Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz - Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren 2020 Kurzversion des ...
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2020 | Umwelt-Info Naturgefahren Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren 2020 Kurzversion des Berichts an den Bundesrat
2020 | Umwelt-Info Naturgefahren Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren 2020 Kurzversion des Berichts an den Bundesrat Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2020
Impressum Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) Dies ist eine Zusammenfassung des Berichts «Umgang Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, mit Naturgefahren in der Schweiz – Bericht zum Stand Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren» Projektteam dieser Kurzfassung Maja Stucki (Co-Leitung), Dorothea Wabbels (Co-Leitung), Projektteam: Josef Eberli Dorothea Wabbels (Leitung), Josef Eberli, Gian Reto Bezzola, Adrian Schertenleib, Anja Strahm, Markus Host- Titelbild mann, Blaise Duvernay, Markus Müller (alle BAFU) Das Titelbild zeigt eine Überschwemmung nach einem heftigen Gewitter in der Gemeinde Val-de-Ruz (NE) im Sommer 2019. Der Begleitgruppe: Bach, der die beiden Dörfer Dombresson und Villiers durchquert, Dörte Aller (SIA), Martin Barben (BAFU), Christoph trat über die Ufer. Eine Person kam ums Leben, es entstanden Bitterli (VSA), Mirjam Bütler (BPUK), Donat Fäh (SED), Schäden in Millionenhöhe. Bernard Gogniat (ASTRA), Helen Gosteli (PLANAT), Stefan H asler (VSA), Martin Jordi (VKG), Karsten J asper Layout (BAFU), R oberto Loat (BAFU), Andrea Loosli (BPUK), Cavelti AG, Marken. Digital und gedruckt, Gossau Stéphane Losey (BAFU), Barbora Neversil (BAFU), Gunthard Niederbäumer (SVV), Massimiliano Schwarz PDF-Download (VSS), Christoph Werner (BABS), Saskia Willemse www.bafu.admin.ch/ui-2027-d (MeteoSchweiz), Stefan Wiemer (SED) Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache verfügbar. Die Originalsprache ist Deutsch. © BAFU 2020
Inhaltsverzeichnis Einleitung 5 Die fünf Handlungsfelder mit ihren Bereichen im Überblick 9 Gefahren- und Risikogrundlagen 10 Vorsorge14 Bewältigung und Regeneration 16 Risikokommunikation, Bildung und Forschung 18 Übergeordnete Planungen und Zusammenarbeit 20 Ausblick22 Wichtige Links 23
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 5 Einleitung 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, die im Bericht Akteuren. Der Klimawandel und insbesondere die inten- «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» auf sivere Nutzung des Lebensraumes werden die Naturge- geführten 67 Massnahmen zur Verbesserung der Sicher fahrenrisiken in Zukunft noch verschärfen, umso wichtiger heit vor Naturgefahren umzusetzen. Er beauftragte ist deshalb das Integrale Risikomanagement. In der das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Schweiz können wir alle von Naturgefahren betroffen sein, Energie und Kommunikation (UVEK), 2020 erstmals darum müssen auch alle im Umgang mit Naturgefahren einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Mass mitwirken. nahmen vorzulegen. Dieser Bericht unter Federführung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zeigt: Die Schweiz ist auf Kurs, es gibt jedoch noch viel zu tun. Aktuell sind 25 Prozent der Massnahmen umgesetzt. Der vor liegende Bericht ist eine Kurzfassung des Berichts an den Bundesrat. Worum geht es? Seit gut 20 Jahren setzt die Schweiz beim Schutz vor Naturgefahren auf das Integrale Risikomanagement (IRM) anstatt auf die reine Gefahrenabwehr durch bauliche Schutzmassnahmen wie Steinschlagnetze oder Hoch- wasserschutzdämme. Das heisst: Nach dem Erfassen der Gefahren und dem Abschätzen möglicher Schäden wird beurteilt, ob diese akzeptabel sind oder ob es Schutz- massnahmen braucht. Die Massnahmen beinhalten eine Palette von Möglichkeiten, die vor, während und nach einem möglichen Ereignis ausgeführt werden, entspre- chend den Phasen Vorbeugung, Bewältigung und Rege- neration des IRM. Mit den Massnahmen werden die Risiken gesteuert: künftige untragbare Risiken werden gemieden, bestehende auf ein akzeptables Mass redu- ziert und solidarisch getragen. Integral ist es, wenn alle Naturgefahren berücksichtigt werden, alle Betroffenen einbezogen werden und alle Arten von Massnahmen in die Planung von Schutzvorkehrungen mit einbezogen und optimal kombiniert werden. Dazu gehört auch der Risiko- dialog zwischen unterschiedlichsten Akteurinnen und
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 6 Bericht Umgang mit Naturgefahren Strategie PLANAT in der Schweiz 2016 Parallel zum Bericht und Wo die Schweiz im Umgang in enger Abstimmung hat mit Naturgefahren steht und die Plattform Naturgefah- welche Massnahmen zur ren (PLANAT) ihre Stra- Etablierung des Integralen tegie aus dem Jahre 2003 Risikomanagements noch überarbeitet. Die aktuali- umgesetzt werden müssen, sierte Strategie «Umgang zeigt der Bericht «Umgang mit Risiken aus Naturge- mit Naturgefahren in der fahren» (PLANAT 2018) Schweiz» aus dem Jahre beschreibt die diesbezüg- 2016. Unter der Leitung des lichen Ziele und erläutert, Bundesamtes für Umwelt nach welchen Grundsät- BAFU und unter Einbe- zen sie erreicht werden sollen. Für einen angemessenen zug aller relevanten Beteiligten wurden in einer breiten Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser, Hagel, Sturm Standortbestimmung neben der aktuellen Situation auch oder Erdbeben muss die Schweiz ihre Widerstandsfä- der zukünftige Handlungsbedarf für die Umsetzung des higkeit