Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz - Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren 2020 Kurzversion des ...

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2020 | Umwelt-Info                                                 Naturgefahren

Umgang mit Naturgefahren
in der Schweiz
Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements
von ­Naturgefahren 2020

Kurzversion des Berichts an den Bundesrat
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz - Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren 2020 Kurzversion des ...
2020 | Umwelt-Info                                                 Naturgefahren

Umgang mit Naturgefahren
in der Schweiz
Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements
von ­Naturgefahren 2020

Kurzversion des Berichts an den Bundesrat

Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU
Bern, 2020
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz - Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren 2020 Kurzversion des ...
Impressum
Herausgeber
Bundesamt für Umwelt (BAFU)                                       Dies ist eine Zusammenfassung des Berichts «Umgang
Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt,           mit Naturgefahren in der Schweiz – Bericht zum Stand
­Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).                       der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von
                                                                  Naturgefahren»
Projektteam dieser Kurzfassung
Maja Stucki (Co-Leitung), Dorothea Wabbels (Co-Leitung),          Projektteam:
Josef Eberli                                                      Dorothea Wabbels (Leitung), Josef Eberli, Gian Reto
                                                                  ­Bezzola, Adrian Schertenleib, Anja Strahm, Markus Host-
Titelbild                                                         mann, Blaise Duvernay, Markus Müller (alle BAFU)
Das Titelbild zeigt eine Überschwemmung nach einem heftigen
Gewitter in der Gemeinde Val-de-Ruz (NE) im Sommer 2019. Der      Begleitgruppe:
Bach, der die beiden Dörfer Dombresson und Villiers durchquert,   Dörte Aller (SIA), Martin Barben (BAFU), Christoph
trat über die Ufer. Eine Person kam ums Leben, es entstanden      ­Bitterli (VSA), Mirjam Bütler (BPUK), Donat Fäh (SED),
Schäden in Millionenhöhe.                                         ­Bernard Gogniat (ASTRA), Helen Gosteli ­(PLANAT),
                                                                  ­Stefan H
                                                                          ­ asler (VSA), Martin Jordi (VKG), Karsten J­ asper
Layout                                                            (BAFU), R
                                                                          ­ oberto Loat (BAFU), Andrea Loosli (BPUK),
Cavelti AG, Marken. Digital und gedruckt, Gossau                  ­Stéphane Losey (BAFU), Barbora Neversil (BAFU),
                                                                  ­Gunthard Nieder­bäumer (SVV), Massimiliano Schwarz
PDF-Download                                                      (VSS), ­Christoph ­Werner (BABS), Saskia Willemse
www.bafu.admin.ch/ui-2027-d                                       (MeteoSchweiz), Stefan Wiemer (SED)

Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer
Sprache verfügbar. Die Originalsprache ist Deutsch.

© BAFU 2020
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz - Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren 2020 Kurzversion des ...
Inhaltsverzeichnis
Einleitung                                                   5

Die fünf Handlungsfelder mit ihren Bereichen im Überblick    9

Gefahren- und Risikogrundlagen                              10

Vorsorge14

Bewältigung und Regeneration                                16

Risikokommunikation, Bildung und Forschung                  18

Übergeordnete Planungen und Zusammenarbeit                  20

Ausblick22

Wichtige Links                                              23
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Einleitung
2016 hatte der Bundesrat beschlossen, die im Bericht         Akteuren. Der Klimawandel und insbesondere die inten-
«Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» auf­               sivere Nutzung des Lebensraumes werden die Naturge-
geführten 67 Massnahmen zur Verbesserung der Sicher­         fahrenrisiken in Zukunft noch verschärfen, umso wichtiger
heit vor Naturgefahren umzusetzen. Er beauftragte            ist deshalb das Integrale Risikomanagement. In der
das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,          Schweiz können wir alle von Naturgefahren betroffen sein,
Energie und Kommunikation (UVEK), 2020 erstmals              darum müssen auch alle im Umgang mit Naturgefahren
einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Mass­         mitwirken.
nahmen vorzulegen. Dieser Bericht unter Federführung
des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zeigt: Die Schweiz
ist auf Kurs, es gibt jedoch noch viel zu tun. Aktuell
sind 25 Prozent der Massnahmen umgesetzt. Der vor­
liegende Bericht ist eine Kurzfassung des Berichts an
den Bundes­rat.

Worum geht es?

Seit gut 20 Jahren setzt die Schweiz beim Schutz vor
Naturgefahren auf das Integrale Risikomanagement (IRM)
anstatt auf die reine Gefahrenabwehr durch bauliche
Schutzmassnahmen wie Steinschlagnetze oder Hoch-
wasserschutzdämme. Das heisst: Nach dem Erfassen der
Gefahren und dem Abschätzen möglicher Schäden wird
beurteilt, ob diese akzeptabel sind oder ob es Schutz-
massnahmen braucht. Die Massnahmen beinhalten eine
Palette von Möglichkeiten, die vor, während und nach
einem möglichen Ereignis ausgeführt werden, entspre-
chend den Phasen Vorbeugung, Bewältigung und Rege-
neration des IRM. Mit den Massnahmen werden die
Risiken gesteuert: künftige untragbare Risiken werden
gemieden, bestehende auf ein akzeptables Mass redu-
ziert und solidarisch getragen. Integral ist es, wenn alle
Naturgefahren berücksichtigt werden, alle Betroffenen
einbezogen werden und alle Arten von Massnahmen in die
Planung von Schutzvorkehrungen mit einbezogen und
optimal kombiniert werden. Dazu gehört auch der Risiko-
dialog zwischen unterschiedlichsten Akteurinnen und
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Bericht Umgang mit Naturgefahren                            Strategie PLANAT
in der Schweiz 2016
                                                                                         Parallel zum Bericht und
                              Wo die Schweiz im Umgang                                   in enger Abstimmung hat
                              mit Naturgefahren steht und                                die Plattform Naturgefah-
                              welche Massnahmen zur                                      ren (PLANAT) ihre Stra-
                              Etablierung des Integralen                                 tegie aus dem Jahre 2003
                              Risikomanagements noch                                     überarbeitet. Die aktuali-
                              umgesetzt werden müssen,                                   sierte Strategie «Umgang
                              zeigt der Bericht «Umgang                                  mit Risiken aus Naturge-
                              mit Naturgefahren in der                                   fahren» ­  (PLANAT 2018)
                              Schweiz» aus dem Jahre                                     beschreibt die diesbezüg-
                              2016. Unter der Leitung des                                lichen Ziele und erläutert,
                              Bundesamtes für Umwelt                                     nach welchen Grundsät-
                              BAFU und unter Einbe-         zen sie erreicht werden sollen. Für einen angemessenen
zug aller relevanten Beteiligten wurden in einer breiten    Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser, Hagel, Sturm
Standortbestimmung neben der aktuellen Situation auch       oder Erdbeben muss die Schweiz ihre Widerstandsfä-
der zukünftige Handlungsbedarf für die Umsetzung des        higkeit erhöhen, um Auswirkungen von Schäden auf ein
IRM identifiziert. Zu den berücksichtigten Naturgefahren    akzeptables Mass zu reduzieren. Wichtig ist auch, dass
zählen Lawinengefahren, Wasserge­fahren, Massenbe-          die Schweiz nach einem Ereignis schnell wieder hand-
wegungen wie Sturz- und Rutschgefahren, klimatisch-         lungsfähig wird. Schliesslich muss sie bereit und fähig
meteorologische Gefahren wie Sturm, Stark­regen, Hagel,     sein, sich veränderten Rahmenbedingungen wie auftau-
Blitzschlag und Waldbrand, sowie Erdbeben. Zum Han-         endem Permafrost oder zunehmenden Starkniederschlä-
deln aufgefordert sind der Bund, die Kantone, die Gemein-   gen anzupassen. Der Bericht Umgang mit Naturgefahren
den, Gebäude- und Infrastruktureigentümerinnen, die         in der Schweiz stellt mit seinen 67 Massnahmen den
Wissenschaft, Versicherungswirtschaft, Fachverbän-          Aktionsplan zur Strategie dar.
de sowie jede und jeder Einzelne. Die 67 umzusetzenden
Massnahmen lassen sich, angelehnt an die Phasen des
IRM, in fünf Handlungsfelder einteilen.                     Auftrag des Bundesrats

