Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger

Die Seite wird erstellt Petra-Hortensia Martin
 
WEITER LESEN
Trägerkonzeption der
Kindertageseinrichtungen
im Städtischen Träger
Inhalt

Vorwort der Leitung des Städtischen Trägers  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

1. Präambel .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
   1.1     Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
   1.2     Ziele und Verbindlichkeit der Trägerkonzeption  . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
   1.3     Selbstverständnis des Städtischen Trägers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
   1.4     Gesetzlicher Auftrag des Städtischen Trägers . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2. Organisatorischer und struktureller Rahmen .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11
   2.1 Struktur und Organigramm des Städtischen Trägers . . . . . . . . . . . . .                                              11
   2.2 Querschnittsbereiche und Schnittstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     14
   2.3 Rechtlicher Rahmen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           18
   2.4 Kinderschutz und Beschwerderecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     18
   2.5	Das Münchner System zur Qualitätssicherung und
        -entwicklung (QSE) in den städtischen Kindertageseinrichtungen  . .                                                    19

3. Die pädagogische Arbeit im Städtischen Träger .  .  .  .  .  .  . 20
  3.1      Pädagogische Grundhaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            20
		         3.1.1 Bild vom Kind und Beziehung Fachkraft – Kind  . . . . . . . . . . . .                                         20
		         3.1.2 Inklusion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 20
		         3.1.3 Partizipation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   21
		         3.1.4 Bedeutung des kindlichen Spiels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 22
		         3.1.5 Offene Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     22
		         3.1.6 Innovationen – aus der Praxis für die Praxis . . . . . . . . . . . . . . .                                    23

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                                                    3
3.2         Kernelemente der pädagogischen Arbeit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 23
    		          3.2.1 Eingewöhnung und Übergänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 23
    		          3.2.2 Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung  . . . . . . . . . . . .                                                      24
    		          3.2.3 Interkulturelle Pädagogik und sprachliche Bildung . . . . . . . . . .                                                      24
    		          3.2.4 Integrationseinrichtungen und integrative Plätze . . . . . . . . . . .                                                     25
    		          3.2.5 Beobachtung und Entwicklungsdokumentation . . . . . . . . . . . .                                                          25
    		          3.2.6 Bewegung und Entspannung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               26
    		          3.2.7 Ernährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                26
    		          3.2.8 Medienpädagogik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      27
    		          3.2.9 Pädagogische Vernetzung und Kooperationen . . . . . . . . . . . . .                                                        27
    		          3.2.10 Räume innen und außen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          28

    4. Personal  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 29
        4.1	Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen
             Kindertageseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          29
        4.2 Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             29
        4.3 Fachliche Unterstützung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         30
        4.4 Persönliche Unterstützung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           30
        4.5 Mitgestaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   31

    5. Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Elternbeirat .  .  .  .  .  . 32
        5.1 Eltern und Familien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        5.2 Elternbeiräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
        5.3 Übergeordnete Elternvertretungsgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

    Impressum .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34

4                                                                           Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger   5
n g
                 ä t     zu
         t s  ch
     e r                    t ä t
    W        o r nali
      u  m sio                t
     H fes              i t ä
          o         i z
      Pr hent
            u t     k  t
         A pe
              e s thie                e i t
            R pa                 i g k
                m            s s
              E erlä ion
                 uv             a t
                Z tizip
                 P a r          n  z
                          e r a
                   To   l

6               Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Vorwort der Leitung
                              des Städtischen Trägers
                              Sehr geehrte Damen* und Herren*,
                              liebe Kolleg*innen,

                              Sie sehen hier die Trägerkonzeption, die Grundlage ist für die Pädagogik der
                              mehr als 400 Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder in der
                              Trägerschaft der Landeshauptstadt München.

                              Die bunte Vielfalt der Münchner Stadtgesellschaft spiegelt sich auch in den
                              Städtischen Kindertageseinrichtungen wider – sowohl bei den Kindern und
                              Eltern als auch bei den Mitarbeitenden. Die Menschen mit ihrer gesamten
                              Persönlichkeit stehen beim Städtischen Träger im Mittelpunkt. Ein wahrer
                              Reichtum sind die Potenziale der Kinder und Mitarbeitenden, die eingebracht
                              werden und sich in einem gemeinsam bildenden Prozess weiter entwickeln.

                              Hierzu bedarf es einer Kultur der Wertschätzung, des Respekts und des Ver­
                              trauens inklusive Fehlertoleranz. Ebenso wichtig sind gezielte Information,
                              Transparenz sowie Handlungs- und Entscheidungsfreiräume mit der Möglichkeit
                              zur Beteiligung.

                              In einem Abstimmungsprozess mit allen Mitarbeiter*innen hat der Städtische
                              Träger seine Werte in einem Wertekompass definiert. Diese neun handlungs­
                              leitenden Werte bilden das Fundament der Kultur und Haltung auf allen Ebenen.
                              Sie dienen den Mitarbeitenden und den Führungsebenen als Handlungs­
                              orientierung, Verhaltensmaßstab und Entscheidungsgrundlage. Auch die Träger-
                              konzeption folgt diesem Wertekompass.

                              Die Trägerkonzeption entstand in breiter Beteiligung der Mitarbeitenden und
                              unter Einbindung der Elterngremien. Als innovative Organisation entwickelt
                              der Städtische Träger seine Konzeption beständig weiter.

                              Mein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die mit großem Engagement und
                              hoher Fachlichkeit zur Entstehung dieser Trägerkonzeption beigetragen haben.
                              Damit sind die Grundlagen für die hohe Qualität der Pädagogik in den städtischen
                              Kindertageseinrichtungen gesichert.

                              Margit Braun
                              Leitung Städtischer Träger

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                              7
1. Präambel

    1.1 Einleitung

    Die Konzeption des Städtischen Trägers in der           Leitend bei der Erarbeitung war vor allem die
    Landeshauptstadt (LH) München, Referat für Bil-         Frage, was uns als Städtischen Träger in der
    dung und Sport, Geschäftsbereich KITA, stellt die       Trägerlandschaft der LH München besonders
    verbindlichen Grundlagen und Richtlinien für die        auszeichnet. Insofern ist die Trägerkonzeption eine
    pädagogische Arbeit der Kinderkrippen, Kinder-          ausgewählte Schwerpunktsetzung auf die Themen,
    gärten, Horte und Häuser für Kinder in städtischer      die uns besonders wichtig sind. Sie ist wie die
    Trägerschaft dar. Sie beschreibt unser Profil als       Hauskonzeptionen als kontinuierlicher Weiterent-
    Städtischer Träger und bietet den Orientierungsrah-     wicklungsprozess angelegt. Die Trägerkonzeption
    men für alle städtischen Kindertageseinrichtungen       ist eingebunden in stadt-, landes- und bundesweite
    bei KITA sowie für die Eltern.                          Entwicklungsprozesse von Kindertageseinrichtun-
                                                            gen und bildet eine Grundlage für die Fachplanung
                                                            und unsere pädagogische Ausrichtung als Träger.