erhöhen, um Auswirkungen von Schäden auf ein IRM identifiziert. Zu den berücksichtigten Naturgefahren akzeptables Mass zu reduzieren. Wichtig ist auch, dass zählen Lawinengefahren, Wassergefahren, Massenbe- die Schweiz nach einem Ereignis schnell wieder hand- wegungen wie Sturz- und Rutschgefahren, klimatisch- lungsfähig wird. Schliesslich muss sie bereit und fähig meteorologische Gefahren wie Sturm, Starkregen, Hagel, sein, sich veränderten Rahmenbedingungen wie auftau- Blitzschlag und Waldbrand, sowie Erdbeben. Zum Han- endem Permafrost oder zunehmenden Starkniederschlä- deln aufgefordert sind der Bund, die Kantone, die Gemein- gen anzupassen. Der Bericht Umgang mit Naturgefahren den, Gebäude- und Infrastruktureigentümerinnen, die in der Schweiz stellt mit seinen 67 Massnahmen den Wissenschaft, Versicherungswirtschaft, Fachverbän- Aktionsplan zur Strategie dar. de sowie jede und jeder Einzelne. Die 67 umzusetzenden Massnahmen lassen sich, angelehnt an die Phasen des IRM, in fünf Handlungsfelder einteilen. Auftrag des Bundesrats • Gefahren- und Risikogrundlagen In der Folge der Standort- • Vorsorge bestimmung im Jahre 2016 • Bewältigung und Regeneration beauftragte der Bundesrat • Risikokommunikation, Bildung und Forschung das BAFU, ihm 2020 erst- • Übergeordnete Planungen und Zusammenarbeit mals einen Bericht zum Stand der Umsetzung des IRM resp. der 67 Mass- nahmen vorzulegen. Der Bericht beschreibt vor- wiegend Massnahmen, für deren Umsetzung Bundes- stellen oder national tätige Akteurinnen und Akteure verantwortlich sind und die in ihrer Umsetzung bereits fortgeschritten sind. Der aus- führliche Bericht wurde dem Bundesrat im Jahre 2020 vorgelegt. Dies ist eine Kurzversion dieses Berichts.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 7 Strategie (2003, aktualisiert 2018) Postulat Darbellay 2012 (2017 abgeschrieben) Bericht «Umgang mit Natur- gefahren in der Schweiz» 2016 Bericht zum Stand Bericht zum Stand der Umsetzung 2020 der Umsetzung 2025 (dieser Bericht) (sowie 2030, 2035, 2040) Umsetzung der Massnahmen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ... 2040 Umsetzung Chronologie der Berichterstattung Um den Stand der Umsetzung zu ermitteln, wurden die In der Abbildung oben ist der zeitliche Bezug der erwähn- Verantwortlichen zu ihren Projekten befragt. Da die ten Berichte dargestellt. Umsetzungsarbeiten im Rahmen der bestehenden Res- sourcen erfolgen, mussten die Massnahmen etappiert • Der Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der werden. Aufgrund dessen sind die Arbeiten in den Hand- Schweiz» wurde 2016 vom Bundesrat verabschiedet lungsfeldern «Gefahren- und Risikogrundlagen» sowie (blau, Pfeil) «Bewältigung und Regeneration» weiter fortgeschritten. • Anlass des Berichts war das Postulat Darbellay 2012 Der Stand der Umsetzung aller Massnahmen beträgt (blau) aktuell 25 Prozent, nachfolgend ist der Umsetzungsstand • Die Strategie von 2003 wurde parallel zum Bericht der fünf Handlungsfelder grafisch dargestellt. «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» aktuali- siert und 2018 publiziert (gelb) Gefahren- und Risikogrundlagen • Der hier thematisierte Bericht 2020 (rot, vertikaler Bal- ken) zeigt den Stand der Umsetzung der 67 Massnah- Vorsorge men 2016 – 2019 auf • Die weitere Berichterstattung ist im Fünfjahresturnus Bewältigung und Regeneration vorgesehen (rot, aufgehellt) Risikokommunikation, Bildung und Forschung Übergeordnete Planungen und Zusammenarbeit 0 20 40 60 80 100 Umsetzungsfortschritt [%]
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 8 Rechtsanpassung Für die Umsetzung von 19 der 67 Massnahmen ist eine Rechtsanpassung erforderlich. Diese ist als Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wasserbau (WBG) mit Anpassungen im Gewässerschutz- (GschG) und Waldge- setz (WaG) angelegt. Bei der Revision geht es unter ande- rem darum, den Risikobegriff im Gesetz zu verankern, alle Massnahmen für eine optimale Massnahmenkombination gleichwertig durch den Bund zu fördern oder Risikoüber- sichten und Gesamtplanungen auf kantonaler und Bun- desebene zu erstellen. Die Vorlage wird unter Einbezug der Kantone und betroffenen Akteurinnen und Akteure erarbeitet. Jedes Handlungsfeld wird mit seinen Zielen und den dar- aus folgenden Massnahmen auf den folgenden Seiten kurz beschrieben. Eine der 67 Massnahmen wird exemp- larisch dargestellt.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 9 Die fünf Handlungsfelder mit ihren Bereichen im Überblick Gefahren- und Monitoring und Gefahren Risikogrundlagen Früherkennung grundlagen Risikogrundlagen Vorsorge Berücksichtigung Risikobasierte Naturgefahren Naturgefahren- Anreize für den des Risikos und Raumplanung und Siedlungs- gerechtes Bauen Objektschutz des Überlastfalls entwässerung in der Mass nahmenplanung Abgeltung für Prüfung und Erstellung Ausfall den Gewässer- Verbesserung von Notfall sichere Tele unterhalt der Widerstands konzepten/ kommunikation fähigkeit -plänen zwischen kritischer Infra- den Behörden strukturen Bewältigung und Hochwasser- Koordination Nationaler management im des Einsatzes Lageverbund Regeneration Ereignisfall zusätzlicher Ressourcen Risiko Stärkung Stärkung der Förderung von der Risiko Aus- und Weiter- Forschung und kommunikation, kommunikation bildung Entwicklung Bildung und Forschung Übergeordnete Übergeordnete Übergeordnete Institutio- kantonale nationale nalisierte Planungen und Planungen Planung Zusammenarbeit Zusammenarbeit für Schutz der Akteure massnahmen
