Kundeninformation/ Vertragsunterlagen Private Unfallversicherung (PUV) - premium Tarif T21 (Stand Juni 2021)

 
WEITER LESEN
Kundeninformation/
Vertragsunterlagen

Private Unfallversicherung (PUV)

                    Tarif T21 (Stand Juni 2021)
                    premium

                                                                                                         Seite 1 von 25

  degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Private Unfallversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise
zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG

Inhaltsverzeichnis

Produktinformationsblatt zur degenia Unfallversicherung                                                    03-04
Allgemeine Kundeninformationen                                                                             05-06
Mitteilung über die vorvertragliche Anzeigepflicht                                                          07
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB 2021)
Inhaltsverzeichnis                                                                                          08
Teil A                                                                                                     08-17
Teil B                                                                                                     18-21
Teil C                                                                                                     22-24
Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“                                                             25

                                                                                                                   Seite 2 von 25

            degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Private Unfallversicherung
    Produktinformationsblatt
                                                                             Tarif:
    degenia Versicherungsdienst AG
                                                                             premium T21 (Stand Juni 2021)

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten
Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen:
     Versicherungsantrag,
     Versicherungsschein,
     Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Unfallversicherung,
     gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen.

Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine private Unfallversicherung an. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen.

           Was ist versichert?                                                         Was ist nicht versichert?
                                                                                  ×     Sachschäden z.B. an einer Brille oder Kleidung
          Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die           ×     Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose,
           versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht              Schlaganfall)
           oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende                    ×     Blutungen     aus      inneren      Organen    und
           Leistungsarten:                                                              Gehirnblutungen.

           Geldleistungen
          Einmalige      Invaliditätsleistung     bei    dauerhafter
           Beeinträchtigung (z.B. Bewegungseinschränkungen).
          Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren
           Beeinträchtigungen.
                                                                                       Gibt es Einschränkungen beim
          Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder
                                                                                       Versicherungsschutz?
           ambulanten Operationen.
          Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungs-einsätze.                    Nicht alle denkbaren Fälle sind mitversichert. Vom
          Einmalige Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod.                        Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum
                                                                                       Beispiel:
          Kosmetische Operationen und Zahnersatz nach einem
           Unfall.                                                                 !   Unfälle durch Drogenkonsum;
          Sofortleistung bei Schwerverletzungen aufgrund eines                    !   Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat;
           Unfalls.
                                                                                   !   Wenn Unfallfolgen mit Krankheiten zusammentreffen,
          Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen.                             kann es zu Leistungskürzungen kommen;
                                                                                   !   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
                                                                                       oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.

           Wo bin ich versichert?
           Sie haben weltweiten Versicherungsschutz.

                                                                                                                               Seite 3 von 25

              degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Welche Pflichten habe ich?

    Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
   Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
   Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
   Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können.
   Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
   Werden Ärzte von uns beauftragt, müssen Sie sich von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines
    dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
   Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch wenn
    uns der Unfall schon angezeigt war.

    Wann und wie muss ich bezahlen?

    Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
    Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich,
    vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist Voraussetzung.

    Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
    Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.

    Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr),
    außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

    Wie kann ich den Vertrag beenden?

    Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
    Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit und in Textform geschehen).

    Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die
    Versicherung schon vor der vereinbarten Dauer.

                                                                                                                  Seite 4 von 25

      degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Allgemeine Kundeninformationen

Angaben der Gesellschaften                                                   Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen      E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot.      Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns
                                                                             bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.
1. Identität des Versicherers                                                Weitere    Informationen       finden     Sie   im    Internet, unter
ALTE LEIPZIGER Versicherung AG                                               www.versicherungsombudsmann.de.
Rechtsform:                              Aktiengesellschaft                  Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen
Registergericht:                         Amtsgericht Bad Homburg             Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den
Registernummer:                          HRB 1585                            Rechtsweg zu beschreiten.
St. – Nr.                                807/ V90 807 004 611 (VersStG)
                                         811 189 884 (UStG)                  Online-Streitbeilegungs-Plattform
                                                                             Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Vorsitzender des Aufsichtsrates:         Christoph Bohn                      Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden
Vorstand:                                Kai Waldmann                        Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese
                                         Sven Waldschmidt                    Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen:

Hausanschrift:                           Alte Leipziger-Platz 1,             1   Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU).
                                         61440 Oberursel                     2   Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg
                                         (ladungsfähige Anschrift)               (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw.
                                                                                 geschlossen.
2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter
- entfällt –                                                                 7.Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                             Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
3. Hauptgeschäftstätigkeit                                                   Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und
Die Alte Leipziger Versicherungs-AG ist durch Erlaubnis der zuständigen      den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.
Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-
und Rechtsschutzversicherung berechtigt.                                     8. Gesamtbeitrag
                                                                             Die Höhe des Einzelbeitrags, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag
4. Aufsichtsbehörde                                                          einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                          den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein
Bereich Versicherungen                                                       ausgewiesen.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn                                                                   9. Zusätzlich anfallende Kosten
                                                                             Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne      erhoben.
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
                                                                             Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei-
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG             teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz-
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in                 liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:
                                                                             10. Zahlweise
Anschrift:                                                                   Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich,
degenia Versicherungsdienst AG                                               halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise
Brückes 63 – 63 A                                                            können hierbei berechnet werden.
55545 Bad Kreuznach
                                                                             Erstbeitrag
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                    Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn
Vorstand: Halime Koppius                                                     sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221                                    Versicherungsscheins erfolgt.

