Uns DÖrper - Amt Trave-Land
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Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land 23. Jahrgang Freitag, den 12. Juli 2019 Nummer 14 Woche 28 23719 - ein Postleitzahlenfest für die ganze Familie Lesen Sie dazu weiter auf Seite 9. für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine Uns DÖrper Redaktionsschluss: Erscheinungstag: Mittwoch, 17. Juli 2019 Freitag, 26. Juli 2019
Nummer 14/Woche 28/Seite: 2 Uns Dörper 12. Juli 2019 Amtsverwaltung Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Homepage: www.amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de Telefon: 04551 9908-0 (Zentrale) E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de Telefax: 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- wahl wahl 9908- 9908- Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55 Gleichstellungsbeauftragte: Michaela Semerak 52 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50 Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40 Personalwesen/Organisation Torsten Winter 48 Einwohnermeldeamt / Feuerwehr Angelika Saalfeld 46 Personalwesen Lena Meynerts 49 Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43 IT, Allgemeine Beschaffung Henning van Mil 58 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Nicole Springborn 44 IT, Allgemeine Beschaffung Daniel Nowak 59 Einwohnermeldeamt Matthias Knickrehm 45 Zentrale, Schulen Bettina Wulf 51 Einwohnermeldeamt Ann-Christin Kosanke 45 Uns Dörper / Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42 Kanzlei Susanne Rumpel 56 Wohngeld, Grundsicherung Linda Cremanns 41 Archiv Manfred Schmidt 61 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47 Archiv Dieter Harfst 61 Asylangelegenheiten Simone David 39 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68 Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt Teamleiterin: Elke Hesse Teamleiter: Sören Grella Haushalte, Finanzen, Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35 Haushalte, Finanzen Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger 37 Gewässerpflegeverbände Wasser/Abwasser Geschäftsführung Saskia Klobke 36 Steuern, Abgaben, Johanna Schlöke 24 Bauanträge Katarina Döring 30 Steuern, Abgaben, Kevin Schramm 24 Bauleitplanung/Bauanträge Timo Zepernick 31 Steuern, Abgaben, Martin Sanchez 23 Bauleitplanung Nicole Grulich 32 Gewässerpflegeverbände Bauleitplanung Annemarie Zeidler 33 Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Katrin Meyer 64 Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz 66 Finanzbuchhaltung Jennifer Koscielny 25 Wasser-/Abwasseranschlüsse, Andrè Meyer 65 Hochbaumaßnahmen Finanzbuchhaltung Karin Rüder 21 Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67 Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60 Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag, Tel.: 039931 579-38!
Nummer 14/Woche 28/Seite: 3 Uns Dörper 12. Juli 2019 SCHIEDSAMTSBEZIRKE Versichertenältester Herr Broecker Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im AMT TRAVE-LAND (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr, Aufgaben: Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen keine Rentenberatung mehr statt. aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persön- lichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbe- schädigung, Drohung, Beleidigung). Deutsche Rentenversicherung Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- Auskunfts- und Beratungsstellen reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. geschaltet. Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera- tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungszeiten Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: geändert haben!!! Schiedsamtsbezirk 4 (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- Lübeck: görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Schiedsmann: Andreas Noske, Tel.: 0451 485-25450 Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Tel. 04551 8060760 Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Stellvertreter: Sabine Blunk, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Tel. 04550 1223 Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Schiedsamtsbezirk 5 Neumünster: (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster Schiedsfrau: Rose Höppner, Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pron- Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr storf, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Tel. 04506 656 Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Stellvertreter: n. n. Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 8 (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Oldenburg i. H.: Schackendorf): Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Schiedsmann: Dieter Beuk, Tel.: 04361 50819-0 Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04551 3382 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Stellvertreter: Jörg Petersen, Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Rahland 12, 23795 Klein Rönnau, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Tel. 04551 81312 Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 9 13:00 Uhr - 16:00 Uhr (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Wasserbeschaffungsverband Stellvertreter: Tel. 04555 1037 Eckehard Heisinger, An den Tannen 33, Wakendorf I OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) Tel. 04555 7157337 in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Schiedsamtsbezirk Nr. 10 Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind: (Glasau): Schiedsmann: Sven Blank, Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Wasserwerker Andreas Rohlf Tel. 04527 9738508 Telefon: 04550 985760 Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlö- OT Sarau, 23719 Glasau, ke, Tel. 04525 496868 Tel.: 04551 9908-24 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger, Tel.: 04551 9908-37 Versichertenältester der Deutschen Verbandsvorsteherin: Karin David, Tel.: 04550 985637 Rentenversicherung Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656 Der persönliche Service ganz in meiner Nähe NOTDIENSTE: • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung In der Zeit vom 01.03. bis 31.10. • Kontenklärung Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr • Rentenanträge/-beratung Freitag ab 12:00 Uhr
