UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG

Die Seite wird erstellt Silvester Heinze
 
WEITER LESEN
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Große Kreisstadt Radolfzell

         UMWELTBERICHT
ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN
    BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD -
       2. ÄNDERUNG IN RADOLFZELL

                   UND
 ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG

              Stand: 20.07.2018

SeeConcept
  eCo
             Büro für Landschafts- und Umweltplanung
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Große Kreisstadt Radolfzell

UMWELTBERICHT
VORHABENBEZOGENER        BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA
-FRANZOSENBAD - 2. ÄNDERUNG UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE
EINSCHÄTZUNG IN RADOLFZELL

Auftraggeber

Bora Sauna-Bodensee GmbH & Co. KG
Herr Bernd Schuler
Karl – Wolf - Strasse 33

78315 Radolfzell

Bearbeitung

SeeConcept
Büro für Landschafts- und Umweltplanung
Frank Nowotne
Waldweg 28
88690 Uhldingen

Tel.: 07556/931911, Fax.: 07556/931912
e-mail: seeconcept@t-online.de
www.seeconcept.de

Bearbeitung

Frank Nowotne, Dipl. – Geol., Ökologe

aufgestellt: Uhldingen, 30.08. 2017, 19.03.2018, 20.07.2018

Frank Nowotne
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
TEXTTEIL
                                                        Seite
I.     EINLEITUNG                                           3

1.1    Allgemeines                                          3
1.2    Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes                 4
1.3    Ziele des Umweltschutzes                             9
1.4    Methodik, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der
       Zusammenstellung der Unterlagen                     12

II.    BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT               13

2.1    Mensch                                              13
2.2    Pflanzen und Tiere                                  14
2.3    Boden                                               18
2.4    Wasser                                              22
2.5    Klima                                               23
2.6    Orts- und Landschaftsbild                           24
2.7    Kultur- und sonstige Sachgüter                      25
2.8    Wechselwirkungen                                    26

III.   BESCHREIBUNG DER MÖGLICHEN WIRKFAKTOREN
       DES VORHABENS                                       27

IV.    BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VOR-
       HABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG)29

4.1    Mensch                                              29
4.2    Pflanzen und Tiere                                  30
4.3    Boden                                               35
4.4    Wasser                                              36
4.5    Klima                                               38
4.6    Orts- und Landschaftsbild                           38
4.7    Kultur- und sonstige Sachgüter                      40
4.8    Prognose bei Nichtdurchführung der Planung          41
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
V.      MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND
        ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN                         42
5.1     Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen                         42
5.2     Maßnahmen zur Eingriffsverringerung- minimierung                43
5.3     Anwendung der Eingriffsregelung (nach § 1 a BauGB)              45
5.4     Massnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen                 54

VI.     ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN
        ANDERWEITIGEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN                              55

6.1     Anderweitige Planungsmöglichkeiten                              55

VII.    MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELT-
        AUSWIRKUNGEN (MONITORING)                                       56

VIII. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENSETZUNG                            57

IX.     LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS                               60

ANHANG

      − Artenschutzrechtliche Einschätzung (gem. § 44 BNatSchG)

      − Plan Bäume – Bestand (T1)

      − Baumliste der betroffenen wertgebenden Einzelbäume (vgl. Plan
        Habitatstrukturen)
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        3
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  I.                               EINLEITUNG
1.1                                Allgemeines

                                   Die geplante Bebauungsplanänderung im Bereich der Bora „Sauna und
                                   Hotel“ soll im normalen Verfahren als vorhabensbezogene B-Planänderung
                                   erfolgen. In diesem Zuge wird für die verschiedenen Eingriffe ein
                                   Umweltbericht (gem. § 2 BauGB) mit Eingriffs- Ausgleichsbilanz sowie eine
                                   artenschutzrechtliche Einschätzung (gem. § 44 BNatSchG) erforderlich.

                                   Folgende Teilflächen / Vorhaben sind definiert (vgl. KAPFER in lit.
                                   15.06.2018, vgl. Abb. 2):

                                                              Teilfläche / Vorhaben 1: Neubau „Ruhehaus“
                                                              Teilfläche / Vorhaben 2: Erweiterung „Restaurant und Terrasse“,
                                                                                       „Erweiterung Restaurant“
                                                              Teilfläche / Vorhaben 3: Neubau „Technikumhausung“

                                   Der vorgeschlagene Geltungsbereich wird entsprechend der Angaben nach
                                   KAPFER (in lit. 15.06.2018) beschränkt.

                                   Das Plangebiet weist aufgrund seiner Nähe zu geschützten Landschaftsteilen
                                   ein insgesamt überdurchschnittliches Konfliktpotential auf.

                                   Abb. 1: Lageplan mit eingetragenem Untersuchungsgebiet (Grundlage:
                                           Topografische Karte von Baden-Württemberg 1 : 25.000, im Original)
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        4
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

1.2                                Inhalt und Ziele der Bebauungsplanänderung

                                   Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
                                   „Bodenseesauna - Franzosenbad“ wurden die Voraussetzungen für die erste
                                   Erweiterung der „bora - sauna“ geschaffen. Auf Grundlage des
                                   Bebauungsplans „Hotel an der Bora“ ist später ein zusätzliches
                                   Saunagebäude („Japansauna“) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
                                   Bau des Hotels errichtet worden.

                                   Um die kontinuierlich wachsenden Ansprüche und Wünsche der Besucher an
                                   Qualität, Ausstattung und Angebot der Saunaanlagen auch längerfristig
                                   erfüllen zu können und die Konkurrenzfähigkeit der Anlage auch für die
                                   nächsten Jahre sicherzustellen, sind nun Veränderungen, Erneuerungen und
                                   weitere Ergänzungen der „bora - sauna“ dringend erforderlich. Das
                                   Gesamtvorhaben zur Fortentwicklung der Saunaanlage umfasst dabei drei
                                   wesentliche Maßnahmen (vgl. Abb. 2).

                                                 Ersatz des bestehenden Ruhehauses durch einen größeren Neubau
                                                 Erweiterung der bestehenden Restaurantfläche, Vergrößerung des
                                                  Sauna-Eingangsbereichs

                                   Diese Entwicklungen sind auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts
                                   derzeit jedoch nicht genehmigungsfähig. Deshalb ist es erforderlich, das
                                   vorhabenbezogene Planungsrecht entsprechend anzupassen. Parallel zu den
                                   Entwicklungsplanungen der Sauna hat sich die Notwendigkeit ergeben, die
                                   heute vorhandenen, oberirdisch freistehenden haustechnischen Anlagen
                                   unmittelbar nordwestlich neben dem Hotelgebäude aus technischen und
                                   optischen Gründen einzuhausen und gleichzeitig einen dringend notwendigen
                                   Fahrradabstellraum einzurichten, was aber auf Grundlage des bestehenden
                                   Rechts ebenfalls nicht genehmigungsfähig ist.