    1.2 Ziele und Verbindlichkeit der Trägerkonzeption

    Die Trägerkonzeption bietet dem gegenwärtigen           gemeinsam mit ihrem Team die Ausgestaltung der
    und künftigen Personal Informationen über den           pädagogischen Praxis in der Hauskonzeption und
    Städtischen Träger sowie über die Anforderungen         setzen diese um.
    an die pädagogische Arbeit in den Kindertagesein-
    richtungen des Städtischen Trägers.                     Wir legen als Städtischer Träger Wert darauf, dass
                                                            die städtischen Kindertageseinrichtungen ihre
    Den Eltern ermöglicht sie Orientierung und Infor-       Hauskonzeptionen in eigener Verantwortung ent-
    mation über das Angebot in den Kindertagesein-          wickeln und umsetzen. So können sie am besten
    richtungen des Städtischen Trägers.                     ihre Ressourcen einbringen und auf die unter-
                                                            schiedlichen Bedingungen sowie Anforderungen
    Darüber hinaus schärft sie das Profil des Städti-       der Familien in ihrem Stadtviertel eingehen. Die
    schen Trägers sowohl nach innen als auch nach           Kinder und Eltern werden in die Konzeptionsarbeit
    außen. Sie zeigt unsere Positionierung in der           eingebunden.
    Trägerlandschaft der LH München und der kommu-
    nalen Kindertageseinrichtungen auf Landes- und          Alle Einrichtungsarten und deren Hauskonzep-
    Bundesebene.                                            tionen sind gleichwertig. Wir unterstützen und
                                                            fördern die Vielfalt der Häuser und ihrer unter-
    Weiterhin dient sie der Dokumentation sowie der         schiedlichen Hauskonzeptionen. Diese Vielfalt wird
    laufenden Überprüfung und Weiterentwicklung             als Chance zur Bereicherung wertgeschätzt und ist
    unserer trägerspezifischen Grundlagen.                  unser besonderes Qualitätsmerkmal als Städti-
    Zudem gibt die Trägerkonzeption Richtlinien für         scher Träger.
    die Arbeit unserer Kindertageseinrichtungen vor
    und ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und       Folgende bestehende trägerspezifische Grund­
    Mitarbeiter.                                            lagen bleiben gültig und werden nach Bedarf
                                                            weiter entwickelt:
    Letztendlich umfasst sie alle verbindlichen Grundla-
    gen und bildet das Dach für unsere pädagogischen          	Basisstandards zur inklusiven Bildung, Erzie-
    Rahmenkonzeptionen und Standards.                           hung und Betreuung in den städtischen Häusern
                                                                für Kinder, Kindergärten und Horten
    Maßgebliche Bedeutung kommt der Einrichtungs-             	Pädagogische Rahmenkonzeption für Kinder­
    leitung zu. Sie verantwortet die Umsetzung der              krippen der LH München
    Trägerkonzeption in ihrem Haus. Die Führungs-             	Rahmenkonzeption für Kindertages-Zentren
    kräfte - Leitung und Stellvertretung - beschreiben          der LH München

8                                                 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
ze und UN-Re
                                            -G eset                  cht
                                        EU                              e
                                                       s- u nd
                                                 unde          Land
                                           h eB                      esv
                                                                        or
                                         ic
                                     tzl                                   ga
                                   se            dlagen der pädag            b
                                            r un ildungs- und ogi

                                                                              en
                              e

                                           G                       Erz sch
                             G

                                                  B
                                      ite her                         ieh e
                                     e isc                               u
                                         r
                              .B w

                                                                            n
                           u.a des

                                                                          Ar plan
                                  e

                                                        o nz eptio
                                                    gerk

                                                                          ng
                                ay

                                                Trä

                                                                            be
                                                                  n

                                                                             s
                            Lan

                                                                               it,
                                                    nkonzept
                                               hme sstanda ione
                                              a asi        rd
                                                             s
                                                B
                                                                      n
                                          R

                                                        e
                                                  skonz ption
                                                 u
                                             Ha

                                                                 en

                Abbildung 1: Einbettung der Trägerkonzeption in gesetzliche Vorgaben und
                             Standards für KITA

1.3 Selbstverständnis des Städtischen Trägers

Wir bieten als Städtischer Träger die bestmögliche          was sie zu ihrer gesunden Entwicklung brauchen.
Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder in              In unseren Kindertageseinrichtungen können die
unseren Kindertageseinrichtungen. Dort sind alle            Kinder wertvolle Erfahrungen machen, die ihr Le-
Kinder und ihre Familien willkommen. Bei uns be-            ben bereichern und ihnen helfen, ihren Platz in der
gegnen sich Kinder und Erwachsene unterschied-              Gesellschaft einzunehmen. Als Städtischer Träger
licher Herkunft, Nationalität, Kultur und Religion.         setzen wir Akzente in der Kita-Pädagogik, geben
Dies ist für uns selbstverständlich und bereichernd.        Impulse und gestalten so die Trägerlandschaft in
Die Gleichwertigkeit aller Menschen ist für uns             der Landeshauptstadt München mit.
Grundlage und Verpflichtung. Rassismus und
Ausgrenzung haben bei uns keinen Platz. Wir sind            Als Arbeitgeberin legen wir Wert auf eine wert-
ein Garant für Vielfalt, Offenheit und die Einbin-          schätzende, respektvolle und partizipative Füh-
dung aller Familien, die zu uns kommen. Wir leben           rungskultur. Wir setzen uns dafür ein, dass wir in
und gestalten diese Vielfalt in einer inklusiven            einem vertrauensvollen, verlässlichen Klima arbei-
und partizipatorischen Pädagogik und verbessern             ten und aus Fehlern lernen können. Wir achten
dadurch die Bildungsgerechtigkeit. Damit leisten            auf die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und
wir einen wichtigen Beitrag, München als friedliche         Mitarbeiter und sorgen dafür, dass sie die notwen-
und weltoffene Stadtgesellschaft weiter zu entwi-           dige Unterstützung zur Erfüllung ihrer vielfältigen
ckeln. Wir sorgen dafür, dass die Kinder in unseren         Aufgaben erhalten.
Kindertageseinrichtungen genau das bekommen,

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                               9
1.4 Gesetzlicher Auftrag des Städtischen Trägers

     Wir als Städtischer Träger ...

      	… tragen die Verantwortung für die ganzheitli-         	… orientieren unser Angebot an den Bedarfs­
        che Bildung, Erziehung und Betreuung in den              lagen und Lebenswelten von Kindern und deren
        rund 400 städtischen Kinderkrippen, Kindergär-           Familien.
        ten, Horten und Häusern für Kinder mit über            	… pflegen eine partnerschaftliche und produkti-
        5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der              ve Kooperation mit den Familien im Sinne einer
        gesetzliche Auftrag ergibt sich aus dem Sozi-            gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.
        algesetzbuch SGB VIII sowie aus dem Bayeri-            	… realisieren die Inklusion und gleichwertige
        schen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz              Einbeziehung aller Kinder und ihrer Familien.
        (BayKiBiG) und seiner Ausführungsverordnung            	… setzen eine auf allen Ebenen verantwortlich
        (AV BayKiBiG).                                           gelebte Partizipation um.
      	… sind verantwortlich für die Umsetzung lan-           	… eröffnen frühzeitige Bildungsmöglichkeiten
        desweit gültiger Grundlagen der pädagogischen            zur Erhöhung der Chancengleichheit und der
        Arbeit in Kindertageseinrichtungen nach                  Bildungsgerechtigkeit.
        – dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungs-           	… gestalten die Stadtgesellschaft mit und leis-
          plan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur          ten einen Beitrag zum Ausgleich und Frieden in
          Einschulung einschließlich der ergänzenden             der Stadt.
          Handreichung zur Bildung, Erziehung und              	… bieten sozialpädagogische Unterstützung der
          Betreuung von Kindern in den ersten drei               Familien und Kinder.
          Lebensjahren (BEP).                                  	… unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit
        – den Empfehlungen des Bayerischen Sozial-              von Beruf und Familie.
          ministeriums für die pädagogische Arbeit in          	… setzen den gesetzlichen Auftrag zum Kinder-
          bayerischen Horten                                     schutz in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
        – den Bayerischen Leitlinien für die Bildung            um.
          und Erziehung von Kindern bis zum Ende der           	… pflegen die Vernetzung und Zusammenarbeit
          Grundschulzeit                                         mit allen relevanten Institutionen.
        – den Projektvorgaben für Landes- und Bundes-         	… arbeiten eng mit den Schulen zusammen.
          projekte.                                            	… kümmern uns um die Förderung der fach-
      	… sorgen für die Erfüllung der gesetzlichen              lichen Entwicklung in den Kindertageseinrich-
        Anforderungen und Auflagen für die Betriebser-           tungen, sowie um die Initiierung, Umsetzung
        laubnis der städtischen Kindertageseinrichtun-           und Weiterentwicklung von Innovationen und
        gen.                                                     Projekten, auch als Orientierung für andere
      	… sorgen für die Sicherstellung einer zuverlässi-        Institutionen.
        gen und kontinuierlichen Bildung, Erziehung und        	… kooperieren mit Wissenschaft, Forschung,
        Betreuung in allen städtischen Kindertagesein-           Lehre und Ausbildung.
        richtungen.                                            	… sorgen für eine transparente Öffentlichkeits-
      	… kümmern uns um die Bereitstellung und                  arbeit in Zusammenarbeit mit den referats­
        Weiterentwicklung bestmöglicher Rahmenbe-                internen Bereichen.
        dingungen in Zusammenarbeit mit den zuständi-
        gen Bereichen.
      	… unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitar-
        beiter vor Ort in den Kindertageseinrichtungen
        bei der Umsetzung ihrer pädagogischen und
        organisatorischen Aufgaben.
      	… sorgen für die laufende Evaluation, Sicher-
        stellung und Weiterentwicklung der Qualität
        der pädagogischen Arbeit in allen städtischen
        Kindertageseinrichtungen mit dem trägerspe-
        zifischen System zur Qualitätssicherung und
        -entwicklung (QSE).

