TRANSFER PRICING PERSPECTIVE DEUTSCHLAND - PWC
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www.pwc.de/newsletter-transfer-pricing Transfer Pricing Perspective Deutschland Aktuelles aus der Praxis für die Praxis Ausgabe 25, Februar 2015
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Informationen zu einzelnen Ländern präsentieren wir Ihnen auch in dieser Ausgabe in der Rubrik „Länderbeiträge“. Hier die letztjährigen Ausgaben der Transfer Pricing Perspective geht es dieses Mal unter anderem um die Implementierung Deutschland waren durch Beiträge zum Thema „Base Erosion des Country-by-Country-Reporting in Spanien und and Profit Shifting (BEPS)“ geprägt. Auch 2015 ist zu Großbritannien sowie um die Einführung der Patentbox in erwarten, dass die Brisanz der Thematik anhalten wird. Italien. Im November und Dezember 2014 veröffentlichte die OECD Zudem finden Sie in der Rubrik „Industrie“ Beiträge zum zahlreiche Diskussionsentwürfe zu verschiedenen BEPS- Thema Preisrecht und Verrechnungspreise in der Luftfahrt Maßnahmen und forderte dazu auf, Anmerkungen und industrie sowie zur effektiven Steuerquote in der Chemie- Beiträge einzureichen. Weitere Berichte folgten im und Pharmaindustrie. Zusammenhang mit dem Treffen der G20 Staaten im Februar 2015. Wir haben das Thema in dieser Ausgabe Wir hoffen, Sie können auch dieser Ausgabe von Transfer abermals in den „Fokus“ gerückt und berichten über aus Pricing Perspective Deutschland viele nützliche Anregungen unserer Sicht wesentliche verrechnungspreisrelevante für Ihre tägliche Arbeit entnehmen, und wünschen Ihnen Entwicklungen. Darüber hinaus finden Sie in der Rubrik eine angenehme Lektüre. „Global“ Kurzübersichten über die einzelnen Ver öffentlichungen der OECD rund um die BEPS-Initiative. Ihr Redaktionsteam Nicht vernachlässigen möchten wir jedoch die weiteren interessanten, teilweise brisanten Verrechnungspreis fragestellungen. So stellen wir in der Rubrik „Deutschland“ dar, warum das Thema Versicherungsteuer bei der Ver rechnungspreisbildung zu beachten ist, was der Bundes finanzhof zum Abzugsverbot im Zusammenhang mit dem Nutzungsverbrauch zinsloser Darlehen sagt und wie sich Deutschland und Großbritannien künftig Patentboxen vorstellen. Spannend geht es dann in der Rubrik „Global“ mit der Verabschiedung des Abkommens über die Einführung der OECD/G-20-Standards zum automatischen Informations austausch weiter. Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 2
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Inhalte Im Fokus 04 Veröffentlichungen 22 BEPS: Status Quo 04 Veranstaltungen 23 Deutschland 05 Gemeinsamer Vorschlag mit Großbritannien zu Patentboxen 05 Service 25 Nutzungsverbrauch bei zinslosen Darlehen zwischen Tochtergesellschaften 06 Besondere Hinweise 25 Verrechnungspreise und Versicherungsteuer 07 Ansprechpartner in Ihrer Nähe 26 Redaktion 26 Global 08 Bestellung und Abbestellung 27 BEPS: Maßnahme 7 – Betriebsstätten 08 BEPS: Maßnahmen 8, 9 und 10 – Fremdvergleichsgrundsatz 09 BEPS: Maßnahme 10 – „risikoreiche Transaktionen“ 10 BEPS: Maßnahme 13 – CbCR 11 BEPS: Maßnahmen 14 und 4 –Diskussionsentwürfe 12 BEPS: Maßnahme 15 und der „Nexus Approach“ 13 Abkommen zur Einführung der OECD/G-20-Standards zum automatischen 14 Informationsaustausch Industrie 15 Aerospace & Defence: Preisrecht und Verrechnungspreise 15 Effektive Steuerquoten in der Chemie- und Pharmaindustrie 16 Länderbeiträge 17 Spanien Country-by-Country-Reporting 17 UK Country-by-Country-Reporting 17 UK Steuer auf umgeleitete Einkünfte 17 Italien Patentbox 18 Nordafrika TP-Regelungen 18 Indien Kostenbasis 19 China neues DBA mit Deutschland 19 China APA-Jahresbericht 2013 19 Frankreich Änderungen ab 2015 20 Luxemburg Einführung von Dokumentationspflichten 20 Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 3
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Im Fokus Nach dem 16. September 2014 sind hierzu weitere Wir werden Sie zum Thema BEPS auch weiterhin mit BEPS: Status Quo Diskussionsentwürfe veröffentlicht worden: Übersichten zum Status Quo und Artikeln zu ausgewählten • „Verhinderung der künstlichen Vermeidung des Betriebs Papieren der OECD auf dem Laufenden halten. Von Claudia Lauten stättenbegriffs“ vom 31. Oktober 2014 (Maßnahme 7) • Änderung des Kapitels VII der OECD-Richtlinien, Es ist davon auszugehen, dass die OECD ihr insbesondere zum Thema „gruppeninterne Dienst rasantes Tempo bei der Durchführung der Die OECD treibt die BEPS-Initiative mit Hochdruck leistungen mit geringem Wertschöpfungsbeitrag“ vom weiter voran. Wir möchten Ihnen hier einen 3. November 2014 (Maßnahme 10) BEPS-Initiative beibehalten wird. Auch haben Überblick über den aktuellen Stand der Ver • „Verhinderung der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von diverse Staaten schon ihren Willen bekundet, öffentlichungen zu den einzelnen Punkten des DBA-Vorteilen“ vom 21. November 2014 (Maßnahme 6) die Ergebnisse der Initiative zügig umsetzen zu BEPS-Aktionsplans geben. • „ Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode beim wollen. Vorliegen globaler Wertschöpfungsketten“ und „Ver In unserer Sonderausgabe (Oktober 2014)1 haben wir rechnungspreisaspekte beim grenzüberschreitenden Ihr Ansprechpartner darüber berichtet, dass die OECD am 16. September 2014 Handel mit Waren, für die Marktpreise öffentlich verfügbar Claudia Lauten diverse Papiere zu einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans sind“, beide vom 16. Dezember 2014 (Maßnahme 10) PwC Düsseldorf veröffentlicht hat. • „Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit bei Tel.: +49 211 981-5201 Durchführung von Verständigungs- und Schiedsverfahren“ E-Mail: claudia.lauten@de.pwc.com Als weitgehend final anzusehen sind unter anderem die vom 18. Dezember 2014 (Maßnahme 14) Papiere zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft (Maß • „ Abzugsfähigkeit von Zinsen und weiteren finanziellen nahme 1) und zur Entwicklung einer multilateralen Vertrags Leistungen“ vom 18. Dezember 2014 (Maßnahme 4) grundlage zur Umsetzung von BEPS-Maßnahmen • zur geplanten Änderung des Kapitels I der OECD-Richt (Maßnahme 15). Demgegenüber sind die Berichte zur linien vom 19. Dezember 2014 (Maßnahmen 8, 9 und 10). Verhinderung doppelter Nichtbesteuerung bei hybriden Gestaltungen (Maßnahme 2), zur Bekämpfung von Viele sind der Einladung der OECD gefolgt, zu den schädlichem Steuerwettbewerb durch mehr Substanz und Diskussionsentwürfen Kommentare abzugeben. Diese sind Transparenz (Maßnahme 5), zur Verhinderung von Ab im Lauf der Monate Januar und Februar 2015 veröffentlicht kommensmissbrauch (Maßnahme 6), zu Verrechnungs worden. preisfragen bei immateriellen Wirtschaftsgütern (Maßnahme 8) sowie zu Verrechnungspreisdokumentation Am 6. Februar 2015 hat die OECD außerdem drei weitere und Country-by-Country-Reporting (Maßnahme 13) bewusst Papiere veröffentlicht, die den sogenannten „Nexus als vorläufig eingeordnet worden. Hier sah die OECD in Approach“ sowie die Maßnahmen 13 und 15 betreffen. Mehr besonderem Maße das Erfordernis einer hohen Konsistenz Details zu allen vorgenannten Berichten finden Sie in der mit den Ergebnissen der noch in der Diskussion befindlichen Rubrik „Global“. weiteren BEPS-Maßnahmen. 