Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
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Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Inhalt Vorwort der Leitung des Städtischen Trägers . . . . . . . . . . . 7 1. Präambel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.2 Ziele und Verbindlichkeit der Trägerkonzeption . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.3 Selbstverständnis des Städtischen Trägers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.4 Gesetzlicher Auftrag des Städtischen Trägers . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2. Organisatorischer und struktureller Rahmen . . . . . . . . . . 11 2.1 Struktur und Organigramm des Städtischen Trägers . . . . . . . . . . . . . 11 2.2 Querschnittsbereiche und Schnittstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.3 Rechtlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2.4 Kinderschutz und Beschwerderecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2.5 Das Münchner System zur Qualitätssicherung und -entwicklung (QSE) in den städtischen Kindertageseinrichtungen . . 19 3. Die pädagogische Arbeit im Städtischen Träger . . . . . . . 20 3.1 Pädagogische Grundhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3.1.1 Bild vom Kind und Beziehung Fachkraft – Kind . . . . . . . . . . . . 20 3.1.2 Inklusion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3.1.3 Partizipation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3.1.4 Bedeutung des kindlichen Spiels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3.1.5 Offene Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3.1.6 Innovationen – aus der Praxis für die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . 23 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 3
3.2 Kernelemente der pädagogischen Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.2.1 Eingewöhnung und Übergänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.2.2 Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung . . . . . . . . . . . . 24 3.2.3 Interkulturelle Pädagogik und sprachliche Bildung . . . . . . . . . . 24 3.2.4 Integrationseinrichtungen und integrative Plätze . . . . . . . . . . . 25 3.2.5 Beobachtung und Entwicklungsdokumentation . . . . . . . . . . . . 25 3.2.6 Bewegung und Entspannung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.2.7 Ernährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.2.8 Medienpädagogik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.2.9 Pädagogische Vernetzung und Kooperationen . . . . . . . . . . . . . 27 3.2.10 Räume innen und außen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4. Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen Kindertageseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4.2 Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4.3 Fachliche Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4.4 Persönliche Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4.5 Mitgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 5. Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Elternbeirat . . . . . . 32 5.1 Eltern und Familien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 5.2 Elternbeiräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.3 Übergeordnete Elternvertretungsgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 4 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 5
n g ä t zu t s ch e r t ä t W o r nali u m sio t H fes i t ä o i z Pr hent u t k t A pe e s thie e i t R pa i g k m s s E erlä ion uv a t Z tizip P a r n z e r a To l 6 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Vorwort der Leitung des Städtischen Trägers Sehr geehrte Damen* und Herren*, liebe Kolleg*innen, Sie sehen hier die Trägerkonzeption, die Grundlage ist für die Pädagogik der mehr als 400 Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder in der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Die bunte Vielfalt der Münchner Stadtgesellschaft spiegelt sich auch in den Städtischen Kindertageseinrichtungen wider – sowohl bei den Kindern und Eltern als auch bei den Mitarbeitenden. Die Menschen mit ihrer gesamten Persönlichkeit stehen beim Städtischen Träger im Mittelpunkt. Ein wahrer Reichtum sind die Potenziale der Kinder und Mitarbeitenden, die eingebracht werden und sich in einem gemeinsam bildenden Prozess weiter entwickeln. Hierzu bedarf es einer Kultur der Wertschätzung, des Respekts und des Ver trauens inklusive Fehlertoleranz. Ebenso wichtig sind gezielte Information, Transparenz sowie Handlungs- und Entscheidungsfreiräume mit der Möglichkeit zur Beteiligung. In einem Abstimmungsprozess mit allen Mitarbeiter*innen hat der Städtische Träger seine Werte in einem Wertekompass definiert. Diese neun handlungs leitenden Werte bilden das Fundament der Kultur und Haltung auf allen Ebenen. Sie dienen den Mitarbeitenden und den Führungsebenen als Handlungs orientierung, Verhaltensmaßstab und Entscheidungsgrundlage. Auch die Träger- konzeption folgt diesem Wertekompass. Die Trägerkonzeption entstand in breiter Beteiligung der Mitarbeitenden und unter Einbindung der Elterngremien. Als innovative Organisation entwickelt der Städtische Träger seine Konzeption beständig weiter. Mein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die mit großem Engagement und hoher Fachlichkeit zur Entstehung dieser Trägerkonzeption beigetragen haben. Damit sind die Grundlagen für die hohe Qualität der Pädagogik in den städtischen Kindertageseinrichtungen gesichert. Margit Braun Leitung Städtischer Träger Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 7
1. Präambel 1.1 Einleitung Die Konzeption des Städtischen Trägers in der Leitend bei der Erarbeitung war vor allem die Landeshauptstadt (LH) München, Referat für Bil- Frage, was uns als Städtischen Träger in der dung und Sport, Geschäftsbereich KITA, stellt die Trägerlandschaft der LH München besonders verbindlichen Grundlagen und Richtlinien für die auszeichnet. Insofern ist die Trägerkonzeption eine pädagogische Arbeit der Kinderkrippen, Kinder- ausgewählte Schwerpunktsetzung auf die Themen, gärten, Horte und Häuser für Kinder in städtischer die uns besonders wichtig sind. Sie ist wie die Trägerschaft dar. Sie beschreibt unser Profil als Hauskonzeptionen als kontinuierlicher Weiterent- Städtischer Träger und bietet den Orientierungsrah- wicklungsprozess angelegt. Die Trägerkonzeption men für alle städtischen Kindertageseinrichtungen ist eingebunden in stadt-, landes- und bundesweite bei KITA sowie für die Eltern. Entwicklungsprozesse von Kindertageseinrichtun- gen und bildet eine Grundlage für die Fachplanung und unsere pädagogische Ausrichtung als Träger. 