                                   Daher soll die hierzu erforderliche Anpassung des Planungsrechts im
                                   Zusammenhang mit der durch die Fortentwicklung der Sauna bedingten
                                   Änderung erfolgen.

                                   Der Vorhabenträger für die Änderungen / Ergänzungen der Sauna ist die
                                   Bora Sauna Bodensee GmbH & Co. KG; für das Nebengebäude zum Hotel
                                   ist der Vorhabenträger die Hotel bora GmbH & Co KG.

                                   Die Vorhabenträger haben die Aufstellung einer vorhabenbezogenen
                                   Änderung des bestehenden Planungsrechts beantragt. (vgl. LUTZ PARTNER
                                   STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018).
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        5
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   Abb. 2: Bebauungsplanänderung (LUTZ PARTNER STADTPLANER
                                           ARCHITEKTEN 2018)
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        6
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   Bora – Erweiterung

                                   Kurze Projektbeschreibung (vgl. BLASI, CH. in lit. 2017, LUTZ PARTNER
                                   STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018):

                                   TEILBEREICH 1: Ersatz des bestehenden Ruhehauses durch einen größeren
                                   Neubau Das bestehende Ruhehaus südlich der Japansauna wird
                                   abgebrochen; die damit frei werdende Fläche wird als Freifläche in die
                                   Außenanlagengestaltung der Saunaanlage eingebunden.

                                   Das neue Ruhehaus mit Hamam wird im Westen der bestehenden
                                   Japansauna errichtet. Durch entsprechende GeländemodelIierung im Norden
                                   und Westen und die Einbindung der bestehenden Erdsauna wird das
                                   Volumen des neuen Gebäudes nur etwa zur Hälfte sichtbar. Die
                                   geschlossenen Teile der Fassade werden mit vertikalen Holzlatten verkleidet.

                                   TEILBEREICH 2: Erweiterung der bestehenden Restaurantfläche und
                                   Vergrößerung des Sauna-Eingangsbereichs Das bestehende Gebäude wird
                                   zur Erweiterung des Restaurantbereichs im Bereich der heute vorhandenen
                                   Holzterrasse im Westen erweitert und für eine zweite Restaurantebene
                                   aufgestockt. Die Terrassenfläche selbst wird in diesem Zusammenhang nach
                                   Westen verschoben.

                                   Der heutige Eingang in den Sauna - Empfangsbereich wird bis auf die Flucht
                                   des bestehenden Biergarten-Anbaus eingeschossig vorgezogen. In der
                                   Ansicht wird sich diese Erweiterung als selbstverständliche Verlängerung des
                                   bestehenden, holzverkleideten Flachdach-Anbaus darstellen.

                                   TEILBEREICH 3: Neubau Nebengebäude zur Einhausung Haustechnik und
                                   als Fahrradraum

                                   Die heute freistehenden haustechnischen Anlagen (Lüftungsanlage Hotel)
                                   werden mit einem eingeschossigen Holzgebäude mit flach geneigtem
                                   Pultdach eingehaust. Das Nebengebäude nimmt zusätzlich einen
                                   Fahrradraum auf.
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        7
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   Abb. 3: Übersicht der Eingriffsflächen LUTZ PARTNER STADTPLANER
                                           ARCHITEKTEN (2018)
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN BODENSEESAUNA - FRANZOSENBAD - ÄNDERUNG IN RADOLFZELL UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        8
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   Abb. 4: Montage des bestehenden Planungsrechts (vgl. LUTZ PARTNER
                                           STADTPLANER ARCHITEKTEN 2018)

                                   Nähere Details zum Vorhaben finden sich unter LUTZ PARTNER
                                   STADTPLANER ARCHITEKTEN (2018).
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        9
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

1.3                              Ziele des Umweltschutzes

                                   Landschaftsplan (2002)
                                   Der Landschaftsplan sieht im Umfeld des Plangebietes die Sicherung der
                                   renaturierten Uferzone vor.

                                   Regionalplan 2000 Hochrhein – Bodensee (1998)
                                   Im Regionalplan werden für das Plangebiet und die Umgebung keine
                                   Aussagen gemacht.

                                   Etwa 500 m westlich schließt ein „Regionaler Grünzug“, einschließlich
                                   „Naturschutzgebiet Radolfzeller Aachmündung“ an.

                                   Nördlich der L 220 sind Siedlungsflächen für Gewerbe und Industrie
                                   ausgewiesen.

                                   Bodenseeuferplan (1984)
                                   Im Bodenseeuferplan wird dem Untersuchungsgebiet eine öffentliche Grün-
                                   und Erholungsfläche zugewiesen.

                                   Der vorgelagerte Flachwasserbereich ist nicht als Flachwasser-Schutzzone
                                   ausgewiesen.

                                   Natura 2000-Gebiete

                                   Etwa 400 m westlich bzw. 350 m südlich des Plangebietes befindet sich ein
                                   Natura 2000 – Gebiet. Es setzt sich aus folgenden Schutzgebieten
                                   zusammen:

                                             •                      FFH-Gebiet 8219-341 „Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb
                                                                    Singen“
                                             •                      Vogelschutzgebiet 8220 – 401 „Untersee des Bodensees“.

                                   Beide Gebiete überschneiden sich flächenmäßig und schließen gemäß
                                   Nachmeldevorschlag      2005     terrestrische   Bereiche     (Radolfzeller
                                   Aachniederung) als auch aquatische Bereiche des Untersees mit ein.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  10
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   Geschützte Bereiche gem. § 33 NatSchG BW
                                   Nördlich des Plangebietes befinden sich ein (mehrere Teilflächen) nach § 33
                                   geschützter Biotop (vgl. Abb. 4):

                                   Abb. 4: Geschützter Biotop nördlich des Plangebietes

                                   Biotopnr.: 8219-335-0533 (a): „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau
                                   südwestl. Radolfzell“
                                   Hierbei handelt es sich um eine vergleichsweise junge Heckenstruktur, die von
                                   Silberweiden geprägt wird.