6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen                 Folgebeitrag
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.       Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an    Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
die:                                                                         Zeitraums bewirkt ist.

degenia Versicherungsdienst AG                                               SEPA-Lastschrift-Mandat
Brückes 63 – 63 A                                                            Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
55545 Bad Kreuznach                                                          Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im
Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das              Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch         Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten
nehmen.       Unser     Risikoträger   ist    Mitglied     im   Verein       Einziehung nicht widersprechen.
Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem
Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet:              11. Gültigkeit
                                                                             Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen
Versicherungsombudsmann e. V.                                                (Allgemeine       und        Besondere        Versicherungsbedingungen,
Postfach 080632, D-10006 Berlin                                              Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier

                                                                                                                                     Seite 5 von 25

                 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt                a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab
worden ist.                                                                    Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des
                                                                               Jahresbeitrags;
12. Zustandekommen des Vertrags
Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere             b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage
inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen)          ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/180
zustande, wenn Sie die Vertragserklärungen nicht innerhalb von zwei            des Halbjahresbeitrags;
Wochen widerrufen.
                                                                               c) bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage
Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen                 ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/90
Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf          des Vierteljahresbeitrags;
die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein
gesondert aufgeführt.                                                          d) bei vereinbarter monatlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab
                                                                               Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/30 des
13. Beginn des Versicherungsschutzes                                           Monatsbeitrags.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf           Basis für die Berechnung ist der in der Versicherungspolice gemäß der
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist.          vereinbarten Zahlungsperiode ausgewiesene Beitrag.
Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der        Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich,
Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte                 spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der
Wartezeiten     bestehen,     sind   diese    in    dem      jeweiligen        Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der
Produktinformationsblatt enthalten.                                            wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu
                                                                               gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
14. Bindefristen
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen        Besondere Hinweise
Monat gebunden.                                                                Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
                                                                               Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor
15. Widerrufsrecht                                                             Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist        Ende der Widerrufsbelehrung
beginnt,      nachdem       Sie     die       Versicherungspolice,     die
Vertragsbestimmungen           einschließlich       der      Allgemeinen       16. Laufzeit des Vertrages
Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1           Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG) in Verbindung mit den             Antrag.
§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die für
Fernabsatzverträge vorgeschriebenen Informationen und diese                    Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung       verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
unserer Pflichten gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen                 jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform
Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes          zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder
zum Bürgerlichen Gesetzbuch.                                                   für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht,
bevor die degenia auch die speziell für diesen Vertriebsweg geltenden          17. Beendigung eines Vertrages
zusätzlichen Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB (Mittel zur Korrektur von      Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor
Eingabefehlern, Bestätigung des Antrages) erfüllt hat.                         Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des           Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber
Widerrufs.                                                                     der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat.

Der Widerruf ist zu richten an:                                                18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
                                                                               Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
degenia Versicherungsdienst AG
Brückes 63-63a                                                                 Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an
55545 Bad Kreuznach                                                            Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem
Fon: 0671-84003-0                                                              zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend
Fax: 0671-84003-29                                                             machen
Mail: info@degenia.de
                                                                               19. Vertragssprache
                                                                               Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche
Widerrufsfolgen
                                                                               Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und
                                                                               Vertragslaufzeit ist deutsch.
wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen
wir in diesem Fall einbehalten.

Der uns zustehende Betrag errechnet sich je nach Zahlungsperiode des
Beitrags wie folgt:

                                                                                                                                       Seite 6 von 25

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                               3. Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen         Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform                 bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir               anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform               Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur              Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet.                                                            rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
                                                                                 verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten,            wenn    eine    vorvertragliche       Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
                                                                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                               oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag         Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz           Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                              Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein               Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht                Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen              Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend
hätten.                                                                          machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                                                                                 Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur         wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht            Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand                                                       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

  - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles         Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
  - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                                                                                 Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                                 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum      für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit                  Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
entspricht.                                                                      arglistig verletzt haben.