Nummer 14/Woche 28/Seite: 4 Uns Dörper 12. Juli 2019 In der Zeit vom 01.11. bis 28.02. Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Kreissportverband Freitag Fa. Papenburg ab 15:00 Uhr 0171 7288906 o. 0178 2778948 Segeberg e. V. Geschäftsstelle Zweckverband Wasserversorgung An der Trave 1 a Geschendorf/Westerrade 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 968866 Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade Fax: 04551 968867 versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser. Homepage: www.se-sport.de Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- werke Lübeck. Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795 Die Rinkieker und Kümmerer im Geschäftsführung, Amt Trave-Land, Alicia Kröger Tel. 04551 9908-37 Amt Trave-Land engagieren sich Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661 ehrenamtlich Wasserwerker Gemeinde Westerrade - Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men- Helmut Dreger Tel. 04553 805 schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen Wasserwerker Gemeinde Geschendorf - - ganz nach Wunsch - Heino Boekhoff Tel. 0174 9365678 oder als „Kümmerer“ Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil- Zweckverband Abwasserbeseitigung fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren. Rönnau Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel. 04551 84472 Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel. 04551 9908-37 Alicia Kröger Ansprechpartnerin Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Petra Burmester Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090 Telefon: 04551 955112 und E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de 0170 4134427 STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712 E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de Sprechzeiten: montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben - Sprechzeiten: Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr (Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein) ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Nummer 14/Woche 28/Seite: 5 Uns Dörper 12. Juli 2019 (5) Die Verbandsversammlung wählt in ihrer ersten Sitzung unter Leitung des ältesten Mitglieds aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und unter Leitung der oder des Vorsitzenden zwei Stellvertretungen. Die oder der Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gleichzeitig Schulverbandsvorsteherin oder Schulverbandsvorsteher; ent- sprechendes gilt für die Stellvertretungen. Für sie oder ihn und die Stellvertretungen gelten die Vorschriften der Gemeindeord- nung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister entsprechend. §6 Einberufung der Schulverbandsversammlung Die Schulverbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung einzuberufen, so oft es die Geschäfts- Verbandssatzung des Schulverbandes lage erfordert, mindestens jedoch einmal im Halbjahr. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder Schlamersdorf der Verbandsversammlung es unter Angabe des Beratungsge- genstandes verlangt. Aufgrund der § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes §7 und des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zu- Schulverbandsvorsteherin, Schulverbandsvorsteher sammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für (1) Der Schulverbandsvorsteherin oder dem Schulverbandsvorste- Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversamm- her obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. lung vom 13. Juni 2019 und mit Genehmigung des Landrats des (2) Sie oder er entscheidet ferner über Kreises Segeberg folgende Verbandssatzung des Schulverbandes 1. den Verzicht auf Ansprüche des Schulverbandes und die Schlamersdorf erlassen: Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von §1 Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel ein Betrag von 5.000,00 € nicht überschritten wird, (1) Die Gemeinden Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin 2. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge- bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kom- währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für munale Zusammenarbeit. Der Zweckverband führt den Namen Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleich- „Schulverband Schlamersdorf“. Er hat seinen Sitz in Bad Segeberg. kommen, soweit ein Betrag von 25.000,00 € nicht über- (2) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts schritten wird, ohne Gebietshoheit. Er darf Beschäftigte beschäftigen. 3. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert (3) Der Zweckverband führt das Landessiegel mit der Inschrift des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 25.000,00 „Schulverband Schlamersdorf, Kreis Segeberg“. € nicht übersteigt, §2 4. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der jährliche Verbandsgebiet Mietzins 15.000,00 € nicht übersteigt, Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder. 5. die Veräußerung und Belastung von Schulverbandsvermö- gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die §3 Belastung einen Wert von 15.000,00 € nicht übersteigt, Aufgaben 6. die Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spen- Der Schulverband hat die Aufgabe, die Grundschule in Schla- den und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von mersdorf gemäß den Vorschriften des Schleswig-Holsteinischen 25.000,00 €, Schulgesetzes zu errichten und zu unterhalten. 7. Annahme von Erbschaften bis zu einem Wert von §4 25.000,00 €, Organe 8. Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäu- Organe des Schulverbandes sind die Schulverbandsversammlung den, und die Schulverbandsvorsteherin oder der Schulverbandsvor- 9. Vergabe von Aufträgen, steher. 10. Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. §5 §8 Schulverbandsversammlung Ständiger Ausschuss (1) Die Schulverbandsversammlung besteht aus den Bürgermei- (1) Der folgende ständige Ausschuss nach § 12 Abs. 4 bis 7 GkZ, sterinnen oder den Bürgermeistern der verbandsangehörigen § 45 Abs. 1 GO wird gebildet: Gemeinden oder ihren Stellvertretenden im Verhinderungsfall. Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses (2) Die Verbandsmitglieder entsenden weitere Vertreterinnen oder Zusammensetzung: weitere Vertreter wie folgt: 4 Mitglieder der Schulverbandsversammlung - Gemeinde Travenhorst eine weitere Vertreterin oder Vertre- Aufgabengebiet: ter, Prüfung des Jahresabschlusses des Schulverbandes. - Gemeinde Nehms zwei weitere Vertreterinnen oder Vertre- ter, (2) Dem Ausschuss wird die Entscheidung über die Befangenheit - Gemeinde Wensin drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter seiner Mitglieder und der nach § 12 Abs. 7 GkZ in Verbindung und mit § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden - Gemeinde Seedorf acht weitere Vertreterinnen oder Vertre- Mitglieder der Verbandsversammlung übertragen. ter. §9 (3) Für die weiteren Vertreterinnen und Vertreter benennt jedes Ehrenamtliche Tätigkeit Verbandsmitglied persönliche Stellvertretende, die im Falle der (1) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung und des Aus- Verhinderung der Vertreterinnen und Vertreter diese vertreten. schusses sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vor- (4) Die von den Verbandsmitgliedern in die Schulverbandsver- schriften für Gemeindevertreterinnen und -vertreter entsprechend, sammlung entsandten Vertreterinnen und Vertreter haben jeweils soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas eine Stimme. anderes bestimmt.
