UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
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Große Kreisstadt Radolfzell UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - 2. ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG Stand: 20.07.2018 SeeConcept eCo Büro für Landschafts- und Umweltplanung
Große Kreisstadt Radolfzell UMWELTBERICHT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA -FRANZOSENBAD - 2. ÄNDERUNG UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG IN RADOLFZELL Auftraggeber Bora Sauna-Bodensee GmbH & Co. KG Herr Bernd Schuler Karl – Wolf - Strasse 33 78315 Radolfzell Bearbeitung SeeConcept Büro für Landschafts- und Umweltplanung Frank Nowotne Waldweg 28 88690 Uhldingen Tel.: 07556/931911, Fax.: 07556/931912 e-mail: seeconcept@t-online.de www.seeconcept.de Bearbeitung Frank Nowotne, Dipl. – Geol., Ökologe aufgestellt: Uhldingen, 30.08. 2017, 19.03.2018, 20.07.2018 Frank Nowotne
TEXTTEIL Seite I. EINLEITUNG 3 1.1 Allgemeines 3 1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes 4 1.3 Ziele des Umweltschutzes 9 1.4 Methodik, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 12 II. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT 13 2.1 Mensch 13 2.2 Pflanzen und Tiere 14 2.3 Boden 18 2.4 Wasser 22 2.5 Klima 23 2.6 Orts- und Landschaftsbild 24 2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 25 2.8 Wechselwirkungen 26 III. BESCHREIBUNG DER MÖGLICHEN WIRKFAKTOREN DES VORHABENS 27 IV. BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VOR- HABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG)29 4.1 Mensch 29 4.2 Pflanzen und Tiere 30 4.3 Boden 35 4.4 Wasser 36 4.5 Klima 38 4.6 Orts- und Landschaftsbild 38 4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 40 4.8 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 41
V. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN 42 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen 42 5.2 Maßnahmen zur Eingriffsverringerung- minimierung 43 5.3 Anwendung der Eingriffsregelung (nach § 1 a BauGB) 45 5.4 Massnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen 54 VI. ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN 55 6.1 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 55 VII. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELT- AUSWIRKUNGEN (MONITORING) 56 VIII. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENSETZUNG 57 IX. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 60 ANHANG − Artenschutzrechtliche Einschätzung (gem. § 44 BNatSchG) − Plan Bäume – Bestand (T1) − Baumliste der betroffenen wertgebenden Einzelbäume (vgl. Plan Habitatstrukturen)
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 3 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ I. EINLEITUNG 1.1 Allgemeines Die geplante Bebauungsplanänderung im Bereich der Bora „Sauna und Hotel“ soll im normalen Verfahren als vorhabensbezogene B-Planänderung erfolgen. In diesem Zuge wird für die verschiedenen Eingriffe ein Umweltbericht (gem. § 2 BauGB) mit Eingriffs- Ausgleichsbilanz sowie eine artenschutzrechtliche Einschätzung (gem. § 44 BNatSchG) erforderlich. Folgende Teilflächen / Vorhaben sind definiert (vgl. KAPFER in lit. 15.06.2018, vgl. Abb. 2): Teilfläche / Vorhaben 1: Neubau „Ruhehaus“ Teilfläche / Vorhaben 2: Erweiterung „Restaurant und Terrasse“, „Erweiterung Restaurant“ Teilfläche / Vorhaben 3: Neubau „Technikumhausung“ Der vorgeschlagene Geltungsbereich wird entsprechend der Angaben nach KAPFER (in lit. 15.06.2018) beschränkt. Das Plangebiet weist aufgrund seiner Nähe zu geschützten Landschaftsteilen ein insgesamt überdurchschnittliches Konfliktpotential auf. Abb. 1: Lageplan mit eingetragenem Untersuchungsgebiet (Grundlage: Topografische Karte von Baden-Württemberg 1 : 25.000, im Original)
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 4 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 1.2 Inhalt und Ziele der Bebauungsplanänderung Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bodenseesauna - Franzosenbad“ wurden die Voraussetzungen für die erste Erweiterung der „bora - sauna“ geschaffen. Auf Grundlage des Bebauungsplans „Hotel an der Bora“ ist später ein zusätzliches Saunagebäude („Japansauna“) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau des Hotels errichtet worden. Um die kontinuierlich wachsenden Ansprüche und Wünsche der Besucher an Qualität, Ausstattung und Angebot der Saunaanlagen auch längerfristig erfüllen zu können und die Konkurrenzfähigkeit der Anlage auch für die nächsten Jahre sicherzustellen, sind nun Veränderungen, Erneuerungen und weitere Ergänzungen der „bora - sauna“ dringend erforderlich. Das Gesamtvorhaben zur Fortentwicklung der Saunaanlage umfasst dabei drei wesentliche Maßnahmen (vgl. Abb. 2). Ersatz des bestehenden Ruhehauses durch einen größeren Neubau Erweiterung der bestehenden Restaurantfläche, Vergrößerung des Sauna-Eingangsbereichs Diese Entwicklungen sind auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts derzeit jedoch nicht genehmigungsfähig. Deshalb ist es erforderlich, das vorhabenbezogene Planungsrecht entsprechend anzupassen. Parallel zu den Entwicklungsplanungen der Sauna hat sich die Notwendigkeit ergeben, die heute vorhandenen, oberirdisch freistehenden haustechnischen Anlagen unmittelbar nordwestlich neben dem Hotelgebäude aus technischen und optischen Gründen einzuhausen und gleichzeitig einen dringend notwendigen Fahrradabstellraum einzurichten, was aber auf Grundlage des bestehenden Rechts ebenfalls nicht genehmigungsfähig ist. Daher soll die hierzu erforderliche Anpassung des Planungsrechts im Zusammenhang mit der durch die Fortentwicklung der Sauna bedingten Änderung erfolgen. Der Vorhabenträger für die Änderungen / Ergänzungen der Sauna ist die Bora Sauna Bodensee GmbH & Co. KG; für das Nebengebäude zum Hotel ist der Vorhabenträger die Hotel bora GmbH & Co KG. Die Vorhabenträger haben die Aufstellung einer vorhabenbezogenen Änderung des bestehenden Planungsrechts beantragt. (vgl. LUTZ PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018).