•   Gefahren- und Risikogrundlagen                                                        In der Folge der Standort-
•   Vorsorge                                                                              bestimmung im Jahre 2016
•   Bewältigung und Regeneration                                                          beauftragte der Bundesrat
•   Risikokommunikation, Bildung und Forschung                                            das BAFU, ihm 2020 erst-
•   Übergeordnete Planungen und Zusammenarbeit                                            mals einen Bericht zum
                                                                                          Stand der Umsetzung des
                                                                                          IRM resp. der 67 Mass-
                                                                                          nahmen vorzulegen. Der
                                                                                          Bericht beschreibt vor-
                                                                                          wiegend Massnahmen, für
                                                                                          deren Umsetzung Bundes-
                                                                                          stellen oder national tätige
                                                            Akteurinnen und Akteure verantwortlich sind und die in
                                                            ihrer Umsetzung bereits fortgeschritten sind. Der aus-
                                                            führliche Bericht wurde dem Bundesrat im Jahre 2020
                                                            vorgelegt. Dies ist eine Kurzversion dieses Berichts.
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Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                                                 7

Strategie
(2003, aktualisiert 2018)

            Postulat Darbellay 2012
            (2017 abgeschrieben)

                   Bericht «Umgang mit Natur-
                   gefahren in der Schweiz» 2016

                                                                Bericht zum Stand                    Bericht zum Stand
                                                                der Umsetzung 2020                   der Umsetzung 2025
                                                                (dieser Bericht)                     (sowie 2030, 2035, 2040)

                                                 Umsetzung der Massnahmen

    2011   2012     2013   2014    2015    2016     2017   2018     2019     2020   2021   2022   2023   2024   2025 2026       2027   ...   2040

Umsetzung                                                                       Chronologie der Berichterstattung

Um den Stand der Umsetzung zu ermitteln, wurden die                             In der Abbildung oben ist der zeitliche Bezug der erwähn-
Verantwortlichen zu ihren Projekten befragt. Da die                             ten Berichte dargestellt.
Umsetzungsarbeiten im Rahmen der bestehenden Res-
sourcen erfolgen, mussten die Massnahmen etappiert                              • Der Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der
werden. Aufgrund dessen sind die Arbeiten in den Hand-                            Schweiz» wurde 2016 vom Bundesrat verabschiedet
lungsfeldern «Gefahren- und Risikogrundlagen» sowie                               (blau, Pfeil)
«Bewältigung und Regeneration» weiter fortgeschritten.                          • Anlass des Berichts war das Postulat Darbellay 2012
Der Stand der Umsetzung aller Massnahmen beträgt                                  (blau)
aktuell 25 Prozent, nachfolgend ist der Umsetzungsstand                         • Die Strategie von 2003 wurde parallel zum Bericht
der fünf Handlungsfelder grafisch dargestellt.                                    «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» aktuali-
                                                                                  siert und 2018 publiziert (gelb)
                                      Gefahren- und Risikogrundlagen            • Der hier thematisierte Bericht 2020 (rot, vertikaler Bal-
                                                                                  ken) zeigt den Stand der Umsetzung der 67 Massnah-
                                                                  Vorsorge        men 2016 – 2019 auf
                                                                                • Die weitere Berichterstattung ist im Fünfjahresturnus
                                          Bewältigung und Regeneration
                                                                                  vorgesehen (rot, aufgehellt)
                           Risikokommunikation, Bildung und Forschung

                       Übergeordnete Planungen und Zusammenarbeit

0             20              40            60             80          100
                        Umsetzungsfortschritt [%]
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020         8

Rechtsanpassung

Für die Umsetzung von 19 der 67 Massnahmen ist eine
Rechtsanpassung erforderlich. Diese ist als Teilrevision
des Bundesgesetzes über den Wasserbau (WBG) mit
Anpassungen im Gewässerschutz- (GschG) und Waldge-
setz (WaG) angelegt. Bei der Revision geht es unter ande-
rem darum, den Risikobegriff im Gesetz zu verankern, alle
Massnahmen für eine optimale Massnahmenkombination
gleichwertig durch den Bund zu fördern oder Risikoüber-
sichten und Gesamtplanungen auf kantonaler und Bun-
desebene zu erstellen. Die Vorlage wird unter Einbezug
der Kantone und betroffenen Akteurinnen und Akteure
erarbeitet.

Jedes Handlungsfeld wird mit seinen Zielen und den dar-
aus folgenden Massnahmen auf den folgenden Seiten
kurz beschrieben. Eine der 67 Massnahmen wird exemp-
larisch dargestellt.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                           9

Die fünf Handlungsfelder mit ihren
Bereichen im Überblick
 Gefahren- und               ­Monitoring und     Gefahren­            Risiko­grundlagen
                              Früh­erkennung     grundlagen
­Risikogrundlagen

Vorsorge                     Berücksichtigung    Risikobasierte       Naturgefahren       Naturgefahren-    Anreize für den
                             des Risikos und     Raumplanung          und Siedlungs-      gerechtes Bauen   Objektschutz
                             des Überlastfalls                        entwässerung
                             in der Mass­
                             nahmenplanung

                             Abgeltung für        Prüfung und         Erstellung          Ausfall­
                             den Gewässer-       ­Verbesserung        von Notfall­        sichere Tele­
                             unterhalt            der Widerstands­    konzepten/          kommunikation
                                                  fähigkeit           -plänen             zwischen
                                                  kritischer Infra-                       den Behörden
                                                  strukturen

