Mitteilungen 3/21 - Eglisau

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Mitteilungen 3/21 - Eglisau
Mitteilungen 3/21
                           Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

Themenschwerpunkte:            Inhalt:
Budgetplanung:         3       Editorial             3    Röm. Kath. Kirche   36
Der Blick nach vorne           Polit. Gemeinde       6    Kultur              37
                               Schule               31    Senioren            44
                               Evang. Ref. Kirche   33    Ortsvereine         45
Mitteilungen 3/21 - Eglisau
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eglisau
Redaktion: Gemeindeverwaltung
Auflage: 2500 Ex.
erscheint 12 x jährlich
Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller
Layout / Druckdaten: atelierheller.ch
Druck: OS Druck Eglisau
Gedruckt auf 100 % Altpapier

Redaktionsschluss: 18. März 2021
Mitteilungen 3/21
                                  Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

                                                                    Editorial

Budgetplanung: Der Blick nach vorne
Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer

Jeden Abend bei meiner Heimfahrt von der Arbeit freue ich mich,
dass die dunkle Jahreszeit langsam wieder den längeren Sonnenstun-
den weicht. Der Ausblick auf wieder längere Tage mit wärmeren Tem-
peraturen ist wie ein Lichtblick nach diesen dunklen Tagen im Winter,
welche durch Corona noch anstrengender erschienen. Doch es ist
nicht nur der Frühling und der darauffolgende Sommer, welche unser
Leben hoffentlich wieder erleichtern, sondern auch die nun begin-
nenden Impfungen gegen das Corona-Virus sowie das Abflachen der
Kurve. Dennoch sollten wir weiterhin mit der nötigen Vorsicht durch
unseren Alltag gehen, um mögliche Rückfälle möglichst zu vermeiden.

Ein Lichtblick, wie oben beschrieben, konnten wir gegen Ende des
letzten Jahres leider nicht wahrnehmen, als wir das Budget 2021
fertig­stellten. Das Einsparpotential war für uns bereits fast vollstän-
dig ausgeschöpft, wir wollten aber dennoch nicht beliebte Projekte
oder Dienstleistungen einstellen. Auch auf der Einnahmeseite muss-
ten wir feststellen, dass diese aufgrund der Corona-Situation stark
einzubrechen droht. Zusammengefasst, die Lage schien nicht sonder-
lich glorreich. Wir waren jedoch optimistisch, die Gemeindeversamm-
lung durchzuführen und hofften auf einen regen Austausch. Dieser
Austausch wäre bei der aktuellen Situation für uns von besonderer
Wichtigkeit gewesen, um Ihre Sorgen aber auch Empfehlungen viel
besser wahrzunehmen. Aus diesem Grund war die Absage der GV ein
Rückschlag, nicht nur wegen der verpassten Diskussionsmöglichkeit,
sondern auch weil die Gemeinde somit per 1. Januar 2021 mit einem
Notbudget operieren musste.

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Editorial

        Die Auswirkungen eines Notbudgets mussten viele von Ihnen direkt
        erfahren, als wir den Betrieb der dezentralen Sammelstellen einstellen
        mussten. Die Situation zeigte aber auch, wie grossartig das Vereins­
        leben in Eglisau funktioniert. Viva Eglisau und der Dörfliverein Töss-
        riederen erklärten sich innert wenigen Tagen bereit, die Kosten
        während der Zeit des Notbudgets zu übernehmen. An dieser Stelle
        möchte ich mich nochmals herzlich bei Viva und dem Dörfliverein
        bedanken für diesen Einsatz und die Mithilfe. Der Dank richtet sich
        aber auch an all jene, welche mit Spenden dazu beitrugen, die Kosten
        der dezentralen Sammelstelle zu decken. Besten Dank für Ihren
        Einsatz und die Unterstützung.

        Seit dem 31. Januar 2021 haben wir nun endlich auch die Gewissheit,
        mit dem vorgelegten Budget weiter arbeiten zu können. An dieser
        Stelle auch ein Dank für Ihre Stimme und Ihr Vertrauen.

        Doch wie geht es nun weiter? Schon bald werden wir in den Budget­
        prozess für das Jahr 2022 starten. Ein spezielles Budget, da es das erste
        Budget der Einheitsgemeinde sein wird. Nach den regen Diskussionen,
        welche vor allem auf den Sozialen Medien geführt wurden, werden
        wir bei der neuen Budgetierung noch weiter auf die Ausgaben
        achten. Doch es werden nicht nur die Ausgaben noch viel stärker
        hinterfragt werden, sondern auch verschiedene Einnahmemöglich­
        keiten. Aktuell sind hier verschiedene Projekte in Bearbeitung und wir
        können voraussichtlich bereits im Sommer erste Resultate umsetzen.
        Zudem werden wir auch weiterhin aktiv die finanzielle Umgebung
        beobachten, insbesondere in der aktuellen Corona-Situation, welche
        aktuell nicht anzeigt, welche finanziellen Nebenwirkungen uns
        zukünftig noch erwarten. Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass
        nicht nur der Bund, sondern viele weitere Institutionen noch lange
        an der aktuellen Krise zu nagen haben. Auch wir als Gemeinde wer-
        den unseren Beitrag zur nachträglichen Bewältigung leisten müssen.

        Zukünftig sind für Eglisau zwar keine Krisen aber noch einige Heraus-
        forderungen zu erwarten. Doch egal welche Hindernisse bzw. Heraus-
        forderungen uns noch erwarten, bin ich zuversichtlich, dass wir diese
        als Gemeinschaft meistern werden. Wie gut eine Gemeinschaft, insbe-
        sondere in Krisensituationen, funktioniert, haben die letzten Wochen
        und Monate sehr gut gezeigt.

        In diesem Sinne lassen Sie uns als Gemeinschaft und Gemeinde
        gemeinsam in die Zukunft blicken, gemeinsam Herausforderungen

    4
angehen, um Eglisau zu verbessern und zu verschönern. Eine erste
Verschönerung wird uns hoffentlich schon bald der Frühling mit
seinen vielen Farben und den ersten warmen Sonnenstrahlen bringen.

Ihnen allen wünsche ich allzeit gute Gesundheit sowie einen ange-
nehmen Übergang in den Frühling.
> Nicolas Wälle / Finanzvorstand

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Gemeinde

 aktuell

       Gemeinderat – Verhandlungsauszug
       Das Budget 2021 ist rechtskräftig. Der Gemeinderat verfügt damit wie-
       der über eine Grundlage, auch nicht dringliche Ausgaben zu tätigen.

       Das Angebot «SBB Tageskarte Gemeinde» wird um ein weiteres Jahr
       fortgeführt. Der Verkaufspreis von Fr. 42.– pro Tageskarte bleibt
       unverändert.

       Durch die Belastung des Verkehrs, starke Temperaturschwankungen
       und Geländeverschiebungen können sich in den Strassenbelägen Risse
       bilden. Damit die Risse sich nicht vergrössern und ausbrechen,
       werden diese vergossen und versiegelt. Der Gemeinderat hat diese
       Arbeiten für Fr. 17‘500.– in Auftrag gegeben.

       Die Wasserleitung im Stabweg ist sanierungsbedürftig. Mit dem Ersatz
       der Wasserleitung werden die Gesamterneuerungen im Quartier abge-
       schlossen. In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat einen Kredit
       über Fr. 40‘000.– für die Ingenieurarbeiten gesprochen. Die Gesamt-
       projektkosten werden auf Fr. 250‘000.– geschätzt. Mit den Bauarbei-
       ten wird voraussichtlich im April 2021 begonnen.

       Der Bootssteg und die Uferverbauung bei den Bootsplätzen Burg sind
       sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat die Instandstellung für
       rund Fr. 30‘000.– in Auftrag gegeben. Die Arbeiten sollen vor Beginn
       der Bootssaison ausgeführt werden.

