UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
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Große Kreisstadt Radolfzell
UMWELTBERICHT
ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN
BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD -
2. ÄNDERUNG IN RADOLFZELL
UND
ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Stand: 20.07.2018
SeeConcept
eCo
Büro für Landschafts- und UmweltplanungGroße Kreisstadt Radolfzell UMWELTBERICHT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA -FRANZOSENBAD - 2. ÄNDERUNG UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG IN RADOLFZELL Auftraggeber Bora Sauna-Bodensee GmbH & Co. KG Herr Bernd Schuler Karl – Wolf - Strasse 33 78315 Radolfzell Bearbeitung SeeConcept Büro für Landschafts- und Umweltplanung Frank Nowotne Waldweg 28 88690 Uhldingen Tel.: 07556/931911, Fax.: 07556/931912 e-mail: seeconcept@t-online.de www.seeconcept.de Bearbeitung Frank Nowotne, Dipl. – Geol., Ökologe aufgestellt: Uhldingen, 30.08. 2017, 19.03.2018, 20.07.2018 Frank Nowotne
TEXTTEIL
Seite
I. EINLEITUNG 3
1.1 Allgemeines 3
1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes 4
1.3 Ziele des Umweltschutzes 9
1.4 Methodik, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der
Zusammenstellung der Unterlagen 12
II. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT 13
2.1 Mensch 13
2.2 Pflanzen und Tiere 14
2.3 Boden 18
2.4 Wasser 22
2.5 Klima 23
2.6 Orts- und Landschaftsbild 24
2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 25
2.8 Wechselwirkungen 26
III. BESCHREIBUNG DER MÖGLICHEN WIRKFAKTOREN
DES VORHABENS 27
IV. BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VOR-
HABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG)29
4.1 Mensch 29
4.2 Pflanzen und Tiere 30
4.3 Boden 35
4.4 Wasser 36
4.5 Klima 38
4.6 Orts- und Landschaftsbild 38
4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 40
4.8 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 41V. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND
ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN 42
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen 42
5.2 Maßnahmen zur Eingriffsverringerung- minimierung 43
5.3 Anwendung der Eingriffsregelung (nach § 1 a BauGB) 45
5.4 Massnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen 54
VI. ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN
ANDERWEITIGEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN 55
6.1 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 55
VII. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELT-
AUSWIRKUNGEN (MONITORING) 56
VIII. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENSETZUNG 57
IX. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 60
ANHANG
− Artenschutzrechtliche Einschätzung (gem. § 44 BNatSchG)
− Plan Bäume – Bestand (T1)
− Baumliste der betroffenen wertgebenden Einzelbäume (vgl. Plan
Habitatstrukturen)Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 3
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I. EINLEITUNG
1.1 Allgemeines
Die geplante Bebauungsplanänderung im Bereich der Bora „Sauna und
Hotel“ soll im normalen Verfahren als vorhabensbezogene B-Planänderung
erfolgen. In diesem Zuge wird für die verschiedenen Eingriffe ein
Umweltbericht (gem. § 2 BauGB) mit Eingriffs- Ausgleichsbilanz sowie eine
artenschutzrechtliche Einschätzung (gem. § 44 BNatSchG) erforderlich.
Folgende Teilflächen / Vorhaben sind definiert (vgl. KAPFER in lit.
15.06.2018, vgl. Abb. 2):
Teilfläche / Vorhaben 1: Neubau „Ruhehaus“
Teilfläche / Vorhaben 2: Erweiterung „Restaurant und Terrasse“,
„Erweiterung Restaurant“
Teilfläche / Vorhaben 3: Neubau „Technikumhausung“
Der vorgeschlagene Geltungsbereich wird entsprechend der Angaben nach
KAPFER (in lit. 15.06.2018) beschränkt.
Das Plangebiet weist aufgrund seiner Nähe zu geschützten Landschaftsteilen
ein insgesamt überdurchschnittliches Konfliktpotential auf.
Abb. 1: Lageplan mit eingetragenem Untersuchungsgebiet (Grundlage:
Topografische Karte von Baden-Württemberg 1 : 25.000, im Original)Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 4
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1.2 Inhalt und Ziele der Bebauungsplanänderung
Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Bodenseesauna - Franzosenbad“ wurden die Voraussetzungen für die erste
Erweiterung der „bora - sauna“ geschaffen. Auf Grundlage des
Bebauungsplans „Hotel an der Bora“ ist später ein zusätzliches
Saunagebäude („Japansauna“) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Bau des Hotels errichtet worden.
Um die kontinuierlich wachsenden Ansprüche und Wünsche der Besucher an
Qualität, Ausstattung und Angebot der Saunaanlagen auch längerfristig
erfüllen zu können und die Konkurrenzfähigkeit der Anlage auch für die
nächsten Jahre sicherzustellen, sind nun Veränderungen, Erneuerungen und
weitere Ergänzungen der „bora - sauna“ dringend erforderlich. Das
Gesamtvorhaben zur Fortentwicklung der Saunaanlage umfasst dabei drei
wesentliche Maßnahmen (vgl. Abb. 2).
Ersatz des bestehenden Ruhehauses durch einen größeren Neubau
Erweiterung der bestehenden Restaurantfläche, Vergrößerung des
Sauna-Eingangsbereichs
Diese Entwicklungen sind auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts
derzeit jedoch nicht genehmigungsfähig. Deshalb ist es erforderlich, das
vorhabenbezogene Planungsrecht entsprechend anzupassen. Parallel zu den
Entwicklungsplanungen der Sauna hat sich die Notwendigkeit ergeben, die
heute vorhandenen, oberirdisch freistehenden haustechnischen Anlagen
unmittelbar nordwestlich neben dem Hotelgebäude aus technischen und
optischen Gründen einzuhausen und gleichzeitig einen dringend notwendigen
Fahrradabstellraum einzurichten, was aber auf Grundlage des bestehenden
Rechts ebenfalls nicht genehmigungsfähig ist.
