Mitteilungen 3/21 - Eglisau
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Mitteilungen 3/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Themenschwerpunkte: Inhalt: Budgetplanung: 3 Editorial 3 Röm. Kath. Kirche 36 Der Blick nach vorne Polit. Gemeinde 6 Kultur 37 Schule 31 Senioren 44 Evang. Ref. Kirche 33 Ortsvereine 45
Impressum Herausgeber: Gemeinde Eglisau Redaktion: Gemeindeverwaltung Auflage: 2500 Ex. erscheint 12 x jährlich Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller Layout / Druckdaten: atelierheller.ch Druck: OS Druck Eglisau Gedruckt auf 100 % Altpapier Redaktionsschluss: 18. März 2021
Mitteilungen 3/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Editorial Budgetplanung: Der Blick nach vorne Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer Jeden Abend bei meiner Heimfahrt von der Arbeit freue ich mich, dass die dunkle Jahreszeit langsam wieder den längeren Sonnenstun- den weicht. Der Ausblick auf wieder längere Tage mit wärmeren Tem- peraturen ist wie ein Lichtblick nach diesen dunklen Tagen im Winter, welche durch Corona noch anstrengender erschienen. Doch es ist nicht nur der Frühling und der darauffolgende Sommer, welche unser Leben hoffentlich wieder erleichtern, sondern auch die nun begin- nenden Impfungen gegen das Corona-Virus sowie das Abflachen der Kurve. Dennoch sollten wir weiterhin mit der nötigen Vorsicht durch unseren Alltag gehen, um mögliche Rückfälle möglichst zu vermeiden. Ein Lichtblick, wie oben beschrieben, konnten wir gegen Ende des letzten Jahres leider nicht wahrnehmen, als wir das Budget 2021 fertigstellten. Das Einsparpotential war für uns bereits fast vollstän- dig ausgeschöpft, wir wollten aber dennoch nicht beliebte Projekte oder Dienstleistungen einstellen. Auch auf der Einnahmeseite muss- ten wir feststellen, dass diese aufgrund der Corona-Situation stark einzubrechen droht. Zusammengefasst, die Lage schien nicht sonder- lich glorreich. Wir waren jedoch optimistisch, die Gemeindeversamm- lung durchzuführen und hofften auf einen regen Austausch. Dieser Austausch wäre bei der aktuellen Situation für uns von besonderer Wichtigkeit gewesen, um Ihre Sorgen aber auch Empfehlungen viel besser wahrzunehmen. Aus diesem Grund war die Absage der GV ein Rückschlag, nicht nur wegen der verpassten Diskussionsmöglichkeit, sondern auch weil die Gemeinde somit per 1. Januar 2021 mit einem Notbudget operieren musste. 3
Editorial Die Auswirkungen eines Notbudgets mussten viele von Ihnen direkt erfahren, als wir den Betrieb der dezentralen Sammelstellen einstellen mussten. Die Situation zeigte aber auch, wie grossartig das Vereins leben in Eglisau funktioniert. Viva Eglisau und der Dörfliverein Töss- riederen erklärten sich innert wenigen Tagen bereit, die Kosten während der Zeit des Notbudgets zu übernehmen. An dieser Stelle möchte ich mich nochmals herzlich bei Viva und dem Dörfliverein bedanken für diesen Einsatz und die Mithilfe. Der Dank richtet sich aber auch an all jene, welche mit Spenden dazu beitrugen, die Kosten der dezentralen Sammelstelle zu decken. Besten Dank für Ihren Einsatz und die Unterstützung. Seit dem 31. Januar 2021 haben wir nun endlich auch die Gewissheit, mit dem vorgelegten Budget weiter arbeiten zu können. An dieser Stelle auch ein Dank für Ihre Stimme und Ihr Vertrauen. Doch wie geht es nun weiter? Schon bald werden wir in den Budget prozess für das Jahr 2022 starten. Ein spezielles Budget, da es das erste Budget der Einheitsgemeinde sein wird. Nach den regen Diskussionen, welche vor allem auf den Sozialen Medien geführt wurden, werden wir bei der neuen Budgetierung noch weiter auf die Ausgaben achten. Doch es werden nicht nur die Ausgaben noch viel stärker hinterfragt werden, sondern auch verschiedene Einnahmemöglich keiten. Aktuell sind hier verschiedene Projekte in Bearbeitung und wir können voraussichtlich bereits im Sommer erste Resultate umsetzen. Zudem werden wir auch weiterhin aktiv die finanzielle Umgebung beobachten, insbesondere in der aktuellen Corona-Situation, welche aktuell nicht anzeigt, welche finanziellen Nebenwirkungen uns zukünftig noch erwarten. Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass nicht nur der Bund, sondern viele weitere Institutionen noch lange an der aktuellen Krise zu nagen haben. Auch wir als Gemeinde wer- den unseren Beitrag zur nachträglichen Bewältigung leisten müssen. Zukünftig sind für Eglisau zwar keine Krisen aber noch einige Heraus- forderungen zu erwarten. Doch egal welche Hindernisse bzw. Heraus- forderungen uns noch erwarten, bin ich zuversichtlich, dass wir diese als Gemeinschaft meistern werden. Wie gut eine Gemeinschaft, insbe- sondere in Krisensituationen, funktioniert, haben die letzten Wochen und Monate sehr gut gezeigt. In diesem Sinne lassen Sie uns als Gemeinschaft und Gemeinde gemeinsam in die Zukunft blicken, gemeinsam Herausforderungen 4
angehen, um Eglisau zu verbessern und zu verschönern. Eine erste Verschönerung wird uns hoffentlich schon bald der Frühling mit seinen vielen Farben und den ersten warmen Sonnenstrahlen bringen. Ihnen allen wünsche ich allzeit gute Gesundheit sowie einen ange- nehmen Übergang in den Frühling. > Nicolas Wälle / Finanzvorstand 5
Gemeinde aktuell Gemeinderat – Verhandlungsauszug Das Budget 2021 ist rechtskräftig. Der Gemeinderat verfügt damit wie- der über eine Grundlage, auch nicht dringliche Ausgaben zu tätigen. Das Angebot «SBB Tageskarte Gemeinde» wird um ein weiteres Jahr fortgeführt. Der Verkaufspreis von Fr. 42.– pro Tageskarte bleibt unverändert. Durch die Belastung des Verkehrs, starke Temperaturschwankungen und Geländeverschiebungen können sich in den Strassenbelägen Risse bilden. Damit die Risse sich nicht vergrössern und ausbrechen, werden diese vergossen und versiegelt. Der Gemeinderat hat diese Arbeiten für Fr. 17‘500.– in Auftrag gegeben. Die Wasserleitung im Stabweg ist sanierungsbedürftig. Mit dem Ersatz der Wasserleitung werden die Gesamterneuerungen im Quartier abge- schlossen. In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat einen Kredit über Fr. 40‘000.– für die Ingenieurarbeiten gesprochen. Die Gesamt- projektkosten werden auf Fr. 250‘000.