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 5 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Abb. 2: Bebauungsplanänderung (LUTZ PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018)
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 6 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Bora – Erweiterung Kurze Projektbeschreibung (vgl. BLASI, CH. in lit. 2017, LUTZ PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018): TEILBEREICH 1: Ersatz des bestehenden Ruhehauses durch einen größeren Neubau Das bestehende Ruhehaus südlich der Japansauna wird abgebrochen; die damit frei werdende Fläche wird als Freifläche in die Außenanlagengestaltung der Saunaanlage eingebunden. Das neue Ruhehaus mit Hamam wird im Westen der bestehenden Japansauna errichtet. Durch entsprechende GeländemodelIierung im Norden und Westen und die Einbindung der bestehenden Erdsauna wird das Volumen des neuen Gebäudes nur etwa zur Hälfte sichtbar. Die geschlossenen Teile der Fassade werden mit vertikalen Holzlatten verkleidet. TEILBEREICH 2: Erweiterung der bestehenden Restaurantfläche und Vergrößerung des Sauna-Eingangsbereichs Das bestehende Gebäude wird zur Erweiterung des Restaurantbereichs im Bereich der heute vorhandenen Holzterrasse im Westen erweitert und für eine zweite Restaurantebene aufgestockt. Die Terrassenfläche selbst wird in diesem Zusammenhang nach Westen verschoben. Der heutige Eingang in den Sauna - Empfangsbereich wird bis auf die Flucht des bestehenden Biergarten-Anbaus eingeschossig vorgezogen. In der Ansicht wird sich diese Erweiterung als selbstverständliche Verlängerung des bestehenden, holzverkleideten Flachdach-Anbaus darstellen. TEILBEREICH 3: Neubau Nebengebäude zur Einhausung Haustechnik und als Fahrradraum Die heute freistehenden haustechnischen Anlagen (Lüftungsanlage Hotel) werden mit einem eingeschossigen Holzgebäude mit flach geneigtem Pultdach eingehaust. Das Nebengebäude nimmt zusätzlich einen Fahrradraum auf.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 7 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Abb. 3: Übersicht der Eingriffsflächen LUTZ PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN (2018)
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 8 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Abb. 4: Montage des bestehenden Planungsrechts (vgl. LUTZ PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018) Nähere Details zum Vorhaben finden sich unter LUTZ PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN (2018).
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 9 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 1.3 Ziele des Umweltschutzes Landschaftsplan (2002) Der Landschaftsplan sieht im Umfeld des Plangebietes die Sicherung der renaturierten Uferzone vor. Regionalplan 2000 Hochrhein – Bodensee (1998) Im Regionalplan werden für das Plangebiet und die Umgebung keine Aussagen gemacht. Etwa 500 m westlich schließt ein „Regionaler Grünzug“, einschließlich „Naturschutzgebiet Radolfzeller Aachmündung“ an. Nördlich der L 220 sind Siedlungsflächen für Gewerbe und Industrie ausgewiesen. Bodenseeuferplan (1984) Im Bodenseeuferplan wird dem Untersuchungsgebiet eine öffentliche Grün- und Erholungsfläche zugewiesen. Der vorgelagerte Flachwasserbereich ist nicht als Flachwasser-Schutzzone ausgewiesen. Natura 2000-Gebiete Etwa 400 m westlich bzw. 350 m südlich des Plangebietes befindet sich ein Natura 2000 – Gebiet. Es setzt sich aus folgenden Schutzgebieten zusammen: • FFH-Gebiet 8219-341 „Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb Singen“ • Vogelschutzgebiet 8220 – 401 „Untersee des Bodensees“. Beide Gebiete überschneiden sich flächenmäßig und schließen gemäß Nachmeldevorschlag 2005 terrestrische Bereiche (Radolfzeller Aachniederung) als auch aquatische Bereiche des Untersees mit ein.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 10 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Geschützte Bereiche gem. § 33 NatSchG BW Nördlich des Plangebietes befinden sich ein (mehrere Teilflächen) nach § 33 geschützter Biotop (vgl. Abb. 4): Abb. 4: Geschützter Biotop nördlich des Plangebietes Biotopnr.: 8219-335-0533 (a): „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau südwestl. Radolfzell“ Hierbei handelt es sich um eine vergleichsweise junge Heckenstruktur, die von Silberweiden geprägt wird. Biotopnr.: 8219-335-0533 (b): „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau südwestl. Radolfzell“ (östlich des Plangebietes) Es handelt sich dabei um Feldgehölze und Hecken, die allesamt von der Silberweide beherrscht sind. Die Gehölze sind noch relativ jung, Biotopnr.: 8219-335-0533: „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau südwestl. Radolfzell“ Es handelt sich dabei um Feldgehölze und Hecken, die allesamt von der Silberweide beherrscht sind. Die Gehölze sind schon relativ alt, hochgewachsen und totholzreich. Die Krautschicht ist stets von Kratzbeere beherrscht. Biotopnr.: 28219-335-4551: „Naturnahes Ufer des Bodensees W Radolfzell“ Naturnaher Flachwasser- und Uferbereich des Bodensees auf Flurstück 1596/11.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 11 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Biotopverbund Abb. 5: Darstellung des Biotopverbundes mittlerer Standorte (LUBW), hellgrün = 500 m Suchraum, sehr helles grün = 1000 m Suchraum; Biotopverbund feuchter Standorte, dunkelblau = Kernraum, hellblau = Kernfläche (LUBW)