1 Vgl. Transfer Pricing Perspective Deutschland, Sonderausgabe Oktober 2014, abzurufen unter: http://www.pwc.de/de/newsletter/steuern-und-recht/assets/transfer-pricing-perspective-deutschland-sonderausgabe-oktober-2014.pdf. Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 4
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Deutschland • die OECD soll bis Mitte 2015 Vorschläge unterbreiten, wie Für die konkrete Umsetzung dieses Ansatzes ist unter Gemeinsamer Vorschlag mit R&D-Aufwendungen konkreten Patenten zugeordnet anderem noch zu klären, (1) welche Aufwendungen für die Großbritannien zu Patentboxen werden können. Gewinnzuordnung berücksichtigt werden und (2) wie diese Aufwendungen konkreten Patenten zugeordnet werden Von Dr. Benjamin Protte Für den gemeinsamen Vorschlag soll Anfang 2015 die können. Zustimmung der OECD und der G-20 eingeholt werden3. Da Deutschland und Großbritannien als Vertreter der Fazit und Ausblick Am 11. November 2014 haben die deutsche und die gegensätzlichen Lager bei Patentboxen gelten, ist diese Mit der Übereinkunft gibt Deutschland seinen Widerstand britische Regierung einen gemeinsamen Vorschlag Übereinkunft jedoch wegweisend. gegen Patentboxen auf. Im Gegenzug wird der Grundsatz zur Überarbeitung der bevorzugten Besteuerung von verankert, dass Gewinne aus der Nutzung von Patenten Gewinnen aus Patenten (Patentbox) vorgelegt. Ab Patentboxen werden auf Gewinne aus selbst nur dort für Patentboxen qualifizieren, wo die Juni 2016 sollen keine neuen Patentboxen eröffnet entwickelten Patenten beschränkt. zugehörigen R&D-Aufwendungen anfallen. werden und deren Steuervorteile spätestens im Juni 2021 auslaufen. Künftig sollen Steuervorteile Nexus-Ansatz führt zu formelbasierter Gewinn nur dort gewährt werden, wo auch R&D-Auf zuordnung bei Patentboxen Ihr Ansprechpartner wendungen angefallen sind. Die Anwendung des Nexus-Ansatzes auf Patentboxen Dr. Benjamin Protte bedeutet, dass maximal der Anteil der lokalen Gewinne aus PwC München Eckpunkte des gemeinsamen Vorschlags zur der Nutzung von Patenten für die lokale Patentbox Tel.: +49 89 5790-6071 Anpassung der Patentboxen berücksichtigt wird, der dem lokalen Anteil an den globalen E-Mail: benjamin.protte@de.pwc.com Den Kern des Vorschlags bildet die Übernahme des so R&D-Aufwendungen für dieses Patent entspricht. Davon genannten modifizierten Nexus-Ansatzes der OECD (BEPS- profitieren Unternehmen, die in den Ländern, in denen sie Maßnahme 5). Dieser Ansatz sieht vor, dass Gewinne aus der hohe Gewinne aus der Nutzung von Patenten erzielen, auch Nutzung von Patenten nur in demjenigen Land bevorzugt umfangreiche Forschungsaktivitäten betreiben. Umgekehrt besteuert werden, in dem die R&D-Aufwendungen an können Patentboxen in den Ländern, in denen keine R&D- gefallen sind, mit denen das Patent geschaffen wurde. Neben Aktivitäten existieren, nicht in Anspruch genommen werden. dieser grundsätzlichen Einigung wurden die folgenden vier konkreten Positionen verabredet: Beispiel: Die A-GmbH investiert 50 und die B-Ltd. 100 in • keine Schaffung neuer Patentboxen ab Juni 20162; R&D-Aktivitäten, die zu einem gemeinsam genutzten Patent • Bestandsschutz für Patentboxen, die vor Juni 2016 führen. Somit übernimmt A ein Drittel und B zwei Drittel der geschaffen wurden, bis Juni 2021; gesamten Aufwendungen. A und B erzielen aus der Nutzung des • teilweise Berücksichtigung von R&D-Aufwendungen Patents jeweils einen Gewinn von 300. Damit qualifizieren verbundener Unternehmen, sofern diese nicht selbst zu 100 des Gewinns von A und 200 des Gewinns von B (1/3 bzw. einer Patentbox qualifizieren; 2/3 des eigenen Gewinns) für die jeweilige Patentbox. 2 Eine umfassende Darstellung der gegenwärtigen Regelungen zu Patentboxen in Großbritannien findet sich in PwC Tax Insights vom 4. Februar 2015. 3 Vgl. dazu auch Haupt/Ruhmer-Krell, „BEPS: Maßnahme 15 und der ‚Nexus Approach‘“, Transfer Pricing Perspective Deutschland, aktuelle Ausgabe. Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 5
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Deutschland (D2) von der GmbH II an die GmbH III, mit einem ausgabe hingewiesen, der nicht ausreiche, um eine Ausgabe Nutzungsverbrauch bei zinslosen entstandenen Zinsvorteil von 20.028,61 Euro, vergeben.5 zu begründen. Jedoch werde gemäß § 3c Abs. 1 Halbsatz 1 Darlehen zwischen Tochter EStG 2002 jede gewinnmindernde Ausgabe erfasst, auch gesellschaften Abb. 1 Visuelle Darstellung wenn sie fiktiv sei.6 Von Dr. Ludger Wellens und Dimitri Wall vGA AG (kl.) Fazit und Ausblick 7.225,11 € Dieses Urteil sorgt für Rechtssicherheit hinsichtlich der 100 % vGA 100 % 92 % zukünftigen Handhabung des Nutzungsverbrauchs, vor Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 4. Februar 2014 20.028,61 € allem im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden (Az. I R 32/12) entschieden, dass der Verbrauch GmbH 1 GmbH 2 GmbH 3 Konzernstrukturen. Es wird aller Voraussicht nach eines Nutzungsvorteils gemäß § 3c Abs. 1 EStG 2002 Zinsloses Zinsloses Auswirkungen auf die Verrechnungspreisgestaltung keine abziehbare Betriebsausgabe darstellt, wenn Darlehen 1, Darlehen 2, Zinsvorteil Zinsvorteil nehmen und auch die inländische Betriebsprüfungspraxis dieser in unmittelbarem wirtschaftlichem 7.225,11 Euro 20.028,61 Euro beeinflussen. Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen steht. Damit wurde ein seit 2007 anhängiges Verfahren beendet, dessen gesamte Tragweite im Vorfeld nicht Ihre Ansprechpartner vollständig reflektiert worden war. Das Urteil ist auch anwendbar auf Sachverhalte Dr. Ludger Wellens zwischen ausländischen Schwester PwC Düsseldorf Der Tatbestand gesellschaften. Tel.: +49 211 981-2237 Die ursprüngliche Klägerin war eine Aktiengesellschaft mit E-Mail: ludger.wellens@de.pwc.com 100 Prozent Anteilen an einer GmbH I, einer GmbH II sowie Argumentation des BFH einem 92-prozentigen Anteil an einer GmbH III. Die GmbH I Nach Auffassung des BFH unterliegt D1 aufgrund des Dimitri Wall überließ der GmbH II ein zinsloses Darlehen (D1), das im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen PwC Düsseldorf Streitjahr mit einer 6-prozentigen Verzinsung einen Zins Ausgaben (Vorteilsverbrauch) und steuerfreien Einnahmen Tel.: +49 211 981-2015 vorteil von 7.225,11 Euro generierte. Diesen Vorteil (vGA) dem Abzugsverbot. Weiterhin würden gemäß § 8b E-Mail: dimitri.wall@de.pwc.com qualifizierte die Klägerin gemäß § 8b Abs. 1 KStG 2002 Abs. 3 KStG 2002 nur substanzbezogene Wertminderungen i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 2002 als steuerfreie erfasst. Diese substanzbezogene Wertminderung lasse sich verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und setzte ihn als nicht auf den durch die Zinslosigkeit der Darlehen zwischen Betriebsausgabe an. Die Annahme einer korrespondierenden den Tochtergesellschaften entstehenden Vorteil übertragen, verdeckten Einlage unterblieb, da der Nutzungsvorteil da dieser keinerlei Einfluss auf den bilanziellen Wert der gemäß BFH-Beschluss4 nicht Gegenstand einer Einlage bei Beteiligungen an den GmbHs der Klägerin nehmen könne. der jeweiligen Darlehensnehmerin sein konnte. Weiterhin Neben weiteren Argumenten wird zuletzt auch auf einen wurde ein zweites identisch zu qualifizierendes Darlehen möglichen fiktiven Charakter der angestrebten Betriebs 4 BFHE 151, 523, BStBl. II 1988. 5 Behrens – BB 2014, S. 1885. 6 BFH vom 04.02.2014 – Az. I R 32/12 Tz. 16. Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 6
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Deutschland der Versicherungsbranche, sondern zunehmend auch bei Zusätzlich bestehen seit 2014 für alle Gesamtschuldner Verrechnungspreise und international tätigen Unternehmensgruppen. (Versicherer, Versicherungsnehmer sowie ggf. mitversicherte Versicherungsteuer Gesellschaften) erweiterte Aufzeichnungspflichten. Die Rechtslage in Deutschland Von Joachim Sohn und Bernd Schwarz Der Begriff der Versicherung ist im deutschen Versicherung Relevanz der Versicherungsteuer bei Industrie steuergesetz weit gefasst. Ein wesentliches Merkmal ist das konzernen Vorhandensein eines gegen Entgelt übernommenen Bislang haben sich nur wenige Unternehmensgruppen Ist aus Verrechnungspreissicht die konzerninterne Wagnisses. Als Versicherungsvertrag im Sinne des eingehender mit der Frage der Versicherungsteuer befasst; Weiterverrechnung von Leistungen zur Absicherung Versicherungsteuergesetzes gilt auch eine konzerninterne viele sind daher einem teilweise nicht unerheblichen betrieblicher Risiken geboten, muss genau unter Vereinbarung, solche Verluste oder Schäden gemeinsam zu Betriebsprüfungsrisiko ausgesetzt. Da es sich bei der sucht werden, in welchem Land gegebenenfalls eine tragen, die den Gegenstand einer Versicherung bilden Versicherungsteuer im Gegensatz zur Umsatzsteuer mangels Versicherungsteuerpflicht besteht. können (eine Bürgschaft oder sonstige Sicherheit gilt Vorsteuerabzug immer um eine Definitivbelastung (abhängig allerdings nicht als Versicherungsvertrag). vom versicherten Risiko bis zu 19 Prozent) handelt, ferner Hintergrund Säumniszuschläge ausgelöst werden können und auch nicht Werden Versicherungsverträge im Konzern von einer Versicherungsteuer im Fokus der Finanz selten eine doppelte Belastung mit in- und ausländischer zentralen Stelle entweder mit einem externen Versicherer verwaltung Versicherungsteuer erfolgt, sollte dieses Risiko nicht oder einem konzerninternen Unternehmen (captive insurance unterschätzt werden. company) abgeschlossen, müssen aus Verrechnungspreissicht Die Versicherungsteuerpflicht ist zum Beispiel vom Sitz des in der Regel konzerninterne Verrechnungen vorgenommen Versicherers sowie des Versicherungsnehmers und der Aufgrund der sehr komplexen Materie empfehlen wir, zu werden. Gleiches gilt, wenn ein betriebliches Risiko einer Belegenheit des Risikos abhängig. Sie gilt generell für die diesem Thema Fachleute zurate zu ziehen. Unsere Konzerngesellschaft von einer anderen Konzerngesellschaft meisten Master-Policen, soweit ein Bezug zu einem Versicherungsteuerexperten um Dr. Einiko Franz übernommen wird, zum Beispiel bei Vereinbarungen zu Unternehmen, einer Betriebsstätte oder sonstigen (+49 221 2084-343) und Sebastian Spielmann „Absicherungen“, „Risikopools“ oder „Ausfallbürgschaften“, Einrichtungen im Inland besteht. (+49 221 2084-432) stehen Ihnen gerne zur Verfügung. ohne dass ein Versicherungsunternehmen eingeschaltet wird. Eine Versicherungsteuerpflicht kann aber auch entstehen, Ihre Ansprechpartner wenn kein Versicherungsunternehmen involviert ist, Joachim Sohn Neben der Frage, ob die Einschaltung eines ausländischen beispielsweise bei Ausfallbürgschaften einer Mutter PwC Stuttgart Risikoträgers zivilrechtlich im jeweiligen Land überhaupt gesellschaft für ihre Tochtergesellschaft, beim Erwerb Tel.: +49 711 25034-1205 zulässig ist (sogenanntes Non-admitted-Verbot), muss dabei ergänzender Absicherungen zum Kauf von Waren oder E-Mail: joachim.sohn@de.pwc.com stets eine eventuell im In- oder Ausland bestehende Dienstleistungen ohne Einschaltung eines Versicherers oder Versicherungsteuerpflicht geprüft werden. bei Gruppenversicherungsverträgen, bei denen der Bernd Schwarz Versicherungsnehmer Dritte gegen Gewinnaufschlag PwC Stuttgart Ob die Versicherungsteuer korrekt ermittelt, dokumentiert mitversichert. Tel.: +49 711 25034-1274 und abgeführt wird, kontrollieren Betriebsprüfer nicht nur in E-Mail: bernd.schwarz@de.pwc.com Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 7