Nummer 14/Woche 28/Seite: 6 Uns Dörper 12. Juli 2019 (2) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung werden von § 10 der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung durch Schulverbandsverwaltung Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten (1) Der Schulverband hat keine eigene Verwaltung. Die Verwal- verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt. tungsgeschäfte und die Aufgaben der Finanzbuchhaltung werden (3) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sowie im Ver- durch das Amt Trave-Land wahrgenommen. hinderungsfall ihre Stellvertretende erhalten nach Maßgabe der (2) Die Abgeltung der dem Amt hieraus entstehenden Personal- und Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Sachkosten ist zwischen dem Schulverband und dem Amt im Rahmen Schulverbandsversammlung, des Ausschusses sowie für die Teil- eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 19a GkZ zu regeln. nahme an sonstigen in der Hauptsatzung bestimmten Sitzungen § 11 und für ihre sonstigen Tätigkeiten für den Schulverband ein Sit- Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes zungsgeld in Höhe von 10,00 €. Sofern sie nicht in das Gremium Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes gewählt oder für die Wahrnehmung sonstiger Tätigkeiten nicht gelten die Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts entsprechend. ausdrücklich entsandt wurden, erhalten sie ein Sitzungsgeld in § 12 Höhe von 10,00 €. Deckung des Finanzbedarfs (4) Die Schulverbandsvorsteherin oder der Schulverbandsvor- (1) Der Schulverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs von steher erhält zugleich als Vorsitzende oder Vorsitzender der Ver- seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen bandsversammlung nach Maßgabe des § 8 Entschädigungsver- oder Erträge nicht ausreichen. ordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes (2) Die Schulverbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung für der Verordnung. jedes Haushaltsjahr neu festgesetzt. Bei der Bemessung der Umlage Den Stellvertretenden wird nach Maßgabe der Entschädigungs- sind die mit dem Schulverband verbundenen Lasten gemäß § 56 Abs. verordnung bei Verhinderung der Schulverbandsvorsteherin oder 2 SchulG auf die Mitgliedsgemeinden nach der im Durchschnitt der des Schulverbandsvorstehers für ihre besondere Tätigkeit als Ver- letzten drei Jahre die Schule besuchenden Anzahl der Schülerinnen tretung eine Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von und Schüler aufzuteilen. der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem die Schulverbandsvorsteherin oder § 13 der Schulverbandsvorsteher vertreten wird, ein Dreißigstel von 90 Verträge nach § 5 GkZ in Verbindung mit § 29 Abs. 2 GO v. H. der monatlichen Aufwandsentschädigung der Schulverbands- Verträge des Schulverbandes mit Mitgliedern der Schulverbands- versammlung oder der Verbandsvorsteherin oder dem Verbands- vorsteherin oder des Schulverbandsvorstehers. vorsteher oder Mitgliedern der Ausschüsse nach § 12 Abs. 7 GkZ in (5) Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürge- Verbindung mit § 46 Abs. 3 GO und juristischen Personen, an denen rinnen und Bürgern, Mitgliedern der Schulverbandsversammlung Mitglieder der Schulverbandsversammlung oder die Verbandsvorste- und des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses ist der herin oder der Verbandsvorsteher oder Mitglieder der Ausschüsse durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen nach § 12 Abs. 7 GkZ in Verbindung mit § 46 Abs. 3 GO beteiligt Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Ar- sind, sind ohne Genehmigung der Schulverbandsversammlung beitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nach- rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung gewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen Ferner ist der auf den des für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts erfolgt entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur ist und der Auftragswert den Betrag von 15.000,00 €, bei wieder- Sozialversicherung zu erstatten, soweit diese zu Lasten der oder kehrenden Leistungen einen Betrag von 1.500,00 € im Monat, nicht des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungs- übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen träger abgeführt wird. Sind die in Satz 1 genannten Personen des Satzes 1 im Wege der freihändigen Vergabe/Verhandlungsver- selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des gabe ist der Vertrag ohne Beteiligung der Verbandsversammlung Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regel- rechtsverbindlich, wenn der Auftragswert den Betrag von 5.000,00 mäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von 500,00 € im Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall Monat, nicht übersteigt. auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der § 14 Verpflichtungserklärungen Verdienstausfallentschädigung je Stunde beträgt 11,00 €. Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 10.000,00 (6) Personen nach Absatz 5 Satz 1, die einen Haushalt mit minde- €, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 1.000,00 € nicht stens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den Form- die Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 GkZ entsprechen. Satz 1 gilt ent- oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haus- sprechend für Ernennungsurkunden von Beamtinnen und Beamten halt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf An- bis einschließlich Besoldungsgruppe A 7, für Arbeitsverträge mit trag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. Der Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 6 TVöD. Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 7,50 €. Auf Antrag sind statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die angefallenen § 15 notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen. Änderungen der Verbandssatzung (7) Personen nach Absatz 5 Satz 1 werden auf Antrag die nachge- Eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1, der §§ 3 und 12 dieser Satzung wiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes bedarf unbeschadet der Regelung in § 16 GkZ einer Mehrheit von oder die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Be- zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbands- treuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet versammlung. haben, oder pflegebedürftiger Angehöriger gesondert erstattet. § 16 Dies gilt nicht für Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst Aufnahme neuer Verbandsmitglieder aus unselbständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung Zur Aufnahme eines neuen Verbandsmitgliedes bedarf es neben der nach Abs. 5 oder eine Entschädigung nach Abs. 6 gewährt wird. Satzungsänderung nach § 15 eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (8) Personen nach Absatz 5 Satz 1 ist für Dienstreisen Reisekosten- zwischen dem Schulverband und dem aufzunehmenden Mitglied. vergütung nach den für die Beamtinnen und Beamten des Landes § 17 geltenden Grundsätze zu gewähren. Fahrkosten für die Fahrten Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und Aufhebung des zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten Schulverbandes für die Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück, (1) Jedes Verbandsmitglied kann den öffentlich-rechtlichen Vertrag werden gesondert erstattet. Bei der Benutzung privateigener Kraft- über die Mitgliedschaft im Schulverband unter den Voraussetzungen fahrzeuge richtet sich die Höhe der Entschädigung ebenfalls nach des § 127 LVwG mit einer Frist von 36 Monaten zum Ende des den geltenden Grundsätzen für Beamtinnen und Beamte. Schuljahres kündigen. Mit dem Ausscheiden des Verbandsmit-
Nummer 14/Woche 28/Seite: 7 Uns Dörper 12. Juli 2019 glieds gehen alle Rechte und Pflichten des Verbandsmitglieds im Schulverband unter; Vermögensvor- und -nachteile sind durch eine Vereinbarung nach § 6 GkZ auszugleichen. (2) Der Schulverband wird aufgelöst, wenn die Voraussetzungen für den Zusammenschluss entfallen sind. Die Verbandsmitglieder vereinbaren die Auflösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. (3) Wird der Schulverband aufgelöst, so vereinbaren die Verbandsmit- glieder eine Vermögensauseinandersetzung. Die Vereinbarung hat zu berücksichtigen, in welchem Umfange die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzbedarfs des Schulverbandes beigetragen haben. § 18 Rechtsstellung des Personals bei der Auflösung des Schul- verbandes Juli Die Abwicklung der Dienst- und Versorgungsverhältnisse der Be- schäftigten des Schulverbandes erfolgt bei einer Auflösung oder 16. Juli Tagesfahrt des Landfrauenvereins nach einer Änderung der Aufgaben nach einer Vereinbarung zwischen Friedrichskoog den Verbandsmitgliedern. Die Vereinbarung soll vorsehen, dass die Beschäftigten von den Verbandsmitgliedern oder ihren Rechtsnach- folgern anteilmäßig unter Wahrung ihres Besitzstandes übernommen LandFrauenVerein Bornhöved wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil des öffentlich-rechtlichen und Umgebung e. V. Vertrages über die Auflösung des Schulverbandes. Liebe Landfrauen, § 19 Veröffentlichungen unsere nächste Tagesfahrt führt uns am Dienstag, den 27. Au- (1) Satzungen des Zweckverbandes werden durch Abdruck im gust 2019 in die Heideblütenstadt Schneverdingen. Nach einer amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land bekannt geführten Stadtrundfahrt (zwischendurch erleben Sie einen Heid- gemacht. Es führt die Bezeichnung „UNS DÖRPER“, erscheint schnucken Austrieb) essen wir gemeinsam im rustikalen alten 14-täglich und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Des Schafstall am Heidegarten zu Mittag und genießen anschließend Weiteren liegt das Bekanntmachungsblatt während der Dienst- eine Kutschfahrt durch das Landschaftsschutzgebiet Höpen. Eine zeiten im Amtsgebäude des Amtes Trave-Land in Bad Segeberg, Kaffeetafel mit hausgemachter Torte rundet den Tag ab. Waldemar-von-Mohl-Str. 10, für jedermann zur Einsichtnahme und Preis p. P. zwischen 67 € und 75 € je nach Teilnehmerzahl. Gäste zur Mitnahme aus. Zudem kann das Bekanntmachungsblatt im sind herzlich willkommen. Internet unter www.amt-trave-land.de eingesehen werden. Anmeldungen bitte bis zum 30. Juli 2019 bei Christa Stamer, (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Tel.: 04557 981938. Verzeichnissen ist in Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aus- legungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma- chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Impressum: § 20 Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Inkrafttreten Trave-Land Die Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 15. Dezember 2005, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Dezember 2018, außer Kraft. E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Die Genehmigung nach § 5 Abs. 5 GkZ wurde mit Verfügung des Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Trave-Land, Der Amtsvorsteher Landrats des Kreises Segeberg vom 02. Juli 2019 erteilt. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift des Verlages. Seedorf, 08. Juli 2019 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. Schulverband Schlamersdorf Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Der Verbandsvorsteher gez. Gerd Lentföhr Auflage: 8.670 Exemplare; Erscheinung: 14-täglich Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei- Bekanntmachung der lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder Verbandsversammlung des anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind Wasserbeschaffungsverbandes ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab- Wakendorf I weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.07.2019 eine Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Verwaltungsgebühr für den Einbau, den Wechsel und die Abnahme Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, von Trinkwassernebenzählern in Höhe von 30,00 Euro (netto)/32,10 Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur Euro (brutto) beschlossen. Die neue Gebührenhöhe wird ab dem mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. 01.08.2019 erhoben. Bad Segeberg, den 02.07.2019 gez. Karin David Die Verbandsvorsteherin
Nummer 14/Woche 28/Seite: 8 Uns Dörper 12. Juli 2019 Juli Kindervogelschießen 2019 16. Juli Seniorenclub-Ausflug, in Bühnsdorf Treffen am Ehrenmal 19. Juli Feuerwehrdienst Kaiserwetter für sechs Königskinder beim Vogelschießen in Bühns- 23. Juli 09:30 Uhr Kulturverein-Wandergruppe, dorf: Am Sonnabend wetteiferten 43 Mädchen und Jungen aus Treffpunkt Bürgerhaus Bühnsdorf, Bahrenhof und Dreggers um die Königswürde. Um die 25. Juli 14:00 - Treffen der MS-Gruppe im Bürgerhaus Majestäten ermitteln zu können, hatte sich der Vogelschießerverein 16:30 Uhr wieder verschiedene Spiele überlegt. Die Sonne strahlte am Himmel als sich der Nachwuchs der drei Gemeinden versammelte, um die Königspaare 2019 zu ermit- teln. Von den 43 teilnehmenden Kindern waren es am Vormittag Bürgermeistersprechstunde schließlich Lisann Dorwald und Hennig David, Ayo Bürger und jeden Dienstag und Donnerstag Tjalve Schuckmann sowie Celina Meyer und Erik Heitmann, die von 16:00 - 18:00 Uhr in den drei verschiedenen Altersgruppen die Nase vorn hatten. im Bürgerhaus in Fahrenkrug statt. Sie durften beim anschließenden Umzug in einer Kutsche Platz Verkauf von Chroniken/Bildband nehmen. Beim darauf folgenden Kaiserschießen für die Erwachse- Die Gemeinde bietet die 1. Chronik (1992) für 5 Euro, nen wurden Britta Bürger und Felix Kothe Kaiserin und Kaiser. Die Bildband (1997) für 5 Euro und die neue Chronik (2017) beiden eröffneten dann auch die Tanzfläche und das gemütliche für 15 Euro an. Beisammensein am Abend. Berit Bürger 23. Juni 2019 Helferkreis Fahrenkrug Wir versuchen, die bei uns lebenden Flüchtlinge vielfältig zu unter- stützen. Wer mag, ist auch bei unseren regelmäßigen Treffen am 1. Montag eines Monats um 20:00 Uhr bei Püppi in der Sporthalle herzlich willkommen. helferkreisfahrenkrug@yahoo.de Vorankündigung des Bürgervereins Geschendorf: Am 23. August findet eine Probetanzstunde für einen Tanz- kurs im Lindenhof Geschendorf statt. Und am 7. September gibt es eine Große Plöner See-Rundfahrt und danach eine Besichtigung des Plöner Schlosses (bitte Handzettel beach- ten, die bald verteilt werden!) und am 03.10.19 findet der 2. Geschendorfer Dorfflohmarkt statt. Die nächste Ausgabe Das diesjährige Kindervogelschießen in Geschendorf hat am 22. Juni am Bolzplatz mit viel guter Laune und zahlreichen glück- erscheint am 26. Juli 2019. lichen (Kinder-)Augen stattgefunden. Bei den Spielen für die 69 Kinder wurden diesmal folgende „Ma- jestäten“ ermittelt:
Nummer 14/Woche 28/Seite: 9 Uns Dörper 12. Juli 2019 Prinzen: Hannes Prinzessin: Maile Homm Burmeister Jannis Evers Trientje Nitz (2. Platz) (2. Platz) Taavi Janßen Leonie Walther (3. Platz) (3. Platz) Kleiner Piet Springmann Kleine Liv Harfst König: Königin: Daniel Simuteit Leonie Ziolkowski (2. Platz) (2. Platz) Owe Pahl Stine Jürgens (3. Platz) (3.Platz) Großer König: Tom Wacker Große Königin: Sheriban Abdullah 23719 - Levi Danker (2. Platz) Monique Mesen- brink (2. Platz) ein Postleitzahlenfest Lukas Kock Finnja Hanßen für die ganze Familie (3. Platz) (3. Platz) Die Gemeinde Glasau hat in diesem Jahr die Möglich- keit, ein Postleitzahlenfest zu feiern und genau das soll auch geschehen. Alle Bürger sind herzlich eingeladen, vor der Alten Schule und dem Pastorat dieses besondere Datum zu begehen. Und weil Glasau immer etwas besonders ist, soll es auch das Fest werden. Das Fest, das durch den Kulturausschuss der Gemeinde organisiert wird, soll offiziell 23719 Sekunden dauern, deshalb starten wir um 14:30 Uhr und enden um 21:05 Uhr. Beginnen werden wir mit einer bunten Kaffeetafel. Dazu muss niemand in weißer Kleidung erscheinen, jeder sollte aber Torte oder Kuchen mindestens für sich selbst mitbringen, damit wir ein buntes Torten- und Kuchen- Buffet aufbauen können. Ebenso bringt bitte jeder selbst Geschirr und Besteck mit, das ist nachhaltig, vereinfacht Alle Kinder, die an den Spielen teilgenommen hatten, sowie die 38 die Organisation und ist schon von anderen Festen be- „Zwerge“ konnten sich eines der vielen tollen Geschenke aussu- kannt. chen. Die Kinder freuten