen und in den Versicherungsbedingun- bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände den Vertrag auch zu an- gen können sie die Einzelheiten über Art und Umfang der jeweiligen deren Bedingungen geschlossen, dann werden diese anderen Bedin- Versicherungsleistung nachlesen. Die vereinbarte Leistung wird nach gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer Eintritt des Versicherungsfalls und nach Feststellung unserer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab Leistungspflicht fällig. Wir zahlen im Versicherungsfall die festgestellte der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich Entschädigung maximal bis zur Deckungssumme oder sonstigen Ent- durch diese Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %, oder schädigungsgrenzen. schließen wir den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den 4. Beitrag und Zahlung des Beitrages Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Ein- haltung einer Frist kündigen. Detaillierte Angaben über die Beitragshöhe, die Zahlweise und die Zah- lungsart entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder dem Versicherungs- Frist für die Ausübung unserer Rechte schein. Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündi- gung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen Bitte zahlen Sie den Einlösungsbetrag spätestens zwei Wochen nach und dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Sollte zen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände inner- Ihnen der Versicherungsschein erst nach dem Versicherungsbeginn halb eines Monats nach unserer Kenntnis anführen. zugegangen sein, ist der Einlösungsbetrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verlet- zung der Anzeigenpflicht und der Umstände, die das von uns jeweils Der Folgebeitrag wird jeweils zu dem vereinbarten Zeitpunkt fällig. geltend gemachte Recht begründen, Kenntnis erlangen. Die oben ge- nannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir die unrich- tige oder fehlende Angabe kannten. Stand 05/2020
Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündi- 11. Gerichtsstand gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. a. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist einge- treten sind. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder aus der Versiche- rungsvermittlung gegen uns ist neben den Gerichtsständen der Zivil- Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, dann erhöht prozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Frist auf zehn Jahre. Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Vertreter des Versicherungsnehmers Schließt ein Vertreter für Sie den Vertrag ab, so sind bei der Anzeige- b. Klagen gegen den Versicherungsnehmer pflicht wie auch bei den Rechtsfolgen bei Verletzung der Anzeigepflicht die Kenntnis und die Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen ausschließ- Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. lich bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ih- 12. Aufsichtsbehörde rem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last Wir bemühen uns, Sie umfassend zu beraten, zu betreuen und einen fällt. Versicherungsfall schnell und korrekt zu regulieren. Sollten Sie trotz- 7. Widerrufsrecht dem nicht zufrieden sein, so können Sie sich jederzeit an uns oder auch an die Versicherungsaufsicht wenden: Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Begründung innerhalb von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist Bereich Versicherungen beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Versicherungsschein, die Graurheindorfer Str. 108 Vertragsbestimmungen einschließlich der Versicherungsbedingungen 53117 Bonn sowie die Verbraucherinformationen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VVG und Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des 13. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: LBN - Versicherungsverein a.G. Wir sind Mitglied im Verein „Versicherungsombudsmann e. V.“, einer Groß-Buchholzer Kirchweg 49 unabhängigen Einrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft zur 30655 Hannover Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versiche- Fax: 0511 36425-900 rungsunternehmen. E-Mail: info@lbn.de Sollten Sie als Verbraucher im Verlauf des Vertragsverhältnisses mit Folgen des Widerrufs einer unserer Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie zur Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz kostenlosen außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, den und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs Versicherungsombudsmann als neutralen Schlichter zu kontaktieren. entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Sie erreichen den Versicherungsombudsmann unter: Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Der Teil Versicherungsombudsmann e. V. des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, Postfach 080632 dürfen wir in diesem Fall einbehalten. 10006 Berlin Der Betrag errechnet sich wie folgt: Anzahl der Tage, an denen Versi- Telefon: 0800 3696000 cherungsschutz bestanden hat x 1/360 des Jahresbeitrags. Fax: 0800 3699000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Die Erstattung zurück zu zahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spä- testens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versiche- Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu wählen, bleibt davon unberührt. rungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. 8. Laufzeit des Vertrages und Kündigungsmöglichkeiten Die Versicherung beginnt um 00.00 Uhr am Tag des Vertragsabschlus- ses und endet um 24.00 Uhr am letzten Tag der Vertragszeit. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Weiter besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen: für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach ei- nem Versicherungsfall, für den Versicherer bei Nichtzahlung der Folgeprämie, für den Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung. Einzelheiten können Sie aus den Versicherungsbedingungen entneh- men. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. 9. Anwendbares Recht Auf die vorvertraglichen Verhandlungen und den Vertrag ist das deut- sche Recht anzuwenden. 10. Anzuwendende Sprache Sämtliche Korrespondenz und Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Stand 05/2020