       Der Gemeinderat hat unter Berücksichtigung der Lohn- und Lohn­
       nebenkosten die Ansätze zur Verrechnung von Leistungen bei Dritten
       neu festgelegt. Die angepassten Tarife gelten ab 1. März 2021.

       Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnungen zu folgenden Vorhaben
       genehmigt: Erarbeitung Prozessmanagement, Ortsbildinventar, Um-
       nutzung Schnitzelschopf Werkgebäude Stampfi, Ersatz Bootsplätze,
       Sanierung Wasserleitung Bahnhofstrasse, Sanierung Chatzengraben­
       strasse und Chatzengrabenweg, Sanierung Stadtbergstrasse, Sanierung
       Werkhaus Stadtbergstrasse, Liftersatz Gemeindehaus, Ersatz Brunnen-
       leitung Tössriederen, Belagsersatz und LED-Beleuchtung Bahnhof­
       strasse, Mobiliar Gemeindeverwaltung, Schaumfalle ARA Stampfi,
       Ersatz Frischwasser-Hauptleitung Schaffhauserstrasse, diverse weitere.

       Die Beschlüsse sind auf www.egliau.ch > «Aktuelles + Dossiers»
       einsehbar.
       > Gemeinderat Eglisau

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Baurechtliche Entscheide
Im ordentlichen Verfahren genehmigt:

Baukonsortium Leestrasse
• Neubau 3 Terrassenhäuser und 3 Einfamilienhäuser, Leestrasse /
  Eggbergstrasse

Zyber und Lulije Morina
• Anbau an bestehendes Gebäude mit Grundrissanpassungen,
   Brunnwisstrasse 11

Martin Ott
• Ersatz Garagentor und Neubau Sichtschutzwand, Burgstrasse 54

Walter Dünki
• Fassadenrenovation und Rückbau Kamin (inventarisiertes Objekt),
   Burgstrasse 4

Bauausschreibungen
Marc Brandenberger, Chrüzackerstrasse 8, 8193 Eglisau
•N
  eubau Terrassenüberdachung mit Photovoltaik-Anlage,
 Kat.-Nr. 2878, Vers.-Nr. 1451, Chrüzackerstrasse 8, Eglisau (Wd)

René Vogt, Burgstrasse 57, 8193 Eglisau
•N eubau Pergola, Kat.-Nr. 1540, Vers.-Nr. 991, Burgstrasse 57,
  Eglisau (KD)

Pensionskasse Graubünden, Alexanderstrasse 24, 7000 Chur
• Nutzungsänderung Physiotherapie zu Kinderkrippe, Kat.-Nr. 2363,
   Vers.-Nr. 1584, Murstrasse 1, Eglisau (Wd)

Planauflage / Rechtsmittelbehelfe
Planauflage ab 1. März 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinderats­
kanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich
bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die
Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis
316 PBG).
> 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau

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Gemeinde

 aktuell

       Festlegung des Gewässerraums im Siedlungs­
       gebiet – Kommunale Gewässer
       Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung Nr. 0014 vom
       13. Januar 2021 verfügt:

       Der Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf
       § 15 h HWSchV wird an folgenden Gewässern im Siedlungsgebiet fest-
       gelegt:

       Mühlebach, öffentliche Gewässer Nr. 1.1 inkl. Weiher
       Langgenbach, öffentliches Gewässer Nr. 1.2

       Massgebende Unterlagen:
       • Technischer Bericht vom 29. September 2020
       •B  eilage 1: Detailplan Gewässerraum Mühlebach (inkl. Weiher),
          öffentliches Gewässer Nr. 1.1, Mst. 1:500 vom 19. März 2020
       • Beilage 2: Detailplan Gewässerraum Langgenbach, öffentliches
          Gewässer Nr. 1.2, Mst. 1:500 vom 19. März 2020
       • Beilage 3: Festlegung Gewässerraum – Vorabklärung
       • Beilage 4: Festlegung Gewässerraum, Herleitung und Resultate
          vom 2. Juni 2020

       Die Akten liegen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der
       Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Eglisau, zur Einsichtnahme
       auf.

       Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli-
       chung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich,
       schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung
       einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün-
       dung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die
       angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit mög-
       lich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz
       sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende
       Partei zu tragen.
       > 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau

       Dauernde Verkehrsanordnung
       Im Einvernehmen mit der Gemeinde Eglisau hat die Kantonspolizei
       folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

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Bauelenzelgstrasse und unbenannte Strasse (Zufahrt Landi),
Kat.-Nr. 2984:
Bei den Einmündungen in die Bauelenzelgstrasse wird den Fahrzeugen
der Rechtsvortritt entzogen (kein Vortritt).

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung (Verfügungen
Nr. A 31’900 und A 31‘901 vom 25. Januar 2021).

Die Akten liegen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Ge-
meindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Eglisau, zur Einsichtnahme auf.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli-
chung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich,
Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung ent-
halten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu
bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen
und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflich-
tig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
> 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau

Ergebnis kommunale Abstimmung vom
9. Februar 2020
Das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2020 wurde im Anschluss
an die Abstimmung veröffentlicht. Damit das Ergebnis rechtskräftig
ist, hat die Publikation samt Rechtsmittelbelehrung zu erfolgen:
Politische Gemeinde: Die totalrevidierte Gemeindeordnung (Einheits-
gemeinde) mit einer Rechnungsprüfungskommission ist angenommen.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet,
beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach
-w
  egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert
 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c
 i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden
   (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und
  § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal-
ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die
Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

                                                                          9
Gemeinde

 aktuell

        In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn
        das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
        > 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau

        Neue Parkierungsverordnung auf öffentlichem
        Grund (PVo)
        Die noch rechtskräftige Verordnung über die gebührenpflichtige
        Parkierung in der Gemeinde Eglisau stammt aus dem Jahr 1999. Die
        Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne
        Städtli mit dem Rhein ist ein Touristenmagnet. Damit verbunden
        ist leider auch eine grosse Belastung der Parkplatzsuchenden
        Automobilisten.
        Die überarbeitete Parkierungsverordnung soll das Parkieren auf
        öffentlichem Grund neu regeln und die Einwohner aller Quartiere
        Eglisaus vor Fremdparkierern schützen. Der Gemeinderat hat die
        Unterlagen zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Mittels der
        Vernehmlassung sollen insbesondere von den Ortsparteien Stellung-
        nahmen eingeholt und deren Vorschläge allenfalls in die neue
        Parkierungsverordnung aufgenommen werden. Selbstverständlich
        können auch weitere interessierte Organisationen und Einwohner/
        innen eine Stellungnahme einreichen. Mit der Durchführung einer
        Vernehmlassung besteht die grosse Chance, eine breit abgestützte
        Vorlage der Gemeindeversammlung vorzulegen.