Bewältigung und              Hochwasser-         Koordination          Nationaler
                             management im       des Ein­satzes       ­Lageverbund
Regeneration                 Ereignisfall        zusätzlicher
                                                 Ressourcen

Risiko­                      Stärkung            Stärkung der         Förderung von
                             der Risiko­         Aus- und Weiter-     Forschung und
kommunikation,               kommunikation       bildung              Entwicklung
Bildung und
Forschung

Übergeordnete                 Über­geordnete     ­Übergeordnete        Institutio-
                              ­kantonale           nationale           nalisierte
Planungen und                ­Planungen           ­Planung            ­Zusammenarbeit
Zusammenarbeit                 für Schutz­                             der Akteure
                               massnahmen
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                                10

Gefahren- und Risikogrundlagen
 1    Monitoring und Früherkennung           2   Gefahrengrundlagen                       3   Risikogrundlagen

      1 Weiterentwicklung des Monito-            8 Erweiterung des Geltungsbereichs           12 Bereitstellen und Aktualisieren
      rings von Gefahrendispositionen;           des WBG                                      einer gesamtschweizerischen Risiko-
      nach Bedarf flächiger Einsatz der                                                       übersicht basierend auf kantonalen
                                                 9 Bereitstellen von gesamtschweize-
      entwickelten Methoden                                                                   Risikoübersichten
                                                 rischen Grundlagen für alle relevanten
       2 Förderung der Entwicklung               Gefahrenprozesse                              13 Verpflichtung der Kantone,
      ­effizienter Monitoring-Methoden                                                        ­Risikogrundlagen bereitzustellen
                                                 10 Vereinheitlichung und Aktuali­
                                                                                               und zu aktualisieren
      3 Aktualisierung der Gefahren­             sierung der Gefahrengrundlagen;
      grundlagen aufgrund regionaler             methodische Entwicklungen nach                14 Entwicklung einer Methodik für
      ­Klimaszenarien; Forschungs- und           Bedarf                                        Risikoübersichten auf kantonaler
       Entwicklungsprojekte zum Thema                                                         ­Ebene
                                                 11 Ergänzung der Karten der seis-
      4 Entwicklung verbesserter Metho-          mischen Baugrundklassen oder                 15 Erarbeitung einer konsolidierten
      den eines flächendeckenden und             der seismischen spektralen Mikro­            Datenbank der Verluste und Schäden
      konti­nuierlichen Monitorings von          zonierungsstudien in Eigeninitiative         durch Naturereignisse (Menschen und
      Klima­kenngrössen, inkl. Abschätzen        der Kantone                                  Sachwerte)
      künftiger Klimaänderungen
                                                                                              16 Unterstützung der K
                                                                                                                   ­ antone
      5 Regelmässige Aktualisierung                                                           durch den Bund zur Erarbeitung
      meteorologischer/klimatologischer                                                       einer Analyse gemäss «Leitfaden
      Referenzwerte und Grundlagen sowie                                                      KATAPLAN»
      Weiterentwicklung der Methodik
      6 Regelmässige Aktualisierung der
      hydrologischen Referenzwerte und
      Grundlagen sowie Weiterentwicklung
      der Methodik
      7 Erhebung neuer Referenzwerte
      durch Rückdigitalisierung der hydro­
      logischen Messwerte

Aktueller Stand der
Massnahmenumsetzung
     Geplant
     Begonnen
     Erledigt
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Handlungsfeld Gefahren- und Risiko­                         ständen und Abflüssen sind aktuell. (d) Gefahrengrund-
grundlagen                                                  lagen stehen für alle Naturgefahren einheitlich zur
                                                            Verfügung und werden periodisch aktualisiert. (e) Es
Worum geht es?                                              ­liegen einheitliche, kantonale Risikoübersichten sowie
Für den Umgang mit Naturgefahren im Sinne des IRM            eine gesamtschweizerische Risikoübersicht vor, die regel-
sind umfassende Kenntnisse der Risikosituation zentral.      mässig aktualisiert werden. (f) Es gibt eine gesamtschwei-
Ohne fundiertes Wissen über die Risiken ist es nicht mög-    zerische Übersicht der Verluste und Schäden und (g) alle
lich, Schutzmassnahmen zu planen. Für alle Gefährdun-        Kantone verfügen über eine Risikoanalyse, die verschie-
gen muss deshalb bekannt sein, wie oft und wie stark sie     dene Gefährdungen abdeckt, um den Katastrophenschutz
auftreten können, und was für Schäden dabei möglicher-       zu verbessern.
weise entstehen. Diese Informationen werden in entspre-
chenden Gefahren- und Risikogrundlagen abgebildet.          Massnahmen
                                                            Die Ziele werden erreicht, indem wirksame Monitoring-
Im Siedlungsgebiet zeigen Gefahren- und Intensitäts-        Methoden weiterentwickelt werden. Beispielsweise kön-
karten detailliert auf, welche Gebiete und Infrastruktu-    nen Bewegungen im Gebirge mit Satelliten beobachtet und
ren durch Naturgefahren gefährdet sind. Ausserhalb von      instabile Zonen erfasst werden. Zudem wird der flächige
Siedlungen weisen Gefahrenhinweiskarten mit geringerem      Einsatz des Monitorings gefördert, auch um zukünftige
Detaillierungsgrad auf Gefahren hin. Die Gefahrenkarten     Klimaänderungen besser abschätzen zu können. Weiter
für Hochwasser, Rutschungen, Sturz und Lawinen wurden       wurde mit der Beurteilung der Auswirkungen der regio-
von den Kantonen in den letzten Jahren erstellt. Auch die   nalen Klimaänderungen auf gravitative Naturgefahren
Gefahrenhinweiskarten liegen praktisch flächendeckend       begonnen. Eine wichtige Massnahme ist die Bereitstel-
vor. Weitere Gefahrengrundlagen gibt es für den Oberflä-    lung, Vereinheitlichung und Aktualisierung der gesamt-
chenabfluss und für Hagel. Die Grundlagen sind jedoch       schweizerischen Grundlagen für alle Gefahrenprozesse
noch nicht für alle schadenverursachenden Naturgefah-       und von kantonalen sowie einer nationalen Risikoüber-
ren (wie Grundwasseraufstoss, Seetsunamis) vorhanden.       sicht. Als bereits umgesetzte Projekte sind hier insbe-
                                                            sondere die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss (siehe
Neben der Gefahr muss auch die Nutzung einbezogen und       nächste Seite) sowie die Standards für das Erstellen von
zu Risikogrundlagen erweitert werden. Die Risikogrund-      kantonalen Risikoübersichten zu nennen. Für die Errei-
lagen sind eine notwendige Voraussetzung, um Risiken        chung einiger Ziele bedarf es einer Anpassung des Was-
zu bewerten, Handlungsbedarf zu erkennen und Priori-        serbau- und Waldgesetzes.
täten festzulegen.
                                                            [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 6 – 12]
Neben den Gefahren- und Risikogrundlagen sind in diesem
Handlungsfeld auch das Monitoring und die Früherken-
nung ein Thema. Damit ist gemeint, dass schadenver-
ursachende Gefahrenprozesse sowie die Raumnutzung
kontinuierlich beobachtet werden, um relevante Verän-
derungen vorherzusehen. Das ist im Hinblick auf den Kli-
mawandel besonders wichtig.

