Kundeninformation/ Vertragsunterlagen Private Unfallversicherung (PUV) - premium Tarif T21 (Stand Juni 2021)
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Kundeninformation/ Vertragsunterlagen Private Unfallversicherung (PUV) Tarif T21 (Stand Juni 2021) premium Seite 1 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Private Unfallversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Inhaltsverzeichnis Produktinformationsblatt zur degenia Unfallversicherung 03-04 Allgemeine Kundeninformationen 05-06 Mitteilung über die vorvertragliche Anzeigepflicht 07 Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB 2021) Inhaltsverzeichnis 08 Teil A 08-17 Teil B 18-21 Teil C 22-24 Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ 25 Seite 2 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Private Unfallversicherung Produktinformationsblatt Tarif: degenia Versicherungsdienst AG premium T21 (Stand Juni 2021) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen: Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Unfallversicherung, gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine private Unfallversicherung an. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? × Sachschäden z.B. an einer Brille oder Kleidung Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die × Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose, versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht Schlaganfall) oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende × Blutungen aus inneren Organen und Leistungsarten: Gehirnblutungen. Geldleistungen Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhafter Beeinträchtigung (z.B. Bewegungseinschränkungen). Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. Gibt es Einschränkungen beim Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder Versicherungsschutz? ambulanten Operationen. Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungs-einsätze. Nicht alle denkbaren Fälle sind mitversichert. Vom Einmalige Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod. Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Kosmetische Operationen und Zahnersatz nach einem Unfall. ! Unfälle durch Drogenkonsum; Sofortleistung bei Schwerverletzungen aufgrund eines ! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat; Unfalls. ! Wenn Unfallfolgen mit Krankheiten zusammentreffen, Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. kann es zu Leistungskürzungen kommen; ! Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Wo bin ich versichert? Sie haben weltweiten Versicherungsschutz. Seite 3 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Welche Pflichten habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren. Werden Ärzte von uns beauftragt, müssen Sie sich von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Wann und wie muss ich bezahlen? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist Voraussetzung. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag beenden? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit und in Textform geschehen). Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor der vereinbarten Dauer. Seite 4 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Allgemeine Kundeninformationen Angaben der Gesellschaften Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000 Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. 1. Identität des Versicherers Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter ALTE LEIPZIGER Versicherung AG www.versicherungsombudsmann.de. Rechtsform: Aktiengesellschaft Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Registernummer: HRB 1585 Rechtsweg zu beschreiten. St. – Nr. 807/ V90 807 004 611 (VersStG) 811 189 884 (UStG) Online-Streitbeilegungs-Plattform Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Vorsitzender des Aufsichtsrates: Christoph Bohn Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden Vorstand: Kai Waldmann Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese Sven Waldschmidt Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen: Hausanschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU). 61440 Oberursel 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg (ladungsfähige Anschrift) (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw. geschlossen. 2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter - entfällt – 7.Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der 3. Hauptgeschäftstätigkeit Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und Die Alte Leipziger Versicherungs-AG ist durch Erlaubnis der zuständigen den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters. Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- und Rechtsschutzversicherung berechtigt. 8. Gesamtbeitrag Die Höhe des Einzelbeitrags, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag 4. Aufsichtsbehörde einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein Bereich Versicherungen ausgewiesen. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 9. Zusätzlich anfallende Kosten Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne erhoben. Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei- 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz- Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: 10. Zahlweise Anschrift: Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich, degenia Versicherungsdienst AG halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise Brückes 63 – 63 A können hierbei berechnet werden. 55545 Bad Kreuznach Erstbeitrag Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn Vorstand: Halime Koppius sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 Versicherungsscheins erfolgt. 6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen Folgebeitrag Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen die: Zeitraums bewirkt ist. degenia Versicherungsdienst AG SEPA-Lastschrift-Mandat Brückes 63 – 63 A Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt 55545 Bad Kreuznach Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten nehmen. Unser Risikoträger ist Mitglied im Verein Einziehung nicht widersprechen. Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet: 11. Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen Versicherungsombudsmann e. V. (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Postfach 080632, D-10006 Berlin Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Seite 5 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab worden ist. Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des Jahresbeitrags; 12. Zustandekommen des Vertrags Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen) ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/180 zustande, wenn Sie die Vertragserklärungen nicht innerhalb von zwei des Halbjahresbeitrags; Wochen widerrufen. c) bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/90 Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf des Vierteljahresbeitrags; die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. d) bei vereinbarter monatlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/30 des 13. Beginn des Versicherungsschutzes Monatsbeitrags. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf Basis für die Berechnung ist der in der Versicherungspolice gemäß der von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. vereinbarten Zahlungsperiode ausgewiesene Beitrag. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der Produktinformationsblatt enthalten. wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. 14. Bindefristen Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen Besondere Hinweise Monat gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor 15. Widerrufsrecht Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist Ende der Widerrufsbelehrung beginnt, nachdem Sie die Versicherungspolice, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen 16. Laufzeit des Vertrages Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG) in Verbindung mit den Antrag. §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die für Fernabsatzverträge vorgeschriebenen Informationen und diese Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem unserer Pflichten gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder zum Bürgerlichen Gesetzbuch. für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung. Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor die degenia auch die speziell für diesen Vertriebsweg geltenden 17. Beendigung eines Vertrages zusätzlichen Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB (Mittel zur Korrektur von Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor Eingabefehlern, Bestätigung des Antrages) erfüllt hat. Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber Widerrufs. der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat. Der Widerruf ist zu richten an: 18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. degenia Versicherungsdienst AG Brückes 63-63a Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an 55545 Bad Kreuznach Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Fon: 0671-84003-0 zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend Fax: 0671-84003-29 machen Mail: info@degenia.de 19. Vertragssprache Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Widerrufsfolgen Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und Vertragslaufzeit ist deutsch. wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Der uns zustehende Betrag errechnet sich je nach Zahlungsperiode des Beitrags wie folgt: Seite 6 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 3. Vertragsänderung Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen Anzeige verpflichtet. rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Anzeigepflicht verletzt wird? Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Ausübung unserer Rechte Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend hätten. machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn richtig angegebene Umstand für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder entspricht. arglistig verletzt haben. 2. Kündigung Stellvertretung durch eine andere Person Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die kündigen. Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Bedingungen, geschlossen hätten. Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB 2021/Stand 06.2021) Teil A A7 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Der Versicherungsumfang A8 Wann sind die Leistungen fällig? A 8.1 Erklärung über die Leistungspflicht A1 Was ist versichert? A 8.2 Fälligkeit der Leistung A 1.1 Grundsatz A 8.3 Vorschüsse A 1.2 Geltungsbereich A 8.4 Neubemessung des Invaliditätsgrades A 1.3 Unfallbegriff A 8.5 Allgemeine Hinweise im Leistungsfall A 1.4 Erweiterter Unfallbegriff A 1.5 Einschränkungen der Leistungspflicht Teil B A2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes einzelnen Leistungsarten? B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode A 2.1 Invaliditätsleistung B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter A 2.2 Übergangsleistung Zahlung oder Nichtzahlung A 2.3 Unfall-Tagegeld B 1.4 Folgebeitrag A 2.4 Unfall-Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld B 1.5 Bezahlverfahren A 2.5 Todesfallleistung B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung A 2.6 Such-, Bergungs- und Rückholkosten B 1.7 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit A 2.7 Kosten für kosmetische Operationen B 1.8 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern A 2.8 Sofortleistung bei Schwerverletzungen A 2.9 Behinderungsbedingte Kosten B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung A 2.10 Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags A 2.11 Komageld B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall A 2.12 Vorsorgeversicherung für Lebenspartner und Kinder A 2.13 Rooming-in-Leistung für minderjährige Kinder und B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten Mehrkosten im Einzelzimmer B 3.1 Anzeigepflicht von Ihnen oder Ihres Vertreters bis zum A 2.14 Abweichungen gegenüber den GDV Musterbedingungen Vertragsschluss A 2.15 Innovationsklausel B4 Weitere Regelungen A3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder B 4.1 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung Gebrechen zusammentreffen? B 4.2 Vollmacht des Versicherungsvertreters A 3.1 Krankheiten und Gebrechen B 4.3 Verjährung A 3.2 Mitwirkung B 4.4 Örtlich zuständiges Gericht B 4.5 Anzuwendendes Recht A4 Was ist nicht versichert? B 4.6 Embargobestimmung A 4.1 Ausgeschlossene Unfälle B 4.7 Versicherung für fremde Rechnung A 4.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden B 4.8 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller B 4.9 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen A5 Was müssen Sie bei Erreichen von Altersstufen und bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sowie Teil C bei der Anpassung des Beitrags an die Schaden- und Besondere Bedingungen Kostenentwicklung beachten? A 5.1 Altersanpassung C1 Besondere Bedingungen für die progressiven A 5.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Invaliditätsstaffeln A 5.3 Fortfall oder Änderung bestimmter Leistungsarten bei Erreichen von Altersgrenzen C2 Besondere Bedingungen für die monatliche Unfall-Rente ab A 5.4 Anpassung des Beitrags an die Schaden- und 50% Invalidität Kostenentwicklung (Beitragsanpassungsklausel) C3 Besondere Bedingungen für Pro Aktiv Der Leistungsfall C4 Corona-Schutzimpfung A6 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Teil A A 1.2 Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrages Der Versicherungsumfang weltweit und rund um die Uhr, soweit im Folgenden für Einzelfälle keine abweichende Regelung getroffen wird. A1 Was ist versichert? A 1.3 Unfallbegriff A 1.1 Grundsatz A 1.3.1 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) versicherten Person. unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Seite 8 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
A 1.3.2 Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei diesem Fall verzichten wir auch auf eine Anrechnung einer Mitwirkung rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von von Krankheiten gemäß A 3. Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen. A 1.4.3 Bewusstseinsstörungen Wir leisten auch bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen. Eine A 1.4 Erweiterter Unfallbegriff Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer A 1.4.1 Kraftanstrengung und Eigenbewegung Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den A 1.4.1.1 Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch Anforderungen der konkreten Situation nicht mehr gewachsen ist. Diese eine erhöhte Kraftanstrengung sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. (1) ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Wir leisten trotz einer aufgetretenen Bewusstseinsstörung für (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Unfallfolgen durch Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. (3) einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht. (1) einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Nicht versichert sind aber Gesundheitsschäden, die durch den Herzinfarkt Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. oder Schlaganfall selbst verursacht wurden. Deshalb sind sie von dieser Regelung nicht erfasst. (2) einen epileptischen Anfall. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz Kein Versicherungsschutz besteht aber bei Gesundheitsschäden, die über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. unmittelbare Folge des epileptischen Anfalles sind. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen (3) Alkoholkonsum. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur dann, körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,31 ‰ liegt. (4) Einnahme von Medikamenten. Versicherungsschutz besteht auch, A 1.4.1.2 Versichert sind ebenso Gesundheitsschädigungen infolge von wenn eine versehentliche Falscheinnahme oder Nebenwirkungen zu einer Eigenbewegungen. Diese Erweiterung gilt aber nicht für Verletzungen von Bewusstseinsstörung führt, in deren Folge ein Unfall passiert. Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und bei Blutungen innerer Organe. Kein Versicherungsschutz besteht aber bei Medikamentenmissbrauch. (5) ungewollte Einnahme von sogenannten K.o.-Tropfen, soweit dies von A 1.4.2 Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden der versicherten Person bei der Polizei angezeigt wurde. A 1.4.2.1 Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von (6) Übermüdung (Schlaftrunkenheit und Sekundenschlaf), Einschlafen, folgenden Ereignissen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet: Schlafwandeln und Erschrecken. (1) Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre), (2) Alkoholvergiftungen (solange das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet (1) den regelmäßigen Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, wurde), die das Bewusstsein beeinträchtigen, (3) Nahrungsmittelvergiftungen, (2) einen Krampfanfall (ausgenommen ist ein epileptischer Anfall), (4) Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, wenn die (3) Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle, versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, (4) eine witterungsbedingte Bewusstseinsstörung Staubwolken oder Säuren durch besondere Umstände bis zu sieben zusammenhängende Tage ausgesetzt gewesen ist, einen Unfall erleidet. (5) Pflanzenvergiftungen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen A 1.4.4 Tauchtypische Gesundheitsschäden werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst Für tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit, war, Trommelfellverletzung, Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, (6) Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser- und Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation besteht ebenfalls ultravioletten Strahlen, Versicherungsschutz. (7) Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen, Wir ersetzen zudem die nachgewiesenen Kosten für die Behandlung in (8) mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder einer Dekompressionskammer. elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung. A 1.4.5 Unfälle bei Fahrtveranstaltungen Ausgeschlossen bleiben Bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt (z. B. Oldtimer, (1) Schäden durch Kernenergie, Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten), besteht (2) Gesundheitsschäden, die als Folge eines regelmäßigen Umgangs mit Versicherungsschutz als Fahrer, Beifahrer oder Insasse. strahlenerzeugenden Apparaten eintreten, Zudem sind Unfälle versichert, die der versicherten Person als Fahrer (3) Berufskrankheiten, eines Leih- oder Mietkarts auf einer öffentlichen Kartbahn in Europa (4) allmählich erlittene Gesundheitsschäden. Das sind solche, bei denen passieren. die versicherte Person den Einwirkungen länger als sieben Tage Zu den versicherten Fahrtveranstaltungen gehören auch solche, bei ausgesetzt war. denen die Verbesserung des Fahrkönnens und die Beherrschung des Fahrzeuges im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen A 1.4.2.2 Zudem sind folgende Ursachen für Gesundheitsschädigungen Gefahrensituationen, trainiert werden (z. B. Fahrsicherheitstrainings). Für mitversichert, solange die versicherte Person diese unfreiwillig erlitten Fahrsicherheitstrainings mit Renncharakter besteht kein hat: Versicherungsschutz. Es besteht kein Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Motorsport- (1) Ertrinken, veranstaltungen, bei denen es (auch nur teilweise) auf die Erzielung einer (2) Ersticken, Höchstgeschwindigkeit oder auch einer maximalen Durchschnitts- (3) Erfrieren (auch Erfrierungen einzelner Körperteile), geschwindigkeit ankommt. Ebenso gewähren wir keinen (4) Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug, Versicherungsschutz für die Teilnahme an lizenzpflichtigen Motorsport- (5) die Nicht- oder Falscheinnahme von Medikamenten infolge einer veranstaltungen. Entführung oder Geiselnahme oder aufgrund einer Notsituation, aus der Auch bei jeglichen Übungs- und Trainingsfahrten zu Motorsportrennen sich die versicherte Person nicht aus eigener Kraft befreien kann. In oder Motorrennsportarten besteht kein Versicherungsschutz. 