2. Kündigung                                                                     Stellvertretung durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche          Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,       vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat              Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
kündigen.                                                                        Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
                                                                                 auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei          darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen                    verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Bedingungen, geschlossen hätten.                                                 Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

                                                                                                                                         Seite 7 von 25

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB 2021/Stand 06.2021)

Teil A                                                                  A7        Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Der Versicherungsumfang                                                 A8        Wann sind die Leistungen fällig?
                                                                        A 8.1     Erklärung über die Leistungspflicht
A1        Was ist versichert?                                           A 8.2     Fälligkeit der Leistung
A 1.1     Grundsatz                                                     A 8.3     Vorschüsse
A 1.2     Geltungsbereich                                               A 8.4     Neubemessung des Invaliditätsgrades
A 1.3     Unfallbegriff                                                 A 8.5     Allgemeine Hinweise im Leistungsfall
A 1.4     Erweiterter Unfallbegriff
A 1.5     Einschränkungen der Leistungspflicht                          Teil B

A2        Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche        B1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
          Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die          B 1.1     Beginn des Versicherungsschutzes
          einzelnen Leistungsarten?                                     B 1.2     Beitragszahlung, Versicherungsperiode
A 2.1     Invaliditätsleistung                                          B 1.3     Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
A 2.2     Übergangsleistung                                                       Zahlung oder Nichtzahlung
A 2.3     Unfall-Tagegeld                                               B 1.4     Folgebeitrag
A 2.4     Unfall-Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld                B 1.5     Bezahlverfahren
A 2.5     Todesfallleistung                                             B 1.6     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
A 2.6     Such-, Bergungs- und Rückholkosten                            B 1.7     Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
A 2.7     Kosten für kosmetische Operationen                            B 1.8     Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern
A 2.8     Sofortleistung bei Schwerverletzungen
A 2.9     Behinderungsbedingte Kosten                                   B2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
A 2.10    Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen                B 2.1     Dauer und Ende des Vertrags
A 2.11    Komageld                                                      B 2.2     Kündigung nach Versicherungsfall
A 2.12    Vorsorgeversicherung für Lebenspartner und Kinder
A 2.13    Rooming-in-Leistung für minderjährige Kinder und              B3        Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
          Mehrkosten im Einzelzimmer                                    B 3.1     Anzeigepflicht von Ihnen oder Ihres Vertreters bis zum
A 2.14    Abweichungen gegenüber den GDV Musterbedingungen                        Vertragsschluss
A 2.15    Innovationsklausel
                                                                        B4        Weitere Regelungen
A3        Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder          B 4.1     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
          Gebrechen zusammentreffen?                                    B 4.2     Vollmacht des Versicherungsvertreters
A 3.1     Krankheiten und Gebrechen                                     B 4.3     Verjährung
A 3.2     Mitwirkung                                                    B 4.4     Örtlich zuständiges Gericht
                                                                        B 4.5     Anzuwendendes Recht
A4        Was ist nicht versichert?                                     B 4.6     Embargobestimmung
A 4.1     Ausgeschlossene Unfälle                                       B 4.7     Versicherung für fremde Rechnung
A 4.2     Ausgeschlossene Gesundheitsschäden                            B 4.8     Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
                                                                        B 4.9     Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
A5        Was müssen Sie bei Erreichen von Altersstufen und bei
          Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sowie       Teil C
          bei der Anpassung des Beitrags an die Schaden- und            Besondere Bedingungen
          Kostenentwicklung beachten?
A 5.1     Altersanpassung                                               C1        Besondere Bedingungen für die progressiven
A 5.2     Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung                         Invaliditätsstaffeln
A 5.3     Fortfall oder Änderung bestimmter Leistungsarten bei
          Erreichen von Altersgrenzen                                   C2        Besondere Bedingungen für die monatliche Unfall-Rente ab
A 5.4     Anpassung des Beitrags an die Schaden- und                              50% Invalidität
          Kostenentwicklung (Beitragsanpassungsklausel)
                                                                        C3        Besondere Bedingungen für Pro Aktiv
Der Leistungsfall
                                                                        C4        Corona-Schutzimpfung
A6        Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?

Teil A                                                                  A 1.2     Geltungsbereich
                                                                        Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrages
Der Versicherungsumfang                                                 weltweit und rund um die Uhr, soweit im Folgenden für Einzelfälle keine
                                                                        abweichende Regelung getroffen wird.
A1        Was ist versichert?
                                                                        A 1.3       Unfallbegriff
A 1.1      Grundsatz                                                    A 1.3.1     Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der        plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
versicherten Person.                                                    unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

                                                                                                                               Seite 8 von 25

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
A 1.3.2    Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei            diesem Fall verzichten wir auch auf eine Anrechnung einer Mitwirkung
rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von                    von Krankheiten gemäß A 3.
Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten
und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen.                            A 1.4.3     Bewusstseinsstörungen
                                                                              Wir leisten auch bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen. Eine
A 1.4     Erweiterter Unfallbegriff                                           Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer
A 1.4.1   Kraftanstrengung und Eigenbewegung                                  Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den
A 1.4.1.1 Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch        Anforderungen der konkreten Situation nicht mehr gewachsen ist. Diese
eine erhöhte Kraftanstrengung                                                 sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