– geschätzt. Mit den Bauarbei- ten wird voraussichtlich im April 2021 begonnen. Der Bootssteg und die Uferverbauung bei den Bootsplätzen Burg sind sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat die Instandstellung für rund Fr. 30‘000.– in Auftrag gegeben. Die Arbeiten sollen vor Beginn der Bootssaison ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat unter Berücksichtigung der Lohn- und Lohn nebenkosten die Ansätze zur Verrechnung von Leistungen bei Dritten neu festgelegt. Die angepassten Tarife gelten ab 1. März 2021. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnungen zu folgenden Vorhaben genehmigt: Erarbeitung Prozessmanagement, Ortsbildinventar, Um- nutzung Schnitzelschopf Werkgebäude Stampfi, Ersatz Bootsplätze, Sanierung Wasserleitung Bahnhofstrasse, Sanierung Chatzengraben strasse und Chatzengrabenweg, Sanierung Stadtbergstrasse, Sanierung Werkhaus Stadtbergstrasse, Liftersatz Gemeindehaus, Ersatz Brunnen- leitung Tössriederen, Belagsersatz und LED-Beleuchtung Bahnhof strasse, Mobiliar Gemeindeverwaltung, Schaumfalle ARA Stampfi, Ersatz Frischwasser-Hauptleitung Schaffhauserstrasse, diverse weitere. Die Beschlüsse sind auf www.egliau.ch > «Aktuelles + Dossiers» einsehbar. > Gemeinderat Eglisau 6
Baurechtliche Entscheide Im ordentlichen Verfahren genehmigt: Baukonsortium Leestrasse • Neubau 3 Terrassenhäuser und 3 Einfamilienhäuser, Leestrasse / Eggbergstrasse Zyber und Lulije Morina • Anbau an bestehendes Gebäude mit Grundrissanpassungen, Brunnwisstrasse 11 Martin Ott • Ersatz Garagentor und Neubau Sichtschutzwand, Burgstrasse 54 Walter Dünki • Fassadenrenovation und Rückbau Kamin (inventarisiertes Objekt), Burgstrasse 4 Bauausschreibungen Marc Brandenberger, Chrüzackerstrasse 8, 8193 Eglisau •N eubau Terrassenüberdachung mit Photovoltaik-Anlage, Kat.-Nr. 2878, Vers.-Nr. 1451, Chrüzackerstrasse 8, Eglisau (Wd) René Vogt, Burgstrasse 57, 8193 Eglisau •N eubau Pergola, Kat.-Nr. 1540, Vers.-Nr. 991, Burgstrasse 57, Eglisau (KD) Pensionskasse Graubünden, Alexanderstrasse 24, 7000 Chur • Nutzungsänderung Physiotherapie zu Kinderkrippe, Kat.-Nr. 2363, Vers.-Nr. 1584, Murstrasse 1, Eglisau (Wd) Planauflage / Rechtsmittelbehelfe Planauflage ab 1. März 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinderats kanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG). > 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau 7
Gemeinde aktuell Festlegung des Gewässerraums im Siedlungs gebiet – Kommunale Gewässer Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung Nr. 0014 vom 13. Januar 2021 verfügt: Der Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV wird an folgenden Gewässern im Siedlungsgebiet fest- gelegt: Mühlebach, öffentliche Gewässer Nr. 1.1 inkl. Weiher Langgenbach, öffentliches Gewässer Nr. 1.2 Massgebende Unterlagen: • Technischer Bericht vom 29. September 2020 •B eilage 1: Detailplan Gewässerraum Mühlebach (inkl. Weiher), öffentliches Gewässer Nr. 1.1, Mst. 1:500 vom 19. März 2020 • Beilage 2: Detailplan Gewässerraum Langgenbach, öffentliches Gewässer Nr. 1.2, Mst. 1:500 vom 19. März 2020 • Beilage 3: Festlegung Gewässerraum – Vorabklärung • Beilage 4: Festlegung Gewässerraum, Herleitung und Resultate vom 2. Juni 2020 Die Akten liegen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Eglisau, zur Einsichtnahme auf. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün- dung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit mög- lich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. > 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau Dauernde Verkehrsanordnung Im Einvernehmen mit der Gemeinde Eglisau hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnungen verfügt: 8
Bauelenzelgstrasse und unbenannte Strasse (Zufahrt Landi), Kat.-Nr. 2984: Bei den Einmündungen in die Bauelenzelgstrasse wird den Fahrzeugen der Rechtsvortritt entzogen (kein Vortritt). Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung (Verfügungen Nr. A 31’900 und A 31‘901 vom 25. Januar 2021). Die Akten liegen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Ge- meindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Eglisau, zur Einsichtnahme auf. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung ent- halten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflich- tig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. > 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau Ergebnis kommunale Abstimmung vom 9. Februar 2020 Das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2020 wurde im Anschluss an die Abstimmung veröffentlicht. Damit das Ergebnis rechtskräftig ist, hat die Publikation samt Rechtsmittelbelehrung zu erfolgen: Politische Gemeinde: Die totalrevidierte Gemeindeordnung (Einheits- gemeinde) mit einer Rechnungsprüfungskommission ist angenommen. Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach -w egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) - u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. 9
Gemeinde aktuell In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. > 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau Neue Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund (PVo) Die noch rechtskräftige Verordnung über die gebührenpflichtige Parkierung in der Gemeinde Eglisau stammt aus dem Jahr 1999. Die Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne Städtli mit dem Rhein ist ein Touristenmagnet. Damit verbunden ist leider auch eine grosse Belastung der Parkplatzsuchenden Automobilisten. Die überarbeitete Parkierungsverordnung soll das Parkieren auf öffentlichem Grund neu regeln und die Einwohner aller Quartiere Eglisaus vor Fremdparkierern schützen. Der Gemeinderat hat die Unterlagen zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Mittels der Vernehmlassung sollen insbesondere von den Ortsparteien Stellung- nahmen eingeholt und deren Vorschläge allenfalls in die neue Parkierungsverordnung aufgenommen werden. Selbstverständlich können auch weitere interessierte Organisationen und Einwohner/ innen eine Stellungnahme einreichen. Mit der Durchführung einer Vernehmlassung besteht die grosse Chance, eine breit abgestützte Vorlage der Gemeindeversammlung vorzulegen. Die Vernehmlassung startet am 1. März und dauert bis am 31. März Die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist im Juni geplant. Die Unterlagen zur Vernehmlassung der neuen Parkierungsverordnung finden Sie auf der Homepage www.eglisau.ch. > Gemeinderat Eglisau Lenkung Besucherparkierung – Massnahmen Die Gemeinde hat Massnahmen erarbeitet, mit welchen die Besucher- parkierung wirkungsvoll gelenkt werden soll. In den letzten Jahren musste im Städtli und in der Lochmühle festgestellt werden, dass an den warmen Sommerwochenenden zu viele Besucher mit ihren Fahr- zeugen bis ans Wasser drängten und die Erholungsuchenden wie auch die Anwohner stark belasteten. Mit der neuen Parkierungsverordnung und der geplanten Begegnungszone im Städtli soll dem entgegen ge- wirkt werden. Wegen der Absage der Gemeindeversammlung verzögert sich die Realisation der Begegnungszone um mindestens ein weiteres 10