1.2 Ziele und Verbindlichkeit der Trägerkonzeption Die Trägerkonzeption bietet dem gegenwärtigen gemeinsam mit ihrem Team die Ausgestaltung der und künftigen Personal Informationen über den pädagogischen Praxis in der Hauskonzeption und Städtischen Träger sowie über die Anforderungen setzen diese um. an die pädagogische Arbeit in den Kindertagesein- richtungen des Städtischen Trägers. Wir legen als Städtischer Träger Wert darauf, dass die städtischen Kindertageseinrichtungen ihre Den Eltern ermöglicht sie Orientierung und Infor- Hauskonzeptionen in eigener Verantwortung ent- mation über das Angebot in den Kindertagesein- wickeln und umsetzen. So können sie am besten richtungen des Städtischen Trägers. ihre Ressourcen einbringen und auf die unter- schiedlichen Bedingungen sowie Anforderungen Darüber hinaus schärft sie das Profil des Städti- der Familien in ihrem Stadtviertel eingehen. Die schen Trägers sowohl nach innen als auch nach Kinder und Eltern werden in die Konzeptionsarbeit außen. Sie zeigt unsere Positionierung in der eingebunden. Trägerlandschaft der LH München und der kommu- nalen Kindertageseinrichtungen auf Landes- und Alle Einrichtungsarten und deren Hauskonzep- Bundesebene. tionen sind gleichwertig. Wir unterstützen und fördern die Vielfalt der Häuser und ihrer unter- Weiterhin dient sie der Dokumentation sowie der schiedlichen Hauskonzeptionen. Diese Vielfalt wird laufenden Überprüfung und Weiterentwicklung als Chance zur Bereicherung wertgeschätzt und ist unserer trägerspezifischen Grundlagen. unser besonderes Qualitätsmerkmal als Städti- Zudem gibt die Trägerkonzeption Richtlinien für scher Träger. die Arbeit unserer Kindertageseinrichtungen vor und ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Folgende bestehende trägerspezifische Grund Mitarbeiter. lagen bleiben gültig und werden nach Bedarf weiter entwickelt: Letztendlich umfasst sie alle verbindlichen Grundla- gen und bildet das Dach für unsere pädagogischen Basisstandards zur inklusiven Bildung, Erzie- Rahmenkonzeptionen und Standards. hung und Betreuung in den städtischen Häusern für Kinder, Kindergärten und Horten Maßgebliche Bedeutung kommt der Einrichtungs- Pädagogische Rahmenkonzeption für Kinder leitung zu. Sie verantwortet die Umsetzung der krippen der LH München Trägerkonzeption in ihrem Haus. Die Führungs- Rahmenkonzeption für Kindertages-Zentren kräfte - Leitung und Stellvertretung - beschreiben der LH München 8 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
ze und UN-Re -G eset cht EU e s- u nd unde Land h eB esv or ic tzl ga se dlagen der pädag b r un ildungs- und ogi en e G Erz sch G B ite her ieh e e isc u r .B w n u.a des Ar plan e o nz eptio gerk ng ay Trä be n s Lan it, nkonzept hme sstanda ione a asi rd s B n R e skonz ption u Ha en Abbildung 1: Einbettung der Trägerkonzeption in gesetzliche Vorgaben und Standards für KITA 1.3 Selbstverständnis des Städtischen Trägers Wir bieten als Städtischer Träger die bestmögliche was sie zu ihrer gesunden Entwicklung brauchen. Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder in In unseren Kindertageseinrichtungen können die unseren Kindertageseinrichtungen. Dort sind alle Kinder wertvolle Erfahrungen machen, die ihr Le- Kinder und ihre Familien willkommen. Bei uns be- ben bereichern und ihnen helfen, ihren Platz in der gegnen sich Kinder und Erwachsene unterschied- Gesellschaft einzunehmen. Als Städtischer Träger licher Herkunft, Nationalität, Kultur und Religion. setzen wir Akzente in der Kita-Pädagogik, geben Dies ist für uns selbstverständlich und bereichernd. Impulse und gestalten so die Trägerlandschaft in Die Gleichwertigkeit aller Menschen ist für uns der Landeshauptstadt München mit. Grundlage und Verpflichtung. Rassismus und Ausgrenzung haben bei uns keinen Platz. Wir sind Als Arbeitgeberin legen wir Wert auf eine wert- ein Garant für Vielfalt, Offenheit und die Einbin- schätzende, respektvolle und partizipative Füh- dung aller Familien, die zu uns kommen. Wir leben rungskultur. Wir setzen uns dafür ein, dass wir in und gestalten diese Vielfalt in einer inklusiven einem vertrauensvollen, verlässlichen Klima arbei- und partizipatorischen Pädagogik und verbessern ten und aus Fehlern lernen können. Wir achten dadurch die Bildungsgerechtigkeit. Damit leisten auf die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und wir einen wichtigen Beitrag, München als friedliche Mitarbeiter und sorgen dafür, dass sie die notwen- und weltoffene Stadtgesellschaft weiter zu entwi- dige Unterstützung zur Erfüllung ihrer vielfältigen ckeln. Wir sorgen dafür, dass die Kinder in unseren Aufgaben erhalten. Kindertageseinrichtungen genau das bekommen, Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 9
1.4 Gesetzlicher Auftrag des Städtischen Trägers Wir als Städtischer Träger ... … tragen die Verantwortung für die ganzheitli- … orientieren unser Angebot an den Bedarfs che Bildung, Erziehung und Betreuung in den lagen und Lebenswelten von Kindern und deren rund 400 städtischen Kinderkrippen, Kindergär- Familien. ten, Horten und Häusern für Kinder mit über … pflegen eine partnerschaftliche und produkti- 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der ve Kooperation mit den Familien im Sinne einer gesetzliche Auftrag ergibt sich aus dem Sozi- gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. algesetzbuch SGB VIII sowie aus dem Bayeri- … realisieren die Inklusion und gleichwertige schen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Einbeziehung aller Kinder und ihrer Familien. (BayKiBiG) und seiner Ausführungsverordnung … setzen eine auf allen Ebenen verantwortlich (AV BayKiBiG). gelebte Partizipation um. … sind verantwortlich für die Umsetzung lan- … eröffnen frühzeitige Bildungsmöglichkeiten desweit gültiger Grundlagen der pädagogischen zur Erhöhung der Chancengleichheit und der Arbeit in Kindertageseinrichtungen nach Bildungsgerechtigkeit. – dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungs- … gestalten die Stadtgesellschaft mit und leis- plan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur ten einen Beitrag zum Ausgleich und Frieden in Einschulung einschließlich der ergänzenden der Stadt. Handreichung zur Bildung, Erziehung und … bieten sozialpädagogische Unterstützung der Betreuung von Kindern in den ersten drei Familien und Kinder. Lebensjahren (BEP). … unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit – den Empfehlungen des Bayerischen Sozial- von Beruf und Familie. ministeriums für die pädagogische Arbeit in … setzen den gesetzlichen Auftrag