sich über die Geschenke, unabhängig von ihrer jeweiligen Platzierung. Der Umzug führte mit Trecker-Kutsche Es wird für alle Teilnehmer etwas geboten. Neben einem durchs Dorf. Nach dem Umzug amüsierten sich die kleinen und Geschicklichkeitsparcours für Fahrräder werden diverse großen Kinder beim Kindertanz und Tauziehen. Spiele für Kinder und Erwachsene angeboten. Außer- Die Erwachsenen erfreuten sich an der Bierrutsche, dem Teebeu- dem heizen die Pfadfinder den Backofen an. Wer also telweitwurf und dem Glücksrad. Die leckeren selbstgebackenen Teig mitbringt, kann sogar sein eigenes Brot backen. In Torten und Kuchen sowie Gegrilltes und Salate sorgten für das Erinnerung an die alte Postleitzahl werden 2421 Fotos leibliche Wohl. Die Erwachsenen feierten dann bis in die Nacht. präsentiert und kleinere Anekdoten und Geschichten Wir möchten auf diesem Wege „Danke!“ sagen rund um die Postleitzahl präsentiert. • für den gespendeten Kuchen, die Torten, Salate, Brezeln sowie den Kaffee, Am Abend klingt das Fest dann als gemütliches Grillfest • bei den unzähligen Helfern am Tresen, aus, das nicht zu spät endet, denn schließlich feiern wir • bei den Vogelschiessern aus Westerade für den nächtli- an einem Dienstag und am nächsten Tag müssen viele chen Tresendienst, wieder zur Arbeit. Außerdem findet schon 17 Tage später • für die tollen Spielideen und deren Betreuung, das Brunnenfest statt … • für das Spendensammeln, In der Gemeinde Glasau wird es eben nie langweilig! • für die super ausgesuchten Geschenke, • für das geschmückte Dorf, Karsten Lemke • für die Blumen und das Eichenlaub, • für das Herrichten und Schmücken der Kutsche für den Umzug, • für den reibungslosen Auf- und Abbau Juli • für die Lagermöglichkeit der Spiele, Ein besonderer Dank geht an 12. Juli 19:30 Uhr Skat- u. Knobelabend des TSV im • das Team vom Grill Casino • und nicht zuletzt an die Feuerwehr für die vielfältige Unter- 14. Juli 10:00 Uhr Sommerkirche im Garten stützung, 17. Juli 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde in kurzum an alle, die zum s dieses Festes beigetragen haben. der Alten Schule Wir freuen uns schon jetzt auf das Kindervogelschießen in 2020 21. Juli 10:00 Uhr Sommerkirche im Garten und hoffen auch im nächsten Jahr auf viele freiwillige Helfer! 28. Juli 10:00 Uhr Sommerkirche im Garten Der Vorstand
Nummer 14/Woche 28/Seite: 10 Uns Dörper 12. Juli 2019 Daniel Günther nutzte die Gelegenheit, sich mit einigen Gästen auszutauschen, ehe es dann weiter nach Eutin ging. Zur Stärkung gab es noch zwei „Glasauer Leckereien“ mit auf den Weg: Ein Glas frisch geernteter Rapshonig sowie eine Flasche Schlehenlikör. Bei schönem Sommerwetter wurde dieser besondere Abend mit Gegrilltem sowie gekühlten Getränken in geselliger Runde be- gangen und alle werden es in bester Erinnerung behalten. Nummernflohmarkt Alles rund ums Kind. Am Samstag, den 07.09.2019 von 08.30 bis 11.30 Uhr. In der Sporthalle in 23719 Sarau. Infos : nummernflohmarkt-sarau@gmx.de Glasau bekommt den Radweg an der L 306! Rauswurf aus dem Kindergarten Der Zaun am Kindergartengelände deutete schon darauf hin, dass „Der Radweg entlang der L 306 zwischen Hassendorf und Barghorst irgendetwas Besonderes anstehen würde. Ein großes buntes Pla- wird gebaut. Das Land wird sich mit mehr als 1 Mio. Euro daran kat mit 16 Namen und traditionell werden die zukünftigen Grund- beteiligen. Und zukünftig kann die Fahrradtour auch entlang der schulkinder am letzten Tag aus dem Kindergarten geworfen. In Landesstraße verlaufen“, so Ministerpräsident Daniel Günther bei diesem Jahr ging es im Kindergarten Schatzkiste hoch her: 16 einem Kurzbesuch in der Gemeinde Glasau. Kinder hatten ihren letzten Kindergartentag und alle wurden von Für Teilnehmer der Fahrradtour für Jedermann gab es somit eine ihrem Vater oder Mutter auf der Schiebkarre aus dem Kindergarten doppelte Überraschung: Als der Ministerpräsident am Freitagabend herausgefahren. Eltern, Großeltern und Geschwister verfolgten an der Alten Schule in Sarau vorfuhr, war die Freude über den un- den Rauswurf und applaudierten jedem einzelnen. Damit endet angekündigten Besuch schon groß und dann hatte Daniel Günther nun die Kindergartenzeit, im August steht dann die Einschulung auch noch die Zusage zum Radwegbau im Gepäck! an. Die Eltern bedankten sich für die schöne Zeit im Kindergarten Der Ministerpräsident hatte kurzfristig die Einladung zur Fahr- bei den Erzieherinnen und übergaben Präsente. radtour in seinen an diesem Tag prall gefüllten Terminkalender mit aufnehmen können und machte vor der offiziellen Eröffnung der Eutiner Sommerspiele, deren Schirmherr er ist, noch einen Abstecher nach Glasau. „Wir freuen uns riesig über Ihren Besuch in unserer Gemeinde und die Zusage zum Bau des Radweges“, so Bernhard Horstmann. „Auch wenn es heute nur zu einer Stippvisite gereicht hat, so findet sich sicherlich eine Gelegenheit, Glasau mit seinen vielfältigen Aktivitäten ausführlicher kennen zu lernen. „Dass wir es nach 35 Jahren geschafft haben, den Bau des Rad- weges endlich umsetzen zu können, erfüllt uns alle in der Gemeinde mit großer Freude und wir bedanken uns für die Zusage des Lan- des. Jetzt werden wir die nächsten Schritte einleiten, so dass wir möglichst schnell in die Umsetzung kommen“, so Bürgermeister Henning Frahm. Die Gemeinde Glasau hat bereits beim Kreis Segeberg Mittel aus dem Förderprogramm Radwegebau beantragt und wird jetzt ein Ingenieurbüro beauftragen, den Bau umzusetzen.