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 12 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 1.4 Methodik, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen Der „Umweltbericht“ lässt sich in seiner inhaltlichen Dimension in drei Phasen strukturieren: a) Systembeschreibung: Beschreibung des Vorhabens sowie der Aus- gangssituation der Umwelt. b) Wirkungsabschätzung: Einschätzung der zu erwartenden ökologi- schen Folgewirkungen des Vorhabens. c) Bewertung: Beurteilende Einstufung der zu erwartenden Folgewirkungen (u.a. Beeinträchtigungen). Bezüglich der Bewertungsphase orientiert sich der „Umweltbericht“ an der ökologischen Risiko- (Wirkung) Analyse, deren Ablaufschema sich vereinfacht wie folgt darstellt: Ursache Auswirkung(en) betroffener Wirkungsraum Im Wirkungsgefüge Auswirkung(en) und betroffener Wirkungsraum ist zudem die Empfindlichkeit der Naturpotentiale und des Menschen zu erfassen und zu berücksichtigen. Die Gesamtheit der Wirkungszusammenhänge ergibt den Wirkungsraum. Die Verknüpfung von Wirkungs- und Empfindlichkeitsanalyse stellt die Grundlage der Wirkungsprognose dar. Innerhalb der Phasen Systembeschreibung, Wirkungsabschätzung und Be- wertung wird das Vorhaben einer räumlich zeitlichen Betrachtung unterzogen. Die räumliche Dimension gliedert sich dabei in: • Vorhabensbereich (= eigentliches Plangebiet) und Randlagen • Untersuchungsgebiet (Raum, der in einer kausalen Beziehung zum Standort steht, z.B. über Grundwasserpfad, Sichtbezüge) Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen bestanden insgesamt nicht.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 13 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ II. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT Aufgrund der kaum zu ermittelnden Veränderungen im Zuge der geplanten Technikeinhausung (Teilfläche / Vorhaben 3: Neubau „Technik- umhausung“) wird diese, infolge der Geringfügigkeit der Auswirkungen dieses Vorhabens auf die Schutzgüter, nur in begründet erscheinenden Fällen gesondert betrachtet. 2.1 Mensch Das Gebiet „Herzen“ liegt in landschaftlich reizvoller Lage am westlichen Bodenseeufer der Stadt Radolfzell. Durch die Nähe zur Altstadt, die angrenzende Uferpromenade und verschiedenste Freizeiteinrichtungen hat das Gebiet ein großes Potenzial für die Erholungsnutzung. Aufgrund dieser besonderen Standortqualität wurde im Jahr 2000 ein landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept für das Radolfzeller „Herzen“ mit der Vorgabe entwickelt, verschiedenste Nutzungsansprüche mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes in einer neuen Art von Landschaftspark in Einklang zu bringen. Dieses Konzept schlug für die Weiterentwicklung des Planungsgebietes „ehemaliges Franzosenbad“, eine Bündelung der Vereinsaktivitäten, die Ansiedlung einer Saunalandschaft sowie eines 4 Sterne Hotels vor, das inzwischen umgesetzt worden ist. Aussagen zum rechtsgültigen Flächennutzungsplan finden sich unter LUTZ PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN (2018). Nutzungsstruktur Das Untersuchungsgebiet wird gegenwärtig in erster Linie von der Bodenseesauna, dem Hotel sowie Zufahrten und Parkflächen geprägt. Bedeutung / Empfindlichkeit Dem eigentlichen Planbereich kann aufgrund der ufernahen Lage zum Bodensee hinsichtlich der Erholungseignung insgesamt eine vergleichsweise hohe Bedeutung zugewiesen werden. Das Untersuchungsgebiet besitzt demgemäß ein hohes Potential für die Freizeit- und Erholungsnutzung. So wird beispielsweise die nördlich begrenzende „Karl Wolf – Straße“ von Radfahrern und Fußgängers stärker frequentiert („Heidelberg – Schwarzwald – Bodensee Radwanderweg“). Im Zuge der geplanten Änderungen, im Rahmen der Bebauungs- planänderung, die sich in erster Linie auf das Schutzgut Mensch (z.B. Erholungssuchende) auch positiv auswirken, wird allenfalls von einer durchschnittlichen Empfindlichkeit ausgegangen.