                                   Biotopnr.: 8219-335-0533 (b): „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau
                                   südwestl. Radolfzell“ (östlich des Plangebietes)
                                   Es handelt sich dabei um Feldgehölze und Hecken, die allesamt von der Silberweide
                                   beherrscht sind. Die Gehölze sind noch relativ jung,

                                   Biotopnr.: 8219-335-0533: „Feldgehölze und Hecken im Gewann Streuhau
                                   südwestl. Radolfzell“
                                   Es handelt sich dabei um Feldgehölze und Hecken, die allesamt von der Silberweide
                                   beherrscht sind. Die Gehölze sind schon relativ alt, hochgewachsen und
                                   totholzreich. Die Krautschicht ist stets von Kratzbeere beherrscht.

                                   Biotopnr.: 28219-335-4551: „Naturnahes Ufer des Bodensees W Radolfzell“
                                   Naturnaher Flachwasser- und Uferbereich des Bodensees auf Flurstück 1596/11.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  11
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   Biotopverbund

                                 Abb. 5: Darstellung des Biotopverbundes mittlerer Standorte (LUBW),
                                         hellgrün = 500 m Suchraum, sehr helles grün = 1000 m Suchraum;
                                         Biotopverbund feuchter Standorte, dunkelblau = Kernraum, hellblau
                                         = Kernfläche (LUBW)
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  12
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

1.4                                Methodik, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
                                   Unterlagen

                                   Der „Umweltbericht“ lässt sich in seiner inhaltlichen Dimension in drei Phasen
                                   strukturieren:

                                   a) Systembeschreibung:                                                                                                                                      Beschreibung des Vorhabens sowie der Aus-
                                                                                                                                                                                               gangssituation der Umwelt.

                                   b) Wirkungsabschätzung:                                                                                                                                     Einschätzung der zu erwartenden ökologi-
                                                                                                                                                                                               schen Folgewirkungen des Vorhabens.

                                   c) Bewertung:                                                                                                                                               Beurteilende Einstufung der zu erwartenden
                                                                                                                                                                                               Folgewirkungen (u.a. Beeinträchtigungen).

                                   Bezüglich der Bewertungsphase orientiert sich der „Umweltbericht“ an der
                                   ökologischen Risiko- (Wirkung) Analyse, deren Ablaufschema sich
                                   vereinfacht wie folgt darstellt:

                                   Ursache  Auswirkung(en)  betroffener Wirkungsraum
                                   Im Wirkungsgefüge Auswirkung(en) und betroffener Wirkungsraum ist zudem
                                   die Empfindlichkeit der Naturpotentiale und des Menschen zu erfassen und
                                   zu berücksichtigen. Die Gesamtheit der Wirkungszusammenhänge ergibt den
                                   Wirkungsraum.

                                   Die Verknüpfung von Wirkungs- und Empfindlichkeitsanalyse stellt die
                                   Grundlage der Wirkungsprognose dar.

                                   Innerhalb der Phasen Systembeschreibung, Wirkungsabschätzung und Be-
                                   wertung wird das Vorhaben einer räumlich zeitlichen Betrachtung unterzogen.

                                   Die räumliche Dimension gliedert sich dabei in:

                                      •                        Vorhabensbereich (= eigentliches Plangebiet) und Randlagen

                                      •                        Untersuchungsgebiet (Raum, der in einer kausalen Beziehung
                                                               zum Standort steht, z.B. über Grundwasserpfad, Sichtbezüge)

                                   Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen bestanden
                                   insgesamt nicht.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  13
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

     II.                           BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT

                                Aufgrund der kaum zu ermittelnden Veränderungen im Zuge der geplanten
                                Technikeinhausung (Teilfläche / Vorhaben 3: Neubau „Technik-
                                umhausung“) wird diese, infolge der Geringfügigkeit der Auswirkungen
                                dieses Vorhabens auf die Schutzgüter, nur in begründet erscheinenden Fällen
                                gesondert betrachtet.

2.1                              Mensch
                                 Das Gebiet „Herzen“ liegt in landschaftlich reizvoller Lage am westlichen
                                 Bodenseeufer der Stadt Radolfzell. Durch die Nähe zur Altstadt, die
                                 angrenzende Uferpromenade und verschiedenste Freizeiteinrichtungen hat
                                 das Gebiet ein großes Potenzial für die Erholungsnutzung. Aufgrund dieser
                                 besonderen Standortqualität wurde im Jahr 2000 ein landschaftsplanerisches
                                 Entwicklungskonzept für das Radolfzeller „Herzen“ mit der Vorgabe
                                 entwickelt, verschiedenste Nutzungsansprüche mit den Zielen des Arten- und
                                 Biotopschutzes in einer neuen Art von Landschaftspark in Einklang zu
                                 bringen.
                                 Dieses Konzept schlug für die Weiterentwicklung des Planungsgebietes
                                 „ehemaliges Franzosenbad“, eine Bündelung der Vereinsaktivitäten, die
                                 Ansiedlung einer Saunalandschaft sowie eines 4 Sterne Hotels vor, das
                                 inzwischen umgesetzt worden ist.
                                 Aussagen zum rechtsgültigen Flächennutzungsplan finden sich unter LUTZ
                                 PARTNER STADTPLANER ARCHITEKTEN (2018).

                                 Nutzungsstruktur
                                 Das Untersuchungsgebiet wird gegenwärtig in erster Linie von der
                                 Bodenseesauna, dem Hotel sowie Zufahrten und Parkflächen geprägt.

                                 Bedeutung / Empfindlichkeit
                                 Dem eigentlichen Planbereich kann aufgrund der ufernahen Lage zum
                                 Bodensee hinsichtlich der Erholungseignung insgesamt eine vergleichsweise
                                 hohe Bedeutung zugewiesen werden. Das Untersuchungsgebiet besitzt
                                 demgemäß ein hohes Potential für die Freizeit- und Erholungsnutzung.
                                 So wird beispielsweise die nördlich begrenzende „Karl Wolf – Straße“ von
                                 Radfahrern und Fußgängers stärker frequentiert („Heidelberg – Schwarzwald
                                 – Bodensee Radwanderweg“).
                                 Im Zuge der geplanten Änderungen, im Rahmen der Bebauungs-
                                 planänderung, die sich in erster Linie auf das Schutzgut Mensch (z.B.
                                 Erholungssuchende) auch positiv auswirken, wird allenfalls von einer
                                 durchschnittlichen Empfindlichkeit ausgegangen.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  14
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.2                              Pflanzen und Tiere

                                 Untersuchungsgebiet

                                 Das Untersuchungsgebiet gehört gemäß der naturräumlichen Gliederung des
                                 Landkreises Konstanz zur „Mittleren – Hegau – Senke“ und ist dabei Teil des
                                 Rückstaubereiches des Bodensees, der den westlichen Siedlungsrand von
                                 Radolfzell konzentrisch umgibt.