Daher soll die hierzu erforderliche Anpassung des Planungsrechts im
Zusammenhang mit der durch die Fortentwicklung der Sauna bedingten
Änderung erfolgen.
Der Vorhabenträger für die Änderungen / Ergänzungen der Sauna ist die
Bora Sauna Bodensee GmbH & Co. KG; für das Nebengebäude zum Hotel
ist der Vorhabenträger die Hotel bora GmbH & Co KG.
Die Vorhabenträger haben die Aufstellung einer vorhabenbezogenen
Änderung des bestehenden Planungsrechts beantragt. (vgl. LUTZ PARTNER
STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018).Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 5
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Abb. 2: Bebauungsplanänderung (LUTZ PARTNER STADTPLANER
ARCHITEKTEN 2018)Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 6
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Bora – Erweiterung
Kurze Projektbeschreibung (vgl. BLASI, CH. in lit. 2017, LUTZ PARTNER
STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018):
TEILBEREICH 1: Ersatz des bestehenden Ruhehauses durch einen größeren
Neubau Das bestehende Ruhehaus südlich der Japansauna wird
abgebrochen; die damit frei werdende Fläche wird als Freifläche in die
Außenanlagengestaltung der Saunaanlage eingebunden.
Das neue Ruhehaus mit Hamam wird im Westen der bestehenden
Japansauna errichtet. Durch entsprechende GeländemodelIierung im Norden
und Westen und die Einbindung der bestehenden Erdsauna wird das
Volumen des neuen Gebäudes nur etwa zur Hälfte sichtbar. Die
geschlossenen Teile der Fassade werden mit vertikalen Holzlatten verkleidet.
TEILBEREICH 2: Erweiterung der bestehenden Restaurantfläche und
Vergrößerung des Sauna-Eingangsbereichs Das bestehende Gebäude wird
zur Erweiterung des Restaurantbereichs im Bereich der heute vorhandenen
Holzterrasse im Westen erweitert und für eine zweite Restaurantebene
aufgestockt. Die Terrassenfläche selbst wird in diesem Zusammenhang nach
Westen verschoben.
Der heutige Eingang in den Sauna - Empfangsbereich wird bis auf die Flucht
des bestehenden Biergarten-Anbaus eingeschossig vorgezogen. In der
Ansicht wird sich diese Erweiterung als selbstverständliche Verlängerung des
bestehenden, holzverkleideten Flachdach-Anbaus darstellen.
TEILBEREICH 3: Neubau Nebengebäude zur Einhausung Haustechnik und
als Fahrradraum
Die heute freistehenden haustechnischen Anlagen (Lüftungsanlage Hotel)
werden mit einem eingeschossigen Holzgebäude mit flach geneigtem
Pultdach eingehaust. Das Nebengebäude nimmt zusätzlich einen
Fahrradraum auf.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 7
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Abb. 3: Übersicht der Eingriffsflächen LUTZ PARTNER STADTPLANER
ARCHITEKTEN (2018)Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 8
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Abb. 4: Montage des bestehenden Planungsrechts (vgl. LUTZ PARTNER
STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018)
Nähere Details zum Vorhaben finden sich unter LUTZ PARTNER
STADTPLANER ARCHITEKTEN (2018).Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 9
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1.3 Ziele des Umweltschutzes
Landschaftsplan (2002)
Der Landschaftsplan sieht im Umfeld des Plangebietes die Sicherung der
renaturierten Uferzone vor.
Regionalplan 2000 Hochrhein – Bodensee (1998)
Im Regionalplan werden für das Plangebiet und die Umgebung keine
Aussagen gemacht.
Etwa 500 m westlich schließt ein „Regionaler Grünzug“, einschließlich
„Naturschutzgebiet Radolfzeller Aachmündung“ an.
Nördlich der L 220 sind Siedlungsflächen für Gewerbe und Industrie
ausgewiesen.
Bodenseeuferplan (1984)
Im Bodenseeuferplan wird dem Untersuchungsgebiet eine öffentliche Grün-
und Erholungsfläche zugewiesen.
Der vorgelagerte Flachwasserbereich ist nicht als Flachwasser-Schutzzone
ausgewiesen.
Natura 2000-Gebiete
Etwa 400 m westlich bzw. 350 m südlich des Plangebietes befindet sich ein
Natura 2000 – Gebiet. Es setzt sich aus folgenden Schutzgebieten
zusammen:
• FFH-Gebiet 8219-341 „Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb
Singen“
• Vogelschutzgebiet 8220 – 401 „Untersee des Bodensees“.
Beide Gebiete überschneiden sich flächenmäßig und schließen gemäß
Nachmeldevorschlag 2005 terrestrische Bereiche (Radolfzeller
Aachniederung) als auch aquatische Bereiche des Untersees mit ein.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 10
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Geschützte Bereiche gem. § 33 NatSchG BW
Nördlich des Plangebietes befinden sich ein (mehrere Teilflächen) nach § 33
geschützter Biotop (vgl. Abb. 4):
Abb. 4: Geschützter Biotop nördlich des Plangebietes
Biotopnr.: 8219-335-0533 (a): „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau
südwestl. Radolfzell“
Hierbei handelt es sich um eine vergleichsweise junge Heckenstruktur, die von
Silberweiden geprägt wird.