Ziele
In diesem Handlungsfeld werden folgende Ziele verfolgt:
(a) Es wird frühzeitig erkannt, ob sich an der Gefahren­
situation etwas verändert und (b) die möglichen Aus­
wirkungen des Klimawandels werden besser verstanden.
(c) Die Messwerte zu Klima und Wetter sowie zu Wasser­
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Beispiel einer Massnahme aus dem Handlungsfeld Gefahren- und Risikogrundlagen

Dieses Hochwasser in der Zofinger Altstadt entstand vorwiegend durch Oberflächenabfluss (Quelle: ZVG).

Gefährdungskarte Oberflächenabfluss                                     des Regenwasser verursacht werden. Das wärmere Kli-
                                                                        ma und die daraus folgenden häufigeren und intensiveren
In Zofingen regnete es am 8. Juli 2017 in drei Stunden                  Niederschläge werden diese Situation noch verschärfen.
fast so viel, wie normalerweise im ganzen Monat Juli. Dies              Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss schliesst also
führte zu massiven Überschwemmungen mit hohen Sach-                     eine erhebliche Lücke im Bereich der Gefahrengrundla-
schäden. Schäden durch Oberflächenabfluss entstehen                     gen. Sie ist seit Juli 2018 auf der Webseite des BAFU
jedoch oft schon bei weniger intensiven Niederschlägen                  elektronisch frei verfügbar.
und in kleineren Regionen.
                                                                        Zusammenarbeit
Hilfreiche Gefahrengrundlage                                            In einer engen Zusammenarbeit haben das BAFU, der
Die Ereignisanalyse zeigte, dass das Wasser grösstenteils               Schweizerische Versicherungsverband (SVV) und die Ver-
aus Oberflächenabflüssen und überlasteten Kanalisa-                     einigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) die-
tionsleitungen stammte. Oberflächenabfluss ist Regen-                   se Karte erarbeitet. Die erfolgreiche Erstellung der Karte
wasser, das sich bei starken Niederschlägen sammelt                     stellt ein gelungenes Beispiel der wichtigen und notwendi-
und oberirdisch abfliesst, weil es nicht versickern kann.               gen Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter dar (siehe
Oberflächenabfluss grenzt sich somit von den Überflu-                   Handlungsfeld übergeordnete Planungen und Zusam-
tungen ab, die durch über die Ufer tretende Bäche, Flüs-                menarbeit).
se und Seen verursacht werden. Auf der Gefahrenkarte
ist dieses Wasser nicht abgebildet und wird somit auch                  Schweiz stark betroffen
in der Massnahmenplanung nicht berücksichtigt. Das ist                  Die Karte zeigt schweizweit flächendeckend die potenziell
von grossem Nachteil, da bereits heute 30 – 50 Prozent                  durch Oberflächenabfluss gefährdeten Gebiete in drei
der Hochwasserschäden durch oberflächlich abfliessen-                   Fliesstiefenstufen (siehe nachfolgende Abbildung). Laut
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                            13

der Karte befinden sich rund zwei Drittel der Gebäude in                 • Planung von Neu- oder Umbauten (Objektschutz)
der Schweiz in einem gefährdeten Gebiet. Je nach Kan-                    • Nutzungsplanung (Baubewilligungsverfahren)
ton sind 12 – 24 Prozent der Fläche von Oberflächenab-                   • Erarbeitung von Wasserbauprojekten (Hochwasser-
fluss betroffen. Die Karte wurde über die ganze Schweiz                    schutz)
flächendeckend nach einer einheitlichen Methode model-                   • Notfallplanung
liert. Sie deckt neben dem besiedelten auch das unbe-                    • Aktualisierung der Gefahrenkarten
siedelte Gebiet ab und ist so auch für die Landwirtschaft                • Dimensionierung der Siedlungsentwässerung
von Nutzen.
                                                                         Die Karte richtet sich an Architektinnen und Architekten,
Massnahmen                                                               Bauherrschaften, Planerinnen und Planer, Behörden und
Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss als wichti-                      Interventionskräfte.
ge Ergänzung zu den bestehenden Gefahrengrundlagen
sollte bei folgenden Aktivitäten mitberücksichtigt werden:

Gefährdungskarte Oberflächenabfluss Ausschnitt Zofingen (Quelle: BAFU)
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                              14

Vorsorge
 1	
   Berücksichtigung des Risikos              2   Risikobasierte Raumplanung              3    aturgefahren und Siedlungs­
                                                                                             N
      und des Überlastfalls in der Mass­                                                     entwässerung
      nahmenplanung
                                                 19 Verpflichtung von Bund, Kantonen
                                                 und Gemeinden, Risiken bei der Richt-       22 Unterstützung der Einführung
      17 Verpflichtung der Kantone, die          und Nutzungsplanung zu berücksich-          des integrierten Regenwasser­
      Planung und Erstellung von Schutz-         tigen; Entwicklung einer Methodik zur       managements (IRWM)
      massnahmen gestützt auf umfassen-          Berücksichtigung der Risikogrund­
                                                                                             23 Bereitstellung der relevanten
      de Risikobeurteilungen vorzunehmen         lagen bei der Richt- und Nutzungs-
                                                                                             Grundlagen
                                                 planung
      18 Berücksichtigung des Überlast-
                                                                                             24 Entwicklung einer Methodik
      falls als Anforderung zur Recht­           20 Verpflichtung der Kantone, im
                                                                                             zur Berücksichtigung der Naturge­
      mässigkeit bei Schutzprojekten             Rahmen der Planung Freihalte­räume
                                                                                             fahren in der Siedlungsentwässerung
                                                 für gravitative Naturgefahren und die
                                                                                             und Siedlungsentwicklung
                                                 für Schutzbauten nötigen Flächen
                                                 raumplanerisch zu sichern
                                                 21 Finanzierung der Instandstellung
                                                 von Entlastungsräumen

 4    Naturgefahrengerechtes Bauen           5   Anreize für den Objektschutz            6   Abgeltung für den Gewässerunterhalt

      25 Prüfung der Bau- und Planungs-          28 Schaffen von Anreizen für Objekt-         29 Prüfung der gesetzlichen An­­
      normen auf Vollständigkeit bezüglich       schutzmassnahmen                             passung zur Mitfinanzierung von
      Naturgefahren                                                                          ­Unterhaltsmassnahmen
      26 Entwicklung einer Methode                                                           30 Exakte Definition abzugeltender
      (z. B. Empfehlung der Kantone) zur                                                     Massnahmen zum Gewässerunterhalt
      Stärkung des naturgefahren­gerechten                                                   im Sinne des Hochwasserschutzes im
      Bauens                                                                                 «Handbuch Programmvereinbarungen
                                                                                             im Umweltbereich»
      27 Prüfen, wie in Genehmigungs­
      verfahren normengerechtes Bauen
      sichergestellt werden kann