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 14 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2.2 Pflanzen und Tiere Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet gehört gemäß der naturräumlichen Gliederung des Landkreises Konstanz zur „Mittleren – Hegau – Senke“ und ist dabei Teil des Rückstaubereiches des Bodensees, der den westlichen Siedlungsrand von Radolfzell konzentrisch umgibt. Es unterscheidet sich dabei aufgrund geologischer Vorraussetzungen in seinem Landschaftscharakter deutlich von den umgebenden Naturräumen „Hegau“ und „Bodanrück-Hügelland“. Aufgrund der historischen Nutzungen des ehemaligen Franzosenbades hat sich dabei im Untersuchungsgebiet ein Baumbestand unterschiedlicher Art und Bedeutung entwickelt. Insgesamt handelt es sich um Sukzessionswälder (v.a. Weiden), die sich im Zuge der einstigen Nutzungsaufgabe (vgl. Boden) entwickeln konnten. In der Folge hat sich durch die verschiedenen Nutzungen des Gebietes v.a. als Sauna- und Hotelstandort, sowie Flächen für Vereine ein Mosaik aus offenen Grünflächen (Zierrasen, 33.80), alleeartigen, aufgelockerten Gehölzstrukturen (v.a. Gebüsche mittl. Standorte 42.20, Einzelbäume, 45.10a) entwickelt. Plangebiete Bestand Teilfläche / Vorhaben 1: Neubau „Ruhehaus“ Der Bereich des geplanten Ruhehauses schließt neben dem gegenwärtigen Ruhehaus vor allem intensiv genutzte Grünlandflächen und Randbereiche des Sukzessionwaldes mit ein. Die gering betroffene Fläche ist Teil des westlich gelegenen Waldgebietes im Gewann „Streuhau“. Diese ist ein stark ungleichaltriges Stangen- bis Baumholz mit einem Alter zwischen 15 und 40 Jahren und setzt sich aus Birke, Weide, Pappel, Eiche, Nußbaum mit Sträuchern und Schilfflächen zusammen (vgl. KREISFORSTAMT in lit. 15.02.2018). Der Randbereich des Sukzessionswaldes innerhalb des Plangebietes wird vor allem von der Silberweide (Salix alba) bestimmt. Die vom Vorhaben betroffenen Einzelbäume wurden am 15.05.2017 aufgenommen und sind in der Tabelle im Anhang dokumentiert (vgl. Fototafel 1).
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 15 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Das maximale Alter der Bäume dürfte bei rund 40 Jahren liegen. Neben der Silberweide finden sich, insbesondere im westlichen (aufgelichteten) Bereich der geplanten Zufahrt vor allem Japanischer Knöterich und Brombeer- Gestrüpp. In der Strauchschicht treten Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Holunder (Sambucus nigra) oder Hasel (Corylus avellana) häufig auf. Gemäß dem LFU-Datenschlüssel handelt es sich im Bereich des geplanten Vorhabens vor allem um folgende Biotoptypen: 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 43.10 Gestrüpp 44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch 52.40 Silberweiden-Auwald 58.10 Sukzessionswald
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 16 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Fototafel 1: Biotopstrukturen des Plangebietes T1: Geplantes Ruhehaus: Das Plangebiet schließt nördlich an die bestehende Erdsauna, die in das neu geplante Ruhehaus integriert werden soll. T1: Geplantes Ruhehaus: Im westlichen Randbereich des geplanten Ruhehauses, kommt es zum Verlust einiger Silberweiden des anschließenden Sukzessionswaldes. T2: bestehende Restaurantfläche (von Norden) Entlang der östlichen Plangebiets- grenze von T2 wird das Kioskgebäude nach Norden verlängert. T2: bestehende Restaurantfläche (von Osten) Aufnahmen: 03.05.2017, F. Nowotne / SeeConcept ®
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 17 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Teilfläche / Vorhaben 2: Erweiterung „Restaurant und Terrasse“, „Erweiterung Restaurant“ Die Teilfläche 2 betrifft zum größten Teil bereits versiegelte Flächen im Bereich des bestehenden Saunagebäudes bzw. des bestehenden Restaurants (vgl. Fototafeln). Im Zuge der Verschiebung der Terrasse nach Westen wird geringfügig Zierrasen betroffen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind insbesondere die Außenfassaden zum Beispiel für Vögel des Siedlungsraumes (v.a. Haussperling) von Interesse (vgl. Fototafel 1). Gemäß dem LFU-Datenschlüssel handelt es sich im Bereich des geplanten Vorhabens um folgende Biotoptypen: 33.80 Grünflächen (Zierrasen) 66.10 Von Bauwerken bestandene Fläche Wertigkeiten: Teilfläche / Vorhaben 1: Hinsichtlich seiner naturschutzfachlichen Bedeutung wird der Silberweiden- Auwald (52.40) (Sukzessionsgehölz) insgesamt als „hoch“ bewertet. Hierbei ist anzumerken, dass eine noch höhere Wertstufe aufgrund einer artenarm ausgebildeten Krautschicht, anthropogener Vorbelastungen und mangelnder auendynamischer Prozesse verfehlt wird. Aufgrund ihrer intensiven Nutzung sind die sonstigen Rasenflächen im Bereich der Borasauna und Ziergehölze im Bereich des bestehenden Ruhehauses von insgesamt geringer bis mittlerer Wertigkeit. Teilfläche / Vorhaben 2: Aufgrund der vorliegenden versiegelten Flächen im Bereich des Sauna- bzw. Restaurantgebäudes ist die Empfindlichkeit gegenüber dem Planvorhaben insgesamt gering.