Biotopnr.: 8219-335-0533 (b): „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau
südwestl. Radolfzell“ (östlich des Plangebietes)
Es handelt sich dabei um Feldgehölze und Hecken, die allesamt von der Silberweide
beherrscht sind. Die Gehölze sind noch relativ jung,
Biotopnr.: 8219-335-0533: „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau
südwestl. Radolfzell“
Es handelt sich dabei um Feldgehölze und Hecken, die allesamt von der Silberweide
beherrscht sind. Die Gehölze sind schon relativ alt, hochgewachsen und
totholzreich. Die Krautschicht ist stets von Kratzbeere beherrscht.
Biotopnr.: 28219-335-4551: „Naturnahes Ufer des Bodensees W Radolfzell“
Naturnaher Flachwasser- und Uferbereich des Bodensees auf Flurstück 1596/11.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 11
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Biotopverbund
Abb. 5: Darstellung des Biotopverbundes mittlerer Standorte (LUBW),
hellgrün = 500 m Suchraum, sehr helles grün = 1000 m Suchraum;
Biotopverbund feuchter Standorte, dunkelblau = Kernraum, hellblau
= Kernfläche (LUBW)Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 12
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1.4 Methodik, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Unterlagen
Der „Umweltbericht“ lässt sich in seiner inhaltlichen Dimension in drei Phasen
strukturieren:
a) Systembeschreibung: Beschreibung des Vorhabens sowie der Aus-
gangssituation der Umwelt.
b) Wirkungsabschätzung: Einschätzung der zu erwartenden ökologi-
schen Folgewirkungen des Vorhabens.
c) Bewertung: Beurteilende Einstufung der zu erwartenden
Folgewirkungen (u.a. Beeinträchtigungen).
Bezüglich der Bewertungsphase orientiert sich der „Umweltbericht“ an der
ökologischen Risiko- (Wirkung) Analyse, deren Ablaufschema sich
vereinfacht wie folgt darstellt:
Ursache Auswirkung(en) betroffener Wirkungsraum
Im Wirkungsgefüge Auswirkung(en) und betroffener Wirkungsraum ist zudem
die Empfindlichkeit der Naturpotentiale und des Menschen zu erfassen und
zu berücksichtigen. Die Gesamtheit der Wirkungszusammenhänge ergibt den
Wirkungsraum.
Die Verknüpfung von Wirkungs- und Empfindlichkeitsanalyse stellt die
Grundlage der Wirkungsprognose dar.
Innerhalb der Phasen Systembeschreibung, Wirkungsabschätzung und Be-
wertung wird das Vorhaben einer räumlich zeitlichen Betrachtung unterzogen.
Die räumliche Dimension gliedert sich dabei in:
• Vorhabensbereich (= eigentliches Plangebiet) und Randlagen
• Untersuchungsgebiet (Raum, der in einer kausalen Beziehung
zum Standort steht, z.B. über Grundwasserpfad, Sichtbezüge)
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen bestanden
insgesamt nicht.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 13
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II. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT
Aufgrund der kaum zu ermittelnden Veränderungen im Zuge der geplanten
Technikeinhausung (Teilfläche / Vorhaben 3: Neubau „Technik-
umhausung“) wird diese, infolge der Geringfügigkeit der Auswirkungen
dieses Vorhabens auf die Schutzgüter, nur in begründet erscheinenden Fällen
gesondert betrachtet.
2.1 Mensch
Das Gebiet „Herzen“ liegt in landschaftlich reizvoller Lage am westlichen
Bodenseeufer der Stadt Radolfzell. Durch die Nähe zur Altstadt, die
angrenzende Uferpromenade und verschiedenste Freizeiteinrichtungen hat
das Gebiet ein großes Potenzial für die Erholungsnutzung. Aufgrund dieser
besonderen Standortqualität wurde im Jahr 2000 ein landschaftsplanerisches
Entwicklungskonzept für das Radolfzeller „Herzen“ mit der Vorgabe
entwickelt, verschiedenste Nutzungsansprüche mit den Zielen des Arten- und
Biotopschutzes in einer neuen Art von Landschaftspark in Einklang zu
bringen.
Dieses Konzept schlug für die Weiterentwicklung des Planungsgebietes
„ehemaliges Franzosenbad“, eine Bündelung der Vereinsaktivitäten, die
Ansiedlung einer Saunalandschaft sowie eines 4 Sterne Hotels vor, das
inzwischen umgesetzt worden ist.
Aussagen zum rechtsgültigen Flächennutzungsplan finden sich unter LUTZ
PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN (2018).
Nutzungsstruktur
Das Untersuchungsgebiet wird gegenwärtig in erster Linie von der
Bodenseesauna, dem Hotel sowie Zufahrten und Parkflächen geprägt.
Bedeutung / Empfindlichkeit
Dem eigentlichen Planbereich kann aufgrund der ufernahen Lage zum
Bodensee hinsichtlich der Erholungseignung insgesamt eine vergleichsweise
hohe Bedeutung zugewiesen werden. Das Untersuchungsgebiet besitzt
demgemäß ein hohes Potential für die Freizeit- und Erholungsnutzung.
So wird beispielsweise die nördlich begrenzende „Karl Wolf – Straße“ von
Radfahrern und Fußgängers stärker frequentiert („Heidelberg – Schwarzwald
– Bodensee Radwanderweg“).
Im Zuge der geplanten Änderungen, im Rahmen der Bebauungs-
planänderung, die sich in erster Linie auf das Schutzgut Mensch (z.B.