Jahr. Mit den vorliegenden Massnahmen soll sich die Situation schnell bessern. Kernpunkt ist das temporäre Fahrverbot in der Untergass und der Rheinstrasse vom 1. Mai bis 30. September jeweils von Freitag, 14.00 Uhr, bis Sonntag, 22.00 Uhr. Ausgenommen von diesem Fahr- verbot sind Anwohner und Gewerbezubringer. Das Fahrverbot ist als Versuch für ein Jahr geplant. Sollte es sich bestätigen, dass damit die gewünschte Beruhigung eintritt, würde das temporäre Fahrverbot definitiv eingeführt. Mit Begleitmassnahmen will der Gemeinderat die Besucher Eglisaus zum Parkieren weg aus dem Zentrum auf die etwas entfernter gelegenen bestehenden Parkplätze leiten. Die Parkplätze an den beiden Bahnhöfen haben an den Wochenenden noch Kapazität. Ein weiteres Steuerungselement ist die Bewirtschaftung der Parkplätze. Im Städtli soll das kurzzeitige Parkieren günstig sein, jedoch für das langzeitige Parkieren markant teurer. Zum Schutz der angrenzenden Quartiere wird auch in diesem Sommer ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt, der den ruhenden Verkehr kontrolliert. Die erforderlichen Bewilligungen werden in den kommenden Wochen bei der Kantonspolizei eingeholt und anschliessend im Mitteilungsblatt und im Amtsblatt publiziert. > Gemeinderat Eglisau Einbürgerungen Mit Beschlüssen des Gemeinderates Eglisau vom 15. Februar 2021 werden folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau aufgenommen: •D ion Behluli, geb. 14. Juli 2003, von Kosovo, wohnhaft an der Obergass 32, 8193 Eglisau • L ina Behluli, geb. 2. August 2008, von Kosovo, wohnhaft an der Obergass 32, 8193 Eglisau •B ekir Kaili, geb. 2. Juli 1975, von Griechenland, wohnhaft an der Sandgruebstrasse 7, 8193 Eglisau • Tobias Schmitt geb. Fleischer, geb. 16. August 1981, und Melanie Karina Schmitt, geb. 30. November 1974, mit den Kindern Marlene Isabella, geb. 16. März 2010, und Gregor Amadeo, geb. 22. Dezember 2014, von Deutschland, wohnhaft im Steig 41, 8193 Eglisau •M arco Torazza, geb. 28. April 1968, von Italien, wohnhaft an der Rheinsfelderstrasse 14, 8193 Eglisau > 26. Februar 2021 / Gemeinderat Eglisau 11
Gemeinde aktuell Öffentliche Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2022 bis 2023 Die öffentliche Auflage des Verbundfahrplanprojekts erfolgt vom 8. bis 28. März auf der Website des ZVV (www.zvv.ch). Änderungs- begehren aus der Bevölkerung sind bis am 29. März direkt an die Wohngemeinde zu richten: Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau. Der Gemeinderat wird die eingegangenen Wünsche mit einer Stellung- nahme an die zuständige Stelle weiterleiten. > Gemeinderat Eglisau Abstellanlage S-Bahn Eglisau / Glattfelden: Gemeinderat stellt sich gegen Richtplaneintrag Die Baudirektion des Kantons Zürich führt die öffentliche Auflage der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplanes durch. Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt müssen in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Die Teilrevision 2020 sieht u.a. drei neue Standorte für Abstell- und Serviceanlagen für Personenzüge vor. Ein Standort für eine Abstellanlage betrifft das Gebiet Birchstud in Eglisau / Glattfelden. Der Gemeinderat Eglisau stellt sich in seiner Stellungnahme gegen einen solchen Eintrag im kantonalen Richtplan. Die Landschafts- verträglichkeit ist für den Gemeinderat am Standort Birchstud nicht gegeben. Der Gemeinderat bemängelt insbesondere die ungenügende Abklärung alternativer Standorte. Die Stellungnahme des Gemeinderats ist auf www.eglisau.ch zugänglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ebenfalls im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich zu den Anpassungen am Richtplan äussern (Frist: 31. März 2021). > Gemeinderat Eglisau Moderne Führungsorganisation der Gemeindeverwaltung und neuer Gemeindeschreiber Die Gemeindeverwaltung organisiert sich per 1. März neu, um für die anstehenden Herausforderungen bereit zu sein und die 12
Milizarbeit besser zu unterstützen. Auf den gleichen Zeitpunkt übernimmt Lucas Müller die Aufgabe als Gemeindeschreiber. Das Bevölkerungswachstum und die steigenden Anforderungen an die Gemeindeverwaltung haben uns veranlasst, eine umfassende Organisationsentwicklung einzuleiten. Wir sind überzeugt, dass die Gemeindeverwaltung den grossen fachlichen und finanziellen Heraus forderungen unserer Zeit mit einer modernen, flexiblen und sich laufend entwickelnden Struktur begegnen muss. Anstelle einer Führung durch einige wenige Führungskräfte werden diese Aufgaben dezentral und nach klaren Regeln auf so genannte Dienstleistungskreise verteilt. Diese sind von Verwaltungsmitarbei- tenden und Behördenmitgliedern aufgrund ihrer Fachkompetenz besetzt und kümmern sich um übergreifende Prozesse wie Koordina tion, Kommunikation, Personalfragen oder Risiko- und Qualitäts management. Die Mitglieder des Gemeinderates bleiben weiterhin für ein Ressort zuständig und delegieren operative Aufgaben an ihre Verwaltungsab- teilungen. Gleichzeitig bleiben die Behördenmitglieder über die Mit- wirkung in den Dienstleistungskreisen nahe am Geschehen und können sich als Gesamtbehörde vermehrt auf die strategischen Fragestellun- gen konzentrieren. Der Gemeinderat wird auch in Zukunft die Gesamt- verantwortung tragen und politische, strategische oder anderweitig bedeutsame Entscheide als Gesamtgremium fällen. Die Verwaltungsabteilungen bleiben grundsätzlich in der heutigen Form bestehen. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde werden auf die nächste Legislatur Anpassungen vorgenommen, die in den kommenden Monaten diskutiert werden. So entsteht eine flexible, sich weiter entwickelnde und doch stabile Organisation. Die Behörden können politisch wirksam arbeiten und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden werden optimal und kosteneffizient eingesetzt. Seit dem krankheitsbedingten Ausfall des Gemeindeschreibers Martin Hermann vor knapp einem Jahr wurde die Gemeindeverwaltung gemeinsam vom Gemeindepräsidenten Peter Bär, dem Stv.-Gemeinde schreiber René Strahm und von Lucas Müller, dem Assistenten der Geschäftsleitung, geführt. Der Gemeinderat hat entschieden, mit der Neubesetzung der Gemeindeschreiber-Stelle zuzuwarten, bis die Eck- werte der neuen Organisation vorliegen. Das ist nun der Fall. Die Funktion des Gemeindeschreibers wurde neu definiert. Wie oben beschrieben, werden die Führungsaufgaben in den Dienstleistungs- 13