zum Kinder- bayerischen Horten schutz in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt – den Bayerischen Leitlinien für die Bildung um. und Erziehung von Kindern bis zum Ende der … pflegen die Vernetzung und Zusammenarbeit Grundschulzeit mit allen relevanten Institutionen. – den Projektvorgaben für Landes- und Bundes- … arbeiten eng mit den Schulen zusammen. projekte. … kümmern uns um die Förderung der fach- … sorgen für die Erfüllung der gesetzlichen lichen Entwicklung in den Kindertageseinrich- Anforderungen und Auflagen für die Betriebser- tungen, sowie um die Initiierung, Umsetzung laubnis der städtischen Kindertageseinrichtun- und Weiterentwicklung von Innovationen und gen. Projekten, auch als Orientierung für andere … sorgen für die Sicherstellung einer zuverlässi- Institutionen. gen und kontinuierlichen Bildung, Erziehung und … kooperieren mit Wissenschaft, Forschung, Betreuung in allen städtischen Kindertagesein- Lehre und Ausbildung. richtungen. … sorgen für eine transparente Öffentlichkeits- … kümmern uns um die Bereitstellung und arbeit in Zusammenarbeit mit den referats Weiterentwicklung bestmöglicher Rahmenbe- internen Bereichen. dingungen in Zusammenarbeit mit den zuständi- gen Bereichen. … unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter vor Ort in den Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer pädagogischen und organisatorischen Aufgaben. … sorgen für die laufende Evaluation, Sicher- stellung und Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit in allen städtischen Kindertageseinrichtungen mit dem trägerspe- zifischen System zur Qualitätssicherung und -entwicklung (QSE). 10 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
2. Organisatorischer und struktureller Rahmen 2.1 Struktur und Organigramm des Städtischen Trägers Rund 400 Kindertageseinrichtungen befinden sich Die Gesamtorganisation und zentrale Leitungsebe- in städtischer Trägerschaft. Die Landeshauptstadt ne des Städtischen Trägers hat ihren Sitz im Refe- München ist damit die bundesweit größte kom- rat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA in munale Trägerin von Kindertageseinrichtungen. der Landsberger Straße 30, 80339 München. Mit dieser Größenordnung ist eine Vielfalt differen- zierter Betreuungsplätze in den unterschiedlichen Insgesamt beschäftigen wir ca. 5300 Mitarbeite- pädagogischen Angebotsformen möglich. rinnen und Mitarbeiter, davon etwa 4.400 in der pädagogischen Arbeit und ca. 900 im hauswirt- Innerhalb der Stadtverwaltung sind die städti- schaftlichen Bereich. schen Kindertageseinrichtungen dem Referat für Bildung und Sport (RBS) zugeordnet. Als Städti- In der Zentrale des Städtischen Trägers unter- scher Träger sind wir eine Organisationseinheit stützen rund 50 Führungskräfte und fachliche im Geschäftsbereich KITA und zuständig für die Stabsstellen mit einer Gesamtleitung die Kinderta- Leitung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über geseinrichtungen. Für die technisch-elektronische die städtischen Kinderkrippen, städtischen Kinder- Unterstützung steht die Betriebssicherung zur gärten, städtischen Horte und städtischen Häuser Verfügung. Die Zentrale Gebührenstelle verwaltet für Kinder. Neben diesen Kindertageseinrichtungen die Beiträge, die die Eltern für den Platz entrichten gibt es noch das Betreuungsangebot der Tageshei- müssen. Beide Bereiche gehören ebenfalls zum me für Grundschulkinder, das im Geschäftsbereich Städtischen Träger. Allgemeinbildende Schulen im RBS verankert ist. Eine Besonderheit ist das Kindergartenlandheim Die staatliche Aufsicht über die städtischen Kin- in Oberaudorf, das die städtischen Kindertagesein- dertageseinrichtungen obliegt der Regierung von richtungen das ganze Jahr über für Ferienfahrten Oberbayern. und Mehrtagesausflüge nutzen können. Vielfältige Einrichtungsarten in den Stadtquartieren Die große Anzahl der über das gesamte Münchner stehen zur Verfügung: Stadtgebiet verteilten Kindertageseinrichtungen des Städtischen Trägers erfordert eine komplexe Kinderkrippen betreuen Kinder ab der neunten Organisationsstruktur mit unterschiedlichen Zu- Lebenswoche bis zum Ende des Kindertages- ständigkeiten und Leitungsebenen. einrichtungsjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind in In Kindergärten werden Kinder vom vollendeten vier Stadtregionen unterteilt: Mitte-Nord, West, dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule Süd und Ost. Die Regionen werden jeweils von aufgenommen einer Stadtregionsleitung geleitet. Die Einteilung In Kinderhorten werden schulpflichtige Kinder der Stadtregionen orientiert sich an den offiziellen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 betreut Stadtbezirken. In Kinder- und Jugendhorten werden schulpflich- tige Kinder der Jahrgangsstufen 5 bis 9 betreut. Jede Stadtregion ist unterteilt in acht bis zehn Häuser für Kinder nehmen Kinder verschiedener Stadtquartiere. Insgesamt gibt es 34 Stadtquar- Altersgruppen auf und betreuen diese gemeinsam tiere mit jeweils 8-15 Kindertageseinrichtungen. Eine Besonderheit sind KinderTagesZentren Jedes Stadtquartier wird von einer Stadtquartiers- (KiTZ) mit einem erweiterten Beratungs- und leitung mit Dienst- und Fachaufsicht geführt. Betreuungsangebot und der Öffnung in den Sozialraum In allen Einrichtungsarten bieten wir nach Möglich- keit zur gemeinsamen Förderung auch Plätze an für Kinder mit Behinderung und für Kinder, die von Behinderung bedroht sind. Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 11
RBS-KITA-ST Leitung Städtischer Träger Kindergarten- Stadtregion Stadtregion Stadtregion landheim West Süd Ost Oberaudorf Stadtquartiere Stadtquartiere Stadtquartiere West 1 Süd 1 Ost 1 West 2 Süd 2 Ost 2 West 3 Süd 3 Ost 3 West 4 Süd 4 Ost 4 West 5 Süd 5 Ost 5 West 6 Süd 6 Ost 6 West 7 Süd 7 Ost 7 West 8 Süd 8 Ost 8 Ost 9 Ost 10 Insgesamt Insgesamt Insgesamt rund 100 rund 100 rund 100 Kindertages- Kindertages- Kindertages- einrichtungen einrichtungen einrichtungen Organisationsstruktur Städtischer Träger/RBS-KITA-ST, Stand Dezember 2016 12 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Stadtregion Zentrale Betriebssicherung Mitte-Nord Gebührenstelle Stadtquartiere Mitte-Nord 1 Mitte-Nord 2 Mitte-Nord 3 Mitte-Nord 4 Mitte-Nord 5 Mitte-Nord 6 Mitte-Nord 7 Mitte-Nord 8 Insgesamt rund 100 Kindertages- einrichtungen Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 13