(1) ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.                   Wir leisten trotz einer aufgetretenen Bewusstseinsstörung für
(2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der               Unfallfolgen durch
Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
(3) einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht.           (1) einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.
                                                                              Nicht versichert sind aber Gesundheitsschäden, die durch den Herzinfarkt
Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln.                 oder Schlaganfall selbst verursacht wurden.
Deshalb sind sie von dieser Regelung nicht erfasst.                           (2) einen epileptischen Anfall.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz          Kein Versicherungsschutz besteht aber bei Gesundheitsschäden, die
über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.                 unmittelbare Folge des epileptischen Anfalles sind.
Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen     (3) Alkoholkonsum. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur dann,
körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.                            wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,31 ‰ liegt.
                                                                              (4) Einnahme von Medikamenten. Versicherungsschutz besteht auch,
A 1.4.1.2 Versichert sind ebenso Gesundheitsschädigungen infolge von          wenn eine versehentliche Falscheinnahme oder Nebenwirkungen zu einer
Eigenbewegungen. Diese Erweiterung gilt aber nicht für Verletzungen von       Bewusstseinsstörung führt, in deren Folge ein Unfall passiert.
Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und bei Blutungen innerer Organe.             Kein Versicherungsschutz besteht aber bei Medikamentenmissbrauch.
                                                                              (5) ungewollte Einnahme von sogenannten K.o.-Tropfen, soweit dies von
A 1.4.2   Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden                           der versicherten Person bei der Polizei angezeigt wurde.
A 1.4.2.1 Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von      (6) Übermüdung (Schlaftrunkenheit und Sekundenschlaf), Einschlafen,
folgenden Ereignissen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet:       Schlafwandeln und Erschrecken.

(1) Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch        Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person durch
den Schlund (Eingang der Speiseröhre),
(2) Alkoholvergiftungen (solange das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet      (1) den regelmäßigen Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln,
wurde),                                                                       die das Bewusstsein beeinträchtigen,
(3) Nahrungsmittelvergiftungen,                                               (2) einen Krampfanfall (ausgenommen ist ein epileptischer Anfall),
(4) Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, wenn die                 (3) Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle,
versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten,           (4) eine witterungsbedingte Bewusstseinsstörung
Staubwolken oder Säuren durch besondere Umstände bis zu sieben
zusammenhängende Tage ausgesetzt gewesen ist,                                 einen Unfall erleidet.
(5) Pflanzenvergiftungen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen
und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen            A 1.4.4   Tauchtypische Gesundheitsschäden
werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst        Für tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit,
war,                                                                          Trommelfellverletzung,     Lungenüberdruckunfall,     Tiefenrausch,
(6) Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser- und                   Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation besteht ebenfalls
ultravioletten Strahlen,                                                      Versicherungsschutz.
(7) Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen,                          Wir ersetzen zudem die nachgewiesenen Kosten für die Behandlung in
(8) mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder             einer Dekompressionskammer.
elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung.
                                                                              A 1.4.5    Unfälle bei Fahrtveranstaltungen
Ausgeschlossen bleiben                                                        Bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die
                                                                              Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt (z. B. Oldtimer­,
(1) Schäden durch Kernenergie,                                                Stern-,    Zuverlässigkeits-    und     Orientierungsfahrten),     besteht
(2) Gesundheitsschäden, die als Folge eines regelmäßigen Umgangs mit          Versicherungsschutz als Fahrer, Beifahrer oder Insasse.
strahlenerzeugenden Apparaten eintreten,                                      Zudem sind Unfälle versichert, die der versicherten Person als Fahrer
(3) Berufskrankheiten,                                                        eines Leih- oder Mietkarts auf einer öffentlichen Kartbahn in Europa
(4) allmählich erlittene Gesundheitsschäden. Das sind solche, bei denen       passieren.
die versicherte Person den Einwirkungen länger als sieben Tage                Zu den versicherten Fahrtveranstaltungen gehören auch solche, bei
ausgesetzt war.                                                               denen die Verbesserung des Fahrkönnens und die Beherrschung des
                                                                              Fahrzeuges     im     Alltagsverkehr,    insbesondere     in     extremen
A 1.4.2.2 Zudem sind folgende Ursachen für Gesundheitsschädigungen            Gefahrensituationen, trainiert werden (z. B. Fahrsicherheitstrainings). Für
mitversichert, solange die versicherte Person diese unfreiwillig erlitten     Fahrsicherheitstrainings     mit      Renncharakter      besteht      kein
hat:                                                                          Versicherungsschutz.
                                                                              Es besteht kein Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Motorsport-
(1) Ertrinken,                                                                veranstaltungen, bei denen es (auch nur teilweise) auf die Erzielung einer
(2) Ersticken,                                                                Höchstgeschwindigkeit oder auch einer maximalen Durchschnitts-
(3) Erfrieren (auch Erfrierungen einzelner Körperteile),                      geschwindigkeit     ankommt.      Ebenso      gewähren      wir     keinen
(4) Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug,                      Versicherungsschutz für die Teilnahme an lizenzpflichtigen Motorsport-
(5) die Nicht- oder Falscheinnahme von Medikamenten infolge einer             veranstaltungen.
Entführung oder Geiselnahme oder aufgrund einer Notsituation, aus der         Auch bei jeglichen Übungs- und Trainingsfahrten zu Motorsportrennen
sich die versicherte Person nicht aus eigener Kraft befreien kann. In         oder Motorrennsportarten besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                                                                                      Seite 9 von 25