Gemeinde aktuell kreisen, bzw. in den Verwaltungsabteilungen selbst erledigt. Der Gemeindeschreiber bleibt verantwortlich für die politischen Prozesse der Gemeinde in rechtlich-formaler Hinsicht. Er stellt sicher, dass der Gemeinderat als Behörde arbeiten kann und berät den Gemeinderat in politischen, prozessualen und rechtlichen Fragen. Er repräsentiert die Gemeindeverwaltung nach aussen und nimmt Anliegen an die Gemeinde entgegen, die dann zur Bearbeitung an die entsprechende Abteilung delegiert werden. Lucas Müller, neuer Gemeindeschreiber ab 1. März Lucas Müller hat in den vergangenen Monaten eindrücklich unter Beweis gestellt, dass er über die persönlichen und fachlichen Voraus- setzungen verfügt, die Funktion des Gemeindeschreibers mit dem oben genannten Zuständigkeitsbereich zu übernehmen. Der Gemeinderat hat darum Lucas Müller per 1. März zum Gemeindeschreiber ernannt. René Strahm wird weiterhin die Stellvertretung übernehmen. Wir sind mit Martin Hermann übereingekommen, dass er der Gemeinde in einem 60 %-Pensum weiterhin zur Verfügung steht. Er wird konkrete Projekte bearbeiten und der neuen Organisation mit seinem grossen Erfahrungsschatz beratend zur Seite stehen. Wir sind überzeugt, mit dem neuen Gemeindeschreiber und der neuen Struktur ausgezeichnet aufgestellt zu sein für die kommenden Jahre. > Gemeinderat Eglisau 14
Abstimmungen vom 7. März Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» 2. B undesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) 3. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien Kantonale Vorlagen 1. Änderung der Kantonsverfassung; Anpassung Grenzwerte 2. Änderung des Sozialhilfegesetzes 3. Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten an- zugeben» und Gegenvorschlag des Kantonsrates; Änderung des Polizeigesetzes Kommunale Vorlagen 1.Erneuerungswahl Friedensrichter für die Amtsdauer 2021 bis 2027 Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung) Sonntag Gemeindehaus 9.00 bis 10.00 Uhr Gemeinschafts-Raum Lengg 9.00 bis 9.45 Uhr Vorzeitige Stimmabgabe: Auf der Gemeindeverwaltung, während den Öffnungszeiten, ab Erhalt des Stimmmaterials. Briefliche Stimmabgabe: Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Gemeindebriefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persön- lich unterzeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorgesehenen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimmrechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden. 15
Gemeinde aktuell Gemeindestatistik 2020 (Zahlen des Vorjahres in Klammern) Ergänzungsleistungen / Beihilfe Im Jahr 2020 haben 88 Personen Zusatzleistungen bezogen (75). Davon erhalten 22 (18) Fälle Beihilfe. Betreibungsamt Rafzerfeld Betreibungen (Zahlungsbefehle) 1’068 (1‘283) Pfändungen (vollzogene) 568 (660) davon erfolglose Pfändungen (Verlustscheine) 272 (261) Anzahl Verwertungen 310 (317) Bevölkerungsbewegung Einwohnerbestand per 31. Dezember 2020 Schweizer / innen 4‘133 Ausländerinnen / Ausländer 1‘366 Total 5‘499 Total 2019 5‘335 Zuwachs 2020 164 Bibliothek Eglisau – Ausleihen (Die Bibliothek war während dem Corona-Lockdown während 8 Wochen geschlossen) Bücher für Erwachsene 11’094 (12’253) Bücher für Kinder u. Jugendliche 25’602 (25’980) Musik-CD (Bestand 2020 aufgelöst) 41 (281) DVD-Videos / Blu-ray Discs 5’540 (5’379) Hörbücher Erwachsene 849 (1’005) Hörbücher Kinder / Jugendliche 8’052 (8’902) CD-Rom / DVD-Rom (Bestand aufgelöst) 8 (64) Zeitschriften 2’046 (1’699) Spiele 2’053 (2’247) Onleihe (digitale Medien) 9’630 (9’444) Total Ausleihen 64’915 (67’254) Freegal Music (Angebot seit 2020) gestreamte Tracks 9‘917 0 Downloads 694 0 Haushalte eingeschrieben 720 (736) Medien total 16’538 (16’774) Neuerwerbungen 1’810 (1’947) 16
Friedensrichteramt Erledigt wurden im Berichtsjahr durch: •R ückzug, Anerkennung, Vergleich 13 (10) •K lagebewilligungen an die nächstinstanzlichen Gerichte 13 (6) • Unerledigte und Übertrag auf neues Jahr 0 (8) Total 26 (24) Gemeindewaldung Im Forstjahr 2019 / 2020 sind geschlagen und aufgeforstet worden: Nutzholz 284 m3 (778 m3) Industrieholz 397 m3 (488 m3) Brennholz 78 Ster (126 Ster) Schnitzelholz 1’140 Sm3 (635 Sm3) Kläranlage Eglisau (Seit 2017 reinigen wir auch das Abwasser von Glattfelden) Abwasser biologisch gereinigt 899’400 m3 (923‘300 m3) Frischschlammmenge 7’520 m3 (7‘440 m3) Total entsorgter Klärschlamm 3’790 m 3 (4‘030 m3) Zur Qualitätssicherung werden jährlich 2‘000 Laboranalysen durch geführt. Steuern Jahres-Abrechnung Steuerregister 2020 per 31. Dezember 2020 Taxationen steuerbares Einkommen steuerbares Vermögen und Ertrag und Kapital Natürliche Personen 201‘055’900 1‘112‘830’000 Juristische Personen 1‘335’400 62‘040’000 Total 202‘391’300 1‘174‘870’000 (Vorjahr: 199‘326’300 1‘138‘454‘000) Steuerbeträge Einkommens-/ Vermögens- Einfache Ertragssteuer Kapitalsteuer Staatssteuer Natürliche Personen 11‘390’492 1‘442’894 12‘833’386 Juristische Personen 105’696 46’277 151’973 Total 11‘496’188 1‘489’171 12‘985’359 (Vorjahr: 11‘049‘905 1‘384‘591 12‘434‘496) 17