Erholungssuchende) auch positiv auswirken, wird allenfalls von einer
durchschnittlichen Empfindlichkeit ausgegangen.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 14
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2.2 Pflanzen und Tiere
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet gehört gemäß der naturräumlichen Gliederung des
Landkreises Konstanz zur „Mittleren – Hegau – Senke“ und ist dabei Teil des
Rückstaubereiches des Bodensees, der den westlichen Siedlungsrand von
Radolfzell konzentrisch umgibt.
Es unterscheidet sich dabei aufgrund geologischer Vorraussetzungen in
seinem Landschaftscharakter deutlich von den umgebenden Naturräumen
„Hegau“ und „Bodanrück-Hügelland“.
Aufgrund der historischen Nutzungen des ehemaligen Franzosenbades hat
sich dabei im Untersuchungsgebiet ein Baumbestand unterschiedlicher Art
und Bedeutung entwickelt. Insgesamt handelt es sich um Sukzessionswälder
(v.a. Weiden), die sich im Zuge der einstigen Nutzungsaufgabe (vgl. Boden)
entwickeln konnten.
In der Folge hat sich durch die verschiedenen Nutzungen des Gebietes v.a.
als Sauna- und Hotelstandort, sowie Flächen für Vereine ein Mosaik aus
offenen Grünflächen (Zierrasen, 33.80), alleeartigen, aufgelockerten
Gehölzstrukturen (v.a. Gebüsche mittl. Standorte 42.20, Einzelbäume,
45.10a) entwickelt.
Plangebiete
Bestand
Teilfläche / Vorhaben 1: Neubau „Ruhehaus“
Der Bereich des geplanten Ruhehauses schließt neben dem gegenwärtigen
Ruhehaus vor allem intensiv genutzte Grünlandflächen und Randbereiche des
Sukzessionwaldes mit ein.
Die gering betroffene Fläche ist Teil des westlich gelegenen Waldgebietes im
Gewann „Streuhau“. Diese ist ein stark ungleichaltriges Stangen- bis
Baumholz mit einem Alter zwischen 15 und 40 Jahren und setzt sich aus
Birke, Weide, Pappel, Eiche, Nußbaum mit Sträuchern und Schilfflächen
zusammen (vgl. KREISFORSTAMT in lit. 15.02.2018). Der Randbereich des
Sukzessionswaldes innerhalb des Plangebietes wird vor allem von der
Silberweide (Salix alba) bestimmt. Die vom Vorhaben betroffenen
Einzelbäume wurden am 15.05.2017 aufgenommen und sind in der Tabelle im
Anhang dokumentiert (vgl. Fototafel 1).Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 15
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Das maximale Alter der Bäume dürfte bei rund 40 Jahren liegen. Neben der
Silberweide finden sich, insbesondere im westlichen (aufgelichteten) Bereich
der geplanten Zufahrt vor allem Japanischer Knöterich und Brombeer-
Gestrüpp.
In der Strauchschicht treten Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Holunder
(Sambucus nigra) oder Hasel (Corylus avellana) häufig auf.
Gemäß dem LFU-Datenschlüssel handelt es sich im Bereich des geplanten
Vorhabens vor allem um folgende Biotoptypen:
35.11 Nitrophytische Saumvegetation
42.20 Gebüsch mittlerer Standorte
43.10 Gestrüpp
44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch
52.40 Silberweiden-Auwald
58.10 SukzessionswaldUmweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 16
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Fototafel 1: Biotopstrukturen des Plangebietes
T1: Geplantes Ruhehaus:
Das Plangebiet schließt nördlich an
die bestehende Erdsauna, die in das
neu geplante Ruhehaus integriert
werden soll.
T1: Geplantes Ruhehaus:
Im westlichen Randbereich des
geplanten Ruhehauses, kommt es
zum Verlust einiger Silberweiden des
anschließenden Sukzessionswaldes.
T2: bestehende Restaurantfläche (von
Norden)
Entlang der östlichen Plangebiets-
grenze von T2 wird das Kioskgebäude
nach Norden verlängert.
T2: bestehende Restaurantfläche (von
Osten)
Aufnahmen: 03.05.2017, F. Nowotne / SeeConcept ®Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 17
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Teilfläche / Vorhaben 2: Erweiterung „Restaurant und Terrasse“,
„Erweiterung Restaurant“
Die Teilfläche 2 betrifft zum größten Teil bereits versiegelte Flächen im
Bereich des bestehenden Saunagebäudes bzw. des bestehenden
Restaurants (vgl. Fototafeln). Im Zuge der Verschiebung der Terrasse nach
Westen wird geringfügig Zierrasen betroffen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht
sind insbesondere die Außenfassaden zum Beispiel für Vögel des
Siedlungsraumes (v.a. Haussperling) von Interesse (vgl. Fototafel 1).
Gemäß dem LFU-Datenschlüssel handelt es sich im Bereich des geplanten
Vorhabens um folgende Biotoptypen:
33.80 Grünflächen (Zierrasen)
66.10 Von Bauwerken bestandene Fläche
Wertigkeiten:
Teilfläche / Vorhaben 1:
Hinsichtlich seiner naturschutzfachlichen Bedeutung wird der Silberweiden-
Auwald (52.40) (Sukzessionsgehölz) insgesamt als „hoch“ bewertet. Hierbei
ist anzumerken, dass eine noch höhere Wertstufe aufgrund einer artenarm
ausgebildeten Krautschicht, anthropogener Vorbelastungen und mangelnder
auendynamischer Prozesse verfehlt wird.