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
A 1.4.6    Luftfahrt- und Luftsportrisiko                                      Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die
Versicherungsschutz besteht als Passagier in einem Luftfahrzeug                Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und
(Flugzeug). Das gilt auch, wenn Sie oder die versicherte Person als Fluggast   dessen Nachträgen genannt sind.
in einem Luftsportgerät von einem Unfall betroffen sind, wie z. B. bei
einer Mitfahrt in einem Heißluftballon, als Passagier bei einem                A 2.1      Invaliditätsleistung
Segelrundflug oder als Passagier bei einem Fallschirm -Tandemsprung.           A 2.1.1    Voraussetzungen für die Leistung
Versichert ist außerdem der Flugschüler in der Ausbildung zur Führung          A 2.1.1.1 Invalidität
eines Luftfahrzeuges, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Lizenz zum             Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten, wenn unfallbedingt die
Fliegen erforderlich ist.                                                      körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Sobald die versicherte Person eigenständig und eigenverantwortlich ein         Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als
Luftfahrzeug führt, für das eine Lizenz erforderlich ist, besteht kein         drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu
Versicherungsschutz (Beispiele: Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger).      erwarten ist.
Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ein sonstiges Besatzungs-
mitglied (wie z. B. Funker, Bordmechaniker oder Flugbegleiter) ist.            A 2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
Allerdings besteht Versicherungsschutz für Personen, die nicht zur             Die Invalidität ist
Besatzung zählen, mithilfe des Luftfahrzeuges jedoch ihre berufliche
Tätigkeit ausüben (z. B. für Luftaufnahmen zur Verkehrsüberwachung             • innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
oder als Arzt/medizinisches Personal bei Rettungs- und Sanitätsflügen).        • innerhalb von 24 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt
Das Kitesurfen wird nicht als das Führen von Luftfahrzeugen angesehen,         worden.
sodass hierbei uneingeschränkt Versicherungsschutz besteht.
                                                                               Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf
A 1.4.7    Weitere Versicherungsfälle                                          Invaliditätsleistung.
A 1.4.7.1 Mitversichert sind unfreiwillige Gesundheitsschädigungen
durch Eingriffe des täglichen Lebens – dies sind das Rasieren, Schneiden       A 2.1.1.3 Geltendmachung der Invaliditätsleistung
oder Feilen von Haaren, Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut.                      Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall bei
                                                                               uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie
A 1.4.7.2 Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheits-                    von einer Invalidität ausgehen.
schädigungen durch Heilmaßnahmen oder medizinische Eingriffe (auch             Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung
strahlendiagnostische und -therapeutische), die durch einen in diesem          ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich
Vertrag versicherten Unfall veranlasst waren.                                  entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Für Gesundheitsschädigungen durch alle weiteren Heilmaßnahmen oder
Eingriffe am Körper der versicherten Person besteht aber kein                  A 2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
Versicherungsschutz.                                                           Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
                                                                               dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
A 1.4.7.3 Mitversichert gilt eine Beeinträchtigung der körperlichen und        In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A 2.5), sofern diese
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) infolge einer psychischen           vereinbart ist.
Reaktion auf ein Unfallereignis, wenn und soweit die Reaktion im               Gegebenenfalls gezahlte Vorschüsse nach A 8.3 müssen nicht
unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallereignis und am            zurückerstattet werden.
Unfallort erfolgt.
Ergänzend gilt vereinbart, dass für die Folgen psychischer und nervöser        A 2.1.2   Art und Höhe der Leistung
Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, dann                    A 2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung
Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit diese Störungen auf eine          Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als einmalige Kapitalzahlung.
durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems           Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
oder durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
                                                                               • die vereinbarte Versicherungssumme und
A 1.4.7.4 Ist die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt noch minder-          • der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
jährig (unter 18 Jahre) oder entmündigt, bieten wir Versicherungsschutz
für Unfälle                                                                    A 2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die
                                                                               Bemessung
(1) beim Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges ohne Führerschein            Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe (A 2.1.2.2.1), sofern
oder beim unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges (§ 248b StGB).                  die betroffenen Körperteile, Sinnesorgane oder inneren Organe dort
Voraussetzung ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt      genannt sind, ansonsten danach, in welchem Umfang die normale
begangen wurde.                                                                körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist
(2) durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper.           (A 2.1.2.2.2).
Voraussetzung ist, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sach-                   Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens
beschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.                         am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl
                                                                               für die erste als auch für die spätere Bemessung der Invalidität (A 8.4).
A 1.5      Einschränkungen unserer Leistungspflicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine             A 2.1.2.2.1 Gliedertaxe
oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.                                   Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten         Körperteile oder (Sinnes-) Organe gelten ausschließlich die hier
und Gebrechen (A 3) und zu den Ausschlüssen (A 4).                             genannten Invaliditätsgrade:

A2        Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche               • Arm 75 %
Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen                 • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 %
Leistungsarten?                                                                • Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 75 %
                                                                               • Hand im Handgelenk 75 %
Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und             • Daumen 30 %
deren Voraussetzungen.                                                         • Zeigefinger 20 %
                                                                               • andere Finger 10 %
                                                                                                                                       Seite 10 von 25

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
• Bein über der Mitte des Oberschenkels 75 %                                   • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach A 2.1.1
• Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 75 %                                    sind erfüllt.
• Bein bis unterhalb des Knies 75 %
• Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 75 %                                   Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
• Fuß einschl. Fußgelenk 70 %                                                  Befunde zu rechnen gewesen wäre.
• große Zehe 10 %
• andere Zehe 5 %                                                              A 2.2     Übergangsleistung
• Auge 60 %                                                                    A 2.2.1   Voraussetzungen für die Leistung
sofern das andere Auge vor dem Unfall bereits vollständig                      A 2.2.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt
funktionsunfähig war 100 %
• Gehör auf einem Ohr 40 %                                                     • im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
sofern das andere Ohr vor dem Unfall bereits vollständig funktionsunfähig      • ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
war 75 %                                                                       • zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen
• Geruchssinn 15 %                                                             Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
• Geschmackssinn 10 %
• Stimme 100 %                                                                 Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag                an     gerechnet,
• Niere 20 %                                                                   ununterbrochen mehr als sechs Monate an.
• beide Nieren 100 %
falls eine Niere vor dem Unfall bereits vollständig funktionsunfähig war       A 2.2.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von neun Monaten
100 %                                                                          nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
• Milz 10 %                                                                    Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer
• Milz bei Kindern bis 14 Jahre 20 %                                           Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten ausgehen. Nur in
• Gallenblase 10 %                                                             besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die
• Magen 20 %                                                                   Frist versäumt haben.
• Zwölffinger ­, Dünn­, Dick­ oder Enddarm 25 %
• Lungenflügel 50 %                                                            A 2.2.2   Art und Höhe der Leistung
• gänzlicher Verlust der Zeugungs-, Empfängnis- oder Gebärfähigkeit 25 %       Wir zahlen die Übergangsleistung           in    Höhe   der    vereinbarten
                                                                               Versicherungssumme.
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade.                            A 2.3      Unfall-Tagegeld
                                                                               A 2.3.1    Voraussetzungen für die Leistung
A 2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe                                Die versicherte Person ist unfallbedingt
Zu den in der Gliedertaxe genannten Organen Niere, Gallenblase, Milz,
Magen, Zwölffinger -, Dünn-, Dick- oder Enddarm und Lungenflügel haben         • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
Sie das Wahlrecht, ob eine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der           • in ärztlicher Behandlung.
Gliedertaxe oder individuell erfolgen soll.
Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad     A 2.3.2  Höhe und Dauer der Leistung
danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige                Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist
eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.                 • die vereinbarte Versicherungssumme und
Die    Bemessung      erfolgt ausschließlich      nach     medizinischen       • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Gesichtspunkten.
                                                                               Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
A 2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile, innere Organe        • nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall
oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren.         ausgeübten Beruf weiter nachzugehen,
Sie wird nach A 2.1.2.2.1 und A 2.1.2.2.2 bemessen.                            • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu
                                                                               leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
                                                                               Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
A 2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile
oder Sinnesorgane                                                              Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung,
Durch einen Unfall können mehrere Körperteile, innere Organe oder              längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die
nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammen-                 A 2.4      Unfall-Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld
gerechnet.                                                                     A 2.4.1    Voraussetzungen für die Leistung
Ist die Funktionsfähigkeit auf beiden Augen oder das Gehör auf beiden          Die versicherte Person
Ohren in gleichem Umfang beeinträchtigt, so erhöht sich der festgestellte
Invaliditätsgrad um die Hälfte. Ist die Funktionsfähigkeit in                  • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer
unterschiedlichem Umfang eingeschränkt, so wird stattdessen der                Heilbehandlung oder
Invaliditätsgrad für das geringer geschädigte Auge bzw. Gehör verdoppelt.      • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation
Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.                             und ist deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und
                                                                               vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt – war die
A 2.1.2.2.5 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person               versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es
Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir    auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten – oder
eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:                     • unterzieht sich unfallbedingt einer vollstationären Rehabilita-
                                                                               tionsmaßnahme oder Kur bzw. befindet sich infolge des Unfalls in einem
• die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres   Sanatorium oder Erholungsheim.
nach dem Unfall verstorben (A 2.1.1.4), und

                                                                                                                                       Seite 11 von 25

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Ein Leistungsanspruch besteht somit auch, wenn die Heilbehandlung in         • Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich - oder
einem gemischten Institut erfolgt, welches der Heilbehandlung und der        privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
Rehabilitation dient.                                                        • ihren ärztlich angeordneten oder medizinisch sinnvollen und
                                                                             vertretbaren Transport zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur
A 2.4.2   Höhe und Dauer der Leistung                                        nächstliegenden Druckkammer
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
                                                                             entstanden.
• für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für fünf
Jahre ab dem Tag des Unfalls,                                                Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach
• pauschal für drei Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.           den konkreten Umständen zu vermuten war.