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global Tätigkeiten die generell als „unschädlich“ erachtet werden Zusammenfassung und Würdigung BEPS: Maßnahme 7 – Betriebs (Art. 5 Abs. 4 lit. a–d OECD-MA). Da insbesondere im Hin Die im Diskussionspapier enthaltenen Änderungsvorschläge stätten blick auf die letztgenannten Aktivitäten (vor allem in der würden zu einer deutlichen Ausweitung des Betriebsstätten- Digitalen Wirtschaft) Zweifel bestehen, ob hier noch eine im Tatbestandes und somit zu einer tendenziell größeren Von Susann van der Ham und Daniel Retzer Einklang mit der tatsächlichen Wertschöpfung stehende Bedeutung von Betriebsstätten in lokalen Betriebsprüfungen Besteuerung gegeben ist, hat die OECD vier Änderungs führen. Derzeit sind diese allerdings recht allgemein vorschläge unterbreitet. Diese reichen von der Streichung formuliert, sehr weit gefasst und bürden dem Steuer Am 31. Oktober 2014 hat die OECD ein Diskussions einzelner in Art. 5 Abs. 4 lit. a-d OECD-MA genannter pflichtige verstärkte Nachweispflichten auf, so dass diese in papier zu BEPS-Maßnahme 7 veröffentlicht, Tätigkeiten (z. B. zur Auslieferung bestimmte Warenlager Einzelfällen in einer Doppelbesteuerung resultieren können. welches auf die Bekämpfung von Strukturen zur und Einkaufsstellen) bis hin zur Einfügung einer General Schließlich sind auch etwaige Wechselwirkungen zu anderen künstlichen Vermeidung einer Betriebsstätten klausel, welche in allen Fällen das Vorliegen von Aktivitäten BEPS-Aktionspunkten sowie potentielle Auswirkungen auf begründung gerichtet ist. vorbereitender Art bzw. Hilfstätigkeiten voraussetzt. Zudem die Gewinnabgrenzung zu beachten. Für eine effektive soll zur Vermeidung der künstlichen Aufsplittung von Umsetzung der Änderungsvorschläge wären zudem ggf. auch Vertreterbetriebsstätten Geschäftsaktivitäten auch die „Zusammenrechnung“ nach Anpassungen in nationalen Steuergesetzgebungen und Ein Schwerpunkt des Berichtes liegt auf der Erweiterung der Art. 5 Abs. 4 lit. f OECD-MA erweitert werden. Verwaltungsanweisungen nötig. Es bleibt somit abzuwarten, Definition von Vertreterbetriebsstätten. Da bislang gem. welchen Einfluss die mittlerweile eingegangenen Stellung OECD-MA erforderlich ist, dass der Vertreter das vertretene Die von der OECD vorgeschlagenen Änderungen nahmen der Wirtschaft auf die finale Version des Unternehmen bindet, fallen bei einer streng zivilrechtlichen an Art. 5 OECD-MA haben im Ergebnis eine Diskussionspapiers haben werden. Auslegung nur (bindende) Handelsvertreter darunter, so dass bspw. Kommissionäre keine Betriebsstätte begründen Ausweitung und eine näher an der tatsächlichen Ihre Ansprechpartner können.7 Um nunmehr auch Fälle einzubeziehen, in denen Wertschöpfung orientierte Betriebsstätten Susann van der Ham der Vertretene zumindest wirtschaftlich verpflichtet werden definition zum Ziel. PwC Düsseldorf kann, hat die OECD vier Änderungsvorschläge an Art. 5 Tel.: +49 211 981-7451 Abs. 5 und 6 OECD-MA unterbreitet. Je nach implementierter Sonstige Änderungsvorschläge E-Mail: susann.van.der.ham@de.pwc.com Alternative, könnten als Konsequenz künftig auch nicht Weiterhin schlägt die OECD eine Änderung der Definition bindende Handelsvertreter und Kommissionäre eine von Bau- und Montagebetriebsstätten8 dergestalt vor, dass Daniel Retzer Betriebsstätte des Prinzipals begründen. zur Berechnung der Zwölfmonatsfrist unter Umständen auch PwC Düsseldorf von verbundenen Unternehmen an demselben Projekt Tel.: +49 211 981-1307 Hilfs- und Nebentätigkeiten geleistete Tätigkeitsdauern hinzuzurechnen sind. Damit wird E-Mail: daniel.retzer@de.pwc.com In seiner aktuellen Fassung enthält Art. 5 Abs. 4 OECD-MA die Bekämpfung der künstlichen Aufsplittung von Verträgen eine Auflistung an Tätigkeiten, die nicht zur Begründung (sog. Split Contracts) angestrebt. Schließlich werden auch einer Betriebsstätte führen sollen. Dies sind einerseits spezielle Regelungen für Unternehmen der Versicherungs vorbereitende und Hilfstätigkeiten, andererseits aber auch branche diskutiert. 7 So auch der norwegische Supreme Court vom 02.12.2011 in der Rs. „Dell“ und der französische Conseil d’État vom 31.03.2010 in der Rs. „Zimmer“. 8 Art. 5 Abs. 3 OECD-MA. Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 8
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global Transaktion bleiben weitestgehend bestehen (Funktions Weitere wesentliche Änderungen gibt es zur Nicht BEPS: Maßnahmen 8, 9 und 10 – analyse, Eigenschaften der Güter/Dienstleistungen etc.). anerkennung bestimmter Geschäftsgestaltungen. Nicht Fremdvergleichsgrundsatz anerkannt wird eine Transaktion demnach, wenn sie die Vorgaben zur Analyse von Risiken wesentlich „fundamentalen ökonomischen Attribute“ einer Transaktion Von Madlen Haupt und Dr. Michèle Weynandt konkretisiert zwischen fremden Dritten nicht erfüllt. So muss im Rahmen Signifikant überarbeitet wurden die Vorgaben zur Analyse einer Transaktion jede Vertragspartei erwarten können, die von Risiken. Grundsätzlich wird bestätigt, dass die Über eigene wirtschaftliche oder finanzielle Position im Vergleich Am 19. Dezember 2014 veröffentlichte die OECD ein nahme höherer Risiken auch eine höhere Vergütung recht zu realistischen Handlungsalternativen zu verbessern oder Diskussionspapier zu den BEPS-Maßnahmen 8, 9 fertigt. Allerdings sollen die neuen Regelungen sicherstellen, zu schützen. Der zweite Teil des Diskussionspapiers skizziert und 10. Diese sollen sicherstellen, dass dass die Risiken im Einklang mit den jeweils relevanten, Optionen für „besondere Maßnahmen“, die laut BEPS- Verrechnungspreisergebnisse im Einklang mit der tatsächlich ausgeübten Funktionen stehen. Als Startpunkt Aktionsplan vor allem bei der Beurteilung von immateriellen tatsächlichen Wertschöpfung stehen. dieser auf die Umstände des Einzelfalls zugeschnittenen Vermögenswerten und Überkapitalisierung notwendig Analyse gilt die Untersuchung der Art und Allokation von werden können, und schlägt Lösungsansätze vor, die nicht Relevanz von Vertragsvereinbarungen Risiken in bestehenden Verträgen. Hierbei soll eine auf dem Fremdvergleichsgrundsatz basieren. Diese richten Der erste Teil des Entwurfs regt eine Reihe von Neuerungen Gesellschaft nicht nur aufgrund der vertraglichen Über sich unter anderem an eigenkapitalstarke Gesellschaften, bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes an, nahme von Risiken eine unangemessen hohe Vergütung die, beispielsweise um Rendite auf ihr Anlagevermögen zu der als internationaler