Aufgrund ihrer intensiven Nutzung sind die sonstigen Rasenflächen im
Bereich der Borasauna und Ziergehölze im Bereich des bestehenden
Ruhehauses von insgesamt geringer bis mittlerer Wertigkeit.
Teilfläche / Vorhaben 2:
Aufgrund der vorliegenden versiegelten Flächen im Bereich des Sauna- bzw.
Restaurantgebäudes ist die Empfindlichkeit gegenüber dem Planvorhaben
insgesamt gering.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 18
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2.3 Boden
Untersuchungsgebiet
Geologische Entwicklung
Das Plangebiet ist Teil der Verlandungsebene des Bodensees, die nach dem
Abschmelzen des würmzeitlichen Gletschers entstanden ist. Zu dieser Zeit
besaß der Bodensee einen um rd. 8,0 m höheren Wasserspiegel als heute
(bezogen auf Mittelwasserlinie). In der Folge wurden während der Kaltzeiten
feinlaminierte Beckentone abgesetzt, die sich landeinwärts mit glazialen
Sedimenten, wie z.B. Kiese und Moränen verzahnen.
Heute weisen die Böden des Plan- und Untersuchungsgebietes aufgrund der
anthropogenen Ablagerungen (Altablagerungen / Altstandorte) insgesamt
einen hohen Hemerobiegrad auf (Grad der Veränderung von Böden infolge
von anthropogenen Eingriffen) (s.u.). Nur in Randbereichen kann von
ungestörten bzw. weniger gestörten Bodenverhältnissen ausgegangen
werden (L 2 a 3).
„Franzosenbad“
Das ehemalige Seeufer wurde bis 1938 als Badestrand genutzt. Nach
Platzbefestigungen durch SS-Einheiten kam ein L-förmiger Hallenkomplex
und verschiedene Baracken durch die französischen Pioniereinheiten hinzu
(Altstandort). In der Folgezeit bis 1971 wurde das Gelände aufgrund
militärischer Inbesitznahme durch Baumaßnahmen verschiedenster Art
überformt, aufgefüllt und befestigt. Die Hofflächen waren in großen Teilen
betoniert. Im Süden des Geländes erstreckt sich eine von Bäumen
überstandene Liegewiese bis hin zu dem im Jahre 1997 renaturierten
Bodenseeufer. Seit Ende der siebziger Jahre wurden das Gelände und die
Räumlichkeiten privat und öffentlich genutzt. Gegenwärtig werden die Flächen
durch verschiedene Vereine, eine Surfschule und von Gewerbetreibenden als
Einstellflächen genutzt (vgl. HYDRO-DATA 1999).
Der östliche Teilbereich des Plangebietes erreicht das „Franzosenbad“ (337,
118d).
Die Altablagerung (Objekt Nr. 337) entstand durch die Auffüllung eines an den
Bodensee angrenzenden Sumpfgebietes mit Erdaushub, Bauschutt und
Gießereialtsanden in den Jahren 1938 bis 1954.
Danach wurde das Gelände über 30 Jahre hinweg als Wartungs- und
Instandsetzungsbereich motorisierter französischer Einheiten genutzt (vgl.
HYDO-DATA 1999). Diese Flächen stellen heute einen Altstandort (Nr. 118 d)
dar.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 19
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Darstellung des Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen
Gemäß § 1 des Bodenschutzgesetzes ist der Boden als Naturkörper und
Lebensgrundlage für Menschen und Tiere, insbesondere in seinen Funktionen
als „Lebensraum für Bodenorganismen“, „Standort für die natürliche
Vegetation“ und „Standort für Kulturpflanzen“, als „Ausgleichskörper im
Wasserkreislauf“, als „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie als „Archiv der
Landschaft und Kulturgeschichte“ zu erhalten und vor Belastungen zu
schützen.
Nachfolgend werden die Böden des Plangebietes hinsichtlich ihrer
Leistungsfähigkeit als Träger der verschiedenen Bodenfunktionen beurteilt.
Die Bewertungsmethodik richtet sich dabei nach dem Leitfaden Heft 23 LUBW
(2010) „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ - Leitfaden für
Planungen und Gestattungsverfahren sowie nach dem Leitfaden Heft 24 „Das
Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (2012).
Die Böden des Plangebietes können nach ihrer Leistungsfähigkeit in nunmehr
fünf Funktionen bewertet und in einem 5-stufigen System klassifiziert werden
(Tab. 1).
Tab. 1: Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen *1
Wertstufe
Bodenart Flurstücke NB AW FP NV (Gesamtbewertung
der Böden)
Unversiegelte
Flächen
1 2 1 1 1,33
Vorbelastete
Böden
Versiegelte
Flächen
0 0 0 0 0
*1 = Einschätzung gem. LUBW 2010
Legende
NB = Natürliche Bodenfruchtbarkeit
AW= Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
FP = Filter und Puffer für Schadstoffe
NV = Sonderstandort für die natürliche Vegetation
Bewertungsklasse (vgl. LUBW Heft 23)
0 = keine Funktionserfüllung (versiegelte Flächen)
1 = geringe Funktionserfüllung
2 = mittlere Funktionserfüllung
3 = hohe Funktionserfüllung
4 = sehr hohe FunktionserfüllungUmweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 20
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1. Standort für die natürliche Vegetation (NV)
Bestimmendes Element ist die Ausprägung der Standorteigenschaften wie
z.B. Wasserhaushalt, Nährstoffangebot und Hemerobie. Die insgesamt
vorbelasteten und unversiegelten Flächen des Plangebietes sind insgesamt
Standorte geringer Funktionserfüllung.