        Die Vernehmlassung startet am 1. März und dauert bis am 31. März
        Die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist im Juni geplant.­

        Die Unterlagen zur Vernehmlassung der neuen Parkierungsverordnung
        finden Sie auf der Homepage www.eglisau.ch.
        > Gemeinderat Eglisau

        Lenkung Besucherparkierung – Massnahmen
        Die Gemeinde hat Massnahmen erarbeitet, mit welchen die Besucher-
        parkierung wirkungsvoll gelenkt werden soll. In den letzten Jahren
        musste im Städtli und in der Lochmühle festgestellt werden, dass an
        den warmen Sommerwochenenden zu viele Besucher mit ihren Fahr-
        zeugen bis ans Wasser drängten und die Erholungsuchenden wie auch
        die Anwohner stark belasteten. Mit der neuen Parkierungsverordnung
        und der geplanten Begegnungszone im Städtli soll dem entgegen ge-
        wirkt werden. Wegen der Absage der Gemeindeversammlung verzögert
        sich die Realisation der Begegnungszone um mindestens ein weiteres

   10
Jahr. Mit den vorliegenden Massnahmen soll sich die Situation schnell
bessern. Kernpunkt ist das temporäre Fahrverbot in der Untergass und
der Rheinstrasse vom 1. Mai bis 30. September jeweils von Freitag,
14.00 Uhr, bis Sonntag, 22.00 Uhr. Ausgenommen von diesem Fahr-
verbot sind Anwohner und Gewerbezubringer. Das Fahrverbot ist als
Versuch für ein Jahr geplant. Sollte es sich bestätigen, dass damit
die gewünschte Beruhigung eintritt, würde das temporäre Fahrverbot
definitiv eingeführt.
Mit Begleitmassnahmen will der Gemeinderat die Besucher Eglisaus
zum Parkieren weg aus dem Zentrum auf die etwas entfernter
gelegenen bestehenden Parkplätze leiten. Die Parkplätze an den beiden
Bahnhöfen haben an den Wochenenden noch Kapazität. Ein weiteres
Steuerungselement ist die Bewirtschaftung der Parkplätze. Im Städtli
soll das kurzzeitige Parkieren günstig sein, jedoch für das langzeitige
Parkieren markant teurer. Zum Schutz der angrenzenden Quartiere wird
auch in diesem Sommer ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt, der
den ruhenden Verkehr kontrolliert. Die erforderlichen Bewilligungen
werden in den kommenden Wochen bei der Kantonspolizei eingeholt
und anschliessend im Mitteilungsblatt und im Amtsblatt publiziert.
> Gemeinderat Eglisau

Einbürgerungen
Mit Beschlüssen des Gemeinderates Eglisau vom 15. Februar 2021
werden folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau
aufgenommen:

•D
  ion Behluli, geb. 14. Juli 2003, von Kosovo, wohnhaft an der
 Obergass 32, 8193 Eglisau

• L ina Behluli, geb. 2. August 2008, von Kosovo, wohnhaft an der
   Obergass 32, 8193 Eglisau

•B
  ekir Kaili, geb. 2. Juli 1975, von Griechenland, wohnhaft an der
 Sandgruebstrasse 7, 8193 Eglisau

• Tobias Schmitt geb. Fleischer, geb. 16. August 1981, und Melanie
   Karina Schmitt, geb. 30. November 1974, mit den Kindern Marlene
  Isabella, geb. 16. März 2010, und Gregor Amadeo, geb. 22. Dezember
  2014, von Deutschland, wohnhaft im Steig 41, 8193 Eglisau

•M
  arco Torazza, geb. 28. April 1968, von Italien, wohnhaft an der
 Rheinsfelderstrasse 14, 8193 Eglisau
> 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau

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Gemeinde

 aktuell

        Öffentliche Auflage des
        Verbund­fahrplan­projekts 2022 bis 2023
        Die öffentliche Auflage des Verbundfahrplanprojekts erfolgt vom
        8. bis 28. März auf der Website des ZVV (www.zvv.ch). Änderungs-
        begehren aus der Bevölkerung sind bis am 29. März direkt an die
        Wohngemeinde zu richten: Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17,
        Postfach, 8193 Eglisau.

        Der Gemeinderat wird die eingegangenen Wünsche mit einer Stellung-
        nahme an die zuständige Stelle weiterleiten.
        > Gemeinderat Eglisau

        Abstellanlage S-Bahn Eglisau / Glattfelden:
        Gemeinderat stellt sich gegen Richtplaneintrag
        Die Baudirektion des Kantons Zürich führt die öffentliche Auflage der
        Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplanes durch. Vorhaben mit
        gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt müssen in den
        kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Die Teilrevision 2020
        sieht u.a. drei neue Standorte für Abstell- und Serviceanlagen für
        Personenzüge vor. Ein Standort für eine Abstellanlage betrifft das
        Gebiet Birchstud in Eglisau / Glattfelden.

        Der Gemeinderat Eglisau stellt sich in seiner Stellungnahme gegen
        einen solchen Eintrag im kantonalen Richtplan. Die Landschafts-
        verträglichkeit ist für den Gemeinderat am Standort Birchstud nicht
        gegeben. Der Gemeinderat bemängelt insbesondere die ungenügende
        Abklärung alternativer Standorte.

        Die Stellungnahme des       Gemeinderats ist auf www.eglisau.ch
        zugänglich. Interessierte   Bürgerinnen und Bürger können sich
        ebenfalls im Rahmen der     öffentlichen Auflage schriftlich zu den
        Anpassungen am Richtplan    äussern (Frist: 31. März 2021).
        > Gemeinderat Eglisau

        Moderne Führungsorganisation der
        Gemeindeverwaltung und neuer
        Gemeindeschreiber
        Die Gemeindeverwaltung organisiert sich per 1. März neu, um
        für die anstehenden Herausforderungen bereit zu sein und die

   12
Milizarbeit besser zu unterstützen. Auf den gleichen Zeitpunkt
übernimmt Lucas Müller die Aufgabe als Gemeindeschreiber.

Das Bevölkerungswachstum und die steigenden Anforderungen an
die Gemeindeverwaltung haben uns veranlasst, eine umfassende
Organisationsentwicklung einzuleiten. Wir sind überzeugt, dass die
Gemeinde­verwaltung den grossen fachlichen und finanziellen Heraus­
forderungen unserer Zeit mit einer modernen, flexiblen und sich
laufend entwickelnden Struktur begegnen muss.
Anstelle einer Führung durch einige wenige Führungskräfte werden
diese Aufgaben dezentral und nach klaren Regeln auf so genannte
Dienstleistungskreise verteilt. Diese sind von Verwaltungsmitarbei-
tenden und Behördenmitgliedern aufgrund ihrer Fachkompetenz
besetzt und kümmern sich um übergreifende Prozesse wie Koordina­
tion, Kommunikation, Personalfragen oder Risiko- und Qualitäts­
management.
Die Mitglieder des Gemeinderates bleiben weiterhin für ein Ressort
zuständig und delegieren operative Aufgaben an ihre Verwaltungsab-
teilungen. Gleichzeitig bleiben die Behördenmitglieder über die Mit-
wirkung in den Dienstleistungskreisen nahe am Geschehen und können
sich als Gesamtbehörde vermehrt auf die strategischen Fragestellun-
gen konzentrieren. Der Gemeinderat wird auch in Zukunft die Gesamt-
verantwortung tragen und politische, strategische oder anderweitig
bedeutsame Entscheide als Gesamtgremium fällen.
Die Verwaltungsabteilungen bleiben grundsätzlich in der heutigen
Form bestehen. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde werden auf die
nächste Legislatur Anpassungen vorgenommen, die in den kommenden
Monaten diskutiert werden. So entsteht eine flexible, sich weiter
entwickelnde und doch stabile Organisation. Die Behörden können
politisch wirksam arbeiten und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden
werden optimal und kosteneffizient eingesetzt.
Seit dem krankheitsbedingten Ausfall des Gemeindeschreibers Martin
Hermann vor knapp einem Jahr wurde die Gemeindeverwaltung
gemeinsam vom Gemeindepräsidenten Peter Bär, dem Stv.-Gemeinde­
schreiber René Strahm und von Lucas Müller, dem Assistenten der
Geschäftsleitung, geführt. Der Gemeinderat hat entschieden, mit der
Neubesetzung der Gemeindeschreiber-Stelle zuzuwarten, bis die Eck-
werte der neuen Organisation vorliegen. Das ist nun der Fall.
Die Funktion des Gemeindeschreibers wurde neu definiert. Wie oben
beschrieben, werden die Führungsaufgaben in den Dienstleistungs-

                                                                       13
Gemeinde

                      aktuell

                             kreisen, bzw. in den Verwaltungsabteilungen selbst erledigt. Der
                             Gemeindeschreiber bleibt verantwortlich für die politischen Prozesse
                             der Gemeinde in rechtlich-formaler Hinsicht. Er stellt sicher, dass der
                             Gemeinderat als Behörde arbeiten kann und berät den Gemeinderat
                             in politischen, prozessualen und rechtlichen Fragen. Er repräsentiert
                             die Gemeindeverwaltung nach aussen und nimmt Anliegen an die
                             Gemeinde entgegen, die dann zur Bearbeitung an die entsprechende
                             Abteilung delegiert werden.

