Uns DÖrper - Amt Trave-Land

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Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Uns DÖrper
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
                                                                                           23. Jahrgang
                                                                                                 Freitag,
                                                                                       den 12. Juli 2019

                                                                                               Nummer 14
                                                                                                Woche 28

                23719 - ein Postleitzahlenfest
                    für die ganze Familie

                                                                           Lesen Sie dazu weiter auf Seite 9.

                                     für die Gemeinden
  Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
   Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
   Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
                         Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

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      Termine   Uns DÖrper                      Redaktionsschluss:
                                                Erscheinungstag:
                                                                     Mittwoch, 17. Juli 2019
                                                                     Freitag, 26. Juli 2019
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 2                                       Uns Dörper                                                       12. Juli 2019

 Amtsverwaltung Trave-Land
 Waldemar-von-Mohl-Straße 10
 23795 Bad Segeberg                                                  Homepage: www.amt-trave-land.de
                                                                     E-Mail: info@amt-trave-land.de
 Telefon: 04551 9908-0            (Zentrale)                         E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de
 Telefax: 04551 9908-13                                              (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue)

 Aufgabengebiet                   Ansprechpartner          Durch-    Aufgabengebiet                         Ansprechpartner             Durch-
                                                            wahl                                                                         wahl
                                                           9908-                                                                        9908-

 Amtsvorsteher                    Hans-Heinrich Jaacks      54       Ltd. Verwaltungsbeamter                Thomas Hartstock             55
 Gleichstellungsbeauftragte:      Michaela Semerak          52       Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter        Jan-Henrik Fechner           50

 Team - Organisation/Personal                                        Team - Ordnung/Soziales
 Teamleiter: Jan-Henrik Fechner                                      Teamleiterin: Anne Sarau

 Pers./Org./Rechtsfragen          Jan-Henrik Fechner        50       Ordnungswesen, Wahlen                  Anne Sarau                   40
 Personalwesen/Organisation       Torsten Winter            48       Einwohnermeldeamt / Feuerwehr          Angelika Saalfeld            46
 Personalwesen                    Lena Meynerts             49       Einwohnermeldeamt                      Maike Zickermann             43
 IT, Allgemeine Beschaffung       Henning van Mil           58       Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt          Nicole Springborn            44
 IT, Allgemeine Beschaffung       Daniel Nowak              59       Einwohnermeldeamt                      Matthias Knickrehm           45
 Zentrale, Schulen                Bettina Wulf              51       Einwohnermeldeamt                      Ann-Christin Kosanke         45
 Uns Dörper / Kanzlei             Karen Kierig              57       Wohngeld, Grundsicherung               Ellen Rosinke                42
 Kanzlei                          Susanne Rumpel            56       Wohngeld, Grundsicherung               Linda Cremanns               41
 Archiv                           Manfred Schmidt           61       Ordnungs- u. Kindergartenangel.        Annika Waßmann               47
 Archiv                           Dieter Harfst              61      Asylangelegenheiten                    Simone David                 39
                                                                     Asylangelegenheiten                    Daniela Gogga                68

 Team - Finanzen                                                     Team - Planen/Bauen/Umwelt
 Teamleiterin: Elke Hesse                                            Teamleiter: Sören Grella

 Haushalte, Finanzen,             Elke Hesse                20       Regionale- u. Dorfentwicklung          Sören Grella                 35
 Haushalte, Finanzen              Niklas Cremanns           28       Wasser/Abwasser Geschäftsführung       Alicia Kröger                37
 Gewässerpflegeverbände                                              Wasser/Abwasser Geschäftsführung       Saskia Klobke                36
 Steuern, Abgaben,                Johanna Schlöke           24       Bauanträge                             Katarina Döring              30
 Steuern, Abgaben,                Kevin Schramm             24       Bauleitplanung/Bauanträge              Timo Zepernick               31
 Steuern, Abgaben,                Martin Sanchez            23       Bauleitplanung                         Nicole Grulich               32
 Gewässerpflegeverbände                                              Bauleitplanung                         Annemarie Zeidler            33
 Finanzbuchhaltung                Susanne Fuhl              27       Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen       Katrin Meyer                 64
 Finanzbuchhaltung                Isa Stamp                 26       Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen       Annika Frenz                 66
 Finanzbuchhaltung                Jennifer Koscielny        25       Wasser-/Abwasseranschlüsse,            Andrè Meyer                  65
                                                                     Hochbaumaßnahmen
 Finanzbuchhaltung                Karin Rüder               21
 Geschäftsbuchhaltung             Fenja Rüb                 22       Gemeindliche Infrastruktur             Sandra Reiser                67
 Geschäftsbuchhaltung             Steffen Gloe              29       Gemeindliche Liegenschaften            Rosemarie Strey              60
                                                                     Bauliche gemeindliche Infrastruktur    Kerstin Meyer                62

 Öffnungszeiten:                                                     Telefonische Erreichbarkeit:
 Montag - Freitag                      08:30 - 12:00 Uhr             Montag - Freitag                               08:30 - 12:00 Uhr
 Donnerstag                            14:00 - 18:00 Uhr             Montag und Dienstag                            14:00 - 16:00 Uhr
 Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da:                 Donnerstag                                     14:00 - 18:00 Uhr
 Montag - Dienstag - Donnerstag        07:00 - 19:00 Uhr
 Freitag                               07:00 - 14:00 Uhr

                                                                     UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500
                                                                     Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich?
                                                                     Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag,
                                                                     Tel.: 039931 579-38!
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 3                               Uns Dörper                                             12. Juli 2019