2.2 Querschnittsbereiche und Schnittstellen Als Städtischer Träger sind wir eingebettet in die Im Referat für Bildung und Sport sind unter an- Gesamtorganisation der Stadtverwaltung, unter derem das Zentrale Immobilienmanagement, die liegen somit den kommunalen Vorgaben und Abteilung IT-Service, das Kommunale Bildungsma- Abläufen sowie dem Kontrollorgan der Stadträte nagement und Steuerung sowie der Geschäftsbe- und dem Bürgermeister. reich Sport und der Bereich Recht für den Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtungen bedeut- Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind auf sam. Das referatseigene Pädagogische Institut (PI) unterschiedliche Dienstleistungen und Mitarbeit übernimmt wesentliche Aufgaben in Bezug auf sowohl interner als auch externer Stellen ange- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Per- wiesen, um dem Auftrag der quantitativen und sonal in den städtischen Kindertageseinrichtungen. qualitativen Versorgung mit Kinderbetreuungsplät- Auch mit dem Staatlichen Schulamt gibt es eine zen gerecht werden zu können. Die Trägerzentrale enge Zusammenarbeit in der Landeshauptstadt greift die Bedarfe der Praxis auf, leitet in Zusam- München. menarbeit mit den verantwortlichen Bereichen die notwendigen Prozesse ein und sorgt für verbind- Als Städtischer Träger pflegen wir darüber hinaus liche Regelungen. Sie steuert die Kindertagesein- die enge Kooperation mit anderen Referaten, richtungen durch fachliche pädagogische Impulse beispielsweise mit dem Sozialreferat, mit dem Per- und notwendige Verwaltungsvorgaben. sonal- und Organisationsreferat, mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt, mit dem Kulturreferat Hinsichtlich des Anmeldeverfahrens, der Platz- und mit dem Baureferat. vergabe und Aufnahme der Kinder in allen Ein- richtungsarten ist eine enge und kontinuierliche Für die Betreuung von Kindern mit Behinderung Zusammenarbeit mit der Elternberatungsstelle in unseren Kitas sind auch übergeordnete Organi- sowie mit der Verwaltung in KITA unerlässlich. sationen, wie zum Beispiel der Bezirk Oberbayern und die Regierung von Oberbayern als staatliche Innerhalb des gesamten Geschäftsbereichs KITA Aufsichtsbehörde miteinzubeziehen. sichern die Verwaltungsbereiche Finanzen, Zu- schuss sowie Personal und Organisation die Rah- Als städtischer Träger haben wir den Vorteil durch menbedingungen. Die Stabsstellen von KITA wie kurze Wege mit anderen städtischen Dienststellen Qualitätsmanagement, Strategie und Grundsatz im Stadtteil eng zu kooperieren und gemeinsame sowie Kommunikation und Marketing bieten eben- Absprachen treffen zu können. Wesentliche Koope- falls Unterstützungsleistung. Die Fachberatung rationspartner sind Sozialbürgerhäuser, Bildungs- mit ihrem fachlichen Themenspektrum übernimmt lokale, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Schulen, verschiedene Serviceleistungen für die Kinderta- Beratungsstellen, medizinische Dienste und viele geseinrichtungen. weitere Akteure im Bildungs- und Sozialbereich. 14 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Als kommunaler Träger übernehmen wir mit freien und freigemeinnützigen Trägern und Trägerver- bänden die gemeinsame Verantwortung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt München. In Fachforen, regelmäßigen Gremien und Fachtagun- gen können wir gemeinsam fachliche und organi- satorische Leitlinien und Perspektiven entwickeln, abstimmen und den Entscheidungsverantwortli- chen vorlegen. Überregional und europaweit stehen wir als Städti- scher Träger in kontinuierlicher Kooperation mit den von der Europäischen Union und ihren Nachbar- ländern initiierten Bildungsprogrammen, die die Völkerverständigung, den kulturellen Austausch und die Aus- und Weiterbildung fördern. Länder- übergreifende Projekte mit anderen europäischen Kindertageseinrichtungen machen die Themen Mehrsprachigkeit, interkulturelle Bildung und Diver- sität ganz konkret in der Praxis erlebbar. Die enge Zusammenarbeit mit den Elternbeirats- gremien ist dem Städtischen Träger eine Selbstver- ständlichkeit und wird im Punkt 5.3 beschrieben. Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 15
Management-Prozesse Marketing/ externe Qualitäts Strategie Kommunikation Controlling management Weg für städtische Plätze Kundenbedürfnis Inbetriebnahme Kinder der aufnahme Entscheidung Wenn es Mitwirkung Bedarfs Bedarfs keinen bei baul. ermittlung planung Maßnahmen Freien Träger gibt Trägerschafts- Weg für nicht- Auswahl städtische Plätze verfahren Erstbera- Inaussichtstellen tung der Genehmigung Vertragsab Personal Beschluss Rechnungs Beschaffung Zuschuss wicklung/ wesen Vergaberecht Unterstützungs-Prozesse 16 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Management-Prozesse Haushalts Interne Organisations- Pädagogik planung Kommunikation Führung entwicklung Qualitäts sicherung Kundenzufriedenheit Personal Pädagogische Weiterent- planung Profilbildung wicklung Operatives Controlling Laufendes Angebot Inbetriebnahme/ Personal Fachaufsicht/ Genehmigung zustimmung Fachberatung IT- und Gebühren Planung BGM/ Fachbera- Beschwerde- Daten Arbeits- tung Management management schutz Unterstützungs-Prozesse Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 17
2.3 Rechtlicher Rahmen Die Kindertageseinrichtungen sind familiener- Für die Horte gelten darüber hinaus die Empfeh- gänzende und -unterstützende Einrichtungen und lungen für die pädagogische Arbeit in bayeri- in verschiedenen Landes- und Bundesgesetzen schen Horten des Bayerischen Staatsministeriums verankert: für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 22.09.2003. Das Bundesgesetz SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe) benennt im Darüber hinaus finden sich in der UN-Kinder- § 22 zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtun- rechtskonvention von 1989 und der Ratifizierung gen (...), die Erziehung, Bildung und Betreuung des der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotio- vor allem das Recht auf Bildung von Anfang an nale, körperliche und geistige Entwicklung des und das Recht auf umfassende Mitsprache und Kindes. § 22a Abs. 3 SGB VIII betont explizit, dass Mitgestaltung. das Angebot sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien Im Hinblick auf die Sicherung des Kindeswohls orientieren soll. sind SGB VIII, § 8a und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreu- anzuwenden. Dazu arbeiten die städtischen ungsgesetz (BayKiBiG) und seine Ausführungs- Kindertageseinrichtungen auch mit den verordnungen (AVBayKiBiG) beschreiben das Ziel, Sozialdiensten eng zusammen. die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwort- lichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten Darüber hinaus gelten für alle Kindertageseinrich- zu unterstützen. Es gilt, individuelle Lernprozesse tungen in städtischer Trägerschaft die aktuellen zu initiieren, zu begleiten und zu strukturieren Satzungen über den Besuch der Kinderkrippen, unter Berücksichtigung der kindlichen Lebenswelt. Häuser für Kinder, Kindergärten und Horte der Das pädagogische Personal und die Eltern gestal- Landeshauptstadt München (Kindertageseinrich- ten die Basis für eine vertrauensvolle und partner- tungssatzung) sowie die Gebührensatzung. schaftliche Kooperation. Das pädagogische Fundament bildet dabei der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan, der Bildung als sozialen, interaktiven und kommunika- tiven Prozess versteht, in dem das Kind mit seinen Stärken im Mittelpunkt steht. 