Lucas Müller, neuer
Gemeindeschreiber
ab 1. März

                             Lucas Müller hat in den vergangenen Monaten eindrücklich unter
                             Beweis gestellt, dass er über die persönlichen und fachlichen Voraus-
                             setzungen verfügt, die Funktion des Gemeindeschreibers mit dem oben
                             genannten Zuständigkeitsbereich zu übernehmen. Der Gemeinderat
                             hat darum Lucas Müller per 1. März zum Gemeindeschreiber ernannt.
                             René Strahm wird weiterhin die Stellvertretung übernehmen.
                             Wir sind mit Martin Hermann übereingekommen, dass er der Gemeinde
                             in einem 60 %-Pensum weiterhin zur Verfügung steht. Er wird konkrete
                             Projekte bearbeiten und der neuen Organisation mit seinem grossen
                             Erfahrungsschatz beratend zur Seite stehen.
                             Wir sind überzeugt, mit dem neuen Gemeindeschreiber und der neuen
                             Struktur ausgezeichnet aufgestellt zu sein für die kommenden Jahre.
                             > Gemeinderat Eglisau

                        14
Abstimmungen vom 7. März
Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
2. B
    undesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
   (E-ID-Gesetz)
3. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Kantonale Vorlagen
1. Änderung der Kantonsverfassung; Anpassung Grenzwerte
2. Änderung des Sozialhilfegesetzes
3. Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten an-
    zugeben» und Gegenvorschlag des Kantonsrates; Änderung des
    Polizeigesetzes

Kommunale Vorlagen
1.Erneuerungswahl Friedensrichter für die Amtsdauer 2021 bis 2027

Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung)
                          Sonntag
Gemeindehaus              9.00 bis 10.00 Uhr
Gemeinschafts-Raum Lengg 9.00 bis 9.45 Uhr

Vorzeitige Stimmabgabe:
Auf der Gemeindeverwaltung, während den Öffnungszeiten, ab Erhalt
des Stimmmaterials.

Briefliche Stimmabgabe:
Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im
Gemeinde­briefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persön-
lich unterzeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die
Stimme ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür
vorgesehenen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der
Stimmrechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden.

                                                                        15
Gemeinde

 aktuell

        Gemeindestatistik 2020
        (Zahlen des Vorjahres in Klammern)

        Ergänzungsleistungen / Beihilfe
        Im Jahr 2020 haben 88 Personen Zusatzleistungen bezogen (75).
        Davon erhalten 22 (18) Fälle Beihilfe.

        Betreibungsamt Rafzerfeld
        Betreibungen (Zahlungsbefehle)               1’068      (1‘283)
        Pfändungen (vollzogene)                        568        (660)
        davon erfolglose Pfändungen (Verlustscheine) 272          (261)
        Anzahl Verwertungen                            310        (317)

        Bevölkerungsbewegung
        Einwohnerbestand per 31. Dezember 2020
        Schweizer / innen                           4‘133
        Ausländerinnen / Ausländer                  1‘366
        Total                                       5‘499
        Total 2019                                  5‘335
        Zuwachs 2020                                  164

        Bibliothek Eglisau – Ausleihen
        (Die Bibliothek war während dem Corona-Lockdown während 8 Wochen
        geschlossen)
        Bücher für Erwachsene                        11’094     (12’253)
        Bücher für Kinder u. Jugendliche             25’602     (25’980)
        Musik-CD (Bestand 2020 aufgelöst)                41        (281)
        DVD-Videos / Blu-ray Discs                    5’540      (5’379)
        Hörbücher Erwachsene                            849      (1’005)
        Hörbücher Kinder / Jugendliche                8’052      (8’902)
        CD-Rom / DVD-Rom (Bestand aufgelöst)              8         (64)
        Zeitschriften                                 2’046      (1’699)
        Spiele                                        2’053      (2’247)
        Onleihe (digitale Medien)                     9’630      (9’444)
        Total Ausleihen                             64’915     (67’254)

        Freegal Music (Angebot seit 2020)
        gestreamte Tracks                           9‘917               0
        Downloads                                     694               0

        Haushalte eingeschrieben                      720         (736)

        Medien total                               16’538      (16’774)
        Neuerwerbungen                              1’810       (1’947)
   16
Friedensrichteramt
Erledigt wurden im Berichtsjahr durch:
•R ückzug, Anerkennung, Vergleich                 13             (10)
•K lagebewilligungen an die
  nächstinstanzlichen Gerichte                     13               (6)
• Unerledigte und Übertrag auf neues Jahr           0               (8)
Total                                              26             (24)

Gemeindewaldung
Im Forstjahr 2019 / 2020 sind geschlagen und aufgeforstet worden:

Nutzholz                                       284 m3         (778 m3)
Industrieholz                                  397 m3         (488 m3)
Brennholz                                      78 Ster       (126 Ster)
Schnitzelholz                               1’140 Sm3        (635 Sm3)

Kläranlage Eglisau
(Seit 2017 reinigen wir auch das Abwasser von Glattfelden)

Abwasser biologisch gereinigt           899’400 m3 (923‘300 m3)
Frischschlammmenge                         7’520 m3    (7‘440 m3)
Total entsorgter Klärschlamm               3’790 m 3
                                                       (4‘030 m3)
Zur Qualitätssicherung werden jährlich 2‘000 Laboranalysen durch­
geführt.

Steuern
Jahres-Abrechnung Steuerregister 2020 per 31. Dezember 2020
Taxationen      steuerbares Einkommen     steuerbares Vermögen
                und Ertrag                und Kapital

Natürliche Personen          201‘055’900                  1‘112‘830’000
Juristische Personen           1‘335’400                     62‘040’000
Total                        202‘391’300                  1‘174‘870’000
(Vorjahr:                    199‘326’300                 1‘138‘454‘000)

Steuerbeträge          Einkommens-/    Vermögens-          Einfache
                       Ertragssteuer   Kapitalsteuer       Staatssteuer

Natürliche Personen      11‘390’492       1‘442’894         12‘833’386
Juristische Personen        105’696          46’277            151’973
Total                   11‘496’188       1‘489’171         12‘985’359
(Vorjahr:                11‘049‘905       1‘384‘591        12‘434‘496)

                                                                          17
Gemeinde

 aktuell

        Steuerpflichtige Personen:                      3’172        (2‘958)
        davon juristische                                 149          (140)

        Wasserversorgung
        Grundwasserförderung (Anteil: 96.1 %)     498‘026 m³ (423‘290 m³)
        Aus Quellen zugeflossen (Anteil: 3.9 %)    20‘181 m³ (58‘820 m³)
        Gesamtleistung der Wasserversorgung       518‘207 m³ (482‘110 m³)

        Mehr-/Minderverbrauch gegenüber
        dem Vorjahr                               + 36‘097 m³ (- 22‘490 m³)

        Weierbachhus
        Es fanden 60 Veranstaltungen im Weierbachhus statt (2019 waren es
        111).