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A 1.4.6 Luftfahrt- und Luftsportrisiko Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Versicherungsschutz besteht als Passagier in einem Luftfahrzeug Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und (Flugzeug). Das gilt auch, wenn Sie oder die versicherte Person als Fluggast dessen Nachträgen genannt sind. in einem Luftsportgerät von einem Unfall betroffen sind, wie z. B. bei einer Mitfahrt in einem Heißluftballon, als Passagier bei einem A 2.1 Invaliditätsleistung Segelrundflug oder als Passagier bei einem Fallschirm -Tandemsprung. A 2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung Versichert ist außerdem der Flugschüler in der Ausbildung zur Führung A 2.1.1.1 Invalidität eines Luftfahrzeuges, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Lizenz zum Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten, wenn unfallbedingt die Fliegen erforderlich ist. körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Sobald die versicherte Person eigenständig und eigenverantwortlich ein Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als Luftfahrzeug führt, für das eine Lizenz erforderlich ist, besteht kein drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu Versicherungsschutz (Beispiele: Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger). erwarten ist. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ein sonstiges Besatzungs- mitglied (wie z. B. Funker, Bordmechaniker oder Flugbegleiter) ist. A 2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Allerdings besteht Versicherungsschutz für Personen, die nicht zur Die Invalidität ist Besatzung zählen, mithilfe des Luftfahrzeuges jedoch ihre berufliche Tätigkeit ausüben (z. B. für Luftaufnahmen zur Verkehrsüberwachung • innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und oder als Arzt/medizinisches Personal bei Rettungs- und Sanitätsflügen). • innerhalb von 24 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt Das Kitesurfen wird nicht als das Führen von Luftfahrzeugen angesehen, worden. sodass hierbei uneingeschränkt Versicherungsschutz besteht. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf A 1.4.7 Weitere Versicherungsfälle Invaliditätsleistung. A 1.4.7.1 Mitversichert sind unfreiwillige Gesundheitsschädigungen durch Eingriffe des täglichen Lebens – dies sind das Rasieren, Schneiden A 2.1.1.3 Geltendmachung der Invaliditätsleistung oder Feilen von Haaren, Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut. Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie A 1.4.7.2 Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheits- von einer Invalidität ausgehen. schädigungen durch Heilmaßnahmen oder medizinische Eingriffe (auch Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung strahlendiagnostische und -therapeutische), die durch einen in diesem ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich Vertrag versicherten Unfall veranlasst waren. entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Für Gesundheitsschädigungen durch alle weiteren Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person besteht aber kein A 2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Versicherungsschutz. Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. A 1.4.7.3 Mitversichert gilt eine Beeinträchtigung der körperlichen und In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A 2.5), sofern diese geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) infolge einer psychischen vereinbart ist. Reaktion auf ein Unfallereignis, wenn und soweit die Reaktion im Gegebenenfalls gezahlte Vorschüsse nach A 8.3 müssen nicht unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallereignis und am zurückerstattet werden. Unfallort erfolgt. Ergänzend gilt vereinbart, dass für die Folgen psychischer und nervöser A 2.1.2 Art und Höhe der Leistung Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, dann A 2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit diese Störungen auf eine Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als einmalige Kapitalzahlung. durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind oder durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind. • die vereinbarte Versicherungssumme und A 1.4.7.4 Ist die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt noch minder- • der unfallbedingte Invaliditätsgrad. jährig (unter 18 Jahre) oder entmündigt, bieten wir Versicherungsschutz für Unfälle A 2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die Bemessung (1) beim Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges ohne Führerschein Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe (A 2.1.2.2.1), sofern oder beim unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges (§ 248b StGB). die betroffenen Körperteile, Sinnesorgane oder inneren Organe dort Voraussetzung ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt genannt sind, ansonsten danach, in welchem Umfang die normale begangen wurde. körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (2) durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper. (A 2.1.2.2.2). Voraussetzung ist, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sach- Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens beschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde. am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die spätere Bemessung der Invalidität (A 8.4). A 1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine A 2.1.2.2.1 Gliedertaxe oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten Körperteile oder (Sinnes-) Organe gelten ausschließlich die hier und Gebrechen (A 3) und zu den Ausschlüssen (A 4). genannten Invaliditätsgrade: A2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche • Arm 75 % Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 % Leistungsarten? • Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 75 % • Hand im Handgelenk 75 % Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und • Daumen 30 % deren Voraussetzungen. • Zeigefinger 20 % • andere Finger 10 % Seite 10 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