                                 Es unterscheidet sich dabei aufgrund geologischer Vorraussetzungen in
                                 seinem Landschaftscharakter deutlich von den umgebenden Naturräumen
                                 „Hegau“ und „Bodanrück-Hügelland“.

                                 Aufgrund der historischen Nutzungen des ehemaligen Franzosenbades hat
                                 sich dabei im Untersuchungsgebiet ein Baumbestand unterschiedlicher Art
                                 und Bedeutung entwickelt. Insgesamt handelt es sich um Sukzessionswälder
                                 (v.a. Weiden), die sich im Zuge der einstigen Nutzungsaufgabe (vgl. Boden)
                                 entwickeln konnten.

                                 In der Folge hat sich durch die verschiedenen Nutzungen des Gebietes v.a.
                                 als Sauna- und Hotelstandort, sowie Flächen für Vereine ein Mosaik aus
                                 offenen Grünflächen (Zierrasen, 33.80), alleeartigen, aufgelockerten
                                 Gehölzstrukturen (v.a. Gebüsche mittl. Standorte 42.20, Einzelbäume,
                                 45.10a) entwickelt.

                                 Plangebiete

                                 Bestand

                                Teilfläche / Vorhaben 1: Neubau „Ruhehaus“

                                 Der Bereich des geplanten Ruhehauses schließt neben dem gegenwärtigen
                                 Ruhehaus vor allem intensiv genutzte Grünlandflächen und Randbereiche des
                                 Sukzessionwaldes mit ein.

                                 Die gering betroffene Fläche ist Teil des westlich gelegenen Waldgebietes im
                                 Gewann „Streuhau“. Diese ist ein stark ungleichaltriges Stangen- bis
                                 Baumholz mit einem Alter zwischen 15 und 40 Jahren und setzt sich aus
                                 Birke, Weide, Pappel, Eiche, Nußbaum mit Sträuchern und Schilfflächen
                                 zusammen (vgl. KREISFORSTAMT in lit. 15.02.2018). Der Randbereich des
                                 Sukzessionswaldes innerhalb des Plangebietes wird vor allem von der
                                 Silberweide (Salix alba) bestimmt. Die vom Vorhaben betroffenen
                                 Einzelbäume wurden am 15.05.2017 aufgenommen und sind in der Tabelle im
                                 Anhang dokumentiert (vgl. Fototafel 1).
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  15
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   Das maximale Alter der Bäume dürfte bei rund 40 Jahren liegen. Neben der
                                   Silberweide finden sich, insbesondere im westlichen (aufgelichteten) Bereich
                                   der geplanten Zufahrt vor allem Japanischer Knöterich und Brombeer-
                                   Gestrüpp.

                                   In der Strauchschicht treten Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Holunder
                                   (Sambucus nigra) oder Hasel (Corylus avellana) häufig auf.

                                 Gemäß dem LFU-Datenschlüssel handelt es sich im Bereich des geplanten
                                 Vorhabens vor allem um folgende Biotoptypen:

                                 35.11 Nitrophytische Saumvegetation
                                 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte
                                 43.10 Gestrüpp
                                 44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch
                                 52.40 Silberweiden-Auwald
                                 58.10 Sukzessionswald
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  16
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                 Fototafel 1: Biotopstrukturen des Plangebietes

                                                                                                                                                                                                                                                   T1: Geplantes Ruhehaus:

                                                                                                                                                                                                                                                   Das Plangebiet schließt nördlich an
                                                                                                                                                                                                                                                   die bestehende Erdsauna, die in das
                                                                                                                                                                                                                                                   neu geplante Ruhehaus integriert
                                                                                                                                                                                                                                                   werden soll.

                                                                                                                                                                                                                                                   T1: Geplantes Ruhehaus:
                                                                                                                                                                                                                                                   Im westlichen Randbereich des
                                                                                                                                                                                                                                                   geplanten Ruhehauses, kommt es
                                                                                                                                                                                                                                                   zum Verlust einiger Silberweiden des
                                                                                                                                                                                                                                                   anschließenden Sukzessionswaldes.

                                                                                                                                                                                                                                                   T2: bestehende Restaurantfläche (von
                                                                                                                                                                                                                                                   Norden)
                                                                                                                                                                                                                                                   Entlang der östlichen Plangebiets-
                                                                                                                                                                                                                                                   grenze von T2 wird das Kioskgebäude
                                                                                                                                                                                                                                                   nach Norden verlängert.

                                                                                                                                                                                                                                                   T2: bestehende Restaurantfläche (von
                                                                                                                                                                                                                                                   Osten)

                                 Aufnahmen: 03.05.2017, F. Nowotne / SeeConcept ®
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  17
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                Teilfläche / Vorhaben 2: Erweiterung „Restaurant und Terrasse“,
                                                         „Erweiterung Restaurant“

                                 Die Teilfläche 2 betrifft zum größten Teil bereits versiegelte Flächen im
                                 Bereich des bestehenden Saunagebäudes bzw. des bestehenden
                                 Restaurants (vgl. Fototafeln). Im Zuge der Verschiebung der Terrasse nach
                                 Westen wird geringfügig Zierrasen betroffen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht
                                 sind insbesondere die Außenfassaden zum Beispiel für Vögel des
                                 Siedlungsraumes (v.a. Haussperling) von Interesse (vgl. Fototafel 1).

                                 Gemäß dem LFU-Datenschlüssel handelt es sich im Bereich des geplanten
                                 Vorhabens um folgende Biotoptypen:

                                 33.80 Grünflächen (Zierrasen)
                                 66.10 Von Bauwerken bestandene Fläche

                                 Wertigkeiten:

                                 Teilfläche / Vorhaben 1:

                                 Hinsichtlich seiner naturschutzfachlichen Bedeutung wird der Silberweiden-
                                 Auwald (52.40) (Sukzessionsgehölz) insgesamt als „hoch“ bewertet. Hierbei
                                 ist anzumerken, dass eine noch höhere Wertstufe aufgrund einer artenarm
                                 ausgebildeten Krautschicht, anthropogener Vorbelastungen und mangelnder
                                 auendynamischer Prozesse verfehlt wird.