2.4 Kinderschutz und Beschwerderecht Die Kindertageseinrichtung ist ein sicherer und Das Ziel ist, jegliche Gefährdung auszuschalten. geschützter Raum für Kinder. In diesem Verständ- Dazu braucht es die Mitwirkung der Eltern. Es gilt nis sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie zu motivieren, um gemeinsam eine wirksame verpflichtet, eine umfassende Verantwortung für Verbesserung für das Kind zu erreichen. den Schutz von Kindern zu übernehmen. Das bedeutet, frühzeitig Gefährdungsanzeichen zu Je nach Fallkonstellation geht es darum, den erkennen, negative Veränderungen wahrzunehmen betroffenen Kindern und Familien Zugang zu und zur Einschätzung der Auswirkungen eine inso- weiterführenden Hilfeangeboten zu erleichtern und weit erfahrene Fachkraft (nach SGB VIII § 8a Abs. 4 die Eltern zu unterstützen, angemessene Hilfen Satz 2) beratend einzuschalten. anzunehmen. Dies geschieht oftmals unter Einbe- ziehung anderer Kooperationsstellen wie beispiels- weise des Jugendamtes. 18 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Im Sinne der Prävention wird damit frühzeitig auf so auszugestalten, dass Mädchen und Buben sich Risiken in der kindlichen Persönlichkeitsentwick- wohl und geborgen fühlen können. lung angemessen reagiert. Somit kann die elterli- che Erziehungskompetenz gestärkt werden. Die Mädchen und Buben haben ein eigenständiges Recht auf Beteiligung. Die Beteiligungsformen Wir sichern als Städtischer Träger in unseren Ein- sind entsprechend dem Alter und dem Entwick- richtungen die Möglichkeit einer entwicklungsan- lungsstand der Kinder angemessen gestaltet. Das gemessenen Bildung und Erziehung für alle Kinder. Beschwerderecht eröffnet die Möglichkeit, dass ihr Unabhängig vom Geschlecht, vom geistigen, seeli- Anliegen ernst genommen wird, dass die Kinder in schen oder körperlichen Entwicklungsstand sowie persönlichen Angelegenheiten wissen, an wen sie von der sozial-ökonomischen oder kulturellen sich wenden können und wie mit ihrem Anliegen Herkunft. Dabei gilt es, die Kindertageseinrichtung umgegangen wird. 2.5 Das Münchner System zur Qualitätssicherung und -entwicklung (QSE) in den städtischen Kindertageseinrichtungen Seit 1997 wird in den städtischen Kindertages- Die Durchführung und Umsetzung von QSE in einrichtungen ein trägereigenes, zertifiziertes unseren Kindertageseinrichtungen ist für alle QSE-System angewendet und stetig weiterent Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich. wickelt. Laufende Schulungen für Einrichtungsleitungen Die kontinuierliche Überprüfung und Reflexion und für die Fachkräfte, die diesen Schwerpunkt im der pädagogischen Angebote, Methoden und Team der Kindertageseinrichtung als QSE-Fachkraft Leistungen bildet eine unerlässliche Grundlage übernommen haben, sind eine Grundlage für die für die Sicherung und Transparenz der alltäglichen kontinuierliche Umsetzung. Arbeit. QSE leistet einen wesentlichen Beitrag, die fachliche und pädagogische Arbeit mit den Kindern Jede Kindertageseinrichtung dokumentiert ihre und Eltern zu überprüfen, zu sichern und weiterzu- Standards und Abläufe in einem QSE-Handbuch. entwickeln. Das Alltagsgeschehen wird auf diese Darin werden die von jedem Team einrichtungs- Weise innovativ, partizipativ und professionell ge- spezifisch erarbeiteten Konzeptionen und Prozesse staltet. In allen unseren Kindertageseinrichtungen schriftlich festgehalten. Die Inhalte dieses Handbu- finden jährliche Elternbefragungen statt. Auch die ches werden regelmäßig überprüft und weiterent- Kinder werden altersgemäß befragt. Die Ergebnis- wickelt. se dienen als Grundlage für die Ausrichtung neuer Ziele, für weitere Maßnahmen und Verbesserun- gen. Diese werden dokumentiert, transparent gemacht und jährlich dem Stadtrat vorgelegt. Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 19
3. Die pädagogische Arbeit im Städtischen Träger 3.1 Pädagogische Grundhaltung Voraussetzung für die pädagogische Arbeit der Weiterentwicklung und Innovation sind durchgän- Fachkräfte ist deren reflektierte pädagogische gige Prinzipien, die sich in allen Kernelementen der Grundhaltung. Das Bild vom Kind, der inklusive pädagogischen Arbeit wiederfinden. und partizipatorische Ansatz, die Bereitschaft zur 3.1.1 Bild vom Kind und Beziehung Fachkraft – Kind Unser Bild vom Kind orientiert sich am huma- te verantwortlich. Sie begegnen dem Kind mit nistischen Menschenbild und geht von einem Interesse, Respekt, Akzeptanz und Wertschätzung. kompetenten, neugierigen und forschenden Kind Durch achtsames und feinfühliges Beobachten und aus, das eine aktive Gestaltungsrolle in seinem Verhalten nehmen sie die Signale des Kindes auf Lern- und Bildungsprozess einnimmt. Dabei wird und reagieren dem Entwicklungsstand und den Be- die Entwicklung jedes Kindes als ein einzigartiges dürfnissen des Kindes entsprechend angemessen. und komplexes Geschehen verstanden. Sie akzeptieren die Autonomie des Kindes und sein jeweiliges Bedürfnis nach Nähe und Distanz. Die pädagogischen Fachkräfte1) unterstützen und Dadurch schaffen sie ein gutes emotionales Klima, begleiten die Kinder in ihren Bildungs-, Lern- und in dem das Kind eigene Lernerfahrungen machen Entwicklungsprozessen. Voraussetzung dafür ist kann. Das soziale Miteinander kann es in Bezie- der Aufbau einer verlässlichen und sicheren Bezie- hungen zu anderen Kindern in der Gemeinschaft hung zwischen pädagogischem Personal und den erleben. Kindern als Ergänzung zur elterlichen Bindung und Erziehung. Die pädagogischen Fachkräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und reflektieren ihr Für diese professionelle Beziehungsgestaltung pädagogisches Verhalten und den Prozess des sind in erster Linie die pädagogischen Fachkräf- Beziehungsaufbaues. 