 7	
   Prüfung und Verbesserung der              8	
                                               Erstellung von Notfallkonzepten /         9	
                                                                                           Ausfallsichere Telekommunikation
       Widerstandsfähigkeit kritischer           -plänen                                     zwischen den Behörden
      ­Infrastrukturen
                                                 33 Erstellen von Notfall­konzepten          34 Aufbau einer redundanten Strom-
      31 Einführung und Umsetzung des            und -plänen für Natur­gefahren              versorgung der für Vorhersage und
      IRM bei kritischen Infrastrukturen         anhand einer Wegleitung mit                 Warnung benötigten Systeme
      auch bezüglich Naturgefahren               ­Standards zur Naturgefahrenbeur­
                                                                                             35 Aufbau eines redundanten, strom-
                                                  teilung und deren Umsetzung
      32 Durchführung von ­Risiko- und                                                       ausfallsicheren Datennetzes mit der
                                                  in ­Notfallplanungen
      Verwundbarkeitsanalysen sowie                                                          notwendigen Übertragungskapazität
      Erarbeitung von Mass­nahmen zur
      ­Verbesserung der Resilienz unter
       Berücksichtigung von Naturgefahren
       (­Umsetzung des SKI-Leitfadens)

Aktueller Stand der
Massnahmenumsetzung
     Geplant
     Begonnen
     Erledigt
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                       15

Handlungsfeld Vorsorge                                          der Schutzmassnahmen und wird vom Bund unterstützt.
                                                                (h) Kritische Infrastrukturen wie beispielsweise die Strom-
Worum geht es?                                                  versorgung werden im Hinblick auf Naturgefahren wider-
Vorsorge ist ein umfassendes Prinzip, das besagt, dass          standsfähiger, und bei allfälligen Betriebsunterbrüchen
Schäden schon im Voraus vermieden und soweit wie mög-           kennt der Betreiber oder die Betreiberin die Risiken. (i)
lich verhindert werden sollen. Vorsorge ist eine der drei       Bei einem Ereignis verfügen die Gemeinden über a    ­ ktuelle
Phasen des IRM (das BABS nennt diese Phase Vorbeu-              Einsatzpläne. (j) Systeme für Vorhersagen und ­Warnungen
gung und teilt sie weiter in Prävention und Vorsorge auf).      stehen ausfallsicher zur Verfügung.
Sie umfasst Massnahmen, die bereits vor einem Ereig-
nis zur dauerhaften Reduktion bestehender Risiken füh-          Massnahmen
ren. Vorsorgemassnahmen lassen Gefährdungen gar nicht           Bezüglich Siedlungsentwässerung soll eine Methodik ent-
erst entstehen oder sich nur begrenzt auswirken (Präven-        wickelt werden, wie Naturgefahren zu berücksichtigen
tion), oder sie dienen der Vorbereitung für die Bewältigung     sind. Um die naturgefahrengerechte Bauweise zu fördern,
von Ereignissen (eigentliche Vorsorge). Basis sind immer        werden die Normen hinsichtlich Naturgefahren überprüft
die im ersten Handlungsfeld genannten Gefahren- und             und überarbeitet. Auch die kritischen Infrastrukturen sol-
Risikogrundlagen. Die effektivste Präventionsmassnah-           len anhand des Leitfadens «Schutz kritischer Infrastruk-
me ist die Raumplanung mit einer angepassten Nutzung            turen» von den Betreiberinnen und Betreibern bis 2022
und der Sicherstellung von Freihalteräumen zum Aufneh-          überprüft werden. Ein Leitfaden für die Erstellung eines
men oder Ableiten von Gefahrenprozessen. Wo dies nicht          Einsatzplans für gravitative Naturgefahren wurde erarbei-
möglich ist, kommen baulich-technische, biologische oder        tet und 2020 publiziert.
organisatorische Massnahmen zum Einsatz, wobei eine
optimale Kombination der verschiedenen Massnahmen               [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 12 – 17]
zielführend ist. Eingeübte Einsatzpläne und möglichst
ausfallsichere Warnsysteme werden benötigt, um Perso-
nen- oder Sachschäden weiter zu reduzieren. Im Idealfall
wird eine Gemeinde durch eine lokale Naturgefahren­
beraterin unterstützt.

Ziele
Die angestrebten Ziele in diesem Handlungsfeld sind:
(a) Massnahmenplanungen werden auf der Grund­
lage umfassender Risikobeurteilungen realisiert. (b) Um
auch die Grenzen der Schutzwirkung aufzuzeigen, muss
bekannt sein, was passiert, wenn die Schutzmassnahme
nicht ausreicht (Überlastfall). (c) Weiter sollen die Risiko­
grundlagen raumplanerisch umgesetzt und wo nötig Frei-
halteräume definiert sein. (d) Der Oberflächenabfluss wird
bei der Planung und Dimensionierung der Siedlungsent-
wässerung berücksichtigt. (e) Normen des Bauwesens
enthalten alle Naturgefahren und werden bei Neubauten
und wesentlichen Umbauten konsequent berücksichtigt.
(f) Die Gebäudeversicherung unterstützt die Umsetzung
von Objektschutzmassnahmen bei bestehenden Bauten in
Gefahrengebieten, beispielsweise durch kostenlose Fach-
beratungen oder Informationsplattformen. (g) Der Gewäs-
serunterhalt für den Hochwasserschutz sichert Funktionen
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                            16

Bewältigung und Regeneration
 1	
   Hochwassermanagement                       2	
                                                Koordination des Einsatzes              3   Nationaler Lageverbund
     im ­Ereignisfall                             ­zusätzlicher Ressourcen
                                                                                            44 Vereinfachung des Austauschs
     36 Erarbeiten von Grundlagen und             40 Umsetzung und Operationali­            von Lagedaten und -informationen
     Instrumenten für ein umfassendes             sierung des Ressourcenmanagements         zwischen Behörden und Betreibern
     Hochwassermanagement                         Bund bis Frühjahr 2020 b
                                                                         ­ asierend         kritischer Infrastrukturen
                                                  auf den vom Bundesstab ABCN
     37 Prüfen der Möglichkeiten ange-                                                      45 Einigung auf nationale Daten- und
                                                  genehmigten Grundlagen
     passter Speicherbewirtschaftungen,                                                     Kommunikationsstandards für Lage­
     des Ausbaus von Speicherkapazitäten          41 Identifizierung der Schlüssel­         informationen
     sowie der operationellen Berechnung          ressourcen
                                                                                            46 Aufbau elektronischer Schnitt­
     von Szenarien bei Hochwasserlagen
                                                  42 Vorsorgliche Planung des Ein­          stellen zwischen den Systemen des
     38 Prüfen der Ergänzung gesetz­              satzes der Schlüsselressourcen mit-       Verbunds, wodurch Import und Export
     licher Grundlagen für Finanzhilfen zur       tels gefasster Entschlüsse                ermöglicht wird
     Entschädigung von Ertrags­ausfällen
                                                  43 Delegation der Kompetenzen             47 Schaffung einer nationalen Platt-
     infolge zusätzlicher bau­licher und
                                                  und/oder Festlegung der Beschluss­        form auf ausfallsicheren Systemen,
     betrieblicher Massnahmen zum
                                                  fassung für die rasche Auslösung          welche dem automatisierten Informa-
     Schutz vor Naturgefahren
                                                  des Einsatzes der bezeichneten            tionsaustausch dient und eine inte-
     39 Wasserstands- und Abfluss-                Schlüssel­ressourcen                      grale nationale Lagedarstellung
     daten der Speicherseen werden auto­                                                    ermöglicht
     matisiert an die Vorhersagezentrale
     des BAFU übermittelt