        First Responder der Feuerwehr
        Eglisau-Hüntwangen-Wasterkingen
        Seit dem 1. Januar betreibt die Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen-
        Wasterkingen First-Responder der Feuerwehr (FRF). Die FRF werden
        bei Herznotfällen gleichzeitig mit dem zuständigen Rettungsdienst
        alarmiert. Mit unserem PTF-San (Personentransporter Sanität) der
        Feuerwehr rücken sie mit Blaulicht und Sirene aus und gewinnen
        wertvolle Zeit, denn bei einem Herznotfall zählt jede Minute. Es kann
        immer sein, dass z.B. die Rheinbrücke blockiert oder der Hardwald
        verstopft ist und der Rettungsdienst des Spital Bülach etwas länger

   18
braucht. Sind alle Ambulanzen vom Rettungsdienst des Spital Bülach
im Einsatz, müssen Rettungsdienste von weiter weg alarmiert werden,
z.B. von Schutz und Rettung aus der Stadt Zürich oder ein Rettungs-
dienst aus dem Kanton Schaffhausen.

Am Einsatzort angekommen, leisten die FRF erste Hilfe und leiten
die lebensrettenden Sofortmassnahmen ein (Herzdruckmassage, Beat-
mung, Einsatz des Defibrillators). Nach dem Eintreffen des Rettungs­
dienstes und des Notarztes unterstützen die FRF solange diese
gebraucht werden. Unsere aktuell 16 FRF setzen sich aus Angehörigen
der Feuerwehr und aus Privatpersonen zusammen. Die FRF werden
vom Rettungsdienst Bülach professionell aus- und weitergebildet,
absolvieren ein Praktikum beim Rettungsdienst und sind in den Aus-
bildungsdienst der Feuerwehr integriert. Wenn das FRF-Projekt auch
dich interessiert, zögere nicht uns zu kontaktieren. Benutz dazu
einfach den QR-Code.
> Eure Feuerwehr

                                                                       19
Gemeinde

 aktuell

        Jugendtreff Eglisau
        Nach den Sportferien 2021 hat die Jugendarbeit ihr Treffangebot in
        einer sehr eingeschränkten Form wieder aufgenommen. Damit soll
        ein Minimum an Raum und Kontaktmöglichkeiten für die Kinder und
        Jugendlichen geschaffen werden, die unabdingbar für deren psychi-
        sche Gesundheit sind. Zusammen mit der aufsuchenden Jugendarbeit,
        die auch während der pandemiebedingten Schliessungen immer aktiv
        war, entspricht dies dem Auftrag der Jugendarbeit und ermöglicht es,
        diesen auch langfristig weiter zu erfüllen. Mit dem folgenden Text
        wurden Mitte Februar Eltern sowie AnwohnerInnen im direkten Um-
        kreis des Jugendtreffs über die Öffnung informiert:

        Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Anwohnerschaft
        Nach rund zwei Monaten, in denen wir unseren Raum komplett
        geschlossen hatten, startete der Jugendtreff ab 17. Februar wieder
        in einen Minimalbetrieb unter Pandemiebedingungen – dazu gehören
        unter anderem Besuch auf Anmeldung, stark beschränkte Besucher-
        zahl und Maskenpflicht. Wir möchten Sie darüber informieren und
        geben bei Nachfragen gerne Auskunft.

        Warum öffnen? Da wir eine soziale Einrichtung sind, darf das Jugi im
        Moment mit beschränkter Anzahl an Personen öffnen. Das Jugiteam
        ist bestrebt, für die Jugendlichen trotz den geltenden Massnahmen
        einen Ort ausserhalb der Familie zu schaffen, wo sich wohl fühlen
        und sich (vor allem bei dieser Kälte) aufhalten dürfen. Jugendliche
        leiden immer mehr unter den fehlenden sozialen Kontakten. Sie ver-
        lieren Zeit in einem Alter, das man nicht nachholen kann. Hier kann
        der Treff einen Raum schaffen, der ein Minimum an Kontakten und
        Beratung ermöglicht und gleichzeitig die strengen Vorsichtsmassnah-
        men erfüllt.

        Aussenraum: Lärm und Gruppenansammlungen fanden auch in der
        Zeit des geschlossenen Treffs statt. Da es möglich und wahrschein-
        lich ist, dass nun mit den neuen eingeschränkten Öffnungszeiten des
        Jugis vermehrt zu Personenansammlungen kommen kann, wird hier
        die aufsuchende Jugendarbeit mehr Präsenz zeigen. Hier geht es nicht
        um Verbote, sondern darum den Jugendlichen aufzuzeigen, dass es
        ihre Chance ist. Die Chance, den Treff offen zu behalten, sofern sie
        sich an die Regeln halten.

        Bitte an die Eltern: Sprechen Sie mit ihren Kindern darüber. Machen
        Sie ihnen bewusst, dass die Öffnung eine Chance ist. Eine Chance,

   20
ausserhalb vom Elternhaus und der Schule einen Raum zu haben.
Finden Sie als Familie einen Umgang mit dieser Chance, der für Sie
stimmt. Da sich der Jugendtreff auf dem Schulareal befindet, benötigen
die Jugendlichen eine Maske, die beim Betreten des Areals aufgesetzt
wird. Das vorhandene Schutzkonzept liegt im Jugendtreff auf und
kann über die Homepage www.jugi-eglisau.ch abgerufen werden.

Aufruf zum Ausgang? Nein. Das Jugi bietet im Moment nur Weni-
gen Platz – es ist gedacht als Zufluchtsort und Verschnaufpause vom
Pandemie-Alltag, nicht unbedingt für regelmässigen Ausgang. Wer es
aushält, tut weiterhin gut daran, möglichst viel zu Hause zu bleiben
oder sich nur in ganz kleinen Gruppen draussen zu treffen.

Blick nach vorn: Die Jugendarbeit kann ihren Auftrag auch in den
kommenden Jahren mit den Kindern und Jugendlichen von heute nur
erfüllen, wenn es eine minimale Kontinuität gibt und Kontakte auf-
rechterhalten werden – so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Wir wünschen Ihnen allen gute Gesundheit, und dass Sie weiterhin
gut durch die Pandemiezeit kommen.

Kontakt:
Aufsuchende Jugendarbeit: Andreas Bischof, Tel. 076 830 45 14,
andreas.bischof@eglisau.ch
Leitung Jugendtreff: Simone Wyss, Tel. 079 517 85 09,
simone.wyss@eglisau.ch
> Das Team der Jugendarbeit Eglisau

Hundesteuer 2021
Gestützt auf das Bundesrecht muss jeder Hund in der Schweiz
gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert sein. Die
Kennzeichnung von Hunden geschieht heute per Mikrochip, welcher
den Hunden spätestens drei Monate nach deren Geburt zu implantie-
ren ist.
Die Entrichtung der Hundesteuer erfolgt jeweils auf dem schriftlichen
Weg. Der Ansatz für die Hundesteuer beträgt unverändert Fr. 130.–
pro Hund.
Vorgehen bei der Registrierung von Ersthundehaltern:
Die Gemeinde ist für die Erfassung der Personendaten von Ersthunde-
haltern verantwortlich. Sobald diese Registrierung erfolgen konnte,
kann der Hund beim Tierarzt gechippt werden. Personen, die bereits

                                                                         21
Gemeinde

 aktuell

        im Besitz eines Hundes waren, sind in der Datenbank «Amicus» er-
        fasst und können ihren Hund direkt beim Tierarzt registrieren lassen.
        Bitte melden Sie der Gemeinde:

        • Wenn Ihr Hund verstorben ist
        • Wenn Sie sich einen neuen / zusätzlichen Hund anschaffen

        Weiter wird durch die Gemeinde kontrolliert:

        •O  b der Hundehalter eine obligatorische Haftpflichtversicherung mit
           einer Deckungssumme von mind. Fr. 1 Mio. vorweisen kann
        • Ob für einen Hund, der einer gemäss Hundeverordnung § 3 poten­ziell
          gefährlichen Hunderasse angehört, eine Haltungsbewilligung des
          Kantonstierarztes vorliegt

        Hundekot
        Die Hundehalter werden gebeten, den Hundekot jeweils aufzunehmen
        und in den speziellen Sammelbehältern (Robidog) zu entsorgen.
        > Abt. Bevölkerung

        Tageskarte Gemeinde
        Die Gemeinde Eglisau bietet für jeden Tag des Jahres zwei General-
        abonnemente (sogenannte «Tageskarten Gemeinde») zum Kauf an.
        Am aufgedruckten Geltungstag kann man nach Herzenslust mit den
        SBB, den meisten Privatbahnen, Postautos, Schifffahrtsgesellschaf-
        ten, Tram- und Busbetrieben die ganze Schweiz entdecken.