10                                                 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
2. Organisatorischer und struktureller Rahmen

2.1 Struktur und Organigramm des Städtischen Trägers

Rund 400 Kindertageseinrichtungen befinden sich             Die Gesamtorganisation und zentrale Leitungsebe-
in städtischer Trägerschaft. Die Landeshauptstadt           ne des Städtischen Trägers hat ihren Sitz im Refe-
München ist damit die bundesweit größte kom-                rat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA in
munale Trägerin von Kindertageseinrichtungen.               der Landsberger Straße 30, 80339 München.
Mit dieser Größenordnung ist eine Vielfalt differen-
zierter Betreuungsplätze in den unterschiedlichen           Insgesamt beschäftigen wir ca. 5300 Mitarbeite-
pädagogischen Angebotsformen möglich.                       rinnen und Mitarbeiter, davon etwa 4.400 in der
                                                            pädagogischen Arbeit und ca. 900 im hauswirt-
Innerhalb der Stadtverwaltung sind die städti-              schaftlichen Bereich.
schen Kindertageseinrichtungen dem Referat für
Bildung und Sport (RBS) zugeordnet. Als Städti-             In der Zentrale des Städtischen Trägers unter-
scher Träger sind wir eine Organisationseinheit             stützen rund 50 Führungskräfte und fachliche
im Geschäftsbereich KITA und zuständig für die              Stabsstellen mit einer Gesamtleitung die Kinderta-
Leitung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über             geseinrichtungen. Für die technisch-elektronische
die städtischen Kinderkrippen, städtischen Kinder-          Unterstützung steht die Betriebssicherung zur
gärten, städtischen Horte und städtischen Häuser            Verfügung. Die Zentrale Gebührenstelle verwaltet
für Kinder. Neben diesen Kindertageseinrichtungen           die Beiträge, die die Eltern für den Platz entrichten
gibt es noch das Betreuungsangebot der Tageshei-            müssen. Beide Bereiche gehören ebenfalls zum
me für Grundschulkinder, das im Geschäftsbereich            Städtischen Träger.
Allgemeinbildende Schulen im RBS verankert ist.
                                                            Eine Besonderheit ist das Kindergartenlandheim
Die staatliche Aufsicht über die städtischen Kin-           in Oberaudorf, das die städtischen Kindertagesein-
dertageseinrichtungen obliegt der Regierung von             richtungen das ganze Jahr über für Ferienfahrten
Oberbayern.                                                 und Mehrtagesausflüge nutzen können.

Vielfältige Einrichtungsarten in den Stadtquartieren        Die große Anzahl der über das gesamte Münchner
stehen zur Verfügung:                                       Stadtgebiet verteilten Kindertageseinrichtungen
                                                            des Städtischen Trägers erfordert eine komplexe
  	Kinderkrippen betreuen Kinder ab der neunten            Organisationsstruktur mit unterschiedlichen Zu-
    Lebenswoche bis zum Ende des Kindertages-               ständigkeiten und Leitungsebenen.
    einrichtungsjahres, in dem das dritte Lebensjahr
    vollendet wird                                          Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind in
  	In Kindergärten werden Kinder vom vollendeten           vier Stadtregionen unterteilt: Mitte-Nord, West,
    dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule       Süd und Ost. Die Regionen werden jeweils von
    aufgenommen                                             einer Stadtregionsleitung geleitet. Die Einteilung
  	In Kinderhorten werden schulpflichtige Kinder           der Stadtregionen orientiert sich an den offiziellen
    der Jahrgangsstufen 1 bis 4 betreut                     Stadtbezirken.
  	In Kinder- und Jugendhorten werden schulpflich-
    tige Kinder der Jahrgangsstufen 5 bis 9 betreut.        Jede Stadtregion ist unterteilt in acht bis zehn
  	Häuser für Kinder nehmen Kinder verschiedener           Stadtquartiere. Insgesamt gibt es 34 Stadtquar-
    Altersgruppen auf und betreuen diese gemeinsam          tiere mit jeweils 8-15 Kindertageseinrichtungen.
  	Eine Besonderheit sind KinderTagesZentren               Jedes Stadtquartier wird von einer Stadtquartiers-
    (KiTZ) mit einem erweiterten Beratungs- und             leitung mit Dienst- und Fachaufsicht geführt.
    Betreuungsangebot und der Öffnung in den
    Sozialraum
In allen Einrichtungsarten bieten wir nach Möglich-
keit zur gemeinsamen Förderung auch Plätze an
für Kinder mit Behinderung und für Kinder, die von
Behinderung bedroht sind.

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                                 11
RBS-KITA-ST
     Leitung
     Städtischer Träger

      Kindergarten-
                                Stadtregion                 Stadtregion                    Stadtregion
      landheim
                                West                        Süd                            Ost
      Oberaudorf

                                Stadtquartiere              Stadtquartiere                 Stadtquartiere

                                West 1                      Süd 1                          Ost 1
                                West 2                      Süd 2                          Ost 2
                                West 3                      Süd 3                          Ost 3
                                West 4                      Süd 4                          Ost 4
                                West 5                      Süd 5                          Ost 5
                                West 6                      Süd 6                          Ost 6
                                West 7                      Süd 7                          Ost 7
                                West 8                      Süd 8                          Ost 8
                                                                                           Ost 9
                                                                                           Ost 10

                                Insgesamt                   Insgesamt                      Insgesamt
                                rund 100                    rund 100                       rund 100
                                Kindertages-                Kindertages-                   Kindertages-
                                einrichtungen               einrichtungen                  einrichtungen

     Organisationsstruktur Städtischer Träger/RBS-KITA-ST, Stand Dezember 2016

12                                               Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Stadtregion                                                  Zentrale
                               Betriebssicherung
 Mitte-Nord                                                   Gebührenstelle

 Stadtquartiere

 Mitte-Nord 1
 Mitte-Nord 2
 Mitte-Nord 3
 Mitte-Nord 4
 Mitte-Nord 5
 Mitte-Nord 6
 Mitte-Nord 7
 Mitte-Nord 8

 Insgesamt
 rund 100
 Kindertages-
 einrichtungen

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger            13
2.2 Querschnittsbereiche und Schnittstellen