Tierhalterhaftpflichtversicherung - Hund Informationsblatt zu Versicherungsprodukten LBN Versicherungsverein a.G. LBN – GUT LBN – BESSER LBN – BESSER+ Dieses Blatt dient zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen Dritter aus Schäden entstehen, für die Sie als Halter eines Hundes verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gegenstand der Tierhalterhaftpflicht- Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Hierfür versicherung ist: benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu - gegen Sie geltend gemachte Haftpflicht- gehören zum Beispiel: ansprüche zu prüfen, X gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene - berechtigte Ansprüche zu befriedigen und Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche - unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden, Die Tierhalterhaftpflichtversicherung umfasst die X Jagdgebrauchshunde, die über die Jagdhaft- wesentlichen Haftungsrisiken in Ihrer Eigen- pflichtversicherung zu versichern sind, schaft als Hundehalter, dazu gehören auch X Hunde bestimmter Rassen, die nach den beispielsweise: Annahmerichtlinien bei uns nicht versicherbar sind. Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen, Schäden, die Ihr Hund in der gemieteten Wohnung verursacht (Mietsachschaden), Gibt es Deckungseinschränkungen? Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten von nichtversicherungspflichtigen Tiertransport- versichern. Sonst müssten wir eine erheblich anhängern, Hundeschlitten und -kutschen höhere Prämie verlangen. Deshalb haben wir entstehen, einige Fälle aus dem Versicherungsschutz Schäden, die z. B. bei Hundesportaktivitäten, herausgenommen, zum Beispiel: Lehrgängen / Prüfungen (Hundeschule / -verein) verursacht werden. ! Schäden aus vorsätzlicher Handlung, ! Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- ! Wir leisten für Schäden lediglich bis zu den summen können Sie Ihrem Antrag oder auch vereinbarten Versicherungssummen und wenn Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Wo bin ich versichert? Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslands- aufenthalts (z. B. Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. Stand 05/2020
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat, z. B. Anschaffung eines weiteren Hundes oder Änderung des im Vertrag bezeichneten Hundes. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatz- ansprüche geltend gemacht worden sind. Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich, den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße und vollständige Schadeninformationen bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles den Versicherungs- vertrag kündigen. Stand 05/2020
Datenschutzhinweise Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages) erforderlich Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. durch den LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG) Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Daten- und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zu- kategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) stehenden Rechte. DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Die genannten Zwecke und Rechtsgrundlagen erstrecken sich auch auf Testverfahren zur Entwicklung, Implementie- 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung rung und Kontrolle der hierzu eingesetzten automatisierten LBN Versicherungsverein a. G. (VVaG) Datenverarbeitungsverfahren. Groß-Buchholzer Kirchweg 49 Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von 30655 Hannover uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Telefon: 0511 36425-0 Fall sein: E-Mail: info@lbn.de zur Gewährleistung der lT-Sicherheit und des lT-Betriebs, Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den vorgenannten Kontaktdaten oder unter der E-Mail-Adresse: zur Werbung für unsere eigenen Versicherungspro- dukte und für andere Produkte von Kooperations- datenschutzbeauftragter@lbn.de. partnern sowie für Markt- und Meinungsumfragen, 2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), von Unstimmigkeiten, die auf Versicherungsmiss- der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des brauch hindeuten können. Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdaten- schutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezoge- aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtli- nen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft" cher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versi- Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem cherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 auf www.lbn.de unter der Rubrik „Datenschutz“ abrufen. Abs. 1 c) DSGVO. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für andere, oben wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den nicht genannte Zwecke verarbeiten wollen, werden wir Sie Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns darüber zuvor informieren. zu übernehmenden Risikos. Wir verarbeiten diese personen- bezogenen Daten, um das von uns zu übernehmende Risiko 3. Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der Versi- Wenn Sie uns im Rahmen der Bearbeitung eines Vorgangs cherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten Ihre E-Mail-Adresse zur Kenntnis bringen, speichern wir zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur diese und nutzen sie gegebenenfalls für die weitere Kommu- Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden nikation zu dem betreffenden Vertrag oder Schaden, sofern benötigen wir, um prüfen zu können, ob ein Versicherungs- Sie dieser Nutzung nicht widersprechen. fall eingetreten ist. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihre E-Mail-Adresse, Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versiche- soweit Sie uns diese mitgeteilt haben, zur Werbung für rungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten eigene oder ähnliche Versicherungsprodukte verwenden. nicht möglich. Sie können auch dieser Nutzung jederzeit formlos widerspre- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen chen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statisti- nach den Basistarifen anfallen. ken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit dem 4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen LBN Versicherungsverein a. G. (VVaG) bestehenden Daten Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten a. Rückversicherer Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentschei- Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen dungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge- an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien machen kann. personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Stand 05/2020
b. Vermittler b. Beschwerderecht Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Da- die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages tenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zustän- benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch dige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Ihrer Betreuung und Beratung in ihren Versicherungs- und Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover. Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. 8. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer c. Externe Dienstleister Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls über- gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. prüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und nen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts- Versicherer erfolgen. beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang 9. Bonitätsauskünfte sowie unserer Internetseite unter www.lbn.de in der Rubrik Datenschutz entnehmen. Soweit es zum Vertragsschluss oder zur Vertragsdurchfüh- d. Weitere Empfänger rung auf Grund unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Beurteilung Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Ihres allgemeinen Zahlungsver- an weitere Empfänger übermitteln, z. B. an Behörden zur haltens ab. Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Hierzu zählen unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- Die von uns angefragten Auskunfteien entnehmen Sie bitte aufsicht (BaFin) oder der Versicherungsombudsmann. unserer Dienstleisterliste. 5. Dauer der Datenspeicherung 10. Datenübermittlung in ein Drittland Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- unser Unternehmen geltend gemacht werden können stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig tien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden Daten, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies sind. Detaillierte Informationen dazu sowie über das Daten- ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Handelsge- finden Sie gegebenenfalls in unserer Dienstleisterliste. setzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz Sie können die Informationen auch unter den unter Ziffer 1 geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach bis zu genannten Kontaktinformationen anfordern. zehn Jahre. 11. Automatisierte Einzelfallentscheidungen 6. Betroffenenrechte Bei Nichtzahlung des Versicherungsbeitrages erfolgt nach Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft dem Durchlaufen des Mahnverfahrens gemäß den jeweiligen über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Versicherungsbedingungen eine automatisierte Vertragskün- Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzun- digung. gen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlan- gen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe Antragstellung auf unserer Website befragen, entscheiden der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, wir vollautomatisiert über die Höhe der von Ihnen zu zahlen- gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. den Versicherungsprämie. a. Widerspruchsrechte Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung Sie haben ferner das Recht, einer Verarbeitung Ihrer perso- der Informationen. nenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Ihren Werbewiderspruch richten Sie bitte an info@lbn.de. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interes- sen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Dieses Recht können Sie ebenfalls unter der oben genannte Adresse geltend machen. Stand 05/2020
Dienstleister und Auftragnehmer des LBN Untenstehend stellen wir Ihnen die Liste der Dienstleister des LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG) zur Verfügung, die im Sinne der Artikel 21 und 22 der „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungs- wirtschaft“ (Code of Conduct) personenbezogene Daten sowie Gesundheitsdaten im Auftrag erheben und verarbeiten und/oder im Wege der Funktionsübertragung übermittelt bekommen können. Die folgende Liste nennt mögliche Dienstleister und Auftragnehmer des LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG). Das bedeutet, dass für jede Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung im Einzelfall geprüft wird, ob und wenn ja, welcher Dienstleister / Auftragnehmer beauftragt wird. Keinesfalls erfolgt eine automatische Datenübermittlung an jeden, der in der Liste genannt ist. Die Liste wird laufend aktualisiert und kann auch bei dem LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG), Groß-Buchholzer Kirchweg 49, 30655 Hannover, Telefon: 0511 36425-0 oder per E-Mail: info@lbn.de angefordert werden. Auftragnehmer / Dienstleister Übertragene Aufgabe / Funktion Gesundheitsdaten Adressermittler (Axiom) Adressprüfung Nein Aktuar Versicherungsmathematische Funktion Nein arvato infoscore (informa Solutions GmbH) Bonitätsprüfung Nein Assekurata Management Services Interne Revision Ja, teilweise Banken Durchführung Zahlungsverkehr Nein