                                 Aufgrund ihrer intensiven Nutzung sind die sonstigen Rasenflächen im
                                 Bereich der Borasauna und Ziergehölze im Bereich des bestehenden
                                 Ruhehauses von insgesamt geringer bis mittlerer Wertigkeit.

                                 Teilfläche / Vorhaben 2:

                                 Aufgrund der vorliegenden versiegelten Flächen im Bereich des Sauna- bzw.
                                 Restaurantgebäudes ist die Empfindlichkeit gegenüber dem Planvorhaben
                                 insgesamt gering.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  18
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.3                            Boden

                                 Untersuchungsgebiet

                                 Geologische Entwicklung

                                 Das Plangebiet ist Teil der Verlandungsebene des Bodensees, die nach dem
                                 Abschmelzen des würmzeitlichen Gletschers entstanden ist. Zu dieser Zeit
                                 besaß der Bodensee einen um rd. 8,0 m höheren Wasserspiegel als heute
                                 (bezogen auf Mittelwasserlinie). In der Folge wurden während der Kaltzeiten
                                 feinlaminierte Beckentone abgesetzt, die sich landeinwärts mit glazialen
                                 Sedimenten, wie z.B. Kiese und Moränen verzahnen.

                                 Heute weisen die Böden des Plan- und Untersuchungsgebietes aufgrund der
                                 anthropogenen Ablagerungen (Altablagerungen / Altstandorte) insgesamt
                                 einen hohen Hemerobiegrad auf (Grad der Veränderung von Böden infolge
                                 von anthropogenen Eingriffen) (s.u.). Nur in Randbereichen kann von
                                 ungestörten bzw. weniger gestörten Bodenverhältnissen ausgegangen
                                 werden (L 2 a 3).

                                 „Franzosenbad“
                                 Das ehemalige Seeufer wurde bis 1938 als Badestrand genutzt. Nach
                                 Platzbefestigungen durch SS-Einheiten kam ein L-förmiger Hallenkomplex
                                 und verschiedene Baracken durch die französischen Pioniereinheiten hinzu
                                 (Altstandort). In der Folgezeit bis 1971 wurde das Gelände aufgrund
                                 militärischer Inbesitznahme durch Baumaßnahmen verschiedenster Art
                                 überformt, aufgefüllt und befestigt. Die Hofflächen waren in großen Teilen
                                 betoniert. Im Süden des Geländes erstreckt sich eine von Bäumen
                                 überstandene Liegewiese bis hin zu dem im Jahre 1997 renaturierten
                                 Bodenseeufer. Seit Ende der siebziger Jahre wurden das Gelände und die
                                 Räumlichkeiten privat und öffentlich genutzt. Gegenwärtig werden die Flächen
                                 durch verschiedene Vereine, eine Surfschule und von Gewerbetreibenden als
                                 Einstellflächen genutzt (vgl. HYDRO-DATA 1999).

                                 Der östliche Teilbereich des Plangebietes erreicht das „Franzosenbad“ (337,
                                 118d).

                                 Die Altablagerung (Objekt Nr. 337) entstand durch die Auffüllung eines an den
                                 Bodensee angrenzenden Sumpfgebietes mit Erdaushub, Bauschutt und
                                 Gießereialtsanden in den Jahren 1938 bis 1954.

                                 Danach wurde das Gelände über 30 Jahre hinweg als Wartungs- und
                                 Instandsetzungsbereich motorisierter französischer Einheiten genutzt (vgl.
                                 HYDO-DATA 1999). Diese Flächen stellen heute einen Altstandort (Nr. 118 d)
                                 dar.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  19
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                 Darstellung des Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen
                                 Gemäß § 1 des Bodenschutzgesetzes ist der Boden als Naturkörper und
                                 Lebensgrundlage für Menschen und Tiere, insbesondere in seinen Funktionen
                                 als „Lebensraum für Bodenorganismen“, „Standort für die natürliche
                                 Vegetation“ und „Standort für Kulturpflanzen“, als „Ausgleichskörper im
                                 Wasserkreislauf“, als „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie als „Archiv der
                                 Landschaft und Kulturgeschichte“ zu erhalten und vor Belastungen zu
                                 schützen.
                                 Nachfolgend werden die Böden des Plangebietes hinsichtlich ihrer
                                 Leistungsfähigkeit als Träger der verschiedenen Bodenfunktionen beurteilt.
                                 Die Bewertungsmethodik richtet sich dabei nach dem Leitfaden Heft 23 LUBW
                                 (2010) „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ - Leitfaden für
                                 Planungen und Gestattungsverfahren sowie nach dem Leitfaden Heft 24 „Das
                                 Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (2012).

                                 Die Böden des Plangebietes können nach ihrer Leistungsfähigkeit in nunmehr
                                 fünf Funktionen bewertet und in einem 5-stufigen System klassifiziert werden
                                 (Tab. 1).

                                   Tab. 1: Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen *1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Wertstufe
                                                Bodenart                                                       Flurstücke                                                              NB                                 AW                                     FP                                  NV                                 (Gesamtbewertung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           der Böden)
                                                                                                             Unversiegelte
                                                                                                               Flächen
                                                                                                                                                                                           1                                   2                                    1                                    1                                                            1,33
                                         Vorbelastete
                                         Böden
                                                                                                                  Versiegelte
                                                                                                                   Flächen
                                                                                                                                                                                           0                                   0                                    0                                    0                                                                    0

                                   *1 = Einschätzung gem. LUBW 2010
                                   Legende

                                   NB = Natürliche Bodenfruchtbarkeit
                                   AW= Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
                                   FP = Filter und Puffer für Schadstoffe
                                   NV = Sonderstandort für die natürliche Vegetation

                                   Bewertungsklasse (vgl. LUBW Heft 23)

                                   0 = keine Funktionserfüllung (versiegelte Flächen)
                                   1 = geringe Funktionserfüllung
                                   2 = mittlere Funktionserfüllung
                                   3 = hohe Funktionserfüllung
                                   4 = sehr hohe Funktionserfüllung
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  20
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   1.                     Standort für die natürliche Vegetation (NV)
                                   Bestimmendes Element ist die Ausprägung der Standorteigenschaften wie
                                   z.B. Wasserhaushalt, Nährstoffangebot und Hemerobie. Die insgesamt
                                   vorbelasteten und unversiegelten Flächen des Plangebietes sind insgesamt
                                   Standorte geringer Funktionserfüllung.

                                   2.                     Standort für Kulturpflanzen (NB)
                                   Bestimmendes Element ist die Ertragsfähigkeit der Fläche. Im Plangebiet
                                   finden sich infolge der Vorbelastungen im Allgemeinen Standorte insgesamt
                                   geringer Funktionserfüllung.