Bei einem Unfall im Ausland zahlen wir für jeden Kalendertag, den die        Voraussetzung ist auch, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haft-
versicherte Person vollstationär im ausländischen Krankenhaus behandelt      pflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine
wird, das Krankenhaustagegeld in doppelter Höhe – längstens für 30           Leistungspflicht bestreitet.
Tage.
                                                                             Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs-
Ist nach Ablauf des fünften Jahres nach dem Unfalltag eine stationäre        anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen
Nachbehandlung erforderlich (z. B. zur Entfernung des Osteosynthese-         gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
materials), zahlen wir das Krankenhaustagegeld, wenn die
Nachbehandlung nicht früher möglich war.                                     A 2.6.1.2 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der ver-
                                                                             letzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf
A 2.4.3    Genesungsgeld                                                     ärztliche Anordnung zurückgehen oder medizinisch sinnvoll und
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Heilbehandlung            vertretbar waren.
entlassen und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Dann zahlen wir
das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir      A 2.6.1.3 Bei einem unfallbedingten Todesfall ersetzen wir die Kosten
Krankenhaustagegeld geleistet haben, längstens jedoch für 100 Tage.          für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.

Haben wir für eine ambulante Operation nach A 2.4.1 und A 2.4.2 das          A 2.6.2  Art und Höhe der Leistung
Krankenhaustagegeld geleistet, zahlen wir ebenfalls das Genesungsgeld        Wir erstatten nachgewiesene Kosten und nicht von                    Dritten
pauschal für drei Tage.                                                      übernommene Kosten insgesamt bis maximal 50.000 EUR.

A 2.5      Todesfallleistung                                                 A 2.7      Kosten für kosmetische Operationen
A 2.5.1    Voraussetzungen für die Leistung                                  A 2.7.1    Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb von zwei Jahren nach   Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation
dem Unfall.                                                                  unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren
Der unfallbedingte Tod gilt auch als nachgewiesen, wenn die versicherte      Erscheinungsbildes eines nach diesem Vertrag ersatzpflichtigen Unfall-
Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7          ereignisses zu beheben.
(sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes (VerschG)
rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person die          Die kosmetische Operation erfolgt
Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen
zurückzuzahlen.                                                              • durch einen Arzt,
                                                                             • nach Abschluss der Heilbehandlung und
A 2.5.2     Art und Höhe der Leistung                                        • spätestens innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall.
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten                    Bei Unfällen Minderjähriger wird die Frist bis zur Vollendung des 25.
Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb von zwei           Lebensjahres verlängert.
Jahren nach dem Unfall verstirbt.
Stirbt die versicherte Person im zweiten Jahr nach dem Unfall, wird die      Wir ersetzen auch die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz bei
Todesfallsumme nur fällig, sofern kein Anspruch auf Invaliditätsleistung     unfallbedingtem Verlust oder Teilverlust von natürlichen oder bereits mit
besteht.                                                                     festem Zahnersatz oder -teilersatz (z. B. Brücken, Implantate, Kronen,
                                                                             Inlays) versehenen Zähnen.
A 2.5.3   Doppelte Todesfallleistung
Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der             Ausgeschlossen von dem Kostenersatz bleibt herausnehmbarer Zahn-
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die    ersatz, wie z. B. Vollprothesen, Klammerprothesen, Geschiebeprothesen
vereinbarte Todesfallsumme.                                                  oder Teleskopprothesen.

Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag                                 Voraussetzung für die Übernahme von Kosten für kosmetische
                                                                             Operationen ist außerdem, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse,
immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte                                Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er
Person mehrere Verträge mit diesen                                           seine Leistungspflicht bestreitet.

Leistungsarten bei uns, können diese immer nur                               Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs-
aus einem der Verträge geltend gemacht                                       anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen
                                                                             gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
werden.
                                                                             A 2.7.2    Art und Höhe der Leistung
A 2.6     Such-, Bergungs- und Rückholkosten                                 Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene
A 2.6.1   Voraussetzungen für die Leistung
A 2.6.1.1 Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten für          • Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
                                                                             • Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
                                                                             • Kosten für medizinisch notwendige Hilfs- und Heilmittel,
                                                                                                                                     Seite 12 von 25

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
• Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Zahnlaborkosten                          • Gliedmaßenprothesen, die infolge des Unfalls beschädigt wurden und
                                                                             die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste. Hierfür
bis insgesamt 50.000 EUR.                                                    übernehmen wir die Kosten für die Reparatur oder, falls eine Reparatur
                                                                             nicht mehr möglich ist, die Anschaffungskosten neuer Prothesen.
A 2.8      Sofortleistung bei Schwerverletzungen
A 2.8.1    Voraussetzungen für die Leistung                                  A 2.10     Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
Die versicherte Person hat eine der nachfolgenden schweren Unfall-           A 2.10.1 Voraussetzungen für die Leistung
verletzungen erlitten:                                                       Die versicherte Person hat nach einem versicherten Unfall

(1) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks                      • wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheits-
(2) Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand              schädigung oder deren Folgen
(3) Schädel-Hirn-Verletzung/Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades         • innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage an gerechnet und
mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder                • für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Wochen
Hirnblutung
(4) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautober-          eine medizinisch notwendige Kur- oder Reha-Maßnahme durchgeführt.
fläche                                                                       Sie oder die versicherte Person haben uns die Voraussetzungen durch ein
(5) Augenverletzungen                                                        ärztliches Attest nachgewiesen.