     Als Städtischer Träger sind wir eingebettet in die       Im Referat für Bildung und Sport sind unter an-
     Gesamtorganisation der Stadtverwaltung, unter­           derem das Zentrale Immobilienmanagement, die
     liegen somit den kommunalen Vorgaben und                 Abteilung IT-Service, das Kommunale Bildungsma-
     Abläufen sowie dem Kontrollorgan der Stadträte           nagement und Steuerung sowie der Geschäftsbe-
     und dem Bürgermeister.                                   reich Sport und der Bereich Recht für den Betrieb
                                                              der städtischen Kindertageseinrichtungen bedeut-
     Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind auf        sam. Das referatseigene Pädagogische Institut (PI)
     unterschiedliche Dienstleistungen und Mitarbeit          übernimmt wesentliche Aufgaben in Bezug auf
     sowohl interner als auch externer Stellen ange-          Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Per-
     wiesen, um dem Auftrag der quantitativen und             sonal in den städtischen Kindertageseinrichtungen.
     qualitativen Versorgung mit Kinderbetreuungsplät-        Auch mit dem Staatlichen Schulamt gibt es eine
     zen gerecht werden zu können. Die Trägerzentrale         enge Zusammenarbeit in der Landeshauptstadt
     greift die Bedarfe der Praxis auf, leitet in Zusam-      München.
     menarbeit mit den verantwortlichen Bereichen die
     notwendigen Prozesse ein und sorgt für verbind-          Als Städtischer Träger pflegen wir darüber hinaus
     liche Regelungen. Sie steuert die Kindertagesein-        die enge Kooperation mit anderen Referaten,
     richtungen durch fachliche pädagogische Impulse          beispielsweise mit dem Sozialreferat, mit dem Per-
     und notwendige Verwaltungsvorgaben.                      sonal- und Organisationsreferat, mit dem Referat
                                                              für Gesundheit und Umwelt, mit dem Kulturreferat
     Hinsichtlich des Anmeldeverfahrens, der Platz-           und mit dem Baureferat.
     vergabe und Aufnahme der Kinder in allen Ein-
     richtungsarten ist eine enge und kontinuierliche         Für die Betreuung von Kindern mit Behinderung
     Zusammenarbeit mit der Elternberatungsstelle             in unseren Kitas sind auch übergeordnete Organi-
     sowie mit der Verwaltung in KITA unerlässlich.           sationen, wie zum Beispiel der Bezirk Oberbayern
                                                              und die Regierung von Oberbayern als staatliche
     Innerhalb des gesamten Geschäftsbereichs KITA            Aufsichtsbehörde miteinzubeziehen.
     sichern die Verwaltungsbereiche Finanzen, Zu-
     schuss sowie Personal und Organisation die Rah-          Als städtischer Träger haben wir den Vorteil durch
     menbedingungen. Die Stabsstellen von KITA wie            kurze Wege mit anderen städtischen Dienststellen
     Qualitätsmanagement, Strategie und Grundsatz             im Stadtteil eng zu kooperieren und gemeinsame
     sowie Kommunikation und Marketing bieten eben-           Absprachen treffen zu können. Wesentliche Koope-
     falls Unterstützungsleistung. Die Fachberatung           rationspartner sind Sozialbürgerhäuser, Bildungs-
     mit ihrem fachlichen Themenspektrum übernimmt            lokale, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Schulen,
     verschiedene Serviceleistungen für die Kinderta-         Beratungsstellen, medizinische Dienste und viele
     geseinrichtungen.                                        weitere Akteure im Bildungs- und Sozialbereich.

14                                                  Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Als kommunaler Träger übernehmen wir mit freien
und freigemeinnützigen Trägern und Trägerver-
bänden die gemeinsame Verantwortung für die
Kindertagesbetreuung in der Stadt München. In
Fachforen, regelmäßigen Gremien und Fachtagun-
gen können wir gemeinsam fachliche und organi-
satorische Leitlinien und Perspektiven entwickeln,
abstimmen und den Entscheidungsverantwortli-
chen vorlegen.

Überregional und europaweit stehen wir als Städti-
scher Träger in kontinuierlicher Kooperation mit den
von der Europäischen Union und ihren Nachbar-
ländern initiierten Bildungsprogrammen, die die
Völkerverständigung, den kulturellen Austausch
und die Aus- und Weiterbildung fördern. Länder-
übergreifende Projekte mit anderen europäischen
Kindertageseinrichtungen machen die Themen
Mehrsprachigkeit, interkulturelle Bildung und Diver-
sität ganz konkret in der Praxis erlebbar.

Die enge Zusammenarbeit mit den Elternbeirats-
gremien ist dem Städtischen Träger eine Selbstver-
ständlichkeit und wird im Punkt 5.3 beschrieben.

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger   15
Management-Prozesse

                                                  Marketing/
                                                   externe                                                   Qualitäts­
                          Strategie             Kommunikation                Controlling                    manage­ment

                          Weg für städtische Plätze
     Kundenbedürfnis

                                                                                  Inbetriebnahme
                                                                                                                Kinder­
                                                                                  der
                                                                                                                aufnahme
                                                                                  Entscheidung

                                                                                             Wenn es
                                                         Mitwirkung
                        Bedarfs­         Bedarfs­                                            keinen
                                                         bei baul.
                        ermittlung       planung
                                                         Maßnahmen                           Freien
                                                                                             Träger gibt

                                                                                  Trägerschafts-
                          Weg für nicht-
                                                                                  Auswahl­
                          städtische Plätze                                       verfahren

                                         Erstbera-       Inaussichtstellen
                                         tung            der Genehmigung

                        Vertrags­ab­    Personal      Beschluss        Rech­nungs­         Be­schaffung          Zuschuss
                         wick­lung/                                      wesen
                       Vergaberecht

                                              Unterstützungs-Prozesse

16                                                          Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Management-Prozesse

                           Haushalts­              Interne                                  Organisations-
   Pädagogik                planung             Kommunikation                Führung         entwicklung

                                                               Qualitäts­
                                                               sicherung

                                                                                                              Kundenzufriedenheit
 Personal­                  Pädagogische                       Weiterent-
 planung                    Profilbildung                      wicklung

                                                               Operatives
                                                               Controlling                   Laufendes
                                                                                             Angebot

 Inbetriebnahme/                Personal­                      Fachaufsicht/
 Genehmigung                    zustimmung                     Fachberatung

  IT- und             Gebühren             Planung              BGM/            Fachbera-     Be­schwer­de-
  Daten­                                                       Arbeits-           tung        Manage­ment
manage­ment                                                    schutz

                           Unterstützungs-Prozesse

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                                                 17
2.3 Rechtlicher Rahmen

     Die Kindertageseinrichtungen sind familiener-           Für die Horte gelten darüber hinaus die Empfeh-
     gänzende und -unterstützende Einrichtungen und          lungen für die pädagogische Arbeit in bayeri-
     in verschiedenen Landes- und Bundesgesetzen             schen Horten des Bayerischen Staatsministeriums
     verankert:                                              für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
                                                             vom 22.09.2003.
     Das Bundesgesetz SGB VIII (Sozialgesetzbuch
     Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe) benennt im        Darüber hinaus finden sich in der UN-Kinder-
     § 22 zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtun-      rechtskonvention von 1989 und der Ratifizierung
     gen (...), die Erziehung, Bildung und Betreuung des     der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009
     Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotio-        vor allem das Recht auf Bildung von Anfang an
     nale, körperliche und geistige Entwicklung des          und das Recht auf umfassende Mitsprache und
     Kindes. § 22a Abs. 3 SGB VIII betont explizit, dass     Mitgestaltung.
     das Angebot sich pädagogisch und organisatorisch
     an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien       Im Hinblick auf die Sicherung des Kindeswohls
     orientieren soll.                                       sind SGB VIII, § 8a und das Gesetz zur
                                                             Kooperation und Information im Kinderschutz
     Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreu-             anzuwenden. Dazu arbeiten die städtischen
     ungsgesetz (BayKiBiG) und seine Ausführungs-            Kindertageseinrichtungen auch mit den
     verordnungen (AVBayKiBiG) beschreiben das Ziel,         Sozialdiensten eng zusammen.
     die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwort-
     lichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten        Darüber hinaus gelten für alle Kindertageseinrich-
     zu unterstützen. Es gilt, individuelle Lernprozesse     tungen in städtischer Trägerschaft die aktuellen
     zu initiieren, zu begleiten und zu strukturieren        Satzungen über den Besuch der Kinderkrippen,
     unter Berücksichtigung der kindlichen Lebenswelt.       Häuser für Kinder, Kindergärten und Horte der
     Das pädagogische Personal und die Eltern gestal-        Landeshauptstadt München (Kindertageseinrich-
     ten die Basis für eine vertrauensvolle und partner-     tungssatzung) sowie die Gebührensatzung.
     schaftliche Kooperation.