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 18 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2.3 Boden Untersuchungsgebiet Geologische Entwicklung Das Plangebiet ist Teil der Verlandungsebene des Bodensees, die nach dem Abschmelzen des würmzeitlichen Gletschers entstanden ist. Zu dieser Zeit besaß der Bodensee einen um rd. 8,0 m höheren Wasserspiegel als heute (bezogen auf Mittelwasserlinie). In der Folge wurden während der Kaltzeiten feinlaminierte Beckentone abgesetzt, die sich landeinwärts mit glazialen Sedimenten, wie z.B. Kiese und Moränen verzahnen. Heute weisen die Böden des Plan- und Untersuchungsgebietes aufgrund der anthropogenen Ablagerungen (Altablagerungen / Altstandorte) insgesamt einen hohen Hemerobiegrad auf (Grad der Veränderung von Böden infolge von anthropogenen Eingriffen) (s.u.). Nur in Randbereichen kann von ungestörten bzw. weniger gestörten Bodenverhältnissen ausgegangen werden (L 2 a 3). „Franzosenbad“ Das ehemalige Seeufer wurde bis 1938 als Badestrand genutzt. Nach Platzbefestigungen durch SS-Einheiten kam ein L-förmiger Hallenkomplex und verschiedene Baracken durch die französischen Pioniereinheiten hinzu (Altstandort). In der Folgezeit bis 1971 wurde das Gelände aufgrund militärischer Inbesitznahme durch Baumaßnahmen verschiedenster Art überformt, aufgefüllt und befestigt. Die Hofflächen waren in großen Teilen betoniert. Im Süden des Geländes erstreckt sich eine von Bäumen überstandene Liegewiese bis hin zu dem im Jahre 1997 renaturierten Bodenseeufer. Seit Ende der siebziger Jahre wurden das Gelände und die Räumlichkeiten privat und öffentlich genutzt. Gegenwärtig werden die Flächen durch verschiedene Vereine, eine Surfschule und von Gewerbetreibenden als Einstellflächen genutzt (vgl. HYDRO-DATA 1999). Der östliche Teilbereich des Plangebietes erreicht das „Franzosenbad“ (337, 118d). Die Altablagerung (Objekt Nr. 337) entstand durch die Auffüllung eines an den Bodensee angrenzenden Sumpfgebietes mit Erdaushub, Bauschutt und Gießereialtsanden in den Jahren 1938 bis 1954. Danach wurde das Gelände über 30 Jahre hinweg als Wartungs- und Instandsetzungsbereich motorisierter französischer Einheiten genutzt (vgl. HYDO-DATA 1999). Diese Flächen stellen heute einen Altstandort (Nr. 118 d) dar.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 19 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Darstellung des Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen Gemäß § 1 des Bodenschutzgesetzes ist der Boden als Naturkörper und Lebensgrundlage für Menschen und Tiere, insbesondere in seinen Funktionen als „Lebensraum für Bodenorganismen“, „Standort für die natürliche Vegetation“ und „Standort für Kulturpflanzen“, als „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, als „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie als „Archiv der Landschaft und Kulturgeschichte“ zu erhalten und vor Belastungen zu schützen. Nachfolgend werden die Böden des Plangebietes hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit als Träger der verschiedenen Bodenfunktionen beurteilt. Die Bewertungsmethodik richtet sich dabei nach dem Leitfaden Heft 23 LUBW (2010) „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ - Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren sowie nach dem Leitfaden Heft 24 „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (2012). Die Böden des Plangebietes können nach ihrer Leistungsfähigkeit in nunmehr fünf Funktionen bewertet und in einem 5-stufigen System klassifiziert werden (Tab. 1). Tab. 1: Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen *1 Wertstufe Bodenart Flurstücke NB AW FP NV (Gesamtbewertung der Böden) Unversiegelte Flächen 1 2 1 1 1,33 Vorbelastete Böden Versiegelte Flächen 0 0 0 0 0 *1 = Einschätzung gem. LUBW 2010 Legende NB = Natürliche Bodenfruchtbarkeit AW= Ausgleichskörper im Wasserkreislauf FP = Filter und Puffer für Schadstoffe NV = Sonderstandort für die natürliche Vegetation Bewertungsklasse (vgl. LUBW Heft 23) 0 = keine Funktionserfüllung (versiegelte Flächen) 1 = geringe Funktionserfüllung 2 = mittlere Funktionserfüllung 3 = hohe Funktionserfüllung 4 = sehr hohe Funktionserfüllung