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 10 Gefahren- und Risikogrundlagen 1 Monitoring und Früherkennung 2 Gefahrengrundlagen 3 Risikogrundlagen 1 Weiterentwicklung des Monito- 8 Erweiterung des Geltungsbereichs 12 Bereitstellen und Aktualisieren rings von Gefahrendispositionen; des WBG einer gesamtschweizerischen Risiko- nach Bedarf flächiger Einsatz der übersicht basierend auf kantonalen 9 Bereitstellen von gesamtschweize- entwickelten Methoden Risikoübersichten rischen Grundlagen für alle relevanten 2 Förderung der Entwicklung Gefahrenprozesse 13 Verpflichtung der Kantone, effizienter Monitoring-Methoden Risikogrundlagen bereitzustellen 10 Vereinheitlichung und Aktuali und zu aktualisieren 3 Aktualisierung der Gefahren sierung der Gefahrengrundlagen; grundlagen aufgrund regionaler methodische Entwicklungen nach 14 Entwicklung einer Methodik für Klimaszenarien; Forschungs- und Bedarf Risikoübersichten auf kantonaler Entwicklungsprojekte zum Thema Ebene 11 Ergänzung der Karten der seis- 4 Entwicklung verbesserter Metho- mischen Baugrundklassen oder 15 Erarbeitung einer konsolidierten den eines flächendeckenden und der seismischen spektralen Mikro Datenbank der Verluste und Schäden kontinuierlichen Monitorings von zonierungsstudien in Eigeninitiative durch Naturereignisse (Menschen und Klimakenngrössen, inkl. Abschätzen der Kantone Sachwerte) künftiger Klimaänderungen 16 Unterstützung der K antone 5 Regelmässige Aktualisierung durch den Bund zur Erarbeitung meteorologischer/klimatologischer einer Analyse gemäss «Leitfaden Referenzwerte und Grundlagen sowie KATAPLAN» Weiterentwicklung der Methodik 6 Regelmässige Aktualisierung der hydrologischen Referenzwerte und Grundlagen sowie Weiterentwicklung der Methodik 7 Erhebung neuer Referenzwerte durch Rückdigitalisierung der hydro logischen Messwerte Aktueller Stand der Massnahmenumsetzung Geplant Begonnen Erledigt
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 11 Handlungsfeld Gefahren- und Risiko ständen und Abflüssen sind aktuell. (d) Gefahrengrund- grundlagen lagen stehen für alle Naturgefahren einheitlich zur Verfügung und werden periodisch aktualisiert. (e) Es Worum geht es? liegen einheitliche, kantonale Risikoübersichten sowie Für den Umgang mit Naturgefahren im Sinne des IRM eine gesamtschweizerische Risikoübersicht vor, die regel- sind umfassende Kenntnisse der Risikosituation zentral. mässig aktualisiert werden. (f) Es gibt eine gesamtschwei- Ohne fundiertes Wissen über die Risiken ist es nicht mög- zerische Übersicht der Verluste und Schäden und (g) alle lich, Schutzmassnahmen zu planen. Für alle Gefährdun- Kantone verfügen über eine Risikoanalyse, die verschie- gen muss deshalb bekannt sein, wie oft und wie stark sie dene Gefährdungen abdeckt, um den Katastrophenschutz auftreten können, und was für Schäden dabei möglicher- zu verbessern. weise entstehen. Diese Informationen werden in entspre- chenden Gefahren- und Risikogrundlagen abgebildet. Massnahmen Die Ziele werden erreicht, indem wirksame Monitoring- Im Siedlungsgebiet zeigen Gefahren- und Intensitäts- Methoden weiterentwickelt werden. Beispielsweise kön- karten detailliert auf, welche Gebiete und Infrastruktu- nen Bewegungen im Gebirge mit Satelliten beobachtet und ren durch Naturgefahren gefährdet sind. Ausserhalb von instabile Zonen erfasst werden. Zudem wird der flächige Siedlungen weisen Gefahrenhinweiskarten mit geringerem Einsatz des Monitorings gefördert, auch um zukünftige Detaillierungsgrad auf Gefahren hin. Die Gefahrenkarten Klimaänderungen besser abschätzen zu können. Weiter für Hochwasser, Rutschungen, Sturz und Lawinen wurden wurde mit der Beurteilung der Auswirkungen der regio- von den Kantonen in den letzten Jahren erstellt. Auch die nalen Klimaänderungen auf gravitative Naturgefahren Gefahrenhinweiskarten liegen praktisch flächendeckend begonnen. Eine wichtige Massnahme ist die Bereitstel- vor. Weitere Gefahrengrundlagen gibt es für den Oberflä- lung, Vereinheitlichung und Aktualisierung der gesamt- chenabfluss und für Hagel. Die Grundlagen sind jedoch schweizerischen Grundlagen für alle Gefahrenprozesse noch nicht für alle schadenverursachenden Naturgefah- und von kantonalen sowie einer nationalen Risikoüber- ren (wie Grundwasseraufstoss, Seetsunamis) vorhanden. sicht. Als bereits umgesetzte Projekte sind hier insbe- sondere die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss (siehe Neben der Gefahr muss auch die Nutzung einbezogen und nächste Seite) sowie die Standards für das Erstellen von zu Risikogrundlagen erweitert werden. Die Risikogrund- kantonalen Risikoübersichten zu nennen. Für die Errei- lagen sind eine notwendige Voraussetzung, um Risiken chung einiger Ziele bedarf es einer Anpassung des Was- zu bewerten, Handlungsbedarf zu erkennen und Priori- serbau- und Waldgesetzes. täten festzulegen. [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 6 – 12] Neben den Gefahren- und Risikogrundlagen sind in diesem Handlungsfeld auch das Monitoring und die Früherken- nung ein Thema. Damit ist gemeint, dass schadenver- ursachende Gefahrenprozesse sowie die Raumnutzung kontinuierlich beobachtet werden, um relevante Verän- derungen vorherzusehen. Das ist im Hinblick auf den Kli- mawandel besonders wichtig. Ziele In diesem Handlungsfeld werden folgende Ziele verfolgt: (a) Es wird frühzeitig erkannt, ob sich an der Gefahren situation etwas verändert und (b) die möglichen Aus wirkungen des Klimawandels werden besser verstanden. (c) Die Messwerte zu Klima und Wetter sowie zu Wasser