Maßstab zur Ermittlung von erhalten. Außerdem soll untersucht werden, wie die Über generieren, von verbundenen Unternehmen abhängig sind. Verrechnungspreisen heranzuziehen ist. Es handelt sich um nahme von Risiken innerhalb einer Gruppe verteilt ist, Änderungen, die in der Praxis erheblichen Einfluss auf die welche Auswirkungen Risiken auf die Geschäftstätigkeit und Fazit und Ausblick steuerliche Beurteilung nahezu aller konzerninternen den Erfolg der Gruppe haben und wie Risikomanagement Kommentare zum Diskussionsentwurf der OECD konnten Transaktionen haben werden. betrieben wird. Daher müssen zukünftig die Funktionen zur bis zum 6. Februar 2015 eingereicht werden. Eine Kontrolle von Risiken sowie die Entscheidungen zur Risiko öffentliche Konsultation soll im März 2015 stattfinden. Wesentlich konkretisiert hat die OECD dabei die Richtlinien übernahme oder das Risikomanagement genau geprüft in Bezug auf die Identifikation konzerninterner Geschäfts werden. Wenngleich Risikotransfers auch zwischen un beziehungen. Hierbei sollen schriftliche Verträge weiterhin verbundenen Dritten stattfinden, dürfte ein konzerninterner Ihre Ansprechpartner als Ausgangspunkt einer Analyse dienen. Falls derartige Risikotransfer, der nicht durch entsprechende Funktionen Madlen Haupt Vereinbarungen jedoch unklar, falsch oder unvollständig begleitet wird, zukünftig einer sehr kritischen Prüfung PwC Frankfurt am Main sind oder von den tatsächlichen Umständen abweichen, unterzogen werden. Tel.: +49 69 9585-3216 muss eine Transaktion auf Grundlage des tatsächlichen E-Mail: madlen.haupt@de.pwc.com Verhaltens der Vertragsparteien beurteilt werden. Dies gilt Kurz: Einer Vertragspartei, die Risiken nicht kontrolliert, vor allem dann, wenn ein Vertrag über wesentliche Punkte werden die Zuordnung dieser Risiken sowie die damit Dr. Michèle Weynandt (z. B. den Umfang von Werbeaktivitäten einer Vertriebs verbundenen Vergütungsvereinbarungen aberkannt. PwC Frankfurt am Main gesellschaft) schweigt. Die von der OECD als relevant ein Tel.: +49 69 9585-3394 geschätzten fünf Vergleichsfaktoren bei Betrachtung einer E-Mail: michele.weynandt@de.pwc.com Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 9
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung sind aus Dritten vorkommen und somit eine Verrechnungspreis BEPS: Maßnahme 10 – „risikoreiche schließlich unterstützende Tätigkeiten, die kein Kerngeschäft findung erschweren. Der Entwurf behandelt grundsätzliche Transaktionen“ des Konzerns darstellen. Sofern eine solche Dienstleistung Fragen zu möglichen Anwendungen der Profit-Split-Methode vorliegt, kann ein einheitlicher Gewinnaufschlag zwischen sowie die Frage, wie mittels geeigneter Aufteilungsfaktoren Von Marie-Melanie Bentzien-Wilkens und Eva Greil 2 und 5 Prozent vereinfacht bestimmt werden. Darüber die Gewinnaufteilung und die Wertschöpfungsbeiträge hinaus soll ein vereinfachter Benefit-Test eingeführt werden. miteinander in Einklang zu bringen sind. Es werden weitere BEPS-Initiativen, wie diejenige mit Bezug auf die digitale Ende 2014 wurden drei Diskussionspapiere zur Warentransaktionen mit öffentlicher Preis Wirtschaft (digital economy), einbezogen, bei denen die BEPS-Maßnahme 10 „Vorschriften zur Vermeidung festsetzung Analyse der Wertschöpfungsbeiträge und die Profit-Split- sonstiger risikoreicher Transaktionen“ ver Der zweite Diskussionsentwurf soll Schwierigkeiten bei der Methode eine wichtige Rolle spielen. öffentlicht. Die Entwürfe liefern neue Anregungen Bestimmung von Verrechnungspreisen beim konzern für die Definition einzelner Sachverhalte und zur internen grenzüberschreitenden Warenverkehr beheben. Anwendung der Profit-Split-Methode bei Beurteilung der Angemessenheit zum Beispiel von in Klarstellend soll Kapitel II der OECD-Richtlinien dahin globalen Wertschöpfungsketten der Regel selten zwischen Dritten eingegangenen gehend ergänzt werden, dass die Preisvergleichsmethode als grenzüberschreitenden Transaktionen und zielen geeignete Verrechnungspreismethode für die vorgenannten Außerdem werden neun Szenarien aufgeführt, bei denen die darüber hinaus auf eine Anpassung der OECD- Transaktionen Anwendung finden soll. Anwendung der Profit-Split-Methode bei der Verteilung der Richtlinien ab. Wertschöpfungsbeiträge diskutiert werden sollte. Vorrangige Anwendung der Preisvergleichs Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung methode bei Warentransaktionen mit Fazit und Ausblick Bei den im ersten Diskussionsentwurf enthaltenen öffentlicher Preisfestsetzung Diskussionsbeiträge konnten bis zum 14. Januar bzw. bis Änderungen zu Kapitel VII der OECD-Richtlinien orientiert zum 6. Februar 2015 eingereicht werden. Die OECD sich die OECD an den nachfolgenden sechs Aspekten, die Dabei soll es möglich sein, auf öffentlich verfügbare bzw. rechnet mit einer regen Teilnahme an den Konsultationen. auch Gegenstand der Ausführungen in Kapitel VII der OECD- amtlich notierte Preise als Referenz für die Nutzung der Richtlinien sind: (1) Einführung einer Definition von Preisvergleichsmethode zurückzugreifen. Des Weiteren soll konzerninternen Dienstleistungen mit geringer Wert ein sogenanntes deemed pricing date eingeführt werden. Falls Ihre Ansprechpartner schöpfung; (2) Klarstellung der Bedeutung von anderweitig keine Daten verfügbar sind, soll als Preis Marie-Melanie Bentzien-Wilkens Gesellschafteraktivitäten und der Behandlung doppelter setzungsdatum das Versanddatum der Ware bzw. der PwC Hamburg Kostenverrechnung; (3) Vorschläge zur angemessenen Höhe öffentlich verfügbare Preis zu diesem Datum angenommen Tel.: +49 40 6378-2811 von Gewinnaufschlägen; (4) Anleitung zu einer adäquaten werden können. E-Mail: marie-melanie.bentzien@de.pwc.com Kostenaufteilungsmethodik; (5) Einführung eines ver einfachten Benefit-Tests; (6) Informationen darüber, welche Profit Split und Wertschöpfungsbeitrag Eva Greil Dokumente der Steuerpflichtige vorbereiten und übergeben Der dritte Diskussionsentwurf betrifft die Anwendung der PwC Berlin muss, um den vereinfachten Ansatz für sich beanspruchen zu Profit-Split-Methode im Zusammenhang mit globalen Tel.: +49 30 2636-35030 können. Wertschöpfungen sowie Transaktionen, die selten zwischen E-Mail: eva.greil@de.pwc.com Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 10