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 20 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 1. Standort für die natürliche Vegetation (NV) Bestimmendes Element ist die Ausprägung der Standorteigenschaften wie z.B. Wasserhaushalt, Nährstoffangebot und Hemerobie. Die insgesamt vorbelasteten und unversiegelten Flächen des Plangebietes sind insgesamt Standorte geringer Funktionserfüllung. 2. Standort für Kulturpflanzen (NB) Bestimmendes Element ist die Ertragsfähigkeit der Fläche. Im Plangebiet finden sich infolge der Vorbelastungen im Allgemeinen Standorte insgesamt geringer Funktionserfüllung. 3. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Bestimmende Elemente sind die Aufnahme von Niederschlagswasser und die Abflussverzögerung bzw. – verminderung (mögliche Speicherleistung). Die vorbelasteten Böden des Plangebietes besitzen in ungestörter Lagerung verhältnismäßig durchschnittliche Kapazitäten zur Rückhaltung von Niederschlagswasser, so dass bei den unversiegelten Flächen insgesamt von mittleren Erfüllungsgraden ausgegangen werden kann. Lediglich die versiegelten Böden des Gebietes, weisen einen sehr geringen Erfüllungsgrad auf. 4. Filter und Puffer für Schadstoffe Bestimmendes Element ist die Mobilität für Schadstoffe. Im Plangebiet sind mit dem Auftreten von vorbelasteten Böden durchgehend Standorte geringer bis sehr geringer Erfüllungsgrade verbreitet. 5. Landschaftsgeschichtliche Urkunde Bestimmende Elemente für den Wert eines Bodens als - „naturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. die Seltenheit oder die wissenschaftliche Bedeutung eines Bodens, - „kulturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. Zeugnisse spezieller Bewirtschaftungsformen, die im Sinne der Landeskunde schützens- wert sind. Die vorbelasteten Böden des Plangebietes (u.a. Umlagerungen) übernehmen diesbezüglich keine besondere Funktion als Archive der Natur- und Kulturgeschichte.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 21 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Bedeutung / Empfindlichkeiten Als Ergebnis kann festgehalten werden, daß im Gebiet der geplanten kleinflächigen Erweiterungen der Bora-Sauna, infolge der Vorbelastungen (Altablagerung, hoher Hemerobiegrad) allenfalls Böden mit einem insgesamt geringen bis mittleren Erfüllungsgrad und einer Gesamt-Wertstufe von 1,33 Ökopunkten (pro qm) verbreitet sind (ÖKVO). Gegenüber Verlust sind diese entsprechend mittel bis gering empfindlich.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 22 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2.4 Wasser Bestand Die Grundwasserverhältnisse lassen sich direkt von den geologischen bzw. anthropogen veränderten Standortgegebenheiten des Untersuchungs- gebietes ableiten. Danach stellen das Schüttgut der Altablagerungen, die organischen Bodenbildungen und die unterlagernden Beckentone und Sande ein Fließsystem mit stark unterschiedlicher Durchlässigkeit dar. Sowohl die sandig – kiesigen Partien der Anschüttungen, die Gießereialtsande wie auch die unterlagernde Seekreide sind als Grundwasser-Geringleiter einzustufen (HYDRO-DATA 1999). Die Grundwasserströmung erfolgt von Norden nach Süden in Richtung See, wobei die Sohle der Anschüttung weitgehend im Grundwasserwechselbereich liegt. Eine Durchströmung erfolgt lediglich im südlichen Viertel der Anschüttung. Bei Hochwasser des Bodensees kehrt sich in der Südhälfte der Ablagerung die Fließrichtung um. Die eigentlichen Plangebiete sind nicht Bestandteil eines Wasserschutzgebietes, das der Trinkwassernutzung dient. Innerhalb der Plangebiete und der nahen Umgebung befinden sich, abgesehen vom Bodensee, keine natürliches Oberflächengewässer. Bedeutung / Empfindlichkeit Das Plangebiet besitzt für das Schutzgut Wasser, auch infolge der Nähe zum Bodensee, insgesamt eine mittlere bis hohe Bedeutung. Die Empfindlichkeit hinsichtlich einer Reduzierung der Grundwasser- neubildung bzw. Eingriffen in den Grundwasserleiter wird analog zur Bedeutung bewertet.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 23 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2.5 Klima Kennzeichnend für die klimatische Situation des Untersuchungsgebietes ist seine Lage im Übergangsbereich zwischen atlantischem und kontinentalem Klimaeinfluß. Es liegt dabei auf einer Höhe von rd. 397,0 m NN. Bestand Die ausgeglichene Wirkung des Sees bedingt geringere Temperatur- schwankungen zwischen Sommer und Winter sowie zwischen Tag und Nacht. Im Folgenden werden einige relevante Daten angegeben (vgl. KLIMAATLAS BADEN-WÜRTTEMBERG 1953): - Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 9,0 °C - Die Höhe des jährlichen Niederschlages kann mit 800 mm angegeben werden - Hinsichtlich der lokalen Windverhältnisse ist das Land-Seewind- System von Bedeutung Bedeutung / Empfindlichkeit Durch die relativ geringe Gebietsgröße und die insgesamt siedlungsabgewandte Lage besitzt der gesamte Planbereich insgesamt eine vergleichsweise geringe bis mittlere Bedeutung für das Schutzgut Klima. Die Empfindlichkeit des Lokalklimas gegenüber einer Versiegelung bzw. dem Verlust der Grünlandflächen (Zierrasen, Gehölze) kann infolge der Kleinräumigkeit als „mittel bis gering“ eingestuft werden.