Gemeinde aktuell Steuerpflichtige Personen: 3’172 (2‘958) davon juristische 149 (140) Wasserversorgung Grundwasserförderung (Anteil: 96.1 %) 498‘026 m³ (423‘290 m³) Aus Quellen zugeflossen (Anteil: 3.9 %) 20‘181 m³ (58‘820 m³) Gesamtleistung der Wasserversorgung 518‘207 m³ (482‘110 m³) Mehr-/Minderverbrauch gegenüber dem Vorjahr + 36‘097 m³ (- 22‘490 m³) Weierbachhus Es fanden 60 Veranstaltungen im Weierbachhus statt (2019 waren es 111). First Responder der Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen-Wasterkingen Seit dem 1. Januar betreibt die Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen- Wasterkingen First-Responder der Feuerwehr (FRF). Die FRF werden bei Herznotfällen gleichzeitig mit dem zuständigen Rettungsdienst alarmiert. Mit unserem PTF-San (Personentransporter Sanität) der Feuerwehr rücken sie mit Blaulicht und Sirene aus und gewinnen wertvolle Zeit, denn bei einem Herznotfall zählt jede Minute. Es kann immer sein, dass z.B. die Rheinbrücke blockiert oder der Hardwald verstopft ist und der Rettungsdienst des Spital Bülach etwas länger 18
braucht. Sind alle Ambulanzen vom Rettungsdienst des Spital Bülach im Einsatz, müssen Rettungsdienste von weiter weg alarmiert werden, z.B. von Schutz und Rettung aus der Stadt Zürich oder ein Rettungs- dienst aus dem Kanton Schaffhausen. Am Einsatzort angekommen, leisten die FRF erste Hilfe und leiten die lebensrettenden Sofortmassnahmen ein (Herzdruckmassage, Beat- mung, Einsatz des Defibrillators). Nach dem Eintreffen des Rettungs dienstes und des Notarztes unterstützen die FRF solange diese gebraucht werden. Unsere aktuell 16 FRF setzen sich aus Angehörigen der Feuerwehr und aus Privatpersonen zusammen. Die FRF werden vom Rettungsdienst Bülach professionell aus- und weitergebildet, absolvieren ein Praktikum beim Rettungsdienst und sind in den Aus- bildungsdienst der Feuerwehr integriert. Wenn das FRF-Projekt auch dich interessiert, zögere nicht uns zu kontaktieren. Benutz dazu einfach den QR-Code. > Eure Feuerwehr 19
Gemeinde aktuell Jugendtreff Eglisau Nach den Sportferien 2021 hat die Jugendarbeit ihr Treffangebot in einer sehr eingeschränkten Form wieder aufgenommen. Damit soll ein Minimum an Raum und Kontaktmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen geschaffen werden, die unabdingbar für deren psychi- sche Gesundheit sind. Zusammen mit der aufsuchenden Jugendarbeit, die auch während der pandemiebedingten Schliessungen immer aktiv war, entspricht dies dem Auftrag der Jugendarbeit und ermöglicht es, diesen auch langfristig weiter zu erfüllen. Mit dem folgenden Text wurden Mitte Februar Eltern sowie AnwohnerInnen im direkten Um- kreis des Jugendtreffs über die Öffnung informiert: Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Anwohnerschaft Nach rund zwei Monaten, in denen wir unseren Raum komplett geschlossen hatten, startete der Jugendtreff ab 17. Februar wieder in einen Minimalbetrieb unter Pandemiebedingungen – dazu gehören unter anderem Besuch auf Anmeldung, stark beschränkte Besucher- zahl und Maskenpflicht. Wir möchten Sie darüber informieren und geben bei Nachfragen gerne Auskunft. Warum öffnen? Da wir eine soziale Einrichtung sind, darf das Jugi im Moment mit beschränkter Anzahl an Personen öffnen. Das Jugiteam ist bestrebt, für die Jugendlichen trotz den geltenden Massnahmen einen Ort ausserhalb der Familie zu schaffen, wo sich wohl fühlen und sich (vor allem bei dieser Kälte) aufhalten dürfen. Jugendliche leiden immer mehr unter den fehlenden sozialen Kontakten. Sie ver- lieren Zeit in einem Alter, das man nicht nachholen kann. Hier kann der Treff einen Raum schaffen, der ein Minimum an Kontakten und Beratung ermöglicht und gleichzeitig die strengen Vorsichtsmassnah- men erfüllt. Aussenraum: Lärm und Gruppenansammlungen fanden auch in der Zeit des geschlossenen Treffs statt. Da es möglich und wahrschein- lich ist, dass nun mit den neuen eingeschränkten Öffnungszeiten des Jugis vermehrt zu Personenansammlungen kommen kann, wird hier die aufsuchende Jugendarbeit mehr Präsenz zeigen. Hier geht es nicht um Verbote, sondern darum den Jugendlichen aufzuzeigen, dass es ihre Chance ist. Die Chance, den Treff offen zu behalten, sofern sie sich an die Regeln halten. Bitte an die Eltern: Sprechen Sie mit ihren Kindern darüber. Machen Sie ihnen bewusst, dass die Öffnung eine Chance ist. Eine Chance, 20
ausserhalb vom Elternhaus und der Schule einen Raum zu haben. Finden Sie als Familie einen Umgang mit dieser Chance, der für Sie stimmt. Da sich der Jugendtreff auf dem Schulareal befindet, benötigen die Jugendlichen eine Maske, die beim Betreten des Areals aufgesetzt wird. Das vorhandene Schutzkonzept liegt im Jugendtreff auf und kann über die Homepage www.jugi-eglisau.ch abgerufen werden. Aufruf zum Ausgang? Nein. Das Jugi bietet im Moment nur Weni- gen Platz – es ist gedacht als Zufluchtsort und Verschnaufpause vom Pandemie-Alltag, nicht unbedingt für regelmässigen Ausgang. Wer es aushält, tut weiterhin gut daran, möglichst viel zu Hause zu bleiben oder sich nur in ganz kleinen Gruppen draussen zu treffen. Blick nach vorn: Die Jugendarbeit kann ihren Auftrag auch in den kommenden Jahren mit den Kindern und Jugendlichen von heute nur erfüllen, wenn es eine minimale Kontinuität gibt und Kontakte auf- rechterhalten werden – so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Wir wünschen Ihnen allen gute Gesundheit, und dass Sie weiterhin gut durch die Pandemiezeit kommen. Kontakt: Aufsuchende Jugendarbeit: Andreas Bischof, Tel. 076 830 45 14, andreas.bischof@eglisau.ch Leitung Jugendtreff: Simone Wyss, Tel. 079 517 85 09, simone.wyss@eglisau.ch > Das Team der Jugendarbeit Eglisau Hundesteuer 2021 Gestützt auf das Bundesrecht muss jeder Hund in der Schweiz gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert sein. Die Kennzeichnung von Hunden geschieht heute per Mikrochip, welcher den Hunden spätestens drei Monate nach deren Geburt zu implantie- ren ist. Die Entrichtung der Hundesteuer erfolgt jeweils auf dem schriftlichen Weg. Der Ansatz für die Hundesteuer beträgt unverändert Fr. 130.– pro Hund. Vorgehen bei der Registrierung von Ersthundehaltern: Die Gemeinde ist für die Erfassung der Personendaten von Ersthunde- haltern verantwortlich. Sobald diese Registrierung erfolgen konnte, kann der Hund beim Tierarzt gechippt werden. Personen, die bereits 21