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global Wer? damit zu rechnen, dass viele Staaten der Empfehlung folgen BEPS: Maßnahme 13 – CbCR Das CbCR soll von allen Unternehmen, die einen und eine Pflicht zur Erstellung eines CbCR für die ab dem konsolidierten Gruppenumsatz von 750 Millionen Euro oder 1. Januar 2016 beginnenden Wirtschaftsjahre in lokales Von Kati Fiehler und Dr. Claudia Dahle mehr haben, eingereicht werden. Recht aufnehmen. Im Rahmen des G20-Treffens (9.–10. Februar 2015) wurde der BEPS-Initiative volle Wie? Unterstützung ausgesprochen, so dass anzunehmen ist, dass Am 6. Februar 2015 hat die OECD einen weiteren Während Masterfile und Local File nach Willen der OECD auch Deutschland die Implementierung vorantreiben wird. Bericht zu Maßnahme 13 (Verrechnungspreis direkt im Staat einer Tochtergesellschaft eingereicht werden Steuerpflichtige sollten sich daher schnellstmöglich mit den dokumentation) veröffentlicht. Welche Aus sollen, erfolgt die Abgabe des CbCR im Land der Konzern folgenden, unseres Erachtens nach wichtigen Frage wirkungen dieser Bericht auf die internationale obergesellschaft. stellungen beschäftigen: Dokumentationslandschaft hat, wird im Folgenden • Hält die bestehende Dokumentation den quantitativ und dargestellt. Informationsaustausch? qualitativ zu erwartenden höheren Anforderungen stand? Es soll einen automatischen Informationsaustausch des • Können die Daten für das CbCR effizient erhoben werden? In unserer Sonderausgabe (Oktober 2014)9 haben wir CbCR zwischen allen Ländern geben, in denen der Konzern • Welches Risikopotential steckt in den CbCR Daten? darüber berichtet, dass die OECD am 16. September 2014 seine Geschäftstätigkeit ausübt. Voraussetzung hierfür ist einen Bericht zum Thema Verrechnungspreisdokumentation jedoch, dass die Länder rechtliche Schutzmechanismen Fazit und Ausblick veröffentlicht hat. Hier wurde ein dreigeteilter bezüglich der Vertraulichkeit von Daten haben, dass sie Nach dem am 6. Februar 2015 veröffentlichten Bericht ist Dokumentationsansatz (Masterfile, Local File und Country- konsistent hinsichtlich der Anforderung an die Einreichung damit zu rechnen, dass die Implementierung des drei by-Country-Reporting (CbCR)) vorgestellt. Im nunmehr und den Umfang des CbCR sind, und dass sie die Daten stufigen Dokumentationsansatzes in naher Zukunft in den vorliegenden Bericht vom Februar 2015 hat die OECD angemessen verwenden und damit nicht etwa eine Ländern der OECD/G20 erfolgen wird. Für Unternehmen Richtlinien zur Implementierung dieses Dokumentations formelhafte Gewinnaufteilung durchführen. Die hierfür mit einem konsolidierten Gruppenumsatz unter ansatzes erarbeitet. wesentlichen Elemente der lokal erforderlichen Gesetz 750 Millionen Euro hat sich die Lage allerdings entspannt. gebung sollen im Rahmen dieser Initiative bis April 2015 Folgende Implementierungsempfehlungen wurden entwickelt werden. zwischen den OECD-/G20-Staaten abgestimmt: Ihre Ansprechpartner Wann? Es ist damit zu rechnen, dass auch Deutschland Kati Fiehler Die CbCR-Pflicht soll frühestens für alle Geschäftsjahre mit die Implementierung des dreistufigen PwC Hamburg Beginn ab dem 1. Januar 2016 bestehen. Die Abgabe des Dokumentationsansatzes (Masterfile, Local File Tel.: +49 40 6378-1304 ersten CbCR soll innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des und CbCR) zügig vorantreibt. E-Mail: kati.fiehler@de.pwc.com Geschäftsjahres erfolgen. Dieser Vorstoß der OECD-/G20-Staaten wird den Druck zur Dr. Claudia Dahle Implementierung der Maßnahme 13 (Masterfile, Local File PwC Hamburg und CbCR) in lokales Recht ganz deutlich erhöhen. Es ist Tel.: +49 40 6378-1629 E-Mail: claudia.dahle@de.pwc.com 9 Vgl. Transfer Pricing Perspective Deutschland, Sonderausgabe Oktober 2014, abzurufen unter: http://www.pwc.de/de/newsletter/steuern-und-recht/assets/transfer-pricing-perspective-deutschland-sonderausgabe-oktober-2014.pdf. Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 11
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global a. Sicherstellung, dass die Abkommensverpflichtungen in • ob die Regelungen an den Schulden ansetzen oder die BEPS: Maßnahmen 14 und 4 – Bezug auf Verständigungsverfahren vollständig (nach Zinszahlungen berücksichtigen und ob es Brutto- oder Diskussionsentwürfe Treu und Glauben) implementiert sind Nettowerte sind, b. Sicherstellung, dass administrative Prozesse die • ob es Ausnahmeregelungen oder Schwellenwerte für kleine Von Dr. Claudia Dahle und Kati Fiehler Vermeidung und Lösung von Konflikten fördern Unternehmen geben soll, c. Sicherstellung, dass Steuerpflichtige Verständigungs • ob die begrenzte Abzugsfähigkeit für die gesamte Gruppe verfahren anstreben können, sofern angemessen gelten soll, Am 18. Dezember 2014 veröffentlichte die OECD d. Sicherstellung, dass Fälle, die in einem Verständigungs • ob eine fixe Quote Anwendung finden soll oder eine erneut zwei Diskussionspapiere zu den BEPS-Maß verfahren behandelt werden, auch gelöst werden Kombination aus Vorgenanntem, nahmen 14 „Effektivitätssteigerung von Konflikt Die vorgenannten Maßnahmen stellen den Haupt • welche Rolle zielorientierte versus generelle Regularien lösungsmaßnahmen zwischen zwei Staaten“ sowie gegenstand des Papiers dar und je Maßnahme werden spielen, 4 „Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen“. mehrere Hindernisse angesprochen und Lösungs • wie nicht abzugsfähige Zinsen und Doppelbesteuerungen vorschläge unterbreitet. behandelt werden, Diskussionspapier zu Maßnahme 14 „Effektivitäts 3. Ein Überprüfungsmechanismus soll gewährleisten, dass • ob bestimmte Wirtschaftssektoren (Banken und steigerung von Konfliktlösungsmaßnahmen die Staaten ihre politischen Verpflichtungen einhalten. Versicherungen, involviert in Projekte mit Bezug zu zwischen zwei Staaten“ Infrastruktur etc.) besonders berücksichtigt werden sollen, Ein besonderes Anliegen dieses Papiers ist die Beseitigung Stellungnahmen konnten bis zum 16. Januar 2015 ein • wie die Interaktion mit den anderen BEPS Aktionen sein von Hindernissen bei der Durchführung von Verständigungs gereicht werden. soll. verfahren. Ein weiterer Aspekt dieser Maßnahme ist, dass zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) keine Diskussionspapier zu Maßnahme 4 „Abzugs Stellungnahmen konnten bis zum 6. Februar 2015 