"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 28.06 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
TV Rapperswil BE DTV Rapperswil BE 3255 Rapperswil (BE) 3255 Rapperswil (BE) praesident@tv-rapperswil-be.ch praesidentin@dtv-rapperswil-be.ch www.tv-rapperswil-be.ch www.dtv-rapperswil-be.ch «TV und DTV Rapperswil BE» Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 28.06 2021 Erstellt: 15. Juni 2020 Version: 28. Juni 2021 Ersteller: Christine Heller, Seline Vils, Christian Zingg, Kurt von Burg (Corona-Beauftragter)
Rahmenbedingungen Ab dem 26. Juni 2021 gibt es für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben. Allgemeine Grundsätze: Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhin-derung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind: • Symptomfrei ins Training • Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5 m Abstand) • Einhaltung der Hygieneregeln des BAG • Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. • Schutzmaskenpflicht • Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins 1. Nur symptomfrei ins Training Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren. 2. Distanz und Gruppengrösse einhalten Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben werden und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen, ansonsten bestehen keine Einschränkungen mehr 3. Einhalten der Hygieneregeln Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. 4. Protokollierung der Teilnehmenden Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht. Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV 2/4 Rapperswil BE
5. Schutzmaskenpflicht Die Maskenpflicht im Sport ist aufgehoben worden. In Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten nicht ausgeübt werden (Garderoben, Eingangsbereiche etc.), gilt weiterhin eine Maskenpflicht. 6. Corona-Beauftragte/r des Vereins Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unseren beiden Vereinen ist dies Kurt von Burg - Tel. 079 444 04 71 - kurt.vonburg@bluewin.ch Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden. Die Leiterinnen und Leiter Unterstützen den Corona-Verantwortlichen und planen die Trainings unter Einhaltung der sechs Grundsätze (vgl. Seite 2). Alle Vereinsmitglieder zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenverantwortung ein. Den Weisungen der Leiter/-innen und des Corona-Beauftragten sind Folge zu leisten. 7. Vorgaben der Gemeinde Rapperswil BE bezüglich Sportanlagenbenützung Zugang und Verhalten auf der Anlage In den Innenräumen der Schulanlage gilt keine Maskentragpflicht. Ausnahme bei Veranstaltungen gemäss Anhang I Garderoben, Duschen und WC-Anlagen − Die Garderoben, Toiletten und Duschen können gemäss den kantonalen Vorgaben benutzt werden. Reinigung und Hygiene − Vor und nach dem Training müssen die Hände zwingend gemäss BAG-Vorgaben gewaschen und desinfiziert werden. − Am Ende des Trainings ist die Turnhalle zu lüften. 8. Vorgehen bei einem Corona Fall innerhalb der Trainingsgruppe Bei einem positiven Resultat ist umgehend der Kontakt mit dem Corona-Verantwortlichen aufzunehmen. Er kennt die aktuellen Vorgaben, kann über das weitere Vorgehen informieren und allenfalls notwendige Schritte veranlassen. Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV 3/4 Rapperswil BE
9. Grundlage und Inkrafttreten Dieses Konzept basiert auf dem «Musterkonzept für Vereine» des STV. (Version 28. Mai 2020) Weiter wurden folgende Konzepte und Vorgaben berücksichtigt und integriert: − Rahmenvorgaben (Verhaltensregeln) für den Sport, swiss olympic (Version: Gültig ab 6. Juni 2020) o aktualisiert gemäss Version: Gültig ab 01.10.2020 − Covid-19 Schutzmassnahmen im Turnsport Bereich Breitensport (Trainingsbetrieb) (Version: 2.0, 03.06.2020) o aktualisiert gemäss Version: 12.0, 23.06.2021 − «Schutzkonzept Covid-19 für die Sportanlagen und Vereinslokale der Gemeinde Rapperswil BE» (Version: vom 1. März 2021) − «Schutzkonzept Covid-19 für die Sportanlagen und Vereinslokale der Gemeinde Rapperswil BE» (Version: vom 26. Juni 2021) Inkrafttreten: Dieses Schutzkonzept gilt ab 28. Juni 2021. Aktualisierungen: − 27.06.2020 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic − 11.08.2020 – Aktualisierungen von Seite Anlagebetreiber implementiert − 01.03.2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben (Gemeinde & Kanton) − 19.04.2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben (Gemeinde & Kanton) − 28. Juni 2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben (Gemeinde & Kanton) Das Konzept steht allen öffentlich zugänglich auf den Webseiten beider Vereine zur Verfügung. Rapperswil BE, 28. Juni 2021 Vorstände TV und DTV Rapperswil BE Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV 4/4 Rapperswil BE
Sie können auch lesen