                                   3.                     Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
                                   Bestimmende Elemente sind die Aufnahme von Niederschlagswasser und die
                                   Abflussverzögerung bzw. – verminderung (mögliche Speicherleistung).

                                   Die vorbelasteten Böden des Plangebietes besitzen in ungestörter Lagerung
                                   verhältnismäßig durchschnittliche Kapazitäten zur Rückhaltung von
                                   Niederschlagswasser, so dass bei den unversiegelten Flächen insgesamt von
                                   mittleren Erfüllungsgraden ausgegangen werden kann. Lediglich die
                                   versiegelten Böden des Gebietes, weisen einen sehr geringen
                                   Erfüllungsgrad auf.

                                   4.                     Filter und Puffer für Schadstoffe
                                   Bestimmendes Element ist die Mobilität für Schadstoffe. Im Plangebiet sind
                                   mit dem Auftreten von vorbelasteten Böden durchgehend Standorte geringer
                                   bis sehr geringer Erfüllungsgrade verbreitet.

                                   5.                     Landschaftsgeschichtliche Urkunde
                                   Bestimmende Elemente für den Wert eines Bodens als
                                    -    „naturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. die Seltenheit oder die
                                         wissenschaftliche Bedeutung eines Bodens,
                                    -    „kulturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. Zeugnisse spezieller
                                         Bewirtschaftungsformen, die im Sinne der Landeskunde schützens-
                                         wert sind.
                                   Die vorbelasteten Böden des Plangebietes (u.a. Umlagerungen) übernehmen
                                   diesbezüglich keine besondere Funktion als Archive der Natur- und
                                   Kulturgeschichte.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  21
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                   Bedeutung / Empfindlichkeiten
                                   Als Ergebnis kann festgehalten werden, daß im Gebiet der geplanten
                                   kleinflächigen Erweiterungen der Bora-Sauna, infolge der Vorbelastungen
                                   (Altablagerung, hoher Hemerobiegrad) allenfalls Böden mit einem insgesamt
                                   geringen bis mittleren Erfüllungsgrad und einer Gesamt-Wertstufe von
                                   1,33 Ökopunkten (pro qm) verbreitet sind (ÖKVO). Gegenüber Verlust sind
                                   diese entsprechend mittel bis gering empfindlich.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  22
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.4                            Wasser

                                   Bestand
                                   Die Grundwasserverhältnisse lassen sich direkt von den geologischen bzw.
                                   anthropogen veränderten Standortgegebenheiten des Untersuchungs-
                                   gebietes ableiten.

                                   Danach stellen das Schüttgut der Altablagerungen, die organischen
                                   Bodenbildungen und die unterlagernden Beckentone und Sande ein
                                   Fließsystem mit stark unterschiedlicher Durchlässigkeit dar. Sowohl die
                                   sandig – kiesigen Partien der Anschüttungen, die Gießereialtsande wie auch
                                   die unterlagernde Seekreide sind als Grundwasser-Geringleiter einzustufen
                                   (HYDRO-DATA 1999).

                                   Die Grundwasserströmung erfolgt von Norden nach Süden in Richtung See,
                                   wobei die Sohle der Anschüttung weitgehend im Grundwasserwechselbereich
                                   liegt. Eine Durchströmung erfolgt lediglich im südlichen Viertel der
                                   Anschüttung. Bei Hochwasser des Bodensees kehrt sich in der Südhälfte der
                                   Ablagerung die Fließrichtung um.

                                   Die   eigentlichen    Plangebiete    sind    nicht   Bestandteil                                                                                                                                                                                                                                                                                           eines
                                   Wasserschutzgebietes, das der Trinkwassernutzung dient.

                                   Innerhalb der Plangebiete und der nahen Umgebung befinden sich,
                                   abgesehen vom Bodensee, keine natürliches Oberflächengewässer.

                                   Bedeutung / Empfindlichkeit

                                   Das Plangebiet besitzt für das Schutzgut Wasser, auch infolge der Nähe zum
                                   Bodensee, insgesamt eine mittlere bis hohe Bedeutung.

                                   Die Empfindlichkeit hinsichtlich einer Reduzierung der Grundwasser-
                                   neubildung bzw. Eingriffen in den Grundwasserleiter wird analog zur
                                   Bedeutung bewertet.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  23
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.5                                Klima

                                 Kennzeichnend für die klimatische Situation des Untersuchungsgebietes ist
                                 seine Lage im Übergangsbereich zwischen atlantischem und kontinentalem
                                 Klimaeinfluß. Es liegt dabei auf einer Höhe von rd. 397,0 m NN.

                                 Bestand

                                 Die ausgeglichene Wirkung des Sees bedingt geringere Temperatur-
                                 schwankungen zwischen Sommer und Winter sowie zwischen Tag und Nacht.
                                 Im Folgenden werden einige relevante Daten angegeben (vgl. KLIMAATLAS
                                 BADEN-WÜRTTEMBERG 1953):

                                         -                          Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 9,0 °C

                                         -                          Die Höhe des jährlichen Niederschlages kann mit 800 mm angegeben
                                                                    werden

                                         -                          Hinsichtlich der lokalen Windverhältnisse ist das Land-Seewind-
                                                                    System von Bedeutung

                                 Bedeutung / Empfindlichkeit

                                 Durch    die   relativ  geringe     Gebietsgröße   und    die   insgesamt
                                 siedlungsabgewandte Lage besitzt der gesamte Planbereich insgesamt eine
                                 vergleichsweise geringe bis mittlere Bedeutung für das Schutzgut Klima.

                                 Die Empfindlichkeit des Lokalklimas gegenüber einer Versiegelung bzw. dem
                                 Verlust der Grünlandflächen (Zierrasen, Gehölze) kann infolge der
                                 Kleinräumigkeit als „mittel bis gering“ eingestuft werden.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  24
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.6                                Orts- und Landschaftsbild

                                   Bestand
                                   Das Untersuchungsgebiet erhielt seine gegenwärtige Oberflächengestalt
                                   insbesondere während der letzten Eiszeit. So sorgten würmzeitliche und
                                   holozäne Seeablagerungen im Verlandungsbereich des Bodensees für eine
                                   insgesamt gleichmäßig flach zum See geneigte Oberfläche.

                                   Das Erscheinungsbild des Planbereiches ist im übergeordneten
                                   Zusammenhang mit den vorhandenen umgebenden Nutzungen und
                                   Einrichtungen zu beurteilen.