Aktueller Stand der
Massnahmenumsetzung
    Geplant
    Begonnen
    Erledigt
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                 17

Handlungsfeld Bewältigung und Regeneration                    Massnahmen
                                                              Massnahmen zur Zielerreichung sind hier die Erarbei-
Worum geht es?                                                tung von Grundlagen und Instrumenten für ein umfas-
Mit Bewältigung und Regeneration schliesst sich der Kreis     sendes Hochwassermanagement mit Berücksichtigung
des IRM. Die Bewältigung beinhaltet Massnahmen kurz           der Seen. Bei bereits fortgeschrittenen Projekten konnte
vor und während eines Ereignisses und die Regenera-           die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen überprüft
tion sorgt nach einem Ereignis wieder für den Normal-         und bestätigt werden, z. B. bei der Prognoseregulierung
zustand, wobei neue Erkenntnisse aus dem Ereignis in          von Bieler-, Neuenburger- und Murtensee. Weiter werden
die Massnahmen einfliessen müssen. Bei der Bewälti-           Möglichkeiten geprüft, die Speicherkapazitäten künstli-
gung von Naturereignissen geht es darum, die trotz der        cher Speicherseen auszubauen. Wasserstands- und
Präventions- und Vorsorgemassnahmen entstehenden              Abflussdaten der Speicherseen sollen automatisiert an
Gefahren und Risiken abzumildern, das Ausmass und die         die Vorhersagezentrale des BAFU übermittelt werden, um
Dauer eines Ereignisses zu begrenzen und eine optima-         die hydrologischen Vorhersagen zu verbessern. Bezüg-
le Ausgangslage für die Regeneration zu schaffen. Der         lich des Ressourcenmanagements wurden in den letzten
Einsatzplan mit seinen organisatorischen Massnahmen           Jahren die Abläufe vereinfacht. Die Kantone werden im
unterstützt nun die Einsatzkräfte, Personen und wichtige      Ereignisfall gezielt und rasch mit benötigten Ressourcen
Einrichtungen bestmöglich zu schützen und Schäden zu          unterstützt, dafür gibt es eine neue elektronische Platt-
begrenzen. Die Massnahmenpalette der Bewältigung und          form (iRES). Was den nationalen Lageverbund betrifft,
Regeneration reicht von Information und Warnung bereits       ist ein Projekt lanciert worden, das ausgewählte Inhalte
vor dem Eintreffen des Ereignisses über Alarmierung, Ret-     bestehender elektronischer Führungssysteme zu einem
tung und Schadenabwehr während des Ereignisses bis            gesamtschweizerischen Lageverbund zusammenführen
zur provisorischen Instandstellung wichtiger Infrastruktu-    und allenfalls mit zusätzlichen Informationen anreichern
ren gegen Ende des Ereignisses. Zur Regenerationsphase        soll.
nach dem Ereignis gehört der Wiederaufbau von Einrich-
tungen, Bauten und Betrieben, möglichst unter Erhöhung        [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 17 – 19]
der Widerstandsfähigkeit. Weiter gehören die Dokumen-
tation und Auswertung des Ereignisses dazu, um Lehren
für zukünftige Ereignisse zu gewinnen und in die Planung
einzubeziehen.

Ziele
Die Ziele in diesem Handlungsfeld sind: (a) Grosse Seen
werden im Hochwasserfall koordiniert reguliert, um die
Schäden abzumildern, und es werden auch künstliche
Speicherseen für den Hochwasserrückhalt genutzt. (b)
Weiter sollen bei einem Ereignis die nationalen Fachstellen
und die Kantone optimal zusammenarbeiten. (c) Zusätzlich
erforderliche Ressourcen im Ereignisfall werden einheitlich
und abgestimmt eingesetzt. (d) Bei einem kantonsüber-
greifenden Ereignis ist der Austausch von Informationen
gewährleistet, die nationale Lage ist einheitlich darge-
stellt und wird permanent nachgeführt. (e) Dazu muss der
Partnerverbund Bevölkerungsschutz (Polizei, Feuerwehr,
Zivilschutz, Gesundheitswesen und technische Betriebe)
gestärkt sein und allen Beteiligten muss eine nationale
Lagedarstellung in Echtzeit zur Verfügung stehen.
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Risikokommunikation, Bildung
und Forschung
 1    Stärkung der Risikokommunikation          2   Stärkung der Aus- und Weiterbildung     3	
                                                                                              Förderung von Forschung
                                                                                                und ­Entwicklung
      48 Bereitstellen aktueller,                   53 Förderung des Erwerbs der
      ­transparenter und verständlicher             ­Kompetenzen des Lehrplans 21 sowie         56 Prüfung der Anpassung WBG
       Informationen                                 des Plan d’études romand im Bereich        bezüglich gezielter Förderung der
                                                     Naturgefahren basierend auf einer          Forschung und Entwicklung im
      49 Information und Vermittlung
                                                     Bedarfsanalyse                             Bereich Natur­gefahren (Ressort­
      adäquater Verhaltensempfehlungen
                                                                                                forschung BAFU)
      für alle Akteure (persönliche Vorsorge)       54 Koordination des Aus- und
                                                    Weiter­bildungsangebots im Bereich          57 Etablierung einer gemein­
      50 Gegenseitiger Wissensaustausch
                                                    Naturgefahren basierend auf einer           samen Professur von ETH Zürich und
      auf geeigneter Stufe
                                                    Situationsanalyse                           MeteoSchweiz
      51 Breite Streuung der Bundes­
                                                    55 Prüfung Anpassung von WaG und
      informationen unter Gewährleistung
                                                    WBG bezüglich gezielter Förderung
      inhaltlicher Konsistenz und recht­
                                                    der Aus- und Weiterbildung im Bereich
      zeitiger Verfügbarkeit
                                                    Naturgefahren basierend auf einer
      52 Vereinheitlichung öffentlicher und         Situationsanalyse
      privater Warnungen zur Verminderung
      von Unklarheiten in der Bevölkerung