     Das pädagogische Fundament bildet dabei der
     Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan, der
     Bildung als sozialen, interaktiven und kommunika-
     tiven Prozess versteht, in dem das Kind mit seinen
     Stärken im Mittelpunkt steht.

     2.4 Kinderschutz und Beschwerderecht

     Die Kindertageseinrichtung ist ein sicherer und         Das Ziel ist, jegliche Gefährdung auszuschalten.
     geschützter Raum für Kinder. In diesem Verständ-        Dazu braucht es die Mitwirkung der Eltern. Es gilt
     nis sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter        sie zu motivieren, um gemeinsam eine wirksame
     verpflichtet, eine umfassende Verantwortung für         Verbesserung für das Kind zu erreichen.
     den Schutz von Kindern zu übernehmen. Das
     bedeutet, frühzeitig Gefährdungsanzeichen zu            Je nach Fallkonstellation geht es darum, den
     erkennen, negative Veränderungen wahrzunehmen           betroffenen Kindern und Familien Zugang zu
     und zur Einschätzung der Auswirkungen eine inso-        weiterführenden Hilfeangeboten zu erleichtern und
     weit erfahrene Fachkraft (nach SGB VIII § 8a Abs. 4     die Eltern zu unterstützen, angemessene Hilfen
     Satz 2) beratend einzuschalten.                         anzunehmen. Dies geschieht oftmals unter Einbe-
                                                             ziehung anderer Kooperationsstellen wie beispiels-
                                                             weise des Jugendamtes.

18                                                 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Im Sinne der Prävention wird damit frühzeitig auf           so auszugestalten, dass Mädchen und Buben sich
Risiken in der kindlichen Persönlichkeitsentwick-           wohl und geborgen fühlen können.
lung angemessen reagiert. Somit kann die elterli-
che Erziehungskompetenz gestärkt werden.                    Die Mädchen und Buben haben ein eigenständiges
                                                            Recht auf Beteiligung. Die Beteiligungsformen
Wir sichern als Städtischer Träger in unseren Ein-          sind entsprechend dem Alter und dem Entwick-
richtungen die Möglichkeit einer entwicklungsan-            lungsstand der Kinder angemessen gestaltet. Das
gemessenen Bildung und Erziehung für alle Kinder.           Beschwerderecht eröffnet die Möglichkeit, dass ihr
Unabhängig vom Geschlecht, vom geistigen, seeli-            Anliegen ernst genommen wird, dass die Kinder in
schen oder körperlichen Entwicklungsstand sowie             persönlichen Angelegenheiten wissen, an wen sie
von der sozial-ökonomischen oder kulturellen                sich wenden können und wie mit ihrem Anliegen
Herkunft. Dabei gilt es, die Kindertageseinrichtung         umgegangen wird.

2.5 Das Münchner System zur Qualitätssicherung und -entwicklung
     (QSE) in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Seit 1997 wird in den städtischen Kindertages-              Die Durchführung und Umsetzung von QSE in
einrichtungen ein trägereigenes, zertifiziertes             unseren Kindertageseinrichtungen ist für alle
QSE-System angewendet und stetig weiterent­                 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich.
wickelt.                                                    Laufende Schulungen für Einrichtungsleitungen
Die kontinuierliche Überprüfung und Reflexion               und für die Fachkräfte, die diesen Schwerpunkt im
der pädagogischen Angebote, Methoden und                    Team der Kindertageseinrichtung als QSE-Fachkraft
Leistungen bildet eine unerlässliche Grundlage              übernommen haben, sind eine Grundlage für die
für die Sicherung und Transparenz der alltäglichen          kontinuierliche Umsetzung.
Arbeit. QSE leistet einen wesentlichen Beitrag, die
fachliche und pädagogische Arbeit mit den Kindern           Jede Kindertageseinrichtung dokumentiert ihre
und Eltern zu überprüfen, zu sichern und weiterzu-          Standards und Abläufe in einem QSE-Handbuch.
entwickeln. Das Alltagsgeschehen wird auf diese             Darin werden die von jedem Team einrichtungs-
Weise innovativ, partizipativ und professionell ge-         spezifisch erarbeiteten Konzeptionen und Prozesse
staltet. In allen unseren Kindertageseinrichtungen          schriftlich festgehalten. Die Inhalte dieses Handbu-
finden jährliche Elternbefragungen statt. Auch die          ches werden regelmäßig überprüft und weiterent-
Kinder werden altersgemäß befragt. Die Ergebnis-            wickelt.
se dienen als Grundlage für die Ausrichtung neuer
Ziele, für weitere Maßnahmen und Verbesserun-
gen. Diese werden dokumentiert, transparent
gemacht und jährlich dem Stadtrat vorgelegt.

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                                19
3. Die pädagogische Arbeit im Städtischen Träger

     3.1 Pädagogische Grundhaltung

     Voraussetzung für die pädagogische Arbeit der                            Weiterentwicklung und Innovation sind durchgän-
     Fachkräfte ist deren reflektierte pädagogische                           gige Prinzipien, die sich in allen Kernelementen der
     Grundhaltung. Das Bild vom Kind, der inklusive                           pädagogischen Arbeit wiederfinden.
     und partizipatorische Ansatz, die Bereitschaft zur

     3.1.1 Bild vom Kind und Beziehung Fachkraft – Kind

     Unser Bild vom Kind orientiert sich am huma-                             te verantwortlich. Sie begegnen dem Kind mit
     nistischen Menschenbild und geht von einem                               Interesse, Respekt, Akzeptanz und Wertschätzung.
     kompetenten, neugierigen und forschenden Kind                            Durch achtsames und feinfühliges Beobachten und
     aus, das eine aktive Gestaltungsrolle in seinem                          Verhalten nehmen sie die Signale des Kindes auf
     Lern- und Bildungsprozess einnimmt. Dabei wird                           und reagieren dem Entwicklungsstand und den Be-
     die Entwicklung jedes Kindes als ein einzigartiges                       dürfnissen des Kindes entsprechend angemessen.
     und komplexes Geschehen verstanden.                                      Sie akzeptieren die Autonomie des Kindes und
                                                                              sein jeweiliges Bedürfnis nach Nähe und Distanz.
     Die pädagogischen Fachkräfte1) unterstützen und                          Dadurch schaffen sie ein gutes emotionales Klima,
     begleiten die Kinder in ihren Bildungs-, Lern- und                       in dem das Kind eigene Lernerfahrungen machen
     Entwicklungsprozessen. Voraussetzung dafür ist                           kann. Das soziale Miteinander kann es in Bezie-
     der Aufbau einer verlässlichen und sicheren Bezie-                       hungen zu anderen Kindern in der Gemeinschaft
     hung zwischen pädagogischem Personal und den                             erleben.
     Kindern als Ergänzung zur elterlichen Bindung und
     Erziehung.                                                               Die pädagogischen Fachkräfte sind sich ihrer
                                                                              Vorbildfunktion bewusst und reflektieren ihr
     Für diese professionelle Beziehungsgestaltung                            pädagogisches Verhalten und den Prozess des
     sind in erster Linie die pädagogischen Fachkräf-                         Beziehungsaufbaues.