                                   Danach stellt sich das Untersuchungsgebiet als ein Mosaik aus
                                   Gehölzgruppen und Einzelbäumen, Erholungseinrichtungen (Bora-Sauna)
                                   und von Grünland umgebenden Vereinsheimen im ufernahen Bereich des
                                   Bodensees dar. Das insbesondere in Ufernähe lockere Gefüge der
                                   Gehölzstrukturen verleiht dem Landschaftsbild einen parkähnlichen Charakter
                                   und schafft so eine harmonische Eingliederung der vorhandenen Gebäude.

                                   Die Teilfläche T1 wird v.a. von Grünflächen (Zierrasen) und Gehölzen
                                   geprägt. Teilfläche T2 stellt sich als bereits versiegelte Fläche dar.

                                   Erholungseignung

                                   Aufgrund     der    ufernahen     Lage   zum    Bodensee     besitzt  das
                                   Untersuchungsgebiet ein hohes Potential für die Freizeit- und
                                   Erholungsnutzung. Die (noch) mangelnde Erschließung des Uferbereiches,
                                   z.B. über Fußwege, sowie die vorhandenen funktional genutzten Bereiche
                                   wirken sich jedoch negativ für den Naherholungswert des Gebietes aus.

                                   Die eigentlichen Plangebiete sind Teil der Bora-Sauna und somit nicht
                                   öffentlich zugänglich.

                                   Bedeutung / Empfindlichkeit
                                   Das landschaftliche Erscheinungsbild des Plangebietes T1 kann aufgrund der
                                   bereichsweise vorhandenen Grünstrukturen und der sensiblen Lage im
                                   Nahbereich des Bodensees in seiner Gesamtheit als mittel bis hoch
                                   bedeutend (Bereiche zur Erholungs- bzw. Freizeitnutzung) bewertet werden.
                                   Teilfläche T2 ist dagegen von unterdurchschnittlicher Bedeutung.

                                   Die Empfindlichkeit der Teilfläche T1 gegenüber einer Veränderung des Orts-
                                   und Landschaftsbildes kann insgesamt als mittel bis hoch bezeichnet werden.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  25
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.7                                Kultur- und sonstige Sachgüter

                                   Bestand

                                   Aus dem Plangebiet sind bislang keine archäologischen Fundstellen bekannt.
                                   Da jedoch bei Baumaßnahmen im ufernahen Bereich, besonders in bisher
                                   nicht überbauten Bereichen, möglicherweise unbekannte Fundstellen
                                   (Feuchtbodensiedlungen/Pfahlbaureste) zutage treten können, sind
                                   archäologische Funde nicht generell auszuschließen (REGIERUNGS-
                                   PRÄSIDIUM STUTTGART, LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE in lit.
                                   2010).

                                   Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind etwaige Funde (Scherben, Knochen,
                                   Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen)
                                   umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege,
                                   Außenstelle Hemmenhofen zu melden und bis zur sachgerechten
                                   Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen
                                   der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung
                                   einzuräumen (s.u.).

                                   Bedeutung / Empfindlichkeit

                                   Der Planbereich selbst besitzt somit nach derzeitiger Datenlage insgesamt
                                   eine prinzipiell hohe Bedeutung für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.

                                   „Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile,
                                   Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten)
                                   entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim
                                   Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrichtigen. Fund
                                   und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis
                                   zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu
                                   belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und
                                   Fundbergung ist einzuräumen."
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  26
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2.8                                Wechselwirkungen

                                   Unter Wechselbeziehungen werden die vielfältigen Beziehungen zwischen
                                   den einzelnen Schutzgütern verstanden. Wechselbeziehungen im Zuge der
                                   Umsetzung des Vorhabens werden unter Aufführung des entsprechenden
                                   Schutzgutes im Text (Kapitel III.) als Pfeil (→) dargestellt und beschrieben.
                                   Im vorliegenden Fall der geplanten Erweiterung der Bora- sind gegenwärtig
                                   insbesondere Wechselbezüge zwischen den Schutzgütern Boden, Pflanzen
                                   und Tiere sowie Orts- bzw. Landschaftsbild offensichtlich. Zudem
                                   korrespondieren die Schutzgüter Boden und Wasser aufgrund der „Altlasten“-
                                   Problematik unmittelbar miteinander.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  27
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

III.                             BESCHREIBUNG DER MÖGLICHEN WIRKFAKTOREN DES
                                 VORHABENS

                                   Flächeninanspruchnahme
                                   Durch die geplante kleinflächige Bebauung kommt es zu einer
                                   Flächeninanspruchnahme. Als Folge hiervon, ist insbesondere von einem
                                   weitgehenden Verlust aller Bodenfunktionen auszugehen.

                                   Standortveränderungen
                                   Durch veränderte Standortbedingungen (z.B. verändertes Wasserregime
                                   infolge gebündelter Ableitung des Niederschlagswassers) kann es zu einer
                                   Veränderung der Zusammensetzung der Arten und Lebensgemeinschaften
                                   kommen.

                                   Emissionen

                                   Im Zuge der Wasserableitung kann auch eine örtliche Konzentration von
                                   möglichen Emissionen (Stäube, Schadstoffe) einhergehen, die Grund- und
                                   Oberflächengewässer belasten können.

                                   Lärmemissionen entstehen während der Bauphase vor allem durch den
                                   Einsatz entsprechender Baugeräte während der Bauarbeiten beim Bau des
                                   Gebäudes sowie der Erschließungsstraße. Da diese Beeinträchtigungen
                                   jedoch nur in einem zeitlich eng begrenzten Zeitrahmen auftreten, werden die
                                   hierdurch zu erwartenden Lärmemissionen insgesamt als unerheblich
                                   eingestuft.

                                   Optische Wirkung
                                   Die Errichtung von Gebäuden und sonstigen versiegelten Flächen kann eine
                                   technische Überprägung des Orts- und Landschaftsbildes als Schutzobjekt an
                                   sich sowie als Erholungsraum des Menschen zur Folge haben. Hierbei spielt
                                   die mögliche Einsehbarkeit und die zu befürchtende optische Trennungs-
                                   wirkung (zum Bodensee) der geplanten Vorhaben die größte Rolle.