Dienstleister für Schadenbearbeitung Erstellung von Berichte, Schadenbesichtigung Ja, teilweise Gutachter/Sachverständige (z. B. Ärzte) Erstellung Gutachten, Beratungsdienstleistungen Ja, teilweise IT-Dienstleister Wartungs- und Servicearbeiten Ja, teilweise Koch Aktenvernichtung Aktenvernichtung Ja KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prüfung des Jahresabschluss Ja, teilweise KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Inkasso Nein Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Durchführung und Vermittlung von Assistance-Leistungen Ja Marketingunternehmen Marketingaktionen Nein Rechtsanwälte Juristische Beratung, Interessenvertretung Ja, teilweise Segelhorst DatenService GmbH Dokumentendruck und -versand Nein Rückversicherer Leistungsprüfung, Beratungsdienstleistungen Ja, teilweise Übersetzer Übersetzung Ja, teilweise VdS Schadenverhütung GmbH Risikoeinschätzung Nein Versicherungsvermittler Bestandsverwaltung, Schadenbearbeitung Ja, teilweise Stand 05/2020
Groß-Buchholzer Kirchweg 49 - 30655 Hannover - Telefon: 0511 36425-0 - Fax: 0511 36425-900 - E-Mail: info@lbn.de - Internet: www.lbn.de __________________________________________________________________________________________________________________ Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (THV-Hund 2020) Besonderer Teil LBN-BESSER Allgemeiner Teil
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wenn Sie als Tierhalter aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen (Privatrecht) von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 833 Haftung des Tierhalters Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan- sprüche (passive Rechtsschutzfunktion) und die Übernahme berechtigter Schadenersatzverpflichtungen. Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Ihre LBN-Haftpflichtversicherung Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich unverbindliche Begriffserläuterungen: Versicherungsnehmer: Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes. Schadenereignis: Das ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. Versicherungssumme: Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Höchstgrenze der Leistung je Schadenfall. Die pauschale Versicherungs- summe gilt zusammen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. LBN stellt Ihnen die vereinbarte Summe im Jahr auch mehrfach zur Verfügung, ist also nicht in einem Versicherungsjahr maximiert. Die Versicherungssumme kann für bestimmte mitversicherte Leistungen begrenzt sein. Haftung des Tierhalters: Die Haftung des Tierhalters ergibt sich aus § 833 BGB und stellt einen Unterfall des Schadenersatzes für unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB) dar. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich um ein sog. „Luxustier“ oder um ein „Nutztier“ handelt. Von einem Luxustier spricht man in Abgrenzung zum Nutztier, wenn es nicht bestimmt ist, dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen (z. B. der privat gehaltene Familienhund oder das Freizeitpferd). Die Haftung des Tierhalters für Luxustiere ist als Gefähr- dungshaftung gesetzlich normiert (§ 833, S. 1 BGB), d. h., auf ein Verschulden des Tierhalters kommt es nicht an. Der Halter eines Nutztieres kann sich entlasten (§ 833, S. 2 BGB), d. h., bei Nichtverschulden des Tierhalters oder wenn der Schaden auch bei Anwendung der erforderli- chen Sorgfalt entstanden wäre, entfällt die Ersatzpflicht („vermutetes Verschulden“). Tierhalter: Als Tierhalter wird derjenige bezeichnet, der in eigenem Interesse durch Gewährung von Obdach und Unterhalt die Sorge für ein Tier übernommen hat, und zwar nicht bloß zu einem vorübergehenden Zweck, sondern auf einen Zeitraum von gewisser Dauer. Ein Eigeninte- resse und eine Besitzstellung irgendwelcher Art sind in der Regel als ausreichend anzusehen, um eine Haltereigenschaft zu bejahen. Dies gilt umso mehr, wenn die Befugnis hinzutritt, über die Betreuung und die Existenz des Tieres zu entscheiden. Tierhüter: Ein Tierhüter ist, wer für den Tierhalter die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernommen hat. Der Vertrag kann auch konkludent geschlossen werden (z. B. durch Übergabe zur Verwahrung). Die nur tatsächliche Übernahme der Beaufsichtigung eines Tieres begründet noch keine Tierhütereigenschaft. Unter Führung der Aufsicht über das Tier ist die Sorge zu verstehen, dass das Tier keinen Schaden anrichtet. Als Tierhüter sind regelmäßig anzusehen der Verwahrer, der Entleiher und der Mieter, soweit diese nicht unmittelbar Tierhalter geworden sind. Ausschlüsse: Sie dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle Ausschlüsse oder in den Bestimmungen zu einzelnen Risiken und Deckungserweite- rungen. Obliegenheiten: Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von diesem Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. 2
Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (THV-Hund 2020) - Stand 05/2020 - A. Besonderer Teil LBN-BESSER Inhaltsverzeichnis Seite §1 Welches Haftpflichtrisiko ist versichert? 4 §2 Welche Personen sind mitversichert? Welche Regelungen gelten zwischen den Versicherten? 4 §3 Wann besteht Versicherungsschutz? Welche Ansprüche sind nicht versichert? 4 §4 Welche Leistungen umfasst der Versicherungsschutz? Was für Vollmachten hat der Versicherer? 4 §5 Gibt es Leistungsbegrenzungen? 5 §6 Welche besonderen Risiken und Deckungserweiterungen sind mitversichert und was ist allgemein ausgeschlossen? 5 §7 Welche Regelungen gelten bei Risikoveränderungen und bei Hinzukommen neuer Risiken? 9 §8 Was umfasst die Forderungsausfalldeckung? 10 §9 Was ist die Verbesserungsgarantie? 11 § 10 Was beinhaltet die GDV-Garantie? 11 § 11 Was ist die Garantie der Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“? 11 B. Allgemeiner Teil Inhaltsverzeichnis Seite §1 Beginn des Versicherungsschutzes und der Beitragszahlung 11 §2 Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung 12 §3 Fortsetzung des Vertrags nach Tod des Versicherungsnehmers 13 §4 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten 13 §5 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung) 14 §6 Beitragsangleichung 15 §7 Weitere Regelungen 15 3