3.1.2 Inklusion Die gemeinsame Bildung, Erziehung und Be- und die Wertschätzung der Einzigartigkeit eines treuung von Mädchen und Buben ungeachtet jeden Kindes. Es geht um die gleiche Anerkennung ihrer Herkunft, ihrer körperlich-seelisch-geistigen aller Kinder bei Respektierung ihrer jeweiligen Entwicklung, ihrer Kultur und Sprache sowie ihrer Individualität. Geschlechtszugehörigkeit ist handlungsleitend für alle Kindertageseinrichtungen in städtischer Auf der Basis einer inklusiven Wertehaltung wer- Trägerschaft. den die persönlichen Potentiale und Fähigkeiten gefördert und Lernorte geschaffen für Partizipation Inklusion ist in diesem Kontext für uns ein kontinu- und demokratisches Handeln. Für die pädagogi- ierlicher Prozess, in dem die uneingeschränkte Teil- schen Fachkräfte heißt das, sich immer wieder in habe aller Kinder immer wieder reflektiert wird, um ihrem Tun und ihren Einstellungen zu hinterfragen, Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern. eigene Vorurteile zu reflektieren und die Beziehung Der pädagogische Ansatz ist dabei ausgerichtet zu den Kindern im Dialog zu gestalten. auf die Wahrnehmung individueller Verschiedenheit 1) er Begriff „pädagogische Fachkraft“ umfasst alle pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen D Kindertageseinrichtungen. 20 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
3.1.3 Partizipation Das pädagogische Denken und Handeln in städti- Partizipation stellt die Grundlage für gelingende schen Kindertageseinrichtungen ist grundlegend Bildungsprozesse dar. Durch das Erleben von geprägt von dem Recht auf Partizipation: Die Selbstwirksamkeit aufgrund von Beteiligung bewusste Mitwirkung der Kinder am Bildungs- und erwerben Kinder nicht nur demokratische Hand- Einrichtungsgeschehen zieht sich durch Konzeptio- lungskompetenzen, sondern auch Kompetenzen nen, Planungen, Projekte und Entscheidungen wie in der Problem- und Konfliktlösung sowie der ein roter Faden. Dies berührt auch die weiteren Sprachentwicklung. Sie machen eigene Erfahrun- Querschnittsthemen wie Inklusion, Geschlechter- gen, die den Erwerb eigenen Wissens bestimmen. sensibilität oder Diversität. Auf diese Weise werden begründete und hinter- fragte Meinungsbildungsprozesse initiiert und in Basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, Gang gesetzt. Die Autonomie und Mündigkeit des dem Bundeskinderschutzgesetz, den Allgemeinen Kindes stehen dabei im Fokus. Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Partizipation setzt bei den Bedürfnissen, dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan sind vorhandenen Wissen, den Interessen und Stärken Selbst- und Mitbestimmung als umfassende Mit- der Kinder und Familien an. Ausgehend von der sprache und Mitgestaltung von Kindern verankert. Lebenswirklichkeit der Kinder nehmen individuell Die Kinder haben somit ein Recht auf Partizipati- bedeutsame und für sie interessante Bildungsthe- on und ausdrücklich auch ein Beschwerderecht. men einen vorrangigen Platz ein. Die Begegnung Jede Einrichtung ist dazu verpflichtet, geeignete und Beziehung zwischen Kindern und pädagogi- Maßnahmen konzeptionell zu entwickeln, in den schem Personal ist von gleichwertiger, achtsamer Hauskonzeptionen schriftlich festzuhalten und in Kommunikation, respektvollem Umgang und der die Praxis umzusetzen. Bereitschaft zu Veränderung gekennzeichnet. Partizipation bedeutet: Innerhalb der Kindertageseinrichtung sorgen ver- bindliche abgestimmte Strukturen dafür, dass das Eine bewusst herbeigeführte, gesteuerte Teil- Recht auf Partizipation nicht beliebig umgesetzt habe: Kinder in Alltags- und Lebenssituationen wird. Entwicklungsangemessene Methoden, die miteinzubeziehen, sie als gleichwertiges Mitglied die konkrete Klärung und Umsetzung der Betei- einer Gruppe, des sozialen Umfeldes bzw. der ligungsrechte sichern, werden angewendet. Der Gesellschaft anzuerkennen. Grundlage dafür ist gleichberechtigte Zugang für alle meint auch das eine achtsame und einfühlsame Kommunikation. Recht, sich nicht zu beteiligen. Dass Kinder ermutigt werden, entsprechend ihrem Entwicklungsstand Entscheidungen über Basis für ein gutes Gelingen ist die Entwicklung das eigene Leben und das Leben in der Gemein- von Beteiligungskompetenzen bei allen Akteuren: schaft in der Kindertageseinrichtung zu treffen Kindern, Team und Eltern. Beteiligungskompetenz und gemeinsame Lösungen für Probleme zu heißt somit auch Mitgestaltung an den eigenen entwickeln. Voraussetzung ist die Transparenz Bildungsprozessen innerhalb des Bildungsortes der Möglichkeiten, die sie selbst bestimmen und Kindertageseinrichtung. mitbestimmen lassen. Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitwir- kung und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information. Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 21
3.1.4 Bedeutung des kindlichen Spiels Das Spiel als ureigene Methode menschlichen Projekte, die sich aus dem Spiel ergeben, greifen Lernens hat eine herausragende Bedeutung für sie mit den Kindern auf. So können sich die Kinder die Entwicklung von Kindern von Geburt an. Dabei im kreativen Tun die Welt mit Freude aneignen. Sie spielt ihr Alter keine Rolle, denn das Spiel verän- wählen eigenständig Spielpartner, legen Spielre- dert sich mit dem Entwicklungsbedarf des Kindes: geln, Spielgruppengröße und -ort fest, machen Beginnend mit Objekt- und Als-ob-Spielen über dadurch die Erfahrung ihrer Selbstwirksamkeit und Rollen- und Regelspiele zu Wett- und Ernstspielen. üben soziales Miteinander im geschützten Raum Durch das Spiel wird der Grundstein für lebenslan- ein. So können sie Erlebtes verarbeiten, Antworten ges Lernen des Menschen gelegt. Spielen heißt auf ihre Fragen suchen und sich die Welt erschlie- mit allen Sinnen lernen. Damit dies nachhaltig ßen. möglich ist, tragen die pädagogischen Fachkräfte Sorge dafür, eine vorbereitete, anregende Umge- Durch das Spiel wird die Entwicklung des kind- bung zu schaffen, denn Spiel braucht Raum und lichen Gehirns unterstützt. Das Kind erweitert Zeit. Es wird nicht bewertet. Es ist ein freies Spiel, seine sozialen und sprachlichen Kompetenzen im aus dem sich vielfältige Möglichkeiten für die wei- Bereich der Kommunikation. Im Spiel nehmen die tere Entwicklungsbegleitung ergeben. Kinder andere Perspektiven ein, vor allem durch das Rollenspiel. Hierbei entwickeln sie auch ein Die Fachkräfte begleiten das Spiel der Kinder acht- Regelverständnis und erleben Normen des Zusam- sam durch Mitspielen oder Beobachten. Auf diese menlebens. Art und Weise erleben die Kinder, dass die Erwach- senen ihnen im Spiel auf Augenhöhe begegnen. 