SCHIEDSAMTSBEZIRKE                                              Versichertenältester Herr Broecker
                                                                Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
im AMT TRAVE-LAND                                               (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594)
                                                                Sprechtag:      Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr,
Aufgaben:                                                                       Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen          In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen   keine Rentenberatung mehr statt.
aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persön-
lichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbe-
schädigung, Drohung, Beleidigung).                              Deutsche Rentenversicherung
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be-       Auskunfts- und Beratungsstellen
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor-       Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
geschaltet.
                                                                Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
                                                                tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungszeiten
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:
                                                                geändert haben!!!
Schiedsamtsbezirk 4
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-      Lübeck:
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):     Adresse:         Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Schiedsmann:       Andreas Noske,                                                Tel.: 0451 485-25450
                   Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede,          Sprechtage:      Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
                   Tel. 04551 8060760                                            Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Stellvertreter:    Sabine Blunk,                                                 Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                   Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs,                               Donnerstag:       08:00 Uhr - 18:00 Uhr
                   Tel. 04550 1223                                               Freitag:          08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Schiedsamtsbezirk 5                                             Neumünster:
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):                Adresse:        Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Schiedsfrau:     Rose Höppner,                                                  Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
                 Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pron-         Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
                 storf,                                                         Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Tel. 04506 656                                                 Mittwoch          08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Stellvertreter:  n. n.                                                          Donnerstag:       08:00 Uhr - 16:30 Uhr
                                                                                Freitag           08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 8
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,     Oldenburg i. H.:
Schackendorf):                                                  Adresse:        Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Schiedsmann:     Dieter Beuk,                                                   Tel.: 04361 50819-0
                 Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel,              Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel. 04551 3382                                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Stellvertreter:  Jörg Petersen,                                                 Dienstag:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Rahland 12, 23795 Klein Rönnau,                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Tel. 04551 81312                                               Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                                                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9                                                                           13:00 Uhr - 16:00 Uhr
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann:      Manfred Schmidt, An den Tannen 10,
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                  Wasserbeschaffungsverband
Stellvertreter:
                  Tel. 04555 1037
                  Eckehard Heisinger, An den Tannen 33,
                                                                Wakendorf I
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                  Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser)
                  Tel. 04555 7157337                            in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
                                                                Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie
Schiedsamtsbezirk Nr. 10                                        Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind:
(Glasau):
Schiedsmann:    Sven Blank,                                     Technische Betreuung:      Wasserwerker Michael Riedel
                Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau,                                    Wasserwerker Andreas Rohlf
                Tel. 04527 9738508                                                         Telefon: 04550 985760
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a,             Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlö-
                OT Sarau, 23719 Glasau,                                                    ke,
                Tel. 04525 496868                                                          Tel.: 04551 9908-24
                                                                Geschäftsführung:          Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
                                                                                           Tel.: 04551 9908-37
Versichertenältester der Deutschen                              Verbandsvorsteherin:       Karin David,
                                                                                           Tel.: 04550 985637
Rentenversicherung                                              Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
                                                                                           Tel.: 04550 656
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe
                                                                NOTDIENSTE:
•   Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung      In der Zeit vom 01.03. bis 31.10.
•   Kontenklärung                                               Montag bis Donnerstag       ab 16:00 Uhr
•   Rentenanträge/-beratung                                     Freitag                     ab 12:00 Uhr
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 4                                 Uns Dörper                                             12. Juli 2019
In der Zeit vom 01.11. bis 28.02.
Montag bis Donnerstag       ab 16:30 Uhr
                                                                   Kreissportverband
Freitag
Fa. Papenburg
                            ab 15:00 Uhr
                            0171 7288906 o. 0178 2778948
                                                                   Segeberg e. V.
                                                                   Geschäftsstelle
Zweckverband Wasserversorgung                                      An der Trave 1 a

Geschendorf/Westerrade                                             23795 Bad Segeberg
                                                                   Tel.:             04551 968866
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade           Fax:              04551 968867
versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf      E-Mail:           ksv-segeberg@se-sport.de
und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser.                 Homepage:         www.se-sport.de
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt-
werke Lübeck.
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens       Tel. 04553 795             Die Rinkieker und Kümmerer im
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger                            Tel. 04551 9908-37         Amt Trave-Land engagieren sich
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez       Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661          ehrenamtlich
Wasserwerker Gemeinde Westerrade -
                                                                    Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
Helmut Dreger                            Tel. 04553 805
                                                                    schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf -
                                                                    - ganz nach Wunsch -
Heino Boekhoff                           Tel. 0174 9365678
                                                                    oder als „Kümmerer“
                                                                    Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil-
Zweckverband Abwasserbeseitigung                                    fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen
                                                                    organisieren.
Rönnau                                                              Ausführliche Informationen erhalten Sie beim
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig
für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß
Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher: Holger Poppitz            Tel. 04551 84472
Geschäftsführung: Amt Trave-Land,            Tel. 04551 9908-37
Alicia Kröger                                                       Ansprechpartnerin
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez           Tel. 04551 9908-23     Petra Burmester
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband       Tel. 04551 9090        Telefon: 04551 955112
                                             und                    E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de
                                             0170 4134427

STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf              04561 399400

Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon:       04551 2425 oder 04551 91341
Fax:           04551 968712
E-Mail:        kbv.se@bauernverbandsh.de

Sprechzeiten:
montags und freitags,
jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)

Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben -
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 5                                  Uns Dörper                                                   12. Juli 2019
                                                                     (5) Die Verbandsversammlung wählt in ihrer ersten Sitzung unter
                                                                     Leitung des ältesten Mitglieds aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer
                                                                     Wahlzeit eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und unter
                                                                     Leitung der oder des Vorsitzenden zwei Stellvertretungen. Die
                                                                     oder der Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gleichzeitig
                                                                     Schulverbandsvorsteherin oder Schulverbandsvorsteher; ent-
                                                                     sprechendes gilt für die Stellvertretungen. Für sie oder ihn und
                                                                     die Stellvertretungen gelten die Vorschriften der Gemeindeord-
                                                                     nung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
                                                                     entsprechend.
                                                                     §6
                                                                     Einberufung der Schulverbandsversammlung
                                                                     Die Schulverbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden
                                                                     der Verbandsversammlung einzuberufen, so oft es die Geschäfts-
Verbandssatzung des Schulverbandes                                   lage erfordert, mindestens jedoch einmal im Halbjahr. Sie muss
                                                                     unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder
Schlamersdorf                                                        der Verbandsversammlung es unter Angabe des Beratungsge-
                                                                     genstandes verlangt.
Aufgrund der § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes         §7
und des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zu-             Schulverbandsvorsteherin, Schulverbandsvorsteher
sammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für           (1) Der Schulverbandsvorsteherin oder dem Schulverbandsvorste-
Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversamm-          her obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
lung vom 13. Juni 2019 und mit Genehmigung des Landrats des          (2) Sie oder er entscheidet ferner über
Kreises Segeberg folgende Verbandssatzung des Schulverbandes
                                                                     1. den Verzicht auf Ansprüche des Schulverbandes und die
Schlamersdorf erlassen:
                                                                         Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von
§1                                                                       Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit
Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel                                          ein Betrag von 5.000,00 € nicht überschritten wird,
(1) Die Gemeinden Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin             2. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge-
bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kom-                währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für
munale Zusammenarbeit. Der Zweckverband führt den Namen                  Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleich-
„Schulverband Schlamersdorf“. Er hat seinen Sitz in Bad Segeberg.        kommen, soweit ein Betrag von 25.000,00 € nicht über-
(2) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts       schritten wird,
ohne Gebietshoheit. Er darf Beschäftigte beschäftigen.               3. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert
(3) Der Zweckverband führt das Landessiegel mit der Inschrift            des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 25.000,00
„Schulverband Schlamersdorf, Kreis Segeberg“.                            € nicht übersteigt,
§2                                                                   4. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der jährliche
Verbandsgebiet                                                           Mietzins 15.000,00 € nicht übersteigt,
Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder.        5. die Veräußerung und Belastung von Schulverbandsvermö-
                                                                         gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die
§3                                                                       Belastung einen Wert von 15.000,00 € nicht übersteigt,
Aufgaben                                                             6. die Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spen-
Der Schulverband hat die Aufgabe, die Grundschule in Schla-              den und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von
mersdorf gemäß den Vorschriften des Schleswig-Holsteinischen             25.000,00 €,
Schulgesetzes zu errichten und zu unterhalten.                       7. Annahme von Erbschaften bis zu einem Wert von
§4                                                                       25.000,00 €,
Organe                                                               8. Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäu-
Organe des Schulverbandes sind die Schulverbandsversammlung              den,
und die Schulverbandsvorsteherin oder der Schulverbandsvor-          9. Vergabe von Aufträgen,
steher.                                                              10. Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
§5                                                                   §8
Schulverbandsversammlung                                             Ständiger Ausschuss
(1) Die Schulverbandsversammlung besteht aus den Bürgermei-          (1) Der folgende ständige Ausschuss nach § 12 Abs. 4 bis 7 GkZ,
sterinnen oder den Bürgermeistern der verbandsangehörigen            § 45 Abs. 1 GO wird gebildet:
Gemeinden oder ihren Stellvertretenden im Verhinderungsfall.         Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses
(2) Die Verbandsmitglieder entsenden weitere Vertreterinnen oder     Zusammensetzung:
weitere Vertreter wie folgt:                                         4 Mitglieder der Schulverbandsversammlung
- Gemeinde Travenhorst eine weitere Vertreterin oder Vertre-         Aufgabengebiet:
    ter,                                                             Prüfung des Jahresabschlusses des Schulverbandes.
- Gemeinde Nehms zwei weitere Vertreterinnen oder Vertre-
    ter,                                                             (2) Dem Ausschuss wird die Entscheidung über die Befangenheit
- Gemeinde Wensin drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter         seiner Mitglieder und der nach § 12 Abs. 7 GkZ in Verbindung
    und                                                              mit § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden
- Gemeinde Seedorf acht weitere Vertreterinnen oder Vertre-          Mitglieder der Verbandsversammlung übertragen.
    ter.                                                             §9
(3) Für die weiteren Vertreterinnen und Vertreter benennt jedes      Ehrenamtliche Tätigkeit
Verbandsmitglied persönliche Stellvertretende, die im Falle der      (1) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung und des Aus-
Verhinderung der Vertreterinnen und Vertreter diese vertreten.       schusses sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vor-
(4) Die von den Verbandsmitgliedern in die Schulverbandsver-         schriften für Gemeindevertreterinnen und -vertreter entsprechend,
sammlung entsandten Vertreterinnen und Vertreter haben jeweils       soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas
eine Stimme.                                                         anderes bestimmt.
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 6                                   Uns Dörper                                                    12. Juli 2019
(2) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung werden von            § 10
der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung durch               Schulverbandsverwaltung
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten       (1) Der Schulverband hat keine eigene Verwaltung. Die Verwal-
verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.                        tungsgeschäfte und die Aufgaben der Finanzbuchhaltung werden
(3) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sowie im Ver-         durch das Amt Trave-Land wahrgenommen.
hinderungsfall ihre Stellvertretende erhalten nach Maßgabe der        (2) Die Abgeltung der dem Amt hieraus entstehenden Personal- und
Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der           Sachkosten ist zwischen dem Schulverband und dem Amt im Rahmen
Schulverbandsversammlung, des Ausschusses sowie für die Teil-         eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 19a GkZ zu regeln.
nahme an sonstigen in der Hauptsatzung bestimmten Sitzungen           § 11
und für ihre sonstigen Tätigkeiten für den Schulverband ein Sit-      Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes
zungsgeld in Höhe von 10,00 €. Sofern sie nicht in das Gremium        Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes
gewählt oder für die Wahrnehmung sonstiger Tätigkeiten nicht          gelten die Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts entsprechend.
ausdrücklich entsandt wurden, erhalten sie ein Sitzungsgeld in        § 12
Höhe von 10,00 €.                                                     Deckung des Finanzbedarfs
(4) Die Schulverbandsvorsteherin oder der Schulverbandsvor-           (1) Der Schulverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs von
steher erhält zugleich als Vorsitzende oder Vorsitzender der Ver-     seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen
bandsversammlung nach Maßgabe des § 8 Entschädigungsver-              oder Erträge nicht ausreichen.
ordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes           (2) Die Schulverbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung für
der Verordnung.                                                       jedes Haushaltsjahr neu festgesetzt. Bei der Bemessung der Umlage
Den Stellvertretenden wird nach Maßgabe der Entschädigungs-           sind die mit dem Schulverband verbundenen Lasten gemäß § 56 Abs.
verordnung bei Verhinderung der Schulverbandsvorsteherin oder         2 SchulG auf die Mitgliedsgemeinden nach der im Durchschnitt der
des Schulverbandsvorstehers für ihre besondere Tätigkeit als Ver-     letzten drei Jahre die Schule besuchenden Anzahl der Schülerinnen
tretung eine Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von            und Schüler aufzuteilen.
der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung
beträgt für jeden Tag, an dem die Schulverbandsvorsteherin oder       § 13
der Schulverbandsvorsteher vertreten wird, ein Dreißigstel von 90     Verträge nach § 5 GkZ in Verbindung mit § 29 Abs. 2 GO
v. H. der monatlichen Aufwandsentschädigung der Schulverbands-        Verträge des Schulverbandes mit Mitgliedern der Schulverbands-
                                                                      versammlung oder der Verbandsvorsteherin oder dem Verbands-
vorsteherin oder des Schulverbandsvorstehers.
                                                                      vorsteher oder Mitgliedern der Ausschüsse nach § 12 Abs. 7 GkZ in
(5) Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürge-
                                                                      Verbindung mit § 46 Abs. 3 GO und juristischen Personen, an denen
rinnen und Bürgern, Mitgliedern der Schulverbandsversammlung
                                                                      Mitglieder der Schulverbandsversammlung oder die Verbandsvorste-
und des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses ist der
                                                                      herin oder der Verbandsvorsteher oder Mitglieder der Ausschüsse
durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen
                                                                      nach § 12 Abs. 7 GkZ in Verbindung mit § 46 Abs. 3 GO beteiligt
Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Ar-
                                                                      sind, sind ohne Genehmigung der Schulverbandsversammlung
beitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nach-
                                                                      rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung
gewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen Ferner ist der auf den
                                                                      des für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts erfolgt
entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur
                                                                      ist und der Auftragswert den Betrag von 15.000,00 €, bei wieder-
Sozialversicherung zu erstatten, soweit diese zu Lasten der oder
                                                                      kehrenden Leistungen einen Betrag von 1.500,00 € im Monat, nicht
des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungs-
                                                                      übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen
träger abgeführt wird. Sind die in Satz 1 genannten Personen
                                                                      des Satzes 1 im Wege der freihändigen Vergabe/Verhandlungsver-
selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des        gabe ist der Vertrag ohne Beteiligung der Verbandsversammlung
Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regel-       rechtsverbindlich, wenn der Auftragswert den Betrag von 5.000,00
mäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine     €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von 500,00 € im
Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall     Monat, nicht übersteigt.
auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls
nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der         § 14
                                                                      Verpflichtungserklärungen
Verdienstausfallentschädigung je Stunde beträgt 11,00 €.
                                                                      Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 10.000,00
(6) Personen nach Absatz 5 Satz 1, die einen Haushalt mit minde-
                                                                      €, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 1.000,00 € nicht
stens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden
                                                                      übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den Form-
die Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt
                                                                      vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 GkZ entsprechen. Satz 1 gilt ent-
oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haus-
                                                                      sprechend für Ernennungsurkunden von Beamtinnen und Beamten
halt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf An-
                                                                      bis einschließlich Besoldungsgruppe A 7, für Arbeitsverträge mit
trag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. Der
                                                                      Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 6 TVöD.
Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 7,50 €. Auf Antrag sind
statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die angefallenen         § 15
notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen.       Änderungen der Verbandssatzung
(7) Personen nach Absatz 5 Satz 1 werden auf Antrag die nachge-       Eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1, der §§ 3 und 12 dieser Satzung
wiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes            bedarf unbeschadet der Regelung in § 16 GkZ einer Mehrheit von
oder die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Be-     zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbands-
treuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet      versammlung.
haben, oder pflegebedürftiger Angehöriger gesondert erstattet.        § 16
Dies gilt nicht für Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst   Aufnahme neuer Verbandsmitglieder
aus unselbständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung         Zur Aufnahme eines neuen Verbandsmitgliedes bedarf es neben der
nach Abs. 5 oder eine Entschädigung nach Abs. 6 gewährt wird.         Satzungsänderung nach § 15 eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
(8) Personen nach Absatz 5 Satz 1 ist für Dienstreisen Reisekosten-   zwischen dem Schulverband und dem aufzunehmenden Mitglied.
vergütung nach den für die Beamtinnen und Beamten des Landes          § 17
geltenden Grundsätze zu gewähren. Fahrkosten für die Fahrten          Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und Aufhebung des
zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten       Schulverbandes
für die Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück,        (1) Jedes Verbandsmitglied kann den öffentlich-rechtlichen Vertrag
werden gesondert erstattet. Bei der Benutzung privateigener Kraft-    über die Mitgliedschaft im Schulverband unter den Voraussetzungen
fahrzeuge richtet sich die Höhe der Entschädigung ebenfalls nach      des § 127 LVwG mit einer Frist von 36 Monaten zum Ende des
den geltenden Grundsätzen für Beamtinnen und Beamte.                  Schuljahres kündigen. Mit dem Ausscheiden des Verbandsmit-
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 7                                    Uns Dörper                                                                    12. Juli 2019
glieds gehen alle Rechte und Pflichten des Verbandsmitglieds im
Schulverband unter; Vermögensvor- und -nachteile sind durch eine
Vereinbarung nach § 6 GkZ auszugleichen.
(2) Der Schulverband wird aufgelöst, wenn die Voraussetzungen
für den Zusammenschluss entfallen sind. Die Verbandsmitglieder
vereinbaren die Auflösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.
(3) Wird der Schulverband aufgelöst, so vereinbaren die Verbandsmit-
glieder eine Vermögensauseinandersetzung. Die Vereinbarung hat
zu berücksichtigen, in welchem Umfange die Verbandsmitglieder zur
Deckung des Finanzbedarfs des Schulverbandes beigetragen haben.
§ 18
Rechtsstellung des Personals bei der Auflösung des Schul-
verbandes                                                              Juli
Die Abwicklung der Dienst- und Versorgungsverhältnisse der Be-
schäftigten des Schulverbandes erfolgt bei einer Auflösung oder        16. Juli                    Tagesfahrt des Landfrauenvereins nach
einer Änderung der Aufgaben nach einer Vereinbarung zwischen                                       Friedrichskoog
den Verbandsmitgliedern. Die Vereinbarung soll vorsehen, dass die
Beschäftigten von den Verbandsmitgliedern oder ihren Rechtsnach-
folgern anteilmäßig unter Wahrung ihres Besitzstandes übernommen
                                                                       LandFrauenVerein Bornhöved
wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil des öffentlich-rechtlichen      und Umgebung e. V.
Vertrages über die Auflösung des Schulverbandes.
                                                                       Liebe Landfrauen,
§ 19
Veröffentlichungen                                                     unsere nächste Tagesfahrt führt uns am Dienstag, den 27. Au-
(1) Satzungen des Zweckverbandes werden durch Abdruck im               gust 2019 in die Heideblütenstadt Schneverdingen. Nach einer
amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land bekannt            geführten Stadtrundfahrt (zwischendurch erleben Sie einen Heid-
gemacht. Es führt die Bezeichnung „UNS DÖRPER“, erscheint              schnucken Austrieb) essen wir gemeinsam im rustikalen alten
14-täglich und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Des      Schafstall am Heidegarten zu Mittag und genießen anschließend
Weiteren liegt das Bekanntmachungsblatt während der Dienst-            eine Kutschfahrt durch das Landschaftsschutzgebiet Höpen. Eine
zeiten im Amtsgebäude des Amtes Trave-Land in Bad Segeberg,            Kaffeetafel mit hausgemachter Torte rundet den Tag ab.
Waldemar-von-Mohl-Str. 10, für jedermann zur Einsichtnahme und
                                                                       Preis p. P. zwischen 67 € und 75 € je nach Teilnehmerzahl. Gäste
zur Mitnahme aus. Zudem kann das Bekanntmachungsblatt im
                                                                       sind herzlich willkommen.
Internet unter www.amt-trave-land.de eingesehen werden.
                                                                       Anmeldungen bitte bis zum 30. Juli 2019 bei Christa Stamer,
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und
                                                                        Tel.: 04557 981938.
Verzeichnissen ist in Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aus-
legungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes bestimmt ist.
(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma-
chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit
nicht etwas anderes bestimmt ist.                                       Impressum:
§ 20                                                                    Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes
Inkrafttreten                                                           Trave-Land
Die Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in          Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG
Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 15. Dezember 2005,    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Dezember 2018, außer Kraft.      E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de
Die Genehmigung nach § 5 Abs. 5 GkZ wurde mit Verfügung des             Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Trave-Land, Der Amtsvorsteher
Landrats des Kreises Segeberg vom 02. Juli 2019 erteilt.                Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift
                                                                        des Verlages.
Seedorf, 08. Juli 2019                                                  Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages.
Schulverband Schlamersdorf                                              Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
Der Verbandsvorsteher
gez. Gerd Lentföhr                                                      Auflage: 8.670 Exemplare; Erscheinung: 14-täglich
                                                                        Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
                                                                        der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei-
Bekanntmachung der                                                      lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
                                                                        Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
Verbandsversammlung des                                                 anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
                                                                        werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind
Wasserbeschaffungsverbandes                                             ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
                                                                        Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab-
Wakendorf I                                                             weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
                                                                        Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.07.2019 eine         Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die
Verwaltungsgebühr für den Einbau, den Wechsel und die Abnahme           Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,
von Trinkwassernebenzählern in Höhe von 30,00 Euro (netto)/32,10        Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur
Euro (brutto) beschlossen. Die neue Gebührenhöhe wird ab dem            mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
01.08.2019 erhoben.
Bad Segeberg, den 02.07.2019
gez. Karin David
Die Verbandsvorsteherin
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 8                                  Uns Dörper                                                    12. Juli 2019