• Bein über der Mitte des Oberschenkels 75 % • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach A 2.1.1 • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 75 % sind erfüllt. • Bein bis unterhalb des Knies 75 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 75 % Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen • Fuß einschl. Fußgelenk 70 % Befunde zu rechnen gewesen wäre. • große Zehe 10 % • andere Zehe 5 % A 2.2 Übergangsleistung • Auge 60 % A 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung sofern das andere Auge vor dem Unfall bereits vollständig A 2.2.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt funktionsunfähig war 100 % • Gehör auf einem Ohr 40 % • im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sofern das andere Ohr vor dem Unfall bereits vollständig funktionsunfähig • ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen war 75 % • zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen • Geruchssinn 15 % Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. • Geschmackssinn 10 % • Stimme 100 % Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, • Niere 20 % ununterbrochen mehr als sechs Monate an. • beide Nieren 100 % falls eine Niere vor dem Unfall bereits vollständig funktionsunfähig war A 2.2.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von neun Monaten 100 % nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. • Milz 10 % Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer • Milz bei Kindern bis 14 Jahre 20 % Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten ausgehen. Nur in • Gallenblase 10 % besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die • Magen 20 % Frist versäumt haben. • Zwölffinger , Dünn, Dick oder Enddarm 25 % • Lungenflügel 50 % A 2.2.2 Art und Höhe der Leistung • gänzlicher Verlust der Zeugungs-, Empfängnis- oder Gebärfähigkeit 25 % Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. A 2.3 Unfall-Tagegeld A 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung A 2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Die versicherte Person ist unfallbedingt Zu den in der Gliedertaxe genannten Organen Niere, Gallenblase, Milz, Magen, Zwölffinger -, Dünn-, Dick- oder Enddarm und Lungenflügel haben • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und Sie das Wahlrecht, ob eine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der • in ärztlicher Behandlung. Gliedertaxe oder individuell erfolgen soll. Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad A 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. • die vereinbarte Versicherungssumme und Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Gesichtspunkten. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich A 2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile, innere Organe • nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, Sie wird nach A 2.1.2.2.1 und A 2.1.2.2.2 bemessen. • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. A 2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnesorgane Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, Durch einen Unfall können mehrere Körperteile, innere Organe oder längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammen- A 2.4 Unfall-Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld gerechnet. A 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung Ist die Funktionsfähigkeit auf beiden Augen oder das Gehör auf beiden Die versicherte Person Ohren in gleichem Umfang beeinträchtigt, so erhöht sich der festgestellte Invaliditätsgrad um die Hälfte. Ist die Funktionsfähigkeit in • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer unterschiedlichem Umfang eingeschränkt, so wird stattdessen der Heilbehandlung oder Invaliditätsgrad für das geringer geschädigte Auge bzw. Gehör verdoppelt. • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. und ist deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt – war die A 2.1.2.2.5 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten – oder eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: • unterzieht sich unfallbedingt einer vollstationären Rehabilita- tionsmaßnahme oder Kur bzw. befindet sich infolge des Unfalls in einem • die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres Sanatorium oder Erholungsheim. nach dem Unfall verstorben (A 2.1.1.4), und Seite 11 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Ein Leistungsanspruch besteht somit auch, wenn die Heilbehandlung in • Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich - oder einem gemischten Institut erfolgt, welches der Heilbehandlung und der privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder Rehabilitation dient. • ihren ärztlich angeordneten oder medizinisch sinnvollen und vertretbaren Transport zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur A 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung nächstliegenden Druckkammer Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld entstanden. • für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls, Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach • pauschal für drei Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen. den konkreten Umständen zu vermuten war. Bei einem Unfall im Ausland zahlen wir für jeden Kalendertag, den die Voraussetzung ist auch, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haft- versicherte Person vollstationär im ausländischen Krankenhaus behandelt pflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine wird, das Krankenhaustagegeld in doppelter Höhe – längstens für 30 Leistungspflicht bestreitet. Tage. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs- Ist nach Ablauf des fünften Jahres nach dem Unfalltag eine stationäre anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen Nachbehandlung erforderlich (z. B. zur Entfernung des Osteosynthese- gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. materials), zahlen wir das Krankenhaustagegeld, wenn die Nachbehandlung nicht früher möglich war. A 2.6.1.2 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der ver- letzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf A 2.4.3 Genesungsgeld ärztliche Anordnung zurückgehen oder medizinisch sinnvoll und Die versicherte Person ist aus der vollstationären Heilbehandlung vertretbar waren. entlassen und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Dann zahlen wir das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir A 2.6.1.3 Bei einem unfallbedingten Todesfall ersetzen wir die Kosten Krankenhaustagegeld geleistet haben, längstens jedoch für 100 Tage. für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Haben wir für eine ambulante Operation nach A 2.4.1 und A 2.4.2 das A 2.6.2 Art und Höhe der Leistung Krankenhaustagegeld geleistet, zahlen wir ebenfalls das Genesungsgeld Wir erstatten nachgewiesene Kosten und nicht von Dritten pauschal für drei Tage. übernommene Kosten insgesamt bis maximal 50.000 EUR. A 2.5 Todesfallleistung A 2.7 Kosten für kosmetische Operationen A 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung A 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb von zwei Jahren nach Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation dem Unfall. unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Der unfallbedingte Tod gilt auch als nachgewiesen, wenn die versicherte Erscheinungsbildes eines nach diesem Vertrag ersatzpflichtigen Unfall- Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 ereignisses zu beheben. (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person die Die kosmetische Operation erfolgt Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen. • durch einen Arzt, • nach Abschluss der Heilbehandlung und A 2.5.2 Art und Höhe der Leistung • spätestens innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall. Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Bei Unfällen Minderjähriger wird die Frist bis zur Vollendung des 25. Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb von zwei Lebensjahres verlängert. Jahren nach dem Unfall verstirbt. Stirbt die versicherte Person im zweiten Jahr nach dem Unfall, wird die Wir ersetzen auch die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz bei Todesfallsumme nur fällig, sofern kein Anspruch auf Invaliditätsleistung unfallbedingtem Verlust oder Teilverlust von natürlichen oder bereits mit besteht. festem Zahnersatz oder -teilersatz (z. B. Brücken, Implantate, Kronen, Inlays) versehenen Zähnen. A 2.5.3 Doppelte Todesfallleistung Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Ausgeschlossen von dem Kostenersatz bleibt herausnehmbarer Zahn- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die ersatz, wie z. B. Vollprothesen, Klammerprothesen, Geschiebeprothesen vereinbarte Todesfallsumme. oder Teleskopprothesen. Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag Voraussetzung für die Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen ist außerdem, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er Person mehrere Verträge mit diesen seine Leistungspflicht bestreitet. Leistungsarten bei uns, können diese immer nur Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs- aus einem der Verträge geltend gemacht anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. werden. A 2.7.2 Art und Höhe der Leistung A 2.6 Such-, Bergungs- und Rückholkosten Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene A 2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung A 2.6.1.1 Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten für • Arzthonorare und sonstige Operationskosten, • Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, • Kosten für medizinisch notwendige Hilfs- und Heilmittel, Seite 12 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
• Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Zahnlaborkosten • Gliedmaßenprothesen, die infolge des Unfalls beschädigt wurden und die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste. Hierfür bis insgesamt 50.000 EUR. übernehmen wir die Kosten für die Reparatur oder, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, die Anschaffungskosten neuer Prothesen. A 2.8 Sofortleistung bei Schwerverletzungen A 2.8.1 Voraussetzungen für die Leistung A 2.10 Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen Die versicherte Person hat eine der nachfolgenden schweren Unfall- A 2.10.1 Voraussetzungen für die Leistung verletzungen erlitten: Die versicherte Person hat nach einem versicherten Unfall (1) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks • wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheits- (2) Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand schädigung oder deren Folgen (3) Schädel-Hirn-Verletzung/Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades • innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage an gerechnet und mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder • für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Wochen Hirnblutung (4) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautober- eine medizinisch notwendige Kur- oder Reha-Maßnahme durchgeführt. fläche Sie oder die versicherte Person haben uns die Voraussetzungen durch ein (5) Augenverletzungen ärztliches Attest nachgewiesen. • dauerhafte Erblindung oder Verlust eines Auges A 2.10.2 Art und Höhe der Leistung • Linsenverlust auf mindestens einem Auge Wir zahlen ein Kur- oder Reha-Tagegeld von 30 EUR täglich, längstens für • dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils 100 Tage. mindestens 60 % Bei ambulanten Kur- oder Reha-Maßnahmen zahlen wir das Tagegeld nur für die tatsächlichen Behandlungstage. (6) schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma Die Leistung kann nur einmal je Unfallereignis in Anspruch genommen werden. • Bruch (Fraktur) an zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedenen Gliedmaßen-Abschnitten (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) A 2.11 Komageld • gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen Fällt die versicherte Person infolge des Unfalls in ein Koma oder wird sie • Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: in ein künstliches Koma versetzt, so zahlen wir für die Dauer dieses - Fraktur eines langen Röhrenknochens an Armen oder Beinen Zustands, maximal für bis zu zwei Jahre ab dem Unfalltag, ein tägliches - Fraktur des Beckens Komageld in Höhe von 15 EUR. - Fraktur der Wirbelsäule - gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ A 2.12 Vorsorgeversicherung für Lebenspartner und Kinder A 2.12.1 Leistungsvoraussetzungen Die Sofortleistung ist spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls Die Vorsorgeversicherung gilt unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen. (1) für den Ehe- bzw. Lebenspartner, wenn Sie oder eine versicherte A 2.8.2 Art und Höhe der Leistung Person nach Vertragsabschluss heiraten oder eine Lebenspartnerschaft Die Sofortleistung in Höhe von 10.000 EUR wird fällig, sofern die begründen. Dies gilt jedoch nur, wenn für den Ehe- bzw. Lebenspartner versicherte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall weder bei uns noch einem anderen Versicherer eine private verstirbt. Unfallversicherung besteht; (2) für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertrags- A 2.9 Behinderungsbedingte Kosten abschluss geborene Kind; A 2.9.1 Voraussetzungen für die Leistung (3) für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertrags- Wir erstatten innerhalb von vier Jahren nach einem Unfall die Kosten für abschluss adoptierte Kind, solange dieses bei der Adoption das 17. behinderungsbedingte Mehraufwendungen, sofern die Maßnahmen Lebensjahr noch nicht vollendet hat. aufgrund einer ausschließlich durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind. Die Vorsorgeversicherung gewähren wir auch für Kinder, die der Ehe- oder Lebenspartner mit in die Partnerschaft bringt, sofern die Kinder bei Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, der Eheschließung bzw. Partnerschaftsgründung das 17. Lebensjahr noch Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt der Eheleute bzw. seine Leistungspflicht bestreitet. Lebenspartner leben. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der A 2.12.2 Höhe und Dauer der Leistung Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Die Vorsorge-Versicherungssummen betragen: Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. • 50.000 EUR für den Invaliditätsfall mit Gliedertaxe nach A 2.1, allerdings A 2.9.2 Art und Höhe der Leistung ohne Mehrleistung oder Progression Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von • 5.000 EUR für den Todesfall 10.000 EUR für • 15 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld mit allen Zusatzleistungen aus A 2.4 • zuzüglich der generell versicherten Leistungen gemäß A 2.6 bis A 2.10. • den behindertengerechten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person, Die Vorsorgeversicherung gewähren wir für die Dauer von einem Jahr ab • den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz, der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und ab der • den Umbau des Pkw der versicherten Person in ein behinderten- Geburt bzw. Adoption. gerechtes Fahrzeug, • medizinisch notwendige Hilfsmittel, wie z. B. Arm und/oder Bein- Sie endet zum selben Zeitpunkt, zu dem der Unfallvertrag beendet wird prothesen, Geh- und Stützapparate und Rollstühle bzw. Kranken- bzw. der Versicherungsschutz aus dem Vertrag erlischt. fahrstühle, Seite 13 von 25 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
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