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 12 Beispiel einer Massnahme aus dem Handlungsfeld Gefahren- und Risikogrundlagen Dieses Hochwasser in der Zofinger Altstadt entstand vorwiegend durch Oberflächenabfluss (Quelle: ZVG). Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Regenwasser verursacht werden. Das wärmere Kli- ma und die daraus folgenden häufigeren und intensiveren In Zofingen regnete es am 8. Juli 2017 in drei Stunden Niederschläge werden diese Situation noch verschärfen. fast so viel, wie normalerweise im ganzen Monat Juli. Dies Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss schliesst also führte zu massiven Überschwemmungen mit hohen Sach- eine erhebliche Lücke im Bereich der Gefahrengrundla- schäden. Schäden durch Oberflächenabfluss entstehen gen. Sie ist seit Juli 2018 auf der Webseite des BAFU jedoch oft schon bei weniger intensiven Niederschlägen elektronisch frei verfügbar. und in kleineren Regionen. Zusammenarbeit Hilfreiche Gefahrengrundlage In einer engen Zusammenarbeit haben das BAFU, der Die Ereignisanalyse zeigte, dass das Wasser grösstenteils Schweizerische Versicherungsverband (SVV) und die Ver- aus Oberflächenabflüssen und überlasteten Kanalisa- einigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) die- tionsleitungen stammte. Oberflächenabfluss ist Regen- se Karte erarbeitet. Die erfolgreiche Erstellung der Karte wasser, das sich bei starken Niederschlägen sammelt stellt ein gelungenes Beispiel der wichtigen und notwendi- und oberirdisch abfliesst, weil es nicht versickern kann. gen Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter dar (siehe Oberflächenabfluss grenzt sich somit von den Überflu- Handlungsfeld übergeordnete Planungen und Zusam- tungen ab, die durch über die Ufer tretende Bäche, Flüs- menarbeit). se und Seen verursacht werden. Auf der Gefahrenkarte ist dieses Wasser nicht abgebildet und wird somit auch Schweiz stark betroffen in der Massnahmenplanung nicht berücksichtigt. Das ist Die Karte zeigt schweizweit flächendeckend die potenziell von grossem Nachteil, da bereits heute 30 – 50 Prozent durch Oberflächenabfluss gefährdeten Gebiete in drei der Hochwasserschäden durch oberflächlich abfliessen- Fliesstiefenstufen (siehe nachfolgende Abbildung). Laut
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 13 der Karte befinden sich rund zwei Drittel der Gebäude in • Planung von Neu- oder Umbauten (Objektschutz) der Schweiz in einem gefährdeten Gebiet. Je nach Kan- • Nutzungsplanung (Baubewilligungsverfahren) ton sind 12 – 24 Prozent der Fläche von Oberflächenab- • Erarbeitung von Wasserbauprojekten (Hochwasser- fluss betroffen. Die Karte wurde über die ganze Schweiz schutz) flächendeckend nach einer einheitlichen Methode model- • Notfallplanung liert. Sie deckt neben dem besiedelten auch das unbe- • Aktualisierung der Gefahrenkarten siedelte Gebiet ab und ist so auch für die Landwirtschaft • Dimensionierung der Siedlungsentwässerung von Nutzen. Die Karte richtet sich an Architektinnen und Architekten, Massnahmen Bauherrschaften, Planerinnen und Planer, Behörden und Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss als wichti- Interventionskräfte. ge Ergänzung zu den bestehenden Gefahrengrundlagen sollte bei folgenden Aktivitäten mitberücksichtigt werden: Gefährdungskarte Oberflächenabfluss Ausschnitt Zofingen (Quelle: BAFU)
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 14 Vorsorge 1 Berücksichtigung des Risikos 2 Risikobasierte Raumplanung 3 aturgefahren und Siedlungs N und des Überlastfalls in der Mass entwässerung nahmenplanung 19 Verpflichtung von Bund, Kantonen und Gemeinden, Risiken bei der Richt- 22 Unterstützung der Einführung 17 Verpflichtung der Kantone, die und Nutzungsplanung zu berücksich- des integrierten Regenwasser Planung und Erstellung von Schutz- tigen; Entwicklung einer Methodik zur managements (IRWM) massnahmen gestützt auf umfassen- Berücksichtigung der Risikogrund 23 Bereitstellung der relevanten de Risikobeurteilungen vorzunehmen lagen bei der Richt- und Nutzungs- Grundlagen planung 18 Berücksichtigung des Überlast- 24 Entwicklung einer Methodik falls als Anforderung zur Recht 20 Verpflichtung der Kantone, im zur Berücksichtigung der Naturge mässigkeit bei Schutzprojekten Rahmen der Planung Freihalteräume fahren in der Siedlungsentwässerung für gravitative Naturgefahren und die und Siedlungsentwicklung für Schutzbauten nötigen Flächen raumplanerisch zu sichern 21 Finanzierung der Instandstellung von Entlastungsräumen 4 Naturgefahrengerechtes Bauen 5 Anreize für den Objektschutz 6 Abgeltung für den Gewässerunterhalt 25 Prüfung der Bau- und Planungs- 28 Schaffen von Anreizen für Objekt- 29 Prüfung der gesetzlichen An normen auf Vollständigkeit bezüglich schutzmassnahmen passung zur Mitfinanzierung von Naturgefahren Unterhaltsmassnahmen 26 Entwicklung einer Methode 30 Exakte Definition abzugeltender (z. B. Empfehlung der Kantone) zur Massnahmen zum Gewässerunterhalt Stärkung des naturgefahrengerechten im Sinne des Hochwasserschutzes im Bauens «Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich» 27 Prüfen, wie in Genehmigungs verfahren normengerechtes Bauen sichergestellt werden kann 7 Prüfung und Verbesserung der 8 Erstellung von Notfallkonzepten / 9 Ausfallsichere Telekommunikation Widerstandsfähigkeit kritischer -plänen zwischen den Behörden Infrastrukturen 33 Erstellen von Notfallkonzepten 34 Aufbau einer redundanten Strom- 31 Einführung und Umsetzung des und -plänen für Naturgefahren versorgung der für Vorhersage und IRM bei kritischen Infrastrukturen anhand einer Wegleitung mit Warnung benötigten Systeme auch bezüglich Naturgefahren Standards zur Naturgefahrenbeur 35 Aufbau eines redundanten, strom- teilung und deren Umsetzung 32 Durchführung von Risiko- und ausfallsicheren Datennetzes mit der in Notfallplanungen Verwundbarkeitsanalysen sowie notwendigen Übertragungskapazität Erarbeitung von Massnahmen zur Verbesserung der Resilienz unter Berücksichtigung von Naturgefahren (Umsetzung des SKI-Leitfadens) Aktueller Stand der Massnahmenumsetzung Geplant Begonnen Erledigt