                                                                     Juli
Kindervogelschießen 2019
                                                                     16. Juli              Seniorenclub-Ausflug,
in Bühnsdorf                                                                               Treffen am Ehrenmal
                                                                     19. Juli              Feuerwehrdienst
Kaiserwetter für sechs Königskinder beim Vogelschießen in Bühns-     23. Juli    09:30 Uhr Kulturverein-Wandergruppe,
dorf: Am Sonnabend wetteiferten 43 Mädchen und Jungen aus                                  Treffpunkt Bürgerhaus
Bühnsdorf, Bahrenhof und Dreggers um die Königswürde. Um die         25. Juli    14:00 -   Treffen der MS-Gruppe im Bürgerhaus
Majestäten ermitteln zu können, hatte sich der Vogelschießerverein               16:30 Uhr
wieder verschiedene Spiele überlegt.
Die Sonne strahlte am Himmel als sich der Nachwuchs der drei
Gemeinden versammelte, um die Königspaare 2019 zu ermit-
teln. Von den 43 teilnehmenden Kindern waren es am Vormittag                             Bürgermeistersprechstunde
schließlich Lisann Dorwald und Hennig David, Ayo Bürger und                             jeden Dienstag und Donnerstag
Tjalve Schuckmann sowie Celina Meyer und Erik Heitmann, die                                  von 16:00 - 18:00 Uhr
in den drei verschiedenen Altersgruppen die Nase vorn hatten.                         im Bürgerhaus in Fahrenkrug statt.
Sie durften beim anschließenden Umzug in einer Kutsche Platz                          Verkauf von Chroniken/Bildband
nehmen. Beim darauf folgenden Kaiserschießen für die Erwachse-               Die Gemeinde bietet die 1. Chronik (1992) für 5 Euro,
nen wurden Britta Bürger und Felix Kothe Kaiserin und Kaiser. Die           Bildband (1997) für 5 Euro und die neue Chronik (2017)
beiden eröffneten dann auch die Tanzfläche und das gemütliche                                   für 15 Euro an.
Beisammensein am Abend.
Berit Bürger                                       23. Juni 2019    Helferkreis Fahrenkrug
                                                                     Wir versuchen, die bei uns lebenden Flüchtlinge vielfältig zu unter-
                                                                     stützen. Wer mag, ist auch bei unseren regelmäßigen Treffen am
                                                                     1. Montag eines Monats um 20:00 Uhr bei Püppi in der Sporthalle
                                                                     herzlich willkommen. helferkreisfahrenkrug@yahoo.de