Aktueller Stand der
Massnahmenumsetzung
     Geplant
     Begonnen
     Erledigt
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Handlungsfeld Risikokommunikation, Bildung                     ter wurde eine Situationsanalyse über die Einheitlich-
und Forschung                                                  keit von Unwetterwarnungen erstellt. Im Bildungsbereich
                                                               soll auf der Grundlage einer Analyse das Aus- und Wei-
Worum geht es?                                                 terbildungsangebot verbessert werden, zudem wird eine
Die Information der Betroffenen über Naturgefahren,            bessere Koordination zwischen den verschiedenen Ange-
Risiken und mögliche Schutzmassnahmen ist zentral.             boten angestrebt. Im Rahmen der Rechtsanpassung wird
Nur so können die vielfältigen Optionen für einen besse-       die Möglichkeit einer Finanzhilfe zur Förderung der Wei-
ren Schutz vor Naturgefahren erkannt und genutzt wer-          terbildung von Fachleuten sowie eine Anpassung bezüg-
den. Der Wissensstand und die Handlungsbereitschaft der        lich der Mittel für Forschung und Entwicklung geprüft.
Bevölkerung sind gerade im Ereignisfall massgebend für         Eine bereits erfolgreich abgeschlossene Massnahme im
eine erfolgreiche Intervention. Zudem werden Betroffe-         Forschungsbereich ist die Berufung eines Professors für
ne und Beteiligte sensibilisiert, selbst ihren Teil der Ver-   Wetter- und Klimarisiken im Departement Umweltsystem-
antwortung zu tragen. Um den eigenen Handlungsbedarf           wissenschaften am Institut für Umweltentscheidungen der
zu kennen, ist es wichtig, dass die Bevölkerung ein klares     ETH Zürich. Diese Professur leistet einen aktiven Beitrag
Bild von der Organisation der Intervention hat. Zur För-       zu einem vorausschauenden Umgang mit den Auswirkun-
derung eines risikobasierten Umgangs mit Naturgefahren         gen des Klimawandels.
ist die Aus- und Weiterbildung auf allen Bildungsstufen
von Bedeutung; besonders im Planungs- und Baube-               [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 20 – 22]
reich muss dieser Aspekt noch verstärkt werden. Dar­
über hinaus bedarf es der Forschung und Entwicklung
im Bereich Naturgefahren. Im Wasserbaugesetz fehlt
jedoch eine Förderungskompetenz in diesem Bereich. Es
besteht keine Möglichkeit, sinnvolle Aktivitäten gemein-
sam mit anderen partnerschaftlich anzugehen respekti-
ve diese finanziell mitzutragen, und somit besteht auch
keine Mitsprachemöglichkeit des Bundes.

Ziele
Folgende Ziele sind Bestandteil dieses Handlungsfelds:
(a) Alle Betroffenen und Beteiligten sind befähigt, situa-
tionsgerecht mit Risiken aus Naturgefahren umzugehen,
was bedingt, dass sie (b) kontinuierlich und einheitlich mit
Informationen und Warnungen durch Bund und K      ­ antone
versorgt werden. (c) Bezüglich Bildung sollen die an
­Planung und Bau beteiligten Fachleute im Bereich Natur­
 gefahren ausreichend ausgebildet sein. (d) Die Mittel, um
 Wissenslücken mithilfe von Forschung und Entwicklung zu
 schliessen und neue Erkenntnisse besser zu nutzen, wer-
 den gezielter eingesetzt. (e) Konkrete Forschungslücken
 im Bereich Wetter- und Klimarisiken werden geschlossen.

Massnahmen
Massnahmen zur Zielerreichung sind hier der kontinu-
ierliche Ausbau der verschiedenen Informationskanä-
le, welche auch angemessene Verhaltensempfehlungen
zur persönlichen Vorsorge im Ereignisfall enthalten. Wei-
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                         20

Übergeordnete Planungen und
Zusammenarbeit
 1	
   Übergeordnete kantonale Planungen       2   Übergeordnete nationale Planung        3	
                                                                                        Institutionalisierte Zusammenarbeit
     für Schutzmassnahmen                                                                 der Akteure
                                               60 Entwicklung einer langfristigen
     58 Verpflichtung der Kantone bei          übergeordneten Planung Schweiz zur         65 Optimierung der Organisation und
     ausgewiesenen Defiziten, überge-          Umsetzung der Strategien PLANAT            Institutionalisierung der Zusammen-
     ordnet sowie regional basierend auf       und UVEK, abgestimmt mit den über-         arbeit und Koordination bezüglich
     umfassenden Gefahren- und Risiko­         geordneten Planungen der Kantone           Naturgefahren auf nationaler Ebene
     grundlagen zu planen – dies als           samt Angaben zu den dafür erforder-        für alle Bereiche des IRM
     Voraussetzung für eine finanzielle        lichen Ressourcen
                                                                                          66 Stärkung der Zusammenarbeit auf
     Abgeltung durch den Bund
                                               61 Weiterentwicklung der risiko­           Kantons- und Gemeindeebene
     59 Erstellung des Inventars der           basierten Mittelverwendung gestützt
                                                                                          67 Stärkung der Zusammenarbeit
     Schutzbauten (Schutzbautenkataster)       auf einer Gesamtübersicht der Natur-
                                                                                          mit Bundesstellen, Berufs-, Versiche-
     und Aufbau eines Schutzbautenma-          gefahren und -risiken
                                                                                          rungs-, Hauseigentümerverbänden,
     nagements
                                               62 Überprüfung der Beitragssätze           Normenvereinigungen, Ausbildungs-
                                               des Bundes zwecks Stärkung risiko­         und Forschungsinstitutionen durch die
                                               basierter Massnahmen                       Schaffung/Erweiterung bestehender
                                                                                          Koordinationsgremien
                                               63 Entwicklung eines Instru­
                                               mentariums zur Überprüfung der
                                               Ziel­erreichung gemäss Strategien
                                               PLANAT und UVEK
                                               64 Periodische Überprüfung /
                                               ­A npassung der Strategien PLANAT
                                                und UVEK

Aktueller Stand der
Massnahmenumsetzung
    Geplant
    Begonnen
    Erledigt
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                                21