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 15 Handlungsfeld Vorsorge der Schutzmassnahmen und wird vom Bund unterstützt. (h) Kritische Infrastrukturen wie beispielsweise die Strom- Worum geht es? versorgung werden im Hinblick auf Naturgefahren wider- Vorsorge ist ein umfassendes Prinzip, das besagt, dass standsfähiger, und bei allfälligen Betriebsunterbrüchen Schäden schon im Voraus vermieden und soweit wie mög- kennt der Betreiber oder die Betreiberin die Risiken. (i) lich verhindert werden sollen. Vorsorge ist eine der drei Bei einem Ereignis verfügen die Gemeinden über a ktuelle Phasen des IRM (das BABS nennt diese Phase Vorbeu- Einsatzpläne. (j) Systeme für Vorhersagen und Warnungen gung und teilt sie weiter in Prävention und Vorsorge auf). stehen ausfallsicher zur Verfügung. Sie umfasst Massnahmen, die bereits vor einem Ereig- nis zur dauerhaften Reduktion bestehender Risiken füh- Massnahmen ren. Vorsorgemassnahmen lassen Gefährdungen gar nicht Bezüglich Siedlungsentwässerung soll eine Methodik ent- erst entstehen oder sich nur begrenzt auswirken (Präven- wickelt werden, wie Naturgefahren zu berücksichtigen tion), oder sie dienen der Vorbereitung für die Bewältigung sind. Um die naturgefahrengerechte Bauweise zu fördern, von Ereignissen (eigentliche Vorsorge). Basis sind immer werden die Normen hinsichtlich Naturgefahren überprüft die im ersten Handlungsfeld genannten Gefahren- und und überarbeitet. Auch die kritischen Infrastrukturen sol- Risikogrundlagen. Die effektivste Präventionsmassnah- len anhand des Leitfadens «Schutz kritischer Infrastruk- me ist die Raumplanung mit einer angepassten Nutzung turen» von den Betreiberinnen und Betreibern bis 2022 und der Sicherstellung von Freihalteräumen zum Aufneh- überprüft werden. Ein Leitfaden für die Erstellung eines men oder Ableiten von Gefahrenprozessen. Wo dies nicht Einsatzplans für gravitative Naturgefahren wurde erarbei- möglich ist, kommen baulich-technische, biologische oder tet und 2020 publiziert. organisatorische Massnahmen zum Einsatz, wobei eine optimale Kombination der verschiedenen Massnahmen [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 12 – 17] zielführend ist. Eingeübte Einsatzpläne und möglichst ausfallsichere Warnsysteme werden benötigt, um Perso- nen- oder Sachschäden weiter zu reduzieren. Im Idealfall wird eine Gemeinde durch eine lokale Naturgefahren beraterin unterstützt. Ziele Die angestrebten Ziele in diesem Handlungsfeld sind: (a) Massnahmenplanungen werden auf der Grund lage umfassender Risikobeurteilungen realisiert. (b) Um auch die Grenzen der Schutzwirkung aufzuzeigen, muss bekannt sein, was passiert, wenn die Schutzmassnahme nicht ausreicht (Überlastfall). (c) Weiter sollen die Risiko grundlagen raumplanerisch umgesetzt und wo nötig Frei- halteräume definiert sein. (d) Der Oberflächenabfluss wird bei der Planung und Dimensionierung der Siedlungsent- wässerung berücksichtigt. (e) Normen des Bauwesens enthalten alle Naturgefahren und werden bei Neubauten und wesentlichen Umbauten konsequent berücksichtigt. (f) Die Gebäudeversicherung unterstützt die Umsetzung von Objektschutzmassnahmen bei bestehenden Bauten in Gefahrengebieten, beispielsweise durch kostenlose Fach- beratungen oder Informationsplattformen. (g) Der Gewäs- serunterhalt für den Hochwasserschutz sichert Funktionen
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 16 Bewältigung und Regeneration 1 Hochwassermanagement 2 Koordination des Einsatzes 3 Nationaler Lageverbund im Ereignisfall zusätzlicher Ressourcen 44 Vereinfachung des Austauschs 36 Erarbeiten von Grundlagen und 40 Umsetzung und Operationali von Lagedaten und -informationen Instrumenten für ein umfassendes sierung des Ressourcenmanagements zwischen Behörden und Betreibern Hochwassermanagement Bund bis Frühjahr 2020 b asierend kritischer Infrastrukturen auf den vom Bundesstab ABCN 37 Prüfen der Möglichkeiten ange- 45 Einigung auf nationale Daten- und genehmigten Grundlagen passter Speicherbewirtschaftungen, Kommunikationsstandards für Lage des Ausbaus von Speicherkapazitäten 41 Identifizierung der Schlüssel informationen sowie der operationellen Berechnung ressourcen 46 Aufbau elektronischer Schnitt von Szenarien bei Hochwasserlagen 42 Vorsorgliche Planung des Ein stellen zwischen den Systemen des 38 Prüfen der Ergänzung gesetz satzes der Schlüsselressourcen mit- Verbunds, wodurch Import und Export licher Grundlagen für Finanzhilfen zur tels gefasster Entschlüsse ermöglicht wird Entschädigung von Ertragsausfällen 43 Delegation der Kompetenzen 47 Schaffung einer nationalen Platt- infolge zusätzlicher baulicher und und/oder Festlegung der Beschluss form auf ausfallsicheren Systemen, betrieblicher Massnahmen zum fassung für die rasche Auslösung welche dem automatisierten Informa- Schutz vor Naturgefahren des Einsatzes der bezeichneten tionsaustausch dient und eine inte- 39 Wasserstands- und Abfluss- Schlüsselressourcen grale nationale Lagedarstellung daten der Speicherseen werden auto ermöglicht matisiert an die Vorhersagezentrale des BAFU übermittelt Aktueller Stand der Massnahmenumsetzung Geplant Begonnen Erledigt