A. Besonderer Teil LBN-BESSER § 1 Welches Haftpflichtrisiko ist versichert? II. Schadenereignis Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Scha- gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter denverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde. nicht an. Sämtliche vorhandene Hunde müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden. III. Nicht versicherte Ansprüche Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich mers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz um gesetzliche Ansprüche handelt, durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvor- nahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der § 2 Welche Personen sind mitversichert? Welche Leistung; Regelungen gelten zwischen den Versicherten? wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfül- lung durchführen zu können; I. Mitversicherte Personen wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstan- Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleis- tung geschuldeten Erfolges; der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers, auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häusli- ordnungsgemäße Vertragserfüllung; cher Gemeinschaft lebenden Personen, auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser der Leistung; Eigenschaft. wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatz- leistungen. II. Regelungen zwischen den Versicherten Es besteht auch kein Versicherungsschutz für Ansprüche, soweit sie Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche der Tierhüter auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den gegen den Versicherungsnehmer. Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. Eingeschlossen sind auch etwaige übergangsfähige Regressansprü- che von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungs- trägern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personen- schäden. § 4 Welche Leistungen umfasst der Versicherungs- schutz? Was für Vollmachten hat der Versicherer? Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, I. Leistungsumfang wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht. Der Versicherungsschutz umfasst Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen die Prüfung der Haftpflichtfrage, oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungs- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und schutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitver- sicherten Personen. die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtig- ten Schadenersatzverpflichtungen. Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versiche- rungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn der sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Personen verantwortlich. Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des § 3 Wann besteht Versicherungsschutz? Welche Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Ansprüche sind nicht versichert? Vergleich bestanden hätte. I. Versicherungsschutz Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versiche- Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungs- rer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch nehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung des Dritten freizustellen. eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenen Vermögensschaden II. Vollmachten des Versicherers zur Folge hatte, aufgrund Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des gesetzlicher Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig Haftpflichtbestimmungen erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. privatrechtlichen Inhalts Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über die von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer 4
führt dann den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versi- Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhält- cherungsnehmers. nis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapital- wert der Rente vom Versicherer erstattet. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- digers. Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungs- nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme über- zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht steigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von auszuüben. der Versicherungssumme abgesetzt. VI. Mehraufwand durch Versicherungsnehmer § 5 Gibt es Leistungsbegrenzungen? Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflicht- anspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am I. Vereinbarte Versicherungssumme Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versiche- für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an rungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. § 6 Welche besonderen Risiken und Deckungser- Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf das Ein- weiterungen sind mitversichert und was ist allge- oder Mehrfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. mein ausgeschlossen? II. Serienschaden I. Besondere Risiken und Deckungserweiterungen Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Folgend wird der Versicherungsschutz für einzelne Risiken, deren Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden), Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, Ausschlüsse geregelt. wenn diese Soweit keine abweichenden Regelungen aufgeführt werden, gelten auf derselben Ursache, auch für diese besonderen Risiken und Deckungserweiterungen alle anderen Vertragsbestimmungen (z. B. § 4 - Leistungsumfang oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachli- § 6 II - Allgemeine Ausschlüsse). chem und zeitlichem, Zusammenhang oder 1. Schäden im Ausland auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln a. Dauer des Auslandsaufenthalts beruhen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle aus- III. Generelle Selbstbeteiligung (sofern vereinbart) schließlich, wenn diese bei einem vorübergehenden Auslands- aufenthalt bis zu fünf Jahren eingetreten sind. Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versiche- mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgeleg- rungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. ten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haft- pflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungs- b. Kautionsstellung im Ausland summe übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Ziffer I Satz 1 bleibt Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicher- unberührt. stellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 50.000 EUR zur zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet. Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende IV. Kosten Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer Die Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungs- verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche summen angerechnet. gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durch- Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem setzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehal- ten wird oder die Kaution verfallen ist. Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt- c. Leistung in Euro höhe dieser Ansprüche. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Wäh- V. Rentenzahlungen rungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlun- sicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag gen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche- bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geld- rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen institut angewiesen ist. aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der 5
2. Vermögensschäden bb. Fuhrwerke (Anhänger, Schlitten, Kutschen) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Mitversichert sind Sachschäden an zu privaten Zwecken wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch gemieteten, geleasten oder geliehenen Tiertransportanhä- Sachschäden entstanden sind. ngern, Hundeschlitten oder -kutschen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Die Höchstersatzleistung beträgt 30.000 EUR je Versiche- Vermögensschäden rungsfall. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag cc. Sonstige bewegliche Sachen oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Mitversichert sind Sachschäden an zu privaten Zwecken Leistungen, gemieteten, geleasten, geliehenen, gepachteten oder vertraglich verwahrten sonstigen beweglichen Sachen. aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR und es der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit, besteht eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an in Höhe von 200 EUR je Versicherungsfall. wirtschaftlich verbundene Unternehmen, c. Besondere Ausschlüsse aus Vermittlungsgeschäften aller Art, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtan- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- sprüche wegen staltung, Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm- Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgerä- Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie ten, aus Untreue oder Unterschlagung, Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer aus Rationalisierung und Automatisierung, hiergegen besonders versichern kann, aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- versicherten Personen dienen, rechts, Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Geld, Urkunden und Wertpapieren, Kostenanschlägen, Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- 4. Führen ohne Leine / Maulkorb / Maulschlaufe rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammen- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen ohne hang stehen, Leine, Maulkorb und / oder ohne Maulschlaufe. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- 5. Deckschäden lichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- Deckakt (gewollt / ungewollt). verletzung, 6. Flurschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden. aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- 7. Tierische Ausscheidungen sche, Gerüche, Erschütterungen). Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht durch tierische Ausschei- 3. Miete / Leihe / Pacht dungen. Versichert ist die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers 8. Therapeutische Zwecke wegen Sachschäden aus einer Miete (auch Leasing), Leihe oder Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung Pacht und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken (z. B. als Begeg- a. Unbewegliche Sachen nungs-, Besuchs-, Lesehund oder Mantrailing-Hund). Mitversichert sind Sachschäden an Wohnräumen und zu priva- 9. Hundesport / -veranstaltungen / -schule / -verein / Schauvor- ten Zwecken gemieteten, geleasten, geliehenen oder gepachte- führungen ten Gebäuden, Wohnungen, Räumen in Gebäuden und Grund- Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden stücken. infolge der privaten Teilnahme an Hundesportaktivitäten und Die Höchstersatzleistung beträgt 1 Mio. EUR je Versicherungs- -veranstaltungen (z. B. Turniere, Hunderennen / -schlittenrennen, fall. Agility-Sport, Dog-Dancing, Flyball), Schauvorführungen, Hundelehr- gängen und -prüfungen (Hundeschule / -verein) sowie den Vorberei- b. Bewegliche Sachen tungen (Training) hierzu. aa. Hotel / Ferienunterkünfte Eingeschlossen sind bei einer Teilnahme nach Absatz 1 die gesetzli- chen Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Mitversichert sind Mietsachschäden an beweglichen Figuranten (Scheinverbrechern). Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäu- sern, Schiffskabinen und sonstigen Ferienunterkünften. 10. Tiertransportanhänger / Schlitten / Kutschen Die Höchstersatzleistung beträgt 20.000 EUR und es Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz besteht eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhä- in Höhe von 100 EUR je Versicherungsfall. ngern, Hundeschlitten und -kutschen. 6
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