Schiedsverfahrensregularien enthalten und der Zugang zu fähigkeit von Zinszahlungen und anderen eingereicht werden. Schieds- und Verständigungsverfahren in manchen Fällen Finanzzahlungen“ verwehrt wird. Das zweite Papier beschäftigt sich mit abzugsfähigen Ihre Ansprechpartner Zahlungen, insbesondere Zinszahlungen, die unter Dr. Claudia Dahle Das Papier enthält daher einen dreigliedrigen Ansatz, um Umständen zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen. PwC Hamburg Verständigungsverfahren zu erleichtern: Tel.: +49 40 6378-1629 1. Politische (Selbst-) Verpflichtung der Staaten, jedwede Die Kommission hat in dem Entwurf verschiedene Ansätze E-Mail: claudia.dahle@de.pwc.com steuerliche Regularien, die nicht im Einklang mit DBAs untersucht, um das praktikabelste Design von Regularien zur stehen, zu beseitigen. Vermeidung von Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung Kati Fiehler 2. Einführung von vier Maßnahmen um den Zugang zu aufgrund von Zinszahlungen innerhalb von Konzernen zu PwC Hamburg Verständigungsverfahren zu verbessern bei gleichzeitiger identifizieren. Unter anderem wurde untersucht, Tel.: +49 40 6378-1304 Verbesserung der Prozesse. • welche Finanztransaktionen Zinsen gleichzustellen sind, E-Mail: kati.fiehler@de.pwc.com • wer von den Regularien erfasst werden soll, Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 12
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global und DBA Missbrauch (Maßnahme 6) sowie Regelungen zu Erfassung von relevanten Betriebsausgaben und BEPS: Maßnahme 15 und der Betriebsstätten (Maßnahme 7) und Dispute Resolution Investitionen sowie der Definition von qualifizierendem IP, „Nexus Approach“ (Maßnahme 14). erwartet. Von Madlen Haupt und Dr. Isabel Ruhmer-Krell Die Entwicklung des multilateralen Instruments findet Öffentliche Stellungnahmen zum „Nexus Approach“ konnten innerhalb einer speziellen Arbeitsgruppe unter Federführung bis zum 20. Februar 2015 bei der OECD eingereicht werden. der OECD und G20 statt. Die Teilnahme an der Arbeits Gemäß dem Zeitplan der OECD soll die finale Ausgestaltung Neben dem Bericht zur Verrechnungspreis gruppe, ebenso wie die finale Unterzeichnung des multi des „Nexus Approach“ bis zum 30. Juni 2015 im Rahmen des dokumentation hat die OECD am 6. Februar 2015 lateralen Instruments, steht allen Staaten offen. Regionale Status-Berichts zu Maßnahme 5 veröffentlicht werden. einen weiteren Bericht zum multilateralen und internationale Organisationen können der Gruppe nach Instrument (Maßnahme 15) und ein erläuterndes Einladung als Beobachter beitreten. Fazit und Ausblick Schriftstück zum „Nexus Approach für sogenannte Mit den aktuellen Veröffentlichungen zur Entwicklung Patenboxen (Maßnahme 5) veröffentlicht. BEPS Maßnahme 5 – „Nexus Approach“ eines multilateralen Instruments sowie zum über Auf der Grundlage eines überarbeiteten gemeinsamen arbeiteten „Nexus Approach“ bleibt die OECD BEPS BEPS Maßnahme 15 Vorschlags von Großbritannien und Deutschland11 wurde Initiative weiter auf Kurs. Finale Ergebnisse für diese Im September 2014 wurde durch die OECD festgestellt, dass von allen OECD und G20 Staaten Einigung zu einem an Maßnahmen sind bis Ende 2016 bzw. Mitte 2015 zu ein multilaterales Instrument zur Anpassung bestehender gepassten „Nexus Approach“ für IP Regime erzielt (am erwarten. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglich und 6. Februar 2015 veröffentlicht12). Dieser macht die wünschenswert ist. Das „Committe for Fiscal Affairs“ der Inanspruchnahme von steuerlichen Erleichterungen für OECD hat das Mandat zur Verhandlung eines multilateralen Patenteinkünfte direkt von getätigten Investitionen im Ihre Ansprechpartner Instruments bis Ende 2016 bestätigt. Im vorgenannten jeweiligen Land (zum Beispiel Kosten für Forschungs Madlen Haupt Bericht vom 6. Februar 201510 werden der Ansatz und die personal) abhängig. PwC Frankfurt am Main Arbeitsschritte nun konkretisiert. Tel.: +49 69 9585-3216 Die Änderungen zum ursprünglichen Vorschlag umfassen E-Mail: madlen.haupt@de.pwc.com Das multilaterale Instrument soll durch Änderungen an die Definition und Anerkennung von qualifizierenden existierenden bilateralen DBA (zurzeit weltweit mehr als Aufwendungen bei zum Beispiel R&D Outsourcing, Dr. Isabel Ruhmer-Krell 3.000) eine einheitliche und zeitnahe Umsetzung der BEPS Schließung bestehender Patentboxen für Neuzugänge bis PwC Stuttgart Ergebnisse ermöglichen, jedoch soweit notwendig auch zum 30. Juni 2016 sowie Besitzstandswahrung und Tel.: +49 711 25034-1761 Flexibilität gewähren. Wahrscheinliche Änderungen an DBA Übergangsregelungen für bestehende IP Regimes bis zum E-Mail: isabel.ruhmer-krell@de.pwc.com durch das multilaterale Instrument umfassen unter anderem 30. Juni 2021. Existierende Regime werden derzeit die Vermeidung von hybriden Gestaltungen (Maßnahme 2) untersucht und Revisionen, zum Beispiel hinsichtlich der 10 gl. OECD, „Action 15: A Mandate for the Development of a Multilateral Instrument on Tax Treaty Measures to Tackle BEPS, abzurufen unter: V http://www.oecd.org/ctp/beps-action-15-mandate-for-development-of-multilateral-instrument.pdf. 11 Vgl. hierzu Protte, „Gemeinsamer Vorschlag mit Großbritannien zu Patentboxen“, Transfer Pricing Perspective Deutschland, aktuelle Ausgabe. 12 Vgl. OECD, „Explanatory paper – Agreement on Modified Nexus Approach for IP Regimes”, abzurufen unter: http://www.oecd.org/ctp/explanatory-paper-beps-action-5-agreement-on-modified-nexus-approach-for-ip-regimes.pdf. Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 13