        Bestimmungen
        • Eine Tageskarte kostet Fr. 42.–
        • Die Karten können frühestens 2 Monate im Voraus auf der Gemein-
           dehomepage reserviert werden und werden nur an Einwohnerinnen
           und Einwohner der Gemeinde Eglisau verkauft
        • Die Karten müssen am Schalter der Abteilung Bevölkerung direkt
           bezahlt (bar, EC- oder Postkarte) und abgeholt werden. Es erfolgt
           kein Versand mit Rechnung
        • Ein Umtausch der gekauften Tageskarte(n) oder eine Rückerstattung
           des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Für nicht bezogene Tageskarten
           ist der volle Preis zu entrichten.
        > Abt. Bevölkerung

   22
Hilfeleistungen im Corona-Alltag
Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer
Die Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Infektionen haben
den Alltag zu einem erheblichen Teil eingeschränkt. Im Frühjahr 2020
informierte der Gemeinderat Eglisau über die ins Leben gerufene Co-
rona-Drehscheibe. Wir möchten Sie hiermit darauf aufmerksam
machen, dass der Freiwilligendienst Eglisau weiterhin gerne für
Hilfeleistungen in Sachen Corona zur Verfügung steht.

Gehören Sie selbst nicht der Risikogruppe an und können Hilfeleis-
tungen wie beispielsweise Einkäufe, Medikamentenbesorgungen,
Transporte zur Post oder Gemeinde, Coiffeur oder z.B. nach Bülach
sowie Spaziergänge mit Hunden übernehmen? Dann dürfen Sie sich
gerne beim Freiwilligendienst Eglisau, Christine Kuratli, melden. Wir
danken allen, die sich für Hilfeleistungen zur Verfügung stellen!

Bieten Sie die Hilfe, die von vielen gebraucht wird!
Aussergewöhnliche Zeiten erfordern Zusammenhalt.

Hier können Sie Unterstützung erhalten und/oder Ihr Hilfsange­
bot anmelden:

Montag bis Freitag:      9.30 bis 11.30 Uhr      Tel. 079 744 15 02
                        13.30 bis 17.00 Uhr      Tel. 079 744 15 02

Wir hoffen, Sie mit diesem Angebot unterstützen zu können und wün-
schen Ihnen weiterhin beste Gesundheit.
> Gemeinderat Eglisau

Grosse Douglasie gefällt
In der Jahresplanung der Forstverwaltung Eglisau ist ein Holzschlag im
Wilereggli vorgesehen. Es wurden 306 m3 Holz angezeichnet. Es geht
um eine Durchforstung, die zum Teil mit dem Vollernter in der ersten
Woche im Jahr 2021 ausgeführt wurde. Der andere Teil musste noch
motormanuell ausgeführt werden (Motorsäge und Rückeschlepper).

Am Mittwoch, 13. Januar, wurde eine grosse Douglasie gefällt. Dies
wurde nötig, da sie an der Spitze dürr wurde. Die Ausmasse: unten mit

                                                                         23
Gemeinde

 aktuell

        Forstwart-Lernender Jon Rey nach der Fällung der Douglasie. Das Holz ist witterungs­
        beständig, geeignet für Aussenbau.

        der Rinde 86 cm Durchmesser, Länge 43.5 Meter und einen Inhalt von
        9.9 m3. Er dürfte einen Wert von Fr. 1‘500.– haben. Der Baum wurde
        für die Fällung ausgelost. Es ist eine grosse Ehre, einen so grossen
        Baum fällen zu dürfen. Unser Lernender Jon Rey, im 2. Lehrjahr, war
        der Glückliche. Mit viel Respekt ging er ans Werk. Die Douglasie musste
        sehr genau gefällt werden, da sonst die Gefahr bestand, dass sie zer-
        brechen konnte. Jon hatte bereits Erfahrungen in der Holzerei gesam-
        melt. So ging er selbstbewusst an die Fällung. Die Douglasie hängte

   24
Das 5.0 Meter-Erdstück hat einen Inhalt von 2.4 m3. Marco Vogt und der Forstschlepper
hatten einige Anstrengungen gebraucht, um den 2-Tonnen-Stamm zu rücken.

leicht in die Fällrichtung und musste mit dem Stechschnitt gefällt
werden. Jon fällte den Baum punktgenau an die vorgesehene Stelle.
Die Erleichterung war gross. Das Alter wurde anschliessend mit der
Zählung der Jahrringe ermittelt und betrug 110 Jahre. Der Baum ragte
mindestens 10 Meter über das allgemeine Kronendach hinaus.
> Gebhard Tanner / Förster Eglisau-Hüntwangen

Seniorenrat
Überall im öffentlichen und privaten Umfeld dominiert Corona. Es gilt
die Anordnungen aus- und durchzuhalten. Wann und unter welchen
Voraussetzungen Treffen und andere Aktivitäten angekündigt werden
können, ist noch nicht absehbar. Vor bald einem Jahr haben wir ein
erstes Mal einen Rundbrief herausgegeben, wir nannten ihn:

Kontakt
Anfangs Februar konnten wir bereits die Nummer 5 an rund 200 Per-
sonen per E-Mail senden, eine Anzahl gedruckter Exemplare verteilten
wir an Personen ohne Internetzugang. Den zahlreichen Rückmeldun-
gen entnehmen wir, dass die Erinnerungen an frühere Zeiten, die ein-
drücklichen Berichte, die Geschichte vom kleinen Zwerg «Zöttelibei»
erfreuten und zu angeregten Gesprächen Anlass geben. Es hat also

                                                                                        25
Gemeinde

 aktuell

        «gfunket»! Gerne senden wir weiteren Interessenten mit Internet-
        Anschluss ein Exemplar zu. Melden sich unter heller@hwz-arch.ch
        oder, falls dieser nicht vorhanden ist, bei Helen Hangartner, Tel.
        044 867 04 00 resp. Matthias Heller, Tel 044 381 15 84.

        Auch freuen wir uns, wenn Sie eine Begebenheit aus früherer oder
        jüngerer Zeit schildern und uns zur Veröffentlichung in einer nächs-
        ten Ausgabe senden.

        Unterstützung bei der Anwendung von digitalen Geräten
        Das IT-Stamm-Treffen im Café Nachtwächter kann nicht stattfinden,
        just jetzt, wo die digitalen Hilfsmittel wichtiger denn je sind. Schön,
        dass Ruth Röhm und Franz Gomringer alternativ Fragen zur Anwen-
        dung von Smartphones und Tablets am Bildschirm, über die Plattform
        «Zoom» kompetent beantworten. Auch das Hilfs-Angebot bei Anwen-
        dungsfragen am Computer, Laptop im «Frauerümli» entfällt. Fernsup-
        port ist auch hier möglich. Die Adressangaben finden sie im Inserat
        im Märtblatt.