Gemeinde aktuell im Besitz eines Hundes waren, sind in der Datenbank «Amicus» er- fasst und können ihren Hund direkt beim Tierarzt registrieren lassen. Bitte melden Sie der Gemeinde: • Wenn Ihr Hund verstorben ist • Wenn Sie sich einen neuen / zusätzlichen Hund anschaffen Weiter wird durch die Gemeinde kontrolliert: •O b der Hundehalter eine obligatorische Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. Fr. 1 Mio. vorweisen kann • Ob für einen Hund, der einer gemäss Hundeverordnung § 3 potenziell gefährlichen Hunderasse angehört, eine Haltungsbewilligung des Kantonstierarztes vorliegt Hundekot Die Hundehalter werden gebeten, den Hundekot jeweils aufzunehmen und in den speziellen Sammelbehältern (Robidog) zu entsorgen. > Abt. Bevölkerung Tageskarte Gemeinde Die Gemeinde Eglisau bietet für jeden Tag des Jahres zwei General- abonnemente (sogenannte «Tageskarten Gemeinde») zum Kauf an. Am aufgedruckten Geltungstag kann man nach Herzenslust mit den SBB, den meisten Privatbahnen, Postautos, Schifffahrtsgesellschaf- ten, Tram- und Busbetrieben die ganze Schweiz entdecken. Bestimmungen • Eine Tageskarte kostet Fr. 42.– • Die Karten können frühestens 2 Monate im Voraus auf der Gemein- dehomepage reserviert werden und werden nur an Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eglisau verkauft • Die Karten müssen am Schalter der Abteilung Bevölkerung direkt bezahlt (bar, EC- oder Postkarte) und abgeholt werden. Es erfolgt kein Versand mit Rechnung • Ein Umtausch der gekauften Tageskarte(n) oder eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Für nicht bezogene Tageskarten ist der volle Preis zu entrichten. > Abt. Bevölkerung 22
Hilfeleistungen im Corona-Alltag Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer Die Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Infektionen haben den Alltag zu einem erheblichen Teil eingeschränkt. Im Frühjahr 2020 informierte der Gemeinderat Eglisau über die ins Leben gerufene Co- rona-Drehscheibe. Wir möchten Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass der Freiwilligendienst Eglisau weiterhin gerne für Hilfeleistungen in Sachen Corona zur Verfügung steht. Gehören Sie selbst nicht der Risikogruppe an und können Hilfeleis- tungen wie beispielsweise Einkäufe, Medikamentenbesorgungen, Transporte zur Post oder Gemeinde, Coiffeur oder z.B. nach Bülach sowie Spaziergänge mit Hunden übernehmen? Dann dürfen Sie sich gerne beim Freiwilligendienst Eglisau, Christine Kuratli, melden. Wir danken allen, die sich für Hilfeleistungen zur Verfügung stellen! Bieten Sie die Hilfe, die von vielen gebraucht wird! Aussergewöhnliche Zeiten erfordern Zusammenhalt. Hier können Sie Unterstützung erhalten und/oder Ihr Hilfsange bot anmelden: Montag bis Freitag: 9.30 bis 11.30 Uhr Tel. 079 744 15 02 13.30 bis 17.00 Uhr Tel. 079 744 15 02 Wir hoffen, Sie mit diesem Angebot unterstützen zu können und wün- schen Ihnen weiterhin beste Gesundheit. > Gemeinderat Eglisau Grosse Douglasie gefällt In der Jahresplanung der Forstverwaltung Eglisau ist ein Holzschlag im Wilereggli vorgesehen. Es wurden 306 m3 Holz angezeichnet. Es geht um eine Durchforstung, die zum Teil mit dem Vollernter in der ersten Woche im Jahr 2021 ausgeführt wurde. Der andere Teil musste noch motormanuell ausgeführt werden (Motorsäge und Rückeschlepper). Am Mittwoch, 13. Januar, wurde eine grosse Douglasie gefällt. Dies wurde nötig, da sie an der Spitze dürr wurde. Die Ausmasse: unten mit 23
Gemeinde aktuell Forstwart-Lernender Jon Rey nach der Fällung der Douglasie. Das Holz ist witterungs beständig, geeignet für Aussenbau. der Rinde 86 cm Durchmesser, Länge 43.5 Meter und einen Inhalt von 9.9 m3. Er dürfte einen Wert von Fr. 1‘500.– haben. Der Baum wurde für die Fällung ausgelost. Es ist eine grosse Ehre, einen so grossen Baum fällen zu dürfen. Unser Lernender Jon Rey, im 2. Lehrjahr, war der Glückliche. Mit viel Respekt ging er ans Werk. Die Douglasie musste sehr genau gefällt werden, da sonst die Gefahr bestand, dass sie zer- brechen konnte. Jon hatte bereits Erfahrungen in der Holzerei gesam- melt. So ging er selbstbewusst an die Fällung. Die Douglasie hängte 24
Das 5.0 Meter-Erdstück hat einen Inhalt von 2.4 m3. Marco Vogt und der Forstschlepper hatten einige Anstrengungen gebraucht, um den 2-Tonnen-Stamm zu rücken. leicht in die Fällrichtung und musste mit dem Stechschnitt gefällt werden. Jon fällte den Baum punktgenau an die vorgesehene Stelle. Die Erleichterung war gross. Das Alter wurde anschliessend mit der Zählung der Jahrringe ermittelt und betrug 110 Jahre. Der Baum ragte mindestens 10 Meter über das allgemeine Kronendach hinaus. > Gebhard Tanner / Förster Eglisau-Hüntwangen Seniorenrat Überall im öffentlichen und privaten Umfeld dominiert Corona. Es gilt die Anordnungen aus- und durchzuhalten. Wann und unter welchen Voraussetzungen Treffen und andere Aktivitäten angekündigt werden können, ist noch nicht absehbar. Vor bald einem Jahr haben wir ein erstes Mal einen Rundbrief herausgegeben, wir nannten ihn: Kontakt Anfangs Februar konnten wir bereits die Nummer 5 an rund 200 Per- sonen per E-Mail senden, eine Anzahl gedruckter Exemplare verteilten wir an Personen ohne Internetzugang. Den zahlreichen Rückmeldun- gen entnehmen wir, dass die Erinnerungen an frühere Zeiten, die ein- drücklichen Berichte, die Geschichte vom kleinen Zwerg «Zöttelibei» erfreuten und zu angeregten Gesprächen Anlass geben. Es hat also 25
Gemeinde aktuell «gfunket»! Gerne senden wir weiteren Interessenten mit Internet- Anschluss ein Exemplar zu. Melden sich unter heller@hwz-arch.ch oder, falls dieser nicht vorhanden ist, bei Helen Hangartner, Tel. 044 867 04 00 resp. Matthias Heller, Tel 044 381 15 84. Auch freuen wir uns, wenn Sie eine Begebenheit aus früherer oder jüngerer Zeit schildern und uns zur Veröffentlichung in einer nächs- ten Ausgabe senden. Unterstützung bei der Anwendung von digitalen Geräten Das IT-Stamm-Treffen im Café Nachtwächter kann nicht stattfinden, just jetzt, wo die digitalen Hilfsmittel wichtiger denn je sind. Schön, dass Ruth Röhm und Franz Gomringer alternativ Fragen zur Anwen- dung von Smartphones und Tablets am Bildschirm, über die Plattform «Zoom» kompetent beantworten. Auch das Hilfs-Angebot bei Anwen- dungsfragen am Computer, Laptop im «Frauerümli» entfällt. Fernsup- port ist auch hier möglich. Die Adressangaben finden sie im Inserat im Märtblatt. Auch wenn vieles ruht, denken wir im Seniorenrat darüber nach, mit welchen Themen wir uns befassen und welche Schwerpunkte wir setzen wollen. Dazu ist ein Treffen mit der Behörde für Alters- und Pflegefragen vorgesehen. Wir wünschen uns, bald davon berichten zu können. Bis soweit alles Gute, viel Kurzweil und Freude an der erwa- chenden Natur. Es nahet sich der holde Lenz; Schon fühlen wir den linden Hauch, bald lebet alles wieder auf. Liedtext aus Joseph Haydn’s Oratorium «die Jahreszeiten» > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Godi Hartmann, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri (Mitglieder Seniorenrat) Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Im März findet die Sprechstunde am Donnerstag, 18. März, 10.00 bis 11.00 Uhr, statt. Aufgrund der Corona-Situation müssen Sie sich unter Tel. 043 422 35 02 anmelden. Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art. > Peter Bär / Gemeindepräsident 26