                                                                       Vorankündigung des Bürgervereins Geschendorf:
                                                                       Am 23. August findet eine Probetanzstunde für einen Tanz-
                                                                       kurs im Lindenhof Geschendorf statt. Und am 7. September
                                                                       gibt es eine Große Plöner See-Rundfahrt und danach eine
                                                                       Besichtigung des Plöner Schlosses (bitte Handzettel beach-
                                                                       ten, die bald verteilt werden!) und am 03.10.19 findet der
                                                                       2. Geschendorfer Dorfflohmarkt statt.

             Die nächste Ausgabe                                     Das diesjährige Kindervogelschießen in Geschendorf hat am
                                                                     22. Juni am Bolzplatz mit viel guter Laune und zahlreichen glück-
          erscheint am 26. Juli 2019.                                lichen (Kinder-)Augen stattgefunden.
                                                                     Bei den Spielen für die 69 Kinder wurden diesmal folgende „Ma-
                                                                     jestäten“ ermittelt:
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 9                                   Uns Dörper                                                    12. Juli 2019
Prinzen: Hannes               Prinzessin:    Maile Homm
         Burmeister
         Jannis Evers                        Trientje Nitz
         (2. Platz)                          (2. Platz)
         Taavi Janßen                        Leonie Walther
         (3. Platz)                          (3. Platz)

Kleiner   Piet Springmann Kleine             Liv Harfst
König:                    Königin:
          Daniel Simuteit                    Leonie Ziolkowski
          (2. Platz)                         (2. Platz)
          Owe Pahl                           Stine Jürgens
          (3. Platz)                         (3.Platz)

Großer
König:
          Tom Wacker          Große
                              Königin:
                                             Sheriban Abdullah
                                                                            23719 -
          Levi Danker
          (2. Platz)
                                             Monique Mesen-
                                             brink (2. Platz)
                                                                            ein Postleitzahlenfest
          Lukas Kock                         Finnja Hanßen                  für die ganze Familie
          (3. Platz)                         (3. Platz)
                                                                            Die Gemeinde Glasau hat in diesem Jahr die Möglich-
                                                                            keit, ein Postleitzahlenfest zu feiern und genau das soll
                                                                            auch geschehen.

                                                                            Alle Bürger sind herzlich eingeladen, vor der Alten
                                                                            Schule und dem Pastorat dieses besondere Datum zu
                                                                            begehen. Und weil Glasau immer etwas besonders ist,
                                                                            soll es auch das Fest werden. Das Fest, das durch den
                                                                            Kulturausschuss der Gemeinde organisiert wird, soll
                                                                            offiziell 23719 Sekunden dauern, deshalb starten wir um
                                                                            14:30 Uhr und enden um 21:05 Uhr.