        Auch wenn vieles ruht, denken wir im Seniorenrat darüber nach,
        mit welchen Themen wir uns befassen und welche Schwerpunkte wir
        setzen wollen. Dazu ist ein Treffen mit der Behörde für Alters- und
        Pflegefragen vorgesehen. Wir wünschen uns, bald davon berichten zu
        können. Bis soweit alles Gute, viel Kurzweil und Freude an der erwa-
        chenden Natur.

                Es nahet sich der holde Lenz;
                Schon fühlen wir den linden Hauch,
                bald lebet alles wieder auf.
                Liedtext aus Joseph Haydn’s Oratorium «die Jahreszeiten»

        > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Godi Hartmann, Johanna Hitz, Ernst Hutter,
        Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri (Mitglieder
        Seniorenrat)

        Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
        Im März findet die Sprechstunde am Donnerstag, 18. März, 10.00 bis
        11.00 Uhr, statt. Aufgrund der Corona-Situation müssen Sie sich unter
        Tel. 043 422 35 02 anmelden.

        Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art.
        > Peter Bär / Gemeindepräsident

   26
Redaktionsschluss
April-Mitteilungsblatt: 18. März. Texte werden gerne auf
redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte
Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden.

Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach
                                                                              !!
Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht
Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach.

Es werden vorläufig nur telefonische Auskünfte erteilt. Es wird keine
Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichtsver-
fahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfü-
gung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser Zeit
beantwortet werden kann.

Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen
zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00 bis
16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte zur
Verfügung.

Grüngutabfuhr
Jeden Montag (bis 7.00 Uhr bereitstellen)

Kehricht- und Sperrgutabfuhr
Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen)

Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau
– Hüntwangen – Wasterkingen – Wil
Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da!

Zur Einhaltung der Schutzmassnahmen müssen wir die Besuche
aussenstehender Personen im Spitex-Zentrum einschränken.

Spitex-Café
Im Moment kann Corona bedingt keine Einladung ins Spitex-Cafés
erfolgen.

                                                                         27
Gemeinde

 aktuell

        Sprechstunden
        Das wöchentliche persönliche Beratungsangebot/Blutdruckmessen
        kann ebenfalls nicht stattfinden. Rufen Sie uns an. Wir erteilen Ihnen
        Auskunft am Telefon, kommen auch zu Ihnen nach Hause zur Klä-
        rung ihrer Fragen/zum Blutdruckmessen. Dank Spenden können wir
        das Sprechstunden-Angebot ohne Verrechnung anbieten.

        Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln
        Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach
        vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rück­
        gabetermins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr.

        Erreichbarkeit
        Telefonisch
        Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
        Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch

        Mitarbeitende, Geschäftsleitung und der Vorstand bedanken sich bei
        allen Mitgliedern und EinwohnerInnen für ihr Verständnis für die vor-
        gekehrten Schutzmassnahmen.

        Auf unserer Homepage www.spitex-am-rhein.ch finden Sie aktuelle
        Hinweise. An dieser Stelle möchten wir die Neuerung bekanntmachen
        bezüglich

        Frisch-Mahlzeitendienst
        Neu ab 1. März ist die Auslieferung auch am Samstag / Sonntag mög­
        lich. Die im Alterszentrum Weierbach in Eglisau zubereiteten Menüs
        überbringen wir entsprechend Ihrem Wunsch an einzelnen oder
        allen Werktagen und am Wochenende. Die Menüs – bestehend aus
        Suppe, Salat, Hauptgang und Dessert – werden Ihnen vor 12.00 Uhr
        nach Hause gebracht. Der Preis pro Mahlzeit beträgt Fr. 20.– inkl.
        Zustellung. Möchten Sie das Angebot kennen lernen? Kontaktieren Sie
        uns, damit wir Ihnen den Ablauf vorstellen können.

        In eigener Sache – Vorstandsmitglieder gesucht
        Die Spitex am Rhein (SaR) hat eine nicht gewinnorientierte, nach Ver-
        einsrecht organisierte Trägerschaft. Dem Vereinsvorstand obliegt da-
        bei unter anderem die strategische Verantwortung für die zukünftige
        Entwicklung der SaR. Auf die Generalversammlung 2021 suchen wir
        2 bis 3 Vorstandsmitglieder. Können Sie sich vorstellen Ihre Kenntnisse
        und Erfahrungen im Leitungsgremium unseres ambulanten Gesund-
        heitsdienstes einzubringen?

   28
Gerne erteilen wir Ihnen Informationen über die zu besetzenden
Ressorts und den zu erwartenden Zeitaufwand für die Vorstands-
arbeit. Wir freuen uns über Ihre Rückfragen an Vorstandsmitglied Helen
Hangartner, Tel. 044 867 04 00.

Anlaufstelle für Alters- und Pflegefragen
Pflegefachfrau Sarah Jäggi steht Ihnen für Fragen rund um das Thema
Alter, Pflege und Gesundheit zur Verfügung.

Öffnungszeiten:
Montag, 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 9.00 bis 11.00 Uhr
Tel. 044 867 10 10

Freiwilligen-Fahrdienst Eglisau
Fahrten zum Einkauf, zur SBB, zur Gemeinde, Bank, Coiffeur etc.
Auskunft und Vermittlung: Christine Kuratli, Tel. 079 744 15 02.

Rotkreuz – Fahrdienst Eglisau
Auskunft und Vermittlung:
Susanna Meier, Tel. 079 286 98 65.

kjz (Kinder- und Jugendhilfezentrum) Bülach –
Mütter-Väterberatung Eglisau
Die Mütter-Väterberatung findet jeweils an jedem 2. und 4. Montag­
nachmittag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im reformierten Kirch-
gemeindehaus, Chilegass 11, statt (Zugang mit Kinderwagen via
Untergass).

Nächste Termine: 8. / 22. März

Bitte bringen Sie das Gesundheitsheft und eine Unterlage für das
Wickel­kissen mit.
Telefonische Beratung: Montag bis Freitag, von 8.30 bis 10.30 Uhr,
Tel. 043 259 95 55. Hausbesuche nach Absprache.
> Nurdan Hayta / Mütter-Väterberaterin, nurdan.hayta@ajb.zh.ch

                                                                         29
Gemeinde

 aktuell

        Erziehungsberatung
        kjz Bülach, Kontakt: Tel. 043 259 95 00 oder kjz.buelach@ajb.zh.ch.
        Wir beraten Sie gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Un-
        sere Beratungen finden im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) in
        Bülach statt. Individuelle Termine sind nach Voranmeldung möglich.
        Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Bei Bedarf werden
        Übersetzer/innen beigezogen.

                                                  r die

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        Notfalldienst sweite Vermittlungsstelle fü heker.
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         Notfalldienste     00 33  66  55.
                      er 08
         Gratisnumm

   30
SCHULE

                                                                         aktuell

Semesterbeginn
Liebe Eltern
Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer

Das zweite Schulsemester hat frisch und sonnig Mitte Februar be-
gonnen. Auch wenn wir im letzten Jahr in Sachen Corona viel dazu
gelernt haben, bleiben die Herausforderungen im Schulalltag für uns
alle dringlich und stellen sich immer wieder neu. Umso mehr danke ich
Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, an dieser Stelle für
das Ende Januar von Ihnen mit grosser Zustimmung verabschiedete
Schulbudget 2021. Ihre Bestätigung unserer Arbeit erfüllt uns mit
Freude und mit Ihrem Zusprechen packen wir die anstehenden Projekte
weiterhin zuversichtlich und tatkräftig an.