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 24 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2.6 Orts- und Landschaftsbild Bestand Das Untersuchungsgebiet erhielt seine gegenwärtige Oberflächengestalt insbesondere während der letzten Eiszeit. So sorgten würmzeitliche und holozäne Seeablagerungen im Verlandungsbereich des Bodensees für eine insgesamt gleichmäßig flach zum See geneigte Oberfläche. Das Erscheinungsbild des Planbereiches ist im übergeordneten Zusammenhang mit den vorhandenen umgebenden Nutzungen und Einrichtungen zu beurteilen. Danach stellt sich das Untersuchungsgebiet als ein Mosaik aus Gehölzgruppen und Einzelbäumen, Erholungseinrichtungen (Bora-Sauna) und von Grünland umgebenden Vereinsheimen im ufernahen Bereich des Bodensees dar. Das insbesondere in Ufernähe lockere Gefüge der Gehölzstrukturen verleiht dem Landschaftsbild einen parkähnlichen Charakter und schafft so eine harmonische Eingliederung der vorhandenen Gebäude. Die Teilfläche T1 wird v.a. von Grünflächen (Zierrasen) und Gehölzen geprägt. Teilfläche T2 stellt sich als bereits versiegelte Fläche dar. Erholungseignung Aufgrund der ufernahen Lage zum Bodensee besitzt das Untersuchungsgebiet ein hohes Potential für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Die (noch) mangelnde Erschließung des Uferbereiches, z.B. über Fußwege, sowie die vorhandenen funktional genutzten Bereiche wirken sich jedoch negativ für den Naherholungswert des Gebietes aus. Die eigentlichen Plangebiete sind Teil der Bora-Sauna und somit nicht öffentlich zugänglich. Bedeutung / Empfindlichkeit Das landschaftliche Erscheinungsbild des Plangebietes T1 kann aufgrund der bereichsweise vorhandenen Grünstrukturen und der sensiblen Lage im Nahbereich des Bodensees in seiner Gesamtheit als mittel bis hoch bedeutend (Bereiche zur Erholungs- bzw. Freizeitnutzung) bewertet werden. Teilfläche T2 ist dagegen von unterdurchschnittlicher Bedeutung. Die Empfindlichkeit der Teilfläche T1 gegenüber einer Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes kann insgesamt als mittel bis hoch bezeichnet werden.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 25 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Bestand Aus dem Plangebiet sind bislang keine archäologischen Fundstellen bekannt. Da jedoch bei Baumaßnahmen im ufernahen Bereich, besonders in bisher nicht überbauten Bereichen, möglicherweise unbekannte Fundstellen (Feuchtbodensiedlungen/Pfahlbaureste) zutage treten können, sind archäologische Funde nicht generell auszuschließen (REGIERUNGS- PRÄSIDIUM STUTTGART, LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE in lit. 2010). Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind etwaige Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Hemmenhofen zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen (s.u.). Bedeutung / Empfindlichkeit Der Planbereich selbst besitzt somit nach derzeitiger Datenlage insgesamt eine prinzipiell hohe Bedeutung für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. „Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen."
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 26 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2.8 Wechselwirkungen Unter Wechselbeziehungen werden die vielfältigen Beziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern verstanden. Wechselbeziehungen im Zuge der Umsetzung des Vorhabens werden unter Aufführung des entsprechenden Schutzgutes im Text (Kapitel III.) als Pfeil (→) dargestellt und beschrieben. Im vorliegenden Fall der geplanten Erweiterung der Bora- sind gegenwärtig insbesondere Wechselbezüge zwischen den Schutzgütern Boden, Pflanzen und Tiere sowie Orts- bzw. Landschaftsbild offensichtlich. Zudem korrespondieren die Schutzgüter Boden und Wasser aufgrund der „Altlasten“- Problematik unmittelbar miteinander.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 27 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ III. BESCHREIBUNG DER MÖGLICHEN WIRKFAKTOREN DES VORHABENS Flächeninanspruchnahme Durch die geplante kleinflächige Bebauung kommt es zu einer Flächeninanspruchnahme. Als Folge hiervon, ist insbesondere von einem weitgehenden Verlust aller Bodenfunktionen auszugehen. Standortveränderungen Durch veränderte Standortbedingungen (z.B. verändertes Wasserregime infolge gebündelter Ableitung des Niederschlagswassers) kann es zu einer Veränderung der Zusammensetzung der Arten und Lebensgemeinschaften kommen. Emissionen Im Zuge der Wasserableitung kann auch eine örtliche Konzentration von möglichen Emissionen (Stäube, Schadstoffe) einhergehen, die Grund- und Oberflächengewässer belasten können. Lärmemissionen entstehen während der Bauphase vor allem durch den Einsatz entsprechender Baugeräte während der Bauarbeiten beim Bau des Gebäudes sowie der Erschließungsstraße. Da diese Beeinträchtigungen jedoch nur in einem zeitlich eng begrenzten Zeitrahmen auftreten, werden die hierdurch zu erwartenden Lärmemissionen insgesamt als unerheblich eingestuft. Optische Wirkung Die Errichtung von Gebäuden und sonstigen versiegelten Flächen kann eine