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 17 Handlungsfeld Bewältigung und Regeneration Massnahmen Massnahmen zur Zielerreichung sind hier die Erarbei- Worum geht es? tung von Grundlagen und Instrumenten für ein umfas- Mit Bewältigung und Regeneration schliesst sich der Kreis sendes Hochwassermanagement mit Berücksichtigung des IRM. Die Bewältigung beinhaltet Massnahmen kurz der Seen. Bei bereits fortgeschrittenen Projekten konnte vor und während eines Ereignisses und die Regenera- die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen überprüft tion sorgt nach einem Ereignis wieder für den Normal- und bestätigt werden, z. B. bei der Prognoseregulierung zustand, wobei neue Erkenntnisse aus dem Ereignis in von Bieler-, Neuenburger- und Murtensee. Weiter werden die Massnahmen einfliessen müssen. Bei der Bewälti- Möglichkeiten geprüft, die Speicherkapazitäten künstli- gung von Naturereignissen geht es darum, die trotz der cher Speicherseen auszubauen. Wasserstands- und Präventions- und Vorsorgemassnahmen entstehenden Abflussdaten der Speicherseen sollen automatisiert an Gefahren und Risiken abzumildern, das Ausmass und die die Vorhersagezentrale des BAFU übermittelt werden, um Dauer eines Ereignisses zu begrenzen und eine optima- die hydrologischen Vorhersagen zu verbessern. Bezüg- le Ausgangslage für die Regeneration zu schaffen. Der lich des Ressourcenmanagements wurden in den letzten Einsatzplan mit seinen organisatorischen Massnahmen Jahren die Abläufe vereinfacht. Die Kantone werden im unterstützt nun die Einsatzkräfte, Personen und wichtige Ereignisfall gezielt und rasch mit benötigten Ressourcen Einrichtungen bestmöglich zu schützen und Schäden zu unterstützt, dafür gibt es eine neue elektronische Platt- begrenzen. Die Massnahmenpalette der Bewältigung und form (iRES). Was den nationalen Lageverbund betrifft, Regeneration reicht von Information und Warnung bereits ist ein Projekt lanciert worden, das ausgewählte Inhalte vor dem Eintreffen des Ereignisses über Alarmierung, Ret- bestehender elektronischer Führungssysteme zu einem tung und Schadenabwehr während des Ereignisses bis gesamtschweizerischen Lageverbund zusammenführen zur provisorischen Instandstellung wichtiger Infrastruktu- und allenfalls mit zusätzlichen Informationen anreichern ren gegen Ende des Ereignisses. Zur Regenerationsphase soll. nach dem Ereignis gehört der Wiederaufbau von Einrich- tungen, Bauten und Betrieben, möglichst unter Erhöhung [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 17 – 19] der Widerstandsfähigkeit. Weiter gehören die Dokumen- tation und Auswertung des Ereignisses dazu, um Lehren für zukünftige Ereignisse zu gewinnen und in die Planung einzubeziehen. Ziele Die Ziele in diesem Handlungsfeld sind: (a) Grosse Seen werden im Hochwasserfall koordiniert reguliert, um die Schäden abzumildern, und es werden auch künstliche Speicherseen für den Hochwasserrückhalt genutzt. (b) Weiter sollen bei einem Ereignis die nationalen Fachstellen und die Kantone optimal zusammenarbeiten. (c) Zusätzlich erforderliche Ressourcen im Ereignisfall werden einheitlich und abgestimmt eingesetzt. (d) Bei einem kantonsüber- greifenden Ereignis ist der Austausch von Informationen gewährleistet, die nationale Lage ist einheitlich darge- stellt und wird permanent nachgeführt. (e) Dazu muss der Partnerverbund Bevölkerungsschutz (Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Gesundheitswesen und technische Betriebe) gestärkt sein und allen Beteiligten muss eine nationale Lagedarstellung in Echtzeit zur Verfügung stehen.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 18 Risikokommunikation, Bildung und Forschung 1 Stärkung der Risikokommunikation 2 Stärkung der Aus- und Weiterbildung 3 Förderung von Forschung und Entwicklung 48 Bereitstellen aktueller, 53 Förderung des Erwerbs der transparenter und verständlicher Kompetenzen des Lehrplans 21 sowie 56 Prüfung der Anpassung WBG Informationen des Plan d’études romand im Bereich bezüglich gezielter Förderung der Naturgefahren basierend auf einer Forschung und Entwicklung im 49 Information und Vermittlung Bedarfsanalyse Bereich Naturgefahren (Ressort adäquater Verhaltensempfehlungen forschung BAFU) für alle Akteure (persönliche Vorsorge) 54 Koordination des Aus- und Weiterbildungsangebots im Bereich 57 Etablierung einer gemein 50 Gegenseitiger Wissensaustausch Naturgefahren basierend auf einer samen Professur von ETH Zürich und auf geeigneter Stufe Situationsanalyse MeteoSchweiz 51 Breite Streuung der Bundes 55 Prüfung Anpassung von WaG und informationen unter Gewährleistung WBG bezüglich gezielter Förderung inhaltlicher Konsistenz und recht der Aus- und Weiterbildung im Bereich zeitiger Verfügbarkeit Naturgefahren basierend auf einer 52 Vereinheitlichung öffentlicher und Situationsanalyse privater Warnungen zur Verminderung von Unklarheiten in der Bevölkerung Aktueller Stand der Massnahmenumsetzung Geplant Begonnen Erledigt