                                                                            Beginnen werden wir mit einer bunten Kaffeetafel. Dazu
                                                                            muss niemand in weißer Kleidung erscheinen, jeder
                                                                            sollte aber Torte oder Kuchen mindestens für sich selbst
                                                                            mitbringen, damit wir ein buntes Torten- und Kuchen-
                                                                            Buffet aufbauen können. Ebenso bringt bitte jeder selbst
                                                                            Geschirr und Besteck mit, das ist nachhaltig, vereinfacht
Alle Kinder, die an den Spielen teilgenommen hatten, sowie die 38           die Organisation und ist schon von anderen Festen be-
„Zwerge“ konnten sich eines der vielen tollen Geschenke aussu-              kannt.
chen. Die Kinder freuten sich über die Geschenke, unabhängig von
ihrer jeweiligen Platzierung. Der Umzug führte mit Trecker-Kutsche          Es wird für alle Teilnehmer etwas geboten. Neben einem
durchs Dorf. Nach dem Umzug amüsierten sich die kleinen und                 Geschicklichkeitsparcours für Fahrräder werden diverse
großen Kinder beim Kindertanz und Tauziehen.                                Spiele für Kinder und Erwachsene angeboten. Außer-
Die Erwachsenen erfreuten sich an der Bierrutsche, dem Teebeu-              dem heizen die Pfadfinder den Backofen an. Wer also
telweitwurf und dem Glücksrad. Die leckeren selbstgebackenen                Teig mitbringt, kann sogar sein eigenes Brot backen. In
Torten und Kuchen sowie Gegrilltes und Salate sorgten für das               Erinnerung an die alte Postleitzahl werden 2421 Fotos
leibliche Wohl. Die Erwachsenen feierten dann bis in die Nacht.             präsentiert und kleinere Anekdoten und Geschichten
Wir möchten auf diesem Wege „Danke!“ sagen                                  rund um die Postleitzahl präsentiert.
•     für den gespendeten Kuchen, die Torten, Salate, Brezeln
      sowie den Kaffee,                                                     Am Abend klingt das Fest dann als gemütliches Grillfest
•     bei den unzähligen Helfern am Tresen,                                 aus, das nicht zu spät endet, denn schließlich feiern wir
•     bei den Vogelschiessern aus Westerade für den nächtli-                an einem Dienstag und am nächsten Tag müssen viele
      chen Tresendienst,                                                    wieder zur Arbeit. Außerdem findet schon 17 Tage später
•     für die tollen Spielideen und deren Betreuung,                        das Brunnenfest statt …
•     für das Spendensammeln,
                                                                            In der Gemeinde Glasau wird es eben nie langweilig!
•     für die super ausgesuchten Geschenke,
•     für das geschmückte Dorf,                                             Karsten Lemke
•     für die Blumen und das Eichenlaub,
•     für das Herrichten und Schmücken der Kutsche für den
      Umzug,
•     für den reibungslosen Auf- und Abbau                           Juli
•     für die Lagermöglichkeit der Spiele,
Ein besonderer Dank geht an                                          12. Juli    19:30 Uhr        Skat- u. Knobelabend des TSV im
•   das Team vom Grill                                                                            Casino
•   und nicht zuletzt an die Feuerwehr für die vielfältige Unter-    14. Juli    10:00 Uhr        Sommerkirche im Garten
    stützung,
                                                                     17. Juli    15:00 Uhr        Spielenachmittag DRK/Gemeinde in
kurzum an alle, die zum s dieses Festes beigetragen haben.
                                                                                                  der Alten Schule
Wir freuen uns schon jetzt auf das Kindervogelschießen in 2020
                                                                     21. Juli    10:00 Uhr        Sommerkirche im Garten
und hoffen auch im nächsten Jahr auf viele freiwillige Helfer!
                                                                     28. Juli    10:00 Uhr        Sommerkirche im Garten
Der Vorstand
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 14/Woche 28/Seite: 10                                   Uns Dörper                                                 12. Juli 2019
                                                                       Daniel Günther nutzte die Gelegenheit, sich mit einigen Gästen
                                                                       auszutauschen, ehe es dann weiter nach Eutin ging. Zur Stärkung
                                                                       gab es noch zwei „Glasauer Leckereien“ mit auf den Weg: Ein Glas
                                                                       frisch geernteter Rapshonig sowie eine Flasche Schlehenlikör.
                                                                       Bei schönem Sommerwetter wurde dieser besondere Abend mit
                                                                       Gegrilltem sowie gekühlten Getränken in geselliger Runde be-
                                                                       gangen und alle werden es in bester Erinnerung behalten.

        Nummernflohmarkt

      Alles rund ums Kind.

      Am Samstag, den 07.09.2019
          von 08.30 bis 11.30 Uhr.
In der Sporthalle in 23719 Sarau.

                               Infos :
                   nummernflohmarkt-sarau@gmx.de

Glasau bekommt den Radweg
an der L 306!                                                          Rauswurf aus dem Kindergarten
                                                                       Der Zaun am Kindergartengelände deutete schon darauf hin, dass
„Der Radweg entlang der L 306 zwischen Hassendorf und Barghorst        irgendetwas Besonderes anstehen würde. Ein großes buntes Pla-
wird gebaut. Das Land wird sich mit mehr als 1 Mio. Euro daran         kat mit 16 Namen und traditionell werden die zukünftigen Grund-
beteiligen. Und zukünftig kann die Fahrradtour auch entlang der        schulkinder am letzten Tag aus dem Kindergarten geworfen. In
Landesstraße verlaufen“, so Ministerpräsident Daniel Günther bei       diesem Jahr ging es im Kindergarten Schatzkiste hoch her: 16
einem Kurzbesuch in der Gemeinde Glasau.                               Kinder hatten ihren letzten Kindergartentag und alle wurden von
Für Teilnehmer der Fahrradtour für Jedermann gab es somit eine         ihrem Vater oder Mutter auf der Schiebkarre aus dem Kindergarten
doppelte Überraschung: Als der Ministerpräsident am Freitagabend       herausgefahren. Eltern, Großeltern und Geschwister verfolgten
an der Alten Schule in Sarau vorfuhr, war die Freude über den un-      den Rauswurf und applaudierten jedem einzelnen. Damit endet
angekündigten Besuch schon groß und dann hatte Daniel Günther          nun die Kindergartenzeit, im August steht dann die Einschulung
auch noch die Zusage zum Radwegbau im Gepäck!                          an. Die Eltern bedankten sich für die schöne Zeit im Kindergarten
Der Ministerpräsident hatte kurzfristig die Einladung zur Fahr-        bei den Erzieherinnen und übergaben Präsente.
radtour in seinen an diesem Tag prall gefüllten Terminkalender
mit aufnehmen können und machte vor der offiziellen Eröffnung
der Eutiner Sommerspiele, deren Schirmherr er ist, noch einen
Abstecher nach Glasau.
„Wir freuen uns riesig über Ihren Besuch in unserer Gemeinde und
die Zusage zum Bau des Radweges“, so Bernhard Horstmann.
„Auch wenn es heute nur zu einer Stippvisite gereicht hat, so findet
sich sicherlich eine Gelegenheit, Glasau mit seinen vielfältigen
Aktivitäten ausführlicher kennen zu lernen.
„Dass wir es nach 35 Jahren geschafft haben, den Bau des Rad-
weges endlich umsetzen zu können, erfüllt uns alle in der Gemeinde
mit großer Freude und wir bedanken uns für die Zusage des Lan-
des. Jetzt werden wir die nächsten Schritte einleiten, so dass wir
möglichst schnell in die Umsetzung kommen“, so Bürgermeister
Henning Frahm.
Die Gemeinde Glasau hat bereits beim Kreis Segeberg Mittel aus
dem Förderprogramm Radwegebau beantragt und wird jetzt ein
Ingenieurbüro beauftragen, den Bau umzusetzen.
Nummer 14/Woche 28/Seite: 11   Uns Dörper                                              12. Juli 2019