2. Standort für Kulturpflanzen (NB)
Bestimmendes Element ist die Ertragsfähigkeit der Fläche. Im Plangebiet
finden sich infolge der Vorbelastungen im Allgemeinen Standorte insgesamt
geringer Funktionserfüllung.
3. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
Bestimmende Elemente sind die Aufnahme von Niederschlagswasser und die
Abflussverzögerung bzw. – verminderung (mögliche Speicherleistung).
Die vorbelasteten Böden des Plangebietes besitzen in ungestörter Lagerung
verhältnismäßig durchschnittliche Kapazitäten zur Rückhaltung von
Niederschlagswasser, so dass bei den unversiegelten Flächen insgesamt von
mittleren Erfüllungsgraden ausgegangen werden kann. Lediglich die
versiegelten Böden des Gebietes, weisen einen sehr geringen
Erfüllungsgrad auf.
4. Filter und Puffer für Schadstoffe
Bestimmendes Element ist die Mobilität für Schadstoffe. Im Plangebiet sind
mit dem Auftreten von vorbelasteten Böden durchgehend Standorte geringer
bis sehr geringer Erfüllungsgrade verbreitet.
5. Landschaftsgeschichtliche Urkunde
Bestimmende Elemente für den Wert eines Bodens als
- „naturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. die Seltenheit oder die
wissenschaftliche Bedeutung eines Bodens,
- „kulturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. Zeugnisse spezieller
Bewirtschaftungsformen, die im Sinne der Landeskunde schützens-
wert sind.
Die vorbelasteten Böden des Plangebietes (u.a. Umlagerungen) übernehmen
diesbezüglich keine besondere Funktion als Archive der Natur- und
Kulturgeschichte.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 21
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Bedeutung / Empfindlichkeiten
Als Ergebnis kann festgehalten werden, daß im Gebiet der geplanten
kleinflächigen Erweiterungen der Bora-Sauna, infolge der Vorbelastungen
(Altablagerung, hoher Hemerobiegrad) allenfalls Böden mit einem insgesamt
geringen bis mittleren Erfüllungsgrad und einer Gesamt-Wertstufe von
1,33 Ökopunkten (pro qm) verbreitet sind (ÖKVO). Gegenüber Verlust sind
diese entsprechend mittel bis gering empfindlich.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 22
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2.4 Wasser
Bestand
Die Grundwasserverhältnisse lassen sich direkt von den geologischen bzw.
anthropogen veränderten Standortgegebenheiten des Untersuchungs-
gebietes ableiten.
Danach stellen das Schüttgut der Altablagerungen, die organischen
Bodenbildungen und die unterlagernden Beckentone und Sande ein
Fließsystem mit stark unterschiedlicher Durchlässigkeit dar. Sowohl die
sandig – kiesigen Partien der Anschüttungen, die Gießereialtsande wie auch
die unterlagernde Seekreide sind als Grundwasser-Geringleiter einzustufen
(HYDRO-DATA 1999).
Die Grundwasserströmung erfolgt von Norden nach Süden in Richtung See,
wobei die Sohle der Anschüttung weitgehend im Grundwasserwechselbereich
liegt. Eine Durchströmung erfolgt lediglich im südlichen Viertel der
Anschüttung. Bei Hochwasser des Bodensees kehrt sich in der Südhälfte der
Ablagerung die Fließrichtung um.
Die eigentlichen Plangebiete sind nicht Bestandteil eines
Wasserschutzgebietes, das der Trinkwassernutzung dient.
Innerhalb der Plangebiete und der nahen Umgebung befinden sich,
abgesehen vom Bodensee, keine natürliches Oberflächengewässer.
Bedeutung / Empfindlichkeit
Das Plangebiet besitzt für das Schutzgut Wasser, auch infolge der Nähe zum
Bodensee, insgesamt eine mittlere bis hohe Bedeutung.
Die Empfindlichkeit hinsichtlich einer Reduzierung der Grundwasser-
neubildung bzw. Eingriffen in den Grundwasserleiter wird analog zur
Bedeutung bewertet.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 23
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2.5 Klima
Kennzeichnend für die klimatische Situation des Untersuchungsgebietes ist
seine Lage im Übergangsbereich zwischen atlantischem und kontinentalem
Klimaeinfluß. Es liegt dabei auf einer Höhe von rd. 397,0 m NN.
Bestand
Die ausgeglichene Wirkung des Sees bedingt geringere Temperatur-
schwankungen zwischen Sommer und Winter sowie zwischen Tag und Nacht.
Im Folgenden werden einige relevante Daten angegeben (vgl. KLIMAATLAS
BADEN-WÜRTTEMBERG 1953):
- Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 9,0 °C
- Die Höhe des jährlichen Niederschlages kann mit 800 mm angegeben
werden
- Hinsichtlich der lokalen Windverhältnisse ist das Land-Seewind-
System von Bedeutung
Bedeutung / Empfindlichkeit
Durch die relativ geringe Gebietsgröße und die insgesamt
siedlungsabgewandte Lage besitzt der gesamte Planbereich insgesamt eine
vergleichsweise geringe bis mittlere Bedeutung für das Schutzgut Klima.
Die Empfindlichkeit des Lokalklimas gegenüber einer Versiegelung bzw. dem
Verlust der Grünlandflächen (Zierrasen, Gehölze) kann infolge der
Kleinräumigkeit als „mittel bis gering“ eingestuft werden.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 24
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2.6 Orts- und Landschaftsbild
Bestand
Das Untersuchungsgebiet erhielt seine gegenwärtige Oberflächengestalt
insbesondere während der letzten Eiszeit. So sorgten würmzeitliche und
holozäne Seeablagerungen im Verlandungsbereich des Bodensees für eine
insgesamt gleichmäßig flach zum See geneigte Oberfläche.