Nummer 14/Woche 28/Seite: 11 Uns Dörper 12. Juli 2019 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gelände des Campingplatzes KlüthseeCamp Seeblick, westlich und östlich des Stipsdorfer Weges“ der Gemeinde Klein Rönnau nach § 3 Abs. 2 BauGB Der von der Gemeindevertretung Klein Rönnau in der Sitzung am 28.05.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gelände des Campingplatzes KlüthseeCamp Seeblick, westlich und östlich des Stipsdorfer Weges“ der Gemeinde Klein Rönnau und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 22.07.2019 bis zum 23.08.2019 in der Amtsverwaltung Trave- Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Unterlagen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: 1. Landschaftsplan der Gemeinde Klein Rönnau 2. Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) 3. die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB erfolgte für die Belange des Umweltschutzes auf der Grundlage, dass eine Erfas- sung anhand der Schutzgüter des Naturhaushalts Boden, Wasser, Luft, Klima, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope, Schutzgebiete, Kultur- und Sachgüter sowie des Land- schaftsbildes vorgenommen wurde. Für die Bestandsaufnahme und die Bewertung wurde auf die Aussagen des Landschaftsplanes zurückgegriffen. Die darin enthaltenen Aussagen zu vorhandenen Biotopen wurden bei Ortsbesichtigungen auf deren aktuelle ökolo- gische Qualität und den gesetzlichen Status überprüft. Die Bewertung der Artenschutzbelange erfolgt als Potentialab- schätzung auf der Basis der Ortsbesichtigungen und einer Da- tenrecherche (Landschaftsplan, Umweltdatenatlas, Stiftung Na- turschutz). Die v. g. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen: 1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- beteiligung
Nummer 14/Woche 28/Seite: 12 Uns Dörper 12. Juli 2019 - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bewertung Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion, Auswirkungen Landschaftsbild, Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf durch die Planung, Beeinträchtigung durch Gerüche und das Landschaftsbild, keine raumwirksamen oder raumbe- Staub, betriebsbedingte An- und Abfahrten, Auswirkungen deutsamen Veränderungen, Uferschutzstreifen auf Feinstaub- und CO2-Konzentration 10. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzge- 2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und biete: Flächen: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den Punkten 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3, im Landschaftsplan sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbe- - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Auswir- teiligung kungen auf das FFH-Gebiet „Segeberger Kalkberghöh- - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bodenver- len“, Funktionsbeziehung zwischen Segeberger See und hältnisse und geologische Beschaffenheit, Bodenbeein- Talraum Trave, Beeinträchtigung Fledermausrouten Teich- trächtigungen durch die Planung, geplante Versiegelungen, und Bechsteinfledermaus sowie großes Mausohr sowie Ausgleichsmaßnahmen Durchgrünungsmaßnahmen und Auflagen, Landschafts- 3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser: schutzgebiet „Großer Segeberger See“, naturschutzrecht- - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter liche Befreiung von der LSG-Verordnung, Bestandteil Na- Punkt 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den turpark Holsteinische Schweiz Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Auswir- Umweltbezogene Informationen zu Wechselwirkungen zwischen kungen durch Versiegelungen, Grundwasserneubildungs- den Schutzgütern: rate, vorhandene Gewässer, Löschwasserversorung Wechselwirkungen sind abhängig von den Wechselbeziehungen, 4. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima: also von den Wirkbeziehungen zwischen den einzelnen Schutz- - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den gütern oder innerhalb der Schutzgüter. Punkten 5.3.1 und 5.3.2 sowie im Landschaftsplan Wirkkomplexe mit schutzgutübergreifenden Wirkungsnetzen, die - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Lokalklima eine hohe Eingriffsempfindlichkeit aufweisen und i. d. R. nicht und Auswirkungen durch die Planung, Luftaustausch- oder wiederherstellbar sind, sind im Plangebiet nicht vorhanden. Kaltluftentstehungsfunktion Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 5. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft: Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter - finden sich in der Begründung und im Umweltbericht unter der Adresse www.amt-trave-land.de/gemeinden/klein- den Punkten 5.3.1 und 5.3.2 sowie im Landschaftsplan roennau/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/ eingestellt und - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Auswir- über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein kungen lufthygienische Situation, Beeinträchtigung durch Gerüche und Staub, betriebsbedingte An- und Abfahrten, zugänglich. Auswirkungen Feinstaub- und CO2-Konzentration Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes- 6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Biotope: sierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Unterlagen - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den während der Dienststunden einsehen sowie Stellungnahmen hier- Punkten 5.3.1 und 5.3.2 sowie in den Stellungnahmen aus zu zur Niederschrift oder schriftlich abgeben. Darüber hinaus sind der frühzeitigen Behördenbeteiligung auch Terminvereinbarungen möglich. - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bestand Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- Knickstrukturen, Gehölze und Bäume. schlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Auswirkungen auf vorhandene Grün - und Knickstrukturen, der Gemeinde Klein Rönnau unberücksichtigt bleiben, wenn die Biotopqualität Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen 7. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. Pflanzen, biologische Vielfalt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund- - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den lage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrund- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung verordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bedeutung Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne für den Artenschutz, Grün- und Knickstrukturen, Funktion Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über als Nahrungs- und Bruthabitat, Brutvogeldichte, Artenviel- das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie falt wie z. B. Gartengrasmücke, Zilpzalp, Zaunkönig, He- bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von ckenbraunelle, Amsel, höhlenbewohnende Fledermäuse, Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB Haselmäuse, Grasfrosch und Erdkröte, Auswirkungen auf (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt. vorkommende Arten, keine artenschutzrechtlichen Verbot- statbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 8. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfs- und Sachgüter: verfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, - es werden nachfolgende Aussagen getroffen: Bestand ar- aber hätte geltend machen können. chäologische Denkmale, Umgang mit möglichen archäolo- Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und gischen Funden, Archäologisches Interessengebiet Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung. 9. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschafts- bild und Landschaft: Klein Rönnau, 03.07.2019 - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht unter den Gemeinde Klein Rönnau Punkten 5.3.1 und 5.3.2, im Landschaftsplan sowie in den Der Bürgermeister Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gez. Dietrich Herms
Nummer 14/Woche 28/Seite: 13 Uns Dörper 12. Juli 2019 Juli 14. Juli 11:00 - 16:00 Uhr Mühlenführung 21. Juli 11:00 - 16:00 Uhr Mühlenführung Juli 20. Juli Grillfest Freiwillige Feuerwehr Nehms … es ist wieder soweit !! Gemeinde Negernbötel Der Bürgermeister Die Freiwillige Feuerwehr Nehms lädt ein zum Am 17.08.2019 5. Negernbötler Boßeln um 14.00 Uhr Start der 1 Gruppe 14:30 Uhr Grillfest Start und Ziel ist am Hambötler Huus Wann? 20. Juli 2019 ab 19:00 Uhr Teilnehmen kann jede Gruppe von ca.5 Personen die Lust hat sich an der frischen Luft zu bewegen. Bestehen kann die Gruppe aus Familie, Arbeitskollegen, Freunden und Vereinen Wo? Am Feuerwehrgerätehaus ( Sportplatz ) Anmeldung möglich bis zum 06.08.2019 bei Gute Laune und schönes Wetter(!!) sind mitzubringen! Diana Tel.: 0162 / 92 43 497 Wir freuen uns auf einen gemütlichen Abend mit Ihnen, bei Grillfleisch, Bratwurst, Schaschlik, Marco Tel.: 0152 / 22 670 789 Pommes-Frites und Getränken aller Art Oder per Mail Weitere Attraktionen: E-Mail.: pkw.boetel@gmail.com Fussballspiel „Jugend gegen Oldies“ Die Anmeldung ist erst nach Bezahlung des Startgeldes (Einweihung der neuen Tore) von 25 € pro Gruppe gültig. und Mitzubringen sind: Bullenreiten!! - Gute Laune - 1 Bollerwagen Ihre Freiwillige Feuerwehr Nehms Ihr habt eine tolle Idee für einen Bollerwagen, dann mal los!!! Die Beste Idee wird prämiert. Für´s leibliche Wohl wird gesorgt. pixabay.com Juli 13. Juli Mitmachtag der Gemeindwehr in Neuengörs 30. Juli 15:30 - 19:00 Uhr DRK-Blutspende in Wakendorf, Dorfgemeinschaftshaus
Nummer 14/Woche 28/Seite: 14 Uns Dörper 12. Juli 2019 Gemeindewehr Neuengörs Einladung zum Mitmach-Tag der Gemeindewehr Neuengörs am 13.07.2019 von 13 – 18 Uhr auf dem Bolzplatz Neuengörs Juli FF Wulfsfelde- Reinsbek: RAHMENPROGRAMM von 13 - 18 Uhr 13.07.2019 18:00 Uhr Grillfest am Feuerwehrhaus Die drei Ortswehren Neuengörs, Altengörs und Stubben 15.07.2019 20:00 Uhr Übungsdienst stellen sich vor. Sie zeigen und demonstrieren alles rund um 25. Juli Reinsbek Sounds goes Cocktailparty (Lisa+Kai) das Feuerwehrleben: • hier darf gefunkt werden • die Arbeits- und Schutzkleidung kann anprobiert werden • wir demonstrieren eine Fettexplosion und den Umgang mit dem Feuerlöscher • es finden kurze Rundfahrten in unseren Feuerwehrfahr- zeugen statt Die Jugendfeuerwehr stellt sich vor und zeigt: • den Ablauf eines Löschangriffs • den Umgang mit der Kübelspritze • es werden Feuerwehrknoten- und Stiche gezeigt und geübt • verschiedene Wasserspiele Worauf Sie sich noch freuen können: • Das ELW (Einsatzeitwagen) des Amtes Trave-Land wird da sein • der neue Defibrillator im Feuerwehrhaus Neuengörs wird vorgeführt • wir zeigen im Rauchhaus wie schnell sich ein Feuer im Gebäude ausbreitet am Feuerwehrhaus Außerdem: • Hüpfburg • Kaffee und Kuchen ab 18:00 Uhr • Leckeres vom Grill und kühle Getränke GRILLFEST am 13.07.2019 ab 18 Uhr lädt die Freiwillige Feuerwehr Neuengörs FF Wulfsfelde - Reinsbek zu ihrem Grillfest ein Den Mitmach-Tag möchten wir mit allen Kameraden, Freun- den, Gästen und Interessierten in gemütlicher Runde ausklin- gen lassen. Wir freuen uns auf Euch! Eure Kameraden der FFW Neuengörs Unsere Aufgaben bei der Freiwilligen Feuerwehr: Wir freuen uns auf Euch! Sitzung des Umwelt-, Ortswehr Stubben Wehrführer Axel Herzfeld Ortswehr Altengörs Wehrführer Andreas Rottgardt Bildungs- und Sozialausschusses der Gemeinde Rohlstorf Ortswehr Neuengörs Wehrführer Andreas Suckow am Montag, dem 02.09.2019 um 19:30 Uhr Ort: Warder, Alte Schule, Kirchweg 1
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