                                     Öffentliche Auslegung des
                                     Entwurfs der 1. Änderung des
                                     Flächennutzungsplanes für das
                                     Gebiet „Gelände des Campingplatzes
                                     KlüthseeCamp Seeblick,
                                     westlich und östlich des Stipsdorfer
                                     Weges“ der Gemeinde Klein Rönnau
                                     nach § 3 Abs. 2 BauGB
                                     Der von der Gemeindevertretung Klein Rönnau in der Sitzung am
                                     28.05.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte
                                     Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das
                                     Gebiet „Gelände des Campingplatzes KlüthseeCamp Seeblick,
                                     westlich und östlich des Stipsdorfer Weges“ der Gemeinde Klein
                                     Rönnau und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
                                     vom 22.07.2019 bis zum 23.08.2019 in der Amtsverwaltung Trave-
                                     Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10,
                                     Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich
                                     aus. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
                                     Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Unterlagen verfügbar
                                     und liegen ebenfalls öffentlich aus:
                                     1. Landschaftsplan der Gemeinde Klein Rönnau
                                     2. Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)
                                     3. die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen
                                        Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
                                     Die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB erfolgte für die
                                     Belange des Umweltschutzes auf der Grundlage, dass eine Erfas-
                                     sung anhand der Schutzgüter des Naturhaushalts Boden, Wasser,
                                     Luft, Klima, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere und Pflanzen
                                     bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte
                                     Biotope, Schutzgebiete, Kultur- und Sachgüter sowie des Land-
                                     schaftsbildes vorgenommen wurde. Für die Bestandsaufnahme
                                     und die Bewertung wurde auf die Aussagen des Landschaftsplanes
                                     zurückgegriffen. Die darin enthaltenen Aussagen zu vorhandenen
                                     Biotopen wurden bei Ortsbesichtigungen auf deren aktuelle ökolo-
                                     gische Qualität und den gesetzlichen Status überprüft.
                                     Die Bewertung der Artenschutzbelange erfolgt als Potentialab-
                                     schätzung auf der Basis der Ortsbesichtigungen und einer Da-
                                     tenrecherche (Landschaftsplan, Umweltdatenatlas, Stiftung Na-
                                     turschutz).
                                     Die v. g. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener
                                     Informationen:
                                     1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
                                        - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter
                                          den Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie
                                          in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden-
                                          beteiligung
Nummer 14/Woche 28/Seite: 12                                 Uns Dörper                                                  12. Juli 2019
     -  es werden nachfolgende Aussagen getroffen:                      -   es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bewertung
        Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion, Auswirkungen              Landschaftsbild, Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf
        durch die Planung, Beeinträchtigung durch Gerüche und               das Landschaftsbild, keine raumwirksamen oder raumbe-
        Staub, betriebsbedingte An- und Abfahrten, Auswirkungen             deutsamen Veränderungen, Uferschutzstreifen
        auf Feinstaub- und CO2-Konzentration                         10. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzge-
2.   Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und                biete:
     Flächen:                                                            - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den
     - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den            Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den
        Punkten 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3, im Landschaftsplan sowie            Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
        in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbe-           - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Auswir-
        teiligung                                                           kungen auf das FFH-Gebiet „Segeberger Kalkberghöh-
     - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bodenver-                 len“, Funktionsbeziehung zwischen Segeberger See und
        hältnisse und geologische Beschaffenheit, Bodenbeein-               Talraum Trave, Beeinträchtigung Fledermausrouten Teich-
        trächtigungen durch die Planung, geplante Versiegelungen,           und Bechsteinfledermaus sowie großes Mausohr sowie
        Ausgleichsmaßnahmen                                                 Durchgrünungsmaßnahmen und Auflagen, Landschafts-
3.   Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:                     schutzgebiet „Großer Segeberger See“, naturschutzrecht-
     - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter                liche Befreiung von der LSG-Verordnung, Bestandteil Na-
        Punkt 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den              turpark Holsteinische Schweiz
        Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
     - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Auswir-            Umweltbezogene Informationen zu Wechselwirkungen zwischen
        kungen durch Versiegelungen, Grundwasserneubildungs-         den Schutzgütern:
        rate, vorhandene Gewässer, Löschwasserversorung              Wechselwirkungen sind abhängig von den Wechselbeziehungen,
4.   Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima:               also von den Wirkbeziehungen zwischen den einzelnen Schutz-
     - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den     gütern oder innerhalb der Schutzgüter.
        Punkten 5.3.1 und 5.3.2 sowie im Landschaftsplan             Wirkkomplexe mit schutzgutübergreifenden Wirkungsnetzen, die
     - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Lokalklima         eine hohe Eingriffsempfindlichkeit aufweisen und i. d. R. nicht
        und Auswirkungen durch die Planung, Luftaustausch- oder      wiederherstellbar sind, sind im Plangebiet nicht vorhanden.
        Kaltluftentstehungsfunktion                                  Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3
5.   Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft:                Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter
     - finden sich in der Begründung und im Umweltbericht unter      der Adresse www.amt-trave-land.de/gemeinden/klein-
        den Punkten 5.3.1 und 5.3.2 sowie im Landschaftsplan
                                                                     roennau/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/ eingestellt und
     - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Auswir-
                                                                     über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
        kungen lufthygienische Situation, Beeinträchtigung durch
        Gerüche und Staub, betriebsbedingte An- und Abfahrten,       zugänglich.
        Auswirkungen Feinstaub- und CO2-Konzentration                Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes-
6.   Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Biotope:             sierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Unterlagen
     - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den     während der Dienststunden einsehen sowie Stellungnahmen hier-
        Punkten 5.3.1 und 5.3.2 sowie in den Stellungnahmen aus      zu zur Niederschrift oder schriftlich abgeben. Darüber hinaus sind
        der frühzeitigen Behördenbeteiligung                         auch Terminvereinbarungen möglich.
     - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bestand            Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
        Knickstrukturen, Gehölze und Bäume.                          schlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
        Auswirkungen auf vorhandene Grün - und Knickstrukturen,      der Gemeinde Klein Rönnau unberücksichtigt bleiben, wenn die
        Biotopqualität
                                                                     Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen
7.   Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und
                                                                     und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
     Pflanzen, biologische Vielfalt:
                                                                     Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund-
     - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den
        Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den     lage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrund-
        Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung      verordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem
     - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bedeutung          Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
        für den Artenschutz, Grün- und Knickstrukturen, Funktion     Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
        als Nahrungs- und Bruthabitat, Brutvogeldichte, Artenviel-   das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie
        falt wie z. B. Gartengrasmücke, Zilpzalp, Zaunkönig, He-     bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von
        ckenbraunelle, Amsel, höhlenbewohnende Fledermäuse,          Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB
        Haselmäuse, Grasfrosch und Erdkröte, Auswirkungen auf
                                                                     (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
        vorkommende Arten, keine artenschutzrechtlichen Verbot-
        statbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG                       Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2
8.   Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur-        des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfs-
     und Sachgüter:                                                  verfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
     - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den     gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
        Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den     mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der
        Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung      Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat,
     - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bestand ar-        aber hätte geltend machen können.
        chäologische Denkmale, Umgang mit möglichen archäolo-        Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und
        gischen Funden, Archäologisches Interessengebiet             Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
9.   Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschafts-
     bild und Landschaft:                                            Klein Rönnau, 03.07.2019
     - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den     Gemeinde Klein Rönnau
        Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den     Der Bürgermeister
        Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
                                                                     gez. Dietrich Herms
Nummer 14/Woche 28/Seite: 13                                              Uns Dörper                                                       12. Juli 2019