Das Erscheinungsbild des Planbereiches ist im übergeordneten
Zusammenhang mit den vorhandenen umgebenden Nutzungen und
Einrichtungen zu beurteilen.
Danach stellt sich das Untersuchungsgebiet als ein Mosaik aus
Gehölzgruppen und Einzelbäumen, Erholungseinrichtungen (Bora-Sauna)
und von Grünland umgebenden Vereinsheimen im ufernahen Bereich des
Bodensees dar. Das insbesondere in Ufernähe lockere Gefüge der
Gehölzstrukturen verleiht dem Landschaftsbild einen parkähnlichen Charakter
und schafft so eine harmonische Eingliederung der vorhandenen Gebäude.
Die Teilfläche T1 wird v.a. von Grünflächen (Zierrasen) und Gehölzen
geprägt. Teilfläche T2 stellt sich als bereits versiegelte Fläche dar.
Erholungseignung
Aufgrund der ufernahen Lage zum Bodensee besitzt das
Untersuchungsgebiet ein hohes Potential für die Freizeit- und
Erholungsnutzung. Die (noch) mangelnde Erschließung des Uferbereiches,
z.B. über Fußwege, sowie die vorhandenen funktional genutzten Bereiche
wirken sich jedoch negativ für den Naherholungswert des Gebietes aus.
Die eigentlichen Plangebiete sind Teil der Bora-Sauna und somit nicht
öffentlich zugänglich.
Bedeutung / Empfindlichkeit
Das landschaftliche Erscheinungsbild des Plangebietes T1 kann aufgrund der
bereichsweise vorhandenen Grünstrukturen und der sensiblen Lage im
Nahbereich des Bodensees in seiner Gesamtheit als mittel bis hoch
bedeutend (Bereiche zur Erholungs- bzw. Freizeitnutzung) bewertet werden.
Teilfläche T2 ist dagegen von unterdurchschnittlicher Bedeutung.
Die Empfindlichkeit der Teilfläche T1 gegenüber einer Veränderung des Orts-
und Landschaftsbildes kann insgesamt als mittel bis hoch bezeichnet werden.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 25
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2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestand
Aus dem Plangebiet sind bislang keine archäologischen Fundstellen bekannt.
Da jedoch bei Baumaßnahmen im ufernahen Bereich, besonders in bisher
nicht überbauten Bereichen, möglicherweise unbekannte Fundstellen
(Feuchtbodensiedlungen/Pfahlbaureste) zutage treten können, sind
archäologische Funde nicht generell auszuschließen (REGIERUNGS-
PRÄSIDIUM STUTTGART, LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE in lit.
2010).
Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind etwaige Funde (Scherben, Knochen,
Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen)
umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege,
Außenstelle Hemmenhofen zu melden und bis zur sachgerechten
Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen
der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung
einzuräumen (s.u.).
Bedeutung / Empfindlichkeit
Der Planbereich selbst besitzt somit nach derzeitiger Datenlage insgesamt
eine prinzipiell hohe Bedeutung für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
„Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile,
Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten)
entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim
Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrichtigen. Fund
und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis
zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu
belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und
Fundbergung ist einzuräumen."Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 26
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2.8 Wechselwirkungen
Unter Wechselbeziehungen werden die vielfältigen Beziehungen zwischen
den einzelnen Schutzgütern verstanden. Wechselbeziehungen im Zuge der
Umsetzung des Vorhabens werden unter Aufführung des entsprechenden
Schutzgutes im Text (Kapitel III.) als Pfeil (→) dargestellt und beschrieben.
Im vorliegenden Fall der geplanten Erweiterung der Bora- sind gegenwärtig
insbesondere Wechselbezüge zwischen den Schutzgütern Boden, Pflanzen
und Tiere sowie Orts- bzw. Landschaftsbild offensichtlich. Zudem
korrespondieren die Schutzgüter Boden und Wasser aufgrund der „Altlasten“-
Problematik unmittelbar miteinander.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 27
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III. BESCHREIBUNG DER MÖGLICHEN WIRKFAKTOREN DES
VORHABENS
Flächeninanspruchnahme
Durch die geplante kleinflächige Bebauung kommt es zu einer
Flächeninanspruchnahme. Als Folge hiervon, ist insbesondere von einem
weitgehenden Verlust aller Bodenfunktionen auszugehen.
Standortveränderungen
Durch veränderte Standortbedingungen (z.B. verändertes Wasserregime
infolge gebündelter Ableitung des Niederschlagswassers) kann es zu einer
Veränderung der Zusammensetzung der Arten und Lebensgemeinschaften
kommen.
Emissionen
Im Zuge der Wasserableitung kann auch eine örtliche Konzentration von
möglichen Emissionen (Stäube, Schadstoffe) einhergehen, die Grund- und
Oberflächengewässer belasten können.
Lärmemissionen entstehen während der Bauphase vor allem durch den
Einsatz entsprechender Baugeräte während der Bauarbeiten beim Bau des
Gebäudes sowie der Erschließungsstraße. Da diese Beeinträchtigungen
jedoch nur in einem zeitlich eng begrenzten Zeitrahmen auftreten, werden die
hierdurch zu erwartenden Lärmemissionen insgesamt als unerheblich
eingestuft.