     3.1.2 Inklusion

     Die gemeinsame Bildung, Erziehung und Be-                                und die Wertschätzung der Einzigartigkeit eines
     treuung von Mädchen und Buben ungeachtet                                 jeden Kindes. Es geht um die gleiche Anerkennung
     ihrer Herkunft, ihrer körperlich-seelisch-geistigen                      aller Kinder bei Respektierung ihrer jeweiligen
     Entwicklung, ihrer Kultur und Sprache sowie ihrer                        Individualität.
     Geschlechtszugehörigkeit ist handlungsleitend
     für alle Kindertageseinrichtungen in städtischer                         Auf der Basis einer inklusiven Wertehaltung wer-
     Trägerschaft.                                                            den die persönlichen Potentiale und Fähigkeiten
                                                                              gefördert und Lernorte geschaffen für Partizipation
     Inklusion ist in diesem Kontext für uns ein kontinu-                     und demokratisches Handeln. Für die pädagogi-
     ierlicher Prozess, in dem die uneingeschränkte Teil-                     schen Fachkräfte heißt das, sich immer wieder in
     habe aller Kinder immer wieder reflektiert wird, um                      ihrem Tun und ihren Einstellungen zu hinterfragen,
     Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern.                           eigene Vorurteile zu reflektieren und die Beziehung
     Der pädagogische Ansatz ist dabei ausgerichtet                           zu den Kindern im Dialog zu gestalten.
     auf die Wahrnehmung individueller Verschiedenheit

     1)
           er Begriff „pädagogische Fachkraft“ umfasst alle pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen
          D
          Kindertageseinrichtungen.

20                                                                Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
3.1.3 Partizipation

Das pädagogische Denken und Handeln in städti-              Partizipation stellt die Grundlage für gelingende
schen Kindertageseinrichtungen ist grundlegend              Bildungsprozesse dar. Durch das Erleben von
geprägt von dem Recht auf Partizipation: Die                Selbstwirksamkeit aufgrund von Beteiligung
bewusste Mitwirkung der Kinder am Bildungs- und             erwerben Kinder nicht nur demokratische Hand-
Einrichtungsgeschehen zieht sich durch Konzeptio-           lungskompetenzen, sondern auch Kompetenzen
nen, Planungen, Projekte und Entscheidungen wie             in der Problem- und Konfliktlösung sowie der
ein roter Faden. Dies berührt auch die weiteren             Sprachentwicklung. Sie machen eigene Erfahrun-
Querschnittsthemen wie Inklusion, Geschlechter-             gen, die den Erwerb eigenen Wissens bestimmen.
sensibilität oder Diversität.                               Auf diese Weise werden begründete und hinter-
                                                            fragte Meinungsbildungsprozesse initiiert und in
Basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention,                Gang gesetzt. Die Autonomie und Mündigkeit des
dem Bundeskinderschutzgesetz, den Allgemeinen               Kindes stehen dabei im Fokus.
Qualitätsstandards des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem              Partizipation setzt bei den Bedürfnissen, dem
Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan sind               vorhandenen Wissen, den Interessen und Stärken
Selbst- und Mitbestimmung als umfassende Mit-               der Kinder und Familien an. Ausgehend von der
sprache und Mitgestaltung von Kindern verankert.            Lebenswirklichkeit der Kinder nehmen individuell
Die Kinder haben somit ein Recht auf Partizipati-           bedeutsame und für sie interessante Bildungsthe-
on und ausdrücklich auch ein Beschwerderecht.               men einen vorrangigen Platz ein. Die Begegnung
Jede Einrichtung ist dazu verpflichtet, geeignete           und Beziehung zwischen Kindern und pädagogi-
Maßnahmen konzeptionell zu entwickeln, in den               schem Personal ist von gleichwertiger, achtsamer
Hauskonzeptionen schriftlich festzuhalten und in            Kommunikation, respektvollem Umgang und der
die Praxis umzusetzen.                                      Bereitschaft zu Veränderung gekennzeichnet.

Partizipation bedeutet:                                     Innerhalb der Kindertageseinrichtung sorgen ver-
                                                            bindliche abgestimmte Strukturen dafür, dass das
 	Eine bewusst herbeigeführte, gesteuerte Teil-            Recht auf Partizipation nicht beliebig umgesetzt
   habe: Kinder in Alltags- und Lebenssituationen           wird. Entwicklungsangemessene Methoden, die
   miteinzubeziehen, sie als gleichwertiges Mitglied        die konkrete Klärung und Umsetzung der Betei-
   einer Gruppe, des sozialen Umfeldes bzw. der             ligungsrechte sichern, werden angewendet. Der
   Gesellschaft anzuerkennen. Grundlage dafür ist           gleichberechtigte Zugang für alle meint auch das
   eine achtsame und einfühlsame Kommunikation.             Recht, sich nicht zu beteiligen.
 	Dass Kinder ermutigt werden, entsprechend
   ihrem Entwicklungsstand Entscheidungen über              Basis für ein gutes Gelingen ist die Entwicklung
   das eigene Leben und das Leben in der Gemein-            von Beteiligungskompetenzen bei allen Akteuren:
   schaft in der Kindertageseinrichtung zu treffen          Kindern, Team und Eltern. Beteiligungskompetenz
   und gemeinsame Lösungen für Probleme zu                  heißt somit auch Mitgestaltung an den eigenen
   entwickeln. Voraussetzung ist die Transparenz            Bildungsprozessen innerhalb des Bildungsortes
   der Möglichkeiten, die sie selbst bestimmen und          Kindertageseinrichtung.
   mitbestimmen lassen.
 	Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitwir-
   kung und das Recht auf freie Meinungsäußerung
   und Information.

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                             21
3.1.4 Bedeutung des kindlichen Spiels

     Das Spiel als ureigene Methode menschlichen                Projekte, die sich aus dem Spiel ergeben, greifen
     Lernens hat eine herausragende Bedeutung für               sie mit den Kindern auf. So können sich die Kinder
     die Entwicklung von Kindern von Geburt an. Dabei           im kreativen Tun die Welt mit Freude aneignen. Sie
     spielt ihr Alter keine Rolle, denn das Spiel verän-        wählen eigenständig Spielpartner, legen Spielre-
     dert sich mit dem Entwicklungsbedarf des Kindes:           geln, Spielgruppengröße und -ort fest, machen
     Beginnend mit Objekt- und Als-ob-Spielen über              dadurch die Erfahrung ihrer Selbstwirksamkeit und
     Rollen- und Regelspiele zu Wett- und Ernstspielen.         üben soziales Miteinander im geschützten Raum
     Durch das Spiel wird der Grundstein für lebenslan-         ein. So können sie Erlebtes verarbeiten, Antworten
     ges Lernen des Menschen gelegt. Spielen heißt              auf ihre Fragen suchen und sich die Welt erschlie-
     mit allen Sinnen lernen. Damit dies nachhaltig             ßen.
     möglich ist, tragen die pädagogischen Fachkräfte
     Sorge dafür, eine vorbereitete, anregende Umge-            Durch das Spiel wird die Entwicklung des kind-
     bung zu schaffen, denn Spiel braucht Raum und              lichen Gehirns unterstützt. Das Kind erweitert
     Zeit. Es wird nicht bewertet. Es ist ein freies Spiel,     seine sozialen und sprachlichen Kompetenzen im
     aus dem sich vielfältige Möglichkeiten für die wei-        Bereich der Kommunikation. Im Spiel nehmen die
     tere Entwicklungsbegleitung ergeben.                       Kinder andere Perspektiven ein, vor allem durch
                                                                das Rollenspiel. Hierbei entwickeln sie auch ein
     Die Fachkräfte begleiten das Spiel der Kinder acht-        Regelverständnis und erleben Normen des Zusam-
     sam durch Mitspielen oder Beobachten. Auf diese            menlebens.
     Art und Weise erleben die Kinder, dass die Erwach-
     senen ihnen im Spiel auf Augenhöhe begegnen.