• dauerhafte Erblindung oder Verlust eines Auges                             A 2.10.2 Art und Höhe der Leistung
• Linsenverlust auf mindestens einem Auge                                    Wir zahlen ein Kur- oder Reha-Tagegeld von 30 EUR täglich, längstens für
• dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils                   100 Tage.
mindestens 60 %                                                              Bei ambulanten Kur- oder Reha-Maßnahmen zahlen wir das Tagegeld nur
                                                                             für die tatsächlichen Behandlungstage.
(6) schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma                                    Die Leistung kann nur einmal je Unfallereignis in Anspruch genommen
                                                                             werden.
• Bruch (Fraktur) an zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedenen
Gliedmaßen-Abschnitten (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel)                 A 2.11      Komageld
• gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen                          Fällt die versicherte Person infolge des Unfalls in ein Koma oder wird sie
• Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:                in ein künstliches Koma versetzt, so zahlen wir für die Dauer dieses
           - Fraktur eines langen Röhrenknochens an Armen oder Beinen        Zustands, maximal für bis zu zwei Jahre ab dem Unfalltag, ein tägliches
           - Fraktur des Beckens                                             Komageld in Höhe von 15 EUR.
           - Fraktur der Wirbelsäule
           - gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ               A 2.12    Vorsorgeversicherung für Lebenspartner und Kinder
                                                                             A 2.12.1 Leistungsvoraussetzungen
Die Sofortleistung ist spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls    Die Vorsorgeversicherung gilt
unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
                                                                             (1) für den Ehe- bzw. Lebenspartner, wenn Sie oder eine versicherte
A 2.8.2    Art und Höhe der Leistung                                         Person nach Vertragsabschluss heiraten oder eine Lebenspartnerschaft
Die Sofortleistung in Höhe von 10.000 EUR wird fällig, sofern die            begründen. Dies gilt jedoch nur, wenn für den Ehe- bzw. Lebenspartner
versicherte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall            weder bei uns noch einem anderen Versicherer eine private
verstirbt.                                                                   Unfallversicherung besteht;
                                                                             (2) für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertrags-
A 2.9      Behinderungsbedingte Kosten                                       abschluss geborene Kind;
A 2.9.1    Voraussetzungen für die Leistung                                  (3) für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertrags-
Wir erstatten innerhalb von vier Jahren nach einem Unfall die Kosten für     abschluss adoptierte Kind, solange dieses bei der Adoption das 17.
behinderungsbedingte Mehraufwendungen, sofern die Maßnahmen                  Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
aufgrund einer ausschließlich durch den Unfall verursachten Invalidität
erforderlich sind.                                                           Die Vorsorgeversicherung gewähren wir auch für Kinder, die der Ehe-
                                                                             oder Lebenspartner mit in die Partnerschaft bringt, sofern die Kinder bei
Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse,                    der Eheschließung bzw. Partnerschaftsgründung das 17. Lebensjahr noch
Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er   nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt der Eheleute bzw.
seine Leistungspflicht bestreitet.                                           Lebenspartner leben.

Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der                A 2.12.2 Höhe und Dauer der Leistung
Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre              Die Vorsorge-Versicherungssummen betragen:
Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
                                                                             • 50.000 EUR für den Invaliditätsfall mit Gliedertaxe nach A 2.1, allerdings
A 2.9.2   Art und Höhe der Leistung                                          ohne Mehrleistung oder Progression
Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von             • 5.000 EUR für den Todesfall
10.000 EUR für                                                               • 15 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld mit allen Zusatzleistungen aus A 2.4
                                                                             • zuzüglich der generell versicherten Leistungen gemäß A 2.6 bis A 2.10.
• den behindertengerechten Umbau des Wohnsitzes der versicherten
Person,                                                                      Die Vorsorgeversicherung gewähren wir für die Dauer von einem Jahr ab
• den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz,                          der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und ab der
• den Umbau des Pkw der versicherten Person in ein behinderten-              Geburt bzw. Adoption.
gerechtes Fahrzeug,
• medizinisch notwendige Hilfsmittel, wie z. B. Arm­ und/oder Bein-          Sie endet zum selben Zeitpunkt, zu dem der Unfallvertrag beendet wird
prothesen, Geh- und Stützapparate und Rollstühle bzw. Kranken-               bzw. der Versicherungsschutz aus dem Vertrag erlischt.
fahrstühle,

                                                                                                                                     Seite 13 von 25

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Sie können auch lesen