Handlungsfeld Übergeordnete Planungen und                    Massnahmen
Zusammenarbeit                                               Mit der Revision des Naturgefahrenrechts sollen die Kan-
                                                             tone verpflichtet werden, Gesamtplanungen zu erstellen.
Worum geht es?                                               Dazu werden methodische Standards erarbeitet, die es
Für die Umsetzung des IRM werden übergeordnete kan-          erlauben, die Ergebnisse zu vergleichen und auch national
tonale Planungen zum Umgang mit den Risiken benötigt.        zu evaluieren. Für den dafür benötigten Schutz­bauten­
Diese stützen sich auf die nach einheitlichen Standards      kataster wurde in der Zwischenzeit das Datenmodell
erarbeiteten Risikoübersichten, auf eine Einschätzung des    erarbeitet. Da sich die notwendige nationale Gesamt­
Zustandes von Schutzmassnahmen sowie auf strategische        planung auf die kantonalen Gesamtplanungen stützt, wird
Überlegungen betreffend Handlungsbedarf und -optio-          die Massnahme «Gesamtplanung Schweiz» erst ange-
nen bzw. Priorisierung von Massnahmen. Dazu braucht es       gangen, wenn die Eckwerte für die Kantone definiert sind.
ein Inventar der Schutzbauten. Um ein schweizweit ver-       Diese werden zurzeit gemeinsam mit den Kantonen entwi-
gleichbares Sicherheitsniveau mittels IRM zu erreichen,      ckelt. Die vorgesehenen Massnahmen bezüglich Zusam-
bedarf es zudem einer langfristigen übergeordneten Pla-      menarbeit beziehen sich sowohl auf die Bundes- wie auf
nung für die ganze Schweiz, sowie an Instrumenten, um        die Kantons- und die Gemeindeebenen, aber auch auf
die Erreichung der Ziele zu überprüfen. So können auch       Koordinationsgremien mit gemischter Beteiligung. Ver-
die Mittel stärker risikobasiert verwendet werden. Diese     schiedene Gefässe bestehen bereits. Zu nennen sind hier
nationale Gesamtplanung basiert auf den kantonalen Pla-      der Lenkungsausschuss Naturgefahren Gebäuderesilienz,
nungen. Die erfolgreiche Umsetzung des IRM von Natur-        die Koordinationssitzung Naturgefahren (die im Rahmen
gefahren kann nur gelingen, wenn die öffentliche Hand        der vorliegenden Berichtserarbeitung etabliert wurde),
und Private sowie die verschiedenen Behördenebenen           die Naturgefahrenkonferenz, die Warnkonferenz oder die
zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit im Bereich der          Wasserbautagung.
Intervention bei Naturgefahren auf Bundesebene wurde
mit dem Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren         [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 22 – 24]
(LAINAT) bereits institutionalisiert. Weitere solche Gre-
mien zur Koordination und Organisation der Massnahmen
befinden sich noch im Aufbau.

Ziele
Die Ziele in diesem Handlungsfeld sind: (a) Überge­ordnete
kantonale Planungen stellen sicher, dass jene Mass-
nahmen priorisiert werden, mit welchen die wirksamste
Begrenzung der Risiken erzielt wird. (b) Zudem kann beim
Hochwasserschutz ein Zusammenwirken mit der Revita-
lisierungsplanung erreicht werden. (c) Weiter helfen sie
bei der Finanzplanung und Priorisierung der Projekte. (d)
Alle Kantone verfügen über ein Verzeichnis ihrer Schutz-
bauten und ein Schutzbautenmanagement. (e) Es liegt
eine übergeordnete nationale Planung zur Zielerreichung
gemäss Strategie PLANAT vor. (f) Die Koordination beim
Schutz vor Naturgefahren ist sichergestellt und mögliche
Synergien zwischen den Akteurinnen und Akteuren sind
genutzt. (g) Die Rollen und Aufgaben sind geklärt.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020          22

Ausblick
Der nächste Bericht zum Stand der Umsetzung der Mass-
nahmen ist für das Jahr 2025 geplant – mit weiteren
Berichten, die im Fünfjahresturnus vorgelegt werden.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen zum
Schutz vor Naturgefahren, für die Nutzung von Synergien
und für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement in einem
immer komplexer werdenden Umfeld ist die Zusammen-
arbeit zwischen der öffentlichen Hand und Privaten sowie
zwischen den verschiedenen Behördenebenen von zen-
traler Bedeutung. Dies erfordert weitere Anstrengungen
des Bundes, der Kantone und Gemeinden, der Wissen-
schaft und der Forschung, aber auch weiterer Institutio-
nen wie Versicherungen oder Fachverbänden sowie das
Engagement jedes und jeder Einzelnen.

Überall in der Schweiz ist man mit Naturgefahren kon-
frontiert – heute genauso wie in Zukunft. Aufgrund der
zunehmenden Nutzung des Lebensraums sowie des
Klima­wandels erhöhen sich die Risiken trotz aller Schutz-
anstrengungen stetig. Mit den vorgestellten Massnahmen
soll dieser Risikoanstieg begrenzt und neue inakzep-
table Risiken vermieden werden. Ziel der gemeinsamen
Anstrengungen aller Akteurinnen und Akteure dieser Ver-
bundaufgabe ist es, einen sicheren Lebens- und Wirt-
schaftsraum Schweiz zu erhalten.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020                                                          23

Wichtige Links
Berichte                                                 Magazin «die umwelt» 2/2020: Naturgefahren gehen
                                                         alle an
Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen           www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/naturgefahren/­
Risiko­managements von Naturgefahren                     publikationen-studien/publikationen/magazin-umwelt-­
www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/                   2-2020-naturgefahren-gehen-alle-an.html
naturgefahren/fachinformationen/integrales
-risikomanagement/wo-stehen-wir-heute.html               Naturgefahrenportal
                                                         www.naturgefahren.ch
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz
www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/­                  Praxiskoffer Risikodialog Naturgefahren PLANAT
naturgefahren/dossiers/naturgefahren-sicherheit.html     www.planat.ch/de/risikodialog/

Umgang mit Risiken aus Naturgefahren                     Informationen zu Katastrophen und Notlagen in der
www.planat.ch/de/strategie-2018                          Schweiz
                                                         www.alertswiss.ch

Links zu beschriebenen Massnahmen                        Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN)
                                                         www.info.gin.admin.ch/bafu_gin/de/home.html
  Optimierung der Warnung und Alarmierung OWARNA
  www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/­         Schweizerischer Erdbebendienst (SED)
­­52033.pdf                                              www.seismo.ethz.ch/de/home/

Gefährdungskarte Oberflächenabfluss                      Aktuelle und historische hydrologische Daten zu
www.bafu.admin.ch/oberflaechenabfluss                    ­Flüssen, Seen und zum Grundwasser sowie Vorhersagen
                                                          und Hochwasserwarnungen
Kantonale Risikoübersichten – minimale Standards          www.hydrodaten.admin.ch
www.bafu.admin.ch/risikouebersichten
                                                         Portal zur Lawinenprävention
Einsatzplanung gravitative Naturgefahren – Leitfaden     whiterisk.ch/de/welcome
für Gemeinden
www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/                   Schutz vor Naturgefahren
naturgefahren/fachinformationen/schutzmassnahmen/        www.schutz-vor-naturgefahren.ch
naturgefahren--organisatorische-massnahmen.html
                                                         Erdbebenpool
                                                         http://pool.ch
Informationen
                                                         Hagelregister
Integrales Risikomanagement                              www.hagelregister.ch
www.babs.admin.ch/de/aufgabenbabs/gefaehrdrisiken.html
www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/
naturgefahren/fachinformationen/integrales
-risikomanagement.html
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