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 19 Handlungsfeld Risikokommunikation, Bildung ter wurde eine Situationsanalyse über die Einheitlich- und Forschung keit von Unwetterwarnungen erstellt. Im Bildungsbereich soll auf der Grundlage einer Analyse das Aus- und Wei- Worum geht es? terbildungsangebot verbessert werden, zudem wird eine Die Information der Betroffenen über Naturgefahren, bessere Koordination zwischen den verschiedenen Ange- Risiken und mögliche Schutzmassnahmen ist zentral. boten angestrebt. Im Rahmen der Rechtsanpassung wird Nur so können die vielfältigen Optionen für einen besse- die Möglichkeit einer Finanzhilfe zur Förderung der Wei- ren Schutz vor Naturgefahren erkannt und genutzt wer- terbildung von Fachleuten sowie eine Anpassung bezüg- den. Der Wissensstand und die Handlungsbereitschaft der lich der Mittel für Forschung und Entwicklung geprüft. Bevölkerung sind gerade im Ereignisfall massgebend für Eine bereits erfolgreich abgeschlossene Massnahme im eine erfolgreiche Intervention. Zudem werden Betroffe- Forschungsbereich ist die Berufung eines Professors für ne und Beteiligte sensibilisiert, selbst ihren Teil der Ver- Wetter- und Klimarisiken im Departement Umweltsystem- antwortung zu tragen. Um den eigenen Handlungsbedarf wissenschaften am Institut für Umweltentscheidungen der zu kennen, ist es wichtig, dass die Bevölkerung ein klares ETH Zürich. Diese Professur leistet einen aktiven Beitrag Bild von der Organisation der Intervention hat. Zur För- zu einem vorausschauenden Umgang mit den Auswirkun- derung eines risikobasierten Umgangs mit Naturgefahren gen des Klimawandels. ist die Aus- und Weiterbildung auf allen Bildungsstufen von Bedeutung; besonders im Planungs- und Baube- [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 20 – 22] reich muss dieser Aspekt noch verstärkt werden. Dar über hinaus bedarf es der Forschung und Entwicklung im Bereich Naturgefahren. Im Wasserbaugesetz fehlt jedoch eine Förderungskompetenz in diesem Bereich. Es besteht keine Möglichkeit, sinnvolle Aktivitäten gemein- sam mit anderen partnerschaftlich anzugehen respekti- ve diese finanziell mitzutragen, und somit besteht auch keine Mitsprachemöglichkeit des Bundes. Ziele Folgende Ziele sind Bestandteil dieses Handlungsfelds: (a) Alle Betroffenen und Beteiligten sind befähigt, situa- tionsgerecht mit Risiken aus Naturgefahren umzugehen, was bedingt, dass sie (b) kontinuierlich und einheitlich mit Informationen und Warnungen durch Bund und K antone versorgt werden. (c) Bezüglich Bildung sollen die an Planung und Bau beteiligten Fachleute im Bereich Natur gefahren ausreichend ausgebildet sein. (d) Die Mittel, um Wissenslücken mithilfe von Forschung und Entwicklung zu schliessen und neue Erkenntnisse besser zu nutzen, wer- den gezielter eingesetzt. (e) Konkrete Forschungslücken im Bereich Wetter- und Klimarisiken werden geschlossen. Massnahmen Massnahmen zur Zielerreichung sind hier der kontinu- ierliche Ausbau der verschiedenen Informationskanä- le, welche auch angemessene Verhaltensempfehlungen zur persönlichen Vorsorge im Ereignisfall enthalten. Wei-
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 20 Übergeordnete Planungen und Zusammenarbeit 1 Übergeordnete kantonale Planungen 2 Übergeordnete nationale Planung 3 Institutionalisierte Zusammenarbeit für Schutzmassnahmen der Akteure 60 Entwicklung einer langfristigen 58 Verpflichtung der Kantone bei übergeordneten Planung Schweiz zur 65 Optimierung der Organisation und ausgewiesenen Defiziten, überge- Umsetzung der Strategien PLANAT Institutionalisierung der Zusammen- ordnet sowie regional basierend auf und UVEK, abgestimmt mit den über- arbeit und Koordination bezüglich umfassenden Gefahren- und Risiko geordneten Planungen der Kantone Naturgefahren auf nationaler Ebene grundlagen zu planen – dies als samt Angaben zu den dafür erforder- für alle Bereiche des IRM Voraussetzung für eine finanzielle lichen Ressourcen 66 Stärkung der Zusammenarbeit auf Abgeltung durch den Bund 61 Weiterentwicklung der risiko Kantons- und Gemeindeebene 59 Erstellung des Inventars der basierten Mittelverwendung gestützt 67 Stärkung der Zusammenarbeit Schutzbauten (Schutzbautenkataster) auf einer Gesamtübersicht der Natur- mit Bundesstellen, Berufs-, Versiche- und Aufbau eines Schutzbautenma- gefahren und -risiken rungs-, Hauseigentümerverbänden, nagements 62 Überprüfung der Beitragssätze Normenvereinigungen, Ausbildungs- des Bundes zwecks Stärkung risiko und Forschungsinstitutionen durch die basierter Massnahmen Schaffung/Erweiterung bestehender Koordinationsgremien 63 Entwicklung eines Instru mentariums zur Überprüfung der Zielerreichung gemäss Strategien PLANAT und UVEK 64 Periodische Überprüfung / A npassung der Strategien PLANAT und UVEK Aktueller Stand der Massnahmenumsetzung Geplant Begonnen Erledigt
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 21 Handlungsfeld Übergeordnete Planungen und Massnahmen Zusammenarbeit Mit der Revision des Naturgefahrenrechts sollen die Kan- tone verpflichtet werden, Gesamtplanungen zu erstellen. Worum geht es? Dazu werden methodische Standards erarbeitet, die es Für die Umsetzung des IRM werden übergeordnete kan- erlauben, die Ergebnisse zu vergleichen und auch national tonale Planungen zum Umgang mit den Risiken benötigt. zu evaluieren. Für den dafür benötigten Schutzbauten Diese stützen sich auf die nach einheitlichen Standards kataster wurde in der Zwischenzeit das Datenmodell erarbeiteten Risikoübersichten, auf eine Einschätzung des erarbeitet. Da sich die notwendige nationale Gesamt Zustandes von Schutzmassnahmen sowie auf strategische planung auf die kantonalen Gesamtplanungen stützt, wird Überlegungen betreffend Handlungsbedarf und -optio- die Massnahme «Gesamtplanung Schweiz» erst ange- nen bzw. Priorisierung von Massnahmen. Dazu braucht es gangen, wenn die Eckwerte für die Kantone definiert sind. ein Inventar der Schutzbauten. Um ein schweizweit ver- Diese werden zurzeit gemeinsam mit den Kantonen entwi- gleichbares Sicherheitsniveau mittels IRM zu erreichen, ckelt. Die vorgesehenen