                                   Licht, Außenbeleuchtung

                                   Von allen Tierarten werden flugfähige nachtaktive Insekten (z.B. Nachtfalter)
                                   am meisten durch Außenbeleuchtungsanlagen in ihrem Lebensrhythmus ne-
                                   gativ beeinflusst. Sie fliegen gezielt Lichtquellen an, umkreisen sie und
                                   platzieren sich schließlich in deren Umgebung. Neben der Behinderung bei
                                   der Nahrungsaufnahme und der Fortpflanzung werden sie an der Lichtquelle
                                   häufig zur leichten Beute von Vögeln und Fledermäusen.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  28
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                       Tab.                                2:                       Gegenüberstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit                                                                                                                                                                                                                                  relevanter
                                                                                    Wirkfaktoren auf betroffene Schutzgüter

                                                                                                 Wirkfaktoren
                          Schutzgüter                                                            Versiegelung Standort- Verschattung                                                                                                                                                   Optische Emiss-                                                                           Licht
                                                                                                              veränder-                                                                                                                                                                Wirkung ionen
                                                                                                              ungen
                          Mensch
                                                                                                                        (x)                                                          -                                                      (x)                                                          X                                         (x)                                      (x)

                          Pflanzen und
                          Tiere                                                                                            X                                                     (x)                                                       (X)                                                           X                                         (x)                                         X

                          Boden
                                                                                                                           X                                                       X                                                       (X)                                                             -                                          X                                          -

                          Wasser
                                                                                                                           X                                                       X                                                       (X)                                                             -                                          X                                          -

                          Klima
                                                                                                                        (x)                                                     (X)                                                           X                                                            -                                            -                                        -

                          Orts- und
                          Landschafts-                                                                                     X                                                                                                                    -                                                        X                                              -                                   (x)
                          bild
                          Kultur- und
                          sonstige                                                                                           -                                                       -                                                          -                                                          -                                            -                                        -
                          Sachgüter

                                   X = hohe Eintrittswahrscheinlichkeit

                                   (x)= untergeordnete Eintrittswahrscheinlichkeit
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  29
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

IV.                              BESCHREIBUNG  DER  UMWELTAUSWIRKUNGEN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       DES
                                 VORHABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        DER
                                 PLANUNG)

                                   Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens ist insbesondere mit
                                   anlagebedingten Beeinträchtigungen infolge des Flächenentzuges (Verlust
                                   von Boden) mit entsprechenden Folgewirkungen (Beeinträchtigung von
                                   Sichtbezügen) zu rechnen. Bau- und betriebsbedingte Wirkungen (z.B. Lärm,
                                   Schadstoffeintrag, Stäube, Abwässer, Abfall) sind dagegen von
                                   vergleichsweise untergeordneter Bedeutung (vgl. Tab. 2).

4.1                              Mensch

                                   Nutzung

                                   Durch die Erweiterung des Saunabereiches gehen in den betroffenen
                                   Teilflächen nur geringfügige Flächen verloren. Durch die Inanspruchnahme
                                   des Bodens ist dennoch prinzipiell von einer nachhaltigen Beeinträchtigung
                                   auszugehen (→ Boden).

                                   Wegeverbindungen

                                   Die vorhandenen Wegeverbindungen und Straßen werden im Zuge des
                                   Vorhabens nicht verändert oder beeinträchtigt.

                                   Naherholung

                                   Durch die Erweiterungen steigt jedoch die Attraktivität der Gesamtanlage,
                                   was für Erholungssuchende in diesem Bereich als positiver Effekt zu
                                   bewerten ist.

                                   Der Eingriff in das Schutzgut Mensch kann damit insgesamt als geringe
                                   Beeinträchtigung eingestuft werden.

                                   Für das Schutzgut Mensch müssen erhebliche Beeinträchtigungen, im
                                   Zusammenhang mit den geplanten Änderungen nicht befürchtet
                                   werden. Vielmehr erfährt die Bodenseesauna durch die geplante
                                   Ergänzung eine Aufwertung ihrer Attraktivität für Besucher.
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung „Hotel an der Bora“ in Radolfzell                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  30
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

4.2                              Pflanzen und Tiere

                                   Infolge der geplanten baulichen Veränderungen kommt es in erster Linie zu
                                   einer kleinräumigen Inanspruchnahme (Neu- Versiegelungen) von Flächen.
                                   Im Fall der Teilfläche T1 durch den Wegfall des bestehenden Ruhehauses
                                   auch zu Flächenentsiegelungen.
                                   Aufgrund der unterschiedlichen Biotopstrukturen der beanspruchten
                                   Teilflächen sind die zu erwartenden Auswirkungen von unterschiedlicher
                                   Intensität (vgl. Tab. 3).

                                   Der Planbereich ist zudem nicht Bestandteil eines Natura 2000-Gebietes.
                                   Das nächstgelegene FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet befindet sich etwa
                                   400 m westlich und südlich des Planbereiches. Diese Einschätzung
                                   berücksichtigt auch die Einstufung der betroffenen Fläche als geschützer
                                   Waldbiotop (282193354551 „Naturnahes Ufer des Bodensees W Radolfzell“,
                                   vgl. Abb. 4).

                                   Tab. 3: Zu erwartende Intensität der Beeinträchtigungen (Erheblichkeit)
                                           für das Schutzgut Pflanzen und Tiere

                                         Teilfläche                                                                                                                   Intensität der Beeinträchtigungen
                                                                                                                     gering                                                                           mittel                                                                           hoch                                                              sehr hoch
                                                           T1                                                                                                                                                    X                                                                          (X)
                                                           T2                                                                     X
                                                           T3                                                                     X

                                 X = Eintrittswahrscheinlichkeit;                                                                                                                                                    (X)                        =                 untergeordnete                                                                        Eintrittswahr-
                                 scheinlichkeit

                                 Teilfläche / Vorhaben 1:

                                 Auch wenn der betroffene Sukzessionswald in seiner naturschutzfachlichen
                                 Bedeutung als überdurchschnittlich bewertet ist, müssen erhebliche
                                 Auswirkungen durch die kleinräumigen Eingriffe nicht befürchtet werden. So
                                 handelt es sich unter anderem um eine randliche, dem Bora-Hotel
                                 zugewandte Lage und eine geringe Eingriffsfläche. Die betroffenen
                                 Baumgehölze (v.a. Silberweiden) weisen keine aus Sicht des Artenschutzes
                                 bedeutenden Habitatstrukturen auf (vgl. Anhang und Artenschutzrechtliche
                                 Einschätzung).

                                 Unter Berücksichtigung der Kleinräumigkeit kann der Eingriff somit insgesamt
                                 als mittlere Beeinträchtigung bewertet werden.
Sie können auch lesen