3.1.5 Offene Arbeit Offene Arbeit findet sich in einer inklusiven und Lust auf Veränderung, Beobachtungsfähigkeit, partizipatorischen Konzeption, die sich am Kind lebenslanges Lernen, eigene Zurücknahme sowie orientiert. Sie wird aus der Praxis entwickelt und in die Fähigkeit, jedes Kind individuell und als Teil pädagogischen Alltagssituationen ständig weiter- einer Gruppe wahrzunehmen, sind Kernkompeten- entwickelt. zen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Offene Arbeit ist mehr als ein verändertes Raum- Flexible Strukturen bieten den Kindern Raum und konzept. Sie bedeutet vor allem ins Offene denken: Zeit für Exploration, vielfältige Lernerfahrung und Anderes als das Gewohnte für möglich halten, selbstbestimmtes Handeln, aber auch Sicherheit offen für neue Blickwinkel und Perspektiven sein. und Orientierung. Dadurch wird der Erfahrungs-, Offene Arbeit basiert auf der Reflexion der pädago- Handlungs- und Entscheidungsspielraum der gischen Arbeit, der Offenheit für neue Sichtweisen Kinder erweitert sowie Selbstverantwortung und und der Bereitschaft zur Weiterentwicklung und Selbstvertrauen gestärkt. Veränderung. So entsteht ein Prozess, der alle Be- teiligten (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kinder Auf die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer Fa- und Eltern) in die Gestaltung des Lebensraums milien wird durch differenzierte Angebote reagiert. Kindertageseinrichtung miteinbezieht. Jede Einrichtung gestaltet ihren Prozess individu- ell. Als Städtischer Träger fördern und unterstützen Diese Haltung ist eine unabdingbare Voraussetzung wir die offene pädagogische Arbeit durch Fachbera- für das offene Arbeiten. Unsere pädagogischen tung, Supervision und Fortbildungen. Fachkräfte bringen facettenreiche und interdiszip- linäre Kompetenzen mit und gestalten so mit den Kindern eine anregende Lernumgebung, die sich am Entwicklungsstand der Kinder orientiert. 22 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
3.1.6 Innovationen – aus der Praxis für die Praxis Die pädagogischen Angebote und das pädagogi- In einem lebendigen Austauschprozess ist dies sche Handeln unterliegen einem kontinuierlichen eine Bereicherung auf allen Ebenen. Weiterentwicklungs- und Veränderungsprozess. Auch die Bedarfe der Kinder und ihrer Familien än- Auf nationaler und internationaler Ebene stehen dern sich. Somit unterliegen die Angebote in den wir in engem Austausch mit wissenschaftlichen Kindertageseinrichtungen einer ständigen Anpas- Institutionen in Form von Delegationen, Hospitatio- sung und Erneuerung. nen und Besuchen. Pädagogische Diskurse, die in- ternational geführt werden, sehen wir bereichernd Als Städtischer Träger sind wir offen für innovative und impulsgebend für unsere fachliche Weiterent- pädagogische Konzepte und zeichnen uns durch wicklung und Professionalisierung an. offene pädagogische Diskurse aus. Wir fördern Impulse aus den Einrichtungen und sichern einen Externe Kooperationspartner aus Wissenschafts- kontinuierlichen Austausch über die pädagogische und Forschungsinstituten sichern den Blick von Arbeit durch Besprechungs- und Gremienstruktu- außen und geben ihrerseits Impulse für Innovation ren. Der digitale Newsletter ermöglicht die interne und Weiterentwicklung. Theoretische Erkenntnisse Kommunikation über Best Practice-Beispiele aus und Grundlagen werden in unseren Einrichtungen den Einrichtungen. Eine transparente Kommunika- auf Praxistauglichkeit überprüft, im Alltag umge- tion regt zum Wissenstransfer an und unterstützt setzt und finden Eingang in die Lerninhalte der den kollegialen Austausch über neue pädagogische Aus- und Weiterbildung. Angebote. Da sich die Pädagogik in den Münchner städti- Innovative Projekte und konzeptionelle Aktuali- schen Kindertageseinrichtungen auch im politi- sierungen können aufgrund unserer vielfältigen schen Spannungsfeld der Münchner Stadtpolitik Angebotsformen und des breiten Altersspektrums befindet, bedarf es auch hier eines Aushand- umfassend in der Praxis entwickelt und erprobt lungs- und Weiterentwicklungsprozesses. Wir werden. Ausdrücklich erwünscht ist, dass sich die können kommunalpolitische Interessen hinsichtlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren fachli- pädagogischer Ansätze und Perspektiven in engem chen Anregungen, ihrer Fachkompetenz und ihren Austausch mit den politisch Verantwortlichen Vorstellungen einbringen. Wir unterstützen eigene gemeinsam mit der Praxis auf Anwendbarkeit und Projekte und Ideen: Erfahrungen aus der Praxis für Nachhaltigkeit hin konzipieren und umsetzen. die Praxis sollen pro-aktiv kommuniziert werden. 3.2 Kernelemente der pädagogischen Arbeit 3.2.1 Eingewöhnung und Übergänge Übergänge (Transitionen) gehören zum Lebenslauf Kinder werden durch gut gestaltete Übergänge eines Menschen und stellen Kinder und ihre Fami gestärkt und motiviert, diese auch in Zukunft zu lien vor neue Herausforderungen. bewältigen. Das Kind darf und soll seine Gefühle wahrnehmen und zum Ausdruck bringen, um die Wir begleiten folgende Übergänge: neue Situation verstehen und begreifen zu können. Dafür bedarf es einer engen Kooperation von Kind, Von der Familie in die Kindertageseinrichtung Eltern und pädagogischen Fachkräften. Durch Von einer Kindertageseinrichtung in eine andere einen intensiven Dialog mit den Familien baut die Kindertageseinrichtung Fachkraft eine wichtige Basis für die Zusammenar- Von einer Kindertageseinrichtung in die Schule beit mit den Eltern auf. und weitere mögliche Anschlussbetreuung wie beispielsweise Horte, Tagesheime Die pädagogische Fachkraft ist für die Gestaltung Vom Hort in die weiterführende Schule des Eingewöhnungsprozesses verantwortlich und Abschied von einer Kindertageseinrichtung begleitet diesen. Eine Eingewöhnung in einen neu- en Lebensabschnitt ist immer notwendig. Die Dauer der Eingewöhnung richtet sich nach dem Kind. Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 23