Redaktionsschluss April-Mitteilungsblatt: 18. März. Texte werden gerne auf redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach !! Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach. Es werden vorläufig nur telefonische Auskünfte erteilt. Es wird keine Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichtsver- fahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfü- gung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann. Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00 bis 16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Grüngutabfuhr Jeden Montag (bis 7.00 Uhr bereitstellen) Kehricht- und Sperrgutabfuhr Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen) Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau – Hüntwangen – Wasterkingen – Wil Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da! Zur Einhaltung der Schutzmassnahmen müssen wir die Besuche aussenstehender Personen im Spitex-Zentrum einschränken. Spitex-Café Im Moment kann Corona bedingt keine Einladung ins Spitex-Cafés erfolgen. 27
Gemeinde aktuell Sprechstunden Das wöchentliche persönliche Beratungsangebot/Blutdruckmessen kann ebenfalls nicht stattfinden. Rufen Sie uns an. Wir erteilen Ihnen Auskunft am Telefon, kommen auch zu Ihnen nach Hause zur Klä- rung ihrer Fragen/zum Blutdruckmessen. Dank Spenden können wir das Sprechstunden-Angebot ohne Verrechnung anbieten. Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rück gabetermins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr. Erreichbarkeit Telefonisch Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch Mitarbeitende, Geschäftsleitung und der Vorstand bedanken sich bei allen Mitgliedern und EinwohnerInnen für ihr Verständnis für die vor- gekehrten Schutzmassnahmen. Auf unserer Homepage www.spitex-am-rhein.ch finden Sie aktuelle Hinweise. An dieser Stelle möchten wir die Neuerung bekanntmachen bezüglich Frisch-Mahlzeitendienst Neu ab 1. März ist die Auslieferung auch am Samstag / Sonntag mög lich. Die im Alterszentrum Weierbach in Eglisau zubereiteten Menüs überbringen wir entsprechend Ihrem Wunsch an einzelnen oder allen Werktagen und am Wochenende. Die Menüs – bestehend aus Suppe, Salat, Hauptgang und Dessert – werden Ihnen vor 12.00 Uhr nach Hause gebracht. Der Preis pro Mahlzeit beträgt Fr. 20.– inkl. Zustellung. Möchten Sie das Angebot kennen lernen? Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen den Ablauf vorstellen können. In eigener Sache – Vorstandsmitglieder gesucht Die Spitex am Rhein (SaR) hat eine nicht gewinnorientierte, nach Ver- einsrecht organisierte Trägerschaft. Dem Vereinsvorstand obliegt da- bei unter anderem die strategische Verantwortung für die zukünftige Entwicklung der SaR. Auf die Generalversammlung 2021 suchen wir 2 bis 3 Vorstandsmitglieder. Können Sie sich vorstellen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Leitungsgremium unseres ambulanten Gesund- heitsdienstes einzubringen? 28
Gerne erteilen wir Ihnen Informationen über die zu besetzenden Ressorts und den zu erwartenden Zeitaufwand für die Vorstands- arbeit. Wir freuen uns über Ihre Rückfragen an Vorstandsmitglied Helen Hangartner, Tel. 044 867 04 00. Anlaufstelle für Alters- und Pflegefragen Pflegefachfrau Sarah Jäggi steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Alter, Pflege und Gesundheit zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag, 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch, 9.00 bis 11.00 Uhr Tel. 044 867 10 10 Freiwilligen-Fahrdienst Eglisau Fahrten zum Einkauf, zur SBB, zur Gemeinde, Bank, Coiffeur etc. Auskunft und Vermittlung: Christine Kuratli, Tel. 079 744 15 02. Rotkreuz – Fahrdienst Eglisau Auskunft und Vermittlung: Susanna Meier, Tel. 079 286 98 65. kjz (Kinder- und Jugendhilfezentrum) Bülach – Mütter-Väterberatung Eglisau Die Mütter-Väterberatung findet jeweils an jedem 2. und 4. Montag nachmittag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im reformierten Kirch- gemeindehaus, Chilegass 11, statt (Zugang mit Kinderwagen via Untergass). Nächste Termine: 8. / 22. März Bitte bringen Sie das Gesundheitsheft und eine Unterlage für das Wickelkissen mit. Telefonische Beratung: Montag bis Freitag, von 8.30 bis 10.30 Uhr, Tel. 043 259 95 55. Hausbesuche nach Absprache. > Nurdan Hayta / Mütter-Väterberaterin, nurdan.hayta@ajb.zh.ch 29
Gemeinde aktuell Erziehungsberatung kjz Bülach, Kontakt: Tel. 043 259 95 00 oder kjz.buelach@ajb.zh.ch. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Un- sere Beratungen finden im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) in Bülach statt. Individuelle Termine sind nach Voranmeldung möglich. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Bei Bedarf werden Übersetzer/innen beigezogen. r die + Notfalldienst sweite Vermittlungsstelle fü heker. efon, kanton Ärzt e, und Apot hnärzt der Ärzte, Za Notfalldienste 00 33 66 55. er 08 Gratisnumm 30