Im Realisierungsprozess des neuen Sekundarschulhauses «Lernland-
schaft» mit Doppelturnhalle beim Schlafapfelbaum können wir nun
mit der Bildung der Baukommission in die nächste Planungsetappe
starten. Einsitz in die Baukommission haben seitens Schulpflege
Ilona Haderer (Projektleitung), Hansruedi Leuenberger (Delegierter
Projekt­gruppe Nutzer), Thomas Barth und Andrea Wenk (Kommis­sions­-
vorsitz), sowie seitens Gemeinderat Gemeindepräsident Peter Bär.
Beisitzer der Baukommission ist seitens Nutzervertretung Sekundar-
schulleiter Stephan Passerini, das Aktuariat der Kommission führt
Schulverwaltungsleiterin Evelyn Quaini.

In der Zusammenarbeit mit dem Generalplanerteam des Büros MAK
architecture Zürich, welches das Bauprojekt «Lernlandschaft» kon-
zipiert hat, wird die Baukommission fachrecht unterstützt vom Büro
Helbling Beratung + Bauplanung AG Zürich, das ihrerseits die Bau­
herrenvertretung der Baukommission im Mandat übernimmt. Die
nächsten Meilensteine im anstehenden Vor- und Bauprojekt werden
die vorberatende Gemeindeversammlung sowie die Urnenabstim-
mung zum Baukredit im Jahr 2022 sein. Bis dahin werden wir alle
Anspruchsgruppen des Bauprojekts wie bisher in den Planungsprozess
einbeziehen und kontinuierlich und transparent über den Fortschritt
des Bauvorhabens informieren.

Für Ihre wertvolle und engagierte Unterstützung zugunsten der Pla-
nungssicherheit der Schule Eglisau danke ich Ihnen sehr. Ebenso, für
Ihr weiterhin konsequentes Einhalten der immer noch notwendigen
Corona-Massnahmen. Lassen Sie uns gemeinsam der Krise trotzen und
mit Mut und Vertrauen in unsere Fähigkeiten unser gesellschaftliches
Miteinander und individuelle Leben bekräftigen.
> Im Namen der Schulpflege, herzlich Ihre Schulpräsidentin Andrea Wenk
                                                                           31
SCHULE

aktuell

       Sprechstunde
       Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer
       Liebe Eltern

       Am Montag, 22. März, bieten wir von 18.00 bis 18.45 Uhr die monat-
       liche Sprechstunde der Schulpflege vor Ort an.

       Hierfür bitten wir Sie um eine Voranmeldung unter Tel. 044 867 04 04.
       Diese Sprechstunde findet aufgrund der Corona-Situation im Sitzungs-
       zimmer der Sekundarschule (Obergass 59) statt.

       Sie können Ihre Fragen, Anliegen, Freuden und Sorgen die Schule
       betreffend mit meinem Kollegen Daniel Stotz und mir besprechen.

       Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!
       > Andrea Wenk / Schulpräsidentin

       Offene Stellen
       An der Schule Eglisau suchen wir interessierte, engagierte und zuver-
       lässige Personen für folgende Stellen:

       Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt EFZ für die
       Schulanlage Städtli (ca. 80 %)
       Stellenantritt: ab 1. Juli oder nach Vereinbarung

       Lehrperson für den Kindergarten Städtli
       (90 %, 24 Wochenlek­tionen)
       Stellenantritt: ab 1. August (Schuljahr 2021/22)

       Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
       Primarschule Steinboden (81 %, 22 Wochenlektionen)
       Stellenantritt: ab 1. August (Schuljahr 2021/22)

       Die Details zu den Stellen finden Sie auf unserer Website
       www.schule-eglisau.ch. Auskunft gibt Ihnen gerne auch die Schulver-
       waltung, Tel. 044 867 19 92 oder schulverwaltung@eglisau.ch.

       Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Foto
       adressiert an die Schulverwaltung, Obergass 61, Postfach 28, 8193
       Eglisau oder digital an schulverwaltung@eglisau.ch.

  32
Evang. Ref. Kirche

                                                                     aktuell

Evang. Ref. Kirche
Gottesdienste
Sonntag, 7. März 11.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst
		 Suppesunntig im katholi-
		 schen Pfarreizentrum
		 Pfr. Andreas Weber und
		Pfarradministrator
		 Matthias Renggli
		 Suppe zum Mitnehmen von
		 der Rhychuchi

Sonntag, 14. März 9.30 Uhr Gottesdienst Kanzeltausch
		Buchberg

Mittwoch, 17. März 20.00 Uhr            Innehalten zur Monatsmitte
		                                      Taizé-Feier im Chor der Kirche

Sonntag, 21. März 19.00 Uhr             Abendgottesdienst «7ab7»
		                                      Pfr. Andreas Weber, Band

Sonntag, 28. März 9.30 Uhr              Gottesdienst Palmsonntag
		                                      Pfr. Andreas Weber

Taufen und Trauungen: Bitte nehmen Sie mit Pfr. Andreas Weber
Kontakt auf. Der nächste Taufsonntag: 11. April.

Jugendgottesdienst:
Freitag, 12. März, 19.00 bis 20.00 Uhr, in der Kirche oder um 20.15 Uhr
am Bildschirm, ab Oberstufe, Joël Lamprecht, Tel. 077 465 96 93

Osterworkshop:
Samstag, 20. März, 9.00 bis 12.00 Uhr, im reformierten Kirchgemeinde­
haus, für 7. und 8. KlässlerInnen. Anmeldung bis 17. März an Joël
Lamprecht, Tel. 077 465 96 93

Ökumenische Feier zum Weltgebetstag 2021:
Freitag, 5. März, um 19.00 Uhr, in der reformierten Kirche, Liturgie
aus dem pazifischen Inselstaat Vanuatu «Worauf bauen wir?»

                                                                          33
Evang. Ref. Kirche

     aktuell

             Fastenwoche vom Freitag, 19. bis Freitag, 26. März:
             Fastenbeginn: Freitag, 19. März, um 20.00 Uhr, im Chor der reformier-
             ten Kirche, Auskunft und Anmeldung: Pfr. Andreas Weber

             Jungschar und Ameisli:
             Programm auf www.jungschieglisau.ch

             Bildung & Begegnung:
             Donnerstag, 11. März, um 14.00 Uhr, in der reformierten Kirche,
             «Das isländische Hochland – ein Bildvortrag» mit Barbara Schudel
             aus Fällanden

             Mittagstisch für Jung und Alt:
             Donnerstag, 25. März, um 12.00 Uhr, im reformierten Kirchgemeinde-
             haus, Reservation erforderlich an Monika Strobel, Tel. 044 867 23 20,
             monika.strobel@kircheeglisau.ch, Fahrdienst: Christine Kuratli,
             Tel. 079 744 15 02

             Zäme go lauffe
             Interessierte kommen zum Treffpunkt, legen die Route und die un-
             gefähre Dauer des Spaziergangs, je nach Witterung und persönlichen
             Möglichkeiten, fest und pflegen dabei den Kontakt in der freien Natur.

             Schön, wenn Sie auch mit dabei sind:

             Jeweils am Montag, 14.00 Uhr, mit Monika Strobel:
             1. / 8. / 15. / 22. / 29. März
             Treffpunkt: Parkplatz Restaurant Rheinfels

             Jeweils am Dienstag, 14.00 Uhr, mit Helen Hangartner
             2. / 9. / 16. / 23. / 30. März
             Treffpunkt: Wiler 32 (ehemals Volg)

             Kinderwoche «clever – mutig – stark» vom
             Montag, 26. bis Donnerstag, 29. April

             Jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr in diversen Räumen rund um die Kirche,
             Anmeldeschluss: 31. März. Flyer mit Anmeldung zum Herunter­
             laden finden Sie auf unserer Homepage.

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