Die bestehende Kindergruppe wird aktiv in den Kindertageseinrichtungen und Sportstätten. Somit Eingewöhnungsprozess einbezogen. Die Fachkräf- können sie eine gemeinsam abgestimmte, indi- te beobachten in der Eingewöhnung das Kind beim viduelle Übergangsphase für alle Kinder und ihre Spielen, in der Interaktion mit den anderen Kindern Eltern ermöglichen. und den Erwachsenen, sie dokumentieren seine Verhaltensweisen und den Entwicklungsprozess. Für eine gelingende Schulvorbereitung, Übergangs- bewältigung und die weitere Schulbegleitung arbei- Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesein- ten die Kindertageseinrichtungen partnerschaftlich richtungen pflegen und initiieren den Kontakt zum mit den Eltern und den Schulen in ihrem Einzugs- umliegenden Sozialraum: zu Schulen, kulturellen gebiet zusammen. Institutionen, weiteren Bildungseinrichtungen, 3.2.2 Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung Das Wohlbefinden des Kindes ist eine Grundvo- gen, Unterschiede zu respektieren und die eigene raussetzung für gelingende Entwicklungs- und Identität zu entwickeln. Die Kinder erleben, dass Bildungsprozesse. In der Auseinandersetzung Mädchen und Buben gleichberechtigt sind. Wir mit seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten, seinen fördern die körperliche Selbstbestimmung, den Emotionen und seinem Körper entwickelt das Kind Umgang mit Gefühlen und das „Nein-Sagen“. eine Vorstellung davon, wer und wie es ist und sein will. Die Familie als erster und prägendster Ein sexualpädagogisches Konzept unterstützt die Ort beeinflusst die Persönlichkeitsentwicklung Kindertageseinrichtungen in der Umsetzung. von Anfang an. Weitere Einflussfaktoren sind die sozialen Bezugssysteme mit ihren Werten, Nor- Als kommunaler Träger von Kindertageseinrich- men und Moralvorstellungen. In diesem Prozess tungen fühlen wir uns einer weltanschaulichen der Identitätsentwicklung erfahren alle Kinder in Neutralität verpflichtet. Dies schließt die ethische unseren Kindertageseinrichtungen uneingeschränk- und religiöse Bildung und Erziehung gemäß dem te Wertschätzung sowie feinfühlige, individuelle Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsge- Unterstützung durch die Fachkräfte. Das Kind setz ein. So sollen alle Kinder zentrale Elemente entwickelt seine Identität im Erleben seiner Ein- der christlich-abendländischen Kultur erfahren und zigartigkeit und in der Anerkennung und Akzeptanz lernen, sinn- und werteorientiert und in Achtung durch das Umfeld. vor religiöser Überzeugung zu leben. Die Kinder werden auch darin unterstützt, mit ihren eigenen Die Entwicklung der Geschlechtsidentität ist Gefühlen umzugehen, offen und unbefangen Teil der kindlichen Persönlichkeit. Die geschlech- Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit anzuneh- tersensible Pädagogik nimmt hier einen hohen men, Mitverantwortung für die Gemeinschaft zu Stellenwert ein. Die Fachkräfte unterstützen die übernehmen und Konflikte gewaltfrei zu lösen.2 Kinder dabei, die Vielfalt des „Mädchen-Seins“ und „Buben-Seins“ wahrzunehmen und zu hinterfra- 3.2.3 Interkulturelle Pädagogik und sprachliche Bildung Jeder Mensch wird in seiner Einzigartigkeit res- In der Interaktion von Kindern, Eltern und päd- pektiert und wertgeschätzt. In unseren Kinderta- agogischen Fachkräften aus unterschiedlichen geseinrichtungen sehen wir die Vielfalt als Chance Kulturkreisen erfahren und erleben alle Beteiligten und schaffen die Basis für ein selbstverständliches in unseren Einrichtungen kulturelle Vielfalt. Dabei Miteinander, unabhängig von Herkunft, Lebenswei- handelt es sich um wechselseitiges Lernen zwi- se, Sprache, Religion und Geschlecht. schen Kindern und Erwachsenen. Interkulturelles Handeln steht nicht für sich alleine, sondern wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. 2) Vgl. § 4 der Verordnung zur Ausführung des BayKiBiG 24 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger
Es gilt, die eigene Kultur mit ihren Werten, Haltun- ratungen des Geschäftsbereichs KITA sowie die gen und Verhaltensweisen bewusst wahrzuneh- Kurse Deutsch 240, die in Zusammenarbeit mit men und zu reflektieren. Erst dann ist es möglich, den Grundschulen angeboten werden. Fremdheit zu erkennen und angemessen sowie sensibel damit umzugehen. Für ein gelingendes Die Kindertageseinrichtungen unterstützen und Zusammenleben ist die kontinuierliche Entwick- fördern alle Kinder in ihrer sprachlichen Entwick- lung der interkulturellen Kompetenz zwingend lung. Dazu zählen auch Formen der Körpersprache notwendig. Wir nehmen Mehrsprachigkeit offen wie Mimik, Gestik und Gebärden. Die Kitas bieten an und fördern den alltagsintegrierten Erwerb der allen Kindern vielfältige sprachliche Anregungen im deutschen Sprache. Begleitung in diesem Prozess Alltag und führen sie an Buch-, Erzähl-, Reim- und erhalten die Kindertageseinrichtungen beispiels- Schriftkultur heran. weise durch interkulturelle Fachkräfte, die Fachbe- 3.2.4 Integrationseinrichtungen und integrative Plätze Als Städtischer Träger verfügen wir in allen Ein- Unterstützung und zur Erweiterung der Professio- richtungsarten und Altersbereichen über Plätze für nalität in den Teams. Kinder mit Behinderung. Die Art und Ausprägung der Behinderung ist für die Aufnahme des Kindes Das Team und die Eltern werden auf dem Weg nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist der per- der inklusiven Weiterentwicklung hin zu einer sönliche Unterstützungsbedarf und die wohnortna- integrativ-inklusiven Kindertageseinrichtung durch he Versorgung. Fachberatung und Führungskräfte begleitet. In themenbezogenen Klausurtagen, Fortbildungen In den Integrationseinrichtungen werden entspre- wird ein individuell angepasstes Begleitkonzept chende Plätze bereit gehalten. Der Betreuungs- entwickelt und umgesetzt. Hospitationen in ande- umfang wird dem Mehrbedarf des jeweiligen ren inklusiv arbeitenden Einrichtungen vertiefen die Kindes mit Behinderung angepasst. Hinzu kommt Erkenntnisse. eine zusätzliche Fachkraft für die heilpädagogische 3.2.5 Beobachtung und Entwicklungsdokumentation Im pädagogischen Handeln nehmen die regelmäßi- Entwicklungsgespräche mit den Eltern zu führen ge Beobachtung und Dokumentation der Aktivitä- und ten und Entwicklungsprozesse von Kindern eine weitere Schritte gezielten pädagogischen Han- elementare Rolle ein. Sie sind Voraussetzung für delns fest zu legen. eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Gestaltung des Lernumfeldes. In Anlehnung an unser Bildungsverständnis geht es bei der Beobachtung und Entwicklungsdoku- Aus der Beobachtung ziehen die pädagogischen mentation vor allem darum, den pädagogischen Fachkräfte Erkenntnisse und Konsequenzen, um ... Blick für die Selbstbildungsprozesse des Kindes, für seine Interessen, Vorstellungen und Kompe- Einblick in die Entwicklung eines Kindes zu tenzen, für sein „Erforschen der Welt“ zu schärfen erhalten und zur Ausgangsbasis pädagogischen Handelns seine Perspektiven zu verstehen zu machen. Ziel ist es, die vorhandenen Lernfel- die Lernprozesse des Kindes nachvollziehen zu der in den städtischen Kindertageseinrichtungen können inhaltlich so zu gestalten, dass sie die „individuelle individuelle Entwicklungsschritte kompetent Bildungsbiographie“ nachhaltig stützen.3 begleiten zu können den professionellen, kollegialen Austausch im Team zu gestalten 3) Bildungs- und Lerngeschichten; DJI; Leu 2002 Trägerkonzeption der Kindertageseinrichtungen im Städtischen Träger 25
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