"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 28.06 2021

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"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 28.06 2021
TV Rapperswil BE                                                          DTV Rapperswil BE
 3255 Rapperswil (BE)                                                      3255 Rapperswil (BE)

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«TV und DTV Rapperswil BE»
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 28.06 2021

Erstellt:       15. Juni 2020
Version:        28. Juni 2021

Ersteller:      Christine Heller, Seline Vils, Christian Zingg, Kurt von Burg (Corona-Beauftragter)
"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 28.06 2021
Rahmenbedingungen
Ab dem 26. Juni 2021 gibt es für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben in
Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten
erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die
Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Allgemeine Grundsätze:
Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhin-derung der
Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind:

    •    Symptomfrei ins Training
    •    Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5 m Abstand)
    •    Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
    •    Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
    •    Schutzmaskenpflicht
    •    Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins

        1. Nur symptomfrei ins Training
Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training
teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und
befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu
orientieren.

        2. Distanz und Gruppengrösse einhalten
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine
Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben
werden und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen, ansonsten bestehen keine
Einschränkungen mehr

        3. Einhalten der Hygieneregeln
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training
gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

        4. Protokollierung der Teilnehmenden
Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Daten müssen auf
Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact
Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das
Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der
Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                   2/4
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5. Schutzmaskenpflicht
Die Maskenpflicht im Sport ist aufgehoben worden. In Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten
nicht ausgeübt werden (Garderoben, Eingangsbereiche etc.), gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

      6. Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n
bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unseren beiden Vereinen ist dies Kurt von Burg - Tel. 079 444 04 71 - kurt.vonburg@bluewin.ch
Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden.

Die Leiterinnen und Leiter Unterstützen den Corona-Verantwortlichen und planen die Trainings unter
Einhaltung der sechs Grundsätze (vgl. Seite 2).

Alle Vereinsmitglieder zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher
Eigenverantwortung ein. Den Weisungen der Leiter/-innen und des Corona-Beauftragten sind Folge zu leisten.

      7. Vorgaben der Gemeinde Rapperswil BE bezüglich Sportanlagenbenützung

Zugang und Verhalten auf der Anlage
In den Innenräumen der Schulanlage gilt keine Maskentragpflicht. Ausnahme bei Veranstaltungen gemäss
Anhang I
Garderoben, Duschen und WC-Anlagen
  − Die Garderoben, Toiletten und Duschen können gemäss den kantonalen Vorgaben benutzt werden.

Reinigung und Hygiene
 − Vor und nach dem Training müssen die Hände zwingend gemäss BAG-Vorgaben gewaschen und
     desinfiziert werden.
 − Am Ende des Trainings ist die Turnhalle zu lüften.

      8. Vorgehen bei einem Corona Fall innerhalb der Trainingsgruppe
Bei einem positiven Resultat ist umgehend der Kontakt mit dem Corona-Verantwortlichen aufzunehmen. Er
kennt die aktuellen Vorgaben, kann über das weitere Vorgehen informieren und allenfalls notwendige Schritte
veranlassen.

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                  3/4
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9. Grundlage und Inkrafttreten
Dieses Konzept basiert auf dem «Musterkonzept für Vereine» des STV. (Version 28. Mai 2020)

Weiter wurden folgende Konzepte und Vorgaben berücksichtigt und integriert:
 − Rahmenvorgaben (Verhaltensregeln) für den Sport, swiss olympic (Version: Gültig ab 6. Juni 2020)
           o aktualisiert gemäss Version: Gültig ab 01.10.2020
 − Covid-19 Schutzmassnahmen im Turnsport Bereich Breitensport (Trainingsbetrieb) (Version: 2.0, 03.06.2020)
           o aktualisiert gemäss Version: 12.0, 23.06.2021
 − «Schutzkonzept Covid-19 für die Sportanlagen und Vereinslokale der Gemeinde Rapperswil BE»
     (Version: vom 1. März 2021)
    −    «Schutzkonzept Covid-19 für die Sportanlagen und Vereinslokale der Gemeinde Rapperswil BE»
         (Version: vom 26. Juni 2021)

Inkrafttreten: Dieses Schutzkonzept gilt ab 28. Juni 2021.

Aktualisierungen:
    − 27.06.2020 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic
    − 11.08.2020 – Aktualisierungen von Seite Anlagebetreiber implementiert
    − 01.03.2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben
         (Gemeinde & Kanton)
    − 19.04.2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben
         (Gemeinde & Kanton)
    − 28. Juni 2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben
         (Gemeinde & Kanton)

Das Konzept steht allen öffentlich zugänglich auf den Webseiten beider Vereine zur Verfügung.

Rapperswil BE, 28. Juni 2021                                      Vorstände TV und DTV Rapperswil BE

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                4/4
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