Optische Wirkung
Die Errichtung von Gebäuden und sonstigen versiegelten Flächen kann eine
technische Überprägung des Orts- und Landschaftsbildes als Schutzobjekt an
sich sowie als Erholungsraum des Menschen zur Folge haben. Hierbei spielt
die mögliche Einsehbarkeit und die zu befürchtende optische Trennungs-
wirkung (zum Bodensee) der geplanten Vorhaben die größte Rolle.
Licht, Außenbeleuchtung
Von allen Tierarten werden flugfähige nachtaktive Insekten (z.B. Nachtfalter)
am meisten durch Außenbeleuchtungsanlagen in ihrem Lebensrhythmus ne-
gativ beeinflusst. Sie fliegen gezielt Lichtquellen an, umkreisen sie und
platzieren sich schließlich in deren Umgebung. Neben der Behinderung bei
der Nahrungsaufnahme und der Fortpflanzung werden sie an der Lichtquelle
häufig zur leichten Beute von Vögeln und Fledermäusen.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 28
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Tab. 2: Gegenüberstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit relevanter
Wirkfaktoren auf betroffene Schutzgüter
Wirkfaktoren
Schutzgüter Versiegelung Standort- Verschattung Optische Emiss- Licht
veränder- Wirkung ionen
ungen
Mensch
(x) - (x) X (x) (x)
Pflanzen und
Tiere X (x) (X) X (x) X
Boden
X X (X) - X -
Wasser
X X (X) - X -
Klima
(x) (X) X - - -
Orts- und
Landschafts- X - X - (x)
bild
Kultur- und
sonstige - - - - - -
Sachgüter
X = hohe Eintrittswahrscheinlichkeit
(x)= untergeordnete EintrittswahrscheinlichkeitUmweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 29
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IV. BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES
VORHABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER
PLANUNG)
Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens ist insbesondere mit
anlagebedingten Beeinträchtigungen infolge des Flächenentzuges (Verlust
von Boden) mit entsprechenden Folgewirkungen (Beeinträchtigung von
Sichtbezügen) zu rechnen. Bau- und betriebsbedingte Wirkungen (z.B. Lärm,
Schadstoffeintrag, Stäube, Abwässer, Abfall) sind dagegen von
vergleichsweise untergeordneter Bedeutung (vgl. Tab. 2).
4.1 Mensch
Nutzung
Durch die Erweiterung des Saunabereiches gehen in den betroffenen
Teilflächen nur geringfügige Flächen verloren. Durch die Inanspruchnahme
des Bodens ist dennoch prinzipiell von einer nachhaltigen Beeinträchtigung
auszugehen (→ Boden).
Wegeverbindungen
Die vorhandenen Wegeverbindungen und Straßen werden im Zuge des
Vorhabens nicht verändert oder beeinträchtigt.
Naherholung
Durch die Erweiterungen steigt jedoch die Attraktivität der Gesamtanlage,
was für Erholungssuchende in diesem Bereich als positiver Effekt zu
bewerten ist.
Der Eingriff in das Schutzgut Mensch kann damit insgesamt als geringe
Beeinträchtigung eingestuft werden.
Für das Schutzgut Mensch müssen erhebliche Beeinträchtigungen, im
Zusammenhang mit den geplanten Änderungen nicht befürchtet
werden. Vielmehr erfährt die Bodenseesauna durch die geplante
Ergänzung eine Aufwertung ihrer Attraktivität für Besucher.Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 30
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4.2 Pflanzen und Tiere
Infolge der geplanten baulichen Veränderungen kommt es in erster Linie zu
einer kleinräumigen Inanspruchnahme (Neu- Versiegelungen) von Flächen.
Im Fall der Teilfläche T1 durch den Wegfall des bestehenden Ruhehauses
auch zu Flächenentsiegelungen.
Aufgrund der unterschiedlichen Biotopstrukturen der beanspruchten
Teilflächen sind die zu erwartenden Auswirkungen von unterschiedlicher
Intensität (vgl. Tab. 3).
Der Planbereich ist zudem nicht Bestandteil eines Natura 2000-Gebietes.
Das nächstgelegene FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet befindet sich etwa
400 m westlich und südlich des Planbereiches. Diese Einschätzung
berücksichtigt auch die Einstufung der betroffenen Fläche als geschützer
Waldbiotop (282193354551 „Naturnahes Ufer des Bodensees W Radolfzell“,
vgl. Abb. 4).
Tab. 3: Zu erwartende Intensität der Beeinträchtigungen (Erheblichkeit)
für das Schutzgut Pflanzen und Tiere
Teilfläche Intensität der Beeinträchtigungen
gering mittel hoch sehr hoch
T1 X (X)
T2 X
T3 X
X = Eintrittswahrscheinlichkeit; (X) = untergeordnete Eintrittswahr-
scheinlichkeit
Teilfläche / Vorhaben 1:
Auch wenn der betroffene Sukzessionswald in seiner naturschutzfachlichen
Bedeutung als überdurchschnittlich bewertet ist, müssen erhebliche
Auswirkungen durch die kleinräumigen Eingriffe nicht befürchtet werden. So
handelt es sich unter anderem um eine randliche, dem Bora-Hotel
zugewandte Lage und eine geringe Eingriffsfläche. Die betroffenen
Baumgehölze (v.a. Silberweiden) weisen keine aus Sicht des Artenschutzes
bedeutenden Habitatstrukturen auf (vgl. Anhang und Artenschutzrechtliche
Einschätzung).
Unter Berücksichtigung der Kleinräumigkeit kann der Eingriff somit insgesamt
als mittlere Beeinträchtigung bewertet werden.Sie können auch lesen