SCHULE aktuell Semesterbeginn Liebe Eltern Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer Das zweite Schulsemester hat frisch und sonnig Mitte Februar be- gonnen. Auch wenn wir im letzten Jahr in Sachen Corona viel dazu gelernt haben, bleiben die Herausforderungen im Schulalltag für uns alle dringlich und stellen sich immer wieder neu. Umso mehr danke ich Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, an dieser Stelle für das Ende Januar von Ihnen mit grosser Zustimmung verabschiedete Schulbudget 2021. Ihre Bestätigung unserer Arbeit erfüllt uns mit Freude und mit Ihrem Zusprechen packen wir die anstehenden Projekte weiterhin zuversichtlich und tatkräftig an. Im Realisierungsprozess des neuen Sekundarschulhauses «Lernland- schaft» mit Doppelturnhalle beim Schlafapfelbaum können wir nun mit der Bildung der Baukommission in die nächste Planungsetappe starten. Einsitz in die Baukommission haben seitens Schulpflege Ilona Haderer (Projektleitung), Hansruedi Leuenberger (Delegierter Projektgruppe Nutzer), Thomas Barth und Andrea Wenk (Kommissions- vorsitz), sowie seitens Gemeinderat Gemeindepräsident Peter Bär. Beisitzer der Baukommission ist seitens Nutzervertretung Sekundar- schulleiter Stephan Passerini, das Aktuariat der Kommission führt Schulverwaltungsleiterin Evelyn Quaini. In der Zusammenarbeit mit dem Generalplanerteam des Büros MAK architecture Zürich, welches das Bauprojekt «Lernlandschaft» kon- zipiert hat, wird die Baukommission fachrecht unterstützt vom Büro Helbling Beratung + Bauplanung AG Zürich, das ihrerseits die Bau herrenvertretung der Baukommission im Mandat übernimmt. Die nächsten Meilensteine im anstehenden Vor- und Bauprojekt werden die vorberatende Gemeindeversammlung sowie die Urnenabstim- mung zum Baukredit im Jahr 2022 sein. Bis dahin werden wir alle Anspruchsgruppen des Bauprojekts wie bisher in den Planungsprozess einbeziehen und kontinuierlich und transparent über den Fortschritt des Bauvorhabens informieren. Für Ihre wertvolle und engagierte Unterstützung zugunsten der Pla- nungssicherheit der Schule Eglisau danke ich Ihnen sehr. Ebenso, für Ihr weiterhin konsequentes Einhalten der immer noch notwendigen Corona-Massnahmen. Lassen Sie uns gemeinsam der Krise trotzen und mit Mut und Vertrauen in unsere Fähigkeiten unser gesellschaftliches Miteinander und individuelle Leben bekräftigen. > Im Namen der Schulpflege, herzlich Ihre Schulpräsidentin Andrea Wenk 31
SCHULE aktuell Sprechstunde Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer Liebe Eltern Am Montag, 22. März, bieten wir von 18.00 bis 18.45 Uhr die monat- liche Sprechstunde der Schulpflege vor Ort an. Hierfür bitten wir Sie um eine Voranmeldung unter Tel. 044 867 04 04. Diese Sprechstunde findet aufgrund der Corona-Situation im Sitzungs- zimmer der Sekundarschule (Obergass 59) statt. Sie können Ihre Fragen, Anliegen, Freuden und Sorgen die Schule betreffend mit meinem Kollegen Daniel Stotz und mir besprechen. Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen! > Andrea Wenk / Schulpräsidentin Offene Stellen An der Schule Eglisau suchen wir interessierte, engagierte und zuver- lässige Personen für folgende Stellen: Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt EFZ für die Schulanlage Städtli (ca. 80 %) Stellenantritt: ab 1. Juli oder nach Vereinbarung Lehrperson für den Kindergarten Städtli (90 %, 24 Wochenlektionen) Stellenantritt: ab 1. August (Schuljahr 2021/22) Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Primarschule Steinboden (81 %, 22 Wochenlektionen) Stellenantritt: ab 1. August (Schuljahr 2021/22) Die Details zu den Stellen finden Sie auf unserer Website www.schule-eglisau.ch. Auskunft gibt Ihnen gerne auch die Schulver- waltung, Tel. 044 867 19 92 oder schulverwaltung@eglisau.ch. Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Foto adressiert an die Schulverwaltung, Obergass 61, Postfach 28, 8193 Eglisau oder digital an schulverwaltung@eglisau.ch. 32
Evang. Ref. Kirche aktuell Evang. Ref. Kirche Gottesdienste Sonntag, 7. März 11.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Suppesunntig im katholi- schen Pfarreizentrum Pfr. Andreas Weber und Pfarradministrator Matthias Renggli Suppe zum Mitnehmen von der Rhychuchi Sonntag, 14. März 9.30 Uhr Gottesdienst Kanzeltausch Buchberg Mittwoch, 17. März 20.00 Uhr Innehalten zur Monatsmitte Taizé-Feier im Chor der Kirche Sonntag, 21. März 19.00 Uhr Abendgottesdienst «7ab7» Pfr. Andreas Weber, Band Sonntag, 28. März 9.30 Uhr Gottesdienst Palmsonntag Pfr. Andreas Weber Taufen und Trauungen: Bitte nehmen Sie mit Pfr. Andreas Weber Kontakt auf. Der nächste Taufsonntag: 11. April. Jugendgottesdienst: Freitag, 12. März, 19.00 bis 20.00 Uhr, in der Kirche oder um 20.15 Uhr am Bildschirm, ab Oberstufe, Joël Lamprecht, Tel. 077 465 96 93 Osterworkshop: Samstag, 20. März, 9.00 bis 12.00 Uhr, im reformierten Kirchgemeinde haus, für 7. und 8. KlässlerInnen. Anmeldung bis 17. März an Joël Lamprecht, Tel. 077 465 96 93 Ökumenische Feier zum Weltgebetstag 2021: Freitag, 5. März, um 19.00 Uhr, in der reformierten Kirche, Liturgie aus dem pazifischen Inselstaat Vanuatu «Worauf bauen wir?» 33
Evang. Ref. Kirche aktuell Fastenwoche vom Freitag, 19. bis Freitag, 26. März: Fastenbeginn: Freitag, 19. März, um 20.00 Uhr, im Chor der reformier- ten Kirche, Auskunft und Anmeldung: Pfr. Andreas Weber Jungschar und Ameisli: Programm auf www.jungschieglisau.ch Bildung & Begegnung: Donnerstag, 11. März, um 14.00 Uhr, in der reformierten Kirche, «Das isländische Hochland – ein Bildvortrag» mit Barbara Schudel aus Fällanden Mittagstisch für Jung und Alt: Donnerstag, 25. März, um 12.00 Uhr, im reformierten Kirchgemeinde- haus, Reservation erforderlich an Monika Strobel, Tel. 044 867 23 20, monika.strobel@kircheeglisau.ch, Fahrdienst: Christine Kuratli, Tel. 079 744 15 02 Zäme go lauffe Interessierte kommen zum Treffpunkt, legen die Route und die un- gefähre Dauer des Spaziergangs, je nach Witterung und persönlichen Möglichkeiten, fest und pflegen dabei den Kontakt in der freien Natur. Schön, wenn Sie auch mit dabei sind: Jeweils am Montag, 14.00 Uhr, mit Monika Strobel: 1. / 8. / 15. / 22. / 29. März Treffpunkt: Parkplatz Restaurant Rheinfels Jeweils am Dienstag, 14.00 Uhr, mit Helen Hangartner 2. / 9. / 16. / 23. / 30. März Treffpunkt: Wiler 32 (ehemals Volg) Kinderwoche «clever – mutig – stark» vom Montag, 26. bis Donnerstag, 29. April Jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr in diversen Räumen rund um die Kirche, Anmeldeschluss: 31. März. Flyer mit Anmeldung zum Herunter laden finden Sie auf unserer Homepage. 34
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