     3.1.5 Offene Arbeit

     Offene Arbeit findet sich in einer inklusiven und          Lust auf Veränderung, Beobachtungsfähigkeit,
     partizipatorischen Konzeption, die sich am Kind            lebenslanges Lernen, eigene Zurücknahme sowie
     orientiert. Sie wird aus der Praxis entwickelt und in      die Fähigkeit, jedes Kind individuell und als Teil
     pädagogischen Alltagssituationen ständig weiter-           einer Gruppe wahrzunehmen, sind Kernkompeten-
     entwickelt.                                                zen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

     Offene Arbeit ist mehr als ein verändertes Raum-           Flexible Strukturen bieten den Kindern Raum und
     konzept. Sie bedeutet vor allem ins Offene denken:         Zeit für Exploration, vielfältige Lernerfahrung und
     Anderes als das Gewohnte für möglich halten,               selbstbestimmtes Handeln, aber auch Sicherheit
     offen für neue Blickwinkel und Perspektiven sein.          und Orientierung. Dadurch wird der Erfahrungs-,
     Offene Arbeit basiert auf der Reflexion der pädago-        Handlungs- und Entscheidungsspielraum der
     gischen Arbeit, der Offenheit für neue Sichtweisen         Kinder erweitert sowie Selbstverantwortung und
     und der Bereitschaft zur Weiterentwicklung und             Selbstvertrauen gestärkt.
     Veränderung. So entsteht ein Prozess, der alle Be-
     teiligten (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kinder        Auf die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer Fa-
     und Eltern) in die Gestaltung des Lebensraums              milien wird durch differenzierte Angebote reagiert.
     Kindertageseinrichtung miteinbezieht.                      Jede Einrichtung gestaltet ihren Prozess individu-
                                                                ell. Als Städtischer Träger fördern und unterstützen
     Diese Haltung ist eine unabdingbare Voraussetzung          wir die offene pädagogische Arbeit durch Fachbera-
     für das offene Arbeiten. Unsere pädagogischen              tung, Supervision und Fortbildungen.
     Fachkräfte bringen facettenreiche und interdiszip-
     linäre Kompetenzen mit und gestalten so mit den
     Kindern eine anregende Lernumgebung, die sich
     am Entwicklungsstand der Kinder orientiert.

22                                                    Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
3.1.6 Innovationen – aus der Praxis für die Praxis

Die pädagogischen Angebote und das pädagogi-                In einem lebendigen Austauschprozess ist dies
sche Handeln unterliegen einem kontinuierlichen             eine Bereicherung auf allen Ebenen.
Weiterentwicklungs- und Veränderungsprozess.
Auch die Bedarfe der Kinder und ihrer Familien än-          Auf nationaler und internationaler Ebene stehen
dern sich. Somit unterliegen die Angebote in den            wir in engem Austausch mit wissenschaftlichen
Kindertageseinrichtungen einer ständigen Anpas-             Institutionen in Form von Delegationen, Hospitatio-
sung und Erneuerung.                                        nen und Besuchen. Pädagogische Diskurse, die in-
                                                            ternational geführt werden, sehen wir bereichernd
Als Städtischer Träger sind wir offen für innovative        und impulsgebend für unsere fachliche Weiterent-
pädagogische Konzepte und zeichnen uns durch                wicklung und Professionalisierung an.
offene pädagogische Diskurse aus. Wir fördern
Impulse aus den Einrichtungen und sichern einen             Externe Kooperationspartner aus Wissenschafts-
kontinuierlichen Austausch über die pädagogische            und Forschungsinstituten sichern den Blick von
Arbeit durch Besprechungs- und Gremienstruktu-              außen und geben ihrerseits Impulse für Innovation
ren. Der digitale Newsletter ermöglicht die interne         und Weiterentwicklung. Theoretische Erkenntnisse
Kommunikation über Best Practice-Beispiele aus              und Grundlagen werden in unseren Einrichtungen
den Einrichtungen. Eine transparente Kommunika-             auf Praxistauglichkeit überprüft, im Alltag umge-
tion regt zum Wissenstransfer an und unterstützt            setzt und finden Eingang in die Lerninhalte der
den kollegialen Austausch über neue pädagogische            Aus- und Weiterbildung.
Angebote.
                                                            Da sich die Pädagogik in den Münchner städti-
Innovative Projekte und konzeptionelle Aktuali-             schen Kindertageseinrichtungen auch im politi-
sierungen können aufgrund unserer vielfältigen              schen Spannungsfeld der Münchner Stadtpolitik
Angebotsformen und des breiten Altersspektrums              befindet, bedarf es auch hier eines Aushand-
umfassend in der Praxis entwickelt und erprobt              lungs- und Weiterentwicklungsprozesses. Wir
werden. Ausdrücklich erwünscht ist, dass sich die           können kommunalpolitische Interessen hinsichtlich
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren fachli-          pädagogischer Ansätze und Perspektiven in engem
chen Anregungen, ihrer Fachkompetenz und ihren              Austausch mit den politisch Verantwortlichen
Vorstellungen einbringen. Wir unterstützen eigene           gemeinsam mit der Praxis auf Anwendbarkeit und
Projekte und Ideen: Erfahrungen aus der Praxis für          Nachhaltigkeit hin konzipieren und umsetzen.
die Praxis sollen pro-aktiv kommuniziert werden.

3.2 Kernelemente der pädagogischen Arbeit
3.2.1 Eingewöhnung und Übergänge

Übergänge (Transitionen) gehören zum Lebenslauf             Kinder werden durch gut gestaltete Übergänge
eines Menschen und stellen Kinder und ihre Fami­            gestärkt und motiviert, diese auch in Zukunft zu
lien vor neue Herausforderungen.                            bewältigen. Das Kind darf und soll seine Gefühle
                                                            wahrnehmen und zum Ausdruck bringen, um die
Wir begleiten folgende Übergänge:                           neue Situation verstehen und begreifen zu können.
                                                            Dafür bedarf es einer engen Kooperation von Kind,
 	Von der Familie in die Kindertageseinrichtung           Eltern und pädagogischen Fachkräften. Durch
 	Von einer Kindertageseinrichtung in eine andere          einen intensiven Dialog mit den Familien baut die
   Kindertageseinrichtung                                   Fachkraft eine wichtige Basis für die Zusammenar-
 	Von einer Kindertageseinrichtung in die Schule          beit mit den Eltern auf.
   und weitere mögliche Anschlussbetreuung wie
   beispielsweise Horte, Tagesheime                         Die pädagogische Fachkraft ist für die Gestaltung
   Vom Hort in die weiterführende Schule                    des Eingewöhnungsprozesses verantwortlich und
 	Abschied von einer Kindertageseinrichtung                begleitet diesen. Eine Eingewöhnung in einen neu-
                                                            en Lebensabschnitt ist immer notwendig. Die Dauer
                                                            der Eingewöhnung richtet sich nach dem Kind.