Massnahmen bezüglich Zusam- bedarf es zudem einer langfristigen übergeordneten Pla- menarbeit beziehen sich sowohl auf die Bundes- wie auf nung für die ganze Schweiz, sowie an Instrumenten, um die Kantons- und die Gemeindeebenen, aber auch auf die Erreichung der Ziele zu überprüfen. So können auch Koordinationsgremien mit gemischter Beteiligung. Ver- die Mittel stärker risikobasiert verwendet werden. Diese schiedene Gefässe bestehen bereits. Zu nennen sind hier nationale Gesamtplanung basiert auf den kantonalen Pla- der Lenkungsausschuss Naturgefahren Gebäuderesilienz, nungen. Die erfolgreiche Umsetzung des IRM von Natur- die Koordinationssitzung Naturgefahren (die im Rahmen gefahren kann nur gelingen, wenn die öffentliche Hand der vorliegenden Berichtserarbeitung etabliert wurde), und Private sowie die verschiedenen Behördenebenen die Naturgefahrenkonferenz, die Warnkonferenz oder die zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit im Bereich der Wasserbautagung. Intervention bei Naturgefahren auf Bundesebene wurde mit dem Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren [siehe Bericht zum Stand der Umsetzung, S. 22 – 24] (LAINAT) bereits institutionalisiert. Weitere solche Gre- mien zur Koordination und Organisation der Massnahmen befinden sich noch im Aufbau. Ziele Die Ziele in diesem Handlungsfeld sind: (a) Übergeordnete kantonale Planungen stellen sicher, dass jene Mass- nahmen priorisiert werden, mit welchen die wirksamste Begrenzung der Risiken erzielt wird. (b) Zudem kann beim Hochwasserschutz ein Zusammenwirken mit der Revita- lisierungsplanung erreicht werden. (c) Weiter helfen sie bei der Finanzplanung und Priorisierung der Projekte. (d) Alle Kantone verfügen über ein Verzeichnis ihrer Schutz- bauten und ein Schutzbautenmanagement. (e) Es liegt eine übergeordnete nationale Planung zur Zielerreichung gemäss Strategie PLANAT vor. (f) Die Koordination beim Schutz vor Naturgefahren ist sichergestellt und mögliche Synergien zwischen den Akteurinnen und Akteuren sind genutzt. (g) Die Rollen und Aufgaben sind geklärt.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 22 Ausblick Der nächste Bericht zum Stand der Umsetzung der Mass- nahmen ist für das Jahr 2025 geplant – mit weiteren Berichten, die im Fünfjahresturnus vorgelegt werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren, für die Nutzung von Synergien und für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement in einem immer komplexer werdenden Umfeld ist die Zusammen- arbeit zwischen der öffentlichen Hand und Privaten sowie zwischen den verschiedenen Behördenebenen von zen- traler Bedeutung. Dies erfordert weitere Anstrengungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden, der Wissen- schaft und der Forschung, aber auch weiterer Institutio- nen wie Versicherungen oder Fachverbänden sowie das Engagement jedes und jeder Einzelnen. Überall in der Schweiz ist man mit Naturgefahren kon- frontiert – heute genauso wie in Zukunft. Aufgrund der zunehmenden Nutzung des Lebensraums sowie des Klimawandels erhöhen sich die Risiken trotz aller Schutz- anstrengungen stetig. Mit den vorgestellten Massnahmen soll dieser Risikoanstieg begrenzt und neue inakzep- table Risiken vermieden werden. Ziel der gemeinsamen Anstrengungen aller Akteurinnen und Akteure dieser Ver- bundaufgabe ist es, einen sicheren Lebens- und Wirt- schaftsraum Schweiz zu erhalten.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz © BAFU 2020 23 Wichtige Links Berichte Magazin «die umwelt» 2/2020: Naturgefahren gehen alle an Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/naturgefahren/ Risikomanagements von Naturgefahren publikationen-studien/publikationen/magazin-umwelt- www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/ 2-2020-naturgefahren-gehen-alle-an.html naturgefahren/fachinformationen/integrales -risikomanagement/wo-stehen-wir-heute.html Naturgefahrenportal www.naturgefahren.ch Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/ Praxiskoffer Risikodialog Naturgefahren PLANAT naturgefahren/dossiers/naturgefahren-sicherheit.html www.planat.ch/de/risikodialog/ Umgang mit Risiken aus Naturgefahren Informationen zu Katastrophen und Notlagen in der www.planat.ch/de/strategie-2018 Schweiz www.alertswiss.ch Links zu beschriebenen Massnahmen Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) www.info.gin.admin.ch/bafu_gin/de/home.html Optimierung der Warnung und Alarmierung OWARNA www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/ Schweizerischer Erdbebendienst (SED) 52033.pdf www.seismo.ethz.ch/de/home/ Gefährdungskarte Oberflächenabfluss Aktuelle und historische hydrologische Daten zu www.bafu.admin.ch/oberflaechenabfluss Flüssen, Seen und zum Grundwasser sowie Vorhersagen und Hochwasserwarnungen Kantonale Risikoübersichten – minimale Standards www.hydrodaten.admin.ch www.bafu.admin.ch/risikouebersichten Portal zur Lawinenprävention Einsatzplanung gravitative Naturgefahren – Leitfaden whiterisk.ch/de/welcome für Gemeinden www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/ Schutz vor Naturgefahren naturgefahren/fachinformationen/schutzmassnahmen/ www.schutz-vor-naturgefahren.ch naturgefahren--organisatorische-massnahmen.html Erdbebenpool http://pool.ch Informationen Hagelregister Integrales Risikomanagement www.hagelregister.ch www.babs.admin.ch/de/aufgabenbabs/gefaehrdrisiken.html www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/ naturgefahren/fachinformationen/integrales -risikomanagement.html
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