Juli
14. Juli    11:00 - 16:00 Uhr                    Mühlenführung
21. Juli    11:00 - 16:00 Uhr                    Mühlenführung

                                                                                  Juli

                                                                                  20. Juli      Grillfest

                                                                                    Freiwillige Feuerwehr Nehms
                                                                                                        … es ist wieder soweit !!
                     Gemeinde Negernbötel
                          Der Bürgermeister                                                     Die Freiwillige Feuerwehr Nehms lädt ein

                                                                                                                  zum
                      Am 17.08.2019
                  5. Negernbötler Boßeln
                             um 14.00 Uhr
                   Start der 1 Gruppe 14:30 Uhr
                                                                                                  Grillfest
            Start und Ziel ist am Hambötler Huus                                             Wann? 20. Juli 2019 ab 19:00 Uhr
Teilnehmen kann jede Gruppe von ca.5 Personen die Lust hat sich an der frischen
                             Luft zu bewegen.
Bestehen kann die Gruppe aus Familie, Arbeitskollegen, Freunden und Vereinen                 Wo? Am Feuerwehrgerätehaus ( Sportplatz )

           Anmeldung möglich bis zum 06.08.2019 bei                                       Gute Laune und schönes Wetter(!!) sind mitzubringen!
                            Diana Tel.: 0162 / 92 43 497                                 Wir freuen uns auf einen gemütlichen Abend mit Ihnen,
                                                                                                 bei Grillfleisch, Bratwurst, Schaschlik,
                            Marco Tel.: 0152 / 22 670 789                                       Pommes-Frites und Getränken aller Art
                              Oder per Mail
                                                                                                        Weitere Attraktionen:
                            E-Mail.: pkw.boetel@gmail.com
                                                                                                  Fussballspiel „Jugend gegen Oldies“
       Die Anmeldung ist erst nach Bezahlung des Startgeldes                                         (Einweihung der neuen Tore)
                  von 25 € pro Gruppe gültig.                                                                      und
 Mitzubringen sind:                                                                                         Bullenreiten!!
                 - Gute Laune
                 - 1 Bollerwagen                                                                   Ihre Freiwillige Feuerwehr Nehms

 Ihr habt eine tolle Idee für einen Bollerwagen, dann mal los!!!
                   Die Beste Idee wird prämiert.

               Für´s leibliche Wohl wird gesorgt.

 pixabay.com

                                                                                  Juli

                                                                                  13. Juli                       Mitmachtag der Gemeindwehr
                                                                                                                 in Neuengörs
                                                                                  30. Juli 15:30 - 19:00 Uhr     DRK-Blutspende in Wakendorf,
                                                                                                                 Dorfgemeinschaftshaus
Nummer 14/Woche 28/Seite: 14                              Uns Dörper                                         12. Juli 2019

                       Gemeindewehr
                        Neuengörs

             Einladung zum
              Mitmach-Tag
      der Gemeindewehr Neuengörs
                      am 13.07.2019
                     von 13 – 18 Uhr
               auf dem Bolzplatz Neuengörs                      Juli
                                                                FF Wulfsfelde- Reinsbek:
 RAHMENPROGRAMM von 13 - 18 Uhr                                 13.07.2019 18:00 Uhr     Grillfest am Feuerwehrhaus
 Die drei Ortswehren Neuengörs, Altengörs und Stubben           15.07.2019 20:00 Uhr     Übungsdienst
 stellen sich vor. Sie zeigen und demonstrieren alles rund um   25. Juli    Reinsbek Sounds goes Cocktailparty (Lisa+Kai)
 das Feuerwehrleben:
 •    hier darf gefunkt werden
 •    die Arbeits- und Schutzkleidung kann anprobiert werden
 •    wir demonstrieren eine Fettexplosion und den Umgang
      mit dem Feuerlöscher
 •    es finden kurze Rundfahrten in unseren Feuerwehrfahr-
      zeugen statt
 Die Jugendfeuerwehr stellt sich vor und zeigt:
 •   den Ablauf eines Löschangriffs
 •   den Umgang mit der Kübelspritze
 •   es werden Feuerwehrknoten- und Stiche gezeigt und
     geübt
 •   verschiedene Wasserspiele
 Worauf Sie sich noch freuen können:
 •  Das ELW (Einsatzeitwagen) des Amtes Trave-Land wird
    da sein
 •  der neue Defibrillator im Feuerwehrhaus Neuengörs
    wird vorgeführt
 •  wir zeigen im Rauchhaus wie schnell sich ein Feuer im
    Gebäude ausbreitet

                                                                       am Feuerwehrhaus
 Außerdem:
 •  Hüpfburg
 •  Kaffee und Kuchen

                                                                          ab 18:00 Uhr
 •  Leckeres vom Grill und kühle Getränke
                         GRILLFEST
             am 13.07.2019 ab 18 Uhr lädt die
             Freiwillige Feuerwehr Neuengörs                                     FF Wulfsfelde - Reinsbek
                   zu ihrem Grillfest ein
  Den Mitmach-Tag möchten wir mit allen Kameraden, Freun-
 den, Gästen und Interessierten in gemütlicher Runde ausklin-
                         gen lassen.
                  Wir freuen uns auf Euch!
           Eure Kameraden der FFW Neuengörs
       Unsere Aufgaben bei der Freiwilligen Feuerwehr:

                  Wir freuen uns auf Euch!                      Sitzung des Umwelt-,
 Ortswehr Stubben
 Wehrführer Axel Herzfeld
                             Ortswehr Altengörs
                             Wehrführer Andreas Rottgardt
                                                                Bildungs- und Sozialausschusses
                                                                der Gemeinde Rohlstorf
                  Ortswehr Neuengörs
                Wehrführer Andreas Suckow                       am Montag, dem 02.09.2019 um 19:30 Uhr
                                                                Ort:   Warder, Alte Schule, Kirchweg 1
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