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                               23
Die bestehende Kindergruppe wird aktiv in den                        Kindertageseinrichtungen und Sportstätten. Somit
     Eingewöhnungsprozess einbezogen. Die Fachkräf-                       können sie eine gemeinsam abgestimmte, indi-
     te beobachten in der Eingewöhnung das Kind beim                      viduelle Übergangsphase für alle Kinder und ihre
     Spielen, in der Interaktion mit den anderen Kindern                  Eltern ermöglichen.
     und den Erwachsenen, sie dokumentieren seine
     Verhaltensweisen und den Entwicklungsprozess.                        Für eine gelingende Schulvorbereitung, Übergangs-
                                                                          bewältigung und die weitere Schulbegleitung arbei-
     Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesein-                     ten die Kindertageseinrichtungen partnerschaftlich
     richtungen pflegen und initiieren den Kontakt zum                    mit den Eltern und den Schulen in ihrem Einzugs-
     umliegenden Sozialraum: zu Schulen, kulturellen                      gebiet zusammen.
     Institutionen, weiteren Bildungseinrichtungen,

     3.2.2 Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung

     Das Wohlbefinden des Kindes ist eine Grundvo-                        gen, Unterschiede zu respektieren und die eigene
     raussetzung für gelingende Entwicklungs- und                         Identität zu entwickeln. Die Kinder erleben, dass
     Bildungsprozesse. In der Auseinandersetzung                          Mädchen und Buben gleichberechtigt sind. Wir
     mit seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten, seinen                      fördern die körperliche Selbstbestimmung, den
     Emotionen und seinem Körper entwickelt das Kind                      Umgang mit Gefühlen und das „Nein-Sagen“.
     eine Vorstellung davon, wer und wie es ist und
     sein will. Die Familie als erster und prägendster                    Ein sexualpädagogisches Konzept unterstützt die
     Ort beeinflusst die Persönlichkeitsentwicklung                       Kindertageseinrichtungen in der Umsetzung.
     von Anfang an. Weitere Einflussfaktoren sind die
     sozialen Bezugssysteme mit ihren Werten, Nor-                        Als kommunaler Träger von Kindertageseinrich-
     men und Moralvorstellungen. In diesem Prozess                        tungen fühlen wir uns einer weltanschaulichen
     der Identitätsentwicklung erfahren alle Kinder in                    Neutralität verpflichtet. Dies schließt die ethische
     unseren Kindertageseinrichtungen uneingeschränk-                     und religiöse Bildung und Erziehung gemäß dem
     te Wertschätzung sowie feinfühlige, individuelle                     Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsge-
     Unterstützung durch die Fachkräfte. Das Kind                         setz ein. So sollen alle Kinder zentrale Elemente
     entwickelt seine Identität im Erleben seiner Ein-                    der christlich-abendländischen Kultur erfahren und
     zigartigkeit und in der Anerkennung und Akzeptanz                    lernen, sinn- und werteorientiert und in Achtung
     durch das Umfeld.                                                    vor religiöser Überzeugung zu leben. Die Kinder
                                                                          werden auch darin unterstützt, mit ihren eigenen
     Die Entwicklung der Geschlechtsidentität ist                         Gefühlen umzugehen, offen und unbefangen
     Teil der kindlichen Persönlichkeit. Die geschlech-                   Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit anzuneh-
     tersensible Pädagogik nimmt hier einen hohen                         men, Mitverantwortung für die Gemeinschaft zu
     Stellenwert ein. Die Fachkräfte unterstützen die                     übernehmen und Konflikte gewaltfrei zu lösen.2
     Kinder dabei, die Vielfalt des „Mädchen-Seins“ und
     „Buben-Seins“ wahrzunehmen und zu hinterfra-

     3.2.3 Interkulturelle Pädagogik und sprachliche Bildung

     Jeder Mensch wird in seiner Einzigartigkeit res-                     In der Interaktion von Kindern, Eltern und päd-
     pektiert und wertgeschätzt. In unseren Kinderta-                     agogischen Fachkräften aus unterschiedlichen
     geseinrichtungen sehen wir die Vielfalt als Chance                   Kulturkreisen erfahren und erleben alle Beteiligten
     und schaffen die Basis für ein selbstverständliches                  in unseren Einrichtungen kulturelle Vielfalt. Dabei
     Miteinander, unabhängig von Herkunft, Lebenswei-                     handelt es sich um wechselseitiges Lernen zwi-
     se, Sprache, Religion und Geschlecht.                                schen Kindern und Erwachsenen. Interkulturelles
                                                                          Handeln steht nicht für sich alleine, sondern wirkt
                                                                          sich auf alle Lebensbereiche aus.

     2)
          Vgl. § 4 der Verordnung zur Ausführung des BayKiBiG

24                                                              Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Es gilt, die eigene Kultur mit ihren Werten, Haltun-        ratungen des Geschäftsbereichs KITA sowie die
gen und Verhaltensweisen bewusst wahrzuneh-                 Kurse Deutsch 240, die in Zusammenarbeit mit
men und zu reflektieren. Erst dann ist es möglich,          den Grundschulen angeboten werden.
Fremdheit zu erkennen und angemessen sowie
sensibel damit umzugehen. Für ein gelingendes               Die Kindertageseinrichtungen unterstützen und
Zusammenleben ist die kontinuierliche Entwick-              fördern alle Kinder in ihrer sprachlichen Entwick-
lung der interkulturellen Kompetenz zwingend                lung. Dazu zählen auch Formen der Körpersprache
notwendig. Wir nehmen Mehrsprachigkeit offen                wie Mimik, Gestik und Gebärden. Die Kitas bieten
an und fördern den alltagsintegrierten Erwerb der           allen Kindern vielfältige sprachliche Anregungen im
deutschen Sprache. Begleitung in diesem Prozess             Alltag und führen sie an Buch-, Erzähl-, Reim- und
erhalten die Kindertageseinrichtungen beispiels-            Schriftkultur heran.
weise durch interkulturelle Fachkräfte, die Fachbe-

3.2.4 Integrationseinrichtungen und integrative Plätze

Als Städtischer Träger verfügen wir in allen Ein-           Unterstützung und zur Erweiterung der Professio-
richtungsarten und Altersbereichen über Plätze für          nalität in den Teams.
Kinder mit Behinderung. Die Art und Ausprägung
der Behinderung ist für die Aufnahme des Kindes             Das Team und die Eltern werden auf dem Weg
nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist der per-            der inklusiven Weiterentwicklung hin zu einer
sönliche Unterstützungsbedarf und die wohnortna-            integrativ-inklusiven Kindertageseinrichtung durch
he Versorgung.                                              Fachberatung und Führungskräfte begleitet. In
                                                            themenbezogenen Klausurtagen, Fortbildungen
In den Integrationseinrichtungen werden entspre-            wird ein individuell angepasstes Begleitkonzept
chende Plätze bereit gehalten. Der Betreuungs-              entwickelt und umgesetzt. Hospitationen in ande-
umfang wird dem Mehrbedarf des jeweiligen                   ren inklusiv arbeitenden Einrichtungen vertiefen die
Kindes mit Behinderung angepasst. Hinzu kommt               Erkenntnisse.
eine zusätzliche Fachkraft für die heilpädagogische

3.2.5 Beobachtung und Entwicklungsdokumentation

Im pädagogischen Handeln nehmen die regelmäßi-                	Entwicklungsgespräche mit den Eltern zu führen
ge Beobachtung und Dokumentation der Aktivitä-                  und
ten und Entwicklungsprozesse von Kindern eine                 	weitere Schritte gezielten pädagogischen Han-
elementare Rolle ein. Sie sind Voraussetzung für                delns fest zu legen.
eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierte
Gestaltung des Lernumfeldes.                                In Anlehnung an unser Bildungsverständnis geht
                                                            es bei der Beobachtung und Entwicklungsdoku-
Aus der Beobachtung ziehen die pädagogischen                mentation vor allem darum, den pädagogischen
Fachkräfte Erkenntnisse und Konsequenzen, um ...            Blick für die Selbstbildungsprozesse des Kindes,
                                                            für seine Interessen, Vorstellungen und Kompe-
     	Einblick in die Entwicklung eines Kindes zu          tenzen, für sein „Erforschen der Welt“ zu schärfen
       erhalten                                             und zur Ausgangsbasis pädagogischen Handelns
     	seine Perspektiven zu verstehen                      zu machen. Ziel ist es, die vorhandenen Lernfel-
     	die Lernprozesse des Kindes nachvollziehen zu        der in den städtischen Kindertageseinrichtungen
       können                                               inhaltlich so zu gestalten, dass sie die „individuelle
     	individuelle Entwicklungsschritte kompetent          Bildungsbiographie“ nachhaltig stützen.3
       begleiten zu können
     	den professionellen, kollegialen Austausch im
       Team zu gestalten

3)
     Bildungs- und Lerngeschichten; DJI; Leu 2002

Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger                                                  25
Sie können auch lesen