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global Als Ausdruck der gemeinsamen Linie der unterzeichnenden 2. rechtliche Absicherung der Datenerhebung und Abkommen zur Einführung der Länder, umfasst das Abkommen folgende Inhalte: -verarbeitung OECD/G-20-Standards zum 1. Definitionen 3. einheitliche technische Umsetzung automatischen Informations 2. Abgrenzung der automatisch auszutauschenden Informationen (z. B. Kontoinhaber-, Bank- und Dem OECD/G20 Standard in Form des „Model Competent austausch Transaktionsdaten) Authority Agreement“ (CAA) sowie des „Common Reporting 3. Methoden und zeitliche Abfolge des Austauschs and Due Diligence Standard“ (CRS) gehören darüber hinaus Von Martin Dombrowski und Dr. Claudia Dahle 4. Zusammenarbeit der Länder noch konkretisierende Kommentierungen an. 5. Wahrung der Datensicherheit und Vertraulichkeit 6. Anpassungs- und Konsultationsprozess Fazit und Ausblick Am 28. und 29. Oktober 2014 fand in Berlin die 7. Implementierung in nationales Recht (geplant bis Steuerpflichtigen ist anzuraten, die Entwicklung der 7. Jahrestagung des „Globalen Forums zu 2017/18) zunehmenden Transparenz genau zu beobachten und Transparenz und Informationsaustausch für 8. Rolle des OECD-Sekretariats frühzeitig die Steuerplanung sowie das Risiko Besteuerungszwecke“ statt. Vor diesem Hintergrund management entsprechend zu adaptieren. unterzeichneten Vertreter von 51 Staaten ein 51 Staaten unterzeichnen Abkommen zum Abkommen zur Einführung der von der OECD und G-20 entwickelten Standards zum automatischen Informationsaustausch zur Verhinderung von Ihre Ansprechpartner Informationsaustausch. Steuervermeidung. Dr. Claudia Dahle PwC Hamburg Inhalt des Umsetzungsabkommens OECD/G-20-Standard zum automatischen Tel: +49 40 6378-1629 Auf Basis von Art. 6 des OECD-Übereinkommens über die Informationsaustausch E-Mail: claudia.dahle@de.pwc.com gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und des OECD/G-20- Der im September 2013 beschlossene und im Juli 2014 Standards für den automatischen Austausch von Finanzdaten veröffentlichte OECD/G-20-Standard zum automatischen Martin Dombrowski in Steuersachen wurden in dem Umsetzungsabkommen Informationsaustausch verfolgt das Ziel, bei Aufrecht PwC Hamburg Informationsinhalt und Zeitpunkt des Austauschs festgelegt. erhaltung der Steuersysteme der partizipierenden Staaten Tel.: +49 40 6378-2897 Besonders im Fokus stand dabei die Unterstützung für Steuerhinterziehung sowie Steuerflucht zu bekämpfen. E-Mail: martin.dombrowski@de.pwc.com Entwicklungs- und Schwellenländer in Form eines Drei Aufgrund der zunehmenden Internationalität und jahresplans, um diese für den automatischen Informations Komplexität von Unternehmen und Finanzvehikeln gewinnt austausch zu gewinnen. der länderübergreifende Datenaustausch stetig an Bedeutung. Zentrale Aspekte eines funktionierenden automatisierten Datenaustauschs sind laut OECD/G-20- Standard: 1. einheitliche Standards der auszutauschenden Daten und des Austauschprozesses Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 14
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Industrie derselbe Bewertungsmaßstab sowohl im Preisrecht als auch widersprechen, etwa wenn verbundene Unternehmen im Aerospace & Defence: Preisrecht bei den steuerrechtlichen Verrechnungspreisen verwendet. Ausland als Routineunternehmen zu klassifizieren sind und und Verrechnungspreise ein kostenbasierter Ansatz aus Verrechnungspreissicht Preisrecht und Verrechnungspreise im Steuer deshalb eher zu nicht wertschöpfungsadäquaten Ergebnis Von Ron Dorward und Alexander Kölmel allokationen führen könnte. Steuerpflichtige sollten daher recht verwenden denselben Bewertungs darauf achten, trotz erfolgter Preisprüfung die Verrechnungs maßstab. preisvorschriften einzuhalten. Viele Unternehmen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich liefern Güter sowohl an den Anders als im Steuerrecht legt das Preisrecht allerdings Fazit und Ausblick deutschen Staat als auch an ausländische Staaten, genau fest, wie der Preis bei fehlenden Marktpreisen zu Bei öffentlichen Aufträgen im Bereich „Sicherheit und in denen sie mit Tochtergesellschaften oder Betriebs ermitteln ist. Dies geschieht durch den Selbstkostenpreis, Verteidigung“ ist neben den steuerrechtlichen Vor stätten vertreten sind. Daher müssen sowohl das dessen zulässige Bestandteile in den „Leitsätzen für die schriften das öffentliche Preisrecht zu beachten. inländische Preisrecht als auch die steuerlichen Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten“ detailliert Zumindest im Preisrecht wird mit dem Marktpreis Verrechnungspreisvorschriften beachtet werden. dargelegt sind. Der Selbstkostenpreis enthält auch einen derselbe Bewertungsmaßstab wie bei Verrechnungs Für diese Unternehmen stellt sich die Frage, ob die kalkulatorischen Gewinn. Die Berechnung des Selbstkosten preisen verwendet, sodass Berechnungen nach dem Berechnungen gemäß Preisrecht auch für die preises ähnelt der Kostenaufschlagsmethode aus Ver Preisrecht regelmäßig, aber nicht zwingend auch für Bestimmung von Verrechnungspreisen verwendet rechnungspreissicht. Verrechnungspreise verwendet werden können. werden können. Zusammenspiel mit Verrechnungspreisen Öffentliches Preisrecht Es liegt nahe, bei Lieferungen an Konzerngesellschaften im Ihre Ansprechpartner Bei Aufträgen im Verteidigungs- oder Sicherheitsbereich Ausland den für das Preisrecht bereits ermittelten und Ron Dorward handelt es sich um öffentliche Aufträge. Inländische Unter „staatlich geprüften“ Preis auch für Verrechnungspreis PwC München nehmen haben daher bei der Lieferung an die deutschen zwecke zu verwenden. Aufgrund der Verwendung desselben Tel.: +49 89 5790-5862 Sicherheits- und Verteidigungsbehörden das sogenannte Bewertungsmaßstabs im Preisrecht und bei Verrechnungs E-Mail: ron.dorward@de.pwc.com Preisrecht zu beachten. Mit dem Preisrecht sollen „markt preisen sollte dies auch in der Regel möglich sein, zumindest wirtschaftliche Grundsätze bei der Preisbildung im Rahmen soweit aus Verrechnungspreissicht ebenfalls eine kosten Alexander Kölmel öffentlicher Aufträge“ durchgesetzt werden13, um die orientierte Methode (z. B. die Kostenaufschlagsmethode oder PwC München Staatsausgaben unter Kontrolle zu halten. die transaktionsbasierte Nettomargenmethode) angesetzt Tel.: +49 89 5790-6345 werden kann. E-Mail: alexander.koelmel@de.pwc.com Demgegenüber verlangt das Steuerrecht für die gleichmäßige Erhebung der Staatseinnahmen eine fremdvergleichs Im Einzelfall sollte der Einklang von Preisen gemäß Preis konforme Preisbildung, wenn verbundene Unternehmen recht und Verrechnungspreisen aber genau überprüft ohne natürlichen Interessengegensatz grenzüberschreitend werden. Insbesondere die Anwendung der Wertschöpfungs handeln. Mit dem Marktpreis wird daher grundsätzlich analyse aus Verrechnungspreissicht kann dem Preisrecht 13 Vgl. Präambel zur Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Transfer Pricing Perspective Deutschland Februar 2015 15
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