technische Überprägung des Orts- und Landschaftsbildes als Schutzobjekt an sich sowie als Erholungsraum des Menschen zur Folge haben. Hierbei spielt die mögliche Einsehbarkeit und die zu befürchtende optische Trennungs- wirkung (zum Bodensee) der geplanten Vorhaben die größte Rolle. Licht, Außenbeleuchtung Von allen Tierarten werden flugfähige nachtaktive Insekten (z.B. Nachtfalter) am meisten durch Außenbeleuchtungsanlagen in ihrem Lebensrhythmus ne- gativ beeinflusst. Sie fliegen gezielt Lichtquellen an, umkreisen sie und platzieren sich schließlich in deren Umgebung. Neben der Behinderung bei der Nahrungsaufnahme und der Fortpflanzung werden sie an der Lichtquelle häufig zur leichten Beute von Vögeln und Fledermäusen.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 28 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Tab. 2: Gegenüberstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit relevanter Wirkfaktoren auf betroffene Schutzgüter Wirkfaktoren Schutzgüter Versiegelung Standort- Verschattung Optische Emiss- Licht veränder- Wirkung ionen ungen Mensch (x) - (x) X (x) (x) Pflanzen und Tiere X (x) (X) X (x) X Boden X X (X) - X - Wasser X X (X) - X - Klima (x) (X) X - - - Orts- und Landschafts- X - X - (x) bild Kultur- und sonstige - - - - - - Sachgüter X = hohe Eintrittswahrscheinlichkeit (x)= untergeordnete Eintrittswahrscheinlichkeit
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 29 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ IV. BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG) Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens ist insbesondere mit anlagebedingten Beeinträchtigungen infolge des Flächenentzuges (Verlust von Boden) mit entsprechenden Folgewirkungen (Beeinträchtigung von Sichtbezügen) zu rechnen. Bau- und betriebsbedingte Wirkungen (z.B. Lärm, Schadstoffeintrag, Stäube, Abwässer, Abfall) sind dagegen von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung (vgl. Tab. 2). 4.1 Mensch Nutzung Durch die Erweiterung des Saunabereiches gehen in den betroffenen Teilflächen nur geringfügige Flächen verloren. Durch die Inanspruchnahme des Bodens ist dennoch prinzipiell von einer nachhaltigen Beeinträchtigung auszugehen (→ Boden). Wegeverbindungen Die vorhandenen Wegeverbindungen und Straßen werden im Zuge des Vorhabens nicht verändert oder beeinträchtigt. Naherholung Durch die Erweiterungen steigt jedoch die Attraktivität der Gesamtanlage, was für Erholungssuchende in diesem Bereich als positiver Effekt zu bewerten ist. Der Eingriff in das Schutzgut Mensch kann damit insgesamt als geringe Beeinträchtigung eingestuft werden. Für das Schutzgut Mensch müssen erhebliche Beeinträchtigungen, im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen nicht befürchtet werden. Vielmehr erfährt die Bodenseesauna durch die geplante Ergänzung eine Aufwertung ihrer Attraktivität für Besucher.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell 30 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 4.2 Pflanzen und Tiere Infolge der geplanten baulichen Veränderungen kommt es in erster Linie zu einer kleinräumigen Inanspruchnahme (Neu- Versiegelungen) von Flächen. Im Fall der Teilfläche T1 durch den Wegfall des bestehenden Ruhehauses auch zu Flächenentsiegelungen. Aufgrund der unterschiedlichen Biotopstrukturen der beanspruchten Teilflächen sind die zu erwartenden Auswirkungen von unterschiedlicher Intensität (vgl. Tab. 3). Der Planbereich ist zudem nicht Bestandteil eines Natura 2000-Gebietes. Das nächstgelegene FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet befindet sich etwa 400 m westlich und südlich des Planbereiches. Diese Einschätzung berücksichtigt auch die Einstufung der betroffenen Fläche als geschützer Waldbiotop (282193354551 „Naturnahes Ufer des Bodensees W Radolfzell“, vgl. Abb. 4). Tab. 3: Zu erwartende Intensität der Beeinträchtigungen (Erheblichkeit) für das Schutzgut Pflanzen und Tiere Teilfläche Intensität der Beeinträchtigungen gering mittel hoch sehr hoch T1 X (X) T2 X T3 X X = Eintrittswahrscheinlichkeit; (X) = untergeordnete Eintrittswahr- scheinlichkeit Teilfläche / Vorhaben 1: Auch wenn der betroffene Sukzessionswald in seiner naturschutzfachlichen Bedeutung als überdurchschnittlich bewertet ist, müssen erhebliche Auswirkungen durch die kleinräumigen Eingriffe nicht befürchtet werden. So handelt es sich unter anderem um eine randliche, dem Bora-Hotel zugewandte Lage und eine geringe Eingriffsfläche. Die betroffenen Baumgehölze (v.a. Silberweiden) weisen keine aus Sicht des Artenschutzes bedeutenden Habitatstrukturen auf (vgl. Anhang und Artenschutzrechtliche Einschätzung). Unter Berücksichtigung der Kleinräumigkeit kann der Eingriff somit insgesamt als mittlere Beeinträchtigung bewertet werden.
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